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Full text of "Zentralblatt für die gesamte Unterrichts-Verwaltung in Preussen"

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in Preussen 





Prussia (Germany). 
Ministerium der 
Geistlichen, ... 


Centralblatt 


für 


die geiammte Unterrichts-Verwaltung 
in Preußen. 


Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts. 
und Medizinal-Angelegenbeiten. 





Jahrgang 1885. 


Berlin. 


Verlag von Wilhelm Herp. 
(Befſerſche Buchhandlung.) 


In compliance wıth current 
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1988 


1 
die gefammte Knierridie-Verwältung 
in Preußen. . | 


Herausgegeben in dem Miniſterium der — unterrichis und 
Medizinal» Angelegenheiten. 











M l. u. 2. Berlin, den 2. Januar, 1885, 





A. Minifterium der geiflichen, Unterrichts- und Medizinal- 
„ Angelegenheiten. 





Chef: 
Seine Ercellen; D. theol. u. Dr. jur. von Gofler, Staatöminifter, 
(W. Unter den Linden 4.) 





Unter-Staatöjefretär ; 


Dr. jur. u. Dr. med. Lucanus, Mitglied des Stontsratheb, 
(W. Schöneberger Ufer 46.) , : —— 





Abtheilungen des — 
I. Abtheilung für die geiſtlichen Angelegenheiten. 
Direktor: 
Dr. jur. Barfhanfen, Wirklicher Geheimer Ober · Regierungs-Rath 
(W. Bitlowftraße 10.) 
Bortragende Räthe: 
D. Zbielen, Feldpropft der Armee, Ober-Konfiftorial-Rath, Hofe 
prediger, Domfapitular zu Brandenburg. (©. Neue Friedrid- 
firaße. Hinter der Garnijonfirde 1.) 
Lin hoff, Gebeimer Dber-Regierungsd-Rath. (W. Matthäitircftrafie 14.) 
von Bufiomw, dsgl. (W. Potsdamerſtraße 59.) 
Bahlmann, dögl. (W. Magdeburgerftraße 7.) 
Beinert, dögl. (W. -Stegligerftraße 53.) 


1885. ee 


183175 DER AR 


2 





Dr. Bartſch, Geheimer Dber-Regierungd-Rath. (W. Lutzowſtraße 68.) 
Spiefer, bdögl., bautechnifcher Rath. (W. Kurfürftenftrafie 189.) 
an Gebeimer ET erregen (W. Lutzowſtraße 41.) 
. Dr. ®eiß, eg ath und Profeſſor. (W. Land. 
grafenftraßie 3 
Dr. Sordan, Geheimer Regierungsd-Ratb. (W. Kurfürftenftraße 133.) 
Lömwenberg, dsgl. (W. Lüsomer Ufer 22.) 
Graf von —— Eile Stintenburg, dögl., Kammerherr. 
( firaße 5 
Tappen, Geheimer Regierungs-Rath. (W. Kurfürftenftrafe 83.) 
von Dehn » Rotfeljer, dögl. und Konmjervator, Profeſſor. 
(W. Lütom-lifer 20.) 


Hilfsarbeiter: 
Denel, Regierungd-Affeffor. (W. Matthäitirchſtraße 22.) 





Ha. — Abtheilung für die Unterrichts⸗Augelegenheiten. 
Direktor: 
Greiff, Wirklicher Geheimer Ober⸗-Regierungs-Rath. (W. Genthiner- 
ſtraße 13. F.) 


Vortragende Räthe: 


Linhoff, Geheimer — — ſ. Abth. J. 
yon Wuſſow, dögl. — ſ. Abth. I. 
Dr. Schöne, an ” General» Direktor der Mufeen. (W. Kur- 


Bahlmann, "ode 7a -Regierungs-Rath. — ſ. Abth. L 
Beinert, dögl. — ſ. Abth. I 
Dr. Bartid, dögl. — |. Abth. l. 
D. Dr. Bonip, dgl. (W. Genthinerftraße 15.) 
Lüderd, dsgl. (Charlottenburg, Faſanenſtraße 2.) 
Dr. Stauder, dögl. (W. Burggrafenſtraße 19.) 
Dr. Gandtner, dögl. (W. Genthinerftraße 9.) 
Dr. Wehrenpfennig, deal. (W. — 32.) 
Eu dögl., bautehniiher Rath. — ſ. Abth. L 
Boh Geheimer Obersegierungd-Rath. (W. — 14.) 
Dr. rdan, Geheimer Regierungd-Rath. — ſ. Abth. I, 
ze Dehurßutfelfer, dögl. und Konferwator, Profeflor. — 


Polenz, Geheimer Regierungd-Ratb. (W. Kaiferin Augufta-Straße 73.) 
Dr. Althoff, dögl. (V. Friedrich-Wilhelm⸗Straße 17.) 


Hilfarbeiter: 
Naumann, Regierungs-Affeffor. (W. Kaiferin Augufta-Straße 75/76.) 








Karte * 
Re — 


3 





U.d. Zweite Abtheilung für die Unterrichts. Ungelegenbeiten. 
Direktor: 


de la Croix, Wirkliher Geheimer Dber-Regierungd-Ratb, Mitglied 
des Staatdrathed. (W. Karlsbad 6.) 


Vortragende Räthe: 


Linhoff, Geheimer Ober-Regierungs-Rath. — |. Abth. I. u. Il.a. 
Wätzoldt, dögl. (V. Maafenftraße * 

von Wufſow dögl. — ſ. Abth. I. u. II. a. 

Dr. Schneider, dögl. (SW. — Ufer 32.) 

Beinert, dögl. — ſ. Abth. I. u. II. a. 

Kaffel, bogl (W. Ziethenftraße >“ B.) 

Spieker, dögl., bautechniidyer Kath. — ſ. Abth. I. u. II. a. 

Dr. Gifer, Gebeimer Regierungd-Rath. (W. Dörnbergftraße 3.) 
Tappen, dögl. — j. Abtb. I 





Hilfsarbeiter: 


Dr. Kügler, Geheimer Regierungs-Rath. (W. An der Apoſtellirche 11.) 
MWever, — Gerichts. Affeffor. (W. Friedrig-Wilhelm-Strafe 7.) 





IM. Wbtbeilung für die Medizinal-Angelegenbeiten. 
Direktor: 
Dr. Zucanud, Unter-Staatöjefretär, .ıc. — ſ. vorh. 
Vortragende Rätbe: 


Se. Ereellenz; Dr. von Xauer, Wirklicher Geheimer Dber-Medizinal« 
Rath, Keibarzt Sr. Maielt. des Kailerd und — General⸗ 
Siabs .Arz der Armee. (W, Martgrafenftraße 53/54 

Dr. von Frerichs, Wirklicher Geheimer Obere Medistnals «Rath 
und Profeffor. (NW. Bismardftraße 4.) 

Dr. Eulenberg, Geheimer Ober: Medizinal-Ratb. (SW. Zempel» 
bofer Ufer 3a.) 

Dr. Kerjandt, dögl. (SW. Tempelhofer Ufer 31.) 

Bahlmann, Geheimer AD Ele NR Nee — ſ. Abth. Lu. ILa. 

Beinert, dögl. — ſ. Abth. I. u. II. a. u. 

Spieler, dögl., bautechniſcher Rath. — |. a, I. u. Il.a. u. b. 

Dr. Straeczta, Geheimer Medizinal » Rath und Profeffor. 
(W. dimftrahze 41.) 





Hilfdarbeiter: 
Dr. Kügler, Geheimer — ——— — ſ. Abth. II. b. 
Wever, Gerichts-Aſſeſſor. — ſ. Abth. II. b. 





1* 


4 





Koniewator der Kunſtdenkmäler. 


von Debn-Rotfelfer, Geheimer Regierungd-Rath und Profeffor. 
— ſ. Abth. I. u. IL a. u. b. 





Gentral-Bureau. 
(V. Unter den Pinden 4.) 


Lauer, Geh. Rechn. Rath, Borfteber. 
BausBureau. 
Küfter, Land-Bauinipeftor. (SW. Schönebergerftraße 32.) 
Gebeime Erpebdition. 
Bater, Geh. Kanzl. Rath, (W. Bülowftraße 13.) 
Geheime Kalkulatur. 
— Vorſteher. 
Geheime Regiſtratur der Abtheilungen für die geiſtlichen und 
die Unterrichtd-Angelegenbeiten. 


Lauer, Geb. Rechn. Rath (f. vorh.), beauftragt mit den Geſchäften 
bed Borftebers. 


Geheime Regiftratur der Abtbeilung für die Medizinals 
Angelegenbeiten. 


Klipfel, Kanzl. Rath, (N. Oranienburgerftraße 55.) 
Geheime Kanzlei. 
Reich, Geh. Kanzl. Rath, Geh. Kanzleidirektor. (C. Linienſttaße 69.) 
Generaltaffe ded Minifteriums. 
Rendant: Haſſel bach, Geh. Rechn. Rath. (Schöneberg, Hauptftraße 74.) 





Wiſſenſchaftliche Deputation für das Medizinalwefen. 


Direktor: 


&e. Exc. D. Dr. Sydow, Präfident, Wirkl. Geh. Rath, Direktor 
der Hauptverwaltung der Staatd- Schulden. (SW. Oranien- 
ſtraße 92—9.) 


Ehrenmitglied: 
Dr. Houffelle, Wirklicher Geheimer Dber-Medizinal-Rath. 
Mitglieder: 
Dr. Virchow, Gebeimer Medizinal-Ratb und Profeffor. 
.« Hofmann, Gebeimer Regierungd-Rath und Profeffor. 
» Bardeleben, Gebeimer Ober-Mepdizinal-:Ratb und Profeffor. 
-« Duinde, Geheimer Medizinal-Rath. 


5 





Dr. Skrzeczka, Geheimer Medizinal-Rath und Profefior. 

Eulenberg, Gebeimer Dber-Medizinal-Ratb. 

Weſtphal, Geheimer Medizinal-Rathb und Profefjor. 

Kerjandt, Geheimer Dber-Medizinal-Rath. 

Schröder, Geheimer Medizinal-Rath und Profeffor. 

von Bergmann, Geheimer Medizinal-Rath und Profeffor. 

Piſtor, Regierungs- und Medizinal-Rath. 

Leyden, Geheimer Medizinal-Rath und Profeflor. 

Koch, Geheimer Regierungs-Ratb, Mitglied ded Staatörathed 
und ded Kailerlihen Gejundbeitdamtes, 





Zehnifhe KRommiffion für pharmazentifhe Angelegenheiten. 
BVorfigender: 
Dr. Kerjandt, Geheimer Dber-Medizinal-Rath. 
Mitglieder: 
Kobligt, Apotbefenbefiger. Dr. Kortüm, Apothefenbefiger. 
Dr. Shadt, dsgl. Hobe, bdögl. 





Die Sahpverftändigen-Bereine. 


L, Litterariſcher Sachverſtändigen-Verein. 

Vorſitzender: Dr. Dam bach, Geheimer Ober-Poftrath, vortragender 
Rath und Juſtiziarius im Reichs-Poſtamte, außerordentlicher 
Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät der hiefigen Univerfität. 

Mitglieder: 

Dr. Mommſen, ordentlicher Profeſſor in der philoſophiſchen Fakultät 
der hieſigen Univerſität, Mitglied und Sekretär der Akademie 
der Wiſſenſchaften, zugleich Stellvertreter des Borfigenden, 

Reimer, ©., Verlagsbuchhändler, bier. 

Dr. Dernburg, Gebeimer Juſtiz-Rath und ordentlicher Profefjor 
in der juriftiihen Fakultät der biefigen Univerfität. 

Dr. Hinfhius, Gebeimer Zuftiz.Rath und ordentliher Profefjor 

. in der juriftiihen Fakultät ver hiefigen Univerfität. 

Herg, Verlagsbuchhändler, bier. 

Dr. Hirſch, Gebeimer Medizinal-Rath und ordentliher Profeſſor 
in der mediziniichen Fakultät der hiefigen Univerfität. 


Stellvertreter: 
Dr. T — Königlicher Hof-Buchhändler und Hof-Buchdrucker, 
ier, 
Dr. Hübler, Geheimer Ober-Regierungs-Rath und ordentlicher 


Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät der hieſigen Univerſität. 
Mühlbrecht, Buchhändler, hier. 


6 





Höfer, Verlagsbuchhändler, bier. 
Dr. Daude, Staatsanwalt beim Xandgerichte I, bier. 
I. Muſikaliſcher Sadhverftändigen-Berein. 
Vorfigender: Dr. Dambach (fiehe ad ]). 
Mitglieder: 
Geppert, Zuftiz-Rath, Rechtsanwalt bier, zugleih Stellvertreter 
des Vorſitzenden. 
Ries, Konzertmeiſter und Mitglied der Akademie der Künſte. 
Weiß, Komponift und Mufifverleger, bier. 
Schneider, Profeffor und Mufikdireftor, Mitglied der Akademie 
der Kün e. 
Bahn, Königliher Hof-Bud- und Mufikalienhändler, bier. 
Golz, Kammergerichtd-Rath. 


Stellvertreter: 
Löſchhorn, Profeffor, bier. 
Bod, Königliche Hof-Mufikalienhändler, bier. 
Blumner, Profefjor und Direktor der Sing-Afademie, bier. 
Radede, Rapellmeifter, bier. 


II. Künftlerifher Sadverftändigen-Berein. 
Vorfigender: Dr. Dambach (fiehe ad I). 


Mitglieder: 
Schrader, Profefjor an der Akademie der Künfte und Gejchichtö- 
maler, zugleich Stellvertreter ded Vorfitzenden. 
Ernft, Fr. 3, Kunft: und Buchhändler, bier. 
MWredom, Profeffor an der Akademie der Künfte und Bildhauer. 
Sußm ann=d ellborn, Profefjor und Bildhauer, artiſtiſcher Di: 
reftor der Königlichen Porzellan-Manufaktur. 
Ende, Baurath, Profeflor an der Afademie der Fünfte. 
Dunder, A., Hofbudhhändler, bier. 
Stellvertreter: 
Dr. Daubde (jiebe ad I). 
Meyerheim, Paul, Profeffor und Genrcmaler, bier. 
Facoby, Profeffor, techniſcher Beirath für die artiftiichen Publi- 
fationen bei den Mujeen. 
Buſſe, Geb. Reg. Rath, Direktor der Reichsdruckerei. 


IV. Photographiſcher Sadverftändigen- Verein. 
Borfigender: Dr. Dambach (fiehe ad I). 


Mitglieder: 
Schrader, Profeflor, eißisiemae zugleih Stellvertreter bed 
Borfigenden (fiebe ad 
Dunder, 4, —— händler ehe ad III). 


7 





Dr. Bogel, Profefjor an der techniſchen Hochſchule, hier. 
Prümm, Photograph, bier. 

Braſch, Photograph und Portraitmaler, bier. 

Federt, Maler und Lithograph, Mitglied der Akademie der Künfte. 


Stellvertreter: 


Ernft, Kunft- und Buchhändler (fiehe ad III). 
Hartmann, Hof-Photograph und Maler, bier. 
Buſſe, Geb. Reg. Rath (fiehe ad III). 


V. Gewerblider Sadverftändigen-Berein. 
BVorfigender: Dr. Dambach (fiehe ad I.). 
Mitglieder: 
Lüders, Geheimer Dber-Regierungs-Rath, zugleih Stellvertreter 
des Vorfißenden. 
Dr. Hinſchius, Geheimer Juſtiz-Rath und ordentliher Profefjor 
(fiehe ad I). 
Grunow, erfter Direktor ded Kunſtgewerbe-Muſeums. 
Dr. Weigert, Fabrifbefiger, bier. 
Sußmann-Hellborn, Profeflor ıc. (fiehe ad III). 
Mark, Kommerzien-Ratb zu Charlottenburg. 
Heyden, Ad., Baurath, Mitglied der Akademie der Künfte. 
Dr. Leſſing, Profeffor und Direktor der Sammlungen ded Kunft- 
gewerbe-Mujeums. 
Siemering, Profeffor an der Akademie der Künfte und Bild- 
bauer, Vorſteher ded Rauch-⸗Muſeums. 
Stellvertreter: 
Heeſe, J. Kommerzien-Ratb, bier. 
tied, Zapetenfabrifant, bier. 
Bollgold, Hofgoldfhmied, Gold- und Silberwaarenfabrifant, bier. 
Puls, Fabrifant ſchmiedeeiſerner Ornamente ıc, bier. 
Söhlke, Kommerzienrath, hier. 
Ihne, Architekt, bier. 
Dr. Daude, Staatsanwalt (fiebe ad I). 





Landes Kommiffion zur Berathung über die Verwendungen des Fonds 
für Runftzwede. 

K. Beder, Profeff., Geſchichtsmaler, 3. 3. Präfident der Akademie 
der Künfte zu Berlin. 

R. Begas, Profefl., Bildhauer, Senator der Akademie der Künite 
zu Berlin. . 

Ende, Bauratb, Senator der Akademie der Künfte, Profeff. an 
der techniſchen Hochſchule zu Berlin. 


8 





Eike,’ Profefi., Landſchafts- und Marinemaler zu Berlin. 

Ge. Exc. Dr. von Goßler, Kanzler des Königreichs Preußen, 
Dber-Landeögerichtd-Präfident zu Königäberg. 

Dr. Grimm, Geh. Reg. Rath, ordentl. Profelf. an der Univerfität 
zu Berlin. 

Heyden, Baurath, Senator der Akademie der Künfte zu Berlin. 

ee Profeſſ. Geſchichtsmaler zu Düffeldorf. 

Janßen, Profeſſ., Geihichtömaler, Lehrer an der Kunftafademie 
zu Düffeldorf. 

Dr. Jordan, Geh. Reg. Rath, auftrw. Direktor der National- 
Galerie zu Berlin. 

Knille, Profefl., Geihihtämaler, Senator der Akademie der Künfte 

zu Berlin. 

Mar Schmidt, Profeff., Yandidhaftsmaler, Lehrer an der Kunft- 
akademie zu Königäberg. 

Zul. Schrader, Profeſſ., Geihichtömaler, Senator der Akademie 
der Künfte zu Berlin. 

Steffeck, Profeff., Direktor und erfter Lehrer an der Kunftafa- 
demie zu Königsberg. 

von Werner, Profefl., Geihichtsmaler, Direktor der akademiſchen 
Hochſchule für die bildenden Künfte und Senator der Afa- 
demie der Künfte zu Berlin, 

Mittig, Profeſſ., Bildhauer, Lehrer an der Kunftafademie zu 


üffeldorf. 
U. Wolff, Profefi., Bildhauer, Senator der Afademie der Künfte 
zu Berlin. 
(Eine Stelle z. 3. unbejept.) 





Königliche Turnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin. 
(SW. Friedrichſtraße 229.) 
Direktor: 
Wäſtzoldt, Geheimer Ober-Regierungd-Rath. 
Lehrer: 
Dr. Euler, Profefjor, Unterridtö-Dirigent. 
Edler, Oberlehrer, zugleich Bibliotbefar. 





SKönigliches evangelifches Lehrerinnen-Geminar, Gonvernanten- 
Juſtitut und Penfionat zu Droyfig bei Zeig. 


Direktor: Kripinger. 


3 





B. Die Königlihen Provinzialbehörden für die Unterrigts- 
Verwaltung. — 
Anmerlungen. 

1. Bei den Regierungstollegien, bezw. den betreffenden Abtheilungen der- 
—— — nachſtehend außer den Dirigenten nur die ſchulkundigen Mitglieder 
aufg 

2. Die bei den Degierungen angeftellten Regierungs- und Schulräthe find, 
nad Maßgabe ihrer Funktionen, aud Mitglieder des Provinzial-Schullollegiums. 

1. Provinz Oftpreußen. 
1. DOberpräiident zu Königsberg. 
Dr. v. Sıhliedmann. 


2. Provinzial-Schulfollegium zu Königdberg. 
Präfident: Dr. v. Shliedmann, Dberpräfident. 
Direftor: Studt, Reg. Präfident. 
Mitglieder: Gamlid, Provinz. Schulrath. 
Zrofien, desgl. 
Teglaff, Reg. Rath, Zuftiziar und Verwalt. Rath. 


3. Regierung zu Königäberg. 
a. Präfident. 
Stubdt, Mitglied des Staatsratheb. 
b, Abtheilung für Kirchen und Schulmejen. 
Dirigent: Meier, Ob. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Jüttner, Reg. und Schulrath, 
Skrodzki, desgl. 
Außerdem bei der 
Abtheilung beſchäftigt: Gawlid, Provinz. Schulrath. 
Rothe, Divifiond- Pfarrer. 
4. Regierung zu Gumbinnen. 
a. Präfident. 
Steinmann. 
b. Abtheilung für Kirhen- und Schulmwejen: 
Dirigent: Dopdillet, Db. Reg. Rath. 


Reg. Räthe: Sternfopf, Reg. und Schulrath. 
D. theol. Treibel, desgl. j 


I. Provinz Weftpreußen. 
1. Dberpräfident zu Danzig. 
v. Ernfthaufen. 


10 





2. Provinzial-Schuifollegium zu Danzig. 
Präfident: v. Ernftbaufen, Ober: Präfident. 
Direktor: Rothe, Reg. Präfident. 
Mitglieder: Dr. Kruje, Provinz. Schulrath. 
Dr. Bölder, deögl. 
Fink, Neg. Rath, Zuftiziar u. Verwalt. Rath im 
Mebenamte. 
3. Regierung zu Danzig. 
a. Präfident. 
Rothe. 
b. Abtbeilung für Kirhen und Schulweſen. 
Dirigent: Zimmermann, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Tyrol, Reg. u. Schulrath. 
Dr. Pollof, desgl. 
4. Regierung zu Marienwerder. 
a. Präſfident. 
Fehr. v. Maſſenbach, Mitglied ded Staatdrathed. 
b. Abtheilung für Kirhen- und Schulweſen. 
Dirigent: Gedike, Ob. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Dr. Schulz, Reg. u. Schulrath. 
Zriebel, dedgl. 


UI. Provinz Brandenburg. 


1. Oberpräfident zu Potsdam. 

Se. Exc. Dr. Achenbach, Staatöminifter, zugleich Ober: 
präfident des Stadtfreijed Berlin. 

2. Provinzial-Schulfollegium zu Berlin 


für die Provinz Brandenburg und den Stadtkreis Berlin. Demfelben ift außer 
den Angelegenheiten der höheren Unterrihtsanftalten und der Seminare aud das 
Elementarſchulweſen der Stabt Berlin übertragen. 


Präfident: Se. Exc. Dr. Achenbach, Staatöminifter, Ober: 


präfident. 
Dirigent: Herwig, Geb. Reg. Rath (mit dem Range der 
. Rathe II. Kl.). 


Mitglieder: Dr. Klix, Provinz. Schulrath, Geh. Reg. Rath. 
Techow, Reg. * Juſtiziar und Verwalt. Rath. 
Beurlaubt, mit ber Vertretung beauftragt: Kuh⸗— 
now, Reg. Rath, Syndikus bei der techniſch. Hoch⸗ 
ſchule zu Berlin.) 
Grubl, Provinz. Schulrath. 
Menges, deögl. 


11 





Dr. Pilger, Provinz. Schulrath. 
Müller, desgl. 
‚Ehrenmitglied: Reichenau, Geb. Ob. Reg. Rath a. D. 


3. Regierung zu Potsdam. 
a. Präfident. 
v. Neefe. 
b. Abtheilung für Kirden- und Schulmelen. 
Dirigent: Bergius, Ob. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Eismann, Reg. u. Schulrath, Konfift. Rath. 
Trinius, Reg. und Schulrath. 
4, Regierung zu Frankfurt a/D. 
a. Präfident. 
v. Heyden, Mitglied des Staatsrathes. 
b. Abtheilung für Kirchen: und Schulweſen. 
Dirigent: Nüppell, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Schumann, Reg. u. Schulrath. 
Heiber, desgl. 


IV. Provinz Pommern. 
1. Oberpräfident zu Stettin. 
Graf v. Behr-Negendant. 


2. Provinzial-Schulkollegium zu Stettin. 


Präfident: Graf v. Behr⸗Negendank, Oberpräfident. 
Direktor: Wegner, Reg. Präfident. 


Mitglieder: Bettin, Konfift. Rath, Juſtiziar u. Verw. Rath 


(im Nebenamte). 


Dr. Wehrmann, Provinz. Schulrath, Geh. Reg. Rath. 


Schultz, Provinz. Schulrath. 


3. Regierung zu Stettin. 
a. Präſident. 
Wegner. 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen. 
Dirigent: Opitz, Ob. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Königk, Reg. u. Schulrath. 
Bethe, desgl. 

Außerdem bei der 


Abiheilung beihäftigt: Schultz, Provinz. Schulrath. (ſ. Prev. 
Schulkolleg.) 


12 





4. Regierung zu Köslin. 
a. Präſident. 
Graf Clairon d'Hauſſonville. 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen. 
Dirigent: Winzer, Ob. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Hielſcher, Reg. u. Schuirath. 
Kahle, dögl. 
5. Regierung zu Stralſund. 
a. Präſident. 
v. Pommer-Eſche. 
b. Kollegium. 


Reg. Räthe: v. Kattorff, Ob. Reg. Rath, Stellvertreter des Prä- 
fidenten. 
Gremer, Reg. u. Schulrath. 


V. Provinz Pofen. 
1. Dberpräfident zu Pojen. 

Se. Exc. v. Günther, Wirkt. Geb. Rath. 

2. Provinzial-Schulfollegium zu Pojen. 
Präfident: Se. Exc. v. Günther, Oberpräfident, Wirkt. Geh. Rath. 
Direktor: v. Sommerfeld, Reg. Bice-Präfident. 

Mitglieder: Polte, Profefjor, Provinz. Schulrath. 
—L2uke, Provinz. Schulrath. 

Dr. Mager, Gerichts-Aſſeſſor, mit Wahrnehmung 
der Geſchäfte des Juſtiziars und Verwaltungs— 
rathes beauftragt. 

3. Regierung zu Poſen. 
a. Präſidium. 
Präfident: Se. mo v. Günther, Dberpräfident, Wirfl. Geb. 


atb. 
Vice⸗Präſident: v. Sommerfeld. 
b. Abtheilung für Kirhen- und Schulweſen. 

Dirigent: Grundſchöttel, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Dr. Dittmar, Reg. u. Schulrath. 

Skladny, dögl. 

Dr. Brarator, dögl. 

4. Regierung zu Öromberg. 
a. Präſident. 
v. Tiedemann. 


13 





b. Abtheilung für Kirchen- und Schulmejen. 
Dirigent: Dito, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Lic. Schmidt, Reg. u. Schulrath. 
lei degi. 
Außerdem bei d 
Abtheilung befchäftigt: Eberftein, Kreid-Schulinfpeftor. 


VI Provinz Schleſien. 
1. DOberpräfident zu Breslau. 
Se. Erc. D. v. Seydewitz, Wirfl. Geb. Rath. 
2. Provinzial-Schulfollegium zu Breslau. 
Präfident: Ge. — Au Seydewitz, Oberpräfident, Wirkl. 


Direltor: Dr. Will denow, Geb. Reg. Rath, Juſtiziar u. Verw. 
Rath, auftrgöm. in Bertretung ded Reg. Präfidenten. 
Mitglieder: Dr. S . a ‚ Provinz. Schulrath, Geh. Reg. 
ath. 
. Zuftiziar u. Verwalt. Rath, Geh. 
eg 
Zihadert, Provinz. Schulrath. 
Sander, Pen. und Sculrath, 
Dr. Stamwip i, Provinz. Schulrath. 


3. Regierung zu Breslau. 
a. Präſident. 
Frhr. Zunder v. Ober⸗Conreut. 
b. Abtbeilung für Kirchen und Schulmefen. 


Dirigent: Schmidt, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Sander, Reg. u. Schulrath. 
Dr. #inger, dögl. 
Sperber, dögl. 
Außerdem bei der 
Abtheilung beſchäftigt: Dr. Slawitzki, Prov. Schulrath, ſ. Prov. 
Schulkolleg. 


4. Regierung zu Liegnitz. 
a. Präfident. 
Frhr. v. Zedlitz-⸗Neukirch. 
b. ie für Kirchen- und Schulmeien. 


Dirigent: .Seydewitz, Ob. Reg Rath. 
Neg. Räthe: Bot, Reg. u. Schulrath, Geh. Reg. Rath. 
@iebe, Reg. u. Schulrath. 


14 


5. Regierung zu Oppeln. 
a. Präſident. 
Graf v. Zedlitz-Trützſchler, Mitglied des Staatörathes, 
b. Abtbeilung für Kirchen und Schulweſen. 
Dirigent: Schr. v. Dörnberg, Db. Reg. Rath. 
Neg. Räthe: Prange, Reg. u. S hulrath, 
Schylla, dal. - 
Dr. Montag, dögl. 


VU. Provinz Sachen. 
1. Dberpräjident zu Magdeburg. 


v. Wolff. 
2. Provinzial-Schulfollegium zu Magdeburg. 
Prafident: v. Wolff, Oberpräfident. 
Direktor: v. Wedell, Reg. Präfident. 
Mitglieder: Dr. Göbel, Provinz. Schulratb, Geh. Reg. Rath. 
« Zodt, Provinzial-Schulrath. 
Nitze, Konfift. Rath, Yuftiziar. 
Schuppe, Reg. Rath, Verwalt. Rath. 
Bode, Reg. u. Schulrath. 


3. Regierung zu Magdeburg. 
a. Präſident. 
v. Wedell. 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen. 
Dirigent: Scheffer, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Kannegießer, Neg. u. Schulrath. 
Bode, dögl. 
4 Regierung zu Merjeburg. 
a. Präſident. 
v. Dieft. 
b. Abtheilung für Kirchen» und Schulweſen. 


Dirigent: Schede, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: peayi; Reg. u. Schulrath. 
r. &auer, dögl. 
5. Regierung zu Erfurt. 
a. Präfident. 


v. Brauditid. 


— 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen. 
— v. Tzſchoppe, Ob. Reg. Rath. 
Rath: Hardt, Reg. u. Schulrath. 
— bei der —— beſchaftigt: 


Nagel, Divifionspfarrer. 


VII. Provinz Schleswig-Holſtein. 
1. Oberpräjident zu Schleswig. 
Steinmann. 
2. Provinzial-Schulfollegium zu Schleswig. 
Präfident: Steinmann, Oberpräfident. 
Mitglieder: D. Schneider, Reg. u. Schulrath. 
Dr. Köpfe, Provinz. Schulrath. 
Frhr. v. P ato w, Reg. Rath, mit Wahrnehmung der 
Geſchäfte des Zuftigiard u. Berw. Rathes beauftragt. 
3. Regierung zu Schleswig. 
&  Präfidium. 
Präfident: Steinmann, Dberpräfident. Hi 
BicesPräfident: Lodemann. 
b. Keen für Kirchen- und Schulweſen. 
Dirigent: Rubmohr, Db. Reg. Rath. 


Reg. Räthe: D. Schneider, Reg. u. Schulrath. 
(eine Stelle 3. 3. unbelegt.) 


IX. Provinz Hannover. 


Anmerkung: Bei den Konfiftorien, bzw. den Abtheilungen derfelben für Volls⸗ 
ſchulſa = er nahftehend außer den Dirigenten nur diejenigen Mitglieder 
aufg che ein Referat in Sönllohen Gaben 


1. DOberpräfident zu Hannover. 
Se. Exc. v. Leipziger, Wirkl. Geb. Rath. 
2. Provinzial-Schulfollegium zu Hannover. 
Präfident: Se. er v. Leipziger, Oberpräfident, Wirfl. Geh. 


Direktor: Rau 2 : ber g, Konfilt. Direktor (auftragsw. 
Mitglieder: Spieker, Provinz. Schulrath, Geb. Reg. Rath. 
r. Breite rt, Provinz. — 
Hädermann, dögl 
D. Hagemann, dögl., Nrofefſ. zu Hildesheim. 
Dr. B —8 enweg, Reg. Rath, Yuftiziar und Bermwalt. 


16 





3. Konfiftorien. 
A. Evangelifch-utherifche und reformirte Konfiftorialbehörden. 
a. RKonfiftorium zu Hannover. 
Abtheilung fir Volksſchulſachen. 
Direktor: Rautenberg, Konfift. Direktor. 
Borfigender: Him ” ‚ Db. Konfift. Rath, Stellvertreter des Direktors, 
Mitglieder: Leverfühn, Reg. und Schulrath. 
Pabft, de} [. 
v. Berger, Konſiſtorial-Rath. 
ö ödler, Reg. und Sculrath. 
Schufter, Konfiftorial-:Rath. 
b. Klofter Loccum. 
(Demfelben ftehen im Stiftsbezirte Konfiftorialrechte zu.) 
Abt: D. Uhlhorn, Ober: Konfift. Rath. 
c. Konſiſtorium zu Stade. 
Abtheilung für Vollsſchulſachen. 
Direktor: v. Müller, Landgerichts-Präfident (auftragsw.) 
Mitglied: Nienaber, Konfift Rath. 
Hilfdarbeiter: Dierde, Seminar:Direltor. 
d. Ronfiftorium zu Dönabrüd. 
Abtheilung für Volksſchulſachen. 
Vorfipender: Heidenreich, Geb. Reg. Rath. 
Mitglied: Mauerdberg, Konfift. Rath, Paftor zu Georg» 
Marien-Hütte (auftragdm.). 
Hilfsarbeiter: Dr. Jüngling, Seminar-Direftor. 
e. Konfiftorium zu Aurid. 
Abtheilung für Vollksſchulſachen. 
Porfipender: Dirkſen, Amtörichter (auftragdm.). 
Mitglieder: Kiep, Reg. und Sculrath. 
v. Seebad, Reg. Affeffor (auftragdm.). 
f. Konfiftorium au Otterndorf. 
Abdtheilung für Vollksſchulſachen. 
Direktor: So ft mann, Kreidhbauptmann (auftragdm.) 
Mitglieder: Bräß, Superintend. zu Neuenkirchen, geiftl. Aſſeſſor. 
Hinterthür, dégl. zu Lüdingworth, dögl. 
g. Oberkirchenrath zu Nordhorn. 
Direktor: Henſchen, Obergerichtsrath z. D., zu Osnabrück 
(auftragsw. 
Mitglieder: — ietz, Reg. u. Schulrath zu Aurich (auftragsw.). 
Lucaſſen, Prediger zu Neuenhaus (auftragsw.). 


17 





B. Ratholiſche Konfiftorialbehörden. 
a. Konfiftorium zu Hildesheim. 
Die: D Knappe, Reg. Rath (auftragdw.). 
lieder: AR: emann, Provinz. Schulrath (auftragdw.). 
Ro Ioff. Reg. Affeffor (auftragdm.). 
b. Konfiftorium zu Osnabrück. 
Borfigender: Wüftefeldt, Konfilt. >. (auftragdw.). 


Mitglieder: Ur Konfift. Rath, Domlapitular. 
Dr. Brandi, Konfift. Rath. 


X. Provinz WBeftfalen. 
1. Oberpräfident zu Münfter. 
v. Hagemeifter. 


2. Provinzial-Shulfollegium zu Münfter. 

Präfident: m. ———— Oberpräãfident. 
Direktor: v. Liebermann, Reg. Bice-Präfident. 
Mitglieder: Dr. — er Ara —— a Reg. Rath. 

Mirus, Reg. Rath, 

Dr. Probft, Provinz. a 

Siegert, Reg. u. Schulrath. 

Dr. van Endert 


v. Weftboven, Boni Rath., Zuftiziar. 
3. Regierung zu Münfter. 
a. Präfidium, 
Präfident: v. Hagemeifter, Oberpräfident. 
Bice-Präfident: v. £iebermann. * 
b. Abtheilung des Innern. 


Dirigent: v. Viebahn, Ob. Reg. Rath. 
Reg. rätbe: —— Reg. u. S ulratb. 
Dr. van Endert, dögl. 


4. Regierung zu Minden. 
a. BPräfident. 


v. Pilgrim. 
b. Mbtbeilung bed Innern. 
Dirigent: dv. Schierftedt, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Dos. J u. Schulrath. 
Voigt, 


1884. | 2 


18 


5. Regierung zu Arnöberg. 
a. Präfident. 
v. Roſen. 
b. Abtheilung für Kirchen» und Schulweſen. 
Dirigent: Lucanus, Ob. Reg, Rath. 
Reg. Räthe: Dr. —— Reg. u. Schulrath, 


Geh. * Rath. 
= Rof, Reg. u. Schulrath. 
XI. Provinz Heſſen-Naſſau. 


1. Oberpräfident zu Kajjel. 
Se. Exc. Graf zu Eulenburg, Staatöminifter. 


2. Provinzial-Schulfollegium zu Kafjel. 
Borfigender: Se. Exc. Graf zu Eulenburg, Staatöminifter, 
Dpberpräfident. 
Stellvertreter: Magdeburg, Reg. BicesPräfident. 
Mitglieder: Krelſchel, Bin. Schulrath. 
Dr. Lahmeyer, dogl. 
Mittler, Sber⸗ und Geh. Reg. Rath, auftragsw. 
. Zuftigiar u. Berwalt. Rath. 


3. Regierung zu Kajfel. 
a. Präfidium. 
Hräfident: Se. Exc. Graf zu Eulenburg, Staatöminifter, 
DOberpräfident. 
Bice-Präfident: Magdeburg. 
b. Abtheilung für Kirchen» und Schulweſen. 

Dirigent: Mittler, Ober- u. Geh. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Hall, Reg. u. Schulrath. 

r. Faldenheiner, dögl. 
Außerdem bei der Abtbeilung beichäftigt: 

Dr. Auth, Gymnaf. Oberlehrer. 


4. Regierung zu Wiesbaden. 
a. SPräfident. 
v. Wurmb. 
b. Abtheilung für Kirden- und Schulweſen. 
Dirigent: de la Eroir, Ob. Reg. Rath, Konfiftor. Präfident. 
Reg. Räthe: Riſch, Reg. u. Schultath, Konfift. Rath. 
Dr. v. Friden, Reg. u. Schulrath. 


19 


XU. Rheinprovin;. 
1. Oberpräfident zu Koblenz. 
Se. Erc. Dr. v. Bardeleben, Wirfl. Geh. Rath. 


2. Provinzial-Schulkollegium zu Koblenz. 
Präfident: Ge. er el v. Bardeleben, Oberpräfident, Wirkl. 


Direltor: v. Puttlamer, Reg. Bice-Präfident. 
Mitglieder : Dr. Höpfner, Provinz. Schulrath. 
Linnig, degl. 
Dr. Vogt, dögl. 
«= Wendland, b8 
Müller, Reg. are. Zuftiziar u. Berwaltungdrath, 
auftragäw. 


3. Regierung zu Rita 
a. SPräfidium. 
Prafident: Se. Exc. Dr. v. Bardeleben, Oberpräfident, 
Wirkl. Geh. Rath. 
Bice-Präfident: v. Puttlamer. 
b. Abtbeilung des Innern. 


Dirigent: Koch, Db. Reg. Rath. 
Reg. the: Dr. Breuer, Reg. u. Schulrath. 
Anderjon, degl. 
4. Regierung zu Düffeldorf. 
8. Präfident. 
Fehr. v. Berlepſch, Mitglied des Staatörathes. 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen. 
Dirigent: v. Schütz, Ob. Reg. R 
Reg. Räthe: F el Re u. Equirath. 
randt 
Br. A "Obst. Profeſſ. 


5. Regierung zu Köln. 


a. Präfident. 
v. Sydow. s 
b. Abtheilung des Innern. 
Dirigent: v. Guionneau, Ob. Reg. Rath. 


Meg. Räthe: 9 —5 — Rep. u. Schulrath. 
Schönen, dägl. 
2* 


20 


6. Regierung zu Trier. 


a. Präſident. 
Naſſe. 


b. Abtheilung bed Innern. 
Dirigent: v. Geldern, Ob. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Dr. Kellner, Reg. u. Schulrath, Geh. Reg. Rath. 
- Squmann, Reg. u. Schulrath. 
7. Regierung zu Aachen. 


a. Präfident. 
v. Hoffmann. 


b. Abtheilung des Innern. 


Dirigent: nd Mofel, Db. Reg. Rath, 
Reg. Räthe: Sintmabers, Reg. u. Schulrath. 
Schieffer, dägl. 


XI. Hohenzolleruſche Lande. 


Regierung zu Sigmaringen. 
a. Präfident. 
Graaf. 
b. Kollegium. 
Reg. Räthe: v. Lon Bard, Seh. Reg. Rath, Stellvertreter des 


Präfidenten. 
Kohler, Re: u. EEE 


C. SKreis-Ichulinfpektoren. 
I Provinz Oſtpreußen. 
1. Regi erungsbezirf 8 nigsberg. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


1. Bartid zu Neidenburg. 

2. Kob Oſterode. 

3. Mühlhoff -Guttſtadt, Krs Heilsberg. 
4. Dr. Robrer » Ortelsburg. 

5. Schlicht ⸗ Röſſel. 

6. Schröder Prökuls, Krs Memel. 

7. Seemann⸗Braunsberg. 

8. Spohn -Allenftein. 

9. Vigouroux- Wartenburg, Krs Allenftein. 


PANNE PRNM 


nnpmpp@n. 


eannnppNnm 


21 
b. Kreid-Schulinfpektoren im Nebenamte. 


Bandiſch, Pfarrer zu Üderwangen, Krs Prß. Eylau. 
Depner, dögl. « Mobhrungen. 
Ebner, dögl. » Zäsfendorf, Krs an 
Eilöberger, Superint. = Koͤnigsberg. 
Eijenblätter, bdägl. Heiligenbeil. 
Eſchenbach, Pfarrer und Superintend. Verweſ. zu Friedland, 
Srieje, Superintend. zu Prß. Eylau. 

abruder, dögl. e Memel. 

orn, döal. « Powunden, Krs Königsberg. 
Kähler, dsgl. -Heilsberg. 
Klapp, dögl. Raſtenburg. 
Krutenberg, —* « Prb. Holland. 
Kühn, Superint. Verweſ.- Laukiſchken, Krs Labiau. 


tadner, Diafonud « Königäberg. 

Merleder, Superintend. » Fiſchhauſen. 

Pich ier, Superint.Berwei.» Nordenburg, Krs ——— 

Dr. 9 fu ndtner, Stadtihulrath zu Königäberg. 

v. Rozynski, Pfarrer zu Diid Thierau, Krd — 


Schröder, dgl. « Eichhorn, Krd Prß. 
Weſtphal, dögl. : — Krs —— 
Zilius, dögi. -Wehlau. ie 


2. Regierungdbezirf Gumbinnen. 
a. Ständige Kreids-Schulinipeftoren. 


Kranz zu Snfterburg, kommiſſ. 
Grunau : Bilfallen, fommiff. 
Kießner -Henydekrug. 

Dr. Korpjubn - Marggraboma, Krs Diepko. 
Deltjen » Löpen, fommifl. 

Pensky -Darkehmen. 

Tarony « Kilfit. 


b. Kreid-Schulinfpeftoren im Nebenamte. 


Braun, GSuperintend. zu —— 

Friedemann, Pfarrer Kraupiſchken, Krs NRagnit. 
Gerß, dögl. Superint. Verweſ. zu Sendburg. 

v. Herrmann, Pfarrer zu Borzymmen, Krs Lyf, 
Sobannedfon, Superint. -» Stallupoenen. 

Lucks, dõgl. — Krs Niederung. 
Roßeck, dögl. Gumbinnen. 

Schrader, dgl. Ragnit. 

Siemien owori, dögl. Lyck. 


Skirlo, Pfarrer Angerburg. 
—* urg. 
r. Woy Goldap. 


ler — Jo 
* 2. erledigt für Sensburg,) 


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— 
Ssonmnmwmm- 


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NO ed 
* * 


SRNMFPRN- 


22 


U. Provinz Weftpreußen. 
1. Regierungdbezirt Danzig. 
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 





Dr. Brabänder zu Prß. Stargardt. 


Friedrich ⸗Schöneck, Berent, kommiſſ. 
Konſalik ·Neuſtadt W./Prß. 
Nitſch ⸗Berent. 
Dr. Scharfe = Danzig. 
25 E euhadt W./Prß. 
midt ⸗Karthaus 


38 arthaus. 
(3. 3. unbeſetzt) ⸗-Prß. Stargardt. 
b. Kreis-⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Boie, Superintend. zu Danzig. 
Dr. Cof ack, Stabfichulrath zu Danzig. 
Grunenberg, Dekan zu Gr. Li — Krs Marienburg. 
Kähler, Superintend. » Neuteidh. 


Luckow, — -Karthaus. 
Moog, —* Neuheide, Krs Elbing. 
dgl. » Ladefopp, Krs Marienburg. 
Dr. Ritzke, dägl. : Marienburg. 
Schaper, dögl. Wodlaff, Landkrs Danzig. 
Sensfuß, dögl. Trunz, Krs El er 
Stollenz, dögl. « Thienddorf, Krs Marienburg. 
Wagner, Dekan « Elbing. 


2. Regierungdbezirf Marienmwerber. 
a. Ständige Kreis⸗Schulinſpektoren. 


Bajohr zu Strasburg W./Prß. 
Bennewitz Flatow, kommiſſ. 
Dr. Eyranfa = Neuenburg. 
Dewijdeit : Kulm. 
Gerner « Prh. Friedland, Krs Schlochau. 
Dr. Gregoroviud- Briefen. 
ne femann « Marienwerbder. 
r. Hatwig « Diih Krone. 
Sllgner s Zuchel. 
Dr. Kapbahn » Graudenz. 
Lange « Bilchofswerder, kommiſſ. 
Scheuermann » Schmep. 
Schröter « horn. 
Streibel « Löbau. 


Schlochau. 


Treichel 
up! Konip- 


1 — 
* 


——— 


— 


23 


Beiland zu Diih Krone, fommif]. 
Wieſe ⸗Bruß, Krs Konitz, kommiſſ. 
Dr. Zint Stuhm. 
(3. 3. unbeſetzt) = Rofenberg. 
b. SKreid-Schulinfpeftoren im Nebenamte. 
Rudnid, Superintendent zu Freiftabt, Krd Rofenberg. 


II. Provinz Brandenburg. 
1. Stadt Berlin. 
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 
Keine. 
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 


‚ bögl. 
(eine Stelle 3.3. unbejegt.) 
2. Regierungdbezirf Potsdam. 


a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren. 


Dr. Zieg, Schulrath, zu Berlin (für den Landfreid Berlin» 
Niederbarnim). 
Dr. Tyf zka zu Berlin (für den Landfreid Berlin-Zeltow). 


b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 


Bedmann, Superintend. zu Chriftdorf, Krs Oftpriegnig. 
Beyer, Erzpriefter » Potödam. 

Bohn ft edt, Dberpfarrer und Superintend. zu Brüffom. 
Büchſel, Superintend., zu Niederfinow, Kr Angermünde. 
Deegener, dögl. ⸗Alt⸗Landsberg. 

Dre el, Pfarrer : Saarmund, Ks Zauch ⸗Belzig. 
Engels, Superintend. ⸗SFlieth, Krs Templin. 
Fittbogen, dögl. = Dahme. 

®lotkte, dögl. «= Rathenow. 
Golling, dgl. « Dom Brandenburg. 
Hanje, Pfarrer » Brieft bei Gramzow, interim. 


Henjel, Superintend. Spandau. 
Buchholz, Krs Oftpriegnig. 


Bl dögl. 
ollefreund, d8gl. Granjee. 


Holemann, Pfarrer 
Jacob, Oberpfarrer 
Kober, Superintend. 
Krätidell, dögl. 
Krüger, degi. 
Lange, dögl. 
Lorenz, Pfarrer 
Meyer, Superintend. 
Mühlmann, dögl. 
Müller, Oberprediger 
Müller, Superintend. 
Niedergejäße, dögl. 
Nitzſch, dögl. 
Petrenz, dögl. 
Denbaib, dögl. 

Dr. Dfeiffer, dögl. 
Pfitzner, dögl. 
Piſchon, dsgl. 

Ra ufe, dögl. 
Raider, dögl. 
NReifenrath, bögl. 
Lie. Saran, dögl, 
Schlecht, dag. 
Stmidt, dögl. 
Schumann, dögl. 


Sant dgl. 
Sior, d 


ögl. 
Dr. Stürzebein, dögl. 


Stumpf, dögl. 
Thbiemann, Pfarrer 
Todt, Pfarrer 
Wegener, Superint. 


». Werner, bögl. 


Wilke, dögl. 
Winkler, Erzprieiter 
Witte, Superintend. 


I] 
wa 


[=] 
ES 


ne nern ann 


® 
z 
= 
® 
= 
* 
* 
* 
=: 
= 





Malchow, Krs Niederbarnim. 
Havelberg. 
Kietz, Krs Weftpriegnip. 


Kyritz. 
zen, Krs Ruppin. 


B- 
Charlottenburg. 
Beeskow. 

Schwedt a./D. 
Stradburg U./M. 
Templin. 

Dotödam. 
Wuſterhauſen a./D. 
Bochow bei Züterbog. 
Treuenbriepen. 
Biejenthal. 

Storfow. 

Bornim, Krs En: 
Zehdenick. 

Adenwalde. 
Mittenwalde. 

Königs » Wufterhaufen , 


Febrbellin. 

Dom Havelberg. 

Nauen. 

Angermünde. 

Dalmin bei Karftäbt, interim. 
Brandenburg a./S., interim. 
Brandenburg a./9. 
Wittenberge. 

Beelip. 

Frankfurt a./D. 

Freienwalde a. /O. 


Krs 
Teltow. 


3. Regierungsbezirf Frankfurt. 
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren. 


Keine. 


b. Kreis-Schulinfpektoren im Nebenamte. 
zu Seelow, Krs Lebus. 
« Buchholz bei Fürftenwalbe. 


Bamler, Oberpfarrer 
Beyer, Superintend. 


3. Broniſch, Pfarrer zu Koltwig bei Kottbus. 
4. Diedrid, dögl. « Mellmig, Krs Guben. 
5. Ebeling, Superintend. = Kottbuß. 
#6. Genfiden, m « Berg vor Kroffen a./D. 
7. Hengftenberg, : Sonnemwalde, Krs Zudau. 
8. Klee eb n, bögl., oſin. Rath a. D. zu Podelzig, Krs Lebus. 
9. Klingebeil, uperintend. zu Sonnenburg. 
10. Lie. -&r eibig, dögl. = Arnöwalde. 
11. Kubale, Pfarrer » Randöberg a./M. 
12. Kühn, Superintend. s Krankfurt a./O. 
13. Lehmann, dögl. « Mündyeberg. 
14. Lügen, deg l. » SKalau. 
15. Meffalien. dögl. s Gorau N.fk. 
16. Paalzow, Operpfarrer -Frankfurt a./D. 
17. Päsp, Superintend. « Königöberg N./M. 
18. Petri, zn « Boberöberg, Krs Krofjen a. R. 
19. Petri, d8 : Külftrin. 
20. Piſch el, —* -Kroſſen a./D. 
21. Reichert perintend. ⸗Reppen. 
22. Röh richt, dögl. ⸗ —— 
23. Dr. Rolte, Oberpfarrer = Zielenzig 
24. Rothe, Superintend. « Groß: den bei Guben. 
25. Schippel, Oberpfarrer = Ludau. 
26. Schmidt, Superintend. - Gl din... 
27. Shmod, Pfarrer « Stennewig bei Dühringshof, 
Krs Landäberg. 
23. Schu iß, Vice⸗ General⸗Superintend. zu Lũbben. 
29, Stange, Superintend. zu Eulo bei Forſt N./L. 
30. Stodmann, dögl. » . Finfterwalbe. 
31. Strumpf, dögl. Landsberg a. / W 
32. Tietze, dögl. -Spremberg. 
33. Tzſchabran, dögl. « Pitichen bei Udro, Krö Ludan. 
34. Ulrid, Grzpriefter « Mühlbod bei Schwiebuß. 
35. Walther, — ⸗ —— R./M. 
36. Wenzel, dei. Friedeberg N./M. 
37. Wi ler, Erzprieſter « Frankfurt a. /O. 
IV. Provinz Pommern. 
1. Regierungsbezirk Stettin. 
a. Ständige Kreis⸗Schulinſpektoren. 
Keine. 
b. Kreis-Säulinfpeftoren im Nebenamte. 
1. Bartelt, Superintend. zu reifenhagen. 
2. Berg, Oberpfarrer = BPyrip. 





annnpnnm 





Diewig, Superintend. zu 
Dropyfen, dögl. . 
Florian, ‚Pfarrer . 
Friedemann, Superint. = 
Gerde, dögl. . 
Gerde, dögl. ⸗ 
Görcke, dsgl. 
Gruel, dagl. s 
aupt, dögl. . 
ildebrandt, Superint. = 
ic. Hoffmann, dsgl. = 
üttner, dögl. . 
‚Faspis, Gener.Superint. = 
Klinde, Superintend. ⸗ 
Klopid, dögl. s 
Kuh! Erzprieſter s 
Dfarrer ⸗ 

PR Superintend. ⸗ 
Maske, Superint. Bermwei. » 


D. Meinhold, Superint. 
Mittelbaujen, dögl. 
Möhr, dögl. 

Müller, dögl. 
Pompe, dögl. 
Schliep, dögl. 
Schmidt, dögl. 
Sternberg, dägl. 
MWahrenpdorff, Pfarrer 
Wegener, Superintend. 
Wegner, dögl. 


sau nn 8 nv Mm 


Labbuhn, Krs Regenmwalde. 
Wolgaſt. 
Greifswald, kommiſſ. 
rg i./Pomm. 

Uſed 


Werben, Krs Pyritz. 
Ueckermünde. 

Neumark i./ Pomm. 
Stargard 1./Pomm. 
Repin, Krs Random. 
Frauendorf, Krd Random. 
Barnimdlow, Krd Random. 
Stettin. 

Jakobshagen. 

Naugard. 

Paſewalk. 


Paſewalk. 

Wangerin. 

Barfuüßdorf, Krs Raugard, 
interimiſt. 

Kammin i. / Pomm. 

Treptow a./d. Rega. 


Wollin i./Pomm. 
Beyersdorf i./Pomm. 
‚Freienwalde i./Pomm. 
Anklam. 

Treptow a./Zoll. 
Daber. 


2. Regierungdbezirf Kößlin. 
a. Ständige Kreisſchulinſpektoren. 


Keine. 


b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 


Baard, Pfarrer u 


Braun, — 
Gauße, d 

Sreuer, — 
Gehrke, Superintend. 

v. Gierczewäti, Pfarrer 
Herwig, Superintend. 
Hoppe, Pfarrer 


De u re 


Zizom. 

—— 

Sorenbohm bei Gr. Möllen. 
Bernsdorf bei Bütow. 
Belgard. 

Bernsdorf bei Bütow. 

Bubli 


b. 
Gr. Jannewitz, Krs Lauenburg. 


— — 
DI 
ee [7 


- 
sp aoananpanm 


annmpanm 


Kaſiſchke, Pfarrer 
Kloß, Superintend. 


Krodow, dögl. 
Maliſch 


Mittetfaufen, dögl. 


Möhr, d * 
Rewald, Bol. 
Riemer, bögl. 
Rühle, dögl. 

v. Unrub, dögl. 
MWenpel, Pfarrer 
MWepel, degi. 


27 





zu Lauenburg. 
Stolp, Altſtadt. 
Körlin a./Perfante. 
Ratzebuhr. 
Treptow a. d. R. 
Dramburg. 
Rummelsburg. 
Stolp (Stadt). 
Neuſtettin. 
Tempelburg. 
Schlawe. 
Schivelbein. 


| ee Fe ee Te u BZ — 


3. Regierungsbezirk Stralfund. 
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 


Keine. 


b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte, 
Aebert, Superintend. zu Xoip. 


Ahlbory, dögl. 
Baudad, dögl. 
Biesner, Pfarrer 


Droyſen, Superintend. 


Bern Pfarrer 


nuft, Superintend. 


Pompe, dögl. 
Schultz, Pfarrer 


Dr. v. Sydow, Superint. 


Wartchow, dogl. 


Dr. Wilken, Pfarrer 


—5 
— Krs Greifswald. 


«e Grimmen. 

s Demmin. 

«e Bergen a. Rügen. 

s NAltenfirhen a. Rügen. 
s Branzdurg. 


Straljund. 


V. Provinz Pofen. 
1. Regierungdbezirt Pofen. 


a. Ständige Kreids-Schulinfpeftoren. 
Albredt au Pudewig, Krs Schroba, kommiſſ. 


Bandtke chrimm. 

Büttner ⸗Krotoſchin. 

Casper « Gräg, Krs Buk, kommiſſ. 
Eichhorn -Schmiegel, Krs Koſten, kommiſſ. 
Fehlber ⸗ Liſſa, Krs Frauſtadt. 

Dr. #5 ef er ⸗Neutomiſchel, Krs Buk. 

Gratzki Pleſchen. 


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edert zu 


elie 
Dr. Hilfer 
Dr. Hippauf 


Smolfa 
Stordeur 
ZTedlenburg 
Dr. Waſcho w 
Wenzel 


r . 
Muiolff . 


28 


Wreſchen. 

Koſten. 

Kempen, Krs Schildberg, kommiſſ. 
Oſtrowo, Krs Adelnau. 
Jarotſchin, Krs — kommiſſ. 
Rogaſen, Krs Obornik. 

Poſen. 

Wollſtein, Krs Bomſt. 

Goſtyn, Krs Kroeben, kommiſſ. 
Poſen. 

Samter. 

Schroda, kommiſſ. 

ne kommiſſ. 


—* kommiſſ. 
Ramitfh, Kreis Kröben. 


b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Auft, Superintend. zu Dobrzyca, Krs Krotoſchin. 


Böttcher, Pfarrer und Superint. Verweſ. zu ——— 


Dr. Borgius, Konfiftorial-Rath zu Poſen. 


Brunom, Superintend. . : Maipe, Krs Birnbaum. 
Borek, Krd Krotoſchin. 


Eſche, dogl. 
Fiſcher, dögl. 
Flicek, Pfarrer 


Gro 5m ann, Superintend. 


j Grätz, Krs Bul. 


Oftrowo, Krs Adelnau. 
Schwerin a. /W., Krs 
Sirubaum. 


göhne, Pfarrer u. Superint. Berwei. zu Czarnikau. 


iſer, Superintend. zu Rawitid, Krs Kröben. 


Kaulbady, dögl. 
Petzold, dögl. 


Stämmler, dögl. 


Warnitz, dögl. 
Zarnad, dögl. 


Zehn, Ober-Pfarrer und Superint. Verweſ. zu Polen, ftellvertr. 


« Gnejen. 


Liſſa, Kers Frauſtadt. 
Duſchnik, Krs Samter. 


Obornik. 


Heyersdorf, Krs — 
tadt. 


2. Regierungsbezirk Bromberg. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


Arlt 
Binkowski 


zu Tremeſſen, Krs Mogilno. 


Inowrazlaw. 
Eberſtein Bromberg. 
Gärtner -Wongtowitz. 
Klewe -Gneſen. 


— — 
728593 


——— 


29 


MpPpnpnpnpppm 


De 


29 


Kupfer zu Schneidemühl, Krs Kolmar i./P. 
Dr. Nagel . = Bromberg. 
: Dtto :s Natel, kommiſſ. 
Sadje 5 Schubin, kommiſſ. 
Dr. Shattrath ⸗Wongrowitz, fommif]. 
Sdid « &zamilau, fommifl. 
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 


Grügmader, Superintend. au een 


Heinrid, Pfarrer Lobſens. 
* bnne, dsegl. ⸗ Szarnifau. 
olbe, dögl. . en 
Naatz, dogl. -Pakoſch. 
Schönfeld, bögl. ⸗Weißenhöhe. 
Sudau, Superintend. = ©r. Kotten bei Gr. Drenſen. 
3. 3. unbeſetzt «= Bromberg (Stadt). 


VL Provinz Schlefien. 
1. Regierungsbezirk Bredlan. 


a. Ständige Kreid-Schulinjpektoren. 2 

Dorn zu Neurode. 
Fengler Namslau. 
Gaupp ⸗Schweidnitz. 
— eyſe ⸗Breslau. 

öber Militſch. 
Pfennig ⸗Frankenſtein. 
Schröter Ohlau. 
Dr. Stange = Glap. 
Zamm ⸗Reichenbach, kommiſſ. 
Zwerſchke ⸗Habelſchwerdt, kommiſſ. 

« Waldenburg. 


. G. > unbefept) 
: (4. 3. unbejeßt) - Nimptid. 
b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte. 


Bäd, Superintend. zu Striegau. 
Böhmer, Pfarrer . . » Konradöwaldau, Krs Trebnig. 
Brand, degl. Herrnmotſchelnitz, Krs Wohlau. 


Smmrid, dögl. -Kanth, Krs Neumarkt. 

Fellmann, bdögl. Gr. —— Dels. 

brand, Superintend. ⸗Raudten, Krs Steinau. 
r. Hübner, Paſtor prim.- Neumarkt. 

Krebs, Superintend. « Herenftadt, Krs Guhrau. 

Lauf & ner, bögl. ⸗Steinau. 

Müller, dag. -Michelau, Krs Brieg. 


Opitz, Erzpueſter Neumarkt. 


onnpmpp ppm 


30 





Sl Superintend.a.D. zu — Krs Brieg. 


Richter, Superintend. 
Scholz, Erzprieſter 
Seidel, dögl. . 
Stenger, uperintend. = 
Stiller, Erzpriefter . 
Strauß, Superintend. = 
Thiel, Stabtidulrath s 
Ueberidär, Superintend. » 
Beltel, Pfarrer . 


Prieborn, Krs Streblen. 
Thiemendorf, Krs Steinau. 
Schimmerau, Krs Trebnip. 
Trebnitz. 

Guhrau. 

Mühlwitz, Krs DOels. 
Breslau. 

Dels. 

Brieg. 


2. Regierungsbezirk Liegnitz. 
a. Ständige Kreis⸗Schulinſpektoren. 


Dr. Hör nlein zu Sagan. 


b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 


Altenburg, Paſtor prim. zu 
Anderſeck, Pfarrer 
Brückner, Pfarrer 


Deckart, dögl. 
Fichtner, Superintend. = 
Gebhardt, Pfarrer . 
Grieddorf, dögl. . 
Grollmuß, dögl. - 
Güntzel, Superintend. 
artmann, dgl. ⸗ 
einiſch, Stadtpfarrer . 
erden, Erzpriefter ⸗ 
eym, Pfarrer ⸗ 
illberg, Superintend. = 
olſcher, dögl. . 
abelbad, dögl. = 
Käbhler, dögl. . 
Kinne, Pfarrer . 
Kluge, dögl. 


Kuring, dögl. und Superint. 


Lohmann, Superintend. zu 
Löwe, Stadtpfarrer s 
. öw T Pfarrer ⸗ 
Mapte, ‚ Superintend. s 
Bnner, Pfarrer s 


Muche, Erzpriefter ⸗ 


Grünberg. 

Schönau. 

Friedersdorf a. d. —— 
Krs Görlitz. 


Giersdorf, Krs Löwenber 
Neuſalz a./O., Krs Freiftabt. 
Wahlftadt, Kö Liegnip. 
Steudniß. 
Primfenau, Krs Sprottau. 
Flinsberg, Krs Lömwenberg. 
aſelbach, Krs Landedhut. 
chõmberg, dogl. 
———— En Löwenberg. 
Hermsdorf u./ 
Rohnſtock, — Bolkenhain. 
— Krs Rothenburg. 
iegersdorf, Kıd Bunzlau. 
Glogau. 
Milzig, Krs Grünberg. 
Nieder-Schönfeld,KröBunzlau. 
Verweſ. zu Lohſa, Krs Hoyerd- 
werda. 
Seitendorf, Krs Schönau. 
Hirſchberg. 
—* Krs Bolkenhain. 
Wangten, Krs Liegnitz. 
Modelsdorf, Krs Goldberg- 
Haynau. 
Profen, Krs Jauer. 


31 





Patrunki, Superintend. 
Pror, dögl. 

Reymann, dögl. 
Ritter, Erzprieſter 
Skiller, Superintend. 


zu Lüben. 

« GStonddorf. 
-Hochkirch, Krs Görlig. 
Liegnitz. 

Hummieln, Krs Züben. 


Schröder, Stadt⸗Schulinſpektor zu Liegniztz. 


Sqchultze, Superintend. zu Görlig. 

Schumach er, Pfarrer Großen⸗Bohrau, Krs Freiftadt. 
Straßmann, dogl. — 

Streep, Superintend. Markliſſa, Krs Lauban. 
Thiemich, Paſtor prim. » Jauer. 

Thuſius, Archidiakonus.⸗ Lauban. 

Warnatich, Erzpriefter = Glogau. 

Williger, Pfarrer s Mieder-Kofel bei Niesky, Krs 


Willnich, Stabtpfarrer 
Winter, Superintend. 


Rothenburg D./R. 
« Markliffa, Krs Lauban. 
: Gprottau. 


3. Regierungdbezirt Oppeln. 
a. Ständige Kreis⸗Schulinſpektoren. 


Beta zu Kattowig, fommifl. 

Dr. Böhm = Rybnit. 

Czygan Falkenberg D./S. 

Els ner -Leobſchüũtz. 
auft s Reihe. 

Dr. Biefe = NReibe. 

Dr. Grabow » Oppeln. 

Dr. Hahn = BZabrze, —— 
auer « Dber-Glogau, Neuſtadt D./S. 
ennig « Lublinig, kommiſſ. 
r. Hüppe = KRofel. 

Dr. Jeliſch +» Gr. Strehlig. 

Keihl Graottkau. 

Marx Gleiwitz. 

Pabel « Nikolai, kommiſſ. 

Daftufzyt = Pleb. 

Porske -Ratibor. 

Dr. Rhode + Ratibor. 

Schreier Oppeln. 

Schwarzer - Leobihüp. 

Thai s Beuthen. 

Dr. Bogt » Neuftadt O. / S. 

Woytilat = Tarnowitz. 

Zader * Rofenberg D./S. 


Ppw- 


o nomppn- 


. Dr. Müller, Pfarrer 


32 





b. Sreis-Schulinfpektoren im Nebenamte. 


Geisler, Konfiftorialrath und Superintend. zu Oppeln. 
D. Kölling, Superintend. zu Roſchkowiß, Krs Kreugburg. 
D. Kölling, degl. Pleß. 
Schultz, dögl. -ELeobſchütz. 
VII. Provinz Sachſen. 
1. Regierungsbezirk Magdeburg. 
a. Ständige Kreis-⸗Schulinſpektoren. 
Keine. 
b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte. 
Büchſel, Superintend. zu Beetzendorf. KrsSalzwedel. 
Buſch, dögl. ⸗Quedlinburg. 
Dittmar, dögl. = Audleben. 
D. $rang, dögl. « Ebendorf, KraWolmirftedt. 
Frobenius, dägl. ⸗ —38 — Krs Jerichow I. 
Glaſer, Superintend. Bilar - ahldorf. 
Grabe, Superintend. « Gröningen, Krs Pe 
eben. 
Guntau, dögl. ⸗Hohengöhren, Kr er 
ow Li, 
Dr. Holtzheuer, dögl. -Weferlingen, Krs —*— 
egen. 
8 undt, Pfarrer ⸗Kalbe a./S. 
r. Jahr, Superintend. «e Halberftadt. 
Jeep, dgl. : Gtendal. 
Jürgens, Superintend. a. D. und Pfarrer de Bahrendorf. 
Ko ; , Superintend. zu Kochſtedt, KréAſchersleben. 
Krauſe, bögl. ⸗Nordgermersleben, Kré 
Neuhaldensleben. 
Langguth, Superintend. Vikar— Tangermünde. 
Löffler, Propſt ⸗Magdeburg. 
Manger, Pfarrer » Bombed, rs Salzwebel. 


Martius, Superintend. 
a. D., Pfarrer -» Schwaneberg, Krs — 
leben. 
Möller, Superintend. Bilar - Arendſee. 
Gehrden. 
Delze, Superintend. Vikar « den, Krs Oſterburg. 
Delze, Superintend, « Zichtau, Krs Gardelegen. 
Delze, dögl. = Anderbed. 
Pfeiffer, Superintend. a. D. u. Pfarrer zu Krafau, Krs 
Jerichow I. 


ea ppm pppm 


33 





Pindernelle, Superintend. zu Egeln. 
Dr. Renner, Gräflid Stolberg’icer Konfiforiatrat, Super: 
intendent und Denn iger zu Wernigerode. 


Scheffer, Oberprediger zu Neuftadt bei Magdeburg. 
Schmeißer, Superintend. » Altmerdleben, Krö nr 
Schmidt, dögl. = &ggerddborf, Krs F 
Schneider, dögl. -Altenplathow, Kr Jeri⸗ 
chow II. 
Schn F der, Pfarrer = Kolbip. 
Schrecker, Superintend. ⸗ —— 1./Altın. 
Grafv.d. Stul enburg, Pfarrer » Wolfsburg, KrsGardelegen. 
Thieme, Superintend. « Körbelig, Krs a L 
Todt, Pfarrer « Brandenbur — Reg. 
ez. — 
Wagner, Superintend. Ziieſar. 
Lic. IR etfen, dägl. : Dfterwied. 
Dr. Wolf, dögl. »s Dfterburg. 


2. Regierungdbezirt Merjeburg. 
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren. 
Keine. 

b. Kreis-Schulinfpeftoren im Nebenamte. 


Baartd, Superintend. Bilar zu Kößlitz bei Weißenfels. 
Bejjer, Superintend. = &rmöleben. 
Brüggemann, Superint. Bifar -» Schlieben. 
Dreybaupt, dögl. = Gaaled bei Köjen. 
Fabarius, Superintend. « NReideburg im Saalfreije. 
Faber, Superintend. «e Bitterf ei. 
Fiji ber ‚ dögl. : Groß-Wöllau, - Ne 
Bid. 


Lic. Förſter, d8gl. : „Halle a./S. 
Grunewald, Superint. Vilar s Liebenwerda. 
Hahn, Pfarrer « Salfip bei Zeig. 
Jahr, Superintend. Artern. 
KRlapprotb, dögl. « Lüpen. 
Kretſchel, Oberpfarrer « Eilenburg. 
Krompbardt, Superintend. » Sangerhaufen. 
Leipoldt, dögl. Deligich. 

Leuſchner, Konfift. Rath, Stiftsfuperintend. zu Merjeburg. 
Lüttke, Superintend. Bilar zu Schkeudip. 

Mendel fon, dögl. s Manöfelb. 

Meyer, dögl. « Belgern. 


1885. 3 


34 





20. Miſ te, Superintend. Freyburg a./U. 
21. Mofer, Gräflih Stolberg'ſcher Konftritetg, und Super⸗ 
intend. zu Ropla. 
22. Naumann, Superintend. zu Edarisberga. 
23. Neubert, art = Zeig. 
24. Opigl,d Prettin. 
25. Opitz IL, — Vikar -Elſterwerda. 
26. Otto, Superintend. = &öperftedt, Mansfelder 
Seekrs. 
27. Perſchm — Ki Superintend. Vikar— en 
28. Pbhiller, d Lauchſtädt 
29. Pfitzner, in. Stolberg’iher Konfift. Rath und Archidiak. 
zu Stolberg. 
30. Püttmann, Pfarrer zu Wittenberg. 
31. Raabe, Superintend. ⸗ — 
32. Dr. Reineck, bögl. s Heldrungen. 
33. Reinhardt, bögl. « Gollme, Krs Delipid. 
34. D. Rietidhel, dögl. s Wittenberg. 
35. Rie Dberpfarrer : Geyba. 
36. Kotbe, Superintend. Bifar Eisleben. 
37. Shirlig, Superintend. s Querfurt. 
38. Schlemmer, dögl. Propft = Liffen, Krs Weißenfels. 
39. Schmibt, Superintend. » Zörbig, Krö Bitterfeld. 
40. © hudard t, dgl. = $Kemberg. 
41. Stöde, dogi. Niederbeuna, Krs Mer- 
ſeburg. 
42. Taube, Pfarrer Lebendorf, im Saalkreiſe. 
43. Thielemann, Gräflid Siebeg'ige Konfift. Aſſeſſ. und 
Pfarrer zu Dueftenberg. 
44, Trümpelmann, Superintend. zu —— 
45. Urtel, degl. » Giebichenftein. 
46. Walter, ERROR Vikar Krumpa, Krs Querfurt. 
47. Dr. Witt e, geiftlicher Infpeftor, Profeffor zu Pforta. 
48. Woker, Pfarrer zu Halle alle a./S. 
49. Dr. Zſchimmer, Superintend. = SeiehÖciingen Krs 
Eckartsberga. 
3. Regierungsbezirk Erfurt. 
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren. 
1. Polad zu Worbis. 
2, Dr. Regent = Heiligenftadt. 
b. Kreid-Schulinfpeftoren im Nebenamte. 
1. Bode, Dompropft zu Erfurt. 
2. Gaudig, Superintend. - Bleicherode, Krs Norbhaufen. 


— — — — — — 
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35 
Georgi, Superintend. zu Oberdorla, Krs a 
i. Thrg. 
Gerlad, Superintend. Verweſ., Oberpfarrer zu Suhl, Kr# 
Schleufingen. 
Göbel, dägl. dägl. zu Scleufingen. 


Güldenberg,dögl. Pfarrer» Günftedt, Krs Weißenſee. 
Dr. Haaje, Superintend. =» Nordhaujen. 


Kuliſch, dgl. ⸗ is pe 
Rathmann, dögl. « Langenjalza. 

Riedel, dögl. -Salza, Krd Nordhaufen. 
Rudolphi, dögl. . rt 


Erfurt. 
Spigaht, Superintend. Verweſ. zu Tennftedt, Krd Langenjalza. 
Thielebein, Superintend. zu Wernburg, Krs Ziegenrüd. 
Wand, Dedant Nordhauſen. 
Winkler, Superintend. - Mübhlhaufen i. Thrg. 


VIII. Provinz Schleswig-Holſtein. 


a. Ständige Kreis⸗Schulinſpektoren. 


Burgdorf zu Tondern. 
Peterſen ⸗Apenrade. 
Stegelmann =» Hadersleben. 
b. Kreis-Schulinjpeftoren im Nebenamte. 
Anderjen, Kirdenpropft und Hauptpaftor zu Grundhof, Kr 
Flensburg. 
Bröder, dögl. u. dögl. zu Ueterſen. 
Dr. Brömel, Superintend. und Konfiftorialrath Fi Rapeburg. 
Griebel, Kirhenpropft und Paftor zu Warder, Krs Segeberg. 
& jfelmann, Kirdenpropft und Hauptpaftor zu Krempe. 
affelmann, dgl. und dögl. zu Huſum. 
v. d. Heyde, dögl. und dögl. zu Nortorf. | 
an Kirchenpropſt und Paftor zu Hütten, Krs Edernförbe. 
eß, Kirhenpropft und Paftor zu Kiel. 
Lilie, Kirhenpropft und Hauptpaftor » Altona. 
Martens, dögl. und dögl. zu Neuftadt, Krs Oldenburg. 
Mau, Kirhenpropft u. Paftor zu Burg, Krs Süderdithmariien. 
Mich ler, Kirdenpropft und Hauptpaftor zu Burg auf Fehmarn, 
Krs Didenburg. 
Peters, dögl. und dögl. zu Flensburg. 
Prall, dögl. und dögl. zu Heide, Krs Norderdithmarſchen. 
Ruchmann, Kirdhenpropft u. Paftor zu Horft, Krs Steinburg. 
Schütt, Kirhenpropft u. Hauptpaftor zukütjenburg, Krs Plön. 
Schwarz, Kirdenpropft, Hauptpaftor und Kon — 
zu Garding, Krs Eiderſtedt, 


3* 


»n.rnp pm 


36 





Sörerien, Kirhenpropft und 1. Kompaftor zu Neumünfter, 
Krs Kiel. 


Soltau, Paftor u. Kirhenpropft zu Toeftrup, Krs Schledwig. 
Wagner, Schuldireftor zu Altona. 

Zieſe, Kirdhenpropft und Hauptpaftor zu Schleswig. 

3. 3. unbeſetzt eine Stelle im Kreife Stormarn, 


IX. Provinz Hannover. 


1. Konfiftorialbezirf Hannover. 
a. Ständige Kreis-Schulinipeftoren. 


Keine. 
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Arnold, Snperintend. zu Bovenden. 
Dr. Bahrdt, Rektor « Münden. 
Baring, Superintenb. » Ginbed, 
Beer, Propft s Uelzen. 
Berkenbuſch, Superintend. - Wittingen. 
Beyer, Stadt-Superintend. ⸗ Lüneburg. 
Biedenmweg, Superintend, =» bftorf. 
Blanke, Stadt-Schulinfpelt. » Hannover. 
Brügmann, Superintend. =» Göttingen. 
Bunnemann, dögl. « Gtolzenau. 
Gölle, dögl. Ahlden. 
Cordes, dogl. s Nienburz. 
Cordes, bdögl. s Goltau. 
Dr. Crome, dägl. «e Menbe, Amt Syle. 
Dammerd, Superintend. = Ülze. 
Dandmwerts, dögl. s Neuftadt a./Rbe. 
Lie. Elfter, Senior « Einbed. 
Fienemann, Superintend. = Peine. 
Fiſcher, dögl. -Fallerbleben. 
Fromme, dogl. -Sievershauſen, Amt Burg⸗ 
dorf b. Celle. 
Frommel, Konſiſt. Rab = Gele. 
Gerlad, dgl. « Niederiachöwerfen. 
Große, Superintend, : Markoldendorf. 
Grote, dögl. « Gifhorn. 
Guden, Gener. Superintend. » Uölar. 
Hacciuß, Superintend. -Herzberg. 
Hahn, Konfiſt. Rath -Hildesheim. 
Hartwig, Superintend. « Sulingen. 
Derbft, dögl. -Wrisbergholzen. 
8 ermann, bögl. « Göttingen. 





Hirte, Pfarrer 
a Senior 
acobi, Superintend. 
Kleinſchmidt, dägl. 
Kleufer, Superintend. 
Knofe, dögl. 
Krüger, dgl. 
Zangelop, Diarrer 


Loofs, Superintend. 
Lührs, dögl. 
Mehliß, dögl. 
Meyer, dögl. 
Meyer, dagl. 
Meyer, dögl. 
Meyer, dögl. 
Meyer, dögl. 


Mirom, dögl. 
Müller, dögl. 
Münchmeyer, dögl. 
Nöller, dögl. 
Pariſius, dgl. 
Duang, dögl. 
Raſch, dögl. 
Rauterberg, dögl. 
Dr. Raven, dögl. 
Rotermund, dögl. 


Schünhoff, Gener. Superint. 


Schultze, Superintend. 
Schuſter, dägl. 
Schwane, dögl. 
Seeverd, Ardidiafon. 
Sieverd, Superintend. 
Sievers, dögl. 

Dr. jur. Sievers, dögl. 
Soltmann, dögl. 
Steinmeß, dägl. 
Suffert, dögl. 
Zaube, dögl. 

Zölfe, Senior 
Twele, Superintend. 
Vahlbruch, dögl. 
MWeden, Paftor prim. 


MWendland, Superintend. 


= 
A 


m 
= 


—— — 


Lunſen i. Braunſchw. 

Hameln a. W 

Wunſtorf. 

Dfterode a. Harz. 

Saljgitter. 

Maldrode. 

Zellerfeld. 

Graddorf, Amt Hannover, 
interim. 

Jeinſen, Amt Kalenberg. 

Dannenberg. 

Bafjum. 

Bevenien. 

Burgdorf bei elle. 

Münder a./D. 

Bilfen. 

Willershauſen, Amt Oſterode 

a 


Hohnſtedt, Amt Northeim. 
Nettlingen, AmtMarienburg. 
Bergen b. Celle. 
Ronnenberg. 
Pattenſen i./L. 
Dransfeld. 
Serbia 
Börry, Amt Hameln. 
Lüne, Amt Lüneburg. 
Bodenem. 
Harburg. 
Winſen a. d. %, 
Hoya. 
Burgmebdel. 
Lüchow. 
Gr. Berkel, Amt Hameln. 
Sarſtedt. 
Sehlde, Amt Bockenem. 
Zee 

Öttingen. 
Dldendorf, Amt Lauenftein. 
Gartow. 
Northeim. 
PVienenburg. 
Alfeld, 
Linden. 
immer, Amt Linden. 


74. 
76. 


vannnp NM 


38 


Wiedenrotb, Superintend. zu Bleckede. 
Wolter, dögl. :» Klaudthal. 
Woltmann, dögl. « Beedenboftel. 


2. Klofter Zoccum. 


a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 
Keine. 


b. Kreid-Sculinipeftoren im Nebenamte. 
Hölſcher, Konventual- und Studiendireftor zu Loccum. 


3. Konfiftorialbezirf Stade. 


a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 
Keine. 


b. Kreis-Schulinfpeftoren im Nebenamte, 


Diekmann, Superintend. zu Verden. 
Götze, Kreidhbauptmann zu Himmelpforten, Krs Stader-Geeft. 
v. Hanffftengel, Superintend. zu Trupe-Lilienthal, Krs 


Ofterholz. 
Ba nam dögl. zu Lehe. 
ottmeier, dögl. = Rotenburg. 
Lüders, dögl. Oldendort Krs Stader-Geeft. 
Meyer, dögl. Neubaus a./D. 
Mügge, Amtöhauptmann zenkb Krs Stader-Geeft. 
Ocker, Superintend. remervörde, dögl. 
Rakenius, dipl. Lefum, Krs Oſterholz. 
Riechelmann, Pfarrer Beverſtedt, Krs Lehe. 
Schröder, Superintend. Jork, Krs Stader⸗-Marſch. 
Schünemann, Pfarrer Wremen, Krs Lehe. 
Tomfohrde, dögl. Büttel, dögl. 
Vis beck, Superintend. Zeven, Krs Rotenburg. 
Wedekind, dögl. Dederquart,KrdStader-Marich. 
Wiedemann, dögl. Bargftebt, Krs Stader » Geeft. 
Wittkopf, dgl. Debftedt, Krs Lebe. 


»RE I ET an 


4. Konjiftorialbezirf Dtterndorf. 
a. Ständige Kreis-Schulinipeftoren. 
Keine. 
b. Kreids-Schulinfpeftoren im Nebenamte. 
Bohnenftädt, Seminardireftor zu Bederfeja. 


anmnppwm 


so 00 I 0 5 > pn 0 


39 


5. Konfiftorialbezirf Dönabrüd, evangelijd. 
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 
Keine. 
b. Kreid-Schulinjpeftoren im Nebenamte. 


Flebbe, Pfarrer 
Grashoff, Konſiſt. Rath 


Dr. Jũngling, Seminardirektor 


Lauenſtein, Superintend. 


Mauersberg, Konfiſt. Rath 


Raydt, Superintend. 
Rinter, dögl. 


zu Bippen, KröBerjenbrüd. 
Meppen. 
— 


Seorge-Darien-Pütte 
Lingen. 
Bramide. 


6. Konfiftorialbezirt Aurid. 
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren. 
Keine. 
b. Kreis-Sculinfpeftoren im Nebenamte. 


Bode, Superintend. 
de Boer, dögl. ⸗ 
Elſter, dögl. . 
Frerichs, Paftor prim. =» 
Gofiel, Pfarrer . 
gemteh, Superintend. = 

irchhoff, Paftor prim. =» 
Köppen, Superintend. s 
mu dögl. . 
Müller, dögl. ⸗ 
Penon, dögl. 
Reimers, Pfarrer 


zu 


Riedlin, Superintend. 
Sanders, dögl. 
Siifingb, dögl. 
Strade, dögl. 
Strate, Paftor prim. 
Biztor, Kirchenrath 
Voß, Superintend. 
Warnte, Paftor prim. 
Wiarda, Superintend. 
Wübbena, dögl. 


Aurich⸗Oldendorf, Amt Aurid. 
Reepsholt, Amt Wittmund. 
er Amt Aurich. 


Marienhafe, Amt Norden, kommiſſ. 
— Amt Emden. 


rich. 
Safe Amt Norden. 
Groothufen, Amt Emden. 
Bingum, Amt Weener. 
MWeener. 
Amdorf, Amt Stidhaufen. 
Esclum, Amt Leer. 
Weſterhuſen, Amt Emden. 
Jemgum, Amt Weener. 
Wittmund. 
Norden. 
Emden. 
Eſens. 
Leer. 
Suurhuſen, Amt Emden. 
Eilſum, Amt Emden. 


7. Bezirk des Ober-Kirchenrathes zu Nordhorn. 


a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 
Keine. 


annpppmm 


ad ed 
DeSpaonnnp ww —- 


40 





b. Kreid-Schulinfpektoren im Nebenamte. 
Keine. 


8 Konfiftorialbezirf Hildesheim. 
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren. 


Keine. 

b. Kreid-Schulinjpeftoren im Nebenamte. 
Behre, Dedant zu Weftfeld, Krd Marienburz. 
Gihmann, Pfarrer : Bildhaufen, Krs Dfterode. 
Eikenköter, Seminarlehrer » Hildesheim. 
Graen, Pfarrer « Hönnerfum, Krs Hildedheim. 
Hartmann, Pfarrer = Hobenhameln, Krs Hildeöheim. 
Krawintel, dögl. -Hildesheim. 
Krüger, Dechant und Domlapitular zu Hildesheim. 
Meyer, re zu Harburg. 
Nolte, E eeburg, Krs Dfterode. 


So rha * dhart Adminiſt— Vienen urg, Krs Wöltingerode. 
Spiefer, Pfarrer « Detfurth, Krs Marienburz. 
Bollmer, Pfarrer = Nübderdhaufen, Krs Dfterode. 
(3. 2. unbefett) « Hannover. 


9. Konfiftorialbezirt Dönabrüd, katholiſch. 
a. Ständige Kreid-Schulinipektoren. 


Keine. 
b. Kreids-Schulinfpeftoren im Nebenamte. 
Coſſe, Dedant zu Haren a./E. 
Heilmann, Pfarrer Berge. 


Meener. 


Heilmann, dögl. 
Meppen. 


Dr. Hune, Gymnal. :Direft. - 

Menne, Seminar: Direktor - Dsnabrüd. 
Menſe, Pfarrer : GSchüttorf. 
Nieterd, dögl. « Halelünne. 
Pohlmann, Kaplan = Shurg. 
Redling, Pfarrer - Zmiftringen. 
Richard, dögl. -Werlte. 
Schriever, dögl. Plantlünne. 
Siebenbürgen, bill. = elle. 


— 
Spa@nauppnn 


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41 


X. Provinz Weftfalen. 
1. Regierungsbezirk Münfter. 


Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


8. 
Bifhoff zu Xedlenburg. 
Feldbaar +» Münlter. 





g üſer -Beckum. 

eron Ahaus. 

Schmi = Koeöfeld. 

Schun -Warendorf. 

Schürhoff- Burgſteinfurt, Krs Steinfurt. 
Stork s Borlen. 

Wallbaum - Lüdinghauien. 

Witte «e Redlingbaufen. 


b. Kreid-Schulinjpeftoren im Nebenamte. 


Peters, Pfarrer zu Anhalt, Krs Borken. 
Stape nbo rft, dgl. = Dorften, Krs Redlinghaufen. 


2. Regierungdbezirt Minden. 


a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 
Dr. Ernft zu Büren. 

Jenetzky - Minden. 

Kork ⸗ — 

Dr. Laureck-Hörte 

Raſche ⸗ — Krs Wiedenbrück. 

Dr. Winter-Paderborn. 


b. SKreid-Schulinipeftoren im Nebenamte. 
Baumann, Pfarrer zu — Krs Herford. 
Beckhaus, Superintend. Hört 

Steinhagen, Krs 


3— 


Bovermann, Pfarrer ⸗ Hall 
Hartmann, dgl. : Pre. —— ſKers bbede. 

Höpker, dogl. -Kirchlen 

2 uchzermeier, bögl. =  Heepen, Kandtes Bielefeld. 

leine, bögl. s Herford. 

Kunfemüller, dögl. s Bradwede, Landkrs Bielefeld. 

Lemde, dögl. . Seldauien L; en Minden, 

Maßmann, dögl. ⸗ erther, Krs Halie 

Prieſter, dogi -Lübbecke. 

Sander, dẽegl ⸗ Be 

Schengberg, dögl. - NRheda 

Bieregge, dögl. « Bielefeld. 


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SRIFNPRIM 


42 


3. Regierungsbezirf Arnsberg. 
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 


Koch zu Meſchede 
Schallau s Soeft. 
Schräder, Schulratb » Dlpe. 
Schürholz Arnsberg 
Sierp Bochum. 
Stein « Lippftadt. 
Wolff » Brilon. 
Dr. Zumloh «e Dortmund. 


b. Kreid-Schulinipeftoren im Nebenamte. 


Dietlein, Rektor zu 
Bernidel, Superintend. = 
Klorin, Pfarrer E 
Frahne, dögl. s 
Göder, dögl. . 
Gräve, dägl. - 
Hadländer, dögl. s 
Hellmeg, dögl. ⸗ 
Hengftenberg, dgl. ⸗ 
a er dögl. . 
Kleppel, dgl. . 
Klingemann, dögl. s 
Klöne, dögl. . 
Köhne, dögl. . 
Meinberg, dögl. . 
zur Nieden, dögl. s 
gut Nieden, dögl. . 

oth, Superintend. B 
Rottmann, Pfarrer . 
Schmidt, dägl. - 
Sckulze-Nölle, dögl. = 


Stenger, dögl. s 
Weſthoff, dägl. 5 
Wille, dögl. P 


Dortmund. 

Hattingen, Krs Bielefeld. 

Girkhaufen, Krs Wittgenftein. 

Soeft. 

Wetter. 

Schwerte, Landkrs Dortmund, 

Wickede. 

Breckerfeld. 

Rhynern, Krs Hamm. 

Neuenrade, Krs Altena. 

Bochum. 

Gevelsberg, einſtweilen beauftr. 

Arnsberg. 

Netphen, Krs Siegen. 

Aplerbed, Landfrd Dortmund. 

Fröndenberg, Krs Hanım. 

Hagen. 

Neunkirchen, Krs Siegen. 

Lüdenſcheid, Krd Altena. 

Bodum. 

Lütgendortmund, Landfrs 
Dortmund. 

NRödgen, Krs Siegen. 

Ergſte, Krs Iſerlohn. 

Fiſchelbach, Krs Wittgenſtein. 


XI Provinz Heſſen-Naſſau. 
1. Regierungsbezirk Kafiel. 
a. Ständige Kreis-Schulinjpeftoren. 


Dr. Kley zu Fulda, kommiſſ. 


zannnppapm 


43 





b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 


Beder, Rektor, Stadtihulinipizient 
Bernhard, Pfarrer u. Stadtichulinjpizient = 
Kirchhain. 

Buchenau, Krs — feld. 


Dingmann, Dfarrer zu 


zu Meljungen. 
Marburg. 


B an 26 n, Stabtihulrath u. rg — zu Kaſſel. 


B ode ' ögl. 5 

Braund, Pfarrer zu 

Breidenbad), dögl. . 
r 


Dettmerin g, Metropolitan zu 
Diedelmeier, Pfarrer . 
Dr. Ebert, ie . 
Endemann, etropolitan = 
Endred, Pfarrer . 
Engel, Zanddehant ⸗ 
Fenner, Pfarrer 


chrecksbach, Krs Ziegenhain. 
33 Krs Kirchhain. 


Coch, Metropolitan u. Stadtſchulinſpizient zu Homberg. 


Dreihauſen. 

Obernkirchen, Krs Rinteln. 
Rasdorf, Krs Hünfeld. 
Melſungen. 

Lütter, Krs Gersfeld. 
Hünfeld. 

S pielberg, Krs Gelnhaufen. 


Srande, Metropolitan und Stabtihulinipizient zu Hofgeiömar. 


Gnap, Pfarrer zu 
Grimmel, dögl. . 
Hellmwig, Metropolitan » 
ußner, Superintend. = 


Karlöhafen, Krs Hofgeismar. 
Mörshauſen, Krs Melſungen. 
Felsberg, Krs Melſungen. 
Ziegenhain. 


r. Hoch b uth, Metropolitan zu Eſchwege. 
Zungbenn, Schulinipeftor und Stabticulinfpizient zu Hanau. 


Karff, Metropolitan zu 
Kaujel, Pfarrer . 
Lamm, dögl. . 
Lautemann, Metropolitan » 
Yeimbad, Seminarlebrer - 


Dbermeiler, Krs Hofgeiömar. 
Marföbel, Krs Hanau. 

Tann, Krs Gersfeld. 
Wolfhagen. 

Schlüchtern. 


Lieſe, Pfarrer und Stadtſchulinſpizient zu Eſchwege. 


Loderhoͤfe, Oberpfarrer zu 
Martin, Metropolitan 
Meyer, Pfarrer 
Nothnagel, dögl. — 
Pfeiffer, dsegl. 
Pyroth, Rektor 


Wetter, Krs Marburg. 


Gudendber Krs lar. 
— 53* KrsFrankenberg. 
Roten 


Werte, Krs Gelnhaufen. 


Frigla 
NRiebold, Pfarrer und —— zu Schmalkalden. 


Rollmann, Geiſil. Inſpekt zu 
v. Roques, Metropolitan = 
‚ Darrer 


Schrader, Pfarrer 
Schüler, Metropolitan 
Sch 


Sqhmincke, doegl. 
umann, Pfarrer 


Fulda 

— Krs Ziegenhain. 
Asbach, Krs Witzenhauſen. 
Lichtenau, Krs een 
Sontra, Krs Rotenburg 
Bruchköbel, Krs Hanau. 
Gottöbüren, Krs Hofgeidmar. 
Wipenhaufen. 

Crumbach, Krs Kaflel. 


[2 


eonpnppnn 


44 





Soldan, Metropolitan zu Rauſchenberg, Krs Kirchhain. 
Spengler, Seminarlehrer »= Schlüdtern. 


Sprand, Pfarrer « Ginglis, Krs Homberg. 

Dr. Bial, geiftt. Snipeft. und Stadtihulinipizient zu Hersfeld. 
Voigt, Pfarrer zu Rambadı. 

MWepler, dögl. = Waldkappel, Krs Eſchwege. 


Weſſel, Metropolitan « Frankenberg. 

Wieader, Seminardirektor « Schlüchtern. 

Wiegand, Realſchuldirekt. u. tg zu Boden: 
beim, Krs Hanau, 


Zinn, Pfarrer zu Kirchbauna, Landkrs Kaflel. 


2. Negierungsdbezirt Wiesbaden. 
a. Ständige Kreids-Schulinipeftoren. 


Keine. 

b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte. 
Altbürger, Pfarrer zu Marienberg. 
Baumann, Seminardireltor » Dillenburg. 
Bayer, Frühmeſſer « Geijenheim. 
Bender, Pfarrer Schadeck. 

Bode, dögl. Rubppertshofen. 
Braun, dögl. « Gladenbad). 

Dr. Buddeberg, Rektor -Naſſau. 
Büren, döõgl. -Herborn. 

Cella tius Dekan -Battenfeld. 
Clasſsmann, Pfarrer « Hochheim. 

ung, Detan :s Softein. 
Deißmann, Pfarrer « Grävenwiedbad. 
Dörr, d8 » Mafjenbeim. 
Ehrli 6 — ⸗Cronberg. 
Eibach, Pfarrer Nenderoth. 
Enders, dögl. « Dberrab. 

Ernft, Rettor « Langenihwalbad. 
Fabricius, Pfarrer -Griesheim. 
Fauſt, dekan Hadamar. 
Franz, Regens Hadamar. 
Gieſen, Dekan Erbach a. Rhein. 
Gieße, Pfarrer -Langenſchwalbach. 
Grün &blag, dsgl. -Bergeberbach. 
Herborn, dsgl. -Heddernheim. 
Herzmann, Dekan Lindenholzhauſen. 
H ilpi iſch, Ehorregent Nentershauſen. 
Höſer, Pfarrer : Altweilnau,Obertaunusfrs. 
Dr. Hoffmann, Seminardirelt. » Ufingen. 


ppw- 


45 





ee Pfarrer 
Dura, D68 L. 

ager, dsgl. 
Ilgen, Defan 
ung, Pfarrer 
Dr. Kiejerling, Reltor 
Kirſchbaum, Pfarrer 
Klau, Benefiziat 
Klein, Pfarrer 
Kleinihmidt, bögl. 
Krüde, Pfarrer 
Maurer, dögl. 
Michel, Delen 
Michels, Pfarrer 
Moureau, dögl. 
Müller, Dekan 
Neff, Pfarrer 
Oberhage, dögl. 
Roos, Domtapitular 
Staller, Hilfsfeeljorger 
Schmal;, Pfarrer 
Schmidt, Dekan 
Schmidt, Pfarrer 
en dögl. 

Schneider, dägl. 
Stäbler, dagl. 
Stahl, digl. 
Tripp, dögl. 
Bömel, dögl. 
Vömel, d8gl. 
MWeldert, Direktor 
Wilhelmi, Dekan 
Wilhelmy, Pfarrer 
Wißmann, Pfarrer 


zu 


-”»-n nun hehe 


Oſterſpai. 
Winkel. 

Diez. 

Naſtätten. 
Rotzenhahn. 
Hachenburg. 
Erbenbeim. 
Montabaur. 
Daujenau. 
Dberwallmenad). 


Kubach. 

Grenzhauſen. 

Wallau, Krs Biedenkopf. 
Ufingen. 

Limburg. 

Winden. 

Lahr. 

Rodheim. 

Weſterburg. 

Berod, — 
Buchenau. 

Ransbach. 

Holzappel. 

Oberurſel. 


Ems. 

Homburg v. d. H. 
Wiesbaden. 
Braubach. 
Kettenbach. 


XII. Rheinprovinz. 
1. Regierungsbezirk Koblenz. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


Bornemann zu Kreuznad. 
Dr. Fenger — 

Kelleter -Mayen. 
Klein ⸗ 

Lieſe Simmern. 


Kond, Krs Kochem. 
Boppard, Krs St. Goar. 


nm 


— 


aanpaonm 


46 


Zünenborg zu Remagen, Krd Ahrweiler. 


Rahm 
Schwi 


ann s Neuwied. 
ndt Altenkirchen. 


b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Lindenborn, Pfarrer zu Niederkleen, Krs Wetzlar. 


Rinn, 


Pfarrer : Dillheim, Krö Weplar. 


2. Regierungsbezirk Düffeldorf. 
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 


Bauer zu Düffeldorf (für den Landkrs le 
dorf). 
Dr. Bupfy «= Xennep, kommiſſ. 
Cremer, Wilh. Moöoörs. 
Dieſteitamp » Golingen. 
Dr. Finfenbrinft -» — kommiſſ. 
Dr. Fuchte ⸗ 
Haake ⸗ Giberfeld (für den Krd Mettmann). 
Kentenid : Münden-Gladbad. 
51 ein . a. 
la ⸗ en 
Dr.öiemenfäneibe ⸗ a. d. Ruhr. 
* Ruland « Krefeld (für den Krs Kempen). 
Dr. Shäfer Rheydt (für den Krs Grevenbroid 
und einen ae ded Kreijed M. Gladbach). 
Sermond u Weſel. 
Dr. Weſſig « Kleve. 


b. Kreid-Schulinipektoren im Nebenamte. 


Dr. Bo 


odftein, Stadt-Schulinjpeft. zu Elberfeld. 


Brüggemann, Pfarrer = Kettwig, Landkrs Eſſen. 


Dr. 
engen 


Dr. RR Stadt-Schulinipeftor « Düffeldorf. 
rn — ⸗Krefeld. 


-Eſſen. 


Pfarr 
Pindrath, Stadt-Shulinfpeftor » Barmen. 


3. Regierungsbezirk Köln. 
a. Ständige Kreids-Schulinjpektoren. 


Dr. Burfardt zu Eee ern a. Rhein. 


Soreie s Hein DE — 

öſtri -Siegburg, Siegkrs. 

Hopft ⸗ —— 

Löhe : Deup Mi "Rötm, Landkrs Köln. 
Proſch « Maldbröl. 

Reinkens Bonn. 


2 


EPRANPNPRNM 


2 
ο—— 


—— 


PEPANASPÄNM 


47 





b. Kreid-Schulinjpeftoren im Nebenamte. 
Dr. Brandenberg, Stadt-Schulinjpeftor zu Köln. 
4. Regierungdbezirf Trier. 


&, 
zu 


Simon 5 
3. 3. unbejept = 


b. Kreid« bezw. 
Heß, Pfarrer 


Sife, Oberpfarrer » 
Ronter, Pfarrer 


Lentze, dögl. 
Kihnod, dögl. 
Mertens, dögl. 
Mep, dögl. 
Dtto, deögl. 
Riehn, dögl. 


Ständige Kreid-Schulinfpeftoren. 


Bitbur 
Bernfaftel 

Trier. 

Prüm. 

Saarlouid. 

St. Wendel. 

Saarbrüden. 

Saarburg. 

Dttweiler. 

Wittlich. 

Merzig. 

Berings⸗Schulinſpeltoren im Nebenamte. 


zu Baumholder, Krs St. Wendel. 

St. Johann, Krs Saarbrücken. 

Schalkenmehren, Krs Daun. 

-St. Wendel. 

Dudweiler, Krs Saarbrücken. 

Zuüſch, Landkrs Trier. 

-Offenbach, Krs St. Wendel. 

« Beldenz, Krs Berntaftel. 
Neunkirchen, Krs Ottweiler. 


Dr. Schumann, Reg. u. Schulrath zu Trier (Stadt). 


Simon, Dfarrer 


zu Ottweiler. 


5. Regierungdbezirt Aaden. 
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 


Dr. Eſſer 
Kallen 

Dr. Keller 
Löſer 
Mundt 

Dr. Ratte 
Vandeneſch 
Zillikens 


zu Malmedy. 
Düren. 
Aachen. 
Heinsberg, kommiſſ. 
Jülich. 


Aachen. 
Schleiden. 
Eupen. 


= 
. 
s 
® 
® 
= 


b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Hab a Pfarrer au —— Krs Erkelenz. 


Küfter, d 


Nänny, — . 
Reinhardt, Pfarrer » 


Aachen. 
Düren. 


48 


XI. Hobhenzollernfche Lande. 


a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren. 
l. Dr. Shmip zu Sigmaringen. 
2. Dr. —— ⸗-Hechingen. 
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Keine. 


D. RKönigliche Akademie der Wiſſenſchaften zu berlin. 
(NW. Unter den Linden 38.) 
Protektor. 
Seine Majeſtät der Kaiſer und König. 
Beſtändige Sekretare. 
(Die mit einem * Bezeichneten find Profeſſoren an der Univerſität zu Berlin.) 
a, für die phyſikaliſch-⸗mathematiſche Kaffe. E 
*Dr. du Boys-Reymond, Geh. Med. Rath, Prof. 
«= Aumerd, Geh. Reg. Rath, Prof. 
b. für die philoſophiſch-hiſtoriſche Kaffe. 
*Dr. Gurtius, Geb. Reg. Rath, Prof. 
*. Mommjen, Prof. 
1. Ordentliche Mitglieder. 


a. Phyſikaliſch⸗mathematiſche Klafje. 


*Dr. du Boyb- Reymond, Geh. Med. Rath, Prof. 
* gern: Geh. Bergrath, Prof. 


:s Emalb 
* Rammelsberg, Prof. 
* zen Geh. Reg. Rath, Prof. 
*. MWeierftraß, Prof. 
*. Rroneder, Pro f. 
* J——— ‚Geh. Reg. Rath, Prof. 
-Auwers, Geh. Reg. Rath, Prof. 
*?⸗-Roth, Prof. 
-Pringsheim, dögl. 
*s Guft. Rob. — Geh. eg Prof. 
* = 2». Helmbolg, Sa * — Prof. 
=» Siemens, eh. R 
*⸗Virchow, Geb. Med. Ka a 
*- Websky, Db. Berg-Rath a. D., Prof. 





*Dr. Shwendener, Prof. 
*. Muntf, dögl. 
*, Eichler, dögl. 
Landoli, Geh. Reg. Rath, Prof. 
*. Waldeyer, Geh. Mediz. Rath, Prof. 
* Fuchs, Prof. 
*. Franz Eilhard Schulze, Prof. 
b. Philoſophiſch-hiftoriſche Klaffe. 
Se. Erc. Dr. v. Ranke, Wirkt. Geh. Rath, Prof., Hiftoriograph 
des Preuß. Staateb. 
*Dr. Schott, Prof. 
* „ Kiepert, Prof. 
= Weber, dögl. 
» Mommijen, dögl. 


* 4% 


Ad. Kirchhoff, dögl. 
Gurtius, Geb. Reg. Rath, Prof. 
D. Dr. Bonitz, Geh. Ob. Reg. und vorfrag. Rath im Minifterium 
der geiftliden ıc. Angelegenheiten. 
*Dr. Zeller, Geb. Reg. Ratb, Prof. 
» Dunder, Geb. Db. Reg. Rath a. D., Hiftoriograph ber 
Brandenburgiihen Geſchichte. 
Bablen, Geb. Reg. Rath, Prof. 
Waip, Geb. Reg. Rath, Prof. 
Schrader, Prof. 
v. Sybel, Wirkt. Geh. Db. Reg. Rath, Direktor der Staatd- 
archive. 
D. Dihlmann, Prof. 
Dr. Conze, Prof., Direktor der Stulpturen-Galerie der Mufeen. 
Tobler, Prof. 


un nm 


« Wattenbad, dägl. 
Diels, dögl. 
« Scherer, Prof. 
« Alfred Pernice, Prof. 
« Brunner, Prof. 
» Sobannee Schmidt, Prof. 
2. Auswärtige Mitglieder. 
a. Phyſikaliſch⸗mathematiſche Klaſſe. 
Dr. Neumann, Geh. Reg. Rath und Prof. a. d. Univerfität zu 
Königsberg. 

Bunſen, Geh. Rath und Prof. in Heidelberg. 

- Wilh. Weber, Geh. Hofrath u. Prof. a. d. Univer) zu Göttingen. 

. 9. Kopp, Geh. Rath und Prof. in Heidelberg. 
Richard Dwen, Prof. in London. 


1885. 4 


50 





Sir George Biddell-Airy, Direktor der Sternwarte zu Greenwich. 

Charles Hermite, Mitglied der Afad. der Wiſſenſch. zu Paris. 
b. Philoſophiſch-hiſtoriſche Klaffe. 

Rawlinſon, Königl. Großbritann. Oberſt in London. 

v. Mikloſich, Kaiſ. Oeſterr. Hofrath, Prof. u. Akademiker zu Wien. 

Dr. Heinr. Lebr. Fleiſcher, Prof. a. d. Univerſ. zu Leipzig. 

Giov. Batt. de Roſſi, Scriptor an der Vatikan. Bibliothek zu 


Rom. 
Dr. Aug. Friedr. Pott, Geb. Reg. Rath, Prof. a. d. Univerſ. zu Halle. 


3. Ebhren-Mitglieder der Gejammt-Afademie. 


Se. Majeftät Dom Pedro IL, Kaiſer von Brafilien. 

Peter v. Tſchichatſchef zu Kloren;. 

Se. Erc. Dr. Graf v. Moltfe, Gen. Feldmaridall ıc. 

Don Baldafjare Boncompagni dei Principi di Piombino, zu Rom. 

Se. hl Baeyer, Gen. Lieut. 3. D., Präfid. ded geodätiſchen 

itutes. 

Dr. Georg Hanfien, Geh. Reg. Rath, Prof. a. d. Univerſ. zu 
Göttingen. 

Dr. Malmften, Königl. Schwed. Staatsrath zu Upiala. 

Earl of Eramford and Balcarres zu Dunedt, Aberdeen. 


E. Königliche Akademie der Künfte zu Berlin. 
(NW, Unter den Linden 38. Bureau: NW. Univerfitätsftraße 6.) 


Protektor. 
Seine Majeſtät der Kaiſer und König. 


Kurator. 


Se. Er. D. Dr. v. Goßler, Staatsminifter und Minifter der 
geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 


Präfidvium und Sekretariat. 


Präfident: K. Beder, Prof. 
Stellvertreter des Präfidenten: Ende, Baurath, Prof. 
Erfter ftändiger Sekretär: Dr. Zöllner, Geh. Reg. Rath. 
Zweiter ftändiger Sefretär: : GSpitta, a. o. Prof. an der 
Univerf. 
1. Zenat. 
a. Sektion für die bildenden Künfte. 


Vorfitzender: K. Beder, Prof., Geichichtömaler. 
Stellvertreter: Ende, Baurath, Prof. 


51 





Mitglieder. 

Zul. Schrader, Prof., Geſchichtsmaler. 

D. Pfannſchmidt, Prof., Geſchichtsmaler. 

Albert Wolff, Prof., Bildhauer. 

L. Knaus, Prof., Genremaler. 

A. v. Werner, Prof., Direktor der akad. Hochſchule für die bil— 
denden Künfte, Geſchichtsmaler. 

Ad. Menzel, Prof., Geichichtämaler. 

Reinh. Begas, Prof., Bildhauer. 

Dr. Meyer, Geh. Reg. Rath, Direktor der Königl. Gemälde-Galerie. 

Bablmann, Geb. Ob. Reg. Rath. 

Siemering, Prof., Bildhauer. 

E. Ewald, Prof., Direktor der Unterrichtdanftalt ded Kunftgewerbe- 
Muſeums und auftragdw. Direktor der Kunft- und Gewerkſchule. 

H. Bude, Prof., Landſchaftsmaler. 

Dr. Dobbert, Profeffor an der techniſchen Hochſchule und Lehrer 
an der akademiſch. Hochſchule f. d. bildenden Künfte. 

W. Geng, Prof., Geihichtömaler. 

8. Schaper, Prof., Bildhauer. 

Abd. Heyden, Bauratb. 

Dr. Jo : dan, Geh. Reg. Rath und auftragsw. Direktor der National» 

alerie. 

D. Knille, Prof., Geſchichtsmaler. 

Ende, Prof., Bildhauer. 

Raſchdorff, Geh. Reg. Rath, Prof. an der techniſch. Hochſchule. 

Wild. Wolff, Prof., Bildhauer. 

Geſelſchap, Prof, Geſchichtsmaler. 

Dr. Zöllner, Geh. Reg. Rath, erſter ſtändiger Sekretär. 


b. Sektion für Muſik. 


Vorfitzende:: Taubert, Ober-Kapellmeiſter. 
Stellvertreter: Blumner, Prof., Direktor der Sing-Akademie. 


Mitglieder. 


D. €. Grell, Prof. 

Kr. Kiel, Prof., Komponift. 

Dr. 3. Joachim, Prof., Kapellmeifter der K. Akad. der Künfte, ıc. 
MW. Bargiel, Prof., Mufikdireftor. 

Ad, Schulze, Prof. 

€. Rudorff, Prof. 

U. Haupt, Prof., Direktor des afadem. Inftitutes für Kirchenmufik. 
8. Commer, Prof., Muſikdirektor. 

Bablmann, Geh. Ob. Reg. Rath. 

NR. Radede, Königl. Kapellmeifter. 

Zul. Schneider, Prof., Muſikdirektor. 


4* 


52 
Dr. Zöllner, Geb. Reg. Rath. 
: Spitta,a.o. drot 


2. Hiefige ordentliche Mitglieder. 
a. Geltion für die bildenden Künfte. 


Vorſitzender: K. Beder, Prof. fiehe vorh, 
Stellvertreter: H. Ende, Prof., fiehe vorh. 


Adler, Geh. Oberbaurath, Prof. 

Amberg, Prof., Genremaler. 

Reinhold Begad, Prof., Bildhauer. 

E. Biermann, Prof., Landichaftämaler. 

&. Biermann, Prof., Bildnismaler. 

Bleibtreu, Prof, Schladytenmaler. 

Dr. Böttidyer, Prof., Architekt. 

Bracht, Prof, Maler. 

GSalandrelli, Prof., Bildhauer. 

Cretius, Prof., Geihichtämaler. 

Eilerd, Kupferitecyer. 

Ende, Prof., Bildhauer. 

Federt, Maler und Lithograph. 

Geng, Prof., Geſchichtsmaler. 

Geſelſchap, Prof., Geſchichtsmaler. 

Gräf, Geſchichts- und Bildnismaler. 

v. Großheim, Architekt. 

Gude, Prof., Landſchaftsmaler. 

Guſſow, Prof., Maler. 

Habelmann, Kupferſtecher. 

Graf v. Harrach, Geſchichtsmaler. 

Henning, Prof., Geſchichts- und Bildnismaler. 
eyden, Baurath. 

rer Prof., Maler. 

geraten. Prof., Geſchichtsmaler. 

Jacobi, Prof., Kupferftecher. 

Kayſer, Arditeft. 

Knaus, Prof, Genremaler. 

KRnille, Prof., Geſchichtsmaler. 

Dtto Leſſing, Bildhauer. 

Leu, Prof., Landſchaftsmaler. 

Ludwig, Prof, Maler. 

Menzel, Prof., Geſchichts- und Genremaler. 

Paul Meverbeim, Prof., Genremaler. 

A. Drtb, Baurath. 

Rob. Dpen, Prof, Architekt. 

E. Pape, Prof., Landihaftömaler. 


„zweiter ftändiger Sekretär. 


53 





D. Pfannjhmidt, Prof., Geichichtömaler. 
E. Rabe, Genremaler. 

Raſchdorff, Geh. Reg. Rath, Prof. 
Schaper, Prof., Bildhauer. 

Zul. Schrader, Prof., Geſchichtsmaler. 
Siemering, Prof., Bildhauer. 

Guftav Spangenberg, Prof., Geſchichtsmaler. 
Louis Spangenberg, Landſchaftsmaler. 
Thumann, Prof., Geſchichtsmaler. 

auge Prof., Xvlograph. 

v. Werner, Prof., Direktor, Geſchichtsmaler. 
Werner, Genremaler, 

Wisniesky, Maler. 

Alb. Bolft Prof., Bildhauer. 

Wild. Wolff, Prof., Bildhauer. 

Wredow, Prof., Bildhauer. 


b. Seltion für Mufit. 
(NW. Univerfitätsftraße 6.) 


Borfigender: Taubert, Ober-Kapellmeiiter. 
Stellvertreter: Blumner, Prof., Direktor der Sing-Afademie. 


W. Bargiel, Prof. 
Albert Beder, Prof., Komponift. 
Dr. Bellermann, Prof. 
Eommer, Brof., Mufitdirektor. 
Dorn, Prof., Königlicher Kapellmeifter a. D. 
D. ®Grell, Prof. 
A. Haupt, Prof., Direktor. 

. Hofmann, Prof., Komponift. 

r. Soahim, Prof., Direftor. 
Kiel, Prof. 
NRadede, Königliher Kapellmeifter. 
Nies, Prof., Königliher Konzertmeiiter. 
E. Rudorff, Drof. Komponift. 
Zul. Schneider, Prof., Mufikdireftor. 
Vierling, Prof., Mufikdireftor. 


3. Ehrenmitglieder der Gefammt: Akademie, 


Seine Majeftät der Kaijer und König. 

Ihre Majeftät die Kaiferin und Königin. 

Seine Kail. und Königl. Hoheit der Kronprinz des Deutihen 
Reiches und von Preußen. 

Ihre Kai. und Königl. Hoheit die Frau Kronprinzejjin des 
Deutihen Reiches und von Preußen. 


54 
Seine Hoheit der Herzog Ernſt zu Sachſen-Koburg und Gotha. 


Dr. F. v. Farenheid, Rittergutsbeſiper und Mitglied des Herren- 
Haujes, auf Beynuhnen. 
&e. Ere. D. Dr. Fall, Staatöminifter.. 


4 Akademiſche Hochfchule für die bildenden Künfte. 
(NW. Unter den Linden 38.) 
Direktor: v. Werner, Prof., Geſchichtsmaler. 
DirektorialsAffiftent: Teſchendorff, Geſchichtsmaler. 


5. Akademiſche Meiſterateliers. 
a. für Maler. 

v. Werner, Prof., für Geſchichtsmalerei. 
Gude, Prof., für Landſchaftsmalerei. 

b. für Bildhauer. 
R. Begas, Prof., Bildhauer. 

c. für Architektur. 
Vorſteher: (fehlt 3. 3.) 

d. für Kupferitecher. 
Vorſteher: (fehlt) auftragew. Hand Meyer, Kupferitecer. 


6. Akademiſche Hochſchule für Muſik. 
(W. Potsdamerſtraße 120) 
a. Direktorium. 
Vorfitzender pro Oktober 1884/85: Rudorff, Prof. 
Mitglieder. 
Kiel, Prof. 
Ad. Schulze, Prof. 
Dr, Ioahim, Pr of. 


Rudorff, Prof. 
Dr. Spitta, a. o. Prof., zweiter ftändiger Sefretär, Borfteher der 


gejammten Bermaltung- 
b. Abtbeilungen. 


— der Abtheilung 

für Kompoſition und Theorie der Muſik: Kiel, Prof. 

für Geſang: Ad. Schulze, Prof. 

für Orcheſter-Inſtrumente: Dr. Joachim, Prof., Kapell⸗ 
meiſter der Akademie. 

für Klavier und Orgel: Rudorff, Prof. 


ex 


55 





Dirigent der Aufführungen: Dr. Joachim, Prof., Kapellmeifter der 
Afademie. 


7. Akademiſche Meifterfchulen für mufitalifche Rompofition, 
(NW, Univerfitätsftraße 6.) 
Borfteber. 
D. Grell, Prof. 
Zaubert, Dber-Hoffapellmeilter. 
Kiel, Prof. 
Bargiel, Prof, Mufikdireftor. 


8. Akademiſches Inſtitut für Kirchenmufit. 


(Unterrichtslotal: N. Oranienburgerftraße 29. — Geſchäftslokal: N. DOranien- 
burgerftraße 64.) 


Direltor: Haupt, Prof. 


F. Aönigliche Mufeen zu Berlin. 


(Gefhäftslofal: O. Gebäude des älteren Mufeums am Luftgarten, Eingang 
zunächſt der Friedrichs⸗Brücke.) 


Protektor. 


Se. Kaiſerliche und Königliche Hoheit der Kronprinz 
ded Deutſchen Reiches und Kronprinz von Preußen. 


General- Direftor. 
Dr. Schöne, Geheimer Dber-Regierungd- und vortrag. Rath. 
General: Sefretär. 
Dielig, Geb. Reg. Rath. 
Juſtiziar. 
Polenz, Geheimer Regierungk- und vortrag. Rath (nebenamtlich). 
Direktor, wohnhaft in Smyrna. 
Dr. Humann. 
Techniſcher Beirath für artiſtiſche Publikationen. 
L. Jacoby, Prof. 


Dr. M. Fränkel. 


Bibliothekar. 


Abtheilungen und Sachverſtändigen-Kommifſſionen. 
1. Gemälde⸗Galerie. 
Direktor: Dr. Jul. Meyer, Geh. Reg. Rath. 
Affiftent: (fehlt z. 3.). 


96 





Sadverftändigen- Kommiifior. 
Mitglieder: L. Knaud, Prof., Genremaler. 
Dr. Grimm, Geb. Reg. Rath, Prof. a. d. Univerf. 
Dr. Jordan, Geb. Reg. und vortrag. Rath. 
G. Spangenberg, Prof., Geihichtömaler. 
Stellvertreter: A. v. Beckerath, Kaufmann. 
St. Geſelſchap, Prof., Geſchichtsmaler. 
Graf von Harrad, Geſchichtsmaler. 


2. Sammlung der antiten Skulpturen und Gipsabgüjle. 
Direktor: Dr. Conze, Prof. 
Affiftent: Dr. Puchſtein. 
Sadverftändigen-Rommilfion. 
Mitglieder: Dr. E. Hübner, Prof. a. d. Univeri. 
u. Wolff, Prof, Bildhauer. 

Stellvertreter: Dr. Robert, Prof. a. d. Univeri. 

Siemering, Prof., Bildhauer. 


3. Sammlung der Skulpturen und Gypsabgüſſe des Mittels 
alters und der Henaiflance. 


Direltor: Dr. Bode. 
Mitglieder: A. v. Beckerath, Kaufmann. 
Sußmann-Heilborn, Prof., Bildhauer. 
Stellvertreter: Reinb. Begas, Prof., Bildhauer. 
Dr. Dobbert, Prof. a. d. techn. Hochſch. 


4. Antiquarium. 
Direltor: Dr. Curtius, Geh. Reg. Ratb, Prof. a. d. Univerf. 
Affiftent: Dr. Furtwängler, a. o. Prof. a. d. Univerf. 
Sadverftändigen- Kommiifion. 
Mitglieder: Dr. E. Hübner, Prof. a. d. Univerf. 
Dr. Leſſing, Prof., Direkt. der Samml. im Kunft- 
gewerbe-Mufeum. 
Stellvertreter: Dr. Robert, Prof. a. d. Univerf. 
Dr. Trendelenburg, Gymn. Oberlehrer. 


5. Münz-Kabinet. 


Direftor: Dr. v. Sallet, Prof. 
Alfiftenten: Dr. 9. Erman. 
(Zweiter Aififtent fehlt z. 3.) 
SadverftändigenKommiifion. 
Mitglieder: Dr. Mommſen, Prof. a. d. Univeri. 
Dannenberg, Landgerichts-Rath. 
Dr. Sadau, Prof. a. d. Univerf. 


57 





Stellvertreter: Dr. Robert, Prof. a. d. Univerſ. 
Dr. Wattenbach, dögl. 


6. Kupferftich-HRabinet. 
Direltor: Dr. Lippmann. 
Alfiftenten: Dr. Sanitic. 
(Zweiter Alfiftent fehlt 5. 3.) 
Reftaurator: Haubenreißer. 
Sachverſtändigen-Kommiſſion. 
Mitglieder: A. v. Beckerath, Kaufmann. 
Dr. Grimm, Geh. Reg. Rath, Prof. a. d. Univerſ. 
Stellvertreter: Dr. Dobbert, Prof. a. d. techn. Hochſch. 
Dr. Sordan, Seh. Reg. u. vortrag. Rath. 


7. Ethnologiſche — — Sammlung nordiſcher Alter⸗ 
mer. 


Direftor: Dr. Baftian, außerord. Prof. a. d. Univerſ. 
Affiftenten: * Voß. 
Dr. Grünwedel. 
(Zwei Aſſiſtenten fehlen z. 3.) 

Konjervator: Krauſe. 

Sadverftändigen-Kommilfion. 
Mitglieder: 2 Friedr. Jagor. 

Dr. un Geh. Med. Rath, Prof. a. d. Univerf. 

Stellvertreter: ne MW. Reiß. 

Dr. Wetzſtein, Konful a. D. 


8 Sammlung der ägnptifchen Alterthümer. 
Direktor: (fehlt 3. 2.). 
Affiftent: Dr. Stern. 
Sachverſtändigen-Kommiſſion. 
Mitglieder: eh Sachau, Prof. a. d. Univerf. 
Dr. Schrader, dögl. 


Stellvertreter: Dr. Dillmann, Prof. a. d. Univerf. 
(Zweiter Stellvertreter fehlt z. 3.) 


G. National-Galerie zu Berlin. 
(C. Hinter dem neuen Padhof 3.) 
Direktion. 


— Sordan, Geb. Reg. und vortrag. Rath, Direktor im Auftrage. 
Dr. v. Donop, Direkt. Aſſiſt. auftragsm. 


58 


H. Raud-Mufenm zu Kerlin. 
(C. Kloſterſtraße 75.) 


Vorfteher: Siemering, Prof. 





J. Königliche Wiſſenſchaftliche Anfalten zu Berlin (Potsdam). 
1. Königlihe Bibliothef. 
(W. Bla am Opernhaufe.) 
Dber-Bibliotbefar. 
(fehlt 5. 3.) 
Bermwaltung der einzelnen Abtheilungen. 
1. Drud: und Handidriften. 


Dr. Roje, Bibliothetar. Dr. Klatt, Kuftoß. 

« Grügmader, desgl. « Sob. Müller, dögl. 
= ». Belle, dögl. -Meisner, dögl. 
Söchting, dogl. Mecklenburg, dögl. 
Lic. theol. Dr. v. Gebhardt, ⸗Ippel, dögl. 


dögl. Balentin, dgl. 
Dr. Erman, Kuftos. 


2. Mufitalien. 
Dr. Kopfermann, Kuſtos. 


3. Karten-Sammlung. 
Dr. Meiöner, Bermwalter derjelben. 


Sefretariat. 


KRunftmann, Geh. Rechnungsrath. 
Jochens, Kanzleirath. 
Vogel. 


2. Königliche Sternwarte. 
(SW. Lindenſtraße 91.) 


Direftor: Dr. Förſter, ord. Profeffor a. d. Univerſ. 
Erſter Objervator: Dr. Knorre. 
Zweiter Objewator: Dr. Küftner. 
Direktoren ded Rechen-Inſtitutes 
der Sternwarte: Dr. Körfter, Prof. 
Dr. Zietjen, außerord. Prof. 


59 
3. Königlicher botanifcher Garten. 
(W, Botsdamerftraße 75.) 


Direktor: Dr. Eichler, Prof. 
Kuftoß: Dr. Urban. 
Afliftent: Hennings. 
Inſpektor: Perring. 


4. SKönigliches geodbätifches Inftitut und Gentralburenu der 
ropäifchen Gradmefjung. 
(W. Lützowſtraße 42.) 
Präfident. 
Se. Exc. Dr. Baeyer, Gener.-Lieut. 3. D. 


Wiſſenſchaftlicher Beirath unter dem Vorſitze ded Prä— 
fidenten. 
Dr. v. Helmbolg, Geh. Reg. Rath, Prof. an der Univerfität, 
Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin. 
« Auwers, Geh. Reg. Rath, Prof, Mitglied und ftändig. Sekret. 
der Afademie der Wiſſenſchaften zu Berlin. 
e Kroneder, Prof. an der Univerfität, Mitglied der Akademie 
der Wiſſenſchaften zu Berlin. 
-Siemens, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie der 
Wiſſenſchaften zu Berlin. 
= MWeierftraß, Prof. an der Univerfität und Mitglied der Aka— 
demie der Wiſſenſchaften zu Berlin. 
« Helmert, Prof. an der tehniihen Hochſchule zu Aachen. 


Sektionschefs. 
Dr. O. Börſch, Prof. Dr. A. Fiſcher, Prof. 
⸗Albrecht, dögl. «= om, dögl. 

Alfiftenten. 
Dr. Seibt, Prof. Dr. 4. Börid. 
Weſtyphal. Simon. 
Werner. Borraß. 
H. Richter. Dr. 8. Krüger. 
Bureau. 


Vorfteber: Thurf, Sefretär und Kalkulator. 


5. Königliches aftrophufilalifches Obfervatorium auf dem 
Zelegraphenberge bei Potsdam. 


Direktor, 
Dr. Bogel, Prof. 


60 





Dbiervatoren. 
Dr. Spörer, Prof. erfter Obiervator und Stellvertreter ded 
Direktors in Verbinderungsfällen. 
Dr. Lohſe. 
Aififtent: Dr. ©. Müller. 
Hilfsarbeiter: Dr. Kempf. 
-Wilſing. 


K. Die Königlichen Univerhtäten. 
1. Wlbertus:Univerfität zu Königsberg i. Pre. 


Rector Magnificentissimus. 
Seine Kaijerlihe und Königliche Hobeit der Kronprinz des 
Deutſchen Reiches und von Preußen 
Friedrich Wilhelm. 


Kurator. 
Dr. v. Edliedmann, Oberpräfident der Provinz Ditpreußen. 


Zeitiger Proreftor. 
Prof. Dr. Naunpn. 


Univerjitätd-NRidter. 
Hildebrandt, Oberlandesgerichts-Rath. 


Zeitige Dekane. 
der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Grau. 
der juriftiihen Fakultät: Prof. Dr. Dahn. 
der mebdiziniichen Fakultät: Prof. Dr. Jaffé. 
der pbilorophifchen Rafultät: Prof. Dr. Kißner. 


Der afademiihe Senat beftebt aus 


dem zeit. Proreftor Prof. Dr. Naunyn, 
dem zeit. Vice-Prorektor Prof. Dr. Krüger, 
dem zeit. Stipendien- Kurator Prof. Dr. Güterbod, 
dem Univerfitäts-Ridhter Oberlandesgerichts-Rath Hildebrandt, 
den Defanen der vier Fakultäten und folgenden Senatoren: 
Prof. Dr. Fordan. Prof. Dr. Zutber. 
⸗ -Schirmer. Walter. 


61 
Fakultäten. 


1. Theologiſche Fakultät. 
a. Ordentliche A oren. 


. Som Dr. Grau. 


Boigtl, farrer d. Altftätt. ⸗-Jacoby. 
Gemeinde. : Ichadert. 


b. Außerordentlihe Profefjoren. 


Dr. Klöpper. Lie. theol. u. Dr. phil. Zimmer. 
2. SZuriftiihe Fakultät. 
a. Ordentliche Profefloren. 

Dr 


Schir 
Dahn. 
Güte 


rmer, Geh. Juſtizrath. * Pr 
rbod. :» Karl Salkowski. 


3. Mediziniſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefloren. 
« Merkel. 
Dobrn, dögl. Jacobſon. 


Ernſt Neumann Il, dgl. =» SJaffe. 
Schönborn, dögl. .e Hermann. 


b. Außerordentlihe Profefforen. 


. ©. — Geh. Mediz. Dr. Naunyn. 


Dr. Bohn. Dr. Benecke. 

« Grünbagen. :» Qul. Gadpary IL 

-« Samuel. » Burom. 

⸗ inkl, Stadt-Phyſikus - Baumgarten. 
und Mediz. Rath, « Schreiber. 

= Berthold. « Langenbdorff. 


Rud. Schneider. 
c. Privatdozenten. 


ON, Prof, Ob. Dr. Treitel. 


Stabsarzt. :s Stetter. 
Seydel, Kreis-⸗-Wundarzt. ⸗-Falkſon. 
Reſchebe, Direkt. d. ſfädt. - Stadelmann. 

Kranken⸗Anſtalt. «= Boffiuß, 

Seidlip. : Zander. 
Mänfter, Prof. 


62 


4 Philoſophiſche Kafultät. 
a. Drdentlihe Profefforen. 


Dr. Franz Neumann I, Geh. Dr. Zul. Walter. 
Reg. Rath. = Prup. 





-Friedländer, dögl. -Loſſen 
= Rob. Caspary J. = Pape. 
:s Zutber Ludwich. 
Schade. -Lindemann. 
WAUmpfenbach. -Hirſchfeld. 
s Sordan. Bezzenberger. 
Simſon. 3Zoöppritz. 
Spirgatis. Aug. Müller. 
= #reiberr v. d. Goltz. Thiele. 
⸗Ritthauſen. = Liebiid. 
Kißner. Chun. 
:= Rübl. : Debio. 

b. Außerordentlihe Profeſſoren. 
Dr. Rojenbain. Dr. Garbe. 
Lohmeyer. Baumgart. 
. Saaljidhüp. : MWicert. 
: Mare. :s Eliter. 
-K. Richter, Depart. Thier- - Hurmwiß. 

arzt u. VBeterinär-Affefjor. 
c. Privatdozenten. 
Dr. v. Kalkſtein. Dr. Nötling. 
= Merguet, Gymn. Ober + Bolfmanı. 
lebrer a. D. «e Erdmann, Gymn. Ober: 

-Jenizſch. lehrer. 
Blochmann. Jeeep, dögl. 
Schubert. 


d. Lektoren. 
Favre. Lentzner. 
Sprach- und Exerzitienmeiſter. 

Laudien, Muſikdirektor und Stoige, Lehrer der Tanzkunſt. 

akad. Muſiklehrer. Heinrich, Lehrer der Steno— 
Dr. Keppner, Fechtlehrer. graphie. 

Beamte der Univerſität. 

Univerfitãts⸗Sekretär: Lorkowski, Rechnungsrath, zugleich Inſpektor 

des Univerſitäts-Gebäudes. 
Univerfitätd-Rafjen-Rendant, 2. Depofitarius und Duäftor: Kirſtein, 

Rechnungsrath. 


63 
2. Priedrih-Wilhelms:Univerfität zu Berlin. 


Kuratorium. 
Stellvertreter. 
Der zeitige Rektor, Prof. Dr. Dernburg, Geb. Juſtiz-Rath, und 
der Univerfitäts-Richter, Geheime Juſtiz-Rath Schulz. 
Zeitiger Rektor. 
Dr. Dernburg, Prof., Geb. Juſtiz-Rath. 
Univerjitätd-Ridter. 
Schulz, Geheimer Juftiz-Rath. 
Zeitige Dekane 
der theologiihen Fakultät: Prof. Dr. Schr. von der Golp, OÖber- 
Konfift. Rath, 
der juriftiichen Fakultät: Prof. Dr. Hinſchius, Geb. Juſtiz-Rath, 
der mediziniſchen Fakultät: Prof. Dr. Leyden, Geh. Mediz. Rath, 
der pbilorophifcen Fakultät: Prof. Dr. Förfter. 
Der akademiſche Senat 
befteht aus dem Rektor, dem Univerfitätö-Ridyter, dem Proreltor 
Prof. Dr. Ad. Kirchhoff, 
den Dekanen der vier Kakultäten und den Senatoren: 
Prof. Dr. Bardeleben, Geb. Ob. Mediz. Rath. 
: Schmoller. 
: Zeller, ®eb. Reg. Rath. 
s a ie Geh. Mediz. Rath. 
: Ed. 





Fakultäten. 
1. Theologiſche Fakultät. 


a. Ordentliche Profeſſoren. 


Dr. Semiſch, Konfiſtorial-Rath, Mitglied des Konſiſtoriums der 
Provinz Brandenburg. 

s Gteinmeper. 

« Dillmann, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 

= Weiß, Ober-Konfiftorial-Rath, vortragender Rath im Minifte- 
rium der geiftlidhen ıc. Angelegenheiten. 

-Frhr. v.d. Golg, DberKonfiftorial-Rath, Mitglied des Evang. 
Ober⸗Kirchenrathes, Propft zu Berlin. 

= Dfleiderer. 

= Kleinert, Konfiftorial-Rath, Mitglied ded Konfiftoriumd der 
Provinz Brandenburg. 

:» Kaftan. 


64 





b. Ordentlicher Honorar-Profeffor. 


Dr. Brüdner, Wirkl. Ober» Konfiftorial-Rath, —— Vice⸗ 
Präfident des Evang. Ober-Kirchenrathes, General-Super- 
intendent und Propft zu Berlin. 


c. Außerordentlihe Profefjoren. 


Dr. Piper. Dr. Strad. 
= Mepner. Lommazſch. 
d. Privatdozenten. 
Lie. Plath, Profeſſor. Lic. Dr. Grafe. 
Dr. Runze. 


2. Juriſtiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. Beſeler, Geb. Juſtiz⸗Rath, ag ded Herrenhaujeß. 
« Dernburg, Geb. Zuftiz-Ratb, Halb des Herrenhauſes. 
: Gn sh iR Dber-Berwaltungd-Gerichtö-Rath, Mitglied des Staats» 
rathes. 
-Berner, Geh. Juſtiz-Rath. 
-Goldſchmidt, dgl. 
-Hinſchius, dögl. 
s Brunner, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 
» Hübler, Geh. Dber-Regierungs-Rath. 
⸗ zn ce, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 


b. Drbentliher Honorar: Profeffor. 
Dr. Aegidi, Geh. Legationd-Rath z. D. 
c. Außerordentlihe Profefloren. 
Dr. Dambad, Geh. Dber-Poft-Rath, vortrag. Rath und Suftiziar 
im Reichs⸗Poſtamte. 
: ». Guny, Geh. Juftiz- und Finanz-Rath. 
= Rubo, Amtögerichtö-Rath. 
d. Privatdozenten. 
Dr. Sacobi, Redtsanmalt. Lic. theol,, Dr. jur. et phil. 


« Ryd, Landgerichtd-Rath. Sachße, Gerichts-Aſſeſſ. 
Seren Dr. Lepa, Gerichts-Aſſeſſ. 
Co ſack. 


3. Mediziniſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
Se. Exc. Dr. v. Langenbeck, Wirkl. Geheimer Rath und Gene— 
ral⸗Arzt 1. Kl. 


Dr. 


9 


65 





Bardeleben, Geh. Ober-Medizinal-Rath, General-Arzt 1. Kl. 

R. Virchow, Geh. Medizinal-Rath, Mitglied der Akademie 
der Wiſſenſchaften. 

v. Frexichs, Wirkt. Geh. Ober- Medizinal- Rath und vortra- 
gender Rath im Minifterium der geiftlichen ıc. — pie 

du Boid-Reymond, Geh. Medizinal-Rath, Mitglied und 
beftändiger Sefretar der Akademie der Wiſſenſchaften. 

Hirſch, Geh. Medizinal-Ratb. 

Leyden, bdögl. 

Guſſerow, dögl. 

Waldeyer, dögl. 

Schröder, dögl. 

v. Bergmann, dögl. und Generalarzt. 

Liebreid. 

Scyweigger. 

Weſtphal, Geb. Medizinal-Rath. 


b. Ordentliche Honorar-Profefloren. 


.Exc. Dr. v. Lauer, Wirk. Geh. Dber-Medizinal:Rath, Leib⸗ 


arzt Sr. Majeftät des Kaiſers und Könige, General-Stabs- 
arzt der Armee und Profeffor an der mediz. hirurg. Afademie 
für dad Militär. 


.Roſe, dirigirender Arzt ded Krankenhauſes Betbanien. 


c. Außerordentlihe Profefjoren. 


i en Geh. Mediz. Rath. Dr. Fritſch. 
urlt. « #rängel, Oberftabd- und 
Liman, Geh. Mediz. Rath, Regim. Arzt. 
erichtl. u. Stadtphyſikus. -» Senator 
Skrzeczka, Geh. Mei. - Build. 
Rath und vortragenderr » Basdbender. 
Rath im Minifterium er Schöler. 
eiftl. 2c. Angelegenheiten. = gi rſchberg. 
Zoff Meyer. Küũſter, Sanitätsrath. 
en : Chriftiani. 
. R. Lewin, Geh. Medi. =» Emalb. 
Rath, Mitglied des Reichs - Bernhardt. 
Gejundheitdamtes. » Gonnenburg. 
Sacobion. = Schweninger, Mitglied 
Munf, Hermann, Mitglied des Reichs⸗-Geſundheits⸗ 
der Akademie der Wiljen- amtes. 
ſchaften. -Jul. Wolff. 
Lucä. -Mendel. 


Ernſt Salkowoki. 
1885. 5 





66 


d. Privatdozenten. 


Dr. Bergion. 


D 


* 


Tr. 


Krifteller, Geb. Sanitätd- 
rath. 

Mitſcherlich. 

Schelske. 

Tobold, Geb. Sanitäts- 
rath und Prof. 

Eulenburg, Prof. 

Burdardt, Oberftabsarzt. 

Guttmann. 

— ——— Prof. 

Falk, Kreisphyfikus. 

Sander. 


Rieß. 

Bernh. Fränkel, Prof. und 
Sanitätdrath. 

Wernich, Bezirköphufifus. 

Mayer, Sanitätdrath. 

Güterbod. 

Schiffer. 

Perl. 

Guttſtadt. 

Löhlein. 

Mar Wolff, Prof. 

Wernide. 

Landau. 

Martin. 

Litten, Prof. 

Trautmann, Oberſtabs— 
und Regim. Arzt. 


Dr. Wolffhügel, Kaiſerl. Reg. 


5 
= 
= 
z 
= 
= 
® 
= 
= 
* 
= 
[I 
= 
= 


Rath u. Mital. d. Reichs⸗ 
Geſundheits⸗Amtes. 


Alb. Fränkel, Prof. 


Remak. 
Veit. 
Friedländer. 
Horſtmann. 
Salomon. 
Lafſar. 
Lewinski. 
Brieger, Prof. 
Ludw. Lewin. 
Leſſer. 
ae 
abi-Rüdbard, Prof. u. 
Ober⸗Stabbarzt. 
Behrend. 
Gluck, Prof. 
Baginsky. 
Schüller, Prof. 
Moeli. 
Imman. Munk. 
Grunmach. 
Fehleiſen. 
Koſſel. 
Do 
vder. 
Hans Virchow. 
Grawitz. 
Baginsky. 


4. Philoſophiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 


. &rc. D. theol. u. Dr. phil.v. Ranke, Wirkl. Geheimer Rath, 


Hiftoriograph des Preuß. Staates, Mitglied der Akademie 
der Wilfenichaften, Kanzler ded Ordens pour le merite für 


Wiffenihaft und Künite. 


Kummer, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie der Wiffen- 


ſchaften. 
Zeller, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie der Wiſſen⸗ 
t 


ſchaften. 
v. Helmholtz, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie der 


Wiſſenſchaften. 


67 





Dr. Mommjen, Mitglied und beftändiger Sefretar der Afademie 


una. 


der Wiſſenſchaften. 

Guſtav Kirchhoff, Gcheimer Rath, Mitglied der Afademie 
der Wiſſenſchaften. 

Gurtius, Geh. Reg. Rath, Mitglied und beftändiger Sekretar 
der Akademie der Wifjenichaften, Direktor des Antiquariumd 
der Muieen. 

— n, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Alademie der Wiſſen⸗ 

aften. 

Wattenbach, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 

Schrader, dögl. 

Weizſäcker. 

A. W. Hofmann, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie 
der Wiffenihaften und des Neichd: Geiundheitdamtes. 

Meierftrab, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 

A. Wagner, Mitglied des ftatift. Bureaub 

Beyrich, Geh. Bergrath, Mitglied der Akademie der Wiſſenſch. 

Adolf Kirchhoff, Mitglied der Akademie der Wiffenihaften. 

Schmoller, Mitglied ded Staatörathes. 

v. Treitſchke. 

Dilthey. 

Schwendener, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 

Fr. A. Weber, dögl. 

Scherer, dögl. 

Fuchs, dögl. 

Hübner. 

Tobler, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 

Franz Eilh. Schulze, dögl. 

Sadan, 

Eichler, Direktor des botanifhen Muſeums und ded botanischen 
Gartens, Br der Alademie der Wiſſenſchaften. 

Grimm, Geh. Ren. Rath. 

Joh. Schmidt, Mitglied der Akademie der Wifjenichaften. 

Kiepert, 

Websky, DOberbergratb a. D., Mitglied der Akademie der 
Wiſſenſchaften. 

Rammelsberg, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 

Förſter, Direktor der Sternwarte und der Kaiſerl. Normal⸗ 
Aichungs⸗Kommiſſion. 

Zupitza. 

Robert. 

Kronecker, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 


b. Ordentlicher Honorar-Profeſſor. 


‚Dr. Lazarus. 


5* 


Dr. 


c. Leſendes Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 
Dr. Landolt, Geb. Reg. Rath, Profefjor. 
d. Außerordentlihe Profefjoren. 


Michelet. 

Schott, Mitglied der Akad. 
der Wiſſenſchaften. 
Werder, Geh. Reg. Rath. 

Ferd. Heinr. Müller. 

Dieterici. 

Althaus. 

E. R. Schneider. 

Steinthal. 

Bellermann. 

Roth, Mitglied der Akad. 
der Wiſſenſchaften. 

Wichelhaus, Mitglied der 
Techniſchen Deputation für 
Gewerbe und Direktor des 
Technolog. Inſtitutes. 

Orth 


Garcke. 

Baſtian, Direktor der 
ethnologiſchen Abtheilung 
der Muſeen. 


Kny. 

P. Aſcherſon. 

v. Martens. 

Tietjen. 

Sell, Kaiſerl. Reg. Rath 
und Mitglied des Reichs⸗ 
Geſundheits⸗Amteb. 

Spitta, ſtändiger Sekretär 
der Akad. der Künfte. 


. an van an u ou s.,_wu ww 


ua em 


Dr. en Geh. Reg. Rath 


a. D. 
Berendt, Landesgeologe. 
Breßlau. 

Paulſen. 

Pinner. 

Dames. 

Liebermann. 

Netto. 

Geiger. 

Wittmad, 

Magnus. 

Barth. 

Aler. Brüdner. 

Böckh, Reg. Rath a. D., 
Direkt. d. ftatift. Bureaus 
der Stadt Berlin. 

Didenberg. 

Hettner. 

Tiemann. 

Diels, Mitglied der Akad. 
der Wiſſenſchaften. 

Rödiger. 

v. Gizydi. 
Furtwängler, Direktorial⸗ 
Alfiftent a. d. Mujeen. 
Kojer, Geh. Staatd Ar: 


chivar. 


. Zejfen, außerord. Prof. an der Univerſ. zu Greifswald. 


e. Privatdozenten. 


Mediz. Rath. 
Märder, Profeffor. 
Hoppe, dgl. 
Brugſch-Bey, dögl. und 
Legationdrath. 
Loſſen, Profeffor. 
Kayſer, dögl. 


. A. W. F. Shulg, Geb. Dr. Neejen, Profefjor, Mitglied 


des Kaiſ. Patent: Amtes. 

Fordan, Geb. Reg. und 
vortrag. Rath im Mini- 
fterium der geiftlidhen ıc. 
Angelegenbeiten, auftragd> 
weile Direktor der Nation. 
Galerie. 





Dr. Glan. Dr. Horftmanr. 

Aron. : Bill 

.e Laffon, Profeffor. := Maap. 

⸗ rg Droyſen. -Knoblauch. 

-Biedermann. » Kleb3. 

: Zahn. : Runge. 

: Weftermaier. Frey. 

.« v. Kaufmann, Profeſſor. = Hoffory 

s Gabriel. ⸗ chotten 

»Ebbinghaus. -Rehmke 

A. Erman, Direktorial-⸗-Löwenfeld 
Aſſift. an den Mufeen. ⸗ rube, 

« Delbrüd. : ». Etein 

=» Lehmann: Filbeb. : Schwan 

: Branco -« König 

= Rarid :» Krabbe 

s Deußen :» Deifau 

-Kayſer Tſchirch 

Sprach-Lehrer. 


Dr. Michaelis, Profeſſor, Lektor der Stenographie. 
Feller, Lektor der franzöſiſchen Sprache. 

Rofſi, Lektor der italieniſchen Sprache. 

Bafhford, Lektor der engliſchen Sprache. 


Exerzitien-Meiſter. 
Neumann, Univerſitäts-Fechtlehrer. 
Freiſing, Univerfitätd-Tanzlehrer. 
Hildebrandt, Univerfitätd-Stallmeifter. 
Bureau: Beamte. 


Laury, Kanzlei-:Rath, Univerfitätd-Sefretär. 
Wetzel, Univerfitätd-Reftoratd-Sefretär. 
Dolenz, Geh. Rechnungsrath, Univerfitäts-Duäftor. 
Schmidt, Univerfitätd-Kuratorial-Scfretär. 


3. Univerfität zu Greifswald. 


Dad Kuratorium 


verwalten ftellvertretend die Geheimen Regierungdräthe Profeflor 
Dr. Baumftarf und Amtöbauptmann Häniſch. 


Zeitiger Rektor. 





Prof. Dr. Schuppe. 


70 





Univerjitäts-Ridter. 
Gefterding, ftäbt. Polizei-Direftor. 
Zeitige Defane 
der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Cremer. 
der juriftiichen Fakultät: Prof. Dr. Häberlin. 
der medizinischen Fakultät: Prof. Dr. Schirmer. 
der pbilofophifhen Fakultät: Prof. Dr. Gerftäder. 
Der atademiihe Senat 

beſteht außer dem zeitigen Rektor, dem Univerfitätd-Ridhter und den 
Dekanen der vier Fakultäten, von weldyen der Defan der theologifchen 
Fakultät zugleich ald Proreftor fungitt, zur Zeit aus 
den Senatoren Prof. Dr. Suſemihl. 

: : Ulmann. 
⸗ ⸗P. Vogt. 

= Haupt. 

Das akademiſche Konzil 
befteht aus dem Rektor, als Borfigendem, und allen ordentliden 
Drofefjoren. 


Fakultäten. 


1. Theologiſche Fakultät. 

a. Ordentliche Profefloren. 

Dr. Hanne, Paftor an der St. Jakobi-Kirche. 
Zödler. 


» Cremer, Paftor an der St. Marien⸗Kirche. 


Haupt. 
Bredenfamp. 
b. Außerordentlide Profefforen. 
Lic. Gieſebrecht. Lie. Viktor Schultze. 


2. Juriſtiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 

Dr. Häberlin. Dr. 8. W. Lewis. 
» Bierling. s Dtto Fiſcher. 
s PDedcatore. 

b. Außerordentliher Profeſſor. 

Dr. Störf. 

©. Privatdozent. 
Dr. Medem, Landgerichts-Rath. 


71 





3. Mediziniihe Fakultät. 


a. Ordentliche Profefjoren. 


Dr. a. Seh. Mediz. Rath. Dr. Schirmer. 
Paul Vogt. 


Pernice, dögl. ⸗ 

» Grobe. -Schulz. 
-Mosler = Sommer. 
» Landoiß,. 


b. Außerordentliche Profefjoren. 


Dr. Eichſtedt. 
. en Kreisphyſikus. 
ar Direlt. d. Provinz. Srren«Heil-Anftalt zu Greifswald. 
⸗ ra 
:» Rinne. 
«e Frhr. v. Preuſchen von und zu Liebenftein. 
= 9. Budge. | 
c. SPrivatdozenten. 

Dr. Bengeldödorff, Sanit.Ratb. Dr. Löbter. 

= Beumer. » Schondorff, Stabsarzt. 
s Strübing. ⸗Peiper. 


4. Philoſophiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. E. Baumſtark, Geh. Dr. Schuppe. 


Reg. Rath, Mitglied ded - Ulmann. 
Herrenhauſes. : Thome. 
. ünter. Schwanert. 
⸗Frhr. von Feilitzſch. ⸗Gerſtäcker. 
» Baier. « Reifferjheid. 
» Limpridt. «e Kaibel, 
Ahlwardt. ⸗Koſchwitz. 
-Suſemihl. :» Zimmer. 
= Preuner. -Friedr. Ecmitz. 
⸗Kießling. 


b. Außerordentliche Profeſſoren. 
Dr. 328 (3. 3. beurlaubt). Dr. Seed. 


> : Konrath. 
: Minnigerode. s Febr. Vogt. 
-F. Baumftarf, = Bernbeim, 
E pl. Zachariä. 
= Grebner. . Hol. 


72 





e. Privatdozenten. 
Dr. Hadbad. 
» Bebrend. 
: Möller. 


Lehrer für neuere Sprachen und Künfte. 


Dr. Marr, Lektor der — Sprache. 
Bemmann, Muſibkdirektor. 
Drönewol f, Muſiklehrer. 
Weiland, Zeichenlehrer. 
Range, Turnlebrer. 
Beamter, 


Räder, Univerfitätd-Sefretär und Duäftor. 


4. Univerfität zu Breslan. 


Kurator. 
Se. Exc. D. v. Sey dewitz, Wirkl. Geheimer Rath, Oberpräfident 
der Provinz Schlefien. 
Rektor und Senat. 
Rektor: Prof. Dr. Förfter. 
Erreftor: Prof. Dr. Röpell. 
Univerſitäts-Richter: Dr. Willdenow, Geb. Reg. Rath. 
Dekane: 
der kath. tbeol.. Fakultät: Prof. Dr. Kön 
der evang. theol. Fakultät: Prof. Dr. Me 1 Konfift. Rath. 
der jurift. Fakultät: Prof. Dr. Schwanert. 
der medizin. ‚Bakultät: Prof. Dr. Haffe, Mediz. Rath, 
der —2 — Fakultät: Prof. Dr. RKoßba ach. 
Erwählte Senatoren: 
Prof. Dr. Friedlieb. Prof. Dr. Heitterfäsik 
= = Biermer, Geb. Medi. - =» Geuffert. 
Rath. : =» Miaskowsöki. 
: = Schröter. 


Fafultäten. 
1. Ratboliihetheologiiche Fakultät. 
a. Drbdentlihe Profefloren. 


Dr. $riedlieb. Dr. Zämmer, Prälat Proto- 
« Bittner. notar. 
Probſt. Sgdaolz. 


73 


b. SPrivatdozenten. 
Dr. Krawutzcky. Dr. Müller. 


2. Evangeliſch-theologiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 


Dr. Räbiger. Dr. Hahn. 
s muß, Konfift. Rath. « a. BEER 


b. Ordentlicher er 
Dr. Erdmann, General-Superintendent von Schleſien. 
c. Privatdozent. 
Lic. Koffmane. 


3. Juriſtiſche Fakultät. 
a. Drbentliche Profefjoren. 


Dr. ne Geb. Juſtizrath. Dr. Behrend, 


asp ———— — v. Stengel 


⸗ — Wlaſfſak. 
» Geuffert. 
-b. Außerordentlicher Profefjor. 
Dr. F. Bruck. 
c. Privatdozenten. 


Dr. Eger, Regier. Rath. Dr. Pappenheim. 


4. Mediziniſche Fakultät. 


a. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. Häſer, Geh. Mediz. Rath. Dr. Förfter. 


E Heidenhain, Eu. -Haſſe, Mediz. Rath. 
Biermer, de : Do nfid. 
⸗Fiſcher, — Rath. -Fritſch, Mediz. Rath. 


b. Außerordentliche Profeſſoren. 
Dr. Klopſch, Geh. Mediz. Rath. Dr. Sommerbrodt. 


= Boltolini. .« Berger. 
Auerbach. = 9. Gierke. 
= 9. Cohn. : Neißer. 

:» Gjdeidlen. « Goltmann. 
-Richter. Magnus. 
⸗Hitrt. « Born. 


74 





c. Privatdozenten. 


Dr. 3. Brud. Dr. 


:s Rolac et. s 


Jaco bi, vezirlsphyſikus. 


Wiener. 
Freund. 

Roux. 

Kroner. 
Röhbmann. 
Ya 

8. Partſch 
Hiller, Stabsarzt. 


5. Philoſophiſche Fakultät. 


a. Ordentliche Profefjoren. 
Dr. RN, Seh. Reg. Rath. * ans 


Löwig, dögl. F. b 
: Gtenzler, bögl. v. Miaskowski. 
: Wein old. : Xeriß, 
:» Möpell, Mitgl.d. Herrenhaufed. » NRojaned 
:s Römer, Ge— Sch, Dergrath. « Engler. 
: Runfmann. = Tb. Weber 
. e IB s Erdmann 
s Galle, Geh. Neg. Rath. :» Nieie. 
« Ropbad. = Prätoriuß. 
: Schröter. . vd. Funke. 
« le .« Garn. 
= Bol e Bäumter. 
⸗ — = Gadpary. 
= Nebring. :s 8. Partid. 
« Schneider. : Schäfer. 

b. Außerordentlihe Profefjoren. 
Dr. — Arhiv-Rath. Dr. $riedländer. 
:» Körber. « Holdefleik. 
⸗ Freudenthal. Zacher. 
: ». Richter. . = %. Weber 
= Rölbing. Viſcher. 
WMWeiske. san 
= Mepdorf. -Lehmann 

c. Honorar-⸗Profeſſor. 

Dr. Grätz. 


d. Mit Haltung von Vorleſungen beauftragt. 


Reg. und Baurath Beyer. 
Forſtmeiſter Kayſer. 


75 





e. Privatdozenten. 


Dr. Oginski, Prof. Dr. Kosmann. 
- Bobertag. : Staube. 
: Auerbad. : Shwar;. 
: ©. Fränkel. «= 8. Cohn. 
-Wiſſowa. 


Sprach- und Kunft-Unterridt. 

Freymond, Lektor der franzöſiſchen Sprade. 
Dr. Zömwenfeld, Lektor der polniſch. und ruſſiſch. Sprache. 
Dr. Schäffer, Prof., Mufikdireftor, Mufiklebrer. 
Dr. Brofig, Prof., Mufikdireftor, Mufiklebrer. 
Aßmann, Zeichner. 
Pfeifer, Fecht- und Boltigirmeifter. 

Univerfitätdö-Beamte. 


Sekretär: Nadbyl. 
Rendant und Duäftor: Klepper. 


5. Bereinigte Friedrichs-Univerfität Halle-Wittenberg zu Halle. 


Kurator. 
Geheimer Regierungs-Rath Dr. Schrader. 


Rektor. 
Bom 12. Zuli 1884 bis 12. Juli 1885. 
Prof. Dr. Adermann. 
Univerjitätd-Ridter. 
Dr. jur. Thümmel, Landgerichts-Rath. 
Defane der Kafultäten. 
Bom 12. Januar bi 12. Zuli 1885. 


In der theologiihen Fakultät: Prof. Dr. Beyſchlag. 
In der juriftiihen Fakultät: Prof. Dr. Meier, Geb. Juftiz.Rath, 
In der — Fakultät: Prof. Dr. Krahmer, Geh. Mediz. 


ath. 
In der philofphiihen Fakultät: Prof. Dr. Keil, Geh. Neg. Rath. 


Das Generalkonzil 


befteht aus ſämmtlichen ordentlihen Profefforen und dem Univer- 
ſitäts-Richter. 


76 


Der akademiſche Senat 
befteht aus dem Rektor, dem Proreftor, den Dekanen ber vier Fakul⸗ 
täten, fünf aus der Zabl der ordentlihen Profefforen gewählten 
Senatoren und dem Univerfitätd-Ridhter. 
Wahlfenatoren 
vom 12. Zuli 1884 bis 12. Juli 1885. 

Prof. Dr. Erdmann. Prof. Dr. Elze. 

= =» Gräfe e =» Grenader. 

:e = Hering. 

Univerfitätd-Webdil. 

Prof. Dr. Goſche. 


Fakultäten. 


1. Theologiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefloren. 
Dr. Jacobi, Konfift. Rath. 
s Shlottmann. 
« Köftlin, Konfift. Rath, ordentliches Mitglied ded Konfiftoriums 
der Provinz Sadjien. 
Beyſchlag. 
-Riehm. 
s Hering. 
: Käbler. 
b. Außerordentlihe Profefjoren. 
Dr. tbeol. et phil. G. Kramer, Geh. Reg. Rath. 
Lie. theol. $rante. 
D, Friedr. Müller. 


2. Zuriftiihe Fakultät. 
a. Ordentliche Profeiloren. 
Dr. Fitting, Geb. Juſtiz-Rath. Dr. Brunnenmeifter. 


« Ernft Meier, dögl. Schollmeyer. 
: Boretiuß. s Leonhardt. 
» Laftig. 


' b. Privatdozent. 
Dr. Arndt, Kreisrichter a. D. und Zuftiziar bei dem Ober-Bergamte. 


3. Mediziniihe Fakultät. 
a. Ordentliche Profefloren. 


Dr. Krabmer, Geh. Mediz. Dr. Weber, Geh. Mediz. Rath. 
Rath, Kreisphufikus. : Dishaufen, bögl. 


77 





Dr. Adermann. 
: Welder. B 
«e Rih. Bollmann, Geh. 
Mediz. Rat 
s Bernftein. = 


Dr. Alfred Gräfe. 
Hipig, Direktor der Pro- 


vinz. Ireens Heil» Anftalt 
zu Nietleben bei Halle. 


Eberth. 


b. Außerordentliche Profefjoren. 


Dr. Schwarge. 

s Koblihütter. ⸗ 
⸗Harnack. ⸗ 
= Geeligmüller. . 
s Solger. 


Dr. Rid. Pott. 
Genzmer. 
Küfiner. 
Oberſt. 


c. Privatdozenten. 


ee Prof. 
chwarz. 
Heßler. 


Dr. Schönlein. 
Bunge. 


. 4 Philoſophiſche Fakultät. 
a Ordentliche Profefjoren. 


Dr. Auguft Rojenberger. Dr. Conrad. 
-Friedr. Pott, Geh.Reg. Rath. - Guft. Droyſen. 
: Erdmann. « Alfred Richheft 
-Knoblauch, Geh.Reg. Rath. » Grenader 

Prãſid. der Raiierl. — Uer. 
Carolin. Deutſchen Alade =» Dittenberger. 
mie, Mitglied ded Herren-⸗Suchier. 
auſes. s v. Fritſch 
:» QZul. 3a ber . Elze. 
= Keil, Ar Res. Rath. :s Bolbard 
:» Zul. Kühn, dgl. :» Gantor 

Lie. Dr. Bode. s Depdemann. 
Dr. Dümmler. -Wangerin. 
Haym : Stumpf. 

:s Rraud 

b, Außerordentliche Profeſſoren. 
Dr. Eijenbart. . Püp. 
⸗ so cr : Schum. 
E ante s Dberbed 
E Frentag. «e Sirdner 
:» Märder. « Gerina. 
s Wellhauſen. s Bartholomae. 
: Büft. » Baibinger. 
:s Emalb. : Rüdede. 
(Dr. Rathfe.) : Döbner. 


78 





c. Privatdozenten. 


Dr. Gornelius, Prof. Dr. Frhr. vom Stein. 
E — dögl. Wenck. 
⸗ DO. Tafden berg 11. = Lehmann. 
s Wilthei ß. Zopf. 
Baumert. « Burdad. 

2 Xeftoren. 


Dr. Franz, Univerfitätd-Mufikdireftor. 
Reubte, Univerfitäts-Mufiklehrer. 
Knod, Regier. Baumeifter. 
Dr. Heyer. 
Spradlebrer. 
Dr. Aue, für engliſche Sprade. 
«= Wardenburg, für franzöfiihe Sprade. 
Ererzitienmeifßter. 
Xöbelin % — 
Rocco, Tanzmeiſter. 
Schen d, akademischer Zeichner und Zeichenlehrer. 
Schre w̃ er, Univerſ. Reitlehrer. 
Univerſitätsbeamte. 
— tade, Kuratorial⸗Sekretär. 
W. Ro e, Univerſitäts-⸗Sekretär, Kanzleirath. 
B olß e, diendant und prov. Duäftor. 
Univerſitäts-Architekt. 


Kilburger, Kal. Bauinſpektor. 


6. Chriſtian⸗Albrechts⸗Univerſitüt zu Kiel. 


Kurator, 
D. Dr. Mommjen, Konfiftorial-Präfident. 
Rektor. 


Profeſſor Dr. Ladenburg. 
(für das Amtsjahr 1885/86: Prof. Dr. Kloftermann.) 


Defane 
der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Nitzſch. 
der —— Fakultät: Prof. Dr. Wieding. 
der mediziniſchen Fakultät: Prof. ER Heller. 
der pbilolophifihen Fakultät: Prof. Dr. Stimming. 


79 


Akademiſcher Senat. 


Der Relt 
Der Sroreftor: Prof. Dr. Brockhaus. 
Die vier Dekane. 
Bier von dem alademiſchen Konfiftorium gemwäblte ordentlie Pro⸗ 
Eile zur Zeit 
Prof: Dr. Förfter. Prof. Dr. Schott. 

. » Duinde. » = Ladpeyreß. 

Akademiſches Konfiftorium. 


Mitglieder: fämmtlicye ordentliche Profefjoren. 


Fakultaͤten. 
1. Theologiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 


D. Lüdemann, Kirchenrath. Dr. W. Möller. 
Dr. Kloſtermann. Wendt. 
s Fr. Nitzſch. 


b. Außerordentlider Profeflor. 
Lic. Dr. Bäthgen. 


2. Juriſtiſche Fakultät. 
a. Drdentlihe Profefjoren. 
Dr. Hänel.. Dr. Schott. 
⸗ ieding. Schloßmann. 
⸗Brockhaus. 
b. Privatdozent. 


Dr. Lehmann. 


3. Mediziniſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. Litzmann, Geh. Mediz. * se 
Rath. .. 
Esmarch, dgl. . free * 
⸗Henſen. ⸗ pre ediz. Rath. 
b. Außerordentliche Profefloren. 


Dr. ei und * — 29 

Mediz. R Falck 
Edlefſen. s Werth. 
= Deterfen. 


80 





c. Privatdozenten. 


Dr. Jeſſen, Mebdiz. Rath. Dr. Rheder. 

= Geeger. = Pauljen. 

» Dähnbardt. «= KRojegarten, 
» Neuber. 


Außerdem ift dem praktifhen Zahnarzte Dr. Fricke die wiberruf- 
liche Erlaubnis zum Halten von Borlefungen in der Zahnheil⸗ 
funde ertheilt. 


4. Philoſophiſche Fakultät. 


a. Ordentliche Profefjoren. 


‚ Sorhhammer, Geb. Reg. Dr. Pfeiffer. 
Rath. Piſchel. 


3 


” 


= imly Pochhammer. 
» Karften : Stimming. 
«= GSeelig : Krüger. 
= MWepver. Förſter. 
Theodor Möbius. Blaß. 

: 3.©. © Hoffmann. Bu ſolt. 
-Karl Mö bius. -Laspeyres. 
Backhaus. -Krohn. 
-Ladenburg. -Glogau. 
Schirren. Krümmel. 
b. Außerordentliche Profeſſoren. 

Dr. Haſſe. Dr. Bruns. 
Peters. 

c. Privatdozenten. 

Dr. Groth, Prof. Dr. Rügheimer. 
Alberti. Lamp. 
Emmerling, Prof. Haas. 
Pietſch. Herth. 
BGottſche. = Rodemwalbd. 
Toönnies. -Sarrazin. 


Lektoren. 
Sterro 3 ‚ Lektor der franzöfiihen Sprade. 
Heife, Lektor der engliihen Sprade. 
Lehrer für Künfte. 
Stange, akademiſcher Mufikdireftor. 


Loos, Lehrer der Zeichnenkunft. 
Brandt, Lehrer der Fechtkunft. 


81 


Beamte. 


Syndikus: Dr. Lehmann, en u kommiſſariſch. 
Rendant: Maaßen. 


7. Georg⸗Auguſts-Univerſitüt zu Göttingen a. d. Leine. 


Kurator. 
Dr. jur. et phil. v. Barnftedt, Geh. Reg. Rath. 
Prorektor _ 
bis 1. September 1885: 
Prof. Dr. & Meyer. 
Univerſitäts-Richter. 
Roſe, Univerfitäts-Rath. 
Dekane 
in der theologiſchen Fakultät bis zum 15. Oktober 1885: Prof. 
Dr. Shulg, Konfift. Rath. 
in der yigg akultät 9 zum 18. März 1885: Prof. Dr. 
v: Bar, Geb. Juſtiz-Rath. 
in der medizinischen Katultät bie 30. Zuni 1885: Prof. Dr. Henle, 
eb. Dber-Medizinal-Rath. 
in der ——— Fakultät bis 30. Juni 1885: Prof. Dr. 


Müller 
Senat. 


Vorfitzender: Prorektor Prof. Dr. 2, Meyer 
Mitglieder: die ordentlichen Profefforen und der Univerſ. Rath Roſe. 


Fakultäten. 


1. Theologiſche Fakultät. 
a. Drbdentlihe Profefjoren. 


Dr. ———— Konſiſt. Rath. 
enmann, dsgl. 
Ni — Konfift. Kath, Mitglied des Landed-Konfiftoriumd zu 
annover. 

s Reuter, Konfilt. Rath, Abt zu Burdfelde, 

s ze. Konfift. Rath. 

= Knok €. 

b. Außerordentlihe Profefjoren. 
Dr. Lünemann. Lic. Duhm. 
1885, 6 


82 


2. Suriftiihde Fakultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 


. v. Shering, Geb. Juſtiz— 
"8 eb. Zuftiz 


Mejer, dögl. 

Dove, dögl., Mitglied ded 
Herren⸗Hauſes, des Ge- 
richtshofes für kirchl. An— 
gelegenheiten, und des Lan⸗ 
des⸗Konfiſtoriums zu Han⸗ 
nover. 


Dr. 


un 9 mn u 


Ziebarth. 

Frenddorff. 

Fohn, Geh. Zuftiz.Rath. 
Hartmann, dägl. 

v. Bar, dögl. 
Regelöberger. 


b. Außerordentliher Profeflor. 


. K. DB. Wolff. 


3. Medizinifhe Fakultät. 
a. Ordentliche Profefforen. 


} als Geh. Ob. Mediz. 


Rath. 

Haſſe, Geh. 2. 

Meißner, Hofrath. 

Schwartz, Ge. Mebiz. 
Rath. 


Dr. 


= 
= 
= 
— 


* 


Ludw. Meyer. 

Leber. 

Ebſtein. 

Marme. 

König, Geh. Mebiz. Rath. 
Orth. 


b. Außerordentliche Profeſſoren. 


ser 
raufe. 


Lohmeyer. 
Huſemann. 


Dr. Roſenbach. 


Ep 


c. Privatdozenten. 


. Wieje. 


Bürfner. 


Dr. Shieferdeder. 


Droyjen. 


4. Philoſophiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 


. Weber, Geb. Hofrath. 


Hanfien, Geh. Reg. Rath. 
v. Leutſch, Geh. Reg. Rath. 
Bertbeau, dögl. 
Wüſtenfeld. 

Wieſeler. 

W. Müller. 


Dr. 


— 
= 
= 
s 
z 


Sauppe, Geh. Reg. 
Rath. 


Griepenterl. 

Stern. 

Schering. 

theol. et phil. de Lagarde. 
Baumann. 


83 





Dr. Drechsler. Dr. ©. €. Müller. 
= Henneberg. « Bollmöller. 
:» Ehlers. : Weiland. 
-Wilmanns. Riecke. 
Schwarz. Kielhorn. 
⸗Klein. v. Kluckhohn. 
⸗Dilthey. Steindorff. 
-Volquardſen. = Heyne. 

s Ba SER Laubach. = v. Bilamomig- :Möllen« 
= NReinte. orff. 

.» Wagner. ⸗ Bin. 
= ». Könen. = Cohn. 

b. SHonorar-Profeffor. 

Dr. jur. et phil. Sötbeer, ®eh. Reg. Rath. 

c. Außerordentliche Profefloren. 

Dr. Bödeder. Dr. Rehniſch. 

:» Krüger : Schmarjom. 
: ». Udlar » Rapier. 
= Enneper :» Haupt. 

« Zollend. «= Politorff. 

» ®ödele » #alfenberg. 
⸗Eſſer = Gilbert. 

:» Kid. e Bedtel. 
⸗Peipers. 


d. Privatdozenten. 


Dr. — Aſſeſſor. Dr. med. et phil. Brock. 
s : Hamann. 
⸗ —* 2 zer: 
«= Egger : Hugo Meyer 
s jur. et Ohil. Frhr. v. Wal- - dert 

teröbaufen. -Jannaſch. 
MAndreſen. v. Kapsheer. 
⸗Berthold. Hölter. 
⸗Buchka. 

Lektor. 


Koeune, Lektor der franzöfiſchen Sprache. 
Univerſitäts-Bauamt. 
Kortüm, Bau⸗Inſpektor. 
Lehrer für Künſte, Exerzitienmeiſter. 
Schweppe, Stallmeifter, Rittmeiſter a. D. 
Hille, Muſildirektor. 
6* 


84 


Deterd, Zeichenlebrer. 
Grüneflee, Fechtmeiſter. 
Höltzke, Tanzlehrer. 
Beamte der Univerfität. 


Möbiud, Kuratorial-Sefretär. 
Dr. Bauer, Univerfitätd-Sefretär und Quäftor. 


8. Univerfität zu Marburg. 


Kuratorium. 


Das Kuratorium wird z. 3. allein durch den dermaligen Rektor 
Profefjor Dr. G. Heinrici vertreten. 


Rektor, 
Prof. Dr. Heinrici. 
Prorektor. 
Prof. Dr. Bergmann. 
Der akademiſche Senat 
beſteht aus ſämmtlichen ordentlichen Profeſſoren der vier Fakultäten. 


Fakultäten. 
1. Theologiſche Fakultät. 


a. Ordentliche Profefforen. 
* theol. et phil. Ranke, Konfift. Rath. 
Er Heinrici, dögl. 
=» =: s Brieger. 
⸗ = Herrmann. 
E Graf Trade Lie 
:s Adelid 


una ww 


b, BPrivatdozenten. 


Lic. — et Dr. phil. Keßler. 
⸗ —⸗Caornill. 


2. Juriſtiſche Fakultät. 


a. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. alle Geh. Juftiz- Rath. Dr. Do ut 
:s Ubb elobde, Mitglied des = mv. Liszt. 
Herrenhaufes. ⸗ 
⸗Enneccerus. 


85 
b. Außerordentlide Profejjoren. 





. Dlatner. Dr. Sidel. 


Frantz. 


c. Privatdozenten. 


. V. Schmidt, Juſtizrath. Dr. B. F. J. Wolff, Juſtizrath. 
Fr. Detker. 


H. Bennecke. 


3. Mediziniſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 


Dr. Naſſe, Geh. Mediz. Rath. Dr. Cramer, Direktor ber 
-Roſer, dögl. Landed-Frrenheilanftalt. 
Lieberkühn, dsegl. : med. et phil. Kũlz. 

=» Mannkopff. : Ablfeld. 

« 9. Shmibdt-Rimpler. Marchand. 


-Hans Horſt Meyer. 
b. Außerordentliche Profeſſoren. 


Dr. Wagener. Dr. Lahs. 
c. Privatdozenten. 

Dr. Hüter. Dr. Zuczel. 
OD. dv. Heufinger. «= Strahl. 
Frerichs. 

4. Philoſophiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 

Dr. Stegman Dr. Stengel. 
-Dunker, Seh. Bergrath. Varrentrapp. 
: Glajer. e Bauer. 

: BWigand. = Weber. 

« Gälar. : Binde. 

: 2%, Schmidt. « 5. Cohen. 

:s Melde. Fiſcher. 
⸗Lucã. Paaſche. 

:« 8. Juſti. » Bormann. 

s Bergmann. : & Schmidt. 
. med. J phil. Greeff. 


b. Außerordentliche Profeſſoren. 





Dr. v. Drach. Dr. Lenz. 

⸗ Heß. : Birt. 

: ». Spybel. : Bietor. 
: HKeußbner. ⸗Fittica. 
Dr. Rathke, außerord. Prof. zu Halle. 


86 


c. Privatdozenten. 
Lic. RENT, * auch theol. Dr. Elſas. 


Fakultät. -Stoſch. 
Dr. Koch. ⸗-Friedensburg. 
:» Klein = Robl. 
= Natorp : Rnejer. 


Lektor. 
Charles Henri Hamon, Lektor der franzöſ. Sprache. 
In Künſten und Leibesübungen geben Unterridt: 


Sreiberg, Univerfitätd-Mufikdireftor. 
Schürmann, Univerfitätd-Zeichenlehrer. 
a ms, Fechtmeifter. 

anie i Univerſ. Reitlehrer (auftragsw.) 

Beamte der Univerſität. 
Brauns, Staatsanwalt z. D., Univ.-Richter. 
Stiebin J erſter Univerfitätd-Sefretär (verfieht zugleich die Ge- 
ſchäfte eines Kuratorial-Sefretärd), Kanzleirath. 

Dörffler, Univerfitätö-Kaffen-Rendant, re 

Meyden baue tr, Bauinipeft., Univerfitätd-Archite 


9. Mheinifche Friedrich: Wilhelms-Univerfität zu Bonn. 
Kurator. 


(fehlt 3. 3.) Er 
Zeitiger Reftor. 
Prof. Dr. Clauſius, Geh. Reg. Rath. 
Univerfitätd-Ridter. 
Brodhoff, Geb. Bergrath. 
Zeitige Defane. 
der ur ae Fakultät: Prof. Dr. Krafft, Konfift. 


der tethallfgrtbeologifchen Fakultät: Prof. Dr. Sima 
der juriftiihen Fakultät: Prof. Dr. Hälſchner, Geh. "zuft Rath. 
der mediziniſchen Fakultät: Prof. Dr. Köfter 
der hilotophifchen Fakultät: Prof. Dr. Schönfeld, Geh. Reg. Rath. 
Der afademijhe Senat 

befteht aud dem Rektor, dem Proreftor Prof. Dr. Langen, dem Uni» 
les den Defanen der fünf Fakultäten und den Senatoren: 
Prof. Dr. Bin 

⸗ ⸗ Sipfähig, Geh. Reg. Rath. 


87 


Prof. Dr. Bechmann, Geh. Zuft. Rath. 
: = Straßburger, Hofrath. 


Fatultäten. 


1. Evangeliſch-theologiſche Fakultät. 


a. Ordentliche Profefjoren. 
Dr, Krafft, Konfift. Rath, Mit- Dr. le) erlag 
glied bed ae s Ghriftlieb. 


der Rheinprovin e Bender. 
:» Mangold, Konfift Rath. Lie. Dr. Lemme. 


b. Außerordentliche Profefjoren. 





Dr. Benrath. 
Budde. 


c. Privatdozent. 
Lie. theol. Spitta. 


2. Kathoͤliſch-theologiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 


Dr. Menzel. Dr. Simar. 
:» Reuid. .« Kellner. 
«e Rangen. « Kaulen. 


3. Juriſtiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 


Dr. sun Geh. Zuftiz> Dr. — Geh. 


Rath, Mitglied des — Rath. 
hauſes. ⸗ Behmann, dögl. 
Ritier v. Schulte, Geh. = Be dögl. 
Zuftiz. Rath. -Lörſch. 
Sen 


b. Außerordentlihe Profefjoren. 


Dr. Ricoloviuß. 
« Kloftermann, Geh. Bergrath. 


ec. Privatdozenten. 


Dr. Jörs. 
⸗Landsberg. 


Juſt. 


88 





4 Mediziniihe Fakultät. 
&. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. Veit, Geh. Ober-Mediz. Dr. Sämiſch. 
Rat Bi 


inz. 
v.Ley dig, Geh. Mediz Rat. = Baron v. la Valette St. 
Pflüger, dögl. George _ 
Rühle, dögl. » Zrendelenburg. 
Köfter. 


uw 8 0 


b. Ordentlicher Honorar-Profeffor. 


Dr. Berner Naffe, Geh. Mebiz. Rath, Direktor der Provinzial« 
IrrensHeil- und Pflegeanftalt zu Bonn. 
c. Außerordentliche Profefforen. 
Dr. Schaaffhaufen, Geh. Dr. Nußbaum. 
Mediz. Rath. s #infler. 
« Doutrelepont. = med. et phil. Fuchs. 
« Sinfelnburg, Geh. Reg. = Ribbert. 
Rath. : MWalb. 
⸗v. Mojengeil. 


d. Privatdozenten. 


Dr, Kocks. Dr. Witzel. 

«e Burger. = Ungar, Kreid-Wundarzt. 
⸗ — :s med, et phil. Barfurxth. 
⸗Kochs. « SKrufenberg. 

» Rumpf = Prior. 


5. Philoſophiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefloren. 


Dr. ®ildemeifter. Dr. Straßburger, Hofrat, 
:s Rnoodt. 


-vom Rath, Geh. Bergrath. 

« Erwin Nafje, Geh. Reg = Reinh. Kekule. 

Rath. -Alfr. Dove. 
-Clauſius, dögl = Menzel. 
« Büdeler, dögl. : Ritter. 
«= Ujener, dögl. : Wilmanne. 
⸗Lipſchitz, dsgl. : Aufredt. 
» Aug. Kekulé, d8gl. « Schönfeld, Geh.Reg.Rath. 
» Sürgen Bona Meyer. s ein. 
» RK. Zufti. = #örfter 
: Neubänier. : ». Laſaulx 
: Nilien. : Hertwig 
» 2übbert. :» Schlüter 


89° 





b. Ordentlicher Honorar⸗Profeſſor. 
Dr. Delius, Geh. Reg. Rath. 


c. Außerordentliche Profeſſoren. 


Dr. Schaarſchmidt. Dr. Wallach. 
Kortum. : Trautmann. 
Biſchoff. Klein 
« Birlinger. :» Witte 
s Andrä. : Bertfau, 

s Retteler. ⸗Lipps. 
s Andreien. Anſchütz. 
Prym. 

d. Privatdozenten. 

Dr. Claiſen. Dr. Wolff. 

« Klinger. v. Lilienthal. 
: Krand. - Gering 
Pohlig. Schimper 
Lamprecht. : Shwar;. 

» GStürzinger. : Hinpe. 

s Wiedemann. «= Morsdbad. 


Leftoren der neueren Spraden. 
Dr. Piumati, Lektor der italienifhen Spradhe. 
Waridel, Lektor der franzöfiihen Sprade. 
Lehrer der Tonkunſt. 
Wolf, akad. Muſikdireltor. 


Lehrer der Zeichnenkunſt. 
Küppers, Bildhauer. 


Exerzitien-Meiſter. 
Ehrich, Fechtlehrer. 
Beamte. 


Röhmer, Kanzleirath, Kuratorial-Sekretär. 
Kö ’ ler, Ranzleirath, Univerfitätd-Seftetär. 
8; fmann, Reftoratd-Sefretär. 
Överman n, Univerf. Kaffen-Rendant und Quäſtor. 


Univerfitätd3-Arditeft. 
Reinite, Kreid-Bauinfpeftor. 


90 
10. Theologiſche und philoſophiſche Akademie zu Münſter. 





Kurator. 
v. Hagemeiſter, Oberpräſident. 
Rektor. 
Prof. Dr. Körting. 
Defane 


der theologischen Fakultät: Prof. Dr. Hartmann, Domfapitular. 
der philoſophiſchen Fakultät: Prof. Dr. Salto mäti. 

Senat. 
Sämmtlihe ordentlihe Profefforen beider Fakultäten. 


Alademifher Richter. 
Nacke, Landgeritd-Rath. 


Fakultäten. 
1. Theologiſche Fakultät. 


a. Ordentliche Profefjoren. 


Dr. Shwane. Dr. Bardenhewer. 
— Hartmann, Domkapitular. ⸗-Sdralek. 
unke. 


b. Außerordentliche Profeſſoren. 


Dr. Schäfer. Dr. Commer. 
Lic. theol. Fechtrup. 


c. Privatdozent. 
Lie. theol. Bautz. 


2. Philoſophiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. Hittorf, Geh. Reg. Rath. Dr. Lindner. 


⸗ ae Medizinal» Rath. :« Körting. 

: Gto Niehues. 

: 9». — Sturm. 
Stahl. Salkowski. 
⸗Ho ſius. -Hagemann. 
Bachmann. Brefeld. 

. Spider. 


91 





b. Außerordentliche Profeſſoren. 


Dr. Parmet. Dr. v. Ochenkowski. 
-Landois. Milchhöfer. 
Nordhoff. 

c. Privatdozenten. 


Dr. Hüffer. Dr. Diekamp. 

Ecker. RWüullner. 

Einenkel. Joſtes. 
Lektor. 


Deiters, Lehrer der neueren Sprachen. 
Lehrer für Künſte. 


Muſiklehrer: = rim 7% ar 
Schmidt, Domdor-Direktor. 
Turn⸗ und a. Kem per, Gymnafiallehrer. 


Alademiihe Beamte. 


Sekretär und Quäſtor: Drojion. 
Rentmeifter ded Studienfondd: Dermann, Rechnungsrath. 


ll. Lyceum Hosianum zu Braunsberg. 


Kurator. 

Dr. v. Schlieckmann, Oberpräfident der Provinz Oftpreußen. 
Rektor. 

Prof. Dr. Killing. 
Dekane. 


Dekan der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Hipler. 
Dekan ber philoſophiſchen Fakultät: Prof. Dr. Bender. 


Akademiſcher Ridter. 


Die Funktionen defjelben werden von dem Richter der Univerfität 
zu Königöberg, Oberlandeögerihtärath Hildebrandt, mwahr- 
genommen. 


Fakultäten. 


a, Theologiſche Fakultät. 
DOrdentlihe Profeſſoren. 


Dr. Oswald. Dr. Weiß. 
: Hipler : Marquardt. 
⸗ ittrich. 


92 





b. Philoſophiſche Fakultät. 
Ordentliche Profeſſoren. 


Dr. Bender. Dr. Weißbrodt. 

-Michelis. -Killing. 
Privatdozent. 

Dr. Krauſe. 


L. Die Königlichen techniſchen Hochſchnlen. 


1. Techniſche Hochſchule zu Berlin. 
A. Mektor und Senat. 


a. Rektor. 
Dr. Haud, Prof., Geh. Reg. Rath. 


i b. Proreltor. 
Kühn, Prof. und Baurath. 


c. Senatd- Mitglieder. 
Conſentius, Prof. 
Dill, Prof., Kailerl. Marine-Ingenieur. 
Dr. Dobbert, Prof. 
Dr. Dörgend, Prof. 
Grell, Prof. 
Ludemwig, Prof. 
Raſchdorff, Prof, Geh. Reg. Rath. 
Dr. Rüdorff, Prof. 
Schlichting, Prof. 
Dr. Bogel, Prof. 
Dr. Weingarten, Prof. 


B. Abtheilungen. 
(Die Mitglieder der Abtheilungs-Kollegien find dur * bezeichnet.) 
Abtheilung I für Arditeltur. 

Vorfteber. 
Dr. Dobbert, Prof. 

Mitglieder. 

a. Gtatömähig angeftellte. 

*Dr. Dobbert, Prof. »Raſchdorff, Prof., Geh. Reg. 
"Ende, dögl. und Baurath. ath. 
*Zacobötbal, Prof. *Schmwatlo,Prof.u. Reg. Rath. 
"Kühn, dögl. u. Baurath. *Spielberg, Prof. 
*Dpen, Prof. 


93 





b. Nicht etatömäßig angeftellte. 


“Adler, Prof. und Geh. Ob. Lürßen, Prof, 
Baurath. Skhäfer, dögl 


Elis, Prof. Schaller, Prof. 
Jacob, Landichaftämaler. Strad, Arditelt. 
Dr. Leſſing, Prof. Wolff, Land-Bauinſpektor. 
c. Privatdozenten. 
W. Cremer, Arditet. Perdiſch, Poft-Bauinfpeftor. 
Gräb jr., Arditefturmaler. Schäfer, Prof. 
Dr. Lehfeldt. Zudermann, Poft-Baurath. 
Abtheilung II für Bau-Ingenieurmejen. 
Vorſteher. 
Dr. Dörgens, Profeſſor. 
Mitglieder. 
a. Gtatdmäßig angeſtellte. 
“Brandt, Prof. »Göring, Prof. 
»Di et rich, dögl. *Schlidhting, dögl. 
*Dr. Dörgens, dögl. *Dr. Winkler, dögl. 
b. Nicht etatömäßig angeftellte. 
Büfing, Ingenieur. Scholtz, Baumeifter. 


*Hagen, Geh. Ober-Baurath. 
c. BPrivatdozenten. 
Bödeder, Reg. Baumeifter. Haveltadt, Reg. Baumeifter. 
d. Ständige Alfiftenten. 


Griſebach, Arditelt. v. Ofſowski, Ingenieur. 
Haveftadt, Reg. Baumeifter. Dr. Pietſch. 
Keller, dägl. 


Abtbeilung II für Mafhinen- Ingenieurweien 


Borfteber. 
Conſentius, Prof. 
Mitglieder. 
a. Etatsmäßig angeftellte. 
*Sonjentius, Prof. *G. Meyer, Prof. 
»Fink, dögl. *Reulenur, dögl. und Geb, 
»Ludewig, dägl. Reg. Rath. 


b. Nicht etatäömäßig angeftellte. 


Hartmann, Ingenieur. *Dr. Slaby, Prof. 
*Hörmann, ni 


94 


Sektion für Schiffbau. 
"DILL, Prof., Kaiſerl. Marine- *Dietrich, Wirkt. Admiral.Rath. 
Ingen., Sektiond-Borfteher. »Görris, Admiral, Rath. 
*Brir, Geh. Admiral. Rath. 


c. Privatdozenten. 
Hartmann, Ingenieur. Wehage, Ingenieur. 
d. Ständiger Affiftent. 
Hartmann, Ingenieur. 
Abtheilung IV für Chemie und Hüttentunbe, 
Borfteber. 
Dr. Bogel, Prof. 
Mitglieder. 
a. Etatsmäßig angeftellte. 
*Dr. Hirſchwald, nr sn Bogel, Prof. 


* . Liebermann, dögl. ”". PR eber, dögl. 
*. Nüborff, dögl. 


b. Nicht etatdmäßig angeftellte. 


Dr. Sell, Prof., Kaiferl. Reg. Dr. Wedding, Geh. Bergrath. 
Rath. *. Meeren, Prof. 


c. Privatdozenten. 


Dr. Biedermann. Dr. Römer. 
⸗Kaliſcher. : MWepl. 
d. Aififtenten. 
Dr. Brand. Dr. Neuman 
Elsbach. Schultz⸗ —8 Lehramts⸗ 
ei tg Kandi 
v. Knor Shrödter, hemiter. 


Müller, Schulamts-Kandibat. Tesmer, dögl. 


Abtheilung V für allgemeine Wiſſenſchaften. 
Vorfteber. 
Dr. Weingarten, Prof. 
Mitglieder. 
a. Etatsmäßig angeftellte. 
*Dr. du Boid-Reymond, “Dr. ih Prof. 
rof. Koſ 
*Grell, dögl. *Paalzow, dsgl. 
*Dr. —8 dögl., Geh. Reg. *— Weingarten, dögl. 
ath. 


95 





b. Nicht etatömäßig angeftellte. 


Dr, M. Meyer. Dr. Reinde, Sanitätsrath. 
ec. Privatdozenten. 

Dr. Bufa. Dr. Hamburger. 

e Diiobel. » jur. et phil. Hilje. 

Glroſſe. Liebe, Prof. 

Grunmach. -Scholz. 


d. Lehrer, welche zur Ertheilung von Unterricht in den neueren 
Sprachen berechtigt find. 

Dr. Dickmann, Oberlehrer. Roſſi, Giuſeppe. 
e. Ständiger Aſſiſtent. 

Dr. Grunmach. 


O. Beamte. 
a. Verwaltungsbeamter (Syndikus). 
Kuhnow, Reg. Rath. 
b. Büreau-Beamte. 
Fröauf, Geh. Rechnungsrath, Rendant. 


Den Rechnungsraih, Rendant und erped. Sekretär. 
eiffert, Sekretär und Hausinſpektor. 


2. Techniſche Hochſchule zu Hannover. 
A. Rönigliher Kommiffa. 
Se. Exc. v. Leipziger, Oberpräfivent, Wirkt. Geh. Rath. 
B. Rektor. 
Launbardt, Prof. Geh. Neg. Rath. 


C. Senat. 
a Borfipender: 
Launbardt, Rektor. 
b. die BVorfteher der Abtheilungen I— V. 
I. gel e, Prof, Geh. Reg. Rath, 
I. a „Baurath, 
II. Frank, Prof., 
IV. Dr. v. Quintus Jeilius, Prof., 
V. Ked, Prof. 
c * der Gefammtheit der Abtheilungs⸗Kollegien gewählte Se- 
natoren: 
Köhler, Prof., Baurath, 
Riehn, Prof., 
Ulrich, Prof. 


96 





D. Abtheilungs- Mitglieder. 
(Die Mitglieder der Abtheilungs-Kollegien find mit einem Stern bezeichnet.) 
Abtheilung I für Arditektur. 
a. Etatsmähig angeftellte Mitglieder. 


*Debo, Prof., Baurath. *Stier, Prof. 
*Hafe, Prof., Geh. Reg. Rat. Blande, — 
»Köhler, Prof, Baurath. Küſter, d 
⸗»Schröder, Prof. — Prof, Bildhauer. 
b. Nicht etatdmäßig angeftellte. 
Dr. Müller, Stubdienrath. Kaulbad, Prof., Hofmaler. 
Kolde, Architekt. Langer, Maler. 
ce. Privatdozenten. 
er Architekt. Dr. Galland. 
eb, Architekt. 


Abtheilung II für Bauingenieurmejen. 

a. Ctatömäßig angeftellte Mitglieder. 
»Launhardt, Prof, Geh. Rep. —— Prof., Baurath. 
Rath. Idrdan, Prof. 
*Garbe, Prof., Baurath. — dögl. 

b. Nicht etatömähig angeftellte. 
H. Müller-Bredlau, Dozent. 


c. Privatdozent. 
Pepold, Ingenieur. 


Abtbeilung IL für Mafhineningenieurmwejen. 
a. Etatsmäßig angeftellte Mitglieder. 
»Rühlmann, Prof., Geh. Reg. Nat. *Riehn, Prof. 
“Bilder, Prof. *Frank, bögl. 
b. Nicht etatsmäßig angeftellte. 
*Krefe, Dozent. 
c. Privatdozenten. 
Schöttler, Ingenieur. E. Müller, Ingenieur. 


Abtbeilung IV für demifdh-tehniihe Wiſfenſchaften. 
a, Gtatdmäßig angeftellte Mitglieder. 


*Dr. v. Duintud Sciliuß, Prof. “Ulrich, Prof. 
*.: Kraut, dgl. *Dr. Poft, dögl. 


97 





b. Nicht etatömäßig angeftellte Mitglieder. 
*Dr. Dft, Dozent. *Dr. Koblrauid, Prof. 
c. Privatdozent. 
Dr. Laar. 


Abtheilung V für allgemeine Wiffenidhaften. 
a. Etatsmäßig angeftellte Mitglieder. 
“Red, Prof. *Dr. Rodenberg, Prof. 
»Kiepert, dögl. *Dr. v. Mangoldt, dögl. 
*Dr. Heß, bägl. 
b. Nicht etatömäßig angeftellte. 
*Dr, Schäfer. Dr. Ad. Meyer, Schuldireftor. 
Dr. $ebler. 
c. Privatdozenten. 

Rommel, Bibliothelar. Gerfe, Ingenieur. 


E. Berwaltungd-Beamte: 
für dad Rektorat: 
Kluge, Sekretär und Rendant. 
für die Bibliothek: 
Rommel, Bibliothefar. 


3. Techniſche Hochfchule zu Aachen. 

Königlider Kommiljar. 
v. Hoffmann, Dtegierungd-Poäfivent. 

A. Rektor und Senat. 

a. Reltor. 
Dr. Wüllner, Prof. 
b. SProreftor. 
v. Gizydi, Prof. 
ec. Senatd-Mitglieder. 

Dr. Büllner, Prof., 3.3.Reftor, * — 2 Prof. 


Borfigender. 9. Stahl, dögl. 
Damert, Prof. gertmann, dogl. 
Dr. —— dsgl. Inge, d 
v. Gizycki, dgl Schulz, 


1885. 7 


98 





B. Abtheilungen. 
(Die Mitglieder der Abtheilungs-KRollegien find durch * bezeichnet.) 
Abtheilung I für Arditeftur. 
Etatömäßige Profefjoren. 
*Damert, Prof., Abtheilungs- u nrici, Prof. 


vorfteber. *Dr. Zemde, dsõgl. 
»Ewerbeck, Prof. *»Reiff, dögl. 
Dozent. 
Blum, Bildhauer. 
Privatdozent. 
Frentzen, Arditelt. 
Alfiftenten. 
Frentzen, Architekt. Maus, Arditeft. 


Abtheilung II für Bau-Ingenieurmefen. 
Etatsmäßige Profefjoren. 


*Dr. Heinzerling, Prof., Baus *Inge, Prof. 
rath, Abtheilungsvorſteher. *v. Kaven, dsgl. Geh. Regie: 


*⸗Helmert, Prof. rungs-Rath. 
Dozent. 
Krohn, Prof. 
Privatdozent. 
Dr. Forchheimer, Ingenieur. 
Alfiftenten. 
Fenner, Ingenieur. Bauer, Ingenieur. 


Palme, dögl. 


Abtheilung II für Maihinen-Ingenieurmwefen. 
Statdmäßige Profeljoren. 
*v. Gizycki, Prof., Abtheilungd- *»Lüders, Prof. 


Vorſteher. *Pinzger, dögl. 
*Herrmann, Prof. *NRiedler, dögl. 
Dozent. 


*Dr. Grotrian, Prof. 
Alfiftenten. 
Reintgen, Ingenieur. Gutermuth, Ingenieur. 


99 
Abtheilung IV für Bergbau und Hüttenfunde und 
für Chemie. 


Etatsmäßige Profefforen. 
*Dr. Claßen, Prof, Abthei- *Dr. DRS Prof. 


lungövorfteber. "Schulz, dög 

*s Arzeuni, Are *Dr. AA dögl. 

*. Dürre, degl. 
Dozenten. 

Dr. Holzapfel. en Waſſerwerks⸗ 

Direktor. 
Privatdozenten. 

Dr. La Gofte, Chemiker. Dr. v. Reis, Chemiler. 
Alfiftenten. 

Baleur, Ehemiler. Dr. La Coſte, Chemiler. 

Benator, degl. VBortmann, dögl. 


Eliadberg, dögl. 
Moebius, Amanuenfis (Vorlefungs-Affiftent). 





Abtheilung V für allgemeine Wifjenfhaften, indbefon- 
dere für Mathematik und Naturmwiffenihaften. 
Etatsmäßige Profefloren. 


*Dr. 9. Stahl, Prof., Abthei- *Dr. W. Stahl, Prof. 
(ungövorfteber. *-Wüllner, dögl. 


*. Nitter, Prof., Geh. Reg. 
Rath 
Dozenten. 
*Dr. Sürgend, Prof. Reichel, Gewerberath. 
*. Ztrud, dögl. Fuchs, Telegraphen-Direftor. 


» Lehmann. 


Franfen, Lehrerf. Stenographie.e Schilling, Lehrer f. Buchfüh— 
rung. 





C. Bermwaltungd-Perfonal. 


Kling, Rendant und Sekreta- Peppermüller, Bibliothekar. 
riatöbeamter. 


7* 


100 





M. Gymnafial- und Real-Lehranfalten. 


Dad Verzeichnid diefer Anftalten wird von dem Herrn Reid» 
fanzler zu Anlang bed Sommer: Schulfemefterd neu aufgeftellt und 
—8* auch in dem Gentralblatte f. d. Unt. Verw. veröffentlicht 
werben. 


N. Die Königlichen Scullehrer- und Lehrerinnen-Seminare. 


(68 evangelifche, 32 katholiſche und 4 paritätiihe Lehrer-Seminare, — 3 evan⸗ 
geliiche, 4A tathofiihe PLehrerinnen-Seminare, 1 paritätifches Lehrerinnen ⸗Semi⸗ 
nar, — 1 evangeliiches Gouvernanten » Inftitut, — überhaupt 113 Lehrer, und 
Lehrerinnen-Bildungsanftalten.) 
I. Provinz Oftpreußen. 
7 evangel. Lehrer-Seminare, 1 fathol. Lehrer-Seminar.) 
a Regierungsébezirk Königsberg. 
1. Braunsberg, kathol. Seminar, Direktor: Dr. Kretſchmer. 


2. Preuß. Eylau, evang. Seminar, ⸗ Herrmann. 
3.') Ortelsburg, dögl. Moldehn. 
4. Oſterode, dögl. ⸗ Päch. 
5. Waldau, dsgl. ⸗ Urlaub. 

b. Regierungsbezirk Gumbinnen. 
6. Angerburg, evang. Seminar, Direktor: Peiper. 
7. Karalene, dögl. Rohde. 
8. Ragnit, dsgl. Tobias. 


II. Provinz Weftpreußen. 
(3 evangel., 3 fathol. Lehrer-Seminare.) 
a. Regierungdbezirf Danzig. 
9. Berent, fathol. Seminar, Direktor: G 3. erledigt.) 
10. Marienburg, evang. Seminar, ⸗ chröter. 
b. Regierungsbezirk Marienwerder. 


11. Preuß. Friedland, evang. Seminar, Direktor: Banſe. 
12. Graudenz, kathol. Seminar, Dr. Weiß. 
13. Löbau, evang. Seminar, ⸗ Göbel. 
14. Tuchel, kathol. Seminar, ⸗ Wentzke. 


») Das Seminar iſt aus Friedrichshoff nach Ortelsburg verlegt worden. 


101 





III. Provinz Brandenburg. 


(9 evangel, Lehrer-Seminare, 1 evangel. Lchrerinnen-Seminar.) 
a. Stadt Berlin. 
15. Berlin, evang. Seminar für Stadt« 


ſchulen, Direktor: Schulge. 
16, Berlin, evang. Zehrerinnen-Seminar, ⸗ Supprian. 
b. Regierungsbezirk Potsdam. 
17. Köpenick, evang. Seminar, Direktor: Schaller. 
18. Kyritz, dögl. B Dove. 
19. Neu-Ruppin, dögl. ⸗ Frieſe. 
20. Dranienburg, dögl. -HOoltſch. 
c. Regierungsbezirk Frankfurt. 
21. Alt-Döbern, evang. Seminar, —— Seeli ger. 
22. Drofjen, dögl. Gabriel. 
23. Königsberg N./M., dögl. Beſig. 
24. Neuzelle, dsgl. 
und Waifenbaus, B Rüte, Ober: 
pfarrer. 


IV. Provinz Pommern. 
(7 evangel. Pehrer-Seminare.) 


a. Regierungsbezirk Stettin. 


25. Kammin, evang. Seminar, Direktor: Dittmann. 

26. Pölitz, dögl. ⸗ Lochmann. 

27. Pyriß, dsgl. ⸗ Schwarzkopf. 
b. Regierungsbezirk Ködlin. 

28. Bütom, evang. Seminar, Direktor: Knaut h. 

29. Dramburg, dögl. Friedrich. 

30. Köslin, dögl. ⸗ Preſting. 


c. Regierungsbezirk Stralſund. 
31. Franzburg, evang. Seminar, Direktor: Breitſprecher. 


V. Provinz Poſen. 
(2 evangel., 2 kathol. Lehrer Seminare, 1 paritätiſches Lehrer-Seminar, 
1 2ehrerinnen-Seminar.) 


a. Regierungsbezirk Pojen. 
32. Koihmin, evang. Seminar, Direktor: Snoy. 
33. Paradies, kathol. Seminar, 5 D. Warminski. 
34. Poſen, Lehrerinnen-Seminar, = Baldamud. 
35. Rawitſch, parität. Seminar, ⸗ Laskowski. 


102 





b. Regierungsbezirk Bromberz. 
36. Bromberg, evang. Seminar, Direktor: Bater. 
37. Erin, fathol. Seminar, ⸗ Szafränski. 
VI. Provinz Schleſien. 
(8 evangel., 10 kathol. Lehrer⸗Seminare.) 
a. Regierungdbezirf Breslau. 
38. Breslau, fathol. Seminar, Direktor: Dr. Ziron. 


39. Habelſchwerdt, dögl. : Bolfmer. 
40. Münfterberg, evang. Seminar, ⸗ Trieſchmann. 
41. Oels, dsgl. Henning, Reg.u. 
Schulrath. 
42. Steinau a. d. O., dsgl. und 
Waiſenhaus, ⸗ Wendel, Schul— 
rath. 


b. Regierungsbezirk Liegnitz. 
43. Bunzlau, evang. Seminar, Waiſen⸗ 
und Schul⸗-Anſtalt, Direktor: Yang, Schul⸗ 


rath. 
44. Liebenthal, kathol. Seminar, Kloſe. 
45.') Liegniß, evangel. Seminar, ⸗ Maaß. 
46. Reichenbach O. L., evang. Seminar, ⸗ Roßmann. 
47. Sagan, dögl- . Spohrmann. 


c. Regierungsbezirk Oppeln. 


48. Dber-Glogau, fathol. Seminar, Direltor: Dr. Shandan. 
49. Kreugzburg, evang. Seminar, ⸗ Schönwälder. 


50. Oppeln, fathol. Seminar, . Damroth. 
51. Peiskretſcham, dögl Kokott. 

52. Pilchowitz, dsgl. ⸗ Braun. 

53. MRofenberg, dsgl. Dr. Wende. 
54. Ziegenhals, dsgl. Pliſchke. 
55. Zülz, dagl. ⸗ Dobroſchke. 


VII. Provinz Sachſen. 


(8 evang. Lehrer ⸗Seminare, 1 kathol. Lehrer-Seminar, 1 Gouvernanten⸗ 
Inftitut, I evangel. Lehrerinnen-Seminar.) 


a, Negierungsbezirt Magdeburg. 


56. Barby, evang. Seminar, Direftor: Schwarz. 
57. Halberitadt, dögl. . Dr. Hirt. 
58, Dfterburg, deal. s Eckolt. 


1) Der Seminar-MNebenturius zu Liegnitz iſt zu einem Seminar erweitert 
worden, und deshalb der Nebenkurſus zu Sagan weggefallen. 


103 


b. Regierungdbezirf Merſeburg. 


59. Delitzſch, evang. Seminar, Direltor: Schöppa. 
60.') Droybig, evang. Gouvernanten= 
itut, ’ , ’ 
61.') Droybip, evang. Lehrerinnen⸗ Direftor: Kripinger. 
minar, 
62. Eidleben, evang. Seminar, ⸗ Martin. 
63. Elfterwerda, Ddögl. E Dr. Thiemann. 
64. Weißenfels, dogl. ⸗ Hauffe. 


c. Regierungsbezirk Erfurt. 
65. Erfurt, evang. Seminar Direktor: Dr. Kehr, Schulrath. 
66. Heiligenftadt, fathol. Seminar, = Schultz. 


VIII. Provinz Schleswig-Holſtein. 
(5 evangel. Lehrer · Seminare, 1 evangel. Lehrerinnen ⸗Seminar. — ſ. Anmerkung 2.) 


67. Auguſtenburg, evangel. Lehrer⸗ 
innen⸗Seminar, Direktor: Richter. 
68. Eckernförde, evang. —— 


chleswig) ⸗ 
69. org evang. Seminar, . (3 16 unbefept.) 
70. Tondern dsgl. (Schledwig) - aſtens 
71. Segeberg, dsegl. (Holftein) » Lange, Schulrath. 
72. Ueterſen, dsgl. (Holftein) = Keetmann. 


IX. Provinz Hannover. 


(9 evangel. Lehrer-Seminare, 1 fathol. Lehrer⸗Seminar.) 


a Landdrofteibezirf Hannover. 
73. Hannover, evany. Seminar, Direktor: nen 


74. Wunftorf, dögl. Rößler. 
b. Landdroſteibezirk Hildesheim. 

75. Alfeld, evang. Seminar, Direktor: Hechtenberg. 
76. Hildesheim, kathol. Seminar, ⸗ Wedekin. 

c. Landdroſteibezirk Lüneburg. 
77. Lüneburg, evang. Seminar, Direltor: Bünge r. 

d. Zanddrofteibezirt Osnabrück. 
78, Osnabrück, evang. Seminar, Direltor: Dr. Jüngling. 


2) Die Anftalten zu an ftehen ie unter dem Königl. 
Minifterium der geifficjen ꝛc. Angelegenheiten, |. Seite 8 dieſes Heftes. 

2) Außerdem befteht zu Rateburg im Rreife Hergogthum Lauenburg ein 
ſtändiſches Lehrer-Seminar unter Leitung des Superintendenten Dr. Bröm el. 


104 





e. Landdroſteibezirk Stade. 
79. Bederkeja, evang. Seminar, Direltor: Bohnenftädt. 


80. Stade, dögl. :  Dierde. 
81. Verden, dögl. 5 Stabn. 
f. Zanddrofteibezirf Aurich. 
82. Aurich, evang. Seminar, Direktor: van Senden. 


X. Provinz Weftfalen. 
(3 evangel., 3 kathol. Lehrer-, 2 kathol. Lehrerinnen. Seminare.) 
a. Regierungdbezirf Münfter. 
83. Münfter, kathol. Xebrerinnen-Seminar, Direktor: Dr. Kraß. 


84. Warendorf, fathol. Seminar, P Dr. Funke. 
b. Regierungdbezirf Minden. 

85. Büren, fathol. Seminar, Direktor: Kreußberg. 
86. Paderborn, kathol. Xehrerinnen- 

Seminar, : Dr Sommer. 
87. Peteröhagen, evang. Seminar, . Feige. 

c. Regierungdbezirf Arnsberg. 

88. Hilchenbach, evang. Seminar, Direktor: Grau. 
89, Rüthen, kathol. Seminar, ⸗ Stuhldreier. 
90. Soeſt, evang. Seminar, ⸗ Fir. 


XI Provinz Heſſen-Naſſau. 
(2 evangel., 3 paritätiiche Lehrer-Geminare, 1 Lathol. Lehrer-Seminar.) 
a. Regierungsbezirk Kaſſel. 


91. Fulda, fathol. Seminar, Direktor: Dr. Flügel. 
92. — evang. Seminar, Dr. Otto. 
93. Schlüchtern, dägl. . Mieader. 

b. Regierungädbezirt Wiesbaden. 
94. Dillenburg, Direktor: Baumann. 
95. Montabaur, ⸗ Bartholome. 
96. Uſingen, Dr. Hoffmann. 


XII. Rheinprovinz und Hohenzollern. 
(5 evangel., 10 tathol. Lehrer-Seminare, 2 tathol. Lehrerinnen-Seminare.) 
a. Regierungdbezirt Koblenz. 
97. Boppard, fathol. Seminar, Direktor: Dr. Ganjen. 
98. Münftermaifeld, dogl. . Modemann. 
99. Neumied, evang. Seminar, - Dr. Preiſche. 


105 
b. Regierungdbezirt Düffeldorf. 


100. Eliten, fathol. Seminar, Direftor: Dr. Wimmers. 
101. Kempen, dägl. =  Belten. 
102. De Berl evang. Seminar, ⸗ Tiedge. 
103. Mörs, Paaſche. 
104, Fer fathol. Seminar, E Dr. Zangen. 
105. Rheydt, evang. Seminar, ⸗ Schulze. 
106. Zanten, kathol. Lehrerinnen— 
Seminar, ⸗ Humperdinck. 


pay 


c. Regierungdbezirt Köln. 


. Brühl, kathol. Seminar, Direktor: Allefer, Schulrath. 
. Siegburg, dgl. 5 Dr. Küppers. 


d. Regierungdbezirf Trier. 


. Ottweiler, evang. Seminar, Direktor: Worft. 
. Saarburg, kathol. Lehrerinnen⸗ 


Seminar, s Münd. 


. Wittlich, fathol. Seminar, = Dr. Berbed. 


e. Regierungsbezirk Aachen. 


. Kornelymünfter, an Seminar, Direktor: ey Ye 
dögl. r. Bed 


Linnich, 


— — — 


O. Die Königlichen Präparandenanſtalten. 


I. Provinz Oſtpreußen. 


a. Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Köpen, Borfteber: Symanowski. 
Pillkallen, = Koch. 

U. Provinz Weſtpreußen. 
a. Regierungdbezirf Danzig. 
Preuß. Stargardt, BVorfteher: Semprid. 
b. Regierungsdbezirt Marienwerder. 
Rheden, Vorſteher: Fromm. 
III. Provinz Brandenburg. 
(Keine.) 


5. Maſſow, Borfteher: Schrank. 
6. Plathe, 5 Lüdtke. 
b. Regierungsbezirk Köslin. 
7. Rummelsburg, Vorſteher: Schirmer 
e. Regierungsbezirk Stralſund. 
8. Grimmen, Vorſteher: Müller. 
V. Provinz Poſen. 
a. Regierungsbezirk Poſen. 

9. Liſſa, Vorſteher: Grasczynski. 
10. Meſeritz, ⸗ Biedermann. 
11. Rogaſen, ⸗ Sawitzky. 

b. Regierungsbezirk Bromberg. 
12. Czarnikau, Vorſteher: Ufer. 
VI. Provinz Schleſien. 
a. Regierungsbezirk Breslau. 
13. Landed, BVorfteber: Marmwan. 
14. Scmeidnig, s Kleiner. 
b. Regierungdbezirf Liegnip. 
15. Schmiedeberg, Borfteber: Zeglin. 
c. Regierungdbezirf Oppeln. 
16. Oppeln, Vorſteher: Schleicher. 
17. Roſenberg, . Lepiorſch. 
18. Ziegenhals, Frobel. 
19. Zül;, . Puſch. 
VI. Provinz Sachſen. 
a. Regierungsbezirk Magdeburg. 
20. Quedlinburg, Vorfteher: Riſch. 
b. Regierungsbezirk Erfurt. 
21. Heiligenſtadt, Vorſteher: Hillmann. 
VIII. Provinz Schleswig-Holſtein. 
22. Wandersleben, Vorſteher: Reling, kommiſſ. 
23. Apenrade, ⸗ Krieger. 
24. Barmſtedt, ⸗ Böſch. 


106 


IV. Provinz Pommern. 
a. Regierungsbezirk Stettin. 


107 


IX. Provinz Hannover. 
a. Landdroſteibezirk Hannover. 


25. Diepholz, Borfteber: Grelle. 
b. Landdroſteibezirk Odnabrüd. 

26. Melle, Vorſteher: Merteldömann. 
e. Landdroſteibezirk Aurich. 

27. Aurich, Vorſteher: Hoffmeyer. 


X. Provinz Weſtfalen. 
a. Regierungsbezirk Arnsberg. 
28. Laasphe, Vorſteher: Schreff. 
XIL. Provinz Heflen-Raffan. 
a. Regierungsbezirk Kajjel. 


29. Fritzlar, Vorſteher: Pyroth. 
b. Regierungsbezirk Wiesbaden. 
30. Herborn, Vorſteher: Hopf. 


XI. Mheinprovinz. 
a. Regierungsbezirk Koblenz. 
3l. Simmern, Vorfteber: Weyraud. 


P. Die Königl. Taubfiummenanfalt zu Kerlin. 
(N. Elſaſſerſtraßt 86 — 88 und C. Linienftraße 83 — 85.) 
Direktor: vacat. 


Q. Die Aönigl. Blindenauſtalt zu Steglit bei Kerlin. 


(Steglig, Rothenburgftr. 6.) 
Direktor: Wulff. 


R. Die öffentlichen höheren Mädchenſchulen. 


l. Provinz Oftpreußen. 
a. Regierungsbezirk Königöberg. 
1, Allenftein, Dirigent: Shwenzfeier. 
2. Bartenftein, Rektor: Heinrich, 
3. Preuß. Holland, -Reuſcher. 


108 


4. Königäberg, PHONE, Heinrid. 
5. Memel, Halling. 
6. Diterode, Retter: (feblt z. 3.) 
7. Pillau, Roſt. 
8. Raftenburg, Pensky. 
9. Wehlau, : Knorr. 
b, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
1. Gumbinnen, Rektor: Dr. Rademader. 
2. SInfterburg, — Görth. 
3. Tilfit, Wilms. 


II. Provinz Weſtpreußen. 
a. Regierungsbezirk Danzig. 


1. Danzig, Direktor: Dr. eumann. 
2. Elbing, — —⸗ Wit 
3. Marienburg, Rektor: Klu 
b. Regierungsbezirk Marienwerder. 
1. Graudenz, Direktor: Borrmann. 
2. Konitz, Rektor: Marquardt. 
3. Marienwerbder, :« Diehl. 
4. Schweg, : Landmann. 
5. Thorn. Direktor: fehlt 3. 3.) 


— 


III. Provinz Brandenburg. 
a. Stadt Berlin. 
Berlin, Königl. Eliſabethſchule, Direktor: Dr. Shönerm — 
rof. 


2. Berlin, Königl.Augufta-Schule, Seminar-Direltor: Supprian. 
3. Berlin, Ftädtitdhe Luiſen-Schule, Direltor: Dr. Mäp > * 
ro 
4. Berlin, ſtädtiſche Viktoria-Schule, Direktor: Dr. Huot. 
5. Berlin, ſtädtiſche Sophien-Schule, Direktor: Dr. Benecke. 
6. Berlin, ſtädtiſche Charlotten-Schule, Direktor: Dr. Goldbe — 
Pro 
b. Regierungsbezirk Potsdam. 
1. Angermünde, Rektor: Riemer. 
2. Brandenburg a./H., : Beder. 
3. Charlottenburg, :»  ». Mittelftädt. 
4. Eberswalde, : Dr. Gröbe 
5. Havelberg, «e Gparfuble. 
6. Luckenwalde, e  MRolffs, 
7. Perleberg, = Hartung. 


109 


8. Potödam, Direktor: Schmid. 

9. Prenzlau, Rektor: Hentel. 
10. Neu-Ruppin, mit der Zeitung interimiftijch be» 

"che erfter Lehrer Genturier. 

11. Schwedt a./D,, or: Hapvelandt, interim. 
12. Spandau, Baldamus. 
13. Wittftod, :s Mever. 
14. Wriezen a./D., -Bennewitz, zugleich 


Prediger. 
Außerdem befteht eine über das Ziel der Volksſchule hinaus» 
ende öffentlihe Mädchenſchule zu 


eh 
Wittenberge, Mädchen-Mättelfhule Rektor: Haaje. 


c. WRegierungdbezirf Frankfurt. 


: —— a./D., Auguſta⸗Schule, —— Wegener. 


—1 

2. Gu Dupré. 
3. Königäberg N/M., :» Käbler. 
4. Küſtrin, .: Lenz. 
5. Landsberg a./ W., Jungck. 


Außerdem beſtehen in dem Regierungsbezirke noch folgende über 


das Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentlihe Mädchenſchulen. 

1. Finfterwalde, gehobene — red Nafe. 

2. Kranffurt a./D., dögl. Bombe. 

3. Friedeberg N. M.., dögl. 3 kraut. 

4. Fürſtenwalde, dsgl. 

5. Kottbus, dögl. . Kü rio itz. 

6. Kroſſen, ac : Banber. 

7. Lübben, : Albredt. 

8. Schwiebus, Mönden-Diteigne, : Greulid. 

9. Soldin, dagl. = Biegel. 
10. Sorau, dögl. : Bangrin. 
11; Zielenzig, dögl. : Nößler. 

IV. Provinz Pommern. 
a. Regierungdbezirf Stettin. 

1. Anklam, Rektor: gi lien. 

2. Demmin, ⸗ Bodin. 

3. Gollnom, -« (fehlt 3. 3.) 

4. Vorig := (fehlt 3. 3.) 

5. Stargar i./Pomm., = Dr. Hagen. 

6. Stettin, Direftor: Dr. Haupt. 

7. Sminemünde, Rektor: Dr. Faber. 

8. Treptow a./Rega, = Raue. 

9. Wollin, Clauſius. 


110 





b. Regierungdbezirf Ködlin. 


1. Kolberg, Rektor: Dr. Eggert. 
2. Stolp, » Kajelip. 
c. Regierungdbezirt Stralfund. 
1. Greiföwald, Rektor: Dr. Gruber. 


Außerdem beftebt zu 
1. Wolgaſt unter Leitung deö Rektors Menzel 
eine über das Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentlihe Mäd— 
chenſchule. 
V. Provinz Poſen. 
a. Regierungsbezirk Poſen. 
1. Kempen, mit der Leitung beauftragt: Dr. Martin, Rektor des 


Progymnafiums,. 
2. Krotoſchin, Rektor: Balde. 
3. Plefchen, BVorfteberin: Fräulein M. Wende. 
4. Poſen, Luilen-Schule, Seminar-Direftor: Baldamus. 
b. Regierungdbezirf Bromberg. 
1. Bromberg, Direltor: Dr. Gertb. 


Außerdem befteben im Regierungsbezirfe noch folgende über das 
Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentlihe Mädchenſchulen: 
1. Bromberg, Mädhen-Mittelihule, Rektor: Wilske. 
2. Nafel, ſtädtiſche Töchterſchule, . Zrippeniee. 
3. Schneidemühl, d8gl. 5 Ernft. 


VI. Provinz Sclefien. 
a. Regierungsbezirf Breslau. 
1. Breslau, höhere Mädchenſchule am Ritterplag, Direktor: Dr. Lu 8. 


2. Bredlau, höhere Mädchenſchule auf der Taſchenſtraße, 
Direktor: Dr. Gleim. 


3. Schweidnig, höhere Mädchenſchule, Rektor: Engmann. 
4. Waldenburg i. Schlef., s Schrage. 
Außerdem beſteht zu 
1. Brieg unter Zeitung der Schulvorſteherin Fräulein Kademann 
eine gehobene Mädchenſchule. 


b. Regierungsbezirk Liegnitz. 


1. Bunzlau, Rektor: König. 

2. Glogau, Dr. Lundehn. 
3. Görlig, Direktor: Dr. Linn. 

4. —— Rektor: Dr. Waldner. 
5. Lauban, Preuß. 

6. Liegnitz, Direktor: Ragoczy. 


111 





c. Regierungsbezirf os 


1. Kattowig, Rektor: (feblt &3 
(die Stelle wird einftweilen vom Lehrer See m . nn mitverjehen). 
2. Oppeln, Rektor: Schumann. 
VII. Provinz Sachſen. 
a. Regierungdbezirf Magdeburg. 

1; ee Rektor: Nehry. 

2.8 ⸗ Jeſſen. 

3. Halberftadt, Direktor: Kriebigid. 

4. Magdeburg, Luiſenſchule, Rektor: Pomme. 

5. Magdeburg, Auguftajchule, , Hager. 

6. Neuftadt bei Magdeburg, . Nauendorf. 

7. Dicherdleben, ⸗ Käſtner. 

8. Duedlinburg, ⸗ Müller. 

9. Salzwedel, ⸗ Schulle. 
10. Seehauſen i. A., ⸗ Schnabel. 
11. Stendal, Hauptlehrer: Hagemann. 
12. Wernigerode, Rektor: Schurig. 

b. Regierungsdbezirf Merjeburg. 

1. Delitzſch, Rektor: Paaſch. 

2. Droshin, (Denfionat) Seminar-Direltor: Krißinger. 

3. Eilenburg, Rektor: Bism is . 

4. Giöleben, ⸗ Ebel 

5. Halle a. d. S., höhere Mädchenſchule in den —8 ſchen Stif⸗ 


tungen, Inſpektor: Dammann. 


6. Halle a. d. S., ftäbtiiche höhere Mädchenſchule, Rektor: 
Dr. Biedermann. 
7. Merjeburg, Rektor: Blod. 
8. Naumburg a. d. S., ⸗ Dr. Rentner. 
9. Torgau, Röttig. 
10. Weipenfels, ⸗ Stöveſand. 
11. Zeitz, ⸗ Krebs. 
c. Regierungsbezirk Erfurt. 
1. Erfurt, Rektor: Köhne 
2. Zangenfalza, Vorſteher: S Fr ä * r, Diakonus. 
3. Mühlhauſen i. Thrg., Rektor: Zahn. 
4. Nordhauſen, ⸗ Dr. Reinſch. 
VIII. Provinz Schleswig-Holſtein. 
1. Altona, Direlior: Dr. Schäfer. 
2. Kiel, Plümer. 
3. Dttenien, Vorſteher: Hollmann. 


7 
wen 


112 


Außerdem beftehen in der Provinz noch folgende über dad Ziel 
Volksſchule hinausgehende öffentlihe Mädchenſchulen: 


. Apenrade, le für Mädchen, Rektor: Sclichting. 


Tondern, Simonſen. 


. ‚Heide, vollſtändige inch ÄRiBGe[Äne Borfteber: Lehrer Koch. 
. Wandöbed, Vorſteher: Lehrer Henningd. 


IX. — Hannover. 
a. Landdroſteibezirk Hannover. 


1. Hameln, Direktor: Brandes. 
2. Hannover, Dr. Ad. Meyer. 
3. Hannover, - Dr. Mertens, 


dad Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentliche Mädchenſchulen: 
1. Hannover, ſtädtiſche Mäochenichule, Dieeltor Dr. Tietz. 
2. Hannover, dögl. = Mertend. 
8. — dögl. ⸗ Witte. 
4. Hannover, dögl. ⸗ Dr. Mertens. 
b. Landdroſteibezirk Hildesheim. 
1. Duderſtadt, — Fräulein Bodenſtein. 
2. Einbeck, Rektor: Ohlhoff. 
3. Göttingen, Baer: Dr. Morgenftern. 
4. Goslar, : ojel. 
5. Hildeöheim, Direktor: Dr. Fiſ he er. 
6. Klausthal, Vorſteher: Pfarrer Straßer. 
7. Münden, B Dr. Bahrdt. 
c. Landdroſteibezirk Lüneburg. 
1. Celle, Direltor: Dr. Kerften. 
2. — Vorſteher: Dr. Knopff. 
3. Lüneburg, Dirigent: Karnſtädt. 
4. Uelzen, Rektor: Schwentſer. 
d. Landdroſteibezirk Stade. 
1. Burtehude, BVorfteher: Pfarrer Roft (im 
Nebenamte). 
2. Otterndorf, e Gagebiel, Konreftor. 
3. Stade, Direktor: v. "Gayn ein. 
e. Landdroſteibezirk Ddnabrüd. 
1. Osnabrück, Direktor: Dr. Heucermann. 
f. Kanddrofteibezirf Aurid. 
1. Aurich, Vorfteberin: Frau Gorbdian. 
2. Emben, Dirigent: Z witz ers. 


Außerdem beſtehen in dem Landdroſteibezirke noch folgende über 


3. 
4. 
3. 


113 


Leer, — S > 
Norden, 
Wilhelmshaven, — — Brecke. 


X. Provinz Weſtfalen. 
a. Regierungsbezirk Münſter. 
(Keine.) 


b. Regierungsbezirk Minden. 


1. Bielefeld, ſtädtiſche evangeliſche höhere SUDAN: Borfteber: 


r. Kordgien. 
2. Minden, ⸗ ⸗ ⸗ Madchen dui = ie 
3. Paderborn, evangelifche höhere — Vorſteherin: Frl. 
E. Berteldömann. 
e. Regierungsbezirk Arnéberg. 
1. Dortmund, Rektor: Gräßner. 
2. Hagen, 5 a 
3. Hamm, dbebüttel. 
4. Hörde, Borfteber: Dr. Joachim, zugleich Rektor 
der höheren Stadtſchule. 
5. Iſerlohn, Direktor: Dr. Kreyenberg. 
6. Lũdenſcheid, Dirigent: Pfarrer Lappe. 
7. Schwelm, Vorſteher: Schäffer ‚interimift,, zugleich 
Retter der Volksſchule. 
8. Siegen, Rektor: Bars. 
9. Soeft, : Bunter, 
10. Witten, «e Dr Zöllner. 
XI. Provinz Heflen-Raffan. 
a. Regierungsbezirk Kafjel. 
1. Bodenbeim, Krs Hanau, Rektor: Röpper. 
2. Hanau, Snipeftor: Sungbenn. 
3. Kaſſel, Direktor: Dr. Krummader. 
4. Marburg, Erfter Lehrer: Dr. Winger. 


* ve 


b. N Wieöbaden. 
Biebri Borfteher: Pfarrer Meyer. 


ich, 
. Frankfurt a. M. Clifabethben- Schule, Direktor: Dr. Reborn. 
. Frankfurt a. M,, böbere a ar traelitifhen —— 


: Dr. Bärwald. 


Direktor 
. Franffurt a. M., höhere Mädchenfchule der rein — 


geſellſchaft, Direktor: 
1885. 8 


114 


5. Frankfurt a. M., Bethmanns-Schule, Rektor: Schäfer. 
6. Wiesbaden, Direktor: Weldert. 


XII. Rheiuprovinz. 
a. Regierungdbezirt Koblenz. 
1. Boppard, ſtädtiſche fimultane höhere ie" a 


2. Koblenz, höhere Mädchenſchule der u elichen n Dam — * 
r. Heſſel. 

3. Neuwied, ſtädtiſche höhere Mädchenſchule, Dieeliar. Nohl. 

4. Weplar, degi Rektor: Sürßen. 


b. Regierungsbezirk Düſſeldorf. 


.Barmen, evangeliſche höhere Mädchenſchule, Direktor: Dr. Kaiſer. 
. Barmen, I. in Unter-Barmen, Rektor: Holthaujen. 
. Borbed, kathol. höhere Mädchenichule, rt TE 
bo 
Ei paritätifche höhere Mädchenſchule, ———— Buchner. 
.Dülken, dögl., Vorſteherin: Fräulein E. Stangier. 
. Düffeldorf, Luiſenſchule, paritätiihe höhere Mädchenſchule, Dis 
reftor: Dr. Uellner. 
. Düffeldorf, Friedrichsſchule, dögl,, Direftor: Dr. Uellner. 
. Duiöburg parität. höhere Mädcheuſch. Vorſteher: Dr. Joachim. 
(kommiſſ.). 
9. nn dögl., Direktor: Schornftein. 
10. Emmerich, evangelifche höhere Mädchenſchule, Borfteber: 
Vielbaber, Pfarrer. 
11. Eſſen, paritätiihe höhere Mädchenichule, Direltor: Dr. Kares. 
12. Geldern, katholiſche höhere Mädchenichule, ar Fräulein 
achate. 


13. M. Gladbach, paritätiſche höhere DORT. ee 


14. Lennep, evangeliſche höhere Mädchenſchule, Berfehn: Fräulein 
Groos. 
15. Mülheim a. d. Ruhr, — höhere Mädchenſchule, 
Vorſteher: (fehlt z. Z.) 
16. Rheydt, dsösgl., Rektor: Manskopf. 
17. Weſel, dsgl., Vorſteher: (fehlt z. 3.) 
Außerdem beſtehen im Regierungsbezirke noch folgende über 
das Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentliche Mädchenſchulen: 
1. Crefeld, parität. Mittel-Mädchenjhule, Rektor: Schepers. 
2. Düffeldorf, parität. Bürger-Mädchenichule, Rektor: ns 
3. Efjen, parität. Mädchenſchule, Vorfteher: Dr. Klu 
4. Oberhaufen, parität. Mittel-Mädchenichule, Reiter: Göffer. 


= non wm 


I I ⸗ 


115 





c. Regierungdbezirf Köln. 


. Köln, ftädtiiche höhere Mädchenſchule, Direktor: Dr. Erkelenz. 
. Mülheim a,/Rh., dögl, Direktor: Dr. Erdmann. 
. Siegburg, dögl., Vorfteherin: Fräulein B. Arnold. 


d. Regierungdbezirf Trier. 


. Trier, paritätifche höhere Mädchenſchule, Direktor: Kreymer. 


e. Regierungdbezirt Aaden. 


. Aachen, ftädtiihe höhere Mädchenſchule zu St. Leonard, Bor- 
. Aachen, 
. Düren, ftädtifhe paritätiihe höhere Mädchenſchule, Rektor: 


fteberin: Fräulein Weynen. 
dögl. am Bergdrieih, Borfteherin: Fräulein 
Hedenbad. 


Dondbad. 


. Stolberg, dögl., Rektor: Dr. Wenders, 

. Malmedy, dögl., Vorfteherin: Fräulein Andres, 

. Montjoie, ftädtifche höhere Mädchenichule, rn. : —— 
orſt. 


XUI. Hohenzollernſche Lande. 
Keine.) 


8. Termine für die Prüfungen der Lehrer an Mittelſchnlen 


fowie der Rektoren im Jahre 1885 *). 
I. Ueberfihtnad Provinzen. 


Provinz. Prüfungdtermine für Ort. 
Lehrer an Mittelſchulen. Reltoren. 
DOftpreußen 9. Mär 14. Mär = 
” 12. Dftober 17. Oftober | Rönigöberg. 
Weftpreufen 12. Mai 13. Mai ; 
r 17. November 18. November | Danzig. 
Brandenburg 30. April 5. Mai 
event. 4. Juni event. 9. Juni Berli 
5. November 10. November re 
event. 26. Novbr. event. 1. Dezbr. 
Pommern 3. Suni 2. Juni 
2. Dezember 1. Dezember Stettin. 


*) Es find nur die Tage des Beginnes der Prüfungen angegeben. 


8* 


Provinz. Prüfungstermine für Ort. 
Lehrer an Mittelfäulen. Reltoren. 
Poſen 4. Mai 7. Mai 
2. November 5. November Poſen. 
Schlefien 18. Mai 22. Mai | 
26. Oftober 30. Ofiober VBreblau. 
Sachſen 7. Mai 12. Mai 
12. November 17. November \MRagbeburg. 
Schleswig⸗ 9. März 13. März \ i 
Holftein 14. September 18. September | Tondern 
Hannover 29. April 27. April * 
14. Oftober 12. Oftober — 
Weſtfalen 22. April 22. April 
27. Oktober 37. Oftober 5 Münfter, 
Heſſen-Naſſau 5. Zuni 11. Suni 
4. Dezember 10. Dezember Kaſſel. 
Rheinprovinz 16. Mai 15. Mai 
7. November 5. November Koblenz. 
II. Chronologiſche Ueberſicht. 
Monat. Prüfungstermine für Ort. 
Lehrer an Mittelſchulen. Reltoren. 
März 9. — Königsberg i. Prß. 
9. 13. Tondern. 
— 14. Königsberg i. Prß. 
April 22. 22. Münftr. 
29. 27. — 
30. — erlin. 
Mai 4. — Poſen. 
— 5. Berlin. 
— 7. Poſen. 
7. 12. Magdeburg. 
12. 13. Danzig. 
16. 15. Koblenz. 
18, 22. Breslau. 


116 





117 


Monat. Prüfungdtermine für Drt. 
Lehrer an Mitteiſchnlen. Reltoren. 
Auni 8, 2. Stettin. 
event. 4. — Berlin. 
5. —  Kaflel. 
— event. 9. Berlin. 
— 11. Kaſſel. 
September 14. 18. Tondern. 
Oktober 12. — Königsberg i. Pre. 
4. 12 annover. 
— 17. Königsberg i. Prß. 
26. — Breslau. 
27 27. Münlter. 
= 30. Breslau. 
November 2. — Poſen 
— Berlin 
— 5. Poſen 
7 5. Koblenz 
— 10. Berlin. 
12. 17. Magdeburg. 
17. 18. Danzig. 
enent. 26. — Berlin. 
Dezember — event. 1. Berlin. 
2. 1. Stettin. 
4. 10. Kaſſel. 


T. Termine für die Prüfungen der Echrerinnen und der 


Schulvorſteherinnen im Iahre 1885.°) *) 


I. Shronologifhe Ueberſicht. 
Prüfungstermine für 





- 4 Art der 
Monat. > — Ort. Lehrerinnen⸗Prũfung. 
Februar 17. 21. Schleswig Kommilfiond- Prüfung. 
26. — Köln Abgangs-Prüfungan ber 
Rote Lehr. Bild. 
t 
28. —  GStendal Kommiff. Prüfung für 


Volksſchullehrerinnen. 


*) Es find nur die Tage des Beginnes der Prüfungen angegeben. 
**) Kite die Begeihnung . Sehrerinnen-Bildunge-Anfalt IR die Abkürzung 
„Lehr. Bild. Anft.“ angewendet. 





März 


118 


Prüfungstermine für 





Monat. — Schulvor ⸗ Ort. Art der 
innen. fteherinnen. Kehrerinnen- Prüfung. 
5. 5. Xanten Abg. Prüf. a. d. Königl. 
talbol Lehrerinnen-Se= 
— zugleich für 
9. — Marienburg Prüf. a. d. ſtädtiſch. 
an, Du Bild. Anft. 

12. — Potsdam — Prũf. 

12. — Bromberg Abg. Prüf. a. e. Private 
Lehr. Bild. Anft. 

13. — Danzig Abg. ra a, d. ſtädtiſch. 
Lehr. Bild. Anft., zu« 
gleih für Externe. 

16. 16. Poſen Abg. Prüf. a. d. Königl. 
Lehrerinnen -» Seminar. 

16. — Koblenz Kommiff. Prüf. für fa- 
tbol. Bewerberinnen. 

— 19. Danzig 

19. — Paderborn Abg. Prüf. a. d. Königl. 
fathol. Lehrerinnen⸗Se⸗ 
minar. 

20. — Koblenz Abg. Prüf. a. d. evangel. 
Lehr. Bild. Anft., zu= 
gleih für Grterne. 

23. — Berlin Abg. Prüf. a. d. Königl. 
Zehrerinnen-Seminar. 

23. —  Bredlau Abg. Prüf. a. e. Privat- 
Lehr. Bild. Anft. 

23. 23. Hannover Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. 
Lehr. Bild. —— zu⸗ 
gleich für Extern 

23. — Kaſſel Abg. Prüf. a. d. ädtife. 
Lehr. Bild. Anft. 

— 24. Koblenz 

— 26. Kaſſel 

— 26. Koblenz 

27. — Breslau Abg. Prüf. a. — Privat⸗ 
geht. Bild. Anft. 

30. — Frankfurt a.O. Kommiſſ-Prüfung. 


Predlau 


Abg. Prüf. a, e. Private 
Lehr. Bild. Anft. 


119 


Prüfungstermine für 





Monat. Lehrers Schulvor⸗ Drt. Art der 
innen. fieherinnen. Lehrerinnen» Prüfung. 
April 8. 8. Bredlau Kommiſſ. Prüf. 
8. 9. Halberftadt dögl. 

10. — Königsberg i.Prb. dögl. 

13. — Berlin dögl. 

13. 13. Münfter dogl. 

16. 16. Stettin dögl. 

16. 16. Liegnitz dögl. 

— 18. Königsberg i. Prß. 

20. — Saarburg Abg. Prüf. a. d. Königl. 
kalhol. Lehrerinnen⸗Se⸗ 
minar, zugleich für Ex⸗ 
terne. 

21. — Bromberg Kommiſſ. Prüf. 

23. — Tiüilfit Abg. Prüf. a. e. Privat⸗ 
Lehr. Bild. Anſt. 

_ 23. Bromberg 

— 25. Saarburg 

30. — Montabaur Kommiff. Prüf. 

30. — Münftereifel Abg. Prüf. a.d. ſtädtiſch. 
Lehr. Bild. Anft. 

Mai — 1. Montabaur 
4. — Wiesbaden Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. 
Lehr. Bild. Anft. 
5. 5. Köslin Kommiff. Prüf. 
5. 5. Keppel, Stift (bei dögl. 
Hilchenbach) 

— 6. Wiesbaden 

— 11. Berlin 

15. — Thorn Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. 
Lehr. Bild. Anft. 

15, — Neuwied dögl. 

—18. — Auguftenburg Abg. Prüf. a. d. Königl. 
evangel. Lehrerinnen⸗ 
Seminar. 

22. — Köln Abg. Prüf. a. d. ftäbtiich. 
Kurjus zur Ausbildung 
von Lehrerinnen an 
Volksſchulen. 

Juni 1. — Graudenz Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. 


Lehr. Bild, Anft. 


120 





Prüfungstermine für 


Monat. er Schulv 
eu. fteherinnen. 


noch Juni 10. 
12. 


13. 


Auguft 


September L- 


11. 


or⸗ 


Ort. 
Eisleben 
Marienwerder 


Gnadau 


Elberfeld 
Berent 


Droyßig 
Droyßig 


Düſſeldorf 


Düſſeldorf 
Münfter 


Aachen 


Schleswig 
Halle 


—— 
Ibing 

Saum 

tomberg 


Elbing 
Doien 


Erfurt 
Breslau 


Art der 
Lehrerinnen Prüfung. 


Kommiſſ. Prüf. 

Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. 
Lehr. Bild. Anft. 
Abg. Prüf. a. d. Lehr. 
Bild. Anft. der evangel. 
Brüdergemeinde. 


Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. 
Lehr. Bild. Anft. 

Abg. Prüf. a. d. kathol. 
Marienſtift. 

Abg. Prüf. a. d. Königl. 
evangel. Lehrerinnen⸗ 
Seminar. 

Abg. Prüf. a. d. Königl. 
evangel. Öouvernanten- 
Inſtitut. 

Abg. Prũf. a. d. Luiſen⸗ 
Schule, zugleich für 
Externe. 


Abg. Prüf. a. d. Königl. 
— Lehrerinnen⸗Se⸗ 
min 

Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. 
Lehr. Bild. Anit. 


Kommifl. Prüf. 

Abg. Prüf. a. d. Privat- 
Lehr. Bild. Anit. bei 
den Francke'ſchen Stif- 
tungen. 


—— Prüf. 


—* Prüf. a. e. Privat⸗ 
&ehr. Bild. Anft. 


Abg. Prüf. a. d. Königl 
Zehrerinnen- Seminar. 
Kommiſſ. Prüf. 

Abg. Prüf. a. e. Privat- 
Lehr. Bild. Anft. 


121 


Prüfungstermine für 
Monat. er — 


noch Septbr. 21. 


Oktober 


November 


Ort. 
Aachen 
Auguſten⸗ 


burg 
Berent 


25. 


berinuen. 


23. 


Drt. Art der 
Zehrerinnen-Prüfung. 


Frankfurt aM. Abg. Pe a. d. ſtädtiſch. 


Lehr. Bild. Anft. 


Danzig Abg. Prüf. a. e. Privat: 
Lehr. Bild. Anft. 
Berlin Abg. —— a. d. Luiſen⸗ 
| Stiftun 
Breslau Abg. Drüf. a. e. Privat: 


Lehr. Bild. Anft. 
Königdberg i. Prß. Kommilf. Prüf. 
Frankfurt a./D. Ddögl. 


Breslau Abg. Prüf. a, e. Privat- 
Lehr. Bild. Anft. 
Königäberg i./ Prß. 
Breblau Kommiſſ. Prüf. 
Keppel, Stift (bei dsgl. 
— ach) 
Berlin bögl. 
Bromberg dögl, 
Stettin dögl. 
Bromberg 
Pleß Kommiſſ. Prüf. 
Koblenz dögl. für kathol. Bewer⸗ 
berinnen. 
Straljund Kommiſſ. Prüf. 
Koblenz 
Münfter Kommiſſ. Prüf. 
Berlin 


HD. Alphabetiſche Ueberſicht. 


fungstermine für 
—— sn Art der Lehrerinnenprüfung. 


13. Auguft 


18. Mai 


4. Zuli 


eberinnen. 


_ un #4 re F der ſtädtiſch. Lehr. 


— Ab am Kal. evangel. 
1 Da om 2 


— — a. d. kathol. Marien⸗ 


122 


Prüfungstermine für 








DOrt. Lehrerinnen. Schulvor- rt ber Lehrerinnen Prüfung. 
fteherinnen. 
Berlin 23. März — Abg. Prüf. a. d. Kal. Lehrer⸗ 
ee ee 
13. April 11. Mai Kommiſſ. P 
25. Sptbr. — ir. jr "der Luiſen⸗Stif⸗ 
12. Oltbr. 16. Nopbr. — Prüf. 
Breslau 23. März * 2: Prüf. a ee Privat- 
21. — — ehr. Bild. A 
27. März — | 
25. — — bögl. 
30. März _ 
2. Dftbr. — dogl 
EA FE Km vn 
Bromberg 12. März — abs. Prüf. u — Privat⸗ 
11. Sptbr. — ehr. Bild. A 
21. April 23. April 8 Prüf. 
13. Dftbr. 15. Oktbr. dsgl. 
Danzig 13. März 19. März Abg. Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr. 
Bild.Anft., zugleich für Externe. 
25. Spibr. — Abg. ri, an einer Privat⸗Lehr. 
Bild. Anft. 
Droyßig indererfien — * Prüf. an dem Kgl. evang. 
Woche des ehrerinnen⸗Seminar. 
Monates dögl. an dem Kgl. evang. Gou—⸗ 
Juli vernant. Inſtitute. 
Düſſeldorf 31. Juli 8. Auguft Abg. Prüf. an der Luiſenſchule, 
zugleich für Erterne. 
Eisleben 10. Juni 11. Zuni Kommifl. Prüf. 
Elberfeld 2. Zuli — Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr. 
Bild. Anft. 
Elbing 7. Sptbr. 12. Sptbr. Kommiſſ. Prüf. 
Erfurt 16. Sptbr. 17. Sptbr. dsgl. 
Frankfurt 30. März — Kommiſſ. Prüf. 
a./D. 28. Sptbr. —  Ddögl. 


Frankfurt 
a./M. 


21. Sptbr. 23. 


Sptbr. Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr. 
Bild. Anft. 


D rt. 
Gnadau 13. 
Grauden; 1. 


Halberftadt 8. 


uni 
uni 


April 


Halle a./S. 3. Spibr. 
Hannover 23. März 
7. Sptbr. 
Kaffel 23. März 
Keppel, Stift 5. Mai 
— 9. Oktbr. 
bach) 
Koblenz 16. März 
20. März 
21. Oltbr. 
Köln 26. Febr. 
22. Mai 
Königäberg 10. April 
i./Prb. 28. Spibr. 
Köblin 5. Mai 
Liegniz 16. April 
Marienburg 9. März 
Marien- 12. Juni 
werder 
Montabaur 30. April 


123 


Prüfungstermine für 
Lehrerinnen. Schulvor⸗ 
fteberi 


Art der Lehrerinnen- Prüfung. 





Abg. Prüf. a. d. Lehr Bild. Anft. 
der evangel. Brüdergemeinbe. 


Ada. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr. 
Bild. Anft. 


9. April Kommiſſ. Prüf. 
— bg. Prüf. a. d. Private Lehr. 
Bild. Anft. bei den Franckeſchen 
Stiftungen. 
23. März * Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr. 
Bild. Anft., zugleich für Externe. 
7. Sptbr. Kommiff. Pruf. 
26. März Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr. 
Bir, Anft. ’ 
5. Mai Kommiff. Prüf. 
9. Dftbr. dogl. 
24. März Kommiſſ. Prüf. für kathol. Bes 
werberinnen, 
26. März Abg. Prüf. a. d. evangel. Lehr. 
Bild. Anft., zugleich für Externe. 
31. Dftbr. Kommiff. Prüf. für kathol. Bes 
werberinnen. 
— Abug. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr. 
Bil, Auf. ö 
— Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Kurſus 
zur Ausbildung von Lehrerinnen 
an Volksſchulen. 
18. April Kommiff. Prüf. 
6. Dftbr. dsgl. 
5. Mai dögl. 
16. April Dögl. 
— Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr. 
Bild. Anft. 
—  Dögl. 
1. Mai Kommiff. Prüf. 


124 





Prüfungstermine für 


Art der LKehrerinnenprüfung. 





13. April Komm Prüf. 


Drt. Rebrerinnen. Scähulvor- 
fteherinnen. 
Münfter 13. April 
10. Auguft — 
9. Novbr. 9. Nopbr. 
Münfter- 30. April — 
eifel 
Neuwied 15. Mai — 
Paderborn 19. März — 
Pleß 15. Oktbr. 15. Oktbr. 
Poſen 16. März 16. März 
14. Sptbr. 16. Spibr. 
Potsdam 12. März — 
Saarburg 20. April 25. April 
Schleswig 17. Febr. 21. Febr. 
1. Sptbr. 5. Sptbr. 
Stendal 28. Febr. 
Stettin 16. April 16. April 
15. Oktbr. 15. Oftbr. 
Straifund 27. Dftbr. 27. Oktbr. 
Thorn 15. Mai — 
Tilſit 23. April — 
Wiesbaden 4. Mai 6. Mai 
Xanten 5. Mär; 5. März 


Abg. Prüf. a. d. Königl. kathol. 
Lehrerinnen⸗Seminar. 
Kommiſſ. Prüf. 


Abg. Prüf. a. d. ftäbtiich. Lehr. 
Bild. Anft. | 


dögl. 

Abg. Prüf. a. d. Königl. Tathol. 
Lehrerinnen-Seminar. 
Kommiff. Prüf. 

Abg. Prüf. a. d. Königl. Lehre⸗ 
rinnen-Geminar. 

dögl. 


Kommiſſ. Prüf. 

Abg. Prüf. a. d. Königl. fathol. 
Lehrerinnen » Seminar, zugleich 
für Erterne. 

Kommiſſ. Prüf. 

dögl. 


Kommiff. Prüf. für Lehrerinnen 
an Volksſchulen. 


} Kommiſſ. Prüf. 

dögl. 

Abg. Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr. 
Bild. Anft. 

ee einer Privat⸗Lehr. 

Abg. Prüf. an der ftädtifch. Lehr. 
ET 

— Prüf. an dem Kgl. kathol. 
eh 


rerinnen-Seminar, zugleid) 
für Externe, 


125 


U. Termine und Orte für die Prüfungen der Yerficket und 
der Lehrer für Taubfinmmenanftoiten im Jahre 1885. 
I. Prüfung für Borfteber: 
zu Berlin an der Königlihen Zaubftummenanftalt am 
18. Auguft und folgenden Tagen. 
II. Prüfungen für Lehrer: 
Provinz 
Dftpreußen: zu Königdberg am 18. November. 


Weſtpreußen: =» Marienburg + 30. Dftober. 
Brandenburg: =» Berlin » 17. September. 
Pommern: » Gtettin « 27. März. 
Doien: :» Schneidemühl - 18. November. 
Sälefien: s Bredlau « 23. Dftober. 
Sadjen: : Erfurt s 9. Juni, 
Schleswig⸗ 

Holſtein: : Shlestwig = 2. November. 
Hannover: :» Hildesheim = 20. April. 
Weſtfalen: Soeſt » 15. Oktober. 

effen-Naffau: » Homberg » 15. September. 

beinproving: = Neuwied .« 2. Zuli, 


V. Termin für die Turnlehrerprüfung. 
Für die im Jahre 1885 zu Berlin abzuhaltende Zurnlehrer« 
prüfung ift Termin auf 
Donnerdtag den 26. Februar und folgende Tage 
anberaumt worden. 


W. Termin für Eröffnung des Aurfus in der Königlichen 
Turnlehrer-Bildungsanftalt, 


Der nächſte Kurſus in der Königlihen Turnlehrer⸗-Bildungs— 
anftalt zu Berlin wird zu Anfang des Monated Oktober 1885 
eröffnet werden. 


126 





X. Termin für Eröffnung des Aurfus zur Ausbildung von 
urnlehrerinnen. 


Für die Eröffnung des nächſten Kurfus zur — — von 
Turnlehrerinnen, welcher in dem Gebäude der Königl. Turnlehrer⸗ 
Bildungsanſtalt zu Berlin (Friedrichftraße 229) abgehalten werben 
wird, ift Xermin auf 

Mittwoch den 8. April 1885 
anberaumt worden. 


Y. Termine für die Turnlehrerinnenprüfungen. 


‚, Die im Jahre 1885 zu Berlin abzubaltenden Turnlehrerinnen- 
prüfungen werden in den Monaten Mai und November ftattfinden, 
der Prüfungdtage beiondere Befanntmahungen erlafjen 
werden. 


2. Termin zur Prüfung für Beichenlehrerinnen au mehrklaffigen 
ua Volks. und an itiefonien e 


, Für die im Jahre 1885 zu Berlin abzuhaltende Prüfung 
für Zeichenlehrerinnen an mehrklaffigen Volks- und an Mittelfhulen 
ift Termin auf 


Montag den 23. März und folgende Tage 
anberaumt worden. 


A. 


127 


Inhaltsverzeichnis des Januar-Februar-Heftes. 


Minifterum der geiſtlichen ꝛc. Augelegenheiten.* 
Wiſſenſchaftliche Deputation für das Medizinalweien . . - 
Techniſche Kommiffion für pharmazeutiſche Angelegenheiten . 
Die Sahverfländigen-Bereiue . 

Ende —— zur verathung über die Berwendüngen 
—— für Kunſtzwecke . - he 

— ildungsanſtalt zu Berlin . . 

Evang. er + Anftalten und Benfionat zu 


Dronßi 
B. Die Königligien Wrovinzialbehörden für die Ünterrihts-Bermaltung 


C. 


“"monspmp 


1. Bro vinz Oftpreußen 


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4 5 Bommern . . re a 
5 . Boien . . 
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7 . Sadjen - * 
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9. ra R a eve, er 18 
10. eſtfalen. Be Ber Se 
11. Heſſen⸗Nafſau I 
12. ——— 
13. Hohenzollernſche Sande : — 


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1. Broving Oſtpreußen. ee 
2. . Weftpreußen . - - 20 ee. 
3. “ Brandenburg . 
4 - Pommern . 
5. . Bojen . 
6. J Schleſien 
1. Sachſen....* 
8. « Schieswig-Bolfein. - »- +» - . . >» 
9. . Hammer . » 2: 0er. 
10. . Behflen ». een. 
11. Heffen Naffau » one. 
12. Rheinprovinz : re 
14. Hohenzollernſche Sande — Re 
Königliche Atademie der Wiffenihaften zu Berlin . th 
Königliche Akademie der Künfte zu Berlin . » 
Königlihe Mufeen zu Berlin .. - Er 
National-Galerie zu Berlin . nn m“ 
Rauh-Mufeum zu Berlin . . - er 

eg Fe Anftalten * Berlin cüoindemn 
önigliche Bibliothel . . SE er Re — — 
5 Per glihe Sternwarte . . » — — 


5 botaniſcher Garten 
4. Königliches geodätiſches Inſtitut und Eentralbireau 
der Europälihen Grabmeflung - 

5. Konigliches — — Dbfernatorium bei 
Potsdam . . . u. 


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10. Atademie zu Münfter . Bde et Se 
11. Lyecum zu Braundberg - ». » .» . 2. 
Die Königlichen techniſchen Hochſchulen 
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.3. Aaden . . . ... 
Notiz wegen der Gymnafial- * sa Reol-Rehranftalten 
Die Königlihen Fehrer- und Lehrerinnen-Seminare 
Die Königlihen PBräparandenanftalten -. » » 2 22 0“ 
Die Königlihe Tanbftummenanftalt zu Berlin . . 
Die Königliche Blindenanflalt zu Steglitz 
Die öffentlihen höheren Mädchenſchulen . . 
Termine für die Prüfungen der FAR an inuſchutin * 
der Rektoren i J. 18868. — 
Desgl. für die ae der Geprerimmen — der ag rei 
fieherinnen i. J 
— für die Prüfungen der Borfeper und * Lehrer an 
Taunbftummenanftalten i. 3 5* —TF 
Termin für die Turnlehrerprüfung im Jahre 1885 E 


. Desgl. für Cröffnung des — u ber — al 


Ichrer-Bildımgsanftalt 


Desgl. für Eröffnung des am au Auebidung von Lu 
lehrerinnen. . 


Notiz A Termin Air. die Lurnleeerinenpräfangen 


Termin zur vrufung für eßenteterimen © an mehrtiafge 
Bolls- und an Mittelihulen i. 9. 1 —— 


Druck von I. F. Etarde in Berlin. 


Seite 


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60 
63 


129 


Gentralblatt 


für 
die gefammte Unterrichts -Derwaltung 
in Preußen. 


Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts» und 
Medizinal« Angelegenheiten. 


AR 3. u. 4. Berlin, den 2. März. 1885. 





Minifterium der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten. 
Seine Majeftät der König haben Allergnädigit geruht, dem 
Minifterial-Direktor im Miniſterium der geiſtlichen, Unter— 
richts· und Medizinal-Angelegenheiten, Wirklichen Ge— 
heimen Ober-Regierungs-Ratb Greiff den Charakter 


als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat Excellenz 
zu berleiden. 


1885. 9 


130 


I. Mllgemeine Verbältniffe. 


1) Cirkular an die Königl. Regierungd-Präfidenten 

im Geltungöbereihe der Kreidordnung, vom 9. Februar 

1884, betreffend Abänderung der Snitruftion zur Ge— 
ſchäftsführung der Regierungen. 


Berlin, den 9. Februar 1884. 

Sn der Girkularverfügung vom 10. Februar 1881 — Minift.- 
Bl. S.157 — ift auf die Aenderungen hingewieſen worden, weldye 
in den Vorſchriften der Snftruftion zur Geſchäftsführung der Re— 
ierungen vom 23. Dftober 1817 (Gej.- Samml. ©. 248), ber 
Allerhoͤchſten Ordre vom 31. Dezember 1825 (Gej.-Samml., 1826, 
©. 6) und der Inſtruktion für die Oberpräfidenten von demfelben 
Tage (Gei.- Samml., 1826, ©. 1) durd die auf den Regierungd- 
präfidenten und die Bezirföregierung bezüglihen Beftimmungen ded 
Drganifationdgefeped vom 26. Juli 1880 eingetreten find. 

An die Stelle dieſer Beftimmungen treten vom 1. April d. 3. 
ab die wejentlich gleidhlautenden, aber anderd numerirten Paragraphen 
des Gejeped über die allgemeine Landeövermwaltung vom 30. Zult 
1883 (Gei.-Samml. ©. 195). 

Der Inhalt der erwähnten Cirkularverfügung bedarf daher für 
die Zeit vom 1. April d. S. ab infofern, ald darin die Paragraphen 
ded Drganijationdgejepes citirt find, einer Berichtigung. Mit Rüd- 
fiht hierauf und auf gewiſſe weitere Abänderungen, melde in den 
Berhältniffen der Bezirköregierung und des Regierungspräfidenten 
als ſolchen durdy die auf die ernannten Mitglieder ded Bezirksaus— 
ſchuſſes bezüglihen Beitimmungen des neuen Gejeßed eintreten 
werden, ericheint ed zwedmäßig, die Cirkularverfügung vom 10. Fe⸗ 
bruar 1881, und die ergänzende Verfügung vom 6. Mai deſſ. 3. 
— Minift.-Bl. S. 161 —, durd are Bemerkungen zu 
erjepen. 

I. Betreffend den Regierungdpräfidenten am Sitze 
des Dberpräfidenten. 


Der gemäß $. 17 des Landesverwaltungsgeſetzes, unter Auf« 
bebung der Vorichriften in $. 15. der Oberpräfidialinftruftion vom 
31. Dezember 1825 und zu D. IV. der Allerhöchſten Drdre von 
demjelben Zage, an der Spipe der Regierung am Sitze des Ober⸗ 
präfidenten ftehende Regierungspräfident hat die Stellung der übrigen 
Regierungspräfidenten. 

U. Betreffend die Stellvertretung ded Regierungs— 
präjidenten. 


Nah $. 20 ded Landesverwaltungsgeſetzes ift, vorbehaltlid der 
Beftimmung in $.146 unter Aufhebung des Schlußfaged zu D. IV, 





131 





der Allerhöchſten Ordre vom 31. Dezember 1825 die Stellvertretung 
der Negierungspräfidenten in der Weije geregelt, dab, abgejehen 
von den bejonderen Fällen, in denen —— eine anderweite 
Anordnung getroffen wird, der dem Regierungspräſidenten für die 
ihm perfönlid übertragenen Angelegenheiten beigegebene Oberregie— 
rungsrath die Stellvertretung des Regierungdpräfidenten in vollem 
—— alſo auch bezüglich des Vorſitzes im Plenum und in den 
Abtheilungen, ſowie bezüglic der Ausübung der Präſidialbefugniſſe 
in Perjonalangelegenheiten u. |. w. ($.40 der Regierungsinftruftion 
vom 23. Dtober 1817 und zu D. VI. der Allerhödften Drdre vom 
31. Dezember 1825) wahrzunehmen, und einer der anderen Ober: 
regierungdrätbe nur im Falle der Behinderung des erftgenannten 
Oberregierungdratbed einzutreten bat. 

Die Stellvertretung des Regierungspräfidenten ald Borfigenden 
ded Bezirksausſchuſſes ift dem beigegebenen Dberregierungdrathe nicht 
übertragen, fondern in den 88. 28, 30 des Kandeövermaltungägejepes 
beſonders geregelt. 


III Betreffend die Berwaltung der Gejdhäfte der 

früheren Abtheilung ded Innern dur den Regierungs- 

präfidenten und die dienftlide Stellung der ihm bei» 
gegebenen Beamten. 


Die Uebertragung der Geichäfte der früheren Abtbeilung des 
Innern auf den Regierungspräfidenten ift nicht in dem Sinne aufs 
ufaſſen, ald ob hierdurch der Regierungdpräfident ald eine bejondere 
ehörde der Regierung gegenübergeftellt worden wäre. Bielmehr 
nimmt der Regierungäpräfident hinſichtlich der Geſchäfte der früheren 
Abtheilung ded Innern dieielbe Stellung ein, wie binfidhtlid der 
ihm bereitd nah D.I. und VI, der Allerhöchſten Ordre vom 31. Des 
zember 1825 zur jelbftändigen Entſcheidung zugemiejenen Angeles 
genheiten. Im Uebrigen aber bleibt der im $. 5 der Regierungd« 
inftruftion vom 23. Dftober 1817 ausgeſprochene Grundiaß beiteben, 
daß feine Abtbeilung — und demnach auch nidt der an Stelle 
der Abtheilung ded Innern tretende Regierungdpräfident — für ſich 
eine bejiondere Behörde bildet, fondern dab, wie auch aud der 
Faffung des 8. 3 Abſatz 1 des Landeöverwaltungdgejepes hervorgeht, 
der Regierungdpräfident und die Regierung zujammen die zur Fü. 
rung der Geſchäfte der allgemeinen Landeövermaltung in der Be— 
zirksinſtanz beſtimmte Behörde bilden. | 
Die Bedeutung der Vorſchrift in $. 18 des Landesverwaltungs⸗ 
geſetzes ift dahin pe dab die früher von der Abtheilung 
ded Innern unter deren Firma kollegialiſch bearbeiteten Geſchäfte 
injoweit, als fie nit an andere Behörden, indbejondere an den Be- 
— und den Kreisausſchuß übertragen worden ſind, von 
em Regierungspräfidenten wahrgenommen werden und unter deſſen 


9* 


132 


Firma und vollen perfönlihen Verantwortlichkeit zur Erledigung 
gelangen. Es bleiben für diefe Geſchäfte alle diejenigen Beſtim— 
mungen der Regierungdinftruftion vom 23. Dftober 1817 und ber 
Allerhöchſten Ordre vom 31. Dezember 1825, welche fi nidht auf 
die follegialijche Behandlung der Angelegenheiten, fondern auf bie 
der Behörde zuftehenden Befugniffe und Verpflichtungen ſowie auf 
deren Stellung zu den vorgejepten oder foordinirten Behörden be» 
iehen, imöbejondere die $$. 6ff., 17 und 19 der Regierungdin- 
Kruftion (megen der in $. 11 dafelbit geordneten Zwangsbefugniſſe 
vergl. bezüglih des Regierungspräfidenten 88. 132ff. des Landes» 
verwaltungsgeſetzes) audy ferner in Kraft, jomweit fie nicht andermeit 
bereitd abgeändert find. Für aufgehoben dagegen — bezüglidy der 
Geſchäfte der biöherigen Abtbeilung des Innern — find diejenigen 
Beitimmungen zu erachten, welche ſich auf die follegiale Behandlung 
und Erledigung der Geſchäfte beziehen. Died gilt indbefondere von 
der Beftimmung in $. 24 Abfag 7e. und $. 27 der Regierungd- 
inftruftion über die zum Vortrag zu bringenden Saden, und von 
8. 28 dajelbft über die Abftimmung. 

Bezügli der von dem Regierungspräfidenten an Stelle der 
Abtheilung ded Innern zu erledigenden Geſchäfte ift die Abhaltung 
von Sitzungen, unter Zuziehung der ihm beigegebenen Beamten ges 
ſetzlich nicht mehr vorgeſchrieben. Es empfiehlt ſich jedoch, dergleichen 
Sipungen audy ferner abzuhalten, damit der Regierungöpräfident in 
der Lage ift, bei wichtigeren Fragen dad Urtheil der ihm beigegebenen 
Beamten zu bören, insbeſondere aber damit leptere die Kenntnis 
des Zufammenbanged der Geichäfte nicht verlieren, und damit nicht 
durch die Beihränfung auf ein eng begrenzte Dezernat ihre Ars 
beitöfreudigfeit gelähmt und in Folge defjen ihre Leiftungsfähigkeit 
gemindert werde. &8 bedarf feiner weiteren Crörterung, da in 
diefen Sitzungen gegen den Willen ded Regierungspräfidenten feine 
Sache zum Gegenftande ded Vortrages gemadt werden darf und 
daß den Velten Bei Beamten nur eine beratbende Stimme zufteht, 
die Entjhliegung aber allein in der Hand ded dafür verantwortlichen 
a bezw. des ihn vertretenden Dberregierungd- 
rathes liegt. 

Die ———— hinſichtlich der Zuziehung ded Juſtitiarius, 
des Kaſſenrathes und der techniſchen Mitglieder der Regierung bei 
der Erledigung gewiſſer Geſchäfte der Abtheilung des Innern bleiben 
mit der letztbemerkten Maßgabe auch ferner in Kraft. 

Hinſichtlich der Rechtsgeſchäfte, die der Regierungspräſident 
in den ihm perſönlich übertragenen Angelegenheiten abſchließt, iſt 
die unter VIII. der Alerhöchften Drdre vom 31. Dezember 1825 
vorgejhriebene Mitzeihnung des Juftitiard auf das Konzept zu be— 
ihränfen. Ob der Regierungspräfident in allen früher zur Abtbei- 
lung des Innern gehörigen Angelegenheiten die Konzepte und Rein: 


133 





ſchriften der zu erlafjenden Verfügungen felbit zeichnen, oder in 
minder wichtigen Angelegenheiten dieje Zeichnung dem ihm beigege- 
benen Oberregierungsrathe übertragen will, bleibt jeinem Ermeſſen 
überlafjen. 

Bei den von dem Regierungäpräfidenten zu eritattenden Be— 
richten find au in Zukunft in Gemäßheit des $. 32 Abjag 3 der 
Regierungdinftruftion die Namen ded Referenten und Pen Bed 
auf der Reinſchrift anzugeben. 

Wenn feitend ded Kegierungspräfidenten dem ihm beigegebenen 
Oberregierungsrathe in einzelnen Fällen oder für gewiſſe Gattungen 
von Geſchäftsſachen die Entiheidung überlaffen worden ift, jo trägt 
ber Zeptere, joweit er nicht durch jpecielle oder generelle Snftruftionen 
befondere Anmweilung erhalten bat, für die getroffene Entſcheidung 
in gleiher Weife, wie bei einer Stellvertretung im Falle der Ab- 
weſenheit oder fonftiger Behinderung des Pegierungspräfidenten, 
oder im Falle einer Stellenerledigung, in eriter Linie die Berant- 
wortlichkeit. 

Im Uebrigen finden bezüglich aller dem Regierungspräfidenten 
perſönlich übertragenen Angelegenheiten, was die Berantwortlichkeit 
der ihm beigegebenen Beamten, inöbejondere des Referenten und des 
Korreferenten betrifft, namentlidy hinſichtlich der rechtzeitigen Erledi- 
gung, gründlichen und vorſchriftsmäßigen Bearbeitung und ange: 
meſſenen Kaffung der anzugebenden Verfügungen, die Beftimmungen 
in $$. 24, 34 bis 36, 42, 44, 45, 47, 48 ber Regierungsinftruftion 
aud ferner inſoweit Anwendung, als diejelben nicht auf der Vor— 
ausjegung einer follegialiihen Beſchlußfaſſung beruhen. 

Falls nad 8. 19 Abjap 2 und 3 des Landesverwaltungsgeſetzes 
die dem Regierungspräfidenten beigegebenen Beamten zugleich bei 
der Regierung beihäftigt, oder die Mitglieder der Regierung zur 
Bearbeitung der dem Regierungspräſidenten übertragenen Geſchäfte 
herangezogen werden, fo ift, jofern ed ſich nur um einzelne Ange- 
legenbeiten oder eine vorübergehende Aushilfe handelt, die bezüg« 
lie Anordnung von dem Regierungdpräfidenten jelbitändig zu er- 
lafien, fofern dagegen eine dauernde Einrichtung und die Uebertras 
gung eined beftimmten Dezernatd in Frage fommt, hierzu unjere 

enehmigung einzuholen. 


IV. Betreffend die Beidhäftigung der ernannten Mit- 
glieder des Bezirksausſchuſſes bei der Regierung und 
deren Abtbeilungen. 


Den ernannten Mitgliedern ded Bezirksausſchuſſes darf nad 
8.31 des Landesverwaltungsgeſetzes eine Vertretung des Regierungs— 
präfidenten oder eine Hilföleiftung in den diefem perſönlich über» 
wiejenen Geichäften (auögenommen in den Hohenzollernſchen Landen 
$.35 a. a.D.) nicht aufgetragen werden. Wohl aber ift ed zuläffig, 


134 


diejelben bei der Regierung und deren Abtheilungen in den Geihäften 
eined Mitgliedes oder Borfigenden unentgeltlich zu verwenden, und 
es wird ſich namentlich bei Meineren Regierungen empfeblen, von 
diejer Befugnis Gebrauch zu maden, inſoweit die Mitglieder des 
Bezirksausſchuſſes dur ihre Thätigfeit bei. dieſem nicht voll be» 
Ihäftigt find. Ob ein Mitglied eined Bezirkdausihuffes geeigneten 
Falld bei der Regierung überhaupt zu beichäftigen ſei, bleibt für 
jedes einzelne Mitglied unferer Entſcheidung vorbehalten; im Uebrigen 
aber ift, fofern es fih nur um einzelne Angelegenheiten oder eine 
vorübergehende Ausbilfe handelt, die bezügliche Anordnung von dem 
Regierungspräfidenten jelbftändig zu erlaffen, — fofern dagegen 
eine dauernde Einrichtung und die Uebertragung eines beftimmten 
Dezernats in Frage fommt, bierzu unjere bejondere Genebmigung 
einzubolen. 

V. Betreffend die Plenarberathbungen der Regierung. 


An den Plenarberathungen der Regierung nebmen ſowohl die 
dem Regierungspräfidenten beigegebenen Beamten ($. 19 des Landes— 
verwaltungsgeſetzes) ald die ernannten Mitglieder ded Bezirksaus— 
ſchuſſes ($. 31) nah Maßgabe der für die NRegierungsmitglieder 
beftebenden Vorſchriften Theil. Es gelten mithin bezüglich dieſer 
Theilnabme, indbejondere ded Stimmredhtes, die Vorſchriften in $. 32 
der Regierungdinftruftion vom 23. Dftober 1817 und zu D. V. ber 
Allerhöchſten Ordre vom 31. Dezember 1825. Die den $$. 5, 31 
der Regierungdinftrultion und zu D. VI. der Allerhöchſten Ordre 
erörterte Einrichtung der Plenarberatbungen erbält dur die Theils 
nahme der ernannten Mitglieder ded Bezirksausſchuſſes eine erböhte 
Bedeutung, indem fie allein den legteren Gelegenheit bietet, ſich an 
den Geſchäften der allgemeinen Landeöverwaltung in ihrem ganzen 
Umfange zu betheiligen und andererjeitö die bei ihrer Geſchäfts— 
tbätigfeit im Bezirfdausihuffe gefammelten Erfabrungen zum Vors 
theile eined ftetigen, einbeitlihen und den Geſetzen entipredhenden 
Ganges der Verwaltung bei den Berhandlungen ded Plenumd zu 
verwerthen. Es wird daber feitend der Regierungspräfidenten 
darauf zu halten fein, nit allein, daß dem Reſſort ded Plenums 
nichtd entzogen wird und die Plenarberatbungen dem Bedürfniife 
entiprechend wiederkehrend abgebalten werden, fondern aud daß die- 
felben in einer für die geſammte allgemeine Landesverwaltung frucht⸗ 
bringenden Weile erfolgen. 

VI. Betreffend die Befugniffe des Regierungdpräfi- 
denten in den zur Zuftändigfeit der Regierung oder 
einer Abtbheilung derjelben gehörigen Angelegenbeiten 
ift der $. 24 des Landeöverwaltungdgeieged maßgebend und find 
demgemäß bie Vorſchriften im 8.39 Nr. 3 der Regierungsinftruftion 
vom 23. Dftober 1817 und zu D. V. Abjag 5 der Allerhöchſten 


135 





Ordre vom 31. Dezember 1825 für aufgehoben zu erachten. Da- 
egen find die zu D. VII. der Allerhöchſten Ordre beftimmten Be- 
Fugniffe der Abtheilungsddirigenten unverändert gelaflen. 


Der Miniiter des Innern. Der Kinanz-Minifter. 
v. Puttkamer. v. Scholz. 


An 
die Königl. Regierungs- Bräfidenten in den Brovinzen 
DOftpreußen, Weftpreußen, Brandenburg, Pommern, 
Schleſien und Sadjen. 





Berlin, den 9. Februar 1884. 
Abſchrift vorſtehender Verfügung überſenden wir Em. Hoch— 
wohlgeboren mit dem ergebenften Bemerken, daß dieſelbe dort mit 
folgenden Maßgaben zur Anwendung fommt. 
Bezüglich der Stellvertretung ded Regierungdpräftdenten (II. Ab- 
ſatz 1), welche bei der Regierung zu Stralfund nad $. 21 Abiap 2 
des Landesverwaltungsgeſetzes durch ein von den zuitändigen Mi- 
niftern beauftragtes Mitglied erfolgt, bewendet es bei den diejerhalb 
at ne Anordnungen. 
ie zur Zuftändigfeit der Regierungsdabtheilungen des Innern 
gehörigen, jegt gemäß der 88. 18, 21 Alap 1 von dem Regierungd- 
präfidenten zu verwaltenden Geſchäfte (III.), werden nad deffen 
Anmeilungen von den Mitgliedern der dortigen Regierung bearbeitet. 
Die Anwendbarkeit der unter III. gegebenen Vorſchriften regelt ſich 
daher nach dem Gegenftande des Geſchäftes. 


Der Minifter ded Innern. Der Finanz-Minifter. 
v. Puttlamer. v. Scholz. 


An 
. die Königl. Regierungspräfidenten zu Stralfund 
und zu Sigmaringen. 


2) Sechste Nadhtragdverordbnung, betreffend die Kau— 

tionen derBeamten aud dem Bereiche des Minifterium 

ber geiftlihen, Unterrihtd- und Medizinal-Angelegen- 
beiten. Bom 23. Zuni 1884.*) 


Wir Wilhelm, von Gotte8 Gnaden König von Preußen ıc. 
verordnen auf Grund des $. 3 des Gejeped vom 25. März 1873, 
betreffend die Kautionen der Staatdbeamten (Gefep-Samml. ©. 125), 
was folgt: 
*) Berkündet duch die Geſetz Sammlın r bie Rönigl. 
—— pro 1884 Eat Mr. ri 309 tan. (ar. 9011. — 
Ofr. Eentralbl. pro 1874 Seite 565; pro 1880 Seite 513. 





136 


Einziger Paragraph. 

Die von den in der Anlage zur Verordnung vom 5. April 
1880 (Gejep-Sammi. ©. 257) sub B Po. 30 aufgeführten Klofter- 
rezeptoren zu Hildeöheim und Northeim zu leiftende Kaution wird 
auf den Betrag von je 9000 Marf erhöht. 

Urkundlich unter Unferer Hödfteigenhändigen Unterjchrift und 
beigedrudtem Königlihen Snfiegel. 

Gegeben Bad Emd, den 23. Juni 1884. 


(L. S.) Wilhelm. 
v. Goßler. v. Schol;. 


3) Mebertragung der Entidheidung über Berjegung 
eines Beamten in den Rubeftand, ſowie über Feftjegung 
der Penjion auf die Provinzialbehörden. 


Berlin, den 11. Detober 1884. 

Den nadgeordneten Behörden meined Reſſorts laffe ih anbei 

Abichrift der unterm 29. Zuli d. J. — M. d. J. LA. ; 

5 M. I. 9442 — von dem Herrn Minifter ded Innern und dem 

Herrn Finanz-Minifter den Provinzialbebörden der allgemeinen Ber: 

waltung ertheilten Anweifung zur Ausführung des $. 21 Abjag 3 

und des $. 22 Abjap 2 des Gelehed vom 30. April d. J., betreffend 

Abänderungen ded ——— vom 27. März 1872, zur Kennt» 

nidnahme und gleihmäßigen Beachtung in vorfommenden Fällen 
zugehen. 

Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
die nachgeordneten Behörden des diesjeitigen Reſſorts. 
G. IH. 2735. U. 1.11. Ill.a. 





Berlin, den 29. Juli 1884. 

Auf Grund des $. 21 Abjap 3 und des $. 22 Abjap 2 des 
Geſetzes vom 30. April 1884, betreffend Abänderungen des Penfiond- 
gejeped vom 27. März 1872, (G. ©. ©. 126)*) wird hierdurch 
die Entſcheidung darüber, ob und zu weldhem Zeitpunfte dem auf 
Berjegung in den Ruheſtand gerichteten Antrage eined bei dem 
Königlichen Ober: Präfidium, ıc. angeftellten Beamten, für defjen 
Stelle Em. ıc. (Dem ıc.) die Anftellungsbefugnis zuſteht, ſtattzu— 
geben ift, ſowie ob und welche Penfion demielben bei einer von ihm 


*) Gentralbl. f. d. Unt. Berw. pro 1884 Geite 383; pro 1872 ©. 1% ; 
pro 1882 ©. 277. 


137 


beantragten Verjegung in den Nubeftand gebührt, dem Herrn Ober: 
Präfidenten ıc. übertragen. 

Bei Ausführung diejed Auftrages find die für die Handhabun 
der er. erlaffenen Anweilungen (vergl. — 
Min. Bl. d. i. V. 1883 ©. 54)*) zu beachten, zu deren Er— 
gänzung hier noch Folgendes bemerlt wird: 

1. Dem Antrage eined Beamten, welcher das 65. Lebensjahr 
noch nicht vollendet bat, auf VBerjegung in den Ruheſtand unter 
Gewährung von Penfion darf von Em. ıc. (Dem ıc.) nur dann 
entſprochen werden, wenn Sie denjelben nad pflihtmäßigem Er: 
ae wegen Schwäche feiner geiftigen oder förperlihen Kräfte für 
dauernd unfähig erachten, die Pflichten deö ihm übertragenen jowie 
eined anderen Amted der allgemeinen Verwaltung von nicht gerine 
gerem Range und Dienfteinfommen zu erfüllen, und der Beamte 
den Antrag bedingungslos geitellt hat. 

2. Während der Dauer einer gegen einen Beamten einges 
leiteten ftrafrehtlihen oder Disziplinar=-Unterfuhung ift dem An— 
trage dedjelben auf Penfionirung nicht Folge zu geben. 

3. Der Zeitpunkt für die Berjegung eines Beamten in den 
Ruheſtand ift, wenn nicht bejondere dienftlihe Rüdfidhten eine ab: 
weichende Anordnung erfordern, immer auf dad Ende eined Monates 
a beftimmen (cfr. 88. 24, 25 und 29 des Penfiondgefeges vom 

7. März 1872). Sofern diejer Termin nicht mit dem Ende eines 
Kalender-Duartaled zujammenfällt, ift zur Vermeidung jpäterer 
Gehaltderftattungen thunlihft die Zuftimmung des Beamten dazu 
herbeizuführen, daß die legte Gehaltözahlung nur für den Zeitraum 
bis zum Ausſcheiden ded Beamten aus dem Dienite erfolgt. 

Die Vorjchriften des $. 24 ded Penſionsgeſetzes finden auch 
auf die etatömähig unter Vorbehalt der Kündigung oder des MWider- 
rufes angeftellten Beamten ($. 2 Abjap 1 des Penſionsgeſetzes) An- 
wendung. 

4. Wird nahträglih ein Rechtsanſpruch auf Erhöhung einer 
Penfion anerkannt, fo findet eine Nachzahlung der Differenz zwiſchen 
der erhöhten und der früher angewiejenen Penfion nur in den durch 
die Vorſchriften über die Verjährung beftimmten Grenzen ftatt. 

5. Die rehtlihen Folgen eined Disziplinar-Erkenntnifjed des 
Königlichen Staats-Miniſteriums, durdy welches ein Beamter zur 
Dienitentlaffung unter Bewilligung eines Theiled der geiepliden 
Penſion ald Unterftüung verurteilt ift ($. 16 Nr. 2 ded Disziplinar- 
geieped vom 21. Zuli 1852 — Gel. S. ©. 465 —), treten für 
die Einftellung der Gehaltdzahlung und die demnädjitige Gewährung 
der Unterftügung mit dem Beginne deöjenigen Monates ein, welcher 
auf den Monat folgt, in welchem dem Beamten das Urtheil bekannt 


*) Gentralbl. pro 1883 ©. 478. 


138 


gemadt iſt. (Bergl. Cirkular- Verfügung vom 27. Februar 1865 
— Min.“Bl. d. i. B. ©. 149 —)*) Die Dienftzeit ded Beamten 
ift nur bis zu dem Tage diejer Befanntmahung des Urtheiled zu 
berechnen. 

6. Nah $. 1 Abjag 1 des Penfiondgeieged ift ein Anſpruch 
auf Penfion nur dann begründet, wenn der Beamte in Folge eines 
förperlihen Gebrechens oder — Schwäche ſeiner körperlichen 
oder geiſtigen Kräfte zu der Erfüllung ſeiner Amtspflichten dauernd 
unfähig iſt und deshalb in den Ruheſtand verſetzt wird. 

In jede Anweiſung zur Zahlung einer Penſion an einen Be— 
amten, welcher das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, iſt daher 
die ausdrückliche Erklärung aufzunehmen, dab der Beamte „wegen 
Dienftunfähigkeit” in den Ruheſtand verſetzt ſei. Der Anweiſung 
ift eine bis auf weitere Anordnung in der biöher üblichen Weije 
aufgeftellte, von Em. ıc. (Dem :c.) zu vollziehende Penſions-Nach— 
weiſung beizufügen. 

7. Auf Grund des 8. 1 Abjap 2 des Penſionsgeſetzes tritt die 
Penſionsberechtigung eines Beamten bei fürzerer ald zehnjähriger 
Dienftdauer nur dann ein, wenn derjelbe die Krankbeit, are 
oder jonftige Beihädigung, welche feine Dienftunfähigfeit herbeige- 
führt bat, fidh bei Ausübung des „Preußiſchen Civil-Staatödienftes* 
oder aus Veranlaſſung deöjelben zugezogen hat. Iſt dagegen z. B. 
die Dienſtunfähigkeit die nadträglid bhervorgetretene Folge einer 
in Beranlafjung früheren Militärdienfted entftandenen Krankheit, 
fo findet die Vorjchrift feine Anwendung. 

8. Iſt einem im Disziplinar-Berfahren zur Dienftentlaffung 
verurtheilten Beamten nady der Entiheidung der Disziplinar-Behörde 
ein Theil des geſetzlichen Penſionsbetrages ald Unterftügung zu ges 
wäbren ($. 16 Nr. 2 ded Disziplinargefeped vom 21. Zuli 1852), 
fo findet die in dem $. 9 des Penfiondgejeped vorgeichriebene Ab» 
rundung auf volle Thaler nur für den zablbaren Theilbetrag der 
geſetzlichen Penfion, nicht dagegen für diejenige Penfion, von welcher 
der Theilbetrag zu berechnen ift, Statt. 

9. Die in die Befoldungsetatd aufgenommenen Funktions— 
ulagen der Kanzlei» Inipeftoren und Botenmeilter find penfiond- 
— wenn fie den Beamten ohne Vorbehalt des Widerrufes ver- 
lieben find. Diejelben treten dem jeweiligen Gebaltsjage, melden 
der Beamte zur Zeit der Penfionirung bezieht, hinzu und zwar auch 
dann, wenn dieſer Gebaltsjag dad höchſte Normalgehalt der betref- 
fenden Beamten- Kategorie ($. 10 Nr. 4 des Penſionsgeſetzes) bereits 
erreicht bat. 

Der Durchſchnittsſatz des Wohnungsgeldzuſchuſſes (F. 6 des 
Geſetzes vom 12. Mai 1873 — Geſ. S. S. 209 —)*) gelangt 


*), Gentralbl. pro 1865 Seite 453. 
**) Degl. pro 1873 Seite 259. 


139 





allgemein bei der Berechnung der Penfion auch injoweit zur An- 
rechnung, ald ‚damit das höchſte Normalgehalt der Dienftlategorie 
der Beamten überichritten wird. 

10. Die Vorſchriften des $. 11 des Penſionsgeſetzes finden 
feine Anwendung auf Beamte, welde vor ihrer Wiederanftellung 
definitiv aud dem Staatödienfte ausgefhieden waren. Der Beredh- 
nung einer diefen Beamten zu gewährenden Penfion ift daher ledig- 
li das von ihnen in der legten neuen Stellung bezogene Dienft- 
einfommen zu Grunde zu legen ($$. 10 und 28 Abjap 1 des Pen- 
fionsgeſetzes). Zu diefem Dienfteinfommen gebört eine neben dem 
neuen Stelleneinfommen an diejelben zahlbar gebliebene Penfion nicht. 

Der Berehnung der Penfion aus der legten Dienftftellung wird 
die geſammte Dienftzeit zu Grunde gelegt. Beträgt die fo beredy- 
nete Penfion der lepten Dienftftellung weniger ald eine in ber 
früheren Dienftftelung erdiente Penfion, jo ift der Betrag der 
legteren wieder anzumeijen. 

Im Uebrigen fann der $. 11 ded Penſionsgeſetzes nur iniofern 
und injoweit zur Anwendung gelangen, ald dad frühere Dienft« 
eintommen von dem Beamten mit Penfiondberehtigung bezogen ift. 

11. Die Anrehnung derjenigen Zeit, während welcher die Zeit 
und Kräfte eined Beamten durdy die ihm übertragenen Geicäfte 
nur nebenbei in Anjprud genommen geweſen find, darf bei ver 
Penfionirung nur dann ftattfinden, wenn die Stelle, deren Pflichten 
der Beamte erfüllt bat, in den Beſoldungs-⸗Etats aufgenommen war. 

12. Bei der Feſtſtellung der Penſion eines Beamten, welcher 
in Folge ſtrafgerichtlichen Urtheiles oder eines Disziplinar-Erkennt⸗ 
niſſes Fin frübereö Amt verloren batte, ift, wenn derielbe nad er— 
folgter Wiederanftelung im unmittelbaren Staatödienfte aus dem 
neuen Amte ausſcheidet, die vor dem Berlufte des früheren Amtes 
im Givildienfte zurüdgelegte Dienftzeit nit anzurechnen, während 
die Anrechnung der Seit eined Militärdienfted ftattzufinden bat. 
Die Dienftentlaffung auf Grund vorbehaltenen Kündigungsredhtes 
bat den Berluft ded Anipruches auf Anrehnung der früheren Eivil- 
dienftzeit bei Feſtſtellung des Penfiondanipruches ded Beamten, 
mweldyer aus einem ihm wieder verliehbenen Amte in den Rubeftand 
verfept wird, auch dann nicht zur Kolge, wenn die Dienftentlaffung 
zur Strafe angeordnet war. 

13. #ält nad $. 28 Abfap 2 ded Penfiondgefeped in Folge 
der Gewährung einer neuen Penfion an einen wieder angeftellten 
Penfionär die demjelben früher aus der Staatskaſſe bewilligte Penfion 
fort. jo ift bei Anweiſung der neuen Penfion augleih eine ent» 
Ipredbende Anordnung wegen Wegfalled der früberen Penfion zu 


treffen. 
14. Die Vorjchriften des N 107 des Militär-Penfiondgejepes 
vom 27. Zuni 1871 (R. Gel. Bl. ©. 275), nad) denen die von 


140 





Civilbeamten früher erdienten Militärpenfionen bei dem Ausſcheiden 
derjelben aud dem Civildienfte den Militärfonds zur Laft fallen, 
finden nur Anwendung auf die Penfionen der Militärperjonen der 
Unterflafjen (zweiter Theil des Geſetzes). 

Dieje Vorſchriften kommen aud dann zur Anwendung, wenn 
die von den Invaliden erdiente Nilitärpenfton vor der Anftellung 
oder Beihäftigung im Civildienfte thatfächlich nicht zur Anweiſung 
gelangt ift (Ausführungs-Beſtimmungen ded Bundesrathed vom 

2. Februar 1875 VIL 1 — Min. Bl.d.i.B. 1875 ©. 146 —).”) 
Die deöfalld in die Kolonne „Bemerkungen” der Penſions-Nach— 
weilungen aufzunehmende Beiheinigung ift daher immer dahin zu 
formuliren, ob und melde SInvalidenpenfion der Beamte „erdient“ 
bat. Die Beicheinigung, daß derielbe eine ſolche Penfion nicht be— 
* habe, genügt nicht. Dem Vermerke, daß der Beamte eine 

nvalidenpenſion erdient habe, ift in jedem Kalle hinzuzufügen, ob 
die Erftattung des Betrages derielben aus dem allgemeinen Penfiond- 
fonds des Deutihen NReiched oder aus dem Reichs-Invalidenfonds 
(Reihögeieg vom 23. Mai 1873 8.1 — R. ©. Bl. ©. 11T — 
und vom 11. Mai 1877 8.1 — R ©. Bl. ©. 495 —) zu er: 
folgen bat. 

Zu den aus Militärfonds zu erftattenden Invalidenpenfionen 
gehören aud die Dienftzulagen, nicht dagegen die Kriegdzulagen und 
die Berftümmelungszulagen (Ausführungs-Beftimmungen des Bunded- 
rathed a. a. D. VII 6). 

15. Gradten Em. ıc. (Dad ıc.) die Entideidung über die 
Penfionirung eined Beamten für zweifelhaft, oder die Gewährung 
eines Rubegehalted auf Grund des $. 2, Abſatz 2, beziehungsweiie 
ded $. 7 des Penfiondgejeped, oder die Anrehnung einer nicht 
bereitö als penfiondfähig zugeficherten Dienftzeit auf Grund ber 
$$. 18 und 19 Nr. 1 und 2 für angezeigt, oder find Bedingungen 
an einen auf Verſetzung in den Ruheſtand gerichteten Antrag von 
dem Antragfteller gefnüpft, jo ift an und zu berichten und mird 
dann die Penfion durch und feftgeießt. 

In gleicher Weile ift zu verfahren, wenn eine Berfegung in 
den Ruheſtand auf dem im $. 89 aq. des Diäziplinargefeged vom 
21. Suli 1852 (Gel. S. ©. 465) vorgeſchriebenen Wege eingeleitet 
und gemäß $. 92 a. a. D. zu verfügen ift. 

16. Im die zu erftattenden Berichte über die Gewährung von 
Penfion auf Grund des $. 2 Abſatz 2 und des $. 7 des Denhiond: 
—5 — ſind allgemein genaue Angaben über die Dienſtführung des 

eamten, ſeine Vermögens- und Familien-Verhältniſſe aufzunehmen, 
namentlich alſo auch über Alter und Zahl der Familienmitglieder, 


*) Centralbl. pro 1875 Seite 611. 


141 





fowie darüber, ob derjelbe Verwandte hat, weldhe zu feiner Unter« 
ftügung fähig und verpflichtet find. 

Die Bewilligung eines Ruhegehaltes in der vollen Höhe der 
geſetzlichen zuläffigen Penfion bildet bier die nur unter beſonders 
dringenden Umſtänden ftatthafte Ausnahme. 

17. Anträge auf Verleihung von Auszeihnungen an Beamte 
aus Anlaß ihrer von Ihnen verfügten Penfionirung find, foweit 
thunlich, fpäteftend ſechs Wochen vor dem beftimmt zu bezeichnenden 
— des Ausſcheidens der Beamten aus dem Dienſte einzu— 
reichen. 


Der Miniſter des Innern. Der Finanz-Miniſter. 
In Vertretung: Herrfurth. Im Auftrage: von Lentz. 


An 
fämmtliche Herren Ober- Bräfidenten, (et ig layer 
Regierungs-Präftdien, den Herrn Präfidenten der Königl. 
inanzdireltion in Hannover, die Herren Dirigenten der 
Önigl. Direktion der direften Steuern und der Königl. 
Minifterial-, Militär- und Bau⸗Kommiſſion bier. 
M. d. 3. I. A. 5829. 
F. M. 1. 9442. 


4) Mafregeln zur Verhütung von Shädigungenälterer 
BaudenfmälerbeiAusfhmüdungvon Kirchen-ze. Fenftern 
mit Glaömalereien. 


Berlin, den 1. September 1884. 
Es ift wahrgenommen, dab bei Ausfhmüdung von Kirchen⸗ ıc. 
Fenftern mit Gladmalereien häufig nicht mit audreihendem Ber: 
ftändniffe und Beachtung der architektoniſchen Rüdfihten verfahren 
wird, daß injonderheit auch fteinerne Fenfterpfoften älterer Bauwerke, 
jelbft wenn fie ald charakteriſtiſche Architekturtheile von Bedeutung 
find, als ftörended und wertblojed Hindernid angeſehen und, um 
möglichft breite Flächen zu figürlihen Darftelungen zu gewinnen, 
bejeitigt werden. 
iefe Behandlung verftößt gegen die Grundfäge, welche für die 
Erhaltung alter Baudentmäler maßgebend fein müffen und es ift 
daher die Pflicht der zur Mitwirkung bei ſolchen baulihen Vor— 
nahmen, fei es unmittelbar, jei ed in Auffitöftellung berufenen 
Behörden, derartigen Schädigungen älterer Baudenkmäler in ges 
eigneter Weiſe vorzubeugen. 
Indem ich die Aufmerkſamkeit der betheiligten Behörden bier- 
auf lenfe und anheimftelle, die nachgefegten Organe auf den Gegen- 
ftand hinzumeifen, will ich in zweifelhaften Fällen einer vorgängigen 


142 





Anzeige entgegenjeben, um nad Lage des einzelnen Falle die Ge- 
nehmigung zu ertheilen oder zu I 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Barkhauſen. 


An 
fämmtlihe Königl. Regierungen, fowie an die Königl. 
Konfiftorien der neuen Provinzen. 
G. Ill. 6194. U. IV. V. 





Vorftehende Verfügung ift den Herren Biihöfen zur Kenntnid« 
nahme abjchriftlidy mitgetheilt worden. 


5) Berlagövertrag; Bereinbarung über Heraudgabe 
neuer veränderter Auflagen; Uebergang der Rechte des 
Urbeberö auf deſſen Erben. 

Gefeg, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken u.f. w. 
vom 11. Juni 1870, 8. 1,8.3, 8. 5 lit. c. 
In Sachen ded Berlagdbuhhändlerd B. in B., Bellagten und 
Revifiondklägers, 
wider 
die Witwe ded Regierungs-Rathes ©. v. N. in M. und deren 
Kinder, Kläger und Revifiondbeflagte, 
bat das Reichsgericht, Zweiter Givilfenat, am 1. Zuli 1884 für 
Recht erkannt: 
das Urtheil des Erften Civilfenates des K. b. DOber-Landes- 
gerichted zu B. vom 3. Dezember 1883 wird injomweit aufge- 
boben, als dasſelbe die Berufung auch gegen Abjat II des 
UÜrtbeiled des Landgerichtes B. vom 28. Mai 1883 zurüd- 
—— und über die Koſten erkannt hat; zur anderweiten 
erhandlung und Entſcheidung hierüber wird die Sache an 
das Berufungsgericht zurückverwieſen; im Uebrigen wird die 
Revifion zurüdgemwieien; von den Koſten der Reviſionsinſtanz 
wird dem Reviſionskläger die Hälfte auferlegt; die Entſchei⸗— 
dung über die weitere Hälfte bleibt dem künftigen Urtheile 


vorbehalten. 
Thatbeftand. 


Der Finanz-Rehnungs-Affeffor S.v. N. ſchloß am 1. Dftober 
1856 mit dem Buchhändler B. einen Vertrag, gemäß deſſen er 
diefem dad volftändige Verlagsrecht an feinem Werke: „Handbuch 
der gejammten Finanzverwaltung im Königreihe Bayern einjdhlieh- 
lid der Pfalz“ gegen Zahlung eined Honorard von 10 Gulden für 
* Druckbogen uͤbertrug, und in deſſen Ziffer 3 insbeſondere be— 

immt war: 


143 


Der Berlagsbuhhandlung fteht dad vollftändige Verlagsrecht 
für die erfte und die folgenden Auflagen zu und zahlt die— 
jelbe für jede neue Auflage ?/, ded Honorard der erſten Auf- 
lage, wofür der Berfafjer die inzwiſchen nothwendig gemor- 
denen Wenderungen und Verbeſſerungen vorzunehmen fid 
verpflichtet.“ 

Nahdem im Sahre 1864 eine zweite Auflage erſchienen war, 
ftarb der Berfaffer. 

Dom Fahre 1881 an ließ der Berleger, ohne Zuftimmung der 
Erben, ein Werk erjcheinen mit dem Kitel: 

„Handbuch der gejammten Finanzverwaltung im Königreiche 
Bayern von I. H., Finanz» Rechnungs » Kommifjär in R., 
berauögegeben ald dritte Auflage des gleichnamigen Hand— 
budes von ©. v. N.“ 

Der allgemeine Theil ift bereits erfchienen. 

Die Erben des Lepteren fanden bierin eine Verlegung ihres 
Urheberrechtes und erhoben Klage gegen B. mit dem Antrage, auds 
zuſprechen: 

1) Der Beklagte hat keine Befugnis, ohne Zuſtimmung der 
Erben des verlebten Regierungs-⸗Rathes S. v. N. deſſen Bunde 
budy mit Veränderungen neu aufzulegen. 

2) Derfelbe ift ihuldig, */, des Autorhonorard der erften Auf: 
lage ded Werkes, ſoweit diefed Honorar für den allgemeinen 
ir der eriten Auflage ſich berechnet hat, an Kläger zu 
zablen. 

Der Beklagte entgegnete, dad Werk von H. fei ein jelbitändiges 
— ———— in Wirklichkeit alſo feine neue Auflage des Werkes 
von S. v. N. 

Abgefehen hiervon jeien die Rechte ber Kläger nicht verlegt, da 
das Autorreht auf ihn übertragen fei, alfo auf die Erben nicht über- 
gegangen fein könne. 

edenfalls hätten dieſe auch die Pflichten ihred Erblaſſers zu 
erfüllen gehabt, hätten alſo für die Neubearbeitung forgen müſſen 
und da er felbit died für fie —— ſo könne er die bezüglichen 
Koſten aus dem Geſichtspunkte der Geſchäftsführung ſowie der un« 
gerechtfertigten Bereicherung verlangen; das Honorar von H. aber 
überſteige den Honoraranſpruch der Kläger. 

Das Landgericht B. erkannte durch Urtheil vom 28. Mai 1883 
nach den Klageanträgen. 

Die vom Beklagten eingelegte Berufung wurde durch Urtheil 
bed Ober⸗Landesgerichtes B., auf deſſen Thatbeſtand Bezug genom= 
men wird, zurückgewieſen und zwar im Weſentlichen aus — 

en: 


Gründ 
Mad die Frage betreffe, ob ein felbftändiges Geiftes- 
produft vorliege, jo fündige fi das fragliche Werk ſchon in 


144 





jeinem Zitel ald dritte Auflage des Werkes des S. v.R. an, 
audh jei alled dasjenige, wad aud der Zeit der zweiten Auf: 
lage noch Geltung hatte, zumeift wörtlih aufgenommen, 
nn aber dad Syſtem ded S.ſchen Werkes beibehalten 
worden. 

Es liege daher blod eine UWeberarbeitung des leßteren 
Merkes, keineswegs ein vollſtändig neues Geifteöproduft vor, 
wenn auch nicht zu verfennen jei, daß die neue Ausgabe durch 
die mannigfadhe Umgeftaltung der Gejepgebung an Ausdeh— 
nung erheblich zugenommen habe. 

Was die Tragweite ded Verlagsvertrages anbelange, fo 
bringe ed die Natur ded Verlagövertraged mit fi, daß ber 
Verleger dad Werk nicht in veränderter Geftalt neu heraus— 
geben dürfe, da der geiftige Gehalt und die litterarifche Form 
einzig und allein durch den Autor beftimmt werde, ſohin ein 
bödft perfönliches Recht bilde. 

Nah 8. 3 des vorliegenden Bertraged habe B. dad uns 

beſchränkte Berlagsredht erworben, zufolge defjen er über dad 
Merk in unveränderter Geftalt gegen Zahlung ded bedungenen 
Honorard beliebig verfügen dürfe, Dagegen ſei ed ihm nicht 
geftattet, ohne ee des Autord oder feiner Erben 
am neue Ausgabe mit verändertem Inhalte erjcheinen zu 
aſſen. 

Zwar habe ſich S. v. N. verpflichtet, ſein Werk zeitge— 
mäß zu ändern, allein dieſe höchſt perfönliche Pflicht ſei mit 
defien Tode weggefallen. Eine Berehtigung, ohne Zuftim- 
mung der Erben, von einem Dritten die nöthigen Aende- 
rungen vornehmen zu laffen, könne B. aus fraglider Stipu- 
lation nicht herleiten, da im foldyer Ausdehnung dad Autor» 
recht auf ihn nicht übergegangen ſei. 

Eine Aufrehnung der bezüglichen Auslagen fei ſchon in 
Folge der vorliegenden Rechtöverletzung ausgeſchloſſen, aber 
auch deöhalb unftatthaft, weil die Verpflichtung des Autord 
mit feinem Tode erlofhen, daber nicht auf feine Erben über- 
gegangen fei. 

Gegen diejed am 22.. Dezember 1883 zugeftellte Urtheil legte 
der Bellagte am 19. Sanuar 1884 Revifion ein. 


Entjheidungdgründe, 


l Was die Frage betrifft, ob das ftreitige Werk, abgeiehen 
end vom Berlagövertrage, dem v. S.'ſchen Werke gegenüber als 
achdruck im Sinne ded Reichsgeſetzes vom 11. Juni 1870 zu be— 
trachten ei, oder aber, ob es eine felbftändige geiftige Arbeit bilde, 

fo ift fie ohne Rechtsirrthum in erfterem Sinne entichieden. 
In eingehender Begründung ift dargelegt, daß nicht bloß daß» 


145 





jenige, was aus der Zeit der zweiten Auflage des v. N.'ſchen Hand» 
buches noch Geltung batte, meift wörtlid in das ſich felbit als 
dritte Auflage jenes Handbuches bezeichnende Werk aufgenommen, 
ſondern daß indbejondere au das Syſtem jenes Handbuches beibe- 
balten worden fei und überhaupt nur eine Ueberarbeitung dedjelben 
vorliege; hiernach aber war die Annahme gerechtfertigt, daß, ſoweit 
nicht etwa der Verlagevertrag eine andere Auffafjung bedingt, Nady- 
drud im Sinne der 88. 4—T des gedachten Reichögejepes vorliegt. 

I. Es ift daher zu prüfen, ob etwa Bellagter dad Recht, die 
fragliche dritte veränderte Auflage zu veranftalten, aus dem mit dem 
verlebten v. ©. abgeichlofjenen Verlagsvertrage ableiten fonnte, und 
ericheint ed zu diefem Zmede ſachgemäß, zunädft dad Weſen ded 
Urheberrechtes, ſoweit nöthig, zu erörtern, ſodann die bezüglidhen 
Prinzipien auf dad Verhältnis des Urbeberd und jeiner Rechtsnach— 
folger zum Berleger anzuwenden und jchließlid die dur den In— 
halt deö vorliegenden Verlagsvertrages veranlaßten bejonderen Be: 
trachtungen anzureiben. 

a. Es kann feinen Zweifel erleiden, dab dad Reichsgeſetz vom 
11. Suni 1870, ſich anſchließend an die beftehende Doftrin, nicht 
etwa blo& das Vermögendintereffe, jondern auch das geiftige Intereffe 
des Schriftitellerdö, dad Intereſſe, welches derjelbe daran hat oder 
haben fann, daß jein Werf nicht oder dab ed nur fo, wie ed verfaßt 
ift, veröffentlicht wird, fügen will. Es genügt, in diefer Beziehung 
auf die Beltimmungen in $. 5 ded Gelehed, jowie darauf hinzu— 
weilen, dab in $. 24 ded Entwurfes ausdrüdlich beftimmt war, ed 
trete die Beitrafung des Nachdruckes aud ein, wenn ein vermögend- 
rechtliher Schaden nicht zugefügt worden ſei und dieje Beftimmung 
von der Kommijfion nur deöhalb befeitigt wurde, weil man fie dem 
jeßigen $. 22 gegenüber für ſelbſtverſtändlich erachtete. 

Menn daber in 8.1 a. a. D. dem Urbeber eines Schriftwerkes 
dad ausſchließliche Recht verliehen ift, dasielbe auf mechaniſchem 
Wege zu vervielfältigen, jo bat died den Sinn, daß der Urheber 
befugt jei, jede ohne feinen Willen von einem Dritten veranftaltete 
mechaniſche Vervielfältigung ald Verlegung jeined Urheberrechtes zu 
betradhten und gegen He mit den vom Belege gegebenen Mitteln 
einzufchreiten, * daß er verpflichtet wäre, eine Vermögensbeſchä— 
digung darzuthun oder überhaupt die Beweggründe, melde ihn be— 
ftimmen, fein Urheberrecht geltend zu maden, Far zu legen. 

Das Urheberrecht Eennzeichnet fi hiernach als ein abjolutes 
Recht gleih dem Eigenthumsrechte, welches jedem Dritten gegenüber 
unbedingt geltend gemadt werden fann. 

In $.3a.a.D. ift nun ganz allgemein beftimmt, dab daß 
Urheberrecht auf die Erben übergebe und auf andere Perjonen über- 
tragen werden fünne und $. 4 Abfap 1 erklärt ebenjo allgemein: 
„Jede mechaniſche Vervielfältigung eined Schriftwerfes, welche ohne 


1885. 10 


146 


— des Berechtigten ($$. 1, 2, 3) hergeſtellt wird, heißt 
Nachdruck und ift verboten. 

Diejen Beftimmungen gegenüber fann die früher in der Doftrin 
vielfach vertretene, jedoch auch vielfady beftrittene Anfidht, daß mit 
dem Tode des Schriftitellerd dad Urheberrecht infofern eine Aendes 
rung erleide, ald es nur feiner vermögensredtlichen Seite nach auf 
die Erben ıc. übergehe, im Uebrigen aber, nämlid) was die Indivi— 
dualrechte ded Schriftitellerd angehe, erlöſche, feine Geltung bean- 
ſpruchen, vielmehr iſt ed ald Willen ded Geſetzes zu erachten, daß 
das Urheberreht in demjelben Sinne und Umfange, mit dem näm— 
lien Charakter eines unbedingten Verbietungsredhtes, wie ed in den 
Händen des Schriftitellerd jelbjt beftand, aud auf die Erben und 
jonftigen Rechtsnachfolger übergebe. 

Die Gründe, melde aus der Entſtehungsgeſchichte des Gejepes, 
fowie aud dem Zwede und Geilte desjelben entnommen werden 
fönnen, jprechen nicht gegen, jondern entſchieden für diefe aud dem 
Haren Wortlaute fi ergebende Auslegung. 

In erfter Beziehung ift hervorzuheben, daß das bayeriſche Geſetz 
vom 28. Suni 1865 in $. 50 den Uebergang des Urheberrechtes auf 
die Rechtsnachfolger in einer einzigen Beziehung, nämlid was die 
Erefution in dieſes Recht betrift, beichränft hatte, daß aber der 
Entwurf des Neichögeießed in $. 44 auch diefe Ausnahme durch 
eine auddrüdlihe Beſtimmung bejeitigen wollte, und dieje Beitim- 
mung nur deöhalb geſtrichen wurde, weil fie jelbitverftändlich erſchien. 

Was ferner Anned und Geiſt des Gejeped anbelangt, jo find 
die Gründe, welche den Gejepgeber beitimmen konnten, das Urheber— 
recht feinem ganzen Inhalte nad auf die Rechtsnachfolger übergeben 
zu lafjen, fehr naheliegend. 

Erben find in der Regel die nächſten Angehörigen des Schrift- 
ftellerd, bei welchen ein Fortleben auch der geiftigen Interefjen des— 
jelben vorauszufegen ift. Es fann dem Ehegatten, den Kindern 
des Schriftftellerd nicht gleichgiltig jein, wenn der Verleger das 
Werk desſelben in einer Umarbeitung, melde von ganz entgegenge- 
jepter Tendenz ausgeht oder welde die Verkäuflichkeit auf Roten 
des inneren Werthes zu fteigern fucht, neu auflegt, oder wenn ein 
Manuffript, welches vom Berfaffer zur Beröffentlihung nicht be- 
ftimmt war, gegen ihren (der Angehörigen) Willen herausgegeben 
wird. Aber aud in Fällen, wo nicht die nächſten Angehörigen in 
Frage fteben, wenn 3. B. dad Urheberrecht an entferntere Verwandten 
gelangt oder wenn ed Dritten verfauft oder teftamentarijch vermadht 
wird, wird die Annahme berechtigt jein, daß der Schriftiteller diejen 
Perſonen, welchen er fein Urbeberredht übertrug oder an melde er 
ed gelangen ließ, auch die Sorge für Wahrung feiner fchriftftelleri- 
ſchen Intereffen habe übertragen wollen. Es entipriht vollfommen 
dem höheren Standpunkte, von welchem die neuere Doftrin und 


147 





mit ihr das Reichsgeſetz dad jogenannte geiftige Eigenthum auffaßt, 
den Geiſteswerken nicht lediglich, iomeit fie Gewinn bringen, jondern 
aud ſoweit mit ihnen Ehre und Anjeben verbunden ift, einen über 
die Zebenddauer ded Schriftftellerd hinaus reichenden Schup zu ver: 
leihen, den Autor in der nächſten Generation der Erben noch fort» 
leben zu laffen, wie Bluntſchli, Privatreht $. 47, ſich ausdrückt. 

b. Was die Anwendung diefer Grundjäße auf dad Verhältnis 
wilhen dem Inhaber des Urheberrechted und dem Verleger betrifft, 
— ergiebt ſich Folgendes: 

Der Verlagsvertrag giebt ſeiner Natur nach und ſoweit nicht 
beſondere Abreden Abweichendes beſtimmen, dem Verleger nur die 
Befugnis, dad Schriftwerk in der Geſtalt, wie ed ihm vom Ber- 
faffer geboten ift, im Berlage zu verwerthen. Jede willkürliche 
Aenderung, welche der Verleger, fei ed bei der erften, jei es bei den 
folgenden an am Schriftwerfe vornimmt, ift ein widerredht« 
liher Eingriff in daß Urheberrecht, welche, jomeit ed nicht zur Aus— 
nügung dem Verleger übertragen ift, beim Verfaffer beziehungsmetie 
defien Rechtsnachfolgern zurücdbleibt. 

Es kann aud feinen Zweifel erleiden, dab dad Verhältnis 
zwiſchen dem Verleger und den Rechtsnachfolgern des Verfaſſers 
ganz das nämliche ift, wie dadjenige zwilchen dem Verleger und dem 

erfaffer ſelbſt. Es ift nicht erfindlih, warum, — von be⸗ 
ſonderen Vereinbarungen, die Vertragsrechte des Verlegers ſich des— 
halb erweitern ſollten, weil das Urheberrecht in andere Hände über« 
geht; daß aber die Rechte des Verlegers ſich auch nicht mittelbar, 
durch eine bei der Rechtsnachfolge eintretende Minderung der Ur— 
heberrechte, erweitern, iſt vorſtehend zur Genüge dargetban. 

Hieraus ergiebt ſich für vorliegenden Fall, daß der Beklagte, 
indem er ohne Zuſtimmung der Kläger eine neue veränderte Auflage 
des fraglichen Schriftwerkes veranftaltete, das dieſem zuftehende 
Urheberrecht verletzt und ſich eines Nachdruckes im Sinne des Reichs— 
geſetzes ſchuldig gemacht hat, wenn nicht etwa die beſonderen Beſtim— 
mungen des gegebenen Verlagsvertrages ſein Vorgehen als berechtigt 
erſcheinen laſſen. 

c. Der vorliegende Fall hat dad Beſondere, daß die Natur 
ded Schriftwerfed periodiihe Aenderungen und Nachträge nöthig 
machte, wegen deren im Verlagsvertrage durdy folgende Beitimmung 
Vorſorge getroffen war: 

„Die Berlagäbandlung zahlt für jede neue Auflage °/, 
des Honorard der erften Auflage, wofür der Berfafjer die in» 
zwiſchen notbwendig gewordenen Aenderungen und Berbefje- 
rungen vorzunehmen ſich verpflichtet.“ 

Diefe Vereinbarung bot feine Schwierigkeiten, fo lange der 
Verfafjer lebte; es war zweifellos, daß diefer verpflichtet war, auf 
Berlangen des Berlegerd die Neubearbeitung vorzunehmen und daß 


10* 


148 





er das für neue Auflagen bedungene Honorar nur beanſpruchen 
fonnte, falld er diejer Pflicht genügte. 

Anders geftaltete fi die Sachlage nad feinem Tode. 

Die Verpflichtung zur Bearbeitung neuer Auflagen war ihrer 
Natur nad eine rein perſönliche, welche mit dem Tode ded Ber: 
fajlerd erloſch. Die Kolge hiervon war, daß die dem Fall der Ver— 
anftaltung neuer veränderter Auflagen betreffende Nebenabrede bin» 
fällig wurde, in gleicher Weile wie der ganze Verlagävertrag hinfällig 

eworden fein würde, wenn etwa der Verfaſſer vor Vollendung 
jeined Werkes geftorben wäre. Es ergiebt ſich dieſe Folge ohne 
Weitered aus dem Umftande, daß der Verlagävertrag eine Beltim- 
mung, wie es nad dem Tode ded Verfaſſers mit der Bearbeitung 
neuer Auflagen gehalten werden ſolle, nicht enthält, daß ferner nad) 
den thatſächlichen Feititellungen des Richters eine Ermädtigung des 
Verlegers, in diefem Falle die Aenderungen durch Dritte bejorgen 
zu laflen, auch nicht etwa ald ftillichweigend vereinbart gelten kann; 
denn der Verleger hat die Befugnis, Aenderungen am Schriftwerfe vor- 
zunehmen oder vornehmen zu laffen, nur injoweit, ald fie ihm durch 
den Verlagövertrag oder durch beiondere Bewilligung übertragen ilt. 

Bei dem Mangel einer maßgebenden Vertragsbeitimmung fonnte 
daher der Beklagte dad Recht, eine veränderte Auflage zu veran— 
ftalten, nur erlangen, indem er ſich mit den Klägern al& den In— 
babern des Urbeberredhted, verftändigte und von ihnen das Ned, 
die geiftige Arbeit des v. N. zu gedachtem Zwecke benügen zu dürfen, 
durd Gewährung eined angemefjenen Honorard erfaufte. Er hatte 
zu erwägen, ob es für ihn vortbeilbafter fei, ein ganz neues Werk 
audarbeiten zu laſſen, oder aber ſich wegen Benüpung des beite: 
henden Werkes mit den Erben abzufinden. 

Nach diejen Erörterungen war die Revifion, jomeit fie den Aus— 
ſpruch, daß der Bellagte unberedhtigt gehandelt babe, angreift, zu— 
rüdzumeijen. 

III. Begründet ericheint jedoch die Nevifion, jomeit dad be» 
dungene Honorar ald Entihädigung zuerkannt ift. 

Nah dem Verlagdvertrage bildete die Bearbeitung der neuen 
Auflagen eine Gegenleittung, von welcher die Gewährung de? bedun— 
genen Honorard abhängig gemadht war. Da die Kläger, wenn 
auch ohne ihre Schuld, nicht im Stande find, die Gegenleiftung zu 
gewähren, io folgt, daß fie auch nicht befugt jein fünnen, das ganze 
Honorar zu verlangen. 

Es ftebt ihnen nur dad Recht zu, nad Maßgabe von $. 18 
des bejagten Reichsgeſetzes Entihädigung zu verlangen, in welder 
Beziebung zu prüfen jein wird, wie viel, nach vernünftigem Ermeſſen, 
die Kläger veranlaßt geweien wären, für die Geftattung der Benügung 
des Werkes zu fordern und der Beklagte zu geben. 

Das Dber-Landeögericht hat, unter Beltätigung des eritrichter- 
lichen Urtheiles, eine Entihädigung in der That zugeiprocdhen, dieſelbe 


149 





jedoch nit nad dem wirklich entjtandenen Schaden, den es uner- 
örtert läßt, bemefjen, iondern ohne MWeitered das vertragdmäßige 
Honorar ald Entihädigung zuerfannt, offenbar davon auögehend, es 
fei die bezügliche Vertragsbeftimmung nod maßgebend. 

Hierin befundet fi ein Rechtsirrthum, welcher die Aufhebung 
des bezüglichen Theiles der Entſcheidung, fomie der Entſcheidung im 
Koftenpunfte bedingt. 

Die Sade jelbit war, da fie zur Endentiheidung nicht reif ift, 
in die Berufungsinſtanz zurüdzuverweijen und zugleid betreffs der 
Koiten der ev fionsinttang dad Geeignete zu verfügen. 





6) Geſchäftsmähige Behandlung von Entwürfen ır. zu 
Kirdhens, Pfarr» und Schulbauten, welde nur von Ober: 
auffihtöäwegeneinerbautehniihen Prüfung unterliegen. 
Berlin, den 16. Sanuar 1885. 
Hinfichtlich der formell» geihäftsmäßigen Behandlung von Ent- 
würfen ıc. zu Kirchen», Pfarr: und Schulbauten, melde obne ftaatliche 
Beitragsleiltung lediglich auf Koften der betbeiligten Gemeinden oder 
fonftigen Körperihaften zur Ausführung fommen jollen, deren Prü- 
fung daher der Königlihen Regierung ꝛc. nur in Ihrer Eigenſchaft 
als ſtaatliche Dberauffichtöbehörde obliegt, eriheint ed nicht ange= 
meſſen, das gleihe Verfahren eintreten zu lafjen, welches bei der 
bautechniſchen Reviſion folder Vorlagen, für deren Koſtendeckung 
der Staat jei ed allein, jei es in Gemeinſchaft mit anderen Baupflich— 
tigen aufzufommen bat, bisher üblid war und aud ferner beftehen 
bleiben ſoll. 3 
Wir beftimmen daher für Fälle der erftgenannten Art, daß mit 
Rüdfiht auf das Eigenthumsrecht des Verfertigerd oder ded Bau— 
berrn an den bezüglihen Projekt: Vorlagen Korrekturen, Einzeich— 
nungen und Randbemerfungen auf denjelben zu vermeiden find und 
daß die bei der Revifion für nothmwendig erachteten Wenderungen 
in einem geionderten Gutachten ausgeiprohen und erforderlichen 
Falles durdy beigegebene Skizzen erläutert werden. 
Die Königlihe Regierung wolle auch die Ihr unterftellten 
Lofalbaubeamten, welde mit der Borprüfung ſolcher Projekte ıc. 
betraut find, mit entiprehender Weiſung verjeben. 


Der Minifter Der Minifter 
der öffentlichen Arbeiten. der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Schulp. In Bertretung: Lucanus. 


An 
fämmtlihe Königl. ——— und Landdrofteien und an die 
Königl. Minifterial-Bautommiffton bier, fowie an die Königl. 
Konfiftorien in ee und in der Provinz; Hannover. 
M. d. ö. A. Il. 921. 
M.d. g. A. G. IIl. 6816. 


150 


ll. Univerſitäten, Akademien, ze. 


7) Allerböhfte Beftimmung über den zum Andenfen 
an Schiller geftifteten Preid für Werfe der deutiden 
dramatiihen Dictkunſt aus den Fahren 1881/83. _ 


(Eentralbl. pro 1881 Seite 665 Nr. 203.) 


Berlin, den 10. November 1894, 
Seine Majeftät der Kaijer und König haben unter Beftätigung 
des Beihluffed der in Gemäßbeit des Allerhöchften Patentes vom 
9, November 1859 ernannten Kommiſſion, welder die Prüfung der 
in den Jahren 1881 — 1883 veröffentlichten oder bandichriftlid vor- 
gelegten Werke deutſcher dramatiſcher Dichtkunſt oblag, davon abye> 
jeben, einem einzelnen diejer Werke den zum Andenken an Stiller 
geftifteten Preis zuzuerfennen. Dagenen haben Seine Majeftät ge 
ruht, dem Antrage derielben Kommiſſion entiprebend, nachdem im 
Sabre 1881 der Preis nicht zur Vertbeilung gefommen ift, auf 
Grund des 8. 10 des genannten Allerhöchſten Patentes den Dichtern 
Paul Heyſe in Münden und Ernſt von Wildenbrud in Berlin 
in Anerkennung ibrer aud im den legtvergangenen drei Jahren bes 
währten Verdienfte um die deutiche dramatiihe Dichtkunſt je einen 
Preis von Dreitaufend Marf Allergnädigft zu ertbeilen. 
Im Allerhöchſten Auftrage bringe ich dies hierdurch zur öffent- 
lihen Kenntnis, 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenbeiten. 
von Goßler. 





8) Statut der Adolf-Ginsberg- Stiftung. 


1. 

Auf Ihren Bericht vom 15. Juni d. J. will Ich zu der 
Stiftung des Rentiers Philipp Ginöberg in Berlin und feiner 
Schweſter, Frau Ritter von Boſchan in Wien zu Ebren ihres 
verftorbenen Bruders, ded Malers Adolf Ginäberg in Höbe von 
„Sechzig Taufend Mark“ beftehend in Obligationen der Preubiichen 
4°/, konjolidirten Staatdanleihe, und zu der Verwaltung der Stiftung 
nah Maßgabe des wiederbeifolgenden Statuts de dato Berlin, den 
21. Mai und Wien, den 24. Mai 1884 Meine landeöberrliche Ge- 
nebmigung bierdurdy ertbeilen. 

Bad Ems, den 18. Juni 1884. 

Wilhelm. 
(ggez.) von Goßler. 


An 
den Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 





151 


5, 
Stiftungd-Urfunde. 

Zum Andenfen unjeres, am 28. Auli 1883 bei dem Erdbeben 
auf Iſchia verftorbenen Bruders, ded Malers Adolf Gindberg 
aus Berlin errichten wir Endedunterzeichnete hiermit eine Stiftung, 
melde den Namen 

Adolf-Ginsberg-Stiftung 
tragen und für deren Verwaltung und Verwendung dad nachſtehende 
Statut maßgebend jein joll. 


Statut der Adolf-Ginsberg- Stiftung. 


S. 1. 

Der Zweck der Stiftung ift, jungen befähigten Malern Deuticher 
Abkunft, obne Unterfchied der Konfeifion, welche ihre akademiſche 
Studienzeit abjolvirt und davon mindeftens das legte Semeiter die 
Königliche akademiſche Hohichule für die bildenden Künfte zu Berlin 
beſucht haben, durch Verleihung von Stipendien die Mittel für ihre 
weitere Ausbildung, entweder in Meiſterateliers, oder auf auswär— 
tigen Akademien oder durch Studienreiien ind Ausland zu gewähren. 

Die Stipendien jollen vorwiegend Malern zu Gute fommen, 
doch jollen in befonderen Ausnahmefällen audy hervorragend begabte 
junge Bildhauer berüdfichtigt werden dürfen. 


8. 2. 

Das Vermögen der Stiftung befteht aus „60000 Mark” in 
Worten „Sehözigtaufend Mark", welche die Stifter zu diejem No- 
minalbetrage in preußiicher vierprogentiger fonfolidirter Anleihe nebft 
den Goupond vom 1. Zuli 1884 und den Talons bei der General- 
fafje des Königlihen Minifteriumd der geiſtlichen, Unterrichts. und 
Medizinal-Angelegenbeiten hinterlegen. 

Diejed Stiftungdfapital darf in jeinem Kapitalöbeftande zu 
feiner Zeit verringert werden und wird ald Nebenfonds der König- 
lihen Afademie der Künfte durch den Minifter der geiftlichen, 
Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vermaltet. 

Für die Belegung ded Kapitaled find die Beftimmungen des 
8. 39 der Vormundihaftsorbnung vom 5. Zuli 1875 maßgebend. 


8. 8. 

Zur Prüfung der Bewerbungen um dad Stipendium der Adolf: 
Gindberg- Stiftung und zur BVerleibung deöjelben wird ein Kura- 
torium eingejegt, welches aus folgenden Mitgliedern beftebt: 

1) dem jeweiligen Direktor der Königlichen akademiſchen Hoch— 

ihule für die bildenden Künfte, oder im Kalle der Berhin- 
derung desjelben aus jeinem Stellvertreter, 


152 





2) einem Mathe des Königlihen Minifteriumd der geiltliden, 
Unterrichte- und Medizinal-Angelegenbeiten, welder von dem 
Minifter ernannt wird, 

3) einem Mitgliede ded Senated der Königlihen Akademie ber 
Künfte, welches Maler ift und alljährlich vom Senate, Seftion 
für die bildenden Künfte, in dad Kuratorium delegirt wirt. 

In dem Kuratorium führt der jeweilige Direktor der Königlichen 

akademifhen Hodichule für die bildenden Künfte den Borfip. 


8. 4. 

Aus den Jahresrevenüen der Stiftung find zu entridten: 

1) die baaren Auslagen (vergl. 88. 5 und 8), 

2) eine Sahreörente von Wierhundert Mark nah Maßgabe 

folgender Beftimmungen: 

Die Rente wird in balbjährigen Raten praenumerando 
und zwar vom 1. Juli 1884 ab an den Lehrer Chriftian 
Boß in Muri bei Bern, und falld ihn feine jegige Ehefrau 
überleben follte an dieje und fall nad dem Ableben beider 
Eheleute aus dieſer Ehe Kinder unter einundzwanzig Jahren 
vorhanden fein follten, an dieſe bezw, an deren Vertreter 
gezahlt, kommt jedody in Wegfall, wenn die benannten Ehe— 
leute Boß verftorben find und deren Kinder dad einund— 
zwanzigſte Xebendjahr vollendet haben, 

3) ein Stipendium in Höhe ded nad Vorftehendem verfügbaren 
Reftes der Revenüen. Das Kuratorium foll jedody berechtigt 
jein, dad Stipendium in bejonderen Ausnahmefällen zu 
theilen und zwei Bewerbern gleichzeitig zu gewähren. 

Dad Stipendium, welches der Regel nah in vierteljährigen 
Raten gezahlt werden fol, wird nur auf ein Jahr bewilligt, darf 
jedoch zwei Jahre hintereinander, aber nicht länger, an denjelben 
Bewerber bewilligt werden. Sollte ed ein Jahr lang oder längere 
oder fürzere Zeit nicht zur Verwendung fommen, fo jollen die das 
Stipendium bildenden Sinfen nit zum Kapitale geſchlagen, jondern 
aufgefammelt und eventuell verzindlich angelegt werden, um im 
nädyftfolgenden Kalle ald größeres Stipendium an einen oder eventuell 
mehrere Bewerber bewilligt zu werden. 


8.5. . 

Die Aufforderung zur Bewerbung um das Adolf» Ginäberg- 
Stipendium wird vom Direktor der Königlihen Hochſchule für die 
bildenden Fünfte als ———— des Kuratoriums Namens des— 
ſelben erlaſſen, und durch Anſchlag am ſchwarzen Brette der Aka— 
demie der Künſte und durch Veröffentlichung in den Zeitungen be— 
kannt gemacht. 

Die Bekanntmachung iſt jeweils vom 28. Juli zu datiren, die 
Bewerbungen müſſen bis zum 15. Oktober eingereicht werden, die 


153 





Beihlubfafjung ded Kuratoriumd erfolgt in der Zeit zwijchen dem 
15. Oktober und 29. Dezember, und das Stipendium wird gerechnet 
und audgezablt von dem leßtbezeichneten Tage, dem Geburtötage 
Adolf Ginsberg's bid zum felben Tage ded nächſten Jahres. 


8. 6. 

Bei den Bewerbungen, welde an den Direktor der Hochſchule 
für die bildenden Künfte zu richten find, find folgende Schriftftüde 
einzureichen: 

1) ein vom Bewerber verfahter kurzer Lebenslauf, 

2) amtlihe Zeugniffe über die Abjolvirung der akademiſchen 
Studien, und über Führung, Fleiß und Befähigung des 
Bemwerberd. Erforderlihen Falled haben die Bewerber dieien 
Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten, oder durch 
Probearbeiten vor dem Direktor der Königlichen akademiſchen 
Hochſchule für die bildenden Künfte zu führen. 


8.7. 

Bei der Ertheilung ded Stipendiumd hat dad Kuratorium die 
fittlihe Führung, die Begabung und den Fleiß des Bewerbers in 
erfter, die größere oder geringere Bebürftigfeit erft in zweiter Linie 
zu berüdfichtigen. 

Den Stiftern und deren Dedcendenten bleibt vorbehalten, dem 
Kuratorium ein der Familie der Stifter angehöriged Mitglied als 
ihren Vertreter zu benennen. Diejem Vertreter, ald welder bis auf 
Meitered der mitunterzeichnete Rentier Philipp Ginsberg bierjelbft 
benannt wird, find die Namen der Bewerber vor der Beſchluß— 
fafjung des Kuratoriums mitzutheilen; aud joll demielben die Bes 
fugnis zuftehen, an den Eipungen des Kuratoriums mit berathender 
Stimme theilgunehmen, jomie — vorzuſchlagen, welche indes, 
wie alle anderen, den Beſtimmungen dieſes Statuts und der Prü— 
fung des Kuratoriums betreffs ihrer Qualifikation unterliegen. 


8. 8. 

Der Vorſitzende des Kuratoriums hat die Beſchlüſſe desſelben 
dem Herrn Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts- und Medizinal« 
Angelegenheiten anzuzeigen, und die Stipendiaten au Empfangnahme 
der Duartaldraten zu legitimiren, eventuell die Uebermittelung der 
Raten an diejelben zu veranlaflen. 

Die Unterfchrift der Empfänger muß durd den Direktor der 
Königlichen akademiſchen Hochſchule für die bildenden Künſte be= 
glaubigt werben. 

Ueber die Sigungen und Beihlüffe ded Kuratoriums werden 
Protokolle geführt, melde zu den Akten der Königlichen akademiſchen 
Hochſchule für die bildenden Künfte genommen werden; die Namen 
der Stipendiaten werden in den Sahreöberidten der Königlichen 


154 





akademiſchen Hochſchule für die bildenden Künfte und durd die 
Zeitungen befannt gemacht. s 
.9. 


Wenn dad Adolf-Ginsberg-Stipendium zu einer Studienreiſe 
in's Ausland verwandt werden ſoll, ſo ſoll ſeitens des Kuratoriums 
oder durch dies Statut fein Zwang betreffs einer beſtimmten Reiſe— 
route oder eined Aufentbalted an einem beitimmten Drte ausgeübt 
werden. Um das Andenken Adolf Gindberg’ö zu ebren, ift eö in» 
deſſen der Wunſch der Stifier des Stipendiumd, daß einem Aufent- 
halte des Stipendiaten in Italien, ſpeciell Rom, der Vorzug ges 
geben werde. 

$. 10. 


Die Stipendiaten find verpflichtet über ihren Aufenthalt und 
ibre Thätigfeit an den Direktor der Königlichen afademiihen Hoch— 
ihule für die bildenden Künfte quartaliter Bericht zu erftatten und 
außerdem mit Ablauf des zweiten Quartales an die Königliche 
akademiſche Hochſchule für die bildenden Künfte eine Studienarbeit 
mäßigen Umfanges (entweder eine Studie nad der Natur, oder eine 
Kopie nach einem hervorragenden Werke der älteren Kunft) einzu— 
liefern, welche Eigenthum derſelben wird. 


8. 11. 

Bei mangelbaftem Fleiße oder ſchlechter Führung ded Stipen- 
diaten fann demfelben dad Stipendium durd das Kuratorium ent« 
zogen werden. 

$. 12. 


Sollten die in diefem Statut genannten Inftitute (afademiiche 
Hochſchule für die bildenden Künfte, Akademie der Künfte und 
Senat derjelben) zu eriftiren aufhören, oder ihre Namen verändert 
werden, fo geben die denjelben für die Ginsberg- Stiftung beigelegten 
Rechte und Pflichten auf deren Rechtsnachfolger über. 


Berlin, den 21. Mat 1884. 
Philipp Ginsberg. 
Wien, den 24. Mai 1884. 
Frida von Boſchan geb. Ginsberg. 
Louid Ritter von Boſchan. 
{L; 3.) 


9) Erfte Konkurrenz bei der Gindberg-Stiftung für 
Maler und Bildhauer deutiher Abkunft. 


Der Borfigende ded Kuratoriums der „Adolf-Gindberg- Stiftung” 
zu Berlin bat in Nr. 175 des Deutihen Reichs- und Königlichen 
Preußiſchen Staatd-Anzeigerd vom 28. Juli 1884 ein Ausſchreiben 


155 





über die erfte Bewerbung um dad Stipendium bei diefer, für Maler 

und Bildhauer deuticher Abkunft beftimmten Stiftung erlaffen. Nach 

demjelben beträgt das Stipendium ca. 2000 Marf und wird für die 

Zeit vom 29. Dezember 1884 bi dahin 1885 verlieben. Bewerber 

— ſich bis zum 15. Dftober 1884 an den Vorſitzenden des 
uratoriumd zu wenden. 


10) Ausleihbung von Kunftwerfen aus der Nationals 
Galerie zu Berlin. 


1 


Auf Ihren Beriht vom 4. d. M. will Ih Sie hierdurch er» 
mächtigen, unter Genehmigung der in demjelben dargelegten Grund» 
jäge, zeitweilig Kunftwerfe aus den Beftänden der National-Galerie 
unter Wahrung ded Eigenthums- und Verfügungsrechtes, ſowie 
unter dem Vorbehalte jederzeitigen Widerrufes aud im anderen 
Öffentlichen dazu geeigneten Gebäuden in und außerhalb Berlin’s 
aufftellen und aufbewahren zu lafjen. Ich beftimme jedoch, daß neu 
angefaufte Kunftwerke zunächſt längere Zeit in dem Gebäude der 
National-Galerie dem hiefigen Publikum zugänglich gemacht werden. 
Es muß darauf gejeben werden, dab die National-Galerie bierjelbit 
eine einbeitlihe vollftändige Ueberfiht der Kunftentwidelung der 
neueren Zeit darbietet und daher bei der Gegenwart erhalten wird; 
fo daß — mit Ausſchluß der urſprünglich Wag ner ſchen Sammlun 
— mehr ältere Beſtände und möglichſt von Künſtlern, die dur 
mehrere Werke vertreten ſind, zeitweiſe aus dem Galeriegebäude 
zu dem gedachten Zwecke entfernt werden. 

Berlin, den 11. Dezember 1882. 

Wilhelm. 
(ggez.) von Goßler. 


Kn 
den Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 





2. 
Regulativ 
für die Ausleibung und Aufftellung von Kunftwerfen 
aus der Königlidben National-Galerie außerhalb des 
Gebäudes derjelben. 

In Ausführung der Allerhöchſten Drdre vom 11. Dezember 1882 

wird nachitebended Regulativ erlafjen: 
F. 1. 

Die Ausleihung von Kunſtwerken aus der Königlichen National» 

Galerie und deren Unterbringung in andere Gebäude in und außer: 


156 





balb Berlind erfolgt nur auf Zeit und widerruflih. Die Ausleihung, 
wie der Mibderruf En. feitend der Direktion der National-Galerte 
mit Genehmigung des Minifterd der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 


$. 2. 

Die Unterbringung der Kunftwerfe darf nur in jolden Gebäuden 
erfolgen, welhe in Bezug auf Konitruftion, Feuerſicherheit und 
jonftige Beſchaffenheit der Wände wie der übrigen wejentlihen Baus 
theile zu Bedenken feinen Anlaß geben. 


8. 3. 

Beim Ein und Auspaden ſowie beim Aufftellen der Kunſt— 
werfe in ihrem neuen Beftimmungsorte fol tbunlichft ein mit diejen 
Arbeiten vertrauter Sachverſtändiger nad Beſtimmung der Direktion 
der National-Galerie zugegen fein. 


$. 4. 

Beim Aufhängen von Bildern iſt zu bewirken, daß diejelben 
nidt unmittelbar auf die Wand gebradt, jondern durch Fleine 
Zwiſchenſatzſtücke derart von derjelben ijolirt werden, daß die Luft 
zwiſchen Bild und Wand zirfuliren kann. 


8.5. 

Gemälde dürfen nur an Zwiſchenwänden, nie an den Umfafſungs— 
mauern eined Gebäudes aufgehängt werden und find durch geeignete 
Vorrichtungen gegen die direfte Einwirkung ded Sonnenlidhted, ſowie 
nad Befinden auch gegen direfte Berührung wirkſam zu fügen. 


$. 6, 

Es iſt dafür Sorge zu tragen, daß eine regelmäßige wöchent— 
lihe Reinigung der Kunſtwerke durdy leichtes Abitäuben mit Feder: 
wedeln vorgenommen wird, die nad) dem Modell der in der National» 
Galerie gebräudlihen auf Koften der Empfänger zu beſchaffen find. 

Anderweite Reinigungen, ſowie irgend melde Reftaurationen, 
Auffriihung oder Erneuerung ded Firniſſes, Ausbeſſerung etwaiger 
Beihädigungen ıc. dürfen nur nad eingebolter Genehmigung der 
Direktion der National-Galerie und nur nad deren Anmeilung aus— 
geführt werden. 

8.7. 


Ueber jede, auch die geringite Beihädigung des Kunſtwerkes ift 
ein Protokoll aufzunehmen und dasjelbe unverzügli der Direktion 
der NationalsGalerie zu überjenden. 


8.8. 
Jährlich einmal ift jeitend der Verwaltung ded betreffenden 
Gebäudes eine Mittbeilung über den Zuftand jeded entliebenen 
Kunftwerfes an die Direktion der National-Galerie zu richten. 


157 


8. 9. 

Werden Kunftwerfe an andere Perſonen ald den Staat leihweiie 
überlaffen, jo haben die Empfänger 

a. die Koften der Verpadung, ded Hin und NRüdtrandportes, 

ſowie der Berfiherung während desſelben, 

b. die Koſten der Verſicherung gegen Feuersgefahr und 

c. die Koften für die während der Befipzeit erforderlich ges 

wordenen Reparaturen 
zu tragen. 

Die Verfiherung in den Källen a. und b. ift in Höhe deö von 
der Direltion der NationalGalerie feftzuftellenden Werthes des 
Kunftwerfed zu bemirfen. s 

. 10. 


Der Direktion der National-Galerie bezw. deren Kommilfaren 
ift jederzeit der Zugang zu den betreffenden Kunftwerfen behufs der 
Kontrole über die pünktlihe Erfüllung der obigen Vorſchriften 
feitend ded Empfängerd zu geftatten. 

Berlin, den 20. Februar 1883. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 





11) Berleibung goldener Medaillen und Zuerfennung 
der „ehrenvollen Erwähnung“ an Künftler bei Ge— 
legenhbeit der akademiſchen Kunftaudftellung zu Berlin 
i. 3. 1884. 
(Centralbl. pro 1884 Seite 403 Nr. 75.) 


Se. Majeftät der König haben nad Entgegennahme ber 
Allerhöchſtdenſelben unterbreiteten Vorſchläge zur Verleihung der 
goldenen Medaille für Kunft an ſolche Künftler, deren Werke fidy 
auf der diesjährigen afademiihen Kunftaußftellung bejonderd aus— 
— baben, mittels Allerhöchſter Ordre vom 13. Oktober 1884 
Allergnädigſt zu bewilligen geruht: 

J. die große goldene Medaille: 

1) dem Maler, Profeſſor Dr. Carl Gottfried Pfannſchmidt 

zu Berlin, 

2) dem Maler, Profeſſor Fritz Auguſt Kaulbach in München; 

II. die kleine goldene Medaille: 


1) dem Maler Claus Meyer zu Münden, 

2) dem Maler Frig von Uhde zu München, 

3) dem Maler San Verhas zu Brüffel, 

4) dem Maler, Profeffor Hermann Baiſch zu Karlörube, 


158 





5) dem Bildhauer Mar Wieje zu Hanau, 
6) dem Bildhauer, Profefjor Erdmann Ende zu Berlin. 


Gleichzeitig bat der unterzeichnete Senat auf Grund der ihm 
durch Allerhöchſte Ordre vom 7. April d. 3. ertheilten Ermächtigung 
den nachbenannten Künftlern: 

1) dem Bildhauer Martin Wolff, 

2) dem Kupferfteber Hand Mever, 

3, dem Bildhauer Xouid Zuaillon, 

4) dem Maler Carl Salgmann, 

5) dem Maler Julius Ebrentraut, 

6) dem Kupferradirer Bernhard Mannfeld, 

7) dem Maler Richard Frieie, 

8) dem Zylograpben Rihard Bong, 

9) dem Bildhauer Kelir Goerling, 

10) dem Bildhauer Wilbelm Neumann, 

ſämmtlich zu Berlin wohnhaft, 
11) dem Maler Hand Peter Fedderjen, 
12) dem Maler Carl Bennewig von Loefen jun., 
beide zu Düffeldorf wohnhaft, 
für die von denfelben zur diesjährigen akademiſchen Kunſtausſtellung 
eingejandten Werfe eine bejondere Anerkennung in Form 
„der ebrenvollen Erwähnung“ 
zu Theil werden lafjen. 
Berlin, den 17. Dftober 1884. 


Der Senat, 
Sektion für die bildenden Künite, 
C. Beder. 
Belanntmadhung. 


12) Berleibung der Mendelsjobn:- Bartholdy: 
Stipendien für Mufiter im Iabre 1884. 
(Eentralbl. pro 1884 Seite 319 Nr. 37.) 


Das diesjährige Felix Mendelsiohn-Bartboldy-Staats- Stipen- 
dium für Komponiften ift dem bidberigen Schüler der biefigen 
Königlihen akademiſchen Hochſchule für Muſik, Mar Puchat aus 
Breslau, und dasjenige für ausübende Tonkünſtler dem blinden 
Organiſten Karl Grothe hierſelbſt verliehen worden. 

Außerdem find kleinere Stipendien aus den Reſervebeträgen der 
Stiftung dem früheren Schüler ded Konjervatoriumd in Xeipzig, 
Edmund Mafius in Stargard i. Pom., dem Eleven der Meiiters 
ſchule der biefigen Königlichen Afademie der Künfte, KarlSchmeidler, 
der Schülerin des Dr. Hochſchen Konſervatoriums in Frankfurt a. M., 


159 


Fräulein Anna Haafters, und der Schülerin der hiefigen Neuen 
Akademie der Tonkunft, Fräulein Selma Kraufe, zuerfannt. 
Berlin, den 31. Oktober 1884. 


Dad Kuratorium für die Verwaltung der Felir Mendeldiohn- 
Bartholdy-Staatd-Stipendien für Mufiker. 


Belanntmadhung. 


13) Beftimmungen über die Benußung der König» 
lihen Univerfitätd-Bibliothef zu Göttingen. 


8. 1. 
Die Bibliothek ift an den Wochentagen während des Semefterd 
von 9—3, während der Univerfitätöferien von 9—1 geöffnet. 
Sie ift geihloffen an den Sonn= und Fefttagen, an den Sonn» 
abenden vor Dftern und Pfingften, am 24. Dezember und während 
der Pfingft- und erften Septembermode. 


8. 2. 

Daß Leſezimmer ift während des Semefterd von 10—3, während 
der Univerfitätöferien von 10—1 geöffnet für die Univerfitätdlehrer, 
die mit einer Zegitimationdfarte verjehenen Studirenden und andere 
Benuper. Unbekannte haben dem Lejezimmer-Beamten ihren Namen 
und Stand anzugeben und für öfteren Beſuch ſich wegen einer 
Zutrittöfarte an den Oberbibliothefar zu wenden, wenn der Beamte 
ed für erforderlich hält. F 


Die Aufſicht im Leſezimmer führt ein Beamter, der zugleich 
Auskunft ertheilt und die Beſtellzettel entgegennimmt. 


$. 4. 

Die einzelnen Bände der im Lejezimmer aufgeftellten Hands» 
bibliothef können ohne Weitered aus den Repofitorien genommen 
und gelefen werden; es ift jedoch nicht geftattet, eine größere Anzahl 
von Bänden der allgemeinen Benugung zu entziehen. Die dem 
Lejezimmer angehörenden Werke, deren —E ausgelegt wird, 
können nur dort benutzt, alſo nicht ausgeliehen werden. 


8.5. 

Im — können ferner ſämmtliche in der Bibliothek 
vorhandenen Bücher, die nicht gerade ausgeliehen ſind, benutzt werden, 
Unterhaltungsſchriften jedoch nur, wenn ein AI Zweck 
nachgewieſen iſt. 

Die Bücher find zu beſtellen durch Beſtellzettel mit der Ueber: 
ſchrift „für das Lejezimmer”, welche vor 9 Uhr Morgen in 
einen der am Eingange der Bibliothek in der Prinzenftraße und im 


Flure ded Auditorienhaujes angebrachten Zettelfaften zu ſtecken find, 
und fteben dann um 10 Ubr bereit. 

Nah 10 Uhr find die Beftellzettel dem Lejezimmer-Beamten 
zu übergeben, der die Bücher, jo räſch ed die Umftände geftatten, 
berbeilchaffen laffen wird. Auf diejen Zetteln ift die Nummer ded 
Platzes, den der Kejer eingenommen hat, oben in der Ede links 
anzugeben. 

Für die Bücher gilt der bei Uebergabe derjelben von dem Be» 
amten mit dem Tagesdatum abgeftempelte Beftellzettel ald Empfangs- 
ſchein, der zurüdgegeben wird, wenn der Leſer dad Bud) zurüdgiebt. 
Sit die Benupung noch nicht abgeichloffen, fo ift Died dem Beamten 
mitzutheilen, der dann Bud und Zettel für den nächſten Tag zurück— 
behält. Drei Tage lang nicht abgeforderte Bücher geben in die 
Bibliothek zurüd und müſſen aufs Neue beftellt werden. 


$. 6. 

Die Benupung bejonderd foftbarer Werke ift auf beftimmte 
Tiſche beſchränkt, an welchen nicht mit Tinte gearbeitet werden darf. 
Durchzeichnen ift unterjagt. Beihädigungen verpflichten zum Erſatz 
(vergl $. 17). 

§. 7. 


Wer eigene oder aus der Bibliothek entliehene Werke in das 
Leſezimmer mitgebracht hat und ſie wieder mitnehmen will, hat fie 
beim Kommen und Fortgehen dem Beamten vorzuzeigen. 


8. 8. 
Alles laute Sprechen iſt unterſagt. 


8. 9. 

Dad Zeitichriften-Lejezimmer ift in denjelben Stunden wie das 

allgemeine Lefezimmer geöffnet. 
$. 10. 

Das Recht des Zutrittö dafelbft haben die Univerfitätd-Lebrer. 
Studirende und andere Benuper fönnen zu einmaligem Beſuche eine 
Karte von dem Lejezimmer- Beamten erbalten. Bei Nachweiſung 
eines wiſſenſchaftlichen Bedürfniffes ertheilt der Dberbibliothefar 
Monats- oder Semefterfarten, fo weit die Zahl der verfügbaren Pläpe 
es geftattet. s 

il: 


In dem Zeitichriften-Lejezimmer liegen die neu eintreffenden 
Hefte der von der Bibliothek bezogenen wiſſenſchaftlichen Zeitichriften 
zwei Wochen lang aud. Die früheren Hefte der laufenden und nod) 
S ebundenen Sahrgänge werden von dem Auflichtsbeamten ver— 
abfolgt. 


161 


Ein Theil der Zeitichriften.Hefte geht, nachdem er zwei Wochen 
audgelegen, auf eine oder zwei Wochen an daß litterariihe Mujeum; 
werden jolde Hefte im Zeitichriften » Lefegimmer zur gg ges 
wünſcht, jo läßt der Beamte fie auf Verlangen für den folgenden 
Tag herbeiſchaffen. F 


Die ausliegenden Hefte werden nicht ausgeliehen. Wer ein 
ſolches Heft mitnimmt, verliert das Recht des Zutritts. Aeltere Hefte 
können in beſonderen Fällen auf höchſtens eine Woche gegen einen 
dem Zeitſchriften-Beamten auszuſtellenden Empfangsſchein ausge— 
liehen werden. Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig, ſo wird der 
Entleiher gemahnt wie im $. 22. 


$. 13. 


Dad Audleihezimmer ift während ded Semefterd von 12 —1 
und von 2—3, während der Univerfitätöferten von 12—1 geöffnet 
m Abholen der zu entleihenden und zur Rüdgabe der entliehenen 

üch 


er. 
g. 14. 


Ueber jedes einzelne Werk, deſſen Entleihung gewünſcht wird, 
iſt ein beſonderer Beſtellzettel von der Größe eines Oktapblattes, 
auf welchem der moglichſt genaue Titel des Buches unter den Namen 
des Entleihers geſchrieben iſt, in einen der am Eingange des Biblio— 
theksgebäudes in der Prinzenſtraße und im Flure des Auditorien- 
hauſes angebrachten Zettelfaften zu fteden. Empfangsbeſcheinigungs—⸗ 
formulare (vergl. $. 16) find dazu nicht zu verwenden. 

Dieſe Beitellgettel werden täglih um 9 Uhr Morgend aud den 
Kaften genommen; dagegen nad dieſer Stunde eingelegte erft am 
folgenden Ausleihetage berüdfichtigt. 

Beftellte Bücher gehen in die Bibliothek zurüd, wenn fie nicht 
an den nädhften drei Audleihetagen abgeholt And und müſſen aufd 
Neue beftellt werden. 

8. 15. 


Iſt dad gewünſchte Bud vorhanden, jo wird ed dem Befteller 
unter Rüdgabe des Beftellzetteld gegen Außftellung eines Empfangd- 
icheined übergeben, wozu die Formulare im Ausleihezimmer unent- 
geltlih zu baben find. Für jedes einzelne Werk ift ein bejonderer 
Empfangsſchein erforderlih, auf welchem der genaue Titel unter 
Boranftellung des Berfafferd mit Drudort, Drudjahr, Auögabe, 
Format und Bändezahl anzugeben ift. Wer die Bücher abholen 
läßt, bat dem Boten die vorſchriftsmäßig ausgeftelten Empfangd- 
ſcheine mitzugeben. F 


Iſt das beſtellte Buch ausgeliehen, ſo erhält der Beſteller ſeinen 
1885. 11 


162 





Beitellzettel zurüd mit einer Null bezeichnet. Um ihm die dem 
nächſtige Benugung zu fihern, kann der Audleihbebeamte auf feine 
Bitte den Titel des Buches in das Defiderienbuh eintragen und 
vermerkt dabei bid zum nädjiten Tage, wann die Ausleihefrift des 
gegenwärtigen Inhaberd ablaufen wird. 

Nach der Rüdgabe wird der Befteller durch Stadtpoftbrief 
benachrichtigt und das Buch drei Tage im Ausleihezimmer zurüdbe: 
halten; innerhalb diefer Friſt nicht abgeholt, geht es in die Biblio- 
thek zurüd und wird anderweitig verliehen. 

Iſt das Bud in der Bibliotbef nicht vorhanden, jo wird der 
Beitellzettel mit zwei Nullen verjehen und, nachdem der Beiteller 
benadrichtigt, dem Dberbibliothefar zur Entiheidung über die An- 


Ihaffung vorgelegt. 
8. 17. 


Der Entleiber hat fid zu überzeugen, ob ihm dad Bud in 
completem und unbejhädigtem Zuftande übergeben if. Etwaige 
Defecte oder Beihädigungen find auf dem Empfangsſcheine zu be- 
merfen und dem Ausleihebeamten zu zeigen, ſpäteſtens am nädjiten 
Ausleihetage zu deffen Kenntnid zu bringen. Bei der Rüdgabe ſich 
rg Schäden, die nit auf dieſe Weile zur Anzeige gebracht 
Kart verpflichten je nad ihrem Grade zu theilmeiiem oder vollem 

rſatze. 

Wer ein Buch verliert, hat den für deſſen Wiedererwerbung 
ſammt Einband erforderlichen Preis zu zahlen. 


8. 18. 


Handſchriften, Incunabeln, ſeltene Drucke, Karten und Kupfer: 
werke, bibliographiſche Hilfsmittel, Nachſchlage- und ſehr werthvolle, 
ſowie die ungebundenen Theile noch nicht vollendeter Werke können 
in der Regel nur im Leſezimmer benutzt werden; Handſchriften auch 
dort nur mit Erlaubnis des Oberbibliothekars, deſſen Genehmigung 
es unterliegt, ob ſie in Ausnahmefällen zur Benutzung in's Haus 
gegeben werden dürfen. 

Unterhaltungsſchriften werden nur verabfolgt, wenn ein wiſſen— 
ſchaftlicher Zweck der Benutzung nachgewieſen oder vorauszuſetzen ift. 
8. 19. 

Alles Einjhreiben in die Bücher mit Tinte oder Bleiftift, auch 
die Berichtigung von Druck- oder jonftigen Fehlern, alle Umbiegen 
der Blätter und faliche Brechen der Kupfertafeln, jowie Durchzeichnen 
ift unterjagt (vergl. $. 17). 


Unter feinen Umftänden darf ein Bud auf den Namen eined 
Andern entlieben, an einen Andern verliehen oder ohne Abgabe 
eined Empfangdicheined aus der Bibliothef mitgenommen werben. 


163 


8. 21. 

Für die Univerfitätölehrer ift die Bibliotbef von 9—3 geöffnet 
und fie können aud außerhalb der Ausleibeftunden im Badane. 
zimmer Bücher entleihen. Sie haben dad Recht freien Zutritted zu 
den Bücherſälen, können fidy die gewünichten Bücher jelbft holen und 
die entliehenen bid zum Semeſterſchluſſe bebalten, wenn diejelben 
nit ron Andern zur Benußung verlangt werden. Sm leßteren 
Falle werden die Yüder nad vier Wochen zurüdgefordert, ftehen 
jedoch nad) der andermeitigen Benußung wieder zu ihrer Verfügung. 


$. 22. 


Die biefigen Studirenden bedürfen zur Entleihbung von Büchern 
eined von einem Profeffor der Univerfität audgeftellten Bürgicheines, 
wozu Formulare im Ausleihezimmer unentgeltlih zu haben find. 
Der Bürgicyein befigt nur für dad Semeſter Giltigkeit, in dem er 
audgeitelt ift. Studirende erbalten in der Regel an einem Aus— 
leihetage nicht mehr als vier Werke. Die Ausleihezeit beträgt vier 
Moden. Nah derjelben find die Bücher zurüdzugeben. Wenn 
nicht anderweitig verlangt, können fie gegen Ausftellung eined neuen 
Empfangdicheines fofort an denjelben Entleiher auf die gleiche Zeit 
wieder ausgeliehen werden. 

Wird ein entliebened Bud nad Ablauf der Leibfrift nicht zu— 
rüdgegeben, jo wird der Entleiber ichriftlih gemahnt und bat dem 
mabnenden Bibliothefäpedellen 30 Pfennige Gebühren zu zablen. 
Erfolgt aud hierauf die Ablieferung am nächſten Audleihetage nicht, 
jo wird eine zweite Mabnung mit doppelten Gebühren erlaffen. 
Wenn auch dieje erfolglos bleibt, jo wird das Bud auß der Wobnung 
ded Entleiherd dur den Bibliofheföpedellen abgeholt. Wer es zur 
gerichtlichen Nüdforderung eined Buches fommen läßt, ift von der 
ferneren Benupung der Bibliothek ausgeichloflen. 


8. 28. 


Die Mitglieder der afademiihen Seminare und Geſellſchaften 
und die in einem der akademiſchen Inſtitute beihäftigten Studirenden 
können für die anzuftelenden Uebungen auf Beſcheinigung der Diref- 
toren Bücher für die Dauer ded Semelterd erhalten; die Empfangd- 
feine werden auf den Namen ded Seminard oder Inſtituts aus» 

eftellt und von dem entleibenden Mitgliede unterzeichnet, welches 
für die richtige Nüdgabe zunächſt verantwortlid, ift. 


8. 24. 


Bor dem Abgange von der Univerfität hat der Entleiher ſämmt— 
lie von der Bibliothek entliebenen Bücher zurüdzugeben. Das Ab: 
gangdzeugnid wird den Studirenden nur verabfolgt, nachdem feft- 
geſtellt ik, dab fie alle aus der Bibliothek entliehenen Bücher zus 
rüdgeliefert haben. * 


164 





Um die Bibliothef weiter zu benugen, haben fie einen neuen 
Bürgſchein nah $. 25 zu liefern, welder den bejonderen Vermerk 
enthalten muß, daß die Bürgichaft für die Zeit nad Einforderung 
des Abgangszeugnifjes gelten fol. 


8. 25. 


An die übrigen Bewohner Göttingen’8 werden Bücher audge- 
lieben, wenn fie durdy ihre der Verwaltung befannte oder nachzu—⸗ 
weijende Stellung die erforderlihe Sicherheit gewähren, oder wenn 
fie einen Bürgidein, der von einem Profeffor der Univerfität oder 
einem die bezeichnete Sicherheit bietenden Einwohner ausgeſtellt ift, 
beibringen. Ein jolder Bürgichein gilt, wenn nicht anderd vermerkt 
ift, für die Dauer eined Jahres. Im Uebrigen kommen die Be- 
ftimmungen des $. 22 zur Anmendung. 


$. 26. 


Mer auf längere Zeit verreift, hat alle aus der Bibliothek ent» 
liehenen Bücher vorher zurüdzuliefern. Bei fürzerer Abweſenheit 
ift dafür zu jorgen, daß die Bücher nöthigenfalld aus der Wohnung 
abgeholt werden können. 


$. 27. 


Auswärtige haben ſich wegen des Entleibend von Büchern an 
„die Bibliothefö- Verwaltung“ zu wenden und bedürfen feines Bürg- 
ſcheines, wenn fie in fefter Staatsanftellung ftehen oder fonft durch ihre 
Stellung audreihende Sicherheit gewähren, Andere haben einen 
Bürgſchein einzuſchicken, der von einem die erforderlihe Sicherheit 
gewährenden Angehörigen oder einem feftangeftellten Staats-, Militär: 
oder Gemeindebeamten auögeftellt ift. 

Die Leibzeit beträgt für Auswärtige vier Wochen, doch kann 
die Bibliothek die Bücher früher zurüdfordern, wenn fie hier dringend 
verlangt werden. Häufig benugte und bejonderd Foftbare Bücher, 
fowie die neueren Bände bier unentbebrlidher Zeitichriften, Sammel» 
bände von Differtationen und Schulprogrammen werden nad aus— 
wärts in der Regel nicht verliehen; die Anzabl ‚der MWerfe einer 
Sendung beihränft fich gleichfalls in der Regel auf ſechs bis acht. 
Erfolgt die Rüdjendung nit nach vier Wochen, jo wird durch porto- 
pflichtige8 Schreiben gemahnt. Die Koften der Hin und Rück— 
jendung trägt der Entleiber. Für die Verpackung find für den 
Bibliotheföpedellen bei Paketen bis zu fünf Kilogramm 30 Pfennige 
zu entrichten, bei ſchwereren ein verhältnigmäßiger Betrag. 


8. 28. 
Bücher und Handidhriften werden an andere deutſche Biblio- 


tbefen verliehen, wenn dieje die Verantwortung dafür übernehmen. 
Umgefebrt vermittelt die Göttinger Bibliothef in geeigneten Fällen 


165 





die Entleihbung von Büchern und Handſchriften aus fremden Biblio- 
tbefen. Dabei verfährt fie den Benupern gegenüber nah Maßgabe 
der für die eigenen Bücher und Oendfrikten geltenden Beftim- 


mungen. 
$. 29. 


Am Schluſſe jeded Semefterd müſſen die aus der Bibliothek 
entliebenen Bücher behufs der Revifion zurüdgegeben werden. 

Der Termin dazu wird durch Anſchlag am Bibliothefd- und 
Auditoriengebäude, in der Anatomie, im Ernft-Auguft-Hoipital und 
im chemiſchen Raboratorium, und durch die Göttinger Zeitung be- 
fannt gemadt. Gegen Säumige wird nad den Beltimmungen des 
8. 22 verfahren. 

$. 30, 


Die Bibliothef kann zu Bibliothekszwecken jeded audgeliehene 
Buch zu jeder Zeit zurüdforbern, wird ed aber dem Entleiber thun- 
lichſt bald wieder zuftellen. 


Zur Befihtigung der Bibliothef bedarf es der Erlaubnis des 
Oberbibliothekars. 
Berlin, den 25. September 1883. 
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: reift 


14) Reglement für die Königlihe Univerfitätd-Biblio- 
thef zu Göttingen. 


53: 
Die Königliche Univerfitäts-Bibliothek ift ein felbftändiges Uni« 
verfitätsinftitut unter der Leitung des Dberbibliothekars. 


$. 2. 

Dem DOberbibliothetar find die Kuftoden und die wiſſenſchaft⸗ 
lien Hilfdarbeiter unterftellt, deren Obliegenheiten durdy eine be» 
fondere Inftruftion geordnet werden. Der erfte Kuftos (Biblio- 
tbefar) vertritt den Dberbibliothefar in Abweſenheits- und Verhin⸗ 
derungdfällen. * 

$. 3. 

Die Anftellung ded Oberbibliothefard erfolgt durch Königliche 
Ernennung. 

Die Kuftoden werden durch den Minifter der geiftlichen, Un— 
terrichtd- und Medizinal-Angelegenheiten ernannt. 

Die Anftelung der Hilfsarbeiter geſchieht durch den Univerfi- 


166 


tätäfurator auf Antrag ded Dberbibliothefard und zwar regelmäßig 
unter Vorbehalt vierteljährlider Kündigung von beiden Seiten. 


$. 4. 

Der DOberbibliothefar ift befugt auf längere oder kürzere Zeit 
unge Männer, welde nah Abſchluß ihrer Studien fi auf eine 
ibliothefäftellung vorbereiten wollen, ald Bolontäre, und Studi- 
rende, weldye der Bibliothef wöchentlih gewiſſe Stunden gegen ein 
ermweiterted Benupungsreht widmen mollen, ald Amanuenien zu bes 
ihäftigen. Zu ausnahmsweiſer Remunerirung der Volontäre umd 
Amanuenfen ift die Genehmigung des Univerfitätöluratord erforderlich. 


8. 5, 

Für den Hauddienft find die Bibliothefädiener (Pedellen) be- 
ftimmt, unter welde der DOberbibliothefar die betreffenden Geſchäfte 
vertheilt. Sie werden auf feinen Vorſchlag vom Univerfitätöfurator 
angeitellt. 

8. 6, 


Die Bücherſammlung ift wiljenihaftlid geordnet und in zwei 
Katalogen verzeichnet, nämlich: 

1) einem nad den einzelnen wiſſenſchaftlichen Fächern geord- 
neten Realfataloge, welchem die Aufitellung der Bücher in 
der Weiſe entipricht, dab bie Ziffer der Katalogjeite zugleich 
die Nummer ift, unter welcher dad Buch in feinem Fache 
aufgeftellt wird; 

2) einem alpbabetiihen Kataloge, der ſämmtliche vorbandenen 
Bücher umfaßt. 

Ueber die Univerfitätöichriften, Differtationen und Schulpros 
gramme und über die Mufifalien werden bejondere alphabetiſche 
Kataloge geführt. 

Die Einfiht der Kataloge ift den Univerfitätälebrern während 
der Geſchäftsſtunden ohne Weitered, Anderen mäbrend der öffent» 
lichen Stunden durch Bermittelung eines Bibliotbefdbeamten ge— 
ftattet. 

8.7 


Die einzelnen Abtheilungen des Realfatalogd find umguarbeiten, 
ſobald ihre Anordnung veraltet ift oder die Ueberfichtlichfeit durch 
die Meberfüllung der Blätter verdunfelt wird. Dieſe Umarbeitungen 
bilden eine Hauptaufgabe ded Perfonald, deren regelmäßige Forts 
führung in dem Sabreöberichte ($. 25) nachzuweiſen ift. 

8. 8. 
Die Handidriften find in einem bejonderen Kataloge verzeichnet 


und in einem befonderen Raume aufgeftellt, zu welchem der Zutritt 
nur in Begleitung eines Beamten geitattet if Dielelben dürfen in 


167 


der Regel nur in der Bibliotbef benupt und nur auf beiondere Er: 
laubnis des Oberbibliothekars auögeliehen werden. 


8. 9. 

Ale neuen Erwerbungen werden alöbald unter Angabe der 
Herfunft und des etwa dafür gezahlten Preiſes in ein Sugange- 
verzeichnid (Manual) eingetragen, defjen Nummern während eines 
Kalenderjahres fortlaufen und die Inventarifationdnummern für die 
einzelnen Erwerbungen bilden. Demnächſt werden die Ermwerbungen 
unter Beifügung der Manualnummer in den alphabetiihen Katalog 
eingetragen. Nachdem fie eingebunden worden, erfolgt ihre Ver— 
zeihnung im Realfataloge und die Nachtragung ihrer Realfignatur 
im alpbabetiidhen Kataloge. 

Im Manual, im alpbabetiihen und im Realkataloge werden 
ſehr ausführlibe Büchertitel mit Rüdfiht auf Ueberfichtlichfeit und 
Zeiterjparung abgefürzt, ohne daß jedod etwas Weſentliches wegge— 
lafjen werden darf. 

8. 10. 


Bibliographiſch genau werden die Bücher auf Zetteln verzeichnet, 
weldye mit der Manualnummer und Realfignatur verjeben, alle ſonſt 
erforderlichen Angaben aufnehmen. Für Fortſetzungswerke und Zeit» 
Ihriften werden Interimszettel geführt, welche zugleich zur Kontrole 
für die einzelnen Hefte und Bände dienen. 


§. 11. 

Die Bibliothek beforgt die Verjendung der Göttinger Univers 
fitätöfchriften an die Behörden und an die mit der Univerfität im 
Zaujchverfebre ftehenden Anftalten, und ſchickt die Hauptiendung jähre 
lid nah Schluß des Sommerjemefterd ab. Sie empfängt dagegen 
die für die Univerfität eingehenden Schriften anderer Univerfitäten 
und 2ebranftalten. Ginzelne Göttinger Programme und Differtas 
tionen können, ſoweit der Vorrath reicht, dur die Göttinger Buch— 
bandlungen von der Bibliothek bezogen werden. 


8. 12. 

Die Univerfitätöbibliotbek ift zugleich die Bibliothek der Göt- 
tinger Gelellihaft der Wiffenihaften und erhält die derjelben im 
Tauſche zulommenden Akademie» und Gejellichaftäichriften, mie andere 
an fie eingehende Büchergeſchenke. 

8. 13. 

Dad Berbältnis zwiſchen der Bibliothek und dem litterariichen 

Muſeum iſt dur einen Vertrag geregelt. 
$. 14. 


Die Bibliotbef hat über den vollftändigen regelmäßigen Ein« 
gang der ihr zuftebenden Pflichteremplare zu wachen. Wad davon 


168 





zur Aufbewahrung und Einreihung in den Bücherbeftand ganz une 
geeignet ift, fann zurückgeſchickt oder abgelehnt werden. 


$. 15. 


Die Bibliothef bedarf höherer Genehmigung nicht zur Annahme 
von Schenkungen und PVermädtniffen von Büchern oder Bücher— 
fammlungen und von Kunftwerfen, die fi zur Aufitellung in ihren 
Räumen eignen, falls der Werth derjelben 3000 Mark nicht über: 
fteigt; fie bat jedody vor der Annahme zu erwägen, ob diejelben in 
ihre wiſſenſchaftliche und geſchäftliche Drganilation fi einfügen 
laffen, und bat die Zumendung abzulehnen, wenn die daran ge= 
fnüpften Bedingungen dem entgegen Gehen. Zur Annahme von Zu— 
wendungen höheren Werthes ift die Königlihe Genehmigung durd) 
Bermittelung ded Minifterd der geiftlihen, Unterrichts- und Medi— 
zinal-Angelegenheiten nachzuſuchen. 


g. 16. 


Die Anihaffung von Büchern erfolgt unter jorgfältiger Be— 
nugung der bibliographiihen Hilfsmittel und jomeit ed möglich ift, 
erft, nachdem die Bücher zur Anfiht vorgelegen haben. Die Wünſche 
der Univerfitätölebrer find dabei thunlichft zu berüdfidhtigen. Im 
Geſchäftszimmer liegt ein Defiderienbuh zur Eintragung folder 
Wünſche aus; die Bermaltung wird zu den einzelnen Wünjchen be- 
merfen, ob die Anihaffung geſchehen, oder aus welchem Grunde fie 
unterblieben ift. 


8. 17. 


Die von der Bibliothef beſchäftigten Buchbinder haben die 
Bücher nah Vorſchrift, im einzelnen Falle nad Anmeijung oder 
Probe jorgfältig und dauerhaft zu binden und den Preid dem feit- 
geftellten Zarife entſprechend anzufegen. Sie haben jede Lieferung 
nah drei Wochen fertig zurüdzubringen und erhalten nidyt mehr 
Arbeit, als fie in diefer Zeit erledigen können. inzelne Büdyer 
find auf Verlangen in fürzefter Zeit Fertig zu Stellen. 

Zeder Bucybinder hat die von ihm gebundenen Bände mit dem 
Bibliotheköftempel und feinem Zeichen zu verjehen. Die bereitö ge- 
bunden eintreffenden werden von den Pedellen geitempelt. 


$. 18. 


Die zur Bibliotbef neu hinzulommenden Bücher, außer den im 
Zeitichriftenzimmer heftweiſe ausliegenden Zeitichriften, werden, nady= 
dem fie gebunden und in die Kataloge eingetragen find, auf furze 
Zeit in einem der Geſchäftszimmer den Univerfitätölehrern zugänglich 

emadt und fönnen, folange fie dort aufgeftellt find, nicht ausge— 
iehen werden. Wer nachher eined davon zu entleihen wünſcht, hat 
einen Zettel mit feinem Namen hineinzulegen. 


169 





g. 19. 


Aljäbrlid wird über den Beitand eined Theiles der Bibliothek 
auf Grund des Realfatalogs Revifion gehalten und zwar in mög- 
lichſt gleihen Abſchnitten und in einer Reihenfolge, dat jedesmal in 
längitens fünfzehn Jahren die ganze Bibliothek revidirt ift. 


$. 20. 


Die fi ergebenden Dubletten werden in ein Berzeihnis ein- 
getragen, geſondert aufgeftellt und von Zeit zu Zeit verfauft. Der 
rlös wird an die Univerfitätäfaffe abgeführt. Inſtitute der Uni: 
verfität zu Göttingen können aus dem Dublettenvorrathe einzelne 
Werke, melde für fie bejonderen Werth haben, mit Genehmigung 
des Univerfitätöfuratord unentgeltlich erhalten. 


g. 21. 


Die eingehenden wichtigeren Schriftftüde werden in einem nad 
ſachlichen Rubriken geordneten Archive aufbewahrt. 
8. 22. 
Ueber Möbel, Geräthe und Utenfilien wird ein Inventar geführt. 
$. 23. 

Ueber fämmtlihe Audgabepoften wird von der Bibliotbefäver- 
mwaltung ein Sournal mit laufender Nummer und eine nad den 
Spezialrubrifen aufaeftellte Gegenrehnung geführt. Die Zahlungs- 
anweilungen find mit der laufenden und der Rubrifnummer und, 
fomweit die Ermwerbungen von Büchern und Geräthen betreffen, mit 
dem Anventarifationdvermerfe, andernfalld mit der Beſcheinigung 
über die Richtigkeit der Lieferung zu verjehen. 

, 8. 24. 

Ale größeren Zahlungen geiheben auf Anweiſung ded Ober- 
bibliothefard durch die Univerfitätöfaffe. Dieſe ift verpflichtet, dem 
Dberbibliothefar am Schluffe jedes Kalenderquartaled eine Ueberſicht 
über die aud der Dotation ded laufenden eg bereitö ges 
leifteten Audgaben unter Angabe der anlegt zur Zahlung gelangten 
laufenden Nummer mitzutbeilen. Kür Feine unmittelbare Zahlungen 
ift der Verwaltung ein eijerner Beftand von 100 Mark zu über: 
weifen. 

8. 25. 


Am Schluffe jedes Etatdjahred wird dem Minifter durch Ver— 
mittelung der Bibliothelskommiſſion und des Univerfitätöfuratord 
eine gedrängte Ueberſicht über die wichtigeren Vorgänge und Ergeb: 
nifje des abgelaufenen Geſchäftsjahres eingereicht. 

8. 26. 
Die regelmäßigen Geſchäftsſtunden der Bibliothek find an den 


170 





Wochentagen von I—3 Uhr. Sie ift geihloffen an den Sonn- und 
Fefttagen, an den Sonnabenden vor Dftern und Pfingften, am 
24. Dezember und wäbrend der Pfingft- und erften Septembermode. 

Mährend der größeren Univerfitätöferien und für die Zeit 
zwiichen Weihnachten und Neujabr fann der Oberbibliothefar, wenn 
die Geſchäfte ed geftatten, die Nachmittagäftunden ganz oder theil« 
weiſe ausfallen laffen. 


g. 27. 


Während der Geihäftöftunden muß die für den Dienft erfor» 
derlihe Anzahl von Beamten zur Stelle jein. Sie find verpflichtet, 
den Benugern der Bibliothek über das Vorbandenfein von Büchern, 
über die Kataloge und über die Einrichtungen der Bibliothek, jomeit 
fie für die Benutzung in Betradt fommen, bereitwillig Auskunft zu 
geben und die Benugung nah Mafgabe der für dieſelbe erlaffenen 
Beftimmungen in jeder Weile zu erleichtern. 


Berlin, den 23. Auguft 1884. 


Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
An Bertretung: Lucanus. 


15) SInftruftion für die Kuftoden und Hilföarbeiter der 
Königlichen Univerfitäts-Bibliothef zu Göttingen. 


Pr 
Die Kuftoden haben ihre Obliegenheiten mit Fleiß und Ge— 
wiffenbaftigfeit zu erfüllen, die für die Königliche Univerfitätd- 
Bibliothef beitebenden Vorſchriften getreulid zu beadten und das 
Intereffe der Bibliothef in jeder Beziehung nad beften Kräften zu 
wahren. 5.2 


Sie haben den amtlichen Anordnungen und Weifungen des 
Dberbibliothefars willig und pünftlih Folge zu leiften. 


8. 3. 

Die Zahl ihrer regelmäbigen Arbeitöftunden beträgt wöchentlich 
30. Die BVertbeilung derielben auf die einzelnen Tage fteht dem 
Oberbibliothekar zu. Pünktlichfeit im Einhalten der Arbeitözeit und 
ausſchließliche Verwendung derielben im Intereſſe der Bibliothek 
wird ihnen zur Pflicht gemadt. Soweit die laufenden Geihäfte in 
den feitgeiepten Dienftftunden nicht erledigt werden fönnen, find 
die Kuftoden auch über diefelben hinaus verpflichtet, ihre Thätigkeit 
der Bibliothef zu widmen. 


171 


$. 4. 
Die Obliegenheiten der Kuftoden find hauptſächlich folgende: 

die Führung der Zugangdverzeichnifie, 

die Fortführung und, wenn erforderlih, die Umarbeitung der 
Kataloge oder die Anlegung neuer, 

die Einziehung der Pflichteremplare, 

die Ueberwachung der Buchbinder- Arbeiten, 

der Dienft in den Leſezimmern, 

die Beiorgung des Ausleibegeichäftes, 

die Unterftügung des Oberbibliothefard bei der Führung der 
Korreipondenz und der Geſchäftsbücher. 


8.5. 

Außerdem haben die Kuftoden an der Belorgung der beftellten 
Bücher, an der Ueberwachung der richtigen Aufftellung in den Sälen, 
eventuell der Umftellung einzelner Fächer, an der jährlichen Repifion 
und den übrigen Eeineren Geihäften der Verwaltung heil zu 


nehmen. 
§. 6. 


Die Vertheilung der Geſchäfte, einichließlih der Katalog: Ars 
beiten, unter die Kuftoden nimmt der Dberbibliotbefar vor und er» 
tbeilt den einzelnen für die ihnen dauernd überwieſenen Geſchäfte 
mündlide, oder wo es nötbig ift, ſchriftliche Inſtruktionen. Die 
Heranziehung anderer Kuftoden oder der Hilfdarbeiter zur Erledigung 
der einem einzelnen übertragenen Geſchäfte tft nur mit Genehmigung 
des Oberbibliotbefars ftatthaft. Auf fein Verlangen baben fie über 
ihren Geſchäftökreis Berichte oder Material zu ſolchen zu liefern. 


8.7. 

Der Oberbibliothefar überträgt die Aufſicht und die Leitung 
der im Geichäftözimmer vorzunehmenden Arbeiten einem der älteren 
Kuftoden, der auch kleinere Angelegenheiten nah Maßgabe des 
Reglementd und der beionderen Sinftruftionen erledigt, aber in 
allen wichtigeren oder zweifelhaften Fällen die Entſcheidung des 
Dberbibliothefard einzuholen bat. 


8. 8. 

Die bei den Zugangdverzeichniffen, dem Buchbinderverfebre und 
der Katalogifirung beihäftigten Kuftoden baben es fi ganz be— 
fonderd angelegen Sein zu laſſen, dab die binzufommenden Bände 
der Benugung möglichſt bald zugänglid werden. 


g. 9. 
Bei der Auswahl der für die Bibliothek zu ermerbenden Büd 
baben zunädjft die beiden erſten Kuftoden (Bibliothefar und Unt: 
bibliotbefar) den Oberbibliothefar zu unterftügen und die von ihm 





172 





gewünſchten Nachſuchungen anzuftelen. Sämmtliche Beamte baben 
tüden und Defekte, die fie bemerfen, zur Kenntnis ded Oberbiblio- 
thefarö zu bringen. 

$. 10. 


Zum Dienfte in den Lejezimmern find ſämmtliche Kuftoden 
verpflichtet mit Ausnahme des Kuftod, der dem Geſchäftszimmer 
vorfteht, und dedjenigen, welchem das Ausleihegeſchäft übertragen ift. 


g. 11. 


Die Kuftoden find verpflichtet darüber zu wachen, daß daß 
Publikum die beftehenden Vorſchriften jorgfältig beobachtet. Anderer- 
jeitö haben fie demfelben die zur Befriedigung litterariicher Bedürf- 
niffe erforderliche Hilfe freundlich und bereitwillig zu gewähren, und 
die Benupung der Bibliothet in jeder Weile zu erleichtern und 
frudtbar zu machen. F 


Bei einer Feuersbrunſt in der Nähe der Bibliothek haben die 
Kuſtoden ſich ſämmtlich in der Bibliothek einzufinden, um ſich er- 
forderlichen Falls an den Sicherungs- und Rettungsmaßregeln für 
die Bibliothek zu betheiligen. 


Die Kuſtoden find berechtigt und verpflichtet, an den vom Ober⸗ 
bibliothefar berufenen Konferenzen Theil zu nehmen. Auf fein Vers 
langen haben fie ſich in bejonderen Fällen zu einer eigend angejepten 
Stunde in der Bibliothek einzufinden. 


8. 14. 


Urlaub bis zur Dauer von 14 Tagen fann den Kuftoden vom 
Dberbibliothefar, für eine längere Dauer nur von dem Königlichen 
Univerfitätöfurator nah Anhörung des Dberbibliothefars ertheilt 
werden. Dem Wunſche danach ſoll innerhalb der Univerfitätäferten 
oder wenn fonft dad Intereſſe der Bibliothek ed erlaubt, thunlichft 
bis zu einer Dauer von vier Wochen im Jahre ftattgegeben werden. 
Dem Oberbibliothefar ift behufs Sidyerung Pe Vertretung 
möglichft zeitig anzumelden, für melde Zeit Urlaub zu beantragen 
beabfichtigt wird. —F 

. 15. 


Während der Univerfitätäferien ift ed dem Oberbibliothefar ge- 
ftattet, fofern die ordnungdmäßige Verwaltung und Benugung ber 
Bibliothek nicht darunter leiden, eine Reduktion der wöchentlichen 
Arbeitäzeit eintreten zu laffen. 


g. 16. 


Die Kuftoden find verpflichtet, einander im Falle von Kran: 
beit, Beurlaubung und fonftiger dringender Verhinderung zu ver« 


173 





treten. Der Bibliothekar hat zudem den Oberbibliothekar in defjen 
Abweienbeit zu vertreten; in ſolchen Fällen ift ed ihm nicht geftattet, 
in den getroffenen allgemeinen Anordnungen Aenderungen vorzu— 
nehmen und in den Pe bat er fi auf dad unabweiöliche 
zu beichränfen. f 

28, 


Hinſichtlich der Benugung der Bibliothek gelten für die Kuftoden 
die allgemeinen Beftimmungen. Für andere Perfonen können fie 
eine Bürgſchaft nicht übernehmen. 

$. 18. 

Dieje Inftruftion gilt auch für die Hilfsarbeiter, ſoweit fie auf 
diefelben anwendbar if. Der Dberbibliothefar wird ihnen die 
außerdem nöthigen Anweifungen ertheilen oder fie einem der Kuftoden 
—— deſſen Weiſungen * alsdann zu befolgen haben. Urlaub 
ann ihnen im erſten Jahre nur ausnahmsweiſe bewilligt werden. 

Berlin, den 23. Auguſt 1884. 

Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


16) Statuten der Berliner Geſellſchaft für Anthro— 
pologie, Ethnologie und Urgeſchichte. 

Beſchloſſen am 17. November 1869, abgeändert am 9. November 1872, 12. De- 
zember 1874, 15. Dezember 1877, 16. Dezember 1882, 15. Dezember 1883 
und am 19. April 1884, landesherrlich heftätigt am 11. Auguft 1884. 
Allerhöchſter Erlaß Seiner Majeftät des Kaijerd und Königs an 
die Gejellihaft für Anthropvlogie, Ethnologie und Urgeſchichte, bes 
treffend die Ertbeilung der Rechte einer juriftiichen Perfon. 

Auf Shren gemeinichaftlihen Beriht vom 4. d. M. will Ich 
der Berliner Gejellihaft für Anthropologie, Ethnologie und Ur» 
geihichte auf Grund der anliegenden Statuten vom 19. April d. 3. 
die Rechte einer juriftiichen Perjon hierdurch verleihen. 

Schloß Babelöberg, den 11. Auguft 1884. 


Wilhelm. 
Für den Zuftizminifter. Zugleih für den Minifter ded Innern. 
Lucius. von Goßler. 


An 
die Miniſter des Innern, der Juſtiz und der 
geiftfihen ꝛc. Angelegenheiten. 





Im Anſchluſſe an den im Fahre 1869 auf der Naturforſcher— 
Verſammlung zu Inndbrud erlaffenen Aufruf zur Gründung einer 


174 


deutſchen Geſellſchaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeſchichte 
bat fih in Berlin eine Gejelidaft für Anthropologie, Ethnologie 
und Urgeſchichte auf Grund der von ihr am 17. November 1869 
angenommenen Statuten gebildet, melde, nachdem fie durch die 
Geſellſchaftsbeſchlüſſe vom 9. November 1872, 12. Dezember 1874 
und 15. Dezember 1877, vom 16. Dezember 1882, 15. Dezember 
1883 und 19. April 1884 abgeändert worden, wie folgt lauten: 


Name der Geſellſchaft. 
8§. L. 

Die Geſellſchaft nennt ſich Berliner Geſellſchaft für Anthro— 
pologie, Ethnologie und Urgeſchichte. 

Zweck der Geſellſchaft. 
u 

Zwed der Geſellſchaft ift die Anregung und Förderung des 
Intereffed für Anthropologie, Ethnologie und Urgeſchichte durch 
Verhandlungen, fomwie die Förderung diefer Wiffenichaften dur 
Unterftügung von Unterfuhungen und Arbeiten, weldye diefelben bes 
treffen, durd Sammlung, NWegiftrirung und Bewahrung ded Ma- 
teriald und durch Erleichterung der Benugung desjelben. 

Sig der Geſellſchaft. 
8.3. 
Die Geſellſchaft hat ihren Sig in Berlin. 
Vermögen der Geſellſchaft 
$. 4. 

Das der Geſellſchaft zur Erreibung des Geſellſchaftszweckes im 
Verfügung ftebende Vermögen beträgt gegenwärtig 32000 M. 
Dasielbe — ſich zuſammen aus: 

1) einem nah Maßgabe von $. 23 angelegten Kapitalvermögen 

von 7000 M.; 
2) einer Sammlung anthropologiidher, ethnologiiher und urs 
geichichtlicher Gegenftände im MWertbe von 20000 M.; 
3) einer Bibliothek im Werthe von 5000 M. 
Geſchäftsjahr. 
8. 5. 
Das Geſchäftsjahr der Geſellſchaft iſt das Kalenderjahr. 
Mitglieder und Organe der Geſellſchaft. 
8. 6. 

Die Geſellſchaft ſetzt fih aus ordentlihen, forreipondirenden 
und Ehrenmitgliedern zuiammen. 

Ihre Organe find der Vorftand und der Ausichuß. 


175 


Ordentliche Mitglieder. 


5.7; 

Als ordentliche Mitglieder fönnen Perfonen aufgenommen werden! 
von denen erwartet werden darf, daß fie den Zweck der Gejellichaft 
fördern werden. 

Rorrefpondirende Mitglieder. 


8. 8. 

Zu forreipondirenden Mitgliedern können außerhalb Deutſch— 
landd mwohnhafte Perjonen ernannt werden, welde dem Zwede der 
Geſellſchaft durch wiſſenſchaftliche Leiftungen förderlich geweſen find. 

Ehrenmitglieder. 
$. 9. 

Zu Ehrenmitgliedern können Perſonen gewählt werden, melde 
fi) durch hervorragende Leiftungen auf dem Gebiete der Anthropo— 
logie, Ethnologie oder Urgeſchichte ausgezeichnet oder fih durch 
großmüthige Förderung des Geſellſchaftszweckes beiondere Berdienfte 
um die Gejellihaft erworben haben. 

Die Zahl der Ehrenmitglieder ſoll dreihßig nicht überfteigen. 

Aufnahme ordentliher Mitglieder. 
$. 10. 

Die Aufnahme einer Perion ald ordentlihes Mitglied erfolgt 
nur auf Vorſchlag von drei ordentlihen Mitgliedern. Der Vorſchlag 
unterliegt der Prüfung ded Borftandes ($. 6). Ueber einen vom 
Borftande beanftandeten Vorſchlag enticheidet der Ausſchuß ($. 6). 
Der Name des Zugelaffenen wird unter Angabe der ordentlichen 
——— welche die Aufnahme in Vorſchlag gebracht haben, der 
Geſellſchaft in der nächſten ordentlichen Sitzung bekannt gemacht. 
Erfolgt gegen die Aufnahme bis zu der darauf folgenden ordentlichen 
Sitzung von feinem ordentlichen Mitgliede ein mit Gründen unter— 
ftügter Einſpruch, fo gilt der vorgeichlagene ald aufgenommen. 
Ueber einen erhobenen Einſpruch entſcheiden Vorftand und Ausschuß 
in vereinigter Sipung. 

Beitrag der ordentlihen Mitglieder. 
§. 11, 


— ordentliche Mitglied zahlt jährlich einen Beitrag von 


Ein im Laufe des Geſchäftsjahres aufgenommenes ordentliches 
Mitglied hat den vollen Jahresbeitrag zu entrichten. 

Auf gemeinſamen Vorſchlag des Vorſtandes und Ausſchuſſes 
kann von der Geſellſchaft in der ordentlichen Sitzung im Dezember 
eine Erhoͤhung des Jahresbeitrages beſchloſſen werden, ſofern der 
Vorſchlag in der Einladung zu dieſer Sitzung angekündigt war. 


176 





Befreitheit der forrefpondirenden und Ehrenmitglieder vom Beitrage. 
g. 12. 


Korreipondirende und Ehrenmitglieder haben den Jahresbeitrag 
($. 11) nicht zu entrichten. 


Zahlung des Beitrages. 
$. 18. 


Der Jahresbeitrag ift innerhalb der erften vier Wochen des 
Geihäftsjahres, von einem neu aufgenommenen ordentlihen Mit- 
gliede innerhalb vier Wochen, nachdem ihm von der Geſellſchaft die 
Aufnahme angezeigt worden, an den Schagmeifter (8. 28) zu ent- 
richten. Bei unterbleibender rechtzeitiger Zahlung erfolgt die Ein- 
iehung des Sahreöbeitraged durch den Schapmeifter auf Koften des 
mi en Mitglieded mittelft Poftnahnahme gegen Ueberſendung 
der Mitgliedskarte. Wird die Zahlung des Beitra es oder ber 
Poſtnachnahme verweigert, jo wird der Name des Weigernden in 
der Lifte der ordentlihen Mitglieder gelöicht. 


Einmaliger Beitrag. 
$. 14. 


Ein ordentlihes Mitglied, welches einen einmaligen Beitrag 
von mindeftend 300 M. zabit, ift von Zahlung der —— 
fernerhin befreit. 


Ausſchluß eines ordentlichen Mitgliedes. 
$. 15. 


Hegen Borftand und Ausihuß gegen das DBerbleiben eines 
ordentlihen Mitglieded in der Gejellihaft Bedenken, jo enticheidet, 
nachdem demſelben Gelegenheit zur Aeußerung gegeben worden, bie 
Gejellihaft im ordentliher Sipung ($. 37) mittelft geheimer Ab- 
ftimmung über den Ausihluß des Mitgliedes, In der Einladung 
jur Sipung muß die Angelegenheit ald Gegenftand der Tage ordnung 
ezeichnet werden. Der Ausſchluß muß erfolgen, wenn dass Mitglied 
durch Strafurtheil mit einer entehrenden Strafe belegt w orden ift. 
Derielbe kann ftattfinden, wenn dad Mitglied durch Fein Verhalten 
die Achtung der Geſellſchaft ſchädigt. 

Dem ausgeſchloſſenen Mitgliede fteht ein Anſpruch auf Rück⸗ 
zahlung des gezahlten Jahresbeitrages nicht zu. 


Ernennung korrefpondirender Mitglieder. 
8. 16. 


Die Ernennung forrejpondirender Mitglieder erfolgt durch den 
Borftand nah Zuftimmung des Ausſchuſſes. 


177 





Beitritt korrefpondirender Mitglieder als ordentlihe Mitglieder. 
8. 17. 

Korreſpondirende Mitglieder, welche ihren Wohnfitz in Deutich- 
land nehmen, fönnen der Geiellihaft ald ordentlide Mitglieder bei- 
treten, ohne daß ed einer Aufnahme derjelben nah Maßgabe von 
* 10 bedarf. Dieſelben haben ſolchenfalls den laufenden Jahres— 

eitrag innerhalb vier Wochen nady erflärtem Beitritte zu zahlen. 


Wahl der Ehrenmitglieder. 
$. 18. 

Die Ehrenmitglieder werden von der Gejellihaft in ordentlicher 
Sigung auf gemeinfamen Vorſchlag des Borftandes und Ausſchuſſes 
ohne vorgängige Diskuffion gewählt. 

Borftand. 
$. 19. 

Der Borftand befteht auß: 

einem Vorfitzenden, 

zwei Gtellvertretern dedjelben, 
drei Schriftführern 

und dem Schapmeifter. 

Die Mitglieder ded Vorſtandes werden aus der Zahl der ordent- 
lihen Mitglieder gewählt. 

Wahl des Borftandes. 
$. 20. 

Der Borftand wird jährlih in der ordentlihen Dezember- 
figung ($. 37) durch Stimmzettel Er Bei der Wahl bat jedes 
ordentlihe Mitglied Stimmredt. Ergiebt fi im erſten Wahlgange 
feine abjolute Mebrbeit, fo findet zwiſchen den beiden Kandidaten, 
melde die meiiten Stimmen erhalten haben oder bei einer größeren 
Stimmengleichheit durch dad von der Hand de zeitigen Borfigenden 
zu ziehende Loos beftimmt find, Stichwahl ftatt. Bleibt dieſe un- 
entichieden, fo enticheidet dad von der Hand des zeitigen Vorfigenden 
zu ziehende Loos. Auf Antrag eined ordentlihen Mitglieded kann 
die Wahl dur Akklamation erfolgen, fjofern fein Widerſpruch er- 
boben wird, 

Die abtretenden Vorftandömitglieder find wieder wählbar, doch 
kann ein drei Sabre hintereinander gewählter Vorfipender für das 
nächſte Geſchäftsjahr nicht wieder ald foldyer gewählt werden. 


Rechte und Pflichten des Borflandes. 
$. 21. 


Der Borftand leitet die Angelegenheiten der Geſellſchaft, führt 
die Mitgliederliften und das Inventar von den Vermögensftücken 


1885. 12 ° 


178 





ber Gejellichaft; er befchließt die Ausgaben und ordnet die Redaktion 
der Beröffentlihungen der Gejellichaft. 
Berufung des Borftandes. 
8. 22. 

Der Borfigende beruft den Vorſtand, jo oft die die Lage der 
Geſchäfte erfordert. Es muß dies binnen einer Mode geſchehen, 
wenn dies von drei Vorftandömitgliedern unter Angabe ded Zwedes 
der Berufung beantragt wird. 

Die Einladungen zu den Sipungen des Vorftanded erfolgen 
fhriftlih unter Mittheilung der Tagesordnung. 

Beihlußfähigkeit des Borftandes, 
8. 28. 

Zur Beſchlußfähigkeit des Vorſtandes ift, den Borfipenden ein- 

begriffen, die Anmejenheit von mindeftend vier Mitgliedern erforderlich. 


Berhandlung und Beihlußfaffung des BVorftandes. 
$. 24. 

Der Vorfigende leitet die Verhandlungen ded Vorſtandes. Die 
Beſchlüſſe werden nad der Stimmenmehrheit gefaht. Bei Stimmen- 
gleichheit enticheidet die Stimme ded BVorfigenden. 

Zur Faffung wichtiger Beichlüffe hat der Vorftand den Aus- 
ſchuß zuzuziehen. 

Ueber die Sigungen ded Borftanded wird von einem der an- 
weſenden Schriftführer ein Protokoll geführt, welches von dieſem 
und dem VBorfigenden zu vollziehen ift. 

Legitimation der Mitglieder des BVorftandes. 

Die Legitimation der Mitglieder ded Borftandes wird durch 

eine Beſcheinigung ded Polizei-Präfidenten von Berlin geführt. 


Kooptation von Borflands- Mitgliedern. 
8. 25. 


Im Falle ded Ausſcheidens eined Borftands- Mit liedes im 
Laufe ded Geichäftsjahres ergänzt fi) der Vorſtand durch Kooptation. 
Befugniffe des Borfisenden. 
$. 26. 

‚ Der Borfigende vertritt die Gejelihaft nah außen in allen 

erihtlihen und außergerichtlihen Angelegenheiten, insbeſondere auch 
n denjenigen Fällen, in welden die Gejege eine Specialvollmadt 
erfordern, jedoch bedürfen Urkunden, welche von der Geſellſchaft aus- 
geftellt werden, zu ihrer Giltigfeit der Unterfchrift des ga 
und eines Schriftführerd und, fofern fie dad Vermögen der Gefell- 
ſchaft betreffen, aud die des Schatzmeiſters. 


179 


Der Borfigende leitet die Sigungen der Gejellihaft, ftellt die 
Zagedordnung für diefelben feit und ernennt die Berichterftatter, 
fowie die Kommijfionen und er erläßt jchriftlich die Anweifung an 
den Schagmeifter zur Leiftung der vom Borftande beichlofjenen 
Audgaben. 

Schriftführer. 
$. 27, 


Die Schriftführer bewirken die Einladungen zu den Sitzungen 
der Gejellihaft und führen in den lepteren das Protokoll. 
Schatmeifter. 
8. 28. 


Der Scagmeifter verwaltet die Kaffe, händigt gegen Zahlung 
des Beitrages ($. 11) die jährliche Mitgliedskarte aus, führt die 
Rechnung, jammelt die — und legt die nicht zur Leiſtung der 
laufenden Ausgaben erforderlichen Gelder nad Anweiſung des Vor— 
ftandes an. Die Anlegung hat nad Maßgabe der Vorſchriften des 
8. 39 der Bormundidafts-Drdnung vom 5. Zuli 1875 zu erfolgen. 


Aufgabe und Zufammenfegung des Ausſchuſſes. 
$. 299. 


Der Ausihuß hat die Aufgabe, dem Borftande in allen wid» 
tigen Angelegenheiten als Beirath zu dienen. Cr beſteht aus neun 
aus der Zahl der ordentlichen Mitglieder zu wählenden Perfonen. 


Wahl des Ausſchuſſes. 
$. 30. 


Die Wahl des Ausihuffes erfolgt in der ordentlihen Sitzung 
der Gejellihaft im Januar ($. 37). Bei derjelben * jedes ordent⸗ 
liche Mitglied Stimmrecht. Zum Zwecke der Wahl hat der Vorſtand 
eine Vorſchlagsliſte von mindeſtens 27 Namen aufzuſtellen. In der—⸗ 
ſelben ift den verſchiedenen Richtungen, in melden ſich die wifjen- 
Ihaftlihen Aufgaben der Gejellihaft bewegen, thunlichſt Rechnung 
i tragen und find in derjelben hauptſächlich die früheren Vor— 

genden zu berückſichtigen. Die Vorſchlagsliſte wird den ordent» 

lihen Mitgliedern mit der Einladung zur Sigung zugeftelt und 
find von ihnen in derjelben die von ihnen — neun Perſonen 
aus der Zahl der aufgeſtellten Namen zu bezeichnen. Die ſo be— 
richtigte Vorſchlagsliſte dient als Stimmkarte. 

Stimmkarten nicht erſchienener Mitglieder bleiben bei der Feſt— 
ſtellung des Wahlergebniſſes außer Betracht. 

Diejenigen neun Perſonen, welche hiernach die meiſten Stimmen 
erhalten haben, gelten als gewählt. Bei vorhandener Stimmen⸗ 
gleichheit unter mehr Perſonen, als zu wählen ſind, entſcheidet das 
von der Hand des Vorſitzenden zu ziehende Loos. 


12” 


180 





Obmann. 
$. 31. 


Der Ausihuß wählt fi aus der Zahl feiner Mitglieder einen 
Obmann, welder in den Sigungen dedfelben den Vorfig führt. 


Situngen des Ausichuffes. 

Der Obmann beruft den Ausihuß, ſo oft er dies für notb- 
wendig erachtet oder die Berufung von drei Ausſchußmitgliedern 
beantragt wird. Die Berufung bat im legteren Kalle binnen zwei 
Wochen zu erfolgen. 

Der Ausihuß ift nur bei Anweſenheit von mindeftend fünf 
Mitgliedern beſchlußfähig. Bei Stimmengleichbeit entſcheidet die 
Stimme ded Dbmanned. Im Uebrigen wird die Berufung und Be- 
ihlußfaffung des Ausichuffes durch eine von ihm aufzuftellende Ge- 
Ihäftdordnung geregelt. 

Ueber die Sipungen ded Ausſchuſſes wird ein Protokoll geführt. 


Theilnahme des Ausfchuffes an den Situngen des Borftandes. 
$. 32. 
Der Ausſchuß nimmt, wenn er vom PVorftande ald Beirath 
ugesogen wird, an deflen Sigungen mit Stimmredt Theil. Seine 
erufung erfolgt in diefem Falle von dem Borfipenden ($. 24). 


Befugniffe des Ausſchuſſes. 
8. 33. 

Der Ausihuh kann vom Vorftande verlangen, dab er fi in 
feinen gefonderten Sipungen ($. 31) vertreten läßt, um Aufflärungen 
über die Angelegenheiten der Geſellſchaft zu geben. 

Anträge und Mittbeilungen, melde der Ausihuk der Gejell- 
Ichaft zu maden hat, find vom BVorfipenden auf die Tagesordnung 
der nächſten Sitzung derjelben zu ftellen und in diefer an erfter 
Stelle zu erledigen. 


Kooptation von Ansihuß- Mitgliedern. 
8. 34. 
Im Falle ded Ausſcheidens eines Ausſchuß-Mitgliedes im Laufe 
des Geſchäftsjahres ergänzt fich der Ausihuß durch Kooptation. 


Berwaltung des Arhivs, der Bibliothel und der Sammlungen. 
8. 35, 

Mit Zuftimmung des Ausichuffes fann vom Vorſtande die 
Verwaltung des Archivs einem Schriftführer, die Verwaltung ber 
Bibliothek ſowie die Aufficht über die Sammlungen einem Gejell« 
ihaftömitgliede übertragen werden. 


181 





Decharge des Vorſtandes 


$. 36. 

Der Borftand hat im Dezember dem Ausſchuſſe einen Geihäfts- 
beridht über dad ablaufende Geſchäftsſahr zu erftatten und die Ber- 
waltungdrehnung zu legen. Der Ausihuß prüft diejelbe und ertbeilt 
dem Borftande in Betreff der Verwaltung nady Erledigung etwaiger 
Anftände die Dedarge. 


Situngen der Geſellſchaft. 


: 


Die Geielihaft hält in jedem Monate mit Ausnahme der 
Monate Auguft und September eine ordentliche ag Ba 

Außerdem kann der Vorfipende, falld beiondere VBeranlafjung 
nad) jeinem Ermefjen dazu vorliegt, außerordentlihe Sipungen an— 
beraumen. In denjelben können Beihlüffe über Angelegenheiten, 
melde die Verwaltung der Gejellihaft betreffen, nur gefaßt werden, 
wenn die Gejellihaft died in einer vorhergehenden ordentlidhen 
Sigung durch Mehrheitsbeſchluß zugelaffen hat. 


Erftattung des Berwaltungs- und Kafienberihtes an die Geſellſchaft. 


Bevor in der ordentlihen Sigung im Dezember zur Mahl 
des Borftandes geſchritten wird, bat der Vorftand der Geſellſchaft 
einen Verwaltungs: und Kafjenberiht über das ablaufende Geſchäfts— 
jahr zu erftatten. 


Einladung zu den Situngen. 


Die Einladung zu den Sipungen erfolgt fhriftli unter Mit⸗ 
theilung der Tagesordnung. 

Säfte. 
$. 38. 

Den Mitgliedern der Geſellſchaft ift ed gejtattet, Gäfte in bie 
Sipungen einzuführen. Der Gaft ift von dem Einführenden dem 
Borfigenden vorzuftellen und der Name des Gaſtes in das Fremden« 
buch der Geſellſchaft einzutragen. Perfonen, welche in Berlin ober 
defien nädhiter Umgebung wohnen, dürfen im Laufe defelben Ge— 
ihäftsjahred nur zweimal ald Gäſte eingeführt werden. 

Der Borfigende kann einem Gafte dad Wort ertheilen. 

Bevor zur Berbandlung über Vermaltungdangelegenbeiten oder 
zur Bornahme von Wahlen geichritten wird, find die anmwejenden 
Säfte vom Vorfigenden zum Abtreten zu veranlaffen. 


*) Zur Zeit an jedem dritten Sonnabend im Monate Abends 7 Uhr. 


Berhandlungen der Gefellfhaft und deren Ueberſendung an die Mitglieder. 
$. 39. 


Die Verhandlungen der Geſellſchaft werden veröffentlicht”) und 
erhält jedes Mitglied der Geſellſchaft ein Eremplar derfelben un— 
entgeltlich. 

Eoweit die Ueberfendung über die Grenzen des deutſch-öſter— 
reichiichen Poftgebietes hinaus zu erfolgen hat, fann der Vorftand 
den Betrag, weldyer von dem Mitgliede für die Neberjendung jähr- 
ih zu zahlen ift, feltfegen und von deſſen erfolgter Zablung Die 
Ueberfendung abhängig machen.“) 


Aenderung der Statuten. 
$. 40. 


Eine Aenderung der Statuten fann nur auf Vorſchlag des 
Dorftanded oder ded Ausſchuſſes oder auf den ſchriftlichen Antrag 
von 20 ordentlihen Mitgliedern erfolgen. Der Vorſchlag des Aus- 
ſchuſſes ſowie der Antrag müſſen ipäteftens im Zuli bei dem Bor» 
ftande eingebradht werden. Die Aenderung fann nur in der orbent: 
lihen Sitzung im Dezember und nur mit einer Mebrbeit von zwei 
Drittheilen der erſchienenen ordentliben Mitglieder beſchloſſen werden 
und muß der Wortlaut des Vorſchlages oder Antraged mindeftens 
eine Woche vor der Sipung den ordentlihen Mitgliedern mitgetheilt 
worden jein. 

Bor der Beihlußfafjung haben ſich der Vorftand und der Aus— 
ſchuß über die Aenderung zu äußern. 

Die Aenderung des Zwedes ($. 2), des Sitzes ($. 3) und der 
Vertretung der Gejellihaft (SS. 21, 26) bedarf zu ihrer Giltigfeit 
ber landeöberrlihen Beſtätigung. Jede fonftige Aenderung ber 
Statuten erfordert zu ihrer Giltigkeit die Genehmigung des Ober: 
Präfidenten. 

Auflöfung der Geſellſchaft. 
$. 41. 


Eine Auflöfung der Geſellſchaft kann nur in derſelben Weile 
wie eine Aenderung der Statuten beichlofien werden. Der Beichluß 
erfordert zu feiner Giltigkeit die Anmejenbeit der Hälfte der orbent- 
lien Mitglieder. Wird dieſes Erfordernis in der betreffenden 
Dezemberfipung nicht erreicht, jo kann vom Borftande mit Zuftim- 
mung ded Ausſchuſſes innerhalb vier Wochen eine zweite Sitzung 
anberaumt werden, in welder die Auflölung mit einer Mebrbeit 
von zwei Dritttheilen ohne Rüdficht auf die Anzahl der erſchienenen 

*) Zur Zeit in der im Berlage von A. Aſher u. Eo. in Berlin er- 
ſcheinenden Zeitihrift für Ethnologie, welche das Organ der Geſellſchaft bildet. 

**) Zur Zeit ift diefer Betrag auf 3 M. feſtgeſetzt worden. 


183 


Mitglieder beichloffen werden fann, fofern in der Einladung zur 
Sitzung darauf hingewieſen ift. 

Der Auflöfungsbeihluß bedarf zu feiner Giltigkeit der landes— 

herrlichen Beftätigung. 
$. 42. 

Im Falle der Auflöfung darf das Vermögen und dad Eigen- 
thum der Gejellihaft nit an Privatperfonen überlaffen, jondern 
allein an die deutiche Gejellihaft für Anthrope "gie, Ethnologie und 
Urgeſchichte oder an eine wiſſenſchaftliche Anftait oder einen wiſſen⸗ 
ſchaftlichen Verein in Berlin übertragen werden. Ueber die Ueber— 
tragung bat der Auflöjungdbeidhluß Peftimmung zu treffen. 

Berlin, am 19. April 1884. 


Der. Borftand der Berliner Geſellſchaft 
für Antbropologie, Ethnologie und Urgeſchichte. 


E. Beyrich, Vorfigender. A. Baſtian, ſtellv. Vorſitzender, 


Geheimer Bergrath und Profeſſor. Profeſſor, Direktor. 
A. Voß, Dr. med. Schriftführer, M. Kuhn, Dr. phil., 
Direltorial⸗Afſiſtent am Kgl. Muſeum. Schriftführer. 


11. Gomnafial: ze. Lehranſtalten. 


17) a A 500 Ba A a dat, Lehranſtalten, 
welche zur Ausſtellung von Zeugniſſen über die wiſſen— 
ſchaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienſt berechtigt jind*). 
(Centralbl. pro 1884 Seite 405 Nr. 77.) 


Befanntmadhung. 


Im Berfolg der Bekanntmachung vom 29. April d. J. (S. 129) 
wird hierunter ein Nachtrags- Verzeichnis folder höheren Lehran— 
ftalten veröffentliht, welde nah $. 90 Th. I der Wehrordnung 
vom 28. September 1875 zur Ausftellung von Zeugniffen über die 
wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig» freiwilligen Militär- 
dient berechtigt find. 


*) Die Belanntmahung und das Berzeihnis vom 24. Oktober 1884 find 
veröffentliht duch das Gentralblatt für das Deutſche Reich pro 1884 Nr. 44 
Seite 282 folg. 

Aus dem Berzeichniffe find bier nur die höheren Lehranftalten in Preußen 
aufgeführt. Die Namen der Direktoren 2c. find bier zugeſetzt. 

Anmerkung der Redaktion des Centralbl. f. d. Unt. Verw 


184 


Nahtragd-Berzeihnid 
folder höheren Kebrenkaltın, welde zur Ausſtellung 
von Zeugnifjien über die wilfenihaftlide ———— 
für den ——— freiwilligen Militärdienſt 
berechtigt ſind. 


A. Lehranftalten, bei welchen der einjährige, erfolg— 
reihe Bejud der zweiten Klafje zur Darlegung der 
wifienihaftliden Befähigung erforderlich ift. 

a. Gymnaſien. 

Provinz Dftpreußen. 

Das Gymnafium zu Wehlau (biöher er Er A.b. 1.6 

des Verzeichniſſes vom 29. April d. J., a — Direktor: 
r. Eichhorſt. 
Provinz Hannover. 
Das Gymnafium zu Wilhelmdhaven. Dirigent: Gäßner, — 
lehrer. 
Rheinprovinz. 
Das Friedrich-Wilhelms-Gymnaſium zu Köln (A. a. J. 232 a. a. O.). 
— Direktor: Dr. Jäger. 
Anmerk. Das mit dem vorbezeichneten Gymnaſium 
ji verbundene Königliche Real» Gymnafium zu Köln (A. 
. 82 a. a. D.) ift zu Ditern 1884 eingegangen. 


ec. Ober-Biealfhulen. 
Provinz Heſſen-Naffau. 


+l. Die — au an a. M. (biöher Realſchule, B. b. 
D.). — Direktor: Dr. Schulge. 

+2. Die Beine zu "Riedbaden (biöber Realſchule, B. u 
I. I D.). — Direktor: Dr. Unverzagt, Prof. 


B. Lehranſtalten, bei welden der einjährige, erfolg«- 
reihe Beſuch der erſten KlaffezurDarlegung der wiſſen— 
ſchaftlichen Befähigung erforderlich iſt. 

a Progymnafien 
Provinz Hannover. 

Dad Progpmnafium zu Nienburg (verbunden mit dem Real: Pro: 

gumnafium dafelbft). — Rektor: Dr. Ritter. 


+) Die mit einem + bezeichneten Lehranftalten haben feinen obligatoriſchen 
Unterrit im Latein. 


185 


b. Realſchulen. 
Provinz Heſſen-Nafſau. 
+ Die Mlerfiyhtihule zu Frankfurt a M. — Direktor: Dr. 
Scholderer. 





c. Beal-Progymuafien. 

Provinz Hannover. 
Das Neal: Progpumnafium zu Nienburg (verbunden mit dem Pro— 
gyumnafium dafelbft) — B. c. 1.43 a. a. O. — ar" Dr. 
itter. 


C. Kebranftalten, bei weldhen daß Beftehen der Ent- 
laffungsprüfung zur Darlegung der wiſſenſchaftlichen 
Befähigung erforderlich tft. 

a. Geffeutliche. 
aa. Höhere Kürgerfchufen. 

Provinz Schleſien. 

+ Die Wilhelmsſchule zu Liegnig. — Rektor: Dr. Franken bach. 

Berlin, den 24. Dftober 1884. 


Der Reichskanzler. 
In Bertretung: Ed. 





Befanntmahung”). 
(Gentralbl. pro 1884 Seite 426.) 


Den nachbezeichneten Lehranſtalten: 
1. dem Erziehungs-Inſtitut des Dr. Franz Knidenberg (früher 
; 3. Knidenberg sen.) zu Xelgte, 
.ꝛc. 
iſt proviſoriſch geſtattet worden, Zeugniſſe über die wiſſenſchaft⸗ 
liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienſt den⸗ 
jenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines 
von der Auffihtöbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart 
eined Regierungs-Kommiſſars abzuhaltende Entlajjungsprüfung wohl 
beftanden haben. 

Berlin, den 24. Dftober 1884. 


Der Reichskanzler. 
In Bertretung: Ed. 


*) Die Belanntmahung vom 24 Oktober 1884 iſt a.a. D. Seite 234 ver- 
Öffentliht. Hier wird nur die in Preußen beftchende Anftalt aufgeführt. 
Anmerkung der Redaktion des Centralbl. f. d. Unt. Verw. 


186 


18) Anjtellung resp. remuneratorijhe Verwendung der 
Kandidaten ded höheren Schulamtesd nad Abjolvirung 
des Probejahres. 


Berlin, den 14. Dftober 1884. 

Die Anzahl der Kandidaten, melde durch das Beiteben der 
Prüfung für dad höhere Schulamt und dur befriedigende Ab» 
legung des Probejahres die Anftellungsfähigkeit an höheren Schulen 
erwiejen haben, ift, wie ſchon die zahlreihen an die Gentral- 
ftelle gerichteten Gejudye erweiien, gegenwärtig auf den meiiten 
Unterrichtögebieten erheblich größer, als die Anzahl der verfügbaren 
Stellen unter Einfluß der Gelegenheit zu widerruflicher remunerirter 
Beihäftigung. Es ift felbftverftändlid unmöglih, den Nothſtand 
zu bejeitigen, welder für die großentheild unbemittelten Kandidaten 
aus diejem thatſächlichen Verhältnifje hervorgeht; jedenfalld aber wird 
es bei diejer Sachlage für die Unterrichtöverwaltung zu bejonderd 
dringender Pflicht, in der remuneratoriichen Verwendung von Kandi— 
daten, bezw. ihrer wirklichen Anftellung, den Gründen der Billig: 
feit joweit als möglich Rechnung zu tragen. Sch darf mit Zuver- 
fit vorausjepen, daß ohne eine bejondere Weilung meinerjeitö die 
Departementsräthe der Königlichen Provinzial-Schulfollegien durch 
ihr warmes Interefje für den gelammten Lehrſtand fi zur Ein- 
haltung dieſes Grundfages beftimmt finden; einzelne zu meiner 
Kenntnid gelangte Källe geben mir jedoh Anlaß, auf beftimmte 
Punkte die jämmtlihen Königlihen Provinzial-Schulfollegien aus— 
drücklich aufmerkſam zu machen. 

1. Bei der gegenwärtigen Sachlage ift ed nicht zuläffig, Probe— 
fandidaten jogleih bei dem Antritte ihres Probejabred über ihre 
Pflichtſtunden hinaus Lehrftunden zugumeiien, für welche eine Remune- 
ration verfügbar ift, fofern in dem Bereiche des betreffenden König» 
lihen Provinzial-Schulfollegiums Kandidaten dedielben Lehrgebietes 
vorhanden find, melde nach bereitd abgelegtem Probejahre irgend 
a. remunerirte Beihäftigung an öffentlihen höheren Schulen 
uchen. 

2. Bei Erledigung einer Lehrſtelle oder einer Gelegenheit zu 
remunerirter Beihäftigung an einer höheren Schule fomnıt es vor, 
dab Kandidaten, welche joeben an derfelben Schule ihr Probejahr 
mit erfreulibem Erfolge abgeſchloſſen haben, zunächſt in Betracht 
gezogen werden. So erklärlich ein joldyed Verfahren aus dem Ge— 
fihtöpunfte der einzelnen Lehranſtalt ift, jo wird dasielbe doch für 
die propinzielle Unterrichtöverwaltung zu einer Unbilligfeit, jofern 
dadurd ſolche Kandidaten desjelben Lehrgebietes in ihrem Bereiche 
unberuüdjidhtigt bleiben, welche das Probejahr ſchon früher abge- 
ihlofjen haben. Die Königlihen Provinzial- Schulfollegien haben 
daher im den bezeichneten Fällen auf das jorgfältigfte darauf Bedacht 


187 


zu nehmen, daß die Kandidaten, melde ſich ihnen zur Verfügung 
geftelt haben, nah Maßgabe einerjeitd der jeit dem Abſchluſſe des 
Probejabres verfloffenen Zeit, andererjeitd der Qualität des Prüfungds 
zeugnifjes zur Verwendung gelangen. 

Wenn ald unvermeidlihe Folge dieſes WVerfahrend nicht jelten 
der Fall eintreten wird, daß Kandidaten unmittelbar nah Abſchluß 
des Probejabred® an derjelben oder einer anderen 2ehranftalt eine 
remunerirte Beihäftigung nicht fann zugewiejen werden, jo ift das 
durch nicht —— daß ihnen auf ihren Wunſch an einer Lehr» 
anftalt, ſoweit ed mit deren Unterrichtäbetrieb vereinbar ift, une 
remumerirte Lektionen übertragen werden, um ihnen bierdurd den 
Zufammenhang mit den öffentlihen Lebranftalten zu ermöglichen. 

. Die unter Nr. 1 bezeichnete Beftimmung bat für ſtädtiſche 
und ſtiftiſche Lehranſtalten in gleicher Weiſe Geltung, wie für ftaat- 
lihe. Dagegen können die unter Nr. 2 für die remunerirte Be- 
ihäftigung und die Anftellung der Kandidaten aufgeftellten Grunds 
fäge nur an den Anftalten ftaatlihen Patronates zur Durdführung ge: 
bracht werden; den ſtädtiſchen Patronaten gegenüber fann nur bei ges 
eigneten Anläffen der Wunſch geltend gemacht werden, daß fie in 
ihrem Bereiche den gleihen Grundſätzen der Billigfeit Rechnung 
tragen möchten. 

Bid zum 1. Mai 1886 wolle das Königliche Provinzial. Schul« 
follegium berichten, melde Kandidaten von jeht bid einſchließlich 
um Oftertermin 1886 in Seinem Amtöbereihe zu remuneratoriicher 

eihäftigung oder zu fefter Anftellung gelangt find, unter Be- 
eihnung des Lehrgebieted und der jeit dem Abſchluſſe ded Probe— 
jahres verfloffenen Zeit, ferner weldhe von den Kandidaten, die ſich 
Ihm zur Verfügung geitellt haben, nady bereitd abgelegtem Probe— 
jahre und für melde Lebrfäher nod nicht Verwendung gefunden 
haben. Es ift mir von Werth, auf diejem Wege über die Sachlage, 
indbejondere über die Zeit, melde durchſchnittlich zwiſchen den Ab» 
ſchluß des Probejahred und den Beginn der Verwendung, bezw. der 
Anftelung an den Anftalten ftaatlihen und an denen nicht ſtaat— 
lihen Patronates fällt, fihere Kenntnis zu erlangen, und dies um 
fo mehr, da aus der Zahl der jährlid vor den Wiſſenſchaftlichen Prü— 
erg eg riesig abgelegten Lehramtöprüfungen zu erichließen tft, 
ab dad Mipverhältnid zwiſchen der Anzahl der Kandidaten und 
be der verfügbaren Lebrftellen fi noch feinedfald in Abnahme 
efindet. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
das Königl. Provinzial-Schullollegium zu N. 
U. II. 2741. 1. 


188 





19) Die Erholungspauſen zwijhen den Lehrſtunden 
und die Zeitdauer der häuslichen Arbeit der Schüler 
böberer Unterridtdanftalten. 


(Eentralbl. pro 1884 Geite 202.) 


Berlin, den 10. November 1884. 
Die Berichte, welde in Folge meiner Cirkular-Verfügung vom 
22. Februar d. J. U. II. 270 jeitens der Herren Oberpräfidenten und 
der Königliden Provinzial-Schultollegien erftattet worden find, haben 
mir von Neuem die Gewißheit gegeben, daß die Unterrichtöbehörden 
ſowie die Direktoren und die Xebrerfollegien der höheren Schulen 
die Bedeutung vollflommen würdigen, melde der geiunden förperlichen 
Entwidelung der unjere höheren Schulen bejuhenden Jugend beizus 
meſſen iſt, und daß dieſelben die hierauf bezüglichen Fragen der ſorg— 
fältigſten Erwägung unterziehen. In Betreff der zwei Punkte, über 
melde ich unter Bezugnahme auf den diejelben behandelnden Ab- 
ſchnitt des inzwiſchen veröffentlichten Gutachtens der Wiffenihaftlicyen 
Deputation Fir dad Medizinalmejen vom 19. Dezember 1883 (Cen⸗ 
tralblatt f. d. Unter. Verw. 1884 Seite 222 folg.) die Aeußerung 
der Unterrihtöbehörden erfordert habe, nämlich die Ordnung der die 
Lektionen unterbredhenden Erholungspauſen und die Beftimmung der 
Zeitdauer für die von den Schülern in den auffteigenden Klafjen 
® erfordernde häusliche Arbeit, ergiebt fi aus dem Inhalte der 
erichte, daß ed nicht erforderlich iſt, neue Einrichtungen zu treffen, 
jondern es ſich nur empfiehlt, bezüglih der Erbolungspauien im 
Weſentlichen die bereitd überwiegend beftebende Sitte ald zweckmäßig 
anzuerfennen, und bezüglidy der häuslichen Beihäftigung der Schüler 
den biöher ertbeilten Weifungen beftimmteren Ausdrud zu geben. 


I. Erbolungspaufen zwiſchen den Lehrſtunden. 


Die Wilfenihaftlihe Deputation für das Medizinalweien giebt 
nah Grörterung der verfchiedenen Geſichtspunkte, melde für die 
Zeitdauer der Erholungspaufen in Betradht kommen, ihr Gutachten 
dahin ab, daß bei Vertbeilung ded Unterrichteö auf den Bor: und 
Nahmittag unter der Vorausſetzung genügender Bentilationd-Ein- 
richtungen der Lehrzimmer die Erbolungepaujen Bormittags 5, 15, 
5 Minuten (bei nur dreiftündigem Bormittagdunterrihte 5, 10 Mi 
nuten) Nachmittags 5 Minuten, zufammen 30 Minuten zu dauern 
baben, und daß bei ausſchließlichem Wormittagdunterrichte die Ge— 
jammtdauer der Erholungspauſen für die unteren Klafjen 30 bis 
40 Minuten, für die böberen 25—30 Minuten zu betragen babe; 
überhaupt empfiehlt die Wiffenihaftlihe Deputation für das Mebdi- 
zinalmejen den Erholungspauſen für die unteren Klafjen eine längere 
Dauer zu geben, ald für die höheren. 

Nah Inhalt der Berichte bleibt nur in einer verſchwindend 
geringen Zahl von Fällen die Gejammtdauer der Erholungspauſen 


189 





hinter dem von der Wifjenichaftlichen Deputation für dad Mebdizinal« 
weſen bezeichneten Maße um eine geringe Differenz zurüd, in der 
weit überwiegenden Mehrheit der Fälle wird dieſes Maß durdy die 
jept beftehenden Einrichtungen überſchritten, und die Unterrichtäbe- 
börden ſprechen ſich ausnahmslos für eine den Vorſchlag der Wifjen- 
ichaftlihen Deputation für dad Medizinalmejen etwas überjchreitende 
Geiammtdauer auß. 

Zur Bejeitigung einerjeitd einer zu weit gehenden Beichränfung, 
andererfeitd einer unzuläffigen Ausdehnung der Erholungspaujen 
beftimme ih im Anſchluſſe an die von den Königlihen Provinzials 
Schulkollegien geftellten Anträge, dab in Betreff der Einrichtung der 
Erholungspaujen folgende Grundjäge einzuhalten find. 

1. Bei vierftündigem Vormittagd- und zweiltündigem Nach— 
mittagsunterrichte und gleicherweife bei Zuſammenlegung des Unter: 
richtes auf fünf Vormittagdleftionen bat die Gefammtdauer der 
Erholungspaufen nicht weniger ald 40 Minuten zu betragen und 
darf 45 Minuten nicht überjchreiten. An den Tagen, an melden 
der Vormittagsunterricht ſich auf drei Stunden beidhränft, ift die 
Gejammtdauer der Erholungspaujen in entiprehender Weile zu 
vermindern. 

2. Die Bertheilung der Gejammtdauer der Erholungspauſen 
eined Leftiondtaged auf die einzelnen Lektionswechſel bleibt den 
Königlichen Provinzial-Schulfollegien überlafjen. Als Grundjag ift 
bei diefer Vertheilung einzuhalten, in den Fällen des vierftündigen 
Normittagd- und zweiſtündigen Nadhmittagdunterrichted, dab die 
Hauptpaufe Bormittagd nad der zweiten Lebrftunde fällt, während 
nad der erſten und nad der dritten nur fürzere Unterbrehungen 
eintreten, und daß zwilchen den beiden Nachmittagsſtunden ebenfalls 
eine größere Pauſe eintritt; in den Källen einer Beichränfung des 
Unterrichted auf fünf Vormittagäftunden, daß die Hauptpaufen nad 
der zweiten und vierten, dagegen nur fürzere Unterbredungen nad 
der eriten und dritten Lehrſtunde eintreten. 

Es ift darauf Bedacht zu nehmen, dab der aud den Haupt-« 
paujen fidy ergebende Ausfall an Lektionszeit nicht eine einzelne Lek— 
tion treffe, jondern auf die gefammten Lehrſtunden in angemefjener 
Weiſe vertheilt werde. 

3. Für die größeren Paufen, alſo bei Bor- und Nadhmittags- 
unterricht für die Pauſe nad) der zweiten Vormittags- und nad der 
erſten Nachmittagsſtunde, bei ausſchließlichem Vormittagsunterrichte 
für die Pauſe nach der zweiten und nach der vierten —2 iſt als 
Regel einzuhalten, daß alle Schüler die Lehrzimmer zu verlaſſen 
haben und dieſe inzwiſchen gelüftet werden. 

4. Der von der Wiſſenſchaftlichen Deputation für das Medizinal- 
weſen empfohlenen Unterſcheidung der unteren und der böberen 
Klaffen bezüglid der Gejammtdauer der Erholungspauſen ift eine 


190 





theoretiiche Berechtigung nicht abzuiprehen; da aber mit der Aus— 
führung einer folden Unterſcheidung für den Beginn des Unterrichted 
in den oberen Klaffen unvermeidlich fo erbeblihe Störungen ver: 
bunden find, daß dadurd die für die höheren Klaffen beitimmten 
Pauſen thatlählih auf dad den unteren Klafjen bemilligte Maß 
verlängert würden, fo ift hiervon Abftand zu nehmen. Dies unter: 
liegt um fo weniger einem Bedenken, da die für alle Klafjen ber 
ftimmte Gefammtdauer der Erholungspaujen ‚em ift, ald die von 
der Wiffenihaftlihen Deputation für dad Medizinalmeien für die 
unteren Klaffen in Ausfiht genommene Für die mit höheren 
Schulen verbundenen Borihulen fommt überdied in Betracht, daß 
fie, da ihr Unterriht um eine Stunde fpäter zu beginnen pflegt, 
ſchon nady der eriten Lektion an der größeren Pauſe theilnehmen. 

5) An manden Anftalten beiteht in Folge ded Mangels an 
fünftliher Beleuchtung oder der Mangelhaftigkeit derjelben die Ein» 
rihtung, daß während der dunfelften Wodyen ded Winters der Nach— 
mittagdunterriht um ungefähr eine PViertelftunde früher geichloffen, 
zum Erſatz dafür aber die zwiſchen beide Lehrſtunden fallende Unter: 
bredung auf die zum Lektionswechſel unumgänglich erforderliche Zeit 
beihränft, eventuell die erfte Lektion etwas früher begonnen wird. 
Gegen eine ſolche zeitweilige Einrichtung ift unter der Vorausſetzung 
einer dabei feft eingehaltenen Ordnung nichts einzuwenden. 

. Durd die in Nr. 1 und 2 enthaltenen Beftimmungen über 
die Zeitdauer der Erholungspauſen und über die Grundjäge für ihre 
Bertheilung ift dem Erforderniffe körperlicher und geiftiger Erbolung 
angemefjen Rechnung getragen. Nicht bloß im Intereſſe ded Unter: 
richteö, Sondern eben fo jehr behufs Gemöhnung der Schüler an 
pünftliche Ordnung ift erforderlich, daß die Dauer der Paujen nicht 
überſchritten und daß unmittelbar nad ihrem Sclufje der Unter- 
richt begonnen wird. Bei der erften Vormittagditunde (bezw. der 
derjelben vorausgehenden Andacht) oder der erften Nachmittagsſtunde 
ift zu einem Aufichube des Anfangs ein Anlaß nicht vorhanden, viels 
mehr find dieſe Xeftionen mit dem Glodenichlage zu beginnen. Die 
Direktoren (Rektoren) der böberen Schulen find darauf aufmerkſam 
u maden, daß ed zu ihren Dbliegenbeiten gebört, für ftrenge Ein: 
Sultan der bezügli der Erholungspauſen jeitend des Königlichen 
Provinzial-Schulfollegiumd getroffenen oder genehmigten Einrichtungen 
Sorge zu tragen. 

II. Zeitdauer der häuslichen Arbeit der Schüler. 

Der Verſuch, die Zeitdauer der häuslichen Arbeit feitzuitellen, 
welche auf den einzelnen Klafjen und Alteröftufen zur Erreihung 
der Unterrichtöziele erforderlih und von der Gefahr einer Ueber: 
bürdung frei ift, läßt fich, wie in mehreren Berichten zutreffend ber 
merkt wird, nit aud dem Zuſammenhange mit den Fragen über 


191 





das gefammte Unterrichtöverfahren löjen, und bindende Beftimmungen 
über dad einzuhaltende Zeitmaß würden erfolglos fein und Fönnten 
fogar nachtheilig werden, jofern die über das Unterrichtöverfahren 
dabei zu madenden Vorausſetzungen nicht thatſächlich erfüllt find. 
Die in der Erörterung der Ueberbürdungäfrage zuweilen ver: 
nommene weiteft gebende ee dab die Schule durch ihre 
Lehrftunden, vielleicht unter Hinzunahme einer von ihr beauffidhtigten 
gemeinjamen Arbeitäzeit, die Unterrihtöaufgabe ausſchließlich felbft 
zu erfüllen habe, ohne an die häusliche Beichäftigung der Schüler 
irgend einen Anſpruch zu ftellen, bat in den Kreilen, melde aud« 
führend oder beobachtend an dem Unterrichte der höheren Schulen 
betheiligt find, feinen Anklang, nicht einmal Erwähnung gefunden. 
Gewiß mit Redt. Es ift für die Charafterbildung nicht gleichgiltig, 
daß der Schüler audy außerhalb der Räume der Schule einer Ber: 
pflihtung gegen diejelbe fi bemußt bleibe; für die vollftändige An- 
eignung des durch die Xehritunden gebotenen Xernftoffed bildet in 
den unteren Klafjen die Beihäftigung außerhalb der Lektionen die 
fiyernde Ergänzung, in den mittleren und oberen Klaffen hat die— 
jelbe den —— jelbftändigen Arbeitens herbeizuführen, zu welchem 
Befähigung und Neigung geihaffen zu haben die wichtigfte Mit- 
gift der Schule für das eben iſt. Es ift jedenfalld von einer nicht 
u unterihägenden Bedeutung, daß die Wiffenichaftlihe Deputation 
für dad Medizinalweien, indem es ihr oblag, den Einrichtungen 
der Schule gegenüber die Forderungen der Gejundheitäpflege geltend 
zu maden und jede Gefahr der Ueberbürdung abzumwehren, die häus— 
liche Arbeit der Schüler ald ein nothwendiges und wejentliches Glied 
in dem Organismus der höheren Schulen anerfannt hat. 
Bedrüdend und überbürdend wirken die Aufgaben für häus- 
lihe Beihäftigung nit ausfchließlih, wohl nit einmal haupt- 
ſächlich durch die Zeitdauer, melde fie in Anjprudh nehmen. Bei 
einer Arbeit, welche mit Interefje an der Sache begonnen, mit dem 
Bemwußtfein der eigenen Kraft und mit fteigender Sicherheit aus— 
geführt wird, madt die Zeitdauer fi wenig bemerklich, vieleicht 
weniger, ald die Rüdfiht auf die körperliche Entwidelung und die 
geiftige Erholung unbedingt erfordert; wird da egen eine Arbeit mit 
GSleihhgiltigkeit unternommen, im vergeblihen Ringen mit unbefieg- 
baren Hindernifjen und mit dem Gefühle des Mißlingens fortgejegt, 
jo wird jelbft eine mäßige Zeitdauer zu einer drüdenden, abipannenden 
Laſt. Der entichiedenfte Schutz gegen eine Belaftung der Schüler 
dur die Aniprüde an ihre bänelice Arbeit liegt Daher zunädhft 
darin, daß durch den Unterricht das Intereffe an der Sache gemedt 
und die häusliche Arbeit vorbereitet ſei. Es wird als zweifelloie 
Forderung an dad Unterrichtöverfahren anerkannt, daß beiſpielsweiſe 
im ſprachlichen Unterrihte die Einprägung der Formen und des 
Wortſchatzes einer zu erlernenden fremden Sprade im Weſentlichen 


192 





dur die Lehrſtunden felbft herbeizuführen ift und der häuslichen 
Beihäftigung nur der Abjchluß der fiheren Aneignung zuzufallen 
bat; daß zur Präparation auf die fremdipradliche Lektüre, wo fie 
guet eintritt, beftimmte Anleitung zu geben ift; daß die häuslichen 

ufgaben zu ſchriftlicher Ueberjegung in eine fremde Sprache durch 
die mündlichen Uebungen in den Lektionen vollftändig vorbereitet 
fein müfjen ; ebenfo ift auf dem mathematiſchen Gebiete zu verlangen, 
daß die zu häuslicher Bearbeitung geftellten Aufgaben, durdy die 
Lehrſtunden vollftändig vorbereitet, in feiner Weile dad durch den 
Unterricht entwidelte Können der Schüler überjchreiten; überhaupt 
ift zu erfordern, da die häusliche Beſchäftigung der Schüler in 
feinem Falle ald Erjag deſſen benugt werden darf, was die Lehr— 
ftunden bieten können und follen, jondern ald Fortjepung und er» 
gänzender Abichluß ded Erfolges der Lehrſtunden. Aus den Berichten 
der Königlichen Provinzial-Schulfollegien habe ich gern erjehen, daß 
dieje Grundſätze in ftetiger Zunahme zur Ausführung gelangen, 
wenn aud die Erfüllung der dadurch an die Lehrer geftellten hoben 
Aufgabe durch die übermäßige Frequenz vieler Klaffen erheblidy er: 
ihwert wird und der Unterſchied in der didaktiihen Begabung und 
Uebung der Lehrer ein ungleiches Maß ded Gelingens bedingt. 
Nächſt der Vorbereitung der häuslichen Beichäftigung durch die Kehr- 
ftunden trägt die nachfolgende Beurtbeilung ihres Erfolged mejent- 
li dazu bei, den Schülern die häusliche Arbeit zu erleichtern, oder 
zu erſchweren und zu verleiden. Bor einem verſchwenderiſchen Lobe 
dieſes Erfolged zu warnen, welches die Schüler erſchlafft oder felbft 
zum Spotte reizt, liegt erfahrungsmäßig fein Anlaß vor; dagegen 
ift wiederholt beobachtet worden, daß an mandyen Zebranftalten felbft 
ber gemifjenhafte und des Erfolges nicht entbehrende Fleiß eine An— 
erfennung nicht zu erringen vermag. Ich ſetze mit Zuverfiht voraus, 
daß diejed Berfabren in der Beurtheilung nicht au8 einem Mangel 
jener woblmwollenden Hingebung an die geiftige Entwidelung der 
Jugend hervorgeht, melde allen erziehenden Unterricht zu beſeelen 
bat, jondern aus dem ernitlihen Intereſſe an der Züdhtigfeit der 
Zeitungen; aber ed darf nicht überſehen werden, dab eine ſolche 
Schroffheit der Beurtheilung gerade die ftrebiamften Schüler abftößt 
und ibnen ſelbſt eine an fih nicht übermäßige Aufgabe für häus— 
lie Thätigfeit durch die Erwartung ded Mißlingens zur drüdenden 
Laft macht. 

Wenn durd ein richtiged Verfahren im Unterrichte errreicht ift, 
dab die den Schülern zur bäuslihen Beſchäftigung geftellten Auf: 
gaben dem durd die Zehritunden entwidelten Vermögen derjelben 
entiprechen, jo bleibt nichtädeftomeniger dafür zu forgen, daß ſowohl 
die Gefammtdauer der für die bäudlihe Arbeit in Anſpruch ge— 
nommenen Zeit dad für die betreffende Alterd- und Klaffenftufe zu— 
läffige Maß nicht überfchreite, ald auch eine gleihmäßige Vertheilung 


193 





der Arbeit auf die einzelnen Zage erfolge; ſelbſt Arbeiten, für melde 
die betreffenden Lehrer ein jo lebhaftes Intereffe zu weden veritehen, 
daß gegen ihren Umfang Beſchwerden nicht erhoben werden, fönnen, 
zumal im Zufammenhange mit den übrigen an biejelben Schüler 
geftellten Anjprüche, zu einem Unrechte werden. Bei der Feitftellung 
der Arbeitöpläne für jede einzelne Klaffe, welche in Folge der Be— 
ftimmung in der diefjeitigen Cirfular- Verfügung vom 14. Dftober 
1875 — U. II. 5336*) Nr. 1 — am Beginne eineö jeden Se- 
- mefterd durch eingehende Berathung der Klaffenlehrer unter Mitwir- 
fung des Direftord auszuführen ift, muß diejer Gefihtöpunft auf 
das ftrengfte eingehalten werden. Auch muß dur die in diejer 
Verfügung unter Nr. 1 vorgeichriebene angemefjene Bertheilung der 
häuslichen Bejhäftigung auf die einzelnen Tage, worauf ausdrüd- 
lich binzumeijen id Anlaß nehme, verhütet werden, daß nicht für 
ſolche Zage, welche mit einer größeren Zahl von Lehrſtunden bejept 
find, eine erhebliche Zeit der häuslichen Beichäftigung erfordert werde. 
Aus den Berichten der Provinzial» Schulfollegien erjehe ich, daß 
diefelben auf die ernftlihe Durdhführung der angezogenen Beſtim— 
mung Bedadht nehmen, Allerdings ift ed, wie in mehreren Berichten 
hervorgehoben wird, jhwierig, für eine beitimmte Aufgabe zu häus— 
licher Beihäftigung genau zu ermefjen, welche Zeitdauer der Arbeit 
fie von einem Schüler mittlerer Begabyng unter normalen Ber- 
bältniffen der Schule und ded Hauſes erfordere; aber es wird 
andererjeitö anerfannt und ift nicht in Zweifel zu ziehen, dab ed 
der unbefangenen Aufmerkiamfeit ded geſammten Lehrerkollegiums 
durchaus erreichbar ift, aus einer Kombination mannigfader Be— 
obachtungen zu erſehen, wie viel Zeit durchſchnittlich fleitige Schüler 
mittlerer Begabung, melde vollk ommen auf dem Standpunfte ihrer 
Klafje fteben, auf die einzelnen häuslichen Aufgaben, wie viel fie 
auf die gefammten Aufgaben im Durdichnitte thatlächlich verwenden, 
und dieſe Beobachtung bildet eine binlänglich fihere Grundlage für 
die Feftitelung des Arbeitöplaned oder für jeine Menderung, Sobald 
fich zeigt, daß die Feſtſtellung nicht entiprechend getroffen war. 
Für die Grenze der Zeitdauer aber, über welde hinaus die 
Schüler auf den einzelnen Stufen nicht dürfen in Aniprud genommen 
werden, haben die Lebrerfollegien die von der Wifjenichaftlichen 
Deputation für das Medizinalweſen in diefer Hinfiht abgegebenen 
Erklärungen ald maßgebend zu betrachten. Die Wiſſenſchaftliche 
Deputation bat bierbei, entiprehend dem von ihr einzuhaltenden 
a Gefihtöpunfte, die auf die Lektionen und die auf die 
häusliche Beihäftigung feitend der Schüler zu verwendende Zeit 
zujammengefaßt und, abgejeben von den Vorſchulklaſſen, für die 
unterfte Stufe der höheren Schulen 6 Stunden, für die oberften 


*) Gentralbl. pro 1875 Eeite 639. 
1885. 13 


194 





8 Stunden ald dad Marimum der Zeitdauer bezeichnet, bis zu 
weldyer die Schüler durdy Lektionen und durch häusliche Beidhäftigung 
zufammen in Anjprud genommen werden dürfen. Kür die Prarid 
der Schulen ift ed erforderlih, aus diejer Erklärung dad Map für 
die Zeitdauer der häuslichen Beihäftigung beraudzubeben. Die von 
den meiften Königlihen Provinzial» Schultollegien empfohlene Be- 
ftimmung, daß unter vollftändiger Freilafjung der Sonn: und Feier: 
tage die häusliche Beſchäftigung der Schüler auf der unterften Stufe 
fih auf durchſchnittlich 1 Stunde täglich zu beichränfen und auf 
der oberften durchſchnittlich 3 Stunden täglich nicht zu überſchreiten 
babe, ift als übereinftimmend mit der in anderer Form gegebenen 
Erklärung der Wiſſenſchaftlichen Deputation anzuerkennen; denn wenn 
in der oberften Klaſſe zu den 30 obligatorischen Xehritunden audy 4, 
in einzelnen Fällen jelbft 6 Stunden fafultativen Unterrichtes hin- 
zutreten, jo fönnen doch, da ed ſich einmal um Zahlen handelt, die 
zwiſchen die Lektionen fallenden Erholungspauien, welche nad den 
unter Nr. I. enthaltenen Beftimmungen fih auf 4—4'/, Stunden 
wöchentlich belaufen, felbftverftändlich nicht in die Arbeitözeit ein- 
gerechnet werden. Wenn für das Steigern der zuläjfigen Zeitdauer 
der täglichen häuslichen Arbeit folgende Stufenfolge angenommen 
wird: VI. 1 St., V. 1%, &t., IV., IIIb. 2 St., IIIa., IIb. 
2'/, St., ILa., I. 3 St., fo wird dadurch nidyt bloß der allmäh— 
lihen Zunahme der geiftigen Kraft und der Arbeitöfähigfeit der 
Schüler, jondern aud den in den Lehrplänen der Schulen ent- 
baltenen Forderungen Rechnung getragen. 

Diefed Maß der Aniprühe an die häusliche Beihäftigung der 
Schüler würden die höheren Schulen auch in dem Falle einzu— 
halten haben, wenn ſich daraus ergäbe, dab in dem einen oder 
anderen Gegenftande der Umfang des Lehrſtoffes beichränft, die Höhe 
ded Lehrzieled herabgeſetzt werden müſſe. Aber mit Rückſicht auf 
die eingehende Erwägung, melde von dem beauffichtigenden und den 
ausführenden Organen des Unterrichted der Frage gewidmet ift, 
darf ich der von mehreren Seiten nachdrücklich betonten Erflärung 
Bertrauen ſchenken, daß in den durch die gegenwärtige Drganilation 
der höheren Schulen beftimmten Lehrzielen ein Anlaß zur Ueber: 
bürdung nicht liegt, und daß, fofern die Lehrſtunden in der oben 
angedeuteten Richtung ihrer Aufgabe entiprehen, das ald äußerfte 
Grenze der Anſprüche an die häusliche Arbeit der Schüler bezeichnete 
Maß zu fiherer Erreihung der Lehrziele für Schüler mittlerer Be- 
gabung ausreicht. 

Eine Beftimmung über das Maß der für die häusliche Be— 
ihäftigung der Schüler feitend der Schule zu beaniprudenden Zeit: 
dauer läßt fi micht mit der gleichen Präzifton treffen, nody weniger 
mit der gleihen Sicherheit durdführen, wie etwa die Feftftellung 
der den einzelnen Gegenftänden zu mwidmenden 2eftionenzahl. Die 


195 





Zeit, weldye eine einzelne Aufgabe von einem Schüler mittlerer Be- 
gabung erfordert, ift nicht an fich zu beftimmen, jondern ift bedingt 
durch ihre Vorbereitung in den Lektionen, und die Thatiadhe, daß 
ein Schüler, welcher diefe Vorbereitung an fi hat vorübergehen 
laffen, oder der bei der Aufgabe fit, ohne ihr die volle Aufmerf- 
jamfeit zuzuwenden, eine Imzutälige Zeitdauer aufwendet, fann 
noch nicht die Unzweckmäßigkeit der Aufgabe beweijen. Nicht jede 
Mittheilung von Eltern über ungebührlihe Dauer der häuslichen 
Beihäftigung ihrer Söhne führt zu der Ermittelung einer wirk— 
lien Ueberjchreitung in den Aniprüden, und andererjeitö darf das 
Ausbleiben folder Mitteilungen nicht ald ein unbedingt ſicheres 
Zeihen für das Einbalten des richtigen Maßes betrachtet werden ; 
denn außer der, wie ich vorausjeße, unbegründeten Bejorgnid mancher 
Eitern wegen nachtheiliger Folgen folder Mittheilungen lafjen fi) 
andere durch ſchäßenswertbe Motive zu einer im Interefje der Schule 
wie ihrer Söhne nit erwünſchten Refignation beftimmen. Un— 
— dieſer nicht zu verkennenden und nicht zu verſchweigenden 

chwierigkeit einer alle Einzelheiten erſchöpfenden Kontrole vertraue 
ich darauf, daß die ausdrückliche Bezeichnung der in den häuslichen 
Aufgaben für die Schüler einzuhaltenden Grenzen des maßgebenden 
Einfluſſes auf das thatſächliche Verfahren der Schulen nicht ent— 
bebren wird. Im den Kebrerfollegien der höheren Schulen wird, 
wie die neuerdings in Direktorenkonferenzen und in Fachzeitichriften 
auögeführten Grörterungen zeigen, von den zum Theil tendenziöjen 
Uebertreibungen in der Weberbürdungdfrage, welche die Thätigkeit 
der Schule zu lähmen geeignet find, der echte Kern der Frage wohl 
unterſchieden, und fie eracbten ed für ibre Aufgabe, jelbft unter den 
ſchwierigen Verbältnifjen des Zudranged zu den böberen Schulen 
durch die Höhe der eigenen Leiltung und durd Einhaltung bed 
rihtigen Maßes in den Aniprüdhen an die Schüler die gejunde, 
— und körperliche Entwickelung derſelben zu fördern. Die auf 
oldyer Ueberzeugung beruhende eingehende und einmüthige Erwägung 
der Sache in den Lehrerkollegien wird, ſo hoffe ich, den Erfolg 
haben, daß die Thätigkeit der Schule den berechtigten Forderungen 
der Geſundheitspflege entſpreche und daß das richtige Verhältnis 
5 der Schule uud dem Elternhauſe allgemein hergeſtellt werde. 

ie Departementdrätbe der Königl. Provinzial-Schultollegien. haben 
ſchon biöber bei ihrer Inipeftion der böberen Schulen dem Maße der 
bäuslihen Beihäftigung der Schüler ihre Aufmerkſamkeit gewidmet; 
in den nächſten Verwaltungsberichten will ich beftimmten Angaben 
über die in diefer Hinficht gemachten Beobadtungen re 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
fänmtlihe Königlihe Provinzial-Schuftollegien. 
U. II. 2309. M. 6306. 13° 


196 





20) Feier des bundertjährigen Gedächtnistages der Ge— 

burt von Jacob Grimm zur Erinnerung an die Brüder 

Jacob und Wilhelm Grimm in den höheren Unterrichts— 
anftalten. 


Berlin, den 18. Dezember 1884. 

Die hundertite Wiederkehr ded Geburtätageö von Sacob Grimm, 
den 4. Januar 1885, belebt zu erneuter Friſche das Bild des wahr— 
haft deutihen Mannes, dem die Negründung der Wiſſenſchaft von 
deutiher Sprache und deutſchem Altertbume verdanft wird; durch 
die ungeftörte Gemeinichaft, welhe Sacob und Wilhelm Grimm 
zu gegenjeitiger geiftiger Ergänzung in treuer Eintracht während 
eined langen arbeitöreichen Lebens bewahrt haben, wird der Gedenktag 
des älteren Bruderd zu einer Erinnerungdfeier der Brüder Grimm. 

Ich darf voraußjegen, dab die Lehrer des Deutihen in der 
oberften Klaffe unjerer höheren Schulen nicht verläumen werden, 
ihren zum Berftändniffe ——— Schülern die wiſſenſchaftliche und 
nationale Bedeutung der Brüder Grimm zu vergegenmwärtigen und 
die Gefinnung danfbarer Hochachtung vor ihrer geiltigen und ſitt— 
lihen Größe der nachfolgenden Generation zu überliefern. 

Im Hinblide darauf, daß die Bibliothefen mancher unjerer 
böberen Lehranftalten die wertbuolle Sammlung der Fleineren Schriften 
der Brüder Grimm nicht befigen, lafje ich bei diefem Anlafje dem 
Königlihen Provinzial-Schulfollegium zwei Eremplare der biöher 
erichienenen Bände diefer Sammlung mit dem Auftrage zugeben, dies 
jelben an zwei böbere Lehranſtalten Seined Amtsbereiches zu über- 
meifen. Die Namen diejer Anftalten find mir nachträglich anzu— 
zeigen behufs der feiner Zeit berbeizuführenden Ueberſendung der 
noch feblenden Bände der Sammlung. 

Die Zuftelung der Eremplare an dad Königliche Provinzials 
Sculfollegium erfolgt durch unmittelbare Sendung der Berlagd- 
buchhandlung. Die Inventariſations-Beſcheinigungen find jeitens 
der betreffenden Lehranftalten an die Geheime Regiftratur meines 
Minifteriums einzureichen. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
fämmtlihe Königl. Brovinzial-Schultollegien. 
U. II. 3403. 


21) Erläuterungen zu der Drdnung der Entlajjungd- 
prüfungen an den höheren Schulen. 
(Eentralbl. pro 1882 Seite 365 Nr. 37.) 
Berlin, den 24. Dezember 1884. 
Die unter dem 27. Mai 1882 erlaffene Ordnung der Reife: 
prüfungen an den höheren Schulen hat in einzelnen Beitimmungen 


197 


u Zweifeln in der Auffaljung und Anwendung Anlaß gegeben. Zu 
ihrer Bejeitigung finde ih mich beitimmt, Folgendes zu erklären: 

1. Zu $. 5. 1. der Prüfungdordnung für Gymnaſien und 
Realanftalten. 

In der vorher geltenden Prüfungdordnung vom 4. Juni 1834 
war in $. 7. die Bedingung der Zulafjung zur Prüfung folgender: 
maßen feſtgeſetzt: 

a. Das Geſuch der Schüler um Zulaſſung zur Prüfung darf 
erſt in den drei letzen Monaten des vierten Semeſters ihres 
Aufenthaltes in Prima erfolgen: 

Die entſprechende Beſtimmung der jetzt in Kraft ſtehenden 

Prüfungsordnung: 
„die Sulaffung eined Schülers zur Entlafjungsprüfung findet 
in der Regel nicht früher, ald im vierten Halbjahre der zwei— 
jäbrigen Lehrzeit der Prima ftatt“ 
ift hiervon nidyt bloß im ſprachlichen Auödrude, jondern ſachlich 
unterjbieden. Es iſt nicht ausgeſchloſſen, daß ein dur Privat» 
unterricht vorbereiteter Schüler bei jeiner Aufnahme für die Ober: 
prima eined Gymnafiumd oder einer Realanftalt reif befunden, oder 
daß derielbe, in die Unterprima aufgenommen, nad Berlauf eined 
er in die Oberprima veriept fei. Ein folder Schüler be- 
ndet ſich in dem die Zulafjung zur Reifeprüfung bedingenden vierten 
Halbjabre der zweijährigen Lehrzeit der Prima, ohne daß dies zu— 
gleich das vierte Halbjahr jeines Aufenthaltes in Prima zu fein braucht. 

Durch dieſe Kafjung der betreffenden Beftimmung ift für der- 
artige Fälle eine unnöthige, möglicherweiſe jogar nadhtbeilige Ver— 
ögerung der Neifeprüfung bejeitigt. Zur Vorſicht bei der Auf: 
nahme von Schülern aus Privatunterriht in die oberfte Klaſſe 
der höheren Schulen die Lehrerfollegien noch ausdrüdlih zu mahnen, 
fcheint ſchon mit Rüdfiht auf die befondere Aufmerkſamkeit, melde 
den Reifeprüfungen durch den Borfip ded Königlihen Kommiljars 
zugewendet ift, faum erforderlich zu ſein. Daß für Schüler, welche 
während ded Beſuches der Prima die Anftalt wechſeln, fein Miß— 
braudy der in Mede ftehenden Beftimmung eintreten fann, ift durch 
8.5. 2. der Prüfungsordnung in Verbindung mit der Cirkular-Ber- 
fügung vom 30. Juni 1876*) vorgeieben. 

2. Zu $. 12. 3. Abſ. 2. derfelben Prüfungdordnungen. 

Die Beitimmung über Kompenjation: 

„Dagegen ift zuläffig, daß nicht genügende Leiftungen in einem 
Lehrgegenftande durdy mindeftend gute Leiltungen in einem anderen 
obligatoriihen Gegenftande ald ergänzt erachtet werden“ 
iſt nicht jo ————— daß die Mangelhaftigkeit der Leiſtungen, um eine 
Kompenſation zu ermöglichen, auf einen einzigen obligatoriſchen Lehr— 


*) Gentralbl. pro 1876 Seite 438. 


198 





egenftand beſchränkt jein müfje, jondern daß nicht genügenbde Leiſtungen 
n je einem Gegenitande durch mindeitend gute LKeiftungen in je 
einem anderen obligatoriihen Gegenftande ald ergänzt erachtet werden 
fönnen. — iſt es nicht ausgeſchloſſen, daß bei einer im 
Uebrigen befriedigend ausgefallenen Gymnaſial-Reifeprüfung nicht 
genügende Leiſtungen zum Beiſpiel in der Mathematik und in der 
Duft durd gute Shinnern im Lateiniihen und im Franzöfiiden 
für ergänzt erachtet werden können. 

Der Gefahr eined Mißbrauches dieler Auögleihung ift dadurch 
vorgebeugt, daß diejelbe nur für zuläſſig erklärt, nicht zu einem 
Rechtsanſpruche der Geprüften gemacht ift; hierdurch ift den Prüfungs» 
Kommiffionen, indbejondere dem Königlihen Kommiffar zur Aufgabe 
gemadt, in der Anmendung der Kompenjation das durch den ge— 
jammten Zwed der Reifeprüfung beftimmte Maß einzuhalten. Ueber: 
Died ift nicht jeder Grad der Mangelbaftigkeit der Leiſtungen in 
einem Gegenftande überhaupt der Kompeniation fähig, jondern nad 
8. 6. der im Jahre 1874 zwiſchen den deutihen Staatöregierungen 
getroffenen Uebereinfunft*) dürfen „in dem Gegenitande, für melden 
die Kompenjation zugelafjen wird, die Leiftungen feinesfalld unter 
das Map berabgeben, welches für die Verſetzung nah Prima er: 
fordert wird“, und durch $. 19. 2. der Prüfungsordnung vom 
27. Mai 1882 find die Beftimmungen der angezogenen Uebereinfunft 
ausdrücklich aufrecht gehalten. 

3. Zu $. 17. 1. Abſ. 2. derſelben Prüfungsordnungen. 

Die Beftimmungen bezüglih der Reifeprüfung folder jungen 
Leute, welche bereits die Univerfität bezogen haben, finden unver— 
änderte Anwendung bezüglid derjenigen, welde eine techniſche Hoch— 
ſchule bezogen haben. 

4. Die in $. 10. 1. Abf. 4. enthaltene Beitimmung, durd 
melde die zur Anmwejenbeit bei der mündlichen Prüfung verpflichteten, 
der Prüfungs-Kommiſſion nit angebörenden Xehrer von der An— 
mejenbeit bei der Vor- und der Schlußberatbung der Kommilfion 
ausdrücklich ausgeſchloſſen worden find, ift von manden Seiten ald 
eine fränfende Zurüdiegung der betreffenden Lehrer betradhtet worden. 
Zu einer ſolchen Auffaffung ift ein ſachlicher Anlaß nicht vorhanden. 
Es wird nicht als verlegend, jondern als einfach ſachgemäß ange— 
jehen, wenn zu Berathungen über die Genjuren und die Veriegungen 
einer einzelnen Klafje nur die im diejer Klafje beichäftigten Lehrer 
unter dem Vorſitze ded Direftord zujammentreten. Für die An— 
wendung dieſer Analogie auf den vorliegenden Fall ſpricht noch 
insbejondere der Umftand, daß für die Unbefangenbeit der wichtigen, 
der mündlichen Reifeprüfung vorausgebenden und nachfolgenden Be— 
ratbung der Prüfungs: Kommilfion ed nicht in allen Källen förder- 


*) Gentralbl. pro 1874 Seite 476. 


199 


fi jein dürfte, wenn die Berathenden fid von einem, an großen 
Anftalten ziemlich zablreihen Kreife von Zuhörern, jeien dies auch 
Kollegen, umgeben wifjen. Die Erwägung, daß die für die Ber- 
bandlungen der Prüfungs-Kommilfion unbedingt erforderlidhe Amts. 
verſchwiegenheit ($. 4. 4.) in engerem Bereihe der unmittelbar 
Betheiligten leichter als in einem weiteren Kreife aufrecht zu halten 
ift, war zwar durd einzelne unliebfame Vorgänge nahe gelegt, doch 
war derjelben nur nebenlädlige Bedeutung gegeben worden. 

Von den Berichten, melde die Herren Oberpräfidenten und 
die Königlichen Provinzial-Schulfolleaien neuerdings auf meine Auf: 
forderung über diejen Punft erftattet haben, ſprechen fich einige im 
Wejentlihen unter Geltendmahung der vorher bezeichneten Gründe 
entichieden für die Aufrehthaltung der fraglihen Beftimmung der 
Prüfungsordnung aus. Da jedody in der Mehrzahl der Berichte 
die Anwejenbeit der nicht der Kommijfion angehörenden Lehrer für uns 
bedentli und für zwedmäßig erflärt ift, und da die mit der Leitung 
ber Beratbungen betrauten Provinzial-Schulräthe in ihrer Mehrheit 
fogar Werth darauf legen, dab bei den fraglihen Berathungen die 
Zebrerfollegien vollftändig anweſend feien, jo will id der hierdurch 
zum Ausdrud gebradten Auffafjung der Sache Folge geben. An 
die Stelle von $. 10. 1. Abſ. 4. Buben daher, unter gleichzeitiger 
DBerüdfihtigung der anderweiten zur Sprade gebradten Fragen, 
folgende Beftimmungen zu treten: 

„Bei der mündliden Prüfung haben außer den der Kommilfion 
angebörenden auch alle übrigen wiſſenſchaftlichen Xehrer der Anftalt 
mit Einſchluß der wiſſenſchaftlichen Hilfdlehrer und Probefandidaten 
anmwejend zu fein. In dem Kalle einer mehrtägigen Dauer der 
Prüfung & 11. 1.) gilt diefe Beftimmung nur für den erften Tag. 
Sofern an derjelben fombinirten Anftalt Reifeprüfungen von zwei 
Kategorien von Schulen (3. B. Gymnafium und Realgymnafium) 
ftattfinden, gilt die Verpflichtung abwechſelnd für die eine und die 
andere Kategorie der Schulen“. 

„Der Unterricht der gefammten Schule wird nur'an dem Tage 
ausgeſetzt, an weldhem alle Lehrer zur Anmejenheit bei der münd- 
lien Prüfung verpflichtet find; an den etwaigen übrigen Tagen 
der mündliden Prüfung ift die Unterbrehung des Schulunterridhtes 
auf das durch die Beihäftigung der Kommiffionemitglieder gebotene 
Maß beihränft.” 

„Bei den der mündlichen Prüfung an dem vorbezeichneten Tage 
vorausgehenden und nachfolgenden Berathungen find die der Kom— 
milfion nicht angebörenden wiſſenſchaftlichen Lehrer der Anftalt mit 
Einfluß der wiljenihaftliben Hilfälehrer und Probefandidaten (an 
Realanftalten überdied mit Einſchluß des den obligatoriihen Zeichen- 
unterricht in der oberften Klaffe ertheilenden Lehrers) berechtigt, ald 
Zuhörer anmejend zu jein.“ 


200 





„Der Königliche Kommiſſar oder jein Stellvertreter ift berechtigt, 
wenn ed ihm zwedmäßig erſcheint, ohne Angabe eined Grundes, 
dieje Berathungen oder einen Theil derjelben durch Ausſchließung 
der nicht zur Kommiffion gehörenden Lehrer zu ſekreten zu machen.“ 

„Zor dem Beginne der Berathungen bat jedesmal der Borfipende 
die ſämmtlichen Anwejenden an die Pflicht der Amtöverichwiegenbeit 
zu mahnen; daß dies geichehen, ift im Protokolle zu vermerken.“ 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
ſämmtliche Königl. Brovinzial-Schultollegien. 
U. 11. 2952. 


22) Beröffentlihung der Shulnadhridhten in den Pro: 
grammen der höheren Kehranitalten. 


Berlin, den 7. Sanuar 1885. 

Die BVeröffentlihung der Schulnadhrichten, welche den Pro: 
grammen der höheren Schulen beigegeben werden, bat einen doppelten 
Zwed: diefelben follen einerjeitd dazu dienen, in denjenigen Kreiien, 
welche an der Wirkſamkeit der einzelnen Anftalt befonders betbeiligt 
find, das Intereſſe für diefelbe rege zu erhalten; andererſeits find 
fie beftimmt, den vorgejegten Behörden einen Einblick in die ges 
fammte Organifation und in die einzelnen Einrichtungen jeder Schule 
zu ermöglihen. Da der legtere Zwed nur erreidht werden fann, 
wenn die betreffenden Mittbeilungen nad Inhalt und Anordnung 
in allen mwejentlihen Punkten übereinftimmen, fo ift für die Ab— 
faffung der Schulnachrichten durch die Girkular » Verfügung vom 
23. Auguft 1824 — Wieſe I. S. 177 — eine beftimmte A norde 
nung vorgeichrieben worden. Wenn deffenungeadhtet dieje Beröffent- 
lihungen, wie fidy bei deren dienftlihem Gebraude immer wieder 
zeigt, gegenwärtig von den gegebenen Anordnungen vielfah ab- 
meiden, jo erflärt ſich dieſe Ericheinung zum Theil daraus, daß im 
Verlaufe eines Zeitraumes von 60 Jahren in der ganzen Organi- 
fation der höheren Schulen erbeblihe Veränderungen eingetreten 
find, aber es ift doch aud nicht zu verfennen, daß auch andere Be- 
ftiimmungen, für melde dieſe Vorausſetzung nicht zutrifft, im Ver: 
laufe der Zeit mehr und mehr unbeadhtet geblieben oder willkürlich 
abgeändert worden find. Unter dieſen Umftänden jebe ih mid 
veranlaft, zur MWiederberftellung der für den dienftlihen Gebrauch 
unentbebrlihen Uebereinftimmung und Bervollftändigung der Schul- 
nachrichten für deren Abfafjung unter Aufbebung der Girkular-Ber- 
fügurg vom 23. Auguft 1824 von jet ab dad Folgende anzuordnen: 


201 


Die Schulnachrichten follen fünftig folgende Abſchnitte in der 
angegebenen Reihenfolge enthalten: 

I. Die allgemeine Zebrverfafjung der Schule und zwar: 

1. Die Ueberſicht über die einzelnen Xehrgegenftände und die 
für jeden derfelben beftimmte Stundenzahl. 

Es iſt die Stundenzahl für jede Klaffe und in der legten 
Spalte die Gelammtzahl der Stunden für jedes Fach anzugeben. 
Die Kombination zweier Klaffen in einem Lehrgegenftande iſt be- 
ſonders kenntlich zu machen. 

2. Die Ueberfiht der Vertheilung der Stunden unter die ein- 
zelnen Lehrer. 

Diefelbe giebt für jeden Lehrer dad von ihm verwaltete Drdi- 
nariat, die ihm in den einzelnen Klaffen übertragenen Lehrgegen- 
ftände mit Bezeihnung der Stundenzahl, die Gejammtzahl feiner 
Stunden. 

3. Die Ueberfiht über die während des abgelaufenen Schul— 
jahres abjolvirten Penjen. 

Diefelbe ift nad Klaffen von Prima abwärts zu ordnen unter 
Angabe ded Ordinarius einer jeden Klaffe. In den einzelnen Klafjen 
find die Lehrgegenftände in derielben Reihenfolge wie in dem für 
die Reifezeugniffe vorgeichriebenen Schema aufzuzäblen. Bei jedem 
Lehrgegenftande ift die Stundenzabl, das eingeführte Lehrbuch und 
der Name des Lehrers anzugeben. 

Wenn an einer Schule fafultativer Unterriht im Engliſchen, 
Polniihen oder Däniſchen ertbeilt wird, fo ift die Penjengabe an 
der betreffenden Stelle einzuſchieben, zugleid aber der fafultative 
Charakter des Unterrichted fenntlic zu machen. 

An den Anftalten, an welden für jede der beiden dhriftlichen 
Konfeifionen Religiondunterricht ertheilt wird, ift dad Penſum für 
jede der beiden Konfeifionen unter die Rubrik Religionslehre auf- 
zunehmen. 

Kerner find die Aufgaben für die deutihen Aufläge in Prima 
und Sefunda, diejenigen für die lateiniihen Auffäge an Gymnaſien, 
für die franzöfiihen an Realſchulen, jowie die bei der Reifeprüfun 
im Deutichen, in den fremdipradlichen Auffägen, in der Mathemati 
und in den Naturmwiljenichaften bearbeiteten Aufgaben bei den be— 
treffenden Lehrgegenſtänden (in Fleinerem Drud) aufzuführen. 

Am Schluſſe der Ueberficht ift anzugeben, wieviel Schüler von 
der Theilnahme an dem Religiondunterrichte der betreffenden Kon- 
feifion diöpenfirt worden find. — ; 

Hinter dieſer Weberfiht folgen an den Anftalten, an denen 
fafultativer jüdischer Religiondunterricht ertheilt wird, unter bejons 
derer Ueberichrift die Mittheilungen über Stundenzahl und Penſen 
diejed Unterrichtes; Angabe ded Namens ded Lehrers. 

Hieran fließen ſich gleichfalls unter beionderer Ueberſchrift 


202 





die Mittbeilungen über den techniſchen Unterriht und zwar a. im 
Turnen (Bezeihnung der Abtheilungen und der Stundenzahl jeder 
Abtbeilung, Zahl der diöpenfirten Schüler, Namen der Lehrer); 
b. im Geſang (Bezeihnung der Abtheilungen und der Stundenzahl 
jeder Abtbeilung, Name des Lehrers); c. im fafultativen Zeichnen 
(Angabe der Abtheilungen und Stunden, der Zahl der theilnehmen- 
den Schüler, Name des Xebrerd). 

Die Lehrpenſen find für die Klafjen mit zweijähriger Lehrzeit 
(bei ungetheilter Prima u. j. w.) in jedem Jahre abzudruden; für 
die Klaffen mit einjähriger Xebrzeit darf der Abdrud der Penien 
unter beionderen Umftänden ausnahmsweiſe unterbleiben, doch find 
in diejem Kalle, wenn ed fih um Prima oder Sefunda banbelt, 
die in dem fremdipradlichen Unterrichte gelejenen Scriftwerfe an» 
ugeben. 

: Es wird freigeftellt, hinter der Ueberficht über die Penien eine 
Zulammenitellung der bei dem Unterridhte gebrauchten Lehrbücher 
folgen zu laffen. 

II. Verfügungen der vorgeſetzten Bebörden. 

In die Ueberſicht find nur diejenigen Verfügungen aufzunehmen, 
deren Kenntnis für daß betbeiligte Publifum ein beſonderes Intereſſe 
bat. Der Inbalt derielben ift derartig wiederzugeben, daß dadurch 
dad Verſtändnis der getroffenen Beftimmungen für den Leſer ermög— 
liht wird. 

III. Chronik der Schule. 

In diefen Abſchnitt gehören Mittheilungen über den Beginn 
des Schuljahres, über vaterländiiche, kirchliche und andere Feierlich- 
feiten, über Veränderungen im Lebrerfollegium, über Unterbredungen 
ded regelmäßigen Unterrichtöganges durd Krankheit, Beurlaubung 
und dienstliche Abweienbeit von Lehrern, jowie über außerordentliche 
Ereigniffe, welche ſich während des abgelaufenen Jahres zugetragen 


haben. 

IV. Statiſtiſche Mittbeilungen. 

Diefelben follen enthalten: 

1. Die Ueberfiht über die Frequenz und deren Veränderung 
im Laufe des Schuljahred unter Benupung des beigegebenen Schemas; 

2. Meberfiht über die Religions- und Heimathsverhältniſſe 
der Schüler nach vorgeidhriebenem Schema; 

3. Meberfiht über die Abiturienten nah den im Kopfe des 
Schemas für die Reifezeugniffe enthaltenen Rubrifen, denen nod 
die von den Abiturienten gewählten Berufdarten hinzuzufügen find. 

V. Sammlungen von 2ebrmitteln. 

Es find die aus den etatömäßigen Mitteln im Laufe des Jahres 
beſchafften Vermebrungen der Lebrmittel, jowie die der Anftalt ges 
machten Geſchenke aufzuführen. 

VI. Stiftungen und Unterftühungen von Schülern. 


203 


VI Mittbeilungen an die Schüler und an deren Eltern. 

In diejen Abſchnitt gehören als regelmäßig wiederkehrende Ber« 
öffentlichungen die Bekanntmachungen über die Schlußprüfung, die 
Abiturientenentlafjung, den Anfang ded neuen Schuljahres und die 
Aufnahmeprüfung. 

x. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Lucanus. 


An 
jämmtliche Königl. Provinziel-Schulfollegien. 
U. 11. 2941, 


— —— 


Schema. 
A. Frequenztabelle für das Schuljahr 1884/85. 





A. Eymnaſium. B. Vorſchule. 


I I 4 
; mie l= 311 213 





3 
2 





O.III. 
D. III 








1. Beſtand am 1. Februar 1884 | 12 | 16 15 22| 29 27 BG 40 38 235 36 39 401117 


2. Abgang bis zum Schiuffe des | 




















Shuljahees 1883/84... .| 8] 2] 1 | u PR ie 
3a. Zugang durch Verſetzung zu | | | | | | 

Ofen. - » 222 20. 12| 10 15 20 19) 28 32: 34 | 30 1200| 351 88! — 73 
3b. Zugang durh Aufnahme zu | | I | I | 

8 22 1 PP ER 1!—i—-: 2! 135 — 5! 11 — —39 39 
4. Frequenz am Unfange des | _.-_ — | Fe 443 

Schuljahres 1884/858..17 12 19 25 29 | 38145) 40 | 39 2641411 41 40 122 
5. Zugang im Sommerfemefter .| — | 1 =! —| 2: - -| 2| — 51 un —i 4 
6. Abgang im Sommerjemefter .| 31 —i— 41 —! 3)- 2| 1] 8 — il EN 
7a. Zugang durch Verſetzung zu | I | | | | 

Miharlis. -. -. - 2»... 11 —2— ii — — --1i-| -— | —-——| — 
7b. Zugang durch Aufnahme zu | | | | | | 

Dihaeli- 2222 .. ee LE en | en a ER 
8. Frequenz am Anfange des | — — J | 

Winterfemeflers . . . . . 15 | 12 21 21! 31: 86 47! 40! 38 261! 42) 41! 401128 
9. Zugang im Winterfemefter. . —| —— —-: 1 — I—| — 2 3-| —— 
10. Abgang im BWinterjemefter. .| 2 — 2— 11% — — 8 ı ae 1 


11. Frequenz am 1. Februar 1885 | 13 12120. 19 32| 35 45| 40! 40 2861 41 41 4012 


12. Durdiänittsalter am 1. Fr | N 
bruar 1BBd 2. 20,3.19,2.18,16,2,15,8.14,7 1811,38 10,6 —19,3 8,7 7,6| — 


204 





B. Religions: und Heimatböverhältnifje der Schüler. 

















A. Oymnafium. B. Vorſchule. 
I, .IE: . |g MUEEE-TRRgT TER 
seit, sjeTz2 88 
ss8A5 HB 
| .4 I | I! 
1. Um Anfange des Sommerjemefters . 203 42 2.16 18277, 4/98 18 - 16 102.19 1 


| | | 
2. Am Anfange des Winterfemefters . . |20141 alızlısılze 4/98119 — So 19 ı 
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f | ! 
3. Am 1. Februar 1835. 2 22... 197,41} J—— sans. 6,103 18, 1 











Dad Zeugnis für den einjährigen Militärdienft haben erhalten 
Dftern 1884: 19, Michaelis: 2 Schüler, davon find zu einem praf« 
tiihen Berufe abgegangen Ditern: 4, Midyaelis: Feiner. 


Bemerfungen: 1. An Schulen mit Wedjelcöten trilt zwiſchen 3a 
und b, bez. 7a und b die Rubrik: durch Ueber— 
gang in den Cötus M, bez. Cötus O. 
2. Als Termin für die Frequenz unter Nr. 4 
und 8 gilt der Schluß der zweiten Schulwoche. 
3. Daß Zeihen —— bedeutet, dak die Klaffen 
gemeinichaftlidy unterrichtet werden. 


23) Bermaltung der an den höheren Xebranftalten be= 
ftebenden Bibliothefen. 


Berlin, den 17. Ianuar 1885. 

Mehrere Vorgänge, welche in Betreff der Verwaltung der an 

den höheren Lebranftalten beftebenden Bibliotheken in neuerer 

Zeit zu meiner Kenntnid gelangt find, geben mir Anlaß, die in 

diefer Beziehung beftehenden Anordnungen in Erinnerung zu bringen 

und auf die Sicherung ihrer ftrengen und vollftändigen Durchfüh— 
rung durch ergänzende Beſtimmungen Bedacht zu nehmen. 


I. Xebrerbibliotbefen. 


In allen für die einzelnen Provinzen erlaffenen Dienftinitrufs 
tionen der Direktoren (Rektoren) an den höheren Schulen wird als 
eine der Dbliegenbeiten derielben die verantwortliche Dberaufficht 
über die Sammlungen der Anftalt bezeichnet und unter Dielen 
— die Lehrerbibliothek (Schulbibliothek) insbeſondere er— 
wähnt. 

In mehreren Inftruftionen wird zur Ausführung dieſer Ober— 
auffiht eine jährlidhe Nevifion der Bibliothek jeitend ded Direktors 
ausdrüdlic erfordert. Einige Königlihe Provinzial-Schulfollegien 


205 





haben überdies für ihren Amtöbereich fpecielle Anordnungen in Be— 
treff der Bibliotheföverwaltung erlafjen. Dennoch ermeilen die zu 
meiner Kenntnid gelangten Fälle, welde ſchwerlich die ſämmtlichen 
thatſächlich vorgekommenen find, daß öfterd durch mangelhafte Ausfüh— 
rung der betreffenden Beftimmungen die Drdnung und jelbit der 
Beftand der fraglihen Sammlungen in erbeblihem Maße gefährdet 
worden ift. Man kann ſich der Beobachtung nicht verſchließen, daß 
ſelbſt Direktoren, welche um die Förderung der Anſtalt in unter— 
richtlicher und erziehlicher Hinſicht ſich anerkannte Verdienſte erwerben, 
der Aufrechterhaltung der Ordnung der Bibliothek nicht die erfor— 
derliche Aufmerkſamkeit zuwenden; auch iſt erklärlich, wenn die De— 
partementsräthe der Königlichen Provinzial-Schulkollegien bei den 
vielſeitigen Anſprüchen, welche die Reviſion einer Anſtalt an fie 
ſtellt, nicht jedesmal Anlaß nehmen oder Zeit finden, die Ordnung 
der Bibliothek eingehend zu unterſuchen. In Anbetracht aber einer— 
jeitd, daß auf die Erhaltung und Vermehrung der fraglichen Biblio» 
tbefen jährlich erhebliche Beträge aus ftaatlihen, fommunalen und 
ftiftiihen Mitteln aufgewendet werden, andererjeitd, dab der Ge— 
brauchswerth diefer Sammlungen dur die in ihnen berricdende 
fihere Ordnung wejentlid bedingt ift, müffen die zu diefem Zwede 
beftehenden Einrichtungen in unbedingter Strenge zur Ausführung 
gebraht werden. Zu möglichſter Sidyerftellung diejer Ausführung 
finde ich mich beftimmt, unter Aufrechterhaltung der für die Ver— 
waltung diejer Bibliothefen beftehenden Verordnungen und unter 
thunlichfter Rüdfihtnahme auf die an die Zeit der Anitaltd » Diref- 
toren und der Departementöräthe der Königlichen Provinzial-Schul- 
follegien obnedied zu erhebenden Anſprüche, folgende ergänzende Ans» 
ordnungen zu treffen: 

1. Die unmittelbare Bermwaltung der Lehrerbibliothek wird in 
der Regel nicht von dem Direktor, jondern von einem auf Antrag 
des Direftord jeitend des Königlihen Provinzial» Schulfollegiums 
biermit beauftragten Lehrer der Anſtalt geführt. Die Uebernahme 
der unmittelbaren Bermwaltung durch den Direktor (Rektor) felbft 
ift nur ausnahmsweiſe zu geftatten und es ift hierbei für die ord— 
nungömäßige Ausführung der Reviſionen bejondere Fürjorge zu 
treffen. In allen Fällen bat der Direktor die verantwortliche Dber- 
auffiht über die Bibliothek zu führen. 

2. Jährlich einmal, und zwar in der Zeit zwiſchen dem 
1. Zanuar und 31. März, hat der Direktor (Rektor) eine Revifion 
der Bibliothek vorzunehmen. (Bei der Beftimmung der Zeit ift 
auf den Umftand Rüdficht aenommen, dak der Jahresrechnung der 
Anftalt ein Atteft über den Beftand ded Inventars beizugeben ift.) 

3. An nit Staatlichen Anftalten ift dem Patronate bezw. dem 
Kuratorium durch rechtzeitige Anzeige von Tag und Stunde der 
Revifion Gelegenheit zu geben, durch eines feiner Mitglieder ſich 
an der Revijion zu betheiligen. 


206 





4. Der Revifion hat die Einlieferung aller entlehnten Bücher 
an die Bibliothek vorauszugehen. Die Einrichtung läßt ſich io 
treffen, dab durch diefe unerläßliche Einlieferung die Bücher nicht 
für oe ald eine Woche dem Gebraude der Entlehner entzogen 
werden. 

5. Die Revifion bat fih auf die Vollftändigfeit der erfolgten 
Einlieferung, die ordnungdmäßige Führung der Kataloge, indbejondere 
die Eintragung der Zugänge in den Hauptfatalog, die dem Kataloge 
entipredhende Anordnung der Bibliothek, endlich auf den durch Stidy- 
proben aus verſchiedenen Gebieten zu fonftatirenden Beltand zu 
beziehen. 

6. Ueber jeden der bezeichneten Punkte bat das Protokoll den 
Befund der Revifion genau zu bezeichnen. Dasjelbe wird von den 
Theilnehmern an der Revifion unterzeichnet und ald Beweis der 
jeweiligen Entlaftung des Bibliothefard bei den Akten der Bibliothef 
bewahrt. 

7. Dem in jedem dritten Jahre einzureihenden Verwaltungs: 
berichte bat der Direktor die Protofolle der Bibliothefd - Revifionen 
aud der dreijährigen Periode beizufügen; das Königliche Provinzial- 
Sculfollegium ftellt diefelben nad genommener Kenntnis, erforder- 
lien Falles mit jeinen Bemerkungen begleitet, dem betreffenden 
Direktor (Rektor) zurüd. 


U. Schülerbibliothefen. 


Nahdem dur die Girkular-Berfügung vom 16. Auguft 1824 
(Wiefe, Berord. I. S. 173) die Anregung zur Anlegung von 
Zejebibliothefen für die Schüler der höheren Kebranftalten gegeben 
war, ift durch die Cirkular-Berfügung vom 25. April 1825 (Wieje, 
ebenda) den Direktoren die forgfältigfte Auswahl bei der Anſchaffung 
der Bücher und bei ihrer Zumeilung an die Schüler der verſchie— 
denen Bildungdftufen zur Pflicht gemacht worden. Die hohe Be- 
deutung des Gegenftanded, der Einfluß, welcher auf die fittlide und 
geiftige Entwidelung der Schüler durch die Leitung ihrer Privat- 
Xeftüre geübt werden fann, ift, wie ich gern km Ba von den 
Direktoren und den Lehrerkollegien verftändnisvoll gewürdigt worden. 
Nicht wenige Lehrer des Deutiihen haben die Auswahl der Büdyer 
für die Schülerbibliothek und ihre Zumeilung an die einzelnen 
Schüler ald eine weſentliche Ergänzung ihres Unterrichted betrachtet ; 
von mehreren Schulmännern find mit erbeblihem Aufwande an 
Zeit und von eindringender Erwägung Verzeichniſſe derjenigen Bücher 
entworfen worden, melde zur Lektüre für die aufiteigenden Klaſſen 
anzuihaffen ald unbedingt nothwendig oder ald zuläſſig zu erachten 
jei. Deſſen ungeachtet find Mißgriffe nicht gänzlich vermieden worden. 
Es ift, freilich in vereinzelten Fällen, thatſächlich vorgekommen, daß 
Leſebücher, weil fih in ihnen Stellen fanden, welde durd den 


207 





Reiz zu Lüfternheit indbejondere für gewilje Alteröftufen gefährlich 
find, auf die begründeten von Eltern erhobenen Bemerkungen ent: 
fernt werden mußten. #erner haben bei dem Berbältnifje der in 
unjerem Staate mit einander lebenden driftlihen Konfeifionen 
Schriften, in welden die Gegenjäge vom Standpunkte der einen 
Konfeifion in berabjegender oder entitellender Weije und jedenfalls 
in greller Farbengebung behandelt find, verlegend auf die Angehö— 
rigen der anderen Konfeifionen eingewirkt. Solchen Anſtoß zu ver- 
meiden, iſt dringende Pflicht der Schule gegen die ibr anvertraute 
Jugend, welche vor Gefährdung de — Friedens bewahrt 
bleiben ſollte; dieſe Vorficht iſt zugleich Pflicht der Schule gegen 
fich ſelbſt, weil nicht ausgeſchloſſen daß ein Mißgriff oder ein 
Ueberiehen auf dieſem Gebiete ald Abficht ausgelegt werde. 

Indem ic durch die vorgefommenen Einzelfälle mich beitimmt 
finde, bezüglich der Anſchaffung von Büdyern für die Lejebibliothef 
der Schuler die Direktoren (Reftoren) und die Zehrerfollegien an 
die Verpflichtung jorgfältigfter Auswahl zu erinnern, nehme id 
ausdrücklich davon Abitand- eine beftimmte Form allgemein vorzus 
ſchreiben, in welcher der Beſchluß zur Anihaffung eines Buches —* 
die Leſebibliothek an allen Schulen zu erfolgen habe; denn je nach 
der Verſchiedenheit des Umfanges der Lehrerkollegien, insbeſondere 
je nach der Vereinigung der Leſebibliothek für die geſammten Schüler 
oder ihrer Trennung nach einzelnen Klaſſen oder Klaſſengruppen 
werden ſich verſchiedene Formen zur Erreichung des Zweckes empfehlen. 
Jedenfalls zu erfordern aber iſt erſtens, daß jeder mit der An— 
ſchaffung neuer Bücher für die Schülerbibliothek betraute Lehrer 
vor jeder Anſchaffung eines Buches ſich von deſſen Angemeſſenheit 
in vertrauenswürdiger Weiſe überzeugt hat; zweitens daß von neuen 
Anſchaffungen für die Schülerbibliothek in der jedesmal nächſten 
Konferenz Mittheilung gemacht und darüber, daß dies geſchehen, ein 
Vermerk in das Protokoll aufgenommen werde. Hierdurch iſt ſämmt— 
lichen Mitgliedern des Lehrerkollegiums die Gelegenheit gegeben, die 
getroffene Auswahl ihrerſeits zu prüfen und ihre etwanigen Bedenken 
zu ausdrücklicher Erwägung zu bringen. 

Manche Schülerbibliotheken beſitzen einen nicht geringen Be— 
ftand aus älterer Zeit oder erhalten Zuwachs durch gelegentliche Ge— 
ſchenke. Es ift minjchenswertb, daß durch die gemeinfame Be— 
mühung aller für den Gegenftand ſich intereffirenden Mitglieder der 
Lehrerkollegien diefe Theile der Schülerbibliotbefen allmählid einer 
Prüfung und event. Sichtung unterzogen werden. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
ſaͤmmtliche Königl. Provinzial-Schultollegien. 
U. II. 3363. 


208 





IV. Seminare, zc., Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche Verbältniife. 


24) Aufnabme neuer Zöglinge in die Anftalten zu 
Droyßig. 
(Centrbl. pro 1884 Seite 328 Nr. 45.) 


Berlin, den 10. Februar 1885. 

Die diesjährige Aufnahme von Zöglingen in die evangeliichen 
ar gg zu Droyßig bei Zeip wird in der 
erften Hälfte des Monats Auguft ftattfinden. 

Die Meldungen für dad Gouvernanten-Inftitut jind bis 
zum 1. Juni d. J. unmittelbar bei mir, diejenigen für bad Lehre— 
rinnen-Seminar bid zum 1. Mai d. 3. bei der betreffenden 
Königlihen Regierung, bezw. zu Berlin und in der Provinz Hannover 
bei dem Königlichen Provinzial Schulfollegium, anzubringen. 

Der Eintritt in die Erziebungsanjtalt für evangeliide 
Mädchen (Penfionat) dajelbit fol im der Regel zu Dftern oder zu 
Anfang Auguft erfolgen. Die Meldungen find an den Seminar- 
Direktor Kriginger zu Droykig zu richten. 

Die Aufnahme-Bedingungen ergeben fi aud den im Gentral« 
blatte für Die Unterrichtö-VBermaltung pro 1880 Seite 454 ver« 
öffentlihten Nachrichten über die Anftalten zu Droyßig, von welden 
bejondere Abdrüde von dem Direftor Kripinger auf portofreie 
Anfragen mitgetheilt werden. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Barkhauſen. 
Belanntmadhung. 
U. III. 248. 


25) Bermeidung der Ueberbürdbung der Schülerinnen 
in Zebrerinnen:Bildungdanftalten und höheren 
Mädchenſchulen. 


Berlin, den 10. Juli 1884. 


ꝛc. 
Ich veranlaſſe das Königliche Provinzial-Schulfollegium, nuns 
mehr eine Erleichterung der Schülerinnen ſowohl des Lehrerinnen⸗ 
Seminars, als auch der mit demſelben verbundenen höheren Mädchen— 
ſchule ernſtlich in Erwägung zu nehmen und bezüglich der Herbei— 
führung derſelben geeignete Vorſchläge machen zu laſſen. 
Gegenüber der Thatſache, daß an anderen gleichartigen Lehr: 
anftalten die vorgefchriebenen Ziele ohne Ueberlaftung der Zöglinge 


209 





erreicht werden, muß angenommen werden, daß died auch bei der 
dortigen Anſtalt möglidy jei. 

Wenn die Lehrer ded Seminars bei einer Konferenz vor meinem 
Kommiſſar fid darauf berufen haben, daß ſchon der verftorbene 
Direktor N. ed feinen Schülerinnen zur Pflicht gemacht habe, nie- 
mald über 11 Ubr Abends zu arbeiten, fo ift erfichtlih, dab die 
betreffenden Lehrer die Arbeitöfraft ihrer Schülerinnen überſchätzen 
und übermäßig anipannen; denn Arbeit in die Nacht hinein ift unter 
feinen Umftänden zu dulden, und die Lehr- und Rernarbeit muß eine 
Einrihtung erbalten, welche diejelbe entbehrlih madt. Erreicht wird 
dies am ſicherſten durch eine zweckmäßige Eintheilung der Lektionen, 
durch ernfte Arbeit in den Lehrſtunden Veibft und die dadurch mög» 
lie Verminderung der häuslichen Arbeiten. Die Uebung in der 
franzöfiihen Konveriation muß bei Mädchen, melde die Schule 
von Anfang an durchgemacht haben, ohne Ueberbürdung ausführbar 
fein. Bei anderen, namentlid bei jolden, welden die Erreihung 
der Hauptziele der Anftalt Schwierigkeiten madht, ift auf diefe Hebung 
zu verzichten. Ebenſo fünnen Klavierftunden nur jolden Mädchen 
auferlegt werden, melde diejelben ohne Beeinträhtigung ihrer Ges 
jundbeit und ihrer allgemeinen Bildung mitnehmen fönnen. 

In jeder Beziebung ift feftzubalten, dab die Anftalt eine 
Lehrerinnen Bildungsanftalt und die Luiſenſchule eine höhere Mädchen— 
ſchule in demjelben Sinne ift, wie die gleichartigen Anftalten der 
Monardhie. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


Un 
das Königl. Provinzial-Schullolegium zu Pofen. 
U. III. 1708. 


26) Die Berehtigung, Entlafiungsprüfungen zu halten, 
foll Privatanftalten für dDieBorbildung von Lehrerinnen 
nit mehr ertbeilt werden. 


Berlin, den 31. Dezember 1884. 
Auf die Nachweiſung vom 25. Novemver d. 3., betreffend die 
Frequenz der dortigen Lebrerinnen-Seminare, und auf die vorher 
über die Anftalt ded Direktord N. eritatteten Berichte ermwidere ich 
dem Königlihen Provinzial-Schulfollegium, dab ed in meiner Ab: 
ſicht liegt, derartigen Privatanitalten für die Borbildung von Lehre— 
rinnen, für welde ein Bebürfnid und eine Garantie ihred Fort: 
beftebend nicht vorhanden ift, die Beredhtigung, Entlaffungsprüfungen 
zu halten, nicht mehr zu ertheilen. 


1885, 14 


210 


— überlaſſe id dem Königlichen Provinzial⸗-Schulkollegium 
den N. mit entſprechendem Beſcheide zu verſehen. 
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
das Bau Provinzial-Schultollegium zu N. 
U. Ill. a. 21855. 


27) Berordnungen und amtlihe Befanntmahungen 
über dad Turnweſen in Preußen. 
(Eentralbl. pro 1870 Seite 74 Nr. 27.) 
Berlin, den 2. Dezember 1884. 

Die Lehrer der Königlihen Qurnlehrer - Bildungsanftalt bier 
felbft, Unterrichtö- Dirigent Profeffor Dr. Euler und Oberlehrer 
Edler haben eine * Auflage ihrer Schrift: 

Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen, dad Turn— 
weſen in Preußen betreffend, 
(Berlin 1884, R. Gärtner's Verlagsbuchhandlung, Hermann Hey⸗ 
felder) veranftaltet. 

Unter Bezugnahme auf die Girkulars Verfügung vom 13. Ja— 
nuar 1870 (U. 33811), die erfte Auflage diejed Werkes betreffend, 
veranlafie ih das Königliche Provinzial» Schulfollegium, die zu 
Seinem Reffort gehörigen Unterrichtsanftalten und Lehrer aud auf 
die neue Auflage aufmerkſam zu machen. 


An 
fänmtliche Königl. Provinzial-Schultollegien. 


Abſchrift erhält die Königl. Regierung zur Kenntnidnahme und 
gleihmähigen Beadhtung. 
Der Miniiter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 


n 
fämmtlihe Königl. Regierungen, die Königl. Konftftorien in 
der Provinz Hannover und den Königl. Ober⸗Kirchenrath 
zu Nordhorn. 
U. IILb. 7 





28) Abhaltung eined Kurſus zur Ausbildung von Turn— 
lehrerinnen in der Zurnlehrer- Bildungdanftalt 
zu Berlin. 
(Eentralbl. pro 1883 Seite 653 Nr. 182.) 
Berlin, den 16. Dezember 1884. 
Zur Ausbildung von Qurnlehrerinnen wird im Jahre 1885 ein 
dreimonatlicher Kurjus in der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanftalt 


211 


7 Berlin abgehalten werden, und iſt Termin zur Eröffnung des— 
elben auf Mittwody den 8. April f. 3. anberaumt worden. 

Die Anmeldung muß ſpäteſtens bid zum 20. Februar k. J. bei 
mir erfolgen, und zwar feitend der in einem Lehramte ftehenden 
Bewerberinnen durdy die vorgejepte Dienftbehörde, feitend der andern 
unmittelbar. 

Für die Anmeldung und die Aufnahme find die nadhftehenden 
Beitimmungen vom 24. November d. J. maßgebend. Bejondere 
Abdrude diefer Beftimmungen werden auf Antrag bie Königlichen 
Provinzial Schulfollegien und Regierungen (in der Provinz Han» 
nover die Königlihen Konfiitorien) mittheilen. 

Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten, 
von Goßler. 
Belanntmadhung. 
U. III.b. 8135. 





Beftimmungen, betreffend die Aufnahme in die an der 
Königlihen Zurnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin ab- 
zubaltenden „Kurſe zur Ausbildung von Zurn- 
lehrerinnen". 


1. Zur Ausbildung von Qurnlehrerinnen wird in der König» 
lichen ZQurnlebrer-Bildungsanftalt zu Berlin alljährli (in der 
Negel von Anfang April bis Ende Juni) ein dreimonatlidyer Kurjus 
abgehalten. 

2. Zur Theilnabme geeignet find an erfter Stelle Bewerberinnen, 
welche die Prüfung als wiſſenſchaftliche Lehrerinnen bezw. ald Hands 
arbeitö- oder Zeichenlehrerinnen abgelegt haben. 

3. Andere Bewerberinnen fünnen, joweit ed die Berbältniffe 
der Anitalt geftatten, ebenfalld aufgenommen werden, wenn fie eine 
genügende Schulbildung nachweiſen. 

4. Mit der Anmeldung find einzureichen: 

1) ein auf bejonderen Bogen zu jchreibender kurzer Lebenslauf, 
in welchem aud anzuführen ift, ob Bewerberin bereits 
turnerifche Fertigkeit befigt; 

2) ein Zeugnid über normalen Gejundheitäzuftand, welches von 
einem zur Führung eines Dienftfiegeld berechtigten Arzte aus- 
geftellt werden muß; 

3) ſeitens der wifjenihaftlihen und der technijchen Lehrerinnen: 

a. dad Befähigungszeugnis, 

b. ein Zeugnid über die biöherige amtlihe Wirkjamfeit, in Er: 

mangelung eined folden ein Führungszeugnis; 

4) jeitend der anderen Bewerberinnen: 

a. ein Nachweis über die erlangte Schulbildung, 

b. ein Führungszeugnis. 


14 * 


212 





e. ein Geburtöidhein oder anderweiter Nachweis, dat Bewerberin 
dad 18, Lebendjahr vor dem Schluſſe des Kurjus (gegen 
Ende Juni) vollendet haben werde. 

5. Die für die Aufnahme geeignet befundenen Aipirantinnen 
werden bei ihrer Aufnahme eventl. einer ärztlihen Unterſuchung 
unterworfen, von deren Grgebniffe die ſchließliche Entſcheidung 
abhängt. 

6. Bewerberinnen über 35 Jahre fünnen nur auönahmömeile 
zugelafjen werden. 

Der Unterribt in der Anftalt ift unentgeltlich. Die dur 
den Aufenthalt in Berlin ıc. entftebenden Koften find von den Theil— 
nehmerinnen ſelbſt aufzubringen. In dazu geeigneten Fällen fönnen 
jedoch Unterftügungen aus Gentralfonds gewährt werden, indes ledig» 
ih für den Unterhalt bier, während Beihilfen zu den Koften der 
Her: und NRüdreile, der Vertretung im Amte ꝛc. nicht bemilligt 
werden. 

Die bier gewährten Unterftügungen werden erft am Ende jeded 
Monates gezahlt. 

8. Eine Kurfiltin braudt zu ihrem Unterbalte bierielbit — 
namentlid mit Rüdficht auf das gefteigerte Bedürfnis einer fräftigen 
Nahrung — etwa 90 Mark monatlid). 

Um jogleih bei der Entihließung über die Aufnahme einen 
zuverläffigen Ueberblid über die aus Gentralfonds zu gewährenden 
Unterftügungen gewinnen zu können, muß jede Bewerberin bei der 
Anmeldung nad ijorgfältiger Prüfung ihrer Berbältnifje beitimmt 
nachweiſen und bezw. amtlich beglaubigen laffen, daß ihr für ihren 
Unterbalt bier der erwähnte Betrag zur Verfügung fteht oder weldyer 
Beihilfe fie dazu bedarf. Jede — hat demnach anzugeben, 
wie viel ihr während ihres hieſigen Aufenthaltes von dem Ein— 
kommen ihrer Stelle verbleibt, ob und welche Unterſtützungen ihr aus 
der Schulkaſſe oder ſonſt gewährt werden und wie viel ſie aus eigenen 
Mitteln aufbringen kann. 

Unterſtützungsgeſuche, welche während des Kurſus an das 
Miniſterium gerichtet werden, können nur dann eine Berückſichtigung 
erfahren, wenn in Folge unvorhergeſehener Zwiſchenfälle das Be— 
dürfnis einer außerordentlichen Beihilfe eingetreten iſt. 

9. Eine beſondere Turnkleidung wird nicht verlangt, nur dürfen 
die Kleidungsſtücke die freie Bewegung des Körpers, beſonders der 
Arme, nicht hemmen. Das Kleid muß die Füße frei laſſen; die 
Abſätze an den Lederſchuhen müſſen breit und dürfen, außen ge— 
meſſen, nicht über 1 '/, Centimeter body jein. 

Berlin, den 24. November 1884. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


213 


29) Betähigungszeugnilie aud der Zurnlehrerinnen: 
Prüfung im Herbite 1884. 
(Eentralbl. pro 1884 Seite 821 Nr. 117.) 


Berlin, den 23. Dezember 1884. 

In der im Monate November. d. 3. zu Berlin abgehaltenen 

Zurniehrerinnen » Prüfung haben das Zeugnis der Befähigung zur 
Ertheilung ded Turnunterrichtes an Mädchenſchulen erlangt: 


1) Martha Arndt, Lehrerin zu Berlin, 

2) Hedwig Bartelt, Handarbeitslehrerin dafelbit, 

3) Wilhelmine Bedmann, Lehrerin dajelbft, 

4) Eliie Bennbold, zu Magdeburg, 

5) Betfi Bejendabhl, Lehrerin zu Berlin, 

6) Emma Branpdftäter, dedgl. dajelbit, 

7) Sufanna von Bredfa, deögl. dajelbit, 

8) Ida Died, dedgl. daielbit, 

9) Alma Dobberftein, desgl. daſelbſt, 

10) Eleonore Ebeling, desgl. zu Hannover, 

11) Hedwig Götze, Zeichen und Handarbeitölehrerin zu Berlin, 
12) ESliſabeth Golling, Lehrerin dafelbft, 

13) Klara Große, Handarbeitdlehrerin daſelbſt, 

14) Ienny Hagemeyer, dedgl. dajelbft, 

15) Klara Harnier, Lehrerin dajelbft, 

16) Gertrud Höne, dedgl. dajelbit, 

17) Anna Hoße, dedgl. dafelbft. 

18) Martba Kaul, dedgl. dajelbft, 

19) Mathilde Koslomsti, Handarbeitölebrerin und Kindergärt- 

nerin zu Neuftadt- Magdeburg, 

20) Martha Kupfer, Lehrerin zu Berlin, 
21) Eliſabeth Levin, desgl. zu Düffeldorf, 
22): Eliſabeth Mattbäfius, desgl. zu Berlin, 

23) Helene Meier, Handarbeitälehrerin dafelbft, 

24) Eliſabeth Miefmer, Lehrerin dajelbft, 

25) Hulda Neumann, Handarbeitölehrerin z. 3. dajelbit, 
26). Minna Reichel, Lehrerin dajelbft, 

27) Marie Rofe, dedgl. dajelbit, 
28) Marie Sander, dedgl. daielbit, 

29) Johanna Sarres, desgl. dajelbft, 
30) Helene Scheidt, Handarbeitslehrerin z. 3. dafelbft, 
31) Regina Shoden, Lehrerin dafelbit, 

32) Klara Schüge, Handarbeitälehrerin dajelbit, 

33) Anna Seidel, deögl. dafelbit, 

34) Marie Wagner, deögl. zu Magdeburg, 

35) Bertha Reif e, dedgl. zu Neuhaldensleben bei Magdeburg, und 
36) Anna Zahariad, Kehrerin zu Berlin. 


214 


Ferner haben in derjelben Prüfung das Zeugnis der Befähigung 
aut Ertheilung ded Turnunterrihted an Mädchenſchulen, jedoch mit 
usſchluß der oberen Klaffen, erlangt: 
37) Klara Burchardt, Lehrerin zu Berlin, 
38) Luife Fromme, Handarbeitslehrerin zu Magdeburg, 
39) Klara Heere, Lehrerin zu Berlin, 
40) ar Kühns, Handarbeitölehrerin zu Neuſtadt-Magdeburg, 
41) Sophie Lübcke, Lehrerin zu Berlin, 
42) Martha Rein, deögl. dajelbit, und 
43) Recha Reisner, dedgl. dafelbit. 
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 
Belanntmahung. 
U. III. b. 8498. 


30) Drt der Prüfung der Lehrer für Zaubftummen- 
anftalten in der Provinz Hannover im Jahre 1885. 


(Sentralbl. pro 1855 Seite 125 U.) 


Der auf den 20. April 1885 anberaumte Termin zur Prüfung 
der Lehrer für Taubftummenanftalten in der Provinz Hannover 
wird nit in Hildesheim, fondern in Stade abgehalten werben. 


31) Berpflidtung der Lehrer zur Zahlung von 25% 
der Gehaltöverbeiferungdgelder an die Glementar- 
lehbrer-Witwen- und Waiſen-Kaſſe. 

(Eentrafbl. pro 1883 Seite 440 und Seite 682.) 


Berlin, den 9. Dftober 1884, 
Auf dad Gefuh vom — d. 3. um Aufhebung der von den 
Kafjenmitgliedern der Lehrer-Witwen- und Waiſenkaſſen zu zahlenden 
Beiträge von 25 %/, der Gehaltöverbefferungsdgelder und Alterözulagen 
erwidere ih Ihnen, dab bei Berathung des am 24. Februar 1881 
erlaffenen Geſetzes, durch welches der Minimaljap für die Penfionen 
der Hinterbliebenen der öffentlihen lementarlehrer von 150 M. 
auf 250 M. erhöht worden ift, alle gegen die Erhebung der ges 
dachten Beiträge in der Eingabe geltend gemachten Gefihtspunfte 
reiflih erwogen worden find. 
Auch find bei Ausführung dieſes Geſetzes Erfahrungen nicht 
emacht worden, melde mir hinreichende Veranlafjung geben könnten, 
* jetzt auf eine Aenderung desſelben hinzuwirken. 
Hierbei will ich nicht unerwähnt Ren, dab bie jährlichen 
Staatözufhüffe zu den Penfionen der Elementarlebrer-Witwen und 


215 


Waiſen nicht unerheblid find und namentlich für die beiden Penfiond- 
kaſſen der dortigen Provinz den Betrag von 110000M. im Rech— 
nungsjahre 1883/84 überftiegen haben. 
Hiernady überlaffe ih Ihnen, die Mitunterzeichner der Vor— 
ftellung mit Nachricht zu verſehen. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
den Lehrer Herrn N. zu N. (Provinz Sclefien). 
G. IIl. 2755. 


32) Erhebung ded Gehaltsverbeſſerungsgeldes für die 
Elementarlehrer- Witwen: und Waifen-Kafie bei Er— 
höhung der Miethsentſchädigungen der Lehrer. 


Berlin, den 12. Januar 1885. 
Auf den Bericht vom 24. Dezember v. J. 
betreffend die Frage, ob im Falle der Erhöhung der Miethö« 
entihädigungen der Lehrer von der Erhöhung dad Gehaltd- 
verbefjerungdgeld an die &lementarlehrer-Witwen- und Waijen- 
Kaffe des Bezirked zu entrichten, 
erwidere ich der Königlichen Regierung, daß, fobald die Erhöhung 
der Miethsentihädigungen nur bezwedt, die lepteren in das richtige 
Berhältnis zu dem Werthe der Naturalmohnungen anderer Lehrer 
ir ker von der Erhebung eined Gehaltöverbefjerungdgelded abzu« 
eben ift. 
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
G. III. 3488. 


33) eranziehung einzelner Lehrer zu methodolo— 
iss Kurjenan Enulten cr & minnrer 


Berlin, den 17. Oktober 1884. 
Auf den Beridht vom 11. September d. 3. erwidere id) dem 
Königlihen Konfiftorium: 

er ungünftige Ausfall der Revifion einer Schule giebt an 

ſich noch keinen ausreichenden Grund zu einem auf Dienſtentlaſſun 
— Disziplinar-Berfahren gegen die an ihr angeftellten Lehrer. 
ur wenn bie Revifion eine fittlihe Berjhuldung derjelben Mar an 
ben Zag gelegt hat, würde fich ein ſolches rechtfertigen. Läßt aber 


216 


die Revifion vermuthen, dab ed den Lehrern weniger an gutem 
Willen ald an Einfiht in ihre Aufgabe, am Lehrgeſchick und diözipli- 
nariihem Einfluffe auf ihre Klaffe fehlt, dann ift ed die Obliegen— 
beit der Auffichtsbehörden, ihnen zunächſt Gelegenheit zur Ueber: 
windung ibrer Schwächen zu bieten. 

Unter diefen Gefihtöpunft fällt e8, wenn ich empfohlen habe, 
die nahe bei N. wohnenden Lehrer A. und B. zu C. zu einem 
methodologiihen Kurſus nah RN. zu berufen. Aehnliche Verſuche 
find aud in anderen Landestheilen und nicht jelten mit dem beiten 
Erfolge gemacht worden. Der Einblid in geordnete Schulzuftände, 
die Anleitungen des Seminarlehrerfollegiumd haben die Lehrer zur 
Erfenntnid der ihnen anhaftenden Mängel geführt und zu deren Be- 
feitigung befähigt. Das Königliche Konfiflorium wolle ſich des⸗ 
wegen unverzüglich mit dem Koͤniglichen Provinzial-Schulkollegium 
zu Hannover in Beziehung ſetzen und dafür Sorge tragen, daß der 
ältere der beiden Lehrer drei, der jüngere ſechs Wochen, am Seminar 
zu N., vorzugsweiſe in der Uebungsſchule desſelben, hospitire. 

Erft wenn die beiden Lehrer diejer Anordnung den Gehorſam 
verweigern follten, was aber faum zu befürchten ift, würde diszipli⸗ 
nariſch gegen fie zu verfahren jein. Anderenfalld bin ich geneigt, 
ihnen eine Beihilfe zu den Koften ded Hodpitiumd zu gewähren, 
und ſehe idy einem bezüglichen Antrage des Königlihen Konfiftoriumd 
entgegen, 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 


An 
das Königl. Konfiftorium zu N. (in der 
Provinz Hannover). 
U. Ill. a. 18924. 


34) Abänderung des Lehrplanes der Kortbildungsan« 
talt für ftädtiihe Elementarlebrer in Königäberg. 


Berlin, den 13. Sanuar 1885. 

Auf den Beriht vom 4. Dezember v. 3. will ich unter den 

vorgetragenen Umftänden genehmigen, daß aus dem Xebrplane der 

dortigen Fortbildungsanftalt für ftädtiiche Elementarlebrer das „Eng- 

liche“ und „Franzöſiſche“ ald Unterrichtögegenftände ausgeſchloſſen 

und in denjelben nur folgende ſechs Unterridhtögegenftände, nämlid: 

„Deutih, beichreibende Naturmiflenihaften, Mathematik, 
Geſchichte, Phyſik und Chemie“, 

welde in einem dreijährigen Turnus gelehrt werden jollen, aufges 

nommen werden. 
Das unterm 1. März 1881 beftätigte Statut der Fortbildungs- 


an 


Anftalt vom 14. Februar 1881°) ift hiernach entiprehend abzu— 
ändern. 
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 


Un 

das Königl. Provinzial-Schufkollegium zu 
Königsberg i. Br. 
U. Ill.a. 21662. 


V. Volksſchulweſen. 


35) Zuläſſigkeit der Unterftügung der Gutsherren 
aus Staatöfondd bei ihren Schulleiftungen zur Ber» 
meidung von Härten bei der Anwendung des $. 33 
Th. I. Titel 12 A. L. N. 


Berlin, den 1. April 1884. 

Das Haus der Abgeordneten bat bei der Verhandlung über 
den Bericht feiner Unterrihtö-Kommilfion — Nr. 99 der diesjährigen 
Drudiahen — in der Sigung vom 19 März d. S. dem Bun e 
Ausdrud gegeben, dab bis zu andermeiter geſetzlicher Regelung der 
Schulunterbaltungdlaft bei der Anwendung des $. 33 Th. II. Tit. 
12 N. L. R. feitend der Wermwaltungsbebörden bejondere Härten 
vermieden, und die Leiſtungsfähigkeit des Gutöherrn bei jeiner Her- 
anziehung auf Grund ded 8.33 a. a. O. nicht ausſchließlich in Be— 
tracht gezogen werde. 

Dieter Wunſch begegnet fi mit den Intentionen, welde den 
über die Anwendung des $. 33 ergangenen allgemeinen Verfügungen, 
injonderbeit dem Erlafje vom 9. Dezember 1879 — Gentral:Blatt 
1880 ©. 492 — und dem dur die Verfügung vom 26. Dftober 
1881 — Gentral-Blatt S. 675 — zur Beachtung empfohlenen Be- 
ſcheide des Dber-Präfidenten der Provinz Dftpreußen vom 17. Zuli 
1877 zu Grunde liegen. Es ift ın dieien Erlaſſen bereits bervor» 
gehoben, daß audy den Gutöherren bei Erfüllung ihrer Verpflichtungen 
aus 8. 33 a. a. D. im Fälle des Bedürfniſſes Beihilfen aus den 
verfügbaren Unterftügungsfonds gemährt werden dürfen, und daß 
ed hierbei auf eine billige Berüdfihtigung der Gefammtlage deö 
verpflichteten Gutöbefigerd anfommt. 

Ich nehme aus dem erwähnten Beſchluſſe des Abgeordnetenhauſes 
gern Veranlaſſung, hierauf von Neuem hinzuweiſen und empfehle 
der Königlichen Regierung, bei der Behandlung von Anträgen auf 
Gewährung von Staatsbeihilfen zur Schulunterhaltung thunlichſt 


*Abgedruckt im Centralbl. pro 1881 Seite 387. 


218 





dafür zu jorgen, daß begründeten Beſchwerden über eine der Billig- 
feit nicht entſprechende Belaftung des Gutsherrn vorgebeugt werde. 


An 
die Königliche Regierung zu Eöslin. 





Abichrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnidnahme 
und gleihmäßigen Beachtung. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Regierungen zu N. N. 
U. Ill. a. 12864. 


36) Beihulung nicht getaufter Kinder evangeliſcher 
Eltern. 


(Eentralbl. pro 1880 Seite 749 Nr. 180.) 


Berlin, den 1. Auguft 1884. 

Das hieſige Königlihe Provinzial» Schulfollegium bat durch 
die abſchriftlich angeſchloſſene Verfügung vom 17. April 1882 hin- 
ſichtlich des Verfahrens bei der Aufnahme der Kinder in die Schulen 
Anordnungen getroffen, deren Befolgung nicht nur der Schule eine 
genaue Kenntnis von der Zahl der ihr ungetauft zugeführten Kinder 
evangeliſcher Eltern gegeben, jondern aud in zahlreichen Fällen die 
nachträgliche Taufe ſolcher Kinder zur Folge gehabt hat. 

Die allgemeine Einführung eines äbnlihen Verfahrens würde 
über dad Bedürfnis hinausgehen und liegt nicht in meiner Abficht. 
Nachdem aber der Evangeliihe Ober-Kirhenrath durch Erlaß vom 
24. Mai d. 3. angeordnet bat, dab überall da, wo ein Nachweis 
ber vollzaogenen Taufe bei dem Sculeintritte der Kinder als er- 
forberlich erachtet wird, die Audftellung von Zaufzeugniffen zum 
Zwede der Einſchulung der Kinder unentgeltlich geſchehen joll, ver- 
anlafje ih die Königlihe Regierung, Anträgen ded Königlichen 
Konfiftoriums, melde dabin gerichtet find, in beftimmten Orten bei 
der Einjhulung von Kindern, namentlid von auswärts gebornen, 
Zaufzeugniffe zu erfordern, in ähnlicher Weile, wie ed von dem 
biefigen Königlihen Provinzial-Schulfollegium für die Stadt Berlin 
angeordnet worden ift, Folge zu geben. 

Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Regierungen in den 9 älteren Provinzen. 
U. III. a. 16470 G. 1. 


219 





Berlin, den 17. April 1882, 

Unjere Anordnung vom 5. Dezember 1880, die Einfendung 
der Nachweiſe über die ungetauften Kinder evangeliſcher Eltern be: 
treffend, bat nad der Mittheilung ded Königlihen Konfiftoriumd 
den erwarteten Erfolg nicht gehabt, da diefelbe nur jehr ungleich» 
mäßig und vereinzelt erfolgt ift. Wir finden und daher veranlaßt 
zur Herftellung eined geordneten Verfahrend anzuordnen, daß die 
Herren Direktoren in der erften Woche nah dem Beginne jedes 
Semefterdö den neu aufgenommenen Schülern evangelifcher Herkunft 
die Beibringung eined Taufzeugniſſes binnen vierzehn Tagen auf: 
geben und nad Ablauf diejer Frift dem General-Superintendenten 
von Berlin Herrn Propft Dr. Brüdner eine Lifte derjenigen, melde 
dad Taufzeugnid nicht beigebracht haben, unter Beifügung von Namen 
und Wohnung ded Kamilienvorftanded einfenden, event. eine Bafat- 
anzeige maden. Dad Königlihe Konfiftorium wird die Küfter 
ſämmtlicher evangeliicher Kirchen anweiſen, daß fie einen foftenfreien 
Zaufihein nad beitimmtem Formulare den fhulpflichtigen Kindern 
auf Verlangen audhändigen. 

Wir erwarten, dab die Herren Direktoren im Intereffe der 
Sache fi eine pünftlihe Ausführung diefer Anordnung angelegen 
jein laffen werben. 

Königliches Provinzial-Schulfollegium. 
Hermig. 


An 
die Herren Direktoren ſämmtlicher höherer Lehranftalten von 
Berlin, den Herrn Geminarbdireltor Schulz, den Herrn 
Seminardireftor Supprian, den Herrn Direltor Dr. 
Schönermart, fowie die Borfteher der biefigen unter 
unserer Berwaltung ftehenden Bollsihulen. 


220 


37) Statiftiihe Nachrichten über den Betrieb des Unterrichtes in weiblichen 
Handarbeiten an den öffentlihen Landſchulen der Monardie zu Anfang 


Laufende Nummer. 


[SE Se [29 to 


—A 


Hi —— 


Dezember 1883. 


(Centralbl. pro 1882 Seite 224 Nr. 2.) 


Regierungs« ꝛc. Bezirk. 
Provinz. 


Königsberg 
Gumbinnen 


I. Provinz Oftprenfien 
Danzi 
Marienwerder 
Il. Provinz Weftprenfen 


Dee Ve Br Br 


u. 


. a 08T Tee 


Votsdam 
Frankfurt 
Ill. Provinz Branden- 

burg 


nn re 


2 


. nr HH“ 


Stettin 
Köslin 
Straljund 


IV. Provinz Pommern 


Poſen 
Bromberg 


V. Provinz Pofen . - 


a 8 ne 
. on Th 


. oo 7 Rh 


. nn Tr de 


. eo. 0.8. Th 
. rer Tee 


Pe Ve Ve Se Be Be 


VI. Provinz Schlefien 


Magdeburg 
Merieburg 


ur Te 


. nn a ho - 


. nn 8 He 


fitorial-Bezire . . » 


3. | 


Zahl der 

Säulen, in 2 der 
welchen der | Schulen, 
Unterrigt jan welchen] 8. b. 
in weiblichen [die ordent- 
Handarbeiten|lihen Leh⸗ | 


5. 6. 

Ben ber lediglich für den Von den Leh⸗ 

andarbeitsunterriht an-/rerinnen für 
genommenen Lehrkräfte [den Handars» 
— — — — beitsunter⸗ 
| ©. richt (Kol. 4 
Davon (a.) gehö-lu.5 a.) haben 
ren der familie |die Prüfung 




















TErinnen des Ortsihulleh- jals Handar⸗ 

au dem | jiper, rers bam. eines der] beitslchre- 

a | b. | Ham. | Orteicullehrer rinnen 

nid) arbeits- haupt, — — 
einge» leinge- unterridht (als Ehefrau, 8. b. 
führt Füdet ertheilen. Mutter, mit) hge- Mit 
iſt. ift. Schwefter, | an. er abge» 
Tochter) an. gi. legt. 
671 | 858 18 658 476 | is2— 2, 669 
1219 : 51 8 (u 1074 | 1837| 111218 
1890 1904 21 | 1869 | 1550 | ai 3] 1887 
659 | 28 12 | 651 543 | 108! 1 | 662 
1077 | 9 4 Jaom| 1 \3ıel 1 | 1050 
IT36 | 57 | 16 1 1698 | 1274 | ei 2] 1712 
ss lııa! 12 Jımol 578 |egel 11 | ımı 
1107 82 2 Io | __610 1495| 2 1105 
| 
2393 | 194 14 [875 188 nel 13° 2376 
832 | 182 832 355 | 477 832 
927 | 88 928 | 561 | 377 | 928 
270 | 67 2 | 269 27 ı 5 3! 268 
3039 | 32] 2 |2029| 1123 = 3] 2028 
1168 | 2 !1107 999 | 108! 103 | 1006 
662 | 69 662 598 | 64] 12 | 650 
180 | 76 2 | 1769 | 1597 | 4 115 | 1656 
1393 44) 15 Im! 539 | 808l ı7 | 1340 
16 7 4 | 1140 a9 | 641] 3 111 
117 2 24 | 1106 68 |408| 3 | 1161 
3656 | 72 43 13588 1736 Da 3313 

862 | 39 7 873 234 5891 A| 8% 
864 | 210 1 | 874 44 |arıl 4: 870 
361 | 31 i 366 162 * ivõos 
4| 3 58 28 281. 66 
68 


VI. Proviuz Sadhfen I 2131 | 283 | 9 72169] 938 1231| 9 | 21 


221 



























































1. 2. 3. 4 5. 6. 
Zahl der lediglich für den Von den Leh⸗ 
Zahl ber Handarbeitsunterriht au⸗ rerinnen für 
Schulen, in | Zahl der genommenen Lehrkräfte den Handar- 
welchen ber chulen, — +4 beitsumter» 
Unterricht an weldhen] a. b. ce. richt (Kol. 4 
i ä in weiblichen [die ordent⸗ Davon (a. gehö-|u. 5a.) haben 
= | Regierungs- ꝛc. Bezirt. [Handarbeiten ſlichen Leh⸗ ten —* Familie die Britfung 
5 verinnen des Ortsihulleh- als Handar: 
3 Provinz. — b auch dem | jper, rers bzw. eines der) beitsiehre- 
= . | . | Dand- Ortsſchullehrer rinnen 
jr ai icht arbeits» | haupt, =. — 
* einger ·Nnge, unterricht (als Ehefrau, a. | b. 
= führt ertheilen. Mutter, nicht | nicht 
= ; fithrt : abge» 
5 iſt ift. Schweſter, an. feat. abge- 
Todter) an. IE] feat. 
1 | Schieswig - . - - » - | | 
VIII. Provinz Schles⸗ 1647 30 16 1660 893 7671 19 | 1657 
wig · Holſtein 
1 } Hannover . . . . » 1111 | 618 3 1093 541 | 552 2 | 1094 
2 | Hildesheim. » -» - + 75| 20 7 68 | 31 37 5| 70 
31 Stade. » :» 2.2.0. 395 | 238 5 402 168 234 2 405 
4 | Dtterndorf . 19 | 13 1 19 13 6 20 
51ODsnabrüuch, evangeiiſch 99 4 99 37 62 9 
5 | Dönabrüd, katholiſch 245 13 28 215 39 175 243 
711 Aumld -» »: 2: 220.6 300 4 e 303 109 194 3083 
8 | Rordborn -» » : 2... 44 5 44 10 34 44 
9 | Klofter Loccum.— 4 ; 5 1 4 . 5 
10 | Iübiihe Schulen . - - 6| 16 . 6 2 ı 4 . 6 
IX. Provinz Hannover | 3296 931 | 44 | 2254 | BT 0 9 
I 
1; Mänfter. . » 2... 413 2 169 244 | 56 ; 188! 111 | 303 
2 | Minden 469 | 4 | 75 | 1 200 18 1 465 
3 | Arnsderg - . 984 | 12 | 272 7164| 3818 !451l 147 | 889 
X. Provinz Weftfalen 1866 | 18 | 516 139% 575 | 824] 259 | 1657 
DIN... 05% a 1104 27 4 1111, er 689 | 1098 
2 | Wiesbaden. - - » «+» 8315| 4 | 12 818 | 721 i 828 
XI. Provinz Heſſen⸗ | 
HKaffan. . : . - - 1919 31 16 1929 519 1410 19 1926 
I | 
1 I Roblın - - » «0. 0. 912: 15 131 705 150 655 130 703 
2 | Düffedorf. » - : >» » 569: 1 365 527 352 175) 245 | 719 
3l Böln - - 2220. 521 ı 214 303 128 1751 126 ! 391 
BEER es 89 71 303 515 144 a 200 ı 667 
Blinden » >» >22... 578 | 10| 197 410 ss Il 5 re 
XU. Rheinprovinz . - | 3779 , 97 | 1258 1 2460 833 11627] 756 | 2992 
| | 
1 —— ar | 


Lande. 


222 


Ken der Lediglich für den Von den Leh— 








XI] Sohenzollernſche Lande. .| 102 1 2 | 102 


Zahl der andarbeitsunterriht an-jrerinnen für 
Säulen, in | Zahl der | genommenen Lehrkräfte |den — 
welden der | Schulen, sn 
Unterricht jan welden) a. | b Fe. [richt (Mol. 4 
j in weiblichen |die ordent- | Davon (a.) gehö- fu. 5a.) haben 
8 Handarbeiten lichen Leh⸗ ren der Familie |die Prüfung 
E Provinz. rerinnen des Ortsſchulleh jals Handar- 
3 = auch den über | rers bzw. eines der | beitslchre- 
* - | Hand» | Orteichullehrer rinnen 
2 nicht arbeits. haupt. . 
2 einge |cinge,| Unterricht (als Ehefrau, a. | b. 
= en fahr ertheilen. — nicht abge nicht 
8 . chweſter, abge⸗ 
Tochter) an. en. | legt. legt. 
Zufammenftellung nach den Provinzen. 
1.| Broving Oftpreußen . . . 1890. 904 21 | 1869 1550 319 3 1887 
1. .« MWeftpreufen. . .| 1736| 57 16 | 1698 1274 424 2 171% 
III. .Brandenburg . .| 2393| 194 14 | 2375| 1188 | 1187] 13] 287€ 
IV. * Bommern. . . .| 20291 332 2 | 2029 1123 906 3) 202€ 
V. BPoſen... 1830 76 21769 1597 172] 115; 165€ 
VL» GSöäteften ... .| 3656| 72 43 | 3688| 1736 | 1852| 28| 368% 
v1. .« Gadien . .. .| 2131| 283 9 | 2169 938 1231 9| 216° 
VIII Schleswig⸗Holſtein) 1647| 30 16 | 1660 893 767] 19 165% 
IX. « Bannover. . . .| 2296| 981 44 | 2254 951 130 9| 228° 
X + MWeftfalen... ..| 18661 ı18| 516 | 1399 575 824| 259) 165% 
X .  HeffemRaflau . .| 1919) 31 16 | 1929 519 | 1410| 19] 19% 
Al iRpeinproving - » » - - » 3779 97 1258 | 2460 833 | 1627| 756| 299: 
mm. „[ereral 0m] 1000 ham asıss mul nal 


Monardie . mm. „[ereral 0m] 1000 ham asıss mul nal 3026| 1959 —2 13184 — * 26080 


223 





Vergleichende Zufammenftellung. 





ahl der öffentlichen 
Saniärulen, in — 
welchen * — 
arbeits⸗ Unterricht 
Provinz eingeführt war gegen 1877 | gegen 1880 





1877 | 1880 | 1883 | mehr A mehr weni» 


Nummer, 
















1 | Onpreußen. . . .| 1672] 1784] 18000 2ıs| . | 106] 
2 Weſtpreußen . . .| 1491| 1584| 1736| 245 al . 
3 | Brandendbing - - 2373| 2449| 2393] 20 z 56 
4 | Bommern . . . »| 853] 1779| 2029| 1176 250 
5| Boin. . -. + - 1670| 1892] 1830] 160 . 
6 | Säiefin. . - - - 3311] 3517) 3656] 345 139 
71 Sadin... - - 1843) 2013| 2131| 288 118 
8 | Säleswig-Holftein | 1605| 1600) 1647) 42 47 
9 | Hannover . . . .| 1484| 1821) 2296) 812 475 
10 | Weftfalen . » - .| 1581) 1700) 1866| 285 166 
11 | Heflen-Raffau . .| 1913) 1887| 1919 6 32 
12 | Rheinprovinz. - » 429 } 200 
13 | Hohenzollern . - » | 102) - 2 | 
23250] 25657 eraaal | 2 1176| 18 
| | 4024 | 1617 | 








Im Jahre 1880 find in einem Regierungdbezirke irrthümlich 
au die ftädtiihen Schulen, und in zwei landräthliden Kreiſen 
eined andern Regierungsbezirkes auch die ftädtiihen und die Privat- 
ſchulen mit angerechnet worden. Im Folge Berichtigung dieſer Irr- 
thümer bat fih in den vorftehenden ftatiftifhen Weberfichten für 
"Anfang Dezember 1883 die Zahl der Schulen in dem erfteren Falle 
um nahezu 100, in dem zweiten Kalle um etwa 20 vermindert. 


224 





38) Wiederberftellung der öffentlich-rechtlichen Stel: 
lung des Gutsherrn zur Drtöjhulein denaltpreußiichen, 
der weftfäliihen Zwijdenregierung unterworfen ge— 
weſenen Landestheilen der Provinz Sadjen durd das 
Patent vom 9. September 1814 (Geſ. Samml. ©. 89). 


Im Namen ded Könige. 


In der Berwaltungdftreitiadhe des Rittergutöbefigerd B. zu G., 
Klägerd und Revifiondflägers, 
wider 
den Schulvorftand zu G., Bellagten und Revifiondbellagten, bat 
das Könipl. — — Erſter Senat, in ſeiner Sitzung 
vom 26. März 1884 für Recht erkannt, 
daß * die Reviſion des Klägers das Endurtheil des Königl. 
Bezirksverwaltungsgerichtes zu M. vom 19. Dezember 1882 
aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Entſcheidung 
an dasſelbe Gericht zurückzuweiſen, die Beſtimmung über 
den Koſtenpunkt einſchließlich der Feſtſetzung des Werthes 
des Streitgegenſtandes aber der entgiltigen Entſcheidung 
vorzubehalten. 


Von Rechts Wegen. 
Gründe. 


Gegen das vorgedachte, den Thatbeftand ergebende Berufungd- 
urtheil hat der Kläger die Revifton eingelegt, diefelbe auf unrichtige 
Anwendung des $. 29 Titel 12 Theil II. ded Allgemeinen Land- 
rechted geitügt und beantragt: 

unter Aufhebung der Vorentjheidungen nah dem Klagean- 
trage zu erfennen. 

Er führt aus, dab dur dad Patent vom 9. September 1814 
(Geſetzſammlung S. 89) die Gutöherrlichfeit und namentlid die 
öffentlich» rechtliche Stellung des Gutöheren zur Drtöfchule in den 
altpreußiichen, der weftfäliihen Zwiſchenregierung unterworfen ge— 
mejenen Landestheilen wiederhergeitellt jei, und behauptet, daß er 
im Sinne der landredtlihen Beltimmungen ald Gutöherr des 
Schulortes anzufeben jei, wofür in der Reviftonsichrift und in wet 
Nachträgen zu derjelben vom 8. Dftober 1883 und 23. März 1884 
Beweis angetreten wird. 

Der Beklagte hat die Hägeriihen An- und Ausführungen be- 
ftritten und Verwerfung der Revifion beantragt. 

In dem Termine zur mündlihen Verhandlung vor dem Ober: 
verwaltungögerichte bemerkte der von dem Minifter der Unterrichtö- 
angelegenheiten zur Wahrnehmung des öffentlihen Intereſſes be- 
ftellte Kommiſſar, das Unterrichtsminiſterium babe ſich in den Rei» 
fripten vom 24. Auguft und 24. Dezember 1835 (von Kampp An— 


225 





nalen Band 19 Seite 705) zu der Anficht befannt, da die befonderen 
Rechte und Pflichten der Gutöherren der Schule gegenüber durd) 
dad Patent vom 9. September 1814 nicht wiederhergeftellt, die 
Gutöherren demnach ald Hausväter zu den Schullaſten beranzu- 
ziehen ſeien. Seitdem fei dieje Frage nicht Gegenftand einer prin- 
ipiellen Erörterung und Entiheidung geworden. Dod habe das 

inifterium feit einer längeren Reihe von Fahren, indbejondere an» 
läßlidh der Prüfung von Anträgen der Provinzialbehörden auf Ger 
währung von Staatöbeihilfen zu den Xehrerbejoldungen für unver: 
mögende Schulgemeinden darauf gehalten, daß fonftatirt werde, ob 
und inwieweit ein Gutsherr des Schulorted vorhanden, welder für 
die unvermögenden Anwohner im Gutsbezirke ſubſidiariſch einzu— 
treten verpflichtet fei. Dabei ſei zwiſchen Gutöherren in den mehr— 
gedachten Landeötheilen der Provinz Sachſen und den Gutöherren 
in anderen Landestheilen feine Unterfyeidung gemadt worden. Eine 
Rüdfrage bei den betheiligten Regierungen der Provinz Sachſen 
babe ergeben, daß in der Verwaltungspraxis die Reſkripte ded Jahres 
1835 feine beiondere Beachtung und Geltung erlangt hätten. Nament« 
lich jei von der Regierung zu Magdeburg, an melde dieje Reſkripte 
erlaffen worden, bezeugt, daß fie —* die Gutsherren des Schulortes 
bei Schulbauten nad $. 36 und bei Aufbringung der Lehrerunter— 
haltungskoſten ald Gutsberren nad) $. 33, nicht ald Hausväter nad 
$. 29 Zitel 12 Theil II. des Allgemeinen Landrechtes herangezogen 
babe. Die Regierung jei dabei von der Annahme ausgegangen, daß, 
weil wegen Unterhaltung der Schulen und Schullehrer der code 
Napoleon nichts beftimme, ed in diejer Beziehung auch mährend 
der Fremdberridhaft bei den Vorichriften des Zitel 12 Theil II. des 
Allgemeinen Landrechtes verblieben jei. 

Die Tragweite ded Patented vom 9. September 1814 jet eine 
viel beftrittene. Auch für die Provinz Sachſen feien die Zweifel, ob 
in den altpreußiichen Kandeötheilen, in melden dur dad Patent dad 
Allgemeine Landrecht nebft den dadjelbe abändernden, ergänzenden 
und erläuternden Beftimmungen wieder eingeführt worden, damit 
die Gutsherrſchaft ald ſolche mwiederhergeftellt, ob indbejondere auch 
auf dem Schulgebiete die Gutöherrlichfeit mit den damit verbundenen 
bejonderen Redten und Pflichten in Beziehung auf das Verhältnis 
zur Schule ($$. 12 ff., 22, 33, 36 Titel 12 Theil Il. des Al» 
gemeinen Landrechtes) wiederbergeftellt worden jei, oder ob dies nicht 
geicheben und die jpätere Geiepgebung den Rittergutäbefigern nur 
einzelne gutöberrlihe Rechte wieder verliehen habe, durd Feine aus— 
drüdliche gejepliche Beftimmung gelöft. Allein wenn dad Gejeg vom 
31. März 1833 (Gejegiammlung Seite 61) anerfenne, daß durd) 
Einführung ded Allgemeinen Landredhtes die 88. 18 bid 86 Titel 7 
Theil II. des Allgemeinen Landrechtes und die in dieſen dem 
Gutsherrn gegebene Stellung zur Gemeinde wieder aufgelebt jeien, 


1885. 15 


226 


jo deute das darauf hin, dab der Geiepgeber die Gutäherrlichkeit 
als ſolche für wiederhergeftellt erachtet willen wolle, 

Bei diefer Sachlage war, wie geichehen, zu erkennen. 

Nah F. 1 des Patented vom 9. September 1814 hat das 
Allgemeine Landrecht nebft den dasjelbe abändernden, ergänzenden 
und erläuternden Beftimmungen vom 1. Januar 1815 ab in ben, 
mit den Preußiſchen Staaten wieder vereinigten Provinzen „von 
neuem volle Kraft des Geſetzes“ erlangt. Für dad Privatrecht 
werden in den folgenden Paragraphen die erforderlichen Uebergangd- 
Beitimmungen getroffen. Für dad Staatsredht, für die Einrichtung 
und Berwaltung der öffentlich- rechtlihen Korporationen fehlen der- 
artige Beftimmungen. Es ift hieraus von einer Seite gefolgert 
worden, daß die dem öffentlihen Rechte angehörigen Vorſchriften 
bed Allgemeinen Landrechtes durch das Patent nicht wieder in Kraft 

eſetzt ſeien, während auf der anderen Seite aus dem Wortlaute des 
S. 1 bergeleitet ift, dab auch dieje Vorfchriften mit dem 1. Januar 
1815 wieder Geltung erlangt haben (vergl. Ergänzungen und Er— 
läuterungen ded Allgemeinen Landrechtes, herausgegeben von Gräf, 
Kod, v. Rönne, Simon und Wenpel 3. Ausgabe, Band I. ©. 40, 
41). In der Provinz Sahjen bekannte fih ein Theil der Ber: 
mwaltungsbehörden (Landräthe) und der Gerichte zu der erfteren, der 
andere zu der legteren Anfiht. Es entitand hierdurch namentlich 
auf dem Gebiete des Gemeinderedhted eine Rechtsunſicherheit, deren 
le im Wege der Gejepgebung erforderlich erſchien. Bei 
den beöfallfigen Beratbungen im Staatöminifterium vertraten die 
beiden Zuftizminifter die Anfiht, dab dur die Wiedereinführung 
bed Allgemeinen Landrechtes au die öffentlich-rechtlichen Beftim- 
mungen deöfelben vom 1. Zanuar 1815 wieder in Kraft getreten 
feien, daß damit die Gutsherrſchaften als ſolche wiederhergeſtellt jeien, 
und daß bdiefelben von dem gedachten Tage ab alle Redte und 
Pflichten, wie fie den Gutöherren in den altpreußiichen, der Zwifchen- 
herrſchaft nicht unterworfen gemejenen Landestheilen nad; dem Land» 
rechte zuftänden, wieder erlangt hätten. Sie eradteten demnach 
dafür, daß nicht eine neue Verleihung von Rechten an die Guts— 
herren auf dem Gebiete des Gemeinderechted in Frage kommen 
fönne, fondern nur, ob etwa Anlaß vorliege, dieje ihnen zuftebenden 
Rechte zu beſchränken, und hielten für nöthig in dieſer Beziehung 
die jchiefen Anfichten der Behörden zu berichtigen und injonderbeit 
au erflären, dab die MWeftfäliihen Gefepe durch Einführung des 
andrechtes abrogirt jeien. Dieje Rechtsauffaſſung liegt den Gejegen 
vom 31. März 1833 (Gefepfammlung Seite 61 und Seite 62 — 
Nr. 1433 und 1434) zu Grunde. Deshalb erklärt das Geſetz 
Nr. 1433 im $. 1: 
Die Beftimmungen der Weftfäliihen Verwaltungsordnung 
vom 1. Sanuar 1808 und der jpäteren Weftfäliichen Defrete, 


227 





die Verhältniſſe der Landgemeinden betreffend, ſind durd 
Einführung des Allgemeinen Landrechtes außer Kraft geiept 
und die im Allgemeinen Landrechte 88. 18 bis 86 Titel 7 
Theil II. enthaltenen Vorſchriften ıc. an die Stelle der fremd. 
berrlihen Gejepgebung getreten. 

Es wird aljo dadurd) —525 daß die landrechtliche Ver— 
faſſung der Landgemeinden und damit auch die hierauf bezüglichen 
Rechte der Gutsherren vom 1. Januar 1815 ab wieder Geltung 
erlangt (vergl. auch Kabinetdordre vom 24. Februar 1835 — Ge: 
jegiammlung Seite 39) und die Weftfälifchen Geſetze ſeit jenem Tage 
ihre rechtliche Wirkung verloren haben. Dieje Beftimmung bezieht 
fih zunächſt allerdings nur auf die Gemeindeverfaffung als ſoiche. 
Allein der erfte Sag ſpricht ein allgemeined Prinzip aus, und es 
ericheint die Annahme, daß die Gutsherrſchaft als ſolche auf einem 
Theile des Gebieted des öffentlihen Rechtes durch Wiedereinführung 
des Allgemeinen Landrechtes wiederhergeſtellt jei, auf einem anderen 
Theile nicht, durchaus unzuläfjig, da dad Patent vom 9. September 
1814 zu einer derartigen Scheidung nicht den geringften Anhalt 
gewährt. Hiernah muß das Patent vom 9. September 1814 als 
duch das Geſetz vom 31. März 1833 für die Provinz Sadjen 
dahin erläutert angefehen werden, dab dur Wiedereinführung des 
Allgemeinen Landrechtes die Gutöberrihaften als ſolche wiederher- 

eftellt worden und in den Befit aller Rechte und Pflichten getreten 
ind, weldye den Gutöherren in den alten, der Fremdherrſchaft nicht 
unterworfen gewejenen Landeötheilen am 1. Januar 1815 zuftanden. 
Es fommt daher nicht auf eine Prüfung der Frage an, ob den 
Gutöherren in den betreffenden Landestheilen die gutöberrlidhen 
Rechte in Bezug auf die Schule nad dem 1. Ianuar 1815 wieder 
verliehen worden find, wie dies der Vorderridhter und die oben an- 
geführten Refkripte des Unterrichtd- Minifteriumd aus dem Zahre 
1835 annehmen, jondern ob diefe Rechte den Gutöherren nady dem 
1. Sanuar 1815 beichränft oder entzogen find. Leptered ift nicht 
der Fall. Die öffentlich-rechtliche Stellung des Gutsherrn zur 
Säule ift daher in den altpreußiichen, der Weftfäliichen Zwiſchen— 
regierung unterworfen geweſenen Landestheilen diejelbe, wie in den 
übrigen altpreußiichen Kandestheilen. Der Gutöherr ded Schulortes 
gebört aber nah dem Allgemeinen Landrechte nicht zu den Haus— 
vätern der Schulgemeinde, nie bat der Schule gegenüber befondere 
Verpflichtungen (Entiheidungen Band I. Seite 183, Band IV. 
Seite 178, Band VII. Seite 233, Band IX. Seite 132 — Gen: 
tralblatt für die Unterrichtövermaltung 1883 Seite 588, 595, 655). 

Die angegriffene VBorentiheidung, welde den Gutsherrn des 
Schulortes in den altpreußiichen, der Zwilchenregierung unterworfen 
gemwejenen Landeötheilen den Haußvätern beizäblt, beruht biernady 
auf unrichtiger Anwendung des beftehenden Rechtes und mußte des— 
halb aufgehoben werden. R 

15 


228 





Bei freier Beurtheilung der Sade ift zunädjft zu prüfen, ob 
die Klagefrift gewahrt iſt. Dieie beträgt nad 8. 42 des Drgani- 
fationdgejeped vom 26. Juli 1880 (Geſetzſammlung Seite 291) zwei 
Wochen (Endurtheil des Oberverwaltungsgerichtes vom 4. April 
1883 — Entiheidungen Band IX. Seite 141 —). Der ablehnende 
Beſcheid des Schulvorftanded — fol. 3 act. — trägt das Präien- 
tatum vom 31. Mai 1882. Die Klage ift eingegangen bei dem 
Kreidausihufje am 19. Suni 1882. Stände feit, dab dad Präjen- 
tatum richtig, jo müßte demzufolge die Klage ald veripätet zurüd- 
ewiejen werden. Die Parteien find hierüber jedoch bisher zu einer 

flärung nicht aufgefordert worden. Diefelben find daher über 
diefen Punkt noch zu hören. 

Stellt fih heraus, daß die Klage rechtzeitig angebragt ift, jo 
muß der von dem Kläger angetretene Beweis, dab die Schule in 
jeinem gutöberrlihen Bezirke liege, aufgenommen werden. Se nad 
dem Ergebnifje dieier Bemweidaufnahme ift Kläger ald Gutöberr des 
Schulortes für nicht beitragäpflichtig zu erachten und der Bellagte 
zur Erftattung der eingezogenen Haudväterbeiträge zu verurtbeilen, 
oder ald mit Recht zu einem Hausvaterbeitrage veranlagt mit der 
Klage abzumeiien. 

Die Sade ift Somit nicht ipruchreif und war deshalb zur 
anderweitigen Entſcheidung an dad Berufungsgericht zurüdzumeijen. 

Die Beftimmung über den Koftenpunft war dem endgiltigen 
Urtheile vorzubehalten, da zur Zeit nicht feftiteht, wer der unter- 
liegende bezw. obfiegende Theil jein wird. 

Urkundlih unter dem Siegel ded Königlichen Oberverwaltungd- 
gerichted und der verordnneten Unterjchrift. 

(L. S.) Perſius. 
O. V. ©. J. 409. 


39) Unzuläſſigkeit der gerichtlichen Verfolgung eines 
Schulunterbeamten wegen Züchtigung eines Schulkindes, 
die ihm von dem vorgeſetzten Lehrer aufgetragen iſt. 


Auszug. 
In Sachen, betreffend den von der Königlihen Regierung zu 
N. erhobenen Konflikt in der Privatklageſache des Reftaurateurs C. 
wider 

den Hauswart M. dafelbft, wegen Körperverlegung, bat das König- 
lihe Dberverwaltungsdgeriht, Erfter Senat, in feiner Sigung vom 
25. Juni 1884 für Redt erkannt, 

dab der erhobene Konflikt für begründet und der Rechts— 

weg daher für unzuläffig zu erachten. 

Don Rechts Wegen. 


229 





Gründe, 


Unterm 16. September 1883 ftrengte der Reftaurateur 2%. in 
N. bei dem dortigen Königlihen Amtsgerichte gegen den Hauswart 
der Königl. Polizeidirektion, M. dafelbit, eine Ka e mit der Be- 
bauptung an, M. habe am 6. desſ. M., um weldye Zeit derfelbe als 
Pedell an der ftädtifhen Mittelfhule fungirte, den Sohn des Klä- 
gerd, ige Roman, eigenmädtig mit einem Stode gemiß- 
handelt. 

Der Beklagte räumte ein, dem Roman 2%. drei Schläge mit 
einem Rohrſtocke auf die Hinterbaden gegeben zu haben, madhte 
aber geltend, daß died im Auftrage des Mittelihullehrerd ©. ger 
heben jei, und daß die Züchtigung gejundheitögefährliche Folgen 
nicht baben werde und gehabt habe. 

Nachdem das Königlihe Amtsgericht mittelft Beſchluſſes vom 
9. November 1883 gegen den Beklagten wegen Vergehens gegen 
8. 223. des Strafgeſetzbuches das Hauptverfahren vor dem König» 
lihen Schöffengerichte eröffnet hatte, erhob die Königliche Regierung 
zu N. mittelft Plenarbeihluffed vom 22. Dezember desſ. 3. den 
Konflikt, welcher durch die Ausführung begründet wurde: Beklagter 
babe die Zücdhtigung als Pedell der Mittelihule, im Auftrage des 
Lehrers G. unter —— des Rektors derſelben, mithin in 
Ausübung einer ihm zukommenden Dienſtpflicht, vollzogen und habe 
dieſelbe der Geſundheit des Roman L. nicht ſchädlich werden können. 

Es war, wie geſchehen, zu entſcheiden. 

Daß ein begründeter Anlaß zu der in Rede ſtehenden Züchtigung 
ah war, iſt von feiner Seite beftritten und Inhalts des dem 

jerichtöhofe vorliegenden, über den Hergang am 21. November 1883 
von dem Rektor N. an den Magiltrat in N, eritatteten Berichtes 
auch nicht zu bezweifeln. Kerner find, wie died alljeitig anerkannt 
wird, — vergl. die Entſcheidung ded Reichgerichted vom 18. Dezem: 
ber 1883, Hand IX Seite 302 ff. der Entſcheidungen in Straf- 
ſachen — die Lehrer gejeplich befugt, über ihre Schüler die Strafe 
der förperlihen Züchtigung zu verbängen, ohne daß fie genöthigt find, 
in jedem einzelnen Falle die Ermächtigung ded Schulvorftanded nad)» 
zuſuchen. Letzteres ift nah $. 51. Zitel 12 Theil IL der Allge- 
meinen Landrechtes nur alsdann erforderlid, wenn geringere Züchti— 

ungen, — und dieſen ift die vorliegende beizuzählen —, nicht mehr 
Fir ausreichend zu eradhten find. Auch ift der in dem Urtheile des 
Reichögerichted vom 11. Januar 1882*) zum Ausdrude gekommenen 
Auffafjung beizutreten, daß die Ausübung des Züchtigungsrechtes 
einem Dritten aufgetragen werden darf. Die Enticheidung des vor- 
maligen Königlihen Dbertribunaled vom 3. Zuli 1853**) ift nicht 


“) —— des Reichsgerichtes in Strafſachen Bd. IV. ©. 38. 
**) GStriethorft, Arhiv Bd. 10 ©. 72. 


230 





geeignet, die gegentheilige Annahme ded Klägerd zu fügen, da fie 
einen all betrifft, in weldyem gegen einen Knecht von dem Sohne 
des Dienftherrn desſelben, angeblid auf Grund ded 8. 77. der 
Gefindeordnung vom 8. November 1810 (Geſetzſammlung Seite 101), 
ZThätlichfeiten, jedoh ohne die Ermädtigung des Dienftherrn, 
verübt waren. Ebenjowenig fönnen die von dem Kläger ange- 
rufenen Beftimmungen in den 88. 41. ff. Titel 13 Theil I. des 
Allgemeinen Landrechtes auf den vorliegenden Fall Anwendung finden, 
da diejelben lediglich Rechtöhandlungen zum Gegenftande haben. 

Daß aber dem Beklagten der Auftrag, den Knaben 2. au 
züdtigen, von dem Lehrer G. ertbeilt worden und daß berielbe 
nebenher audy die Zuftimmung ded Rektors gefunden hatte, ergiebt 
der bereitd erwähnte Bericht des Xepteren. 

Die Ausführung ded Auftrages lag innerhalb der Beruföpflichten 
deö Beklagten, da der Pedell einer Schule für die bei derjelben vor« 
fommenden mechaniſchen Verrihtungen angenommen wird, — vergl: 
$. 86. ded Disziplinargejeged vom 21. Zuli 1852 (Gejegiammlung 
Seite 465), und das Urtheil des Gerichtshofed zur Entſcheidung der 
Kompetenz. Konflifte vom 8. Sanuar 1876 (Gentralblatt für die 
Unterridhtöverwaltung Seite 311). 

Es ift ferner nicht anzuerkennen, daß die Züdhtigung dem 
Knaben auh nur auf entfernte Art hat ſchädlich werden fönnen, 
— $. 50 Titel 12 Theil II. des Allgemeinen Landrechtes, Allerhöchſte 
Kabinetdordre vom 14. Mai 1825, sub 4 und 5 (Geſetzſammlung 
Seite 149) —; denn in dem mit der Klage überreichten Attefte 
find nur ſolche Wirkungen der Schläge feftgeftellt, weldye die natürs 
lie Folge einer jeden förperlihen Zudtigung zu jein pflegen, aus: 
drüdlic ift aber ausgeſprochen, daß „gelundheitägefährlihe Folgen“ 
nit zu erwarten jeien. Die Angabe, es ſei in der Klage unter 
Beweis geftellt, daß der Beitimmung im Abſatze 4 der Allerhödhften 
Kabinetdordre vom 14. Mai 1825 zuwider gehandelt worden, ift 
eine irrige. Nach diefer Richtung bin noch thatfädhliche Ermittelun- 

en anzuordnen, — $. 2. des Geſetzes vom 13. Februar 1854 (Ge- 

Area Seite 86) —, bat der Geridhtähof nicht erforderlich 
erachten fünnen, weil jeder Anlaß fehlt, die Beurtheilung ded Falles 
— Attefte vom 6. September v. J. für eine unzutreffende zu 
alten. 

Auf Irrthum beruht endlich die Behauptung, es ſeien in den 
Schulen laut miniſterieller Anweiſung nur Ruthen als Züchtigungs— 
inſtrumente geftattet, vielmehr hat ein Reſkript des Königlichen 
Kultusminifteriumd vom 8. Kebruar 1879 (Gentralblatt Seite 282) ed 
als Sache der Dienftauffihtsbebörden bezeichnet, Anweiſungen wegen 
Anwendung der förperlihen Züchtigung zu ertheilen. Wie der Be— 
richt der Königlichen Regierung in N. vom 9. April d. J. ergiebt, 
beftimmt aber $. 43. Nbj. 7. der unter Zuftimmung bed König» 


231 





lihen Minifteriumd erlaffenen Snftruftion für die Schulvorftände ıc. 
im dortigen Regierungdbezirfe vom 21. Dftober 1842, daß bie 
Züdhtigung entweder mit einer Birkenruthe auf die flache Hand oder 
mit einem Stode, welder nidyt mehr ald '/, Zoll did jein darf, 
auf den Rüden, im äußerften Falle und nur bei Knaben auf das 
nicht entblößte Gefäß vollzogen werden folle.. Daß der von dem 
Bellagten benupte, dem Gewahrſam des Reftord entnommene Stod 
der Vorſchrift nicht entiprechend geweſen jei, hat Kläger nicht be— 
hauptet und ift died nad) Lage der Umftände audy nicht wahrſcheinlich. 

Dana muß angenommen werden, dab dem Beflagten eine 
Ueberſchreitung feiner Amtöbefugnifje nicht zur Laft fällt, — $. 11. 
Ziffer 1. ded Einführungdgejeged zum Gerichtsverfaſſungsgeſetze vom 
27. Zanuar 1877 (Reichögejepblatt Seite 77) —, und war deöhalb 
der erhobene Konflikt für begründet zu erflären. 


40) Zuftändigkeit bei Beſchwerden über Mißbrauch des 
Züuhtigungdrehted. Befugnis des Lebrerd zur Aus— 
übung der Schulzucht auch außer der Schulzeit. 

(cfr. Centralbl. pro 1882 Seite 456 Nr. 64.) 

Im Namen ded Könige. 


In Sadyen betreffend den von der Königlihen Regierung zu N. 
erhobenen Konflikt in der le Ten des Kutſchers N. zu N. 
wider 


den Lehrer N. dajelbit, wegen Mikhandlung, hat dad Königliche 
Oberverwaltungsgericht, Erfter Senat, in feiner Sitzung vom 13. De- 
jember 1884 für Redt erkannt, 
daß der erhobene Konflikt für begründet und der Rechtsweg 
daher für unzuläffig zu erachten. 
Bon Rechts Wegen. 


Gründe. | 

Der 11 bis 12 jährige ſchulpflichtige Sohn Frig des Kutſchers N. 
zu. hatte fih am 21. Auguft 1883, an welchem Tage er die Schule 
von 6 bis 8 Uhr Vormittags beſuchen mußte, gegen 7 Uhr Morgens, 
anftatt in die Schule zu gehen, mit feinen Geſchwiſtern nad dem 
N.'er Walde begeben, um Beeren zu pflüden. Der Lehrer N. ging 
dem Frig N. sofort nad, um ihn zum Schulbefude anzubalten und 
bolte ihn — nachdem der Knabe kurz vorher an feinem Bater, ohne 
daß lepterer ein Wort an ihn richtete, vorübergegangen war, — an 
dem Waldedjaume ein, drehte ihn mit der Aufforderung, in bie 
Schule zu fommen, nad dem Dorfe zu um und gab ihm einen 
Stoß, in Folge defjen er zur Erde fiel. 


232 





Auf die in Folge deffen von dem Kutſcher N. wegen Miß— 
ige ſeines Sohnes Frig gegen den Lehrer N. erhobene Privat» 
Mage erfannte das Königlihe Schöffengericht zu. nach ftattgehabter 
Deweidaufnahme unterm 10. Sanuar 1884 zu Nedt: 

daß das gegen den Angeklagten eingeleitete Verfahren wegen 
Körperverlegung einzuftellen. 

Das Schöffengeriht nahm für dargethan an, daß der Privatan- 
geflagte die der Schulzucht geiepten Schranken nicht überjchritten habe. 

Gegen diejed Erkenntnis legte der Privatkläger frift- und form« 
gerecht die Berufung ein. 

Er behauptete, daß der fraglihe Vorfall fih nah 8 Uhr 
ugetragen, während, wie der Angeflagte in der mündlichen Ber- 
ber vor dem Scöffengerichte eingeräumt, die Schule für den 
Frip N. um '/, 8 Uhr ihr Ende erreicht, daß die Mikhandlung aljo 
nah Schluß der Schule ftattgehabt habe, und daß das Züchtigungs— 
recht von dem Angeklagten gar nicht habe ausgeübt werden dürfen, 
weil der Privatlläger — der Vater — gegenwärtig gemejen, diejem 
aljo allein die Züchtigung zugeftanden babe. 

Der Angeklagte beftritt dieje An- und Ausführungen und wies 
darauf bin, daß die Schule, wie er died auch bei der mündlichen 
Verhandlung angegeben und wie event. die Königliche Regierung 
beitätigen werde, für Fritz N. bis 8 Uhr gedauert babe. 

Nachdem darauf Termin zur Hauptverhandlung vor dem König- 
lihen Landgerichte zu N. auf den 24. März 1884 anberaumt war, 
erhob die Königliche Regierung zu N. vor Abhaltung diejed Termined 
durch Plenarbeihluß vom 13. März 1884 den Konflikt, weldyer durdy 
die Ausführung begründet wurde, daß der Angeklagte innerhalb feiner 
Amtöbefugniffe gehandelt und dad Maß des ihm zuftehenden Züch— 
tigungsrechtes nicht überfchritten habe. 

Auf den Konflikt haben die Parteien Feine Erklärung abgegeben. 

Das Königliche Landgeriht zu N. und das Königliche Ober: 
landeögericht zu S. eradhten den Konflikt für begründet. 

Bemerkungen der Herren Minifter der Juſtiz und der Unter» 
rihtö-Angelegenbeiten find dem Gerichtöhofe nicht zugegangen. 

Es war, wie geſchehen, zu erfennen. 

Der Lehrer ift ebenjo berechtigt wie verpflichtet darüber zu 
wachen, daß die Schüler den Unterriht nicht verfäumen. Es liegt 
daher in den Amtöbefugnifjen des Lehrers, Schüler, weldye die Schule 
umgeben, in die Schule zu führen und fie für ihr pflichtwidriges 
Verhalten zu züchtigen. Unerheblich ift deshalb, ob die Unterrichts- 
zeit bereitö beendigt war oder nicht, ald der Lehrer N. den Frig N. 
— Er war hierzu auch nach Ablauf der für den Unterricht 
eſtimmten Zeit berechtigt. Auch der Umſtand, daß der Vater des 
Fritz N. in der Nähe war, beſchränkte das Züchtigungsrecht des Lehrers 
nicht, und dies um jo weniger, als der Vater, ftatt ſeinerſeits den 


233 


Sohn zur Schule zu ſchicken bezw. zu ftrafen, ſtillſchweigend den- 
jelben hatte gewähren lafjen. Daß aber Angeflagter dad Maß des 
ihm zuftehbenden Züchtigungsrechtes überjchritten babe, ift von dem 
Privatkläger jelbft nicht behauptet, auch nad Lage des Falles nicht 
anzunehmen. 

&8 war daher in Gemäßheit des $. 3 des Geſetzes vom 13. Fe: 
bruar 1854 (Geieg- Sammlung Geite 86) in Verbindung mit $. 11 
ded ——— zum Gerichtsverfaſſungsgeſetze vom 27. Za- 
nuar 1877 (Reichögejepblatt Seite 77) der erhobene Konflikt für 
begründet und der Rechtsweg für unzuläffig zu erachten. ’ 

Urkundli unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs- 
gerichtes und der verordneten Unterjrift. 

(L. S.) Perſius. 
D. V. ©. 1. 1367. 


41) Fortdauer der Zugehörigkeit zum Shulverbande 
nah dem Audtritte aus der Kirde. 


(Centralbl. pro 1876 Seite 307.) 


1. 
Berlin, den 29. Dftober 1884. 
Dad Königlihe Konfiftorium ermächtige ich hiermit, den N. 
zu N. auf die nebſt Anlage hier wieder beigeichlofjene Borftellung 
vom 7. Zuli d. 3., betreffend Befreiung von den Scyullaften, im 
Sinne des Berihted vom 20. September d. 3. unter gleichzeitiger 
entiprehender Beachtung des Crlafjed vom 15. November 1875 
— U. II. 7750, der Erlaffe vom 20. Februar 1877 und 12. Sep» 
tember 1882 — Gentralblatt 1877 S. 174; 1882 S. 720 und des 
in Abichrift beigefügten Erlafjed vom 31. Januar 1882 — U. III. a. 
10422 — (Anlage a.) in meinem Namen ablehnend zu befdeiden. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 


das Königl. Konfiftorium zu N. (in der 
Hannover). 
U. III. a. 19060. 


Anlage a. 





Berlin, den 31. Januar 1882, 

Wie mir die Königlihe Regierung in N. angezeigt hat, find 

vom 1. April d. 3. ab die Schullaften ſämmtlicher Schulgemeinden 

der Stadt N. unter gewiffen Modalitäten auf den Kommunal-Gtat 
übernommen. 

Da in Folge deffen Ihr Antrag, zu enticheiden, dab Sie zu 

den Steuern der katholiſchen Schule nicht mehr herangezogen werden 


234 





dürfen, gegenftandslos wird, fo fehlt ed an ausreichendem Anlaffe, 
in eine Tapliche Beurtheilung Shrer Beſchwerde vom 2. Dezember 
v. 3. einzutreten. 

Was Ihre Abſicht betrifft, Ihr Kind beim Eintritte in das jchuls 
pflichtige Alter die dortige evangeliihe Schule beſuchen zu laffen, 
jo muß Ihnen überlaffen bleiben, hierauf zu geeigneter Zeit zurück— 
zulommen. 

Die Anlagen Ihrer Beichwerde folgen hierbei zurüd. 


1. An 
den Schneidermeifter und Stadtverordneten 
Herren N. zu N 





Abſchrift von 1. erhält die Königl. Regierung auf den Bericht 
vom 12, Sanuar d. 3. zur Kenntnisnahme, indem ich zugleidy unter 
Hinmweilung auf den Erlaß vom 20. Februar 1877 — Gentralbl. 
1877 ©. 174 — bemerfe, dat Ihre Entiheidung vom 22. Auguft 
v. 3. nicht minder der Begründung entbehrt, ald die ohne weitere 
Einſchränkung in dem Beridhte vom 12. Januar d. 3. geäußerte 
Anfiht, dab die evangeliihe Schulgemeinde zur Aufnahme ded N. 
nicht verpflichtet je. Es kann feinem Zweifel unterliegen, daß, 
wenn die Königliche Regierung ed angemefjen findet, den N., nach— 
“ dem derielbe aus der katholiſchen Kirche ausgetreten, jeinem Wunſche 

—— der evangeliſchen Schulgemeinde zuzuweiſen, der letzteren ein 
echt zum Widerſpruche hiergegen nicht zuſteht. 
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 


2. An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. IIl.a. 10422. 





2. 

Stade, den 18. November 1884. 
Der Herr Minifter der geiftlihen, Unterrichtd- und Mtedizinal« 
Angelegenheiten hat und unterm 29. Dftober c. beauftragt, Sie auf 
Ihr Rekurdgefuh vom on d. 3., betreffend Befreiung von den 
Scäullaften, im Sinne mehrfah von dem Herrn Minifter resp. 
den Herren Amtövorgängern defjelben ergangener Entſcheidungen 

ablehnend zu beſcheiden. i 
Wie wir Ihnen unterm 16. Zuli c. zu erfennen gaben, hat 
Ihr Austritt aus der Kirche feine weitere bürgerlihe Wirkung als 
die im Gejege vom 14. Mai 1873 vorgeichriebene, indbeiondere 
baben Eie nit aufgehört, vollberedhtigted und vollverpflichtetes 
Mitglied ded evangelifchelutheriihen Schulverbandes von D. zu fein, 
und Sie bleiben in diefem Verbande, bid Sie entweder einer anderen 


235 


Religionsgeſellſchaft beigetreten find, für welche am Orte eine Volks— 
ichule errichtet ift und dadurch Mitglied des betreffenden anderen 
Schulverbanded geworden find, oder bis Sie auf Ihren etwaigen 
Antrag einem anderen am Drte etwa beftehenden Sculverbande 
durch die Schulauffichtäbehörde zugewieſen worden find. 
Königlich Preußiſches Konfiftorium. 
Abtheilung für Volksſchulſachen. 


An 
ben Herrn ac. 


42) Konftituirung einer bejfonderen jüdiihen Schul— 
jozietät unter a ee öffentlihen jüdiſchen 
ule. 


Berlin, den 21. Juni 1884, 

Der Königlichen Regierung erwidere ih auf den Beriht vom 
19. Mai d. J. betreffend die Beichwerde der jüdiſchen Hausväter von, 
und von ©. wegen Zuweiſung der jüdijchen Hausväter in L. zu der dors 
tigen katholiſchen Schule, daß dem eventuellen Wunſche der Beſchwerde⸗ 
führer entiprehend die Juden in den beiden genannten Gutöbezirfen 
unter Errichtung einer öffentlichen jüdifhen Schule gemäß $.18 Litt. k. 
der Regierungd-Inftruftion vom 23. Dftober 1817 bezw. 88. 29 ff. 
Tit. 12 Th. I. A. & R. und 88. 67 und 58 des Geſeßes vom 
23. Juli 1847 — ©. ©. ©. 263 — zu einer bejonderen jüdiſchen 
Schuljozietät zu konftituiren find und bie —— Anordnung 
um 1. Oktober d. J. zur Ausführung zu bringen iſt, bis zu welchem 
— es hinſichtlich der ———— der Juden in L. zu der 
dortigen katholiſchen Schule bei der dielerhalb von der Königlichen 
Regierung getroffenen Anordnung fein Bewenden behält. 

Die Königliche Regierung beauftrage ich, hiernady dad Weitere 
zu veranlaffen und die Beichwerbeführer auf die an mich gerichteten, 
nebft einer Anlage wieder angefchloffenen VBorftellungen vom 8. Nos 
vember v. 3. und 30. März d. J. in meinem Namen zu beicheibden. 

Bon der Intention, die jüdiihe Privatihule in S. als eine 
öffentliche jüdiſche Volksſchule anzuerkennen, ift Abftand zu nehmen. 
Vielmehr wird, fobald unter Erridtung einer öffentlidhen jüdiſchen 
Schule eine bejondere jüdiihe Schulfozietät Eonftituirt fein wird, die 
jübiiche Privatichule in S. aufzuheben bezw. die zu deren Einrichtung 
jeiner Zeit ertbeilte Konzeifion zurüdzunehmen fein. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. Ill. a. 15267. 


236 





43) Anjammlung eined Baufonds zur Errihtung einer 
Schule. 


Berlin, den 18. Juli 1884. 

Auf den Bericht vom 4. April d. J., betreffend die Neuein— 
richtung einer Schule in N., erwidere ich der Königlichen Regierung, 
dag ich mit Ihren Ausführungen injomweit ——— bin, als 
die Verhandlungen mit den Hausvätern der politiſchen Gemeinde N. 
nur eisen Natur geweien find und eine bindende Verpflich— 
tung zur Aufbringung eines Sammelbaufonds nicht haben konſti— 
tuiren können. Denn ein Beſchluß der politiſchen Gemeinde N. 
ift in den Verhandlungen weder erjtrebt noch gefaßt worden. Und 
ein Beſchluß der Schulgemeinde N. ift nicht möglich, da eine ſolche 
biöher nicht befteht. Erft mit der Konftituirung einer jelbftändigen 
Sculgemeinde in. wird ein rechtliches Kundament geihaffen, auf 
Grund defjen die Schulgemeinde zur Herbeifhaffung der erforderliden 
Einrichtungskoſten für eine dafelbft zu gründende Schule genöthigt 
werden fann. (Bgl. den Erlah vom 15. März 1864 Gentralblatt 
Seite 246.) 

Wil die Königlihe Regierung aljo zum Bau einer Schule 
in N. einen Fonds anjammeln en, jo bat fie zunädhft für N. 
eine neue Schulfozietät zu errichten. Iſt died geichehen, und ift die 
neue Schuljozietät zur freiwilligen Anjammlung eined Baufonds 
nit zu vermögen, fo bat die Königliche Regierung, da die An— 
fammlung eined Baufonds zur „Aufbringung der Baufoften“ gehört, 
gemäß 8.47 des Gejeged vom 1. Auguft 1883 Beſchluß zu faſſen und 
den in Anſpruch Genommenen die Anfechtung diejes Beihluffes zu 
überlaffen. 

Bisher aber liegt die Boraudfegung zur zwangsweiſen Heran- 
iehung der Schulbau⸗Pflichtigen: nämlich die Errichtung einer jelb» 
Händieen Sculgemeinde für N. nicht vor. Ich betrachte deöhalb 
die Beichwerde ald gegenftandslos und ermädhtige die Königliche 
Regierung, die Beichwerdeführer in diefem Sinne zu bejcheiden. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. Ill. a. 13468. 


44) Ausſchließliche Zuftändigfeit der veranlagenden 
Behörde für Reklamationen (Beihwerden und Ein: 
ſprüche) gegen die Heranziehung zu Schulbeiträgen 
(Abgaben und Leiftungen für Boltsihullehrer). 
Zuftändigfeit der Berwaltungsgerihtöbebörden 
jur Entjdheidung im Bitwattongeheektsckfanren auf 


237 





Klagen gegen den Beihluß der veranlagenden Be» 

börde, jowie bei GStreitigfeiten zwiſchen Betheiligten 

über ihre Berpflidtun zu Abgaben und Leiftungen 
für Volksſchulen. 


(Eentralbl. pro 1884 Seite 487 Nr. 92.) 


Berlin, den 23. Juni 1884. 

Auf die Vorftelung vom 10. Zuni d. 3., betreffend die Re— 
gelung der Schulverhältnifje an der dortigen fatholiiben Schule, 
erwidere ic Ihnen unter Rüdgabe der Verfügung ded Königl. Land» 
rathed zu N. vom 22. April d. J., daß, da die Entſcheidung von 
Streitigfeiten über die nad öffentlihem Rechte zu fordernden Ab- 
gaben und Zeiftungen für öffentlihe Volksſchulen (Schulen, welche 
der allgemeinen Schulpflicht dienen) zur Zuftändigfeit der Verwal— 
tungdgerichtöbehörden gebören, ich mich nicht veranlaßt finden fann, 
in eine Erörterung darüber einzutreten, ob die von der Königl. 
Regierung zu N. wegen der Verpflichtung zur Unterhaltung der 
fatholiiden Schule in K. mitteld Beftätigung der Schulmatrifel und 
der Nachträge zu derjelben getroffenen Feftfegungen dem beſtehenden 
Rechte entiprehen oder, wie Sie behaupten, mit demjelben nicht im 
Einklange ftehen. 

Es muß vielmehr den Betheiligten, d. h. im vorliegenden Falle 
den zur fatholiihen Schule in K. gehörigen Gemeinden, auf welde 
der Schulvorftand der gedachten Schule gemäß den von der Königl. 
Regierung getroffenen Feftießungen die Abgaben und Leiftungen für 
die gedachte Schule audzuichreiben gehabt hat, lediglich überlaffen 
bleiben, wenn fie glauben, daß fie zu den Abgaben und Leiftungen, 
zu welden fie hiernach herangezogen worden, nicht verpflichtet jeien, 
gemäß dem Gejepe vom 18. Juni 1840 über die BVerjährungdfriften 
bei öffentlihen Abgaben (Gejep-Samml. S. 140) bei dem Schul» 
vorftande gegen ihre Heranziehung zu den qu. Abgaben und Leiftungen 
ſteuerlicher Art Beſchwerde oder Einſpruch zu erheben (zu reflamiren). 

Alddann hat gemäß dem erften Abſatze des 8. 46 des Zuftändig- 
feitögejeged vom 1. Auguft 1883 (Geſ. Samml. S. 237) der Schul» 
vorstand auf die erhobenen Beſchwerden und Einſprüche m bes 
ihließen und gegen defjen Beſchluß findet innerhalb zwei Wochen 
die Klage im Verwaltungsſtreitverfahren ftatt (8. 46 Abi. 2 a. a. D.). 

Unabhängig hiervon unterliegen Streitigfeiten zwiſchen den Be- 
theiligten ſelbſt über ihre in dem öffentlichen Rechte, d. b. auf dem 
Geſetze oder auf der bejonderen Schulverfafjung begründete Ber: 
pflihtung zu den gedachten Abgaben und Reiftungen gemäß $. 46 
Abi. 3 a. a. DO. gleichfalls der Entſcheidung im Verwaltungsitreit- 
verfahren. 

In legterem haben die Berwaltungsgerichtäbehörden behufs Ent» 
iheidung des Specialfalles zu prüfen, ob die Feſtſetzungen der Schul- 


238 





matrifel nebſt Nachträgen, welche fein neued Recht ſchafft, ſondern 
nur die beſtehenden Rechtsverhältniſſe zu konſtatiren hat, dem be— 
ſtehenden Rechte gemäß ſind. 

Im Uebrigen mache ich Sie darauf aufmerkſam, daß Sie als 
Mitglieder der Gemeinde K. zu den Betheiligten im Sinne des 
8. 46 des Zuſtändigkeitsgeſetzes vom 1. Auguſt 1883 nicht gehören, 
Ihnen vielmehr gemäß dem Schlußſatze des $. 46 und dem $. 34 
Nr. 2 a.a.D. nur überlafjen bleiben fann, gegen Ihre Heran- 
jiehung oder Veranlagung zu den Gemeindelaften bei dem Gemeinde— 
voritande Beſchwerde oder Einſpruch zu erheben und eventuell gegen 
defjen Beihlu im Bermaltungöftreitverfahren Fagbar zu werden, 
wenn Sie glauben, dab Sie zu den gedachten Laften, jomeit joldye 
für die katholiſche Schule in K. gefordert werden, beizutragen nicht 
verpflichtet jeien. 


An 
die Grundbefiger Herren N. und Genoffen in K. 





Abſchrift des vorftehenden Beſcheides erhält die Königl. Re— 
gerung bei Zufertigung der Vorftellung vom 10. Juni d. I. zur 
enntniönahme. 

Sofern übrigend, wie ed den Anjchein hat, die Gemeinde K. 
jelbft beftreitet, dazu verpflichtet zu fein, die ihr dur die Feſt— 
jegungen, melde die Königl. Regierung mitteld Beftätigung der 
Schulmatrifel getroffen bat, auferlegten Gelftungen zu erfüllen und 
deren Erfüllung unterläßt oder verweigert, made ich darauf aufs 
merfjam, daß der $. 35 des Zuftändigfeitägefeges vom 1. Auguft 
1883 den Weg weiſet, auf welchem die Gemeinde zur Erfüllung der 
ftreitigen Leiftung anzubalten ift. 

Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
- Im Auftrage: de la Croix. 
n 
die Königl. Regierung zu N. 
U. Illea. 15749. 2 


45) Gmpfeblung der Bejeitigung, bezw. Grmäßigung des 
Schulgeldes bei Volksſchulen, ſowie der Abſchaffung der 
Einrichtung, nach welcher das Schulgeld perſönliches 
Dienſtemolument der Lehrer iſt. 

Auszug. 
Berlin, den 10. Mai 1884. 

Sollte, worüber der Bericht nichts ergiebt, in N. nody die Ein- 
richtung beftehen, nach weldyer dad Schulgeld ald perſönliches Dienft- 
emolument des Lehrers einen Theil des vofationdmäßigen oder inven- 
tarmäßigen Dienfteinfommens desſelben bildet, jo ift gemäß dem 


239 





Erlafje vom 28, April 1881 (Gentralbl. f. d. U. V. 1881 Seite 645) 
thunlichſt auf Abſchaffung diefer Einrichtung und anderweitige Re- 
gulirung des Dienfteinlommend Bedaht zu nehmen, in welder 
Hinficht zugleih auf die Erlaffe vom 30. April 1880 und 20. No- 
vember 1882 (Gentralbl. 1880 Seite 663 u. Gentralbl. 1883 Seite 
167) aufmerffam gemadt wird. 

Des Weiteren hat dad Königl. Konfiftorium gemäß dem Erlaſſe 
vom 8. Mai 1883 (Gentralbl. 1883 ©. 462) Anlaß zu der Erwägung 
u nehmen, ob, fofern ed nicht zu ermöglichen, das Schulgeld in N., 
über defjen fchweren Drud in der Beſchwerdeſchrift Klage geführt 
wird, überhaupt zu bejeitigen ($. 28 des Volksſchulgeſetzes vom 
26. Mai 1845), nicht doch wenigitend eine Ermäßigung desſelben 
berbeizuführen jei. 


ꝛc. 

Der in der Beſchwerde vorgetragene Wunſch, daß einer der 
Schulvorſteher mit der Erhebung des Schulgeldes beauftragt werden 
möge, eine Einrichtung, welcher in den 88. 29 und 32 des Volks— 
ſchulgeſetzes vom 26. Mai 1845 gedacht ift und die an ſich empfeblend- 
wertber erſcheint, ald die Befafjung ded Lehrers mit der Schulgeld» 
erhebung —, kann nur für gerechtfertigt erachtet werden. 


Der Minifter der geiftlidhen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 


An 
das Königl. Konfiftorium zu N. (im der 
Provinz Hannover). 
U. III. a. 12979. 


46) Umfang der Dienftwohnungen für Lehrer. 


(Eentralbl. pro 1872 Seite 499; pro 1874 Geite 345; pro 1877 Seite 247; 
pro 1879 Seite 362, 695; pro 1881 Seite 682; pro 1882 Geite 437.) 


Berlin, den 30. Zuni 1884. 

Auf den Beriht vom 28. April d. 3. ermwidere ich der Königl. 
Regierung, daß davon abzufehen ift, den erſten Lehrer N. an der 
fatholiihen Schule zu DB. in der u der ihm urſprünglich zur 
Dienftwohnung überwiejenen Räume zu beihränfen und das größte 
der zu feiner Dienftwohnung gehörigen Zimmer für Unterrichts— 
äwede in Anſpruch zu nehmen. 

Daß die Familie des zeitigen Inhaberd der gedachten Wohnung 
nur aus ihm und feiner Ehefrau befteht, bleibt ohne enticheidenden 
Einfluß, da es fih um die Dienftwohnung für den erften Lehrer 
einer mehrflaffigen Schule handelt und dieje eine Kamilienwohnung 
fein muß, in welder aud eine zahlreichere Familie ausreichenden 
Raum findet. Die Küche gleichzeitig zum Wohn- und Schlafraume 


20 


zu beitimmen, ift unzuläffig. Hierzu kommt, daß das Zimmer, 
defjen Abzweigung von der in Rede ftehenden Dienftwohnung in 
Ausficht genommen ift, höchſtens 50, nicht 60 Kinder, wie die Königl. 
Regierung annimmt, zu fallen vermag, da bei Schulgimmern mitt: 
lerer Größe der Sat von 0,60 [Im für jedes Kind, welcher jchon 
bei großen Klafjen bis zu achtzig Plägen knapp ift, bei weitem nicht 
ausreiht, wenn die Subfellien den heutigen Anforderungen gemäß 
vorihriftömäßig aufgeftellt werden follen. Außerdem it au die 
Beleuchtung des Raumes, melde für Schulzwede mindeftens Y, 
bid '/, der Grundflähe als Fenfterflädhe verlangt, für ein Schul« 
zimmer nicht genügend, und entbehrt der Raum entſprechender Ben- 
tilation zur Abführung der verdorbenen Luft, um ein vorſchrifts— 
mäßige Schulzimmer für höchſtens 50 Kinder zu gewinnen. Im 
Mebrigen würde jonady bei Abzweigung des in Rede ftebenden Zimmers 
von der Dienftwohnung des erften Zehrerd an der genannten Schule 
deſſen Wohnung rund 20 [m Zimmerflähe weniger, als in der 
Regel mindeftens gemährt wird, und fein größered Zimmer enthalten. 

Hiernad wolle die Königl. Regierung das Weitere veranlaffen 
und den N. auf die Vorftellung vom 28. Dftober v. 3. beicheiden. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. III. a. 14873. 


47) Ausftattung der Glementarjhulftellen mit Dienft- 
wohnungen für die Xebrer. 


Berlin, den 30. Juni 1884, 
Wenn die Wobnungdverbältniffe in. ei häufigen Schwan- 
kungen auögejept find, fo muß die Königl. Regierung darauf hin 
wirfen, dab eine Vermehrung der Zabl der Dienftwohnungen für 
Lehrer herbeigeführt werde, zumal nad dem katholiſchen Schulregle- 
ment vom 18. Mai 1801 die Lehrer Dienftwohnungen haben jollen 
und überhaupt Dienitwohnungen zur ordnungsmäßigen Ausftattung 
der Schulftellen gehören. (cfr. Erlafje vom 20. Mai 1881 — 
Gentralbl. 1881 S. 632 —, 3. Ianuar 1882 — Gentralbl. 1882 
S. 437 — 7. Januar 1884 — Gentralbl. 1884 ©. 194.) 


Der Minifter der geiltlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 


Auszug. 


An 
die Königl. Regierung zu N. (in der Provinz Schleſien). 
U. III. a. 15064. 


24] 


48) Räumlichkeiten, melde zu der Dienftwohnung eines 
Schullehrers gehören, dürfen ohne Zuftimmung der die 
Wohnung gewährenden Gemeinde x. Fremden zur Be» 
nugung niht überlafjjen werden. 
Auszug. 
Berlin, den 26. Juli 1884. 
Die Meinung ded Lehrers N., dab er ald Nupnieher der 
Dienftwohnung im Schulhaufe berechtigt geweſen fjei, dem Domänen 
pächter N. dad Abtrodnen von Wäſche auf dem zu feiner Dienft- 
wohnung gehörigen Boden des Schulgebäudes zu geftatten, ift eine 
irrthümliche , wie die Königl. Regierung aus dem in dem Grlafje 
vom 12. März 1881 — Gentralbl. Seite 469 — dieſerhalb Bes 
merften und aus den daſelbſt angezogenen $$. 22 bis 28 Xitel 19 
Theil I Allgemeinen Landrechtes, indbejondere aus dem $. 28 a. a. O. 
entnehmen molle. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 


n 
die Königl. Regierung zu N. 
U. Ill.a. 16619. 


Berleihung von Orden und Ehrenzeichen. 
(Eentralbl. pro 1884 Seite 268.) 

Bei der Feier des Krönungd- und Ordensfeſtes am 18. Ja» 
nuar 1885 haben nachgenannte dem Reffort der Unterrihtd-Bermal- 
tung ausſchließlich oder gleichzeitig angehörende Perjonen erhalten: 

1) den Rotben Adler-Drden zweiter Klaſſe mit 

&idhenlaub: 
Bahlmann, Geheimer Ober-Regierungd-Rath und vortragender 

Rath im Minifterium der geiftlicen ıc. Angelegenheiten. 

Dr. Bartſch, Geheimer Dber-Regierungd-Rath und vortragender 
Rath im Minifterium der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Beinert, Geheimer Dber-Regierungs-Rath und vortragender Rath 

im Minifterium der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 

Dr. Eurtius, Geheimer NRegierungd-Rath und ordentlicher Pro» 
feffor an der Univerfität zu Berlin. 
D. Dr. Schrader, Gebeimer Regierungs-Rath, Kurator an der 

Univerfität zu Halle a. d. ©. 

2) den Rothen Adler-Drden dritter Klajje mit der 
Schleife: 
Dr. Dernburg, Geheimer Juſtiz-Rath und ordentlicher Profeſſor 
an der Univerfität zu Berlin, z. 3. Rektor der Univerfität. 


1885 16 


242 





Dr. Ejjer, Geheimer NRegierungd-Rath und vortragender Rath im 
Minifterium der geiftlichen ıc. Angelegenbeiten. 

Dr. Haym, ordentlicher Deofellor an der Univerfität zu Halle a. d. S. 

Dr. Heidenhain, Geheimer Medizinal-Rath und ordentlidher Pro- 
fefjor an der Univerfität zu Breslau. 

Dr. Jordan, Geheimer Regierungd-Rath und vortragender Rath 
im Minifterium der geiftlichen ıc. Angelegenbeiten. 

Winter, Geheimer Dber-Regierungd-Rath und vortragender Rath 
im Minifterium der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 


3) den Rothen Adler-Drden vierter Klafje: 


Dr. Abit, Gymnafial-Direktor zu Oels. 

‘Dr. Anton, Gymnafial-Direktor zu Naumburg a. d. ©. 

Auft, Superintendent, Kreid-Schulinfpeftor u. Pfarrer zu Dobrzyca, 
Krs Krotoſchin. 

Dr. Bergmann, ordentlicher Profeſſor an der Univerſität zu 
Marburg. 

Dr. Biedenweg, Regierungs-Rath beim Provinzial-Schulfollegium 
& Hannover. 

Dr. Bolze, Real-Gymnafial-Direftor zu Berlin. 

Gaudze, Superintendent, Kreis⸗Schulinſpektor u. Paftor zu Soren- 
bohm, Kreis Gößlin. 

Dr. Dittmar, Regierungs- und Schulrath zu Pofen. 

Dr. Dredöler, ordentlicher Profeſſor und Direktor ded Landwirth- 
Ihaftlihen Inftituts zu Göttingen. 

Edolt, Seminar-Direftor zu Dfterburg. 

Eidmann, Konfiftoriale, NRegierungd- und Schulrath zu Potödam. 

Engelhard, Profeffor und Lehrer an der Tehniihen Hochſchule 
u Hannover. 

Dr. Gigler, ordentliher Profeffor an der Univerfität zu Bredlau. 

Gruhl, Provinzial-Schulrath zu Berlin. 

D.Dr. Hanne, ordentlidyer Profefjor an der Univerfität zu Greifs— 
wald. 

Dr. Hartmann, Geheimer Juſtiz-Rath und ordentlicher Profeffor 
an der Univerfität zu Göttingen. 

Haffelmann, Propft, Kreid-Schulinjpeftor und Hauptpaftor zu 
Krempe, Kreid Steinburg. 

Jeſſen, Direktor der Handwerkerſchule zu Berlin. 

Konfalid, Kreid-Schulinipektor zu Neuftadt W./Prf. 

Maurer, Erfter Pfarrer, Kreis-Schulinſpektor, Dekan und Profeffor 
am theologiſchen Seminar zu Herborn. 

Dr. Naunyn, ordentlicher Profefjor an der Univerfität zu Königs- 
berg i. Pr., 3. 3. Prorektor der Univerfität. 

Dr. Duinde, MedisinalsRath und ordentlider Profefjor an der 
Univerfität zu Kiel. 


243 


Nedling, katholiſcher Pfarrer u. Kreis-Schulinipeftor zu Twiftringen, 
Kreis Freudenberg. 

Dr. Schlee, Gymnafal-Direttor zu Altona. 

Schmalz, fatholiiher Pfarrer und Kreis-Schulinſpektor zu Lahr 
in Oberlahnkreiſe. 

Schröder, Kreids-Schulinipektor zu Prökuls, Kreis Memel. 

Schuchardt, Superintendent, Kreids-Schulinipeftor und Oberpfarrer 
zu Kemberg, Krs Wittenberg. 

Schulze, Profefjor, Mitglied ded Senats der Akademie der Künſte 
und Abtheilungs-Vorfteher bei der Königl. Hochſchule für Mufik, 
zu Berlin. 

Spobrmann, Seminar-Direktor zu Sagan. 

Ulrid, Profefjor an der Techniſchen Hochſchule zu Hannover. 

Dr. Wagner, ordentliher Profefjor an der Univerfität zu Berlin. 

Dr. Werneke, Gymnafial-Direftor zu Montabaur. 


4) den Königl. KroneneDrden zweiter Klafje: 
Steffed, Profefjor und Direktor der Kunft-Afademie zu Königs— 
berg i. Pr. 
5) den Königl. Kronen-Drden dritter Klafje: 
Dr. Altboff, Geheimer Regierungd-Rath und vortragender Rath 
im Minifterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
6) den Königl. Kronen-DOrden vierter Klafje: 


Arendt, Seminarlehrer zu Braundberg. 
Be en, Ludwig, Maler zu Düfleldorf. 

ahn, Vorfteher ded Rettungshauſes zu Züllhom, Krs Random. 
Weiß, Seminarlebrer zu Dber-Glogau, Krs Neuftadt D./S. 


7) den Königl. Haud-Drden von Hohenzollern: 
a. den Adler der Ritter: 
Dr. Klir, Gebeimer Regierungs-Rath und Provinzial-Schulrath zu 


Berlin. 
b. den Adler der Inhaber: 


Franzen, emerit. evangeliicher Lehrer, Drganift und Küfter zu 
Niebüll, Krd Tondern. 

Gürich, evangeliiher Hauptlehrer und Kantor zu Kattowih. 

Heidemüller, evangeliſcher Lehrer und Küfter zu Lebuja, Krs 


Schmeinig. 

Herber, fatholifher Hauptlehrer zu Montabaur im Unterwefter- 
waldfreije. 

Lamprecht, Kantor und evangelifher Lehrer zu Szittlehmen, 
Krs Goldap. 

Matuszewski, katholiſcher Lehrer zu Chelmno, Dorf, Krs Samter. 


16* 


244 





Neizel, emerit. evangeliiher Lehrer und Organift zu Dommatau, 
Krs Neuftadt W./Prf. 

Ohlhoff, Rektor und Erfter Lehrer zu Einbeck, Krs Einbed. 

m. evangeliiher Lehrer und Kantor zu Gränowig, Krd 
iegnip. 

— — Kantor und evangeliſcher Lehrer zu Burgdorf, Krs 


elle. 

Scherer, Erſter katholiſcher Lehrer zu Salmünſter, Krs Schlüchtern. 

Schmidt, Kantor, Erſter Lehrer und Küſter zu Groß-Breeſen, 
Krs Guben. 

Sieg, evangeliſcher Lehrer, Küfter und Organiſt zu Stolzenberg, 
Krs Colberg⸗Cörlin. 

Skrod sr Rektor an der Kirhichule zu Ederöberg, Krs Iohannis- 


urg. 

Winkelmann, evangeliicher Lehrer und Küfter zu Groß-Döbern, 
Krs Cottbus. 

Zenfe, evangelifher Lehrer und Organift zu Gallingen, Krs 
Friedland. 


8) daß Allgemeine Ehrenzeichen: 


Bickert, Pedell bei der Univerfität zu Marburg. 

Fiſcher, Univerfitätd-Bauaufjeher zu Halle a. d. ©. 

Göride, Galeriediener 1. Kl. bei den Königl. Mufeen zu Berlin. 

Grofje, Sculdiener beim Gymnafium zu Greifswald. j 

Hanſen, Pedell beim Gymnafium zu Haderäleben. 

Sacobjen, evangeliiher Erfter Lehrer und Organift zu Scherrebef, 
Krs Haderdleben. 

Kinzel, Sculdiener bei der Ritter-Afademie zu Liegnip. 

Kühlborn, evangeliicher Lehrer und Kantor zu Aue, Krö Eſchwege. 

Ranfft, Pedell bei der Akademie der Künfte zu Berlin. 

Schlamelcher, Sculdiener zu Klaudthal, Krs Zellerfeld. 

Starbatty, Schuldiener zu Hohenftein, Krs Dfterode in Dftpr. 

Straßburg, evangeliicher Erfter Lehrer und Kantor zu Uchte, 
Krs Nienburg. 

Spmalla, fatholiiher Kirchen: und Schulvorfteher zu Groß-Döbern, 
Krs Oppeln. 

Tchorſch, Pedell bei der Univerfität zu Berlin. 

Wedell, evangeliiher Lehrer zu Peteröwalde, Krs Schlodau. 

Wiehmann, evangeliiher Lehrer zu Aderau, Krs Pr. Eylau. 

Wobſer, evangeliiher Lehrer zu Groß-Küdde, Krd Neuftettin. 


245 


Berlonal: Beränderungen, Titel: und Ordens - Berleihungen. 
A. Behörden und Beamte. 


Dem Ober: Konfiftorial-Rath und vortragenden Rath im Minifterium 
der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten, ordentlihen SProfefjor der 
Theologie, Dr. theol, et phil, Weiß ift der Rang ald Rath 
— Klaſſe verliehen, — der Geheime Regierungs-Rath Dr. 

ügler zum vortragenden Rath in demſelben Minifterium 
ernannt, 

der Geheime Dber- Regierungd-Rath und vortragende Rath im 
Minifterium der geiftlichen ıc. Angelegenheiten, Dr. Gandtner 
gm Kurator der Rheiniihen Friedrih-Wilhelms-Univerfität zu 

onn unter Belafjung des Charakters ald Geheimer Ober- 
Regierungd-Rath und ded Ranges eines Rathes zweiter Klaffe 
ernannt, 
der Regierungs- und Schulrath Triebel zu Gumbinnen in gleider 
Eigenihaft an die Regierung zu Marienmwerder verfept, 
der Direktor der Königl. Tanbihömmenanftalt Dr. theol. Treibel 
zu Berlin zum Regierungs- und Schulrath ernannt und der Res 
gierung zu Gumbinnen überwieien, 
zu Kreid-Schulinfpeftoren find ernannt worden die biöher kommiſſa— 
riſchen Kreis⸗Schulinſpektoren 
Seminarlehrer Kießner zu Heydekrug, Reg. Bez. Gumbinnen, 
Realprogymnaſial-Lehrer Scheuermann zu Schwetz, Reg. Bez. 
Marienwerder, 

Gymnafiallehrer Dr. Gregorovius zu Briefen, Reg. Bez. 
Marienmwerder, und 

Rektor Dr. Riemenjhneider zu Mülheim a. d. Rhr., Reg. 
Bez. Düffeldorf. 


B. Universitäten, techniſche Hochſchulen, ıc. 

Dem ordentl. Profefj. Dr. Güterbod in der juriſtiſch. Fakult. der 
Univerf. zu Königsberg i. Prß ift der Charakter ald Geheimer 
Juſtiz⸗Rath verliehen, 

an der Univeri. zu Berlin ift dem orbentl. Profefl., Geheimen 
Juſtiz-Rath Dr. Befeler in der juriſtiſch. Falult. der Stern 
zum Rothen Adler-Drden zweiter Klaffe mit Eichenlaub, dem 
ordentl. Profeff. Dr. Brunner in derielben Fakult. der Charalter 
ald Geheimer Zuftiz» Rath, dem außerordentl. Profeff. in der 
mediziniich. Fakult. und außerordenti. Mitgliede des Kaiſerl. 
Gejundbeitdamted Dr. Lewin der Charakter ald Geheimer Me- 
dizinal-Rath, und dem ordentl. Profefj. Dr. von Treitſchke in 
der philoſoph. Fakult. der Charakter ald Geheimer Regierunge« 
Rath verliehen, — zum ordentl. Profefj. in der philoſoph. Falult. 





246 





der orbdentl. Univerf. Profeſſ. Dr. Hirſchfeld aus Wien ernannt, 
dem außerordentl. Profefj. Dr. Schneider in der pbilofoph. 
Fakult., bisher zugleich Lehrer au der vereinigten Artillerie» und 
Sngenieur-Schule, der Königl. Kronen-Orden dritter Klafie ver: 
lieben, ed find die Privatdozenten Dr. Erman, zugleih Diref- 
torialsAffiftent bei den Mufeen, und Dr. Delbräd zu Berlin 
zu außerordentl. Profefjoren in der philofoph. Fakult. ernannt, — 
dem Vorſteher der Univerfitätd-Bibliotbef, Bibliothefar Profeff. 
Dr. Koner ift der Charakter ald Geheimer Regierungd-Ratb, — 
und dem praftiihen Arzt und Zahnarzt, Lehrer am zabnärztlidhen 
Inſtitut der Univerfität, Profeſſ. Dr. Pätſch der Charafter als 
Sanitätdrath verliehen, 

an der Univerfität zu Greifswald ift dem ordentl. Profefl. 
Dr. theol. et phil. Zödler in der tbeolog. Fafult. der Charafter 
ald Konfiftorialratb verlieben, der ordentl. Profeff. Dr. Haupt 
in derſelben Fafult. zugleih zum Konfiftorialratb und Mitgliede 
des Konfiltoriumd der Provinz Pommern ernannt, dem ordentl. 
Profefj. Dr. Modler in der medizin. Fafult. der Charakter ald 
Geheimer Medizinalrath und dem ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. 
Fafult. und Direktor ded botanifhen Gartens Dr. Münter der 
Charakter ald Gebeimer Regierungdratb verliehen, der außerordentl. 
Profefj. Dr. E. Cohen an der Univeri. zu Straßburg i. E. zum 
ordentl. Profefj. in der philoſoph. Fafult. der Univerf. zu Greifs- 
wald ernannt, — dem Vorfteher der Univerfitätd-Bibliotbef 
dajelbft, Bibliothekar Profeff. Dr. Ständer der Charakter als 
Dberbibliothefar verliehen, 

der ordentl. Profefj. Dr. Dietrid Schäfer an der Univerf. zu 
Jena ift zum ordentl. Profefj. in der philofoph. Fakult. der 
Univerf. zu Breslau ernannt, 

der Privatdoz. Lic. theol. Franke zu Halle ift zum außerordentl. 
Profeff. in der tbeol. Kakult. der Univerf. dafelbft ernannt, dem 
ordentlihen Profeff. Dr. Alfred Gräfe in der medizin. Fakult. 
derjelben Univerf. der Charakter ald Geheimer Medizinalrath ver: 
lieben, und der Privatdoz. Dr. Friedberg zu Halle zum außer: 
ordentl. Profeff. in der philoſoph. Fafult. der Univerj. dajelbft 
ernannt, 

der ordentl. Profeſſ. Dr. R. 8. H. Schröder an der Univerf. zu 
Straßburg i. E. ift zum ordentl. Profeſſ. in der juriſtiſch. Fafult. der 
Univerj. zu Göttingen, — der außerordentl. Profeff. Dr. Flügge 
in der mediziniſch. Fakult. diefer Univerj. zum ordentl. Profefl., 
und der Privatdoz. Dr. Bürfner zu Göttingen zum außer« 
ordentl. Profeſſ. in derfelben Kakult. ernannt, — der Profeſſ. 
Dr. Viktor Meyer am Eidgenöffiihen Polytehnitum zu Zürich 
zum ordentl. Profeff. und der Privatdoz. Dr. Berthold zu 
Göttingen zum außerordentl. Profeff. in der philoſoph. Fakult. 
derjelben Univerſ. ernannt, 


247 





der außerordentl. Profeſſ. Dr. Hand a Mevyer an der Univerf. 
zu Dorpat ift zum ordentl. Profeſſ. in der medizinisch. Fakult., 
und der außerordentl. Profeſſ. Dr. Lenz zu Marburg zum 
ordentl. Profefj. in der philoſoph. Fakult. der Univeri. zu Mar: 
burg ernannt worden. 


Dem Dozenten für Chemie Dr.-Dft an der tehniihen Hochſchule 
zu Hannover ift dad Prädikat „Profefjor” beigelegt worden. 








Der kommiſſariſche Affiftent Dr. von Donop ift zum etatdmäßigen 
Direktorial » Aififtenten bei der National» Galerie zu Berlin be— 
ftellt worden. 


Dem Kupferfteher, Mitgliede der Akademie der Künfte, Eilers zu 
Berlin ſowie den — an der Königl. Kunſtſchule dafelbft 
Hofmaler Notbnagel und Arditelten Cremer ift das Prädikat 
„Profeflor* beigelegt worden. 

Der Landihaftömaler Morgenftern ift ald ordentl. Lehrer an der 
Kunft: und Kunftgewerbeihule zu Breslau angeftellt worden. 








Der kommiſſariſche Chemiker der Königl. Porzellan » Manufaktur, 
Dr. Heinede ift zum Shemifer an diejer Anftalt ernannt worden. 





C. Gymnaſial- und Real-Lehranſtalten. 


Der Oberlehrer Dr. Büsgen am Gymnaf. zu Wiesbaden ift zum 
ge Gymnafial- Direktor ernannt und demfelben die Direktion 
des Gymnaſ. zu Rinteln übertragen, 

ber Oberlehrer Dr. Boderadt am Gymnaſ. zu Münfter zum 
Direktor des ftädtifhen Gymnaſ. zu Recklinghauſen, und 

der Oberlehrer Dr. Contzen am ftädtiichen Realgymnaf. zu Köln 
zum Direktor des Gymnaf. zu Eſſen a./Rhr. ernannt, 

ed ift beftätigt worden die Wahl 
des Dberlehrerd Dr. Sierofa am Gymnaf. zu Gumbinnen zum 

Direktor ded Gymnaf. zu Allenftein, und 
des Reftord Dr. Wilh. Gemol! am Realprogymnaf. zu Striegau 
zum Direktor des Gymnaf. zu Kreuzburg. 


Das Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden den Dberlehrern: 
Dr. Szelinsfi am Gymnaj. zu Stradburg ti. Weftprf, 
Dr. Goldſchmidt am Friedrichs-Gymnaſ. zu Berlin, 
Dr. Memwes am FriedriheWerderih. Gymnaf. zu Berlin, 
Dr. Neubauer am Gymnaf. zum grauen Klofter zu Berlin, 
Dr. Jahn und Lorenz am Köllniih. Gymnaſ. zu Berlin, 
Dr. Wellmann am Königftädtiih. Gymnaf. zu Berlin, 


248 





(das Prädikat „Profeſſor“ ift ferner beigelegt worden den Oberlebrern :) 
Dr. Zungbahn und Dr. Joh. Shmidt am Luiſenſtädtiſch. 
— zu Berlin, 
ornung ander Ritter-Afademie zu Brandenburg a./H., 
— am Gymnaſ. zu Charlottenburg, 
: zu Spandau, 

Dr a und Zimmermann am Marien-Gymna]. zu Poſen, 

Dr. Reimann am Gymnaf. zu Hirihberg, 


Dr. Wahner . = zu Oppeln, 

Dr. Erdmann - . zu Stendal, 

Dr. Paul . -zu Kiel, 

Dr. Balther -» = zu Bielefeld, 
Schütz eu Burgfteinfurt, 
Dr. Hülienbed - ⸗ zu Münſter, 
Graul ⸗ zu Soeſt, 

Dr. Wilh. Fiſcher- zu Kempen, 

Dr. Milner ⸗ = zu Kreu nad und 
Dr. Sommer : ⸗ zu Müntereifel, 


Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Franz Schmidt am Ron. zu &umbinnen, 
uver . zu Hobenftein, 
r. Buermann am Friedribd-Gymnaf. zu Berlin, 
Dr. Hinrichs am Königftädtiic. — * Berlin, 
Dr. Marcuſe am Leibniz-Gymnaſ. zu Berli 
Wolffgramm am Gymnaſ. zu Prenzlau, 
Kohlmann s u Neuftettin, 
Dr. Anſchũtz an der Nitter- th demie zu Liegnitz, 
Dr. Mobrmann am Lyceum I zu Hannover, 
Zimmermann und Dr. Sber am Gymnaf. Karolinum zu 
Dödnabrüd, 
Brungert am Gymnaſ. zu Münſter, und 
Dr. Spieß E zu u Wiesbaden, 
desgleichen der Religiondlehrer Dr. Harniſchmacher am Gymnaſ. 
zu Bonn. 


Der ordentl. Lehrer Dr. Haneram Gymnaf. zu Deutih Krone ift 
ald Dberlehrer an dad Marien-Gymnaf. zu Pofen, und 

der Dberlehrer Lönd am Gymnal. zu Deutſch Krone in gleicher 
Eigenſchaft an das Gymnaſ. zu Münſter verſetzt worden. 


Der Titel „Oberlehrer“ iſt beigelegt erg den ordentlichen Lehrern 
Busen am ——— zu Röſſel 
Bartſch zu Sorau, 
Kalmus ⸗ = zu Treptom a. / R. und 
Kappe ⸗ «= zu Meſeritz. 


249 





Als ordentliche Lehrer find eitellt worden am Gymnafium 
zu Wehlau der Kandid. der Theol. u. des Schulamted Skrzeczka, 
zu Berlin, ran Gymnaſ., der Schula. Kandid. 


r. Stei 

zu Berlin, dbdrich⸗Wilhelms Gymnaſ., der Schula. Kandid. 
Dr. Dittmar, 

zu —— Humboldt3-Gymnaf., der Schula. Kandid. Dr. Szy⸗ 
mandfi, 

zu Berlin, Leibniz-Gpmnaf., die Schula. Kandidaten Hendreich 
und Schmidt, 

zu A a/B. * San. ge irren Schulz, 

zu Wittſtock Polthier, 

zu Dramburg der Sifelhre Guiard, 

zu Greifswald— Dr. :sarr 

zu ee Alk der ordentl. Lehrer Dr. Weife vom Gymnaſ. 


zu Kolber 
zu u Marienftifts-Gymnaf. ‚ ber Hilfdlehrer Dr. Herm. 


ulz 
zu Stolp der Hilfälehrer Röver vom Pädagog. zu Putbus, 
zu Treptow a. / R. der Hifölehrer Dr. Fiſcher vom Gymnaf. 
zu Stolp, 
zu Bromberg ar FOR: nn Bohn, 
zu Sifia irich 
zu Breslau, Glifab, Gymnaf,, der Schula. Kandid. P. Beyer, 
zu = eHlan, Magdalenen-Gymnal. ‚ der Schula. Kandid. Dr. 
alkoff, 
zu Hirſchberg der Schula. Kandid. Em. Franke, 
zu iegnig, Ritter-Akad. der Schula. Kandid. Dr. Bohlmann, 
zuglei "als Infpettor, 
zu Dleh der Schula. Kandid. Dr. Muth, 
zu Ratibor der Schula. Kandid. Werner, 
zu Altona der ordentl. Lehrer Dr. Godt vom Gymnaſ. zu 
Haderöleben und der Schula. Kandid. Behrens, 
in Siauätkl, der Schula. Kandid. Dr. Glaujen, 
lau — der ordentl. Lehrer Jabuſſch vom Realgymnaſ. 
Celle, 
zu — der alba aa Bruns vom Gymnaſ. zu Rheine, 
zu Bielefeld =» Dr. Zümpel, 
zu Warburg der ordentl. Lehrer Dr. Bernd vom Gymnaj. zu 
Attendorn, 
zu Hanau der Hilfölehrer Wenning, und 
zu Mörs der Schula. Kandid. Dr. Görbig. 


Der Kandid. ded Predigt: und Schulamted Wilmersd ift ald Adjunft 
und zweiter Geiftliher an der Kandesihule zu Pforta angeftellt 
worben. 


250 


Dem Geianglehrer Selle am Gymnai. zu Freienwalde a. /O. ift 
dad Prädifat „Muſikdirektor“ beigelegt, 

am Gymnaf. zu &yd der Elementarlehrer Roſumek als techniſcher 
Lehrer angeftellt worden. 


Dem Bibliothefar der Gymnafial-Bibliothef zu Köln, Profefjor 
Dr. Dünger ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen 
worden. 


Dem Direktor des Realgpmnafiumd zu Reichen bach, Profefl. 
Dr. Wed ift der Königl. Kronen-Drden vierter Klafje verliehen 
worden. 


Das Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden den Oberlehrern: 
Dr. Räbje am Andread-Realgumnaf. zu Berlin, 
Dr. Paul Schellbach am Falk-Realgymnaſ. zu Berlin, 
Marburg am ftädtifchen ee | zu Stettin, fowie 
Heper und Dr. Lion am Realgpmnai. zu Hagen. 


Zu DOberlehrern, bezw. zu etatdmäßigen Oberlehrern find befördert 

worden die ordentlichen Xebrer: 
Dr. Gerftenberg am Andread-Realgymnaf. zu Berlin, 
ZitularsDberlehrer Gutzeit am Realgymnaſ. zu Bromberg, 
Dr. Redepenning am 1. Realgymnaj. zu Hannover, und 
Faftenratb und Brill am Realgymnaſ. zu Quakenbrück. 

Dem orbdentl. Lehrer Dr. Fietkau am Realgymnaſ. auf der Burg 
zu < önigsberg i. Prß ift der Titel „Oberlehrer” beigelegt 
worden. 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Realgymnafium 

zu Königäberg i. Prß, ſtädtiſch. Realgymnaſ., der Schula. 
Kandid. Dr. a 

zu Berlin, Andread-Realgumnaf., der Schula. Kandid. Wolff, 

zu Berlin, Luifenftädtiich. Realgymnaf., die Schula. Kandidaten 
Dr. Braufmann und Dr. Werner, 

zu Brandenburg a./d. der Lehrer Tſchirch, 

zu Frankfurt a/D. der Schula. Kandid. Dr. Rödel, 

zu Stettin, Friedr. Wilbelm-Schule, die Schula. Kandidaten 
Dr. Höfer und Schrader, 

zu Rawitjdb der Schula. Kandid. Schnee, 

zu Grünberg - ⸗ Bricke, 

zu Neiße Vordieck, 

zu Tarnowiß der Hilfslehrer Sandmann von der Ober-Real⸗ 
ſchule zu Elberfeld, 

zu Magdeburg der Hilfälehrer Lindemann, 


251 


(ald ordentliche Lehrer find ferner angeftellt worden am Real- 
gymnaſium:) 
zu Celle der Hilfslehrer Dr. Behrens, 
Elberfeld der Squie. Kandid. Saal, 
u Köln . ⸗ Ben ben, 
zu Krefeld = riller, und 
zu Mülheim a. d. Rht. der Edula. Kandid. Dr. Buſch. 


An dem Realgymnaſ. u Neiße iſt der proviſor. Lehrer Pliſchke 
definitiv als — Lehrer angeſtellt worden. 


Zu Oberlehrern ſind befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Dr. Arth. Krauſe I an der Luiſenſtädtiſch. Ober-Realſchule zu 
Berlin, und 
Güth an der Dber-Realjhule zu Wiesbaden. 
Den ordentlichen Lehrern Kunz und Laue an der Dber-Realjchule 
zu Brieg ilt der Zitel „Oberlehrer“ beigelegt worden. 





Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Ober-Realſchule 

zu Berlin, Luiſenſtädtiſch. Ober⸗-Realſchule, der ordentl. Lehrer 
Dr. Tanger von der Friedr. Werderſchen Ober⸗Realſchule 
dafelbft und der Schula. Kandid. Dr. von Breska, 

zu Breslau der Lehrer Dr. Keßler von der früheren Gewerbe» 
ſchule zu Börtip, 

zu Sleimi der nn vertragämäßig angeftellte Lehrer Mar 
Hoffmann, 

zu Kiel der Shula. Randib. Dr. Kalepky. 





Dem ordentl. Lehrer Heuming am Progymnaſ. zu Dorſten ift 
der Titel „Oberlehrer” beigelegt worden. 
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden 
am ſtädtiſchen Progymnaſ. zu Berlin der ordentl. Lehrer Anders 
von der Ritter-Afademie zu Liegnig 
am Progymnaf. zu Garp a./d. der Se listehrer Mielte. 


Die Wahl des ordentl. Lehrers Dr. Kröcher an dem ftäbtijch. 
Realgymnaf. zu Stettin zum Rektor ded Realprogymnaf. zu 
Wolgaft ift beftätigt, 

am Realprogymnafium zu Pillau der ordentl, Lehrer Meißner 
zum Oberlehrer befördert, 

als ordentliche Lehrer find angeltellt worden am —— 
zu Pillau der Schula. Kandid. Guſtav Schulz, 
zu DBapenburg der Hilfslebrer Holling, 
zu Lüdenſcheid der N Kandid. Breitenbad, und 
zu Düren E . Dr. Spamer. 





252 





Dem Direktor der Gewerbefhule zu Hagen i. Weftf., Dr. Holz- 
Be: ift der Rothe Adler-Drden vierter Klafje verlieben 
worden. 

An der ſtädtiſch. höheren Bürgerihule zu Berlin find der Schula. 
Kandid. Hoffmann und der Gemeindeſchul-Lehrer Bauer, und 

an der höheren Bürgerid. zu Erfurt der Lehrer Harf als ordentl. 
Lehrer angeftellt worden, 





D. Seminare, Präparandenanftalten. 


Dem Seminar-Direftor Lange zu Segeberg ift der Charakter 
ald Schulrath mit dem Range eines Rathes vierter Klafje ver- 


lieben, 

der Kreis-Schulinipeltor Dr. Wende zu Prß. Stargardt zum 
Seminar:Direftor ernannt und demfelben dad Direftorat des 
Schull. Seminars zu Rojenberg Db. Schleſ. verliehen worden. 


Der Diakonus Drandfeld zu Müceln, Reg. Bez. Merieburg, ift 
als erfter Lehrer am Schull.-»Seminar zu Waldau O. / Prß. anger 
geftellt, und 

der Geiftlihe und ordentl. Lehrer Profittlih am Lebrerinnen- 
Seminar g' Saarburg unter Beförderung zum erjten Lehrer an 
dad Schull. Seminar zu Wittlich verjegt worden. 


Als ordentliche Lehrer find — worden 

am Schull. Seminar zu euzelle der Hilfslehrer Maiwald 
vom Schull. Seminar zu Neu-Ruppin, 

am Schul. Seminar zu $ranzburg der Lehrer Wagenknecht 
und 

am Lehrerinnen-Seminar zu Saarburg der Geiltlihe und 
fommilfjar. Religionslehrer Waldeck vom Realprogymnal. 
zu Saarlouis. 


Am Schul. Seminar zu Rofenberg Ob. Schleſ. ift der ſtädtiſche 
Lehrer Feift zu Peiskretſcham ald Hilfslehrer angeftellt worden. 


An der Präparanden-Anftalt zu Diepholz ift der Hilfölehrer Deder 
von der Präpar.-Anftalt zu Melle ald zweiter Lehrer angeftellt 
worden. 


E. Zaubftummen- und Blinden-Anftalten. 
Dem re Weißweiler an der Zaubftummen: Anftalt zu 
öln a. Rh., 
dem Direktor Waltber an der Provinzial-Taubft. Anft. „Wilhelm- 
Augufta-Stift* zu Wriezen a.O., Krs Oberbarnim, und 


253 





dem Borfteher der Taubſt. Anftalt zu Frankfurt a./Main, Ober: 
lehrer Batter ift der Rothe Adler-Drden vierter Klafje verliehen 
worden. 


Als Hilfölehrer find angeftellt worden an der Zaubftummen-Anftalt 
zu Angerburg ber Lehrer Großmann aus ge 
zu Marienburg ber Zehrer Rempel aus Klein Tarpen bei 
Graudenz, und 
zu Soeft der Lehrer Braudmann.. 





An der BlindensAnftalt zu Frankfurt a./M. ift der Lehrer Georg 
Fiſcher aus Epel ald Lehrer angeftellt worden. 





F. Höhere Mädchenſchulen. 


Dem Rektor Dr. Gruber an der ftädtifchen höheren Mädchenichule 
zu Greiföwald, und 

dem Rektor Dr. Lundehn an der ftädtiichen höheren Mädchenſchule 
zu Glogan ift der Zitel „Direktor“ verliehen worden. 





G. Deffentlide Volksſchulen. 
Es haben erhalten 
1. den Rothen Adler-Drden vierter Klafie: 
Bid, Primiffar und Lehrer zu Glandorf, Krs Melle, 


2. den Königl. Kronen-Drden vierter Klafje: 


Zeuſchner, evangel. erfter Lehrer, Kantor und Küfter zu Briefen, 
Krs Lebus, 


3. den Adler der Inhaber ded Königl. Haudordend von 
Hohenzollern: 


Bendert, evangel. Lehrer und Drganift zu Groß-Diceröleben, 
Krs Oſchersleben, 

Bergholter, evangel. erſter Lehrer, Kantor und Küfter zu 

ündern, Krs Hameln, 

Bieber, evangel. Lehrer zu Schönſee, Krö Kulm, 

Bonin, Fathol. Lehrer zu Borsk, Krs Konig, 

Braunhardt, jüdiicher Lehrer zu Schubin, 

Brödtler, evangel. Lehrer zu Rietihüg, Krs Züllichau-Schwiebus, 

Slaafen, dögl., Kantor, Organift und Küfter zu Griſtow, Krs 
Grimmen, 

Dähre, evangel. Lehrer, Kantor und Küfter zu Schönberg a. Damm, 
Krs Dfterburg, 

Dierifat, fathol. erfter Lehrer zu deren, Krs Jülich, 

Eltgen, fathol. Lehrer zu Kefjelheim, Krö Koblenz, 


24 





(ferner haben erhalten den Adler der Inhaber des Königl. Haus 
ordend von Hobenzollern:) 


Hi 


aſſe, fathol. erfter Lehrer zu Hoͤrter i. Weftfal., 
übner, evangel. Lehrer und Küfter zu Buddendorf, Krs Naugard, 
eg ir evangel. Hauptlehrer zu Bieberswalde, Krs Dfterode 
i. Ditprb., 
Langenbed, evangel. Lehrer und Kantor zu Klein-Germerdleben, 
Krs Wanzleben, 
Marheineke, kathol. Lehrer und Küfter zu Groß-BVörfte, Krs 
Hildesheim, 
Martin, evangel. Lehrer zu Naumburg a. S., 
Möller, evangel. erjter Kehrer und Kantor zu Helmardhaufen, 
Krs Hofgeidmar, 
Ramm, evangel. Lehrer zu NRedenzin, Krs Weftpriegnig, 
Ridert, evangel. Lehrer zu Groß: Harrie, Krs Kiel, 
Schürmann, evangel. Hauptlehrer zu Krefeld, 
Sporenberg, kathol. Hauptlehrer in Eiden zu M. Gladbach, 
Zeutenberg, dögl. zu Emmerich, Krö Rees, 
MWeber, evangel. Hauptlehrer und Küfter zu Duderftadt, Krö 
Dfterode a. Harz, 
MWode, evangel. Hauptlehrer zu Ofterode a. Harz. und 
Zud, evangel. Lehrer und KRüfter zu Waldleben, Krs Dfterburg. 


gi en, evangel. Lehrer u. Küfter zu Biepnig, Krs Wefthavelland, 
al. 


. das Allgemeine Ehrenzeidhen: 


Ahrens, evangel. Diftriktöfhullehrer zu Tendfeld, Krs Segeberg, 

Alles, kathol. Lehrer zu Irſch, Krs Saarburg, 

Blank, evangel. Lehrer zu Mednicken, Krs Fiſchhauſen, 

Ewert, dögl. zu Konradswalde, Landkrs Königsberg, 

Fricke, evangel. erſter Lehrer, Organiſt und Küher zu Hiddestorf, 
Landkrs Hannover, 

Gottſchalk, fathol. Lehrer zu Rakow, Krs Schildberg, 

Grenda, evangel. Lehrer zu Bartoſchken, Krs Neidenburg, 

Jatkowski, dögl. zu Ruttfomen, Krs Drtelöburg, 

Lange, dögl. zu Königddorf, Krs Heiligenbeil, 

Lu zinski, kathol. Kehrer zu Slomowo, Krd Obornif, 

Marquardt, evangel. Lehrer zu Brienddorf, Krd Prß Holland, 

Müller, dögl. und Kantor zu Halle a. d. S. 

Reichert, evangel. Kehrer zu Gatſchow, Krs Demmin, 

Rum Den evangel, ey Lehrer und Küfter zu Barrien, 

8 Hoya, 

Schacht, evangel. Lehrer zu Friedrihädorf, Krd Random, 
Schmitt, fathol. Lehrer, Organift und Küfter zu Ginfelborf, 
Krs Marburg, } 
Schramme, evangel. erfter Lehrer, Kantor, Drganift und Küſter 

zu Eötorf, Krd Nienburg, 


255 





(ferner haben erhalten das Allgemeine Ehrenzeichen :) 
Stowrondfi, evangel. Sehrer zu Saffronken, Krs Neidenburg, 
Stanfiemwicz, kathol. Lehrer zu Wyrzeka, Krs Koften, 

Wen, evangel.Lehrer, Kantor u. Küfter zuMellendorf, KröGelle, und 
Werner, evangel. Lehrer zu Buchmalde, Krs Prß Holland. 





Ausgefdieden aus dem Amte. 
Geftorben: 
der Wirkt. Geheime Dber-Mediz. Rath und vortragende Rath im 
Minifterium der geiftlichen 2c. Angelegenheiten, ordentl. Profeſſ. 
in der medizin. Fakult. der Univerſ, Dr. von Frerichs 
zu Berlin, 
der Provinziale Schulratb Dr. Vogt bei dem Provinz. Schul« 
follegium zu Koblenz, 
die ordentlichen Profefforen 
Geheim. Mediz. Rath Dr. von Wittid in der medizin. 
Fakult. der Univerf. au König öberg, 
Geheim. Regier. Rath Dr. Münter in der philoſoph. 
Fakult. der Univerj. zu Greiföwald, und 
Dr. Himly in der — Fakult. der Univerſ. zu Kiel, 
der etatsmäßige Profeſſor an der techniſchen Hochſchule, Regie—⸗ 
rungs-und Baurath Schwatlo zu Berlin, 
der Lehrer an der Kunſtakademie, Profeſſ. Deger zu Düſſeldorf, 
der Direktor der Ritter-Afademie Dr. Stechow zu Liegnig, 
die Gymnaſial⸗Oberlehrer 
Dr. Embader zu &yd, 
Profefj. Dr. Seebed am Joachimsth. Gymnaf. zu Berlin, 
Serno zu Landsberg a. W., 
Dr. Bölfel zu Gleiwip, und 
Wilde zuHamm i. Weſtf. 
die ordentlihen Gymnafiallehrer 
Dr. Hendeß zu Guben, 
Dramen! zu Gnefen, und 
r. Heckmanns am Gymnaf. Sofefinum zu Hildesheim, 
der Dberlehrer Dr. Kaiſer am Realgumnaf. zu Elberfeld, 
ber Oberlehrer Dr. Dederding an der Luijenftädt. Ober-Realid. 
zu Berlin, 
die ordentlichen Lehrer 
Woll mann an der Realſch. zu Neumünſter, 
Berthold am — — zu Bocholt, und 
Kracke an der höheren Bürgerſch. JI zu Hannover, 
der Seminar⸗Direktor, Schulrath Dr. K J zu Erfurt. 





In den Ruheſtand ſind getreten: 
ber ftändige Kreis-Schulinſpekltor Battig zu Lublinitz, 


256 





(ferner find in den Rubeftand getreten :) 
der Dberlehrer Profefj. Dr. Krauje am Gymnaſ. zu Hohen— 
ftein i. Oſtprß, und ift demijelben der Rothe Adler-Orden 
vierter Klafje verliehen worden, 
die ordentlidhen Lehrer 
Dr. Betong am Realprogymnaf. zu Dirfhau, und 
Brauned = ⸗ zu Lübben. 





Ausgeſchieden wegen Eintrittes in ein anderes Amt 
im Inlande: 
die ordentlichen Lehrer 
Dr. Wennrich am Realgymnaſ. zu Magdeburg, und 
Zung am Realprogymnaſ. zu Billa u. 


Ausgeſchieden wegen Anftellung außerhalb der Preußi- 
ihen Monardie: 
die ordentlihen Lehrer Dr. Klamrotb und Dr. Fifher am 
Gymnaj. zu Altona. 





Auf ihre Anträge find entlafjen worden: 

die ordentlidhen Lehrer 
Kluge am Kneiphöfihen Gymnaj. zu Königsberg i. Prß, 
Dr. Sadje am Friedr. Werderſch. Gymnaf. zu Berlin, und 
Dr. Shmidt an der Dber-Realjd. zu Köln, 

der ordentl. Lehrer Dr. Bollmer am HRealprogymnaf. zu 
Düren, umd 

der Lehrer Herrmann an der Blindenanft. zu Frankfurt a./M. 





Anderweit jind ausgeſchieden: 
der ordentl. Xehrer Dr. Sauerland am Gymnaf. zu Frank— 
furt a/M., und 
der orbdentl. Lehrer Sfellnid am Realprogymnaj. zu Wolgaft. 


Indalts-VBerzeihnis des März-April-Heftes. 
Eeite 


Minifterium der geiftlihen ꝛe. Angelegenheiten .. 189 


I. 1) Eirkular an die Königl. a eg. ge uni im Geltungs- 
bereihe der Kreisordnung, vom 9. Februar 1884, betreffend 
Abänderung der Inftruftion zur Gefhäftsführung der Regierungen 130 

2) Sechste Nachtragsverordnung, betreffend die Kautionen der Be- 
amten aus dem Bereiche bed Minifteriums der —— Unter» 
richts- und Medizinal»-Angelegenheiten. Bom 23. Juni 1884 . 135 

3) Uebertragung der Entiheidung über Berfegung eines Beamten 
in den Ruheftand, ſowie über Feſtſetzung der Penfion auf die 
Provinzialbehͤrden. 136 


257 


1. 4) Maßregeln zur Berhütung von Schädigungen älterer Baudenfmäler 

bei Ausihmildung von Kirden-» ac. “ur air mit Glasmalereien 

5) Berlagsvertrag; Vereinbarung über Herausgabe neuer veränderter 

Auflagen ; —— der Rechte des Urhebers auf deſſen Erben 

6) Geihäftsmäßi ig Behandlung von Entwürfen ac. zu Kirden-, 

Barr- und Shulbauten, welde nur von — — 
einer bautechniſchen vrufung unterliegen 


I. 7) Allerhöchſte Beftimmung über den zum Andenken an Säjller 
geftifteten Preis für Werke der deutſchen — TERN, 
aus den Jahren 1881/83 . 

8) Statut der Adolf: -Ginsberg- Stiftung ; 

9) Erfte Konkurrenz bei der Sinsber- Stiftung für Maler und 
Bildhauer deutſcher Abkunft . . 

10) Ausleihung von Kunftwerten aus ber Rational-Galerie zu Berlin 

11) Verleihung goldener Medaillen und Zuertennung der „ehrenvollen 
—— an Künftler bei —— der akademiſchen Kunſt⸗ 
ausſtellung zu Berlin i. J. 1884 

12) un der Mendelsjohn-Bartholdy-Stipendien für Mufiter 
im Jahre 1884 

13) Beftimmungen über die Benugung der Königlichen Univerfitäte. 
—— zu Göttingen . 

14) Reglement für die Königl. Univerfitäts.Bibliothet zu Göttingen 

15) Inſtrultion für die Kuftoden und Hilfsarbeiter der Königlichen 
Univerfitäts-Bibliothef zu Göttingen . 

16) Statuten der Berliner ira * Anthropologie, Sıhnologie 
und Urgefhihte . . 


17) Nachtrags⸗Verzeichnis folder höheren EN — zur 
Ausftellung von Zeugnifſen über die wiſſenſchaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienft berechtigt find 

18) Anftellung resp. remuneratorifhe Berwendung der Kandidaten 
des höheren Schulamtes nad) Abfolvirung des Probejahres.. . 

19) Die Erholungspaufen zwiſchen den Lehrftunden und die Zeitdauer 
der häuslichen Arbeit der Schiller Beer Unterritsanftalten . 

20) Feier des humdertjährigen Gedächtnistages der Geburt von 

acob Grimm zur Erinnerung an die Brilder Jacob und 
Wilhelm Grimm in den höheren lUnterrihtsanftalten . . 

21) Erläuterungen zu der Ordnung der — — an 
den höheren Schulen . 

22) Beröffentlihung der Säuinagricten in den Ptogrammen der 
höheren Lehranftalten . 

23) Verwaltung der an den "höheren Rehranftaten Seflependen Bi. 
bliothefen . . 


. 24) Aufnahme neuer Zöglinge in die Anftalten zu Dropfig 


25) Vermeidung der Ueberbürdung der Schülerinnen in — J——— 
Bildungsanſtalten und höheren Mädchenſchulen . . 

26) Die Berechtigung, Entlaffungsprüfungen zu halten, ſoil vrivat 
anſtalten für die Vorbildung von Lehrerinnen nicht mehr er— 
theilt werden . 

27) Verordnungen und autliche Belaintme hurgen über das Zum 
weſen in reußen ar 

28) Abhaltung eines Kurfus zur Ausbildung von Zurnlehrerinnen 
in der Zurnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin. . 

29) are m aus der : Lrnlehrerinnen + Brlfung ‚im 


1885. 17 


Seite 


258 


IV. 30) Ort der Prüfung der Lehrer —— Taubſtummenanſtalten in der 


2 


V. 


Provinz Hannover im Jahre 1 

31) Berpflihtung der Lehrer zur Zahlung von 25%, der Gehaltsver- 
befferungsgelder an die Elementaricehrer-Witwen- und Waiſen⸗Kaſſe 

32) Erhebung des Gehaltsverbefjerungsgeldes für die Elementarlehrer- 
Witwen- und Waiſenkafſe bei Gchonung ber ——— 
gungen ber Lehrer. . 

33) Heranziehung einzelner Lehrer” zu methodologiſchen Kurjen” an 
Scäullehrer-Seminaren . 

34) Abänderung des Lehrplanes der Bortbifbungsanfilt jur Rädıihe 
Elementarlehrer in Königsberg . 


35) Zuläſſigkeit der Unterftügung der —— aus — 
bei ihren Schulleiſtungen zur Vermeidung von en bei der 
Anwendung des $. 33 Th. II Titel 12 A. 2. N. — 

36) Beſchulung nicht getaufter Kinder evangeliſcher Eltern“ — 

37) Statiſtiſche Nachrichten über den Betrieb des Unterrichtes in 
weiblichen Handarbeiten an den öffentlichen — der 
Monarchie zu Anfang Dezember 1883 . 

38) Wiederherftellung der öffentlich rechtlichen Stellung des Gutsherrn 
zur Ortsſchule in den altpreußiſchen, der weitfä iſchen Zwiſchen⸗ 
regierung unterworfen geweſenen Landestheilen der Provinz 
Sachſen durch das Patent vom 9. September 1814 . . 

39) Unzuläffigleit der gerichtlichen Verfolgung eines Schulunter 
beamten wegen Züchtigung eines Schullindes, die ihm von dem 
vorgelegten Lehrer ji ver Men ift 

40) Zuftändigkeit bei Beſchwerden über Mifipraud des Züchtigungs- 
rechtes. Befugnis des — zur Ausübung der Schulzucht 
auch außer der Schulzeit . 

41) Fortdauer ber ugehörigteit zum Schulverbande nad) dem Aus- 
tritte aus der Firde . . 

42) Konftituirung einer befonderen jusitchen Schulfozietät unter er. 
richtung einer öffentlichen jüdiſchen Schule . 
43) Anſammlung eines Baufonds zur Errichtung einer Säule — 
44) Ausſchließliche Zuſtändigleit der veranlagenden Behörde für Re- 

Namationen (Beſchwerden und Einfprüde) gegen die Heranziehung 
zu Schulbeiträgen (Abgaben und Leiftunge er Bollsſchullehrer). 
Zuſtändigkeit der Verwaltungsgerichts ehörden zur Entfcheidun 

im Bermwaltungsftreitverfahren auf la age gegen den Belchlı 

der veranlagenden Behörde, fowie bei Streitigfeiten —— 

eig ng über ihre Berpflihtung zu Abgaben und Leiftungen 

für Bollsfhulen . 

Empfehlung der Befeitigung, bzw. "Ermäßigung des Schuigeides 

bei Boltsihulen, ſowie der Äbſchaffung der Einrichtung, nad 

welcher das Schulgeld perfönliches — der Lehrer iſt 

46) Umfang der Dienſtwohnungen für Lehrer . 

47) ung der Elementarfhulftellen mit Dienftwohnungen "für 
die Lehrer . . 

48) Räumlichkeiten, weiche zu der Dienſtwohnung eines Schuliehrero 
—— dürfen ohne Zuſtimmung der die Wohnung gewährenden 

emeinde ꝛc. Fremden zur Benutzung nicht überlaſſen werben . 


45 


— 


Berleihung von Orden und Ehrenzeichen 
Perſonalchroniiii... 





Drud von 3.4. Starde in Berlin. 


259 


Gentralblatt 


für 


die gefammte Unterrichts - Verwaltung 
in Preußen. 


Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts» und 
Mepizinal» Angelegenheiten. 
M 5.u.6. Berlin, den 30. Mai, 





1885. 





I. Allgemeine VBerbältniffe. 


49) Berordnung, betreffend Die Drganifation ber Ber« 
waltung8bebörden für dad Schulweſen und der Diszi— 
plinarbebörden für die Lehrer und Die Beamten an den 
öffentliden Unterrichtsanftalten in den Fürftenthbümern 
MWalded und Pyrmont. Bom 25. März 1885.*) 


Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ıc. 
verordnen in Gemäßheit des zwiſchen Preußen und Walded-Pyrmont 
eihloffenen Vertrages vom 24. November 1877 (Gejeh- Samml. 
ür die Preußiſchen Staaten 1878 ©. 18, Fürſtlich Waldedifches 
Regierungebl. 1878 ©. 1) auf den Antrag Unfered Staatd- Mini- 
ſteriums * das Gebiet der genannten Fürſtenthümer, was folgt: 


Artikel J. 


Die Leitung und Verwaltung der Angelegenheiten der öffentlichen 
Volksſchulen, der Privatunterrichts- und Erziehungsanſtalten und 
des Privatunterrichtes wird, vorbehaltlich der Vorſchrift des Artilels II, 
dem Landesdirektor übertragen. Dem Landesdirektor wird für dieſe 
Angelegenheiten ein des Schul» und Erziehungsweſens kundiger Be: 
— eigegeben, welcher die Geſchäfte nach ſeinen Anweiſungen be— 
arbeitet. 


*) verkündet durch die Geſetz Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten 
pro 1885 Stüchs Seite 67 Nr. 9039 und duch das Fürſtlich Waldeckiſche Re 
gierungsblatt pro 1885 Nr. 10 Seite 25. Bergl. Eentralbl. pro 1869 Seite 183, 
pro 1874 Seite 678. 


1885. 18 


260 





Artikel II. 

Die Leitung und Verwaltung des böberen Schulweiend, ſowie 
derjenigen Unterricptö-Angelegenbeiten, melde nad den hinſichtlich 
des Geſchäftskreiſes der Provinzial» Schulfollegien in Preußen bes 
ftehenden Vorſchriften ſonſt noch zum Geſchäftskreiſe der legteren 
gehören, verbleibt Unjerem Provinzial-Schulfolegium zu Kaflel. 

Artifel III. 

Die Beftimmungen der Berordnung vom 18. Januar 1869, 
betreffend die Drganijation der Disziplinarbehörden in den Fürſten— 
thümern Walded und Pyrmont (Gejeg-Samml. für die Preußiichen 
Staaten 1869 ©. 209, Fürſtlich Waldeckiſches Regierungsbl. 1869 
S. 15) finden hinſichtlich der an den öffentlichen Volksſchulen an— 
geſtellten Lehrer und Beamten in demſelben Umfange Anwendung, 
wie hinſichtlich aller übrigen dem Landesdirektor untergeordneten Be— 
amten (Artifel I und Artifel III unter I a. a. D.). 


Artikel IV. 

Hinfihtlih der an den öffentlihen höheren Unterrichtsanftalten 
angeftellten, Unjerem Provinzial-Schulfollegium zu Kaffel unterge: 
ordnneten Lehrer und Beamten verbleibt ed bei den Vorfchriften der 
Verordnung vom 2. November 1874, betreffend die Drganifation der 
Disziplinarbehörden für die Lehrer und die Beamten an den öffent- 
lichen Unterrichtsanftalten in den Fürftentbümern Walde und Pyrmont 
(Gejeg-Samml. für die Preußiihen Staaten 1874 ©. 353, Fürft- 
lich Waldeckiſches Regierungsbl. 1874, S. 47). 

Artikel V, 

Diefe Verordnung tritt mit dem 1. April 1885 in Kraft. 

Urfkundlid unter Unjerer Höcdhfteigenhändigen Unterſchrift und 
beigedrudtem Königlihen Snfiegel. 

Gegeben Berlin, den 25. März; 1885. 

(L. S. Wilhelm. 
Fürſt v. Bismard. v. Puttlamer Maybad. Luciuß, 
Friedberg. v. Boettiher v. Goßler. v. Scholz. 
Graf v. Hapfeldt. Bronfartv. Schellendorff. 


50) Allerbödfter Erlak vom 3. September 1884, be— 
treffend die Ueberweiſung der gewerbliden und kunſt— 
gewerblidhen Fachſchulen x. an den Minifter für Handel 
und Gemwerbe.*) 
(Eentralbfl. pro 1879 Seite 225 Nr. 22.) 
Auf den Bericht ded Staatdminifteriumd vom 31. Auguft d. J. 
genehbmige Ich die Ueberweilung der gewerblichen und Eunftgewerb- 


*) verkündet durch die Geleb-Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten 
pro 1885 Stüd 11 Seite 95 Nr. 9042. 


261 





lien Fachſchulen und Zeihenihulen, der Pflege ded Kunftgemerbeß, 
einschließlich der Verwaltung der Porzellanmanufaktur, ſowie des 
Fortbildungdichulmeiend an den Minifter für Handel und Gewerbe, 

Diejer Erlaß ift durch die Geſetz Sammlung befannt zu machen. 
Mit der Ausführung deöfelben find die Minijter für Handel und 
Gewerbe und der geiftlihen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegen- 
beiten beauftragt. 

Rerlin, den 3. September 1884. 


Wilhelm. 

v. Biömard. v. Puttlamer Zugleich für den Minifter der 
geiftlihen ıc. Angelegenbeiten: Maybach. Lucius Zugleich für 
den Finanz-Minifter: Kriedberg. v. Boettider. 

Graf v. Hapfeldt. Bronſart v. Schellendorff. 


An das Staats. Minifterim. 


51) Etaatdaudgaben für öffentliben Unterridt, Kunft 
und Wiſſenſchaft. 
(Eentrbl. pro 1884 Geite 274 Nr. 30.) 


Nachdem durch dad in der Gejepgiammlung für 1885 Stüd 10 
Seite 69 Nr. 9040 verfündete Gejeg vom 30. März 1885 der 
Staatöhaudhaltdetat für das Jahr vom 1. April 1885/86 feitgeftellt 
worden ift, werden die im demielben nachgewieſenen Ausgaben für 
öffentlihen Unterriht, Kunft und Wiſſenſchaft nady dem Etat für 
das Sn der geiftlichen ıc. Angelegenheiten nachſtehend an— 
gegeben: 


3 | Mr k Mörlı 
a | Ausgabe. 1885/86. 
s 5 Marl. BE. 


| A. Dauernde Ausgaben. 
109, Minifterium. 
(Die Ausgaben bleiben hier unerwähnt.) 

112. || Evangeliihe und katholiſche Kon— 
| fiftorien. 

(Die Befoldungen der jchultundigen Mitglieder der 
Provinzial-Konfiftorien in der Brovinz Hannover find in 
dem Etat des Minifteriums nicht getrennt von den Ber] 


foldungen der anderen Mitglieder diefer Konfiftorien aufe 
geführt und bleiben deshalb hier unerwähnt.) | 
18° 























3 — 
A Ausgabe. —— 
—— Mart. Pf. 
117. Provinzial-Schulkollegien. 
Beſoldungen: 
1. | Dirigent des Provinzial⸗Schulkollegiums in Ber 
lin, Direktor des Provinzial-Schulfollegiumd 
in Hannover im Nebenamte, 30 Provinzial 
Schulräthe, 1 Provinzial-Schultatb i im Neben» 
| amte, 6 Verwaltungeräthe und Zuftiziarien, 
| 5 Zuftigiarien im Nebenamte . . 213 900.— 
ı 2. | Seftetäre, DEN Ranliften Ran 
| leidiener . . 129 870.— 
Summe Titel 1 amd 2 343 770.— 
3. du — sgeld⸗ Bufhüffen für die Beam— 
e — 48 924.— 
———— Tilel 3 Für ſich 
Andere perſönliche Ausgaben. 
4. Zur Remunerirung von Hilfsarbeitern . 23 364.— 
5. | Zu außerordentlihen Remunerationen und Unter» 
— für REN, — und Unter⸗ 
amie . . } 4 110.— 
Summe Titel 4 und 5 27 474,— 
Sächliche Audgaben. 
. | Miethe für Geſchäftslokale und zu Bureaubedürf- 
niffen (Schreib» und Padmaterialien, Drud- 
ſachen, Feuerung, Beleuchtung, Bibliothek, 
Ütenfilien, Porto und fonftige Srachtgebüb: 
ren ei dienftlihe Sendungen, ver der 
' Alten ac) . eo 40 030.— 
.Zu Diäten und Fuhrkoſten 73 000.— 
| Summe Titel 6 und 113 030.— 
| Summe Kapitel 117 533 198.— 
Prüfungs: Kommilitonen. 
118. 1. Zur Remunerirung der Mitglieder der wilfen- 


ſchaftl. Prüfungs-Kommiſſionen, einſchließlich 


263 














* | | Betrag 
2 |! Audgabe. —— 
Marl. Bf. 
(118.) 17 945 Mark aus den eigenen Einnahmen an 
Prüfungdgebühren . . 58 745.— 
2. Zur Beftreitung der Ausgaben der Kommiſſio⸗ 
| nen für die wiſſenſchaftliche Staatöprüfung der 
Theologen und der theologiſchen Prüfungs⸗ 
———— in Halle und Kiel .. 12 010.— 
3. | Zur Remunerirung der Mitglieder und Beamten 
der Kommiffionen für die Prüfung der Lehrer 
an Mittelſchulen und der Rektoren, der Leh—⸗ 
| rerinnen und der Schulvorfteberinnen, der Leh⸗ 
| rer und Vorſteher an Taubftummenanftal-| 
| ten, der Zeichenlehrerinnen für mebrflaffige 
| Volfd-und Mittelfchulen, der TZurnlebrer und der) 
Zurnlehrerinnen, ſowie zu fählichen Ausgaben! 18 005.— 
| Summe Kapitel 118 | 88 760.— 
| | 
119. | Univerjitäten. | 
1. Zuſchuß für bie Univerfität in Königsber 165 239.— 
ar, 2 Berlin... | 1720555.— 
| 8 . . = . . Greifswald. a 164 894.— 
4 . = : « Breslau 753 091.— 
' 5. ⸗ e ⸗ ⸗ ⸗ Halle 545 915.— 
| 6. = s = e *⸗ Kiel a er Au 523 830.— 
| 7. ⸗ s ⸗ s s Göttingen R 326 228.— 
8 Per . . er 495 263.— 
9, . . . e Bon 796 754.— 
10. « « = tbeologiihe und pbilofophifche 
| Akademie in Münfter . 129 303.— 
111. « = dad yceum Hofianum in Braundberg 15 728.— 
Summe Titel 1 bis 11 | 6236 800.— 
12. /Dispofitionsfondd zu außerordentlihen ſäch— 
lichen A — fuͤr die Univerſitäten, die Aka— 
demie in Münſter u. dad Lyceum in Braunsberg 60 000.— 
13. Zur Berbefjerung der Befoldungen der Kehrer 
an ſämmtlichen Univerfitäten, an der Afademie 
| in Münfter und an dem Lyceum in Braund- 
| berg, jomie zur ————— — * 
| ter Dozenten . — 110 000.— 


264 





Ausgabe. 


| 


Titel. 


E 
| 


Kapitel. 





! J 
(119. ) 14. | Zu Stipendien für Privatdozenten und andere 
jüngere, für die Univerfitätslaufbahn voraus- 
fihtlid geeignete Gelehrte bi6 zu dem Ge— 
jammtbetrage von höchſtens 6000 Marf für 
den einzelnen Empfänger 
25 | Dispofitiondfonds zur Berufung von Nachfolgern 
für unerwartet außer Thätigkeit tretende und zur 
| Beihaffung von Vertretern für zeitweije beur- 
laubte oder aus jonftigen Gründen an der Aus: 
übung ibrer amtlichen Dbliegenheiten behin- 
derte Univerfitätölebrer . 
16. Zu Stipendien und Unterftügungen für wůr⸗ 
dige und bedürftige Studirende 


Summe Kapitel 119 


120. Höhere Lebranftalten. 


1. Zahlungen vermöge rechtlicher Verpflichtung an 
nadhbenannte Anftalten und Fonds. 


' 1 Regierungdbezirt Königeberg: Gymnaſium 
4 zu Braundberg. 

Regierungsbezirk Gumbinnen: Friedrichs— 

ymnaſium zu Gumbinnen. 

Reſidenzſtadt Berlin: Berliniſches Gymnaſium 

zum grauen Kloſter, Friedrich-Werderſches 
Gymnaſium, Köllniſches Gymnaſium, Joa— 
chimsthalſches Gymnaſium. 

Regierungsbezirk Potsdam: Ritterakademie 
zu Brandenburg. 

Regierungsbezirk Frankfurt: Gymnaſien zu 
Guben, Sorau, Kottbus, Landsberg a. d. —* 
Küftrin, Real: Progumnafium zu Lübben. 

kr er Stralfund: Pädagegium au 
Putbus. 

Regierungdbezirt Bromberg: Gymnafium zu 
Bromberg. 

Regierungdbezirf Breslau: Katholiiher Haupt- 
Ihulfonds in Schleſien. 





69 366.38 


6 548 166.38 





Kapitel. 


(120.) 


Titel. 








265 





Ausgabe. 





Regierungäbezirf Liegnig: Gymnafium r 
Görlip. 

Regierungäbezirt Magdeburg: Domgymna- 
fien zu Magdeburg und Halberftadt, Gym— 
nafium zu Quedlinburg. 

Regierungsbezirk Merieburg: Domgymna— 
ſium zu Merſeburg, Gymnaſien zu Witten! 
berg, Torgau, Domgymnaſium zu Naum— 
burg, Stiftsgymnaſium zu Zeitz, Landes— 
ſchule zu Pforta, Kloſterſchule zu Roßleben. 

Regierungsbezirk Erfurt: Gymnaſium zu 
Schleuſingen. 

Regierungsbezirk Schleswig: Gymnaſien zu 
Rendsburg, Hadersleben, Huſum. 

Landdroſteibezirke Hannover-Hildesheim: 
Gymnaſium Joſephinum nebſt Real-Pro- 
gymnafium zu Hildesheim. 

Landdroſteibezirke Lüneburg-Stade: Gym— 
naſium zu Celle. 

Landdroſteibezirke Ddnabrüd-Aurib: Gym— 
naſium Carolinum zu Osnabrück, Ulrichs— 
Gymnaſium zu Norden, Gymnafium nebſt 
Realgumnafium zu Leer. 

Regierungsbezirk Münfter: Gymnafium zu 
Burgfteinfurt. 

Regierungsbezirt Minden: Gymnaſien zu Biele- 
feld, Herford, Studienfondd zu Paderborn. 

Regierungsbezirk Arndberg: Gymnafium zu 


Hamm. 

Renierungdbezirf Kaffel: Gymnafien zu Kaffel, 
Hanau, Herdfeld. 

Re — ezirk Koblenz: Gymnafium zu 

etzlar. 

Regierungsbezirk Düſſeldorf: Gymnaſien zu 
Eſſen, —— Mörs, Bergiſcher Schul» 
fonds. 

Regierungsbezirk Köln: Gymnafium zu Mün— 
ftereifel. 

Regierungdbezirt Trier: Progpmnafium zu 
St. Wendel.. een 

Summe Tit.1 für ſich 











221 157.51 


Kapitel. 
Titel. 





(120.)| 2. 





| 








266 





Audgabe. 





Zuſchüſſe für die vom Staate zu unterhaltenden 
A 


nftalten. 


Regierungsbezirk Königsberg: Gymnafium zu 
Allenftein, Friedrichs-Kollegium und Wil: 
helms⸗Gymnaſium zu Königsberg, Gymna⸗ 
fien zu Raftenburg, Braunsberg, Hohenftein, 
Nöffel Bartenftein, Webhlau 

Regierungsbezirk Gumbinnen: Friedrichs— 

ymnaſium zu Gumbinnen, Gymnaſium 
zu Lyck, Gymnaſium nebſt Realgymnaſium 
zu Inſterburg, Gymnaſium zu Tilſit, Real— 
gymnaſium zu Tilſit. 

Regierungsbezirk Danzig: Gymnaſien zu Dan⸗ 
zig, Elbing, Neuftadt, Marienburg, Frie— 
drih8-Gymnafium zu Pr. Stargardt. 

Regierungdbezirt Marienwerder: Gymnaſien 
zu Marienwerder, Kulm, Konig, Deutid- 
Krone, Stradburg, Graudenz, Gymnafium 
nebft Realgymnaſium zu Thorn, Progym- 
— zu Schwetz, Real-Progymnafium zu 

ulm. 

Refidenzftadt Berlin: Sriedrich » Wilhelms: 
Gymnafium nebft Realgymnafium und Eli» 
ſabethſchule, Franzöfiihes Gymnafium, Wil- 
belmd-Gymnafium, Zuijen-Gymnafium. 

Regierungsbezirk Potödam: Kaijerin Augufta- 
Gymnafium zu Charlottenburg. 

Regierungsbezirk Frankfurt: Friedrichs-Gym— 
naſium zu Frankfurt a. d. O. 

Regierungsbezirk Stettin: König Wilhelmd- 
Gymnaſium zu Stettin, Gymnafien zu 
Stargard und Pprip. 

Regierungsbezirk Köslin: Gpmnafien zu Kös— 
lin, Neuftettin, Gymnaſium nebjt Real- 
gumnafium zu Kolberg. 

Regierungsbezirf Straljund: Pädagogium zu 
Putbus. 

Regierungäbezirt Poſen: Sriedrih-Wilhelmö- 
Gumnafium und Marien-Gymnafium zu 


—— — —— ———— — — —— 


267 





Ausgabe. 








Poſen, Gymnaſien zu Liſſa, Oſtrowo, Kro— 
tofhin, Mejerig, Schrimm, Rogaſen, Real- 
gumnafien zu Frauftadt und Rawitſch. 

Regierungdbezirt Bromberg: Gymnafien zu 
Bromberg, Snowrazlam, Gneſen, Schneide: 
mübl, Wongromig, Nakel, Progumnafium 
zu ZTremefjen. | 

Regierungdbezirf Breslau: Neues Gymnafium 
zu Breslau, Mattbiad-Gymnafium zu Bred« 
lau, Gpmnafien zu Brieg, Glag, Wilbelmö- 
ſchule (Realgumnafium) zu Reichenbach. 

Regierungdbezirk Liegnitz: Evangeliiched Gym⸗ 
nafium zu Groß-Glogau, Katholiſches Gym⸗ 
nafium zu Groß-Glogau, Gymnaſien zu 
Hirihberg, Sagan. | 

Regierungöbezirt Oppeln: Gpmnafien zu Op⸗ 
yeln, Ratibor, Leobſchütz, Neiße, Gleiwig, 
Groß⸗Streblitz, Pleß, Königshütte. 

Regierungsbezirk Magdeburg: Domgymnaſien 
zu Magdeburg und Halberftadt, Gpmnafien 
zu Salzwedel, Quedlinburg. | 

Regierungsbezirk Merieburg: Gymnafium zu 
Eisleben, Stifts-Gymnaſium zu Zeig. | 

Regierungdbezirt Erfurt: Gymnaſien zu Er⸗ 
furt, Heiligenftadt, Schleufingen, Realgym⸗ 
naſium zu Erfurt. 

Regierungsbezirk Schleswig: Gymnaſium zu 
Altona, Gymnaſium nebſt Realgymnaſium 
in Rendsburg, Gymnaſien zu Gtüditadt, 

eldorf, Plön, Kiel, Gymnaſium nebſt 
Realgymnaſium zu Flensburg, Gymnaſien 
nebit Real⸗Progymnaſien zu Schleswig, 
Hadersleben, Huſum, Real⸗Progymnaſium 
zu Sonderburg. 

Lauddroſteibezirke Hannover-Hildesheim: 
Kaiſer Wilbelmd-Gymnafium zu Hannover, 
Gpmnafium Andreanum zu Hildesbeim, 
Realgumnaftium dafelbft, Gpmnafium zu 
Klaudtbal, Real-Progumnafium nebit Pro- 
gumnafium zu Nienburg, Real-Progymna⸗ 

















z Betrag 
3 |E Ausgabe. —— 
u Wart Bf. 
(120) fium nebft Progymnafium zu Duderſtadt, 
Gymnaſium nebſt Realgymnaſium zu Göt— 





tingen, Höhere Unterrichts-Anſtalt zu Linden. 
Landdroſteibezirke Lüneburg-Stade: Gym— 
nafium zu Celle, Gymnaſium nebſt Real— 
Progymnaſium zu Stade, Dom-Gymnafium, 
| | » en Real:Progymnafium zu Diterns 
| orf. 
'  Landprofteibezirfe Dönabrüd-Aurih: Gym—⸗ 
nafium zu Aurih, Wilhelmd-Gymnafium 
| nebft Real-Progpumnafium zu Emden, Gym- 
| nafium Georgianum zu Lingen, Gymnafium 
| zu Meppen; Gymnaſium Karolinum zu D8- 
nabrüd, Realgumnafium nebft Gymnaſium 
zu Leer, Ulrichs-Gymnaſium zu Norden, 
| Gymnaſium zu Wilhelmshaven. 
Regierungsbezirt Münfter: Gymnaſium zu 
| Münfter, Gymnaſium nebit Realgumnafium 
iR Burgiteinfurt, Gymnaſien zu Koeöfeld,| 
arenderf. 
Regierungdbezirf Minden: Gymnafium Theo- 
dorianum zu Paderborn. | 
Negierungsbezirf Arndberg: Gymnafium zu‘ 
Arnöberg, Gymnafium nebft Real-Progym⸗ 
nafium zu Hamm. | 
Regierungsbezirk Kafjel: Gymnaſien zu Kaſſel, 
Marburg, Fulda, Hanau, Rinteln, Gym— 
— nebſt Real-Progymnafium zu Hers⸗ 
eld. 
Regierungsbezirk Wiesbaden: Gelebrted Gym— 
naſium und Realgymnaſium zu Wiesbaden, 
Gymnaſien zu Hadamar, Weilburg, Dillen— 
burg, Real: Progymnafium zu Biedenkopf. 
Regierungdbezirf Koblenz: Gymnaſien zu 
Koblenz, Weplar, Kreuznach, Gymnaſium 








| 
| 





nebft Real-Proapmnafium zu Neumied. 
Regierungsbezirk Düſſeldorf: Gymnaſien zu 
Düſſeldorf, Kleve, Emmerich, Neuß, Duis— 
burg. 
Regierungsbezirk Köln: Friedrih-Wilhelmd- 





® 
& 


(120.) 


269 








Betrag 

für 1. April 
1885/86. 
Marl. Bf. 


Ausgabe. 


Tltel. 


| Gymnafium zu Köln, Gymnafien zu Bonn, 
Münſtereifel. 

Regierungsbezirk Trier: Gymnaſien zu Trier, 
| Saarbrüden, Progymnaſium zu St.Wenbel. 
'  Regierungdbezirf Sigmaringen: Gymnafium 
| zu Sigmaringen . » 2 2 2 318383 655.25 
| Summe Tit. 2 für fi 

(Das neue Gymnaſium zu Breslau wird DOftern 

1885 eröffnet. Das Gymnaſium Andreanum nebft Real» 
gymnaſium zu Hildesheim wird in zwei getrennte An» 
— zerlegt; eine Erhöhung des Staatszuſchufſes tritt 
hierdurch nicht ein. Auf den Staat werden übernommen: 
die Gymnaſien zu Allenftein, Boris, Duisburg, das 
| Realgumnaftum zu Erfurt, das Gnmnafium nebſt Real-) 
Progymnafium zu Neuwied, die Real-PBrogymmnafien zu, 
| Kulm und Dtterndorf). | 


3. Zuſchuſſe für die vom Staate und von Ande— 








ren gemeinſchaftlich zu unterbaltenden An— 

| ftalten. | 
|  Regierungdbezirf Frankfurt: Gymnafium zu! 
üftrin. | 
Regierungdbezirt Breslau: Gymnafium zu 
Oels. | 


Negierungdbezirt Merfeburg: Dom-Gymnas 
fium zu Merfeburg. 

Negterungdbezirt Minden: Gymnaſium nebft 
Realgymnaſium zu Bielefeld. 

— Düſſeldorf: Gymnaſium zu 








en. 
Regierungsbezirk Aachen: Gymnaſium zu 
YAahen . . . . ‚ : 63 546.06 


Summe Zit. 3 für fid | 
4. Zuſchüſſe für die von Anderen zu unterhal⸗ 
tenden, aber vom Staate zu unterſtützenden 
Anſtalten. | 


Regierungäbezirt Königöberg: Realgymna—⸗ 
fum auf der Burg zu Königdberg, Gym- 





Kapitel. 


(120.) 


Titel. 





270 





Außdgabe. | 


nafium zu Memel, Real-Progyumnafium zu 
Pillau, NRealgymnafium zu Ofterode. 

Regierungdbezirk Danzig: Realgymnafium zu 
Elbing, Real: Progymnafium zu Dirſchau. 

Regierungäbezirt Marienwerder: Progpmna- 
Ben zu Neumark, Löbau i. W. Pr. 

Regierungsbezirk Potsdam : Viktoria-Gymna— 
ftum zu Potsdam, Gymnafium zu Bran- 
denburg, Gymnafium nebit Realgumnafium 
I Prenzlau, Gymnaſien zu Neu-Ruppin, 

ittitod, Kreienwalde, Spandau, Realgym⸗ 
nafien zu Perleberg, Brandenburg, Pots- 
dam, Real» Progumnafien zu Wriezen, 
Luckenwalde. 

Regierungsbezirk Frankfurt: Gymnaſium nebſt 
Real-Progymnaſium zu Guben, Gymnafien 
zu Luckau, Sorau, Königsberg N. M., 
Gymnaſium nebſt Real-Progymnaſium zu 
Kottbus, Gymnaſium nebſt Realgymnafium 
In Landöberg a. d. W., Pädagogium und 

aiſenhaus zu Züllihau, Neal-Progumnas 
ſium zu Lübben. 

Regierungäbezirt Stettin: Gymnaſien zu 
Anklam, Treptow a.d.R., Demmin, Grei« 
fenberg, Real-Proaumnafium zu Wollin. 

Regierungdbezirt Kößlin: Gymnafium zu 
Dramburg, Progpmnafien zu Lauenburg, 
Schlawe. 

Regierungsbezirk Stralſund: Real-Progym⸗ 
naſium zu Wolgaſt. 

Regierungsbezirk Poſen: Progymnaſium zu 
Kempen. 

Regierungsbezirk Bromberg: Realgymnafium 
zu Bromberg. | 

Regierungsbezirk Breslau: FriedrichsGym— 
naſium zu Breslau, Gymnaſien zu Wal⸗ 
denburg, Schweidnitz. 

Regierungsbezirk Liegnip: Gymnaſium zu, 
Jauer, Realgymnaſium zu Landeshut. 

Regierungsbezirk Oppeln: Gymnaſien zu 














271 


Ausgabe. 





Beutben i. O. ©., Kreuzburg, Kattomip, 
Realgumnafien ga Tarnowitz, Neiße. 
Regierungsbezirk Magdeburg: Gymnaſien zu 
tendal, Seehauſen, Burg, Realgymnaſium 
zu Halberſtadt. 

Regierungsbezirk Merſeburg: Gymnaſien zu 
Wittenberg, Torgau, Sangerhauſen, La— 
teiniſche Hauptſchule der Francke'ſchen Stif- 
tungen zu Halle a. d. S., Realgymnaſium 
der Francke'ſchen Stiftungen zu Halle a. d. S. 

Regierungdbezirf Erfurt: Gymnaſium nebft 

ealsProgumnafium zu Müblhaufen. 

Regierungsbezirk Schleswig: Real-Progym- 
naſium zu Segeberg, Realſchule zu Neu— 
münſter. 

Landdroſteibezirle Hannover-Hildesheim: 
Gymnaſium nebſt Real-Progymnaſium zu 
Hameln, Realgymnaſium zu Oſterode, Real- 
Progpmnafien zu Einbed, Northeim, Pro: 
gumnafium nebit Real» Progymnafium zu 
Münden. 

Landdrofteibezirfe Lüneburg » Stade: Gym— 
nafium sem mebft Realgymnafium 
u Lüneburg, NRealgumnafium zu Harburg, 
ei zu Geejtemünde, Real-Pro- 
gumnafium zu Uelzen. 

Landdrofteibezirfe Dönabrüd-Aurih: Raths- 
gumnafium zu Odnabrüd, Realgymnafium 
zu Odnabrüd und Duafenbrüd, Real-Pro- 
gymnafium zu Papenburg. 

Regierungdbezirt Münfter: Gymnaſien zu 

edlinghaufen, Rheine, Real-Progymna- 
fium zu Bocholt, Progpmnafium zu Dorften. 

Regierungsbezirk Minden: Gymnaſium nebft 
Realgumnafium zu Minden, Gymnafien zu 
Herford, Hörter, Warburg, Progymnaſium 
zu Nietberg. 

Regierungsbezirk Arndberg: Gymnafien zu 
Soeft, Brilon, Attendorn, Bohum, Real« 
gumnafium nebft Gymnafium zu Hagen, 








272 


fü . a „Ye 
a gi. 








| 
| 
| 
| 


Ausgabe. 4 
| 


Realgumnafien zu Lippftadt, Siegen, Iſer— 
Iohn, Real-Proaymnafium zu Schwelm. 
Regierungsbezirk Kaffel: Nealgumnafium zu 

Kafjel, Realihule zu Eſchwege, Real-Pros' 
gpmnafien zu Marburg, Fulda, Schmal- 
falden, Hofgeismar, Realichule zu Roten: 
burg, frühere Realihule zu Karlöbafen. | 
Regierungsbezirt Wiesbaden: Kaiſer Wil— 
helms⸗Gymnaſium zu Montabaur, Reale 
ſchule zu Homburg, Real: Progomnafien zu 
Biebrich-Mosbach, Yimburg, Geiſenheim, 
Ems, Diez, Oberlabnitein. 
Regierungsbezirk Koblenz: Progymnafien zu 
de Trarbach, Andernah und Sobern ⸗ 








— rk Düſſeldorf: Gymnafium zu 
Elberfeid, lee fe nebit Real-Progym- 
nafium zu Weſel, Gymnaſien zu Mörs, 
Kempen, Gymnafium nebit Heal Pro- 
gymnaſium zu Münden-Gladbad, Real: 
gumnafium zu Rubrort. 

Regierungöbezirf Köln: Marzellen: Gymna- 
ei Apottel Gymnaſium, Kailer Wil: 
beimd-Gymnafium zu Köln. | 

Regierungsbezirf Trier: Realgyumnafium zu 
Zrier, Progymnafium zu Prüm, #Reals 
Progpmnafium zu Saarlouie. | 

Regierungdbezirf Aahen: Gymnaſium zu Dir 
ren, Progymnaſien zu Jülich, UST 
Real: Progumnafium zu Eupen. 

Regierungdbezirt Siamaringen: Real: — 
gomnaſium zu Hechingen —— 

Summe Tit. 4 für ſich 
Summe Titel 1 bis 4 


| 


5. | Zur Erfüllung ded Normal-Etats vom 20. April 


1872 (Staatö- Anzeiger für 1872 Nr. 156) 
bei den Gymnafien und Realgumnafien, zu Bes 
joldungsverbefjerungen für die techniſchen, 


955 605.67 


gi: 433 964.49 





Hilfs- und Elementar-Lehrer an dieſen An: 
ftalten und für die Dirigenten und Lehrer an 
| allen übrigen höheren Unterridhtäanftalten 
| fämmtlicher Landesiheile, ſowie zu Beihilfen 





zu Wobnungsgeld-Zufhülfen an die Dirigenten 

und Lehrer der nicht ausichließlih vom Staate 

unterhaltenen höheren Unterridtdanftalten . 

6. | Dispofitiondfonds zu fonftigen Ausgaben für 

dad höhere Unterrihtöweien . - . . .» 

ba. Zur Dedung von Einnahme-Ausfällen bei den 

unter Tit. 2 und 3 aufgeführten Unterrichts» 

anſtaltenn. Fear far 08 

6 b. Diöpofitiondfonde zur Dedung der durd die 

Einführung der revidirten Lehrpläne an hö— 

beren Unterrichtöanftalten entftehenden Mehr: 

bedürfniffe - EEE 

7. Zu unvorbergefebenen und zu außerordentlichen 

| baulihen Bedürfnifien der ftaatlidhen höheren 

Unterrichtdanftalten a ee 

g. Zu Stipendien und Unterftügungen für wür— 

dige und bedürftige Schüler von Gymna- 

fien und Realgpgmnafien - 2...» 

9. Zu Zufhüfjen zur Unterhaltung höherer Mäd- 

chenſchulennnn. 8 

10. Zu Unterftägungen für Lehrer an höheren Un— 

terrichtsanſtaltee. 2 en. 

Summe Kapitel 120 
121. Elementar-Unterrichtsweſen. 


Schullehrer⸗ und Lehrerinnen⸗Seminare. 


Regierungsbezirk Königsberg: Schullehrer-⸗Se⸗ 
minare in Braunsberg, Waldau, Pr. Eylau, 
Ortelsburg, Ofterode. 

Regierungsbezirk Gumbinnen: Schullehrer-⸗Se⸗ 
minare in Angerburg, Karalene, Ragnit. 
Regierungsbezirk Danzig: Schullehrer-Semi⸗ 

nare in Marienburg, Berent. 


2377. - 
24 000.— 


26 000.— 


18 380.— 
30 000.— 


22 397.10 
100 000.— 


30 000.— 
4 712 118.59 





274 





2 |: Ausgabe. Nahe 
u A | Marl. Bf. 


(121.) Regierungsbezirk Marienwerder: Schullehrer- 
Seminare in Graudenz, Pr. Friedland, Löbau, 
Tuchel. 

Reſidenzſtadt Berlin: Seminar für Stadtſchulen 
und mit der Auguſtaſchule verbundenes Leh—⸗ 
rerinnen-Seminar. 

Regierungsbezirk Potsdam: Schullehrer-Semi- 
nare in Köpenid, Dranienburg, Kyritz, Neu 
Ruppin. 

Regierungsbezirk Frankfurt a.D.: Schullehrer⸗ 
Seminare in Neuzelle, Alt-Döbern, Droſſen, 
Königsberg N. M. 

Regierungsbezirk Stettin: Schullehrer-Semi— 
nare in Pölitz, Kammin, Pyritz. 

Regierungsbezirk Köslin: Schullehrer-Seminare 
in Köslin, Bütow, Dramburg. | 

Regierungdbezirt Stralfund: Scullehrer-Se- 
minar in an 

Regierungsbezirk Pojen: Schullehrer-Seminare, 
in Rawitih, Paradies, Koſchmin, Luiſen⸗ 

ſtiftung nebſt Lehrerinnen-Seminar in Poſen. 

Regierungsbezirk Bromberg: Schullehrer-Se— 
minare in Bromberg, Exin. 

Regierungsbezirk Breslau: Schullehrer-Semi— 
nare in Breslau, Münſterberg, Steinau, Has 
belſchwerdt, Oels. 

Regierungsbezirk Liegnitz: Schullehrer-Semi⸗ 
nare in Bunzlau, Liebenthal, Reichenbach, 
Sagan, Liegnitz. 

Regierungsbezirk Oppeln: Schullehrer ⸗Seminare 
in Ober-Glogau, Peiskretſcham, Kreuzburg, 
di Roſenberg, Ziegenhald, Oppeln, 

ülz. 

Regierungsbezirk Magdeburg: Schullehrer⸗Se⸗ 
minare in Barby, Halberttadt, Dfterburg. 
Regierungäbezirt Merjeburg: Schullehrer-Se- 
minare in Weißenfeld, Eiöleben, Elfterwerda, 
Delitzſch, Lehrerinnen-Seminar in Droybig. 
Regierungdbezirt Erfurt: Scullehrer- Semt=, 

nare in Erfurt, Heiligenitadt. 








275 











Audgabe. 





Kapitel. 


(121.) Regierungdbezirf Schleswig: Säullehrer-Semi-. 
| nare in Segeberg, Tondern, Hadersleben, 
&dernförde, Ueterſen, Lehrerinnen-Seminar 
in Auguſtenburg. | 
| Landdrofteibezirfle Hannover und Hildesheim: 
Scullehrer-Seminare in Hannover, Hildes— 
beim, Alfeld, Wunftorf. 
Landdrofteibezirfe Lüneburg und Stade: Schul» 
lehrer-Seminare in Lüneburg, Stade, Ber- 
den, Bederkeſa. | 
Landdroſteibezirke Odnabrüd und Aurich: Schul⸗ 
lehrer- Seminare in Ddnabrüd, Aurich. 
Regierungdbezirt Münfter: Schullehrer-Semi- 
nar in Warendorf, Lehrerinnen-Seminar in! 
Münfter. 
Regierungdbezirt Minden: Schullehrer-Semi-| 
nare in Peteröhagen, Büren, Lehrerinnen⸗ 
| Seminar in Paderborn. 
Regierungsbezirk Arnöberg: Schullehrer-Semi- 
| nare in Soeſt, Hilchenbach, Rüthen. 
' [Regierungsbezirk Kafjel: Schullehrer-Seminare 
in Homberg, Schlüdtern, Fulda. 








Regierungäbezirf Wiesbaden: Schullehrer » Se- 
minare in Montabaur, Ufingen, Dillenburg. 

Regierungäbezirt Koblenz: Schullehrer » Semi» 
nare in Boppard, Neuwied, Münftermaifeld. 

Regierungsbezirt Düffeldorf: Schullehrer » Se« 
minare in Mär, Kempen, Mettmann, Elten, 
Rheydt, Odenkirchen, Kehrerinnen-Seminar in 
Kanten. 

Regierungdbezirt Köln: Schullehrer-Seminare 
in Brühl, Siegburg. 

Regierungdbezirk Trier: Schullehrer-Seminare 
in Ottweiler, Wittlih, Prüm, Lehrerinnen 
Seminar in Saarburg. 

Regierungdbezirt Aachen: Scullehrer » Semi- 
nare in Linnich, Kornelimünfter. 


1. Befoldungen der Direktoren, Lehrer und Leh— 
rerinnen, Beamten und Unterbeamten . . | 2090 013.24 


1885. 19 


276 





Ausgabe. 


* 
Be 
— 
2 
1 
= 








| 


(121.), 2. Zu Wohnungägeld-Zufhüffen für die Direktoren, 
Lehrer und Beamten. - . 2 2 20. 
3. Zur Remunerirung von Hilfälehrern, Kafjen- 
Nendanten, Anftaltsärzten, Schuldienern und 
fonftigem Hilföperfonale, jowie zu Remunera- 
tionen für den Unterricht in weiblichen Hanbd- 
A EEE TEN E 
.. Zur Beftreitung der Koften der Defonomie, zu 
' Medifamenten und zu Unterftügungen in den 
mit SInternatdeinrichtung verbundenen Semi— 
BEN 2 Wr ee en 
.3u Unterftügungen, zu Medilamenten und zur 
' Krankenpflege für die im Gprternate befind- 
lichen Semmariften . . 2. 20.0. 
Zur Unterhaltung der Gebäude und Gärten . 
Zu Unterrihtömitteln ee ae 
. ‚Zur Unterhaltung und Ergänzung der Uten- 
| 
| 
| 
| 





Wa 





a 


om 


filien, zur Heizung und Beleuchtung, Miethe 
für Anftaltölofale und zu jonftigen ſächlichen 
Ausgaben, einſchließlich eined Zuſchuſſes von 
6000 Mark für eine Bildungsanſtalt für 
jüdijche Elementarlehrer im Regierungsbezirke 
Müniter ae a Fa rn Fe 
Summe Titel 1 bis 8 
Präparanden-Anftalten. 


Regierungsbezirk Königäberg: in Friedrichshoff. 
Re ierungsbezirk Gumbinnen: in Pillfallen, 
Öpen. 
Regierungsbezirk Danzig: in Pr. Stargardt. 
| Regierungsbezirk Marienmwerder: in Rebden. 
Regierungsbezirk Stettin: in Plathe, Mafjom. 
‚Regierungsbezirk Köslin: in Rummeldburg. 
————— Stralſund: in Grimmen. 
— Poſen: in Meſeritz, Liſſa, Ro— 
gaſen. 
———— — Bromberg: in Czarnikau. 
Regierungsbezirk Breslau: in Landeck, Schweid⸗ 
nitgz. 


117 168.— 


103 516.94 


1301 405.08 


490 000.— 
191 728.27 
101 216.— 


462 727.07 


4 857 774.60 


277 





a 
Ausgabe. fd „ri 


Titel. 


Rapitel. 


en pf. 








(121.)' Regierungäbezirk Liegnig: in Schmiedeberg. 

Regierungdbezirf Oppeln: in Rofenberg, Ziegen: 
bald, Oppeln, Zül;. 

Regierungdbezirf Magdeburg: in Quedlinburg. 

Regierungsbezirf Erfurt: in Heiligenftadt, Wan⸗ 
dersleben. 

Regierungsbezirk Schleswig: in Barmſtedt, 
Apenrade. 

Landdroſteibezirk Hannover: in Diepholz. 

Landdroſteibezirke Osnabrück und Aurich: in 
Aurich, Melle. 

Regierungsbezirk Arnsberg: in Laasphe. 

Regierungsbezirk Kaſſel: in Frißzlar. 

Regierungsbezirk Wiesbaden: in Herborn. 

Regierungsbezirk Koblenz: in Simmern. 


9. Beſoldungen der Vorſteher und Lehrer. . . 120 600.— 
10. | Zu EESELRDIREID NEBEN en für die Vorſteher 








und Febrer. . 404. — 
u. | Zur Remunerirung von "Hilfslebrern, Anftaltö-' 
| ärzten, Hauddienern und zu fonftigen perjön- 
lihen Ausgaben . 6 686.— 
12. Zur Beitreitung der Koften der Defonomie, zu 
Medifamenten und zu ———— für die 
Präparanden . . 210 966.— 
13. Zur Unterhaltung der Gebäude und Gärten . 3 318.— 
14. ” Unterrihtömitteln, zur Unterhaltung und Er- 
ung der Utenfilien, ji r — und Be⸗ 
ar rg Miethe für Anftaltölofale und zu 
— ſächlichen Ausgaben . . . 64 518.— 


l 

| Summe Titel 9 bis 14 | 43349. 
| 

| 


15. | Diöpofitiongfonbs zur Förderung ded Seminar: 
Präparandenwefend . . 178 109.— 
Summe Titel 15 für ſich 
16. Zu Unterſtützungen für Seminar» und Präpa- 
ranbdenlehrer, ſowie für, die Lehrer an der 
Zanbjtummen = Anftalt in Berlin und der 
| Blinden-Anftalt in Stel . . . i 30 000.— 
Summe Titel 16 für iich 


19* 





278 

















* — 
= . Aprı 
3 E' Ausgabe. f 1885/86. 
zu Mari. Bi. 
a2.) Zurnlebrer-Bildungdwejen. 
| Zurnlebrer » Bildungsdanftalt zu Berlin. 
17. | Befoldungen für 1 Unterrichtödirigenten, 1 Ober: 
| lehrer und 1 Kaftellan. . . 10 680.— 
18. | Zu Wohnungsgeld-Zuſchüſſen für den Dirigenten 
und den Lehrer . . 1440.— 
19. [Zur Remunerirung von Hilfslehrern und Hilfs- 
! lehrerinnen und zu ſonſtigen le Aus: 
gaben — 9730.— 
20. |Zur Unterhaltung des Gebäudes . . 1.000.— 


21. Zu Unterrihtämitteln, zur Unterhaltung und Er» 
| gänzung der Utenfilien, zur Heizung und Be- 
leuchtung, DR au jonftigen ſaͤchlichen Aus— 
gaben . . 7420.— 
Summe Titel, 17 bis 21 30 270.— 


22. Dispoſitionsfonds zu Unterftügungen für ans 

| ehende Turnlehrer und zu ſächlichen —n 

| Fir dad QTurnweien . . 56 400.— 
Summe Titel 22 für ſich 
Summe Titel 17 bis 22 86 670.— 





| Elementarſchulen. 
23. Zu Schulauffichtskoſten, und zwar zu Beſoldungen 
für 200 Kreis-Schulinjpeftoren . . . 750 000.— 


23a Zu Schulauffihtöfoften, und zwar zu Vergü— 
tungen für Reiſe- und ſonſtige Dienftunfoften 


für die Kreidß-Sculinipeftoren . 200 000.— 
124. Zu re ee für die Kreid-Schul- 
inipefto 94 290.— 


25. Zu S hulauffihtstoften, und zwar zu widerruf⸗ 
lichen Remunerationen für die Verwaltung 


von Schulinſpektionen . . 527 500.— 
26. Zu Unterftügungen für Kreid- Schulinſpelloren 
im Hauptamte. . 3 000.— 


27. Bejoldungen und Zuſchüſſe für Lehrer, Lehre⸗ 
rinnen und Schulen, insbeſondere auch zur 


279 





Kapitel. 


(121.) 


| | Betr 
| Ausgabe. ae 


ag 


Titel 


Marl. Bf. 


Gewährung zeitweiliger Gehaltäzulagen für 
ältere Lehrer, jowie zu Unterftügungen . . | 12155 513.63 
28. Behufs Errihtung neuer Schulftelen . . » 218 362.50 
28a Zur Unterftügung unvermögender Gemeinden 
und Schulverbände bei Elementarihulbauten 650 000.— 
29. | Zu Ruhegehaltszuſchüſſen und zu Unterjtügungen 
| für emeritirte, jowie zu rang mn Fr 
ausgeſchiedene Glementarlehrer und Lehrerinnen 860 000.— 
Summe Titel 23 bi 29 | T5458 666.13 


30. | Dispofitionsfonds für dad Elementar-Unterrichtö- 
h rad 


wien . . 186 000.— 


Summe Titel 30 für fid. | 
Zaubftummen- und Blindenmwejen. 


Bedürfniszuſchüſſe für die Taubſtummen-Anſtalt 
in Berlin und die Blinden-Anftalt in Steglif 65 850.— 


31. 





310 Zur Förderung des Unterrichtes Zaubftummer: 
I umd Blinde 2 22202222. 20000, 
Summe Titel 31 und 31a | 85 850.- 





Waifenhäufer und andere MWohlthätig- 
feitö-Anftalten. j | 


32. — für nachbenannte Anftal⸗ 


en. 
Reſidenzſtadt Berlin: Luiſenftiftung, Luiſenſtift, 
Lindow⸗ u. Drange⸗Waiſenhaus, Kornmeſſer'⸗ 
ſches Waiſenhaus, Schindler'ſches Waiſenhaus, 
Haupt⸗Stiftungskaſſe der Armendirektion. 
Regierungsbezirk Potsdam: Civil-Waiſenanſtalt 
| in Potödam, von Türk'ſche Waifenanftalt in) 
| Kl. Glienide. | 
' | Regierungdbezirf Frankfurt a. D.: Waifenhaus in, 
| Neuzelle. | 
Regierungsbezirt Polen: Kranfenanftalt der 
| rauen barmberzigen Schweftern in Bojen, 
Baiienhaus in Paradies. 





122. 


— — — — — 


280 














Betra 
F Ausgabe. —— 
153 Marl. P 
| Regierungsbezirk Liegnis: Waiſenhaus in Bunz- 
lau, Gemeinde Baffendorf im Kretie Freiſtadt 
in Sclefien aus dem Legate des verftorbenen 
Befiperd der Herrihaft Sorau, Biſchofs 
Balthajar von Promnitz. 
Regierungdbezirt Magdeburg : Berg’ihe Diöze- 
ſan⸗Schullehrer-Witwen- und Waiſenkaſſe. 
Regierungsbezirk Merſeburg: Francke'ſche Stif— 
tungen in Halle, Prokuraturamt und Wai— 
ſenhaus in Zeitz. 
Regierungsbezirk affet: SSOHRENOE HER, 
j anftalt in Kaffel . . 98 956.26 
Summe Titel 32 für ſich. | 
33. Vakaattt11 se 
Summe Kapitel 121 | 21415517.99 








| 
Kunft- und Wiſſenſchaft. | 
Kunft-Mujeen zu Berlin. 


1. Beſoldungen für den Generaldirektor, 1 Zuftitias 
riud im Nebenamte, 1 tedhniichen Beirath für) 
die artiftiichen Publikationen, 1 General:Ses 
fretär, für die Abtheilungs- Direktoren, Direfto» 
tial-Affiftenten 2c., die Beamten, Unterbeamten 237 430.— 











2. Zu Wohnung gegelb- -Zufcüffen für die Beamten 45 000.— 
3. Andere perjönlie Ausgaben. Zur Remune- 
rirung von üſſiſtenten, Rechnungsführern, 
Bureauarbeitern, Aufſehern, Boten und ſon⸗ 
ſtigem Hilfsperjonale , ſowie zu auferordent« 
lihen Remunerationen und Unterftügungen an 

Beamte. . ; 16 500.— 
4. | Zur Vermehrung und Unterhaltung der Samm⸗ 

lungen . . | 325 000.— 


5. | Zur ne der Gebäude und Gärten . | 25 050.— 
6. Zu ſonſtigen ſächlichen Ausgaben (Bureau 
koſten, beſondere wiſſenſchaäftliche Arbeiten 
und Reiſen ꝛc.) .. . |_178405.— 


| — Titel 1 bis 6 827385. 


281 





z | 
2 3 Ausgabe. 
Ss 8 : 
| 
(122.) National Galerie zu Berlin. 





7.1 Befoldungen für den Direktor, den Diref- 
5 torialAfiftenten, die Beamten und Unters 
| beamten . . 

8. | du ‚Bohnumgegeib Zuſchüfſen für die Beame 


9. Andere perfönlicye Ausgaben. Zur Remuner| 
rirung von Nififtenten, Rechnungsführern, 
Bureauarbeitern, Auffebern, Boten und ſon—⸗ 
ftigem Hilfsperfonale, ſowie zu außerordent⸗ 
lichen Remunerationen und —— — an 
Beamte 
10. Zur Unterhaltung der Gebäude und "Särten . i 
11. Zu fonftigen fädlihen Ausgaben (Bureau— 
foften, befondere — Arbeiten 
und Reiſen ıc.) . s 


Same Titel. 7 bie 11 | 


N Ve nn 
Königlide Bibliothef zu Berlin. | 

12. Befoldungen für den Ober » Bibliothekar, die 
'  Bibliothefare und Kuftoden, die Bureau—⸗ 
beamten, Bibliothef- und Hauddiener . . | 

13. St Bohnungegelb- Zufhüffen für die Beam— 





14. —— perfönliche Ausgaben. Zur Remune- 
rirung von Aififtenten, Rednungdführern, 
Bureauarbeitern, Aufiebern, Boten und fon» 
ftigem Hilföperionale, ſowie zu außerordent⸗ 
lichen Remunerationen und Unterſtützungen an 

Beamte .. 

15.| Zur Vermehrung und Unterhaltung der Samm- 
lungen . . 

15a) Zur Unterhaltung. der Gebäude und Gärten . | 

16.) Zu fonftigen fadlihen Ausgaben (Bureaus 
foften, Unterhaltung und Ergänzung der In⸗ 
ventarien, Heizung ıc.) . 


Summe Titel 12 bis 16 








23 900.— 
30 170.— 


98.010.— 
14 280.— 


39 354.— 


— * 


282 








20.|3u fonftigen fählichen Ausgaben (Bureau-) 
foften, bejondere wiſſenſchaftliche Arbeiten, 
und Reifen, Unterhaltung und — der 
Inventarien, Heizung ıc.) . 





u | Betra 
a E Audgabe. N absne 
“ | | nn Br. 
(122.) Geodätiſches Inftitut zu Berlin. | 
17.| Bejoldungen für den Präfidenten, die 4 Sek— 
tionschefs, 4 Aifiitenten, 1 — — 
und 1 Bureaudiener . . 48 480.— 
18. Su rate Zuſchüfſen für die Beam- 
9 7 200.— 
19. Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remune- 
rirung von Aſſiſtenten, Rechnungsführern, 
Bureauarbeitern, Aufiebern, Boten und jons 
ftigem Hilföperfonale, jowie zu außerorbent-| 
lien Remunerationen und gi an 
Beamte . 8 800.— 


43 790. — 


Summe Titel 17 bis 20 "708 270.— 


Aſtrophyſikaliſches Obſervatorium auf 
dem Telegraphenberge bei Potsdam. 


21.1Bejoldungen für den Direftor, 2 Dbjerva- 
toren, 1 Aififtenten und die Unterbeamten . 

2lal3u Wohnungögeld - Zuſchuſen für die Beam— 
ten 


22.| Andere perfönliche Ausgaben. "Zur Remuneri- 

rung von Aififtenten, Rechnungsführern, Bu 

reauarbeitern, Aufiebern, Boten und fonfti- 

gem Hilföperjonale, ſowie für Hilfsleiſtungen 

22a au Unterhaltung der Gebäude und Gärten . 

23.) Zu ſonſtigen fjachlihen Ausgaben ( Bureau« 

foften, Unterhaltung und Ergänzung der In- 
ftrumente und Inventarien, Heizung ıc.) 

Summe Titel 21 bid 23 


23a Zur Unterhaltung des Hauptgebäudes, 
der Neben» und Gartenanlagen ıc. der 





ehemaligen Hygiene-Ausſtellung 
Summe Tit. 23a für fi 


33 900.— 
1092.— 


6 000.— 
6 000.— 


22 450.— 


69 442.— 


20 000.— 


| 


(122. 122] |Sonfige Kunft- und mittenfatttige) — 





Titel. 


EI I 


283 





Audgabe. 


| Sonftige Kunft- und le 


Anstalten und Zweck 


24. Befoldungen. 1 Konjervator der RR 


| 


| 
| 


Landes» Alterthümer, 1 Borfigender des lit- 
terariihen, artiftiihen, muſikaliſchen, pho— 
tographiſchen und gewerblichen Sachverſtän— 
digen-Vereines; 2 Hiſtoriographen des preu—⸗ 
Gihthen Staates und der Marf Brandenburg; 
1 Schloßfaftellan und I Schloßdiener zu Ma⸗ 
rienburg; Ausſterbebeſoldung für einen Ger 
lehrten; 1 Kuftod und 1 Diener ded Rauch— 
Mufeums zu Berlin; 1 Bibliothefar und 2 
Bibliothel-Sefretäre der Landes: Bibliothek zu 
Wiesbaden; Beamte des Mufeums in Kaffel; 
Aufieher der Gemäldeiammlung in Wiesbaden; 
1 Konjervator und 1 Diener ded Vereines für 
nafjauifhe Alterthumskunde und Geſchichts— 
forfhung; 1 Präparator des naturhiftoriichen 
Mujeums zu Wieöbaden ıc. 


25. 3u 8 Wohnungsgeld-Zuſchüſſen für die Beam- 


26.) Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remune⸗ 


! 
’ 
f 


) 
| 
| 
J 
| 


rirung von Dirigenten, Aififtenten, Rech— 
nungsführern, Bureauarbeitern, Aufiehern, 
Boten und jonftigem Hilföperionale, ſowie 
zu Unterftügungen an Beamte : Pädagogiſche 
Seminare zu Berlin, Königeberg, reslau, 
Poſen. Danzig und Kaſſel; Muſeum in Kaſſel; 
Bildergalerie daſelbſt; Kandesbibliothef zu@ies- 
baden; Berein für Alterthumdfunde dafelbft ; 
naturbiftorifches Mujeum dafelbit; Kaiterhaug 
in Goslar; litterariicher, artiftifcher, mufifali» 
ſcher, pbotograpbiicer und gewerblider Sach⸗ 
verftändigen-Berein 


27. Zu Stipendien und Reife-Unterftügungen. Pi- 


dagogiihe Seminare zu Berlin, Königsberg, 
Bredlau, Poſen, Danzig und Kafl el. i 


8.| Zur Bermebrung und Unterhaltung der Samm- 


lungen. Mujeum in Kaffel; Landesbibliothek 


48 552.— 
5 952.— 


11 024.— 


25 100.— 


(122.) | 


284 





Ausgabe. 


in Wiedbaden; Gemälde-Sammlun daſelbſt; 
Verein für Aiterihumstunde daſelbſt; natur: 
hiſtoriſches Mufeum dajelbft j 


29. Zur Unterhaltung der Gebäude und Gärten. 


| 
| 
” 
u 
| 
| 


| 
31. 
32. 





38. 





2 





Mujeum zu Kaffel; Landesbibliothef zu 
Wiesbaden; Verein für Alterthumskunde 
daſelbſt; Schloß zu — Rauch⸗ 
Muſeum zu Berlin . . | 


0. Zu ne ſächlichen Aus aben. (Bureau 


foften, Unterhaltung und Ergänzung der In⸗ 
ventarien, Heizung u. |. w.), Päda ogiſche 
Seminare zu Berlin, Königäberg, Breslau, 
Pojen, Danzig und Kafjel; Schloß zu Mas 
rienburg; Raud-Mujeum in Berlin; Reife 
often des Konfervatord der hannoverſchen 
Landesalterthümer; Muſeum in Kaſſel; Lane 
des-Bibliothek in Wiesbaden; Gemälde: 
Sammlung daſelbſt; Berein für Alterthums⸗ 
kunde daſelbſt; nalurhiſtorijches Muſeum da⸗ 
ſelbſt; Kaiſerhaus in Goslar . 


Zu Felir Mendeldfohn » Bartholdy - Stipendien 
Dispofitiondfonds zu Beihilfen und Unterftüguns| 


en für Kunft- und wiſſenſchaftliche Zwecke, 
Eh für Künftler, Gelehrte und Litteraten 
und zu Unterftügungen behufd Ausbildung von, 
Küntlern 


Zu Antäufen von Kunftwerfen für "die Natio- 


nal» Galerie, jowie zur Beförderung der mo⸗ 
numentalen Maleret und Plaftit und des 
Kupferftiches 


Zu Ausgaben für muſikaliſche Zwecke. Für Aus: 


bildung und Prüfung von Organiſten, ſowie 
zur Verbeſſerung der Kirchenmuſik 


35. Zur Konſervirung der Alterthümer in den Rhein: 


landen 


36. 3u Kolten für die Bewachung und Unterhal- 


tung von Denkmälern und Alterthüümern, ſo— 
wie zu Diäten und Fubrfoften für den —— 
grafen zu Marienburg 

Summe Titel 2. bis 36. 


fe 1: 1. Sp 


— gg. 


27 190.— 


12 580.— 


18 862.— 
3 150.— 





285 


Ausgabe. 


Zuſchüſſe an nachbenannte, vom Staate zu uns 


terbaltende Anitalten. 


— Akademie der Künſte zu Berlin und die mit 


40. 
41. 


derſelben verbundenen Inſtitute 


je Mufit» Inftitut der Hofe und Dom + Kirche in 


Berlin .. 


39.| Kunſt-Akademie zu Königäberg i. Pr. es | 


. «zu Düſſeldorf . 
. zu Kaflel. 


42. Batat. 


| 44.| Akademie der Wiffenichaften zu Berlin . .| 


| 
46. 





Zuſchüſſe für nachbenannte, von Anderen zu | 


43. Kunſtſchule zu Berlin und ProvinzialsKunft- und, 


Kunftgemwerbeihule zu Bredlau . . » » 


unterhaltende Anftalten und für Vereine. 





Deutſche Geſellſchaft in Königdberg; Sammlung 


vaterländifcher Alterthümer dafelbit ; Leſever⸗ 
ein in Frankfurt a. O.; naturwiſſenſchaft- 
licher Verein in Poſen; Akademie nützlicher 
Wiſſenſchaften in Erfurt; naturforſchende 
Gefellſchaft in Marburg; Verein für heſſi— 
ſche Geſchichte und Alterthumslunde; Wetter⸗ 
au'ſche Geſellſchaft; chemiſches Laboratorium 
in Wiesbaden; Naſſauiſcher Kunſtverein dar 
ſelbft; Konſervatorium der Muſik in Köln; 
Mufit-Inftitut in Koblenz; botaniſcher Gars, 
ten in Düffeldorf; Geſellſchaft nüglider For⸗ 
ibungen in Trier; Leopoldiniſch⸗Karoliniſche 
Akademie der Naturforſcher in Halle; zoologi⸗ 
ſcher Garten in Berlin . . 2... | 

Summe Titel 37 bis 45° 





426 178.— 


23 988.— 
43 868.— 
73 980.— 
37 686.— 


124 574.— 
203 824.— 


32 388.— 


966 486.— 


Summe Kapitel 122  2962492.— 
| | 


| 


286 














= | Betrag 
a8 Ausgabe. — 
— mu Marl. Bf 
ie Techniſches Unterrihtöwejen und 
Kunftgewerbe-Mujeum. 
Techniſches Unterrihtömejen. 
Beioldungen. | 

1. Techniſche Hochſchule in Berlin. » . . ., 239 280.— 

2. Techniſche Hochſchule in Hannwer . . - . 148 480.— 

3. Techniſche Hochſchule in Aachen i a 142 060.— 


4. Gewerbe: und Handelsſchule in Kaffel 2 32 550.— 
| Summe Titel 1 bis 4 562 370.— 


Zu — —— für die Lehrer und 
Beamten . 68 964.— 


| Summe Titel 5 für ſich 


| Andere perjönlihe Ausgaben. 


| 6. | Zur Remunerirung von Hilfölehrern und Hilfd- 
beamten, zu Sunktionszulagen für bie Reftoren 
der ae Hochſchulen in Berlin, Hanno» 
ver und Wachen und zu temporären Be— 
joldungs-Berbefjerungen der Lehrer ber tech— 
niihen Hochſchule in Berlin . 286 950.— 
7.|3u Stipendien und Reife » Unterftügungen bei 
ber technifchen Hodichule in Berlin. . . 37 500.— 
8. Zu Beſoldungszuſchüſſen zum Zmede der Her« 
anziehung und Erhaltung tüchtiger Lehrkräfte 
für die technifchen Hochſchulen in Berlin, Han⸗ 





5. 








nover und Nahen. . . 30 000.— 
9.) Zu Stellvertretungd- und Berfepungstoften ; 500.— 
10. Zu außerordentliyen Remunerationen und Un 

terftügungen für die Beamten und Lehrer . 7 000.— 


— —— 
Summe Titel 6 bis 10 861950.- 


11. Zu Amtsbedürfniſſen, Porto und Frachtgebühren 200 631.— 
12. Für Lehrmittel, die Bibliothek und Sammlun⸗ 


Sächliche und vermiſchte Ausgaben. 
| gen und für die Prüfungdftationen . . . 148 350.— 


287 





— — — — — — — — — — — — 








Mr | Betrag 

2 |® Ausgabe. Bir 

ee | | Mari. Bi. 
133) 13.|Zur Unterhaltung der Gebäude . j ; 39 650.— 


14.| Zu Abgaben und Laſten, zu Grkurfionen und 
zu fonftigen Ausgaben — Wr 12 536.— 
Summe Titel 11 bis 14 401 167.— 


Sonftige Ausgaben. 


15.! Zuſchüſſe für nachbezeichnete Gewerbeſchulen reip. 
Neal-Anftalten mit Fachſchulen: 


4. Im die ftädtifche Verwaltung übergegangene, 
aber vom Staate zu unterftügende Anftalten: 


Realihulen mit Fachſchulen in Aachen und 
Krefeld; höhere Bürgerſchulen mit Fachſchulen 
in Barmen und Hagen; Ober-⸗Realſchulen in 
Köln, Koblenz, Elberfeld, Hale mar gr. 
berftadt und Potddam. . . . 124 068.— 


B. Bom Staate und von Anderen 
gemeinfchaftlich zu unterhaltende 
Anftalten: 


Ober-Realſchulen mit Fach— 
ſchulen in Breslau, Gleiwitz, Brieg 


und Gewerbeſchule in Saarbrüden _61 398.25 185 466.25 


16. Dispofitiondfondd zu unvorbergejehenen Aus: 
gaben und zur Dedung von Einnahmeaus— 
fällen bei den unter Tit. 15 Abſchn. B be- 
zeichneten Anftalten . » » 000. 

17.|Dispofitionsfonds zu Aufwendungen für techni⸗— 
ſche Sammlungen, zur Heraudgabe techniſcher 
Werke und Zeitichriften, für technijch-wifjen- 
ſchaftliche Unterſuchungen und Reifen und 
überhaupt zur Förderung des techniſchen Un— 
terrichtes * ta 


3 600. 


ee 24 500.— 
Summe Titel 15 bis 17 213 566.25 
Summe Titel 1 bid 17 (Techniſches Unter- 


rihtömeien) - . - 1 608 017.25 


288 





Marl. Bi. 





3 | | für 1. Sort 

= — r \. Abri 

FE F Auögabe. | 1885/86. 
| 


104 400.— 


8.| Befoldungen der Beamten 
23 160.— 


9. Zu Wohnungdgeld-Zufhüffen für die Beamten 


— — 





Kunſtgewerbe-Muſeum. 
| Andere perjönlihe Ausgaben. | 
| 
) 


20. Zur Remunerirung der Lehrer an der Unter« 
rihtsanftalt, für Affiftenzunterriht und für 
Grtraftunden, zur Ausbildung von Samme: 
lungs⸗ Aipiranten und Beranftaltung von Vor⸗ 
lefungen, gi Remunerirung des jonft erfor- 


derlichen Hilföperjonaled, ſowie zu außeror« 
dentlidyen 


emunerationen und Unterftügungen: 
für die Beamten und Lehrer . . ... .. 94 117.— 


| 
| 
21. Zur Vermehrung und Unterhaltung der Samm · 
lungen, für die Bibliothek und die Lehrmittel 88 000.— 


22. Zur Unterhaltung der Gebäude und Gärten . | 7.000.— 
23. Zu Stipendien und Prämien . 1992. — 
24. Zu Reiſen der Direftoren, Affiftenten und 

ehrer . 5 000.— 


25. Zu ſonſtigen ſãchlichen Ausgaben (Bureaufoften, 
Kleidung des Dienftperfonales, Abgaben und 
Laften, Beleuchtung, Heizung, Reinigung, 
Frachten und Porto, Verfiherung der Samm⸗ 
lungs⸗Leihgaben, zur Herftelung verfäuflicher 
| Gipsabgüffe und Photograph — für die R 
Tiiſchlerei ac.) . . | 68 507. — 

Summe Titel 18 bis 25 Kunſt⸗ 
gewerbe-Muſeum) . . 392176.- 

| Dazu Summe Titel 1 bis 17 Rh 
nifches Unterridtöwefen) - . . | _1608 017.25 


| Summe Kapitel 123 | 2.000 193.25 





| 
| 
| 
| 
| 
| 
| Sächliche Ausgaben. 








Kapitel. 





S 


| 


289 

















fü ve til 
3 Ausgabe. 1585 
* Marl. Bf. 
Kultus und Unterricht gemeinjam. 
1.| Befoldungen für 60 Schulräthe bei den Regierun- 
1”. 3 Schulrãthe i im Nebenamte 309 985.71M. 
Hierzu treten für die Zeit 
vom 1. Zuli 1885 bis Ende 
ur. 1886: & 
ür6 Regierungd-Schulräthe 22950.— = 
Summe Titel 1 für fid. ww ht 
2. Zu Wohnungsgeld-Zuſchũſſen für die Schul 
ı räthe bei den Regierungen . . 36180M. 
| Hierzu treten für die Zeit vom 
| 1. Suli 1885 bis Ende März 1886: 
| Für 6 Regierungd-Schulräthe 2610 » 38 790. 
| Summe Titel 2 für ſih. — —— 
3. gur Remunerirung von Hilfsarbeitern in der Schul⸗ 
verwaltung bei den Regierungen 15 000 M 
| Hierzu treten für die Zeit vom 
1. Juli 1885 bi8 Ende März 1886: 
Für 2 Schulrätbhe im Nebenamte 1125 = 16125. — 


Summe Titel 3 für fi. | 


4. Zum Neubau und zur Unterhaltung der Kir- 

ı Gene, Pfarr-, Küfterei- und Schulgebäude, 

ſoweit ſolche auf einer rechtlichen Berpflich- 
tung des Staates beruhen . . - 1 780 000.— 


Summe Titel 4 für ſich 


Sonſtige Ausgaben für Kultus- und 
Unterrichtszwecke. 


6. gu Unterſtützungen für Predigt- und Schul—⸗ 
amts⸗-Kandidaten, ſowie für ſtudirende und 
| auf Schulen befindliche ie und — 


jöhne 
1. Zufehuß für die Stiftung mons pietatis . . 27 556.60 
8. Zu Zufhüffen für BA — 
| md Waiſenkaſſen . . - 250 000.— 


290 








Kapitel. 





. Betrag 
| Ausgabe. Fe 


Titel. 


Mart. Bf. 


| 
(124.) 10. 3u Unterftügungen für Hinterbliebene von Leh— 


126. 


117. 
118. 
119. 
120. 
121. 
122. 
123. 


124. 
126. 


tern, einichlieklih von Univerfitätslehrern . 185 000.— 
12.| Zu Unterftügungen für ausgeſchiedene Lehrer an 

böberen Unterrichtdanitalten und an 

Seminaren . . 30 000.— 
113.) Zu Unterftügungen für Witwen und Waiſen von 
Beamten und von Lehrern der techniſchen 
Unterrichtasanſtalten, ſowie für ausgeſchiedene 
Beamte und für ausgeſchiedene — des 


techniſchen Unterrichtsweſens. 60400. ⸗ 
13a Geſetzliche Witwen» und Waifengelder . 786542.60 
14. Erziehungs-Unterſtützungen für arme Kinder . | 3 000.— 
15. Berfchiedene andere Ausgaben hai Kultus: und 
Unterrichtözmede . 22817.57 


Summe Titel 1 bis 4, 6biß 8, 10, 12 bis 15 2836867.48 
Summe Kap. 124 | 6826 587.88 


| 


Ä Allgemeine Fonds. | 
1. Allgemeiner Didpofitiondfonds au unvorherge. 
. ..| 

| 

| 








jehenen Ausgaben . 75 000.— 
2. Bacat. 
3. Zu Umzugs» und Verjepungäkoften . A 30 999.77 
4. | Amortijationdrenten * — iiialiche Lei⸗ 
ftungen . . . 49 286.88 
Eumme Kapitel 126 155 286.65 
| Wiederholung. 
‚Provinzial-Schulfollegien . een.) 533198. — 
Vrũfungs·Kommiſſionen. > | 88 760.— 
Univerfitäten . 6 548 166.38 





‚ Höhere Lehtanſtalten F ee “21 4712118.59 





Elementar-Unterrihtöwefen . -. » . . .121415517.99 
Kunft und Wiſſenſchaft . 2 362 492.— 
Techniſches Unterrichtsweſen und Runftgemerber 

Mujeum . 2.000 193.25 
Kultus und Unterricht gemeinjam ee J 6 826 587.88 
Allgemeine Fonds . . | 155 286.65 


Summe A. Danernde Ausgaben 145 — 





Kapitel. 


13. 


| 
| 


| 


| 9.| Zum Bau des naturbiftorifchen Mufeums, 4, Rate 








291 





Audgabe. 


Titel. 


B. Einmalige und außerordentliche Ausgaben. 


Zum Bau von Aniverfitäts-Jebäuden und 
| zu anderen Aniverfitätsswecken. 


Univerfität Königsberg. 


1. Für den — des chemiſchen Laboratorium, 


* . 


2. | Zum — der Thierklinit des land» 
'  wirtbichaftlichen Snftitutes 


3.13um Neubau des oopfialifhen Inftitutes, 


2. Rate . 
— Titel 1 "bis F 114.000 I. 


Univerjität Berlin. 


4. Zur Beihaffung einer größeren Anzabl von 
Sipplägen im großen Demonftrationdjaale 
deö eriten chemiſchen Snftituted . 
Zur Deckung eines Defizits bei der geburtshiif⸗ 
lich⸗gynäkologiſchen Klinik. 


6. Zum Neubau des Gewãchehauſet im Univerfi- 


tätögarten . . 

7.|3ur baulidyen Herftellung, zur Einrichtung und 
erften Audftattung des hygieniſchen Labora—⸗ 
toriums in dem Gebäude der alten Gewerbe» 
— — Nr. 36, bezw. Sieber⸗ 
ftraße N 

8.|3u ee — in dem Gebäude der 
alten Gewerbeatademie, KlofterftrageNr.32/35, 
zur inneren Einridhtung desjelben, ſowie zu 
Ueberführung und — des bugienif@en 
Muſeums in diefe Räume . 





10.| Zur Berbefferung der —— Eintich 
tung der Sternwarte 
11. Zur Beſchaffung von Inſtrumenten. WModellen, 
Wandtafeln, Utenfilien u. Kl w. A dad er 
logiihe Snftitut . . 


| 








ra 
— 1. Sr 


Peg Pf. 


60 000.— 


292 














| | | — 
FB Ausgabe. | m 
a Mart. Pf 
(13.) | 12. Zur Einrichtung einer zahnärztlichen Klinik im 
Haufe Dorotheenſtraße Nr. 40°. . 21 320.— 
13.| Zum Um: und Ermweiterungöbau der Anatomie, 
1. Rate . 120 000.— 
14.) Zur ergänzenden Ausftattung der Anatomie mit 
Snftrumenten, Präparaten u. j. w., ſowie 
| zur befferen Einrichtung des Leichenkellers und 
der Präparirfäle . . 18 000.— 
15. Zur rn ded | pharmatotogifchen In 
| | ftituted . 15 000.— 
J | Summe Site 4 bis 15 770 — 
| Universität Breslau. 
‚16. Zur Dedung eines Defizitd bei der geburtö- 
|_| hilflich-gynäkologiſchen Klinik . 5 600.— 
17. Zur Erwerbung eines größeren Terraind für den 
| "Neubau der kliniſchen Snftitute i 480 000.— 
| | Summe Titel 16 und 17 485 600 M. 
| Univerfität Halle. 
m Zur Herrihtung und Ausftattung von Räumen 
im Refidenzgebäude für das mineralogijche 
| F SInftitut, 1. Rate. . 56 300.— 
19. | Zur Einrichtung der alten moediziniſchen Klinik 
| für die Zwecke des zoologiichen Inftituted und 
| der Bibliothek der Kaiſerlichen Leopoldiniſch— 
Karoliniihen Akademie der Naturforicher . 81 500.— 
20. Zur erften — einer ger 
Klin . . 30 000.— 
Summe Titel 18 bie Pr 167 800 m. 
Univerfität Kiel. 
21. Zum Umbau der Dienftwohnung des Direftord 
der chirurgiſchen Klinif . . 54 000.— 
22. Zur Einrichtung von Wiethörãumen für das 
mineralogiihe Mujeum . 4 000,— 


Summe Titel 21 und 22 5 


293 

















Mr | Betrag 
2 |! Ausgabe. —— 
N es | Marl, Bi 
(13.) Univerfität Marburg. 
23.| Zum Neubau der medizintiihen Klinik, 3. und 
legte Rate . 325 000.— 
24. Zum Neubau eines Fiolirhaufes "für die medi⸗ 
ziniſche Klinik 34 000.— 
25. Zum — eines pboſiclogiſchen Zaſtiiutet 
| 1. Rat 90 000.— 
J — Site 23 bis Pr 449 000 m. 
| Universität Göttingen. | 
ı 26. Zur Einrichtung des alten ee eg 
| für das — lologiſche Inſtitut 7630.— 
127. Zum Umbau und zur Ermeiterung der Stern 
\ warte, fowie zur Anihaffung eined neuen 
| |  Hauptinftrumented und zur Vervollftändigung 
| des Inventars für diejelbe i 103 000,— 
| Summe Titel 26 und 27 179 = 
| Univerjität Greifswald. 
28. Zum Umbau des Univerfitätögebäubes . 113 000.— 
29. Zum Neubau der Augenklinik, 1. Rate . . 130 000.— 
30. Zur Einrihtung des erften Stodwerfes der 
| alten geburtshilflichen Klinik Be das * 
malologiſche Inftitut . 7400.— 
| Summe Titel 28 bis » 250 400 M. 
31. Zur —— und Ausfüllung von Lücken 
bei ſämmtlichen Bibliotheken der Univerfitäten 125 000. — 
| | Summe Titel 31 125000 M. 
| ı 
‚Zum Bau von Hebäuden für Höhere Lehtanſtal· 
len und zu anderen außerordentlichen Ausgaben 
| für diefe Inftitute. 
32. Zum Neubau des ER EEE 
ı zu Stettin, 1. Rate. . 100 000.- 


20* 


294 








Kapitel. 








Ausgabe. | 


Titel. 


Burtſcheid zu errichtende ſtaatliche Gymnaſium, 


33.| Zum Neubau eines Gebäudes für das in Aachen- 


2. und legte Rate 
34 Zum Neubau eines Gymnafiums zu J 3. und 
| legte Rate . . | 
‚35. Zum a eined Opmnafiums zu Brantfurt 
| a. M., 2. Rate . . 


Summe Titel 32 bis F 179000 N. 


Elementar-Anterrichtswefen. 


'36. Zum Neubau der Auguſtaſchule und des Lehre⸗ 
‚_ tinnen-Seminard in Berlin, 2. und letzte Rate 
37. Zum it ra deö Seminars in Diters 
| | burg, 1. Rate. . 
‚38. Behufs Erwerbung eines dem Schullehrer · Se⸗ 
minar in Eisleben benachbarten „Grundftüdes 
und Einrichtung des lebteren für Zwede der, 
| | genannten Anftalt. . 

39. Zum Ankaufe eines Grundſtůckes i in Heili entabt 
| behufd Erweiterung des Seminar —8 
40. Behufs Ausſtattung des Erweiterungsbaues des 

Seminars in Alfeld mit Utenſilien ıc. . 

41. Zum Anfaufe eined der Stadt Stade gehörigen 
Grundftüded behufs Neubaues des &eminars 
bafelbft - . 

42.| Behufs Umbaues des alten Seminargebäudes 
in Petershagen Wohnräumen ıc. haupt⸗ 

| ſächlich für die fan on 

43. Zum Neubau des Lehrerinnen » Seminare in 

| Paderborn, 1. Rate. . 

44. Zu baulichen Herſtellungen beim Seminar in 
Boprard . 

45. Zum —— des Lehterinnen » Seminars in 
Saarburg, 2. Rate . 

46.| Zur Beihaffung von Lehrmitteln, uienfilien, 
Subſellien ꝛc. für das in Prüm zu errich— 
tende katholiſche Schullehrer- Seminar . . 


Summe Titel 36 bi8 46 825152 M. 














295 











3 = Ausgabe. | 
| 
c13)| | Für Aunſt und wiſſenſchaflliche Imedie 


47. Für Anwendung und Ausbildung des photo— 
| grammetriihen Aufnahmeverfahrend . . 
48, ar Umbau der Dächer des neuen Muſeums 
n Berlin, 1. Rate 
49. Für die Reinigung, Zujammenfügung und Auf- 
ftellung der bei den Ausgrabungen in Pers 
| gamon gemachten Funde, 4. Rate . . 
50. Zur Beitreitung der Koften der Vorarbeiten 
behufs Neorganifation der Königlichen Biblio- 
thef in Berlin. . 
51. Zur Ergänzung der Bücherbeftände und zu Ka⸗ 
talogifirungsarbeiten bei der ——— 
Bibliothek in Berlin ; 
52. Behufs Herrichtung einiger Räume im Lager⸗ 
hauſe zu Berlin für Zwecke der Kunſtſchule 
53. Zu baulichen Veränderungen ıc. an dem Ges 
bäude der akademiſchen Hochſchule für Muſi 
in Berlin . . 
54.) Behufs Einribtung des BERN 
| in Berlin für Zwede der afademiihen Hoch— 
| ſchule der bildenden Künfte s 
55. Beihilfe zum Bau zweier Provinzial Muſeen 
| in Bonn und Trier, 1. Rate. . . 
Summe Titel 47 bis 55 476 TOOM. 


für das techniſche Anterrichtswefen. 


56.| Zur Ausrüftung von eleltrotechniſchen Eabora 
torien an den techniſchen Hochſchulen in Berlin, 
Hannover und Aachen, ſowie zur Ausführung 
von baulichen Veränderungen, melde an den 
beiden lepteren Anftalten mit Rüdficht auf) 
die Einführung des Unterrichtes in der Eleftros 
technik erforderlich find, ald zweite Hälfte des 
Bedarf . . 
57. 3ur Beichaffung einer Modelliammlung für die 
Lehrzwecke der Sektion für Sciffd- und 
Schiffsmaſchinenbau an ber —— u 
fhhule in Berlin . . 


| 


45 000.— 


23 275.— 


296 


Betrag 
| für 1. April 
1885/86. 


apitel. 


Fi Ausgabe. 
| Marl. Bf. 


(13.) 58. Zur Vervollftändigung der Apparate der meda- 
niſch⸗techniſchen Verſuchsanſtalt bei der tech— 


Titel. 


8 


niſchen Hodhichule in Berlin . . . : 21 000.— 
59.) Zur Förderung von Unterjuhungen auf dem 
Gebiete der Optik, 2. Rate . . 35 000.— 


Summe Titel 56 bid 59 124 275 I 
Summe B. Ginmalige Ausgaben | 4 504 632.— 


Erläuterungen bezüglich der dauernden Ausgaben. 


1. Kapitel 117. Zitel 4 und 6. Die Mehrbewilligungen find 
arößtentheild in Folge der im Rechnungsjahre 1884/85 erfolgten 
Verftärfung des Provinziale Schulfollegiumd zu Berlin um zwei 
tehniihe Räthe veranlaßt. 
2. Kapitel 118. Zitel 1 und 3. Dem Aufwande für die 
Yrifungstommiffionen ftebt eine entiprehende Ginnahme an Prü— 
fungsgebübren gegenüber. 
3. Kapitel 119. An Univerfitäten find Profefjuren neu ge: 
gründet: 
zu Königöberg i. Pr. für einen außerordentlihen Profeffor für neu- 
teftamentlibe Eregeie und für einen außerordentlihen Pro— 
feſſor der Matbematif, 

zu Berlin für einen ordentlihen Profeffor der alten Geſchichte, für 
einen ordentlichen Profeſſor der Meteorologie, für einen außer⸗ 
ordentlichen Benin der phyſikaliſchen Phyfiologie, für einen 
außerordentlichen rofeſſor der Paläontologie und Geognoſie, 
für zwei außerordentliche Profeſſoren der Philoſophie, für 
einen außerordentlihen Profefjor der Dermatologie und für 
einen ordentlichen Profeflor der Hp iene, 

zu Greifswald für einen ordentlichen Profeſſor in der mediziniſchen 
Fakultät, für zwei ordentliche Profeſſoren in der philoſophi⸗ 
ſchen Fakultät und für einen außerordentlichen Profeſſor in 
der theologiſchen Fakultät, 

zu Breslau für einen außerordentlichen Profeſſor in der katholiſch— 
theologiihen Fakultät, 

zu Halle a. d. ©. für einen ordentlihen Profefjor des Sanskrit 
und der vergleichenden Sprachwiſſenſchaft, für einen außere 
ordentlichen Profeſſor der deutihen Philologie, für einen 


297 





ordentlichen Profefjor (an Stelle eined auberordentlichen 
—3— für theoretiſche Phyſik, für einen außerordent— 
lichen Profeſſor für neuteſtamentliche Theologie und für einen 
ordentlichen Profeſſor der Pſychiatrie und für Nervenkrank— 
heiten und gerichtliche Medizin, 

zu Kiel für einen außerordentlichen Profeſſor für theoretiſche Phyſik 
und für einen außerordentlihen Profefjor der Rechte, 

zu Göttingen für einen ordentliben Profeffor der Mathematik und 
für einen ordentlihen Profeffor (an Stelle eines außer» 
ordentlichen Profeſſors) für dad Fach der praftiichen Aitronomie, 

zu Marburg für einen ordentlihen Profefjor in der juriftifchen 
Fakultät, für einen ordentlihen Profeſſor in der philoſophi— 
ſchen Fakultät, für einen ordentlichen Profefjor in der medi— 
iniihen Fafultät und für einen ordentlihen Profeſſor für 
—* Sprachen, 

zu Bonn für einen außerordentlichen Profeſſor der altteſtamentlichen 
Theologie in der evangeliſch-theologiſchen Fakultät, 

an der theologiſchen und philoſophiſchen Alademie zu Münſter für 
einen außerordentlihen Profeſſor der Erdkunde; außerdem 
ift ein bisher mit einer Domtapitularftelle verbundenes Or— 
dinariat der theologischen Fakultät in ein vollbefoldeted Or— 
dinariat und eine außerordentliche Profeffur für Kunft- und 
Kulturgeſchichte in eine ordentlihe Profeſſur umgewandelt. 

4. MWejentlibe Dotationderböhungen find eingetreten bei den 

Univerfitäten : 

zu Königöberg für dad anatomiſche Inftitut, 

zu Berlin zur Begründung eines Kaboratoriums zur Ertheilung von 
Unterricht in hygieniſchen Didziplinen, für das hygieniſche 
Mujeum, für das zweite chemiſche Inftitut, für das anato- 
miſche Inftitut, für die vereinigten hirurgiihen, Augen- und 
Dhren- Kliniken und Polikliniken, für das zoologiſche Inftitut 
und zur Begründung eines zahnärztlichen Lehrinſtitutes, 

zu Greifswald zur Nemunerirung eines Leftord der engliichen 
Sprache und zur Verftärfung der fählihen Ausgabefonds 
für dad mineralogiſche Inftitut, 

zu Breslau für die mediziniihe Klinik, die dermatologifche Klinik, 
die geburtähilflihde Klinik, die Klinif für Syphilis und 
Hautkrankheiten und zur Verftärkung des ZTiteld Indgemein 
des Univerfitätd-Etats, 

zu Halle a.d. ©. für eine einzurichtende pſychiatriſche Klinik und 
für das zoologiihe Inſtitut, 

zu Kiel für dad mineralogiihe Muſeum, 

zu Göttingen für die Sternwarte, für die Augen - Klinik, für das 
phyſikaliſch⸗ mathematiſche Inftitut, für die chirurgiſche Klinik 
und zur BVerftärfung des etatömäßigen Baufonds, 


298 





zu Marburg für das pathologiſch-anatomiſche Inititut, für die Augen- 
Klinit und für dad mathematiſch-phyſikaliſche Snftitut, 

zu Bonn für die AugensKlinik, für das phyſiologiſche Inſtitut, für 
dad akademiſche Kunftmufeum, für das zoologiihe Muſeum 
und für die botanifhen Anftalten, 

an der theologiihen und philofophiichen Akademie zu Münſter für 
das phyſikaliſche Inftitut und den botaniſchen Garten. 

Der Mehraufwand beträgt im Ganzen 286 851 ME. 

5. Die Univerfitäten, die Akademie zu Müniter und dad Ly— 
ceum zu Braundberg bezieben außer den Zuihüffen unter Zitel 1 
BER EL DO 2a er al 6 236 800 Mt. — Pr. 
aus Stiftungs- oder beftimmten Zwecken 

gewidmeten und anderen Kondse . . . 1012614 =» 04 » 
Zinien von Kapitalien und Revenüen von 

Grundftüden und Geredhtiamen . . . 4844389 = 63 » 
aus eigenem Erwerbe . . » 2 2 ..2....924014 = 33° 


überhaupt 8657868 Mt. — Pf. 

6. Kapitel 120. Die Gymnafien zu Allenftein, Neuwied, 
Porig, Duidburg, dad Realgymnaſium zu Erfurt und die Real« 
Progpmnafien zu Neuwied, Kulm und Dtterndorf werden auf den 
ker übernommen; in Breölau wird ein neued Gymnaſium er- 
richtet. 

7. $ür die höheren Lehranftalten find überhaupt 6649 ME. 20 Pf. 
mehr bewilligt. 

8. Kapitel 121. Titel 1 bid 8. Das Schullehrer- Seminar 
in Sriedrihöhoff ift nach Ortelsburg verlegt worden. Die normale 
Ausftattung der Seminare in Ragnit und Haderdleben bedingt eine 
Vermehrung der Lehrkräfte. Die Neubegründung eines Schullehrer: 
Seminars in Prüm ift zur Dedung des im Regierungdbezirfe Trier 
vorhandenen Bedürfnifjed an Lehrkräften erforderlich. 

Der Mehraufwand für Schullehrer- und ZehrerinnensSeminare 
beträgt zufammen 120795 Mt. 70 Pf. 

9. Kapitel 121. Titel 9 bis 14. Die Errichtung einer ftaat« 
lihen Präparanden-Anftalt in Friedrichshoff ift begründet durdy die 
Notbwendigkeit, inmitten einer ſprachlich gemiſchten Bevölkerung 
Seminar-Aipiranten für utraquiftiichen Unterricht zu erziehen. Die 
ftaatlihe Präparanden: Anftalt in Wandersleben ift beftimmt, dem 
Schullehrer⸗Seminar in Erfurt hinreichend vorbereitete Zöglinge zu— 
zuführen. 

10. Kapitel 121. Titel 28a. Zur Befriedigung der drin- 
gendften Schulbaubedürfniffe haben 150 000 Mt. mehr in den Etat 
eingeftellt werden müſſen. 

11. Kapitel 121. Zitel 31. Bei der Blindenanftalt in Steglig 
ift der Bedürfniszufhup um 5000 Mi. erhöht worden, damit eine 
Vorſchule eingerichtet werden Fönne. 


299 





12. Für dad Clementar » Unterrichtöwejen find überhaupt 
280 798 ME. 84 Pf. dauernd mehr bewilligt worden. 

13. Kapitel 122. Titel 1 bis 6. Mebraufwendungen für die 
Königlihen Mujeen zu Berlin find nöthig geworden durd die Errich— 
tung einer Direftorial- Aifiltentenftelle bei der ethnologiſchen Abtheilung, 
durdy die Uebernahme eines antheiligen Betrages zur Unterhaltung 
der Anlagen in der Umgebung der National» Galerie und durch die 
Erhöhung des Bibliotbeffonds im Ganzen im Betrage von 9683 ME. 

14. Kapitel 122. Titel 24 bis 36. Zur Errichtung eines 
pädagogiihen Seminars in Kafjel find 4050 Mf. mebr in den Etat 
eingeftellt worden. 

15. Kapitel 122. Titel 37. Mebrbewilligungen für die Aka— 
demie der Künfte zu Berlin und die mit derfelben verbundenen In— 
ftitute find erfolgt zur Nemunerirung eines Bibliotbefdienerd, zur 
Erhöhung des Fonds für Bureaubilfe bei der afademiihen Hoch— 
ihule für die bildenden Künfte, zu Studien» Erkurfionen bei der— 
jelben Anftalt, bebufs Verlegung eined Theiles der Akademie nach 
dem frei gewordenen Gebäude der alten Bauafademie und zur Be- 
willigung von Unterftügungen für würdige und bedürftige Schüler 
des akademiſchen Initituted für ——— 

16. Kapitel 122. Titel 39. Bei der Kunſtakademie zu Kö— 
nigsberg i. Pr. find Mehrausgaben entſtanden durch die Erhöhung 
ded Fonds für Unterrictömittel und durd die dem Staate vom 
Rittergutsbeſitzet Dogerlob geſchenkweiſe überlaffene Sammlung 
von Kupferftiben (Dogerloh’ihe Stiftung). 

17. Kapitel 122. Titel 43. Die Dotation der Kunftichule 
zu Berlin ift um den Betrag von 10060 ME. erböht worden, 
namentli zur Remunerirung außerordentlicher Lehrkräfte und Hilfs— 
lehrer. In Folge der Uebernabme der biöher ftaatlidy jubventionirten 
gewerblichen Zeihenichule zu Bredlau auf den Staat und deren Berei- 
nigung mit der Kunft« und Kunſtgewerbeſchule dajelbit ift ein Mebr- 
betrag von 10647 ME. in den Etat eingeftellt worden. 

18. Kapitel 122. Titel 44. Der Nfademie der Wiſſenſchaften 
zu Berlin find zur Ergänzung und Kortfübrung der corpus inscrip- 
tionum latinarum 4500 ME. mehr bewilligt worden. 

19. Kapitel 122. Titel 45. Die bisherige Beibilfe für Die 
Leopoldiniſch-Karoliniſche Akademie der Naturforicher zu Halle a. d. ©. 
ift von 1800 ME. auf 3000 Mi. bis Ende März 1890 erböht worden. 

20. Die Mebrbewilligungen für Kunft und Wiſſenſchaft be« 
tragen im Ganzen 82925 ME. 

21. Kapitel 123. Titel 1. Bei der tehniihen Hochſchule 
zu Berlin find eine Bibliothefarftele und 10 Unterbeamtenftellen 
errichtet worden. R 

22. Kapitel 123. Titel 2. Bei der techniſchen Hochſchule zu 
Hannover ift eine Zaborantenftelle begründet worden. 


300 





23. Kapitel 123. Zitel 6. Bei der techniſchen Hochſchule zu 
Berlin find zur Remunerirung eines Bibliothef-Affiftenten, zur An- 
nahme von 4 Hilfödienern, für die mechaniſch-techniſche Verſuchsan— 
ftalt und für die Prüfungdftation für Baumaterialien, bei der 
techniſchen Hochſchule zu Hannover zur Remunerirung eines Kollegd 
der anorganiſchen Chemie und für Hilfsunterricht in den Ingenieur: 
wiſſenſchaften und bei der techniſchen Hochſchule zu Aachen behufs 
Annahme eined Bibliothefdienerd und zur Nemunerirung von Aſſi— 
ftenten für Maſchinenbau und die anorganiihe Chemie Mehrbewil— 
ligungen erfolgt. 

24. Kapitel 123. Zitel 11. Bei der tehniihen Hochſchule 
zu Berlin bat in Folge der Ueberfiedelung der Anftalt in den Neu— 
bau der Fonds für Heizung, Beleudhtung, Reinigung und Waſſer— 
verbrauch beträchtlich verftärft werden müſſen. 

25. Kapitel 123. Titel 12. Bei der tehniihen Hochſchule zu 
Berlin bat fih ein erhöhtes Bedürfnis für die mechaniſch-techniſche 
Verſuchsanſtalt und für die Prüfungsftation für Baumaterialien und 
bei der techniihen Hochſchule zu Aachen für den Fonds zu Chemi- 
falien, Droguen und fonftigen Lehrmitteln beraudgeftellt. 

26. Kapitel 123. Titel 13. Bei der techniihen Hochſchule 
zu Berlin haben an Koften für Unterhaltung der Gartenanlagen 
bei dem Neubau der Anftalt 2000 ME. mehr in den Etat eingeftellt 
werden müljen. 

27. Kapitel 123. Titel 14. Bei der tehniihen Hochſchule 
u Hannover ift der Fonds zur Ausführung von wifjenihaftliden 

rkurfionen verjtärft worden. 

28. Kapitel 123. Zitel 18 bis 25. Mebraufwendungen für 
dad Kunſtgewerbe-Muſeum find in Folge der Uebernahme des In— 
ftitutes auf den Staat notbwendig geworden. 

29. Der Mehraufwand für das techniſche Unterrichtsweſen 
beträgt 115812 Mt. 75 Pf. 

30. Kopitel 124. Titel 1 und 2. Bei den Regierungen zu 
Potddam und Kiegnig ift je eine Regierungs- und Schulrathsſtelle 
begründet worden. Außerdem hat die Hebertragung der Volksſchul— 
verwaltung in der Provinz Hannover von den Konfiftorien an die 
am 1. Zuli 1885 in $unftion tretenden Regierungen die Begrün- 
dung von 6 Regierungd- und Schulrathsſtellen nöthig gemadht. 

31. Kapitel 124. Titel 10. Bon Titel 13 find 5000 ME. 
übernommen, um der geänderten Zertbezeihnung entſprechend die 
Unterftügungen für Hinterbliebene von Univerfitätölehrern fünftig 
unter Zitel 10 zu verrechnen. 

32. Kapitel 124. Titel 13a. Auf Grund verficherungätech- 
nifher Berechnung bat bei dem Fonds für gejeßlihe Witwen» und 
Wailengelder ein Mehr von 26880 Mf. in den Etat eingeitellt 
werden müſſen. 


301 





52) Beihlußded Königliben Staatäminifteriumd vom 

20. Zuni 1884, betreffend die Abrehnung der Witwen: 

und Waijen-Geldbeiträge ‚bei dem Dienfteinfommen 
jußpendirter, bezw. beurlaubter Beamten. 


(Eentralbf. pro 1882 Seite 493 und Seite 499.) 


Berlin, den 31. Juli 1884. 

Den nachgeordneten Bebörden meines Refjortö lafie ich anbei 

Abichrift des Beichluffes des Königlihen Staats-Miniſteriums vom 

20. Zuni d. 3., betreffend die Erläuterung der Nr. 4a. der Aus— 

führungdbeftimmungen zum Gejege über die Fürſorge für die Witwen 

und Waiſen der unmittelbaren Staatöbeamten, zur Kenntnidnahme 
und gleihmäßigen Beachtung zugeben. 


Der Minifter der geiftlien ꝛc. Angelegenbeiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
fänımtliche nachgeordnete Behörden 
des Ddiesjeitigen Refforts. 
G. 111. 2007. U. 1.11. 11. 111.a. 





Beſchluß. 


Bei Feitftellung des den ſuspendirten Beamten gemäß $. 51 
des Gejegeö vom 21. Zuli 1852 (Gel. Samml. S. 465) und ge 
mäß $. 48 des Gejeped vom 7. Mai 1851 (Gei. Samml. ©. 218) 
ſowie geeigneten Falled auf Grund des $. 15 Nr. 3 des zulept ge— 
dachten Gejeped zu belaffenden Theiled ihred Dienfteinfommens find 
die Witwen: und Waiiengeldbeiträge vor der Theilung des 
Dienfteinfommend von dem lepteren in Abzug zu bringen. In 
gleicher Weije it bei Feftftellung der nah dem Allerhöchſten Erlaſſe 
vom 15. Juni 1863*) bei der Beurlaubung eined Beamten auf mebr 
ald 1'/, Monate demielben für weitere 4'/, Monate des Urlaubes 
zu belaffenden Hälfte jeined Gehalted zu verfahren (88.3 und 4 des 
Gejeped vom 20. Mai 1882 — Gef. Samml. ©. 298 — Aus» 
führungdbeftimmungen zu demielben vom 5. Juni 1882 Nr. 4a). 

Berlin, den 20. Zunt 1884. 


Das Königlihe Staatd-Minifterium. 


Fürft v. Bismarck. v. Puttfamer. Maybad. Lucius. 
Friedberg. v. Boettider v. Goßler. v. Scholz. 
Bronfartv. Scellendorff. 


ad St. M. 614. 
*) Gentralbl. pro 1863 Seite 386. 


302 





53) Portofreie Ueberjendung von Dienfteinfommend- 

bezügen an unmittelbare Staatöbeamte, welbe nicht 

am Site der zahlenden Sa ihren amtlihen Wohnſitz 
aben. 


(Eentralbl. pro 1883 Seite 476 Nr. 110.) 


Berlin, den 8. Auguft 1884. 
Den nahgeordneten Bebörden meined Refjortö laſſe ich anbei 
Abichrift der von dem Herrn Minifter ded Innern und dem Herrn 
Finanz Minifter an die Königlichen Regierungs-Präfidenten und bie 
Regierungen unter dem 27. Juni d. J. erlafjenen Cirkular⸗Verfũ⸗ 
gung, betreffend die portofreie Ueberſendung von Dienſteinkommens- 
bezügen an Beamte, melde nicht am Sie der zablenden Kafje ihren 
amtlihen Wohnjig baben, zur Kenntnisnahme und gleihmäpßigen 
Beachtung zugeben. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
ſämmtliche nadgeordnete Behörden 
des diesjeitigen Reſſorts. 
G. IH. 2121. 


Berlin, den 27. Juni 1884. 
Nah dem Erlaffe vom 13. Dezember 1882 (Minifterial-BL. f. 
d. i. V. 1883 S. 7) iollen Beamten, welde ihr Gehalt und ihre 
ſonſtigen Kompetenzen aus einer Regierungs-Haupt-Kaſſe oder einer 
Spezial-Kafje derjelben beziehen und nit am Sitze der zablenden 
Kaffe ihren amtlichen Wobnfig haben, dieie Dienfteinfommendbezüge, 
wenn die Zufendung mittelft der Poſt erfolgt, auf Koften der Staats—- 
Kaffe portofrei überfandt werden. Mit Bezug hierauf theilen wir, 
nach Vernehmen mit der Königlichen Dber-Rehnungs- Kammer, Em 
Hochwohlgeboren ergebenft mit, daß im Allgemeinen unter „Dienft- 
einfommen" eined Beamten Alled — auch Reilefoften und Tage— 
— — zu begreifen iſt, mad demſelben mit Rückficht auf feinen 
ienſt gewährt wird. 
. Em. Hochwohlgeboren wollen gefälligft hiernach die dortige 
Regierungd-Haupt: Kaffe, jowie die derjelben nachgeordneten Kafjen 
mit entiprebender Anmeilung verjehen. 


An 
die Herren Regierungs-Präfidenten in den Provinzen 
Of. und Weftpreußen, Bommern, Brandenburg, 
Shlefien und Sachſen, jowie zu Sigmaringen. 





303 





Abichrift erhält die Königlihe Regierung zur Kenntnisnahme 
und gleihmäßigen Beachtung. 


Der Minifter ded Innern. Der Finanz-Minifter. 
In Vertretung: Herrfurtb. In Bertretung: Meinede. 


An 
die Königlichen Regierungen in den Provinzen Poſen, 
Schleswig · Holſtein, Hefien-Naffau, Weftfalen und 
Rheinpropinz. 
M.d. 3. 1. A. 3916. 
FM. 1. 6671. 





2 


Berlin, den 22. September 1884. 

Auf den Bericht vom 16. Auguft d. 3. wird der Königlichen 
Finanz- Direktion eröffnet, daß die Anordnung, welde von mir dem 
mitunterzeihneten Finanz» Minifter in dem Cirkular-Erlaſſe vom 
13. Dezember 1882 (I. 10277 — II. 14017 — III. 16721) be- 
zügli der Eoftenfreien Auszahlung der Dienftbezüge an Beamte, 
an deren amtlihem Wohnfige eine Königliche Kaffe ſich nicht befindet, 
etroffen ift, nur für die unmittelbaren Staatöbeamten, nit aud 
ur andere Perjonen, indbefondere auch auf Geiltlihe und Lehrer, 
Platz greift. Daber find aud) Die leßtgenannten Beamten bewilligten 
Unterftügungen, Remunerationen ıc. in der biöherigen Weiſe zu zahlen. 


Die Minifter 
der geiftlidhen ac. — — der Finanzen. 
In Vertretung: Lucanus. In Vertretung: Meinecke. 


An 
die Königliche Finanz⸗Direktion zu Hannover. 
M. d. g. A. G. I. 249%. U. III. a. G. IN. 
F. M. 1. 13139. 


54) Zulaffung der Priorität8-Dbligationen der Ham: 
burg-Bergeborfer, Berlin-Ötettiner und Kottbus— 
Großenhainer Eifenbahnen zur Beftellung von 
Amtöfautionen. 


(Eentralbl. pro 1874 Seite 565; pro 1883 Seite 477.) 


1: 
Berlin, den 13. Oktober 1884. 
Dem Königlichen Konfiftorium überfende ich hierneben Abichrift 
einer von dem Herrn Finanz. Minifter unterm 22. September d. 93. 
— 1.12247 — an ſämmtliche Königliche Regierungen ıc. erlafjenen 


304 


Verfügung wegen Zulaffung der Prioritätd-Obligationen der Ham— 
burg-Bergedorfer Eiſenbahn zur Beftellung von Amtskautionen zur 
Kenntnisnahme und gleihmäßigen Beachtung. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 


An 
die ſämmtlichen Königlichen Konſiſtorien incl. 
Landes-Konfiftorium in Hannover und die 
lämmtlihen Königlihen Provinzial» Schul- 
Kollegien — je beionders. 
G. Ill. 2777. 





Berlin, den 22. September 1884. 
Der Königlichen Regierung tbeile id hierdurdy zur Nachachtung 
und weiteren Veranlafjung mit, daß fortan aud die Obligationen 
der Prioritätd-Anleihe der Hamburg=Bergedorfer Eijenbahn, nachdem 
der Staat dieſe Anleihe mit dem Eigenthumserwerbe der gedachten 
Bahn ald Selbſtſchuldner übernommen hat, zur Beitellung von 
Amtskautionen nah Maßgabe des $. 5 des Gefeped vom 25. März 

1573 (©. ©. ©. 125) zugulafjen find. 

Der Finanz-Minifter. 
In Vertretung: Meinede. 


An 
fänmtlihe Königlihe Regierungen, u. ſ. w. 
M. f. L. I. 13941. 
5. M. I. 12247. 





2. 

Berlin, den 3. Mär; 1885. 
Den nachgeordneten Behörden meined Nefjortd laſſe idy anbei 
Abichrift einer von dem Herrn Finanz-Minifter erlafjenen Eirkular- 
Verfügung an ſämmtliche Königliche —— vom 12. Februar 
d. 3. — J. 986 —, betreffend die Zulaſſung der Prioritäts-Obli⸗ 
gationen der Berlin-Stettiner und Kottbus-Großenhainer Eiſenbahnen 
zur Beftellung von Amtöfautionen, zur Kenntnisnahme und Beach— 

tung in vorflommenden Fällen zugeben. 

Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 


n 
bie nahgeordneten Behörden 
des diesjeitigen Reſſorts. 

G. III. 492. 





Berlin, den 12. Februar 1885. 

Der Königlichen Regierung theile ich hierdurh zur Nachachtung 

und weiteren Veranlaffung mit, daß die Obligationen der Prioritätd- 
Anleihen der Berlin: Stettiner und Kottbud- Großenhainer Eifen- 


305 





bahneu, nachdem der Staat dieje Anleihen mit dem Gigentbumser- 
werbe der gedadten Bahnen als Selbftihuldner übernommen hat, 
fortan zur Beftellung von Amtsfautionen nad) Mafgabe des 8. 5 
des — vom 25. März 1873 (G. ©. ©. 125) zuzulaffen find. 
Der Finanz-Minifter. 
In Bertretung: Meinede. 


An 
fämmtlihe Königlihe Regierungen. 
1. 986. 


55) Anwendung ded Witwen-Penfiondgejeged vom 

20. Mai 1882 Ani diein Gemäßheit des S. 6 des Civil» 

Penſions-Reglements vom 30. April 1825 im Gnaden— 
wege bewilligten Penfionen. 


(Eentralbl. pro 1882 Seite 493 und Seite 499.) 


Berlin, den 26. Sanuar 1885. 
Den nachgeordneten Behörden meines Reſſorts laffe ich anbei 
Abſchrift einer von dem Herrn Minifter des Innern und dem Herrn 
Sinanz-Minifter gemeinſchaftlich erlafjenen Cirkular-Verfügung an 
ſämmtliche Königliche Regierungen fowie die Königlihe Finanz Di- 
reftion in Hannover vom 30. Dezember v. 3., betreffend die An 
wendung des MWitwen-Penfionögejeped vom 20. Mai 1882 auf die 
in Gemäßheit des $.6 des Eivil-Penfiond-Reglementd vom 30. April 
1825 im Gnadenwege bewilligten Penfionen, zur Kenntniönahme 
und Beachtung in vorfommenden Fällen zugeben. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Sarthonfen 


An 
die nachgeordneten Behörden 
des diesfeitigen Refjorts. 
G. Ill. 85. 





Berlin, den 30. Dezember 1884, 

Sn den Ausführungsbeftimmungen vom 5. Juni 1882 zum 
Witwen ıc. Penfiondgejege vom 20. Mai desſ. Jahres ift unter 
Nr. 3 Abjag 2 angenommen worden, dab die Beftimmung des $. 1 
des Geſetzes, nach welcher auch foldhe Beamte, die auf Grund des 
8.7 des Penſionsgeſetzes vom 27. März 1872 lebenslängliche Penſion 
bezieben, zur Entrihtung von Witwen- und Waijengelbbeiträgen 
verpflichtet find, eine analoge Anwendung auf diejenigen Beamten 
nicht geftatte, denen auf Grund des $. 6 des Givil-Penfiond-Regle- 
mentö vom 30. April 1825 eine Penfion auf Lebenszeit bewilligt 
ift. Dieſe Vorſchrift der Ausführungdbeftimmungen entſpricht auch 
dem Wortlaute des $. 1, a. a. O. Da indes nach den Motiven 


306 





zum Penfiondgeiege vom 27. März 1872 der $. 7 desielben nur 
dad beitehende Recht nad $. 6 des Eivil-Penfiond-Reglements vom 
30. April 1825 wieder giebt, und die geſetzgeberiſche Abſicht trog 
jenes einihränfenden Wortlauted unzweifelhaft dabingebt, die Fälle 
beider Art gleich zu bebandeln, fo finden wir und veranlaßt, die 
unter Nr. 3 Abjap 2 der Ausführungs-Beitimmungen getroffene An- 
ordnung dahin abzuändern, daß die Borjchriften ded Witwen-Penſions— 
gejepes vom 20. Mai 1882 auch auf diejenigen Beamten anzu— 
wenden find, welchen auf Grund ded $. 6 des Eivil-Penfiond-Regle- 
ments eine lebenslänglihe Penfion im Gnadenwege bemilligt ift. 


Der Miniiter ded Innern. Der Finanz Minifter. 
Im Auftrage: v. Zaftrom. In Vertretung: Meinede. 


An 
ſämmtliche Königliche Regierungen. 





Berlin, den 30. Dezember 1884. 
A schrift hiervon erhält die Königlihe Finanz =» Direftion zur 
gleihmäßigen Beachtung. 


Der Finanz: Minifter. 
In Vertretung: Meinede. 


An 
die Königlihe Finanz-Direltion zu Hannover. 
M. d. 3. Il. 13924. 
F. M. I. 15489. Il. 14476. 111. 15575. 


56) Anwendung eineseinheitlihen Papierformates bei 
den Behörden des Reiches und der Bundedftaaten. 


(Centralbl. pro 1877 Seite 135 Nr. 59.) 


Berlin, den 24. März 1885. 
Nachdem in Folge Beihluffes des Bundesrathed die Reichöbe- 
börden veranlaßt worden find, in Zukunft das für den Amtsgebrauch 
erforderliche Papier, ſoweit die Intereffen ded Dienfted ed geltatten, 
in den auf der Generalverfammlung ded Bereined deutſcher Papier- 
fabrifanten zu Münden am 13. Juni 1883 feftgeftellten, auf der 
Anlage erſichtlich gemachten Normalformaten zu verwenden, hat auch 
dad Königliche Staatöminifterium ed für zwedmäßig erachtet, dab 
ein ‚ER9R Verfahren für die Preukiichen Behörden angeordnet 
werde. 
Die Behörden meined Reffortd werden biervon zur Beachtung 
und weiteren Veranlaffung mit dem Bemerfen in Kenntnis gejet, 


307 





daß durch diefe Anordnung die Beftimmungen, welche mitteld Ber: 
fügung vom 15. März 1877 Nr. 689 G II. in Betreff des amt: 
lihen Aktenpapier-Formates getroffen worden find, nicht berührt werden. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenbeiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
die nachgeordneten Behörden 
des diesfeitigen Refjorte. 


B. 470. 

Nr. 1 von 33 cm Höhe und 42 cm ganzer Bogenbreite. 
Nr 2 =» ds = : 43 = ⸗ ⸗ 
Nr. 3 = 36 = ⸗ : 45 ⸗ ” s 
MN A: Be on U. = ⸗ 
MN. 5 =: 4050 ⸗ 5 5 
N. 6 » 2 5 0 dh 5 
Nr. 7 = 44 = s = 56 ® = = 
Mr. 8 =» 46 = a : 59 ⸗ ® ⸗ 
Nr. 9 = 48 =» . : 64 » ⸗ ⸗ 
Nr. 10 = 50 * = s 65 * ⸗ = 
N.l11l » He E55 > s 
Mr. 12 s 57 = = s 783 = = ⸗ 


57) Zuſammenſetzung der Prüfungskommiſſionen für 
die wilienihaftlihe Staatöprüfung der Kandidaten des 
geiftlihen Amtes für dad Jahr 1. April 1885/86. 
(Centralbl. pro 1884 Seite 388 und Seite 390.) 


Berlin, den 31. März 1885. 
Im Berfolge der Belanntmahung vom 10. April 1884 wird 
hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebradt, daß die Prüfungsfom- 
miffisnen für Die wiſſenſchaftliche Staatsprüfung der Kandidaten 
des geiftlihen Amtes für dad Jahr 1. April 1885/86 mie folgt 
zuſammengeſetzt find: 
I. Kommiffionen, welche die Staatsprüfung in Verbindung 
mit der theologischen Prüfung abnehmen: 
1) in Halle a/S., Provinz Sadjen: 
Dr. Jacobi, Profeffor und Konfiftorial-Ratb, zugleich Vorfigender 
der Kommilfion, 
Dr. Shlottmann, Profeffor, 
Dr. Beyſchlag, Profeffor; 
1885. 21 


308 





2) in Königsbergi.Pr., Provinz Oſt- und Weſtpreußen: 
Dr. Voigt, Profeſſor, zugleich Borfigender der Kommiſfion, 
Dr. Zacobi, Profeflor, 
Dr. Hafe, Militär-Oberpfarrer und Konfiſtorial-Rath; 
3) in Berlin, Provinz Brandenburg: 
Dr. Semiſch, Konfiftorial-Rath und Profeffor, zugleich Vorfipen- 
der der Kommilfion, 
Dr. Kleinert, Konfiftorial-Rath und Profefjor, 
Dr. Kögel, General-Superintendent, Dber-Hofprediger und Ober⸗ 
Konſiſtorial⸗Rath; 
4) in Stettin, Provinz Pommern: 
Dr. Krummader, Konfiftorial- Rath, zugleich Vorfigender der 
Kommilfion, 
Wilhelmi, Konfiftorial-Rath und Militär-Oberpfarrer, 
Brandt, Konfiftorial-Rath und Schloßprediger; 
5) in Poſen, Provinz Poſen: 
Dr. © en ‚ Beneral-Superintendent, zugleich Vorfigender der Kom⸗ 
miſſion, 
Dr. Polte, Provinzial-Schulrath, 
Reinhard, Konfiltorial-Rath; 
6) in Breslau, Provinz Shleſien: 
Dr. Erdmann, General-Superintendent, zugleih Vorfigender ber 
Kommiifion, 
Dr. Weingarten, Profefjor, 
Richter, Konfiftorial-Rath und Militär-Oberpfarrer; 
7) in Münfter, Provinz Weftfalen: 
Nebe, General-Superintendent, zugleich Vorfißender ber Kommiſſion, 
Dr. Niemann, Konfiftorial-Ratb, 
Dr. Mangold, Konfiftorial-Rath und Profefjor; 
8) in Koblenz, Rheinprovinz: 
Korten, Ober-Konfiftorial-Rath und Militär-Oberpfarrer, zugleid 
Vorfigender der Kommilfion, 
Bartelhbeim, Superintendent, 
Dr. Krafft, Konfiftorial-NRath und Profeflor; 
9) in Hannover, Provinz Hannover: 
Thilo, Ober-Konfiftorial-Rath, zugleich Vorfipender der Kommilfion, 
Dr. Wagemann, Konfiftorial-Rath und Profefier, 
Dr. Wie daſch, Profefjor und Gymnafial-Direftor; 
10) in Kiel, Provinz Shledwig- Holftein: 
Dr.Shwarg, Konfiftorial-Rath, zugleich Vorfigender der Kommilfion, 


309 


Dr. Scheppig, ordentlider Lehrer an der Realſchule zu Kiel, 
Dftendorf, Rektor der Realſchule in Neumünfter; 
11) in Marburg, Regierungd» Bezirk Kaſſel: 

Dr. Zucae, Profeffor, zugleich Vorfigender der Kommiifion, 
Dr. Bergmann, Profeffor, 
Dr. Warrentrapp, Profeffor; 

12) in Herborn, Regierungd> Bezirf Wiesbaden: 
Dr. Er n ft, General-Superintendent, zugleih Borfißender der Kom— 

miffion, 
Dr. Maurer, Profefior, 
Dr. Spieß, Gymnaftal-Direftor in Dillenburg. 


1. Kommiffionen, welche die Staatsprüfung ohne Verbindung 
mit der theologifchen Prüfung abnehmen: 
1) in Emden, Provinz Hannover: 
Bartels, Konfiftorial-Ratb, General» Superintendent in Aurich, 
zugleich Borfigender der Kommiifton, 
Dr. Shwedendied, Gomnafial-Direftor a. D., 
van Senden, Seminar-Direftor; 
2) in Bredlau, Provinz Schleſien: 
—* Provinzial⸗Schulrath, zugleich Vorſitzender der Kom 
miſſion, 
Dr. Oberdick, Gymnafial-Direktor, 
Dr. Weinhold, Profeſſor; 
3) in Münſter, Provinz Weſtfalen: 
Dr. Schultz, Geheimer Regierungs- und Provinzial-Schulrath, 
zugleich BVorfipender der Kommilfion, 
Dr. Niebues, Profefior, 
Dr. Stord, Profeflor; 
4) in Bonn, Rheinprovinz: 
Dr. Bilmannd, Profeffor, zugleih Vorfigender der Kommiſſion, 
Dr. Neubäujer, Profeſſor, 
Dr. Niſſen, Profefjor. 

Die weiter erforderlihen Belanntmadhungen werden in den 
Öffentlichen Blättern der verſchiedenen Provinzen feitend der Bor: 
fipenden der einzelnen Kommiſſionen erfolgen. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


Belanntmahung. 
G. I. 632. 


21* 


310 





I. Univerfitäten, Akademien, ze. 


58) Preisbewerbungen bei der Akademie der Künfte zu 
Berlin. 


(Tentralbl. pro 1884 Seiten 175, 317, 805.) 


1. Nach einer Bekanntmachung des Senates der Königl. Aka— 
demie der Künfte, Sektion für die bildenden Künfte, zu Berlin 
vom 3. März d. 3. (Reichs- und Staats» Anzeiger Nr. 62 vom 
13. März 1885) ilt die diesjährige Preisbewerbung um den 
gr Staatdpreid für dad Fach der Bildhauerei beftimmt. 

er Preid beftebt in einem Stipendium von 6000 Marf zu einer 
Studienreife nad Italien auf zwei hintereinander folgende Jahre 
und außerdem in einer Entihädigung von 600 Mark für die Koften 
der Hin- und Rückreiſe. Die Zuerfennung erfolgt im Monate 
Auguft d. 3. 


2. Zufolge Belanntmadhung ded Senated vom 30. Januar 
d. 3. (Reichs- und Staatd-Anzeiger Nr. 40 vom 16. Februar 1885) 
ift die Konkurrenz um den Preis der erften Michgel-Beer'ſchen 
Stiftung für Maler und Bildhauer jüdiiher Religion im laufenden 
Sabre für Bildhauer beftimmt. Der Preis beftebt in einem ein» 
jährigen Stipendium von 2250 Marf zu einer Studienreije nad) 
Stalien, und die Zuerfennung desjelben erfolgt im Monate Auguft d. J. 


3. Zufolge Befanntmahung des Senated vom 19. Januar 
d. 3. (Reichs- und Staatö-Anzeiger Nr. 24 vom 28. Januar 1885) 
ift die Konkurrenz um den Michael Beer’ihen Preis zweiter 
Stiftung, zu welder Bewerber aller Konfeifionen zugelaflen 
werden, im laufenden Sabre für Mufifer beftimmt. Der Preis 
beftebt in einem einjährigen Stipendium von 2250 Mark zu einer 
Studienreife nad Stalien, und die Zuerfennung desjelben erfolgt im 
Monate Auguft d. 3. 


59) Ausihreiben wegen Bewerbung um Mendelsjobn- 
Bartboldy-Staatdftipendien für Muſiker. 
(Centralbl. pro 1884 Seite 319, — pro 1885 Seite 158.) 


Am 1. Oktober cr. fommen zwei Stipendien der Felir Mendels— 
ſohn-Bartholdy'ſchen Stiftung für befäbigte und ftrebiame Mufifer 
zur Verleihung. Jedes derjelben beträgt 1500 M. Das eine ift für 
Kompaoniften, das andere für außübende Tonfünftler beftimmt. Die 


311 


BVerleibung erfolgt an Schüler der in Deutihland vom Staate 
fubventionirten mufifaliihen Ausbildungdinftitute, ohne Unterichied 
des Alters, ded Gejchlechted, der Religion und der Nationalität. 

BDemerbungsfähig ift nur derjenige, melder mindeftend ein 
balbed Zahr Studien an einem der genannten Snititute gemadt hat. 
Ausnahmsweiſe fönnen preußiſche Staatsangehörige, ohne daß fie 
dieſe Bedingungen erfüllen, ein Stipendium empfangen, wenn das 
Kuratorium für die Verwaltung der Stipendien auf Grund eigener 
Prüfung ihrer Befähigung fie dazu für qualifizirt erachtet. 

Die Stipendien werden zur Fortbildung auf einem der be— 
treffenden, vom Staate jubventionirten Inftitute ertheilt, dad Kura— 
torium ift aber berechtigt, hervorragend begabten Bewerbern nad 
Vollendung ihrer Studien auf dem Inſtitute ein Stipendium für 
Jahresfriſt zu weiterer Ausbildung (auf Reilen, durch Beſuch aus: 
wärtiger Inftitute 2c.) zu verleiben. 

Sämmtlihe Bewerbungen nebit den Nachweiſen über die Er- 
füllung der oben gedachten Bedingungen und einem furzen, jelbitges 
ſchriebenen Lebenslaufe, in welchem bejonders der Studiengang hervor— 
gehoben wird, jind nebit einer Beſcheinigung der Reife zur Kon— 
furrenz durch den bisherigen Yehrer oder dem Abgangszeugnifje von 
der zuletzt beſuchten Anſtalt bis zum 1. Zuli cr. an das unterzeichnete - 
Kuratorium — Berlin W., Wilbelmftraße Nr. 70 a, einzureichen. 

Den Bewerbungen um dad Stipendium für Komponiften find 
eigene Kompofitionen nah freier Mahl, unter eidesftattliher Ver— 
fiherung, dab die Arbeit ohne fremde Beibilfe audgeführt worden 
ift, beizufügen. 

Die Berleibung des Stipendiumd für ausübende Tonfünftler 
erfolgt auf Grund einer am 30. September cr. in Berlin durch das 
Kuratorium abzubaltenden Prüfung. 

Berlin, den 1. April 1885. 


Dad Kuratorium für die Berwaltung der Felir Mendels— 
obn-Bartholdy- Stipendien. 
Belanntmadhung. 


60) Ausleibung und Aufitellung von Gemälden aus 
den Königlihen Mufeen zu Berlin außerhalb der 
Gebäude derjelben. 

(efr. Centralbl. pro 1885 Seite 155 Nr. 10.) 


1; 

Auf Ihren Beriht vom 10. d. M. will Ic hierdurch ge— 
nehmigen, daß die in dem anbei zurüdfolgenden Verzeichniſſe aufge— 
führten Gemälde unter dem Borbehalte des Eigenthumeß der hiefigen 
Königlihen Mufeen und ded Widerrufes an Kirchen und Kunft« 


312 





inftitute abgegeben werden. Gleichzeitig ermädtige Ih Sie, die 
weiter erforberlihen Anordnungen nad Analogie derjenigen Be— 
ftimmungen zu treffen, welde in Gemäßheit Meines Erlafjes vom 
11. Dezember 1882 über die Verabfolgung von Kunitwerfen aus 
den Beitänden der National-Galerie erlaffen worden find. 
Berlin, den 14. Mai 1884. 
Wilhelm. 
von Goßler. 


An 
den Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 





2. 
Regulativ für die Ausleibung und Aufſtellung von 


Gemälden aus den Königlichen Mujeen zu Berlin außer- 
halb der Gebäude derjelben. 


In Ausführung der Allerhöchſten Ordre vom 14. Mai 1884 
wird nachſtehendes Regulativ erlafjen: 


$. 1. 

Die Ueberweifung von Gemälden aus der Gemäldegalerie der 
Königlihen Muſeen in Berlin an andere Sammlungen erfolgt 
widerruflich. 

Die Ueberweiſung wie der Widerruf erfolgt durch die General» 
verwaltung der Königlihen Mufeen mit Genehmigung des Minifterd 
der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten. 


$. 2. 

Die Unterbringung der Kunftwerfe darf nur in folden Ge— 
bäuden erfolgen, welche in Bezug auf Konftruftion, Feuerficherheit 
und jonftige Beichaffenheit der Wände, wie der übrigen mejentlichen 
Bautheile zu Bedenken feinen Anlaß geben. 


8.3. 

Beim Ein» und Audpaden, ſowie beim Aufftellen der Gemälde 
in ihrem neuen Beitimmungdorte ift thunlichft ein mit dieien Arbeiten 
vertrauter Sachverſtändiger zuzuziehen. 

8. 4. 

Beim Aufhängen ſind die Bilder nicht unmittelbar auf die 
Wand zu bringen, ſondern durch kleine Zwiſchenſatzſtücke derart von 
derſelben zu iſoliren, daß die Luft zwiſchen Bild und Wand 
cirkuliren kann. 

5 


Die Gemälde find thunlichſt an Zwiſchenwänden, nicht an den 
Umfafjungsmauern eines Gebäudes aufzuhängen und durdy geeignete 


313 





Vorrichtungen gegen die direfte Einwirkung ded Sonnenlichtes, ſo— 
wie nach Befinden auch gegen direkte Berührung wirkſam zu fügen. 


$. 6. 

Es ift dafür Sorge zu tragen, daß eine regelmäßige wöchent⸗ 
liche Reinigung der Gemälde durd leichtes Abftäuben mit weichen 
Federwedeln vorgenommen wird, 

Anderweite Reinigungen, ſowie irgend welche Reitaurationen, 
Auffrifbung oder Erneuerung des Firniffes, Ausbeſſerung etwaiger 
Beihädigungen ꝛc. dürfen nur nad eingeholter Genehmigung der 
Generalverwaltung der Königlihen Mujeen und nur nad) deren An- 
weiſung audgeführt werden. s 

7 


Ueber jede, auch die geringite Beihädigung des Kunft- 
werkes ift ein Protofoll aufzunehmen und dasjelbe unverzüglich der 
Generalverwaltung der Königlihen Muſeen zu überjenden. 


8. 8. 


Jährlich einmal ift von der Verwaltung der betreffenden Sanım- 
lung eine Mittbeilung über den Zuftand der überwielenen Gemälde 
an die Generalverwaltung der Königlihen Mufeen zu richten. 


8. 9. 
Die Inftitute, welden Bilder überwiejen werden, haben 

a. die Koften der — —— des Hin- und Rücktransportes, 

ſowie der Verſicherung während desſelben, 

b. die Koſten der Verſicherung gegen Feuersgefahr und 

c. die Koſten für die während der Beſitzzeit erforderlich ge— 

mwordenen Reparaturen 
zu tragen. 

Fur Staatöinititute fommt die Verfiherung ad b in Wegfall. 
Ueber die Nothwendigkeit der Berfiherung für den Transport (a) be- 
findet die Generalverwaltung der Königlihen Muſeen, mweldye auch 
in allen Fällen den Werth beziehungsmeile die Höhe der Ber- 
fiherungsjumme für die überwiejenen Gemälde zu beftimmen bat. 

$. 10. 

Den Beamten und Kommiljaren der Generalverwaltung der 
Königlihen Muſeen ift jederzeit der Zugang zu den betreffenden 
Kunftwerken behufs der Kontrole über die pünftlihe Erfüllung der 
obigen Vorſchriften jeitens ded Empfängers zu geftatten. 

Berlin, den 3. Juni 1884. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Lucanus. 


314 





61) Girfular-Berfügung an die medizinifhen Fakul— 
täten der Zandesuniverjitäten, betreffend die Berjude 
an lebenden Thieren (die ſ. g. Vivijektionen). 


Berlin, den 2. Februar 1885. 

Die in Folge meines Erlaffes vom 13. Dezember 1883 — U. 
1. 4123 — feitend der medizintjchen Fakultäten bezüglid der ſ. g. 
Viviſektionsfrage erftatteten Berichte*) haben mid in der Ueberzeu: 
gung beitärft, dab auf unjeren Sandesuniverfitäten bei Anwendung 
und Ausführung der Verfuhe am lebenden Thiere nad maßvollen 
und billigensmwerthben Grundiägen verfahren wird und daß dabei 
neben den Interefjen der wiſſenſchaftlichen Forſchung und des afa- 
demiſchen Lehramtes aud die Anforderungen der Humanität ges 
bübhrende Beachtung gefunden haben. Um in diefer Richtung auch 
für die Zukunft allen Zmeifeln vorzubeugen, erachte ich es für ſach— 
dienlich, die der bisherigen Praxis zu Grunde liegenden Gefichtö- 
punfte durch eine allgemeine Anordnung gegen die Möglichkeit von 
individuellen Abweichungen fiber zu ftelen. Zu dieſem Zwecke be- 
ftimme ich hierdurch, was folgt: 

1. Verſuche am lebenden Thiere dürfen nur zu erniten For— 
ſchungs- oder wichtigen Unterrichtszwecken vorgenommen werden. 

. In den Vorleſungen find Thierverſuche nur in dem Maße 
ftattbaft, als died zum vollen Verftändnifje des Vorgetragenen noth— 
wendig ilt. 

3. Die operativen Vorbereitungen zu den Vorleſungsverſuchen 
find der Regel nad vor Beginn der eigentlidhen Demonftration und 
in Abweienbeit der Zubörer zu bewerfitelligen. 

4. Thierverſuche dürfen nur von den Profefforen und Do: 
zenten oder unter deren Verantwortlichfeit ausgeführt werden. 

5. Verſuche, welche obne weientlihe Beeinträchtigung ded Re— 
fultated an niederen Thieren gemacht werden fönnen, dürfen nur an 
Dieien und nicht an böberen ea vollzogen werden. 

6. In allen Fällen, in welchen ed mit dem Zwede ded Ber« 
ſuches nicht ſchlechterdings unvereinbar ift, müffen die Thiere vor 
dem Verſuche durch Anäſthetika vollftändig und in nachhaltiger 
Weiſe betäubt werden. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenbeiten. 
von Goßler. 


An 
fänmtlide mediziniſchen Fakultäten. 
U. I. 415. 


) ©. Anlage a. 


315 





Hi. 
Audzug aus den Kafultäts-Beridten. 


Das Minifterium der geiftliben, Unterrichts» und Medizinals 
Angelegenbeiten hat den mediziniſchen Fakultäten der Yandesunivers 
fitäten im Dezember 1883 einen Sragebogen über die Bivijeftions- 
angelegenbeit zur Beantwortung zugeben laffen. Die in Folge deſſen 
von den Fakultäten erftatteten Berichte enthalten theild nur furze 
Antworten auf die geftellten Fragen, tbeild auch ausführlidere Er: 
örterungen des Gegenftandes. In Folgendem find die hauptiäd: 
lichten Momente aus den Berichten zujammengeitellt, wobei die 
einzelnen Fragen, um die es ſich handelt, jedesmal vorausgeſchickt find. 


A. Die Bivifektion als Forſchungsmittel. 


I. Hält die Fakultät die vinifeftorifchen Verſuche für ein 
unentbehrliches Forfchungsmittel, auf welches ohne wefentliche 
la der mebizinifchen Wiſſenſchaft nicht verzichtet werden 
ann? 

Die Antworten find folgende: 


Berlin. Die Fakultät giebt ihr Votum und zwar einſtimmig 
dabin ab, „dab vivileftoriihe Verſuche ein unentbehrlibes For— 
ihungsmittel bilden, auf welches nicht bloß obne weſentliche Schä— 
digung, ſondern aud ohne vollfommene Lähmung der medizinifchen 
Wiffenihaft, ohne Vernichtung weiterer Fortſchritte in Dderielben, 
nicht verzichtet werden kann.“ 

Bonn inftimmig: „Die vivileftoriihen Verſuche, allge- 
meiner bie Verſuche an dem lebendigen Thiere find ein — 
liches Forſchungsmittel, auf welches ohne weſentliche Schädigung 
der mediziniſchen Wiſſenſchaft nicht verzichtet werden kann.“ 

Breslau. Einſtimmig: „Für abſolut unentbehrlich.“ 

Göttingen. „Die geſammte Fakultät beantwortet dieſe Frage 
mit einem entſchiedenen Ja.“ 

Greifswald. „Es iſt natürlich, und damit kommen wir zur 
Beantwortung der erſten Frage, daß ein vernünftiger Forſcher nur 
da das Experiment in corpore vili anſtellen wird, wo er ohne 
dasſelbe zu einem Reſultate nicht gelangen kann. Daß dann aber 
der Thierverſuch eine abſolute Nothwendigkeit iſt, daß er in keiner 
der verſchiedenen Disziplinen der Medizin, ſoweit ſie auf den lebenden 
Menſchen Bezug haben, entbehrt werden kann, darüber iſt die Fa— 
fultät vollkommen einer Meinung.“ 

Halle. „Auf alle dieſe rein ſachlichen Erwägungen und auf 
eingehende und vieljäbrige Erfahrungen der meiſten ihrer Mitglieder 
ründet die Fakultät ihre einſtimmig gewonnene Anſicht, daß viri— 
—* Verfuche ein unentbehrliches, durch andere Unterſuchungs— 


316 


methoden nicht zu eriependes, Diele vielmehr gemöhnlih in ber 
Schärfe der aus ihnen zu ziebenden Schlußfolgerungen übertreffenden 
Sorihungdmittel daritellen, auf welches ohne weientlihe Schädigung 
der mediziniſchen Wiffenichaft nicht verzichtet werden kann.“ 

Kiel. „Die Fakultät beantwortet dieje Frage einftimmig 
mit Fa.“ 

Königsberg. „Einftimmig bejaht." 

Marburg. „Die Frage wird von der Fakultät einftimmig 
bejaht.“ 

B. Die Bivifektion als Unterrichtsmittel. 


Il. Hält es die Fakultät für möglich, die vivifeftorifchen 
BVorlefungsdemonftrationen unbefchadet des Berftändniffes der: 
jenigen Fragen, in deren Intereffe fie geichehen, aus den Kolle: 
gien ganz oder theilweife fortzulaffen? 

Berlin. Dieje Frage „muß die Fakultät einftimmig mit einem 
entjchiedenen Nein beantworten.“ 

Bonn. Cinftimmig: „Die Fakultät hält es nicht für mög» 
li, die vivileftoriihen Worlejungsdemonftrationen unbeſchadet des 
Verftändniffed derjenigen Kragen, in deren Snterefje fie geſchehen, 
aus den Kollegien ganz oder theilweiſe fortzulafien.“ 

Breslau. Ginftimmig: „Für ſchlechterdings unmöglich.” 

Göttingen. „Die Fakultät bat diefe Frage in ihrer Ges 
fammtheit mit Nein beantwortet. Sie ift der Anſicht, dab eine 
Reihe von Fragen aub dem Studirenden nur dadurd in den Vor» 
lefungen wifjenihaftlid bewieien und in ihren Einzelheiten klar dar— 
gelegt werden faun, wenn der Studirende durd die Bivitektion jelbft 
den Beweis des Ausſpruches, welchen der Lehrende führen will, 
verfolgt. Die Bivileftion ift alio injofern ein Beweis- und Lehr» 
mittel, genau wie dad Erperiment in der Phyſik, in der Chemie.” 

Greifswald. Die Fakultät ift au bier einer Meinung, 
„daß eine gewilfe Anzahl Verfuhe in den Vorlefungen über Phy— 
fiologie und Arzneimittellehre gar nit entbebrt werden fann, wenn 
man ed mit dem Unterrichte der Studirenden ernft nimmt.” 

Halle. Einftimmig: „Die Borleiungen über Phyſiologie und, 
wenn ſchon in geringerem Maße, aud Diejenigen über allgemeine 
Pathologie und über Hiftologie fünnen neben anderen Demonitra- 
tionen auch die Viviſektion ald Unterrichtömittel nicht entbebren. 
Eine Anzabl fundamentaler Thatſachen kann nur auf diefem Wege 
dem Lernenden zur Anihauung gebracht werden. Wollte fi der 
Lehrer darauf beichränfen, gerade diefe Thatſachen nur mit Worten 
zu ſchildern, ohne fie durd das Experiment zu erläutern, fo wäre 
es unmöglich, richtige Vorftellungen von den wichtigften Vorgängen 
in lebenden Körpern zu erweden. Der praftiiche Arzt, welcher täg- 
ih am Kranfenbette Herz und Puldichlag zu unterfuchen bat, kann 


317 


ein Hared Bild von den Vorgängen der Herzbewegung und der 
Bluteirfulation nicht gewinnen, wenn er nicht Gelegenheit gehabt 
bat, ein pulfirendes Herz {N ſehen und die Wirkungen des Puls- 
ſchlages an den Wellen ded Blutdrudes einer Arterie zu beobachten. 
Wie mit diefen Beijpielen, verhält ed fi aud mit anderen wichtigen 
Demonftrationen am lebenden Thiere aus verichiedenen Gebieten der 
Phyſiologie und Pathologie des Nerveniyitemsd und zahlreiher Or— 
gane. — Was die Anzahl der zu zeigenden viviieftoriichen Verſuche 
anbetrifft, jo wird jeder Dozent ſich jelbitverftändlich aus mebrfadhen 
Gründen auf ein möglichſt geringes Maß beſchränken. In der That 
genügt die Demonitration einiger Grundverjuce, um ein Werftändnis 
der fomplizirteren Borgänge anzubahnen, und ed fommt hinzu, daß 
die Vorbereitung und Ausführung von viviſektoriſchen Vorleſungs— 
verjuhen in der Negel ſchwierig, zeitraubend und koſtſpielig ift. 
Unbedenflih fann es daher dem Ermefjen eines jeden Dozenten 
überlafjen werden, wie viel derartige Verſuche er in den Vorlejungen 
zeigen will. Cine geſetzliche Beibränfung derſelben oder gar ihr 
gänzliches Verbot würde zu einer beflagenswertben Schädigung in 
den Aufgaben der pboufiologiihen und mebdiziniihen Wiffenichaft 
Beranlafjung geben. Dieje Disziplinen würden bierdurd den Cha» 
rafter eines lebendigen Wiſſens verlieren und auf den unfruchtbaren 
Standpunkt einer todten Büchergelebriamfeit berabgedrüdt merden. 
Sa, mir geben nicht zu weit, wenn wir behaupten, daß eine Bor» 
lefung über Phyfiologie, in welcher jene Grundverfudhe an lebenden 
Thieren nicht gezeigt werden, zu vergleichen wäre mit einer Bor: 
lefung über Chemie, in welder die Verbrennung in Sauerftoffgas 
nicht demonftrirt würde." 

* Kiel. „Die Fakultät beantwortet dieſe Frage einſtimmig mit 

ein.“ 

Königsberg. Ein Mitglied der Fakultät bat ſich der Ab» 
ftimmung enthalten, weil ibm die Gelammtzahl der Vorleſungs— 
demonftrationen unbefannt jet; ein zweited Mitglied ftimmte mit 
Fa „für theilmeijes Fortlaſſen“; die übrigen ftimmten mit Nein. 


Marburg „Ale Kakultätsmitglieder balten viviſektoriſche 
Borlefungsdemonftrationen für unentbebrlich. Die Zahl dieier Ber: 
ſuche wird von ſelbſt durch die Koften und durch die zu Gebote 
ſtehende Zeit auf das Wichtigſte und Nothwendigſte eingeichränft.” 


III. In welchen Vorlefungen werben Berfuche an lebenden 
Thieren gezeigt ? 
und 


IV. Wie groß ift die Zahl der jährlichen Verſuche in den 
betreffenden Borlefungen, und zwar: 


» 
18 


. an Kaltblütern (Fröſchen, Tritonen und dgl.); 
an Vögeln; 
. an Kaninden und Meerihweinden; 
an Hunden und Kapen? 
Berlin. 
1. Phyſiologiſche Vorleſungen des Inftituts-Di- 
rektors: 
an lebenden Fröſchen 15 Verſuche; 
an Vögeln ein Verſuch; 
an Kaninchen und Meerſchweinchen 11 Verſuche; 
an Hunden 2 Verſuche. 

2. Pharmakologiſche Vorleſungen des Inſtituts— 

Direktors: 
an Kaltblütern 10 Verſuche; 
an Kaninchen 5 Verſuche. 

3. Phyſiologiſche Vorleſungen eines Profeſſors 
und pharmakologiſche Vorleſungen eines Privatdo— 
enten: 

Der Fakultätsbericht ſagt, daß auch in dieſen beiden Vorle— 
ſungen viviſektoriſche Demonſtrationen angeftellt worden find, zu— 
meiſt an Fröſchen, in den Vorleſungen über Toxikologie etwas 
häufiger an Kaninchen und Meerſchweinchen, ſehr ſelten an Vögeln 
(Tauben), an Hunden überhaupt nur ein Mal. 

4. Zwei Profeſſoren demonſtriren die Operationen des Staars 

und der künſtlichen Pupillenbildung an Kaninchen. 
Bonn. 
1. Phyſiologiſche Vorleiungen: 
etwa 40—50 Fröſche, Kröten und Tritonen; 
1 Taube; 
10—20 Kaninchen; Meerſchweinchen nur ausnahmsweiſe. 
2. Vorleſungen über allgemeine Pathologie: 
30—60 Fröſche; 
6 Kaninden. 

3. Borlefungen über Pharmakologie: 

30—40 Froſche; 
20—25 Kaninden; 
3—5 Hunde, 1 Kate. 


Bone 


Breslau. 
1. Phyſiologiſche Vorleſungen: 
16 Fröſche; 
1 Taube; 


12—13 Kaninchen; 
6—7 Hunde, 1 Kape. 


319 





2. Borleiungen über allgemeine Pathologie: 
6 Fröſche; 
6 Kaninden; 
4 Hunde. 

Ein Inſtitut für Pharmakologie eriftirt in Breslau nicht. 


Göttingen. 


Thier» Verjuche werden in den Vorlefungen über Phufiologie, 
über allgemeine Pathologie und über Toxikologie gezeigt, ihre Zahl 
wechielt innerhalb gewiller Grenzen je nad dem orlejungsinhalte 
und der Möglichkeit, diefe oder jene Thierart zu beſchaffen. An— 
nähernd laffen fid) folgende Zahlen angeben: 

1. Phyſiologiſche Vorlejungen: 

20 Verſuche an Froöſchen; 
20 Berjuhe an Säugethieren und Vögeln. 
2. Borlefungen über allgemeine Pathologie: 
10 Verſuche an Fröſchen; 
10 Berjude an Kaninhen und Meerichweinden. 
3. Borlejungen über Torifologie: 
20 Verſuche an Fröſchen; 
10 Berjube an Warmblütern. 


Greifömald. 


1. Phyſiologiſche Vorlefungen: 
6 Verſuche an Fröſchen; 
1—2 an Tauben; 
3 an Kaninden. 

2. Pathologiſch-anatomiſcher Kurfus: 
8—10 Kaninchen. 

3. Borlefung über allgemeine Chirurgie: 
5 Kaninden; 
5 Hunde. 

4. Borlefungen über Pharmakologie: 
mehrere Fröſche; 
einige Kaninden. 


Halle. 


1. Borlejung über Phyſiologie: 
12 Fröſche; 
2 Zauben; 
15—20 Kaninden; 
2 Hunde, 

2, Borleiung über Hiftologie: 
4Fröſche; 
2 Kaninchen. 


320 


3. Borlejung über allgemeine Pathologie: 
6 Fröſche; 
4 Kanindhen; einige Meerihmweinden ; 
1—2 Hunde. 
Borlejung über Gebirnfrankbeiten: 
2 Hunde. 
Borlejung über Pharmakologie: 
etwa 60 Fröide; - 
2—3 Kaninden und Hunde. 


Kiel. 


„Es kann derartiges” (Verſuche an lebenden Thieren) „in faft 
allen Vorleſungen vorfommen. Der Vertreter der Geburtöhilfe 
allein ift biöher nicht in der Lage geweien, ſolche Verſuche vorzu« 
führen, verzichtet jedoch auch feimerfeit8 nicht darauf, wenn es er» 
forderlich jein jollte, ſolche Veriuche zu zeigen. Die Verſuche werden 
um Theil rein kaſuiſtiſch, d. h. wie die vorliegenden Fälle eö mit 
ch bringen, angeftellt, beftimmte Zablen lafjen ſich deshalb nicht 
angeben. In der Phyſiologie dürfen jedoh am meilten derartige 
Verſuche gemacht werden." Hier fommen im Jahre etwa vor: 

8—10 Verſuche an Kaltblütern; 
4 Berjuhe an Vögeln; 
10-20 Berjuhe an Kaninden und Meerichweinden ; 
5 Verſuche an Hunden und Kapen. 
Königsberg. 

So weit Zablenangaben aus dem Berichte mit Sicherheit zu 
entnehmen find, werden zu Borlejungsdemonftrationen an lebenden 
Thieren benugt: 

1. In den phyfiologifhen Borlefungen ded In 
ftitut8-Direftors: 

20 Fröſche; 
jebr jelten Vögel; 
2 Kaninden. 
2. In den phyſiologiſchen Borlejungen eined 
anderen Profeſſors: 
2 Fröſche; 
1 Bogel; 
3—4 Kaninden; 
1 Hund. 
3. In den Borlejungen über allgemeine Pathologie: 
10 Fröſche. 


v 


on 


Marburg. 


1. Borleiungen über Phyſiologie: 
14 Fröſche; 


3 Bügel; 
22 Kaninden und Meerichweinden; 
5 Hunde. 
2. Borleiungen über allgemeine Patbologie: 
15 Kröige; 
6 Kaninden und Meerichweindyen. 
3. Borlejungen über Pharmakologie: 
20 Fröide; 
8 Kaninden und Meerſchweinchen; 
5 Kapen. 


V. Werden die operativen Vorbereitungen zu den Bor: 
lefungsverfuchen, foweit folche erforderlich find, in dem Auditos 
rium vor den Zuhörern oder werden fie vor Beginn der eigent: 
lichen Demonftration in dem Laboratorium gemächt? 


Die Berichte der Fakultäten jagen aus, dab die operativen Vor— 
bereitungen in der überaus großen Mehrzahl der Fälle vor der Vor— 
lejung in dem Yaboratorium geihehen: ganz ausnahmslos in den 
phyfiologiihen und pbarmafologiidhen Vorlejungen zu Berlin, in 
den pharmafologifhen Vorleiungen zu Bonn, in den Borlejungen 
über Phyſiologie und allgemeine Pathologie zu Breslau, in den 
Borlejungen über Phyfiologie, allgemeine Pathologie und Pharma 
fologie zu Greifswald, in den Borlefungen über Pbofiologie und 
allgemeine Pathologie zu Königsberg; faſt ausnahmslos in den 
phyſiologiſchen und pathologiſchen Vorlefungen zu Bonn und Halle, 
mit einigen Ausnahmen in den VBorlefungen zu Göttingen, Kiel und 
Marburg. 


VI. Werden befondere vivifeftorifche Demonftrationskurfe 
von den Fachprofeſſoren oder von Dozenten, etwa als Ergänzun 
zu den Vorlefungsverfuchen, abgehalten? Eventuell, wie gro 
ift die Zahl der in denfelben verbrauchten Thiere? 


Die Antworten lauten dabin, dab an den Univerfitäten Bonn, 
Breslau, Halle, Göttingen, Kiel, Königäberg, Marburg derartige 
Kurſe nicht vorfommıen. 

In dem phnfiologiihen Snftitute zu Berlin hält der Abtheis 
lungsvorftand der fpeciell phyſiologiſchen Abtheilung Kurfe der phy— 
fiologifhen Methodik, bei weldyen auch Verſuche an lebenden Thieren 
vorfommen. Die Zahl der dabei verbraudten Thiere läßt ſich nicht 
* Sicherheit angeben. Hunde wurden nur ſelten verwendet, Katzen 
aum je. 

In Greifswald veranſtaltet der Direktor des phyſiologiſchen 
Inſtitutes im Sommer einen demonſtrativen und erperimentellen 
Kurfus über dad Gebiet der gejammten — ie, in welchem 
neben den phyſiologiſch-chemiſchen und phy — ———— — ——— 


322 
Erperimenten zugleich auch Verſuche an Thieren — und zwar vom 
Direktor jelbft — ausgeführt werden. Der Gejammtverbraud be— 
läuft ſich auf einige vierzig Thiere, vornehmlih Fröſche. Weitaus 
die meilten dieſer Verſuche fallen aber nicht in das Gebiet der Vi— 
viieftion, da die Thiere getödtet werden, um an ibren nad dem 
Tode noch reizbaren Drganen Demonftrationen vorzunehmen. 


VI. Wie viele Studirende find in dem phufiologifchen 

(peipelog [der pharmafologifhen) Inftitute in den beiden legten 
ahren beichäftigt gewefen, und zwar: 

a. in mifroflopifchen Kurfen; 

b. in hemifchen Kurfen; 

c. in erperimentellsphyfiologifchen Kurfen ? 

Wie viele von diefen Studirenden waren mit vivifektorifchen, 
wie viele mit anderen Arbeiten befchäftigt? 


Berlin. 
1. Phyſiologiſches Injtitut: 
a. Mitroitopiihe Kurie. -. » 2»... 115 Theilnebmer, 
b. Chemiſche Kurle > 2 2 2 22020. 240 ⸗ 
c. Speciell phyſiologiſche Kurſe . . . 4 . 


Die leptere Ziffer beträgt 11,25 °/, der Gefammtzabl der an 
den Kurien Betbeiligten. Unter den Praktikanten des jpeciell phy— 
fiologiihen Kurius befanden ſich in den legten zwei Semeftern auch 
Studirende, bis dahin waren die Theilnebmer meift Aerzte, Doktoren 
der Medizin, die fi in Berlin zu weiterer Ausbildung aufbielten 
und von denen jet mehrere bereit im Auslande Profefjoren find. 
Dieje allein waren, jedoch nit alle und nicht immer, mit viviſek— 
toriijhen Arbeiten beihäftigt. Im den anderen Abtheilungen des 
Inftitutes wurden von den Studirenden feine derartigen Arbeiten 
getrieben. 

2. Pafbologiihesd Inftitut: 

a. Demonftrativer Kurſus der pathologiſchen Anatomie 

RD SCHTEDIDRER:. u: 383 26 dur ce 83138 
b. Praktiſcher Kurſus der pathologiihen Hiftologie . . 259 

c. Chemiſche Kurie. . EL Da ea ae nn 

Zu erperimentellen Forſchungen werden Studirende nur aus— 
nahmsweiſe zugelaffen. Die Zahl derjenigen, melde im Laufe eined 
Jahres herangezogen werden, dürfte jelten ſechs überfteigen. 

3. Pharmakologiſches Inftitut: 

Eine Stunde eined 4ftündigen Kollegd, an welchem 341 Stu: 
dirende Theil nahmen, war lediglich praftiidhen Uebungen gewidmet, 
bei denen Viviſektionen nicht vorfamen. 

In dem erit jeit 2 Semeftern eröffneten Kaboratorium baben 
biöber 13 Praftifanten gearbeitet, von denen zwei zeitweile Thier— 
verjuche anftellten. 


323 





Bonn. 


1. Phyſiologiſches Imititut: 

a. Mikroſkopiſche Kurſe werden nicht gehalten. 

b, Phyſiologiſch-chemiſche Kurſe nahmen pro 

Semefter ca. 60, alſo in 2 Zabren . . . 240 Stud. 
ce. Erperimentell» phyfiologiihe Kurfe pro Se— 
mefter 3—5, aljo in 2 Sahren . . . » 2-20 » 

Die Praftifanten bearbeiteten Fragen der phyſiologiſchen Chemie 
oder Morphologie, Viviſektionen kamen nicht vor. 

2. Pharmakologiſches Inſtitut: 

Es arbeiten in dem Inſtitute jährlich 6 Studirende. Viviſek— 
toriſche Verſuche find der Zahl nach in der Minderheit. Meift 
bandelt es fih um die Unterfjuhung der Einwirfung von Arzneis 
mitteln auf den Körper im Ganzen oder auf einzelne Theile z. B. 
der Einwirfung von Atropin und Phyfoftigmin auf die Pupille, der 
ihlafmadenden Wirkung von Chloral, um Bergiftungen 3. B. durch 
Leuchtgas, Blaufäure u. j. f. Operationen an warmblütigen Thieren, 
wo jolde etwa erforderlib find, maden die Studirenden nie oder 
dod nur jebr ausnahmsweiſe jelbft. 

3. Pathologiſches Inftitut: 

In demjelben haben 6 Studirende gearbeitet, davon 4 nur 
mikroſtopiſch, 2 tbeild mikroſtkopiſch, tbeild erperimentel. 


Breslau. 
1. Phyſiologiſches Inſtitut: 
a. Mikroſkopiſche Kurie - > > 2 2 2 2 nen. 189 
b. Chemiſche Kurie . . 2 2 2 2 er 559 
e. Emerimentelle Arbeiten . . » ».. — AR 


Summa 259 


Bon dielen 259 Studirenden waren nur fünf mit Verſuchen 
an lebenden Thieren beichäftigt. Die erforderlihen Operationen an 
warmblütigen Thieren madte dabei ftetö der Snitituts. Direktor 
felbft. 

2. Pathologiſches Inititut: 

Studirende waren nur in mifrojfopiihen Kurjen beichäftigt, 
und zwar in 2 Jahren 140. 


Göttingen. 


a. Mikroifopiihe Kurſe (patbologiihes Inititut) . . . 81 
b. Chemiſche Kurje (pbyfiologiiches Saftitut). - . . . 40 
c. Pharmakologiſches Snititut. - »o 2 2 2 440 
Im pathologiihen Inftitute waren 4 Studirende mit erperi- 
mentellen Unterjuhungen beihäftigt, im pharmakologiſchen Inititute 
wurden einige Promotiondarbeiten mit Thiererperimenten angeftellt. 


1885. 22 


3 


Greifswald. 


1. Phyſiologiſches Inſtitut: 

Eigentliche Arbeitskurſe finden wegen Raummangels nicht ſtatt. 
In den beiden legten Jahren haben 4 Doktoranden Promotiondare 
beiten mit Thierverſuchen unter fpecieller Theilnahme des Inftituts« 
Direktors angeftellt. 

2. Pharmakologiihes Inftitut: 

Es war nur ein Alfiftent und ein Praftifant mit der Löſung 
von Fragen, die den Gebraud von Thieren bedingen, beſchäftigt. 

3. Pathologiſches Inftitut: 

Durch Studirende werden feine Thierexperimente angeftellt. 
In den legten 4 Semeftern betheiligten fi an den Kurſen 215 Prak⸗ 
tikanten. 

Halle. 


1. Phyſiologiſches Inftitut: 

An den praktiſchen Uebungen nahmen in den beiden legten 
Semeftern 14 reſp. 9 Studirende Theil. Viviſektoriſche Uebungen 
wurden dabei nicht auögeführt. 

2. Hiſtologiſches Zaboratorium: 

Im Jahre 1882—83 45 Praktikanten. Keine Bivijektionen. 

3. Pathologiihes Imftitut: 

Pathologiſch⸗hiſtologiſche Kurſe. Im legten Semeſter 71 Stu- 
dirende, in früheren Semeftern etwas weniger. Keine vivifeftorijchen 
Arbeiten. 

4. Dhyfiologiih-hemifdhes Laboratorium: 

In den legten Semeſtern durchichnittlih je 10 Studirende. 
Keine Biviiektionen. 

Der Bericht bemerkt, daß in den obigen Snftituten zu For—⸗ 
ſchungszwecken von älteren Studirenden, namentlich Doftoranden, 
mitunter vivifeftoriihe Verſuche, ftetd unter jpecieller Aufficht der 
Direktoren oder Affiltenten ausgeführt werben. Die Zahl der Ars 
beiter ift, wie die der verwendeten Thiere, ſehr ſchwankend. Es 
fönnen Monate vergeben, in denen fein einziger Thierverſuch nöthig 
ift, während zu anderen Zeiten bei Thematen, welche e& erfordern, 
zablreichere Thiererperimente vorfommen. 


Kiel. 


1. Phyſiologiſches Inftitut: 

a. Embryologiſche Unterjuhungen 15. 

b. Themiſche und erperimentell phyfiologiiche Kurje zufammen 11]. 
Viviſektionen find nicht verzeichnet. 

2. Pathologiſches Inftitut: 

Mikroſkopiſche Kurſe 65. 

Viviſeitionen werden nicht ausgeführt. 


325 





Königsberg. 
Mikroſkopiſche Kurſe: 
bei dem Direktor des phyſiologiſchen Inſtitutes 10—20 Studirende, 
bei dem Direktor des pathologiſchen Inſtitutes 20—30 ⸗ 


bei einem Profeſſor der Phyfiologie . . . 30-40 ⸗ 
Phyſiologiſch⸗chemiſche und experimentelle Kurſe meldet der Be— 
richt nicht. 
Marburg. 


Phyſiologiſches Inſtitut: 

Eine Theilung in mikroſkopiſche, chemiſche und experimentelle 
Kurſe findet bei den Uebungen nicht ſtatt. In den beiden letzten 
Jahren arbeiteten im Inftitute 134 Studirende. Viviſektoriſche Ver— 
ſuche waren ausgeſchloſſen. 

Parhologiihes Inſtitut: 

Es werden nur mikroſkopiſche Kurſe abgehalten. 


VII. In welchem Umfange werden bei viviſektoriſchen Ver: 
fuchen Anäfthetifa (Morphium, Chloroform, Chloral, Aether 
ete.) angewendet? 


Alle Kakultätöberichte ſtellen ausnahmsweiſe feft, dak anäftbefi« 
rende Mittel ſtets in ausgiebigiter Weije angewendet werden. Einzig 
und allein in den übrigens feltenen Fällen, wo der Zwed des 
Verſuches direkt vereitelt werden würde, wird von der Narfoje ab» 
gejeben. 
C. Die Bivifeftion im Allgemeinen. 


IX. Sind der Fakultät Fälle von Privatvivifeftionen Stu: 
dirender befannt geworden? ' 


X, It es der Fakultät befannt, ob Aerzte außerhalb 
der wiffenfchaftlichen Univerfitäts-Inftitute vivifeftorifche Unter: 
fuchungen anftellen? ’ 


Berlin vermag aus eigener, fidherer Erfahrung feinen Aufihluß 
zu geben. Die Antworten aller übrigen Fakultäten lauten beftimmt 
verneinend. Es find nur vier Einzelfälle verzeichnet, in denen 
„Privatvivijeftionen” befannt geworden find; alle vier fanden aber 
in Zufammenbange mit Kafultätsinftituten refp. deren Dirigenten ftatt. 

In Breslau mahte vor etwa 10 Jahren ein Studirender, 
welcher behufs einer Doftordiffertation in dem patbologiihen In— 
ftitute unter Leitung ded damaligen Direktors eine Unterſuchungs— 
reihe begonnen hatte, nad dem Abgange des Xepteren von der Uni— 
verfität noch einige Grgänzungsverjude in jeiner Wohnung. 

Ebenfalld in Breölau begann ſchon vor Jahren ein damaliger 
Privatdozent, jegiger Profefjor eine Verſuchsreihe in feiner Wohnung, 
fiedelte aber jehr bald mit feinen Erperimenten in das phyſiologiſche 


22° 


326 
Inftitut über, weil die Durchführung der Unterfuhung mit Privat- 
mitteln ſich als unmöglich herausſtellte. 

Aus Bonn wird berichtet, dab ein Student behufs Löfung 
einer von der Kakultät geitellten Preidaufgabe in jeiner Wohnung 
Verſuche an Fröſchen und einigen Kanindhen in durdaus ſachge— 
mäßer und wiſſenſchaftlicher Weile angeftellt hat. 

Ebendafelbit bat ein anderer Student in auddrüdlihem Auf: 
trage des Profeljord der Pathologie in jeiner elterlihen Wohnung 
an einer Reihe von Hühnern feine, 1 Gentimeter lange Schnitt« 
mwunden an den Bärten gemadt, um an ibmen die MWundbeilung 
durch erfte Vereinigung zu ftudiren. Bei den ungünftigen Bedin— 
Aungen des patbologiihen Inſtitutes famen in dieſem Derartige 
Wunden nit zur Heilung; die Verſuche mußten deshalb außerhalb 
der Anitalt angeftellt werden. 

Der Bericht von Göttingen bemerkt, ohne Einzelfälle zu citiren, 
daß einzelne Fakultätsmitglieder von der Bornabme patbologiicher 
Thierverſuche in anderen, ald den akademiſchen, Stranfenhäufern 
Kenntnis hätten. 

In dem Berichte der Univerfität Marburg tbeilt der Direftor 
der chirurgiſchen Klinif mit, daß er jeit 42 Jahren in verichiedenen 
Xofalen, zum Theil in jeinem Haufe, Verſuche an Säugetbieren 
theils zum Zwecke wiſſenſchaftlicher Forſchungen, tbeild zur Prüfung 
und Einübung von Dperationdmetboden (4. B. Darmnatb, Darm: 
rejeftion) angeftellt babe. 


XI Sind der Fakultät Fälle des Mifbraudes von vivi- 
fektorifchen Verſuchen d. h. namentlich ſolche Fälle befannt ge: 
worden, in welchen vivifeftorifche Verſuche ohne einen —— 
wiſſenſchaftlichen — fei es Forſchungs- oder Unterrichts: — Zweck 
ober mit einer über das bei dem wiflenfchaftlichen Zwecke unver: 
meidliche Maaß hinausgehenden Zufügung von Schmerzen vor: 
genommen worden find ? 

Berlin vermag aud bier aud eigener, fidherer Erfahrung feinen 
Aufichluß zu geben. Alle anderen Fakultäten antworten mit einem 
einftimmigen „Nein, 


62) Austauih von Druckſachen zwiſchen inländiidhen 
und ausländiihen Inftituten; indbejondere Verfahren 
zur Herbeiführung einer desfalljigen Vereinbarung. 


Die Verwaltung einer Königlihen Bibliotbet im Reſſort des 
Miniiteriums der geiſtlichen ꝛc. Angelegenbeiten war mit einer aus— 
wärtigen Regierung in einen Austauſch von Druckſachen getreten, 
chne dab der Herr Minifter und dad Auswärtige Amt biervon 
Kenntnis hatten. Nachdem denfelben die Angelegenheit befannt ges 


327 





worden, bat der Herr Minifter an den Vorfteher diejer Bibliothek 
unter dem 22. Dezember 1884 U. 1. 9068 den auszugsmeije nad: 
folgenden Erlaß gerichtet und ſolchen den Vorſtehern ſämmtlicher 
Univerfitätd-Bibliothefen zur Nachachtung abſchriftlich mitgetheilt: 
„Es ift den Berhältniffen entiprehend, daß, wenn im Inter: 
eſſe diedjeitiger Inftitute auf einen derartigen Austauſch von 
Drudiahen Werth gelegt wird, die Vereinbarung eines joldyen 
Austauſches nicht ohme meine und ded Auswärtigen Amtes 
Mitwirkung ftattfindet. Für die Herftellung eines ſolchen regel« 
mäßigen Austauſches fommen Verbältnifte in Betradt, die 
vollftändig nur bier überjeben werden fönnen. Es empfiehlt 
fi daher, daß die zur Anbabnung einer bezüglichen Verftän- 
digung erforderlihen Verhandlungen zwiſchen den betbeiligten 
Regierungen ausnahmslod durdy meine und ded Auöwärtigen 
Amtes Vermittelung geführt werden. Sobald dann ein ent» 
ſprechendes inveritändnid erzielt iſt, ericheint ed nicht bloß 
unbedenklich, fondern empfehlenswerth, daß der Austauſch jelbft 
zwiſchen den betheiligten Stellen ohne diesfeitige Mitwirkung 
auf dem fürzeften, geeignet fcheinenden Wege bewirkt werde. 
Em. ꝛc. erſuche ich, in Zukunft biernady gefälligft zu verfahren.“ 


63) Das neue zahnärztlide Inftitut an der Univerfität 
zu Berlin. 

Zum bevorftehenden Winterjemefter wird an der Univerfität 
Berlin ein zabnärztlihes Snftitut in dem Haufe Dorotbeen- 
ftraße 40 eröffnet werden. 

Die Ihätigfeit des Inftitutes erftredt ſich ſowohl auf den theos 
retiihen wie praftiiben Theil der Zahnheilkunde. 

An tbeoretiihen Vorlejungen werden im nächſten Semefter ges 
balten: 1) Allgemeine Chirurgie Mittwochs 10 — 11 Uhr von 
dem Unterzeichneten. 2) Die Krankheiten der Zähne und des 
Mundes Montags, Donnerftags und Sonnabends 10—11 Uhr von 
demielben. 3) Die Theorie der Plombirfunft Freitagg 6— 7 Uhr 
von Profeffor Dr. Paetſch. 4) Normale und pathologiſche 
Hiftologie der Zähne mit beionderer Berüdjihtigung der in der 
Mundhöhle vorfommenden Pilze Mittwochs 6 — 7 Uhr von 
Profefjor Dr. Miller. 5) Theoretiihe Einleitung in die mecha— 
niſche Zabnbeiltunde Dienftagg und Sonnabendd 5—6 Uhr von 
Profeffor Sauer. — Für die allgemeine Ausbildung in der Anatomie, 
Phnfiologie, Phyſik, Chemie und in den Fächern der praftiiden 
Medizin finden die Studirenden der Zahnbeiltunde in den an ber 
Univerfität geleienen Kollegien reihe Gelegenheit. 

Neben dieſen theoretiihen Vorträgen find für das kommende 
Semefter folgende praftifhe Kurje angekündigt. 


328 





1) Poliflinit der Zahn und Mundfrankheiten mit Einſchluß 
der Ertraftion der Zähne Montags bis Sonnabends 11 — 1 Uhr von 
dem Unterzeichneten. 

2) Die operative Zahnheilfunde, melde in der Konfervirung 
der erkrankten Zähne durch Plombiren ibre hauptſächlichſte Bethä- 
tigung findet, Montags bid Sonnabend 2— 4 Uhr von den Pro» 
— Dr. Paetſch und Dr. Miller gemeinſchaftlich. 

3) Die mechaniſche Zahnheilkunde, welche namentlich den Zahn— 
erſatz und das Richten der Zähne umfaßt, vom Profeſſor Sauer. 
Da jedoch in den Räumen des Inſtitutes einſtweilen noch kein Platz 
hierfür vorhanden iſt, ſo wird der Profeſſor Sauer dieſen Unter— 
richt in einem Laboratorium ertheilen, welches derſelbe in ſeinem 
Haufe, Schiffbauerdamm 38, eingerichtet hat und Montags bis Ecnn- 
abends, von 8 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends, geöffnet halten wird. 

Die Inanſpruchnahme der ärztliden Hilfe in dem Snftitute 
und dem Sauerſchen Laboratorium fteht einem Jeden während der 
für die praftiihen Kurje anberaumten Stunden völlig frei. Kür 
die Gewährung der ärztlihen Hilfe ift der Grundfag maßgebend, 
daß die Arbeit ohne Entgelt geleiftet wird, dad verarbeitete Material 
dagegen nad beftimmten tarifirten Sägen zu vergüten ift. Daber 
geihieht 3. B. die Ertraftion von Zähnen, wenn bdiejelbe ohne 
Narkoſe erfolgt, unentgeltlih, während für Plomben je nad) der 
Koftipieligkeit des verwendeten Materiald '/, bis 1'/,, ME. zu er- 
jegen find. Das Nähere darüber ergiebt der in den Anftaltsräumen 
audgehängte Zarif. In Fällen unzweifelhafter Bedürftigfeit ift es 
inded dem betreffenden dirigirenden Arzte überlaffen, die Patienten 
von der Erlegung der tarifmäßigen Beträge zu diöpenfiren. 

Zu jeder weiteren, mündlidyen wie jchriftlihen Auskunft ift der 
Unterzeichnete gern erbötig. 

Berlin, den 9. Dftober 1884. 


Profeffor Dr. Build, 
Direktor des zahnärztlichen Inſtitutes. 


64) Um zu den zahnärztlichen Studien und Prüfungen 
zugelaſſen zu werden, genügt das Abgangs-Zeugnis 
einer lateinloſen — — nicht, dieſes muß 
vielmehr noch durch das an einem Realgymnaſium zu 
erwerbende Zeugnis der Reife in Latein fir die Prima 
eines Real-Gymnaſiums ergänzt werden. 

Berlin, den 28. November 1884. 

Em. Hochwohlgeboren erwidere ich auf den gefälligen Bericht 
vom 30. Dftober d. 3., dab der N. aus N. auf Grund ded von 
ihm vorgelegten und anbei zurüderfolgenden Abgangd-Zeugnifjes der 


329 





Dber-Realihule zu N. vom 5. Auguft d. 3. weder ald Etudirender 
der Zahnbeilfunde immatrifulirt noch feiner Zeit — zahnärztlichen 
Prüfung zugelaſſen werden kann. Der Ausdruck — einer nord— 
deutſchen Realſchule I. Ordnung — in der Bekanntmachung bes 
Bundeskanzlers vom 25. September 1869 Nr. II. $. 3, 1 ift nad 
der Damals geltenden Terminologie zu deuten. 

Hiernach ift unter Realſchule I. Ordnung eine Realanftalt von 
neunjäbriger Xehrdauer mit obligatoriihem Unterridhte im 
Latein zu verfteben, d. h. dadfelbe, was jegt ald Realgyumnafium 
bezeichnet wird. Es widerſpricht daher der Abfidht der angezogenen 
Beftimmung, wenn dad Zeugnis einer lateinlojen Realihule von 
neunjähriger Lehrdauer als Erfüllung derielben angejehen werden 
jollte. Vielmehr ift, um die Zulaffung zu den zahnärztlihen Studien 
und Prüfungen zu ermöglichen, dad Zeugnis der lateinlojen Dber-Real- 
ſchule dur dad an einem Realgymnafium zu erwerbende Zeugnid ber 
Reife in Latein für die Prima eined Realgymnafiumsd zn ergänzen. 


Der Minifter der geiftliben ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Qucanus, 


An 
den Königlihen Univerfitäts-Rurator zc. 
U. 1. 9124. M. 8290. 


65) Statuten dedöunterdemNamen „Stipendium Lau- 
rentianum* auf der Königlihen Friedrich-Wilhelms— 
Univerfität zu Berlin gegründeten Stipendiums. 


Der am 16. Mai 1884 bierjelbft verftorbene Gymnafial-Diref- 
tora.D. Rudolph Lorentz hat der biefigen Königlichen Friedridy- 
Wilhelmd-Univerfität ein Legat von „Zmölftaufend Mark“ vermadht, 
um aus deſſen Zinfen zwei bedürftige Studiojen der Philologie und 
der das Altertum betreffenden biftoriichen Wifjenichaften, jeden drei 
Studienjabre hindurch, zu unterftügen. Nachdem von Seiten ber 
Univerfität diejed Vermächtnis angenommen und durch Allerhödften 
Erlaß vom 11. Auguft 1884 die erforderliche landeöherrlidhe Geneh⸗ 
migung ertheilt worden ift, find für die gedachten Stipendien die 
folgenden Statuten entworfen und von dem vorgeordneten Minifterium 
betätigt worden. 

S§. 1. 
Die Stiftung führt laut Beftimmung des Stifterd den Namen 
„Stipendium Laurentianum.“ 
6:2; 

Das Bermögen der Stiftung wird vom Rektor und Senat der 
biefigen Univerfitat nad den für die Berwaltung von Mündelgeldern 
geltenden Vorſchriften verwaltet. 


$. 3. 

Die zu dem Etiftungdvermögen gehörigen Wertbpapiere, Dofu- 
mente und baaren Beitände werden von der Univerfitätd- Duäftur 
in gleiher Weile, wie die Wertbpapiere, Dokumente und baaren Be— 
ftände der übrigen Stiftungen unter der üblichen Kontrole aufbewahrt. 


$. 4. 

Aus dem Zinsertrage des Stiftungs-Vermögens werden zwei 
Stipendien, ein jedes zunächſt im jährlichen Betrage von 240 MM. 
gebildet und an zwei bedürftige, durch Talent und Fleiß fi aus— 
— Studirende der klaſſiſchen Philologie und der das klaſſiſche 

lterthum betreffenden hiſtoriſchen Wiſſenſchaften für die Dauer von 
drei Studienjahren vergeben. 

Sobald der Zinsertrag des Stiftungsvermögens 600 Mk. über: 
ſteigt (ſiehe F. 10) ſollen die beiden Stipendien auf je 300 Mk., 
und jobald der Zinsdertrag 800 Mk. überfteigt, auf je 400 ME. er« 
böbt werden. 

8.5. 


Die Geihäftsführung der Stiftung liegt dem Kurator derjelben 
ob, welcher dur die pbilojopbiihe Fakultät auß den ordentlichen 
Profefjoren der im $. 4 genannten Fächer auf die Dauer von 
5 Sahren gewählt wird. 

$. 6. 


Die Berleibung der Stipendien erfolgt auf Grund der Vorlagen 
ded Kuratord (fiehe $. 7 Nr. 3) in der legten im Dezember ftatt« 
findenden Fafultätöfigung für einen mit dem vorangebenden 1. Df- 
tober beginnenden dreijährigen Zeitraum, das erfte Mal jedoch in 
ber legten im Juni 1885 ftattfindenden Fafultätsfigung für einen 
mit dem 1. April 1885 beginnenden dreijährigen Zeitraum. 

Die Auszablung geſchieht in weiterer Folge balbjährlid im Voraus, 

8. 7. 

Die Stipendien werden nah Maßgabe der folgenden Beftim- 
mungen verlieben. 

1) Ein Stipendium kann nur erhalten, wer fi unter Beobadı- 
tung der unter Nr. 3 gegebenen Vorſchriften, in einem ſchrift⸗ 
lihen Geſuche bei der Fakultät darum beworben hat. 

2) Zur Bewerbung zuzulaffen ift jeder an der biefigen Univerfität 
zur Zeit der Bewerbung auf Grund eines Feugnifes der 
Reife immatrifulirte Studirende, defjen Hauptfad den Be— 
ftimmungen in $. 4 entipriht,' obne Rüdfiht darauf, in 
welchem Studienjemefter ſich der Betreffende befindet; doch 
jol unter den Bewerbern denjenigen Studirenden, welche das 
3. Semeiter nody nicht überichritten haben, bei der Berleihung 
ded Stipendiumd der Vorzug gegeben werden. 


331 





3) Dem Bewerber liegt ed ob, den Nachweis zu führen, daß er 
der Unterftügung bedürftig und würdig jei. Er hat zu dem 
Ende ein den beftehenden Vorſchriften entſprechendes Bedürf- 
nidatteft beizubringen und feine wiſſenſchaftliche Qualifikation 
dur Einreihung einer Arbeit über ein frei gewähltes Thema 
aus der klaſſiſchen Philologie oder den das klaſſiſche Alter— 
thum betreffenden hiſtoriſchen Wiſſenſchaften darzuthun. 

4) Die Bewerbung mit den nah Nr. 3 beizufügenden Schrift— 
ftüden muß fpäteftend am 21. November bei dem Univerfitäts- 
Sefretariate eingereicht werden. Hierzu wird am 15. Oktober 
dur Anſchlag des Kuratord aufgefordert. Das erfte Mal 
(fiebe $. 6) joll der Anſchlag beim Beginne ded Sommer: 
Semeiterd 1885 erfolgen, und die betreffenden Bewerbungen 
jollen bis zum 21. Juni eingereicht werden. Bei der eriten 
Erledigung der Stipendien joll der Uebergang auf die Durch— 
führung der dauernden Beftimmungen unter $. 6 und ber 
entiprehenden vorgenannten Termine erfolgen (fiebe auch 
$. 10). 

5) Die eingegangenen Arbeiten werden von dem Univerfitäts- 
Sefretariate dem Kurator übergeben, welcher dieſelben, eventl. 
unter Hinzuziehung der fpeciellen kompetenten Fakultätsmit— 
glieder prüft und über dad Ergebnis der Prüfung in der 
Fakultätsfigung (fiebe $. 6) mündlich berihtet. Die Fakultät 
‚enticheidet jodann über die Vorſchläge bei verdedter Ab- 
ftimmung mit abjoluter Stimmenmehrheit. Die Beſchlüſſe 
unterliegen der Prüfung und Genehmigung von Rektor und 
Senat. 

$. 8. 


Die jedeömalige Anweiſung zur Zahlung der nah $. 6 halb» 
jährlich zu erhebenden Raten ded Stipendiumd ertheilt der Kurator 
auf Grund einer Defanatd-Prüfung, von deren genügendem Audfalle 
der Fortbezug des Stipendiumd abhängt. 


8. 9. 

Mer die hiefige Univerfität verläßt oder hinfichtlicy feiner Studien 
aufhört den Beitimmungen ded $. 4 zu genügen, verliert den Genuß 
des Stipendiumd,. 

Am Uebrigen gelten bezüglich des Fortgenufjed der Stipendien 
die bezüglichen allgemeinen Beftimmungen. 


$. 10. 


Wird ein Stipendium nah den in 8. 6 und in $. 7 Nr. 4 
angegebenen Terminen erledigt, jo wird der dadurch eriparte Zind- 
betrag bis zum nächſten 1. Dftober zum Kapital geſchlagen und thun- 
lihft bald zinsbar angelegt. 


332 





$. 11. 


Der Kurator erhält rechtzeitig vor dem Beginne jeded Univer- 
fitätöjabres (fiehe $. 4 und $. 7 Nr. 4) von der Duäftur eine An- 
eige über den Stand des Stiftungsvermögend und den jeweiligen 
indertrag. 

$. 12. 


Abänderungen der vorliegenden Statuten fönnen von der philo» 
fophiichen Fakultät unter Zuftimmung von Reftor und Senat der 
Univerfität jederzeit beichloffen werden, bedürfen aber der Genehmi- 
gung des vorgeordneten Minifteriums, 

Berlin, den 21. Januar 1885. 


Rektor und Senat 
der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Univerſität. 
(L. S.) (Unterſchrift.) 





Vorſtehendes Statut wird hiermit beſtätigt. 
Berlin, den 18. Februar 1885. 


(L. S.) 
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
ad U. I. 412. 


66) Beftätigungderfeftor-, bezw. der Proreftor-Wapl 
bei den Univerjitäten zu Kiel, Königöberg und 
Greiföwalb. 


(Centrbl. pro 1884 Seite 175 und Seite 317.) 


Der Herr Minifter der geiftlichen zc. Angelegenheiten hat bes 
ftätigt dur Verfügung 

1) vom 28. November 1884 die Wahl des ordentlichen Profeſſors 
Dr. Kloftermann zum Rektor der Univerfität zu Kiel 
für dad Amtsjahr 1885/86, 

24. Februar : : 

2) vom 5. Min 1885 die Wahl des ordentlihen Profeſſors 
Dr. Freiherrn von der Golg zum Proreftor der Univerfität 
zu Königdberg i. Prß. für das Studienjahr Oſtern 1885 
bis dahin 1886, und 

3) vom 26. März 1885 die Wahl des ordentlichen Profeffors 
Dr. Schirmer zum Rektor der Univerfität zu Greifswald 
für dad Fahr vom 15. Mai 1885 bis dahin 1886. 


333 





67) Statut der Zoreng- Stiftung in Göttingen. 


Nachdem durch Allerhöchſten Erlak Sr. Majeftät des Kailerd 
und Königd vom 18. Auguft 1884 der Univerfität zu Göttingen zur 
Annahme des ihr von dem zu Berlin verftorbenen Gymnafialdireftor 
a. D. Dr. Rudolf Lorentz mitteld Teſtaments-Nachtrages vom 
16. Zuli 1883 ausgejepten Vermächtniſſes von zwölftaujend Mark 
die landeöherrlihe Genehmigung ertheilt worden ift, find zur Er— 
üllung der Abfihten und Wünſche des Vermächtnisgebers folgende 

atutariihe Vorſchriften erlaffen. 


8.1. 
Die vorgedadten 12000 M bilden unter dem Namen 
Stipendium Laurentianum 
einen bejonderen Nebenfonds der Georg-Auguft’d-Univerfität zu 
Göttingen. 
Diejer Fonds kann durch Geſchenke und Legate vermehrt werden. 


$. 2. 

Die Verwaltung der Stiftung bejorgt unter Aufficht ded König» 
lihen Univerfitäts-Kuratorii zu Göttingen der Verwaltungs-Aus— 
Ihuß der Georg Auguft’d-Univerfität oder die an deſſen Stelle 
tretende akademiſche Verwaltungsbehoöͤrde. Die Rechnungsführung 
für die Stiftung beforgt die Königliche Univerfitäts-Kaſſe in Göttingen. 

Die Berwaltung und die Rechnungsführung erfolgen unent- 
geltlich. 


Die Verwaltung bat die Verpflichtung, das GStiftungdvermögen 
ungeihmälert zu erhalten und zu dem Behufe bei etwaigen Kapital» 
verluften, für welche Niemand verantwortlich —— werden kann, 
aus den jährlichen Zinſenaufkünften den Kapitalverluft zu erſetzen, 
hiernächſt aber die jährliche Zinſeneinnahme bezw. deren Ueberſchuß 
zu zwei Stipendien für bedürftige hieſige Studirende der Philologie 
und der das Alterthum betreffenden hiſtoriſchen Wiſſenſchaften zu 
verwenden. er . 

I 8. 4. 

Jedes der beiden Stipendien beträgt regelmäßig die Hälfte der 
jährlihen Zinjeneinnahme vom Stiftungdvermögen, bezw. des nad) 
$. 3 verbleibenden Zinſenüberſchuſſes. 5 

8. 5. 

Dad Recht zur Verleihung der Stipendien fteht dem Proreftor 
der Univerfität Göttingen zu. 

Die Stipendien werden regelmäßig für drei Studienjahre ver- 
lieben, fallen aber zu anderweiter Verleihung zurüd, fobald ber 
Stipendiat feine hiefige Studienzeit abſchließt, oder auch nur unter: 


334 





bricht, oder aus dem Stande der Bedürftigfeit tritt, oder wenn der 
Stipendiat fi eined Disziplinarvergehens ſchuldig macht, welches 
mit ſchwerer Strafe geahndet wird. 


8. 6. 

Sp oft ein Stipendium zur Berleibung fommt, erläßt der Pro» 
reftor einen Aufruf zur Bewerbung. In diefem wird befannt ge— 
madt, mer zur Mitbemerbung berechtigt ift, wie viel dad Etipen- 
dium letzthin betrug, für melde Zeit dasſelbe und unter welden 
Borbebalten — $. 5. — dasſelbe zu verleihen ift. 

Die Bemwerbungsgeiuhe find mit den nötbigen Nachweiſungen 
über Bedürftigfeit, Fleiß und Betragen dem Proreftor der Univer: 
fität zu überreihen und werden von diejem nah Einbolung eines 
Gutachtens der ordentlihen Profefloren der Maffiihen Philologie, 
Archäologie und alten Geſchichte über die wiſſenſchaftliche Würdig- 
feit der Bewerber baldmöglichſt beichieden. 

Ueber die geſchehene Verleihung ift dem Königlichen Univerfitäts- 
Kuratorio jofort berichtliche Anzeige zu madhen. 


8.7. 

Die Zablung der Stipendien erfolgt halbjährlid postnumerando 
auf Anmweilung Königlihen Univerfitätd- Kuratorii aus biefiger 
Univerfitäts-Rafje gegen eine vom Proreftor zur Auszahlung ges 
nebmigte Quittung des Stipendiaten. 

$. 8. 

Stipendienbeträge, welche nit bis zum Schluſſe des ihrer 
Fälligkeit nächſtfolgenden Semefterd abgehoben werden, fallen zu 
andermweiter Verleihung zurüd. 


Die Univerfitätötaffe ijt verpflichtet, den Anweijungen des Ver— 
waltungs-Ausihufjes in Bezug auf Kapitalanlagen Folge zu leiften 
und demjelben alljährlid binnen 6 Wochen nah Schluß des Rech— 
nungsjabred Rechnung in duplo abzulegen. Der Verwaltungs-Aus— 
ſchuß hat die Rechnung nach vorgenommener Vorrevifion dem König- 
lihen Univerfitätd-Ruratorio binnen der nädhitfolgenden 6 Wochen 
zur Superrevilion und Dechargeertheilung vorzulegen. 

Göttingen, im November 1884. 


Proreftor und Senat der Georg-Auguft-Univerfität. 
(Unterſchrift.) 





Vorſtehendes Statut wird hierdurch genehmigt. 
Berlin, den 23. Januar 1885. 
(L. 8.) 
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 


von Goßler. 
ad U. I. 10280. 


335 





68) Beftätigung der Wahl eined Abtheilungdvorftehers 
an dertehniihen Hochſchule zu Hannover. 
(Eentralbl. pro 1884 Seite 404 Mr. 76.) 


Der Herr Minifter der geiftlien ıc. Angelegenheiten hat durch 
Verfügung vom 16. April d. 3. die Wahl des Profeſſors Ul rich 
zum Vorſteher der Abtheilung IV. der techniſchen Hochſchule zu 
Hannover an Stelle des verftorbenen Profefjord Dr. v. Quintus- 
Feilins für dem Reſt der bis Ende Juni 1885 fi eritredenden 
Amtöperiode des lepteren beftätigt. 


69) Förderung gumnaftijher Uebungen bei den 
Univeriitäten. 

Aus einer Rede des Miniſters der geiftlihen ꝛe. Angelegenheiten Herrn 
Dr. von Gofler in der Situng des Haufes der Abgeordneten am 25. fe 
bruar 1885, die Berathung des Etats des Minifteriums betreffend, wird Fol- 
gendes wmitgetheilt: 

„Ich werde mich jehr freuen, wenn auch meine Bemühungen 
nah der Richtung mehr und mehr Cingang finden, dab untere 
jungen Studenten vermehrte Gelegenheit erhalten, ihre körperlichen 
Kräfte außzubilden, jei ed in Turnvereinen, jei ed in Ruder» 
oder Shwimmvereinen. 

Ich halte ed für richtig, dab ein junger Menſch in der Zeit der 
Entwidelung feiner förperlihen Kräfte diefelben auch ausüben will. 
Es kommt meines Gradtend, da dieſes Streben beſteht, darauf an, 
ihm eine Form zu gewähren und den Weg zu ebnen, auf welchem 
die jungen Leute zu einer angemefjenen Bethätigung ihrer förper- 
lichen Kräfte gelangen fünnen. Ic würde den Herren dankbar fein, 
wenn Sie meine Beitrebungen bei den leider jehr geringen Mitteln, 
die ich zu dem Zwede flüffig machen fann, aud als Privatleute 
unterftügten, und den afademifhen TZurnvereinen, Shwimm« 
vereinen, NRudervereinen. Schlittſchuhvereinen Ihr 
MWohlwollen zuwenden würden." 


111. Gymmaſial⸗-⸗ ze. Lehranftalten. 


70) Zur Entlafjungsprüfung find im Falleder Meldung 

aub diejenigen Schüler zugulajjen, welde der Unter- 

prima drei Halbjabre angehört haben und erft im vierten 
Halbjahbre nad Oberprima verjegt worden jinb. 

Berlin, den 4, Februar 1885. 

Dem Königlihen Provinzial-Schulkollegium erwidere ich auf 

den Bericht vom 27. Ianuar d. $., die Auslegung des $. 5, 1 ber 


336 





Ordnung der Gntlafjungsprüfung vom 27. Mai 1882*) betreffend, 
daß die von dem Direktor ded Realgumnafiumd zu N. verjuchte 
Deutung der allegirten Beftimmung durd den Wortlaut des erften 
Abſatzes des — $. in Verbindung mit Abſatz 2 ausgeſchloſſen 
ift. Wenn in jenem es heißt, dab die Zulaffung eined Schülers 
zur ntlafjungsprüfung in der Regel nicht eher ald im vierten 
Halbjahre der zweijährigen Lehrzeit der Prima ftattfinde, und in 
dieſem beftimmt ift, daß für die Zulaljung eines Schülerd zur 
Entlafjungsprüfung unbedingt erforderlich jei, daß derfelbe im Halb« 
jahre der Meldung der Dberprima angeböre; jo folgt daraus, daß 
ein Schüler, welcher der Unterprima drei Halbjahre angehört hat 
und nach Ablauf derjelben im vierten Halbjahre nach Oberprima ver- 
jept worden ift, zum Schlufje des legeren im Falle einer Meldung 
zur Prüfung zugelajjen werden muß. Die von dem Direktor ange- 
dogene Beitimmung des F. 5, 1, wonad im dritten Halbjahre der 
zweijährigen Lehrzeit der Prima die Zulafjung eine ausnahmömeije 
auf den einftimmigen Antrag der der Prüfungstommiſion angehören— 
den Lehrer jeitend des Königlihen Provinzial-Schulfolegiumd ger 
nehmigt werden fönne, trifft in dem vorliegenden Falle ebenjo wenig 
du, wie die Berufung auf meinen Erlaß vom 24. Dezember v. J. 
— U. II 2952 —**), da dort nur von der ausnahmsweiſen Zu- 
lafjung eines beſonders hervorragenden Schülerd im dritten Halb» 
jahre des Primabejuches überhaupt die Rede ift und bier ed fi um 
ſolche Schüler handelte, die im Laufe des Primafurjus, und zwar 
nit zu Anfang deöjelben, in die Prima — ſind. Keiner 
von beiden Fällen liegt bei dem Primaner N. vor. Derſelbe iſt 
nad anderthalbjährigem Beſuche der Unterprima, die an dem Real« 
gymnafium zu N. mit Oberprima räumlich vereinigt ift, zu Michaelis 
v. 3. in die leptere Klaſſe verfegt worden, gehört aljo der Prima 
überhaupt jegt im vierten Halbjahre an und davon ein Halbjahr der 
Oberprima, jo daß er die zweijährige Lehrzeit der Prima erfüllt 
bat. Demgemäß ift derielbe zu Ditern d. J. zur Entlafjungd- 
prüfung zugulaffen. Im gleicher Weiſe ift in allen ähnlihen Fällen 
zu verfahren. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
das Königl. Provinzial-Schullollegium in N. 
U. II. 519. 


*) Gentralbl. pro 1882 Seite 365. 
**) Gentralbl. pro 1885 Seite 196 Nr. 21. 


337 





71) Nahmeis ftattgehabter Impfung bei Aufnahme 
von Schülern in Unterridtöanftalten. 


Berlin, den 18. Mär; 1885. 
Der Königlichen Regierung erwidere ich auf den Bericht vom 
25. Sanuar d. J., el air die Aufnahme ungeimpfter Kinder in 
Zebranftalten, welche der allgemeinen Schulpflicht nicht dienen, unter 
Wiederanſchluß der Anlagen, dab die diesſeitigen Cirkular-Erlafje 
vom 31. Dftober 1871 (U. 25344) und vom 7. Sanuar 1874 
(U. 42183 M. 7187)*) ald durch das Reichſs-Impf-Geſetz vom 
8. April 1874 aufgehoben nicht angeiehen werden fünnen, dab id) 
mid) auch nicht veranlaßt finden kann, die im Intereffe der Gejund» 
beitöpflege in der Schule durch jene Erlaffe getroffenen Anordnungen 
mit Rüdfiht auf die Beitimmungen in $$. 1 und 13 des Impf- 

gejepes außer Kraft zu jeßen. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Lucanus. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
M. 773. U. II. U. III. a. 


IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche Verbältniffe. 


72) Zermin zur Abhaltung des jehöwödentlihen Se— 
minarfurjus zu Liegnig jeitend der evangeliſchen 
Predigtamtd-Kandidaten. 


Im Anihluffe an die Mittheilung im Gentralblatte für die 
Unterrichtö-Berwaltung pro 1884 Geite 815 wird bemerkt, daß für 
dad neue evangeliſche Schullehrer-Seminar zu Liegnig ald Anfangs- 
termin für die von den Kandidaten der evangeliihen Theologie ab- 
zuleiftenden ſechswöchentlichen pädagogiihen Kurje der 1. Februar, 
bezw, der 1. Montag nach dem 1. Februar jeded Jahres bejtimmt 
worden ilt. 


73) Bücerbeftellungen der Seminar»Zöglinge. 


Berlin, den 19. März 1885. 

Aus den in Folge meined Erlaſſes vom 24. September v. 3. 

— U. III 2698 — erftatteten Berichten babe ich gern erjeben, wie 
die Schäden, welche in Folge der Verleitung von Seminar-Zöglingen 


*) Gentralbl. pro 1871 Seite 705, — pro 1874 Seite 201. 


338 





zu größeren Bücherbeftellungen jeitend der Agenten ausmwärtiger 
Buchhandlungen zu Tage getreten find, im Allgemeinen nicht den» 
jenigen Umfang angenommen baben, weldyer nady den eingegangenen 
Mittheilungen zu befürdten ſtand. 

Immerhin geben aber die — Fälle Veranlaſſung, den 
Seminar-Direktoren größte Aufmerkſamkeit in Bezug auf das leicht⸗ 
finnige Schuldenmaden der Seminariften anzuempfeblen. 

In diejer Beziehung laffe ih dem Königlichen Provinzial-Schul» 
follegium anbei einen an das Königlihe Provinzial-Schulfollegium 
zu N. erftatteten Bericht eines Seminar= Direftord abſchriftlich zur 
Kenntnidnahme und mit dem Auftrage zugeben, Abichrift desfelben 
den Seminar-Direftoren Seined Verwaltungsbezirkes zur entjprechen- 
den gleihmäßigen Bebandlung der Sadye mitzutbeilen. 

Dabei find die Direktoren darauf aufmerfiam zu maden, daß 
bei Auöftellung der bezüglichen jchriftlihen Beicheinigungen die nöthige 
Vorfiht in der Faſſung zu beobachten und daß namentlid alle 
Kormen zu vermeiden ſeien, aus welchen die betreffenden Buchhand— 
lungen einen Regreßanſpruch an die Direktoren oder die Seminar— 
Anftalten herleiten könnten. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenbeiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 


Un 
die Königl. Brovinzial-Schuftollegien. 
U. III 158. 


M., den 14. Januar 1885. 

Den erternen mie internen Zöglingen ded Seminars iſt es 
im Allgemeinen unterjagt, von Kolporteuren und dur Vermittelung 
von Agenten audmärtiger Handlungen Bücher zu beziehen. 

Ausnahmen werden nur dann geitattet, wenn ſolche Bücher 
mit anjehnlihem Rabatt ausgeboten werden, deren Anſchaffung für 
den Unterrichtöbetrieb förderlih und wünſchenswerth ift. 

Der Direktor wird in jedem einzelnen Falle darüber Entſcheidung 
treffen, ob Gründe vorliegen, eine derartige Ausnahme zu machen. 
Gr wird dem Agenten unter genauer Bezeichnung der betreffenden 
Büchertitel eine jchriftliche Bereinigung darüber einbändigen, daß 
derjelbe berechtigt ift, mit den Seminariften in geibäftlichen Verkehr 
zu treten, und ift jeder der legteren verpflichtet, ſich dieſe Beſcheini— 
gung vorlegen zu lafjen, ebe er ein Bud in Beftellung giebt. 

Unbedingt audgeichloffen von den durch die Agenten zu ge— 
mwäbrenden Vergünftigungen muß die Feitiegung von Ratenzablungen 
in ipäteren Terminen bleiben. Es baben vielmebr die Seminarijten 
ſämmtliche von ihnen bezogenen ſofort baar zu bezablen. 


Seminar: Direftor. 


Un 
das Königl. Provinzial-Schullollegium zu N. 


339 





74) Pflege der Obftbaumzuht in den Schullehrer- 
Seminaren. 


Aus Anlaß einer Anfrage über eg der Scullehrer: 
Seminare zur Förderung der vaterländiichen Obſtkultur find ein» 
ehende Ermittelungen darüber angeftellt worden, was bei diejen 
Anftalten zu dem angegebenen Zwede bereitö gejchehen, indbejondere, 
ob zwedentipredende Obftbaumpflanzungen und kleine Obſtbaum⸗ 
ſchulen vorhanden ſeien und in weldyer Weile die Zöglinge über Obft- 
baumzudt, Sortenfunde und Obftverwerthung unterrichtet werden. 

ie Ermittelungen haben ergeben, daß der Unterridt in der 
Obſtkultur in den Seminaren die nöthige Pflege findet, fomeit der- 
jelbe mit ihrer Hauptaufgabe vereinbar ift und nicht Ungunft des 
Klimad und der Bodenbeihaffenheit an einzelnen Orten, u be⸗ 
ſondere, theilweiſe vorübergehende Verhältniſſe einzelner Anſtalten 
Einſchränkungen des praktiſchen Betriebes, auch wohl zeitweiſe der 
theoretiſchen Unterweiſung bedingen. Einige Seminare zeichnen fich 
durch hervorragende Leiſtungen in der Obſtbauzucht, bezw. auf dem 
Gebiete des Gartenbaues überhaupt aus. So tft bei der im Herbſte 
1883 zu Soeft i. Weftfalen ftattgehabten Gartenbau: Ausftelung, 
welche von etwa 100 Theilnehmern beihidt war, dem Seminar da— 
felbft der höchſte unter den erften Preiſen, beftebend in der vom 
Staate verliebenen filbernen Medaille, zuerfannt worden. 

Die tbeoretiiche wie die praftiiche Unterweilung der Zöglinge 
in der Obſtbauzucht liegt faſt durchgängig in den Händen der ben 
naturkundlichen Unterricht am Seminar ertheilenden Lehrer. Den 
jenigen derielben, für welche eine weitere Ausbildung befonders für 
die praftiiche Ihätigfeit in der Baumjchule erwünſcht ift, wird Ge— 
legenbeit geboten, an Kurjen in geeigneten Anftalten, namentlid in 
dem Königlichen pomologiihen SInftitute zu Prosfau, der König- 
liben Lehranftalt für Dbft- und Weinbau zu Geijenheim u. |. w., 
theilzunehmen. 

Auch für im Amte ftehende Volksſchullehrer wird zu ihrer 
weiteren Ausbildung im Gartenbau, insbejondere im Obſtbau noch 
andere Gelegenheit, ald vorher in den Schullehrer-Seminaren, ges 
boten. Seit einer Reihe von Jahren finden an den beiden vorge- 
nannten Snftituten zu Proskau und Geijenheim alljährli Kurſe 
für Elementarlebrer ftatt, deren Koften aus den Fonds der Minifterien 
für Landwirthſchaft und der geiltlihen ıc. Angelegenheiten gededt 
werden. Ebenjo werden feit mebreren Zahren jolde Kurſe in dem 
pomologiihen Garten zu Kaffel abgebalten, und in der landwirtb- 
ſchaftlichen Schule zu Bitburg im Regierungdbezirfe Trier ift zum 
erften Mal im Jahre 1884 die gleihe Einrichtung getroffen worden. 
An beiden Drten treten die erwähnten Minifterien gleihfalld mit 
Zuſchüſſen ein. 


1885. 23 


340 
75) Nachrichten über den an dem pomologijdhen In— 
ftitute zu Prodfau im Sommer 1884 abgebaltenen 
Dbitbaufurfus für Seminar: und Volksſchul-Lehrer. 
(S. vorftehend Seite 339 Nr. 74.) 

An dem in dem pomologiihen Snftitute zu Prosfau, Regie— 
rungsbezirk Dppeln, in der Zeit vom 23. Zuli bis 9. Auguft 1884 
abgehaltenen Obftbaufurfus haben 27 Elementarlehrer und 14 Se— 
minarlebrer tbeilgenommen. Die Clementarlehrer gehörten den 
Provinzen Schlefien und Pojen an; von den Seminarlehrern waren 
aus den Pa 4, Schlefien 4, Sadyjen 2, Schles⸗ 
wig-Holftein 1 und Hannover 3. 

Folgende Ueberſicht ergiebt, weldye Vorträge während des Kur- 
fus gehalten, und melde Anleitungen für die den Obftbau betreffen: 
den Arbeiten gegeben worden find. 

Bezeihnung des Bortrages. 


Datum. | Stunden. 








Zui 23.) 7—9 | Ehronologiihe Geſchichte des Obſtbaues. 

24. 8—10 | Ueber Verbreitung des Obftbaues. Ä 

25. 7—9 | Spyftematiihe Cintheilung derjenigen Obftge- 
bölze, die in Deutichland fultivirt werden. 

26. 7—9I | Dedgleiden. 

28. 7—9 | Beiprehung derjenigen Obſtgehölze, die auf 
natürlihem Wege vermehrt werden. 

29. 8—10 | Das Vermebhren auf fünftlihem Wege. (Die 
verjchiedenen praftiihen VBeredelungdarten. 

30. | 8—10 | Ueber Lage, Boden, Bodenbearbeitung und Ein« 
theilung der Baumichulfläce. 

31. 7—9 | Audfaat der Obftkerne, das Piliren im fraut- 
artigen Zuftande und das Piliren nad der 
erften Wegetationsperiode. 

Auguſt 1. 7—9 | Das Pflanzen der Wildlinge in den verſchie— 

denen Berbältnifjen. 
2. 7—9I | Pflege der Wildlinge, das Veredeln im Herbite. 

7—9 | Das Beredeln im Herbite. 
8—10 | Piiene der Bäumchen, dad Beſchneiden der- 

felben. 

7—9 | Ueber die Kultur ded Meinftodes. 

7—9 | Betriebölehre und Sortenkunde. 

7—9 | Repetition. 


9—11 
Alle — Demonftration über alle den Obſtbau betreffen- 
Tage. ſowie den Fragen. 


4— 
UV. Ill. a. 18201. 


341 


76) Neuer Kurjud in der Turnlebrer-Bildungsanftalt. 
(Tentralbl. pro 1884 Seite 432 Nr. 84.) 


Berlin, den 27. März 1885. 

In der Königlihen QTurnlehrer-Bildungsanftalt bierjelbit wird 
zu Anfang Dftober d. 3. wiederum ein ſechsmonatlicher Kurſus 
zur Ausbildung von Turnlehrern eröffnet werden. 

Für den Fintritt in die Anftalt find die Beftimmungen vom 
6. Juni 1884 maßgebend. 

Die Königliche Regierung ıc. veranlaffe ich, diefe Anordnung in 
an Verwaltungsbezirke in geeigneter Weiſe befannt zu machen 
und über die dort eingehenden Meldungen bis zum 1. Auguft d. 3. 
u berichten. Wenn Anmeldungen nidt zu machen find, ermarte 
ih gleichfalld Anzeige. 


An 
fämmtlihe Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien in 
der Provinz Hannover, den Königl. Ober⸗Kirchenrath zu 
Nordhorn und das Königl. Provinzial-Schulfollegium bier. 


Abſchrift erhält das Königliche Provinzial» Schulfollegium zur 
Nachricht nnd gleichmäßigen weiteren Beranlaffung. 

Es ift darauf Bedacht zu nehmen, daß für höhere Unterrichts: 
anftalten und für Schullehrer- Seminare, an welchen zur Zeit be— 
fäbigte Turnlehrer fehlen, für den nächſten Kurfus geeignete Lehrer 
vorgeichlagen werden. 





Der Minifter der geiftlichen ꝛc. ar 
Im Nuftrage: Barkhauſen. 


An 
fänmtlihe Königl. Provinzial⸗Schullkollegien. 
U. III. b. 5817. 


77) Termin für die Turnlehrerinnen-Prüfung im 
Frühjahre 1885. 
(Centralbl. pro 1885 Seite 126. V.) 

Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im Frühjahre 1885 
zu Berlin abzuhalten ift, habe ih Termin auf Dienftag den 19, Mai 
d. 3. und folgende Tage anberaumt. 

Meldungen der in einem Lehramte ftehenden Bewerberinnen 
find bei der vorgejegten Dienftbebörde jpäteftend 6 Wochen, Meldungen 
anderer Bewerberinnen unmittelbar bei mir fpäteftend 4 Wochen vor 

23* 


342 





dem Prüfungstermine unter Einreihung der im $. 4 des Prüfungd- 
re vom 21. Auguft 1875 bezeichneten Schriftftüde anzu» 
ringen. 

Berlin, den 28. Februar 1885. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barfhaufen. 
Belanntmahung. 
U. 111. b. 5618. 


78) Betrieb ded Turnunterrihtes in Volksſchulen. 


Berlin, den 18. März 1885. 

Der amtlihe neue Leitfaden für den Turnunterricht in den 
Preußiſchen Volksſchulen (Berlin, Verlag von Wilhelm Herg 1868)*) 
führt alle Freiübungen ſowie alle Geräth- und Gerüftübungen auf, 
welche in diefen Schulen vorgenommen merden follen. Daraus ift 
—— welche Geräthe für die bezüglichen Uebungen erforder— 
ich ſind: 

1) Holzſtäbe in entſprechender Zahl der gleichzeitig Turnenden, 

2) ein langes Schwungſeil, 

3) ein Sprunggeftell (= 2 Ständer und 1 Schnur) und ein 

Sprungbrett, 
4) ein Red, 

5) zwei Barren von verichiedener Weite und Höbe, 

6) zwei (ein Paar) ſenkrechte Kletterftangen, 

7) eine ſchräge Leiter und ein Sproffenftänder, 

8) zwei Schwebebalfen. 

Mo die Zabl der Turnenden ed nothwendig madt, find Sprung» 
geftel, Sprungbrett, Red, Barren und Kletteritangenpaare doppelt, 
event. dreifach zu beichaffen. 

ch vermweile inded auf die Einleitung des Leitfadens, wo es 

in 8. III Betrieb ded Turnunterrichtes heißt: , 
Die in [ ] eingejhloffenen Uebungen werden nur dann betrieben, 
wenn Zeit zu deren Ginübung übrig bleibt, wenn der Lehrer 
jelbft mit ihnen vollkommen vertraut ift, und wenn die zu ihrer 
——— nötbhigen Gerüſte und Vorrichtungen beſchafft werden 

Önnen. 

Hiernach findet die normale Zurneinrihtung in den Preußiſchen 
Volksſchulen eine Einihränfung an der Leiftungsfähigfeit der Schul- 
gemeinden. Thatſächlich iſt dieſe nicht überall in gleihem Maße 


*), Gentralbl. pro 1868 Seite 720. 


343 


vorhanden, jondern bald größer bald geringe. Sonach wird aud, 
was an Turneinrichtungen zu fordern ilt, nicht in allen Fällen das 
Gleiche jein, vielmehr wird die Auffichtöbehörde zu prüfen und zu 
beitimmen haben, was unter gegebenen Verhältniſſen von der vor« 
ejchriebenen Zurneinrihtung nadgelafjen werden fann und was zu 
en ift. 

Die Frage nad der Audrüftung der Zurnpläge findet im Bor: 
ftehenden im Allgemeinen ihre Beantwortung. Da indes die König: 
liche Regierung ihre Anfrage jpeciell darauf gerichtet hat, weldhe Turn 
gerätbe unter allen Umftänden audy auf den Zurnpläpen ein- und 
zweiklaſſiger Landſchulen aufgeftellt werden müffen, jo erwidere ih, daß 
äwar der Leitfaden einen Unterjchied zwiſchen Stadt- und Landſchulen 
nicht macht, dab aber in den fraglien Schulen, wenn die Leiſtungs— 
fähigkeit der Schulgemeinde gering ift, oder wenn der Xebrer dies 
jenige turnerijhe Ausbildung nicht befipt, welde für die Benutzung 
von anderen Geräthen nothwendig ift, die Ausrüftung fi auf Holz— 
ftäbe, Schwungſeil, Sprungvorrihtung und Red beſchränken kann. 

Menn ferner die Königliche Regierung eine Auskunft darüber 
wünjcht, wie viel Duadratfläcde bei Anlegung neuer Zurnpläge auf 
dem Lande pro Kind in Aniprudy zu nehmen ift, a. wenn der qu. 
Plag nur ald QTurnplag, b. wenn er zugleih ald Turn» und Spic!- 
plaß benugt werden foll, fo bemerfe id, daß auch bier die Forde— 
rungen nad den fonfreten Verbältniffen geftellt werden müſſen. 
Wo dieje feine Hindernifje bieten, wird der Zurnplaß, wenn jämmi- 
lie Geräthe, die für den Unterricht in den Volksſchulen vorgejeben 
find, aufgeftellt werden, für 40 Schüler auf 400 qm zu bemefjen 
fein. Soll aber der Zurnplag zugleih als Spielplag dienen, jo 
wird eine größere Anlage (1500 qm) erfordert. Es kann indes 
angenommen werden, dak auf dem Lande andere Plätze (Anger, 
Wieſe, Brachfeld ꝛc.) wenigſtens zeitweile für Turnſpiele zur Ver— 
fügung ſtehen, ſo daß von der Beſchaffung ſehr großer, auch zum 
Spiel geeigneter Turnpläge, die örtlich ſich oft nur mit verhältnis. 
mäßig ſehr großen Koiten heritellen laflen, abzufehen ift. 

Hiernady weile ich die Königliche Regierung an, in der beregten 
Angelegenheit nicht generelle Anforderungen aufzuftellen, die doch in 
den meiften Fällen eine Modififation erfabren würden, fondern in 
jedem einzelnen Kalle zu prüfen, was unter beftimmten Berbältniffen 
an der normalen Turneinrichtung nadhgelaffen werden fann, und was 
ald unerläßlich zu fordern ift. 

Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. Ill. b. 5463. 


344 





Berlin, den 31. Mär; 1885. 
Die Königliche Regierung ıc. erhält Abichrift zur Kenntnisnahme 
und Nachachtung. 
Der Minifter der geiftliben ıc. Angelegenbeiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 


An 
ſämmtliche Königl. Regierungen (excl. N.), die Königl. Kon- 
fiftorien in der Provinz Hannover, den Königl. Ober- 
Kirchenrath zu Nordhorn und das Königl. Provinzial- 
Schulkollegium bier. 


U. III. b. 6014. 


79) Zulaffung der Kandidaten der Theologie und der 
Philologie zur Prüfung als Lehrer an Mittelihulen. 
(Eentralbl. pro 1875 Seite 98 Nr. 50.) 

Berlin, den 28. Januar 1885. 

Auf den Beribt vom 15. Dezember v. 3. ermwidere id dem 
Königlihen Provinzial-Schulfolleginm, wie die dortieitige Annahme, 
daß nur folde Kandidaten der Theologie oder der Philoſophie zur 
Prüfung ald Lehrer an Mittelihulen zuzulaſſen feien, melde ihre 
theologihthe oder pbilologiihe Prüfung beitanden haben, nicht zu— 
trifft. Es find vielmehr diejenigen Kandidaten, welche mit dem Zeug: 
nifje der Reife die Univerfität bezogen und auf derfelben mindeftend 
drei Sabre hindurch Theologie oder Philologie ftudirt haben, zur 
Prüfung ald Lehrer an Mittelibulen zuzulaffen. Das eine vor- 
gängige anderweitige Prüfung nicht von ihnen verlangt werden foll, 
erhellt aus $. 2 des Abichnittcd IL. der Prüfungdordnung vom 
15. Oftober 1872, wo bezüglich ihrer Feine Bedingung geftellt ift, 
während von den Bolfäichullehrern die vorgängige Ablegung der 
weiten Prüfung verlangt wird, ferner aus Abichnitt III. 5. 2 Ab- 
* 1 daſelbſt, wo ausdrücklich ausgeſprochen wird, daß Kandidaten 
der Philologie, welche die Prüfung für das höhere Lehramt abge— 
legt haben, zur Prüfung als Rektoren zuzulaſſen ſind, ohne daß von 
ihnen etwa noch die Ablegung des Examens als Lehrer an Mittel» 
ſchulen verlangt werde, endlich aus Abſchnitt III. 8.2 Abſatz 2 da- 
jelbft, wo die Bedingungen angegeben werden, unter welden Kandi- 
daten fogar ausnahmsweiſe die fofortige Ablegung der Weftoratö- 
Prüfung geftattet werden kann. 

Wenn im $. 4 ded Abſchnittes II. der erwähnten Prüfungs» 
Drdnung von den Perfonen, welche fih zur Ablegung der Prüfung 
ald Lehrer an Mittelihulen melden, die Einreihung der Zeugniffe 
über die bisher abgelegten tbeologifchen, pbilologiihen oder Seminar: 
Prüfungen gefordert wird, fo entipricht died dem allgemeinen Grund: 
jage, nach welchem der Prüfungs-Kommiſſion eine möglichft genaue 


345 


Einfiht in den Bildungsgang ded Eraminanden gegeben werden jcll. 
Auch findet dieje Beftimmung ihre Ergänzung im $. 10 Abjap 2 
ded Abjchnitted II. der Prüfungs-Drdnung, wo die Kommilfion er- 
mädhtigt wird, dem Kandidaten auf Grund der Zeugnifje über früber 
— Prüfungen einen weſentlichen Theil des mündlichen Examens 
u erlaſſen. 

Das Königliche Provinzial-Schulkollegium wolle daher dem 
Kandidaten N. in N. auf das nebſt Anlagen wieder beigefügte Ge— 
ſuch vom 5. Dezember v. J. die Theilnahme an der Prüfung ge— 
ſtatten und denſelben mit Beſcheid verſehen. 


Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
das me Provinzial-Schultollegium zu N. 
U. III. a. 21857. 


80) Berzeihnid der Lehrer, melde die Prüfung für dad 
Lehramt an Taubftummenanftalten im Sabre 1884 be- 
ftanden haben, 


(Centralbl. pro 1884 Seite 185.) 


Die Prüfung für dad Lehramt an Taubftummenanftalten gemäß 
der Prüfungsordnung vom 27. Juni 1878 haben vor den in allen 
en gebildeten Prüfungsfommijfionen im Sabre 1884 be» 

anden: 

1) Anſchütz, Hilfslehrer an der Taubftummenanftalt zu Braun- 
ichweig, Herzogtbum Braunſchweig, 

2) Buſchhaus, desgl. zu Soeft, Regierungdbezirt Arndberg, 

3) Chevallier, dedgl. zu Meg in Elſaß-Lothringen, 

4) Dankert, Lehrer an der Zaubftummenanftalt zu Hamburg, 

5) Endrigfeit, Hilfslehrer an der Zaubftummenanftalt zu 
Schneidemühl, Reg. Bez. Bromberg, 

6) Fangmeyer, deögl. an der Taubftummenanftalt zu Peterd- 
bagen, Reg. Bez. Minden, 

7) Grimm, dedal. zu Königdberg i. Prf., 

8) Günther, dedgl. zu Ratibor, Reg. Bez. Oppeln, 

9) Handering, dedgl. zu Wriezen a./D., Reg. Bez. Potsdam, 

10) Helbig, deögl. zu Ratibor, Reg. Bez. Oppeln, 

11) Herkenrath, deögl. zu Köln a./Rb,, 

12) Hopp, beögl. zu Elberfeld, 

13) Klarowicz, dedgl. zu Polen, 

14) Kübling, deögl. zu Weihenfeld, Reg. Bez. Merſeburg, 

15) a Lehrer an der nett zu Hile 
eöheim, 


346 





16) Neumann, Hilfälehrer an der Zaubjtummenanftalt zu An« 
gerburg, Reg. Bez. Gumbinnen, 

17) Peterfon, deögl. zu Homberg, Reg. Bez. Kaflel, 

18) Reuſchert, dedgl. zu Wriezen a./D., Neg. Bez. Potsdam, 

19) Roggenbud, deögl. zu Marienburg, Reg. Bez. Danzig, 

20) Rother, desgl. zu Bredlau, 

21) Schmitz, deögl. zu Aachen, 

22) Storz, dedgl. zu Frankfurt a./M., 

23) Suchowiak, desgl. zu Poſen, 

24) Turma, deögl. zu Ratibor, Reg. SE Oppeln, 

25) Weber, deögl. zu LKangenborit, Reg. Bez. Müniter, 

26) Wilczef, dedgl. zu Natibor, Neg. Bez. Oppeln, und 

27) Wleklinski, deögl. zu Pojen. 


81) Feſtſetzung des Zeitpunftes für den Eintritt der 
Berjepung von Elementarlebrern in den Rubeftand 
und für den Beginn der Penfiondzahlung. 
(Eentralbl. pro 1864 Seite 366; pro 1880 Seite 630; pro 1881 Seite 668; 
pro 1883 Seite 650; pro 1884 Seite 826.) 


Berlin, den 31. Dftober 1884. 

Im Uebrigen giebt die in diejer Angelegenheit durch den Ples 
narbeihluß vom 27, Juni d. 3. wegen des Zeitpunfted des Ein- 
tritteö der Verſetzung des Konreftore N. in den Rubeltand getroffene 
Feſtſetzung mir zu folgenden Bemerkungen Anlaß: 

Daß der Termin für den Eintritt der Verjegung des ıc. N. 
in den Ruheſtand auf die Mitte eined Monates, nämlich auf den 
15. Juli d. 3. feftgeiept worden, ift ſchon um deshalb für ent- 
ſprechend nicht zu erachten, weil bereitd wiederholt, u. A. durch die 
Erlaffe vom 24. Juni 1880 und 13. März; 1883 (Gentralbl. 1880 
©. 665, 1883 ©. 295) die Weiſung ertheilt worden, den Termin 
für dad Ausicheiden eined Lehrers aus feiner Stelle nur ausnahms— 
weije aus beionderer Veranlaffung auf einen anderen Termin, als 
auf den Schluß eines Monate feftzufeßen. 

Abgejehen aber hiervon erſcheint es auch überhaupt unbillig 
und nicht angemefjen, daß durd den erft im Zuli d. 3. dem Kurator 
des ıc. N. befannt gemadten Beihluß vom 27. Juni d. J. der 
Termin für den Eintritt der Verfegung des ꝛc. N. in den Rubeftand 
bereitö auf den 15. Juli d. 3. feſtgeſetzt worden ift. 

Bei unmittelbaren Staatöbeamten tritt gemäß $. 24 des Ge- 
jeged vom 27. März; 1872 (Gei. Samml. ©. 268) die Berjegung 
in den Rubeftand, Arad nicht auf den Antrag oder mit ausdrück— 
licher Zuftimmung des feine Penfionirung felbft nachſuchenden Beamten 
ein früherer Zeitpunkt feftgefegt wird, erft mit dem Ablaufe des 


Auszug. 


347 


Vierteljahred ein, welches auf den Monat folgt, in welchem dem 
Beamten die Entiheidung über feine Verſetzung in den Rubeftand 
und die Höhe der ihm etwa zuitehenden Penfion befannt gemadt 
worden ift. 

Dem ganz entiprehende Vorſchriften enthalten die 88. 91 und 
92 des Gejeped vom 21. Zuli 1852 (Ge. Samml. ©, 465) für 
die Fälle der unfreiwilligen Verſetzung unmittelbarer Staatöbeamter 
in den Ruheſtand. 

Schon die Allerhöchſte Kabinetd-Drdre vom 20. Mär; 1825 
(Ann. Bd. IX ©. 295; vergl. auch Staatdminifterial» Erlah vom 
4. Juli 1827, Ann. Bd. XI S. 603 und Minifterial-Erlak vom 
er auguft 1827 a. a. D. ©. 604) batte äbnlihe Borjchriften 
ertheilt. 

Das ausgeiprohene Motiv aller dieſer Vorſchriften ift die 
Rüdfiht darauf, daß der zu benfionirende Beamte durch zeitige 
Benachrichtigung von feiner Penfionirung in die Lage geiept werde, 
feine häusliche Einrichtung danach treffen zu fünnen. Daß gleiche 
Motiv waltet aber audy ob, wenn es fih um die Penfionirung von 
Lehrern banbdelt, welde in Hinficht diejed Punktes die gleiche Be— 
rüdfihtigung verdienen, mie die zu penftonirenden unmittelbaren 
Staatöbeamten. 

Es würde deshalb unbedenklih und angemeffen geweſen jein, 
wenn die Kgl. Regierung, in analoger Anwendung der Grundjäge 
der für die unmittelbaren Staatöbeamten geltenden Vorſchriften, 
den Termin für den Eintritt der Penftonirung des ıc. N. auf den 
Ablauf des Bierteljahres feftgefeßt hätte, weldes auf den Monat 
folgt, in welchem dem ıc. N. bezw. defjen Pfleger der Plenars 
beihluß vom 27. Juni befannt gemadt worden, d. b. auf Ende 
Dftober d. J. 

Die Königl. Regierung bat dieje Bemerkungen für die Folge 
zu beachten. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Lucanus. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. III. a. 19146. 


82) Zahlungsweiſe der Emeriten-Penſion. 


Berlin, den 17. Dezember 1884. 

Das Königliche Konſiſtorium ermächtige ich auf den Bericht 
vom 25. Oktober d. J. den Schulvorſtand zu N. auf fein Geſuch 
um Gewährung eines Staatszuſchuſſes zur theilweifen Dedung der 
dur die Emeritirung des Küfterd und Lehrerd N. dajelbft erwach⸗ 


348 





jenen Mebrkoften der Schulunterhaltung in meinem Namen ab» 
ſchlägig zu beicheiden. 

Die Verfügung des Königlichen Konfiftoriumsd vom 14. Auguft 
d. 3. über die Zahlungsweiſe der Emeriten-Penfion veranlakt mid) 
jedoh zu folgenden Bemerkungen: Grundſätzliche Regel ift, daß 
nicht allein die Befoldungen der Lehrer, fondern auch die Penfionen 
im Voraus gezahlt werden: und zwar die Penfionen in Monatö» 
raten. 

Des Ferneren fann ich ed im Intereſſe der pünktlichen Penſions— 
zablung an den Emeritus nicht für zuläjfig, au nicht für anges 
mefjen erachten, den lepteren wegen Bezuges der Penfion an den 
Amtsnachfolger zu verweilen. Nachdem unter Anderen aud die mit 
dem Girfular-Erlafie vom 31. Mai 1880 — U. Illa. 14251 — 
mitgetheilte Inftruftion zur Verwaltung ded Dispofitionsfonds zu 
Ruhegehaltszuſchüſſen und Unterftügungen emeritirter Elementar⸗ 
Lehrer und Lehrerinnen, Kap. 121 Zit. 29 des Etatd, die Entnahme 
des Ruhegehaltes (der Penfion) ded Emeritus aud dem Cinfommen 
der Stelle ald Regel vorgeichrieben hat, ift vielmehr Anordnung 
dahin zu treffen, dab der Betrag des Ruhegehaltes vorweg aus dem 
Stelleneinfommen entnommen und feitend ded Schulvorftandes bezw. 
des Schulfafjenrendanten aus der Schulkaſſe unmittelbar an den 
Emeritus gezahlt wird. 

Dad Königlibe Konfiftorium veranlaffe ih, unter Beachtung 
diefer Gefichtäpunfte Seine oben genannte Verfügung, nad weldyer 
„der Dienitnahhfolger dad Ruhegehalt dem Emeritus in vierteljähr- 
lihen Raten postnumerando aud den Dienfteinfünften zahlen” fol, 
entſprechend abzuändern. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 


An 
das Königl. Konfiftorium zu N. (in der 
Provinz Hannover). 
U. III. b. 8082. 


83) Grundſätze für Anftellung, Beförderung und Eins 

fommenöverbejierung der Lehrer an mehrklaſſigen 

Säulen. Zuftändigfeit zur Entiheidung über das Auf- 
rüden der Zebrer in höhere Gehaltöftufen. 


Berlin, den 28. November 1884. 

Auf den Beriht vom 11. Dftober d. 3. erfläre ih mich mit 

der Königlichen Regierung zwar darin einverftanden, dab dem Ge— 
ſuche des Lehrers ©. in 3. um Erhöhung feines mit Einihluß einer 
von der Gemeinde 3. gewährten perfönlihen Zulage jegt 1200 ME. 
betragenden Gehalted in Ermangelung der Vakanz eines höheren 


349 





Gehalte, in welches derjelbe etwa aufrüden fünnte, zur Zeit nicht zu 
entiprechen ift. 

Was dagegen die Berufung der Königlihen Regierung auf die 
von Ihr in den ebemald nafjauiichen Landestheilen Inhaltö des Be- 
richtes vom 11. Dftober d. 3. befolgte Prarid betrifft, bei mehr: 
flaffigen Schulen, wo gemiſchte Konfejfionen beſtehen und der Bor- 
ſchrift des $. 2 des Ediktes vom 24. März 1817 gemäß Lehrer verichie- 
dener Konfeifionen angeftellt find, beftimmte Schulftellen den Lehrern 
der evangeliihen und bezw. der fatholiihen Konfeifion zuzumetien, 
jo entipridht dieje Prarid den Abfichten des gedachten Ediktes nicht, 
ift geeignet, Unbilden bervorzurufen und das Wohl der Schule zu 
ſchädigen und ſteht im Widerſpruche mit denjenigen Grundfägen, 
welche für die Anftellung, für die Normirung der Xehrerbeioldungen 
und für dad Aufrüden der älteren Lehrer an mebrflaifigen Schulen 
in höhere Gehaltsſätze allgemein maßgebend find. 

Ich verweije die Königliche Regierung dieſerhalb zunächſt auf 
die Erlafie vom 11. Mai 1874, 14. Mai 1875 und 10. April 1876 
(Gentralbl. 1874 ©. 512; 1875 €. 411; 1876 €. 300), in wel» 
hen in Uebereinftimmung mit früheren Erlaffen gleihen oder ähn— 
lihen Inhaltes der Grundfag zum Ausdrude gebradht iſt, daß an 
mebrflaffigen Schulen die Ernennung (Anftelung, Vofation ıc.) der 
Lehrer nicht für eine beftimmte Stelle, ſondern ganz allgemein für 
eine Lebrerſtelle erfolgen fol, dergeftalt, dab außer der Anftellungs- 
verfügung nur noch wegen des dem betreffenden Lehrer zu gewäh— 
renden Dienfteinfommens Beltimmung zu treffen bleibt. 

Darüber, in welcher Schulklaſſe ein Lehrer beſchäftigt werden 
fol, ob in einer oberen oder in einer unteren, ilt von Schulauffichts» 
wegen zu beftimmen und zwar lediglih nah Rückſichten des Schul—⸗ 
interefjed, ohne dab ed dabei in Betracht kommen fann, ob der be— 
— Lehrer Inhaber einer höheren oder einer niederen Gehalts— 
ftelle ift. 

Anlangend fodann die Normirung der Bejoldungen der Lehrer 
an mebrklaifigen Schulen ift wiederholt im Laufe der legten Sabre 
u. 9. dur‘ die Erlafie vom 30. Suni 1880, 14. Februar und 
27. September 1882 (Gentralbl. 1880 ©. 666; 1882 ©. 667 und 
©. 718), darauf hingewieſen worden, daß zur zwedmäßigen Ein- 
ribtung mehrklaſſiger Schulen ein ſtufenweiſes Auffteigen der Ge- 
baltsjäge durch planmäßige Abftufung der Xebrergebälter nothwendig 
fei, damit die älteren Lehrer mit dem fteigenden Dienftalter auch in 
den Genuß einer entipredhenden Einfommendverbefjerung zu gelangen 
Ausſicht haben. 

Die Erreihung diejed Zieled würde bei der Prarid, weldye die 
Königliche Regierung feither bezüglid ber Anftellung von Lehrern 
verfchiedener Konfeiftonen einer mehrklaſſigen Schule befolgt hat, 
entweder wie in dem vorliegenden Falle, in welchem nur ein Lehrer 


350 





fatboliiher Konfeifion an der mehrflajfigen Schule in 3. angeftellt 
ift, überhaupt nicht möglich fein, oder doch jedenfalld nur in unge: 
nügendem Make. Lehrer, welche bei Einhaltung der gedachten 
Prarid von dem Aufrüden in böbere Gebaltöftufen bei der Schule, 
an welcher fie angeftellt find, ausgeſchloſſen oder hierin wenigſtens 
ſehr beſchränkt fein würden, dazu zu drängen, fi um Anftellung 
bei einer anderen Schule zu bewerben, um auf diejem Wege mög— 
licher Weile bei höherem Dienftalter zu einer demjelben entipredhenden 
höheren Bejoldung zu gelangen, muß ich ſchon aus dem Grunde für 
unangemefjen erachten, weil ein dadurd bedingter häufiger Stellen— 
wechſel der Lehrer dem allgemeinen Schulinterefje nicht entſpricht. 

Selbitverftändlich ijt ed und in dem vorerwähnten Erlaffe vom 
14. Februar 1882 noch befonders bemerflih gemadt worden, daß, 
wenn ein den Anforderungen dieſes Erlaſſes entiprechendes Beſol— 
dungsregulativ feſtgeſetzt worden it, aus folder Keftiegung den 
einzelnen Lehrern ein Rechtsanſpruch darauf nicht erwächſt, daß fie 
bei Eintritt einer Vakanz lediglih nah Maßgabe ibred Dienftalters 
in einen böberen Gehaltsjag aufrüden, dab vielmehr auf die An» 
ftelung, Beförderung und Berbefferung von Scullebrern diejelben 
Grundiäge entiprebende Anwendung finden müffen, welche die Re- 
gierungd» Inftruftion vom 23. Dftober 1817 und die Geſchäftsan— 
weiſung für die Negierungen vom 31. Dezember 1825 in dieſer 
Beziebung für die Beamten überbaupt aufftellt. 

Hiernach veranlaffe ih die Königliche Negierung, Ihre bis- 
berige Prarid in Anfehung der Anftellung der Lehrer an mebrflaffigen 
Schulen, an welden Lehrer verichiedener Konfeſſion angeftellt find, 
und wegen der Normirung der Befoldungen derjelben fortan aufzu— 
geben und Ihr Verfahren mit den in den oben erwähnten Minitte: 
rial» Erlaffen zur allgemeinen Richtſchnur vorgeichriebenen Grunde 
jäßen in Uebereinftimmung zu fepen :c. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. III. a. 19873. 


84) Gnadenfompetenz für die Hinterbliebenen von 
Schullehrern. 


Berlin, den 9. Januar 1885. 

Wiederholt, in neuerer Zeit in den Erlaſſen vom 15. Oktober, 

21. November und 7. Dezember 1881 (Eentr. Bl. 1882 ©. 426 ff.), 
ift anerfannt worden, dab eine analoge Anwendung der Allerhöchſten 
Kabinetd-Ordre vom 27. April 1816 (Gel. Samml. ©. 134) und 
bezw. der Allerhöchſten Kabinetd-Drdre vom 15. November 1819 


351 





(Ge. Samml. 1820 ©. 45) aud auf die Hinterbliebenen von 
Schullehrern feinem Bedenken unterliege. 

Demnad iſt in analoger Anwendung der Beftimmung unter 
Nr. 1 der Allerhöchſten Kabinetd-Ordre vom 27. April 1816 den 
Hinterbliebenen folder Schullehrer, melde ald Mitglieder zu einem 
Kehrerfollegium gehört haben, das Gehalt des Verftorbenen nicht 
blos für den auf den Sterbemonat folgenden Monat ald Gnaden— 
fompeten; (Gnadenmonat), jondern ein Gnadenquartal zu gewähren 
(zu vergl. Erlaffe vom 17. Juli 1861 und 13. Mai 1867, Gentr. 
Blatt 1861 ©. 496, 1867 ©. 347). 

Es entbehrt daher, da der am 31. Auguft v. 3. verftorbene 
erfte Lehrer an der Fatholiihen Schule in N., Rektor N. ald Mit- 
lied zu dem für dieje Schule beftehenden Lehrerkollegium gehört 
Bat, die Bemerkung der Königlichen Regierung in dem Berichte 
vom 1. Dezember v. 3., es babe nad den beftebenden höheren 
Beitimmungen der hinterbliebenen Witwe des ꝛc. N. das Gehalt des 
Verftorbenen nur für den auf den Sterbemonat folgenden Monat 
September, nicht aber ein Gnadenquartal gewährt werden fünnen, 
der Begründung. 

Es ift deöhalb der Wittwe des ꝛc. N, deſſen Gehalt nachträglich 
auch nod für die Monate Dftober und November v. 3. ald Gnaden- 
fompetenz zu zahlen. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Lucanud. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
G. Ill. 3278. U. 11l.a. 


85) Die Berheirathbung einer Lehrerin bewirkt nidt 

von felbft deren Unfähigfeit zur ferneren Berwaltung 

des Amtes, den Berluft desjelben und der vermögens— 

rechtlichen Aniprüde aus dem Dienftverbältniiie. 
Zuläjfigkfeit eined Borbehaltes bei der Anftellung 

von Lehrerinnen, dab für den Fall der Verheirathung 

das Amtöverhältnid als aufgehoben und beendigt 
gelten folle. 


Berlin, den 5. Februar 1885. 

Die Entſcheidung ded Herrn Dberpräfidenten vom 23. November 

v. 3., durch welche der Anſpruch der früberen Lehrerinnen an den 
dortigen Fatholiihen Schulen, Maria L., jebigen Ehefrau des Lehrers 
B., und Emma N., jepigen Ehefrau ded Chemikers W., auf Zahlung 
ihred Gehaltes auch für die Zeit vom Tage ihrer Verbeirathung, 


352 





dem 22. Auguit bezw. 5. September v. 3. bis zum 22. September 
v. 3. ald —— anerkannt worden iſt, kann, wie ih Em. Wohl: 
geboren auf die Beſchwerde vom 23. Dezember v. I. ermibere, 
für unbegründet nicht erachtet werden. 

Ein Vorbehalt, daß für den Fall der Verheirathung das Amtö- 
verhältnis mit dem Tage der Eheſchließung ald aufgehoben und be— 
endigt gelten folle, ift bei Anftellung der genannten beiden früheren 
Lehrerinnen nicht gemacht worden. 

Anſcheinend beruht die Beihmwerde auf der Auffaffung, daB 
durch die Verheirathung einer Lehrerin von jelbit deren Unfäbigfeit 
zur ferneren Verwaltung des von ibr unter anderen Boraudjegungen 
übernommenen Schulamtes eintrete, bezw., dak dur die Ver— 
beirathung einer Lehrerin deren Anftellung als Lehrerin von felbft 
ungiltig, ſomit der Berluft des Amted und der vermögensrechtlihen 
Aniprüde aus dem Dienftverhältnifje bewirkt werde. 

Dieie Auffaffung entbehrt aber der rechtlihen Begründung. 

Es kann dahin geftellt bleiben, ob die Königlihe Regierung 
zu N. aus dem Vorhaben der gedachten beiden früberen Lehrerinnen, 
in den Cheftand zu treten, wenn fie von diefem Vorhaben vorher 
Kenntnis gehabt hätte, daraus vielleiht Veranlafjung genommen 
baben würde, diejelben ſchon zu einem früheren Zeitpunfte, als zu 
welchem ſolche jelbft ihre Entlafjung nachgeſucht hatten, zu entlaffen, 
wozu fie, da Beide nur proviſoriſch, alſo widerruflid) angeftellt 
waren, auf Grund des $. 83 des Geſetzes vom 21. Juli 1852 
(Sei. Samml. S. 465) berechtigt geweſen wäre. 

Thatſachlich find beide Genannten erft mit dem 22. September 
v. J., zu welchem Zeitpunfte fie jelbit ibre Entlaffung aus dem 
Amte nachgeſucht hatten, aus demfelben entlaffen worden. 

Daraus folgt, daß fie au auf den Bezug des Gebaltes der 
Stellen, aus welhen fie erft am 22. September v. 3. ausgeſchieden 
ſind, bis zu dieſem Zeitpunkte Anſpruch haben. 

Hiernach muß es bei der Entſcheidung des Herrn Oberprã⸗ 
ſidenten vom 23. November v. J. ſein Bewenden behalten. 


Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
den Bürgermeiſter Herrn N. Wohlgeboren zu N. 
U. III. a. 22184. 


353 





V. Volksſchulweſen. 


86) Befugnis und Obliegenheiten der Regierungen als 
Schulaufſichtsbehörden zur Beaufſichtigung von Schul— 
einrichtungen in Provinzialanſtalten. 


Berlin, den 17. Januar 1884. 

Ew. Hochwohlgeboren erwidern wir auf den gefälligen Bericht 
vom 27. November v. 3. ganz ergebenſt, daß der von dem Landes— 
direftor N. erhobene Anſptuch, binfihtlib der Schuleinrichtungen 
in der Provinzial-Erziebungsanftalt zu N. von der Beauffitigung 
durch die Königlihe Regierung in St. erimirt zu jein, der gejep« 
lien Begründung entbehrt. 

Die 868. 114 ff. der Provinzial-Drdnung, auf welde der 
Zandesdireftor fich beruft, übertragen allerdings die Aufſicht über 
die Verwaltung der Angelegenheiten der Provinzial-Verbände den 
Dber:Präfidenten beziehungsmweile dem Miniſter ded Innern, und 
das Geſetz vom 13. März 1878, betreffend die Unterbringung ver« 
wabrlofter Kinder, beitimmt in $. 14, daß die zuftändigen Aanslicen 
Auffichtöbebörden der betreffenden Kommunalverbände, in böberer 
Inſtanz der Minifter des Innern, die Dberaufficht über die zur 
Unterbringung von Zöglingen getroffenen Beranftaltungen zu führen 
haben. Durd diefe Beitimmungen find aber die —— und 
Verpflichtungen, welche die —— vom 23. Oktober 
1817 in Verbindung mit litt. D. Nr. 2 der Allerhöchſten Kabinets— 
Drdre vom 31. Dezember 1825 der Regierung, Abtheilung für 
Kirhen- und Schulmeien, bezügli der Schulangelegenheiten über» 
tragen bat, nicht alterirt worden. Das Auffichtörebt der Regierung 
umfaßt das gejammte niedere Schulweien ihres Bezirkes, und ed 
bätte einer bejonderen geieglihen Anordnung bedurft, wenn ihnen 
died Recht in Betreff der provinzialftändiihen Anftalten entzogen 
werden jollte. Eine ſolche Anordnung ift aber nicht ergangen und 
das den Hegierungen dur $. 2 cit. übertragene Auffichtörecht ift 
mithin auch binfichtlih der in den Provinzialanftalten befindlichen 
Schulen beftehen geblieben. ıc. 


Der Minifter ded Innern. Der Minifter der geiftlichen ıc. 
von Puttfamer. Angelegenbeiten. 
von Öoßler. 


An 
den Königl. Ober-PBräfidenten ıc. 


M. d. 3. 11. S. J. 3312. 
M. d. g. A. U. Ill.a. 21805. 


354 





87) Nichtverpflidtung einer bürgerlihen Gemeinde 
zur Gewährung von Beihilfen oder Zuſchüſſen an Schul: 
jozietäten oder Pfarrgemeinden zur Unterhaltung von 
Sozietätöihulen oder von Pfarrjhulen. 

- Empfeblung der Herbeifühbrung der Uebernahme 
der Schullaften ald Kommunallaften und der Schulen 
als Gemeindeanftalten von Seiten der bürgerliden 

Gemeinden. 


(Gentralbl. pro 1881 Seite 474, 633, 637; pro 1882 Seite 680; pro 1883 
Geite 317, 459, 460, 668.) 


Berlin, den 27. Zuni 1884. 

Wie die Königliche Regierung aus dem zehnten Berichte der 
Unterrichtö-Kommilfion des Abgeordnetenhauſes vom 29. April d. 3. 
unter B. (Drudiahen des Haufed der Abgeordneten II. Sejlion 
1883/84, Nr. 248), aus dem jtenograpbiihen Berichte über die 
Sipung ded Haufes der Abgeordneten am 6. Februar d. 3. ©. 1255 
und 1256, und aus dem Artikel der Germania Nr. 128, 2. Blatt, 
Freitag 6. Juni d. J. überichrieben „die fatholiihe Schule zu Bran« 
denburg a./H.“ entnehmen wolle, gereiht ed den Katholifen in 
Brandenburg zur fortgeiepten Beihwerde, daß die Stadtgemeinde 
Brandenburg nicht von Auffihtöwegen angebalten wird, der dortigen 
fatboliihen Pfarrgemeinde zur Unterhaltung der fatboliihen Pfarr: 
ſchule eine entipredhende Beihilfe zu gewähren. 

Dak und welche rechtliche Bedenken einem Borgeben im Sinne 
der gedadhten Beichwerden entgegenfteben, wolle die Königliche Re— 
gierung aus dem Grlafje vom 3. April 1883 (Gentr. Bl. 1883 
S. 459) und aus den in diejem Grlafje gedachten, einen ähnlichen 
Fall betreffenden Entiheidungen meiner Herren Amtövorgänger vom 
15. Februar 1878 und 31. Dezember 1879*), melde ich der König» 
lichen Regierung auszugsweiſe hierbei zugehen laffe, des Näheren 
entnehmen. 

Es muß deshalb davon abgejeben werden, die Stadtgemeinde 
Brandenburg auf dem Mege, melden der $. 19 des Zuftändigfeitd- 
gejeged vom 1. Auguft 1883 zu dem Zwecke weiſet, um eine Stadt» 
gemeinde, welche es unterläßt oder verweigert, gejeplich ihr obliegende, 
von der Bebörde innerhalb ihrer Zuftändigfeit feitgeftellte Leiſtungen 
auf den Haudhaltdetat zu bringen oder außerordentlich zu genehmigen, 
zwangömeife zu der von der katholiſchen Kirchengemeinde geforderten 
Leiſtung für die fatholiihe Pfarrſchule anzubalten. 

Dagegen balte ich es für dringend wünſchenswerth, daß der 
Beſchwerde der katholiichen Kirchengemeinde in der einen oder in der 
anderen Weile für die Zukunft thätſächlich Abhilfe verſchafft werde, 


*) als Anlagen a und b nadhftehend abgedrudt. 


355 





Ih veranlaffe deöhalb die Königlihe Regierung, im Wege 
fommifjariiher Verhandlung mit den ftädtiihen Gemeindeorganen 
von Brandenburg und mit den dortigen katholiſchen Kirchengemeinde» 
organen den Verſuch zu maden, eine Vereinbarung zwiichen ber 
Stadtgemeinde Brandenburg und der fatboliihen Kirchengemeinde 
darüber herbeizuführen, daß entweder unter Aufhebung der katholischen 
Pfarrſchule für das Schulbedürfnis der Katholiken in Brandenburg 
durch Einrichtung einer bejonderen katholiſchen Kommunalſchule ges 
forgt wird, oder dab die Stadtgemeinde die Verpflichtung über— 
nimmt, der katholiſchen Kirdiengemeinde zur Unterhaltung der katho— 
liihen Pfarrihule der Billigkeit entiprehend einen angemefjenen 
Zuſchuß zu gewähren. 

Dabei bemerfe ich, dab im Kalle der Errichtung einer beionderen 
katholiſchen Kommunalichule fein Hindernid obmaltet, mit der Lehrer⸗ 
ftelle bezw., wenn zwei 2ebrerjtellen nötbig fein follten, mit einer 
berielben dad kirchliche Amt ald Organiſt und Küfter an der katho— 
liſchen Kircye zu vereinigen. In diefem Kalle würde hinfidhtlich des 
vereinigten Schul- und Kirchenamtes das Recht zur Beiegung der 
Lehrerftelle dem Magiſtrate zuitehen, dadurdh aber an dem megen 
Berufung zu dem kirchlichen Amte beftehenden Rechte nichtö geändert 
werden. Bei einigem guten Willen von beiden Seiten fann es 
nicht jchwer halten, über die Perion des in dem vereinigten Amte 
Anzuftellenden zwiihen dem Magiſtrate und dem zur Berufung zu 
dem kirchlichen Amte Berechtigten ein Einvernehmen zu erreichen. 

Dem Berichte der Königlichen Regierung über dad Ergebnis 
der zur Herbeiführung einer gütlihen Vereinbarung zwiſchen der 
Stadtgemeinde Brandenburg und der dortigen katholiſchen Kirchen» 
gemeinde einzuleitenden Verhandlungen ſehe ich jeiner Zeit entgegen. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Zucanuß, 


An 
die Königl. Regierung zu Potsdam. 
U. Ill. a. 15684. 





Berlin, den 15. Februar 1878- 

Auf die Berichte vom 31. Dezember 1876 und vom 28. Mat 

v. J. betreffend die Beſchwerde der Kirhenvorftände und Gemeinde- 

vertretungen von St. Andreas und St. Catharina in H. über Her- 

anziebung zu Sculbeiträgen zur Aufbringung der Bejoldungen der 

Lehrer an den jeit 1874 zu einem Schulſyſteme vereinigten fatho- 

liihen Pfarrſchulen von St. Andreas und St. Catharina eröffne id 
der Königlichen Regierung das Nachſtehende: 


1885. 24 


356 





ꝛc. 

Die Beſchwerdeführer behaupten ſodann im Weiteren auch, daß 
der Magiſtrat zu H. die Verpflichtung habe, die Kommunalſteuer⸗ 
quote, welche die katholiſchen Einwohner der Stadt H. zu Schulzweden 
beitragen müffen, den rejp. katholiſchen Schulfafjen zu übermweiien. 
Eine derartige Verpflichtung der Stadtgemeinde ift in feiner Weije 
u begründen und inöbejondere der — einen desfallſigen An— 
eier egen die Stadtgemeinde aud der Vorſchrift des $. 30 Titel 12 
Theil II. Allgemeinen Landrechtes zu rechtfertigen, verfehlt, weil die 
edachte Vorſchrift andere Verhältniſſe zur Boraudjegung hat, als 
“in der Stadt 9. zur Zeit beftehen, nämlid Unterhaltung der Schulen 
durch Eonfejfionelle Schulfozietäten der Hausväter. 

Im Uebrigen erhebt fid die Frage, ob und unter welchen Bor: 
audjegungen und in welbem Maße bürgerlihe Gemeinden, melde, 
ohne dazu gejeplich verpflichtet zu jein, die Unterhaltung der Schulen 
oder die Gewährung von Zufhüffen oder Unterftügungen zu den 
Schulen für die Angehörigen einer Konfeffion oder für eine Klaſſe 
der Gemeindeangebörigen freiwillig übernommen haben, zur Vers 
hütung einer Prägravation ded einen Theiles der Einwohner des 
Gemeindebezirfed von Schule und Kommunalauffihtswegen ange— 
halten werden können, auch die Unterhaltung der Schulen für die 
Angehörigen einer anderen Konfelfion oder Für eine andere Klafje 
der Gemeindeangehörigen zu übernehmen oder den Schulen oder 
Schuljozietäten der anderen Konfeifion oder der anderen Klaſſe der 
Gemeindeangehörigen verhältnismäßige Zuſchüſſe oder Unterftügungen 
u gewähren. Dieje Frage ift bereitö vor geraumer Zeit Gegen» 
tand eingehender Erörterung in den dabei betbeiligten Reſſorts der 
Angelegenheiten des Unterrichted und ded Innern gewejen und jeit 
dem durch zahlreihe von meinen Herren Amtövorgängern und von 
mir in Gemeinſchaft bezw. im Cinverftändniffe mit dem Herrn 
Minifter des Innern erlaffene Verfügungen entſchieden worden. 

Ich verweiſe in diefer Hinfiht auf die Erlaffe vom 22. No- 
vember 1860, 28. Zuli 1861, 13. uni, 22. Zuli und 25. No» 
vember 1862, 12. Mai und 13. Zuli 1863, 27. Februar und 27. Ok⸗ 
tober 1865, 22. Mai 1872, 20. Iuni und 19. Auguft 1874 und 
18. Mai 1875, welche im Gentralblatte für die gefammte Unterrichtö- 
verwaltung 1860 ©. 562; 1861 ©. 567; 1862 ©. 437, 546, 755; 
1863 ©. 376, 430; 1865 ©. 182, 758; 1872 ©. 574; 1874 
©. 626, 627; 1875 ©. 548 veröffentlicht worden find. 

Die in diefen Erlaſſen entwidelten Grundjäge find für Die 
Verwaltung auch ferner ald maßgebend anzufehen. 

Es find daher zwei verichiedenartige Fälle getrennt zu halten: 

1) Sn einer Gemeinde beftehen Kommunalſchulen nicht, jondern 
nur Schulen befonderer Echulverbände, welche Scyuljozietäten oder 
Kirchengemeinden fein mögen. 


357 





Wenn in einem ſolche Falle die Gemeinde die Berbandsichulen 
der einen Konfeifion unterftügt, jo ift fie verpflichtet, in gleichem 
Make auch die Verbandsſchulen der anderen Konfelfion zu unter« 
ftügen und zwar, ohne daß eine Einfügung der zu Eecktenben 
Schulen in den ftädtiihen Schulorganismud — der in diejem Falle 
überhaupt nicht vorhanden ift — verlangt werden Fann. 

2) In einer Gemeinde beſtehen Kommunalihulen für das Be- 
dürfnid der Einwohner der einen Konfejfion, für das Bedürfnid der 
anderen Konfelfion aber nicht, legtere haben vielmehr eigene Schulen, 
feien ed Sozietätöichulen, jeien ed Kirch- oder Pfarrſchulen. 

In diefem Falle haben die legteren Schulen einen rechtlichen 
Anſpruch auf Unterftügung ſeitens der Gemeinde niht. Dad Paritätd- 
princip führt vielmehr nur dahin, daß die Gemeinde für dad Schul» 
bedürfnid der anderen Konfejfion, wenn ed verlangt wird, ebenjo wie 
für das Schulbedürfnid der erfteren Konfeffion hei muß, d. b. 
durch Einrihtung von Kommunalihulen. Sn diefem Falle ift mit- 
bin die Forderung der Einfügung der Verbandsſchulen in den ftäd- 
tiihen Schulorganismud vollfommen begründet. 

Nun kann es freili vorfommen, dab die Gemeinde aud in 
diejem Falle, weil ihr dies einen geringeren Koftenaufwand verurſacht, 
ed vorzieht, anftatt der vollftändigen Uebernahme der Berbandsichulen 
in den ſtädtiſchen Schulorganismus, den legteren eine entſprechende 
Unterftügung zu gewähren und dabei feine oder nur eine geringe 
Einwirkung auf die Schulen zu beanipruden. Dies zu thun, kann 
die Gemeinde aber nicht gezwungen merden, vielmehr fann eine der— 
artige Regelung nur Gegenitand freier Vereinbarung zwiſchen ber 
Gemeinde und den Vertretern der Verbandäichulen fein. 

Died ift der Sinn indbefondere der Erlaffe vom 27. Februar 
und 27. Dftober 1865 (Gentralbl. 1865 ©. 182, 758). 

Dieje leitenden Grundjäge auf den vorliegenden Fall angewendet, 
kann ich mich mit der Auffaffung der Königlichen Regierung in der 
von derjelben erlaffenen Berfügung vom 8. Mai 1876 und in dem 
Berichte vom 31. Dezember 1876 nur dahin einverftanden erflären, 
daß die Kirchengemeinden von St. Andreas und St. Catharina einen 
Kommunalbeitrag zur Unterhaltung der beiden Pfarrſchulen zu ver— 
langen nicht für berechtigt erachtet werden können, weil bier nicht 
der vorftehend zu 1, fondern der vorftehend zu 2 gedadte Fall 
vorliegt. 

In diefem Sinne ift auch neuerdings die Angelegenheit der refor= 
mirten Schule in H. erledigt worden. In meinem Crlafje vom 
31. Sanuar 1874 — U.49170 — ift ed ald in der Billigfeit liegend 
bezeichnet, daß die Stadt der reformirten Schule eine Beihilfe leifte, 
weil, wenn die Schule nicht forteriftiren fünne, die Stadt für Be- 
ſchulung der betreffenden Kinder forgen müſſe. Als ein rechtliches 
Verlangen iſt die Gewährung einer Beihilfe nicht geſtellt worden. 


24° 


358 





Die Folge war, daß die Stadt die Gewährung einer Beihilfe ab- 
lehnte und die reformirte Gemeinde daburd geneigt gemacht wurde, 
in die völlige Einfügung der reformirten Schule in den ſtädtiſchen 
Schulorganidmud zu willigen. 

Gerade ebenjo liegt die Sache bezüglich der katholiſchen Pfarr- 
ſchulen in 9. 

ꝛc 


Hiernach find die Kirchengemeindeorgane von St. Andreas und 
St. Catharina bezüglich ihres Verlangens, den Magiſtrat zu H. 
bezw. die dortige Stadtgemeinde im Verwaltungswege zur Heraus— 
—* der von den katholiſchen Einwohnern für das ſtädtiſche 
chulweſen gezahlten Quote der Kommunalſteuer oder überhaupt zur 
Leiſtung von ——— für die beiden katholiſchen Pfarr— 
ſchulen zu nöthigen, im Sinne der Verfügung vom 8. Mai 1876 
und des Berichte vom 31. Dezember 1876 ablebnend zu beicheiden. 
ꝛc. 
Der Miniſter der BER ꝛc. Angelegenheiten. 
Ralf. 


An 
die Königlihe Regierung zu N- 
U. I11. 10462. 





b 


Berlin, den 31. Dezember 1879. 

Der Bericht der Königlichen Regierung vom 13. November 
d. 3., betreffend die vereinigte Pfarrihule zu St. Andreas und 
St. Catharina in H., defjen Anlagen bierbei zurüdfolgen und die 
nebft Anlagen bier beigefügte VBorftellung der Kirchenvorſtände und 
Gemeindevertretungen von St. Andread und St. Catharina vom 
3. Dftober d. 3. haben zu einer erneuten Erörterung und Erwägung 
des bezüglich der gedachten Pfarrſchule und der Unterhaltung derjelben 
obwaltenden Sad» und Recdtöverhältnifjes Veranlaſſung gegeben. 

Dieſe Erörterung und Erwägung aber hat zu feinem anderen 
Ergebnifje geführt, alö zu demjelben, auf welches die ln 
meined Herrn Amtövorgängerd vom 15. Februar 1878 U. III. 1046 
begründet ift, daß nämlich die Kirchengemeinden von St. Andread 
und St. Catharina einen Kommunalbeitrag zur Unterhaltung der 
vereinigten Pfarrihule zu verlangen nicht * berechtigt zu er: 
achten find. 

Es würde demzufolge gejeplich nicht zuläffig fein, dem Magiftrate 
in 9. mie jeitend der Königlihen Regierung in Anregung gebradt 
worden, aufzugeben, den Betrag der von den fatboliichen Einwohnern 
für Zmwede des Kommunalunterrichtöweiend alljährlich zu entrichtenden 
Kommunalfteuerquoten zur Erhaltung der vereinigten katholiſchen 


359 





Pfarrichule zu überweiien, um die beiden katholiſchen Kirchengemeinden 
in den Stand zu jeßen, für die Bedürfniffe ihrer Schule in aus— 
reihender Weiſe jorgen zu können, und id bin deshalb nicht in der 
Lage, die Königlihe Regierung zu ermäcdtigen, der Stadtgemeinde 
in H. eine derartige Beitragdleiftung zur Unterhaltung der gedachten 
Pfarrſchule aufzuerlegen. 

Im alljeitigen Interefje erjcheint eö nad wie vor erwünſcht, 
daß die Stadtgemeinde H. die vereinigte Pfarrichule von St. Andreas 
und St. Catharina unter völliger Einfügung derjelben in den ftäd- 
tiſchen Schulorganiömud und unter Wahrung des FTonfeifionellen 
Charakters ald Kommunalihule übernehme. 

Die Königliche Regierung hat nun zwar in dem Berichte vom 
28. Mai 1877 bemerkt, daß bei dem weientlihen Audeinandergehen 
der beiderjeitigen Anſprüche die Herbeiführung einer Vereinbarung 
zwiichen den fatholiihen Kirchengemeinden und der Stadtgemeinde 9. 
in dem von Ihr angeltrebten Sinne der Uebernahme der gedachten 
Schule ald Kommunalichule Feinenfalld mehr zu erwarten ftände. 

Die Röniglihe Regierung wolle indeffen erwägen, ob nicht in« 
zwiichen doch auf beiden Seiten jept größere Neigung zur Berjtän« 
digung eingetreten jein mödte, als früher vorhanden geweſen, und 
wenn died der Kal, Ihre Bemühungen zur Herbeiführung einer 
Vereinbarung wieder aufnehmen. Dabei mill ich nicht damit zu— 
rüdbalten, daß ich die Bedingungen, von melden die Drgane der 
Kirchengemeinde eine Vereinbarung mit der Stadtgemeinde wegen 
der Uebernabme der gedachten Schule in Beziehung auf die Sicherung 
der ftiftungsmäßigen Verwendung des katholiſchen Schulvermögend 
feither abbängig gemacht haben, für völlig unberedtigt oder unbillig 
nicht zu erachten vermag. 

Im Uebrigen würde meinerfeit8 auch dagegen nichts zu erinnern 
fein, wenn eine Vereinbarung dahin zu Stande gebracht würde, daß 
unter Abftandnahme von der Einfügung der Pfarrſchule in den ftäd« 
tiihen Sculorganigmus die Stadtgemeinde H. die Leiftung eines 
Kommunalbeitraged zur Unterhaltung der Pfarrichule He Be 

ꝛc. 


Der Minifter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten. 
An Vertretung: von Goßler. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. III. a. 14666. 


360 





88) Den alten privilegirten Gütern, deren Beiiger 
das katholiſche Shulreglement vom 18. Mai 1801 „Herr— 
haften" nennt, jind die Öutöbezirfedeöneueren Rechtes 
glei zu adten. 

Die Bejigerderlepteren find innerhalbder Grenzen 
derjelben Gutöherren und zu denjelben Reiftungen fir 
die Schule verpflidtet, wie die Bejiger der alten 
adligen Güter. 


Im Namen ded Königs. 


In der Verwaltungsſtreitſache 
des Befigerd des jelbftändigen Guted K., Klägerd und Re- 
pifionsklägers, 
wider 

den Schulvorftand der katholiſchen Schule zu M., Beklagten, 

und den Domänenfiöfus, vertreten durch die Königliche Re— 

gierung zu Dppeln, Beigeladenen, beide Revifionöbeflagte, 
bat das Königlihe Oberverwaltungsgericht, Erfter Senat, in jeiner 
Sigung vom 8. November 1884 für Recht erfannt, 

daß auf die Revifion ded Klägerd die Entiheidung des Be- 

zirfdausichuffes zu Oppeln vom 6. Mai 1884 aufredht zu 

erhalten, der Werth des Streitgegenftandes für alle Inftanzen 

auf 728 ME. 52 Pf. feftzujegen und dem Kläger auch die 

Koiten der Revifionsinftanz zur Laft zu legen. 


Bon Rechts Wegen. 
Gründe, 


Gegen dad vorgedadte, den Thatbeftand ergebende Berufungd- 

urtheil hat Kläger die Revifion eingelegt mit dem Antrage: 
unter Aufhebung des angefochtenen Urteld auf Befreiun 
des Klägerd von Leiltungen zum Schullehrergehalte und Be 
Nüdzahlung der eingezogenen 28 ME. 2 Pf. zu erkennen. 

Er führt aus, daß der Gutäbezirf K. weder ald Gutsherrſchaft, 
noch ald Gemeinde anzufehen und deshalb zu Beiträgen zum Lehrer: 
gehalte nicht verpflichtet ſei. 

Der Bellagte beantragt Zurüdweilung der Revifion. 

Es war, wie geiheben, zu erkennen. 

Der Vorderrichter wendet den $. 31 der Kreidordnung unrichtig 
an, wenn er aud demjelben die Norm für die Entideidung der 
Frage entnimmt, zu welden Laften die jelbftändigen Gutöbezirfe 
den Schulen gegenüber verpflichtet find. Der $. 31 beabfichtigt 
nit, den Gutöbezirfen neue Laſten aufzuerlegen, die öffentlich 
rechtlichen Verpflichtungen der Inhaber jelbftändiger Güter neu zu 
regeln, jondern nur den biöherigen Rechtszuſtand zum Ausdrude zu 
bringen (von Brauditid. Die neuen IDreubifden Verwaltungs» 


361 





gejege. Neue Auflage 1884 Bd. II S. 74. Minifterial-Inftruftion 
vom 20. September 1873, ebendaielbft S. 327). 

Nah diefem Rechtszuſtande find die Befiger der privilegirten 
Güter, welche dad Schulreglement vom 18. Mai 1801 „Herridaften“ 
benennt, zu den dort näher bezeichneten Leiſtungen für die Schule 
verpflichtet, und dieje Leiſtungen find, wie in der diesſeitigen Ent- 
iheidung vom 29. Dftober 1876 (Entideidungen des Dberverwal- 
tungögerichted Bd. I S. 196 ff) dargethan ift, durch Aufhebung der 
Grbunterthänigfeit und die neuere Gejeßgebung nit in Wegfall 
gefommen. Diejen alten privilegirten Gütern find die Gutsbezirke 
deö neueren Rechtes gleih zu achten. Die Befiger diejer Gutsbe— 
irfe find innerhalb der Grenzen derjelben Gutäberren und ihre 

echte im Gutöbezirfe find gleichwerthig denen, welche zur Zeit die 
Befiger der alten adligen Güter in ihren Gutsbezirken zu üben be— 
rechtigt find. Da das Gejeg zwiſchen alten und neuen Gutöbezirfen 
nicht unterjcheidet, fo müſſen biernah aud die Gutäbezirfe des 
neueren Rechtes ald Herridhaften im Sinne des $. 18 des Schul⸗ 
reglement8 vom 18. Mai 1801 angeichen werden. 

Uebrigend würde, felbft wenn man mit dem Kläger annehmen 
wollte, feine Befigung ſei weder Herrichaft, nody Gemeinde, daraus 
nicht die Freiheit destelben von Schullaften folgen. Es würde fid 
in einem ſolchen alle, ebenjo wie bei einer Befigung, weldye weder 
einem Gemeinde», nody einem Gutöbezirfe angehört, nur darum 
handeln, den beftehenden geieplihen Maßftab finngemäß auf die 
Hägeriihe Befigung anzuwenden. 

Die die Klage abweiſende Vorentiheidung war hiernach aufs 
recht zu erhalten, wobei zu bemerfen, daß der Klage, inſoweit fie 
auf Anerfennung der Freiheit von der Schulbeitragspflicht gerichtet 
ift, überhaupt nicht Statt gegeben werden durfte, wie dies von dem 
erften Richter bereitd dargetban ift. 

Da Kläger auddrüdlid eine Entiheidung über dad Princip 
verlangt bat, jo war der Werth ded Streitobjekted nicht auf den ein- 
gezogenen Betrag von 28 Mi. 2 Pf., fondern in Gemäßheit ded 
h II des Koftentarif8 für alle Inftanzen auf 758 ME. 52 Pf. 
eftzuiegen. 

Im Uebrigen regelt fidh der Koftenpunft nad) $. 72 des Ber- 
waltungögerichtögejepes. 

Urkundlich unter dem Siegel ded Königlichen Obervermaltungs- 
gerichted und der verordneten Unterichrift. 


(L. S.) Perjius. 
©. 2. G. 1. 1216. 


362 


89) Vereinbarungen zwiſchen Gemeinde und Dominium 
über Regelung der Beitragspfligt zur Unterhaltung 
bes Lehrers an einer evangeliihen Schule in Schleſien 
nad den Borihriften des fatholiihen Schulreglementd 
vom 18. Mat 1801, entiprehend den Intentionen des 
Landtagdabjhieded vom 22. Februar 1829, erlangen 
durh Beftätigung der Schulauffihtsbehörde öffentlid 
rehtlihe Giltigfeit und bilden einen Theil der Schul» 
verfaſſung, welche Dominium und Gemeinde gleid- 
mäßig bindet und aud für alle Redtönadfolger des 
Gutsherrn verbindlich ift. 


Im Namen ded Königs. 


In der Verwaltunggitreitiache 
= Rittergutöbefigerd Sch. zu S., Klägers und Revifiond- 
lägers, 


wider 
den Schulvorftand der evangeliihen Schulgemeinde R., Ber 
klagten und Reviſionsbeklagten, 
hat das Koͤnigliche Oberberwaltungsgericht, Erſter Senat, in ſeiner 
Sitzung vom 10. Dezember 1884 für Recht erkannt, 
dab die Reviſion des Klägers gegen die Entiheidung des 
Königlihen Bezirföverwaltungägerichted zu Xiegnig vom 
3. März 1884 zurüdzumeifen und die Koften der Reviſions— 
inftanz, unter Feftfepung des Werthes des Streitgegenitandes 
auf 146 Mk. 20 Pf., dem Kläger zur Laſt zu legen. 


Von Rechts Wegen. 
Gründe. 


Gegen das vorgedachte, den Thatbeſtand ergebende Berufungs« 

urtheil hat Kläger die Reviſion eingelegt mit dem Antrage: 
unter Aufhebung des angefochtenen Urteld nah dem Klage⸗ 
antrage zu erkennen. 

Er führt aus, daß die Vokation vom 23. November 1879 ein 
den Gutsherrn verpflicytended Statut nicht darftelle, und daß die 
Verhandlung vom 18. Auguft 1874 nicht verbindlich fei, weil die- 
jelbe davon u daß der Landtagdabichied vom 22. Februar 1829 
Gejepeötraft habe. Der Borderrichter babe daher die $$. 22, 29, 
31, 33 Zit. 12 Th. II des Allgemeinen Landrechtes durch Nichtan- 
wendung verlegt. 

Der Beklagte beantragt unter Beitreitung der An- und Aus— 
führungen des Klägerd Verwerfung der Revifion. 

In dem Termine zur mündlihen Verhandlung vor dem unter: 
zeichneten Gerichtöhofe wurde aus den bereitö von dem Vorderrichter 
vorgelegten Aften der Königlihen Regierung zu Liegnig (mobei zu 


363 





bemerfen, dab die älteren Regierungdakten dur den Schloßbrand 
im Sabre 1835 vernichtet worden nd) und den Alten ded Land— 
rathsamtes zu %., die Schule zu R. betreffend, Folgendes konſtatirt. 
Die von dem Gutsherrn ausgeſtellten Vokationen fuͤr den Lehrer S. 
vom 23. Januar 1846 und für den Lehrer G. vom 1. Februar 1853 
geben als Beitrag der „jedesmaligen Grundherrſchaft“ zum Lehrer— 
gebalte ei def R 
mei Scheffel NRoggen,| .,; ; 

Imei Scheffel Seite | beided nady Berliner Maaf, 

Ein Biertbeil Bier und 

Ein Schock kiefern oder fihten Gebundhol;. 

In der Verhandlung vom 1. November 1853 erbot ſich die 
Gutsherrſchaft ftatt des Biered und Holzes jährlich 20 Thaler zu 
gewähren, was von der Gemeinde acceptirt und von der Regierung 
genehmigt wurde, 

Die von der Gutöberrihaft für ©. neu ausgeſtellte Vokation 
vom 28. Dezember 1853, die Vokationen für W. vom 15. Sep: 
tember 1857 und für ©. vom 10. November 1861 führen demge- 
mäß ald Beitrag der jedeömaligen Grundberridaft auf: 

A. in natura 
Zwei Scheffel Roggen, 
Zwei Scheffel Gerhe, 
B. in baarem Gelde 
Zwanzig Thaler. 

Bei den im Sabre 1869 eröffneten Berhandlungen über eine 
Aufbefierung des Lebrergebalted lehnte der damalige Gutsherr in 
Hinblid auf das zu erwartende Unterrichtögefeg jede Erhöhung des 
Dominialbeitraged ab. Die Königliche Regierung jebte —— den 
zu gewährenden Gehaltszuſchuß auf 60 Thlr. und den Beitrag des 
Dominiums hierzu auf 15 Thlr. feit. Der Dominialbeitrag ftellte 
fih bierdburdy auf den Werth des Getreided — 8 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., 
und 20 Thlr. + 15 Thlr. baar, zuſammen auf 43 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. 

Unterm 18. Auguft 1874 murde auf's Neue mit der Guts— 
berrichaft und der Gemeinde wegen Aufbeflerung des Lehrergehaltes 
von dem Königliben Laudrathe verhandelt und „nad ausführlicher 
Erörterung der 88.12 und 19 des katholiſchen Schulreglements vom 
18. Mai 1801 und der einjchlagenden Beftimmungen des Landtagd- 
abſchiedes vom 22. Kebruar 1829" und Borlegung der Einkommens— 
nachweiſung der Schule zu R., in welche die Leitungen ded Domi— 
niumd, wie oben angegeben, mit zufammen 43 Thl. 7 Sgr. 6 Pf. 
verzeichnet waren, erflärte die Gutsherrſchaft, daß fie genen die vor- 
getragene Berehnung feine Einwendungen zu erheben habe und 
bereit jei, vom 1. Zuli 1874 ab einen weiteren Zufhuß von 5 Thlr. 
14 Sgr. 5 Pf. zu gewähren. Hierdurd ftellt fi der Dominial« 
beitrag auf 48 Thlr. 21 Sgr. 11 Pf. = 146 ME. 20 Pf. 


364 


Die Erklärung der Gutsherrſchaft ift von der Gemeinde acceptirt 
und von der Schulauffidhtöbehörde genehmigt worden. Nach diefer 
Vereinbarung ift fodann auch der Dominialbeitrag, wie der Vorder- 
ridhter bemerkt, in die Vokation für den jegt amtirenden Lehrer H. 
vom 23. November 1879 aufgenommen. 

Es find ferner vorgelegt worden die von dem Unterrichtäminifter 
dem Gerichtshofe mitgetheilten, von den Lehrern zu R. geführten 
beiden Grundbücher. 

Nah dem älteren Grundbudhe fol die Schule bereits im 
17. Jahrhundert eingerichtet und die Sculftelle im Mai 1800 von 
Seiten des hochgräflichen Dominiumd und der Gemeinde verbefjert 
worden fein, Als Leitung vom Dominio ©. ift verzeichnet: 

Ein Sad Korn, 

Ein Sad Gerfte, 

Ein Schod Holz, 

Ein Bierling Bier 
und bemerkt, daß im Sabre 1816 ein Auen- Fledchen eingezäunt 
und auf immer zum Schulhauje beftimmt worden jei. 

Das neuere Grundbuch ergiebt die alte Dotation feitend bes 
Dominiums und die Aufbefferung desjelben nad Maßgabe der Ber- 
handlung vom 1. November 1853. 

Der von dem Unterrihtöminifter zur Vertretung des öffentlichen 
Intereſſes beftellte Kommiſſar beantragte Verwerfung der Revifion, 
indem er ausführte, dab der Kläger nad der für die Schule in. 
geltenden Berfaffung zu der Leiftung des ftreitigen Beitrages ver- 
pflichtet jet. 

Bei diefer Sachlage war, wie geſchehen, zu erfennen. 

Die nad dem Reifripte des Königlihen Departementd für den 
Kultus und öffentlichen Unterriht vom 28. Dftober 1812 (y. Rönne 
Unterrichtäöweien S. 321ff.) der Vokation beizufügende bezw. in 
diefelbe aufzunebmende genaue Specififation der mit der Stelle ver» 
bundenen Einkünfte fhafft an und für ſich Fein neues Recht. Sie 
fol nur die beſtehenden Redhtöverbältniffe konftatiren. Sie tft ein 
Beweismittel für die beftehende Schulverfaſſung namentlich denen 
gegenüber, melde die Vokation bezw. die Einfommend-Nahmeifung 
vollzogen haben. Dies ſchließt allerdings nicht aus, daß in einem 
Einzelfalle in der Vokation jelbft ftatutariiche Beitimmungen über 
die Unterhaltung der Schule von den Berpflichteten getroffen werden, 
welche demnächſt dur die Beftätigung der Schulaufſichtsbehörde 
öffentlich» rechtliche Giltigkeit erlangen. Im vorliegenden Falle ift 
jedoh aus der Vokation vom 23. November 1879 nicht zu ent- 
nehmen, dab die Betheiligten derartige ftatutariiche Feſtſetzungen 
haben treffen wollen. Die Vokation enthält davon nichts, fie be= 
ſchränkt fi auf den Nachweis ded Einkommens unter Hinweis und 
unter Bezugnahme auf die Verhandlung vom 18. Auguft 1874. 


365 





Dem Borderrichter kann daber nicht darin beigetreten werden, daß 
die vorliegende Vokation ein für die Amtözeit des jegigen Lehrers 
die Betheiligten bindendes Statut jei. Es mußte vielmehr geprüft 
werden, ob die in Bezug genommene Verhandlung vom 18. Auguft 
18574 und die aftenmäßigen Vorgänge die Berpflihtung des Klägers 
zu der ihm angejonnenen Leiltung begründen oder nit. Allein 
dieſe Prüfung führt zu feinem, dem Kläger günftigen Ergebniffe. 
Die urjprünglide Dominial»Dotation der Schule, beftehend aus 
Roggen, Gerfte, Holz, Bier bezw. deren Aequivalent, ftammt aus 
alter Zeit, jeden Falls aus der Zeit vor dem Landtagsabſchiede von 
1829, und es ift nicht erfindlidy, wie diefe durch den Landtagsab— 
ſchied oder ſonſt hinfällig geworden fein fol. Der Dotationdzu- 
ſchuß von 15 Thlr. aus dem Fahre 1869 ift dem Dominium aller: 
dings auf Grund des Landtagsabihieded von 1829 auferlegt, und . 
e8 muß dem Kläger zugegeben werden, dab died zu Unrecht ges 
ſchehen ift, weil der Yandtagsabichied nicht Geſetzeskraft hat, auf 
Grund defien alio dad Dominium zwangsweiſe nicht belaftet werden 
fonnte. Die Schulauffihtsbehörde fonnte nur nah Empfehlung 
ded Landtagsabſchiedes dahin wirfen, daß Dominium und Gemeinde 
fih zur freiwilligen Annahme der Vorſchriften des Fatholiihen Schul» 
reglementd vereinigten. Indes diefer Mangel ift durd die Berein- 
barung vom 18. Auguft 1874 geheilt. Im diefer hat die Guts— 
herrſchaft fi nit nur zu dem Gehaltszuſchuſſe von 15 Thlr. be— 
fannt, ſondern audy einen weiteren Zuſchuß von 5 Thlr. 14 Sgr. 5 Pf. 
übernommen. Die Abmadhungen zwiſchen Gemeinde und Domis» 
nium entipredhen vollftändig den Allerhödhjften, in dem Landtagdab- 
ſchiede zum Ausdrude gefommenen Intentionen. Sie find durd die 
Beftätigung der Schulauffihtsbebörde redtögiltig geworden und 
bilden nunmebr einen Theil der Schulverfafjung, welche Dominium 
wie Gemeinde gleihmäßig bindet, und nicht nur für den damaligen 
Gutöberrn, fondern aud für alle feine Rechtsnachfolger verbindlich 
iſt. Der Umſtand, daß der Gutsherr bei der Vereinbarung vom 
18. Auguſt 1874 angeblich in gleicher Weiſe wie die Bebörden von 
der irrigen Anſicht ausgegangen iſt, das von ihm Zugebilligte könne 
von ihm auf Grund des Landtagsabſchiedes von 1829 erzwungen 
werden, ift unerbeblih, da dieſer Irrtbum dem Kläger nicht das 
Recht verleiht, die Erklärung ſeines Vorbeſitzers zu widerrufen 
und die beftehende, überdies in der Vokation von 1879 wiederum 
anerfannte Schulverfafiung umzuftoßen. 

Fit Kläger hiernach auf Grund der beftehenden Schulverfafjung 
zu der ftreitigen Zeitung verpflichtet, jo gereicht ihm die Vorent— 
ſcheidung, melde feine desfallfige Verpflichtung zunächſt nur für 
die Amtszeit des jepigen Lehrers ald beftehend annimmt, nicht zur 
Beſchwerde. Seine Revifion war daher zurüdzumeifen und ber 


366 





Koftenpunft nad $. 72 ded Vermwaltungdgerichtögejeged, wie geſchehen, 
zu regeln. 

Urkundlich unter dem Siegel ded Königlichen Oberverwaltungds 
gerichteß und der vererdneten Unterfchrift. 


(L. S.) Perſius. 
D. V. ©. I. 1355. 


90) Beitragspfliht der Gutsherrſchaften zur Unter- 
haltung der Lehrer an evangeliijhen Glementarjdhulen 
in ganz evangeliihen Dörfern Shleſiens. 

Bildung einer Brovinzial-Dbiervanz. Gventualität 
der Heranziehung einer Gutöberrihaftzu einem Beitrage 
zur Unterhaltung des Lehrers auf Grund der Behauptung, 

daß derjelbe dazu nad einer Lokal-Obſervanz 

verpflichtet ſei. 
(Tentralbl. pro 1880 Seite 474.) 


Im Namen ded Könige. 


In der Vermwaltungöftreitiahe des NRittergutöbefigerd von R. 
zu T., Klägers, 
wider 
den evangeliihen Schulvorftand zu K., Bellagten, 
bat das Königl. Oberverwaltungsgeriht, Erſter Senat, in jeiner 
Eipung vom 22. Dezember 1884 für Recht erkannt, 
dab auf die von dem Königl. Regierungspräfidenten zu 
Breslau aus Gründen des öffentlihen Intereſſes eingelegte 
Revilion ſowie auf die Revifion ded Beklagten die. Ent« 
iheidung des Königl. Bezirköverwaltungsgerichted zu Breslau 
vom 21. März 1884 zu beftätigen, der Werth des Streit- 
gegenitandes auf 32 Dit. 2 Pf. feftzuiepen und die Koften 
der Revifiondinftanz den Nevifionsklägern je zur Hälfte zur 
Laft zu legen, das Pauſchquantum für dieje Initanz jedoch 
außer Anjag zu lafjen. 
Bon Rechts Wegen. 


Gründe. 


Die von dem Königlichen Regierungspräſidenten zu Breslau 
aus Gründen des öffentlichen Intereſſes und von dem Beklagten 
eingelegte Reviſion gegen das vorgedachte, den Thatbeſtand ergebende 
Berufungsurtheil, welches die Veranlagung des Klägers zu einem 
Beitrage von 32 Mk. 2 Pf. zum Gehaltszuſchuſſe des evangeliſchen 
Lehrers in K. für dad Jahr 1882 aufgehoben hat, kann nicht für 
begründet erachtet werden. 


367 





Der Regierungspräfident ift zur Rechtfertigung der Revifion in 
ausführlihen Schriftfägen auf die Prarid der VBerwaltungsbebörden 
des 18. Jahrhunderts in Bezug auf die Handhabung der Schul⸗ 
laft eingegangen ; die darauf bezüglichen Ausführungen bedürfen in= 
deſſen zu ihrer Ridtigftellung einer Ergänzung nach mehreren 
Seiten bin. 

Die Neicyöpoligeiordnungen und fonnere Reichögejege madten 
allen „Dberfeiten im Reihe die Fürſorge für * Wohlfahrts⸗ 
einrichtungen (Armenpflege, Wegeunterhaltung ꝛc.) zur Pflicht. In 
Ausführung deſſen erließen die Landeshoheiten kraft ihrer Macht» 
vollkommenheiten und der darauf beruhenden Zwangsmittel (Pütter, 
Iuftitutionen $. 242) die dazu dienlichen Verfügungen und Ver: 
ordnungen. Im Anfange gemöbnlid nur Anmeijungen zur Abhilfe 
dringender Einzelfälle, dann allgemeiner lautende Anweiſungen, Ins 
ftruftionen ıc., dann aud publizirte Landesgeſetze für einzelne 
unbedingt und gleihmäßig durchzuführende Maßregeln. Im Unter: 
ihiede von den in der ordentlihen Gerichtöbarfeit zu befolgenden 
Rechtsnormen war die Ihätigfeit der Behörden auf diejem Gebiete 
nicht an publizirte Landesgeſetze gebunden, nod darauf beſchräukt. 
Das verpflichtete Subjekt für jole Anordnungen waren die für die obrig= 
feitlihe Verwaltung verantwortlichen Corpora: Magiftrate, Dominien, 
Domänenämter vorbehaltlich der Untervertbeilung jure collectandi. 

Seit der vollen Entwidelung der Landeshoheit, namentlich 
feit dem weſtfäliſchen Frieden, bat ficb died Verfahren aud über die 
Grenzen reichögejeplicher Verpflichtungen hinaus erweitert auf alle 
Gegenftände der fogenannten Polizeihobeit. Die neuern Auffafjuns 
gen von der in der Polizeihoheit liegenden Pflicht des Staates, die 
Sicherheit und Wohlfahrt ded Ganzen und der Einzelnen bedrohen- 
den Gefahren aller Art zu verhüten und zu befeitigen und durch 
Einrichtung gemeinnügiger Anftalten den Staatögliedern Die zur 
Förderung ihrer materiellen Interefjen und geiftigen Entwidelung 
nothwendigen Mittel zu gewähren, führten zu einer jchrittweijen 
Berbefjerung und Berihärfung der Mahregeln für die Armenpflege, 
den Elementar-Unterricht, die Wegeunterhaltung, dad Feuerlöſchweſen ıc. 
auf demjelben oben bezeichneten Wege des Einſchreitens im dringen» 
den Einzelfalle, der allgemeinen Anweiſung (Inftruftion), der 
Mandate oder Edikte, adreifirt an alle „Balallen, Magiftrate, Amts. 
leute ꝛc.“ Die Form der publizirten Landesgeſetze beichränfte ſich 
auf ſolche Anordnungen, die eine abjolut gleihmäßige dauernde 
Wirfiamfeit üben follten. Die im Einzelfalle, fei ed aus eigener 
Bewegung, jei ed aus Anlaß allgemeiner Anweijungen, Inftruftionen, 
Edikte von der mit der Uebung der Polizeihoheit betrauten Behörde 
getroffene Anordnung wurde ald rechtögiltig und rechtsverbindlich 
angejeben, weil dieſelbe fih als ein Ausflug der Polizeihoheit dar: 
jtellte. Das öffentlicherechtlich verpflichtete Subjeft für dieſe Auf- 


368 





lagen waren auf den Gutödörfern Dominien und aftive Gemeinde: 
mitglieder, „der Adel und jeine Untertbanen.“ Die Bertheilung 
unter den leßteren regelte fih nad Ortöverfaflung, Lokalobſervanz, 
Gemeindebeihluß, event. nad Beftimmung der Auffihtöbehörde; 
für die Dominien nah Herfommen, event. gleichfalls nad Be: 
ftimmung der Aufſichtsbehörde. 

Ueberall wurde insbeſondere die früher von der Kirche bemirfte 
Errihtung und Unterhaltung der Volksſchule in dem Kreid der 
Funktionen der weltlichen Obrigkeit gezogen. Ohne auf die hiſtoriſch 
— Betheiligung der Kirche zu verzichten, wurden die weiter 
erforderlichen Mittel von denen verlangt, welche die „Polizei— 
Anſtalten“ zu unterhalten hatten, als ſolche aber wurden die Schulen, 
wie oben bemerft und wie fie auh Suarez in feiner Revifion der 
Monita Entſcheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Band IX 
Seite 129) charakteriſirt, angeſehen. Dominien und Gemeinden 
hatten auf dem platten Lande ſomit die Schullaſt zu übernehmen. 
Für die Brandenburgiſch-Preußiſchen Staaten bezeugen dieſe Rechts— 
entwidelung die Neumärkiihe Kaften-Drdnung von 1540, die 
Märkiihe Viſitations- und Konfiltorial-Ordnung von 1573, die 
Reſkripte für die Neumark bezw. Pommern vom 11. Sanuar 1738, 
bezw. 18. September 1737 (Auszug aller biöher ergangenen Königl. 
Preußiſchen urd Kurfürftlid Brandenburgiihen Gelege, Befehle 
und Verordnungen ıc. dad Schulweſen betreffend. Berlin. Bud: 
handlung der Realſchule 1764 Seite 14, 31, 33, 60, 84), die für 
die Provinz Preußen ergangenen Principia regulativa vom 30. Juni 
1736, das an die Preußiſche Regierung auf Allerhöchſten Special- 
Befehl erlafjene Reſtript vom 29. Dftober 1741 (Schulz, Schulord- 
nung vom 11. Dezember 1845, Danzig 1882 Seite 2—5). 

Nah der Kaften-Drdnung von 1540 und der Konfiltorial- 
Ordnung von 1573 war es Pflicht der Obrigkeit, für den Bau der 
Schulhäuſer, für den Unterhalt der Schulmeifter in gleiher Weiſe 
zu jorgen, wie für den Bau der Kirchen und der Predigerhäufer 
und den Unterhalt der Pfarrer, Kapläne, Kantoren, Lofaten, 
Organiften, Kalkanten, Pulſanten und Küfter. 

Die Reikripte von 1737 und 1738 verpflichten den Patron der 
Schule zur Gewährung eined Getreide-Deputated an den Schul—⸗ 
meifter. In den Principia regulativa wird beftimmt, melde 
Leiltungen der Domänen-Fiskus, die Kirche und die Gemeinde für 
die Errihtung der Schulen in den Domänen: Dörfern zu übernehmen 
babe, und sub Nr. 19 dem Adel aufgegeben, ſich hiernach zu richten. 
Das Reffript vom 29. Dftober 1741 behandelt die Gründung von 
Schulen in den adligen Dörfern, wofür der Adel binnen be— 
ftimmter Friſt forgen Hoi und bemerft: 

„Sm Falle nun wider Verboffen ein und andere vom Adel 
eö daran ermangeln und ſich weder zum Edulbau, noch zur 


369 





Salarirung des Schulmeifterd, zur gefepten Zeit nicht an— 
ſchicken wollten, jo habt Ihr ſolche ſäumige, wofern nämlich 
derjelben Güter dergeftalt fituirt find, daß daſelbſt eine Schule 
unumgänglich nöthig ift, ohne die geringfte weitere Nachſicht 
dazu mif Ernft anzuhalten.“ 

Dies Anhalten konnte aber nicht anders geſchehen, ald daß die 
Regierung die Sade jelbft in die Hand nahm und nah Maßgabe 
der obmwaltenden örtlihen Verhältniſſe beftimmte, was der Gutöherr 
und was die Gemeinde zu leijten habe. 

Es kann demnady ald die Regel angejehen werden, dak alle im 
17. und 18. Jahrhundert auf dem platten Lande in den Branden» 
burgiſch⸗Preußiſchen Staaten errichteten Schulen von den Domintis 
und den Gemeinden gemeinjam dotirt worden find. 

Bei jenen alten Schulen fommt died nody heute in den alther- 
gebradhten Bezügen des Scullehrerd zur Erſcheinung. Und was 
Schleſien anbetrifft, fo wird auf Grund der desfallſigen Ermitte— 
lungen in der Revifiongichrift jelbft bemerft: 

„zn ber That ift höchſt wahrſcheinlich ſchon lange vor Erlaß 
der von Schlabrendorffichen Verordnung vom Jahre 1764 
die Konkurrenz der Dominien für ihre Schulen eine vielfacdhe, 
vielleicht fjogar ſchon ziemlidy allgemein verbreitete Sitte 
geweſen.“ 
und daraus erklärt, daß die von von Schlabrendorff vertretene 
Anſchauung über die Beitragspflichtigkeit der Dominien nirgends 
auf einen principiellen Widerſtand ſtieß. 

Hiernach unterliegt es keinem Bedenken, als feſtſtehend anzu— 
nehmen, daß bei Erlaß des General⸗-Land⸗-Schulreglements vom 
21. Auguſt 1763 nach den auch in den Preußiſchen Staaten gelten— 
den gemeinen Rechten 

die Unterhaltung der Schule — ſoweit die Zuſchüſſe der 
Kirche und die eigenen Einnahmen (Schulgeld) nicht aus— 
reichten — den Dominien und Gemeinden gemeinjam oblag, 
und 

die mit der Uebung der Polizeihobeit betrauten Landesbe— 
börden im Falle ded Bedarfed und beim Mangel eines 
Landeögejeged bezw. einer gütlihen Vereinbarung der Be— 
theiligten rechtögiltig zu beftimmen hatten, was dad Dos 
minium einerjeitö und die Gemeinde andererjeitd zu gewähren 
abe. 

Das Generalstand-Schulreglement änderte hieran nichts. Es 
beichräntt fi darauf im $. 7 dad dem Lehrer gebührende Schul: 
geld zu normiren und im $. 8 wegen des Sculgeldes für arme 
Kinder auf die Kirhenmittel, den Klinge-Beutel, die Armenkaſſe, 
welche in der Regel von Dominiid und Gemeinden gemeinfam zu 
ſpeiſen war, die Dorf-Kaffe zu verweijen. Ueber den Bau ber 


300 


Schule, deren jonftigen Unterhalt, die Beioldung des Lehrers, falls 

dad Schulgeld zu jeiner Eriltenz unzureichend ıc., enthält dasfelbe 

re In allen diejen Beziehungen blieb es daher bei den gemeinen 
echten. 

Die Verfügung ded Schleſiſchen Provinzial-Minifterd von 
Schlabrendorff vom 15. Auguft 1764, melde zunädft für die 
katholiſchen Schulen erlaffen murde, aber aud auf evangeliiche 
Schulen Anwendung finden follte, ftebt demnadh auf dem Boden des 

emeinen Rechtes, wenn fie ausbilfömeiie beitimmt, daß die Sub- 
iſtenz des Lehrers, ſoweit fie nicht durch das Schulgeld gefichert, 
entweder auf Koften eines Dominit oder der Gemeinde oder von 
beiden conjunctim zu bewirken jet. Eie ftellt feine neue Norm 
für die Tragung der Schullaſt auf, fie ftatuirt nichts für Schlefien 
Eigentbümliches, fie bringt lediglich die gemeinrechtlihen Grundjäge 
zur Anwendung. 

Das General-tand-Schulrealement für die fatboliihen Schulen 
Schleſiens vom 3. November 1765 beftimmt dem entipredhend in 
den 88.13. 14, daß die Schulen von den Gemeinen mit Konfurrenz 
ber Herrſchaft zu erbauen und mit dem nöthigen Schulgeräthe zu 
verjeben jeien, und verpflichtet die Kriegö- und Domänen Kammern 
dahin zu jorgen, dab dem Sculmeilter von Dominiis und den 
fatboliichen Untertbanen ein fonvenabler Unterhalt beftimmt und 
richtig gereicht werde. Die Aufnabme diejer gemeinrechtlihen Grunde 
füge in das Reglement war umſomehr zwedmäßig und angezeigt, 
ald dasjelbe die Berfafjung der katholiſchen Schulen erſchöpfend 
regeln follte und dies wohl geboten erſcheinen modte, weil ald die 
nachſte Auffichtöbebörde der katholiſchen Schulen in Schleſien nidt 
eine landesherrliche Behörde, jondern das fürſtbiſchöfliche General» 
Vikariat-Amt fungirte. 

Die katholiſchen Schulen wurden hiermit nicht anderd geitellt, 
als die evangeliihen. Die Dominien und deren Unterthanen hatten 
den Bau der Schulen und die ausreichende Dotirung der Lehrer bei 
den evangeliihen Schulen auf Grund des geltenden gemeinen Rechtes, 
bei den fatboliihen auf Grund eines beionderen Provinzialgeſetzes 
J bewirken und die Kriegs- und Domänen-Kammern jepten im 

ebarf= oder Streit:Falle feft, was jeder von ihnen zu gewähren habe. 

Daß die Bebörden bierbei die evangeliihen und fatholiichen 
Schulen völlig gleihmäßig behandelten, iſt ohne Weitered anzu— 
nehmen. Auch gab gewiß die Aufnahme der Beftimmungen wegen 
Unterbaltung der fatboliihen Schulen in dad Reglement von 1765 
den Bebörden eine größere Sicherheit in der Handhabung der 
gg Grundfäge binfichtli der evangeliihen Schulen. 

Dein ein Weiteres ift aus den von den Revifionsflägern ermittelten 
bezw. behaupteten Thatſachen nicht zu entnehmen. Es tritt in den- 
jelben nirgendd zur Erſcheinung — und died wird aud von ben 


371 
Revifiondflägern nicht behauptet —, daß in Sclefien jener Zeit 
etwa eine bejondere Norm für Beltimmung des Theilnabme-Ber- 
hältniſſes des Dominiumd und der Gemeinde beftanden bat. Es 
erhellt eben nur, daß Dominien und Gemeinden die Schullaft bei 
evangeliihen Schulen in der Regel gemeinjam getragen haben, was, 
wie gezeigt, dem gemeinen Rechte entiprad. 

Im die Stelle des gemeinen Rechtes ift nad Nr. 1 des Patentes 
vom 5. #ebruar 1794 mit dem 1. Zuni dedfelben Jahres das 
Allgemeine Landredt für die Preußiihen Staaten getreten. Die 
gemeinrechtlichen Grundjäge, nach welchen bis dabim in den einzelnen 
Provinzen des Staated ſich die Unterhaltung der Schule regelte, 
find damit bejeitigt. Es fommen in Betreff der gemeinen Schulen 
ftatt ihrer die —— des Allgemeinen Landrechtes Theil II 
Titel 12 88. 12 — 53 zur Anwendung. Letztere ſind deshalb auch 
für die evangeliſchen Schulen in Schiefien geltendes Recht, weil für 
fie vor Inkrafttreten des Landrechtes bejondere provinzialrechtliche 
Normen nicht beftanden, fie vielmehr dem’ gemeinen Rechte unter- 
worfen waren. 

Uebrigens knüpft auch das Landrecht an das beftandene gemeine 
Recht an. Gutöheren und Unterthanen find auch nad dem Xllge- 
meinen Kandredite die Träger der Schullaft (vergl. die in den Ent» 
iheidungen Band X Seite 131 ff. mitgetheilten Materialien zum 
Allgemeinen Landrechte), und wenn der $. 33 a. a. D. den Guts— 
berrn nur die Berpflihtung zur Uebertragung der armen Unter- 
tbanen auferlegt, jo war dies für die damaligen Zeiten gewiß feine 
leichte Laſt, mamentli nicht in Schlefien bei den traurigen Ver— 
bältnifjen der dortigen Landgemeinden. 

(vergl. der Sclefiihe Landmann vor 100 Jahren vom 
Drofeffor Fechner. Schlefiiche Zeitichrift Nr. 397 de 1884). 

Daß die Verfaſſer des Landrechtes audy durd die im’ $. 29 
a. a. D. getroffene Beftimmung nicht glaubten; vom gemeinen Rechte 
abzumweichen,, jondern nur beabfidhtigten, eine gerechtere Vertheilung 
der Schullaft im der Gemeinde herbeizuführen, ergeben die im Band 
IX Seite 127 ff. der Entſcheidungen des Oberverwaltungdgerichte& 
mitgetheilten Materialien. 

Neu war allerdings die — des F. 32 a. a. D., wos 
nad bei Dotirung der Kehrerftelle nah Maßgabe der landredtlichen 
Beftimmungen dad Schulgeld in Wegfall fommen muß. Die Ab- 
neigung der Betbeiligten gegen dieſe Vorſchrift bat gehindert, daß 
die Beitimmungen ded Landrechtes für viele Schulen aktuelles Recht 
geworden find. Man bat nit nur in Sclefien, wie dad Pro» 
memoria vom 19. Sanuar 1884 annimmt, jondern aud in der 
Mark Brandenburg und Pommern vielfady vorgezogen, dad Schul⸗ 
geld beizubehalten, aljo bei dem Rechtszuſtande des Reglements von 
1763 zu bebarren. Auf ſolche Schulen findet jelbitverftändlich auch 


1885. 25 


372 


er a.a. D. erft Anwendung, wenn die Unterhaltung des Lehrers den 
eftimmungen des Allgemeinen Landrechtes entſprechend geregelt wird. 
Die Frage, ob nicht auch die Beftimmungen des katholiſchen 
Reglements von 1765 wegen Unterhaltung der Schulen durd das 
Inkrafttreten des Allgemeinen Landrechtes hinfällig geworden, ift 
durh den Gejepgeber jelbft gelöft, da das Edyulreglement vom 
18. Mai 1801 für die niederen katholiſchen Schulen Schleſiens in 
feinem Eingange wörtlich beſagt: 
„Das katholiſche Schulreglement für Schleſien vom 3. No: 
vember 1765 enthält zwar jehr viele gute Vorſchriften und 
Wir beftätigen und wiederholen es aud in gegen« 
wärtigem, jofern ed dadurch nicht aufgehoben und näber 
erläutert wird.” 
Es unterliegt biernady feinem Zweifel, daß für die fchleftichen 
katholiſchen Schulen die Reglementd vom 3. November 1765 und 
18, Mai 1801 noch jept ald Provinzialgejege gelten (vergl. Präjudiz 
ded Obertribunald Nr. 340 vom 25. abe 1837. Präjudi— 
ien-Sammlung Band I Seite 298). Auf die evangeliſchen Schulen 
* dieſelben aber, wie in dem diesſeitigen Endurtheile vom 
27. Dezember 1876 — Entſcheidungen Band I Seite 211 — näher 
nachgewieſen ift, feine Anwendung. Wie ed gefommen ift, daß die 
Königl. Regierungen in Sclefien deffen ungeadhtet in dem eriten 
Biertel diefed Jahrhunderts ſich veranlaft gejeben haben, die Be- 
ftimmungen ded Reglements von 1801 aud bei evangelijchen 
Schulen zur Richtſchnur zu nehmen, ift in dem oben erwähnten 
Endurtheile dargelegt. Daß diefe Behörden bierbei von der An— 
nahme audgegangen jeien, in Schleſien beftehe eine die Guts— 
berrichaften zu direkten Beiträgen für den Unterhalt des Lehrers 
verpflihtende Provinzial-Obierwanz, erhellt jedoch nicht. Dem 
wideripricht jogar der Snbalt der Alten ded Unterrichtd-Minifteriums. 
Der Bericht der Regierung zu Reichenbach vom 5. Auguft 1816 
ebt von der Vorausjegung aus, daß für die Dominien feine ge— 
Pepliche Verpflibtung, zum Unterhalte der evangeliihen Lehrer bei- 
zutragen, beſtehe. Es werden die Mihftände geichildert, welche da— 
durch entftänden, daß die Dominien angehalten würden, den regle- 
mentömäßigen Dominial-Beitrag für die katholiſchen Schulen zu 
leiften, „während e& lediglich ihrer Willfür anheimgeftellt 
wird, ob und mit wieviel jie zur Unterbaltung der 
evangelijhen Schullebrer beizutragen mwillens find,“ 
und wird daran der Antrag gefnüpft, ein neues, allgemeines, für 
alle Elementaranftalten geltendes Schulreglement zu erlaffen. (Aften 
des Minifteriumd der Unterrichtö-Angelegenheiten Breslau. Lehr: 
anftalten Spec. Nr. 2 Bol. II Seite 25). 
Der Immediat:Beriht der Minifter der Finanzen und des 
Innern vom 26. Quli 1816 erbittet aus Zwedmäßigfeitd- und Billig- 


373 





feitdö-Gründen die Allerhöchite Zuftimmung dazu, „daß Fünftig, wie 
es bereits öfterd bei den fäfularifirten Gütern der Fall geweſen ift, 
die Beiträge für die lutheriihen und reformirten Schullehrer auch 
in alten Domänen in Schlefien nad Maßgabe des katholiſchen Schul« 
reglementö vom Sabre 1801 beftimmt werden“, welchem Antrage 
durch den Allerhöchſten Erlak vom 5. Dezember 1816 entiproden 
worden ift (vergl. die bezüglichen Akten Seite 23, 24, 39). 

Der Bericht der Regierung zu Bredlau vom 29. November 1824 
bezeichnet als die gejeglihe Norm für die Fatholiihen Schulen das 
Reglement von 1801, für die evangeliihen Schulen „ein auf die 
Gegenwart durchaus niht mehr paſſendes veralteted 
Gejeg oder die allgemeinen Beftimmungendestandredtes.“ 
Unter dem veralteten Gejege wird dad Schulreglement vom 12. Auguft 
1763 verjtanden und ed werden die Mißſtände der Schulgeldzahlung 
hervorgehoben. Es wird berichtet, dab jelbft in den evangelifchen 
Domänen-Dörfern, für melde der oben erwähnte Allerhöchſte Erlaß 
vom 5. Dezember 1816 gegeben, die Anmwendung ded Reglements 
von 1801 auf Schwierigkeiten ftoße, weil die Gemeinden diejer 
Anwendung widerjprähen, da fie noch nicht gejeplich geboten jei. 
Indem die Regierung erklärt, dab fie bei der gegenwärtigen Lage 
der Gejepgebung nad dem geicheiterten Verſuche der Gütepflegung 
die Sache auf ſich beruben laffen müffe, bittet fie, 

die Anwendung des Fatholiihen Sculreglementd vom 
18. Mai 1801 als ein Interimiftitum und jo lange, ald nicht 
eine allgemeine Schulordnung ergangen jein wird, für die 
Provinz Schlefien zu veritatten. 

Sie bemerft dabei: 

„Sreilih wird Seine Majeftät der König dieſe Anwendung 
fanftioniren müffen, weil fonft die Dominien und Ge— 
meinden ſich bierunter nicht fügen und die Gerichtöbehörden 
fie bei ihren Widerſprüchen ſchützen merden.“ 

Sn dem Berihte vom 17. Sanuar 1825 erneuert bdiejelbe 
Regierung ihre Bitte und beflagt ed, daß die landräthlichen Aemter 
mißvergnügt würden, wenn die Regierung fie auffordern müſſe, dem 
anzuftellenden evangeliihen Lehrer einen Zufag zu jeinen geringen 
Hebungen zu bewirken, indem died mehr bittweife, ald dur Be— 
rufung auf ein Gejep geſchehen könne (die oben bezeichneten Akten 
Seite 111—117 Seite 118 v.). 

Der Minifter von Altenftein beſchloß, den in den obigen 
Berichten der Regierung zu Breslau geftellten Anträgen Folge zu 
geben. Er lieh dad Promemoria vom 12. März; 1825 audarbeiten, 
weldyed binfichtlih der evangeliihen Schulen davon ausgeht, daß 
in denjelben die Schulgeldzahlung nah Maßgabe des Reglements 
vom 12. Auguft 1763 noch allgemein üblich jei, und einer andern 
landrechtlichen oder provinzialredhtlihen Norm nicht gedenft. Die 


25° 


374 





unter Mittheilung dieſes Promemoriad dem erſten ſchleſiſchen 
Provinzialandtage gemachte Propofition wegen Ausdehnung der 
88. 10 biß 29. des fatholiihen Schulreglements vom 18. Mai 1801 
auf die evangeliihen Schulen Schleſiens fand nicht die Zuftimmung 
der Stände. Aus dem über dieje Propofition erftatteten Referate 
ift jedoch zu; entnehmen, daß die Stände ald dad zur Zeit geltende 
Gejeg für die Heranziehung der Gutsherren den $. 33 Titel 12 
des Allgemeinen Yandrechted erachteten. Noch, Elarer erhellt dies aus 
der Berathung des zweiten Schlefiihen Provinziallandtages, denielben 
Gegenitand betreffend. Nach dem von den Ständen ausgearbeiteten 
Geſetzentwurfe follte der den evangeliihen Schullehrern zu gemährende 
Zuſchuß mit gewilfen Maßgaben zu "/, von den Dominien, zu %, 
von. der Schulgemeinde aufgebracht werden ($. 19). Die Majorität 
der Stände verlangte in Folge defjen, dab in den $. 21 Folgendes 
aufgenommen werde: 

Mit Rüdfiht auf $. 19 hört die Beftimmung des. $. 33 

Titel 12 Theil. II des Allgemeinen Yandredtes auf, und 

haben. die Gemeinden allein die Armen in Hinfiht auf das 

Schulweſen zu. unterftügen“ 
während die Minorität dem widerſprach und beantragte, die Beitrags— 
verpflihtung der Dominien „zu Allem“ mit ', beizubehalten. 
Majorität und Minorität gingen dabei von der Annahme aus, daß 
der $. 33 Titel 12 Theil II ded Allgemeinen Landrechtes für die 
evangeliihen Schulen in. Schlefien geltendes Recht jei. 

Auch bei den Berathungen im Staatäminijterium ift von dem 
Unterrichtsminiſter, — nad defjen Angaben die evangeliihen Schul» 
lehrer Schlefiend damald mit einzelnen Ausnahmen auf Schul» 
geld nach den Sägen, welche $. 7 des General-tand-Schulreglements 
vom 12. Auguft 1763 beftimmt, vocirt waren, — niemald ein die 
Gutöherren zur antbeiligen Befoldung der evangeliihen Lehrer ver: 
pflichtendes Herkommen behauptet, jondern nur darauf bingemwieien 
worden, dab nad $. 8 ded erwähnten Reglements für die Armen 
dad Schulgeld aus. der Ortdarmen Kaffe gezahlt würde, zu dieſer 
aber auch die Gutöherren auf Grund des Schleſiſchen ER 
Neglementd vom 7. Januar 1749 nad dem Feuer-Sozietätd-Katajter 
beitragen müßten. 

Der Landtags-Abſchied vom 22. Februar 1829 follte demnach 
nicht ald eine Anweiſung an die Behörden, wie fie ein bereits beftebendes 
Recht zu handhaben hätten, gelten, jondern eine neue gejeplihe Norm 
für die Unterhaltung der evangeliihen Schulen Schleſiens bilden. Er 
beftimmte zunächſt nur die Beiträge der Dominien zu dem baaren Ge— 
balte und dem Brennmateriale, bebielt den Beichluß über die „ander: 
weit beantragten gejeglihen Beftimmungen“ vor, nabm 
weitere Verhandlungen bierüber in Ausſicht und empfabl Dominien 
und Gemeinden die freiwillige Annahme der betreffenden®Bor- 
ihriften des katholiſchen Schulreglementß. 


375 





Daß der Landtagsabichied nicht Gejeg geworden ift, und daß 
fi auf Grund dedjelben eine dem Landrechte derogirenden Provinzial: 
Dbjervanz nicht bilden fonnte, iſt in dem diedjeitigen Endurtbeile 
vom 27. Dezember 1876 (Entiheidungen Band I Seite 211), auf 
welches verwiejen wird, dargethan. 

Mit Redt hat hiernach der Vorderrichter dad Beſtehen der be— 
baupteten Provinzial-Obfervanz (Gemohnbeitsredhted) in Betreff der 
Unterhaltung der evangeliihen Schulen in Schlefien verneint. 

Die Veranlagung ded Klägerd zu der ftreitigen Sculfteuer ift 
auf Grund des Landtagdabidhieded vom 22. Februar 1829 erfolgt. 
Dieie Veranlagung ift von dem Bordertichter, wie gezeigt, aud zu« 
treffenden Grümden aufgehoben worden. Wenn der beflagte Schul» 
dorftand in der Mevifiondinftanz noch die Behauptung aufgeftellt 
bat, Kläger ſei auf Grund einer beftehenden Lokal-Obſervanz zu 
einem Beitrage zu dem Lehrergebaltözuichuffe verpflichtet, jo ift hier— 
über in dem gegenwärtigen Prozeſſe nicht zu enticyeiden. Es bleibt 
dem Schulvorftande unbenommen, den Kläger auf Grund der be— 
baupteten Lokal-Obſervanz andermeit zu deränlagen. Diefe Ver— 
anlagung muß dem Kläger erft nad) Mafyabe der geſetzlichen Be- 
ftimmungen befannt gemadt werden und damit beginnt dann für 
denjelben eine neue Reflamationd- bezw. Klägefrift (Endurtheil des 
Dberverwaltungdgerihtedö vom 19. April 1879, Enticheidungen 
Band V ©. 185 und 186). 

Der Koftenpunft regelt fi nad den 88. 72, 76 ded Ber: 
waltungsgerichtögejeger. 

Urkundlih unter dem Siegel des Königl. Dberverwaltungd- 
gerichted und der verorbneten Unterſchrift. 


(L. S.) Perſius. 
O. B. ©. J. 1339. 


91) Befugnis der Lehreran mehrklaſſigen Schulen zur 

Züchtigung der Schüler, auch wenn dieſe ihrer Klajie 

nicht angehören, außerhalb der Schule; Zuſtändigkeit 
bei Beſchwerden. 


Im Namen des Königs. 


In Sachen, betreffend den von der Königlichen Regierung zu M. 
erhobenen Konflikt in der Privatllagefahe ded Schuhmachermeiſters 
D. zu X. 

2 wider 
den Lehrer 2. dajelbit, wegen Körperverlegung, bat das Königlicye 
Dperverwaltungdgericht, Eriter Senat, in feiner Sigung vom 19. No: 
vernber 1884 für Recht erkannt, 


376 


daß der erhobene Konflikt für begründet und der Rechtsweg 
daber für unzuläſſig zu erachten. 
Bon Rechts Wegen. 
Gründe, 


In der Abenddämmerung des 29. Januar d. 3. jpielte eine 
Anzahl von Schulfnaben unter lärmendem Geſchrei in %. auf einem 
freien Plage, an weldem die Wohnung des Lehrerd 2. belegen ift. 
L. wurde hierdurch beläftigt, ging um Ruhe zu ftiften hinaus und 
gab dem unter den Lärmenden fidh befindenden Sohne ded Schuh» 
machermeijterd D., einem Schüler der erften Knabenklaſſe der Schule 
in 2, eine Obrfeige. In einem diejerhalb, auf die Klage des 
Schuhmadermeifterd D., gegen 2%. von dem Königlihen Amtögerichte 
in W. eröffneten Strafverfahren erfannte das Schöffengericht unterm 
22. April d. 3. den Angellagten der vorjäglihen Körperverlegung, 
— $. 223 des Reichsſtrafgeſetzbuches —, für ſchuldig und vers 
urtheilte ihn zu einer Geldftrafe von 10 ME., eventuell zwei Tagen 
Gefängnid. Die Entiheidung ging neben anderem von der Annahme 
aus, der Angeklagte habe, weil er Mädchenlehrer und nur zur Züch— 
tigung jeiner eigenen Schullinder berechtigt jei, den Knaben D. 
unrechtmäßigerweiſe gemißhandelt. Nachdem der Angeklagte gegen 
das jhöffengerichtlihe Urtheil die Berufung eingelegt und in derſelben 
ſowohl die behauptete Beſchränkung jeined Zühtigungsrechtes, wie 
auch event. die Weberjchreitung desjelben beftritten hatte, erhob die 
Königlihe Regierung in N. dur Plenarbeihluß vom 15. Mai 
d. 3. den Konflift. Begründet wurde derjelbe durch die Ausführung: 

L. ſei ald Mitglied des Lehrerfollegiums an der von D. beſuchten 
Schule zur Handhabung der Schulzucht und ded Erziebungäredhtes 
über alle zur Schule gehörigen Kinder, au binfichtlid ihrer außer: 
balb derjelben begangenen Berfehlungen, befugt geweien, die dem 
Knaben D. verfegte Ohrfeige babe aber eine Berlepung des Ge 
ſchlagenen, durch mweldye deſſen Gejundheit hätte geihädigt werden. 
fönnen, nit zur Folge gehabt. 

Ueber den Konflikt bat nur der Kläger eine Erflärung abge» 
geben. Unter Berufung auf dad Zeugnid des Sculinipeftors 
Paſtors M. in L. und die Vokation L's., bebauptet er, der Angeklagte 
jei Xehrer an der felbftändig eingerichteten Mädcenichule in L. ftebe 
mit der erften Klafje der Knabenſchule in feiner Verbindung und 
babe ihm mithin die Befugnis gefeblt, gegen den Knaben D. einen 
Akt der Schulzucht auszuüben. Außerdem ift von dem Kläger zur 
Beantwortung der Frage, inwieweit die Beftimmung der Allerhöchſten 
Kabinetdordre vom 24. Mai 1825 (Geiepfammlung Seite 149) 
zu 6 — wonad der Lehrer nur alddann im gerihtlihen Wege 
zu betrafen, wenn der Mißbrauch des Züchtigungsrechtes eine wirk— 
lihe Verletzung zur Folge gehabt hat — noch in Kraft ſei, auf 


377 





die Entſcheidung ded Reichögerichted vom 18. Dezember 1883 (Bd. 9 
der Entiheidungen Seite 304) hingewieſen. 

Die Area dl des Röniglicen Landgerichtes zu M., erachtet 
nad) ihrem an das Königliche Oberlandeögeriht in N. am 8. Auguft 
d. 3. erftatteten Berichte den Konflikt fir unbegründet, weil der 

ezüchtigte Knabe nicht die dem Angeklagten unterftellte Schule be= 
Aut babe, dabingegen hat das Königliche Dberlandesgeriht in N, 
in jeinem Berichte vom 6. September d. I. gegen den Herrn Zuftiz« 
minijter fi dahin ausgeſprochen, nad dem Plenarbeſchluſſe der Re— 
gierung vom 15. Mai d. 3. müffe angenommen werden, daß die 
Schule in L. ſowohl für Knaben, wie für Mädchen beftehe. 

Bemerkungen find jeitend ded Herrn Zuftizminifterd und des 
Herrn Minifterd der Unterrichtd- Angelegenheiten dem Gerichtähofe 
nicht zugegangen. 

Es war, wie geſchehen, zu enticheiden. 

Nach der auf Erſuchen des Gerichtöhofes von dem Herrn Minifter 
der Unterrihtö-Angelegenheiten unterm 17. November d. 3. ertheilten 
Auskunft ift die Schule in £. eine einheitliche, und zwar eine mehr- 
Haffige, den Beftimmungen der allgemeinen Verfügung des König- 
lihen Unterridhtöminifteriums vom 15. Dftober 1872 (Gentralblatt 
für die gejammte — Seite 586) entſprechend 
organiſirte Volksſchule, in welcher der Unterricht in drei unteren 
Klaſſen an beide Geſchlechter gemeinſam, in je zwei oberen Parallel— 
Hafjen an Knaben und Mädchen bejonderd ertbeilt wird. Der Lehrer 2, 
ift durch die dem Gerichtöhofe vorliegende Vokation der Königlichen 
Regierung, Abtheilung für Kirdhen- und Schulweſen, in M. vom 
9. — 1883 an dieſe Schule als dritter Lehrer berufen und 
nach der ihm ertheilten Dienſtinſtruktion verpflichtet, auf Anordnung 
ſeiner Vorgeſetzten je nach Bedürfnis auch in jeder anderen Schul— 
klaſſe Unterricht zu ertheilen und ſeine Kollegen in der Kirche bei 
Beauffihtigung der Schuljugend nad Kräften, zu unterſtützen. Nach 
dem von der Königlichen Regierung zu M. am 21. Oftober d. J. 
an den Herrn Unterridhtäminifter eritatteten Berichte bilden die Lehrer 
der in Rede ftehenden ee Volksſchule ein Kollegium. 
Hiernach widerlegen ſich die gegentheiligen Behauptungen des Klägers 
und ift ed feinem Zweifel unterworfen, daß ſich dad Recht deö Une 
geklagten, die Schulzudbt und das Erziehungsrecht zu üben, auch auf 
den jeiner Klafje nicht angebörigen Knaben D. erftredte, wie dies 
der Gerichtäbof bereitd mehrfach, in Uebereinftimmung mit dem 
Königlihen Gerichtshofe zur Entidheidung der Kompetenz Konflikte 
(vergl. die Urtheile des legteren vom 18. April 1857 im Juftiz« 
minifterialblatte pro 1858 Seite 78*) und vom 13. Februar. 1874 


*) Sentralbl. pro 1859 Seite 17. 


378 
im Gentralblatte für die gejammte Unterridtöverwaltung Seite 383), 
dargethan bat. 

Vermöge diejer Befugnis lag ed dem Lehrer ob, über daß fitt- 
lihe Berhalten der Schulfinder aud außer der Schulzeit und der 
Edulräume zu wachen (vergl. neben den in dem Plenarbeichluife 
vom 15. Mai d. 3. in Bezug genommenen Erfenntniffen des König» 
lien Gerichtshofes zur Entideidung der Kompetenz.Konflilte vom 
14. Januar 1857 und 7. Mai 1859*) im Quftizminifterialblatte 
pro 1858 Geite 77 und pro 1859 Seite 442, deſſen Urtbeil vom 
14. Mai 1870 im Gentralblatte für die geſammte Unterrichtö-Ber- 
waltung Seite 440 und die Enticheidung des Dberverwaltungäge- 
rihteö vom 18. Januar 1882 ebendajelbit Seite 456). Der Ange: 
Hagte befand ſich deshalb in der rechtmäßigen Ausübung feines 
Amtes, wenn er zur Verhinderung weiterer Störungen der öffent: 
lihen Ruhe durd eine Züdhtigung dem ungebörigen Benehmen des 
Schulknaben ein Ziel zu jegen verjudte. Seine Befugnid würde 
der Angeflagte nur in dem Falle überichritten haben, wenn er der 
Vorſchrift zu 4) in der Allerhöchſten Kabinetöordre vom 14. Mai 
1825 zumwider die Uebung der Schulzudt bid zu Mikhandlungen 
audgebehnt hätte, welche der Gefundheit des Kindes auch nur auf 
entfernte Art hätten ſchädlich werden können. Indes fehlt jeder An— 
haft, der dem Knaben D. ertbeilten Dbrfeige eine derartige Wirkung 
——— Ob die Strafe in dem richtigen Verhältniſſe zu dem 

erſchulden des Knaben ſtand und ob der Lehrer von ſeinem Züch— 
tigungsrechte den richtigen Gebrauch gemacht hat, darüber bat aus: 
ſchliehlich die Schulauffichtsbehörde zu befinden. 

Wenn Kläger ſchließlich durch die Berufung auf die Entſcheidung 
des Neichögerichteß vom 18. Dezember 1883 etwa eine Erörterung 
ber Rrage hat veranlaflen wollen, ob die Beltimmung zu 6) der 
Allerpöhften Kabinetöordre vom 14. Mai 1825 noch zu Recht be- 
ftebt, jo würde er die dem Gerichtähofe durch den $. 11 des Ein- 
führungsgeſetzes zum Gerichtöverfaffungegejepe vom 27. Januar 1877 
(Reichönetepblatt Seite 78) in Verbindung mit $. 3 des Geſetzes 
vom 13. Februar 1854 (Geſetzſammlung Seite 86) zugemiejene 
Stellung verfennen. Daß die landesgeſetzliche Beftimmung zu 4) 
der Allerhöchſten Kabinetdordre, weldye die Grenze des dem dehrer 
zuftehenden Züdhtigungsredhtes feſtſetzt, durd das Reichsſtrafgeſetzbuch 
nicht aufgehoben, ift allfeitig und aud in dem Erfenntniffe vom 
18. Dezember 1883 anerfannt. Die weitere Prüfung, ob died auch 
binfichtlich der unter 6) getroffenen Drdnung der Reffortserbättniffe 
ber Fall jei, verbietet ſich aber von felbft, weil die von dem Gerichtd- 
bofe zu fällende Vorentiheidung auf die Feſtſtellung beichränft ift: 
ob der Beamte fich einer Meberichreitung jeiner Amtäbefugniffe oder 


*) Centralbl. pro 1859 Seite 441. 


379 


der Unterlafjung einer ihm obliegenden Amtshandlung jchuldig ge- 
macht babe. Dieje Frage war für den vorliegenden Fall zu verneinen, 
der erhobene Konflift mithin für begründet umd das Rechtsverfahren 
für unftatthaft zu erachten. 
Urkundlich ıc. 
D. 8. G. I. 1268. 


92) Berpflihtung des Fiskus nad der Schulordnung 
vom 11. Dezember 1845 zur Gewährung von Brenn- 
material für eine Schule, zu welder außer einem oder 
mehreren Domänendörfern noch andere Gemeinden und 
Drtihaften gelegt find. 

Berjhiedenbeit der Begriffe Gutöberr und Grund: 
berr, gutöberrlide und grundherrliche Raiten. 

Preußiſche Schulordnung vom 11. Dezember 1845 

88. 44—48, 56, 65. 


Am Namen ded Königs. 


Sn der Verwaltungsſtreitſache 
ded Gutsbeſitzers N. zu G., Klägers und Revifionsklägers, 
wider 

den Königlichen Forſtfiskus, vertreten durch die Königliche 

Regierung, Abtbeilung für direkte Steuern, Domänen und 

Korften, ſowie die Abtheilung für Kirchen: und Schulmejen, 

zu Königsberg i./Pr., Beklagten und Revifionsbellagten, 
bat das Königliche Oberverwaltungsgericht, Erfter Senat, in feiner 
Sigung vom 4. Februar 1885 für Recht erkannt, 

daß auf die Nevifion ded Klägerd die Entiheidung ded Ber 

zirlsausſchuſſes zu Königdberg i./Pr. vom 3. Mai 1884 

beftätigen und die Koften der Reviſionsinſtanz, unter Beh 

ſetzung ded Werthes des Streitgegenftandes auf 800 Mk., 

dem Kläger zur Laſt zu legen. 


Don Rechts Wegen. 
Gründe. 


Gegen das vorgedadhte, den Thatbeſtand ergebende Berufungd- 

urtheil bat Kläger die Revifion eingelegt mit dem Untrage: 
unter Aufhebung des angefochtenen Erfenntnifjes die Ent— 
ſcheidung des Kreisausſchuſſes zu F. vom 5. Februar 1884 
wiederberzuftellen. 

Derjelbe wirft dem WBorderrichter unter Wiederholung jeiner 
deöfallfigen Rechtsausführungen unridhtige Anwendung der Schul» 
ordnung für die Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845 (Gei. 
Samml. 1846 ©. 1ff.) vor und behauptet unter Bezugnahme auf 


380 





die Alten ber Königlihen Regierung und bie älteften Dotations- 
pläne, daß die Schule in R. vom Landeöherrn gegründet und mit 
Holz ausdrücklich dotirt fei. 

Der Beflagte beantragt Verwerfung der Revifion. 

Bon der Königlichen Regierung zu Königsberg find die Akten, 
betreffend die Schule in R. eingefordert und im Termine zur münd-» 
— Verhandlung, in welchem der Kläger vertreten war, vorgelegt 
worden. 

Aus denfelben ift Folgendes Eonftatirt worden. 

Nah dem Protokolle über die Errichtung der für das Kirchipiel 
&t. 8. erforderlihen Schulen vom 11. Zanuar 1738 war die 
3. Schule im Königlihen Fiſcherdorfe R. zu erbauen. Derjelben 
wurden zugewiejen: 


R. mit 0 Hufen, 2 köllmiſchen, 16 bäuerl. Kindern, 
: 0 


W. s 0 ⸗ 4 — ⸗ 

re ee A 2. i 

©. s 4 = 0 ⸗ 1 1 = 3 

x, : 9 5 0 = 10 . ⸗ 

K. ⸗ 3 = 0 ⸗ 6 ⸗ — 

Sch. . 0 s 10) ⸗ 1 s 
20 2 50 


Megen des Holzed ward beftimmt: 
„20 Fuder Brennholz geben jämmtlidhe Dörfer aus eigener 
Holzung, allenfalls nn ſolches zu aſſigniren auf des Ober- 
jägerd Abt Beritt“. 
Megen Einführung der Schulorbnung vom 11. Dezember 1845 
ift von dem Domänen-Amte F. mit den Snterefjenten am 11. Sep: 
tember 1848 verhandelt. Nah diejer Verhandlung gehörte zur 


Säule: 
das Dorf R., 
. „dad köllmiſche Gut G., worin der Befiger und 6 Inſtleute“, 
. dad Dorf %,, 
. das Dorf K., 
. dad Dorf S,, 
. dad Chatoulgut Sch. 
Bei Keftftellung des Patronated wird bemerft: 
„Da ſämmtliche Ortſchaften der Sozietät Königlich find, fo 
ift dad Patronat unzweifelhaft Königlich.” 
Unter den Bezügen des Lehrers werden aufgeführt: 
„10 Klaftern Holz". 
Ein Weiteres hierüber enthält die Verhandlung nicht. 
In den älteren Dotationdplänen findet fidh folgende Beftimmung: 
Das Brennholz ift im Januar jeden Jahres im voraus aus 
der Königlihen Forſt zu liefern. 


„po Roc 


381 





Der unterm 24. September 1883 beftätigte Nachtrag fieht die 
Verpflichtung des Fiskus zur Lieferung ded Holzed nur für die Do- 
mänendörfer R., 8., ©. und 2. (97 Haushaltungen) vor, nicht für 
G. (17 Hauöhaltungen) und für Ed. (5 Haushaltungen). 

Bei diejem Sachverhalte war, wie geſchehen, zu erfennen. 

Der 8.45 der Schulordnung leat dem Fiskus für die Schulen 
in den Domänendörfern bejondere Berbindlichkeiten auf. Dabei 
ift voraudgefegt, dab zur Schule nur ein oder mehrere Domänen» 
dörfer gehören. Sind zu einer Schule außer Domänendörfern noch 
andere Gemeinden und Drtichaften gelegt, jo tritt die Regel der 
88. 39, 40 ein, wonad den jämmtliden ————— und Ortſchaften 
die Unterhaltung der Schule obliegt. und der Antheil einer jeden, 
wenn nicht Verträge oder andere bejondere Redtätitel ein Anderes 
beftimmen, nad der Zahl der Haudhaltungen ſich bemißt. Fiskus 
bat alddann nur den auf feine Domänendörfer fallenden heil des 
Brennmateriald zu leilten, wie dies in dem Grfenntniffe des Ober» 
tribunald vom 11. Mär; 1864, auf melde Bezug genommen 
wird, überzeugend dargelegt ift (Entſcheidungen des Königlichen Ober— 
tribunald Bd. 53 ©. 233ff.)*). 

Nah $. 38 behält es bei Keiftungen, die auf bejonderen 
Stiftungen oder bejonderen Redtötiteln beruhen, jein Be— 
wenden. Daß die Holzlieferung des Fiskus im vorliegenden Falle 
auf einer bejonderen Stiftung oder einem bejonderen Rechtstitel bes 
rube, ift vom Kläger nicht dargethan, insbejondere ergiebt fi Dies 
nit aus den vorgelegten Alten, deren Inhalt oben mitgetbeilt ift. 
Die Principia regulativa find durd 8.72 der Schulordnung auf: 
gehoben. — Aus ihnen fann daher eine Berpflihtung nidyt mehr 
bergeleitet werden. Dad Herfommen aber ift fein bejonderer Rechtö> 
titel (Erfenntnid ded Obertribunald vom 11. Zuli 1873, Cntidei- 
dungen Bd. 70 ©. 334ff.). Es kann deöhalb unerörtert bleiben, 
ob auf Grund der Principia regulativa ſich überhaupt ein Her- 
fommen bilden fonnte (Entſcheidungen des Neichögerichted vom 
8. Ditober 1883 Allgemeined Kircdyenblatt für dad evangelijdye 
Deutihland, Stuttgart 1885 ©. 2). Anlangend aber den Schluß— 
ſatz des 8. 38, fo ſpricht derjelbe nit, wie Kläger annimmt, von 
dem Schulpatron, jondern „von dem Kirchenpatron und den 
Eingepfarrten“. 

Auch irrt Kläger, wenn er annimmt, daß Gutöherr und Grund» 
berr, gutöherrlihe und grundherrliche Laſten gleichbedeutend jeien. 
Gutsherr und Grundberr find in der Schulordnung zwei von ein» 
ander ftreng geichiedene Begriffe. Von dem Gutsherrn handeln die 
& 44—48. Ihre Leiftungen find, meil fie auf der obrigfeitlichen 

tellung der Gutöherrichaft beruhen, von dem Vermögen oder Un» 


—[ — 


*) Gentralbl. pro 1864 Eeite 683. 


382 





vermögen der Hinteriaffen durchaus unabhängig. Sie treffen den 
Gutsherrn perfönlid. Er kann fie nicht auf andere abmwälzen. Da- 
egen find die Verpflichtungen ded Grundhertn nad den 88.55, 65 
etö nur fubfidiäre (Erkenntnis ded Königlichen Obertribunald vom 
8. Februar 1861, Entſcheidungen Bd. 45 ©. 325)°). Derjelbe 
bat nur einzutreten, wenn und jomeit die Prinzipal-Verpflichteten, 
die Anwohner, zur Tragung der Schullaft nicht fähig find. Er bat 
die desfallfigen Koften, wie der 8.56 ausdrüdlic befagt. zu tragen, 
„Wie die Koften der Armenpflege”. Wie die Gemeinde, der gegen- 
über der Gutöherr die Leiftungen aus 88. 44—48 zu erfüllen bat, 
jelbft auffommen muß für die Gemeindemitglieder, melde ihren 
ſchuldigen Gemeindebeitrag nit aufbringen fönnen, fo bat ber 
Grundberr für die Anwohner auf feinem Vorwerkslande einzutreten. 

Hiernach bat der Vorderrichter mit Recht den auf ©. fallenden, 
nad) der Zahl der Haudhaltungen berechneten Antheil an dem Brenn 
materiale für die Schule in R. für eine grundherrliche Xaft, welche 
von den Anwohnern und in subsidio von dem Kläger ald Grund» 
herrn zu tragen ift, erfannt und den Fiskus nicht für verpflichtet 
‚erachtet, diefe Laft für G. zu übernehmen. 

Was ſchließlich die Verleibungd » Urkunde vom 7. Zuli 1629 
betrifft, jo muß dem Vordertichter aud darin beigetreten werden, 
daß durch diefelbe dem Befiger von ©. die Freiheit von Sozietäts- 
und Kommunallaften nicht verliehen worden ift. 

Der Koftenpuntt regelt fih nah 8. 72 des Verwaltungsge⸗ 
richtsgeſetzeb. 

Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs— 
gerichted und der verordneten Unterjchrift. 


(L. S.) Perſius. 
O. 8. ©. 1. 135. 


98) Betbeiligung der Kandrätbe an ber Schulaufſicht. 


Berlin, den 7. Zuli 1884. 

Mit der in den gefälligen Berichten vom 14. Januar 1882 

und 13. März 1882 ausgeſprochenen Abficht, die Yandräthe bei der 

Schulverwaltung ftärfer zu betheiligen, bin id), wie ih Em. Hoch⸗ 

wohlgeboren unter Wiederbeifügung des eingereichten Aktenheftes hier- 
durch ergebenft ermwidere, völlig einverftanden. 

Wie die angeftellte Ermittelung ergiebt, find einzelne Regierungen 

auf diejem Wege bereitd vorgegangen, jo zum Beiipiel die Regierung 

in Oppeln in der abjchriftlidh beiliegenden Verfügung vom 12. April 


*) Gentralbl. pro 1861 Seite 422. 


383 





1872. Auch ift bereits durch Erlaß an die Regierung zu M. vom 
14. Dftober 1878, welcher abſchriftlich beifolgt, in einem Specialfalle 
dad Erforderliche angeordnet. 

Ich nehme an, daß in diefem Erlaſſe die weſentlichen Geſichts— 
punfte gegeben find; ed würde nur noch erübrigen, anzuordnen, daß 
alle Berichte der Kreidichulinipeftoren wegen Ordensverleihungen 
dur die Hand der Landräthe gehen. 

Ich überlaffe Em. Hohmohlgeboren hiernach das Erforderliche 
anzuordnen. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
den Königl. Regierungs-Bräfidenten Herrn N. 
Hochwohlgeboren zu N. 
U. Ill. & 21220. 





Oppeln, den 12. April 1872, 

Die amtliche Wirkſamkeit der Kreis-Landräthe, ald unjerer ftän- 
digen Kommifjarien, umfaßt alle Gegenftände unſeres Reſſorts, fie 
eritredt fih au auf das Elementar- Schulmeien. Wir jeben und 
deshalb beftimmt, die Herren Landräthe zu beauftragen, injomeit 
ihre ſonſtigen Dienftgeichäfte dies zulafien, namentlich bei Gelegen- 
beit ihrer Dienftreijen, die ländlichen Elementarjchulen zu injpiziren, 
um jomohl ven den äußeren Berbältnifjen der Schulen ald auch von 
dem Stande des Unterrichtäömejend und von den Leiltungen der Lehrer 
und Schüler Kenntnid zu nehmen. Die Lehrer werden hierin eine 
woblmwollende Fürſorge der Staatöbehörden erfennen, und die Mit- 
wirfung der Herren Landräthe wird, mie wir vertrauen, weſentlich 
dazu. beitragen, die Lehrer in ihrer, dem Vaterlande gewidmeten 
Beruföthätigkeit zu ermuntern und zu unterftüßen. Wegen etwaiger 
Vorſchläge, zur Nachhilfe oder Abitelung von Mängeln im Unter 
rihtöwejen merden die Herren Landräthe mit dem Herrn Schul 
Reviſor oder Inipektor fi in’d Benebmen zu fegen oder nad Bes 
finden unſere Entidheidung einzubolen baben. In den von. Kindern 
nicht deuticher Nationalität ey Schulen. ift darauf zu: halten, 
daß der Unterricht und der Gebraud der deutichen Sprache gebührend 
und mit allem Nachdrude gefördert werde. Die oberichlefiidhen 
Volksſchulen find berufen, durch ſorgſame Pflege der deutihen Sprache 
Dflanzitätten zu werden für deutihe Sitte und deutiches Geiitesleben, 
um die beranwarhiende Jugend zu befähigen, dereinft den Pflichten 
gegen: dad Vaterland ſowie den Anforderungen ded eigenen Lebens— 
berufed gerecht zu werden. Gegen joldye Lehrer, melde den Unter: 
richt in der deutihen Sprache: vernadläffigen, werden mir daher 
unnachſichtlich einichreiten, während ed und zur Freude gereichen wir, 
hervorragend tüchtige Leiltungen durch öffentliche Anerkennung: und 


384 


nah Befinden auch durch Gewährung von Remunerationen aus— 
zuzeichnen. 

Die Herren Schul-Inſpektoren und Superintendenten werden 
beauftragt, dieſe Verfügung den Schul-Reviſoren und Lehrern zur 
Beachtung mitzutheilen. 

Königliche Regierung. 
von Hagemeiſter. 
Cirtulare 


an die Herren Landräthe, Kreisſchulinſpektoren und 
Superintendenten des Regierungs-Bezirkes. 


Berlin, den 14. Dftober 1878. 
Es fommt im dortigen Bezirke wiederholt vor, daß Lehrer Ger 
fuhe und Anträge in perjönlichen oder in Schulangelegenheiten, 
namentlich Gejudhe um Gemäbrung von Remunerationen für Stell: 
verfretungen, um Bewilligung von außerordentlihen Unterftügungen 
oder perjönlihen Zulagen aus Staatöfonds oder um Erhöhung ihres 
Dienfteintommend, um Genehmigung zur Uebernahme von Neben- 
ämtern (ald Standeöbeamter, Schiedsmann ıc.), Bewerbungen um 
erledigte Stellen, um Verſetzung oder um Cntlaffung aus dem 
Schuldienſte ıc. mit Uebergehung des zuftändigen Lokal- und Kreid- 
ſchulinſpektors unmittelbar an die Königlibe Regierung richten. 
Zur Abftellung dieſes der Dienfitordnung nicht entipredhenden 
BVerfabrend, veranlaffe id die Königlihe Negierung, den Lehrern 
eine allgemeine Anmweilung zu ertbeilen, derartige Geſuche und An- 
träge fortan ohne Ausnahme zunädhft dem zuftändigen Lokalſchul— 
injpeftor vorzulegen, welcher diejelben zu prüfen und mit feinen 
etwaigen Bemerkungen zur Sade verjehen, dem zuftändigen Kreis— 
Ichulinipeftor zur weiteren Veranlaffung zu übermitteln bat. Den 
Lehrern ift dabei zugleich zu eröffnen, daß diejer Anweijung zumider 
unmittelbar an die Königlihe Regierung gerichtete Geruhe und 
. Anträge fortan obne Berudlihtigung des Inhalte lediglih unter 
Hinweiſung auf die allgemeine Anordnung ihnen unfranfirt wieder 
zugefertigt werden würden und es ift jeitend der Königlichen Re— 
gierung in Fällen der Zumiderhandlung demgemäß zu verfahren. 
Es ift ferner den Kreisihulinipeftoren die Anweiſung zu ertbeilen, 
fortan alle Geſuche und Anträge vorgedadhter Art, melde von Seiten 
der Zebrer durch die Zofalichulinipektoren an fie gelangen, im gleichen 
ale Anträge und Vorſchläge, welde die Kreisichulinjpeftoren in 
diejer Hinſicht aus eigener Bewegung der Königliben Regierung 
zu maden ſich veranlaft finden, mit ihrer eingebenden Aeußerung 
zur Sache, insbeſondere eintretendenfalld über die Bedürftigkeit und 
über die Würdigfeit der Geſuchſteller bezüglich ded gefammten amt: 
lihen und außeramtlihen Verhaltens durch Bermittelung der be- 


385 





treffenden Zandräthe, welche diejerhalb gleihfalld mit entſprechender 
Weiſung zu verjehen find, der Königlihen Regierung einzureichen. 
Andererſeits wolle auch die Königliche Regierung ſelbſt aus den» 
jenigen Mitteln, weldye derjelben von mir periodiih zur Gewährung 
von außerordentlichen Unterftügungen an Lehrer überwiejen werden, 
fortan in feinem Falle eine Bewilligung eintreten lafjen, ohne zuvor 
den ‚zuftändigen Kreisſchulinſpektor mit feiner Aeußerung über die 
Dedürftigfeit und Würdigfeit der mit Unterftügungen zu bedenfenden 
Lehrer, bezw. mit feinen Vorſchlägen wegen der Gewährung von 
Unterjtügungen gehört zu haben. Die Kreisichulinipeftoren haben, wie 
ſchon oben bemerft, ihre Vorſchläge durch die Sandräthe an bie 
Königliche Regierung gelangen zu lafien. 

asſelbe gilt binfichtlih der Verfügung der Königlihen Re— 
gterung über diejenigen GStaatämittel, welde der Königlihen Re— 
gierung aus den Erjparnifjen bei dem Ctatöfonds Kap. 125 Tit. 12*) 
außer zu jonftigen einmaligen Ausgaben im Interefje des Clementar- 
unterrihtöwejend, indbejondere zum Zmwede der Gewährung ein« 
maliger Zuwendungen an Lehrer nah Maßgabe der deöfalld vorge- 
ſchriebenen Grundſaͤtze alljährlich überwieſen werden. 

Es iſt vorweg dafür Sorge zu tragen, daß bei der Verfügung 
über dieje Staatömittel nady einem beftimmten, die Verhältniſſe aller 
Kreiſe des Bezirkes gleihmäßig berüdfichtigenden Bertheilungsplane 
verfahren und dergeltalt ungerechtfertigte Bevorzugungen einzelner 
Theile des Bezirkes vor anderen, welche nad ihren Berbältnifjen 
gleihe Berüdfihtigung verdienen, forgfältig vermieden werden. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Kalt, 


An 
die Königl. Regierung zu M. 
U. III. 18262 U. W. — 
94) Minderjährige können nur dann als Mitglieder 
einer Schulgemeinde an ihrem Aufenthaltsorte ange— 
ſehen und als ſolche zur Schulſteuer bezangezo en 
werden, wenn fie zugleih im Schulbezirfe einen Bu 
fig im Sinne des bürgerliden Rechtes (juriftiihed 
Domizil) haben. 
Voraudfegungen für die Begründung eines Wohn— 
figes durch Minderjährige. 
(Eentralbl. pro 1877 Seite 163; pro 1883 Seite 163 und 164.) 
1; 
Berlin, den 11. Dezember 1884. 


Der hierbei zurüdfolgende Rekurs des Vormundes der minders 
jährigen Gejhwifter Albreht und Rudolf ©. zu D., Rentiers 8. 


*) jet Kap. 121 Tit. 27. 


386 





zu Berlin, vom 30. April d. 3. gegen den Beſcheid des Evangel. 
Magiftratd vom 10. April d. J., durch melden feine Reklamation 
gegen die Heranziehung jeiner genannten Mündel zur Schuifteuer 
für die evangeliihe Schulgemeinde in D. für das Steuerjahr vom 
L April 1883/84 zurüdgemiejen worden: ift, muß, wie ih dem 
Evangel. ig gu auf den Beriht vom 2. Mai d. 3. biermit 
erwidere, für begründet erachtet werden. 

Die Entiheidung über die Zuläffigfeit der Heranziehung der 
der evangeliihen Konfeſſion angebörenden minderjährigen Geſchwiſter 
©. zur Schulfteuer für die evangeliihde Schulgemeinde zw D. ift 
von der Beantwortung der Frage abhängig, ob die gedadhten Min- 
derjäbrigen innerhalb des auf den Stadtbezirk von D. fidy erftredenden 
Schulbezirfed der evangeliihen Sculgemeinde D. einen Wohnſitz 
im Sinne des bürgerlichen Rechtes haben. 

Dieſe Frage ift nach Lage der tbatiächlihen Verhältniffe, unter 
welchen die beiden ——— Söhne des verſtorbenen Fabri— 
kanten ©. zu Berlin ſich in D. aufhalten, zu verneinen. 

Unter Wohnfig ift der. Drt zur verftehen, an welchem Jemand 
feinen wirklichen Aufentbalt in der Abfiht genommen hat, dieſen 
Drt. zum dauernden Mitteipunfte ſeiner Wirkiamkeit zu machen 
oder, nad der Ausdrucksweiſe im $. 1 des Bundesgejeped- vom 
13. Mai 1876 (B. Gel. Bl. S. 119) der Drt, an welchem Jemand 
eine Wohnung unter Umftänden inne bat, melde auf die Abfidht 
der: dauernden Beibehaltung einer ſolchen ſchließen taffen. 

Diefe Kriterien treffen binfichtlich des Aufenthaltes. der minder: 
jährigen Geihmwilter S. in D. nicht zu. 

Wie fib aus andermweit mir vorliegenden Verhandlungen, bes 
treffend die Beichwerde des Vormundes der gedachten Geihmilter ©. 
über deren Heranziebung zur Kirchenſteuer für die enangeliiche Ge— 
meinde in D., ergiebt, bat der Vater derielben, Kaufmann und 
Fabrifant Emil S. unbeftritten feinen legten Wohnfig in Berlin 
gehabt, wo er aud vor etwa. 9 Fahren veritorben ift. Er binter« 
lieh eine Witwe und zwei minderjährige Söhne Albrecht und Rudolf. 
Leptere wurden 1878 nad D. geiendet, um.ihre Ausbildung auf dent 
dortigen Gymnafium zu empfangen und bei: dem Oberlehrer Dr. N. 
dajelbft ald Penfionäre untergebradht, wo fie auch jept nody zum 
Zwede ded Beſuches ded Gymnaſiums ſich aufhalten. 

Die Mutter verftarb 1882 ebenfalld in Berlin. Der vom 
Königlichen Amtögerichte in Berlin: beitellte- und beeidigte, von Red 
nungslegung befreite Bormund, Rentier K. in Berlin. verwaltet für 
die beiden auch jept noch minderjährigen S.'ſchen Söhne deren von 
dem Vater ererbted Vermögen und führt für jeine Mündel dad zum 
Shen Nachlaſſe gehörige Fabrifgeihäft fort, zahlt auch in Berlin 
von dem Ginfommen und bezw. von dem für Rechnung jeiner 
Mündel betriebenen Gewerbe alle Staatd-, Gemeinde- und jonftigen 
öffentlihen Laften und Abgaben. 


387 





Minderjährige eheliche Kinder behalten den Wohnfig ihres ver: 
ftorbenen Vaters, bis fie denfelben in rechtögiltiger Seite aufgeben, 
fei es nach erlangter Verfügungsfähigkeit oder ſchon vorher mit vor- 
mundichaftliher Genehmigung. Kein Moment fpridt dafür, daß 
die minorennen Geſchwiſter ©. ihren Wohnfig in Berlin mit vor» 
mundſchaftlicher Genehmigung aufgegeben hätten, noch viel weniger 
liegen Umftände vor, durch melde die Annahme begründet werden 
fönnte, dab, worauf ed im vorliegenden Falle allein antommen 
würde, diejelben mit vormundichaftlicher Genehmigung einen neuen 
oder einen zweiten Wohnfig in D. begründet hätten. Durch den 
bloßen Befig eined Hausgrundftüdes in DO. wird ein folder eben- 
jowenig begründet, wie durch den mit vormundſchaftlicher Genehmi- 
gung ftattfindenden bloßen Aufenthalt in D. ald Penfionäre im 
— eines Gymnaſiallehrers zum Zwecke des Empfanges der 
usbildung auf einer dortigen Unterrichtsanſtalt. 

Ich veranlafje deöhalb den Evang. Magiftrat unter Freilaflung 
der minorennen Gejchwifter Albredt und Rudolf ©. von der Schul. 
fteuer für die ir evangeliihe Sculgemeinde dem Vormunde 
berjelben, Rentier K. zu Berlin den von demjelben für dad Steuer» 
jahr vom 1. April 1883/84 für feine Mündel gezahlten Schulfteuer- 

etrag von 3456 ME. zurück zuerftatten. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Groir. 


An 
den Evangelifhen Magiftrat zu O. 
U. Ill. a. 20983. 


Berlin, den 2. Februar 1885, 

Dem Evangel. Magiftrat erwidere ih auf die Borftellungen 
vom 10. und 17. Dezember v. 3., daß es bei meiner auf den Refurd 
des Vormundes der minderjährigen Geihwifter ©. zu D. gegen 
deren Heranziehung zur Sculfteuer für die — Schulge⸗ 
meinde daſelbſt für das Steuerjahr vom 1. April 1883/84 mittels 
Verfügung vom 11. Dezember v. 3. — U. IlIa. 20983 — ge 
troffenen Entiheidung aus den darin angeführten, durch die An- 
und Ausführungen in den obigen Borftellungen nicht widerlegten 
Gründen jein Bewenden behalten muß. 

Darüber, dak nur Mitglieder einer Schulgemeinde jdhulfteuer- 
ME find — abgefehen von der Möglichkeit einer Schulfteuer- 
pflicht von Nichtmitgliedern durch Grundbefig —, und daß nur ſolche 
Perjonen ald Mitglieder einer Schulgemeinde angejehen werben 
fönnen, welde einen Wohnfit im Sinne ded bürgerlihen Rechtes 
(juriſtiſches Domizil) innerhalb des Schulbezirfed haben, hat in der 


1885. 26 


— 


Provinz Hannover ebenſowenig jemals ein Zweifel beſtanden, wie in 
den übrigen Landestheilen der Preußiſchen Monarchie. 

Ebenſowenig kann ein begründeter Zweifel darüber obwalten, 
daß im $. 8 des Bundesgeſetzes über die Freizügigkeit vom 1. No» 
vember 1867 unter dem Auddrude Gemeinde — welder im $. 9 
a. a. D. die Gutöherrichaften, deren Gutöbezirk fi) nicht in einem 
Gemeindeverbande befindet, gleichgeftellt find — lediglich die bür— 
gerliche oder politiihe Drtögemeinde zu verftehen tft, nicht aber die 
außer der bürgerlihen Gemeinde ftehenden Schulgemeinden, welche 
felbftändige Korporationen find und einen von der bürgerlichen Ge— 
meinde getrennten Haudhalt haben ıc. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
ben Evangelifhen Magiftrat zu D. 
U. III. a. 21912. 


Berlin, den 23. Mär; 1885. 

Dem Evangel. Magiftrat erwidere ih auf den Bericht vom 
21. Sanuar d. J., dab ich den anbei zurüdfolgenden Rekurs der 
Gebrüder Albrecht und Rudolf ©. zu DO. rom 12. Januar d. 3. 
gegen den bortjeitigen Reklamationsbeſcheid vom 2. Januar d. J. 
wegen ihrer Heranziehung zur Sculfteuer für die evangeliiche 
Schulgemeinde für dad Steuerjahr vom 1. April 1884/85 aud den 
in den diesſeitigen Entiheidungen vom 11. Dezember v. I. — 
U. Illa. 20983 — und vom 2, Februar d. J. — U. IIla. 21912 
— bezüglid der Heranziehung der Genannten zur evangelijdhen 
Schulſteuer für dad Steuerjahr vom 1. April 1883/84 dargelegten 
Gründen ebenfalld für begründet eradhten muß. 

Diefelben haben Buch ihren zeitigen Aufenthalt dafelbft Behufs 
Erlangung ihrer Ausbildung auf dem dortigen Gymnafium, wie in 
den gedachten Entjheidungen ausgeführt ift, einen Wohnfig im Sinne 
bed bürgerliben Rechtes in DO. nicht begründet und können daber 
ald zur evangeliichen Schulgemeinde gebörig nicht betrachtet, ſomit 
aud) I Schulſteuer nicht herangezogen werden. 

adurch, daß der Albrecht S. inzwiſchen mit dem 5. Oktober 
1884 großjährig geworden, ift eine — in der rechtlichen 
Lage der Sache nicht eingetreten, da derſelbe nach wie vor lediglich 
—— Zwecke des Beſuches des Gymnaſiums in D. ſich aufhält und 
eine Umſtände vorliegen, durch welche die Annahme begründet werden 
könnte, daß derſelbe jept einen neuen oder einen zweiten Wohnfig 
in D. begründet hätte. Gr kann deshalb auch jept ald ein Mitglied 
ber dortigen Schulgemeinde nicht angejehen und deshalb auch zur 


389 





Schulſteuer für die Zeit vom 5. Dftober v. 3. bis zum 31. März 
d. J., wie der Cvangel. Magiftrat beantragt, nicht ——— 
werden. Hiernach ſind die beiden Genannten von der evangeliſchen 
ag pa für dad Steuerjahr vom 1. April 1884/85 freizulaffen 
und ift der bereits eingezahlte Steuerbetrag für dad gedachte Steuer: 
jahr zurüdzuerftatten ac. 
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barkbanien. 


An 
den Evangelifhen Magiftrat zu D. 
U. Ill. a. 10701. 


95) Nachweiſung der auf den Fonds Kapitel121 Titel 28a 
des Staatshaushalts-Etats pro 1. April 1884/85 ange- 
wiejenen Schulbau-Beibilfen. 


(Sentralbl. pro 1884 Seite 478 Nr. 90.) 


Bezeichnung Angewieſe⸗ 
Ede.) Regierungs⸗ des fon» ner Betrag 
Bezirt des Schulbaues ꝛc. feffionellen| bis zu 
Eharatters 





I. 
1. |Königöberg. |Seedanzig, Krs Ortelsburg, evangel. | 2000 
2. Gr. Pimnip, dögl. ⸗ 6 200 
3. Lipowitz, dögl. . 3 650 
4. Wierdbau, Krs Neidenburg, ⸗ 3078 
5. Frankenau, dögl. s 1500 
6. Lichteinen, Krs Diterode, 4050 
7. Miſpelſee, dogl. ⸗ 4040 
8. Köslienen, Krs Allenſtein, kathol. 4600 
9. Layß, Krs Neidenburg, ebangei. 1010 
10. Kirſchdorf, Krs Alentein, fathol, | 4142. 
11. Neuendorf, Krs Königäberg, evangel. | 3580 
12. Nagladden, Krö Allenttein, | fathol. | 2000 
Il. 
1. |&umbinnen.|Döczywilfen, Krd Sohannidburg,| evangel. | 4 700 
2. | Gehſen, dögl. 3556 
3. Rominten, Krs Goldap, 2622 
4. Naſſawen, Krs Stallupönen, 1162 
5. Ukta, Krs Sensburg, ⸗ 2500 
b. Gutenwalde, dögl. 400 
7. Laugallen, Krs Inſterburg, ⸗ 800 


390 









































Bezeichnung Angewieſe⸗ 
Regi 6⸗ B 
F — des Schulbaues ꝛc. 45 ie Er 
zu reg | Mart. 
II. 
1. Danzig. \Dyimianen, Krs Berent, kathol. 7100 
2. | 'Klufowahutta, Krs Karthaus, . 2500 
8. | Strepib, Krs Neuftadt, J 2667 
4. Lubianen, Krs Berent, 5500 
8. Funkelkau, dogl. 7350 
IV. 
1. |Mariene Briefen, Krs Kulm, 12Mlaffige Schule, 3100 
werder. davon 5 Klafjen evang., 5 Klafjen fathol., 
2 Klafjen jüdiſch. 
2 Miele, Krd Konip, fathol. | 1240 
3 Liſſini, Krs Tuchel, 8675 
4. Montauerweide, Krd Stuhm, evangel. 5120 
5. Laskowitz, Krs Rofenberg, parität. | 8017 
6. | Radosk, Krs Stradburg, fathol. | 2692 
7. Grodziczno, Krs Löbau, | =» | 1475 
8 Neu-Battrow, Krs Flatow, evangel. 1250 
V. 
1. Potsdam. — Krs Angermünde, evangel. 6360 
2. Herziprung, dögl. . 1500 
3. Rev Dartrafiette, Krs Bees = 1.000 
| fow-Storf om, 

4. Buchholz, Krs Ober-Barnim, . 2 500 
9. | Zangersdorf, Krs Templin, . 640 
VL 
1. Frankfurt. |Alt- — Krs Königsberg evangel. 6450 
2. — Krs Lebus, ⸗ 336 
8. Münchsdorf, Krs Kroſſen, ⸗ 614 
4. | Heidecavel, Krs Arnswalde, | ⸗ 100 
5. Liebenthal, Krs Landsberg a. W.,⸗ 810 
VII. 

1. Stettin. |Camp-Wuftrom, Krs Greifenberg, — | 2 388 
2. | Memegen, Krö Random, | 3181 
3. | Kern Krs Anklam, - | 1973 
4. | Halelen, Krö Regenmalde, | 5 1150 


391 


| Bezeichnung Angewieſe · 
des fon. ner Betrag 

















Lfde.| Regierungs- 
Pr. Bazirk. des Schulbaues ac. feifionelen | bis zu 
zu ale, Marf. 
VIII. 
1; PR nn * Krs — evangel. 8600 
2. Sanskow, Krs Stolp 8.000 
3. | Zangenhafen, Krö Schivelbein, | ⸗ | 500 
IX. 
1. |Stralfund. |Binz, Krs Rügen, |evangel.| 6430 
X, 
1. Poſen. — — Krs Birnbaum, Jkathol. 2500 
2. Karge, Krs Bomit, evangel. | 3665 
3. Gräg, Krs Frauftadt, fatbol. | 2400 
4. Izbiczno, Krs Krotoſchin, evangel. 2400 
5. Reinzig, Krs Meſeritz, ⸗ 2055 
6. ———— Krs Pleſchen, kathol. 6420 
7. Laſſek, Krs Poſen, evangel. | 3400 
8. Strenge, Krs Scyildberg, fathel. | 8220 
9. Schönthal, Krs Schrimm, evangel. 4560 
10. Gzarne-Piatlomo, Krs Schroda, ar 6 640 
11. Strzalkowo, Krs Wreſchen, 9300 
12. Reklin, Krs Bomſt, 8500 
XI. 
1. Bromberg. Samſetſchno, Krs Bromberg, kathol. 3300 
2. | Kozuszkowa-wola, Krs Ino⸗ evangel. | 2900 
| wrazlam, | 
3 Rombihin, Krs MWongrowig, | parität. | 2500 
4. Slaboszewo, Krs Mogilno, kathol. 1700 
5. Kabott, Krs Bromberg, evangel. | 13 000 
6 Scherbin, Kro Wirfig, fatbol. | 8400 
7 Adl. Brühlsdorf, KröInowrazlam,| evangel. | 1940 
8. Charlottenburg, Krs Wirfig, fathol. | 920 
9. MWogodda, Krs Inowrazlam, . 5 500 
XII. 
1. Breslau. Skarſine, Krs Trebn l. 3800 
2, ee Krs ——ã— —8 4579 
3. Schoͤneiche, Krs Wartenberg, evangel. 3181 
4. Sandraſchütz, degl. s 1 928 
5 Wilſchkowitz, Krs Nimptſch, 4100 


392- 

















Bezeidimung Angewieſe⸗ 
Regi % . Bet 
ie Eu des Schulbaues ıc. —* ie re 
au route, Mart. 
6. |Bredlau. Haunold, Krs Kranfenftein, evangel. an 
7. Eifendorf, Krs Striegau 2 657 
8. Pänfendorf, Krs Schweidnip, B 1336 
9. Liebenau, Krs Moblau, B 1872 
10. Reichenbach, Krs Reichenbach, kathol. 4200 
II. Münſterberg, Krs Münſterberg, = 6080 
XIII. 
1. Liegnitz. Hauſel, Krs Jauer, ge 3095 
2. | Klein-Selten, Krs Sagan, s 2200 
8, Kaudewitz, Krs Liegnig, 24705 
XIV. 
1. Oppeln. CEziſſowo, Krs Aueh | fathol. | 1350 
2. | dagl. dögl 7 1115 
3. Volkmannsdorf, Kers Neiße, |» 6000 
4. | Fröbel, Krs Neuftadt, . 2000 
5. | Schulenburg, Krs Oppeln, E 2565 
6. | Studzienna, Krs Ratibor, . 2000 
7. | Lowoſchau, Krs Rofenberg, « 2850 
8. Skronskau, dögl. . 1438 
9. | Czuchow, Krs Nobnif, : ' 1010 
10. Kokoſchütz. dogl. 1980 
13:3 Zabrze, Krs Zabrze, - 10 000 
XV. 
1. Magdeburg. \Kortenbed, Krs Salzwedel, Ka 260 
2. | Ipſe, Krs Gardelegen, ⸗ 1000 
3. | Med Krs Manzleben, | P 740 
4. Plötzky, Krs Jerichow J, ⸗ | 1400 
XVI. 
J. — Br az Krs Lieben⸗ evangel. 491 
werda, 
XVII. 
1. Erfurt. Kin Krs Norphaufen, Yan 10 213 
2. | Ilversgehofen, 10 000 


N —⸗ 


393 





Bezeichnung — Angewief 2 


des fon. ner Betrag 
—— bis zu 
harakters 
der Schule. Mart. 








„| Regierungs- 
Bezirk. des Schulbaues ac. 


| 
| m 
XVIII. 


.Schleswig. Gr ra "7 evangel. — 22 900 
iel | 








XIX. 


. Hannover. Niederſachswerfen, Landdroſteibe- evangel. | 1600 
zirk Hildesheim, 

Balderbaar-Moor, Sanddrofteibe-| reform. | 9109 
zirk Osnabrück, 

Iſelersheim, Landdroſteibezirk evangel.| 2333 


Stade 
Döllenerfehn, Landdrofteibezir . 7 700 
| Aurich, l 
XX. 
.Münſter. Ramsdorf, Krs Borken, kathol. | 17.000 
XXI. 
i u Wehe, Krd Kübbede, evangel. | 5388 
2. ‚Holtheim, Krs Büren, | fathol. | 6134 
XXI. 


. |Arnöberg. Fans Krs Wittgenftein, — 5 800 
3:1 Sakmanndhauien, dögl. ⸗ 6194 


XXIII. 


.Kaſſel. Wüftwillenroth, Krs Gelnhauſen, 
2. | Schenklengsfeld, Krs Heröfeld, 


XXIV. 
— Stromberg, Unterweſterwaldkreis, kathol. | 6 100 
2. = 





evangel. | 9700 
| 5 000 


\Gerolpftein, Untertaunuöfreis, 600 
XXV. 
Koblenz. Birkheim, Krs St. Gar, | fathol. | 2600 
Molzhain, Krs Altenkirchen, ⸗ 7130 
XXVI. 
. Düſſeldorf. Lüttelforſt, Kts Kempen, | fathol. | en 


2. | Schmadtendorf, Krö Mülheim = 
| | a. d. Rhr., | 


394 





Bezeichnung 





——Angewieſe- 
Lfde.| Regierungs- des fon. ner Betrag 
Nr. Bezitl. des Schulbaues ꝛc. feſſionellen bie zu 
’ — zu 
XXVII. 
1. Köln. Hömel, Krs Gummersbach, evangel. | 3 000 
2. Surf, dsgl. 4000 
3. | Strombach, dögl. | = | 3780 
XXVIU. 
1. |Zrier. * |Maar, Stadtkreis Trier, | kathol. | 4000 
2. Abtei, Landkreis Trier, I = 340 
3. Göttelborn, Ottweiler, . 1 890 
4. Hallidlag, Krs Prüm, s 2 705 
5. Börfink, Kandfreid Trier, evangel.! 3580 
6. Neubütten, dgl. fathol. | 1100 
XXIX. 
1. — Hüngersdorf, Krs Schleiden, | fathol. | 500 
2. | ⸗ 5500 


Hinderhauſen, Krs Malmedy, 


96) Ermittelung der vom Fiskus zu erſtattenden Holz— 
koſten bei geiſtlichen und Schulbauten. 


Berlin, den 9. März 1881. 
Auf den Bericht vom 15. Januar d. J., betreffend die andere 
weite Ermittelung der vom Fiskus zu erftattenden — bei 
geiſtlichen und Schulbauten, eröffne ich der Königlichen Regierung, 
daß für die Folge dem Verlangen der Königlichen Ober-Rechnungs— 
Kammer entipredyend, von den, nach den Lizitätionsdurchſchnittspreiſen 
berechneten Holzwerthen audy noch der erth der Holzabfälle und 
Spähne in Anrechnung zu bringen ift. Hierbei wird ed fi empfehlen, 
nicht eine ganz genaue Berehnung der Holzabfälle, die ja jelbitver- 
ftändlid unnöthige Umftände und Koften verurfahen würde, aufzu— 
ftellen, jondern nur eine ungefähre Schäpung des Werthes der- 
jelben eintreten zu lafjen, indem man ein für allemal einen feften 
Prozentiaß für Spähne und Abfälle in Anſatz bringt. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 


An 
bie Königlihe Regierung zu N. 
G. Ill. 5242. 


395 


Berlin, den 5. Februar 1885. 
Abſchrift erhält die Königlihe Regierung (Landdroftei) zur 
Kenntnisnahme und Nachachtung. 


Der Minifter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: — 


An 
ſãmmtliche übrigen Königlichen Regierungen 
(excl. N.) und Landdroſteien. 
G. III. 5078. 


97) Anjammlung eined Baufonds zur Erridtung 
einer Schule. 


(Eentralbl. pro 1885 Seite 236.) 


Berlin, den 31. Oktober 1884. 

Durch die hierbei zurüdfolgende Vorftelung der Schulvor— 
fteher N. und N. zu. vom 2. Dezember 1882 und deren mit dem 
Berichte der Königlichen Regierung vom 24. Zuni d. 3. nicht wieder 
hierher zurüdgelangten Anlagen diejer Borftellung ift zur Genüge 
fonftatirt, daß die zur Säule in R. gehörenden Gemeinden ber 
Anordnung der Köntglihen Regierung gegenüber, durch melde bie 
mitteld der Verfügung vom 3. April 1872 auf jährlich 90 ME, feft- 
geftellte Leiſtung diejer Gemeinden zur Anfammlung eined Schul—⸗ 
baufondd auf jahrli 150 ME. erhöht worden ift, ſich weigerlich 
verhalten und der deöfallfigen Anforderung der Schulaufſichtsbehörde 
widerjprechen. 

&8 mag bier unerörtert bleiben, ob hiernach feiner Zeit nicht 
gemäß $. 78 Nr. 2 des Zuftändigfeitägejeged vom 26. Zuli 1878 zu 
verfahren gewejen wäre, um die fidy mweigernden Gemeinden zur Auf- 
bringung der von der Königlichen Regierung verlangten Leiftungen ans 
zubalten, da unter „Baufoften“ im Sinne der gedachten Geſetzesvorſchrift 
alle Koften zu verftehen find, welde von den Pflihtigen in Erfüllung 
ihrer rechtlichen Bauverbindlichkeit zu tragen find (Erfenntnid des 
Königlichen Oberverwaltungdgerichted vom 15. September 1883, 
Gentralbl. 1884 ©. 485), überdied die gedachte ——— an 
Stelle des F. 135 X. 3b. der Kreidordnung vom 13. Dezember 1872 
getreten ift, durch welche die den Regierungen zuftehende Befugnis 
zur rejolutoriihen bezw. interimiftiihen Entſcheidung in ftreitigen 
Schulbauſachen auf dem Lande auf den Kreisausſchuß ald Verwaltungs» 

ericht übertragen war, bereitö früher aber gemäß dem Minifterials 
rlafje vom 15. März 1864 (Centralbl. 1864 ©. 246) bei hervor» 
tretendem Widerſpruche der Pflihtigen gegen die Anordnung der 
Anjammlung eines Schulbaufonds von der Regulirung des Yörms 
lihen Interimiſtikums nicht abgefehen werden durfte, weil ſonſt ein 


396 


Titel für die adminiftrative Erefution nicht vorhanden gewejen jein 
wurde. 

Hat die Königliche Regierung Ihre Anordnung vom 26. Sanuar 
1882 des Widerſpruches der pflitigen Gemeinden ungeachtet jeither 
bereits im Verwaltungszwangsverfahren vollftredt, jo mag es hierbei 
für die Vergangenheit jein Bewenden behalten. 

Dagegen bat die Königlihe Regierung von weiteren Zwangd» 
maßregeln zur Durdführung der gedadten Anordnung Abftand zu 
nehmen, vielmehr, ſofern ed nicht gelingen follte, im Wege erneuter 
Verhandlung mit den Gemeinden die legteren zur freiwilligen Er- 
füllung der von der Königliben Regierung für erforderlich erachteten 
Zeiftungen zu vermögen, dieje Angelegenheit in der einen oder in 
der anderen Form in einen Weg zu leiten, welder ed den fid 
weigernden Gemeinden nicht verichränft, die Anforderungen, melde 
die Königliche Regierung in Bezug auf die Leiſtung von Beiträgen 
zur Anſammlung eined Schulbaufonds an die pflidytigen Gemeinden 
= ftellen fi veranlaßt findet, bezw. die deöfallfige Feitftellung und 

nordnung der Königlihen Regierung durd Erhebung der Klage 
im Bermaltungöftreitverfahren anzufedhten. 

Dabei wird die Königliche Regierung wiederholt reiflih zu 
erwägen haben, ob, worauf in dem Erlaffe vom 20. Mai d. 3. 
bingewiejen worden, in den Formen des $. 47 des Zuftändigfeits- 
Wi vom 1. Auguft 1883 zu verfahren, oder etwa in denen des 

. 35 a. a. O. 

Die Bemerkungen der Königlichen Regierung bezüglich der Frage 
nach der Zuläſſigkeit eines Verwaltungöſtreitverfahrens über die ſeitens 
der Verwaltungsbehörde erfolgte Feſtſetzung der Höhe der Baukoſtenrate 
finden ihre Erledigung durch eine Hinweiſung auf den F. 113 des 
Geſetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 
die Köni OR i N 
je Konigl. egierun u . 
G. 1 6006 U. —J 


98) Heranziehung von Diſſidenten zur Unterhaltung 
von Konfeſſionsſchulen. Zuweiſung zur Schule. Kom— 
petenz der Regierung. Unzuläſſigkeit des Rechtsweges. 
(Eentralbl. pro 1866 Seite 175; pro 1876 Seite 307; pro 1877 Seite 174; 
pro 1882 Seite 720; pro 1884 Seite 487.) 
Im Namen ded Könige. 

Auf den von der Königlichen Regierung zu N. erhobenen Kom- 
petenz» Konflift in der bei dem Königlichen Kandgerichte zu N. an= 
bängigen Prozeßſache des Landrichters Dr. N. zu N. Klägers, 


397 


wider 

die evangeliihe Echulgemeinde dajelbft, Beklagte, beireffend Schul— 
beitragäpflicht, bat der Königliche Gerichtöhof zur Entſcheidung der 
Kompetenz. Konflikte in jeiner Eigung vom 13. Dezember 1884 für 
Recht erfannt, i 

dab der Rechtsweg in dieſer Sache für unzulälfig und der 

erhobene Kompetenz» Konflikt daher für begründet zu erachten. 

Von Rechts Wegen. 
Gründe. 


Der Landrichter Dr. N. zu N. ift von der dortigen evangeliſchen 
Schulgemeinde für die zweite Hälfte ded Ctatsjahres 1883/84 mit 
einem Sculbeitrage von 47,25 ME. veranlagt. — Er hält bies 
nit für gerechtfertigt, weil in N. Eonfeifionelle Sozietätöihulen 
beftehen und er nicht der evangeliihen Konfeifion angehört. Unter 
Berufung auf $. 30 Th. II. Zit. 12 4. & R. bat er bei dem 
Königlihen Amtsgerichte zu N. gegen die evangelifhe Schulgemeinde 
dajelbit auf Befreiung von dem ihm angejonnenen Edyulbeitrage, 
beziehbungsweiie auf Eritattung der etwa inzwiſchen eingezogenen 
47,25 ME geklagt. Nachdem er durch Urtheil vom 19. April d. 3. 
mit jeinem Antrage aud materiellen Gründen abgemiejen worden, bat 
dad Verfahren in der von ihm angerufenen zweiten Inftanz dadurd 
eine Unterbrechung erfahren, daß die Königliche Regierung zu N. 
mitteld Plenarbeſchluſſes vom 27. Mai d. 3. den Kompetenz Konflikt 
erhoben bat. Nach der beigegebenen Motivirung ift der Kläger im 
Jahre 1883 auf Grund des Gejehed vom 14. Mai 1873 aus der 
jüdiihen Religiondgemeinihaft audgetreten. Auf feinen Antrag, ihn 
als Diifidenten nicht ferner zu den Laften der jüdiihen Schuljozietät 
in N. heranzuziehen, bat ihn die Regierung durh Verfügung vom 
3. September 1883 aud der jüdiſchen Schuljozietät ausgeſchult und 
vom 1. Dftober 1883 ab in die evangeliihe Schuliozietät zu N. 
eingeihult. Diefe auf Grund des $. 18 littr. k. der Regierungs— 
Initruftion vom 23. Dftober 1817 getroffene Anordnung unterliege 
feiner Anfechtung im Rechtswege. Gegen die darauf geftüßten 
Steuerforderungen aber finde der Rechtsweg gemäß $. 15 des Geſetzes 
vom 24. Mai 1861 nur unter denielben Beichränfungen, wie hin» 
fihtlih der öffentlihen Abgaben ftatt. 

Die Parteien haben eine Erklärung über den Kompetenz Konflitt 
nicht abgegeben. Das Königlibe Amtögericht zu N. hält ihn für 
unbegründet, dad Königliche Dberlandeögeriht zu N. aber für be» 
gründet. In lepterem Sinne war zu enticheiden. 

Die Unterhaltung der Schulen ift nad $. 29 Th. II. Tit. 12 
A. ER. eine Laft, welche fämmtlihen Haudvätern ded Ortes ohne 
Unterſchied, ob fie Kinder haben oder nicht, und ohne Unterſchied des 
Glaubendbefenntniffes obliegt. Wenn der $. 30 1. c. vorſchreibt, 


393 





dab, wo für die Einwohner verſchiedenen Glaubenäbefenntnifjes an 
Einem Drte mehrere gemeine Schulen errichtet find, jeder Einwohner 
nur zur Unterhaltung des Schullehrers von jeiner Religiondpartei 
beizutragen verbunden fein fol, fo ift die Anwendung dieſer Bor: 
Ihrift vor Allem von der Vorausjegung abhängig, dad am Drte 
eine Schule für die Mitglieder derjenigen Neligionspartei beftebt, 
welche fi auf den $. 30 beruft. Der Kläger gehört aber überhaupt 
feiner Religiondpartei an. Im Uebrigen ift die Zuweiſung ber 
einzelnen Hausväter an beftimmte Schulen ein Beftandtbeil der den 
Regierungen durdy $. 18 littr. k. der Regierungd- Inftruftion vom 
23. Ditober 1817 beigelegten Befugnis zur Einrihtung und Ber: 
theilung der Sculfozietäten, und die demzufolge getroffenen An- 
ordnungen find nur im Wege der Beichwerde, nicht aber im Redhtö- 
wege anfechtbar. Die Zulätfigfeit des legteren in Beziehung auf die 
Schullaſten beitimmt fih aus $. 15 des Gefeped vom 24. Mai 
1861, deilen Borausjegungen in dem ſchwebenden Redtöftreite überall 
nicht vorliegen. 

Hiernady war der Kompetenz=Konflift für begründet zu erachten. 

Berlin, den 13. Dezember 1884. 


Königliher Gerihtöhof zur Entſcheidung der Kompetenz- Konflikte. 
(L. S.) gez. Homeyer. 


ad U. Ill. a. 10201. 


99) Unter „Baufoften“ im Sinne des $. 78 Nr. 2 des 
Zuftändigfeitögejeged vom 26. Juli 1876 und des $. 47 
des Zuftändigfeitögejeged vom 1. Auguft 1883 jind alle 
Koften zu verfteben, welche von den Pflihtigen in Er— 
füllung ihrer rechtlichen Bauverbindlidhfeit zu tragen 
find, mithin audb die Koften der miethöweijen Be— 
ihaffung der für die Schule nothmwendigen Räume 
bezw. die durdh die Anmiethung einer Lehrer-Dienſt— 
wohnung entftehbenden Koiten. 


Berlin, den 14. November 1884. 

Dem Kirdenvorftande erwidere ih auf die Borftellung vom 

10. Dftober d. 3., daß, wenn die katholiſche Kirchengemeinde in R. 
oder die zur fatholiihen Schule dafelbft gebörende Gemeinde R. 
lauben, daß der Fiskus ald Patron der Kirche zu NR. nad) öffent: 
ichem Rechte verpflichtet Sei, zu den Koften der während ded Umbaues 
ded dortigen Küfter- und Schulbaufes erforderlich geweſenen mieths— 
weiſen Beihaffung einer Wohnung für den Inhaber der vereinigten 
Küfter- und Schulftelle und eined Schulflafjenlofaled einen antheiligen 
Beitrag zu leiften, ich denfelben nur überlafjen kann, den deöfallfigen 


399 


Aniprud gemäß $. 47 Abjag 3 in Verbindung mit den $$. 49 und 
160 des Suftänbinfeitögefepeh vom 1. Auguft 1883 durch Klage im 
Bermaltungöftreitverfahren gegen den Fiskus geltend zu machen. 

Hierbei will ih nicht unterlaffen, den Kirchenvorſtand auf dad 
Erkenntnis des Königlichen Oberverwaltungägerichted vom 15. Sep: 
tember 1883 und die Erlafje vom 4. und 15. Juni d. 3. (Central⸗ 
blatt f. d. Unterr. Berw. 1884 ©. 485, 488 und 491), betreffend 
den Begriff von „Baukoften“ im Sinne ded $. 78 Nr. 2 ded Zus 
ftändigfeitögefeped vom 26. Juli 1876 und ded 8.47 des Zuftändig« 
feitögejeped vom 1. Auguft 1883 aufmerffam zu maden* 

Die Königlihe Regierung in N. dem Antrage bed Kirchenvor— 
ftanded entſprechend anzuweiſen oder zu ermädhtigen, die ftreitigen 
128,33 ME. aus dem Patronatöbaufondd zahlen zu laffen, muß ich 
im Hinblide auf dad Erkenntnis ded Reichsgerichtes vom 12. April 
1883 in der Prozeßſache ded Domänenfiskus wider die Kirchenge- 
meinde zu N. (Entſcheidungen des Reichsgerichtes in Civilſachen 
Band 9 Seite 259 ff.) Anftand nehmen. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
. von Goßler. 


An 
den fatholifhen Kirhenvorftand zu R. 
U. Illa. 19777. G. 1. I. u. II. 


100) $ür die Schulgemeindemitgliedidhaft ift aud in 
der Provinz Hannover die Zugebörigfeit zu einer und 
derjelben chriſtlichen Konfeſſion nicht erforderlid, 
vielmehr können einem Schulverbande auch Mitglieder 
verſchiedener Konfeſſionen zugewieſen werden. 


—1 


Berlin, den 15. November 1884. 
Auf den Bericht vom 5. Juli d. 3. erwidere ih dem König» 
lihen Konfiftorium, daß ich weder die rechtlichen, noch die jonitigen 
Bedenken, welche das Königliche Konfiftorium in dem gedachten Be— 
ridhte gegen den Anſchluß der evangelihen Einwohner der Stadt N., 
die nicht lutheriſchen Bekenntniſſes find, an den dortigen lutheriichen 
Schulverband nochmals erhoben hat, ald begründet anzuerfennen 
vermag. 
— die rechtliche Zuläſſigkeit dieſes von dem Magiſtrate 
in N. im Einvernehmen mit dem — 52 — des lutheriſchen 
Schulverbandes beantragten Anſchluſſes, beſteht Feine geſetzliche Vor— 


*) Zu vergl. auch die Miniſt. Erlafie vom 31. März 1858, Centralbl. pro 
1859 Seite 55, vom 13. Juli 1880, degl. pro 1880 Eeite 751. 


400 





ſchrift, nach weldyer in der Provinz Hannover für die Schulgemeinde- 
mitgliedichaft die Zugehörigkeit zu einer und derſelben chriftlichen 
Konfeifion erforderlid wäre, vielmehr darf nad Lage der Gejep- 
gebung aud in der Provinz Hannover ein Schulverband nicht notb» 
wendig blos Mitglieder einer und derſelben Konfeifion haben, jondern 
fann auch Mitglieder verjchiedener Konfeffionen in fich vereinigen. 
Ein begründetes rechtliches Bedenken ftebt daher der Genehmigung 
des von dem Magiftrate in N. im Einverftändniffe mit dem Schul- 
vorftande des lutheriihen Schulverbanded und auf deſſen Erſuchen 
unter dem 1. Juni 1883 erneuerten Antrages, die nicht lutberiichen 
evangeliihen Einwohner der Stadt dem beftebenden lutheriſchen 
Schulverbande zu inforporiren, nicht entgegen. 

Im Uebrigen aber ift ed unverfennbar ein anomaler, grundfäglid 
unzuläffiger Zuftand, daß in einer Gemeinde eine ganze Klaffe von 
Einwohnern überhaupt feinem Schulverbande angehört und in Kolge 
deſſen eine ungerechtfertigte und unbillige Befreiung von jeder Bei- 
tragöpfliht zur Unterhaltung der öffentlihen Volksſchulen genießt, 
mwelder alle übrigen Einwohner unterworfen find. 


Es würde deshalb der biöherige Zuftand, nach welchem die nicht 


lutheriſchen evangeliſchen Einwohner der Stadt N. überhaupt feinem 
Sculverbande angehören und eine Befreiung von Schulverbandd- 
laften genießen, ferner nur unter gewichtigen beionderen Umftänden 
ausnahmsweiſe geduldet werden fünnen. 

Derartige bejondere Umstände aber liegen nicht vor. Unerheb— 
lich ift ed, daß von den 34 jelbftändigen evangeliichen nicht lutheriſchen 
Einwohnern 23 zur Zeit feine ichulpflichtigen Kinder haben, 4 ihre 
Kinder in höhere Kehranitalten ſchicken, 3, welche katholiſche Frauen 
haben und denen vom katholiſchen Schulvorftande, wie der Magiftrat 
bemerft, dem Vernehmen nah Freiheit vom Sculgelde bewilligt 
ift, die Kinder die katholiſche Volksſchule beſuchen lafjen, dergeftalt, 
dab zur Zeit nur 4 ihre Kinder in die evangeliſche Bürgerſchule 
ſchicken, da gleiche oder ähnliche Umſtände auch bei den dem lutheriſchen 
Sculverbande angebörenden Einwohnern der Stadt obwalten werden. 

Ebenſowenig ift darauf Gewicht zu legen, daß von den 34 ſelb— 
ftändigen evangelifchen nicht Iutberiichen Einwohnern, melde durch 
dad Cirkular vom 2. Mai d. 3. aufgefordert worden waren, etwaige 
Einwendungen gegen den Anſchluß an den lutberiihen Schulverband 
anzubringen, 8 diefem Anichluffe wideriproden haben. Denn 2 von 
diejen haben dem Anſchluſſe unter Berufung auf vermeintlihe Rectö- 
gründe widerſprochen, melde ald ftichhaltig nicht anzuerfennen find, 
die übrigen 6 aber, welche ſämmtlich, wie auch die vorbezeichneten 2, 
zur Zeit feine ichulpflichtigen Kinder haben, lediglich aud dem Grunde, 
weil fie für fi fein Interefje an dem Anichluffe haben, beziehungd- 
weile feinen Vortheil von demjelben erwarten und die Heronziehung 
zur Schulſteuer zu vermeiden wünſchen. 


401 


Bon den übrigen 26 jelbftändigen nicht lutheriſchen Einwohnern 
haben 4 dem Anſchluſſe an den lutheriſchen Schulverband ausdrüd: 
lid zugeftimmt, 22 Einwendungen dagegen nicht angebracht, ſich zur 
Sade überhaupt nicht geäußert. 

Demnach beauftrage ih dad Königliche Konfiftorium hiermit, 
unter Genehmigung ded Antraged des Magiftrated bezw. des Schul- 
vorftandes ded lutheriſchen Schulverbanded nunmehr dahin Anordnung 
zu treffen, daß vom 1. April 1885 ab die evangeliihen Einwohner 
der Stadt N., weldye nicht lutberiihen Bekenntniſſes find, dem be— 
ftehenden dortigen lutheriſchen Schulverbande ald Mitglieder ange: 
ſchloſſen und zugewiejen werden. 

Selbftverftändlich ift ed, daß diejenigen Reformirten, weldhe Be— 
denken tragen, ihre die Iutberiihe Schule befudyenden Kinder an dem 
Iutberiihen Religionsunterrichte theilnehmen zu laffen, bierzu nicht 
angehalten werden dürfen ıc. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
das Königl. Konfiftorium zu N. (in der 
Provinz Hannover). 


U. III. a. 16731 G. 1. 


2. 

Nordhorn, den 2. Mai 1884. 
Nachdem zufolge der Reikripte des Herrn Dber-Präfidenten der 
Provinz Hannover vom 4. und 24. v. M. der Herr Minifter der 
eiftlihen,, Unterrichtd- und Medizinals Angelegenbeiten unter dem 
8. März d. 3. verfügt bat, daß Timmtlide fatholiihe Einwohner 
zu. in den Schulverband der reformirten Schulgemeinde zu. aufzu- 
nehmen jeien und diejelben demzufolge auch an ſämmtlichen Rechten 

und Pflichten dieſes Schulverbandes Theil zu nehmen baben, 
und wir fodann — unter dem Hervorheben, daß nach dieſer 
Entſcheidung ded Herrn Minifters die Berüdfihtigung der von dem 
Sculverbande zu N. in der Verbandlung vom 12. Dezember v. 3. 
ausgeſprochenen Bepormortung, dab derfelbe mit einer Aufnahme 
der jept in N. mohnenden Katholifen in den Scuiverband der 
dortigen reformirten Schulgemeinde unter der Bedingung einver- 
ftanden jei, daß diefelben weder aktiv noch paſſiv mwahlberedhtigt fein 
follen, ausgeſchloſſen ſei — angemiefen find, in Gemäßheit dieler 
Entiheidung, das weitere zu verfügen: jo ordnen wir, unter ſo— 
weitiger Zurüdnahme unjerer Verfügung vom 15. Dezember 1883 
bierdurh an, dab vom 1. Sanuar 1884 ab ſämmiliche katholiſche 
Einwohner ge N. in den Schulverband der reformirten Schulge- 
meinde zu N. aufzunehmen find und diefelben demzufolge aud an 


402 





fämmtlihen Rechten und Pflichten dieſes Schulverbandes Theil zu 
nehmen haben. 

Bon dem Inhalte diefer Anordnung bat der Schulvorftand den 
genannten katholiſchen Einwohnern Kenntnis zu geben. 


Königliher Ober: Kirchenrath. 


n 
den Schulvorftand der reformirten Schulgemeinde zu N. 
U. III. a. 19709. 


101) Ausjhluß der Grund» und Gebäudefteuer von dem 
außerhalb des Schulbezirkes belegenen Grundbejipe 
ber Schulgemeindemitglieder bei Bertheilung ber 
Schullaſten in der Provinz Hannover. 

Nihtverpflidtung der Mitglieder einer Schul— 
gemeindezur Aufbringungder Kofiten der linterhaltung 
une über der Stufe ber Bolföicule ftebenden Schul: 
anjtalt. 

Uebernahbme der Schulgemeindelaften ald Kom— 
munallaften und der Schulen ald Gemeindeanftalten 

von Seiten der bürgerlihen Gemeinden. 


(Eentralbl. pro 1883 Seite 462, 673 und 668; pro 1884 Geite 333.) 


Berlin, den 14. Mär; 1885. 

Em. Ercellenz ermwidere ih auf den gefälligen Beriht vom 
9, Dezember v. 3., betreffend die Vorftellung ded Schulvorftanded 
der Altftädter Schulgemeinde in N. wegen der Erhebung der Schul- 
fteuer, indbejondere der Heranziehung ded auswärtigen Grundbefiped 
bei deren Beranlagung ganz ergebenft das Folgende: 

Es kann nicht genehmigt werden, dab bei Bertheilung der 
Schulverbanddlaften der Altftädbter Schulgemeinde in N., inſoweit 
dieje Laften nah dem Berhältnifje ded Grundbefiped bezw. nad) 
dem BVerbältniffe der Grund» und Gebäubdefteuer veranlagt werden, 
bis auf Weitered auch der außerhalb des Schulbezirkes der Altftädter 
Scäulgemeinde belegene Grundbefiß mit zur Berechnung gezogen, 
oder die Grund» und Gebäudefteuer auch von dem außerhalb des 
gedachten Schulbezirfed belegenen Grundbefige der Berehnung mit 
zum Grunde gelegt werde, gleichviel, ob im Uebrigen der außerhalb 
des gedachten Schulbezirked belegene Grundbefi innerhalb oder außer- 
halb des ftädtiichen Gemeindebezirked von N. liegt. 

Es muß daber bei der bezüglich dieſes Beichwerdepunftes von 
dem Königlihen Konfiftorium zu N. getroffenen, meinem Erlafje 
vom 30. Poveniber 1883 (Gentralbl. 1883 ©. 673) entipredhenden 
Entſcheidung vom 28. Auguft v. 3. lediglich fein Bewenden behalten. 

Die unverfennbaren großen Unzuträglichfeiten und Mißſtände, 


* 


403 





weldye darin ihre Urſache haben, dab innerhalb des ftädtijchen Ge» 
meindebezirfed von N. noch immer fünf verjdiedene evangelijche 
Sculgemeinden oder Schulverbände beftehen, fünnen nur bejeitigt 
werden, wenn entweder diefe fünf beionderen Schulverbände mit eim- 
ander zu einem einzigen Schulverbande vereinigt werden — oder bie 
Stadtgemeinde N. das f. g. Schulfaffendeficit der gedachten fünf 
Stähulverbände, d. b. denjenigen Theil der Schulunterhaltungdtoften, 
mweldyer durch die eigenen Einnahmen der Schulen (Einkünfte ded 
vorhandenen Schulvermögend, Schulgeld ꝛc.) nicht gededt wird, 
mitteld Gemeindebeijdhluffed unter Genehmigung der Kommunalauf- 
fidgtäbehörde ald Gemeindelaften auf den Gemeindehaushaltsetat 
übernimmt — oder die gedadten fünf Scuiverbände felbft ihrer 
Aufhebung und der Uebereignung ihres Schulvermögend an die Stadt- 
gemeinde N. zuftimmen, die legtere aber mittelö Gemeindebeſchluſſeb 
unter Genehmigung der Kommunal» und der Schulauffihtöäbebhörde 
die Schullaften ald Gemeindelaften, die Schulen felbft ald &emeinde- 
anftalten übernimmt. 

Am Erwünſchteſten 'würde bie —— Eventualität ſein, 
weil damit zugleich die Frage nach der Verpflichtung zur ferneren 
Unterhaltung der ſ. g. Abtheilung I. der Bürgerſchule der altſtäd⸗ 
tiſchen Schulgemeinde auf die einfachſte und zweckentſprechendſte 
Weiſe ihre as Löſung finden würde. 

Da alle feit zehn Fahren zur Bejeitigung der Mißſtände, welche 
dus Befteben von —* beſonderen Schulverbänden zur unvermeidlichen 
Folge hat, angewendeten Bemühungen erfolglos geweſen find, ſo 
empfieblt ſich der Weg perſönlicher BVerhandlungen mit den Schul⸗ 
vorſtänden der vorhandenen fünf Schulverbände und mit den ſtäd— 
tiſchen Behörden in N. durch einen Kommiſſarius des Königlichen 
Konſiſtoriums zu N. als dasjenige Mittel, welches am meiſten geeignet 
iſt, endlich zum Ziele zu führen. ER 

Was die j. g. Abtbeilung T. der altſtädtiſchen Burgerſchule in N. 
betrifft, jo kann die unter diejer Bezeichttittig beſtehende Schulauſtalt, 
indem fie, obihon nicht zu den eigentlichen höheren oder Gelehrten— 
ihulen (Gymnafien ıc.) gebörend, doch ihrem ganzen Endzwede nad) 
die Beftimmung bat, ihren Schülern eine 'höhere Bildung zu geben, 
als Died in der Volksſchule geſchieht, jomit «über der Stufe ‚der 
obligatoriichen allgemeinen Volksſchule ſteht, zu den Volksſchulen im 
Sinne des Bolköihulgejeped vom 26. Mai 1845 nicht gerechnet 
werden. 

Es kann deshalb der dermalige Zuftand, daß die Schulfteuer 
der Altftädter Schulgemeinde in R. aud zur Unterhaltung der Ab- 
tbeilung I. der Altftädter Bürgerjchule verwendet wird, fernerhin 
nit aufrecht 'erhalten werden; ed muß vielmehr Diefem Berhältniffe 
ipäteftens bid zum 31. Mär; 1886 “ein Ende gemacht werben 'ber- 
geftält, daß vom 1. April 1886 fein Theil der Schulfteuer der alt» 


1885. 27 


404 


ſtädtiſchen Schulgemeinde mehr zur Beftreitung der Koften der Ab- 
theilung I. der altftädtiihen Bürgerjchule verwendet werden darf. 

Ich glaube erwarten zu dürfen, daß die Stadtgemeinde N. in 
richtiger Würdigung der allen Einwohnern der Stadt u Gute 
fommenden Vortheile des Beftehend einer über der Stufe der obli« 

atoriihen Volksſchule ftehenden, die Bedürfniffe des gewerblichen 
ebens und des |. g. Mittelftanded in größerem Umfange berüd: 
fihtigenden Unterrichtsanſtalt bei den dieterbalb mit den Mäbtiicen 
Behörden zu führenden Verhandlungen bereit fein werde, die ſ. g. 
Abtheilung I. der altftädtijchen Bürgerihule ald Gemeindeanftalt und 
beren Unterhaltung ald Kommunallaft von dem bezeichneten Termine 
ab zu übernehmen. 

Daß in der Zwifchenzeit der altftädtiihen Schulgemeinde ge— 
ftattet werde, für diejenigen die Abtheilung I. der Bürgerſchule be= 
ſuchenden Kinder, welche nicht innerhalb des Bezirked der Altftädter 
Sculgemeinde ihren Wohnfig oder ihren regelmäßigen Aufenthalt 
haben, ein von dem Königlihen Konfiftorium zu. zu beftimmended 
erhöhtes Gaſt- oder Fremdenſchulgeld zu erheben, unterliegt feinem 
Bedenten. 

Em. Ercellenz erſuche ich ganz ergebenft, hiernach das König- 
liche Konfiftorium gefälligft zu beicheiden und mit entipredyender 
Weiſung zu verfeben, Ian auch Abichrift des Beicheided, welche 
ich mittels des heutigen Erlaſſes — U. III a. 17819 — dem 
Evangeliſchen Magiftrate zu N. N. auf deſſen Vorſtellung vom 
28. Dezember 1883 in der Angelegenheit, betreffend die Schulfteuer 
der evangeliihden Sculgemeinde zu N. N. ertheilt babe, zur 
Kenntnidnahme und entſprechenden Beachtung mitzutheilen. 

Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
den Königl. Oberpräfidenten Wirklihen Geheimen Rath 
Herrn von Leipziger Ercellenz in Hannover. 
U. III. a. 18544, 21668, 21669. 


102) Berfahren bei Abweihungen von dem urſprüng— 
lihen Bauprojekte bei Ausführung von Schulbauten, 
zu denen Allerbödfte Gnadengeihente oder Staatsbei— 
bilfen gewährt find. 

Berlin, den 5. Ianuar 1885. 

Bei Gelegenheit eined Specialfalles babe ih mid mit dem 
Herrn Finanz-Minifter darüber verftändigt, daß in Fällen, wo bei 
Ausführung von Schulbauten, zu welden Allerhöchſte Gnadenge— 
ſchenke oder Staatöbeihilfen gewährt find, unweſentliche Abweichungen 
von dem urjprünglichen Bauprojekte ſich ald nothwendig heraußftellen, 


405 





ſich nichtö dagegen zu erinnern findet, daß die Königliche Regierung ıc. 
diefe Fleineren Abweichungen obne vorherige Berichterftattung an» 
ordnet, wenn dadurch Mebrkoften gegenüber der für die betreffende 
Anlage audgeworfenen Koltenpofition nicht entitehen. Andernfalls, 
jowie überhaupt bei irgend erheblichen, Aenderungen, ift nad wie 
vor unter eingehender Berichterftattung über die techniſchen Gründe, 
melde die Abmweihung nöthig maden, und unter Nachweis der 
Dedungdmittel für diefe Abmweihungen die höhere Genehmigung der 
legteren jtetö vorher zu beantragen. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
fämmtlihe Königl. Regierungen und Panddrofteien, fomie 
die König. Konfiftorien in der Provinz Hannover. 


U. Ill. a. 21539 G. Ill. 


103) Merztlihes Gutachten über das Elementarjhulmwejen 
Elſaß-Lothringens. 


Berlin, den 27. Januar 1885. 

Der Kaiſerliche Statthalter in Elſaß-Lothringen, General- 
Feldmarfhall von Manteuffel bat ein "Kerztlichet Gutachten 
über dad Elementarſchulweſen Elſaß-Lothringens“ von einer medizi— 
niſchen Sadverftändigen » Kommijfion eingeholt und dadjelbe ver- 
Öffentlichen laffen. 

Die Königlihe Regierung u. ſ. w. made id auf dieſe im 
Berlage von R. Schulg und Komp. zu Straßburg i./E. erſchienene 
Drudichrift hiermit aufmerfjam. ' 

Un 
fänmtlihe Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien in i 


der Provinz Hannover, den Königl. Ober-Kirhenrath zu 
Nordhorn und das Königl. Provinzial-Schultollegium bier. 





Abſchrift erhält das Königliche Provinzial-Schulfollegium zur 
Kenntnidnahme und mit der Veranlafjung, die Seminar-Direftoren 
auf die Schrift aufmerkjam zu machen. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
fämmtlihe Königl. Brovinzial-Schulfollegien. 
U. III. a. 22224 M. 9657. 


27° 


406 





Nicht amtlider Cheil. 





1) Das Hodpiz des Klofterd Loccum auf der oftfriefis 
ihen Inſel Langeoog. 


Bor der oftfriefiihen und oldenburgiichen Küfte liegen, meift 
wenig gefannt und beadtet, als die Vorkämpfer deutichen Landes 
gegen die gewaltigen Anftürme des Nordmeered die oftfriefiihen 
Dünen-Snieln und beftehen Jahr aus Jahr ein den Kampf mit den 
unabläjfig neu hberanrollenden Schaaren ded Meergemaltigen feit, 
treu und ftandhaft, wenn aud oft mit fchweren, zum Theil unbeil- 
baren Wunden. Nicht diejem ruhmloſen Auöharren in treuer Pflicht» 
erfüllung, jondern dem eine furze Zeit des Jahres auffladernden 
und dann fpurlod verjhmwindenden Badeleben verdanken die Inſeln 
Norderney und Wangeroog, daß fie jhon vor Zabrzebnten in weis 
teren Kreilen ded Vaterlandes bekannt und geſchätzt wurden, jene 
ald Sommeraufenthalt des früheren Hofes und der eleganten Welt 
Hannover’s, dieſe ald Seebad namentlih der Bremer und Olden— 
burgiichen Geſellſchaftskreiſe. Im Folge der ſchweren Wunden, melde 
MWangeroog dur die Sturmfluthen ded Winterd 1854/55 erlitten, 
trat es von Jahr zu Jahr mehr in den Hintergrund, während Nor⸗ 
derney weiter kräftig ald Seebadeort aufblühte und, feitdem es ſich 
in Folge der Eröffnung der Hannover'ihen Weftbahn aud weiteren 
Kreifen eröffnete, fih den Namen und Charakter als Welt- und 
Modebad erfämpft hat. Neben Norderney trat vor 25 Jahren 
Borkum, züerft namentlih von Emden und Umgegend her beſucht, 
in die Reihe der allgemeiner bekannten Seebadeorte und hat in 
diefer Eigenſchaft ein fröhliche® Gedeiben gezeigt, wie feine Be— 
ſucherzahl von über 4000 im Testen Sabre bemeift. Die übrigen 
Inſeln Zuift, Baltrüm, Langeoog, Spiekeroog und mit ihnen der 
Zorfo von Wangeroog boten, da fie vom Hinterlande ſchwerer zu 
erreichen waren, meift nur den Bewohnern der nächftgelegenen Küften- 
genenden und einzelnen Perſonen, weldye in dem ungeltörteren und 

illigeren Anfenthalte Genüge und Befriedigung fanden, Gelegenheit 

zur Erholung an der See und in primitiverer Weile auch zum 
Baden; die Zahl der eigentlihen Badegäſte bewegte ſich daher nur 
in bejcheidenen, aber ebenfalls ftetig wadienden Ziffern. 

Daß das Emporblühen der Seebadeanftalten auf den Inſeln 
Borkum und Norderney und ebenjo auf Sylt und Föbr an der Weit: 
küſte Schleöwig’s den durch Vermehrung und Verbefferung der Ver- 
febröanftalten gegebenen günftigen Vorbedingungen in fteigendem 
Verhältniſſe folgte, liefert den WYeweis, dab das Bedürfnis zu einem 
Sommeraufentbalte an der See, namentlich aud an der Nordiee 


407 





mit ihren eigenartigen VBorzügen, in hohem Maße im ganzen Lande 
vorbanden ir und daß es nur der Erſchließung neuer Kerkindun en 
bedurft bat, um eine allgemeine Steigerung ded Fremdenzuflufies 
in. die Nordjeebäder herbeizuführen. Bon beionderer Wichtigkeit ift 
für die Entwidelung der Seebäder die Eröffnung der oitfriefiichen 
Küftenbahn im Jahre 1884 geweien, melde, in eimer Entfernung 
von wenigen Kilometern von der Feftlandöfüfte, mit einem Schlage 
die bequeme Grreihung aller Küftenpunfte, von melden der Berfebr 
nad) den Injeln ftattfindet, ermöglichte. Norderney mit feinen für 
die Ausnupung der Verkehrsmittel jchon gegebenen Einrichtungen 
303 durch die Eifenbahnftrede Emden-Norden, von weldyem lepteren 
die Küſte bei Norddeich in etwa einer Stunde, in einer ferneren 
Stunde Norderney per Dampfſchiff zu erreichen ift, den erften Vor— 
theil und bat denfelben in auögiebigiter Weije zu verwerthen gemußt. 
Doch aud die übrigen Inſeln — Borkum ausgenommen — übten 
bei der nunmehr gebotenen Gelegenheit, fie kennen und jede in ihrer 
Eigenthümlichkeit jhäßen zu lernen, mehr und mehr erhöhte An- 
ziebungöfraft aus, und fo zeigte ſich auf allen Inſeln ſchon in dem 
vergangenen Sommer eine Ihe bemerkbare Zunahme in dem Fremden- 
und Babdeverfebre. 

Die Beobachtung, wie jehr dad Bedürfnis eined zeitweiligen 
Aufenthalted an der See, jei es mit, ſei ed ohne Bäder, im Allge- 
meinen im Steigen begriffen ift, und wie ſehr gerade alle in öffent: 
lien Aemtern der Kirche, der Schule und des Staates Stebenden 
ganz vorzugsweiſe ‚dort Gelegenheit finden zu der ihnen nothwendigen 
Kräftigung und Erfriſchung ded Nervenſyſtems und der Atbmungss 
organe, jowie die Hoffnung einem der: noch weniger entwidelten 
Seebäder ein gerade den Wünſchen diejer Kreiſe ——— Ge⸗ 
präge — Bebaglichkeit, Ruhe, ungezwungenen gemüthlichen Verkehr, 
Freiheit von Ceremoniell-, Toiletten- und Etikettenzwang — geben 
und dauernd erhalten zu können, bat dem Kloſter Loccum die An— 
regung gegeben, auf der Injel Langeoog ein Hodpiz zu gründen, in 
weldem gegen Gritattung der Seibfttoften Badegäſte aud gebildeten 
Kreiien, im erfter Linie Geiftlihe, Lehrer und —— Aufnahme 
während der. Badezeit finden und Wohnung mit voller Beköftigung 
erhalten jollen. 

Ueber die Entitebung und Entwidelung ded Klofterd Loccum, 
it in dem Hefte 1 J. IX. der Zeitichrift „Monatsichrift für deutiche 
Beamte” (Januar 1885) eine nähere Mittbeitung enthalten. Hier 
möge über die Berhältnifje dedielben folgendes furz erwähnt werden. 

Dad Klofter Loccum, in der Provinz Hannover etwa in der 
Mitte zwiihen Minden und Nienburg a. W. gelegen, ein ehemaliges 
früher reihdunmittelbares Ciſterzienſer⸗Kloſter, entging durch beſon⸗ 
dere Kaiſerliche Fürſorge der Säfularifirung, trat Ipäter zur luthes 
riihen Konfeifion über und ift wohl das einzige kirchliche Inſtitut 


408 





diefer Art, welches in proteftantiihen Landen, trop ded Wechſels in 
der Landeshoheit ſich Selbftändigkeit und einen freilidy erheblich ges 
minderten Theil feiner früber bedeutenden Einfünfte gewahrt bat. 
Die lepteren werden ftatutariich zur Körderung kirchlicher, unterricht 
liher und fjonftiger gemeinnügiger Zwede verwendet. Das in den 
Räumen ded Klofterd Loccum jelbft eingerichtete Prediger-Seminar, 
das tbeologiihe Stift an der Univerfität Göttingen, jowie das 
namentlid für Söhne von Predigern beftimmte Alumnat in Hameln 
werden aud den Mitteln der Stiftung erhalten und von dem Kon⸗ 
vent des Klofterd verwaltet. In dem Hospiz auf angeoog will dad 
Klofter eine neue Anftalt ſchaffen, durch melde es den Intereſſen 
der Kirche, der Schule, ded Staates zu dienen beabfidtigt. Das 
Babdeleben in den größeren Bädern mit feinem aus allen Weltge- 
genden zuftrömenden Fremdenverfehre, den durch denjelben und für 
denfjelben gebotenen VBergnügungen und ftet3 neu zu ſchaffenden Zer- 
ftreuungen, weldye unvermeidlih ihre Nachwirkungen aud auf das 
urüdgezogenite Einzelleben ausüben, der Aufentbalt oder doch der 
ertebr in den mit immer verfeinerteren und raffinirteren Beköſti— 
gungd» und Geldabnahme » Bedingungen auögeftatteten Hoteld und 
Penfionen, — dieied Badeleben fann für die oben genannten Kreije 
die zur Beruhigung des überreizten Nervenlebend nothwendigen Be- 
dingungen nicht bieten. Die von dem Klofter beabfichtigten Anlagen 
jollen gerade denen ein Bade-Aiyl ſchaffen, welche aus einem arbeit- 
reihen, ermübdenden Leben heraus vor Allem ein wirkliches Ausruben, 
ein vollkommenes Sichgehenlaffen im Kreile gleichgefinnter, gleich⸗ 
artigen Lebens- und Wirkungskreiſen angehörender Männer und 
Familien ſuchen. Die günftige Aufnahme, welde die in Hagenthal 
im Harz und in Heinrihdbad in der Schweiz eröffneten 833 
erfahren haben, wies darauf hin, die dortigen Einrichtungen auf den 
Aufenthalt in einem Seebade zu übertragen, und ſo neben dem 
dolce far niente Gelegenheit zu einer Kräftigung und Stählung 
des Körperd, namentlidy des Nervenipftemd und der Atbmungdorgane 
u bieten, wie ed allein der Aufenthalt an der Nordfee — in inten- 
Fioftem Make im Spätiommer — bemirft. Das Klofter richtete da— 
ber feine Blide auf eine der Nordſee-Inſeln. Da Borkum und 
namentlih Norderney ihon den Charakter moderner Luxusbäder 
tragen oder denfelben zu erreichen mehr und mehr bemüht find, jo 
mußte von bdiefen Inſeln von vornherein abgejeben werden und 
fonnte nur eine der übrigen in Frage fommen. Die Wabl fiel auf 
Langeoog und darf nad dem Urtbeile aller betbeiligten Kreiſe und 
Periönlichkeiten ald eine bejonderd glüdliche bezeichnet werden. 
Mährend die übrigen Inſeln — außer Langeoog und ihrer 
fleinen weltlihen Nachbarin Baltrum — jämmtlih durd den An— 
prall der Wellen von Nordweſten ber mehr oder weniger Terrain 
verlieren, fo daß die Regierung Borkum, Norderney, Spieferoog 


409 





dur die Foftipieligften Schugbaumerfe in ihrem für die Feftlands- 
füfte jo dringend nothwendigen Beftande zu erhalten ſich genöthigt 
gejehen bat, auf Zuift und Wangeroog an den Weſtſpitzen Sabr 
um Jahr Fleinere oder größere Streden preiögegeben werden müffen, 
eigt Langeoog ein langiames, aber ſtetiges Anwachſen ſowohl an 
— Welt: wie an der Nordweſtküſte und bietet daher auf dieſem 
für die Anlage ded Seebaded geeignetiten Theile der Inſel einen io 
fiheren, ſchönen und feften Strand, wie er günftiger nicht gedacht 
werden fann. Auf den übrigen, mit Schutzwerken verjehenen Snfeln 
durdichneiden den Weſt- und Nordweititrand die Buhnenwurzeln 
in Abftänden von 2— 300 m und müfjen auf den feuchten und 
glatten Duadern oder Steinblöden überjchritten werden. In den 
Fugen und dem Holzwerfe der Buhnen jeßen die bei der Ebbe zu— 
rüdbleibenden — und vegetabiliſchen Seeauswürfe jeder 
Art fi feſt und verbreiten, namentlich während der heißen Zeit, 
jenen eigentbümlich penetranten Fäulnisgeruch, mwelder häufig für 
ie Badegäfte zur großen Plage wird. Der Strand von Langeoog 
bietet durchweg eine fo volftändig ebene und feite Fläche, wie fie 
die funftvollfte Anlage von Promenadenwegen nicht zu ſchaffen ver- 
mag, und zu jeder Zeit eine von jenem Geruche vollftändig freie, 
würzige Seeluft. Auf feiner Inſel empfindet man jo ſehr dad Un- 
ebundenjein im Raume und dad Gefühl des Losgelöftjeind von 
Allem, was unjere irdiiche Umgebung und an Drüdendem fo leicht 
auf die Seele legt. Schönere, Herz und Gemüth erleidhterndere 
Abende, ald wir fie in den legten Tagen des September bei ſchwachem 
Seeleuchten unter dem funfelnden Sternenbeere in ungeltörtem Wan- 
dein auf dem Parket ded Kangeooger Stranded genofjen, von den 
ewigen Tönen bed Meerchors umrauicht, vermag wohl ſchwerlich ein 
anderer Badeort zu bieten. Durch die langgeftredte Geftalt, melde 
der Inſel ihren Namen gegeben bat, befipt der Strand dabei eine 
folde Ausdehnung, dab ſelbſt bei dem größeſten Anwachſen der 
Bade-Geſellſchaft ein Alleinfein am Strande ſtets möglidy ift.*) 


*) Die Infel Langeoog hat, wie hier erwähnt fein mag, eine Längenaus- 
dehnung von Weit nad Oft von c. 14 km, eine Breite von Nord nad üb 
an der breiteften Stelle von c. 2 km, an der jhmalften von 600 m. Während 
bie Inſel früher aus 3 Theilen beftand, melde zur Zeit der Fluth dur die 
von ihr überftrömten, den mittleren unbewohnten Theil „Melthörn” umfaffenden, 
fogenannten „Schloppe” getrennt wurden, bildet zur Zeit der regelmäßigen 
Tiden (Wechſel der Ebbe und * die Inſel in Folge natürlicher und künſtüch 

eförderter Verſandung der Schloppe ein Ganzes, vor welches ſich in den letzten 

ahren vor der Südweſtſpitze ein neuer zur Ebbezeit zu Fuß erreichbarer Inſel⸗ 
theil „Flinthörn“ vorgelagert hat. Auf dem Weftende der Inſel liegt das Dorf 
Langeoog, während auf dem Dftende nur ein einzelnes Domanial-Gut, mit Gaft- 
wirthſchaft verbunden, fich befindet. Das Dorf hat eine Kirche, eine Schule, 
42 Girundftüde und 170 Bewohner, melde fih außer von der Schifffahrt un) 
dem freilich gegenwärtig nur wenig ergiebigen Filhfange, von der Viehzucht auf 
dem c. 311 Morgen umfafjenden prädtigen „Grün“, ſWieſen)⸗Lande ernähren. 


410 


Wenn troß der eben beichriebenen Vorzüge ded Strandes und 
feiner beionderen Geeignetheit zur Anlage eined Seebades Langeoog 
bisher nicht die gebührende Beachtung gefunden, fo lag dieſes ledig. 
lid in der Schwierigkeit die Infel zu erreihen. Die Bewohner der 
nächſten Umgegend haben jene Vorzüge wohl erkannt und zu ſchäten 
— Durch die Eröffnung der Küſtenbahn und die Anlage eines 

ahnhofes bei Eſens iſt Langeoog nunmehr in den Bereich des 
Eiſenbahnnetzes getreten, jo dab die Küfte bei Benſerſiel auf einer 
der jchönen oftfriefiihen Klinferhauffeen, im legten Jahre neu er» 
baut, in bequemen Wagen vom Eiſenbahnwaggon aus in c. 25 Mi« 
nuten zu erreichen ift. Zwei Fährihiffe, von denen das größere mit 
einer 35 Perjonen Unterkunft gewährenden Kajüte namentlid für 
die Perionenbeförderung neu gebaut und eingerichtet ift, führen die 
Reifendenden über das zwiſchen der Küfte und der Inſel liegende 
„Watt“, bei günftigem Winde in c. 1 Stunde auf die „Rhede“ 
von Langeoog. Hier findet ein Heberfteigen auf bereit ftehende zwei— 
jpännige, zum Theil bededte Wagen ftatt, und nad) einer durch ihre 
Eigenartigfeit dem Binnenländer interefjanten Fahrt zunächſt durch 
dad mit der Ebbe abfließende Waſſer dann über den feiten, mit 
einer leihten Schlickſchicht bededten Strand und durd das ſich an- 
ſchließende Grünland wird das Dorf in etwa '/, Stunde erreicht, 
jo dag bei günftigem Zujammentreffen aller Berhältniffe der an- 
fommende Badegaft ſchon 2 Stunden nady dem Berlafjen des Coupé's 
in jeine Badewohnung eintreten fann. Dadurd aber, daß die 
Abfahrt des Fäbrichiffed von Benjerfiel und dementiprehend die 
Abfahrt der Wagen vom Bahnhofe Eſens durdy dad Eintreten der 
Waſſerzeiten bedingt ift, kann fi der Aufenthalt in Eſens bezw. in 
Benierhiel auf fürzere oder längere Zeit ausdehnen; ebenjo wollen 
Mind und Wetter für die Zeit der Ueberfahrt ald Faktoren in Rüd- 
fidyt gezogen werden. Es läßt fi ſomit die bis zur Grreihung 
der Inſel erforderliche Zeit nicht genau bemefjen, jedenfalls ift die: 
jelbe aber unter fonft aleihen Verhältniſſen, eine jo geringe wie auf 
irgend einer der oftfriefiichen, jedenfalls erbeblich kürzer ald auf den 
Schleswig'ſchen Infeln. Ein weiterer äußerer Borzug der Sniel 
liegt darin, dat dad Dorf nur durd die bier 500 m breite Dünen- 
fette von dem Babdeltrande getrennt mwird und fo die Badeftellen 
auf den durch die Dünen führenden, mit Klinkern belegten, bequemen 
Pfaden von den den Dünen zunädjit gelegenen Häujern — und jo 
auch von dem fpäter zu ermäbnenden Hodpize — in 5 — 10 Mi: 
nuten zu erreidhen find. Endlich it durch den Biebreihtbum auf 
den — nah Borkum ausgedehnteften — Grünlanden des Weft- 
und Ditendes eine reichliche DVerjorgung der Badegäfte mit der 
ſchönſten Milch und friiher Butter geboten, während in der Bade- 
zeit durd die täglich mindeſtens einmal ftattfindende Verbindung 
mit dem Feftlande aud dad Beziehen aller anderen nothwendigen 
Lebendbedürfnifje und einfacher Annehmlichkeiten gefichert ift. 


41] 





Neben diejen äußeren, die Entwidelung eined Badeorted in be- 
fonderer Weiſe begünftigenden Berhältniffen wurden aber die Bor: 
züge Langeoog's namentlih darin erfannt, daß ein eigentlidhes, den 
modernen Begriffen entjpredyendes Badeleben auf der Injel nod 
gar nicht beftand, und von denjenigen Kreijen, melde ſich bis dahin 
auf der Inſel bewegt hatten, nicht nur eine Störung der von dem 
Klofter Loccum beabjihtigten Zmede nicht zu befürchten, jondern eher 
eine Förderung zu erhoffen iſt. Die Badeverzeichniſſe weiſen als 
Hauptbeftandtheil der Badegefellihaft Prediger, Lehrer der verichie- 
denen Kategorien der Bildungsanftalten, Beamte, Dffiziere, Rentiers, 
Kaufleute u. |. w. auf, aljo vorzugsweiſe diejenigen Geſellſchafts— 
Haffen, für welche das Klofter in feinem Hospiz Aufnahme zu be- 
reiten gemillt ift. Diele Badegejellichaft bewegte fi in den weiten 
räumlichen Umgebungen ohne zwingende Feſſeln nebeneinander und 
bat die Vorzüge der einfachen ftillen Verhältniſſe genofjen, melde 
von dem Klofter eritrebt werden. Es ift bier aljo nur nöthig, die 

egebenen Berbältniffe mit jchonender Hand zu nußen, dieſelben, 
oweit ed für die gedeihliche Wirfung des Bades wünſchenswerth ift, 
weiter zu entwideln und zu fördern und gegen dad Gindringen 
ftörender Elemente nah Möglichkeit zu ſichern. 

Das Klofter hat fidy daher bemüht, die gejammten vorhandenen 
Badeeinrihtungen und die Verwaltung ded Bades zu übernehmen, 
und ift ihm dies bei dem Entgegenfommen der Gemeinde Langeoog 

elungen, jo dab die Verwaltung des Hodpized, wie ded geſammten 
Bademeiend in eine Hand haben gelegt werden fünnen, welde mit 
der freundlichft zugejagten Unteritügung der Staatöbehörden und 
aller ſonſt beftimmenden Perjönlichkeiten. e8 ſich angelegen fein lafjen 
wird, die von dem Konvent des Klofter8 bei der Anlage des Hospizes 
beabfihtigten Tendenzen weiter zu verfolgen und den damit ver: 
folgten Grundgedanken zur Wirklichfeit werden zu lafjen. 

In einem ſchönen, weiten, nah Süden ſich öffnenden Dünen- 
thale, von Norden und Weften dur die mit feftem grünen Pflanzen« 
wuchſe bededten Dünen gegen den Nordmeit geihüpt, obne telel- 
artig umichloffen zu fein, liegt da8 Hospizgebäude etwa 450 m von 
dem Nordrande des eigentlicien Dorfes entfernt, mit einem weiten 
Blide über das mit prächtigen Viehheerden belebte Wiejenland fort 
auf dad Wattenmeer und die in weiter Ferne verihwimmende Feit« 
landsfüfte. Bon dem zweiftödigen, mit einem 90 cm vortretenden 
Mittelbau verjehenen, 44,20 m !angen 9,10 m breiten Hauptge— 
bäude ipringen nad Süden zwei 11,10 m lange, 10,70 m breite 
Flügel vor, jo daß neben den zur gemeinihaftlihen Benugung bes 
ſtimmter Speiſe-, Unterhaltungs: und Xejezimmern, einer großen 
bededten Beranda, zahlreihen fleinen Zelten vor dem Gebäude und 
den Wohnungen der Hoßpizbeamten, — 50 Xogirzimmer, theils für 
eine, theild für zwei oder drei Perjonen, zur Aufnahme von event. 


412 


indgejammt etma 80 Perſonen eingerichtet, vorhanden find. Bei der 
Audftattung der Zimmer, wie des gefammten Hodpized ift jeder Lurus 
vermieden, und dad Hauptaugenmerk nur darauf gerichtet gemejen, 
die grundſätzlich zu bewahrende Einfachheit mit der für einen gedeib- 
lihen Erfolg des Badeaufenthalted gebotenen Bequemlichkeit zu 
vereinigen. Es ift daher namentlich für das Vorhandenſein guter 
Betten und bequemer, zum Ruben am Tage beftimmter Chaifelongues 
geforgt, im Uebrigen darauf gerechnet, daß der Aufenthalt der Bade- 

äfte für den Haupttbeil ded Tages am Strande ftattfinden fol, 

aneben wird auf eine dem Appetit an der See entipredyende 
kräftige, ſchmackhaft bereitete, reichliche Beköſtigung Bedadt genommen 
werden, für welche Die in der Provinz Hannover übliche Zubereitung» 
weiſe der Speilen zu Grunde gelegt wird. 

Zur Bedienung werden, außer einem Haudmeifter und einem 
Laufburſchen, ſowohl für die Zimmer, ald auch bei Tiſche faubere, 
ehrbare Mädchen verwendet werden. 

Die Penfiondverbältnifje find derartig geordnet, dah Wohnung, 
Bedienung und volle Beköſtigung (ausichlieglid Bier, Wein und ähn— 
licher Getränfe) alfo Frühſtück, Mittageffen, Kaffee nad) demjelben und 
Abendefjen gegen einen feften Penſionspreis gewährt werden, welcher 
dad Hospiz ig den Stand jept, obne Zuihüffe ſeitens der Klofter- 
fafje zu befteben, aber Ueberſchüſſe nicht abwerfen jol. Die Penfions- 
fäge find nur nad der Größe und Lage der Zimmer (vier Klafjen) 
und nad der Zahl der in einem Zimmer 2ogirenden verſchieden, 
während Bedienung und Beköftigung für alle Gäfte gleihmäßig 
berechnet wird. Dad Zahlen von Trinfgeldern ſoll vollftändig aus» 
peihlofjen fein. Auch im Uebrigen fol das Geld, um Alles an das 
Hotelleben Erinnernde nad Möglichkeit fern zu halten, im Hospiz 
während des eigentlihen Aufenthaltes der Gäfte nicht erfcheinen, 
fondern die Getränfe und alle neben der regelmäßigen Beföftigung 
gewünjchten Lebens- oder fonftigen Bedürfniffe nur gegen Bons 
verabfolgt werden, welche leptere die Beläge der hiernach aufzu= 
ftellenden Rechnungen bilden. on zuverläffigen Firmen bezogener 
uter reiner Wein (Rothwein, Rheinwein, Mojelmein in je 2 Sorten) 
Bier und fonftige Getränfe werden zu mäßigen, die Selbſtkoſten 
deckenden Preiſen geliefert werden. 

Die Verwaltung der äußeren Verhältniſſe des Hospizes wie 
die Bade-Verwaltung und der geichäftliche Verkehr mit den Hodpiz- 
und Badegäften ift einem von dem Klofter Loccum angeftellten 
Dirigenten übertragen, während die innere Verwaltung des Hospizes 
und die fvecielle Fürſorge für die Unterkunft, Bedienung und Bes 
föftigung der Hospizgäfte einer bewährten Hauddame obliegen wird. 

Die für das Hodpiz geltende Hausordnung foll jedem Beſucher 
die mit geordneter ZTagedeintheilung verträglihe volle Freibeit in 
der Bewegung und den Lebendgewohnbeiten gewähren. Dabei joll 


413 





die Pflege familienartiger Zujammengebörigfeit, wie fie ſchon bei 
den gemeinschaftlich eingenommenen Hauptmabhlzeiten zu Mittag und 
zu Abend in die Erſcheinung tritt, auf jede möglihe Weile geweckt 
und gefördert werden, jo daß dem Snftitute der Charakter eines 
geordneten ſoliden chriftlihen Hausweſens aufgeprägt wird. 

Denjenigen Badegäften, weldye in dem Hospiz nicht mehr Auf 
nabme finden fönnen oder eine folde nicht wünſchen, bietet ſich 
preiswerthe Wobngelegenbeit in den Häufern der Dorfbewohner, 
dem im leßten Sommer eröffneten mit voller Behaglichkeit ausge» 
ftatteten Hotel Ahrenholtz und den beiden älteren, ebenfalld ein 
wohnliches Unterfommen gewäbrenden Gafthöfen. Zu den im vorigen 
Sommer vorhandenen ca. 120 zur Aufnahme von Babdegäften be» 
ftimmten Räumen mit ca. 140 Betten wird bei der bereitö zum 
Ausdrude gelangten Neigung zum Bauen für die nächſte Saiſon 
auf eine merfbare Vermehrung zu rechnen jein. Nach dem auf An« 
laß einer Verfügung der Königlihen Landdroftei zu Aurich in der 
Bearbeitung befindlihen Bebauungsplane für dad Dorf Langeoog 
wird ſich eine große Zahl günftig gelegener, zur Bebauung für Bade» 
zwecke ſehr geeigneten Bauſtellen ergeben, namentlich längs des am 
inneren Fuße der Weſtdünen vom Dorfe nach dem Hospiz herzu—⸗ 
ftelenden Weged. Auf dem nad den Dünen anfteigenden Terrain 
werden Logirhäuſer und Villen eine bejonderd günftige Lage finden, 
egen die Nordmeititürme geſchützt, mit freiem nicht zu verbauenden 
Blide über dad Grünland auf dad Wattenmeer. Die Badeeinridy> 
tungen, welde biöher nur in feftitebenden Badezellen beitanden 
baben, find zunächſt durch Beſchaffung einer Zahl von fabrbaren 
Badekutihen und Errichtung von Wartezelten, jomie eines für etwa 
20 Perionen beftimmten gemeinjchaftlihen Badezelted am Herren» 
ftrande vermehrt worden. Durd die Einrichtung eines in der Mitte 
zwilhen dem Herrn- und Damen »Bade gelegenen „neutralen“ 
Strandes, defjen Betreten zu jeder Zeit allgemein geftattet ift, und 
weldyer mit einer ausreihenden Zahl von Strandförben bejegt werden 
wird, foll den Herren und Damen Gelegenheit geboten jein, vor 
dem Bade und nad Beendigung dedjelben auf dem fürzeften Wege 
am Strande zujammenzutreffen. Hinter diefem neutralen Strande 
auf einer bequem zu erreihenden Dünenhöhe wird ein Ausfichts- 
etabliffjement, „Abtei" genannt, errichtet werden, in mwelder auch 
einfache der Badediät entiprehende Erfriihungen von einem Pächter 
der Reftauration follen gereicht werden fünnen. Die Abtei wird 
in ihrem Audblide nad vorn die endloje See beherrſchen, während 
nad rechtö die Küfte von Baltrum und Abends dad in Intervallen 
aufbligende Feuer des Norderneyer Leuchtthurmes in den Sehkreis 
tritt. Durch couliffenartig ſich vorſchiebende Dünen wird die Sicht 
nah den Babdeftellen entzogen, während unmittelbar am Fuße der 
Abtei der neutrale Strand den Bereinigungsd- und Ausgangspunkt 


414 





eined hoffentlich fröhlihen und ungezwungenen Zreibens der vor- 
läufig noch in ihrer Zahl beſchränkten Badegejelliaft bieten wird. 
Hinter den Vordünen fort ſchaut man in die grünen Dünentbäler, 
von denen fi dad nad Nordoften gelegene in fanfter Abdachung 
nah dem Hospiz binunterzieht, jo daß dieſes ald point de vue 
fi vor den hinter demjelben anſcheinend fteiler anfteigenden Dünen 
zügen in anmutbigfter Weile abbebt. In diejem Dünentbale her— 
Er wie aud jüdwärtd der Abtei nach dem zum Herrenbade ab» 
gehenden Wege führt ein breiter mit Klinfern belegter Pfad in 
bequemiten Steigerungsverhältnifien, jo daß vom Hospiz und Dorf 
die Abtei und von diejer der neutrale Strand in wenigen Minuten 
zu erreichen iſt. 

Zu Auöflügen längd ded Strandes, namentli nad dem „Dit 
ende" zu Fuß und zu Wagen, wie zu Schiff nad dem Feitlande 
und den benadpbarten Injeln, zum Beimohnen beim Fiſchfange und 
zur Sagd auf Seehunde, von denen Scaaren bis. zu 30 ſich auf 
der vor dem Badeſtrande liegenden Platte zeigen, ift in derielben 
Meile volle Gelegenbeit vorhanden, wie auf den übrigen Inſeln, 
wobei die Preije fir die einzelnen Beförderungdarten u. |. w. poli« 
zeilih normirt werden. Cine bejondere Anziehungskraft wird bei 
näberem Bekanntwerden die auf dem Dftende der Injel vorhandene 
Vogeltolonie, namentlid aud den Naturforſchern und fpeciell den 
Drnitbologen bieten. Gegen Entnahme eines Erlaubnisſcheines wird 
der Beſuch der Vogelfolonie unter Führung ded mit der Beauflid- 
tigung der Kolonie während der Brutzeit befrauten Wächters gern 
geitattet; dad Schieß en der Vögel ift unterfagt. Der Dünenbrand, 
welcher die Kolonie im vorigen Sommer überfallen, hat den Namen 
„Langeoog“ in den Blättern vor vieler Lejer Augen gebracht. Der 
Brand iſt freilih einem Theile der WBogelbrut und der in auf« 
opfernder Liebe bejorgten Muttervögel verbängnisvoll geworden, hat 
aber den MWahötbum des die Dünen dedenden Helms (Strandges 
treided) nur gefördert. — 

Mir ſchließen dieje Mittbeilungen, indem wir dem jungen Un— 
ternehmen ein fröhliches Gedeihen und Allen, welde die Inſel und 
dad Hospiz aufjuhen, eine gejegnete Kur und volle Erfriihung 
wünſchen. 

Mer laute, geräuſchvolle Vergnügungen, Konzerte, Tanzpartien 
ſucht, wer Zoilettenprunf und fteifed Geremoniell aud während der 
Sommerfriihe nicht entbehren fann, wird auf Yangeoog feine Ned: 
nung nicht finden. Wem ed aber darum zu thun ift, in zwanglojer 
Behaglichkeit und beſchaulicher Stille von den Strapazen der Arbeit 
einige Wochen audzujpannen und dad Nervenipitem zu ftäblen für 
neue Mübiale des Berufslebens, dem werden einige Wochen Aufent- 
halt auf der Inſel eine Erquidung und Kräftigung gewähren, wie 
wenige andere Bäder und Sommerfriihen fie zu ſchaffen vermögen. 


415 





Berjonal: Veränderungen, Titel: und Ordens : Berleihungen. 





A. Behörden und Beamte. 


Den bortragenden Räthen im Minifteriutn der geiftlihen ıc. Ange- 
tegenbeiten Geheimen Ober-Regierungd-Ratb D. Dr. Bonip ift 
der Rothe Adler-Drden zweiter Klafje mit Eicyenlaub, und Ges 
beimen Ober» Regierungs-Rathd Dr. Gandtner der Königl. 
Kronen-Orden zweiter Kaffe verliehen, — die Geheimen Regie 
rungs- und vortragenden Räthe Dr. Effer und Dr. Sordan 
in demjelben Minifterium find zu Geheimen Ober» Regierungd» 
Rätben ernannt, — dem Regierungd- und Baurath Meyden- 
bauer zu Marburg ift die Stelle eined NRegierungd- und Baus 
rathes bei demjelben Minifterium verliehen, 

der Paltor Saß zu Koldenbüttel im Kreiſe Eiderftedt ift zum Regie— 
rungd- und Schulrathe ernannt und der Regierung zu Schleswig 
ũberwieſen, 

die kommiſſariſchen Kreis-Schulinſpektoren Gymnaſiallehrer Caöper 
zu Grätz, Seminarlehrer Stordeur zu Schildberg, Gym— 
naſiallehrer Dr. Waſchow zu Krotoſchin, Realprogymnaſial⸗ 
Lehrer Zwerſchke zu Habelſchwerdt und Rektor Dr. Bußky 
zu Lennep ſind zu Kreis-Schulinſpeltoren ernannt worden. 





B. Univerſitäten, techniſche Hochſchulen ıc. 


An der Univerfität zu Berlin iſt der Oberlehrer Profeſſ. Lic. 
Deutſch vom Luiſen-Gymnaſ. dafelbft zum außerordehtl. Pro- 
feffor in der tbeolog. Fafult. ernannt, — das ordentl. Mitglied 
des Kaiſerl. Gejundbeitd-Amtes, Geh. Reg. Rath Dr. Rob. Ko cd 
zu Berlin zum ordentl. Profeſſ. in der mediziniſch. Fakult. unter 
gleichzeitiger Berleihung ded Charakters ald Geheimer Mebdizinals 
Rath ernannt, dem auferordentl. Profefl. Sanitätsrath Dr. 
Küfter in der medizinisch. Fakult. der Rothe Adler-Orden vierter 
Klafje verlieben, — dem ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult., 
Wirk. Geheimen Rath Dr.von Ranke der Stern der Komthure 
ded Königl. Hausordens von Hohenzollern verliehen, 

die Privatdozenten Dr. Rebmfe zu Berlin und Dr. Pietid zu 
Kiel find zu auberordentl. Profefjoren in der philoſoph. Fakult. 
der Univerfit. zu Greifswald ernannt, 

der Privatdoz. Dr. Krawutzcky zu Breslau ift zum außerordentl. 
Profefj. in der fatholiichetbeolog. Fakult, und der Oberlehrer am 
Wilhelms » Gymnaf. ‚und Privatdoz. Dr. Döf. Erdmann zu 
Königsberg i. Prß zum amberordentl. Profeff. in der philojopb. 
Fakult. der Univerj. zu Bredlau ernannt, 


416 





der Privatdoz. Dr. E. Schwarz zu Halle a./S. zum aufer« 
ordentl. Profeſſ. in der medizinisch. Fakult., und der außerordentl. 
Profeſſ. Dr. Dberbed zu Halle zum ordentl. Profefj. in der 
philoſoph. Fakult. der Univeri. dajeibit ernannt, 

der Privatdoz. Dr. Heinrih Lehmann zu Kiel zum außerordentl. 
Profeſſ. in der juriftiich. Fakult., der außerordentl. Profeſſ. Dr. 
Vogt zu Greifswald zum ordentl. Profeff., und der Privatdoz. 
Dr. Pland zu Münden zum außerordentl. Profefj. in der 
philoſophiſch. Fakult. der Univerj. zu Kiel ernannt, 

der ordentl. Profefj. Dr. Merkel zu Roftod zum ordentl. Profefl. 
in ber juriftiich Bafult. der Univerf. zu Göttingen, — ber 
Privatdoz. Dr. Eggert zu Göttingen zum außerordentl. Profeſſ. 
in der pbilofoph. afult. derjelben Univerf. ernannt, 

der außerordentl. Profeff. Lic. Dr. theol. et phil. Wellhauſen 
zu Halle zum ordentl. Profefjor, und der Privatdoz. Dr. Natorp 
zu Marburg zum außerordentl. Profefj. in der philoſoph. Fakult. 
der Univerj. zu Marburg ernannt, und 

ber Privatdoz. und Dberlehrer am Realgymnaſ. der Francke'ſchen 
Stiftungen zu Halle a,S., Dr. Rid. Lehmann zum außer: 
ordentl. Profeſſ. in der philofoph. Kafult. der Akademie zu Münfter 
ernannt worden, 


Der Land» Bauinipeftor Hugo Koh zu Berlin ift zum etatd- 
mäßigen Profeſſ. an der techniſchen Hochſchule dajelbft ernannt, 
den Dozenten an derjelben tehniihen Hochſchule Architekten Strad 
und Zand-Bauinipektor Wolff das Prädikat „Profeffor“ beigelegt, 

dem Dozenten Ingenieur Müller-Breslau an der techniſchen 
Hohihule zu Hannover dad Prädikat „Profeffor” beigelegt 
worden, 








Bei den Königl. Mufeen au Berlin ift der außerordentl. Profefl. 
an ber Univerſ. dajelbft Dr. Erman ald Direktor der ägyptiſchen 
Abtheilung, ald Direftorial-Aififtenten find: bei der ethnologiſchen 
Übtheilung Dr. Grube, bei der Gemälde »Galerie Dr. von 
Tſchudi, und bei dem Kupferftih-Kabinet Dr. Springer be- 
ftelt, — dem Direktorial» Affiftenten Dr. Stern bei denjelben 
Muſeen ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen worden. 

Der erfte Direftor ded Kunftgewerbe- Mufeumd zu Berlin, 
Grunom ift zum erften Direktor ded nunmehr Königl. Kunft- 
— — bei den Königl. Muſeen, der Sammlungs⸗ 

irektor Profeſſ. Dr. Leſſing zum Direktor der Sammlungen, 
der Unterrichts-Direktor Profeſſ. Ewald zum Direktor der Un— 
terrichtsanſtalt desſelben Inſtitutes ernannt, ferner find der bis— 
herige Bibliothekar Dr. Licht wark als ſolcher ſowie die Direk— 
torial⸗Aſſiſtenten Fen dler und Leinhaas als ſolche bei dem 
Königl. Kunſtgewerbe-Muſeum angeſtellt worden. 





417 





An das akademiſche SInftitut für Kirdenmufif zu Berlin ift der 
Mufiklehrer Herm. Schröder dajelbft ald Lehrer berufen worben. 
Das Prädikat „Profeffor” ift beigelegt worden 
dem Direktor der gewerblichen Beiden. und Kunftgewerbe-Schule 
von Kramer zu Kajfjel, 
dem Direftor Haudmann und dem ordentl. Lehrer Bildhauer 
Wieſe an der Zeihen-Afademie zu Hanau, 
dem Direktor der Kunftgewerbeichule des Mitteldeutihen Kunft- 
gewerbe-Bereined zu Frankfurt a./M., Regierungd:Bau- 
meifter Zutbmer, und 
dem Direktor der Kunftgewerbe- Schule Stiller zu Düffeldorf. 





C. Gymnafial- und Real-Lehranſtalten. 


Dem Direktor der Frande'ihen Stiftungen zu Halle a./S., Dr. 
Frid iſt der Adler der Ritter ded Königl. Hausordens von 
Hohenzollern verliehen, 

dem Direftor des Gymnaſ. zu Korbach, Dr. Hartwig bie Direltion 
des Gymnaj. zu Hanau übertragen, 

der Rektor des ner zu Oberlahnftein, Dr. Wirfel zum 
Gymnafial- Direftor ernannt und demfelben die Direktion des 
Gymnafiumd zu Trier übertragen, 

ed ift beftätigt worden die Mahl 
des Gymnafial-Direftord Dr. Babude zu Landäberg a. /W. zum 

Direktor des Altftädtifh. Gymnaſ. zu Königsberg i. Prß, 
d 


un 
des Gymnaſ. Direftord Dr. 2, Schulze zu Sorau zum Direltor 
des Gymnaj. zu Landsberg a. 


Dem Prorektor Profeſſ. Dr. Collmann am Gymnal. zu Marburg 
ift der Rothe Adler-Drden vierter Klafje verliehen, 

am Joachimsthalſch. Gymnaſ. zu Berlin der Oberlehrer Dr. Ritter 
zum Profeflor befördert, 

dad Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden den Oberlehrern 
Dr. Braumann am friedr. Wilh. Gymnaſ. zu Berlin, 
Dr. Sevffert und Dr. Peter am Sophien-Gymnaf. zu Berlin, 
Dr. Leonh. Schmidt am Gymnaſ. zu Bromberg, 
Böſch an der Klofterfchule zu Ilfeld, 
Dr. Darpe und Dr. Rechenbach am Gymnaf. zu Bohum, und 
Nieberg am Gymnaf. zu Brilon. 


Zu Oberlehrern, bezw. etatömäßigen Dberlehrern find befördert 
worden die ordentlichen Lehrer 
Due am Gymnaſ. zu ud, 
r. Deutide am Humboldtd-Gymnaf. zu Berlin, 


418 


(ferner find zu Oberlehrern, bezw. etatsmäßigen Oberlehrern beför- 
dert worden die ordentlichen Gymnaftalleber :) 


Adjunft Dr. Schneider am Joachimsthalſch. Gymnaſ. zu Berlin, 
Dr. Hoppe am Gymnaſ. zu Stolp, 


Schirmeiſter zu Treptow a. /R., 
Dr. Kirchner ⸗ zu Brieg, 

Dr. Wolff s = zu Kattowip, 
Dr. von karwomäßfi - . zu Leobſchüßtz, 


Dr. Hochdanz und Matthiad am Gymnaſ. zu Nordbauien, 

ZitularsDberlebrer Dr. Birder am Gymnaſ. zu Quedlinburg, 

Dr. 2. H. Beber am Gymnaf. zu Zeig, 

Dr. Röver und Dr. Hoppe am Gymnaſ. Andreanum zu 
Hildedbeim, 

Theod. Meyer am Gymnaj. zu Lüneburg, 

BWendlandt am Rathégymnaſ. zu Odnabrüd, 

MWittneben am Gymnaſ. zu Wilhelmdhanen, 

Dr. Lüthgen und Balfenhol am Gymnaſ. zu Bodum, 

Balfenbol am Gymnaj. zu Paderborn, 

Zitular-Dberlehrer Dr. Körber und ordentl. Lehrer Eſch am 
Gymnaſ. zu Barmen, und 

ZitularsÖberlehrer Dr. Sajjenfeld am Gymnaſ. zu Trier. 


Als Oberlehrer find berufen, bezw. verjegt worden an dad Gymnafium 
zu Berlin, 2uilen-Gymnaf., der Dberlehrer Dr. Weber vom 
Gymnaſ. zu Zei, 
zu Bromberg der ordentl. Lehrer Röder vom Gymnaſ. zu 
Gnefen, 
zu Glatz n ordentl. Lehrer Rothkegel vom Gymnai. zu 
. Strehlig, 
zu Gleiwitz der Oberlehrer Uhdolph vom Gymnaſ. zu Leobihüg, 
zu Oblau der Dberlehrer Zorn vom Gymnaj. zu Kattowig, 
zu Oppeln der Dberlehrer Dr. Shrammen vom Gymnal. 
zu ‚Deiligenftabt, 
zu ——— der Oberlehrer Knütgen vom Gymnafſ. zu 
ppeln, 
zu Wernigerode der Lehrer Dr. Schröder vom Realgymnaſ. 
der Frande’ihen Stiftungen zu Halle a./S., und . 
zu Zeig der ordentl. Kehrer Dr. Bajedomw vom Luiſen-Gymnaſ. 
zu Berlin. 


Den ordentlihen Lehrern Dr. Meves am evangel. Gymnaſ. zu 
Gr. Ölogau, und Dr. Ernit Richter am Gymnaſ. zu Rends— 
burg ift der Zitel „Oberlehrer* beigelegt worden. 


19 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium 
zu Danzig, Königl. Gymnaſ., der ordentl. Gymnafiallehrer 
Baltzer aus Weimar und der Schula. Kandiv. Büttner, 
zu Marienburg der Schula. Kandid. Momber, 
zu Marienwerder der Schula. Kandid. Meinede, 
zu Kolberg der Hilfölehrer Wad, 
zu Neuftettin der Hilfälebrer Betge, 
zu Stettin, König-Wilh. Gymnai., der — Dar; 
zu Stettin, Stadt-Gymnaſ., Voges, 
zu Treptow a. d. R. der Hilfslehrer Dr. Salfyap gen. Klog, 
zn Magdeburg, Pädagogium, der Hilfälehrer Dr. Braaſch, 
zu m der ordentl. Lehrer Giebe vom Realprogpmnal. 
aſelbſt 
zu Duedlinburg der Hilfslehrer Sumpff, 
zu 8 * ordentl. Lehrer Dr. Lahm eyer vom Gymnaſ. zu 
aſſe 
zu Altona der Schula. Kandid. Dr. Wachholp, 
zu Schleswig der Schula. Kandid. Dr. Barchfeld, 
zu En Lyceum I, der Schula. Kandid. Dr. Uthoff, 
annover, Lyceum II, die Schula. Kandidaten Oehlſchäger 
und Fung, 
zu Hildesheim, Andreanum, der ERS Kandid. Rathke, 
zu Hildesheim, Sofepbinum, = :» Balfenboll, 
zu Lüneburg der Schula. Kandid. Dehnide, 
zu Dönabrüd, Garolinum, der Scula. Kandid. Koop, ber 
ordentl. Rebrer Dr. Knappe vom Realprogumnal. zu Dubder- 
ftadt, und der Schula. Kandid. Dr. Bonhöne, 
zu Dönabrüd, Rathsgymnaſ., der ordentl. Lehrer Dr. Ziller 
vom Gymnai. zu Naumburg, 
zu Wilhelmshaven der Schula. Kandid. Eberhardt, 
zu Heröfeld der ordentl. Xehrer Dbeim vom Gymnaſ. 
Zeig und der Hilfölehrer Dr. Sänger zu Hersfeld, 
zu Weilburg der Hilfälehbrer Dr. Weis, 
zu Aachen der Schula. Kandid. Dr. Wader, 
zu Gleve .- ⸗ Dr. Anipad, 
zu Goblenz — . s Dr. Kutbner, 
zu Cöln, #riedr. Wild. Gpmnaf., die Shula. Kandidaten 
Dr. Kreußer und Heid bueß, 
zu Göln, Gymnaj. an Marzellen, der Schula. Kandid. Dr. 
Müller, 
zu Elberfeld der Schula. Kandid. Söhnge, und 
zu Krefeld z . . Dr. Vogels. 


Am Gymnaſ. zu Wernigerode ift der Schula. Kandid. Dr. 
Brenning ald Hilfslehrer angeftellt worden. 


1885. 28 


420 





Am Gymnaſ. zu Elbing ift der techniſche Lehrer van Riejen 
definitiv angeltellt, 

der Glementarlehrer Bob vom Gymnaj. zu Glückſtadt in gleicher 
Eigenihaft an dad Gymnaf. zu Hufum verjegt, und 

am Gymnaſ. zu Sigmaringen der Xehrer Mendler ald Elemen- 
tarlehrer angeftellt worden. 





Dem Direktor des Realgumnafiums zu Nordbauien, Dr. Wie— 
fing ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen, 

der Gymnafial-Dberlehrer Dr. Friebe zu Vromberg zum Real— 
ymnafials Direktor ernannt und — die Direktion des 
Realgymnaſiums zu Frauſtadt übertragen worden, 

dem Inſpektor des Realgymnaſiums in den Francke'ſchen Stiftungen 
u Halle a.d. S. Profeſſ. Dr. P. Kramer iſt der Rothe Adler— 

rden vierter Klaſſe, und dem Oberlehrer derſelben Anſtalt, Profeſſ. 

Hölzke der Königl. Kronen-Orden vierter Klaſſe verliehen. 

Das Prädikat „Profeſſor“ iſt beigelegt worden den Oberlehrern 
Dr. Lieber am Friedr. Wilh. Realgymnaſium zu Stettin, 
Dr. Ditt rich und Dr. Schlapp am Realgymnaſ. zu Erfurt, 
Dr. en und Dr. Krenzlin am Realgymnaf. zu Nord— 

aufen, 

am Realgumnaf. zu Goslar ift der ordentl. Lehrer Dr. Krafft 
zum Oberlebrer befördert, 

der ordentl. Lehrer Dr. Hudert vom Andreas» Realgymnaf. zu 
Berlin ald Oberlebrer an das Realgymnaſ. zu Neiße und 

der Zitular-Oberlehrer Kiy vom Regigymnaſ. E Trier als etatd- 
mäßiger Oberlebrer an dad Realgymnaſ. zu Elberfeld berufen 
worden. 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Realgymnafium 
zu Stettin, ftädtiih. NRealgpmnaf., der Lehrer Kunge vom 
Stadtgumnaf. dajelbit, und der Hilflehrer Bogelreuter, 
zu Aſchersleben der Hilfälehrer Dr. Schenk, 
zu zo. ⸗ s Hobohm, 
agdeburg die Hilfslehrer Dr. Woltersdorf und Krauſe, 


zu 

zu Goslar der Schula. Kandid. Haars, 

zu Aachen— ⸗ Onslein, 

zu Cöln die Schula. Kandidaten Dr. Güpperd und Dr. 
Asbach 


zu Daffeidorf der Schula. Kandid. Köſter, und 
zu Duisburg = - . Dr. Dörmer. 


An der Ober-Realfhule zu Halberftadt ift der Hilfälehrer Dr. 
Lefevre ald ordentl. Lehrer angeftellt worden. 








421 


Die Wahl deö Dr. phil. Hempel zum Rektor des Progymnaſiums 
zu Groß⸗-Lichterfelde ift beitätigt, und an bdiejelbe Anjtalt 
der Adjunft Dr. Matthäi vom Jdachimothalſchen Gymnaſ. zu 
Berlin als Oberlehrer berufen, 

die Wahl des Rektors des in der Erweiterung Bi einem Dee 
begriffenen Progymnafiumd zu Garz a. d 
Direktor diefer Anftalt ift bertätigt und an —— Anftatt® m 
ordentl. Lehrer Wrondfy zum Oberlehrer befördert worden. 

An dem Progymnaf. zu Lauenburg i. Pom. ift der Schula. Kandid. 
Dr. Niemer als ordentl. Lehrer angeftellt worden. 





Dem Dberlehrer Seibt an der Adlerflychtſchule (Realſch.) zu 
Frankfurt a,/M. ift das Prädikat "Drofeffor® beigelegt worden. 
An der Realſchule mit Fachklaſſen zu Aaben find die Lehrer 
Wickop und Spennrath zu Oberlehrern befördert und bie 
fommiffar. Xehrer Hülsmann, Dreder, Reintgen, Hages 
Lüften, Polid, Dönnebrinf, Feld "und —— als 
ordentliche Lehrer angeitellt, 
ala ordentliche Lehrer find angeftellt worden 
an der in der Gntwidelung begriffenen ftädtiihen Realſch. 
Halle a,/S. die Hilfslebrer Dr. Schwarz und Dr. ei. 
wenbarbt, 
an der ftädtiich. Realſch. zu ee die Schula. Kandi- 
daten Dr. Prien und Ru 
an der Realſch. zu Ditenjen ber Edula. Kandid. Hinz, 
I zu Kaſſel der Hilfslehrer Walther, 
— mit Fachklaſſen zu Krefeld die Edula. Kandi⸗ 
daten Dr. Freund, Stoffels, Dr.von Hugo, 
Dr. Noad und Boble, 
⸗ zu Remſcheid der Schula. Kandid. Eickhoff. 





Es iſt beſtätigt worden die Wahl 
des Pa A Lehrerd Dr. Widmann zu Wiesbaden zum Nekfor 
ded Nealprogymnaf. zu Ob erlabnftein, und 
des garage Dr. Shnütgen zum Rektor des Realprogymnaj. 
zu Eupen. 
” — Lehrer find angeſtellt worden am Realprogymnafium 
Mühlhauſen * Dafstebre: Sänell 
J Naumburg Richter und 
zu Duderftadt der "Shula. Kandid. Engelhard. 





Der ordentl. Xehrer Dr. Baud an der evangel. höheren Bürger: 
ſchule I. zu Breslau ift zum Dberlehrer an der evangel. höheren 
Bürgerſch. Il. dajelbit befördert, 


28° 


422 


an der höheren Bürgerih. zu Bochum ber Hilfölebrer Kropp als 
ordentl. Lehrer angeftellt, 

an der höheren Bürgerſch. zu Köln find der ordentl. Lehrer Dr. 
Schugt zum Oberlehrer befördert und die Schula. Kandidaten 
Wulff und Philips ald ordenti. Lehrer angeftellt worden. 

Der ordentl. Lehrer Dr. Auler vom Realgymnaſ. zu Barmen ift 
unter Beilegung des Titels „Dberlehrer” in die erfte Lehrerſtelle 
an der Gewerbeidhule zu Saarbrüden berufen worden. 





D. Seminare 


Dem Seminar:Direftor Schaller zu Köpenid ift der Charafter 
ald Schulrath mit dem Range eines Rathes vierter Klafje verlieben, 

der Seminar-Direftor Herrmann zu Prß. Eylau in gleicher 
Eigenſchaft an das Schul. Semin. zu Erfurt, und 

der Seminar-Direftor Caſtens zu Zondern in gleicher Eigenſchaft 
an dad Schull. Semin. zu Hadersleben verjept, 

der erfte Semin. Lebrer Dr. Blügel zu Hadersleben zum Seminar: 
Direktor ernannt und demjelben das Direftorat des Schull. Se: 
minard zu Prß. Eylau verliehen worden. 


Dem erſten Seminarlehrer, Mufikdireftor und Profeff. Dr. Volckmar 
zu Homberg ift der Königl. Kronen» Drden dritter Klafje vers 
lieben worden. 

F gleicher Eingenſchaft find verſetzt worden die erſten Seminar» 

ehrer 
Grunau zu Karalene an das Schull. Semin. zu Prß. Eylau, 
Dr. Borraſch zu Köpenick an das Schull. Semin. zu Droſſen, 

d 


un 

Dr. $rige zu Droſſen . «= ⸗ -zu Köpenick. 

An dem — und der Auguſta-Schule zu Berlin 
ift der ordentl. Zebrer Dr. Saure zum erften Lehrer befördert, 

an dem Lehrerinnen- Seminar und der Luiſen-Schule zu Poſen der 
Prediger Voigt zu Magdeburg ald erfter Lehrer angeftellt, 

an dem Schul. Seminar zu Schlüdtern der ordenti. Lehrer 
Leimbach zum eriten Lehrer befördert, 

an dem Schull. Seminar zu Kornelimünfter der fommilffar. 
erite Lehrer Dr. Prinz als folder definitiv angeftellt worden. 


Dem ordentl. Seminar: und Mufiffebrer Kurth zu Züneburg 
iſt das Prädikat „Mufikdireftor” beigelegt, 

der ordentl. Seminarlebrer Grunmald zu Braunsberg in gleicher 
Eigenſchaft an das Schull. Eeminar zu Hildeöbeim verießt, 

an dem Lehrerinnen- Seminar und der AuguftSchule zu Berlin 
die Lehrerin Wägoldt ald ordentl. Lehrerin angeftellt, 


423 





ald ordentliche Lehrer find angeitellt worden 
am Schul. Seminar zu Braundberg der Semin. Hifslchrer 
Geſchke dajelbft, 
s . . zu Ragnit der Semin. Hilfslehrer Komm 
aus Prß. Eylau, und 
an dem Lebrerinnen-Semin. und der Luifen-Schule zu Poſen der 
Schul. Kandid. Albredt. 


Als Hilfölehrer find angeftellt worden an dem Schullehrer-Seminar 
zu Braundberg der Schula. Kandid. Grüner, 
zu Dfterode i. Dftprh. der Lehrer Sallet aud Friedland i. 

Oſtprß. und 
zu Neu-Ruppin der Schula. Kandid. Dumdey aus Berlin. 





vo, Zaubftummen: und Waifen-Anftalten. 


An der Königl. Zaubftummenanftalt zu Berlin ift der Lehrer 
Töpler von der Zaubft. Anftalt zu Breslau als erfter Lehrer 
angeftellt, 

an der Taubſt. Anftalt zu Wriezen a./D. der Lehrer Storz vor 
der Zaubit. Anftalt zu Kranffurt a. M. angeftellt, 

der Hilfälehrer Zind ift von der Taubſt. Anftalt zu Erfurt an d 
jenige zu Weißenfels, und 

der Hilfälehrer Kühling von der Zaubit. Anftalt zu Weißenfels 
an diejenige zu Erfurt veriept, 

an der Zaubft. Anftalt zu Schleswig der Hilfslehrer Gaijer feft 
angeitellt, 

an der Zaubft. Anftalt zu Frankfurt a. M. der Lehrer Efien- 
wein angeftellt, und | 

an der Zaubft. Anftalt zu Brühl der Lehrer Heinrichs als Hilfs- 
lehrer angeftellt worden. 





An der Wailen- und Schulanftalt zu Bunzlau find der Lehrer 
Heumann aus Rudelftadt und der Schula. Kandid. Kleiner 
als Hilfölehrer angeftellt worden. 





F. Höhere Mäddenidhulen. 


Dem Dberlebrer Rudolph an der böberen Mädchenſchule „Luiſen— 
Schule" zu Berlin und dem Lehrer Küpfer an der ſtädtiſch. 
böberen Mädchenſchule zu Kaſſel ift der Königl. Kronen-Drden 
vierter Klaffe verlieben worden. 





424 


G. Deffentlide Volksſchulen. 
Es haben erhalten 


1) den Rothen Adler-Drden vierter Klaſſe: 
Hoffmann, evangl. Schulreftor zu Breslau, 
Jordan, dögl. zu Rotenburg, Reg. Bez. Kaffel, und 
Wendel, evangel. Hauptlehrer, Mufikdireftor zu Potsdam; 


2) den Königl. Kronen-Drden vierter Klajje: 
Haß, evangel. Hauptlehrer zu Kiel, 
Hudad, evangel. Lehrer und Kantor zu Bahn, Krs Greifenhagen, 
Jedin, kathol. erfter Lehrer und Chorreftor zu Leobſchütz, 
König, evangel. Schulrektor zu Königsberg 1. Prß., und 
Paſchke, evangel. Hauptlehrer, Kantor und Drganift zu Neu- 
ftadt i. Ob.Schleſ.; 


3) den Adler der Inbaber des Königl. Hausordens von 
Hohenzollern: 
Alde, evangel. Lehrer und Kantor zu Holzkirch, Krs Lauban, 
Backhaus, evangel. Hauptlehrer zu Münden-Gladbady, 
Bodelmann, evangel. Schulreftor und erfter Lehrer zu Melle, 
Bohne, evangel. Lehrer zu Groß-Wodek, Krs Inomrazlam, 
Dahſe, evangel. Gemeindeſchul-Lehrer zu Potödam, 
Ehrlich, evangel. eriter Lehrer und Küfter zu Tzſchetzſchnow, 
Krs Lebus, 
Engler, evangel. erfter Lehrer zu Banfau, Landfrd Danzig, 
Emald, evangel. Lehrer zu Gelnhaufen, Reg. Bez. Kaſſel, 
Franke, fatbol. Lehrer und Drganiit zu Pitſchen, Krs Kreugburg, 
Furche, fathol. Hauptlehrer und Chorreftor zu Sagan, 
Hanske, evangel. Lehrer zu Neumarkt, Reg. Bez. Breslau, 
Hafſe, evangel. Schulreftor und Drganift zu Deutſch Krone, 
Hayek, evang.=Iutheriih. Lehrer und Kantor zu Waldenburg, 
Reg. Bez. Breslau, 
Heil, evangel. Hauptlehrer zu Schmalkalden, 
Hoffmann, fathol. Lehrer zu Rybnik, 
Hoffmann, fathol. —— und Organiſt zu Lohnau, Krs 
I 


Kojel, 

Hübner, kathol. Lehrer, Kantor und Drganijt zu Boigtödorf, 
Krs Hirichberg, 

Zllgner, fathol. Hauptlebrer, Drganift und Küfter zu Nimfau, 
Krs Neumarft, 

- Kern, fath. Lehrer zu Kurticeid, Krs Neumied, 
Kremp, evangel. Hauptlehrer zu Memel, 
Krüger, evangel. Lehrer, Kantor und Küfter zu Glewitz, Krs 
rimmen, 


425 





(ferner baben erhalten den Adler der Inhaber ded Königl. Haus: 
erdend von Hobenzollern:) 
Kurzrod, evangel. Lehrer und Küfter zu Elferöhaufen, Krs 


Meliungen, 

Landsberg, evangel. erfter Lehrer und Küfter zu Pommerenzdorf, 
Krs Random, 

Liewald, evangel. Hauptlehrer und Kantor zu Kunnerädorf, 


Kıs Görlig, 

Mallon, evangel. Lehrer zu Groß-Lubin, Krs Schwetz, 

Minx, dögl. zu Neu-Banzin, Kr Köslin, 

Müller, dögl. zu Schleswig, 

Namrath, Fathol. Hauptlehrer zu —— Krs Robnif, 

Pätzold, evangel. Lehrer und Kantor zu Ludwigsdorf, Krs 
Schönau, 

Raabe, evangel. erfter Lehrer zu Lüdenſcheid, Krs Altena, 

Rohden, evangel. Hauptlebrer zu Emden, 

Sander, evangel. erfter Lehrer und Kantor zu Budau, Krs 
Jerichow L., 

Scherbaum, kathol. erſter Lehrer zu Groß-Reken, Krs Borken, 

Schramm, evangel. Lehrer und Kantor zu Neukirch, Krs Schönau, 

Schultz, evangel. Hauptlehrer zu Schleswig, 

Schutt, evangel. Lehrer und Küfter zu Garzigar, Krs Lauenburg, 

Schwedowitz, fathol. Hauptlebrer, Kantor, Drganift und Küfte 
zu Lüben, Reg. Bez. Liegnip, 

Walter, evangel. Lehrer und Küfter zu Ragöſen, Krs Zaud-Belzig, 

Weniger, evangel. Lehrer, Drganift und Küfter zu Alt-Raudten, 
Krs Steinau, und 

Wolski, kathol. Lehrer zu Lonsk, Krs Schmep; 


4) dad Allgemeine Ehrenzeichen: 

Bähr, evangel. Lehrer, Organift und Küfter zu Wehre, Kr 
Liebenburg, 

Bohdam, evangel. Lehrer zu Neu-Grabau, Krs Berent, 

Drofihn, evangel. erfter Lehrer und Kantor zu Dablenward- 
leben, Krs MWolmirftedt, 

Fiſcher, evangel. Lehrer und Küfter zu Schwanebed, Krs Nie- 
derbarnim, 

Fiſcher, evangel. Kehrer zu Nimmerſath, Krs Bolfenhain, 

Groſſek, kathol. Kehrer zu Groß. Kofel, Krd Wartenberg, 

Hanfen, evangel. Lehrer zu Deichhauſen, Krs Norderditmarihen, 

Knoblaud, dögl. zu Zarrentin, Krö Grimmen, 

Liegel, dögl. zu Groß-Friedrichsfelde, Kte Schmweidnig, 

Niedermenver, dögl. zu Schinz, Krs Belgard, 

Pfipner, fathol. Hauptlehrer, Drganift und Küfter zu Eijerd- 
dorf, Krs Glaßz, 


426 


(ferner haben erhalten dad Allgemeine Ehrenzeichen:) 

Schirner, evangel. Lehrer und Külter zu Pobles, Krd Merjeburg, 

Schneider, evangel. Lehrer zu Dörsdorf, Unterlahnfreis, 

Schröter, fathol. Kirhihullehrer und DOrganift zu Layß, Krs 
Braundberg, 

Sonntag, evangel. Lehrer und Küfter zu Stangerode, Mans- 
felder Gebirgäfreis, 

Bolfmer, kathol. Lehrer zu Schönau, Krs Habelichwerdt, 

Voß, evangel. Kebrer und Kantor zu Konau, Krs Dannenberg, 

d 


un 
Wiehle, evangel. Lehrer zu Stein, Krs Nimptſch. 





Ausgeſchieden aus dem Amte. 
Geſtorben: 
der Univerſitäts-Richter Geheime Juſtizrath Schulz zu Berlin, 
der Regierungs- und Schulraty Dr. van Endert zu Müniter, 
die ordentlihen Profefloren 
Dr. Zöppriß in der philoſoph. Fafult. der Univerſ. zu 
Königadberg, 
Geheimer Dber-Mediz. Rath Dr. Henle in der mediziniid. 
Kafult. der Univeri. zu Göttingen, und 
Geheimer Bergratb Dr. Dunfer in der philoſoph. Fakult. 
der Univerl. zu Marburg, 
der außerordentl. Profeſſ. Dr. Enneper in der philoſoph. Fakult. 
der Univerſ. zu Göttingen, 
der Profeſſ. Dr. von Quintus Jeilius an der techniichen 
Hochſchule zu Hannover, 
der Dberlebrer Dr. Friedrich am Gymnaſ. zu Stolp, 
der Religiondlebrer Dr. theol. Brüll am Gymnaſ. zu Düren, 
die ordentl. Gumnafiallehrer Sajjenberg zu Wilhelmshaven 
und Wöll zu Weilburg, 
der —— Dr. Ohrtmann am Königl. Realgymnaſ. zu 
erlin, 
der Oberlehrer Ulbrich an der evangel. höheren Bürgerſchule II. 
zu Breslau, 
die Seminarlehrer 
Muſikdirektor Held zu Halberſtadt, 
Reymann zu Heiligenſtadt und 
Franken zu Linnich. 
In den Ruheſtand getreten: 
der Provinzial-Schultath Kretſchel zu Kaſſel, und iſt dem— 
ſelben der Charakter als Geheimer Regierungs-Rath beige— 
legt und er zum Ehrenmitgliede des Provinzial-Schulkolle— 
giums dafelbit ernannt, 


a ji 


ö — rn | na — 


427 





(ferner find in den Rubeitand getreten :) 
* der Direktor des Altftädt. Gymnaſ. zu Königsberg i. Prß., 

Profeſſ. Dr. Möller, jowie 

der Gymnaſ. Direft. Dr. Fürftenau zu Hanau, und ift beiden 
der Rothe Adler-Drden dritter Klafje mit der Schleife ver- 
lieben worden, 

der Gymnaſ. Direktor Dr. Küfter zu Neu-Ruppin, und ift 
demielben der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen 
worden, 

der Gymnaſ. Direltor Dr. Grimme zu Heiligenftadt, 

der Proreftor und Dberlehrer, Profeſſ. dr. Shüd am Johannes⸗ 
Gymnaſ. zu Breslau, jowie 

der DOberlebrer Willerding am Gymnaſ. Andreanum zu Hil— 
deöheim, 
und ift beiden der Rothe Adler» Drden vierter Klafje ver: 
lieben worden, 

die Gymnafial-Dberlehrer 
Profeſſ. Herger zu Wernigerode, 
Profeſſ. Müller zu Zeip, 
Inipeftor Kühns zu Lüneburg, 
Dr. Sefel zu Frankfurt a./M., und 
Dieterich zu Hersfeld, 

die ordentliben Gymnaſiallehrer 
Schirrmann zu Shweidnip, 
Tieck zu Rapeburg, und 
Rinklake zu Meppen, 

der Zeichen: und Screiblebrer Hube am Gymnaſ. zu Greifö- 
wald, und der techniſche Lehrer Grundey am Gymnaf. 
zu Groß»-&treblig, und ift beiden der Königl. Kronen- 
Drden vierter Klaſſe verliehen morden, 

der Direftor des Realgymnaſ. zu Srauftadt, Dr. Krüger, 
ſowie 

der Direktor des Realgymnaſ. zu Erfurt, Dr. Koch, 
und iſt beiden der Rothe Adler-Orden dritter Klaſſe mit der 
Schleife verliehen worden, 

der Dee Drofefi. Dr. Lion am Realgymnaf. zu Hagen 
i. Weſtf., 

der Rektor von der DOelsnitz am Realprogymnaſ. zu Marien» 
werder, und iſt demjelben der Rothe Adler» Orden vierter 
Klaffe verlieben worden, 

der Reltor Dr. M. Schultze am Realprogymnal. zu DIdesloe, 

der ordentl. Lehrer Brauned am Realprogumnaf. zu Lübben, 
und ift demfelben der Königl. Kronen» Drden vierter Klaffe 
verlieben morben, 

der Lehrer Verres am Realprogymnaſ. zu Solingen, 


428 





(ferner find in den Rubejtand getreten:) 
der Seminarlehrer Wilmd zu Tondern, und ift demjelben 
der Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe verliehen worden, 
der erfte Lehrer Heitefuß an der Königl. Taubſtummen-Anſtalt 
zu Berlin, und it demjelben der Rothe Adler-Drden vierter 
Klaffe verliehen worden. 





Audgeihieden wegen Eintrittes in ein anderes Amt 
im Snlande: 
der Geheime Dber -Regierungd- und vortragende Rath Lüders 
im Minifterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten, 
der ordentl. Profeſſ., Geheime Quftizratb Dr. theol., jur. und 
phil. Mejer in der juriſtiſch. Fakult. der Univerj. zu Göt— 
tingen, 
die Oberlehrer Krüger am Gymnaſ. zu Wehlau in Ditprk., 
Dr. Bauerfeind am Gymnaſ. zu Treptow a. d. R. und 
Dr. Heuermann am Rathögumnaf. zu Dönabrüd, 
die ordentlien Lehrer Spanutb am Gymnaſ. zu Rageburg 
und Lüke am Gymnai. Sojefinum zu Hildesheim, 
die ordentlien Realſchul-Lebrer Dr. Sieglerfhmidt zu 
Dttenfen und Dr. Debler zu Homburg v. d. H., 
die Seminar=Hilfölehrer Bähr zu Dfterode i. Oſtprß., Findte 
zu Reichenbach, und Meinbardt zu Halberftadt. 





Audgeihieden wegen Anitellung außerhalb der Preußi- 
hen Monardie: 
die ordentlihen Profefloren 
Gebeimer Zuftizratb Dr. Hartmann in der juriftiich. Fakult. 
der Univerſ. zu Göttingen, 
Dr. Lenel in der juriftiih. Fafult. und Dr. Bormann 
in der philojopb. Fakult. der Univerj. zu Marburg, und 
Dr. Hertwig in der philoſoph. Fafult. der Univerf. zuBonn, 
der Profeff. Dr. Lemcke an der techniſchen Hochſchule zu Nahen, 
der Privatdozent Ingenieur Schöttler an der tehniihen Hoch— 
ihule zu Hannover, und 
der Dberlehrer Dr. Wisfemann am Gymnaj. zu Marburg. 





Auf ſeinen Antrag ift entlajjen worden: 
der Violin-Lehrer Rebbaum am akademiſchen Inftitut für Kirchen 
mufif zu Berlin. 


Anderweit ausgeſchieden (Veranlaffung des Austrittes ift nicht 
angegeben): 
die Lehrerin Hölter an der Zaubitummen-Anftalt zu Erfurt. 


Inhalts-Berzeihnis des Mai-Juni-Heftes. 


1. 49) Verordnung, betreffend die Organifation der Berwaltungsbehörden 


1l. 


— 


für das Schulweſen und der Disziplinarbehörden für die Lehrer 
und die Beamten an den öffentlihen Unterrichtsanftalten in den 
Fürftenthümern Waldet und Pyrmont. Bom 25. Mär; 1885 

50) Allerhödfter Erlaß vom 3. September 1884, betreffend die "Ueber- 
weiſung der gemwerblidhen und funftgewerblidhen Fachſchulen ꝛc. 
an den Miniſter für Handel und Gewerbe . 

51) Staatsausgaben für öffentlichen Unterricht, Kunft und Wiſſenſchaft 

52) Beſchluß des Königl. Staatsminiſteriums vom 20. Juni 1884, 
betreffend die Abrehnung der Witwen. und Waiſen⸗ Geldbeiträge 
bei dem Dienfteintommen fuspendirter, bzw. beurlaubterBeamten 

55) Vortofreie Ueberſendung von Dienfteintommendbezügen an un. 
mittelbare Staatsbeamte, welche nicht am Site der zahlenden 
Kaſſe ihren amtlihen Wohnfig haben . . 

54) Zulaffung der Prioritäts- Obligationen der Hamburg-Bergedorfer, 
Berlin» Stettiner und Kottbus-» ——— Eiſenbahnen zur 
Beſtellung von Amtskautionen . 

55) Anwendung des Witwen + Penfionsgefeges "vom 20. Mai 1882 
auf die im Gemäßheit des 8. 6 des Civil-Penſions⸗Reglements 
vom 30. April 1825 im Gnadenwege berwilligten Penfionen . 

56) Anwendung eines einheitlichen Papierformates bei den Behörden 
des Reiches und der Bundesftaaten. . 

57) Zufammenfegung der Pritfungstommiffionen für die wiſſenſchaft. 
ide Staatsprüfung der Kandidaten des — Amtes * 
das Jahr 1. April 1885/86 . . . 


68) Preisbewerbungen bei der Akademie der Künfte zu Berlin . . 

59) Ausihreiben wegen Bewerbung um Mendelsjohn + Bartholdy» 
Staateftipendien für Mufifer . . 

60) Ausleihung und Aufftellung von Gemälden aus den Königlichen 
Muſeen zu Berlin außerhalb der Gebäude berielben . . 

61) Cirfular- Berfügung an die mebdiziniihen Fakultäten ber Fandes- 
univerfitäten, betreffend die Berſuche an lebenden Thieren (die 
f g. Bipifeftionen) . 

62) Austaufh von Drudjaden wiſchen iniãndiſchen und auslandiſchen 
Inſtituten; insbeſondere — zur — — einer des⸗ 
fallſigen vereinbarung 

63) Das neue zahnärztliche Inſtitut an der Univerfität zu Berlin 

64) Um zu den zahmärztlihen Studien und Prüfungen zugelaffen 
zu werden, genügt das Abgangs- Zeugnis einer lateinlojen Ober- 
Realſchule nicht, diefes muß vielmehr noch durd das an einem 
Realaymnafium zu erwerbende Zeugnis der Reife in Latein 
für die Prima eines Rea ——— ergänzt werben 

65) Statuten des unter dem Namen Stipend ium Laurentianum“ 
auf der Königl. Friedrid » —— Univerfität zu Berlin ger 
gründeten Stipendiums . . 

66) Beftätigung der Rektor⸗, bezw. "der Proreltor- Wahl bei den Uni- 
verfitäten zu Kiel, Königsberg und Greifswald. . . . 

67) Statut der Foreng-Gtiftung n Göttingen. . . 

68) Betätigung der Wahl eines Abtheilungsnorfichers an der te 
niſchen Hochſchnle zu Hannover . . 

69) Förderung gumnaftiicher Uebungen bei den Univerfitäten . 


Seitt 


261 


301 


310 
310 
311 


314 


326 


Il. 


IV. 


V. 


430 


70 Zur Entlaſſungsbrüfung find im Falle der Meldung auch die⸗ 
jenigen Schiller zuzulaſſen, welche die Unterprima drei Halb— 
jahre angehört haben und erft im vierten Halbjahre nad Ober- 
prima verjegt worden find. . 

71) Nachweis ftattgehabter Impfung "bei i Aufnahme von Souierũ 
in Unterrichtsanſtalten ; 


72) Termin zur Abhaltung des jchsmwöchentlihen Seminarturfus zu 
Liegnig Seitens der evangeliihen Predigtamts-Kandidaten 

73) Bücerbeftellungen der Seminar: Zöglinge . . 

74) Bflege der Objtbaumzudt in den Schullehrer-Seminaren — 

75) Nachrichten über den an dem pomologiidhen Inftitute zu Brosfau 
im Sommer 1884 abgehaltenen Obſtbaukurſus für — 
und Volksſchul⸗ Lehrer u 

76) Neuer Kurius in der Turniehrer · Bildungsanftalt 

77) Termin für die Zurnlehrerinnen- Prüfung im Frilhjahre 1885 . 

78) Betrieb des Turnunterrichtes in Volkeſchulen £ 

79) Zulaſſung der Kandidaten der Theologie und der Bhilologie zur 
vBrüfung als Lehrer an Mittelihulen ; 

80) Verzeichnis der Lehrer, welche die Brüfung für das Lehramt an 
Taubſtummenanſtalten im Jahre 1884 beſtanden haben — 

81) Feftiegung. des Zeitpunktes für den Eintritt der Verſetzung von 
Elementarfehrern in den Ruheſtand und —* den — der 
Venſionszahlung I 

82) Zahlungsmweile der Eineriten- Penſion 

83) ðrundſatze für Anftelung, Beförderun und Eintommensver- 
beſſerung der Lehrer an mehrklaſſigen Schulen. Zuſtändigkeit 
zur Entiheidung über das Aufrüden der Lehrer in höhere m 
haltöftufen k 

84) Gnabdenlompetenz für die Hinterbliebenen von Schullehrern 

85) Die Verheirathung einer Lehrerin bewirkt nicht von ſelbſt deren 
Unfähigkeit zur ferneren Verwaltung des Amtes, den Verluſt 
desſelben und der vermögensrechtlichen Anſprilche aus dem Dienft- 
verhältnifie 

Zuläffigkeit eines Vorbehalte bei der Anftellung von Lehre 

rinnen, daß für den Fall der Verheirathung das — 
als aufgehoben und beendigt gelten ſolle 


86) Befugnis und Obliegenheiten der Regierungen als Schulauf- 
fihtsbehörden zur Beauffihtigung von Shuleinsihrungen in 
Brovinzialanftalten. . 

87) Nichtverpflichtung einer bir erlichen Gemeinde zur Gewährung 
von Beihilfen oder Zuſchüſſen an Schulfozietäten oder Pfarr» 
gemeinden zur Unterhaltung von Sozietätsihulen oder von 
Pfarrſchulen 

Empfehlung der Herbeiführung der Uebernahme der Schul- 
faften als Kommunallaften und der Schulen als Gemeindeanital- 
ten von Seiten der bürgerlihen Gemeinden . . 

88) Den alten privilegirten Gütern, deren Befiger das katholifche 
Sculreglement vom 18. Mai 1801 „Herrſchaften“ nennt, find 
die Gutsbezirte des neueren Rechtes gleich zu achten. 

Die Beſitzer der letteren find innerhalb der Grenzen derielben 
Sutsherren und zu bdenielben Peiftungen für die Schule ver» 
pflichtet, wie die Befiter der alten — Güter . 

89) Vereinbarungen zwiihen Gemeinde und Dominium über Rege- 


Seite 


31° 


383 


34 


#0 


431 


fung der Beitragspflicht zur Unterhaltung des Yehrers an einer 
evangeliihen Schule in Schleſien nah den Borfchriften des 
tatholiihen Schulreglements vom 18. Mai 1801, entipredhend 
den Intentionen des Landtagsabſchiedes vom 22. Februar 1829, 
erlangen dur Beftätigung der Schulauffihtsbehörde öffentlich 
rechtliche Giltigkeit und bilden einen Theil der Schulverfafjung, 
welche Dominium und Gemeinde gleihmäßig bindet und aud 
für alle Rechtsnachfolger des Gutsheren verbindlich ift 

90) Beitragspflict der Guts herrſchaften zur Unterhaltung der dehret 
an evangeliſchen Elementarſchulen in ganz evangeliſchen Dörfern 
Schleſiens. 

Bildung einer Provinzial-Objervanz. Eventualität der Heran- 
ziehung einer Gutsherrſchaft zu einem Beitrage zur Unterbaltun 
des Lehrers auf Grund der Behauptung, daß derjelbe dazu ie 
einer Yotal-Obiervanz verpflichtet fei . 

91) Befugnis der Lehrer an mehrklaffigen Schulen zur Züchtigung 
der Schüler, aud wenn dieſe F Klaſſe nicht angehören, 
außerhalb der Schule; Zuſtändigkeit bei Beihmerden . . 

92) Berpflihtung des Fishus nad der Schulordnung vom 11. De: 
zember 1845 zur Gewährung von Brennmaterial Hr eine Schule, 
zu welder aufer einem oder mehreren Domänen- Dörfern noch 
andere Gemeinden und Ortſchaften gelegt find. 

Verſchiedenheit der Begriffe Gutsherr und — — 
herrliche und grundherrliche Laſten . . 

93) Betheiligung der Pandräthe an der Schulaufficht 

94) Minderjährige fünnen nur dann als Mitglieder einer Säulge- 
meinde an ihrem Aufenthaltsorte angefehen und als ſolche zur 
Schulſteuer herangezogen werden, wenn fie zugleih im Ecul- 
bezirke einen Wohnfig im Sinne des bürgerlihen Rechtes (juri— 
ftiihes Domizil) haben. 

Borausfegungen * die Begründung eines Wohnſitzes durch 
Minderjährige . 

95) Nachweiſung der auf den Fonds Kapitel 121 Titel 28a dee 
Staatshaushalts » Etats pro 1. April 1884/85 angemieienen 
Schulbau » Beihilfen : 

96) Ermittelung der vom Fiotus zu erflattenden Botztoften bei get 
fihen und Schulbanten R i 

97) Anſammlung eines Baufonds zur Errichtung. einer "Säule N 

98) Heranziehung von Diffidenten zur Erhaltung von SKonfeifions- 
ſchulen. Zuweiſu zur Schule. — der Regierung. 
Unzuläffigkeit des Rechtsweges 

99) Unter „Baukoſten“ im — des $. 78 Nr. 2 "des —R 
feitögeleges vom 26. Juli 1876 und des 8. 47 des Zuſtändig— 
feitögejeges vom 1. Auguft 1883 find alle Koften zu verftehen, 
welche von den Pflihtigen in Erfüllung ihrer rechtlichen Bau— 
verbindlichfeit zu tragen find, mithin auch die Koften der miete. 
weiſen Beihaftung der für die Schule mothwendigen Räume 
bzw. die dur die Anmiethung einer ai 
entitehenden Koften . . 

100) Für die Schuigemeindemitgliedſchaft ift auch im der Brovinz 
Hannover die Zugehörigkeit zu einer uud derielben chriſtlichen 
Konfeifion nicht erforderlih, vielmehr können einem Schulver- 
bande aud Mitglieder verfchiedener Konfeifionen zugemieien 
werden . 

101) Ausſchluß der Grund. und Gebäudefteuer von dem außerhalb 


Seite 


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FE: 


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899 


432 


des Schulbezirles belegenen Grundbeſitze der Schulgemeinde- 
mitglieder bei Bertheilung der Ecullaften in der Provinz 
Hannover. 

Nichtverpflihtung der Mitglieder einer Schulgemeinde zur 
Aufbringung der Koften der Unterhaltung einer über der Stufe 
der Boltsihule ftehenden Schulanftalt. 

Uebernahme der Schulgemeindelaften als Kommunallaften und 
a — als Gemeindeanſtalten von Seiten der bürgerlichen 

em . 

102) —— "bei Abweihungen von dem urfprünglichen Bauprojekte 
bei Ausführung von Schulbauten, zu denen Allerhöchſte Gna- 
dengeſchenke oder Staatsbeihilfen gewährt find 

103) Herztliches Gutachten über das ‚Ciementarfehufmeien Sijaß- gott. 
ingene nun. 


Nicht amtliher Theil. 
1) Das Hospiz des Klofters Loccum im Nordieebade Langeoog . 


Perfonalhronit . 


Drud von 3. #. Starde in Berlin. 


Geite 


404 
405 
406 “ 
415 


433 


Gentralblatt 


für 


die gefammte Unterrichts - Verwaltung 
in Preußen. 
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts und 
Medizinal» Angelegenheiten. 


M7T.uB8. Berlin, den 15. Auguft 1885, 








Il. Allgemeine Berbältniffe. 


104) Stempel zu Kauf» und Lieferungdverträgen im 
faufmänniijhen Verkehre und zu Werkverdingungs— 
Verträgen. 

(Eentribl. pro 1884 Seite 171 Nr.7.) 


Berlin, den 16. Zuli 1884. 
Den nachgeordneten Behörden meined Refjortd lafje ich im 
Verfolg des diedfeitigen Erlafjed vom 28. Dezember v. 3. (G. II. 
3626) anbei Abihrif der weiteren von dem Herrn Finanz. Minifter 
an die Provinziale-Steuer-Behörden unter dem 28. Juni d. 3. er- 
laffenen Cirkular-Berfügung, betreffend den Stempel zu Lieferungd» 
verträgen zwiſchen Staatöbehörden und Gewerbtreibenden, zur 

Kenntnidnahme und gleihmäßigen Beachtung zugehen. 

Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 


fänmtlihe nadhgeordnete Behörden 
des diesjeitigen Reflorts. 








Berlin, den 28. Zuni 1884. 

Im Berfolg der Verfügungen vom 28. Juni und 29. No- 
vember v. 3. — IIL 8487 und 14156 — made ih Em. Hod- 
wobhlgeboren auf dad in der Geſ. Samml. ©. 279 erfchienene, mit 
dem 4. Zuli d. 3. in Kraft tretende Gejep, betreffend die Stempel: 
fteuer für Kauf» und Lieferungd-Berträge im faufmännifhen Ber- 
fehre und für Werfverdingungs-Berträge, vom 6. Juni d. 3. noch 
bejonder8 aufmerfiam. Da dur $. 1 dieſes Geſetzes die Aller: 
höchſte Kabinetdö-Drdre vom 30. April 1847 und die derfelben ent- 


1885. 29 


434 


ſprechenden Borichriften der Zarife zu den Stempelfteuer-Berord- 
nungen vom 19. Zuli 1867 Nr. 29d und 7. Auguſt 1867 Nr. 28d 
aufgehoben find, jo unterliegen Kauf- und Pieferungdverträge über 
andere Gegenftände ald Grundftüde oder Grundgeredhtigfeiten — 
infomweit diefelben nicht nad) $. 11 des Reihöftempeigeleped vom 
1. Zuli 1881 (Reichs-Geſ. Bi. S. 185) vom Preußiſchen Stempel 
befreit find (vergl. Zarifnummer 4a zum Reichsgeſetze und 8. 9 
des legteren) — in Zufunft dem für Kauf» und Lieferungdverträge 
über bewegliche Gegenftände im Allgemeinen vorgefchriebenen Stempel 
von ", Prozent ded Kauf» oder Lieferungspreiles aud dann, wenn 
die von einem Kaufmanne vorgenommene Veräußerung eines nad) 
feinem Geſchäfte zur Veräußerung beftimmten Gegenjtandes in Frage 
ſteht. Diejer Stempel ift bei Kaufverträgen, welche mit einer 
vom Stempel befreiten Perion (z.B. dem Reichs⸗ oder Preußiſchen 
Fiskus) geſchloſſen ſind, nur zur Hälfte, — dagegen bei Verträgen 
über Lieferungen an das Reich, den Staat oder öffentliche An— 
ſtalten, zum vollen Betrage zu verwenden. Bei Werkverdingungs— 
verträgen, inhaltö deren der Uebernehmer auch dad Material für 
dad übernommene Werk ganz oder theilweiſe anzuſchaffen bat, ift 
nad 8.2 des Geſetzes vom 6. Juni d. 3. zu verfahren. Für Neben- 
verträge (z. B. Kompromißverträge), melde in Kauf» oder Liefe— 
rungöverträgen, oder in Merfverdingungdverträgen der im $. 2 
Abi. 1 des Geſetzes bezeichneten Art enthalten find, ift neben dem 
Kaufe oder Lieferungsitempel auch noch der allgemeine Bertrags- 
ftempel, — und zwar, wenn der eine der Vertragichließenden eine 
vom Stempel befreite Perjon ift, im der darftellbaren Hälfte von 
1 Mark — zu verwenden. Dagegen bedarf es bei Werkverdingungs— 
verträgen der im $. 2 Abi. 2 des Geſetzes bezeichneten Art, falls 
wegen ded darin enthaltenen Arbeitövertrages der allgemeine Vertrags- 
ftempel verwandt ilt, eined befonderen Stempeld für etwaige Neben- 


verträge nicht. 
Der Finanz-Minifter. 
von Scholz. 


An 
fämmtlide Herren Brovinzial- Steuer-Direltoren 
und den (Zit.) Herrn Grolig, Hochwohlgeboren 
zu Erfurt. 
III. 8200. 

105) ®infübrung gleider Grundjäpe für alle Ber- 
waltungen hinſichtlich derBerrehnung der Koften für 
die Unterbaltung der Dienftgebäude ıc. 
(Eentralbl. pro 1881 Seite 121 Nr. 4.) 

Berlin, den 18. Auguft 1884. 


Die nadhbenannten Behörden meines Reſſorts erhalten hierbei Ab⸗ 
Ihrift des Beſchluſſes des Königlihen Etaatd-Minifteriumd vom 


435 





13. Mai d. J. betreffend die Einführung gleicher Grundjäge für alle 
Bermaltungen hinſichtlich der Verrechnung der Koften für die Unter: 
haltung der Dienftgebäude ıc., zur Kenntnisnahme und Beadhtung. 

Behufs der diejen Beiclüffen entſprechenden gleihmäßigen Ges 

ftaltung der Etats vom Statöjahre 1885/86 ab ijt bis zum 10. Sep- 
tember d. J. anzuzeigen, 

1) ob eventl. weldye Beträge an Miethen, Laften und Abgaben 
ſowie an allen fonftigen, nach den Beftimmungen unter B. I. 
des Beichluffes nicht zu den Koften der Unterhaltung der Ge— 
bäude gehörenden Ausgaben biernah von den Fonds zur 
Unterhaltung der Gebäude abzujegen und auf andere jädhliche 
Fonds — unter genauer Bezeichnung derjelben — zu über» 
nehmen find; 

2. ob eventl. weldye zur Unterhaltung der Gebäude ıc. gehören 
den, bisher jedoch nicht unter einem Bautitel ausgebrachten 
Deträge auf — eventl. neu zu bildende — Bautitel zu 
übertragen find. 

Soweit einzelne Beträge, wie z. B. Miethen, nicht feſt— 
ſtehen, ift der Durchſchnitt der wirklichen diesfälligen Aus— 
gaben in den 3 letzten Sahren zu Grunde zu legen und dabei 
auf eine angemefjene Abrundung jener ab» reſp. zugufependen 
Deträge, in der Regel auf Zablen, melde durd 100 oder 
———— 50 theilbar ſind, Bedacht zu nehmen. 


Der Miniſter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
fämmtliche nachgeordnete Behörden 
des diesfeitigen Reſſorts. 
G. Ill. 6022. 


Beſchluß. 


Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens ſeitens aller 
Verwaltungen hinſichtlich der Verrechnung der Koſten für die Unter« 
haltung der Dienſtgebäude ꝛc. und zur dementſprechenden gleich» 
mäßigen Geftaltung der Etats wird auf Anregung der Königlichen 
Dber-Nebnungs: Kammer hiermit Folgendes beftimmt. 

I. 

A. Als Koften zur Unterhaltung der Staats (Dienft-, Amts: ıc.) 
Gebäude im Sinne ded Staatöhaushaltes find nur diejenigen Kojten 
anzuiehen, melde betreffen: 

die Subſtanz der Gebäude und der dazu gehörigen Grund» 
ſtücke, ferner ſolche Gegenftände, melde baulich beziehungs- 
weiſe niet- und nagelfeſt mit den Gebäuden und den dazu 
gehörigen Grundftüden in dauernde Verbindung gebracht 


29° 





436 





find, und endlich ſolche bewegliche Gegenftände, welche für 
die Gebäude bezw. Grundftüde als folde, alio nit aus— 
fhlieglih zur gegenwärtigen Benugung derjelben für 
nothwendig zu erachten find, aljo insbeſondere: 

1. die Koften für baulihe Einrihtungen, Aenderungen und 
Reparaturen in den Gebäuden, fowie die Koften für die 
Unterhaltung von Gärten, joweit jolde dem Staate obliegt; 

2. die Koften für Pflafterungen und Einfriedigungen für Brunnen 
und Pumpen, für Wafjer-, Gasleitungd- und Kanalijationd», 
Central» Heizungs: und Bentilations» Anlagen, jowie für 
Klojet» Einrichtungen, für Bligableiter, für äußere Uhren, 
Klingelzüge, Telegraphen- und Telephonleitungen, Feuermelde- 
Apparate, Hausſchilder und dergleichen; 

3. die Koften für Defen, Kochheerde, Waſchkeſſel, für Feuer— 
löſchgeräthſchaften, für Winterfenfter und Fenſter-Marquiſen, 
Senfter-Rouleaur, für Gadmefjer, Gadarme, Kronleuchter, 
für Vorhänge: Schlöffer und Fenfter-Berfcplüffe, für Gas— 
leitungdanlagen zu Sluminationszweden, für National« 
fahnen ıc. 

. Zu den ad erwähnten Koften find dagegen nicht zu rechnen: 
Laften und Abgaben einjchlieglidh der Einquartierungslaften und 
* — Entwäſſerung der Grundſtücke zu zahlenden Kanalijationd- 
abgaben; 

. die Koſten hauswirthſchaftlicher Art, d. h. ſolche Koften, welche 

erforderlich ſind, um in und an den Gebäuden und auf den 

dazu gehörigen Grundftüden den ordnungsmäßigen Zuftand zu 
erhalten, 3. B. die Koften 

1) für Reinigung der Innenräume der Gebäude, der Höfe, 
jowie der Straßen und Bürgerfteige vor den Dienftgebäuden, 

2) für Reinigung der Müllgruben und für Abfuhr von Schutt 
und Müll, 

3) für Entleerung und Desinfektion von Kloafen und Senkgruben, 

4) für Befreiung der Dächer ıc. von Schnee und Eid, 

5) für Beftreuung der Bürgerfteige bei Glätte und für Be 
ſchaffung ded dazu erforderliden Materials, 

6) für Beihaffung und Unterhaltung der zu diejen Arbeiten 
nöthigen Geräthſchaften, 

7) für das jedesmalige Befeſtigen und Wiederabnehmen der 
Winterfenſter, —— * und Nationalfahnen, ſowie 
für das Luftdichtmachen der Fenſter, 

8) für Schornſteinreinigung, 

9) für das Reinigen der Waſſerheizungskanäle und der Tele— 
graphenbatterien, 

10) für das Umbinden der Brunnen und Pumpen mit Stroh, 

11) für Vertilgung von Ungeziefer, ald Ratten und Mäuſe ıc., 


437 


12) für die nächtliche Bemahung der Dienftgebäude und Gärten, 
13) für Verfiherung der Gebäude gegen Beuerögefahr, jomeit 
Beiträge dazu von den fiäfaliichen Gebäuden überhaupt noch 
zu entrichten find. 
Zu den hauswirthichaftlihen Koften gehören audy die Koften für 
das mittelft Leitungsanlage entnommene Wafjer und Gas. 

c. alle Koften für joldhe bewegliche Gegenftände, welde nur zur 
gegenwärtigen Benupung der Gebäude und Grunpdftüde, aljo 
nicht für die Gebäude und Grundftüde ald ſolche, für nothwendig 
zu erachten find. e 


Im Staatdhaushaltdetat find in Zukunft von den Fonds 
ur Unterhaltung der Gebäude die Miethen, Laften und Abgaben, 
mie alle jonftigen Koften, welde nad den Beftimmungen unter 
I. B. nidyt zu den Koften der Unterhaltung der Gebäude gehören, 
abzuzweigen und auf andere ſächliche Fonds zu übernehmen. Die 
desfalfigen Anordnungen bleiben den betreffenden Reffortminiftern 
vorbehalten. 

Die vorftehende Beftimmung bezieht ſich jedoch nicht auf die 
Koften der Unterhaltung und Ergänzung der Inventarienftüde in den 
Repräjentationdräumen und 3 ſoweit ſolche dem 
Staate obliegt, vielmehr ſind dieſe Koſten nach wie vor bei dem 
Fonds zur Unterhaltung der Dienſtgebäude auszubringen. 

III. 

Für diejenigen Behörden, welche in fiskal iſchen Gebäuden 
ihren Sig haben, für melde jedoh im Staatöhaudhaltdetat ein 
beionderer Gebäude-Unterhaltungsfonds nicht audgelept ift, in deren 
Kafjenetatd vielmehr der Büreaubedürfnisfonds audy zu Fleinen Bauten 
und Reparaturen bejtimmt ift, find in dem Staatähaushaltdetat, 
fofern nit eine Uebernahme der Unterhaltungsfoiten für die bes 
treffenden Gebäude auf den allgemeinen Fonds der Bau-Vermaltung 
— Kapitel 65 Titel 14 — herbeigeführt werden kann, befondere Ge— 
bäude-Unterhaltungdfondd unter einem neu zu bildenden Titel der 
ſächlichen Ausgaben audzubringen. 

IV: 

Für dad Refjort der Eijenbahn-Bermaltung find diejenigen Ab- 
weihungen von den vorftehenden Beitimmungen zuläffig, welde 
dur die Rüdfihtnahme auf das einheitlihe Normal-Buchungsfor⸗ 
mular für die Eifenbahnen Deutſchlands geboten erjcheinen. 

V. 
Um etwaige Zweifel zu beſeitigen wird bemerkt, 


1) daß bei den obigen Grundſätzen es ſich lediglich um die⸗ 
jenigen Koſten handelt, welche nach den Beſtimmungen der 


438 





Geſetze, des Etats und des Reyulativs über die Dienft- 
wohnungen der Staatsbeamten vom 26. Juli 1880 überhaupt 
dem Staate zur Kalt fallen, und dab dur die Aufftelung 
diejer Grundjäge darin, melde Koften der Dienſtwohnungs— 
Inhaber zu tragen bat, nichts geändert wird; 

2) daß dort, wo — z. B. in den Etats für die Verwaltung 
der indireften Steuern, der Juſtiz-, Eilenbabn » Verwaltung 
u. a. — die etatömäßigen Fonds zur Unterhaltung der Dienit= 
gebäude gleichzeitig a kleineren Neubauten bezw. zum Ans 
faufe von Grunditüden hierzu beftimmt find, derartige Aus— 
gaben au fernerbin auf dieje Fonds in dem bisherigen 
Umfange zu übernehmen find. 


VI. 


Soweit die Beſtimmungen J. bis IV. eine anderweite Regu— 
lirung der betreffenden Etatsfonds nothwendig machen, iſt ſolche 
vom Etatsjahre 1885/86 ab herbeizuführen. 

Bon demfelben Jahre ab bat aud die Verrehnung aller bier 
in Betracht kommenden Ausgaben nad den obigen Grundjägen ftatt- 


zufinden. 
vi. 


Eine beglaubigte Abſchrift dieſes Beſchluſſes ift ſämmtlichen 

erren — 53*— mitzutheilen, um hiernach das Erforder— 
liche für ihr Reſſort anzuordnen. 
Berlin, den 13. Mai 1884. 


Königlihed Staatsminiſterium. 
von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. 
von Boettiher. von Goßier. von Scholz. Graf Hapfeldt. 
Bronjart von Schellendorff. 
St. M. 1146/82. 


106) Amtlihe Nachrichten über das Preußiſche Staats— 
ſchuldbuch. 


Berlin, 21. Oktober 1884. 

Das Geſetz vom 20. Juli v. 3., betreffend das Staatsſchuld— 
buch, (G. ©. ©. 120) iſt nach Inhalt der Allerhöchſten Verord⸗ 
nung vom 25. April d. J. — G. S. ©. 269 — mit dem 1. Oktober 
d. 3. in Kraft getreten. Die von der Königlihen Hauptverwal« 
tung der Staatöihulden herausgegebenen „Amtlihen Nachrichten 
über dad Preußiſche Staatsſchuldbuch“ enthalten die für dieſe Ein- 
richtung maßgebenden Beftimmungen, und ergeben fid inäbeiondere 
die Bortbeile diefer neuen Einrichtung aus dem dajelbit unter 
Nr. VI. mitgetheilten Auszuge aus der Begründung des Regierungs- 


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Entwurfed zu dem Geſetze vom 20. Juli 1883, Indem ich hierauf 
mit dem Bemerfen, daß die erwähnten „Amtlihen Nachrichten über 
das Staatöihuldbuh” aud im Gentralblatt für die gefammte Unter: 
richts-Verwaltung mitgetheilt werden, binmeile, veranlaffe ich die 
aachgeordneten Behörden des diesjeitigen Reſſorts, die Ihnen unter- 
fielten Verwaltungsorgane auf die in Rede ftehende Einrichtung 
und deren Vortheile in geeigneter Weiſe aufmerkſam zu maden. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten. 
von Goßler. 


An 
fämmtlihe nadgeordnete Behörden des diesſeitigen 
Refforts mit Ausnahme der Königlihen Konfifto- 
rien in den altländiihen Provinzen. 
G. 111. 2564 G. 1. Il. 
U. 1. II. IIla. IIIb. M. 7013. 





Amtlihde Nahrihten über das Preußiſche Staatd- 
ihuldbud. 


Inhalt. 
Belanntmahung der Hauptverwaltung der Staatsfhulden vom 8. Juli 1884: 
I. Allgemeine Bemerkungen. 
ll. Unträge zum Zwecke der Anlegung eines Kontos im Staatsihuldbuche. 
I. Anträge, betreffend Eintragungen oder Löfhungen auf bereits ans» 
gelegten Konten. 
IV. zunlung der Zinjen an die Buchgläubiger. 
ejeg vom 20. Zuli 1883 und NAusflhrungsbeftiimmungen vom 
22. Juni 1884 mit drei Anlagen. 
VI. Auszug aus der Begründung des Regierungs-Entwurfes zu dem Geſetze. 
VI. Gebührentarif. 


I. Allgemeine Bemerkungen. 


1) Jeder Inhaber Preußiicher vierprogentiger Konfold fann vom 
1. Dftober 1884 ab von der Einrichtung ded Staatsſchuld⸗ 
buches Gebrauch madyen. 

Ueber die dabei zu beachtenden Vorſchriften vergleiche das 
Geſetz und die Ausführungsbeſtimmungen unter V; uͤber Zweck 
und Bedeutung der Einrichtung den Auszug aus der Begrün- 
dung des Regierungd-Entwurfed unter vi. 

2) Das Staatöihuldbuhbüreau in Berlin SW,, Dranienftr. 94, 
ift zur Annahme von Anträgen, jowie zur mündlichen Erledigung 
von Anfragen vom 1. Ditober 1884 ab werktäglich von 9 bis 
1 Uhr mit Ausnahme der legten beiden Geſchäftstage jeden 
Monats geöffnet. In den Monaten Juni und Dezember werden 
vom 1. bi8 15. Anträge nidt angenommen. 

3) Anträge, Anfragen und Geſuche in Angelegenbeiten des Schuld» 
buches find zu adreffiren: 


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An 
die Hauptverwaltung der Staatsſchulden (Schuldbudhbüreau). 
Berlin SW, 

frei. Dranienftraße 94. 
Den einzelnen Beamten des Staatsſchuldbuchbüreaus ift das 
unverbrüdlidfte Stillfhweigen über die zu ihrer 
Kenntnid gelangenden VBermögendangelegenbeiten der Bud 
gläubiger ausdrücklich zur Pflicht gemacht. Geſuche um Auskunft 
über den Inhalt ded Schuldbudes an die Beredtigten ($. 2 
Abſatz 4 des Gejepes) find ſchriftlich an und zu richten. 
Zur Erleichterung des Geſchäftsverkehres wird es ſich empfehlen, 
den Anträgen auf folde Einichriften, für welche nah $. 21 
des Geſetzes Gebühren zu erheben find, den Betrag beizufügen. 
Bergleidhe den Zarif unter VII 

Bedingung für die Erledigung der Anträge ift die Bor: 
audzahlung der Gebühren in der Regel nicht. 

Die laufende Verwaltung tft gebührenfrei. 


4 


— 


5 


— 


I. Anträge zum Zwecke der Anlegung eines Kontos. 


1) Bom 15. September 1884 ab werden in unjerem Dienit- 

zn zu Berlin SW., Dranienftraße 94, und bei ſämmt— 

ichen, mit der Zinjenzahlung an die Buchgläubiger beauftragten 

Königlichen Kaſſen — vergleihe unter IV. 1. — bie For— 

mulare verabreicht, welde für Anträge — Zwecke der An— 

legung eines Kontos und für die Verzeichniſſe zu den mit— 
eingelieferten Schuldverſchreibungen zu benutzen ſind. 
Einer Beglaubigung bedürfen dieſe Anträge nicht. 

2) Es wird gebeten, die Formulare vollſtändig und genau auszu— 
füllen, insbefondere die Namen der einzutragenden Gläubiger 
und der zum Zindempfange beredhtigten Perfonen, fowie die Be— 
zeichnungen der MWohnorte und Hohnungen recht deutlid 
zu jchreiben. 

3) In Nr.2 des Formulars ift klar erkennbar zu machen, ob die 
Zinfen durch die Poft zugejandt, ob fie bei einer der zur Zah» 
lung ermädtigten Kafjen abgehoben oder — wenn dem Bes 
rechtigten ein Girokonto bei der Reichsbank eröffnet ift — ob 
fie durch Gutſchrift auf diefem Konto beridhtigt werden jollen. 

Die Kaffe ift beftimmt zu bezeihnen. Wenn an einem 
Drte ſich mehrere, zur Zahlung ermädtigte Specialfafjen be- 
finden, ift diejenige anzugeben, welde die Steuern für den 
Mohnort ded Empfängers erhebt. 

Wird die Berichtigung durch Gutſchrift auf dem Girofonto 
der Reichsſsbank gewünſcht, fo .ift in der Nr. 2 die Staatd- 
ſchulden-Tilgungskaſſe ald zahlende Kaffe zu bezeichnen und 


44] 





hinzuzufügen: „durch Gutſchrift auf mein (ded....ıc.) Giro- 

fonto bei der Reichsbank“. 

Wird beantragt, daß die Zahlung der Zinjen an einen Dritten 

erfolgen jo, jo wird diefer Dritte im Staatsſchuldbuche Spalte 4 

des Kontod — vergleiche Anlage 1 zu V. — vermerft. 

In Ermangelung anderer Angaben wird der nah Maßgabe 

der vorigen Nummer eingetragene Dritte jo lange ald zum 

Empfange der Zinjen berechtigt angejehen, bis auf Antrag 

des Gläubiger der betreffende Vermerk wieder gelöfcht ift. 
Soll der Dritte die Zinſen ald geſetzlicher Vertreter bes 

Gläubigerd erheben oder geht die Abfiht dahin, daß wir die 

Zinjenzahlung nur mit-Genehmigung des Dritten ändern jollen, 

jo muß am Shluffe ded Formulars dad auddrüdlide Er— 

ſuchen geftellt werden, die betreffende Beſchränkung ded Gläu- 
bigers in das Schuldbudy einzutragen. Es geſchieht died als— 
dann in Spalte 3 des Kontos. 

6) In den Anträgen am Schluſſe des Formulars, ſie mögen eine 
Beſchränkung des Gläubigers in Betreff der Zinſen oder in 
Betreff des Kapitals angeben, wolle man den Rechtsgrund 
und Umfang der Beſchränkung deutlich erkennbar machen. 


III. Anträge, betreffend —— oder Löſchungen auf 

bereits angelegten Konten. 

1) Der Gläubiger, für welden ein Konto angelegt ift, fann 
jederzeit neue Eintragungen auf Grund der ferneren Einlieferung 
von Preußiichen vierprozentigen Konfold durch Zujhreibung 
bewirken lafjen. Dasjelbe kann von einem Dritten geſchehen zu 
Gunften des eingetragenen Gläubigersd. 

Für Anträge dieſer Art gilt das unter II Bemerfte. 

2) Da nad $. 7 Abfap 3 des —* Verfügungen über Buch— 
forderungen, wie Abtretungen, Verpfändungen u. ſ. w. dem 
Staate gegenüber nur durch die Eintragung Wirkſamkeit erlangen 
und ud 8. 18 ebenda die Zahlung der nädhftfälligen Zinten 
einer Budforderung mit rechtlicher Wirfung an denjenigen er= 
folgt, welcher am 10. Juni oder 10. Dezember eingetragener Be- 
rechtigter war, empfiehlt es fi, alle im Schuldverhältniffe ein⸗ 
Veränderungen baldigft im Bude vermerken zu 
aflen. 

3) Die nad $. 7 Abſatz 1 und 2 des Gefeped zu Anträgen der 
unter 2 bezeichneten Art, ſowie zu den Anträgen auf Löſchung 
der Buchforderung gegen erneute Aushändigung von Konſols 
befugten Privatperjonen und Bertreter von öffentlihen Be— 
börden werden erjudht, zur Vermeidung von Rüdfragen die 
88. 6 bis 14 und $. 22 des Gefeped, jowie bie Artikel 3 bis 
6 der Ausführungdbeftimmungen jorgfältig zu beachten. 


4 


— 


5 


— 


1) 


2) 


442 





IV. Zahlung der Zinfen. 


Die Zahlung der Zinfen geſchieht halbjährlid zu den Fälligfeits- 

terminen entweder 

I. durch Zufendung mittelft der Poft feitend der Staats- 
ſchulden-Tilgungskaſſe zmiihen dem 17. Zuni und 8, Zuli 
und zwiſchen dem 18. Dezember und 8. Januar; — oder 

II. bei einer der nadyftebend angegebenen Königlichen Kafſen: 

a. bei der Staatsſchulden-Tilgungskaſſe zu Berlin W,, Tauben» 
itraße 29, vom 17. Juni und 18. Dezember ab, entweder 
baar oder durch Gutſchrift auf dem Girokonto des Bes 
recbtigten bei der Reichsbank, 

b. bei den Regierungd- und Bezirfshauptlaffen vom 24. Juni 
und 24. Dezember ab, 

c. bei den mit der Annahme direkter Staatöfteuern außerbalb 
Berlins betrauten Kaſſen (Kreiskaſſen, Steuerkafjen) vom 
1. Zuli und 2. Fanuar ab. 

Die Sendung der Zinjen dur die Poft erfolgt mittelft Poft- 

anmweijung. Das Porto wird furzer Hand durd Abzug von dem 

überjandten Betrage berichtigt. Auf beionderen Antrag wird 

auf der Adrefje der Vermerk „Eigenhändig* hinzugefügt. 
Kommt die Sendung ald unbeftelbar zurüd, jo muß nad 

8. 19 Abjag 2 des Geſetzes verfahren werden. 


3) Die Baarzahlung bei den Kafjen gejhieht nah Prüfung der 


4) 


5) 


Legitimation und Identität des Empfängerd gegen defjen 
Quittung. 

Zu den Duittungen find Formulare zu benugen, von denen 
dem Berechtigten das erjte mit der von uns ausgehenden Bes 
nadhrichtigung über die Eintragung ded Kapitals in das Staats— 
ſchuldbuch ($. 15 des Gefepes), dad demnächſt zu verwendende 
ipäter an der Zahlungäftelle verabreicht wird. 

Wenn die Zinien bei der beauftragten Bezirks- oder Special» 
fafje nicht bid zum Ablaufe des mit dem Fälligkeitätermine 
(1. Zuli und 2. Sanuar) beginnenden Kalenderquartald ab» 
gehoben worden find, fo kommt Artifel 8 Nr. 4 der Ausführungd- 
beftimmungen zur Anwendung. Es wird gebeten, die Artikel 
8 und 9 genau zu beachten. 

Die Zinien der Buchforderungen verjähren in Gemäßheit des 
$. 5 Abjap 2 des Gejeped mit dem Ablaufe von vier Zahren, 
vom Tage der Fälligkeit ab gerechnet. 


Berlin, den 8. Juli 1884. 


Königlihe Hauptverwaltung der Staatdjchulden. 
Sydom. Hering. Merlefer. Nüdorff. 





443 


V. Gefep vom 20 Juli 1883, 


betreffend das Staatsſchuldbuch (©. S. ©. 120) mit den 

Ausführungsbeftimmungen des Herrn Finanzminiſters zu 

diejem Gejege, von: 22. Juni 1884 (Deutſcher Reichs: und Preußiſcher 
Etaatdanzeiger von 1884 Nr. 154). 








Wir Wilhelm, von Gotted Gnaden König von Preußen ıc. 
verordnen unter Zuftimmung der beiden Häufer ded Landtages der 
Monardie, was folgt: 

$. 1. 


Schuldverihreibungen der vierprogentigen konſolidirten Anleihe 
fönnen in Buchſchulden des Staated auf den Namen eines beftimmten 
Gläubigerd umgewandelt werden. 


$. 2. 


Die Ummandlung erfolgt gegen Einlieferung zum Umlaufe 
brauchbarer Staatsihuldvericpreibungen durdy Eintragung in das bei 
der Hauptverwaltung der Staatsſchulden zu führende Staattihuldbud. 

In demjelben find? auch die in dem Sculdverhältnifje eins 
fretenden Veränderungen zu vermerfen. 

Bon dem Staatsihuldbuche ift eine Abſchrift zu bilden und 
getrennt aufzubewahren. 

Ueber den Inhalt ded Staatöihuldbudes darf nur dem einge 
tragenen Gläubiger, jeinen gejeplihen Vertretern, Bevollmädtigten 
und Rechtsnachfoigern von Todeswegen, ſowie bezüglich der im 8. 4 
unter Nr. 3 und 4 bezeichneten Gläubiger den zur Nevifion der 
Kafjen derjelben berechtigten öffentlichen Behörden oder jonftigen 
Perjonen, lepteren aber nur, falld ihre Berechtigung zur Kaflen- 
revifion durd eine deutjche öffentliche Behörde beſcheinigt ift, Aus— 
funft ertheilt werben. 


ur Ausführung des Geſetzes, betreffend das Staatsſchuldbuch, vom 

20. Juli 1883 (G. S. ©. 120) wird auf Grund des $. 25 desjelben Nady» 
folgendes beftimmt : Ketitet ı 
rtile . 


88. 2 und 4 des Geſetzes.) 


1) Das Staatsſchuldbuch zerfällt in jehs getrennte Abtheilungen : 
Abrheilung I. für phyſiſche Perjonen ($. 4 Mr. 1 des Geſetzes), 
per ar 11. für Handelsfirmen (5. 4 Nr. 2 dajelbft), 
Adtheilung 111. für eingetragene Genoffenihaften, 
Abtheilung IV. für eingeihriebene Hilfslaſſen, 
Abtheilung V. für juriftiihe Perfonen, 
zu Ill. bis V. fofern fie im Gebiete des Deutſchen 
Reiches ihren Eig haben ($ 4 Nr. 3 dajelbit), 
Abtheilung VI. für VBermögensmafjen ohne juriftiiche Perſönlichkeit, wie 
Stiftungen, Anftalten, Bamilienfideitommifle, deren Ber» 
waltung innerhalb des Gebietes des Deutihen Reiches 


444 


von einer Öffentlichen Behörde oder unter deren Aufficht 
geführt wird ($. 4 Nr. 4 dajelbft). 

Fur jede Abtheilung werden foviel einzelne Konten angelegt, als Gläubiger 
— find. Jedes Konto wird nach dem beifolgenden Muſter 1 einge⸗ 
richtet. 

zu jeder Abtheilung ift ein alphabetiihes Namenregifter zu führen. 

ie Abſchrift des Staatsihuldbuches wird in einem befonderen Gebäude 

aufbewahrt. Die Abſchrift der einzelnen Eintragungen wird fpäteftens eine 
Woche nad den Eintragungen jelbft bewirkt. 

2) Bei Prüfung der frage, ob die zur Umwandlung in eine Buchſchuld ein» 
ie Sculdverihreibungen zum Umlaufe braudbar find ($. 2 des Ge⸗ 
etzes), ift Folgendes zu beachten: 

Die Schuldverihreibungen dürfen nicht gerihtlih für kraftlos erflärt 
oder von einem Gerichte mit Beichlag belegt fein. Befindet ſich eine Außer- 
fursjegung darauf vermertt, jo muß auch der Vermerk ordnungsmäßiger 
Wiederinkursſetzung fi vorfinden. Die Ummandlung befledter oder be» 
ihädigter Stüde ift nur zuläffig, wenn nah dem Ermeſſen der Hauptver- 
waltung der Staatsihulden nicht in Gemäßheit des Geſetzes vom 4. Mai 
1843 (©. S. ©. 177) und der Verordnung vom 16. Auguft 1867 (©. ©. 
©. 1457) zum Nachweiſe des rechtmäßigen Beſitzes einer Umſchreibung der 
Stüde die dort vorgejhriebene öffentlihe Belanntmahung würde voraus- 
En müffen. Ieder eingereihten Schuldverſchreibung müſſen die noch nicht 
älligen Zinsfheine (Kupons) und der dazu gehörige Erneuerungsſchein 
(Zalon, Anweijung) beigefügt fein. Nnr wenn eine Schuldverichreibung 
in den Monaten Juni oder Dani eingereicht wird, ift der nächftfällige 
Zinsſchein nicht beizufügen. 


8. 3. 
Die Eintragung einer Buchſchuld geichieht auf Antrag des In— 
habers und auf den Namen der in dem Antrage ald Gläubiger be— 
zeichneten Perjon. 


Artikel 2. 


($. 3 des Geſetzes.) 


1) Zu dem Antrage auf Eintragung einer Buchſchuld ift das beiliegende 
Mufter 2 zu bemußen. 

2) Die Bezeichnung des Gläubigers muß fo ges erfolgen, daß die Unter» 
iheidung von einem anderen mit Sicherheit geſchehen kann. 

Bei phnfiihen Berfonen find anzugeben : 
1. der Familienname, 
2. die Bornamen, 
8. bei frauen aud der Geburtsname, 
4. der Beruf oder Stand, 
5. der Wohnort und ſoweit erforderlich die Wohnung. , 

8) Die gleihen genauen Angaben find erforderlich für die al® zum Zinsempfange 
berechtigt beftellten phyſiſchen Verſonen, jeien dies num Bevollmächtigte oder 
Bormünder oder andere geſetzliche Vertreter. . 

4) Etwaige Beihränkungen der Gläubiger in Bezug auf Kapital oder Zinſen 
find am Schluffe aufzunehmen. 

5) Soll die Eintragung auf den Namen einer juriftiihen Perſon, Hanbels- 
Dun eingetragenen Genoſſenſchaft oder eingeſchriebenen Hilfstaffe geſchehen, 
o ift, ſoweit es nicht notoriih, dem Antrage das Zeugnis der zuftändigen 
öffentlichen Behörde beizufügen, durch welches dargethan wird, bei den ju⸗ 
riftifhen Perſonen, daß fie rechtliche Eriftenz und ihren Wohnfig im Gebiete 


445 





des Deutſchen Reiches haben, bei den Firmen, daß fie mit der angegebenen 
Bezeichnung und Wohnung im Handelsregifter, bei eingetragenen Genofjen- 
ſchaften, daß fie in einem Genofjenihaftsregifter im Gebiete des Deutſchen 
Reiches eingetragen, und bei eingefchriebenen Hilfstaffen, daß fie als Kafien 
innerhalb dieſes Gebietes zustehen find. 

6) Die dem Antrage beiliegenden Staatsjhuldverfhreibungen find nad dem 
beiliegenden Mufter 3 in einem befonderen Berzeichniffe aufzuführen, welches 
Litera, Nummer und Nennbetrag der Berſchreibungen enthält. 

7) Der Einlieferer erhält fofort nah dem Eingange einen Empfangſchein 
über Zahl und Nennbetrag der eingelieferten Werthpapiere. 

Der Schein muß von dem Rendanten und dem Oberbudhalter des Staats. 
ihuldbudhbitreaus oder von deren Stellvertretern unterfchrieben fein. 

8) Jede Eintragung in das Staatsfhuldbud wird von einem Mitgliede der 
Hauptverwaltung der Staatsihulden und dem Buchführer unterfchrieben. 
9) Die Hauptverwaltung der Staatsihulden ift befugt, Ergänzungen der in 
den Geſuchen gemadten Angaben zu erfordern, fofern dies zur Klarftellung 
der in dem Staatsſchuldbuche zu bewirkenden Eintragungen angezeigt erſcheint. 

Ablehnende Beſcheide find mit Gründen zu verichen. 


54 


Ald Gläubiger können nur eingetragen werden: 

1) einzelne phyſiſche Perjonen, 

2) einzelne Handelöfirmen, 

3) einzelne eingetragene Genofjenicaften, einzelne eingeſchriebene 
Hilfskaſſen und einzelne juriftiiche Perfonen, welche im Gebiete 
des Deutihen Reiches ihren Eip haben, 

4) einzelne Vermögensmaſſen, wie Stiftungen, Anftalten, Familien⸗ 
fideitommiffe, deren Verwaltung innerhalb des Gebieteö des 
Deutihen Reiches von einer öffentlichen Behörde oder unter 
deren Aufficht geführt wird. 

Einem Gläubiger wird nicht mehr als ein Konto im Staatö- 
ſchuldbuche eröffnet. 
Siehe den Artikel 1 hinter $. 2 des Geſetzes. 


8.5. 

Mit der Eintragung erlöihen die Rechte ded Inhaberd an den 
eingelieferten Schuldverjhreibungen. 

Im Uebrigen finden die für die vierprozentige Eonfolidirte An- 
leihe geltenden Vorſchriften auf die eingetragene Forderung ent« 
ſprechende Anwendung. 

8. 6. 


Eingetragene Forderungen Fönnen durch Zuſchreibung erhöht, 
ganz oder theilmeile auf andere Konten übertragen und ganz oder 
theilmeiie geloöſcht werden. 

Theiluͤbertragungen und Theillöſchungen ſind jedoch nur zuläſſig, 
ſofern die Theilbeträge in Stücken von Schuldverſchreibungen der 
vierprozentigen konſolidirten Anleihe darftellbar find. 

Im Falle gänzlicher oder theilmeifer Löſchung der eingetragenen 


446 


Forderung erfolgt die Audreihung von Schuldverihreibungen der 
vierprozentigen fonjolidirten Anleibe zu gleihem Nennmertbe, zu 
deren Anfertigung die Hauptverwaltung der Staatöjhulden bierdurd) 
ermächtigt wird. 
Artilel 3. 
($. 6 des Geſetzes) 


Bei Theilübertragungen und Theillöfhungen müffen ſowohl die Beträge, 
deren lebertragung oder Löſchung beantragt wird, als auch die Reftbeträge, 
über welche eine Verfügung nit ftattfinden fol, in Schuldverjhreibungen der 
vierprogentigen onjolidirten Anleihe darftellbar fein. 

ls 


Zur Stellung von Anträgen auf Uebertragung eingetragener 
Forderungen auf ein anderes Konto, auf Cintragung und auf 
Löſchung von Vermerfen über Veränderungen im Sculdverbältnifie 
(8.2 Abjag 2), ſowie auf Ausreihung von Staatsihuldverichreis 
bungen gegen Löſchung der eingetragenen Forderung find nur der 
eingetragene Gläubiger, feine gejeplichen Vertreter und Bevollmäch— 
tigten, ſowie diejenigen Perfonen berechtigt, auf melde die eingetra- 
gene Forderung von Todeswegen übergegangen ift. Zur Stellung 
von Anträgen für eine Firma gilt für berechtigt, wer zur Zeichnung 
der Firma berechtigt ift; zur Stellung von Anträgen für die im 
8.4 Nr. 4 gedahten Bermögensmafjen die daſelbſt genannte Be— 
börde oder die von derjelben bezeichnete Perſon. 

Zur Löſchung von Vermerken zu Guniten Dritter bedarf ed der 
Zuftimmung derjelben mit Ausnahme des im $. 14 gedachten Falles. 

Verfügungen über eingetragene Korderungen, wie Abtretungen, 
Berpfändungen erlangen dem Staate gegenüber nur durd die Ein- 
tragung Wirfiamfeit. 

Eine Pfändung oder vorläufige Beſchlagnahme der eingetra« 

enen Forderung im Wege der Zwangsvollitrefung oder des Arreites, 
* eine durch eine einſtweilige gerichtliche Verfügung angeordnete 
Beſchränkung des eingetragenen Gläubigers iſt von Amtswegen 
auf dem Konto zu vermerken, beziehentlich nach erfolgter Beſeitigung 
dieſer Anordnungen zu löſchen. Wird eine gepfändete Forderung 
an Zahlungsftatt überwieſen, fo iſt dieſelbe vorbehaltlich der Be— 
ſtimmung im 8. 16 Nr.2 im Staatsſchuldbuche zu übertragen. 

Eine Prüfung der (Siltigfeit der den Anträgen zu Grunde 
liegenden Rechtsgeſchäfte findet nicht Statt. 

Artilel 4. 
(8. 7 des Geſetzes.) 

Bon den Vertretern der Handelsfirmen, der eingetragenen Genofien« 
ihaften und der eingeichriebenen Hilfskaſſen ift bei Stellung der im $.7 ber 
zeichneten Anträge durch eine öffentliche Urkunde der Nachweis zu erbringen, 
daß die Antragfteller zur Zeichnung für die Firma beziehungsweile zur Ber- 
tretung der Genoſſenſchaft oder Kaffe legitimirt find. 


447 





' 8§. 8. 
Die Eintragungen erfolgen in derjelben Reihenfolge, in weldyer 
die auf dadjelbe Konto bezüglihen Anträge bei der Hauptvermwal- 
tung der Staatdihulden eingegangen find. 


8. 9. 


Ehefrauen und großjährige Perjonen unter väterliher Gewalt 
werden zu Anträgen ohne Zuftimmung ded Ehemannes beziehungd- 
weile Baterd zugelafjen. 


8. 10. 


Zum Antrage auf Eintragung einer Forderung, ſowie auf 
gleichzeitigen Vermerk einer Beihränfung des Gläubigerd in Bezug 
auf Kapital oder Zinjen derielben und zur gleichzeitigen Ertheilung 
einer Vollmacht genügt ſchriftliche Form. 

In allen anderen Fällen muß der Antrag gerichtlich oder notariell, 
oder von einem Konjul ded Deutichen Reiches aufgenommen oder be— 
glaubigt jein. 

Sind feit der Eintragung Aenderungen in der Perion des 
Gläubigerd (Verheirathung einer Frau, Aenderung ded Gewerbes, 
Standes, Namend, Wohnorted) eingetreten, jo fann verlangt werden, 
da die Identität durch eine öffentliche Urkunde dargethan merde. 


8.11. 


Der Antrag eined Taubſtummen, Blinden, Schreibunfundigen 
oder einer der deutihen Sprache nicht mächtigen Perion bedarf zu 
feiner Giltigfeit der für die Verträge folder Perjonen vorgejchrie- 
benen $orm. 

$. 12. 

Rechtsnachfolger von Todeswegen haben fi, jofern ihre Be— 
rechtigung auf der geſetzlichen Erbfolge beruht, durch eine Beſchei— 
nigung als Erben, fofern diejelbe auf leßtwilliger Verfügung be— 
rubt, durd eine Beicyeinigung darüber auszumetien, dab fie über 
die eingetragene Forderung zu verfügen befugt find. 

Zur Ausftellung der vorgedachten Beſcheinigungen ift dasjenige 
Gericht, bei mweldem der Erblafjfer zur Zeit Feine Todes jeinen 
ordentlihen Gerichtöftand hatte, und fofern derjelbe im Deutſchen 
Reihe einen folden nidt hatte, derjenige Konſul des Deutſchen 
Reiches, in defjen Amtöbezirfe der Erblafjer zur Zeit jeined Todes 
feinen Wobnfiß oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, falls dem 
Konjul von dem Reichskanzler die Ermächtigung zur Ausftellung 
folder Beſcheinigungen ertbeilt ift, und, in Grmangelung eines 
hiernach zuftändigen Konfuld, ſowie im Falle der Ablehnung des 
zuftändigen deutſchen außerpreußiihen Gerichtes, das Amtögericht I. 
in Berlin zuftändig. 


445 





8. 13. 


Mehrere Erben baben zur Stellung von Anträgen und zur 
Empfangnahme von Schuldveri&reibungen eine einzelne Perjon zum 
Bevollmächtigten zu beftellen. 


$. 14. 


Vollmachten, ſowie die Genehmigungderflärungen dritter Per- 
fonen, zu deren Gunften der eingetragene Gläubiger in Bezug auf 
die Forderung oder deren Zinderträgniffe dur einen Vermerk im 
Staatsſchuldbuche beihränft ift, bedürfen zu ihrer Giltigfeit der- 
jelben Form, melde für die Anträge vorgeichrieben ift. Zum Wider: 
rufe einer Vollmacht genügt jchriftlihe Form. 

Zur Löſchung von perfönlihen unvererblichen Einſchränkungen 
bed Gläubigerredhtes oder des Verfügungsrechtes, welche durch den 
Tod des Berechtigten erlojchen find, ift nur die Beibringung bed 
Todtenſcheines erforderlich; das Recht auf den Bezug rüdftändiger 
Leiftungen wird hierdurch nicht berührt. 

Anträge und Urkunden öffentlicher Behörden bedürfen, wenn 
fie ordnungdmäßig unterjchrieben und unterfiegelt find, feiner: Be- 
glaubigung. 


Artikel 5. 


($. 14 des Gejekes.) 


Vollmachten, welche zur Berfitgung über das Kapital oder zur Empfangnahme 
der Zinfen berechtigen follen, können mit dem Antrage a Eintragung einer 
Forderung verbunden werden. In allen anderen Fällen müſſen Vollmachten 
geridtlid oder notariell, oder von einem Konſul des Deutſchen Reiches auf- 
genommen oder beglaubigt werden (8. 10 des Gefeges). 


$. 15. 


Ueber die Eintragung von Forderungen und Vermerfen, ſowie 
über die verfügte Auslieferung von Schuldverfchreibungen an Stelle 
ur Löſchung gelangter Forderungen wird dem Antragfteller und, 
aM der Berechtigte ein Anderer ift, auch diefem eine Benachrich— 
tigung ertbeilt. 

ie Benachrichtigung gilt nicht ald eine über die Forderung 
audgeftellte Berjchreibung. 


Artifel 6. 
(8. 15 bes Geſetzes.) 


1) Auf jedes Benahridtigungsichreiben über Eintragung einer Buchforberung 

ift in einer befonder® in die Augen fallenden Form der Vermerk zu fegen: 

a gilt nicht als eine über die Forderung ausgeftellte Ber- 

reibung. 

2) Die Auslieferung der Schuldverfchreibungen u. f. w. an Stelle zur Löſcung 

elangter Forderungen geihieht an den dazu von der Hauptverwaltung der Staats» 

Fhufden fegitimirt befundenen Berechtigten durch die von ihr beftimmte Kaffe nad 
Prüfung der Identität des Berechtigten gegen Quittung. 


— 


Hat der Berechtigte die Zuſendung durch die Poſt innerhalb des Deut- 
ſchen Reiches beantragt, jo ift die Hauptverwaltung der Staatsſchulden 
ermächtigt, diefem Antrage zu entiprehen. Die Sendung geſchieht aledann 
auf Gefahr und Koften des Berechtigten, Der Bofteinlieferungsichein dient 
als Quittung. 

Die Mittheilung der in Gemäßheit des 8. 15 zu erlaffenden Benachrich- 
tigungsjhreiben geihicht durd die Poft und zwar, fofern der Betheiligte 
nicht ein Underes beftimmt hat, mit der Bezeihnung: „Eingefchrieben“. 

4) Boftfendungen, melden Inhaberpapiere beiliegen, find nad ihrem vollen 

Nennwerthe zu deflariren. 

5) Wegen der —— tommen $. 19 des Geſetzes und Artilkel 8 dieſes 
Erlafjes zur Anwendung. 
$. 16. 


Bon Amtöwegen kann die Löjhung eingetragener Forderungen 
und die Hinterlegung der dagegen ce Schuldverſchrei⸗ 
bungen bei der Hinterlegungsſtelle in Berlin auf Koften des Gläu— 
bigers erfolgen: 

1) wenn die Eintragung von VBerpfändungen oder ſonſtigen Ber: 
fügungsbeſchränkungen beantragt wird; 

2) wenn die Forderung ganz oder theilmeije im Wege der Zmangd» 
vollftredung oder deö Arrefted gepfändet oder wenn eine einft« 
weilige gerichtliche Verfügung über diejelbe getroffen ift; 

3) wenn über dad Vermögen des eingetragenen Gläubigerd ber 
Konkurs eröffnet worden ift; 

4) wenn die Zinjen des eingetragenen Kapitald zehn Fahre hinter: 
einander nicht abgehoben worden find; 

5) wenn glaubhaft befannt geworden ift, dab der Gläubiger vor 
länger ald zehn Jahren verftorben ift und ein Rechtsnachfolger 
fi nicht legitimirt hat. 

Die hinterlegten Schuldverſchreibungen treten in allen recht⸗ 
lihen Beziehungen an die Stelle der gelöſchten Forderung. 

Artilel 7. 
($. 16 bes Gefeges.) 

Bei der Hinterlegung von -Schuldverfhreibungen find der Hinterlegungs- 
ſtelle Abſchrift des gelöfchten Kontos und die auf das Konto bezüiglihen Alten 
mitzutheilen. Die Betheiligten find von dem Berfügten gleichzeitig zu be» 
nachrichtigen. 8.17 


Im Falle einer Kündigung der vierprogentigen konſolidirten 
Anleihe find die eingetragenen Gläubiger jhriftlich zu benachrichtigen. 
Die Wirkiamfeit der Kündigung ift jedoch von diefer Benadrid- 
tigung nicht abhängig. er 

. 18. 


Die Zahlung der Zinſen einer eingetragenen Forderung erfolgt 
mit rechtlicher Wirkung an denjenigen, mwelder am zehnten Tage 
des dem Fälligfeitötermine der Zinjen vorangehenden Monats ein- 
getragener Berechtigter war. 


1885. 30 


3 


we 


— 


450 


$. 19. 


Die Zinfen werden nur innerhalb des Deutihen Reiches gezablt, 
und zwar in der Zeit vom vierzebnten Tage vor bis zum achten 
Tage nah dem Fälligkeitstermine durch eine öffentliche Kaffe oder 
mittelft Ueberſendung durd die Poft oder auf fonftige vom Finanz- 
minifter zu beftimmende Weiſe auf Gefahr und Koften ded Beredtiaten. 

Kommt die Sendung ald unbejtellbar zurüd, jo unterbleiben 
weitere Sendungen, bis der Gläubiger die richtige Adrefje angezeigt bat. 


Artilel 8. 
($8. 18, 19 des Geſetzes.) 


1) Die Beridtigung der Zinſen kann erfolgen: 

a. durch die Sranteiulden» Tilgungstafte in Berlin, mittelft Baarzahlung 
oder wenn dem Gmpfangsberedhtigten ein Girofonto bei der Reichsbant 
eröffnet ift, durch Gutichrift auf deſſen Konto, 

k ai eine jede siöniglich Ureußiſche Regierungs- und Bezirkshauptlaffe, 

. dur eine jede außerhalb Berlins mit der Annahme direfter Staats 
feuern betraute Königlich Preußiſche Kaffe, 

ad b und ce durch Baarzahlung; 
d. en Ueberjendung durch die Poſt, jedod nur innerhalb des Deutſchen 
Reiches. 

2) Die Hauptverwaltung der Staatéſchulden beftimmt, auf welchem Wege die 
ahlung erfolgen ſoll und berüdfihtigt dabei thunlichft die Wünſche der 
läubiger. Anträge auf eine Aenderung des bisherigen Zahlungsmweges 

tönnen für den nädhften Fälligleitstermin nur Berüdfihtigung finden, wenn 

fie bis zum erften Tage des Monats vor diefem Termine eingehen. 

Die Baarzahlung durch eine Öffentlihe waffe (zu Nr. 1a bis c) erfolgt 
egen Duittung. Bei Prüfung der Legitimation und Identität des 

&mpfän er® find die Kaſſen verpflichtet, nah Maßgabe der allgemeinen 
Borfhriften gewiſſenhaft zu verfahren. 
Wird die Baarzahlung bei der bejtimmten Kafje bis zum Ablaufe des mit 
dem Fälligleitstermine beginnenden Kalenderquartals nicht erhoben, jo wird 
der Empfangsberedhtigte mit dem Betrage bei der Staatsfhulden-Zilgungs- 
fafje auf eine Reftlifte geſetzt, und die —— tann alsdann erſt erfolgen, 
fobald ein Antrag von dem Berechtigten an die Staatsſchulden · Tilgungslkaſſe 
direkt gerichtet wird. Die Seblung geihieht demnächſt nur bei dieſer Kafie 
oder mittelft Ueberſendung durd die Poſt. 


$. 20. 
Aenderungen in der Perſon oder der Wohnung des Zinjen- 
empfängers ($. 10 Abi. 3) werden nur berüdfichtigt, wenn fie von 
demjelben jchriftlich gemeldet werden. 


Artilel 9. 
($. 20 des Geſetzes.) 

Aenderungen in der Perſon oder der Wohnung des Zinfenempfängers 
fönnen für den nädften Fälligfeitstermin nur berüdfihtigt werden, wenn 
die jhriftlihe Meldung darüber bis zum erften ng > des diefem Termine 
voraufgehenden Monats bei der Hauptverwaltung der Staatsjhulden eingeht. 

Berlin, den 22. Juni 1884. 

Der Finanz Minifter. 
935. von Scholz. 


oo 


3 


— 


4 


u. 


451 


$. 21. 


An Gebühren werden erboben: 

1) für die Ummandlung von Staatöihuldverihreibungen in Buch— 
ihulden des Staates, jomie für jonftige Eintragungen und 

Löſchungen, jede Einjchrift in dad Staatsſchuldbuch bejonders 

— 25 Pfennig von je angefangenen 1000 Mark des - 

Betrages, über den verfügt wird, zuiammen mindeſtens 1 Marf; 
2) für die Ausreihung von Staatsſchuldverſchreibungen für je 

angefangene 1000 Mark Kapitalbetrag 50 Pfennig, zujammen 

mindeltend 1 Marf. 

Vermerke über Bevollmädtigungen, ſowie über Aenderungen 
in der Perion oder der Wohnung des eingetragenen Beredhtigten 
($. 10 Abſ. 3) find gebübrenfrei. 

Die Gebühren werden von dem Antragiteller, ſoweit nöthig, 
im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Auch kann die Vor— 
ausbezahlung der Gebühren gefordert werden. 

An Gebühren für die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung 
der Anträge ($. 10 Abi. 2) find zu erheben: 

bei Beträgen bid 2000 Mark: 1 Mark 50 Pfennig, 
bei Beträgen über 2000 Markt: 3 Marf. 
8. 22. 

Anträge auf Eintragung oder Löihung von Forderungen und 
Vermerken, melde in dem, dem Fälligfeitötermine der Zinfen vors 
aufgehenden Monate eingereicht werden, find erft nad Ablauf des» 
jelben zu erledigen. 


$. 23. 


Die Hauptverwaltung der Staatsſchulden ift unbedingt verantwortlich 

1) dafür, daß die im Staatdihuldbudhe eingetragenen Forderungen 
und die noch umlaufenden Schuldverichreibungen der vierpror 
ee fonfolidirten Anleihe zuſammen den geſetzlich feſtge— 
tellten Ketrag der legteren nicht überichreiten ; 

2) für die Löſchung, Kafjation und Aufbewahrung der bebufa 
Eintragung der Korderung eingereihten Staatsſchuldverſchrei— 
bungen bid zur gänzliben Vernichtung derjelben. 

Die Staatsihuldenfommiifion übt die fortlaufende Kontrole 
über diefe Geſchäfte. 
$. 24. 


Das Bormundihaftsgeriht fann anordnen, daß die Eintragung 
der dem Mündel gehörigen Schuldverichreibungen der vierprogentigen 
fonjolidirten Anleibe auf den Namen desfelben im Staatöihuldbuche 
beantragt werde. 

Die Anordnung findet in den Fällen des $. 60 Abi. 2 der 
Vormundſchaftsordnung nicht ftatt. 


30* 


452 


$. 25. 


Der Zeitpunft, mit weldem das gegenwärtige Gejet in Kraft 
tritt, wird dur Königliche Verordnung beftimmt.*) 
Der Finanz» Minifter ift mit der Ausführung dieſes Geſetzes 
beauftragt. 
i Urfundlih unter Unierer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und 
beigedrudtem SKönigliben Infiegel. 
Gegeben Bad Gaftein, den 20. Zuli 1883, 


(L. S.) gez. Wilhelm. 
Fürft v. Bidmard. v. Puttfamer Lucius, Friedberg. 
v. Goßler. v. Scholz. Gr. v. Hapfeldt. 


*) Die Verordnung ift am 25. April 1884 dahin ergangen: 

Bir Wilhelm, von Gottes Gnaben König von Breußen ıc. 
verordnen auf Grund des $. 25 des Geſetzes, betrefjend das Staats» 
ſchuldbuch, vom 20. Juli 1883, was folgt: , 

Das Gefeh, betreffend das Staatsthuldbud), vom 20. Juli 1883 
(Geſ.Samml. &. 120) tritt mit dem 1. Oftober 1884 in Kraft. 

Urkundlich unter Unferer Höcfteigenhändigen Unterfhrift umd beige 
drudtem Königlihen Infiegel. 

Gegeben Berlin, den 25. Aprif 1884. 


(L. S.) ge. Wilhelm. 
v. Scholz. 
(Geſ.Samml. 1884 S. 269.) 





Anlage 1. 
Mufter der Konten des Staatdihuldbudes. 
Konto Nr Gläubiger: 


Aenderungen in der Berfon des Gläubigers: 
(Behörde, welche die Verwaltung der Mafle 
führt — beauffihtigt —.) 











T. ET EI 
Abihreibungen Die Zinfen 
a. b. . 
Betrag Umgewandelt Beihrän- | zu empfangen 
der Uebertragungen | in &prozentige tungen | ift beredhtigt: 
j fonfolidirte 
Forderung| Auf das Konto: | Staatefhuld. des halb⸗ 
verihreibungen | Glaubigers — 3*8 
Abthei · ar. Wit. gi | | Betr. wit 
an. | fung Mr. ME. | Lite. | Nr. A. | 1. 


Id | 


453 





Anlage 2. 


An 
die Hauptverwaltung der Staatöjhulden 
(Schuldbuchbũreau) 
Berlin S.W. 


frei Dranienftrake 94. 
‚den ien 18 


Die Hauptverwaltung der Staatsihulden erhält bierbei die in 
dem anliegenden Berzeichniffe aufgeführten Stüd Schuldver- 
ſchreibungen der Preußiſchen Fonjolidirten vierprozentigen Staatdan- 
leihe über zujammen ME., ſchreibe (in Worten) 

ME. nebit den dazu gehörigen Zinsicheinen 
über die feit 1. 18 fälligen Zinjen und den Anwei— 
fungen zur Abhebung neuer Zindfcheine mit dem Antrage: 


1. die gedachten ME. auf den Namen:”) 


in dad Staatdihuldbud einzutragen; 
2. die fälligen Zinien durd die Poft (durch die Königliche 
Kaffe in ) an” wohnhaft in 
* Straße Nr. zahlen zu laſſen. 


*) Hier find Bor- und Familiennamen, bei rauen zugleich der Geburts, 
name, Beruf oder Stand, Wohnort und Wohnung fo vollftändig und fo deutlich 
anzugeben, daß jpätere Verwechſelungen und Serthümer thunlichſt vermieden 
werben 


**) ©. die obige Bemerkung. 
“er, Der Schluß biefer und die folgende Seite find zu bemugen für bie 
etwaigen Beihränfungen des Gläubiger in Bezug auf das Kapital oder bie 
inserträgnifie, welde eingetragen werden follen (mie z. B. Berpfändungen, 
ießbraudsbeftellungen u. a.). 

Wenn eine Bermögensmaffe ohne juriftiiche Perſönlichkeit als Gläubiger 
einzutragen ift, jo muß aud die Behörde nebft deren Wohnfig genau angegeben 
werden, welche die Verwaltung oder bie Auffiht Über die Berwaltung der Maffe 

rt 


Soll die Eintragung auf den Namen einer juriftiihen Berfon, einer Han» 
delsfirma, einer eingetragenen Genoflenihaft, einer eingefhriebenen Hilfstaffe 
erfolgen, ſo ift bie Tchtlige Eriftenz des Gläubiger® dur eine vorſchriftsmäßige 
Öffentliche Urkunde nachzuweiſen. 

Am Schluffe ift der obige Antrag vom Antragfteller zu unterſchreiben. 


454 


Anlage 3. 
Verzeichnis 
der mit Antrag des vo - 
15 eingelieferten Schuldverichreibungen der Preußiichen 


fonjolidirten vierprozentigen Etaatöanleibe. 


(NB. Zu ordnen nad) den Werthabichnitten und für jeden Werthabſchnitt nad 
der Nummerfolge.) 
Spalte. Spalte 2. 



































= Betrag | Betrag |& Betrag | Betrag 
— des für jeden er bes für jeden 
= Nummern feinzelnen| Werth» ||| 2 Nummern ſeinzelnen Werth» 
Ss Stitdes Jabihnitt | > | .: Stüdes | abihnitt 
&1ö m. | me I&|& m. | mt. 

ıl A 2473 | 5000 | (Soweit 

2| - 2474 | 5000 | 10000 die 

31B 4673 |2000 Spalte 1 

4| - | 10380 | 2000 nicht aus⸗ 

5| - 11760 | 2000 | 6000 Re find 

ie 

6Ic 70536 | 1000 | 1000 Spalten 2 

7 D 19 216 500 und fol» 

8 * 20 355 500 1 000 genden zu 

9IE | 18 309 300 | benutzen.) 
1041 - 20 576 300 Il 
11 | - | 30682130 | soo it 
12! F 7809 | 200 Ä 
13] - 90 643 200 
14 | - 110 948 200 600 | 

| Betrag . . 
| 


Uebertrag 
d. Spalte ĩ .1195600 


— — ||| Geammtbetrag der 
Betrag] - 19500 || Spalten 1 und 2 -. 119500 


NB. Bei jeder Schuldverſchreibung müffen die dazu gehörigen Zinsſcheine 
und Anweifungen liegen. Nur wenn Schuldverfhreibungen in den Monaten Juni 
oder Dezember eingereicht werden, ift die Beifllgung der nädhftfälligen Zins. 
ſcheine zu nnterlaffen. 








VI. Auszug aus ber — — des — —— 
zu dem Geſeße vom 20. Juli 1883. 

Die Einrihtung des Staatsihuldbuhes hat den Zweck, das 
Forderungsrecht des Gläubiger aus der Staatsanleihe dadurch zu 
fihern, dab ed von dem Befige dir über die Forderung auögeftellten 
Urkunde unabhängig wird. Es joll der Gläubiger fih in vollem 
Umfange gegen die Gefahr ſchützen fönnen, dur ten zufälligen 
Verluſt der Sculdveridreibung das Forderungsrecht jelbit einzu— 
küßen. Die Staatöregierung glaubte, dab ein Bedürfnis für eine 


455 


derartige Ginrihtung nicht zu verfennen jei. Die Natur gewiſſer 
Kapitalbefige — Stiftungen, Fideikommiſſe, Bermögen von Kirchen, 
Mündelgelder u. ſ. w. — weiſt von jelbft auf eine Art der Belegung 
bin, welche neben landesüblidyer Verzinſung die größtmöglide Sicher: 
beit gewährt und eine Berwaltungstbätigfeit nicht in Anſpruch nimmt. 
Bei der ftetig fortichreitenden Kapitalbildung in der Nation werden 
aud, wie anzunehmen ift, Private immer mehr von einer jolden 
Einrihtung Gebrauch maden. 

Die Möglichkeit, das Inhaberpapier außer Kurs zu jeßen, 
gewährt nicht dad wünſchenswerthe Maß von Sicherheit. Cine 
Sculdveribreibung kann, jelbft wenn fie außer Kurs geiegt ift, von 
einem Dritten ald ihm abbanden gekommen aufgeboten und für 
fraftloö erklärt werden, wogegen dur beitändige Achtiamfeit auf 
die zum Zwecke des Aufgeboted ergebenden Belanntmadhungen Vor: 
febr getroffen werden müßte. Die Vermerfe der Außerkurdfegung 
fönnen obne zurüdbleibende Spuren beieitigt, eine Wiederinfurds 
fepung kann gefälicht werden. 

Gegen dieje Eventualitäten würde auch die Ausftellung von 
Sculdverfchreibungen auf den Namen des Gläubigers — ohne 
Eintragung der Forderung in ein Schuldbuch und ohne Erſchwerung 
der Uebertraabarfeit der Sculdurfunden — dem Gläubiger feinen 
genügenden Schup gewäbren. Die Hebertragbarfeit der Schuldver- 
Ihreibung durd Gelfion entbielte eine Werfebreerleichterung, aber 
ugleih eine Erleidhterung der Eigenthumsentziehung. in mit 

eifton verjebenes MWertbpapier würde überdies den Erwerber auch 
zu einer Prüfung der Kegitimation feiner Bordermänner verpflichten. 

Aus dieien Gründen wird in dem vorliegenden Gelege den 
Staatögläubigern und zwar zunädft den Inbabern von Schuldver- 
ihreibungen der Preußiſchen vierprozentigen Eonfjolidirten Staatdan- 
leihe, die Möglicpkeit geboten, fih gegen die angegebenen Gefahren 
der Snhaberpapiere dur die Benupung ded Staatsſchuldbuches zu 
Ihügen. An dem hergebradten Modus der Begebung der Staates 
ihulden ift dadurch nichts geändert. Nur der Befig umlauföfähiger 
Effekten jener Anleihe berechtigt zur Eintragung in das Bud. Der 
Befiper kann beantragen, dab fein Name oder daß der Name eines 
Dritten, welchem er fein Recht abgetreten bat oder abtreten will, 
darin ald Gläubiger eingetragen werde. Die Eintragung erfolgt 
nah Prüfung und Kaffation der Effeften bei der Hauptverwaltung 
der Staatsſchulden auf einem beionderen, für den Gläubiger ange— 
legten Konto. Der Gläubiger erhält eine Duittung über die einge: 
lieferten Effekten und eine Benachrichtigung von der bemirften Ein— 
tragung. Er fann jpäter Zu- und Abſchreibungen auf feinem Konto 
vornehmen lafjen. Er bebält das freie Verfügungdredt über feine 
Forderung; ed können aber aud Nermerfe zu Guniten eines Dritten 
(Niegbraucers, Pfandgläubigerd u. a.) im Buche eingetragen werden, 


456 
melde die Rechte des Gläubigerd beichränfen. Die Ceſſion des 
Forderungsredhteö an Dritte wird durch Uebertragung auf ein anderes 
Konto der Hauptverwaltung der Staatsſchulden gegenüber wirkſam. 
Nah Wunſch erfolgt die neue Ausfertigung von Inhaberpapieren 
gegen Löſchung der Forderung im Bude. Alle foldye Anträge fann 
nur der eingetragene Gläubiger jelbjt, deſſen geiegliher Vertreter 
oder Bevollmädhtigter und jein Erbe ftellen. Wenn fie nicht von 
Öffentlihen Behörden ausgehen, müſſen dieje Anträge gerichtlich 
oder notariell oder von einem Konſul des Deutſchen Reiches aufge: 
nommen oder beglaubigt fein. Die Zinien kann der Beredtigte 
innerbalb des Deutihen Reiches ſich halbjährlich durd die Poſt in 
das Haus enden laffen. Werden fie bei einer der zur Zahlung 
ermäcdhtigten Königlihen Kaflen erhoben, jo bat der Berechtigte fi 
ald folder zu legitimiren und Quittung zu leilten. Auf den In» 
haber lautende Zinsſcheine follen für die Buchforderungen nicht aus— 
gegeben werden, um audy binfichtd des Zindgenuffes für den Gläubiger 
und diejenigen, welche außer ihm ein Recht auf Abhebung der Zinfen 
haben, die größtmögliche Sicherheit zu erreichen. 


VII. Gebübrentarif. 


E86 werden erhoben: 


für die bean- 





für. jede tragte Aus- 
wenn verfügt wird über Einſchrift — neuer 
in das * bei 
ein Kapital Staats. onſols be 
(Huldbud Lölhung der 
* | Budhforderung 
bis 2000 Mt. 1,00 Mt. 
von mehr ale 2000 „ 3000 „ 1,50 „ 
” " " 3 ” 4 000 " 2,00 " 
DD " ” 4 ” 5 000 ” 2,50 - 
„nr 500 „ 600 „ 3,0 . 
= „nn sm „ 7000 „ 3,50 „ 
z " n 7000, 8000 „ 4,00 „ 
7 ” " 8 000 ” 9 000 ” 4,50 ” 
” ” " 9 000 * 10 000 ” 5,00 e 
» 10000 „ 11000 „ 5,50. 
= „» „ 11000 „ 12000 „ 6,0 „ 
= „ „ 12000 „ 13000 „ 6,50 „ 
u „ „ 13000 „ 14000 „ 7,00 „ 
2 „ „ 1400 „ 15000 „ 7,50 „ 
B „  „ 15000 „ 16000 „ 8,00 _” 
. "„ „ 16000 „ 1700 „ 850 _ 
= „ „ 1700 „ 1800 „ 9,00 „ 
H „ „ 18000 „ 19000 „ 9,50 „ 
19000 „ 20000 „ 10,00 . 





und fo fort. J 
Bemerkungen: 
1) Bermerke über Bevollmächtigungen, ſowie über Aenderungen in der Perſon 


457 





oder der Wohnung des Kapitalgläubigers oder Zinsberedhtigten, ſowie über 
Aenderung ded Weges, auf welchem die Zinjen gezahlt werden jollen, find 
— 

2) Als Eine Einſchrift gelten die mittelſt der gleichen Verfügung auf Einem 
ſtonto bewirkten Eintragungen und Löſchungen. 


107) Die Königlichen Provinzialbehörden für die Unter— 
richtsverwaltung in der Provinz Hannover. 
(Centribl. pro 1885 Seite 15). u 
Nachdem in Gemäßheit des Geſetzes über die allgemeine Landesverwaltung 
vom 30. Juli 1883 (Geſ.Samml. Seite 195) und ber een für Die 
Provinz Hannover vom 6. Mai 1884 (Gef.-Sammi. Seite 181) in diefer Pro- 
vinz die Zuftändigfeiten der Königl. Konfiftorien in Schuliahen vom 1. Juli 
1885 ab auf die Königl. Regierungen übergegangen find, wird eine —— 
der Präfidenten, der Dirigenten und ber aut digen Mitglieder der König 
Regierungen bier mitgetheilt. 
1. Regierung zu Hannover. 
a. Präſident. 
von Granad. 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulmefen. 
Dirigent: von Sacobi, Db. und Geh. Reg. Rath. 
Reg. Rath: Pabſt, Reg. und Sculrath. 
2. Regierung zu Hildesheim. 
a. Bräfident. 
Dr. Schultz. 
b. Mbtheilung für Kirchen: und Schulmefen. 
Dirigent: Dröge, Ob. Reg. Rath, 
Reg. Räthe: Leverfühn, Reg. und Schulrath. 
Wedekin, Reg. und Sculrath (auch Direktor des 
Königl. Schullehrer-Sem. in Hildesheim). 
3. Regierung zu Lüneburg. 
a. Präfident. 
von Borries. 
b. Abteilung für Kirchen und Schulweſen. 
Dirigent: von Maſſow, Db. Reg. Rath. 
Reg. Rath: Frieje, Reg. und Sculrath. 
4. Regierung zu Stade. 
a. Präſident. 
Franzius. 


458 


b. Atheilung für Kirchen und Schulmejen. 
Dirigent: Reinick, Db. Rey. Rath. 
Reg. Näthe: Dr. Lauer, Reg. und Schulrath. 
Außerdem bei der Abtbeilung beicäftigt: 
Dr. Züngling, Seminar-Direftor. 
5. Regierung zu Dsnabrüd. 
a. Präfident. 
Gebrmann. 
b. Kollegium. 
Reg. NRäthe: Himly, Db. Reg. Rath, Stellvertr. d. Präfidenten. 
Brandi, Reg. und Schulrath (audy Mitglied d. Königl. 
Provinzial-Schulfollegiums in Hannover). 
Dierde, Reg. und Schulrath (auch Direktor des evan« 
geliihen Scyullehrer-Sem. in Dsnabrüd). 


6. Regierung zu QAurid. 
j a. Präfident. 
von Deppe. 
b. Kollegium. 
Reg. Räthe: Bormbaum, Db. Reg. Rath, Stellvertreter des 


Präfidenten. 
Kiep, Reg. und Schulrath. 





108) Borfeprungen zur Sicerſtellung fiöfalifcher 
Gebäude gegen Keuerögefahr. 
1 


Berlin, den 27. Dftober 1884. 
Die Behörden meined Reſſorts erhalten beiliegend je ein 
Eremplar der von dem Herrn Minifter der öffentlihen Arbeiten in 
meinem und der übrigen Herrn Reſſortschefs Einverftändniffe erlaffenen 
Girkular-Berfügung vom 21. Auyuft 1884 nebit zugeböriger An- 
weijung, betreffend die Vorkehrungen zur Sicerftellung fisfaliicher 
Gebäude gegen Feuerögefahr, zur Kenntnisnahme mit der Ver— 
anlafjung, die Beitimmungen bei allen mein Refjort berührenden 
Bauten, deren Koſten ganz oder tbeilmeife aus Staatöfonds oder 
folhen Stiftungsfonds, die unter Staatöverwaltung ftehen, gedeckt 
werden, finngemäß zur Anwendung zu bringen. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barfhaujen. 


n 
ſämmtliche nadgeordnete Behörden 
des ee Refforte. 
G. III. 6869. 


459 


Berlin, den 21. Auguft 1884. 

Em. Hohmohlgeboren ıc. lafje ich hierbei die im Einvernehmen mit 
den übrigen betheiligten Reſſortchefs aufgeftelte Anweiſung, betreffend 
die bei Ausführung fisfaliiher Bauten zu beachtenden Maßnahmen 
zur Sicerftellung gegen Feuerögefabr mit dem Auftrage zugeben, 
biernadh beim Entwerfen und bei der Ausführung von Neubauten 
nnd weiter greifenden Umbauten zu verfahren. 

Für die zur Zeit im Bau begriffenen Gebäude find Diele 
Mapnahmen, ſoweit e6 ohne erheblihe Mebrfoften, jomie ohne Ueber» 
ſchreitung der Anſchlagsſumme thunlich ift, noch nachträglich anzu— 
ordnen, bei vorhandenen Gebäuden dagegen im Allgemeinen nicht in 
Ausſicht zu nehmen. 

Solite ſich indeſſen aus den baulichen Verhältniſſen beſtehender 
Gebäude für die darin verkehrenden Perſonen, insbeſondere mit 
Rückſicht auf deren große Zahl, oder für die darin aufbewahrten 
ſchwer erjeglichen Gegenftände, wie Urkunden, Werthpapiere u. dergl., 
eine nabe liegende Gefährdung berleiten laffen, jo werden bebufs 
entiprechender Abhilfe nad Benehmen mit der betreffenden das 
Gebäude benugenden Behörde geeignete Vorſchläge eventuell unter 
Beifügung von Skizzen, jedod vorläufig ohne Koftenberedhnungen, 
den betreffenden Herren Reſſortchefs zu unterbreiten jein. 

Die unter J der Anweilung genannten Gebäude find hierbei 
jedod nur ausnahmsweiſe in Betracht zu ziehen. 


Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 
Maybadı. 


An 
die Königlihen Herren Regierungs- Präfidenten in den Kreis. 
ordnungs- Provinzen und in Sigmaringen, die Königlichen 
Regierungen in den übrigen Groningen, die Königlichen 
Landdrofteien, die Königliche Minifterial- Bautommiffion und 
das Königliche Polizei-Bräfidium hierfelbft, fowie die Herren 
DOber-Präfidenten in Danzig, Breslau, Magdeburg und 
Coblenz als Chefs der Strombau-Direltionen. 
111. 14064 
Ila. 13632. 
1. 4512. 


Anmweilung betreffend die Vorfebrungen zur Sicher— 
ftellung fisfaliiher Gebäude gegen Feuersgefabr. 


Bei der Audführung fiöfaliiher Bauten find zum Zwede der 
Sicherung der Gebäude gegen Feuersgefabr neben den betreffenden 
lofalen bau» und feuerpolizeilichen Vorſchriften im Allgemeinen die 
nachfolgenden Beltimmungen zu beachten. 

I. 

Landihulgebäude mit ein bis zwei Klaſſen, Pfarrhäufer, Forſt⸗ 

bäufer, Wohngebäude für Beamte der landräthlihen Verwaltung, an 


460 





Strafanftalten und Gefängniffen, Gymmafien und jonftigen Lehr— 
anftalten, an Landgeftüten, für Beamte der Wafjerbauverwaltung ıc. 
und Gebäude ähnlicher Art, melde außer dem Keller- und Dad 
geſchoſſe nicht mehr als zwei bemohnbare Geſchoſſe aufweiſen, find, 
von beſonderen Ausnahmen abgeſehen, im Weſentlichen mit maſſiven 
Wänden, geſtaakten und gepußten Balkendecken, hölzernem Dachver⸗ 
bande unter harter Bedachung, mit hölzernen, unterwärts gerohrten 
und gen Treppen zu erbauen. 

» Bei Landihulgebäuden, in denen eine der lee im erften 
Stode zu liegen fommt, ift darauf zu achten, dat die Zugangätreppe 
in der Nähe jener Klafje angeordnet wird, eine Breite von mindeitend 
1,30 m erhält und ohne Wendelftufen, bei höchſtens 17 cm Steigung 
mit entiprehend großem Pobdefte conftruirt wird. Werner müflen 
in Landſchulgebäuden ſowohl die Thüren der Klaffen, ald auch die 
Hausthüren nah Außen aufichlagen. 


II. 


Land und Stadtihulen mit mehr ald zwei Klaffen, Mittel» 
und Realihulen, Gymnafien, Seminare und Pädagogien, Blinden- 
und Taubitummen=Anftalten, Amtögerichtögebäude nebft zugehörigen 
Gefängnifien, jonftige Gerichtögebaude mit einer Baukoſtenſumme 
von höchftens 300 000 # für das Hauptgebäude, ferner Steueramtd- 
ebäude, kliniſche Anftalten der Univerfitäten und die Kranfenhäujer 
And in folgenden Punften abweichend von den unter I verzeichneten 
Gebäuden zu behandeln: 

a. Sämmtlide Wände derjelben werden majjiv bezw. unver: 
brennlich bergeftellt. 

b. Das ganze Kellergeihoß, die Corridore, Eingangsflure und die 
Treppenhäufer, jowie etwaige Kaſſen- und Depofitenräume, endlich 
— zur Aufbewahrung von Grundbüchern ꝛc. werden über: 
wölbt. 

ec. Sämmtlihe Treppen, vom Keller bid zum oberften Stodwerfe 
bezw. Dachboden, find mafliv, am beiten aus Hauftein, frei» 
tragend oder, wenn ſolches irgend durchführbar, auf fteigenden 
Gemwölben oder zwiſchen feften gemauerten Wangen aufzuführen. 

d. Die Treppen, welche auf den Dachboden führen, müfjen dajelbit 
mit majfiven Wänden umidloffen, überwölbt und mit einer 
eilernen Thür gegen den Dachboden verwahrt werden. 

e. Die Kichteinfallihächte etwa vorfommender Oberlichte müffen mit 
Wellblech oder fonft geeignetem Materiale derart ummantelt werben, 
daß ein im Dachboden entftehendes Feuer die Lichtſchächte erft 
nad) längerer Zeit erreichen und fid von da aus in tiefer liegende 
Gebäudetbeile verbreiten fann. 

f. Unter Berüdfihtigung der Grundrißgeftaltung im Dachboden 
find Brandmauern in der Ausdehnung auszuführen, daß ber 


461 





Dachraum in Entfernungen von etwa 30 zu 30 m feuerficher 
abgeihloffen wird. 
. Die Thüren der Schulflafjen, jowie aller Eäle, in denen fid 
eine größere Zahl von Menſchen gleichzeitig aufzuhalten pflegt, 
müfjen bei angemefjener Breite nah Außen aufihlagen und 
dürfen zur Vermeidung einer Begegnung von Menſchenſtrömen 
nicht einander gegenüber liegen. 
. Die Scornfteine find innerhalb ded Dachbodens nidht mit 
Reinigungöthüren zu verjehen, die Reinigung der Schornfteine 
joll vielmehr wenn tbunlid vom Dache aus dur Anordnung 
von Laufbrettern ermöglicht werden. 
1. Die Gebäude find, jofern an dem betreffenden Orte eine Waffer- 
leitung von ausreihendem Drude vorhanden iſt, an legtere anzu— 
ſchließen und mit der erforderlich erjcheinenden Zahl von Feuer- 
hähnen nebft den zugehörigen Hanfihläudyen von auskömmlicher 
Länge derart audzuftatten, dab nad jedem Raume Waſſer in 
binlängliher Menge unter genügendem Drude abgegeben werden 
fann. Dementiprehend find indbejondere an den Endigungen 
der XTreppen im Dachboden, jedoh innerhalb der majjiven 
Ummantelung derfelben, jofern bier nody genügender Drud in der 
Leitung vorhanden ift, Feuerhähne anzuordnen. 

Auf Herftellung von Feuerhähnen ift aud dann Bedacht zu 
nehmen, wenn das Gebäude eine eigene Wafjerleitung erhält. 
Iſt in dem betreffenden Drte eine organifirte Feuerwehr vor« 
handen, jo bat der Kreiöbaubeamte fi mit dem Dirigenten der— 
jelben bezüglich der Zahl, Lage und Konftruftion der Feuerhähne 
und Hpdranten in Verbindung zu jegen. Wird jeitens der Feuer: 
mehr auf die Herftellung von Feuerhähnen im Innern ded Ge— 
bäuded fein Werth gelegt, jo kann auf foldye verzichtet werden. 
In diefem Falle ift jedoch auf Beihaffung einer ausreichenden 
Zahl von Hydranten auf den Höfen ıc. Bedacht zu nehmen. 
In den Erläuterungdberidten der jpeciellen Projekte find dieje 
Verhältniſſe eingebend zu erörtern und die getroffenen Dis— 
pofitionen entſprechend zu motiviren. Die hiernad in fiskaliſchen 
Gebäuden herzuftellenden Feuerhähne und Hydranten find von 
Zeit zu Zeit in geeigneter Weiſe eventuell unter Mitwirkung 
der Feuerwehr durch den zuftändigen Kreidbaubeamten auf ihre 
Gebrauchsfähigkeit zu fontroliren; auch empfiehlt es fi, etwa 
in dem betreffenden Gebäude wohnende Unterbeamte in der Be— 
nugung der Feuerhähne zu untermeijen. 
. Endlid wird in den größeren Gebäuden diejer Gruppe, etwa von 
einem Koftenbetrage von 100000 AH für dad Hauptgebäude an, 
jofern die Grundrißgeftaltung nit ohne Weiteres zu überjehen 
ift, zur Orientirung der Feuerwehr ein möglidhft deutlich darge⸗ 
geitellter Plan von den Grundrifjen ded Gebäudes im Maßftabe 


462 


von 1:100 im Eingangsflur bezw. in der Portierloge aufzu« 
hängen jein. 

Am Uebrigen finden aub auf die unter II genannten Gebäude 
die Beitimmungen unter I entiprehende Anwendung. 


III. 


Die zu den Landgerihten gebörigen Gefängnilfe, die Gentral- 
gefängniffe und Strafauftalten, die Gerichtsgebäude mit einer Baus 
fofteniumme von mebr als 300 000 „# für dad Hauptgebäude, ferner 
die Dberbergamtögebäude, Regierungsgebäude, die Minifterial-Dienft- 
gebäude, die Drovinzial-Steuer-Dircftiondgebäubde, die Bibliotheken, die 
Mufeen und fonftigen Gebäude zur Aufnahme von Sammlungen, die 
Archive ꝛc. find bei der Ausführung in folgenden Punkten abweidyend 
von den unter II verzeichneten Gebäuden zu bebandeln: 

a. Die Deden fämmtliher Räume aller Geſchoſſe find zu über: 
mölben oder in Stein und Eiſen völlig maffiv bezw. unver: 
brennlid berzuftellen. Eine Ueberwölbung ohne Anwendung 
etierner Träger ift möglichft bei den unter II bei b genannten 
Räumen Sr Mulfalsane zu bringen, wäbrend die übrigen Räume 
mit Gemwölben zwiſchen eifernen Trägern oder mit Gypsdecken 
nach frangöfiiher Art überdedt oder aud unter Benupung von 
Wellblech, welches oberhalb einen angemefjen ftarfen Betoneftrid 
erhält, bergeftellt werden können. 

b. Abgefeben von völlig ifolirt liegenden Gefängniffen und Straf: 
anftalten find die Dachverbände diefer Gebäude, mit Ausſchluß 
der zur Aufnabme ded Dedungd-Materiald dienenden Schaalung 
und derjenigen Theile, an melden Iegtere befeitigt wird, durch— 
weg in Schmiedeeifen berauftellen. 

Den betreffenden Koftenanihlägen find jedoch vergleichende 
Berechnungen beizufügen, aus welden erfidtli wird, melde 
Summe die Ausführung des Dachſtuhles in Holz ftatt in 
Schmiedeeiſen erfordert haben würde, und welcher Koſten-Unter— 
ſchied dadurch entfteht, daß abweichend von den Beitimmungen 
unter II bei b, wonach nur das ganze Kellergeihoß, Die Corridore, 
Eingangsflure und Treppenhäuſer fowie etwaige Kaſſen- und 
Depofitenräume, endlih die Zimmer zur Aufbewahrung der 
Grundbücher u. ſ. w. zu übermölben find, ſämmtliche Deden 
aller Geſchoſſe als Gewölbe oder aus Eiſen und Stein herge- 
ftellt werden. 

c. Mo ed angängig ift und nad den Umftänden angezeigt ericheint, 
find die unter diefer Gruppe aufgeführten Gebäude mit der 
nächſten Feuerwache durch telegrapbiiche Leitungen in Verbin— 
dung zu jeßen. 

Ferner wird in diefen Gebäuden, mit Ausnabme der Gefäng— 
niffe und Strafanftalten, überall auf die Aufhängung von Grund— 
riffen in den Eingangsfluren ꝛc. zu halten fein. 


463 





Im Uebrigen iſt nah Maßgabe der Anordnungen für die 
unter II bezw. I genannten Gebäude zu verfahren. 


IV. 


Kirhen, Auditoriengebäude der Univerfitäten, Turnhallen und 
ionftige Räume, in denen fi eine größere Zahl von Menſchen 
häufig aufzuhalten pflegt, haben ſich in ihrer Bauart im Allgemeinen 
den unter II verzeichneten Gebäuden anzuidliehen. 

Kirchen für mehr ald 500 Kirchgänger find jedod zu mwölben 
und folde für mehr als 1000 Kirdgänger außerdem an Gtelle 
bölzerner mit eijernen Dachſtühlen nah den unter III gegebenen 
Vorſchriften zu verieben. Auch bier find den Anichlägen verglei- 
ende Berehnungen beizufügen, welche über die betreffende Koſten— 
Differenz gegenüber der Anwendung von Holz. Konitruftionen Aus: 
funft geben. 

Im Uebrigen ift beionderer Werth darauf zu legen, daß ſich die 
eine große Zahl von Menſchen fafjenden Räume möglihft ſchnell 
entleeren fönnen. Demgemäß ift dafür zu forgen, dab einerjeits 
Ausgänge in ausreichender Zahl, von genügender Breite und zweck— 
mäßiger Lage angeordnet, andererfeitd, wenn die betreffenden Räume 
wie Emporen u. j. w., ſich nicht zu ebener Erde befinden, Treppen 
in genügender Zahl, von audreihender Breite und mit angemefjener 
Steigung vorgejeben werden, deren im Erdgeſchoſſe belegene Thüren 
direkt ind Freie führen müſſen. 

Was zunächſt die Audgänge betrifft, jo find deren Thüren bei 
allen vorftebend genannten Gebäudearten jo anzuordnen, daß fie 
nah Außen aufihlagen, und zwar bezieht fidy diefe Beftimmung 
auf alle äußeren Thüren, jowie diejenigen inneren, welche zu den 
betreffenden Räumen gehören oder von den Beſuchern beim Berlaffen 
derjelben paffirt werden müſſen. Hinfihtlih der Zahl und Breite 
der Ausgänge einschließlich der daran anſchließenden Vorflure, Eor- 
ridore ac. fowie der Treppen wird feitgeiegt, daß unter Beachtung 
der Geſammtzahl, weldye der betreffende Raum aufzunehmen vermag, 
angeordnet werden: 

entweder für je 120 Perjonen ein Ausgang und eventuell eine 

fi anſchließende Treppe von mindeftend 1,00 m Breite, 

oder für je 180 Perfonen ein Ausgang und eventuell eine ſich 

anschließende Treppe von mindeftend 1,50 m Breite, 

oder für je 240 Perionen ein Ausgang und eventuell eine ſich 

anschließende Treppe von mindeftend 2,00 m Breite. 

Die vorftehenden Maße müflen im Lidhten, bei den Treppen 
wiſchen den Handläufern gemeffen, vorhanden fein. Die Treppen 
nd mit geraden Läufen und redhtedigen Podeſten, welche diejelbe 
Breite wie die Läufe aufweifen müffen, berzuftellen. Die Steigung 
der Stufen darf dad Maß von 18 cm nicht überjchreiten. Die 


464 





Treppen erhalten auf beiden Seiten Handläufer, welche über die 
Podeſte ohne Unterbrechung fortlaufen. 

Sollen Wenbdelftufen angewandt werden, jo müffen die Um— 
fafjungsmauern dementſprechend kreisförmig geftaltet werden, auch 
dürfen die Stufen nit ganz ipig zulaufen, jondern müffen an der 
Spindel bezw. im Auge der Treppe mindeftend noch 10 cm Auf» 
tritt ————— 

Auf eine gewendelte Treppe ſind jedoch 

bei einer Breite von 1,0 m höchſtens 60 Perſonen, 

" n " n ’ " " " 
" " " " 2,0 n " 120 " 
in Anjag zu bringen. 

Es bleibt anheimgeftellt, die Perjonenzahl, welde eine Kirche, 
ein Auditorium aufzunehmen vermag, auf Ausgänge und Treppen 
von verſchiedener Hreite zu vertheilen, aljo etwa einen Audgan 
von 1,5 m und einen von 1,0m anzuordnen u.f. w. und eventue 
diefen Ausgängen entiprechende Treppen vorzujehen. 

Die Ausgänge und Treppen müfjen eine ſolche Lage erhalten, 
daß die Entleerung des betreffenden Raumes möglichſt leicht erfolgen 
fann, aud beim Vorhandenjein mehrerer Ausgänge und Treppen 
das Publitum diejelben unwillkürlich in entipredhender Weije benugt. 

Nebenausgänge oder Nebentreppen, welde den Beſuchern des 
betreffenden Gebäudes nicht befannt find, auch nach Lage der Ver— 
bältnifje nicht befannt fein fönnen, bleiben bei der Feftftellung der 
Zahl und Breite der Ausgänge und Treppen, melde behufs aus— 
reihend fchneller Entleerung des fraglichen Raumes nothwendig find, 
außer Betradt. 

Berlin, den 21. Auguſt 1884. 


Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 





Maybad. 
III. 14064. 
Ila. 13632. 
I. 4512. 
2 


Berlin, den 6. Dezember 1884. 
Der Königlihen Regierung ermwidere id auf den Bericht vom 
16. Oktober d. S., daß die Beitimmungen des Cirkularerlaſſes des 
Herrn Minifterd der öffentlichen Arbeiten vom 21. Auguft 1884, 
betreffend die Vorkehrungen zur Sicherſtellung fiskaliſcher Gebäude 
vor Feuerdgefahr aud bei allen mein Reſſort berübrenden Bauten, 
deren Koften ganz oder theilweiſe aus Staatöfondd oder ſolchen 
Stiftungsfonds, die unter Staatöverwaltung ftehen, gededt werden, 
finngemaß in Anwendung zu bringen find. 


465 


Es wird daher Aufgabe der Königl. Regierung fein, eintretenden 
Falls bei den an der Aufbringung der Baufoften mitbetheiligten 
Privat-Patronen und Gemeinden im Sinne einer freiwilligen Yn- 
nahme der von der GStaatöverwaltung ald nothwendig erfannten 
Mapnahmen dur Erhöhung der Feuerficherheit hinzuwirken und im 
Meigerungsfalle zu erwägen, inwieweit die Durdführung diejer 
——— durch reſolutoriſche Entſcheidung herbeizuführen iſt. 

Betreffs der bereits vor Erlaß der Pr Vorſchriften feft- 
geftellten Bauprojekte hat die Königlihe Regierung in jedem ein- 
zelnen Falle zu prüfen, in welchem Umfange die qu. Vorſchriften 
ur Anwendung zu bringen fein möchten und demnädhft meine Ent- 
— zu beantragen. 


An 
die Königliche Regierung zu N. 


Abſchrift erhält die Königl. Regierung ıc. zur Kenntnidnahme 
und Beadtung. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barkhaujen. 


An 
die übrigen Königlichen Regierungen, an bie Königlichen 
Landdrofteien und an die Königlihe Minifteriol-Bau- 
—— hier. 
G. III. 6773. 





3. 


Berlin, den 31. Januar 1885. 
In Folge ded Berichtes der Königlichen Regierung vom 10. No— 
vember 1884, betreffend die Anordnung der Thüren zu den Volls— 
ſchulklaſſen zc., will ich unter Bezugnahme auf meinen Cirkular⸗ 
Elaß vom 6. Dezember 1884 — G. III. 6773 — betreffend bie 
Vorkehrungen zur Sicerftellung fiskaliſcher Gebäude gegen Feuertz- 
gefahr, bierdurh dem Antrage der Königlichen Regierun ent» 
ſprechend per dab eine Beftimmung fir den dortigen Regie: 
rungsbezirk erlaffen werde, der zufolge bei allen Neu- und größeren 
Reparaturbauten nicht allein die Thüren ber Schulftuben, fondern 
au die für die Schulfinder beftimmten Gingangäthüren der Schul« 
bäufer nad Außen aufihlagend eingerichtet werden jollen. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 


Abichrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnidnahme 
und mit der Ermächtigung zu einer gleichen Anordnung für ben 
dortigen Bezirk. 

An 
die —— Königlichen Regierungen und die 

Königlihen Landdrofteien. 
1885. 31 





466 

Abſchrift erhält dad Königliche Konfiftorium ıc. mit Bezug auf 
meinen Cirkular-Erlaß vom 27. Dftober 1884 — G. Ill. 6369 — 
zur Kenntnienahme und mit der Grmädtigung zu einer gleichen 
Anordnung für den dortigen Bezirk. 

Gleichzeitig laffe ih dem Königliben Konfiftorium ıc. in der 
Anlage Abjchrift meines oben bezeichneten, an die Königlichen Mer 
gierungen und Landdrofteien ıc. gerichteten Cirfular » Erlafjed vom 
6. Dezember 1884 zur Kenntuisnabme und Beachtung zugeben. 


Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Königlihen Konfiftorien der Provinz Hannover und 
den Röniglihen Ober-Kirhenrath in Nordhorn und 
an die Königliche Klofterfammer in Hannover. 
G. III. 6877. U. llla. 


109) Beihaffung des Heizmaterial6 zur Zimmer: 
heizung jeitend Königlider Bebörden. 


Berlin, den 3. November 1884. 
In Anlaß von Klagen über eine angeblide Bevorzugung 
der Böhmiſchen (Durer) Braunfoble für die Zimmerbeizung feitend 
Königliher Behörden haben Erörterungen über die Qualität diefer 
Braunkohle und der aus inländiihen Braunfohlen gefertigten Bri— 
quettes ftattgefunden. Auf Grund der dabei gewonnenen Ergebniffe 
werden die betheiligten Bebörden meines Reſſorts hierdurch anges 
wiejen, bei den Ausichreibungen von Koblenlieferungen bei Beſchaf— 
fung des Heizmateriald zur Zimmerbeizung nicht äusſchließlich die 
Anlieferung Böhmiſcher Braunfoblen zu verlangen und im Falle 
angemeffener Preiöforderungen jeitens der Braunfoblen»Briquetted- 
Fabriken thunlichſt auch deren Kabrifaten Berüdfihtigung zu Theil 
werden zu lafjen. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
R In Bertretung: Lucanus. 
n 
bie nachgeordneten Behörden des diesfeitigen 
eforts 


tie. 
G. III. 6282. U. 1. 11. III. u. V. 


110) XZrandport der für Staatöbauten erforderliden 
Baumaterialien dur die Staatd-Eifenbahnen. 


Berlin, den 7. November 1884. 
Den Behörden meined Reſſorts laffe ih in der Anlage Ab- 
fhrift der unterm 17.-September d. 3. von dem Herrn Minifter 


467 





der öffentlien Arbeiten erlafjenen Girkular » Verfügung, betreffend 
den Transport der für Staatsbauten erforderlihen Baumaterialien 
durch die Staatd- Eijenbahnen, zur Kenntnisnahme und mit der 
Veranlaſſung zugeben, die Beltimmungen derjelben bei allen mein 
Refiort berübrenden Bauten, deren Koften ganz oder theilweiſe aus 
Staatsfonds oder jolben Etiftungdfonde, die unter Staatövermal« 
tung ſtehen, gededt werden, im vollen Umfange zur Anwendung zu 
bringen. 


Der Minifter der aeiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
fämmtlihe nachgeordnete Behörden des diesjeitigen 
Reſſorts. 


G. III. Nr. 6719. 





Berlin, den 17. September 1884. 

Im Intereſſe der Staatskaſſe finde ib mich veranlaßt, allge- 
mein anzuordnen, daß bei Submiſſionen von Lieferungen für Staats⸗ 
bauten, iofern bei den Transportwegen mehrere Eiſenbabnlinien 
konkurriren, bei gleichen publizirten Tariffägen der bauausführenden 
Behörde die Beltimmung der Route vorbehalten wird, damit ber 
betreffende Transport der Staatseiſenbahn zugemiefen merden fann. 


Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 
Maybad. 


Au 
fämmtlihe Königliche Regierungs- Präfidenten in den 

Kreisordnungs- Provinzen und in Hohenzollern, die 
Königlichen Regierungen und Landdrofteien in den 
übrigen Brovinzen und die Königliche Minifterial« 
bau-Kommiffion hierſelbſt. 

111. 15419. 

IIb. T. 5019. 


111) Sammlung von Beiträgen für die König Milbelm: 
Stiftung für erwahjene Beamtentödter. 
(Eentralbl. pro 1882 Seite 341 Nr. 22.) 

Berlin, den 8. April 1885. 

Das Kuratorium der durch Allerhöchſten Erlaß vom 31. Ok⸗ 
tober 1881 mit Korporationsrechten ausgeſtatteten „König Wilhelm⸗ 
Etiftung für erwachſene Beamtentöchter" bierjelbft beabfichtigt, eine 
der im $. 4 Nr. 5 des Stiftungsftatutes vom 22. März; 1881 zur 
Berftärfung des Stiftungsvermögens bezw. ber laufenden Verwen⸗ 
dungsfonds vorgeſehenen wiederholten Beitragiammlungen abzuhalten 


31" 


468 





und fi zu diefem Zwede demnächſt mit einem Aufrufe an jämmt- 
lie betbeiligte Staatöbeamte ($. 3 a. a. D.) zu wenden. 

Indem ih Abichrift der von den Herren Miniftern des Innern 
und der Finanzen an die Herren Dber-Präfidenten ıc. dieſerhalb er- 
lafjenen Cirkular-Verfügung vom 4. März d. 3. zur Kenntnidnahme 
bier beifüge jpredhe ich den Wunſch aus, daß das Unternehmen aud) 
feitend der Behörden meines Reſſorts in geeigneter Weile ges 
fördert werde. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die nachgeordneten Behörden des diesfeitigen Reſſorts. 
G. III. Rr. 764. 





Berlin, den d. März 1885. 

Das Kuratorium der durch Allerhödhften Erlak vom 31. Ok— 
tober 1881 mit Korporationsredhten auögeftatteten „König Wilhelms 
Stiftung für erwachſene Beamtentöchter“ hierſelbſt beabfichtigt, eine 
der in $. 4 Nr. 5 des Stiftungdftatute vom 22. März 1881 zur 
Berftärfung des Stiftungsvermögend bezw. der laufenden Verwen— 
dungsfonds vorgejehenen wiederholten Beitraggammlungen abzuhalten 
und ſich zu diefem Zwecke demnädhft mit einem Aufrufe an jämmt- 
liche betbeiligte Staatdbeamte ($. 3 a. a. D.) zu wenden. Die 
bierzu gemäß $. 9 Abi. 1 des Statuted erforderlihe Zuftimmung 
der betreffenden Herren Reſſortchefs ift bereit erfolgt. 

Den Herren Vorftehern der Provinzialbehörden geben wir er: 
gebenft anheim, die ihnen unterftellten Kaffen, inſoweit ald dienft- 
lihe Interefjen nicht entgegenftehen, zur Annahme und zur Weiter 
—— der zu erwartenden Sammelgelder an die Haupt-See— 

a 


handlungskaſſe zu ermächtigen. 
Der Miniſter des Innern. Der Finanz-Minifter. 
von Puttfamer. von Scholz. 


An 
fämmtlihe Herren Ober - Präfidenten, ſowie an 
fämmtlihe Königliche Regierungs» Bräfidenten und 
Landdroften. 
M.d. 3. I. A. 1433. 
F. mM. 1. 2769. 


112) Zufammenjegung der Wiſſenſchaftlichen Prüfungs» 
fommijiionen für das Jahr 1. April 1885/86. 
(Eentralbl. pro 1884 Seite 391 Nr. 68.) 


Berlin, den 3. Juni 1885. 
Die Königlihen Wifjenihaftlihen Prüfungstommiifionen find 


469 





für das Jahr 1. April 1885 bis 31. März 1886 wie folgt zu— 
fammengejept: 


(Die Prüfungsfäher find in Parentheje angedeutet.) 


1. Für die Provinzen Oft: und Weftpreußen in Königsberg i. Pr. 


Drdentlihe Mitglieder: 


Dr. $riedländer, Geheimer Regierungd «Rath und Profefjor 


(Haffiihe Philologie), zugleih Direktor der Kommilfion, 
Fordan, Profeffor a Philologie), 


Schade, 

Rühl, (Geſchichte), 

Tſchackert, = (evangeliſche Theologie und Hebräiſch), 
Thiele, (Philoſophie und Paͤdagogik), 
Walter, (Philoſophie und Pädagogik), 

Kißner, WEngliſch und Franzöſiſch), 
Yindemann, = —— 


Loſſen, (Chemie), 
Ellendt, Gomnafial⸗ Oberlehrer und Profeſſor (Geographie). 


Außerordentliche Mitglieder: 


Dr. Dittrich, Profeſſor in Braunsberg (fatholiiche ek und 
Hebräiſch), 

Caspary, (Botanik), 

Chun, ⸗ — 

Ppope, .  (Dbofih, 

⸗Liebiſch, ⸗ (Mineralogie). 

2. Für die Provinz Brandenburg in Berlin. 
Ordentliche Mitglieder: 
Dr. Klix, — — und Geheimer Regierungs-Rath 
Deutſch), ern en Direktor der Kommilfion, 

s Gherer, Deofefir ( 

s Hübner, ati Philologie), 

E iels, ⸗ (klaſſiſche Philologie), 

:» Shellbad, ⸗ (Mathematik, Phyſik), 

-Fuchs, (Mathematik, Phyſik), 

:s Weizjäder, ⸗ (mittlere und neuere Geſchichte und 

Geographie), 

Peine: ⸗ (alte Geſchichte und Geographie), 
s Lic ua. ⸗ (evangeliſche Theologie), 
-Zupitza, ⸗ (Engliib), 

⸗ Zobier (Rranzöft ih), 

= Diltbey, ⸗ (Dbilsfopbie und Pädagogil), 

» 3eller, . und Gebeimer Regierungd » Rath 


(Philofophie und Pädagogif). 


470 





Außerordentlihe Mitglieder: 


Propft Aßmann, (fatholiihe Theologie), 


Dr. 


=) 
* 


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no“ .»u nv uw 


Dillmann, Profeſſor (Hebräiſch), 

Schulze, ⸗ (Zoologie), 
Schwendener, - (Botanif), 

Brüdner, : Polniſch), 
Schneider, (Chemie, Mineralogie). 


3. Für die Provinz Pommern in Greifswald. 
Ordentliche Sitglieder: 


. Shwanert, Profeſſor (Chemie), zugleich Direktor der Kom» 
miſſion, 
Minnigerode, = (Mathematik und Phyſik), 
Kießling, ⸗ (klaſſiſche Philologie), 
Kaibel, klaſſiſche Philologie), 
Schuppe, (Philoſophie und Paͤdagogik), 
Ulmann, ⸗ (Geſchichte und Geographie), 
Haupt, 5 und Konfiftorial= Rath (evangeliiche 
Zbeologie und Hebräiſch), 
NReifferiheid, = (Deutid), 
Koſchwitz, (Franzöſiſch), 
Konrath, (Engliſch), 
Schmitz, (Botanik), 
Gerſtäcker, (Zoologie), 
Cohen, ⸗ (Mineralogie), 
Seeck, ⸗ (alte Geſchichte), 
Credner, ⸗ (Geographie). 


4. Für die Provinzen Poſen und Schlefien in Breslan. 


una fh 


Drdentlibe Mitglieder: 


. Sommerbrodt, Provinzial-Schul- und Geheimer Regierungd- 


Rath, Direktor der Kommilfion, 
Herß, Profeſſor (klaſſiſche Philologie), ſowie Vertreter 
des Direftord der Kommiſſion, 


Reifferſcheid, = (klaſſiſche Philologie), 

Schröter, ⸗ (Mathematik), 

Probſt, (katholiſche Theologie und Hebräiſch), 
Schmidt, (ebangeliſche Theologie und Hebräiſch), 
Erdmann, (Pbiloſophie und Pädagogik), 
Bäumker, (Philoſophie und Pädagogik), 
Weinhold, (Deutidh), 

Nieie, . (alte Geſchichte), 

Schäfer, . (mittlere und neuere Geihichte), 
Partſch, (Geographie), 

Gaspary, ⸗ (Franzöõſiſch). 


Dr. 


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471 





Außerordentlihde Mitglieder: 


Schneider, Profefjor (Zoologie), 
Engler, . (Botanif), 


Poleck, (Chemie und Mineralogie), 
Meyer, (Phyſik), 

Kölbing, ⸗ Engliſch), 

Nehring, . (Polniih). 


5. Für die Provinz Sachſen in Halle a. /S. 
Drdentlibe Mitglieder: 


. Keil, Geheimer Regierungd Rath und Profefjor (klaſſiſche 


Philologie), zugleib Direktor der Kommiifion, 
Hiller, Profefjor (klaſſiſche Philologie), 
en ⸗ (Matbematif), 
(Philoſophie und Pädagogik), 


Haym, 
Vaihinger, (Pbilcjopbie und Pädagogik), 
Gering, ⸗ (Deutſch), 

Dümmler, (Geſchichte und Geographie), 
Kirchhoff, (Geographie), 

Volhard, (Cbemie). 

von Fritſch, J (Mineralogie), 

Greenader, — (Zoologie), 

Krauß, ⸗ (Botanik), 

Riehm, (evangeliſche Theologie und Hebräiſch), 
Hering, . (evangeliihe Theologie und Hebräiſch), 
Elze, . Engliſch). 

Suchier, - (Kranzöfiid), 


Dberbed, . Phyſik). 
6. Für die Provinz Schleswig-Holſtein in Kiel. 
Ordentliche Mitglieder: 


.Blaß, Profeſſor (klafſiſche Philologie), zugleich Direktor 
der 


Kommiſſion, 
Karſten, (Phyſik), 
Stimming, s ie, und Franzöſiſch), 
Busolt, s (Geſchichte), 
Krümm el, . (Geograpbie), 
Möller, ⸗ (evangeliſche Theologie und Hebräiſch), 
Pochhammer,— (Mathematik), 
Krobn, . (Vbilojopbie und Pädagogik), 
Vogt, ⸗ (Deutſch 


Außerordentliche Mitglieder: 


. K. Möbius, Profeffor (Zoologie), 


Ladenburg, s (Ehemie), 


Dr. 


oO 
7 


— [| Bas | use Base | Be Be — —— 


.Schultz, Geheimer Regierungs- Rath, (Pädagogik), a 


472 





zb. Möbius, Profeffor (Dänifd), 
Reinke, ⸗ (Botanik), 
Laspayres, ⸗ (Mineralogie). 


7. Für die Provinz Hannover in Göttingen. 
Or dentliche Mitglieder: 


.Volquardſen, Profeffor (alte Geſchichte), zugleich Direktor 


der Kommiſſion, 
Sauppe, Geh. Reg. Rath und Profeſſor (klaſſiſche Philologie), 
von Wilamowig-Möllendorff, Profefjor (klaſſiſche Philos 
logie und alte Geſchichte), 

©. €. Müller, Profefjor (Philoiophie und Pädagogif), 


Bollmöller, (Franzöſiſch), 
Schering, (Mathematik), 
Schultz, und Konfiſtorial-Rath (evangeliſche 


Theologie und Hebräiſch), 


von Kluckhohn, (mittlere und neuere Geſchichte), 
Riede, -=  (Pbnfik), 
V. Meyer, (Chemie), 
J Wagner, ⸗ (Geographie), 
raf zu Solms-Laubach, Profeſſor, (Botanif), 
Ehlers, Profeſſor (Zoologie), 
Hepne, 5 (Deutid), 
Napier, ⸗ (Engliſch), 
von Könen, (Mineralogie). 


8. Für die Provinz Weſtfalen in Münſter. 
Ordentliche Mitglieder: 


Direktor der Kommiſſion, 


Storck, Profeſſor (Deutſch), 


Langen, (klaffiſche Philologie), 

Stahl, (klaſſiſche Philologie), 

Sturm, (Mathematik), 

Lindner, (Geſchichte und eig . 
Shwane, . (katholiſche Theologie und Hebräiſch), 
Hagemann, - (Pbilofopbie), 

Spider, . (Philoſophie), 

Brefeld, ⸗ (Botanif), 

Hittorf, 5 (Phyſik), 


Körting, ⸗ (Engliſch und Franzöfiſch), 


Niemann, Konfiſtorial-Rath (evangeliiche Theologie und Hebräiſch), 
Dr. Hojius, Profeſſor (Mineralogie), 


Landois, (Zoologie), 
Saltomsfli, - (Chemie). 


473 


9. Für die Provinz Heffen-Raflau in Marburg. 
Drdentlihe Mitglieder: 





Dr. Leopold un Profeſſor (klaſſiſche Philologie und alte 


ſchichte), zugleih Direktor der Kommiſſion, 


:s Lucä, Profefjor (Deutih) vertreten bis zum 
1. Juli er. durch Profeffor Dr. Juſt i, 
: GCäjar, Profefjor (klaſſiſche Philologie und alte 
Geſchichte), 
Weber, (Mathematik), 
⸗Lenz, (mittlere und neuere Geſchichte), 
-Sten * el, (Franzöſiſch), 
« Graf Baudiſſin, s (evangl.Theologie und Hebräijch), 
s Ftiider B (Geographie), 
» Bergmann, s (Philof Ioodie und Pädagogif), 
= Melde, . (Phyſik), 
» Wiegand, 5 (Botanik), 
= Greef, s (Zoologie), 
» Bauer, s (Mineralogie), 
= Binde, ⸗ (Chemie). 
Außerordentliche Mitglieder: 
Dr. Weber, Pfarrer (katholiſche Theologie), 


“ 


„1 


Vietor, Profefjor (Engliſch). 
10. Für die Rheinprovinz in Bonn. 
Ordentliche Mitglieder: 


. Wilmannd, Profeſſor (Deutſch), zugleich Direktor der 


Kommiſſion, 

Mangold, Konfiſtorial-Rath und Profeſſor (evangeliſche 

Theologie und Hebräiſch), 

nen, Profeſſor (katholiiche Theologie und Hebräiſch), 
Lübbert, (klaſſiſche Philologie), 


Nifſen, (alte Geſchichte), 

Dove, (mittlere und neuere Geſchichte), 

Rein, (Geographie), 

Lipſchitz, und Geheimer NRegierungd»Rath 
(Mathemathik), 

Neubäujer, . (Philoſophie und Pädagogif), 

Witte, = (Philoſophie und Pädagogik), 

Trautmann, . (Enatiid) 

Förfter, 5 Franzöſiſch), 

Kekulé, und Geh. Regierungs-Rath (Chemie), 

Clauſius, -WVhyſik). 


474 





Außerordentlihe Mitglieder: 
Dr. Reuid, Profeſſor (katboliihe Theologie und Hebräiſch), 
= Bertfau, : (Zoologie), 
: Straßburger, = (Botanif), 
:s von %ajaulr, =» (Mineralogie). 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
Belanntmadhung. 
U. 11. 1397. 


113) Zulajjung der Prioritäts-Dbligationen der 
Müniter-Enicheder, der Schleswig'ſchen und der Halle» 
SorausGubener Gijenbabnen zur Beftellung von 
Amtsfautionen. 


(Eentralbl. pro 1885 Seite 303 Nr. 54.) 


Berlin, den 5. Zuni 1885. 
Den nachgeordneten Behörden meined Reſſorts lafje ich anbei 
Abjchrift einer von dem Herrn Kinanz-Minifter unter dem 12. Mai 
d.3. — 1. 5491 — an ſämmtliche Königlihe Regierungen erlafjenen 
Girkular-Berfügung, betreffend die Zulafjung der Prioritäts-Obli— 
gationen der Müniter-Enicyeder, der Schleöwig’ihen und der Halle— 
Sorau-Gubener Eijenbahnen zur Beitellung von Amtöfautionen zur 

Kenntnisnahme und Beachtung in vorfommenden Fällen zugeben. 

Der Minifter der geiltliben ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barfbaujen. 


An 
die nachgeordneten Behörden 
des biesjeitigen Reſſorts. 
G. Ill. 1665. 
Berlin, den 12. Mai 1885. 
Der Königlihen Regierung tbeile ich bierdurd zur Nachachtung 
und weiteren Beranlafjung mit, daß die Obligationen der Prioritätd- 
Anleiben der Münſter-Enſcheder, der Schleswig'ſchen und der Halle— 
Sorau-Gubener Eifenbabnen, nachdem der Staat dieie Anleihen mit 
dem Eigenthumserwerbe der gedadten Bahnen ald Eelbitihuldner 
übernommen bat, fortan zur Beftellung von Amtöfautionen nad) 
Maßgabe des 8. 5 des Geieges vom 25. März 1873 (©. S. ©. 125) 
zuzulafjen find, 
Der Finanz Miniiter. 
In Vertretung: Meinede. 


An 
färnmtlihe Königliche Regierungen :c. 
1. 5491. 


475 





114) Wertbödeflaration bei der Beriendung von baarem 
Gelde und Banfnoten durd die Poft. 


(Eentribl. pro 1883 Seite 133 Nr. 9.) 


Berlin, den 4. Juli 1885. 
Den nahgeordneten Behörden meined Reſſorts laffe ich anbei 
Abſchrift der von dem Herrn Finanz-Minifter an die Königlichen 
Regierungen unter dem 14. Zuni d. 3. erlaffenen Cirkular-Ver— 
fügung, betreffend die Werthödellaration bei der Verſendung von 
baarem Gelde und Banknoten durch die Poft zur Kenntnidnahme, 
gleihmäßigen Beachtung und Anweiſung der ihnen zur Diäpofition 

ftehenden Kaſſen zugeben. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten, 
von Goßler. 


An 
die nachgeordneten Behörden 
des diesſeitigen Reflorte. 
G. 111. 2035. 
Berlin, den 14. Zuni 1885. 
In Folge der diegjeitigen Girkular: Verfügung vom 30. Eeps 
tember 1882, wonady bei Verſendung von Wertbpapieren durd die 
Poſt die Vermittelung von Verficherungsgeiellidaften unter Dekla— 
ration eines geringeren als des wirklichen Werthed nicht mehr in 
Aniprud genommen werden fol, ift in Frage gefommen, wie in 
dieier Beziehung bei Poftiendungen mit baarem Gelde und Bank— 
noten zu verfabren jei. Mit Bezug bierauf beftimme ich, daß, ſo— 
weit died nicht ichon bisher geicheben ift, fortan ausnahmslos aud 
baares Geld und Banknoten bei der Verjendung mit der Poft ohne 
Inanſpruchnahme der Vermittelung von Verſicherungsgeſellſchaften 
zum vollen Werthe zu deflariren find. 


Der Finanz-Miniiter, 


von Scolz. 
An 
fämmtlihe Königliche Regierungen ꝛc 
l. 6608. 
ll. 6632. 
Ill. 7546. 


115) Girfulation der Scheidemünzen. 


Berlin, den 16. Zuli 1885. 
Dem Königlihen Provinzia-Schulfollegium ıc. lafje ih anbei 
Abichrift einer von dem Herrn Finanz Minifter an die Behörden 


476 





jeined Refjortö unter dem 18. Juni d. 3. erlafjenen Verfügung, be 
trefpend die Cirkulation der Scheidemüngen, zur Kenntniönahme und 
mit der Beranlaffung zugeben, biernah die Kaffen des dortigen 
Berwaltungdbezirfes mit entiprechender Anweiſung zu verieben. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. E 


Un 
ſämmtliche König. Provinzial-Schultollegien ıc. 
G. III. 2044. 


Berlin, den 18. Juni 1885. 


Nah einer mir zugegangenen Mittheilung des Herrn Reichs— 
fanzlerö ift aus verjchiedenen Landestheilen darüber Klage geführt 
worden, dab das Eurfirende Kleingeld für die Bedürfnijje des 
Verkehres nicht genüge, daß daher zum Theil für die kleineren Münz- 
jorten Aufgeld bezahlt und der Bedarf durch Abfommen mit faufs 
männijchen Unternehmern ficyer geftellt werden müſſe. Golden 
Klagen, wenn fie begründet find, wird felbftverftändlid Abhilfe zu 
(hafen jein, denn fo ſehr ed im Snterefje eined geordneten Münze 
wejens liegt, den Umlauf unterwertbiger (Scheider) Münzen auf 
den wirklichen Bedarf zu beichränfen, jo nothwendig ift ed im Inters 
efie des Verkehres, daß der nachgewiejene Bedarf auch Dedung findet. 

Da die Regierungs-Hauptkaſſen jeder Zeit von der Reichsbank 
die erforderliben Silbermünzen bid zu den Fünfzigpfennigftüden 
berunter beziehen fönnen und die mir unterbreiteten Anträge auf 
Ueberweijung von Nidel- und Kupfermünzen innerhalb des nach— 
gewiejenen Bedarfes ſtets Berüdfihtigung gefunden baben, jo fann 
ih nur annehmen, daß die Eingangs erwähnten Uebeljtände, wo 
fie vorgefommen find, im Weſentlichen daraus entipringen, daß die 
unteren Zahlftellen mit den ihnen im einzelnen Falle gerade zur 
Hand liegenden Münziorten, wie es ihnen am bequemiten ift, Zah⸗ 
lung leiften, ftatt auf den in der Gegend ſich zeigenden Bedarf 
an gewiffen Münzjorten und auf die demgemäß ſich kundgebenden 
Wünſche der Zahlungsempfänger gebübhrende Rückſicht zu nehmen. 

Euer Hohmohlgeboren erſuche ich daher ergebenft, die Ihnen 
unterjtellten Kafjen dem Borftebenden gemäß mit Weilung zu ver- 
jehen, und indbejondere anzuordnen, dab fie die auszuzahlenden 
Summen ftatt in dem genauen Betrage, auf welden fie lauten, 
direft auszablen, jo daß jedes Heraudgeben des Zahlungdempfängerd 
in Scheidemünze auf die größeren Appoints, welche von der Kafle 
bergegeben werden, vermieden wird, und daß fie einen bei ihnen ein- 
tretenden Mangel an Sceidemünze rechtzeitig zur Kenntnis der 


477 
Regierung bringen, welche dann, joweit ein jolder Mangel ald vor— 
handen von ihr anzuerkennen tft, jchleunigft Abhülfe zu ſchaffen bat. 


Der Finanz-Minifter. 
von Scholz. 


An 
ſämmtliche Herren Regierungs-Präfidenten bezw. 
Regierungs- Bräfidien ıc. 
1. 7727. 
ll. 7006. 
111. 8093. 


II. Univerſitäten, Akademien, ze. 


116) Beftätigung der Wahlen des Präfidenten und 
ded Vertreters dedjelben bei der Akademie der 
Künfte zu Berlin. 

(Eentribl. pro 1884 Seite 518 Nr. 100.) 

Seine Majeftät der König haben Allergnädigft gerubt, durch 
Allerhöchſte Drdre vom 29. Juni d. 3. die Wahl des Geſchichts— 
malerd, Profefford Kart Beder zu Berlin zum Präfidenten der 
Königlichen Afademie der Künfte dafeibft für das Fahr vom 1. Dftober 
1885 bi8 Ende September 1886 zu beftätigen. 


Bon dem Herrn Minifter der geiftlichen ac. Angelegenheiten ift 
durch Verfügung vom 9. Zuli d. 3. die Wahl des Baurathes, Pro- 
fefford Hermann Ende zum Vertreter des Präfidenten dieſer 
Akademie für dasfelbe Amtsjahr betätigt worden. 

ad U. IV. 2427. 


117) Bertrag bezüglih der Erwerbung der Dorgerloh’ 
hen Sammlungen für den Preußiihen Staat. 
Berlin, den 29. Zanuar 1885, 
8.1. 
Der Rittergutsbefiper Dorgerloh übereignet dem Preußiſchen 
Staate 
1) eine reihhaltige Sammlung von Kupferftihen, Holzſchnitten 
und alten Handzeihhnungen, 
2) eine Sammlung von vervielfältigten Arbeiten von Dilettanten 
und Damen, aus ca. 6000 Blatt beftebend, 
3) eine Sammlung von Portraitd von Künftlern und Kunftfreunden, 
ca. 3000 Blatt, und 
4) eine Sammlung von Handzeihnungen, Aquarellen ıc. von Künftlern 
des neungehnten Jahrhunderts, 1271 Blatt. 


478 





, Die Uebereignung dieier Sammlungen, deren Uebergabe, wie 
biermit ausdrüdiih anerfannt mird, an das Minifterium der 
geiftlichen, Unterrichts und Medizinals Angelegenheiten bereits er: 
folgt it, geſchieht mit der Beftimmung, da Ddiejelben für immer: 
währende Seit der Königlihen Kunftafademie zu Königsberg als 
Unterrichts- und Bildungsmittel insbejondere für die Schüler und 
Lehrer der Anftalt injoweit zu überweiien find, als vor ihrer Ab: 
führung am die bezeichnete Yinftalt nicht einzelne Theile bezw. eine 
zelne Etihe, Drude, Zeichnungen ꝛe. von dem Herrn Miniiter 
unter Zuftimmung des Herrn Dorgerlob anderen öffentlichen 
Inftituten zur Bereicherung ibrer Sammlungen zuaetbeilt werden. 
Auch behält fi Herr Dorgerlob das Recht vor, die übereigneten 
Sammlungen zum Zwede jeiner Kunftftudien zu benugen. 

8. 2. 

Als Gegenleiftung für die Uebereignung der Sammlungen, 
deren Werth auf rund 75000 ME. abgeihägt worden tft, übernimmt 
der Preußiſche Staat die Verpflibtung, der Königliben Kunite 
akademie zu Königsberg i. Prß. fortdauernd jährlich Den Betrag 
von Dreitaufend Mark und zwar zum erften Male für das Etatsjahr 
vom 1. April 1885 bis dahın 1886 zur Verwendung für folgende 
Zwede zu überweijen: 

1) Die Hälfte der Jahresrente alio 1500 Mark, fol als Sti— 
pendium an Schüler der Afademie zu Königsberg jährlidy ver— 
geben werden. 

Der Regel nach werden jährlich drei Stipendien zu je 500 ME. 
verlichen. Dieielben find bei der Verleibung ald Stipendien der 
Dorgerloh' ſchen Stiftung zu bezeichnen. Ueber die Verleihung 
befindet das Lehrer-Kollegium, welches von den Bewerbern vore 
zugsweiſe diejenigen zu berüdfichtigen bat, die ſich durch hervor— 
ragende Begabung auszeichnen. Wemerber, welde den Namen 
Dorgerlob führen, haben vor anderen Bewerbern den Vorzug. 

Die Beihlüffe des Lehrers Kollegiums über die Verleihung der 
Stipendien, ſowie die Beſchlüſſe über Abmweihungen von den 
vorftebenden Beltimmungen, insbeiondere die Erböbung oder 
Herabminderung der Zahl und des Betraged der Stipendien, 
bedürfen der Genebmigung ded Herrn Minifterd der geiftlichen, 
Unterrichts- und Mevdizinalangelegenbeiten. 

2) Die andere Hälfte der Zabresrente ift zur Vermebrung und Ber: 
vollſtändigung der Kupferitib- und Handzeihnungen: Sammlung 
jowie für anderweitige Brdürfniffe der Kunſt-Akademie zu 
Königsberg i. Pr. zu verwenden. 

So lange jedoh Herr Dorgerloh lebt, find diefe 1500 ME. 
demielben in vierteljäbrlihen Raten praenumerando auszuzablen. 
Beträge, melde von dem Herrn Dorgerloh bei Lebzeiten nicht 
erboben find, gelten für erlafjen. 


479 


Es liegt übrigens in der Abficht ded Herrn Dorgerlob einen 
Theil der nach vorftehender Beftimmung an ihn gezahlten Bes 
träge zum Aufaufe von Kupferftihen und Handzeihnungen zur 
Ausfüllung von Züden der im $. 1 bezeichneten Sammlungen 
zu verwenden und die angefauften Blätter von Zeit zu Zeit an 
die Königlihen Sammlungen abzuführen. ine redhtlihe Ber- 
pflibtung, insbeiondere die Pfliht zur Rechnungslegung über: 
nimmt in diejer Beziehung jedoh Herr Dorgerloh nidt. 


$. 3. 
Von dem zu dieſem Vertrage tarifmäßig erforderlichen Stempel 
übernimmt Herr Dorgerloh die Hälfte. ; 
Unterichriften. 


Vorſtehender Bertrag wird auf Grund der Allerhöchſten Drdre 
vom 13. April 1885, weldye wörtlich aljo lautet: 
Auf Ihren Bericht vom 10. d. M. genehmige Ich, dab die dem 
ehemaligen Rittergutöbefiger, jegigen Rentier Auguft Dorgerloh 
zu Berlin gehörige, auf einen Werth von rund „Fünfund— 
fiebenzig Tauſend Mark“ abgeſchätzte Sammlung von Kupfer— 
ſtichen, Holzſchnitten, Handzeichnungen, Portraits, Aquarellen ꝛc. 
nach Maßgabe des anbei zurückfolgenden Vertrages vom 29. Januar 
1885 für den Preußiſchen Staat, insbeſondere gegen Uebernahme 
der Verpflichtung ſeitens des Letzteren zur Zahlung einer fort— 
dauernden Rente von jährlich „Dreitauſend Mark“ vom 1. April 
1885 ab, an die Kunſt-Akademie zu Königsberg i. Prß. zu den 
in $. 2 zu 1 und 2 des Vertrages beſtimmten Zwecken, erworben 
werde. 
Berlin, den 13. April 1885. 
gez. Wilhelm 
ggez. von Goßler. 


den Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
hierdurch genehmigt. 
Berlin, den 24. April 1885. 
(L. S 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 
Genehmigung. 
J 1314. 


118) Ernennung von Mitgliedern rejp. ftellvertretenden 
Mitgliedern der Sadverftändigen-Kommiffionen bei 
den Königlihden Mufeen zu Berlin. 


Nahdem Seine Majeftät der König gerubt haben, mitteljt 


480 





Allerhöchſten Erlaſſes vom 22. 


April d. J. die Ernennungen der 


Mitglieder der durch die Beftimmungen vom 13. November 1878*) 
eingejepten Sadverftändigen » Kommilfionen bei den Königlichen 
Mujeen in Berlin für die Zeit bis zum 31. — 1888 zu voll» 


ziehen, find diefe Kommiffionen folgendermaßen zu 


Mitglieder: 


ammengejept: 


Stellvertreter: 


1.. Gemäldegalerie, 


Dr. 3. Mever, Geheimer Re: 
gierungsrath, Direktor. 

r. Hermann Grimm, Ge: 
heimer Regierungsratb, Pro: 
feſſor an der Univerfität. 

Dr. Jordan, Geheimer Ober: 
Regierungd- und vortragender 
Ratb im Minifterium der geift- 
lien ıc. Angelegenheiten. 

Knaus, Profeffor, Geſchichts— 
maler, Mitglied des Senates 
der Akademie der Künfte. 

©. Spangenberg, Profeffor, 
Geſchichtsmaler, Mitglied der 
Akademie der Künſte. 


vonBederath, A. Kaufmann. 

Dr. Dohme, Bibliothekar der 
Königlichen Haußbibliothef. 

Gefelihap, Profeffor, Ge— 
ſchichtsmaler, Mitalied der 
Akademie der Künfte. 

Graf von Harrad, Geſchichts⸗ 
maler, Mitglied der Akademie 
der Künfte. 


2. Sammlung der Sfulpturen der briftlihen Epoche 
und der entſprechenden Gipsabgüfſe. 


Dr. ®. Bode, Direftor. 

von Bederatb, U., Kaufmann. 

Sußmann: Hellborn, Pro- 
feſſor, artiftifcher Direktor der 
Königl. Porzellan-Manufaktur. 


R. Begad, Profefjor, Bildhauer, 
Mitglied ded Senated der Aka— 
demie der Künfte. 

Dr. Dobbert, Profeffor an 
der tehniihen Hochſchule. 


3. Sammlung der antifen Sfulpturen und Gips— 
abgüjje. 


Dr. A. Conze, Direftor. 

Dr. E. Hübner, Profeffor an 
der Univerfität. 

Wolff, A, Profeflor, Bildhauer, 
Mitglied ded Senates der Afa- 
demie der Künite. 


Dr. Robert, ®Profefjor an der 
Univerfität. 

Siemering, Profeljor, Bild» 
bauer, Mitglied der Akademie 
der Künfte. 


*) Gentribl. 1878. ©. 654 Nr. 29. 


481 





Mitglieder: Stellvertreter: 
Antiquarium. 
Dr. E. Curtius, Gebeimer Ree Dr. Robert, Profeffor an der 
gierungsrath, Direktor. Univerfität. 
Dr. €. Hübner, Profeffor an Dr. Trendelenburg, Gym— 
der Univerfität. nafialOberlehrer. _ 


Dr. Leſſing, Profeffor, Direktor 
der Sammlungen ded Kunft- 
gewerbemujeumß. 

. 5. Münzfabinet. 

Dr. von Sallet, Direktor. Dr. Robert, Profefjor an der 

Dannenberg, Kandgerichtörath. Univerfität. 

Dr. Mommſen, Profeffor an Dr. Wattenbad, Profeffor an 
der Univerfität, ftändiger Se- der Univerfität, Mitglied der 
fretär der Akademie der Willen- Akademie der Wifjenichaften. 
ſchaften. 

Dr. Sachau, Profeſſor an der 
Univerfität. 

v. Winterfeld, Generalmajor. 


6. Kupferftih-Kabinet. 


Dr. Lippmann, Direktor. Dr. Dobbert, Profefjor an ber 

v. Bederath, A., Kaufmann. techniſchen Hochſchule. 

Dr. Hermann Grimm, Geheimer Dr. Dohme, Bibliothekar der 
Regierungsrath, Profeſſor an Königlichen Hausbibliothek. 


der Univerſität. Dr. Jor dan, Geheimer Ober—⸗ 
Regierungsrath. 
7. Muſeum für Völkerkunde. 
Dr. A. Baſtian, Direktor. Dr. Hartmann, außerordent» 
Dr. Jagor, Rentner. licher Profefjor und Projektor. 


Dr. Virchow, Profefjor an der Dr. Koner, Profeffor, Univer» 
Univerfität, Mitglied der Aka— fitätd - Bibliotbefar, Geheimer 
demie der Wiſſenſchaften, Ge— Regierungsrath. 
heimer Mebdizinal:Rath. Dr. Reiß. 

Dr. Bepftein, Konful a. D. 


8 Sammlung der ägyptiſchen Alterthbümer. 


Dr. 9. Erman, Direftor. D. Dillmann, Profeffor an 
Dr. Sachau, Profeffor an der der Univerfität, Mitglied der 
Univerfität. Akademie der Wiſſenſchaften. 


Dr. Schrader, Profeffior an Dr. Dunder, Geheimer Ober: 
der Univerfität, Mitglied der Regierungsrath, Mitglied der 
Akademie der Wiljenichaften. Akademie der Wiſſenſchaften. 


1885. 32 


482 





119) Preisausjhreiben bei der Ginsberg- Stiftung 
für Maler und Bildbaner. 


(Eentribl, pro 1885 Seite 150 Nr. 8, Eeite 154 Nr. 9.) 


Der Borfigende ded Kuratoriums der „Adolf-Ginsberg— 
Stiftung”, Direktor der akademiſchen Hochſchule für die bildenden 
Künfte zu Berlin, Prof. von Werner, bat in Nr.173 ded Deutſchen 
Reichs- und Königl. Preuß. Staatd-Anzeigerd unter dem 28. Juli 
d. 3. ein Audjchreiben wegen Bewerbung um das vorwiegend für 
Maler deutiher Abfunft, ausnahmsweiſe aber auch für Bildhauer 
beftimmte Stipendium bei diejer Stiftung für das Jahr vom 29. Des 
zember 1885 bis dahin 1886 erlafien. — Das Stipendium beträgt 
ca. 2000 Mf. Bewerber baben ibre Geſuche bi6 zum 15. Oftober 
1885 dem Vorſitzenden des Kuratoriums einzureichen. 


120) Beftätigung der Reftorwahl an der Univerjität 
zu Dalle. 


(Centribl, pro 1884 Seite 402 Nr. 72.) 


Der Herr Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenbeiten bat durch 
Verfügung vom 18. Mai d. 3. die Wahl des ordentlichen Profefjord 
Dr. Gonrad in der philoſophiſchen Fakultät der Univerfität zu 
Halle zum Rektor diejer Univerfität für das Fahr vom 12, Juli 
1885 bis dahin 1886 betätigt. 


121) Reglement für dad romaniſch-engliſche Seminar 
der Univerjität Kiel. 


& 1, 

Das: Seminar für romanische und engliſche Philologie bat den 
Zweck, ftrebjamen Studirenden der Kiel’er Univerfität unter ger 
bübrender Berüdfihtigung der Bedürfniffe der höheren Lehranitalten 
Gelegenheit und methodiſche Anleitung zu fruchtbarer und jelb- 
ftändiger Arbeit auf dem Gebiete der oben bezeichneten Wiffenichaften 
zu gewähren. s 

2 


Das Eeminar beftebt aus zwei Abtheilungen, die eine für das 
— der romaniſchen Sprachen, die andere für dad des Eng— 
iſchen. 

8. 3. 


Für die Theilnahme am Seminare iſt kein Honorar zu entrichten. 


§. 4. 
Die Mitglieder des Seminares zerfallen in ordentliche und 


— 


außerordentliche. Die Aufnahme als ordentliches Mitglied kann nur 
erfolgen auf Grund einer mündlichen Prüfung oder einer von dem 
Direftor für genügend befundenen Arbeit. Die Zulaffung außer: 
ordentlicher Mitglieder unterliegt ausichließlih dem Ermeſſen ded 
Abtheilungs- Dirigenten. s 

5 


Die Aufnahme der ordentlihen Mitglieder geſchieht in der 
Negel für die Dauer ihre Studiums an der Univerfität Kiel. Von 
der Univerfität abgebenden Mitgliedern kann geitattet werden, bis 
zum Scluffe des Semefters, in welden fie fi ermatrifuliren 
laſſen, vollberechtigte und vollverpflidhtete Dlitglieder ded Seminares 
zu bleiben. Wollen Mitzlieder vor Ablauf ihrer Univerfitätäzeit 
austreten oder auf eine andere Univerfität gehen, jo haben fie ihr 
Ausicheiden dem Direktor vor dem Semeſterſchluſſe anzumelden. 


8. 6. 

Die Mitglieder find zu regelmäßigem Beſuche der Seminarftunden, 
zu reger Theilnahme an den Uebungen, jowie zu fleißiger und gründs 
lidyer eigemer Arbeit verflichtet. Unheibige oder unwürdige Mitglieder 
fönmen von dem Direktor‘ der Abtbeilung aus dem Seminare auöger 
ſchloſſen werden. 

&.7. 


Die Theilnahme am Seminare als ordentlihed Mitglied wird 
in dad Abgangszeugnis aufgenommen. 


S. 8. 

In jeder Abtheilung find wöchentlich mindeſtens zwei Seminar« 
ftunden abzuhalten. Die in denjelben: vorzunehmenden Nebungen 
befteben in der Anleitung zu Zertkritif und Zerterflärung, in Refera« 
ten, Kritiken, Erörterung wiſſenſchaftlicher und praktiſcher Kragen, 
in Vorträgen und jehriftlihen Bearbeitungen von Gegenftänden aus- 
dem‘ Gebiete der romaniihen und engliſchen Philologie. Gewandt⸗ 
beit im mündlichen und jchriftlihen Gebraude des Neufranzöfiichen: 
und Neuengliſchen ift thunlichit zu fördern. 

8.9. 

Die Bibliothef ded Seminares ift den Mitgliedern in geeigneter 
Weiſe möglichft zugänglid zu machen. Mißbrauch derfelben zieht 
die Ausſchließung aus dem Seminare nad ſich. 

$. 10. 

Die für das Seminar audgefegte Dotation ift ausſchließlich für 
re Ausgaben, ganz bejonders fir die Vermehrung der Bibliothek 
beftimmt. 


8. 11. 
Nah dem Schlufje jedes Winterjemefterd haben die Direktoren 
82* 


484 





an den Minifter der Unterrichts: Angelegenheiten durd Vermittelung 
des Univerjität-Kuratord über die Thätigfeit ded Seminare und 
die Verwendung der Seminardotation während des legten Jahres 
Bericht zu erftatten. 
Berlin, den 5. Mai 1885. 
(L. S.) 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Am Auftrage: Greiff. 
ad U. ]. 6352. 


122) Statuten der Stiftung der Gräfin Louiſe Boje, 
geb. Gräfin von Reichenbach-Leſſonitz bei der 
Univerfität zu Marburg. 


: Die am 3. Dftober 1883 zu Baden-Baden verftorbene, in 
Frankfurt a. M. wohnhaft gewejene Gräfin Louiſe Boſe, geb. 
Gräfin von Reichenbach-Leſſonitz, Tochter des Rurfürkten 
Wilhelm II. von Heffen und der Gräfin Emilie von Reichenbach— 
Lefjonig, in der hochherzigen Abfiht, die Wiſſenſchaft zur fördern, 
bat laut legtwilligen Verfügungen vom 1. Mai 1877, 4. April 1880, 
7. Sanuar 1883, 19. Dezember 1880 und -28. Auguft 1881 der 
Univerjität Marburg zwei Vermächtniſſe im Gejammtbetrage 
von 800,000 ME. binterlaffen und verordnet, dab das vermadhte 
Kapital von der Univerfität Marburg abgejondert von deren übrigen 
Vermögen unter der Bezeichnung : 

„Stiftung der Gräfin Banite Boje, geb. Gräfin von 
Reichenbach-Leſſonitz“ verwaltet wird, 
dab die Erträgniffe diefer Stiftung, foweit fie nicht durch von der 
Stifterin verordnete Renten abjorbirt werden, nah Abzug der Ber: 
waltungsfoften zur Sicherung mediziniiher Studien zu verwenden 
find, insbefondere au zu Reifeftudien im In- und Auslande, ſowie 
auch durch Unterftüpung von Männern, welche fib in den betreffen- 
den Disziplinen auszeichnen; und daß diejer Stiftung im Intereffe 
der Wiſſenſchaft eine möglichſt große Publicität in regelmäßigen 
Zeitabihnitten, mindeftend alle fünf Sabre, gegeben wird. 
Die angeführten legmwilligen Verfügungen lauten wie folgt: 
Nachtrag zu meinem am 21. April 1877 errichteten Zeftamente: 
Daferne mein Gemabl, Herr Gar! Auguft Graf Boje, in 
Gemäßbeit Art. 2 meines Teftamenteö mein Erbe wird, oder falls 
mein Neffe, Herr Kelir Graf Zudner, nad der daſelbſt und 
bezw. in Art. 5 verordneten Vulgar- und reip. fideifommifjariichen 
Eubititution zur Erbſchaft berufen wird, treffe ich folgende Ver— 


fügungen: 


485 


1) Der Univerfität Marburg vermade ich ein Legat von Mk. 700,000 
— ihreibe: Siebenhunderttaufend Mark, zahlbar binnen 3 Mo— 
naten nah meinem Ableben. Die Legatarin hat das legirte 
Kapital abgeiondert von ihrem übrigen Vermögen unter der 
Bezeihnung: 

„Stiftung der Gräfin Louiſe Boje, geb. Gräfin von 
Reichenbach-Leſſonitz“ zu verwalten, 

2) Bon den Erträgnilien diejer Stiftung ift: 

a) die Hälfte jührlidy meinem Gemable und nad) deſſen Ableben 
meinem Eingangs genannten Neffen, eventuell deſſen eheleib- 
licher Descenden; (unter Ausihluß etwa arrogirter oder 
adoptirter Kinder) auf ewige Zeiten auszuzahlen; 

b) Die Hälfte jährlih, nah Abzug der Verwaltungsfoften des 
ganzen Legates, zur Förderung naturwiſſenſchaftlicher Studien, 
auch durch Unterftügung von Männern. welde fih in ben 
betreffenden Disziplinen auszeichnen, zu verwenden. 

3) Die sub 2a) angeordnete jährliche emige Rente darf niemald 
abgelöft werden. Dem NRentenempfänger ftebt ein Aniprud auf 
Kautiondleiftung nicht zu, wohl aber ift ihm ſeitens der Zegatarin 
alljährlich ordnungsmäßige Rechnung zu legen. 

Die Zahlung der Rente geſchieht quartaliter poſtnumerando 
am Domizil der Legatarin. 

4) Nah dem finderlojen Ableben meined Neffen, bezw. nah Er— 
löihung von deflen Dedcendenz fallen die Gejammterträgnifie 
der Stiftung der Xegatarin zu und find alddann in der pos. 2b) 
angegebenen Weije zu verwenden. 

5) Ich bebalte mir vor, den nad) pos. 2b) der Legatarin verbleibens 
den Theil der Revenüen mit Renten zu Gunften dritter Perſonen 
zu beichweren, wobei der Abzug der falcidiihen oder Trebellia— 
niſchen Quart nicht verftattet ih. 

Franffurt a. M., den 1. Mat 1877. ’ 
(ge3.) Louiſe Gräfin Bofe, geb. Gräfin 
von Reichenbach-Leſſonitz. 


Nachtrag zu meinem Kodicille vom 1. Mai 1877, ein Legat von 
ME. 700,000 zu Gunften der Univerfität Marburg betreffend. 


Dad durch dieſes Kodicill verordnete Legat erhöhe ih um 
hunderttaufend Mark, jo daß das Gejammtlegat Adhtmalhundert» 
tauiend Mark beträgt, und beftimme bezüglich dieſer weiteren 
ME. 100,000 dad Folgende: 

a) ich behalte mir vor über den Zindertrag dieſer Mf. 100,000 
in Korm von Renten zu Gunften dritter Perionen zu dis— 
poniren, wobei der Abzug der falcidiichen und Zrebellianiichen 
Duart ausgeſchloſſen ift, 


486 





b) der nicht durch ſolche Renten abjorbirte Zinienbetrag gebührt 
meinem ®emable, 

c) nad deſſen Ableben find die Zinjen nad Abzug der It. pos. a) 
verordnneten Renten ausſchließlich zu den im Kodicille vom 
1. Mat 1877 sub 2b) bemerften Zmeden zu verwenden, 
mithin nicht an meinen Neffen den Herrn Grafen Yudner 
oder defjen Dedcendenz zu zablen. 

Baden-Baden, ben 4. April 1880. 

(gez.) Kouiie Grafin Boie, geb. Gräfin 
von Reichenbach-Leſſoniß. 


In Abänderung der pos. 2b) des Kodicilles vom 1. Mai 1877 
beftimme ih, daß die Erträgnifje diefer Stiftung zur Sicherung 
medizinischer Studien zu verwenden find, insbejondere auch zu 
Reileitudien im Ins und Auslande. 

Baden, den 7. Januar 1883. 

(gez.) Louiſe Gräfin Boie, geb. Gräfin 
von Reihenbad-keilonip. 


Ich beftimme, daß meinen Stiftungen zu Gunften der vorge: 
nannten lniverfitäten Marburg ꝛc. ıc. im Intereſſe der Wiſſenſchaft 
eine möglichſt große Publicität in regelmäßigen Zeitabjchnitten, 
mindeitend alle 5 Fahre gegeben werde. 

BadensBaden, den 19. Dezember 1880. 

(gez.) Louiſe Gräfin Boſe, geb. Gräfin 
von Reichenbach-Leſſonitz. 





Nahdem Seine Majeltät der Kailer und König mittelit Aller 
böditen Erlaſſes vem 10. Dezember 1883 der Univerfität Marburg 
zur Annahme dieſer Zuwendungen die landesherrliche Genehmigung 
u ertbeilen gerubt haben, werden nah Anbörung des akademiſchen 
Eenated genannter Univerfität für dieſe Stiftung die folgenden 
Statuten erlaffen. 


I. Bermaltung des Stiftungdfapitaleß, 

1. Das Stiftungdfapital wird von dem Königlichen Univerfitätd- 
Kuratorium zu Marburg abgeiondert von dem übrigen Vermögen 
diefer Univerfität unter der Bezeichnung: 

„Stiftung der Gräfin Louile Boje, geb. Gräfin von 
Reichenbach-Leſſonitz“ 
nah Maßgabe der für die Verwaltung der Univerfitätsſtipendien 
geltenden Borichriften vermaltet. 


487 





2. Hat dad Gtifiungöfapital in Kolge von Verluften eine Bers 
minderung erfahren, io ift vor Verwendung der Erträgnifje zu 
den ſtiftungsmäßigen Zweden auf die Wiederherftellung desſelben 
in jeiner urſprünglichen Höhe Bedadht zu nehmen. Dad Univer- 
fitätd- Kuratorium beftimmt nad Reh des akademiſchen 
Senates, in welchem Umfange gegebenen Falles die Erträgniſſe 
hierfür zu verwenden find. 

3. Bon den Geſammterträgniſſen des Stiftungskapitales kommen 
vorweg in Abzug: 

a) in erſter Linie die von der Stifterin verordneten Renten, 
b) ſodann die Verwaltungskoſten einſchließlich der Koften der 
in dieſen Statuten angeordneten Veröffentlichungen, 
ce) endlich die etwa nach Art. 2 zur Miederberftellung des 
Stiftungsfapitaled beftimmten Beträge. 
Der biernady verbleibende Reft ift nah Maßgabe der nadye 
folgenden Bejtimmungen in Art. 5—8 zu verwenden. 
4. Das Univerfitätd- Kuratorium tbeilt bis zum 1. Mai jeden Jahres 
dem afademiihen Senate und der mebdiziniihen Kafultät mit: 
a) welde Veränderungen der Kapitalbeftand der Etiftung im 
vorbergebenden Rechnungsjahre erfahren hat, 

b) wie body fid die Gejammterträgnifje der Stiftung für das 
begonnene Rechnungsjahr beziffern, 

c) weldye Beträge davon nah Maßgabe ded vorhergehenden 
Art. in Abzug zu bringen find, 

d) welde Beträge biernady für Stiftungszwecke verwendbar find, 
und zwar wieviel im erften und wieviel im zweiten Halbjahre 
des Rechnungsjabhres. | 


OD. Berwendung der Erträgniffe des Stiftungdfapitales. 


5. Die nad Art. 3. zu ftiftungdmäßigen Zmeden verwendbaren Ere 
trägnifje des Stiftungdfapitaled werden verwendet mie folgt: 

A. Dreißig Prozent zu Stipendien für jolde Studirende, melde in 
Marburg die ärztlihe Vorprüfung mindeftens mit dem Prädikate 
„gut“ beitanden haben und ihre Studien in Marburg fortjegen. 

Der Jahresbetrag eines Stipendiums ift 400 Mt. Dasjelbe 
ift in zwei Semefterraten zahlbar. Soll ed mehr oder weniger 
betragen, wenn aud nur in einzelnen Fällen, jo ift dazu die 
Genehmigung ded Minifterd der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten 
einzubolen. 

Den Geſuchen um Verleihung ift beizufügen: 

&) beglaubigte Abichrift ded Maturitätszeugniſſes, 

b) beglaubigte Abſchrift des Zeugnifjes über die beftandene ärzt« 
lie Borprüfung (tentamen physicum), 

c) der Nachweis des biöberigen Studienganges, 

d) ein Verzeihnid der im laufenden Semefter belegten Vor— 
lefungen und Kurie. 


488 





Unter übrigens gleihen Berhältnifjen erhalten joldye 8 
werber den Vorzug, melde ihre Studienzeit über die vorz » 
ſchriebene —— ausdehnen. 

Das Stipendium wird ſtets nur auf ein Jahr verliehe . 
Wiederverleihung iſt jedoch zuläſſig. 

Die Stipendiaten haben in jedem Semeſter dem Defa e 
der mediziniihen Fakultät ein Verzeichnis der belegten Bo » 
lefungen und Kurje einzureichen. 

Das Recht auf Bezug des Stipendiumd erliiht durh A— 
gang von der Univerfität Marburg. Es fann auf Antrag Dr 
mediziniichen Fakultät durch Beſchluß des akademiſchen Senatı 3 
wegen Unwürdigfeit entzogen werden. 


. Zwanzig Prozent zu Stipendien für gut qualifizirte Aerzt , 
welde in Marburg das Staatderamen beftanden haben, 31 
ihrer weiteren witfenichaftlihen oder praktiſchen Ausbildunz 
durch Specialjtudien in Marburg oder an anderen Univerfitäte ı 
bezw. Klinifen. Gin joldes Stipendium können aud diejenige ı 
erhalten, welche nad beftandenem Staatderamen in Marburz 
eine wiljenichajtliche Unterfuhung ald Inaugural-Diſſertation 
ausarbeiten. 

Den Geſuchen um Berleibung, in melden die beabfichtigten 
Studien fowie der Drt derjelben genau zu bezeichnen find, iſt 
beizufügen: 

a) ein curriculum vitae, 

b) beglaubigte Abichrift der ärztlichen Approbation und ded Zeug- 

nifjed über die ärztlihe Vorprüfung (tentamen physicum). 

Der Betrag eines Stipendiumd wird in jedem einzelnen 
Falle bei der Beihlußfaffung über die eingegangenen Gejude 
bejonderd bejtimmt. MWiederverleihung ift zuläifig. 


O. Dreifig Prozent zu Stipendien für Aerzte oder Dozenten der 
mediziniichen Wiſſenſchaften ald Unterftügung zu willenichaft- 
lihen Reijen im In» oder Audlande oder zu wiſſenſchaftlichen 
Special-Arbeiten. Ueber das Ergebnis find Reiſe- bezw. 
Arbeitöberichte an die mediziniihe Fakultät zu erftatten. 

In den Geſuchen um Verleihung ift der wiljenichaftliche 
Zmwed, bei Reijeftipendien aud das Ziel der beabfichtigten 
Bee Reiſe, jowie die erbetene Summe genau ans 
zugeben. 

Der Betrag eines Stipendiumd wird im jedem einzelnen 
Falle bei der Beſchlußfaſſung über die eingegangenen Geſuche 
beionders beitimmt. Wiederverleibung ift zulälfig. 

Unter übrigens gleihen Verhältniſſen erhalten diejenigen 
den Vorzug, welde in Marburg ftudirt oder wiſſenſchaftlich ge— 
arbeitet baben. 


489 





D. Zwanzig Prozent zu allen jonftigen Zweden, welche die Siche— 
rung Der union Etudien im Auge haben, 3. B. Aus» 
ihreiben einer Preisaufgabe über ein wichtiges medizinisches 
Problem und dergleichen. 

Ferner können bieraus jolden Perſonen Stipendien zur 
Unterftügung ihrer mediziniihen Studien gewährt werden, 
melde den einichränfenden Boraußfegungen unter A, B und C 
nicht entipreden. 

6. Mit Genehmigung des Minifters der geiſtlichen ıc. Angelegen- 
beiten können die verwendbaren Erträgniffe in einem Rechnungs— 
jahre ausnahmsweiſe, jofern bejondere Umſtände dafür ſprechen, 
auch nad einem anderen Verhältniſſe als dem vorjtebend unter 
A biö D feitgefegten für die daſelbſt bezeichneten Zwede ver: 
tbeilt werden. 

7. Nicht verliehene oder nicht verwendete Beträge wachſen dem ım 
nächſten Rechnungsjahre zur Verwendung gelangenden Erträg— 
niffen zu und werden zu den unter Art. 5 angegebenen Zweden 
nad) den angegebenen Verhältniszahlen verwendet. 

Sollen — Beträge zu einem beſtimmten Stiftungszwecke 
mehrere Jahre hindurch Are Pi werden, jo ift die Genehmigung 
des Minifterö der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten einzuholen, des- 
gleihen, wenn fie zum Stiftungsfapitale geſchlagen werden jollen, 

8. Ueber die Verwendung der Erträgniſſe nah Makgabe der Be- 
ftimmungen in Artifel 5 bis 7 beichließt die mediziniſche Fakultät. 
Die Beichlüffe derfelben bedürfen der Betätigung durch den 
afademiihen Senat, welderi im Falle der Nichtbeſtätigung die 
mediziniiche Fakultät zu nohmaligen Vorſchlägen aufzufordern hat. 


II. Yublizitäts-Beftimmungen. 

9. Die Bewerbungsfriften für die Stipendien werden von der mes 
diziniſchen Fakultät feftgejegt. Sie werden vom Defane der- 
jelben in jedem Semeſter durch Anſchlag am ſchwarzen Brette 
der Univerfität bekannt gemacht, ebenjo die für Die einzelnen 
Kategorien verwendbaren Beträge und die Bedingungen der Ver— 
leihung der für Studirende beftimmten Stipendien. 

10. Iedem Studirenden der Medizin wird bei der Immatrikulation 
ein Gremplar diejer Statuten eingehändigt. 

11. Die alljährliche Verleihung der Benefizien wird im Jahresbe— 
berichte der Univerfität bei dem Rektoratswechſel veröffentlicht. 

12. Bei wiſſenſchaftlichen Arbeiten, welche mit Unterftügung der 
ꝛc. Stiftung angefertigt find, ift died bei deren Publikation in 
Zeitichriften ꝛc. beionderd hervorzuheben. 

13. Der weſentliche Inhalt dieier Statuten wird mindeftens alle 
fünf Jahre in einer oder mehreren mediziniihen Zeitjchriften 
jowie in je einer oder mehreren der in Horde Deutichland und 


490 


Süd-Deutſchland erſcheinenden größeren politiichen Zeitungen 
befannt gemacht. 
Berlin, den 7. April 1885. 
(L. 3.) 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 
U. 1. 7013. 


123) Einziehung von Stempelgebühren für die Zeug— 
nijje über die Ablegung der ärztlihden Vorprüfung. 
Derlin, den 23. Zuni 1885. 
Auf den gefälligen Beriht vom 1. Mai d. 3. erwidere ich 
Ew. Hodhmohlgeboren, daß die in $. 10 der ärztlichen Vorprüfungs— 
Bekanntmachung vom 2, Juni 1883 enthaltene Beftimmung die be- 
jondere Einziehung von Stempelgebühren für die Zeugniffe über die 
Ablegung der ärztlihen Borprüfung, neben den Prüfungsgebübren, 
nicht ausichließt. Es folgt dies jhon daraus, daß der für die ſäch— 
lihen Ausgaben beftimmte Theil der Gebühren nur 1 M. beträgt, 
mithin zur Dedung der Etempelfoften unzureichend ift. Auch pflegt 
ed in den reihögeleplichen Beftimmungen ſtets ausdrücklich hervor— 
gehoben zu werden, wenn Prüfungsgebühren zur Beftreitung der 
landesgeſetzlichen Stempelgebübren mitbeitimmt fein follen (vergl. 
»®. Bang, betreffend die Prüfung der Seeidiffer ıc. 
vom 30. Mai 1870 — B. G. Bl. ©. 314. — für große Fahrt 
&. 21, für kleine $. 17.). 
u 


n 
ben Königlichen Univerfitäts-Rurator zc. zu N. 





Abichrift theile ih Em. ıc. zur gefälligen Kenntniönahme und 
weiteren Veranlaſſung ergebenft mit. 
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Greift. 


An 
fänmtlihe andere Herren Univerfitäts-Kuratoren 
und Königliche Kuratorien. 
U. 1. 2085. M. 3451. G. Ill. 


124) Zahlung von Honorar an die Direftoren der Uni: 
verjitätöflinifen für die ärztliche Behandlung der in 
ihre Klinif aufgenommenen Kranken erſter und 
zweiter Klajie. 


Berlin, den 23. Juni 1885. 
Auf den von Bonn audgegangenen Antrag, ed möchte den Di- 
reftoren der Univerfitätöflinifen die Ermädtigung ertbeilt werben, 


491 





für die ärztliche Bebandlung der in ihre Klinif aufgenommenen 
Kranken erjter und zweiter Klaffe Honorar zu liquidiren, ermidere 
ih, dab ed nicht angängig erjcheint, diefem Antrage Folge zu geben. 

Soweit aud älterer Zeit bejondere Rechtötitel vorhanden find, 
durch weldye einzelnen Direktoren diefe Ermächtigung ertheilt ift, habe 
id nichts dagegen zu erinnern, daß ſeitens diejer Direktoren danach 
weiter verfahren wird. Den Amtönachfolgern derjelben kann dieje 
Ermädtigung nicht ertbeilt werden. 

Dagegen, daß die Direftoren der Univerfitätöflinifen ein ihnen 
von den Kranfen erfter und zweiter Klaſſe freimilig angebotened 
Honorar annehmen, finde ich nichts zu erinnern. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
fämmtlihe Königliche Univerfitäts-Kuratoren 
bezw. Kuratorien ac. 
U. 1. 6358. 


125) Rechnungsmäßige Behandlung des Titels „Ind 
gemein“ und des Profeiioren-Bejoldungsfonds der 
Univerfitätßfaijen- Etats. 


Berlin, den 6. Mai 1885. 

ꝛc. x. 

Gleichzeitig bemerfe ih, daß die in der Univerfitätd-Redhnung 
für 1. April 1883/84 vorgefommenen Beriehen ihren Grund mit 
in der gegenmärtigen redhnungsmäßigen Bebandlung des Titels 
„Insgemein“ und des Profefjoren: Bejoldungdfonds haben, weldye 
die Ueberficht und das Auffinden etwaiger irriger Buchungen beim 
Finalabichluffe für den Rendanten erſchwert. Die Königliche aka— 
demifche Adminiftration bat daher der dortigen Univerfitätd-Kaffe 
die fünftige Beachtung nadhftebender Punkte zur Pflicht zu machen: 
1) Beim Tirel „Inögemein“ ift nicht, wie biöber geſchehen, der 

„zur Gleichſtellung der Gefjammt-Summe der Solle Ausgabe mit 

der Gejammt-Summe der Soll-Einnahme” erforderlihe Betrag 

in Abgang zu ftellen. Es find vielmehr die dem qu. Titel zu— 
flienenden Mebreinnahmen und Minderaudgaben titelmeiie in Zu— 
‚gang und die aus demielben zu dedenden Mindereinnahmen und 

Mebraudgaben titelmeije in Abgang zu ftellen. In Kolonne „Bes 

merfungen” ift das bezügliche Folium, auf welchem der Zu: reip. 

Abgang berechnet ift, anzugeben. 

2) Im analoger Weije ift bei dem Profefjoren » Bejoldungd= Konde 
der Dispofitiondfonds sub f zu behandeln, deſſen Gtatöquantum 
bisber ebenfalld nur in Abgang geſtellt ift. Wei demjelben find 
fünftig 


492 





a. jammtlihe Berftärfungen des Profeſſoren-Beſoldungs-Fonds, 

b. die Heimfälle und Eriparnifje an den bei den Unterabtheilungen 
deö Fonts sub a bid e nachgewieſenen Bejoldungen, fomweit fie 
nicht den allgemeinen Staatsfonds gebübren, 

in Zugang und 

a. jämmtlihe Neubewilligungen an Bejoldungen unter Uebertra- 
gung derfelben auf die betreffenden Unterabtbeilungen, 

b. jämmtlihe aus Bejoldungs » Eriparniffen bewilligten außer: 
ordentlihen Remunerationen, nachdem zuvor am Schluſſe des 
Ziteld eine Berehnung der Eriparniffe durd Balance der Iſt— 
Audgabe mit der Soll-Audgabe erfolgt ift, 

in Abgang nachzuweiſen. 

Die Heimfälle an den als „künftig wegfallend“ bezeichneten 
Beioldungen find dagegen nit auf den Diepoftionsfonde zu über» 
tragen, jondern nur bei den bezüglichen Unterabtheilungen des Bes 
foldungdfonds in Abgang zu ftellen. Bei denjelben ift in Kolonne 
„Bemerkungen“ das Einnahme-Folium anzugeben, auf weldem die 
Abführung an die allgemeinen Staatdfonds durch Abſetzung vom 
Unterhaltungszuichufje der Univerfität erfolgt iſt. 

Schließlich kann ich nicht unerwähnt laffen, daß in der Uni— 
verſitäts-Rechnung für 1. April 1883/84 der Profefjoren-Bejoldungd- 
Fonds durch die darauf angewieienen außerordentlihen Remunes 
rationen um den Betrag von 600 M. überichritten worden ift, was 
bei rechtzeitiger Anzeige der Univerfitätö-Kaffe ſich leicht hätte ver- 
meiden laffen. 

Die Königliche akademiſche Adminiftration wolle daher die 
legtere ei. Oi fünftig vor Leiftung der betreffenden Ausgaben 
von der durch diefelben bedingten Etats-Ueberſchreitung Anzeige zu 
machen, fofern nicht in der betreffenden Drdre auddrüdlic vermerkt 
— die erforderlichen Deckungsmittel noch werden überwieſen 
werden. 


Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
die Königliche alademiihe Adminiſtration zu N. 
U. I. 6578. 





Ä Berlin, den 28. Mai 1885. 
Abſchrift erhalten Em. Hochwohlgeboren zur gefälligen Kenntnid- 
nabme und eventl. gleihmäßigen Beachtung ſeitens der dortigen 
Univerfitätd-Kafie. 
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
die Königlichen Univerſitäts⸗Kuratorien 
und Herren Suratoren. 
U. I. 7035. 


493 


126) Beftätigung der Wahlen eined Rektors und ber 
Abtheilungsvoriteher an den techniſchen Hochſchulen?). 
(Centribl. pro 1884 Seiten 404 und 809; pro 1885 Seite 335.) 


Seine Majeftät der König haben durch Allerhöchſte Ordre vom 
4. Zuni d. 3. die Wahl des etatömäßigen Profefjord Dr. Dobbert 
zum Rektor der techniſchen Hochſchule zu Berlin für die Amts- 
periode vom 1. Zuli 1885 bis dahin 1886 zu beftätigen gerubt. 


Der Herr Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten hat auf 
die Amtöperiode vom 1. Zuli 1885/86 beftätigt: 
a. durch Verfügung vom 8. Juni d. 3. die von den Abtheilungd- 
follegien der techniſchen Hochſchule zu Berlin getroffenen Wahlen 
1) des Profefjord Spielberg zum Vorſteher der Architektur— 
Abtheilung, 
2) des Profeljord Dr. Winkler zum Borfteher der Abtheilung 
für Bau-Ingenieurweſen, 
3) des Profefford Ludewig zum Vorſteher der Abtheilung für 
Maihinen-Ingenieurmeien, 
4) des Profefjord Dr. Rüdorff zum Vorfteber der Abtheilung 
für Chemie und Hüttenfunde, 
5) des Profeſſors Dr. Paalzomw zum Vorfteher der Abtbeilung 
für allgemeine Wiſſenſchaften, und 
6) des Admiralitätörathed Görris zum Vorſteher der Sektion 
für Schiffäbau ; 
b. dur Verfügung vom 19. Juni d. 3. die von den Abtheilungs- 
—— der techniſchen Hochſchule zu Hannover getroffenen 
ablen 
1) des Profefjord Stier zum PVorfteher der Abtheilung für 
Architektur, 
des Profefjord Dr. Sordan zum Vorſteher der Abtheilung 
für Bau⸗Ingenieurweſen, 
des Profefiord Geheimen Regierungsrathes Rühlmann zum 
Vorfteher der Abtbeilung für Maſchinen-Ingenieurweſen, 
des Profefjord Dr. Oſt zum Borfteher der Abtheilung für 
chemiſch⸗techniſche Wiſſenſchaften, und 
des Profeſſors Dr. Rodenberg zum Vorſteher der Abthei— 
lung für allgemeine Wiſſenſchaften; 


c. durch Verfügung vom 2. Juni d. J. die von den Abtheilungs- 
follegien der tehniihen Hochſchule zu Aachen getroffenen 
Wahlen 


2 
3 
4 


u Zr 


5 


— 


*) Die jetzigen Reltoren zu Hannover und zu Aachen, Geh. Reg. Rath 
und Brofeffor Launhardt und Profefior Dr. Wüllner find für die Amts- 
periode vom 1. Juli 1883/86 ernannt. (Eentrlbl. pro 1883 Seite 495.) 


494 





1) des Profefford Emwerbed zum Vorſteher der Abtheilung für 
Architektur, 

2) des Profeflors Inge zum Vorfteher der Abtheilung für Baus 
Fngenieurmeien, 

3) des Profeffors Riedier zum Vorfteber der Abtheilung für 
Maſchinen-Ingenieurweſen, 

4) des Profeſſors Dr. Michaelis zum Vorſteher der Abthei- 
lung für Bergbau und Hüttenfunde und für Chemie, und 

5) des Profeffors Dr. Zürgend zum Vorfteher der Abtheilung 
für allgemeine Bifienihaften. 


127) Ausſchreiben wegen Bewerbung um Etipendien 
bei der 3. Saling'ſchen Stiftung. 


(Eentribl. pro 1883 Seite 386 Nr. 79.) 


Berlin, den 2. Juni 1885. 
Die Königlihe Regierung erhält hierneben angeichloffen Ab— 
ſchrift einer im Deutſchen Reichs- und Königlich Preußiſchen Staatd- 
Anzeiger“) veröffentlichten Bekanntmachung, in welcher zur Bewer: 
bung um zwei zu vergebende Stipendien der Jacob Saling'ſchen 
Stiftung aufgefordert wird, mit dem Auftrage, für geeignete Ver: 
breitung derjelben gemäß der GirkulareBerfügung des früheren Herrn 
Minifters für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 4. Fe⸗ 
bruar 1869 Sorge zu tragen und fodann die eingegangenen Mel: 
dungen unter gleichzeitiger den Statutenbeftimmungen entſprechender 
gutachtlicher Aeußerung bis zum 1. September d. 3. zur dießjeitigen 

Entſcheidung einzureichen. 

Der Miniſter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
fänmtlihe Königliche Regierungen 
und Landdrofteien. 
U. IV. 5739. 





Aufforderung zur Bewerbung um zwei Stipendien 
der Jacob Saling'ſchen Stiftung. 


Aus der unter dem Namen „Jacob Saling’ide Stiftung“ 
für Studirende der Königlihen Gemwerbe-Afademie jept Fach-Ab— 
theilung III und IV der Königlichen tehniihen Hochſchule in Berlin 
begründeten Stipendien - Stiftung find vom 1. Dftober d. J. ab 
zwei Stipendien in Höhe von je 600 A. zu vergeben. 

Nah dem durdy dad Amtsblatt der Königlichen Regierung zu 


*) Mr. 131: vom 8. Inni 1885. 


495 





Potsdam vom 9. Dezember 1864 veröffentlichten Statute find bie 
Stipendien diejer Stiftung von dem früheren Minifterium für 
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und nachdem das techniſche 
Unterrihtömwejen vom 1. April 1879 ab auf das Reffort des Mi— 
nifteriumd der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten übergegangen iſt, von 
dem Minifter der getitlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- 
heiten an bedürftige, fähige und fleifige, dem Preußiſchen Staats: 
verbande angebörige Studirende der genannten Anftalt auf Die 
Dauer von drei Jahren unter denielben Bedingungen zu verleihen, 
unter welden die Staatd-Stipendien an Studirende dieſer Anftalt 
bewilligt werden. 

Es können daher nur joldhe Bewerber zugelaffen werden, mel« 
hen, wenn fie die Abgangsprüfung auf einer Gemwerbeichule abge» 
legt buben, das Prädikat „mit Auszeichnung beftanden“ zu Theil 
geworden ift, oder, wenn fie von einer Realfchule oder einem Gym— 
nafium mit dem Zeugniffe der Reife veriehen find, zugleich nachzu⸗ 
weilen vermögen, daß fie ſich durch vorzügliche Keiftungen und ber- 
vorragende Fähigkeiten ausgezeichnet haben. 

Bewerber um die vom 1. Öftober d. 3. ab zu vergevenden 
Stipendien werden aufgefordert, ihre deöfallfigen Geſuche an diejenige 
Königliche Regierung reſp. Yanddroftei zu richten, deren Berwaltungd- 
bezirfe fie ihrem Domizil nad angehören. 

Dem Gejude find beizufügen : 

1) der Geburtsſchein, 

2) ein Gejundheitdatteft, in welbem ausgedrüdt jein muß, daß 
der Bemerber die körperliche Tüchtigkeit für die praftiiche 
Ausübung ded von ibm ermählten Gewerbes und für die 
Anftrengungen des Unterrichted in der Anftalt befike, 

3) ein Zeugnid der Reife von einer zu. Entlaffungsprüfungen 
— Gewerbe⸗ oder Realſchule oder von einem Gym⸗ 
naſium, 

4) die über die etwaige praltiſche Ausbildung des Bewerbers 
iprechenden Zeugniffe, 

5) ein Führungd-Atteft, 

6) ein Zeugnis der Drtöbehörde reip. des Bormundichaftögerichtes 
über die Bedürftigfeit mit pecieller Angabe der Vermögens» 
verhältnifje ded Bewerbers, 

7) die über die militäriihen Verhältniſſe des Bewerbers 
iprehenden Papiere, aus melden hervorgehen muß, dab die 
Ableiftung jeiner Militärpfliht Feine Unterbrehung des 
Unterrichted herbeiführen werde, 

8) falld der Bewerber bereitd Studirender der Gewerbe - Afa- 
demie bezw. der III. und IV. Fach-Abtheilung der biefigen 
Königlichen techniihen Hochſchule ift, ein von dem Rektor 


496 





der Anftalt audzuftellendes Atteft über Fleiß, Fortichritte und 
Fähigkeiten des Bewerbers. 
Berlin, den 2. Juni 1885. 
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


128) UeberdasphotogrammetriſcheAufnahme-Verfahren. 


Allgemein bekannt ſind die Dienſte, welche die Photographie 
für viele Zwecke des Lebens leiſtet. In der „Photogrammetrie“ 
ftellt jih nun eine für das arößere Publikum neue, wenn auch in 
engeren $achfreijen Schon jeit Sabren befannte Anwendung der Photo» 
graphie und zwar auf erafte Mefjung räumlicher Gegenftände, dar, 
wie das auch der für diefe Methode gewählte Name andeutet. 

Durch ein eigenthümliches grapbiich- fonftruftived Berfahren 
werden aud den yphotograpbiihen Bildern eines Gegenitandes, 
z. B. eines Bauwerfes, feine genauen Maße im Ganzen und Ein« 
zelnen abgeleitet und jo die Elemente gewonnen, nad) melden die 
geometrijchen Zeihnungen (Grund- und Aufriffe, Durchſchnitte) des 
Gegenftandes aufzutragen find. 

Jede korrekte photographiſche Aufnahme liefert nämlih ein 
richtiges perſpektiviſches Bild ded aufgenommenen Gegenftandes. 
Nun find ſchon feit geraumer Zeit Methoden befannt und vielfach 
angewendet, mit deren Hilfe man aus den geometriihen Riffen und 
den in denjelben enthaltenen genauen Längen- und Winfelmaßen das 
perjpeftiviihe Bild eined Gegenftandes Eonftruiren, oder wie man 
fi gewöhnlich auszudrüden pflegt, denfelben „in Perjpektive jegen“ 
fann. So jegt der Arditeft den Entwurf zu einem Gebäude in 
Peripeftive, um ein Bild von dem Eindrude zu gewinnen, den dad 
Gebäude von einem beftimmten Standpunkte aus maden wird. 

Fit ed nun möglid, aus den geometriihen Riffen eined Ge— 
bäude8 — um dies Reifpiel feftzubalten — fein perjpeftiviiches Bild 
zu Eonftruiren, jo muß es auch gelingen, durdy ein einfadyed Umfehren 
ded Berfahrend der grapbiichen Konitruftion vom perſpektiviſchen Bilde 
wieder zu den geometrifchen Rifien und Maßen zu gelangen, jobald 
nur die Grundbedingungen ded Verfahrens zu Gebote ftehen. Diejen 
Meg ſchlägt nun die Photogrammetrie ein und ift hierzu im Stande, 
da die durch dad befonders hierzu eingerichtete Inftrument bewirkten 
Aufnahmen eben jene Grundbedingungen der graphiſchen Konftruftion 
in ſich tragen. 

Der Unterfchied zwijchen der gewöhnlichen photographiichen und 
der photogrammetriichen Aufnahme läßt ſich demnad jo feftitellen: 
Erjtere liefert nur anfhaulihe Bilder der aufgenommenen Gegen- 
ftände, legtere neben ſolchen Bildern auch die Möglichkeit der Ab» 


497 





leitung geometrijher Darftelungen des Gegenftandes mit jeinen 
genauen Maßen. 

Wie ſchon oben angedeutet, bedarf der photographiſche Apparat 
gewifjer nicht unerbeblicher Veränderungen, um ibn für photograms 
—— Aufnahmen brauchbar zu machen. Außer den Einrich— 
tungen, welde ibm die Eigenichaften eined eraften Meßwerkzeuges 
im Allgemeinen fichern, zeigt namentlich die Kamera ded Inftrumentes 
gerräfle Sondereinrihtungen, melde den aus ihr hervorgehenden 

ildern jene Grundbedingungen für die Refonftruftion der geo- 
metriihen Abmefjungen aus der Peripeftive beifügen, indbejondere 
den Horizont, die Vertifale und die Diftanz der Bilder beftimmen. 
Bon beionderer Bedeutung ift jodann no ein möglichſt großes 
Sehfeld der Kamera, damit fie auch bei jehr nahen nee, 
die namentlich für Gebäudeaufnahmen in engen Straßen und Höfen, 
jowie im Innern der Bauwerke oft nicht zu vermeiden find, noch 
— Planperſpektiven ohne ſtörende Verzerrungen der Bilder 
iefern kann. 

Soll nun ein Gegenſtand, beiſpielsweiſe ein Bauwerk, photo— 
grammetriſch aufgemeſſen werden, ſo ſind zunächſt mit dem vorbe— 
zeichneten Inſtrumente ſo viel Einzelaufnahmen desſelben herzuſtellen 
als nöthig iſt, um das Bauwerk im Ganzen und in allen ſeinen 
einzelnen Theilen von Außen und Innen vollſtändig klar zu legen. 
Alle dieſe Einzelaufnahmen ſtehen unter ſich in gewiſſer Beziehung, 
fo daß fie fich gegenſeitig ergänzen. Sie bilden dad Meſſungs— 
material, welches nachher in der Zeichenſtube verarbeitet wird, indem 
auf dem oben angedeuteten Wege aus ihnen die geometriſchen Riſſe 
des Gebäudes tonftruirt und zeichneriich dargeftellt werden. Dieje 
Arbeit kann ganz unabhängig von der örtlihen Aufnahme, an 
anderem von der Aufnahmejtelle weit entferntem Orte und zu belies 
biger Zeit, ſowie dur ein bei den Meflungdaufnahmen nicht be= 
theiligt gemejened Perſonal erfolgen, da die Plattenbilder alle 
Elemente für Refonitruftion der Maße ıc. bieten. Um dad Ber- 
bältni® der aus dieſen Plattenbildern gewonnenen relativen Ab- 
mefjungen zu den abfoluten Maßen der Wirklichkeit zu beftimmen, 
genügt natürlich die Feftitellung eined einzigen abjoluten Maßes ald 

rundmaß. Dieje Beitimmung erfolgt entweder durch direfte Mefjung 
einer Bafid, oder durch photogrammetriiche Feftlegung einer genau 
befannten Größe; 3. B. einer an einem hervorragenden Bautheile 
ſchicklich angebrachten und mitphotographirten Meflatte. 

So verrichtet denn alio der photogrammetriihe Aufnahme- 
Apparat, abgejehen von der etwa ald zwedimäßig erachteten Bafis- 
meſſung, alle Arbeit, welche bei den jonft üblihen Aufnahmemethoden 
durch direktes Mefjen und künſtleriſches Nachbilden nady dem Augen 
maße von Menichenband bewirkt werden muß. Und gerade hierin 
liegt die bejondere Stärke der Photogrammetrie, weldye ihr für viele 


1885. 33 


498 


Zwede ein Uebergewicht über die gemöhnlihen Aufnahmemethoden 
fiber. Man erwäge vor Allem die Schwierigkeiten, melde zu 
überwinden find, um beijpielöweife von einem auch nur einiger- 
maßen umfangreichen, namentlidy hohen Bauwerke, einem Schloſſe, 
einer Kirche ıc., alle bedeutiamen Einzelmaße direkt aufzunehmen. 
Sehr bald ergiebt fi die Unmöglichkeit, ohne ſehr umſtändliche 
Zeit und Koften raubende Gerüfte jeden einzelnen Theil des Gebäudes 
jo zugänglich zu madyen, wie died eben zum Zwede deö unmittelbaren 
Meſſens nöthig if. Der aufnehmende Architekt fieht ſich alſo in 
vielen Fällen vorzugsweiſe auf jein Augenmaß, auf annähernde 
Schäpung angewieſen, und die Genauigkeit der Aufnahme hängt 
durdaus von ** individuellen Befähigung hierzu ab. Noch mehr 
tritt dieſe Abhängigkeit vom perſönlichen Können und Auffaſſen 
hervor bei ornamentalen Theilen, bei welchen der Maßſtock verſagt 
und dad geübte Auge, die geübte Hand aushelfen müſſen. Dem— 
egenüber arbeitet der Lichtapparat beim photogrammetriihen Ver: 
Fe unabhängig von perjönlihem Können und Empfinden ganz 
mechaniſch und giebt jo mit völlig objeftiver Treue alle Einzelheiten 
der Abmefjungen wie der Sunitgebilde wieder, einer Treue, bie 
durch —— Nachbildung niemals auch nur annähernd zu er- 
reihen ift. Ja, nicht felten wird Letztere die ftrenge Objektivität 
um jo mehr vermifjen laffen, je intereffanter fie vom rein künſtle— 
riihen Standpunkte aus wegen ihrer freien individuellen Auffafjung 
erſcheinen mag — nidyt zu gedenken der eben jo häufig vorfommen- 
den Nahbildungen, melden es megen unzulänglidyer fünftlerijcher 
Befähigung des darftellenden Individuums an der nöthigen Ueber« 
einftimmung mit dem Urbilde gebridt. 

Der Begfall umftändlicher und fojtipieliger Rüftungen, die 
unbedingte Sicherheit gegen Srrungen bei den Driginalmefjungen, 
welche jo leicht beim direkten Abnehmen und Aufihreiben der Maße 
eintreten, die Bequemlichkeit, Gefabrlofigfeit und Schnelligkeit der 
Driginalaufnahbmen durch den pbotogrammetriihen Apparat, die 
Leichtigkeit und Sicherheit ded Verarbeitens der in den Platten- 
bildern aufgeſpeicherten Meſſungsreſultate ohne Nöthigung zum Zus 
rüdgreifen auf die Wirklichkeit behufd der Aufklärung etwaiger 
Zweifel, die fi alle aus dem Plattenmateriale jelbit löjen laffen — 
im Vereine mit der oben hervorgehobenen objektiven Treue und Boll» 
ftändigfeit der Aufnahmen, fihern daher ſowohl in Hinfidht auf 
Genauigkeit, wie namentlih auf Zeit: und Koftenerjparnid für viele 
Aufnahmezwede dem photogrammetriihen Verfahren einen bedeuten- 
den — vor den ſonſt üblichen Methoden. Die bisherigen Er- 
fahrungen beredhtigen zu der Annahme, daß ein größeres Baumerf 
mit faum einem Viertheile ded Zeit: und Koftenaufwandes nad) dem 
photogrammetriihen Verfahren aufgenommen werden fann, wie nad) 
direfter Mefjung, wobei immer noch der Vorzug größerer Voll: 


499 


ftändigkeit und Zuverläffigfeit auf Seiten des erftgenannten Ber: 
fabrens bleibt. Dabei iſt j bemerken, daß diejed Verfahren nody 
feineswegd in feiner Entwidelung abgeichlofjen, vielmehr aller Wahr- 
————— nach auch in dieſer Beziehung noch der Vervollkommnung 
fähig iſt. 

— biöher vorzugsweiſe auf die Aufnahme architektoniſcher 
Gebilde exemplifizirt worden iſt, fo ſollte hiermit keineswegs ange— 
deutet werden, daß das photogrammetriſche Verfahren auf Gebäude— 
aufnahmen beſchränkt ſei. Wohlgelungene Verſuche älterer und 
neuerer Zeit haben vielmehr dargethan, daß auch für Terrainauf— 
nahmen in vielen Fällen von ibm mit Vortheil Gebraud gemacht 
werden kann. Ja man fann jogar jagen, daß in gewifjem Sinne 
diefe Art von Aufnahmen den Ausgangspunkt für die Anwendung 
der Photographie im Mefjungdmeien überhaupt gegeben haben. 

Soweit befannt, haben ſchon vor der Erfindung des Lichtaufe 
nabhmeverfahrend u. a. franzöfiihe Ingenieure darauf hingewieſen, 
daß es möglich ſei, nach recht jorgfältig gezeichneten landſchaftlichen 
Bildern Zerrainftudien durch ein dem oben beichriebenen ähnliches 
Verfahren zu mahen. Die naheliegenden Unvolllommenbeiten, welche 
diejem Verfahren anhafteten, zwangen jedody bald nady einer fihereren 
Grundlage für folde Aufnahmen ju judhen, ald die nur nad dem 
Augenmaße gezeichneten Bilder, und jo wurde denn ſchon ziemlid) 
früh Die Aufmertiamfeit der Betheiligten auf die Photographie ges 
lenkt, fobald fie ſich ald einigermaßen ſicheres Verfahren der Lid;t- 
aufnahme entwidelt hatte. Die Methode der Photogrammetrie wurde 
denn auch jeitend der franzöfiihen Militärverwaltung theoretiſch 
und praftiich gepflegt, und zwar immer vorzugsweiſe im Snterefje von 
topograpbiihen Flädyen- und Höhenaufnahmen. 

Aber aud in Deutichland, jpeciell im preußiſchen Staate, trat 
der Gedanfe der Anwendung photographiſcher Aufnahmen für 
Meſſungszwecke ſchon ziemlich früh hervor. Gegen Ende der fünfziger 
oder Anfang der ſechsziger Jahre faßte der damalige Bauführer 
Meydenbauer diejen ÖGedanten auf, und ſuchte ihn zunächſt für 
die Aufnahme größerer Bauwerfe zu verwerthen, da die Schwierig- 
feiten und Gefahren, melde er beim Aufmefjen alter Baudenkmäler 
zu beftehen hatte, ihm das Aufiuchen einer fichereren und gefahrloferen 
Aufnahmemethode periönlih nahe legten. Nachdem fi) nun gegen 
die Mitte der ſechsziger Jahre in dem „Pantoscop" des Optiferd 
Buſch zu Rathenow eine Kamera geboten hatte, weldye noch bei 
einem Geſichtswinkel von 90 Grad genaue Bilder ohne ftörende Ver— 
zerrungen liefert, konnte ein photogrammetriſcher Apparat hergeftellt 
werden, welcher ſich für Ardyiteftur wie für Terrainaufnahmen als 
brauchbar erwied. Eine auf Beranlaffung der preußiſchen Miniiterien 
des Krieged und für Handel ıc. im Sommer 1867 veranftaltete 
Aufnahme zu Freiburg a. d. U., über deren Einzelheiten ſich ein 

33° 


500 





Aufjag im „Arhiv für die Offiziere der Königlih Preußiſchen 
Artillerie und Ingenieur: Korps", Ein und dreigigfter Jahrgang 
verbreitet — (Ueber die Verwendbarkeit der Photographie für Terrain- 
und Arditeftur-Aufnahmen) — ergab diejem Aufiage zufolge jehr 
befriedigende Reſultate. Mit mannigfahen Unterbrebungen hat 
der ıc. Meydenbauer jeine Bemühungen um die praftiiche Weiter- 
entwidelung des Verfahrens fortgejegt und theild privatim, theils 
im amtlihen Auftrage, im Laufe der Zeit mannigfadhe Aufnahmen 
namentlid von größeren Bauwerken bewirkt, jo daß derjelbe jetzt 
in der Stellung eines Regierungs- und Bau-Rathes dem Cultus- 
Minifterium beigegeben worden ift, um die Anwendung dieſes Ver— 
fahrend praftiid ind Werk zu jegen. 

Neben der praftiihen Ausbildung des Verfahrens ift von 
anderen berufenen Männern aud die matbematijchsoptiihe Theorie 
der photogrammetriichen Methode weiter entwidelt worden und findet 
u. 9. zur Zeit im Lehrkörper der biefigen tehniiden Hochſchule 
ihre Vertretung. Es fteht zu hoffen, daß das einmüthige Zujammen- 
wirfen von Theorie und Praris aud) auf dieſem, wie auf jo mandem 
andern Gebiete zu einer gedeiblihen Kortbildung des noch nad 
mander Richtung bin entwidelungsfähigen Verfahrens und zu einer 
fruchtbaren Erweiterung des Gebietes jeiner Bethätigung führen wird. 

Mas diefe Anwendung in Bezug auf die Einzelzwecke betrifft, 
jo hat die Photogrammetrie von Gebäuden vorzugäweile ihre Bes 
deutung auf dem Gebiete der Denfmalöpflege. Es bedarf wohl nidt 
deö näheren Erweiſes, von welcher Wichtigkeit der Beſitz genauer 
Aufnahmen unferer Baudenkmäler für ihr Studium und ihre Er- 
haltung iſt. Ohne Erftereö ift die legtere im wahren Sinne des 
Wortes nicht denkbar und das Studium jept genaue Aufnahmen 
voraus. Auch für alle praftiihen Bauausführungen, melde im 
Interefje der Erhaltung und SInftandjegung folder Werke der Vor- 
zeit unternommen werden, find genaue Aufnahmen nicht zu entbehren. 
Und liegen’unabweislich zwingende Gründe vor, jold ein altes Wert 
den Forderungen der Neuzeit zu opfern, jo erhält und eine genaue 
Aufnahme wenigftend noch ein Bild deöfelben, daß auch fommenden 
Zeiten noch Kunde von diefem werthvollen Zeugen der Vergangenheit 
überliefern fann. 

Demnach fnüpft ſich die praktische Weiterentwidelung der Photo- 
grammetrie naturgemäß an die Denfmaldaufnahme an. Aber bier: 
mit ſoll die Sache nicht abgeſchloſſen ſein. Im Gegentbeile iſt es 
Abſicht, jede Gelegenheit für Terrainaufnahmen, wie ſie ſich häufig 
in zwangloſer Weile an die Aufnahme von Gebäuden und nament— 
lih von Gebäudefompleren wird anknüpfen lafjen, für die Fortjegung 
der praktiihen Studien auch auf diejem Gebiete zu benupen. 

Bon hervorragender und eigenartiger Bedeutung wird die Photo: 
grammetrie vorausfichtlid für Forſchungsreiſen in entlegenen Ges 


501 





ee werden, wie fie die Neuzeit ja zu künftleriihen, wiſſenſchaft— 
ihen und merfantilen Zweden jo oft ausrüftet. Wie ſchon jept 
ein photographiſcher Apparat bei einer ſolchen Erpedition wohl nie 
feblt, jo wird man in Zufunft das photogrammetrtiihe Werkzeug als 
ein unerläßliches Ausrüftungsjtüd der Reije betrachten. Denn gerade 
bier, wo es jo häufig auf rajches Ausnugen günftiger Momente für 
Örtlihe Aufnahmen anfommt, wird die Pbotogrammetrie ganz 
befonderd in ibre Rechte treten. 

Kür die Handbabung bes Verfahrens ſowohl im Felde ald aud) 
in der Zeichenitube genügt jedody nicht die bloß theoretiſche Kenntnis 
feiner wifjenjhaftliden Grundlagen. Vielmehr bedarf der Photos 
grammeter, um mit Bortbeil zu arbeiten, mander praktiſchen 
Kenntnid und Erfahrung, die er nur auf dem Wege dauernder und 
jelbittbätiger Einübung zu erlangen vermag. 

Eine wichtige Seite des photogrammetrijhen Dienfted wird 
daher die Ausbildung geeigneter junger Leute für die jelbitändige 
Ausübung aller hierbei vorfommenden Geſchäfte fein, damit ſtets em 
gut eingeubtes Perfonal für alle vorfommenden Fälle vorhanden ift. 
Am natürlichiten wird ſich dieje praftiiche Unterweiiung unmittelbar 
an die für beftimmte Zwecke erfolgenden Aufnahmen anſchließen, an 
welcher ſich die Zöglinge belfend und Iernend im Felde und im 
Konitruftionsbüreau betheiligen. 

Berlin, im Mat 1885. 


1. Gymnafial: ze. Lehranftalten. 


129) Belanntmahung eines Verzeihnifjed derjenigen 
höheren Lehranſtalten, welche zur Ausftellung von Zeug— 
niſſen über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienſt berechtigt ſind.“) 


Es wird hierunter ein Verzeichnis derjenigen höheren Lehr— 
anftalten zur öffentlichen Kenntnis gebracht, welche ſich zur Zeit in 
Gemäßheit des 3. 90. Th. I. der MWebrordnung vom 28. September 
1875 im Befige der Berebtigung zur Ausjtellung von Zeugnifjen 
über die wiljenihaftlibe Befähigung für den einjährig » freiwilligen 
Militärdienft befinden. 


*) Die Belanntmahung und das Verzeichnis vom 23. April 1885 find ver- 
Öffentliht durch den Nachtrag zu Mr. 17 des Gentralblattes für das Deutiche 
Reich pro 1885 Seite 171 folg. 

Aus dem — ſind hier nur die höheren Lehranſtalten in Preußen 
aufgeführt. Die Namen der Direktoren, Rektoren ıc. find bier zugeſetzt. 

Anmerkungen der Redakt. des Centralbl. f. d. Unt. Berw. 


502 


Verzeichnis 
der höheren Lehranſtalten, welche zur Ausſtellung von 
Zeugniſſen über die wiſſenſchaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienſt berechtigt find. 
Königreich Preußen. 

A. Lehranſtalten, bei welchen der einjährige, erfolg— 
reihe Beſuch der zweiten Klaffe zur Darleaung der 
wiſſenſchaftlichen Befähigung erforderlid ift.*) 

a. Gymnaſien. 

Provinz Ditpreußen. 


Direktoren: 
1. Dad Gymnafium zu Allenftein, Dr. Sierofa. 
2. = . «e Bartenftein, : Schulp. 
3. » . » Braundberg, Gruchot. 
4 » ⸗ -Gumbinnen, Dr. Viertel, Prof. 
5. = ⸗ -Hodbenſtein, Laudien. 
6. > . » Sniterburg (ver: 


bunden mit dem Real-Gymnaſ. daf.), Dr. Krah. 
7. » Altftädtiihe Gymnafium zu Königs— 
berg i. Dftpr, - Babude. 


8. = Friedrihd- Kollegium dajelbit, Lehnerdt. 

9. = Kneipböfiihe Gymnaſium daſelbſt, v. Drygalöfi. 

10. = Wilhelmd-Gymnafium dajelbit, Dr. Große, Prof. 
11. = Gymnaſium zu &yd, Dr. Kammer, Prof. 
12. ⸗ . s Memel, : Rüjel. 

13. = E = Najtenburg, : Zahn. 

14. » . : Möflel, : Schulg, Prof. 
15. > s : Zilfit, s Kriederödorff. 
16. = ⸗ -Wehlau, Eichborſt. 

Provinz Weſtpreußen. 
17. Das Gymnaſium zu Conitz, Dr. Thomaszewöki, 


Prof. 


*) Die Eymnaſien und Vrogymnaſien an Orten, an welchen ſich eine 
zur Ertheilung wiſſenſchaftlicher Befähigungszeugniſſe für den einjährig + freimil- 
ligen Militärdienft berechtigte Unftalt der unter A. b., B. b., B. c. oder C.a. aa. 
aufgeführten Kategorien (Real-Gymnafium, Realihule, Real-PBrogymnafium oder 
höhere Bürgerfchule) mit obligatoriihem Unterrichte im Latein nicht befindet, find 
befugt, derartige Befähigungszeugnifie auch ihren von der Theilnahme am Unter» 
richte in der griedil — Sprache dispenſirten Schülern zu ertheilen, inſofern 
letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Erſatzunterricht regelmäßig theil- 
—— und nach mindeſtens einjährigem Beſuche der Sekunda auf Grund einer 

eſonderen Brüfung ein Zeugnis des Lehrerkollegiums über genügende Aneignung 
des entipredhenden Lehrpenſums erhalten haben. 

Zur Zeit find dies die in dem Berzeichniffe mit einem * bezeichneten Oym« 
nafien und Progymnafien (A.a. und B. a.). 


503 





Pr. Stargardt, 

Strasbursi. Meitpr., 
Thorn (verbunden 
mit dem Real. Gymnafium dajelbft), » Haydud. 


Provinz Brandenburg. 
30. Das Adfaniihe Gymnaſium zu Berlin, Dr. Ribbed, Prof. 
31. = Franzöfiihe Gymnafium dafelbft, Schnatter. 


32. -⸗-Friedrichs-Gymnaſium daſelbſt, Kempf, Prof. 
33. » Friedrihd-MWerder’ihe Gymnaſ. dafelbft, « Büdie n j * tz, 
rof. 


Heinze. 
Königsbeck. 


Direktoren: 

18. Das Gymnaſium zu Culm, Dr. Iltgen. 
19. » Königliche Gymnafium zu Danzig, » Kre —* mann. 
20. =» Städtiihe Gymnaſium daſelbſt, e Garnuth. 
21. =» Gymnafium zu Deutſch-Krone, Lowinski, Prof. 
22. = s « Elbing, Dr. Zöppen. 
23. = E ⸗-Graudenz, s Anger 
24, = ⸗ -Marienburg, :s Martend 
25. ⸗ ⸗ ⸗ Marienwerder Brocks. 

⸗ ⸗ .Neuſtadt i. Weltpr., » Seemann, Prof. 


34. ⸗Friedrich-Wilhelms-Gymnaſ. daſelbſt, ⸗ Kern, Prof. 

35. - Humboldtd-Gymnafium dajelbft, s Lange, Prof. 

36. = Zoachimsthal'ſche Gymnafium dafelbfl, » Schaper. 

37. =» Gymnafium zum grauen Klofter dafelbft, = theol. et phil. 
Hofmann. 

38. = Köllniihe Gymnafium dajelbft, Kern, Prof. 

39. = Königftädtiiche Gymnafium dajelbft, Dr Bellermann. 

40. = Leibniz-Gymnafium dajelbft, Kriedländer. 

41. » Ruilen-Gymnafium dajelbft, Schwartz, Prof. 

42. ⸗-Luiſenſtädtiſche Gymnaſium daſelbſt, - J. H. Müller, 

Prof. 


43. = Sopbien-Gymnafium daſelbſt, :s Paul, Prof. 
44. » Wilhelms⸗Gymnaſium dajelbft, s Kübler, Prof. 
45. Gymnafium zu Brandenburg, = Rasmus, 
46. Die Ritter-Afademie dajelbft, : Heine, Prof. 
47, Dad SIR TUR zu Charlottenburg, * Sqult. 


48. -Eberswalde, J. A. H. Klein. 
49. = ⸗ : Frankfurt a.d. Oder, 6. Kern. 
50. = . » Freienwalde a.d. Der, Dr. Genz, Prof. 
51. = s -Friedebergi. d. Neu— 

mark, Schneider. 
52. = . -Fürſtenwalde, Dr. Buchwald. 
53. = . = Guben (verbunden 


mit dem Real-Gymnafium dajelbft), = Hampdorff. 


504 


Direktoren: 
54. Das Gymnaſium zu Königäbergi. d. Neu- 
marf, Dr. Röhl. 
50. > ⸗ = Kottbus (oerbunden 
mit dem Real-Progymnafium daj.), Dittmar. 
56. =» Gopmnafium zu Küftrin, : Zidierid. 
57. ⸗ . Landsberg a.d. Warthe 
(verbunden mit dem Real-Gymnaſ. daf.), » 8%. Schulze. 
58. « — zu Luckau, « Ebinger. 
59. = : Neu:Ruppin, Saltin, Prof. 
60. = = « Potsdam, Dr. Bol z. 
6l. » :s Prenzlau (verbuns 
den mit dem Real: Gpmnafium daf.), = Arnoldt. 
62. » ——— zu Sorau, -Hedicke, Prof 
63. = Spandau, Pfautſch. 
64. = = MWittitod, « Grofier, Prof. 
65. =» Pädagogium s Züllichau, : Hanomw. 
Provinz Pommern. 
66. a G —— u Anklam, einz 
67. 2 f Belgard, De 8 brik. 
68. = . « Gösßlin, - GSorof. 
69. = = Golberg(verbunden 
mit — Real-Gymnaſium daſelbſt),-Streit. 
*70. = Gymnafium zu Demmin, Schmedebier. 
71. = Gymnafium zu Dramburg, Dr. Dued, Prof. 
1) 
172. » . « Greifenberg in 
Pomm, =» Niemann, 
Prof. 
73. s -Greifswald (ver« 
—* mit dem Real-Gymnaſ. daſ.), Steinhauſen. 
*74. =» Gymnaſium zu Neuſtettin, ⸗Schirlitz. 
75. = Pädagogium zu Putbus, — 
76. = Somnalum zu Porig, Dr. Zinzomw. 
7. » - Gtargardi.Pomm., = ——— Prof. 
718. = König-Wilhelmb- Gymnafium zu 


Stettin, : Muff. 
79. = Marienftiftd-Gymnafium daſelbſt, - Weider. 


80. = Stadt-Gumnafium daielbft, Lemcke, Prof. 


u 
Dar zu Oftern 1 


+) Inzwiſchen ift genehmigt worden, daß das Progymnafium zu Garz a./D. 
einem vollftän ey —— * erweitert werde. ie Eröffnung der Prima 
ſtattgefun 

Anmerkung von Redaktion des Centrlbl. f. d. Unterr. Berw. 


505 





Direktoren: 


81. Dad Gymnaſium zu Stolp (verbunden 

mit dem Real-Progymnafium daf.), Dr. Reuſcher. 
SANT zu Straljund, 
-Treptow a.d. Rega, Lic. theol. u. Dr. 


82. 
83. 


84. Dad Gymnaſium zu 


nm ” ne “ 


Provinz Pojen. 


Bromberg, 
Gneſen, 
Inowrazlaw, 
Krotoſchin, 
Liſſa, 
Meſeritz, 
Nakel, 
Oſtrowo, 


own nm 


5 er 


phil. Kolbe, 


Dr. Guttmann. 
: Metbhner. 
: Eidner. 
Leuchtenberger. 
Dr. Eckardt. 


Der 
ichter. 
-Beckhaus. 


Friedrich Wilhelms Gpmnafium zu 


Doien, 


Marien-Gymnafium dajelbft, 
nl zu Rogafen, 


-Schneidemühl, 
: GSchrimm, 
. Wongrowig, 


Provinz Schleſien. 


Friedrichs-Gymnaſium dafelbft, 
Fobanned-Gymnafium dafelbft, 
Magdalenen-Gymnafium dafelbft, 


Mattbiad-Gymnafium dajelbit, 
Gpmnafiam zu DBrieg, 


» Bunzlau, 
« lag, 
« Gleimip, 


Nötel. 

Dr. sun 
= Dolega. 
= Kunze. 
Schneider. 
Ronfe. 


s Pä 

Treu. 

Dr. Müller, Prof. 
Rektor: Dr.Moller, 


Prof. 
re ——— 
Dr. DB exterwet: 


: Gtein, Prof. 
Karl Nieberding. 


98. — Gymnaſium zu Beuthen i. O.⸗Schl. Dr. Schulte, Prof. 
Eliſabeth-Gymnaſium zu Breslau, ch. 


evangeliide a zu — Dr. Hasper. 
katholiſche Gymnaſium dajelbft, 
Gymnaſium zu Görlig (verbunden 


mit dem Real-Gymnafium bdajelbft), » 


s GShröter. 
Eitner. 


— zu — Dr. Rob. Nieberding. 


ſchberg, 
-Jauer, 
⸗Kattowitz, 
-Königshuͤtte, 


Dr. Lindner. 

« Bolfmann. 
s Müller. 

s Brod. 


506 





Direktoren: 
10 * Onmmafunn zu Kreuzburg, Dr. Wilh. Gemoll. 
« Yauban, Gubrauer. 
118. «e Leobihüß, Rösner. 
*119, Die Nitter- Akademie zu Liegnip, Dr. Kirchner. 
120. Das Städtiihe Gymnafium daſelbſt, Güthling. 
121. » — zu Neiße, Zaſt a. 
122. » -Neuſtadt i. O.Schl,⸗ Jun 
123. > . = Dels, . Abi dt, Prof. 
124. = ⸗ « Dblau, . Altenburg. 
125. = ⸗ :s Dppeln, : Brüll, 
126. = ⸗ = Patichfau, :» Adam. 
187: » s « Dieb, E Schönborn. 
128. = E ⸗Ratibor, ⸗Thiele. 
129. » ⸗ Sagan, -Wendel. 
130. = ⸗ ⸗Schweidnitz, Friede. 
131. = ⸗ ⸗Strehlen, Dr. Petersdorff. 
132. = E » Maldenburg, -Scheiding. 
133. = s » Mohlau, -Radtke, Prof. 


Provinz Sadjen. 


— Saale zu Burg, 


Dr. Holzmweißig. 


135, Eisleben, » Gerbardt,Prof. 
136. = ⸗ : Grfurt, : Alb. Hartung. 
137 Halberftadt, : Schmidt. 


139. De Städtiihe Gymnaſium dafelbft, 


Die Eateinifche Säule zu Halle a. d. 
Saale, 


Rektor: Dr. Fries. 
Dr.Rajemann,Prof. 


140. Gymnafium zu Heiligenftadt, « Brüll. 
141. = Pädago um des Kloſters Unferer 
Lieben — zu Magdeburg, Urban, Prof. zus 
gleich Propft. 
142. = Dom-Oynmaflum dajelbft, Dr. Briegleb. 
143. = zu Merjeburg, Rektor: Dr. Aßmus. 
144. = Opmnaflum zu Müblbaufen i. Thür. 
(verbunden mit dem Real-Progym- 
nafium dajelbft), Dfterwald, Prof. 
145. - Dom: Gymnafium zu — a. 
d. Saale, Dr. Anton. 
146. = Gymnafium zu Neubaldensleben, Rektor: — 
enfrey 
147. « Nordhaufen a. Harz, Dr. — 
148. Die Landedſchule Pforta, Volkmann. 
149. Das Gymnaſium zu Quedlinburg, ⸗Dihle. 


150. Die Kloſterſchule zu Roßleben, 


Scheibe, Prof. 


Direktoren: 
151. Das Syamaltamı zu Salzwedel, Dr. Legerlotz. 
152. Sangerhauſen, Fulda. 
153. » . s Scleufingen, :» Gchmieber. 
154. = . ⸗Seehauſen i. d. Alt: 
marf, s un Prof. 
155. = s : Stendal, = #riebel. 
156. = ® « Torgau, « Haade, Prof. 
157. = ⸗ = Mernigerode, Bachmann. 
158. = ⸗ -Wittenberg, Rhode. 
159, = E ⸗Zeitz, Lic. theol. Tauſcher. 
Provinz Schleswig— — 

160. * —— zu Altona, 
161. Flensbur — 

den mit dem Real: Pd RO daf.), Dr. Müller. 

*162. » Symna ſium zu Glückſtadt, » Detleffen, Prof. 

163. = . (ver» 
bunden mit dem Real-Progym⸗ 
nafium daſ.), -Jeſſen. 
164. = Gymnafium zu Huſum (verbunden 
mit dem Real-Progymnafium daf.), » Ked. 
165. = Spmnoflum zu Kiel, .e Niemeyer. 

“166. = B Meldorf, Lorenz. 

#167. » s « Blön, Dr. Heimreid,Prof. 
168. = ⸗ -Ratzeburg, Steinmetz. 
169. = = Rendöburg (verbun» 

den mit dem ————— daſ.)-Wallichs. 
170. = Gymnaſium zu Schleswig (verbun⸗ . 
den mit dem Real— er re 
dafelbft), Gidionſen, 
Hofrath. 
171. = Gymnafium zu Wandsbeck (verbun⸗ 
den mit dem Real: Progpmnafium 
dajelbft), : Klapp. 
Provinz Hannover. 
172. * —— zu Aurich, Dr. Dräger. 
173. = Celle, = Ebeling. 

“174, ⸗ ⸗ ⸗ Clausthal, : 2attmann. 

175. ⸗ = &mpden (verbunden 
mit Dem Real-Progpmnafium daf.), = Graßbof. 
176. » Gymnafium zu Göttingen (verbunden 


907 


mit dem Real-Gpmnafium daf.), » Hampfe, Prof. 


508 





Direktoren: 


177. Das Gymnafium zu Goslar (verbunden 


mit dem Neal» Gymnafium daf.), Lie. theol. u. Dr. 
phil. Leimbach. 


178. = Gymnafium zu Hameln (verbunden 
mit dem Real-Progyumnalium daf.), Dr. Dörrieß. 
179. = &yzeum I. zu Hannover, « Gapelle, Prof. 
180, = : IH. dajelbft, = Miedajch,Prof. 
181. = Kaifer-Wilhelmd-Gymnafium daf, = Wad "rn u ei 
rof. 
182.}) » Gymnafium Andreanum zu Hilded- 
beim (verbunden mit dem Real— 
Gymnafium dafelbft), : Hode. 
183. = Gymnaſium Joſephinum daſelbſt 
(verbunden mit dem Real-Progym⸗ 
nafium bdajelbft), Kirchhoff. 
184. Die Klofterihule zu Ilfeld, Dr. Sam 
rof. 
185. Das Gymnaſium zu Leer (verbunden mit 
dem Real-Gymnaſium daſelbſt)y, Quapp. 
*186. » Gymnaſium zu Lingen, Dr. Züttgert. 
187. = ⸗ » Lüneburg (verbun⸗ 
den mit dem Real-Gymnaftum daf.), Ben e. 
188. ⸗- Gymnaſium zu Meppen, r. Dune 
189, = ⸗ s Norden, s ünnid. 
190. = :«  GarolinumzuDsnabrüd, «= Richter, Prof. 
191. = Ratbe-Gymnafium dafelbit, Runge. 
192. = Gymnafium zu Stade (verbunden 
i mit dem Real-Progymnafium daf.), Dr. Koppin. 
*193. - Gomnafium zu Verden, Freytag. 
19%, = : = Milhelmöhaven, Dirigent: Gäßner, 
Oberlehrer. 
Provinz Weſtfalen. 
195. Das Gymnaſium zu Arnsberg, Dr. Scherer. 
196, = . - Mitendorn, « Brußfern. 
197. = . « Bielefeld (verbunden 
mit dem Real-Gymnafium dajelbft), » Nipid, Prof. 
198. -» Gymnafium zu Bodum, = Broider. 
199. = ⸗ « Brilon, Hüſer. 
200. e Burgfteinfurt (ver— 


bunden mit dem Real⸗Gymnaſ. daj.), Rohdewald. 


+) Zu Nr. 182. Inzwiſchen ift das Real-Gnmnafium abgetrennt worden: 
©. Une ©. 513 vr 


Anmerkung der Redaktion des Centrlbl. f. d. Unterr. Verw. 


509 


Direktoren: 
201. * Sean zu Coesfeld, r. Hoff. 
202. «e Dortmund, .» Meidner,Prof. 
203. = s :« Gütersloh, = Rotbfudß, 
204. = Hagen (verbunden 
mit dem Real, Gymnafium dafelbft), =» Stahlberg. 
205. =» Gymnafium zu Hamm (verbunden 
mit dem Real-Progymnafium daf.), Schmelzer. 
*206. = RER zu Herford, Dr. Steuöloff. 
207. = ⸗Hörter, Petri. 
208. = s Minden (verbunden 
mit * Real-Öymnafium daſelbſt), DE Grautoff. 
209. = Gymnafium zu Müniter, Frey. 
210. = ⸗ s Paderborn, ⸗ rd 
21l. = ⸗ ⸗ Redlinghaufen, Vockeradt. 
212. » ⸗ Rheine, Grosfeld. 
"213. > = -Soeſt, = Göbel, Prof. 
214. = ⸗ Warburg, -Henſe, Prof. 
215. = s = Marendorf, : Ganf. 
Provinz Heljen-Naffau. 
216. * Symnaflum zu Caſſel, Dr. Vogt. 
217. Dillenburg, Spieß. 
218. = . : *ranffurt a. Main, * Mommſen. 
219. » E -Fulda, Göbel. 
220. = s « Hadamar, Peters. 
221. = ⸗ : Hanau, = Hartwig. 
222. = Hersfeld (verbunden 
mit bi Reai⸗ Progymnaſium daf.), = Duden. 
223. = — zu Marburg, Buchenau. 
224. » : Montabaur, Wernecke. 
225. = s « Rinteln, Büdgen. 
226. = — Weilburg, 8 ernhardt. 
227. = - » Mieöbaden, Dr. Pähler. 
Rheinprovinz. 
228. Das Gymnafium zu —— Dr. Schwenger. 
229. = s . rmen, = Hente. 
. 230. Die Bitter-Madernie E Bedburg, « Diehl 
231. Das Gymnafium zu Bonn, ⸗Deiters. 
232. = ⸗ ⸗Cleve, -Lieſegang. 
233. » ⸗ ⸗ Eoblenz, -Binsfeld. 
234. =» ⸗ an der Apoſtelkirche zu 
Cöln,- Waldeyer. 
235. ⸗Friedrich-⸗Wilhelms-Gymnaſium daf., = Jäger. 


510 





— 
236. Das Kaiſer⸗Wilhelms⸗Gymnaſ. zu Cöln, Dr. Schmitz. 


237. » Symnafium an Marzellen daſ,. = Milz, Prof. 
238. ⸗ au Düren, «e Ungermann. 
239. = s Düffeldorf, s Uppen f amp. 
240. » 5 » Duisburg, : Schneider. 
241. = ⸗ -Elberfeld, -Bardt. 

242. = ⸗ -Emmerich, Köhler. 
243. =» . : Eiien, e Gongen. 
244. = = M.-Gladbady (ver- 

bunden mit dem Real: Progyms 

nafium dafelbft), .: 5 A weilert. 
245. » Gymnafium zu Kempen, Alten 
246. = ⸗ «e Krefeld, Dr. Boltieiffen. 

"247. = 5 « Kreuznach, Lic.theol. u. Dr.phil 
Hollenberg. 

248. = . Moers, Dr. Zahn. 
249. = . « Münftereifel, Pohl. 

*260.⸗ ⸗ «= Neuß, « Züding. 

251. > « Neuwied (verbun« 

den mit dem Real» Progpmnafium 

dafelbft), : Wegehaupt. 
252. =» Bann zu Saarbrüden, «e Breufer. 
253. ⸗ «e Trier, Wirſel. 
254. ⸗ ⸗ weſei (verbunden 

mit d. Real-Progpmnafium dafelbft), » Kleine. 
255. = Gymnafium zu Weplar, : BDerp. 


Hohenzollern'ſche Lande. 


256. Das Gymnafium zu Sigmaringen (früher 
Hedingen), Dr. Buſchmann. 


b. Beal- Oymnafien. 
Provinz Dftpreußen. 
» Das Real-Öymnafium zu Infterburg (ver- 
bunden mit dem Gymnaſium dafelbft), Dr. Krah, nn 
Direft 

. Die Burgſchule * Koönigsberg i. Oſtpr, ⸗Boöͤttcher. 
Das Städtifche Real-Gymnaſium daſelbfſt, » Schmidt. 

⸗ a een zu Ofterodei.Oftpr., +» Wüſt. 

Pr ⸗ Tilſit, K D ch. 


Provinz Weſtpreußen. 


Die Johannisſchule zu Danzig, Dr. Panten. 
« Detriichule dafelhft -Odhlert. 


*55 80 


m 


511 





Direktoren: 
8. Dad Real-Gymnaſium zu Elbing, Dr. Brunnemann. 
9, = ⸗ ⸗ ⸗ Thorn (verbuns 
den mit dem Gymnafium dajelbfi), = Strehlke, 
Gymnaſ. Direkt. 


Provinz Brandenburg. 


10. Die Andreasſchule zu Berlin, Dr. Bolze. 
11. Dad Dorotheenftädtiihe Real-Gymnafium 

dajelbft, » Schwalbe, Prof. 
12. = Falf-Real-Gymnafium dajelbit, =» Bad. 
13. = Friedrichs-Real-Gymnaſium dafelbf, - Runge, Prof. 
14. =» Königlihe Real-Gymnafium daſelbſt, » Simon. 
15. » Königftädtiihe Real-Gymnafium daf., » Bogel. 
16. = Luifenftädtiiche Real-Gymnafium dal, -Foß, Prof. 
17. = Sopbien-Real-Gymnafium dafelbft, - Martus, Prof. 
18. -» Real-Gymnafium zu Brandenburg, = Riebe. 
19. » ⸗ ⸗Frankfurt a. dO.-⸗Laubert. 
20. Die Haupt⸗Kadettenanſtalt zu Groß» 

Lichterfelde, 
21. Das Real-Gymnafium zu Guben (verbunden 

mit dem Gymnafium dajelbft), Dr. Hamborff, 

Gymnaſ. Direkt. 

22. =» NReal-Öymnafium zu Landsberg a. d. 

Warthe (verbunden mit dem Gym⸗— 

nafium dafelbft), Dr. &. Schulze, 
Ä Gymnaſ. Direlt. 
23. =» Real-Gymnafium zu Perleberg, Bogel. 
24. » . . = Potödam, Dr. Baumgardt. 


25. >» ⸗ ⸗ Prenzlau (ver⸗ 
bunden mit dem Gymnaſium daſ.)Arnoldt, 


Gymnaf. Direkt. 
Provinz Pommern. 


26. Dad Real-Öymnafium zu Eolberg (verbun- 

den mit dem Gymnafium dajelbfi), Dr. Streit, Gym- 

naf. Direkt. 

27. =» NReal-GÖymnafium zu Greifdmald (ver- 

bunden mit dem Gymnafium dafelbft), - Steinhaufen, 

Gymnaſ. Direkt. 

28. Die Friedrich-Wilhelmsſchule zu Stettin, Fritſche. 
29. Das Städtiihe Real-Gymnafium dajelbft, Sievert. 
30. =» Real-Öymnafium zu Stralfund, Dr. Brandt. 


512 


Provinz Poien. 


31. Das ———— zu Bromberg, 
32. 


33. 
34. 


35. 


52. 


« Krauftadt, 
« Doien, 
: Namitid, 


Provinz Scleſien. 


Das Real-GÖymnafium zum heiligen Geift 
zu Breölau, Dr. Reimann, Prof. 


3 
— * dem Gymnaſium daſelbſt), 


z 


am Zwinger baj., 
u Görlig (ver- 


Grünberg, 
Landeshut, 
Neiße, 
Reichenbach, 
Sprottau, 


-Tarnowitz, 


Provinz Sachſen. 


* en aaa zu Aſchersleben, 


= 


: furt, 
-Halberſtadt, 


-Halle a. d. Saale, 


Direktoren: 


Dr. Gerber. 
⸗Friebe. 
: Geift. 
Lierſemann. 


s Meffert. 


-Eitner, Gym: 
naf. Direkt. 

« Dfundbeller. 

Reiter. 

Gallien. 

Dr. Red, Prof. 

:» Schwenfen- 

beider. 
:s BWojfidlo. 


Dr. Steinmeper. 
E 3. erledigt. 
r. Hubatid. 


Snipeftor: Dr. P. Kramer, Prof. 


« Magdeburg, 


» Nordhaujena.Harz, = 
Provinz Schledwig-Holftein. 
. Das Real-Öymnafium zu Altona (verbun- 


den mit der Realſchule dafelbit), 


Real-Öymnafium zu Flensburg (ver 


bunden mit dem Gyumnafium dajelbit), 


Real-Gymnafium zu Rendsburg (ver: 


bunden mit dem Gymnafium dajelbit), 


Provinz Hannover. 


53. Dos Real Syannafium zu Celle, 
54. ⸗ Göttingen (ver⸗ 


burden ⸗ mit dem Gymnaſium dafelbft), = 


Dr. Holzapfel. 
Wieſing. 


Dr. Schlee. 


5 Müller, Gym⸗ 
naſ. Direkt. 


* W al l i ch 8 D 
Gymnaf.Direft, 


Dr. $ranfe, Prof. 


Hampke, Prof., 
Gymnaſ. Direft. 


513 


Direktoren: 


55. Dad Real: Gymafium zu Goslar (ver« 


bunden mit dem Gymnafium dajelbft), Lic.theol. u.Dr.phil. 


Leimbad. 
56. =» Real-Öymnafium zu Hannover, Dr. Schuſter. 
57. = Leibniz-Real-Gymnafium dafelbit, -K. DW. Meyer. 
58. » ———— zu Harburg, Braune. 
59.') = » Hildesheim (ver- 
banebeir mitbem Gymnaſium Andreanum 
daf.), Kaldhoff. 
60. = KReal-Gymnafium zu Xeer (verbunden 
mit dem Gymnaſium daſelbſt), Duapp. 
61. = Real-Gymnafium zu Lüneburg (ver- 
bunden mit dem Gymnaſium dafelbft). Haage, — 
irekt 
62. » PER zu Osnabrück, Fiſcher. 
63. = « Dfterode, Dr. Naumann. 
6, > . . » Duafenbrüd, : Winter. 
Provinz Weftfalen. 
65. Das Real: Gymnafium zu Bielefeld (ver- 
bunden mit dem Gymnafium dafelbft), Dr. Nitzſch, Prof., 
Gymnaſ. Direkt. 
66. =» Real» Gymnafium zu Burgſteinfurt 
(verbunden mit dem Gymnaſium da- 
jelbft), Rhodewald, 
Gymnaſ. Direkt. 
67. ⸗ ——— — zu Dortmund, Dr. Ernſt Meyer. 
68. = Hagen (verbun- 
= mit ven Gymnafium daſelbſt), -Stahlberg. 
69. = ln zu Sierlobn, « Kanggutb. 
70.⸗ -vippſtadt, : Shröter. 
71.3 « Minden (ver: 
bunden mit dem Gymnafium dafelbft), » Grautoff, 
zen: Direft. 
72. =» ne a ie zu Münfter, : Münd. 
73. = = Giegen, . Zägert. 
74,» s ⸗ -Witten, ⸗-SZerlang. 
Provinz Hejlen-Naffau. 
75. Das Real⸗Gymnaſium zu Caſſel, Dr. Wittic, 


2) Zu Nr. 59. Seit Oftern 1885 beftcht das Realgymnaſium unter dent 
Namen „Andreas-Real-Öymnaftım“ als fjelbftändige Anftalt umter befonderer 
Direktion. Direktor: Kaldhofi. 


Anmerkung der Redaktion des Eentribl. f. d. Untere. Berw. 


1885. 34 


514 





Direktoren: 
76. Die Muſterſchule zu Frankfurt a. Main, Dr. Eiſelen. 
77. ⸗Woöhlerſchule dajelbft, :» Kortegarn. 
78. Dad Real-Gymnafium zu Wiesbaden, Spangenberg. 
Rheinprovinz. 
79. Das a san Laim zu Aachen, Dr. Neuß. 
80. = « Barmen, . Münd. 
8l. = . ⸗ .« Göln, Schorn, Prof 
82. = . ⸗ Düſſeldorf, 3 erledigt. 
83. = . . - Duisburg, br. Steinbart. 
84. ⸗ 5 ⸗ -Elberfeld, = Börner. 
85. = Efjen (verbun- 
den mit der höheren Bürgerſchule da⸗ 
ſelbſt), -Heilermann. 
86. » Real Oprnafium au Krefeld, «e Schauenburg. 
87. = Mülheim am 
Rhein, :e Gramer. 
8. = ⸗ ⸗ : Mülheim a. d. 
Ruhr, : Ziepgihmann. 
89. = . 5 = Nubrort, v. Lehmann. 
90. = . = « Trier, Dr. Dronte. 
ec. Dber- Bealfdulen. 
Provinz Brandenburg. 
+1. Die Friedrichs-Werder'ſche Dber-Realjchule 
„au Berlin, Gallenfamp. 
12. Zuifenftädtifche Ober⸗Realſchule da» 
elbſt, Dr. Bandow, Prof. 
73. = Dber-Reatichule zu Potödam, Langhoff 
Provinz Schleſien. 
+4. m OeerNeatul⸗ zu Breslau, Dr. Fiedler. 
+5. » Brieg, Nöggerath. 
+6. = . ⸗ -Gleiwitz, : Wernide. 
Provinz Sadjen. 
+7. Die Ober:Nealichule zu Halberftadt, Grampe. 
+8. = Gueride-Schule zu Magdeburg, Dr. Pauli ied, Prof. 
Provinz Schleswig-Holſtein. 
+9. Die Dber-Realihule zu Kiel, Dr. Meißel. 


+) Die mit einem + bezeichneten Lehranftalten haben keinen obligatoriſchen 
Unterridt im Yatein. . — 


915 





Direftoren: 
Provinz; Hejlen-Naffau, 
+10, Die Klingerfhule zu Frankfurt a. Main, Dr. Schul tze. 


ll. » Dber-Realichule zu Wiesbaden, « Unverzagt, 
Prof, 
Rheinprovinz. 
+12. * —————— zu Coblenz, Dr. Moſt. 
+13. : &öln, « Biefen. 
tl4, = ⸗ ⸗ -Elberfeld, Artopé. 


B. Lehranſtalten, bei welchen der einjährige, erfolg— 
reiche Beſuch der eriten Klaiie zur Darlegung der wiſſen— 
ihaftlihen Befähigung erforderlich tft. 


a. Progymnafien. 


Provinz Dftpreußen. 


1. Dad Progymnafium zu Königsberg i. 
Oſtpr., Direktor: Dembowski. 
= Xöpen, Rektor: Dr. Böhmer. 


Provinz Weftpreußen. 


3. Das Progpmnafium zu Pr. Friedland, nn Dr. Brennede. 
4. = : = Löbau, Hade. 

5. = . - Neumarfi. Weftpr., Rektor: Scotland. 
6. = ⸗ ⸗Schwetz, Dr. Gronau. 


Provinz Brandenburg. 
7. Das Pape zu Schwedt a.d. Dder, Rektor Dr. Zſchau. 
Provinz Pommern. 


9— ag a ra zu Garz a. d. Dder, Direftor: Dr. Big. 
« Lauenburg i. Pomm., Rektor: Som-« 

merfeld. 
10. = ⸗ -Schlawe, Rektor: Dr. Becker. 


Provinz Poſen. 
— Peogymuafium zu — Rektor: Dr. Martin. 
Tremeſſen, : Sarg, Prof. 
Provinz Schleſien. 
13. Das Progymnaſium zu Frankenftein, Rektor: Dr. S.W.Thome. 


ı) Zu Nr. 8. Die Anftalt ift inzwiſchen zu einem vollftändigen Gymnaſium 
erweitert worden. ©. Anmerkung ©. 
Anmerkung der Redaktion des Tentilbl. für die Unterr. Verw. 


34” 


Prov 


516 


inz Sadien. 


a Das da a zu Genthin, Rektor: —* Müller. 


16. Das Progymnaſium zu Duderſtadt (ver— 
bunden mit dem —* Progymnafium 
dafelbft), Rektor: Aug. Mever. 
*17. s Pragpmnanum zu Geeftemünde, : Holftein. 
18. :s Münden (ver: 
“ handen mit dem Real-Progymnafium 
dafelbft), : Dr.Bahrobt. 
19. = Progumnafium zu Nienburg (ver- 
bunden mit dem Real-Prognmnafium 
dafelbft), s :s NRitter. 
Provinz Weftfalen. 

20. er PORTA zu Dorſten, Reltor: Dr. Beite. 
21. ⸗Rietberg, ⸗ Mues. 
Rheinprovinz. 

22. — ——— zu Andernach, Rektor: Dr. Schlüter. 
23. «e Boppard, - Brüggemann. 
24. » J— Brühl, :s Dr. Eſchweiler. 

25. » ⸗ -Eſchweiler 

(verbunden mit dem Real⸗Pro— 

gymnaſium daſelbſt), Lieſen. 
26. ⸗Progymnafium zu Gusfirdenn =» Dr. Dötſch. 
27, « = ⸗ Jülich, Ku bl. 
28. = . « Linz, SB unbejet. 
29. ⸗ s :« Malmedy, Re tor: Dünbier. 
30. » . s Prüm, e Dr. Hünnefes. 
al. » . . -Rbeinbach, = : Sclünfeß, 
32. » . « Eiegburg, = -vorm Walde. 
33. = s «e Sobernheim, » = Pladberg. 
34. = s : Xrarbad, ⸗ : Schmidt. 
35. = ⸗ St. Wendel, « : Build. 
36. » ⸗ -Wipperfürth, z. 3. unbeſetzt. 


rl. 


- 
= 


Weibenfeld, = Roſalsky. 


Provinz Hannover. 


b. Realſchulen. 
Provinz Sachſen. 


Direktor: 


Die Realſchule zu Schönebeck, Dr. Bölder. 


517 


Direktoren: 
Provinz Schleswig-Holſtein. 
+2. Die Realichule & u Altona (verbunden mit 
y 


den Real⸗Gymnaſium dafelbft), Dr. Schlee. 
3 -Realſchule zu Neumünſter, Oſtendorf. 
Provinz Heſſen-Naſſau. 
+4. u eenden zu Bockenheim, Wiegand. 
15. « Gafiel, Dr. Buderu3d, Prof. 
46. . ⸗ -Eſchwege, -Vogt. 
+7. ⸗ ⸗ der iöraclitiichen Religiond- 


eſellſchaft zu Frankfurt a. Main, : Hirid. 

Kealihute d. iöraelitiihen®emeinde daf., «- Bärmwalb. 

Adlerflychtichule daſelbſt, «e Scyolderer. 

REN zu Hanau, Becker. 

-Homburg v. d. Höhe, Göpel, Prof. 
Rheinprovinz. 

+12. Die Gewerbeſchule (Realſchule) zu Aachen, Pützer. 

fI3. » Real * au — — Dr. Burmeſter. 

tl4 = : Heilermann. 

115. « Gewerbeſchuie (Renlfäule) zu — Quoſſek. 
⸗ s ® ⸗ em: 


+16. 
Iheid, = Petry. 
+17. = Nealihule zu Rheydt, .« Wittenbauß. 


—+ 
— 

"O9: 

» u», u “ 


c Beal-Progymnafien. 


Provinz DOftpreußen. 
— Ral-Pregpianaliem zu Gumbinnen, Rektor: Jacobi. 
: Pillau, ‚ Zander. 
Provinz Weftpreußen. 
* ———— zu Dirſchau, Rektor: Killmann. 
« Senfau, Direktor: Dr. Bonftedt. 
5. = . - « NRiejfenburg, Rektor: Müller. 
Provinz Brandenburg. 
an Rab ProgpmaTta zu Havelberg, Rektor: Sohn. 
⸗Kottbus (ver⸗ 
bunden mit dem Gymnafium daf.), Gymn. Dir.: Dittmar. 
8. = 4 Male Progymnafium zu Kroffen, Rektor: Dr. Berbig. 


nm 


S 


2 


*) In 0) Inpifden ift er — zu Ottenſen zur Realſchule erweitert wor« 
den. Direftor: Streh 
en der Redaktion des Centribl. f. d. Untere. Verw. 


518 


9. a —— au Zudenwalde, Rektor Dr. Bo gel. 


10. gübben = : MWeined. 
11.» ⸗ -Nauen, :» Schaper. 
12. = s . . Rathenow, ⸗ Weisker. 
143 -Spremberg, Direktor: Schmidt. 
14. = ⸗ ⸗ -Wriezen, Rektor: Gentz. 


Provinz Pommern. 
15. Das Real-Progymnaſium zu Stargard i. 
* Pomm., Rektor: Rohleder. 
16. = : GStolp (ver: 
— mit d. Gymnafium daf.), Gymn. Dir.: Dr. Reuicer. 
17. = OL PIODURRNN zu Wolgaft, Rektor: Dr. Kröder. 
18. » : Mollin, . Clauſius. 


Provinz Schleſien. 


19. Das Real-Progymnafium zu Freiburg i. Schl., 

Rektor: Dr. Meyer. 
20. = . s « Löwenberg, » Gteinworth. 
=. ⸗ . « Striegau, =» Dr.QAlb.Gemoll. 


j Provinz Sadjen. 
22. * Real-Drogyumaflum zu Deligih, Rektor: Kavjer. 


23. « Eilenburg, = Dr. ®Wiemann. 
24. = s s Eisleben, -Nichter. 
25. = ⸗ Gardelegen, s ⸗Iſenſee. 
26. » . . :s Müblhauien 

i. Th. (verbunden mit dem Gumnafium 

dajelbft), Gymn. Dir.:Dftermwald, Prof. 
27. = Ve Se a zu Naumburg an 

der Saale, Rektor: Dr. Neumüller. 


Provinz Schleswig=-Holftein. 


28. Das Real» Progymnafium zu Hadersleben 

(verbunden mit dem Gymnaſium das» 

jelbft), Gymn. Dir.: Dr. Seifen. 
29. » Real-Progymnafium zu Huſum (ver- 

bunden mit dem Gymnaſium da}.), Gymn. Dir.: Dr. Ked. 
30. = MReal-Progymnafium zu Itzehoe, Rektor: Dr. Seip, Prof. 
31. Die Albinusſchule zu Lauenburg a. d. Elbe, Direktor: Bu 
32. * Dem Bi ae un zu Marne, Rektor: Schwalbat, 
33. s Didedloe, 3. 3. unbejept. 
34. Schleswig 

(verbunden mit dem Gymnaſium da— 

ſelbſt), Gymn. Direktor: Dr. Gidionſen, Hofrath. 


519 





35. Das Real-Progymnafium zu Segeberg, Rektor: Dr. —— 


hau 
36. = ⸗ « Sonderburg, Rektor: Dr Döring, 
37. = -Wandsbeck Prof. 
(verbumden mit dem Gymnaſium da» 
jelbft), Gymn. Dir.: Dr. Klapp. 


Provinz Hannover. 


38. an Deals PEOgDENAONREM zu Burtebude, Rektor: Dr. Band. 
39. - Dupderftadt 
— mit dem Progyumnafium 
dafelbit), Rektor: Aug. Meyer. 
40. = Real-Progymnafium zu Einbed, s Dr. Hemme. 
41. = «= men (ver: 
| — mit dem Gymnafium dafelbft), ——— Be > 
ra 
42. = a ee zu Hameln (ver: N 
bunden mit dem Gymnaftum dafelbft), Gymnaſ. Direlt.: Dr. 
Dörries. 
43. = Real-Progymnafium zu Münden (ver- 
bunden mit dem Progymnafium daf.), Rektor:Dr.Bahrbt. 
44. = Meal: Progymnafium zu Nienbur 
(verbunden mit dem Progumnafium ar), .«e = Ritter. 
RED EODARIBATNEN zu Northeim, » Bennigerholz. 


46. ⸗ -Otterndorf, = Vollbredt. 
47. ⸗ « Vapenburg, » Dr. Erdmann. 
48. = Stade (ver: 


bunden mit bem Gymnaſium daf.), Gym. Dir.:Dr.Koppin. 
49. » Real-Progymnafium zu Uelzen, Rektor: Schöber. 


Provinz Weitfalen. 
50. Da RU PEOGUMNORm zu Altena, Rektor: Mummentbey. 


51. -Bocholt, - Waldan, Geiftl. 
52. » = Hamm (ver: 
bunden mit dem Gymnaſium dajelbft), Gymnaſ. Direktor: 


Schmelzer. 
53. = ——— zu Lüdenſcheid, Rektor: Dr. Detling. 
54. » Schalte, - « Willert. 
55. * ⸗ : Shmwmelm = Köttgen. 


Provinz Hellen-Naffau. 
56. Das Real-Progyumnafium zu Biebrid- 
Mosbach, Rektor: Dr. Schäfer, 
57. = 5 . » Biedenkopf, = : Gruno. 
58. = 5 . : Diez, : Chun. 


59. * RealiDeogpmanfum zu Fulda, Rektor: Bergmann. 
60. 


61. 


62. 
63. 


64. 
65. 


66. 


”n 


« Geijenbeim, = Miblein. 
-Hersfeld 
—— Gymnafium daj-), Gymn. Dir.:Dr. Duden. 
en Progymnafium zu Hofgeismar, Rektor: Kröſch. 
: Ximburga.d, 


Lahn, Haas. 
⸗ Marburg, Bier Di. Demsrinn 
⸗ ⸗ Oberlahn⸗ 
ſtein, : Widmann. 
s s ⸗ Schmal⸗ 
kalden. = Homburg. 
Rheinprovin;. 


j — ODE RÄRNNEN zu Bonn, Rektor: Dr. Hölſcher. 


⸗ ülfen, . « Höffling. 


⸗ er « Düren, ⸗ -Becker. 
⸗ ẽ chweiler 
(verbunden mit dem Progymnafium 
dajelbft), ⸗ Lieſen. 
—————— zu Eupen, D.r. Schnütgen. 
M.⸗Gladbach 


REN mit dem —— daſ.) nenn. Direktor: 
Dr. Schweikert. 
ea ar Kane zu Langenberg, Rektor: Dr. Th. Meyer. 
s Xennep, ⸗ ⸗Fiſcher. 
Neuwied 
(verbunden mit dem Gymnafium daf.), Gymnaf. Direktor: 
r. Wegebaupt. 
RE PEOITREATINM zu Oberhauſen, Rektor: Dr. Röjen. 
-e Gaarlouid, = Thele. 
. . = Golinden, = SHengftenberg. 
⸗ = Vierſen, Rektor: Dr. Diefmann. 
= Mefel (ver- 
bunden mit dem Gymnafium daj.), Gymn. Dir.: Dr. Kleine. 


C. Lebranftalten, bei welchen dad Beſtehen der Ent- 
lajjungsprüfung zur Darlegung der wiſſenſchaftlichen 


Befähigung erforderlid ift. 
a. Deſſenlliche. 
an. Höhere Rürgerſchulen. 
Provinz Ditpreußen. 


tl. Die höhere Bürgerjhule im Löbenicht zu 


Königdberg i. Oftpr., Rektor: Erdmann. 


521 





Provinz Weſtpreußen. 


2. Das Real-Progymnafium zu Gulm, Rektor: Dabel. 
Provinz Brandenburg. 
3. Das Real-Progymnafiumzu Strausberg, Reftor: Dr. Korſchel. 
Provinz Shlefien. 
+4. Die erſte evangelijche höhere Bürgerjchule 
zu Bredlau, Rektor: Dr. Carjtaedt. 
+5. = zweite evangeliſche höhere Bürgerjchule 
daielbft, Rektor: Kaufmann. 
+6. » katholiſche höhere Bürgerſchule daſelbſt, » Dr. Höhnen. 
+7. = Wilbelmöfhule zu Liegnig, Rektor: Dr. Frankenbach. 
+8. =» böbere Bürgerfchule zu Ratibor, Rektor: Dr. Anape. 
Provinz Sadjen. 
+9. Die höhere Bürgerfchule zu Erfurt, Rektor: Neubauer. 
10. Das Real-Progymnafium zu Langenſalza, » Dr.Ulrid. 
Provinz Hannover. 
+11. Die erfte höhere Bürgerſchule zu Hannover, Rektor: Dr. M ‘ er, 
Prof. 
+12. = zweite = s daſelbſt, Dr. Roſenthal. 
13. Das Real-Progymnaſium zu Hildesheim (verbunden mit dem Gym⸗ 


+21. 


naſium Sojephinum dafelbft), Gymnaf. Direktor: 
Kirchhoff. 


Provinz Weitfalen. 


Die Gewerbeſchule (höhere Bürgerichule) zu Bochum, Rektor: 
Liebhold. 
⸗ . . ⸗ u Dortmund, 
ektor: Dr. Behſe. 
⸗ ⸗ a Hagen, Direktor: 
r. Holzmüller. 


Provinz Hellen-Najfau. 


. Die Gewerbejhule (höhere Bürgerſchule) zu Cafſel, Direktor: 
Dr. ®Biede. 


Das NReal-Progumnafium zu Ems, Rektor: Wagner. 


‚ Die Selektenſchule zu Frankfurt a. Main, z. 3. unbejegt. 


Rheinprovinz. 


Die Gewerbeſchule (höhere Bürgerſchule) zu Barmen, 


Direktot: Dr. Zehme. 
« böbere Bürgerſchule zu Cöln, Rektor: Dr. O. W. Thomé«. 


522 





+22. Die höhere Bürgerihule zu Düffeldorf, Rektor: Bichoff. 
+23. » ⸗ -Eſſen (verbunden mit dem Real⸗ 
Gymnaſium dajelbit), Direktor: Dr. Heilermann. 


Hobenzollern'ihe Lande. 
24. Dad NReal-Progpmnafium zu Hedingen, Rektor: Dr. Thele. 


b. Privat-£chranfalten. *) 


Provinz WVeftpreußen. 
rl. Die Handels: Afademie zu Danzig, Direftor Dr. Völkel. 


Provinz Brandenburg. 


+2. Die Handelsſchule des Dr. Lange zu Berlin, Direktor: Dr. Lange. 
3. Das Viltoria-Inftitut ded Dr. Siebert (früher 
Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M., Direktor: Dr. Siebert. 


Provinz Pojen. 
4. Dad Pädagogium ded Dr. Beheim-Schwarzbach zu Dftromo 
bei Filehne, Direktor: Dr. Beheim-Schwarzbach. 
Provinz Schleiien. 
+5. Die Handelsſchule ded Dr. Steinhaus zu Bredlau, 
Direktor: Dr. Steinhauß, 
6. Dad Pädagogium zu Niesky, Direktor: Müller. 


D. 2ebranftalten, deren Berechtigung zur Augftellung 
wifjenihbaftliber Befäbigungdzeugniiie von der Er— 
füllung bejonder&feftgeftellterBedingungen abhängig ift. 


Provinz Schledwig-Holftein. 
1. Die Kaiſerliche Marinefchule zu Kiel.') 
Rheinprovinz. 


+2. Die Gewerbeihule zu Saarbrüden,?) Direktor: Krüger. 
Berlin, den 23. April 1885. 
Der Reichskanzler. 
In Bertretung: Ed. 


*) Die unter diefer Kategorie aufgeführten Anflalten, mit Ausnahme des 
Pädagogiums zu Niesky (I. 6.), dürfen Befähigungszeugniffe nur auf Grund 
einer im Beifein eines Regierungs- Kommifjars abgehaltenen, mwohlbeftandenen 
tn eepeHfung ausftellen, für melde das Reglement von der Auffihtsbehörde 
genehmigt ift. 

1) Diefe Anftalt darf demjenigen jungen Leuten Befähigungszeugniffe aus- 
ftellen, welde die Kadetten-Eintrittsprüfung beftanden haben. Bei letterer bildet 
das Latein einen obligatoriihen Prüfungsgegenftand. 

2) Diele Anftalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnifie aus- 
fielen, welde nad Abiolvirung der erften theoretiſchen Klaſſe die Reife für die 
Fachklaſſe erworben haben. 


523 





Belfanntmadung.*) 


&8 wird bierunter ein Verzeichnis derjenigen höheren Lehran— 
ftalten veröffentliht, weldhen proviſoriſch geftattet worden ift, 
Zeugniffe über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig» 
freiwilligen Militärdienſt auszuftellen. 

Dieje Anftalten dürfen ſolche Zeugniffe nur denjenigen ihrer 
Schüler ertbeilen, melde eine auf Grund eined von der Aufficht- 
bebörde genehmigten Neglementd in Gegenwart eined Regierungs- 
Kommifjard abzuhaltende Entlaffungdprüfung wohl beftanden haben. 


Verzeichnis. 


a. Deffentlide Lehranſtalten. 
+)l. Die Landwirthſchaftsſchule zu rn 
+2 . Bri 


Ir. ⸗ rieg, 
13. ⸗ -Cleve, 
4, =» s « Dahme, 
5.» 5 Eldena, 
76. ⸗ ⸗ -Flensburg, 
7.⸗ -Heiligenbeil, 
18. = s « „Herford, 
9. = ⸗ ildesheim, 
110. = s = Liegnip, 
11, ⸗ ⸗ : Lüdinghaufen, 
12. » . « Marggrabowa 
in Oſtpr., 
113. » . s Marienburg 
in Weſtpr., 
14. =» s : Samter, 
15. —⸗ . : Gähivelbein 
in Pomm,, 
16. = . s Weilburg. 


b. Privat-Lehranſtalten. 


17. Die Privat » Erziehungs: Anftalt von Dr. Künfler und Dr. 
Burkart zu Biebrid, 
+18. =» Handelöjhule ded Dr: Wahl zu Erfurt, 


a) Die Belanntmahung und das Berzeihnie vom 23. April 1885 find 
veröffentlicht durd den Nadıtrag zu Nr. 17 des Centralblattes fir das Dentiche 
Reich pro 1885 Seite 181. 

Aus dem Verzeihniffe werden bier nur die Anftalten in Preußen aufgefihr: 

Anmerkung der Redaft. des Gentrbl. f. d. Unterr. Berm 
+) Die mit einem + bezeichneten Lehranftalten haben feinen obligatoriſche 
Unterridt im Latein. 


5% 





+19. das Erziehungs» Inftitut von W. Brötz (früber Ruoff-Haffel) 
zu Sranffurt a. Main, 

+20. die Lehr- und Erziehungs-Anſtalt von Friedrih Bangert 
(früher Schend- Garnier) zu Friedrichsdorf bei Homburg, 

+21. dad Erziebungs- Anftitut von Sarl Harrach zu Et. Goard- 


baujen, 
22. die u ea des Dr. Deter zu Lichterfelde bei 
erlin, 
+23. = Handelsjhule ded Dr. Lindemann (früher Nölle) zu 
Dönabrüd, 


24. dad Erziehbungsd-Inititut des Dr. Franz Knidenberg (früher 
. Knidenberg sen.) zu Telgte. 
Berlin, den 23. April 1885. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Ed. 





130) Allerhöchſte Verleihung ded Namens „Bismarck— 
Gymnafium”“ an dad Gymnafium zu Pprip. 


Ceine Majeftät der Kaijer und König haben durch Allerhöchſte 
Drdre vom 4. Mai 1885 zu genehmigen gerubt, dab das Gymnaſium 
zu Porig im Negierungäbezirfe Stettin den Namen „Bidmard- 
Gymnaſium“ führe. 


131) Prüfungd-Kommifjionen für andere als Reife» 
und Abgangsprüfungen bei den Öpymnajien und Real» 
gymnalien. 


Berlin, den 4. Zuni 1885. 

Auf den Beriht vom 8. Mai d. 3., betreffend die bejonderen 
Prüfungdfommilfionen für andere ald Reife- und Abgangsprüfungen 
bei den Gpmnafien und Realgumnafien, babe id dem Königlichen 
Provinzial-Schulfollegium folgendes zu erwidern. 

1) Durch die Girfular- Verfügung vom vom 28. Dftober 1871*) 
(Wieſe I ©. 232) ift eine beftimmte Vorſchrift darüber gegeben 
worden, in welcher Weife an Gymnaſien und Realgumnafien die 
Prüfung derjenigen jungen Leute vorzunehmen ift, welche, obne 
Schüler dieſer Anftalten zu jein, ein Zeugnis der Reife für Prima 
erwerben wollen. Unter den formalen Beftimmungen diejer Cirkular— 
Verfügung ift beionderd bervorzubeben, daß die jungen Leute, welche 
ein ſolches Zeugnis ſich erwerben wollen, ihr Geſuch an dad Königliche 
Provinzial Schulfollegium der Provinz. in welder fie ſich aufhalten, 
zu ridhten haben, und von diefem einer beftimmten Anftalt übermwieien 


*) Gentribl. pro 1872 ©. 10. 


525 





werden, ferner dab in Folge diejer Ueberweilung zu den von dem 
betr. Königlichen Provinzial-Schulfollegium zu J—— Ter⸗ 
minen der Direktor der Anſtalt und die Lehrer der Oberſekunda, 
welche in dieſer Klaſſe in den Prüfungsgegenſtänden unterrichten, 
als beſondere Kommiſſion zuſammenzutreten haben. Durch die von 
dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium in Bezug genommene 
Anmerfung zu I. B. $. 17, Il. B. 8.17 der Prüfungsordnung vom 
27. Mat 1882 ift an den formalen VBorichriften der Cirfular- Ver: 
fügung vom 28. Dftober 1871 feine Aenderung getroffen; nur in 
den Beftimmungen über die Gegenftände der icpriftlihen und ber 
mündlihen Prüfung find einzelne Modifikationen eingetreten. 

2) Die Cirkular- Verfügung vom 23. März 1846 (Wieſe I. 
E. 225), durdy weldye für andere ald Maturitätd- und Abgangöprü- 
fungen bei den Gymnafien und Realgymnafien bejondere Prüfungds 
fommijfionen beftellt worden find, ift durch die Eirkular - Verfügung 
vom 28. Dftober 1871, bezw. durch die angezogenen Stellen der 
Prüfungsordnung vom 27. Mai 1882 nicht außer Kraft gejegt, 
fondern es ift nur die Kompetenz der durch diejelbe angeordneten 
Kommijfionen auf einen engeren Bereih beſchränkt, namlid auf 
Prüfungen zum Beweiſe der Reife für niedrigere Klafjen als die 
Prima. Die meientlihen formalen Unterſchiede derjenigen Prü- 
fungen, welde den durdy die irfular- Verfügung vom 23. Mär; 1846 
eingelegten Kommijfionen verblieben find, befteben darin, daß die 
Prufungd-Aipiranten, abgejehen von dem unter Nr. 6 der Cirkular— 
le bezeichneten Falle, fi nicht an das Königliche Provinzial« 
Sculfollegium ihrer Provinz, jondern an den Direftor der bes 
treffenden Lehranſtalt jelbft zu wenden haben, und daß die Kom— 
milfion nicht für den einzelnen Fall ein eſetzt wird, ſondern eine 
ſtändige iſt. Bei der durch Nr. 2 der Verfügung vom 23. März 
1846 beftimmten Wahl der Mitglieder der betreffenden Kommiijfion 
wird es fi nad der eingetretenen Beſchränkung ihrer Kompetenz 
empfeblen, vorzugsweile Lehrer der Hauptfäder in Unterfefunda zu 
berüdfidtigen, da bei diejen die größte erfabrungsmäßige Ver— 
trautbeit mit den Erfordernifjen für die ausſchließlich in Frage kom— 
menden Klaſſen vorauszufepen ift. 

MWenn in dem Bereiche des Königlihen Provinzial-Schul- 
follegiums Fälle einer inforreften Ausführung der vorbezeichneten 
Beftimmungen vorgelommen find, jo ift nichts dagegen zu erinnern, 
daß das Königliche Provinzial-Schulkollegium durdy eine dem Dbigen 
entiprebende Verfügung an die Anftalten Seined Auffichtsbereiches 
die richtige Ausführung ficherftelle. Eine Kontrole über dieſe richtige 
Ausführung dürfte fi, ohne die Schreibarbeit des Königlihen Pro- 
vinzial-Schulfollegiums oder der Direktoren merfli zu vermehren, 
dadurch herftellen lafjen, dab die Direktoren zu der jährlich zur 


526 





Genehmigung einzureihenden Nachweiſung über die Vertheilung der 
Lehritunden an die einzelnen Xebrer die Zufammenjegung der frage 
lihen Kommilfion hinzuzufügen, ferner in dem Begleitberichte anzu⸗ 
geben haben, ob, eventuell in melden Fällen, die fragliche Kommiſſion 
während des voraudgegangenen Schuljahres in Funktion gemefen ift. 

Den von dem Röniglicen Provinzial Schulkollegium geftellten 
Anträgen, daß auch die unter Nr. 2 bezeichneten Prüfungen, durd 
welde die Reife für niedrigere Klaffen ald die Prima zu Fonftatiren 
ift, nur in Folge der Ermächtigung und Zumweifung ded Königlichen 
Provinzial-Schulfollegiums ſollen vorgenommen werden dürfen, ferner 
daß die durdy die Girkular- Verfügung vom 23. März 1846 anges 
ordneten ftändigen Kommiſſionen aufgeboben und in jedem etwa vor« 
fommenden Falle durch beionderd ernannte Kommilfionen erießt 
werden follen, finde ich mich nicht veranlaßt, Kolge zu geben. 

Der Minifter der geiitlichen ꝛc. Angelegenbeiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
das Königl. Brovinzial-Schulfollegium zu N. 
U. II. 1394. 





Berlin, den 29. Juni 1885. 
Abichrift erhält dad Königlihe Provinzial-Schulfollegium zur 
Kenntnisnahme und gleihmäßigen Nabadtung. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


Au 
fämmtlide Königl. Provinz.-Schullollegien 
mit Ausnahme des in W. 
U. II. 139. 


132) Vorſchriften über die Zulafiung zur Reifeprüfung 
an höheren Schulen bezüglid derjenigen jungen Zeute, 
welche nad bereitd erfolgter Smmatrifulationan einer 
Hochſchule das Neifezeugnid von einem Gymnajium 
oder einer Rentantalt erwerben wollen. 
(Eentribl. pro 1882 Seite 379 und Seite 395.) 
Berlin, den 30. Suni 1885. 
Durd die Prüfungsordnung vom 27. Mai 1882 ift in I. A. 
$; 17, 1 Abſ. 2 und IL. A. $. 17, 1 Abi. 2 beitimmt, daß junge 
eute, weldye nach bereitö erfolgter Immatrikulation an einer Hoch— 
ſchule das Reifezeugnis von einem Gymnafium oder einer Real- 
anftalt erwerben wollen, für ihre Zufaffung zu der betreffenden Prü— 
fung die münifterielle Genehmigun ——— haben, und daß die— 
ſelben, wenn ſie nach erhaltener Erlaubnis die Prüfung nicht be— 
ſtehen, nur noch einmal zur Prüfung zugelaſſen werden können. 
Auf Anlaß öfters vorgetragener Geſuche um wiederholte Zu— 


527 





lafjung zur Prüfung bemerkte ih ausdrücklich, daß eine Prüfung, 
welche ein Craminand, nachdem er einmal in dieſelbe eingetreten 
ift, an irgend einer Stelle im Verlaufe der Prüfung felbft aufgiebt, 
einer nicht beftandenen Prüfung gleich gerechnet wird. 

Um Srrthümern und Ginwendungen vorzubeugen, wollen die 
Königlien Provinzial-Schulkollegien diefe Bemerkung in die Er- 
lafje, durch welche diejelben einen Prüfling einer beftimmten Anftalt 
überweijen, aufnehmen. 

Eine Ausnahme biervon findet nur ftatt, wenn ſofort bei dem 
Aufgeben der Prüfung nachgewieſen und von dem Königlihen Kom— 
miffar anerkannt ift, dab die Prüfung in Folge einer Erkrankung 
ded Prüflings bat aufgegeben werden müffen. 

Die Gleichſtellung der aufgegebenen Prüfung mit der nicht 
beftandenen bat ebenjo Geltung für die nah I. A. $.18 und IL. A. 
$. 18. unternommenen Prüfungen und für die Ausführung der in 
8.16, 1 ber drei Prüfungs-Drdnungen I. A. II. A. III. enthaltenen 
Beitimmung. 

Der Minifter der geiltlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
fämmtlihe Königl. Brovinzial-Schulfollegien. 
U. II. 1860. 


133) Berfabren bei der Ausftellung von Zeugniffen 
über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den eins 
jährig-freiwilligen Militärdienft. 


Berlin, den 8. Zuli 1885, 
Dad Verfahren, welches die dazu berechtigten höheren Lehran— 
ftalten bei der Auöftellung von Zeugniffen der wiſſenſchaftlichen Bes 
fäbigung für den eimjährig «freiwilligen Dienit — haben, 
iſt durch F. 90, 2 der deutſchen Wehrordnung Thl. I. und daß bei—⸗ 
gefügte Schema 17 vorgeſchrieben. Für die richtige Ausführung 
dieſer Vorſchrift find durch die diesſeitigen Cirkular-Verfügungen 
vom 29. Mai und 9. Auguſt 1877 (Centrlbl. f. d. g. Unt. 1877 
©. 484 ff.) vom 17. Juni 1879 (a. a. O. 1879 ©. 455 f.), vom 
9. Februar 1881 (a. a. O. 1881 ©. 188 f.) die erforderlichen 
MWeifungen gegeben worden. Einzelne Fälle, in melden derartige 
Zeugniffe der wifjenihaftlihen Befähigung für den einjährig » freis 
willigen Dienft von den zuitändigen Erjagbehörden als ungiltig zu= 
rüdgewiejen worden find, geben mir Anlaß, auf einen Punft der 
betreffenden Beftimmungen ausdrücklich hinzuweiſen. 
Diejenigen Lebranftalten, welche in der Klalfe a. oder b. des 
angezogenen $. 90, 2 zur Auöftellung der Befähigungszeugniſſe bes 
regt find, haben diete Zeugnifje auszuftellen auf Grund des „ein« 


528 





jährigen erfolgreihen Beſuches“ ihrer zweiten, bezw. erften 
Klaſſe. Der Mapftab, nad welchem zu beurtbeilen iſt, ob ein 
Beiuh erfolgreich gemeien, iſt durch die Cirkular- Verfügung 
vom 29. Mai 1877 feitgelegt. Die einjährige Dauer ded Bes 
ſuches braucht, wie in der Cirkular-Verfügung vom 9. Februar 1881 
erklärt ift, nicht nothwendig derjelben Lehranftalt anzugehören, jondern 
fann unter den in der angezogenen Cirfular-Verfügung bezeichneten 
näheren Beftimmungen auf zwei Anitalten gleiher Kategorie ver— 
teilt fein, unter der jelbitverftändlihen Vorausſetzung, daß diefelben 
überhaupt zur Auöftellung von Befähigungsdzeugniffen in der Klaffe 
a. oder b. des $. 90, 2 a. a. D. beredtigt find. Aber unbedingte 
Vorausſetzung für die Ausftellung eined Befähigungszeugniffes auf 
Grund von 8.90, 2 a. oder b. ift der einjährige Bejud der be- 
treffenden Klaffe. Es iſt daher nicht nur ausgeihloffen, daß das 
fraglihe Zeugnis auf Grund des Beitebens einer Aufnahmeprüfung 
in die Oberjefunda bewilligt werde, worüber in der Cirkular-Ver— 
fügung vom 17. Juni 1879 das Erforderliche beftimmt ift, jondern 
auch, dab dasjelbe auf Grund irgend einer fürzer ald einjährigen 
Dauer des Beſuches der betreffenden Klafje audgeftellt werde, felbft 
wenn die bejonderen Umftände zu der Annahme Anlaß geben können, 
dab das erforderlihe Maß der Schulbildung erreicht jei, z.B. wenn 
bezeugt wird, daß ein Echüler nad halbjährigem Beſuche der Unter- 
fefunda bedingungdlos nad Dberjefunda verfept worden iſt, oder 
daß derjelbe, in die Oberjefunda auf Grund des Beſtehens einer 
Aufnabmeprüfung aufgenommen, ein balbed Jahr der Oberfefunda 
mit befriedigenden Leiſtungen angebört hat u. a.m. Der mindeftend 
einjährige Beſuch der betreffenden Klaſſe ift für die auf Grund 
bed $. 90, 2 a. oder b. nah Schema 17 auszuftellenden Befähi- 
qungdzeugniffe unbedingte Vorausſetzung, von melder eine Aus— 
nabme überhaupt nicht ftattfindet; nur Neifezeugniffe für die Unis 
verfität und die denjelben gleichgeftellten Hochſchulen, ſowie Reife: 
eugniffe für die erite Klafje der unter 90, 2 a. bezeichneten An« 
Ratten maden nad) $. 90, 4 die Beibringung eined nah Schema 17 
auszuftellenden, den mindeftend einjährigen Beſuch der betreffenden 
Rlatfe voraudjegenden Zeugnifjed entbebrlid. 

Das Königliche Provinzial-Schulfollegium wolle die unter $. 90, 
2a. oder b. gehörigen Schulen Seines Amtöbereihed auf die ftrenge 
Einhaltung des im Dbigen bezeichneten Grundſatzes aufmerfjam 
machen. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
fämmtlihe Königl. Brovinzial-Schultollegien. 
U. II. 1819. 





529 





IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche Verbältniffe. 


134) Gejeg, betreffend die Penfionirung der Lehrer 
und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksſchulen. Bom 
6. Juli 1885.*) 


Wir Wilhelm, von Gotted Gnaden König von Preußen ıc. 
verordnen, unter Zuftimmung beider Häujer des Landtages der 
Monarchie, für den ganzen Umfang derjelben, was folgt: 


Artikel I. 


Bis zum Erlaſſe eined Gejeped über die Unterhaltung der öffent: 
lichen Volksſchulen gelten für die Penfionirung der Lehrer und 
Lehrerinnen an denjelben folgende Beftimmungen: 


8.1. 

Feder an einer zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht 
dienenden öffentlihen Schule (öffentlihen Volksſchule) definitiv an- 
geftellte Lehrer erhält eine lebendlänglihe Penfion, wenn er nad) 
einer Dienftzeit von wenigftend zehn Sahren in Folge Eörperlichen 
Gebrechens oder wegen Schwäche jeiner förperlihen oder geiftigen 
Kräfte zur Erfüllung feiner Amtöpflihten dauernd unfähig ift und 
deöhalb in den Ruheſtand verjegt wird. 

Iſt die Dienftunfähigfeit die Folge einer: Krankheit, Berwundung 
oder fonftigen Beihädigung, weldye der Lehrer bei Ausübung des 
Dienftes oder aus Beranlaffung desjelben ohne eigene Verſchuldung 
fi zugezogen bat, fo tritt die Penſionsberechtigung auch bei kürzerer 
als a Dienftzeit ein. 

Bei Lehrern, welche das fünfundjehäzigfte Lebensjahr vollendet 
haben, ift eingetretene Dienftunfähigfeit nidyt Vorbedingung des An« 
ſpruches auf Penfion. 

Lehrern, welche, abgeiehen von dem Kalle des Abjapes 2, vor 
Vollendung des zebnten Dienftjahres dienjtunfähig und deshalb in 
Ruheſtand verfegt werden, fann bei vorhandener Bedürftigfeit von 
dem Unterridtöminifter eine Penfion entweder auf beftimmte Zeit 
oder lebendlänglid bewilligt werden. 


53 
Die Penfion beträgt, wenn die Berjegung in den Rubeftand 
nad vollendetem zehnten, jedody vor vollendetem elften Dienftjahre 


*) Verkündet durch die Geleg-Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten 
pro 1885 Stüd Nr. 28 Eeite 298 Nr. 9080. 


1885. 35 


530 





erfolgt, "/,, und fteigt von da ab mit jedem weiter zurüdgelegten 
Dienftjahre um '/,, ded im $. 4 beftimmten Dieniteintommend. Ueber 
den Betrag von *°/,, diejed Einkommens hinaus findet eine Steigung 
nicht ftatt. 

In dem im $. 1 Abjag 2 erwähnten Falle beträgt die Penfion 
5/0, in dem Falle des $. 1 Abiap 4 böchftend !°/,, ded vorbes 
zeichneten Dienfteinftommens. 


8. 3. 
Bei jeder Penfion werden überſchießende Markbrüche auf volle 
Mark abgerundet. 
$. 4. 


Der Berehnung der Penfion wird dad von dem Lehrer zulept 
bezogene, mit der ihm verliehenen Lehrerſtelle nady Feftiegung oder 
mit Genehmigung der Sculauffichtöbehörde dauernd verbundene 
Dienfteinfommen an Geld, an freier Wohnung und Feuerung, be= 
ziehungsweiſe Miethö- und Feuerungsentihädigung, jowie an Natu— 
ralien und Ertrag von Dienftländereien zu Grunde gelegt. 

Außerdem fommt die aud Staatöfondd widerruflidd gewährte 
Dienftalterözulage, melde der Lehrer zur Zeit der ——— 
bezieht, in Anrechnung. 

Naturalien und der Ertrag von Dienſtländereien kommen mit 
demjenigen Betrage zur Berechnung, auf welchen deren Geldwerth 
als Theil der von der Schulauffichtsbehörde feſtgeſetzten Beſoldung 
feſtgeſtellt worden iſt, vorbehaltlich der Vorſchrift des $. 45 des 
Öefeges über die Zuftändigfeit der Verwaltungsbehörden und Ber: 
waltungsgerichtöbehörden vom 1. Auguft 1883 (Gef. Samml. ©. 237). 

Dienftemolumente, weldye ihrer Natur nady fteigend und fallend 
find, insbejondere Einkünfte an Schulgeld, werden nad den bei 
Verleihung des Rechtes auf diefe Dienftemolumente deöhalb ge— 
troffenen Feftiegungen und in Grmangelung folder Feftiegungen nad 
ihrem durchſchnittlichen Betrage während der drei lepten Etats— 
jahre vor dem Gtatöjahre, in welchem die Penfion feftgefegt wird, 
zur Anrechnung gebradht. 

Dieſe Vorſchriften gelten auch für die Berehnung der Penfion 
eined Lehrers, mit defjen Schulamt ein kirchliches Amt vereinigt 
ift, dergeftalt, daß der Berehnung dad Dienfteinfommen der ver« 
einigten Stelle, ohne Rüdfidht darauf, aus welchen Duellen joldyes 
oder einzelne Theile desjelben fließen, als ein einheitliches Stellen- 
einflommen zum Grunde zu legen it. 


$. 5. 
Bei Berehnung der Dienftzeit kommt die gejammte Zeit in 
Anrehnung, während welcher ein Lehrer im öffentlihen Schuldienfte 
in Preußen fidh befunden bat. 


531 


Die Dienitzeit wird vom Tage der eriten eidlihen Verpflich— 
tung für den öffentlihen Schuldienft an gerechnet. 

Kann jedod ein Lehrer nachweiſen, daß jeine Vereidigung erft 
nach feinem Cintritte in den öffentliben Schuldienſt ftattgefunden 
bat, jo wird die Dienftzeit von lepterem Zeitpunfte an gerechnet. 


$. 6. 
Bei Berehnung der Dienitzeit fommt aud die Zeit in An- 
rechnung, während welder ein Xehrer 
1) im Dienjte ded Preußiihen Staated, des Norddeutichen 
Bundes oder des Deutihen Reiches ſich befunden hat, oder 

2) als anſtellungsberechtigte ehemalige Militärperfon nur vors 
läufig oder auf Probe im Eivildienite des Preußiſchen Staates, 
des Norddeutihen Bundes oder ded Deutihen Reiches bes 
ihäftigt worden ift, oder 

3) in den von Preußen neu erworbenen Landestheilen im öffent« 

lihen Schuldienfte oder im unmittelbaren Dienfte der da— 
maligen Landesherrſchaft ſich befunden hat. 

Ausgeihloffen bleibt die Anrechnung derjenigen Dienftzeit, 
während welcher die Zeit und Kräfte eined Lehrers durch die ihm 
übertragenen Geihäfte nur nebenbei in Aniprud genommen ge= 
weſen find. 

8§. 7. 


Der Dienftzeit im Schulamte wird die Zeit des aktiven Milis 
tärdienfte® hinzugerechnet. s 
8 


Die Dienftzeit, weldye vor den Beginn des einundzwanzigiten 
Lebensjahres fällt, bleibt außer Berechnung. 

Nur die in die Dauer eined Krieged fallende und bei einem 
mobilen oder Erjagtruppentheile abgeleiftete Militärdienftzeit kommt 
ohne Rüdfiht auf das Lebensalter zur Anrechnung. 

Als Kriegdzeit gilt in dieſer Beriehung die Zeit vom Tage 
einer angeordneten Mobilmahung, auf melde ein Krieg folgt, bis 
zum Tage der Demobilmadung. 


$. 9. 

Für jeden Feldzug, an welchem ein Lehrer im Preußiſchen oder 
im Reichsheere, oder in der Preußiſchen oder Kailerliden Marine 
derart Theil genommen bat, daß er wirflid vor den Feind ge— 
fommen oder in dienftliher Stellung den mobilen Truppen in dad 
Feld gefolgt ift, wird demjelben zu der wirklichen Dienftzeit Ein 
Jahr zugerechnet. 

Ob eime militäriihe Unternehmung in diejer Beziehung als ein 
Feldzug anzujehen ift und inwiefern bei Kriegen von längerer Dauer 
mebrere Kriegdjahre in Anrechnung fommen follen, dafür ift die 


35* 


532 


nad $. 23 des Reichsgeſetzes vom 27. Juni 1871 (Reichs-Geſetzbl. 
= in jedem Falle ergebende Beftimmung des Kaiſers maß— 
gebend. 

Für die Vergangenheit bewendet es bei den hierüber durd 
Königliche Erlaffe gegebenen Vorichriften. 


$. 10. 
Die Zeit 
a) eined Feftungsarreftes von einjähriger und längerer Dauer 
b) der Kriegägefangenichaft 
fann nur unter en Umftänden mit Königlider Genehmigung 
angerechnet werben. 
$. 11. 


Bon dem Unterrihtöminifter fann zufünftig bei der Anftellung 
nah Maßgabe der Beitimmungen in den $$. 5 bis 9 die Anred- 
nung der Seit zugefichert werden, während welcher ein Lehrer außer: 
halb Preußend im Sculdienfte oder im In- oder Auslande im 
Kirhendienfte geftanden, oder als Lehrer oder Erzieher an einer 
Zaubftummen-, Blinden, Idioten-, Waiſen-, Nettungd- oder ähn« 
lichen Anftalt im Dienfte einer Gemeinde oder eined jonftigen kom— 
munalen Verbandes, oder im Dienfte einer Stiftungsdanftalt der be- 
zeichneten Art fi befunden bat. 

Für die zur Zeit des Inkrafttretens dieſes Geſetzes bereitd de— 
finitiv angeftellten Xehrer fann die Anrechnung der im erften Abjape 
genannten Zeit bei der Berjegung in den Ruheſtand von dem Unter: 
richtöminifter genehmigt werden. 


$. 132. 


Hat der Inhaber eines vereinigten Kirchen- und Schulamtes 
bei der Berfegung in den Nubeftand eine Penfton aus firdlichen 
Mitteln zu beanſpruchen, fo wird der Betrag derfelben auf die nad 
den Vorſchriften diejed Gejeped zu gewährende Penfion angerechnet. 


$. 13. 
Die Beftimmung darüber, ob und zu welchem Zeitpunfte dem 


Antrage eined Lehrerd auf Verjegung in den Rubeftand ftattzugeben 
ift, erfolgt duch die Schulaufſichtsbehörde. 
$. 14. 

Die Entiheidung darüber, ob und welche Penfion einem Lehrer 
bei jeiner Verſetzung in den Ruheſtand zufteht, erfolgt durd Die 
Schulaufſichtsbehörde. 

$. 15. 

Die Beihreitung ded Nechtömeged gegen dieſe Entiheidung 
G: 14) Steht dem Lehrer, jowie den zur Unterhaltung der Schule 

erpflichteten offen; doch muß die Enticheidung ded Unterrichtömi- 


533 





nifterö der Klage vorangehen und leptere fodann, bei Werluft des 
Klagerechtes, innerhalb ſechs Monaten, nachdem dieſe Entſcheidung 
den Beſchwerdeführern bekannt gemacht worden iſt, erhoben werden. 
Der Verluſt des Klagerechtes tritt auch dann ein, wenn von den 
Betheiligten gegen die Entſcheidung der Schulaufſichtsbehörde über 
den Anſpruch auf Penſion nicht binnen gleicher Friſt die Beſchwerde 
an den Unterrichtöminifter erhoben iſt. 


8. 16. 

Die Berjegung in den Ruheſtand tritt, fofern nicht auf den 
Antrag oder mit ausdrüdlicher Zuftimmung des Lehrers ein früherer 
Zeitpunkt feftgejegt wird, mit dem Ablaufe dedjenigen Bierteljahres 
ein, welches auf den Monat folgt, in welchem dem Lehrer die Ent- 
iheidung der Schulauffichtöbehörde über feine Verſetzung in den 
Ruheſtand und die Höhe der ihm etwa zuftehenden Penfion befannt 
gemadt worden ilt. 

8. 17. 
Die Penfionen werden monatlih im Voraus gezahlt. 
$. 18. 


Dad Recht auf den Bezug der Penfion fann weder abgetreten 
noch verpfändet werden. — 
„18, 


Dad Recht auf den Bezug der Penfion ruht: 

1) wenn ein Penftonär dad Deutſche Imdigenat verliert, bis 
zur etwaigen Wiedererlangung deöfelben, 

2) wenn und jo lange ein Penfionär im Reichs- oder Staatd- 
dienfte, im Dienfte einer Gemeinde oder eined fonftigen kom— 
munalen Berbanded, im öffentlihen Sculdienfte oder im 
Kirchendienſte ein Dienfteinfommen bezieht, injoweit der 
Betrag dieſes neuen Dienfteinfommensd unter Hinzurehnung 
der Penfion den Betrag des von dem Lehrer vor der Penfio- 
nirung bezogenen penfionsfähigen Dienſteinkommens überfteigt. 


$. 20. 


Ein penfionirter Lehrer, welcher in eine an fih zur Penfion 
beredhtigende Stellung im öffentlihen Volksſchuldienſte wieder ein- 
getreten ift, erwirbt für den Fall des Zurüdtretens in den Rubeftand 
den Anſpruch auf Gewährung einer neuen Penjion nur dann, wenn 
die neue Dienftzeit wenigſtens ein Jahr betragen bat. 

Bei der Penfionirung aud der neuen Stelle ift dem Lehrer 
eine Penfion von "/,, feined neuen penfiondfähigen Dienfteinfommend 
für jede nah der früheren Penfionirung zurüdgelegte Dienftjahr 
zu gewähren. 

Inſoweit der Betrag der neuen Penfion und der früher bes 


534 





willigten Penfion zuſammen */,, ded höchſten Dieniteinfommeng, von 
weldem eine diefer Penfionen berechnet ift, überfteigen würde, fällt das 
Recht auf den Bezug der früher bemilligten Penſion hinweg. 

$. 21. 

Die Einziebung, Kürzung oder MWiedergemäbrung der Penfion 
auf Grund der Beftimmungen in den 88. 19 und 20 tritt mit dem 
Beginne des Monates ein, welder auf das eine jolde Veränderung 
nad ſich ziebende Ereignis folgt. 

Im Falle vorübergebender Beſchäftigung im Reichs- oder Staatd- 
dienfte, im Dienfte einer Gemeinde oder eines ſonſtigen fommunalen 
Berbanded, im öffentliben Schuldienfte oder im Kirchendienſte gegen 
Zagegelder oder eine anderweitige Entſchädigung wird die Penfton 
für die erften ſechs Monate diejer Beihäftigung unverfürzt, dagegen 
vom fiebenten Monate ab nur zu dem nad den vorftehenden Bes 
ftimmungen zuläffigen Betrage gemährt. 


8. 2. 


Iſt die nah Maßgabe dieſes Geſetzes bemeffene Penfion geringer 
ald die Penfion, welche dem Lehrer hätte gewährt werden müllen, 
wenn er am 31. März 1886 nad den bis dahin für ihn geltenden 
Beitimmungen penfionirt worden wäre, fo wird dieſe Penfion an 
Stelle der erfteren bemilligt. 

Eine Penfion nah Maßgabe der bid zum 31. März 1886 für 
ihn geltenden Beftimmungen A dem Lehrer auch dann zu gewähren, 
wenn demjelben zur Zeit der Verjegung in den Rubeftand nad den 
früheren Beftimmungen ein Aniprud auf Penfion zugeitanden baben 
erg nah den Beitimmungen des gegenwärtigen Geſetzes jedoch 
nicht. 

Die zur Zeit des Inkrafttretend diefed Geſetzes im Gebiete des 
vormaligen Herzogthumes Naffau, der vormaligen freien Stadt Frank⸗ 
furt und in Hohenzollern⸗Hechingen angeltellten Lehrer find berech— 
tigt, zu verlangen, nad) den bis dahin für fie geltenden Beftimmungen 
penfionirt zu werden. 

8. 23. 


Zufiherungen, welde in Bezug auf dereinftigae Bewilligung von 
Penfionen an einzelne Lehrer oder Kategorien von Lehrern durch den 
König oder einen der Minifter, oder durdy eine Provinzialbehörde, 
oder mit deren Genehmigung gemadt morden find, bleiben in Kraft. 


$. 24. 
Die vorftehenden Beftimmungen finden auch auf die an den in 


8. 1 bezeichneten Schulen definitiv angeftelllen Lehrerinnen Ans 
wendung. 
$. 25. 


Hinterläßt ein penfionirter Lehrer eine Witwe oder eheliche 


535 





Nachkommen, jo gebührt den Hinterbliebenen die Penfion des Ber: 
ftorbenen no für den auf den Sterbemonat folgenden Monat. 

Der gleihe Anſpruch ſteht den ehelihen Nadfommen einer im 
Witwenſtande verftorbenen Lehrerin zu. 

An wen die Zahlung erfolgt, beftimmt die Schulauffihtäbehörde. 

Die Zablung der Penfion für den auf den Sterbemonat folgen- 
den Monat fann auf Verfügung diejer Bebörde auch dann ftattfinden, 
wenn der Berftorbene Eltern, Geſchwiſter, Geichwilterfinder oder 
Pflegekinder, deren Ernäbrer er gemejen ift, in Bedürftigfeit hinter» 
läßt, oder wenn der Nachlaß nicht ausreicht, um die Koften der 
legten Krankheit und der Beerdigung zu deden. 

$. 26. 

Die Penfion wird bid zur Höhe von Sechshundert Marf aus 
der Staatöfafje, über diejen Betrag hinaus von den fonftigen biöher 
ur Aufbringung der Venfion ded Lehrerd Berpflichteten, fofern 
* nicht vorhanden ſind, von den bisher zur Unterhaltung des 
Lehrerd während der Dienſtzeit Verpflichteten gezahlt. Die auf 
— Rechstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben 
beſtehen. 

Das Stelleneinkommen darf zur Aufbringung der nach dieſem 
Geſetze zu zahlenden Penſionsbeträge nur inſoweit als dies bisher 
bereits ſtatthaft war und nur ſoweit herangezogen werden, daß es 
nicht unter °/, feiner Höhe und unter dad Mindeſtgehalt finkt. 

Die in Gemäßbeit ded $. 22 Abjap 3 nad den in dem vor- 
maligen Herzogtbume Nafjau und der vormaligen freien Stadt Franf- 
furt geltenden Vorſchriften berechneten Penfionen fallen der Staats» 
kaſſe nur iniomeit zur Laſt, als fie die unter Zugrundelegung diejes 
Geſetzes zu bemefjenden Beträge nicht überfteigen. 

Artifel II. 

Die Penfionen der Lehrer und Lehrerinnen, welde aus einer 

ber im Artikel 1 $. 1 genannten Schulftellen vor dem Inkrafttreten 


dieſes Gejeped in den Ruheſtand verjegt find, werden bis zu dem 
Betrage von Sehähundert Marf auf die Staatskaſſe übernommen. 


Artifel II. 


Diefed Gejeg tritt mit dem 1. April 1886 in Kraft. 

Mit dem gedachten Zeitvunfte treten alle dem gegenwärtigen 
Gejepe entgegenttehenden Beftimmungen, fie mögen in allgemeinen 
Landes und Provinzialgefegen und Verordnungen oder in bejonderen 
Geiegen und Verordnungen enthalten fein, außer Kraft. 


Artikel IV. 


Mit der Ausführung dieſes Gejeped werden der Unterrichtö- 
minifter und der Finanzminifter beauftragt. 


536 





Urkundlih unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterjhrift und 
beigedrudtem Königlihen Infiegel. 
Gegeben Bad Ems, den 6. Juli 1885. 


(L. 8.) Wilhelm. 


Fürft v. Bismarck. v. Puttfamer. Lucius. Friedberg. 
v. Boetticher. v. Goßler. v. Scholz Gr. v. Hapfeldt. 
Bronjart v. Schellendorff. 


135) Penjion der Volksſchullehrer. 
Auszug aus einem Erfenntniffe des zweiten Senates des Königl. Oberverwal- 
tungsgeridhtes vom 17. November 1884 (ll. 987). 

Zunädft können die Gejege, betreffend die Penfionirung der 
unmittelbaren Staatöbeamten jowie der Xehrer und Beamten an den 
höheren Unterridhtöanftalten ıc. vom 27. März; 1872 (Gejepjamme 
lung Seite 268) und vom 31. März 1882 (Gelepfammlung 
Seite 133) eine unmittelbare Anwendung bier nicht finden; fie be- 
ziehen fidy ebenjowenig wie die Verordnung vom 28. Mai 1846 
(Gejegiammlung Seite 214) auf Clementarjchullehrer. Auch jonft 
fehlt ed an einer gejeplihen Beftimmung über die Höhe des Ruhe— 
gehalted für Elementarſchullehrer. Insbeſondere kann eine jolde 
nit in dem $. 28 Titel 12 Theil II ded Allgemeinen Landrechtes 
in Verbindung mit $. 529 Titel 11 ebendajelbft gefunden werben. 
Allerdings find diefe landrechtlichen Vorſchriften in einer Reihe von 
Minifterial-Erlaffen (vergl. 3. B. Reikript vom 9. Auguft 1819 in 
von Rönne, das Volksſchuiweſen ded Preußiſchen Staates Band I. 
Eeite 540, vom 17. Auguft 1835 in von Rönne Seite 541, vom 
20. Dftober 1863 im Gentralblatte Seite 616) mehr oder weniger 
ald maßgebend anerkannt. Allein bei näherer Grmägung ergiebt 
fih, daß der $. 28 Titel 12 Theil II, wie aud der Minifterial- 
Kommiſſar darlegte, hier überhaupt nicht in Betracht fommen fann. 
Er handelt nad) jeinem völlig Maren Wortlaute: 

Dagegen finden auch in Anjehung der Schullehrer, wenn 
diejelben ihres Amtes entjegt werden jollen, die Vorſchriften 
des vorhergehenden Titels Anwendung 

nur von „Amtdentjegung“ der Schullehrer, hat außerdem nad dem 
Zujammenhange mit dem unmittelbar voraufgehenden $. 27 wejent- 
li das bei Amtdentjegungen zu beobachtende Verfahren im Auge 
und darf wegen der durchgreifenden Verſchiedenheit einer freimilli« 
gen Emeritirung von einer im Diöziplinarwege zu bewirfenden Amtd- 
entjegung auf erftere nicht bezogen werden. Er vermeift demnad) 
keineswegs auf die 88. 523 bis 529, fondern auf die $$. 532 ff. ded 
Ziteld 11. Die Schulverwaltung hat denn auch — wenngleid darin 
ein gewifjer Widerſpruch mit der Bezugnahme auf die gedachten land» 


537 





rechtlihen Vorſchriften fich nicht verfennen läßt — wiederholt, theilmeije 
fogar in eben denjelben, obenerwähnten Erlafjendas Vorhandenſein einer 
pofitiven allgemeinen Norm über die Höhe des Ruhegehaltes für Ele- 
mentarjchullehrer beftimmt in Abrede genommen. Die gleihe Rechtsan⸗ 
fit ift von der Königlichen Staatsregierung vertreten worden (vergl. 
u. A. die Motive zu dem Entwurfe eined Unterrichtögejeged in dem 
Werke: „Die Gelepgebung auf dem Gebiete des Unterrichtömejend 
in Preußen vom Jahre 1817 bis 1868" Seite 249 und die Motive 
zu dem auf Grund Allerhödhfter Ermädtigung vom 2. November 
1868 dem Landtage vorgelegten Gejegentwurfe, betreffend die Pen— 
fionirung und Penfiondberehtigung der Lehrer und Lebrerinnen an 
öffentlihen Volksſchulen, im Gentralblatte 1867 Seite 750). Pro— 
vinzialrechtliche Normen für den fraglichen Landestheil beftehen hin— 
fichtlich des ftreitigen Punfted ebenfalld niht. Hat nun aud die 
Schulverwaltung, wie die angeführten Kundgebungen ded Minifters 
und der Königlihen Staatäregierung audmeijen, nad) Analogie des 
$. 529 a. a. D. allgemein ald Grundjag angenommen, daß dienft- 
unfäbigen Elementarſchullehrern ein Drittel ihres Dienſteinkommens ald 
Emeritengehalt zu gewähren fei, fo fteht ed doh — beim Mangel 
einer gejeglihen Vorfchrift über die Höhe der Penſion — den hi ⸗ 
gierungen frei, nach ihrem pflichtmäßigen Ermeſſen unter Umſtänden 
über jenes Drittel hinauszugehen. Die Befugnis hierzu, wie über— 
haupt zur Feſtſetzung der Penſion folgt aus dem $. 18 der Ge- 
Ihäfts-Inftruftion vom 23. Dftober 1817, welder den Regierungen 
die Auffiht und Verwaltung des geſammten Elementarſchulweſens 
überträgt. Die ſolchergeſtalt feftgeiteilte Penfion muß, foweit fie 
nit aus dem Dienfteinfommen der Stelle oder anderweiten Schul- 
fonds genommen werden kann, von den zur Schulunterhaltung Ver⸗ 
pflichteten aufgebradht werden und bildet aljo für diejelben eine ihnen 
gejeplich obliegende Laft. Hier fällt fie der Elagenden Stadtgemeinde 
zu, da dieſe unbeftritten die Unterhaltung der fragliden Schule 
übernommen bat. In eine Prüfung, ob die Penfion angemeffen 
auf 700 AM oder auf 900 .# zu normiren ift, fann diesjeitö nicht 
eingetreten werden; darüber hat allein die Schulauffichtäbehörde zu 
——— Vom Standpunkte der Klägerin aus mag es — 
als eine Härte erſcheinen, daß die Königliche Regierung zu N. noch 
recht erheblich über dasjenige Maß hinausgegriffen hat, welches dem 
ꝛc. N., wenn er ein unmittelbarer Staatsbeamter oder ein Lehrer an 
einer böberen Unterrichtdanftalt wäre, gebühren würde (vergl. auch 
Minifterial-Erlak vom 8, Zuli 1867, Gentralblatt Seite 471); allein 
Abhilfe könnte die Stadtgemeinde nur etwa durch Anrufen der 
Dberbebörde erreihen. Dem Bermaltungsrichter ift es vermehrt, 
feinerjeitd eine Entſcheidung über die in dad Ermeſſen der König- 
lichen Regierung geftellte Höhe bed Ruhegehaltes zu treffen; eben- 
jomwenig fann die Frage bier in den Kreid der Erörterung gezogen 


538 





werden, ob die Etadt fähig fei, die ihr angeionnene Mebrleiftung 
— mag nun ſolche gegen früher 200 MH oder 300 HM betragen — 
aufzubringen; denn felbft eine über die Kräfte der Stadtgemeinde 
mebr oder minder hinausgehende Leiftung mürde immer noch — 
worauf es bier allein anfommt — eine ihr geieplih obliegende 
bleiben, deren Erleihterung nur auf dem Wege einer audichließlich 
den Verwaltungsbehörden zuftehenden Bemilligung von Staatöbei- 
bilfen herbeigeführt werden könnte. 


136) Befähigungszcugn aitlern aus dem Kurſus zur Aus— 
bildung von Zaubftummenlehrern. 


(Eentribl. pro 1884 Seite 818 Nr. 115.) 


Berlin, den 24. April 1885. 
Für Theilnehmer ded an der Königlihen Taubitummenanftalt 
u Berlin im Monate Juli v. 3. begonnenen Kurſus zur Aus— 
bildung von Volkeſchullehrern für den Taubſtummen-Unterricht iſt 
im Monate März d. I. eine Prüfung nah Maßgabe der Prüfungs— 
ordnung vom 27. Zuni 1878 abgehalten worden, in melder das 
Zeugnis der Befähigung zur Anftellung ald Lehrer an Zaubftummen- 
anftalten erlangt haben: 
1) Genrid, früber Elementarlehrer zu Vorwerk Mösland, jept 
zu Kein-Nadel, Regierungsbezirt Marienwerder, 
2) Grob, dedgl. zu Dölzig, jept zu Berneuchen, Regierungd« 
bezirf Frankfurt, und 
3) Schöuebed, deögl. zu Neuenkirchen, jept zu Wildenbruch, 
Regierungsbezirk Stettin. 
Zu bderjelben Prüfung ift 
4) die Lehrerin Kapler geb. Bläfing, Zurnlehrerin der er» 
wähnten Anftalt zu Berlin 
zugelaffen worden und bat gleihfalld dad Befähigungszeugnis ere 


langt. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
Belanntmadung. 
U. Ill. a. 13400. 





137) Befähigungszeugniiie aus der Turnlebrerprüfung 
im Sabre 1885. 
(Eentribl. pro 1884 Seite 430 Nr. 83.) 
Berlin, den 28. April 1885. 
In der am 26. Februar d. 3. und folgenden Tagen zu Berlin 
abgehaltenen Zurnlehrerprüfung baben das Zeugnis der Befähigung 


539 





zur Leitung der Turnübungen an öffentliben Unterridhtsanftalten 


erlangt 
1) Arnold, Handlungsgehilfe zu Berlin, 


2) 
3) 
4) 


*)14) 


Beilfe, Studirender aus Kolberg, 

Bruno, Kandidat des höberen Schulamted zu Bielefeld, 
Crämer, deögleihen zu Weſel 

Chriſtiani, Studirender zu Lahde, Kreis Minden, 
Conrad, Elementarlehrer zu Magdeburg, 

Curths, desgleichen daſelbſt, 

Drewes, Eiſenbahn-Büreaubeamter zu Berlin, 
Dubbers, Studirender z. 3. zu Berlin, 

Favre, Buchhalter zu Berlin, 


) Fethke, Studirender zu Gollantſch, Provinz Poſen, 


Gamſt, Maſchinentechniker zu Kiel, 

Goldiner, Studirender zu Berlin, 

Dr. Lümkemann, Kandidat des höheren Schulamtes zu 
Herford in Weſtfalen, 

Mertins, Studirender aus Potsdam, 

Meyer, Gemeindeſchul-Lehrer zu Berlin, 

Dtto, Studirender aus Gräß, Provinz Pojen, 

Dr. Peterſen, Gymnaſiallehrer zu Flensburg, 

Pierſon, Studirender zu Berlin, 

Prestſch, desgleichen aus Zeitz, 

Reich, desgleichen zu Breslau, 

Reifer, Kandidat des höheren Schulamtes zu Dramburg 
in Pommern, 

Reſchenberg, desgleichen zu Küſtrin II, 

Dr. Rödel, ordentlicher Lehrer am Realgymnaſium zu 
Frankfurt a./D., 

Dr. Ruſchhaupt, Kandidat des höheren Schulamtes zu 
Lahde, Kreis Minden, 

Schäfer, Elementarlehrer A Frankfurt a./M., 

Schaper, deögleihen zu Magdeburg, 

Schmidt, Studirender aus Zweidorf, Kreid Schubin, 

Silberbortb, Elementarlehrer zu Magdeburg, 

Streuer, desgleichen dajelbft, 

Tegtmeier, Studirender aus Bielefeld in Weftfalen, 

Boigt, Elementarlehrer zu Altenburg, Herzogthum Sadjfen- 
Altenburg, 

Dr. Voß, Gymnaſiallehrer zu Buchsweiler im Eifaß, 

Weitz, Handlungd-Commis zu Hannover, 


2) Der Genannte ift auch zur Ertbeilung von Schwimmunterriht befähigt. 
b) Der Genannte ift auch zur felbftändigen Leitung einer Schwimmanftalt 


befähigt. 


540 





*)35) Wetefamp, Kandidat des höheren Schulamted zu Brieg, und 
36) Wiedemann, Kandidat ded Clementar » Schulamted zu 


Eiſenach. 

Ferner haben in derſelben Prüfung das Zeugnis der Befähigung 
zur Leitung von Turnübungen an öffentlichen Unterrichtsanſtaälten 
mit Ausihluß der oberen Klaffen höherer Schulen erlangt: 

37) Lindekugel, Elementarlehrer zu Magdeburg, und 

38) Merr, Studirender aud Bleicherode a./d., 

und endlich ift in derſelben Prüfung 

39) dem Werkführer Hilprecht zu Berlin, 
welcher in der vorjährigen Prüfung ein beichränftes Zeugnis erhalten 
hatte, ein Zeugnis der vollen Belähigung ſowie der Befähigung für 
— und zur Ertheilung von Schwimmunterricht zugeſprochen 
worden. 

Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 
Belanntmadung. 
U. Ill. b. 6265. 


138) Befähigungszeugnijie aus der Turnlehrerinnen» 
Prüfung im Frübjahre 1885. 


(Eentribl. pro 1885 Seite 213 Nr. 29.) 


Berlin, den 4. Juli 1885. 
In der im Monate Mai d. 3. zu Berlin abgehaltenen Turn— 
lehrerinnen » Prüfung haben dad Zeugnis der Befähigung zur Er- 
theilung des Qurnunterrichtes an Mädchenſchulen erlangt: 
1) Emma Albrecht, Lehrerin zu Berlin, 
2) Marie Beden zu Memel, 
3) Martha Böhme, Lehrerin zu Berlin, 
4) Zohanna Borders, Handarbeitälehrerin zu Hannover, 
5) Marie Bratujhed, Lehrerin zu Berlin, 
6) Helene Brunfom zu Landöberg a. / W., 
7) Elife Büttner zu Berlin, 
8) Selma Burgbardt, Lehrerin dafelbft, 
9) Helene Depont, Handarbeitölehrerin dajelbft, 
10) Anna Diedrich zu Kolbergermünbde, 
11) Margarethe Dittrich. Lehrerin zu Deutſch Krone, 
12) Antonie Eckardt, desgl. zu Berlin, 
13) Anna $ried, desgl. dajelbit, 
14) Emma $rieje, Handarbeitölehrerin zu Berlin, 
15) Melitta Gerde dajelbft, 
16) Eliſabeth Görner, Lehrerin zu Spandau, 
17) Rofalie Grätſch, deögl. zu Berlin, 


541 


18) Helene Grell, Lehrerin zu Berlin, 

19) Elifabetb Heinrich, desgl. dajelbit, 

20) Augufte Heinrich, Handarbeitöfehrerin dajelbft, 
21) Bertha Henfel zu Steglig bei Berlin, 

22) Anna Herfordt, Lehrerin zu Berlin, 

23) Helene Kaijer, Zeichenlehrerin dajelbft, 

24) Elife Kalb dafelbft, 

25) Elife Kallmann, Lehrerin dajelbft, 

26) Elije Karften, Handarbeitslehrerin dafelbft, 
27) Marie Kaulide, Lehrerin dajelbft, 

28) Marie Klamwitter dajelbft, 

29) Olga Klein, Lehrerin dajelbft, 

30) Margarethe Koch, Handarbeitälehrerin dafelbft, 
31) Helene Köth, Lehrerin dajelbft, 

32) Glijabeth Lent, desgl. dafelbft, 

33) Johanna Maſchke, dedgl. dajelbft, 

34) Agnes Meinede zu Blankenburg a./d., 

35) Alma Mohrhoff, Zeichenlehrerin zu Hannover, 
36) Emma Mordzed, Lehrerin zu Berlin, 

37) Cäcilie Movius, dedgl. zu Potsdam, 

38) Anna Müller deögl. zu Berlin, 

39) Margarethe Müller daſelbſt, 

40) Anna Neumann, Lehrerin zu Berlin, 

41) Lina Niemann, bdeögl. zu Luͤdenſcheid i. MWeftf., 
42) Emma Nöbel, desgl. zu Eberswalde, 

43) Anna Dllendorf, deögl. zu Berlin, 

44) Gertrud Paſſow, dedgl. dajelbft, 

45) Magda Permo, desgl. dajelbit, 

46) Marie Peronne, Handarbeitölehrerin dafelbft, 
47) Anna Philippion zu Hamburg, 

48) Marie Rahm, Lehrerin zu Berlin, 

49) Anna Reim, deögl. dajelbit, 

50) Roja Reiwald, deögl. dajelbft, 

51) Anna Riep, deögl. dajelbit, 

52) Helene Röder daſelbſt, 

53) Marie Rolappe, Schulvorfteherin dajelbft, 
54) Helene Sachſe, Lehrerin dajelbft, 

55) Emma Schäfer, Handarbeitölehrerin dajelbft, 
56) Martba Schilling, Lehrerin dafelbft, 

57) Ida Schlötde, desgl. daſelbſt, 

58) Erneftine Schmidt, Handarbeitölehrerin zu Hannover, 
59) Anna Schröder, Lehrerin zu Berlin, 

60) Hulda Schulp, desgl. dajelbft, 

61) Helene Schulze, dedgl. dajelbit, 

62) Margarethe Schulze, deögl. zu Pankow bei Berlin, 


63) Hermine Schwalbe, Lehrerin zu Berlin, 
64) Eliſe Seifert daſelbſt, 
65) Helene Simon dajelbft, 
66) Roſa Singer, Lehrerin dajelbit, 
67) Klara v. Szezepandti, deögl. zu Dreeg bei Neuftadt a. D., 
68) Ida Tänzer, deögl. zu Berlin, 
69) Margarethe Tamanti, deögl. dafelbft, 
70) Marie Tepner, desal. daſelbſt, 
71) Gäcilie Völker dajelbft, 
72) Klara Bogel, Lehrerin dajelbft, 
73) Karoline Wallmann dafelbft, 
74) Bertha Waſewitz, Lehrerin dajelbit, 
75) Ida Wendel dajelbit, 
76) Thekla Willing, Lehrerin dajelbft, 
77) Margarethe von Winterfeld, desgl. dajelbft, 
78) Helene Wiſchhuſen dafelbit, 
79) Katharine Zeiste, Handarbeitölehrerin dafelbft und 
80) Augufte Ziegler daſelbſt. j 
Ferner haben in einer Ergänzungsprüfung in demjelben 
Termine 
81) Luiſe Fromme, Handarbeitslehrerin zu Magdeburg und 
82) Margarethe Sarre zu Schöneberg bei Berlin 
das Zeugnis der vollen Befähigung zur Ertheilung von Turn⸗ 
unterricht an Mädchenſchulen, und in derſelben Turnlehre⸗ 
rinnenprüfung hat 
83) Klara Köbler zu Reinickendorf bei Berlin j 
ein Befähigungszeugnid unter Vorbehalt einer Ergänzungs- 
prüfung erlangt. 
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im NAuftrage: Barkhauſen. 
Belanntmachung. 
U. II. b. 7013. 


139) Befähigungsdzeugnifie für Eleven der Turnlehrer— 
Bildungdanftalt. 


(Eentrlbl. pro 1884 Seite 818 Nr. 116.) 


Berlin, den 27. Zuli 1885. 

In dem Kurjus der Königlihen ZTurnlehrer - Bildungsanftalt 

u Berlin während ded Winterd 1884,85 haben nachgenannte 

ebrer und Schulamtöfandidaten das Zeugniö der —— zur 

ea des Turnunterrichtes an öffentlichen Unterridtöanftalten 
erlangt: 


*)]) Andacht, Elementarlehrer zu Kellenhujen, Kreis Didenburg, 


543 


6) 2) Dr. Beyſe, wiſſenſchaftlicher Hilfälehrer an der höheren 
Bürgerſchule zu Bodum, 
»)3) Dr. Daniel, Kandidat des höheren Schulamtes zu Patten- 
jen, Provinz Hannover, 
°)4) Deinet, deögl. zu Diez, Regierungsbezirt Wiesbaden, 
5) Depker, ordentliher Lehrer am Realgymnafium zu 
Halberftadt, 
°)6) Diebow, Seminar-Hilfölehrer zu Franzburg, 
7) Drüfe, Elementarlehrer zu Redlinghaujen, Regierungsbe- 
zirk Müniter, 
°)8) Engler, deögl. zu Baldenburg, Kreis Schlochau i. Weftpr., 
°)9) Fiedler, Glementarlehrer zu Benjen, Kreis Rinteln, 
6), 10) Fink, Zeicdhenlehrer zu Berlin, 
6) 11) Kürftenberg, Taubftummenlebrer zu Berlin, 
*)12) Fubrmann, Clementarlehrer zu Loiß, Regierungsbezirk 
Stralfund, 
*)13) Gaft, deögl. zu Charlottenburg, 
14) Giefe, desgl. zu Scharmbeditotel, Kreis Dfterhol; in 
Hannoper, 
15) Gieſel, dedgl. zu Lüben, Regierungsbezirk Liegnig, 
16) Gipner, deögl. zu Neumarf, Kreid Prß. Holland, 
6,17) Grüner, Kandidat des höheren Schulamtes zu Breslau, 
18) Günther, Elementarlehrer zu Norden, Kreid Emden, 
19) Günzel, Kandidat ded höheren Schulamtes zu Berlin, 
»)20) Haude, Elementare und techniſcher Lehrer an der Realſchule 
zu Neumüniter, 
21) Heiligftedt, Glementarlehrer an der lateinifhen Haupt— 
ſchule zu Halle a. S., 
»)22) Heitmann, Glementarlehrer zu Groß-Dtterdleben, Regie- 
rungöbezirt Magdeburg, 
°) 23) Herke, deögl. zu at bei Sternberg, 
°)24) Heufer, deögl. zu Ehrenfeld bei Köln, 
.*)25) Hupe, Kandidat des höheren Schulamted zu Berlin, 
*,26) Jänike, Glementarlehrer zu Trachenberg, Kreis Militich, 
27) Jung, dedgl. zu Iſerlohn, 
°)28) Zuntuß, deögl. zu Hörde, Landkreis Dortmund, 
) 29) Kaliſcher, Kandidat des höheren Schulamted zu Thorn, 
30) Klaufe, desgl. zu Köln, 
31) Dr. 2 nutb, ordentliher Xehrer an der Dber-Realjchule zu 
iel, 


a) aud befähigt zur Ertheilung von Shwimmunterridt. 

b) hat auch ſchwimmen gelernt und Anleitung zur Ertheilung von Schwimm⸗ 
unterridht erhalten. 

©) aud befähigt zur felbfländigen Leitung von Schwimmunterridt. 


— 


32) Ködderiß, ordentlicher Lehrer am Progymnafium zu Löbau 
i. Weltpr., 

v)33) Krämer, lementarlebrer zu Mülheim a. Rhein, 

)34) Krüger, desgl. zu Züllihau, 
35) Küftner, dedgl. zu Sigmaringen, 
36) Lautz, Kandidat ded höheren Schulamtes zu Wieöbaden, 

°)37) Dr. Pl! en, orbentlider Lehrer am Realgymnafium zu 

refeld, 

») 38) Lex, Elementarlehrer zu Laurahütte, Kreis Kattowitz, 

39) Müller, Heinrich, Gymnaſial-Oberlehrer zu Wongrowitz, 
40) Müller, Wilhelm, Seminar-Hilfslehrer zu Hannover, 
41) Oh neſorge, Kandidat des höheren Schulamtes zu Berlin, 
°)42) Dr. Dpip, Kandidat des höheren Schulamted zu Berlin, 
43) Peterjon, Hilfölehrer an der Zaubftummen-Anftalt zu 
Homberg, 
44) Pfundt, SeminarsHilfälehrer zu Mörs, 

°)45) Plap, Clementarlebrer zu Halle a.d. S., 

46) Dort, Kandidat ded höheren Schulamted zu Krefeld, 

»)47) Redmer, Hilfölehrer an der Präparanden-Anftalt zu Pr. 

Stargardt, 
48) Regen, Kandidat ded höheren Schulamtes ;. 3. zu Berlin, 
49) Dr. Röfe, Gymnaſiallehrer zu Dortmund, 
50) Ropersd, Clementarlehrer zu Gadenberge, Kreis Neuhaus 
in Hannover, 
°)51) Rudolph, dedgl. zu Rüdigeröhagen, Regierungsbezirk Erfurt, 
:)52) Dr. Shimberg, Gymmnafiallebrer zu Ratibor, 
53) Schmoll, Elementarlehrer zu Greifömwald, 

) 54) Schneidermwirtb, Seminarlehrer zu Münftermaifeld, 

6,55) Schütte, Elementarlehrer zu Neu-Gatterdleben, Regierungd- 

bezirt Magdeburg, 

)56) Sch Be, ordentlicher Xehrer am Real-Progymnafium zu 

inbed, 
57) Selting, dedgl. am Realgumnafium zu Rawitſch, 
°) 58) Stöner, mienidaftlihe Hilfslehrer am Gymnafium zu 


ameln, 
»)59) Dr. Stöwer, ordentlicher Lehrer am Progpmnafium zu 


Schwetz, 

) 60) Struve, Elementarlehrer zu Kiel, 

61) Sunkel, Kandidat des höheren Schulamtes zu Hersfeld, 
62) Dr. Teuſch, kommiſſariſcher Lehrer am to zu Bonn, 
63) ne Kandidat deö höheren Schulamtes zu Sanger- 

aufen, 

)64) Till, dedgl. zu Infterburg, 

2)65) Züffers, Seminarlehrer zu Rüthen i. Weitfal., 

4) 66) Velz, Elementarlehrer zu Aachen, 


545 


8 Bolt, Elementarlehrer zu Kolmar i. Elſ., 

68) Weber, desgl. zu Krotoſchin, und 

°)69) Dr. Weißflog, Kandidat des höheren Schulamtes zu 
Breslau, 

In demjelben Kurſus haben das Zeugnid der Befähigung zur 
Ertheilung ded Turnunterrichtes an öffentlihen Unterrichtdanftalten 
mit Ausihluß der oberen Klaffen erlangt: 

70) Dr. von zarlooı, Kandidat des höheren Schulamted zu 


Konig un 
71) Schön, techniſcher Lehrer am Real-Progymnafium zu Ems. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 


Belanntmahung. 
‚U. III. b. 7238. 


140) Befähigungdzeugnilie für Zöglinge der Lehrerinnen» 
Bildungdanftalten zu Droykig. 
(Eentribl. pro 1884 Seite 825 No. 119.) 


Berlin, den 1. Auguft 1885. 

Bei den diedjährigen Entlafjungsprüfungen an dem evangeliichen 
Gouvernanten-Inftitute und dem evangeliichen Re Kain 
zu Droykig bei Zeig haben dad Zeugnis der Befähigung erlangt 


I als Gouvernanten und für dad Lehramt an höheren 
Mädchenſchulen: 


1) Marie Block zu Bernburg, 

2) Hedwig Fiegler zu un 

3) Margarethe Fritze zu Köpenid bei Berlin, 

RB Katharine Götze zu Hohenwalde bei Landsberg a. W., 

5) Raroline Groß zu Neuenburg i. d. Neumarf, 

6) Anna Guiard zu Stradburg i. d. Udermarf, 

7) Martha Johanning zu Herford i. Weftfalen, 

8) Martha Jung zu Berlin, 

9) Bertha Kope zu Bernburg, 

10) Margarethe Neumann zu Allendorf a. d. Werra, Reg. Bez. 


aſſel, 

11) Anna Ottilie zu Torgau, 

12) Eliſabeth Paalzom zu Lohm bei Kyrig, 

13) ven von Raußendorff zu Langen- Schwalbad, Reg. 
ez. Wiesbaden, 

14) Armgard von Rothkirch und Panthen zu Gnadenfrei, 
Reg. Bez. Breslau, 

15) Klara Kulor f zu Aplerbed, Kreid Dortmund, 


1885. 36 


546 


16) Antonie Shmidt zu Zörbig, Reg. Bez. Merjeburg, 

17) Margarethe Schröter aus Schweidnig, 5.3. zu Münfterberg, 
18) Ditilie Vereruyſſe zu Silber, Kreid Sagan, und 

19) Katharine Vogel zu Mehli bei Zella i. Thuͤrg. 


"I. Für das Lehramt an Bolfsjhulen: 


1) Serdinande Amelong zu Tholey, Kreis Ditmeiler, 
2) Anna Bade zu Belgard in Pommern, 
3) Katharine Blöm aus Kreuznach, z. 3. zu Falkenkrug bei 
Detmold, 
4) Sophie Brunner zu Hadmersleben, Kreid Wanzleben, 
5) Klara Gahnftein zu Lüdenſcheid, Kreid Altena, 
6) Emma Dippel zu Remideid, Reg.-Bez. Düffeldorf, 
7) Anna $öllmer zu Gufom bei Küftrin, 
8) Kina Gaßner zu Pillfalen, Reg. Bez. Gumbinnen, 
9) Agnes Haun zu Straljund, 
10) Bertha Hinz zu Trampenau bei Neuteih, Kreis Marienburg, 
11) Martha Karnepfi zu Neibe, 
12) Glifabetb Kling zu Zei, 
13) Ida zuge zu Dortmund, 
14) Karoline Xejeune zu Düren, 
15) Anna Lüdtke zu Polzin, Kreid Belgard in Pommern, 
16) Elijabetb Müller zu Bodum, 
17) Emmy Prüfer zu Neu⸗-Reetz bei Alt-Reetz i. d. Neumarf, 
18) Hedwig Prüpmann zu Zingit, Kreis Franzburg, 
19) Marie Shen! aus Streblen, 5. 3. zu Droyßig, 
20) Gliiabetb Schubert zu Kalbe a./©. 
21) Emilie Schumach er zu Allenbach, Kreid Bernfaftel, 
22) Frieda Seibt zu Alt-Seidenberg, Kreid Yauban, und 
23) Margarethe Seidler zu Merjeburg. 
Der Seminar-Direftor Kripinger zu Droyßig ift bereit, 
über die Befähigung diejer Kandidatinnen für beftimmte Stellen im 
Öffentlihen und im Privat:Schuldienfte nähere Auöfunft zu geben. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Am Auftrage: Barkhauſen. 
Belanntmahung. 
U. iu. 917. 


141) Prüfung der Zeihenlehrer und Zeichenlehrerinnen. 
(efr. Eentribl. pro 1873 Seite 647; pro 1878 Seite 608.) 


1. 
Einführungsdverfügung zu den Prüfungd-Drdnungen 
für Zeichenlehrer und Zeihenlehrerinnen. 
Berlin, den 23. April 1885. 
An Stelle der biöherigen Inſtruktionen über die Prüfungen von 
Zeichenlehrern an höheren Schulen und von Zeidhenlehrerinnen an 


947 


mehrflajfigen Volks- und mittleren ſowie an höheren Mädchenſchulen 
treten die beifolgenden Prüfungsordnungen vom heutigen Tage zu« 
nädjit für Berlin und Breslau, wo die in den Prüfungs-Ord— 
nungen vorgejehenen Prüfungs-Kommiifionen zu bilden find, in Kraft. 
Es bleibt vorbehalten, die Bildung folder Kommilfionen auch auf 
andere Drte zu erftreden. Bid dahin bleiben in denjenigen Städten, 
in weldyen ſonſt nody Zeichenlehrer- und Zeichenlehrerinnen- Prüfungen 
ftattgefunden baben, für dieje die biäherigen Beftimmungen beftehen. 

Der Termin der in diefem Sommer in Berlin und Breslau 
abzuhaltenden Prüfungen wird durch das Gentralblatt für die ge— 
jammte Unterrichtöverwaltung ſowie durdy die Amtöblätter der Pro— 
vinzen befannt gemadt werden. Die Meldungen zu diefen Prüfungen 
müffen bis zum 15. Juni bei den Königlichen Provinzial-Schul- 
follegien in Berlin und Breslau erfolgt fein. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 
U. IV, 3078 1. U. Illa. 





2. 
Prüfungd-Drdnung für Zeihenlehrer an höheren 
Säulen. 


$. 1. 


Mer ald Zeichenlehrer an einer höheren Schule angeftellt zu 
werden wünjcht, bat ſich zuvor einer Prüfung vor einer der zu diefem 
Zwede gebildeten bejonderen Prüfungd-Kommilfionen zu unterziehen 

Solche Prüfungen finden jeded Jahr einmal und zwar am 
Schluſſe ded Sommerjemefterd ftatt. 

Die Termine der Prüfungen werden durch dad Gentralblatt 
für die Unterrihtövermaltung ſowie die Amtöblätter der Provinz bes 
fannt gemacht. s.2 


Die Meldungen find fchriftli und bis jpäteftens den 15. Juni 
jedes Jahres bei demjenigen Königlihen Provinzial-Schulfollegium 
einzureichen, in defjen Bereich die Prüfungd-Kommilfion, vor welcher 
der Bewerber das Examen ablegen will, ihren Sitz hat. 

Der ſchriftlichen Meldung ift beizufügen: 

1. eine furze Darftellung des biöherigen Lebens- und Bildungd- 

ganges; 

2. ein Zeugnis, daß der Bewerber eine höhere Schule im 
Sinne der Cirkular-Verfügung vom 31. März 1882 bis 
zum 6. Jahres-Kurſus einſchließlich beſucht, oder eine dem— 
entſprechende ſchulwiſſenſchaftliche Bildung anderweit er— 

36* 


548 





worben bat, oder dab er aus einem Scyullehrer- Seminar 
mit der Dualififation für dad Lehramt entlafjen ift. 

Solche Bewerber, welche feine den obigen Anforderungen 
entiprehende Borbildung nachzuweiſen vermögen, fünnen nur 
mit Genehmigung des Dlinifterd der geiftlichen ꝛc. Angelegen- 
beiten zur Prüfung zugelaffen werden und haben ſich in der 
Regel einer bejonderen Vorprüfung in Betreff ihrer allge- 
meinen Bildung zu unterziehen ; 

3. der Nachweis, dab er feine Studien im Zeichnen an einer 
geeigneten Lehranſtalt oder jonft in ausreichender Weife ger 
macht bat. Zu dieſem Zmwede find Studienblätter aud den 
verichiedenen Gebieten ded Zeichnend, auf welde fi die 
Prüfung erftredt, vorzulegen; 

4. ein Zeugnis über feine fittliye Führung. 


8. 8. 

In der Prüfung haben die Bewerber nachzuweiſen: 

1. hinreichende Fähigkeit im Zeichnen von Flach-Ornamenten 
im Umrifje nad Vorbildern und aus dem Gedädtniffe (audy 
im Ergänzen, Verändern, Kombiniren jolder Ornamente) ; 

2. deögleihen im Zeichnen einfadher Körper nad ‚Modellen ; 

3. ebenjo im Zeichnen einfacher Ornamente oder verzierter Archi⸗ 
tefturtbeile in jchattirter Ausführung nad plaftifchen Bor: 
bildern ; 

4. ebenio im Zeichnen (bezw. Malen) nad lebenden Pflanzen 
oder einfachen funftgewerblihen Gegenftänden (Stillleben) ; 

5. ebenjo im Zeichnen an der Schultafel, verbunden mit metho— 
diſchen Erläuterungen. [Siehe Anmerfung.] 

Ferner haben fie darzutbun: 

6. Bekanntſchaft mit den wichtigſten Hilfd- und Lehrmitteln des 
Zeichenunterrichteö, mit den Elementen der ornamentalen und 
architektoniſchen Formenlehre und mit der allgemeinen Kunft- 

eihichte in ihren Hauptzügen; 

7. Sertigfeit im Gebundenen Zeichnen (audy unter Anwendung 
von Biehfeber und Tuſche) jowie gründliche Vertrautheit mit 
der Lehre von der Parallel-Projektion, Schatten-Konftruftion 
und Perſpektive. 

8. 4. 


Je nah dem Audfalle der Prüfung wird die Beredtigung zur 
Ertheilung des Unterrichted in 3 verichiedene Formen ertbeilt: 
entweder a) für dad Freiband«» Zeichnen und dad Gebundene 
Zeichnen zugleich, 
oder b) für das Freihand⸗Zeichnen allein, 
oder c) für dad Gebundene Zeichnen allein. 


549 


8.5. 

Beanſprucht ein Bewerber jelbft nur die beſchränkte Dualifilation, 
jei es für das Freihband- Zeichnen, fei es für dad Gebundene Zeichnen 
allein, jo braucht er aud nur einer dementſprechenden beichränften 
Prüfung unterworfen zu werden. 

Im erften Falle Kind die in $. 3 unter 7 bezeichneten Forde- 
rungen auf die unentbehrlichen Kenntnifje in der Schatten-Konftruf- 
tion und Peripektive zu ermäßigen, im zweiten Falle die unter 5, 
6 und 7 genannten Aufgaben allein zu ftelen. Auch über das 
Map der im $. 3 feitgeiegten Anforderungen hinaus Tann fid ein 
Bewerber, auf feinen eigenen Wunſch, einer Nachprüfung 

a) im figürliden Zeichnen (nad Gipsabgüffen oder nady der 

Natur) und in der Anatomie, 

b) im Landidaftd-Zeichnen, oder 

ec) im Mopdelliren 
unterziehen und ihm ein darauf bezügliher Zuſatz in feinem Zeug- 
nifje ertheilt werden. 

8. 6. 


Die Eintheilung der Prüfung bleibt dem Ermefjen der Kom» 
miffion anheimgeftelt. Im Allgemeinen ift dahin zu wirken, daß 
wenigftend einer der oben in $. 3 unter 6 bezeichneten Lehrgegen⸗ 
ftände in einem jchriftlichen Aufiage behandelt und daß bie Klaufur- 
Arbeiten innerhalb 4 Tagen erledigt werden. 

Die Kommijfion ift ermächtigt, einerjeitd ald Ergänzung der 
in $. 3 unter 5 aufgeführten Forderungen von den Bewerbern die 
Abhaltung einer Probe» Lektion zu verlangen, andererjeitd ſolchen 
Bewerbern, welde ihr vortbeilhaft und zur Genüge befannt find, 
die Probe-Arbeiten theilmeije zu erlaffen. 


8. 7. 
Auf Grund der beftandenen Prüfung werden die Zeugniffe in 


folgender Fafjung audgeftellt: 
s N. N. geb e Konfeſſion, hat 


. N. geb. zu am ; 
nad Beibringung der vorſchriftsmäßigen Zeugniffe über jeine allge 
meine Bildung, vor der unterzeichneten Kommiffion eine Prüfung 
nah Maßgabe der Prüfungd-Drönung vom 23. April 1885 be— 
ftanden und bierbei folgende Genfuren erhalten: 
1. Zeichnen von Flach-Ornamenten in Umriß nad Vorbildern 
und aus dem Gedächtniſſe: 
2. Zeichnen einfacher Körper nah Modellen: 
3. Zeichnen von Ornamenten und verzierten Architekturtheilen, 
ihattirt nach plaftiihen Borbildern: 
4. Zeichnen (bezw. Malen) nad lebenden Pflanzen u. ſ. mw. 
(Stillleben) : 





550 


5. Zeichnen an der Schultafel verbunden mit methodiſchen Er— 
läuterungen: 
6. Lehrmittelkunde, 
ornamentale und architektoniſche Formenlehre: 
Allgemeine Kunſtgeſchichte: 
T. Gebundened Zeichnen: 


Projektionslehre: 
(event. Außerdem hat er ſich einer freiwilligen Prüfung im figür— 
lichen Zeichnen ꝛc. mit Erfolg unterzogen). Hiernach wird 


N. N. für befähigt erklärt, an höheren Schulen Unterricht 
entweder a) im Freihand-Zeichnen und im Gebundenen Zeichnen 
oder b) im Freihand-Zeichnen 
oder c) im Gebundenen Zeichnen 

zu ertbeilen. 

Die Zeugniffe find durch dad Siegel der Kommiijion und die 
Unterjchriften des Vorſitzenden und eined zweiten Mitgliedes der— 
jelben zu beglaubigen. — 

Dad Zeugnis beredtigt an und für fih noch nidht zu einer ' 
definitiven Anitellung. Vielmehr haben die durch Unterriht an 
böberen Schulen nody nicht bewährten Lehrer an der Anftalt, an 
melde fie berufen werden, zuvörderſt gegen eine entipredhende Re— 
muneration ein Probejabr zu beſtehen. Nah Ablauf des Probe— 
jahres wird ihnen über ihre pädagogiſche und didaktiiche Befähigun 
von dem Direktor der Anftalt ein Zeugnis ausgeftellt, welches be 
andermeitigen Bewerbungen vorzulegen ift. 


S. 8. 
Beim Eintritte in die Prüfung hat der Bewerber 12 ME. an 
Gebühren zu erlegen. Kür die Ausftelung des Zeugniffes tritt hierzu 
noch ein Stempel im Betrage von 1 ME. 50 Pfg. 


8.9. 
Hat ein Bewerber die Prüfung nicht beftanden, fo darf er fid 
bei dem nächſten Termine derjelben nochmals unterziehen. 
Se nad Befinden darf die Kommilfion ihn hierbei von einzelnen 
Fächern, falld er in denjelben bei der erften Prüfung entiprecdhende 
Befähigung nachgewieſen hat, diöpenfiren. 





Anmerkung zu $ 3. Nr. 5. 

Dieje Prüfungdaufgabe ift dazu beftimmt, die eigentliche Lehr— 
befäbigung der Bewerber zu ermeiien und ſoweit ald möglich eine 
wirflidye Eck vor einer Schulklaſſe zu erjegen. 

Die Zeihnungen an der Schultafel follen fih im Ge- 
biete des Freihandzeichnens auf die einfachſten Formen von Flach— 
ornamenten, im Gebiete ded Gebundenen Zeihnend auf Konftruf: 


sol 


tionen elementarer Natur beidhränfen (mie fie vorzugsweiſe in den 
unteren Klafjen mit obligatoriiyem Zeidhenunterrichte zur Anwendung 
fommen), fie müfjen jedoch ftetö in der Art und Weile entwidelt 
und mit derjenigen Korrektheit audgeführt werden, melde bei Vor— 
zeihnungen des Lehrers vor den Augen der Schüler erforderlid find. 

Unter „metbodijhen Erläuterungen“ ift zu verfteben, 
dak der zu Prüfende einerleitd eine vollitändige und ſchulgerechte 
Anleitung zur Löſung einer beitimmten (einfachen) Zeichenaufgabe 
der oben bemerften Art zu ertheilen, andererfeits die Stelle deutlich 
zu kennzeichnen wiffe, welche die ihm vorgelegte Aufgabe im Stufen- 
gange des Unterrichted überhaupt einnimmt. 

Berlin, den 23. April 1883. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 





3. 
Prüfungs: Drdnung für Zeihenlehrerinnen. 


8. 1. 

Die Befähigung zur Ertheilung von Zeidhenunterriht a) an 
mebrflaffigen Volks- und mittleren, ſowie b) an böheren Mädchen» 
ſchulen wird durch Ablegung einer Prüfung erworben. 

Für diefe Prüfung werden in einzelnen Provinzen je nad Be— 
dürfnis bejondere Kommilfionen gebildet. 

Die Prüfung der Lehrerinnen am mehrklajjigen Volks- und 
Mittelihulen wird mit derjenigen der Lehrerinnen an höheren Schulen 
verbunden. Diejelbe findet am Schlufje des Sommerſemeſters ftatt. 

Die Termine der Prüfungen werden jedes Jahr möglichit zu 
derjelben Zeit angejeßt und durch das Gentralblatt für die Unter- 
richts-Verwaltung ſowie die Amtöblätter der Provinz befannt gemadht. 

Zu der Prüfung werden nur folde Bewerberinnen zugelaffen, 
welde das 18. Lebensjahr vollendet haben. 


$. 2. 

Die Meldungen find ſchriftlich und bis jpäteftend den 15. Zunt 
jedes Jahres bei demjenigen Königlichen Provinzial-Schulfollegium 
einzureichen, in defien Bereich die Prüfungs-Kommiſſion, vor weldyer 
die Bewerberin dad Eramen ablegen will, ihren Siß bat, unter be» 
ftimmter Angabe, ob die Prüfung für Volks- und Mittelſchulen oder 
für höbere Mädchenſchulen nachgeſucht wird. 

Der Meldung find beizufügen: 

1. eine furze Darftellung des bisherigen Lebensganges; 

2. ein Zeugni® über die empfangene Schulbildung ſowie über 

die früher etwa beftandenen anderweiten Prüfungen; 


552 


3. der Nachweis, daß die Bewerberin ihre Studien im Zeichnen 
an einer geeigneten Lehranftalt oder jonft in ausreichender 
Weiſe gemadt hat, unter Vorlage von Probezeichnungen; 

4. ein Zeugnis über ihre fittlihe Führung. 

$. 3. 
In der Prüfung für Volks- und Mittelihulen haben die 
Bewerberinnen nachzuweiſen: 

1. hinreichende Fähigkeit im Zeichnen von Fladhornamenten im 
Umrifje nady Vorbildern und aus dem Gedädtnifje (auch im 
Ergänzen, Verändern, Kombiniren folder Ornamente); 

2. deögleihen im Zeichnen einfaher Körper nad Modellen ; 

3. ebenjo im Zeichnen an der Schultafel, verbunden mit metho- 
dilhen Erläuterungen (fiebe Anmerkung); 

4. Bekanntſchaft mit den wichtigften Hilfs- und Lehrmitteln des 
Zeihenunterrichted und mit den Grundzügen der ornamentalen 
Formenlehre; 

5. Sicherheit in der Handhabung des Reißzeuges, der Schiene 
und des Dreieckes ſowie Vertrautheit mit den Aufgaben der 
ebenenen Geometrie und mit den einfadhften Begriffen der 
Perſpektive. 

g. 4. 


In der Prüfung für höhere Mädchenſchulen werden die oben 

in $. 3 unter 4 und 5 aufgeführten Forderungen dahin verſchärft, da 

bei 4. auch Belanntidaft mit den Hauptmomenten der allge 
meinen Kunſtgeſchichte; 

bei 5. Verftändnis der wichtigften Regeln der Parallels Projektion 
und Schatten Konftruftion verlangt wird. 

Außerdem treten hinzu : 

6. eine Aufgabe im Zeichnen von Drnamenten nad) plaſtiſchen 
Vorbildern in fchattirter Ausführung; 

7. eine Aufgabe im Zeichnen (bezw. Malen) nady lebenden 
Pflanzen oder anderen einfachen farbigen Gegenftänden 
(Stillieben.) 

8. 5. 
Auch über dak Maß der im $. 4 feitgeftellten Forderungen 
— kann ſich eine Bewerberin auf ihren eigenen Wunſch einer 
achprũfung: 

a) im figürlichen Zeichnen (nad Gipsabgüſſen oder nach dem 
Leben) und in der Anatomie; 

b) im Landſchaftszeichnen oder Malen; 

ce) im Entwerfen von Muftern für weibliche Handarbeiten 

unterziehen und einen darauf bezüglichen Zuſatz in ihrem Zeug. 
niſſe erhalten. 


553 


8. 6. . 

Die Eintheilung der Prüfung bleibt dem Ermefjen der Kom» 
mifion anheimgeftellt. Im Allgemeinen ift dahin zu wirken, daß 
wenigftens einer der im $. 3 und 4 unter 4 bezeichneten Gegen- 
ftände in einem ſchriftlichen Auflage behandelt und für die Klaufur- 
arbeiten bei der elementaren Prüfung höchſtens ein Zeitraum von 2, 
bei der oberen Prüfung von 4 Tagen aufgemendet werde. 

Die Kommijfion ift ermädtigt, einerjeitd ald Ergänzung der 
im $. 3 unter 3 aufgeführten Forderungen von den Bewerberinnen, 
inöbejondere von denjenigen, welche noch feine öffentlihe Prüfung 
abgelegt haben, die Abhaltung einer Probelektion zu verlangen, anderer- 
jeitö jolden, welde ihr vortbeilbaft und zur Genüge befannt find, 
die Probearbeiten theilweiſe zu erlafjen. 


7. 


Auf Grund der beftandenen Prüfung werden die Zeugnifje in 
folgender Faſſung auögeftellt: 

N. geboren zu am ; Konfeifion, 
bat nad) Beibringung der vorjhriftdmäßigen Zeugnifje über ihre 
allgemeine Bildung vor der unterzeichneten Kommilfton eine Prüfung 
nad Maßgabe der Prüfungs-Drdnung vom 23. April 1885 beftanden 
und bierbei folgende Genjuren erhalten: 


. Zeihnen von Flachornamenten im Umrifje nah orbildern 

. und aud dem Gedädtniffe: 

. Zeichnen einfadher Körper nad Modellen: 
Zeichnen von Drnamenten (und verzierten Arditefturtheilen) 
ihattirt nach plaftiihen Vorbildern: 

4. Zeichnen (bezw. Malen) nad lebenden Pflanzen u. |. w. 
Stillleben: 

5. Zeihnen an der Schultafel verbunden mit methodiſchen Er» 
läuterungen: 

6. Kehrmittelfunde, ornamentale (und architektoniſche) Formen— 

7 





ww 


lebre, allgemeine Kunftgeihicdhte: 

. Gebundenes Zeichnen, Projeftiondlehre, (event. Außerdem hat 
fie fi einer freiwilligen Prüfung im figürlihen Zeichnen ıc. 
mit Erfolg unterzogen.) 

Hiernach wird N. N. für befähigt erflärt 

entweder 
an mehrllaffigen Volks- und Mittelichulen, 


oder 
an mehrklaſſigen Volks- und Mittelihulen und an höheren 
Mädchenſchulen Unterricht im Zeichnen zu ertheilen. — 


504 





Die Zeugniffe find dur das Siegel der Kommiſſion und bie 
Unterschrift des Vorfigenden und eined zweiten Mitgliedes derjelben 
zu beglaubigen. 58 


Beim Eintritte in die Prüfung hat die Bewerberin 12 ME. an 
Gebühren zu erlegen. Für die Ausftellung des Zeugniffes tritt hierzu 
noch ein Stempel im Betrage von 1 Mf. 50 Pf. 


8. 9. 

Hat eine Bewerberin die Prüfung nicht beftanden, fo darf fie 
fi bei dem nächſten Termine derjelben nochmals unterzieben. Je 
nad Befinden darf die Kommiifion fie hierbei von einzelnen Fächern, 
falls fie in denfelben bei der eriten Prüfung entipredhende Befähigung 
nachgewieſen hat, diöpenfiren. 





Anmerfung zu S. 3. Nr. 3. 

Diefe Prüfungdaufgabe ift dazu beftimmt, die eigentliche Lebr- 
befähigung der Bewerber zu ermweilen und, ſoweit als möglid, eine 
wirkliche Lehrprobe vor einer Schulklaſſe zu eriegen. Die Zeich- 
nungen an der Schultafel jollen fi im Gebiete des Freihand» 
zeihnend auf die einfachſten Kormen von Flahornamenten, im 
Gebiete des gebundenen Zeihnens auf Konftruftionen elementarer 
Natur beichränfen (mie fie vorzugsweiſe in den unteren Klaffen mit 
obligatoriihem Zeichenunterrichte zur Anwendung fommen); fie müfjen 
jedoch ftetö in der Art und Weiſe entwidelt und mit derjenigen 
Korreftheit ausgeführt werden, welche bei Vorzeichnungen des Lehrers 
vor den Augen der Schüler erforderlich find. 

Unter „metbodifhen Erläuterungen“ ift zu verfteben, daß 
der zu Prüfende einerfeitö eine volftändige und ſchulgerechte Anleitung 
zut — einer beſtimmten (einfachen) Zeichenaufgabe der oben 

emerkten Art zu ertheilen, andererſeits die Stelle deutlich zu kenn— 
zeichnen wiſſe, welche die ihm vorgelegte Aufgabe im Stufengange 
des Unterrichtes überhaupt einnimmt. 

Berlin, den 23. April 1885. 


Der Miniſter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


142) Abhaltung von Fortbildungsdfurfen für Hand» 
arbeitölehrerinnen bei dem Seminar zu NAuguftenburg. 


(Centribl. pro 1883 Seite 583 Wr. 157.) 


Bei dem Lehrerinnen-Seminar zu Auguftenburg in der Pro- 
vinz Schleswig: Holftein ift in jedem der Sabre 1883 und 1884 


555 





ein achtwöchentlicher Fortbildungdfurjus für Handarbeitslehrerinnen, 
welche an Volksſchulen bereits in Thätigkeit ftanden, abgehalten 
worden. 

Es waren jedeömal 12 Theilnehmerinnen einberufen, davon 
fhieden aber wegen Erkrankung im Sahre 1883 2, im Jahre 1884 
1 vor Beendigung ded Kurjus aus. Bon den Kurfiltinnen ftanden 
in dem febensalter 

1883. 1884. 


von 18 bis ausſchl. 20 Jahren . . 2 1 
: 20 » :. 25 » ee 3 
:» 25 =» . 30 ⸗ — 3 3 
: 80 » : 35 ⸗ N 2 
« über 35 Sahren . »... 2 3 

10. 11. 


In den Schlußprüfungen, welche nach der Prüfungsordnung 
für Schleswig-Holſtein vom 31. Januar 1881 (Gentrlbl. pro 1881 
Seite 549) abgehalten wurden, erhielten: 
1883. 1884. 


1 8 

J 3 
8 11 
ein Befähigungszeugnis erhielten wegen mangel« 

bafter allgemeiner Schulbildung nidt . . . . 2 —. 

Dieſe Kurſe erſchienen zur Förderung des in der Provinz noch 
vielfach vernachläſſigten Handarbeitsunterrichtes in der Schule noth— 
wendig. 

Die Theilnehmerinnen konnten in den ausgedehnten Räumlich— 
keiten des Seminars (eines früheren Schloſſes) geſondert von den 
Seminariſtinnen untergebracht werden. Zu den Koſten wurde von 
dem Herrn Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten ein Zuſchuß 
aus Centralfonds bewilligt. 

Der Lehrplan war in nachſtehender Weiſe feſtgeſtellt: 


1) In wöchentlich 9 Stunden Unterricht durch die Handarbeits— 
lehrerin des Seminars in Striden, Häfeln, Nähen bis zur 
Anfertigung von Frauen= und Mannshemden, Flicken, Stopfen 
und Zeichnen. 

2) In wöchentlich 12 Uebungdftunden wird die in dem Unter» 
richte zum Verſtändniſſe gebrachte Arbeit den Kurfiftinnen ger 
läufig gemadht. 

3) Während zweier Wochen hoipitiren die Kurfiltinnen in den 
verſchiedenen Handarbeitdabtbeitungen der Seminarjhule und 
balten mindeftend je eine Probeleftion unter Auffiht d 


Fachlehrerin. 


Das Zeugnis der Befähigung für höhere und mitt— 
lere Mädchenſchulen ſowie für Volköfchulen . 
deögl. für Volksſchulen une a air 


556 





4) In wöhentlih 1 Stunde werden die Kurfiftinnen dur den 
Seminardireftor mit den wichtigften allgemeinen didaktiichen 
Grundjägen, mit der Handhabung der für die Schulerziehung 
erforderlihen didziplinariichen “Wh fowie mit den 
für fie in Betracht kommenden Beftimmungen bezüglidy des 
Handarbeitsunterrichtes befannt gemadht. 

5) In wöchentlich 2 Stunden werden die Kurfiftinnen, gleich— 
falls durh den Seminar-Direftor, mit Uebungen im Leſen, 
Spreden und Schreiben beichäftigt; ed werden mit ihnen 
proſaiſche und poetiihe Lefeitoffe unter Bezugnahme auf die 
wichtigiten ortbograpbiihen und grammatiſchen Gejepe durch— 

earbeitet; auch haben fie wöchentlih ein Diktat und einen 
urzen, in der Lehrſtunde vorbereiteten Aufiag zu fertigen. 

6) Auberdem wird den dazu befähigten Kurfiftinnen die Theil— 

nahme an dem Zurnunterrichte der Seminariftinnen geftattet. 


143) Gnadenfompetenz für die Hinterbliebenen von 
Schullehrern in den Provinzen Oſt- und Weftpreußen. 


(efr. Centribl. pro 1884 Seite 828 Nr. 121.) 


Berlin, den 19. Februar 1885. 
Auf das Geſuch vom 22. Dftober 1884, in welhem Sie um 
Auszahlung ded Gnadenquartaled von dem Gehalte Ihred Sohnes, 
des am 1. September 1884 verftorbenen Lehrers N. zu N. bitten, 
erwidere ih Shnen, daß Sie weder einen dreimonatlichen noch 
einen einmonatlihen Betrag ded von Ihrem Sohne in N. bezogenen 
Gehaltes ald Gnadenfompetenz zu beanipruden haben, da nad 
$. 24a der Schulordnung für die Provinz Preußen vom 11. Des 
zember 1845, wenn ein Scullehrer in dem legten Monate des 
Kalenderquartales verftirbt, außer den Einkünften des ganzen Sterbe- 
quartaled, das heißt dedjenigen Kalenderquartales, in welhem das Ab» 
leben des Lehrers erfolgt ih lediglich defjen Witwe, deſſen Kinder 
und Enkel nod einen einmonatlihen Betrag des Lehrergehaltes alb 
Gnadenkompetenz zu empfangen baben. Eine Witwe, Kinder oder 
Enkel hat jedoch Ihr genannter Sobn nicht hinterlaffen. 
Das Gehalt bat derjelbe bid Ende Auguft 1884 erbalten, und 
ed ift jomit nur noch dad Gehalt für den 1. und 2. September 1884 
rüditändig, zu welchem leptgenannten Tage Ihrem Sohne die von 
demjelben behufs Uebernahme einer Glementarlebrerftelle an der 
Vorſchule des Gymnaſiums zu N. drei Monate vorber nachgeſuchte 
Entlafjung aus feinem Schulamte in N. bewilligt worden war, 
Das Gehalt für die gedachten beiden Tage im Betrage von 
3 Mt. 34 Pf. fteht den Erben Ihres veritorbenen Sohnes zu, und 


557 





ih habe daher die Königliche Regierung zu N. angemiejen, wegen 
Zahlung diejed Betraged an die Erben das Erforderliche zu verfügen. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
den Herrn N. zu N. 
U. IIla. 10627. 


144) Gebaltöregulirung der Zehrers bezw. Lehrerinnen— 
ftellen an mebrflafjigen Schulen auf der Grundlage 
der Feftjegung eined Durchſchnittsſatzes der Bejoldung 
für eine Xebrer=- bezw. Lehrerinnenſtelle. Eventualität 
der Einführung fupplementärer Dienitalterözulagen. 


Berlin, den 20. April 1885. 

Der Königlien Regierung überjende ich die Vorftellung der 
Elementarlebrer der Stadt N. vom 20. März d. J. wegen Aufbe- 
bung der Stellengehälter und Einführung einer beweglihen, nad) 
dem Dienftalter der Lehrer geregelten Gehaltöffala zur Aeußerung 
unter entiprechender Berüdfihtigung der Erlafje vom 14. Februar 
und 27. September 1882 und vom 17. Mai 1883 (Gentribl. 1882 
©. 667, 718; 1883 ©.446, 448). — Im Uebrigen made ich darauf 
aufmerfjam, daß eine Gehaltöregulirung angemefjener Weije nur auf 
der Grundlage der Feftitellung eines Durdichnittöjaged der Beſol— 
dung für eine Xebrerftelle erfolgen fann. Auf Grund diejer Feft- 
ftellung bat eine Feftiegung ded Marimal- und des Minimaljapes 
und eine Abftufung der Befoldungen vom Minimum bi zum 
Marimum ar ya Der Minimaljag wird zwilchen 66°, und 
70 Prozent, der Marimaljap zwiſchen 133'/, und 130 Prozent ded Durch⸗ 
ſchnittsſatzes feitzuftellen vn dergeftalt, daf eine Steigerung vom 
Minimum bis zum Marimum um 100 Prozent bezw. um 85,7 Prozent 
eintritt. Daneben wird es ſich empfeblen, zugleich eventuelle jupple= 
mentäre rg. ge für die Fälle in Ausſicht zu nehmen, 
in welchen Xebrer, obwohl nady ihrer gelammten Dienftfübrung und 
nah ihren Leitungen einer Beförderung und Berbefferung im 
Dienfteintommen würdig, nad Zurücdlegung gewifjer Dienftzeitab- 
ſchnitte feit ihrer erften definitiven Anftellung nach dem gewöhnlichen, 
duch Vakanzen eintretenden Auffteigen in die höheren Beſoldungs— 
ftufen doch nod nicht zum Genuffe eines beftimmten, ihrer Dienft- 

eit entſprechenden Prozentjaped des Durchſchnittsbeſoldungsſatzebs 
— gelangen können. 

In ähnlicher Weiſe wird, wo Lehrerinnen angeſtellt find, auch für 
dieſe die Gehaltsregulirung auf der Grundlage der Feſtſetzung eines 
Durchſchnittsſatzes der Beſoldung für eine Lehrerinnenſtelle zu erfolgen 
haben. Dieſer Durchſchnittsſatz wird angemeſſener Weiſe auf 75 bis 
80 Prozent des Durchſchnittsſaßes für eine Lehrerſtelle zu normiren fein. 


558 





Die Königlihe Regierung mag wegen Einführung eines den 
vorstehenden Geſichtspunkten entiprehenden Gebaltöregulirungdplaned 
mit den ſtädtiſchen Behörden, geeigneten alles durch einen Kom— 
miffarius der Königlichen Regierung, in Verhandlung treten. Es 
werden alödann die anſcheinend aus Staatsfonds gewährten Dienft- 
alteröjulagen in Wegfall zu bringen fein, wogegen ich nichts da— 

egen zu erinnern finde, dab zur Befoldung der Lehrer in N., mit 
inſchluß der von der Stadt zu gemwährenden eventuellen jupple= 
mentären Dienftalterözulagen, im Falle des Unvermögend der Stadt 
N., entiprehende Staatöbeibilfen aus den der Königlihen Regie: 
rung zur Verfügung ftehenden Fonds gewährt werden. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


Un 
die Königlihe Regierung zu N. 
U. IITa. 12631. 


145) Regelung ded Dienfteintommens der Volkséſchul— 

lehrer; Bemefjung ded Gejammt-Dienfteinfommend 

nad den örtlihen Verbältniiien derart, daß dasſelbe 

ausreicht, Wohnung, Feuerung und fonftigen Bedarf 
zu deden. 


Berlin, den 9. Mai 1885. 

Auf die Vorftelung vom 24. Januar d. J., deren Anlagen 
zurüdfolgen, erwidere ih Ihnen, daß aus dem Erlaffe vom 7. Ja— 
nuar v. 3. (Gentribl. 1884 ©. 194) fein Grund berzuleiten ift, 
Ihr Dienfteinfommen zu erhöhen. 

Da Ihnen Dienftwohnungen nicht gewährt werden fönnen, jo 
find die Gejammtbefoldungen planmäßig derart bemeffen, daß fie 
nad den örtlichen Berhältniffen zureihen, Wohnung, Feuerung und 
fonftigen Bedarf zu deden. Dabei find die dortigen Bejoldungs- 
verhältniffe an und für fi nicht ungünftig, jo daß, wenn in dem 
einen oder anderen Falle die zu zahlende Miethe um einige Marf 
über 150 ME. jährlidy hinausgehen, oder die zu beichaffende Feue— 
rung je nah Umftänden etwas über oder unter 60 Mf. jährlich) 
foften möchte, ein Audglei in dem Gejammteinfommen zu finden 
fein würde. Somit ift im Sinne deö obenerwähnten Erlafjes dem 
Bedürfnifje genügt. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 


An 
den Lehrer, Herrn N. und Genofien in N. 
U. Illa. 12809. 


559 


146) Kombination der Gruppen a und b des 8. 12 der 

Prüfungd-Drdnung für Lehrer an Mittelfhulen vom 

15. Dftober 192 aud mit Ausſchließung der Religion 
bei der Mittelihullehrer-Prüfung. 


Berlin, den 17. Zuni 1885. 
... Auf den Bericht vom 20. Mai d. J. ermächtige id das König— 
lie Provinzial-Schulfollegium, den Lehrern, welche die Prüfung 
fur Mittelihulen ablegen wollen, die Kombination der Gruppen a 
und b des $. 12 der Prüfungd-Drdnung für Lehrer an Mittelihulen 
vom 15. Dftober 1872 aud mit Ausſchließung der Religion allges 
mein zu geftatten. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten, 
In Vertretung: Barkhauſen. 


1) An 

das Konigl. Provinzial⸗Schulkollegium 
zu N. 

2) Un 


ſaͤmmtliche andere Königliche Provinzial 
Schulkollegien der Monardie. 


U. III. a. 15071. 


147) Erfte Wanderverfammlung bed Deutſchen bienen- 
wirtbihaftlihen Gentralvereined verbunden mit einer 
Bienenzudt-Ausftellung. 


Berlin, den 21. Zuli 1885. 

Der Deutſche bienenwirthſchaftliche Gentralverein will feine erfte 
Wanderverfammlung vom 4. bid 7. September d. 3. in Charlotten- 
burg halten. Mit derfelben foll eine Bienenzudt-Ausftellung ver- 
bunden werden. 

Indem ih die Königliche Regierung hiervon in Kenntnis feße, 
bemerfe ich, daß die Beftrebungen ded gedachten Vereines thunlichfte 
Förderung verdienen und ftelle der Königlichen Regierung anheim, 
in een Fällen, namentlih wenn Bienenzudt treibende Lehrer 
ed beantragen, Urlaub zum Beſuche dieſer Verſammlung zu erteilen. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten, 
Im Auftrage: Barkhauſen. 


An 
ſämmtliche Königliche Regierungen. 
U. III. a. 16530. 


560 


148) Aufgabe und Ziel der höheren Mädchenſchule. 


Berlin, den 9. Zuli 1885. 

Bei meinem Beſuche der privaten höheren Mädchenſchule zu. 
am 23. Juni d. J. ift mir in einzelnen Lehrgegenftänden eine Ber« 
fennung der Aufgabe der Schule entgegengetreten, auf welche ich die 
Königliche Regierung aufmerffam zu maden um jo dringenderen 
Anlas babe, als bereitd mein Kommifjarius bei jeiner Reviſion der 
genannten Schule im September v. 3. diejelben Mängel zu 
rügen hatte. 

Sn den höheren Mädchenſchulen hat, auch wenn fie voll aus— 
geftattet find und ihre Schülerinnen zu einem hoben Grade allge- 
meiner Bildung zuführen, jowie ihnen gründliche Kenntnifje in den 
neueren Epraden und den fonftigen Lehrgegenſtänden mitzutheilen 
vermögen, eine Unterrichtömethode, welche den Schein der Wiſſen— 
Ihaftlidkeit annimmt, bezw. den Wegen der gumnafialen Bildun 
zu folgen bemüht ift, feine Stelle. Bali unangemeffen aber i 
jede Anlehnung des Lehrplanes der höheren Wädgenihulen an den⸗ 
jenigen der höheren Schulen für die männliche Sugend in fleinen un« 
pollftändig organifirten Privatihulen, melde ihre Entftehung nur 
dem Bedürfniffe eined verhältnismäßig engen Kreiſes der betreffen- 
den Bevölkerung verdanfen. Solche Schulen werden ihre erziehliche 
Aufgabe in dem Maße erfüllen, in welchem fie den Grundjägen 
folgen, weldye fi in fonftanter Prarid im Volksſchulunterrichte be- 
währt haben. 

Ganz befonderd gilt died für den Unterricht in der Geſchichte 
und der Naturbefchreibung. Für die erftere ſchreibt die Allge— 
meine Verfügung I. vom 15. Dftober 1872 — B 2311 — Die 
Geſchichte des Deutihen Baterlanded und des Preußiſchen Staates 
ald einziged Penjum vor; für die in Rede ftehenden Schulen wird 
fie wenigftend den Hauptgegenftand umd den Ausgangspunkt des 
Unterrichteö zu bilden haben. Nachdem die deutiche Geſchichte in den 
glorreihen Erfolgen der legten Jahrzehnte und in der Einigung des 
Deutihen Reihed am 18. Sanuar 1871 ihren Abihluß —— 
hat, und nachdem hervorragende Meiſter der Geſchichtsſchreibung die 
Vergangenheit des Deutſchen Volkes nach den verſchiedenſten Seiten 
hin aufgeſchloſſen haben, liegt auch in dieſer die reichſte und ſtärkſte 
Quelle für die Anſchauungen, welche den Kindern von dem Leben 
der Völker in der Schule zu geben find. 

Jedenfalls ift es eine Verirrung, wenn man die Fleinen Kinder 
einer preußifhen Schule, anftatt ihnen von den ihrem Interefje zu= 
nächſt liegenden Thaten ihrer Könige zu erzählen, mit den Sagen 
von den alten Babyloniern, Medern und Perfern unterhält. 

Das formelle — der Naturbeſchreibung ſucht Nr. I. 34 
der bezeichneten Verfügung in der Gewöhnung der Kinder zu einer 


561 


aufmerkſamen Beobachtung und in ihrer Erziehung zu ſinniger Be— 
trachtung der Natur. Anders kann auch in höheren Mädchenſchulen 

die Aufgabe für den Unterricht in der Naturbeſchreibung nicht be— 
ſtimmt werden. Bon dieſem Ziele müſſen die Kinder abgelenkt 
werden, wenn man fie mötbigt, ſich die lateinijchen, ihnen unver» 
ftändlichen Pflanzennamen mechaniſch einzuprägen, und ed wider- - 
fireitet direft dem Zmede des Unterrichted, wenn Pflanzen, welche 
eben nur den Klang bed lateinifhen Namend gemein haben, wie 
ranunculus repens L. XIII 7 und trifolium repens L. XVII 4 

im Gedädtnifje der Kinder mit einander verbunden werden. 

Indem ich im Uebrigen auf meine Verfügung vom 19. März 
1884 — U. IlIa 12444 — verweiſe, überlafje ich der Königlichen 
Regierung dad Erforderlihe anzuordnen und darüber zu waden, 
dab die gerügten Mängel abgeftellt werben. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 





Abſchrift erhält die Königlihe Regierung zur Kenntnidnahme. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
das König. Provinziael-Schultollegium hier 
und ſämmtliche Königl. Regierungen. 


U. III. a. 16428. 


V. Bolksfchulwefen. 


149) Ueberfidht über die Zahl der bei dem Landheere und 
bei ber Marine in dem Erſatzjahre 1884/85 ——— 
preußiſchen Mannſchaften mit Bezug auf ihre Schulbildung. 


(Eentrbl. pro 1884 Seite 834 Nr. 124.) 








Eingeftellt Zahl ber eingeftellten Mannjhaften 


& \ - - ohne 

Regierungs- a, bei bem mit Schulbilbung Schul 

2 Bezirk dandbeere  — | Ohr | 5, —* 
* ’ au ' er⸗ 

Provinz. |b. bei ber] unfem Iniar deut zufam- | Sul. Haupt —— 

E “| Marine. | Gprase den Mat men. bildung ° | Brogent 








nah a. 8. 3980 | 103 | 4083 | 216 | 4299 5,02 
Königsberg | d. . I 3l eo | m|I m | 
Summe |a.undb.| 4217 | 106 | 4323 | 238 | 4561 | 5,8 


1885. 37 


1. 





562 





















R Eingefellt| _ Zahl ber eingeftellten Dannjchaften cn 
& | Regierunge- Na. bei dem ——n Schul 
2 Bezirk Landheere — | ohne Ye 
2 zirt, here, u = über | bildun 
& Marine. Sprage far men. |bilbung * | Prozent 









2.1 Gumbinnen 1 


















































7,14 











| d. Tau Bart 7 Zu Ban Ta Ba ae BET A BET BETT 
Summe Ja.undb.ı 2701 1523819 | 223 | 082 | 1,38 

8, 6544 | 220 | 6764 | 492 | 7186 | 5,» 

L | Oftpreußen . A b. aM. | a sr re 
Emm: |« unb >| sis 22 | | “6 ö 

3.1 Danzig . - - — = 8 22 | 2 

Summe ſJa. und b.j 2152 | 118 ı 2270 74 2344 3,16 

8 | aw7| 34 | 61 | ar a3 | 93 

4. Marienwerber | vm. | #7 1 | 68 1 68 1a 
Summe ja.undb.ı 2354 355 . 2709 273 | 2982 9,15 

Il a8 | sur 466 | #583 | 3200| 4008 | 6 

I | Wefipreußen || v.m. | 380, 7 | 306 | a7 323 | 
Summe |. und ».| 4506 | 473 4070 | 207 | 5326 | 6: 





Potsdam ze 
Berlin . . 












* | * * % 
En a. und h 5304 | 5307 0, 5317 0,19 
af. 3590 ' 3891 tt 3902 0,28 
6, | Brentfant . 1 Ibm. 15 5! -i 151 8 
































8. | 2421| 25 | 6! a1 | 0% 

?.| Stettin. . || va. | 301 | 2 ı 2| 304 | 066 
Summe |* und b.| 2743 4 2747 | 8: 2755 0,29 

a.2. | 2054 5 | 2059 4) 2068 | 0,4 

8. | Rdelin . . m | 11 A | 15: -. 135 | 00 
Summe | a.ımdb b.| 2175 9 2184 9, 219 V,a1 

a. 8, 483 - 1 48 8.49 1,63 

9. | Stralfund . {| dv. M. * — | 0,0 
Summe Ia. und b. | sl | —_ |! 6 | 8 -65# 1,31 

.®. 4979 8 | 4087 23 5010 | 06 

1V.| Vommen. 412 db. M. | *5o 5 | 585 | 21 397 | ws 
Summe |» und b. | 5500 | 13 | 5592 | 25 | 5607 | 0.5 


563 


Zahl ber eingeftellten Wiannfchaften 



















































































































































* ohne 
— Regierungs- a. bei dem mit Schufbilbung | ohne | Schul⸗ 
23 Bezirk, Landbeere /—⸗ — üiber- : 
& Provinz b. bei ber ber 33 zuſam — bilbung 
= . ver — ä a aupt. 
8 Marine. |'oprage jan Mät-| men. | bung | haupt. | Prozent 
a. L. | 2435 | 1766 | aw0ı | 402 | ıu3 | 8,5 
10. | Polen . - 1 b. M. | | 7i © | 4 62 | 323 
N Summe |a.undbb. | 2458 | 1773 | 4261 404 | 4665 8,66 
a.®. | 15101 454 1904 | 185 | 2140 | 86 
11.| Bromberg. [ | b. M. 26 | | 97 -ı 71 wo 
Summe |a.undb. | 1536 |; 455 ; 1991 | 1565 | 2176 5,5 
Il..® | 3065 | 2220 | 6166 587 | 6752 | 8,00 
v.ıBolen - - | dm. | sl. 804 al 8 | 2% 
Summe Summe [a und ».| 4024 | 2228 | 022 | 0 | u | 80 und d.| 4024 | | Summe [a und d.] 4024 | 2228 | 022 | 50 | su | 80 6252 | 580 | 684l | 8.61 
12.| Orestan — TI — —F r= 2 | 59 | 00 
Summe |a. und b. | 5458 52 * 55,51 0,38 
a. 8. 3482 | a| 3486 | 14 | 3500 | 0. 
13. | 2iegnit . . b,M. 25 | 1! 76 | — 7 0,0 
Summe |* e b. | 3557 | 5| 362 |; 14 | 3576 0,39 
- 3286 1986 | 5272 : 19% | 5466 | 3,55 
14. | Oppeln . + |: 1% ul a! al ıas| on 
Summe * 3412 1997 , 5408 | 195 | 5604 3,38 
12134 2042 | 14176 | 228 | 14405 1,59 
vı| Sötefien . . | r 3 2 6 
Summe |a. und b. 2 12427 | 2054 | 14481 | 230 | 1471 | 1,56 
a3 | 7 | 0,18 
15. Magdeburg . L |» 9 * | = —— * u | 0,0 
Summe Fir ok 2857 2 2554 5 2964 0,17 
Mat 21 46 | 1 | 3159 | 9, 
16. | Merieburg. | ws| — ıs | — 108 | 0,0 
i Summe ja. .. 3251 2, 3267 | 0,34 
| 
a. 2. | 1 1) 1412 6 | 148 | 092 
17.| Erf . . | vv. sl 21 81- 566 | 00 
Summe |a.undbb. | 1467 1 1468 6 1474 05c41 
| 
a. 2. | 7317 5 7322 m 7m | 098 
var| enden. Iiml ri I rl | 0 
r Summe * — s | mass | 22 | =00s | 0. 
3155| 23 | 281 ı | 3182 | 0,03 
18. | Schteemig u — Il a | 3sı | 0 
| 


Summe 
VIII. — a. und = 22 | 28 | 3561 | 2 | 3563 | 0,06 
Holftein 


37* 





564 


Zahl der eingefiellten Mannſchaften 















































































































































en egierungd- ia, bei bem mit Schuibildung | R 
2 Bezirt, Landheere ——— ⸗— ohne über- Sul 
> Brovin b. bei ber) „ —* mid bear zuſam ⸗ Schul⸗ bee bilbung 
K: ’ Marine. | Eprapr — men. bildung Po | Progent 
FT] € — ⸗ 
2.8, 6471 2 6473 D 6478 0,08 
id Be Hannover | ER | Bl 1 | — 382 | 0,0 
Summe |» und b. | 0623| 0855| 5 | 6800 | 0,07 
EURE) ENGEREN VE 
MH 8. = 1478 | 1 1479 | — | 1479 0,0 
20.) Munſter Ah: 3 - I 3I1-| 8 v0 
Summe |a * * 1513 | 1 1514 — ı 5514 0,0 
t a. L. 1732 - | 1732 4 | 1736 0,23 
21.| Minden. . n b an. * = | * Ba * 0,0 
| Summe |a. und b. 1759 | - 1790 7 4 1763 | 6,23 ° 
* a. V. 2933 — 2933 14 | 3947 0,38 
22. | Arnsberg . «| ml — | a ne - | * 
Summe |a. und b 008 | — | 3003 | 14 | 3017 0,46 
ji 8. 6143 1: 6144 16 6162 0,29 
0 an ET RT Mar 0,0 
Summe |» und | 2) 06 | 18 | 0204 0,29 
c a. L. 2770 2| 772 3 2775 0,11 
23. | Kaflel IM. | ss! -ı si -|I 3 | 0,0 
Summe | a. undb. | 2808 | 2 | 2810 3 2813 0,11 
I 
A ’ a. 8. 2197 - | 2197 4 2201 0,18 
24. | Wiesbaden { | b. M. 2 _ a2 | — 532 | 00 
Summe ]a. und b. | 2249 — 2491| 4 2353 0,18 
a. L. 4967 2 4969 7 4976 0,14 
XI. Hefien-Naflan! b. M. 2 — 90 = 90 0,0 
Summe | a. und b.| 5057 2 | 309 | 7 | 5066 0,14 
l 
a mm ñes —ñ—ese ñ— 
* (|. 8. 206 | — |, 2086 | — 2086 0,0 
u EEE 4 | 54 | 00 
Summe Ja. und b.]| 2id0 | —_ 2140 | — : 2140 — 0,0 
a. 8. 4032 1 4033 9 4042 0,22 
20. Düffelborf zu b. Mm, 157 | 4 158 — LE BE 0,0 
Summe |a. und b.| 4189 | 2 | 4191 97 420 | 0,21 
9 I e; a. L. 2065 | = 2065 _ 2065 0,0 
27. Röln. .. J b. M. | bi — 6 = 66 0,0 
rn a. und b, 2131 _ 2131 — | 2131 l 0,0 
og a. L. 2315 — 2315 9 | 2324 u,39 
28.| Trier . . Zu um | 56 | ni 57 a I 00 
Summe |Ja.undb| WI] | 2372 | 9 I RS | 0,8 


565 





Zahl der eingeftellten Mannfchaften 


Eingeftelt|_ obne 



































r N re ee 
* Regierungs- a. bei dem mit Schulbildung | S 
y ' Schule. 
2 Bezirk, Landheere, — ohne | über- —* 
Brovinz. b. bei der| . nit Beut- zufam- | Cu . — — 
— 1 ( & I* . . ro; 
& Marine. | Sprabe —— men. at 
a. L. 1787 | 1 1758 4 1792 0,22 
3. | Aachen . . {| b. M. | I — | - 59 | 0,0 
Summe | a. und J 1846| 1, 1897 J | 1851 | 0,22 
. . a. L. 122855 2 | 12287 22 | 12309 0,18 
XI. | Rheinprovinz | | ». m. | 3232| 2 | 394 | — | 39 | 0,0 
Summe [amd v.| 12077 | 4 Jızosı | 22 [12008 | Gr 
— 8. I I — I u | — I! 0 0,0 
30. | Sigmaringen { vb. M. | = eh | 1 0.0 
Somme [|amp.| 20) ı | zı | - | zı | o 


XII. | Hobenzollern | 





81278 4994 | 86272 | 1677 | 87949 |} 
3667 | 46 | 3 | 72 | 378 | 1.90 


Summe |» und b. | 84945 | 5040 | 89985 | 1249 | 91734 | 1,91 


a. L. 
| b. M. 









Monarchie 





150) Reinigung der Schulftuben. 
(cfr. Centribl. pro 1859 Seite 119.) 


Berlin, den 8. Mai 1885. 


Bei Rüdjendung der Anlagen der Borftellung vom 18. Des 
zember v. 3. erwidere ih Ihnen, daß ed im Allgemeinen nicht ge 
boten erjcheint, davon abzujehen, daß da, wo ed gebräuchlich iſt, 
Berrihtungen zur Säuberung und Reinhaltung der Klafjenzimmer, 
jomeit Schulkinder dazu befähigt find, durch leptere unter Aufficht 
des Lehrerd audgeführt werden. Im vorliegenden Falle ift der 
Schulvorftand damit einverftanden, dad Reinigen und Kehren dei 
Aborted, ſowie dad gründliche Abpupen der Fenfter einmal mwödyent- 
ih, das gründlibe Sceuern und Waſchen der Fenfter einmal 
monatlih durch Erwachſene ausführen zu lafien, jo daß das Pupen 
der Keniter, jomweit ed täglich erforderlich ift, und das tägliche Kehren 
des Fußbodend nebft Säuberung der Schulutenfilien vom Staube 
dur die Schulfinder zu erfolgen bat, da unbedenklich für diefe ge⸗ 
ringfügigen und nur wenig Beit erfordernden Berrihtungen eine 
genügende Anzahl größerer Schulkinder dajelbft vorhanden ift. Ihre 
Pflicht bleibt ed, das Reinigungsgeſchäft zu beauffichtigen, gleichviel, 


566 





wer ed ausführt. Ed muß jonad bei der Verfügung der König: 
lien Regierung bemenden. 
Der Miniiter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 


An 
ben Lehrer Herrn N. zu N. 
U. III. a. 12353. 


151) Nidhtbegründung der Klagen über Bernad:- 
läfjigung der däniſchen Sprade in den Schulen des 
Kreijes Haderdleben. 


Berlin, den 17. Zuni 1885. 

Em. Wohlgeboren haben in Gemeinjchaft mit den Herren N. ıc. 
mir am 5, d. M. in Habderdleben eine Petition übergeben, in wel- 
her gebeten wird, „dab die Wünihe und Bedürfniffe der däniſchen 
Bevölkerung mit Bezug auf die beklagenswerthen Sprachverhältniſſe 
in unjeren Schulen berüdfihtigt werden mögen,“ und die Ermeite- 
rung des Unterrichted im Däniihen als nothwendig bezeichnet wird. 
Dei der mündliden Erörterung wurde jeitend der Deputation das 
legtere Berlangen dahin näher präzifirt, daß die Kinder in der 
Schule bi zum 12. Xebendjahre nur in der däniſchen Unterricht: 
ſprache unterrichtet werden und erft von da ab in der deutſchen Sprache 
ald in einem Unterrichtögegenftande Untermeilung erhalten möchten. 
Zur Begründung dieſes Verlangens wurde die Behauptung aufge» 
ftellt, daß die Kinder gegenwärtig in der Schule weder deutſch noch 
däniih lernten, daß die Kinder dem Gotteödienfte in däniſcher 
Sprade nicht genügend folgen könnten und die Zeit berannabe, in 
der dad Kind mit der Mutter ſich nicht mehr verftändigen fünnte; 
namentli wurden gegen die Knabenſchule und die Mädchenichule 
zu Habderdleben die lebhaftejten Vorwürfe wegen Bernadläffigung 
der däniſchen Sprache erhoben. 

In Folge diejer Vorftellung babe ich bei der Revifion der Volks— 
Ihulen in Haderdleben und in jeiner Umgebung meine beiondere 
Aufmerkiamteit auf die Feititellung ded Grades, in meldem die 
älteren Schulfinder die däniihe Sprache beberrihen und des Maßes 
ihrer Kenntnifje in der Religion und ihren Leiſtungen im Kirdyen- 
geſange gerichtet und bin hierbei zu Ergebniffen gelangt, welche den 
mir gemachten, vorjtehend wiedergegebenen Angaben direkt wider— 
ſprechen. 

In allen Schulen, insbeſondere auch in den Schulen der Stadt 
Hadersleben, ergab die durch die Herren Paſtoren als Lokalſchul— 
inipeftoren in däniſcher Sprache angeſtellte Prũfung in der Religion 
ein völlig zufriedenſtellendes Beherrſchen des religiöſen Memorir— 
ſtoffes, nicht ſelten ein lebendiges und verſtändnisvolles Eingehen auf 


567 





den von den Herren Craminatoren eingeihlagenen Gedanfengang. 
Das däniſche Kirchenlied war überall geübt und von allen Herren 
Paftoren wurde bezeugt, daß — ſelbſt aus der durd ihre Leiftungen 
am wenigften befriedigenden Schule — die Kinder im Durchſchnitte 
wohl vorbereitet in den Konfirmanden-Unterricht einträten. 

Nicht minder führte die Prüfung, welde der Herr Kreisſchul— 
injpeltor an der Hand der von mir jelbit ausgewählten däniſchen 
Aufiäge in der däniihen Sprade anjtellte, zu faft ausnahmslos 
durchaus zufriedenftellenden Ergebniffen und die von Hauje aus 
däniſch redenden Kinder, felbit die Mehrzahl der in Hadersleben 
wohnenden und zu Haufe deutich redenden Finder, waren im Stande, 
auf däniſche Fragen däniſch, meift aud auf däniihe Fragen deutſch 
und auf deutihe Fragen däniſch Forreft und fließend zu antworten. 
Die anderweitig Fonftatirte Erſcheinung, daß die Kenntnid in der 
Landediprahe und die Kenntnis in der Mutterſprache gewöhnlich 
gleihen Schritt mit einander halten, beftätigte fi aud bier; jeden- 
falls konnte darüber fein Zweifel auffommen, daß die däniſche 
Sprade in den Schulen eine ganz bejondere Pflege gefunden hatte, 
welche, was die von Haufe aus deutſch redenden Kinder betrifft, über 
dad von der Schulauffidhtöbehörde geforderte Maß hinausgeht. 

Nach dieien Wahrnehmungen, mit welden aud die anderweitig 
durh Rüdfragen angeftellten Erkundigungen übereinftimmen, fann 
id die mir vorgetragenen Klagen über Bernacläffigung der däni⸗ 
ſchen Sprade in den Schulen des Kreiſes Haderöleben nicht für be— 
gründet halten und eine Abänderung der beitebenden Vorſchriften 
zu Gunften der däniichen Sprade nicht in Ausſicht ftellen. 

Ew. Wohlgeboren überlaffe ih, dieje Verfügung zur Kenntnis 
der übrigen Unterzeichner der Petition zu bringen. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
Herrn N. Wohlgeboren zu Habdersleben. 





Abichrift vorftehender Verfügung erhält die Königliche Regie- 
rung zur Kenntniönahme und mit dem Auftrage, diefelbe den nach— 
geordneten Schulauffichtöbehörden mitzutheilen. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Regierung zu Schleswig. 
U. II. a. 15467. 


568 





152) Inden Lehrplänen der utraquiſtiſchen Schulen ift 
der Lehrſtoff, namentlih in den Realien, angemeſſen 
einzutheilen und abzugrenzen. 


Berlin, den 18. Juni 1885. 

Bei der Revifion der einklaffigen utraquiftiihen Schule in N. 
fiel mir in den Auffapheften ein kurzer Aufiag über Kobäfion und 
Adhäfion auf, in welchem dieſe Begriffe durdy Beifpiele erklärt 
werden. Abgeſehen davon, daß die gegebenen Erläuterungen theild 
unrichtig find, theild zu Mißverftändniffen führen fönnen, entipricht 
die Erörterung jo jchwieriger Fragen aud dem Gebiete der Phyſik 
weder der für den naturfundlichen Unterricht in I Nr. 35 der All- 
gemeinen Beftimmungen vom 15. Dftober 1872 gegebenen Vorſchrift, 
noch den wiederholt, u. a. in der dorthin gerichteten Verfügung vom 
27. Juni 1883 getroffenen Anordnungen, in den Lehrplänen der 
utraquiftiihen Schulen den Lebritoff, namentlih in den Realien, 
mejentlih zu beichränfen. 

Die Königlihe Regierung wolle den Schulinipeftoren zur Pflicht 
machen, durd die Aufitellung von Lebrplänen, melde tbeild dem 
Bildungsbedürfnifje der Bevölkerungsſchichten, aus denen die Kinder 
der Schule zugeführt werden, theild den bejonders ſchwierigen Auf« 
gaben utraquiftiiher Schulen Rechnung tragen, den Lehrſtoff anges 
mefjen einzutheilen und abzugrenzen, auch nicht zu geftatten, daß die 
gezogenen Grenzen bei jchriftlihen Ausarbeitungen überjchritten 
werden, 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. III. a. 15722. 


153) Bürgerlide Gemeinden find vermöge ihrer Auto» 
nomie befugt, Schulen zu erridten, zu übernehmen, 
zu unterftügen, Zaften ihrer Angehörigen für die Schule 
auf ſich zu nehmen. 

Ein Gleiches gilt Hinfihtlidh der kirchlichen Laſten. 
Begrenzung der Autonomie der Gemeinde durd dad ftaat- 
liche Aufſichtsrecht. 

(Centrbl. pro 1865 ©. 690; pro 1871 ©. 493 und 761; pro 1877 ©. 241 


oben; pro 1878 ©. 107; pro 1881 ©. 235, 474, 574, 633 und 637; pro 
1882 ©. 680; pro 1883 ©. 317, 459, 460, 462 und 668; pro 1885 ©. 354). 


Auszug aus einem Erkenntniſſe des Königl. Dber- Verwaltungsgeridhtes vom 
25. Februar 1885. D. 8. ©. Nr. I 232. 


Es war, wie geſchehen, zu erfennen. 
Selbft wenn die Annahme ded Vertreters des Klägers richtig 


569 





wäre, dab der Vorderrichter nur über die Koften des Schul- und 
Küfterbaues erfannt habe, würde der Fall des $. 78 des Zuftändig- 
feitögejeged nidyt vorliegen. Es handelt fih-nidht um einen Streit 
zwiihen den zum Bau und zur Unterhaltung der Schule und der 
Küjfterei Berpflichteten, jondern um die Veranlagung eined Gemeinde- 
mitgliedeö zu den Gemeindeabgaben. Hat die Gemeinde neue Laften 
übernommen und jchreibt fie zur Erfüllung der übernommenen Ver— 
pflihtung Steuern aus, jo ** dieſe die Natur wirklicher Ge— 
meindefteuern*) (Erkenntnis des Reichsgerichtes vom 16. Mai 1881, 
Grudot, Beiträge Band 26 ©. 1030f.) Als joldye find fie auch 
vom Kläger gefordert. Es findet daher der 8. 49, nicht der $. 78 
des ri Anwendung. Die Revifion erfheint dem» 
nah zuläffig. 

In der Sadıe ilt ed nicht ftreitig, dak Kläger zu den Koms 
munallaften, wie fie von der Gemeinde bereitö vor dem Beſchluſſe 
vom 31. Auguft 1875 zu tragen waren, beitragäpflictig und richtig 
veranlagt worden ift. Er hält fi nur nicht für verpflichtet, zu den 
von der Kommune übernommenen Kirchen: und Scyullaften beizu- 
tragen, und will die auf dieje entfallenden Beträge von den auf ihn 
veranlagten Steuern abgejegt wiſſen. Wenn der Vorderridhter den 
Kläger zu den Kirchenlaſten nicht für beitragspflichtig erachtet, jo 
wäre feitzuftellen geweſen, welde Beträge ald kirchliche Laſten in 
den Steuern enthalten find, und nur in dieſem Maße hätte der 
Klage entiprohen werden fünnen. Wie der Vorderrichter, welcher 
dem Beflagten ald unterliegendem Theile ſämmtliche Koften zur 
Laft legt, dazu gefommen ift, hierfür ald Werth des Streitgegen- 
ftanded den Betrag des geforderten Beitrages für den Schul- und 
Küfterbau anzunehmen, ift nicht erfichtlich und es jcheint in der That, 
als jet dabei von der aftenwidrigen Annahme ausgegangen, daß die 
fraglihen Koften ausſchließlich von den kirchlichen Intereffenten zu 
tragen jeien. Allein es bedarf hierüber feiner weiteren Erörterung, 
da die angefochtene Entſcheidung ohnedies ald auf unrichtiger An— 
wendung des beftehenden Rechtes beruhend aufgehoben werden mußte. 

Das Preußiihe Recht giebt feine Definition des Begriffes der 
Gemeinde und ihrer Aufgaben. Dasjelbe läßt es in Dieter Bezie⸗ 
hung bei den gemeinen Rechten bewenden. Nach gemeinem Deutſchen 
Rechte verfolgt aber die Gemeinde, wie dies in der diesſeitigen Ent— 
ſcheidung vom 30. Juni 1877 (Entſcheidungen Band II S. 190 
nachgewieſen ift, nicht einen mehr oder weniger vereinzelten Zweck, 
fondern bat die Beitimmung, alle Beziehungen des öffentlichen Lebens 
in fih aufzunehmen. Die Gemeinde kann biernad Alles in den 
Bereih ihrer Wirkjamfeit ziehen, was die Wohlfahrt ded Ganzen, 


*) — ohne daß e8 darauf ankommt, zu welchem Zwecke die die Befteuerung 
veranlaffenden Ausgaben verwendet find. — 


570 





die materiellen Interefjen und die geijtige Entwidelung der Einzelnen 
fördert. Sie fann gemeinnügige Anftalten, melde hierzu dienen, 
einrichten, übernehmen und unterftügen. Die Autonomie der Ge- 
meinde wird auf allen diefen Gebieten nur durch das ftaatlihe Auf: 
fihtsrecht begrenzt. Deshalb liegt es in der Befugnis der Gemeinde, | 
Schulen zu errichten, zu übernehmen, zu unterftügen, Laſten ihrer 
Angehörigen für die Schule auf ſich zu nebmen, mie died in dem 
oben angeführten Urtbeile des NReichögerichted vom 16. Mai 1881, 
in der Diesjeitigen Entideidung vom 28. November 1877 (Ent« 
ſcheidungen Band III S. 125)*), ſowie in den Erkenntniſſen des 
Kompetenz = Gerihtäbofed vom 14. Dftober 1871 **) (Minift. BI. 
f. d. innere Verw. 1872 ©. 67) und vom 14. November 1873 
(ZuftizeMinift.:Bl. 1873 ©. 340) dargelegt ift. Ein Gleiches gilt 
binfihtlib der Kirchen und der kirchlichen Laften. Die kirchlichen 
Snftitutionen fördern die Mohlfahrt der Gemeinden und ihrer An— 
gebörigen gewiß im nicht minderem Maße, als Volks- und gelehrte 
Schulen. Dies ift der Grund, wesbalb vielfab provinzialgeſetzlich 
den bürgerlihen Gemeinden gewiſſe Leiftungen für die Kirben auf: 
erlegt find, weshalb vielfah altherkömmlich bürgerlide Gemeinden 
den Kirchengemeinden dauernde oder einmalige Beihilfen gewähren, 
weshalb bis in die neuefte Zeit Erftere die Lepteren freiwillig bei 
Bauten und in außerordentlihen Bedürfnisfällen unterftügen. Die 
Befugnid bierzu ift, jomeit befannt, von den ftaatlihen Auffichtd- 
bebörden niemald angezweifelt worden. Diefelben haben ſich darauf 
beihränft uud beichränfen müfjen, die Angemeffenbeit jolder Zus 
mwendungen zu prüfen. Im vorliegenden Kalle bat die Kommunal» 
auffichtöbehörde den Beihluß der Gemeinde vom 31. Auguſt 1875 
beftätigt. Damit find Die Laften, mweldye die der politiihen Ge— 
meinde angebörigen Mitglieder der Kirchen- und der Schulgemeinde 
biöber zu tragen hatten, auf die Erftere übergegangen und ift die- 
jelbe berechtigt, die hierzu erforderlihen Geldmittel durch Ausſchrei— 
bung von Gemeindefteuern berbeizujchaffen. 
Die Vorentſcheidung war hiernach ald auf unrichtiger Anwen» 
dung des beftebenden Rechtes berubend aufzuheben. 

Die Sade jelbft erſcheint ſpruchreif. Der Beſchluß vom 
31. Auguft 1875 bedurfte nicht der Zuftimmung der Kirchen- und 
der Echhulgemeinde bezw. der Kirchen- und der Schulauffichtöbebörbde, 
da derjelbe nit dahin gebt, Kirche und Schule als Anftalten der 
bürgerlihen Gemeinde zu übernehmen, jondern nur die Gemeinde 
verpflichtet, die Beiträge der Gemeindemitglieder, welche legtere für 
Kirche und Schule zu entrichten haben, aus Gemeindemitteln zu 
beftreiten (Minift.-Reffr. vom 3. April und 1. Juni 1883, Eentrlbl. 


*) Gentribl. pro 1878 ©. 107. 
**) Degl. pro 1871 ©. 761. 


571 





1883 S. 459, 460). Die Kirchen- und die Schulgemeinde werden 
dadurch in ihrem Beſtande wie in ihren Rechten und Pflichten nicht 
beeinträchtigt. Deshalb ift auch der Beſchluß vom 13. Dezember 1881 
für die Entſcheidung bedeutungslos. Nach ihm berechnen fih nur 
"die Beiträge, welde auf die der Gemeinde Groß-S. anzehörigen 
Eingepfarrten und Hausväter treffen. Dafür, wie dieje Beiträge 
zu beicaffen, ift der Beſchluß vom 31. Auguft 1875 maßgebend. 





Nachruf für den Geheimen Regierungs-Rath ıc. von 
Dehn-Rotfelſer. 


(Aus Nr. 153 des Deutſchen Reichs- und Königl. Preußiſchen Staatsanzeigers 
vom 3. Yuli 1885.) 


Am 29. Zuni d. 3. verſchied zu Berlin der Geheime Regierungs— 
Katb und Koniervator der Kunftdenfmäler Preußens, Profeſſor 
Heinrid von Debhn-Xotfeljer. 

Als Nahtomme ded in der Kunſtgeſchichte mehrfach mit 
Auszeihnung genannten Geſchlechtes war von Dehn-Kotfeljer am 
6. Auguft 1825 zu Hanau geboren, trat 1844 als Bau-Eleve in 
den Kurfürftlic heſſiſchen Staatödienft, wurde 1847 zum Hof-Baus= 
fondufteur, 1853 zum Hof-Bauinjpeftor, 1864 zum Hof-Baumeiſter 
und im folgenden Jahre zum —— — ernannt. Nach—⸗ 
dem er ſodann in den preußiſchen Staatsdienſt übernommen worden 
war, erhielt er 1867, unter Belaſſung ſeiner bisherigen Thätigkeit, 
die Anſiellung als Lehrer der Architeltur und Perſpektive an der 
Kunjtafademie zu Kafjel und Antbeil an den Virektionsgeſchäften 
der Anftalt, und bald darauf den Profefjortitel und den Charakter 
als Bauratb mit dem Range eines Rathes IV. Klaſſe. 1876 über» 
nahm er Hilfsleiftungen im Baudepartement der Königlichen Regie- 
rung zu Kaſſel und wurde 1878 als Regierungs- und Baurath nad 
Potsdam verjept. 

von Debhn:Rotfeljer hatte ſich, abgeiehen von feinen amtlidyen 
Funktionen im weiland kurheſſiſchen Hofbaudienfte, wiederholt ald 
praftiiher Architeft bewährt, volle Gelegenheit jedoch, fi aud als 
Künftler in feinem Kadye an einer bedeutenden monumentalen Aufgabe 
bervorzufbun, erbielt er jeit dem Jahre 1869 dadurd, daß ihm der 
Bau der Gemäldegalerie zu Kafjel übertragen wurde. Durch 
umfafjende Studien in Deutidland, Frankreich und England vor« 
bereitet, arbeitete er dad Projekt vollftändig aus und lieferte eigen- 
händig jämmtliche Zeihnungen zu demjelben. Im Jahre 1877 wurde 
unter jeiner Zeitung das Baumerf vollendet, welches nad jeder Rich— 
tung feinen Meifter lobt. von Debn-Kotfelier bat mit diejer aus— 
gezeichneten eiftung nicht nur bemwiejen, daß ihm die Fähigkeit bei— 


572 





wohnte, den fomplizirten Anforderungen eines zur Aufnahme von 
Kunſtſchätzen bejtimmten Gebäudes durchaus gerecht zu werden, jondern 
er bat in der einheitlichen fünftleriihen Geftaltung, in dem edlen 
Reichthume der Kormen,diejes im vornehmen italieniſchen Renaiſſance— 
ftil ausgeführten Baues und in ter volltönigen Farbenhaltung ber 
Innendeforation eine Gediegenbeit des Geſchmackes an den Tag 
gelegt, welche ebenjo einmütbige wie laute Anerfennung fand. 

Mit bejonderer Vorliebe hatte fih von Debn-Rotfelier ſchon 
jeit Beginn jeiner Anftelung im Baufache kunſtgeſchichtlichen Studien 

ewidmet und namentlich die Baudenfmäler Deutihlands gründlich 
Aubirt In den von dem Vereine für heifiihe Geſchichte und Landes— 
funde herausgegebenen „Mittelalterlihen Baudenfmälern in Kurs 
heſſen“ veröffentlichte er gemeinihaftli mit verſchiedenen Fachge— 
nofjen die Reſultate der auf die Denfmälerfunde feiner Heimath 
gerichteten Forſchungen, welche verdiente Beachtung erfuhren und ihn 
mit anderen Forſchern auf gleihem Gebiete in fruchtbaren Verkehr 
brachten. Durch jeine Amtögejchäfte oft im diefer ihm bejonderd 
lieb gewordenen Thätigfeit unterbroden, hatte er die Genugthuung, 
unmittelbar nad der Ginverleibung Kurbeffend in Preußen durd) 
den verewigten Dber-Präfidenten von Möller zur Bearbeitung der 
Inventarifation der Baudenkmäler des Regierungsbezirkes Kafjel aufs 
Be zu werden — eine Arbeit, welde er in Gemeinſchaft mit 

r. %op in muftergiltiger Meije durchführte. 

Die auf dieje Weiſe gewonnenen Erfahrungen und Kenntnifje, 
vereint mit Talent und Neigung, madten von Dehn-Rotfelſer ganz 
bejonders dazu geeignet, bei der jeitend der preußiſchen Staatöver« 
waltung in größerem Maßſtabe wieder aufgenommenen Pflege der 
Kunftdenfmäler mitzuwirken. Auf ihn fiel daher mit Recht dad Augen— 
merf, als es galt, für die jeit dem Tode des hochverdienten von Quaſt 
erledigte Stelle eined Konjervatord der Denkmäler den geeigneten 
Mann zu wählen. Was bei diefem Amte vor Allem erforderlid) 
war: zuverläffige kunſtgeſchichtliche und ardäologiihe Kenntniſſe 
ohne einjeitige Geſchmacksrichtung, reger Eifer für die geftellte Auf» 
gone und endlich bautechniſche Tüchtigfeit, waren bei ihm in reichem 
Maße verbunden. Seiner Berufung ald Hilfsarbeiter zur Wahr - 
nehmung der einichlagenden Geſchäfte im Minifterium der geiftlichen tc. 
Angelegenheiten (Dftober 1880) folgte im April 1882 die Beitallung 
ald vortragender Rath und Koniervator und mit diejer — 
hatte von Dehn-Rotfelſer ein Ziel erreicht, welches den Höhepunkt 
ſeiner Wünſche bildete und ihm das ſeltene Glück gewährte, mit 
ſeinem ganzen Wollen und Weſen im amtlichen Berufe aufzugeben. 
Die weitgreifende Thätigfeit, welche fich beionderd in den faft ununter- 
brochenen Snipeftionsreijen und Drtöbefichtigungen äußerte, wie jein 
Amt fie ibm auferlegten, bradte ihn mit allen vom Staate, von 
Provinzialbebörden, Gemeinden und Korporationen in Angriff ges 


573 





nommenen baulichen Reftaurationdarbeiten in fördernden Zufammen> 
bang; überall wußte er mit klarer Einfiht des Nothwendigen und 
Angemefjenen, mit Pietät für dad Ueberfommene, mit praftiihem 
Rathe und mit der Freudigfeit, weldye die Zweifelnden befiegt, das 
Beite zu erreiben. Aus der großen Zahl wichtiger Angelegenheiten, 
die in feiner Wirkungsiphäre lagen, feien nur der Vollendungsbau 
deö Kölner Domes, die Bauten an den Domen in Halberftadt, Naum- 
burg, Merjeburg, Schleswig, die Reftaurationsarbeiten in der 
Marienburg erwähnt, um die Bedeutung diejer Wirkſamkeit zu 
fennzeihnen. In den legten Jahren war von Dehn-Rotfelſer 
Mitglied der Akademie ded Bauweſens und der techniſchen Ober- 
Prüfungstommilfion im Minifterium der öffentlihen Arbeiten; Danf 
jeiner Sachkunde und Unparteilichkeit hatte er häufig Preisrichteramt 
bei baufünftleriihen Konfurrenzen audzuüben; der Schwerpunft 
feines Scaffend und Trachtens aber blieb dad Konjervatoramt. 
Aus diefer in unferer Zeit des zunehmenden öffentlichen Intereſſes 
an den Monumenten vaterländiicher Kunft überaus dankbaren und 
erfreulihen Tchätigkeit hat den treuen Mann ein vorzeitiger Tod 
nach furzer Krankheit abgerufen. Sein Tagewerk aber, wenn ed 
auch kurz gemeien ift, war fruchtbar und peillam. Diele ſchöne ver- 
beifungsvolle Anfänge geben Zeugnis von feinem Wirfen, von der 
art pflegenden Hand, von der Liebe und Sachlichkeit, womit er feine 
Aufgabe erfaßte. Er bat vermöge dieſer Eigenſchaften und der 
liebenswürdigen Integrität und Beſcheidenheit, die ihn zierten, fidh 
und den Zweden, für die er arbeitete, in allen Provinzen bed 
Staates zahlreiche Freunde und Verehrer gewonnen, ſodaß die Früchte 
jeined Wirkens weit über feine irdiſche Lebenszeit hinaus dauern, 
Die — welcher er angehoͤrt hat, blickt dankbar auf ihn 
zurück. 


Perſonal⸗ Veründerungen, Titel: und Ordens-Verleihungen. 





A. Behörden und Beamte. 


Dem Provinzial⸗Schulrath Gawlick zu Königsberg i. Prß, ift 
der Rothe Adler-Drden vierter Kae verliehen, 

der Regierungsd- und Schulratb Kannegießer zu Magdeburg und 

der Gpmnafial-Direftor Dr. Deiters zu Bonn 
find zu Provinzial-Schulräthen ernannt, und ift Kannegieher 
dem Provinz. Schulfollegium zu Kafjel, Deiterd dem Provinz. 
Sculfollegium zu Koblenz überwieſen, 


974 


den Regierungs- und Schulräthen Süttner zu Liegnip, Tyrol 
ju Danzig und Jungklaaß zu Bromberg ift der Charafter 
ald Gebeimer Regierungs-Rath verliehen, 

der Regierungsd- und Schulratb Bödler zu Hannover ift in gleicher 
Eigenihaft an die Regierung zu Potsdam, und 

der Regierungs- und Schulrath Eremer zu Stralfund in gleicher 
Eigenihaft an die Regierung zu Merjeburg verjeßt, 

die Konfiftorial-Räthe Dr. Brandi zu DsnabrüdundNienaber 
zu Stade find zu Regierungs- und Sculräthen, die Seminar- 
Direktoren Wedekin zu Hildeöbeim und Dierde zu Stade 
gleichzeitig zu Regierungs- und Schulrätben ernannt worden. 

An die mit dem 1. Juli d. 3. in der Provinz; Hannover in 

Wirkiamkeit getretenen Bezirks-Regierungen find überwieſen worden, 

und zwar: 
zu Hannover der Reg. u. Schulrath Pabit, 
zu Hildesheim der Reg. und Schulrath Leverkühn jowie 

der Neg. u. Schulratb und Seminar-Direftor Wedelin, 
zu Lüneburg der Reg. u. Schulrath Friefe*) (ſ. nachſtehend) 
zu Stade der Peg. u. Schulrathb Dr. Lauer aus Merſeburg, 
zu Osnabrück der Reg. u. Schulrath Dr. Brandi jowie der 
Neg. u. Schulratb und Seminar-Direftor Dierde, 
zu Aurich der Peg. u. Schulrath Kiep. 

Der Seminar-Direktor Dr. Kretſchmer zu Braundberg, der Seminar 
Direktor Friefe zu Neu-Ruppin, und der Kreid-Schulinipeftor 
Bauer zu Düffeldorf, find zu Regierungd- und Schulräthen ernannt, 
und ift Dr. Kretjchmerder Regierung zu Königsbergi. Oſtprß., 
Frieſe der Regierung zu Lüneburg (j. vorfteh.) und Bauer 
der Regierung zu Düſſeldorf überwieſen worden. 

Dem evangel. Pfarrer und bisherigen Kreis-Schulinjpektor im Neben- 
amte Wille zu Fiſchelbach im Kreiſe Wittgenftein ift der 
Rothe Adler-Drden vierter Klafje verlieben worden. 

Zu Kreid-Sculinipeftoren find ernannt worden die bisher kom— 

mifjariihen Kreis-Schulinipeftoren 
Pfarrer Franz zu Infterburg, 

Real-Progymnafial-Xehrer Albredt zu Marienwerder, 

Seminarlehrer Lange zu Biſchofswerder, Reg. Bez. Marien: 
werder, 

Gymnafial- Hilfölehrer Eihhorn zu Schmiegel, Reg. Ber. 
Poien, 

Gymnaſiallehrer Dr. Hilfer zu Kempen, Reg. Bez. Pojen, 

Rektor Platſch zu Liſſa, 

Gymnafiallebrer Dr. Beta zu Kattomip, und 

Rektor Dr. Kley zu Fulda. 


*) An Stelle des vor feinem Amtsantritte verftorbenen für Lüneburg de» 
fignirten Reg. u. Schulrathes Nienaber (f. nachſtehend). 


575 





B. Univerjitäten, tehnijhe Hochſchulen, x. 


Es iſt den ordentl. Profefjoren an der Univerj. zu Königsbergi.PrE,, 
Dr. Dahn in der juriftiih. Fakult. der Eharatter ald Gebeimer 
Zuftizratb, und Dr. Jacobjon in der mediziniih. Fakult. der 
Charakter als Geheimer Medizinalrath verliehen, der ordentl. 
Profefj. Dr. Stieda zu Dorpat zum ordentl. Profeſſ. in der 
mediziniſch. Fakult., und der außerordentl. Profefj. Dr. Hahn zu 
Leipzig zum außerordentl. Profefj. in der philoſoph. Fakult. der 
Univerj. zu Königsberg i. Prß. ernannt, — dem Bibliotbefar der 
Königlichen und Univerfitäts-Bibliothef dajelbit Dr. Rödiger der 
Charakter als Oberbibliothefar verlieben, und dem eriten Kuftos 
an derjelben Bibliothef, Dr. Neide der Titel „Bibliothefar“ bei» 
gelegt worden. 

Univerfität zu Berlin: Dem außerordentl. Profeſſ. Lic. et D. theol. 
Piper in der theolog. Fakult. ift daß Kreuz der Ritter des Königl. 
Hausordens von Hohenzollern verlieben, — der Privatdoz. 
Dr. Cojad zu Berlin zum außerordentl. Profefj. in der juriftiich. 
Fakult. ernannt, — dem außerordentl. Prof. Dr. Gurlt in der 
mediziniih. Fakult. der Charakter ald Geheimer Medizinalrath 
verlichen, der ordentl. Profeſſ. an der Univerf. zu Würzburg, 
Geheimer Rath Dr. Gerhardt zum ordentl. Profeff. in der 
mediziniſch. Fakult. zu Berlin unter Verleihung des Charakters 
ald Geheimer Medizinalrath ernannt, — dem ordentl. Profeff. in 
der pbilojoph. Fakult. und Mitgliede der Akademie der Wiſſen— 
ſchaften, Oberbergratb a. D. Dr. Websky ver Charakter ald Ge- 
beimer Bergrath, und dem ordentl. Profeſſ. in derjelben Fakult., 
Direktor der Sternwarte und biöherigen Direktor der Kaijerl. Normal» 
Aihungd-Kommiifion, Dr. Förfter der Charakter als Gebeimer 
Regierungsratb verliehen, der ordentl. Profeff. an der techniſchen 
Hochſchule zu Münden, Dr. von Bezold zum ordentl. Profefl. 
in der pbilojoph. Fakult. ernannt worden; — dem Quäftor der 
Univerj., Geheimen Rechnungsrath Polenz ift der Königl. Kronen 
Orden dritter Klafje, dem Univerfitätd-Sefretär Kanzleiratb Laury 
der Charakter ald Geheimer Kanzleirarh verliehen worden; 

der ordentl. Profefj. Dr. Dberbed zu Halle ift in gleicher Eigen- 
ar in die pbilojoph. Fafult. der Univerj. zu Greifswald 
verſetzt, 

der Privatdoz. Dr. Wernicke zu Berlin iſt zum außerordentl. 
Profeſſ. in der mediziniſch. Fakult, der außerordentl. Profeſſ. 
Dr. Eduard Meyer zu Leipzig zum ordentl. Profeſſ. in der 
philoſoph. Fakult. der Univerſ. zu Breslau ernannt, und der außer- 
ordentl.Profefj. Dr.S hmarfom zu Göttingen in gleicher Eigenſchaft 
in die pbilofopb. Fakult. der Univerf. zu Breslau verjeßt worden. 

Univerfität zu Halle: Der ordentl. Profeff., Geheime Medizinalrath 
Dr. Rihard Volkmann ift in den Adelftand erhoben, — dem 


976 


ordentl. Profeff. in der juriftiich. Fakultät, Geheimen Zuftizrath 
Dr. Fitting der Rothe Adler-Orden dritter Klaffe mit ber 
Schleife verliehen, der ordentl. Profeſſ. Dr. Stammler zu 
Gießen zum ordentl. Profefj. in der jurtftiich. Fafult. zu Halle 
ernannt, der Kuſtos an der von Ponickau'ſchen Bibliothek dajelbft, 
Profefj. Dr.von Brünned zum ordentl. Honorar: Profeff. in der 
juriftiich. Fafult. ernannt, — dem ordentl. Profeſſ. Dr. Adermann 
in der mediziniih. Fakult. der Charakter ald Geheimer Medizinal« 
rath verliehen, — dem ordentl. Profeſſ. Dr. Freiherrn von Fritſch 
in der philoſoph. Fakult. der Rothe Adler» Orden vierter Klaffe 
verliehen, der ordentl. Profeſſ. Dr. Piſchel zu Kiel in gleicher 
Eigenihaft in die philoſoph. Fakult. zu Halle verjegt, und der 
außerordentl. Profeſſ. Dr. Thorbede zu Heidelberg zum außer: 
ordentl. Profeſſ. in derjelben Fafult. zu Halle ernannt, 

der außerordentl. Profeſſ. Lic. theol. Aug. Herm. $ranfe zu 
Halle ift zum ordentl. Profeff.. in der theol. Fafult. der Univerf. 
u Kiel ernannt, 

der orbdentl. Profeſſ. Dr. Merkel zu Königsberg i. Prß. in gleicher 
Eigenihaft in die medizin. Fakult. der Univerf. zu Göttingen 
verjest worden. 

Univerfität zu Marburg: Dem ordentl. Profeſſ. in der tbeolog. 
Fakult. Konfiftorialratb Dr. theol. et phil. Ranke ift der Rothe 
Udler-Drden dritter Klafje mit der Schleife verliehen, — der 
ordentl. Profefj. Dr. Leonhard zu Halle in gleicher Eigen- 
ſchaft in die jurift. Fakult. zu Marburg verjept, — ber Pri« 
vatdoz. Dr. Rubner zu Münden zum außerordentl. Profefl. 
in der mediziniſch. Fakult zu Marburg ernannt, — dem orbentl. 
Profefj. Dr. Wigand in der philoſoph. Fakult. zu Marburg 
der Charakter ald Geheimer Regierungdratb verliehen, der Pri« 
vatdoz. an der Univerfität, Landesgeologe bei der geologijchen 
Landedanftalt und Lehrer an der Bergakademie, Profefl. Dr. Ka J er 
zu Berlin zum ordentl. Profeſſor, und der Privatdoz. Dr. Koch 
u Marburg zum außerordentl. Profeſſ. in der philoſoph. 
Fakult. bajelbft ernannt, 

der Privatdoz. Dr. Detfer zu Marburg ift zum außerordentl. 
Profeſſ. in der jurift. Fafult. der Univerj. zu Bonn ernannt, — 
dem ordentl. Profeff. in der medizin. Fakult. diefer Univerfität, 
Dr. Sämijd der Charakter ald Geheimer Medizinalrath ver— 
lieben, — der Privatdoz. Dr. Lamprecht zuBonn zum außer: 
ordentl. Profefj. in der philojopb. Fakult. der Univerf. dajelbit 
ernannt, — dem akademiſchen Mufikdireftor dafelbit, Leonhard 
Wolff das Prädikat „Profeſſor“ beigelegt, 

der außerordentl. Profeſſ. Dr. Norbhorf in der philojopb. Fakult. 
der Akademie zu Münfter ift zum ordentl. Profeff. in derjelben 
Fafult. ernannt worden. 





— 


Dem Profeſſ. an der techniſchen Hochſchule zu Berlin, Geheimen 
Regierungs-Rath Dr. Reulegux iſt der Königl. Kronen-⸗Orden 
zweiter Klaſſe verliehen, — der Profeſſ. Rietſchel zu Berlin 
zum etatömäßigen Profeſſor an derſelben techn. Hochſchule ernannt, 
— der proviſoriſche Vorſteher der mechaniſch-techniſchen Verſuchs— 
anſtalt zu Berlin, Ingenieur Martens zum Vorſteher dieſer 
Anftalt ernannt, 

der Privatdoz. Dr. Heinrih Kayſer an der Univerſ. zu Berlin ift 
zum etatömäßigen Profeffor an der techniſchen Hochſchule zu 
Hannover ernannt, 

der außerordentl. Profefl. Dr. Viſcher an der Univerf. zu Bredlau 
zum ctatömäßigen Profeffor an der tecdhniihen Hochſchule zu 
Aachen ernannt, und den Dozenten Dr. Holzapfel und Dr. 
Lehmann an derjelben techn. Hochſchule dad Prädikat „Profeflor“ 
beigelegt worden. 





Dem Koniervator der Kunft » Sammlungen und Bibliothekar der 
Kunft-Afademie zu Düfjeldorf, Theod. Kevin ift dad Prädikat 
„Profefjor“ beigelegt worden. 


C. Gymnafial»- und Real-Lehranftalten. 


Der Direktor des Realgymnaſ. zu Düffeldorf, Dr. Friedrich Kirchner 
ift zum Direktor der Ritter-Afademie zu Liegnip ernannt, 

die Gpmnafial» Oberlehrer Dr. Brüll zu Aachen und Dr. Wiske— 
mann zu Marburg find zu Cpennafal-Dieoren ernannt, und 
it dem Dr. Brülldie Direktion des Gymnaſ. zu Heiligenftabdt, 
dem Dr. Wiskemann die Direktion ded Gymnaſ. zu Corbach 
übertragen worden. 


Das Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden den Oberlehrern 
Dr. Edmund Meyer am Sulien Arena. zu Berlin, - 
Dr. Fauth am Gymnaf. zu Hörter, und 
Dr. Sdillingd am Gymnaſ. zu Paderborn. 


Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Buchholz am Gymnaſ. zu Allenftein, 
Kanzomw am Kneiphöfiihen Gymnaf. zu Königsberg ti. Prß. 
Peters am Wilhelms⸗Gymnaſ. zu Königsberg i. Prh., 
Dr. Bernd. Schneider am Friedr. Wilhelmd-Gymnaj. zu Berlin 
Dr. Bahn am Luijen-Gymnaj. zu Berlin, 
Wih. Müller am Elifabeth-Gymnaj. zu Breslau, 
Dr. Badt am Fohanned-Gymnaj. zu Breslau, 
en am Gymnaj. zu Yaden, 
teinhaufen am Gymnaſ. zu Koblenz, und 
Röſen am Gymnaf. zu Ar 


1885. 38 


578 


Der Titel „Dberlehrer“ ift beigelegt worden den ordentlichen Lehrern 
Wolf am Gymnaſ. zu Bartenftein, 
Dr. Gutſche am ftädtiih. Gymnai. zu Danzig, 
Gruber am Gymnaſ. zu Marienburg, 
Dr. Weißenfels am Pädagog. zu Züllihau, 
Dr. Joachim am ftädtiih. Gymnaſ. zu Dortmund, und 
dem fathol. Religiondlehrer Dr. Dreher am Gymnaj. zu Sig— 

maringen. 


ALS ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnaſium, 

zu Allenftein der Schula. Kandid. Landsberg, 

zu &umbinnen der Schula. Kandid. Dr. Hedt, 

zu Hobenftein, der Schula. Kandid. Mublad, 

zu Kö Au Dee Prßß., Kneiphöfiſch. Gymnaſ., der Realgym- 
naſ. Lehrer Dr. Heinze aus Stettin, 

zu Lyck der Schula. Kandid. Unruh, 

zu Berlin, Franzöſ. Gymnaſ., der ordentl. Lehrer Dr. Dietrich 
vom Gymnaſ. zu Charlottenburg, 

zu Berlin, Humboldts-Gymnaſ., der Schula. Kandid, Dr. 
Mahlow, 

zu Berlin, Joachimsth. Gymnaſ., die Schula. Kandidaten Sün— 
dermann, Ball, Schmalz und Dr. Koch, zugleich als 
Adjunften, 

zu Berlin, Gymnaj. z. grauen Klofter, der Schula. Kandid. 


Simon, 

zu Guben, der Hilfölehrer Zeitichel, 

zu Spandau = ⸗ Dr. Kuhnert vom Gymnaf. zu 
Charlottenburg, 

zu Wittftod der Schula. Kandid. Wieöner, 

zu Züllihau, Pädagog., der Schula. Kandid. Grohs, 

zu Demmin der Schula. Kandid. Büchel, 

zu Stettin, Marienſtifts-Gymnaſ., der Hilfslehrer Dr. Wehr: 


mann, 

zu Stralfund der Schula. Kandid. Dr. Teplaff, 

zu Bromberg ber ordentl. Zehrer Kade vom Progumnaf. zu 
Tremeſſen, 

zu Gneſen der Schula. Kandid. Dr. Lämmerhirt und der 
ordentl. Lehrer Aſt vom Realgymnaſ. zu Frauſtadt, 

zu Liſſa der Schula. Kandid. Paul Voigt, 

zu Nakel, der ordentl. Lehrer Buchholz vom Realgymnaſ. zu 
Frauſtadt, 

zu P a en, Marien-Gymnaſ., der Schula. Kandid. und Hilfölehrer 

r. Gerigf, 

zu Rogafen der ordentl. Xehrer Laskowski vom Realgymnaſ. 

zu Rawitſch, 


579 





(ferner find als ordentl. Lehrer angeftelt worden am Gymnafium:) 

zu Wongromipg der Schula. Randi. Frenzel, 

zu Breslau, Eliſabeth-Gymnaſ., der Hilfölehrer Dr. Götſch— 
mann und der Schula. Kandid. Thiel, 

zu Breslau, neues Königl. Gymnaſ., die ordentl. Lehrer Ziaja 
vom Gymnaſ. zu Leobihüg und Grötſchel vom fathol. 
Gymnaſ. zu Groß-Glogau, ſowie der Schula. Kandid. Dr. 
Schippke, 

zu Glatz der ordentl. Lehrer Dr. Hohaus vom Scullehrer- 
Seminar zu Habelſchwerdt und der Schula. Kandid. Göbel, 

zu Groß-Strehlig der ordentl. Lehrer Kirſch vom Gymnaſ. 
zu Neiße, 

zu Kattomwip der Schula. Kandid. Krug, 

zu Liegnitz, ſtädtiſch. Gymnaſ., der Schula. Kandid. Zumwinkel, 

zu Neuftadt Db. Schleſ. der Schula. Kandid. Joſef Schmidt, 

zu Oblau der Schula. Kandid. Dr. Schulz, 

zu Schweidnip der Schula. Kandid. Dr. Bäge, 

zu Wohlau der Schula. Kandid. Hiltmann, 

zu Burg der ordentl. Lehrer Dr. Kampe vom Gymnaf. zu 
Halberftadt, 

zu Halberftadt der orbdentl. Lehrer Ederlin vom Gymnaſ. zu 


urg, 
zu Nordbaufen der Hilfälehrer Dr. Knake, 
zu Bodum die Hilfälehrer Dr. Schimpf, Pries, Wilh. Koch, 
Hermann Koh und Rittweger, 
zu Dortmund der Hilfölehrer Sartori vom Gymnaſ. zu 
Göttingen, 
zu Hörter der Hilfälehrer Dr. Reuter vom Realprogymnaſ. 
au Striegau, 
zu Münfter der Hilfölebrer Dr. Egen, 
zu Pin orn der Hilfölehrer Schlupp vom Gymnaſ. zu 
ünfter, 
zu Bormen der Schula. Kandid. Dapprich, jomie der Rektor 
laufing aus Büren, 
zu Köln, Gymnaſ. an Marzellen, der Lehrer Braubad vom 
Progpmnai. zu Prüm, und 
zu Trier der Schula. Kandid. Dr. Kramm. 


Dem Geſanglehrer Haßler an der lateiniihen Hauptihule zu 
Halle a. /S. ift für die Dauer diejer Funktion die Amtöbezeihnung 
„Muſikdirektor der Frandeihen Stiftungen“ beigelegt, 

dem Gejanglebrer am Gymnaſ. zu Flensburg, Muſildirektor und 
Drganiften Fromm der Königl. Kronen-Drden vierter Klaſſe 
verliehen, und 


38* 


580 


am Gymnaf. zu Salzwedel der Bürgerjchullehrer Berendt als 
Glementarlehrer angeftellt worden. 





dem Direktor des Luifenftädtiihen NRealgumnaf. zu Berlin, Prof. 
Dr. Fo 1% Mitglied der Dber-Militär-Craminationd-Kommiifion, 
ift der Rothe Adler-Drden dritter Klaffe mit der Schleife und 
Schwertern am Ringe verliehen, 

der Dberlehrer Kaldh of am Andread-Realgymnaj. zu Hildesheim 
ift zum Realgymnafial-Direftor ernannt, und demſelben bie 
Direktion diefer Anftalt übertragen, 

die Wahl des Gymnafial-Direftors Mattbiad zu Lemgo zum 
Direktor des Realgymnaf. zu Düffeldorf ift beftätigt worden. 


Dem Oberlehrer Zaurig am Königl. Realgymnaf. zu Berlin ift 
dad Prädikat „Profeſſor“ beigelegt worden. 


Zu Dberlehrern find befördert worden die ordentl. Lehrer 
Dr. Lambert am Real-Öymnaf. der Frandefhen Stiftungen 
u Halle a./S., 
Dr. $ranfen am Realgymnaf. nebft Gymnaf. zu Hagen, 
Dr. Herwegen am Realgymnaj. zu Köln. 
Dem ordentl. Lehrer Theodor Krüger am Realgymnaſ. zu Bromberg 
ift der Titel „Dberlehrer“ verliehen worden. 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am NRealgumnafium 

zu Königöberg i. Prß., Realgumnaf. auf der Burg, der Schula. 
Kandid. Schiemwelbein, 

zu Straljund der Hilfölehrer Hübner, 

zu Bromberg der Hilfdlehrer Seelig, 

zu Frauftadt der ordentl. Lehrer Beyer vom Gymnaf. zu 
Natel, und der Schula. Kandid. Kuert, 

zu Rawitſch der ordentl. Lehrer Bänig vom Gymnaj. zu 
Rogaſen, 

zu Grünberg i. Schleſ. der Schula. Kandid. Teichmann, 

zu Iſerlohn der Hilfslehrer Dr. Stamm, 

zu Schalke der provif. Lehrer Fritzſche, ſowie der ordentl. Lehrer 
Dombret vom Realgymnaf. zu Nahen, und 

zu Mülheim a. Rhein der Schula. Kandid. Brüggemann. 





Die Wahl ded Gpmnafiallehrerd Dr. Befte zu Wongrowig zum 
Rektor des Progymnafiumd zu Dorften i. Weſtf. ift genehmigt 
worden. 

Am Progymnaſ. zu Genthin ift der ordentl. Lehrer Dr. Rambeau 
zum Oberlehrer befördert morden. 


581 


ALS ordentl. Lehrer find angeitelt worden am Progymnaſium 
zu Berlin, ſtädtiſch. Progymnaſ., der Schula. Kandid. Dr. übte, 
zu Tremeſſen der Schula. Kandid. Reimann, und 
zu Weißenfels der Hilfslehrer Dr. Pfannihmidt. 


Der ordentl. Lehrer Dr. Göte am Progpmnal. zu Eſchweiler ift 
als Oberlebrer an die Realjhule mit Fachklaſſen zu Aachen be- 
rufen worden. 





Die Wahl des zeitigen Dirigenten des Realprogymnafiums zu Forſt 
i. L. DE —— zum Rektor dieſer Anſtalt iſt genehmigt 
worden. 

Der ordentl. Lehrer Dr. Netzker am Realprogymnaſ. zu For ſt 
i. L. iſt zum Oberlehrer befördert, 

das Drädität „Oberlehrer“ ift beigelegt worden den orbentlidhen 

Lehrern 
Dr. Kutſcher am ——— zu Arolſen, und 

Hebgen ⸗ Biebrid. 

Als ordentliche Lehrer find angel —— * Ar ar 
zu Kulm die Hilfölehrer Baud und Dr. Kühn, 
zu Krojjen der Hilfölehrer Küddede, 
zu Lübben der Schula. Kandid. Dr. Hof, 
zu Wolgaft der Hilfslehrer Günther, 
zu Stargard i. Pom. * Oaeeheer —“ 
zu Hört a. Main Brötz, und 
zu Langenberg der Squla. Kandid. Wendelborn. 





Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden 
an der ſtädtiſchen höheren Bürgerſchule zu Berlin der ordentl. 
Lehrer Dr. Wolter vom Sopbien- ealgymnaf. daſelbſt, und 
der Schula. Kandid. Mellmann, 
an der höh. Bürgerſch. zu Ratibor der Hilfslehrer Dr. Kulla, 
an der Gemerbeichule (Höb. Bürgerfd.) zu Dortmund der Hilfs- 
lehrer Rotb, und 
an der Gewerbeſchule 9 Saarbrücken der Schula. Kandid. 
Dr. Wehrman 
An der höheren Pürgere (Wilhelms-) Schule zu Liegnip iſt der 
Lehrer Kettenburg vom Realgymnaf. zu Duafenbrüd als tech⸗ 
nijcher Lehrer angeftellt worden. 


D. Seminare, Präparandenanftalten. 


Sn —— Eigenſchaft ſind verſetzt worden die Seminar⸗Direktoren 

Schulze & Rheydt an das Schul. Seminar zuNeu-Ruppin, 

Reg. und Schulratb Dierde zu Stade an das u: Seminar 
zu Dönabrüd, und 


582 





Dr. Süngling zu Osnabrüd an das Schull. Seminar zu Stade, 

Der Profeffor am Klerifal-Seminar zu Pelplin, Lie, theol. Rojen- 
treter ift zum Seminar - Direktor ernannt und demjelben das 
Direftorat des Schull. Seminars zu Berent verliehen, 

der erite Seminarlehrer Muntber zu Angerburg zum Geminar- 
Direktor ernannt und demjelben dad Direktorat des Schull. Se- 
minard zu Tondern verlieben, 

ber Kailerl. Seminar- Direktor Diesner zu Pfalzburg in Elfaß- 
Lothringen zum Preußiihen Seminar-Direftor ernannt und dem» 
jelben das Direftorat ded Schul. Seminard zu Ottweiler ver- 
lieben worden. 


Sn gleiher Eigenſchaft find verjept worden die erften Seminarlehrer 
Dransfeld zu Waldau an das Edull. Seminar zu Neu- 


Ruppin, 
DOberlehrer Dr. Scharlad zu Barby an dad Schull. Seminar 
zu Sagan, und 
De Deligih an das Schul. Seminar zu Neumier. 
Am Schul. Seminar zu Prß. Eylau ift der Rektor Dug zu 
Heiligenbeil als erfter Xebrer, 
am Schull. Seminar zu Steinau der biöher fommiffar. erfte Lehrer 
Dr. Nemig definitiv, und 
am Schul. Seminar zu Delitzſch der bisher fommilffar. erfte 
Lehrer Dr. Shürmann definitiv angeftellt, 
der ordentl. Seminarlehrer Ernft zu Rawitſch unter Beförderung 
um erften Lehrer an das Schull. Seminar zu Paradies ver- 
—* worden. 


Dem ordentl. Seminar: und Muſiklehrer Heidler zu Bromberg 
iſt das Prädikat „Muſikdirektor“ beigelegt, 

der ordentl. Seminarlehrer Wiesniewski zu Graudenz in gleicher 
Eigenſchaft an das Schull. Seminar zu Heiligenſtadt verſetzt, 

der ordentl. Lehrer Lüke vom Gymnaſ. Joſefinum zu Hildesheim 
als ordentl. Lehrer am Schull. Seminar zu Graudenz, und 

der Seminar⸗Hilfslehre Ormanns zu Brühl als ordentl. Lehrer 
am Schull. Seminar zu Linnich angeſtellt worden. 


Als Hilfdlebrer find definitiv angeftellt worden die bisher fommifja- 
riſchen Hilfälehrer 

Wille am Schull. Seminar zu Pr. Eylau, und 

Diebow am Edull. Seminar zu Franzburz. 


An der Präparanden-Anftalt zu Wanderdleben find der bish. 
fommifjar. Borfteher und erfte Lehrer Reling und der biöh. 
fommiffar. zweite Lehrer Müller definitiv angeftellt worden. 





583 





E. Zaubftummen:-, Blinden- und WVaijen-Anftalten. 


Der Direktor des Wilhelm-Augufta-Stifted zu Wriegen a. d. D. 
Zaubftummenanftalt), 8. &. Walther, ift zum Direktor der 
önigl. Taubftummen=Anitalt zu Berlin ernamnt, 

der Vorfteher der Taubft. Anftalt zu Elberfeld, Hilger, als Direktor 

an das Wilbelm-Augufta-Stift zu Wriezen a. d. D. berufen, 
dem Vorfteher einer Privat. Zaubft. Anftalt, 8 loß zu Halle a.d. ©. 
der Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe verlieben morden. 


An der Zaubft. Anftalt zu Röſſel ift der Taubſt. Lehrer Grob 
aus Berlin auf ein Probejahr ald Lehrer angenommen, 

an dem Wilhelm-Augufta-Stift zu Wrie zen a.d. D. der Lehraſpirant 
Skhüp ald Hilfölehrer angeftellt, 

an der Taubft. Anftalt zu Straljund der Zaubft. Lehrer Voß 
aud Lauenburg i. Pom. als Lehrer und Haudvater angeftellt, 

an die Taubft. Anft. zu Ratibor der Lehrer Schulzfi von ber 
Zaubft. Anftalt zu Röffel berufen, 

an der Zaubft. Anftalt zu Stade der Lehraipirant Werner zum 
etatömäßigen Probelehrer ernannt, 

an der Taubſt. Anftalt zu Camberg find die Hilfslehrer Löw TI, 
Meufer und Marenbad zu ordentlihen Lehrern befördert 
worden. 





An der Blinden-Anftalt zu Neu-Torney ift der Lehrer Schreiber 
aus Stettin als Hilfölehrer angeftellt worden. 


Der Lehrer Tſchierske aus Klaptau iſt als Hilfslehrer an die 
Waiſen- und Schulanſtalt zu Bunzlau berufen worden. 


F. Höhere Mädchenſchule. 


Die Wahl des Dberlehrerd Profefford Dr. Cochius an der Char⸗ 
lottenſchule zu Berlin zum Direktor der neuen fünften ſtäd— 
tiihen höheren Mädchenſchule „Margarethenſchule“ daſelbſt ift 
genehmigt worden. 

G. Deffentlide Volksſchulen. 

Es haben erhalten 

1) den Königl. Kronen-DOrden vierter Klaffe: 

Mann, evangel. Hauptlehrer und Kantor zu Karlörub, Krd 
Oppeln; 


2) Dem auf Seite 426 Zeile 2 v. o. im vorigen Hefte genannten 
evangel. Lehrer und Küfter Schirner zu Pobles, Krs Merjeburg, 


584 
ift nicht das Allgemeine Ehrenzeichen, fondern der Adler der 
Inhaber des Königl. Hausordens von Hohenzollern 
verliehen worden, und haben den legteren Drden ferner erhalten: 
Anader, evangel. erfter Xehrer an der Mädchenichule zu Herdfeld, 
Bäbelich, evangel. Hauptlehrer zu Paſewalk, Krs Uedermünde, - 
En. evangel. erfter Lehrer zu Pinnebergerdorf, Krö 
inneberg, 
Conrad, dögl. zu Bienau, Krs Ofterode, 
Dickob, kathol. erjter Xehrer zu Obertiefenbah im Oberlahnkreiſe, 
Eberz, dögl. zu Hadamar im Oberlahnfreiie, 
Heimann, evangel. Lehrer zu Braubad im Rheingaufreije, 
Hödel, dögl. zu Homberg, 
Krid, fathol. Lehrer, Drganift und Küfter zu Hofaſchenbach, 
Krs Hünfeld, 
Lampe, evangel. erfter Lehrer und Kofal-Schulinipeftor zu Zeller« 
feld, Krö gleihen Namens, 
von Lukowski, fathol. Lehrer zu Radomierz, Krs Bomit, 
Niepel, evangel. Hauptlehrer zu Köben, Krs Steinau, 
Nirdorf, dögl. und Kantor zu Lobendau, Krs Goldberg-Haynau, 
Schindeler, evangel. erfter Lehrer zu Gadderbaum, Landkrs 
Bielefeld, 

Schmitt, evangel. Lehrer, Küfter, Glödner und Organift zu 
Staudernheim, Krs Meijenbeim (inzwiſchen verftorben), 
Schüpe, evangel. Lehrer und Küfter zu Neumark, Krö Querfurt, 

Späth, evangel. Hauptlebrer zu Runkel, Oberlahnfrs, 

Stern, evangel. Lehrer, Küfter und Drganift zu Nußbaum, Krs 
Kreuznad), 

Thoms, evangel. erfter Lehrer, Organift und Küfter zu Langen- 
weddingen, Krs Wanzleben, und 

Tiemann, evangel. erfter Lehrer zu Lachendorf, Krs Gelle; 


8) das Allgemeine Ehrenzeiden: 
Baumert, kathol. Lehrer und Kantor zu Groß-Wierau, Krs 
Schweidnitz, 
Bonowski, kathol. Lehrer zu Skorzewo, Krs Karthaus, 
Dombrowski, dögl. zu Tiege, Krs Marienburg, 
Droszcez, dögl. und Organiſt zu Olozowa, Krs Schildberg, 
Sranı, evangel. Zebrer, Drganift und Küfter zu Leißling, Krs 
eißenfels, 
da evangel. Zebrer zu Moſchin, Krs Schrimm, 
öbler, dögl., Drganift, Kantor und Küfter zu Groß - Breja, 
Krs Neumarkt, 
Lorenz, fathol. Hauptlehrer zu Kuhnau, Krs Kreuzbur 
Reimann, dedgl., Drganift und Küfter zu Rengersdorf, Krs 
Glatz (inzwiſchen verftorben), 


585 





(ferner haben erhalten dad Allgemeine Ehrenzeichen:) 
Stadelrotb, evangel. erjter Kehrer zu Merrheim, Krs Meijenbeim, 
Walter, evangel. Lehrer zu Strieje, Krs Trebnig, und 
Wiczkowski, dögl. zu Lamgarben, Krs Raftenburg; 


4) die Rettungd-Medaille am Bande: 
Retzow, evangel. Lehrer zu Stargard i. Pomm. 





Ausgefchieden aus dem Amte. 
Geftorben: 

der vortragende Rath im Miniftertum der geiftlichen ꝛc. Angelegen- 
beiten und Konjervator der Kunftdenfmäler, Geheime Regie: 
rungs-Rath Profefjor von Debn-Rotfeljer zu Berlin, 

der zum Regierungs- und Sculrath ernannte biöherige Kon— 
iftorialratb Nienaber zu Stade, 

der Regierungs- und Schulratb Dr. Siegert zu Münfter, 

der ftändige Kreis-Schulinſpektor Zur zu Pojen, 

die ordentl. Profefforen Dr. P. Vogt in der mediziniſch. Fakult. 
und Dr. med. et phil. Freiherr von Feilitzſch in der 
philoſoph. Fakult. der Univerf. zu Greifswald, 

die außerordentl. Profefj. Dr. Albredt Budge in der mediziniſch. 
Sakult. der Univerf. zu Greiföwald, und Dr. Körber 
in der philoſoph. Fafult. der Univerf. zu Breslau, zugleich 
Dberlehrer am Eliſabeth-Gymnaſ. dajelbft, 

der Senator der Akademie der Künfte, Sektion für Muſik, Muſik— 
direftor Profeff. Sul. Schneider, 

die Oberlehrer 
— a am Sneiphöfichen Gymnaf. zu Königs— 

ergi. Prß., 

Dr. Strebigfi am Gymnaj. zu Neuftadt i. Weſtprß., 
Helm am Gymnaf. und Realgymnaf. zu Guben, 
Dr. 9. Werner am Gymnaf. zu Hirjchberg, und 
Wittrod am Gymnaſ. zu Glüdftabdt, 

die ordentlihen Lehrer 
Dr. Krupp am ftädtiih. Gymnaf. zu Danzig, und 
Colas am Friedr. Wilh. Gpmnaf. zu Köln, 

der techniſche Lehrer Rooumek am Gymnaf. zu Lyck, 

der Oberlehrer Shumader am Realgymnaj. zu Witten, 

der Lehrer Todt an der DOber-Realfchule zu Breslau, und 

der ordentl. Lehrer Niemeyer am Realprogymnaf. zuSpeboe. 

In den Rubeftand getreten: 

der Provinzial-Schulrath Profefi. D. theol. Hagemann bei dem 
Konfiftorium zu Hildesheim und dem Provinz. Schuls 
follegium zu Hannover, 


586 


(ferner find in den Ruheſtand getreten:) 

der Oberlehrer Dr. Praft am Gymnaf. zu Barmen, und bat 
derjelbe den Rothen Adler-Drden vierter Klaffe erhalten, 

der Dberlehrer Dr. Eduard Schule am Ariedr. Wilh. Gymnaf. 
zu Berlin, 

die ordentlichen Lehrer 
Dr. Piper am Gymnaf. zu Spandau, und 
Zettel am Gymnaſ. zu Ratibor, 

der Gejanglehrer am Franzöfiihen Gymnaſium, Mufikdireftor 
und Profeſſ. Commer, Senator bei der Akademie der 
Künfte, Sektion für Mufif, zu Berlin, und bat derfelbe 
den Königl. Kronen-Drden dritter Klafje erhalten, 

der Oberlehrer Dr. Blind und der ordentt. Lehrer Wannen» 
mader am Realgymnaſ. zu Köln, 

der Seminar-Direftor Worft zu Dttweiler, und ift demfelben 
der Charakter ald Schulratb mit dem Range eined Rathes 
vierter Klaffe verlieben worden, 

der ordentl. Seminarlehrer Steinhaufen zu Neumied. 





Audgejhieden wegen Gintritted in ein andered Amt 
im Snlande: 
der Oberlehrer Dr. Baule am Gymnaj. zu Attendorn, 
der Oberlehrer Dr. Rehrmann am Realprogymnaſ. zu Lübben, 
der erfte Seminarlehrer Grunau zu Prß. Eylau, 
die Seminar-Hilfölehrer Frindte zu Reichenbach D./k. und 
Kolbe zu Habelihwerbdt. 





Auf ihre er find entlajjen worden: 

der orbdentlihe Lehrer Dr. Theod. Müller am Gymnaf. zu 
Gütersloh, 

der Oberlehrer Dr. Shmeding am Realgymnaf. zu Elberfeld 

der Mufiflehrer am Realgymnaſ. zu Köln, Fürftl. —— 
ſcher Muſikdirektor Reiſer, und hat derſelbe den Königl. 
Kronen-Orden vierter Klaſſe erhalten, 

der Seminarlehrer Polensky zu Ziegenhals. 


Inhalts-Verzeichnis des Juli⸗-Auguſt-Heftes. 


1. 104) Stempel zu Kauf- und Lieferungsverträgen im kaufmänniſchen 
Berlchre und zu Werkverdingungs-Berträgen . » 2 2 0. 
105) Einführung gleiher Grundiäße für alle Verwaltungen binfichtlich der 
Verrechnung der Koften für die Unterhaltung der Dienfgebände ıc. 434 
106) Amtlihe Nahrichten über das Preußiſche Staatsihuldbuh. . 438 
107) Die Königlichen WVrovinzialbehörden für die Unterrichtsverwal⸗ 
tung in der Provinz Hannover . . 2 2 2 nenne 457 


— 


III. 


I . 


587 


108) Fr zur Sicherftellung fistalifher Gicbäude gegen Feuers- 
efahr . 

109) Beſchaffung des Heizmaterials zur "Bimmerheizung feiteng König. 
licher Behörden. . 

110) Transport der für Etaatsbauten erforderlichen Baumaterialien 
durd die Staats-Eifenbahnen 


111) Sammlung von Beiträgen für die König Wilhelm - Stiftung 


fiir erwachſene Beamtentöchter 

112) Zuſammenſetzung der Biffenjhaitlichen Brüfungstommiffionen 
fir das Jahr 1. April 1885/86 

113) Aulafiung der Prioritäts. Obligationen der Münfter - Enfcheder, 
= Schleswig'ſchen und der Halle-Sorau-Gubener Gifenbahnen 

ur Beftellung von Amtsfautionen . 

114) Berthedeflaration bei — — von baarem Gelde und 
Banknoten durch die P 

115) Girfulation der ———— 


116) Beſtätigung der Wahlen des Präſidenten und des Vertreters 
desſelben bei der Alademie der Künſte zu Berlin . 

117) Bertrag bezüglich der Erwerbung der Dorgerlo h’ichen Samm- 
lungen für den ——— Staat . . 

118) Ernennung von Mitgliedern refp. fellvertretenden” Mitgliedern 
der a ke ae ommiffionen bei den Königlichen Muſeen 
zu Berlin . . 

119) Breisausichreiben bei der Oineberg · Stiftung für Maler und 
Bildhauer . 

120) Beſtätigung der Rettorwahl an der Univerfität zu Halle . F 

121) Reglement für das romanifh-engliihe Seminar der Univerfität Kiel 

122) Statuten der Stiftung der Gräfin Louiſe Bofe geb. Gräfin 
von Reihenbad-Leffoni bei der Univerfität zu Marburg . 

123) Einziehung von Stempe —— für die Zeugnifſe über die 
Ablegung der ärztlihen VBorprüfung. . 

124) Zahlung von Honorar an die —* der Univerfitätsffinifen 

r die ärztliche Behandlung der in ihre Klinik — 

Kranken erſter und zweiter Klaſſe. 

125) Rechnungsmäßige Behandlung des Titels Imsgemein“ und des 
Profefioren« —— Fonds der Univerfitätslaffen-Etate . . 

126) Beftätigung der Wahlen eines Rektors und der Abtheilungsvor- 
fteher an den techniſchen Hochſchulen 

127) Ausihreiben wegen Bewerbung um Stipendien bei "der 3. &- 
ling'ſchen Stiftung . 

128) Ueber das Srterrammtrtfe Aufnahme-Berfohren 


129) Belanntmahung eines Berzeichnifes derjenigen höheren Lehran⸗ 
ftalten, welche zur Austellung von Zeugniſſen über die wiflen- 
ſchaftliche Befähigung für den — freiwilligen | 
dienft beretigt find . . 

130) Allerhöhfte Verleihung des Namens „ Bismard-Öpmnafium“ an 
das Gymnaſium au Vyritz. 

131) Prüfungs» Kommilfionen für andere als Reifen und Abgangs- 
prüfungen bei den Gymnaſien und — 

132) Vorſchriften über die Zulaſſung zur Reifeprüfung an höheren 
Schulen bezüglich derjenigen Jungen Leute, welche nad} bereits er- 
folgter Immatrikulation an einer Hochſchule das Reifeze — von 
einem Gymnaſium oder einer Realanftalt erwerben wo er 

133) Verfahren bei der Ausftellung von zeu niffen über die wiflen- 
ſchaftliche Befähigung für den einjährig Feimilfigen Militärdienft 


491 
493 


494 
496 


501 
524 
524 


526 
527 


IV. 


585 


134) Gele, betreffend die Benfionirung der Lehrer und —— 
an den öffentlichen Volksſchulen. Bom 6. Zuli 1885. . 

135) Benfion der Volksſchullehrer 

136) Befähigungszeugnifje aus dem Kurfus zur Ausbildung von 
Tanbftummenlehrern . . 

137) Befähigungszeugnifie ans der Turnlehrerprilfung im Jahre 1885 


138) — aus der Turnlehrerinnenprüfung im Frilh⸗ 


jahre 

139) Befähigungszeugniffe für GEleven der Zurnfehrer-Bildungsanftalt 

140, Befähigungszeugnifie für Zöglinge der EROTIC ORIRHENE 
ftalten zu Droyfig . . . 

141) Brüfung der Zeichenlehrer und Zeichenlehrerimnen ? 

142) Abhaltung von Fortbildungsturjen für Banbarbeitsichrerinnen 
bei dem Seminar zu Auguftenburg . 

143) Gnadenfompetenz für die Hinterbliebenen von Schullehrern in 
den Vrovinzen Dft- und Weſtpreußen : 

144) Gehaltsregulirung der Lehrer- bezw. Lehrerinnenſiellen an mehr» 
Haffigen Schulen auf der Grundlage der Feftiegung eines Durch— 
Ihnittsjages der Beſoldung fir eine Lehrer» bezw. Lehrerinnenftelle. 
Eventualität der Einführung fupplementärer Dienftalterözulagen 

145) Regelung des Dienfteintommens der Vollsſchullehrer; Bemeſſung 
des Gejammt-Dienfteintommens nad den örtlichen Berhältniff en 
derart, daß dasſelbe — Wohnung, Feuerung und ſonſtigen 
Bedarf zu deden . . 

146) Kombination der Gruppen a. und b. des 2. 2 der Prüfungs. 
Ordnung für Lehrer an Mittelfhulen vom 15. Oftober 1872 aud 
mit Ausſchließung der Religion bei der Mittelihullehrer » Vrilfung 

147) Erfte Banderorrlammlung des Deutihen bienenwirthihaftliden 
Gentralvereines verbunden mit einer re Fe 

148) Aufgabe und Ziel der höheren Mädchenſchule 


149) Ueberfidt über die Zahl der bei dem Landheere und bei der 
Marine in dem Griagjahre 1884/85 eingeftellten aan 
Mannigaften mit Bezug auf ihre Edjulbildung . 

150) Reinigung der Edulftuben. . 

151) Nichbe ründung der Klagen über Bernadläffigung der dãniſchen 
—— in den Schulen des Kreiſes Hadersleben . » 

152) In den Lehrplänen der utraquiftiigen Schulen ift der Lehrſioff. 
— in den Realien, angemeſſen einzutheilen und abzugrenzen 

153) Bürgerliche Gemeinden find vermöge ihrer Autonomie befugt, 

chulen zu errichten, F übernehmen, zu unterftüßen, Laften 
* Angehörigen für die Schule auf fi zu nehmen. in Gleiches 
gilt hinſichtlich der kirchlichen Laften. Begrenzung der Autonomie 
der Gemeinde durch das ſtaatliche Auffihtsreht . . 


Nachruf für den Geheimen ge und — der En 


denfmäler Preußens, Profeſſor Heinrich von Dehn-Rotbfeller. 


Perſonalchronit 


Drud von J. J. Starde in Berlin 


5 3 EB SE 88} 


589 


Centralblatt 


für 





die gefammte Unterrichts -Derwaltung 
in Prenßen. 


Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts. und 
Mebdizinal- Ungelegenheiten. 


9. u. 10. Berlin, den 15. October 1885. 








l. Allgemeine Verhaͤltniſſe. 


154) Gewährung von Remunerationen und ſonſtigen 
Kompetenzen an die Regierungs-Baumeiſter der 
allgemeinen Bauverwaltung. 


Berlin, den 16. Februar 1885. 

Den Behörden meined Reffortö laffe ih in der Anlage Abſchrift 

ded Grlafjed deö Herrn Minifterd der öffentlidyen Arbeiten vom 
13. Sanuar d. 38. — III. 19 802. —, betreffend die den Regie— 
rungd-Baumeiftern der allgemeinen Bauverwaltung zu gewährenden 
Remunerationen und jonftigen Kompetenzen, zur Kenntnidnahme und 
mit dem Bemerken zugeben, daß ich mit der Anwendung der Bes 
ftimmungen desſelben auch bei allen mein Refjort berührenden Bauten, 
deren Koften ganz oder tbeilmeife aus Staatsfonds oder foldyen 
Stiftungstonds, die unter Staatd-Bermwaltung ftehen, gedeckt werden, 

einverftanden bin. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barfhaujen. 


An 
die nachgeordneten Behörden 
des biesfeitigen Reſſorts. 


G. III. 5083, 





Berlin, den 13. Januar 1885. 

Im Anſchluſſe an den Cirkular-Erlaß vom 13. Juli 1877 (III. 

12 252) beftimme ich binfichtlich der den Regierungd-Baumeiftern 

der allgemeinen Bauverwaltung zu gemwährenden Remus 
nerationen und fonftigen Kompetenzen was folgt: 


1885. 39 


1) 


2) 


3) 


die Köni 
und 


590 





In den erften drei Fahren, von ihrer Ernennung an gerechnet, 
erhalten die Regierungd-Baumeifter für die Zeit der Be- 
Ihäftigung in der allgemeinen Bauverwaltung Tagegelder 
von IME, vom 4. Fahre an werden denjelben Monatd- 
Remunerationen im Betrage von 300 ME. gewährt. 
Die Zahlung der legteren erfolgt an die dauernd übernommenen 
Regierungd-Baumeifter (Cirkular-Erlaß vom 11. März v. 3. 
II. 3851) im Voraus, im Uebrigen postnumerando. 
Erhöhungen der vorbezeichneten Säge finden nicht ftatt. 
Die Seftiepung der darnach den fraglihen Beamten zu 
zahlenden A bezw. Remunerationen hat in jedem 
w. Hochwohlgeboren x. 
Falle ſeitens der Königlichen Regierung ꝛc. zu erfolgen. 
Die Kompetenzen der bereits beſchaͤftigten Regierungs-Bau— 
meifter find vom 1. April d. 3. ab in vorſtehender Weiſe 
u reguliren, jomweit nicht im einzelnen Falle bejonderd er— 
Debliche, eventl. mir vorzutragende Bedenken beftehen. 
In Fällen vorwiegend auswärtiger Thätigfeit und 
für die Dauer derjelben werden Feldzulagen (Reile 
koſten⸗Pauſchquanta) gewährt. Die Feftießung innerhalb 
des a von monatlih 100 Mk. erfolgt 
w. Hochwohlgeboren ıc. 
** — ſollte ausnahmsweiſe eine 
höhere Entſchädigung für erforderlich erachtet werden, ſo iſt 
motivirter Antrag bei mir zu ſtellen. Dasſelbe iſt erforder⸗ 
lich, wenn bei etwaigen Reiſen über den Dienſtbezirk hinaus 
neben der Feldzulage Reiſekoſten und Tagegelderzuſchüſſe 
(fiehe unten Nr. 3) bewilligt werden ſollen. 
Iſt von der Feſtſetzung einer Feldzulage abgeſehen, ſo werden 
bei Dienſtreiſen außer den im Cirkular-Erlaſſe vom 13. Juli 
1877 beftimmten Reiſekoſten, Tagegelder-Zujhüfie ge 
zahlt. Diefelben follen im Allgemeinen ohne diesſeitige Ge— 
nehmigung den Betrag von 6 Mf. nicht überfteigen; fie 
fönnen indes für die in den Büreaus der Regierungen- 
und 2anddrofteienjowie der Strombauvermwaltungen 
als Hilfsarbeiter befhäftigten Regierungs-Bau- 


meifter geeigneten Falles jeitend a a bis 
auf 12 ME. erhöht werden. 
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 
Mapybach. 


An 
re Regierungs- Präfidenten bezw. Regierungen 
anddrofteien, die Königlihe Minifterial-Ban- 


Kommilfton und die Königlichen Strombaudireftionen. 
III. 19302, 


591 





155) Bewilligung von Prämien für Audbildung taub» 
ftummer Perjonen in einer Kunft oder einem Gewerbe. 


Berlin, den 30. April 1885. 
Em. Hohmwohlgeboren laffe ih anbei ein Geſuch der Frau N. 
vom 20. Februar d. 3. um Gewährung der Staatöprämie für die 
Ausbildung taubjtummer Mädchen in der Damenfchneiderei zur ges 
fälligen weiteren Veranlaſſung mit dem Bemerfen ergebenft zugehen, 
dab nad einer Mittheilung des Heron Minifters für Handel und 
Gewerbe fein grundfägliched Bedenken obwaltet, der Bittitellerin für 
die Ausbildung taubftummer Kinder, ſofern folhe in der von ihr 
beabjidhtigten Ausbildungs-Anftalt erfolgen jollte, die Staatöprämie 
gemäß der Allerhöchſten Kabinetd-Drdre vom 16. Juni 1817 
(v. Kampp Annalen, I. Band, III. Heft Seite 224) zu bemilligen, 
nahdem bereits durch Erlaß vom 2. April 1870*). — Minifterial- 
Blatt für die innere Bermaltung Seite 119 — genehmigt ift, daß 
in Zufunft auh Frauen und Mädchen, welde den jelbitändigen 
Detrieb des Gewerbes ald Damenjcneiderinnen nad $. 14 der 
Gewerbe-Drönung angemeldet haben, zur Theilnahme an der ges 
dachten Prämie für berechtigt erachtet werden jollen. Im einzelnen 
Falle würde aber nad der Mittbeilung ded genannten Herrn 
Minifters allerdingd die Bewilligung der Prämie davon abhängig 
— werden müſſen, dab die Vorausſetzungen des Cirkular— 
rlaſſes vom 5. November 1853**) (Miniſterial-Blatt für die innere 
Verwaltung Seite 268) und des vorerwähnten Erlaſſes vom 2. April 
1870 ald vorhanden anerfannt werden. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


Un 
den Königlichen Bolizei » Präfidenten, Wirkt. 
Geheimen DOber-Regierungs + Rath Herrn 
v. Madai, Hohmohlgeboren, bier. 


U. Ill.a. 12556. 





2. 

Berlin, den 2. April 1870. 

Unter den in dem Berichte vom 19. März d. J. angeführten 
Umftänden will ih die Beſtimmung ded GietulareGrlaftes vom 
5. November 1853 (Minijterial-Blati Seite 268), wonach für das 
Auslehren taubjtummer Frauen und Mädchen die in der Allerhöchſten 
Kabinets-Ordre vom 16. Juni 1817 in Ausſicht geftellte Etaatö- 
prämie von 50 Thlr. nur denjenigen Schneidermeiftern m arg 
werden joll, welche zum Halten von Lehrlingen geſetzlich befugt find, 


*) nachſtehend unter a abgedrudt. 
**) dogl. unter b. 


39° 


592 





dahin modifiziren, daß in Zufunft au Frauen und Mädchen, weldye 
den jelbftändigen Betrieb des Gewerbes ald Damenjchneiderinnen 
nad $. 14 der Gewerbe-Drdnung für den Norddeutiben Bund vom 
21. Juni 1869 vorjchriftsmäßig angezeigt haben, zur Theilnahme an 
der gedachten Prämie für berechtigt erachtet werden jollen. 
Voraudgefept muß bierbet jedoch werden, daß hinſichtlich des 
Nachweiſes über die erfolgte Ausbildung der taubftummen Zöglinge 
auch in diejen Fällen nah Maßgabe der Cirkular-Verfügung vom 
19. Dezember 1868 (Minijterial-Blatt 1869 Seite 20) verfahren werde. 


Der Minifter für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Graf von Ipenplip. i 


An 
die Königliche Regierung zu N. und abſchriftlich zur 
Kenntnisnahme und Nahadhtung an ſämmtliche 
übrige Königliche Regierungen ſowie an das Polizei— 
Prafdium bierfelbft. 





b 


Berlin, den 5. November 1853. 

Durch Allerbödhften Erlaß vom 16. Zuni 1817 iſt „denjenigen 
Künftlern und Handwerkern, die einen Taubſtummen ald Lehrling 
annehmen und audlehren” eine Prämie von 50 Thlr. in Ausſicht 
gejtellt. — Ueber die Anträge auf Bewilligung folder Prämien ift 
bisher auf vorgängigen Bericht der Provinzial- Behörden von dem 
Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten entſchieden 
worden. Zur Vermeidung ded hierdurch häufig entitandenen erheb- 
lichen, mit dem Gegenftande außer Verhältnis ſtehenden Schreibmwerfes 
will ich die Entideidung über die aus dem dortigen Verwaltungs— 
bezirke eingehenden Geſuche diejer Art vom 1. Januar f. J. ab der 
Königlihen Regierung übertragen und Diefelbe ermädtigen, Die 
Prämien vorichugmweiie aus ihrer Hauptkaffe zu zahlen und die ge— 
ablten Beträge am Jahresſchluſſe zur Erftattung zu liquidiren. — 
Bei der Prüfung der Anträge hat ſich die Königliche Regierung folgende 
bis jegt ſchon befolgten Grundiäge als Richtſchnur dienen zu laſſen: 
ur den erwähnten Allerhöchſten Erlaß bat den betreffenden 
Zehrmeiftern ein Rechts anſpruch auf Zahlung der Prämie nicht ges 
währt werden follen. Die Frage, ob die Bedingungen vorhanden jeien, 
von denen die Bewilligung derjelben abhängig gemacht worden, ift 
lediglih von den Berwaltungd-Behörden zu entſcheiden, für melde 
in den Lehrfontraften oder jonft ertheilte Zufiherungen in feiner 
Weiſe maßgebend fein können. Hierbei ift der Gefichtöpunft feſtzu— 
halten, dab die Abficht bei der Verheißung der Prämie nicht dahin 
gegangen ift, folde obne Unterſchied der Fälle Jedem, der ſich mit 
der Ausbildung eines Taubftummen befaßt, zu Theil werden zu laſſen, 
fondern daß dadurch die Unterbringung Zaubftummer bei jolden 


593 





Handwerkern und Künftlernhat begünftigt und erleichtert werden follen, 
welche den Zaubftummen in dem Verhältniſſe eined Lehrmeifters zu 
einem Lehrlinge zu ſich nehmen und nidt allein für feinen Unter« 
halt jorgen, jondern auch bei feiner techniſchen Ausbildung Opfer 
bringen, indem ‚fie den Lehrling für ihre Rechnung arbeiten lafjen 
und den Berluft an Material und Arbeitözeit tragen, welcher bei der 
Ungeſchicklichkeit des Schülerö unvermeidlich ift. Die Prämie muß da= 
ber verjagt werden, wenn der angebliche Xehrmeifter den Taubftummen 
nur alö Lehrer gegen ein Honorar unterrichtet und weder für den 
Unterhalt des Lehrlings noch für die Gewährung ded Arbeitd-Materiald 
Sorge getragen bat, jowie auch da, wo bei dem Vorhandenſein eined 
Lehrverhältniffes, wie ed oben dargelegt worden, ein Lehrgeld ftipulirt 
und gezahlt worden ift. — 

Der Zaubjtumme muß ferner in einer Kunft oder einem 
Handwerke und zwar vollitändig d. h. ſoweit audgebildet jein, daß 
er fi in feinem Fache jelbftändig feinen Lebensunterhalt zu ver- 
Ihaffen vermag. Stirbt er, bevor er eine ſolche Ausbildung erlangt 
bat, jo fann die Prämie nicht bewilligt werden. Die Unterweiſung 
in rein mechaniſchen Fertigkeiten, 5. B. im Nähen, Striden, Seide— 
wideln, Cigarrendreben ıc. oder in einzelnen Operationen der Fabri— 
fation z. B. im Nadelblauen ıc. genügt zur Grlangung der Prämie 
nit; ebenfowenig die Ausbildung für ſolche Beihäftigungen, von 
denen fih nicht annehmen läßt, dab fie einen dauernden und reael« 
mäßigen Erwerb ſichern, z. B. das Fertigen von Damenpug. — Für 
das Auslehren taubitummer Frauen und Mädchen ift die Belohnung 
nur denjenigen Schneidermeiftern zuzugeſtehen, weldye zum Halten von 
Lehrlingen geſetzlich befugt find (cf. Eirf. Berf. vom 24. Kebruar 1852 
Minift.Bl. Seite 92). 

Der Nachweis der erfolgten Ausbildung muß durch Attejte der 
Kommunal» oder Drtd-Polizei- Behörden oder aber durch Beſchei— 
nigungen glaubwürdiger Sadverltändigen, bei den im $. 23 der 
Berordnung vom 9. — 1849 aufgeführten Handwerkern durch 
das Zeugnis über die zurückgelegte geführt werden. 

Ausländiſche Lehrmeiſter und diejenigen Verwandten, welche nach 
Vorſchrift der Geſetze (FF. 14—16. 3. II. A. L. R.) die Pflicht 
ur Alimentation haben und mithin für das Kortfommen ded Taub— 
ae zu forgen verbunden find, haben feinen Anſpruch auf die Prämie. 

Ob der Lehrling weiblichen oder männlihen Geſchlechtes, ob er 
taubftumm geboren oder es erft jpäter geworden ift, macht feinen 
Unterſchied. Er muß aber völlig taubitumm jein, was dur das 
Atteft eined Medizinal-Beamten darzuthun ift. Leidet der Lehrling 
nur an Schwerhörigfeit und an Feblern in den Spradhorganen, fo 
fann die Prämie nicht gewährt werden. 

Sch hege zu der Königlichen Regierung dad Vertrauen, daß fie 
bei Erörterung und Erledigung der in Rede ftehenden Anträge mit 
Sorgfalt zu Werke gehen, den mwohlthätigen Zwed, melder der Ein- 


594 





rihtung zum Grunde liegt, nit aus dem Auge verlieren und 
möglihft zu fördern bemüht fein, andererjeitd aber darauf achten 
wird, daß der Staatöfafje nicht Ausgaben entiteben, melde ſich nady 
obigen Andeutungen nicht würden rechtfertigen laffen. — Die Itrenge 
Befolgung der lepteren wird die Königliche Negierung der König- 
lihen Dber-Rehnungd-Kammer gegenüber zu vertreten haben. 
Der Minifter für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten. 
v. d. Heydt. 


An . 
Jämmtlie Königliche Regierungen u. ſ. w. 


156) Rüdzahlung gefündigter Staatsſchuldſcheine. 


Berlin, den 8. Auguft 1885. 
Der Königlihen Regierung ıc. laffe ih anbei Abſchrift einer 
von dem Herrn Finanz-Minifter an die Behörden feines Refforts 
unter dem 11. Zuli d. J. erlaffenen Verfügung wegen der noch 
nicht zur Einlöfung gelangten, zum 1. Zanuar d. 8. zur Rück— 
zahlung gefündigten Staatsihuldiheine zur Kenntnisnahme und 

eventuellen weiteren Beranlaffung zugeben. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im NAuftrage: Barkhauſen. 


An 
bie nachgeordneten Behörden 
des diesfeitigen Reſſorts. 


G. III. 2339. 

Berlin, den 11. Zuli 1885. 

Nah einer Anzeige der Königlichen Hauptverwaltung der 
Staatsſchulden ift von den am 17. September v. 3. verloften und 
Fir 1. Sanuar d. 3. zur Rüdzahlung gefündigten Staatsſchuld— 
Heinen vom Jahre 1842 etwa der fünfte Theil noch nicht zur Ein« 
löfung gelangt. Die gedachte Behörde hat ſich daher veranlaßt ger 
jehen, unterm 12, v. M. in einer erneuten Bekanntmachung die 
Befiger diefer Scheine darauf aufmerkſam zu machen, daß mit dem 
1. Sanuar d. 3. die Berzinfung diefer Scheine aufgehört hat und 
die überhobenen Zinfen bei Zahlung des Kapitald in Abzug gebracht 
werden müfjen. Da erfahrungsmäßig die Staatsſchuldſcheine feitend 
der Beamten vielfah zur Beftelung von Amtsfautionen benupt 
werden, jo empfichlt es fi, die betreffenden Kaffen, bei melden 
derartige Kautionen niedergelegt find, dabin anzuweiſen, daß fie die 
Beamten, welche ihre Kaution in Staatsſchuldſcheinen beftellt baben, 
auf die ftattgefundene Verlojung und den dur die nicht rechte 
zeitig erfolgte Einlöfung der auögeloften Scheine entftehenden, halb» 
jährlich ſich fteigernden Verluft an Zinien nod) befonderd aufmerfiam 


595 


maden. Die Königliche Regierung wolle dad Erforderliche diefer- 
halb für Ihren Berwaltungdbezirk verfügen. 
Der Finanz-Minifter. 
In Bertretung: Meinede. 


An 
fämmtlihe Königliche Regierungen ꝛc. 

l. 8810. 

II. 7694. 

III. 9000. 


157) Uebertragung der Entſcheidung über Berjegung ge- 

wijfer im Refjort des Königl. Minifteriumg der geift- 

lichen ıc. Angelegenbeiten angeftellten Beamten und an 

ftaatlihen höheren Zebranftalten angeftellten Lehrer in 

den Rubeftand (fowie über Feſtſeßung der Penſion) auf 
die Königlichen Regierungen. 


Berlin, den 11. Auguſt 1885. 


Auf Grund des 8. 21 Abſatz 3 und des $. 22 Abſatz 2 des Geſetzes 
vom 30. April 1884,*) betreffend Abänderungen des Penſionsgeſetzes 
vom 27. März 1872 (Gel. Samml. 1884 ©. 126) wird hierdurch die 
Entſcheidung darüber, ob und zu welchem Zeitpunfte dem auf Ber: 
jegung in den Ruheſtand gerichteten Antrage eined im Reſſort des 
Königlichen Minifteriums der geiftlichen, Unterrichts: und Medizinals 
rar pe angeftellten Beamten, für defien Stelle der 
Königlichen Regierung ıc. die Anftellung&befugnid zu— 
ftebt, ftattzugeben ift, ſowie ob und welche Penfion demjelben bei 
einer von ihm beantragten Berjegung in den Ruheſtand gebührt, 
der Königlihen Regierung ıc. übertragen. Bei Ausführung dieſes 
Auftrages bat die Königlihe Regierung ıc. die für die Hands» 
babung der Penfiondgejeggebung 2* Anweiſungen zu beachten, 
insbeſondere auch die Anweiſungen in dem Refkripte des Herrn 
Miniſters des Innern und des mitunterzeichneten Finanz-Minifters 
vom 29. Juli v. J., welche der Königlichen Regierung ꝛc. durch 
meinen, des Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten, Erlaß 
vom 11. Oktober v. J. — F III. 2735. U. I. II. IIa. —**) 
mitgetheilt worden find. 

Wir bemerken hierbei ausdrücklich, daß der vorftehend ertheilte 
Auftrag fih auch auf die an den ftaatlidhen höheren Lehranftalten 
angeftellten Lehrer und Beamten bezieht, für deren Stellen 


*) Eentribl. pro 1884 Seite 383. 
*) Gentrlbl. pro 1885 Geite 136. 


596 
den Königliden Provinzial-Schulfollegien die Ans 
ſtellungsbefugnis zufteht. 


Der Minifter der geiftlidhen ıc. Der Finanz: Minifter. 
Angelegenheiten. Im Auftrage: 
Im Auftrage: Barkhauſen. von eng. 


An 
fämmtlihe Königliche Regierungen, Konfiftorien, 
Provinzial-Schultollegien ꝛc. 


Min. d. g. xc. A. G. Ill. 199 U. 1. 
Fin. Min. I. 10585. 


158) Ausſetzung des Schulunterridted am Tage der 

"allgemeinen Volkszählung. Mitwirkung der Lehrer 

bei diejer Zählung; Ausihluß der Schüler. 
(Eentribl. pro 1880, Seite 715 Nr. 167.) 


Am 1. Dezember d.3., an mweldyem Tage die allgemeine Volks— 
ählung ftattfindet, foll, wie in früheren Fahren, der Unterricht in 
"immtlicen Schulen ausfallen. 

Ich darf erwarten, dab die Lehrer bereit jein werden, fih an 
dem Zäblgeihäfte mithelfend in der einen oder anderen Meile zu 
betheiligen. Daß Schüler dazu herangezogen werden, ift nicht 
ftatthaft. 

Hiernach wolle die Königlihe Regierung ıc. in Ihrem Refjort 
das Erforderliche anordnen. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
fänmtlihe Königl. Provinzial-Schultollegien 
und fänmtlihe Königl. Regierungen. 
G. III. 2420. U. IIIa. 


ll. Univerfitäten, Akademien, ze. 


159) PBeranftaltung einer afademijden Jubiläums— 
Kunftausftellung zu Berlin. 


1. 
Aus dem Berichte vom 19. d. M. habe Ich mit beionderer Be- 
friedigung erſehen, daß es in der Abficht liegt, im Mai 1886, in 
welchem jeit Eröffnung der erften durch die Akademie der Künfte 


597 


in Berlin veranftalteten öffentlihen Kunftausftellung ein Zeitraum 
von 100 Jahren verfloffen fein wird, zur Feier dieſes Ereigniſſes 
eine große afademiihe Jubiläums Kunftausftellung zu veranitalten. 
Indem Ih Mid mit dem Plane diejer Ausftellung, wie Mir der— 
jelbe angezeigt ift, im Allgemeinen einverftanden erfläre, will Ich 
dem Mir vorgetragenen Wuniche ded Senated der Afademie der 
Künfte in Berlin gern entiprehen und, als Protektor der Afademie, 
auch dad Proteftorat über die beabfichtigte Jubiläums-Kunſtaus- 
ftelung übernehmen, ſowie genehmigen, dab Se. Kaiferlihe und 
Königlihe Hoheit der Kronprinz nad Konftituirung eines bejonderen 
Ehren-Komites zum Chren-Präfidenten desielben ernannt werde. 
Ich habe Se. Kaijerlihe und Königliche Hoheit hiervon in Kennt- 
nid gelegt. 
Bad Ems, den 29. Juni 1885. 
Wilhelm. 
von Goßler. 


An 
den Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 





2. 
Bekanntmachung. 

Unter dem Proteftorate Er. Majeſtät des Kaiſers und Königs und 
unter dem Ehren-Präfidium Sr. Katjerlihen und Königlichen Hoheit 
des Kronprinzen 
veranftaltet die Königliche Akademie der Künfte während der Monate 
Mai bis Dftober 1886 zum Gedädtniffe ded hundertjährigen Be— 

ftehens ihrer Audftellungen 

eine große Jubiläumd- Kunftaußftellung 
von Werfen lebender Künftler des In- und Audlanded in dem be» 
fonderd zu dieſem Zwede eingerichteten und erweiterten Landes— 
Ausftellungspalafte. 

Mit derſelben wird eine hiſtoriſche Wuöftellung verbunden, 
welche einen Ueberblid über die vaterländiihe Kunftentwidelung jeit 
den Tagen des erlaudten Stifterd unjerer Ausftellungen, König 
Friedrich ded Großen, bid auf die Neuzeit darbieten joll. 

Die der Würde der Sache und der Bedeutung der Reichs— 
bauptitadt entiprehende Durdhführung des Unternehmend ift durch 
die Liberalität der Königlihen Staatöregierung ſowie der ſtädtiſchen 
Verwaltung gefihert. 

Der Wichtigkeit diejer Austellung werden die für heroorragende 
Zeiftungen zu gemäbrenden Audzeihnungen und Anerfennungen ent- 
iprechen. Außerdem wird die Königliche Staatdregierung darauf 
bedacht fein, dieje Angelegenheit in audgiebiger Weile zu Ankäufen 
für öffentlihe Sammlungen zu benugen. 

Ueber dad Programm bemerfen wir vorläufig dad folgende: 


Fr 


598 


— 


. Aufgenommen werden Kunſtwerke aller Länder aus den 
Gebieten der Malerei, der Bildbauerfunft, der Baufunft 
und der vervielfältigenden Künfte Außerdem follen her— 
vorragende Erzeugnitfe der ſchmückenden Künfte unter dem 
Namen ihrer geiftigen Urheber auögeftellt werden. - 

Audgeichloffen bleiben Kopien und rein mechaniſche 
Nachbildungen. 

II. Zum Zmede der liebermittelung der Kunftwerfe find Ber: 
einbarungen mit der Deutſchen Kunftgenofjenichaft vorbe- 
reitet, um in den Hauptkunftftätten Sammelftellen und 
Aufnahme-Jurys zu bilden. 

III. Für alle zur Ausftellung zugelaffenen Kunftwerfe über- 
nimmt die Afademie der Künfte die Koften des Her: und 
Rüdtrandportes mit gewöhnlicher Fracht fowie die Ber- 
fiherung gegen Feuerögefahr. 

IV. Jeder Künftler darf nit mebr ald zwei Werke derfelben 
Gattung zur Ausftelung bringen; Ausnahmen von diefer 
Beftimmung können nur in bejonderd geeigneten Fällen 
von der Aufnahme-Jury geftattet werden, 

Im Uebrigen werden die bisher für die afademifchen 
Kunftausftellungen giltig gemwejenen Beltimmungen zu 
Grunde gelegt werden. 

Indem wir die Künftler des In- und Ausdlandes zur regen Be— 
theiligung an unferer Ausftellung hierdurch ergebenft einladen, be— 
merfen wir no, daß die Einfendung der Kunftwerfe vom 1. bis 
31. März 1886 erfolgen muß, und daß das ausführliche Programm 
für die Ausftellung im Dftober d. 3. zur Berjendung fommen wird. 

Berlin, den 24. Auguft 1885. 

Der Senat, Sektion für die bildenden Künfte. 

C. Beder. 


160) Preidertbeilungen bei der Königl. Akademie der 
Künfte zu Berlin. 
(Centribl. pro 1885 Seite 310 Nr. 58.) 


1. Zufolge Befanntmahung ded Senates der Königl. Akademie 
der Künfte zu Berlin, Sektion für die bildenden Künſte, vom 
12. Auguft 1885 (Reichs- und Staatd »Anzeiger Nr. 189 vom 
14. Auguft 1885) ift bei der diesjährigen Konkurrenz um den 
roßen Staatöpreid feinem der Bewerber die abjolute Mehr: 
Beit der Stimmen der Preisrichter zugefallen. Der Herr Minifter 
der aaa ıc. Angelegenheiten bat aber zweien Bewerbern, 
näm 


599 





dem Bildhauer Wilhelm Neumann zu Berlin und 
dem Bildhauer Reinhold Selderhoft daſelbſt, 

welche Beide eine gleiche Anzahl von Stimmen erhalten hatten, je 

ein Stipendium von 3300 Mark zu einer einjährigen Studienreiſe 

nach Italien bewilligt. 


2. Zufolge Bekanntmachung des Senates der Alademie, 
Sektion für die bildenden Künfte, vom 8. Auguſt 1885 (Reichs— 
und Staatös Anzeiger Nr. 186 vom 11. Auguft 1885) ift bet der 
diesjährigen Bewerbung um den Preis ber erften Michael: 
Beer'ſchen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdiſcher 
Religion das Stipendium im Betrage von 2250 Mark zu einer ein- 
— Studienreiſe dem einzigen Bewerber, Bildhauer Joſef 

6na aus Lovasbéreny in Ungarn, zur Zeit in Wien wohnhaft, 
zuerfannt worden. 


3. Zufolge Bekanntmachung ded Senates der Afademie, 
Sektion für Mufit, vom 30. Juni 1885 (Reichs- und Staats, 
Anzeiger Nr. 159 vom 10. Juli 1885) ift bei der diesjährigen 
Bewerbung um den Michael-Beer'ſchen Preis zweiter 
Stiftung das Stipendium im Betrage von 2250 Marf zu einer 
einjährigen Studienreiſe 

dem Mufifer Alvert Gorter aus Nürnberg, zur Zeit in 

Münden wohnhaft, 
zuerfannt und zweien Mitbewerbern 

dem Mufifer Karl Schmeidler aus Kattomig Db. Schlefien, 

zur Zeit in Berlin, und 

dem Mufiter Viktor Ritter von Herzfeld aus Prekburg, 

zur Zeit in Wien, 
eine „ebhrende Anerkennung” ausgeſprochen worden. 


161) Betätigung der Wahlen von Reftoren und 
Dekanen an Univerfitäten x. 


(Eentrlbl. pro 1884 Geite 806 Nr. 107.) 


Seine Majeftät der König haben durch Allerhöchſte Drdre vom 
21. Auguft d. 3. die Wahl des ordentlichen Profeſſors, Konſiſtorial⸗ 
rathes Dr. Kleinert zum Rektor der Univerfität zu Berlin für 
dad Studienjahr 1885,86 zu beftätigen gerubt. 


Don dem Herrn Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten 
find beftätigt worden durch Verfügung 

1. vom 14. Auguft d. 3. die Wahl des ordentlichen Profefford 
Dr. Seuffert zum Rektor der Univerfität zu Breslau für das 
Studienjahr 1885/86, 

2. vom 13, Zuli d. 3. die Wahl ded ordentliden Profefjors 


600 





Dr. Klein zum Proreftor der Univerfität zu Göttingen für bie 
Zeit vom 1. September 1885 bis dahin 1886, 

3. vom 20. Auguft d. 3. die Wahl ded ordentlichen Profeſſors 
Dr. Mannkopff zum Rektor der Univerfität zu Marburg für das 
Amtsjahr 1885/86, 

4. vom 13. Quli d. 3. die Wahl des ordentlihen Profeſſors 
Dr. Binz zum Refter, ſowie die Wahlen der ordentlichen Profeljoren 
Dr. Menzel, Konfiftorialrathes Dr. Mangold, Geheimen Juſtiz⸗ 
rathes Dr. Ritter von Schulte, Dr. von la Balette St. George 
und Dr. Förſter zu Defanen bezw. der katholiſch-theologiſchen, der 
evangeliſch⸗theologiſchen, der iuriktifchen, der mediziniihen und der 
philoſophiſchen Fakultät der Univerfität zu Bonn für das Studien- 
jahr 1885/86, und 

5. vom 20. Auguft d. 3. die Wahl des ordentlihen Profeflors 
Dr. Niehues zum Rektor, ſowie die Wahlen der ordentlichen 
Profefjoren Dr. Shwane und Medizinalrathe8 Dr. Kari zu 
Dekanen bezw. der theologiſchen und der philofopbiihen Fakultät 
der Afademie zu Münfter für dad Studienjahr 1885/86. 


162) Reglement für dad romanijdh=engliihe Seminar 
der Königlihen Akademie zu Müniter. 


$. 1. 

Dad Seminar für romaniihe und engliſche Philologie an der 
Königlichen Akademie zu Münfter bat den 33. den Studirenden 
der genannten Hochſchüle Anleitung zu methodiſchen Arbeiten auf 
dem bezeichneten Gebiete zu gewähren. 


$. 2. 

Die Studirenden, welche an den Arbeiten ded Seminars fi 
betbeiligen wollen, haben bie Erlaubnid dazu bei dem Direktor unter 
Vorlegung ihrer Matrifel und ihres Abiturientenzeugniffes einzuholen 
und die in 8. 5 und 6 näher beftimmten Aufnahmebedingungen zu 
erfüllen. 

8. 3. 


Die Mitglieder des Seminars zerfallen in ordentlide und 
außerordentlihe. Die Zahl der erfteren ift auf 8, die Zahl der 
legteren auf 12 beſchränkt. Nichtmitglieder können von dem Dis 
reftor ald Hospitanten zugelafjen werden. 


$. 4. 
Als ordentlihe Mitglieder können nur ſolche Studirende zu— 
gelaflen werden, welche vorher mindeitend zwei Semefter lang dem 
eminar in Münfter oder einem anderen gleidhartigen Seminare 


601 





als außerordentliche Mitglieder angehört haben, oder aber bereitd an 
einer anderen Hochſchule ordentliche Seminarmitglieder gewejen find. 
Bedingung für die Zulaffung ift außerdem der befriedigende Ausfall 
einer wiljenihaftlihen Abhandlung, welde von den Aöpiranten dem 
Direktor in der erften Woche nad dem Beginne des betreffenden 
Semefterd einzureihen if. Studirende, weldye bereit an einer 
anderen Hochſchule ordentlihe Seminarmitglieder waren, können 
von diejer Berpflihtung dispenfirt werden. 


8. 5. 

Als auferordentlihe Mitglieder können nur ſolche Studirende 
ugelaffen werden, melde bereit mindeftend zwei Semefter neuere 
bilologie ftudirt haben. Bedingung für die ——— iſt außerdem 

der befriedigende Ausfall einer zu Anfang des betreffenden Semeſters 
abzulegenden mündlichen Prüfung. Der Direktor ift jedoch befugt, 
von diejer Prüfung diejenigen Aöpiranten zu diöpenfiren, deren 
wifjenichaftliche Befähigung und Strebfamfeit ihm bereits hinreichend 
befannt ift. g6 


Seminarmitglieder, welche notoriſchen Unfleiß zeigen oder durch 
ihr Verhalten die Seminarübungen ſtören, können von dem Direktor 
ausgeſchloſſen werden. 

8. 7. 


Am Schluſſe eines jeden Studienjahres hat der Direktor dem 
Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten Bericht über den Be— 
ſtand und die —— des Seminars zu erſtatten. 

Berlin, den 6. Auguſt 1885. 

(L. S.) 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 
ad U. 1. 3317. 


163) Vorſchriften bei Sannuzan von Bautenan 
Univerfitätd-Inftitutögebäuden. 


Berlin, den 15. Juni 1885. 
Em. Hohmwohlgeboren lafje ih die mitteld gefälligen Berichtes 
vom 21. Mai d. J. eingereihten Rechnungen für Baureparaturen 
im ꝛc. Inſtitute der biefigen Univerfität während des abgelaufenen 
Rechnungsjahres mit folgenden Bemerkungen einftweilen bierneben 
ergebenft wieder zugehen. 
1. In den Rechnungen find mehrere Beträge enthalten, welche 
nad den geltenden Beftimmungen (cfr. den Staatd-Minifterial- 
Beſchluß vom 18. Auguft v. 38.) und dem Texte der im Univer- 


602 
fitätö-Etat enthaltenen ſächlichen Ausgabefonds des Inftituted leßteren 
und nidht dem Baufondd zur Laſt fallen. 

Em. Hohmohlgeboren wollen in Zufunft gefälligft darauf halten, 
daß nur die den jächlichen Inftitutöfonds nicht obliegenden Ausgaben 
für den Univerfitätd-Baufondd liquidirt werden. Eollten die * 
die erforderlichen Mittel hierzu nicht bieten, jo erübrigt nur, eine 
———— Verſtärkung derſelben unter eingehender Motivirung des 

edürfniſſes bei mir nachzuſuchen. 
2. In Gemäßheit des F. 24 der Inſtruktion für die Ober-Rech— 
nungd-fammer vom a müſſen die aud den Aus— 
abe- Fonds zu beftreitenden Zahlungen der Regel nad vor Abichluß 
er Rechnungen für das betreffende er aeleijtet jein. 
In Zukunft find daher die in Rede ftehenden Rechnungsbeläge bi 
Ipäteftens zum 15. April jeden Jahres einzureichen, damit 
die Zahlung der Liquidate noch vor dem 10. Mai erfolgen fann. 
‚ „3% Die Rechnungen find jämmtlid vom Lofalbaubeamten nur 
hinſichtlich der Preife geprüft und beicheinigt. 

Nah dem Eirkular-Erlaffe vom 31. Juli 1880 — G. III. 6990 
— Eentralblatt für die Unterrictd-Verwaltung 1881 ©. 595 
Nr. 170), betreffend die Kompetenz«Erweiterung der Provinzials 
behörden in Baujadyen, bedarf es aber der Veranlagung, Revifion 
und Abnahme der baulichen Herftellungen, ſowie der Beſcheinigung 
der Bauhandwerfer-Rechnungen jeitend des Kofalbaubeamten, jobald 
die vorausfichtliden Koften der Bauausführung den Betrag von 
500 ME. überfteigen, bezw. — ohne Rüdfiht auf den Koftenbetrag 
— jobald es fih um bauliche Aenderungen handelt, die, wie z. B. 
der Abbrud und die Verſetzung oder Umgeftaltung einzelner Wände, 
die Veränderung beftehender Schornftein-Anlagen, den Abbruch oder 
die Herftellung gewölbter Deden, die Konftruftion des Gebäudes 
berühren. Hiervon fann nur in den dringendften Fällen Umgang 
genommen werden. 

Em. Hohmohlgeboren wollen daher gefälligft veranlaffen, daß 
die erforderliche vorſchriftsmähige Beicheinigung des Kofalbaubeamten 
zur Vermeidung eines Monitums der Königlihen Ober-Rehnungs- 
- Kammer nod nachträglich abgegeben wird, daß künftig feine bauliche 
Herftellung, joweit eine ſolche nah dem Dbgefagten der zuvorigen 
Beranihlagung ıc. jeitend der Lofalbaubebörde bedarf, eber erfolgt, 
ald bis der von der Königlihen Minifterial » Bau-Kommilfion zu 
revidirende und von diefer mir einzureihende Anſchlag meine Ge— 
nehmigung gefunden bat, jowie endlich, daß die bezüglihen Red: 
nungen erft nad ihrer techniihen und kalkulatoriſchen Feltitellung 
und Beideinigung an mich zur Zahlung gelangen. 











An 
den Direktor des ꝛc. Inftitutes der Königlichen 
Univerfität bier. 


603 





Abſchrift erhalten Ew. Hohmwohlgeboren zur gefälligen Kenntnid« 
nahme und gleihmäßigen Beachtung. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 

Im Auftrage: Greiff. 

Un 


die Herren Direktoren der anderen SInftitute 
derjelben Königl. Univerfität. 


U. I. 2402, 


164) Habilitationö-Drdnung für die Königlide 
Techniſche Hochſchule zu Berlin. 


$.1. 


Das Recht, an der Königlihen Techniſchen Hochſchule zu 
Berlin ald Privat-Dozent zu nr fann nur durch Habilitation 
bei einer der an der Hochſchule beftehenden Abtheilungen und nur 
für ſolche Lehrfäcder erworben werden, welche innerhalb dieier Ab» 
theilungen vertreten find. 

Das Geſuch um Zulaffung zur Habilitation ift ſchriftlich bei 
dem Borfteher derjenigen Abtheilung einzureichen, in deren Gebiet 
die Lehrthätigkeit fällt, welche der Bewerber auszuüben gedentt. 


$. 2. 

Dem Geſuche find beizufügen: 

1. Eine Darftellung ded Lebend- und Bildungdganged des Be- 
werberd nebjt Angabe der Xehrgegenftände, für melde er ſich 
u habilitiren wünjdt. 

2. Das HReifezeugnid eined deutihen Gymnafiumd, Realgym- 
nafiumd oder einer Dberrealichule. 

3. Die Zeugnifje über ein mindeftend dreijähriged, dem bezüg- 
lihen Lehrgebiete gewidmetes akademiſches Studium, ſowie 
der Nachweis, daß der Bewerber entweder die erſte techniſche 
Staatsprüfung oder die Diplomprüfung an einer deutſchen 
Techniſchen Hochſchule beſtanden oder den Doktorgrad an 
einer deutſchen Univerſität nach vorgängiger muͤndlicher 
Prüfung und auf Grund einer gedruckten Diſſertation er— 
worben bat. 

4. Der Nachweis einer dreijährigen, auf die weitere Ausbildung 
innerhalb des bezüglidhen Baches gerichteten wiſſenſchaftlichen, 
beziehungsweije praktiſch⸗techniſchen oder künſtleriſchen Thätig- 
feit nad) beendigtem Studium. 

5. Eine gejchriebene oder gedrudte Abhandlung aus dem be- 
treffenden Lehrgebiete, oder wenn der Bewerber in mehreren 


604 


Hauptfächern des Zehrgebieted der Abtheilung doziren will, 
eine Abhandlung aus jedem diejer Fächer. Bei der Archi— 
teftur-Abtheilung können diefe Arbeiten ergänzt, beziehungs- 
weile erjept werden durd ein oder mehrere Specialprojefte 
oder durch den Nachweis jelbitändiger Ausführung größerer 
techniſcher Anlagen und Konftruftionen. 

6. Ein amtliches Führungsatteft ſowie, wenn der Bewerber ein 
Deuticher ift, der Nachweis, dab er den Beitimmungen über 
die Mehrpflicht genügt bat. 

Für die Lehrfächer des Freihandzeichnens (mit Einſchluß von 
ae gar Landſchaftzeichnen, Aquarelliren) und des Mor 
dellirend genügt ftatt der Bedingungen unter 2 und 3 der Nachweis 
eined dreijährigen Studiums auf einer deutjchen Kunftafademie oder 
einer deutihen Techniſchen Hochſchule und ald Erfüllung der Be: 
dingung unter 5 die Einreihung — künſtleriſcher en 


Sollte der Bewerber den im $. 2 Nr. 2, 3 und 4 geftellten 
Anforderungen nicht genügen fönnen, das Abtheilungsfollegium aber 
dennoh nah Einfiht in den Bildungsgang und die vorgelegten 
Arbeiten des Bewerbers ed nicht für angezeigt erachten, den lepteren 
zurückzuweiſen, ſo kann dasſelbe bei dem vorgeſetzten Miniſter Dis— 
penſation beantragen. 

. 4. 


Der Abtheilungsvorfteher hat, unter gleichzeitiger Benachrichti— 
gung ded Rektors und der übrigen Abtheilungsvoriteher von dem 
Gingange ded Geſuches, dad leptere dem Abtheilungsfollegium in der 
näciten Sigung desfelben mitzutheilen und dafür Sorge zu tragen, 
dat von dem Kollegium ein Referent und ein Korreferent beftellt werde, 
welche über das Geſuch nebit Anlagen und inöbejondere über die 
eingereichten Arbeiten ichriftlihen Bericht zu erftatten haben. 

Sn befonderen Fällen fann aud ein Dozent der betreffenden 
Abtheilung, welcher dem Kollegium nicht — ſowie ein Mit— 

lied eined anderen Abtheilungskollegiums mit einem der beiden 
eferate betraut werden. 
$. 5. 

Die Gutachten der Referenten find nebft den Anlagen des Ge» 
fuches bei den Mitgliedern des Abtbeilungdfollegiums in Umlauf zu 
jegen. Nachdem died geichehen, beſchließt das Kollegium in einer 
Sigung, an welcher auch ſolche Referenten, weldye dem Kollegium 
nicht angehören, ($. 4 Abi. 2) behufs Theilnahme mit beratbender 
Stimme eingeladen werden, ob der Bewerber zu den weiteren, für 
die Habilitation erforderlihen Leiſtungen ben. oder zurück⸗ 

umeilen if. Im Falle des $. 3 ift vor der Beſchlußfaſſung die 
Entfeidung ded Minifterd abzumarten. Die leptere ift aud dann 


605 


einzuholen, wenn das Abtheilungsfolegium zwar nicht gegen Die 

—— aber gegen die Perſon des Bewerbers begründete Be— 

denken glaubt geltend machen zu können, oder wenn es zweifelhaft 

iſt, ob die Lehrgegenſtände, für welche der Bewerber ſig zu habili⸗ 

tiren wünſcht, (8.1 Abf. 1, $. 2 Nr. 1) zum Lehrgebiete einer der 

an der Techniſchen Hochſchule bejtehenden Abtheilungen gehören. 
86. 

Steht dem Fortgange ded Habilitationsverfahrend ein Hindernis 
nicht mehr im Mege, jo bat der Bewerber einen Probevortrag zu 
halten, für welden er drei Themata aus dem Lehrgebiete, in weldyem 
er zu doziren beabfidhtigt, dem Nbtbeilungsfollegium zur Auswahl 
ftellt und welcher ſpäteſtens 4 Wochen nad) getroffener Auswahl abge= 
balten werden muß. Zu dem Bortrage find die Mitglieder des 
Abtheilungsfollegiums, der Rektor und die übrigen Nbtheilungs- 
vorfteber, ſowie alle diejenigen Dozenten der Tehniihen Hochſchule 
einzuladen, deren Anweſenheit dem Kollegium erwünſcht ericheint. 


87. 

An den Vortrag ſchließt fih ein Kolloquium, das von dem 
Abtheilungsvorſteher oder von einem durch den lepteren zu beftimmenden 
Mitgliede des Abtheilungdfollegiumd und wenn der Bewerber inner« 
halb des Lehrgebietes der Sektion für Schiffsbau doziren will, von 
dem Vorſteher diejer Sektion geleitet wird. Sämmtliche Dozenten, 
melde zu dem Bortrage eingeladen worden, find befugt, an dem 
Kolloquium fi zu betheiligen und ed kann dasielbe auf alle Gegen» 
ftände erftredt werden, für melde der Bewerber eine Lehrbefähigung 
in Anſpruch genommen hat. 

S 8. 


Bewerbern, weldye bereitd an anderen Hochſchulen mit gutem 
Erfolge dozirt und fih durch wiſſenſchaftliche oder fünftleriiche 
Zeiltungen bervorgetban haben, fann der Probevortrag jowie das 
Kolloquium auf Beihluß des Abtheilungsfollegiumd erlaffen werden. 

8.9. 

Hat ein Bewerber bereitd an einer preußifchen Univerfität. oder 
an einer preußiichen Tehniihen Hochſchule in den gleichen Lehr— 
gegenftänden ald Privatdozent dozirt, jo muß er zwar behufs Erlangung 
der Xehrberechtigung an der Tehniichen Hochſchule zu Berlin fih an 
der legteren in den vorgejchriebenen Formen von Neuem habilitiren, 
die Zulaffung als Privatdozent kann ihm aber nur mit Genehmigung 
des Minifterd verjagt werden. 

$. 10. 

Unmittelbar nad Beendigung reip. nah Erlaß ded Kolloguiumd 

(88. 7, 8) faßt das Abtheilungs-Kolegium über die Zulafjung des 
1885. 40 


606 





Bewerbers ald Privatdogenten Beſchluß. Der Abtbeilungsvorfteher 
bat das Ergebnis dem legteren mitzutbeilen und ihm im Falle der 
Zulafjung einen Berpflidtungsihein nah dem anliegenden Formular 
vorzulegen, mit dejjen Unterzeihnung die Habilitation ald vollzogen 
gilt. Gleichzeitig ift der nunmehrige Privatdozent darauf hinzumweiten, 
daß er durch die verftattete Lehrthätigkeit einen Anſpruch auf Res 
muneration oder Anftellung nit erwirbt. Der zurüdgemiejene 
Bewerber kann nur nod einmal, und nicht vor Ablauf eines Jahres, 
fein Habilitationsgeſuch erneuern. 


8.17, 


Ueber die vollzogene Habilitation ilt von dem Abtheilungsvor- 
fteher eine ſchriftliche Mittheilung an die übrigen Abtheilungsvorſteher 
zu richten, eine Befanntmahung am ſchwarzen Brette zu madyen und 
durch Vermittelung ded Senated unter Ueberreihung der von dem 
Privatdozenten vorgelegten Nachweiſe ($. 2), der erftatteten Gutachten 
($. 4) unter einer Abjchrift der Protofolle der auf die Habilitation 
bezüglichen Verhandlungen des Abtheilungsfollegiums ($$. 5 und 10) 
an den Minifter zu berichten. Im gleicher Weite ift über die zurück— 
gewiejenen Bewerber dem Minifter Bericht zu erftatten. 

8. 12. 

Bei Einreihung des Meldegeiuches ($. 2) hat der Bewerber 
zur Kaffe der Tehnifhen Hochſchule eine Gebühr von IO ME. ein- 
zuzablen, melde im Kalle jeiner nad ftattgehabter Begutachtung 
der eingereihten Nachweiſe erfolgenden Zurüdweilung zur Hälfte 
zurücter'tattet wird. 

$. 13. 

Der Abtheilungsvorfteber bat thunlichſt dafür zu jorgen, daß 
jpäteftend innerbalb 14 Tagen nad Einreihung des Geſuches des 
Bewerbers ($. 2) die Referenten ermählt, innerhalb 4 Wochen nad) 
Auswahl derjelben die Gutachten eingereicht werden und innerhalb 
3 Wochen nad deren Einreihung die im $. 5 bezeichnete Be— 
ſchlußfaſſung erfolgt. 

Bei der Bemeſſung dieſer Friſten wird die Zeit der Sommer— 
ferien vom 1. Auguſt bis 1. Oktober nicht in Rechnung gezogen. 


$. 14. 


Der Privatdozent bat dad Recht, innerhalb des Lehrgebietes, 
für welches er jeine Befähigung durch die Habilitation nachgewieſen 
bat, Kollegien abzuhalten. Er darf jedoch diejelben nicht mit einer 
geringeren Stundenzahl und zu einem geringeren Honorarfage an- 
fündigen und abhalten, ald für die über den gleichen Gegenitand 
ſeitens der ſtaatlich bejoldeten oder honorirten Dozenten anger 
fündigten Kollegien feftgefteltt ift. 


607 

In Lehrfächern, für welche der Privatdozent dur die Habili« 
tation nicht zugelaffen wurde, darf er nur mit Genehmigung des 
Abtheilungsfollegiums, welches den Nachmeid der Befähigung für 
den neuen Lehrgegenſtand zu fordern berechtigt ift, doziren. 

Die Anſchläge am ſchwarzen Brette, durdy welche der Privat« 
dozent feine Kollegien anfündigt, müffen von dem Abtheilungs— 
vorfteher zuvor geprüft und mit deffen „Geſehen“ und Namens 
unterjchrift verjeben fein. 

Das Verzeichnis der Kollegien, welche der Privatdozent in dem 
jedeömaligen nächſten Studienjahre abzuhalten gedenft, hat er behufs 
Aufnahme ded Verzeihniffed in das Programm der Techniſchen Hoch— 
ſchule bis zu dem von den Drganen derjelben feitgeitellten Termine 
dem Abtheilungsvorſteher einzureichen. Auch ift von ihm auf Ber» 
langen des Abtbeilungsfollegiums ein jpecielled Inhaltsverzeichnis 
der Kollegien vorzulegen. 

$ 15. 

Der Privatdozent ift verpflichtet, die angekündigten Kollegien 
abzubalten, wenn ſich mindeltens drei Theilnehmer für dieſelben 
haben einichreiben lafjen. Er bat nad den Ordnungen der Tech— 
niſchen Hochſchule jeine Lehrthätigfeit zu beginnen und obne Unter: 
brechung durchzuführen. 

Iſt er durd Krankheit oder andere dringende Umftände zu 
einer Unterbrehung von mehr als 8 Tagen genöthigt, jo bat er 
dem Abtbeilungövorfteber davon Anzeige zu machen. 

Zu der gleichen anzeige it er in dem Falle verpflichtet, daß 
es ihm megen mangelnden Beſuches des Kollegs nicht gelingt, dad» 
felbe zu beginnen oder mweiterzuführen. 

i &. 16. 

Will der Privatdozent jeine Kehrthätigkeit für ein Semefter 
oder länger unterbreden, jo bat er hierzu durch Vermittelung des 
Abtheitungsfollegiums bezw. des Senated die Genehmigung des 
Minifters einzuholen. er 

.17. 


Die Lehrberechtigung des Privatdozenten erliſcht, wenn derſelbe 
ohne Genehmigung ſeine Lehrthätigkeit für ein Semeſter unter» 
brochen hat, ſie kann ferner auf Antrag des Abtheilungskollegiums 
von dem Minifter entzogen werden, wenn er in zwei aufeinander« 
folgenden Studienjahren wegen mangelnder Theilnahme feines der 
angefündigten Kollegien bat zu Stande bringen bezw. mährend der 
Semeiterdauer fortführen können. 


8. 18. 
Der Abtbeilungsvorfteher ift befugt, dem Privatdozenten wegen 
Verftoßed gegen die Ordnungen und Lehrintereſſen der Techniſchen 
40* 


608 
Hochſchule auf Beſchluß des Abtheilungskollegiums Vorhaltungen 
zu machen. 
. 19. 


Bei wiederholten und groben Verſtößen, bezw. bei Borfomm- 
niffen, welche das öffentlihe Anjehen der Techniſchen Hochſchule bes 
rühren, ift das Abtheilungöfollegium nah Anhörung des Privat: 
dozenten berechtigt bezw. nah Lage der Sache verpflichtet, die 
Entziehung der ertbeilten Lehrberechtigung durch Wermittelung des 
Senates bei dem Minifter zu beantragen. 

$. 20. 

Der Inhalt der 88. 14—19 findet auch auf diejenigen Privat« 
Dozenten Anwendung, welche ſchon vor Erlaß der vorftehenden Be— 
ftimmungen an der Techniſchen Hochſchule zugelaffen waren. 

Berlin, den 24. April 1884. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 





Anlage zu der Habilitationd-Drdnung vom 
24. April 1884. 


Formular eined Verpflichtungsicheines, welcher von dem zur Habilie 
tation zugelafjenen Privat-Dozenten zu vollzieben ift. 


Nachdem die Abtheilung für 
an der Königlihen Techniſchen Hochſchule zu 
mid, den Unterzeichneten (Vor: und Zuname) ald Privat-Dozenten 
für folgende Lehrfächer 


gueloflen bat, verpflidte ich mich bierdurdy, die Ordnungen und 
atungen der Königlihen Techniſchen Hochſchule gewifjenhaft zu 
befolgen, audy das Zehrinterefje der Abtheilung nad) Kräften zu fördern. 
den 
(Unterſchrift.) 
Dieſe Verpflichtung iſt in Gegenwart des unterzeichneten Vor— 
ſtehers der Abtheilung für 
von dem Herrn 
eigenhändig vollzogen worden. 
‚den 
(Unterfchrift des Abtheilungsporftehers.) 


165) Habilitation: Drdnungen für die Königliden 
Techniſchen Hochſchulen zu Hannover und zu Yaden. 

Für die Techniſchen Hodihulen zu Hannover und zu Aachen 
find an demjelben Tage von dem Herrn Minifter der geiltlichen ꝛc. 


609 





Angelegenheiten Habilitationd-Drdnungen erlaffen worden, melde 
im $ 7 Zeile 3 die Worte: 
„und wenn der Bewerber innerhalb des Lehrgebieteö der 
Sektion für Schiffsbau doziren will, von dem Boriteber 
diefer Sektion“ 
nit enthalten, im Uebrigen aber mit der Habilitationd- Ordnung für 
die Techniſche Hochſchule zu Berlin (voritehend Seite 603 folg.) 
vollftändig gleihlautend find. Won dem Abdrude wird deshalb 
bier abgeſehen. 


166) Statut des Stiftungsfonds der Stadt Eharlotten- 
burg für unbemittelte Studirende der Königliden 
Techniſchen Hochſchule in Charlottenburg. 


8. 1. 

Das durch die Schenkungsurfunde der Stadtgemeinde Char: 
Iottenburg vom 26. November 1884 der Königlichen Techniſchen 
Hochſchule dafelbft übereignete Kapital von 20 000 ME., defjen An- 
nahme dur den Allerhöchſten Erlak vom 26. Januar 1885 ges 
nehmigt worden ift, wird unter der Bezeihnung „Stiftungsfonds 
der Stadt Charlottenburg für unbemittelte Studirende der König— 
lichen Techniſchen Hochſchule in Charlottenburg“ von Rektor und 
Senat als ein bejonderer Nebenfonds nah den für die Anlegung 
und Verwaltung von Mündelgeldern geltenden geſetzlichen Vorſchriften 
vermaltet. we 


Die Zinfen von dem Kapitalvermögen diejes Stiftungsfonds 
werden alljährlich auf die Dauer Eines Studienjahres in zwei gleich 
großen Raten an zwei würdige und bedürftige Studirende der Kö— 
niglihen Techniſchen Hochſchule ald „Sharlottenburger Stipendien“ 
verlieben. Die BVerleibung der Stipendien und die Feftiegung der 
jedeömaligen Höbe derjelben nah Maßgabe der verfügbaren Zinjen 
erfolgt zu Beginn eined jeden Gtudienjahred durch Beſchluß des 
Senates der Königliben Techniſchen Hochſchule nad Anhörung deö- 
jenigen Abtheilungdfollegiumd, meldhem die Bewerber nah $. 11 
des DVerfafjungsftatutes der Königlichen Techniſchen Hochſchule 
unterftellt find. . 


3. 8. 

Die verliehenen Eliprablın werden in balbjährlichen Raten am 
2. Ianuar und 1. Juli eines jeden Jahres gezablt. 

Die Wiederverleihbung eined Stipendium an denjelben Bemerber 
ift nicht ausgeſchloſſen, jedoch darf ein Stipendium nit über die 
Dauer von 4 Jahren hinaus von derſelben Perjon bezogen werden. 

Nicht audgezablte Stipendienbeträge find zur Vermehrung des 
Kapitalvermögend ded Stiftungsfonds beftimmt. 


610 


8. 4. 

Die Aufforderung zur Einreihung von Geſuchen um Berleibung 
einedöStipendiums iſt durch einen immerwäbrendenAnichlagam ſchwarzen 
Breite der Königliben Techniſchen Hochſchule befannt zu machen. 

Die Gejuhe find unter Beifügung des Nahmeiled der Wür— 
digfeit und Bedürftigfeit der Bewerber bei Vermeidung der Nidht- 
berückſichtigung für das nädftfolgende Studienjahr fpäteftens bis 

um 30. Juni bei dem Reftor der Königlihen Techniſchen Hoch— 
—* einzureichen. 

Die een über die Verleihung der Stipendien an 
die einzelnen Bewerber jeitend des Rektors der Königlihen Zeche 
riihen Hochſchule ergehen für das jedeömalige laufende Studien: 
jahr unter dem Datum des 2, November zur Erinnerung an den 
Tag des Einzuges der Königlihen Techniſchen Hochſchule in ihr 
neues Heim zu Charlottenburg. 

8. 5. 

Die Auszahlung der Raten eines verliehenen Stipendiums 
unterbleibt, falls der Stipendiat zur Zeit ihrer Fälligkeit der Kö- 
nigliben Techniſchen Hochſchule in Charlottenburg ald Studirender 
nit mehr angehört. 

Auh im Kalle von Unfleiß, eined unfittlihen Lebenswandels 
oder entihiedenen Mangels an Fähigkeiten kann ein verliebened 
Stipendium von dem Senate der Königlihen Techniſchen Hochſchule 
jederzeit entzogen werden, und ftebt dem durd einen folden Be— 
lub Getroffenen gegen denielben weder der Weg der Beſchwerde, 
noch der Rechtsweg 

Berlin, den 22. Juli 1885. 

(L. 8.) 
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 
ad U. IV. 5833. 


III. Gymnafial: ze. Lehranſtalten. 


167) Bericht über die an den Heizanlagen verſchiedener 
höherer Lehranſtalten während der Winter 1882/83 und 
1883/84 gemachten Beobadtungen und angeftellten 
Unteriuhungen. 

(Eentribl. pro 1884 Seite 177 Nr. 12.) 

Berlin, den 21. Juli 1884. 

Bon Seiten ded Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums und 

ber Königlihen Minifterial-Bausfommiifion wurde mir Ende des 
Jahres 1852 der Auftrag zu Theil, in folgenden Unterrichtö-Anftalten 


611 





. dem Wilhelms-Gymnaſium, 

. dem Stadtſchullehrerſeminar, 

. dem Zuijen-Gymnafium, 

. dem Franzöfiihen Gymnafium, 

. dem Joachimsthal'ſchen Gymnafium, 

. der Zaubftummen-Anftalt, 

. der Vorihule des Kriedrih-Wilhelmd-Gymnafiums, 
. der Eliſabethſchule 

die Kontrole über die Luftheizungsanlagen zu übernehmen. 

Nachdem ich dieje Kontrole während zweier Winter ausgeübt 
und in bdiejer Zeit eine Reihe von Erfahrungen geiammelt babe, 
die vielleicht für die jpätere Ausführung von Euftheizungsanlagen 
in Schulen nit ohne Werth jein dürften, halte ich ed für angezeigt, 
unter tbeilmeijer Wiederholung meiner bereitö früher gemachten 
Mittheilungen nachſtehend im Zuſammenhange über die Rejultate 
meiner Beobachtungen, ſowie über die Verbefjerungen, melde id an 
den Luftheizungen habe vornehmen fünnen, zu berichten und alödann 
die Gefihtspunfte zu erörtern, welche meiner Anſicht nad für Neus 
anlagen in Betradht gezogen werden müfjen. — 

Ich fand die Anlagen in einem Zuftande, welder die über die— 
jelben beftehenden Klagen zum größten Theile gerechtfertigt erſcheinen 
ließ. Die Febler, die ich fonftatiren fonnte, berubten theild in der 
Dispofition, theild in der Konftruftion der — Heizapparate 
und Nebentheile, theilß in der Bedienung der Einrichtungen. Bis 
auf dad Joachimsthal'ſche und Sutten. pmmaflum entbalten Die 
unftalten ſämmtlich Heizanlagen älterer Konftruftion und dieje 
tragen demgemäß aud den Stempel veralteter Anihauung. Die 
geführten Klagen waren in fat allen Anftalten diejelben, fie gingen 
vorwiegend binaus auf ſchlechte Luftbeſchaffenheit, ungleihmäßige 
— — Ueberwärmung der Räume und Trockenheit 

er Luft. 

Ueber die Unterſuchungen, welche ich in Bezug auf die Yuft- 
beſchaffenheit durd Ermittelungen des Koblenjäuregehalted der 
Luft angeftellt habe, glaube ih an diefer Ztelle binweggeben und 
mid) auf meine früberen eingebenden Berichte beziehen zu dürfen, 
wiederholen will ih nur, daß ih in jämmtlidyen Anftalten mit 
älteren Heizanlagen den Koblenfäuregebalt jederzeit höher fand, ala 
derielbe nad) den Autoritäten der Wiffenihaft hätte fein dürfen. 

Bezüglich der Ueberwärmung der Räume habe ih gefunden, 
da bei einem Betriebe der Anlagen, bei mweldem die Zuführungs- 
fanäle jederzeit in Wirfjamfeit gebalten wurden — ein Betrieb, 
melden ich lediglich als normal bezeihnen muß — meiftenö eine 
unerträglibe Wärme in den Klafjenräumen eintrat. Den Grund 
bierfür fand ih in dem Umftande, dab faſt durchgängig die ein- 
ftrömende Luft auf viel zu hohe Temperatur an den Heizapparaten 


1 0 > DD 


* 


612 


vorgewärmt worden war; id habe Temperaturen bis zur Höhe von 
102° 0. fonitatirt. Salt bei jämmtliden Anlagen wurde die Bes 
dienung derartig gehandhabt, dab der Heizer vor Beginn des 
Unterrichtes die Klappen der Warmluftfanäle öffnete, alsdann ſo 
lange warme Luft in die Räume einjtrömen ließ, bis dieje erwärmt 
waren, vor Beginn des Unterridhteö die Klappen wieder ſchloß und 
nunmehr dad weitere Deffnen derielben dem Ermeſſen der Lehrer 
anheimitellre. Da mit dem Sclufje der Klappen naturgemäß aud) 
eine mwejentlihe Verminderung des Luftwechſels eintrat, wurde durch 
eine derartige Bedienung die Luft in Folge Anweſenheit der Schüler 
raſch verſchlechtert, allerdings einer Ueberwärmung der Räume bis 
zu einer gemilfen Grenze vorgebeugt. Die Wärme, melde die 
anweſenden Schüler entwidelten, genügte in der Regel, um die 
Klafjen während der Vormittagöftunden warm zu halten, jo daß 
die Klappen nicht wieder geöffnet wurden. Dftmald babe idy aud 
mehr ald normalmäßige Temperaturen in den Klaſſen gefunden, dieje 
rührten gewöhnlich daher, daß mandye Lehrer nicht warm genug die 
Räume erhalten fonnten und daher die Klappen der Warmluft« 
fanäle entipredhende Zeit öffneten. 

Die Temperaturdifferenz zwiſchen Fußboden, Kopf- 
höhe und Dede und die Wärmevertheilung nad) horizontaler 
Richtung konnte ich bei beiegter Klafje mit Ausnahme von zwei 
Fällen nicht unterſuchen, da die Störungen des Unterrichteö zu be— 
deutende gemejen fein würden. In unbelegten Klaffen, in welden 
ih eine große Anzahl derartiger Meffungen vorgenommen babe, 
fonftatirte ich bei den hoben Ginftrömungsdtemperaturen der Luft 
außerordentliche hohe Temperaturdifferenzen. Um ermefjen zu fönnen, 
in weldem Berbältnifje die Temperatur der einitrömenden Luft zu 
den Temperaturdifferenzen zwiihen Fußboden, Kopfhöhe und Dede 
ftand, nabm ih auch Mefjungen in ein und demjelben Raume bei 
verjchiedenen von mir beftimmten Einftrömungstemperaturen vor 
und habe hierdurch nachweiſen fünnen (mie aud vorauszuſehen 
war), dab bei niedriger Einftrömungstemperatur ſofort die Tem- 
peraturdifferengen zwiichen Fußboden, Kopfhöhe und Dede fidh weſent⸗ 
lid günftiger ſtellten. Die ſehr umfangreihen Tabellen, welche ich 
aus diefen und den weiter unten noch erwähnten Verſuchen gejammelt 
babe, lafje ich gegenwärtig zufammenftellen und bin gern bereit, 
wenn es —— wird, dieſelben nach Fertigſtellung als Nachtrag 
zu dieſem Berichte noch einzureichen. 

Um einen Einblick zu gewinnen, in wie weit die Stärke des 
Luftwechſels durch das Schließen der Warmluftkanäle beeinträchtigt 
wurde, bezw. in wie fern die Kanäle für Zuleitung und für 
Ableitung der Luft in Abhängigkeit von einander 
ftanden, habe ich unter den verichiedenartigften Verhältniſſen Ge— 
ſchwindigkeitsmeſſungen vorgenommen. Schon durch die Ermitte— 
lungen des Koblenjüuregebalted bei fünftliher Entwidelung von 


613 





Koblenfäure, habe ich gefunden, daß das Schließen der Zuleitungs— 
fanäle eine weſentliche Beeinträchtigung der Lüftung bervorbringt, 
während das Schließen der Ableitungsfanäle von viel geringerem 
Einflufje auf die Stärke des Luftwechſels ift. Im Durchſchnitte habe 
ih gefunden, dab bei einem im erften Stodwerfe geſchützt gelegenen 
Raume dur den Ableitungdfanal nur etwa die Hälfte Luftmenge 
entweidht, wenn der Zuführungsfanal geichloffen ift, während durch 
den Zuführungsfanal etwa nur Y, — Y%, weniger Luft einftrömt, 
wenn der Ableitungdfanal außer Thätigkeit gejept wird. 

Es ift diejer Umſtand wichtig genug hervorgehoben zu werden, 
da ftetd bei Luftheizungsanlagen mit großer Sorgfalt auf das 
jederzeitige Offenhalten der Ableitungdfanäle geieben, während auf 
das Offenhalten der Zuleitungöfanäle (wie aub in den mir zur 
Kontrole unterftellten Schulen) zu wenig Werth gelegt wird. 

Die Feuctigfeitöverbältniffe der Kuft fand ih in faft 
fämmtlihen Schulen mangelhaft, in verjchiedenen Anftalten und 
war in denjenigen, in melden fidy direft auf den Heizapparaten 

erdampfungspfannen angeordnet fanden, war die Luft entihieden 
zu troden, in den übrigen Schulen war die Befeudtung ungleid- 
mäßig, d. b. die einen Räume befamen zu trodene, die anderen zu 
feuchte Luft zugeführt. Beſonders zeichnete ſich hierin das Luiſen— 
Gymnafium aus, in welchem in einem Raume die Luft fo troden 
war, dab die allerftärfiten Klagen geführt wurden, während in 
einem anderen von demielben Apparate erwärmten Naume ſich Feuch— 
tigkeit an den Wänden niederichlug. 

Was nun die Befihtigung der Apparate betrifft, jo ergab 
fi hierbei, Daß die Sauberfeit der Heizfammern im Allgemeinen 
ald zufriedenftellend bezeichnet werden fonnte, wenngleich diefelbe 
ftrengen Anforderungen nicht genügte. 

Der Zugang zu den Heizfammern war faft bei jämmtlidyen 
Anlagen nur durch fleine Thüren möglich, welche ein Durchſchlupfen 
mit allergrößter Anftrengung geftatteten. Die meilten Heizapparate 
find von der Firma Reinhardt in Würzburg geliefert; diejelben 
find ziemlich voluminös, die Heizkammern eng, jo dab in Xeßteren 
die gleihmäßige Bertbeilung der Wärme zu wünſchen übrig läßt. 

Hilfsapparate zur Bedienung und zur Kontrole der An— 
lagen waren bei fämmtlihen Anlagen auferordentlih mangelhaft 
vertreten. Ich babe in feiner Schule Thermometer in den Heiz- 
fammern zur Ablefung der Temperaturen bis auf melde die Luft 
an den Heizapparaten erwärmt wird, gefunden; ebenfalls feblten Bor- 
tihtungen, welche dem Heizer geitatteten, die Temperatur der Luft 
in den Klaffenräumen anders zu erkennen, ald durd Betreten der 
Räume felbit. Es war mitbin während ded Unterrichted dem Heizer 
niemals möglid, nad Maßgabe der Temperatur. in den Klaffen den 
Heizbetrieb regeln zu können. Regulirvorrichtungen, welche geftatten 


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fühle und warme Luft zu mijhen und jo beliebig warme Luft in die 
Klaffenräume zu leiten, fand ih nur in dem Luifengymnafium vor. 

Die Ausführung der bauliden Einrihtungen läßt mit 
Ausnahme der der neueften Anftalten (dem Luiſen- und Joachims— 
tbal’ihen Gymnafium) viel zu wünjdhen übrig. Im Allgemeinen 

ewinnt man von den älteren Anlagen den Eindrud, daß diejelben 
hablonenhaft, ohne Berüdfihtigung der Zwecke, denen fie dienen 
follen, ausgeführt worden find. 

Die Bedienung der verichiedenen Heizungen war und ift 
injofern äußerft mangeibaft, ald mit Ausnahme des Joachimsthal'ſchen 
Gymnafiums jpecielle Heizer nicht angeftellt find; ſondern die Haus- 
diener, welche von den Kajtellauen angenommen werden, den Betrieb 
meijt verjehen müfjen; nur im Stadtichullebrerieminar bedient der 
Kajtellan die Apparate ſelbſt. Da die Hausdiener die gejammte 
Haußarbeit auszuführen haben, fönnen fie nur nebenbei ihre Aufs 
merkjamfeit den Heizanlagen widmen und da außerdem die Annahme 
und Entlajjung der Hauddiener in dad Ermeſſen der Kaftellane ges 
ftellt ift, findet natürlih au ein öfterer Wechſel ftatt. Unter 
diejen Verbältniffen muß der Betrieb der Anlage leiden und um 
jo mebr, ald nur zu oft au den Kaftellanen die für den Betrieb 
einer Heizanlage nötbige tedhniidhe Kenntnis abgeht. Dieſem Uebel: 
ftande glaube ih es auch zuichreiben zu dürfen, daß die von mir 
ausgeübte Kontrole den Kaftellanen im Allgemeinen nicht jehr an— 
enehm gemeien ift, obgleih mein Bemüben nur darauf gerichtet war, 
— und Erleichterungen im Betriebe herbeizuführen. — 

Die Beſeitigung der vorgenannten Uebelſtände war 
leider nur zu einem geringen Theile möglich, da ſoweit eine fehlerhafte 
Dispofition in Frage kam, Ddieje entweder gar nicht oder nur mit 
ſehr bedeutenden Unkoften zu verändern möglich geweſen märe. 
Die Haupterforderniffe: befjere Luftbejchaffenheit, gleihmäßigere 
Märmevertbeilung und Vermeidung einer Ueberwärmung der Räume 
zu Ichaffen, war und ift bei den alten Anlagen nicht möglid). 

Nur in der Zaubftummenanftalt würde fih eine gleihmäßige 
Erwärmung der Räume und demzufolge eine Werbefferung der An— 
lagen durch Anbringung von Klappen vor den Deffnungen der 
Marmluftlanäle in den Heizfammern und durch Anordnung von 
Fernthermometern erzielen laffen und habe idy mir bereitö vor 
Kurzem erlaubt, eimen diesbezüglihen Anſchlag dem Königlichen 
Provinzial-Schulfollegium zu unterbreiten. 

Im Joachimsthal'ſchen Gumnafium — die eine der mit neueren 
Anlagen verjebenen Anftalten — ftebt einer gleihmäßigen ficheren 
Erwärmung der Räume außer der Dispofition der Heizfammern 
noch der Umftand entgegen, dab dad Gebäude frei ftebt und der 
Dfitwind auf den-Heiz- und Lüftungseffeft weientlihen Einfluß 
ausübt. Es liegt died darin, dab der Wind dur die Wände und 


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Zimmerfugen in dad Zimmer dringt, die Räume abfühlt und in 
Folge des Ueberdrudes den Austritt der warmen Luft aus den Zus 
leitungsfanälen beeinträdtigt. Es würde bier nur die Umgeftaltung 
der Anlage in eine jolde mit majchinellem Betriebe dem Uebelſtande 
abhelfen können. Ich habe biöher von einem derartigen Antrage 
der bedeutenden Koften wegen Abftand genommen. 

Bei den älteren Anlagen mußte fi meine Thätigfeit darauf 
beihränfen, durch beftändige Uebermadhung der Bedienung und Ans 
bringung einiger Feiner Aenderungen die Uebelſtände nicht über ein 
gewiſſes Maß binaus wadien zu lajjen. So babe ich die meiften 
Heizkammern mit Thermometern verjehen und zwar bebufs Kontrole 
der Hrizer mit Marimumthermometern, deren Einitellung nur mir 
oder Beauftragten von mir möglich ift; ebenio babe ich ın einer 
bedeutenden Anzahl Heizkammern zur bequemeren Kontrole und 
Reinigung große Einfteigethüren einjegen und die Eauberhaltung 
der Heizfammern durdy einen bejonderd von mir engagirten Snipeftor 
überwaden lafjen. Dadurch wurde der Zuftand in den Schulen 
fofort ein befjerer. Weſentliche Klagen können neuerdings in den 
jelbft mit alten Apparaten verſehenen Anjtalten nicht geführt werden, 
da auf meine im Laufe des vergangenen Winters erfolgte ausdrüdliche 
ſchriftliche Anfrage bei jedem einzelnen der Direktoren feinerlei Bes 
ſchwerden eingegangen find. 

Bezügli der Befeuchtung der Luft habe ich eine wejentlidye 
Aenderung nur in einer Anftalt, dem Luiſen-Gymnaſien eintreten 
laffen; im Joachimsthal'ſchen Gymnaſium wäre die Anordnung von 
Sprigapparaten jehr wünſchenswerth, da die Luft fi Dort oft ald 
etwas troden erweift, indefjen ift die Anbringung dieier Zerſtäubungs— 
apparate eineötheild ſchwierig, zum Theile vielleiyt unmöglid und ans 
derentheils bei der jebr großen Anzahl von Heizapparaten auch £ojtipielig. 

Mein Hauptaugenmerk babe ich bei den Verbeſſerungen auf die 
Anlagen des Luiſen-Gymnafiums geridhtet, da diefelben derartig 
disponirt und fonftruirt find, daß ed mir mit Hilfe der mir bereit- 
mwilligit gewährten Mittel möglib war, Die vorhandenen Mängel 
bejeitigen und den vielfahen Klagen gerecht werden zu können. 

Außer Anordnung der bereits vorerwähnten Thermometer für 
die Heizfammern, verſah ic eine jede Klafje mit einem von dem 
Korrider aus abzulefenden Thermometer, fo daß der Heizer in der 
Lage mar, die Temperatur der Klafjenluft auch mährend des Unter- 
richtes fontroliren zu fünnen. Die Einrihtung bat ſich allerdings 
iniofern nit ald unbedingt zuverläjfig bewährt, als diejenigen 
Therniometer, welche nach ungenügend ver der Außenluft geibügten 
Korridoren zu lagen, unter falten Luftſtrömungen zu leiden batten. 

In Folge dieſes Umftanded und in Folge der Nothwendigkeit 
für den Heizer bebufd Ablefung der Temperaturen beftändig in den 
Korridoren umherwandern, mithin die Heizapparate verlaffen zu 


616 





müffen, ordnete ich für einen Apparat probeweije elektriſche Ther— 
mometer an. Diejelben find derartig eingerichtet, daß fie das Ueber: 
ſchreiten und Untericreiten einer beitimmten Temperatur in einer 
Klafje an einem in der Nähe des Heizerftandes angebrachten Signal- 
apparate anzeigen, jobald der Heizer durch Drehung einer Kurbel 
den Schluß des eleftriihen Stromes herbeiführt. Nach Maßgabe 
der Signale ſtellt der Heizer die im Kellergeſchoſſe befindlichen 
Klappen für Miſchung warmer und kalter Luft und iſt ſomit in 
der Lage ohne Beſchränkung des Luftwechſels ſtets die Luft in eine 
jede Klaſſe mit derjenigen Temperatur einſtrömen laſſen zu können, 
welche zur Erhaltung gleicher Zimmerwärme erforderlich iſt. Die 
Abſperrklappen der Warmluftkanäle wurden durch dieſe Einrichtung 
überflüſſig; ich babe die Feſtſchraubung derſelben angeordnet und 
dadurd erreicht, daß die Yüftung der Klaffen nicht unterbroden 
werden fann, die Temperatur in ftets gleicher Höhe erhalten wird 
und die Temperaturdifferenz zwilchen Fußboden, Kopfhöhe und Dede 
auf das geringfte Maß beichränft bleibt. 

Ih kann aus voller Ueberzeugung bervorheben, daß dieje Ein- 
rihtung ſich gut bewährt hat und daß diejelbe entichieden weitere 
Anwendung verdient, da ich nur mit Hilfe derfelben in der Lage 
geweien bin, die großen Vortheile nugbar zu maden, weldye die 
Dispofition der Anlage in fi barg. 

Die vorgefundene ſehr ungleihmäßige Befeuhtung der Luft 
babe ich theild durdy eine Aenderung der Spripapparate, theils 
dadurch erreicht, daß ich die Spritzapparate in einer jeden Heizkammer 
getheilt und jeden Theil mit beſonderem Waſſerzufluſſe verſehen habe; 
hierdurch iſt es möglich geworden, nach Bedarf verſchiedene Mengen 
Feuchtigkeit der Luft zuzuführen. 

In dem letzten Monate des vergangenen Winters habe ich auch 
verſucht, mit der Anlage der elektriſchen Thermometer ein elektriſches 
Hygrometer zu verbinden. Die Verſuche ſind noch nicht abge— 
ſchloſſen, ich hoffe auf ein befriedigendes Reſultat, wenngleich in 
Folge der großen Empfindlichkeit des Hygrometers Zweifel über die 
Dauerhaftigkeit desſelben nicht ausgeſchloſſen erſcheinen. Um die 
Menge der eintretenden Luft in den Klaſſen kontroliren zu können 
und um dad unnöthige und in Folge des Brennmaterialverbraudes 
foftipielige Einführen von übermäßig großen Luftmengen zu ver— 
meiden, ließ ich im Keller in einem Kanale für Zufuhr friiher Luft 
ein ftatiihed Anemometer einſetzen. Auch dieje Arbeit wurde erft 
in den legten Wochen der Heizperiode beendet und ift über das 
Funftioniren des Apparates noch fein endgiltiges Urtheil zu fällen. 

Als neueite Aenderung, welche ip mit Genehmigung des Könige 
lihen Provinzial» Schulfollegiums ausführen laffe, nenne ich die 
Beleitigung ded Mangels genügenter Erwärmung der Schüler: 
bibliotbhef, eine Arbeit, welche im Laufe diejer Sommerferien noch 
zur Vollendung gelangt. j 


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Als Rejultat der vorgenommenen Verbeſſerungen ift zu lagen, 
daß die Klagen im Luijen-Öymnafium, jomweit die Räume in Frage 
fommen, welde von den MWenderungen betroffen werden, ver— 
ihwunden find und daß bei Einrichtung der eleftriihen Thermo» 
meter auch für die übrigen Heizapparate ein abjolut ſicheres Funk— 
tioniren der gelammten Anlage mit Sicherheit vorbergejagt werden 
fann. . 
Hervorheben muß ih noch, dab ich es der bereitwilligen Unter» 
ftügung, welde meiner Thätigfeit gewährt worden ift, verdanfe, 
daß dem Luiſen-Gymnaſium ein eigener von dem Kaftellan unabhän- 
giger Heizer zugetheilt worden iſt und daß diejer, da er unter meiner 
Ipeciellen Kontrole ftebt, in jeder Beziehung feine Schuldigfeit thut 
und mwejentlid zum guten Effekte der Anlage beiträgt. — 

Die Rejultate meiner zweijährigen Thätigkeit haben Veran 
laffung gegeben die Frage mir vorzulegen: 

Wie müſſen Lufthbeizungsanlagen für Schulen aus— 
geführt werden, damit ſie gerehten Anforderungen 
Genüge leiften fönnen? 

Ich habe die Ueberzeugung gewonnen, daß von allen centralen 
Heizanlagen die Zuftheizungen diejenigen find, welche die größte 
Erfahrung und Umſicht des Technikers erfordern, da bei ihnen Lüf— 
tung und Erwärmung der Räume in einem Abbängigfeitöverhält- 
nifje von einander ftehen und dod von vollftändig verichiedenen 
Gefihtöpunften aus zu behandeln find. Da bei einer Luftheizung 
die zur Bentilation beftimmte Zuftmenge, gleichzeitig Trägerin der 
zur Beheizung der Näume nothmwendigen Wärme ift, hat fi die 
Temperatur der in die Räume ftrömenden Luft bei beitimmt vor» 
geichriebenem Luftwechjel nad dem jeweiligen, durd die äußeren 
Witterungsverbältnifje bedingten Wärmebedürfniffe zu richten. Se 
nachdem die Räume größere oder kleinere Abkühlungsflächen befigen, 
muß die Luft body oder niedrig erwärmt denjelben zugeführt werden. 
Natürlich hat die Höhe der Erwärmung ihre Grenze (man jollte 
bei benugten Näumen nit über 50° C. Einftrömungstemperatur 
geftatten) und muß unter Umftänden der vorgefchriebene Luftwechſel 
dementjprechend erböbt angenommen werden. Bei freigeftelltem Luft: 
wechſel dagegen fann man die Temperatur der eintretenden Luft 
nahezu —8* annehmen, muß aber natürlich alsdann im Betriebe 
je nach den äußeren Witterungsverhältniſſen mit den Luftmengen 
variiren. Da der Luftwechſel bei Schulen ein vorgeſchriebener ift, 
die Klafjenräume aber verjchiedened Abfühlungsvermögen befigen, 
müßte jedem Klaffenraume gleichviel, aber je nach den äußeren Witte- 
rungsverhältniſſen höher oder niedriger erwärmte Luft zugeführt 
werden. Erſt die Neuzeit hat diejen Bedingungen einigermaben 
Rechnung getragen, wenngleich diejelben häufig noch immer nit 
genügend erkannt und gewürdigt werden. 


618 


Die meiften Klagen, welche über Luftheizungen geführt werden, laufen 
binaus auf Ueberwärmung, ungleihmäßige Zemperaturvertheilung und 
mangelhafte Luftbeſchaffenheit in den beheizten Räumen. Es fünnen 
dieje Klagen auf Fehler mandyerlei Art beruben, meift aber werden, 
wie ich ‚Eonitatirt habe, diejelben auf die von mir oben bereits er— 
mwähnten $ebler in der Dispofition der Anlagen zurüdzuführen jein. 
Wenn in Folge mangelhafter Dispofition die Möglichkeit nicht vorliegt, 
den verichiedenen Räumen unabhängig von einander die Xuft bei 
ftets gleihem auskömmlichen Luftwechſel genau mit der erforderlichen 
Temperatur zuführen zu fönnen, jo wird fi nothmwendigermeiie 
die Erwärmung der Luft an dem Heizapparate nach demjenigen Raume 
u richten haben, weldyer den meiften Wärmebedarf benöthigt. Die 
le davon ift, daß den übrigen Räumen über Bedürfnis warme 
Luft gegeben und bei Einhaltung des vorgeichriebenen Luftwecſels 
eine Ueberwärmung und ungleihmäßige Wäarmevertbeilung oder bei 
Berüdfihtigung einer gleihmäßigen Zimmertemperatur eine Ber: 
minderung des Lüftungseffefted und jomit eine Verſchlechterung der 
Luftbejchaffenbeit hervorgerufen wird. Sobald einer Luftheizungds 
anlage dieje Febler anbaften, ift ipäterbin felbft durch dem ſorgfäl— 
tigften Betrieb und durch aufmerfiamfte Kontrole eine Berbejjerung 
des Effeftes nicht herbeizuführen, und kann ich daher in erjter Linie 
nur betonen, dab nad dieler Richtung bei der Projeftirung von 
Luftheizungsanlagen mit allergrößter VBorfiht zu Werke gegangen 
und daß bei Ausichreibung und UWebertragung einer Luftheizungs— 
anlage die allerihärfiten Verpflichtungen den Unternehmern auferlegt 
werden. Es fordert allerdings die Aufftellung der Effektsbedin— 
gungen, jowie die Beurtbeilung einer projeftirten Anlage eine genaue 
Kenntnis der Principien der Kuftheizungen, die nad meinen Erfah— 
rungen bei denjenigen, welden die direkte Leitung der Ausführung 
unterftebt, oft nicht vorhanden ift und auch nicht vorhanden jein 
fann, da nur derjenige das Heizungs- und Lüftungsfach beherrſchen 
wird, welder ed ald Specialfach erwählt hat. Es beitebt ein großer 
Unterichied darin, ob eine Luftheizungsanlage zur Beheizung z. B. 
eined Wohnhauſes oder zur Beheizung und Lüftung eines Schul— 
gebäudes Anwendung finden fol. Gemöhnlid aber merden dies— 
bezügliche Unterichiede nicht gemadt, ſondern einfah dem Unter- 
nehmer die Anlage einer Kuftheizung, allenfalld mit Forderung der 
Küftungdmengen vorgeichrieben und demjenigen die Ausführung über— 
tragen, welcher die niedrigfte Preiöforderung ftellt. 

Von den einzelnen Konitruftionen einer Luftbeizanlage (alſo 
abgeſehen von der Dispoſition) iſt meines Erachtens nur die Kon— 
ftruftion der Heizapparate von beſonderer Schwierigkeit, da dieſe 
vielen Anſprüchen gerecht zu werden hat. Sie muß derartig be— 
ſchaffen ſein, daß der Luftheizapparat, bei möglichſt kompendiöſer 
Form, an keiner Stelle eine Ueberhitzung erfahren kann, daß bei 


619 
ihm eine gleihmäßige Bertheilung der Wärme bervorgerufen wird, 
daß er eine bequeme Ausdehnungsfähigkeit, mithin eine Sicherheit 
gegen Zeripringen beit, obne dabei eine Undichtigkeit der nad) 
Möglichkeit zu beihränfenden Dichtſtellen hervorzurufen und daß er 
eine bequeme Reinigung von Ruß außerhalb der Heizfammer gejtattet. 

Ich fenne feinen Apparat, welcher diejen Anſpruͤchen vollkommen 
Genüge leiitet, bejonders ift die gleihmäßige Vertheilung der Wärme 
und die Sicherheit gegen Zeripringen und Bildung von des außer 
ordentlid jchwer zu erreichen. 

Die übrigen Theile einer Luftheizung bereiten bei einiger Sorgfalt 
fowohl in der Diöpofition, wie in der Konftruftion feine bejonderen 
Schwierigkeiten, trogdem findet man aber audy bei diefen die Ärgften 
Berftöbe gegen die Zweckmäßigkeit. Die Klagen bei Luftheizungen 
über Einführung von Staub haben meiftend ihren Grund in der Untere 
lafjung der Anlage größerer Kammern, in weldyen die Luft Gelegenheit 
findet den mitgerifjenen Staub ablagern zu fünnen, oder aber darin, 
daß die Heizfammern und Kanäle wie gewöhnliches Mauerwerk mit 
unverftrihenen Fugen ausgeführt beziehentli mit Kalkputz verjehen 
werden, wodurd Theile von Mörtel in Folge der durch die Wärme 

ervorgerufenen beitändigen Bewegung der Heizlammer und Kanäle 
ch löjen und in Form von Staub den Räumen zugeführt werden. 
Auf die Größenverhältniffe und die bequeme Zugänglichkeit der Heiz- 
fammern wird meift viel zu geringes Gewicht gelegt, obgleidy Dies 
für Wärmevertheilung und für gute Luftbeichaffenheit von großer 
Wichtigkeit ift und Feinerlei Schwierigkeiten verurjadht. Den Klagen 
über zu trodene Luft ift unfchwer zu begegnen, wenn von Hausaus 
auf eine richtige Anordnung der Heiz. und Verdunftungdapparate 
NRüdfiht genommen wird. Die Stärke der Luftbefeuchtung hat fid, 
was leider nody vielfach verfannt wird, nicht nad) der Temperatur, 
auf welche die Luft am Heizapparate erwärmt wird, zu richten, jondern 
auf die äußere Temperatur, Feuchtigkeit der atmosphäriſchen Luft 
und Größe des Luftwechſels. Wenn aus einem Raume feine Luft 
abgeführt wird, jo muß ſich furze Zeit nah Erwärmung desjelben, 
d. b. nachdem den Perjonen und Gegenftänden, mweldye in dem 
Raume fidy befinden, jowie den Wänden eine gemifje Menge Feuchtig— 
feit entzogen worden iſt, ein nahezu fonftanter Feuchtigkeitsgehalt 
berftellen. Die Menge des entzogenen Waſſers ift eine jo geringe, 
daß diefer Vorgang von dem betreffenden Perjonen ald Beläftigung 
nicht empfunden wird. Sobald jedoch beftändig Luft aud dem Zimmer 
abgeführt und friihe Luft mit geringer Feuchtigkeit in dasielbe ein- 
geführt wird, geftaltet fidy der Prozek der Keuchtigfeitdentziehung von 
den Perjonen und Gegenftänden zu einem fontinuirlihen. Da die 
Luft um jo weniger Feuchtigkeit zu ihrer Sättigung bedarf und zwar 
unverhältnismäßig weniger, je fübler fie ift, jo wird im Winter nad) 
Erwärmung der ft auf Zimmertemperatur diefelbe meift einen zu 


620 





niedrigen Eättigungsgrad aufweiſen und zur Vermeidung nadhtheiliger 
Einwirkungen auf den menſchlichen Organismus fünftlihe Befeuchtung 
bedingen, dieje wird um jo ausgiebiger jein müffen, je geringer der 
Feuchtigfeitögehalt der äußeren Luft und je größer die Menge der 
u befeuditenden Luft iſt. Es ift nun zwar wiſſenſchaftlich nod nicht 
"eftgeftellt, welder Feuchtigfeitögebalt der Luft für die Geiundheit 
am zuträglichſten ift, indes wird angenommen, daß bei einer Qempe- 
ratur von etwa 20° C. der Keuchtigfeitögehalt der Luft nicht unter 
40°,, und nicht über 70°), abioluter Sättigung betragen joll. 

Aus dem Gejagten gebt bervor, daß es falſch ift, bei der Zuft- 
heizung die Befeuchtungsvorrichtungen derartig mit dem Heizapparate 
zu verbinden, daß die Stärke der Befeuchtung nad der Stärke der 
nothwendigen Erwärmung des Apparate fi richten muß, doch 
findet man bei faft jämmtlidyen älteren Apparaten Dielen Kebler und 
find dadurch allein die Klagen über ungleihmäßige Befeuchtung reſp. 
über Trodenbeit der Luft bedingt. 

Was endlid die Vorrichtungen bei Kuftheizungen in Bezug auf 
die Regelung der Luftgeihwindigfeit als der Temperaturen betrifft, 
jo fönnen in deren Konftruftion Schwierigkeiten nicht erblickt werden. 
Auffälligerweiie aber find faft alle Anlagen mit dieſen Theilen in 
dürftigfter, zum Theile in falicher Weiſe audgeftattet. Bei volllommen 
jahgemäßer Diöpofition der Anlage und der Heizapparate fann ein 
uter Effeft nur dann erzielt werden, wenn der Ba in der Lage 
ift, mit Leichtigkeit die Anlage überfeben und bedienen zu fönnen; 
wenn er die Menge der einftrömenden Luft und die Temperaturen 
in den einzelnen Räumen jederzeit und ohne Beläftigung der in den 
Räumenanmeienden Verjonen erfennen und dem Bedürfnifjeentiprechend 
regeln kann. In dieſer Beziehung ift ebenfalld ein Unterſchied 
zwifchen der Luftheizung eined MWobngebäuded und derjenigen einer 
Schule zu maden; im erfteren Kalle ift ed fein Nachtbeil, den 
Bewohnern des Haufes die Beauffihtigung der Bedienung zu über: 
laffen, im legteren Falle aber gradezu ein großer Fehler. In einer foldyen 
Anftalt müſſen ganz beftimmte Vorichriften befteben in Bezug auf 
Luftwechſel und Zimmertemperatur, es müffen aber auch rer un 
vorhanden jein, um dieje Vorichriften genau erfüllen zu fönnen. Der 
Grund wesbalb auf die Anordnung ausgiebiger Nebenapparate jo 
wenig MWertb gelegt wird, ift ſowobl in der Unterſchäßung dieſer 
Theile, ald darin zu ſuchen, daß bei der Konkurrenz um eine Deig- 
anlage von dem lUinternebmer die Billigfeit in eriter Linie Berüd- 
fihtigung findet. Es follten nad dieier Richtung meines Erachtens 
ebenfalls die ftrengiten Bedingungen an die Unternebmer geftellt werden. 

Es kann nicht geleugnet werden, daß diejenige Anlage die befte 
iſt, melde bei einfacher und überfichtliher Bedienung die zuver- 
läffigiten Reſultate fihert und daß alle Hilfsapparate, melde von 
Seiten ded Heizerd eine genaue Kenntnis und umftändliche Bedie- 
nung erfordern, nicht empfohlen werden fünnen. 


621 





Dem Heizer dürfen nicht derartige Hilfsmittel gegeben werden, 
weldye auf jeine Bequemlichkeit hinauslaufen und nur angethan find, 
feine Aufmerfjamfeit zu beeinträchtigen. Es gehören alle Diejenigen 
Einrichtungen hierher, welche auf Selbitthätigfeit der Erhaltung von 
Temperatur und Luftzufubr binauslaufen und melde derartig kom— 
plizirt find, daß für eine ſichere Wirkung nicht abjolut Gewähr ge- 
leiftet werden fann. Sämmtlide Apparate, die für den Effekt der 
Heiz- und Lüftungseinrichtungen von Wichtigkeit find, müſſen abjolut 
zuverläjfig und in der Handhabung einfach fein, dem Heizer aber 
die Verantwortlichkeit für den Betrieb und die richtige Wirkung 
der Anlage überlaffen. Den Lehrern oder Schülern ift meiner An- 
fiht nad eine Mitwirkung bei der Regelung der Temperatur und 
des Luftwechſels, mie jetzt überall gebrauhlih, nicht zu geftatten. 
Klappen für die Luftzufubrfanäle jollten in den Klajjenräumen ferner= 
bin nicht mehr angebradt und den Wünſchen einzelner Kehrer nad 
zu großer Zimmermärme, die den Schülern nur nachtheilig jein kann, 
nicht mebr enfiprodyen werden. 

Es ſcheint mir möglich eine Luftheizung zu Eonftruiren, melde 
allen gerechten, auch den ftrengften Anforderungen genügt, ohne eine 
ihmierige Bedienung zu bedingen. Allerdings ift hierfür die volle 
Freiheit der Dispofition und die jorgfältigfte baulihe Ausführung 
erforderlih. Nächſt den Krankenhäuſern, bei weldyen auf eine jehr 
erafte und ausgiebige Küftung befonderer Werth gelegt werden muß, 
find es meiner Anfiht nad die Schulen, bei denen eine fidhere 
Wirkung der Lüftungseinrichtung erforderlih ift. Ich habe dieſe 
Ueberzeugung durch verſchiedene Unterjuhungen und bejonderd audy 
durch diejenigen, welde von mir in der hiefigen Königlichen Univer— 
fität angeftellt worden find, gewonnen. Sm legterem Gebäude habe 
ich troßdem die Verhältniffe zur Förderung der natürlichen Lüftung 
äußerft ungünftige find, keineswegs Luft von jo ſchlechter Beichaffen- 
beit gefunden, wie z. B. im Friedrih-Wilhelms-Gymnafium, welches 
diejelbe Beheizungsart aufweilt. Der Grund liegt in dem Umftande, 
daß im legteren Gebäude (alfo wie in allen Schulen) jederzeit von 
Beginn bis zum Schluſſe des täglichen Unterrichtes die Räume voll 
bejegt find, während in der Univerfität die Befegung der Auditorien 
eine ſehr ſchwankende if. In der Regel wird ein Luftwechſel von 
10 bi8 15 cbm pro Kopf und per Etunde für Schulräume als 
genügend angenommen und dabei meilt diejer Effeft nur bis zu 
einer äußeren Temperatur von etwa 0° verlangt. Nady den ge 
wonnenen Refultaten halte ich dieſen Luftwechſel für nicht aus— 
reichend, denn ich habe zum Theil bei Befund ded Maximums diejes 
Luftwechſels einen weit böberen ald zuläfligen Koblenjäuregebalt in 
den Klafjenräumen oder bei falt gelegenen Räumen eine viel zu be— 
deutende Einftrömungstemperatur der Luft gefunden. Natürlich 
bedingt ein größerer Luftwechſel etwas größere Apparate und weitere 


1885. 41 


622 


Kanäle, indes find diefe Koften im BVerhältnifje zur Gefammtanlage 
niemals von Bedeutung. 

In Bezug auf die Bedienung von Heizanlagen in Schulen 
muß ich hervorheben, dab diejelbe neben anderen Arbeiten nicht 
bejorgt werden fann, jondern daß es erforderlich erſcheint, bejondere 
Heizer anzuftellen, denjelben aber nit nur die gewiſſenhafte Be— 
dienung zur Pflicht zu maden, jondern bei Vernadläjfigung des 
Dienſtes Geldftrafen aufzuerlegen. 

Eine Kontrole über die Heizer muß in irgend einer Meile 
von jachverftändiger Seite ausgeführt werden, da man nur dann 
fiyer ift, daß alle diejenigen Einrichtungen, melde für den Effekt 
der Anlage von größter Bedeutung find, beftändig und richtig ge— 
bandhabt werden. Auch der Koblenverbrauh und die Wahl der 
Brennmaterialien, weldye oftmals für den Effeft von nidyt zu unter« 
Ihäpender Wichtigkeit ift, müflen einer bejtändigen Beobachtung 
unterliegen. Es —* mir nothwendig, daß die Heizanlagen und 
Heizer einer größeren Anzahl von Schulen der Beauffihtigung eines 
bejonderen Dberbeizers, welcher biö zu einem gewiſſen Grade techniſch 
gebildet jein muß, unterftellt werden. Diejer Oberheizer muß die 
Verpflichtung haben, ſämmtliche Heizer anzulernen, ihre Obliegen- 
beiten genau feitzuftellen und die Erfüllung ihrer übernommenen 
Pflichten zu fontroliren; er muß in der Lage jein, die Heizer bei 
Pflihtverfäumnis entlaifen zu fünnen. Die Ausgaben die ein der: 
artiger Mann verurſachen wird, werden fich reichlich durch Erſparnis 
an Brennmaterial, Reparaturen ıc. deden, ganz abgeſehen davon, daß 
ein großer Theil der Klagen, melde auf faliher Behandlung der 
Anlagen beruben, von jelbjt verihwinden werden. — 

Die im Voritebenden bezüglid des Betriebed der Anlagen 
niedergelegten Anfichten können ſelbſtverſtändlich nicht für Fleinere 
Provinzialftädte Geltung haben, jondern find meines Erachtens nur 
in größeren Städten, beionders in Berlin, ein dringended Bedürfnis. 
Ich babe aber außerdem noch auszufpredhen, daß umfangreiche, mit 
allen Vollkommenheiten ausgeſtattete Zuftheizungsanlagen, nur dann 
angewendet werden jollten, wenn die Sicherheit vorliegt, daß von 
irgend einer Seite die Beauffihtigung der Anlage ftattfinden fann. 
Hauptſächlich halte idy ed für nothwendig, dad Gewicht auf eine 
gut wirkende Ventilationdanlage in erfter Kinie nur dann zu legen, 
wenn die örtlichen Verbältniffe (wie aljo in allen großen Städten) 
jo beihaffen find, dab die Schulen eine fünftlihe Lüftungseinrich— 
tung gar nicht entbehren können. Für diefe Fälle halte ich ftarfe 
Umfafjungdmauern, melde den zufälligen Luftwechſel zu Gunften 
des fünitlichen Luftwechſels möglichſt beihränfen, ebenio Oelanſtrich 
der inneren und äußeren Flächen der Wände (auch aus Sauber— 
keitsrückſichten) für wünſchenswerth; in dieſen Schulen können auch 
die Höhen der Klaſſen verhältnismäßig gering bemeſſen ſein. In 


623 





Schulen kleinerer Städte,. weldye frei gelegen, von guter Luft um— 
geben find, bei denen für jpäterhin die jorgfältige Bedienung einer 
umfangreihen Lüftungsanlage zweifelhaft ericheint, halte ich Die 
Erzielung des Luftwechſels auf einfachere Weile für zweckentſprechen— 
der. Für dieje Fälle ift jedoch auf eine möglichſt große Leiftung 
der natürlihen Lüftung Rüdfiht zu nehmen und jollten meines 
Erachtens die Außenwände nit unnötbig ftark oder von möglichſt 
durchläſſigem Material hergeſtellt und die Klaffen in allen Dimen- 
fionen groß gehalten werden. Ich babe durd die Ermittelungen 
des Koblenjäuregebaltes gefunden, dab dad Deffnen der Thüren 
während der Unterrichtöpaujen einen ganz bedeutenden Einfluß auf 
die Luftbeichaffenbeit ausübt und daß, wenn in den Unterrichtöpaujen 
aud die Fenſter offen ftehen, bei großer Höhe und nicht übermäßiger 
Bejepung der Räume die Luftbeichaffenbeit trog mangelhafter Lüf— 
tungdeinrihtungen ſich immer noch ald erträglich ergiebt. Es 
ericheint mir vortbeilbaft anzuordnen, daß in Schulen, denen die 
vollflommenften Lüftungseinrihtungen nicht gegeben werden ijollen, 
während der Zmwilhenpaujen die Thüren und je nad der äußeren 
Temperatur ein oder mebrere Fenfter geöffnet werden. Damit bier: 
dur die Kinder nicht den direkten Witterungsdeinflüffen ausgejept 
zu werden brauden, müßte von vornberein ein Raum zur Aufnahme 
derjelben während der Unterridhtöpaufen vorgejeben werden. Died 
voraudgejept, würde ich jogar dafür jprechen, von einer Centralheiz⸗ 
anlage in kleinen Städten gänzlich Abſtand zu nehmen und die 
Klaſſenräume durch Lokalheizung zu erwärmen; ich füge jedoch hin— 
u, daß ich bei Lokalheizung den mit großer Vollkommenheit kon— 
—— Schütt- und Reguliröfen vor den gewöhnlichen Kachelöfen 
den Vorzug geben würde, da es außerordentlich ſchwierig iſt, die 
Kachelöfen derartig zu bedienen, daß ſie den wirklichen Wärme— 
bedürfniſſen entſprechen. Ein Kachelofen wird einmal des Tages 
geheizt und der Heizer ſoll in denſelben ſoviel Brennmaterial ein- 
legen, daß die aufgeſpeicherte Wärme für die Dauer ſämmtlicher 
Unterrichtöftunden ausreichend ift. Da fih die Menge des Brenn— 
materiald nad) der jeweiligen äußeren Temperatur zu richten hat, 
und unmöglich genau abzujhägen ift, wird der Heizer entweder zu 
ftarf oder zu ſchwach die Defen erwärmen; meift wird Erſteres 
geicheben. Bei den Requlir- und Schüttöfen ift man in der Lage 
dem jeweiligen MWärmebedürfniffe Rechnung zu tragen und durch 
die Kührung von friiher Luft unter die Defen die Mönlichteit eines 
gewiſſen Luftwechſels zu befigen. — 

Es iſt erforderlich jedesmal von Fall zu Fall die Frage der 
Beheizung und Lüftung einer Unterrichtsanſtalt genau zu prüfen 
und je nad den Berbältniffen die einfachere oder vollfommenere 
Anlage, dieſes oder jened Syitem der Beheizung und Lüftung zu 
wählen. Die Prüfung diejer Frage muß mit Vorfiht und Sad» 


41° 


624 





verjtändniö vorgenommen werden, da die Entiheidung für alle 
ferneren Verhältniffe von allergrößter Bedeutung ift. Nach Felt: 
ftelung der Wahl des Heizſyſtemes halte id es nad meinen Er— 
fahrungen für geboten, eine Konfurrenz unter bewährten Firmen 
eintreten zu lafjen und diejen vollftändig freie Hand in ibren Vor— 
ſchlägen bezüglich Diöpofition und Konftruftion zu überlaffen. Der 
Konkurrenz ſelbſt ift ein genau detaillirted Programm über die 
ſämmtlichen Forderungen, denen die Anlage gerecht werden joll, zu 
Grunde zu legen und ijt auf dad Programm (nächſt der richtigen 
Mahl des Syſtemes) das allergrößte Gewicht zu legen. Jeder #ebler, 
welchen das Programm aufweiſt, wird für die Konkurrenten zum 
Vortheil, der Anlage zum ſchweren Nachtheil jein. Bon den ein- 
gegangenen Projekten empfiehlt es ſich, die beten durch Anfauf zu 
ſichern und gleichzeitig den Konkurrenten eine Entihädigung für 
ihre oft nicht unbedeutenden Ausgaben zu gewähren. 

Das befte Projekt wird alddann mit den aus den anderen Ar— 
beiten noch hervorgebenden Berbefferungen verjehen, zur Submiifion 
geftellt. Bei Einhaltung diefer Art der Arbeitövergebung wird man 
in die Lage fommen, dad beſte Projeft mit der billigiten Ausführung 
deöjelben zu vereinigen und bin ich überzeugt, dab alsdann die 
vielfahen und berechtigten Klagen über Schulheizungen weientlid 
nadlafjen werden. Ich halte dafür, nad Möglichkeit die Kennt: 
niffe und Erfahrungen der Unternebmer ſich nugbar zu maden und 
den leitenden Baubeamten nur injoweit einen direkten Eingriff in 
die Anlage zu geftatten, ald die Ausjchreibung der Arbeiten und 
Ueberwahung der Ausführung died erfordert. Sobald die Bau- 
beamten jelbit Projekte aufitellen oder den Unternehmern in Bezug 
auf Dispofition der Anlage zu jpecielle Bedingungen vorjchreiben, 
fann die Güte der Arbeit in Frage geftellt werden, da Erfahrungen 
im Fade der Heizungsanlagen nur auf Grund jpeciellen Studiums, 
zablreiher Beobahtungen und umfangreiher Ausführungen geſam— 
melt werden fönnen. Sch befinde mich in diefem Punkte allerdings 
im Widerſpruch mit dem legten Erlafje Sr. Excellenz des Herrn 
Minifterd der öffentlihen Arbeiten, in welchem den Baubeamten 
der hervorragendite Theil bei der Bearbeitung der Projekte zugetbeilt 
wird. Auf Grund meiner Erfahrung und ganz bejonders auf Grund 
der in diejen zwei Fahren nicht nur in den vorgenannten Anftalten, 
fondern aud in ftädtiichen Schulen angeftellten Unterfuhungen muß 
ich bei meiner Anficht ftehen bleiben. 

Ih bin gern bereit, wenn ed gewünſcht wird, den Entwurf 
eines Programmes audzuarbeiten, wie joldes der Konkurrenz für 
Luftbeizungen in Schulen zu Grunde gelegt werden könnte und 
würde mit Freuden begrüßen, wenn die von mir bisher gemachten 
Beobadhtungen den Ausführungen ſpäterer Anlagen zum Nupen 


gereichten. a 
rof. 9. Rietſchel. 
ad G. III 6800. PN * 


625 





168) Kormular des Reifezeugniſſes bei den Ertraneer« 
Prüfungen. 


Berlin, den 9. Juli 1885. 

Die Gumnafial-Reifeprüfungen ſolcher jungen Leute, weldhe das 
Neifezeugnis eined Real-Gymnaſiums oder einer Ober-Realſchule 
erworben haben, jowie die Nealgumnafial- Reifeprüfungen jeldyer 
jungen Yeute, weldye dad Reifezeugnis einer Ober-Realſchule erworben 
baben, find durch I. A. $.18, 1 und IL. A $. 18, 1 der Prüfungse 
ordnung vom 27. Mai 1882 als Ertraneerprüfungen ($. 17) bes 
zeichnet und ed iſt a. a. O. $. 18, 2 angeordnet, welde Abkürzung 
in dem Prüfungsverfabren auf Grund der bereitd abgelegten Reife— 
prüfung unter beftimmten Borausjegungen einzutreten bat. 

Das bei Ertraneer-Meifeprüfungen anzuwendende Formular ift 
in Anlage A. und B. der Prüfungs-Ordnung vom 27. Mai 1882 
vorgeihhrieben, indem unter I. der Unterſchied des Formulars von dem 
für Abiturienten anzumendenden bezeichnet ift. 

Für diejenigen Ertraneer-Prüfungen, welde nad dem in 1. A. 
3. 18, II. A. $. 18 der Prüfungsordnung angeordneten abgefürzten 
Verfahren ausgeführt find, ift ein Formular des Reifezeugnifieß nicht 
ausdrücklich vergejchrieben worden. Die bierdurd berbeigeführte 
Ungleichheit, in welder das Ergebnis der betreffenden Prüfungen 
und feine Bedeutung befundet worden ift, hat den Behörden, welden 
derartige Zeugnifje vorgelegt worden find, zu einer Unficherheit in 
Auffafiung ihrer Geltung Anlaß gegeben. 

Dadurd finde ich mich beftimmt, bezüglich der Form, in welder 
über die nah I. A. $. 18, II. A. 8. 18 abgebaltenen Prüfungen das 
Neifezeugnid auszuftellen ift, zur Ergänzung der Prüfungsordnung 
vom 27. Mai 1882 Kolgendes anzuordnen. 

Die Neifezeugniffe der bezeichneten Kategorie find im Uebrigen, 
dad beißt bi8 auf dem nachher beionder& bezeichneten Zufag, nad 
demfelben Formular (A., bezw. B.) abzufafien, wie die Ertraneer- 
Neifezeugniffe. Hiernach ift nady der den Namen der Anſtalt und 
die Bezeihnung des Zeugnifjed entbaltenden Ueberſchrift der Name 
des Prüflingd nebit vollftändigem Nationale und der Angabe jeines 
bisherigen Bildungsganges zu ſetzen. 

Die Rubrik I trägt die Ueberſchrift „Sittlihed Verhalten” und 
ift — der Vorſchrift von I. A. $. 17,6 (bezw. IL. A. $. 17,6) aus- 
ufüllen. 

j An der Rubrik Il. ift unter die Ueberichrift „Kenntnijfe und 
Fertigkeiten“ zunächſt R jeßen: = 

„Nachdem der N. N. an dem Real-Gymnaſium (bezw. der Ober: 
Nealihule) zu. unter dem 18 daß beigeheftete Reife- 
zeugnis erworben bat, ift unter Bezugnahme auf den Inhalt dejelben, 
welder einen integrirenden Theil des vorliegenden Zeugnifjes bildet, 


626 





auf Grund von I. A. $.18,2 (bezw. 11. A. $. 18,2) der nd 
ordnung vom 27. Mai 1882 dic Reifeprüfung auf 

ihränft worden, und bat folgendes Urtheil über die Kenntniffe * 
N. N. begründet. — 

Hierauf folgt das Urtheil über die Gegenſtände der Prüfung, 
ſodann der die Reife zuerkennende (bezw. nicht zuerkennende) Schluß— 
ſatz und die Unterſchrift der Prüfungs-Kommiſſion (die leptere bes 
ſchränkt auf den Königlihen Kommifjar, den Direftor und die an 
der Prüfung betbeiligten Mitglieder), mie bei den Reifeprüfungen 
von Ertraneern. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenbeiten, 
von Goßler. 


An 
fämmtlihe Königlihe Provinzial-Schnitollegien. 
U. II. 2004. 


169) Abftandnabme von der regelmäßigen Borlage der 
Berbandlungen über die Reifeprüfungen der böberen 
Schulen an die Wiſſenſchaftlichen Prüfung» 
Kommifjionen. 


Berlin, den 15. Juli 1885. 

Den Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-Kommiſſionen ift jogleih nad) 
ihrer durch die Allerhöchſte Kabinetdö-Drdre vom 19. Dezember 1816 
erfolgten Einjegung außer der Prüfung der Kandidaten für das 
böbere Schulamt die Revifion der Verhandlungen der Reifeprüfungen 
aufgetragen worden, melde ibnen von den Gymnaſien halbjährlich 
durch Vermitelung der provinziellen Verwaltungsbehörde für die 
höheren Schulen vorzulegen ſind. Dieſe regelmäßige Keviſionsthätigkeit 
der Wiſſenſchaftlichen Prüfungs Kommilfionen ift, nachdem die Drganie 
fation der Realanftalten im Sabre 1859 erfolgt war, auf die Neal» 
ſchulen 1. Ordnung (Realgymnafien) und auf die Ober-Realichulen 
eritredt worden und bat bis jept unverändert fortbeilanden, nur 
mit der Modifikation, daß nach der in den legten Jahrzehnten ein» 
aetretenen großen Zunahme der Zahl der höheren Lehranſtalten die 
Prüfungs-Berhandlungen jedesmal nidht von der Gejammtbeit der 
böberen Schulen, jondern nur ungefähr von der Hälfte der Gymnaſien 
oder der böheren Lebranitalten überhaupt den Wiſſenſchaftlichen 
Prüfungs: Kommilfionen zur Revifion eingereicht wurden. 

Die Wifjenihaftlihen Prüfungs-Kommiifionen haben durd die 
mübevolle Ausführung der ibnen übermwiejenen NRevifion weſentlich 
dazu beigetragen, dab in den Reifeprüfungen der höberen Schulen 
eine beftimmte und eine in den einzelnen Anftalten derjelben Kategorie 
möglichſt gleihmäßige Höhe der Schulbildung erfordert und nach— 


627 





gewieſen wird; Ddiejelben haben ſich hierdurch um die Befeftigung der 
Einrichtungen unjered böberen Schulmejens ein body zu ſchätendes 
Verdienſt erworben. Nachdem aber durch die fait Nebaigjährige 
Thätigfeit der Wiſſenſchaftlichen Kommiifionen in Prü ung der 
Kandidaten des böberen Schulamteö erreicht iſt, dab die Lehrer 
diefer Anftalten, diejenigen mwenigftens, welche mit dem Unterrichte 
in der oberften Klafje betraut und Mitglieder der Reifeprüfungs- 
Kommiifionen find, eine wiſſenſchaftliche Ausrüſtung von annäbernd 
gleihem Maße befigen; nachdem ferner dur die vereinte Wirk— 
jamfeit der Provinzial-Schulrätbe als Königliber Kommiljare bei 
den Reifeprüfungen und den revidirenden Wiſſenſchaftlichen Prüfungs- 
Kommilfionen dad Berfabren in den Reifeprüfungen eine fefte Tradition 
zu annäbhernder Gleihmäßigfeit gemonnen bgt: läßt ſich die Frage nicht 
abmweijen, ob die regelmäßige NRevifion der Prüfungs-Verbandlungen 
von den geſammten höheren Lehranſtalten oder einem beftimmten Theile 
derjelben durch die Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-Kommiſſionen noch 
jetzt als ein Erfordernis im Intereſſe unſerer höheren Schulen zu 
betrachten iſt. Ohne die Bedeutung zu unterſchätzen, welche Revifions- 
Bemerkungen fachmänniſcher Autoritäten bezüglich der Wahl der ge— 
ſtellten Aufgaben, der Strenge und Genauigkeit der Korrekturen auch 
jetzt noch fuͤr den Unterrichtsbetrieb zu gewinnen vermögen, muß ich 
es doch für mehr als zweifelhaft erachten, ob dieſer Ertrag in 
richtigem Verhältniſſe zu der Arbeit ſtehe, welche hierdurch den ohnehin 
ſtark in Anſpruch genommenen Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-Kom— 
miſſionen zugewieſen wird. 

Aus dieſen Erwägungen habe ich mich dahin entſchieden, daß 
von der regelmäßigen Vorlage der geſammten oder eines beſtimmten 
Theiles der Verhandlungen von den Reifeprüfungen der höheren 
Schulen an die Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-Kommiſſionen bis auf 
Weiteres Abſtand genommen wird. 

Unverändert bleibt hierdurch die den Wiſſenſchaftlichen Prüfungs— 
Kommiſſionen für die Reviſion der Verhandlungen der Reifeprüfungen 
an den höheren Schulen bisher zugewieſene Stellung. Einerſeits 
iſt Werth darauf zu legen, daß in den Wiſſenſchaftlichen Prüfungs— 
Kommiffionen ein von der eigentliben Schulverwaltung unabhängiges 
Drgan zu fachmänniſcher Beurtbeilung ded in den Reifeprüfungen 
an den böberen Schulen thatſächlich eingeſchlagenen Verfahrend und 
der in denjelben nachgewieſenen Zielleiftungen ein für allemal beiteht. 
Andererjeitd können diejenigen Mitglieder der Wiljenichaftlichen 
Prüfungd-Rommijfionen, melde als Profefforen an der Univerfität 
die wiljenichaftlihe Ausbildung der zufünftigen Lehrer der böberen 
Schulen ald einen mejentlihen Theil ihres Berufes zu betrachten 
haben, in der Kenntnidnabme von den thatſächlichen Schlußleiitungen 
der Schulen auf den von ihnen vertretenen wiſſenſchaftlichen Gebieten 
einen Anlaß finden zu erneuter Erwägung der Gefichtäpunfte, melde 


628 





für die wiſſenſchaftliche Bildung von Lehrern enticheidende Be: 
deutung baben. 

Indem ich biernady unter Abjtandnahme von der regelmäßigen 
Borlage der Neifeprüfungs- Verhandlungen an die Wiffenihaftliden 
Prüfungd-Kommijfionen die prinzipielle Stellung dieſer Kommiifionen 
zu den Neifeprüfungen an den höheren Schulen unverändert befteben 
lafje, bebalte ih mir vor, jo oft id dazu Anlaß finde, über das 
Verfahren oder die thatjächlichen Leiſtungen in einem einzelnen oder 
in allen Gegenftänden der Neifeprüfungen, für den Bereich einer 
einzelnen Provinz oder der geſammten Monardie, das fachmänniſche 
Gutachten der Wiſſenſchaftlichen Prüfungd-Kommiffionen einzuziehen 
und darf vorausjegen, dab dielelben diejer Arbeit einer ausdrudlid 
zugewieſenen Nevifion mit derfelben Hingebung ausführen werden, durch 
welche diejelben in der bisherigen regelmäßigen Ausführung der 
Reviſion mid zu Dante verpflichtet haben. 

Der Minifter der geiftliben ıc. Angelegenheiten. 
An Vertretung: Lucanus. 


An 
die Herren Direktoren der Königl. Wiffen- 
Ihaftlihen Prüfungs-Kommiifionen. 


U. 11. 1921. 


170) Schließung von Schulen bei anftedenden 
Kranfbeiten. 


(Eentrbl. pro 1884 Seite 809 Wr. 111.) 


Berlin den 6. Auguft 1885. 
Seitens eines Provinzial-Schulfollegiumd find unter Hinweis 
auf A Beftimmungen unjeres Erlaſſes vom 14. Juli v. 3. 
nn : * TR — BT x.) und der dazu gehörigen Anweijung 
über die Schließung von Schulen bei anftedenden Krankheiten 
Zweifel darüber ausgeiproden worden, ob diejer Erlaß und die An— 
weiſung auf höhere Schulen Anwendung fänden und bei der Schließung 
derjelben die angeordnete Mitwirkung der Landräthe einzutreten habe. 
Zur Bejeitigung diejer Zweifel weilen wir darauf bin, daß nad 
dem Zwede und dem Wortlaute des Erlaſſes und der dazu gehörigen 
Anmweilung (zu vergleichen find die Nummern 5, 6, 7, 8, 9 der 
Anweilung, in denen von den mejentli nur bei höheren Schulen 
vorfommenden Direftoren, Venfionaten, Konvikten, Alumnaten, 
Kuratorien die Rede ift) dieſelben auch auf böbere Schulen ſich be— 
ziehen und die Landräthe als Draane der Polizeiverwaltung auch bei 
diejen Anftalten mitzuwirken baben. 
Mir beftimmen ferner, da überall da, wo nad dem gedachten 


629 





Erlafje und der dazu gehörigen Anweiſung die für die Verwaltung 
der niederen Schulen bejtebenden Organe (Kreid:, Orts-Schul— 
inſpeltor, Schulvorſtand) zur Mitwirkung bei dem angeordneten 
Verfahren berufen find, bei den höheren Schulen bezw. den Penfi- 
onaten, Convikten, Alumnaten u. |. w. die Leiter derjelben und, wenn 
ein bejonderes kollegialiſch geordnetes Verwaltungsorgan (Kuratorium, 
Verwaltungsrath u. j. mw.) befteht, auch ein Ita erheblicher Zeit- 
verluft dadurch nicht verurſacht wird, der Vorfigende deöjelben, bezw. 
defjen Stellvertreter die jenen zuerftgenannten Organen zugewiejenen 
Befugnifje auszuüben haben. 

Der Minifter des Innern. Der Minifter der geiftlichen ıc. 
An Vertretung: Herrfurtb. Ungelegenbeiten. 

In Bertretung: Lucanus. 


An 
fämmtlihe Königlihe Provinzial-Schulfollegien. 
M. d.g. A. U. Il. 2046. 
M. 5. 3. 11. 8482. 


IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche Verbältniffe. 


171) Einrihtung der zweiten Volföjhullehrer- Prüfung. 
(Eentribl. pro 1883 Seite 509 Nr. 132.) 


1; 
Berlin, den 8. Juni 1885. 
Auszug. 


8 

Die zwedmäßigfte und fiherfte Art der zweiten Volksſchul— 
lehrer- Prüfung iſt weniger durch Abänderung der gegenwärtigen 
Prüfungsordnung, welde auch in der Konferenz nicht verlangt worden 
ift, ald durch eine genaue Berüdfichtigung ded Zwedes der Prüfung 
während berjelben zu juhen. Es fommt, wie wiederholt audges 
iproden worden ift, darauf an, feftzuftellen, ob der in die Prüfung 
eingetretene Lehrer jelbjtändig und erfolgreih an jeiner Weiterbil« 
dung gearbeitet hat, und ob er ein praftiich tüchtiger Xehrer geworden 
ift. Außerdem ift in Betradht zu nebmen, daß die Eraminanden 
nicht, wie bei der erften Prüfung, Schüler, jondern im Amte ftehende 
Männer find. Die Möglichkeit, für die Prüfungen eine längere 
Zeitdauer in Aniprud zu nehmen, ift durch die Rückſicht auf die 
übrigen Geſchäfte der Provinzial- und Regierungs-Schulräthe aud« 
eſchloſſen. Dagegen wird allerdings eine freie Handhabung der 
rüfungd-Drdnung, die Verminderung jedes Zeitverluftes auch jept 


630 





ſchon die Gelegenheit ſchaffen fünnen, denjenigen Graminanden, über 
welche ein ſicheres Urtbeil ſchwerer zu gewinnen ift, längere Zeit zu 
widmen. Im diefer Beziehung ift mit Recht daran erinnert worden, 
dab das Urtbeil über die mirflih guten Craminanden, namentlich 
wenn fie an dem Seminar geprüft werden, in welchem fie ausge— 
bildet worden find, jehr Ichnell gewonnen werden fann, und daß e8 
nicht nöthig ift, jeden Lehrer in jedem Gegenftande zu prüfen. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenbeiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
das Königl. Propinzial-Schultollegium zu N. 
U. Ill.a. 11734. 


2. 
Berlin, den 10. Zuni 1885. 

In der Berfügung vom 3. Mär; 1883 — U. III. 29330 — 
ift auf die maßgebenden Gefihtöpunfte bei Abhaltung der zweiten 
Prüfung der Volksſchullehrer und ald auf eine wichtige Aufgabe 
derjelben darauf bingemwielen, daß der Eraminand eine genaue Kennt» 
nis der in dem Bezirke jeiner Amtsthätigkeit geltenden Verordnun— 
gen der Schulverwaltung befiße. 

Damit died ermöglicht werde, ift es erforderlich, daß die König- 
lihe Regierung Ihre allgemeinen Verfügungen in Schulſachen den 
in Ihrem Bezirke mohnenden Scullehrer » Seminaren zugänglid 
madht. 

Ich ordne deshalb hiermit an, dab die Königliche Regierung 
von den von Ihr erlaffenen allgemeinen Verfügungen dem König» 
lihen Provinzial-Schulfollegium jo viele Abdrüde zugeben läßt, als 
zur Bertbeilung an die Seminare Ihred Bezirkes erforderlich find. 


An 
fämmtlihe Königlihe Regierungen. 





Abſchrift erhält das Königlihe Provinzial-Schulfollegium zur 
Kenntnisnahme und entiprehenden Beachtung. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
s von Goßler. 


An 
fämmtlide Königl. Brovinzial-Schultollegien :c. 
U. III. a. 14623. 


In gleiher Weile ift unter dem 17. Zuli d. J. (U. Ill. a. 
16362) an die inzwilhen in Wirkiamfeit getretenen Königlichen 
Regierungen in der Provinz Hannover und an das Königliche Pro: 
pinzial-Schulfolegium zu Hannover verfügt worden. 





631 





172) Unterrichtsplan eines zu Althof-Ragnit für 
Seminarlebrer abgehaltenen Obftbaufurjuß. 
(Eentribl. pro 1885 Seite 339 und Geite 340.) 


Für Seminarlehrer in den Provinzen Dftpreußen und Meft- 
preußen ift im Frühjahre 1885 ein vierwöchentlicher Kurſus für 
Dbftbau in der Baumſchule des Nittergutöbefiperd Mad zu Althof— 
Ragnit, in welder auch ſchon früher joldye Kurſe ftattgefunden haben, 
abgehalten worden. An demjelben haben 7 Seminarlehrer aus Dft- 
preußen und 4 aus Weftpreußen tbeilgenommen. Die Koften find 
auf Fonds ded Königlihen Minifteriumd der geiftlihen ꝛc. Ans 
gelegenheiten übernommen worden. 

Dem Kurius hat der nachfolgende Unterridhtöplan zu Grunde 
gelegen: 

I. Obſtarten, die in der Provinz fultivirt werden, Vermehrung 
derjelben 

a. durch Samen, defjen Reife, Sammlung im Kleinen, Ges 
winnung im Großen, Keimfähigkeitödauer, Ausſaat, Boden, 
Schutz vor Froft und Mäufen, 

b. dur Stedlinge, Ableger und Abſenker, 

c. durch Veredelung. 

II. Erziehung der Wildlinge oder Unterlagen (demonftrirt) 

a. Pickiren im frautartigen Zuftande, jeine Vorzüge, - 

b. Behandlung der Pflanzen beim Pidiren während des 
Wachsthums, 

c. Ausheben, Sortiren, Einſchlagen. 

III. Veredeln der Bäume (demonſtrirt) 

a. Wahl der Reiſer, Gewinnung derſelben, Aufbewahren, 

b. Meſſer, Baumwachs, Bindematerial, 

c. Vortichtung des Wildlings im Winter, im Sommer, 

d. Befte praftiihe Beredelungdmethoden. 

IV. Baumihulanlagen und Anpflanzung (demonftrirt) 

a. Lage, Boden, Einfriedigung, Rojolen, Reihenbildung, 

b. Pflanzen der im Winter veredelten Bäume in der Schule, 

c. Stammbildung ohne Pfahl durch Zapfenſchnitt, 

d. Kormen der Zwerabäume, Kronenbildung bei Hodhftämmen, 

e. Dauer einer Anpflanzung bis zum Umtriebe. 

V. Ausgraben und Pflanzzeit (demonftrirt) 

a. Wurzelihonung, Cinfhlag, Murzelbejchneiden, Bodenmwahl, 
Bodenverbefiern, Pflanzen, Pfablgeben, Anbinden, Schnitt 
der Krone bis pn 6. Zabre nady dem Pflanzen. 

VI. Behandlung ded Baumes während jeiner Kebenddauer 

a. Ausiägen, Auslichten, Abnehmen der Waflertriebe, Entftehen 
derjelben, 

b. Pflege ded Stammes, Kalfen, Abkrapen der Borke, 


632 





c, Raupen, 
d. Verjüngen, 
e. Düngen, 
f. Wundenbeilen. 
VI. Obſt. Aufbewahrung, Verwerthung 
a. im Keller, in Miethen, 
b. Trodnen. 
VII. Obftiorten, die werthvoll und unjer Klima ertragen, zum An« 
bau im Großen nod lohnen. 


173) Befähigungszeugnijie aus dem Kurjuß zur 
Ausbildung von Turnlebrerinnen. 
(Eentrlbl. pro 1884 Seite 823; pro 1885 Geite 210.) 


Berlin, den 11. Auguft 1885. 
An dem in der Königlihen Qurnlebrer » Bildungsanftalt zu 
Berlin in den Monaten April, Mai und Juni 1885 abgebaltenen 
Kurſus zur Ausbildung von Qurnlehrerinnen haben theilgenommen 
und am Scluffe deöjelben dad Zeugnis der Befähigung zur Er« 
theilung von Qurnunterriht an säddhenidhulen erlangt: 
)1) Eliie Annudfe, Lehrerin zu Elbing, 
2) Minna Atorff zu Enfte bei Meſchede i. MWeftf., 
3) Emilie Bebnde, Lehrerin zu Burtehude, Reg. Bez. Stade, 
4) Katharine Benede zu Berlin, 
5) Emma Berner, Handarbeitölehrerin dajelbft, 
6) Agathe von Böhmer, Lehrerin dajelbft, 
) 7) Dorothee Bölig, Handarbeitölehrerin zu Weſel, 
8) Marie Boretius zu Berlin, 
9) Elifabetb Breidenjtein, Handarbeitslehrerin zu Halberftadt, 
10) Bertha Brömmel, Lehrerin zu Hannover, 
911) N lad Handarbeitölehrerin zu Köthen, Herzogthum 
nbalt, 
12) Dlga von Cotzhauſen, Lehrerin zu Berlin, 
*)13) Marie Dufke, Zeichenlebrerin zu Danzig, 
14) Anna Echtermeyer zu Riejenburg i. Weſtprß., 
15) Helene Edler zu Berlin, 
16) Johanna Ehlert, Lehrerin zu Preuß. Stargardt, 
17) Sobanna Eichhorn, Handarbeitälehrerin zu Königäberai. Pr., 
) 18) Katharine Eller, Lehrerin zu Hufum, Reg. Bez. Schleswig, 
19) Alerandrine Fritſch, Mufiklebrerin zu Heilsberg i. Oſtprß., 
20) Elifabetb Hannemann, Handarbeitdlehrerin zu Berlin, 
21) Klara Herrforth, Lehrerin daſelbſt, 


a) Dielelbe hat auch Schwimmunterricht erhalten. 


633 





*)22) Klara Herzog, Lehrerin zu Berlin, 
23) Margarethe von Heyn zu Drieſen i. d. Neumarf, 
)24) — Ri oldinghaujen, Handarbeitölehrerin zu Braubach 
a./Rhein, 
»)25) Marie Jungflaus, Handarbeitslehrerin zu Pyrig i. Pom., 
»)26) Alma Kämpffer, deögl. zu Hagen i. Weftf., 
. 27) Marie Kauffmann, Lehrerin zu Thorn, 
28) Iohanna Knittel, Handarbeitölehrerin zu Spandau, 
29) Margarethe Koch, desgl. zu Poſen, 
30) Martha Koch zu Thorn, 
31) Elijabetb Kohn, Lehrerin zu Berlin, 
32) Anna Kurth, desgl. zu Greifäwald, 
2) 33) Hedwig Lamprecht, desgl. zu Köölin, 
») 34) Eliſabeth Lange, desgl. zu Teltow, 
35) Marie Lenzewsöki, desgl. zu Berlin, 
36) Elma Löbell zu Inſterburg, 
37) Margarethe Löſer, Lehrerin zu Berlin, 
38) Eliie Mächler, Lehrerin dajelbft, 
39) Marie Meyer, Lehrerin zu Königäberg i. Prß., 
2,40) Marie Mielke, Handarbeitölebrerin zu Danzig, 
2)41) Marie Müller, Lehrerin zu Ratibor, 
42) Anna Müller, Zeichenlehrerin zu Berlin, 
43) Roſa Neumann, Lehrerin daſelbſt, 
») 44) nn Zeichen: und Handarbeitölehrerin 
daſelbſt, 
45) Anna Papke, Lehrerin zu Stolp i. Pomm., 
46) Luiſe Peter, deögl. zu Kaffel, 
47) Ienny Prellwig geb. Dulf zu Königöberg i. Prß., 
48) Johanna Pripel, Lehrerin zu Berlin, 
49) Karoline Puttkammer geb. Mad, Handarbeitölehrerin 
zu Belgard i. Pomm., 
»)50) Angelifa Redner, Lehrerin zu Heilöberg i. Oſtprß., 
51) Elſe Reinide, Handarbeitölehrerin zu Danzig, 
52) Eliſe Rennemann, Zeichenlehrerin zu Berlin, 
53) Augufte F ß, Handarbeitslehrerin zu Schlüchtern, Reg. 
ez. Kaſſel, 
54) Gertrud von Röbel, Lehrerin zu Allenſtein, 
55) Antonie Römer, Handarbeitölehrerin zu Berlin, 
56) Johanna Röthig, Handarbeitölehrerin dafelbit, 
57) Katbarine Rofener, Lehrerin dafelbft, 
»)58) Emma Rüdiger, beögl. zu Danzig, 
59) Anna Schäler, Hanbdarbeitölehrerin au Berlin, 
2,60) Gertrud Schetter, desgl. zu Soeft i. Weitf., 
*)61) Hedwig Schmidt, desgl. zu Königöberg i. Prß., 
62) Mathilde Schmidt zu Eisleben, 


634 


63) Eliſabeth Schreiber, Lehrerin zu Königsberg i. Prh., 
*)64) Eliſe Schultheiß, desgl. zu Großnebrau i. Weſtprß., 
65) Agnes Schultz, desgl. zu Königsberg i. Prß., 
*)66) Hermine Schulze, Seminarlehrerin zu Saarburg, Rep. 
Dez. Trier, 
*)67) Gertrud Schulze, Lehrerin zu Zeltom, 
*)68) Marie Schwarz, Handarbeitölehrerin zu Dftrome, Reg. 
Bez. Poſen, 
*)69) Katharine Seger, Lebrerin zu Wejel, 
70) Anna Seidel, deögl. zu Berlin, 
) 71) Ida Söhnen, Handarbeitölehrerin zu Annen bei Witten, 
Reg. Bez. Arnöberg, 
72) Antonie Spielbagen, Lehrerin zu Berlin, 
73) Anna Steppuhn, deögl. zu Königsberg i. Prß., 
.*)74) Thereſe Straube, Handarbeitölehrerin zu Elbing, 
75) Luiſe von Tönges, dedgl. zu Münfter i. Weftf., 
76) — Wahl zu Danzig, 
77) Elie Wartenberg zu Berlin, 
78) Amalie Wegelin, Handarbeitölehrerin 3. 3. zu Berlin, 
79) Jeanette Wegner, desgl. zu Danzig, 
*)80) Iohanna Weiland, Lehrerin zu Köln a./Rhein, 
81) Martha Wunnede, Zeichenlehrerin zu Berlin, und 
*)82) Martha Zappe zu Magdeburg. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 
Bekanntmachung. 
U. III. b. 7279. 


174) Anwendung von Maßregeln bei ſolchen Zöglingen 

der Schullehbrer-Seminare, deren Entlafjung wegen 

mangelnder Drdnung in ihrem ganzen Verhalten ıc. in 
Ausjiht genommen werden muß. 


Berlin, den 24. Auguft 1885, 


Dem Königlihen Provinzial-Schulfollegium lafje ich beifolgend 
Abichrift einer jeitend des Provinzial-Schullollegiums zu Breslau 
unter dem 29, Zuli d. J. an die Seminar-Direftoren der Provinz 
Schleſien erlaffenen Verfügung, betreffend die Anwendung von Maß: 
regeln bei ſolchen Zöglingen, deren ————— dem Seminare 
wegen mangelnder Ordnung in ihrem ganzen Verhalten ꝛc. in Aus— 
fiht genommen werden muß, zur Kenntnisnahme und mit dem 
Anbeimgeben zugeben, hiernach, jofern e8 noch nicht bereit geſchehen, 


635 





bie Direktoren der Seminare der dortigen Provinz gleihfalld mit 
entipredhender Anweiſung zu verjeben. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


Au 
fämmtlihe Königl. Provinz.-Schultollegien 
mit Ausnahme des zu Breslau. 
U. Ill. 2436. 


Breslau, den 29. Zuli 1885. 
Kür die Zukunft beftimmen wir, daß joldye Zöglinge, welche 
den Anforderungen des Lehrplanes nicht entipredhen, und deren Ber: 
fegung in die höhere Klafje vorausfihtlih zu der vorgeichriebenen 
Zeit nicht wird erfolgen können, mindeftend ein Vierteljahr vor Schluß 
des Schuljahres ausdrüdlid und zu Protokoll vor dem Kebrerfollegium 
zu verwarnen find. Wenn die Bernadhläffigung der Pflichten und 
das Zurüdbleiben hinter den Anforderungen ausnahmsweiſe erft im 
legten Bierteljahre in erfennbarem Maße eintreten jollte, ſo ift 
jofort Konferenzberathung über den Fall zu veranlaffen und die 
Warnung alddann noch nachzuholen. Stetö aber müffen die Eltern 
oder Vormünder von derartigen Warnungen gleichzeitig in Kenntnis 
gejept werden. 
Bei etwa jpäter zu ftellenden Anträgen auf Entlaffung jo ge— 
warnter Zöglinge ift und das feiner Zeit aufgenommene Protokoll 
über die Androhung der Entlaffung ftetd mit vorzulegen. 


An 
den Königl. Seminar-Direltor Herrn N. 
Wohlgeboren zu R. 





Abſchrift zur Kenntnisnahme und gleihmäßigen Beachtung mit 
dem Bemerfen, daß die vorftebenden Beftimmungen analoge An— 
wendung auf ſolche Zöglinge finden, deren Entlafjung aus dem 
Seminar wegen mangelnder Ordnung in ihrem ganzen Verhalten 
oder wegen wiederholter Uebertretung der rien in Ausſicht 
genommen werden muß; jo daß ohne vorgängige fürmlihe Warnung 
fünftig nur im Falle grober Vergehen oder bewußtes bartnädiges 
Miderftrebend gegen beftimmte Anordnungen des Direftord oder der 
Lehrer die Ausiäliehung aus der Anftalt zu beantragen bleibt. 

Königliched Provinzial-Schulfollegium. 
von Seydemip. 


An 
ſämmtliche Königlihe Seminar-Direftoren 
der Provinz. 


636 





175) Abänderung derInftruftion für die Schulbebörden 

der Provinz Schledwig-Holftein, betreffend die An» 

ftellungsfäbigfeit der Schulamtöbewerber und die Be» 
jegung der Volksſchullehrerſtellen. 


Schleswig, den 23. April 1885 
Auf den Beriht vom 28. v. M. eröffnen wir dem Königlichen 
Sculvifitatorium wie wir der Anfiht Wohldesielben darin zuftimmen, 
dab die zur interimiftiihen Anftelung befäbigende Prüfung der 
Schulamtsaspiranten (Präparanden) nicht dem SKirdhenpropite als 
—5 ſondern jedem Kreisſchulinſpektor für feinen Auffichtäbezirf 
uſteht. 
Der im $. 4 der Inſtruktion vom 1. Oktober 1873, betreffend 
die Anftellungsbefähigung der Schulamtsbewerber ıc (Amtsblatt 
Seite 299),*) gebraudte Ausdrud „Kirchenpropſt“ entiprady freilich 
den damald obwaltenden faktiſchen Verbältnifjen, injofern derzeit nur 
Kirchenpröpfte in ber Provinz; mit dem Amte der Kreisihulaufficht 
beauftragt waren, ift aber um beswillen nicht ganz korrekt, meil 
die Vornahme diejer Lebrerprüfung felbftverftändlid den Kirchen— 
pröpften nicht als kirchlichen Beamten, jondern in ihrer Eigenichaft 
als Schulauffihtäbeamten zuftand und ſeit Grlafjung des Schul— 
auffichtögeiepes vom 11. März 1872 die Kreidihulinipeftion aud 
anderen Perjonen als den Kirchenpröpften übertragen werden fonnte. 


Ar 
das Königl. Schulvifitatorium zu N. 





Abichrift erhalten die Königl. Schulvifitatorien zur Kenntnis» 
nahme und Nachachtung. 


Königlihe Regierung, 
Abtheilung für Kirchen: und Schulweſen. 


An 
fänmtlihe Königl. Schulvifitatorien der Provinz. 
ll. 3592. 


V. Volksſchulweſen. 


176) Gewährung von Staatsbeihilfen zu Elementar— 
ſchulbauten. 


Berlin, den 21. Mai 1885. 
Sowohl bei Durchſicht der in Folge meines Cirkular-⸗Erlaſſes 
vom 7. Januar d. J. — U. III. a. 10051 — eingereichten Nach— 


*) Centralblblatt pro 1873 Seite 673. 


637 


weilungen über die Eriparnijje, welche bei den für das Etatsjahr 
1883/84 zu Elementarihulbauten aus dem Fonds Kay. 12] Titel 28 a. 
zur Verfügung geftellten Unterftügungen eingetreten find, als aud 
anderweit babe ih die Wahrnehmung gemadt, daß in mehreren 
Fällen die Ausführung der Schulbauten, zu melden Staatöbeihilfen 
bemilligt worden find, verzögert wird, und die dazu beftimmten 
Staatemittel nicht baldige Verwendung finden, vielmehr auf längere 
Zeit unbenugt zurüdbebalten werden. Der Grund hiervon liegt bald 
darin, dab die Vorbereitungen zur Bauausführung (Beihaffung der 
Projekte und Koftenanihläge, Berdingung des Baues, Mahl des 
Bauplapes, Sicherung der Materialien, Vereitftellung der von den 
Gemeinden zu leiftenden Baubeiträge u. |. m.) nicht rechtzeitig ges 
troffen werden, bald aber aud darin, daß die Benachrichtigung von 
der diesſeits beabfichtigten Erwirfung einer Staatöbeihilfe und dem 
Betrage derjelben nicht jo zeitig erfolgt, um den Bau nody in dem— 
jenigen Etatsjahre, für welches die Unterjtügung gewährt wird, zur 
Ausführung bringen zu fönnen. 

Um dieſem Uebelſtande abzubelfen, will ih die Königliche 
Regierung bierdurdy ermäctigen, fortan ſchon von dem Beginne jedes 
Etatsjahres ab für das nächſtfolgende Etatsjahr, alfo zunächſt ſchon 
von jetzt ab für das Etatsjahr 1886/87, Anträge — Gewãhrung 
von Staatsbeihilfen an unvermögende Gemeinden und Schulverbände 
für Neus, Erweiterungs-, und Reparaturbauten an Elementarſchulen 
bei mir zu stellen. Die nachgeſuchten Unterſtützungen dürfen aber 
in ihrem Geſammtbetrage die Summe von Mk.jährlich bis auf 
weitere Beſtimmung nicht überſchreiten, und auf dieſe Summe ſind auch 
die bereits zugeſicherten ſowie auch im Bedarfsfalle diejenigen Beihilfen, 
welche in etwaigen mir zum Berichte zugefertigten und der König— 
lihen Regierung zu gleibem Zwede überjandten Immediatgeſuchen 
erbeten worden find, vorzugsweiſe in Anrechnung zu bringen. 

Die Königlihe Regierung bat nunmehr unter Beachtung der 
in dem Girfular-Erlafje vom 24. November 1883 — U. IIla. 
20511 —*) jonit getroffenen Beftimmungen nah und nach über die 
einzelnen Baufälle Bericht zu eritatten bezw., joweit die Bauprojekte 
diedjeitö bereitd genehmigt und die Unterftügungd- Anträge ſchon früher 
gebörig begründet worden find, die in dem Girfular-Erlafje vom 
19. Dezember 1884 — U. Illa. 21068 — vorgeichriebene Nach— 
weilung einzureihen. In den bejonderen Berichten ift ftetö der 
fonfeifionelle Charakter der Schule anzugeben und die erforderliche 
Baubeibilfe rechnungsmäßig nachzuweiſen. In lepterer Beziehung 
bat die Königlihe Regierung auch zu beadhten, dab die von den 
Gemeinden etwa anzujammelnden Baubeiträge und die von verfügbaren 


) Eentrbl. pro 1883 Seite 680. 
1885. 42 


638 





Beftänden etwa auffommenden Zinjen ftets bis zu dem Zeitpunfte 
der Bauausführung mit in Anjap gebracht werden müfjen. 

Ferner made ich der Königlihen Regierung zur Pflidt, eine 
Baubeibilfe erft dann nachzuſuchen, wenn mit Sicherheit anzunehmen 
ift, daß der Schulhausbau in dem betreffenden Etatsjahre audy wirklich 
im Mejentlihen vollendet werden fann. Treten wider Erwarten 
demnächſt unvorbergeiebene Hindernifie ein, jo daf die Bauausführung 
in dem betreffenden Etatöjahre nicht erfolgen fann, jo ift mir davon 
jofort Anzeige zu erftatten, damit event. der verfügbare Betrag ander: 
weit verwendet werden kann. 

Eine Gemäbrung von Baubeibilfen in Raten für zwei oder 
mehrere Sabre findet in der Pegel nicht ftatt, wie auch Unter- 
ftügungen an Gemeinden zu bereitd ausgeführten Schulbauten eben- 
falls der Regel nah nicht bewilligt werden. 

Fit eine Beibilfe für einen Schul und Küſter- oder Or— 
ganiften» ıc. Haudbau erforderlich, fo ift Betreff der Schul- und 
Kirchenintereflenten der unbeibringlie Betrag getrennt nachzuweiſen, 
und, da die Beihilfe zu dem firdliden Bau nad wie vor aus dem 
Allerhöchſten Dispofitionsfonds bei der Generalftaatäfafje erbeten 
wird, der deöfallfige Antrag gemäß den hierfür maßgebenden Be- 
ftimmungen durch Beibringung der vorgejchriebenen Präftationd- 
Nachweiſungen u. j. w. zu begründen. 

Infſoweit die Königlihe Regierung nicht ſpäteſtens bis zum 
1. März jeded Jahres Anträge auf Gewährung von Unterftügungen 
ftelt, behalte id mir vor, über die Verwendung des Reftbetrages 
der obenbezeichneten Summe zu Schulbauten in anderen Bezirken 
Verfügung zu treffen. 

Schließlich veranlaffe ih die Königliche Regierung noch, ſowohl 
von der Bauausführung felbft bezw. von der Auszahlung der Unter- 
ftügung ald auch von der eingetretenen Erjparnid an derjeiben mir 
in jedem einzelnen Falle fofort und jpäteftend bis Ende Sanuar jeden 
Jahres befondere Anzeige zu erftatten. Cine gleiche Anzeige, ſoweit 
fie nicht bereitö erfolgt ift, erwarte ich auch Betreffs der für die 
Gtatöjahre 1883/84 und 1884/85 bemilligten Unterftügungen, von 
denen die erjteren im Gentralblatte der Unterrichtö-VBermwaltung (von 
1884 ©. 478 ff.) befannt gemacht worden find, die legteren demnächſt 
ebendajelbit werden abgedrudt werden. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
ſämmtliche Königliche Regierungen. 
U. III a. 13694. 


639 





177) Berpflihtung der Schulgemeinden zur Beihaffung 
der nötbigen Defen in den Dienftwohnungen der Lehrer. 
(Centribl. pro 1883 Seite 616 Nr. 167.) 


Berlin, den 22. Juni 1885. 
Dem Schulvorſtande eröffne ih auf die Rekursſchrift vom 
24. April 1885, unter Anſchluß der Anlagen, dab die Baupflichtigen 
gehalten find, für die zu den Dienſtwohnungen der Volksſchullehrer 
gehörigen beizbaren Zimmer audy die erforderlihen Defen zu liefern, 
ohne Rückſicht darauf, ob letztere — den örtlihen Verhältniſſen 
oder Gewohnbeiten entipredyend — feftftehend oder trandportabel 
bergeftellt werden. 

Eine Abänderung der Verfügung der Königlichen Regierung 
zuM. vom 2. März d. 3., durdy welche der dortigen Schulgemeinde 
aufgegeben wird, für die Wohnung des Lehrerd N. zwei Defen zu 
beihaffen, muß ich daher ablehnen. 

Der Minifter der geiftliben ıc. Angelegenheiten. 
Am Auftrage: Barkhauſen. 


An 
den Schulvorftand zu N. 
G. Il. 5838. U. Illa. 


178) Abänderung der von der Regierung zu Potödam 

ergangenen Beftimmungen über die Halbtagdichulen, 

über die Sommerſchulen und die Schulen mit drei 
Klaſſen und zwei Lehrern. 


(Eentribl. pro 1873 Seite 42.) 


Potödam, den 30. Dezember 1884. 

In unjeren Verordnungen vom 9. Dezember 1872 und vom 
17. Januar 1873 find Beftimmungen über die Halbtagsichulen, 
über die Sommerjhulen und die Schulen mit drei Klajfen und 
zwei Lehrern getroffen worden, melde nunmehr nad den jeither 
gemachten Erfahrungen und nady Durchführung des Turnunterrichtes 
und des Unterrichtes in den weiblichen Handarbeiten eine Abände- 
rung erfordern. Wir beftimmen daher Folgendes: 

In der Halbtagsſchule ift der Unterricht in den weiblihen Hand- 
arbeiten außerhalb der Zabl der vorgejchriebenen 32 wöchentlichen 
Lehrſtunden zu ertbeilen, weil feine der beiden Klafjen die in dem 
Normalplane (Allgemeine Beftimmungen Nr. 13 ©. 7) feftgejepte 
Stundenzabl erhält, und eine bejondere Lehrerin für diefen Gegen- 
ftand angeftellt ift. Die beiden für den Handarbeitdunterricht notb- 
wendigen Stunden find entweder im Sommerbalbjahre in Anſchluß 
an den übrigen Unterricht zu ertbeilen, in der einen Stunde gleicy 


42° 


640 





laufend mit dem Turnen, oder fie find im Winterhalbjabre gewöhn- 
ih bintereinander zu legen unter Zuhilfenahme eines der fonft 
ſchulfreien Nachmittage. 

Der Zurnunterricht ift dagegen im Sommerbhalbjahre in die 
wöchentlihe Stundenzahl der Dberklaffe einzureiben; im Winter: 
balbjahre wächſt die eriparte Stunde dem —— Leſen zur 
Belebung, Ergänzung und Wiederholung der Realien zu, ebenſo im 
Sommer bei ungünſtigem Wetter und da, wo aus örtlichen Grün— 
den zeitweiſe kein Turnunterricht gegeben werden kann. 

Demnach geſtaltet ſich der Vertheilungsplan der Stunden und 
Gegenſtände in der Halbtagsſchule folgendermaßen: 


Oberklaſſe: Unterklaſſe: 
3 3 


Religion 
Deutſch (Sommer 6, Winter 7) 7 
Rechnen und NRaumlehre 3 3 
Zeichnen ] 
Realien 3 
Singen 1 1 
Qurnen (Sommer) ] 
(Handarbeit) (2) 
18 14 
42 


Gejtattet es die Größe des Schulzimmers, jo nimmt die Mittel: 
ftufe an dem Unterrichte beider Klaſſen tbeil. Ä 

Dementſprechend ift auch die Sommerjchule der einklaifigen 
Schule einzurihten, fofern, was überall zu erftreben ift, die Ober: 
klaſſe 18, die Unterklaffe 14 wöchentliche Stunden erhält. Kann 
died jedoch wegen der zur Zeit noch obwaltenden örtlichen Hinder- 
niffe nicht durchgeführt werden, jo wollen wir zulaffen, dab beide 
Klaffen der Sommerjhule zujammen 30 wöchentliche Stunden 
erhalten, jo zwar, dab entweder die Oberklaſſe 16, die Unterklaſſe 14, 
oder beide je 15, oder endlich eritere 14, die andere 16 Stunden 
erhalten. In legterem Falle ift folgende Vertheilung der Gegen: 
ftände auf die Stunden zu treffen: 


Oberklaſſe: Unterklaſſe: 
3 4 


Religion 

Deuftſch 7 
Rechnen und Raumlehre 4 
Realien 


4 

3 

2 
Singen 1 1 

Zurnen (Sommer) 1 

(Handarbeit) 2 

4 


14 +2 16 


641 





Bei ungünftigem Wetter oder Wegfall des Turnunterrichtes 
ne Urſachen ift, wie oben bemerft, kurſoriſches Leſen zu 
treiben. 

Sit bei einer zweiklaſſigen Schule mit zwei Xebrern die Sommer: 
ſchule unerläßlih, jo findet auf die Dberflaffe der obige Plan der 
Halbtagsihule Anwendung, während die Unterflaffe nad dem Nor— 
malplane der Allgemeinen Beftimmungen 22 wöchentliche Stunden 
erhält, jo zwar, dab von den beiden fiir Handarbeit und Turnen 
angejepten Stunden je eine der Religion und dem Deutſchen zu» 
wadien, meil jene in der Unterflafje ausfallen. Die Schüler der 
Mittelitufe fönnen, wenn es die Größe ded Schulzimmers zuläßt, 
neben dem Unterrichte der Dberflaffe in 12 Stunden dem der Unter: 
klaſſe zugetbeilt werden. 

Endlich find in der Schule mit drei Klaffen und zwei Lehrern 
die Gegenftände in folgender Weije zu vertbeilen: 

Oberklaſſe: Mittelklaffe: ——— 

5 4 


Religion 

Deulſch 8 5 
Rechnen und Raumlehre 4 4 3 
Zeichnen 2 —1 

Realien 5 4 

Singen 2 2 1 
Tumen (Sommer) 2 1 

Handarbeit 2 2 


238+2 »4+2 12 

Dei Wegfall des Turnens tritt in der Mittelflaffe die eriparte 
Stunde dem Deutihen oder der Religion zu, in der Dberklajje find 
u auf die Realien und auf Rechnen oder Deutſch zu ver« 
theilen. 

Tritt auch bei diefen Schulen die Notbmwendigfeit ein, im 
Sommer verfürzten Unterricht zu halten, jo ift derjelbe wo möglich 
auf die Dberklaiie zu befchränfen, und darf nur auf 18 bezw. 20 
wöhentlihe Stunden mit dem Plane der Halbtagsihule finken. 
Die Unterflaffe erhält dagegen mindeftend 20 möchentlihe Stunden. 

Dieſe Einrichtungen find mit Beginn des fünftigen Schuljahres 
zu treffen und Em. Hoch- und Hochehrwürden wollen dazu bie 
nothwendigen Anweiſungen erlafjen. 

Zum 1. Zuli f. J. ift über die Durdführung derjelben unter 
Beilage einer ſchematiſchen Ueberſicht Bericht zu erftatten. 

Königliche Regierung, 
Abtheilung für Kirhen- und Schulweſen. 


An 
fänmtlihe Herren Kreis-Schulinipeltoren 
des Bezirkes. 


642 





179) Unter Schulen in den Domänendörfern (8.45 der 
Schulordnung vom 11. Dezember 1845) find Schulen 
für die Domänen: Hinterjalien (Domanial-Einfajien) 
zu verftehben. Die Verpflihtung des Fiskus zur Ge— 
währung des Brennbolzes für Schulen in den Domä— 
nendörfern erftredt jihb auf alle Ortſchaften im 
Domanium, ohne Unterſchied, ob dielelben eine länd— 
lihe Gemeindeverfaliung haben oder nit. 
Schulvorftand ift Vertreter der Schule, nit be- 
rufen zur Bertretung der zur Schule gebörigen Ge— 
meinden und Drtihaften Rechtliche Bedeutung der 
Sthulmatrifeln. 
(Eentrbl. pro 1885 Seite 379, pro 1883 Seite 453; pro 1878 Seite 627; 
pro 1881 Seite 138). 
Im Namen ded Königß. 
In der Berwaltungsitreitiache 
des Königlichen Forftfisfus, vertreten durch die Königliche Regierung, 
Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Korften, zu Danzig, 
Beklagten und Revifionäflägers, 


wider 
den Schulvorftand zu Engleröhütte, Kläger und Revifionöbeflagten, 
bat das Königliche Oberverwaltungsgericht, Erfter Senat, in feiner 
Sigung vom 1. Mai 1885 für Net erkannt, 
dat auf die Revifion des Beklagten die Entiheidung des Be- 
zirföausichuffes zu Danzig vom 25. Dftober 1884 aufrecht 
zu erhalten, der Werth ded Streitgegenitandes auf 409 Marf 
50 Pf. feitzufegen, die baaren Auslagen des Verfahrens und 
des Klägers in der Nevifionsinftang dem Beflagten zur Laft 
zu legen, im Uebrigen aber die Koften diejer Inftanz außer 
Anjag zu laffen. 
Bon Rechts Wegen. 


Gründe. 


Gegen das vorgedadhte, den Thatbeftand ergebende Berufungd- 

Urtheil bat der Beklagte die Revifion mit dem Antrage eingelegt : 
unter Abänderung der Vorentſcheidungen den Fiskus als 
nicht verflichtet zu erfennen, für die Drtihaft E. das Brenn« 
material der Schule in E. zu liefern. 

Er behauptet Verlegung der 88. 46, 54 der Schulordnung 
vom 11. Dezember 1845 durch unrichtige, der F8. 38, 39, 55 der- 
jelben durch Nicht-Anwendung und führt, indem er anerfennt, daß 
E. Trennſtück eines fiäfaliichen Gutöbezirkes ift, namentlich aus, daß 
der $. 45 von den Schulen in den, Domänendörfern, wo Fiskus 
Gutsherr, der $. 46 von den Schulen in adligen Gütern, wo im 


643 





Gegenjage zum Fiskus adlige Gutäherren vorhanden find, und der 
$ 47 von denjenigen Schulen handele, wo der Kiöfus mit adligen 

utöherren fonfurrirt, wo alio zu einem Sculbezirfe Domänen 
dörfer und adlige Gutäbezirfe — und daß nach dieſer Anlage 
des Geſetzes der $. 46 niemals auf den Fiskus ald Gutsherrn an— 
gewandt werden fönne. 

Der Kläger beantragt dagegen Beftätigung der angefochtenen 
Entſcheidung. Cr macht geltend, dat die Schule ihren Sig in P., 
aljio in einem Domänendorfe, habe und nur einftweilen in €. 
untergebradht jei, event. hält er dad Herfommen für enticheidend, da 
der 8. 46 der Schulordnung auch auf den Fiskus Anwendung 
“finden müfje. 

Sn dem Termine zur mündlihen Verhandlung vor dem unter: 
zeichneten Gerichtshofe tft von dem Vertreter des Klägerd auf die 
Matrifel vom at 1877 der Schwerpunft gelegt worden, da 
dieſe ald ein Vertrag anzuſehen jei, dem Fiskus durch die erfolgte 
Beftätigung derfelben jeitend der Königlichen Regierung beigetreten ſei. 

Bei diefer Sachlage war, wie geſchehen, zu erfennen. 

Mad zunächſt die Legitimation der Parteien betrifft, jo iſt 
der Schulvorftand nicht zur Vertretung des Schulverbandes, der zur 
Schule gehörigen Gemeinden und Drtidhaften, berufen. Ihm liegt nad 
8. 32 der Schulordnung nur ob, die Schule in Drozeffen zu vers 
treten. Um ein Recht der Schule aber bandelt es Ka im gegen- 
wärtigen Rechtsſtreite. Es ift daher der Schulvorftand mit Recht 
als Kläger aufgetreten, und muß derjelbe als aftiv legitimirt anges 
fehen werden, während die Paſſiv-Legitimation des Fiskus feinem 
Zweifel unterliegen fann. Da hiernach ald Kläger nicht jowohl der 
Schulverband, wie vom Borderrichter angenommen ift, als 
vielmehr der Schulvorftand in Vertretung der Schule zu 
gelten hat, jo mußte das Rubrum dementiprehend berichtigt werden. 

Vorweg iſt ferner darauf hinzuweiſen, daß die Schulmatrifeln, 
wie dies bereits von dem Vorderrichter dargelegt iſt, fein neue 
Recht Schaffen, jondern nur die beftebenden Rectöverhäftniffe zu 
fonftatiren haben (vergl. Entiheidungen ded Dbervermaltungäge- 
richted Band IV. Seit. 191, 210)*) Die Matrifeln haben daher 
an ſich nit den Charakter von Verträgen, nod erhalten fie den- 
jelben für den Fiskus durch Beftätigung der Schulauffichtöbehörde, 
wohl aber können die Feitfegungen- der Matrifel auf Verträgen bes 
ruben und find dieſe Feftiegungen dann maßgebend, ſoweit die Ver— 
träge maßgebend und rechtöverbindlic find. Daß die Feitiegungen 


® 1. * 
der Matrikel vom en 1877 wegen Lieferung ded Schulholzes 


*) Centrbl. pro 1878 Seite 627; pro 1881 Seite 138. 


644 





von Seiten des Fiöfus auf früheren Verträgen oder beionderen 
Rechtstiteln beruben, iſt vom Kläger felbn nicht bebauptet. 
Die Entſcheidung der vorliegenden Streitfrage kann demnach 
nicht als dur die genannte Matrifel erfolgt angejehen werden, 
ſondern ift aus den Beitimmungen der Schulordnung vom 11. Des 
zember 1845 „von der Unterhaltung der Glementarihulen” zu 
ſchöpfen. 

Der $. 45 derſelben handelt von den Schulen „in den Vo— 
mänendörfern“. Der VBorderridter, fi den Ausführungen in 
Schulz, Sculordnung für die Glementarjchulen der Provinzen Oft: 
und Welt» Preußen vom 11. Dezember 1845 Seite 536 anſchließend, 
will unter Domänendörfern nur diejenigen Ortſchaften mit länd— 
lider Gemeindeverfaifung verftanden wiſſen, in melden dem 
Fiöfus die gutöberrlihsobrigkeitlihen Rechte zuſtehen. Dem fann 
nicht beigetreten werden. Das Wort „Dorf“ ift nicht gleichbedeutend 
mit „Gemeinde“. Dorf bedeutet ſprachlich einen ländlichen Wohn- 
plag, einen Kompler von Wohnbäufern auf dem platten Yande, im 
engeren Sinne die zujammengebauten Geböfte im Gegenjage zu den 
bemobnten Außentbeilen einer und derjelben Drtihaft (Grimm, 
Wörterbuch Seite 1276). In DOftpreußen wird nicht nur der Theil 
einer Ortihaft, in welchem die ehemaligen unterthänigen Bauern 
wohnen, jondern auch derjenige Theil eines Gutes, in dem die Init- 
leute, Arbeiter ꝛc. des Guted wohnen, „Dorf“ genannt, jo dab die 
Bezeihnung „Gut“ nur angewandt wird auf das berrichaftliche 
Haus und die Wirthichaftsgebäude (Bericht der Regierung zu Gum« 
binnen an den Unterrichtd- Minifter vom 26. Februar 1884 — 
11.C. 201 —). In Neuvorpommern bezeihnet man mit Dorf im 
engeren Einne den Wohnplatz der berrihaftliben Katbenleute ıc. 
im Gegenfage zum Hofe, dem Mohnfige ded Gutöberrn, und zu 
den Wirthichaftsgebäuden, mit Dorf im weiteren Sinne jede Ort— 
Ichaft, in welcher mebrere Wirthſchaftshöfe vorbanden find. Es wird 
daber dort au ein Gut — ein jelbitändiger Gutöbezirt — Dorf 
enannt, wenn dad Gut in mebrere Pachthöfe gelegt ift (vergl. 
Amtlihe Befanntmahung der Königliben Regierung zu Straliund 
vom 2. Dftober 1866, Gemeinde- und Gutsbezirke des Kreiſes 
Greifswald betreffend, Kreis» Anzeiger für die Kreiſe Greifömald 
und Grimmen pro 1866 Seite 371 ff.). Das Allgemeine Yand» 
recht bandelt im Th. II Zit. 7 Abihn. 2: „Bon Dorfgemeinen“ 
und ſpricht im $. 18 von den Befigern der in einem Dorfe oder 
deſſen Feldmarf gelegenen bäuerlihen Grundftüde, weldye die Dorf— 
gemeine auömaden. Unter Dorf ift alio auch bier der Wohnplag 
und Zubehör verjtanden. Das Landrecht bat auch nicht den Dör— 
fern, jondern den Dorfgemeinen d. b. den ländliden Ortſchaften, 
welde bereitö beim Erſcheinen des Landrechtes ein Gemeindeleben 
führten, im Gemeindeverbande lebten, Korporationdredhte verliehen 


645 





(Entibeidungen des Oberverwaltungsgerichtes Band VII Seite 201, 
205, Band IX Seite 93), Daß nah dem Landrechte die Begriffe 
von Dörfern und Dorfgemeinden fi deden, fann hiernach nicht 
behauptet werden. Das Geiep vom 31. Dezember 1842 (Geſetz⸗ 
Sammlung 1843 Seite 8) ſpricht daber völlig forreft nicht von 
„Dörfern“, jondern von „Gemeinden“, Rittergütern und Domänen, 
welche fi nicht im Gemeindeverbande befinden, von einzelnen Bes 
figungen, welche weder zu einer Gemeinde gehören, noch auf Xrenn- 
ftüden von Domänen oder Nittergütern angelegt find. Auch jonft 
wird in den Gejegen nirgends dad Wort „Dorf“ als gleichbedeutend 
mit „Gemeinde“ gebraudt. In dem $. 45 der Sculordnung 
würde biernah das Wort „Domänendorf“, dem fprachlich das 
„adlige Dorf“ gegenüber zu ftellen ift, als Bezeichnung einer Drt- 
Ihaft mit ländlicher Gemeindeverfafjung, deren Gutöberr der Fiskus 
ift, nur gelten fönnen, wenn dies aus den Beftimmungen der Schul—⸗ 
ordnung felbit zu entnehmen wäre oder wenn dies dem Rechtszu— 
ftande vor Erlaß der Schulordnung vom 11. Dezember 1845 ent- 
ſpräche. Jener Rechtszuſtand ift event. für die Auslegung des 
8. 45 maßgebend, meil dieje Beitimmung nah den Motiven des 
Gejepentwurfes die Leiltungen, melde der Staat für die Schulen 
in den Domänendörfern in den principiis regulativis freimilli 
übernommen und in der Verordnung vom 30. November 184 
wiederbolt zugefidert hatte, erneuern jol, und weil «8 nad den 
Materialien zur Sculordnung Die beftimmt ausgeſprochene und 
bis zum Schluſſe feitgebaltene, in allen Stadien der Borarbeiten 
von allen betbeiligt gewejenen Initanzen anerkannte Abfiht geweſen 
ift, dur den $. 45 eine Refapitulation der in den principiis re- 
gulativis bezw. in der Verordnung vom 30. November 1840 be- 
gründeten BVerpflihtungen des Fisfus zu geben (Schulz, Schul—⸗ 
ordnung Seite 527, Rejfript des Finanz-Minifters vom 28. März 
1864 — Il.b. 1259 —, Erfenntniffe des Obertribunaled vom 
11. Mär; 1864*) und 29. April 1864 — Enticeidungen Band 53 
Nr. 30 und Band 51 Nr. 37). 

Die Schulordnung legt im $. 39 die Unterhaltung der Schule 
den Drtsgemeinden und den jonft zur Schule gehörigen 
Ortſchaften auf. Im $. 44, mwelder auch auf den Domänen» 
fiskus Anmendung findet, verpflichtet fie die Gutöherren des Schul— 
bezirfes, alio nicht die Gutöberren der zum Schulbezirke gebörigen 
Gemeinden, zur Hergabe des Baubolzes, Der $. 47, welder nad) 
den Vorarbeiten zur Sculordnung und in Berückſichtigung des 
früberen Rechtszuſtandes auf den Domänenfisfus gleichfalls mitzu- 
bezieben ift und welcher ausdrücklich auf die $$. 44 und 45 bin» 
weift, beftimmt für den Fall, wenn Hinterjaften mehrerer Guts— 


*) Gentrlbl. pro 1864 Seite 683. 


646 





berren zu einem Schulbezirfe gebören, dab die gutsberrliden 
Zeiftungen der Regel nah von den Gutsherren nad der Zahl der 
Hausbaltungen ihrer Hinterjajien gemeinihaftlih zu tragen 
find. Zu den Hinterjaffen zählen aber nicht nur die im Gemeindes 
verbande Lebenden, jondern aud diejenigen, welde in Ortſchaften 
wohnen, die feinen Gemeindebezirk bilden. Wenn nun im Anichluffe 
an $. 44 der $. 45 die beionderen Verpflichtungen des Fiskus für 
Schulen in den Domänendörfern aufzäblt, jo muß angenommen 
werden, dab unter Schulen in den Domänendörfern Schulen für 
die Domänen» Hinterfaffen zu verfteben find, der $. 45 alio die 
Berpflibtungen des Fisfus miedergiebt, welche demjelben für den 
Schulbezirk, injomeit der legtere zum Domanium gehört, obliegen. 

Zu demjelben Ergebnifje gelangt man bei einem Zurüdgehen 
auf den Nectözuitand vor dem Crlaffe der Sculordnung vom 
11. Dezember 1845. 

Die principia regulativa vom 30. Juli 1736 find, wie der 
$. 19 derjelben ergiebt, nur für das Domanium erlaſſen. Sie 
bezeichnen außer dem Fiskus und der Kirche als jhulunterhaltungs« 
verpflichtete: die affociirten Gemeinden ($. 1), die Gemeinden ($. 3), 
die eingewidmeten Dorfidhaften ($. 7.), die Bauern des Diftriftes 
($. 8), die Köllmer, falld jolde im Sculbezirfe wohnen ($. 14). 
Allen dieien Einfaffen ded Domaniums gegenüber übernimmt Fiskus 
Die Hergabe des Holzes (88. 2 und 3). Alle dieje Einſaſſen be- 
greift das Reſtript vom 29. Dftober 1741 (Schulz, Seite 5), wenn 
ed von „Unjern Amtödörfern” im Gegenlage von „den adligen Dör— 
fern“ jpridt. Die principia regulativa find demnächſt durd das 
Notifikationd- Patent vom 28. September 1772 (von Rönne, Unter: 
richtsweſen Band I Seite 100, Schulz, Seite 16) in dem bier in 
Betracht kommenden Theile Weftpreußens eingeführt mit der Maß— 
abe, dab „dabei auf jeden Orts rechtlihe Gewohnheiten und Ob— 
J—— Rückſicht zu nehmen.“ Die principia regulativa find 
aub in der That nie anders verftanden worden, als daß Fiskus 
nah denjelben — fofern nicht Verträge oder Herfommen ein Anderes 
beitimmen — verpflichtet ift, das Schulbrennholz für alle jeine 
Hinterfaffen unterſchiedlos zu gewähren. 

Auch die Verordnung vom 30. November 1840 (Geſetz⸗Samm⸗ 
lung 1841 Seite 11) bat dieſen Rechtszuſtand zur Borausiegung und 
beitätigt denfelben, indem fie bei den Schulen Königlichen Patro— 
nates, jofern fich durch Vertrag oder verjäbrted Herfommen nicht 
eine abweichende Norm gebildet hat, die Hergabe des Holzed nad) 
Maßgabe der principia regulativa dem Fiöfus auferlegt und, wenn 
Domänen» Einjajien mit Einjafjen folder Dörfer, welche Pri- 
vaten oder Kommunen gehören, zu einer Schuljozietät verbunden 
find, die verbundenen Dominten verpflichtet, die Patronatslaften nach 
der Zahl der Hauöhaltungen ihrer Hinterjaften gemeinihaftlich 


647 





zu tragen. Es ift deöhalb vor Erlaß der Schulordnung vom 11. De: 
zember 1845 niemals ein Zweifel darüber geweſen, daß Fiöfus für 
alle Domanial» Einfafjen obne Unterſchied, ob die Ortſchaften, in 
denen fie wohnen, eine ländlihe Gemeindeverfafjung baben oder 
nicht, das Schulbrennholz berzugeben habe. Und diejen Zuftand hat 
der $. 45, weldyer auögejprodenermaßen die beitehenden Berpflich- 
tungen ded Fiskus nur refapituliren will, während der $. 46 die 
Verpflichtung der „anderen“ Gutöherren, aljo der Gutöberren der 
jogenannten adligen Dörfer Eonjerviren joll, aufredht erhalten. 

Hiernach ilt die Auslegung, welde der Vorderrichter dem 8. 45 
giebt, eine unrichtige. Die Verpflichtung des Fisfus erftredt fi 
nad demjelben vielmehr auf alle Ortſchaften im Domanium, mögen 
Diefelben eine Gemeinde bilden oder nit. Der Vorderrichter feblt 
auch darin, daß er den $. 46 auf den Domänenfiöfus für an— 
mwendbar erachtet, während derjelbe nad jeiner Stellung und den 
Morten „andere Gutsherren“ entipredhend, welche den Gegenjag 
zu dem im $.45 bebandelten Domänenfidfus zum Ausdrude bringen, 
nur ald für Privat-Öutöberren, die Gutäherren der adligen Dörfer, 
gegeben angeieben werden fann, wie dies von dem Reviſionskläger 
völlig überzeugend dargethan iſt. 

Daß E. eine domänenfiskaliſche Ortichaft ift, itebt feit und es 
ift unftreitig, dab Fiskus bisher für diefe Ortſchaft das Schul— 
brennholz ıc. geliefert hat. Dem Fiskus ftehen Bertrag und Herfommen 
nicht zur Seite. Er kann ſich daber feiner gefeglichen Verpflichtung, 
auch fernerhin für die Ortihaft E. dad Schulbrennholz zu liefern, 
nicht entziehen. 

Der Fall der 88. 54 ff. liegt bier nicht vor, da es ſich nicht 
um einen vertragdmäßigen oder von der Königl. Regierung auf eine 
beftimmte Reihe von Jahren angeordneten Anſchluß an eine bes 
nachbarte Schule handelt, die Ortſchaft E. vielmehr einen Theil 
des Schulbezirfed bildet. Ueberdies ift in dem vorgedachten Para— 
grapben eine Beftimmung darüber nicht zu finden, wer in dem ges 
gebenen Falle das Brennmaterial für die Schule zu beihaffen hat. 
Sit dasjelbe nad Gejeß oder Herfommen von dem Gutöherrn ber: 
zugeben, jo mindern ſich in gleicher Weile, wie dies bei der ſchul—⸗ 
unterhaltungspflichtigen Gemeinde ftatt bat, die Schulunterhaltungs- 
foften, weldye die Anwohner und in subsidio der Grundberr tragen 
müſſen, um den Werth des Brennmateriald. Aus den Beitimmungen 
über Aufbringung der Schulunterhaltungdfoften folgt demnach nichts 
binfihtlih etwaiger gutsberrlicher Leiſtungen. 

Die Revifion ericheint daher in jo fern begründet, als der 
Borderrichter zu Unrecht den andern Gutöherrn des 8.46 der Schul: 
ordnung den Fiöfus beigezählt bat, die Worenticheidung war jedoch 
defienungeachtet ihrem ganzen Inhalte nah aufreht zu erhalten, 
weil die Verpflihtung des Fiskus zur Hergabe ded Brennholzes für 


648 





die Ortſchaft E. als in dem $. 45 der Schulerdnung begründet an« 
zuerfennen war, 

Schließlich mag bemerkt werden, dab die Behauptung des 
Klägers, Schulort jei P. nicht E., erft in der Revifionsinftanz aufs 
geitellt, aljo veripätet, überdied auch unerbeblih if. Es fommt 
hinſichtlich der Verpflihtungen des Fiskus nicht auf die örtliche Lage 
des Schulgebäude an, jondern, wie aud den obigen Ausführungen 
erhellt, darauf, ob der Sculbezirf ganz oder theilmeife zum Domas 
nium gebört. Im erfteren Falle bat Kiöfne das gejammte Brenn- 
holz berzugeben, im leßteren Falle nur infoweit, ald dasjelbe die 
Einjafjen ded Domaniums trifft, in beiden Källen jedod nur, wenn 
Verträge oder Herfommen nicht ein Anderes beftimmen. 

Der Koftenpunft regelt fih nad den 88. 72, 76 des Ber: 
waltungögerichtögejeped vom 3. Juli 1875 in der Faſſung des Ge- 
jeged vom 2. Auguft 1880. 

Urkundlich unter dem Siegel des Königlien Obervermaltungs« 
gerichted und der verordneten Unterſchrift. 


(L. S.) Perſius. 
O. V. ©. Wr. 1. 492. 


180) Die $ 33 und 36 Titel 12 Theil I. A. X. NR. legen 
bejontere Verpflihtungen zum Unterhalte der Schule 
nur den Gutsherrſchaftenauf dem Lande auf. Siefinden 
feine Anwendung auf den Gutöherrn einer Stadtſchule, 
begründen für denjelben feine Befreiung von der 
Schulſteuer. Unerbeblid ift es, ob die Schule in einer 
Smmediat- oder in einer Mediat-Stadt liegt. 


Im Namen des Königs. 


In der Verwaltungsſtreitſache 
des Standeöherrn der Herrihaft M., Grafenv. U. zu B.⸗“M., Klägers, 
- wider 
die Schuldeputation zu M., Bellagte, beiderjeitd Berufungäfläger 
und Berufungäbeflagte, bat das Königlihe Oberverwaltungsgericht, 
Erſter Senat, in jeiner Sitzung vom 16. Mai 1885, für Recht 
erfannt, 
daß unter Verwerfung der Berufung des Klägerd auf die 
Berufung der Bellagten die Entiheidung des Bezirksaus— 
ichufjes zu Liegnig vom 28. Juni 1884 dahin abzuändern, 
dak die Klage abzumeiien, der Wertb des Etreitgegenitanded 
auf 64680 ME. feitzujegen und die Koften beider Inſtanzen 
dem Kläger zur Laft zu legen. 
Bon Rechts Wegen. 


649 


Gründe. (Auszug.) 

Bei diejer Sachlage war, wie geicheben, zu erfennen. 

Daß die Berichte des Hofgerichtes und des Hofpredigers P. 
vom 6. Auguft 1816 bezw. 3. Dftober 1821 der Einweilung der 
Kinder aud B.-M. in die Stadtſchule nicht gedenken, beweiſt noch 
nicht, daß nicht bereitö damals B. ald zur Stadtſchule gehörig bes 
tracdhtet wurde. Bei der engen Zujammengebörigfeit deö Herren— 
figes B.:M. und der Stadt M. iſt ed wobl erflärlid, daß man es 
nicht für nöthig hielt, dad Net und die Pflicht der Bewohner von 
B., die Stadtihule zu benugen, bejonderd zu erwähnen. ber 
jelbft wenn feftitände, dab die Kinder aus B.⸗«M. in den Jahren 
1816 und 1821 die Stadtihule nur gaſtweiſe bejudyt hätten und 
in gleicher Weije berechtigt gewejen wären, die Landſchule zu B..g 
zu benugen, jo würde dies Verhältnis doch mit der Verfügung der 
Königlihen Regierung zu Liegnig vom 22. April 1831 jeine End» 
ſchaft erreicht haben. Der von dem Euperintendenten P. entworfene, 
von der Fürftlihen General» Verwaltung „im Namen und Aufs 
trage ded Herrn Patrones“, des Befiperd von B., ausdrücklich ge- 
billigte Einrihtungs- und Lehrplan der Stadtihule in M. vom 
28. Mär; 1831 ftellt die Kinder der Stadt und des Burglehnes 
völlig glei und ihnen gegenüber die Kinder „auswärtiger Eltern“. 
Die $$. 2 und 24 können nit anders gedeutet werden, als daß 
fortan Stadtgemeinde M. und B.:M. eine Schulgemeinde bilden 
ſollen. Hiermit bat ſich die Schulauffichtöbebörde in der Verfügung 
vom 22. April 1831 einverftanden erklärt und die Einihulung von 
D.ift dadurch perfett geworden. Dies Verhältnis konnte nur durch 
eine Umſchulung jeitend der Königlichen Regierung wiederum gelöft 
werden (Rejkript vom 8. Januar 1869*) — Minifterialblatt für die 
innere Verwaltung Seite 121). Eine ſolche Umſchulung iſt nicht 
erfolgt, vielmehr ift die Königlihe Regierung, Abtbeilung für dad 
Schulweſen, aud in der Folgezeit jtetd von der Annahme ausge— 
gangen, dab B. einen Theil der Echulgemeinde bilde. Dem gegen- 
über ift eö unerheblich, daß in der Regierungd- Verfügung vom 31. Ok⸗ 
tober 1864, melde von der Abtheilung des Innern, nicht von der 
zuftändigen Abteilung für das Schulweſen erlajfen worden, die 
Anfiht ausgeiprodhen ift, die Schule fei eine Kommunalanftalt 
der Stadt M. Uebrigens würde jelbft, wenn died richtig wäre, 
diefer Umitand nicht ausſchließen, dab B. dort eingejhult wäre und 
die Schule für B. ald eine Sozietätöihule zu gelten hätte (End— 
urtheil des Dberverwaltungsgerichtes vom 16. Februar 1881, Ent: 
ſcheidungen Band VII. Seite 224 **), Ebenſo bedeutungslos ift 
biernah die Bemerfung in dem Revifionsprotofole vom 4. April 
1851 „Eingejhulte Driihaften giebt es nicht.“ 


*) Centribl. pro 1869 Seite 300. 
**, Centrlbl. vro 1881 Seite 574. 


650 





Gehören hiernach die Einwohner von B.⸗M. zum Bezirke der 
Stadtihule M., fo find dieſelben audy verpflichtet, die Echule nad) 
Maßgabe der 88. 29, 34 Titel 12 Theil IL des Allgemeinen Land— 
rechtes mit zu unterhalten. Dieſe Geſetzesvorſchriften legen die Unter—⸗ 
haltung der Schule „den ſämmtlhichen Hausvätern“, „allen zur 
Eule gewiejenen Einwohnern“ zur Laſt. Der Schulſteuer unter- 
liegen demnach auch NRittergutöbefiger, Prediger (Lokal⸗Schulin⸗ 
ſpeitoren), die an der Schule angeftellten Lehrer, die vormals 
unmittelbaren deutihen Neihöftände (Entiheidungen deö Dberver: 
waltungdgerichtes Band I Seite 183, Band IV Seite 178, Band VII 
Seite 233, Band II Seite 200 ff. — Entſcheidungen des Ober— 
tribunales vom 8. September 1851 und 7. April 1873 — Striethorft 
Arhiv Band III. Seite 266, Entſcheidungen Band 69 Seite 242). 
Ein dem Kirchenpatronate analoges Schulpatronat kennt dad Allgemeine 
Landrecht nit. Die Rechte, melde gemeinhin als Patronat bezeichnet 
werden, weiſt dad Landrecht in den $$. 22, 3l a. a. D. der 
Gerichtsobrigkeit zu (Rechtsverhältniſſe der Preußiſchen Elementar⸗ 
ſchule Ebmeyer Seite 135). Eine Exemtion von der allgemeinen 
Beitragspflicht zu den Bedürfniffen der Schule ift dem Inhaber der 
Gerichtsobrigkeit im Allgemeinen Landrechte nicht zugeiproden, noch 
aus den Specialbeftimmungen des Tit. 12 Theil II zu folgern. Dem 
Inhaber der Gerichtsobrigkeit, dem Patrone, find feine befonderen Ver— 
pflihtungen für die Unterhaltung der Schule auferlegt. Er ift daher 
inbegriffen in den ſämmtlichen Hausvätern, allen zur Schule ge 
wiejenen Einwohnern im Sinne der 88. 29, 34 a. a. O. Beſondere 
Verpflichtungen fonftituiren die 88. 33 und 36 nur für die in dieſen 
Paragraphen näher gekennzeichneten Gutsherrſchaften des Schulorte®. 
Mit dieſen befonderen Verpflichtungen zum Unterbalte der Schule 
erſcheint allerdings die gemeine Steuerpflicht nicht wohl vereinbar. 
Theorie und Praris haben daber die Gutöberren, von denen die 
$$. 33, 36 ſprechen, für nicht ichulfteuerpflichtig erfannt. Aber der 
Kläger gehört nicht zu diejen Gutöherrichaften; denn beide an 
ftellen legen jene bejonderen Verpflichtungen nur den Gutsherrſchaften 
auf dem Kande, dem Befiper ded Gutes, wo die Schule ſich bes 
findet, auf. Für den Gutöberen einer Stadtihule find diefe Vor— 
ſchriften nicht gegeben (Miniftertal-Reifript vom 7. Januar 1860,*) 
Minifterialblatt für die innere Verwaltung Seite 15 — Erkenntnis 
des Königlichen Obertribunales vom 22. Kebruar 1875 — Striet- 
horft Archiv Band 93 Seite 259 ff.). Auch iſt es unerbeblid), ob 
die Schule in einer Immediat- oder einer Mediat-Stadt liegt, da 
dad Allgemeine Landrecht in dieſer Beziehung feinen Unterjchied 
wiihen Immediat- und Mediat-Städten madt. Mögen daher die 
tete der Standetberren von M. bezüglich ihrer Mediatitadt M. 
jo weit gegangen fein, wie Kläger dies behauptet, eine Befreiung 
von der bier ftreitigen Schulſteuer vermögen diefelben nicht zu be: 


*) Gentribl. pro 1860 Seite 47. 


651 





gründen. Kläger, auf den die 88. 33, 36 Titel 12 Theil II. des 
Allgemeinen Landrechtes feine Anwendung finden, fommt der Schule 
gegenüber, injoweit es fih um ihre Unterhaltung handelt, nur ala 
Haußdvater, ald Einwohner ded Schulbezirfes, in Betradt. 
Erſcheint hiernach die Berufung der Beklagten wohl begründet 
und die Abweilung der Klage geboten, jo war andererjeitd die Be— 
rufung des Klägerd zu verwerfen. 
Die Sade ift durch Steuerreflamation und Klage vor dem 
1. April 1884 anhängig geworden. Nach den bis dahin geltenden 
Beitimmungen konnte nicht die Steuerpflicht, jondern nur die aus— 
geihhriebene Steuer Gegenftand ded Verwaltungsſtreitverfahrens 
bilden, wie died in den diedfeitigen, in den Entiheidungen Band IIL 
Seite 158, Band IV. Seite 209, Band V. Seite 185, Band VII. 
Seite 221 :ıc. veröffentlichten Endurtbeilen nachgewieſen iſt. Vom 
Kläger ift nicht einmal der Verſuch gemadt worden, die Gründe 
diejer Entiheidungen zu widerlegen. Es fann daber dem Vorder» 
richter nur dabin beigetreten werden, daß dem Antrage, die Schuldepu- 
tation nicht für berechtigt zu erfennen: 
den Kläger und überhaupt jeden ferneren Befiger von B.-M. 
u Beiträgen für die Unterhaltung der evangeliihen Stadt- 
chule zu MR. beranzuzieben, 
unter feinen Umftänden ftattzugeben war. Dabingeftellt kann bleiben, 
ob und inwieweit etwa für die Zufunft Abjap 5 des $. 46 des 
Zuftändigfeitögefeged vom 1. Auguft 1883 die Zuftändigfeit der Ver: 
waltungsgerichte in diejer Beziehung geändert hat. ıc. 
Urfundlih unter dem Siegel ded Königlichen Oberverwaltungs- 
gerichteö und der verordneten Unterichrift. 


(L. S.) Perſius. 
O. B. ©. I. 555. 


181) Fortbeſtand der Berpflihtung der Gutsherrſchaften 
zur Leiſtung von Schhulbeiträgen in Schleſien. 
Anwendbarfeit des katholiſchen Schulreglements 
vom 18. Mai 1801 auf die Befoldungen evangelijdher 
Lehrer in Dörfern gemiſchter Religion. 
(Eentribl. pro 1880 Seite 474 Nr. 91; pro 1885 Seite 360 Nr. 88, Seite 362 
Nr. 89, Seite 366 Nr. 90.) 
Im Namen ded Reiche. 
In Sachen der Stadtgemeinde L., Verklagten und Revidentin, 
event. Implorantin, 


° wider 
die Schulgemeinde Gr. R., Klägerin und Reviſin, event. Implos 


652 





rafin, bat das Reichsgericht, Vierter Giviljenat, in der Sigung vom 
2. Januar 1882 für Nedt erfannt: 
das das Erkenntnis des Eriten Givilienates ded Königlichen 
Preußiſchen Dberlandesgerihted zu Breslau vom 31. März 
1881 zu beftätigen, und der Verflagten die Koiten der Re— 
vifionsinftanz aufzuerlegen. 
Von Rechts Wegen. 


Gründe (Auszug.) 

Die weitere unter den Parteien ftreitige Frage, ob durd den 
Artikel 2 ded Geſetzes vom 14. April 1856 (zu Artikel 42 und 114 
der Berfaffungsurfunde) und die Kreidordnung vom 13. Dezember 
1872 die Verpflichtung der Gutsherrſchaften zur Leiftung von Schul« 
beiträgen aufgehoben jei, ift zu verneinen. Aufgeboben find freilich 
durch daß erftgenannte Gejeg die aud dem gerichts- und ſchutzherr— 
lihen Verbande und der Erbuntertbänigfeit berjtammenden Ber: 
pflihtungen, und dementipredend die Gegenleiftungen, melde den 
Berechtigten bisher dafür oblagen. Daraus folgt aber nody nidt, 
dat das Inſtitut der Gutöberrlicykeit in den Beziehungen der Guts— 
berrichaften zu den Gemeinden jchledhtbin befeitigt fei. Das Gegen- 
tbeil ift vielmebr mittelbar aus dem S. 28. der Kreidordnung und 
dem 8. 48 des Geſetzes über die Zuftandigfeit der Verwaltungsbe— 
börden und der Vermwaltungdgerihte vom 26. Zuli 1876 zu ent« 
nehmen, wo ein in gemiljen Beriehungen fortbeſtehendes Rechtsver— 
hältnis der Gutsherren zu den Gemeinden vorausgeſetzt wird. Wo 
bejondere Geiepe beitimmte Verpflichtungen privatredhtliher Natur 
den Gutöberrichaften auferlegt haben, welche fib nicht deutlich als 
Ausflüffe des gerichts- oder ſchutzherrlichen Werbältniffed oder der 
Erbunterthänigfeit kennzeichnen, fonnte deren Bejeitigung nur durch 
ausgeſprochene Aufhebung der betreffenden Gelege erfolgen. Das 
Reglement für die niederen Schulen in den Städten und auf dem 
platten Lande für Schleſien und die Grafihaft Glab vom 18. Mai 
1801 befteht aber noch heut mit Geſetzeskraft. Speciell wegen der 
gutöberrlihen Verpflichtungen gegen Schulen hat ſowohl das vor- 
malige Preußiſche Obertribunal in dem Grfenntnifje vom 4. Sanuar 
1865 (Strietborft Ardiv Bd. 58 ©. 44) ald auch dad Dber- 
vermwaltungdgericht in dem Urtbeile vom 29. November 1876 (Entid. 
Br. 1 Seite 196)*) das Kortbeiteben derjelben ausdrücklich ausge- 
ſprochen, dasſelbe auch mittelbar in mehreren über betreffende Ber: 
pflihtungen der Gutsherrſchaften ſich verbaltenden Entiheidungen an— 
erfanut (Entih. Bd. 1 S. 205, 211. Bd. 3 S. 116, 143. Bd. 4 
S. 186, 204). 

Die weiter angeregte Frage, ob die jept verflagte Gutöherrichaft 


*) Gentrlbl. pro 1877 Seite 51. 


653 





zur Entridtung der ihr gegenüber von der klagenden Schulgemeinde 
geforderten Beiträge verbunden ift, wenn man die beitrittene Ans 
mendbarfeit des Reglements von 1801 auf Beioldungen evangelifcher 
Lehrer in Dörfern gemilchter Religion an ſich einftweilen voraus» 
jegt — ift zu bejahen. Im $. 12 des Reglements wird dad Mi— 
nimaleinfommen eines Lehrers an Wohnung, Garten, Holz, Deputat, 
MWeidereht und baarem Gelde feftgeiept. 

Im $. 18 heißt ed: 

„Findet fi, daß der Schullehbrer mehr gehabt hat, als die 
Feſtſetzungen des 8. 12 bejagen, jo joll jein Nachfolger nicht 
verfürgt werden. Auch bleibt es bei der biöherigen ob= 
jervanzmäßigen Aufbringung zwiſchen Herridaft und 
Gemeinde. Hat er aber weniger gehabt, jo tritt alddann 
der Fall ein, dab er verbefjert werden muß, und die Vers 
theilung fol in folgender Art geſchehen:“ 

$. 19a. „Zu dem Brennmaterial und dem baaren Gelde 
muß die Herrichaft, von welder Religion fie fei, ein Drit- 
theil beitragen, und zwei Drittheile tragen die Stellenbefiger 
und die Gemeinde." 

Auf Grund dieſer legten Beftimmung ift die jegige Klage 
erhoben. Unftreitig bat die Schule zu Gr.-R. ſchon im vorigen 
Jahrhunderte, aljo ſchon vor 1801 beftanden, und unftreitig iſt 
die verflagte Gutäberrihaft erft ſeit dem 1. Sanuar 1871 zur 
Leiftung von Schulbeiträgen herangezogen worden. Sie hat daher 
in der Revifiondinftanz die Einreden ihrer Befreiung durd Obier- 
vanz und dur Verjährung geltend gemadt. Dieſelben können 
jedob nah den 88. 11 Nr. 5, 18 Theil 1 Zitel 15 Allgemeinen 
Gerichtsordnung nicht mehr für zuläffig erachtet werden. 

Anlangend nunmehr die maßgebenden Beitimmungen ded Re— 
glements, jo unterjcheidet dasjelbe in den 88. 4 bis 6 zwiſchen 
katholiſchen, proteftantifhen und Dörfern gemiſchter Re— 
ligion. Für ganz Fatholiih oder ganz proteſtantiſch joll auch ein 
Dorf gehalten werden, wenn zur Zeit der Publifation des 
Reglements nicht mehr als der ſechste Theil der Stellenbefiter 
zur anderen Religion gehörte. Dörfer gemiichter Religion find 
dagegen ſolche, in welden die Minderheit der Stellenbefiger zur Zeit 
der Publikation mehr ald den jechäten Theil ſämmtlicher Stellen: 
befiger beträgt. 

Nah Behauptung der klagenden Gemeinde überfteigt die Zahl 
der fatholiichen, die Minorität bildenden Befiger den ſechſten Theil; 
Gr.:R. würde aljo unter Voraudjegung dieſer, von der Verklagten 
beftrittenen Behauptung ein Dorf gemiſchter Religion fein. — Wäre 
der dortige Lehrer Fatholiiher Konfeifion, jo würde — was auch 
die Verflagte anerfennt — ihre Verpflichtung zur Zeiftung zu dem 
Dienfteinfommen dedjelben außer jedem Zmeifel jein. Der Lehrer 


1885. 43 


654 


in Gr.R. befennt ſich jedoh — wie dies au im Jahre 1801 der 
Fall war — zur proteftantiihen Konfejfion. Deshalb beitreitet die 
Berklagte ihre Verpflichtung, ausführend, daß in einem joldyen 
Falle das Neglement niemals, auch nicht in Dörfern gemijchter 
Religion den Gutsherrn zur keiftung von Beiträgen verpflichte. Dies 
ift nicht anzuerfennen. 

Bereit am 3 November 1765 ift ein am 14. ejusd, publizirtes 
landesherrliches Schulreglement für die „Römiſch-Katholiſchen“ 
im Herzogthume Shleften und der Grafihaft Glag erlafjen worden, 
welches lediglidy über fatboliiche Schulen und katholiſche Lehrer ſich 
verhält, und in weldem von Dörfern gemiſchter Religion nicht die 
Nede iſt. Es heißt nur in der Einleitung zu dem Sculreglement 
von 1801 wörtlidy: 

„Das katholiſche Schulreglement für Schlefien vom 3. No- 
vember 1765 enthält zwar jehr viele gute Vorjchriften, und 
wir beftätigen und wiederholen es aud in gegenwärtigem, 
injofern ed dadurch nicht aufgehoben und näher erläutert wird. 
Allein wir haben darin alles dasjenige vermißt, was wegen 
Unterhaltung der Schule nothwendig ift ac.“ 

„Ebenjo nothwendig ift ed, genau zu beftimmen, mie es 
in Dörfern gemiichter Religion, deren «8 in Schlefien 
jehr viele giebt, mit Anjeßung der Lehrer und des Schul— 
unterrichtes gehalten werden joll.“ 

Hieraus folgert die Verflagte, dab das neue Reglement bei Dörfern 
gemilchter Religion nur über die Anftellung der Lehrer und den 
Unterridt von dem älteren abweichende Vorſchriften geben wolle, 
während die über die Bejoldung ſich verhaltenden neuen Be— 
ftimmungen — auch jomeit ed ſich um Dörfer gemiſchter Religion 
handle — lediglidy auf die darin angeftellten katholiſchen Lehrer an- 
wendbar jeien. 

Dieje Folgerung ift nicht zutreffend. Der $. 6 beftimmt wörtlich: 

„In Dörfern gemiſchter Religion foll der Schullehrer von 
der Religionspartei fein, von welder er biöher gemeien ift, 
und enticheidet auch bier wieder der bemeldete Normaltermin 
(nämlich die Publikation des Reglementd). Cs fteht zwar der 
anderen Religionspartei frei, fi einen eigenen Schullehrer 
ihrer Religion zu erwäblen; dody müſſen deshalb die dem 
alten Schullehrer ausgemittelten oder einem neuen dieſer 
Religion nah $. 12 auszumittelnden Emolumente nicht ge— 
ihmälert werden, ebenjomenig als die andere Partei nöthig 
bat, zum Bau und zur Erhaltung des neuen Schulhauſes zu 
fonfurriren.* 

Schon diefer $. 6 zeigt, dab dad Reglement in gemijchten 
Dörfern nit nur über die Anftellung, fondern auch über die Bes 
foldung der Lehrer eine Beftimmung trifft, weldye zwiſchen katholiſchen 


655 





und proteftantiihen Lehrern nicht untericheidet, und bei einer ein— 
tretenden Trennung der Konfejfionen ſchlechthin dem alten Lehrer, 
wie dem neuen das reglementömähige Dienfteinfommen ſichert. Die 
88. 18 und 19 ferner geben, ohne über die Konfeſſion des Dorfed 
oder des Lehrers ſich auszuſprechen, darüber Beftimmung, daß und 
mie bei einem nicht normalen Dienfteinfommen dasjelbe verbefjert, 
und nad welchem Berbältnifje die Gutöberrichaft und die Stellen- 
befiger dazu beitragen jollen. Demnächſt verordnet der $. 22 wörtlid: 

„Wenn in einem Dorfe unter 50 Befigern zwei Schul« 
lehrer verſchiedener Religion ſchon jept find, jo ift das von 
der Herrihaft zu entrichtende ein Drittbeil an Holz, 
Deputat und Geld unter Beide zu tbeilen.“ 

„ft aber jego nur eine Schule dort vorhanden, jo bat 
die Herrihaft ihren Beitrag nur dem Scyullebrer der Res 
ligionspartei zu entrichten, welder bei Yublifation dieſes 
Reglements dort vorhanden war. Will die andere Religiond« 
partei fi einen eigenen Lehrer erwäblen, jo ſteht ihr dieſes 
ganz frei, doch ohne die Einkünfte des Schullehrerd der an— 
deren Partei zu jchmälern, als welcher ein gegründetes 
Recht darauf hat.“ 

Dieje Beftimmungen, welche die verſchiedenen Fälle betreffen, 
wo im Sabre 1801 in einem Dorfe zwei Lehrer verſchiedener 
Konfeifion an zwei Schulen, und wo Beide an ein und derjelben 
Schule angeftellt waren, ſprechen zwar nicht ausdrüdlid von Dörfern 
gemiſchter Konfeffion. Aber im Hinblide auf die in der Einleitung 
zum‘ Reglement unzmeideutig fundgegebene Abfidht, „genau zu be= 
ftimmen, wie ed in Dörfern gemiſchter Religion mit der Anfepung 
des Lehrers gehalten werden jolle, und bei der weſentlichen Ueber- 
einftimmung des Schlußjages in dem nur auf Dörfer gemijchter 
Religion ſich beziebenden $. 6 mit dem Schlußiage des $. 22, kann 
die Anwendbarkeit des lepteren auf Dörfer der bezeichneten Kategorie 
nicht bezweifelt werden. Auch das Oberverwaltungsgericht hat in 
den Gründen jeines Urtheiled vom 27. Dezember 1876 (Entſch. Bd. 1 
S. 217)*) ausgeführt, daß eben die nad der Einleitung für die 
Dörfer gemiihter Religion zu treffenden Beltimmungen in den 
88. 6, 7, 22, 23 enthalten jeien. Der $. 22 verpflichtet aber die 
Gutöberrichaft in nicht mißzuverftebenden Worten, beim Vorhandenſein 
von zwei Schulen mit Lehrern verſchiedener Konfeifionen dad normal» 
mäßige Drittbeil der Emolumente unter beide Lehrer zu theilen, aljo 
mit Einſchluß des zur evangeliihen Konfeifion ſich befennenden, beim 
Vorbandenjein nur einer Schule, ibren Beitrag nur dem Lehrer 
derjenigen Religion zu gewähren, weldyer dort 1801 vorhanden mar, 
aljo ohne Unterſcheidung, ob derjelbe Katholif oder Proteftant war. 


*) (Gentrbl. pro 1880 Seite 474). 
43* 


656 





Die in der Revifionsichrift geltend gemachte Anficht, dab mit dem 
im zweiten Falle gebraudten Ausdrude: „Beitrag“ nicht das in 
dem $. 19 a vorgeichriebene ein Drittheil gemeint jet, läßt ſich kaum 
anders ald willfürlih bezeichnen, um jo mehr, als anderen Falles 
nicht erfennbar jein würde, zu was für einem Beitrage die Herrichaft 
verpflichtet jein fol. — In unmittelbarem Zujammenbange mit dem 
8. 22 ſteht der $. 23, welder lautet: 

„Sind zwei Scullehrer ihon jept an einem Drive von 
mehr als 50 Befitungen vorhanden, jo muß die Herridaft 
zum Unterbalte eined Jeden ein Drittheil beitragen.” 

Zunächſt deflarirt derjelbe mittelbar das in dem voraufgebenden 
$. 22 gebrauchte Wort: Beitrag, welches dort augenſcheinlich nur 
ald eine ſtiliſtiſche Abwechslung für Drittheil gewählt worden it. — 
Weil jodann der $. 23 dem Wortausdrude nah nur den Fall be» 
bandelt, wo 1801 zwei Lehrer au einem Drte von mehr ald 50 Be— 
fisungen ſich befinden, im Streitfalle aber in einem Dorfe von mehr 
als 50 Befipungen nur ein Lehrer vorhanden war, jo findet Revidentin 
für dieſen Kal eine Rüde in dem Reglement und eradytet demgemäß 
eventuell die landrechtlichen Vorſchriften der FF. 29—33 Theil II 
Titel 12 für maßgebend. Daß eine größere Präzifion, des Ausdrudes 
in den $$. 22 und 23 wünichenswerth gemeien wäre fann zugegeben 
werden. Indirekt ift aber aud dem Zuſammenhange beider Paras 
grapben zu entnehmen, daß beim Worbandenfein nur eines 
Lehrers in einem Dorfe von mehr ald 50 Stellenbefipern dem 
Einen von der Gutsherrſchaft das nach den $$. 12.195 beitimmte 
ein Drittbeil zu gewähren fei. Die Annahme der Revidentin 
würde zu dem ſeltſamen Refultate führen, daß die Herridhaft in dem 
fleineren Dorfe jedenfalld zur Beitragung eines Drittheils, ge— 
theilt oder ungetbeilt, verpflichtet fei, in dem größeren aber beim 
BVorbandenfein von zwei Lehrern zu zwei Dritiheilen, und beim 
Vorhandenjein nur eined Lehrers nah den $$. 29—33 Th. II. 
Tit. 12 AM. & R. zu nichts oder in dem Kalle des $. 33 nur jub- 
fidiartiich verpflichtet wäre. 

Die Verklagte erachtet die betreffenden Beftimmungen des Re— 
— auch deshalb nicht für anwendbar, weil die Schule zu 

r.⸗R. nicht mit derjenigen identiſch ſei, welche dort ſchon 1801 be— 
ſtanden habe. Es a nämlich in jeder der beiden Gemeinden 
Gr.:R. und &, zu denen die Verklagte in dem Verhältniſſe einer 
Gutsherrſchaft ſteht, ſchon im Jahre 1801 Schulen. An der Schule 
in &, war jedoch fein beionderer Lehrer angeftellt, vielmehr ertheilte 
damald der Lehrer zu Gr. R. jelbft und bezw. durdy einen ibm zu- 
— Adjuvanten auch den Unterricht in der L.'er Schule. 

ieſes Verhältnis dauerte bis 1871, wo die Bezirksregierung auf 
Grund ded ihr nah $. 18k der Geſchäftsinſtruktion für die Regie 
rungen vom 23. Oftober 1817 zuftebenden Rechtes in L. einen be- 


657 


fonderen Lehrer anftellte. Dadurch wurden aber feine neuen Schulen 
gegründet, weldhe im Uebrigen, mie fie ſchon 1801 beitanden, be= 
fteben blieben. Dem Lehrer in Gr.:R. mußte nad wie vor jein 
Gebalt unverfürzt belaljen, bezw. wenn es der Anforderung ded 
F. 12 des Reglements nicht entſprach, nad Maßgabe der 88. 18, 19a 
verbefjert werden. Nicht minder mußte die Beioldung des neu an« 
eftellten evangeliihen Lehrerd an der L.'er Schule nad denielben 
Defimmmungen feftgeftelt und aufgebradt werden, da auch dieſe 
Schule ihon 1801 durdy einen evangeliihen Lehrer verwaltet murde, 
indem als ſolcher ſchon damals und bi6 zum Jahre 1871 gleichzeitig 
der Gr.-R.'er Lehrer fungirt hatte. Dies Alles bat der Appellationd- 
richter in der angefochtenen Entiheidung, auf deren Gründe in 
diefer Beziehung bingemiejen wird, ausfübrlich erörtert. 

Es erübrigt noch die Beantwortung der Frage, ob gemäß $. 6 
des Meglementd Gr.«R. für ein Dorf gemijchter Religion zu er: 
achten ift. 

(Hier folgt auf Grund des Beweisverfahrens die Konftatirung der 
a. von Gr.«R. als eines damaligen Dorfes gemijchter Reli» 
ion). 

Sieruad mußte dad angefochtene Erkenntnis beftätigt, und die 
Nevidentin nad $. 10 Theil 1 Titel 23 Allgemeinen Gerichtsordnung 
in die Koften der dritten Inſtanz verurtbeilt werden. 

Urkundlich unter ER und Unterichrift. 
Ss.) 


Das Neichögericht, Vierter Civil-Senat. 
Simjon. 


Urtheils-Ausfertigung. 
Wr. IV. 173/1881. 


182) Schulpflibt in der Provinz Schleswig-Holſtein. 
Beſuch ausländiidber Eculen. 


Auszug aus einem Erkenntniſſe des Strafienates des Königl. Rammergerichtes 
zu Berlin vom 9. Februar 1885. 


Im Uebrigen war jedoch die Revifion begründet. 
Die preußiiche Berfafiung vom 31. Januar 1850, welde vom 
1. Oktober 1867 ab in Schleswig-Holſtein durch Geſetz vom 
24. Dezember 1866 eingeführt iſt, beſtimmt im Artikel 21 Abſ. 2: 
„Eltern ꝛc. dürfen ihre Kinder nicht ohne den Unterricht 
laſſen, welcher für die öffentlichen Volksſchulen vorgeſchrieben iſt“, 
im Artikel 26: 
„Ein beiondered Gejeg regelt das ganze Unterrichtöwejen“ 
und im Artifel 112: 
„Bis zum Erlaſſe ded im Art. 26 vorgefehenen Geſetzes 


658 





bewendet ed binfichtlih ded Schul- und Unterrichts-Weſens 
bei den jept geltenden geſetzlichen Beſtimmungen“. 

Die im Artikel 21 konſtituirte Schulpflidt iſt ſonach in Ge— 
mäßheit des Art. 112 für Schleswig-Holftein nah den in dieſer 
Provinz bei dem Inkrafttreten der Verfafjung geltend gemejenen 
und den etwa ſpäter ordnungsmäßig ergangenen Vorjchriften zu bes 
meſſen. Als eine ſolche Vorſchrift fieht mun der Berufungsrichter 
mit Recht die Schleswig. Holftein'ihe Schulordnung vom 24. Auguft 
1814 an. Selbit wenn dieje jedoch allein in Bettacht füme, märe 
feine Entſcheidung nicht haltbar. 

Jene Schulordnung bezeichnet in der Einleitung eine allgemein 
zwedmäßige Richtung ded Unterrichted und der moraliſchen Bildung 
der Jugend in den Schulen als dad ſicherſte Mittel, dem Staate 
rechtſchaffene und nüpliche Unterthanen zu erziehen und im 8. 1 al6 
Zweck der Volksſchule auf dem Lande (um die es ſich bier handelt), 
der Jugend außer der moraliſch-religiöſen Bildung diejenige ine 
tellektuelle Bildung zu geben, melde fie ihrem Fünftigen Berufe 
gemäß bedarf, um in der Stadt oder auf dem Lande der bürger⸗ 
lichen Geſellſchaft nützlich zu werden. 

Zur Grreihung dieler Zwecke wird in 8. 65 die Schulpflicht 
der Kinder vom 6. oder fpäteftend 7. Sabre an bid zur Konfirmation 
feftgeitellt und weiter angeordnet, daß Kinder vom ununterbrodenen 
Beſuche der (seil. öffentlihen Volke) Schule nur auf beitimmte 
Monate oder Wochen und nur nad vorheriger Erlaubnis befreit 
werden fönnen. 

Im $. 66 wird mit Keftitellung beftimmter Unterrihtsgegenftände, 
unter ihnen beionder& vaterländiibe Geſchichte und Geographie, und 
in $. 67 mit Anordnung der Methode derjenige Umfang des Unter 
rihtes angegeben, den die Angeklagten ald preußiihe Staatsange- 
börige jhon nad jenem Gejege ibren Kindern zweifellos müfjen zu 
Theil werden lafjen, mwidrigenfalld fie fih nad vorhergegangener 
fruchtloſer Ermahnung (cf. den oben erwähnten $. 74 cit. I.) itrafe 
bar machen. 

Bei der rechtlichen Beurtheilung des Thatbeitandes geht nun 
der Berufungsrichter davon aus, ed jei nad qu. Schulordnung zus 
läffig, die Kinder aus den Schulen zurüdzubalten, fie im Auslande 
unterzubringen und die dortigen Schulen bejuhen zu laffen, unter 
der Vorausjegung, dab der Unterricht, den die Kinder dort genöffen, 
ein ausreichender, d. b. ein ſolcher jei, welcher den der öffentlichen 
Schule zu erjegen vermöge. 

Hierin ift ihm und den Angeklagten, melde diejelbe Anficht 
aufftellen, allerding® beizutreten. 

Nah dem Wortlaute des $. 65 eit. wird eine derartige Aus» 
nabme von der Pflicht gım Beſuche der Nolfdihule zwar nicht er— 
fennbar. Ihre Zuläffigkeit ift indes, — natürlih nur für Eltern 


659 





und andere, die zum Wohle der Kinder dieſen einen vielleicht befjeren, 
jedenfalld auf demielben Niveau ftebenden Unterricht möchten er- 
tbeilen, nicht aber für ſolche, die es felbft an dem Mindeitmahe 
einzelner Zweige des Bolksichulunterrichtes abfichtlih mollen fehlen 
laffen — nad dem ganzen Geijte des Gejeges, der im $. 31 Abi. 3 
für die Clementar» Bürgerihulen zum entipredhenden beionderen 
Ausdrucke gelangt ift, anzunehmen, da fie zumal dem ausgeſprochenen 
Zwecke der Schulordnung nicht mwideripridht. 

Der Berufungdrichter prüft nun aber nit, ob die Schule in 
S. (in Dänemarf), welde die Kinder beſuchen, den von ihm ſelbſt 
geforderten ausreichenden Unterricht gewähre; er ftellt in der Be— 
iebung nicht feit, Sondern entziebt ſich dieler Prüfung und Feſt— 
Kellung mit den Worten, „da fein Einwand gegen die Schule in S. 
erhoben jei, müſſe angenommen werden, daß die Angeklagten nicht 
ohne genügenden Entihuldigungdgrund die Ortsſchulen bätten vers 
fäumen laflen. Mit Rüdfiht darauf verneint er die Anwendbar— 
feit des $. 74 I. c., und das ift rechtsirrthümlich. Stebt die Pflicht 
um Beſuche der Volksſchule und deren Nichtbeſuch trotz Ermabnung 
Een jo fann nur Straflofigkeit eintreten, wenn ein genügender Ent« 
Ihuldigungägrund geltend gemacht und dargetban wird, der bier in 
dem Vorbringen der Angeklagten liegt, ihren Kindern würde ander» 
weit ein ausreichender Unterricht zu Theil. 

Das ift eine thatſächliche Anführung, weldhe der Richter jelbitändig 
auf ihre Richtigkeit zu prüfen bat. Damit, daß ein Einwand gegen 
dieſe Nichtigkeit von der Königlihen Staatdanwaltichaft nicht erhoben 
jei, durfte er ſich nicht begnügen, 

vielmehr mußte er unter Anwendung der ihm zur Erlangung 
der erforderlichen Ueberzeugung nad) feinem Ermeſſen geeignet 
eribeinenden Mittel näher unteriuden, ob der den Kindern 
in ©. ertbeilte Unterridt allen Crforderniffen entipricht, 
welche für den betreffenden Volksſchulunterricht in Schledwig 
aufgeftellt find. 

Hierbei waren nun aber nit blos die Schulerdnung vom 
24. Auguft 1814, melde übrigens ihrerjeitö ſchon im $. 2 auf ein 
noch zu entwerfended Schulregulativ hinweiſt, jondern aud die 
ſpäter erlafjenen geleplithen Beftimmungen in Betracht zu zieben, 
indbeiondere die Allerbödjfte Verordnung vom 13. Mai 1867 (Ges 
ſetz Samml. &. 667), *) die auf Grund derjelben erlafjene Eirfular- 
Verfügung ded Miniſters der geiftlihen, Unterrichtd- und Medizinals 
Angelegenheiten vom 15. Dftober 1872,**) (Minifterialblatt für die 
geiammte innere Verwaltung pro 1872 Seite 273 ff.) ſowie die 
mit ausdrüdlicher Genehmigung ded Minifterd für geiftliche ıc. An— 


*) Gentrbl. pro 1867 Seite 329. 
**) desgl. pro 1872 Seite 685. 


660 





gelegenbeiten erlajjene SInftruftion der Königliden Regierung zu 
Schleswig vom 9. März 1878, die Ertheilung des deutſchen Unter: 
richtes in den Nordſchleswig'ſchen Volksſchulen betreffend. — Amts— 
blatt pro 1878 Beilage zu Nr. 11 — dab auch leptere beiden Er- 
lajje nicht außer Betracht bleiben fünnen, ergiebt ſich zur Evidenz 
daraus, dab nachdem dur Geje vom 24. Dezember 1866 (Geſeß— 
Samml. E. 875) die Herzogthümer Holftein und Schleswig mit 
der Preußiihen Monarchie vereinigt worden und der König von 
Preußen durch Patent vom 12. Sanuar 1867 (Gejeg-Samml. 
Seite 129) von den gedachten Herzogthümern Befig ergriffen hatte, 
der Körig in Ausübung des ihm bis zu dem Zeitpunfte des Iufraft- 
tretend der Berfafjung, welder für die genannten Herzogthümer 
durd das vorerwähnte Gejeg vom 24. Dezember 1866 auf den 
1. Ditober 1867 feitgejegt war, zuftchenden unbeſchränkten Gejep- 
gebungsrechtes durch die vorihriftsmäßig publizirte Verordnung 
vom 13. Mai 1867 dem Minifter der geiftlicen ıc. Angelegenheiten 
die Ermädtigung ertbeilt bat, für Die neu erworbenen Yandeötheile 
in Angelegenbeiten betreffend „das Prüfungswejen an Schulen jeden 
Grades, einichlieglih der Univerfitäten — die Feftitellung der 
Lehrpläne für Schulen jeden Grades, einſchließlich der Schul: 
lehrer-Seminare u. j. w. in demjelben Maße Verfügung zu treffen, 
wie ihm ſolches in den älteren Landestheilen der Monardie rejjort« 
mäßig zukommt“; daß biermit dem Minifter von dem Gejeggeber 
jelbit die Befugnis gegeben war, auch für die Volksſchulen in 
Schleswig und Holitein den Lehrplan feitzuftellen, was demnächſt 
durh die an jämmtlihe Regierungen und jämmtlide Provinzial« 
Scyulfollegien erlafjene Girkular-Verfügung vom 15. Dftober 1872 
die Einrichtung, die Aufgabe und das Ziel der Volksſchule betreffend, 
ſowie durch die jpeciell für die Nordſchleswig'ſchen Volksſchulen mit 
ausdrüdliher Genehmigung des Minifterd der geiftlihen ıc. Anges 
legenbeiten erlajjene Inftruftion der Königlien Regierung zu 
Edleswig vom 9. März 1878 geſchehen ift. 

SHiernach leuchtet ein, daß aud die vorjtehend bezeichneten 
— — und vorſchriftsmäßig publizirten Verordnungen 
vor dem Inſtanzrichter bei Prüfung der vorliegenden Frage zu be— 
rückſichtigen find, und erübrigt ſich deshalb auch die diesjeits für 
erforderlich eradhtete Prüfung nicht, wie Angeklagte meinen, ſchon 
dadurd, daß für die Schule in ©. die däniſche Schulordnung vom 
29. Juli 1814 gelte, eine Schulordnung, welder diejelben Grund» 
jäge wie der Schleswig-Holſtein'ſchen Schulordnung vom 24. Auguft 
1814 zu Grunde liegen, und die nod gegenwärtig in einzelnen 
Theilen Nordſchleswigs, den fogenannten früheren Däniſchen Enclaven, 
Geltung babe. 

Der Berufungdrichter hat ſich vielmehr nad) obigen Ausführungen, 
in Kolge rechtsirrthümlicher Auffafjung jeder weiteren Prüfung und 


661 


Feftftellung in der angedeuteten Richtung entboben erachtet; feine 
Entſcheidung unterliegt jomit nad $. 393 Straf-Prozeß⸗Ordnung 
der Aufhebung und war demzufolge die Sache in Gemäßheit des 
$. 394 1. c. in die Vorinſtanz zurüd:, und zwar an das benachbarte 
Landgericht zu Kiel zu verweilen. 

(Untericriften.)' 
ad U, IIla. 13053. 


Uicht amtlider Theil. 


2) Schulbauten zu Potödam.*) 


In der Stadt Potsdam iſt beſonders für Schulbauten viel ge— 

ſchehen. Es find neu erbaut und in Benupung genommen: 

1) Das Schulhaus für die Gemeindeihule III an der 
Nauener-Kommunifation mit 12 Klaffen-Räumen für 
720 Schüler und Dienftmohnungen für den Hauptlehrer und 
Schuldiener. Die Koften belaufen ſich 

für den Grund und Boden . . 34594 M. 
für den Neubau auf. . . . » 86800 „ 
für die innere Einrichtung auf . 8300 „ 
— 12969 WM. 
Die Subjellien find durchweg neu beidafft. 
Die Bauftelle gewährt noch Plap für ein zweites Schulhaus. 

2) Das Schulhaus für die Gemeindeihule VII in der 
Heinrihftraße mit 12 Klafjen-Räumen für 720 Kinder 
und Dienftwohnungen für den Hauptlehrer und Schuldiener. 
Die Koften belaufen fid 

für den Grund und Boden auf . 15970 M. 
für den Neubau uf . . . . 88600 „ 
für die innere Einrichtung auf . 3900 „ 
108470 M. 
Zu dem Inventar ift dad Inventar der aufgegebenen Schule 
in der Zenneftraße mit verwendet worden. 

3) Das Schulhaus in der Margaretbenitraße für die 
Gemeindejchule VIII mit 10 Klaffenräumen und einer Dienft- 
wohnung für den Hauptlebrer, jowie mit der Turnhalle. 


?) Den Mittheilungen über das Schulweſen einzelner Orte und Bezirke, 
welche nad) dem Gentralblatte pro 1884 Seite 265 in Ausfiht genommen find 
* ch vorſtehende Angaben aus einem Berichte für das vierte Quartal 1384 
anſchließen. 


* ‚uar+ “,; 
Fa o' gt 
* no," 
AunıvEeReh 
of . 


* 4 or 


662 


Die Koften belaufen fi 
für den Grund und Boden auf. 12513 M. 
für den Edul:Neubau auf . . 67529 „ 
für die innere Schuleinrihtung auf 4895 „ 
für den Bau der Qurnballe auf. 12456 „ 
für Einrihtung derjelben auf . 2804 „ 
100 197 I. 


Zulammen belaufen fi die Aufwendungen auf 338 361 M., 
denen eine Einnahme von 60000 M. Erlös für das alte Schulhaus 
in der Lenneftraße, mweldes in den a der Königl. Hof-Garten- 
Verwaltung übergegangen ift, gegenüberiteht. 


3) Berein Kinderbort zu Berlin. 


Berlin, den 9. Auguft 1884. 

Die ftädtiihe Schuldeputation zu Berlin hat über die daſelbſt beftchenden 
es im Monate Auguft 1884 folgenden Bericht erftattet: 

ir haben dem Gegenftande unjere volle Aufmerfiamfeit Bu 
gewandt, insbeſondere auch veranlaßt, daß der Schulinipeftor Dr. Zwid, 
welcher einem Bereine Knabenbort vorfteht, vom Magiftrat beauf: 
tragt wurde, zur näheren Information nah Münden zu reifen. 

Hier hat fi ein Verein Kinderhert am 19. Juni 1883 gebildet. 
Diejer aus etma 800 Mitgliedern beftebende Verein beabfidhtigt nad) 
Maßgabe feiner Mittel allmälig in verfhiedenen Stadttheilen die 
ſchulpflichtigen Kinder unbemittelter Eltern in geeigneten Lofalitäten 
zu fammeln; in „Knaben: und Mädchenhborten“ follen fie unter 
—— Aufficht eine der Familie nachgebildete Pflege in Arbeit, 

nterhaltung, Spaziergang und Spiel Anden und zwar gegen ein 
ganz geringes, vom Worftande auch zu erlaffended Entgelt jeitend 
der Angebörigen. Er beabfihtigt, wo nur immer möglid, die An— 
regung zur Aufmahung folder Anjtalten auch in anderen Stadt— 
theilen zu geben. 

Bereitd im Oktober 1883 eröffnete der Verein den eriten 
„Knabenhort“ in dem Lofale Gerichtsſtraße 2, und am 28. April 
d. J. wurde ed ihm möglich, auch einen „Mädchenhort“ Kennftraße 2 
aufzumaden. In der Knabenanftalt baben durdicnittlid 40 — 50 
Knaben Unterkunft gefunden, in der Mädchenanftalt 30 Mädchen. 

Die im Alter von 6—14 Fahren ftebenden Kinder verfammeln 
fih mwodentäglib um 2 Uhr, um die Stunden bid 7 Ubr unter 
Auffiht von bezw. Lehrern und Lehrerinnen in geeigneter Beihäftigung 
zu verbringen. Die leptere regelt fih nad einer Hausordnung 
derart, dab die Kinder bei gutem Wetter zunächſt einen gemeinſamen 
anderthalbftündigen Epaziergang maden, wobei fie aud fpielen, 


663 





dann, in das ermärmte freundliche Lokal zurüdgefehrt, ibre Schul— 
arbeiten anfertigen und die bis 7 Uhr übrige Brit mit Spiel und 
geeigneter Handbeihäftigung ausfüllen. Befondere Zuwendungen 
eftatteten, denjenigen Kindern — meilt vater= oder ———— 
—*— —, deren Ernährung eine völlig ungenügende erſchien, während 
der Wintermonate täglich eine nahrhafte Suppe zu reichen und dieſe 
Gabe ſchließlich auf alle Kinder auszudehnen. 

Auch während der Sommermonate iſt dieſe Beköſtigung bei 
Knaben und Mädchen fortgeſetzt und ſind hierzu außer den milden 
Gaben die kleinen Beiträge der Angehörigen der Kinder benutzt 
worden. — 

Zwölf Knaben erhalten an 2 Tagen von einem Buchbinder— 
meiſter einen zweiſtündigen Unterricht in Papparbeiten. 

Bei den Mädchen wird den Handarbeiten beſondere Aufmerk— 
famfeit gewidmet. 

Die Ausgaben welche der Knabenhort Gerichtsſtraße 2 verurſacht, 
belaufen fib auf 1400 ME. pro Fahr. Hierbei ift nicht eingerechnet 
a Beköftigung mit Euppe, weldye pro Portion und Tag 6 Pfge 
eträgt. 
Die Audgaben für den Mädchenhort laffen ſich vorläufig noch 
nicht überjeben. 

Unabhängig von diefem Vereine beiteht unter dem Vorſitze des 
Euperintendenten Hammer ein Berein Mädchenhort der Et. Eliſa— 
betb-&emeinde, weldyer namentlich audy von dem bierorts beitebenden 
Erziehungdvereine Unterftügung erhält; feine Anftalt liegt in etwas 
beichränftem Lokale, — 9. Er beaufſichtigt und be— 
föftigt unentgeltlich 11 Mädchen. 

Dem Vernehmen nah hat ſich auch in der Gegend des Pots— 
damer Thores ein Comité zur Errichtung eined Mädchenhortes ges 
bildet und bereits feine Thätigfeit in diefer Richtung begonnen. 


Berjonal:Beränderungen, Titel- und Ordens-Berleihungen. 


A. Bebörden und Beamte. 


Dem Dirigenten des Provinzial: Schulfollegiumd und ded Medizinal- 
Kollegiumd der Provinz Brandenburg, Geheimen Regierungs— 
Rath Herwig zu Berlin it der Amtscharakter „Bice-Präs 
fident” beigelegt, 

die Seminar-Direftoren 
Maaß zu Liegnitz, 

Vater zu Bromberg, und 
Schönwälder zu Kreuzburg O./ Schleſ. 


664 





ne zu Regierungs- und Schulräthen ernannt, und ift überwiejen 
worden 
Maaß der Regierung zu Straljund, 
Vater =» . s Bromberg und 
Schönwälder der Negierung zu Magdeburg, 
ferner ift der Kreis-Schulinſpektor Kupfer zu Schneidemühl zum 
Regierungs- und Schulratb ernannt und der Regierung zu 
Dppeln überwieſen worden. 
Der Staatsanwalt bei dem Landgerichte I Berlin, Dr. Daude ift 
zum Univerfitätsrichter bei der Univerfität Berlin ernannt worden. 
Zu Kreid-Schulinipektoren find ernannt worden die bisher kommiſ— 
ſariſchen Kreis-Schulinſpektoren 
Seminarlehrer Deltjen zu Lötzen und 
Realgumnaf. Lehrer Dr. Finkenbrink zu Geldern. 
Dem Lofal- Schulinipefter, Pfarrer Grauer zu Wilftrup im 
Kreiie Haderdleben ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe ver: 
lieben worden. 


B. Univerfitäten, Alademien, ıc. 


Die außerordentl. Profefforen Dr. Minnigerode und Dr. Seed 
zu Greifswald find zu ordentl. Profefforen in der philoſoph. Fa⸗ 
fult. der Univerj. Greifswald ernannt, 

dem ordentl. Profeſſ. in der philoſophiſch. Fakultät der Univerf. 
Bredlau, Dr. Aug. Reifferſcheid, und dem auberordentl. 
Profeſſ. in der medizinisch Fakult. derfelben Univerj., Dirigenten 
einer Privat» Augenklinif, Dr. med. et phil. Herm. Cohn ift 
der Rothe Adler-Drden vierter Klaſſe verliehen, 

der ordentl. Profefj. Dr. Studemund zu Straßburg i. Elf. zum 
ordentl. Profeff. in der philoſoph. Fakult. der Univerf. Bredlau 
ernannt, 

zu ordentl. Profefforen an der Univerſ. zu Kiel find ernannt worden 
in ber juriftiib. Fakultät: der Privatdoz. Dr. Jörs aus Bonn, 
in ber mediziniih. Kafultät: der außerordentl. Profefj. Dr. 

Werth zu Kiel, und 
in der philojoph. Fakultät: der außerordentl. Profeſſ. Dr. H. ©. 
Jacobi aus Münfter, 

der Kakultäts-Affeffor und Privatdozent Dr. Wüftenfeld zu Göt- 
tingen ift zum ordentlihen Honorar-Profeſſ. in der philoſophiſch. 
Fakult. der Univerfität dalelbft, und find zu außerordentl. Pro: 
fefforen in der philoſophiſch. Fakult. derfelben Univerfität ernannt 
worden die Privatdozenten Dr. 8. Lange aus Sena und Dr. 
Albr. Wagner aus Erlangen, 

der außerordentl. Profeſſ. in der juriftiidh. Fakult. der Univerf. 
Marburg, Dr. Sidel ift zum ordentl. Profeff. in derjelben 


665 





Fafult. ernannt, — der ordentl. Profeff. an der Univerſ. Breslau 
Dr. Nieie in gleiher Eigenihaft in die pbilojopb. Kafult. der 
Univeri. Marburg verjegt, und zum außerordentl. Profeſſ. in 
derielben Fakult. diejer Univerj. der Privatdoz. Lic. theol. und 
Dr. phil. Keßler zu Marburg ernannt, 

der außerordentl. Profeff. in der philoſoph. Fafult. der Univerf. 
Bonn, Dr. Trautmann ift zum ordentl. Profeſſ. in derjelben 
Fafult. ernannt, 

der Profeſſ. am Königl. Bayeriichen Lyceum zu Dillingen, Dr. 
Aloyi. Schäfer ift zum ordentl. Profefj. in der theologiſch. 
Fakult. der Afademie Münfter ernannt worden. 





Der Lehrer an der akademiſchen Hochſchule für die bildenden Künfte 
zu Berlin, Profeſſ. Knille ift zum Vorſteher eines Meifter- 
Atelierd für Malerei, die Profefforen an der techniſchen Hoch— 
ihule zu Charlottenburg, Bauratb Ende und Open find zu 
Vorſtehern je eines Meifter-Atelierd für Baufunft an der Afa- 
demie der Künfte zu Berlin ernannt, 

der Kupferfteher Hand Meyer iſt zum ordentl. Xehrer an der afades 
miihen Hochſchule für die bildenden Künfte zu Berlin beftellt, 

der Maler Knorr als ordentl. Lehrer an der Kunft-Afademie zu 
Köniadberg D./Pr. angeftellt worden. 





Der Dr. Menadier ift zum Direftorial-Affiftenten bei dem Münz- 
fabinet der Mujeen zu Berlin beftellt worden. 


C. Gymnaſial- und Real-Lehranftalten. 


Der Gymnafial-Direftor Profefj. Dr. Königsbeck zu Stradburg 
i. Weſtprß. ift in gleiher Eigenihaft an das Gymnaſ. zu Neu: 
ftadt i. Weſtprß. verfept, 

der Rektor de bei zu Geeftemünde, Profeſſ. Dr. Holftein 
zum Gymnafial-Direftor ernannt und demfelben die Direktion 
des Gymnaj. zu Wilhelmshaven übertragen worden. 


Dem Oberlehrer Dreſſel an der Ritter-Afademie zu Liegnitz ift 
das Prädikat „Profeſſor“ beigelegt worden. 


Als Oberlehrer find verjegt, bzw. berufen worden an dad Gymnafium 
zu Königsberg t. Oſtprß., Kneiphöf. Gymnaf., der Oberlehrer 
Hübner vom Gymnaj. zu Memel, 
zu Neuftadt i. Weſtprß. der ordentl. Lehrer Herweg vom 
Gymnaſ. zu Kulm, 


— 


666 


erner find ald Dberlehrer verjept bezw. berufen worden an daß 

pmnafium 

zu Garz a./O. der Oberlehrer Dr. Berkusky vom Gymnaj. 
zu Köslin, 

zu Glatz der ordentl. Lehrer Sprottevom Gymnaf. zu Leobſchütz, 

zu Altona der Oberlehrer Emil Wolff vom Gymnaf. zu Ha— 
deräleben, 

zu Hadersleben der Oberlehrer Dr. Göder vom Gymnaſ. 
zu NRendöburg, 

zu Nendöburg der Dberlebrer Hunrath vom Gymnaſ. zu 
Hadersleben, 

zu Attendorn der ordentl. Lehrer Wilh. Müller vom Pro— 
gymnaſ. zu Boppard, 

ju Hadamar der ordentl. Lehrer, Titular-Oberlehrer Dr. Braun 
vom Gymnaj. zu Dillenburg, 

zu Barmen der Dberlebrer Walz aus Greiz, und 

ju Elberfeld der ordentl. Xehrer Spangenberg aus Kreuz- 
burg Ob. Schleſ. 


Zu Oberlehrern, bzw. etatsmäßigen Oberlehrern find befördert wor« 
den die ordentlidyen Lehrer 


A 


Dr. Kröbnert am Gymnaſ. zu Memel, 

ZitularsDberlebrer Krüger am Gymnaſ. zu Wehlau (;. 3. 
fommifjar. Kreis-Schulinſpektor zu Neidenburg), 

Zitular-Dberlehrer Dr. Gut ſche am ftadtiih. Gymnaj. zu Danzig, 

Eduard Hoffmann am Gymnaſ. und Realgymnaj. zu Guben, 

Dr. Appelmann am Gpmnaj. zu Demmin, 

Lindner am Gymnaj. zu Köslin, 

Dr. Pfuhl am Marien-Öymnaf. zu Poien, 

Baranef am Gymnaſ. zu Gleiwip, 

Dr. Krabl am Gymnaf. zu Sagan, 

Zitular-Dberlebrer, Adjunft Dr. Kettner an der Landegsſchule 
zu Pforta, 

Dr. Müde und Dr. Beder an der Kloſterſchule zu Ilfeld, 

Opitz am Gymnaſ. zu Dortmund, und 

Karl Bogt am Gymnaj. zu Marburg. 


18 ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium 

zu Königsberg i. Dftprh., Kneiphöf. Gymnaj., der Schula. 
Kandid. Dr. Kejeune- Diridlet, 

zu Danzig, ftädtiih. Gymnaj., der Schula. Kandid. Dr. 
Kriedrid, . 

zu Berlin, Askaniſch. Gymnaſ. der Schula. Kandid. Dr. Krätj ch, 


zu Berlin, Friedrichs-Gymnaſ.,— 5 .«- Schund, 
zu Berlin, Kriedr.Wilh.Gumnal,- = :» Günther, 
zu Berlin, Königsftädt.Gymnal.,» = « Dr. Karbe, 
zu Berlin, Luiſen-Gymnaſ., . B «e Dr. Rabe, 


667 





(ferner find als ordentliche Kebrer angeftellt worden am Gymnafium) 

zu Breslau, Eliſabeth-Gymnaſ., der Hilfälehrer Dr. Walth. 
Schmidt, 

zu Breslau, Johanned-Gymnaj., die Schula. Kandidaten Dr. 
Neufert ud Dr. Schiff, 

zu Patſchkau der Schula. Kandid. Dr. Kuidel, 

zu Emden der Schula. Kandid. Lüpke-Lüpkes, 

zu Hildesheim, Andreanum, der ordentl. Echter Dr. NRoßberg 
vom Gymna!. zu Norden, 

zu an der ordentl. Lehrer Dr. Lücke von der Klofterfchule 
zu 

zu Elberfeld der Schula. Kandid. Schmidt, und 

zu Koblenz der Lehrer Dr. Kehrein aus Hadamar. 


An der Landesſchule zu Pforta tft der Gymnafiallehrer Hoffmann 
aus Mühlhauſen in Elf. ald Adjunft angeftellt worden. 


Am Gymnaſ. zu Groß: Streblig ift der Glementarlehrer Schynol 
aus Königsbütte als techniicher Lehrer angeftellt worden. 





Es ift beitätigt worden die Wahl 
des Oberlehrers Profefjord Kleiber am Kneipböfihen Gymnaſ. 
zu Königäberg zum Direktor des ftädtiihen Realgymnal. 
dafelbit, und 
des Oberiehrers Dr. Hochheim an der Ober-Realſchule zu 
— zum Direktor des Realgymnaſ. zu Branden— 
burga 


Dem Öberlebrer Dr. Lieck am Realgymnaf. zu Nahen ift das 
Prädikat „Profefior” beigelegt worden. 


Zu gehen find befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Lic. Dr. Kirchner am er Realgymnaf. zu Berlin, 
Behr am Realgymnaf. zu Celle, und 
Brandftäter am Realgymnal. zu Witten. 


— Titel „Oberlehrer“ iſt beigelegt worden den ordentlichen Lehrern 
Dr. Hobenb erg am Königl. ig zu Berlin, und 
Dr. Spölgen am Realgymnaj. zu 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Rea —— 
zu u Andread-Realgumnaf., der Schula. Kandid. Dr. 


Mey 

zu Berlin. Dorotheenftädt. Realgymnaf., der Gymnafiallehrer 
Dr. Märkel aud reienmalbe, 

zu Gelle der Schula. Kandid. Dr. Shwar;, 


668 


(ferner find als ordentl. Lehrer angeſtellt worden am Realgymnaſ.) 
zu Hannover, Realgymnaſ. 1, der Schula. Kandid. Bräuer, 
zu Leer der Gymnaſiallehrer Horftmann aus Emden, 
zu Barmen der Schula. Kandid. Dr. Lobſcheid, 
zu Elberfeld „ u A Dr. Miriſch, 
zu Köln . A e Korten, und 
zu Mülheim a./Rhein der Schula. Kandid. Dr. Goldſcheider. 





Der Lehrer Dr. Arndt an der Realſch. zu Bremen tft ald Ober- 
lehrer an die Ober-Realſch. zu Gleiwitz berufen worden. 





Der Rektor ded Progymnafiums zu Prüm, Dr. Hünnekes ift ald 
Rektor an dad Progymnaſ. * Linz a. Rhein, 

der Oberlehrer der Ober-Realſch. zu Koblenz Dr. Weidgen zum 
Rektor deö Progymnaſ. zu Prüm, und 

der geiftliche Lehrer Breuer an der höheren Privatlehranftalt zu 
Opladen zum Rektor ded Progymnaj. zu Wipperfürth berufen 
worden. 


Der Schula. Kandid. Völcker ift ald ordentl. Lehrer am Progymnaſ. 
zu Zöbau, 

der Lehrer Krämer ald Elementarlehrer am Progymnaſ. zu So— 
bernbeim angeftellt worden. 





Der ordentl. Lehrer Dr. Greeven an der Realſchule zu Rheydt 
ift zum Oberlebrer befördert, 

an der Realſch. zu Nahen der Lehrer Radke ald Glementarlehrer 
angeftellt worden. 


Der Dirigent der Garnier'ſchen Lehr: und Erziehungsanftalt zu 
Friedrihädorf a. Taunus, Dr. Bangert, ift zum Rektor des 
Real-Progymnaf. zu Didesloe, und 

der ordentl. Zehrer Dr. Küfelhan vom Realgymnaf. zu Leer zum 
Rektor des Real:Progymnaf. zu Dtterndorf berufen worden. 





Dem ordentl. Lehrer Plöttner am Real-Progymnaf. zu Langen— 
ſalza ift der Titel „Oberlehrer“ beigelegt, 

an dem Real-Progomnaf. zu Straußberg ber Schula. Kandid. 
Balfe als ordentl. Lehrer, und 

an dem Real-Progpmnaj. zu Lübben der Lehrer Dennitedt ale 
techniicher Lehrer angeltellt worden. 


An der höheren Bürgerjhule zu Düſſeldorf ift der Schula. 
Kandid. Dr. Geis ald ordentl. Lehrer angeftellt worden. 





669 


D. Schullehrer-Seminare, Präparanden-Anftalten. 


Der Seminar-Direftor Richter zu Edernförde ift in gleicher Eigen» 
ſchaft an das Schullehrer-Seminar zu Kreuzburg verjept, 
der Kreid- Schulinipeltor Dr. Robrer zu Orteldburg zum Ges 
minar-Direftor ernannt und demfelben dad Direftorat des Schul- 
lehrer-Seminard zu Bromberg verliehen, 

der erfte Seminarlehrer Hinze zu Oranienburg zum Seminar-Di- 
reftor ernannt und demjelben dad Direktorat des Schullehrer-Se- 
minard zu Rheydt verliehen worden. 


Als erfte Lehrer find angeftellt worden am Schullehrer-Seminar 
zu Ang h E urg der biöher. ordentlihe Seminarlehrer Hotop 
zu Pojen, 
zu Reichenbach D./E. der ordentl. Lehrer Grenjemann vom 
Gymnaf. zu Waldenburg i. Schleſ., 
zu Pildomwig der biöher. ordentliche Seminarlehrer Salinger 
zu Peiskretſcham, 
zu * dersleben der Rektor Hoche aus Ottweiler, und 
zu nos der kommiſſariſche Religiondlehrer Benefiziat 
üller®. 


In gleicher Eigenſchaft find verfegt worden die ordentlihen Seminar« 
ehrer 

Holzbaufen zu Drofien an dad Schul. Seminar zu Neu» 

Ruppin, und 

Genz zu Franzburg eg " „. m Kößlin. 
Ebenfo find in — Eigenſchaft verſetzt worden die ordentlichen 
Seminar: und Muſiklehrer 

Götze zu Liebentbal an das Schul. Seminar zu Stege nhals, 

„Ha 


Paaich zu C&dernfürde „ „u, m R erftadt, 
Jeltſch zu Koihmin „ „ u „»  n &dernförde, 
Beder IL zu Ditweiler „Neumied, und 


Zeh zu — i. Sqleſ. an das Schul. Seminar zu Ott = 
weiler. 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Schull. Seminar 
zu Ren der Hilfälehrer Rogomafi vom Schull. Seminar 
u Ragnit, 
zu Drofjen der Hilfslehrer Roy daſelbſt, 
zu Franzburg der zweite Lehrer Sellentin von der Präpa- 
randenanftalt zu Grimmen, und 
zu Kempen ber Siufstehrer Winnikes dajelbit. 


Als Hilfslehrer find angeftellt worden am Schul. Seminar 
zu Tuchel der Mittelihul-tehrer Rebbronn aus Graubenz, 
zu Drofjen der Präparandenlehrer Kraufe dafelbft, 


1885. 44 


670 





(ferner find als Hilfslehrer angeftellt worden am Schull. Seminar) 
zu Fulda der Lehrer Vollinar von der ftadtpfarrliden Knaben- 
ſchule dajelbit, 
zu Kempen der Lehrer Keull aus Iffum, und 
zu Brühl der Seminar-Hilfölehrer Brodmann aus Zudel. 





An der Präparandenanftalt zu Friedrichshoff ift der ordentl. 

Lehrer Kucharski vom Schul. Seminar zu Dfterode ald Vor— 

fteber und erfter Lehrer, und der Kirhihullehrer Skorczyk 

zu Shmüdmwalde, Kreid Dfterode, alö zweiter Lehrer angeftellt 
worden. 


E. Zaubftummen:, Blinden= ıc. Anftalten. 


Es ift an der Taubftummen-Anftalt 
zu Schleswig der Glementarlehrer Warnede ald Hilfätehrer, 
zu Frankfurt a. M. der Hilfälehrer Ehrhardt angeftellt worden. 
Als Hilfslehrer find angeftellt worden an der Blindenanftalt 
zu Steglig der Lehrer Friedrih Meyer, und 
zu Barby der Elementarlehrer Conrad dajelbft. 
Dem evangel. erjten Lehrer und Hausvater Theel an der Knaben« 
Erziehungsanftalt „Grünes Haus“ zu Berlin ift der Königl. 
Kronen:Drden vierter Klafje verliehen worden. 


F. Höhere Mädchenſchulen. 


Dem Direktor Dr. Gruber an der ftädtifchen höheren Mädchen— 
ichule zu Greifswald, jowie 

dem Snipeltor Dammann und dem jeitherigen erften ordentl. Lehrer 
Tiemann an der höheren Mädchenſchule in den Francke'ſchen 
Stiftungen zu Halle a./S. ift der Königl. Kronen-Drden vierter 
Klafje verliehen, 

der Oberlehrer Dr. Band an der Biltoria-Schule zu Berlin ift 
in gleicher Eigenſchaft an die ſtädtiſche höhere Mädchenſchule 
„Margarethen⸗-Schule“ daſelbſt berufen worden. 


G. Oeffentliche Volksfchulen. 


Es haben erbalten 
1) den Adler der Inhaber des Königl. Haußordend von 
Hohenzollern: 
Adler, kathol. erfter Kehrer, Küfter und Drganift zu Fürftenau, 
Krs Hörter, 


671 





(ferner haben erhalten den Adler der Inhaber des Königl. Haus— 
ordend von Hohenzollern :) 

En evangel. Zehrer und Küfter zu Marwig, Krs Greifen- 
agen, 

Brunner, evangel. Hauptlehrer zu Münchwitz, Kandfrö Breslau, 

Glafen, evangel. erjter Lehrer und Küfter zu Dedby, Krö 
Haberöleben, 

Dreyer, evangel. Lehrer und Küfter zu Saſſenburg, Krs Bublig, 

Gerlad, fathol. Lehrer zu Fulda, 

Hoppenjad, evangel. Re Lehrer, Kantor, Küfter und Drganift 
zu Erter, Krs Derford, 

Hude, evangel. Zebrer, Kantor, Drganift und Küfter zu Klein« 
Rettbach, Landkrs Erfurt, 

Jaquet, evangel. erſter Kirchſchullehrer und Präzentor zu Sza— 
bienen, Krs Darkehmen, 

Krönung, kathol. Lehrer, Organiſt und Küfter zu Florenberg, 
Krs Fulda, 

Krüger, evangel. Lehrer und Küſter zu Reppen, Krs Weſt⸗ 
Sternberg, 

Kunze, evangel. erſter Lehrer, Kantor und Organiſt zu Voigt⸗ 
—9 Krs Sangerhauſen, 

Kutſcher, evangel. erſter Lehrer und Küſter zu Hohenhameln, 
Krs Peine, 

Lange, evangel. Konrektor, Kantor und Organiſt zu Buckow, 
Krs Lebus, 

Dietich, kathol. Lehrer zu Ratibor, 

Schmock, evangel. Lehrer und Küſter zu Puſtow, Krs Grimmen, 

Schöfinius, evangel. Lehrer zu Grubska, Krs Meierig, 

Timm, evangel. Lehrer, Kantor und Organiſt zu Labes, Krs 
Regenwalde, und 

Vogel, evangel. erſter Lehrer und Küſter zu Lehmannshöfel, 
Krs Lebus. 


2) das Allgemeine Ehrenzeichen: 
Brauer, evangel. Lehrer und Küfter zu Mellenthin, Krs Soldin, 
Kleemann, evangel. erſter Lehrer und Küſter zu Rippicha, 


Krs Zeitz, 

Knetſch, evangel. Lehrer und Küſter zu Wildenhagen, Krs 
Weſt⸗Sternberg, 

Kumutat, evangel. Lehrer zu Gr. Kackſchen, Krs Ragnit, 

Link, kathol. Lehrer zu Tollnigk, Krs Heilsberg, 

Luckan, evangel. Lehrer und Organiſt zu Blasdorf, Krs Lübben, 

Lund, evangel. erſter Lehrer und Küfter zu Schottburg, Krb 
Hadersleben, 

Mühler, evangel. Lehrer und Küfter zu Kloſterwalde, Krs Templin, 


44* 


672 





(ferner haben erhalten das Allgemeine Ehrenzeichen:) 
Pyſall, evangel. Lehrer zu Pröckelwitz, Kts Mobrungen, 
Scheel, desgl. und Küſter zu Warthe, Krs Templin, 
Schmidt, evangel. Lehrer zu Guhlen, Krs Sorau N./R., 
Wichmann, desgl. und Küſter zu Mahlsdorf, Krs Salzwedel; 


Walzel sen., Mitglied des Orts-Schulvorſtandes zu Wallisfurth, 
Krs Glatz. 


Ausgeſchieden aus dem Amte. 
Geſtorben: 
der rg Kreis-Schulinfpeftor Dorn zu Neurode, Reg. 
Bez. Bredlau, 
der ordentl. Profeſſ. in der mebdiziniich. Fakult. der Univerfität, 
Geheime Mediz. Ratb Dr. Häſer zu Breslau, 
der Präfident des geodätiſchen Inſtitutes und ded Gentralbureaus 
der europäiihen Gradmefjung, Generalstieuten. 3. D. Bäyer 
zu Berlin, 
der Profefj. Kiel, Senator der Akademie der Künfte, Vorfteher 
der Abtheilung für Kompofition ıc. bei der afademijdhen 
Hochſchule für Mufik zu Berlin, 
der — Conrads am Gymnaſ. an der Apoſtelkirche zu 
öln, 
ber ordentl. Lehrer Behm am Gymnaſ. zu Kottbus, 
der techniidhe Lehrer Kalanfe am Gymnaſ. zu Raftenburg, 
der Dberlehrer Morayfi an der Dber-Realihule zu Elberfeld, 
der Schreiblehrer Nauen an der Friedrichs-Werderſchen Ober» 
Realihule zu Berlin, 
der Direltor Dr. Vogt an der Realihule zu Eſchwege, und 
der =. Lehrer Arendt am Schul.» Seminar zu Braun» 
erg. 


Sn den Rubeftand getreten: 

ber Regierungd- und Schulrath, Geheime Regierungd-Rath Jung» 
flaaß zu Bromberg, 

der Regierungs- und Schulratb Prange zu Oppeln, und 
— — der Charakter als Geheimer Regierungs-Rath 
eigelegt, 

der ſtändige Kreis-Schulinſpektor Marx zu Gleiwitz, 

der Rendant der techniſchen Hochſchule, Geheime Rechnungsrath 
Fröauf zu Berlin, und iſt demſelben der Königl. Kronen» 
Drden dritter Klafje verliehen worden, 

der Lehrer an der Kunft-Akademie Profeff. Troſſin zu Kö» 
nigöberg i. Prß., und ift demijelben der Königl. Kronen» 
Drden dritter Klafje verliehen worden, 


673 


(ferner find in den Ruheſtand getreten:) 

die Gpmnafial-Direftoren Nieberding zu Gleiwig und Dr. 
Zaftra zu Neiße, und ift denielben der Charakter als 
Geheimer Regierungs-Rath beigelegt, 

der Gymnaſial-Direktor Dr. Seemann zu Neuſtadt i. Weſtprß., 
und iſt demſelben der Rothe Adler-Orden dritter Klaſſe mit 
der Schleife verliehen worden, 

die Oberlehrer 
Profeſſ. Dr. Biſchoff am Köllniſch. Gymnaſ. zu Berlin, 
Dr. von Krzeſinski am Marien-Gymnaſ. zu Poſen, 
Colombel am Gymnaſ. zu Hadamar, 
Profeſſ. Dr. Lin denkohl am Gpmnai. zu Kaſſel, und 
Dr. Ley am Gymnaf. zu Saarbrüden, 
und tft denfelben der Rothe Adler-Drden vierter Klafje ver- 
lieben worden, 

die Oberlehrer 
Drofefj. Czwalina am ſtädtiſch. Gymnaj. zu Danzig, und 
Dr. Dibelius am Gymnaſ. zu Prenzlau, 
und ift denfelben der Königl. Kronen» Orden dritter Klaffe 
verlieben worden, 

die Oberlebrer 


Dr. Klütz am Gymnaſ. zu Wehlau, 
Dr. Weichelt ⸗ = Demmin, und 
Dr. Brodmann =» . .« Kleve, 


die techniihen Lehrer Schwarz am Gymnaf. zu Gumbinnen 
und 8. Müller am Gymnaſ. zu Birfaber ‚und ift 
denjelben der Königl. Kronen» Orden vierter Klafje ver« 
lieben worden, 

ber Zeichenlehrer Heimd am Gymnaſ. zu Flensburg, 

der Direktor Riebe am Realgumnaf. zu Brandenburg a. 9., 
und ift demjelben der Rothe Adler-Drden dritter Klafje mit 
der Schleife verlieben worden, 

ber Direktor des ftädtiihen Realgymnaſ. Dr. Schmidt zu 
Königsberg i. u 

der Dberlehrer Ludwig Meyer am Realgymnaj. zu Celle, und 
ift demfelben der Rothe Ndler-Drden vierter Klafje verliehen 
worden, 

die Oberlebrer 

Profeſſ. Shramm am Realgymnaſ. zu Dortmund, und 

Dr. Schwarz s ⸗ zu Siegen, 

der Rektor des Real-Progymnaſ. Vollbrecht zu Otterndorf, 
und iſt demſelben der Rothe Adler-Orden vierter Klaſſe ver- 
liehen worden, 

der techniſche Lehrer Klieſchan am Real-Progymnaſ. zu Lübben, 


674 


(ferner find in den Ruheſtand getreten :) 
und ift demielben der Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe 
verliehen worden, 
der erſte Seminarlehrer Zerlinden zuMeumied, und ift dem» 
der Königl. Kronen «Drden dritter Klaffe verliehen 
worden. 


Ausgeihieden wegen Eintrittes in ein anderes Amt im 
Snlande: 
der erfte Lehrer Schulgif am Schul. Seminar zu Pilchowitz, 
der Seminar-Hilfölehrer Hillger zu Dfterburg. 


Audgeihieden wegen Anftellung außerhalb der Preußi— 
ſchen Monardie: 
die ordentlihen Profefloren 
Dr. Freiherr von der Golg in der philojeph. Kafult. ber 
Univerj. Königsberg i. Prß., 
Dr. Auguft Reifferfheid in der philojopb. Fafult. der 
Univer). Breslau, 
Dr. Wendt in der tbeologiihen und Dr. Scott in der 
juriftiich. Rafult. der Univeri. Kiel, 
der außerorbentl. Profeff. Dr. Napier in der philoſoph. Fakult. 
der Univerj. Göttingen, 
der Profeſſ. Dr. Herm. Stahl an der techniſch. Hochſchule zu 


aben, 
der Dberlehrer Dr. Bartbold am Gymnaf. zu Altona, 


Seine Lehrtbätigkeit an der tehnifhen Hochſchule zu Berlin 
bat eingeftellt: 
der Geheime Admiralitäts-Rath Brir. 


Auf ihre Anträge Sind entlajjen worden: 
der Oberlehrer Dr. Raydt am Realgumnaf. I zu Hannover, 
der erite Lehrer Hoffmann und der ordentl. Lehrer Wonns 
berger am Scullehrer-Seminar zu Neu-Ruppin, 
die Seminar=Hilfölehrer Kunf zu Karalene und Roſenkranz 
zu Homberg. 


Anderweit audgeihieden (Beranlaffung ded Austrittes ift 
nicht angegeben): 
der Direktor Profefl. Dr. Unverzagt am der Ober-Realſchule 
zu Wieöbaden, 
die u Rupp an der Zaubftummen-Anftalt zu Kranffurt 
a, Main. 


675 


Anbalt3-Verzeihnis des September-Oftober-Heftes. 


l. 154) Gewährung von Remunerationen und ini > Kompetenzen an 
die Regierungs-Baumeifter der —— auverwaltun 
155) Bewilligung von Prämien für Ausbildung — Berlonen 
in einer Kunft oder einem Gewerbe. . _ 
156) Rüdzahlung gefündigter Staatsihuldiceine 
157) Uebertragung der Entiheidung über Berjegung gewiſfer im 
Reſſort des Königl. Miniſteriums der geiſtlichen ꝛc. I res 
heiten angeftellten Beamten und an ftaatlihen höheren Yehran- 
ftalten angeftellten Lehrer in den Be auf die Königl. 
Regierungen . 
158) Ausjegung des Schulunterrichtes am "Tage der. allgemeinen 
ro ——— der ER: * en Bählung; Aus 


ſchluß der ME: 2% an 58 
ll. 159) REN einer alademifchen — — zu 
erlin 


160) Breisertheifungen bei der Königl. Akademie der Künfte zu Berlin 

161) Beftätigung der Wahlen von Rektoren und Defanen an Univer- 
fitäten . 

162) Reglement für das Fomanif-englithe Seminar der Königl. Ala- 
demie zu Münfter . 

163) Vorſchriften bei Ausführung von Bauten an Univerfitäte-Infti- 
tutsgebäuden . 

164) * manons · Ordnung für die Königl. Techniſche Sochſchule zu 

Berlin . 

165) Habilitations. » Ordnungen für die Königlichen Techuiſchen Hoch. 
ſchulen zu Hannover und Aachen. 

166) Statut des Stiftungsfonds der Stadt Charlottenburg für un. 
bemittelte —— der — — de ale a 
Charlottenburg 


II. 167) Bericht über die an den — en eig höherer Lehr» 
anftalten während der Winter 1882/83 und 1883/84 gemeqhten 
Beobachtungen und angeſtellten Unterſuchungen 

168) Formular des Reifezeugniſſes bei den Ertraneer- Prüfungen 

169) Abftandnahme von der regelmäßigen Borlage der Verhandlungen 
über die Reifeprilfungen der höheren Schulen an bie —— 
ſchaftlichen Brüfungse-Kommiffionen .. 

1709) Schließung von Schulen bei anſteckenden Krankheiten . 


IV. 171) Einrigtung der zweiten Bollsihullehrer- Prüfung 
172) Unterrihteplan eines zur Althof-Ragnit für Seiinariehie ab» 
gehaltenen Dbftbauturjus . 

173) Befähigungszeugniffe ans dem Kurfus zur "Ausbildung von 

urnlehrerinnen . . 

174) Anwendung von Mafireg ein bei ſolchen Zogiingen der Säul- 
Iehrer-Seminare, deren Entlaffung wegen mangelnder Ordnun 
in ihrem ganzen Berhalten ꝛc. in Ausfiht genommen werden mu 

175) Abänderung der Inftruftion für die Schulbehörden der Provinz 
Schleswig ⸗Holſtein, betreffend die Anftellungsfähigkeit der Schul- 
amt&bewerber und die Bejegung der Boltsihullehrerftellen . 


634 


636 


V. 


676 





176) Gewährung von Staatsbeihilfen zu Clementarihulbauten . . 

177) Berpflihtung der Schulgemeinden zur Beihafjung der ei 
Defen in den Dienftwohnungen der Lehrer . 

178) Abänderung der von der Regierung zu Potsdam ergangenen 
Beftimmungen über die — ulen, über die Sommer⸗ 
ihulen und die Schulen mit dr Klaffen” und zwei Lehrern 

179) Unter Schulen in den Domänendörfern ($.45 der Schulordnung 
vom 11. Dezember 1845) find Schulen für die Domänen-Hinter- 
ſaſſen ‘Domanial-Einfaffen) zu verftehen. Die Berpflihtung des 
Hietus zur Gewährung des Brennholzes für Schulen in den 

omänendörfern erftredt fih auf alle Ortichaften im Domanium, 
ohne Unterſchied, ob diefelben eine ländlihe Gemeindeverfafiung 
haben oder nicht. 

Schulvorftand ift Vertreter der Schule, nit berufen zur 
Bertretung der zur Schule ge ze Gemeinden und — 
Rechtliche Bedeutung der Schulmatrikeln .. 

180) Die 85. 33 und 36 Titel 12 Theil ll. A. L. R. legen” befondere 
Berpflihtungen zum Unterhalte der Schule nur den Gutsherr- 
ihaften auf dem Lande auf. Sie finden feine Anwendung auf 
den Gutsherrn einer Stadtichule, begründen für denfelben feine 
Befreiung von der Schulfteuer. Unerheblich ift es, ob die Schule 
in einer Immebiat- oder in einer Mediat-Stabt Tiegt . 

181) Fortbeftand der —— — der Gutsherrſchaften zur Leiſtung 
von Schulbeiträgen in lefien. 

Anmendbarteit des tatbeiiien Schulre —— vom 18. Mai 
1801 auf die Beſoldungen evangeliſcher Lehrer in Dörfern ge- 
miſchter Religion . re 

182) Schulpfliht in der Brovinz Säiesmig«Holfein. Beiuh aus⸗ 
ländiſcher Schulen .. u IE 


Nicht NE J 


2) Schulbauten zu Potsdam . . 
3) Berein Kinderhort zu Berlin . 


Berfonaldronit 


Drud von 3. J. Sıarde in Berlin. 


22 


661 


663 


677 


Gentralblatt 


für 


die gefammte Unterrichts - Derwaltung 
in Preußen. 





Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts» und 
Mevdizinal - Angelegenheiten. 


MX II. u. 12. Berlin, den 15. Dezember 1885. 








I. Allgemeine VBerbältniffe. 


183) Uebereinfunft zwiſchen Deutfhland und Belgien, 
betreffend den Shug an Werten der Litteratur und 
Kunf. Bom 12. Dezember 1883.*) 


Seine Majeftät der Deutjche Kaifer, König von Preußen, im 
Namen ded Deutihen Reiches, und Seine Majeftät der König ber 
Belgier, gleihmäßig von dem Wunſche bejeelt, in wirkjamerer Weiie 
in beiden ändern den Schug an Werfen der Litteratur und Kunft 
zu gewährleiften, haben den Abſchluß einer beionderen Webereinkunft 
zu a Zwecke beihloffen und zu Ihren Bevollmädhtigten ernannt, 
nämlich:; 

Seine Majeſtät der Deutſche Kaiſer, König von 

Preußen: | 

den Herrn Paul Grafen von Hapfeldi-Wildenburg, 
Allerhöchſtihren Staatdminifter und Staatsſekretär ded Aus⸗ 
wärtigen Amtes; 

und 
Seine Majeftät der König der Belgier: 

den Herrn Gabriel Auguft Grafen van der Straten- 
Ponthoz, Allerhöchſtihren außerordentlichen Gefandten 
und bevolimächtigten Minifter bei Seiner Majeftät dem 
Deutihen Kailer, König von Preußen, 


den Herrn Leo Biebund, Allerhöchſtihren Direktor des 


un 


*) Die Uebereinkunft ift verkündet durch das Reichs-Geſetzblatt pro 1884 
Stüd Nummer 24 Seite 173 lauf. Nr. 1562. 


1885. 45 


678 


Handeld- und ded Konſulatsweſens im Minifterium der 
auswärtigen — TS a 
welche, nad) gegenjeitiger Mittheilung ihrer in guter und geböriger 
Form befundenen Vollmachten, folgende Artikel vereinbart haben: 


Artikel J. 


Die Urheber von Werfen der Litteratur oder Kunſt ſollen, gleich— 
viel ob diefe Werke veröffentlicht find oder nicht, in jedem der beiden 
Länder gegenjeitig fid der Vortheile zu erfreuen haben, welde da» 
jelbft zum Schuge von Werfen der Litteratur oder Kunft geſetzlich 
eingeräumt find oder eingeräumt werden. Sie jollen dajelbft den- 
ſelben Schutz und dieſelbe Rechtshilfe gegen jede Beeinträdhtigung 
ihrer Rechte genießen, ald wenn dieje Beeinträchtigung gegen in= 
ländifche Urheber begangen märe. 

Dieſe Bortheile jollen ihnen jedody gegenjeitig nur fo lange zu- 
fteben, als ihre Rechte in dem Urſprungslande in Kraft find, und 
follen in dem anderen ande nicht über die Frift hinaus dauern, 
welche dafelbft den inländiichen Urhebern gejeplid eingeräumt ift. 

Der Ausdrud „Werke der Litteratur oder Kunft” umfaßt Bücher, 
Brochüren oder andere Schriftwerfe; dramatiſche Werke, muſikaliſche 
Kompofitionen, dramatiihmufitaliihe Werke; Werke der zeichnenden 
Kunft, der Malerei, der Bildhauerei; Stiche, Sithograpbien, Illu⸗ 
ſtrationen, geographiſche Karten; geographiſche, topographiſche, archi⸗ 
tektoniſche oder naturwiſſenſchaftliche Pläne, Skizzen und Darftel- 
lungen plaſtiſcher Art; und überhaupt jedes Erzeugnis aus dem 
Bereiche der Litteratur, Wiſſenſchaft oder Kunft. 


Artikel 2. 


Die Beftimmungen ded Artikels 1 follen auch Anwendung finden 
auf die Berleger ſolcher Werke, welche in einem der beiden Länder 
veröffentlicht And und deren Urheber einer dritten Nation angehört. 


Artikel 3. 


Die gefeplihen Bertreter oder Rechtsnachfolger der Urheber, 
Berleger, Ueberſetzer, Komponiften, Zeichner, Maler, Bildhauer, 
Kupferfteher, Architekten, Lithographen u. j. w. ſollen gegenfeitig 
in allen Beziehungen diejelben Rechte genießen, welche die gegen- 
wärtige Uebereinfunft den Urhebern, Berlegern, Ueberjegern, Kompo—⸗ 
niften, Zeihnern, Malern, Bildhauern, Kupferftehern, Architekten 
und Lithographen felbft bewilligt. 


Artikel 4. 


Es joll gegenfeitig erlaubt jein, in einem der beiden Länder 
Auszüge oder ganze Stüde eined zum erften Male in dem anderen 
Lande erjchienenen Werkes zu veröffentlichen, voraudgejept, daß dieſe 


679 





Veröffentlichung ausdrüdlih für den Schuls oder Unterrichtsgebrauch 
beftimmt und eingerichtet oder wiffenichaftliher Natur ift. 

In gleicher Weiſe joll es gegenſeitig erlaubt ſein, Chreftoma- 
thien, welche aus Bruchſtücken von Werfen verſchiedener Urheber zu» 
ſammengeſetzt find, zu veröffentlichen, ſowie in eine Chreſtomathie 
oder in ein in dem einen der beiden Länder erſcheinendes Driginal- 
werk eine in dem anderen Lande veröffentlichte ganze Schrift von 
geringerem Umfange aufzunehmen. 

Es muß jedoch jedesmal der Name des Urheberd oder die Quelle 
angegeben fein, aus welder die in den beiden vorftehenden Abjäpen 
gedachten Auszüge, Stüde von Werfen, Brudftüde oder Schriften 
berrübren. 

Die Beltimmungen diejed Artikels finden feine Anwendung auf 
die Aufnahme mufifaliiher Kompofitionen in Sammlungen, welde 
zum Gebraude für Muſikſchulen beftimmt find; vielmehr gilt eine 
derartige Aufnahme, wenn fie ohne Genehmigung des Komponiften 
erfolgt, ald unerlaubter Nachdruck. 


Artikel 5. 


Artikel, welde aud den in einem der beiden Länder erfchienenen 
Zeitungen oder periodiihen Zeitichriften entnommen find, dürfen in 
dem anderen Lande im Driginal oder in Ueberſetzung gedrudt werden. 

Jedoch fol diefe Befugnis ſich nit auf den Abdrud, im Dri« 

inal oder in Ueberjegung, von Feuilleton» Romanen oder von Artie 
ein über Wiſſenſchaft oder Kunft beziehen. 

Das Gleiche gilt von anderen, aus Zeitungen oder periodiſchen 
Zeitichriften entnommenen größeren Artikeln, wenn die Urheber oder 
Herauögeber in der Zeitung oder in der Zeitichrift jelbft, worin die 
ſelben eridhienen find, ausdrücklich erflärt haben, daß fie deren Nach— 
drud unterjagen. 

In keinem Falle fol die im vorftehenden Abjape geftattete Un« 
terjagung bei Artikeln politiſchen Inhaltes Anwendung finden. 

Artikel 6. 

Dad Recht auf Schutz der muſikaliſchen Werke begreift in fi 
die Unzuläffigkeit der jogenannten mufifaliihen Arrangements, näm« 
ih der Stüde, welde nah Motiven aus fremden Kompofitionen 
ohne Genehmigung des Urhebers gearbeitet find. 

Den betreffenden Gerichten bleibt ed vorbehalten, die Streitig- 
keiten, welche bezüglich der Anwendung obiger Vorſchrift etwa ber- 
vortreten follten, nad Maßgabe der Gejepgebung jeded der beiden 
Länder zu entjcheiden. 

Artikel 7. 

Um allen Werfen der Litteratur und Kunft den im Artikel 1 

vereinbarten Schutz zu fihern und damit die Urheber der gedachten 


45* 


680 





Werke, bid zum Beweiſe ded Gegentheiled, ald ſolche angejeben und 
demgemäß vor den Gerichten beider Länder zur Verfolgung von 
Nahdrud und Nachbildung zugelafjen werden, Ion ed genügen, daß 
ihr Name auf dem Zitel des Werkes, unter der Zueignung oder 
BVorrede, oder am Schluſſe ded Werkes angegeben ift. 

Bei anonymen oder pleudongmen Werfen ift der Berleger, 
deffen Name auf dem Werke ftebt, zur Wahrnehmung der dem Ur— 
beber zuftebenden Rechte befugt. erjelbe gilt ohne weiteren Bes 
weis ald Rechtsnachfolger ded anonymen oder pſeudonymen Urhebers. 


Urtifel 8, 


Die Beftimmungen des Artikels 1 follen auf die öffentliche 
Aufführung mufifaliicher, ſowie auf die öffentlihe Darftellung dra- 
—— oder dramatiſch-mufikaliſcher Werke gleichfalls Anwendung 

nden. 


Artikel 9. 


Den Driginalmerfen werden die in einem der beiden Länder 
veranftalteten Ueberjegungen inländifcher oder fremder Werke aus— 
drüdlich gleichgeftellt. Demzufolge jollen dieje Ueberjegungen rück— 
fihtlih ihrer unbefugten Vervielfältigung in dem anderen ande, 
den im Artikel 1 feftgeiegten Schug genießen. 

Es ift jedoch mwohlverftanden, daß der Zweck des gegenwärtigen 
Artikeld nur dabin geht, den Ueberſetzer in Beziehung auf die von 
ihm gefertigte Ueberjegung ded Originalwerkes zu ſchützen, feined- 
wegd aber dem erften Ueberjeger irgend eines im todter oder lebender 
Sprade geichriebenen Werkes dad ausſchließliche Ueberſetzungsrecht 
u übertragen, außer in dem im folgenden Artikel vorgejehenen 
Fade und Umfange. 


Artikel 10. 


Den Urbebern in jedem der beiden Länder joll in dem anderen 
Lande während zehn Sabre nad dem Erſcheinen der mit ibrer Ges 
nehmigung veranftalteten Ueberjegung ihres Werkes das ausſchließ— 
liche Ueberſetzungsrecht zufteben. 

Die Ueberſetzung muß in einem der beiden Länder erſchienen ſein. 

Behufs des Genuſſes des obengedachten ausſchliehlichen Rechtes 
ift es erforderlich, daß die genehmigte Ueberſetzung innerhalb eines 
Zeitraumes von drei Fahren, von der Beröffentlihung des Driginal- 
werfed an gerechnet, vollftändig erſchienen lei. 

Bei den in Lieferungen ericheinenden Werfen joll der Lauf der 
in dem vorftehenden Abjage feftgeiegten dreijährigen Arift erft von 
der Beröffentlihung der legten Lieferung des Driginalwerfed an be- 

innen. Falls die Ueberfegung eined Werked lieferungsweile eriheint, 
Bon die im erften Abſatze feftgefepte zehnjährige Frift gleichfalls erft 


681 


von dem Erſcheinen der lepten Lieferung der Ueberjegung an zu 
laufen anfangen. 

Indeſſen ſoll bei Werfen, melde aus mehreren in Zwiſchen— 
räumen erjcheinenden Bänden befteben, jowie beifortlaufenden Berichten 
oder Heften, welche von litterariichen oder wiſſenſchaftlichen Geiel- 
ichaften oder von Privatperionen veröffentlicht werden, jeder Band, 
jeder Bericht oder jeded Heft, bezüglid der zehmjährigen und der 
dreijährigen Friſt, ald ein beiondered Werk angeſehen werden. 

Die Urheber dramatijcher oder dramatisch » mufifaliiher Werke 
jollen, während der Dauer ihres ausſchließlichen Ueberiegungsrechtes, 
gegenjeitig gegen die nicht genehmigte öffentlihe Darftellung der 
Ueberjegung ihrer Werke geſchützt werden. 


Artikel 11. 


Wenn der Urheber eined mufifaliihen oder dramatifch - mufifa« 
liſchen Werkes jein Bervielfältigungsreht an einen Verleger für 
eined der beiden Länder mit Ausſchluß ded anderen Landes abge— 
treten bat, fo dürfen die demgemäß bergeftellten Eremplare oder 
Audgaben diejed Werkes in dem lepteren Lande nicht verkauft werden; 
vielmehr fol die Einführung dieier Eremplare oder Ausgaben da- 
jelbft ald Verbreitung von Nahdrud angeſehen und behandelt werben. 

Die Werke, auf melde vorftehende Beftimmung fich bezieht, 
müfjen auf ibrem Zitel und auf ihrem Umfchlage den Vermerk tragen: 
„In Deutihland (in Belgien) verbotene Ausgabe.” 

Uebrigens jollen diefe Werfe in beiden Ländern zur Durchfuhr 
nad einem dritten Lande unbehindert zugelaffen werden. 

Die Beftimmungen ded gegenwärtigen Artikel finden auf andere 
als mufifaliihe oder dramatiſch-muſikaliſche Werke feine Anwendung. 


Artikel 12. 


Die Einfuhr, die Ausfuhr, die Verbreitung, der Verkauf und 
dad Feilbieten von Nahdrud oder unbefugten Nachbildungen ift in 
jedem der beiden Länder verboten, gleichviel, ob diefer Nahdrud 
oder dieje Nahbildungen aud einem ber beiden Länder oder aus 
irgend einem dritten Lande herrühren. 


Artifel 13. 


Jede Zumiderhandlung gegen die Beftimmungen der gegenmwär- 
tigen Uebereinkunft fol die Beſchlagnahme, Einziehung und Berurs 
theilung zu Strafe und Schadenderjag, nah Maßgabe der betreffen» 
den Gejepgebungen, in gleicher Weile zur Folge haben, wie wenn 
die Zumwiderbandlung ein Werk oder Erzeugnis inländiichen Urſprungs 
betroffen bätte. 

Die Merkmale, aud melden der Thatbeftand ded Nachdruckes 
oder der unbefugten Nadbildung ſich ergiebt, find durch die betrefs 


682 





fenden Gerichte, nah Maßgabe der in jedem der beiden Länder 
geltenden Gefepgebung, feitzuitellen. 


Artikel 14. 


Die Beftimmungen der gegenwärtigen Uebereinkunft follen in feiner 
Beziehung das einem jeden der beiden Hoben vertragicliegenden 
Theile zuftehende Recht beeinträchtigen, durd Mafregeln der Gefep- 
gebung oder inneren Bermaltung, die Verbreitung, die Darftellung 
oder dad Feilbieten eines jeden Werkes oder Erzeugnified zu übers 
wachen oder zu unterjagen, in Betreff defjen Die nuftändige Behörde 
diejed Recht audzuüben haben würde, 

Ebenjo beſchränkt die gegenwärtige Uebereinfunft in Feiner 
Meile dad Recht des einen oder des anderen der beiden Hoben 
vertragjhließenden Theile, die Einfuhr folder Bücher nad jeinem 
Gebiete zu verhindern, welche nady feinen inneren Geſetzen oder in 
Gemäßbeit jeiner mit anderen Mächten getroffenen Abkommen für 
Nachdruck erklärt find oder erklärt werden. 


Artikel 15. 


Die in der gegenwärtigen Uebereinkunft enthaltenen Beitimmungen 
follen auf die vor deren Sufrafttreten vorhandenen Werfe mit den 
Mapgaben und unter den Bedingungen Anwendung finden, melde 
das der Mebereinfunft angebeftete Protokoll vorſchreibt. 


Artikel 16. 


Die Hohen vertragichließenden Theile find darüber einverftanden, 
dab jeder weitergehende Vortheil oder Vorzug, welder Fünftighin 
von Seiten eines Derjelben einer dritten Macht in Bezug auf die 
in der gegenmärtigen Uebereinfunft vereinbarten Punkte eingeräumt 
wird, unter der Vorausſetzung der Reziprozität, den Urhebern des 
anderen Landes oder deren Rechtsnachfolgern ohme weiteres zu Statten 
fommen fol. 

Sie behalten fid übrigens dad Recht vor, im Wege der Ber- 
ftändigung an der gegenwärtigen Mebereintunft jede Verbefferung 
oder Veränderung vorzunehmen, deren Nüplichkeit ſich durd die Er« 
fabrung berauöftellen jollte. 


Artikel 17. 


Die gegenwärtige Uebereinfunft tritt an die Stelle der früher 
anilden elgien und einzelnen deutſchen Staaten abgeſchloſſenen 
itterarfonventionen. 

Sie foll während ſechs Jahre von dem Tage ihred Inkraft⸗ 
fretend an in Geltung bleiben, und ihre Wirkjamteit joll aledann 
jo lange, bis fie von dem einen oder anderen der Hoben vertrag« 
ſchließenden Theile gefündigt wird, und noch ein Jahr nach erfolgter 
Kündigung fortdauern. 


683 





Artifel 18. 


Die gegenwärtige Uebereinfunft foll ratifizirt und die Ratififationd- 
Urkunden follen jobald als möglid in Berlin ausgemechjelt werden. 

Sie fol in beiden Ländern drei Monate nach der Auswechſelung 
ber Ratififationen in Kraft treten. 

Zu Urfund deſſen haben die beiderfeitigen Bevollmächtigten die 
gegenwärtige Uebereinfunft vollzogen und ihre Siegel beigedrüdt. 

So geſchehen zu Berlin, den 12. Dezember 1883. 

(L. S.) Graf von Hapfeldt. 
(L. S.) Graf Auguft van der Straten-Pontho;. 
(L. S.) Leon Biebund. 





Protokoll. 


Da ed von den unterzeichneten Bevollmächtigten für nothwendig 
e achtet worden ift, die Rechte, weldhe der Artikel 15 der unterm 
b,utigen Tage zwiſchen Deutſchland und Belgien abgejchlofjenen 
Litterarfonvention den Urhebern der vor deren Inkrafttreten vor» 
bandenen Werke beilegt, näher zu beftimmen und zu regeln, jo haben 
biejelben Folgendes vereinbart: 

1. Die Wohlthat der Beftimmungen der Uebereinkunft vom 
heutigen Zage wird denjenigen vor deren Inkrafttreten vorhandenen 
Werken der Litteratur und Kunft zu Theil, melde etwa einen ges 
ſetzlichen Schug gegen Nahdrud, gegen Nachbildung, oder gegen 
unerlaubte Ueberjegung nicht ER oder diejen Schutz in Folge 
der Nichterfüllung vorgeichriebener Förmlichkeiten verloren haben. 

Der Drud der Eremplare, deren Herftelung beim Inkrafttreten 
der gegenwärtigen Uebereinkunft erlaubter Weife im Gange ift, fol 
vollendet werden dürfen; dieſe Exemplare follen ebenfo wie die— 
jenigen, welche zu dem gleichen Zeitpunfte erlaubter Weife bereits 
bergefeit find, ohne Rüdfiht auf die Beftimmungen der Ueberein. 

unft, verbreitet und verfauft werden dürfen, vorausgeſetzt, dab inner⸗ 
halb dreier Monate, in Gemäßheit der von den betreffenden Re- 
ierungen erlaffenen Anordnungen, die bei dem Snfrafttreten anges 
aa oder fertig geftellten &remplare mit einem bejonderen 
— verjehen werden. 

benfo jollen die beim Inkrafttreten der gegenwärtigen Ueber- 
einfunft vorhandenen Vorrichtungen, wie Stereotypen, Holzftöde 
und —— Platten aller Art, ſowie lithographiſche Steine, während 
eined Zeitraumed von vier Sabren von diefem Inkrafttreten an bes 
a werden dürfen, nachdem fie innerhalb der in dem vorftehenden 
Abſatze erwähnten dreimonatlidhen Friſt mit einem befonderen Stempel 
ch worben find. 


684 





Auf Pen Sa betreffenden Regierungen ſoll ein Inventar 
der Sremplare von Werfen und der Vorrichtungen, welde im Sinne 
dieſes Artifelö erlaubt find, aufgenommen werden. 


2. Was die öffentlihe Aufführung der muſikaliſchen, drama—⸗ 
tiſchen oder dramatiſch-muſikaliſchen Werke anlangt, jo findet die 
rückwirkende Kraft der gegenwärtigen Uebereintunft nur auf die jeit 
dem 20. Auguft 1863 vorhandenen Werke Anwendung. 

Jedoch jollen diejenigen dramatiichen oder dramatiich-mufifaliichen 
Werke, melde nad jenem Tage in einem der beiden Länder ver— 
Öffentlicht oder aufgeführt und in dem anderen Yande vor dem Ins» 
frafttreten der gegenwärtigen Uebereinkunft, im Original oder in 
Ueberſetzung, öffentlich aufgeführt worden find, den geſetzlichen Schup 
gegen unbefugte Aufführung nur injoweit genießen, ald fie nad 
dem biöherigen Vertragsrechte geihügt waren. 


3. Die Wohlthat der Beftimmungen gegenwärtiger Ueberein- 
funft fol aud denjenigen Werfen, welche weniger ald drei Monate 
vor dem Snfrafttreten erſchienen find, und bezüglich deren daher 
die geiegliche Frift für die in den früheren Uebereinfommen zwiſchen 
Belgien und einzelnen deutſchen Staaten vorgejchriebene Eintragun 
noch nicht abgelaufen ift, zu Statten fommen, und zwar ohne das 
die Urheber zur Erfüllung jener Förmlichfeit gehalten wären. 


4. NAnlangend das MWeberjegungsredht, ſowie die öffentliche 
Aufführung der Ueberjegungen von Werfen, melde beim Inkraft⸗ 
treten der gegenwärtigen Uebereinfunft nody nad den früberen 
Uebereinfommen geſchützt find, jo fol die in dem legteren auf Ja 
Sabre bemefjene Beat jenes Rechtes unter der Vorausſetzung au 
zehn Jahre verlängert werden, daß entweder die fünfjährige Frift 
beim Snfrafttreten der gegenwärtigen Uebereinfunft nody nicht ab» 
gelaufen ift, oder aber, im Falle des ſchon erfolgten Ablaufes, jeit- 
dem feine Ueberjegung erſchienen ift, beziehungsweiſe feine Auffüh- 
rung ftattgefunden bat. 

Ebenjo jollen die Urheber bezüglich des Ueberſetzungsrechtes an 
ihren Werfen, jowie der öffentliben Aufführung von Ueberjegungen 
dramatiicher oder dramatiichemufilaliicher Werke, inſoweit es ſich 
um die durd die früheren Uebereinftommen für den Beginn oder 
für die Vollendung der Ueberjegungen feftgefegten Friften handelt, 
unter den im vorftehenden Abfage vorgejebenen Vorausſetzungen, die 
durdy die gegenwärtige Uebereinfunft gewährten Bortheile genießen. 

Dad gegenwärtige Protokoll fol, ald integrirender Theil der 
— vom heutigen Tage, mit derſelben ratifizirt werden 
und gleiche Kraft, Geltung und Dauer wie dieſe Uebereinkunft 


aben. 
Zu Urkund deſſen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige 


685 





Protofoll aufgenommen und dasjelbe mit ihrer Unterſchrift ver: 


jeben. 
So geſchehen zu Berlin, den 12. Dezember 1883. 


Die vorftebende Uebereinkunft, ſowie das vorftehende Protofoll 
find ratifizirt worden und die Auswechſelung der Ratififationd- 
Urkunden hat zu Berlin am 11. Auguft 1884 ftattgefunden. 





Schlußprotofoll. 


Im Begriffe zur Vollziehung der Uebereinkunft zu fchreiten, 
melde behufs le Gemwährleiftung des Schuges von Werfen 
der Zitteratur und Kunft unterm heutigen Tage zwiſchen Deutſchland 
und Belgien abgejchlofien worden ift, haben die unterzeichneten 
en die nachſtehenden Erklärungen und Vorbehalte ver- 
autbart: 

1. Da nah den Beitimmungen der deutſchen Reichögeiep- 
gebung die Dauer des gejeplihen Schuped gegen Nachdruck und 

achbildung bei anonymen oder pfeudonymen Rerfen in Deutſchland 
auf Bag Jahre nad) dem Erſcheinen beichränft ift, es jei denn, 
daß jene Werke innerhalb diejer dreißig Jahre unter dem wahren 
Namen ded Urhebers eingetragen werden, jo wird verabredet, daß es 
den Urhebern der in einem der beiden Ränder erjdhienenen anonymen 
oder pjeudonymen Werfe, oder deren geſetzlich berechtigten Rechts- 
nachfolgern freiftehen fol, fih in dem anderen Lande die Wohlthat 
der normalen Dauer des Rechtes auf Schup dadurch zu fichern, 
daß fie während der oben erwähnten dreikigjährigen Frift ihre Werte 
unter ihrem wahren Namen in dem Uriprungslande nach Maßgabe 
der dajelbft geltenden geſetzlichen oder reglementariihen Vorſchriften 
eintragen oder bdeponiren lafjen. 

2. Mit Rüdfiht darauf, daß nad der deutichen Reidhöge- 
Iehaebung photographiſche Werke nicht denjenigen Werfen beigezählt 
werden fönnen, auf melde die gedachte Uebereinktunft Anwendung 
findet, behalten die beiden Regierungen fi eine ſpätere Ber« 
ftändigung vor, um dur ein befonderes Abkommen in beiden 
— gegenſeitig den Schutz der photographiſchen Werke ſicher zu 

ellen. 


Zu Urkund deſſen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten 
dad gegenwärtige Protokoll, welches ohne beſondere Ratifikalion 
durch die bloße Thatſache des Austauſches der Ratifikationen zu der 
Uebereinkunft, auf die es ſich bezieht, als von den betreffenden Re— 


686 





gierungen genehmigt und beftätigt gelten fol, aufgenommen und 
dasſelbe mit ihrer Unterſchrift verſehen. 
So geſchehen zu Berlin, den 12. Dezember 1883, 


Graf von Hapfeldt. 
Graf Auguft van der Straten-Pontho;. 
Leon Biebupd. 


184) Belfanntmadhung, betreffend die Ausführung der . 
Uebereintunft zwiſchen Deutſchland und Belgien über 
den Schutz an Werfen der Kitteratur und Kunft. 


In Ausführung der Uebereinfunft zwilhen Deutihland und 
Belgien, betreffend den Schuß an Werfen der Litteratur und Kunft, 
vom 12. Dezember 1883 (Reichd-Gefepbl. 1884 ©. 173), hat der 
Bundedrath die nachfolgenden 

Beftimmungen über die Eintragung und Stempelung der 
Eremplare von Schriftwerfen ıc., ſowie der zur Herftellung 
jener beftimmten Vorrichtungen 


erlaffen: 
8§. I. 


Gemäß den Beſtimmungen des zu der deutſch-belgiſchen Ueber- 
einkunft vom 12. Dezember 1883 gehörigen Protokolles dürfen die— 
jenigen beim Inkrafttreten dieſer Uebereinfunft, dem 11. November 
1884, erlaubter Weije bereits hergeftellten Eremplare von Werfen der 
Litteratur und Kunft (Schriftwerfe, Abbildungen, mufifaliihe Kompo— 
fitionen, Werfe der bildenden Künfte), „deren Herftellung nad den 
Vorſchriften der Uebereinfunft nicht mehr geftattet fein würde, auch 
ferner verbreitet und verfauft werden, voraudgejept, daß fie innerhalb 
dreier Monate, vom Inkrafttreten der Uebereinkunft ab gerechnet“, 
amtlich abgeftempelt werben. 

Unter der gleichen Vorausſetzung darf der Drud foldyer Eremplare, 
wenn deren Herftellung beim Snfrafttreten der UWebereinfunft er- 
laubter Weile im Gange ift, vollendet werden. 

Mer fi daher im Befige von Eremplaren der im Abjape 1, 2 
erwähnten Art befindet, bat diefelben biö zum 11. Februar 1885 
einſchließlich der Polizeibehörde feines MWohnorted zur Abftempelung 
vorzulegen. 

Sortimentöbuhhändler, Kommilfionäre ıc., weldye ſolche Erem- 
plare befigen, können diefelben Namens der Berleger oder ihrer 
Auftraggeber zur Abftempelung vorlegen, ohne daf ed einer bejonderen 
Vollmacht bedarf. 82 


Die Polizeibehörde ſtellt ein genaues Verzeichnis der ihr vor« 


687 





gelegten Exemplare nach dem nachſtehenden Mufter A.“) auf und bes 
drudt demnächſt jedes einzelne Gremplar mit ihrem Dienftitempel. 
8. 3. 

Gemäß den im ee des $. 1 erwähnten Beftimmungen 
dürfen ferner diejenigen beim Snfrafttreten der Uebereinkunft vor« 
bandenen, biöher erlaubter Weile angefertigten Vorrichtungen — wie 
Stereotupen, Holzftöde, geftodyene Platten aller Art, ſowie litho- 

raphiihe Steine —, deren Benupung nady der Uebereinfunft unter- 

* ſein würde, während eines Zeitraumes von vier Jahren von 
dem Inkrafttreten der Uebereinkunft ab zur Anfertigung von Exem— 
plaren benußt werden, vorausgeſetzt, dab diefe Vorrichtungen inner» 
balb der im $. 1 erwähnten dreimonatlihen Frift amtlidy mit einem 
Stempel verjehen werden. 

Mer fi daher im Befipe von Vorrichtungen der bezeichneten 
Art befindet und diefelben no ferner zur Herftellung von Erem» 
plaren benugen will, bat die Vorrichtungen bis zum 11. Februar 
1885 einjchließlid der Polizeibehörde jeined Wobnorted vorzulegen. 

Die Eremplare jelbft, welde mit Hilfe geftempelter Borrid- 
tungen und innerhalb des vereinbarten Zeitraumes bergeftellt worden 
find, bedürfen eined Stempeld nicht. Auf Berlangen follen fie in— 
deffen ebenfalld amtlich abgeſtempelt werden. 

Wer Eremplare der bezeichneten Art abgeftempelt zu haben 
wünſcht, bat diefelben bis zum 11. Februar 1889 einfchließlich der 
gedachten Behörde vorzulegen. 

$. 4. 

Die Polizeibehörde ftellt ein genaues Verzeichnis der ihr vor« 
gelegten Vorrichtungen nad) dem nadhftebenden Muiter B.**) auf und 
bedrudt die Vorridtungen demnädft unter thunlichſter Schonung 
berjelben mit ihrem Dienftftempel, und zwar in einer Weije, melde 
die Erhaltung des Stempelzeichens möglichit ficherftellt. 

Sie ftelt ebenjo ein genaues Verzeichnis der mit jenen Bor« 
richtungen bergeftellten ihr vorgelegten Gremplare nady dem im $. 2 
erwähnten Mufter A. auf und bedrudt demnädft jeded einzelne 
Gremplar mit ihrem Dienftftempel. 

8.5. 

Ob die Herftellung der Eremplare oder Vorrichtungen nad dem 
bisherigen BVertragdredhte erlaubt war, hat die Polizeibehörde nicht 
zu prüfen; dagegen bat bdiejelbe die Stempelung zu verweigern, 
wenn fie ermittelt, daß die im $. 1 bezeichneten Eremplare oder die 
im 8.3 bezeichneten Vorrichtungen erft nad) dem 11. November 1884 
oder die im $. 3 bezeichneten Eremplare mit Hilfe ungeftempelter 
Vorrichtungen oder erſt nad dem 11. November 1888 bergeftellt 
worben find. 


*) Mufter A. Seite 700. **) Mufter B. Seite 701. 


688 


8. 6. 

Die Berzeichniffe ($$. 2, 4) werden binnen 6 Wochen nad 
ihrem Abichluffe von der Polizeibehörde an die zuftändige Central— 
bebörde im Geſchäftswege eingereiht und von der legteren aufbe- 
wahre. Einer Anzeige, daß bei der Volizeibehörde Eremplare oder 
Vorrichtungen zur Abftempelung überhaupt nicht vorgelegt worden 
find, bedarf ed nicht. F 


Für die Eintragung und Abſtempelung der Exemplare und Bor- 
ribtungen werden Koften nicht erhoben. 
Berlin, den 18. Dezember 1884. 


Der Reichskanzler. 
In Vertretung: von Boettider. 





(Ueberfetung.) 
185) Uebereinfunft zwiſchen Deutihland und Italien, 
betreffend den Schutz an Werken der Litteratur und 
Kunf. Bom 20. Juni 1884.*) 


Seine Majeftät der Deutihe Kaijer, König von Preußen, im 
Namen ded Deutihen Reiches, und Seine Majeftät der König von 
Stalien, gleihmäßig von dem Wunſche bejeelt, in wirkſamerer Weiſe 
in beiden Ländern den Schutz an Werken der Litteratur und Kunft 
zu gemwährleiften, haben den Abichluß einer bejonderen Uebereinfunft 
zu an Zwede beihloffen und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, 
nämlich: 

Seine Majeſtät der Deutſche Kaiſer, König von 

Preußen: 

den Herrn Dr. Clemens Auguſt Buſch, Allerhöchſtihren 
Unterſtaatsſekretär im Auswärtigen Amte und Wirklichen 
Geheimen Legationsrath; 
und 
Seine Majeſtät der König von Stalien: 
den Herrn Eduard Grafen von Launay, Allerbödftihren 
außerordentlihen und bevollmädtigten Botſchafter bei 
Seiner Majeftät dem Deutihen Kailer, König von 
Preußen; 
weldye, nad erfolgter Auswechſelung ihrer im guter und geböriger 
Form befundenen Vollmachten, folgende Artikel vereinbart haben: 


*) Die Uebereintunft in franzöſiſcher Sprache und die Ueberiegung find 
eg rn das Reichs ⸗Geſetzblatt pro 1884 Stück Nummer 26 Seite 193 
auf. . s 


689 





Artikel l. 


Die Urheber von Werfen der Ritteratur oder Kunft follen, 
gleihviel ob dieje Werfe veröffentlicht find oder nicht, in jedem der 
beiden Känder gegenſeitig ſich der Vortheile zu erfreuen haben, welche 
dajelbft zum Schupe von Werken der Litteratur oder Kunft geſetzlich 
eingeräumt find oder eingeräumt werden. Sie jollen dafelbft den« 
jelben Schug und diejelbe Rechtshilfe gegen jede Beeinträhtigung 
ihrer Rechte genießen, ald wenn dieſe Beeinträdhtigung gegen in— 
ländiſche Urheber begangen wäre. 

Dieje Vortheile jollen ihnen jedoch gegenjeitig nur fo lange 
ufteben, ald ihre Rechte in dem Urjprungslande in Kraft find, und 
Een in dem anderen Lande nicht über die Frift hinaus dauern, 
welche dajelbit den inländiichen Urbebern geſetzlich eingeräumt ift. 

Der Ausdruck „Werke der Litteratur oder Kunft“ umfaßt 
Bücher, Broſchüren oder andere Schriftwerke; dramatiihe Werke, 
mufifaliihe Kompofitionen, dramatiſch-muſikaliſche Werke; Werke 
der zeichnenden Kunft, der Malerei, der Bildhauerei; Stiche, Litho» 
grapbien, Slluftrationen, geographiſche Karten; geograpbiide, topo» 
graphiiche, archuetloniſche oder naturwiffenicaftlihe Pläne, Skizzen 
und Darftelungen plaftiicher Art; und überhaupt jeded Erzeugniß 
aus dem Bereiche der Litteratur, Wiffenihaft oder Kunft. 


Artikel 2. 


Die Beftimmungen ded Artikels 1 follen auch Anmendung 
finden auf die Verleger folder Werke, welche in einem der beiden 
Länder veröffentlicht find und deren Urheber einer dritten Nation 
angehört. 

Artikel 3. 


Die gejeglihen Vertreter oder Rechtsnachfolger der Urheber, 
Verleger, Ueberjeger, Komponiiten, Zeichner, Maler, Bildhauer, 
Kupferftecher, Architekten, Lithographen u. ſ. m. follen gegenjeitig 
in allen Beziehungen diefelben Rechte genießen, welche die gegen- 
wärtige Uebereinktunft den Urbebern, Berlegern, Ueberjegern, Kome 
poniften, Zeichnern, Malern, Bilhauern, Kupferftehern, Arditelten 
und Lithographen felbft bemilligt. 


Artikel 4. 


Es foll gegenfeitig erlaubt fein, in einem der beiden Länder 
Audzüge oder ganze Stüde eined zum erften Male in dem anderen 
Lande erjchienenen Werkes zu —— vorausgeſetzt, daß dieſe 
Veröffentlichung ausdrücklich für den Schul» oder Unterrichtsgebrauch 
beftimmt und eingerichtet oder wiſſenſchaftlicher Natur ift. 

In gleicher Weife joll er gegenjeitig erlaubt fein, Ehreftomatbien, 
welche aus Brudftüden von Werfen verjchiedener Urheber zufammen- 


690 





gejegt find, zu veröffentlichen, ſowie in eine Chreftomathie oder in 
ein in dem einen der beiden Känder erjcheinendes Driginalwerf eine 
in dem anderen Lande veröffentlichte ganze Schrift von geringerem 
Umfange aufzunehmen. 

Es muß jedoch jededmal der Name ded Urheberd oder die 
Duelle angegeben jein, aus welcher die in den beiden vorftehenden 
Abfägen gedachten Auszüge, Stüde von Werfen, Brudftüde ober 
Schriften berrübren. 

Die Beftimmungen diefed Artifeld finden feine Anwendung auf 
die Aufnahme mufifaliiher Kompofitionen in Sammlungen, melde 
zum Gebraude für Muſikſchulen beftimmt find; vielmehr gilt eine 
derartige Aufnahme, wenn fie ohne Genehmigung ded Komponiften 
erfolgt, ald unerlaubter Nachdruck. 


Artikel 5. 


Artikel, weldhe aus den in einem der beiden Länder erfchienenen 
Zeitungen oder periodiſchen Zeitichriften entnommen find, dürfen in 
dem anderen Lande im Original oder in Ueberjegung gedrudt werden. 

Jedoch ſoll diefe Befugnis fi nicht auf den Abdrud, im 
Peine oder in Weberjegung, von Feuilleton-Romanen oder von 
Artikeln über Wiſſenſchaft oder Kunft beziehen. 

Das Gleiche gilt von anderen, aus Zeitungen oder periodijchen 
Zeitichriften entnommenen größeren Artikeln, wenn die Urheber oder 
Herauögeber in der Zeitung oder in der Zeitichrift jelbft, worin die» 
felben erſchienen find, ausdrüdlich erflärt haben, daß fie deren Nach— 
drud unterjagen. 

In feinem Falle joll die im vorftehenden Abfage geftattete 
Unterjagung bei Artikeln politiihen Inhalte Anwendung finden. 


Artikel. 6. 


Dad Recht auf Schup der mufifaliihen Werke begreift in fi 
die Unzuläffigkeit der jogenannten mufifaliihen Arrangements und 
anderer Stüde, welche entweder nah Motiven aud fremden Kom— 
pofitionen ohne Genehmigung des Urhebers gearbeitet find oder 
dad Driginalwert mit Beränderungen, Ablürzungen oder Zufägen 
wiedergeben. 

Den betreffenden Gerichten bleibt ed vorbehalten, die Streitig« 
feiten, welche bezüglich der Anwendung obiger Vorſchrift etwa her⸗ 
vortreten jollten, nah Maßgabe der Gejepgebung jedes der beiden 
Länder zu entſcheiden. 


Artikel 7. 


Um allen Werken der Kitteratur und Kunft den im Artikel 1 
vereinbarten Schuß zu fichern, und damit die Urheber der gedachten 
Werke, bis zum Beweiſe ded Gegentheiles, als ſolche angeſehen und 


691 


demgemäß vor den Gerichten beider Länder zur Verfolgung von 
Nachdruck und Nachbildung zugelaffen werden, er es genügen, daß 
ihr Name auf dem Titel ded Werkes, unter der Zueignung oder 
Borrede, oder am Schluffe ded Werkes angegeben ift. 

Bei anonymen oder pjeudonymen Werfen ilt der Berleger, 
defien Name auf dem Werke fteht, zur Wahrnehmung der dem 
Ürheber zuftehenden Rechte befugt. Derfelbe gilt ohne weiteren 
Beweis ald Rechtsnachfolger ded anonymen oder pfeudonymen 
Urheber. 

Der Genuß des im Artikel 1 feftgeftellten Rechtes ift jedoch 
dadurd bedingt, daß in dem Urjprungslande die Förmlichkeiten er 
füllt find, welche die dafelbft geltenden Gejege oder Reglements be- 
züglich ded Werkes, wofür der Schug in Aniprud genommen wird, 
vorſchreiben. 

Artikel 8. 


Der im Artikel 1 vereinbarte —— ſoll ſich auf die öffentliche 
Darſtellung dramatiſcher oder dramatiſch-muſikaliſcher Werke er— 
ſtrecken, gleichviel ob dieſe Werke veröffentlicht ſind oder nicht. 

Die Beftimmungen des Artikels 1 ſollen auch auf die öffent- 
lihe Aufführung von mufifaliihen Werfen Anwendung finden, wenn 
diefelben nicht veröffentlicht find, oder wenn bei ihrer Veröffent- 
lihung der Urheber auf dem Zitelblatte oder an der Spipe bes 
Werkes ausdrücklich erklärt hat, daß er die öffentliche Aufführung 
desjelben unterjage. 


Artikel 9. 


Den DOriginalwerfen werden die in einem der beiden Länder 
veranftalteten Ueberjegungen inländiiher oder fremder Werke aus» 
drüdlich gleihgeftellt. Demzufolge follen dieje Heberjegungen, rüd- 
fihtlid ihrer unbefugten Vervielfältigung in dem anderen Lande, 
den im Artikel 1 feftgejepten Schug genießen. 

Es ift jedoch wohl verftanden, dab der Zweck ded gegenwärtigen 
Artifeld nur dahin gebt, dem Ueberjeger in Beziehung auf die von 
ihm gefertigte Ueberſetzung des Driginalwerked zu ſchützen, keineswegs 
aber, dem erften Ueberjeger irgend eined in todter oder lebender 
Sprache geichriebenen Werkes dad ausſchließliche Ueberſetzungsrecht 
zu übertragen, außer in dem im folgenden Artikel vorgeſehenen Falle 
und Umfange. 


Artikel 10, 


Den Urhebern in jedem ber beiden Länder joll in dem anderen 
Lande während zehn Fahre nad dem Erſcheinen der mit ihrer Ge- 
— veranftalteten Ueberſetzung ihres Werkes das ausſchließ⸗ 
liche Ueberſetzungsrecht zuſtehen. 

Die Ueberſetzung muß in einem der beiden Länder erſchienen ſein. 


692 





Behufs des Genuſſes des obengedadhten ausſchließlichen Rechtes 
ift es erforderlich, daß die genehmigte Ueberſetzung innerhalb eines 
Zeitraumes von drei Fahren, von der VBeröffentlihung des Driginal- 
werfed an gerechnet, vollftändig erfchienen ſei. 

Bei den in Lieferungen ericheinenden Werfen ſoll der Lauf der 
in dem vorftebenden Abjage feftgejepten dreijährigen Frift erft von 
— Veröffentlichung der legten Lieferung des Originalwerkes an 

eginnen. 

— Falls die Ueberſetzung eines Werkes lieferungsweiſe erſcheint, 
ſoll die im erſten Abſatze feſtgeſetzte zehnjährige Frih gleichfalls erit 
von dem Erſcheinen der legten Lieferung der Ueberjegung an zu 
laufen anfangen. 

Indeſſen ſoll bei Werfen, melde aus mebreren in Zwiſchen— 
räumen erjcheinenden Bänden beftehen, jomwie bei fortlaufenden Be— 
richten oder Heften, melde von litterariihen oder wiſſenſchaftlichen 
Gejellihaften oder von Privatperionen veröffentlicht werden, jeder 
Band, jeder Beriht oder jedes Heft, bezüglih der zehmjährigen 
und der dreijährigen Frift, ald ein bejondered Werk angejehen 
werben. 

Die Urheber dramatiicher oder dramatiih-mufifaliiher Werke 
follen, während der Dauer ibred ausſchließlichen Ueberjegungsrechtes, 
gegenfeitig gegen die nicht genehmigte öffentliche Darftellung der 
Meberjegung ihrer Werfe geſchützt werden. 


Artikel ll. 


Wenn der Urheber eines mufifaliihen oder dramatiid-mufifa- 
lifchen Werkes jein Vervielfältigungsrecht an einen Verleger für eines 
der beiden Länder mit Ausihluß ded anderen Landes abgetreten 
bat, jo dürfen die demgemäß hergeftellten Eremplare oder Ausgaben 
diejed Werkes in dem leßteren * nicht verfauft werden; viel» 
mebr joll die Einführung diefer Eremplare oder Ausgaben dajelbit 
ald Berbreitung von Nachdruck angejehen und behandelt werden. 

Die Werke, auf melde vorftehende Beftimmung fi bezieht, 
müffen auf ihrem Zitel und auf ihrem Umſchlage den Vermerk tragen: 
„Sn Deutihland (in Stalien) verbotene Ausgabe. 

Uebrigens follen diefe Werke in beiden Kändern zur Durchfuhr 
nad) einem dritten Lande unbehindert zugelaffen werden. 

Die Beftimmungen des gegenwärtigen Artifeld finden auf 
andere als mufifaliihe oder dramatiihemufitaliihe Werke feine An- 
wendung. 


Artifel 12. 
Die Einfuhr, die Ausfuhr, die Verbreitung, der Verkauf und 


dad Feilbieten von Nahdrud oder — Nachbildungen iſt 
in jedem der beiden Länder verboten, gleichviel, ob dieſer Nachdruck 


693 





oder diefe Nachbildungen aus einem der beiden Yänder oder aus 
irgend einem dritten Sande herrühren. 


Artikel 13. 


Zede Zumiberhandlung gegen die Beitimmungen ber gegens 
wärtigen Uebereinfunft fol die Beſchlagnahme, Einziehung und Ber- 
urtbeilung zu Strafe und Schadenderfag, nah Maßgabe der be» 
treffenden Gefepgebungen, in gleicher Weile a Folge haben, wie 
wenn die Zumiderhandlung ein Werk oder Erzeugnis inländiichen 
Urſprungs betroffen hätte. 

Die Merkmale, aud welden der Thatbeftand ded Nachdruckes 
oder der unbefugten Nachbildung ſich ergiebt, find durch die betreffen- 
den Gerichte, nad Maßgabe der in jedem der beiden Länder geltenden 
Gejepgebung, feftzuftellen. 

Artifel 14. 


Die Beftimmungen der gegenwärtigen Uebereinfunft ſollen in 
feiner Beziebung das einem jeden der beiden Hoben vertragichließen- 
den Theile zuftebende Recht beeinträchtigen, durch Maßregeln der 
Gejepgebung oder inneren Verwaltung, die Verbreitung, die Dar« 
ftellung oder das Feilbieten eined jeden Werkes oder Erzengniffes 
u überwaden oder zu unterfagen, in Betreff deffen die zuftändige 
Behörde dieſes Recht auszuüben haben würde, 

Ebenſo beſchränkt die gegenwärtige Uebereinkunft in feiner 
Weile dad Recht des einen oder des anderen der beiden Hohen vertrag» 
fchließenden Theile, die Einfuhr folder Bücher nad jeinem Gebiete 
zu verhindern, welche nach jeinen inneren Gejegen oder in Gemäß: 
beit feiner mit anderen Mächten getroffenen Abkommen für Nach— 
drud erflärt find oder erflärt werben. 


Artikel 15. 


Die in der gegenwärtigen Uebereinfunft enthaltenen Beftim- 
mungen follen ER, die vor deren Inkrafttreten vorhandenen Werke 
mit den Maßgaben und unter den Bedingungen — finden, 
welche das der Uebereinkunft angeheftete Protokoll vorſchreibt. 


Artikel 16. 


Die Hohen vertragſchließenden Theile find darüber einverſtanden, 
daß jeder weitergehende Vortheil oder Vorzug, welcher künftighin 
von Seiten eined Derſelben einer dritten Macht in Bezug auf die 
in der gegenwärtigen Uebereintunft vereinbarten Punkte eingeräumt 
wird, unter der Vorausſetzung der Reziprozität, den Urhebern des 
anderen Landes oder deren Redhtönachfolgern ohne weiteres zu Statten 
fommen foll. 

Sie behalten fi übrigend dad Recht vor, im Wege ber 
BVerftändigung an der gegenwärtigen MWebereinfunft jede Ber: 


1885. 46 


694 





befjerung oder Veränderung vorzunehmen, deren Nütlichkeit fi 
durch die Erfahrung bee ie jollte. 
Artikel 17. 

Die gegenwärtige Uebereinfunft tritt an Stelle der früher 
zwiſchen Stalien einerjeit8 und dem Norbdeutihen Bunde, den 
Königreihen Bayern und Württemberg, dem Großherzogthbume Baden 
und dem Großberzogthume Heflen andererjeitö abgejchloffenen Litterar⸗ 
fonventionen. 

Sie foll während ſechs Jahre von dem Zage ihres Infraft- 
tretend an in Geltung bleiben und ihre Wirkjamfeit joll alddann 
fo lange, bis fie von dem einen oder anderen der Hohen vertrag« 
fchließenden Theile gekündigt wird, und nod ein Fahr nach erfolgter 
Kündigung fortdauern. 

Artifel 18. 


Die gegenwärtige Uebereinfunft ſoll ratifizirt und die Ratifika— 
tiond-Urfunden follen jobald als möglih in Berlin ausgewechſelt 
werben. 

Sie joll in beiden Ländern drei Monate nad der Auswechſelung 
ber Ratififationen in Kraft treten. 

Zu Urkund defien haben die beiderjeitigen Bevollmächtigten die 
gegenwärtige Uebereinfunft vollzogen und ihre Siegel beigedrüdt. 

So geſchehen zu Berlin, den 20. Juni 1884. 

(L.S.) Buſch. 
(L.S.) Zaunay. 


(Ueberjegung.) 
Protokoll. 


Da es von den unterzeichneten Bevollmächtigten für nothwendig 
erachtet worden iſt, die Rechte, welche der Artikel 15 der unterm 
heutigen Tage zwiſchen Deutſchland und Italien abgeſchloſſenen 
Litterarkonvention den Urhebern der vor deren Inkrafttreten vorhan⸗ 
denen Werke beilegt, näher zu beftimmen und zu regeln, ſo haben 
dieſelben Folgendes vereinbart: 

1. Die Wohlthat der Beſtimmungen der Uebereinkunft vom 
heutigen Tage wird denjenigen vor deren Inkrafttreten vorhandenen 
Werfen der Litteratur und Kunſt zu Theil, welche etwa einen geſetz— 
lihen Schutz gegen Nahdrud, gegen Nachbildung, gegen unerlaubte 
Öffentliche Aufführung oder Darftellung oder gegen umerlaubte Ueber: 
fegung nicht geniehen, oder dieſen Schutz in Folge der Nichterfüllung 
vorgejchriebener Förmlichkeiten verloren haben. ' 

Der Drud der Eremplare, deren Herftellung beim Snfrafttreten 
der gegenwärtigen Uebereinfunft erlaubter Weiſe im Gange ift, ſoll 
vollendet werden dürfen; dieſe Eremplare follen ebenjo wie die— 


695 





jenigen, welde zu dem gleichen Zeitpunfte erlaubter Weile bereits 
bergeftellt find, ohne Rüdfiht auf die Beftimmungen der Ueber- 
einfunft, verbreitet und verkauft werden dürfen, voraudgejept, daß 
innerhalb dreier Monate, in Gemäßheit der von den betreffenden 
Regierungen erlafjenen Anordnungen, die bei dem Inkrafttreten an« 
gefangenen oder fertig geftellten Gremplare mit einem bejonderen 
Stempel verjehen werden. 

Ebenjo ſollen die beim Inkrafttreten der gegenwärtigen Ueber— 
einfunft vorhandenen Vorrichtungen, wie Stereotypen, Holzitöde 
und geftochene Platten aller Art, ſowie lithographiſche Steine, wäh 
rend eined Zeitraumed von vier Fahren von diejem Inkrafttreten an 
benugt werden dürfen, nachdem fie innerhalb der in dem vorjtehenden 
Abjage erwähnten dreimonatlien Frijt mit einem bejonderen Stem- 
pel verjehen worden find. 

Auf Anordnung der betreffenden Regierungen ſoll ein Inventar 
der Eremplare von FBerfen und der Borridtungen, melde im Sinne 
dieſes Artifeld erlaubt find, aufgenommen werden. 

2. Was die dramatiſchen oder dramatiidhemufifaliihen Werke 
anlangt, melde in einem der beiden Länder erfhienen und in dem 
anderen Lande vor dem Inkrafttreten der gegenmärtigen Lebereinfunft 
im Driginal oder in Ueberjegung öffentlid aufgeführt worden find, 
jo ſollen diejelben den geſetzlichen Schup gegen unerlaubte Auf« 
führung nur infomeit genießen, ald fie nad den im Artikel 17 er: 
wähnten deutſch⸗italieniſchen Uebereinfommen geſchützt waren. 

3. Was die mufifaliihen Werke betrifft, melde in einem der 
beiden Länder vor dem Inkrafttreten der Uebereinkunft veröffentlicht, 
aber vor diefem Zeitpunfte in dem anderen %ande nicht öffentlidy 
aufgeführt worden find, jo jollen fie den in den Xrtifeln 8 und 15 
vereinbarten Schutz felbft dann genießen, wenn der Urheber ſich das 
Aufführungsrecht nit ausdrücklich vorbebalten bat, wie er dies, in 
Gemäßheit ded Artifeld 8, binfichtlih der nach dem Inkrafttreten 
der MUebereinfunft veröffentlichten Werke bebufd Wahrung jenes 
Rechtes zu thun verpflichtet ift. 

4. Die Wohlthat der Beitimmungen gegenwärtiger Ueberein- 
funft ſoll aud denjenigen Werfen, weldye weniger ald drei Monate 
vor dem Inkrafttreten erichienen find, und bezüglich deren daber 
die gefegliche Frift für die nah Vorſchrift der im Artikel 17 er: 
wähnten deutichsitalieniihen Uebereinfommen erforderlihe Eintragung 
noch nicht abgelaufen ift, zu Statten fommen, und zwar ohne daß 
die Urheber zur Erfüllung jener Förmlichkeit gehalten wären. 

5. Anlangend dad Ueberſetzungsrecht, ſowie die öffentliche Auf- 
führung der Weberjegungen von Werfen, welde beim Snfrafttreten 
der gegenwärtigen Webereinfunft nod nad den früheren Ueberein- 
fommen geihügt find, fo ſoll die in den legteren auf fünf Sabre 
bemefjene Dauer jened Rechtes unter der Boraudfepung auf zehn 


46* 


696 





Sabre verlängert werden, daß entweder die fünfjährige Frift beim 
Inkrafttreten der gegenwärtigen Uebereinfunft noch nicht abgelaufen 
ift, oder aber, im Kalle des ſchon erfolgten Ablaufes, feitdem Feine 
Ueberjegung erjchienen ift, beziehungsmeife feine Aufführung ftatt« 
gefunden bat. 

Ebenſo follen die Urheber bezüglich des Ueberſetzungsrechtes an 
ihren Werfen, ſowie der öffentlihen Aufführung von Ueberjegungen 
dramatiicher oder dramatiſch-muſikaliſcher Werke, inſoweit es ſich um 
bie durch die früheren Uebereinfommen für den Beginn oder für 
die Vollendung der Ueberjegungen Tefigeiepten Friften handelt, unter 
den im vorftehenden Abjape vorgeſehenen Borausjegungen, die durch 
die gegenwärtige Uebereinfunft gewährten Vortheile genieken. 

Dad gegenwärtige Protokoll fol, als integrirender Theil der 
Uebereinfunft vom heutigen Tage, mit derfelben ratifizirt werden 
und gleiche Kraft, Geltung und Dauer wie dieſe Uebereinkunft haben. 

Zu Urkund defjen haben die Bevollmädtigten dad gegenwärtige 
Protokoll aufgenommen und dasjelbe mit ihrer Unterfchrift verjeben. 

So geſchehen zu Berlin, den 20. Suni 1884. 

Build. 
Yaunay. 





Die vorstehende Uebereinkunft, ſowie dad vorftehende Protokoll 
find ratifizirt worden und die Auswechſelung der Ratififationd » Ur: 
funden hat zu Berlin am 23. Auguft 1884 ftattgefunden. 


(Ueberjeßung.) 
Schlußprotokoll. 


Im Begriffe zur Vollziehung der Uebereinkunft zu ſchreiten, 
welche behufs gegenſeitiger Öewährleiftung ded Schutzes von Werfen 
der Kitteratur und Kunft unterm beutigen Tage zwiſchen Deutſchland 
und Stalien abgeſchloſſen worden ift, haben die unterzeichneten Bes 
—— die nachſtehenden Erklärungen und Vorbehalte ver— 
autbart: 

1. Da nach den Beſtimmungen der deutſchen Reichsgeſetzge⸗ 
bung die Dauer des geſetzlichen Schutzes gegen Nachdruck und Nach— 
bildung bei anonymen oder pſeudonymen Werken in Deutſchland auf 
al Bra nad dem Erſcheinen beichränft ift, es fei denn, dab 
jene Werke innerhalb dieier dreißig Sabre unter dem wahren Namen 
des Urheber eingetragen werden, jo wird verabredet, daß ed den 
Urbebern der in einem der beiden Länder erichienenen anonymen 
oder pſeudonymen Werke, oder deren geieplicy berechtigten Rechtö« 
nachfolgern freifteben joll, fi in dem anderen Yande die Wohlthat 
der normalen Dauer ded Rechtes auf Schup dadurd zu fidhern, daß 


697 


fie während der oben erwähnten dreißigjährigen Friſt ihre Werke 
unter ihrem wahren Namen in dem Urjprungsiande nah Maßgabe 
der dafelbft geltenden geſetzlichen oder reglementariihen Vorſchriften 
eintragen oder deponiren lajjen. 

2. Auf den von dem italieniihen Bevollmädtigten im Namen 
feiner Regierung zu erfennen gegebenen Wunſch, die choreographi— 
ſchen Werke den nad Artikel 8 der Uebereinfunft gegen öffentliche 
Aufführung zu jhügenden Werfen auddrüdlich beizuzählen, bat der 
deutiche Bevollmädhtigte erklärt, daß er dieſem Wunſche nicht zu ent« 
ſprechen vermöge, da ed nad dem Geiſte der deutichen Gejepgebung, 
mweldye die choreographiſchen Werke nicht erwähnt, den Gerichten 
überlafjen bleiben muß, eintretenden Falles zu beurtheilen, ob der den 
dramatiſchen oder den dramatiich « mufifaliihen Werfen gegen uner- 
laubte Aufführung gewährte Schup ſich auch auf die dyoreogra- 
phiſchen Werke erftredt oder nicht. 

3. Um in der Prarid das Verbot der unerlaubten Darftellung 
oder Aufführung eines für die öffentliche Darftellung beredhneten 
Werkes, eines choreographiſchen Erzeugniſſes oder einer muſikaliſchen 
Kompoſition noch wirkſamer zu machen, gewährt die Geſetzgebung 
des Königreiches Italien dieſen Werken, außer demjenigen Schutze, 
welcher auf die Verurtheilung wegen erfolgter Verletzung jenes 
Rechtes des Urhebers abzielt, und auf welchen ſich die Beſtimmung 
des Artikels 8 der Uebereinkunft bezieht, noch einen Präventivſchutz, 
indem die Verwaltungsbehörde berufen iſt, die Darſtellung oder 
Aufführung des Werkes zu unterſagen, falls man ihr nicht die 
ſchriftliche Einwilligung des Urhebers oder ſeiner Rechtsnachfolge 
vorlegt. 

Lbwohl ein analoger Präventivſchutz den italieniſchen Urhebern 
in Deutſchland nach der zur Zeit daſelbſt in Kraft befindlichen Ge— 
ſetzgebung nicht gewährt werden kann, iſt vereinbart worden, daß die 
deutſchen Urheber und deren Rechtsnachfolger in Italien die oben— 
gedachten beſonderen Vergünſtigungen genießen ſollen, unter der Be- 
dingung jedoch, daß fie die im Artikel 14 des italieniſchen Geſetzes 
vom 19. September 1882, ſowie in den Artikeln 2, 3 und 14 des 
Reglements vom gleihen Datum erforderten Förmlicpkeiten erfüllen 
und die ebendajelbft vorgejehenen Gebühren bezahlen. 

Die beiden Regierungen werden fi vor dem Inkrafttreten der 
Uebereinfunft über die Art und Weije verftändigen, um den deutichen 
Snterefjenten, ſowohl für die Zufunft ald auch binfihtlid der vor 
diefem Inkrafttreten erjchienenen Werke, die Erfüllung der vorer- 
mwähnten Vorſchriften zu erleichtern. 

Uebrigend haben die Unterzeichneten verabredet, daß falld früher 
oder ſpäter die Reichögejepgebung den inländiihen Urhebern einen 
Präventivihug, analog dem obengedadhten, gewähren jollte, died den 
italieniſchen Urhebern und deren ehtönachrolgern von Rechtswegen 


698 





zu Statten fommen fol, jedoch unter der Bedingung, fi den für 
die Inländer etwa vorgeihriebenen Förmlichfeiten und Gebühren zu 
unterwerfen. 

4. Mit Rüdfiht darauf, dab nad der deutihen Reichsgeſetz— 
gebung photograpbiidhe Werke nicht denjenigen Werfen beigezählt 
werden fönnen, auf melde die gedadhte Uebereinfunft Anwendung 
findet, behalten die beiden Regierungen fidh eine fpätere Berftändis 
gung vor, um bdurd ein bejonderes Abkommen in beiden Ländern 
gegenieitig den Echup der photographiſchen Werke fidher zu Stellen. 

Zu Urkund deſſen baben die unterzeichneten Bevollmächtigten 
dad gegenwärtige Protofoll, welches ohne beiondere Ratifikation 
durch die bloße Thatſache ded Audtaufches der Ratififationen zu der 
Uebereinfunft, auf die es ſich bezieht, al& von den betreffenden Re- 
gierungen genehmigt und beftätigt gelten joll, aufgenommen und 
dadjelbe mit ihrer Unterichrift ash: 

So geichehen zu Berlin, den 20. Juni 1884. 

Build. 


%aunay. 


186) Bekanntmachung, betreffend die Audfübrung der 
Uebereinfunft zwiihen Deutidhland und Italien über 
den Shug an Werfen der Litteratur und Kunft. 


In Ausführung der Uebereinfunft zwilhen Deutſchland und 
Stalien, betreffend den Schutz an Werfen der Litteratur und Kunft, 
vom 20. Zuni 1884 (Reichd-Gejepbl. ©. 193), hat der Bundedrath 
die nachfolgenden 

Beftimmungen über die Eintragung und Stempelung der 
Eremplare von Schriftwerfen ıc., ſowie der zur Herftellung 
jener bejtimmten Vorrichtungen 


erlafjen: 
8. 1. 


Gemäß den Beitimmungen des zu der deutid-italieniichen Ueber» 
einfunft vom 20. Juni 1884 gebörigen Protofolles dürfen die» 
jenigen beim Snfrafttreten diejer Uebereinfunft, dem 23. November 
1884, erlaubter Weiſe bereitö bergeftellten Eremplare von Werfen der 
Litteratur und Kunft (Schriftwerke, Abbildungen, muſikaliſche Kompo⸗ 
ſitionen, Werke der bildenden Künſte), „deren Herſtellung nach den 
Vorſchriften der Uebereinkunft nicht mehr geſtattet ſein würde, auch 
ferner verbreitet und verkauft werden, vorausgeſetzt, daß ſie innerhalb 
dreier Monate, vom Inkrafttreten der Uebereinkunft ab gerechnet“, 
amtlich abgeſtempelt werden. 

Unter der gleichen Vorausſetzung darf der Druck ſolcher Exemplare, 


699 





wenn deren SHerftellung beim Snfrafttreten der Uebereinfunft er» 
laubter Weiſe im Gange ift, vollendet werden. 

Mer fi daher im Befige von Eremplaren der im Abjape 1, 2 
erwähnten Art befindet, bat diejelben bis zum 23. Februar 1885 
einihließli der Polizeibehörde jeined MWohnorted zur Abftempelung 
vorzulegen. 

Sortimentöbudhhändler, Kommilfionäre ıc., welche jolde Erem= 
plare befigen, fünnen diejelben Namens der Verleger oder ihrer 
Auftraggeber zur Abftempelung vorlegen, ohne daß es einer bejonderen 
Bollmadt bedarf. s 

2 


Die Polizeibehörde ftelt ein genaued Verzeichnis der ihr vor« 
gelegten Eremplare nad dem nachſtehenden Mufter A. auf und be» 
drudt demnächſt jeded einzelne Eremplar mit ihrem Dienftftempel. 


8. 3. 

Gemäß den im Cingange des $. 1 erwähnten Beitimmungen 
dürfen ferner diejenigen beim Inkrafttreten der Uebereinkunft vor» 
handenen, biöher erlaubter Weije angefertigten Vorrichtungen — wie 
Stereotypen, Holzftöde, geſtochene Platten aller Art, ſowie litho- 

raphiſche Steine —, deren Benutzung nach der Uebereinkunft unter- 
Pat fein würde, während eines Zeitraumed von vier Jahren von 
dem Inkrafttreten der Uebereinfunft ab zur Anfertigung von Exem⸗ 
plaren benußt werden, vorausgeſetzt, daß dieſe Vorrichtungen inner- 
balb der im $. 1 erwähnten dreimonatlien Frift amtlid mit einem 
Stempel verjehen werden. 

Mer fi daher im Befige von Vorrichtungen der bezeichneten 
Art befindet und diefelben noch ferner zur Herftellung von Exem— 
plaren benugen will, bat die Vorrichtungen bis zum 23. Februar 
1885 einſchließlich der Polizeibebörde feined Wohnorted vorzulegen. 

Die Eremplare jelbit, welche mit Hilfe geftempelter Borrich- 
tungen und innerhalb des vereinbarten Zeitraumes bergeftellt worden 
find, bedürfen eines Stempeld nit. Auf Verlangen follen fie in- 
deffen ebenfalld amtlich abgeftempelt werden. 

Mer Gremplare der bezeichneten Art abgeftempelt zu haben 
wünſcht, hat diejelben biß zum 23. Februar 1889 einſchließlich der 
gedachten Behörde vorzulegen. 

8.4. 

Die Polizeibehörde ftellt ein genaues Verzeichnis der ihr vor» 

—— Vorrichtungen nach dem nachſtehenden Muſter B. auf und 

edruckt die Vorrichtungen demnächft unter thunlichſter Schonung 
derſelben mit ihrem Dienſtſtempel, und zwar in einer Weiſe, welche 
die Erhaltung des Stempelzeichens möglichſt ficherſtellt. 

Sie ſtellt ebenſo ein genaues Verzeichnis der mit jenen Vor— 
richtungen hergeſtellten iht vorgelegten Exemplare nach dem im $. 2 


700 





erwähnten Mufter A. auf und bedrudt demnächſt jeded einzelne 
Exemplar mit ihrem Dienftitempel. 
Ä 8. 5. 
Ob die Herftellung der Eremplare oder Vorrichtungen nad dem 
biöherigen Vertragsrechte erlaubt war, bat die Polizeibehörde nicht 
zu prüfen; dagegen bat bdiejelbe die Stempelung zu verweigern, 
wenn fie ermittelt, daß die im 8. 1 bezeichneten Eremplare oder die 
im $.3 bezeichneten Vorrichtungen erft nad) dem 23, November 1884 
oder die im $. 3 bezeichneten Exemplare mit Hilfe ungeftempelter 
Vorrichtungen oder erjt nad dem 23. November 1888 hergeftellt 
worden find. : 
. 6. 


Die Berzeichniffe ($$. 2, 4) werden binnen 6 Woden nad) 
ihrem Abihluffe von der Polizeibebörde an die zuftändige Gentral- 
behörde im Geſchäftswege eingereiht und von der lepteren aufbe- 
wahrt. Einer Anzeige, daß bei der Polizeibehörde Eremplare oder 
Vorrichtungen zur Abjtempelung überhaupt nicht vorgelegt worden 
find, bedarf ed nicht. 


Für die Eintragung und Abftempelung der Eremplare und Bor: 
ribtungen werden Koften nicht erhoben. 
Berlin, den 18. Dezember 1884. 


Der Reichskanzler. 
In Vertretung: von Boettider. 


A. 
Berzeihnis der bei der unterzeichneten Polizeibehörde 
zur Abftempelung vorgelegten Eremplare. 
Tag | Name oder Firma | Titel der Schriftwerte, Zahl der 
Mr. ber des Abbildungen, abgeftempeiten 
Borlage. Borlegenden. Kompofitionen ꝛc. Eremplare. 


701 


B. 
Verzeichnis der bei der unterzeihneten Polizeibehörde 


zur Abftempelung vorgelegten Vorrichtungen (Stereo- 
typen, Holzftöde, Platten, Steine ıc.) 





Titel des Schriftwerkes,| Nähere Beſchreibung 
Tag Name oder Firma der Abbildung, der (Blatte, Form, 


Pr. der des | a. ar auf —— De ri 
welche die Borridtung guß ac.) der Borrid- 
Borlage. Borlegenden. ſich bezieht. r [fung u. deren Größe. 


187) Befanntmadhung, betreffend die Ausführung der 
Nummer 3 des Schlußprotofolled zu der deutſcheita— 
(ienijben Litterar-Konvention vom 20. Suni 1884. 


Nah Artikel 14 des italieniſchen Gefeped vom 19. September 
1882, betreffend die Urheberrechte an Geifteöwerfen, bezw. nad) 
Artikel 2,3 und 14 des zugehörigen Reglements vom gleichen Datum, 
fönnen in Stalien die Ürbeber von Werfen, welde für —5* 
Darſtellung berechnet find, von choreographiſchen Erzeugniſſen und 
von muſikaliſchen Kompoſitionen, bezw. deren Rechtsnachfoiger — ab⸗ 
geſehen von dem Schutze gegen ſtattgehabte unerlaubte Aufführung — 
durch Abgabe einer befonderen Erklärung einen polizeilichen Präventiv⸗ 
ſchutz gegen eine beabſichtigte unerlaubte Aufführung ihrer Werke 
dahin erwirken, daß die zuſtändigen Präfekturen die Erlaubnis zu 
jeder Darſtellung oder Aufführung verſagen, für welche nicht eine 
ſchriftliche, in gehöriger Weiſe beglaubigte Ein willigung des Urhebers 
oder ſeiner Rechtsnachfolger beigebracht wird. 

Nah Nummer 3 Abſatz 2 des Schlußprotokolles zu der deutſch⸗ 
italienifchen Litterar- Konvention vom 20. Juni 1884 fol die Wohlthat 
diefer Beftimmungen auch den deutſchen Urhebern und deren Redhtö- 
nachfolgern in Stalien zufommen, unter der Bedingung, daß fie die 
Förmlichkeiten, melde in den im Gingange erwähnten geſetzlichen 
und reglementariſchen Vorſchriften erfordert werden, erfüllen, und 
die ebendafelbft vorgeſehenen Gebühren entrichten. 

Um den deutſchen SIntereffenten die Erfüllung diefer Bedingung 
zu erleichtern, haben die beiden Regierungen fi in Gemäßheit bed 


702 
in Nummer 3 Abjap 3 ded gedahten Sclußprotofolles gemachten 
Vorbehaltes über folgende Ausführungs-Vorſchriften verftändigt: 

1) Die deutijhen Urheber oder deren Redtönachfolger haben 
bezüglich eine jeden Werkes, für welches fie den erwähnten Präventiv- 
ihug erlangen wollen, eine Erflärung nad) dem nebft einer deutichen 
Ueberjegung anliegenden Kormular abzugeben. 

Die Erflärungen find in zwei, nur in italienifdher oder in 
italienifcher und deutiher Sprade abgefaßten Gremplaren entweder 
bei einem der Königlich italieniihen Konfulate in Deutſchland einzu« 
reihen, oder — mittelft eingejhriebenen Briefes — direft an das 
Königlich italteniihe Minifterium für Aderbau, Induftrie und Handel 
u Rom („Al Ministero di Agricoltura Industria e Commercie — 

ma“) einzujenden. 

2) Für jeded Werk ift bei Abgabe der Erklärung eine Gebühr 
von 10 Lire zu entridhten. 

Diefe Gebühr ift bei dem Koniulate, welhem die Erklärung 
überreicht wird, einzuzahlen, oder, falls die Erklärung dem Mini- 
— direft überſandt wird, durch die Poſt an das letztere einzu— 
enden. 

3) Bor dem 23. November 1884, dem Tage des Infrafttretend 
der Fitterarfonvention, erihienene Werfe eined und defjelben Urhebers 
oder Heraudgeberd können in einer Erklärung zufammengefaßt werden. 

In diefem Kalle beträgt die Gebübr, aud wenn mehr ald drei 
Werke angemeldet werden, nicht mehr ald 30 fire. 

4) Das Königlich italieniibe Minifterium für Aderbau, Snduftrie 
und Handel läßt dem Antragfteller auf demjelben Wege, auf welchem 
die Erklärung eingereicht worden ift, eine Beicheinigung über die 
erfolgte Eintragung ded Werkes zugeben, unter Bezeichnung der 
Nummer ded offiziellen Blatted, in welcher die Erflärung in 
Kenntnis der Präfekturen ded Königreiches Italien gebracht worden ift. 

Berlin, den 14. Januar 1885. 


Der a 
In Vertretung: von Boettider. 





Formular. 
Convenzione letteraria ed artistica 
del 20 giugno 1884 fra il Regno d'Italia e l’Impero di Germania, entrata in 
vigore il 23 novembre del detto anno. 





Al Ministero di Agricoltura, Industria e Commercio del Regno d’Italia. 


a) N Er 1 ‚ in relazione all’ articolo 14 del testo 
unico delle leggi italiane sui diritti spettanti agli autori delle opere d’ingegno 
ed all’articolo (83) ...... del regolamento relativo, valendosi della facoltä 


che gli & riservata dal paragrafo 3 del protocollo di chiusura annesso alla 
convenzione letteraria ed artıstica italo-germanica del 20 giugno 1884, chiede 
che sia proibito a chiunque non presenti e non rilasci alla prefettura la 
prova scritta del di lui consenso, di rappresentare o eseguire le (4) . '.. 


"AI "uopo deposita lire (D) ... -.. ammontare della tassa richiesta 
dalle disposizioni del regolamento suddetto. 
(6) 


. ee er ee‘ 


Eee 


(1) Nome, cognome e qualitä della persona nell’interesse della quale 
& eseguita la domanda. 

(2) Domicilio della persona anzidetta. 

(3) Citare larticolo 2 se si tratta di un’ opera posteriore all’ entrata 
in vigore della convenzione, e l’articolo 14 quando si tratti di opere anteriori. 

(4) Descrivere sommariamente, ma con esattezza i titoli dell’ opera, 
o delle opere, indicando se pubblicata o manoscritta, e nella prima ipotesi 
indicare anche la data ed il luogo della pubblicazione, notando la data in 
cui furono eseguite nel paese d’origine le formalitä stabilite dalla legge dell’ 
Impero, se sara il caso di adempiere qualche formalitä, e la esistenza dei 
diritti dell’ autore. Qualora si tratti di molte opere si puö unire alla 
domanda un elenco di esse, con le indicazioni suddette. 

(5) Lire 10 per ogni opera. Per le opere anteriori alla convenzione 
si puö N eg una sola dichiarazione per tutte le opere appartenenti ad 
un medesimo autore o editore, pagando lire 30, qualunque sia il numero 
delle opere indicate nella dichiarazione. 

(6) Luogo e data della domanda. F 

(7) Firma del dichiarante, con l'indicazione del suo domicilio per la 
risposta. 


(Ueberjegung.) 
Litterar-Ronvention ; 
zwiſchen Italien und Deutihland vom 20. Juni 1884, in Kraft feit dem 
23. November defjelben Jahres. 


An das Königlid italienische Minifterium für Aderbau, Induſtrie und 


cas 17 Dana beantragt, unter Bezugnahme auf Art. 14 
des vereinigten Textes der italieniihen Gefege über die Rechte der Urheber 
von Geifteswerten, jowie auf Artikel 8) ...... des — Regle- 

[ußprotofolles 
u der Deutſch⸗Italieniſchen Fitterar- Konvention vom 20. Juni 1884 eingeräumten 
Befugnis, daß die Darftellung oder Aufführung ded MM... rennen. 


[Te Te Te Tee ar Te ee er Bee Bee Br Bee ee Se Be ee Zar ee Se ee er ee er Be Te Ba Zee Zu Zur Zu Zee Bee Ze Zu Zee BEE Ze Ze Ze Zr Zu Zu Zu 3 


JJ 


1) Bor- und Zunahme und Stand der Perſon, in deren Intereſſe der An⸗ 
trag a wird. 

) Wohnort der vorbezeichneten Perfon. 

8) Zu citiren Art. 2, wenn ‘es fi um ein Werk aus der Zeit nad dem 
Inkrafttreten der Uebereinkunft, Art. 14, wenn es fid um frühere Werle,handelt. 

4) Summarifhe, aber genaue Bezeichnung des Titels des oder der Werke, 
nebft der Angabe, ob dasfelbe publizirt oder Manufcript if, und im erfteren 





704 


—— auch nebſt Angabe der Zeit und des Ortes der Publikation, ferner der 
eit, zu welcher im —— die reichegeſetzlich vorgeſchriebenen Formalitäten 
erfüllt worden find, falls es der Erfüllung folder Formalitäten bedarf, und der 
Dauer des Urheberrechtes. Wenn es fih um eine größere Anzahl von Werten 
—— fann dem Antrage ein Verzeichnis mit jenen Angaben beigegeben 
werben. 

5) 10 Lire für jedes Werk. Für die Werte aus der Zeit vor dem Intraft 
treten der Konvention kann eime einzige Erklärung eingereicht werden bezüglich 
aller Werte welche ein und demielben Urheber oder Herausgeber gehören, unter 
Entrihtung einer Gebühr von 30 Lire, gleichviel welches die Zahl der in der 
Erklärung bezeichneten Werte fein mag. 

6) Ort und Datum des Antrages. 

7) Unterfchrift und Adreſſe des Antragitellers. 


188) Zahlung der Waijengelder für ehelihe, nah dem 
Ablaufe des Önadenquartaled oder Önadenmonateß ge: 
borene Kinder eined zur Entridtung von Witwen- und 
MWaijfengeldbeiträgen verpflidtet gewejenen Beamten. 


Berlin, den 31. Auguft 1885. 
Die nach dem Gelege, betreffend die Fürjorge für die Witwen 
und Waijen der unmittelbaren Staatöbeamten, vom 20. Mai 1882 
(Gef. Samml. S. 298)*) zu zahlenden, Waijengelder für dasjenige 
ebelihe Kind eines zur Zeit feined Todes zur Entrichtung von 
Witwen- und Waifengeldbeiträgen verpflichtet geweienen Beamten, 
weldyes erft nad dem Ablaufe ded Gnadenquartaled oder Gnaden- 
monates geboren ift, find nicht ſchon vom eriten Tage des Geburts— 
monates, fondern erft vom Zage der Geburt an zu gemäbhren. 
Hiernach ift vorfommenden Falld zu verfahren. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
nachgeordnete Behörden bes diesfeitigen Reſſorts. 
G. Ill. 2495. 


189) Unmwiderruflidfeit ded von einem Beamten ger 
mäh 8.23 des Geſetzes vom 20. Mai 1882 erflärten Ber: 
zichtes auf das in den 88. 7ff. diejes Geſetzes beftimmte 
Witwen- und Waiſengeld. 
(Centrbl. pro 1882 ©. 498, 505 und 514.) 

Berlin, den 15. September 1885. 

Auf den Beriht vom 23. März d. 3. erwidern wir dem König- 
lihen Provinzial» Schulfollegium, daß der von einem Beamten ges 


*) Gentralbl. pro 1882 ©. 498. 


705 


mäß $. 23 des Gejeped vom 20. Mai 1882 erklärte Verzicht auf 
das in den 88.7 ff. dieſes Gejeped beitimmte Witwen- und Waifen- 
Die er allgemeinen Rechtsgrundſätzen als nicht widerruflih anzu—⸗ 
eben iſt. 
Im Hinblid darauf, daß das bezeichnete Specialgefep feine Be- 
. ftimmung enthält, welde eine Ausnahme von der Regel der Un— 
widerruflidhfeit eines rechtöverbindlih erklärten Verzichtes zuläßt, 
fann deshalb der Widerruf einer gemäß $. 23 cit. leg. abgegebenen 
Erklärung auch in dem Falle nit für ftatthaft erachtet werben, 
wenn ein Beamter nad dem Zode feiner Ehefrau zu einer zweiten 
Ehe ſchreitet. 
Der Minfter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Yucanus,. 
Der Finanz: Miniiter. 
In Vertretung: Meinede. 


An 
das Königlihe Provinzial-Schullolegium zu R. 
G. ee : . s 


190) Uebernabme von Porto auf die Staatöfaffe 
(Eentrbl. pro 1861 ©. 269; pro 1862 ©. 1983). 
Berlin, den 17. Dftober 1885. 

Zuftändigen Ortes ift feftgeftelt worden, dab für alle von 
Staatöbeamten zu erftattenden Berichte, Anzeigen und Meldungen, 
welche ihre Perſon betreffen und von der vorgejegten Dienſtbehoͤrde 
lediglich aus dienftlihen Rückſichten angeordnet find, dad Porto von 
der za zu tragen ift. 

Indem id die Königliche — hiervon in Kenntnis ſetze, 
veranlaſſe ich Dieſelbe, die Behörden, Kaſſen und Beamten Ihres 
Geſchäftsbezirkes hiernach mit entſprechender Anweiſung zu verſehen. 

Der Minifter der geiſtlichen ıc, Angelegenheiten. 
Im Auftrage: ge ak 


An 
die ne Behörden des biesjeitigen Refforts. 
G. 111. 3040. 


191) Preußifher Beamten-Berein: Nahribten über 
jeine Zwede, Geſchäftsabſchluß für das Jahr 1884. 
(Eentrbl. pro 1884 S. 802 Nr. 104.) 


Der Preußiihe Beamten» Verein, welder am 1. Juli 1876 
feine Geſchäftsthätigkeit eröffnet hat, fucht auf der Grundlage ter 


706 





Gegenjeitigfeit und Selbfthilfe die wirtbihaftlihen Bedürfniffe des 
Beamtenftandes zu befriedigen. Aufnabmefähig find Reichs-, Staats» 
und Kommunalbeamte, Geiftlide, Xebrer, Aerzte, Rechtsanwälte ıc., 
jowie aud die im Vorbereitungddienfte zu diefen Berufözmeigen 
ftehenden Perſonen. 

Der Berein ſchließt Lebend-, Kapital», Leibrenten-, Kriegß», 
Marine und Begräbnisgeld-Verfiherungen ab, giebt an feine Mit« 
glieder Kautiond- und andere Policen- Darlehen und fördert in ſach— 
gemäßer Weije die Interefjen des Beamtenftandes dur die „Monat- 
Ihrift für deutihe Beamte" (Redaktion: Kaiſerlicher Direktor im 
Reichsamt ded Innern Boſſe in Berlin — Verlag: Friedr. Weiß 
Nachfolger in Grünberg in Schlefien). 

Der Berfiherungdbeftand betrug ultimo 1884: 


7861 Xebend-Berfiherungs-Policen über . 28134 300 ME. 

3120 Kapitals-Berfiherungd-Policen über . 6235470 = 

1061 Begräbnis» Berfiherungs» Policen über 429300 = 
Sa 12042 Policen über 34 799 070 ME. 


Nah dem 8. Geſchäftsberichte pro 1884 lautet dad Gewinn: 
= Verluſt-Conto, ſowie die Bilanz, mie folgt: ſ. Seite 707 
und 708. 


Die eigenen Fonds ded Bereined, melden Paſſiven nicht gegen- 
überftehen, belaufen fi nad ftatutenmäßiger Vertheilung des Ger 
winned pro 1884 bereitd auf 738711 ME. ’ 

Die den Bereindmitgliedern für die 8 erſten Geſchäftsjahre 
gezahlte Dividende beziffert fih auf 529502 Mf. 18 Pf. 

An fälig gewordenen Kebend-Berfiherungd- Summen wurden in 
diefem Zeitraume 573 720 ME. gezahlt. 

Der Preußiihe Beamten-Berein bat eine Sterbekaffe errichtet, 
in der ein Begräbniögeld bis zu 500 ME. auch auf das Leben der 
Frau und jonftiger Samilienangebörigen verfichert werden fann, ohne 
daß ed zur Aufnahme einer ärztlihen Unterjuhung bedarf. Dieſe 
Sterbetaife gewährt allen Beamten, audy joldyen, welche bereits an» 
dermeitige Lebenäverfiherungen abgeichloffen haben, die Möglichkeit, 
fih ohne nennenswerthe finanzielle Opfer an den Einrichtungen des 
Preußiihen Beamten-Bereined zu betbeiligen. 

Auf Erſuchen verjendet die Direktion ded Preußiſchen Beamten- 
Vereines in Hannover die Drudiahen ded Vereines franco und 
gratis und ertheilt bereitwilligft jede gewünjchte Auskunft. 

Hannover, den 31. Auguft 1885. 


Die Direktion ded Preußiſchen Beamten-Vereines. 








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708 


Activa. 





——— Forderungen . . 
orderungen aus Darlehen: 
a. Bolicen-Darleben . -» «+.» 
b. Rautions-Darieben '. » » . . » 
e. Lombarb-Darlehen . » x» +. 


Effelten-Kours ult, 1884... . » 
Grundftüds-RKRonto. . - 
Banfier-Guthaben, gebedt durch Fauſtpſand 
an Wertbpapieren . - 
Guthaben bei ber Reichsbant auf 
tonto des Bereiues. . - - — 
Baarer Kaſſenbeſtand.. 2... 
Ütenfilien. - » a a 
Ab 10°, Abfhreibung. Er —— 
Zinsraten vom letzten Fälligkeits Termine 
bis 31. Dezember . . 
Im Borans bezahlte Rdverfiherunge, 
Prämien . . 5 : 
Eiferne unb lanfeude Vorſchuſſe TE 


MA 








5029 477]: 


—— am 31. Dezember 1884. Passiva. 
# Tl 
—141024 ss0lö bASicherheitsfonde - . » 2 nen en — !-1 357 10917 
Ertraſicherheitsfonds sa ee — I--] 229 096/27 
Rautionsfonde . a a er re ee, — — 10543[20 
Sicherheitsfonds fur Policen⸗Darlehen a — — 2304| — 
16 450) — —— 961Tochterfondeh) — — 375 26 
Moch nicht abgehobene Zinfen und Superbividenben 
auf die heimgezahlten Antheilfcheine: 
ainfen pro 1877 . 11103 
uperbividenben pro 1877, 1878, 1879 . 39|84 5087 


ebensverficherung: 

Rehnungsmähige Meferve ult. 18681. . . 
Bor dem ey Hape bezahlte Prämien 
Schabenreferve fiir angemeldete Sterbefälle. . 
Nicht abgehobene Dividenden . » «+ = 









Kriegäverfiherungsfonde . » * 6 270/99]2213 702 57 
48206 11 Rapitalverfiberung: j 
Rehnungsmäßiges Guthaben ul. 1854 . . 11704933121 
12320 Bor dem Fälligkeitstermine bezahlte Beiträge] 19 628j06]1724561 129 
Divibenben- Anfammlung: 
415711 
Guthaben ult. 864°... 2 0 — |-| 61617]44 
eibrentenverfiherung: 
Rehnnungsmäßige Reſerve ult. 1584... 124 723/32 
Bor dem Fälligfeitstermine bezahlte Prämien 1 254120] 125 977152 
Sterbelaffe: 
Rehnungsmäßige Referve ult. 1884... 10 286122 
Bor dem Fälligleitstermine Mur: Prämien 13/70] 10 299/92 
Affervatn. - : » 2 0. aa —| 3226070 
——— 
Altiva: [5029 477/20 
ab Paſſiva: 14767 898|83 
Gewinn pro 1881 . . . » a 


Ä _261 578137 578137 


5029 477]20 


R 709 


192) Friedrih-Wilhelm- Stiftung für Marienbad. 
(Eentrbl. pro 1884 Seite 805.) j 


Die Friedrih-Wilhelm-Stiftung für Marienbad in Böhmen, 
über welde in dem Gentralblatte für bie Unterrichts- Verwaltung 
pro 1877 Seite 9 Nachrichten gegeben worden find, verfolgt nad 
8. 2 der Statuten vom 11. Sanuar 1876 den Zwed, folden Pers 
jonen aus den gebildeten Ständen, denen die Geldmittel zu einer 
Babdereife ganz oder tbeilmeije fehlen, den Gebraudy der Heilquellen 
und Bäder zu Marienbad zu ermöglichen oder zu erleichtern. Es 
wird freie Wohnung oder ftatt derjelben eine Geldunterftügung nicht 
unter je 100 Mk. gewährt, und außerdem findet Erlaß der Kur- 
tare ıc. ftatt. 

Der Vorſchlag zur Verleihung von jährlich zwei dieſer Beihilfen 
ſteht dem Herrn Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten zu. 
Die Präfentation von Bewerbern bei dem Borftande der Stiftun 
muß vor dem 1. April des betreffenden Jahres erfolgen. Es if 
deshalb notbwendig, daß die Geſuche dem Herrn Minifter fpäteftend 
bis rang So eingereicht und vollitändig begründet werden, damit 
ed feiner Rüdfrage bedarf. 


1. Univerfitäten, Akademien, ze. 


193) Beftätigung der Rektorwahl bei der Univerjität 
zu Kiel. 


(Eentrbl. pro 1885 Seite 332 Nr. 66). 


Der Herr Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten hat die 
Wahl des ordentlihen Profefjord Dr. Förfter zum Rektor der 
Univerfität Kiel für dad Amtsjahr 1886/87 durch Verfügung vom 
24. November 1885 beftätigt. 





194) Beranftaltung einer afademifhen Jubiläums— 
Kunftausftellung zu Berlin. 
(Centrbl. pro 1885 Seite 596 Nr. 159.) 
Programm 
der unter dem Allerhöchſten Protektorat 
Sr. Majeftät des Kaiſers und Königs 
und unter dem Ehrenpräfidium 
Sr. Kaijerl. und Königl. Hoheit des Kronprinzen 
im Sabre 1886 ftattfindenden großen afademiiden 
SAN DERIRNERAT, ftellung in Berlin. 


Die feitend der Königlichen Afademie der Künfte zum Ges 
1885. 47 


710 - 





dächtniſſe des hundertjährigen Beftehend ihrer Ausftellungen ver— 
'anftaltete Jubilãͤums⸗Kunſtausſtellung umfaßt: 

A. Werke lebender Künftler des In- und Auslanded aus den 
Gebieten der Malerei, Bildhauerei, Baufunft und der graphiichen 
Künfte, jowie hervorragende Erzeugniffe der deforativen Kunft, 
weldye unter dem Namen ihrer geiftigen Urheber ausgeftellt werden; 

B. Werke, welche einen Ueberblid über die vaterländiiche Kunft- 
entwidelung ſeit den Tagen des Erlauchten Stifterd unjerer Aus- 
ftelungen, König Friedrichs des Großen, bid auf die Neuzeit dar- 
bieten. — 


Die Ausſtellung findet in dem neuen Landesausſtellungs-Palaſte 
am Lehrter Bahnhofe ftatt und dauert von Mitte Mai bid Mitte 
Dltober 1886. * 


Für die Ausſtellung der Werke lebender Künſtler gelten folgende 
Beſtimmungen: 41 
Nur die von den Künftlern ſelbſt oder in deren Auftrag ein— 
ejandten Werke werden zur Ausitellung zugelaffen; ausgeſchloſſen 
nd anonyme Arbeiten, rein mechaniſche Nachbildungen und Kopien, 
legtere mit alleiniger Ausnahme der Zeihnungen fürden Kupferſtich. 
Werke, welche ſchon auf früheren akademiſchen Kunftausftellungen 
zu Berlin geweſen find, werden nur mit Genehmigung des Senates 
der Afademie zugelafjen. 82 


Jeder Künſtler darf nicht mehr als zwei Werke derſelben Gattung 
ur Ausſtellung bringen, und können Ausnahmen von dieſer Be— 
— nur in beſonders geeigneten Fällen von dem Senate ge— 
attet werden. Eine eoftiche Darftellung gilt ald ein Werk. 
Mehrere Kunftwerfe fünnen nur dann unter einer Nummer zus 
fammengefaßt werden, wenn fie in einem gemeinjdaftlihen Rahmen 
befindlih find. s3 


Ueber die Aufnahme der zur Auöftellung eingehenden Kunft« 
werfe enticheidet eine Jury. — Für die von den deutichen bezw. den 
der deutichen Kunftgenofjenihaft angehörigen Künftlern eingelandten 
Kunſtwerke werden Lokal-Jurys in den Städten Berlin, Duffeldorf, 
Münden, Dredden und Wien, welche ald Sammelftellen dienen, 
— Bei eintretenden Schwierigkeiten in Betreff des Raumes 

ehält ſich der unterzeichnete Senat die erforderlichen Verhandlungen 

mit den einzelnen Lokal⸗Jurys vor. 

u m Werke der nichtdeutſchen Künftler unterliegen der Jury in 
erlin. 


711 





Von der Jury ausgenommen ſind: 
die Mitglieder der Königlichen Akademie der Künſte zu Berlin 
und die Inhaber der auf deutihen Kunftausftellungen er— 
worbenen Medaillen erſter Klaſſe. 


$. 4. 
Eine befondere Kommilfion beforgt die Aufftelung der Kunft« 
werfe. 
8. 5. 


Die audzuftellenden Kunftwerfe find vom 1. Mär; 1886 an 
(nicht früher) bid zum 1. April inkl. in den Stunden von 9 Uhr 
Morgens bis 6 Uhr Abends gegen Empfangsichein im Ausftellungs- 
gebäude abzuliefern. Auswärtigen Ginfendern von Kunftwerfen 
werden die Herren Phaland und Dietrih, Dranienburgerftraße 
Nr. 13 bierfelbft, ald Spediteure empfohlen. 


8. 6. 

Jedes einzelne der eingefandten Kunftwerfe if, um aufges 
nommen zu werden, mit dem Namen und Vornamen (teip. Titel) 
ded Künftlerd, defjen Wohnort und mit der Angabe ded Gegen: 
ftandes deutlich zu bezeichnen, bei Gemälden und Zeihnungen auf 
der Rückſeite, bei plaftiicen Werken an einer angemefjenen, ficdht« 
baren Stelle. Diejenigen Einſendungen, welche dieſen Beftimmungen 
nit entſprechen, müffen unberüdfidhtigt bleiben. 


8. 7. 

Jedes eingehende Kunftwerf muß ferner von 2 gleichlautenden 
Anzeigen begleitet werden, melde außer den im $- 6 bezeichneten 
Angaben zugleih den Vermerk enthalten, ob und für welchen Preis 
dad Kunſtwerk verfäuflich ift. 

Die in Berlin wohnhaften Künftler müffen diefe Anzeigen in 
drei gleihlautenden Exemplaren einreihen, von denen dad eine 
Eremplar, mit dem Stempel der Akademie verfehen, ald Empfangd« 
beſcheinigung zurüdgegeben wird. Formulare zu diejen Anzeigen 
find von der Königlihen Akademie der Künfte bierfelbft, durch den 
Verein Berliner Künftler, ſowie von allen deutihen Kunftafademien 
und den Xofalvereinen der deutſchen Kunſtgenoſſenſchaft unentgeltlich 
zu beziehen. 5.8 


Neben dem gewöhnlihen Kataloge ſoll ein iluftrirter Katalog 
eriheinen, und werden die Herren Künftler erjudt, die Zeihnungen 
oder Photographien derjenigen Werke, melde fie in den illuftrirten 
Katalog aufgenommen wünſchen, womöglidy bis zum 1., ſpäteſtens 
aber bid zum 15. März 1886 an dem unterzeichneten Senat ein= 
zufenden — Die Zeichnungen können in jeder beliebigen Technik, 
müfje. 7 auf glattem Papiere gefertigt fein. 


47° 


712 


Außerdem wird die Heraudgabe eines Prachtwerkes beabfichtigt, 
welches in fortlaufenden Lieferungen die hervorragenden Werke der 
Ausftelung in würdiger Weile — zum Theil in Kupferdrud, zum 
Theil in Holzihnitt — zur Anſchauung bringt. 


8. 9. 
Dad Auspaden und Verpaden der Kunftgegenftände erfolgt in 
Gegenwart der von der Afademie hierzu beftellten Drgane. 
8. 10. 
Die Königliche Akademie verfihert die zur Audftellung ein- 
ejandten Gegenftände in dem Ausftellungslofale gegen —— 
— übernimmt aber keinerlei Haftung für Beſchaͤdigungen an« 
derer Art. Zum Zwecke der Berfiherung gegen Feuerögefahr ift es 
erforderlich, aud den Werth der nicht verfäuflidhen Kunſtwerke an— 
ugeben. 
$. 11. 


Die Kunftwerke find einzeln in einer dazu angepaßten Kifte 
von ftarfem Holze zu verpaden. Die Befeftigung der Bilder in den 
Kiften und der Dedel bat ausſchließlich durch Schrauben zu ger 
ſchehen. 

$. 12. 


Die Königliche Akademie der Künfte übernimmt die Koften 
des Transportes mit gewöhnlicher Fracht für alle an den vorge— 
nannten Sammelftellen —* der Jury zur Ausſtellung zugelaſſenen 
Kunſtwerke vom Sitze der betreffenden Jury — reſp. für Deutichland 
vom Drte der Abjendung — aus. Für die Koften ded Rüdtrand- 
ported tritt die Akademie nur dann ein, wenn dad Kunftwerf an 
den Drt der Abiendung zurüdgeht. 

Bei Kunftwerken, deren Gewicht 500 kg. überfteigt, bedarf es 
in Betreff der Frachtkoſten einer befonderen vorherigen Berftändigung 
mit dem unterzeichneten Senat. Poſt- und Eilgutiendungen 
werden nur franfirt angenommen. Nachnahmen für Kiften, Ver— 
padung, Berfiherung und jonftige Epeien werden nicht vergütigt. 

$. 13. 

Der Verkauf der audgeftellten Kunftwerke wird durch ein be- 
ſonderes Bureau vermittelt; bei allen durch dasjelbe bewirkten Ver— 
fäufen werden 5 rg der Berfaufsiumme in Abzug gebradt. 
Um weitere Gelegenheit zum Verkaufe von Kunftwerfen zu bieten, 
joll eine Lotterie mit Genehmigung der Königlihen Staatöregierung 
veranftaltet werden. 

$. 14. 

Für die Werke der Berliner Künftler, melde nicht bid zum 

31. Dezember 1886 aus dem Ausftellungslofale abgeholt worden, 


713 


fowie für die von audwärtd eingegangenen Sendungen, über melde 
nicht bis zu demjelben Termine Jeitend der injender a 
getroffen ift, übernimmt die Königliche Akademie der Künfte feine 
weitere Berantmwortlichkeit. 

$. 15. 


Etwaige Reklamationen, welcher Art fie fein mögen, müfjen 
jpäteitend bid zum 1. Februar 1887 beim Senate der Königlichen 
Akademie der Künfte eingereicht werden. 


g. 16. 


Alle Mittheilungen reip. Anfragen ıc. find bis zum 1. März; 1886 
an dad Bureau der Königlihen Akademie der Künfte — Univer- 
fitätöftraße Nr. 6 —, von da ab an das Bureau der Ausftellungs- 
fommijfion — Audftelungsgebäude am Lehrter Bahnhofe NW. — 
zu richten. 

Berlin, den 28. Dftober 1885. 

Der Senat der Königlihen Akademie der Künfte, 
Sektion für die bildenden Künfte. 
K. Beder. 





195) Begründung einer Profejjur für Hygiene und 
Ginrihtung eined hygieniſchen Xaboratoriumd an 
der Univerfität zu Berlin. 


Durd den Staatöhaudhaltd-Ctat für dad Jahr vom 1. April 
1885/86 ift die Begründung einer ordentlichen Profeflur für Hygiene 
und eined Laboratoriumd für bygieniiche Hebungen und Kurje an der 
Univerfität zu Berlin vorgejehen, indem in dem Drdinarium unter 
Kapitel 119 Titel 2 der Ausgabe zur Dotirung dieſer Profefjur, 
* Beſoldung eines Aſſiſtenten und eines Präparators, ſowie gu 

emunerationen für Unterbeamte die Summe von jährlich 23 350 ME., 
und unter den einmaligen und außerordentlidhen Ausgaben unter 
Kapitel 13 Titel 7 zur baulichen Herftellung, zur Einridtung und 
erften Ausftattung des Laboratoriumd in dem Gebäude der alten Ge— 
werbe-Afademie, SKlofterftraße 36, bezw. Sieberftraße 1/2 die 
Summe von 60000 ME. ausgebracht worden ift. 

Die ordentliche Profefjur für Hygiene in der medizinijdhen 
Fakultät der Univerfität ift dem biöbherigen ordentlihen Mitgliede 
des Kaiſerl. Gejundheitdamted, Gebeimen Regierungd-Ratb Dr. Koch 
unter gleichzeitiger Beilegung des Charakterd ald Geheimer Medizinals 
Rath verlieben, dad Laboratorium mit Beginn des Sommer 
Semefterd 1885 eröffnet, und für dasjelbe die folgende Labora— 
toriumd-Drdnung erlaffen worden: 


714 


Laboratoriumsd-Drdnung für dad bygieniihe Labora— 
torium der Königlihen Friedrich-Wilhelms-Univerſität 


1) 
2) 


3) 


4) 


5) 


6) 


zu Berlin. 


Dad Laboratorium iſt an den MWocdentagen von 9 bid 5 Uhr, 
am Sonnabend von 9 bis 2 Uhr geöffnet. 
Die Benugung ded Laboratoriumd geſchieht in folgender Weile: 
a, in Kurjen, welche während eined Semefterd wöchentlich drei» 
mal zweiftündlich abgehalten werden, 
b. in Kurjen, weldye während eined Monates täglich vierftündlich 
, abgehalten werden, 
c. durch Benutzung eines Arbeitöplapes während eined ganzen 
Semefterd in den unter 1 feftgejepten Arbeitäftunden. 
Dad Honorar beträgt: 
für die Kurie a reſp. b 60 Mi. 
für die Benupung eined Arbeitöplaged (c) 100 ME. 
Für die Kurſe ad a erhalten die Theilnehmer die erforderlichen 
Apparate und Utenfilien einjchließlich des Mikroſtops, ſowie die 
Reagentien, Nährjubftrate und Verſuchsthiere vom Laboratorium 
geliefert. Audgenommen biervon find folgende zum Mikroſko— 
piren bezw. Präpariren erforderlihen Gegenftände: Objektträger, 
Dedgläjer, Pinzetten, Scheeren, Mefjer, Nadeln, welche von den 
Theilnehmern jelbft zu beihaffen find. Für rg u, der 
ihnen jeitend des Laboratoriumd zur Benugung übergebenen 
Gegenftände find die Theilnehmer zum Erſatze verpflichtet. 
Für die Theilnehmer an den Monatöfurfen und die jelbitändig 
arbeitenden Praktikanten (c) ift jeder Arbeitöplag mit einer 
beftimmten Anzahl von Utenfilien und Reagentien auögeltattet, 
über deren Empfang zu Beginn ded Kurſus reip. Semeſters 
unter Erlegung einer Kaution von 10 ME. bei dem Sekretär 
bed hygieniſchen Inftitutes ein Revers audzuftellen ift. Dieſe 
Ütenfilien find? am Schluſſe des Kurſus refp. Semefterd gegen 
Rüdgabe des Reverjed wieder abzuliefern. Kür fehlende oder 
befhädigte Utenfilien ift Erſatz zu leiften. Dasſelbe gilt auch 
von denjenigen Utenfilien, melde zur zeitweiligen Benußung 
von Seiten des Laboratoriumd geliefert worden find. Alle vom 
Laboratorium nicht gelieferten SInftrumente, Apparate, Uten- 
filien und Reogentien, insbeſondere die Mikroffope, Platinblech 
und Platindrabt, ferner die erforderlichen Nährfubftrate, tbeure 
——— endlich die Verſuchsthiere müſſen von den Kurs— 


— nehmern (b) bezw. Praktikanten (c) ſelbſt beſchafft 
werden. 
Die Benutzung des Laboratoriums ſeitens der Theilnehmer an 


den Kurſen (a und b) außerhalb der für dieſe Kurſe feſtge— 
jegten Zeit ift nicht geftattet. 


715 


7) Jeder Praktifant oder Theilnehmer an den Kurſen erhält alle 
vom Laboratorium gelieferten materiellen Hilfämittel für die 
Arbeiten ausſchließlich von dem Ajfiftenten, an melden er fich 
auch in jedem einzelnen Falle zu wenden hat. Niemand darf 
jelbft oder durch den Diener Ütenfilien oder Materialien zu 
feinem Gebraude den Vorräthen des Laboratoriumd entnehmen. 
Die Drdnung und Reinhaltung des überwiejenen Plaged, die 
Befeitigung und Reinigung abe gebrauchten Gegenftände liegt 
jedem —— ob. Sämmtliche Tiſche find täglich nad Been⸗ 
digung der Arbeit abzuräumen, um die erforderliche gründliche 
Reinigung des Laboratoriums zu ermöglichen. Im Uebrigen 
wird auf die für die einzelnen Abtheilungen des Laboratoriums 
erlaſſenen ſpeciellen Vorſchriften zut Erhaltung der Ordnung 
und Reinlichkeit verwieſen. 
9) Alle im Laboratorium auszuführenden Arbeiten bedürfen der Ge- 

nehmigung des Direktors, 

Berlin, den 5. Auguft 1885. 
(L. S.) 


8 


— 


Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung. Lucanus. 
ad U. I. 3172. M. 5084. 


Il. Gymnafial: ze. Lebranftalten. 


196) #eftftellung der Dfterferien an den höheren Schulen 
für dad Jahr 1886. 


Berlin, den 6. Dftober 1885. 

Durch die Cirkular- Verfügung vom 27. Zuli d. J. — U.L, 
1816 — ift in Ausfiht genommen worden, ed möchte den mannigs 
fahen Mißftänden und Schwierigkeiten, weldye für den Unterrichtöbe- 
trieb an den böberen Schulen aus dem ungewöhnlid; jpäten Fallen 
des Diterfefted (25. April) im Fahre 1886 zu erwarten find, dadurdy 
abgeholfen werden, daß an die Stelle der vierzehntägigen Ofterferien 
ausnahmsweiſe eine zweifache Unterbrehung des Unterrichtes, jede 
von der Dauer einer Woche, gejept werde, und die Königlichen Pro» 
vinzial-Schulfollegien find aufgefordert worden, über die gegen dieje 
ausnahmsweiſe Einrichtung etwa geltend zu machenden Bedenken 
bis zum 15. September d. 3. zu berichten. 

Indem einige von den Königlihen Provinzial» Schulfollegien 
fi zu einer Berichterftattung nicht veranlaßt gefunden haben, darf 
id vorausjegen, daß denjelben die aus der ausnahmsweiſen Mafı- 
regel hervorgehenden, auch meinerjeitd nicht außer Betracht gelaffenen 


716 





Schwierigkeiten geringer erichienen find, als die mit der Beibehal- 
tung der regelmäßigen Einrichtung verbundenen. Den von den 
übrigen Köntglihen Provinzial-Schulfollegien gegen die in Audficht 
geftellte ausnahmömeiie Maßregel erhobenen Einwendungen ift zwar 
im Einzelnen nicht eine gleiche Bedeutung beizumefjen; indbejondere 
vermag ich nicht, mandye der anderweit aus diefem Anlafje zur Be- 
feitigung der Schwierigfeiten vorgetragenen Vorſchläge für annehm-» 
bar zu erachten. In ihrer Geiammtheit aber haben die vorgetragenen 
Einwände ein ſolches Gewicht, daß es mehr als fraglich erſcheint, 
ob nicht die von der ausnahmsweiſen Mafregel zu bejorgenden Uebel- 
ftände in mehreren Beziehungen erheblicher jein dürften, als die aus 
der regelmäßigen Einrichtung erwachſenden. 

Deshalb finde ich mich beftimmt, von der für dad nächſte Jahr 
in Ausficht geftellten Aenderung der Dfterferien an den böberen 
Schulen Abftand zu nehmen, und beftimme, daß auch im Jahre 1886 
ungeachtet des fpäten Fallens des Dfterfefted in der Feftitellung der 
Diterferien an den böberen Schulen die jonft in diefer Hinfidht maß- 
gebenden Grundjäge eingehalten werden. 

Hiernach ift, wie died nad der Girkular-Verfügung vom 6. No— 
vember 1858*) (Wieſe I. 125f.) regelmäßig bei einem jpäteren 
Eintritte des Dfterfefted geichiebt, der Anfang des Sommerjemefterd 
möglichſt nabe an das Diterfeft zu rüden, d. b. auf den Donnerftag 
nah dem Dfterfefte, den 29. April zu fegen. Der Schluß ded 
Schuljahres fällt demgemäß auf den Mittwoh vor Palmarum, 
14. April. Bon mebreren Seiten ift in Anregung gebradt, es 
möge mit Rüdfiht auf die ungewöhnlich fpäte Lage des DOfterfeftes 
im Sabre 1886 dad Schuljahr bereit6 am Sonnabend den 10. April 
geihloffen und die daraus ſich ergebende Erweiterung der Ofterferien 
um eine halbe Woche durch entipredhende Verfürzung der Michaelid- 
ferien audgeglihen merden. Ich finde gegen biejen Vorſchlag in 
Rückſicht * die außergewöhnlichen Umttände nichts einzumenden 
und überlaffe ed den einzelnen Königlichen Provinzial-Schulfollegien, 
für ihren Amtöbereich feitzuftellen, ob die Dfterferien in der regel 
mäßigen Ausdehnung vom 15.—28. April oder unter entiprechender 
Berfürzung der Michaeliöferien vom 11.—28. April dauern follen. 

Bei dieſer Aufrechtbaltung der regelmäßigen Einrichtung be= 
züglih der Ofterferien bleiben die Schwierigkeiten beftehen, auf 
welche ald auf den Anlak zur Erwägung einer eventuellen Ausnahme» 
beftimmung in meiner Girfular- Verfügung vom 27. Juli d. I. 
nn war. .In diefer Hinfiht babe ich Folgendes zu be» 
merfen. 

In allen denjenigen Fällen, in melden einzelne Abiturienten 
bereit8 zum 1. April bezw. zum 20. März (vergl. Cirk. Verfg. vom 








*) Geutralblatt pro 1859 Geite 15. 


717 
26. Dftober 1878 — U. I. 2684 — Gentrbl. f. d. g. U. 1878 
©. 605) im Befige ihrer Reifezeugniffe fein müſſen, it unbedingt 
darauf zu halten, daß ein rechtzeitiger Termin für die mündliche 
Prüfung angejept werde. Es wird hiernach vorausfidhtlid nicht 
überall a, ein, die durch die Cirfular-Verfügung vom 8. Juli 
1880 — U. II. 3363 — unter Nr. 2 getroffene Beltimmung über 
den früheftend zulälfigen Termin der mündlichen Reifeprüfungen 
nab jeinem Wortlaute einzuhalten; die Königlihen Provinztal- 
Schulkollegien find daher ermächtigt, in diefem beionderen Falle von 
jener Beftimmung injomeit, ald unerläßlih ift, abzumweidyen. 

Denjenigen Schülern, welche obne Reifezeugnis in einen anderen 
Beruf übergeben, in melden fie bereitd am 1. April eintreten müſſen, 
ift das Abgangdzeugnid unter dem 31. März in der Weile auszu- 
ftellen, ald wenn fie dad Schuljahr abjolvirt bätten. 

In Betreff der Behandlung ded Perſonalwechſels in den Zehrer- 
follegien werden voraudfichtlih die durch die Eirkular- Verfügung 
vom 15. März 1881 — U. II. 2746 —*) getroffenen Beltime 
mungen ausreichen; jedoch haben in jedem einzelnen Kalle die Kö— 
niglichen Provinzial-Schulfollegien dafür Sorge zu tragen, daß nicht 
etwa nachträglich Schwierigkeiten entfteben. 

Lehrer, welche zum 1. April 1886 in den Ruheſtand treten, 
find nicht verpflichtet, über den 31. März hinaus Unterricht zu er« 
theilen. Ob ein etwaiged Anerbieten derfelben zur Fortführung des 
Unterrichtes bi8 zum Schulſchluſſe, felbftverftändlidh ohne die Mög- 
lichkeit einer Remuneration, anzunehmen oder eine Vertretung der- 
jelben durch die übrigen Mitglieder des Lehrerfollegiumd herbeizu- 
führen ift, bleibt in jedem einzelnen Falle der Erwägung des Di- 
reftord, eventuell der Entſcheidung des Königlichen Provinzial-Schul- 
follegiumd überlaffen. 


An : 
fämmtlihe Königl. Provinzial-Schultollegien. 





Abichrift erhält die Königlihe Regierung zur Kenntnisnahme 
8 entſprechenden Erwägung in Betreff der Ihr unterſtellten 
ulen. 


Der Miniſter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
fämmtlihe Königl. Regierungen. 
U. II. 2668. 


*) Gentralblatt pro 1881 Seite 358. 


718 


a? Beftimmungen bezüglid der Ausſtellung vonZeug— 
niſſen über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den 
einjäbrig-freiwilligen Militärdienft. 


Berlin, den 9. Oktober 1885. 

Durch Allerhöchſten Erlak Seiner Majeftät ded Kaijerd vom 
27. Auguft d. 3. (Deutiher Reichsanzeiger vom 14. September 
d. I. Nr. 215) iſt bezüglih der Auöftellung der Zeugniffe der 
wifjenihaftlihen Befähigung für den einjährig freiwilligen Militär- 
dienft folgendes angeordnet worden: 

Buf Das Schema 17 zu $. 90 erhält am Fuße nachſtehenden 

uſatz: 

Auf Grund dieſes Zeugniſſes und der nachſtehenden, gemäß 
§. 89, 3 Theil I der Wehrordnung*) beizufügenden Beläge: 

a) eined Geburtszeugniſſes, 

b) eines Einwilligungs-Attefted ded Vaters oder Vormundes mit 
der Erklärung über die Bereitwilligfeit und Fähigkeit, den Frei— 
willigen während einer einjährigen aktiven Dienftzeit zu befleiden, 
auszurüften und zu verpflegen, 

— zu b: bei Freiwilligen der ſeemänniſchen Bevölkerung, 
fofern fie in der Flotte dienen wollen, nicht erforderlih; — 

c. eine eg ee an weldhed für Zöglinge von 
höheren Schulen (Gymnafien, Realgymnafien, Ober-Realichulen, 
Progymnafien, Realihulen, Real-Progymnafien, höheren Bürgers 
ſchulen und den übrigen militärberedhtigten Kebranftalten) durch 
den Direktor der gebranftalt, für alle übrigen jungen Leute 
durch die PolizeisObrigkeit oder ihre vorgejegte Dienftbehörbe 
audzuftellen ift, 

muß die Ertbeilung des Berechtigungsſcheines zum einjährig frei« 

willigen Militärdienft bei derjenigen Prüfungs. Kommiifion für Ein- 

jährig- Freiwillige, in deren Bezirk der Wehrpflichtige geftellungs- 
pflichtig ift, ſchriftlich nachgeſucht werden. 

Wer fih behufs Erlangung der Beredtigung zum einjährig 
freiwilligen Dienfte nicht fpätehene bis zum 1. Februar feines erften 
Militärpflichtjahres, d. h. desjenigen Jahres, in welchem er das 
20. Lebensjahr vollendet, bei der betreffenden Prüfungs: Kommiifion 
anmeldet und den Nachweis der Beredhtigung nicht bis zum 1. April 
desjelben Zabred bei der Griap-Kommitfion feined Geftellungdortes 
erbringt, verliert dad Anrecht auf Zulafjung zum einjährig freie 
willigen Militärdienite. 

She ich die Königlihen Provinzial-Schulfollegien veranlaffe, 
die Direktoren (Rektoren) Ihres Amtöbereihed zur Ausführung 
diejed Allerböchften Erlaffed anzuweiſen, finde ih mid veranlaßt, 


®) Eentralblatt pro 1876 Seite 4. 


719 





behufs Gleihmäßigfeit in der äußeren Form der Ausführung, fol 
gendes zu bemerfen: 

Der Abdrud des vorgeichriebenen, feinerlei Verkürzung oder 
Aenderung geftattenden Zuſatzes auf der Borderjeite des Militärzeug- 
niffes, für welches ebenjo, wie bezüglich der Reifezeugniffe durdy die 
Girkular- Verfügung vom 27. Mai 1882 *) angeordnet worden, das 
Neichöformat einzuhalten ift, läßt fih mir Rüdfiht auf den verfüg- 
baren Raum nicht wohl ausführen. Die Verweiſung deöfelben auf 
die Nüdjeite würde weder dem Wortlaute des Allerhöchſten Erlaffes 
entiprehen noch die Erreichung des durch denfelben verfolgten Zweckes 
binlänglih ſicher ftellen. Hiernach ift auf der Vorderſeite des 
Zeugnid-Schemad, unter dem für die Unterjchriften beftimmten Raume, 
ald Ueberſchrift in entiprechenden Lettern zu druden „Zur Beachtung“ 
und darunter die erfte Zeile des vorgejchriebenen Zuſatzes; das 
Uebrige ift auf der Rückſeite des Zeugnifjes zum Abdrude zu bringen. 
Nah dem Schluffe des Zuſatzes ift in Klammern binzuzufügen: 

„(Allerhöchſter Erlaß vom 27. Auguft 1885. Deutſcher Reichs⸗ 
Anzeiger vom 14. September 1885 Nr. 215).“ 

Sn Betreff ded unter Titel c des Zuſatzes erwähnten Unbe- 
ſcholtenheits-Zeugniſſes bringe ich bei dieſem Anlaffe die diedfeitige 
Girfular- Verfügung vom 9. Mai 1881 — U. II. 648 — (Eentralblatt 
f. d. g. U. 1881 ©. 425) in Erinnerung. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Bertretung. Lucanus. 


An 
fämmtlihe Königlihe Provinzial-Schultollegien. 
U. 11. No. 2666. 


198) Unterfuhung der höheren Schulen auf Schwer— 
börigfeitihrer Schüler. 


Berlin, den 12. November 1885. 

Nachdem von ärztlicher Seite darauf hingewieſen war, daß nicht 
felten Schüler der höheren Lehranſtalten durch Schwerhörigkeit 
in ihrer geiftigen Entwidelung gehemmt würden, bat. ich für er« 
forderlid erachtet, zunächſt die bezüglichen Thatfadhen ı..; allgemeinen 
u ermitteln. Zu diefem Behufe babe ih durd die unter dem 
. $ebruar d. 3. — U. II. 3118 M. 418 — an die Königlichen 
Provinzial» Schulfollegien gerichtete Girfular-Berfügung ſämmtliche 
böbere Schulen veranlaßt, anzuzeigen, wie viel in jeder einzelnen 
Klaffe derfelben, bezw. wie viel in jeder Klaffe der Borichule, ſchwer— 
börige Schüler fi vorfinden, und mie viele derjelben bereitö bei 


*) Gentralblatt pro 1882 Seite 865. 


720 





ihrer Aufnahme in die Schule ſchwerhörig waren; zu diejen Zahlen- 
angaben ſollte erftend in den der Schule beftimmt befannt gewor: 
denen Fällen die Urſache der Schwerbörigfeit bezeichnet, zweitens 
in allen Fällen bemerft werden, ob und weldye Mittel jeitend der 
Schule getroffen würden, um den jchwerhörigen Schülern die Theil- 
nahme an den Lebrftunden zu ermöglihen. Cine ärztlihe Mitwir— 
fung zu diejer Ermittelung ift nicht für erforderlich erachtet worden. 
Wenn den Eltern die Schwerbörigkeit eined Sohnes, den fie der 
Schule übergeben, befannt ift, fo unterlaffen fie nicht leicht, diejen 
Umftand im Intereffe ihres Sohnes zu erwähnen; und felbft wenn 
died unterblieben oder eine beginnende Schwerbörigfeit im elterlichen 
Haufe nod unbekannt geblieben jein follte, bringt auch in zahlrei- 
deren Klaffen der Unterriht und der fonftige Verkehr mit den 
Schülern jo reihlihen Anlaß zu Beobadtungen, dab nicht leicht 
ein erbeblicherer Fall unbemerkt bleibt. Es ift daher mit Zuverficht 
vorauszuſetzen, daß der Ordinarius jeder Klaffe im Vereine mit den 
übrigen Lehrern derjelben Klaffe in der Lage ift, die fchwerhörigen 
Schüler derjelben zu bezeichnen. Welches Maß in Behinderung der 
Hörfähigkeit ald Schwerbörigfeit zu betrachten jei, iſt jhon in An— 
betrat der Schwierigkeit einer feiten Maßbeitimmung nicht vorge- 
Ichrieben worden. Dieſer Mangel einer Grenzbeitimmung bat wahr» 
fheinlih die Folge gehabt, daß in der Einrehnung von Schülern 
unter die ſchwerhoͤrigen ziemlich weit gegangen ift; wenigſtens findet 
fi wiederholt die Bemerfung, daß von beionderen Maßregeln dey 
Schule im Intereffe der Schwerbörigen, 3. B. durch Anweijung von 
Plägen in der Nähe des Lehrers, deshalb Abftand genommen fei, 
weil die als ichwerbörig bezeichneten Schüler an feiner Stelle des 
Lehrzimmers ſich bebindert fänden, dem Unterrichte zu folgen. Durch 
die Need diefer Umftände wird die Annahme begründet, daß 
die ausſchließlich auf der Beobachtung der Lehrerfollegien beruhenden 
und unter ihrer Verantwortlichfeit aufgeftellten Zablenangaben über 
dad Maß der Verbreitung der Schwerhörigfeit unter dem Schülern 
der höheren Schulen ein im wejentlihen richtiges Bild darbieten. 

Dad Ergebnis der Grmittelungen giebt mir zu folgenden Be» 
merfungen Anlaß. 

1. Die Anzahl der ſchwerhörigen Schüler in den höheren 
Schulen der gefammten Monardie (vorläufig unter Ausſchluß der 
mit einem Theile derfelben verbundenen Vorſchulen, vergl. unter 
Nr. 2) beträgt 2,18°/, der Schülerzahl. Der Prozentjap der Schwer- 
börigen, beredhnet für die einzelnen Provinzen, zeigt, einen nur 
mäßigen Unterſchied von dem für die gefammte Monarchie ſich er 
gebenden Prozentiage; der niedrigfte Progentjap ift in einer Provinz 
1,57°/,, der höchſte in einer anderen 2,48°%/,. Ob dieje Unterſchiede 
in lofalen und klimatiſchen Berhältniffen oder einer Ungleichheit des 
Mapftabes bei Einrehnung von Schülern unter die Fämerhörigen 


72] 


ihren Anlaß haben, fann für diejenigen Folgerungen, welche im In- 
terefje des Unterrichtäbetriebed aus dem Ergebnifje der Ermittelungen 
zu ziehen find, außer Betracht gelafjen werden. Jedenfalls bilden 
die jchwerbörigen Schüler einen fo Heinen Theil der Schülerzabl, 
dab es möglidy ift, durch Anweiſung der geeignetjten Pläge ihnen 
dad Hören thunlichſt zu erleichtern und durch bejondere Beobachtung 
ihrer Aufmerfjamfeit zu fonftatiren, ob fie jowohl das von dem 
Lehrer ald das von den Mitichülern Geſprochene verftehen. Aus den 
auf den Statiftiichen Fragebogen beigefügten Bemerfungen habe idy 
gern erſehen, daß eine derartige Berückſichtigung der ſchwerhörigen 
Schüler das übliche Verfahren an den höheren Schulen iſt; die 
Direktoren (Rektoren) der höheren Schulen haben auch fernerhin 
im Intereſſe ſowohl der ſchwerhörigen Schüler als der Schulordnung 
darauf Bedacht zu nehmen, daß in keinem einzelnen Falle dieſe Be— 
rückſichtigung verabſäumt werde. Wenn ſchwerhörige Schüler un— 
geachtet ſolcher Maßregeln nicht im Stande. find, dem Unterrichte 
zu folgen, ſo ſind die Eltern oder deren Stellvertreter hiervon mit 
dem Bemerken in Kenntnis zu ſetzen, daß von einem ferneren Be— 
ſuche der öffentlihen Schule feitens ihres Sohnes ein Erfolg nit 
zu erwarten jei. 

2. Bon den 2,18 °/,, welde die ſchwerhörigen Schüler von 
der Gejammtzahl der Schüler in den höheren Schulen der Monardie 
betragen, find 1,74 °/, der Gefammtzahl der Schüler (oder 80 °%/, 
der Schwerhörigen) mit dieſem Uebel ſchon bei ihrem Gintritte 
in die Schule behaftet gewejen; von den 1,86 °/, jchwerbörigen 
Schülern der gejammten Borfaulen find 1,50 °/, (oder 79 °,, der 
Schwerhörigen) ſchon ald ſchwerhörig in die Vorjchulen eingetreten. 
Nur bei 0,44 °/, der Schüler der höheren Schulen und nur bei 
0,31 %, der Schüler der Borichulen fällt die Entftehung der 
Schwerhörigkeit in die Zeit ded Schulbejudes. 

Dem Umftande, dab in den höheren Schulen die ſchwerhörigen 
Schüler 2,18 %,, in den Vorſchulen nur 1,86 °/, der Gejammt- 
zahl betragen, kann man zunächſt geneigt jein die Deutung zu geben, 
daß an der Entftehung der Schwerhorigfeit der Schule ein, wenn auch 
ſehr unerheblicher urſächlicher oder miturſächlicher Einfluß beizumefjen 
ſei. Bedenkt man indeſſen, daß von denjenigen Fällen, in welchen 
der Anlaß der Schwerhörigkeit zu beftimmter Kenntnis der Schule 
gelangt ift, die volle Hälfte fi ald Folge von Maiern, Scharlach 
und verwandten Krankheiten ermweilt, und daß dieſe Krankheiten 
wohl ebenſo häufig erft in den nächſten Fahren nady dem 9. Xebend- 
jahre, alſo nah dem Eintritte in die höheren Schulen eintreten, 
ald vor demielben, jo wird man Bedenken tragen müffen, einer 
won Auslegung des an fi nicht erheblichen Unterſchiedes ftatt« 
äugeben. 

Volftändig bejeitigt wird ein folder Gedanke durch die That⸗ 


722 





ſache, da& in der Bertbeilung der Schwerbörigen auf die einzelnen 
Klaffen der höheren Schulen nit ein Steigen der Verhältniszahlen 
nah den auffteigenden Klaſſen erfichtli wird, jondern ihre Ver— 
theilung auf die verjchiedenen Klaſſen ald eine rein zufällige ericheint. 

Der Vorwurf, daß die böberen Schulen durdy ihre Einrichtung 
oder durch die an ihre Schüler geftellten Forderungen Schwerhörigkeit 
berbeiführen oder befördern und fteigern, ift bis jept nicht erhoben 
worden. Denn wenn von ärztlicher Seite erwähnt worden ilt, daß 
die Wege zur Schule oder dak unzweckmäßige Lüftungen während 
der Lehrftunden Katarrhe des Ohres und Halſes veranlafjen oder 
fteigern fönnen und daß hierdurch im weiteren Verlaufe Echwer- 
börigfeit herbeigeführt werden fann, jo find biermit Einwirkungen 
bezeichnet, welche auch außerhalb des Schullebend in gleiher Weije 
vorfommen, nicht alö ipecifiiche Einflüffe der Schule und ihrer Ein» 
rihtungen zu betrachten find. Es fommt ferner in Betradt, daß 
chroniſche Katarrhe des Ohres reip. Obrenflüffe, die außer den ge— 
nannten Krankheiten am meiſten Schwerbörigfeit bedingen, ärzt« 
liherjeit8 auf eine ferofulöie Grundlage zurüdgeführt werden. 
Ebenjo verhält es fi mit dem chroniſchen Nafenfatarrh, wenn der: 
jelbe das Gehör nachtheilig beeinflußt. Daß der Schule irgend eine 
urfählihe Bedeutung für die unter den Schülern verfommende 
Schwerbörigfeit nicht beizumefjen ift, darf als ficher beftätigt durch 
die angeftellten Ermittelungen erachtet werden. 

Die Unterrihtöverwaltung befindet fi daber gegenüber der 
Schwerbörigfeit von Schülern höherer Schulen in weſentlich anderer 
Lage, als gegenüber ihrer Kurzfichtigkeit. Die Kurzfichtigkeit ift 
während der Beſuchszeit der höberen Schulen bezüglich der Anzahl 
der davon betroffenen Schüler und ded Grades des Uebel mit den 
auffteigenden Klaffen in Zunahme begriffen. Die Unterridhtäver- 
waltung erachtet ed daher ald ihre Aufgabe, zur Ergänzung der be= 
reitd im dieſer Richtung angeftellten dankenswerthen Ermittelungen 
durch umfafjende von ihr jelbft angeordnete ärztliche Unterfuhungen 
böberer Schulen die Thatſachen feftftellen und möglidhft ermitteln 
u lafjen, melden Einrichtungen der böberen Schulen ein mwejent- 
ih nachtheiliger Einfluß in der fraglichen Beziehung beizumeſſen 
ift, und wird nicht unterlaffen, auf deren Beleitigung oder Ermäßie 
gung unabläffig Bedaht zu nehmen. Dagegen ift zu einer etwa⸗ 
nigen jpezialärztlihen Unterjuhung der höheren Schulen auf Schwere 
börigfeit ihrer Schüler ein Anlaß nicht anzuerkennen, ſondern 
ed ift diefe Sorge audichließlih dem Giternhanfe zu überlaffen. 
Der Schule ift nur zur Pfliht zu maden, daß fie bei den— 
jenigen ſchwerhörigen Schülern, melde ihr Uebel noch nicht zur 
Theilnahme am Unterrihte unfähig madt, durdy bejondere Be— 
rüdfihtigung und Aufmerfjamfeit die nadhtbeiligen Aolgen des 
Leidend für die geiftige Entwidelung der Schüler möglihft zu er- 


723 





mäßigen jude, und daß fie, wo die beginnende Schwerhörigfeit den 
Eltern nod nicht befannt zu fein Scheint, diejelben fofort in Kenntnis 
jeße und ihnen die Einholung ärztlihen Rathes anheimgebe. Bon 
dem Wohlwollen der Kehrer für die ihnen anvertraute Fugend darf idy 
voraudjepen, dab dieſe Pflichten in allen Fällen korgfältig erfüllt 
werden, und died um fo zuverficdhtlidher, da in den Zehrerfreifen 
die Aufmerfjamfeit auf alle ee der Gefundheitöpflege unverfenn- 
bar in erfreuliher Zunahme begriffen ift. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
v. Goßler. 


An 
fänmtlihe Königl. Provinzial-Schultollegien. 
U. II. 1157. M. 8081. 


IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche VBerbältniffe. 


199) Termin für die Zurnlebrerprüfung im Jahre 1886. 


Berlin, den 24. November 1885. 

Für die im Jahre 1886 zu Berlin abzubaltende Zurnlehrer- 
prüfung babe id Termin auf Dienftag den 2. März f. 3. und 
folgende Tage anberaumt. 

Meldungen der in einem Lehramte ftehenden Bewerber find bei 
ber vorgeſetzten Dienftbehörde, Meldungen anderer Bewerber un« 
mittelbar bei mir unter Anſchluß der im $.4 der Prüfungsordnung 
vom 10. September 1880 bezeichneten Schriftftüde anzubringen. 

Die Meldungen find jpäteftens bid zum 15. Ianuar k. 3. an 
mid) einzureichen. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 
—— 
U. III. b. 8517. 


200) Nachrichten über die evangeliihen Bildungd- und 
Erziebungsd-Anftalten zu Droyßig. 
(Centrbi. pro 1880 Seite 454 Nr. 86.) 


A. Hiftorifhe Heberfiht über die Gründung und 
Entwidelung der Anftalten. 


Die evangelifchen Grziehungd- und Bildungs» Anftalten zu 
Droyßig verdanken ihre Gründung dem verewigten Fürften Ditto 


724 





Bictor von Schönburg- Waldenburg Durdlaudt. Bei 
feinem warmen Snterefje für Förderung chriſtlichen Lebens und für 
Bildungszwecke überhaupt richtete er ſein Auge auch auf das Gebiet 
der weiblichen Erziehung und Unterweiſung und erkannte bald, wie 
auf demſelben noch Raum zu weiterer Pflege und Förderung vor— 
handen ſei, insbeſondere aber in der natürlichen Anlage des Weibes 
eine Befähigung für erziehliche Thätigkeit gefunden werde, die, ent» 
ſprechend ausgebildet, der Familie und Schule und durd dieje dem 
Ganzen zu einem großen Gegen gereihen könnte. Zur nächſten Aus— 
führung diejed Gedankens beſchloß er, zu Droykig ein Lehrerinnen- 
Seminar zu gründen. 

Der Fleden Droykig, der mit feinem Schloffe den Mittelpunft 
eined größeren Güterfomplered des Hauſes Schönburg bildet, liegt 
9 Kilometer von Zeig, im Regierungsbezirfe Merjeburg, Provinz 
Sadjen, in der Nähe des lieblihen Elfterthaled, von den frucht— 
baren Borbergen des Thüringer Waldes umgeben; der Drt erfreut 
fi der günftigiten Gejundheitöverbältnifje und vereinigt mit der 
ländlihen Stille den Anschluß an die nahe gelegenen Eiienbabnen 
zu Zeig, Weißenfels und Naumburg. Er befigt aud eine Tele— 
grapbenftation und eine täglich zweimalige Poftverbindung mit Zeip. 

Der von dem Kürften feftgefegte Zweck des Seminars ift, auf 
dem Grunde des göttlihen Worted nad dem evangeliihen Befennt- 
niffe Lehrerinnen für den Dienft an Glementar- und Bürgerſchulen 
auszubilden, wobei nicht ausgeſchloſſen jein jolle, daß die in ihm 
vorgebildeten Zebrerinnen nad ihrem Austritte auch in Privatver- 
hältniffen für chriftliche Erziehung und Unterweifung thätig wären. 
Der Unterriht ded Seminars follte ſich auf alle für obigen Zweck 
erforderlihen Kenntniffe und Fertigkeiten erftreden, den Unterricht 
in der franzöfiihen Sprache und in Handarbeiten mit eingeichloffen. 

Nachdem alle inneren und äußeren Ginridtungen getroffen 
waren und zwar mit einer Freigebigfeit, daß aud Unbemittelten 
der Beſuch der Anftalt ermögliht wurde, übergab der Fürft am 
11. Mai 1852 die Stiftung dem Preußifhen Staate. 

Dad Seminar wurde unter die unmittelbare Leitung und Ver: 
waltung ded Minifteriumd der geiftlichen ıc. Angelegenheiten geftellt. 
Am 1. Dftober 1852 wurde die Anftalt in feierlicher Weile eröffnet 
und gleichzeitig mit ihr eine von Kindern aud den Gemeinden 
Deoybii und Haſſel beſuchte zweiklaſſige Elementar-Mädchenſchule, 
welche im Jahre 1884 zu einer dreiklaſſigen erweitert worden iſt. 
Die Zahl der Seminariſtinnen betrug 20 und ſollten dieſe den 
1. Coetus bilden, da der Kurſus auf 2 Jahre feftgeftelt war. Das 
Lehrperſonal beftand aus dem Direktor, einem Ersinalehen und 
einer Seminarlebrerin. 

Nah den gegebenen Grundfägen geftaltete ſich die Anftalt in 
freier Gigentbümlichkeit zu folder Genugtbuung des fürftlichen 


725 





Stifterd, daß derielbe fi zur Gründung viner neuen ähnliden, aber 
weiterführenden Anftalt entſchloß. Er errichtete dem Seminars 
gebäude gegenüber ein Gouvernanten-Inftitut und ein Pen— 
ionat für evangelijhe Töchter höherer Stände, die beide 
im Herbſte, 1855 eröffnet wurden. 

Dem Gouvernanten-Snftitute war die bejondere ya geftellt, 
für den höheren Kehrerinnenberuf geeignete evangelijhe Jungfrauen 
zunächſt im chriftlicher Wahrheit und im chriſtlichen Xeben jo zu 
begründen, daß fie befähigt würden, die ihnen jpäter anzuvertrans : 
enden Kinder im chriſtlichen Glauben und in der priftlihen Liebe 
zu erziehen. Sodann follten fie theoretiih und praktiſch mit einer 
guten und einfahen Unterrihts- und Erziehungsmethode befannt 

emacht werden, in weldyer leßteren Beziehung fie in dem mit dem 

Gonvernanten-Suftitute verbundenen Töchter-Penfionate die nötbige- 
praktiſche Anleitung erhalten würden. in beſonderes Gewicht jollte 
auf die Ausbildung in der franzöfiihen und in der engliſchen Spradhe, 
ſowie in der Muſik gelegt werden. Der Unterriht in Geſchichte, 
in Litteratur und in jonftigen zur allgemeinen Bildung gehörigen 
Gegenftänden follte feine volle Vertretung unter vorzugsweiſer Des 
rüdfihtigung der Zwecke weiblicher Bildung finden, weshalb jede 
BVerflahung zu vermeiden und die nothwendige Vertiefung des 
Gemüthölebend zu erzielen Sei. 

Für das Penfionat galt ed, eine allgemeine höhere weibliche 
Bildung zu erftreben, und dabei nah dem Willen des fürſtlichen 
Stifterd, wie im Seminare und Gouvernanten-Inftitute, eine ent- 
ſchieden evangeliichshhriftlihe Richtung zu verfolgen. Dieje Bildung 
jollte bei aller Hodhadtung und Aneignung ded Guten in dem 
Fremden doch in ihrem innerften Weſen eine deutſche bleiben und 
die Tradition des edlen deutſchen Frauencharakters bewahren, wie 
derjelbe lebenäfräftig und opferfähig an Familie, Vaterland und 
Kirhe fih in der Geſchichte bewieſen. Beide Abtheilungen der 
Stiftung das Gouvernanten-Inftitut und dad Penfionat, wurden unter 
den Direktor ded Seminars geftellt und wurde dadurd eine Ein» 
heit angebahnt, die für dad Gedeihen ded fomplizirten Organismus 
von großer Bedeutung war. Zugleih wurde dad Lehrerfollegium 
entipredhend vergrößert, und wurden namentlich audy für den Unter» 
richt und die Konverjation in der franzöfiihen und in der engliſchen 
Sprade Nationallehrerinnen berufen, jo dab ſich dad Kollegium mit 
der Zurnlebrerin und der Hilfälehrerin in der Mufif auf 14 beläuft. 

Mit der eingebendften Theilnahme begleitete der Stifter der 
Anftalten deren weitere Entwidelung und ſuchte nad allen Seiten 
bin zu ergänzen und zu belfen, wo im Laufe der Zeit Mängel fi) 
herausſtellten. Mit jeinem Tode, am 16. Februar 1859, ging die 
volle Verwaltung der Droyßiger Anftalten in die Hände des Miniſters 
der geiftlihen ıc. Angelegenheiten über. 


1885. 48 


726 


. Es find bereit? 32 Jahre vergangen, feit die Stiftung ihre 
Thätigkeit begonnen bat. Ueber 1200 geprüfte Lehrerinnen find 
feitdem entlaffen und gegen 700 Kinder im Penfionate erzogen. 


B. Fäür die Zöglinge ſowohl des Seminars ald aud des 
Gouvernanten-Inftitutes giltige Beftimmungen. 


1. Beide Anftalten nehmen evangelijhe Bewerberinnen aus der 
ganzen Monardie auf. 

2. Die Aufnahme findet unter Vorbehalt einer vierteljährigen 
Probezeit jährlich einmal, und zwar im Monate Auguft ftatt. 

3. Die Bewerberin muß am 1. Dftober ded Jahres, in welchem 
die Meldung erfolgt, das 17. Lebensjahr zurüdgelegt haben. — Iſt das 
24. Lebensjahr überfchritten oder wird am 1. Dftober dad 17. Xebend- 
jahr nody nicht beendet, jo bedarf ed zur Meldung der bejonderen 
Genehmigung ded Minifterd der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 

4. Die Meldungen für das Seminar find jpäteftens bis 
zum 1. Mai bei derjenigen Königlihen Regierung, in deren Ber- 
waltungäbezirfe die Bewerberin wohnt, von Bewerberinnen zu 
Berlin bei dem Königlichen Provinzial-Schulfollegium dajelbft, 

die Meldungen für dad Gouvernanten-Inftitut jpäteftend 
bis zum 1. Juni unmittelbar bei dem Minifter der geiftlichen ıc. 
Angelegenheiten anzubringen. 

5. Bei der Meldung find folgende Scriftftüde einzureichen: 

a. Geburtd-, bezw. Taufſchein. Wenn aus diejem Schriftftüde 
nicht beftimmt hervorgeht, daß Bewerberin (is ur evangeliſchen 
Kirche bekennt, jo ift hierüber anderweit rate zu führen. 

b. ein Gejundbeitdatteft, audgejtellt von einem zur Führun 
eined Dienftfiegeld berechtigten Arzte.e Aus demielben * 
namentlich — dab die Bewerberin nicht an Bruſt⸗ 
ſchwäche, großer Kurzfihtigkeit, Schwerbörigfeit, Bleichſucht, 
jowie an anderen die Ausubung des Lehramted behindernden 
Gebrechen leidet, aud in ihrer förperlihen Entwidelung jo 
weit vorgeſchritten ift, um den Aufenthalt im Seminar bezw. 
im Gouvernanten-Inftitute ohne Gefährdung ihrer Gejund- 
beit nehmen zu können. 

c, ein Zeugnid über erfolgte wiederholte Impfung. 

d. ein Zeugnis der Ortsbehörde über fittlihe Führung. 

e. ein von der Bewerberin jelbft verfaßter und gejchriebener 
Lebenslauf, aus welchem ihr Lebens- und Bildungdgang zu 
erjehen und auf die Entwidelung ihrer Neigung zu dem 
erwählten Berufe zu fchließen ift. Dieſes —— dient 
zugleich als Probe der Handſchrift. 

f. eine Erklärung der Eltern oder Vormünder, oder ſonſt glaub⸗ 
haft geführter Nachweis, dab das Penfiondgeld für die Dauer 


727 





ded Aufenthalte in der Anftalt pünftli werde gezahlt 

werden. 

6. Fähigen Zöglingen ded Penfionates zu Droykig kann der 
Eintritt in dad Seminar bezw. in dad Gouvernanten-Inftitut ohne 
befondere Prüfung geftattet werden, wenn das Lehrerkollegium fie 
als reif zur Aufnahme bezeichnet, das vorichriftdmähige Lebensalter 
erreicht h und binfidhtlid des Gejundheitäzuftanded und der körper— 
lihen Entwidelung fein Bedenken befteht. 

. Das Denfionsgeld beträgt für jede Schuljahr im Seminare 
255 Mark, im Gouvernanten-Inftitute 390 Mark einſchließlich von 
je 15 Mark, welche zum Kranfenfonds der Anftalten fließen. 

Dasſelbe ift an die Seminarfaffe monatlich voraus zu entrichten. 

Zeitweiſe Abmejenheit aus der Anftalt befreit nit von ber 
Pfliht der Penfionszahlung. 

Für das Penfiondgeld wird Unterricht, Wohnung, Beköftigung, 
Bett, Bettwäſche, Heizung, Beleuchtung, ſowie ärztliche Pflege und 
a Wi in leichteren Kranfheitöfällen gewährt. 

. Die Nebenktoften — für Schreibmaterialien, Wäſche, Aus- 
befferung der Kleidungsftüde u. |. m. — betragen bei Sparjamfeit 
und Ordnung im Seminare 70 bis 75 Mark, im Gouvernanten« 
Snftitute 75 bis 90 Mark jährlich. 

9. Das Reinigen der Wäſche der Zöglinge wird von der Ans 
ftalt8-Bermaltung auf Koften der Zöglinge bejorgt oder auf Wunſch 
den Eltern überlafien. 

10. Die Kleidung der Zöglinge ift möglidhft einfach zu halten. 
Es genügen vier Anzüge: zwei dauerhafte Wochenkleider, ein 
Sonntagöfleid und ein jchwarzed Kleid für beiondere Gelegenheiten. 
Für den Sommer empfehlen fi nicht zu belle Waſchkleider. 

An Schuhwerk find dauerhafte Lederftiefel und ein Paar Morgen» 
ſchuhe mitzubringen. 

An Wäſche tft ein Dupend Hemden und ein Dupend Hand« 
tüdher erforderlich. 

1l. Es ift Beranftaltung getroffen, daß die erforderlichen 
Bücher und fonftigen Yehrmittel zu Droykig bezogen werden können. 

12. Die Ferien dauern zu Weihnachten und zu Oftern je 14 
Tage, nad dem gegen Anfang Juli erfolgenden Schluffe des Schul⸗ 
jahres 5 Wochen, und zu Midaelid 8 Tage. 

Beiondere Berhältniffe audgenommen, können in den Sommer: 
ferien Zöglinge in den Anftalten nicht verbleiben; in den andern 
Ferien wird den entfernter wohnenden Zöglingen der Aufenthalt da- 
felbft geftattet, obme daß bejondere Vergütung für Beföftigung ıc. 
zu leiften ift. 

13. Solden Zöglingen, deren Leiftungen den Anforderungen 
in der Klaffe nicht genügen und melde deöhalb von dem Lehrer: 
follegium am Schluffe ded Jahreskurſus nicht für befähigt zum 


48* 


728 





Aufrüden in die höhere Klaffe, bezw. zur Ablegung der Abgangd- 
prüfung gehalten werden, wird auf Wunſch, und wenn nidt bejondere 
Bedenken cobmalten, geitattet, in der betreffenden Klaffe noch ein 
fernered Jahr zu bleiben. 

14. Die Abgangsprüfungen finden vor einer unter dem Bor- 
fige eines Kommifjarind ded Minifterö der geiftlichen ꝛc. Angelegen- 
beiten zufammentretenden Königlihen Prüfungd:Kommiffion ftatt. 
Den für reif befundenen Zöglingen 

a. des Seminars wird ein Zeugnid der Befähigung für Lehrer- 
innenftellen an Volksſchulen, 

b. des Gouvernanten-Inftitutes ein Befähigungdzeugnid für den 
Beruf ald Erzieherinnen und ald Lehrerinnen in Kamilien 
jowie an mittleren und höheren Mädchenſchulen 

von der Prüfungs-Kommiſſion ausgeſtellt. 

15. Die Vermittelung von Stellen für die ausgebildeten Zög- 
linge übernimmt, wenn es gewünſcht wird und ſoweit als möglich, 
die Seminar-Direltion. 

16. Obwohl die Penfionen auf dad Niedrigfte bemefjen find, 
fo befteht doch für bejonderd bedürftige und mwürdige Zöglinge beider 
Anftalten ein bejhränfter Fonds zu Unterftügungen, welde indeſſen 
nit baar ausgezahlt, jondern auf das Venfionsgeld in Anrechnung 
ebracht werden. Sofern eine Erleihterung in der Penfiondzahlung 
überhaupt möglich iſt, kann joldhe in der Regel erſt von der zweiten 
Hälfte des * Schuljahres ab, und nur dann gewährt werden, 
wenn das Lehrerkollegium ein günſtiges Urtheil über Fleiß, Fort— 
ſchritte und Wohlverhalten des Zöglings gewonnen hat. Die Unter— 
ſtützung kann nur ausnahmsweiſe die Hälfte des Penfionsgeldes mit 
— des Beitrages zum Krankenfonds (j. o. B. Nr. 7) über— 
chreiten. 

Die Bedürftigkeit iſt durch ein Zeugnis der Ortsbehörde oder 
ſonſt glaubhaft nachzuweiſen. Unterſtützungögeſuche find an bie 
Seminar:Direftion zu ridten. 

Wird von Bewerbern eine Erleichterung in Ausfiht genommen, 
jo muß in dem Zablungdreverie (oben B. Nr. 5. 2 auögedrüdt werden, 
dat das Penfiondgeld, ſoweit nicht dur Unterftügung aus Anftalts« 
mitteln eine ſolche gewährt wird, für die ganze Dauer des Aufent- 
haltes werde entrichtet werden. 


C. Bejondere Beftimmungen für daß Lehrerinnen» 
Seminar. 


1. Die ftatutenmähige Zabl der Zöglinge ded Seminars beträgt 
40, die auf 2 Klafien zu je 20 vertbeilt find. 

2. Der Kurſus it zweijährig. 

3. Zur Aufnahme in dad — ſind mit Ausnahme der 
Ausbildung in der Muſik, diejenigen Kenntniſſe und Fertigkeiten 


729 





erforderlich, weldye nady den Allgemeinen Beftimmungen vom 15. Of: 
tober 1872 B. 2313 (Berlin 1872, Berlag von ®. Hertz, — 
Beſſer'ſche Buchhandlung, — durch alle Buchhandlungen zu beziehen) 
in der Aufnahmeprüfung an den Königlihen Schullehrer-Seminaren 
verlangt werden, außerdem #ertigfeit in den gewöhnlichen weiblidhen 
Handarbeiten. 

Ein Anfang im Berftändniffe der franzöfiihen Sprade, ſowie 
im Klavierfpiele und im Geſange ift erwünſcht. 

4, Außer den vorftehend unter Abſchnitt B. Nr. 5 bezeichneten 
Schriftſtücken hat die Bemerberin ein Zeugnid ihres Geeljorgerd 
über ihr eben in der evangeliihen Kirche und in der chriftlidhen 
Gemeinschaft bei der Meldung einzureichen. 

5. Außerdem bat fi die Bewerberin einer ſchriftlichen und 
mündlichen Vorprüfung zu unterwerfen, wegen deren Abhaltung die 
Behörde, an melde die Meldung zu richten ift, das Nähere anordnet. 


D. Befondere Beftimmungen für dad Gouvernanten« 
Inftitut. 


1. Die ftatutenmäßige Zahl der Zözlinge beträgt 42, die 
auf 3 Klafjen, je 14 enthaltend, vertbeilt find. 

2. Der Kurjus ift ein dreijäbriger und kann bei dem organiſchen 
Zufammenbange des Unterrichtes nicht abgefürzt werden. 

3. Außer den vorftehend unter Abſchnitt B Nr. 5 bezeichneten 
Schriftſtücken hat die Bewerberin bei der Meldung einzureichen: 

a. ein Zeugnid ihres Seeljorgerd über ihr Xeben in der evan— 
geliihen Kirhe und in der chriſtlichen Gemeinſchaft. In 
demjelben ift zugleih ein Urtbeil über die Kenntniffe der 
Bewerberin in den chriſtlichen Religiondwahrbeiten und in 
der biblijhen Geſchichte nah Maßgabe der Allgemeinen Be» 
ftimmungen über die Aufnabmeprüfung an den Königlichen 
Schullebrer-Seminaren vom 15. Dftober 1872 B. 2313 aus. 
zuſprechen. 

b. die neueſten Schulzeugniſſe. 

4. Zur Aufnahme in das Gouvernanten-Inſtitut wird eine 
Ausbildung verlangt, wie fie eine gute höhere Mädchenfchule gewährt. 
Die Bewerberin bat fidh bei einem von ihr zu mählenden Direktor 
oder Lehrer einer höheren öffentlihen Unterridts-Anftalt, bei einem 
Königlihen Schulrathe, einem Königlihen Seminar-Direktor oder 
einem Königlien Kreie-Schulinipeftor einer jhriftlihen und münd⸗ 
lien Prüfung zu unterwerfen. Dieje Prüfung kann nicht von dem 
Lehrperfonale derjenigen Schule, melde die Bewerberin beſucht hat, 
abgenommen werden. 

In der fchriftlihen Prüfung genügt die Anfertigung eines 
deutichen Aufſatzes, einer Ucberfegung in das Franzöſiſche und in das 
Englifche, und die Löfung einiger Rechenaufgaben. Diefe bei der 


730 





Meldung einzureihenden Arbeiten find zu zenfiren, auch ift anzugeben, 
daß diefelben in Klaufur gefertigt find, welche Zeit darauf verwendet 
ift, und ob, event. welde Hilfämittel geitattet worden. 

Die mündlihe Prüfung erftredt ſich auf deutiche, franzöfiiche 
und engliihe Grammatif und Literatur, jowie auf ſämmtliche Reals 
gegenftände. Ueber den Gang bdiejer Prüfung ift eine Verhandlung 
aufzunehmen und in den einzelnen Lehrgegenftänden ein Prädikat zu 
ertbeilen. 

Ein zujammenfafjendes Urtheil ded Craminatord über die Be- 
fähigung der Geprüften nad den Ergebniffen der Prüfung und dem 
Gejammteindrude der Periönlichkeit in Beziehung auf Begabung, 
Strebjamfeit und Charafterreife ift erwünidt. 

5. Hinſichtlich der erlangten mufifaliihen Ausbildung genügt, 
wenn nicht das Zeugnis eines Mufikverftändigen beigebradyt werden 
fann, die eigene Angabe über die jeither betriebenen Studien. Ein 
tüchtiger Anfang ift beionderd wegen des fpäteren Erzieherinnen« 
Berufed dringend zu wünſchen. Wenn ein folder Anfang nicht ge 
macht ift, hat die Anftalt feine Verpflichtung zur Ausbildung in 
diefem Gegenftande. 

6. Fertigkeit in den gewöhnlichen weiblichen Handarbeiten wird 
vorausgeſetzt. 


E. Beſtimmungen für das Penſionat. 


1. Die Erziehungs-Anſtalt für Töchter iſt auf höchſtens 50 Zög- 
linge berechnet, weldye auf 3 Klafjen — eine zweite, eine erfte Kalle 
und eine Selefta — vertheilt find. 

2. Aufgenommen können werden evangelijche Kinder vom 10. 
bis zum 16. Lebensjahre einſchließlich. 

3. Die Aufnahme findet in der Regel zu Oftern und zu An- 
fang Auguft jedes Jahres ftatt. Ausnahmen find in den dazu ges 
eigneten Fällen zuläſſig. Bei der Anmeldung iſt ein Geburtös bezw. 
Taufſchein oder ein fonjtiger Nachweis darüber, dad die Angemeldete 
evangeliiher Konfeifion iſt, einzureichen. 

Der Abgang eined Zöglings ift ein Vierteljahr vorher ber 
Seminar»Direftion anzuzeigen. 

4. Die Anmeldungen zur Aufnahme find portofrei an bie 
—— zu richten, die auch zu beſonderer Auskunft 
ereit iſt. 

5. Bei der Anmeldung iſt ein ärztliches —— über den 
Geſundheitszuſtand des Kindes beizubringen, in welchem nament—⸗ 
lich beſcheinigt wird, daß das Kind nicht an Krämpfen leidet, ſowie 
die natürlichen Blattern überſtanden hat oder mit Schutzblattern 
wiederholt geimpft iſt. 

6. Das Penſionsgeld beträgt jährlich 705 Mark und ift im 
vierteljährlichen Raten voraus an die Seminarkaffe zu zahlen. Zeit- 


731 





weile Abweſenheit aud der Anftalt befreit nicht von der Pflicht der 
Penfiondzahlung. 

7. Die Nebenkoſten für Wäſche, Bücher, Schreibmaterialien ıc. 
betragen jährlidy etwa 90 bis 120 Marf. 

. Die Zurnübungen maden einen Turnanzug nöthig, welder 
am Orte beichafft werden kann. 

9. Sämmiliche Wäſche ıc. muß gezeichnet fein. An Servietten 
ift ein halbes Dutzend, an Handtühern ein Dupend mitzubringen. 

10. Der Konfirmanden-Unterriht und die Einjegnung können 
feitend des Drtögeiftlichen erfolgen. 

Einzelnen befonder8 würdigen und bedürftigen Zöglingen 
des Penfionates fünnen mäßige außerordentliche Unterftügungen ges 
währt werden, indefjen nicht vor Ablauf einer halbjährigen Anweſen⸗ 
beit in der Anftalt. 

12. Für das Penfionat find gleihfalld giltig die vorftehend 
unter Abtheilung B angegebenen Drbiemungen über die Zeitungen 
der Anftalt für das Penfionsgeld (Nr. 7 Abjag 4), über dad Rei— 
nigen der Wäſche (Nr. 9), Beihaffung der Bücher und jonftigen 
gehrmittel (Nr. 11) und über die Ferien (Nr. 12). 


201) Bereinbarung mit dem Minifterium für Elſaß— 

Lothringen wegen gegenjeitiger Anerkennung der Prü- 

fungdzeugniffe für Volksſchullehrer und für Lehre» 
rinnen an Volks- und höheren Mädchenſchulen. 


Berlin, den 2. November 1885. 
Zwiſchen der Königlih Preußiihen Regierung und dem Mis 
nifterium für Elſaß-Lothringen ift eine Vereinbarung dahin getroffen 
worden, dab 
1) die im Königreiche Preußen auf Grund der Prüfungsordnung I 
vom 15. Dftober 1872 auögeftellten Befähigungdzeugniffe für 
Volksſchullehrer, ſowie die auf Grund der Prüfungsordnung für 
Lehrerinnen und Schulvorfteherinnen vom 24. April 1874 aud- 
geftellten Befä bigungdzeugniffe in Elſaß-Lothringen gleiche Gel« 
tung, wie in Preußen, haben follen, und daß 
die in Elſaß- Lothringen auf Grund der Prüfungsordnung vom 
für Elementarlehrer und Elementarlehrerinnen 
jowie die auf Grund der Prüfungsordnung für Lehrerinnen und 
Borfteberinnen höherer Töchterſchulen vom 12.April 1876 aus- 
geftellten Befähigungdzeugniffe in der Preußiihen Monarchie 
gleiche Geltung, wie in Elſaß-Lothringen, haben follen. 
Hierbei find —— nähere Beſtimmungen vereinbart worden: 


2 


— 


132 

a. In Elſaß-Lothringen haben die Elementarlehrerinnen ſich einer 

zweiten Prüfung zu unterziehen, in Preußen nicht. Es wird 
deshalb feftgeiegt, 

daß den Schulamtd- Kandidatinnen, welche in Elſaß-Lothringen 

die erfte Prüfung beftanden haben, in Preußen die gleiche 

Berechtigung, wie den dafelbit geprüften Kandidatinnen, und 

daß den in Preußen geprüften Kandidatinnen bei ihrem 

Mebertritte in den Scuidienft von Elſaß-Lothringen die Be- 

fähigung zur definitiven Anftelung ohne zweite Prüfung zu- 
erfannt wird. 

b. Kür Lehrerinnen böberer Mädchenihulen ift die Prüfung im 
Engliihen in Elſaß-Lothringen fakultativ, in Preußen obligator 
riſch. Es wird deshalb feſtgeſetzt: 

diejenigen in Elſaß-Lothringen geprüften Lehrerinnen für 
höhere Mädchenſchulen, welche die bier fakultative Prüfung 
im Engliſchen nicht abgelegt haben, müſſen ſich vor ihrer 
Zulaſſung zur Verwendung in der Preußiſchen Monarchie 
noch einer Nachprüfung oder einem Kolloquium im Engliſchen 
unterziehen. Diefe Nachprüfung, beziehungsweiſe diejed Kol» 
loquium fann bei denjenigen Lehrerinnen, welche noch die 
BVorfteherinnenprüfung ablegen, mit legterer verbunden werden. 

c. Die gegenjeitige Anerkennung bat rüdwirkende Kraft auf die 
feither ſchon auf Grund der vorerwähnten Prüfungdordnungen 
ertheilten Befäbigungdzeugniffe. 

Die Königlihe Regierung fege ich hiervon zur Beadtung in 

Kenntan 

n 
fämmtlihe Königliche Regierungen und 


das Königlihe Provinzial-Schulfole- 
gium bier. 


Abſchrift erhält dad Königlihe Provinzial-Schulfollegium zur 
Nachricht und Beachtung. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 





An 
fämmtlihe Königliche Provinzial-Schuftollegien. 
U. Illa. 19771. 


X 


202) Befäbigungszeugniffe außd der Prüfung für Bor» 
fteber an Zaubftummen- Anftalten. 
(Eentrbl. pro 1884 Seite 817.) 
Berlin, den 10. September 1885. 
. „Sn der zu Berlin im Monate Auguft 1885 abgehaltenen 
Prüfung für Vorfteher an Taubftummen-Anftalten haben 


733 





Bruß, Lehrer an der Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Brühl, 

Störnidi, Lehrer an der Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu 
Poſen, und 

Winter, Lehrer und fommiffariiher Leiter der Provinzial» Taub- 
ftummen-Anftalt zu Petershagen 

dad Zeugnis der Befähigung zur Leitung einer Taubftummen » Ans 

ftalt erlangt. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
Belanntmadung. 
U. Illa. 18023 11. 


203) Abhaltung eines Kurjus zur Ausbildung von Turn— 
lebrerinnen in der Ran DEE SIIDRnBEAnBEN zu 
erlin. 


(Eentrbl. pro 1885 Seite 210 Nr. 28.) 


Berlin, den 28. Dftober 1885. 

Zur Ausbildung von Zurnlehrerinnen wird aud im Jahre 1886 
ein breimonatlidher Kurſus in der Königlichen Zurnlehrer-Bildungs« 
anftalt zu Berlin abgehalten werden. Zermin zur Eröffnung ded- 
jelben ift auf Freitag den 2. April f. I. anberaumt worden. 

Für die Anmeldung gelten die Beftimmungen vom 24. No» 
vernber 1884, welde in dem Gentralblatte für die Unterrichtö-Ber« 
waltung pro 1885 ©. 211 fomwie in den Amtöblättern der König- 
lien Regierungen veröffentlicht worden find, und von melden Diele 
Behörden fowie die Königlihen Provinzial: Schulfollegien auf An« 
trag beiondere Abdrude mittheilen können. 

Meldungen der in einem Lehramte ftehenden Bewerberinnen 
find bei der vorgejepten Dienftbehörde fpäteftend bis um 1. Fe⸗ 
bruar f. 3., Meldungen anderer Bewerberinnen unmittelbar bei mir 
fpäteftend bi8 zum 15. Februar k. 3. unter Einreihung der in Nr. 4 
der erwähnten Beftimmungen bezeichneten Schriftftüde anzubringen. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
—— 
U. IIIb. 8261. 


204) Prüfungsordnung für Lehrerinnen der weibliden 
Handarbeiten. 


Berlin, den 22. Dftober 1885. 


Während die Prüfungen für die Lehrer und Lehrerinnen an 
böberen Mädchen-, Mittel» und Volksſchulen in allen übrigen Be- 


734 





ziehungen einheitlich geordnet find, ijt dies bei den Prüfungen der 
SHandarbeitälehrerinnen noch nit der Fall. Es beitehen vielmehr 
für die einzelnen Provinzen, in welden fie bis jept eingeführt find, 
beiondere, zum Theil nicht unmelentli von einander abweichende 
Prüfungd-Drdnungen. Ich habe daher, anftatt den Anträgen einiger 
Provinziale Schulfollegien auf Genehmigung von entipredhenden 
Neglements für ihre Auffichtöfreife Folge zu geben, den Erlaß einer 
gemeinjamen Borihrift für die gefammte Monardyie beichloffen. 
Selbftverftändlidy durften für dieſe die reichen Erfahrungen, melde 
auf dem Gebiete des weiblichen Handarbeitsunterrichte im legten 
Zahrzehnt gemacht worden find, nicht unbenügt und die mancherlei 
Beihwerden, welche gegen denjelben erhoben worden find, nicht un- 
beachtet bleiben. Zeptere bezogen fi namentlidy darauf, daß jomohl 
nad der materiellen, ald audy nad der formellen Seite dedjelben 
die eigentlihe Aufgabe des Handarbeitäunterrichteö überſehen, daß 
die Ziele dedjelben in den einfahen, namentli den ländlichen 
Schulen in dem einjeitigen Intereſſe einer oft mehr den Wünſchen 
der Kinder ald den Bedürfniffen ded Elternhaujes dienenden Aus. 
bildung, in den gehobenen Schulen in Nachgiebigkeit gegen Fünft» 
leriihe Neigungen überjhritten und dadurch einerjeitd die Kräfte 
der Kinder überjpannt, amdererjeitd aber dad Berftändnid und die 
Mitwirkung der Eltern, ohne weldye dieſer Unterricht zu einem 
dauernden Erfolge nicht gelangen fann, abgeſchwächt würden. 

Der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten bat unterſchieds— 
108 in allen Mädchenſchulen, jeien es einklajfige Volksſchulen oder 
voll ausgeftaltete höhere Schulen, die Beftimmung, dad Auge und 
die Hand der Kinder zu üben, ihren Drdnungdfinn zu ftärfen und 
fie zur Freude an einer fauber, genau und forgfältig ausgeführten 
Arbeit zu führen, und es ift daran feitzuhalten, daß gerade durch 
einen zwedmäßig eingerichteten Handarbeitöunterricht ein weſentlicher 
Theil der erziehlichen Aufgabe der Schule gelöft werden kann. Außer: 
dem aber foll er die Mädchen befähigen, erft im elterliben, jpäter 
im eigenen Haufe die ihnen zufallenden Aufgaben zu erfüllen. Dar- 
nach beftimmt ſich der Umfang des Unterrichtes. Wenn die Forde- 
rung des Allgemeinen Landrechtes der Schule vorichreibt, den Kins 
dern die einem vernünftigen Menſchen ihred Standes nöthige Bil- 
dung zu geben, jo findet diefe Beftimmung bier ihre befondere An- 
wendung. Das Bedürfnis der Kamilie, in welcher dad Kind fteht, 
enticheidet über den Gebraud der Nadel, zu welchem ed ertüdhtigt 
werden fol. Je höher die Bedeutung ift, welche der Fertigkeit der 
Mädchen und Frauen in denjenigen weibliden Handarbeiten, melde 
dad Bedürfnid des Haufes täglid fordert, für dad Gedeihen, felbft 
für den fittlihen Beftand der Familie der arbeitenden Klaffen, be- 
fonderd auf dem Lande beizumefien ift, defto größeren Werth ges 
winnt die Beſchränkung auf das Nothwendige, unter Umftänden auf 
das Unentbehrlice. 


735 





Nicht minder hat die Schule, ſoweit fie ed vermag, die heran 
wachſende weibliche Jugend der höheren Stände daran zu gewöhnen, 
fih unmittelbar im Hauje nüglid zu maden. Alles, was über 
dieſes Maß hinausgeht, ift von den Schulen, welche zur allgemeinen 
Ausbildung der Mädchen dienen, fern zu halten und den für die 
Förderung der Erwerböfähigfeit des weiblihen Geſchlechtes beftimm«- 
ten gewerblichen Fortbildungs- und Fachſchulen zu überlajjen. Na— 
mentlih ift in den Volksſchulen Alles zu vermeiden, was von den 
Kindern ald ein Anreiz, außerhalb des Standes der Eltern ein Fort« 
— als Näherin, Schneiderin ıc. zu ſuchen, empfunden werden 
önnte. 

Um in diejer Richtung fiher zu gehen und für einen Lehrgegen— 
ftand, welder der häuslichen Pflege ebenjo bedarf, wie er jeinerjeits 
dem Hauje durch feine Erfolge dienen fol, die Beziehung zwijchen 
Schule und Haus friih zu erhalten, habe ich Damen, mweldye, ohne 
felbft Lehrerinnen zu jein, dem Unterrichtsweſen bejonderes Intereffe 
widmen, erfudht, von dem Handarbeitöunterridhte in verichiedenen 
Lebranftalten Kenntnid zu nehmen und mir wegen Aenderungen der 
beftebenden Prüfungs» Drdnung für Handarbeitälebrerinnen Bor» 
ſchläge zu madyen. Unter Berüdfihtigung der hierauf eingegangenen 
Berichte ift die anliegende Prüfungd-Drdnung feftgeftellt worden. 

Rüdfichtlidy derjelben bedarf ed wohl faum einer Erwähnung, 
daß fie nicht in dem Sinne obligatoriſch ift, wie die Prüfungs-Drd- 
nung für Volksſchullehrerinnen. Es behält fein Bewenden dabei, 
dab die Anftellung von Handarbeitslehrerinnen an den Landſchulen, 
wie an den gewöhnlihen Volksſchulen von Ablegung einer Prüfung 
nicht abhängig zu maden iſt, jondern daß ihre Befähigung in der 
biöherigen Weite feftgeftellt werde. Die Ablegung einer Prüfung 
für Handarbeitölehrerinnen in den Volksſchulen ift daher nad wie 
vor eine fafultative und nur für Handarbeitslehrerinnen in den 
mittleren und höheren Mädchenſchulen eine obligatorifche. 

In der vorliegenden Prüfungs »- Ordnung find mehrfadhe Er— 
leihterungen eingetreten. Es ift dabei von dem Gefidhtöpunfte aus. 
gegangen worden, daß fünftleriiche Arbeiten nicht in dad Gebiet der 

chule gehören, jowie dab es nicht angemeſſen jei, von Lehrerinnen 
und Schülerinnen noch Arbeiten zu fordern, melde nur ganz ausds 
nahmsweiſe im Haufe gefertigt, gewöhnlidy aber mit der Maſchine 
bergejtellt und von der Haudfrau fertig gekauft werden. Sodann 
find einzelne Aufgaben, deren mühſame Löſung doch fein zuverläffiges 
Bild von der Befähigung der Eraminandin geben, durch ſolche er- 
ſetzt worden, welche leichter herzuſtellen find und zum fidheren Prüf: 
fteine dienen. Endlich ift die Einrichtung fogenannter freiwilliger 
Arbeiten ausdrücklich audgeichloffen worden, weil erfahrun 9mähi 
ber Wetteifer der jungen Mädchen die Freiwilligkeit der Arbeit auf« 
bebt und eine Tontiele Ueberbürbung berbeiführt. 


736 





Es tritt nunmehr die in zwei Eremplaren beigefügte Prüfungs- 
Ordnung vom heutigen Tage am 1. April £. 3. ($. 12) in Kraft. 
Bon demielben Tage an find die von den Königlichen Provinzials 
—— erlaſſenen Prüfungs-Ordnungen als aufgehoben an- 
zuſehen. 

Die we der Prüfungs-Kommilfion liegt. dem Königlichen 
Provinzial. Schulfolegium ob. Es verſteht fih von jelbit, daß 
Lehrerinnen, welche an der privaten WVorbildung von Prüflingen be: 
tbeiligt find, in Ddiefe Kommilfion nicht berufen merden dürfen. 
Außerdem made idy noch beionders darauf aufmerfiam, daß gemäß 
$. 3 Nr. 2 der Prüfungd-Drdnung in die Kommiffion aud Damen 
gewählt werden fönnen, weldye, ohne jelbft ausübende Lehrerinnen 
u fein, der Sache ein bejonderes Interefje zuwenden und Ber: 
ändnis für diefelbe bethätigt haben. 

Wenn in einer Provinz eine Prüfungd:Kommilfion für Ab» 
haltung der Prüfung nicht ausreicht oder ein anderer Ort ald der 
Sig des Provinzial-Schulfollegiumd für diejelbe geeignet ericheint, 
($. 1 Abjag 1 und 2 der Prüfungd-Ordnung) erwarte id vor dem 
1. Dezember d. 3. Vorſchläge ded Königlichen Provinzial-Schul- 
follegiumd wegen ermeiterter bezw. andermweiter Ginrichtung. 

ANjährlih vor Ablauf des Monated Oktober find die Prüfungds 
termine für da8 folgende Fahr anzuzeigen, damit die entiprechende 
Ueberfiht ($. 1 Abjag 3) in das erfte Heft des Gentralblattes für 
die Unterrichtö- Verwaltung ded folgenden Jahreßs aufgenommen 
werden Tann. 

Für dad Fahr 1886 (von Dftern bis Ende Dezember) wünſche 
ih ein namentliches Verzeichnis der Mitglieder der Prüfungsfom- 
miffionen zu erhalten und ſehe der Einreihung eined ſolchen vor 
Ablauf d. 3. entgegen. Die Entſchließung darüber, ob ein ders 
artiges Verzeichnis alljährlich einzureichen Bi bleibt vorbehalten. 

Die Prüfungsgebühren ($. 10 der Prüfungs-Drdnung) find 
m Remunerirung der Mitglieder und der Beamten der Prüfungd- 
ommilfion jomie zu den durch die Prüfung entftehenden ſächlichen 
Ausgaben zu verwenden. 

Ich ermächtige hiermit dad Königliche Provinzial-Schulfollegium, 
in diefem Sinne über die Gebühren zu diöponiren. Die Ber- 
rechnung derjelben bat fortan in den Rechnungen für die geiftliche 
und Unterrichtd-Verwaltung zu geſchehen, und behalte ich mir diejer- 
halb weitere Beftimmung vor, bis die Prüfungstermine und Prüfungs- 
orte feftfteben. 


An 
fämmtlihe Rönigl. Provinzial-Schullollegien. 


737 





Abihrift vorftehender Verfügung und 2 Eremplare der Prüfungs» 
Drdnung erhält die Königlihe Regierung zur Nachricht. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
fänmtlihe Königl. Regiernngen. 
U. Illa. 17970. 


Prüfungs: Drdnung für Lehrerinnen der mweibliden 
Handarbeiten, 


8. 1. 

Die Prüfung für Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten wird 
in jeder Provinz je nad) Bedürfnis einmal oder zweimal jährlich 
abgehalten. | 

Die kai finden in der Regel am Site des Königliche: 
Provinzial= Schulfollegiums ftatt, doch bleibt für Fälle eines brion- 
deren Bebürfnifies die Wahl noch eines zweiten oder überhaupt eines 
anderen Ortes vorbehalten. 

Die Prüfungstermine werden von dem Provinzial-Schulfollegium 
feftgeießt und find durch das Gentralblatt für die gefammte Unter: 
richtö- — Preußen ſowie durch die Regierungs-Amtsblätter 


der betreffenden Provinz bekannt zu machen. 


Es 
Die Prüfungs-Kommiffion wird durd) dad Provinzial-Schulfolle- 
gium — 
ofern in einer Provinz eine Kommiffion nicht ausreicht, kann 
eine zweite gebildet werden, inöbejondere alädann, wenn die Prüfung 
an demjelben Orte jährlich zweimal oder wenn diefelbe an zwei 
Orten jtattfindet. F * 


Die —— beſteht | 

1) aus dem Xeiter oder einem Lehrer einer höheren Mäbchen- 
ichule ald Vorſitzendem, 

2) aus zwei biö vier andern, mit ben Aufgaben des Handarbeits- 
Unterrichteö vertrauten Mitgliedern. 


8. 4. 
Zur Prüfung werden zugelafien: 
1) Bewerberinnen, welche bereits die Befähigung zur Ertheilung 
von Schulunterricht vorſchriftsmäßig —“ haben; 
2) ſonſtige Bewerberinnen, wenn fie eine ausreichende Schul: 


738 





bildung nachweiien, und wenn fie am Tage ber Prüfung 
das 18. Lebensjahr vollendet haben. 


$. 5. 
Die Anmeldung erfolgt jpäteftend vier Wochen vor dem Prü- 


fungstermine bei dem Provinzial-Schulfollegium. 


Der Anmeldung find beizufügen: 


a. von 


N 


— welche bereits eine Prüfung als Lehrerinnen beſtan⸗ 

den haben: 

1) das Zeugnis über dieſe Prüfung; 

2) ein amtliches Zeugnis über ehre biöherige Thätigkeit als 
Lehrerin; 

von den übrigen in $. 4 Nr. 2 bezeichneten Bewerberinnen: 

1) ein jelbitgefertigter, in deuticher Sprache abgefaßter Zebenö- 
lauf, * deſſen Titelblatte der vollftändige Name, der Ge— 
burtsort, das Alter, die Konfeifion, der Wohnort der Bewer: 
berin und die Art der gewünjchten Prüfung (ob für mittlere 
ex ar Mädchenichulen oder für Volksſchulen) anzu— 
geben lt; 

2) ein Tauf- bezw. ein Geburtsichein; 

3) ein Geiundheitdatteft, ausgeitellt von einem Arzte, der zur 
Führung eines Dienitfiegeld berechtigt ift; 

4) ein Zeugnis über die von der Bewerberin erworbene Schul- 
bildung und die Zeugniffe über die etwa ſchon abgelegte 
Prüfung ald Turnlehrerin, Zeichenlebrerin u. |. m. 

5) in Zeugnis über die erlangte Ausbildung als Handarbeits- 
ehrerin; 

6) ein amtliches Führungszeugnis, ausgeſtellt von einem Geiſt— 
lihen oder von der Ortsbehörde. 


8. 6. 
Die Prüfung ift eine praftiiche und theoretijche. 


S. 7. 


In praktiſcher Beziehung haben die Bewerberinnen 

eine Probe ihrer technifchen Fertigkeit in den weiblichen Hand» 

arbeiten abzulegen. Zu diefem Zmwede haben fie einzureichen: 

a. einen neuen Strumpf, gezeichnet mit zwei Budhitaben und 

einer Zahl in Gitterftih; dazu ein angefangened Stridzeug; 

b. ein Häfeltuh mit 70 bis 90 Maiden Anichlag, meldyes 
— Muſter enthält und mit einer gehäkelten Kante um— 
geben iſt; 

. ein gewöhnliches Mannshemd (Herren-Nachthemd); 

. ein Frauenhemd; 

. einen alten Strumpf, in welchem ein Haden neu eingeftridt 
und eine Gitterftopfe jowie eine Stridftopfe ausgeführt ift; 


© Fun 


739 


f. vier bis jechd Kleine Proben von verjchiedenen mittelfeinen 
Stoffen, wie diejelben im Hausitande vorzulommen pflegen, 
jede etwa 12 zu 12 cm groß. Diefelben fonnen jowohl ein- 
zen alö auch zu einem Zuche verbunden abgegeben werden 
und jollen enthalten: 

einen aufgejeßten und einen eingejeßten Flicken; 

a weiße und eine bunt farrirte Gitterftopfe, eine Köper- 
topfe; . 

zwei gezeichnete Buchitaben in Kreuzſtich, zwei ebenjoldhe 
in Roſenſtich; 

drei geſtickte lateiniſche Buchſtaben und zwei Ziffern in 
rothem Garn, drei ebenſolche gothiſche Buchſtaben und zwei 
Ziffern in weißem Garn und ein geſticktes Monogramm 
aus den Namensbuchſtaben der Bewerberinnen. 

Die unter f aufgezählten Arbeiten müſſen vor allem dem ge- 
wählten Stoffe gemäß ausgeführt ſein. Sämmtliche Arbeiten jollen 
ſchulgerecht und deshalb auch nur in Stoffen und aus Garnen von 
mittlerer Feinheit hergeftellt werden. 

Die Arbeiten werden durch die Einreihung von den Bewerbe- 
rinnen ausdrüdlich als jelbftgefertigt bezeugt; die Hemden find in- 
dejjen nicht ganz zu vollenden, damit nad) Anweiſung der Prüfungs» 
Kommilfion und unter Aufficht derjelben an der Arbeit fortgefahren 
werden fann. 

2) Außerdem hat jede Bewerberin in der Prüfung eine Probeleftion 
in der Grtheilung des Handarbeitäunterrichtes in einer Schulflaffe 
zu halten. 5.8 


Die in $. 7 Nr. 1 geforderten Arbeiten müfjen genügen, und 
ed ift nicht zuläffig, dab weitere Arbeiten der Craminandinnen an- 
genommen werden, gleichviel, ob fie Minderleiftungen in den vor« 
ejchriebenen Leiftungen übertragen oder eine über die Anforderungen 

inauögehende Befähigung nadyweijen wollen. 
8.'9. 

Die theoretijche Prüfung ift für die bereits als Lehrerinnen 
geprüften Bewerberinnen bloß eine mündliche, für die übrigen aber 
zugleich eine fchriftliche. Sie erftredt ſich 
1) bei ſämmtlichen Bewerberinnen auf die fittliche und ke 

Bedeutung des Handarbeitöunterrichtes, auf den gefammten ſchul—⸗ 
mäßigen Betrieb deöfelben, auf Ziel und Aufgabe, auf Lehrgang 
und Lehrmethode, auf die Auswahl des Lehrftoffes und ar die 
Kenntnis einiger der wichtigften einjchlagenden Fachſchriften. 
Bei den $. 4 Nr. 2 genannten Bewerberinnen, die nicht bereits 
als Lehrerinnen geprüft find, tritt hierzu eine Prüfung über die- 
jenigen wichtigeren Punkte der Erziehungd- und Unterrichtölehre 


2 


— 


740 


und der Schulfunde, melde bei dem Handarbeitäunterrichte be- 
jonders in Betracht fommen. 

Außerdem ift die Kommilfion befugt, wenn es ihr nothwendig 
erjcheint, bei diefen Bewerberinnen auf die Ermittelung ihres 
allgemeinen Bildungsitanded und ihrer Uebung im richtigen und 
gemwandten Gebrauce der deutichen Sprache näher einzugehen. 

Die jchriftliche Prüfung beiteht in der Anfertigung eines deut- 
ichen Aufjaßes unter Klaufur, zu welchem zwei Stunden Zeit ges 
währt werden. Das Thema dieſes Aufſatzes, welches den Kräften 
der Bewerberinnen entiprechen muß, wird entweder aus dem Ge- 
biete ded Handarbeitäunterrichtes oder aus anderen — —— 

ewählt, mit denen eine hinreichende Bekanntſchaft bei den 
Bewerberinnen vorauögejeßt werden fann. 


$. 10. 
Bei dem Eintritte in die Prüfung ift eine Prüfungsgebühr von 
ſechs Mark zu entrichten. 
$. 11. 


Diejenigen Bewerberinnen, welche die Prüfung beitanden haben, 
erhalten ein Befähigungszeugnis. 


$. 12. 
ar gegenwärtige Prüfungs-Ordnung tritt am 1. April 1886 
a 


in Kraft. 
Berlin, den 22. Oftober 1885. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten. 
von Goßler. 


205) Beranftaltungen für techniſche Ausbildung von 
Kindergärtnerinnen und von Lehrerinnen für Klein- 
finderijhulen und Kinder-Bemwahranftalten. 


"Berlin, den 13. November 1885. 

Die aus Veranlaffung meiner Verfügung vom 12. April 1884 
erftatteten Berichte haben ein interefjantes Bild von der Entwidelung 
egeben, weldye die Sorge für die noch nicht ſchulpflichtigen Kinder 
innerhalb der legten Sahrzehnte in den verjchiedeniten Theilen der 
Monardhie genommen bat. Won der Unterrichtöverwaltung fann 
died nur mit Freuden begrüßt werden; denn wenn aud der große 
Umfang und die fi ftetig fteigernde Bedeutung ihrer Aufgaben 
gegenüber der jchulpflichtigen Jugend ihr nicht geftattet, die Anftalten 
für Bewahrung, Unterweiiung und Erziehung fleinerer Kinder in 
derjelben Weile wie der Vollsſchule thätige Förderung angebdeihen 


741 


zu lafjen, bezw. ihnen aus Staatämitteln Zujhüffe zu gewähren 
und die Ausbildung der Lehrerinnen und Erzieherinnen für fie in 
eigene Hand zu nehmen, jo bat fie dod alle Beranlafjung, ihnen 
ihre Fürjorge zuzuwen den. Je größer der Segen iſt, welcher in 
erſter Reihe der laͤndlichen Bevölkerung und den arbeitenden Klaſſen, 
dann aber weiten Kreiſen der beſſer fituirten Stände durch eine 
Behütung und zweckmäßige Beſchäftigung der Kinder in den Zeiten, 
in welchen die Eltern ſie nicht um ſich haben können, gewährt wird, 
deſto gewiſſenhafter iſt dafür zu ſorgen, daß er auch voll zur Geltung 
fomme und nicht durch Fehlgriffe verfümmert werde, zu welchen fid) 
oft gerade ein wohlgemeinter Eifer verleiten läbt. Es kommt einer- 
jeitö darauf an, daß die Kinder in den bezeichneten Anftalten — Wartes 
ihulen, Kinder-Bewahranftalten, Kleinkinderſchulen, Oberlinjchulen, 
Kindergärten — gejund erhalten und körperlich gefräftigt werden, 
dab insbejondere in ihren Spielen fih ihre Xeiber frei bewegen, 
ihre Sinne üben, ihr ganzes Weſen fi ungezwungen — 
und fie an Ordnung und Reinlichkeit Freude gewinnen und Ver— 
träglichkeit lernen. Nicht minder aber ift es andererjeitd von Werth, 
daß die kleinen Gebete, Verſe, Lieder, Erzählungen, durdy melde 
ihr Geift gewedt und genährt werden fol, mit Umſicht gewählt, daß 
jede Ueberreizung ihrer geiftigen Kräfte, ganz beſonders eine vorzeitige 
Anipannung des Gedächtniſſes, jorgfältig verhütet, jedes Hinüber- 
greifen im die eigentlihen Aufgaben der Volksſchule vor dem jchuls 
pflidhtigen Alter vermieden werde. 
Die Erfahrung, melde die Vereine für Errichtung und Unter- 
haltung der in Rede ftehenden Anitalten gemacht haben, bat bier 
die Nothwendigkeit erkennen lafjen, bejondere Beranftaltungen zur 
Ausbildung von Kinderlehrerinnen, Kindergärtnerinnen, Erzieherinnen 
in dad eben zu rufen, und aud den betheiligten Kreijen felbft find 
Wünſche audgeiprodhen worden, ed möchten dieſe ebenfo wie bie 
Bolksihullehrerinnen einer ftaatlihen Prüfung unterworfen werden. 
Diejelbe Erwägung, welche im Hinblide auf die Schwierigkeit und 
Bedeutung der von einer Kleinkinderlehrerin zu löfenden Aufgabe 
zur Errichtung jener Anjtalten geführt hat, legt auch, wie zugegeben 
werben fann, den Gedanken einer ftaatlien Prüfung nahe. 
Dennoch babe ih mich nicht entſchließen können, demfelben 
Folge zu geben. Abgeſehen von den, der Königl. Regierung ıc. 
wohl befannten praftiihen Gründen gegen eine Vermehrung der 
Arbeit bei den Schulauffihtöbehörden und von der Schwierigkeit, 
ſchon jetzt eine ſachgemäße Prüfungs-Ordnung mit Sicherheit aufzu- 
ſtellen, war für mich maßgebend, daß die Eigenſchaften, welche bei 
einer guten Erzieherin und Lehrerin noch nicht ſchulpflichtiger Kinder 
geſucht werden ſollen, mehr in ihrem Gemüthe, ihrem Takte, in 
ihrer ganzen Perſönlichkeit, als in ihrem Wiſſen und Können liegen, 
daß fich alſo die eigentliche Befähigung einer gewöhnlichen Prüfung 


1885. 49 


742 





entziebt. Außerdem fommt in Betradt, dab es bedenklich jein 
würde, die Genehmigung zur Crridtung von Anftalten der be» 
eichneten Art von Ablegung einer Prüfung vor einer ftaatlidyen 
Drifunge-Kommiffion abhängig zu machen. 

Dadurdy ift nicht ee daß die Königl. Regierung ıc. 
den Anftalten zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Kleinkinder: 
lehrerinnen u. ſ. w. Ihre bejondere Aufmerkſamkeit zuzuwenden hat. 

Daß diejelben ohne ftaatlidhe Genehmigung nicht errichtet werden 
dürfen und ſtaatlicher Aufficht unterftehen, ift mit Rückſicht einer: 
ſeits auf ihre Lehraufgabe, andererſeits auf die Borjchriften der 
Allerhöchſten Ordre vom 10. Zuni 1834, der SInitruftion vom 
31. Dezember 1839 und des Schulauffichtägejeged vom 11. März 
1872 außer Zweifel. So weit die bier gemadten Erfahrungen 
reichen, wird dieſe Auffiht, wie jede Berathung aus zuftändigen 
Kreifen, von der Leitung der betreffenden Anftalten auch ftets 
willtommen gebeißen, ſofern nur aus ihrer Handhabung dad Intereſſe 
für die Sade und der Wunid ihrer Förderung erfennbar wird. 

Selbftverftändlich wird ſich die Aufficht, mit Rüdfiht auf die 
3. 3. noch in den betheiligten Sreijen nicht erzielte Uebereinftimmung 
über die einzufchlagenden Wege davor zu hüten haben, den Anftalten 
ein beftimmtes Syftem oder eine gewifje Methode aufzunöthigen. 
Sie wird fidy vielmehr darauf beihränfen müfjen, darüber zu wachen, 
daß die für die Arbeit in den Kindergärten, Oberlinihulen u. j. w. 
vorftebend bezeichneten Gefihtspunfte auch bei der Ausbildung der 
Lehrerinnen, Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen maßgebend jeien. 

Nah den mir erftatteten Berichten ertbeilen die Anftalten für 
die Ausbildung von Kleinkinderlehrerinnen ihren Zöglingen beim 
Abgange Zeugniffe, die meiften von ihnen nad) einer vorgängigen 
Entlaffungepräfung. Dies hat fein Bedenken gegen fi; ed wird 
nur darauf zu achten fein, daß ſich dieje Zeugnifje nad ihrer Fafjung 
ald Privatzeugniffe geben und nicht den Schein eined ftaatlidyen 
Defähigungdzeugniffed annehmen. — wird namentlich auch 
da zu achten ſein, wo der Lokal- oder der Kreis⸗Schulinſpektor oder 
ein anderer Schulauffichtöbeamter das Zeugnis mit unterzeichnet. 
Der Werth diefer Zeugniffe beftimmt fi erfahrungsgemäß durch 
den Ruf, welchen fid die Anitalt, von der ed ausgeitellt ift, durdy 
ihre Arbeit erworben hat, und ed wäre unbillig und unzwedmäßig, 
wenn ein oft nur durch Zufälligkeiten veranlaßter Umftand einer 
einzelnen Anftalt einen Vorzug gäbe, und dadurch der allgemeine 
MWetteifer gelähmt würde. 


An 
ſämmtliche Königliche Regierum en und an 
Königlihe Provinzial-Schultollegium 
er. 





743 





Abſchrift erhält das Königliche Provinzial-Schulfollegium zur 
Kenntniönahme, 
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
fämmtliche — Provinzial ·Schullollegien 
(außer Berlin). 
U. III. a. 20257. 


206) Zeit zur Abhaltung des pädagogifhen Kurſus 
für evangelijche Predigtamted-KRandidaten am Seminar 
zu Köpenid im Sabre 1886. 


Unter Bezugnahme auf die im Gentralblatte für die Unterrichtd« 
Bermaltung pro 1884 Seite 815 abgedrudte Nachweiſung wird be= 
merkt, dab an dem Schullehrer-Seminar zu Köpenid der ſechs— 
wöchentliche pädagogiihe Kurfus für Kandidaten des evangeliichen 
Predigtamtes im Jahre 1886 nicht am Montag nah Pfingiten, 
fondern am 16. Auguft beginnen wird. 

U. III. 3009. 


V. Volksſchulweſen. 


207) Kontrole über den Beginn des ſchulpflichtigen 
Alters taubſtummer en der Provinz Schleswig— 
olftein. 


Schleswig, den 28. September 1885. 

Nah Vorfchrift des Patented vom 8. November 1805 (Chronol. 
Samml. der Verordnungen ©. 291) und Cirkular vom 19. Mat 
1807 (dafelbft S. 115) find alle taubftummen Kinder der Provinz 
nad zurüdgelegtem 7. Fahre der jept provinzialftändiihen Taub⸗ 
ftummenanftalt bierjelbft zuzuführen, falls nicht nachweislich für ihre 
Ausbildung anderweitig audreihend geſorgt wird. 

Um diefer Beitimmung Geltung zu verſchaffen, wurden durch 
Cirfular vom 13. Januar 1825 die Generaljuperintendenten beauf- 
tragt, alljährlich durch Wermittelung der Kirdhenpröpfte von den 
Predigern Nachrichten über die in ihrer Gemeinde vorhandenen taub» 
ftummen Kinder einzuziehen und der Direktion ded Taubſtummen-⸗ 
inftitutes mitzutheilen. Da hierdurch erfahrungsmäßig der Zweit 
nur unvolftändig erreicht wurde, ift unter Aufebung diejed Ber: 


49* 


744 





fahrens durch Girfular vom 20. Januar 1879 die Anzeigepflicht auf 
die Herren Landräthe übertragen, bdergeftalt, daß von denjelben in 
jedem zweiten Sahre nad Ermittelung durdy die Gemeinden und 
Gutövorfteher genaue Berzeichniffe aller bildungsfähigen und förper- 
lich gefunden taubftummen Kinder in ihrem Kreije, welche bis zum 
1. Auguft ded Jahres ihr 7. Lebensjahr zurüdgelegt haben werden und 
für deren Unterricht nicht anderweitig genügend geiorgt ift, an den 
Landeödireftor einzujenden haben. Die Erfahrung, dab auch feitdem 
die zur Aufnahme in die Anftalt angemeldeten Kinder gleihwohl in 
nicht geringer Zahl daß gejepliche Aufnahmealter überſchritten haben, 
läßt auch dieſes Verfahren nicht genügend erſcheinen, die rechtzeitige 
Aufnahme der Kinder zu fichern, mwäbrend die völlige Ausnutzung 
des in der Zaubftummenanftalt eingerichteten Sjährigen Lehrkurſus 
eboten ift, um eine für dad Leben genügende Ausbildung der taub» 
— Kinder herbeizuführen. 
Es iſt daher wünſchenswerth, daß zur Erreichung dieſes Zweckeb 
— zualeid die durch uniere Verfügungen vom 13. März v. 3. 
I 3165 — erlafjenen Vorſchriften zur Herbeiführung einer 
genauen Kontrole über den Schulbeſuch der fchulpflichtigen Kinder 
nugbar gemadht werden. Da in die nad dieſen Verfügungen von 
den Polizeibebörden vor jedem Termine zur Aufnahme jchulpflidtig 
werdender Kinder in die Volksſchule aufzuftellenden und dem Schul» 
inipeftor bezw. den Schulbehörden haben Schülerftammliften 
alle in das ſchulpflichtige Alter eintretende Kinder ohne Ausnahme 
aufzunehmen find, aljo aud diejenigen Kinder, weldye aud dem einen 
oder anderen Grunde vom Beſuche der öffentlidhen Volksſchule befreit 
find, da ferner die Schulinfpeftoren verpflichtet find, in jedem ein- 
einen Falle, in welchem die Befreiung eined Kindes vom Schulbe- 
Ins geltend gemadt wird, zu prüfen und zu enticheiden, ob ber 
Defreiungdgrund anzuerkennen ift, jo find unter Borausfegung einer 
pflihtmäßigen Aufftellung der Schülerftammliften die Schulinipeftoren 
in der age, von allen jih in ihrem Auffichtöbezirfe dauernd aufs 
as taubftummen Kindern, welde im Laufe ded Schuljahres 
n dad 7. Lebensjahr eintreten, Kunde zu erhalten, und ed wird bie 
rechtzeitige Aufnahme diefer Kinder in die Taubſtummenanſtalt 
erreicht werden fönnen, wenn die Schulinipeftoren dem Landesdirektor 
alabald nah Abſchluß ded angeordneten Kontrolverfahrend unter 
Benutzung des für die Schülerftammlifte vorgeſchriebenen Schema’s 
von jedem taubitummen Kinde, welches das jchulpflichtige Alter 
erreicht hat, Anzeige machen. Leptered wird auch dann zu geſchehen 
haben, wenn fid unter den nah Cirkular vom 13. Dezember 1877 
von den Polizei- bezw. Gemeindebebörden den Schulbehörben zuzu⸗ 
ſtellenden Verzeichniſſen über ſchulpflichtige Kinder neu anziehender 
Perſonen ein taubſtummes Kind befindet. 
Demnach beauftragen wir hierdurch ſämmtliche Schulbehörden 


745 





der Provinz, die Ortsſchulinſpektoren ihres Auffichtöbezirted dahin 
anzumeijen, daß fie fünftig in der angegebenen Weiſe von jedem in 
dad jchulpflichtige Alter eintretenden taubftummen Finde in ihrem 
Bezirke dem Landeddireltor Nachricht zu geben haben. 
Königlihe Regierung, 
Abtheilung für Kirhen- und Schulweſen. 


n 
fämmtlidhe —— Schulviſitatorien und 
ſtädtiſche Schullollegien der Provinz, ſo⸗ 
wie an bie äniglicen Landräthe N. N. ıc. 


208) Ueberweijung eined Gremplared der Sammlung 

eiftliher Lieder ın Blindenihrift an jeden von einer 

Bıindenanftalt abgebenden Schüler evangelijhen Be— 
fenntnijje®. 


Berlin, den 16. November 1885. 
In meinem Auftrage hat der Direktor der Königlichen Blinden- 
anftalt in Steglig, Wulff, die Drudlegung einer Sammlung geilt- 
licher Lieder in Blindenihrift herbeigeführt. Ich wünſche, daß 
fünftig jedem von einer Blindenanftalt abgehenden Schüler evan« 
—— Bekenntniſſes ein Exemplar dieſes Liederbuches als eine 
itgabe für dad Leben dargereicht werde, und veranlaſſe das Koönig— 
liche Provinzial⸗Schulkollegium, die Ueberweiſung der in dem dortigen 
Verwaltungsbezirke bei dem jedeömaligen Semeiterihlufje erforder- 
lien Anzahl von Eremplaren bid zum 1. Februar bezw. 1. Auguft 

jedes Jahres zu beantragen. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
fämmtlide Königl. Provinzial-Schullollegien. 
U. Illa. 20183. 


209) Befugnis und Obliegenheiten der Regierungen 
als Schulauffihtsöbehörden zur Beauffihtigung von 
Schuleinridtungen in Provinztalanftalten. 


(Eentralbl. pro 1885 Seite 353 Nr. 86.) 


Berlin, den 4. November 1885. 

Em. Ercellenz erwidern wir aufden gefälligen Bericht vom 20. Sep⸗ 
tember d. 3. ganz ergebenft, daß wir auch nad wiederholter Er- 
wägung und nit veranlaßt finden können, von ber in unjerer Ber- 


746 





fügung vom 17. Januar v. 3. ausgeſprochenen Auffafjung abzugeben, 
wonach dad den Regierungen zuitehende Schulauffichtsredht binficht- 
lid) der in ihren Bezirken befindlihen ProvinzialsBeflerungsanftalten 
weder dur $. 14 des Gejeped vom 13. März 1878 noch durd 
. 114 der Provinzialordnung alterirt worden ift. Da die in Rede 
tebenden Befugnifle den Regierungen durd die Inſtruktion vom 
23. Dftober 1817 in Berbindung mit lit. D. Nr. 2 der Aller 
höchſten Kabinetdordre vom 31. Dezember 1825 direkt zugemiejen 
find, jo erfcheint es aud nicht zuläjfig, diefe Befuaniffe im Mege 
der Delegation zu übertragen oder — Ew. Ercellenz Vorſchlage ent- 
ſprechend — bezüglih der Beltätigung der Lehrer und Lehrpläne 
teip. der —— der Lokal-Aufſicht über die Zwangserziehungs— 
anſtalt in N. die Organe der Regierung mit den entſprechenden 
Kommiſſorien zu betrauen. In wie weit Ew. Excellenz mit Rückſicht auf 
die von Ihnen nach $. 14 cit. auszuübende Autficht mit der ges 
dachten Regierung in Benehmen treten wollen, bleibt Ihrem Er- 
meſſen überlafjen, ohne daß hierdurch dad Verhältnis der Regierung 
gegenüber dem Provinzialausihuffe alterirt wird. 


Der Minifter ded Innern. Der Minifter der 
von Puttfamer. geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
den Königl. Ober- Präfidenten ꝛc. 


M. d. 93. Il. S. J. 2488. 
M. d. g. A. 19818. U. Illa. 


Nachtrag. 


210) Feier des 2djährigen Regierungd-QJubiläumsd 
Seiner Majeftät des Kaiferd und Könige. 


Berlin, den 12. Dezember 1885. 

Durh die Girkular-VBerfügung vom 23. November d. $., 

B. 2635, betreffend die Feier ded am 2. Januar k. 3. eintretenden 
Berlaufed der 25jährigen Regierung Seiner Majeftät ded Kailerd 
und Königs, babe ich den Behörden meined Refjortd überlaffen, 
gemäß den gegebenen Direftiven die eventuellen weiteren geeigneten 
Beranlaffungen zu treffen. „Hierbei habe ich be üglich. der Lehran⸗ 
ſtalten und Schulen meines Reſſorts als ——— betrachtet, 
daß bei dem auf den 4. Januar f. 3. (bezw. auf einen ſpäteren 
Tag) fallenden Wiederbeginn des Unterrihted nah den Weihnachts» 
ferien eine der. hohen Bedeutung des Jubiläums entſprechende Schul» 
feier ftattfinde. Aus einzelnen mir perjönlich vorgetragenen Anfragen 


147 


babe ich erfehen, daß im dieier Hinficht Zweifel beftehen, und ver- 
anlaffe daher dad Königlibe Provinzial-Schulfollegium und Die 
Königliche Regierung die nacdgeordneten Behörden und Beamten 
der zum diedleitigen Reffort gebörigen Schulverwaltung von ber 
vorftehenden Grflärung zu der Cirfular-Verfügung vom 23. Novem- 
ber d. 3. baldigft in Kenntnis zu jegen. 
Der Minifter der geiftlichen ꝛe. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
fänmtlihe Königlihe Provinzial-Schul- 
follegien und Königlihe Regierungen. 
B. 2975. 


BVerional:Beränderungen, Titel- und Ordens: Berleihungen. 


A. Behörden und Beamte. 


Der Regierungs- und Schulrath Henning zu Dels ift der Regie: 
rung zu Munfter überwiefen, 

der mit Wahrnehmung der Geſchäfte des Zuftiziard und Verwal⸗ 
tungsrathes bei dem Provinz. Schulfollegium zu Poſen beauf- 
tragte Gerihtd-Afjeflor Dr. Mager ift bei feiner Uebernahme in 
dad Refjort der geiftlihen und Unterrichts-Verwaltung zum Res 
gierungs⸗Afſeſſor ernannt, 

dem Kreid- Schulinipeftor im Nebenamte, Erzpriefter Muche zu 
Drofen im Reg. Bez. Liegnitz ift der Rothe Adler-Drden dritter 
Klafje und 

dem ftändigen Kreis-Sculinipektor Lieje zu Simmern im Reg. 
Bez. Koblenz der Rothe Adler-Drden vierter Klaſſe verliehen, 

die biöher kommiſſariſchen Kreis⸗Schulinſpektoren 
Prediger und Rektor Bennewip zu Flatom i. Weſtprß., 
Gymnafiallehrer Dr. Dtto zu Nalel, 
Seminarlehrer Shid zu Czarnikau, und 
Progymnafiallebrer Dr. Schaffrath zu Wongromipg 
find zu Kreis⸗Schulinſpektoren ernannt, 

dem Orts⸗ Schulinfpeftor Pfarrer N, zu Dittmannddorf 
im Kreiſe Srankenftein ift der Rothe Adler»Drden vierter Klaffe 
verliehen worden. 


B. Univerfitäten, Alademien ıc. 


Der orbentl. Profeſſ. Dr. Naunyn in der medizin. Fakult. der 
Univerj. Königsberg iſt zum Mebizinal-Rath und Mitgliede 


748 





bes Mebizinal- Kollegiums in der Provinz Oftpreußen ernannt, 
und dem außerordentl. Profefj. in derjelben Fafult. dieſer Univerj., 
Medizinalraty und Stadtphyſikus Dr. Pincus der Charalter 
ald Geheimer Medizinal-Rath verlieben, 


dem ordentl. Profeff. in der tbeolog. Fakult. der Univerj. Berlin, 


Konfift. Rath D. Semiſch ift der Königl. Kronen-Drden zweiter 
Klafje verliehen, — dem ordentl. Profeff. Dr. Scherer und dem 
außerordentl. Profeſſor in der pbilofopb. Fakult. derjelben Univerf., 
Direktor des ftatiftiih. Bureaus der Stadt Berlin, Regierungs- 
Rath a. D. Dr. Bödh der Charakter ald Geheimer Regierungd« 
Rath verliehen, 


der außerordentl. Profefj. Dr. H. Helferih zu Münden zum 


ordentl. Profeff. in der medizin. Fakult. der Univerf. Greifs— 
wald ernannt, 


der Profeſſ. Dr. Dorn an der techniſchen Hochſchule zu Darmftadt 


zum ordentl. Profefj. in der philoſoph. Fakult. der Univerj. Halle 
ernannt, — dem Univerfitätd-Mufil-Direftor Dr. Franz dajelbft 
der Königl. Kronen-Drden dritter Klaffe verliehen, 


der ordentl. Profeſſ. Dr. Werth in der mediziniidh. Fakult. der 


Univeri. Kiel ift zum Medizinalrath "und Mitgliede des Medi— 
zinalsKollegiumd der Provinz Schleöwig-Holftein ernannt, 


dem ordentl. Profeff. in der mediziniſch. Fakult. der Univerj. Göt— 


tingen Hofratb Dr. Meiner ift der Charakter ald Geheimer 
Medizinals-Rath verliehen, — dem orbdentl. Profefj. Dr. Herm. 
Wagner in der philoſoph. Fakult. derfelben Univerf. der Königl. 
Kronen»Drden dritter Klafje verliehen, der Profeff. Dr. Klein 
an der Univerſ. Leipzig und der Dbjervator an der Umiveri. 
Sternwarte zu Straßburg i. Elj. Dr. Schur find zu- ordentl. 
Profefforen in der philoſoph. Fakult. der Univerf. Göttingen 
ernannt, dem außerordentl. Profefj. in derjelben Fakult. und 
Kuſtos der Univerf. Bibliothek Dr. Gilbert ift der Titel „Bi- 
bliothefar“ beigelegt, — dem Univerj. Kuratorial» Sefretär Mi: 
bius dajelbit der Charakter ald Kanzleirath verliehen, 


dem ordentl. Profeff. Dr. — in der mediziniſch. Fakult. der 


Univerſ. Bonn iſt der Chara 


ter als Geheimer Medizinal-Rath 
verliehen, 


ber außerordentl. Profeſſ. Dr. Barthbolomä an der Unioerſ. 


Halle a. d. ©. ift in gleicher Eigenſchaft in die philojoph. Fakult. 
der Akademie Münfter verjegt, — dem Mufiklehrer an derjelben 
Akademie, Mufikdiretor Grimm dad Prädilat „Profefjor“ bei- 
gelegt worden. 





An der techniſchen Hochſchule zu Berlin ift der Dozent Profeſſ. 


Karl Schäfer zum etatömäßigen Profefjor ernannt, und dem 
Dozenten Dr... Hamburger dad Prädikat „Profeffor“ beigelegt 
worden. 





749 





Dem Lehrer an der Kunftalademie zu Düſſeldorf, Maler Niku— 
towski ift dad Prädikat "Drofeffore beigelegt worden. 


C. Gymnafial- und Real-Lehranſtalten. 


Die Oberlehrer Jungels und Dr. Reimann am Gymnaſ. zu 
Glatz find zu Gymnafial-Direftoren ernannt, und ift dem Direltor 
Jungels die Direktion des fatholiihen Gymnaf. zu Gr. Glo— 
gau, dem Direltor Dr. Reimann die Direktion ded Gymnaſ. 
zu Gleiwitz übertragen worden. 


Dad Prädikat „Profeffor” ift beigelegt worden den Oberlehrern 
Dr. Jacoby am Königl. — zu Danzig, 
Dr. Weißenfels am Franzöſ. Gymnaſ. zu Berlin, 
Dr. Bindſeil am Gymnaſ. zu Schneidemühl, und 
Dr. Reinh. Müller am Gymnaf. zu Wiesbaden. 


Als Oberlehrer find berufen, bezw. verjegt an das Gymnafium 
zu Poſen, riedr. Wild. Gymnaf., der Oberlehrer Dr. Bor: 
berger vom — zu Erfurt, 
zu Glap der Oberlehrer Arend vom Gymnaſ. zu Sagan, 
zu Wilhelmshaven die Oberlebrer Dr. Died von der Landes— 
ſchule zu Pforta und Tohte von dem mit einem Gymnaſ. 
verbundenen Realgymnaj. zu Leer, und 
zu Attendorn der ordentl. Lehrer Wilh. Müller vom Pro- 
gymnaſ. zu Boppard. 
Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlihen Lehrer 
Dr. Baumann am Gymnaf. zu Landsberg a. / W., 
Dr. Auguft Schultz — 5 zu Hirſchberg, 
Karl Wagner 5 . zu Kaffel, und 
Dr. Shüller 5 » zu Aaden. 
Der Titel „Dberlehrer” ift beigelegt worden den ordentlichen Lehrern 
Died am Gymnaſ. zu Hufum und 
Triemel » zu Kreuznad. 


Dem Kantor der Stadtlirhe und ordentl. Gymnafiallehrer Dr. 
Taubert zu Torgau ift dad Prädikat „Mufil-Direktor” beige⸗ 
legt worden. 


ALS ordentlihe Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium 
zu Gumbinnen der Schula. Kandid. Dr. Pieper, 
zu K . nigsberg i. Prf., Friedrichd-Kolleg., der Schula. Kandid. 
öhring, 
zu Königsberg i. Prß., Wilhelms-Gymnaf., der ordentl. Lehrer 
Ernft Wagner vom Friedr. Kolleg: daſelbft, 


750 





(ferner find als ordentliche Lehrer — worden am Gymnaſfium): 
zu Weblau der — Lehrer Dr. Beyer aus Lötzen, 
zu Kulm der — — ———— 
zu Neuſtadt i.Wſtprß.— 
zu Berlin, Friedr. Werderſch. Gymnaf., ‚ ber Shula. Kandid. 

Edmund Schultze, 
zu Berlin, Leibniz⸗Gymnaſ., der Schula. Kandid. Gudopp, 
zu Berlin, Luiſen-Gymnaſ,.⸗ « Dr.Zhiemann, 
zu Freienwalde der ordentl. Lehrer Dr. Penzler vom Pro- 
gomnaf. zu Schalfe, 
zu Guben * ordentl. Lehrer Hiltmann vom Gymnaſ. zu 


Wohlau, 
zu Königäberg NM. der Sonie. Run: Dr. Brandt, 
zu Sorau Dr. Hirt, 


zu Köslin die ordentl. Lehrer Dr. Zante vom Gymnaj. zu 
Kolberg und Seifert vom, Gymnaſ. zu Neuftettim, 

zu Kolberg der ordentl. Lehrer Dr. Bellmann vom Gymnaſ. 
zu Köslin, 

zu Stolp die Hilfslehrer Dr. Koch und Pickert, 

zu Beuthen Sb. Sdhl. * San: Kandid. Urban, 

zu Brieg Fiebiger, 

zu Gleiwitz ⸗ Czerner, 

zu Groß-Glogau der ordentl. Lehrer —R vom 

Gymnaſ. zu Glatz und der Schula. Kandid. Dr. Schuſter, 

zu Hirſgberg der Schula. Kandid. Dr. Leeder, 

zu Leobſchü der ordentl. Lehrer Tiſcher vom kaihol. Gymnaſ. 
zu Groß⸗Glogau ſowie die Schula. Kandidaten Joſ. Schnei⸗ 
der und Dr. Piechotta, 

zu Liegnig, Ritter- Akademie, der Hilfälehrer Dr. Röhrid, 


zu * en, 
zu Sagan der —— en, Probafel, 
zu Schweidnitz — Dr. Reim, 


zu Di niter, 
zu Hadersleben der ordentl. Lehrer Dr. Bade vom Gymnaſ. 
zu Plön und der Schula. Kandid. Dunker, 
- zu Hulum der Schula. Kandid. Brunn, 
zu Plön ber ordentl. Xehrer Dr. Peterien vom Gymnaj. zu 
WReocnddsburg, 
zu Rendsburg der ordentl. Lehrer Dr. Clauſen vom Gymnaſ. 
zu Hadersleben, 


751 


(ferner find ald ordentliche Lehrer angeftellt worden am Gymnaſium): 

zu Dortmund bie Gymnaſ. Hitfslehrer Steneberg aus Stade 
und Dr. Guttmann au Dortmund, 

und dem Realgymnaf. zu Basen der Gymnaſ. Lehrer Dr. K. 
Weber zu Dortmund, 

zu Dillenburg der Gomnaſ. Lehrer Dr. Becker aus Hadamar 
und der Gymnaſ. Hilfsl. Stanger aus Hanau, 

zu Kaſſel die Gymnaſ. Hilfölehrer Heermann aus Heröfeld 
und Bochröder zu Kaflel, 

zu Marburg ber — Lehrer Löber aus Dillenbur 

zu Weilburg der Gymnaſ. Lehret Dr. Lange aus Kaflel, 

zu Wieöbaden der Hilfölehrer Spamer. 


Der Gymnaſ. Vorſchullehrer Scheithaner zu Ratibor ift als tech» 
niſcher Lehrer an das Gymnaſ. zu Hirſchberg verießt worden. 


Der Gymnafial-Dberlehrer Profeſſ. Dr. Zange zu Elberfeld ift 
zum Realgymnafial-Direftor ernannt und —2 die Direktion 
des Realgymnaſiums zu Erfurt übertragen worden. 


Dem Oberlehrer Profeff. Dr. Schellbach am Fall-Realgymnafium 
a Berlin ift der Rothe Adler» Drden vierter Klafje verliehen 
orden. 
Da Prãdikat „Drofeffor“ ift DB worden den Dberlehrern 
Zoft am Andread-Realgymnaf. zu Berlin 
Dr. Shönn am Friedr. Wilh. Realgymnal. zu Stettin, 
Natorp am Realgymnaj. zu Mülbeim a. d. Ruhr, und 
Kottenhahn am Realgymnaſ. zu Ruhrort. 
In gleicher Eigenſchaft ſind berufen, bezw. verſetzt worden 
der Oberlehrer Zeter vom Friedr. Wilh. Gymnaſ. zu Poſen an 
dad Realgymnaſ. zu Erfurt, 
der Dberlebrer Wittneben vom Gymnaf. zu Wilhelmöhaven an 
dad mit einem Gymnaſ. verbundene Realgymnaj. zu Leer, und 
der Dberlehrer Neljon vom Realgymnaſ. zu Perleberg an das 
Realgymnaf. und das Gymnaf. zu Aachen 
Zu  Dberlehren find befördert worden ie — Lehrer 
Caſtendyck am aa lan zu Elberfeld, und 
——— zu Mülheim a. d. Ruhr. 





Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden am Realgymnaſium 
zu Berlin, Königl. Realgymnaſ., die Schula. Kandidaten 
Müller und Dammholz, — | 
zu Berlin, Sophien-Realgymnaf., ber ordentl. Lehrer Dr. 
. Berner vom Builenftädt. Realgymnal. dejelbft, 
zu Stettin, #riedr. Wilh. Schule, der Hilfslehrer Babimasn, 


752 





(ferner find ald ordentlihe Lehrer angeftellt worden am Real—⸗ 
gymnaſium): 

zu Breslau, Realgymnaſ. zum heil. Geiſt, der ordentl. Lehrer 

Malberg vom 5 zu Sorau, 

zu Magdeburg der Hilfslehrer Kranold, 

zu Dortmund der Schula. Kandid. Dr. Görlich, 

zu W Ai en der ordentl. Lehrer Abée vom Realprogymnaf. zu 

ierſen. 


Am Realgymnaſ. zu Quakenbrück iſt der Lehrer Baum als Ele— 
mentarlehrer angeſtellt worden. 





Zu Oberlehrern ſind befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Dr. Herbſt an der Ober-Realſchule zu Magdeburg, 
Dr. Sellentin und Dr. Kleinjorge an der Ober-⸗Realſchule 
zu Elberfeld. | 


Der Gymnafiallehrer Dr. Lüd zu Freienwalde ift zum Reftor des 
Progymnafiumd zu Steglig beftätigt worden. 

Am Progymnaf. zu Frankenſtein i. Sch. ift der Weltpriefter 
und Rektor Dtto aud Bardenberg im Reg. Bezirk Aachen, und 

am Progymnaſ. zu Weißenfels der Schula. Kandid. Rich. Neu» 
mann ald ordentl. Lehrer angeftellt worben. - 





Dem erften ordentl. Lehrer Friedr. Weber am Realprogymnaſ. zu 
Bocholt ift der Titel „Oberlehrer“ beigelegt, 
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Realprogymnafium 
zu Etriegau der Hilfälehrer Straud, 
zu Bodolt der Schula. Kandid. Dr. Eggers, 
zu Schwelm der Hilfälehrer Dr. Rohdich, 
zu Diez der Hilfslehrer Meifter vom Gymnaf. zu Wied: 
baden, und 
zu Limburg a./2. der Hilfölehrer Michel vom Gymnaſ. zu 
Korbach. 





Als ordentliche Lehrer find angeſtellt worden an der höheren Bür— 
l 


gerſchule 
Sr zu Berlin der Gemeindeſchul-Lehrer Trouillad 
aſelbſt, 
zu Breslau, evangl. höh. Bürgerſch. Nr. J, der Schula. Kandid. 
Saxenberger aus Leipzig, und 
zu Liegnitz der Hilfslehrer Dr. Siemt. 


An der höheren Bürgerſchule II zu Hannover iſt ber Lehrer 
Rabe ald Clementarlehrer angeftellt worden. 


753 





D. Sähullebrer-Seminare, Präparandenanftalten. 


Der Seminar-Direftor Urlaub zu Waldau ift im gleicher Gigen- 
haft an das Schullehrer-Seminar zu Prß. Friedland, und 
der Seminar-Direftor Banfe zu Prh. Friedland in gleiher Eigen« 
ihaft an das Schullehrer-Seminar zu Liegnip Bing gr 

dem Seminar-Direftor Dr. Dtto zu Homberg der Rothe Abler- 
Orden vierter Klafje verlieben, 

der erſte Seminarlehrer, Oberlehrer Dr. Schar lach zu Sagan zum 
Seminar:Direftor ernannt und demfelben dad Direftorat des 
Schullehrer⸗Seminars zu Dels übertragen worden. 


Dem ordentl. Lehrer Kerr! am Schullehrer-Seminar zu Peterd«- 
bagen ift der Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe verliehen 
worden. 

2 gleicher Eigenſchaft find verſetzt worden die ordentlihen Seminar- 

ebrer 
Kubne zu Rawitid an das Schul. Seminar zu Koſchmin, und 
Mufillehrer Beder zu Ditweiler an dad Schull. Seminar zu 


Neuwied. 
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Schullehrer-Seminar 
zu Braundberg der u Buhl dajelbft, 
zu Rawitſch bie bish. Seminar-Hilfälehrer Kunft aus Erin 
und Hannebohn zu Rawitidh, und 
zu Peisfretfham der bish. Seminar-Hilfölehrer Polaczek 
aus Pilchowitz. 


Als Hilfälehrer, bezw. definitiv ald folde find angeftellt worden am 
Schullehrer-Seminar 
zu Poli der kommiſſar. Hilfälehrer Pfuhl dafelbft, 
zu Erin der Lehrer Franz Schmidt aus Liffa, und 
zus . b EN chwerdt der Lehrer Milde aus Mittel-Neuland, Kreis 
eiße. 





An der Präparandenanftalt zu Grimmen iſt der kommifſar. Hilfs- 
lehrer Wulff von dem Schul. Seminar zu Kammin ald zweiter 
Lehrer angeftellt worden. | 


E. Zaubftummen- und Blinden- Anftalten. 


An der Zaubftummen-Anftalt zu Wriezen a. d. O. find die Hilfe» 
lehrer Haudering und Reuſchert zu orbentlihen Lehrern be» 
fördert, und ber fee Ernft Kraufe aus Berlindhen als 
Hilfslehrer angeftellt, 


754 





der orbdentl. Taubft. Anft. Lehrer Knüpfer zu Wriezen a. d. O. 
ift am die ftädtifche Taubftummen-Schule zu Berlin berufen worden. 





An der Blindenanftalt zu KR bei Berlin ift die Lehrerin 


Frau Bahnen ald ordentliche Lehrerin angeftellt worden. 


F. Höbere Mädchenſchulen. 


An der Biltoria- Schule zu Berlin ift der ordentl. Lehrer Dr. Hahn 
zum Oberlehrer befördert, 
an die Eharlotten-Schule zu Berlin ift der ordentl, Lehrer Dr. Wunſch— 
— vom Sophien-Realgymnafium daſelbſt als Oberlehrer be— 
rufen, 
an die Margarethen-Schule zu Berlin ſind berufen worden als 
ordentliche Lehrer 
ber Lehrer Dr. Palm von der Friedr. Werderſch. Ober-Real- 
ſchule dajelbft, 
der Lehrer Dr. Beder vom Sopbien-Realgymnaj. dafelbft, 
s « Klämbt von der Luiſen-Schule dajelbft, und 
. = Bürn von der Gharlotten-Schule dafelbft ; 
als ordentlide Zebrerinnen 
die Kehrerin Piafte von der Charlotten- Schule dafelbft, 
. =» von Reihenbad von der Biltoria-Schule 
dajelbft, 
die Gemeindeſchul-Lehrerin Huot dafelbft, 
die Lehrerin Berger von der ftädtiihen Blindenfchule dajelbft, 
5 :e Gteinbrüd von der Sophien-Schule dafelbft und 
die Hilfälehrerin Geßler von der Luiſenſchule dafelbft. 


G. Deffentlihe Volksſchulen. 


Es haben erbalten: 
den Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe: 
Sauer, evangel. Gemeindefhul-Rektor zu Berlin. 


2. den Adler der Inhaber des Königl. Haudordend 
von Hohenzollern: 
Antonius, evangel. Lehrer und Küfter zu Werder, Krs Züter- 
bog⸗Luckenwalde, 
Arndt, kathol. Lehrer und Organiſt zu Schneidemühl, Krs 
Kolmar i. P., 
Bauer, kathol. Hauptlehrer zu Glehn, Krs Neuß, 
Blaurod, evangl. Lehrer und Küſter zu Sternebeck, Krs Ober- 


Barnim, 
Blohm, evangel. Lehrer zu Wolgaft, Krs Greifswald, 


755 


(ferner haben erhalten den Adler der Inhaber des Königl. Haus- 
ordend von Hohenzollern): 


Boldt, evangel. Kirhichullehrer und Drganift zu Groß-Thierbadh, 
Krs Prß. Holland, 

Döfſelmann, evangel. erſter Lehrer und Kantor zu Gunsleben, 
Krs Aſchersleben, 

Dreeſen, evangel. Lehrer an der Knaben⸗Mittelſchule zu Apen« 
rade, 

Gerftenberg, evangel. erfter Lehrer und Kantor zu Adelebien, 
Krs Uslar, 

Gielke, evangel. Lehrer zu Ponnau, Krs Wehlau, 

Henze, evangel. Xehrer und Drganift zu Adelebien, Krö Udlar, 

Karge, evangel. Lehrer und Küfter zu Buslar, Krs Pyritz, 

Kriſchke, kathol. Lehrer, Drganift und Kantor zu Bargen, Krs 
Frauftadt, 

Meifing, kath. Hauptlehrer zu Weſel, Krs Rees, 

Rättig, evangel, erfter Lehrer zu Müllrofe, Krs. Lebus, 

Rahnenführer, evangel. Xehrer zu Kaydann, Krs Gerdauen, 

Reinhold, evangel. Lehrer zu Minden, 

Rogge, evangel. eriter Lehrer und Drganift zu Herzogswalde, 
Krs Mohrungen, 


Sadert, — erſter Kirchſchullehrer zu Hermsdorf, Krs 


Prß. Holland, 

Schmidt, evangel. Lehrer und Organiſt zu Schwerte, Landkrs 
Dortmund, 

Schneider, evangel. Lehrer, Küfter und Vorſänger zu Senften- 
berg, Krs Kalau, und 

Schwarz, evangel. Lehrer zu Segenthin, Krs Schlawe. 


3. daß Allgemeine Ehrenzeichen: 


Bäbelich, evangel. Lehrer und Küfter zu Hepdorf, Krs Prenzlau, 

Bettac, dögl. und dögl. zu Sven, Krs Anklam, 

Gärtig, kathol. Hauptlehrer und Drganift zu Luſchwitz, Krs 

Frauftadt, 

Gorsti, kathol. Lehrer zu Dipud, Krs Berent, 

7 Se le evangel. Lehrer zu Hinterfteinau, Krs Schlüchtern, 
ellermann, evangel. echte zu Randow, Krs Grimmen, 

Kober, fatbol. Lehrer zu Bodenau, Krs Kreugnad, 

Kopp, evangel. Xehrer zu Grieben, Krö Darfehmen, 

Landgraf, dögl. zu Kakulin, Krs MWongromig, 

Lüters, dögl. und Küfter zu Lehrte, Krs Burgdorf, 

Müller, dögl. und dögl. zu Hedelberg, Krs Oberbarnim, 

Rathke, dögl. und dögl. zu Oſtedt, Krs Uelzen, 

Rohde, evangel. erfter Rehrer zu Klein-Gnie, Krs Gerdauen, 


756 





(ferner haben erhalten dad Allgemeine Ehrenzeichen) : 
Zimmermann, evangel. Diftrittfehullehrer zu Scadendorf, 
Krs Segeberg, und 
Winter, fatbol. Lehrer zu Emmersweiler, Krd Saarbrüden. 


Ausgeſchie den aus dem Amte: 
Geſtorben: 

die außerordentl. Profeſſoren Dr. Burow in der medizin. 
Fakultät der Univerſ. Königsberg und Dr. Krüger in 
der philoſoph. Fakult. der Univerſ. Göttingen, 

die Gymnafial-Direftoren Dr. Wenpelzu Sagan und Rösſsner 
zu Leobſchütz, 

der — Profeſſ. Dr. Girſchner am Gymnaſ. zu Kol» 


erg, 

der Oberlehrer Dr. Jasper am Gymnaſ. zu Altona, 

ber Clementarlehrer Hahn am Pädagog. des Klofterd U. 8. Fr. 
zu Magdeburg, 

der ordentl. Lehrer Schrader am Friedr. Wilh. Realgymnaſ. zu 
Stettin. 


Bon den Obliegenheiten feines Amtes ift auf feinen An- 
trag entbunden worden 

der ordentl. Profefj. in der mediziniich. Fakult. der Univerſ. Kiel, 

Geheime Medizinalraty Dr. Litzmann, und iſt demfelben 

ber Königl. Kronen-Drden zweiter Klafje verliehen worden. 


Inden Ruheſtand getreten: 
der ordentl. Kehrer Bietb am Gymnaf. zu Hufum 
die ordentl. Lehrer Dr. Melzer am Realgymnaſ. zu Neiße und 
Blühm am Realgymnaj. zu Tarnowitz, 
der erfte Lehrer Dr. Boͤſe am Schullehr. Seminar zu Soeſt. 


Ausgeſchieden wegen Gintritted in ein andered Amt 
im Snlande: 
ber Hilfölehrer Meprotb am Schullehr. Seminar zu Boppard. 


Audgeihieden wegen Anftellung außerhalb der Preußi— 
ſchen Monardie: 
der Dberlehrer Dr. Jordan am Gymnaf. zu Dortmund. 


Auf ihre Anträge find entlaffen worden: 
der ordentl. Lehrer Dr. Kefler am Realprogymnaj. zu Diez, 
die Fe Lehrerin Schulze am Lehrerinnen-Seminar zu 
aarbur 


der Hilfslehrer Metiäte am Schullehr. Seminar zu Drofien. 


757 


Andermweit außgeihieden: 


J. 


1. 


IV. 


der Direktor Rößler an der Taubftummen-Anftalt zu Hil des— 


beim. 


Inbalts-Verzeichnis de3 November Dezember-Heftes. 


183) UWebereintunft zwiſchen Deutſchland und Belgien, betreffend den 


Schutz an Werfen der Pitteratur und’ Kunſt. Bom 12. De- 
jember 1883 . 677 


184) Belanntmadhung, betreffend die Ausführung der Uebereinkunft 


zwiſchen Deuti fand und Belgien über den Schu an Werten 
der Pitteratur und Kunft 686 


185) Uebereintunft zwiſchen Deutfchland und Stalien, betreffend den 


Schutz an Werken der Fitteratur und Kunft. Bom 20. Juni 1884 688 


186) nern ar betrefiend die Ausführung der Uebereinkunft 
a 


zwifchen Deut nn ar Italien über den m. an Werten 
der Pitteratur und Ku 698 


187) Belanntmadhung, heine die "Ausführung der” Rr. 3 des 


Schlußprotololles zu der — — Litteratur · Konvention 
vom 20. Juni 1884 . 701 


188) Zahlung der BWaifengelder für eheliche, nad dem Ablaufe des 


nadenquartales oder Gnadenmonates geborene Kinder eines zur 
Entrigtung von Witwen» und — — verpflichtet 
geweſenen Beamten . . 704 


189) Umoiderruflichfeit des von einem Beamten gemäß 8. 23 des 
3 


Geſetzes vom 20. Mai 1882 erklärten Verzichtes auf das in 
den 88. 7ff. dieſes Geſetzes beſtimmte Witwen- und Waiſengeld 704 


190) Uebernahme von Vorto auf die Staatslafle . 705 
191) Vreußiſcher Beamten-Berein. rn über feine Zwedt, Gr 
ihäftsabihluß für das Jahr 1884 — 705 
192) Friedrih-MWilhelm-Stiftung für Marienbad ee 
193) Beftätigung der Rektorwahl bei der Univerfität zu Kiel. . . 709 
194) wenn einer alademiſchen Subiläume-Funftausfelung zu * 
195) Begrundung einer "Brofeffur für Sy giene und Einrihtung eines 
hygieniſchen Laboratoriums an der Univerſität zu Berlin. . 713 
196) ir der Ofterferien an den höheren an für das * 
16 
197) —— * bezüglich der Auefiellung von Zeugni en über die 
wiſſenſchaftliche Befähigung für den —“ + freiwilligen Mili- 
tärdienft . 718 
198) Uneieteng I der höheren Säulen auf Shwerhörigtei ihrer * 
199) Termin für die Turnlehrerpritfung im Jahre 1886 . 723 
200) Nachrichten über die evangeliichen — und Srjiehunge- 
Anftalten zu Droyßig 723 


201) Bereinbarung mit dem Minifterium fun Eiſaß⸗ Lothringen” wegen 


gegenfeitiger Anerkennung der Prüfungszeugniffe für Volksſchul⸗ 
lehrer umd für Lehrerinnen an Bolts- uud höheren Mädchenſchulen 731 


758 


202) Befähigungszeugniffe aus der Prüfung für Borfteher an Taub— 
ſtummen ⸗Anſtaltennn. — 
203) Abhaltung eines Kurſus zur Ausbildung von Turnlehrerinnen in 
der Zurnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin nn he a 

204) Prüfungsordnung für Lehrerinnen der weiblihen Handarbeiten 
205) Beranftaltungen für techniſche Ausbildung von Kindergärtnerin- 
nen und von Lehrerinnen für RleinfinderfQufen und Kinder-Be- 
WabsauRalten  ; : - 2 u a0 Eee ae 
206) Zeit zur Abhaltung des pädagogiſchen Kurjus für evangeliſche 
redigtamts-Standidaten am Seminar zu Köpenid im Jahre 1886 


207) Kontrole über den Beginn des ſchulpflichtigen Alters taubftummer 
Kinder in der Provinz Schleswig-Holftein ae A 

208) Ueberweifung eines Eremplares der Sammlung geiftliher Lieder 
in Blindenfhrift an jeden von einer Blindenanftalt abgehenden 
Schüler evangeliihen Belenntniffes - - » 2 2 2 2 00 

209) Befugnis und Obliegenheiten der Regierungen als Schulauffihts- 
behörden zur Beauffihtigung von Schuleinridtungen in Provin- 
71 RE 

adıtrag. 

210) Feier des 2bjährigen Regierungs-Yubiläums Seiner Majeftät 
des Kaifers und Königg. 
Perfonaldronit . 


Drud von 3. F. Starde in Berlin. 


Seite 
732 
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747 


Abkürzungen: 
4A. Ord 


759 


Chronologiſches Megiſter 
zum Centralblatte für den Jahrgang 1885. 


—— 


re — 9. Erl. — U. Berordn. = Allerhöhfte Ordre — Alerhöcter 
Erlaß — Allerhöchſte Berordnung. 

Bel. d. Reihst. U. = Belanntmahung des Herrn Reichskanzlers, bzw. des 
en 

St. M. Beſchi. = Staats-Minifterial-Beihluf. 

M.B. — M. Bel. — M. Beid. — M. Beftät. — M. Genehm Miniſte⸗ 
rial»Berfügung, — »Belanntmahung, — Beſcheid, — -Beſtätigung, — 
„Genegmigun 
RB. Se. 8. Bel. = Verfügung — Belanntmahung eines Kö⸗ 
nigl. Brovinzial- Sähultollegiums, 

R. V R. Bel. — dogl. einer Königl. Regierung. 

K. V. — dogl. — —— Konſiſtoriums. 

Der — . zugelegt = Cirkular. 

Erf. d. Reih8-Ger. = enntnie des Reichögerichtes. 

Ert. d. Ob. Berw. Ger. — Erkenntnis des Königl. Oberverwaltungegerichtes. 

Erf. d. Komp. Ger. H. — Erkenntnis des Königl. Gerichtshofes zur Ent- 
ſcheidung der Kompetenz-Ronflitte. 

Bel. d. Alad. d. 8. — Belanntmahung der Königl. Alademie der Künſte 
zu Berlin. 


Seite Seite 
18593. 18382. 
5. Nor M. C. R.. . 592 ; 17. April y Bd. Brov. — 
| n Berlin . . 
1870. 11. Dymbr 1 "Das: . . . 166 
2. April M.C.B. . . . 59 


12. April €. B. der Reg. in 
Oppeln.... 


25. Septbr Regulativ.. . . . 159 
10. Dyjmbr 8. El. . . . . 486 


| 
| 
| 1883. 
1872. 20. — Ne ulativ Pe 
20. Juli eſetz » 443 
1878. 
12. — — 
16. Februar M. B... 365 13. — ae en N au 
14. ftober M. B. * * “ * 384 12. — Protololl — — 685 
1879. 1884. 
31. Dimbr MB. . . . . 958 | 17. Januar M.®.. . . 853 
9. Februar M. €. ®.. 130 
1581. 26. März Ert.d.Ob. Berw. Gr. 224 
9. Mig MB ... 394 J. April M. B. u. C. V. 217 
19. Statuten . . 173 
1882. 24. — — Ordnung 603 
2. Januar Erk d. Reichs Ger. 651 | 24. — degl. £ . 608 
3. — M. Bed. u.B . 231%. — 4. Berordn. ... MS 


50* 


25. 


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Syammasy 398 


B. d. Ob. Kirchenr. 
— 

St. M. Beläl, - 

A. Erl. 

Statut 

Statut 


Regulativ . 

4. Orr . . . 
St. M. Beldl. . 
Uebereint. . . 


Brototol . 
u: 


553 Beftimmung 
d. Geſ. v. 20. Julii863 
A. Berordn. . . » 
M. Beſch. u. . 
Erf. d.Ob. Berw. Ger. 
M. C. B... 
M. B. (U. III a. 
5684J)7... 
C. B... 
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M. 2. 0. mr 8. 
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760 


Seite 


1884. 


Oltbr 


Dzunbr 


22. Septbr M. B. (G. I. 2495). 
22. — M..B ... 


Bet. d. Kur. d. Den. 
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ed. . 


8. : 
12.0 Verw. Ger. 
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M. 2. (U. I. 9194. 
M. 82%0) ass 
M. Beflät. 
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B. u C. B.. 
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1884. 


23. Dimbr M. Bel. . 
24. M. € 


30. 
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3. 


2. Februar 
2. 


1885 
5. Januar 


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M. CE. 8. (U. 1. 415) 
M. Beſch. (U. II. a. 
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* B. (G. I. 5078) 
Ertl. d. —— 
M. Bel. — 
M. C. B. 
M. C. B. 
M. Beftät. 
M. Beſch. 
M. Befät. . . 
Rede des Herrn Mi. 
nifters . 
Erl. d. Ob. Berm. Gr. 
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M. C. B... 
Bel. d. Sen. d. Alad. 
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M. C. B.. 
Bet. Sen. v. tar. 


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* 
3. 


... 


HERSEREHEEL: 


HENENEERENENE I: 


Seite 
M. C. VB 468 
M. Beftät . 332 
M. B. 402 
M. B. ga 773) . 837 
M. B. * — 342 
M. EB. 837 
M. Beſch.. 388 
M. €. B. 806 
A. Verordn. 259 
M. Befät. 332 
M. C. 2. 341 
Geſetz 2861 
M. Bel. (G. 1.682) 307 
M. €. 8. (U. III. b. 
Bl) . 2... 344 
Bel. d. Kur. d. Men- 
delsf. Stifte. . . 810 
Statuten . . 484 
M. C. B 467 
A. Ordre 479 
M. Beftät. 335 
M. B.. „ 557 
“el. . .. 0.480 
— d. ra * . 501 
dBgl. 523 
M. Bl... 546 
Prif. Ordn. f. Zei 
henlehrer an böh. 
Säulen. - 547 
Prilf. Ordn. f. Zei 
— 551 
C. B. d. Reg. 
Je —— 636 
M. Genehm. . 477 
M. Bel. . . 538 
M. Bel. . 638 
M. B.. 691 
Denkſchrift . . 496 
Ert.d.Ob.Berw.@er. 642 
1 Dre . . 54 
Reglement . . 482 
EEE un 491 
M. Beid.. . . 565 
.M. Bei... . 658 
ME.B... . . 44 
Ert.d.Db.Berw.@er. 648 
M. Befät. . . 482 
M. C. B... 686 
M. C. B... 492 
M. Beſtät. 493 
M.E.B.(U.IV.5789) 494 
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M.E.B.(G.111.2035) 
M. Bet. (U. III. b. 
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Bel. d. Kur. d. Gins⸗ 
Stift... » 


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1885. 
29. Juli 


— 


Septbr 


— 


Oltober 


12. Dymbr 


Susssus S_ 


B.u. C. B. d. Prov. 
Schulk. zu Breslau 


M. Bel. 


gaboratoriums- Ordn. 


Reglement(U.1.3317; 
M.EB. (U. Il 2046) 
M.E.B. ıG.111.2339) 
Bel. d. Sen. d. Alad. 
0 
M.E.B. (Gl. * 
” — ıW. III. 
79) 
d. ‚Sen. v. Aied. 


Bet. d. Sen. d. aa 
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Seidäfte.Berigt 
M. Bel. 


M. B. 
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Schleswig . . 


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Seite 


763 


Sach: Negifter 
zum Eentralblatte für den Jahrgang 1885. 


(Die Zahlen geben die Seitenzahlen an.) 


Abiturientenprüfungen f. Prüfungen. 
Akademie der Künfte zu Berlin. Perſonal 50. Zubiläums-Kunflausftellung, 
Ankündigung 596. Programm 709. Berleifung goldener Medaillen und 
— „der ehrenvollen —— aus Anlaß der bergen 
. 3. 1884: 157. Gtaatsausgaben » 299. BPreisausfhreiben 
Ertheilung: großer Staatspreis 310. 598. Midael-Beer'ihe Stiftungen 
310. 599. endelsfohn-Bartholdy-Staatsftipendien 310. Beftätigung der 
Wahlen des Präfidenten und des Vertreters desfelben 477. 
Akademie der Wiffenfhaften zu Berlin. Berfonal 48. Gtaatsaus- 
gaben 285. 299. 
Alademie, theolog. und philofoph. zu Münfter. Berfonal 9. 
Amtefautionen. Kaution der Beamten aus dem Bereiche des Minifteriums 
der geiftlihen 20 Ungelegenheiten 6. Nachtragsverordnung 135. Zulaffung 
der Prioritäts - Obligationen der Hamburg + Bergedorfer, Berlin Stettiner 
und Rottbus-Crofenhainer Eifenbahnen zur Beftellung von Amtslautionen 
303. Desgleihen der Brioritäts-Obligationen der Münfter-Enfheder, der 
Sleswig/Ihen und der" Halle-Gorau-Gubener Eifenbahnen 474. _ 
Amtefuspenfionen f. Disziplinarelinterfuhungen. a 
Anfellung im Schuldienfte Grundfäge für Anftellung ꝛc. der Lehrer 
. an mehrflaffigen Schulen 348. Zuläſſigkeit eines Borbehaltes bei der 
Anſtellung von Lehrerinnen, daß für den Fall der Verheirathung das Amts. 
' verhältnis als aufgehoben und beendigt gelten folle 351. 
Anthropologie. Statuten der Berliner Geſellſchaft für Anthropologie, 
—— und Urgeſchichte 173. * 
Afropbui altfheo Dhlernatorium bei Potsdam, Perfonal 59. Staats⸗ 
ausgaben 282. RER 
Auflagen. Berlagsvertrag ; Vereinbarung über Herausgabe neuer veränderter 
Auflagen; Uebergang der Rechte des Urhebers auf deffen Erben. Erkenntnis 
des Reichsgerichtes vom 1. Juli 1884: 142, i ER: 
Ausftellungen Große alademifhe nunftausftellung zu Berlin. Bexleihung 
oldener Medaillen und „gnerfennun der „ehrenvollen Erwähnung” aus 
,, Anlaß derfelben i. 3.1884: 157. Yubiläunns-Sunftausftellung im Jahre 
1886. Ankündigung 596. Programm 709. Bienenzudt-Ausfellung zu 
harlottenbürg 559. '..... ... 2... er 
Auszeihmungen, AMlerhöähfte, zur Beier des Krönungs, u. Orbensfeftes 241. 
Autoren-Rebten. Urheberregte. i 


1 


764 


Bäder f. Langeoog und Marienbad. 

Baubeihilfen ſ. Bauunterftügungen. 

Baudentmäler. Mafregeln zur Verhiltung von Schädigungen älterer Bau- 
dentmäler bei Ausihmüdung von Kirchen zc. Fenſtern mit Glasmalereien 141. 

Baufonds. Anfammlung eines Baufonds zur Erridtung einer Schule 236. 395. 

Bauholz f. Baumaterialien. 

Bauloften. Unter „Baufoften” im Sinne des $. 78 Nr. 2 des Zuftändigteits- 
gejeges vom 26. Juli 1876 und des $. 47 des Zuftändigleitsgeieges vom 
1. Auguft 1883 find alle Koften zu Wr ng weldhe von den Pflichtigen 
in Erfüllung ihrer rechtlichen Bauverbindlichleit zu tragen find, mithin auch 
die Koften der mietheweilen Beihaffung der für die Schule nothwendigen 
Räume bezw. die durd die Anmiethung einer Lehrer-Dienftwohnung ent» 
ftehenden Koften 398. 

Ba umaterialien. Grmittelung der vom Fistus zu erflattenden Holzloften 
bei geiftlihen und Schulbauten 394. Xransport der fir Staatsbauten 
erforderlichen Baumaterialien durch die Staats-Eifenbahnen 466. 

Baumeifter, Regierungs-, ſ. Regierungs-Baumeifter. 

Bauunterftügungen. Nahmeijung der auf den Fonds Kapitel 121 Titel 288 
des Staatshaushalts-Etats pro 1. April 1884/85 angewiefenen Schulbau- 
Beihilfen 389. Berfahren bei Abmweihungen von dem urjprüngliden Bau · 
projefte bei Ausführung von Schulbauten, zu denen Allerhöhfte Gnaden- 
geſchenke oder Staatsbeihilfen gewährt find 404. Beftimmungen bezüglich 
der Gewährung von Staatsbeihilfen zu Elementarjgulbauten 

Baumefen. Selhäftemäßige Behandlung von Entwürfen ac. zu Kirchen», 
PBfarr- und Schulbauten, welde nur von Oberauffihtswegen einer bau- 
tehnifhen Prüfung unterliegen 149. Vorſchriften bei Ausfllhrung von 
Bauten an Univerfitäts-Inftitutsgebäuden 6U1. 

Beamte. Amtelautionen |. dafelbft. MWebertragung der Entſcheidung über 
Berfegung eines Beamten in den Ruheftand, fowie über Feſtſetzung ber 
Benfion auf die Provinzialbehörden 136. 595. Abrechnung der Witwen. 
und Waifen-Geldbeiträge bei dem Dienfteinfommen fuspendirter bw. be⸗ 
wrlaubter Beamten 301. WBortofreie Ueberfendung von Dienfteinlonmmens- 
bezügen an unmittelbare Staatsbeamte, welche nit am Sige der zahlenden 
Kaffe ihren amtlichen Wohnfig haben 302. Anwendung bes Witwen» 
Benfionsgefeges vom 20. Mai 1882 auf die in Gemäßheit des $. 6 des 
Civil-Benfions:-Reglements vom 30. April 1825 im Gnadenwege bewilligten 
Benftonen 305. Sahfun der Waifengelder für eheliche, nad dem Ablaufe 
des Gnadenquartalee oder Gnadenmonates geborene Kinder. eine® zur 
—— von Witwen- und Waiſengeldbeiträgen verpflichtet geweſenen 
Beamten 704. Unwiderruflichkeit des don einem Beamten gemäh 8. 23 
des Gefeges vom 20. Mai 1882 erflärten Verzichtes auf das in den 88.7 ff. 
diefes Geſetzes beftimmte Witwen, und WBaifengeld 704. Uebernahme von 

VPorto auf die Staatslaffe 705. 

Beamtenverein, vreußiſcher⸗, Geſchäftsbericht po 1884: 705. . 

Beer, Mihael, Stiftungen fir Rünftler. Pre sausſchreiben 310. Preiser» 

theilung 599. . \ 

Beihulnng f. Schulbefud. en 

Befoldungen der Boltsihullehrer |. a. ——— Berpflichtung der Lehrer 

‚zur Zahlung der Gehaltsverbefjerungsgelder an die Elementarlehrer-Witwen- 

nd Walfen-Kafle 214. Bei Erhöhung der Mietheentihädigungen 215. 

" Orundfäge für —— Beförderung und Einklommensverbeſſerung der 

ELehrer an mehrflaffigen Schulen — Entſcheldung Uber das 
Aufriden der Lehrer in höhere Gehaltsſtufen 348. Gehalteregulirung ber 
Lehrer- bezw. Lehrerinnenftellen an mebhrflaffigen Schulen auf der Grund» 
fage der Feſtſetzung eines Durchſchnittsſatzes der. Beſoldung für eine Lehrer 


765 


bezw. Lehrerinnenftelle. Eventualität der Einführung fupplementärer Dienft- 
alterszulagen 557. Regelung des Dienfteinlommens der Volksſchullehrer; 
Bamlung des Gefammt-Dienfteintommens nad den örtlihen Berhältnifien 
derart, daß dasfelbe ausreiht, Wohnung, Feuerung und jonftigen Bedarf 
zu deden 558. Anwendbarkeit des kth. Ehulte fements vom 18. Mai 1801 
auf die Befoldungen evangeliicher Lehrer in Dörfern gemifchter Religion 651. 
Bibliothek, Königliche, zu Berlin. Perfonal 58. Staatsausgaben 381. 295. 
—, der Univerfität zu Göttingen f. Univerfitäts.Bibliothefen. 
—, an höheren Lehranftalten. Berwaltung der Lehrer und der Schiülerbi- 
bfiothefen 204. 
Bienenzudt. Erſte Wanderverfammlung des deutfhen bienenwirthſchaftlichen 
a verbunden mit einer Bienenzucdt-Ausftellung in Eharlotten- 
urg i 
Bismard-Gymnafium. Allerhöhfte Verleihung bdiefes Namens an das 
Gymnaſium zu Pyrig 524. 
Bli = ’ n — ae ‚ Königliche, zu Steglig. Direltor 107. Staatsausgaben 


Blinden-Unterrihtsweien. Staatsausgaben 279. Ueberweifung eines 
Eremplares der Sammlung geiftlier Lieder in Blindenfhrift an jeden von 
einer Blindenanftalt abgehenden Schüler evangelifhen Bekenntnifſes 745. 

Botanifher Garten zu Berlin. Perſonal 59. 

Brennmaterial. Berpflihtung des Fiskus nah der Schulordnung für die 
Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845 zur Gewährung von Brenn- 
material für eine Schule, zu welder außer einem oder mehreren Domänen- 
dörfern noch andere Gemeinden und Ortihaften gelegt find 379. ohne Unter- 
ſchied, ob dieſe Ortſchaften eine ländlihe Gemeindeverfaſſung haben oder 


nit 642. 
Buch — b E ellungen ber — rn 837. 
Bürgerlihe Gemeinden. Nichtverpfüchtüng einer bürgerlihen Gemeinde 


ur Gewährung von Beihilfen oder Zuſchüſſen an Sculjozietäten oder 
farrgemeinden zur Unterhaltung von Sozietätsſchulen oder von Pfarrſchulen. 
Empfehlung der Eder der Uebernahme der Schullaften als Kommunale 
faften und der Schulen als Gemeindeanftalten von Seiten der bürgerlichen 
Gemeinden 354. 402. Bürgerlige Gemeinden find vermöge ihrer Autonomie 
befugt, Schulen zu errichten, zu übernehmen, zu unterflügen, Laften ihrer 
Angehörigen für die Schule und Kirche auf fi zu nehmen. Begrenzung 
der Autonomie der Gemeinde durch das ſtaatliche Aufſichtsrecht 568. 


D. 


Däniſche Sprade. —— der Klagen über Vernachläſſigung der 
dänishen Sprade in den Schulen des Kreifes Hadersleben 566. 

Dienftalterszulagen f. Befoldungen. - 

Dienfteinfommen fuspendirter bezw. beurlaubter Beamten. Abrehnung 
der Witwen- und: Waijen» Geldbeiträge 301. Portofreie Ueberfendung von 
Dienfteintommensbezügen an unmittelbare Staatsbeamte, welde nit am 
Sitze der zahlenden dafe ihren amtligen Wohnſitz haben 302. 

—, der Boltsjäullehrer |. —— AI ua 

Dienfigebäude. Cinführung gleicher Grundjäge für alle Berwaltungen 
binfichtli der Berrehnung der Koſten fitr die Unterhaltung der —— 

bäude ac. 434, Vorkehrungen ‚zur Sicherſtellung gegen Feuersgefahr 

Dienftwohnung Umfang ber —— für Boltejhullehrer 289. 

- Ausflattung der Elementarſchulſtellen m enftwohnungen für die Lehrer 

. 40. Räumlichkeiten, welde zu der Dienftwohnung eines Schullehrers ge- 
dren, dürfen ohne Zuftimmung der die Wohnung gewährenden Gemeinde zc. 
— zur Benutzung nicht —— werben 241.. Anmiethung einer 
ienftwohnung für Boltsjhullehrer. Berpflitung zur Tragung ber Roften 


— 


398. Berpflichtung der Schulgemtinden zur Beihaffung der nöthigen Defen 
in den Dienftwohnungen der Boftefchullehrer 639. 

Diffidenten. Seransichung von Diffidenten zur Unterhaltung von Konfelfions- 
ſchulen. — jur Schule. Kompetenz der Regierung. Unzuiäfſigkeit 
bee Rechtsweges 396, 

Disziplinar- Behörden für die Pehrer und die Beamten an den öffent» 
lien Unterrihtsanftalten in den Fürſtenthumern Walded und Bormont. 
Berordnung 259. 

Disziplinar-Unterfuhnngen. Abrehnung der Witwen und Waiſen- 
Geldbeiträge bei dem Dienfteinlommen fuspendirter bezw. beurlaubter 
Beamten 301. 

Dorgerloh'ihe Sammlungen. Erwerb für den preußiſchen Staat 299. 477. 

Dronßig. Cvangeliihes Pehrerinnen- Seminar, Gouvernanten- Inftitut und 
Penfionat daf. Direltor 8. Aufnahme neuer Zöglinge 208. Befähigungs- 
zeugniffe fiir Zöglinge 545. Nachrichten über die Anftalten 723. 

Drugſachen. Austaufh von Drucſachen zwiſchen inländifhen und ausländiſchen 
Inftituten; insbefondere Verfahren zur Herbeifülhrung einer desfallfigen 
Bereinbarung 326. 

E. 


Einjährig- freiwilliger Militärdienſt ſ. Milit. Dienft. 

Elſaßz-Lothringen., Aerztliches Gutachten über das Elementarſchulwefen 
Elfaß Lothringens 405. Bereinbarung mit dem Minifterium für Elſaß⸗ 
Lothringen wegen gegenfeitiger Anerkennung der Prilfungszeugniffe für Volks⸗ 
ſchullehrer und für Lehrerinnen an Bolts. und höheren Dädhenihulen 731. 

Emeritirung, Emeriteneinfommen. Feſtſetzung des Zeitpunftes für den 
Eintritt der Verlegung von Elementarlehrern im den Ruheſtand und filr 
den Beginn der Penſionszahlung 346. Bablungsweife der Emeriten: Penfton 
347. Geſetz, betreffend die Benfionirung der Lehrer und Pehrerinnen an 
den Öffentlichen Volkoſchulen. Bom 6. Juli 1885: 529. Penfion der Bolts- 
ſchullehrer 536. 

Entlaffungsprüfungen f. Brüfungen. 

Erholungspaufen zwiihen den Lehrftunden und die Zeitdauer der häuslichen 
Arbeit der Schiller höherer Unterrichtsanftalten 188. 

Erfagmannfhaften bei dem Heere und der Marine. Ueberfiht über bie 
Zahl der 1884,85 eingeftellten mit Bezug auf ihre Schulbildung 561. 

Etat des Minifteriume. Staatsausgaben hie Öffentlichen Unterricht, Kunft und 
Wiſſenſchaft 261. J 

Etatséweſen ſ. a. Rechnungsweſen. 
Rechnnngsmäßige Behandlung des Titels „Inegemein“ und des Brofefloren- 
Befoldungsfonds der Univerfttätslafien-Erats 49. 

Ethnologie. Statuten der Berliner Geſellſchaft fitr Anthropologie, Ethnologie 
und Urgeſchichte 178. Dr 

Ertraneer- Prüfung. Formular des Reifezeugniſſes 625. — 


Bach. und Zeihenijhulen, gewerblide nnd kunſtgewerblicht, Ueberweiſung 
derfelben an das Minifterium für Handel und Gewerbe 260. 
erien —— der Ofterferien pro 1666: 715. 
F euersgefahr. Vorkehrungen zur Sicherſtellung fielaliſcher Gebäude gegen 
- Feuersgefahr. 458. 
Wortbildungsturie für Vollefhullehrer. Abänderung des. Lehrplanes der 
Fortbildungsanftalt für ſtädtiſche Elementarlehrer in Königsberg i. Pr£. 216. 
- für Gandarbeitsfehrerinnen bei dem Seminar zu Anguftenbnrg 564. 
Briedrid-Wilbelm- Stiftung für Marienbad. Beihilfen zur Benutzung 
des Bades: 709. a — ” 


Gebäude, fiskaliſche, Vorkehrungen zur Sicherftellung gegen Feuersgefahr 458. 

Gebäudefteuer f. Grundfteuer. 

Gehalt j. Befoldungen. 

Geiftlihes Amt. Geiſtliche. AZufammenfegung der Kommiffionen filr die 
wifjenihaftl. Staatsprüfung der Kandidaten des geiftl. Amtes 307. 

Geodätifhes Imftitut und Gentralbireau der Europätfhen Gradmeffung 
zu Berlin. Berjonal 59. Staatsausgaben 282. 

Geſetzgebung. Geſetz vom 30. März 1885 über den Staatshaushaltsetat 
für 1. April 1885,86: 261. Geſetz vom 20. Juli 1883 betr. das Staats» 
ſchuldbuch 443. Geſetz vom 6. Zuli 1885 betr. die Venſionirung der Lehrer 

‚ und Lehrerinnen an den öffentlichen Volkéſchulen 529. 

Ginsberg (Adolf) Stiftung. Statut 150. Konkurrenz für Maler und 
Bildhauer deutſcher Abkunjt 154. 482. 

Gnadenkompetenz für die Hinterbliebenen von Schullthrern 350. in den 
Brovinzen Oft- und Weſtpreußen 556. 

oudernanten-Yuftitut zu Droyßig |. Dronßig. 

Grimm- Feier. feier des hundertjährigen Gedächtnistages der Geburt von 
Jacob Grimm zur Erinnerung an die Brüder Jacob und Wilhelm Grimm 
in den höheren Unterrichtsanftalten 196 

Grundſteuer. Ausihluß der Grund» und Gebäudeftener von dem auferhalb 
des Schulbezirles belegenen Grumdbefige der Schulgemeindemitglieder bei 
Vertheilung der Edhullaften in der Provinz Hannover 402. 

Outsherr. zuääingten der Unterftügung der Gutsherren aus Staatsfonds 
bei ihren Schulleiftungen zur Vermeidung von Härten bei der Anwendung 
des $. 33 Th. II Zitel 12 A. 2. R. 217. Wiederherftellung der öffentlich. 
rehtlihen Stellung des Gutsherrn zur Orteſchule in den altpreußiſchen, 
der weftfälifhen Zwiſchenregierung unterworfen geweſenen Fandestheilen der 
Provinz Sachſen durd das YTatent vom 9. September 1814: 224. Den 
alten privilegirten Gütern, deren Befiger das kath. Schulreglement vom 
18. Mai 1801 ‚Herrihaften” nennt, find die Gutébezirke des neneren 
Rechtes gleih zu achten. Die Befiter der letzteren find innerhalb der 
Grenzen derfelben Gutsherren und zu denſelben Peiftungen fir die Schule 
verpflichtet, wie die Beſitzer der adligen Güter 860. Verſchiedenheit der 
Begriffe Gutsherr und Grundherr, gutsherrlihe und grundherrliche Laſten 
im Geltungsbereihe der Schulordnung für die Provinz Preußen vom 
11. Dezember 1845: 379. Die 88. 33 und 36 Titel 12 Theil II A. L. R. 
legen bejondere Verpflichtungen zum Unterhalte der Schule nur den Guts- 
herrſchaften auf demt Lande auf. Sie finden keine Anwendung auf den Guts⸗ 
herrn einer Stadtſchule, begründen für denfelben feine Befreiung von der 
Schulſteuer. Unerheblich ift es, ob die Schule in einer Immediat- oder 
in einer Mediat-Stadt liegt 648. Fortbeftand der Verpflichtung der Guts⸗ 
herrſchaften zur Leiſtung von — in Schleſien 651. 

Butsherrlihe Reiftungen. Butäffigteit der Unterftügung der Guts- 
herren aus Staatsfonds bei ihren Eculleiftungen zur Bermeidung von 

ärten bei der Anwendung des $. 33 Th. II Titel 12 U. 8. R. 217. 

en alten en Gutern, deren Befiter das kath. Schulreglement 
vom 18. Mai 1801 „Herrihaften” nennt, find die Gutobezirke des meueren 
Rechtes gleich zu achten. Die Befiger der letzteren find innerhalb der Grenzen 
berfelben Gntsherren und zu demfelben Feiftungen für die Schule verpflichtet, 
wie die Befiger der alten adligen Güter 360. Bereinbarungen zwiſchen 
Gemeinde und Dominium Über Regelung ber Beitragspflicht zur Unterhaltung 
des Pehrers am einer evang. Schule in Schlefien nah den Borfchriften des 
fathol. Schulreglements vom 18. Mai 1801, entfprehend den’ Sntentionen 


768 


des Landtagsabſchiedes vom 22. Februar 1829, erlangen durch — —— 
der Schulaüfſichtsbehörde öffentlich rechtliche Giltigkeit und bilden einen Theil 
der Schulverfafiung, welche Dominium und Gemeinde gleihmäßig bindet 
und auch für alle Rechtsnachfolger des Gutsherrn verbindlih ift 362. 
Beitragspflicht der Gutsherrihaften zur Unterhaltung der Lehrer an evang. 
Elementarjhulen in ganı evangeliihen Dörfern Schleſiens. Bildung einer 
Provinzial-Obfervanz. Eventualität der Heranziehung einer Gutsherrihaft 
zu einem Beitrage zur Unterhaltung des Lehrers auf Grund der Behaup- 
tung, daß derjelbe dazu nad einer Polal-Objervanz verpflichtet fei 366. 
Berjchiedenheit der Begriffe Gutsherr und Grundherr, gntsherrlihe und 
grundherrlihe Laften im Geltungsbereihe der Schulordnung für die PBro- 
vinz Breußen vom 11. Dezember 1845: 379. Die 88. 33 und 36 it. 12 
Th. 11 4.2. R. legen bejondere Berpflidtungen zum Unterhalte der Schule 
nur den Gutsherridaften auf dem Lande auf. Gie finden feine Anwendung 
auf den Gutsheren einer Stadtiule, begründen für demfelben feine Be» 
freiung von der Schulftener. Unerheblich ift es, ob die Schule in einer 
Immediat- oder in einer Mediat-Stadt liegt 648. ortbeftand der Ber, 
Bene der Gutsherrihaften zur Leiftung von Schulbeiträgen in Schie- 
1 


en 
Gymnaſien 100. Verzeichnifſe mit Angabe der Direktoren, Rektoren 183. 501. 


Halbtagsihulen. Befimmungen über diefelben im Regierungs-Bezirke Pots- 
dam 639 


Handarbeitslehrerinnen, Kortbildungsturfus bei dem Seminar zu 
Auguftenburg 554. 

—, Prüfungsordnung 733. 

Heizanlagen. Beriht über die an den Heizanlagen verjdiedener höherer 
Lehranftalten während der Winter 1882,83 und 1883/84 gemadten Beob- 
achtungen und angeftellten Unterſuchungen 610. 

Heizmaterial, Beihafjung zur Zimmerheizung feitens Königl. Behörden 466. 

Sochſchule, alademiihe, für die bildenden Künfte zu Berlin. Direktor 54. 
Staatsausgaben 295. 

—, alademijde, für Muſit zu Berlin. Berfonal 54. Gtaatsausgaben 295. 

Hochſchulen, ſ. techniſche Hochſchulen. 


J. 

Impfung. Nachweis ſtattgehabter Impfung bei Aufnahme von Schülern in 
Unterrichtsanſtalten 337. 
Jüdiſche Schulen. Konſtituirung einer beſonderen jildiſchen Schulſozietät 

unter Errichtung einer öffentlichen jüdiſchen Schule 235. 


Kandidaten des höheren Shulamtes. Anftellung reip. remuneratorifde 
Berwendung nad Abjolvirung des Probejahres 186. Zulaſſung zur Prü«- 
fung als Lehrer an Mittelihulen 344. 

Kandidaten des Predigtamtes. AZufammenjegung der Kommiffionen für 
die wiſſenſchaftl. Staatsprüfung der Kandidaten des geiftl. Amtes 307. Pü- 
dagogiiher Kurfus evangeliiher Kandidaten am Scäullehrer-Seminar zu 
Liegnig 337. zu Köpenid 743. Zulaſſung der Kandidaten der Theologie 
und der Philologie zur Prüfung als * an Mittelſchulen 344. 

Kafſſenweſen. Werthedelfaration bei der en baarem Gelde und 
Banknoten dur die Poſt 475. Kirkulation der Scheidemünzen 475. 

KRauf- und Lieferungsverträge im faufmänniihen Berkehre. Höhe des 
Stempels ſ. Stempel. 

Kautionen f. Amtslautionen. 


769 





Kinder-Bewahranftalten. Beranftaltungen fir techniſche Ausbildung von 
Kindergärtnerinnen und von Lehrerinnen für Kleinkinderſchulen und Kinder- 
Bewahranftalten 740. 

Kindergärten ſ. Kinder-Bewahranftalten. 

Kinderhort, Berein zu Berlin. Nachrichten über denfelben 662. 

Kinderihulen, Klein» ſ. Rinder-Bewahranftalten. 

Kirche. Fortdauer der Zugehörigkeit zum Schuflverbande nad dem Austritte 
aus der Kirche 233. 

Kirhenmufil. Alademiſches Inftitut für Kirhenmufit zu Berlin, Direltor 
55. SZtaatsausgaben 284. 

Körperlide Bu htigung ber Schultinder ſ. Schulzudt. 

Kompetenzklonflikt. Unzuläffigteit der gerichtlichen Verfolgung eines Schul- 
unterbeamten wegen Zilhtigung eines Ehultindes, die ihm von dem vor» 
gelenten Lehrer aufgetragen ift 228. Zuſtändigkeit bei Beichwerden über 

ßbrauch des Zuchtigungsrechtes. Befugnis des Lehrers zur Ausübung 
der Schulzucht aud außer der Schulzeit 231. Befugnis der Lehrer an 
mehrllaffigen Schulen zur Züchtigung der Schüler, aud wenn dieſe ihrer 
Klaffe nicht angehören, außerhalb der Schule. Zuſtändigkeit bei Beihwer- 
den 375. Heranziehung von Diffidenten zur Unterhaltung von Konfeifions- 
ſchulen. —— Schule. Kompetenz der Regierung. Unzuläſſigkeit 
bes Rechtsweges 3 

Krankheiten, anftedende. Schließung der Schulen 68. 

Kreis-Schulinfpeltoren. Berzeihnis in Oftpreußen 20. in Weſtpreußen 
22. in Brandenburg 23. in Bommern 25. in Bofen 27. in Sälefien 29. 
in Sadien 32. in Schleswig-Holftein 35. in Hannover 36. in Weflfalen 
41. in Heffen-Raffau 42. im der Rheinprovinz 45. in Hohenzollern 48. 
Staatsausgaben 278. 

Krönungs- und Ordensfeſt. Verleihung Allerhöhfter Auszeichnungen bei 
ber Feier desjelben im Jahre 1885: 241. 

Kunftausftellung ſ. Ausftellung. 

Kunftzwede, Landes-Kommiffion zur Berathung über die Verwendungen bes 
Fonds für Kunftzwede 7. 


Landes-Rommiffion zur VBerathung über die Berwendungen bes Fonds 
für Runftzwede 7. 

Landräthe. Betheiligung derfelben an der Schulauffiht 382. 

Langeoog, Seebad. Hospiz des Klofters Loccum 406. 

Lehrer, Lehrerftellen an Univerfitäten. Sn. neuer Profeſſuren 296. 

— an höheren Lehranſtalten. Uebertragung der Entiheidung über Berfegung 
von Lehrern an ftaatlihen höheren Lehranſtalten in den Ruheſtand fowie 
über Feſtſetzung der Benfion auf die Königl. Regierungen 596. 

—, an Boltefhulen. Heranz ehung einzelner Lehrer zu methodologifhen Kurſen 
an Schullehrer-Geminaren 215. Abänderung des Pehrplanes der Fortbil- 
dungsanftalt fir ſtädtiſche Elementarlehrer in Königsberg in Preußen 216. 
Grundfäge für Anftellung, Beförderung und Ginfommensverbefferung der 
Lehrer an mehrllaffigen nie. Zuftandigkeit zur Entſcheidung über das 
Aufrüden der Lehrer in höhere Gehaltäftufen 348. Abänderung ber nr 
firuftion für die Schulbehörden der Provinz ger ring betreffend 
die Anftellun Bi der Schulamtöbewerber und die Bejegung der Bolls- 
ſchullehrerſtellen 

Lehrerinnen. Die Verheirathung einer Lehrerin bewirkt nicht von ſelbſt deren 
Unfähigkeit zur ferneren Verwaltung des Amtes, den Berluſt desielben und 
der vermögensrechtlichen Anſprüche aus dem Dienftverhältniffe. Zuläffigkeir 
eines Borbehaltes bei der Anftellung von Lehrerinnen, daß für den be 
he — das Amtsverhältnis als aufgehoben und beendigt gelten 
olle — 


— 


Lehrer-Wohnung ſ. Dienſtwohnung. 

Lehrpläne fr utraquiſtiſche Schulen. In denſelben iſt der Lehrſtoff, nament- 
lich in den Realien, angemefjen einzutheilen und abzugrenzen 568. 

Lieferungs- und Kaufverträge im kaufmänniſchen Verkehre. Höhe des 
Stempels j. Stempel. 

Litterar-Eonventionen f. Urbeberredite. 

Loreng- Stiftungen an der Univerfität zu Berlin. Statuten 329. an der 
Univerfität zu Göttingen. Statuten 333. 

Lyeeum-Hofianum zu Braundberg. Perjonal 91. 


Mädchenſchulen, höhere. Vermeidung der Ueberbürdung der Schülerinnen 

. 208. Aufgabe und Biel der höheren Mädchenſchulen 560. 

—, öffentliche höhere. Verzeichnis in Oftpreußen 107. in Weftpreußen 108. 
in Brandenburg 108. in Bommern 109. in Bofen 110. in Schlefien 110. 
in Sachſen 111. in Schleswig-Holftein I11. in Hannover 112. in Weſtfalen 
113. in Heffen-Nafjau 113. in der Rheinprovinz 114. in Hohenzollern 115. 

Marienbad, Friedrih- Wilhelm, Stiftung. Beihilfen zur Benugung des 
Bades 709. 

Medaillen. Berleihung goldener Medaillen und Zuertennung der „ehrenvollen 
Erwähnung“ an Künftler bei Gelegenheit der atademifhen Kunftausftellung 
im Jahre 1884: 167. 

Medizinalmweien, mwifjenihaftlihe Deputation für dasjelbe 4. 

Meifterateliers bei der Akademie der Küinfte zu Berlin. Verzeichnis 54. 

— en atademifche, für mufitafifche Kompofition zu Berlin. Ber- 

zeihnis 55. 

Mendelsjohn. Bartholdy - Staatsftipendien für Muſiker. Ausſchreiben für die 
Bewerbung 310. Entſcheidungen auf die Bewerbungen 158. 

Miethe für Schulräumlichieiten und Lehrer-Dienftwohnungen. Verpflichtung 
zur Tra er der Koften 398. 

Mietbsent!h digungen. Erhebung des Gehaltsverbefferungsgeldes für die 
Glementarlehrer: Witwen. und Wailen-Kaffe bei Erhöhung der Miethsent- 
ihädigungen der Lehrer 215. 

Mietbeweile Beihaffung der für die Schule nothwendigen Räume und ber 
Lehrer-Dienftwohnung. Verpflihtung zur Tragung der Koften |. Miethe. 

Militärdienft. VBerzeichnifie der höheren Lehranftalten, welche zur Ausftellung 
von Dengnifien über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwiligen Militärdienft berechtigt find 183. 501. Verfahren bei der Aus. 
ſtellung von Zeugnifien über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den ein. 
jährig-freiwilligen Militärdienft 527. Beflimmungen bezügli der Ausftel- 
lung derartiger Zeugniffe 718. } 

Minderjährige Fönnen mur dann als Mitglieder einer Schulgemeinde an 
ihrem Aufenthaltsorte angejehen und als folde zur Schulſteuer berange- 
zogen werden, wenn fie zugleid im Schulbezirie einen Wohnfig im Sinne 
des bürgerlihen Rechtes (juriftiiches Domizil) haben. Borausjegungen für 
die Begründung eines Wohnſitzes durch Minderjährige 385. z 

Minifterium der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. Perſonal 1. Ueberweiſung 
der gewerblichen und ——— Fach- umd Zeichenſchulen an das 
Minifterium für Handel und Gewerbe 260. R 

Mufeen, Königl. zu Berlin 55. Perjonal, Abtheilungen 2c. 55. Staatsaus- 

aben 280. 295. 299. Ausleihung und Aufftellung von Gemälden aus den 
önigl. Mufeen zu Berlin außerhalb der Gebäude derfelben 311. Ernen- 
nung von Mitgliedern rejp. ftellvertretenden Mitgliedern der Sachverſtän- 
digen-Kommiffionen 479. 
—, Kunftgewerbe-Mufeum zu Berlin. Staatsausgaben 288. 300. 
—, Rauchmuſeum, Vorfteher 58. 


771 


Mufit. Alademiſche Hochſchule für Muſil zu Berlin 54. Alademiſche Meifter: 
ſchulen fir mufitalifhe Kompofition daſ. 55. Wlademifches Inftitut fitr 
R er daf. 55. Mendelsjohn-Bartholdy-Staats-Stipendien für Mus 
fiter. Ausichreiben 310. Entiheidungen auf die Bewerbungen 158. 


N. 


Nachruf für den Geheimen Regierungs-Rath und Koniervator der Kunftdent- 
mäler Breußens, Profeſſor Heinrih von Dehn-Motielier 571. 

National» Galerie zu Berlin. Direktion 57. Regulativ für die Ausleifung 
und Aufftellung von Kunftwerlen aus der siöniglihen National» Galerie 
außerhalb des Gebäudes derjelben 155. Staatsausgaben 281. 


O 


DObftbaumzudt. Pflege der Obſtbaumzucht in den Schullehrer- Seminaren 339. 
Nachrichten Über den an dem pomologiſchen Inftitute zu Proslau im Som- 
mer 1884 abgehaltenen Obftbauturjus für Seminar- und Boltsjhul-Lehrer 
34U. Unterritsplan eines zu Althof-Ragnit für Seminarlehrer abgehal- 

of a rfus — — 

en. Berpflichtung der ulgemeinden zur Beihaffung der nöthigen Defen 
in den Dienftwohnungen der Lehrer 639.  . . a — 

Orden, Verleihungen ſ. Auszeichnungen. 


P. 

Pädagogiſche Kurfe für evangeliſche Theologen. Termin zur Abhaltung 
des Kurſus am Seminar zu Liegnitz 337. zu Köpenick 743. 

Papier Anwendung eines einheitlihen Papierformates bei ben ‚Behörden 
des Reiches und der Bundesftaaten 306. 

PBatronatsbaufonds. Staatsausgaben 289. ; 

Benfionswefen. Mebertragung der Entſcheidung über Verſetzung eines Be- 
amten refp eines an einer ſtaatlichen höheren Lehranftalt angeftellten Leh⸗ 
rers in den Ruheſtand, ſowie über Feſtſetzung der Penfion auf die Pros 
vinzialbehörden 136. 595. Anwendung des Witwen Venfionsgefeges vom 
20. Mai 1882 auf die in Gemäßheit des $. 6 des Eivil-Benfions-Regle- 
ments vom 30. April 1825 im Gnadenmwege bewilligten Penfionen 305. 
* der Elementarlehrer ſ. Emeritirung. 

Perfonalchronik 245. 415. 573. 663. 747. : 

Pharmazeutiſche Angelegenheiten, tehnifhe Kommiſſion für diefe 5. 

Bhotogrammetrifhes Aufnahme-Verfahren. Aufſatz 496. 

Bomologifhes Infitut zu Prostau. Nachrichten über den im Sommer 
m. abgehaltenen Obftbaukurfus für Seminar. und Vollsſchul⸗Leh⸗ 
rer 340. 

Boftfendungen. Werthedeflaration bei der Berfendung von baarem Gelbe 
und Banknoten 475. 

Bräparandenanftalten. Berzeihnis in Oftpreußen 105. in Weftpreußen 
105. in Brandenburg 105. in Pommern 106. in Pofen 106. in Sgleſien 
106. in Sachſen 108. in ragt Ne 106. in Hannover 107. in 
Weſtfalen 107. in Heffen-Raffau 107. in der Rheinprovin; 107. Gtaate- 
ausgaben 276. 298. 

Präfident der Akademie —— zu Berlin und Stellvertreter desſelben, 
Beſtätigung der Wahlen 477. 

Bee q : f — ——A— Bewerbungen, Stipendium der Adolf-Gins- 
berg-Stiftung fir Maler und Bildhauer drutſcher Abtunft 154. 482. Preis. 
ertbeilung der Schiller-Stiftung 150. — ge ee 
für Mufiter 158. 310. Bei der Akademie der Künfte zu Berlin 310. 598. 
599. Stipendien der Jacob Saling ſchen Stiftung 49. 

Preufifger Beamtenverein. Geſchäftsbericht pro 1884: 705. 


772 


Privatdozenten.  Habilitations-Orbnung für die Königlihe Techniſche Hoc. 
fhule zu Berlin 603. zu Hannover und Aachen 608. 

Privat-Schulen und Erziehimgsanftalten. Die Berechtigung, Entlafjungs. 
prüfungen zu halten, foll Privatanftalten filr die Borbildung von Lehre» 
rinnen nit mehr ertheilt werden 209. 

Brofelforen ſ. Lehrer. 

Programme der höheren Lehranflalten. Beröffentlihung der Schulnad- 
richten 200. 


Brovinzialbehörden für die Unterrihts-VBerwaltung, in Oftpreußen 9. in 

BWeftpreußen 9. in Brandenburg 10. in Pommern 11. in Bofen 12. in 
Shlefien 13 in Sadjien 14. in Schleswig-Holftein 15. in Hannover 15. 
457. in Weftfalen 17. in Heffen-Naffau 18. in der Rheinprovinz 19. in 
Hohenzollern 20. 
Abänderung der Inftruftion zur Gefhäftsführung der Regierungen im Gel- 
tungsbereihe der Kreisorbnung 130. —— der Entſcheidung über 
Berka eines Beamten und eines an faatlihen höheren Lehranftalten 
angeftellten Lehrers in den Rubeftand, ſowie über Feſtſetzung der PBenfion 
auf die Wrovinzialbehörden 136. 595. Befugnis und Obliegenbeiten der 
Regierungen als Schulauffihtsbehörden zur Beauffihtigung von Schulein- 
rihtungen in Provinzialanftalten 353. 745. 

Prüfungen. ©. a. Prüfungs-Kommiffionen. Aerztliche Vorprüfung. Ein- 
—— von Stempelgebühren für die Zeugniſſe über die Ablegung der- 
elben b 

— an höheren Unterrihtsanftalten. Erläuterungen zu der Ordnung der Ent. 
lafjungsprüfungen 196. Zur Entlaffungsprüfung find im Falle der Mel. 
dung auch diejenigen Schüler aufafjen, welche der Unterprima drei Halb- 
jahre angehört haben und + vierten Halbjahre nad) Oberprima ver» 
ſetzt worden find 335. Vorſchriften über die Zulaffung zur Reifeprüfung 
an höheren Schulen bezüglich derjenigen jungen Leute, welche nad bereits 
erfolgter Immatrifulation an einer Hochſchule das Reifezgeugnis von einem 
Gymnaſium oder einer Realanftalt erwerben wollen 526. Formular des 
Neifegeugniffes bei den Ertraneer- Prüfungen 625. Abftandnahme von der 
regelmäßigen Borlage itber die —— der höheren Schulen an die 

enſchaftlichen Prufungs⸗Kommiſſionen 

— der Lehrer an Mittelſchulen und der Rektoren. Termine 115. Zulaſſung 
der Kandidaten der Theologie und der Philologie zur Brüfung als Lehrer 
an Mittelihulen 344. Kombination der Gruppen a und b bes $. 12 ber 
Prüfungs-Ordnung für Lehrer an Mittelſchulen vom 15. Dftober 1872 
aud mit Ausihliegung der Religion bei der Mittelihullehrer- Prüfung 559. 

— der Bolkeſchullehrer. Ginrihtung der zweiten Brilfung 629. 630. 
Bereinbarung mit Elfaß-Lothringen wegen gegenfeitiger Anerlennung der 
Prüfungszeugniffe 731. 

— an Lehrerinnen» Seminaren und Bildungsanftalten. Termine 117. Die 
Berehtigung, Entlaffungspräfungen zu halten, fol Privatanftalten für die 
Borbildung von Lehrerinnen nit mehr erteilt werden 209. 

— der Lehrerinnen und Schulvorfteherinnen. Termine 117. Befähigun em . 
niffe aus den Anflalten zu Droyßig 545. Bereinbarung mit Elſaß ⸗Lot 
ringen wegen gegenjeitiger Anerkennung der Vrüfungszeugnifſe 731. 

— ber Handarbeitslehrerinnen. Pritfungsordnung 733. , 

— der Lehrer und Borfteher an Tanbftummenanftalten. Termine 125. Ort ber 

Pritfung der Lehrer in der Provinz Hannover 214. Befähigungszeugnifie 

fiir Lehrer 345. 538. für Borfteher 732. , 

der Zurnlehrer. Termine 125. 723. Befähigungszeugniffe 538. 542. 

der Turniehrerinnen. Termine 126. 341. Befähigungszeugniffe 213. 540. 632. 

der Zeicheniehrer an höheren Schulen. Brifungs-Orbnung 547. 

der Zeichenlehrerinnen an mehrflaffigen Bolts- u. an Mittelſchulen. Termin 126. 


113 


Prüfungs + Ordnung für Zeichenlehrerinnen an mehrflaffigen Volls⸗ und 
mittleren ſowie an höheren Mädchenſchulen 551. 

Prüfungstommiflionen. Gtaatsausgaben 262. 296. 

—, fir andere als Reife- und Abgangsprüfungen bei den Gymnafien und Real- 

ymnafien 524. 

—, Hr die wifjenihaftliche Staatsprüfung der Kandidaten des geiſtlichen Amtes, 
—— 307. 

—, Wiſſenſchaftliche Zuſammenſetzung 468. Abſtandnahme von der regelmäßigen 
Vorlage der Verhandlungen über die ge der höheren Pi 
an die Wiffenfhaftlichen Brüfungs-Rommilfionen e 

Prüfungsordnung für Zeihenichrer an höheren Schulen 547. für Zeichen. 
fehrerinnen 551 für Handarbeitslehrerinnen 733. 

Prüfungstermine für Lehrer an Mittelihulen und für Rektoren 115. fir 
Lehrerinnen und Schuivorfteherinnen 117. für Vorfteher und Lehrer an 
Zanbftummenanftalten 125. für Zurnlehrer 125. 723. für Turnlehre⸗ 
—— en 341. für Zeichenlehrerinnen an mehrflaffigen Volls⸗ und Mittel- 

en i 

Brüfungszeugniffe. Vereinbarung mit dem Minifterium für Elfaß-Fothringen 
wegen gegenjeitiger Anerkennung der Prüfungszeugniffe für Volksſchüllehrer 
und für Yehrerinnen an Bolls- und höheren Mädchenichulen 731. 

Pyrmont und Walded, Fürftenthümer j. Walded. 


Rauch-Muſeum zu Berlin. Borftcher 58. Staatsausgaben 283. 284. 
Real — nftalten 100. Berzeichniſſe mit Angabe der Direktoren, Rektoren 


Rehnungsmeien f. aud Etatsweſen. 

Rehnungsmäßige Behandlung des Titels — und des Profeſſoren⸗ 
Beſoldungsfonds der Univerfitätsfafien-Etats 491. 

Recht s w * S. a. — Verwaltungsſtreitverfahren. ri — 
der gerichtlichen Verfolgung eines Schulunterbeamten wegen Züuchtigung eines 
Schulfindes, die ihm von dem vorgefeßten Lehrer —— en iſt . Unzus 
läffigkeit des Rechtsweges bei Beihmerden über Mißbrauch des Züdtigun 6. 
rechtes durch Lehrer 231. 375. Unzuläffigteit des Rechtsweges bei Be— 
fchwerden über die Heranziehung von Diffidenten zur Unterhaltung von Kons« 
feffionsichulen 396. 

Regierungen f. Provinzialbehörden. 

P.gierungs-Baumeifter der allgemeinen — Gewãhrung von 
Remunerationen und ſonſtigen Kompetenzen an dieſelben 

Regierungs-Jubiläum, 25 jähriges, Seiner Majeſtät des Kaiſers und 
Königs. Feier 746. 

Reifeprüfung f. Prüfungen. 

Neinigung der Schulftuben 565. 

Neltorat, Brorektorat, Dekanat bei den Univerfitäten. Beftätigung der Wahlen 
zu Kiel 332. 709. Königsberg 332. Greifswald 332. Halle 482. Berlin 
und Breslau 599. Göttingen, Marburg, Bonn und Miünfter 600. 


Sahverftändigen-Bereine. Litterariicher 5. Mufilaliiher 6. Künftle- 
rifher 6. Photographiſcher 6. Gewerblicher 7. 

Saling’ihe Stiftung. Aufforderung zur Bewerbung um zwei Stipendien ber 
Jacob Saling’ihen Stiftung 494. 

Scheidemünzen. Eirktufation 476. 


Schiller-Stiftung. Preisertheilung 150. 
Sähularbeiten. Erhofungspauien zwiihen den Lehritunden und Zeitdauer 


der häuslichen Arbeit der Schüler höherer Unterridtsanftalten 188. 
1885. öl 


774 


Schulaufſicht. Befugnis und Obliegenheiten der Regierungen als Gdul- 
auffihtsbehörden zur Beauffihtigung von Schuleinrichtungen in Provinzials 
anftalten 353. Betheiligung der Landräthe an der Schulauffiht 382, 

Schulbauten. Nahmweilung der auf den fonds Kapitel 121 Zitel 28a des 
ag ua rag pro 1. April 1884/85 angewiejenen Schulbau-Beihiljen 
389. ittelung der vom Fiskus zu erftattenden Holztoften bei geiftlicen 
und Schulbauten 894. Berjahren bei Abweihungen von dem urjprünglicden 
Bauprojelte bei Ausführung von Schulbauten, zu denen Allerhöchſit Gnaden- 
geihente oder Staatsbeihilfen gewährt find 404. Beftimmungen bezüglid 
der Gewährung von Staatsbeihilfen zu Elementarigulbauten 636. Schul- 
bauten in der Stadt Potsdam 661. 

Schulbeiträge j. Unterhaltung. 

Schulbeſuch, Schulpflicht. Beihulung nit getaufter Kinder evangelijcher 
Eltern 21%. Schulpflicht in der Provinz Schleswig-Holftein. Beſuch aus- 
ländiſcher Schulen 657. Kontrole über den Beginn des ſchulpflichtigen 
Alters taubjtummer Kinder in der Provinz Schleswig-Holftein 743. 

Säulbildung der bei dem Yandheere und der Marine eingeftellten Erfag- 
mannſchaften. Statift. Nachweiſung pro 1884/85: 56l. 

Säuldiener. Unguläffigfeit der gerichtlichen Berfolgung eines Schulunter- 
beamten wegen Zühtigung eines Schullindes, die ihm von dem vorgejegten 
Tchrer aufgetragen ift 228. 

Säule, Schulgemeinde ꝛc. Konftituirung einer befonderen jüdiihen Schul⸗ 
fogietät unter Erridtung einer öffentlihen jüdiihen Schule 235. Anſammlung 
eines Baufonds zur Errichtung einer Schule 236. Nichtverpflichtung der 


ulmatritel. Redtlihe Bedeutung derjelben 642. 

Schulnachrichten. Beröffentlihung in den Programmen der höheren Lchran- 
ftalten 200. 

Schulpflicht f. Schulbefud. 

Sdulfteuer ſ. Unterhaltung. 

Schulſtuben. Reinigung derjelben 565. 

Schulverband. Fortdauer der Zugehörigleit zum Schulverbande nad dem 
Austritte aus der Kirche 233. 

Schulvorſtand ift Vertreter der Schule, nicht berufen zur Vertretung der zur 
Schule gehörigen Gemeinden und Ortidaften 642. 

Skhulunterbeamten j. Schuldiener. 

Schulzeugnis. Berfahren bei der Ausftellung von Zeugniffen über die 
wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienft 527. 
Beitimmungen bezüglich der Austellung derartiger Zeugnifje 718. 

Schulzucht. Ünzuläfſſigkeit der gerichtlichen Verfolgung eines Schulunterbeamten 
wegen Züchtigung eines Sculfindes, die ihm von dem vorgejeßten Lehrer 
aufgetragen ıft 228. Zuſtändigkeit bei Beidhwerden über Mißbrauch des 
Zuchtigungsrechtes Befugnis des Lehrers zur Ausübung der Schulzucht 


175 


auh außer der Schulzeit 231. Befugnis der Lehrer an mebrflaffigen 
Schulen zur Züdtigung der Schiller, auch wenn dieje ihrer Kiaſſe nicht 
angehören, außerhalb der Schule; AZuftändigleit bei Beſchwerden 375. 

Schwerhörigkeit der Schüler höherer Schulen. Unterſuchung 719. 

Seminare bei Univerfitäten. Reglement für das romaniſch-engliſche Seminar 
der Univerfität zu Kiel 482. desgl. der Akademie zu fter 600. 

Seminare für Volksſchullehrer und vehrerinnen. Verzeichnis in Oftpreußen 100. 
in WVeftpreußen 100. in Brandenburg 101. in Bommern 101. in Bojen 101. 
in Schlefien 102. in Sachſen 102. in Schlesmwig-Holftein 103. in Hannover 
13 in Weftfalen 104. in Heflen-Rafiau 104. in der Rheinprovinz und 
Hohenzollern 104. Gtaatsausgaben 273. 294. 298. 

Seminar- Bräparanden j. Bräparanden-Anftalten. 

Seminarmweien. Bermeidung der Ueberbirdung der Schillerinnen in Pehre- 
rinnen» Bildungsanftalten und höheren Mädchenihulen 208. Die Beredti- 
gung, Entlafjungsprüfungen zu halten, jol Wrivatanftalten für die Vorbil« 
dung von Lehrerinnen nicht mehr ertheilt werden 209. SHeranziehung 
einzelner Vollsſchullehrer zu methodofogiihen Kurſen an Schullehrer-Semi« 
naren 215. Zermin zur Abhaltung des ſechswöchentlichen Seminarkurſus 
zu Liegnig feitens der evangeliihen Predigtamts +» Kandidaten 337. Bilder 
beftellungen der Seminar Zöglinge 337. Pflege der Obftbaumzudt in den 
Schullehrer · Seminaren 339. Abhaltung von Yortbildungsturjen für Hand- 
arbeitslehrerinnen bei dem Seminar zu Auguftenburg 554. Anwendung von 
Maßregeln bei ſolchen Zöglingen der Scullehrer » Seminare, deren Ent» 
lafjung wegen mangelnder Ordnung in ihrem ganzen Berhalten ꝛc. in Aus- 
fit genommen werden muß 634. 

— a ger Beftimmungen über diefelben im Regierungs-Bezirle Pots- 
am r 

Sozietätsfhulen, Unterhaltung |. eier gr Bürgerlihe Gemeinde. 

Staats nu für öffentlihen Unterricht, Kunft und Wiſſenſchaft 261. 

Staatsbeihilfen für Vollsſchulweſen. AZuläffigleit der Unterftägung ber 
Butsherren aus Staatsfonds bei ihren Schulleiftungen zur —— von 
Härten bei der Anwendung des $ 33 Th 11. A. . R 217 Nachweiſung 
der auf den Fonds Kapitel 121 Titel 28a. des Staatshaushalts-Etats pro 
1. April 1884/85 angewiejenen Schulbau +» Beihilfen 389. Verfahren bei 
Abmweihungen von dem uriprünglihen Bauprojekte bei Ausführung von 
Schulbauten, zu denen Allerhöhfte Gnadengeihente oder Staatsbeihiljen ge- 
mährt find 404. Beftimmungen bezüglid der Gewährung von Staatebei- 
bilfen zu Elementaridulbauten 636. 

Staatsdienft j Beamte. 

Staarsfhuldbudh. Amtlihe Nahrichten über das Preußiſche Staatsſchuld⸗ 
buch 438. 

Staarsihuldiheine. Rüdzahlung gelündigter 59. , 

Statiftiihes. Nachrichten über den Betrieb des Unterrichtes in weiblichen 
Handarbeiten an den öffentlichen Landihulen der Monardie zu Anfang Des 
zember 1883: 220. Ueberfiht über die Zahl der bei dem Landheere und 
bei der Marine im Erfatsiahre 1884/85 eingeftellten preußiſchen Mannſchaften 
mit Bezug auf ihre Schulbildung 561. j 

Stempel. Höhe des Stempels zu Kaufe umd Yieferungsverträgen im lauf · 
männiſchen Verkehre und zu Werkverdingungs-Berträgen 433. Einziehung 
von Stempelgebühren für die Zeugnifie über die Ablegung der ärztlichen 
Borpritfung 490. 

Sternwarte zu Berlin Verſonal 58. 

Stiftungen. Mdolj-Ginsberg-Stiftung. Statut 150. Konkurrenz bei der 
Adolj-Ginsberg-Stiftung für Maler und Bildhauer deutſger Abkunft 154. 
482. Schiller-Stiftung. Wreisertheilung 150. Felir-Mendelsjohn-Barthol- 
dy’iche Stiftung für Muſiker. Breisausfreiben 310. Wreieertheilung 158 


51° 


776 


Michael» Beer’ihe Stiftungen fir Künftler. Preisausſchreiben 310. Preis. 
ertbeilung 599. Statuten des unter dem Namen „Stipendium Lauren- 
tianum“ auf der Univerfität zu Berlin gegründeten Stipendiume 329. 
Statut der Poreng-Stiftung in Göttingen 333. König Wilhelm. Stiftung 
für erwachſene Beamtentöhter. Sammlung von Beiträgen 467. Statuten 
der Stiftung der Gräfin Louiſe Boje geb. Gräfin von Reichenbach-Leſſonitz 
bei der Univerfität zu Marburg 484. Ausfchreiben wegen Bewerbung um 
Stipendien bei der & Saling’ihen Stiftung 494. Statut des Stiftungs« 
fonds der Stadt Charlottenburg für unbemittelte Studirende der Königl. 
Techniſchen Hochſchule daſelbſt eos. Friedrih-Wilhelm-Stiftung fir Ma- 
rienbad, Nadhrichten über Bergünftigungen 709. 

Stipendien ſ. Stiftungen. 

Suspenfion eines Beamten. Abrehnung der Witwen. und Waiſen ⸗Geld⸗ 
beiträge bei dem Dienſteinkommen ſuspendirter bezw. beurlaubter Beamten 301. 


z. 


— — — — Königliche, zu Berlin. Direktor 107. Staatsaus- 

gaben 279. 

Taubftummenmwefen. Prüfungen der Borfteher und Lehrer für Anftalten. 
Termin 125. Staatsausgaben 279. Befähigungszeugniffe für Vorſteher 
732. fir Lehrer 345. 538. Kurfus zur Ausbildung von Zaubftummen» 
Ichrern 538. Bewilligung von Prämien fir Ausbildung taubftummer Per- 
fonen in einer Kunſt oder einem Gewerbe 591. Kontrole über den Beginn 
des ſchulpflichtigen Alters taubftummer Kinder in der Provinz Schleswig- 
Hofftein 743. 

Techniſche Hohihulen. Perfonal zu Berlin 92, zu Hannover 95. zu 
Aachen 97. Staatsausgaben 286. 295. 299. Beftätigung der Wahl eines 
Abtheilungsvorſtehers zu Hannover 335. Beftätigung der Wahlen eines 
Rektors und der Abtheilungsvorfteher an den Tehnifhen Hochſchulen 493. 
Habilitations » Ordnung für die Techniſche Hochſchule zu Berlin 603. zu 
Hannover und Aachen 608. Statut des Etiftungsfondse der Stadt 
Charlottenburg für umbemittelte Studirende der Techniſchen Hochſchule 
dafelbft 609. 

Turnkurſe für Lehrer 125. 341. für Pehrerinnen 126. 210. 733. Beftimmungen, 
betreffend die Aufnahme in die an der Königl. Turniere Gilbungsanfia 
zu Berlin abzuhaltenden „Kurje zur Ausbildung von Turniehrerinnen“ 211. 

Zurnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin. Berfonal 8 Staatsausgaben 
278. Kurfus für Pehrer 125. 341. für Lehrerinnen 126. 210. 733. Be 
flimmungen, betreffend die Aufnahme in die an der Königl. Turnlehrer⸗ 
Bildungsanftalt zu Berlin abzuhaltenden „Kurie zur Ausbildung von Turn— 
lehrerinnen“ 211. BPrüfungstermin für Lehrer 125. 728. für Lehrerinnen 
= 2 Befähigungszeugniffe für Lehrer 538. 542. für Lehrerinnen 213. 

Turnmwefen. Verordnungen und amtlihe Bekanntmachungen über das Turn, 
weien in Preußen 210. Förderung gumnaftifcher Uebungen bei den Univer- 
fitäten 385. Betrieb des Turnunterrichtes in Vollkoſchulen 342. 


Ueberbürdung. Bermeidung der Ueberbürdung der Schülerinnen in Lehre» 
rinnen-Bildungsanftalten und höheren Mädchenſchulen 208. 

Universitäten, Alademie zu Münfter, Lyeeum zu Braunsberg. 
Verſonal zu Königsberg 60. zu Berlin 63. zu Greifswald 69. zu Breslau 
72. zu Halle 75. zu Kiel 78. zu Göttingen 81. zu Marburg 84. zu 
Bonn 86. ” Miünfter 90. zu Braunsberg 91. Staatsausgaben 263. 291. 
296. 298. Verſuche an lebenden Thieren (die |. g. Viviſektionen) 314. Das 
neue zahnärztliche Inftitut an der Univerfität zu Berlin 327. Vorſchriften 


777 


über Zulaſſung zu den zahnärztlichen Studien und Prüfungen 328. Beſtäti- 

gung der Wahlen für Rektorat, Proreftorat, Delanat zu Kiel 332. 709, 

zu Königsberg 332. zu Greifswald 332. zu Halle 482. zu Berlin und 

Breslau 5%. zu Göttingen, Marburg, Bonn und Münfter 600 Förderung 

— Uebungen bei den Univerſitäten 835. Begründung einer 
rofefjur für Hygiene und Einrichtung eines hygieniſchen Faboratoriums an 

der Univerfität zu Berlin 713. 

Univerfitäts-Bauten Vorſchriften bei Ausführung von Bauten an 
Univerfitäts-Inftitutsgebäuden 601. 

— »Bibliorheflen. Reglement der Univerfitäts-Bibliothel zu Göttingen 165. 
Beftimmungen über die Benugung bderfelben 159. Inſtruktion für die 
Kuftoden und Hilfsarbeiter an derielben 170. Austaufh von Drucſachen 
zwiſchen inländiihen und ausländiihen Inftituten, insbefondere Verfahren 
zur Herbeiführung einer desfallfigen Vereinbarung 326. 

— +Rliniten. Zahlung von Honorar an die Direktoren für die ärztlihe Bes 
handlung der Kranten erfter und zmeiter Kaffe 490. 

— «Lehrer j. Lehrer. 

— +Geminare ſ. Seminare 

Unterhaltung der Bollsihule S. a Beloldung, Bürgerlihe Gemeinde, 
Gutsherrlihe Leiftungen, Staatsbeihilfen für Vollsſchulweſen. Auläffigfeit 
der Unterftügung der Gutsherren aus Staatsfonds bei ihren Schulfeiftungen 
ur Vermeidung von Härten bei der Unmwendung des $. 33 Th. 11. Titel 12 
F L. R. 217. Fortdauer der Zugehörigkeit zum Schulverbande nach dem 
Austritte ans der Kirche 238 Ausichließliche Aufländigfeit der veranlagenden 
Behörde filr Rellamationen (Beſchwerden und Einfprüde) yam die a 
ziehung zu Schulbeiträgen (Abgaben und Leiftungen für Volksſchullehrer). 
Zuftändigkeit der Berwaltungsgerictsbehörden zur Entiheidung im Berwal⸗ 
tungsftreitverfahren auf Klagen gegen den Beſchluß der veranlagenden Be⸗ 
hörde, jowie bei Streitigkeiten zwiſchen Betheiligten über ihre Verpflichtung zu 
Abgaben und Yeiftungen für BVoltefhulen 237. Nichtverpflihtung einer 
bürgerlihen Gemeinde zur Gewährung von Beihilfen oder Aufcüiffen an 
Schulſozietäten oder Pfarrgemeinden zur Unterhaltung von Sozietätsihulen 
oder von Pfarrihulen Empfehlung der Herbeifiiprung der Uebernahme ber 
Schullaften als Kommunallaften und der Schulen ale —5—— von 
Seiten der bürgerlichen Gemeinden 354. Minderjährige können nur dann 
als Mitglieder einer Schulgemeinde an ihrem Aufenthaltsorte angeſehen und 
als ſolche zur Schulfteuer herangezogen werden, wenn fie zugleih im Schul · 
bezirke einen Wohnfig im Sinne des bürgerlihen Rechtes (juriſtiſches Domizil) 
haben. Vorausſetzungen für die Begründung eines Wohnfiges durch Minder- 
jährige 385. Heranz ——— Diffidenten zur Unterhaltung von Konfeffions- 
ſchulen. Zuweiſung zur Schule. Kompetenz der Regierung. gr Fri feit 
des Rechtsweges 396. Berpflihtung der Ehulgemeinden zur Beſchaffung 
der nöthigen Defen in den Dienftwohnungen der Lehrer 689. 
Shulunterhaltung in einzelnen Bropinzen: 

Oft- und Weſtpreußen. Berpflitung des Fiskus nah der Schulorbnung 
vom 11. Dezember 1845 zur Gewährung von Brennmaterial für eine 
Schule, zu welder aufer einem oder mehreren Domänendörfern nr 
andere Gemeinden und Ortſchaften gelegt find 379. ohne Unterſchied o 
diefe Ortichaften eine ländliche Gemeindeverfafjung haben oder nit 642. 

Shlefien. Den alten privilegirten Gütern, deren Beſitzer das katholiſche 

chulreglement vom 18. Mai 1801 „Herrihaften“ nennt, find die Guts⸗ 
bezirle des neueren Rechtes gleih zu adten. Die Befiger der letzteren 
find innerhalb der Grenzen derfelben Gutsherren und zu denfelben Leiſtungen 
für die Schule verpflichtet, wie die Beſitzer der alten adligen Güter 360. 
Bereinbarungen zwiſchen Gemeinde und Dominium über Regelung der 
Beitragspfliht zur Unterhaltung des Lehrers an einer evang. Schule in 


778 


Schleſien nah den Vorſchriften des kath. Schulreglements vom 18. Mai 
1801, entipredhend den Intentionen des Landtagsabſchiedes vom 22. Februar 
1829, erlangen durch Beflätigung der Schulaufſichtsbehörde öffentlich redht- 
liche Giltiglkeit und bilden einen Theil der Schulverfaſſung, melde 
Dominium und Gemeinde gleihmäßig bindet und aud für alle Redts- 
nadhfolger des Gutsherrn verbindlih ift 362. Beitragspfliht der Gute. 
herrihhaften zur Unterhaltung der Lehrer an evangel. Elementarſchulen in 
anz — Dörfern Schlefiens. Bildung einer Brovinzial-Ob- 
Eu ventualität der Heranziehung einer Guteherrihaft zu einem 
Beitrage zur Unterhaltung des Lehrers auf Grund der Behauptung, daß 
derfelbe dazu nad einer Lokal Obiervanz verpflichtet fei 366. Fortbeſtand 
der Berpflibtung der Gutsherrſchaften zur — von Schulbeiträgen. 
Anwendbarkeit des kath. Schulreglements vom 18. Mai 1801 auf die 
Beioldungen evangeliiher Lehrer in Dörfern gemiſchter Religion 651. 

Sachſen. iederherſtellung der öffentlich « rechtlichen Stellung des Guts- 
heren zur Drtsihule in den altpreufiihen, der meftfäliihen Zwiſchen; 
regierung unterworfen geweienen Landestheilen der Provinz Sachſen durch 
das Patent vom 9. September 1814: 224 

Hannover. Fir die Schulgemeindemitgliedihaft ift aud in der Provinz 
Hannover die Zugehörigkeit zu einer und derſelben chriſtlichen Konfeifion 
nicht erforderlih, vielmehr fünnen einem Schulverbande aud Mitglieder 
verichiedener Konfeffionen zugewiejen werden 399. Ausihluß der Grund» 
und Gebäudefteuer von dem außerhalb des Schulbezirkes belegenen Grund⸗ 
befige der Schulgemeindemitglieder bei Vertheilung der Schullaften Nicht. 
verpflihtung der Mitglieder einer Schulgemeinde zur Aufbringung der 
Koften der Unterhaltung einer über der Stufe der Volkeſchule ftehenden 
Scäulanftalt. Uebernahme der Schulgemeindelaften ale Kommunallaften 
und der Schulen ald Gemeindeanftalten von Seiten der bürgerliden 
Gemeinden 402. 

Unterridtsanftalten, höhere 100. Verzeichniſſe mit Angabe der Direktoren, 
Reltoren 183 501. Erholungspauſen zwiſchen den Lehrftunden und Zeitdauer 
der häuslichen Arbeit der Schiller 188. feier des hundertjährigen Gebädht- 
nistages der Geburt von Jacob Grimm zur Erinnerung an die Brilder 
Jacob und Wilhelm Grimm 196. Staatsausgaben 264. 293. 298. Bericht 
über die an den Heizanlagen verfchiedener höherer Lehranftalten während der 
Winter 1882/83 und 1883/84 gemadten Beobachtungen und angeftellten 
Unterfudhungen 610. Fehtellung der Ofterferien pro 1886: 715 Unter» 
ſuchung auf Schwerhörigteit ihrer Schüler 719. 

Unterridtsbehörden f. Minifterium, Provinzialbehörden. 

Unterridtsbetrieb. Mitwirkung der Lehrer bei der Vollszählung Aus- 

ri des Unterrichtes 596 

Urgeſchlchte Statuten der Berliner Gefellihaft für Anthropologie, Ethnologie 
und Urgeſchichte 173. 

Urheberrechte. Berlagsvertrag, Vereinbarung über Herausgabe neuer ver⸗ 
änderter Auflagen; Uebergang der Rechte des Urhebers auf defien Erben. 
Erkenntnis des Reichsgerichtes vom 1. Juli 1884: 142 Uebereinkunft 
zwiſchen Deutihland und Belgien wegen Schutes an Werten der Litteratur 
und Kunft 677. 686 Desgl zwiſchen Deutihland und Italien 688. 698. 701. 

Urlaub. Wbrehnung der Witwen. und Wailen-Geldbeiträge bei dem Dienft- 
einlommen fuspendirter bezw. beurlaubter Beamten 301. 


Bereine. Sahverfländigen-Bereine 5. Verein Kinderhort zu Berlin. Nahriäten 
au — Preußiſcher Beamtenverein. Geſchäftsbericht pro 
1884: h 

Berheirathung einer Lehrerin. Die Berheirathung einer Lehrerin bewirkt nicht 


779 


von ſelbſt deren Unfähigkeit zur ferneren Verwaltung des Amtes, den Berluſt 
desielben und der vermögensrchhtlichen Aniprüdhe aus dem Dienftverhältnifie. 
Sutäffigteit eines Borbehaltes bei der Anftellung von Lehrerinnen, daß für 
den Fall der Berheirathung das Amtsverhältnis als aufgehoben und beendigt 
rn folle 351. 

Berlagsvertrag. Bereinbarung über Herausgabe neuer veränderter Auflagen; 
Uebergang der Rechte des Urhebers auf defien Erben. Erkenntnis des Neid, 
gerihtes vom 1. Juli 1884: 142. 

Berwaltungsbehörden fir das Schulweien in den Fürftenthiümern MWalded 
und Pyrmont. Berordnung bezüglich der Drganifation derjelben 259. 
— ee f. and Zuftändigkeit, Rechtsweg. Zuftändig- 
feit der Berwaltungsgerichtsbehörden zur Entſcheidung im Bermwaltungsftreit- 
verfahren auf Klauen gegen den Beihluß der veranlagenden Behörde, ſowie 
bei Streitigkeiten zwiſchen ng über ihre Verpflichtung zu Abgaben 

und Leiftungen für Boltsihulen 236. 

Bivifeltionen an den Ilniverfitäten 314. 

Boltsihulweifen In den Lehrplänen der utraquiftiihen Schulen ift der 
Lehrftoff, namentlich in den Realien, angemeffen einzutheilen und abzu renzen 
568. Abänderung der Anftruftion für die Schulbehörden der Provinz 
Schleswig - Holftein, betreffend die Anftellungsfähigleit der Schulamtsbe- 
werber und die Belegung der Boltsichullehrerftellen 636. Abänderung der 
von der Regierung zu Potsdam ergangenen Beftimmungen über die Halb- 
tagsſchulen, über die Sommerfchulen und die Schulen mit drei Klaſſen und 
zwei Lehrern 639. 

Boltszähl ung am 1. Dezember 1885. Ausjegung des Schulunterrichtes; 
Mitwirkung der Fehrer bei der Zählung; Ausſchluß der Schüler 596. 


Walded und Pyrmont, Fürftenthümer. Berordnung, betreffend bie Organi⸗ 
ſation der Verwaltungsbehörden für das Schulweſen und der Disziplinar- 
reg die Lehrer und die Beamten an den öſſentlichen Unterrichtsan⸗ 
ftalten k 

Weibliche Handarbeiten in der Bollsihule. Statiſtiſche Nachrichten über 
den Betrieb des Unterrichtes in den Pandichulen 220. 

Wertverdingungsverträge. Höhe des Stempels |. Stempel. 

Witwen» und Waifentafien für Boltsihullehrer. Verpflichtung der Lehrer 
zur_Bahlung von 25°, der Gehaltsverbefferungsgelder an die betrefiende 
Kaffe 214 bei der Erhöhung der Miethsentihädigung 215. 

Witwen: und Waifen-Berforgung. Abrehnung der Witwen- und Waifen- 
Geldbeiträge bei dem Dienfteinlommen fnspendirter bezw. beurlaubter Be» 
amten 301. Anwendung des Witwen » Benfionsgejeges vom 20. Mai 1882 
auf die in Gemäßheit des $. 6 des Eivil PBenfionsreglements vom 30. April 
1825 im Gnadenwege bewilligten Benfionen 305. Zahlung der Waifengelder 
für ehelihe, nad dem Ablaufe des Gnadenquartales oder Gnadenmonates 
geborene Kinder eines zur Entrihtung von Witwen. und Waifengeldbei- 
trägen verpflichtet gewejenen Beamten 704. Unwiderruflichkeit des von einem 
Beamten gemäß $ 23 des Geſetzes vom 20. Mai 1882 erklärten Berzichtes 
auf das in den $$. 7 fi. dieſes Geſetzes beftimmte Witwen. und Waijen- 


geld 704. 
Wohnung ſ. Dienftwohnung. 
3. 
Zah närztliches Studium. Vorſchriften über die Zulaſſung zu den Studien 
und Brüfungen 328. Zahnärztliches Inſtitut an der Univerſität zu Berlin 827. 
eihenlebhrer an höheren Shut Prüfungsordnung 547. 
eihenlehrerinnen an mehrflaffigen Bolls- und Mittelfhulen. Prüfungs- 
termin 126. Prüfungsordnung für Zeihenlehrerinnen 551. 


780 


Beiden» und Fachſchulen, gewerblidhe und kunſtgewerbliche. Ueberweijung 
derjelben an das Dlinifterium fiir Handel und Gewerbe 260. 
ühtigung, körperliche, ſ. Schulzudt. 
uftfändigfeit. Ungzuläffigleit der gerichtlichen Verfolgung eines Schulunter- 
beamten wegen Züdtigung eines Shultindes, die ihm von dem vorgeſetzten 
Lehrer aufgetragen it 228. Zuftändigkeit bei Beihmwerden über Mipbraud 
des Züchtigungsrehtes. Befugnis des cn gur Ausübung der Schul⸗ 
zucht aud außer der Schulzeit 231. Ausichließlihe Zuftändigfeit der ver⸗ 
anlagenden Behörde für Reklamationen (Beihwerden und Einſprüche) gegen 
die ——— zu Schulbeiträgen (Abgaben und Leiſtungen für Bolts- 
ſchullehrer) Zuftändigkeit der Berwaltungsgerichtsbehörden zur Entſcheidung 
im Berwaltungsftreitverfahren auf Klagen gegen den Beſchluß der veran- 
lagenden Behörde, ſowie bei Streitigkeiten zwiſchen Betheiligten über ihre 
Berpflihtung zu Abgaben und Leiftungen für Bolksigulen 236 Zuſtändigkeit 
zur Entiheidung über das Aufrüden der Lehrer an mehrllaffigen Schulen 
in höhere Gehaltsftufen 348. Zuftändigkeit bei Beſchwerden über die Be- 
fugnis der Lehrer an mehrflaffigen Schulen zur Züdtigung der Schüler, 
auch wenn dieſe ihrer Klaſſe nicht angehören, außerhalb der Schule 375. 
Kompetenz der Regierung bei Beihwerden über Heranziehung von Diffidenten 
zur Unterhaltung von Konfeifionsihulen 896. 


781 


Namen-Verzeichnis 
zum Centralblatte für den Jahrgang 1885. 


(Die Zahlen geben die Seitenzahlen an.) 


In dem nahfolgenden Berzeihnifie find die in den Nachweiſun —X über bie 
Behörden, Anftalten u. f w. auf den Seiten 1 bis 115, 184 und 1 und 
458, 502 bis 524 vorfommenden Namen nicht angegeben. 


Abee 752. 

Abit 242. 

Adermann 576. 

Adler 670. 

Ahrens 254. 

Albrecht, Krs- Schulin- 
fpett. 574. 

—, Semin. L. 

—, Lehrerin 540. 

Alde 424. 

Alles 254. 

Althoff 243. 

Amelong 546 

Anader 584. 

Andacht 542. 

Anders 251. 

Annuste 632. 

Anjalt Gymn. Oberl. 


—, Zauif Anft. Hilfsl. 


Anivah, 419. 

Anton 242, 

Antonius 754. 

Appelmann 666. 

Arendt 243. 672. 

Ürens 749. : 

Arndt, Oberrealjh.Oberl. 
668. 


—, Lehrerin 2183. 
Sch 


764. 
Arnold 639. 
Asbad 420. 


Amann 470. 
Aſt 578. 
Atorff 632. 
Auler 422. 
Auft 242. 


Babude 417. 
Bei, Oymn. 2. 750. 
‚ Söuia. Kandidatin 


— 424. 
Badt 577. 
— ET 584. 


Büge 5 


—* —— 428. 
Schull 


Bänig 680. 
Bäumter 470. 

Bäper 672. 
— Ob. Reg. 


— — L. 751. 
—* 764. 


rg Gymn. Oberl. 


—, Ne 418. 
Battenholl 419. 
Ball 578. 
Balter 419. 
Band 670. 


Bangert 668. 

Banje 7583. 

Baranek 666. 

Barchfeld 419. 
Bartelheim 308. 
Bartels 309. 

Bartelt 213. 

Barthold 674. 
Bartholomä 748. 
Bee er Db. Reg. 


— — er 248. 
Bafedom 418. 


Graf Baubdijfin 
m Neg. u. Squirath 


—, o. Prof. 478. 

—, 2.e. höh. —* 262. 
Hauptl. 

Bauerfeind 428. 

Baule 586. 

Baum 752. 

Baumann 749. 


Beder, Maler, Brof.,Prä- 
m Alad.d. Künfte 


—, Oymn. 8. 761. 


Deder, Semin. 2. 669. 
A nn böh. Mädchenſch. 


vd. Beckerath 480. 480. 
481. 


Bedmann 213 

Beaas 480. 

Behm 672. 

Behnde 632. 

Behr 667. 

Behrens, Gymn. 2. 249. 

—, Realgymn. 8. 251. 

Beilte 539 

Beinert 241. 

Bendert 253. 

Benede 632. 

Bennewit 747. 

Bennbold 213. 

Berendt 580. 

Berger 754. 

Bergholter 253. 

Bergmann 242. 309. 473. 

Berfusty 666. 

Berner 632. 

Berns 249, 

Berthold, a. o. Prof. 246. 

—, Realproguınn. 2.255. 

Bertlau 474. 

Beieler 245. 

Beiendahl 213. 

Befta 574. 

Beite 580. 

Beige 419. 

Bettac 755. 

Beyer, Gymn. L. (Bres- 
I 249 


au h 

—, dogl. (Wehlau) 750. 
—, Realgumn. 2. 580 

Benichlag 307. 

Beyſe 543. 

v. Bezold 575. 

Bid 253. 

Bidert 244. 

Bieber 253. 

Biel 749. 

—— 242 

Bindſeil 74 

Binz 600. 748. 

Bircker 418. 

Biſchoff 673. 

Blank 254. 

Blaß 471. 

Blaurock 754. 

Blind 686. 

Block 545. 

Blöm 546. 


782 


Blohm 754. 
Blügel 422. 
Blühm 756. 
Blume 671. 
Bochdam 425. 
Bodröder 751. 
Bodelmann 424. 
Bode 480. 
Bödh 748. 
Bödler 574. 
Böhme 540. 

vd. Böhmer 632. 
Bölitz 632. 
Böſch 417. 
Böoſe 756. 
Bohle 421. 
aus. 249, 
Bohn 249 
Bohne 424. 
Boldt 755. 
Bolze 242. 
Bong 158. 
Bonin 253. 
Bonig 415. 
Bonowski 584. 
Borders 540. 
Boretius 632. 
Bormann 428. 
Borraid 422. 
Borberger 749. 
Braaſch 419. 
Bräuer 668. 
Brandi 574. 574. 
Beige ee Realgymn. 


—, Lehrerin 
Brandt, Konfift. Rath 308. 
, Gymn. ?. 750. 

Bratufhed 540. 

Braubad 579. 
Braudmann 253. 
Brauer 671. 
Braulmann 250. 
sn 417. 
Braun 666. 
Brauned 427. 
Braunhardt 253. 
Brefeld 472, 
Breidenftein 632. 
Preitenbah 251. 
Brenning 419. 
v. =. = Oberrealid. 


— — 213. 


Breuer 668. 
Bride 250. 


—— — —— — — — — — — — — — — — — — — 
— — —— — — — 


Brill 250. 

Brir 674. 

Brodmann, Gymn.Oberl. 
673 


—, Semin. Hlfsl. 670. 

Brödler 253. 

Brömmel 632. 

Bröß 581. 

Brüdner 470. 

—— 580 

Brill, OGymn.Direlt. 577. 

rl Gymn. Relig. 2.426. 

Rrünned 576. 

—— 248. 

Brunkow 540. 

Brunn 750. 

Brunner, o. Prof., Geh. 
Juſt. Rath 245. 

—, 2*— 671. 
ee Kandidatin 


Bruno 6: 
Bruns 249. 
Bruß 733. 
— Gymn. Oberl. 


—, 4 L. 578. 


Büge 632. 

Bürfner 246. 
Buermann 248. 
Büsgen 247. 

Büttner, Gymn. 2. 419. 
—, Tutnlehrerin 640. 
Buhl 758. 

Burdardt 214. 
Burghardt 40. 
Burow 756. 

Buſch 251. 

Buſchhaus 345. 
Bufolt 471. 

Butiy 415. 


€. 


Cãſar 473. 
Cahnſtein 546. 
Caspary 469. 
Casper 415. 
Eaftendyd 751. 
Eaftens 422. 
Cauße 242. 
Ehevallier 345. 
He 539. 
Ehriftoph 750 
Chun 469. 


Glaafen 253. 

Claſen 671. 

Glaufen 249. 750. 

Elaufius 473. 

Claußen 584. 

Cochius 583. 

Cohen 246. 470. 

em 664. 

Colas 585. 

Collmann 417. 

Colombel 673. 

Commer 586. 

Conrad, o. Prof. 482 

—, Blind. Anft.Hlfsl. 670. 

—, erfter Schull. 584. 

— Schull 539 

Eonrads 672. 

Eonten 247. 

Conze 480. 

Cojad 575. 

v. Cotzhauſen 6832. 

Erämer 539. 

GEredner 470. 

BI! Reg.u.Schulrath 
674 


—, Arditett, Prof. 247. 
Güppers 420 

Eurths 539. 

Eurtius 241. 481. 
Ejerner 750. 

Gyjmwalina 673 


D. 


Dähre 258. 
nn 575. 
Dahſe 424. 
Dammanı 670. 
Dammbol; 751. 
Daniel 543. 
Dantert 345. 
Dannenberg 481. 
Dapprid 579. 
Darpe 417. 
Daude 664. 
Deder 252 
Dederding 255. 
Deger 255. 
Debnide 419. 


v. —— 571. 


Deinet 543 
Deiters 573. 
Deibrüd 246. 
Dennſtedt 668. 
Depter 548. 
Depont 540. 


783 


Dernburg 241. 

Deutide 417. 

Deutih 415. 

Dibelius 673. 

Didob 584. 

Diebom 543. 582. 

Died, Oymn. Oberl. 749. 

—, Pehrerin 213. 

Diedrih 540. 

Diels 469. 

Dierde 574. 574. 581. 

Dieritat 253, 

Diesner 582. 

Dieterih 427. 

Dietrich 578. 

Dillmann 470. 481. 

Dilthey 469. 

Dippel 546. 

Dittmar, Reg. u. Schul⸗ 
rath 242. 

—, Gymn. 2. 249. 

Dittrid, o. Prof. 469. 

—, Realgymn. Oberl., 
Brof., 420. 

— , Pehrerin 540. 

Dobberftein 213. 


Dobbert 480. 481. 498. 


Döhring 749. 
Dönnebrint 421. 
Dörmer 4%. 
Döffelmann 755. 
Dohme 480. 481. 
Dombret 580. 
Dombromsli 584. 
v. Donop 247. 


Dorn, Krs⸗Schulinſpelt. 
672 


—, 0. Brof. 748. 
Dove 473. 
Dransfeld 252. 582. 
Dredeler R 
Dreder 421. 
Dreeien 755. 
Dreher 578, 
Drefiel 665. 
Drewes 539. 
Dreyer 671. 
Drofihn 425. 
Droszez 584. 
Drüte 543. 
Dubbers 539 
Dümmler 471. 
Dünter 250 
Duflte 632. 
Dumden 423. 
Dunder 481. 


EEE ee — 


Dunter, o. Brof., Geh. 
Bergrath 426. 
—, Oymn. 2. 750. 
Dutz 582. 
E. 


Ebeling 213. 
Eberhardt 419. 
Eberz 584. 
Echtermeyer 632. 
Edardt 540. 
Ederlin 579. 
Edler 632. 
Edolt 242. 
Egen 579. 
Eggers 752 
Eggert 416. 
Shiere 472 
Ehlert 632. 
— 158. 
rhardt 670. 
Erle 494 
Eichhorn', ei. Schulin⸗ 
ipett. 574. 
—, — ꝛc. Lehrerin 
632. 


Eidhoff 421. 

Eilers 247. 

Eismann 242. 

Ellendt 469. 

Eller 632. 

Eltgen 253. 

Elze 471. 

Embader 255. 

Ende 158. 

Ende 477. 665. 

van Endert 426. 

EEE cn 

gelbar of. et 

Hodid. 242 


— ‚ Realprogymmn. 2.421. 
Engler, 0. Brof. 471. 
—, erfier Schull. 424. 
—, Schull 543. 
GEneeper 426. 
Erdmann, Gener. Super- 
int. 308 


— o. Prof. 470. 

—, a. 0. Prof. 415. 

—, Gymnm. Oberl., Brof. 
248. n- 


Erman 246. 416. 481. 
a "oa Superint. 


—, erfter Semin. 2. 582 
Eid 418. 





Eſſenwein 423. 

Eſſer 242. 415. 

Ewald, Direlt. d Kunft- 
ia rt rg 416. 


Pre —— 
Ewert 254. 







iebiger 750. 

iedler 543. 

iegler 545. 

ietkau 250. 

int 543. 

intenbrint 664. 

iſcher, 0. Brof. 473. 
_ — Oberl., Prof. 


— — L. (Treptow) 


—, —* (Altona) = 
—, Blind. Anft. ?. 253 


öllmer 546. 
Sorte, vo. Prof (Bonn) 
3. 600. 


— F rn * — Rath 
erlin) 
, : Brof. On 709. 


580. 
Beanke, 0. Brof. 246. 576. 


‚ Gymn. 2. 249. 
-, Schull. 424 


ranfen 426. " 

anfen 580. 

ranz, Krs⸗Schulinſp. 
- ‚ Univerf Muſildirekt. 


, Sal. 584. 
Franzen 248. 


| Grenze! 579. 


| 


784 


Frerichs 255. 
Be 421. 
rieb 42 7. 
rieb 54, 
riet 420. 
tried 540. 
riedberg 246. 
riedländer 469. 
rt ‚ Gumn. Oberl. 


—, Gymn. 2 666. 
Briefe, 2. u. Adulrath 


_, — 158. 
—, Handarb. ıc. Lehre» 
rin er 


tindte 5 
br. v. Aria 471. 576. 
ritſch 6 
rige, erfter Semin. L. 
422. 
—, re Kandidatin 


eitihe 580. 

röauf 672. 

romm 579. 
tomme 214. 542. 
uchs 469. 
ürftenau 427. 
ürftenberg 548, 
ubrmann 543. 
unt 674. 

urche 424. 


Gärtig 755. 
— 423. 

Gamſt 539. 
Gandtner 245. 415. 
Gaspary 470. 
Gaßner 546. 

Gaſt 543. 
' Gawlid 573. 
Geis 668. 
Gemoll 247. 
Gentih 538. 
Gen; 669. 
Gerde 540. 
Gerhardt 575. 
Gerigk 578. 
Gering 471. 
Gerlah 671. 
Gerftäder 470. 
Gerftenberg, Realgymn. 
Dberl. 250. 


— — — — —— 


— — — — — — — 


Gerſtenberg, Schull., 
Kantor 755. 

Geſchle 423. 

Geſelſchap 480. 

Geß 

Geßler 754. 

Giebe 419. 

Gielke 755. 

Gieſe 543 

Gieſel 543. 

Gilbert 748 

Gipner 543. 

Girſchner 756. 

Gitzler 242. 

Godt 249. 

Gobel 579. 

Göder 666. 

Göle 581. 

Görbig 249. 

Göride 244. 

Görlih 752. 

Görling 158. 

Börner 540. 

®örris 493. 

Görihmann 579. 

Göte, Semin. 2. 669. 
Zeichen⸗ ıc. Lehrerin 

1 


213. 

—, Schula. 
545 
Goldiner 539. 

Goldſcheider 668. 
Sn 247. 
Golling 2 

Frhr. v.d. Fe 332. 674. 
Gorsti 755. 

Gorter 599. 


Gottſchall 254. 
Gräfe 246. 


Kandidatin 


Sec 13 245. 

rei " 

Gr 

u 471. 

Grenda 

Srenfemamt 669. 

m... o. Brof., Geh. 
g. Rath 480. 481, 

—, Eid, „ Dufiliret, 


Prof. 7 
— — An. Hilfel. 


Grimme 427. 

Grötihel 579. 

Grob 538. 583. 

Grohe 578. 

Groß, Gymn. Oberl., 
Brof. 248. 

—, — Kandidatin 


Sn. Sands Lehrerin 


—, —2* 244. 

Groffet 4 

Großmann 1 68. 

Grothe 158. 

Grube 416. 

Gruber, Gyınn. OÖberl. 
578. 


—, Dirett. e. höh. Mäd⸗ 
chenſch. 253. 670. 
Rand. d. höh. 


chula 543. 
—, Semin. Hlfel. 423. 
Grub! 242. 
Grnnau 422. 586. 
Orunden 427. 
Grunow 416. 
Grunwald 422. 
Gudopp 750. 
Günther, Gymn. 2. 666. 
—, Realprogymn. 2.581. 
— — Anſt. Hlfsl. 


, Sau. 643. 
Sin el 543. 
Grid 243. 
Güterbod 245. 
Guth 251. 
Guiard, Gymn. 2. 249. 
-, Säule. Kandidatin 


Gurlt 576. 
Gutſche 578. 666. 
Guttmann 751. 
Gutzeit 250. 

H. 
Haars 420. 
Haaſters 159. 
Hadamczik 255. 
Häfer 672. 
Hagelilten 421. 
et Provz. Schul · 


—, o. Prof. 472. 
Hagemeyer 213. 
Hahn, a. o. Prof. 575. 





785 





Hahn, Gymn. 2. 419. 
— — Elementarl. 


— e. höh. Mäd- 
754. 


enf 
Halfpap Rn Klog 419. 
Hamburger 748. 


Handering 345. 
Dane 248, 
Dantamer 577. 


Hanne 242. 

Hannebohn 753. 

Dannemann 632. 

Hanſen, Schull. 254. 

—, degli. 425. 

—, Bedell 244. 

Hanske 424. 

Harf 252. 

Darnier 213. 

—————— 248. 
Graf v. Harrach 480. 

Hartmann, o. Brof., Geh. 


Zuft.-Rath 242. 428. 


—, a. 0. Prof. 481. 
Hartwig 417. 


Haſe 308. 
Haſſe, Schulrelt. gi 
—, erfter Schull. 254. 
Haflelmann 242. 

aß 424. 


24 579. 
Haude 543. 
—— 753. 
aun 54 
aupt 246. 470. 
— 417. 
Dayel 424. 
Hayın 242. 471. 
Hebgen 581. 
Hecht 578. 
edmanns 2595. 
eere 214. 
Heermann 751. 
Heidemüller 243. 
Heidenhain 242, 
Heidhues 419, 
Heidler 582, 
Heil 424. 
Heiligftebt 543, 
Heimann 584. 
Heimel 755. 
Heims 673. 
Heinede 247. 
Heinemann 417. 
Heinrich, Lehrerin 541. 


—, Handarb. zc. Lehrerin 
541. 


Heinrihs 423. 
Heinze 578. 
Seitefuß 428. 
Heitmann 543. 


9 

Helferich 748. 

Hellmuth 581. 

Helm 585. 

Hempel 421. 

— 255. 
endreich 249. 


Heniel 1. 
Henze 755. 
Derber —— 


Se 

Hertenrath 345. 
Herrforth 632. . 
Herrmann, Semin.Dirett. 


-, Blind. Anft. 2. 256. 
Hertwig 428. 
Hertz 470. 
Herter 427 
Herweg 665. 
bei 580. 
erwig 663. 
v. Herzfeld 59. 


Himly 255. 
Hinrichs 248.” 
Hinz, Realih. 2. 421. 
—. — Kandidatin 
— 668. 
ae g 750. 

irichfeld 246. 469. 


Hirt 750. 
Hittorf 472. 
Bam 420. 
ochdanz 418. 
Hoche 669. 
Hochheim 667. 
Hödel 584 


Sofmanı, Gymn. Oberl. 


—, —— 667. 


— ——“ 251. 
u. höh. Brgrſch. 


—, erfter Semin. 2. 674. 


— 


—, Schulreltor 424. 
—, Hauptlehrer 424. 
Schull. 424. 
—, dsgl. 584. 
Hohaus 579. 
—— 667. 
oldinghaufen 633. 
Holling 251. 
Holftein 665. 
Holthaufen 243. 
Holzapfel 577. 
Holzhaufen 669. 
Holjmüller 252. 
Hopp 345. 


Doppe, Gymn.Oberl.418. 


—, bögl. 418 
Hoppeniad 671. 
Hornung 248. 
—— 668. 
ofius 472, 
Hotop 669. 
Hope 213. 
Dube 427. 
Bude 671. 
Dudert 420. 
Hudad 424. 


Hübner, o. Prof. 469. 
480. 481. 
—, Gymn. ÖOberl. 665. 


—, Realgymn. 2. 580. 
— Schull. 254. 


—, dogl. u. Kantor 424. 


Hülfended 248. 
Hilsmann 421. 
Hünnekes 668. 
v. Hugo 421. 
Hunrath 666. 


— — — — — — — — — — — — — — — — — —— nn 


786 


Huot 754. 
Hupe 543. 
Huver 248. 


3. 


Jabuſch 249. 
Jacobi, o. Brof. Konfif. 
Rath 307. 


—, 0. Brof. 664. 

Yacobien 244. 

Jacobſon 575. 

Jacoby, o. Prof. 308. 

—, ®ymn. Oberl., Brof. 
749. 


Jänile 543. 

Sagor 481. 

Fahr, Gymn. Oberl., 
Prof. 247. 


—, Vorſteher e. Rettungs · 
hauſes 243. 

Janke 750. 

Jaquet 671. 

Jasper 756. 

Jattkowsti 254. 

Iber 248. 

Jedin 424 

Jekel 427. 

Jeltſch 669. 

Jeſſen 242. 

Illgner 424. 

Intze 494. 

Joachim 578. 

Jörs 664. 

Johanning 545. 

Jordan, Seh. Ob. — 
Rath 242. 415. 480. 
481. 

—, o. Prof. 469. 

—, Brof. e. techniſch. 
Hochſch. 493 
‚ ®ymn. Oberl. 756. 

—. —, Edulrettor 424. 

Joſt 751. 

Jüngling 582. 

Jürgens 494. 

Juͤttner 574, 

Jung, Gymn. 2. 419. 

—, Realprogymn. 2. 256. 

= Schull. 543. 
— Kandidatin 


ae 749, 
Junghahn 248. 
Jungklaaß 574. 672. 
Jungklaus 633. 
Junius 543, 


— [0000007000000 — —— — — — — — — — — — — — — — — ——— —— — — — 


Kade 578. 

Kämpffer 633. 

Kaibel 470. 

Kaiſer, — Oberl. 


, Zehen ıc. Lehrerin 


— ‚672. 

Kalb MI. 

Kaldhoff 380. 

Kalepty 251. 

Kaliiher 543. 

Kaltoff 249. 

Kallmann 541. 

Kalmus 248. 

Kampe 579. 

Kannegießer 573. 

Kanzow 577. 

Bere Bläfing 538. 
Kappe 

Karbe 666. 

Karge 755. 

— 546. 

Karſch 600 

Karſten, o. vVrof. 471. 

— — ıc. Lehrerin 


— 418. 
—— 633. 
Kaul 213. 
Kaulbach 157. 
Kanlen 473. 
Kaulide 541. 
Kayſer, o. Prof. 576. 
— 


Kehrein 667. 
Keil 471. 

Ketule 473. 
Kellermann 755. 


75 
Kehler, a. 0. a = 
‚, Oberrealid. 2 
—  Realprogymn. 2. 756, 
Kettenburg 81. 
Kettner 666. 
Keull 670. 
Kiel 672. 
Kiehling 470. 
Kiefiner 245. 
Kietz 574. 
Kinzel 244. 


Kirchhoff 471 

Kirchner, Ritter: Alad. 
Dirett. 577. 

—, Gnmn. Oberl. 418. 

—, Realgymn.DOberl.667. 

Kirſch 579. 


Kißner 469. 

Kiy 420. 

Klämbt 754. 

Klamroth 256. 

Klarowicz 345. 

Klaule 543. 

Klaufing 579. 

Klamitter 541. 

Rleemann 671. 

Kleiber 667. 

Klein, o. Prof. 600. 

—, dögl. 748. 

—, Lehrerin 541. 

Kleiner 423. 

Kleinert 308. 599. 

Kleinforge 752. 

Kley 574. 

Kliefhan 673. 

Kling 546. 

Klir 243. 469. 

Kloftermann 832. 

Klotz 2 * geilen), 

Gymn. £ 

— ‚Taubf.Anft. Borfeher 

583 


v. Kindho n 472. 
Ktis 6 > 1) 


Kluge 256. 

Knale 579. 

Knappe 419. 

Ku 
ne 11. 

Knille 665. 

Knittel 638. 

Knoblauch 425. 

Knorr 665. 

Knitpfer 754. 

Snütgen 418, 

Knuth 543. 

Kober 755. 

Koch, 0.Brof., Geh. Mediz. 

Rath 415. 718. 

—, a. 0. Prof. 576. 
_, * er techn. Hochſch. 

—, En L. und Ad⸗ 

junkt 578. 
— — L. (Bochum) 


— * (daf.) 579. 


187 


Bo, — L. (Stolp) 


— — Direft.427. 
—, — ıc. Lehrerin 


Köhler, Schul, Kant.584. 
—, Zurnlehrerin 542. 
Kölbing 471. 
v. Könen 472, 
König 424. 
Königsbed 665. 
Körber, a. 0. Prof. u. 
Gymn. Oberl. 585. 
—, Gpmn. Oberl. 418, 
Körting 472. 
Köfter 420. 
im 541. 
e 546. 
Bun, mann 248. 
Kohn 633. 
Kolbe 586. 
Komm 423. 
Komufin 254. 
Koner 246. 481. 
Konrath 470. 
Konfalid 242 
Koop 419. 
Kopp 755. 
Korten, Ob. Konfifl. Rath, 
nr Oberpfarrer 


—, —— 8. 668. 
Koſchwib 470. 
KRoslowsti 218. 
Kottenhahn 751. 


— o. Vrof., Konfif. 
Rath 308. 
—, For ‚Oberl.420. 


gr A 417. 

Feten 420. 

Kramm 579. 

Kranold 752. 

Kraus 471. 

Kraufe, Gymn. Oberl., 
Brof. 256. 

—, — Reafgumn. 2. 420. 


— Oberl. — 


Kraufe, Semin.HI1fel.669. 
—, ie Anft. Hlfsl. 


—, Zonfünftlerin 159. 
Kramugdy 415. 

Kremp 424. 

Krenzlin 420. 

Kretichel 426. 
Kretichmer 574. 
Kreuter 419. 

Krid 584. 

Kriihte 755. 

Kröcher 251. 

Kröhnert 666. 

m 671. 

Krohn 471. 

Kropp 422. 

Krliger, a. o. Vrof. 756. 
—, — Dberl. 428. 


—, Kesigem Direlt. 


— — Oberl.580. 
—, Schul, — 424. 


* 


—, begl. em. 
Krümmel 471. 

Krug 579, 

Krummader 308. 
Krupp 585. 

dv. Krzefinsti 678. 
Kudarsti 670. 

Kügler 245. 

Rühlborn 244. 
— * 428. 
Kühn 58 

Kühne, — 427. 
—, BE ıc. Lehrerin 


Rieihen 668. 

Küpter 423. 

Auert 580, 

Küfter, a. o. re Sanit. 
Rath 4 

—, Gymn. Dice. 427. 

Küftner 544. 

Kuhne 753. 

Por ae 578. 

Kulla 581. 

*umutat 671. 


Run e 671. 
* on u. Schulrath 


Kupfer, Lehrerin 213. 

Kurth, Semin. L., Mufil- 
direft. 422. 

—, Lehrerin 638. 

Kurzrod 425. 

Rufdel 667. 

in. — 


— — (ni. 671. 
Kuttmer 419. 


2. 


Ladenburg 471. 

Lämmerhirt 578. 

Lahmener 419. 

Lambert 580. 

Lampe 584. 

—* a.o. Prof. 576. 
Schull. Kantor 243. 

—, Tehrerin 638. 

Landgraf 755. 

Landois 472. 

Landsberg, Gymn. 2.578. 

—, erftier Schul. 425. 

Krs⸗Schulinſpelt. 


—, a. o. Vrof. 664. 
—, Gymn. L. 751. 
—, Semin. Dirkt. Schul ⸗ 
rath 252. 
—, Schull. 254. 
— Lehrerin 633. 
—, Kontelt., Kantor 671. 
Langen 472. 
Langenbed 254. 
v. Laſaulx 474. 
Laskowsli 578. 
Laspenres 472. 
Laue 251. 
Lauer 574. 
Launhardt 493. 
Laury 575. 
Laut 544. 
Leeder 750. 
Lefenre 420. 
Pehmann, a. o. Prof. 416. 
= dögl. 416. 
‚ Dozent e. techn. Hoch⸗ 
ſchule, Prof. 577. 
vejeune 546. 
Lejeune⸗Dirichlet 666. 
Leimbach 422 
Leinhaas 416. 
Lemcke 428. 
Lenel 428. 
Lenßen 544. 


* 


788 


ent 541. 

Lenz 247. 473. 

Lenzewsli 638. 

Leonhard 576. 

Leſſing 416. 481. 

Leverfühn 574. 

Levin, — Kon. 
fervat., Prof. 577. 


Ley 673. 

Lichwark 416. 

Lieber 420. 

Liebiſch 469. 

tied 667. 

Liegel 425. 

Lieſe 747. 

Liewald 425. 
Lindekugel 540. 
Lindemann, o. Prof. 469. 
— , Realgymn. L. 250. 
Eindentohl 673. 
Lindner, o. Prof. 472. 
—, Sðhinn. Oberl. 666. 
eint 671. 

Lion 250. 427. 
Lippmann 481. 
Lipſchitz 473. 

Litzmann 756. 
Lobſcheid 668. 

Löbell 633. 

Löber 751. 

v. Löfen 158. 

Löns 246. 


Lowenhardt 421. 

Lommatzſch 469. 

Lorenz, Gymn. Oberl., 
rof. 7. 

—, Hauptiehrer 584. 

Loſſen 469. 

Lucã 309. 473. 

£udan 671. 

Ludewig 493. 

Lubbert 473, 

Lübde 214. 

Lüble 581. 

Lid 752. 

Lucke 667. 

Lüddede 581. 

Lüders 428. 

Ludtlke 546. 

Lite 428. 582. 

Lumkemann 539. 


— — — — 
ö—r ——— — — —— —— 
— — — — 


Luple⸗Luplkes 667. 
Lüters 755. 
Lüthgen 418. 
Lüttge 248. 

v. Lulomsti 584. 
Lund 671. 
Lundehn 258. 
Luthmer 417. 
tur 585 

Luzinsli 254. 


Maaß 663. 664. 

Mädler 633. 

Märtel 667. 

Mager 747. 

Mahlow 578. 

Maiwald 252. 

Malberg 752. 

Mallon 425. 

Mangold 308. 473. 600. 

Mann 583, 

Mannfeld 158. 

Manntopfi 600. 

Marburg 250. 

Marcuie 248. 

Marenbah 5883. 

Marheineke 254. 

Marquardt, Taubſt. Anfl. 
v. 345 


—, Schull. 2%. 
— rg 

Martin 

Dia, See. Chulinp 


—, Gymn. 8. 249. 
Maſchi⸗ 541. 

Maſius 158. 

et 421. 
Matthäfius 213. 

aa 7% Gymn. Oberl. 


. Keigpm Direlt. 


— 243. 

Maurer 242. 309. 

Mejer 428, 

Meier 213. 

Meinede, Gymn. L. 419. 

—, Zurnlehrerin 541. 

Meinhardt 428. 

Meifing 755. 

Meißner, 0. Prof. Geh. 
Wediz.Rath 748. 

— — Oberl. 


Meifter 752. 

Melde 473. 

Mellmann 581. 

Melzer 756. 

Menadier 665. 

Mendler 420. 

—— 600. 

Merkel, o. Prof. 416. 

— , degl. 576. 

Mertins 539. 

Merr 540. 

Metfihte 756. 

Metzroth 756. 

Meufer 583 

Meves 418. 

Mewes 247. 

Mendenbauer 415. 

Meyer, o. a (Göttin- 
gen) 246. 472. 

—, begl. 484 ) 247. 

—, bögl. (Breslau) 471. 

— doegl. (daf.) 575. 

— “2 Reg. Rath, Dirkt. 


—, aa ‚Lehrer, Kupferft. 
_, 5 157. 


—, , Realg 
_ , Blind oe, E70. 
—, ) Gemeinde en 
—, Lehrerin 
mi arlis 494. 
Michel 752. 
Dreh y — 750. 
Miel A — 2.251. 
—, I. Lehrerin 


Mießner 213. 

Milde 753. 

Milner 248. 

Minnigerode 470. 664. 
— 


mans,» g“ Er 471. 
—, ar — Selr., 
Kzlrth 748. 
Möller, o. Prof. 471. 
—, GSymn. Direkt. 427. 
= — Kantor 


Mohrhoff 541. 
1886. 


789 


Mohrmann 248. 
Momber 419. 
Mommien 481. 
Moratzki 672. 
Morgenftern 247. 
Morszed 541. 
Mosler 246. 
Movius 541. 

M 


Müller, o. "Brof. 472. 

—, Gymn. Oberl,, Prof. 
(Zeig) 427. 

_ ‚ begl. —X (Wiesba- 


—, * Oberl. ( Won⸗ 
growitz) 544. 


ig) 
—, degl. (Breslau) 577. 
—, degl.(Attendorn) 666. 
—, Gymn.?. (Köln) 419. 
—, , dagl. (Gitter8105)586. 
— udniſqh Gymm.vL. 678. 


— Realgymn. 2. 751. 
—, Semin. Hlfel. 544. 
—, Bräpar. Anft. 2. 582. 
_, 23 Kantor 254. 


—, , dgl. 671. 
—, dgl. 755. 
—, -_ 541. 


=, Elia, Kandidatin 


—, — 541. 
eichen⸗ ꝛc. Lehrerin 


Milller · Breslau 416. 
Milllers 669. 
Münter 246. 255. 
Mublad 578. 
Munther - 


Napier 472. 674. 

Natorp, a. 0. Prof. 416. 

—, Realgymn. Oberl., 
Brof. 751. 

Nauen 672. 

Naunyn 242. 747. 

Nawrath 425. 


Nemis 582. 
Nester 581. 


Neubauer 247. 

Neufert 667. 

Neubäufer 309. 473. 
——— Bildhauer 158. 


—, Brogymn. 2. 7 
—, —— Anſt. Stier. 


_ — 541. 
=, > en 3 Kandidatin 
545. 
-, —— ꝛc. Lehrerin 


Nieberding 673. 
Nieberg 417. 
Niedermener 425. 
Niehues 309. 600. 
— ya Rath 


—, — Bu. 
Niemer 421. 
Niemeyer 585. 
Nienaber 574. 574. 585. 
Niepel 584. 
Miele 470, 665. 
Nietzli 250. 
Nitutowali 749. 
Nifien 309. 473. 
Nirdorf 584. 
Noad 421. 
Nöbel 541 
Nordhoff 576. 
Nordmann 633. 
Nothnagel 247. 


O. 


Oberbeck 416. 471. 575. 
Oberbid 809. 

Del er 428. 

Deblihläger 419. 

von der Delsnitz 427 
Deltjen 664. 

Detler 576. 


Dpig Gymn. Oberl. 666. 
, Shula. Kandid. 544. 
Ormanns 582. 

247. 493. 
DOftendorf 309. 
Ditilie 545. 


52 


* ———— 
—, Progymn. 2. 752. 


‚ Semin. Direft. 753. 


u, Studirender- 539. 
Open 665. - 
P. 


Paalzow, Brot, = techn. 
Hochſch. 4 


—, —— im 


—8 "669, 

Pabft 574 

Pätſch 246. 

Pätold 425. 

Balm 754. 

Pape 469. - 

Vaple 633 

Partſch 470. 

Vaſchle 424. 

Vaſſow 541. 

Paul 248. 

Benzler 750. 

Beronne 541. 

Perwo 541. 

Peter, Gymn. Oberl., 
Prof. 417. 

—, Lehrerin 633. 

Peters 577.. 

Peterſen, Gymn. v. 
(Flensburg 539. 

—, degli. (Plön) 750. 

Beterion 346. 544 

Yeterwits 244. 

Petong 256. 

Kannthmidt, Brof., 
Maler 157. 

—, —— 8. 581. 

Bfig ner 


ru — Oberl. 666. 


Semin. Hlfsl. 753. 
Bfundt 544. 
Vhilippfon 41. 
Philips 422. 

Biafte 754... 

Pickert 750. 

Biechotta 750. 

Pieper, Gymn. 2. 749. 


— , Realgymn.Oberl.75l. 


Pierion 539. 


Bincne 748. 
Piper, a. o. Prof. 575. 
—, GEymn. 2. 586. 


-. 


Pietih, a. o. Brof. 415. 
Schull. 671. 


7% 


Piſchel 576. 
Bland 416. 
Blatih 574. 
Platz 54. 
Pliſchle 251. 
Plöttner 668. 

v. Boblodi 545. 
Bohhammer 471. 
Volaczel 753. 


Polthier 249. 
Voſſe 54. 
Brange 6 672. 


raft 586 
Breimig „ge Dult 633. 


Vretzſch 53 
Preuſchoff 248. 
Priem 248, 
Prien 421. 
Pries 579. 
Prinz 422. 
erg 244. 
Nirigel 633. 
Probſt 470. 
Profittlic 252. 
Probafel 750. 
Prüfer 546. 
Prügpmann 546. 
Puchat 158. 
Buttlammer geb. Mad 
633. 


Pyſall 672. 


= 
QDuinde 


dv. —*— aniu⸗ 335. 


Rahnenführer 755. 
Rambeau 580, 
Ramm 254. 
Ranfft 244. 


v. Ranke 415. 

Ranke 576. - 

Nathte, En 2. 419. 
Schull. 

v. re 545. 

Raydt 674. 

Rechenbach 417. 

Nedling 243. 

Nedepenning 250. 

Nedmer 54. 


Rehbaum 428. 

Rehbronn 669. 

NRehmte 415. 

Rehrmann 586. 

Reich 539. 

Reichel 213. 

v. Reichendach 754. 

Neichert 254. - 

Neide 575. 

Reifferſcheid, 0. Brof. 
(Greifswald) 470. 
BL Eee —— 470. 


Reim, Ben. ‘8. 750. 
—, Lehrerin 541. 
Reimann, Gymn. Direkt. 


7149. 
— Oberl. Prof. 


—, — L. 681. 
— Hauptlehrer 584. 

Nein, o. Brof. 473. 

—, vLehterin 214. 

Reinhard 308. 

Reinhold 755. 

Reinide 633. 

Reinte 472. 

Reintgen 421. 

Reifen Mufitdirelt. 586. 

—, Schula. Kandid. 539. 

Reisner 214.. 

Reiß 481. 

Reiwald 541. 

Reling 582. 

Rempel 253. 

Rennemann 633. 

Reſchenberg 539. 

Retzow 584. 

Reuleaur 577. 

Reufh 474. . 

Reuſchert 346. 758. 

Neuß 633. 

Reuter 579. 

Reymann 426. 


Richter, Milit. Oberpf., 
Konſiſt. Rath 308. 
— Gymn. Oberl. 418. 

„Realprogymn. 8.421. 
_, , Semin. Direft. 669. 
Nidert 254. 
Riebe 673. 
Niede 472. 
Riedler 494. 
Riehm 471. 
Niemenfchneider 245. 
van Riejen 420 
Rietſchel 577. 
Nie 541. 
Rinklake 427. 
Ritter 417. 
Rittweger 579. 
Robert 480. 481. 481. 
Nodenberg 493. 
v. Röbel 633. 
Rödel 250. 539. 
Röder, Gymn.Oberl.4 18. 
—, Lehrerin 541. 
Rödiger 575. 
Röhrih 750. 
Römer 633. 
Nöje 54. 
Röſen 677. 
Rösner 756. 
Mößler —* 
Röthig 
—** — Oberl.418 
—, Gymn. L. 249. 
Rogge 755. 
- Roggenbud 346. 
Rogowsli 669. 
Rohde 755. 
Rohden 425. 
Er 7152. 
Rohr 750. 
Rohrer 669. 
Rolappe 541. 
Rona 599. 
Rooumel 585. 
Ropers 544. 
Roſe 213. 
— 633. 
Rofentranz 674. 
‚Rojentreter 582, 
Roßberg 667. 
Rojumel 250. 
Roth 581. 
Nother 346. 
Rothlegel 418. 
D. . und Banthen 


191 


Roy 669. 

Rubner 576. 

Rudolph, Oberl. e. höh. 
——— 423. 

—, Schull. 544, 

Rüdiger 633. 

Ritdorff 493. 

Rühl 469. 

Rüblmann 493. 

Ruloff 545. 

Rump 421. 

Rumesfeld 254. 

Rupp 674. 

Ruſchhaupt 539. 


2. 


Saal 251. 
Sachau 481. 481. 
Sadert 755. 
Sachſe, Gymn. 2. 256. 
—, Lehrerin 541. 
Sämiſch 576. 
Sänger 419. 
Salinger 669. 
Saltowsli 472. 
Sallet 423. 
v. Sallet 481, 
Salgmann 158. 
Sander, erfter Schull., 
Kantor 425. 
—, Lehrerin 213. 
Sandmann 250. 
Sarre 542. 
Sarres 213. 
&artori 579. | 
Saß 415. 
Saffenberg 426. 
Safjenfeld 418. 
Sauer 754. 
Sauerland 256. 
Sauppe 472, _ 
Saure 422. 
Sarenber er Bd 


lau) 24 s 
—, bögl. —— 665. 
—. a e. techn. Br 


—, aut. 539. 
_, — „26. Lehrerin 


häler 638. 


af TA. 


Schaper 539. 
Scharlach 582. 753. 
Scheel 672. . 

Scheidt 213. . 
Scheithauer 751. 
— —— 


‚ Realgymn. — 
vrof. 250. 751 
——— Realgynın.?. 420. 

— Kandidatin 


Scheppig 309. 
Scherbaum 425. 
Scherer, o. —— 9.748 
—, erfter Schul. 24. 
Schering a 
Scetter 633 
Sceuermann 245. 
Schid 747. . 
—— 580. 
Schiff 6636. 
Schilling 51. 
Shilings 577. 


| Sonn; In, 


—— 584. 
Schippke 579. 
Schirmeiſter 418. 
Schirmer 332, 
Schirmer 426. 583. 
Shirrmann 427., 
Schlamelder 244. 
Schlapp. 420. 
Edler 243. 
Schlötcke 541. 
Schlottmann 307. 
Schlupp 9— 
Krs · Schulin · 
ipekt. Pfarrer 243. 
-_ ‚ Sum. 8 L. u. Adjunkt 


Schmarſow 575. 

Schmeding 686. 

Schmeidfer 158. 599, 

Schmidt, o. Prof. (Bres- 
lau) 470. 

—, dogl. Marburg) 473. 
‚ ®ymn. Oberl., Prof. 
—— 248. 

—, dogl. Dog! (Brom: 
berg) 4l 

—, Gymn. Oberl.(Gum- 
binnen) 248. 


— ‚degl,(Rönigsberg)585. 


52* 


— 8— Gymn. L. (Ber- 
—, degl. —* Ob. 
Schl.)5 


—, dogi. —— 667. 
— =, begl. (Eiberfeld) 667. 
=. Beslgyun. Direft. 


—, Oberrealſch. 2 
—, Ötubdirender, — 


589. 
—, Semin. Hlfsl. 753. 
—, — Schull., Kantor 


er Schul. „gm 


—, bögl. 
—— Kandidatin 
546. 


—, =, Sinn ıc. Lehrerin 


—, dogl. 633. 

—, Turnlehrerin 633. 

Säit, & Schull. 254. 

Sämig, 0. — 470. 
— Anſt. Hifel. 


S ae 6ri. 


Schneider, 0. Prof. 471. 
—, a. 0. Prof. 246. 470. 
—, Senator, Mufitdirelt., 


Brof. 585. 
-, —— — 


418. 

—, dogl. (Berlin) 577. 

—, Gymn. L. 750. 

—, Realgymn. Oberl., 
Prof. 420. 


nell 421. 


Schönn 751. 
Shönwälder 663. 664. 
Shöttler 428. 

zu 747. 


ae 674. 
Schrader, Univ. Kurat., 
Geh. Reg. Rath 241. 


792 


Schrader, o. Brof. 481. 
—, Realgymn.2.250.756. 
Scäramm, Realgymn. 

Oberl., Brof. 673. 
—, Schull., Kantor 425. 
—— 254. 
rammen 418. 
Schreiber, zen Anſt. 
Hlfsl. 583 
—, Lehrerin 634. 
Schröder, Krs · Schulinſp., 
Superint. 243. 
—, o. Prof. 246. 
—, aladem. 2. 417. 
—, Gymn. Oberl. 418. 
— , Lehrerin 41. 
Schröter, o. Prof. 470, 
—, Kirhihull. 426. 
—, —— Kandidatin 


Sam 546. 
Schuchardt 243. 


Schuller 749. 
Schürmann, erfterSemin. 
2. 582. 


—, Hauptl. 254. 
Sit, 544. 
ig, Ka Oberl., 


a Sau. Ki Htfet.588. 
dhilts 750 


v. Schü 
Schiltze, Squil. 584. 
— — ꝛc. Lehrerin 


* — 

v. Schulte 600. 

Schultheiß 64. 

Schultz, Geh. Reg. u. Pro⸗ 
— Schulrath 309. 


—, DA BAER: Rath 


—, — Oberl. 749. 
—, Hauptl. 425. 

—, Lehreriu 541. 

—, degl. 634. 

— Gymn. Oberl. 


—, — L. 750. 
——— Rektor 


—, — * 544. 


S Univerf. Richter, 
Geh. Yırftizrath 426. 


Schulz, wer 2. (Lands⸗ 
249. 


berg a. W. 
—, degl. (Stettin) 249. 
—, dgl. (Ohlau) 579. 
—, Realprogymn.?. 251. 
Schulze, o. Prof. 470. 
—, Eenator, Prof. 243. 
= Gymn. Direlt. 417. 
‚ Semin. Direlt. 581. 
—, ie „Lehrerin 634. 


‚ Lehrerin 541. 


Säulz i 588 
Scumader, Realgymn. 
ti. 585. 


‚ Shin Kandidatin 


Shut "666. 

Schuppe 470. 

Schur 748. 

Schuſter 750. 

Schutt 425. 

Schwalbe 542. 

Schwane 472. 600. 

Schmanert 470. 

Schwartz 308. 

Schwarz, a. 0. Prof. 416. 

—, techniſch Gymn. L. 673. 

—, Realgymn.Oberl. 673. 

—, Realgymn. 2. 667. 

—, 188 2. 421. 

—, Schull. 755. 

—, Handarb. ıc. Pehrerin 
634. 


Schwatlo 255. 
Schwedendied 309. 
Schwedowitz 425. 
Schwendener 470. 
Schynol 667. 
Serbed 255. 
Seeck 470. 664. 
Seelig 580. 
en 678. 


Seger 
Seibt, ae. Oberl., 


Br of. 421. 
—, — Kandidatin 


ei — 63. 
—, Handarb. ıc. Lehrerin 
213. 


Seidler 546. 
Seifert, Gymn. 2. 750. 
—, Zurnlehrerin 542. 


Selle 250. 

Sellentin, — 
Oberl. 752. 

—, Semin. L. 669. 

Seltin 544. 

Semiſch 308. 748. 

van Genden 309. 

Serno 255. 

Seuffert 59. 

Seyffert 417. 

Sidel 664. 

Sieg 244. 

Siegert 585. 

Sieglerjmidt 428. 

GSiemering 480. 

Siemt 752. 

Sierola 247. 

Silberborth 539. 

Simon, Gymn. 2. 578. 

— , Tumlehrerin 542. 

Einger 542. 

Slellnick 256. 

Storczyl 670 

Störnidi 733. 

Stomwronsti 255. 

Skrodzki 244. 

Strzeczta 249. 

—— — 

Söhnge 4 

Graf BE ak kaubad | 


Sommer 248. 
Sommerbrodt 470. 
Sonntag 426. 

Späth 

Spamer, Gym. 8. 751. 
—, Realprogymn. %. 251. 


Spangenberg, Brof i 


—, Gymnm. Oberl. 666. 

Spanuth 428. 

Epennrath 421. 

Spider 472. 

Spielberg 493 

Spielhagen 634. 

Spief, Gymn. Direlt. 
309. 


—, Gymn. Oberl. 248. 
Spölgen 667. 
Spohrmann 243. 
Sporenberg 254. 
Springer 416. 

Sprotte 666. 
Stadelroth 585. 
Ständer 246. 

Stahl, o. Prof. 472. 


ee —— —— 





793 


Stahl, Prof. e.tehn. Hodh- 
ſchule 674. 


Stamm 580. 
Stammler 576. 
Stanger 751. 
Stantiewicz 255. 
Starbatty 244. 
Starter 750. 
Stehow 255. 
Steffed 243. 
Steig 249. 
Steinbrüd TA. 
Steinhaufen, Gymn. 
berl. 577. 


Semin. 8. 586. 
Sieneberg 7 751. 
Stengel 473. 
Steppuhn 


Steyer 150. 
Stida 575. 
Stier 493. 
Stiller 417. 
Stimming 471. 
Stöver 544. 
Stöwer 544. 
Stoffela 421. 
Stord 309. 472. 
Storbeur 415. 
Storz 346. 428. 
Strad 416. 


| Strasburger 474. 


Straßburg 244. 
Straube 634. 
Straud 752. 
Strebitfi 585. 
Streuer 539. 
Struve 544. 
Studemund 664. 
Sturm 472. 
* 471. 
Suchowiak 346. 
Stindermann 578. 
Sumpff 419. 
Suntel 544. 


Sußmann⸗Hellborn 480. 


Symalla 244. 

v. Ezejepansti 542. 
Szelinsti 247. 
Szymanski 249. 


x. 


Tänzer 542. 
Tamanti 542. 
Tanger 251. 


n 634. 
Stern, we aift- 416. 
Schui 584 


Taubert 749. 

Tchorſch 24. 

Tegtmeier 539. 

Teichmann, Realgymn. 
L. 580 


—, Realſch. L. 421. 
Terlinden 674. 
Tetzlaff 578. 
zu 542. 

Teuſch 544. 
Teutenberg 254. 
Theel 670. 
ae 579. 

Thiele 469. 

Thiemann 750. 

Thilo 308. 

Thöldte 544. 

Thoms 584. 

| Thorbede 576. 

Tied 427. 

Tiemann, 8. e. böh 
Mädchenſch. 9— 

—, erſter Schull. 584 

Till 544. 

Timm 671. 

Zimmermann, 
Oberl. 248. 

—, Diftrifte- Schul. 756. 

Tiſcher 750. 

Tobler 469. 

Todt 585. 

v. Tönges 634. 

Töpler 423. 

Tohte 749. 

Trautmann 473. 665. 

Treibel 245. 

v. Treitſchle 245. 

Trendelenburg 481. 

Triebel 245. 

Triemel 749. 

Triller 251. 

Troſſin 672. 

Trouillas 752. 

Tſchackert, Provinz. 
Schulrath 309. 

—, o. Vrof. 469. 

Tſchiersle 583. 

Tſchirch 250. 

v. Tſchudi 416. 

Zuaillon 158. 

Tüffers 544. 

Tumpel 249. 

Turma 346. 

Tyrol 574. 


Gymn. 


v. Uhde 157. 

Uhdolph 418. 

Ulbrich 426. 

Ulmann 470. 

Ulrich, Prof. e. techn. 
Hochſch. 243. 335. 

—, Gymn. 2. 240. 

Unruh 578. 

Unverzagt 674. 

Urban h 

Urlaub 753. 

Uthoff 419. 


Baibinger am. 
v. la ig St. George 


— 309. 
Bater 663. 664. 
Batter 253. 
Bel; 54. 
Bererunffe 546. 
Berhas 157. 
Berres 427. 
Bieth 756. 
Bietor 473. 
Birdom 481. 
Bier 577. 


Boderadt 247. 

Bölder 668. 

Bölkel 255. 

Bölter 542. 

Bogel, erfter Schul. 671. 

—, —, Sehrerin 542. 
— Kandidatin 


— 420 

Vogels 419. 

Voges 419. 

en; Provinz Schul⸗ 


ath 255. 
—, — (Kiel) 416. 
-, de 


Gymn. Oberl. 666. 
—. — Direkt. 672. 
Boigt, o. Prof. 308. 

„Gymn. L. 578. 
— erſter Semin. 2. 422. 

Schull. 589. 


Boldmar 422. 
Bolhard 471, 


(Sreijswald) 


794 


Bolt 545. 

v. Boltmann 575. 
Boltmer 426. 
Vollbrecht 673. 
Bollmar 670. 
Vollmer 256. 
B:llmöller 472. 
Bolquardien 472, 
Bonhöne 419. 
Bordied 250. 

Bof, Gymn. L. 539. 
—, — Element. L. 


—, Hausvater 583. 
Schull. 426 


W 
ey. 419. 
Dad 419. 
Wader 419. 
Wätzoldt 422. 
BWagentneht 252. 


Wagenmann 308. 
Ta; 0. Prof. (Berlin) 


243. 
‚deal: (Göttingen) 472. 


—, = "Broi. 664. 
Gymn. Oberl. 
‚ Oymn. U 749. 
22 ꝛc. Lehrerin 

213 


Wahl 634. 

Wahner 248. 

Walde 252. 

Wallmann 542. 

Walter, o. Brof. 469, 
. Schull. 4 425. 

— dgl. 585. 

Walther, Gymn. Oberl., 

Prof. 248. 


— —— L. 421. 
7 Anft. Direft. 
. 585. 


wo Bee. 
Walzel 672. 
Bangerin 471. 
Wannenmadher 586. 
Warnede 670. 
Wartenberg 634. 
Waſchow 
Waſewitz 542. 
Wattenbach 481. 
Weber, o. Prof. 473. 
—, Yıfarrer 473. 


149. 


ö— — — mn — 


Weber, Gymn. Oberl.418. 

‚ dögl. 418. 

—, Gymn v. 751. 
— Oberl. 


—, ur Anſt. Hifsl. 


—, — 254. 
chull. 545. 
Websky 575. 
Weck 250. 
Wedelin 574. 574 
Wedell 244. 
Wegelin 634. 
Wegner 634. 
Wehrmann, ge a 
—, Gemwerbeid. 7 
Veicelt 673. 
Weidgen 668. 
Weiland, erfter Semin. L. 
582. 


—, Lehrerin 634. 
Weingarten 308. 
Weinhold 309. 470. 
Weis 419. 

Weile, Oymn. ?. 249. 
— — ꝛe. Lehrerin 


Weiß, Ober⸗Konſiſt. u. 
He Rath, o. Prof. 


Semn. L8. 243.- 
Weißenfels, ‚ Gyum.Oberl. 


—, GEymn. Dberl. 578. 

Weißflog 545. 

er 252. 

Weib 58 

3 469. 

Wellhauſen 416. 

Wellmann, Gymn.Oberl., 
Brof. 247. 

—, Gym 2. 750. 

Wende 252. 

Wendel, Hauptl., Mufit 
direlt. i 

—, Zurmlehreriu 542. 

Wendelborn 581. 

Wendlandt 418. 

Wendt 674. 

Weniger 425. 

Wenk 255. 


256. 
Wentzel 756. 
Wernele 243. 


Werner, Gymn. Oberl. 
585 


-, Oymn 2. 249. 
— — L. 250. 


—, Lauf, Anft. 2. 583. 
—, SEchull. 255. 
Wernide 575. 
Werth 664. 748. 
Wetelamp 540. 
Wetzſtein 481. 
Wihmann 672. 
Widop 421. 
Wicztowsti 585. 
Widmann 421. 
Wiechmann 244. 
Wiedaſch 308. 
Wiedemann 540. 
Wiehle 426. 
Wieſe 158. 417. 
Wieſing 420. 
Wiesner 578. 
Wiesniewsli 582 
Wigand 473. 576. 
ilamowig Möllendorf 
472. 


Wilde 255. 
Wilczel 346. 
—— 308. 
Wille 582. 

Wille 574. 
Willerding 427. 
Willing 542. 
Wilmanns 309. 473. 
Wilmers 249. 
Wilms 428. 
Winkelmann 244. 
Winkler 493. 
Winnites 669. 


795 


—— 4*3 Ob. Reg. 
—, ne Aufl. Dirigent 


—, Sin. 756. 

v. Winterfeld, 
Major 481. 

—, Lehrerin 542. 
Wirfel 417. 
Wiſchhuſen 542. 
Wistemann 577. 
Witte 473. 
v. Wittich 255. 
Wittneben 418. 751. 
Wittrod 585. 
Wleklinsli 346. 


Gener. 


Wolf 578. 

Wolff, Dozent e. techn. 
Hochſch., Landbau⸗ 
inipelt., Brof. 416. 

—, aladem. Mufikdirelt., 
"a 576. 

‚ Bildhauer 158. 
en vol, Senator, 
vloſ 480. 

—, 2: ‚Dberl. (Katto- 

wit 


‚ dgl. (Altona) 666. 
—, Realgymn. 2. 250. 
un 248. 
Wollmann 255. 

Wolsti 425. 
Wolter 581. 
Woltersdorf 420. 
Wonnberger 674. 
Worft 586. 


Drud ren 3. 8. Starde in Berlin. 


MWronsiy 421. 

Milllner 493. 
Miüftenfeld 664. 

a e. höh. Brgrid. 


—, Präpar. Aufl. 2. 753. 
Wunnede « 
Wunſchmann 754. 


3. 
en 213. 


Zeiste 542. 
Reitichel 578. 
Zeller 469. 
Zente 244. 
Beter 751. 
Zettel 586. 
Zeufchner 253. 
iaja 579. 
iegler 542. 
iller 419. 
immermann 248. 


Kader 246. 
Zoppritz 426. 
orn 418. 
ud 254. 
n 754. 
Bummi 579. 
upita 469. 
werichte 415. 


Statiſtiſche Mittheilungen 


über 


das höhere Unterrichtswejen 


Königreih Preußen. 


Veröffentliht als Beilage zum Gentralblatt ber gejammten 
Unte rrichtsverwaltung. 


2. Heft 1885. 





Berlin 1885. 


Verlag von Wilhelm Hertz. 
(Beſſerſche Buchhandlung.) 
Behrenitrage 17 


Vorwort. 


Das zweite Ergänzungsheft enthält im Anſchluß an das erite die 
ftatiftiijchen Mittheilungen über bas höhere Unterrichtsweſen für das 
Jahr 1. April 1884/5 und find demſelben neu hinzugefügt Nachrichten 
über die Polytehniihen Schulen und Kunſt-Akademien, erjtere den 
Zeitraum vom 1. Oftober 1883 bis dahin 1885, letztere das Jahr 
1. April 1884/5 umfaſſend. Gleichfalls treten hinzu eine Tabelle über 
die Bewegungen unter den angeitellten Lehrern der Gymnafial- und 
Real-Lehranftalten und Ueberſichten über die an diejen Anftalten während 
der Schuljahre 1. Dftober 1883/4 und 1. April 1884/5 bejchäftigten 
Probekandidaten. 


I. Univerfifäten, Cehnifhe KHockſciulen und 
Runfl-Akademien. 


A. Univerjitäten, 
2 — Sa die Zahl der Lehrer an den Univerjitäten 1. April 


2 Meberfühe BE die Zahl der Stubirenden an den Univerfitäten 1. April 
188 

. Zahl der — — an den Univerſitäten von Michaelis 1883 bis 
Oſtern 1885. 


B. Techniſche Hochſchulen. 


.Ueberſicht über die Zahl der Lehrer an den Techniſchen Hochſchulen 
1. Oftober 1883/5. 

. Ueberfiht über die Zahl der Studirenden ıc. an den Technijchen Hoch: 
ſchulen mit Berüdjichtigung der Heimathsverhältniſſe 1. Oktober 
1883/56. wi 

‚ Meberficht über die Stubirenden der Techniichen Hochſchulen nach den 
Schulzeugniſſen 1. Dftober 1883/56. 


C. Kunft-Afademien.] 


. Meberficht über die Frequenz an den zur Pflege der bildenden Künite 
vorhandenen Staatslehrinitituten 

a) für das Sommer:Semejter 1884, 

b) für das Winter-Semefter 1884/5. 
. Ueberſicht über die Frequenz an den zur Pflege der Muſik vorhandenen 
Staatslehrinftituten 

a) für das Sommer-Semejter 1884. 

b) für das Winter:Semejter 1884/5. 





A. Univder 


1. Ueberficht über die Dahl der Lehrer an den “Univerfitäten, 
vom Sommerfemefter 1884 











— ——— ——— — 
Evangeliih-theol. Katholiſch · theol. Juriſtiſche 
Fakultat walultät Jakultat 
I TE & | E 
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u . E * * = = z 
Univerfität sc. sie |$ E|l.|°7 Eil2|* 
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Berlin ©. 154 } 31 83 — — /—- [16 t 4 6 
B. 1584585 Bi 1ı 4 3 — — — 10 J 3 8 
Bonn S. 1884 nñ — 211 ee — r 7 = 3 2 
W. 12648581. — 2 Pa LESE ee, DB :|_iıla 
I | 
Breslau ©. 1884 711211 a er 318121202 
R. 138485 7 — — 1 2 — = 3 al 
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Böttingen ©. 1864 (a een u u Dre Bere Dre re ee a | = 
W. 1854/85 en 2 i -- — ln 9 — | 1— 
Greifawald ©. 1854 s|l-| ı| ıJ-ı-|-!-I >| -! 2] ı 
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Salle S. 1884 71.4 1 — —— m | 
W. 1884ſ18661 — ifo — 21 14 — — 
Kiel S. 1804 bI|- | 1, -t—-|-ı|ı —|-— sIi- |. 1 
W. 183478 d — l — — — — — b — — 1 
Königsberg 3. 1854 5 — i ill lo [7 | — — — 
W. ih 5 — 2). —— 0) De BE) pi 
| | | | 
Harburg S. 1854 ‘I | — 2 ee re [pe a 3 
W. 1834/50 Da —_— Re 1a were 3 3 
u j | u | 
Müänfter S. 1884 — — — 31-1, 2 1124— |-|- 
B. 1851881 — - — b 8 1 — — — 1— 
Braunsberng ©. 18i | - — — — ten 
W. 155485] — - | - — ı = |.- u Be Ge a re 


+) Darunter 3 leſende Vlitglieder ber Akademie der Wiſſenſchaften. 
) Darunter 1 lejenbes Mitglied ber Atademie der Wiſſenſchaften. 
) Darunter 2 mit Haltung von Borlefungen beauftragt. 


der Akademie zu Münfter und dem Lycenm zu Srannsberg 
bis zum Winterfemefter 1884/85. 


fitäten. 


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Fakultät 


masollajosghıeıouog 


Philoſophiſche 





u⸗ꝛollaor; pſurqae 





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Fakultät 
| 


waıollsjosfh:iraousd 





Me diziniſche 


ualojaleık spyjımagio 











1* 






10 


11 


4 


2. Ueberficht über die Zahl der Studirenden anf den Univerfitäten, 
vom Sommerfemefter 1884 bis 
L. Summarifde 


Greiſswald 


Halle 


Kiel 


zu 


Univerfität ı. 






so Bo 8“ ws 


6 


Ba Bm Ba Bm 3 


sc“ 86 


1384 
1384,85 


1834 


. 1894/85 


1884 
1834/85 


1834 
1884/85 


1834 


. 1884/85 


1884 
1884/85 


1584 
1834/85 


1884 
1884/85 


1884 
1884,85 


1354 


. 1884/85 


1334 


. 1834/85 





















5 


der Akademie zu Münfter und dem Kyteum zu Sraunsberg 
zum Winterfemefter 1884/85. 


Aeserſicht. 
Medlain iſcht VPhiloſophiſche Geſammtzahl ber immas 
Faku Fakultät. 

1 
| 
| 
776 148 
919 214 
277 12 
237 14 
413 

363 

148 4 
152 38 
49 3% 
3865 22 
240 8 
259 37 
143 32 
130 25 
242 25 
220 22 
171 30 





6 


Erläuterungen. 


1. AB- und Bugang der Studirenden 
vom Sommerjemefter 1884 bis zum Winterjemefter 1384/85. 













Am Gommerfemehter waren: Im Binterjemeiter: 

















Univerfität se. | Breftans Gelammtych! 

* Jahr | nn e | —— Jahr —— Bugang — — 

| San iemefter Stubirenben. 
ı | Berkin 1RA4 | 4154 ı 12 183485 | 202 2084 3006 
2| Bonn "Taıssi | 1207 (9 421 18846 Tan 294 1080 
a Breblau 1884 | 1481 379 138485 na | 1389 
* Böttingen 1834 | 1025 326 1884:85 we 993 
5 Greifömalb 1884 © (a) N 15485 | LEN 226 858 
6, Balle 184 | 1602 403 1839801 1130 492 1631 

| Da 

7| Niet 1884 36! 181 1884,85 2 | 18 | 387 
1 Nönigäberg 1884 935 (56) | 196 185455 739 | 148 | 887 
9) Marburg 1884 | 80% 322 133485 481 | 227 708 
10 | Münfter 1881 | 33% | “0 138485 243 97 340 
11! Braumäberg 1884 2 | in 188486 | 15 i 16 


Anmerkung. Die Zahlen in Parentheſe bezeichnen bie nachtrüglich Immatrikultrien. 





2. Pie Zahl der in den ar . Fakultäten als immafrikufirt auf- 
rien Preufen. 





mit bem Br IE 
Semefter. | Zeugnig nad $ 3 


ber |der Bor: 
Reife. ſchriften men. 


vom Eh 








































welche ber lanbmwirtbichaftlichen Alabemie zu Poppelsborf an- 
gehören. 


3. 1881 | 1177 
B. 1884/85) 1272 | 2n5 | 1597 . 188485 99 10 | 109 
2 Bonn ©. 1881 328 56 | 334 Eönigäberg |®. 1884 28 “0 | 335 
®. 188485 288 54 | 342 1RB485| 2774 32 | 306 
3 Breslau |. 1884 398 116 5141 9 Warburg 1884 269 | 2 | 331 
| m. 1 | 1 | 7 188085 195 | 53 | 248 
‚Göttingen ©. 1884 338 0 | 388 | 10 Münfter 1884 157 mn | 168 
| W. 1834/800 304 48 | 362 | . 1884/85) 150 6 | 16 
Sireifäwald |3. 1884 122 14 136 11 Braunsbergj®- 1884 6 _ 13 
) ®. 1884/85) 113 16 | 189 @. 188486 6 | — 5 
| 
6 bau⸗ ©. 1884 327 | 17 | 4 | 
m. 1684801 322 | 129 461 | 
8. In Berlin hören außer ben immatrifulirten Stubiren: Sommerien. | Binteriem. 
ben bie Univerfitätövorlefungen : 1884, te | 1mans 1884/88. 
= Nicht immatritulattonsfähige Preuhen und Nichtpreußen, welche vom 
Rektor zum Hören von erg — worden ind . . = | . 
b. Stubiernde ber milttärärgtlien Bildungsanftaltn . . 2. » 
unb find zum Hören von Borlefungen — berechtigt: 
=. Studitende der techniſchen Hochſchuieeeee 2 nn nen 657 559 
b, Stubirende ber Bergsällabemie . » 2 2 no mn ner ne 123 152 
o. —— des —— — — melde im Be bes Ber 
siheins zum einjährigen Milttärblenit mb. . » + - - 78 140 
a. —* be der Aiabemie ber utt—7 112 123 
4. Unter ben mmatrifulitten ber — — 
zu Bonn befinden ſi 
Gruben © > 2: 20 20er 79 69 
BIpHuan: ae ee ae tn 13 14 
ee ee Be er et 7 - 83 
i 


II. überſicht nad) der 
von Dftern 1884 








Zuriſtiſche 
Fatultai 


Heimath der Immatrilulirten 


W. 1884/85 





J 1. Berlin. 

1. aus Preußen . 4662| 571 — — 7951 MT} 776 | 919 
darunter immatrit. in dem beein. Sem. 138 | 2171 — — 180 | 451 | 212 | 298 

2, aus ben übrigen deutſchen Staaten . . 21 *81 — — 117 190 59 % 
(1+2) aus dem beutichen Reihe überhaupt 483 635 _ — 912 1167 835 | 1015 

3. aus ben übrigen europäliden Staaten . . 15 311 — — 45 66 61 64 
darunter m Deutj@eDefterreidher er - — — — 3 ıl -—| — 
Shmeiger . El 7 161 — — 11 21 6 8 

4. aus aufkereuropäifhen Zänbern . j 5 0] — _ 7 9 28 54 
darunter aud a) Airifa . » » 2 2 0. — — — — — — 2 1 
Ri — FE GP a 9 — — 4 6 20 45 

ee 1 1 — — 3 6 8 

(24344) “2 Ann Ray 41 10] — — 160 265 | 148 214 

2. Bonn. 

1. aus Preußen 82 69 82 8 259 ı 235 277! 237 
barunter immatrit. in bem begeichn. Sem. 36 21 28 115 14 82 9 | 29 

2. aus den übrigen deutſchen Staaten . 3 5 1 1 17 17 9 9 
(1-++2) aus bem deutſchen Reiche überhaupt RE 74 83 82 76 252 286 ı 246 

3. aus ben übrigen europätihen Staaten . . 2 1 — 2 —J 2 
darunter a) Deutſch⸗Oeſterreicher ge _ — — — — — * | — 
eine : 1—2—1—— 1—— 1121— 

4, aus außereuropälſchen Ländern R 1 — — — — — 2 3 
barunter aus Amerila . : 2 2. . 1 | _ _ _ — — 2 3 
(24344) Mct- dreußen i 6 5 N 31 21 21 2| 14 

83. Breilam. 

1. aus Preußen . 152 ı 152 169 10 198 | 185 413 363 
Darunter immatrit. in dem bejeidm. Gem. | 52 2] 40) | 81) 56] | 68 
2. aus den übrigen beutihen Staaten . - 2 ıl -— | — 4 58 2 3 
(14-2) aus kn deutfchen Reiche überhaupt 154 153 169 ; 150 | 202 190 1 415 366 
3, aus den übrigen europäiiden Staaten . . _ | _- I — 1 2|-6/| 3 
darunter » —— — ds - J — — — 1 1 11 — 

iur » F — — — — _ — — — 

4. aus außereuropälfchen ändern . _ — — | — — — 1 1 
darunter aus a) Afrita . . . — — — — — — 1 1 

b) Amerita — — — — — — — — 
22444) Nicht⸗Preußen 2 ii —- — 5 7 R 7 

4. Göttingen. . 

1. aus Preußen 144 ! 154 — — 115 118 148 152 
2* immatrit. in dem bezeichn Gem. s| HI — — s| 5 7| 4% 
2. aus bem übrigen deutſchen Staaten . . . 7 201 — — 33 28 28 25 
u) aus bem beutfchen Reihe überhaupt 171! 174 — — 148 146 176 177 
3. aus den übrigen europätfhen Staaten . . 3 8l- — b 7 3 7 
darunter e rn en — —— — — — 11 — — 

b) Schmeiger - ü .. — 41 — — — 31 — — 
4. aus außereuropäiichen Yänbern . en _ | _ — — 4 2 10 6 
darunter aus a) Aftia » . . v2.“ — — — — — — 1 1 
5 Feier Age Vera) Ber re ıl el si 58 

co) Wien -. .» 0... — — — — — — _ 
(24344) RihtsPruen . .: .. + 30 | al — _ 42 37 4 38 


Hreimath der Immatriknlirten 
bis Oftern 1885. 









Philofjophiihe Falultät 





Gelammizahl 
ber 



















Philofopgie, | Mathematik und i 
Woilologie unb Matte Kameralien und | Pharmazie und — 
Geſchicht⸗ wiffenfcpaften Landwirthſchaft | Zahnbelltunde 
| 
2 |: F |: 
— gi ‘ia 
1. Berlin. 
64 I 70 | 69 641 20 19 122 147 1 1408 | 1527 | 3441 
145 19 122 185 8 6 En) 59 325 | 446 855 | 1412 
89 71 89 9103 b 10 16 17 19 | 221 396 
763 su 681 744 25 29 138 164 | 1607 | 1748 | 3837 | 4566 
73 R 4 51 9 8 _ 1 123 238 152 | 313 
d 4 _ 1 2? | — _ _ 7 d 10 6 
1 20 8 7 _ _ — _ 14 27 43 73 
9 34 12 18 2 si - — 33 65 3 128 
„| Z31 To si 2e|Iı st - | - a) 72 | 112 
_ 1 2 2 I — _ _ _ 2 3 12 16 
181 217 142 172 16 21 16 18 355 428 718 | 1126 
2. Bonn 
183 162 92 83 79 69 3 28 | 384 342 1 10% | 964 
29 39 25 35 24 9 0 | 1% AB 462 | 231 
25 4 4 9 9 1 _ 43 | 38 73 70 
212 187 96 87 BR 78 31 aa | 427 | 380 | 1187 | 1094 
14 11 8 7 bI —- Pe 268 3 36 32 
1 1 ar —— 1 1 = — 2! 2 2 2 
3 1 = — — _ — 3 | 1 3° 2 
5 Q == 9 _ — — — — 11 8 14 
gu 1 — _ — 11 14 
48 45 12 s| 3 Mm 1 2.1.uaJ @l am! 
8. Breßlam, . 
ww | 29 128 | 116 28 32 49 58 | 514 | 497 | 1446 | 1347 
68 62 15 13 8 12 4,97 | 104 358 | 270 
7 1 = — _ - -_ 7 8 15 17 
sı6 | 290 | 128 116 28 32 49 68 | 521 505 | 1450 | 1564 
10 » | — _ 2 2 _ _ 12 17 18 P77 
N 1 — _ — - - I - 1 1 3 2 
— — — — — — — — — — —* — 
1 21 — _ - | — _ _ 1 2 2 3 
= — — — — — — | — 1 
2 — — — | - — | — —14 2 1 2 
18 »31l- Ii-— 2 2 _ _ wi a I 2 
4. Götting m 
191 181 161 138 4.7, 58 25? 27 | 38 352 75 | 776 
50 3 19 2: 141 7 8 “ 241 210 
37 43 36 38 -— 1 2 2 31% 6 163 159 
228 224 7 | 176 11 | 8 27 ”w | 463 438 958 934 
10 6 2 3 2 -_ _ 15 10 ‘26 32 
— — — — — — — — — _ - 1 
— — — — — | _ — — — — — 7. 
ı| 6 11 | — I — _ 12 18 * 26 
_ _ — — — — — _ — _ 1 
:!' GG In|I »|- — | = 2e| | al 
- 1 _ - | - _ — — — 1 — i 
46 65 46 50 3 | 6 2 | 3 102 114 215 | 217 






Heimath der Immatrifulirten 





3 


. aus Bruhen - : . 00 ne“ 202 ı 223 _ 
darunter immatrit. in dem bezeihn. Sem. 17, 84 — 
. aus ben übrigen deutſchen Staaten. 23 2 — 
(1-+2) aus dem deutſchen Reiche überhaupt 2; 25 — 
aus den übrigen europäiihen Staaten . . 51 21 — 
barumnter 8) — — — — — — 
b) Sqweizet eo 3 — _ 
. aus außereuropälihen Landern 2 — _ 
barunter aus ») Amerila . 1 — — 
b) Auſtralien . . —* 1 — — 
(2+3+1) —— u en ae I 4] — 
6. Halle. 
.» au Bruhn . 2 2 2 ee. DIR | 526 
barunter immatriß. in dem bezeichn. Sem. 171 133 
aus den übrigen beutihen Staaten . . b4 55 
(1-42) aus bem deutfchen Reiche überhaupt b72 | 581 
aus ben übrigen europäljhen Staaten . . 20 23 
darunter x — ——— 1 H 


b) Schweizer 
. aus aufereuropätichen Bändern 


darunter aus a) Afrita u... . F 
b) Ameila „ .... — 
7 


co) Aſten 
(24344) Nit:Preußen 


De Br Br 


"TEFILEELEFG 





4 8 
7. Kiel. 
1. aus Preußen 59 | 56 _ 
darunter tmmatrit. in dem begeichn. Sem. is 121 — 
2. aus ben übrigen deutſchen Staaten . . 2 2 — 
(1) aus dem beutichen —* überhaupt 61 58 — 
3. aus den übrigen europäiiden Staaten . . — — — 
darunter - res iu ——— — — — 
4. aus en "ändern — — — 
darunter aus Auſtralie — — — 
(2 Richt⸗Preußen. 2 21 — 
8. KRönigäberg. 
1. aus Preußen - » . » » . 1833| 141 — 
darunter immatrit. in bem begeichn. Sem. 39 401 — 
2, aus ben übrigen beutiden Staaten .„ . _ 1 _ 
(1) aus dem beutichen Reich überhaupt 13) 1 I — 
3. aus ben übri europäljhen Staaten. . 3 3 -- 
barumter a) Öfterreider . » » » . » — | - I - 
db) Shmweiet - . 2... — — — 
4. aus aufereuropäticen Ländern _ | — — 
darunter aus a) AÜlen »- . . 2... — — — 
b) Amerita ..o. — | — — 
2434 vNichi⸗Preußen.. 3 41 — 


1111114111414 


z23222 


— 458 





“Il 


2 


a Il 208 


Ill 8_8R 


.» 






Gelammtjahl 


ber 
immatrifulirten 
Studirenden 





Böitofophie, | Mathematik und | gameralien und | Pharmazie und 






BRA/RG 





W. 1884/85 


I 
— 


552 





a... 
wo 





114414412 
11441412 
Ze 


Ill!!! 
tra Im ı 


Er 
2 
u — 


* 
= 
= 
* 


— 
— 
) 
— 
— 
— 
— 
— 
.. 


88 
sesgE 


3 


„Ense 
zig 


I. 
— — 
111441113 


111441418 
in 
I 


= 





er 
3 
no 


— 
— 


2188*s 
EN 
‚SeeR 


— — — — 


144111 
1 
*11141 
*2 
Te Se Zn 





I_9 
nö 0 
a 
_ 
— 
* 
287 
— 
* 


pe 
Bu 








„Ittllig,,s 
eo 





- 








— 


8... DE 2 


8 


76 





— — 


aut Preußen 
aus den übrigen deutſchen Staaten . . 171 147 
. aus ben übrigen europälfhen Staaten . . 1 * 


aut außereuropaͤlſchen Ländern 


.aus Preuhßhen. 

. aus den übrigen deutſchen Staaten 

. aus ben übrigen europäil Staaten . . 
erreiher . . » 


b) Schweizer 
. aus außereuropälichen — 


aus Preuhten. 
. aus ben übrigen deutſchen Staaten 


. aus ben übrigen —— Staaten .. 
. aus außereuropäifhen LSnden 


Heimath der Immatritulirten 


Pe or SER Tut ar er War ER 106 | 108 
barunter immatrif. in dem bezeichn. Sem, 39 3 


(14-2) aus En beutichen Reiche überhaupt 123 1% 


darunter & ) Se sDeiterreiher . . 
b) Shmeilet . » 2 20. 


barunter aus a) Afien . . ä 8a 





111111 


Dur Tr Te * 


3 
+ 
3 
Bes 
Fi 
3 


© 
. 
gi 
2 
= 
” 
n 

— 

=> 

.-. 


III 28 


ww 


barnnter immatrif. in bem begeichn. Sem, 


(1-+2) aus bem beutichen Reiche überhaupt 
darunter a) Deutſch⸗ 


(@+344) RihtsBreußen . 2... | 

11. — — 
darunter in bem bezeichn. Sem. immatrif, 
(1-+2) aus dem beutichen Reiche überhaupt 


BEBEEE 
— 
+) 


| 
| 
| 
| 


+344) Rihts Preußen . .» ... 











13 










Philoſophiſche Fatbultät Gefammtzahl 





















ber 
Bhilofophie, | Mathematik und | gumeralien und | Pharmazie und immatrifulirten 
il b ⸗ 
A — gandwirthicaft | Zapnteiltunde Stubtrenden 





3 
107 


9. Marburg. 














19 1 143 - a RE u 1— = 41 4 1 3 28 | 676 684 
64 | 35 aı 8 | - - 10: 16 9% 6 | 231 | 108 
34 37 14 8 — 5 | 5 53 1 105 98 
24 | 10 | am u ne Er 4 5 | 333 2841 ar | 68 
3 2 el = = * 7 8 15 18 
— 1 —— = — — — — — 1 2 _ 
2 ı — = = = = rue N 2 ! h 4 
— u1417 = a = u 1 i 7 M 
_ - _ * — — — = — ui 21 3 
- 1 _ _ — — 1 -_ 1 i 3 3 
a a er Eu | Ei Pr ei rn 2, 2 
39 4 16 io — = 6 6 61 oo | 1 | 124 
10, Münfter. 

125 ı 122 43 3441 — = = = 168 | 156 | 3190 | 324 
. 46 | 31 "ii 2| - — — 83 | 1% 89 
6 4 2 I _ ui ei 8 6 10 13 
131 | 186 45 | a = ai 176 ı2 | 3% | 37 
2 | a re | io | ur — — 2 2 3 3 
8: I 3 | Eee De er rt er a et 16 
1L Braundberg. 

6 | b - | — — — — — 6 b 25 16 
u = — = | = — eu 1 = 6 i 
— | — — — PER um — —— um Bar — 
6 | ae | — = |” au — —— 25 | 16 
= _ = ar — Br = = = == = = 
un Drei) Bl De, ee Fee ee u Fe = ee de 





— 


3. Zahl der Promotionen auf den Univerſiläten und der Akademie zu 
Münfer während der Beit von Midaelis 1883 bis dahin 1884 und 
während des Winterfemefters 1884/85. 


Zahl der rite Promovirten 



































in ber tn ber Ice . 
Univerfktät tvanael.: Jtarhattidh: =: Auperben 
l. 142 
Eure Mn nen = Ehren-Promstionen. 
tup. 
Fakultät = 
Alabemir — -—— * 
— ss [2 : [gl|e|e|: 
ses] 528] 81515 n. 
z Izs«sI zz /!selZ2 I z = »atuftät 
= ee & m oa © u 7 
Si Je iz lelele ’ 
Ä — 
Berlin Mich. 1 — — I — 85 1 56 fi47 [| 9] 5 evang.⸗theol. 1 jutiu. Fatultai 
18h | — I —-!— | 5136 3017112 1enang.:theol., 1 philoſ. Fatultät 
Bonn Did. 1383/81 — 2I- | —- I - I} 28161 | 9) 4 evang.stkeol., 3 mebic., 2 pbilei. 
Fatultät. 
W. 1984/55 — — — — I 11123 12 1 jurife, 1 medic. Fakultäi. 
| 
Breslau Vtich. 1883/84 — 11— | -— » I 2ı | 24 1 48 ] S| 6 enang.<theol., 2 philof. Fakultät, 
W. 1884388 — 11— — TI -—- Jiofzı | 32 | 2] pHilof. Fakultät. 
i 
Göttingen id. 1983/84 —i—}- 11-1793 24 | 33 [136 | 7) 5 enang.tbeot., 2 jurift. Fakultät. 
185 — 11-1 — IH | 1 | 23] 75 8 1} jeriftiihe Fakultät. 
| I 
Greitswalb Mid. 1883 | —ı — I — 31383 | 13 | 54 111 9 evang.stheol., 2 jurtit, Hatultär. 
za, 1884/85 1 |- =. 14 “24 | 
alle id. 1883/84 — !_ 1- — 1 -- | 18 | 57 1 55 J85] 10 wang.stheol., & jurijt., 6 med.. 
) . 4 »hilof. Fakultot. 
W. 1884/85 131—-1-1—-1— 2% | 36 [659 | 1| ewang.stheot. Fakultät. 
Kiel wich. 8834 — — IT Fıa 3] Ft) jzurliuſche Fatulıı. 
W. 1884138s -— —12—21— alıch- 
Königäberg Nid. 1335 | — ı —-— |— | — 7120127 ] % 3 ewang.:ihest,, 1 phil. Yatulıät, 
m, 1534/55 Eu u b 14 1 19 I— 
Marburg Did. 1834 | --/— I —|—I 1] 345 | 55 [til 6 ewang.stpeot., 2 jurift., 3 phil. 
31h | I - II ıl af [of Fetatiä, 
Münfer Mid. 1834 | —- — I —-'!—- I —- 1 —- [| a taih.⸗iheologiſche Farultät. 
a.124565 |I-!-|-|-|-1-1 58] >|- 
— — — — — — — — — — — —— 
J Mich. 1883/54 — 31— | — I 59 1247 1307 340 86 * 
zummaı m 18855 | 21 2 — —4 fiir frau [si | 8! * 


*) Bon ben Ehren Promotionen find volljogen in ben Fakultäten: 
Mich. 1883 Bi — 11 —- Jı3l 812 N 
®. 1884185 2:-I1- —1 2] 1] 3 





B. 
Techniſche Hochſchulen. 








we 
* + 


Pen 


16 


l. Ueber 
über die Zahl der Lehrer 
1883/4, 1884, 





Abeh. IL 
für 
Bau⸗ Ingenieurwe ſen. 






Abıb. I. 
für 
Arditeliur. 

















































Winter-Scemefter 18834. 
Technische Hochſchule zu Berlin . 
” ” „ SDannover . » 


„ HAadıen . 
Sa. Binter-Semefter 1883/4 


Hohihulen E |EE EEE |. | 
a sflele mise 
re ee 
2 re 5 123 ira 3 — 
= |üea| E „I“ ME E u 

#5 |° ml 

2 ieE < les | 
| | 





Sommer-Semefter 1884. 
Techniſche Hochſchule zu Berlin . 
„ " „ hannover . 
„ Fri » Aaden . 


Sa. Sommer: Semeiter 1881 





MDinter-Semefter 188485. 
Techniſche Hochſchule zu Berlin . 
" " „ Pannovır . 


” ” 7) Aachen 

Se. WintersSemeiter 1884/5 
Sommer-Semefter 1885. 
Tehniihe Hochſchule zu Berlin . . 


er „ Pannouer . » 
” ” „ Yadben . 


Sa. Sommer:&emeiter 1385 


17 


ſicht 


wapadıte 
u) en Bunıgelong Ihavab 
aa ng uepead q warm 
uꝛq ui paariun App ’2249% 






wm 239 jaotyamolag, 


warte aaq Hofmann 


naguanyllis 








wajumogjvanıık 
reg, n " 
wsıollolorgh (ayıyrammın 
21) aggugıvp ıfpıu 





allgemeine Wiſſenſchaften 


waollsjoık drdumgıop 


wazuarlı ia 








uau⸗ qwanch u 


Ghemie und Hütlenfunbe 





warollaloah (umunın nn 
»31) ab ſrus ore pin 





uollaloach abgyuus rore 

















= 
— 
— 
= 
— 
= 
o 
= 
= 2 
“ ,„ E3 waruaruig nen 
85 $2 = 
= = E= = — 
u “2 u⸗ꝛu⸗ooquvapaq; m | 
Sal ”.st 
= ‚az. — — — — — — 
= nn Mumag 'n 
= 83 Tmmojlsgjest Grıpaunm un 
= = E= 
o un = 32) Anypiunen Ipu 
— = za em: 
== An lunmoſſloaqh Bıdrıugzop am 
= — FB 


18 


2. Ueber 
über die Studirenden, Hofpitanten, fowie die nad) 
theilnehmenden Perfonen, zugleidy mit 






Abthei 















Abth. L Abib. IL . 
für Maſchinen⸗ 


mit Einſchluß 


für Architetktur. für Bau⸗Ingenieurweſen. 








Stubirenbe Sejpitanten Stubirenbe Holpttanten Etubirende 


Uecberhaupt: 


Techniſche Hochſchul⸗ 
Berlin . 2 2... 

Tehriihe Hochſchule 
Hannnonet » = + =» 

Tehniihe Hochſchul 
Aachen ie 











175 180 1471441 3 5 6 5 8 2224 


53 een 7 —2— 218 sı 9slıor 
I 


11 





11 





32| 33 341 4 





Sa. Ueberbaupt: 74103 


Davon: 






a. aus Preußen: 
Tehniihe Hochſchule 
Bein - +» » 
Techniſche Hochſchule 
Sarnen : » » » 
Technijche Hochſchule 
Aachen 





| 


2 46, 22! 60) sol 93! au, a2 ul 2) 3 sl226 218 214/221 


en 





17, 18] 22: 231 25. 31) 27 3231 1) 1 a 1] 46 531 62 & 





2 755 2 8 





Sa. a. aus Preuken: 7 283288 293/309 
i 


b. aus ben übrigen | 
deutiden Stanten: 
Techniſche Hodichule 
Bealnm » - 
Techniſche Hodichule 
Sannontt . » .. 
Tehnifhe Hochſchule 
Kadıen u... 


“ 


u 
Sa. b. aus ben übrigen 
deutſchtn Staaten: 
——— 


Sa. ». ı. b. aus bem 
Deutidben Reide: 

Zehniihe Hobichule 
Berlin 


Lechniſche Doqhchuie 





152 to tes 125] 61) 35) 85) 5aftoo) 87 01 wel Gi BI 3; Vlasslans 221/230 


20 





Hannover— 20 20, 14 181 22, 231 27) 28] 40 48) 34) 40 4 E ai 2] 69] 67' 2 82 
Techniſche Hochſchule N | | a | 
Aadıen . 46 5 2 se — Jaemm 3 


Sa. a. unb b. aus dem — | ) I I | 
Deutſchen Reh: FiS1168:150 sl 98. 721100) 5911451140130 ve] 12, ii 8 11 
J41 





vos 300 314 
! | 


19 


ſicht 
88. 35 und 36 des Verfaſſungsſtatuts am Unterricht 


Berückſichtigung der Heimathsverhältniffe. 





Zur Annahme 
















fung DI. Abtbeilung IV. Abtheilung V. von Mor: 
J für Ct für uU , lelungen ber 
und Aüttens ür Ullgemeine i 
Angenieurmeien ür Chemie n Q ——— Geſammahi 
desa Sqhifibaued. tunde. Wiſſenſchften. zugtlaffen ſammtlicher 
nad #8. 35 — 
rejp. 36 der Zuhoter 
Hoipitanten Stubirenbe Hoſpitonten | Studirenbe Ihoinitanten Derfafiunge> 
Statute, | 








| | = | | I | 
0! sol 45! su: 63! zul 20 ala] 2 4 5 4ı J 2l—[155 122|145' 127] 897] 700 8837| 866 
29| 30 J 36 20 28 30 481 17 26i35laa| s] 51 4 4 10118 Nial 43 49: al 651 318] 364) 377) 425 
Di Bi i asBn 23 8 0 18 | 





slaolgul nfırlisi 914221:179'308/2 10]1586'17 
























| | | | 
| | | 1 
47) at) 62) al au 351 anl als nel a aa —]134: 1081 121/107 746 ee! 243! 731 
I I 4 
20) 217 17) 18| 14] 20) 28 331 11 201924] 3 4 2 2 2 al arl | 65) 68] 198) 234 2401 283 
| | 
Er) 11) 12] 22) 23] 27| 30f 17] 18110 1 1 1 1 ı al 7) a5 1a ‚1a 32] 22) 12] 22] 29] 27] Sof 17} senojsaf—i 1. 1] y- 131 1] 2} I 88° Aej 112] 108] 180] 146 1023| 180] 118 
73' 74 90 84] 70) solıooltiı] 44 50145 62 639 6) 4| 81196 108 281 19011058 1004 1172 1132 
| } j 1 ur 5 — | N 
| | l | | 4) 4 | i | 
| | | | ii | | | ol 
ds I —-i— 1a HT 13) 19 so 48 50] 40 
| | | 1 





16|19 28 | 210) 798) 771 
43) 48| 68| 6b| 230) 293 305| 360 


| 
2: 05 181 122 112) 188 126 












| h | 
26| 27 32: 54] 14) 22) 31) 40 32) 2112432] 3 4 













11: 12. 111 12] 28 20 29 sah 29 Bonzlanl— 1) ı 
at) Brlııo u) 72| aalios 122] 49 97 ss »97 






810 4 Pu 173 300 SC 1115 128611247 
| Id | 





2% 


20 
















Abih. IL 








Abıb. 1, für 








ir U 4 
ſar Arqitetrr Bau⸗Ingenieurweſen 


Studirende Ho ſpitanten 


c. aus ben übrigen europäijden Staaten: 










Techniſche Hochſchule Berlin . 
” Pr Hanno . 2 en ru. + 


323 a] 


| | 
a I N 
of 1 ala] 892 2-1- 
“ Aachen 


Sa, ©. aus ben übrigen eurepätjhen Staaten: 1! 1, 34 20.21 18/23 


| 
u 


SBarunter: 


a Deutfd: Defterreider: 





Techniſche Hochſchule Berlin III SAH WEN BEE 
" . Hannovet 
” . Kaden . 








Sa. «. Drutid;: Defterreiger: 
B. Shmeizer: 


Techniſche Hochſchule Berlin . » » 








F » Hannoser . » 2 0 nen ee 
” a Aachenn.. 
Sa. #. Schweiger: 


d. aus ben aufereuropäifden Staaten: 





Techniſche Hochſchule Berlin . 





5 P Hannover 


* Aachen 


Nud — —-i- 
| I 01 | 4 | 
| | | | i | 
sa slı) 15] 6 7] d-]--i- 
3} ol ololsg] 1l sl —1- 









Abth. III. 


für MaißinensAngenicur: 


wein mit Einſchluß bed 


Schifbaues 


Etubirende 








b8 | 51 51) 54 


























Hofpitanten 


4 41 4 4137 











21 


Abth. IV, 
für Chemie und 


Hüttentunde 


Abih. V. 


für Allgemeine 


Wiſſenjchaften 


Stubtrende |Hoipitantenf Studirende 



























Dojpitanten 



























u 


Sitatute) 








Zur An: 
nahme von 
"orlejungen 
berecht igt 
beim. auges 
laſſen (nad 
ss. 35 reip. 
36 ber Der: 
faſſungt⸗ 












al alz | 40 








Gelammtzaht 


ſammtlichet 


Zubbbret 














46 





> In 2 | | 2 
| > — El - - I i 5 > ' > 1} ? um, Pr) a 
# | a I >) > 1 | € . a 100 * > 2 : a x or) 
* | = 22 2 2 2]2 2121218 Ester: 21212 
’ I ı — 
—V u t 
| | | 
Ä | | 
23 | 17! 19 M—— 32a il 2168| 71] 76 
Li ’ I | fi 
20 20 RCHER EEE" EIER BE ER Die 2° 50 | 53 
214 d--—- Baia --I- IH --- an | a6! ar) 4 











22 



























Abih. IL 









“bt. L. 
für 








für Architektur J 
Bau⸗ Jugttnieurwe ſen 


Stubirenbe | Hoipisanten| Stubtrenbe | Hofpttauten 


Darunter aus: 


a. Afrika: 
Kehnticde Hohichule Berlin . . . + » 


. . Dannover 
Sa. a, Afrika: 
8%, Amerifa: 


Techn iſche Hochſchule Berlin . 











Hannover 
. Machen 
Sa. 9. Amerita: 
y. Alien: 


Tedmiſche Hodſchule Berlin 
Hannover 


a Aachen 








Ö, Yuftraliem: 





Techniſche Hochſchule Haken . 







Sa. d. Hojtralien per se: 





b+c+ d. Ridtpreußen: | 
Techniſche Hochſchult Berlin. oo» 2 rennen. JE 24241171 5 ı ann 





16 
866 2813028127 
—RI— 





Hannover..... 1llb 1617 16 








F .Nachen. 13333 


— — ——— — — 


Sa. Richipreußen: Ja4ſß 17 40 45 






asızlıs; slörisılasia6 


Abih. III, 
für Maſchinen⸗Ingenieutr⸗ 
weien mit Cinihlus bei 


Shifibaues 


ubirmbe hojpilanien 





23 





Abih. IV. 
für Chemie und 


Hüttenfunde 














32 | 31: 32] 9! 4 8 
37 | 38| 36) 40 
16 | 16) 17) 19 126 


85 | 83] 84 sılıs 13,20j24]43 sis2]r2|ı2 15/13:16) 1] 1] 3) 2] d 
ı l [ \ 13 i I 


| 
8111430 45 


26/28 31 








9 91718 5 ajt4lıö] 6; 6 


24 


Studirende Hoſpitanten 















Abib. V. 
für Allgemeine 


Riffenjhaften. 





le 





8 








u 


1 21117 


Stubirende Hoſpitanten 





a he 
BRRHRR 
1 

11-1 4] 1} 2| i 
TreÄ-HT 
I | | 





b 6 


8. 6; elzsj21 


Zur An: 
nahme von 
Lborlejungen 
berechtigt 
beim, Auges 
laſſen (nad 
8 36 reip- 
I6 ber Ver: 
fajiungs» 
Siatute) 


lg 








24 20330 Ist 327 
J J 








Gelammizahl 
fämmitlicher 


Aubdrer 








321 36|38| % 
2 2| 21 
91677 
— 








144 1135 
128 |142 





89 | 59] 55 | 68 





1335 


24 


3. Ueber 
über die Studirenden der Techniſchen 






Abth. I. 
für 
Arhiteltur 


Abth. II 
für 
Bau⸗Ingenieutweſen. 



















1883/41884 | 188415 1885 —2 1884 | 1884 | 1885 
| | 


I. Reifezgeugnifle von Gnmmnaflen: 


Techn iſche Hochſchule Berlin. . 2... 53 64 4 
“ Pi Hannover . » 2...» 2 
. " Haden . 2 2 2 0.“ 4 4 5 


Sa. I. Reifereugnifje von Gpmnafen: 
Tl, Reifegeugniffe von Realgymnaſien: 





Techniſche Hochſchule Berlin. . » . . - 
” . Hanno . 2 0. 
“ . YHaden . . 2» 2». 


Sa. II. Reifegeugnifie von Realgymnafien: 





IT. Reifezeuaniffe von Ober-Realiulen: 





Techniſche Hochſchult Berlin. - . 2... 
= . Dannove . . . . 
* Aachen Pe a er 


Sa. III, Reifeseugniiie von Ober Realigulen: 
IV, Reifegeugnifle von Gewerbeſchulen. 


Tehniihe Hochſchule Berlin . - » 2... 9 9 6 
” ” Hannover . » » .. — * — 
” " Machen Pe er er 1 — — 


Sa. IV, Reifezeugniſſe von &ewerbefgulen: 


V. Reifegeugniffe von Realihulen: 


Techniſche Hohigule Berlin... .. . 3 2 2 
“ . Hannover «» „2... — — 1 
Aachen... — — = 


Sa, V. Reifegeugniffe von Realſchulen: 


VI. Zeugniffe von außerdeutſchen Schulen: 


Techniſche Hochſchule Berlin -. -. » 2... 
” Hannover . . 
” Fr Yaden . . 2 2. . 


Sa. VI. Zeugnifle von anberbeuilgen Schulen: 


VII. Zeugniſſe, welche durch miniſterielle 
Entſcheidung den unter IV u. V genannten 
alö gleihwerthig anerlaunt wurben. 





Techniſche Hochſchule Berlin . . 1 4 1 1 1 2 1 — 
= Hannover . . 2... 7 8 | 5 3 14 14 2 2 
” Ai Aaden . 1 a 9 — _ — 

9 6 6 


Sa. VII. gleichmerthige Zeugniſſe anderer Anitalten: 


25 


ſicht 
Hochſchulen nach den Schulzeugniſſen. 


allgemeine Wiflenihafter. 


ö 
F:3 
E 
g 
fi 
> 
Fr} 
E3 
a 
= 
E 
5 
= 


Mafhinen:Ingenieurmeien. 


| 18845 | 1885 


1884 





| 185 | ass6 


| 18845 


5 1883/4 | 1834 


1se | 1884 | tes | 188 





26 


0. Sunft: 
1. Ueberficht über die Frequenz an den zur Pflege 








für 
a. Sommier- 
Pi pP = 
$ s S 
I se l:ela | 
B sl3|:|23 
2 Bezeichnung ber Anftalt : | 32 [5] < 
o = == z _ 
— se | EP | 9 E 
& = |s 3 
z * 
rinnen 0 
1 4 5 
1. Nunft-Alademien. 
1 Berlin. 
a alademifhe MeihtersHteliertd » 2 2 2 0. a 4 — 4 12 
#8 atademiiche Hochſchule für bie bildenden Künſte a 10 15 25 222 
Guam 1. ur re I 14 15 29 234 
2 [Königsberg i. Pr. :» >» 2 0. . a 6 4 10 70 
3 1 Baflelnorf - - » > +. 00% = 14 7 21 152 
4 ISallel - «2. 00H 0 0 000% ® 7 3 10 40 
b — — — 19 
Summa 4.. a-b 3 1.190 1 58 
Summa I... ... “ a 
— a er Ve er ——— — b 
Geſammt⸗ Summa I, Kunfi:Afabemien . . s-+-b i 
U. Kunftihulen, 
1 1Berlin) . . ee re RS “ 
b 
Buume 1.5 0 Ban a+-b 
2 JBreblau) . » 2 2 2 0 En nn a 
b 
Gumma 2. ı 2 202 0000. a+b 
Summa U .:. . . 2 2 2 2 02 0200. [3 
— ne pet, aaa te b 
Geljammt:Summa II Kunftjhulen . » « ab 1 1 
Summa Tun II . ae * | 66 b0 
[3 ” rn " “ * * * . J ” b — — 
Gaſammt-Summa Iun IT . .... a+-b b6 du 


*) Der Unterriät an ber Runitichule in Berlin ift ein allgemeiner, propäbeutifer; eine Bertbeilung 
im Sinne ber Colonnen 8 bis 16 kann nit vorgenommen werben. ine Zufammenjiellung ber Berufsarten 
wirb nachſtehend gegeben : 


& 
2 
zı 
— 
9 
" 
































| = x g £ 
04 — 55 — — 
Te |: EEE SEE £ & |ärlaflsf i. 
_ = Eu | — FE | = * = 
BEREZEIEIE SE ZI SEZEI EIG GE: 
LIELZE GE |: 7 |%|”2ly 
— J ® * ja) © 
1 7 01 301 | | ı | % Far 
— — Te — 
| | | 298 | | 
Bee ee ee a er 1 
— 





349 
) Hinfihtlih ber Kunſiſchule in Breslau, melde feit 1. April 1885 mit ber gemerbliden Zeichen ſchule 
nn ee ift, wird in Zukunft eine ähnliche ee wie bei ber —— Berlin ge⸗ 
ejert werden, 


27 


AUcademien. 


der bildenden Künfte vorhandenen Staatslehrinfituten 
das 
Semeſter 1884. 









Bon ben nicht vollbeigäftigten Bon ber Belammizahl ber 





Die vollbeihäftiaten Schüler 






































vertheilen fib, bem von Schülern Schüler waren: 
Darunter: | ihnen gewäblien haupt: 
fade nad, uuf bie ein: beibeiligten fih am dem 2 Nicht⸗ Preußen und 
zelnen Fächer: Unterridt in ber: Z zwar 
e 
x 
* 2 ( i = Tiny z= 
Ze == — 3 Pr w 2 = Eese| 3 u“ 
= | 2 _ |E | 5; |’#|., | ? 51 Pru: |EIT 335 
= 581 = a = 5 > || 8% = #5 B ben 15 8&| © os E: 
+ #7 © — — “ | a | -_ ı u. = 2 22 ss» 
J 25 *8* - - 1 * os E- Pu“ * zz E| zu > 
75 un 3 53 2 ae nr: = |22 = ss 5% Mn) 
wa MEI * — = @ | 8 | 2 7 2#@ 5 2 
= = F *5 == = A - * u Hi = a 3 3 — J E e$ 
S 2 & = B85 Fr „= 381 283 34|1|92 
De = I en | 5* [23 
i 7 & 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 




























6 23 
= BER — — — — 4* — 3 3 
= = 2 — 1 324 | 81 %6 
_ l — 29 — I 1 









61 | 207 i N | 


54: 59 ee | 
% | 326 


b28 | Zun 
260 — — — — 


bu I 3b6 
























28 


b. Binter- 

⸗ — 
a, E — 
Direktoren, * * = 
& Xebrer, | 8 | &5 ® 
E Sale: | 3 | ZE E — 
& lehrer ei ? 32 Bi 2 
nung der Anftalt bezw. ẽ — [5] = 
& Dezeih 8 ft Säüler - g &3 r & 

= 5 = 
& b. * = 8 
Sdüle: | 5 * ö 

rinnen 

3 6 





1 


1. ftunft-Alabemien. 
1 Berlin. 


«a akademiſche Meifter: Mieliers 
# atabemiiche Hochſchule für bie bildenden Rünfte 


Bumme 1. = 2a 0a a0 — 


2 | Rönigsberg i. Pr. — 

3 Se Fe Er Er 

4 IGajfel . wa Baar 
Grmmae 4.» 2 2 2 2 Hr 0 1 0. 8 
&umma I. 


Geiammt:Summa J. Kunit:Afabemien 


I. ſtunſtſchulen. 
11 [Berlin® 2 2 "2 2 2 0. 





Zumma 1. 446 
2 1 Breslau”) 41 
52 
Summa 2. 93 
Summa I . . x 2 2 0 0 0% 424 
5 a ae a — 115 
Gelammt:Summa II KRunfifhulen . - - ab 15 23 EEE LT 
Summa J und U... 2 2 2 20. a 5» 54 109 Te} 
“ Pe er ee — b — — — 133 
Gejammt:Summa I und II. . . .. » ab | 5 I HJ 1m Falk 





*) Gir. Bemerkung ber voritehenben Ueberfiht a. Aufammenftellung ber Berufsarten ber Schüler ber 
Aunſtſchule in Berlin: 
—— — — 






Schülerinnen 
















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“ |. 2 = Fr x E - :|®8 

g er... ns = | 2 8_|;8 E | Bu 
3 5 7 55 J = = Ex 23 | $# E = 
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EEE ZEEEZESLEE BEE EELZENZEZE 
“ ı E$ = u | & = E = & = 

ce Ss Ss ar = = — 
a, Q [77 








29 





Semefler 1884/85. 


— — — — — 


Bon den nicht vollbefhäftigten Ron der Grſammtzahl ber 
Schülern Schüler waren: 










Die volbeihälttaten Schüler 
veribeiln üb, bem von 
Darunter: | ignen aemäblien Haupt: 














fache nch, auf bie eins | beiheiligten jih an bem = Nies Preußen und 
zeinen Facher Unterricgt in ber & zwar 
er — Toast TR z | 
= 5: 2 I | 4 | "rn iM — | ‘a 3 Preu E22 SE 35 
u EEE 2317—— —21—33737 
— 2321 22 = s| 2 zu z eEri an | a5 
— ka & | 2 | 3 | SZ2Z| 2 | Zi #2] 3 “a3 30 0 
Eee ls lila ll 33333* 
& | 88 — * | > u: 58% 
6 7 8 ı 9 10 11 12 13 14 ı 15 16 17 18 13 20 
) | | | 
»sı — I|tb| 85i|-i|- | -:-|-:- | - 9 4 2 6 
250 20 | %07 41 —| 2 10 2 — | 1 7 12% 26 15 4 
265 Su 17 46 — 2 wi 2 — 1 7 238 30 17 ı 47 
ee uls]| 5’ -! ılu!-| - | -I- I rl ı| -| u 
160 3 | 156 2| 1 1 3 | — — _ — | 123 19 21 4) 
34 2 33 1 | — — 2 — — — — 35 1 —- | 1 
17 rear il-|-1|I|-—- |] - 17 I — 1 
b1 I WI II —-ı — —-,’ -— i-T- 181 21-712 
b 2 j 1 7 
1 — J— — 

638 | 37 7 2 — 1 ı 1 485 b3 38 w 





Tri True Be | 3 
| | 











119 1 4%0 = - = — | | [ 49 25 I 1 42 

697 | 3% — — — — - — — — — 807 13 bi 124 

IV Eee >15] °% | 
— 





30 


2, Ueberſicht 
über die Frequenz an den zur 
Stantslehrinfkituten 


für das 
a. Sommer-Semefler 1884. 


























Pflege der Mufik vorhandenen 





Die voflbeihät:]Die nicht volls| Bon der Kriammi- 








R. en 
Diretio-|E Ir tiger Schüler] beigäitigten |zahl ber Schüler 
ren, 46: |, je vertbeilen fih,] Schüler ver: moren: 
tbeitunas] & _ |S “ats Ibem vor ihnen theilen ſich dem] ur 
Boriteber.l& E12 armählten, |vor ihmen gemätk us Brasgen 
Lehrer und] S > unter: IHauptinde ——— Mn 
f Höttateh:] — Leo Es nad, auf bieffahe nah auf » |s| 
Bezrihnung rer beinlanlE 3 einzelnen | die einzelnen » 18 
= 5 3 2 434 * —222 
der Stüle.j2=]|: 31 in SE DE — zElöls 
> lz2]2]| |r = n» |$ „ 1% EFT 
Anftalt - l223[2| | |» 281 E |5 5 — 
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a ie zie € zw = 1 
= nen und | PlalE| 3 |= F518 GE 8 (3 781 zEl2lE5 
= HSülfsleh;] & 4 E15 3553 SI ——8 æ l35'17 
Ss alsIeE IE E2aIT 2 € “ielz|S Eis «| £ = © 1,518 
3 ranım [2 sielzlerla< "\si8l8 |8l3]2 ei 
E bean. |E Ist IE le 1 H@JlEIE Si elele 3 Es Mi 
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er rinnen. | 1 | 
1 2 ialsisle | 7 Is! 9 10t91 13 J1415] 16 \ 17 118] 39 
) | | | 1 . 
11Aktabemiſche Hochſchule | 
für Mufit in Berlin & 18 fisj3slioıfıarı — | &) 57 2610 — — 2—120 9 118] 27 
b 2 7 35 auf ae) — — 13 WEI — — 1: Ü 
&umma 1 aunbb 17137]200]200 





Alabemifhe Meifterie: 
fen für mufifaliiche 





Gompofition in Berlin 





Akademiſches Anititut*) 
für Kirdenmufit in 
Berlin 





3 70 6666 
N | | 
u ı 
| | 
| | 
| 
\ 
— 4 — — 











Summa 1 bis 3 201431 16011410 4 127 57 810] 4 — —— 
— — 
- 
— 1, 3 b af) a al el — I! 13 3066 — — —— 
Geſammt-⸗Summa | a + db | 25 [2ıfasl249245| 427 70 56 6614 — — 
— — — 
4 25 I | 








P 23 138] 58 
| 











118 13 100 32 


10 j16' 25 





73 





*) Die vollbefchäftigten Schüler des alademiſchen Inſtituls für Aitchenmuſik find verpflichtet, an ſammt⸗ 


lichen lnterrichtsfähern (Gol, 8 bis 11) theilzunehmen. 


31 


Winter-Semefter 1884/85. 





1 | Alodemiiche 


Summa 1a undb 


2 | Atabemijche Meiſterſchu⸗ 
fen für muſilaliſche 
Gompoftion in Berlin 


37 Alkabemiiches 


Anititut 


Bezeichnung 
ber 
Anitalt 
& 
r 
E 
Ss 
er 
1 


Hochſchule 


für Muſfik in Berlin 


für Rirdenmunt 


Berlin 


Summa 1 bis 3 


Gelammi-Summa 


1 


in 


3 


N. 
Direfte: 
ren, Ab: 
tbelungs 
Rorjteber, 
lehrer u, 
Hülfsleb: 
rer beam, 
Schüler. 

b, 
Bebririn: 
nen und 
Hülfsleh: 
rerinnen 
beim. 
Schüle 
tinnen. 


Dirctloren. Abibrilungs:Borfieher und 


vollbeihäitiate Lehter. 
Nicht vollbeichäfttgte und Hülfslchrer 


In Summa 


tigie | 


Geſammtzahl ber Schüler 
Ristoolibefchäftignte 


Vollbeſchãf 


= 
> 
21 


Dar: 
unter: 
4! 










sj108 a — 


1551155, 1 


ſHoſpilanten) 


Die nolbeihäfldte nicht voll⸗ Bon der Geſammt⸗ 
zahl ber Schüler 


tigten Schüler 
vertheilen fi, 
be m von ihnen 





gemäblten 
Bauptiade 
nad, auf bie 
einzelnen 
Facher: 
— 
= Re 
— 9 
Bin“ | 
ls 8 
= #5:3 
ze 3'# 
— —2 
— — |. 
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| 
1 9 1011 








beichäftigten 
Schüler vertbeis 
len ft, Dein von 
ihnen gewähls: 
ten Haupt: 
fade nad, 
auf bie einzel: 
nen Facher: 


- 
* - 
— — 
8 
= | 
Are 
selmz se 
zigsu 8 
sigfieie 
EI =|= 
am 51.2 
>|” Te | 5 
50 iur 
el 13 114115 








Preußen 





7 


maren: 


Nicht Treußen 
und jmar: 


I 
I 





Aus außerbeutihen Staaten) 





Deutfgent Reiches 


Aus anderen Staaten des 


An Summa Richt⸗ 
Breußen 


-} 
— 
= 
- 
— 






| 
ul 
11 |20| 31 








| 1? j21) 38 


il 





a KT 





a—-b 


25 


11461264 ww 1 





— — 28 


69 


II. Wifenfhaftlide Prüfungskommiffionen, 


Drobe-Randidaten und Kehrer dev höheren Lehr 


anftaffen. 


— — 


A. Meberfichten der Ergebnifje der von den Kal. wiljen- 
ichaftlichen Prüfungs-Kommiffionen abgehaltenen Prüfungen 


a BO 9 OU 


I. April 18845. 


. Zahl der Prüfungen. 
. Zahl der in der Prüfung beftandenen Schulamts-Kandidaten nad 


Konfeffion bezw. Religion. 


. Heimathsverhältniffe der in der Prüfung beftandenen Kandidaten. 
. Special:Nadhmeis der geprüften Kandidaten nad Confellion bezm. 


Religion und nad dem Hauptfach der Prüfung. 


. Special:-NRahmeis ber geprüften Kandidaten nad der Heimath. 
. Ergebniffe der abgehaltenen VBollprüfungen. 


B. Bejchäftigte Probe-Kandidaten. 


1. während des Schuljahres Michaelis 1583/4. 
2. 


während des Schuljahres Ditern 1884/5. 


C. Ueberficht über die Bewegungen unter den angeftellten 
£ehrern an den höheren Unterrichts-Anftalten während des 


Schuljahres 188415. 


34 


A. lleberſichten der Ergebniſſe 
der von den Kal. Wiſſenſchaftl. Prüfungs-Rommiffionen 
im Jahre 1. April 1884,5 
abgehaltenen Prüfungen für das Lehramt an höheren Schulen, 


1. Zahl der Prüfungen. 










Im Nabre 1. April 18846. 





haben | J vom 1. April 
Königl. Wifenfbafilige | _ fad von ben | 5 2 issan betzug 

Prüfungs-Sommiffien Es, e | Eg Sepräften | EEE | die Zahl 

38 z 8 3 5 g nicht beitanden | 8 = 
zu „“: 5 | $ > : färnmtlicher 
—F “1 $® | —-——| 
Boll: | Rd |5 $ 
= un 
Prüfungen | u * 








35 


2. Zahl der in der Saupfprüfung pro facultate docendi beſtandenen Schulamts- 
Kandidaten nah Konſeſſion refp. Meligion und nad dem SKaupffahe der 











Prüfung. 

Im Jahre 1. April 1884/85 Im Jahre 

Ronfeifion —— 0004 Miaeil 
beim. Religion A. B. c. D. | Zahl age 
der Hiſtoriſch· Mathemas | Religlon Fach der per 
beftanbenen Kanbibaten. vbllos itlihenaturs und ber beitam! beitanbenen 

logiſchea wiſſen ſchaft verea Kanbibat 
Bach lichen Zac| debrätſch Spragen Kandid * 











Die Summe im Jahre 16884 
| 121 7 ER 263 188 20 116 687 


36 


3. Seimath der in der Kaupfprüfung pro facultate docendi Beflandenen 
Kandidaten. 





Ben diejen waren 


Inlänber, und jwar aus der Brovin 
! | I} I 1 
| —144 | | 








J 





| 











Belammmtzahl | 
ber | || | x : _. 
} = 2362 
NE beftandenen | | | | & | | Ueberhaupt, 55 = 
I Si ! I2le s 
Kandidaten |r £ 7 * E| Inlänber ö8 * eg 
582 el |.| Prlelgies | 5 | länder 
2lEixI8 sie 8:8 53/%|81> En £ 
5—32 183 
2227 SIT 2 
Bars äsalsee H 2 
| 

















a7l12 B7a5l25 al 
| 


77.48.2370 we Il 66 


| | 
III | 
47 26 76'29121175 


I 
| 
u. 
| ‘ 


1. April 18845 











1. April 18834 687 67117,35:41j32/n2| 2) 519 65 3 68 





3 





4. Special-Rahweis der im Jahre 1. April 18845 geprüften Shulamts- 
Kandidaten nah HSonfeſſton bezw. Beligion und nah dem Hauptfach 
der Prüfung. 








Rönigl, Wiffenfhaftl. Prüfungs-Kommiffion 






Ins: 








geiammt 

























Königsberg 
Berlin 
Breifswolb 





I. Evangelifd. 
1. Bolprüfungen. 
A. Hiftorifhephllolog. Jah . . - 200 
B. Mathem.snaturm. Fach 169 
C. Religion unb Hebräife 14 











D. Fach der neueren Spraden . . . 
Nihtbeitanden 2 2 2 220. 
Rahprüfungen . 2: 2 2 2.2. 


» 


II. ſtatholiſch. 
- Bollprüfungen. 


A. Hiftorifch:phllolog. Fach . . 
B. Matben.snaturm. Fach 
C. Religion und Hebraiſch 


.. 


D. Fach ber neueren Spraden . . . 
Nihtbeftanden . 2 2 > 20. 
2. NRahprüfungen - - 2 2 2 2 2. 





III. Mennonitiſch. 
Nahprüfunen 2 2 2 2 2 2 3 


IV. Zübiſch. 
1. Bollprüfungen. 
A. Hiſtoriſch-philolog. Fach . . -» 
B. Matbem.smaturw. Fach 
D. Fach ber neuerm Spraden . . . 
Rihtbeitanden » . 2 2 2 2.2. 





a ws oa m 


2. Nahprüiungen . © 2 2 02“ 











Hauptfamme: [135 |187 |102 1131 |190 | 61 j139 | 82 jtt4 | 70 


38 
5. Special-Radweis der Heimatd der im Jahre 





Königlihe Wiſſenſchaftliche 


Greifsmalh Breslau 


Radpräfung 


Nachprufung 
Nachprufung 
Nachprũfung 


beſtanben | 
nicht 
. beitanben 
beftanden 





1. Preußen. 
a. Provinz Oftprengen . 
b. F Weſtpreußen 

















e. . Brandenburg 
d. ” Pommen . 
®. . Pofen . 
f. * Schleſien 
g: " Sadim . 
h SchleswigsBolitein 
i. pr Hannover 
k, » eitfalen 
l. „ Heflen:NRafion . 
. Rheinproviny 
n. * Hohenzollern 
Sa. 
2. Andere Staaten bes Deutjhen Reichs 





3. Außerbeutfhe Staaten . 


Yauptjumme: 





39 


1. Aprif 1884/5 geprüften Kandidaten. 









| bun nadporg 





















































25 —— 
ee E er usguuylag 
E = ! 
— | El m 
) 85 
| 5 uꝛquol⸗q 
Bunjnıdypoy 
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FE uquonag 
Bunjnıdpey 
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2 uaguuslag 
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— anaquoipq 
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2 Bunjwidiporg 
2 en uaquorlag 
= 55 pıu 
— ‘3 — u 
B u waquoylag 
E | 
* bungaapo u 
J —— 
= = waquonlag 
& EI _ m _ 
| =) z 
— 
5 = | maquunag 











40 
6. Ergebnife der von den Königl. Wifenfbaftligen Prüäfungskommilfionen im 












A. 
Hiitertitspbilelsgiides Has 












©. 
&Aifkle und en 





b 


rs . 
Frtegiis, Sareiniih, 


Veriehild, 



























Rönig! - : ‚wertesti ; wiemmies 
n 9 Ihe Kateinith, Grichechle unt —* tich u 3 
Eiiterigaftlic: (seccraphie Sala tm en 
=. mistkeren KXlañ · a 
Prüfungs: 















Koemmifüen Reugnik- Zeuanig: Atugaih: 1 j 
10: gras F-) 3132 Ü grad ı< 
iy: — — — 7 ——.. u — > 

=; = z 
E E , 8 
ıl2!/3/3Jı|j2z|3/| |: jela/> 
u) “ 17) 























— — 
Datunter Kealgymn. : 

Abiturienten . . .J- | — ı— I1—- | - — 13 - — — — — — — 
Berlin >| 9 12 2111186 2| BJ 2 | 7) le aaa) 

Larunter Realgymn | 

Abitgrienien — —2-2121-— m 
Sreifiwab. . . .| 2 a ä 1 — 3 2: 5I— 1!—| 8] 2) 7/|13 & 

Darunter Realgymn ! 

Abiturienten . . .|I— I — — —1— — — — 1— — 71-1 1-l1- | —- 
Breblau- - .. .| 28 2lalI—-| 111 2] ıl la) sl 3) 5 12200 

Darunter Realaumn.s | | 

Abiturienten . . .|— | — — —215 — — — — — — 1-1 — — — 
Sale . » .» 2... 2,38 8/2317 —- | 160 2 | ı2 1 11 2 4 31409 12 55 

Darunter Realgymn 

Abtlutienten 1 — — — — | — — — — — — — — — — — 
Si - ° ...0.J|> 1 3 4 1 1 2 1i—l—t 1 2 213 7 

Dorunter Realggmn,s 

Abiturienten — — — 1 — — — - 1 — I — 
Böttingen - . . .|— 8 5; ut —| 2 1 3]—| 2?) 8! 01-23; 4/9 

Darunter Healgymn.: | | 

Mblturenien . . -I— | - — —2 1— — — = le left ta ln 
Mänfter . . » . .| 1) 4 3) BI- — ! 13) 4) si ol al RR) 6 | 8 

Darunter Reslggmun } 

Abiturienten . . -|-|— —-'—- I—-'!- — — —1———21— 
Marburg . . J1 0 2 3] 4) a) 1) 985—| 2 — |) 2755| 6) 3,4 

Darunter HRealanmır. | 

Abiturienten . 4-1 -!-I-i1—-|-!-1-1!1-1I-|-1I-|-1-[i- 
Bonn. . . .’J-!4 3/7 ls -|; — ıl—-1lılıln! 34 

Dorumter Realgamn- | | | | 

Abiturienten , I-1— — —, — — — -l|- | — — 

Eumma E { b |: 3 
Darunter Realgamn.s | | 
Rbinrkentn :- : Jolie ee ——— — 


41 


Saßre 1. April 18845 adgebaftenen Bollprüfungen pro facultate docenuli. 
















































































































a 205 


B, a2 x: 
Matbemat.:naturwifienfhaftl. Foch . D. 3 |. E58 
b. u be —585 
a. art [Gbemie und Religion —— Ansgejammt 32* 2 ee E 
Maspemaht eisreibindel Zuſammen | und Hebräife „“Elels2E 
Phofit Raturwiſ⸗ Spraden Zen im En 
y ienichafıen. gu” & — 7 
Reugniäs Zeugriß:! | Bewanip: | *8* Zeugniß⸗ Zeugniß⸗ x 335 & B H 
dt 4] ad Ss — | ei | grad A| _ grad - 5 * Ei: 
1a | u T'arı |'sl ||. s8elszäjelels 
123 4 ws ElılalalElı'2alsissla seläldız 
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1,33 in sis, oſis 20 ja] — I -- 
= 6 -/ııs 1 10: 0 2 1 4 
ala See th 4 
PT me⸗ | Ama ui 7062 98 de 
12 s5lı6| 6a] 2'as1nasfıa, oaziıl-.—-: — |- ul im — | 38 





42 


B. Beſchäftigte Probe-Kandidaten. 
1. Während des Schuljahrs Mihaelis 18884. 






4. 






















Bon ben Probe:Aanbibaten ann halten bie facultas docendi 
erworben in 
Zahl | | 
ber . . b | oe 
Probe: | | Cbemi — 
alten | alten Geſchichte * Re wo 
* Ranbibaten Sprachen, Spraden, und ®eos| matif, — undb 
iſſen⸗ 
Deutfe [Beisigte! grehu. Daft | 7. 2— 
| | 





















9 
3 
.82 0 0 + 1 
En: 2 
8 — 
2 1 = 4 
2 2 > 2 
10 2 1 — — 
J = — 
| 


43 


2. Während des Schuljahrs Oftern 18845. 








4. 
Ton ben ProbesKanbibaten (Rol. 3) hatten bie facultas docendi 
erworben in 
er —— 
ber vb | a | f. 
Provinz s. | . — _ 
* alten alten Geſchichte Mathe: ER Religion R 
Kandidaten Sprachen, Sprachen, unb Weo:| matif, wi und . 
Deutjd |Beidiste) granhie | Bonn || Fr Hebränjg| Spragen 











12 


Provinz 


44 





C. Ueber 


über die Bewegungen unter den angefellten Lehrern 


J 


Geſamm tzahl 


w 
< 
5 
= 
o 
e 
ce 
u 
* 
be 
8 
@ 


Siftpreuhen . 257) 30 
Dleitpreußen . 2052| 40 
Brandenburg Sl 0 
Pommern 294| 60 
Doien . 237) 2 

Schleſten 603 109 
Sachſen 447 114 
Shleöwig-Holftein . | 219) 25) 
Hannover 30 73. 
Weſtfalen 20 6b 
Heſſen ⸗· Nafſau 4367 90 
Rheinproning . . . . | TER 102) 


überhaupt 


durch Berufung von außer: | 


burd erfte Anktellung 
preuklicen Anſtalten 


hulfslchter 
d. Borfäußehrer 





— 34 10 — 
3’ el 22 4 
2 5 a8 a 

— 4 Be _ 


während des Schul 


4. 
dugang 
nämlid 


b. c 
durch durch Berufung von 
erſte Anſtellung Jaußerpreußn. Anſtalten 


techn. Lehrer 


angeſtellte mwiflenfchaftliche 


Hütfslehrer 


lechn. Lehrer 


u. 


angeliellte wlſſen ſchaftliche 


Hülfslehrer 





orbentl. wiſſenſch. Bebrer 
orbenil. wiſſen ſch. Lehret 


Vorſchull⸗ret 
lem.s u. 
Rorichullebrer 


lem.s 





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2 3| 9 21 |= =, |: 
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a ıil-|-|- 
a 2|—-! 2I—-!-|—-|- 
J— 








Summe: 5174) 177 


104! 544] 303: 6 


ſicht 


an den höheren Unterrihts-Anftalten Preußens 


jahres 1884/5. 





mitd 


©. 
durch 


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eo: 121818100 na Weuo 
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na 221653 up ug 
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53 23169% plnajlıa m⸗qao 


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23163 ups) u wa]l 
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22391 nWplıo 
ERTHTTIEG het ⸗buw 


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durch Tob 














Nloninıng 











143% “p{ualjye — 







































































907 Pınq 





| buruwaguag Sarg 
Li 








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—X walaquB 
Saul auhouuqgonn Bang 


nofujaoa Aplınmaad 
‚uno no Önninırg, danq 








überhaupt 





III. Gymnafia@ und Kenlanfalten. 


A. Meberficht von der —— der Gymnaſial⸗ und 
Realanftalten. 

1. Sommer:Semejter 1884. 

2. Winter-Semeiter 1884/56. 


B. Ueberficht über die von Oſtern 1884 bis Oſtern 1885 
abgehaltenen Reifeprüfungen. 


Dat n T hebentet: Gommaflal: unb Realſchüler unariondert. 


A. Ueberficht von der Frequenz 
1. Sommer Säuf- 


1. Eymmaſien. 





2. 3. 

















Grſammi⸗ Ge 
J ammt- 
* Zahl der Lehrer firguenm am ' 
r J Schlufie der 
5 7 on ben Gomnoſten I; Winter⸗ aui 
= = 221 Sewmeiters 
m Pr Te 
* = |, 85 gli: — 
Kim w 8 
x Vrovingen, BSıI.5 5 |E 58er $ (58 z 
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gm 





Duvon ind Y 


Brandenburg 


| } 
3711 6535| 37 | 89 t 43 | 24 112464 3080'J1341| 2616 I 3723 
Davon jinb Y | 


ı’I— — — — — I — 1— 


8 | 190 07 | 37 1 20 | 20 | as04 | ia] 628) 1048 | 1388 | 


31 — — — — — 13 — — — — — 


Vommern . 
Daoen ud Y 





Voſen 





Schleſten 
Sachſen 


Schleswig · Holſte in 


Davon find Y 


Sannover . 
Davon finb Y 


Da 
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._ 


Auherbem Y 
Meftialen - 


Davon find Y 
Auherden Y. 








Helfen-Naflau 


Devon ſind V 





Außerdem Y 





Rheinprovin; 


28 1 3:9, 83 | 83 32 43 | 20 | 7122 | ou@ | 235] 1620 ! 2200 
Davon fine Y | 1 


tal Ofivrenien . . :..eulımm 2 18! 6 126 126 1 3300 | sm ass 308 | 1308 

Daven ib Y. -.. 11 il — — — 143 — ee N a = 
I 

16 | Weitpreußen - - -. 1131158 ı7 | 22 14 1a | 15 | 3170 | ana | 394 720 mic 

Sohenzollern 


@umma . . 02000. [255 Jens) 4=2, 462] 186 341 1308 [60204 |Tatıs [stud 14466 | 2U458 
Davon in Y. . . .1311—- | — — — —1 — — 





Außerdem — J fi — — Ze — — — 71 140 


1) Zugang bas bisherige Progumnaſtum zu S ebt mit 102 bezw. 4 n R 

richtigt: + 22 Bymnalahen ars Bi 24 Borihäler. er " * ee re 
*, Berichtigt — 24 Borfhüler. 
2) Zug. Hagen mit 99 Schülern. 


49 


der Gnmnafial- und Renlankalten. 
Semefier 1884. 












7. 
Der Konfeifion nadı waren 
biefe Schüler (üön, Hbj) 


6. 
Frequenz im Sonmer»Semefter 1984, 


























b 


2 
in den Vorſchulen 


den Eomnaſien 






auf ben Ggmnafien 
































































BE a5 ä 
* = Er 3 E 
Klaſſe Klaſſe Klaſſe Ueber⸗ gi | Kt KL. | Ueber: Im E = £ = E 
e a , Es: EE * = S = 
iv. vV. ve haupt B B 1 2 3aupt E85 3 3 3 - 
e5 el * 
752 725 662 | 4959 50 J 40t 318 — 779 2601 42061 — 420 
98 9 63 252 _ 53 a — »|1— — ie — — 
573 592 584 | 3829 65 | 3031 150 — 462 | 196 | 2615 710 | — | 504 
73 76 58 207 — —— = I - | — —— 
2203 | zens 2244 14383 | 1019 146681 2320! — | 3977 | 887 | 11805 389 6 2133 
285 276 236 797 — 3a 7 — | — — 1 — —— 
I 
soo | zo | 2a | emo | 06 | arı) ass — | mer lswl ua! | am 
— 106 176 372 — s 10 — 21) — EN a a 
| I | | 
708 | 8 1 el amı | 0a Tl 488 assi — | 91 [2365| 2924 | 1200 — ieis 
| | 
1612 | 7a | 1736 | 1080 | 21351 417)1 arıı — 6888 | Baal] 5430 | 3656 | — 11864 
| | 
10% | 109 ol 76361 12651 252) 244 — |! 46 101] 7 312 2 | 181 
516 448 454 | 2761 542 | 322] 153] — 475 | 222] 2867 40 — 54 
285 236 226 747 — 2 71 — n4 we — BE EN 
928 79 777 | 8864 | 1020 I 451) 561) — | 1012 | 3501| 4656 815 — | 193 
378 401 359 | 1138 _ 163) 168 — sıı— —_ — — Kirn 
39 34 30 103 = I — | — b4— > = _|- 
681 742 733 1 6961 | 1313 87| 116 — 203 | SI 3012 | 2691 — | 255 
188 191 195 674 — ss 72 — m1|- = _ ER | — 
b4 43 35 162 _ = - I— u — | | 
I 
630 546 | 474 | 3913 31-1 —| — — | 2807 >| — |sı 
48 51 37 136 = — — — - |- —12 
178 171 203 768 = 18 m — 211 — = = wel 
| | j 
1363 | 1457 | 16m | 9240 | 1823 | 388 484) — | 872 | 203 | 3884 | 4989 | — | 422 
141 151 186 478 — — 10 — 10 > — —2—21O3 
10 18 16 101 I —|i-— | - | - I— 10 a en 








11772 | 11998 | 11886 | Teras | 13570 | 5238] 5554) — | 10792 | 3104] 55545 | 16283 8 7947 
1496 | 1669 | 1536 | 4701 — 2565| 1085| — | 2001 | — — | a —— 
271 248 288 | 1018 = 13 9 — 265 | — ——— 





50 


1. Gymnaſien. 





















E — 

* Probinzen Ing 

2| — * 5132535 

4 357 EHE 

5 | H = = 5 518 

s| & 7 $ = 15” ® & 
| : |2|® 


135] — 

Davon fin Y .,. . -+IJ— |! — BE 
15 | Weitpreußen. . - . -[ 318] 52 — 
Davon in Y. . 12— — 





2Brandenburg43292 92 1 








4a | Oft- Preußen4660 a _ ) 
1011 5 

Dawson inY . . .». -I— | — — — 
3 | Pommern... 41813 ld al 1 
Davon in Y. ...]—-|> | — — 1— 
4Poſen 4124027 | — 83 5 
b S—ſchleſieenn 4876 El — 166 6 
60Sachſen. . ... 46 6 — 13! 9 
7 | Schleöwig-Solftein . .| 458 i — u — 
Davon ſind ... 1221 — — — 
8 Hannover..882 4 — 73 2 
Daron in Y . . . I — — — u lu 
Außerdem Y ... .]-|—- — — 
9 Weſtfalen... 441174 BI — 70) 3 
Davon fin Y....I-1-| — —_— im 
Außeden Y 183 — — — Im 
40 | Seffen-NRafau . » » .:| - | - | — 89 1 
Davon in Y. :1— | —- — — il 
Auberbem Y. . . . .1 —- | — — — — 
11 | Rheinprovinz. . „| 498 334 — 102) 5 
Daun ib Y....1-|— — — 1— 


12Oohenzollern ... 12 —— 


| ae Ra U ih Al ed og Eee 





Summa |s532) 782: 2 1376| zo2s1] 28226 1276]9369) 802) 1211018 1020) 43 
Davon fin Y . » . -] = = — — — i-1-1|-1|1-1- 
Aauserdem x.... -— — —2—2—— ı1-1- — 




















) S. Kol. 6. 


61 


1. Gymnaſien. 


























Y. 10, 
Abgang in Sommer-Semefter 1884. Mithin Be: 
and am 
a. * —, EScluſſe bes 
von ben Gyurmng ſien von den Vorſchalen Sommers 
n Semeitert 
auf | | gu anbermeiter Beftimmung aus | 1 auf 1884 
———— ———— — ee 
| luue£ N | | E Pe 
. $$:l: |e la 22 Eis |zJ| 2 |& 
A a || | la s2s2 15181: 
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VERLIERT ı8ls E52 8|5 |e 
dans Icerm 2:58 “i'm |uLiw.|v |ve}s12 #2 = 28 = ° IE 
Kurjus 58 | | 553 5 le + 3 
310 J 5958 2 |: 
| “ — * | | 1 1 | 
11 a 9 156 6 | 46 67 40 | 18 8 4141] 5 360 11 36 78] 4508: 701 
I i f n 
— — — — — — — — — — — — — — — 4 — — 











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Ra] (een IE pe [DENE BPSIE EN und WER 














I 
— — u — | u N - | - 1-1» 
8 | 12 25 87 | 26 ı: 57 246) 136 | 39 | 32 24 11332] 11 | 460 35 | 97 | 6031 1305113374 
91 — 7 18 5] 19 110) 33! 21 | 10 814461 1 6, 1| 3 3 49 842 
— — = Il [= — ln 

| | 
2| — 6:2 6 13 m bb ı 27 9 6 | 421] 2 70 2127| 101 4400) 530 

i | N ' 

25 6 27 33 9) 45 152 66 | 34 27 19 | 728 » 29 4/15 49) 10222) 839 

















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27 16 1a 28 Ss) 21 | son 2 ar | au | arisic 1 | 6 2136 46l 8709 am 
— -/-1-/-1-[| -[-1-|-|-| ee a) Pi 
ln lalele Ile Bee —— 9 - 














255 | 75 | 113 (355 | 107) 286 | 1109| 564 1262 |161 | 1W 6006] 26 | 773] 4ula10 1158] 7377819634 








j T 7 KYmeNTyLıe eG 

— — — — (= — | Benand am Gchlufie des vorbergenenden Gemettere 1662047593 
| ı F F 7 ? 

— — | | j | Wispin am Schluſſe des Sommer:&emeiters 1884 157412036 





52 


2, Brogymnafien. 
































1, 2, 3. 4. 8 
Geſammt⸗ 
Zahl der Lehrer —— Geſammi· 
Schlußß bet 
Bünter: 
8 an ben Prognennafien Seneient auf ben 
z £ 188384 
= | F 8 I — —— - | 
x * I. SE = N 
= zZ le = BE). 
E Provinzen PIE = | 582 l5eli le 
. = [PE. |£l82 2 äsl 8 | $ 
x leere ee ger. 
E 5 lBris2i 5 | EIS IEBI FE | S } 
— 2 3 im || % EI 6 
3 rt ER mE Er u EEE 
* eo Is":  Tlz3 2 |22| z- Z | 
au: see |3 |; | 
“* 5 2 s* J 4 
| j“ | | 
| | | 
1] Oft-Prenfen. . . - 2 1) 3| 2 | — — 2 s3| TI — | 87 | 186 | 
al Weſt · Vreuhen. ı | a 1: 11 2 — 3 || o| — | » | 151 
i ! } I 
3] Brandenburg . - - ti 7 42 en — — 8 
} j 
4) Pommern . ... 3 18 3) sıi—|ı_— 3 3391| 41 — 70 | 105 
| | ı 
[Wem ...... | a jaja i-/ılal al-Isie 
5] Schleften e 6 1 | 11 ale 101 | — — 19 87 
71 Sachſen 3» I 10) A | 3i-l— 2 259 | 451 — 77 | 192 
8 | Hannover . 38 5 2| 4! — wi 1 123 0 — | 2 48 
Aukerden Y . . . t | En) ER DEN) ea, DER De | - I — _ 
91 Weitfalen. . . . - 2 9 A 21 sı- | — gs ı —- I — 2! 48 
| | | 
10 | Rheinprouiny - . - 15 87 14 12 14 — 1 1109 SI — 247 378 
) l | 
Summe |  |oı 7 85 21 | — | 16 Isis | 2 | — | 085 | 1108 
Außerbem Y . . . 1 > — le = — — — — 
\ | i 
| | | 
— 
I) Abgang Schmebt mit 102 und 4 Schülern nachgewieſen bei ben Bomnafien und Forft mit 9 und 


) Augang Genthin neu, 
?) Zugang Linden nein. 


b3 
2, RBrogymnafien. 


6. 7. 
bieie 
Frequenz im Semmer-Semefter 1882 ar ee 62. reg 


“ b, 
Progymnafien in ben Vorſchulen auf ben Progyinnafien in ben Vorſchulen 

















| | | 
u 2* 
az ge 
| 8x ® sie | £ = E 
ai. at. a. | Elena SEI Sı Ei EI || El ie 
ı8|#: eı8sl#/2| 2/3121 3|2|3 
w|vw.ijvej£l38 l1.!2|32 1581 5 Sı5| 2155| | 5|& 
siss| | Jälssjı®|i* 38 eı=|ı&8 
ı'@g | == i 
f l 
| 
| | | | j I 
| 
a 7a ala [li — 8 2 | ul 10 — | ni l— — 3 
0183| 8| 51 An - | Hl ol 2890 160 -— Il ala | —- |. 
at rl 6 200 46660106 162 37 | 1668 11 — s140 71— 6 
68) | 70 BR 58 | 63| 6| 69| 23 | 353 41 —41 560 3 | — | 
#5| 44 62 * 64 186 — 26 u] 7 38— | sı| 0! 7121160 



































I Schulern nochgewieſen bei ben Realprogymnaſien. 


Laufende Nummer 


Provinzen 


Sf: Preußen . 
Meft-Preufen 
Brandenburg 
Pommern . » 
Dolen . ».».. 
Schleſſen . . 
ESadien . . » 


Hannover 
Außerdem Y 


Weſtfalen 
Rheinproving 


Summa 
Auherbem Y . . 





2) f. Kol. 6, 


Der Seimath nadı waren 


n 


2 


0 


54 


Progymnaſien. 
—— —— — —— — — — — — — * 


& 


diefe Schüler iöa, 6b) 














auf ben Jiros in ben 

someaiien Moridulen 
Anlänber Ainländer! 

h 
* 751858 * 
8 En * 2|e 8 
Fl 8* = 3 5 * 
—25 = I*ı=:|5 
“ 21% [71 8 = 
„|51#1_|5|8% 
E = & = 
3 rn 3 = 
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s|® s|® 

= = 











Gejammi- Abgang 


w 
von ben 





nad Abiolvirung bed 
Kurjus ber vorbanbenen 


Gymma ſien 





ohne Abſolvirung 
ber vorbandenen 











oberſten Klafie auf Klafie 
7 u BL 
Real: Es: pr &| Real» | 
Annalten 321 = |, 5] Anftalten | 
E.el5 |2E | 
mit |ExZje |25E| alt 
Hal: je er = Em När-iTiäh 
tgemigem BES 5 | 2 Irganirigem 
Kurius a | ®#i Kurus 
T, =} | J 
—— — will 
— Bel, = al lern 
i 1} 
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— — — 1 — — — 
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-— Ze zes 6 — | — — | 
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1 
— | 38 — 1 I, 
-|-| - !Is|j-l-1l-l 
| I 
-|-|- 1Iril-|oal- 
J— 
FIN ES) re "9 DEE a We 
— — — 129 2|—| 2 
n ’ 
— — — 99 3 3 2 
| | + 











55 


2, Progymnaſien. 



































ö 10, 
im Sommerfemefter 1884 mithin Be: 
—————— — —— — — — — — — — — — 
hand am 
Progymnaſien von ben Vorſchulen Shlus bei 
— — — —————————————— — — Sornmer; 
des 
re | zu anderweiter Beſtimmung | auf Semefterd 
anf aus 1882 
we er: 2 = 5 ae |, ul. ® — | & 
© * s83585 543 x 
3: 1— ie 122123 |2 || .2|% 
az za] 5 jeu[anianıanienia) $ 5 | selg lösl2 | E82 5% 
arr 32 ? | = 2 |EE|I 5 i.3| ® E 
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— —— ——— ———— ——— —— — — — 
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2 3 1 —|15 | 4 8 bI|— | 46 i 1 — 1 3 605 47 
— — 1 — — — 2 2 3 7 16 — 21 2 9 32 193 | 19 
ı 1441 - I-|s! r| 3) 3|-| »I1- | - |) — 1 11 8| 8 
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1 3 3 — | 29 | 16 9,148 b 131 — 12 — — | 12 1292 14 























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| mithin am Schlufle bet Sommer:@emefters 1884 mehr 








Raufenbe Rummer 


1a 


1b 


10 
11 


m 


Provinzen 


Oſt · Vreußen 
Außerdem Y . . . 


Deft-Preuben 
Außerbem Y . . 


Brandenburg . 


Außerdem Y . 


Pommern . . . 
Außerbem Y . 


Polen . . 
Schlefien. . . 
Satfen . . 


Shledwig-Holftein . 
Auperdbem Y . 
Hannover 
Davon find Y 
Uußerbem Y . 


Davon find Y 
Außerben Y . 


Helfen-Naffau . . 
Rheinprovinz . 
Summa: 


Davon find Y 
Außerbem Y . 





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Zahl der Realgymmuaflen 


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2 
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ZESEISITEN 
DISS # 255 
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56 


3. Realgymnaſien. 


4. 


Zahl der Lehrer 


on ben Realgymnajien 


— 











1045.142 


Probe:Kanbibaten 


an ben mit benielden vers 
bunbenen Vorſchulen 











d, 
Geſammt⸗ 


41 


6072 1269 


1554 
2186 


1348 


ı 
2174 | 473 
2617 


Klafie L 


165 | 521 


Klaffe IIL 


439 


Klafle IV. 


21117 |3499 }1620 4180 |6824 4066 


) Abgang @örlig, weldes mit Gymn. vereinigt if, mit 82 Schülern. 


57 


3. Realgymnafien. 
























































6. 
Frequenz im Sommer-Semeiter 1884 Der Ronfejfion un: iwaren dieje Schüler 
r bi. . 
Reaigymnafien in ben Borfchulen auf ben Renlaymanafien in ben Vorſchulen 
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1201 1001 2383| — sl »I—-|ıI1 -I — I-i-1l1-1 - | 
207 | 242 lamı | 2161 asıl 1341 —- | 205| sul 780 | dl — la 133 | 77 —_! 3 
32a | 398 | 1924 | 3701 140 173 | — I ıa| To 1973 | a 3 2681 246 Bi — | 24 
456 | 436 | 2609 ı 423 Blu 72 2400 a — | 1 ul 1 1) 10 
7 97 Cl 8808 10—193 661 666 m —- | Ba | 12 
83 70 2383| —  »l-I wi-I — |-|-|-I - - 1-1 — 
414 | 374 | 2se0 | 506 | 331 | ssı | — | 712 | 230] 2460 | 1007| — | 11a] | 26] — 40 
EP | ı8]| — si - |-! uI—-I - |-I!|- I-1L- —— 
204 166 688 — | 130 — 280 —1— |-!I- | -I - — 
23) 800 19201 3311 — — I—I— — 21 al — | 11 — — — — 
43 | 162 — - I I-|- I-1I — I-|j=-1-]1 -» lol. 
ido 146 41 -— I ei 72 — 12211 —51— I) -I-|I-1 - —— 
292 | 313 | 1688 200 I 146 297 —4434 70 1198 ! 1861| — 281] 29 2a — | 131 
si! a2 83444 er] 104 271 — | 065 | 1761 1948 — 2* — | 2791. ale) —44 
4403 | 4513 125605 4488 | 2276 | 2567 | — laasa i1ıs44laosse Iz22l 11 |2222}: 3068 * 630 
| all -l- — il 
1 u — 1 0 oo2 | — j1ses | — - |- el Pas Fach u 
| | | je 4 | 
J | | 








58 


3. Realgymnaſien. 





Der Heimalh nach waren biefe 
Schüler itia. 661 








auf ben Rralapmnalten tt den Borſchulen 







































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Sit-Preuhen 


Außerdem Y. . . .» — — — 

















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101 Welt-Preufen . . 1881 290! 6 100 3 — 18 10 1 4 
Außerdem V. . : . - — 1 — 1J — — — — — — 

2 | Brandenburg. - 40934 562 3 115000 66 ala! 8 | 2 
Auherdem Y. - . —— — | m — — — — 

31 Donmern . -. .- . .» 33: — 293 19 _ 10 8 1 4 
Auberbm Y. .. . — — | — — — — — — — ne 

1 
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I 

5 | Edlefien . . . » „| 1380 651 23 260 ı 47 6 13 | 8 — 1 
61 Sachſen. . Ja ol u | ar si Js | 18 ı|— 
7] Shleöwig.Holftein . . 415 128 | 72 171 7 15 b 2 1 — 
Außerdem . . — — — — — — — — — — 

B | Sannouer . . » 111836 | 684 | 161 669 | 38 5 23 10 2 4 
Davon fi Y ...T — | — = — en A — 
Auherem Y.ı .. . — — — — — — — — — — 

9 I Wehlalen . - » » „1 1404 | 620 1) — — — — 6 1 3 
Daver find Y . » . u ur = — — — — — — 
Außerbem ..— — — — — — — — — — — 

10 | Heſſen ⸗Nafſau —8 1325 226 66 442 — i 4 8 14 — 
11 | Aiheinprovimg . - . . | 2757! 630 48 435 26 4 15 21 2 20 








Summa: fisusi | 5942 | 672 | 4497 | 307 3 l10 Jısa | 97 68 
Davon in Y . .. — — — — — — — —— PEN 


Auherben Y. . .- . — — — — — = = — pe u 
1 


3) Siehe Kolonne 6. 


59 


3. Realgymmalien. 













g 10. 

















Abgang im Sommer-Semelter 1884. en 
tan am 

7 - Schluß bes 

den Realgymnalien von ben Vorſchulen a — 

auf | j mu anbermeiter Beftimmung auf | — 

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I 

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s| 1 )-I—-IHlw| 5] 2|- | = | - 1 bl _ 6 685 | 187 
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SE 4 2 olmlaja| 7) o| |-| o| 7| 3] 1 | ame] 4 

| 






108! 51129 | 








== |Behtand am © &lufie bed vorhergehenden Gemeiters; | 22117 | 3498: 


171737 Imuhin am Schlufle des Sommers&emefters 1884 | 
mehr: | 3312 | 842 





60 


4. Realprogymnajien. 


























4. “ D. 
8 Geſammi⸗ 
Zahl der Lehrer Arequens am 
* Schluſſe des 
an den Mealproggimnalien | 2 Winter: 
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E u TEL Semriters : 
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2.| Weftpreufen -. -. . 1612 615 4 — 4] 4% | 109 — | bi 126| 128 
H 
3.] Brandenburg . . . - I 11] 64 | 7113 _ — | 16 | 1035°] 301] — | an 333| 283 
Außerbem Y . . . . 0 En ee — —— — —— —2—2 
| | 
4.| Pommern . ....1 4] 7) 5 — I—j 7] ala — | 74 138] 125 
Außerben Y . . .. 2 ——— — —— — —— ——— 
| 
5.1 Schliefen . -. . . . 30 16 3 4 3 _ 3 211?) 32 — si 70) 45 
lEamen ......I rl! 6 10 ı I|-| 5] 6 | 1er] — | 161] 243] 191 
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7.1 &chleöwig-Bolftein . . | a Jaı ! 1 A 3 —-— 41 472 38] — |! 83| 220] 101 
Auſerdem . : . .Ial- | - — - — | - 1 & —A—2 We Den 
81 Sannover . ....133 = 7111 — | 101 915 | 1791 — | 1986| 3144| 186 
Davon in . .. . ill = -|- — — — — —| 27 
Auderem - . .» 44-|-|- => ee — I — — — i% 
| I 
9.) Weltfalen . .... stal ala 6 ba 9 | —[— | 80) 157] 117 
Aubertem . » . .. — — ii — —— — u ie — —| 4 
l 
10.) Seflen-Waffaun . . . . | 147 79 9 3 | 13 — | Tr] os! 1501 — | 194] 369] 234 
Daven in . -.. 1 ee — we — — — — — 321 61] 86 
Auparem . . 2... il—- — = — ge — — —— — — 4 
| | | 
11.) Aiheinpreuiny -. . » - | 13] 56: 8 | 2ı 0 — 1] 1092| 181 — 162| 408] 238 
Außerbem . . » .. sI-|i|—-|I-| — — | - 1. —1* — 7 —! 141 
12.) Hohenzollern . . . - 1} 2 A | 2 - — | — — 8 16 





‚12062479: 1723 
\ 

3 61, 113 

— —; 59! 


| 
Jen 


%) Zugang Forft mit 9 und 3 Schülern, bisher Progymnaſium, außerbem berichtigt — 20 Borfgäler. 
®) Abgang Bubrau mit 27 Schülern. 
*) Zugang Hödit mit 29 Schülern. 


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111) 100| 615 | 143 | 00] 20 — 
1853| 156 64! — sa 1 — 
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204] 223! 1163 | 238 [225| 59 — 
ia | -| Sl 8 — 
197) 13 50 — | a 38 — 
ı22| 153] 629 | 1 im 
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303| 329! 1429 | 338 l 126. 5 — | 
112] ıısl| a| -—-I sl ar —! 
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19382020! 9426 | 2106 Jıos! 665 — ! 
10er I — 
183 — 

















6 











2748| 7122| 2181 | — 125 
| 
| 
| 


4. Realprogymnaijiien. 


Freguenz im Sommer-Semefier 1884 


in den Vorſchulen 





auf ben 


Der Koanfeiflon nach 









it. 


waren biefe Schüler 
6b) 


in den Vorſchulen 























Ucberdaupt 


Darunier nen Auf: 





genommene. 


evangelijch 





7336 


fatbolild 


1614 


Diifibenten 


Realproggmnafien 


jübifeh 
evangel iſch 
tatholiſch 





140 


476 1600 | 165 


| 





Diffibenten 











lũdiſch 





62 


4. Realprogymnmajien. 


8. 
Ser math w bi 
en u 


in ben Vorſchultn 











auf ben Realgymna ſien 


















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In länder * auf 

® Provinzen J — > f — 

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1. Oft · Preuhen. 212 8ı 1 1 1 

2.| Welt-Preußen . . .| 384 | 253 6 155 | 25 _ 1 13 1 1 
3] Brandenburg . . .]| 912 | 402 5 4341| 46 1 9 — 2 1; 

Außerdem . . . — — — — — — — — —— 

4d.| Pommern . .». : . .| 38 | 24) — 150 | 36 — 2 1 1 1 

Außerdem Y . ..T — li — — — en = — zur 

b. I Schiefen - - -»..] 180| 100 — 47 8 — — 1 — — 

6. Sahfen - -»- - -»:.:.1 485 427 10 182 7 _ 5 4 — — 

7.] Schleöwig-Solftein. . | 341 1717 76 8 b 2 5 1 — 

Außerdem Y .. . — | — — — — — — — 

8, Haunober 740 383 3 283 | 19 2 5 3 6 2 

Dann ſind . . = — — — — — —— = = — 

Aukerbem Y . . . — — — — — — = = — — 

9.1 Weltfalen . » -» .1 4351| 19 1 | = 2 — — = 

Außerdem Y . . » — — — — — — — — — 

10.| Heſſen ⸗· Raſſau . .| 76! 444 9 180 4 _ 13 7 10 — 

Davon fi Y. ..1 — — — — - — — — — — 

Außerdem J — — — — — — — — — _ 

11. Rheinprovins. - - . | 1043 395 8 25 6 — 6 3 2 2 

Auherdem x — — — — — — — — — 

12. | Hohenzollern | 33 3 — 1 — = — 2 — — 

Summa | 6120 | 3162 | 144 | 1594 | ı7ı elle! 8 

Davon in Y. . . _ — — — — ar — — — — 
Außerdem Y . . . — — — —— — — = — — | 











2) Siehe Kolonne 5. 


— nina 























63 


4. Realprogymnajien. 
EL. 20. on — —— ———— — m nn m mr Tr — ———— ———— 








































































0. 10 
Abgang im Sommer-Semefter 1884. Miıkin Be: 
X b. ſtand om 
ben Realprogumnafien an den Vorfhulen Schluß bei 
_ - — — — Sommer⸗Ee⸗ 
a zu andermeiter Beflinunung | auf — ren ir 
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Miısin am Schluffe den Sommer: Semefters 
| 1884 mehr: | 1324 | 40 





64 





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5. Ober:-Realjdhulen. 






























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6. Realſchulen. 
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7. Höhere Bürgerihulen. 
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’) Klingerjhule in Frankfurt und DOber:Realigule in Wiesbaden mil 727 und 304 Schülern, biöher 
bei den Realſchulen. 

*) Augang Wilhelmsſchule in Liegnig mit 177 und 114 Schülern. 

2) berigtigt — 32 Vorſchuler. 


65 





5. Ober-Realſchulen. 


7 


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Frequenz im Sommer-Semeiter 1884 











































































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6. Realſchulen. 
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7. Höbere Bürgerihulen. 
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Frequenz im Sommer-Semefter 1884 Ehüler (ha. Ad). 

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66 


5. Ober:Realidulen. 










































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7. Hößere Bürgerihulen, 














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Der Heimath nach waren biefe Gefammti- 


Shüler (68, 6b) 





































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2) ſ. Kol. 6. 


67 


5. Ober:-Realidhulen. 







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Abgang im Sommer-Semefter 1884 Misin Bes 























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7. Höhere Bürgerſchulen. 


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Abgang im Sommer-Gemefter 1884 Mithin Bes 
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68 


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57 
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2) Augef. 150 Schüler. Eft. Realgymnaſien. 


69 


femefter 18845. 
1. Gymnafien. 




































6. 
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in ben Borſchulen 


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b. 
in ben Vorſchulen 





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1) S. Kol. 4. 


71 


1. Öymnafien. 



































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— — — — — — — — — — — — — — — 
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_ — Am Schlufle des Som mer⸗Semeſters 1884: 4> | 965 
ubin am lure bed Binters@emelters 18845 weniger ; ı 218 


Pautenbe Rummen 


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Brovinsen 


Citpreuben 
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Branbenburg . 


Vommern 


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Schleſten 


Sachſen 


Hannover 


Außerbem Y 


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Außerbem Y 


Progymnafien 





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98 34 | 28 23 10 


72 











3. 
Bahl der Behrer 


an ben Progpmnaiien 


2, ?rogymnajien. 














an ben mit benjelben verbun 











benen Rorichulen 


in ben 
Proggmnaften 


») Abgang Reuhafbensleben mit 150 Schülern, bei Gymnafien nadgemieien. 
?) Zugang Duberftabt unb Niemburg mit 41 Schülern, aukerbem 4 Schüler weniger (berictigi). 


4, 
@&es 
fammi: 
‚Arequenz 


Somnur: 
Scmeiters 
1884 





in ben 
Borichulen 


193:130 
358) 68 
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141 








Sefammt« 
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73 






2, Brogymnalien. 








Ö. 
Der KConfelfion beim. Heligion nad 
waren biele Schüler (da. 5b) 


5 


Frequenz im Winter-Semefter 18845. 


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3 





























Laufende Rummer 


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10 
11 


74 


2. Progymnaſien. 










Außerdem Y . .. — — — — — 


2. 7. 
Der Heimath nach waren biefe 
Geier (da, 5b) 
Brossmnafien | in den Vorjchalen 
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Provinzen | 
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Branbenburg | 31) 1 J 180 bi 1 
Pommern . -. .».. 232 | 14| — 70 10 — 
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Sachſen “nr RK 8 1565 8 — 69 7 ul 
Hannover 131 | 4 17 14 2 — 
Außerbem Y — — — ar: u 
!Meitlfalen -. . .. . 59 74 — — — — 
Seflen-Naflau . . — -i. _ — — 
Rheinprouim . - : . | 748 6806 18 — 1 
Summe | 2259 1507 28427 62 


) J. Kol. 4. 






















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113 — 12 — 4 
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2 11l— 6—— 
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117121 sI-i ee 
2 6 — b—2 
4/1 =| | 5/13 
ae F 9 i 


75 


2, Progpmnmafien. 





“ 


5, 
Abgang im Winter-Semefter 1384/85 


Mitbin Beitand 



























8. b, am Schluß 
Proggmnafien ben Vorſchulen bes Winter: 
iu andermeiler Beitimmung aus Gemefter 
Kiaffe auf 1884;5 
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\ 2 3 — 3 * 
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| ' ı& “| „m 


























Am Schlufle bes ECommer-Gemeliers 1884 













Mithin am Schluſſe bes Winter⸗Semeſter 1894/95 weniger 


76 


3. Realgymmajtien, 





4. 
Geſammt⸗ 



























































































Frequenz 
an ben Rralgsmnafien | am 6 auf ben 
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Auberbem R ıl-i-|-i 
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Davon find T 11—-|—-|-| - — — — 





Außerdem Y . 








1,26 Schüler weniger beridtigt. 

*) 3937 unb 187 elle in Witona find unter Realſchule Altong nachgewieſen. 
2) 167 und 20 Schüler bei Gymnaſien nachgewieſen. 

*) 150 weniger, melde bei ben Gymnafien nachgewie ſen find. 









stur 5. 
Axeautuz im Winter-Semefterd 18845. 
































. 6. 
Der Aonfeifion bezw. Religion nadı 
maren dieie Ehüler (du, bb) 














































32% 


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a. b, e. b, 
Realgymnafien in den Borfhulenlauf den Renlgommafien| in ben Vorſchulen 
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— — — | 2} 248) 220 — 2301 — = ke 
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ei -| 198 192) 193] 588 | — - I —-1| - |-|-|-I- | -I-1- 
173 183| 232] 20 ges 324| 1694 | 133 454 | 86 | 1162 | 166) 24 | 982 2 241 2118) 
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348 | 380 4a | an „608 730) 3295 | 119 a7a | 33 | 1884 Itıss| 10 | 266] aoalızs | 1 | a8 | 
— ——' —— — — — to - 4 ! N 
2663 |2337\3696 ARE Fer") 24178 | 1403 1134 | 4723 |615 119165 780.106 210713319.358 20 1524 
-/-/-|o s| | ıa! - |-| si — - | -|-|-|-|-|- 
— — | 800) 07 2332| — Zinn 


78 


3. Realgymnajien. 





























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Der Heimat waren bieie 
© Eihüler ia, 80) 
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__Realgymnafien Doriäuien 
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Außerdem Y. — — 
31Brandenburg 


Außerdem Y. . . 





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6| Schleſten 244 44 s|alais/o1i—| 3 
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5 | Ehleötwig-Holftein —4 
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Außerdem Y. . , u re PH Da Ze 
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Außerdem J.. a: | - 1-11 
11 | Seffen-Naffan sol 11836046 








Summa: 
Davon in Y...,.. 
Auberdem Y. . . .. 





4350 1347 | 26 





EyEus | 








’4 Siehe Kolonne 4. 


3 


3. Realgyunajien, 


Abgang im Winter-Semeiter 18845 





Realggmnaiten 





meiter Beſtimmung aus Klafle 











u 








O. 


| 
u, 
IV, 














vi. 


5 — 


Ueberhaupt 
Reallehtanſtalten 





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4 | 66% | 137 











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b. 
von ben Borſchulen 





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1884/5 weniger: 

















9. 
Mithin Bes 
Hand am 
Scählufie bes 
inter» 
Semeſter 
18845 








leberhaupt 
in ben Borſchulen 





In ben Realgyınnafien 


















| 29 4036 [ss | 112 | 166 | 14 | 1436 [aotas | 3287 


Am Schlufie bed Sommer « Semehters 





1884 





80 





4, Realprogymnaſien. 







3. 
Zahl ber Behrer 





4. 
























































































Geſammt⸗ 
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8 | Sannover - -» - » . [13 58 I al al 3) 2| 2 10 fıooı, of 2610 1% 
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Außerdem Y. . . + 41 — -I_1.1- 1-1 1-1. * —— 
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Außerdem Y. il-|—-|-|I-|j-|-|1-|- - — — — —— 
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Davon im Y : » 1 31 — | — — —— a — 15 9 
Außerdem Y. - . ıii—-\— j- ac Ir — — — 212 
11 Rbeinvprovinz.. - - [12] 5) 11 | 3 — 10— 5| 114600 a1] 91108 100) 
Außerdem Yı +. + » sI_\—i-1- | -j-l- 1- — — — 4—1421 
12] Sigmaringen. . . . | 1 a») 3| 311 1|- 11- 893| — 2| 5 ] 
— — — — 
1 \ 
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Davan find Y. — — — — —1— | — 2ı 28] 261 
Wirkerbem Y — = an — ir — 
| | I 
2) 4 weniger berichtiat. 
2 2 +2 Schüler berichtigt. 
” 41 Year bei Proghmnaſien nachg ewieſen, 4 berichti 


) 
3 Abg. Rheydt mit 161 Schülern nachgew. bei ben Rea Mänten. 


81 


4. Realprogymnaſien. 









6 


üler (5a, 5b) 
















» b auf ben 


in ben Boriäulen 


ben Realproggmnafien 











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u. * 5513 — —217— 3i2l2| E 2 
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u |vw.|v!vi”i SIE 4 ds: * ® 
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| 1 | 








6! 

















in ben Vorſchulen 




















Realproggmnalien 





1531| 164 























82 


4 Realprogummafien. 


























































































11 | Rheinprovim - . . „| 84 | 385 u 27 
Auherdbem Y . a 


12] Sigmaringen . 


1. 2 T. 
Der Heimath nad waren biefe 
Schüler (da, Ib) Geſammt · 
auf den 
Realprogymnafien | I" ben Vorſchulen von ben 
& ’ nad Abſolvirung ohne Abfolnirung 
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3, Brandenburg. . . .| 89! | 51 423 | 53 ıifs|—- | 31/25/3138 
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41 Pommern . . .»...| 5 18| - Im) 27 — 81 ı1i 11) 2] 10 
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Anheben Y. . . . — El — BE (ne A BE 
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Kupadem Y ... r- * = — | — — — — * — 





1) S. Kol, 4. 


8. 


Abgang im Winter-Semefter 18334/5 





a. 
Realproggmnafien 





83 


4. Realprogymnajien. 
8. 


Mithin Beitand 
om Schluß 
bes Minter: 
Sentrirers 


b. 
von ben Vorſchulen 






































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Am Stu bes Sommerröemelters 1384 Beitand | 3435 | 16881 


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— Mitbin am Schluffe des Dinter-Semeſters 1884/86 weniger 1347 473 
| 





6* 






vraufende Kummer 







Yauiende Qummet 


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54 


5. Ober:Realiäulen. 





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Zahl der Lehrer 
an den Kiber-Keolihuten 















































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6. Realſchulen. 



































2. 4. 
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*) 337 und 187 Shüfer Zugang bei der Realicule in Altona ekr. Realgumnafien. 
) Zugang Rheybt bisher Realgymaafium mit 161 Schülern, ’ 


85 


5. Ober-Realſchulen. 






d. 


regnen, im Winter-Semefter 18845 Der Konſfefſton Bei. Religion nah 


waren dieſe Schüler (da, 5bi 
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ben Ober⸗Realichulen 
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6. Realſchulen. 











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86 


5. Ober:Realjähulen. 






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6. Realſchulen. 


Der Heimath nach waren dieſe 
Schuler (ha, 5b) 









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Ahrinpropin, 917 









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zvumma: 
Dovon in Y. . 








») Biche Kolonne 4. 


87 


5, Ober-Realſchulen. 











4 





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Abgang im Winter-Semefter 1884/56 m. 

a. b. Schlufie bes 
OberRealihulen A von ben Vorſchulen inter: 

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Mithin am Schluſſe des Winter + Semefters | 
13R4/5 weniger: | 418, 114 





6. Realfdhulen. 


” 


Abgang im Winter-Semelter 18845 





























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a. b, Sälufle bes 
ben NRealſchulen von ben Vorſchulen inter 
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zu anderweiter Beftimmung aus Klajfe ; auf ! 18845 
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Am Schlujle bed Sommer + Gemetlers 


Mtibin am Schlufe bei Minter s Semekers 
| | | 18846 meniger: 






88 




















Vrovinzen 








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15606 unq ut 



























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Ofipreuhen . 
Stlefien . 
Hannover 
Weſtfalen 
Heſſen · Naſſau 
Aheinvroviuz . . 


Sadien 





1 
2 
3 
4 
5 
6 
7 





7. Höhere Bürgerſchulen. 













Frequenz, im Winter-Semeher 18845 Der Eonfeikon *53 —— nah 


waren biefe Schüler (ba, 5b) 



























































a. b. auf den ' I 
höheren Burgerſchulen imn den Vorſchulen | 3 Pürgerfhufen Bürgerfäulen in den Vorſchulen 
Klafle { | IT| i® 

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* 




















1. 2 — 
Der Heimath nad waren dieſe Sejammt- 
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| | 
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5) Weſtſalen “i-je/-jnla; 
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Zumma 4178 930 on Jamss | 58 | 18 Ja — as | 19 | 69 140 


91 





7. Höhere Bürgerſchulen. 










9. 


Mithin Beitand 
om Schluß 
bes Winter: 





8. 
Abgang im Winter-Semeiter 13845. - . 










a b. 
höheren Bürgerſchulen von ben Vorſchulen 











zu anbermeiter Be EN aus 











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Am Schluſſe bes Sommer: -Gemehers 1884 
| | Mithin am Schluffe bes WintersGemefters 1834/5 weniger 









B. Ueberfiht der im Jahre I. April 


i. Gymmafien. 









6. 









2 3, 
Womnonen, | Anarmelde 


































































































































































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Weltpreußen . | 13 146, 9 s 31] 23) 48) 36] 94 31] 
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Brandenburg | °. 516! 34] 2 21118 129 111 135] 423] 12 
Ertraner „ „| - | | — 61 6 — 
Pommern . . | ir en aal_| 11) ne! a2! 52| zol 2331 a) 
Grtranert . .I- 1 Si! — —| — — u — 
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Polen . .„.|[1 185] SI 1) 8) 31) 57| 30 ao 881 3) 
Ertraner „. „| —  A—i— ⸗ — — 1 -| 
| Schlefien . .| 36 385) 22] 3) 25) 57) 91/104,106 196133] 
Grimm . .I— 8 2-1. — 1 2% 8 j 2 
Sadien. . 26 430) 21 _ 4) 68.115, 119,424] 411] 11 
Error . .|— 7 “ — ll 2 5 5 2 
Ehleöm.-Bolft. | 12 100, al ıl 2. 12) 25| 24 36] 9 1| 
Krtraner . „| — 64 — —— 1] 4 93 6 —| 
fi 1 B s 
Sannaver . „|:3 306) 6l—! 13 s1| 80: 73, 69] 248| 54! 
Erttamen . .|— 1-1 - 3 2! sl 
Weftfalen . „| 2ı au 7 22 rn 140] 220'214) 
Eriraner . .| — si ale 2 1 a 1 
Seflen-Raffau | 12 213 al 2! 8i 51l 83 so| se] 155 ul 
Griraner . „| - 2— ' — 1—| 1 2 — 
Rheinpraping 14 | | i 
incl. Soheng. | 2% 1910| 358 348] 101-—| 30; 73! 92) 97 153177 
Eriraneer . .I— V— 14 10 3] — — 2 3 658 
i i J f I 
Summa Bsrf210 — 0] lı2s1 2821141082302 la#ls6u2]35 13! 179Fi1) 157655 9108419193: J2472|725 
Dam Eriraner | —| - — — 77: 88 1433 nm ei — 8 13| 45] 54] 11 

















im Ganzen | — — ei 2890 1 N Fair? wi 157 65[918 862197912526 36 
| | | | | 


’ 





93 





1884/5 abgehaltenen Reifeprüfungen 


1. Gymnajien. 










8. 8. 10, 12, 
Bon ben für Mithin im Jahre 
dem | reif Er Bon ben nicht Studirenden t. Aprit 1884,5 
er fürlerärten (de (80) gehen über gegen das vor: 
ven) machen 






bergebende Jahr 






































































































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