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in Preussen
Prussia (Germany).
Ministerium der
Geistlichen, ...
Centralblatt
für
die geiammte Unterrichts-Verwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts.
und Medizinal-Angelegenbeiten.
Jahrgang 1885.
Berlin.
Verlag von Wilhelm Herp.
(Befſerſche Buchhandlung.)
In compliance wıth current
copyright law. L.BS Archival
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1988
1
die gefammte Knierridie-Verwältung
in Preußen. . |
Herausgegeben in dem Miniſterium der — unterrichis und
Medizinal» Angelegenheiten.
M l. u. 2. Berlin, den 2. Januar, 1885,
A. Minifterium der geiflichen, Unterrichts- und Medizinal-
„ Angelegenheiten.
Chef:
Seine Ercellen; D. theol. u. Dr. jur. von Gofler, Staatöminifter,
(W. Unter den Linden 4.)
Unter-Staatöjefretär ;
Dr. jur. u. Dr. med. Lucanus, Mitglied des Stontsratheb,
(W. Schöneberger Ufer 46.) , : ——
Abtheilungen des —
I. Abtheilung für die geiſtlichen Angelegenheiten.
Direktor:
Dr. jur. Barfhanfen, Wirklicher Geheimer Ober · Regierungs-Rath
(W. Bitlowftraße 10.)
Bortragende Räthe:
D. Zbielen, Feldpropft der Armee, Ober-Konfiftorial-Rath, Hofe
prediger, Domfapitular zu Brandenburg. (©. Neue Friedrid-
firaße. Hinter der Garnijonfirde 1.)
Lin hoff, Gebeimer Dber-Regierungsd-Rath. (W. Matthäitircftrafie 14.)
von Bufiomw, dsgl. (W. Potsdamerſtraße 59.)
Bahlmann, dögl. (W. Magdeburgerftraße 7.)
Beinert, dögl. (W. -Stegligerftraße 53.)
1885. ee
183175 DER AR
2
Dr. Bartſch, Geheimer Dber-Regierungd-Rath. (W. Lutzowſtraße 68.)
Spiefer, bdögl., bautechnifcher Rath. (W. Kurfürftenftrafie 189.)
an Gebeimer ET erregen (W. Lutzowſtraße 41.)
. Dr. ®eiß, eg ath und Profeſſor. (W. Land.
grafenftraßie 3
Dr. Sordan, Geheimer Regierungsd-Ratb. (W. Kurfürftenftraße 133.)
Lömwenberg, dsgl. (W. Lüsomer Ufer 22.)
Graf von —— Eile Stintenburg, dögl., Kammerherr.
( firaße 5
Tappen, Geheimer Regierungs-Rath. (W. Kurfürftenftrafe 83.)
von Dehn » Rotfeljer, dögl. und Konmjervator, Profeſſor.
(W. Lütom-lifer 20.)
Hilfsarbeiter:
Denel, Regierungd-Affeffor. (W. Matthäitirchſtraße 22.)
Ha. — Abtheilung für die Unterrichts⸗Augelegenheiten.
Direktor:
Greiff, Wirklicher Geheimer Ober⸗-Regierungs-Rath. (W. Genthiner-
ſtraße 13. F.)
Vortragende Räthe:
Linhoff, Geheimer — — ſ. Abth. J.
yon Wuſſow, dögl. — ſ. Abth. I.
Dr. Schöne, an ” General» Direktor der Mufeen. (W. Kur-
Bahlmann, "ode 7a -Regierungs-Rath. — ſ. Abth. L
Beinert, dögl. — ſ. Abth. I
Dr. Bartid, dögl. — |. Abth. l.
D. Dr. Bonip, dgl. (W. Genthinerftraße 15.)
Lüderd, dsgl. (Charlottenburg, Faſanenſtraße 2.)
Dr. Stauder, dögl. (W. Burggrafenſtraße 19.)
Dr. Gandtner, dögl. (W. Genthinerftraße 9.)
Dr. Wehrenpfennig, deal. (W. — 32.)
Eu dögl., bautehniiher Rath. — ſ. Abth. L
Boh Geheimer Obersegierungd-Rath. (W. — 14.)
Dr. rdan, Geheimer Regierungd-Rath. — ſ. Abth. I,
ze Dehurßutfelfer, dögl. und Konferwator, Profeflor. —
Polenz, Geheimer Regierungd-Ratb. (W. Kaiferin Augufta-Straße 73.)
Dr. Althoff, dögl. (V. Friedrich-Wilhelm⸗Straße 17.)
Hilfarbeiter:
Naumann, Regierungs-Affeffor. (W. Kaiferin Augufta-Straße 75/76.)
Karte *
Re —
3
U.d. Zweite Abtheilung für die Unterrichts. Ungelegenbeiten.
Direktor:
de la Croix, Wirkliher Geheimer Dber-Regierungd-Ratb, Mitglied
des Staatdrathed. (W. Karlsbad 6.)
Vortragende Räthe:
Linhoff, Geheimer Ober-Regierungs-Rath. — |. Abth. I. u. Il.a.
Wätzoldt, dögl. (V. Maafenftraße *
von Wufſow dögl. — ſ. Abth. I. u. II. a.
Dr. Schneider, dögl. (SW. — Ufer 32.)
Beinert, dögl. — ſ. Abth. I. u. II. a.
Kaffel, bogl (W. Ziethenftraße >“ B.)
Spieker, dögl., bautechniidyer Kath. — ſ. Abth. I. u. II. a.
Dr. Gifer, Gebeimer Regierungd-Rath. (W. Dörnbergftraße 3.)
Tappen, dögl. — j. Abtb. I
Hilfsarbeiter:
Dr. Kügler, Geheimer Regierungs-Rath. (W. An der Apoſtellirche 11.)
MWever, — Gerichts. Affeffor. (W. Friedrig-Wilhelm-Strafe 7.)
IM. Wbtbeilung für die Medizinal-Angelegenbeiten.
Direktor:
Dr. Zucanud, Unter-Staatöjefretär, .ıc. — ſ. vorh.
Vortragende Rätbe:
Se. Ereellenz; Dr. von Xauer, Wirklicher Geheimer Dber-Medizinal«
Rath, Keibarzt Sr. Maielt. des Kailerd und — General⸗
Siabs .Arz der Armee. (W, Martgrafenftraße 53/54
Dr. von Frerichs, Wirklicher Geheimer Obere Medistnals «Rath
und Profeffor. (NW. Bismardftraße 4.)
Dr. Eulenberg, Geheimer Ober: Medizinal-Ratb. (SW. Zempel»
bofer Ufer 3a.)
Dr. Kerjandt, dögl. (SW. Tempelhofer Ufer 31.)
Bahlmann, Geheimer AD Ele NR Nee — ſ. Abth. Lu. ILa.
Beinert, dögl. — ſ. Abth. I. u. II. a. u.
Spieler, dögl., bautechniſcher Rath. — |. a, I. u. Il.a. u. b.
Dr. Straeczta, Geheimer Medizinal » Rath und Profeffor.
(W. dimftrahze 41.)
Hilfdarbeiter:
Dr. Kügler, Geheimer — ——— — ſ. Abth. II. b.
Wever, Gerichts-Aſſeſſor. — ſ. Abth. II. b.
1*
4
Koniewator der Kunſtdenkmäler.
von Debn-Rotfelfer, Geheimer Regierungd-Rath und Profeffor.
— ſ. Abth. I. u. IL a. u. b.
Gentral-Bureau.
(V. Unter den Pinden 4.)
Lauer, Geh. Rechn. Rath, Borfteber.
BausBureau.
Küfter, Land-Bauinipeftor. (SW. Schönebergerftraße 32.)
Gebeime Erpebdition.
Bater, Geh. Kanzl. Rath, (W. Bülowftraße 13.)
Geheime Kalkulatur.
— Vorſteher.
Geheime Regiſtratur der Abtheilungen für die geiſtlichen und
die Unterrichtd-Angelegenbeiten.
Lauer, Geb. Rechn. Rath (f. vorh.), beauftragt mit den Geſchäften
bed Borftebers.
Geheime Regiftratur der Abtbeilung für die Medizinals
Angelegenbeiten.
Klipfel, Kanzl. Rath, (N. Oranienburgerftraße 55.)
Geheime Kanzlei.
Reich, Geh. Kanzl. Rath, Geh. Kanzleidirektor. (C. Linienſttaße 69.)
Generaltaffe ded Minifteriums.
Rendant: Haſſel bach, Geh. Rechn. Rath. (Schöneberg, Hauptftraße 74.)
Wiſſenſchaftliche Deputation für das Medizinalwefen.
Direktor:
&e. Exc. D. Dr. Sydow, Präfident, Wirkl. Geh. Rath, Direktor
der Hauptverwaltung der Staatd- Schulden. (SW. Oranien-
ſtraße 92—9.)
Ehrenmitglied:
Dr. Houffelle, Wirklicher Geheimer Dber-Medizinal-Rath.
Mitglieder:
Dr. Virchow, Gebeimer Medizinal-Ratb und Profeffor.
.« Hofmann, Gebeimer Regierungd-Rath und Profeffor.
» Bardeleben, Gebeimer Ober-Mepdizinal-:Ratb und Profeffor.
-« Duinde, Geheimer Medizinal-Rath.
5
Dr. Skrzeczka, Geheimer Medizinal-Rath und Profefior.
Eulenberg, Gebeimer Dber-Medizinal-Ratb.
Weſtphal, Geheimer Medizinal-Rathb und Profefjor.
Kerjandt, Geheimer Dber-Medizinal-Rath.
Schröder, Geheimer Medizinal-Rath und Profeffor.
von Bergmann, Geheimer Medizinal-Rath und Profeffor.
Piſtor, Regierungs- und Medizinal-Rath.
Leyden, Geheimer Medizinal-Rath und Profeflor.
Koch, Geheimer Regierungs-Ratb, Mitglied ded Staatörathed
und ded Kailerlihen Gejundbeitdamtes,
Zehnifhe KRommiffion für pharmazentifhe Angelegenheiten.
BVorfigender:
Dr. Kerjandt, Geheimer Dber-Medizinal-Rath.
Mitglieder:
Kobligt, Apotbefenbefiger. Dr. Kortüm, Apothefenbefiger.
Dr. Shadt, dsgl. Hobe, bdögl.
Die Sahpverftändigen-Bereine.
L, Litterariſcher Sachverſtändigen-Verein.
Vorſitzender: Dr. Dam bach, Geheimer Ober-Poftrath, vortragender
Rath und Juſtiziarius im Reichs-Poſtamte, außerordentlicher
Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät der hiefigen Univerfität.
Mitglieder:
Dr. Mommſen, ordentlicher Profeſſor in der philoſophiſchen Fakultät
der hieſigen Univerſität, Mitglied und Sekretär der Akademie
der Wiſſenſchaften, zugleich Stellvertreter des Borfigenden,
Reimer, ©., Verlagsbuchhändler, bier.
Dr. Dernburg, Gebeimer Juſtiz-Rath und ordentlicher Profefjor
in der juriftiihen Fakultät der biefigen Univerfität.
Dr. Hinfhius, Gebeimer Zuftiz.Rath und ordentliher Profefjor
. in der juriftiihen Fakultät ver hiefigen Univerfität.
Herg, Verlagsbuchhändler, bier.
Dr. Hirſch, Gebeimer Medizinal-Rath und ordentliher Profeſſor
in der mediziniichen Fakultät der hiefigen Univerfität.
Stellvertreter:
Dr. T — Königlicher Hof-Buchhändler und Hof-Buchdrucker,
ier,
Dr. Hübler, Geheimer Ober-Regierungs-Rath und ordentlicher
Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät der hieſigen Univerſität.
Mühlbrecht, Buchhändler, hier.
6
Höfer, Verlagsbuchhändler, bier.
Dr. Daude, Staatsanwalt beim Xandgerichte I, bier.
I. Muſikaliſcher Sadhverftändigen-Berein.
Vorfigender: Dr. Dambach (fiehe ad ]).
Mitglieder:
Geppert, Zuftiz-Rath, Rechtsanwalt bier, zugleih Stellvertreter
des Vorſitzenden.
Ries, Konzertmeiſter und Mitglied der Akademie der Künſte.
Weiß, Komponift und Mufifverleger, bier.
Schneider, Profeffor und Mufikdireftor, Mitglied der Akademie
der Kün e.
Bahn, Königliher Hof-Bud- und Mufikalienhändler, bier.
Golz, Kammergerichtd-Rath.
Stellvertreter:
Löſchhorn, Profeffor, bier.
Bod, Königliche Hof-Mufikalienhändler, bier.
Blumner, Profefjor und Direktor der Sing-Afademie, bier.
Radede, Rapellmeifter, bier.
II. Künftlerifher Sadverftändigen-Berein.
Vorfigender: Dr. Dambach (fiehe ad I).
Mitglieder:
Schrader, Profefjor an der Akademie der Künfte und Gejchichtö-
maler, zugleich Stellvertreter ded Vorfitzenden.
Ernft, Fr. 3, Kunft: und Buchhändler, bier.
MWredom, Profeffor an der Akademie der Künfte und Bildhauer.
Sußm ann=d ellborn, Profefjor und Bildhauer, artiſtiſcher Di:
reftor der Königlichen Porzellan-Manufaktur.
Ende, Baurath, Profeflor an der Afademie der Fünfte.
Dunder, A., Hofbudhhändler, bier.
Stellvertreter:
Dr. Daubde (jiebe ad I).
Meyerheim, Paul, Profeffor und Genrcmaler, bier.
Facoby, Profeffor, techniſcher Beirath für die artiftiichen Publi-
fationen bei den Mujeen.
Buſſe, Geb. Reg. Rath, Direktor der Reichsdruckerei.
IV. Photographiſcher Sadverftändigen- Verein.
Borfigender: Dr. Dambach (fiehe ad I).
Mitglieder:
Schrader, Profeflor, eißisiemae zugleih Stellvertreter bed
Borfigenden (fiebe ad
Dunder, 4, —— händler ehe ad III).
7
Dr. Bogel, Profefjor an der techniſchen Hochſchule, hier.
Prümm, Photograph, bier.
Braſch, Photograph und Portraitmaler, bier.
Federt, Maler und Lithograph, Mitglied der Akademie der Künfte.
Stellvertreter:
Ernft, Kunft- und Buchhändler (fiehe ad III).
Hartmann, Hof-Photograph und Maler, bier.
Buſſe, Geb. Reg. Rath (fiehe ad III).
V. Gewerblider Sadverftändigen-Berein.
BVorfigender: Dr. Dambach (fiehe ad I.).
Mitglieder:
Lüders, Geheimer Dber-Regierungs-Rath, zugleih Stellvertreter
des Vorfißenden.
Dr. Hinſchius, Geheimer Juſtiz-Rath und ordentliher Profefjor
(fiehe ad I).
Grunow, erfter Direktor ded Kunſtgewerbe-Muſeums.
Dr. Weigert, Fabrifbefiger, bier.
Sußmann-Hellborn, Profeflor ıc. (fiehe ad III).
Mark, Kommerzien-Ratb zu Charlottenburg.
Heyden, Ad., Baurath, Mitglied der Akademie der Künfte.
Dr. Leſſing, Profeffor und Direktor der Sammlungen ded Kunft-
gewerbe-Mujeums.
Siemering, Profeffor an der Akademie der Künfte und Bild-
bauer, Vorſteher ded Rauch-⸗Muſeums.
Stellvertreter:
Heeſe, J. Kommerzien-Ratb, bier.
tied, Zapetenfabrifant, bier.
Bollgold, Hofgoldfhmied, Gold- und Silberwaarenfabrifant, bier.
Puls, Fabrifant ſchmiedeeiſerner Ornamente ıc, bier.
Söhlke, Kommerzienrath, hier.
Ihne, Architekt, bier.
Dr. Daude, Staatsanwalt (fiebe ad I).
Landes Kommiffion zur Berathung über die Verwendungen des Fonds
für Runftzwede.
K. Beder, Profeff., Geſchichtsmaler, 3. 3. Präfident der Akademie
der Künfte zu Berlin.
R. Begas, Profefl., Bildhauer, Senator der Akademie der Künite
zu Berlin. .
Ende, Bauratb, Senator der Akademie der Künfte, Profeff. an
der techniſchen Hochſchule zu Berlin.
8
Eike,’ Profefi., Landſchafts- und Marinemaler zu Berlin.
Ge. Exc. Dr. von Goßler, Kanzler des Königreichs Preußen,
Dber-Landeögerichtd-Präfident zu Königäberg.
Dr. Grimm, Geh. Reg. Rath, ordentl. Profelf. an der Univerfität
zu Berlin.
Heyden, Baurath, Senator der Akademie der Künfte zu Berlin.
ee Profeſſ. Geſchichtsmaler zu Düffeldorf.
Janßen, Profeſſ., Geihichtömaler, Lehrer an der Kunftafademie
zu Düffeldorf.
Dr. Jordan, Geh. Reg. Rath, auftrw. Direktor der National-
Galerie zu Berlin.
Knille, Profefl., Geihihtämaler, Senator der Akademie der Künfte
zu Berlin.
Mar Schmidt, Profeff., Yandidhaftsmaler, Lehrer an der Kunft-
akademie zu Königäberg.
Zul. Schrader, Profeſſ., Geihichtömaler, Senator der Akademie
der Künfte zu Berlin.
Steffeck, Profeff., Direktor und erfter Lehrer an der Kunftafa-
demie zu Königsberg.
von Werner, Profefl., Geihichtsmaler, Direktor der akademiſchen
Hochſchule für die bildenden Künfte und Senator der Afa-
demie der Künfte zu Berlin,
Mittig, Profeſſ., Bildhauer, Lehrer an der Kunftafademie zu
üffeldorf.
U. Wolff, Profefi., Bildhauer, Senator der Afademie der Künfte
zu Berlin.
(Eine Stelle z. 3. unbejept.)
Königliche Turnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin.
(SW. Friedrichſtraße 229.)
Direktor:
Wäſtzoldt, Geheimer Ober-Regierungd-Rath.
Lehrer:
Dr. Euler, Profefjor, Unterridtö-Dirigent.
Edler, Oberlehrer, zugleich Bibliotbefar.
SKönigliches evangelifches Lehrerinnen-Geminar, Gonvernanten-
Juſtitut und Penfionat zu Droyfig bei Zeig.
Direktor: Kripinger.
3
B. Die Königlihen Provinzialbehörden für die Unterrigts-
Verwaltung. —
Anmerlungen.
1. Bei den Regierungstollegien, bezw. den betreffenden Abtheilungen der-
—— — nachſtehend außer den Dirigenten nur die ſchulkundigen Mitglieder
aufg
2. Die bei den Degierungen angeftellten Regierungs- und Schulräthe find,
nad Maßgabe ihrer Funktionen, aud Mitglieder des Provinzial-Schullollegiums.
1. Provinz Oftpreußen.
1. DOberpräiident zu Königsberg.
Dr. v. Sıhliedmann.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Königdberg.
Präfident: Dr. v. Shliedmann, Dberpräfident.
Direftor: Studt, Reg. Präfident.
Mitglieder: Gamlid, Provinz. Schulrath.
Zrofien, desgl.
Teglaff, Reg. Rath, Zuftiziar und Verwalt. Rath.
3. Regierung zu Königäberg.
a. Präfident.
Stubdt, Mitglied des Staatsratheb.
b, Abtheilung für Kirchen und Schulmejen.
Dirigent: Meier, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Jüttner, Reg. und Schulrath,
Skrodzki, desgl.
Außerdem bei der
Abtheilung beſchäftigt: Gawlid, Provinz. Schulrath.
Rothe, Divifiond- Pfarrer.
4. Regierung zu Gumbinnen.
a. Präfident.
Steinmann.
b. Abtheilung für Kirhen- und Schulmwejen:
Dirigent: Dopdillet, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Sternfopf, Reg. und Schulrath.
D. theol. Treibel, desgl. j
I. Provinz Weftpreußen.
1. Dberpräfident zu Danzig.
v. Ernfthaufen.
10
2. Provinzial-Schuifollegium zu Danzig.
Präfident: v. Ernftbaufen, Ober: Präfident.
Direktor: Rothe, Reg. Präfident.
Mitglieder: Dr. Kruje, Provinz. Schulrath.
Dr. Bölder, deögl.
Fink, Neg. Rath, Zuftiziar u. Verwalt. Rath im
Mebenamte.
3. Regierung zu Danzig.
a. Präfident.
Rothe.
b. Abtbeilung für Kirhen und Schulweſen.
Dirigent: Zimmermann, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Tyrol, Reg. u. Schulrath.
Dr. Pollof, desgl.
4. Regierung zu Marienwerder.
a. Präſfident.
Fehr. v. Maſſenbach, Mitglied ded Staatdrathed.
b. Abtheilung für Kirhen- und Schulweſen.
Dirigent: Gedike, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Dr. Schulz, Reg. u. Schulrath.
Zriebel, dedgl.
UI. Provinz Brandenburg.
1. Oberpräfident zu Potsdam.
Se. Exc. Dr. Achenbach, Staatöminifter, zugleich Ober:
präfident des Stadtfreijed Berlin.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Berlin
für die Provinz Brandenburg und den Stadtkreis Berlin. Demfelben ift außer
den Angelegenheiten der höheren Unterrihtsanftalten und der Seminare aud das
Elementarſchulweſen der Stabt Berlin übertragen.
Präfident: Se. Exc. Dr. Achenbach, Staatöminifter, Ober:
präfident.
Dirigent: Herwig, Geb. Reg. Rath (mit dem Range der
. Rathe II. Kl.).
Mitglieder: Dr. Klix, Provinz. Schulrath, Geh. Reg. Rath.
Techow, Reg. * Juſtiziar und Verwalt. Rath.
Beurlaubt, mit ber Vertretung beauftragt: Kuh⸗—
now, Reg. Rath, Syndikus bei der techniſch. Hoch⸗
ſchule zu Berlin.)
Grubl, Provinz. Schulrath.
Menges, deögl.
11
Dr. Pilger, Provinz. Schulrath.
Müller, desgl.
‚Ehrenmitglied: Reichenau, Geb. Ob. Reg. Rath a. D.
3. Regierung zu Potsdam.
a. Präfident.
v. Neefe.
b. Abtheilung für Kirden- und Schulmelen.
Dirigent: Bergius, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Eismann, Reg. u. Schulrath, Konfift. Rath.
Trinius, Reg. und Schulrath.
4, Regierung zu Frankfurt a/D.
a. Präfident.
v. Heyden, Mitglied des Staatsrathes.
b. Abtheilung für Kirchen: und Schulweſen.
Dirigent: Nüppell, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Schumann, Reg. u. Schulrath.
Heiber, desgl.
IV. Provinz Pommern.
1. Oberpräfident zu Stettin.
Graf v. Behr-Negendant.
2. Provinzial-Schulkollegium zu Stettin.
Präfident: Graf v. Behr⸗Negendank, Oberpräfident.
Direktor: Wegner, Reg. Präfident.
Mitglieder: Bettin, Konfift. Rath, Juſtiziar u. Verw. Rath
(im Nebenamte).
Dr. Wehrmann, Provinz. Schulrath, Geh. Reg. Rath.
Schultz, Provinz. Schulrath.
3. Regierung zu Stettin.
a. Präſident.
Wegner.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen.
Dirigent: Opitz, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Königk, Reg. u. Schulrath.
Bethe, desgl.
Außerdem bei der
Abiheilung beihäftigt: Schultz, Provinz. Schulrath. (ſ. Prev.
Schulkolleg.)
12
4. Regierung zu Köslin.
a. Präſident.
Graf Clairon d'Hauſſonville.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen.
Dirigent: Winzer, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Hielſcher, Reg. u. Schuirath.
Kahle, dögl.
5. Regierung zu Stralſund.
a. Präſident.
v. Pommer-Eſche.
b. Kollegium.
Reg. Räthe: v. Kattorff, Ob. Reg. Rath, Stellvertreter des Prä-
fidenten.
Gremer, Reg. u. Schulrath.
V. Provinz Pofen.
1. Dberpräfident zu Pojen.
Se. Exc. v. Günther, Wirkt. Geb. Rath.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Pojen.
Präfident: Se. Exc. v. Günther, Oberpräfident, Wirkt. Geh. Rath.
Direktor: v. Sommerfeld, Reg. Bice-Präfident.
Mitglieder: Polte, Profefjor, Provinz. Schulrath.
—L2uke, Provinz. Schulrath.
Dr. Mager, Gerichts-Aſſeſſor, mit Wahrnehmung
der Geſchäfte des Juſtiziars und Verwaltungs—
rathes beauftragt.
3. Regierung zu Poſen.
a. Präſidium.
Präfident: Se. mo v. Günther, Dberpräfident, Wirfl. Geb.
atb.
Vice⸗Präſident: v. Sommerfeld.
b. Abtheilung für Kirhen- und Schulweſen.
Dirigent: Grundſchöttel, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Dr. Dittmar, Reg. u. Schulrath.
Skladny, dögl.
Dr. Brarator, dögl.
4. Regierung zu Öromberg.
a. Präſident.
v. Tiedemann.
13
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulmejen.
Dirigent: Dito, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Lic. Schmidt, Reg. u. Schulrath.
lei degi.
Außerdem bei d
Abtheilung befchäftigt: Eberftein, Kreid-Schulinfpeftor.
VI Provinz Schleſien.
1. DOberpräfident zu Breslau.
Se. Erc. D. v. Seydewitz, Wirfl. Geb. Rath.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Breslau.
Präfident: Ge. — Au Seydewitz, Oberpräfident, Wirkl.
Direltor: Dr. Will denow, Geb. Reg. Rath, Juſtiziar u. Verw.
Rath, auftrgöm. in Bertretung ded Reg. Präfidenten.
Mitglieder: Dr. S . a ‚ Provinz. Schulrath, Geh. Reg.
ath.
. Zuftiziar u. Verwalt. Rath, Geh.
eg
Zihadert, Provinz. Schulrath.
Sander, Pen. und Sculrath,
Dr. Stamwip i, Provinz. Schulrath.
3. Regierung zu Breslau.
a. Präſident.
Frhr. Zunder v. Ober⸗Conreut.
b. Abtbeilung für Kirchen und Schulmefen.
Dirigent: Schmidt, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Sander, Reg. u. Schulrath.
Dr. #inger, dögl.
Sperber, dögl.
Außerdem bei der
Abtheilung beſchäftigt: Dr. Slawitzki, Prov. Schulrath, ſ. Prov.
Schulkolleg.
4. Regierung zu Liegnitz.
a. Präfident.
Frhr. v. Zedlitz-⸗Neukirch.
b. ie für Kirchen- und Schulmeien.
Dirigent: .Seydewitz, Ob. Reg Rath.
Neg. Räthe: Bot, Reg. u. Schulrath, Geh. Reg. Rath.
@iebe, Reg. u. Schulrath.
14
5. Regierung zu Oppeln.
a. Präſident.
Graf v. Zedlitz-Trützſchler, Mitglied des Staatörathes,
b. Abtbeilung für Kirchen und Schulweſen.
Dirigent: Schr. v. Dörnberg, Db. Reg. Rath.
Neg. Räthe: Prange, Reg. u. S hulrath,
Schylla, dal. -
Dr. Montag, dögl.
VU. Provinz Sachen.
1. Dberpräjident zu Magdeburg.
v. Wolff.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Magdeburg.
Prafident: v. Wolff, Oberpräfident.
Direktor: v. Wedell, Reg. Präfident.
Mitglieder: Dr. Göbel, Provinz. Schulratb, Geh. Reg. Rath.
« Zodt, Provinzial-Schulrath.
Nitze, Konfift. Rath, Yuftiziar.
Schuppe, Reg. Rath, Verwalt. Rath.
Bode, Reg. u. Schulrath.
3. Regierung zu Magdeburg.
a. Präſident.
v. Wedell.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen.
Dirigent: Scheffer, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Kannegießer, Neg. u. Schulrath.
Bode, dögl.
4 Regierung zu Merjeburg.
a. Präſident.
v. Dieft.
b. Abtheilung für Kirchen» und Schulweſen.
Dirigent: Schede, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: peayi; Reg. u. Schulrath.
r. &auer, dögl.
5. Regierung zu Erfurt.
a. Präfident.
v. Brauditid.
—
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen.
— v. Tzſchoppe, Ob. Reg. Rath.
Rath: Hardt, Reg. u. Schulrath.
— bei der —— beſchaftigt:
Nagel, Divifionspfarrer.
VII. Provinz Schleswig-Holſtein.
1. Oberpräjident zu Schleswig.
Steinmann.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Schleswig.
Präfident: Steinmann, Oberpräfident.
Mitglieder: D. Schneider, Reg. u. Schulrath.
Dr. Köpfe, Provinz. Schulrath.
Frhr. v. P ato w, Reg. Rath, mit Wahrnehmung der
Geſchäfte des Zuftigiard u. Berw. Rathes beauftragt.
3. Regierung zu Schleswig.
& Präfidium.
Präfident: Steinmann, Dberpräfident. Hi
BicesPräfident: Lodemann.
b. Keen für Kirchen- und Schulweſen.
Dirigent: Rubmohr, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: D. Schneider, Reg. u. Schulrath.
(eine Stelle 3. 3. unbelegt.)
IX. Provinz Hannover.
Anmerkung: Bei den Konfiftorien, bzw. den Abtheilungen derfelben für Volls⸗
ſchulſa = er nahftehend außer den Dirigenten nur diejenigen Mitglieder
aufg che ein Referat in Sönllohen Gaben
1. DOberpräfident zu Hannover.
Se. Exc. v. Leipziger, Wirkl. Geb. Rath.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Hannover.
Präfident: Se. er v. Leipziger, Oberpräfident, Wirfl. Geh.
Direktor: Rau 2 : ber g, Konfilt. Direktor (auftragsw.
Mitglieder: Spieker, Provinz. Schulrath, Geb. Reg. Rath.
r. Breite rt, Provinz. —
Hädermann, dögl
D. Hagemann, dögl., Nrofefſ. zu Hildesheim.
Dr. B —8 enweg, Reg. Rath, Yuftiziar und Bermwalt.
16
3. Konfiftorien.
A. Evangelifch-utherifche und reformirte Konfiftorialbehörden.
a. RKonfiftorium zu Hannover.
Abtheilung fir Volksſchulſachen.
Direktor: Rautenberg, Konfift. Direktor.
Borfigender: Him ” ‚ Db. Konfift. Rath, Stellvertreter des Direktors,
Mitglieder: Leverfühn, Reg. und Schulrath.
Pabft, de} [.
v. Berger, Konſiſtorial-Rath.
ö ödler, Reg. und Sculrath.
Schufter, Konfiftorial-:Rath.
b. Klofter Loccum.
(Demfelben ftehen im Stiftsbezirte Konfiftorialrechte zu.)
Abt: D. Uhlhorn, Ober: Konfift. Rath.
c. Konſiſtorium zu Stade.
Abtheilung für Vollsſchulſachen.
Direktor: v. Müller, Landgerichts-Präfident (auftragsw.)
Mitglied: Nienaber, Konfift Rath.
Hilfdarbeiter: Dierde, Seminar:Direltor.
d. Ronfiftorium zu Dönabrüd.
Abtheilung für Volksſchulſachen.
Vorfipender: Heidenreich, Geb. Reg. Rath.
Mitglied: Mauerdberg, Konfift. Rath, Paftor zu Georg»
Marien-Hütte (auftragdm.).
Hilfsarbeiter: Dr. Jüngling, Seminar-Direftor.
e. Konfiftorium zu Aurid.
Abtheilung für Vollksſchulſachen.
Porfipender: Dirkſen, Amtörichter (auftragdm.).
Mitglieder: Kiep, Reg. und Sculrath.
v. Seebad, Reg. Affeffor (auftragdm.).
f. Konfiftorium au Otterndorf.
Abdtheilung für Vollksſchulſachen.
Direktor: So ft mann, Kreidhbauptmann (auftragdm.)
Mitglieder: Bräß, Superintend. zu Neuenkirchen, geiftl. Aſſeſſor.
Hinterthür, dégl. zu Lüdingworth, dögl.
g. Oberkirchenrath zu Nordhorn.
Direktor: Henſchen, Obergerichtsrath z. D., zu Osnabrück
(auftragsw.
Mitglieder: — ietz, Reg. u. Schulrath zu Aurich (auftragsw.).
Lucaſſen, Prediger zu Neuenhaus (auftragsw.).
17
B. Ratholiſche Konfiftorialbehörden.
a. Konfiftorium zu Hildesheim.
Die: D Knappe, Reg. Rath (auftragdw.).
lieder: AR: emann, Provinz. Schulrath (auftragdw.).
Ro Ioff. Reg. Affeffor (auftragdm.).
b. Konfiftorium zu Osnabrück.
Borfigender: Wüftefeldt, Konfilt. >. (auftragdw.).
Mitglieder: Ur Konfift. Rath, Domlapitular.
Dr. Brandi, Konfift. Rath.
X. Provinz WBeftfalen.
1. Oberpräfident zu Münfter.
v. Hagemeifter.
2. Provinzial-Shulfollegium zu Münfter.
Präfident: m. ———— Oberpräãfident.
Direktor: v. Liebermann, Reg. Bice-Präfident.
Mitglieder: Dr. — er Ara —— a Reg. Rath.
Mirus, Reg. Rath,
Dr. Probft, Provinz. a
Siegert, Reg. u. Schulrath.
Dr. van Endert
v. Weftboven, Boni Rath., Zuftiziar.
3. Regierung zu Münfter.
a. Präfidium,
Präfident: v. Hagemeifter, Oberpräfident.
Bice-Präfident: v. £iebermann. *
b. Abtheilung des Innern.
Dirigent: v. Viebahn, Ob. Reg. Rath.
Reg. rätbe: —— Reg. u. S ulratb.
Dr. van Endert, dögl.
4. Regierung zu Minden.
a. BPräfident.
v. Pilgrim.
b. Mbtbeilung bed Innern.
Dirigent: dv. Schierftedt, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Dos. J u. Schulrath.
Voigt,
1884. | 2
18
5. Regierung zu Arnöberg.
a. Präfident.
v. Roſen.
b. Abtheilung für Kirchen» und Schulweſen.
Dirigent: Lucanus, Ob. Reg, Rath.
Reg. Räthe: Dr. —— Reg. u. Schulrath,
Geh. * Rath.
= Rof, Reg. u. Schulrath.
XI. Provinz Heſſen-Naſſau.
1. Oberpräfident zu Kajjel.
Se. Exc. Graf zu Eulenburg, Staatöminifter.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Kafjel.
Borfigender: Se. Exc. Graf zu Eulenburg, Staatöminifter,
Dpberpräfident.
Stellvertreter: Magdeburg, Reg. BicesPräfident.
Mitglieder: Krelſchel, Bin. Schulrath.
Dr. Lahmeyer, dogl.
Mittler, Sber⸗ und Geh. Reg. Rath, auftragsw.
. Zuftigiar u. Berwalt. Rath.
3. Regierung zu Kajfel.
a. Präfidium.
Hräfident: Se. Exc. Graf zu Eulenburg, Staatöminifter,
DOberpräfident.
Bice-Präfident: Magdeburg.
b. Abtheilung für Kirchen» und Schulweſen.
Dirigent: Mittler, Ober- u. Geh. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Hall, Reg. u. Schulrath.
r. Faldenheiner, dögl.
Außerdem bei der Abtbeilung beichäftigt:
Dr. Auth, Gymnaf. Oberlehrer.
4. Regierung zu Wiesbaden.
a. SPräfident.
v. Wurmb.
b. Abtheilung für Kirden- und Schulweſen.
Dirigent: de la Eroir, Ob. Reg. Rath, Konfiftor. Präfident.
Reg. Räthe: Riſch, Reg. u. Schultath, Konfift. Rath.
Dr. v. Friden, Reg. u. Schulrath.
19
XU. Rheinprovin;.
1. Oberpräfident zu Koblenz.
Se. Erc. Dr. v. Bardeleben, Wirfl. Geh. Rath.
2. Provinzial-Schulkollegium zu Koblenz.
Präfident: Ge. er el v. Bardeleben, Oberpräfident, Wirkl.
Direltor: v. Puttlamer, Reg. Bice-Präfident.
Mitglieder : Dr. Höpfner, Provinz. Schulrath.
Linnig, degl.
Dr. Vogt, dögl.
«= Wendland, b8
Müller, Reg. are. Zuftiziar u. Berwaltungdrath,
auftragäw.
3. Regierung zu Rita
a. SPräfidium.
Prafident: Se. Exc. Dr. v. Bardeleben, Oberpräfident,
Wirkl. Geh. Rath.
Bice-Präfident: v. Puttlamer.
b. Abtbeilung des Innern.
Dirigent: Koch, Db. Reg. Rath.
Reg. the: Dr. Breuer, Reg. u. Schulrath.
Anderjon, degl.
4. Regierung zu Düffeldorf.
8. Präfident.
Fehr. v. Berlepſch, Mitglied des Staatörathes.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen.
Dirigent: v. Schütz, Ob. Reg. R
Reg. Räthe: F el Re u. Equirath.
randt
Br. A "Obst. Profeſſ.
5. Regierung zu Köln.
a. Präfident.
v. Sydow. s
b. Abtheilung des Innern.
Dirigent: v. Guionneau, Ob. Reg. Rath.
Meg. Räthe: 9 —5 — Rep. u. Schulrath.
Schönen, dägl.
2*
20
6. Regierung zu Trier.
a. Präſident.
Naſſe.
b. Abtheilung bed Innern.
Dirigent: v. Geldern, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Dr. Kellner, Reg. u. Schulrath, Geh. Reg. Rath.
- Squmann, Reg. u. Schulrath.
7. Regierung zu Aachen.
a. Präfident.
v. Hoffmann.
b. Abtheilung des Innern.
Dirigent: nd Mofel, Db. Reg. Rath,
Reg. Räthe: Sintmabers, Reg. u. Schulrath.
Schieffer, dägl.
XI. Hohenzolleruſche Lande.
Regierung zu Sigmaringen.
a. Präfident.
Graaf.
b. Kollegium.
Reg. Räthe: v. Lon Bard, Seh. Reg. Rath, Stellvertreter des
Präfidenten.
Kohler, Re: u. EEE
C. SKreis-Ichulinfpektoren.
I Provinz Oſtpreußen.
1. Regi erungsbezirf 8 nigsberg.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
1. Bartid zu Neidenburg.
2. Kob Oſterode.
3. Mühlhoff -Guttſtadt, Krs Heilsberg.
4. Dr. Robrer » Ortelsburg.
5. Schlicht ⸗ Röſſel.
6. Schröder Prökuls, Krs Memel.
7. Seemann⸗Braunsberg.
8. Spohn -Allenftein.
9. Vigouroux- Wartenburg, Krs Allenftein.
PANNE PRNM
nnpmpp@n.
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21
b. Kreid-Schulinfpektoren im Nebenamte.
Bandiſch, Pfarrer zu Üderwangen, Krs Prß. Eylau.
Depner, dögl. « Mobhrungen.
Ebner, dögl. » Zäsfendorf, Krs an
Eilöberger, Superint. = Koͤnigsberg.
Eijenblätter, bdägl. Heiligenbeil.
Eſchenbach, Pfarrer und Superintend. Verweſ. zu Friedland,
Srieje, Superintend. zu Prß. Eylau.
abruder, dögl. e Memel.
orn, döal. « Powunden, Krs Königsberg.
Kähler, dsgl. -Heilsberg.
Klapp, dögl. Raſtenburg.
Krutenberg, —* « Prb. Holland.
Kühn, Superint. Verweſ.- Laukiſchken, Krs Labiau.
tadner, Diafonud « Königäberg.
Merleder, Superintend. » Fiſchhauſen.
Pich ier, Superint.Berwei.» Nordenburg, Krs ———
Dr. 9 fu ndtner, Stadtihulrath zu Königäberg.
v. Rozynski, Pfarrer zu Diid Thierau, Krd —
Schröder, dgl. « Eichhorn, Krd Prß.
Weſtphal, dögl. : — Krs ——
Zilius, dögi. -Wehlau. ie
2. Regierungdbezirf Gumbinnen.
a. Ständige Kreids-Schulinipeftoren.
Kranz zu Snfterburg, kommiſſ.
Grunau : Bilfallen, fommiff.
Kießner -Henydekrug.
Dr. Korpjubn - Marggraboma, Krs Diepko.
Deltjen » Löpen, fommifl.
Pensky -Darkehmen.
Tarony « Kilfit.
b. Kreid-Schulinfpeftoren im Nebenamte.
Braun, GSuperintend. zu ——
Friedemann, Pfarrer Kraupiſchken, Krs NRagnit.
Gerß, dögl. Superint. Verweſ. zu Sendburg.
v. Herrmann, Pfarrer zu Borzymmen, Krs Lyf,
Sobannedfon, Superint. -» Stallupoenen.
Lucks, dõgl. — Krs Niederung.
Roßeck, dögl. Gumbinnen.
Schrader, dgl. Ragnit.
Siemien owori, dögl. Lyck.
Skirlo, Pfarrer Angerburg.
—* urg.
r. Woy Goldap.
ler — Jo
* 2. erledigt für Sensburg,)
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—
Ssonmnmwmm-
bu ud
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* *
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22
U. Provinz Weftpreußen.
1. Regierungdbezirt Danzig.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Dr. Brabänder zu Prß. Stargardt.
Friedrich ⸗Schöneck, Berent, kommiſſ.
Konſalik ·Neuſtadt W./Prß.
Nitſch ⸗Berent.
Dr. Scharfe = Danzig.
25 E euhadt W./Prß.
midt ⸗Karthaus
38 arthaus.
(3. 3. unbeſetzt) ⸗-Prß. Stargardt.
b. Kreis-⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
Boie, Superintend. zu Danzig.
Dr. Cof ack, Stabfichulrath zu Danzig.
Grunenberg, Dekan zu Gr. Li — Krs Marienburg.
Kähler, Superintend. » Neuteidh.
Luckow, — -Karthaus.
Moog, —* Neuheide, Krs Elbing.
dgl. » Ladefopp, Krs Marienburg.
Dr. Ritzke, dägl. : Marienburg.
Schaper, dögl. Wodlaff, Landkrs Danzig.
Sensfuß, dögl. Trunz, Krs El er
Stollenz, dögl. « Thienddorf, Krs Marienburg.
Wagner, Dekan « Elbing.
2. Regierungdbezirf Marienmwerber.
a. Ständige Kreis⸗Schulinſpektoren.
Bajohr zu Strasburg W./Prß.
Bennewitz Flatow, kommiſſ.
Dr. Eyranfa = Neuenburg.
Dewijdeit : Kulm.
Gerner « Prh. Friedland, Krs Schlochau.
Dr. Gregoroviud- Briefen.
ne femann « Marienwerbder.
r. Hatwig « Diih Krone.
Sllgner s Zuchel.
Dr. Kapbahn » Graudenz.
Lange « Bilchofswerder, kommiſſ.
Scheuermann » Schmep.
Schröter « horn.
Streibel « Löbau.
Schlochau.
Treichel
up! Konip-
1 —
*
———
—
23
Beiland zu Diih Krone, fommif].
Wieſe ⸗Bruß, Krs Konitz, kommiſſ.
Dr. Zint Stuhm.
(3. 3. unbeſetzt) = Rofenberg.
b. SKreid-Schulinfpeftoren im Nebenamte.
Rudnid, Superintendent zu Freiftabt, Krd Rofenberg.
II. Provinz Brandenburg.
1. Stadt Berlin.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Keine.
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
‚ bögl.
(eine Stelle 3.3. unbejegt.)
2. Regierungdbezirf Potsdam.
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren.
Dr. Zieg, Schulrath, zu Berlin (für den Landfreid Berlin»
Niederbarnim).
Dr. Tyf zka zu Berlin (für den Landfreid Berlin-Zeltow).
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
Bedmann, Superintend. zu Chriftdorf, Krs Oftpriegnig.
Beyer, Erzpriefter » Potödam.
Bohn ft edt, Dberpfarrer und Superintend. zu Brüffom.
Büchſel, Superintend., zu Niederfinow, Kr Angermünde.
Deegener, dögl. ⸗Alt⸗Landsberg.
Dre el, Pfarrer : Saarmund, Ks Zauch ⸗Belzig.
Engels, Superintend. ⸗SFlieth, Krs Templin.
Fittbogen, dögl. = Dahme.
®lotkte, dögl. «= Rathenow.
Golling, dgl. « Dom Brandenburg.
Hanje, Pfarrer » Brieft bei Gramzow, interim.
Henjel, Superintend. Spandau.
Buchholz, Krs Oftpriegnig.
Bl dögl.
ollefreund, d8gl. Granjee.
Holemann, Pfarrer
Jacob, Oberpfarrer
Kober, Superintend.
Krätidell, dögl.
Krüger, degi.
Lange, dögl.
Lorenz, Pfarrer
Meyer, Superintend.
Mühlmann, dögl.
Müller, Oberprediger
Müller, Superintend.
Niedergejäße, dögl.
Nitzſch, dögl.
Petrenz, dögl.
Denbaib, dögl.
Dr. Dfeiffer, dögl.
Pfitzner, dögl.
Piſchon, dsgl.
Ra ufe, dögl.
Raider, dögl.
NReifenrath, bögl.
Lie. Saran, dögl,
Schlecht, dag.
Stmidt, dögl.
Schumann, dögl.
Sant dgl.
Sior, d
ögl.
Dr. Stürzebein, dögl.
Stumpf, dögl.
Thbiemann, Pfarrer
Todt, Pfarrer
Wegener, Superint.
». Werner, bögl.
Wilke, dögl.
Winkler, Erzprieiter
Witte, Superintend.
I]
wa
[=]
ES
ne nern ann
®
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®
=
*
*
*
=:
=
Malchow, Krs Niederbarnim.
Havelberg.
Kietz, Krs Weftpriegnip.
Kyritz.
zen, Krs Ruppin.
B-
Charlottenburg.
Beeskow.
Schwedt a./D.
Stradburg U./M.
Templin.
Dotödam.
Wuſterhauſen a./D.
Bochow bei Züterbog.
Treuenbriepen.
Biejenthal.
Storfow.
Bornim, Krs En:
Zehdenick.
Adenwalde.
Mittenwalde.
Königs » Wufterhaufen ,
Febrbellin.
Dom Havelberg.
Nauen.
Angermünde.
Dalmin bei Karftäbt, interim.
Brandenburg a./S., interim.
Brandenburg a./9.
Wittenberge.
Beelip.
Frankfurt a./D.
Freienwalde a. /O.
Krs
Teltow.
3. Regierungsbezirf Frankfurt.
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinfpektoren im Nebenamte.
zu Seelow, Krs Lebus.
« Buchholz bei Fürftenwalbe.
Bamler, Oberpfarrer
Beyer, Superintend.
3. Broniſch, Pfarrer zu Koltwig bei Kottbus.
4. Diedrid, dögl. « Mellmig, Krs Guben.
5. Ebeling, Superintend. = Kottbuß.
#6. Genfiden, m « Berg vor Kroffen a./D.
7. Hengftenberg, : Sonnemwalde, Krs Zudau.
8. Klee eb n, bögl., oſin. Rath a. D. zu Podelzig, Krs Lebus.
9. Klingebeil, uperintend. zu Sonnenburg.
10. Lie. -&r eibig, dögl. = Arnöwalde.
11. Kubale, Pfarrer » Randöberg a./M.
12. Kühn, Superintend. s Krankfurt a./O.
13. Lehmann, dögl. « Mündyeberg.
14. Lügen, deg l. » SKalau.
15. Meffalien. dögl. s Gorau N.fk.
16. Paalzow, Operpfarrer -Frankfurt a./D.
17. Päsp, Superintend. « Königöberg N./M.
18. Petri, zn « Boberöberg, Krs Krofjen a. R.
19. Petri, d8 : Külftrin.
20. Piſch el, —* -Kroſſen a./D.
21. Reichert perintend. ⸗Reppen.
22. Röh richt, dögl. ⸗ ——
23. Dr. Rolte, Oberpfarrer = Zielenzig
24. Rothe, Superintend. « Groß: den bei Guben.
25. Schippel, Oberpfarrer = Ludau.
26. Schmidt, Superintend. - Gl din...
27. Shmod, Pfarrer « Stennewig bei Dühringshof,
Krs Landäberg.
23. Schu iß, Vice⸗ General⸗Superintend. zu Lũbben.
29, Stange, Superintend. zu Eulo bei Forſt N./L.
30. Stodmann, dögl. » . Finfterwalbe.
31. Strumpf, dögl. Landsberg a. / W
32. Tietze, dögl. -Spremberg.
33. Tzſchabran, dögl. « Pitichen bei Udro, Krö Ludan.
34. Ulrid, Grzpriefter « Mühlbod bei Schwiebuß.
35. Walther, — ⸗ —— R./M.
36. Wenzel, dei. Friedeberg N./M.
37. Wi ler, Erzprieſter « Frankfurt a. /O.
IV. Provinz Pommern.
1. Regierungsbezirk Stettin.
a. Ständige Kreis⸗Schulinſpektoren.
Keine.
b. Kreis-Säulinfpeftoren im Nebenamte.
1. Bartelt, Superintend. zu reifenhagen.
2. Berg, Oberpfarrer = BPyrip.
annnpnnm
Diewig, Superintend. zu
Dropyfen, dögl. .
Florian, ‚Pfarrer .
Friedemann, Superint. =
Gerde, dögl. .
Gerde, dögl. ⸗
Görcke, dsgl.
Gruel, dagl. s
aupt, dögl. .
ildebrandt, Superint. =
ic. Hoffmann, dsgl. =
üttner, dögl. .
‚Faspis, Gener.Superint. =
Klinde, Superintend. ⸗
Klopid, dögl. s
Kuh! Erzprieſter s
Dfarrer ⸗
PR Superintend. ⸗
Maske, Superint. Bermwei. »
D. Meinhold, Superint.
Mittelbaujen, dögl.
Möhr, dögl.
Müller, dögl.
Pompe, dögl.
Schliep, dögl.
Schmidt, dögl.
Sternberg, dägl.
MWahrenpdorff, Pfarrer
Wegener, Superintend.
Wegner, dögl.
sau nn 8 nv Mm
Labbuhn, Krs Regenmwalde.
Wolgaſt.
Greifswald, kommiſſ.
rg i./Pomm.
Uſed
Werben, Krs Pyritz.
Ueckermünde.
Neumark i./ Pomm.
Stargard 1./Pomm.
Repin, Krs Random.
Frauendorf, Krd Random.
Barnimdlow, Krd Random.
Stettin.
Jakobshagen.
Naugard.
Paſewalk.
Paſewalk.
Wangerin.
Barfuüßdorf, Krs Raugard,
interimiſt.
Kammin i. / Pomm.
Treptow a./d. Rega.
Wollin i./Pomm.
Beyersdorf i./Pomm.
‚Freienwalde i./Pomm.
Anklam.
Treptow a./Zoll.
Daber.
2. Regierungdbezirf Kößlin.
a. Ständige Kreisſchulinſpektoren.
Keine.
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
Baard, Pfarrer u
Braun, —
Gauße, d
Sreuer, —
Gehrke, Superintend.
v. Gierczewäti, Pfarrer
Herwig, Superintend.
Hoppe, Pfarrer
De u re
Zizom.
——
Sorenbohm bei Gr. Möllen.
Bernsdorf bei Bütow.
Belgard.
Bernsdorf bei Bütow.
Bubli
b.
Gr. Jannewitz, Krs Lauenburg.
— —
DI
ee [7
-
sp aoananpanm
annmpanm
Kaſiſchke, Pfarrer
Kloß, Superintend.
Krodow, dögl.
Maliſch
Mittetfaufen, dögl.
Möhr, d *
Rewald, Bol.
Riemer, bögl.
Rühle, dögl.
v. Unrub, dögl.
MWenpel, Pfarrer
MWepel, degi.
27
zu Lauenburg.
Stolp, Altſtadt.
Körlin a./Perfante.
Ratzebuhr.
Treptow a. d. R.
Dramburg.
Rummelsburg.
Stolp (Stadt).
Neuſtettin.
Tempelburg.
Schlawe.
Schivelbein.
| ee Fe ee Te u BZ —
3. Regierungsbezirk Stralfund.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Keine.
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte,
Aebert, Superintend. zu Xoip.
Ahlbory, dögl.
Baudad, dögl.
Biesner, Pfarrer
Droyſen, Superintend.
Bern Pfarrer
nuft, Superintend.
Pompe, dögl.
Schultz, Pfarrer
Dr. v. Sydow, Superint.
Wartchow, dogl.
Dr. Wilken, Pfarrer
—5
— Krs Greifswald.
«e Grimmen.
s Demmin.
«e Bergen a. Rügen.
s NAltenfirhen a. Rügen.
s Branzdurg.
Straljund.
V. Provinz Pofen.
1. Regierungdbezirt Pofen.
a. Ständige Kreids-Schulinfpeftoren.
Albredt au Pudewig, Krs Schroba, kommiſſ.
Bandtke chrimm.
Büttner ⸗Krotoſchin.
Casper « Gräg, Krs Buk, kommiſſ.
Eichhorn -Schmiegel, Krs Koſten, kommiſſ.
Fehlber ⸗ Liſſa, Krs Frauſtadt.
Dr. #5 ef er ⸗Neutomiſchel, Krs Buk.
Gratzki Pleſchen.
spppPm
edert zu
elie
Dr. Hilfer
Dr. Hippauf
Smolfa
Stordeur
ZTedlenburg
Dr. Waſcho w
Wenzel
r .
Muiolff .
28
Wreſchen.
Koſten.
Kempen, Krs Schildberg, kommiſſ.
Oſtrowo, Krs Adelnau.
Jarotſchin, Krs — kommiſſ.
Rogaſen, Krs Obornik.
Poſen.
Wollſtein, Krs Bomſt.
Goſtyn, Krs Kroeben, kommiſſ.
Poſen.
Samter.
Schroda, kommiſſ.
ne kommiſſ.
—* kommiſſ.
Ramitfh, Kreis Kröben.
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
Auft, Superintend. zu Dobrzyca, Krs Krotoſchin.
Böttcher, Pfarrer und Superint. Verweſ. zu ———
Dr. Borgius, Konfiftorial-Rath zu Poſen.
Brunom, Superintend. . : Maipe, Krs Birnbaum.
Borek, Krd Krotoſchin.
Eſche, dogl.
Fiſcher, dögl.
Flicek, Pfarrer
Gro 5m ann, Superintend.
j Grätz, Krs Bul.
Oftrowo, Krs Adelnau.
Schwerin a. /W., Krs
Sirubaum.
göhne, Pfarrer u. Superint. Berwei. zu Czarnikau.
iſer, Superintend. zu Rawitid, Krs Kröben.
Kaulbady, dögl.
Petzold, dögl.
Stämmler, dögl.
Warnitz, dögl.
Zarnad, dögl.
Zehn, Ober-Pfarrer und Superint. Verweſ. zu Polen, ftellvertr.
« Gnejen.
Liſſa, Kers Frauſtadt.
Duſchnik, Krs Samter.
Obornik.
Heyersdorf, Krs —
tadt.
2. Regierungsbezirk Bromberg.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Arlt
Binkowski
zu Tremeſſen, Krs Mogilno.
Inowrazlaw.
Eberſtein Bromberg.
Gärtner -Wongtowitz.
Klewe -Gneſen.
— —
728593
———
29
MpPpnpnpnpppm
De
29
Kupfer zu Schneidemühl, Krs Kolmar i./P.
Dr. Nagel . = Bromberg.
: Dtto :s Natel, kommiſſ.
Sadje 5 Schubin, kommiſſ.
Dr. Shattrath ⸗Wongrowitz, fommif].
Sdid « &zamilau, fommifl.
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
Grügmader, Superintend. au een
Heinrid, Pfarrer Lobſens.
* bnne, dsegl. ⸗ Szarnifau.
olbe, dögl. . en
Naatz, dogl. -Pakoſch.
Schönfeld, bögl. ⸗Weißenhöhe.
Sudau, Superintend. = ©r. Kotten bei Gr. Drenſen.
3. 3. unbeſetzt «= Bromberg (Stadt).
VL Provinz Schlefien.
1. Regierungsbezirk Bredlan.
a. Ständige Kreid-Schulinjpektoren. 2
Dorn zu Neurode.
Fengler Namslau.
Gaupp ⸗Schweidnitz.
— eyſe ⸗Breslau.
öber Militſch.
Pfennig ⸗Frankenſtein.
Schröter Ohlau.
Dr. Stange = Glap.
Zamm ⸗Reichenbach, kommiſſ.
Zwerſchke ⸗Habelſchwerdt, kommiſſ.
« Waldenburg.
. G. > unbefept)
: (4. 3. unbejeßt) - Nimptid.
b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Bäd, Superintend. zu Striegau.
Böhmer, Pfarrer . . » Konradöwaldau, Krs Trebnig.
Brand, degl. Herrnmotſchelnitz, Krs Wohlau.
Smmrid, dögl. -Kanth, Krs Neumarkt.
Fellmann, bdögl. Gr. —— Dels.
brand, Superintend. ⸗Raudten, Krs Steinau.
r. Hübner, Paſtor prim.- Neumarkt.
Krebs, Superintend. « Herenftadt, Krs Guhrau.
Lauf & ner, bögl. ⸗Steinau.
Müller, dag. -Michelau, Krs Brieg.
Opitz, Erzpueſter Neumarkt.
onnpmpp ppm
30
Sl Superintend.a.D. zu — Krs Brieg.
Richter, Superintend.
Scholz, Erzprieſter
Seidel, dögl. .
Stenger, uperintend. =
Stiller, Erzpriefter .
Strauß, Superintend. =
Thiel, Stabtidulrath s
Ueberidär, Superintend. »
Beltel, Pfarrer .
Prieborn, Krs Streblen.
Thiemendorf, Krs Steinau.
Schimmerau, Krs Trebnip.
Trebnitz.
Guhrau.
Mühlwitz, Krs DOels.
Breslau.
Dels.
Brieg.
2. Regierungsbezirk Liegnitz.
a. Ständige Kreis⸗Schulinſpektoren.
Dr. Hör nlein zu Sagan.
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
Altenburg, Paſtor prim. zu
Anderſeck, Pfarrer
Brückner, Pfarrer
Deckart, dögl.
Fichtner, Superintend. =
Gebhardt, Pfarrer .
Grieddorf, dögl. .
Grollmuß, dögl. -
Güntzel, Superintend.
artmann, dgl. ⸗
einiſch, Stadtpfarrer .
erden, Erzpriefter ⸗
eym, Pfarrer ⸗
illberg, Superintend. =
olſcher, dögl. .
abelbad, dögl. =
Käbhler, dögl. .
Kinne, Pfarrer .
Kluge, dögl.
Kuring, dögl. und Superint.
Lohmann, Superintend. zu
Löwe, Stadtpfarrer s
. öw T Pfarrer ⸗
Mapte, ‚ Superintend. s
Bnner, Pfarrer s
Muche, Erzpriefter ⸗
Grünberg.
Schönau.
Friedersdorf a. d. ——
Krs Görlitz.
Giersdorf, Krs Löwenber
Neuſalz a./O., Krs Freiftabt.
Wahlftadt, Kö Liegnip.
Steudniß.
Primfenau, Krs Sprottau.
Flinsberg, Krs Lömwenberg.
aſelbach, Krs Landedhut.
chõmberg, dogl.
———— En Löwenberg.
Hermsdorf u./
Rohnſtock, — Bolkenhain.
— Krs Rothenburg.
iegersdorf, Kıd Bunzlau.
Glogau.
Milzig, Krs Grünberg.
Nieder-Schönfeld,KröBunzlau.
Verweſ. zu Lohſa, Krs Hoyerd-
werda.
Seitendorf, Krs Schönau.
Hirſchberg.
—* Krs Bolkenhain.
Wangten, Krs Liegnitz.
Modelsdorf, Krs Goldberg-
Haynau.
Profen, Krs Jauer.
31
Patrunki, Superintend.
Pror, dögl.
Reymann, dögl.
Ritter, Erzprieſter
Skiller, Superintend.
zu Lüben.
« GStonddorf.
-Hochkirch, Krs Görlig.
Liegnitz.
Hummieln, Krs Züben.
Schröder, Stadt⸗Schulinſpektor zu Liegniztz.
Sqchultze, Superintend. zu Görlig.
Schumach er, Pfarrer Großen⸗Bohrau, Krs Freiftadt.
Straßmann, dogl. —
Streep, Superintend. Markliſſa, Krs Lauban.
Thiemich, Paſtor prim. » Jauer.
Thuſius, Archidiakonus.⸗ Lauban.
Warnatich, Erzpriefter = Glogau.
Williger, Pfarrer s Mieder-Kofel bei Niesky, Krs
Willnich, Stabtpfarrer
Winter, Superintend.
Rothenburg D./R.
« Markliffa, Krs Lauban.
: Gprottau.
3. Regierungdbezirt Oppeln.
a. Ständige Kreis⸗Schulinſpektoren.
Beta zu Kattowig, fommifl.
Dr. Böhm = Rybnit.
Czygan Falkenberg D./S.
Els ner -Leobſchüũtz.
auft s Reihe.
Dr. Biefe = NReibe.
Dr. Grabow » Oppeln.
Dr. Hahn = BZabrze, ——
auer « Dber-Glogau, Neuſtadt D./S.
ennig « Lublinig, kommiſſ.
r. Hüppe = KRofel.
Dr. Jeliſch +» Gr. Strehlig.
Keihl Graottkau.
Marx Gleiwitz.
Pabel « Nikolai, kommiſſ.
Daftufzyt = Pleb.
Porske -Ratibor.
Dr. Rhode + Ratibor.
Schreier Oppeln.
Schwarzer - Leobihüp.
Thai s Beuthen.
Dr. Bogt » Neuftadt O. / S.
Woytilat = Tarnowitz.
Zader * Rofenberg D./S.
Ppw-
o nomppn-
. Dr. Müller, Pfarrer
32
b. Sreis-Schulinfpektoren im Nebenamte.
Geisler, Konfiftorialrath und Superintend. zu Oppeln.
D. Kölling, Superintend. zu Roſchkowiß, Krs Kreugburg.
D. Kölling, degl. Pleß.
Schultz, dögl. -ELeobſchütz.
VII. Provinz Sachſen.
1. Regierungsbezirk Magdeburg.
a. Ständige Kreis-⸗Schulinſpektoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Büchſel, Superintend. zu Beetzendorf. KrsSalzwedel.
Buſch, dögl. ⸗Quedlinburg.
Dittmar, dögl. = Audleben.
D. $rang, dögl. « Ebendorf, KraWolmirftedt.
Frobenius, dägl. ⸗ —38 — Krs Jerichow I.
Glaſer, Superintend. Bilar - ahldorf.
Grabe, Superintend. « Gröningen, Krs Pe
eben.
Guntau, dögl. ⸗Hohengöhren, Kr er
ow Li,
Dr. Holtzheuer, dögl. -Weferlingen, Krs —*—
egen.
8 undt, Pfarrer ⸗Kalbe a./S.
r. Jahr, Superintend. «e Halberftadt.
Jeep, dgl. : Gtendal.
Jürgens, Superintend. a. D. und Pfarrer de Bahrendorf.
Ko ; , Superintend. zu Kochſtedt, KréAſchersleben.
Krauſe, bögl. ⸗Nordgermersleben, Kré
Neuhaldensleben.
Langguth, Superintend. Vikar— Tangermünde.
Löffler, Propſt ⸗Magdeburg.
Manger, Pfarrer » Bombed, rs Salzwebel.
Martius, Superintend.
a. D., Pfarrer -» Schwaneberg, Krs —
leben.
Möller, Superintend. Bilar - Arendſee.
Gehrden.
Delze, Superintend. Vikar « den, Krs Oſterburg.
Delze, Superintend, « Zichtau, Krs Gardelegen.
Delze, dögl. = Anderbed.
Pfeiffer, Superintend. a. D. u. Pfarrer zu Krafau, Krs
Jerichow I.
ea ppm pppm
33
Pindernelle, Superintend. zu Egeln.
Dr. Renner, Gräflid Stolberg’icer Konfiforiatrat, Super:
intendent und Denn iger zu Wernigerode.
Scheffer, Oberprediger zu Neuftadt bei Magdeburg.
Schmeißer, Superintend. » Altmerdleben, Krö nr
Schmidt, dögl. = &ggerddborf, Krs F
Schneider, dögl. -Altenplathow, Kr Jeri⸗
chow II.
Schn F der, Pfarrer = Kolbip.
Schrecker, Superintend. ⸗ —— 1./Altın.
Grafv.d. Stul enburg, Pfarrer » Wolfsburg, KrsGardelegen.
Thieme, Superintend. « Körbelig, Krs a L
Todt, Pfarrer « Brandenbur — Reg.
ez. —
Wagner, Superintend. Ziieſar.
Lic. IR etfen, dägl. : Dfterwied.
Dr. Wolf, dögl. »s Dfterburg.
2. Regierungdbezirt Merjeburg.
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinfpeftoren im Nebenamte.
Baartd, Superintend. Bilar zu Kößlitz bei Weißenfels.
Bejjer, Superintend. = &rmöleben.
Brüggemann, Superint. Bifar -» Schlieben.
Dreybaupt, dögl. = Gaaled bei Köjen.
Fabarius, Superintend. « NReideburg im Saalfreije.
Faber, Superintend. «e Bitterf ei.
Fiji ber ‚ dögl. : Groß-Wöllau, - Ne
Bid.
Lic. Förſter, d8gl. : „Halle a./S.
Grunewald, Superint. Vilar s Liebenwerda.
Hahn, Pfarrer « Salfip bei Zeig.
Jahr, Superintend. Artern.
KRlapprotb, dögl. « Lüpen.
Kretſchel, Oberpfarrer « Eilenburg.
Krompbardt, Superintend. » Sangerhaufen.
Leipoldt, dögl. Deligich.
Leuſchner, Konfift. Rath, Stiftsfuperintend. zu Merjeburg.
Lüttke, Superintend. Bilar zu Schkeudip.
Mendel fon, dögl. s Manöfelb.
Meyer, dögl. « Belgern.
1885. 3
34
20. Miſ te, Superintend. Freyburg a./U.
21. Mofer, Gräflih Stolberg'ſcher Konftritetg, und Super⸗
intend. zu Ropla.
22. Naumann, Superintend. zu Edarisberga.
23. Neubert, art = Zeig.
24. Opigl,d Prettin.
25. Opitz IL, — Vikar -Elſterwerda.
26. Otto, Superintend. = &öperftedt, Mansfelder
Seekrs.
27. Perſchm — Ki Superintend. Vikar— en
28. Pbhiller, d Lauchſtädt
29. Pfitzner, in. Stolberg’iher Konfift. Rath und Archidiak.
zu Stolberg.
30. Püttmann, Pfarrer zu Wittenberg.
31. Raabe, Superintend. ⸗ —
32. Dr. Reineck, bögl. s Heldrungen.
33. Reinhardt, bögl. « Gollme, Krs Delipid.
34. D. Rietidhel, dögl. s Wittenberg.
35. Rie Dberpfarrer : Geyba.
36. Kotbe, Superintend. Bifar Eisleben.
37. Shirlig, Superintend. s Querfurt.
38. Schlemmer, dögl. Propft = Liffen, Krs Weißenfels.
39. Schmibt, Superintend. » Zörbig, Krö Bitterfeld.
40. © hudard t, dgl. = $Kemberg.
41. Stöde, dogi. Niederbeuna, Krs Mer-
ſeburg.
42. Taube, Pfarrer Lebendorf, im Saalkreiſe.
43. Thielemann, Gräflid Siebeg'ige Konfift. Aſſeſſ. und
Pfarrer zu Dueftenberg.
44, Trümpelmann, Superintend. zu ——
45. Urtel, degl. » Giebichenftein.
46. Walter, ERROR Vikar Krumpa, Krs Querfurt.
47. Dr. Witt e, geiftlicher Infpeftor, Profeffor zu Pforta.
48. Woker, Pfarrer zu Halle alle a./S.
49. Dr. Zſchimmer, Superintend. = SeiehÖciingen Krs
Eckartsberga.
3. Regierungsbezirk Erfurt.
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren.
1. Polad zu Worbis.
2, Dr. Regent = Heiligenftadt.
b. Kreid-Schulinfpeftoren im Nebenamte.
1. Bode, Dompropft zu Erfurt.
2. Gaudig, Superintend. - Bleicherode, Krs Norbhaufen.
— — — — — —
spppmrssanepn 5
35
Georgi, Superintend. zu Oberdorla, Krs a
i. Thrg.
Gerlad, Superintend. Verweſ., Oberpfarrer zu Suhl, Kr#
Schleufingen.
Göbel, dägl. dägl. zu Scleufingen.
Güldenberg,dögl. Pfarrer» Günftedt, Krs Weißenſee.
Dr. Haaje, Superintend. =» Nordhaujen.
Kuliſch, dgl. ⸗ is pe
Rathmann, dögl. « Langenjalza.
Riedel, dögl. -Salza, Krd Nordhaufen.
Rudolphi, dögl. . rt
Erfurt.
Spigaht, Superintend. Verweſ. zu Tennftedt, Krd Langenjalza.
Thielebein, Superintend. zu Wernburg, Krs Ziegenrüd.
Wand, Dedant Nordhauſen.
Winkler, Superintend. - Mübhlhaufen i. Thrg.
VIII. Provinz Schleswig-Holſtein.
a. Ständige Kreis⸗Schulinſpektoren.
Burgdorf zu Tondern.
Peterſen ⸗Apenrade.
Stegelmann =» Hadersleben.
b. Kreis-Schulinjpeftoren im Nebenamte.
Anderjen, Kirdenpropft und Hauptpaftor zu Grundhof, Kr
Flensburg.
Bröder, dögl. u. dögl. zu Ueterſen.
Dr. Brömel, Superintend. und Konfiftorialrath Fi Rapeburg.
Griebel, Kirhenpropft und Paftor zu Warder, Krs Segeberg.
& jfelmann, Kirdenpropft und Hauptpaftor zu Krempe.
affelmann, dgl. und dögl. zu Huſum.
v. d. Heyde, dögl. und dögl. zu Nortorf. |
an Kirchenpropſt und Paftor zu Hütten, Krs Edernförbe.
eß, Kirhenpropft und Paftor zu Kiel.
Lilie, Kirhenpropft und Hauptpaftor » Altona.
Martens, dögl. und dögl. zu Neuftadt, Krs Oldenburg.
Mau, Kirhenpropft u. Paftor zu Burg, Krs Süderdithmariien.
Mich ler, Kirdenpropft und Hauptpaftor zu Burg auf Fehmarn,
Krs Didenburg.
Peters, dögl. und dögl. zu Flensburg.
Prall, dögl. und dögl. zu Heide, Krs Norderdithmarſchen.
Ruchmann, Kirdhenpropft u. Paftor zu Horft, Krs Steinburg.
Schütt, Kirhenpropft u. Hauptpaftor zukütjenburg, Krs Plön.
Schwarz, Kirdenpropft, Hauptpaftor und Kon —
zu Garding, Krs Eiderſtedt,
3*
»n.rnp pm
36
Sörerien, Kirhenpropft und 1. Kompaftor zu Neumünfter,
Krs Kiel.
Soltau, Paftor u. Kirhenpropft zu Toeftrup, Krs Schledwig.
Wagner, Schuldireftor zu Altona.
Zieſe, Kirdhenpropft und Hauptpaftor zu Schleswig.
3. 3. unbeſetzt eine Stelle im Kreife Stormarn,
IX. Provinz Hannover.
1. Konfiftorialbezirf Hannover.
a. Ständige Kreis-Schulinipeftoren.
Keine.
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
Arnold, Snperintend. zu Bovenden.
Dr. Bahrdt, Rektor « Münden.
Baring, Superintenb. » Ginbed,
Beer, Propft s Uelzen.
Berkenbuſch, Superintend. - Wittingen.
Beyer, Stadt-Superintend. ⸗ Lüneburg.
Biedenmweg, Superintend, =» bftorf.
Blanke, Stadt-Schulinfpelt. » Hannover.
Brügmann, Superintend. =» Göttingen.
Bunnemann, dögl. « Gtolzenau.
Gölle, dögl. Ahlden.
Cordes, dogl. s Nienburz.
Cordes, bdögl. s Goltau.
Dr. Crome, dägl. «e Menbe, Amt Syle.
Dammerd, Superintend. = Ülze.
Dandmwerts, dögl. s Neuftadt a./Rbe.
Lie. Elfter, Senior « Einbed.
Fienemann, Superintend. = Peine.
Fiſcher, dögl. -Fallerbleben.
Fromme, dogl. -Sievershauſen, Amt Burg⸗
dorf b. Celle.
Frommel, Konſiſt. Rab = Gele.
Gerlad, dgl. « Niederiachöwerfen.
Große, Superintend, : Markoldendorf.
Grote, dögl. « Gifhorn.
Guden, Gener. Superintend. » Uölar.
Hacciuß, Superintend. -Herzberg.
Hahn, Konfiſt. Rath -Hildesheim.
Hartwig, Superintend. « Sulingen.
Derbft, dögl. -Wrisbergholzen.
8 ermann, bögl. « Göttingen.
Hirte, Pfarrer
a Senior
acobi, Superintend.
Kleinſchmidt, dägl.
Kleufer, Superintend.
Knofe, dögl.
Krüger, dgl.
Zangelop, Diarrer
Loofs, Superintend.
Lührs, dögl.
Mehliß, dögl.
Meyer, dögl.
Meyer, dagl.
Meyer, dögl.
Meyer, dögl.
Meyer, dögl.
Mirom, dögl.
Müller, dögl.
Münchmeyer, dögl.
Nöller, dögl.
Pariſius, dgl.
Duang, dögl.
Raſch, dögl.
Rauterberg, dögl.
Dr. Raven, dögl.
Rotermund, dögl.
Schünhoff, Gener. Superint.
Schultze, Superintend.
Schuſter, dägl.
Schwane, dögl.
Seeverd, Ardidiafon.
Sieverd, Superintend.
Sievers, dögl.
Dr. jur. Sievers, dögl.
Soltmann, dögl.
Steinmeß, dägl.
Suffert, dögl.
Zaube, dögl.
Zölfe, Senior
Twele, Superintend.
Vahlbruch, dögl.
MWeden, Paftor prim.
MWendland, Superintend.
=
A
m
=
—— —
Lunſen i. Braunſchw.
Hameln a. W
Wunſtorf.
Dfterode a. Harz.
Saljgitter.
Maldrode.
Zellerfeld.
Graddorf, Amt Hannover,
interim.
Jeinſen, Amt Kalenberg.
Dannenberg.
Bafjum.
Bevenien.
Burgdorf bei elle.
Münder a./D.
Bilfen.
Willershauſen, Amt Oſterode
a
Hohnſtedt, Amt Northeim.
Nettlingen, AmtMarienburg.
Bergen b. Celle.
Ronnenberg.
Pattenſen i./L.
Dransfeld.
Serbia
Börry, Amt Hameln.
Lüne, Amt Lüneburg.
Bodenem.
Harburg.
Winſen a. d. %,
Hoya.
Burgmebdel.
Lüchow.
Gr. Berkel, Amt Hameln.
Sarſtedt.
Sehlde, Amt Bockenem.
Zee
Öttingen.
Dldendorf, Amt Lauenftein.
Gartow.
Northeim.
PVienenburg.
Alfeld,
Linden.
immer, Amt Linden.
74.
76.
vannnp NM
38
Wiedenrotb, Superintend. zu Bleckede.
Wolter, dögl. :» Klaudthal.
Woltmann, dögl. « Beedenboftel.
2. Klofter Zoccum.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Keine.
b. Kreid-Sculinipeftoren im Nebenamte.
Hölſcher, Konventual- und Studiendireftor zu Loccum.
3. Konfiftorialbezirf Stade.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinfpeftoren im Nebenamte,
Diekmann, Superintend. zu Verden.
Götze, Kreidhbauptmann zu Himmelpforten, Krs Stader-Geeft.
v. Hanffftengel, Superintend. zu Trupe-Lilienthal, Krs
Ofterholz.
Ba nam dögl. zu Lehe.
ottmeier, dögl. = Rotenburg.
Lüders, dögl. Oldendort Krs Stader-Geeft.
Meyer, dögl. Neubaus a./D.
Mügge, Amtöhauptmann zenkb Krs Stader-Geeft.
Ocker, Superintend. remervörde, dögl.
Rakenius, dipl. Lefum, Krs Oſterholz.
Riechelmann, Pfarrer Beverſtedt, Krs Lehe.
Schröder, Superintend. Jork, Krs Stader⸗-Marſch.
Schünemann, Pfarrer Wremen, Krs Lehe.
Tomfohrde, dögl. Büttel, dögl.
Vis beck, Superintend. Zeven, Krs Rotenburg.
Wedekind, dögl. Dederquart,KrdStader-Marich.
Wiedemann, dögl. Bargftebt, Krs Stader » Geeft.
Wittkopf, dgl. Debftedt, Krs Lebe.
»RE I ET an
4. Konjiftorialbezirf Dtterndorf.
a. Ständige Kreis-Schulinipeftoren.
Keine.
b. Kreids-Schulinfpeftoren im Nebenamte.
Bohnenftädt, Seminardireftor zu Bederfeja.
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39
5. Konfiftorialbezirf Dönabrüd, evangelijd.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Keine.
b. Kreid-Schulinjpeftoren im Nebenamte.
Flebbe, Pfarrer
Grashoff, Konſiſt. Rath
Dr. Jũngling, Seminardirektor
Lauenſtein, Superintend.
Mauersberg, Konfiſt. Rath
Raydt, Superintend.
Rinter, dögl.
zu Bippen, KröBerjenbrüd.
Meppen.
—
Seorge-Darien-Pütte
Lingen.
Bramide.
6. Konfiftorialbezirt Aurid.
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren.
Keine.
b. Kreis-Sculinfpeftoren im Nebenamte.
Bode, Superintend.
de Boer, dögl. ⸗
Elſter, dögl. .
Frerichs, Paftor prim. =»
Gofiel, Pfarrer .
gemteh, Superintend. =
irchhoff, Paftor prim. =»
Köppen, Superintend. s
mu dögl. .
Müller, dögl. ⸗
Penon, dögl.
Reimers, Pfarrer
zu
Riedlin, Superintend.
Sanders, dögl.
Siifingb, dögl.
Strade, dögl.
Strate, Paftor prim.
Biztor, Kirchenrath
Voß, Superintend.
Warnte, Paftor prim.
Wiarda, Superintend.
Wübbena, dögl.
Aurich⸗Oldendorf, Amt Aurid.
Reepsholt, Amt Wittmund.
er Amt Aurich.
Marienhafe, Amt Norden, kommiſſ.
— Amt Emden.
rich.
Safe Amt Norden.
Groothufen, Amt Emden.
Bingum, Amt Weener.
MWeener.
Amdorf, Amt Stidhaufen.
Esclum, Amt Leer.
Weſterhuſen, Amt Emden.
Jemgum, Amt Weener.
Wittmund.
Norden.
Emden.
Eſens.
Leer.
Suurhuſen, Amt Emden.
Eilſum, Amt Emden.
7. Bezirk des Ober-Kirchenrathes zu Nordhorn.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Keine.
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40
b. Kreid-Schulinfpektoren im Nebenamte.
Keine.
8 Konfiftorialbezirf Hildesheim.
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren.
Keine.
b. Kreid-Schulinjpeftoren im Nebenamte.
Behre, Dedant zu Weftfeld, Krd Marienburz.
Gihmann, Pfarrer : Bildhaufen, Krs Dfterode.
Eikenköter, Seminarlehrer » Hildesheim.
Graen, Pfarrer « Hönnerfum, Krs Hildedheim.
Hartmann, Pfarrer = Hobenhameln, Krs Hildeöheim.
Krawintel, dögl. -Hildesheim.
Krüger, Dechant und Domlapitular zu Hildesheim.
Meyer, re zu Harburg.
Nolte, E eeburg, Krs Dfterode.
So rha * dhart Adminiſt— Vienen urg, Krs Wöltingerode.
Spiefer, Pfarrer « Detfurth, Krs Marienburz.
Bollmer, Pfarrer = Nübderdhaufen, Krs Dfterode.
(3. 2. unbefett) « Hannover.
9. Konfiftorialbezirt Dönabrüd, katholiſch.
a. Ständige Kreid-Schulinipektoren.
Keine.
b. Kreids-Schulinfpeftoren im Nebenamte.
Coſſe, Dedant zu Haren a./E.
Heilmann, Pfarrer Berge.
Meener.
Heilmann, dögl.
Meppen.
Dr. Hune, Gymnal. :Direft. -
Menne, Seminar: Direktor - Dsnabrüd.
Menſe, Pfarrer : GSchüttorf.
Nieterd, dögl. « Halelünne.
Pohlmann, Kaplan = Shurg.
Redling, Pfarrer - Zmiftringen.
Richard, dögl. -Werlte.
Schriever, dögl. Plantlünne.
Siebenbürgen, bill. = elle.
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41
X. Provinz Weftfalen.
1. Regierungsbezirk Münfter.
Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
8.
Bifhoff zu Xedlenburg.
Feldbaar +» Münlter.
g üſer -Beckum.
eron Ahaus.
Schmi = Koeöfeld.
Schun -Warendorf.
Schürhoff- Burgſteinfurt, Krs Steinfurt.
Stork s Borlen.
Wallbaum - Lüdinghauien.
Witte «e Redlingbaufen.
b. Kreid-Schulinjpeftoren im Nebenamte.
Peters, Pfarrer zu Anhalt, Krs Borken.
Stape nbo rft, dgl. = Dorften, Krs Redlinghaufen.
2. Regierungdbezirt Minden.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Dr. Ernft zu Büren.
Jenetzky - Minden.
Kork ⸗ —
Dr. Laureck-Hörte
Raſche ⸗ — Krs Wiedenbrück.
Dr. Winter-Paderborn.
b. SKreid-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Baumann, Pfarrer zu — Krs Herford.
Beckhaus, Superintend. Hört
Steinhagen, Krs
3—
Bovermann, Pfarrer ⸗ Hall
Hartmann, dgl. : Pre. —— ſKers bbede.
Höpker, dogl. -Kirchlen
2 uchzermeier, bögl. = Heepen, Kandtes Bielefeld.
leine, bögl. s Herford.
Kunfemüller, dögl. s Bradwede, Landkrs Bielefeld.
Lemde, dögl. . Seldauien L; en Minden,
Maßmann, dögl. ⸗ erther, Krs Halie
Prieſter, dogi -Lübbecke.
Sander, dẽegl ⸗ Be
Schengberg, dögl. - NRheda
Bieregge, dögl. « Bielefeld.
.n.mpmpm
SRIFNPRIM
42
3. Regierungsbezirf Arnsberg.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Koch zu Meſchede
Schallau s Soeft.
Schräder, Schulratb » Dlpe.
Schürholz Arnsberg
Sierp Bochum.
Stein « Lippftadt.
Wolff » Brilon.
Dr. Zumloh «e Dortmund.
b. Kreid-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Dietlein, Rektor zu
Bernidel, Superintend. =
Klorin, Pfarrer E
Frahne, dögl. s
Göder, dögl. .
Gräve, dägl. -
Hadländer, dögl. s
Hellmeg, dögl. ⸗
Hengftenberg, dgl. ⸗
a er dögl. .
Kleppel, dgl. .
Klingemann, dögl. s
Klöne, dögl. .
Köhne, dögl. .
Meinberg, dögl. .
zur Nieden, dögl. s
gut Nieden, dögl. .
oth, Superintend. B
Rottmann, Pfarrer .
Schmidt, dägl. -
Sckulze-Nölle, dögl. =
Stenger, dögl. s
Weſthoff, dägl. 5
Wille, dögl. P
Dortmund.
Hattingen, Krs Bielefeld.
Girkhaufen, Krs Wittgenftein.
Soeft.
Wetter.
Schwerte, Landkrs Dortmund,
Wickede.
Breckerfeld.
Rhynern, Krs Hamm.
Neuenrade, Krs Altena.
Bochum.
Gevelsberg, einſtweilen beauftr.
Arnsberg.
Netphen, Krs Siegen.
Aplerbed, Landfrd Dortmund.
Fröndenberg, Krs Hanım.
Hagen.
Neunkirchen, Krs Siegen.
Lüdenſcheid, Krd Altena.
Bodum.
Lütgendortmund, Landfrs
Dortmund.
NRödgen, Krs Siegen.
Ergſte, Krs Iſerlohn.
Fiſchelbach, Krs Wittgenſtein.
XI Provinz Heſſen-Naſſau.
1. Regierungsbezirk Kafiel.
a. Ständige Kreis-Schulinjpeftoren.
Dr. Kley zu Fulda, kommiſſ.
zannnppapm
43
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Beder, Rektor, Stadtihulinipizient
Bernhard, Pfarrer u. Stadtichulinjpizient =
Kirchhain.
Buchenau, Krs — feld.
Dingmann, Dfarrer zu
zu Meljungen.
Marburg.
B an 26 n, Stabtihulrath u. rg — zu Kaſſel.
B ode ' ögl. 5
Braund, Pfarrer zu
Breidenbad), dögl. .
r
Dettmerin g, Metropolitan zu
Diedelmeier, Pfarrer .
Dr. Ebert, ie .
Endemann, etropolitan =
Endred, Pfarrer .
Engel, Zanddehant ⸗
Fenner, Pfarrer
chrecksbach, Krs Ziegenhain.
33 Krs Kirchhain.
Coch, Metropolitan u. Stadtſchulinſpizient zu Homberg.
Dreihauſen.
Obernkirchen, Krs Rinteln.
Rasdorf, Krs Hünfeld.
Melſungen.
Lütter, Krs Gersfeld.
Hünfeld.
S pielberg, Krs Gelnhaufen.
Srande, Metropolitan und Stabtihulinipizient zu Hofgeiömar.
Gnap, Pfarrer zu
Grimmel, dögl. .
Hellmwig, Metropolitan »
ußner, Superintend. =
Karlöhafen, Krs Hofgeismar.
Mörshauſen, Krs Melſungen.
Felsberg, Krs Melſungen.
Ziegenhain.
r. Hoch b uth, Metropolitan zu Eſchwege.
Zungbenn, Schulinipeftor und Stabticulinfpizient zu Hanau.
Karff, Metropolitan zu
Kaujel, Pfarrer .
Lamm, dögl. .
Lautemann, Metropolitan »
Yeimbad, Seminarlebrer -
Dbermeiler, Krs Hofgeiömar.
Marföbel, Krs Hanau.
Tann, Krs Gersfeld.
Wolfhagen.
Schlüchtern.
Lieſe, Pfarrer und Stadtſchulinſpizient zu Eſchwege.
Loderhoͤfe, Oberpfarrer zu
Martin, Metropolitan
Meyer, Pfarrer
Nothnagel, dögl. —
Pfeiffer, dsegl.
Pyroth, Rektor
Wetter, Krs Marburg.
Gudendber Krs lar.
— 53* KrsFrankenberg.
Roten
Werte, Krs Gelnhaufen.
Frigla
NRiebold, Pfarrer und —— zu Schmalkalden.
Rollmann, Geiſil. Inſpekt zu
v. Roques, Metropolitan =
‚ Darrer
Schrader, Pfarrer
Schüler, Metropolitan
Sch
Sqhmincke, doegl.
umann, Pfarrer
Fulda
— Krs Ziegenhain.
Asbach, Krs Witzenhauſen.
Lichtenau, Krs een
Sontra, Krs Rotenburg
Bruchköbel, Krs Hanau.
Gottöbüren, Krs Hofgeidmar.
Wipenhaufen.
Crumbach, Krs Kaflel.
[2
eonpnppnn
44
Soldan, Metropolitan zu Rauſchenberg, Krs Kirchhain.
Spengler, Seminarlehrer »= Schlüdtern.
Sprand, Pfarrer « Ginglis, Krs Homberg.
Dr. Bial, geiftt. Snipeft. und Stadtihulinipizient zu Hersfeld.
Voigt, Pfarrer zu Rambadı.
MWepler, dögl. = Waldkappel, Krs Eſchwege.
Weſſel, Metropolitan « Frankenberg.
Wieader, Seminardirektor « Schlüchtern.
Wiegand, Realſchuldirekt. u. tg zu Boden:
beim, Krs Hanau,
Zinn, Pfarrer zu Kirchbauna, Landkrs Kaflel.
2. Negierungsdbezirt Wiesbaden.
a. Ständige Kreids-Schulinipeftoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Altbürger, Pfarrer zu Marienberg.
Baumann, Seminardireltor » Dillenburg.
Bayer, Frühmeſſer « Geijenheim.
Bender, Pfarrer Schadeck.
Bode, dögl. Rubppertshofen.
Braun, dögl. « Gladenbad).
Dr. Buddeberg, Rektor -Naſſau.
Büren, döõgl. -Herborn.
Cella tius Dekan -Battenfeld.
Clasſsmann, Pfarrer « Hochheim.
ung, Detan :s Softein.
Deißmann, Pfarrer « Grävenwiedbad.
Dörr, d8 » Mafjenbeim.
Ehrli 6 — ⸗Cronberg.
Eibach, Pfarrer Nenderoth.
Enders, dögl. « Dberrab.
Ernft, Rettor « Langenihwalbad.
Fabricius, Pfarrer -Griesheim.
Fauſt, dekan Hadamar.
Franz, Regens Hadamar.
Gieſen, Dekan Erbach a. Rhein.
Gieße, Pfarrer -Langenſchwalbach.
Grün &blag, dsgl. -Bergeberbach.
Herborn, dsgl. -Heddernheim.
Herzmann, Dekan Lindenholzhauſen.
H ilpi iſch, Ehorregent Nentershauſen.
Höſer, Pfarrer : Altweilnau,Obertaunusfrs.
Dr. Hoffmann, Seminardirelt. » Ufingen.
ppw-
45
ee Pfarrer
Dura, D68 L.
ager, dsgl.
Ilgen, Defan
ung, Pfarrer
Dr. Kiejerling, Reltor
Kirſchbaum, Pfarrer
Klau, Benefiziat
Klein, Pfarrer
Kleinihmidt, bögl.
Krüde, Pfarrer
Maurer, dögl.
Michel, Delen
Michels, Pfarrer
Moureau, dögl.
Müller, Dekan
Neff, Pfarrer
Oberhage, dögl.
Roos, Domtapitular
Staller, Hilfsfeeljorger
Schmal;, Pfarrer
Schmidt, Dekan
Schmidt, Pfarrer
en dögl.
Schneider, dägl.
Stäbler, dagl.
Stahl, digl.
Tripp, dögl.
Bömel, dögl.
Vömel, d8gl.
MWeldert, Direktor
Wilhelmi, Dekan
Wilhelmy, Pfarrer
Wißmann, Pfarrer
zu
-”»-n nun hehe
Oſterſpai.
Winkel.
Diez.
Naſtätten.
Rotzenhahn.
Hachenburg.
Erbenbeim.
Montabaur.
Daujenau.
Dberwallmenad).
Kubach.
Grenzhauſen.
Wallau, Krs Biedenkopf.
Ufingen.
Limburg.
Winden.
Lahr.
Rodheim.
Weſterburg.
Berod, —
Buchenau.
Ransbach.
Holzappel.
Oberurſel.
Ems.
Homburg v. d. H.
Wiesbaden.
Braubach.
Kettenbach.
XII. Rheinprovinz.
1. Regierungsbezirk Koblenz.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Bornemann zu Kreuznad.
Dr. Fenger —
Kelleter -Mayen.
Klein ⸗
Lieſe Simmern.
Kond, Krs Kochem.
Boppard, Krs St. Goar.
nm
—
aanpaonm
46
Zünenborg zu Remagen, Krd Ahrweiler.
Rahm
Schwi
ann s Neuwied.
ndt Altenkirchen.
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
Lindenborn, Pfarrer zu Niederkleen, Krs Wetzlar.
Rinn,
Pfarrer : Dillheim, Krö Weplar.
2. Regierungsbezirk Düffeldorf.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Bauer zu Düffeldorf (für den Landkrs le
dorf).
Dr. Bupfy «= Xennep, kommiſſ.
Cremer, Wilh. Moöoörs.
Dieſteitamp » Golingen.
Dr. Finfenbrinft -» — kommiſſ.
Dr. Fuchte ⸗
Haake ⸗ Giberfeld (für den Krd Mettmann).
Kentenid : Münden-Gladbad.
51 ein . a.
la ⸗ en
Dr.öiemenfäneibe ⸗ a. d. Ruhr.
* Ruland « Krefeld (für den Krs Kempen).
Dr. Shäfer Rheydt (für den Krs Grevenbroid
und einen ae ded Kreijed M. Gladbach).
Sermond u Weſel.
Dr. Weſſig « Kleve.
b. Kreid-Schulinipektoren im Nebenamte.
Dr. Bo
odftein, Stadt-Schulinjpeft. zu Elberfeld.
Brüggemann, Pfarrer = Kettwig, Landkrs Eſſen.
Dr.
engen
Dr. RR Stadt-Schulinipeftor « Düffeldorf.
rn — ⸗Krefeld.
-Eſſen.
Pfarr
Pindrath, Stadt-Shulinfpeftor » Barmen.
3. Regierungsbezirk Köln.
a. Ständige Kreids-Schulinjpektoren.
Dr. Burfardt zu Eee ern a. Rhein.
Soreie s Hein DE —
öſtri -Siegburg, Siegkrs.
Hopft ⸗ ——
Löhe : Deup Mi "Rötm, Landkrs Köln.
Proſch « Maldbröl.
Reinkens Bonn.
2
EPRANPNPRNM
2
ο——
——
PEPANASPÄNM
47
b. Kreid-Schulinjpeftoren im Nebenamte.
Dr. Brandenberg, Stadt-Schulinjpeftor zu Köln.
4. Regierungdbezirf Trier.
&,
zu
Simon 5
3. 3. unbejept =
b. Kreid« bezw.
Heß, Pfarrer
Sife, Oberpfarrer »
Ronter, Pfarrer
Lentze, dögl.
Kihnod, dögl.
Mertens, dögl.
Mep, dögl.
Dtto, deögl.
Riehn, dögl.
Ständige Kreid-Schulinfpeftoren.
Bitbur
Bernfaftel
Trier.
Prüm.
Saarlouid.
St. Wendel.
Saarbrüden.
Saarburg.
Dttweiler.
Wittlich.
Merzig.
Berings⸗Schulinſpeltoren im Nebenamte.
zu Baumholder, Krs St. Wendel.
St. Johann, Krs Saarbrücken.
Schalkenmehren, Krs Daun.
-St. Wendel.
Dudweiler, Krs Saarbrücken.
Zuüſch, Landkrs Trier.
-Offenbach, Krs St. Wendel.
« Beldenz, Krs Berntaftel.
Neunkirchen, Krs Ottweiler.
Dr. Schumann, Reg. u. Schulrath zu Trier (Stadt).
Simon, Dfarrer
zu Ottweiler.
5. Regierungdbezirt Aaden.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Dr. Eſſer
Kallen
Dr. Keller
Löſer
Mundt
Dr. Ratte
Vandeneſch
Zillikens
zu Malmedy.
Düren.
Aachen.
Heinsberg, kommiſſ.
Jülich.
Aachen.
Schleiden.
Eupen.
=
.
s
®
®
=
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
Hab a Pfarrer au —— Krs Erkelenz.
Küfter, d
Nänny, — .
Reinhardt, Pfarrer »
Aachen.
Düren.
48
XI. Hobhenzollernfche Lande.
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren.
l. Dr. Shmip zu Sigmaringen.
2. Dr. —— ⸗-Hechingen.
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
Keine.
D. RKönigliche Akademie der Wiſſenſchaften zu berlin.
(NW. Unter den Linden 38.)
Protektor.
Seine Majeſtät der Kaiſer und König.
Beſtändige Sekretare.
(Die mit einem * Bezeichneten find Profeſſoren an der Univerſität zu Berlin.)
a, für die phyſikaliſch-⸗mathematiſche Kaffe. E
*Dr. du Boys-Reymond, Geh. Med. Rath, Prof.
«= Aumerd, Geh. Reg. Rath, Prof.
b. für die philoſophiſch-hiſtoriſche Kaffe.
*Dr. Gurtius, Geb. Reg. Rath, Prof.
*. Mommjen, Prof.
1. Ordentliche Mitglieder.
a. Phyſikaliſch⸗mathematiſche Klafje.
*Dr. du Boyb- Reymond, Geh. Med. Rath, Prof.
* gern: Geh. Bergrath, Prof.
:s Emalb
* Rammelsberg, Prof.
* zen Geh. Reg. Rath, Prof.
*. MWeierftraß, Prof.
*. Rroneder, Pro f.
* J——— ‚Geh. Reg. Rath, Prof.
-Auwers, Geh. Reg. Rath, Prof.
*?⸗-Roth, Prof.
-Pringsheim, dögl.
*s Guft. Rob. — Geh. eg Prof.
* = 2». Helmbolg, Sa * — Prof.
=» Siemens, eh. R
*⸗Virchow, Geb. Med. Ka a
*- Websky, Db. Berg-Rath a. D., Prof.
*Dr. Shwendener, Prof.
*. Muntf, dögl.
*, Eichler, dögl.
Landoli, Geh. Reg. Rath, Prof.
*. Waldeyer, Geh. Mediz. Rath, Prof.
* Fuchs, Prof.
*. Franz Eilhard Schulze, Prof.
b. Philoſophiſch-hiftoriſche Klaffe.
Se. Erc. Dr. v. Ranke, Wirkt. Geh. Rath, Prof., Hiftoriograph
des Preuß. Staateb.
*Dr. Schott, Prof.
* „ Kiepert, Prof.
= Weber, dögl.
» Mommijen, dögl.
* 4%
Ad. Kirchhoff, dögl.
Gurtius, Geb. Reg. Rath, Prof.
D. Dr. Bonitz, Geh. Ob. Reg. und vorfrag. Rath im Minifterium
der geiftliden ıc. Angelegenheiten.
*Dr. Zeller, Geb. Reg. Ratb, Prof.
» Dunder, Geb. Db. Reg. Rath a. D., Hiftoriograph ber
Brandenburgiihen Geſchichte.
Bablen, Geb. Reg. Rath, Prof.
Waip, Geb. Reg. Rath, Prof.
Schrader, Prof.
v. Sybel, Wirkt. Geh. Db. Reg. Rath, Direktor der Staatd-
archive.
D. Dihlmann, Prof.
Dr. Conze, Prof., Direktor der Stulpturen-Galerie der Mufeen.
Tobler, Prof.
un nm
« Wattenbad, dägl.
Diels, dögl.
« Scherer, Prof.
« Alfred Pernice, Prof.
« Brunner, Prof.
» Sobannee Schmidt, Prof.
2. Auswärtige Mitglieder.
a. Phyſikaliſch⸗mathematiſche Klaſſe.
Dr. Neumann, Geh. Reg. Rath und Prof. a. d. Univerfität zu
Königsberg.
Bunſen, Geh. Rath und Prof. in Heidelberg.
- Wilh. Weber, Geh. Hofrath u. Prof. a. d. Univer) zu Göttingen.
. 9. Kopp, Geh. Rath und Prof. in Heidelberg.
Richard Dwen, Prof. in London.
1885. 4
50
Sir George Biddell-Airy, Direktor der Sternwarte zu Greenwich.
Charles Hermite, Mitglied der Afad. der Wiſſenſch. zu Paris.
b. Philoſophiſch-hiſtoriſche Klaffe.
Rawlinſon, Königl. Großbritann. Oberſt in London.
v. Mikloſich, Kaiſ. Oeſterr. Hofrath, Prof. u. Akademiker zu Wien.
Dr. Heinr. Lebr. Fleiſcher, Prof. a. d. Univerſ. zu Leipzig.
Giov. Batt. de Roſſi, Scriptor an der Vatikan. Bibliothek zu
Rom.
Dr. Aug. Friedr. Pott, Geb. Reg. Rath, Prof. a. d. Univerſ. zu Halle.
3. Ebhren-Mitglieder der Gejammt-Afademie.
Se. Majeftät Dom Pedro IL, Kaiſer von Brafilien.
Peter v. Tſchichatſchef zu Kloren;.
Se. Erc. Dr. Graf v. Moltfe, Gen. Feldmaridall ıc.
Don Baldafjare Boncompagni dei Principi di Piombino, zu Rom.
Se. hl Baeyer, Gen. Lieut. 3. D., Präfid. ded geodätiſchen
itutes.
Dr. Georg Hanfien, Geh. Reg. Rath, Prof. a. d. Univerſ. zu
Göttingen.
Dr. Malmften, Königl. Schwed. Staatsrath zu Upiala.
Earl of Eramford and Balcarres zu Dunedt, Aberdeen.
E. Königliche Akademie der Künfte zu Berlin.
(NW, Unter den Linden 38. Bureau: NW. Univerfitätsftraße 6.)
Protektor.
Seine Majeſtät der Kaiſer und König.
Kurator.
Se. Er. D. Dr. v. Goßler, Staatsminifter und Minifter der
geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Präfidvium und Sekretariat.
Präfident: K. Beder, Prof.
Stellvertreter des Präfidenten: Ende, Baurath, Prof.
Erfter ftändiger Sekretär: Dr. Zöllner, Geh. Reg. Rath.
Zweiter ftändiger Sefretär: : GSpitta, a. o. Prof. an der
Univerf.
1. Zenat.
a. Sektion für die bildenden Künfte.
Vorfitzender: K. Beder, Prof., Geichichtömaler.
Stellvertreter: Ende, Baurath, Prof.
51
Mitglieder.
Zul. Schrader, Prof., Geſchichtsmaler.
D. Pfannſchmidt, Prof., Geſchichtsmaler.
Albert Wolff, Prof., Bildhauer.
L. Knaus, Prof., Genremaler.
A. v. Werner, Prof., Direktor der akad. Hochſchule für die bil—
denden Künfte, Geſchichtsmaler.
Ad. Menzel, Prof., Geichichtämaler.
Reinh. Begas, Prof., Bildhauer.
Dr. Meyer, Geh. Reg. Rath, Direktor der Königl. Gemälde-Galerie.
Bablmann, Geb. Ob. Reg. Rath.
Siemering, Prof., Bildhauer.
E. Ewald, Prof., Direktor der Unterrichtdanftalt ded Kunftgewerbe-
Muſeums und auftragdw. Direktor der Kunft- und Gewerkſchule.
H. Bude, Prof., Landſchaftsmaler.
Dr. Dobbert, Profeffor an der techniſchen Hochſchule und Lehrer
an der akademiſch. Hochſchule f. d. bildenden Künfte.
W. Geng, Prof., Geihichtömaler.
8. Schaper, Prof., Bildhauer.
Abd. Heyden, Bauratb.
Dr. Jo : dan, Geh. Reg. Rath und auftragsw. Direktor der National»
alerie.
D. Knille, Prof., Geſchichtsmaler.
Ende, Prof., Bildhauer.
Raſchdorff, Geh. Reg. Rath, Prof. an der techniſch. Hochſchule.
Wild. Wolff, Prof., Bildhauer.
Geſelſchap, Prof, Geſchichtsmaler.
Dr. Zöllner, Geh. Reg. Rath, erſter ſtändiger Sekretär.
b. Sektion für Muſik.
Vorfitzende:: Taubert, Ober-Kapellmeiſter.
Stellvertreter: Blumner, Prof., Direktor der Sing-Akademie.
Mitglieder.
D. €. Grell, Prof.
Kr. Kiel, Prof., Komponift.
Dr. 3. Joachim, Prof., Kapellmeifter der K. Akad. der Künfte, ıc.
MW. Bargiel, Prof., Mufikdireftor.
Ad, Schulze, Prof.
€. Rudorff, Prof.
U. Haupt, Prof., Direktor des afadem. Inftitutes für Kirchenmufik.
8. Commer, Prof., Muſikdirektor.
Bablmann, Geh. Ob. Reg. Rath.
NR. Radede, Königl. Kapellmeifter.
Zul. Schneider, Prof., Muſikdirektor.
4*
52
Dr. Zöllner, Geb. Reg. Rath.
: Spitta,a.o. drot
2. Hiefige ordentliche Mitglieder.
a. Geltion für die bildenden Künfte.
Vorſitzender: K. Beder, Prof. fiehe vorh,
Stellvertreter: H. Ende, Prof., fiehe vorh.
Adler, Geh. Oberbaurath, Prof.
Amberg, Prof., Genremaler.
Reinhold Begad, Prof., Bildhauer.
E. Biermann, Prof., Landichaftämaler.
&. Biermann, Prof., Bildnismaler.
Bleibtreu, Prof, Schladytenmaler.
Dr. Böttidyer, Prof., Architekt.
Bracht, Prof, Maler.
GSalandrelli, Prof., Bildhauer.
Cretius, Prof., Geihichtämaler.
Eilerd, Kupferitecyer.
Ende, Prof., Bildhauer.
Federt, Maler und Lithograph.
Geng, Prof., Geſchichtsmaler.
Geſelſchap, Prof., Geſchichtsmaler.
Gräf, Geſchichts- und Bildnismaler.
v. Großheim, Architekt.
Gude, Prof., Landſchaftsmaler.
Guſſow, Prof., Maler.
Habelmann, Kupferſtecher.
Graf v. Harrach, Geſchichtsmaler.
Henning, Prof., Geſchichts- und Bildnismaler.
eyden, Baurath.
rer Prof., Maler.
geraten. Prof., Geſchichtsmaler.
Jacobi, Prof., Kupferftecher.
Kayſer, Arditeft.
Knaus, Prof, Genremaler.
KRnille, Prof., Geſchichtsmaler.
Dtto Leſſing, Bildhauer.
Leu, Prof., Landſchaftsmaler.
Ludwig, Prof, Maler.
Menzel, Prof., Geſchichts- und Genremaler.
Paul Meverbeim, Prof., Genremaler.
A. Drtb, Baurath.
Rob. Dpen, Prof, Architekt.
E. Pape, Prof., Landihaftömaler.
„zweiter ftändiger Sekretär.
53
D. Pfannjhmidt, Prof., Geichichtömaler.
E. Rabe, Genremaler.
Raſchdorff, Geh. Reg. Rath, Prof.
Schaper, Prof., Bildhauer.
Zul. Schrader, Prof., Geſchichtsmaler.
Siemering, Prof., Bildhauer.
Guftav Spangenberg, Prof., Geſchichtsmaler.
Louis Spangenberg, Landſchaftsmaler.
Thumann, Prof., Geſchichtsmaler.
auge Prof., Xvlograph.
v. Werner, Prof., Direktor, Geſchichtsmaler.
Werner, Genremaler,
Wisniesky, Maler.
Alb. Bolft Prof., Bildhauer.
Wild. Wolff, Prof., Bildhauer.
Wredow, Prof., Bildhauer.
b. Seltion für Mufit.
(NW. Univerfitätsftraße 6.)
Borfigender: Taubert, Ober-Kapellmeiiter.
Stellvertreter: Blumner, Prof., Direktor der Sing-Afademie.
W. Bargiel, Prof.
Albert Beder, Prof., Komponift.
Dr. Bellermann, Prof.
Eommer, Brof., Mufitdirektor.
Dorn, Prof., Königlicher Kapellmeifter a. D.
D. ®Grell, Prof.
A. Haupt, Prof., Direktor.
. Hofmann, Prof., Komponift.
r. Soahim, Prof., Direftor.
Kiel, Prof.
NRadede, Königliher Kapellmeifter.
Nies, Prof., Königliher Konzertmeiiter.
E. Rudorff, Drof. Komponift.
Zul. Schneider, Prof., Mufikdireftor.
Vierling, Prof., Mufikdireftor.
3. Ehrenmitglieder der Gefammt: Akademie,
Seine Majeftät der Kaijer und König.
Ihre Majeftät die Kaiferin und Königin.
Seine Kail. und Königl. Hoheit der Kronprinz des Deutihen
Reiches und von Preußen.
Ihre Kai. und Königl. Hoheit die Frau Kronprinzejjin des
Deutihen Reiches und von Preußen.
54
Seine Hoheit der Herzog Ernſt zu Sachſen-Koburg und Gotha.
Dr. F. v. Farenheid, Rittergutsbeſiper und Mitglied des Herren-
Haujes, auf Beynuhnen.
&e. Ere. D. Dr. Fall, Staatöminifter..
4 Akademiſche Hochfchule für die bildenden Künfte.
(NW. Unter den Linden 38.)
Direktor: v. Werner, Prof., Geſchichtsmaler.
DirektorialsAffiftent: Teſchendorff, Geſchichtsmaler.
5. Akademiſche Meiſterateliers.
a. für Maler.
v. Werner, Prof., für Geſchichtsmalerei.
Gude, Prof., für Landſchaftsmalerei.
b. für Bildhauer.
R. Begas, Prof., Bildhauer.
c. für Architektur.
Vorſteher: (fehlt 3. 3.)
d. für Kupferitecher.
Vorſteher: (fehlt) auftragew. Hand Meyer, Kupferitecer.
6. Akademiſche Hochſchule für Muſik.
(W. Potsdamerſtraße 120)
a. Direktorium.
Vorfitzender pro Oktober 1884/85: Rudorff, Prof.
Mitglieder.
Kiel, Prof.
Ad. Schulze, Prof.
Dr, Ioahim, Pr of.
Rudorff, Prof.
Dr. Spitta, a. o. Prof., zweiter ftändiger Sefretär, Borfteher der
gejammten Bermaltung-
b. Abtbeilungen.
— der Abtheilung
für Kompoſition und Theorie der Muſik: Kiel, Prof.
für Geſang: Ad. Schulze, Prof.
für Orcheſter-Inſtrumente: Dr. Joachim, Prof., Kapell⸗
meiſter der Akademie.
für Klavier und Orgel: Rudorff, Prof.
ex
55
Dirigent der Aufführungen: Dr. Joachim, Prof., Kapellmeifter der
Afademie.
7. Akademiſche Meifterfchulen für mufitalifche Rompofition,
(NW, Univerfitätsftraße 6.)
Borfteber.
D. Grell, Prof.
Zaubert, Dber-Hoffapellmeilter.
Kiel, Prof.
Bargiel, Prof, Mufikdireftor.
8. Akademiſches Inſtitut für Kirchenmufit.
(Unterrichtslotal: N. Oranienburgerftraße 29. — Geſchäftslokal: N. DOranien-
burgerftraße 64.)
Direltor: Haupt, Prof.
F. Aönigliche Mufeen zu Berlin.
(Gefhäftslofal: O. Gebäude des älteren Mufeums am Luftgarten, Eingang
zunächſt der Friedrichs⸗Brücke.)
Protektor.
Se. Kaiſerliche und Königliche Hoheit der Kronprinz
ded Deutſchen Reiches und Kronprinz von Preußen.
General- Direftor.
Dr. Schöne, Geheimer Dber-Regierungd- und vortrag. Rath.
General: Sefretär.
Dielig, Geb. Reg. Rath.
Juſtiziar.
Polenz, Geheimer Regierungk- und vortrag. Rath (nebenamtlich).
Direktor, wohnhaft in Smyrna.
Dr. Humann.
Techniſcher Beirath für artiſtiſche Publikationen.
L. Jacoby, Prof.
Dr. M. Fränkel.
Bibliothekar.
Abtheilungen und Sachverſtändigen-Kommifſſionen.
1. Gemälde⸗Galerie.
Direktor: Dr. Jul. Meyer, Geh. Reg. Rath.
Affiftent: (fehlt z. 3.).
96
Sadverftändigen- Kommiifior.
Mitglieder: L. Knaud, Prof., Genremaler.
Dr. Grimm, Geb. Reg. Rath, Prof. a. d. Univerf.
Dr. Jordan, Geb. Reg. und vortrag. Rath.
G. Spangenberg, Prof., Geihichtömaler.
Stellvertreter: A. v. Beckerath, Kaufmann.
St. Geſelſchap, Prof., Geſchichtsmaler.
Graf von Harrad, Geſchichtsmaler.
2. Sammlung der antiten Skulpturen und Gipsabgüjle.
Direktor: Dr. Conze, Prof.
Affiftent: Dr. Puchſtein.
Sadverftändigen-Rommilfion.
Mitglieder: Dr. E. Hübner, Prof. a. d. Univeri.
u. Wolff, Prof, Bildhauer.
Stellvertreter: Dr. Robert, Prof. a. d. Univeri.
Siemering, Prof., Bildhauer.
3. Sammlung der Skulpturen und Gypsabgüſſe des Mittels
alters und der Henaiflance.
Direltor: Dr. Bode.
Mitglieder: A. v. Beckerath, Kaufmann.
Sußmann-Heilborn, Prof., Bildhauer.
Stellvertreter: Reinb. Begas, Prof., Bildhauer.
Dr. Dobbert, Prof. a. d. techn. Hochſch.
4. Antiquarium.
Direltor: Dr. Curtius, Geh. Reg. Ratb, Prof. a. d. Univerf.
Affiftent: Dr. Furtwängler, a. o. Prof. a. d. Univerf.
Sadverftändigen- Kommiifion.
Mitglieder: Dr. E. Hübner, Prof. a. d. Univerf.
Dr. Leſſing, Prof., Direkt. der Samml. im Kunft-
gewerbe-Mufeum.
Stellvertreter: Dr. Robert, Prof. a. d. Univerf.
Dr. Trendelenburg, Gymn. Oberlehrer.
5. Münz-Kabinet.
Direftor: Dr. v. Sallet, Prof.
Alfiftenten: Dr. 9. Erman.
(Zweiter Aififtent fehlt z. 3.)
SadverftändigenKommiifion.
Mitglieder: Dr. Mommſen, Prof. a. d. Univeri.
Dannenberg, Landgerichts-Rath.
Dr. Sadau, Prof. a. d. Univerf.
57
Stellvertreter: Dr. Robert, Prof. a. d. Univerſ.
Dr. Wattenbach, dögl.
6. Kupferftich-HRabinet.
Direltor: Dr. Lippmann.
Alfiftenten: Dr. Sanitic.
(Zweiter Alfiftent fehlt 5. 3.)
Reftaurator: Haubenreißer.
Sachverſtändigen-Kommiſſion.
Mitglieder: A. v. Beckerath, Kaufmann.
Dr. Grimm, Geh. Reg. Rath, Prof. a. d. Univerſ.
Stellvertreter: Dr. Dobbert, Prof. a. d. techn. Hochſch.
Dr. Sordan, Seh. Reg. u. vortrag. Rath.
7. Ethnologiſche — — Sammlung nordiſcher Alter⸗
mer.
Direftor: Dr. Baftian, außerord. Prof. a. d. Univerſ.
Affiftenten: * Voß.
Dr. Grünwedel.
(Zwei Aſſiſtenten fehlen z. 3.)
Konjervator: Krauſe.
Sadverftändigen-Kommilfion.
Mitglieder: 2 Friedr. Jagor.
Dr. un Geh. Med. Rath, Prof. a. d. Univerf.
Stellvertreter: ne MW. Reiß.
Dr. Wetzſtein, Konful a. D.
8 Sammlung der ägnptifchen Alterthümer.
Direktor: (fehlt 3. 2.).
Affiftent: Dr. Stern.
Sachverſtändigen-Kommiſſion.
Mitglieder: eh Sachau, Prof. a. d. Univerf.
Dr. Schrader, dögl.
Stellvertreter: Dr. Dillmann, Prof. a. d. Univerf.
(Zweiter Stellvertreter fehlt z. 3.)
G. National-Galerie zu Berlin.
(C. Hinter dem neuen Padhof 3.)
Direktion.
— Sordan, Geb. Reg. und vortrag. Rath, Direktor im Auftrage.
Dr. v. Donop, Direkt. Aſſiſt. auftragsm.
58
H. Raud-Mufenm zu Kerlin.
(C. Kloſterſtraße 75.)
Vorfteher: Siemering, Prof.
J. Königliche Wiſſenſchaftliche Anfalten zu Berlin (Potsdam).
1. Königlihe Bibliothef.
(W. Bla am Opernhaufe.)
Dber-Bibliotbefar.
(fehlt 5. 3.)
Bermwaltung der einzelnen Abtheilungen.
1. Drud: und Handidriften.
Dr. Roje, Bibliothetar. Dr. Klatt, Kuftoß.
« Grügmader, desgl. « Sob. Müller, dögl.
= ». Belle, dögl. -Meisner, dögl.
Söchting, dogl. Mecklenburg, dögl.
Lic. theol. Dr. v. Gebhardt, ⸗Ippel, dögl.
dögl. Balentin, dgl.
Dr. Erman, Kuftos.
2. Mufitalien.
Dr. Kopfermann, Kuſtos.
3. Karten-Sammlung.
Dr. Meiöner, Bermwalter derjelben.
Sefretariat.
KRunftmann, Geh. Rechnungsrath.
Jochens, Kanzleirath.
Vogel.
2. Königliche Sternwarte.
(SW. Lindenſtraße 91.)
Direftor: Dr. Förſter, ord. Profeffor a. d. Univerſ.
Erſter Objervator: Dr. Knorre.
Zweiter Objewator: Dr. Küftner.
Direktoren ded Rechen-Inſtitutes
der Sternwarte: Dr. Körfter, Prof.
Dr. Zietjen, außerord. Prof.
59
3. Königlicher botanifcher Garten.
(W, Botsdamerftraße 75.)
Direktor: Dr. Eichler, Prof.
Kuftoß: Dr. Urban.
Afliftent: Hennings.
Inſpektor: Perring.
4. SKönigliches geodbätifches Inftitut und Gentralburenu der
ropäifchen Gradmefjung.
(W. Lützowſtraße 42.)
Präfident.
Se. Exc. Dr. Baeyer, Gener.-Lieut. 3. D.
Wiſſenſchaftlicher Beirath unter dem Vorſitze ded Prä—
fidenten.
Dr. v. Helmbolg, Geh. Reg. Rath, Prof. an der Univerfität,
Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin.
« Auwers, Geh. Reg. Rath, Prof, Mitglied und ftändig. Sekret.
der Afademie der Wiſſenſchaften zu Berlin.
e Kroneder, Prof. an der Univerfität, Mitglied der Akademie
der Wiſſenſchaften zu Berlin.
-Siemens, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie der
Wiſſenſchaften zu Berlin.
= MWeierftraß, Prof. an der Univerfität und Mitglied der Aka—
demie der Wiſſenſchaften zu Berlin.
« Helmert, Prof. an der tehniihen Hochſchule zu Aachen.
Sektionschefs.
Dr. O. Börſch, Prof. Dr. A. Fiſcher, Prof.
⸗Albrecht, dögl. «= om, dögl.
Alfiftenten.
Dr. Seibt, Prof. Dr. 4. Börid.
Weſtyphal. Simon.
Werner. Borraß.
H. Richter. Dr. 8. Krüger.
Bureau.
Vorfteber: Thurf, Sefretär und Kalkulator.
5. Königliches aftrophufilalifches Obfervatorium auf dem
Zelegraphenberge bei Potsdam.
Direktor,
Dr. Bogel, Prof.
60
Dbiervatoren.
Dr. Spörer, Prof. erfter Obiervator und Stellvertreter ded
Direktors in Verbinderungsfällen.
Dr. Lohſe.
Aififtent: Dr. ©. Müller.
Hilfsarbeiter: Dr. Kempf.
-Wilſing.
K. Die Königlichen Univerhtäten.
1. Wlbertus:Univerfität zu Königsberg i. Pre.
Rector Magnificentissimus.
Seine Kaijerlihe und Königliche Hobeit der Kronprinz des
Deutſchen Reiches und von Preußen
Friedrich Wilhelm.
Kurator.
Dr. v. Edliedmann, Oberpräfident der Provinz Ditpreußen.
Zeitiger Proreftor.
Prof. Dr. Naunpn.
Univerjitätd-NRidter.
Hildebrandt, Oberlandesgerichts-Rath.
Zeitige Dekane.
der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Grau.
der juriftiihen Fakultät: Prof. Dr. Dahn.
der mebdiziniichen Fakultät: Prof. Dr. Jaffé.
der pbilorophifchen Rafultät: Prof. Dr. Kißner.
Der afademiihe Senat beftebt aus
dem zeit. Proreftor Prof. Dr. Naunyn,
dem zeit. Vice-Prorektor Prof. Dr. Krüger,
dem zeit. Stipendien- Kurator Prof. Dr. Güterbod,
dem Univerfitäts-Ridhter Oberlandesgerichts-Rath Hildebrandt,
den Defanen der vier Fakultäten und folgenden Senatoren:
Prof. Dr. Fordan. Prof. Dr. Zutber.
⸗ -Schirmer. Walter.
61
Fakultäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche A oren.
. Som Dr. Grau.
Boigtl, farrer d. Altftätt. ⸗-Jacoby.
Gemeinde. : Ichadert.
b. Außerordentlihe Profefjoren.
Dr. Klöpper. Lie. theol. u. Dr. phil. Zimmer.
2. SZuriftiihe Fakultät.
a. Ordentliche Profefloren.
Dr
Schir
Dahn.
Güte
rmer, Geh. Juſtizrath. * Pr
rbod. :» Karl Salkowski.
3. Mediziniſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefloren.
« Merkel.
Dobrn, dögl. Jacobſon.
Ernſt Neumann Il, dgl. =» SJaffe.
Schönborn, dögl. .e Hermann.
b. Außerordentlihe Profefforen.
. ©. — Geh. Mediz. Dr. Naunyn.
Dr. Bohn. Dr. Benecke.
« Grünbagen. :» Qul. Gadpary IL
-« Samuel. » Burom.
⸗ inkl, Stadt-Phyſikus - Baumgarten.
und Mediz. Rath, « Schreiber.
= Berthold. « Langenbdorff.
Rud. Schneider.
c. Privatdozenten.
ON, Prof, Ob. Dr. Treitel.
Stabsarzt. :s Stetter.
Seydel, Kreis-⸗-Wundarzt. ⸗-Falkſon.
Reſchebe, Direkt. d. ſfädt. - Stadelmann.
Kranken⸗Anſtalt. «= Boffiuß,
Seidlip. : Zander.
Mänfter, Prof.
62
4 Philoſophiſche Kafultät.
a. Drdentlihe Profefforen.
Dr. Franz Neumann I, Geh. Dr. Zul. Walter.
Reg. Rath. = Prup.
-Friedländer, dögl. -Loſſen
= Rob. Caspary J. = Pape.
:s Zutber Ludwich.
Schade. -Lindemann.
WAUmpfenbach. -Hirſchfeld.
s Sordan. Bezzenberger.
Simſon. 3Zoöppritz.
Spirgatis. Aug. Müller.
= #reiberr v. d. Goltz. Thiele.
⸗Ritthauſen. = Liebiid.
Kißner. Chun.
:= Rübl. : Debio.
b. Außerordentlihe Profeſſoren.
Dr. Rojenbain. Dr. Garbe.
Lohmeyer. Baumgart.
. Saaljidhüp. : MWicert.
: Mare. :s Eliter.
-K. Richter, Depart. Thier- - Hurmwiß.
arzt u. VBeterinär-Affefjor.
c. Privatdozenten.
Dr. v. Kalkſtein. Dr. Nötling.
= Merguet, Gymn. Ober + Bolfmanı.
lebrer a. D. «e Erdmann, Gymn. Ober:
-Jenizſch. lehrer.
Blochmann. Jeeep, dögl.
Schubert.
d. Lektoren.
Favre. Lentzner.
Sprach- und Exerzitienmeiſter.
Laudien, Muſikdirektor und Stoige, Lehrer der Tanzkunſt.
akad. Muſiklehrer. Heinrich, Lehrer der Steno—
Dr. Keppner, Fechtlehrer. graphie.
Beamte der Univerſität.
Univerfitãts⸗Sekretär: Lorkowski, Rechnungsrath, zugleich Inſpektor
des Univerſitäts-Gebäudes.
Univerfitätd-Rafjen-Rendant, 2. Depofitarius und Duäftor: Kirſtein,
Rechnungsrath.
63
2. Priedrih-Wilhelms:Univerfität zu Berlin.
Kuratorium.
Stellvertreter.
Der zeitige Rektor, Prof. Dr. Dernburg, Geb. Juſtiz-Rath, und
der Univerfitäts-Richter, Geheime Juſtiz-Rath Schulz.
Zeitiger Rektor.
Dr. Dernburg, Prof., Geb. Juſtiz-Rath.
Univerjitätd-Ridter.
Schulz, Geheimer Juftiz-Rath.
Zeitige Dekane
der theologiihen Fakultät: Prof. Dr. Schr. von der Golp, OÖber-
Konfift. Rath,
der juriftiichen Fakultät: Prof. Dr. Hinſchius, Geb. Juſtiz-Rath,
der mediziniſchen Fakultät: Prof. Dr. Leyden, Geh. Mediz. Rath,
der pbilorophifcen Fakultät: Prof. Dr. Förfter.
Der akademiſche Senat
befteht aus dem Rektor, dem Univerfitätö-Ridyter, dem Proreltor
Prof. Dr. Ad. Kirchhoff,
den Dekanen der vier Kakultäten und den Senatoren:
Prof. Dr. Bardeleben, Geb. Ob. Mediz. Rath.
: Schmoller.
: Zeller, ®eb. Reg. Rath.
s a ie Geh. Mediz. Rath.
: Ed.
Fakultäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Semiſch, Konfiſtorial-Rath, Mitglied des Konſiſtoriums der
Provinz Brandenburg.
s Gteinmeper.
« Dillmann, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
= Weiß, Ober-Konfiftorial-Rath, vortragender Rath im Minifte-
rium der geiftlidhen ıc. Angelegenheiten.
-Frhr. v.d. Golg, DberKonfiftorial-Rath, Mitglied des Evang.
Ober⸗Kirchenrathes, Propft zu Berlin.
= Dfleiderer.
= Kleinert, Konfiftorial-Rath, Mitglied ded Konfiftoriumd der
Provinz Brandenburg.
:» Kaftan.
64
b. Ordentlicher Honorar-Profeffor.
Dr. Brüdner, Wirkl. Ober» Konfiftorial-Rath, —— Vice⸗
Präfident des Evang. Ober-Kirchenrathes, General-Super-
intendent und Propft zu Berlin.
c. Außerordentlihe Profefjoren.
Dr. Piper. Dr. Strad.
= Mepner. Lommazſch.
d. Privatdozenten.
Lie. Plath, Profeſſor. Lic. Dr. Grafe.
Dr. Runze.
2. Juriſtiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Beſeler, Geb. Juſtiz⸗Rath, ag ded Herrenhaujeß.
« Dernburg, Geb. Zuftiz-Ratb, Halb des Herrenhauſes.
: Gn sh iR Dber-Berwaltungd-Gerichtö-Rath, Mitglied des Staats»
rathes.
-Berner, Geh. Juſtiz-Rath.
-Goldſchmidt, dgl.
-Hinſchius, dögl.
s Brunner, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
» Hübler, Geh. Dber-Regierungs-Rath.
⸗ zn ce, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
b. Drbentliher Honorar: Profeffor.
Dr. Aegidi, Geh. Legationd-Rath z. D.
c. Außerordentlihe Profefloren.
Dr. Dambad, Geh. Dber-Poft-Rath, vortrag. Rath und Suftiziar
im Reichs⸗Poſtamte.
: ». Guny, Geh. Juftiz- und Finanz-Rath.
= Rubo, Amtögerichtö-Rath.
d. Privatdozenten.
Dr. Sacobi, Redtsanmalt. Lic. theol,, Dr. jur. et phil.
« Ryd, Landgerichtd-Rath. Sachße, Gerichts-Aſſeſſ.
Seren Dr. Lepa, Gerichts-Aſſeſſ.
Co ſack.
3. Mediziniſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Se. Exc. Dr. v. Langenbeck, Wirkl. Geheimer Rath und Gene—
ral⸗Arzt 1. Kl.
Dr.
9
65
Bardeleben, Geh. Ober-Medizinal-Rath, General-Arzt 1. Kl.
R. Virchow, Geh. Medizinal-Rath, Mitglied der Akademie
der Wiſſenſchaften.
v. Frexichs, Wirkt. Geh. Ober- Medizinal- Rath und vortra-
gender Rath im Minifterium der geiftlichen ıc. — pie
du Boid-Reymond, Geh. Medizinal-Rath, Mitglied und
beftändiger Sefretar der Akademie der Wiſſenſchaften.
Hirſch, Geh. Medizinal-Ratb.
Leyden, bdögl.
Guſſerow, dögl.
Waldeyer, dögl.
Schröder, dögl.
v. Bergmann, dögl. und Generalarzt.
Liebreid.
Scyweigger.
Weſtphal, Geb. Medizinal-Rath.
b. Ordentliche Honorar-Profefloren.
.Exc. Dr. v. Lauer, Wirk. Geh. Dber-Medizinal:Rath, Leib⸗
arzt Sr. Majeftät des Kaiſers und Könige, General-Stabs-
arzt der Armee und Profeffor an der mediz. hirurg. Afademie
für dad Militär.
.Roſe, dirigirender Arzt ded Krankenhauſes Betbanien.
c. Außerordentlihe Profefjoren.
i en Geh. Mediz. Rath. Dr. Fritſch.
urlt. « #rängel, Oberftabd- und
Liman, Geh. Mediz. Rath, Regim. Arzt.
erichtl. u. Stadtphyſikus. -» Senator
Skrzeczka, Geh. Mei. - Build.
Rath und vortragenderr » Basdbender.
Rath im Minifterium er Schöler.
eiftl. 2c. Angelegenheiten. = gi rſchberg.
Zoff Meyer. Küũſter, Sanitätsrath.
en : Chriftiani.
. R. Lewin, Geh. Medi. =» Emalb.
Rath, Mitglied des Reichs - Bernhardt.
Gejundheitdamtes. » Gonnenburg.
Sacobion. = Schweninger, Mitglied
Munf, Hermann, Mitglied des Reichs⸗-Geſundheits⸗
der Akademie der Wiljen- amtes.
ſchaften. -Jul. Wolff.
Lucä. -Mendel.
Ernſt Salkowoki.
1885. 5
66
d. Privatdozenten.
Dr. Bergion.
D
*
Tr.
Krifteller, Geb. Sanitätd-
rath.
Mitſcherlich.
Schelske.
Tobold, Geb. Sanitäts-
rath und Prof.
Eulenburg, Prof.
Burdardt, Oberftabsarzt.
Guttmann.
— ——— Prof.
Falk, Kreisphyfikus.
Sander.
Rieß.
Bernh. Fränkel, Prof. und
Sanitätdrath.
Wernich, Bezirköphufifus.
Mayer, Sanitätdrath.
Güterbod.
Schiffer.
Perl.
Guttſtadt.
Löhlein.
Mar Wolff, Prof.
Wernide.
Landau.
Martin.
Litten, Prof.
Trautmann, Oberſtabs—
und Regim. Arzt.
Dr. Wolffhügel, Kaiſerl. Reg.
5
=
=
z
=
=
®
=
=
*
=
[I
=
=
Rath u. Mital. d. Reichs⸗
Geſundheits⸗Amtes.
Alb. Fränkel, Prof.
Remak.
Veit.
Friedländer.
Horſtmann.
Salomon.
Lafſar.
Lewinski.
Brieger, Prof.
Ludw. Lewin.
Leſſer.
ae
abi-Rüdbard, Prof. u.
Ober⸗Stabbarzt.
Behrend.
Gluck, Prof.
Baginsky.
Schüller, Prof.
Moeli.
Imman. Munk.
Grunmach.
Fehleiſen.
Koſſel.
Do
vder.
Hans Virchow.
Grawitz.
Baginsky.
4. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
. &rc. D. theol. u. Dr. phil.v. Ranke, Wirkl. Geheimer Rath,
Hiftoriograph des Preuß. Staates, Mitglied der Akademie
der Wilfenichaften, Kanzler ded Ordens pour le merite für
Wiffenihaft und Künite.
Kummer, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie der Wiffen-
ſchaften.
Zeller, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie der Wiſſen⸗
t
ſchaften.
v. Helmholtz, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie der
Wiſſenſchaften.
67
Dr. Mommjen, Mitglied und beftändiger Sefretar der Afademie
una.
der Wiſſenſchaften.
Guſtav Kirchhoff, Gcheimer Rath, Mitglied der Afademie
der Wiſſenſchaften.
Gurtius, Geh. Reg. Rath, Mitglied und beftändiger Sekretar
der Akademie der Wifjenichaften, Direktor des Antiquariumd
der Muieen.
— n, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Alademie der Wiſſen⸗
aften.
Wattenbach, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
Schrader, dögl.
Weizſäcker.
A. W. Hofmann, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie
der Wiffenihaften und des Neichd: Geiundheitdamtes.
Meierftrab, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
A. Wagner, Mitglied des ftatift. Bureaub
Beyrich, Geh. Bergrath, Mitglied der Akademie der Wiſſenſch.
Adolf Kirchhoff, Mitglied der Akademie der Wiffenihaften.
Schmoller, Mitglied ded Staatörathes.
v. Treitſchke.
Dilthey.
Schwendener, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
Fr. A. Weber, dögl.
Scherer, dögl.
Fuchs, dögl.
Hübner.
Tobler, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
Franz Eilh. Schulze, dögl.
Sadan,
Eichler, Direktor des botanifhen Muſeums und ded botanischen
Gartens, Br der Alademie der Wiſſenſchaften.
Grimm, Geh. Ren. Rath.
Joh. Schmidt, Mitglied der Akademie der Wifjenichaften.
Kiepert,
Websky, DOberbergratb a. D., Mitglied der Akademie der
Wiſſenſchaften.
Rammelsberg, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
Förſter, Direktor der Sternwarte und der Kaiſerl. Normal⸗
Aichungs⸗Kommiſſion.
Zupitza.
Robert.
Kronecker, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
b. Ordentlicher Honorar-Profeſſor.
‚Dr. Lazarus.
5*
Dr.
c. Leſendes Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
Dr. Landolt, Geb. Reg. Rath, Profefjor.
d. Außerordentlihe Profefjoren.
Michelet.
Schott, Mitglied der Akad.
der Wiſſenſchaften.
Werder, Geh. Reg. Rath.
Ferd. Heinr. Müller.
Dieterici.
Althaus.
E. R. Schneider.
Steinthal.
Bellermann.
Roth, Mitglied der Akad.
der Wiſſenſchaften.
Wichelhaus, Mitglied der
Techniſchen Deputation für
Gewerbe und Direktor des
Technolog. Inſtitutes.
Orth
Garcke.
Baſtian, Direktor der
ethnologiſchen Abtheilung
der Muſeen.
Kny.
P. Aſcherſon.
v. Martens.
Tietjen.
Sell, Kaiſerl. Reg. Rath
und Mitglied des Reichs⸗
Geſundheits⸗Amteb.
Spitta, ſtändiger Sekretär
der Akad. der Künfte.
. an van an u ou s.,_wu ww
ua em
Dr. en Geh. Reg. Rath
a. D.
Berendt, Landesgeologe.
Breßlau.
Paulſen.
Pinner.
Dames.
Liebermann.
Netto.
Geiger.
Wittmad,
Magnus.
Barth.
Aler. Brüdner.
Böckh, Reg. Rath a. D.,
Direkt. d. ftatift. Bureaus
der Stadt Berlin.
Didenberg.
Hettner.
Tiemann.
Diels, Mitglied der Akad.
der Wiſſenſchaften.
Rödiger.
v. Gizydi.
Furtwängler, Direktorial⸗
Alfiftent a. d. Mujeen.
Kojer, Geh. Staatd Ar:
chivar.
. Zejfen, außerord. Prof. an der Univerſ. zu Greifswald.
e. Privatdozenten.
Mediz. Rath.
Märder, Profeffor.
Hoppe, dgl.
Brugſch-Bey, dögl. und
Legationdrath.
Loſſen, Profeffor.
Kayſer, dögl.
. A. W. F. Shulg, Geb. Dr. Neejen, Profefjor, Mitglied
des Kaiſ. Patent: Amtes.
Fordan, Geb. Reg. und
vortrag. Rath im Mini-
fterium der geiftlidhen ıc.
Angelegenbeiten, auftragd>
weile Direktor der Nation.
Galerie.
Dr. Glan. Dr. Horftmanr.
Aron. : Bill
.e Laffon, Profeffor. := Maap.
⸗ rg Droyſen. -Knoblauch.
-Biedermann. » Kleb3.
: Zahn. : Runge.
: Weftermaier. Frey.
.« v. Kaufmann, Profeſſor. = Hoffory
s Gabriel. ⸗ chotten
»Ebbinghaus. -Rehmke
A. Erman, Direktorial-⸗-Löwenfeld
Aſſift. an den Mufeen. ⸗ rube,
« Delbrüd. : ». Etein
=» Lehmann: Filbeb. : Schwan
: Branco -« König
= Rarid :» Krabbe
s Deußen :» Deifau
-Kayſer Tſchirch
Sprach-Lehrer.
Dr. Michaelis, Profeſſor, Lektor der Stenographie.
Feller, Lektor der franzöſiſchen Sprache.
Rofſi, Lektor der italieniſchen Sprache.
Bafhford, Lektor der engliſchen Sprache.
Exerzitien-Meiſter.
Neumann, Univerſitäts-Fechtlehrer.
Freiſing, Univerfitätd-Tanzlehrer.
Hildebrandt, Univerfitätd-Stallmeifter.
Bureau: Beamte.
Laury, Kanzlei-:Rath, Univerfitätd-Sefretär.
Wetzel, Univerfitätd-Reftoratd-Sefretär.
Dolenz, Geh. Rechnungsrath, Univerfitäts-Duäftor.
Schmidt, Univerfitätd-Kuratorial-Scfretär.
3. Univerfität zu Greifswald.
Dad Kuratorium
verwalten ftellvertretend die Geheimen Regierungdräthe Profeflor
Dr. Baumftarf und Amtöbauptmann Häniſch.
Zeitiger Rektor.
Prof. Dr. Schuppe.
70
Univerjitäts-Ridter.
Gefterding, ftäbt. Polizei-Direftor.
Zeitige Defane
der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Cremer.
der juriftiichen Fakultät: Prof. Dr. Häberlin.
der medizinischen Fakultät: Prof. Dr. Schirmer.
der pbilofophifhen Fakultät: Prof. Dr. Gerftäder.
Der atademiihe Senat
beſteht außer dem zeitigen Rektor, dem Univerfitätd-Ridhter und den
Dekanen der vier Fakultäten, von weldyen der Defan der theologifchen
Fakultät zugleich ald Proreftor fungitt, zur Zeit aus
den Senatoren Prof. Dr. Suſemihl.
: : Ulmann.
⸗ ⸗P. Vogt.
= Haupt.
Das akademiſche Konzil
befteht aus dem Rektor, als Borfigendem, und allen ordentliden
Drofefjoren.
Fakultäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefloren.
Dr. Hanne, Paftor an der St. Jakobi-Kirche.
Zödler.
» Cremer, Paftor an der St. Marien⸗Kirche.
Haupt.
Bredenfamp.
b. Außerordentlide Profefforen.
Lic. Gieſebrecht. Lie. Viktor Schultze.
2. Juriſtiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. Häberlin. Dr. 8. W. Lewis.
» Bierling. s Dtto Fiſcher.
s PDedcatore.
b. Außerordentliher Profeſſor.
Dr. Störf.
©. Privatdozent.
Dr. Medem, Landgerichts-Rath.
71
3. Mediziniihe Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. a. Seh. Mediz. Rath. Dr. Schirmer.
Paul Vogt.
Pernice, dögl. ⸗
» Grobe. -Schulz.
-Mosler = Sommer.
» Landoiß,.
b. Außerordentliche Profefjoren.
Dr. Eichſtedt.
. en Kreisphyſikus.
ar Direlt. d. Provinz. Srren«Heil-Anftalt zu Greifswald.
⸗ ra
:» Rinne.
«e Frhr. v. Preuſchen von und zu Liebenftein.
= 9. Budge. |
c. SPrivatdozenten.
Dr. Bengeldödorff, Sanit.Ratb. Dr. Löbter.
= Beumer. » Schondorff, Stabsarzt.
s Strübing. ⸗Peiper.
4. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. E. Baumſtark, Geh. Dr. Schuppe.
Reg. Rath, Mitglied ded - Ulmann.
Herrenhauſes. : Thome.
. ünter. Schwanert.
⸗Frhr. von Feilitzſch. ⸗Gerſtäcker.
» Baier. « Reifferjheid.
» Limpridt. «e Kaibel,
Ahlwardt. ⸗Koſchwitz.
-Suſemihl. :» Zimmer.
= Preuner. -Friedr. Ecmitz.
⸗Kießling.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. 328 (3. 3. beurlaubt). Dr. Seed.
> : Konrath.
: Minnigerode. s Febr. Vogt.
-F. Baumftarf, = Bernbeim,
E pl. Zachariä.
= Grebner. . Hol.
72
e. Privatdozenten.
Dr. Hadbad.
» Bebrend.
: Möller.
Lehrer für neuere Sprachen und Künfte.
Dr. Marr, Lektor der — Sprache.
Bemmann, Muſibkdirektor.
Drönewol f, Muſiklehrer.
Weiland, Zeichenlehrer.
Range, Turnlebrer.
Beamter,
Räder, Univerfitätd-Sefretär und Duäftor.
4. Univerfität zu Breslan.
Kurator.
Se. Exc. D. v. Sey dewitz, Wirkl. Geheimer Rath, Oberpräfident
der Provinz Schlefien.
Rektor und Senat.
Rektor: Prof. Dr. Förfter.
Erreftor: Prof. Dr. Röpell.
Univerſitäts-Richter: Dr. Willdenow, Geb. Reg. Rath.
Dekane:
der kath. tbeol.. Fakultät: Prof. Dr. Kön
der evang. theol. Fakultät: Prof. Dr. Me 1 Konfift. Rath.
der jurift. Fakultät: Prof. Dr. Schwanert.
der medizin. ‚Bakultät: Prof. Dr. Haffe, Mediz. Rath,
der —2 — Fakultät: Prof. Dr. RKoßba ach.
Erwählte Senatoren:
Prof. Dr. Friedlieb. Prof. Dr. Heitterfäsik
= = Biermer, Geb. Medi. - =» Geuffert.
Rath. : =» Miaskowsöki.
: = Schröter.
Fafultäten.
1. Ratboliihetheologiiche Fakultät.
a. Drbdentlihe Profefloren.
Dr. $riedlieb. Dr. Zämmer, Prälat Proto-
« Bittner. notar.
Probſt. Sgdaolz.
73
b. SPrivatdozenten.
Dr. Krawutzcky. Dr. Müller.
2. Evangeliſch-theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. Räbiger. Dr. Hahn.
s muß, Konfift. Rath. « a. BEER
b. Ordentlicher er
Dr. Erdmann, General-Superintendent von Schleſien.
c. Privatdozent.
Lic. Koffmane.
3. Juriſtiſche Fakultät.
a. Drbentliche Profefjoren.
Dr. ne Geb. Juſtizrath. Dr. Behrend,
asp ———— — v. Stengel
⸗ — Wlaſfſak.
» Geuffert.
-b. Außerordentlicher Profefjor.
Dr. F. Bruck.
c. Privatdozenten.
Dr. Eger, Regier. Rath. Dr. Pappenheim.
4. Mediziniſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Häſer, Geh. Mediz. Rath. Dr. Förfter.
E Heidenhain, Eu. -Haſſe, Mediz. Rath.
Biermer, de : Do nfid.
⸗Fiſcher, — Rath. -Fritſch, Mediz. Rath.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. Klopſch, Geh. Mediz. Rath. Dr. Sommerbrodt.
= Boltolini. .« Berger.
Auerbach. = 9. Gierke.
= 9. Cohn. : Neißer.
:» Gjdeidlen. « Goltmann.
-Richter. Magnus.
⸗Hitrt. « Born.
74
c. Privatdozenten.
Dr. 3. Brud. Dr.
:s Rolac et. s
Jaco bi, vezirlsphyſikus.
Wiener.
Freund.
Roux.
Kroner.
Röhbmann.
Ya
8. Partſch
Hiller, Stabsarzt.
5. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. RN, Seh. Reg. Rath. * ans
Löwig, dögl. F. b
: Gtenzler, bögl. v. Miaskowski.
: Wein old. : Xeriß,
:» Möpell, Mitgl.d. Herrenhaufed. » NRojaned
:s Römer, Ge— Sch, Dergrath. « Engler.
: Runfmann. = Tb. Weber
. e IB s Erdmann
s Galle, Geh. Neg. Rath. :» Nieie.
« Ropbad. = Prätoriuß.
: Schröter. . vd. Funke.
« le .« Garn.
= Bol e Bäumter.
⸗ — = Gadpary.
= Nebring. :s 8. Partid.
« Schneider. : Schäfer.
b. Außerordentlihe Profefjoren.
Dr. — Arhiv-Rath. Dr. $riedländer.
:» Körber. « Holdefleik.
⸗ Freudenthal. Zacher.
: ». Richter. . = %. Weber
= Rölbing. Viſcher.
WMWeiske. san
= Mepdorf. -Lehmann
c. Honorar-⸗Profeſſor.
Dr. Grätz.
d. Mit Haltung von Vorleſungen beauftragt.
Reg. und Baurath Beyer.
Forſtmeiſter Kayſer.
75
e. Privatdozenten.
Dr. Oginski, Prof. Dr. Kosmann.
- Bobertag. : Staube.
: Auerbad. : Shwar;.
: ©. Fränkel. «= 8. Cohn.
-Wiſſowa.
Sprach- und Kunft-Unterridt.
Freymond, Lektor der franzöſiſchen Sprade.
Dr. Zömwenfeld, Lektor der polniſch. und ruſſiſch. Sprache.
Dr. Schäffer, Prof., Mufikdireftor, Mufiklebrer.
Dr. Brofig, Prof., Mufikdireftor, Mufiklebrer.
Aßmann, Zeichner.
Pfeifer, Fecht- und Boltigirmeifter.
Univerfitätdö-Beamte.
Sekretär: Nadbyl.
Rendant und Duäftor: Klepper.
5. Bereinigte Friedrichs-Univerfität Halle-Wittenberg zu Halle.
Kurator.
Geheimer Regierungs-Rath Dr. Schrader.
Rektor.
Bom 12. Zuli 1884 bis 12. Juli 1885.
Prof. Dr. Adermann.
Univerjitätd-Ridter.
Dr. jur. Thümmel, Landgerichts-Rath.
Defane der Kafultäten.
Bom 12. Januar bi 12. Zuli 1885.
In der theologiihen Fakultät: Prof. Dr. Beyſchlag.
In der juriftiihen Fakultät: Prof. Dr. Meier, Geb. Juftiz.Rath,
In der — Fakultät: Prof. Dr. Krahmer, Geh. Mediz.
ath.
In der philofphiihen Fakultät: Prof. Dr. Keil, Geh. Neg. Rath.
Das Generalkonzil
befteht aus ſämmtlichen ordentlihen Profefforen und dem Univer-
ſitäts-Richter.
76
Der akademiſche Senat
befteht aus dem Rektor, dem Proreftor, den Dekanen ber vier Fakul⸗
täten, fünf aus der Zabl der ordentlihen Profefforen gewählten
Senatoren und dem Univerfitätd-Ridhter.
Wahlfenatoren
vom 12. Zuli 1884 bis 12. Juli 1885.
Prof. Dr. Erdmann. Prof. Dr. Elze.
= =» Gräfe e =» Grenader.
:e = Hering.
Univerfitätd-Webdil.
Prof. Dr. Goſche.
Fakultäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefloren.
Dr. Jacobi, Konfift. Rath.
s Shlottmann.
« Köftlin, Konfift. Rath, ordentliches Mitglied ded Konfiftoriums
der Provinz Sadjien.
Beyſchlag.
-Riehm.
s Hering.
: Käbler.
b. Außerordentlihe Profefjoren.
Dr. tbeol. et phil. G. Kramer, Geh. Reg. Rath.
Lie. theol. $rante.
D, Friedr. Müller.
2. Zuriftiihe Fakultät.
a. Ordentliche Profeiloren.
Dr. Fitting, Geb. Juſtiz-Rath. Dr. Brunnenmeifter.
« Ernft Meier, dögl. Schollmeyer.
: Boretiuß. s Leonhardt.
» Laftig.
' b. Privatdozent.
Dr. Arndt, Kreisrichter a. D. und Zuftiziar bei dem Ober-Bergamte.
3. Mediziniihe Fakultät.
a. Ordentliche Profefloren.
Dr. Krabmer, Geh. Mediz. Dr. Weber, Geh. Mediz. Rath.
Rath, Kreisphufikus. : Dishaufen, bögl.
77
Dr. Adermann.
: Welder. B
«e Rih. Bollmann, Geh.
Mediz. Rat
s Bernftein. =
Dr. Alfred Gräfe.
Hipig, Direktor der Pro-
vinz. Ireens Heil» Anftalt
zu Nietleben bei Halle.
Eberth.
b. Außerordentliche Profefjoren.
Dr. Schwarge.
s Koblihütter. ⸗
⸗Harnack. ⸗
= Geeligmüller. .
s Solger.
Dr. Rid. Pott.
Genzmer.
Küfiner.
Oberſt.
c. Privatdozenten.
ee Prof.
chwarz.
Heßler.
Dr. Schönlein.
Bunge.
. 4 Philoſophiſche Fakultät.
a Ordentliche Profefjoren.
Dr. Auguft Rojenberger. Dr. Conrad.
-Friedr. Pott, Geh.Reg. Rath. - Guft. Droyſen.
: Erdmann. « Alfred Richheft
-Knoblauch, Geh.Reg. Rath. » Grenader
Prãſid. der Raiierl. — Uer.
Carolin. Deutſchen Alade =» Dittenberger.
mie, Mitglied ded Herren-⸗Suchier.
auſes. s v. Fritſch
:» QZul. 3a ber . Elze.
= Keil, Ar Res. Rath. :s Bolbard
:» Zul. Kühn, dgl. :» Gantor
Lie. Dr. Bode. s Depdemann.
Dr. Dümmler. -Wangerin.
Haym : Stumpf.
:s Rraud
b, Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. Eijenbart. . Püp.
⸗ so cr : Schum.
E ante s Dberbed
E Frentag. «e Sirdner
:» Märder. « Gerina.
s Wellhauſen. s Bartholomae.
: Büft. » Baibinger.
:s Emalb. : Rüdede.
(Dr. Rathfe.) : Döbner.
78
c. Privatdozenten.
Dr. Gornelius, Prof. Dr. Frhr. vom Stein.
E — dögl. Wenck.
⸗ DO. Tafden berg 11. = Lehmann.
s Wilthei ß. Zopf.
Baumert. « Burdad.
2 Xeftoren.
Dr. Franz, Univerfitätd-Mufikdireftor.
Reubte, Univerfitäts-Mufiklehrer.
Knod, Regier. Baumeifter.
Dr. Heyer.
Spradlebrer.
Dr. Aue, für engliſche Sprade.
«= Wardenburg, für franzöfiihe Sprade.
Ererzitienmeifßter.
Xöbelin % —
Rocco, Tanzmeiſter.
Schen d, akademischer Zeichner und Zeichenlehrer.
Schre w̃ er, Univerſ. Reitlehrer.
Univerſitätsbeamte.
— tade, Kuratorial⸗Sekretär.
W. Ro e, Univerſitäts-⸗Sekretär, Kanzleirath.
B olß e, diendant und prov. Duäftor.
Univerſitäts-Architekt.
Kilburger, Kal. Bauinſpektor.
6. Chriſtian⸗Albrechts⸗Univerſitüt zu Kiel.
Kurator,
D. Dr. Mommjen, Konfiftorial-Präfident.
Rektor.
Profeſſor Dr. Ladenburg.
(für das Amtsjahr 1885/86: Prof. Dr. Kloftermann.)
Defane
der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Nitzſch.
der —— Fakultät: Prof. Dr. Wieding.
der mediziniſchen Fakultät: Prof. ER Heller.
der pbilolophifihen Fakultät: Prof. Dr. Stimming.
79
Akademiſcher Senat.
Der Relt
Der Sroreftor: Prof. Dr. Brockhaus.
Die vier Dekane.
Bier von dem alademiſchen Konfiftorium gemwäblte ordentlie Pro⸗
Eile zur Zeit
Prof: Dr. Förfter. Prof. Dr. Schott.
. » Duinde. » = Ladpeyreß.
Akademiſches Konfiftorium.
Mitglieder: fämmtlicye ordentliche Profefjoren.
Fakultaͤten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
D. Lüdemann, Kirchenrath. Dr. W. Möller.
Dr. Kloſtermann. Wendt.
s Fr. Nitzſch.
b. Außerordentlider Profeflor.
Lic. Dr. Bäthgen.
2. Juriſtiſche Fakultät.
a. Drdentlihe Profefjoren.
Dr. Hänel.. Dr. Schott.
⸗ ieding. Schloßmann.
⸗Brockhaus.
b. Privatdozent.
Dr. Lehmann.
3. Mediziniſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Litzmann, Geh. Mediz. * se
Rath. ..
Esmarch, dgl. . free *
⸗Henſen. ⸗ pre ediz. Rath.
b. Außerordentliche Profefloren.
Dr. ei und * — 29
Mediz. R Falck
Edlefſen. s Werth.
= Deterfen.
80
c. Privatdozenten.
Dr. Jeſſen, Mebdiz. Rath. Dr. Rheder.
= Geeger. = Pauljen.
» Dähnbardt. «= KRojegarten,
» Neuber.
Außerdem ift dem praktifhen Zahnarzte Dr. Fricke die wiberruf-
liche Erlaubnis zum Halten von Borlefungen in der Zahnheil⸗
funde ertheilt.
4. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
‚ Sorhhammer, Geb. Reg. Dr. Pfeiffer.
Rath. Piſchel.
3
”
= imly Pochhammer.
» Karften : Stimming.
«= GSeelig : Krüger.
= MWepver. Förſter.
Theodor Möbius. Blaß.
: 3.©. © Hoffmann. Bu ſolt.
-Karl Mö bius. -Laspeyres.
Backhaus. -Krohn.
-Ladenburg. -Glogau.
Schirren. Krümmel.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. Haſſe. Dr. Bruns.
Peters.
c. Privatdozenten.
Dr. Groth, Prof. Dr. Rügheimer.
Alberti. Lamp.
Emmerling, Prof. Haas.
Pietſch. Herth.
BGottſche. = Rodemwalbd.
Toönnies. -Sarrazin.
Lektoren.
Sterro 3 ‚ Lektor der franzöfiihen Sprade.
Heife, Lektor der engliihen Sprade.
Lehrer für Künfte.
Stange, akademiſcher Mufikdireftor.
Loos, Lehrer der Zeichnenkunft.
Brandt, Lehrer der Fechtkunft.
81
Beamte.
Syndikus: Dr. Lehmann, en u kommiſſariſch.
Rendant: Maaßen.
7. Georg⸗Auguſts-Univerſitüt zu Göttingen a. d. Leine.
Kurator.
Dr. jur. et phil. v. Barnftedt, Geh. Reg. Rath.
Prorektor _
bis 1. September 1885:
Prof. Dr. & Meyer.
Univerſitäts-Richter.
Roſe, Univerfitäts-Rath.
Dekane
in der theologiſchen Fakultät bis zum 15. Oktober 1885: Prof.
Dr. Shulg, Konfift. Rath.
in der yigg akultät 9 zum 18. März 1885: Prof. Dr.
v: Bar, Geb. Juſtiz-Rath.
in der medizinischen Katultät bie 30. Zuni 1885: Prof. Dr. Henle,
eb. Dber-Medizinal-Rath.
in der ——— Fakultät bis 30. Juni 1885: Prof. Dr.
Müller
Senat.
Vorfitzender: Prorektor Prof. Dr. 2, Meyer
Mitglieder: die ordentlichen Profefforen und der Univerſ. Rath Roſe.
Fakultäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Drbdentlihe Profefjoren.
Dr. ———— Konſiſt. Rath.
enmann, dsgl.
Ni — Konfift. Kath, Mitglied des Landed-Konfiftoriumd zu
annover.
s Reuter, Konfilt. Rath, Abt zu Burdfelde,
s ze. Konfift. Rath.
= Knok €.
b. Außerordentlihe Profefjoren.
Dr. Lünemann. Lic. Duhm.
1885, 6
82
2. Suriftiihde Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
. v. Shering, Geb. Juſtiz—
"8 eb. Zuftiz
Mejer, dögl.
Dove, dögl., Mitglied ded
Herren⸗Hauſes, des Ge-
richtshofes für kirchl. An—
gelegenheiten, und des Lan⸗
des⸗Konfiſtoriums zu Han⸗
nover.
Dr.
un 9 mn u
Ziebarth.
Frenddorff.
Fohn, Geh. Zuftiz.Rath.
Hartmann, dägl.
v. Bar, dögl.
Regelöberger.
b. Außerordentliher Profeflor.
. K. DB. Wolff.
3. Medizinifhe Fakultät.
a. Ordentliche Profefforen.
} als Geh. Ob. Mediz.
Rath.
Haſſe, Geh. 2.
Meißner, Hofrath.
Schwartz, Ge. Mebiz.
Rath.
Dr.
=
=
=
—
*
Ludw. Meyer.
Leber.
Ebſtein.
Marme.
König, Geh. Mebiz. Rath.
Orth.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
ser
raufe.
Lohmeyer.
Huſemann.
Dr. Roſenbach.
Ep
c. Privatdozenten.
. Wieje.
Bürfner.
Dr. Shieferdeder.
Droyjen.
4. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
. Weber, Geb. Hofrath.
Hanfien, Geh. Reg. Rath.
v. Leutſch, Geh. Reg. Rath.
Bertbeau, dögl.
Wüſtenfeld.
Wieſeler.
W. Müller.
Dr.
—
=
=
s
z
Sauppe, Geh. Reg.
Rath.
Griepenterl.
Stern.
Schering.
theol. et phil. de Lagarde.
Baumann.
83
Dr. Drechsler. Dr. ©. €. Müller.
= Henneberg. « Bollmöller.
:» Ehlers. : Weiland.
-Wilmanns. Riecke.
Schwarz. Kielhorn.
⸗Klein. v. Kluckhohn.
⸗Dilthey. Steindorff.
-Volquardſen. = Heyne.
s Ba SER Laubach. = v. Bilamomig- :Möllen«
= NReinte. orff.
.» Wagner. ⸗ Bin.
= ». Könen. = Cohn.
b. SHonorar-Profeffor.
Dr. jur. et phil. Sötbeer, ®eh. Reg. Rath.
c. Außerordentliche Profefloren.
Dr. Bödeder. Dr. Rehniſch.
:» Krüger : Schmarjom.
: ». Udlar » Rapier.
= Enneper :» Haupt.
« Zollend. «= Politorff.
» ®ödele » #alfenberg.
⸗Eſſer = Gilbert.
:» Kid. e Bedtel.
⸗Peipers.
d. Privatdozenten.
Dr. — Aſſeſſor. Dr. med. et phil. Brock.
s : Hamann.
⸗ —* 2 zer:
«= Egger : Hugo Meyer
s jur. et Ohil. Frhr. v. Wal- - dert
teröbaufen. -Jannaſch.
MAndreſen. v. Kapsheer.
⸗Berthold. Hölter.
⸗Buchka.
Lektor.
Koeune, Lektor der franzöfiſchen Sprache.
Univerſitäts-Bauamt.
Kortüm, Bau⸗Inſpektor.
Lehrer für Künſte, Exerzitienmeiſter.
Schweppe, Stallmeifter, Rittmeiſter a. D.
Hille, Muſildirektor.
6*
84
Deterd, Zeichenlebrer.
Grüneflee, Fechtmeiſter.
Höltzke, Tanzlehrer.
Beamte der Univerfität.
Möbiud, Kuratorial-Sefretär.
Dr. Bauer, Univerfitätd-Sefretär und Quäftor.
8. Univerfität zu Marburg.
Kuratorium.
Das Kuratorium wird z. 3. allein durch den dermaligen Rektor
Profefjor Dr. G. Heinrici vertreten.
Rektor,
Prof. Dr. Heinrici.
Prorektor.
Prof. Dr. Bergmann.
Der akademiſche Senat
beſteht aus ſämmtlichen ordentlichen Profeſſoren der vier Fakultäten.
Fakultäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefforen.
* theol. et phil. Ranke, Konfift. Rath.
Er Heinrici, dögl.
=» =: s Brieger.
⸗ = Herrmann.
E Graf Trade Lie
:s Adelid
una ww
b, BPrivatdozenten.
Lic. — et Dr. phil. Keßler.
⸗ —⸗Caornill.
2. Juriſtiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. alle Geh. Juftiz- Rath. Dr. Do ut
:s Ubb elobde, Mitglied des = mv. Liszt.
Herrenhaufes. ⸗
⸗Enneccerus.
85
b. Außerordentlide Profejjoren.
. Dlatner. Dr. Sidel.
Frantz.
c. Privatdozenten.
. V. Schmidt, Juſtizrath. Dr. B. F. J. Wolff, Juſtizrath.
Fr. Detker.
H. Bennecke.
3. Mediziniſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Naſſe, Geh. Mediz. Rath. Dr. Cramer, Direktor ber
-Roſer, dögl. Landed-Frrenheilanftalt.
Lieberkühn, dsegl. : med. et phil. Kũlz.
=» Mannkopff. : Ablfeld.
« 9. Shmibdt-Rimpler. Marchand.
-Hans Horſt Meyer.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. Wagener. Dr. Lahs.
c. Privatdozenten.
Dr. Hüter. Dr. Zuczel.
OD. dv. Heufinger. «= Strahl.
Frerichs.
4. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Stegman Dr. Stengel.
-Dunker, Seh. Bergrath. Varrentrapp.
: Glajer. e Bauer.
: BWigand. = Weber.
« Gälar. : Binde.
: 2%, Schmidt. « 5. Cohen.
:s Melde. Fiſcher.
⸗Lucã. Paaſche.
:« 8. Juſti. » Bormann.
s Bergmann. : & Schmidt.
. med. J phil. Greeff.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. v. Drach. Dr. Lenz.
⸗ Heß. : Birt.
: ». Spybel. : Bietor.
: HKeußbner. ⸗Fittica.
Dr. Rathke, außerord. Prof. zu Halle.
86
c. Privatdozenten.
Lic. RENT, * auch theol. Dr. Elſas.
Fakultät. -Stoſch.
Dr. Koch. ⸗-Friedensburg.
:» Klein = Robl.
= Natorp : Rnejer.
Lektor.
Charles Henri Hamon, Lektor der franzöſ. Sprache.
In Künſten und Leibesübungen geben Unterridt:
Sreiberg, Univerfitätd-Mufikdireftor.
Schürmann, Univerfitätd-Zeichenlehrer.
a ms, Fechtmeifter.
anie i Univerſ. Reitlehrer (auftragsw.)
Beamte der Univerſität.
Brauns, Staatsanwalt z. D., Univ.-Richter.
Stiebin J erſter Univerfitätd-Sefretär (verfieht zugleich die Ge-
ſchäfte eines Kuratorial-Sefretärd), Kanzleirath.
Dörffler, Univerfitätö-Kaffen-Rendant, re
Meyden baue tr, Bauinipeft., Univerfitätd-Archite
9. Mheinifche Friedrich: Wilhelms-Univerfität zu Bonn.
Kurator.
(fehlt 3. 3.) Er
Zeitiger Reftor.
Prof. Dr. Clauſius, Geh. Reg. Rath.
Univerfitätd-Ridter.
Brodhoff, Geb. Bergrath.
Zeitige Defane.
der ur ae Fakultät: Prof. Dr. Krafft, Konfift.
der tethallfgrtbeologifchen Fakultät: Prof. Dr. Sima
der juriftiihen Fakultät: Prof. Dr. Hälſchner, Geh. "zuft Rath.
der mediziniſchen Fakultät: Prof. Dr. Köfter
der hilotophifchen Fakultät: Prof. Dr. Schönfeld, Geh. Reg. Rath.
Der afademijhe Senat
befteht aud dem Rektor, dem Proreftor Prof. Dr. Langen, dem Uni»
les den Defanen der fünf Fakultäten und den Senatoren:
Prof. Dr. Bin
⸗ ⸗ Sipfähig, Geh. Reg. Rath.
87
Prof. Dr. Bechmann, Geh. Zuft. Rath.
: = Straßburger, Hofrath.
Fatultäten.
1. Evangeliſch-theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr, Krafft, Konfift. Rath, Mit- Dr. le) erlag
glied bed ae s Ghriftlieb.
der Rheinprovin e Bender.
:» Mangold, Konfift Rath. Lie. Dr. Lemme.
b. Außerordentliche Profefjoren.
Dr. Benrath.
Budde.
c. Privatdozent.
Lie. theol. Spitta.
2. Kathoͤliſch-theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Menzel. Dr. Simar.
:» Reuid. .« Kellner.
«e Rangen. « Kaulen.
3. Juriſtiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. sun Geh. Zuftiz> Dr. — Geh.
Rath, Mitglied des — Rath.
hauſes. ⸗ Behmann, dögl.
Ritier v. Schulte, Geh. = Be dögl.
Zuftiz. Rath. -Lörſch.
Sen
b. Außerordentlihe Profefjoren.
Dr. Ricoloviuß.
« Kloftermann, Geh. Bergrath.
ec. Privatdozenten.
Dr. Jörs.
⸗Landsberg.
Juſt.
88
4 Mediziniihe Fakultät.
&. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Veit, Geh. Ober-Mediz. Dr. Sämiſch.
Rat Bi
inz.
v.Ley dig, Geh. Mediz Rat. = Baron v. la Valette St.
Pflüger, dögl. George _
Rühle, dögl. » Zrendelenburg.
Köfter.
uw 8 0
b. Ordentlicher Honorar-Profeffor.
Dr. Berner Naffe, Geh. Mebiz. Rath, Direktor der Provinzial«
IrrensHeil- und Pflegeanftalt zu Bonn.
c. Außerordentliche Profefforen.
Dr. Schaaffhaufen, Geh. Dr. Nußbaum.
Mediz. Rath. s #infler.
« Doutrelepont. = med. et phil. Fuchs.
« Sinfelnburg, Geh. Reg. = Ribbert.
Rath. : MWalb.
⸗v. Mojengeil.
d. Privatdozenten.
Dr, Kocks. Dr. Witzel.
«e Burger. = Ungar, Kreid-Wundarzt.
⸗ — :s med, et phil. Barfurxth.
⸗Kochs. « SKrufenberg.
» Rumpf = Prior.
5. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefloren.
Dr. ®ildemeifter. Dr. Straßburger, Hofrat,
:s Rnoodt.
-vom Rath, Geh. Bergrath.
« Erwin Nafje, Geh. Reg = Reinh. Kekule.
Rath. -Alfr. Dove.
-Clauſius, dögl = Menzel.
« Büdeler, dögl. : Ritter.
«= Ujener, dögl. : Wilmanne.
⸗Lipſchitz, dsgl. : Aufredt.
» Aug. Kekulé, d8gl. « Schönfeld, Geh.Reg.Rath.
» Sürgen Bona Meyer. s ein.
» RK. Zufti. = #örfter
: Neubänier. : ». Laſaulx
: Nilien. : Hertwig
» 2übbert. :» Schlüter
89°
b. Ordentlicher Honorar⸗Profeſſor.
Dr. Delius, Geh. Reg. Rath.
c. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. Schaarſchmidt. Dr. Wallach.
Kortum. : Trautmann.
Biſchoff. Klein
« Birlinger. :» Witte
s Andrä. : Bertfau,
s Retteler. ⸗Lipps.
s Andreien. Anſchütz.
Prym.
d. Privatdozenten.
Dr. Claiſen. Dr. Wolff.
« Klinger. v. Lilienthal.
: Krand. - Gering
Pohlig. Schimper
Lamprecht. : Shwar;.
» GStürzinger. : Hinpe.
s Wiedemann. «= Morsdbad.
Leftoren der neueren Spraden.
Dr. Piumati, Lektor der italienifhen Spradhe.
Waridel, Lektor der franzöfiihen Sprade.
Lehrer der Tonkunſt.
Wolf, akad. Muſikdireltor.
Lehrer der Zeichnenkunſt.
Küppers, Bildhauer.
Exerzitien-Meiſter.
Ehrich, Fechtlehrer.
Beamte.
Röhmer, Kanzleirath, Kuratorial-Sekretär.
Kö ’ ler, Ranzleirath, Univerfitätd-Seftetär.
8; fmann, Reftoratd-Sefretär.
Överman n, Univerf. Kaffen-Rendant und Quäſtor.
Univerfitätd3-Arditeft.
Reinite, Kreid-Bauinfpeftor.
90
10. Theologiſche und philoſophiſche Akademie zu Münſter.
Kurator.
v. Hagemeiſter, Oberpräſident.
Rektor.
Prof. Dr. Körting.
Defane
der theologischen Fakultät: Prof. Dr. Hartmann, Domfapitular.
der philoſophiſchen Fakultät: Prof. Dr. Salto mäti.
Senat.
Sämmtlihe ordentlihe Profefforen beider Fakultäten.
Alademifher Richter.
Nacke, Landgeritd-Rath.
Fakultäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. Shwane. Dr. Bardenhewer.
— Hartmann, Domkapitular. ⸗-Sdralek.
unke.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. Schäfer. Dr. Commer.
Lic. theol. Fechtrup.
c. Privatdozent.
Lie. theol. Bautz.
2. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Hittorf, Geh. Reg. Rath. Dr. Lindner.
⸗ ae Medizinal» Rath. :« Körting.
: Gto Niehues.
: 9». — Sturm.
Stahl. Salkowski.
⸗Ho ſius. -Hagemann.
Bachmann. Brefeld.
. Spider.
91
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. Parmet. Dr. v. Ochenkowski.
-Landois. Milchhöfer.
Nordhoff.
c. Privatdozenten.
Dr. Hüffer. Dr. Diekamp.
Ecker. RWüullner.
Einenkel. Joſtes.
Lektor.
Deiters, Lehrer der neueren Sprachen.
Lehrer für Künſte.
Muſiklehrer: = rim 7% ar
Schmidt, Domdor-Direktor.
Turn⸗ und a. Kem per, Gymnafiallehrer.
Alademiihe Beamte.
Sekretär und Quäſtor: Drojion.
Rentmeifter ded Studienfondd: Dermann, Rechnungsrath.
ll. Lyceum Hosianum zu Braunsberg.
Kurator.
Dr. v. Schlieckmann, Oberpräfident der Provinz Oftpreußen.
Rektor.
Prof. Dr. Killing.
Dekane.
Dekan der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Hipler.
Dekan ber philoſophiſchen Fakultät: Prof. Dr. Bender.
Akademiſcher Ridter.
Die Funktionen defjelben werden von dem Richter der Univerfität
zu Königöberg, Oberlandeögerihtärath Hildebrandt, mwahr-
genommen.
Fakultäten.
a, Theologiſche Fakultät.
DOrdentlihe Profeſſoren.
Dr. Oswald. Dr. Weiß.
: Hipler : Marquardt.
⸗ ittrich.
92
b. Philoſophiſche Fakultät.
Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Bender. Dr. Weißbrodt.
-Michelis. -Killing.
Privatdozent.
Dr. Krauſe.
L. Die Königlichen techniſchen Hochſchnlen.
1. Techniſche Hochſchule zu Berlin.
A. Mektor und Senat.
a. Rektor.
Dr. Haud, Prof., Geh. Reg. Rath.
i b. Proreltor.
Kühn, Prof. und Baurath.
c. Senatd- Mitglieder.
Conſentius, Prof.
Dill, Prof., Kailerl. Marine-Ingenieur.
Dr. Dobbert, Prof.
Dr. Dörgend, Prof.
Grell, Prof.
Ludemwig, Prof.
Raſchdorff, Prof, Geh. Reg. Rath.
Dr. Rüdorff, Prof.
Schlichting, Prof.
Dr. Bogel, Prof.
Dr. Weingarten, Prof.
B. Abtheilungen.
(Die Mitglieder der Abtheilungs-Kollegien find dur * bezeichnet.)
Abtheilung I für Arditeltur.
Vorfteber.
Dr. Dobbert, Prof.
Mitglieder.
a. Gtatömähig angeftellte.
*Dr. Dobbert, Prof. »Raſchdorff, Prof., Geh. Reg.
"Ende, dögl. und Baurath. ath.
*Zacobötbal, Prof. *Schmwatlo,Prof.u. Reg. Rath.
"Kühn, dögl. u. Baurath. *Spielberg, Prof.
*Dpen, Prof.
93
b. Nicht etatömäßig angeftellte.
“Adler, Prof. und Geh. Ob. Lürßen, Prof,
Baurath. Skhäfer, dögl
Elis, Prof. Schaller, Prof.
Jacob, Landichaftämaler. Strad, Arditelt.
Dr. Leſſing, Prof. Wolff, Land-Bauinſpektor.
c. Privatdozenten.
W. Cremer, Arditet. Perdiſch, Poft-Bauinfpeftor.
Gräb jr., Arditefturmaler. Schäfer, Prof.
Dr. Lehfeldt. Zudermann, Poft-Baurath.
Abtheilung II für Bau-Ingenieurmejen.
Vorſteher.
Dr. Dörgens, Profeſſor.
Mitglieder.
a. Gtatdmäßig angeſtellte.
“Brandt, Prof. »Göring, Prof.
»Di et rich, dögl. *Schlidhting, dögl.
*Dr. Dörgens, dögl. *Dr. Winkler, dögl.
b. Nicht etatömäßig angeftellte.
Büfing, Ingenieur. Scholtz, Baumeifter.
*Hagen, Geh. Ober-Baurath.
c. BPrivatdozenten.
Bödeder, Reg. Baumeifter. Haveltadt, Reg. Baumeifter.
d. Ständige Alfiftenten.
Griſebach, Arditelt. v. Ofſowski, Ingenieur.
Haveftadt, Reg. Baumeifter. Dr. Pietſch.
Keller, dägl.
Abtbeilung II für Mafhinen- Ingenieurweien
Borfteber.
Conſentius, Prof.
Mitglieder.
a. Etatsmäßig angeftellte.
*Sonjentius, Prof. *G. Meyer, Prof.
»Fink, dögl. *Reulenur, dögl. und Geb,
»Ludewig, dägl. Reg. Rath.
b. Nicht etatäömäßig angeftellte.
Hartmann, Ingenieur. *Dr. Slaby, Prof.
*Hörmann, ni
94
Sektion für Schiffbau.
"DILL, Prof., Kaiſerl. Marine- *Dietrich, Wirkt. Admiral.Rath.
Ingen., Sektiond-Borfteher. »Görris, Admiral, Rath.
*Brir, Geh. Admiral. Rath.
c. Privatdozenten.
Hartmann, Ingenieur. Wehage, Ingenieur.
d. Ständiger Affiftent.
Hartmann, Ingenieur.
Abtheilung IV für Chemie und Hüttentunbe,
Borfteber.
Dr. Bogel, Prof.
Mitglieder.
a. Etatsmäßig angeftellte.
*Dr. Hirſchwald, nr sn Bogel, Prof.
* . Liebermann, dögl. ”". PR eber, dögl.
*. Nüborff, dögl.
b. Nicht etatdmäßig angeftellte.
Dr. Sell, Prof., Kaiferl. Reg. Dr. Wedding, Geh. Bergrath.
Rath. *. Meeren, Prof.
c. Privatdozenten.
Dr. Biedermann. Dr. Römer.
⸗Kaliſcher. : MWepl.
d. Aififtenten.
Dr. Brand. Dr. Neuman
Elsbach. Schultz⸗ —8 Lehramts⸗
ei tg Kandi
v. Knor Shrödter, hemiter.
Müller, Schulamts-Kandibat. Tesmer, dögl.
Abtheilung V für allgemeine Wiſſenſchaften.
Vorfteber.
Dr. Weingarten, Prof.
Mitglieder.
a. Etatsmäßig angeftellte.
*Dr. du Boid-Reymond, “Dr. ih Prof.
rof. Koſ
*Grell, dögl. *Paalzow, dsgl.
*Dr. —8 dögl., Geh. Reg. *— Weingarten, dögl.
ath.
95
b. Nicht etatömäßig angeftellte.
Dr, M. Meyer. Dr. Reinde, Sanitätsrath.
ec. Privatdozenten.
Dr. Bufa. Dr. Hamburger.
e Diiobel. » jur. et phil. Hilje.
Glroſſe. Liebe, Prof.
Grunmach. -Scholz.
d. Lehrer, welche zur Ertheilung von Unterricht in den neueren
Sprachen berechtigt find.
Dr. Dickmann, Oberlehrer. Roſſi, Giuſeppe.
e. Ständiger Aſſiſtent.
Dr. Grunmach.
O. Beamte.
a. Verwaltungsbeamter (Syndikus).
Kuhnow, Reg. Rath.
b. Büreau-Beamte.
Fröauf, Geh. Rechnungsrath, Rendant.
Den Rechnungsraih, Rendant und erped. Sekretär.
eiffert, Sekretär und Hausinſpektor.
2. Techniſche Hochſchule zu Hannover.
A. Rönigliher Kommiffa.
Se. Exc. v. Leipziger, Oberpräfivent, Wirkt. Geh. Rath.
B. Rektor.
Launbardt, Prof. Geh. Neg. Rath.
C. Senat.
a Borfipender:
Launbardt, Rektor.
b. die BVorfteher der Abtheilungen I— V.
I. gel e, Prof, Geh. Reg. Rath,
I. a „Baurath,
II. Frank, Prof.,
IV. Dr. v. Quintus Jeilius, Prof.,
V. Ked, Prof.
c * der Gefammtheit der Abtheilungs⸗Kollegien gewählte Se-
natoren:
Köhler, Prof., Baurath,
Riehn, Prof.,
Ulrich, Prof.
96
D. Abtheilungs- Mitglieder.
(Die Mitglieder der Abtheilungs-Kollegien find mit einem Stern bezeichnet.)
Abtheilung I für Arditektur.
a. Etatsmähig angeftellte Mitglieder.
*Debo, Prof., Baurath. *Stier, Prof.
*Hafe, Prof., Geh. Reg. Rat. Blande, —
»Köhler, Prof, Baurath. Küſter, d
⸗»Schröder, Prof. — Prof, Bildhauer.
b. Nicht etatdmäßig angeftellte.
Dr. Müller, Stubdienrath. Kaulbad, Prof., Hofmaler.
Kolde, Architekt. Langer, Maler.
ce. Privatdozenten.
er Architekt. Dr. Galland.
eb, Architekt.
Abtheilung II für Bauingenieurmejen.
a. Ctatömäßig angeftellte Mitglieder.
»Launhardt, Prof, Geh. Rep. —— Prof., Baurath.
Rath. Idrdan, Prof.
*Garbe, Prof., Baurath. — dögl.
b. Nicht etatömähig angeftellte.
H. Müller-Bredlau, Dozent.
c. Privatdozent.
Pepold, Ingenieur.
Abtbeilung IL für Mafhineningenieurmwejen.
a. Etatsmäßig angeftellte Mitglieder.
»Rühlmann, Prof., Geh. Reg. Nat. *Riehn, Prof.
“Bilder, Prof. *Frank, bögl.
b. Nicht etatsmäßig angeftellte.
*Krefe, Dozent.
c. Privatdozenten.
Schöttler, Ingenieur. E. Müller, Ingenieur.
Abtbeilung IV für demifdh-tehniihe Wiſfenſchaften.
a, Gtatdmäßig angeftellte Mitglieder.
*Dr. v. Duintud Sciliuß, Prof. “Ulrich, Prof.
*.: Kraut, dgl. *Dr. Poft, dögl.
97
b. Nicht etatömäßig angeftellte Mitglieder.
*Dr. Dft, Dozent. *Dr. Koblrauid, Prof.
c. Privatdozent.
Dr. Laar.
Abtheilung V für allgemeine Wiffenidhaften.
a. Etatsmäßig angeftellte Mitglieder.
“Red, Prof. *Dr. Rodenberg, Prof.
»Kiepert, dögl. *Dr. v. Mangoldt, dögl.
*Dr. Heß, bägl.
b. Nicht etatömäßig angeftellte.
*Dr, Schäfer. Dr. Ad. Meyer, Schuldireftor.
Dr. $ebler.
c. Privatdozenten.
Rommel, Bibliothelar. Gerfe, Ingenieur.
E. Berwaltungd-Beamte:
für dad Rektorat:
Kluge, Sekretär und Rendant.
für die Bibliothek:
Rommel, Bibliothefar.
3. Techniſche Hochfchule zu Aachen.
Königlider Kommiljar.
v. Hoffmann, Dtegierungd-Poäfivent.
A. Rektor und Senat.
a. Reltor.
Dr. Wüllner, Prof.
b. SProreftor.
v. Gizydi, Prof.
ec. Senatd-Mitglieder.
Dr. Büllner, Prof., 3.3.Reftor, * — 2 Prof.
Borfigender. 9. Stahl, dögl.
Damert, Prof. gertmann, dogl.
Dr. —— dsgl. Inge, d
v. Gizycki, dgl Schulz,
1885. 7
98
B. Abtheilungen.
(Die Mitglieder der Abtheilungs-KRollegien find durch * bezeichnet.)
Abtheilung I für Arditeftur.
Etatömäßige Profefjoren.
*Damert, Prof., Abtheilungs- u nrici, Prof.
vorfteber. *Dr. Zemde, dsõgl.
»Ewerbeck, Prof. *»Reiff, dögl.
Dozent.
Blum, Bildhauer.
Privatdozent.
Frentzen, Arditelt.
Alfiftenten.
Frentzen, Architekt. Maus, Arditeft.
Abtheilung II für Bau-Ingenieurmefen.
Etatsmäßige Profefjoren.
*Dr. Heinzerling, Prof., Baus *Inge, Prof.
rath, Abtheilungsvorſteher. *v. Kaven, dsgl. Geh. Regie:
*⸗Helmert, Prof. rungs-Rath.
Dozent.
Krohn, Prof.
Privatdozent.
Dr. Forchheimer, Ingenieur.
Alfiftenten.
Fenner, Ingenieur. Bauer, Ingenieur.
Palme, dögl.
Abtheilung II für Maihinen-Ingenieurmwefen.
Statdmäßige Profeljoren.
*v. Gizycki, Prof., Abtheilungd- *»Lüders, Prof.
Vorſteher. *Pinzger, dögl.
*Herrmann, Prof. *NRiedler, dögl.
Dozent.
*Dr. Grotrian, Prof.
Alfiftenten.
Reintgen, Ingenieur. Gutermuth, Ingenieur.
99
Abtheilung IV für Bergbau und Hüttenfunde und
für Chemie.
Etatsmäßige Profefforen.
*Dr. Claßen, Prof, Abthei- *Dr. DRS Prof.
lungövorfteber. "Schulz, dög
*s Arzeuni, Are *Dr. AA dögl.
*. Dürre, degl.
Dozenten.
Dr. Holzapfel. en Waſſerwerks⸗
Direktor.
Privatdozenten.
Dr. La Gofte, Chemiker. Dr. v. Reis, Chemiler.
Alfiftenten.
Baleur, Ehemiler. Dr. La Coſte, Chemiler.
Benator, degl. VBortmann, dögl.
Eliadberg, dögl.
Moebius, Amanuenfis (Vorlefungs-Affiftent).
Abtheilung V für allgemeine Wifjenfhaften, indbefon-
dere für Mathematik und Naturmwiffenihaften.
Etatsmäßige Profefloren.
*Dr. 9. Stahl, Prof., Abthei- *Dr. W. Stahl, Prof.
(ungövorfteber. *-Wüllner, dögl.
*. Nitter, Prof., Geh. Reg.
Rath
Dozenten.
*Dr. Sürgend, Prof. Reichel, Gewerberath.
*. Ztrud, dögl. Fuchs, Telegraphen-Direftor.
» Lehmann.
Franfen, Lehrerf. Stenographie.e Schilling, Lehrer f. Buchfüh—
rung.
C. Bermwaltungd-Perfonal.
Kling, Rendant und Sekreta- Peppermüller, Bibliothekar.
riatöbeamter.
7*
100
M. Gymnafial- und Real-Lehranfalten.
Dad Verzeichnid diefer Anftalten wird von dem Herrn Reid»
fanzler zu Anlang bed Sommer: Schulfemefterd neu aufgeftellt und
—8* auch in dem Gentralblatte f. d. Unt. Verw. veröffentlicht
werben.
N. Die Königlichen Scullehrer- und Lehrerinnen-Seminare.
(68 evangelifche, 32 katholiſche und 4 paritätiihe Lehrer-Seminare, — 3 evan⸗
geliiche, 4A tathofiihe PLehrerinnen-Seminare, 1 paritätifches Lehrerinnen ⸗Semi⸗
nar, — 1 evangeliiches Gouvernanten » Inftitut, — überhaupt 113 Lehrer, und
Lehrerinnen-Bildungsanftalten.)
I. Provinz Oftpreußen.
7 evangel. Lehrer-Seminare, 1 fathol. Lehrer-Seminar.)
a Regierungsébezirk Königsberg.
1. Braunsberg, kathol. Seminar, Direktor: Dr. Kretſchmer.
2. Preuß. Eylau, evang. Seminar, ⸗ Herrmann.
3.') Ortelsburg, dögl. Moldehn.
4. Oſterode, dögl. ⸗ Päch.
5. Waldau, dsgl. ⸗ Urlaub.
b. Regierungsbezirk Gumbinnen.
6. Angerburg, evang. Seminar, Direktor: Peiper.
7. Karalene, dögl. Rohde.
8. Ragnit, dsgl. Tobias.
II. Provinz Weftpreußen.
(3 evangel., 3 fathol. Lehrer-Seminare.)
a. Regierungdbezirf Danzig.
9. Berent, fathol. Seminar, Direktor: G 3. erledigt.)
10. Marienburg, evang. Seminar, ⸗ chröter.
b. Regierungsbezirk Marienwerder.
11. Preuß. Friedland, evang. Seminar, Direktor: Banſe.
12. Graudenz, kathol. Seminar, Dr. Weiß.
13. Löbau, evang. Seminar, ⸗ Göbel.
14. Tuchel, kathol. Seminar, ⸗ Wentzke.
») Das Seminar iſt aus Friedrichshoff nach Ortelsburg verlegt worden.
101
III. Provinz Brandenburg.
(9 evangel, Lehrer-Seminare, 1 evangel. Lchrerinnen-Seminar.)
a. Stadt Berlin.
15. Berlin, evang. Seminar für Stadt«
ſchulen, Direktor: Schulge.
16, Berlin, evang. Zehrerinnen-Seminar, ⸗ Supprian.
b. Regierungsbezirk Potsdam.
17. Köpenick, evang. Seminar, Direktor: Schaller.
18. Kyritz, dögl. B Dove.
19. Neu-Ruppin, dögl. ⸗ Frieſe.
20. Dranienburg, dögl. -HOoltſch.
c. Regierungsbezirk Frankfurt.
21. Alt-Döbern, evang. Seminar, —— Seeli ger.
22. Drofjen, dögl. Gabriel.
23. Königsberg N./M., dögl. Beſig.
24. Neuzelle, dsgl.
und Waifenbaus, B Rüte, Ober:
pfarrer.
IV. Provinz Pommern.
(7 evangel. Pehrer-Seminare.)
a. Regierungsbezirk Stettin.
25. Kammin, evang. Seminar, Direktor: Dittmann.
26. Pölitz, dögl. ⸗ Lochmann.
27. Pyriß, dsgl. ⸗ Schwarzkopf.
b. Regierungsbezirk Ködlin.
28. Bütom, evang. Seminar, Direktor: Knaut h.
29. Dramburg, dögl. Friedrich.
30. Köslin, dögl. ⸗ Preſting.
c. Regierungsbezirk Stralſund.
31. Franzburg, evang. Seminar, Direktor: Breitſprecher.
V. Provinz Poſen.
(2 evangel., 2 kathol. Lehrer Seminare, 1 paritätiſches Lehrer-Seminar,
1 2ehrerinnen-Seminar.)
a. Regierungsbezirk Pojen.
32. Koihmin, evang. Seminar, Direktor: Snoy.
33. Paradies, kathol. Seminar, 5 D. Warminski.
34. Poſen, Lehrerinnen-Seminar, = Baldamud.
35. Rawitſch, parität. Seminar, ⸗ Laskowski.
102
b. Regierungsbezirk Bromberz.
36. Bromberg, evang. Seminar, Direktor: Bater.
37. Erin, fathol. Seminar, ⸗ Szafränski.
VI. Provinz Schleſien.
(8 evangel., 10 kathol. Lehrer⸗Seminare.)
a. Regierungdbezirf Breslau.
38. Breslau, fathol. Seminar, Direktor: Dr. Ziron.
39. Habelſchwerdt, dögl. : Bolfmer.
40. Münfterberg, evang. Seminar, ⸗ Trieſchmann.
41. Oels, dsgl. Henning, Reg.u.
Schulrath.
42. Steinau a. d. O., dsgl. und
Waiſenhaus, ⸗ Wendel, Schul—
rath.
b. Regierungsbezirk Liegnitz.
43. Bunzlau, evang. Seminar, Waiſen⸗
und Schul⸗-Anſtalt, Direktor: Yang, Schul⸗
rath.
44. Liebenthal, kathol. Seminar, Kloſe.
45.') Liegniß, evangel. Seminar, ⸗ Maaß.
46. Reichenbach O. L., evang. Seminar, ⸗ Roßmann.
47. Sagan, dögl- . Spohrmann.
c. Regierungsbezirk Oppeln.
48. Dber-Glogau, fathol. Seminar, Direltor: Dr. Shandan.
49. Kreugzburg, evang. Seminar, ⸗ Schönwälder.
50. Oppeln, fathol. Seminar, . Damroth.
51. Peiskretſcham, dögl Kokott.
52. Pilchowitz, dsgl. ⸗ Braun.
53. MRofenberg, dsgl. Dr. Wende.
54. Ziegenhals, dsgl. Pliſchke.
55. Zülz, dagl. ⸗ Dobroſchke.
VII. Provinz Sachſen.
(8 evang. Lehrer ⸗Seminare, 1 kathol. Lehrer-Seminar, 1 Gouvernanten⸗
Inftitut, I evangel. Lehrerinnen-Seminar.)
a, Negierungsbezirt Magdeburg.
56. Barby, evang. Seminar, Direftor: Schwarz.
57. Halberitadt, dögl. . Dr. Hirt.
58, Dfterburg, deal. s Eckolt.
1) Der Seminar-MNebenturius zu Liegnitz iſt zu einem Seminar erweitert
worden, und deshalb der Nebenkurſus zu Sagan weggefallen.
103
b. Regierungdbezirf Merſeburg.
59. Delitzſch, evang. Seminar, Direltor: Schöppa.
60.') Droybig, evang. Gouvernanten=
itut, ’ , ’
61.') Droybip, evang. Lehrerinnen⸗ Direftor: Kripinger.
minar,
62. Eidleben, evang. Seminar, ⸗ Martin.
63. Elfterwerda, Ddögl. E Dr. Thiemann.
64. Weißenfels, dogl. ⸗ Hauffe.
c. Regierungsbezirk Erfurt.
65. Erfurt, evang. Seminar Direktor: Dr. Kehr, Schulrath.
66. Heiligenftadt, fathol. Seminar, = Schultz.
VIII. Provinz Schleswig-Holſtein.
(5 evangel. Lehrer · Seminare, 1 evangel. Lehrerinnen ⸗Seminar. — ſ. Anmerkung 2.)
67. Auguſtenburg, evangel. Lehrer⸗
innen⸗Seminar, Direktor: Richter.
68. Eckernförde, evang. ——
chleswig) ⸗
69. org evang. Seminar, . (3 16 unbefept.)
70. Tondern dsgl. (Schledwig) - aſtens
71. Segeberg, dsegl. (Holftein) » Lange, Schulrath.
72. Ueterſen, dsgl. (Holftein) = Keetmann.
IX. Provinz Hannover.
(9 evangel. Lehrer-Seminare, 1 fathol. Lehrer⸗Seminar.)
a Landdrofteibezirf Hannover.
73. Hannover, evany. Seminar, Direktor: nen
74. Wunftorf, dögl. Rößler.
b. Landdroſteibezirk Hildesheim.
75. Alfeld, evang. Seminar, Direktor: Hechtenberg.
76. Hildesheim, kathol. Seminar, ⸗ Wedekin.
c. Landdroſteibezirk Lüneburg.
77. Lüneburg, evang. Seminar, Direltor: Bünge r.
d. Zanddrofteibezirt Osnabrück.
78, Osnabrück, evang. Seminar, Direltor: Dr. Jüngling.
2) Die Anftalten zu an ftehen ie unter dem Königl.
Minifterium der geifficjen ꝛc. Angelegenheiten, |. Seite 8 dieſes Heftes.
2) Außerdem befteht zu Rateburg im Rreife Hergogthum Lauenburg ein
ſtändiſches Lehrer-Seminar unter Leitung des Superintendenten Dr. Bröm el.
104
e. Landdroſteibezirk Stade.
79. Bederkeja, evang. Seminar, Direltor: Bohnenftädt.
80. Stade, dögl. : Dierde.
81. Verden, dögl. 5 Stabn.
f. Zanddrofteibezirf Aurich.
82. Aurich, evang. Seminar, Direktor: van Senden.
X. Provinz Weftfalen.
(3 evangel., 3 kathol. Lehrer-, 2 kathol. Lehrerinnen. Seminare.)
a. Regierungdbezirf Münfter.
83. Münfter, kathol. Xebrerinnen-Seminar, Direktor: Dr. Kraß.
84. Warendorf, fathol. Seminar, P Dr. Funke.
b. Regierungdbezirf Minden.
85. Büren, fathol. Seminar, Direktor: Kreußberg.
86. Paderborn, kathol. Xehrerinnen-
Seminar, : Dr Sommer.
87. Peteröhagen, evang. Seminar, . Feige.
c. Regierungdbezirf Arnsberg.
88. Hilchenbach, evang. Seminar, Direktor: Grau.
89, Rüthen, kathol. Seminar, ⸗ Stuhldreier.
90. Soeſt, evang. Seminar, ⸗ Fir.
XI Provinz Heſſen-Naſſau.
(2 evangel., 3 paritätiiche Lehrer-Geminare, 1 Lathol. Lehrer-Seminar.)
a. Regierungsbezirk Kaſſel.
91. Fulda, fathol. Seminar, Direktor: Dr. Flügel.
92. — evang. Seminar, Dr. Otto.
93. Schlüchtern, dägl. . Mieader.
b. Regierungädbezirt Wiesbaden.
94. Dillenburg, Direktor: Baumann.
95. Montabaur, ⸗ Bartholome.
96. Uſingen, Dr. Hoffmann.
XII. Rheinprovinz und Hohenzollern.
(5 evangel., 10 tathol. Lehrer-Seminare, 2 tathol. Lehrerinnen-Seminare.)
a. Regierungdbezirt Koblenz.
97. Boppard, fathol. Seminar, Direktor: Dr. Ganjen.
98. Münftermaifeld, dogl. . Modemann.
99. Neumied, evang. Seminar, - Dr. Preiſche.
105
b. Regierungdbezirt Düffeldorf.
100. Eliten, fathol. Seminar, Direftor: Dr. Wimmers.
101. Kempen, dägl. = Belten.
102. De Berl evang. Seminar, ⸗ Tiedge.
103. Mörs, Paaſche.
104, Fer fathol. Seminar, E Dr. Zangen.
105. Rheydt, evang. Seminar, ⸗ Schulze.
106. Zanten, kathol. Lehrerinnen—
Seminar, ⸗ Humperdinck.
pay
c. Regierungdbezirt Köln.
. Brühl, kathol. Seminar, Direktor: Allefer, Schulrath.
. Siegburg, dgl. 5 Dr. Küppers.
d. Regierungdbezirf Trier.
. Ottweiler, evang. Seminar, Direktor: Worft.
. Saarburg, kathol. Lehrerinnen⸗
Seminar, s Münd.
. Wittlich, fathol. Seminar, = Dr. Berbed.
e. Regierungsbezirk Aachen.
. Kornelymünfter, an Seminar, Direktor: ey Ye
dögl. r. Bed
Linnich,
— — —
O. Die Königlichen Präparandenanſtalten.
I. Provinz Oſtpreußen.
a. Regierungsbezirk Gumbinnen.
Köpen, Borfteber: Symanowski.
Pillkallen, = Koch.
U. Provinz Weſtpreußen.
a. Regierungdbezirf Danzig.
Preuß. Stargardt, BVorfteher: Semprid.
b. Regierungsdbezirt Marienwerder.
Rheden, Vorſteher: Fromm.
III. Provinz Brandenburg.
(Keine.)
5. Maſſow, Borfteher: Schrank.
6. Plathe, 5 Lüdtke.
b. Regierungsbezirk Köslin.
7. Rummelsburg, Vorſteher: Schirmer
e. Regierungsbezirk Stralſund.
8. Grimmen, Vorſteher: Müller.
V. Provinz Poſen.
a. Regierungsbezirk Poſen.
9. Liſſa, Vorſteher: Grasczynski.
10. Meſeritz, ⸗ Biedermann.
11. Rogaſen, ⸗ Sawitzky.
b. Regierungsbezirk Bromberg.
12. Czarnikau, Vorſteher: Ufer.
VI. Provinz Schleſien.
a. Regierungsbezirk Breslau.
13. Landed, BVorfteber: Marmwan.
14. Scmeidnig, s Kleiner.
b. Regierungdbezirf Liegnip.
15. Schmiedeberg, Borfteber: Zeglin.
c. Regierungdbezirf Oppeln.
16. Oppeln, Vorſteher: Schleicher.
17. Roſenberg, . Lepiorſch.
18. Ziegenhals, Frobel.
19. Zül;, . Puſch.
VI. Provinz Sachſen.
a. Regierungsbezirk Magdeburg.
20. Quedlinburg, Vorfteher: Riſch.
b. Regierungsbezirk Erfurt.
21. Heiligenſtadt, Vorſteher: Hillmann.
VIII. Provinz Schleswig-Holſtein.
22. Wandersleben, Vorſteher: Reling, kommiſſ.
23. Apenrade, ⸗ Krieger.
24. Barmſtedt, ⸗ Böſch.
106
IV. Provinz Pommern.
a. Regierungsbezirk Stettin.
107
IX. Provinz Hannover.
a. Landdroſteibezirk Hannover.
25. Diepholz, Borfteber: Grelle.
b. Landdroſteibezirk Odnabrüd.
26. Melle, Vorſteher: Merteldömann.
e. Landdroſteibezirk Aurich.
27. Aurich, Vorſteher: Hoffmeyer.
X. Provinz Weſtfalen.
a. Regierungsbezirk Arnsberg.
28. Laasphe, Vorſteher: Schreff.
XIL. Provinz Heflen-Raffan.
a. Regierungsbezirk Kajjel.
29. Fritzlar, Vorſteher: Pyroth.
b. Regierungsbezirk Wiesbaden.
30. Herborn, Vorſteher: Hopf.
XI. Mheinprovinz.
a. Regierungsbezirk Koblenz.
3l. Simmern, Vorfteber: Weyraud.
P. Die Königl. Taubfiummenanfalt zu Kerlin.
(N. Elſaſſerſtraßt 86 — 88 und C. Linienftraße 83 — 85.)
Direktor: vacat.
Q. Die Aönigl. Blindenauſtalt zu Steglit bei Kerlin.
(Steglig, Rothenburgftr. 6.)
Direktor: Wulff.
R. Die öffentlichen höheren Mädchenſchulen.
l. Provinz Oftpreußen.
a. Regierungsbezirk Königöberg.
1, Allenftein, Dirigent: Shwenzfeier.
2. Bartenftein, Rektor: Heinrich,
3. Preuß. Holland, -Reuſcher.
108
4. Königäberg, PHONE, Heinrid.
5. Memel, Halling.
6. Diterode, Retter: (feblt z. 3.)
7. Pillau, Roſt.
8. Raftenburg, Pensky.
9. Wehlau, : Knorr.
b, Regierungsbezirk Gumbinnen.
1. Gumbinnen, Rektor: Dr. Rademader.
2. SInfterburg, — Görth.
3. Tilfit, Wilms.
II. Provinz Weſtpreußen.
a. Regierungsbezirk Danzig.
1. Danzig, Direktor: Dr. eumann.
2. Elbing, — —⸗ Wit
3. Marienburg, Rektor: Klu
b. Regierungsbezirk Marienwerder.
1. Graudenz, Direktor: Borrmann.
2. Konitz, Rektor: Marquardt.
3. Marienwerbder, :« Diehl.
4. Schweg, : Landmann.
5. Thorn. Direktor: fehlt 3. 3.)
—
III. Provinz Brandenburg.
a. Stadt Berlin.
Berlin, Königl. Eliſabethſchule, Direktor: Dr. Shönerm —
rof.
2. Berlin, Königl.Augufta-Schule, Seminar-Direltor: Supprian.
3. Berlin, Ftädtitdhe Luiſen-Schule, Direltor: Dr. Mäp > *
ro
4. Berlin, ſtädtiſche Viktoria-Schule, Direktor: Dr. Huot.
5. Berlin, ſtädtiſche Sophien-Schule, Direktor: Dr. Benecke.
6. Berlin, ſtädtiſche Charlotten-Schule, Direktor: Dr. Goldbe —
Pro
b. Regierungsbezirk Potsdam.
1. Angermünde, Rektor: Riemer.
2. Brandenburg a./H., : Beder.
3. Charlottenburg, :» ». Mittelftädt.
4. Eberswalde, : Dr. Gröbe
5. Havelberg, «e Gparfuble.
6. Luckenwalde, e MRolffs,
7. Perleberg, = Hartung.
109
8. Potödam, Direktor: Schmid.
9. Prenzlau, Rektor: Hentel.
10. Neu-Ruppin, mit der Zeitung interimiftijch be»
"che erfter Lehrer Genturier.
11. Schwedt a./D,, or: Hapvelandt, interim.
12. Spandau, Baldamus.
13. Wittftod, :s Mever.
14. Wriezen a./D., -Bennewitz, zugleich
Prediger.
Außerdem befteht eine über das Ziel der Volksſchule hinaus»
ende öffentlihe Mädchenſchule zu
eh
Wittenberge, Mädchen-Mättelfhule Rektor: Haaje.
c. WRegierungdbezirf Frankfurt.
: —— a./D., Auguſta⸗Schule, —— Wegener.
—1
2. Gu Dupré.
3. Königäberg N/M., :» Käbler.
4. Küſtrin, .: Lenz.
5. Landsberg a./ W., Jungck.
Außerdem beſtehen in dem Regierungsbezirke noch folgende über
das Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentlihe Mädchenſchulen.
1. Finfterwalde, gehobene — red Nafe.
2. Kranffurt a./D., dögl. Bombe.
3. Friedeberg N. M.., dögl. 3 kraut.
4. Fürſtenwalde, dsgl.
5. Kottbus, dögl. . Kü rio itz.
6. Kroſſen, ac : Banber.
7. Lübben, : Albredt.
8. Schwiebus, Mönden-Diteigne, : Greulid.
9. Soldin, dagl. = Biegel.
10. Sorau, dögl. : Bangrin.
11; Zielenzig, dögl. : Nößler.
IV. Provinz Pommern.
a. Regierungdbezirf Stettin.
1. Anklam, Rektor: gi lien.
2. Demmin, ⸗ Bodin.
3. Gollnom, -« (fehlt 3. 3.)
4. Vorig := (fehlt 3. 3.)
5. Stargar i./Pomm., = Dr. Hagen.
6. Stettin, Direftor: Dr. Haupt.
7. Sminemünde, Rektor: Dr. Faber.
8. Treptow a./Rega, = Raue.
9. Wollin, Clauſius.
110
b. Regierungdbezirf Ködlin.
1. Kolberg, Rektor: Dr. Eggert.
2. Stolp, » Kajelip.
c. Regierungdbezirt Stralfund.
1. Greiföwald, Rektor: Dr. Gruber.
Außerdem beftebt zu
1. Wolgaſt unter Leitung deö Rektors Menzel
eine über das Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentlihe Mäd—
chenſchule.
V. Provinz Poſen.
a. Regierungsbezirk Poſen.
1. Kempen, mit der Leitung beauftragt: Dr. Martin, Rektor des
Progymnafiums,.
2. Krotoſchin, Rektor: Balde.
3. Plefchen, BVorfteberin: Fräulein M. Wende.
4. Poſen, Luilen-Schule, Seminar-Direftor: Baldamus.
b. Regierungdbezirf Bromberg.
1. Bromberg, Direltor: Dr. Gertb.
Außerdem befteben im Regierungsbezirfe noch folgende über das
Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentlihe Mädchenſchulen:
1. Bromberg, Mädhen-Mittelihule, Rektor: Wilske.
2. Nafel, ſtädtiſche Töchterſchule, . Zrippeniee.
3. Schneidemühl, d8gl. 5 Ernft.
VI. Provinz Sclefien.
a. Regierungsbezirf Breslau.
1. Breslau, höhere Mädchenſchule am Ritterplag, Direktor: Dr. Lu 8.
2. Bredlau, höhere Mädchenſchule auf der Taſchenſtraße,
Direktor: Dr. Gleim.
3. Schweidnig, höhere Mädchenſchule, Rektor: Engmann.
4. Waldenburg i. Schlef., s Schrage.
Außerdem beſteht zu
1. Brieg unter Zeitung der Schulvorſteherin Fräulein Kademann
eine gehobene Mädchenſchule.
b. Regierungsbezirk Liegnitz.
1. Bunzlau, Rektor: König.
2. Glogau, Dr. Lundehn.
3. Görlig, Direktor: Dr. Linn.
4. —— Rektor: Dr. Waldner.
5. Lauban, Preuß.
6. Liegnitz, Direktor: Ragoczy.
111
c. Regierungsbezirf os
1. Kattowig, Rektor: (feblt &3
(die Stelle wird einftweilen vom Lehrer See m . nn mitverjehen).
2. Oppeln, Rektor: Schumann.
VII. Provinz Sachſen.
a. Regierungdbezirf Magdeburg.
1; ee Rektor: Nehry.
2.8 ⸗ Jeſſen.
3. Halberftadt, Direktor: Kriebigid.
4. Magdeburg, Luiſenſchule, Rektor: Pomme.
5. Magdeburg, Auguftajchule, , Hager.
6. Neuftadt bei Magdeburg, . Nauendorf.
7. Dicherdleben, ⸗ Käſtner.
8. Duedlinburg, ⸗ Müller.
9. Salzwedel, ⸗ Schulle.
10. Seehauſen i. A., ⸗ Schnabel.
11. Stendal, Hauptlehrer: Hagemann.
12. Wernigerode, Rektor: Schurig.
b. Regierungsdbezirf Merjeburg.
1. Delitzſch, Rektor: Paaſch.
2. Droshin, (Denfionat) Seminar-Direltor: Krißinger.
3. Eilenburg, Rektor: Bism is .
4. Giöleben, ⸗ Ebel
5. Halle a. d. S., höhere Mädchenſchule in den —8 ſchen Stif⸗
tungen, Inſpektor: Dammann.
6. Halle a. d. S., ftäbtiiche höhere Mädchenſchule, Rektor:
Dr. Biedermann.
7. Merjeburg, Rektor: Blod.
8. Naumburg a. d. S., ⸗ Dr. Rentner.
9. Torgau, Röttig.
10. Weipenfels, ⸗ Stöveſand.
11. Zeitz, ⸗ Krebs.
c. Regierungsbezirk Erfurt.
1. Erfurt, Rektor: Köhne
2. Zangenfalza, Vorſteher: S Fr ä * r, Diakonus.
3. Mühlhauſen i. Thrg., Rektor: Zahn.
4. Nordhauſen, ⸗ Dr. Reinſch.
VIII. Provinz Schleswig-Holſtein.
1. Altona, Direlior: Dr. Schäfer.
2. Kiel, Plümer.
3. Dttenien, Vorſteher: Hollmann.
7
wen
112
Außerdem beftehen in der Provinz noch folgende über dad Ziel
Volksſchule hinausgehende öffentlihe Mädchenſchulen:
. Apenrade, le für Mädchen, Rektor: Sclichting.
Tondern, Simonſen.
. ‚Heide, vollſtändige inch ÄRiBGe[Äne Borfteber: Lehrer Koch.
. Wandöbed, Vorſteher: Lehrer Henningd.
IX. — Hannover.
a. Landdroſteibezirk Hannover.
1. Hameln, Direktor: Brandes.
2. Hannover, Dr. Ad. Meyer.
3. Hannover, - Dr. Mertens,
dad Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentliche Mädchenſchulen:
1. Hannover, ſtädtiſche Mäochenichule, Dieeltor Dr. Tietz.
2. Hannover, dögl. = Mertend.
8. — dögl. ⸗ Witte.
4. Hannover, dögl. ⸗ Dr. Mertens.
b. Landdroſteibezirk Hildesheim.
1. Duderſtadt, — Fräulein Bodenſtein.
2. Einbeck, Rektor: Ohlhoff.
3. Göttingen, Baer: Dr. Morgenftern.
4. Goslar, : ojel.
5. Hildeöheim, Direktor: Dr. Fiſ he er.
6. Klausthal, Vorſteher: Pfarrer Straßer.
7. Münden, B Dr. Bahrdt.
c. Landdroſteibezirk Lüneburg.
1. Celle, Direltor: Dr. Kerften.
2. — Vorſteher: Dr. Knopff.
3. Lüneburg, Dirigent: Karnſtädt.
4. Uelzen, Rektor: Schwentſer.
d. Landdroſteibezirk Stade.
1. Burtehude, BVorfteher: Pfarrer Roft (im
Nebenamte).
2. Otterndorf, e Gagebiel, Konreftor.
3. Stade, Direktor: v. "Gayn ein.
e. Landdroſteibezirk Ddnabrüd.
1. Osnabrück, Direktor: Dr. Heucermann.
f. Kanddrofteibezirf Aurid.
1. Aurich, Vorfteberin: Frau Gorbdian.
2. Emben, Dirigent: Z witz ers.
Außerdem beſtehen in dem Landdroſteibezirke noch folgende über
3.
4.
3.
113
Leer, — S >
Norden,
Wilhelmshaven, — — Brecke.
X. Provinz Weſtfalen.
a. Regierungsbezirk Münſter.
(Keine.)
b. Regierungsbezirk Minden.
1. Bielefeld, ſtädtiſche evangeliſche höhere SUDAN: Borfteber:
r. Kordgien.
2. Minden, ⸗ ⸗ ⸗ Madchen dui = ie
3. Paderborn, evangelifche höhere — Vorſteherin: Frl.
E. Berteldömann.
e. Regierungsbezirk Arnéberg.
1. Dortmund, Rektor: Gräßner.
2. Hagen, 5 a
3. Hamm, dbebüttel.
4. Hörde, Borfteber: Dr. Joachim, zugleich Rektor
der höheren Stadtſchule.
5. Iſerlohn, Direktor: Dr. Kreyenberg.
6. Lũdenſcheid, Dirigent: Pfarrer Lappe.
7. Schwelm, Vorſteher: Schäffer ‚interimift,, zugleich
Retter der Volksſchule.
8. Siegen, Rektor: Bars.
9. Soeft, : Bunter,
10. Witten, «e Dr Zöllner.
XI. Provinz Heflen-Raffan.
a. Regierungsbezirk Kafjel.
1. Bodenbeim, Krs Hanau, Rektor: Röpper.
2. Hanau, Snipeftor: Sungbenn.
3. Kaſſel, Direktor: Dr. Krummader.
4. Marburg, Erfter Lehrer: Dr. Winger.
* ve
b. N Wieöbaden.
Biebri Borfteher: Pfarrer Meyer.
ich,
. Frankfurt a. M. Clifabethben- Schule, Direktor: Dr. Reborn.
. Frankfurt a. M,, böbere a ar traelitifhen ——
: Dr. Bärwald.
Direktor
. Franffurt a. M., höhere Mädchenfchule der rein —
geſellſchaft, Direktor:
1885. 8
114
5. Frankfurt a. M., Bethmanns-Schule, Rektor: Schäfer.
6. Wiesbaden, Direktor: Weldert.
XII. Rheiuprovinz.
a. Regierungdbezirt Koblenz.
1. Boppard, ſtädtiſche fimultane höhere ie" a
2. Koblenz, höhere Mädchenſchule der u elichen n Dam — *
r. Heſſel.
3. Neuwied, ſtädtiſche höhere Mädchenſchule, Dieeliar. Nohl.
4. Weplar, degi Rektor: Sürßen.
b. Regierungsbezirk Düſſeldorf.
.Barmen, evangeliſche höhere Mädchenſchule, Direktor: Dr. Kaiſer.
. Barmen, I. in Unter-Barmen, Rektor: Holthaujen.
. Borbed, kathol. höhere Mädchenichule, rt TE
bo
Ei paritätifche höhere Mädchenſchule, ———— Buchner.
.Dülken, dögl., Vorſteherin: Fräulein E. Stangier.
. Düffeldorf, Luiſenſchule, paritätiihe höhere Mädchenſchule, Dis
reftor: Dr. Uellner.
. Düffeldorf, Friedrichsſchule, dögl,, Direftor: Dr. Uellner.
. Duiöburg parität. höhere Mädcheuſch. Vorſteher: Dr. Joachim.
(kommiſſ.).
9. nn dögl., Direktor: Schornftein.
10. Emmerich, evangelifche höhere Mädchenſchule, Borfteber:
Vielbaber, Pfarrer.
11. Eſſen, paritätiihe höhere Mädchenichule, Direltor: Dr. Kares.
12. Geldern, katholiſche höhere Mädchenichule, ar Fräulein
achate.
13. M. Gladbach, paritätiſche höhere DORT. ee
14. Lennep, evangeliſche höhere Mädchenſchule, Berfehn: Fräulein
Groos.
15. Mülheim a. d. Ruhr, — höhere Mädchenſchule,
Vorſteher: (fehlt z. Z.)
16. Rheydt, dsösgl., Rektor: Manskopf.
17. Weſel, dsgl., Vorſteher: (fehlt z. 3.)
Außerdem beſtehen im Regierungsbezirke noch folgende über
das Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentliche Mädchenſchulen:
1. Crefeld, parität. Mittel-Mädchenjhule, Rektor: Schepers.
2. Düffeldorf, parität. Bürger-Mädchenichule, Rektor: ns
3. Efjen, parität. Mädchenſchule, Vorfteher: Dr. Klu
4. Oberhaufen, parität. Mittel-Mädchenichule, Reiter: Göffer.
= non wm
I I ⸗
115
c. Regierungdbezirf Köln.
. Köln, ftädtiiche höhere Mädchenſchule, Direktor: Dr. Erkelenz.
. Mülheim a,/Rh., dögl, Direktor: Dr. Erdmann.
. Siegburg, dögl., Vorfteherin: Fräulein B. Arnold.
d. Regierungdbezirf Trier.
. Trier, paritätifche höhere Mädchenſchule, Direktor: Kreymer.
e. Regierungdbezirt Aaden.
. Aachen, ftädtiihe höhere Mädchenſchule zu St. Leonard, Bor-
. Aachen,
. Düren, ftädtifhe paritätiihe höhere Mädchenſchule, Rektor:
fteberin: Fräulein Weynen.
dögl. am Bergdrieih, Borfteherin: Fräulein
Hedenbad.
Dondbad.
. Stolberg, dögl., Rektor: Dr. Wenders,
. Malmedy, dögl., Vorfteherin: Fräulein Andres,
. Montjoie, ftädtifche höhere Mädchenichule, rn. : ——
orſt.
XUI. Hohenzollernſche Lande.
Keine.)
8. Termine für die Prüfungen der Lehrer an Mittelſchnlen
fowie der Rektoren im Jahre 1885 *).
I. Ueberfihtnad Provinzen.
Provinz. Prüfungdtermine für Ort.
Lehrer an Mittelſchulen. Reltoren.
DOftpreußen 9. Mär 14. Mär =
” 12. Dftober 17. Oftober | Rönigöberg.
Weftpreufen 12. Mai 13. Mai ;
r 17. November 18. November | Danzig.
Brandenburg 30. April 5. Mai
event. 4. Juni event. 9. Juni Berli
5. November 10. November re
event. 26. Novbr. event. 1. Dezbr.
Pommern 3. Suni 2. Juni
2. Dezember 1. Dezember Stettin.
*) Es find nur die Tage des Beginnes der Prüfungen angegeben.
8*
Provinz. Prüfungstermine für Ort.
Lehrer an Mittelfäulen. Reltoren.
Poſen 4. Mai 7. Mai
2. November 5. November Poſen.
Schlefien 18. Mai 22. Mai |
26. Oftober 30. Ofiober VBreblau.
Sachſen 7. Mai 12. Mai
12. November 17. November \MRagbeburg.
Schleswig⸗ 9. März 13. März \ i
Holftein 14. September 18. September | Tondern
Hannover 29. April 27. April *
14. Oftober 12. Oftober —
Weſtfalen 22. April 22. April
27. Oktober 37. Oftober 5 Münfter,
Heſſen-Naſſau 5. Zuni 11. Suni
4. Dezember 10. Dezember Kaſſel.
Rheinprovinz 16. Mai 15. Mai
7. November 5. November Koblenz.
II. Chronologiſche Ueberſicht.
Monat. Prüfungstermine für Ort.
Lehrer an Mittelſchulen. Reltoren.
März 9. — Königsberg i. Prß.
9. 13. Tondern.
— 14. Königsberg i. Prß.
April 22. 22. Münftr.
29. 27. —
30. — erlin.
Mai 4. — Poſen.
— 5. Berlin.
— 7. Poſen.
7. 12. Magdeburg.
12. 13. Danzig.
16. 15. Koblenz.
18, 22. Breslau.
116
117
Monat. Prüfungdtermine für Drt.
Lehrer an Mitteiſchnlen. Reltoren.
Auni 8, 2. Stettin.
event. 4. — Berlin.
5. — Kaflel.
— event. 9. Berlin.
— 11. Kaſſel.
September 14. 18. Tondern.
Oktober 12. — Königsberg i. Pre.
4. 12 annover.
— 17. Königsberg i. Prß.
26. — Breslau.
27 27. Münlter.
= 30. Breslau.
November 2. — Poſen
— Berlin
— 5. Poſen
7 5. Koblenz
— 10. Berlin.
12. 17. Magdeburg.
17. 18. Danzig.
enent. 26. — Berlin.
Dezember — event. 1. Berlin.
2. 1. Stettin.
4. 10. Kaſſel.
T. Termine für die Prüfungen der Echrerinnen und der
Schulvorſteherinnen im Iahre 1885.°) *)
I. Shronologifhe Ueberſicht.
Prüfungstermine für
- 4 Art der
Monat. > — Ort. Lehrerinnen⸗Prũfung.
Februar 17. 21. Schleswig Kommilfiond- Prüfung.
26. — Köln Abgangs-Prüfungan ber
Rote Lehr. Bild.
t
28. — GStendal Kommiff. Prüfung für
Volksſchullehrerinnen.
*) Es find nur die Tage des Beginnes der Prüfungen angegeben.
**) Kite die Begeihnung . Sehrerinnen-Bildunge-Anfalt IR die Abkürzung
„Lehr. Bild. Anft.“ angewendet.
März
118
Prüfungstermine für
Monat. — Schulvor ⸗ Ort. Art der
innen. fteherinnen. Kehrerinnen- Prüfung.
5. 5. Xanten Abg. Prüf. a. d. Königl.
talbol Lehrerinnen-Se=
— zugleich für
9. — Marienburg Prüf. a. d. ſtädtiſch.
an, Du Bild. Anft.
12. — Potsdam — Prũf.
12. — Bromberg Abg. Prüf. a. e. Private
Lehr. Bild. Anft.
13. — Danzig Abg. ra a, d. ſtädtiſch.
Lehr. Bild. Anft., zu«
gleih für Externe.
16. 16. Poſen Abg. Prüf. a. d. Königl.
Lehrerinnen -» Seminar.
16. — Koblenz Kommiff. Prüf. für fa-
tbol. Bewerberinnen.
— 19. Danzig
19. — Paderborn Abg. Prüf. a. d. Königl.
fathol. Lehrerinnen⸗Se⸗
minar.
20. — Koblenz Abg. Prüf. a. d. evangel.
Lehr. Bild. Anft., zu=
gleih für Grterne.
23. — Berlin Abg. Prüf. a. d. Königl.
Zehrerinnen-Seminar.
23. — Bredlau Abg. Prüf. a. e. Privat-
Lehr. Bild. Anft.
23. 23. Hannover Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch.
Lehr. Bild. —— zu⸗
gleich für Extern
23. — Kaſſel Abg. Prüf. a. d. ädtife.
Lehr. Bild. Anft.
— 24. Koblenz
— 26. Kaſſel
— 26. Koblenz
27. — Breslau Abg. Prüf. a. — Privat⸗
geht. Bild. Anft.
30. — Frankfurt a.O. Kommiſſ-Prüfung.
Predlau
Abg. Prüf. a, e. Private
Lehr. Bild. Anft.
119
Prüfungstermine für
Monat. Lehrers Schulvor⸗ Drt. Art der
innen. fieherinnen. Lehrerinnen» Prüfung.
April 8. 8. Bredlau Kommiſſ. Prüf.
8. 9. Halberftadt dögl.
10. — Königsberg i.Prb. dögl.
13. — Berlin dögl.
13. 13. Münfter dogl.
16. 16. Stettin dögl.
16. 16. Liegnitz dögl.
— 18. Königsberg i. Prß.
20. — Saarburg Abg. Prüf. a. d. Königl.
kalhol. Lehrerinnen⸗Se⸗
minar, zugleich für Ex⸗
terne.
21. — Bromberg Kommiſſ. Prüf.
23. — Tiüilfit Abg. Prüf. a. e. Privat⸗
Lehr. Bild. Anſt.
_ 23. Bromberg
— 25. Saarburg
30. — Montabaur Kommiff. Prüf.
30. — Münftereifel Abg. Prüf. a.d. ſtädtiſch.
Lehr. Bild. Anft.
Mai — 1. Montabaur
4. — Wiesbaden Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch.
Lehr. Bild. Anft.
5. 5. Köslin Kommiff. Prüf.
5. 5. Keppel, Stift (bei dögl.
Hilchenbach)
— 6. Wiesbaden
— 11. Berlin
15. — Thorn Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch.
Lehr. Bild. Anft.
15, — Neuwied dögl.
—18. — Auguftenburg Abg. Prüf. a. d. Königl.
evangel. Lehrerinnen⸗
Seminar.
22. — Köln Abg. Prüf. a. d. ftäbtiich.
Kurjus zur Ausbildung
von Lehrerinnen an
Volksſchulen.
Juni 1. — Graudenz Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch.
Lehr. Bild, Anft.
120
Prüfungstermine für
Monat. er Schulv
eu. fteherinnen.
noch Juni 10.
12.
13.
Auguft
September L-
11.
or⸗
Ort.
Eisleben
Marienwerder
Gnadau
Elberfeld
Berent
Droyßig
Droyßig
Düſſeldorf
Düſſeldorf
Münfter
Aachen
Schleswig
Halle
——
Ibing
Saum
tomberg
Elbing
Doien
Erfurt
Breslau
Art der
Lehrerinnen Prüfung.
Kommiſſ. Prüf.
Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch.
Lehr. Bild. Anft.
Abg. Prüf. a. d. Lehr.
Bild. Anft. der evangel.
Brüdergemeinde.
Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch.
Lehr. Bild. Anft.
Abg. Prüf. a. d. kathol.
Marienſtift.
Abg. Prüf. a. d. Königl.
evangel. Lehrerinnen⸗
Seminar.
Abg. Prüf. a. d. Königl.
evangel. Öouvernanten-
Inſtitut.
Abg. Prũf. a. d. Luiſen⸗
Schule, zugleich für
Externe.
Abg. Prüf. a. d. Königl.
— Lehrerinnen⸗Se⸗
min
Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch.
Lehr. Bild. Anit.
Kommifl. Prüf.
Abg. Prüf. a. d. Privat-
Lehr. Bild. Anit. bei
den Francke'ſchen Stif-
tungen.
—— Prüf.
—* Prüf. a. e. Privat⸗
&ehr. Bild. Anft.
Abg. Prüf. a. d. Königl
Zehrerinnen- Seminar.
Kommiſſ. Prüf.
Abg. Prüf. a. e. Privat-
Lehr. Bild. Anft.
121
Prüfungstermine für
Monat. er —
noch Septbr. 21.
Oktober
November
Ort.
Aachen
Auguſten⸗
burg
Berent
25.
berinuen.
23.
Drt. Art der
Zehrerinnen-Prüfung.
Frankfurt aM. Abg. Pe a. d. ſtädtiſch.
Lehr. Bild. Anft.
Danzig Abg. Prüf. a. e. Privat:
Lehr. Bild. Anft.
Berlin Abg. —— a. d. Luiſen⸗
| Stiftun
Breslau Abg. Drüf. a. e. Privat:
Lehr. Bild. Anft.
Königdberg i. Prß. Kommilf. Prüf.
Frankfurt a./D. Ddögl.
Breslau Abg. Prüf. a, e. Privat-
Lehr. Bild. Anft.
Königäberg i./ Prß.
Breblau Kommiſſ. Prüf.
Keppel, Stift (bei dsgl.
— ach)
Berlin bögl.
Bromberg dögl,
Stettin dögl.
Bromberg
Pleß Kommiſſ. Prüf.
Koblenz dögl. für kathol. Bewer⸗
berinnen.
Straljund Kommiſſ. Prüf.
Koblenz
Münfter Kommiſſ. Prüf.
Berlin
HD. Alphabetiſche Ueberſicht.
fungstermine für
—— sn Art der Lehrerinnenprüfung.
13. Auguft
18. Mai
4. Zuli
eberinnen.
_ un #4 re F der ſtädtiſch. Lehr.
— Ab am Kal. evangel.
1 Da om 2
— — a. d. kathol. Marien⸗
122
Prüfungstermine für
DOrt. Lehrerinnen. Schulvor- rt ber Lehrerinnen Prüfung.
fteherinnen.
Berlin 23. März — Abg. Prüf. a. d. Kal. Lehrer⸗
ee ee
13. April 11. Mai Kommiſſ. P
25. Sptbr. — ir. jr "der Luiſen⸗Stif⸗
12. Oltbr. 16. Nopbr. — Prüf.
Breslau 23. März * 2: Prüf. a ee Privat-
21. — — ehr. Bild. A
27. März — |
25. — — bögl.
30. März _
2. Dftbr. — dogl
EA FE Km vn
Bromberg 12. März — abs. Prüf. u — Privat⸗
11. Sptbr. — ehr. Bild. A
21. April 23. April 8 Prüf.
13. Dftbr. 15. Oktbr. dsgl.
Danzig 13. März 19. März Abg. Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr.
Bild.Anft., zugleich für Externe.
25. Spibr. — Abg. ri, an einer Privat⸗Lehr.
Bild. Anft.
Droyßig indererfien — * Prüf. an dem Kgl. evang.
Woche des ehrerinnen⸗Seminar.
Monates dögl. an dem Kgl. evang. Gou—⸗
Juli vernant. Inſtitute.
Düſſeldorf 31. Juli 8. Auguft Abg. Prüf. an der Luiſenſchule,
zugleich für Erterne.
Eisleben 10. Juni 11. Zuni Kommifl. Prüf.
Elberfeld 2. Zuli — Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr.
Bild. Anft.
Elbing 7. Sptbr. 12. Sptbr. Kommiſſ. Prüf.
Erfurt 16. Sptbr. 17. Sptbr. dsgl.
Frankfurt 30. März — Kommiſſ. Prüf.
a./D. 28. Sptbr. — Ddögl.
Frankfurt
a./M.
21. Sptbr. 23.
Sptbr. Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr.
Bild. Anft.
D rt.
Gnadau 13.
Grauden; 1.
Halberftadt 8.
uni
uni
April
Halle a./S. 3. Spibr.
Hannover 23. März
7. Sptbr.
Kaffel 23. März
Keppel, Stift 5. Mai
— 9. Oktbr.
bach)
Koblenz 16. März
20. März
21. Oltbr.
Köln 26. Febr.
22. Mai
Königäberg 10. April
i./Prb. 28. Spibr.
Köblin 5. Mai
Liegniz 16. April
Marienburg 9. März
Marien- 12. Juni
werder
Montabaur 30. April
123
Prüfungstermine für
Lehrerinnen. Schulvor⸗
fteberi
Art der Lehrerinnen- Prüfung.
Abg. Prüf. a. d. Lehr Bild. Anft.
der evangel. Brüdergemeinbe.
Ada. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr.
Bild. Anft.
9. April Kommiſſ. Prüf.
— bg. Prüf. a. d. Private Lehr.
Bild. Anft. bei den Franckeſchen
Stiftungen.
23. März * Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr.
Bild. Anft., zugleich für Externe.
7. Sptbr. Kommiff. Pruf.
26. März Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr.
Bir, Anft. ’
5. Mai Kommiff. Prüf.
9. Dftbr. dogl.
24. März Kommiſſ. Prüf. für kathol. Bes
werberinnen,
26. März Abg. Prüf. a. d. evangel. Lehr.
Bild. Anft., zugleich für Externe.
31. Dftbr. Kommiff. Prüf. für kathol. Bes
werberinnen.
— Abug. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr.
Bil, Auf. ö
— Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Kurſus
zur Ausbildung von Lehrerinnen
an Volksſchulen.
18. April Kommiff. Prüf.
6. Dftbr. dsgl.
5. Mai dögl.
16. April Dögl.
— Abg. Prüf. a. d. ſtädtiſch. Lehr.
Bild. Anft.
— Dögl.
1. Mai Kommiff. Prüf.
124
Prüfungstermine für
Art der LKehrerinnenprüfung.
13. April Komm Prüf.
Drt. Rebrerinnen. Scähulvor-
fteherinnen.
Münfter 13. April
10. Auguft —
9. Novbr. 9. Nopbr.
Münfter- 30. April —
eifel
Neuwied 15. Mai —
Paderborn 19. März —
Pleß 15. Oktbr. 15. Oktbr.
Poſen 16. März 16. März
14. Sptbr. 16. Spibr.
Potsdam 12. März —
Saarburg 20. April 25. April
Schleswig 17. Febr. 21. Febr.
1. Sptbr. 5. Sptbr.
Stendal 28. Febr.
Stettin 16. April 16. April
15. Oktbr. 15. Oftbr.
Straifund 27. Dftbr. 27. Oktbr.
Thorn 15. Mai —
Tilſit 23. April —
Wiesbaden 4. Mai 6. Mai
Xanten 5. Mär; 5. März
Abg. Prüf. a. d. Königl. kathol.
Lehrerinnen⸗Seminar.
Kommiſſ. Prüf.
Abg. Prüf. a. d. ftäbtiich. Lehr.
Bild. Anft. |
dögl.
Abg. Prüf. a. d. Königl. Tathol.
Lehrerinnen-Seminar.
Kommiff. Prüf.
Abg. Prüf. a. d. Königl. Lehre⸗
rinnen-Geminar.
dögl.
Kommiſſ. Prüf.
Abg. Prüf. a. d. Königl. fathol.
Lehrerinnen » Seminar, zugleich
für Erterne.
Kommiſſ. Prüf.
dögl.
Kommiff. Prüf. für Lehrerinnen
an Volksſchulen.
} Kommiſſ. Prüf.
dögl.
Abg. Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr.
Bild. Anft.
ee einer Privat⸗Lehr.
Abg. Prüf. an der ftädtifch. Lehr.
ET
— Prüf. an dem Kgl. kathol.
eh
rerinnen-Seminar, zugleid)
für Externe,
125
U. Termine und Orte für die Prüfungen der Yerficket und
der Lehrer für Taubfinmmenanftoiten im Jahre 1885.
I. Prüfung für Borfteber:
zu Berlin an der Königlihen Zaubftummenanftalt am
18. Auguft und folgenden Tagen.
II. Prüfungen für Lehrer:
Provinz
Dftpreußen: zu Königdberg am 18. November.
Weſtpreußen: =» Marienburg + 30. Dftober.
Brandenburg: =» Berlin » 17. September.
Pommern: » Gtettin « 27. März.
Doien: :» Schneidemühl - 18. November.
Sälefien: s Bredlau « 23. Dftober.
Sadjen: : Erfurt s 9. Juni,
Schleswig⸗
Holſtein: : Shlestwig = 2. November.
Hannover: :» Hildesheim = 20. April.
Weſtfalen: Soeſt » 15. Oktober.
effen-Naffau: » Homberg » 15. September.
beinproving: = Neuwied .« 2. Zuli,
V. Termin für die Turnlehrerprüfung.
Für die im Jahre 1885 zu Berlin abzuhaltende Zurnlehrer«
prüfung ift Termin auf
Donnerdtag den 26. Februar und folgende Tage
anberaumt worden.
W. Termin für Eröffnung des Aurfus in der Königlichen
Turnlehrer-Bildungsanftalt,
Der nächſte Kurſus in der Königlihen Turnlehrer⸗-Bildungs—
anftalt zu Berlin wird zu Anfang des Monated Oktober 1885
eröffnet werden.
126
X. Termin für Eröffnung des Aurfus zur Ausbildung von
urnlehrerinnen.
Für die Eröffnung des nächſten Kurfus zur — — von
Turnlehrerinnen, welcher in dem Gebäude der Königl. Turnlehrer⸗
Bildungsanſtalt zu Berlin (Friedrichftraße 229) abgehalten werben
wird, ift Xermin auf
Mittwoch den 8. April 1885
anberaumt worden.
Y. Termine für die Turnlehrerinnenprüfungen.
‚, Die im Jahre 1885 zu Berlin abzubaltenden Turnlehrerinnen-
prüfungen werden in den Monaten Mai und November ftattfinden,
der Prüfungdtage beiondere Befanntmahungen erlafjen
werden.
2. Termin zur Prüfung für Beichenlehrerinnen au mehrklaffigen
ua Volks. und an itiefonien e
, Für die im Jahre 1885 zu Berlin abzuhaltende Prüfung
für Zeichenlehrerinnen an mehrklaffigen Volks- und an Mittelfhulen
ift Termin auf
Montag den 23. März und folgende Tage
anberaumt worden.
A.
127
Inhaltsverzeichnis des Januar-Februar-Heftes.
Minifterum der geiſtlichen ꝛc. Augelegenheiten.*
Wiſſenſchaftliche Deputation für das Medizinalweien . . -
Techniſche Kommiffion für pharmazeutiſche Angelegenheiten .
Die Sahverfländigen-Bereiue .
Ende —— zur verathung über die Berwendüngen
—— für Kunſtzwecke . - he
— ildungsanſtalt zu Berlin . .
Evang. er + Anftalten und Benfionat zu
Dronßi
B. Die Königligien Wrovinzialbehörden für die Ünterrihts-Bermaltung
C.
“"monspmp
1. Bro vinz Oftpreußen
“ Weitpreugen -. » » ee ne
3 5 Brandenbug » » = en. .
4 5 Bommern . . re a
5 . Boien . .
6 ⸗ ——
7 . Sadjen - *
8 . Schleswig. Holfein tt
9. ra R a eve, er 18
10. eſtfalen. Be Ber Se
11. Heſſen⸗Nafſau I
12. ———
13. Hohenzollernſche Sande : —
Kreis» Rn
1. Broving Oſtpreußen. ee
2. . Weftpreußen . - - 20 ee.
3. “ Brandenburg .
4 - Pommern .
5. . Bojen .
6. J Schleſien
1. Sachſen....*
8. « Schieswig-Bolfein. - »- +» - . . >»
9. . Hammer . » 2: 0er.
10. . Behflen ». een.
11. Heffen Naffau » one.
12. Rheinprovinz : re
14. Hohenzollernſche Sande — Re
Königliche Atademie der Wiffenihaften zu Berlin . th
Königliche Akademie der Künfte zu Berlin . »
Königlihe Mufeen zu Berlin .. - Er
National-Galerie zu Berlin . nn m“
Rauh-Mufeum zu Berlin . . - er
eg Fe Anftalten * Berlin cüoindemn
önigliche Bibliothel . . SE er Re — —
5 Per glihe Sternwarte . . » — —
5 botaniſcher Garten
4. Königliches geodätiſches Inſtitut und Eentralbireau
der Europälihen Grabmeflung -
5. Konigliches — — Dbfernatorium bei
Potsdam . . . u.
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2. Berlin. .
3. Greifswald
4. Breslau . — ER
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7. Göttingen . 66
—ADX———— — —
0 ae
10. Atademie zu Münfter . Bde et Se
11. Lyecum zu Braundberg - ». » .» . 2.
Die Königlichen techniſchen Hochſchulen
A —
a
.3. Aaden . . . ...
Notiz wegen der Gymnafial- * sa Reol-Rehranftalten
Die Königlihen Fehrer- und Lehrerinnen-Seminare
Die Königlihen PBräparandenanftalten -. » » 2 22 0“
Die Königlihe Tanbftummenanftalt zu Berlin . .
Die Königliche Blindenanflalt zu Steglitz
Die öffentlihen höheren Mädchenſchulen . .
Termine für die Prüfungen der FAR an inuſchutin *
der Rektoren i J. 18868. —
Desgl. für die ae der Geprerimmen — der ag rei
fieherinnen i. J
— für die Prüfungen der Borfeper und * Lehrer an
Taunbftummenanftalten i. 3 5* —TF
Termin für die Turnlehrerprüfung im Jahre 1885 E
. Desgl. für Cröffnung des — u ber — al
Ichrer-Bildımgsanftalt
Desgl. für Eröffnung des am au Auebidung von Lu
lehrerinnen. .
Notiz A Termin Air. die Lurnleeerinenpräfangen
Termin zur vrufung für eßenteterimen © an mehrtiafge
Bolls- und an Mittelihulen i. 9. 1 ——
Druck von I. F. Etarde in Berlin.
Seite
=» u 82 3 4%
*
sone. neno
60
63
129
Gentralblatt
für
die gefammte Unterrichts -Derwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts» und
Medizinal« Angelegenheiten.
AR 3. u. 4. Berlin, den 2. März. 1885.
Minifterium der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Seine Majeftät der König haben Allergnädigit geruht, dem
Minifterial-Direktor im Miniſterium der geiſtlichen, Unter—
richts· und Medizinal-Angelegenheiten, Wirklichen Ge—
heimen Ober-Regierungs-Ratb Greiff den Charakter
als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat Excellenz
zu berleiden.
1885. 9
130
I. Mllgemeine Verbältniffe.
1) Cirkular an die Königl. Regierungd-Präfidenten
im Geltungöbereihe der Kreidordnung, vom 9. Februar
1884, betreffend Abänderung der Snitruftion zur Ge—
ſchäftsführung der Regierungen.
Berlin, den 9. Februar 1884.
Sn der Girkularverfügung vom 10. Februar 1881 — Minift.-
Bl. S.157 — ift auf die Aenderungen hingewieſen worden, weldye
in den Vorſchriften der Snftruftion zur Geſchäftsführung der Re—
ierungen vom 23. Dftober 1817 (Gej.- Samml. ©. 248), ber
Allerhoͤchſten Ordre vom 31. Dezember 1825 (Gej.-Samml., 1826,
©. 6) und der Inſtruktion für die Oberpräfidenten von demfelben
Tage (Gei.- Samml., 1826, ©. 1) durd die auf den Regierungd-
präfidenten und die Bezirföregierung bezüglihen Beftimmungen ded
Drganifationdgefeped vom 26. Juli 1880 eingetreten find.
An die Stelle dieſer Beftimmungen treten vom 1. April d. 3.
ab die wejentlich gleidhlautenden, aber anderd numerirten Paragraphen
des Gejeped über die allgemeine Landeövermwaltung vom 30. Zult
1883 (Gei.-Samml. ©. 195).
Der Inhalt der erwähnten Cirkularverfügung bedarf daher für
die Zeit vom 1. April d. S. ab infofern, ald darin die Paragraphen
ded Drganijationdgejepes citirt find, einer Berichtigung. Mit Rüd-
fiht hierauf und auf gewiſſe weitere Abänderungen, melde in den
Berhältniffen der Bezirköregierung und des Regierungspräfidenten
als ſolchen durdy die auf die ernannten Mitglieder ded Bezirksaus—
ſchuſſes bezüglihen Beitimmungen des neuen Gejeßed eintreten
werden, ericheint ed zwedmäßig, die Cirkularverfügung vom 10. Fe⸗
bruar 1881, und die ergänzende Verfügung vom 6. Mai deſſ. 3.
— Minift.-Bl. S. 161 —, durd are Bemerkungen zu
erjepen.
I. Betreffend den Regierungdpräfidenten am Sitze
des Dberpräfidenten.
Der gemäß $. 17 des Landesverwaltungsgeſetzes, unter Auf«
bebung der Vorichriften in $. 15. der Oberpräfidialinftruftion vom
31. Dezember 1825 und zu D. IV. der Allerhöchſten Drdre von
demjelben Zage, an der Spipe der Regierung am Sitze des Ober⸗
präfidenten ftehende Regierungspräfident hat die Stellung der übrigen
Regierungspräfidenten.
U. Betreffend die Stellvertretung ded Regierungs—
präjidenten.
Nah $. 20 ded Landesverwaltungsgeſetzes ift, vorbehaltlid der
Beftimmung in $.146 unter Aufhebung des Schlußfaged zu D. IV,
131
der Allerhöchſten Ordre vom 31. Dezember 1825 die Stellvertretung
der Negierungspräfidenten in der Weije geregelt, dab, abgejehen
von den bejonderen Fällen, in denen —— eine anderweite
Anordnung getroffen wird, der dem Regierungspräſidenten für die
ihm perfönlid übertragenen Angelegenheiten beigegebene Oberregie—
rungsrath die Stellvertretung des Regierungdpräfidenten in vollem
—— alſo auch bezüglich des Vorſitzes im Plenum und in den
Abtheilungen, ſowie bezüglic der Ausübung der Präſidialbefugniſſe
in Perjonalangelegenheiten u. |. w. ($.40 der Regierungsinftruftion
vom 23. Dtober 1817 und zu D. VI. der Allerhödften Drdre vom
31. Dezember 1825) wahrzunehmen, und einer der anderen Ober:
regierungdrätbe nur im Falle der Behinderung des erftgenannten
Oberregierungdratbed einzutreten bat.
Die Stellvertretung des Regierungspräfidenten ald Borfigenden
ded Bezirksausſchuſſes ift dem beigegebenen Dberregierungdrathe nicht
übertragen, fondern in den 88. 28, 30 des Kandeövermaltungägejepes
beſonders geregelt.
III Betreffend die Berwaltung der Gejdhäfte der
früheren Abtheilung ded Innern dur den Regierungs-
präfidenten und die dienftlide Stellung der ihm bei»
gegebenen Beamten.
Die Uebertragung der Geichäfte der früheren Abtbeilung des
Innern auf den Regierungspräfidenten ift nicht in dem Sinne aufs
ufaſſen, ald ob hierdurch der Regierungdpräfident ald eine bejondere
ehörde der Regierung gegenübergeftellt worden wäre. Bielmehr
nimmt der Regierungäpräfident hinſichtlich der Geſchäfte der früheren
Abtheilung ded Innern dieielbe Stellung ein, wie binfidhtlid der
ihm bereitd nah D.I. und VI, der Allerhöchſten Ordre vom 31. Des
zember 1825 zur jelbftändigen Entſcheidung zugemiejenen Angeles
genheiten. Im Uebrigen aber bleibt der im $. 5 der Regierungd«
inftruftion vom 23. Dftober 1817 ausgeſprochene Grundiaß beiteben,
daß feine Abtbeilung — und demnach auch nidt der an Stelle
der Abtheilung ded Innern tretende Regierungdpräfident — für ſich
eine bejiondere Behörde bildet, fondern dab, wie auch aud der
Faffung des 8. 3 Abſatz 1 des Landeöverwaltungdgejepes hervorgeht,
der Regierungdpräfident und die Regierung zujammen die zur Fü.
rung der Geſchäfte der allgemeinen Landeövermaltung in der Be—
zirksinſtanz beſtimmte Behörde bilden. |
Die Bedeutung der Vorſchrift in $. 18 des Landesverwaltungs⸗
geſetzes ift dahin pe dab die früher von der Abtheilung
ded Innern unter deren Firma kollegialiſch bearbeiteten Geſchäfte
injoweit, als fie nit an andere Behörden, indbejondere an den Be-
— und den Kreisausſchuß übertragen worden ſind, von
em Regierungspräfidenten wahrgenommen werden und unter deſſen
9*
132
Firma und vollen perfönlihen Verantwortlichkeit zur Erledigung
gelangen. Es bleiben für diefe Geſchäfte alle diejenigen Beſtim—
mungen der Regierungdinftruftion vom 23. Dftober 1817 und ber
Allerhöchſten Ordre vom 31. Dezember 1825, welche fi nidht auf
die follegialijche Behandlung der Angelegenheiten, fondern auf bie
der Behörde zuftehenden Befugniffe und Verpflichtungen ſowie auf
deren Stellung zu den vorgejepten oder foordinirten Behörden be»
iehen, imöbejondere die $$. 6ff., 17 und 19 der Regierungdin-
Kruftion (megen der in $. 11 dafelbit geordneten Zwangsbefugniſſe
vergl. bezüglih des Regierungspräfidenten 88. 132ff. des Landes»
verwaltungsgeſetzes) audy ferner in Kraft, jomweit fie nicht andermeit
bereitd abgeändert find. Für aufgehoben dagegen — bezüglidy der
Geſchäfte der biöherigen Abtbeilung des Innern — find diejenigen
Beitimmungen zu erachten, welche ſich auf die follegiale Behandlung
und Erledigung der Geſchäfte beziehen. Died gilt indbefondere von
der Beftimmung in $. 24 Abfag 7e. und $. 27 der Regierungd-
inftruftion über die zum Vortrag zu bringenden Saden, und von
8. 28 dajelbft über die Abftimmung.
Bezügli der von dem Regierungspräfidenten an Stelle der
Abtheilung ded Innern zu erledigenden Geſchäfte ift die Abhaltung
von Sitzungen, unter Zuziehung der ihm beigegebenen Beamten ges
ſetzlich nicht mehr vorgeſchrieben. Es empfiehlt ſich jedoch, dergleichen
Sipungen audy ferner abzuhalten, damit der Regierungöpräfident in
der Lage ift, bei wichtigeren Fragen dad Urtheil der ihm beigegebenen
Beamten zu bören, insbeſondere aber damit leptere die Kenntnis
des Zufammenbanged der Geichäfte nicht verlieren, und damit nicht
durch die Beihränfung auf ein eng begrenzte Dezernat ihre Ars
beitöfreudigfeit gelähmt und in Folge defjen ihre Leiftungsfähigkeit
gemindert werde. &8 bedarf feiner weiteren Crörterung, da in
diefen Sitzungen gegen den Willen ded Regierungspräfidenten feine
Sache zum Gegenftande ded Vortrages gemadt werden darf und
daß den Velten Bei Beamten nur eine beratbende Stimme zufteht,
die Entjhliegung aber allein in der Hand ded dafür verantwortlichen
a bezw. des ihn vertretenden Dberregierungd-
rathes liegt.
Die ———— hinſichtlich der Zuziehung ded Juſtitiarius,
des Kaſſenrathes und der techniſchen Mitglieder der Regierung bei
der Erledigung gewiſſer Geſchäfte der Abtheilung des Innern bleiben
mit der letztbemerkten Maßgabe auch ferner in Kraft.
Hinſichtlich der Rechtsgeſchäfte, die der Regierungspräſident
in den ihm perſönlich übertragenen Angelegenheiten abſchließt, iſt
die unter VIII. der Alerhöchften Drdre vom 31. Dezember 1825
vorgejhriebene Mitzeihnung des Juftitiard auf das Konzept zu be—
ihränfen. Ob der Regierungspräfident in allen früher zur Abtbei-
lung des Innern gehörigen Angelegenheiten die Konzepte und Rein:
133
ſchriften der zu erlafjenden Verfügungen felbit zeichnen, oder in
minder wichtigen Angelegenheiten dieje Zeichnung dem ihm beigege-
benen Oberregierungsrathe übertragen will, bleibt jeinem Ermeſſen
überlafjen.
Bei den von dem Regierungäpräfidenten zu eritattenden Be—
richten find au in Zukunft in Gemäßheit des $. 32 Abjag 3 der
Regierungdinftruftion die Namen ded Referenten und Pen Bed
auf der Reinſchrift anzugeben.
Wenn feitend ded Kegierungspräfidenten dem ihm beigegebenen
Oberregierungsrathe in einzelnen Fällen oder für gewiſſe Gattungen
von Geſchäftsſachen die Entiheidung überlaffen worden ift, jo trägt
ber Zeptere, joweit er nicht durch jpecielle oder generelle Snftruftionen
befondere Anmweilung erhalten bat, für die getroffene Entſcheidung
in gleiher Weife, wie bei einer Stellvertretung im Falle der Ab-
weſenheit oder fonftiger Behinderung des Pegierungspräfidenten,
oder im Falle einer Stellenerledigung, in eriter Linie die Berant-
wortlichkeit.
Im Uebrigen finden bezüglich aller dem Regierungspräfidenten
perſönlich übertragenen Angelegenheiten, was die Berantwortlichkeit
der ihm beigegebenen Beamten, inöbejondere des Referenten und des
Korreferenten betrifft, namentlidy hinſichtlich der rechtzeitigen Erledi-
gung, gründlichen und vorſchriftsmäßigen Bearbeitung und ange:
meſſenen Kaffung der anzugebenden Verfügungen, die Beftimmungen
in $$. 24, 34 bis 36, 42, 44, 45, 47, 48 ber Regierungsinftruftion
aud ferner inſoweit Anwendung, als diejelben nicht auf der Vor—
ausjegung einer follegialiihen Beſchlußfaſſung beruhen.
Falls nad 8. 19 Abjap 2 und 3 des Landesverwaltungsgeſetzes
die dem Regierungspräfidenten beigegebenen Beamten zugleich bei
der Regierung beihäftigt, oder die Mitglieder der Regierung zur
Bearbeitung der dem Regierungspräſidenten übertragenen Geſchäfte
herangezogen werden, fo ift, jofern ed ſich nur um einzelne Ange-
legenbeiten oder eine vorübergehende Aushilfe handelt, die bezüg«
lie Anordnung von dem Regierungdpräfidenten jelbitändig zu er-
lafien, fofern dagegen eine dauernde Einrichtung und die Uebertras
gung eined beftimmten Dezernatd in Frage fommt, hierzu unjere
enehmigung einzuholen.
IV. Betreffend die Beidhäftigung der ernannten Mit-
glieder des Bezirksausſchuſſes bei der Regierung und
deren Abtbeilungen.
Den ernannten Mitgliedern ded Bezirksausſchuſſes darf nad
8.31 des Landesverwaltungsgeſetzes eine Vertretung des Regierungs—
präfidenten oder eine Hilföleiftung in den diefem perſönlich über»
wiejenen Geichäften (auögenommen in den Hohenzollernſchen Landen
$.35 a. a.D.) nicht aufgetragen werden. Wohl aber ift ed zuläffig,
134
diejelben bei der Regierung und deren Abtheilungen in den Geihäften
eined Mitgliedes oder Borfigenden unentgeltlich zu verwenden, und
es wird ſich namentlich bei Meineren Regierungen empfeblen, von
diejer Befugnis Gebrauch zu maden, inſoweit die Mitglieder des
Bezirksausſchuſſes dur ihre Thätigfeit bei. dieſem nicht voll be»
Ihäftigt find. Ob ein Mitglied eined Bezirkdausihuffes geeigneten
Falld bei der Regierung überhaupt zu beichäftigen ſei, bleibt für
jedes einzelne Mitglied unferer Entſcheidung vorbehalten; im Uebrigen
aber ift, fofern es fih nur um einzelne Angelegenheiten oder eine
vorübergehende Ausbilfe handelt, die bezügliche Anordnung von dem
Regierungspräfidenten jelbftändig zu erlaffen, — fofern dagegen
eine dauernde Einrichtung und die Uebertragung eines beftimmten
Dezernats in Frage fommt, bierzu unjere bejondere Genebmigung
einzubolen.
V. Betreffend die Plenarberathbungen der Regierung.
An den Plenarberathungen der Regierung nebmen ſowohl die
dem Regierungspräfidenten beigegebenen Beamten ($. 19 des Landes—
verwaltungsgeſetzes) ald die ernannten Mitglieder ded Bezirksaus—
ſchuſſes ($. 31) nah Maßgabe der für die NRegierungsmitglieder
beftebenden Vorſchriften Theil. Es gelten mithin bezüglich dieſer
Theilnabme, indbejondere ded Stimmredhtes, die Vorſchriften in $. 32
der Regierungdinftruftion vom 23. Dftober 1817 und zu D. V. ber
Allerhöchſten Ordre vom 31. Dezember 1825. Die den $$. 5, 31
der Regierungdinftrultion und zu D. VI. der Allerhöchſten Ordre
erörterte Einrichtung der Plenarberatbungen erbält dur die Theils
nahme der ernannten Mitglieder ded Bezirksausſchuſſes eine erböhte
Bedeutung, indem fie allein den legteren Gelegenheit bietet, ſich an
den Geſchäften der allgemeinen Landeöverwaltung in ihrem ganzen
Umfange zu betheiligen und andererjeitö die bei ihrer Geſchäfts—
tbätigfeit im Bezirfdausihuffe gefammelten Erfabrungen zum Vors
theile eined ftetigen, einbeitlihen und den Geſetzen entipredhenden
Ganges der Verwaltung bei den Berhandlungen ded Plenumd zu
verwerthen. Es wird daber feitend der Regierungspräfidenten
darauf zu halten fein, nit allein, daß dem Reſſort ded Plenums
nichtd entzogen wird und die Plenarberatbungen dem Bedürfniife
entiprechend wiederkehrend abgebalten werden, fondern aud daß die-
felben in einer für die geſammte allgemeine Landesverwaltung frucht⸗
bringenden Weile erfolgen.
VI. Betreffend die Befugniffe des Regierungdpräfi-
denten in den zur Zuftändigfeit der Regierung oder
einer Abtbheilung derjelben gehörigen Angelegenbeiten
ift der $. 24 des Landeöverwaltungdgeieged maßgebend und find
demgemäß bie Vorſchriften im 8.39 Nr. 3 der Regierungsinftruftion
vom 23. Dftober 1817 und zu D. V. Abjag 5 der Allerhöchſten
135
Ordre vom 31. Dezember 1825 für aufgehoben zu erachten. Da-
egen find die zu D. VII. der Allerhöchſten Ordre beftimmten Be-
Fugniffe der Abtheilungsddirigenten unverändert gelaflen.
Der Miniiter des Innern. Der Kinanz-Minifter.
v. Puttkamer. v. Scholz.
An
die Königl. Regierungs- Bräfidenten in den Brovinzen
DOftpreußen, Weftpreußen, Brandenburg, Pommern,
Schleſien und Sadjen.
Berlin, den 9. Februar 1884.
Abſchrift vorſtehender Verfügung überſenden wir Em. Hoch—
wohlgeboren mit dem ergebenften Bemerken, daß dieſelbe dort mit
folgenden Maßgaben zur Anwendung fommt.
Bezüglich der Stellvertretung ded Regierungdpräftdenten (II. Ab-
ſatz 1), welche bei der Regierung zu Stralfund nad $. 21 Abiap 2
des Landesverwaltungsgeſetzes durch ein von den zuitändigen Mi-
niftern beauftragtes Mitglied erfolgt, bewendet es bei den diejerhalb
at ne Anordnungen.
ie zur Zuftändigfeit der Regierungsdabtheilungen des Innern
gehörigen, jegt gemäß der 88. 18, 21 Alap 1 von dem Regierungd-
präfidenten zu verwaltenden Geſchäfte (III.), werden nad deffen
Anmeilungen von den Mitgliedern der dortigen Regierung bearbeitet.
Die Anwendbarkeit der unter III. gegebenen Vorſchriften regelt ſich
daher nach dem Gegenftande des Geſchäftes.
Der Minifter ded Innern. Der Finanz-Minifter.
v. Puttlamer. v. Scholz.
An
. die Königl. Regierungspräfidenten zu Stralfund
und zu Sigmaringen.
2) Sechste Nadhtragdverordbnung, betreffend die Kau—
tionen derBeamten aud dem Bereiche des Minifterium
ber geiftlihen, Unterrihtd- und Medizinal-Angelegen-
beiten. Bom 23. Zuni 1884.*)
Wir Wilhelm, von Gotte8 Gnaden König von Preußen ıc.
verordnen auf Grund des $. 3 des Gejeped vom 25. März 1873,
betreffend die Kautionen der Staatdbeamten (Gefep-Samml. ©. 125),
was folgt:
*) Berkündet duch die Geſetz Sammlın r bie Rönigl.
—— pro 1884 Eat Mr. ri 309 tan. (ar. 9011. —
Ofr. Eentralbl. pro 1874 Seite 565; pro 1880 Seite 513.
136
Einziger Paragraph.
Die von den in der Anlage zur Verordnung vom 5. April
1880 (Gejep-Sammi. ©. 257) sub B Po. 30 aufgeführten Klofter-
rezeptoren zu Hildeöheim und Northeim zu leiftende Kaution wird
auf den Betrag von je 9000 Marf erhöht.
Urkundlich unter Unferer Hödfteigenhändigen Unterjchrift und
beigedrudtem Königlihen Snfiegel.
Gegeben Bad Emd, den 23. Juni 1884.
(L. S.) Wilhelm.
v. Goßler. v. Schol;.
3) Mebertragung der Entidheidung über Berjegung
eines Beamten in den Rubeftand, ſowie über Feftjegung
der Penjion auf die Provinzialbehörden.
Berlin, den 11. Detober 1884.
Den nadgeordneten Behörden meined Reſſorts laffe ih anbei
Abichrift der unterm 29. Zuli d. J. — M. d. J. LA. ;
5 M. I. 9442 — von dem Herrn Minifter ded Innern und dem
Herrn Finanz-Minifter den Provinzialbebörden der allgemeinen Ber:
waltung ertheilten Anweifung zur Ausführung des $. 21 Abjag 3
und des $. 22 Abjap 2 des Gelehed vom 30. April d. J., betreffend
Abänderungen ded ——— vom 27. März 1872, zur Kennt»
nidnahme und gleihmäßigen Beachtung in vorfommenden Fällen
zugehen.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
die nachgeordneten Behörden des diesjeitigen Reſſorts.
G. IH. 2735. U. 1.11. Ill.a.
Berlin, den 29. Juli 1884.
Auf Grund des $. 21 Abjap 3 und des $. 22 Abjap 2 des
Geſetzes vom 30. April 1884, betreffend Abänderungen des Penfiond-
gejeped vom 27. März 1872, (G. ©. ©. 126)*) wird hierdurch
die Entſcheidung darüber, ob und zu weldhem Zeitpunfte dem auf
Berjegung in den Ruheſtand gerichteten Antrage eined bei dem
Königlichen Ober: Präfidium, ıc. angeftellten Beamten, für defjen
Stelle Em. ıc. (Dem ıc.) die Anftellungsbefugnis zuſteht, ſtattzu—
geben ift, ſowie ob und welche Penfion demielben bei einer von ihm
*) Gentralbl. f. d. Unt. Berw. pro 1884 Geite 383; pro 1872 ©. 1% ;
pro 1882 ©. 277.
137
beantragten Verjegung in den Nubeftand gebührt, dem Herrn Ober:
Präfidenten ıc. übertragen.
Bei Ausführung diejed Auftrages find die für die Handhabun
der er. erlaffenen Anweilungen (vergl. —
Min. Bl. d. i. V. 1883 ©. 54)*) zu beachten, zu deren Er—
gänzung hier noch Folgendes bemerlt wird:
1. Dem Antrage eined Beamten, welcher das 65. Lebensjahr
noch nicht vollendet bat, auf VBerjegung in den Ruheſtand unter
Gewährung von Penfion darf von Em. ıc. (Dem ıc.) nur dann
entſprochen werden, wenn Sie denjelben nad pflihtmäßigem Er:
ae wegen Schwäche feiner geiftigen oder förperlihen Kräfte für
dauernd unfähig erachten, die Pflichten deö ihm übertragenen jowie
eined anderen Amted der allgemeinen Verwaltung von nicht gerine
gerem Range und Dienfteinfommen zu erfüllen, und der Beamte
den Antrag bedingungslos geitellt hat.
2. Während der Dauer einer gegen einen Beamten einges
leiteten ftrafrehtlihen oder Disziplinar=-Unterfuhung ift dem An—
trage dedjelben auf Penfionirung nicht Folge zu geben.
3. Der Zeitpunkt für die Berjegung eines Beamten in den
Ruheſtand ift, wenn nicht bejondere dienftlihe Rüdfidhten eine ab:
weichende Anordnung erfordern, immer auf dad Ende eined Monates
a beftimmen (cfr. 88. 24, 25 und 29 des Penfiondgefeges vom
7. März 1872). Sofern diejer Termin nicht mit dem Ende eines
Kalender-Duartaled zujammenfällt, ift zur Vermeidung jpäterer
Gehaltderftattungen thunlihft die Zuftimmung des Beamten dazu
herbeizuführen, daß die legte Gehaltözahlung nur für den Zeitraum
bis zum Ausſcheiden ded Beamten aus dem Dienite erfolgt.
Die Vorjchriften des $. 24 ded Penſionsgeſetzes finden auch
auf die etatömähig unter Vorbehalt der Kündigung oder des MWider-
rufes angeftellten Beamten ($. 2 Abjap 1 des Penſionsgeſetzes) An-
wendung.
4. Wird nahträglih ein Rechtsanſpruch auf Erhöhung einer
Penfion anerkannt, fo findet eine Nachzahlung der Differenz zwiſchen
der erhöhten und der früher angewiejenen Penfion nur in den durch
die Vorſchriften über die Verjährung beftimmten Grenzen ftatt.
5. Die rehtlihen Folgen eined Disziplinar-Erkenntnifjed des
Königlichen Staats-Miniſteriums, durdy welches ein Beamter zur
Dienitentlaffung unter Bewilligung eines Theiled der geiepliden
Penſion ald Unterftüung verurteilt ift ($. 16 Nr. 2 ded Disziplinar-
geieped vom 21. Zuli 1852 — Gel. S. ©. 465 —), treten für
die Einftellung der Gehaltdzahlung und die demnädjitige Gewährung
der Unterftügung mit dem Beginne deöjenigen Monates ein, welcher
auf den Monat folgt, in welchem dem Beamten das Urtheil bekannt
*) Gentralbl. pro 1883 ©. 478.
138
gemadt iſt. (Bergl. Cirkular- Verfügung vom 27. Februar 1865
— Min.“Bl. d. i. B. ©. 149 —)*) Die Dienftzeit ded Beamten
ift nur bis zu dem Tage diejer Befanntmahung des Urtheiled zu
berechnen.
6. Nah $. 1 Abjag 1 des Penfiondgeieged ift ein Anſpruch
auf Penfion nur dann begründet, wenn der Beamte in Folge eines
förperlihen Gebrechens oder — Schwäche ſeiner körperlichen
oder geiſtigen Kräfte zu der Erfüllung ſeiner Amtspflichten dauernd
unfähig iſt und deshalb in den Ruheſtand verſetzt wird.
In jede Anweiſung zur Zahlung einer Penſion an einen Be—
amten, welcher das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, iſt daher
die ausdrückliche Erklärung aufzunehmen, dab der Beamte „wegen
Dienftunfähigkeit” in den Ruheſtand verſetzt ſei. Der Anweiſung
ift eine bis auf weitere Anordnung in der biöher üblichen Weije
aufgeftellte, von Em. ıc. (Dem :c.) zu vollziehende Penſions-Nach—
weiſung beizufügen.
7. Auf Grund des 8. 1 Abjap 2 des Penſionsgeſetzes tritt die
Penſionsberechtigung eines Beamten bei fürzerer ald zehnjähriger
Dienftdauer nur dann ein, wenn derjelbe die Krankbeit, are
oder jonftige Beihädigung, welche feine Dienftunfähigfeit herbeige-
führt bat, fidh bei Ausübung des „Preußiſchen Civil-Staatödienftes*
oder aus Veranlaſſung deöjelben zugezogen hat. Iſt dagegen z. B.
die Dienſtunfähigkeit die nadträglid bhervorgetretene Folge einer
in Beranlafjung früheren Militärdienfted entftandenen Krankheit,
fo findet die Vorjchrift feine Anwendung.
8. Iſt einem im Disziplinar-Berfahren zur Dienftentlaffung
verurtheilten Beamten nady der Entiheidung der Disziplinar-Behörde
ein Theil des geſetzlichen Penſionsbetrages ald Unterftügung zu ges
wäbren ($. 16 Nr. 2 ded Disziplinargefeped vom 21. Zuli 1852),
fo findet die in dem $. 9 des Penfiondgejeped vorgeichriebene Ab»
rundung auf volle Thaler nur für den zablbaren Theilbetrag der
geſetzlichen Penfion, nicht dagegen für diejenige Penfion, von welcher
der Theilbetrag zu berechnen ift, Statt.
9. Die in die Befoldungsetatd aufgenommenen Funktions—
ulagen der Kanzlei» Inipeftoren und Botenmeilter find penfiond-
— wenn fie den Beamten ohne Vorbehalt des Widerrufes ver-
lieben find. Diejelben treten dem jeweiligen Gebaltsjage, melden
der Beamte zur Zeit der Penfionirung bezieht, hinzu und zwar auch
dann, wenn dieſer Gebaltsjag dad höchſte Normalgehalt der betref-
fenden Beamten- Kategorie ($. 10 Nr. 4 des Penſionsgeſetzes) bereits
erreicht bat.
Der Durchſchnittsſatz des Wohnungsgeldzuſchuſſes (F. 6 des
Geſetzes vom 12. Mai 1873 — Geſ. S. S. 209 —)*) gelangt
*), Gentralbl. pro 1865 Seite 453.
**) Degl. pro 1873 Seite 259.
139
allgemein bei der Berechnung der Penfion auch injoweit zur An-
rechnung, ald ‚damit das höchſte Normalgehalt der Dienftlategorie
der Beamten überichritten wird.
10. Die Vorſchriften des $. 11 des Penſionsgeſetzes finden
feine Anwendung auf Beamte, welde vor ihrer Wiederanftellung
definitiv aud dem Staatödienfte ausgefhieden waren. Der Beredh-
nung einer diefen Beamten zu gewährenden Penfion ift daher ledig-
li das von ihnen in der legten neuen Stellung bezogene Dienft-
einfommen zu Grunde zu legen ($$. 10 und 28 Abjap 1 des Pen-
fionsgeſetzes). Zu diefem Dienfteinfommen gebört eine neben dem
neuen Stelleneinfommen an diejelben zahlbar gebliebene Penfion nicht.
Der Berehnung der Penfion aus der legten Dienftftellung wird
die geſammte Dienftzeit zu Grunde gelegt. Beträgt die fo beredy-
nete Penfion der lepten Dienftftellung weniger ald eine in ber
früheren Dienftftelung erdiente Penfion, jo ift der Betrag der
legteren wieder anzumeijen.
Im Uebrigen fann der $. 11 ded Penſionsgeſetzes nur iniofern
und injoweit zur Anwendung gelangen, ald dad frühere Dienft«
eintommen von dem Beamten mit Penfiondberehtigung bezogen ift.
11. Die Anrehnung derjenigen Zeit, während welcher die Zeit
und Kräfte eined Beamten durdy die ihm übertragenen Geicäfte
nur nebenbei in Anjprud genommen geweſen find, darf bei ver
Penfionirung nur dann ftattfinden, wenn die Stelle, deren Pflichten
der Beamte erfüllt bat, in den Beſoldungs-⸗Etats aufgenommen war.
12. Bei der Feſtſtellung der Penſion eines Beamten, welcher
in Folge ſtrafgerichtlichen Urtheiles oder eines Disziplinar-Erkennt⸗
niſſes Fin frübereö Amt verloren batte, ift, wenn derielbe nad er—
folgter Wiederanftelung im unmittelbaren Staatödienfte aus dem
neuen Amte ausſcheidet, die vor dem Berlufte des früheren Amtes
im Givildienfte zurüdgelegte Dienftzeit nit anzurechnen, während
die Anrechnung der Seit eined Militärdienfted ftattzufinden bat.
Die Dienftentlaffung auf Grund vorbehaltenen Kündigungsredhtes
bat den Berluft ded Anipruches auf Anrehnung der früheren Eivil-
dienftzeit bei Feſtſtellung des Penfiondanipruches ded Beamten,
mweldyer aus einem ihm wieder verliehbenen Amte in den Rubeftand
verfept wird, auch dann nicht zur Kolge, wenn die Dienftentlaffung
zur Strafe angeordnet war.
13. #ält nad $. 28 Abfap 2 ded Penfiondgefeped in Folge
der Gewährung einer neuen Penfion an einen wieder angeftellten
Penfionär die demjelben früher aus der Staatskaſſe bewilligte Penfion
fort. jo ift bei Anweiſung der neuen Penfion augleih eine ent»
Ipredbende Anordnung wegen Wegfalled der früberen Penfion zu
treffen.
14. Die Vorjchriften des N 107 des Militär-Penfiondgejepes
vom 27. Zuni 1871 (R. Gel. Bl. ©. 275), nad) denen die von
140
Civilbeamten früher erdienten Militärpenfionen bei dem Ausſcheiden
derjelben aud dem Civildienfte den Militärfonds zur Laft fallen,
finden nur Anwendung auf die Penfionen der Militärperjonen der
Unterflafjen (zweiter Theil des Geſetzes).
Dieje Vorſchriften kommen aud dann zur Anwendung, wenn
die von den Invaliden erdiente Nilitärpenfton vor der Anftellung
oder Beihäftigung im Civildienfte thatfächlich nicht zur Anweiſung
gelangt ift (Ausführungs-Beſtimmungen ded Bundesrathed vom
2. Februar 1875 VIL 1 — Min. Bl.d.i.B. 1875 ©. 146 —).”)
Die deöfalld in die Kolonne „Bemerkungen” der Penſions-Nach—
weilungen aufzunehmende Beiheinigung ift daher immer dahin zu
formuliren, ob und melde SInvalidenpenfion der Beamte „erdient“
bat. Die Beicheinigung, daß derielbe eine ſolche Penfion nicht be—
* habe, genügt nicht. Dem Vermerke, daß der Beamte eine
nvalidenpenſion erdient habe, ift in jedem Kalle hinzuzufügen, ob
die Erftattung des Betrages derielben aus dem allgemeinen Penfiond-
fonds des Deutihen NReiched oder aus dem Reichs-Invalidenfonds
(Reihögeieg vom 23. Mai 1873 8.1 — R. ©. Bl. ©. 11T —
und vom 11. Mai 1877 8.1 — R ©. Bl. ©. 495 —) zu er:
folgen bat.
Zu den aus Militärfonds zu erftattenden Invalidenpenfionen
gehören aud die Dienftzulagen, nicht dagegen die Kriegdzulagen und
die Berftümmelungszulagen (Ausführungs-Beftimmungen des Bunded-
rathed a. a. D. VII 6).
15. Gradten Em. ıc. (Dad ıc.) die Entideidung über die
Penfionirung eined Beamten für zweifelhaft, oder die Gewährung
eines Rubegehalted auf Grund des $. 2, Abſatz 2, beziehungsweiie
ded $. 7 des Penfiondgejeped, oder die Anrehnung einer nicht
bereitö als penfiondfähig zugeficherten Dienftzeit auf Grund ber
$$. 18 und 19 Nr. 1 und 2 für angezeigt, oder find Bedingungen
an einen auf Verſetzung in den Ruheſtand gerichteten Antrag von
dem Antragfteller gefnüpft, jo ift an und zu berichten und mird
dann die Penfion durch und feftgeießt.
In gleicher Weile ift zu verfahren, wenn eine Berfegung in
den Ruheſtand auf dem im $. 89 aq. des Diäziplinargefeged vom
21. Suli 1852 (Gel. S. ©. 465) vorgeſchriebenen Wege eingeleitet
und gemäß $. 92 a. a. D. zu verfügen ift.
16. Im die zu erftattenden Berichte über die Gewährung von
Penfion auf Grund des $. 2 Abſatz 2 und des $. 7 des Denhiond:
—5 — ſind allgemein genaue Angaben über die Dienſtführung des
eamten, ſeine Vermögens- und Familien-Verhältniſſe aufzunehmen,
namentlich alſo auch über Alter und Zahl der Familienmitglieder,
*) Centralbl. pro 1875 Seite 611.
141
fowie darüber, ob derjelbe Verwandte hat, weldhe zu feiner Unter«
ftügung fähig und verpflichtet find.
Die Bewilligung eines Ruhegehaltes in der vollen Höhe der
geſetzlichen zuläffigen Penfion bildet bier die nur unter beſonders
dringenden Umſtänden ftatthafte Ausnahme.
17. Anträge auf Verleihung von Auszeihnungen an Beamte
aus Anlaß ihrer von Ihnen verfügten Penfionirung find, foweit
thunlich, fpäteftend ſechs Wochen vor dem beftimmt zu bezeichnenden
— des Ausſcheidens der Beamten aus dem Dienſte einzu—
reichen.
Der Miniſter des Innern. Der Finanz-Miniſter.
In Vertretung: Herrfurth. Im Auftrage: von Lentz.
An
fämmtliche Herren Ober- Bräfidenten, (et ig layer
Regierungs-Präftdien, den Herrn Präfidenten der Königl.
inanzdireltion in Hannover, die Herren Dirigenten der
Önigl. Direktion der direften Steuern und der Königl.
Minifterial-, Militär- und Bau⸗Kommiſſion bier.
M. d. 3. I. A. 5829.
F. M. 1. 9442.
4) Mafregeln zur Verhütung von Shädigungenälterer
BaudenfmälerbeiAusfhmüdungvon Kirchen-ze. Fenftern
mit Glaömalereien.
Berlin, den 1. September 1884.
Es ift wahrgenommen, dab bei Ausfhmüdung von Kirchen⸗ ıc.
Fenftern mit Gladmalereien häufig nicht mit audreihendem Ber:
ftändniffe und Beachtung der architektoniſchen Rüdfihten verfahren
wird, daß injonderheit auch fteinerne Fenfterpfoften älterer Bauwerke,
jelbft wenn fie ald charakteriſtiſche Architekturtheile von Bedeutung
find, als ftörended und wertblojed Hindernid angeſehen und, um
möglichft breite Flächen zu figürlihen Darftelungen zu gewinnen,
bejeitigt werden.
iefe Behandlung verftößt gegen die Grundfäge, welche für die
Erhaltung alter Baudentmäler maßgebend fein müffen und es ift
daher die Pflicht der zur Mitwirkung bei ſolchen baulihen Vor—
nahmen, fei es unmittelbar, jei ed in Auffitöftellung berufenen
Behörden, derartigen Schädigungen älterer Baudenkmäler in ges
eigneter Weiſe vorzubeugen.
Indem ich die Aufmerkſamkeit der betheiligten Behörden bier-
auf lenfe und anheimftelle, die nachgefegten Organe auf den Gegen-
ftand hinzumeifen, will ich in zweifelhaften Fällen einer vorgängigen
142
Anzeige entgegenjeben, um nad Lage des einzelnen Falle die Ge-
nehmigung zu ertheilen oder zu I
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Barkhauſen.
An
fämmtlihe Königl. Regierungen, fowie an die Königl.
Konfiftorien der neuen Provinzen.
G. Ill. 6194. U. IV. V.
Vorftehende Verfügung ift den Herren Biihöfen zur Kenntnid«
nahme abjchriftlidy mitgetheilt worden.
5) Berlagövertrag; Bereinbarung über Heraudgabe
neuer veränderter Auflagen; Uebergang der Rechte des
Urbeberö auf deſſen Erben.
Gefeg, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken u.f. w.
vom 11. Juni 1870, 8. 1,8.3, 8. 5 lit. c.
In Sachen ded Berlagdbuhhändlerd B. in B., Bellagten und
Revifiondklägers,
wider
die Witwe ded Regierungs-Rathes ©. v. N. in M. und deren
Kinder, Kläger und Revifiondbeflagte,
bat das Reichsgericht, Zweiter Givilfenat, am 1. Zuli 1884 für
Recht erkannt:
das Urtheil des Erften Civilfenates des K. b. DOber-Landes-
gerichted zu B. vom 3. Dezember 1883 wird injomweit aufge-
boben, als dasſelbe die Berufung auch gegen Abjat II des
UÜrtbeiled des Landgerichtes B. vom 28. Mai 1883 zurüd-
—— und über die Koſten erkannt hat; zur anderweiten
erhandlung und Entſcheidung hierüber wird die Sache an
das Berufungsgericht zurückverwieſen; im Uebrigen wird die
Revifion zurüdgemwieien; von den Koſten der Reviſionsinſtanz
wird dem Reviſionskläger die Hälfte auferlegt; die Entſchei⸗—
dung über die weitere Hälfte bleibt dem künftigen Urtheile
vorbehalten.
Thatbeftand.
Der Finanz-Rehnungs-Affeffor S.v. N. ſchloß am 1. Dftober
1856 mit dem Buchhändler B. einen Vertrag, gemäß deſſen er
diefem dad volftändige Verlagsrecht an feinem Werke: „Handbuch
der gejammten Finanzverwaltung im Königreihe Bayern einjdhlieh-
lid der Pfalz“ gegen Zahlung eined Honorard von 10 Gulden für
* Druckbogen uͤbertrug, und in deſſen Ziffer 3 insbeſondere be—
immt war:
143
Der Berlagsbuhhandlung fteht dad vollftändige Verlagsrecht
für die erfte und die folgenden Auflagen zu und zahlt die—
jelbe für jede neue Auflage ?/, ded Honorard der erſten Auf-
lage, wofür der Berfafjer die inzwiſchen nothwendig gemor-
denen Wenderungen und Verbeſſerungen vorzunehmen fid
verpflichtet.“
Nahdem im Sahre 1864 eine zweite Auflage erſchienen war,
ftarb der Berfaffer.
Dom Fahre 1881 an ließ der Berleger, ohne Zuftimmung der
Erben, ein Werk erjcheinen mit dem Kitel:
„Handbuch der gejammten Finanzverwaltung im Königreiche
Bayern von I. H., Finanz» Rechnungs » Kommifjär in R.,
berauögegeben ald dritte Auflage des gleichnamigen Hand—
budes von ©. v. N.“
Der allgemeine Theil ift bereits erfchienen.
Die Erben des Lepteren fanden bierin eine Verlegung ihres
Urheberrechtes und erhoben Klage gegen B. mit dem Antrage, auds
zuſprechen:
1) Der Beklagte hat keine Befugnis, ohne Zuſtimmung der
Erben des verlebten Regierungs-⸗Rathes S. v. N. deſſen Bunde
budy mit Veränderungen neu aufzulegen.
2) Derfelbe ift ihuldig, */, des Autorhonorard der erften Auf:
lage ded Werkes, ſoweit diefed Honorar für den allgemeinen
ir der eriten Auflage ſich berechnet hat, an Kläger zu
zablen.
Der Beklagte entgegnete, dad Werk von H. fei ein jelbitändiges
— ———— in Wirklichkeit alſo feine neue Auflage des Werkes
von S. v. N.
Abgefehen hiervon jeien die Rechte ber Kläger nicht verlegt, da
das Autorreht auf ihn übertragen fei, alfo auf die Erben nicht über-
gegangen fein könne.
edenfalls hätten dieſe auch die Pflichten ihred Erblaſſers zu
erfüllen gehabt, hätten alſo für die Neubearbeitung forgen müſſen
und da er felbit died für fie —— ſo könne er die bezüglichen
Koſten aus dem Geſichtspunkte der Geſchäftsführung ſowie der un«
gerechtfertigten Bereicherung verlangen; das Honorar von H. aber
überſteige den Honoraranſpruch der Kläger.
Das Landgericht B. erkannte durch Urtheil vom 28. Mai 1883
nach den Klageanträgen.
Die vom Beklagten eingelegte Berufung wurde durch Urtheil
bed Ober⸗Landesgerichtes B., auf deſſen Thatbeſtand Bezug genom=
men wird, zurückgewieſen und zwar im Weſentlichen aus —
en:
Gründ
Mad die Frage betreffe, ob ein felbftändiges Geiftes-
produft vorliege, jo fündige fi das fragliche Werk ſchon in
144
jeinem Zitel ald dritte Auflage des Werkes des S. v.R. an,
audh jei alled dasjenige, wad aud der Zeit der zweiten Auf:
lage noch Geltung hatte, zumeift wörtlih aufgenommen,
nn aber dad Syſtem ded S.ſchen Werkes beibehalten
worden.
Es liege daher blod eine UWeberarbeitung des leßteren
Merkes, keineswegs ein vollſtändig neues Geifteöproduft vor,
wenn auch nicht zu verfennen jei, daß die neue Ausgabe durch
die mannigfadhe Umgeftaltung der Gejepgebung an Ausdeh—
nung erheblich zugenommen habe.
Was die Tragweite ded Verlagsvertrages anbelange, fo
bringe ed die Natur ded Verlagövertraged mit fi, daß ber
Verleger dad Werk nicht in veränderter Geftalt neu heraus—
geben dürfe, da der geiftige Gehalt und die litterarifche Form
einzig und allein durch den Autor beftimmt werde, ſohin ein
bödft perfönliches Recht bilde.
Nah 8. 3 des vorliegenden Bertraged habe B. dad uns
beſchränkte Berlagsredht erworben, zufolge defjen er über dad
Merk in unveränderter Geftalt gegen Zahlung ded bedungenen
Honorard beliebig verfügen dürfe, Dagegen ſei ed ihm nicht
geftattet, ohne ee des Autord oder feiner Erben
am neue Ausgabe mit verändertem Inhalte erjcheinen zu
aſſen.
Zwar habe ſich S. v. N. verpflichtet, ſein Werk zeitge—
mäß zu ändern, allein dieſe höchſt perfönliche Pflicht ſei mit
defien Tode weggefallen. Eine Berehtigung, ohne Zuftim-
mung der Erben, von einem Dritten die nöthigen Aende-
rungen vornehmen zu laffen, könne B. aus fraglider Stipu-
lation nicht herleiten, da im foldyer Ausdehnung dad Autor»
recht auf ihn nicht übergegangen ſei.
Eine Aufrehnung der bezüglichen Auslagen fei ſchon in
Folge der vorliegenden Rechtöverletzung ausgeſchloſſen, aber
auch deöhalb unftatthaft, weil die Verpflichtung des Autord
mit feinem Tode erlofhen, daber nicht auf feine Erben über-
gegangen fei.
Gegen diejed am 22.. Dezember 1883 zugeftellte Urtheil legte
der Bellagte am 19. Sanuar 1884 Revifion ein.
Entjheidungdgründe,
l Was die Frage betrifft, ob das ftreitige Werk, abgeiehen
end vom Berlagövertrage, dem v. S.'ſchen Werke gegenüber als
achdruck im Sinne ded Reichsgeſetzes vom 11. Juni 1870 zu be—
trachten ei, oder aber, ob es eine felbftändige geiftige Arbeit bilde,
fo ift fie ohne Rechtsirrthum in erfterem Sinne entichieden.
In eingehender Begründung ift dargelegt, daß nicht bloß daß»
145
jenige, was aus der Zeit der zweiten Auflage des v. N.'ſchen Hand»
buches noch Geltung batte, meift wörtlid in das ſich felbit als
dritte Auflage jenes Handbuches bezeichnende Werk aufgenommen,
ſondern daß indbejondere au das Syſtem jenes Handbuches beibe-
balten worden fei und überhaupt nur eine Ueberarbeitung dedjelben
vorliege; hiernach aber war die Annahme gerechtfertigt, daß, ſoweit
nicht etwa der Verlagevertrag eine andere Auffafjung bedingt, Nady-
drud im Sinne der 88. 4—T des gedachten Reichögejepes vorliegt.
I. Es ift daher zu prüfen, ob etwa Bellagter dad Recht, die
fragliche dritte veränderte Auflage zu veranftalten, aus dem mit dem
verlebten v. ©. abgeichlofjenen Verlagsvertrage ableiten fonnte, und
ericheint ed zu diefem Zmede ſachgemäß, zunädft dad Weſen ded
Urheberrechtes, ſoweit nöthig, zu erörtern, ſodann die bezüglidhen
Prinzipien auf dad Verhältnis des Urbeberd und jeiner Rechtsnach—
folger zum Berleger anzuwenden und jchließlid die dur den In—
halt deö vorliegenden Verlagsvertrages veranlaßten bejonderen Be:
trachtungen anzureiben.
a. Es kann feinen Zweifel erleiden, dab dad Reichsgeſetz vom
11. Suni 1870, ſich anſchließend an die beftehende Doftrin, nicht
etwa blo& das Vermögendintereffe, jondern auch das geiftige Intereffe
des Schriftitellerdö, dad Intereſſe, welches derjelbe daran hat oder
haben fann, daß jein Werf nicht oder dab ed nur fo, wie ed verfaßt
ift, veröffentlicht wird, fügen will. Es genügt, in diefer Beziehung
auf die Beltimmungen in $. 5 ded Gelehed, jowie darauf hinzu—
weilen, dab in $. 24 ded Entwurfes ausdrüdlich beftimmt war, ed
trete die Beitrafung des Nachdruckes aud ein, wenn ein vermögend-
rechtliher Schaden nicht zugefügt worden ſei und dieje Beftimmung
von der Kommijfion nur deöhalb befeitigt wurde, weil man fie dem
jeßigen $. 22 gegenüber für ſelbſtverſtändlich erachtete.
Menn daber in 8.1 a. a. D. dem Urbeber eines Schriftwerkes
dad ausſchließliche Recht verliehen ift, dasielbe auf mechaniſchem
Wege zu vervielfältigen, jo bat died den Sinn, daß der Urheber
befugt jei, jede ohne feinen Willen von einem Dritten veranftaltete
mechaniſche Vervielfältigung ald Verlegung jeined Urheberrechtes zu
betradhten und gegen He mit den vom Belege gegebenen Mitteln
einzufchreiten, * daß er verpflichtet wäre, eine Vermögensbeſchä—
digung darzuthun oder überhaupt die Beweggründe, melde ihn be—
ftimmen, fein Urheberrecht geltend zu maden, Far zu legen.
Das Urheberrecht Eennzeichnet fi hiernach als ein abjolutes
Recht gleih dem Eigenthumsrechte, welches jedem Dritten gegenüber
unbedingt geltend gemadt werden fann.
In $.3a.a.D. ift nun ganz allgemein beftimmt, dab daß
Urheberrecht auf die Erben übergebe und auf andere Perjonen über-
tragen werden fünne und $. 4 Abfap 1 erklärt ebenjo allgemein:
„Jede mechaniſche Vervielfältigung eined Schriftwerfes, welche ohne
1885. 10
146
— des Berechtigten ($$. 1, 2, 3) hergeſtellt wird, heißt
Nachdruck und ift verboten.
Diejen Beftimmungen gegenüber fann die früher in der Doftrin
vielfach vertretene, jedoch auch vielfady beftrittene Anfidht, daß mit
dem Tode des Schriftitellerd dad Urheberrecht infofern eine Aendes
rung erleide, ald es nur feiner vermögensredtlichen Seite nach auf
die Erben ıc. übergehe, im Uebrigen aber, nämlid) was die Indivi—
dualrechte ded Schriftitellerd angehe, erlöſche, feine Geltung bean-
ſpruchen, vielmehr iſt ed ald Willen ded Geſetzes zu erachten, daß
das Urheberreht in demjelben Sinne und Umfange, mit dem näm—
lien Charakter eines unbedingten Verbietungsredhtes, wie ed in den
Händen des Schriftitellerd jelbjt beftand, aud auf die Erben und
jonftigen Rechtsnachfolger übergebe.
Die Gründe, melde aus der Entſtehungsgeſchichte des Gejepes,
fowie aud dem Zwede und Geilte desjelben entnommen werden
fönnen, jprechen nicht gegen, jondern entſchieden für diefe aud dem
Haren Wortlaute fi ergebende Auslegung.
In erfter Beziehung ift hervorzuheben, daß das bayeriſche Geſetz
vom 28. Suni 1865 in $. 50 den Uebergang des Urheberrechtes auf
die Rechtsnachfolger in einer einzigen Beziehung, nämlid was die
Erefution in dieſes Recht betrift, beichränft hatte, daß aber der
Entwurf des Neichögeießed in $. 44 auch diefe Ausnahme durch
eine auddrüdlihe Beſtimmung bejeitigen wollte, und dieje Beitim-
mung nur deöhalb geſtrichen wurde, weil fie jelbitverftändlich erſchien.
Was ferner Anned und Geiſt des Gejeped anbelangt, jo find
die Gründe, welche den Gejepgeber beitimmen konnten, das Urheber—
recht feinem ganzen Inhalte nad auf die Rechtsnachfolger übergeben
zu lafjen, fehr naheliegend.
Erben find in der Regel die nächſten Angehörigen des Schrift-
ftellerd, bei welchen ein Fortleben auch der geiftigen Interefjen des—
jelben vorauszufegen ift. Es fann dem Ehegatten, den Kindern
des Schriftftellerd nicht gleichgiltig jein, wenn der Verleger das
Werk desſelben in einer Umarbeitung, melde von ganz entgegenge-
jepter Tendenz ausgeht oder welde die Verkäuflichkeit auf Roten
des inneren Werthes zu fteigern fucht, neu auflegt, oder wenn ein
Manuffript, welches vom Berfaffer zur Beröffentlihung nicht be-
ftimmt war, gegen ihren (der Angehörigen) Willen herausgegeben
wird. Aber aud in Fällen, wo nicht die nächſten Angehörigen in
Frage fteben, wenn 3. B. dad Urheberrecht an entferntere Verwandten
gelangt oder wenn ed Dritten verfauft oder teftamentarijch vermadht
wird, wird die Annahme berechtigt jein, daß der Schriftiteller diejen
Perſonen, welchen er fein Urbeberredht übertrug oder an melde er
ed gelangen ließ, auch die Sorge für Wahrung feiner fchriftftelleri-
ſchen Intereffen habe übertragen wollen. Es entipriht vollfommen
dem höheren Standpunkte, von welchem die neuere Doftrin und
147
mit ihr das Reichsgeſetz dad jogenannte geiftige Eigenthum auffaßt,
den Geiſteswerken nicht lediglich, iomeit fie Gewinn bringen, jondern
aud ſoweit mit ihnen Ehre und Anjeben verbunden ift, einen über
die Zebenddauer ded Schriftftellerd hinaus reichenden Schup zu ver:
leihen, den Autor in der nächſten Generation der Erben noch fort»
leben zu laffen, wie Bluntſchli, Privatreht $. 47, ſich ausdrückt.
b. Was die Anwendung diefer Grundjäße auf dad Verhältnis
wilhen dem Inhaber des Urheberrechted und dem Verleger betrifft,
— ergiebt ſich Folgendes:
Der Verlagsvertrag giebt ſeiner Natur nach und ſoweit nicht
beſondere Abreden Abweichendes beſtimmen, dem Verleger nur die
Befugnis, dad Schriftwerk in der Geſtalt, wie ed ihm vom Ber-
faffer geboten ift, im Berlage zu verwerthen. Jede willkürliche
Aenderung, welche der Verleger, fei ed bei der erften, jei es bei den
folgenden an am Schriftwerfe vornimmt, ift ein widerredht«
liher Eingriff in daß Urheberrecht, welche, jomeit ed nicht zur Aus—
nügung dem Verleger übertragen ift, beim Verfaffer beziehungsmetie
defien Rechtsnachfolgern zurücdbleibt.
Es kann aud feinen Zweifel erleiden, dab dad Verhältnis
zwiſchen dem Verleger und den Rechtsnachfolgern des Verfaſſers
ganz das nämliche ift, wie dadjenige zwilchen dem Verleger und dem
erfaffer ſelbſt. Es ift nicht erfindlih, warum, — von be⸗
ſonderen Vereinbarungen, die Vertragsrechte des Verlegers ſich des—
halb erweitern ſollten, weil das Urheberrecht in andere Hände über«
geht; daß aber die Rechte des Verlegers ſich auch nicht mittelbar,
durch eine bei der Rechtsnachfolge eintretende Minderung der Ur—
heberrechte, erweitern, iſt vorſtehend zur Genüge dargetban.
Hieraus ergiebt ſich für vorliegenden Fall, daß der Beklagte,
indem er ohne Zuſtimmung der Kläger eine neue veränderte Auflage
des fraglichen Schriftwerkes veranftaltete, das dieſem zuftehende
Urheberrecht verletzt und ſich eines Nachdruckes im Sinne des Reichs—
geſetzes ſchuldig gemacht hat, wenn nicht etwa die beſonderen Beſtim—
mungen des gegebenen Verlagsvertrages ſein Vorgehen als berechtigt
erſcheinen laſſen.
c. Der vorliegende Fall hat dad Beſondere, daß die Natur
ded Schriftwerfed periodiihe Aenderungen und Nachträge nöthig
machte, wegen deren im Verlagsvertrage durdy folgende Beitimmung
Vorſorge getroffen war:
„Die Berlagäbandlung zahlt für jede neue Auflage °/,
des Honorard der erften Auflage, wofür der Berfafjer die in»
zwiſchen notbwendig gewordenen Aenderungen und Berbefje-
rungen vorzunehmen ſich verpflichtet.“
Diefe Vereinbarung bot feine Schwierigkeiten, fo lange der
Verfafjer lebte; es war zweifellos, daß diefer verpflichtet war, auf
Berlangen des Berlegerd die Neubearbeitung vorzunehmen und daß
10*
148
er das für neue Auflagen bedungene Honorar nur beanſpruchen
fonnte, falld er diejer Pflicht genügte.
Anders geftaltete fi die Sachlage nad feinem Tode.
Die Verpflichtung zur Bearbeitung neuer Auflagen war ihrer
Natur nad eine rein perſönliche, welche mit dem Tode ded Ber:
fajlerd erloſch. Die Kolge hiervon war, daß die dem Fall der Ver—
anftaltung neuer veränderter Auflagen betreffende Nebenabrede bin»
fällig wurde, in gleicher Weile wie der ganze Verlagävertrag hinfällig
eworden fein würde, wenn etwa der Verfaſſer vor Vollendung
jeined Werkes geftorben wäre. Es ergiebt ſich dieſe Folge ohne
Weitered aus dem Umftande, daß der Verlagävertrag eine Beltim-
mung, wie es nad dem Tode ded Verfaſſers mit der Bearbeitung
neuer Auflagen gehalten werden ſolle, nicht enthält, daß ferner nad)
den thatſächlichen Feititellungen des Richters eine Ermädtigung des
Verlegers, in diefem Falle die Aenderungen durch Dritte bejorgen
zu laflen, auch nicht etwa ald ftillichweigend vereinbart gelten kann;
denn der Verleger hat die Befugnis, Aenderungen am Schriftwerfe vor-
zunehmen oder vornehmen zu laffen, nur injoweit, ald fie ihm durch
den Verlagövertrag oder durch beiondere Bewilligung übertragen ilt.
Bei dem Mangel einer maßgebenden Vertragsbeitimmung fonnte
daher der Beklagte dad Recht, eine veränderte Auflage zu veran—
ftalten, nur erlangen, indem er ſich mit den Klägern al& den In—
babern des Urbeberredhted, verftändigte und von ihnen das Ned,
die geiftige Arbeit des v. N. zu gedachtem Zwecke benügen zu dürfen,
durd Gewährung eined angemefjenen Honorard erfaufte. Er hatte
zu erwägen, ob es für ihn vortbeilbafter fei, ein ganz neues Werk
audarbeiten zu laſſen, oder aber ſich wegen Benüpung des beite:
henden Werkes mit den Erben abzufinden.
Nach diejen Erörterungen war die Revifion, jomeit fie den Aus—
ſpruch, daß der Bellagte unberedhtigt gehandelt babe, angreift, zu—
rüdzumeijen.
III. Begründet ericheint jedoch die Nevifion, jomeit dad be»
dungene Honorar ald Entihädigung zuerkannt ift.
Nah dem Verlagdvertrage bildete die Bearbeitung der neuen
Auflagen eine Gegenleittung, von welcher die Gewährung de? bedun—
genen Honorard abhängig gemadht war. Da die Kläger, wenn
auch ohne ihre Schuld, nicht im Stande find, die Gegenleiftung zu
gewähren, io folgt, daß fie auch nicht befugt jein fünnen, das ganze
Honorar zu verlangen.
Es ftebt ihnen nur dad Recht zu, nad Maßgabe von $. 18
des bejagten Reichsgeſetzes Entihädigung zu verlangen, in welder
Beziebung zu prüfen jein wird, wie viel, nach vernünftigem Ermeſſen,
die Kläger veranlaßt geweien wären, für die Geftattung der Benügung
des Werkes zu fordern und der Beklagte zu geben.
Das Dber-Landeögericht hat, unter Beltätigung des eritrichter-
lichen Urtheiles, eine Entihädigung in der That zugeiprocdhen, dieſelbe
149
jedoch nit nad dem wirklich entjtandenen Schaden, den es uner-
örtert läßt, bemefjen, iondern ohne MWeitered das vertragdmäßige
Honorar ald Entihädigung zuerfannt, offenbar davon auögehend, es
fei die bezügliche Vertragsbeftimmung nod maßgebend.
Hierin befundet fi ein Rechtsirrthum, welcher die Aufhebung
des bezüglichen Theiles der Entſcheidung, fomie der Entſcheidung im
Koftenpunfte bedingt.
Die Sade jelbit war, da fie zur Endentiheidung nicht reif ift,
in die Berufungsinſtanz zurüdzuverweijen und zugleid betreffs der
Koiten der ev fionsinttang dad Geeignete zu verfügen.
6) Geſchäftsmähige Behandlung von Entwürfen ır. zu
Kirdhens, Pfarr» und Schulbauten, welde nur von Ober:
auffihtöäwegeneinerbautehniihen Prüfung unterliegen.
Berlin, den 16. Sanuar 1885.
Hinfichtlich der formell» geihäftsmäßigen Behandlung von Ent-
würfen ıc. zu Kirchen», Pfarr: und Schulbauten, melde obne ftaatliche
Beitragsleiltung lediglich auf Koften der betbeiligten Gemeinden oder
fonftigen Körperihaften zur Ausführung fommen jollen, deren Prü-
fung daher der Königlihen Regierung ꝛc. nur in Ihrer Eigenſchaft
als ſtaatliche Dberauffichtöbehörde obliegt, eriheint ed nicht ange=
meſſen, das gleihe Verfahren eintreten zu lafjen, welches bei der
bautechniſchen Reviſion folder Vorlagen, für deren Koſtendeckung
der Staat jei ed allein, jei es in Gemeinſchaft mit anderen Baupflich—
tigen aufzufommen bat, bisher üblid war und aud ferner beftehen
bleiben ſoll. 3
Wir beftimmen daher für Fälle der erftgenannten Art, daß mit
Rüdfiht auf das Eigenthumsrecht des Verfertigerd oder ded Bau—
berrn an den bezüglihen Projekt: Vorlagen Korrekturen, Einzeich—
nungen und Randbemerfungen auf denjelben zu vermeiden find und
daß die bei der Revifion für nothmwendig erachteten Wenderungen
in einem geionderten Gutachten ausgeiprohen und erforderlichen
Falles durdy beigegebene Skizzen erläutert werden.
Die Königlihe Regierung wolle auch die Ihr unterftellten
Lofalbaubeamten, welde mit der Borprüfung ſolcher Projekte ıc.
betraut find, mit entiprehender Weiſung verjeben.
Der Minifter Der Minifter
der öffentlichen Arbeiten. der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Schulp. In Bertretung: Lucanus.
An
fämmtlihe Königl. ——— und Landdrofteien und an die
Königl. Minifterial-Bautommiffton bier, fowie an die Königl.
Konfiftorien in ee und in der Provinz; Hannover.
M. d. ö. A. Il. 921.
M.d. g. A. G. IIl. 6816.
150
ll. Univerſitäten, Akademien, ze.
7) Allerböhfte Beftimmung über den zum Andenfen
an Schiller geftifteten Preid für Werfe der deutiden
dramatiihen Dictkunſt aus den Fahren 1881/83. _
(Eentralbl. pro 1881 Seite 665 Nr. 203.)
Berlin, den 10. November 1894,
Seine Majeftät der Kaijer und König haben unter Beftätigung
des Beihluffed der in Gemäßbeit des Allerhöchften Patentes vom
9, November 1859 ernannten Kommiſſion, welder die Prüfung der
in den Jahren 1881 — 1883 veröffentlichten oder bandichriftlid vor-
gelegten Werke deutſcher dramatiſcher Dichtkunſt oblag, davon abye>
jeben, einem einzelnen diejer Werke den zum Andenken an Stiller
geftifteten Preis zuzuerfennen. Dagenen haben Seine Majeftät ge
ruht, dem Antrage derielben Kommiſſion entiprebend, nachdem im
Sabre 1881 der Preis nicht zur Vertbeilung gefommen ift, auf
Grund des 8. 10 des genannten Allerhöchſten Patentes den Dichtern
Paul Heyſe in Münden und Ernſt von Wildenbrud in Berlin
in Anerkennung ibrer aud im den legtvergangenen drei Jahren bes
währten Verdienfte um die deutiche dramatiihe Dichtkunſt je einen
Preis von Dreitaufend Marf Allergnädigft zu ertbeilen.
Im Allerhöchſten Auftrage bringe ich dies hierdurch zur öffent-
lihen Kenntnis,
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenbeiten.
von Goßler.
8) Statut der Adolf-Ginsberg- Stiftung.
1.
Auf Ihren Bericht vom 15. Juni d. J. will Ich zu der
Stiftung des Rentiers Philipp Ginöberg in Berlin und feiner
Schweſter, Frau Ritter von Boſchan in Wien zu Ebren ihres
verftorbenen Bruders, ded Malers Adolf Ginäberg in Höbe von
„Sechzig Taufend Mark“ beftehend in Obligationen der Preubiichen
4°/, konjolidirten Staatdanleihe, und zu der Verwaltung der Stiftung
nah Maßgabe des wiederbeifolgenden Statuts de dato Berlin, den
21. Mai und Wien, den 24. Mai 1884 Meine landeöberrliche Ge-
nebmigung bierdurdy ertbeilen.
Bad Ems, den 18. Juni 1884.
Wilhelm.
(ggez.) von Goßler.
An
den Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
151
5,
Stiftungd-Urfunde.
Zum Andenfen unjeres, am 28. Auli 1883 bei dem Erdbeben
auf Iſchia verftorbenen Bruders, ded Malers Adolf Gindberg
aus Berlin errichten wir Endedunterzeichnete hiermit eine Stiftung,
melde den Namen
Adolf-Ginsberg-Stiftung
tragen und für deren Verwaltung und Verwendung dad nachſtehende
Statut maßgebend jein joll.
Statut der Adolf-Ginsberg- Stiftung.
S. 1.
Der Zweck der Stiftung ift, jungen befähigten Malern Deuticher
Abkunft, obne Unterfchied der Konfeifion, welche ihre akademiſche
Studienzeit abjolvirt und davon mindeftens das legte Semeiter die
Königliche akademiſche Hohichule für die bildenden Künfte zu Berlin
beſucht haben, durch Verleihung von Stipendien die Mittel für ihre
weitere Ausbildung, entweder in Meiſterateliers, oder auf auswär—
tigen Akademien oder durch Studienreiien ind Ausland zu gewähren.
Die Stipendien jollen vorwiegend Malern zu Gute fommen,
doch jollen in befonderen Ausnahmefällen audy hervorragend begabte
junge Bildhauer berüdfichtigt werden dürfen.
8. 2.
Das Vermögen der Stiftung befteht aus „60000 Mark” in
Worten „Sehözigtaufend Mark", welche die Stifter zu diejem No-
minalbetrage in preußiicher vierprogentiger fonfolidirter Anleihe nebft
den Goupond vom 1. Zuli 1884 und den Talons bei der General-
fafje des Königlihen Minifteriumd der geiſtlichen, Unterrichts. und
Medizinal-Angelegenbeiten hinterlegen.
Diejed Stiftungdfapital darf in jeinem Kapitalöbeftande zu
feiner Zeit verringert werden und wird ald Nebenfonds der König-
lihen Afademie der Künfte durch den Minifter der geiftlichen,
Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vermaltet.
Für die Belegung ded Kapitaled find die Beftimmungen des
8. 39 der Vormundihaftsorbnung vom 5. Zuli 1875 maßgebend.
8. 8.
Zur Prüfung der Bewerbungen um dad Stipendium der Adolf:
Gindberg- Stiftung und zur BVerleibung deöjelben wird ein Kura-
torium eingejegt, welches aus folgenden Mitgliedern beftebt:
1) dem jeweiligen Direktor der Königlichen akademiſchen Hoch—
ihule für die bildenden Künfte, oder im Kalle der Berhin-
derung desjelben aus jeinem Stellvertreter,
152
2) einem Mathe des Königlihen Minifteriumd der geiltliden,
Unterrichte- und Medizinal-Angelegenbeiten, welder von dem
Minifter ernannt wird,
3) einem Mitgliede ded Senated der Königlihen Akademie ber
Künfte, welches Maler ift und alljährlich vom Senate, Seftion
für die bildenden Künfte, in dad Kuratorium delegirt wirt.
In dem Kuratorium führt der jeweilige Direktor der Königlichen
akademifhen Hodichule für die bildenden Künfte den Borfip.
8. 4.
Aus den Jahresrevenüen der Stiftung find zu entridten:
1) die baaren Auslagen (vergl. 88. 5 und 8),
2) eine Sahreörente von Wierhundert Mark nah Maßgabe
folgender Beftimmungen:
Die Rente wird in balbjährigen Raten praenumerando
und zwar vom 1. Juli 1884 ab an den Lehrer Chriftian
Boß in Muri bei Bern, und falld ihn feine jegige Ehefrau
überleben follte an dieje und fall nad dem Ableben beider
Eheleute aus dieſer Ehe Kinder unter einundzwanzig Jahren
vorhanden fein follten, an dieſe bezw, an deren Vertreter
gezahlt, kommt jedody in Wegfall, wenn die benannten Ehe—
leute Boß verftorben find und deren Kinder dad einund—
zwanzigſte Xebendjahr vollendet haben,
3) ein Stipendium in Höhe ded nad Vorftehendem verfügbaren
Reftes der Revenüen. Das Kuratorium foll jedody berechtigt
jein, dad Stipendium in bejonderen Ausnahmefällen zu
theilen und zwei Bewerbern gleichzeitig zu gewähren.
Dad Stipendium, welches der Regel nah in vierteljährigen
Raten gezahlt werden fol, wird nur auf ein Jahr bewilligt, darf
jedoch zwei Jahre hintereinander, aber nicht länger, an denjelben
Bewerber bewilligt werden. Sollte ed ein Jahr lang oder längere
oder fürzere Zeit nicht zur Verwendung fommen, fo jollen die das
Stipendium bildenden Sinfen nit zum Kapitale geſchlagen, jondern
aufgefammelt und eventuell verzindlich angelegt werden, um im
nädyftfolgenden Kalle ald größeres Stipendium an einen oder eventuell
mehrere Bewerber bewilligt zu werden.
8.5. .
Die Aufforderung zur Bewerbung um das Adolf» Ginäberg-
Stipendium wird vom Direktor der Königlihen Hochſchule für die
bildenden Fünfte als ———— des Kuratoriums Namens des—
ſelben erlaſſen, und durch Anſchlag am ſchwarzen Brette der Aka—
demie der Künſte und durch Veröffentlichung in den Zeitungen be—
kannt gemacht.
Die Bekanntmachung iſt jeweils vom 28. Juli zu datiren, die
Bewerbungen müſſen bis zum 15. Oktober eingereicht werden, die
153
Beihlubfafjung ded Kuratoriumd erfolgt in der Zeit zwijchen dem
15. Oktober und 29. Dezember, und das Stipendium wird gerechnet
und audgezablt von dem leßtbezeichneten Tage, dem Geburtötage
Adolf Ginsberg's bid zum felben Tage ded nächſten Jahres.
8. 6.
Bei den Bewerbungen, welde an den Direktor der Hochſchule
für die bildenden Künfte zu richten find, find folgende Schriftftüde
einzureichen:
1) ein vom Bewerber verfahter kurzer Lebenslauf,
2) amtlihe Zeugniffe über die Abjolvirung der akademiſchen
Studien, und über Führung, Fleiß und Befähigung des
Bemwerberd. Erforderlihen Falled haben die Bewerber dieien
Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten, oder durch
Probearbeiten vor dem Direktor der Königlichen akademiſchen
Hochſchule für die bildenden Künfte zu führen.
8.7.
Bei der Ertheilung ded Stipendiumd hat dad Kuratorium die
fittlihe Führung, die Begabung und den Fleiß des Bewerbers in
erfter, die größere oder geringere Bebürftigfeit erft in zweiter Linie
zu berüdfichtigen.
Den Stiftern und deren Dedcendenten bleibt vorbehalten, dem
Kuratorium ein der Familie der Stifter angehöriged Mitglied als
ihren Vertreter zu benennen. Diejem Vertreter, ald welder bis auf
Meitered der mitunterzeichnete Rentier Philipp Ginsberg bierjelbft
benannt wird, find die Namen der Bewerber vor der Beſchluß—
fafjung des Kuratoriums mitzutheilen; aud joll demielben die Bes
fugnis zuftehen, an den Eipungen des Kuratoriums mit berathender
Stimme theilgunehmen, jomie — vorzuſchlagen, welche indes,
wie alle anderen, den Beſtimmungen dieſes Statuts und der Prü—
fung des Kuratoriums betreffs ihrer Qualifikation unterliegen.
8. 8.
Der Vorſitzende des Kuratoriums hat die Beſchlüſſe desſelben
dem Herrn Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts- und Medizinal«
Angelegenheiten anzuzeigen, und die Stipendiaten au Empfangnahme
der Duartaldraten zu legitimiren, eventuell die Uebermittelung der
Raten an diejelben zu veranlaflen.
Die Unterfchrift der Empfänger muß durd den Direktor der
Königlichen akademiſchen Hochſchule für die bildenden Künſte be=
glaubigt werben.
Ueber die Sigungen und Beihlüffe ded Kuratoriums werden
Protokolle geführt, melde zu den Akten der Königlichen akademiſchen
Hochſchule für die bildenden Künfte genommen werden; die Namen
der Stipendiaten werden in den Sahreöberidten der Königlichen
154
akademiſchen Hochſchule für die bildenden Künfte und durd die
Zeitungen befannt gemacht. s
.9.
Wenn dad Adolf-Ginsberg-Stipendium zu einer Studienreiſe
in's Ausland verwandt werden ſoll, ſo ſoll ſeitens des Kuratoriums
oder durch dies Statut fein Zwang betreffs einer beſtimmten Reiſe—
route oder eined Aufentbalted an einem beitimmten Drte ausgeübt
werden. Um das Andenken Adolf Gindberg’ö zu ebren, ift eö in»
deſſen der Wunſch der Stifier des Stipendiumd, daß einem Aufent-
halte des Stipendiaten in Italien, ſpeciell Rom, der Vorzug ges
geben werde.
$. 10.
Die Stipendiaten find verpflichtet über ihren Aufenthalt und
ibre Thätigfeit an den Direktor der Königlichen afademiihen Hoch—
ihule für die bildenden Künfte quartaliter Bericht zu erftatten und
außerdem mit Ablauf des zweiten Quartales an die Königliche
akademiſche Hochſchule für die bildenden Künfte eine Studienarbeit
mäßigen Umfanges (entweder eine Studie nad der Natur, oder eine
Kopie nach einem hervorragenden Werke der älteren Kunft) einzu—
liefern, welche Eigenthum derſelben wird.
8. 11.
Bei mangelbaftem Fleiße oder ſchlechter Führung ded Stipen-
diaten fann demfelben dad Stipendium durd das Kuratorium ent«
zogen werden.
$. 12.
Sollten die in diefem Statut genannten Inftitute (afademiiche
Hochſchule für die bildenden Künfte, Akademie der Künfte und
Senat derjelben) zu eriftiren aufhören, oder ihre Namen verändert
werden, fo geben die denjelben für die Ginsberg- Stiftung beigelegten
Rechte und Pflichten auf deren Rechtsnachfolger über.
Berlin, den 21. Mat 1884.
Philipp Ginsberg.
Wien, den 24. Mai 1884.
Frida von Boſchan geb. Ginsberg.
Louid Ritter von Boſchan.
{L; 3.)
9) Erfte Konkurrenz bei der Gindberg-Stiftung für
Maler und Bildhauer deutiher Abkunft.
Der Borfigende ded Kuratoriums der „Adolf-Gindberg- Stiftung”
zu Berlin bat in Nr. 175 des Deutihen Reichs- und Königlichen
Preußiſchen Staatd-Anzeigerd vom 28. Juli 1884 ein Ausſchreiben
155
über die erfte Bewerbung um dad Stipendium bei diefer, für Maler
und Bildhauer deuticher Abkunft beftimmten Stiftung erlaffen. Nach
demjelben beträgt das Stipendium ca. 2000 Marf und wird für die
Zeit vom 29. Dezember 1884 bi dahin 1885 verlieben. Bewerber
— ſich bis zum 15. Dftober 1884 an den Vorſitzenden des
uratoriumd zu wenden.
10) Ausleihbung von Kunftwerfen aus der Nationals
Galerie zu Berlin.
1
Auf Ihren Beriht vom 4. d. M. will Ih Sie hierdurch er»
mächtigen, unter Genehmigung der in demjelben dargelegten Grund»
jäge, zeitweilig Kunftwerfe aus den Beftänden der National-Galerie
unter Wahrung ded Eigenthums- und Verfügungsrechtes, ſowie
unter dem Vorbehalte jederzeitigen Widerrufes aud im anderen
Öffentlichen dazu geeigneten Gebäuden in und außerhalb Berlin’s
aufftellen und aufbewahren zu lafjen. Ich beftimme jedoch, daß neu
angefaufte Kunftwerke zunächſt längere Zeit in dem Gebäude der
National-Galerie dem hiefigen Publikum zugänglich gemacht werden.
Es muß darauf gejeben werden, dab die National-Galerie bierjelbit
eine einbeitlihe vollftändige Ueberfiht der Kunftentwidelung der
neueren Zeit darbietet und daher bei der Gegenwart erhalten wird;
fo daß — mit Ausſchluß der urſprünglich Wag ner ſchen Sammlun
— mehr ältere Beſtände und möglichſt von Künſtlern, die dur
mehrere Werke vertreten ſind, zeitweiſe aus dem Galeriegebäude
zu dem gedachten Zwecke entfernt werden.
Berlin, den 11. Dezember 1882.
Wilhelm.
(ggez.) von Goßler.
Kn
den Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
2.
Regulativ
für die Ausleibung und Aufftellung von Kunftwerfen
aus der Königlidben National-Galerie außerhalb des
Gebäudes derjelben.
In Ausführung der Allerhöchſten Drdre vom 11. Dezember 1882
wird nachitebended Regulativ erlafjen:
F. 1.
Die Ausleihung von Kunſtwerken aus der Königlichen National»
Galerie und deren Unterbringung in andere Gebäude in und außer:
156
balb Berlind erfolgt nur auf Zeit und widerruflih. Die Ausleihung,
wie der Mibderruf En. feitend der Direktion der National-Galerte
mit Genehmigung des Minifterd der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
$. 2.
Die Unterbringung der Kunftwerfe darf nur in jolden Gebäuden
erfolgen, welhe in Bezug auf Konitruftion, Feuerſicherheit und
jonftige Beſchaffenheit der Wände wie der übrigen wejentlihen Baus
theile zu Bedenken feinen Anlaß geben.
8. 3.
Beim Ein und Auspaden ſowie beim Aufftellen der Kunſt—
werfe in ihrem neuen Beftimmungsorte fol tbunlichft ein mit diejen
Arbeiten vertrauter Sachverſtändiger nad Beſtimmung der Direktion
der National-Galerie zugegen fein.
$. 4.
Beim Aufhängen von Bildern iſt zu bewirken, daß diejelben
nidt unmittelbar auf die Wand gebradt, jondern durch Fleine
Zwiſchenſatzſtücke derart von derjelben ijolirt werden, daß die Luft
zwiſchen Bild und Wand zirfuliren kann.
8.5.
Gemälde dürfen nur an Zwiſchenwänden, nie an den Umfafſungs—
mauern eined Gebäudes aufgehängt werden und find durch geeignete
Vorrichtungen gegen die direfte Einwirkung ded Sonnenlidhted, ſowie
nad Befinden auch gegen direfte Berührung wirkſam zu fügen.
$. 6,
Es iſt dafür Sorge zu tragen, daß eine regelmäßige wöchent—
lihe Reinigung der Kunſtwerke durdy leichtes Abitäuben mit Feder:
wedeln vorgenommen wird, die nad) dem Modell der in der National»
Galerie gebräudlihen auf Koften der Empfänger zu beſchaffen find.
Anderweite Reinigungen, ſowie irgend melde Reftaurationen,
Auffriihung oder Erneuerung ded Firniſſes, Ausbeſſerung etwaiger
Beihädigungen ıc. dürfen nur nad eingebolter Genehmigung der
Direktion der National-Galerie und nur nad deren Anmeilung aus—
geführt werden.
8.7.
Ueber jede, auch die geringite Beihädigung des Kunſtwerkes ift
ein Protokoll aufzunehmen und dasjelbe unverzügli der Direktion
der NationalsGalerie zu überjenden.
8.8.
Jährlich einmal ift jeitend der Verwaltung ded betreffenden
Gebäudes eine Mittbeilung über den Zuftand jeded entliebenen
Kunftwerfes an die Direktion der National-Galerie zu richten.
157
8. 9.
Werden Kunftwerfe an andere Perſonen ald den Staat leihweiie
überlaffen, jo haben die Empfänger
a. die Koften der Verpadung, ded Hin und NRüdtrandportes,
ſowie der Berfiherung während desſelben,
b. die Koſten der Verſicherung gegen Feuersgefahr und
c. die Koften für die während der Befipzeit erforderlich ges
wordenen Reparaturen
zu tragen.
Die Verfiherung in den Källen a. und b. ift in Höhe deö von
der Direltion der NationalGalerie feftzuftellenden Werthes des
Kunftwerfed zu bemirfen. s
. 10.
Der Direktion der National-Galerie bezw. deren Kommilfaren
ift jederzeit der Zugang zu den betreffenden Kunftwerfen behufs der
Kontrole über die pünktlihe Erfüllung der obigen Vorſchriften
feitend ded Empfängerd zu geftatten.
Berlin, den 20. Februar 1883.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
11) Berleibung goldener Medaillen und Zuerfennung
der „ehrenvollen Erwähnung“ an Künftler bei Ge—
legenhbeit der akademiſchen Kunftaudftellung zu Berlin
i. 3. 1884.
(Centralbl. pro 1884 Seite 403 Nr. 75.)
Se. Majeftät der König haben nad Entgegennahme ber
Allerhöchſtdenſelben unterbreiteten Vorſchläge zur Verleihung der
goldenen Medaille für Kunft an ſolche Künftler, deren Werke fidy
auf der diesjährigen afademiihen Kunftaußftellung bejonderd aus—
— baben, mittels Allerhöchſter Ordre vom 13. Oktober 1884
Allergnädigſt zu bewilligen geruht:
J. die große goldene Medaille:
1) dem Maler, Profeſſor Dr. Carl Gottfried Pfannſchmidt
zu Berlin,
2) dem Maler, Profeſſor Fritz Auguſt Kaulbach in München;
II. die kleine goldene Medaille:
1) dem Maler Claus Meyer zu Münden,
2) dem Maler Frig von Uhde zu München,
3) dem Maler San Verhas zu Brüffel,
4) dem Maler, Profeffor Hermann Baiſch zu Karlörube,
158
5) dem Bildhauer Mar Wieje zu Hanau,
6) dem Bildhauer, Profefjor Erdmann Ende zu Berlin.
Gleichzeitig bat der unterzeichnete Senat auf Grund der ihm
durch Allerhöchſte Ordre vom 7. April d. 3. ertheilten Ermächtigung
den nachbenannten Künftlern:
1) dem Bildhauer Martin Wolff,
2) dem Kupferfteber Hand Mever,
3, dem Bildhauer Xouid Zuaillon,
4) dem Maler Carl Salgmann,
5) dem Maler Julius Ebrentraut,
6) dem Kupferradirer Bernhard Mannfeld,
7) dem Maler Richard Frieie,
8) dem Zylograpben Rihard Bong,
9) dem Bildhauer Kelir Goerling,
10) dem Bildhauer Wilbelm Neumann,
ſämmtlich zu Berlin wohnhaft,
11) dem Maler Hand Peter Fedderjen,
12) dem Maler Carl Bennewig von Loefen jun.,
beide zu Düffeldorf wohnhaft,
für die von denfelben zur diesjährigen akademiſchen Kunſtausſtellung
eingejandten Werfe eine bejondere Anerkennung in Form
„der ebrenvollen Erwähnung“
zu Theil werden lafjen.
Berlin, den 17. Dftober 1884.
Der Senat,
Sektion für die bildenden Künite,
C. Beder.
Belanntmadhung.
12) Berleibung der Mendelsjobn:- Bartholdy:
Stipendien für Mufiter im Iabre 1884.
(Eentralbl. pro 1884 Seite 319 Nr. 37.)
Das diesjährige Felix Mendelsiohn-Bartboldy-Staats- Stipen-
dium für Komponiften ift dem bidberigen Schüler der biefigen
Königlihen akademiſchen Hochſchule für Muſik, Mar Puchat aus
Breslau, und dasjenige für ausübende Tonkünſtler dem blinden
Organiſten Karl Grothe hierſelbſt verliehen worden.
Außerdem find kleinere Stipendien aus den Reſervebeträgen der
Stiftung dem früheren Schüler ded Konjervatoriumd in Xeipzig,
Edmund Mafius in Stargard i. Pom., dem Eleven der Meiiters
ſchule der biefigen Königlichen Afademie der Künfte, KarlSchmeidler,
der Schülerin des Dr. Hochſchen Konſervatoriums in Frankfurt a. M.,
159
Fräulein Anna Haafters, und der Schülerin der hiefigen Neuen
Akademie der Tonkunft, Fräulein Selma Kraufe, zuerfannt.
Berlin, den 31. Oktober 1884.
Dad Kuratorium für die Verwaltung der Felir Mendeldiohn-
Bartholdy-Staatd-Stipendien für Mufiker.
Belanntmadhung.
13) Beftimmungen über die Benußung der König»
lihen Univerfitätd-Bibliothef zu Göttingen.
8. 1.
Die Bibliothek ift an den Wochentagen während des Semefterd
von 9—3, während der Univerfitätöferien von 9—1 geöffnet.
Sie ift geihloffen an den Sonn= und Fefttagen, an den Sonn»
abenden vor Dftern und Pfingften, am 24. Dezember und während
der Pfingft- und erften Septembermode.
8. 2.
Daß Leſezimmer ift während des Semefterd von 10—3, während
der Univerfitätöferien von 10—1 geöffnet für die Univerfitätdlehrer,
die mit einer Zegitimationdfarte verjehenen Studirenden und andere
Benuper. Unbekannte haben dem Lejezimmer-Beamten ihren Namen
und Stand anzugeben und für öfteren Beſuch ſich wegen einer
Zutrittöfarte an den Oberbibliothefar zu wenden, wenn der Beamte
ed für erforderlich hält. F
Die Aufſicht im Leſezimmer führt ein Beamter, der zugleich
Auskunft ertheilt und die Beſtellzettel entgegennimmt.
$. 4.
Die einzelnen Bände der im Lejezimmer aufgeftellten Hands»
bibliothef können ohne Weitered aus den Repofitorien genommen
und gelefen werden; es ift jedoch nicht geftattet, eine größere Anzahl
von Bänden der allgemeinen Benugung zu entziehen. Die dem
Lejezimmer angehörenden Werke, deren —E ausgelegt wird,
können nur dort benutzt, alſo nicht ausgeliehen werden.
8.5.
Im — können ferner ſämmtliche in der Bibliothek
vorhandenen Bücher, die nicht gerade ausgeliehen ſind, benutzt werden,
Unterhaltungsſchriften jedoch nur, wenn ein AI Zweck
nachgewieſen iſt.
Die Bücher find zu beſtellen durch Beſtellzettel mit der Ueber:
ſchrift „für das Lejezimmer”, welche vor 9 Uhr Morgen in
einen der am Eingange der Bibliothek in der Prinzenftraße und im
Flure ded Auditorienhaujes angebrachten Zettelfaften zu ſtecken find,
und fteben dann um 10 Ubr bereit.
Nah 10 Uhr find die Beftellzettel dem Lejezimmer-Beamten
zu übergeben, der die Bücher, jo räſch ed die Umftände geftatten,
berbeilchaffen laffen wird. Auf diejen Zetteln ift die Nummer ded
Platzes, den der Kejer eingenommen hat, oben in der Ede links
anzugeben.
Für die Bücher gilt der bei Uebergabe derjelben von dem Be»
amten mit dem Tagesdatum abgeftempelte Beftellzettel ald Empfangs-
ſchein, der zurüdgegeben wird, wenn der Leſer dad Bud) zurüdgiebt.
Sit die Benupung noch nicht abgeichloffen, fo ift Died dem Beamten
mitzutheilen, der dann Bud und Zettel für den nächſten Tag zurück—
behält. Drei Tage lang nicht abgeforderte Bücher geben in die
Bibliothek zurüd und müſſen aufs Neue beftellt werden.
$. 6.
Die Benupung bejonderd foftbarer Werke ift auf beftimmte
Tiſche beſchränkt, an welchen nicht mit Tinte gearbeitet werden darf.
Durchzeichnen ift unterjagt. Beihädigungen verpflichten zum Erſatz
(vergl $. 17).
§. 7.
Wer eigene oder aus der Bibliothek entliehene Werke in das
Leſezimmer mitgebracht hat und ſie wieder mitnehmen will, hat fie
beim Kommen und Fortgehen dem Beamten vorzuzeigen.
8. 8.
Alles laute Sprechen iſt unterſagt.
8. 9.
Dad Zeitichriften-Lejezimmer ift in denjelben Stunden wie das
allgemeine Lefezimmer geöffnet.
$. 10.
Das Recht des Zutrittö dafelbft haben die Univerfitätd-Lebrer.
Studirende und andere Benuper fönnen zu einmaligem Beſuche eine
Karte von dem Lejezimmer- Beamten erbalten. Bei Nachweiſung
eines wiſſenſchaftlichen Bedürfniffes ertheilt der Dberbibliothefar
Monats- oder Semefterfarten, fo weit die Zahl der verfügbaren Pläpe
es geftattet. s
il:
In dem Zeitichriften-Lejezimmer liegen die neu eintreffenden
Hefte der von der Bibliothek bezogenen wiſſenſchaftlichen Zeitichriften
zwei Wochen lang aud. Die früheren Hefte der laufenden und nod)
S ebundenen Sahrgänge werden von dem Auflichtsbeamten ver—
abfolgt.
161
Ein Theil der Zeitichriften.Hefte geht, nachdem er zwei Wochen
audgelegen, auf eine oder zwei Wochen an daß litterariihe Mujeum;
werden jolde Hefte im Zeitichriften » Lefegimmer zur gg ges
wünſcht, jo läßt der Beamte fie auf Verlangen für den folgenden
Tag herbeiſchaffen. F
Die ausliegenden Hefte werden nicht ausgeliehen. Wer ein
ſolches Heft mitnimmt, verliert das Recht des Zutritts. Aeltere Hefte
können in beſonderen Fällen auf höchſtens eine Woche gegen einen
dem Zeitſchriften-Beamten auszuſtellenden Empfangsſchein ausge—
liehen werden. Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig, ſo wird der
Entleiher gemahnt wie im $. 22.
$. 13.
Dad Audleihezimmer ift während ded Semefterd von 12 —1
und von 2—3, während der Univerfitätöferten von 12—1 geöffnet
m Abholen der zu entleihenden und zur Rüdgabe der entliehenen
üch
er.
g. 14.
Ueber jedes einzelne Werk, deſſen Entleihung gewünſcht wird,
iſt ein beſonderer Beſtellzettel von der Größe eines Oktapblattes,
auf welchem der moglichſt genaue Titel des Buches unter den Namen
des Entleihers geſchrieben iſt, in einen der am Eingange des Biblio—
theksgebäudes in der Prinzenſtraße und im Flure des Auditorien-
hauſes angebrachten Zettelfaften zu fteden. Empfangsbeſcheinigungs—⸗
formulare (vergl. $. 16) find dazu nicht zu verwenden.
Dieſe Beitellgettel werden täglih um 9 Uhr Morgend aud den
Kaften genommen; dagegen nad dieſer Stunde eingelegte erft am
folgenden Ausleihetage berüdfichtigt.
Beftellte Bücher gehen in die Bibliothek zurüd, wenn fie nicht
an den nädhften drei Audleihetagen abgeholt And und müſſen aufd
Neue beftellt werden.
8. 15.
Iſt dad gewünſchte Bud vorhanden, jo wird ed dem Befteller
unter Rüdgabe des Beftellzetteld gegen Außftellung eines Empfangd-
icheined übergeben, wozu die Formulare im Ausleihezimmer unent-
geltlih zu baben find. Für jedes einzelne Werk ift ein bejonderer
Empfangsſchein erforderlih, auf welchem der genaue Titel unter
Boranftellung des Berfafferd mit Drudort, Drudjahr, Auögabe,
Format und Bändezahl anzugeben ift. Wer die Bücher abholen
läßt, bat dem Boten die vorſchriftsmäßig ausgeftelten Empfangd-
ſcheine mitzugeben. F
Iſt das beſtellte Buch ausgeliehen, ſo erhält der Beſteller ſeinen
1885. 11
162
Beitellzettel zurüd mit einer Null bezeichnet. Um ihm die dem
nächſtige Benugung zu fihern, kann der Audleihbebeamte auf feine
Bitte den Titel des Buches in das Defiderienbuh eintragen und
vermerkt dabei bid zum nädjiten Tage, wann die Ausleihefrift des
gegenwärtigen Inhaberd ablaufen wird.
Nach der Rüdgabe wird der Befteller durch Stadtpoftbrief
benachrichtigt und das Buch drei Tage im Ausleihezimmer zurüdbe:
halten; innerhalb diefer Friſt nicht abgeholt, geht es in die Biblio-
thek zurüd und wird anderweitig verliehen.
Iſt das Bud in der Bibliotbef nicht vorhanden, jo wird der
Beitellzettel mit zwei Nullen verjehen und, nachdem der Beiteller
benadrichtigt, dem Dberbibliothefar zur Entiheidung über die An-
Ihaffung vorgelegt.
8. 17.
Der Entleiber hat fid zu überzeugen, ob ihm dad Bud in
completem und unbejhädigtem Zuftande übergeben if. Etwaige
Defecte oder Beihädigungen find auf dem Empfangsſcheine zu be-
merfen und dem Ausleihebeamten zu zeigen, ſpäteſtens am nädjiten
Ausleihetage zu deffen Kenntnid zu bringen. Bei der Rüdgabe ſich
rg Schäden, die nit auf dieſe Weile zur Anzeige gebracht
Kart verpflichten je nad ihrem Grade zu theilmeiiem oder vollem
rſatze.
Wer ein Buch verliert, hat den für deſſen Wiedererwerbung
ſammt Einband erforderlichen Preis zu zahlen.
8. 18.
Handſchriften, Incunabeln, ſeltene Drucke, Karten und Kupfer:
werke, bibliographiſche Hilfsmittel, Nachſchlage- und ſehr werthvolle,
ſowie die ungebundenen Theile noch nicht vollendeter Werke können
in der Regel nur im Leſezimmer benutzt werden; Handſchriften auch
dort nur mit Erlaubnis des Oberbibliothekars, deſſen Genehmigung
es unterliegt, ob ſie in Ausnahmefällen zur Benutzung in's Haus
gegeben werden dürfen.
Unterhaltungsſchriften werden nur verabfolgt, wenn ein wiſſen—
ſchaftlicher Zweck der Benutzung nachgewieſen oder vorauszuſetzen ift.
8. 19.
Alles Einjhreiben in die Bücher mit Tinte oder Bleiftift, auch
die Berichtigung von Druck- oder jonftigen Fehlern, alle Umbiegen
der Blätter und faliche Brechen der Kupfertafeln, jowie Durchzeichnen
ift unterjagt (vergl. $. 17).
Unter feinen Umftänden darf ein Bud auf den Namen eined
Andern entlieben, an einen Andern verliehen oder ohne Abgabe
eined Empfangdicheined aus der Bibliothef mitgenommen werben.
163
8. 21.
Für die Univerfitätölehrer ift die Bibliotbef von 9—3 geöffnet
und fie können aud außerhalb der Ausleibeftunden im Badane.
zimmer Bücher entleihen. Sie haben dad Recht freien Zutritted zu
den Bücherſälen, können fidy die gewünichten Bücher jelbft holen und
die entliehenen bid zum Semeſterſchluſſe bebalten, wenn diejelben
nit ron Andern zur Benußung verlangt werden. Sm leßteren
Falle werden die Yüder nad vier Wochen zurüdgefordert, ftehen
jedoch nad) der andermeitigen Benußung wieder zu ihrer Verfügung.
$. 22.
Die biefigen Studirenden bedürfen zur Entleihbung von Büchern
eined von einem Profeffor der Univerfität audgeftellten Bürgicheines,
wozu Formulare im Ausleihezimmer unentgeltlih zu haben find.
Der Bürgicyein befigt nur für dad Semeſter Giltigkeit, in dem er
audgeitelt ift. Studirende erbalten in der Regel an einem Aus—
leihetage nicht mehr als vier Werke. Die Ausleihezeit beträgt vier
Moden. Nah derjelben find die Bücher zurüdzugeben. Wenn
nicht anderweitig verlangt, können fie gegen Ausftellung eined neuen
Empfangdicheines fofort an denjelben Entleiher auf die gleiche Zeit
wieder ausgeliehen werden.
Wird ein entliebened Bud nad Ablauf der Leibfrift nicht zu—
rüdgegeben, jo wird der Entleiber ichriftlih gemahnt und bat dem
mabnenden Bibliothefäpedellen 30 Pfennige Gebühren zu zablen.
Erfolgt aud hierauf die Ablieferung am nächſten Audleihetage nicht,
jo wird eine zweite Mabnung mit doppelten Gebühren erlaffen.
Wenn auch dieje erfolglos bleibt, jo wird das Bud auß der Wobnung
ded Entleiherd dur den Bibliofheföpedellen abgeholt. Wer es zur
gerichtlichen Nüdforderung eined Buches fommen läßt, ift von der
ferneren Benupung der Bibliothek ausgeichloflen.
8. 28.
Die Mitglieder der afademiihen Seminare und Geſellſchaften
und die in einem der akademiſchen Inſtitute beihäftigten Studirenden
können für die anzuftelenden Uebungen auf Beſcheinigung der Diref-
toren Bücher für die Dauer ded Semelterd erhalten; die Empfangd-
feine werden auf den Namen ded Seminard oder Inſtituts aus»
eftellt und von dem entleibenden Mitgliede unterzeichnet, welches
für die richtige Nüdgabe zunächſt verantwortlid, ift.
8. 24.
Bor dem Abgange von der Univerfität hat der Entleiher ſämmt—
lie von der Bibliothek entliebenen Bücher zurüdzugeben. Das Ab:
gangdzeugnid wird den Studirenden nur verabfolgt, nachdem feft-
geſtellt ik, dab fie alle aus der Bibliothek entliehenen Bücher zus
rüdgeliefert haben. *
164
Um die Bibliothef weiter zu benugen, haben fie einen neuen
Bürgſchein nah $. 25 zu liefern, welder den bejonderen Vermerk
enthalten muß, daß die Bürgichaft für die Zeit nad Einforderung
des Abgangszeugnifjes gelten fol.
8. 25.
An die übrigen Bewohner Göttingen’8 werden Bücher audge-
lieben, wenn fie durdy ihre der Verwaltung befannte oder nachzu—⸗
weijende Stellung die erforderlihe Sicherheit gewähren, oder wenn
fie einen Bürgidein, der von einem Profeffor der Univerfität oder
einem die bezeichnete Sicherheit bietenden Einwohner ausgeſtellt ift,
beibringen. Ein jolder Bürgichein gilt, wenn nicht anderd vermerkt
ift, für die Dauer eined Jahres. Im Uebrigen kommen die Be-
ftimmungen des $. 22 zur Anmendung.
$. 26.
Mer auf längere Zeit verreift, hat alle aus der Bibliothek ent»
liehenen Bücher vorher zurüdzuliefern. Bei fürzerer Abweſenheit
ift dafür zu jorgen, daß die Bücher nöthigenfalld aus der Wohnung
abgeholt werden können.
$. 27.
Auswärtige haben ſich wegen des Entleibend von Büchern an
„die Bibliothefö- Verwaltung“ zu wenden und bedürfen feines Bürg-
ſcheines, wenn fie in fefter Staatsanftellung ftehen oder fonft durch ihre
Stellung audreihende Sicherheit gewähren, Andere haben einen
Bürgſchein einzuſchicken, der von einem die erforderlihe Sicherheit
gewährenden Angehörigen oder einem feftangeftellten Staats-, Militär:
oder Gemeindebeamten auögeftellt ift.
Die Leibzeit beträgt für Auswärtige vier Wochen, doch kann
die Bibliothek die Bücher früher zurüdfordern, wenn fie hier dringend
verlangt werden. Häufig benugte und bejonderd Foftbare Bücher,
fowie die neueren Bände bier unentbebrlidher Zeitichriften, Sammel»
bände von Differtationen und Schulprogrammen werden nad aus—
wärts in der Regel nicht verliehen; die Anzabl ‚der MWerfe einer
Sendung beihränft fich gleichfalls in der Regel auf ſechs bis acht.
Erfolgt die Rüdjendung nit nach vier Wochen, jo wird durch porto-
pflichtige8 Schreiben gemahnt. Die Koften der Hin und Rück—
jendung trägt der Entleiber. Für die Verpackung find für den
Bibliotheföpedellen bei Paketen bis zu fünf Kilogramm 30 Pfennige
zu entrichten, bei ſchwereren ein verhältnigmäßiger Betrag.
8. 28.
Bücher und Handidhriften werden an andere deutſche Biblio-
tbefen verliehen, wenn dieje die Verantwortung dafür übernehmen.
Umgefebrt vermittelt die Göttinger Bibliothef in geeigneten Fällen
165
die Entleihbung von Büchern und Handſchriften aus fremden Biblio-
tbefen. Dabei verfährt fie den Benupern gegenüber nah Maßgabe
der für die eigenen Bücher und Oendfrikten geltenden Beftim-
mungen.
$. 29.
Am Schluſſe jeded Semefterd müſſen die aus der Bibliothek
entliebenen Bücher behufs der Revifion zurüdgegeben werden.
Der Termin dazu wird durch Anſchlag am Bibliothefd- und
Auditoriengebäude, in der Anatomie, im Ernft-Auguft-Hoipital und
im chemiſchen Raboratorium, und durch die Göttinger Zeitung be-
fannt gemadt. Gegen Säumige wird nad den Beltimmungen des
8. 22 verfahren.
$. 30,
Die Bibliothef kann zu Bibliothekszwecken jeded audgeliehene
Buch zu jeder Zeit zurüdforbern, wird ed aber dem Entleiber thun-
lichſt bald wieder zuftellen.
Zur Befihtigung der Bibliothef bedarf es der Erlaubnis des
Oberbibliothekars.
Berlin, den 25. September 1883.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: reift
14) Reglement für die Königlihe Univerfitätd-Biblio-
thef zu Göttingen.
53:
Die Königliche Univerfitäts-Bibliothek ift ein felbftändiges Uni«
verfitätsinftitut unter der Leitung des Dberbibliothekars.
$. 2.
Dem DOberbibliothetar find die Kuftoden und die wiſſenſchaft⸗
lien Hilfdarbeiter unterftellt, deren Obliegenheiten durdy eine be»
fondere Inftruftion geordnet werden. Der erfte Kuftos (Biblio-
tbefar) vertritt den Dberbibliothefar in Abweſenheits- und Verhin⸗
derungdfällen. *
$. 3.
Die Anftellung ded Oberbibliothefard erfolgt durch Königliche
Ernennung.
Die Kuftoden werden durch den Minifter der geiftlichen, Un—
terrichtd- und Medizinal-Angelegenheiten ernannt.
Die Anftelung der Hilfsarbeiter geſchieht durch den Univerfi-
166
tätäfurator auf Antrag ded Dberbibliothefard und zwar regelmäßig
unter Vorbehalt vierteljährlider Kündigung von beiden Seiten.
$. 4.
Der DOberbibliothefar ift befugt auf längere oder kürzere Zeit
unge Männer, welde nah Abſchluß ihrer Studien fi auf eine
ibliothefäftellung vorbereiten wollen, ald Bolontäre, und Studi-
rende, weldye der Bibliothef wöchentlih gewiſſe Stunden gegen ein
ermweiterted Benupungsreht widmen mollen, ald Amanuenien zu bes
ihäftigen. Zu ausnahmsweiſer Remunerirung der Volontäre umd
Amanuenfen ift die Genehmigung des Univerfitätöluratord erforderlich.
8. 5,
Für den Hauddienft find die Bibliothefädiener (Pedellen) be-
ftimmt, unter welde der DOberbibliothefar die betreffenden Geſchäfte
vertheilt. Sie werden auf feinen Vorſchlag vom Univerfitätöfurator
angeitellt.
8. 6,
Die Bücherſammlung ift wiljenihaftlid geordnet und in zwei
Katalogen verzeichnet, nämlich:
1) einem nad den einzelnen wiſſenſchaftlichen Fächern geord-
neten Realfataloge, welchem die Aufitellung der Bücher in
der Weiſe entipricht, dab bie Ziffer der Katalogjeite zugleich
die Nummer ift, unter welcher dad Buch in feinem Fache
aufgeftellt wird;
2) einem alpbabetiihen Kataloge, der ſämmtliche vorbandenen
Bücher umfaßt.
Ueber die Univerfitätöichriften, Differtationen und Schulpros
gramme und über die Mufifalien werden bejondere alphabetiſche
Kataloge geführt.
Die Einfiht der Kataloge ift den Univerfitätälebrern während
der Geſchäftsſtunden ohne Weitered, Anderen mäbrend der öffent»
lichen Stunden durch Bermittelung eines Bibliotbefdbeamten ge—
ftattet.
8.7
Die einzelnen Abtheilungen des Realfatalogd find umguarbeiten,
ſobald ihre Anordnung veraltet ift oder die Ueberfichtlichfeit durch
die Meberfüllung der Blätter verdunfelt wird. Dieſe Umarbeitungen
bilden eine Hauptaufgabe ded Perfonald, deren regelmäßige Forts
führung in dem Sabreöberichte ($. 25) nachzuweiſen ift.
8. 8.
Die Handidriften find in einem bejonderen Kataloge verzeichnet
und in einem befonderen Raume aufgeftellt, zu welchem der Zutritt
nur in Begleitung eines Beamten geitattet if Dielelben dürfen in
167
der Regel nur in der Bibliotbef benupt und nur auf beiondere Er:
laubnis des Oberbibliothekars auögeliehen werden.
8. 9.
Ale neuen Erwerbungen werden alöbald unter Angabe der
Herfunft und des etwa dafür gezahlten Preiſes in ein Sugange-
verzeichnid (Manual) eingetragen, defjen Nummern während eines
Kalenderjahres fortlaufen und die Inventarifationdnummern für die
einzelnen Erwerbungen bilden. Demnächſt werden die Ermwerbungen
unter Beifügung der Manualnummer in den alphabetiihen Katalog
eingetragen. Nachdem fie eingebunden worden, erfolgt ihre Ver—
zeihnung im Realfataloge und die Nachtragung ihrer Realfignatur
im alpbabetiidhen Kataloge.
Im Manual, im alpbabetiihen und im Realkataloge werden
ſehr ausführlibe Büchertitel mit Rüdfiht auf Ueberfichtlichfeit und
Zeiterjparung abgefürzt, ohne daß jedod etwas Weſentliches wegge—
lafjen werden darf.
8. 10.
Bibliographiſch genau werden die Bücher auf Zetteln verzeichnet,
weldye mit der Manualnummer und Realfignatur verjeben, alle ſonſt
erforderlichen Angaben aufnehmen. Für Fortſetzungswerke und Zeit»
Ihriften werden Interimszettel geführt, welche zugleich zur Kontrole
für die einzelnen Hefte und Bände dienen.
§. 11.
Die Bibliothek beforgt die Verjendung der Göttinger Univers
fitätöfchriften an die Behörden und an die mit der Univerfität im
Zaujchverfebre ftehenden Anftalten, und ſchickt die Hauptiendung jähre
lid nah Schluß des Sommerjemefterd ab. Sie empfängt dagegen
die für die Univerfität eingehenden Schriften anderer Univerfitäten
und 2ebranftalten. Ginzelne Göttinger Programme und Differtas
tionen können, ſoweit der Vorrath reicht, dur die Göttinger Buch—
bandlungen von der Bibliothek bezogen werden.
8. 12.
Die Univerfitätöbibliotbek ift zugleich die Bibliothek der Göt-
tinger Gelellihaft der Wiffenihaften und erhält die derjelben im
Tauſche zulommenden Akademie» und Gejellichaftäichriften, mie andere
an fie eingehende Büchergeſchenke.
8. 13.
Dad Berbältnis zwiſchen der Bibliothek und dem litterariichen
Muſeum iſt dur einen Vertrag geregelt.
$. 14.
Die Bibliotbef hat über den vollftändigen regelmäßigen Ein«
gang der ihr zuftebenden Pflichteremplare zu wachen. Wad davon
168
zur Aufbewahrung und Einreihung in den Bücherbeftand ganz une
geeignet ift, fann zurückgeſchickt oder abgelehnt werden.
$. 15.
Die Bibliothef bedarf höherer Genehmigung nicht zur Annahme
von Schenkungen und PVermädtniffen von Büchern oder Bücher—
fammlungen und von Kunftwerfen, die fi zur Aufitellung in ihren
Räumen eignen, falls der Werth derjelben 3000 Mark nicht über:
fteigt; fie bat jedody vor der Annahme zu erwägen, ob diejelben in
ihre wiſſenſchaftliche und geſchäftliche Drganilation fi einfügen
laffen, und bat die Zumendung abzulehnen, wenn die daran ge=
fnüpften Bedingungen dem entgegen Gehen. Zur Annahme von Zu—
wendungen höheren Werthes ift die Königlihe Genehmigung durd)
Bermittelung ded Minifterd der geiftlihen, Unterrichts- und Medi—
zinal-Angelegenheiten nachzuſuchen.
g. 16.
Die Anihaffung von Büchern erfolgt unter jorgfältiger Be—
nugung der bibliographiihen Hilfsmittel und jomeit ed möglich ift,
erft, nachdem die Bücher zur Anfiht vorgelegen haben. Die Wünſche
der Univerfitätölebrer find dabei thunlichft zu berüdfidhtigen. Im
Geſchäftszimmer liegt ein Defiderienbuh zur Eintragung folder
Wünſche aus; die Bermaltung wird zu den einzelnen Wünjchen be-
merfen, ob die Anihaffung geſchehen, oder aus welchem Grunde fie
unterblieben ift.
8. 17.
Die von der Bibliothef beſchäftigten Buchbinder haben die
Bücher nah Vorſchrift, im einzelnen Falle nad Anmeijung oder
Probe jorgfältig und dauerhaft zu binden und den Preid dem feit-
geftellten Zarife entſprechend anzufegen. Sie haben jede Lieferung
nah drei Wochen fertig zurüdzubringen und erhalten nidyt mehr
Arbeit, als fie in diefer Zeit erledigen können. inzelne Büdyer
find auf Verlangen in fürzefter Zeit Fertig zu Stellen.
Zeder Bucybinder hat die von ihm gebundenen Bände mit dem
Bibliotheköftempel und feinem Zeichen zu verjehen. Die bereitö ge-
bunden eintreffenden werden von den Pedellen geitempelt.
$. 18.
Die zur Bibliotbef neu hinzulommenden Bücher, außer den im
Zeitichriftenzimmer heftweiſe ausliegenden Zeitichriften, werden, nady=
dem fie gebunden und in die Kataloge eingetragen find, auf furze
Zeit in einem der Geſchäftszimmer den Univerfitätölehrern zugänglich
emadt und fönnen, folange fie dort aufgeftellt find, nicht ausge—
iehen werden. Wer nachher eined davon zu entleihen wünſcht, hat
einen Zettel mit feinem Namen hineinzulegen.
169
g. 19.
Aljäbrlid wird über den Beitand eined Theiles der Bibliothek
auf Grund des Realfatalogs Revifion gehalten und zwar in mög-
lichſt gleihen Abſchnitten und in einer Reihenfolge, dat jedesmal in
längitens fünfzehn Jahren die ganze Bibliothek revidirt ift.
$. 20.
Die fi ergebenden Dubletten werden in ein Berzeihnis ein-
getragen, geſondert aufgeftellt und von Zeit zu Zeit verfauft. Der
rlös wird an die Univerfitätäfaffe abgeführt. Inſtitute der Uni:
verfität zu Göttingen können aus dem Dublettenvorrathe einzelne
Werke, melde für fie bejonderen Werth haben, mit Genehmigung
des Univerfitätöfuratord unentgeltlich erhalten.
g. 21.
Die eingehenden wichtigeren Schriftftüde werden in einem nad
ſachlichen Rubriken geordneten Archive aufbewahrt.
8. 22.
Ueber Möbel, Geräthe und Utenfilien wird ein Inventar geführt.
$. 23.
Ueber fämmtlihe Audgabepoften wird von der Bibliotbefäver-
mwaltung ein Sournal mit laufender Nummer und eine nad den
Spezialrubrifen aufaeftellte Gegenrehnung geführt. Die Zahlungs-
anweilungen find mit der laufenden und der Rubrifnummer und,
fomweit die Ermwerbungen von Büchern und Geräthen betreffen, mit
dem Anventarifationdvermerfe, andernfalld mit der Beſcheinigung
über die Richtigkeit der Lieferung zu verjehen.
, 8. 24.
Ale größeren Zahlungen geiheben auf Anweiſung ded Ober-
bibliothefard durch die Univerfitätöfaffe. Dieſe ift verpflichtet, dem
Dberbibliothefar am Schluffe jedes Kalenderquartaled eine Ueberſicht
über die aud der Dotation ded laufenden eg bereitö ges
leifteten Audgaben unter Angabe der anlegt zur Zahlung gelangten
laufenden Nummer mitzutbeilen. Kür Feine unmittelbare Zahlungen
ift der Verwaltung ein eijerner Beftand von 100 Mark zu über:
weifen.
8. 25.
Am Schluffe jedes Etatdjahred wird dem Minifter durch Ver—
mittelung der Bibliothelskommiſſion und des Univerfitätöfuratord
eine gedrängte Ueberſicht über die wichtigeren Vorgänge und Ergeb:
nifje des abgelaufenen Geſchäftsjahres eingereicht.
8. 26.
Die regelmäßigen Geſchäftsſtunden der Bibliothek find an den
170
Wochentagen von I—3 Uhr. Sie ift geihloffen an den Sonn- und
Fefttagen, an den Sonnabenden vor Dftern und Pfingften, am
24. Dezember und wäbrend der Pfingft- und erften Septembermode.
Mährend der größeren Univerfitätöferien und für die Zeit
zwiichen Weihnachten und Neujabr fann der Oberbibliothefar, wenn
die Geſchäfte ed geftatten, die Nachmittagäftunden ganz oder theil«
weiſe ausfallen laffen.
g. 27.
Während der Geihäftöftunden muß die für den Dienft erfor»
derlihe Anzahl von Beamten zur Stelle jein. Sie find verpflichtet,
den Benugern der Bibliothek über das Vorbandenfein von Büchern,
über die Kataloge und über die Einrichtungen der Bibliothek, jomeit
fie für die Benutzung in Betradt fommen, bereitwillig Auskunft zu
geben und die Benugung nah Mafgabe der für dieſelbe erlaffenen
Beftimmungen in jeder Weile zu erleichtern.
Berlin, den 23. Auguft 1884.
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
An Bertretung: Lucanus.
15) SInftruftion für die Kuftoden und Hilföarbeiter der
Königlichen Univerfitäts-Bibliothef zu Göttingen.
Pr
Die Kuftoden haben ihre Obliegenheiten mit Fleiß und Ge—
wiffenbaftigfeit zu erfüllen, die für die Königliche Univerfitätd-
Bibliothef beitebenden Vorſchriften getreulid zu beadten und das
Intereffe der Bibliothef in jeder Beziehung nad beften Kräften zu
wahren. 5.2
Sie haben den amtlichen Anordnungen und Weifungen des
Dberbibliothefars willig und pünftlih Folge zu leiften.
8. 3.
Die Zahl ihrer regelmäbigen Arbeitöftunden beträgt wöchentlich
30. Die BVertbeilung derielben auf die einzelnen Tage fteht dem
Oberbibliothekar zu. Pünktlichfeit im Einhalten der Arbeitözeit und
ausſchließliche Verwendung derielben im Intereſſe der Bibliothek
wird ihnen zur Pflicht gemadt. Soweit die laufenden Geihäfte in
den feitgeiepten Dienftftunden nicht erledigt werden fönnen, find
die Kuftoden auch über diefelben hinaus verpflichtet, ihre Thätigkeit
der Bibliothef zu widmen.
171
$. 4.
Die Obliegenheiten der Kuftoden find hauptſächlich folgende:
die Führung der Zugangdverzeichnifie,
die Fortführung und, wenn erforderlih, die Umarbeitung der
Kataloge oder die Anlegung neuer,
die Einziehung der Pflichteremplare,
die Ueberwachung der Buchbinder- Arbeiten,
der Dienft in den Leſezimmern,
die Beiorgung des Ausleibegeichäftes,
die Unterftügung des Oberbibliothefard bei der Führung der
Korreipondenz und der Geſchäftsbücher.
8.5.
Außerdem haben die Kuftoden an der Belorgung der beftellten
Bücher, an der Ueberwachung der richtigen Aufftellung in den Sälen,
eventuell der Umftellung einzelner Fächer, an der jährlichen Repifion
und den übrigen Eeineren Geihäften der Verwaltung heil zu
nehmen.
§. 6.
Die Vertheilung der Geſchäfte, einichließlih der Katalog: Ars
beiten, unter die Kuftoden nimmt der Dberbibliotbefar vor und er»
tbeilt den einzelnen für die ihnen dauernd überwieſenen Geſchäfte
mündlide, oder wo es nötbig ift, ſchriftliche Inſtruktionen. Die
Heranziehung anderer Kuftoden oder der Hilfdarbeiter zur Erledigung
der einem einzelnen übertragenen Geſchäfte tft nur mit Genehmigung
des Oberbibliotbefars ftatthaft. Auf fein Verlangen baben fie über
ihren Geſchäftökreis Berichte oder Material zu ſolchen zu liefern.
8.7.
Der Oberbibliothefar überträgt die Aufſicht und die Leitung
der im Geichäftözimmer vorzunehmenden Arbeiten einem der älteren
Kuftoden, der auch kleinere Angelegenheiten nah Maßgabe des
Reglementd und der beionderen Sinftruftionen erledigt, aber in
allen wichtigeren oder zweifelhaften Fällen die Entſcheidung des
Dberbibliothefard einzuholen bat.
8. 8.
Die bei den Zugangdverzeichniffen, dem Buchbinderverfebre und
der Katalogifirung beihäftigten Kuftoden baben es fi ganz be—
fonderd angelegen Sein zu laſſen, dab die binzufommenden Bände
der Benugung möglichſt bald zugänglid werden.
g. 9.
Bei der Auswahl der für die Bibliothek zu ermerbenden Büd
baben zunädjft die beiden erſten Kuftoden (Bibliothefar und Unt:
bibliotbefar) den Oberbibliothefar zu unterftügen und die von ihm
172
gewünſchten Nachſuchungen anzuftelen. Sämmtliche Beamte baben
tüden und Defekte, die fie bemerfen, zur Kenntnis ded Oberbiblio-
thefarö zu bringen.
$. 10.
Zum Dienfte in den Lejezimmern find ſämmtliche Kuftoden
verpflichtet mit Ausnahme des Kuftod, der dem Geſchäftszimmer
vorfteht, und dedjenigen, welchem das Ausleihegeſchäft übertragen ift.
g. 11.
Die Kuftoden find verpflichtet darüber zu wachen, daß daß
Publikum die beftehenden Vorſchriften jorgfältig beobachtet. Anderer-
jeitö haben fie demfelben die zur Befriedigung litterariicher Bedürf-
niffe erforderliche Hilfe freundlich und bereitwillig zu gewähren, und
die Benupung der Bibliothet in jeder Weile zu erleichtern und
frudtbar zu machen. F
Bei einer Feuersbrunſt in der Nähe der Bibliothek haben die
Kuſtoden ſich ſämmtlich in der Bibliothek einzufinden, um ſich er-
forderlichen Falls an den Sicherungs- und Rettungsmaßregeln für
die Bibliothek zu betheiligen.
Die Kuſtoden find berechtigt und verpflichtet, an den vom Ober⸗
bibliothefar berufenen Konferenzen Theil zu nehmen. Auf fein Vers
langen haben fie ſich in bejonderen Fällen zu einer eigend angejepten
Stunde in der Bibliothek einzufinden.
8. 14.
Urlaub bis zur Dauer von 14 Tagen fann den Kuftoden vom
Dberbibliothefar, für eine längere Dauer nur von dem Königlichen
Univerfitätöfurator nah Anhörung des Dberbibliothefars ertheilt
werden. Dem Wunſche danach ſoll innerhalb der Univerfitätäferten
oder wenn fonft dad Intereſſe der Bibliothek ed erlaubt, thunlichft
bis zu einer Dauer von vier Wochen im Jahre ftattgegeben werden.
Dem Oberbibliothefar ift behufs Sidyerung Pe Vertretung
möglichft zeitig anzumelden, für melde Zeit Urlaub zu beantragen
beabfichtigt wird. —F
. 15.
Während der Univerfitätäferien ift ed dem Oberbibliothefar ge-
ftattet, fofern die ordnungdmäßige Verwaltung und Benugung ber
Bibliothek nicht darunter leiden, eine Reduktion der wöchentlichen
Arbeitäzeit eintreten zu laffen.
g. 16.
Die Kuftoden find verpflichtet, einander im Falle von Kran:
beit, Beurlaubung und fonftiger dringender Verhinderung zu ver«
173
treten. Der Bibliothekar hat zudem den Oberbibliothekar in defjen
Abweienbeit zu vertreten; in ſolchen Fällen ift ed ihm nicht geftattet,
in den getroffenen allgemeinen Anordnungen Aenderungen vorzu—
nehmen und in den Pe bat er fi auf dad unabweiöliche
zu beichränfen. f
28,
Hinſichtlich der Benugung der Bibliothek gelten für die Kuftoden
die allgemeinen Beftimmungen. Für andere Perfonen können fie
eine Bürgſchaft nicht übernehmen.
$. 18.
Dieje Inftruftion gilt auch für die Hilfsarbeiter, ſoweit fie auf
diefelben anwendbar if. Der Dberbibliothefar wird ihnen die
außerdem nöthigen Anweifungen ertheilen oder fie einem der Kuftoden
—— deſſen Weiſungen * alsdann zu befolgen haben. Urlaub
ann ihnen im erſten Jahre nur ausnahmsweiſe bewilligt werden.
Berlin, den 23. Auguſt 1884.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
16) Statuten der Berliner Geſellſchaft für Anthro—
pologie, Ethnologie und Urgeſchichte.
Beſchloſſen am 17. November 1869, abgeändert am 9. November 1872, 12. De-
zember 1874, 15. Dezember 1877, 16. Dezember 1882, 15. Dezember 1883
und am 19. April 1884, landesherrlich heftätigt am 11. Auguft 1884.
Allerhöchſter Erlaß Seiner Majeftät des Kaijerd und Königs an
die Gejellihaft für Anthropvlogie, Ethnologie und Urgeſchichte, bes
treffend die Ertbeilung der Rechte einer juriftiichen Perfon.
Auf Shren gemeinichaftlihen Beriht vom 4. d. M. will Ich
der Berliner Gejellihaft für Anthropologie, Ethnologie und Ur»
geihichte auf Grund der anliegenden Statuten vom 19. April d. 3.
die Rechte einer juriftiichen Perjon hierdurch verleihen.
Schloß Babelöberg, den 11. Auguft 1884.
Wilhelm.
Für den Zuftizminifter. Zugleih für den Minifter ded Innern.
Lucius. von Goßler.
An
die Miniſter des Innern, der Juſtiz und der
geiftfihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Anſchluſſe an den im Fahre 1869 auf der Naturforſcher—
Verſammlung zu Inndbrud erlaffenen Aufruf zur Gründung einer
174
deutſchen Geſellſchaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeſchichte
bat fih in Berlin eine Gejelidaft für Anthropologie, Ethnologie
und Urgeſchichte auf Grund der von ihr am 17. November 1869
angenommenen Statuten gebildet, melde, nachdem fie durch die
Geſellſchaftsbeſchlüſſe vom 9. November 1872, 12. Dezember 1874
und 15. Dezember 1877, vom 16. Dezember 1882, 15. Dezember
1883 und 19. April 1884 abgeändert worden, wie folgt lauten:
Name der Geſellſchaft.
8§. L.
Die Geſellſchaft nennt ſich Berliner Geſellſchaft für Anthro—
pologie, Ethnologie und Urgeſchichte.
Zweck der Geſellſchaft.
u
Zwed der Geſellſchaft ift die Anregung und Förderung des
Intereffed für Anthropologie, Ethnologie und Urgeſchichte durch
Verhandlungen, fomwie die Förderung diefer Wiffenichaften dur
Unterftügung von Unterfuhungen und Arbeiten, weldye diefelben bes
treffen, durd Sammlung, NWegiftrirung und Bewahrung ded Ma-
teriald und durch Erleichterung der Benugung desjelben.
Sig der Geſellſchaft.
8.3.
Die Geſellſchaft hat ihren Sig in Berlin.
Vermögen der Geſellſchaft
$. 4.
Das der Geſellſchaft zur Erreibung des Geſellſchaftszweckes im
Verfügung ftebende Vermögen beträgt gegenwärtig 32000 M.
Dasielbe — ſich zuſammen aus:
1) einem nah Maßgabe von $. 23 angelegten Kapitalvermögen
von 7000 M.;
2) einer Sammlung anthropologiidher, ethnologiiher und urs
geichichtlicher Gegenftände im MWertbe von 20000 M.;
3) einer Bibliothek im Werthe von 5000 M.
Geſchäftsjahr.
8. 5.
Das Geſchäftsjahr der Geſellſchaft iſt das Kalenderjahr.
Mitglieder und Organe der Geſellſchaft.
8. 6.
Die Geſellſchaft ſetzt fih aus ordentlihen, forreipondirenden
und Ehrenmitgliedern zuiammen.
Ihre Organe find der Vorftand und der Ausichuß.
175
Ordentliche Mitglieder.
5.7;
Als ordentliche Mitglieder fönnen Perfonen aufgenommen werden!
von denen erwartet werden darf, daß fie den Zweck der Gejellichaft
fördern werden.
Rorrefpondirende Mitglieder.
8. 8.
Zu forreipondirenden Mitgliedern können außerhalb Deutſch—
landd mwohnhafte Perjonen ernannt werden, welde dem Zwede der
Geſellſchaft durch wiſſenſchaftliche Leiftungen förderlich geweſen find.
Ehrenmitglieder.
$. 9.
Zu Ehrenmitgliedern können Perſonen gewählt werden, melde
fi) durch hervorragende Leiftungen auf dem Gebiete der Anthropo—
logie, Ethnologie oder Urgeſchichte ausgezeichnet oder fih durch
großmüthige Förderung des Geſellſchaftszweckes beiondere Berdienfte
um die Gejellihaft erworben haben.
Die Zahl der Ehrenmitglieder ſoll dreihßig nicht überfteigen.
Aufnahme ordentliher Mitglieder.
$. 10.
Die Aufnahme einer Perion ald ordentlihes Mitglied erfolgt
nur auf Vorſchlag von drei ordentlihen Mitgliedern. Der Vorſchlag
unterliegt der Prüfung ded Borftandes ($. 6). Ueber einen vom
Borftande beanftandeten Vorſchlag enticheidet der Ausſchuß ($. 6).
Der Name des Zugelaffenen wird unter Angabe der ordentlichen
——— welche die Aufnahme in Vorſchlag gebracht haben, der
Geſellſchaft in der nächſten ordentlichen Sitzung bekannt gemacht.
Erfolgt gegen die Aufnahme bis zu der darauf folgenden ordentlichen
Sitzung von feinem ordentlichen Mitgliede ein mit Gründen unter—
ftügter Einſpruch, fo gilt der vorgeichlagene ald aufgenommen.
Ueber einen erhobenen Einſpruch entſcheiden Vorftand und Ausschuß
in vereinigter Sipung.
Beitrag der ordentlihen Mitglieder.
§. 11,
— ordentliche Mitglied zahlt jährlich einen Beitrag von
Ein im Laufe des Geſchäftsjahres aufgenommenes ordentliches
Mitglied hat den vollen Jahresbeitrag zu entrichten.
Auf gemeinſamen Vorſchlag des Vorſtandes und Ausſchuſſes
kann von der Geſellſchaft in der ordentlichen Sitzung im Dezember
eine Erhoͤhung des Jahresbeitrages beſchloſſen werden, ſofern der
Vorſchlag in der Einladung zu dieſer Sitzung angekündigt war.
176
Befreitheit der forrefpondirenden und Ehrenmitglieder vom Beitrage.
g. 12.
Korreipondirende und Ehrenmitglieder haben den Jahresbeitrag
($. 11) nicht zu entrichten.
Zahlung des Beitrages.
$. 18.
Der Jahresbeitrag ift innerhalb der erften vier Wochen des
Geihäftsjahres, von einem neu aufgenommenen ordentlihen Mit-
gliede innerhalb vier Wochen, nachdem ihm von der Geſellſchaft die
Aufnahme angezeigt worden, an den Schagmeifter (8. 28) zu ent-
richten. Bei unterbleibender rechtzeitiger Zahlung erfolgt die Ein-
iehung des Sahreöbeitraged durch den Schapmeifter auf Koften des
mi en Mitglieded mittelft Poftnahnahme gegen Ueberſendung
der Mitgliedskarte. Wird die Zahlung des Beitra es oder ber
Poſtnachnahme verweigert, jo wird der Name des Weigernden in
der Lifte der ordentlihen Mitglieder gelöicht.
Einmaliger Beitrag.
$. 14.
Ein ordentlihes Mitglied, welches einen einmaligen Beitrag
von mindeftend 300 M. zabit, ift von Zahlung der ——
fernerhin befreit.
Ausſchluß eines ordentlichen Mitgliedes.
$. 15.
Hegen Borftand und Ausihuß gegen das DBerbleiben eines
ordentlihen Mitglieded in der Gejellihaft Bedenken, jo enticheidet,
nachdem demſelben Gelegenheit zur Aeußerung gegeben worden, bie
Gejellihaft im ordentliher Sipung ($. 37) mittelft geheimer Ab-
ftimmung über den Ausihluß des Mitgliedes, In der Einladung
jur Sipung muß die Angelegenheit ald Gegenftand der Tage ordnung
ezeichnet werden. Der Ausſchluß muß erfolgen, wenn dass Mitglied
durch Strafurtheil mit einer entehrenden Strafe belegt w orden ift.
Derielbe kann ftattfinden, wenn dad Mitglied durch Fein Verhalten
die Achtung der Geſellſchaft ſchädigt.
Dem ausgeſchloſſenen Mitgliede fteht ein Anſpruch auf Rück⸗
zahlung des gezahlten Jahresbeitrages nicht zu.
Ernennung korrefpondirender Mitglieder.
8. 16.
Die Ernennung forrejpondirender Mitglieder erfolgt durch den
Borftand nah Zuftimmung des Ausſchuſſes.
177
Beitritt korrefpondirender Mitglieder als ordentlihe Mitglieder.
8. 17.
Korreſpondirende Mitglieder, welche ihren Wohnfitz in Deutich-
land nehmen, fönnen der Geiellihaft ald ordentlide Mitglieder bei-
treten, ohne daß ed einer Aufnahme derjelben nah Maßgabe von
* 10 bedarf. Dieſelben haben ſolchenfalls den laufenden Jahres—
eitrag innerhalb vier Wochen nady erflärtem Beitritte zu zahlen.
Wahl der Ehrenmitglieder.
$. 18.
Die Ehrenmitglieder werden von der Gejellihaft in ordentlicher
Sigung auf gemeinfamen Vorſchlag des Borftandes und Ausſchuſſes
ohne vorgängige Diskuffion gewählt.
Borftand.
$. 19.
Der Borftand befteht auß:
einem Vorfitzenden,
zwei Gtellvertretern dedjelben,
drei Schriftführern
und dem Schapmeifter.
Die Mitglieder ded Vorſtandes werden aus der Zahl der ordent-
lihen Mitglieder gewählt.
Wahl des Borftandes.
$. 20.
Der Borftand wird jährlih in der ordentlihen Dezember-
figung ($. 37) durch Stimmzettel Er Bei der Wahl bat jedes
ordentlihe Mitglied Stimmredt. Ergiebt fi im erſten Wahlgange
feine abjolute Mebrbeit, fo findet zwiſchen den beiden Kandidaten,
melde die meiiten Stimmen erhalten haben oder bei einer größeren
Stimmengleichheit durch dad von der Hand de zeitigen Borfigenden
zu ziehende Loos beftimmt find, Stichwahl ftatt. Bleibt dieſe un-
entichieden, fo enticheidet dad von der Hand des zeitigen Vorfigenden
zu ziehende Loos. Auf Antrag eined ordentlihen Mitglieded kann
die Wahl dur Akklamation erfolgen, fjofern fein Widerſpruch er-
boben wird,
Die abtretenden Vorftandömitglieder find wieder wählbar, doch
kann ein drei Sabre hintereinander gewählter Vorfipender für das
nächſte Geſchäftsjahr nicht wieder ald foldyer gewählt werden.
Rechte und Pflichten des Borflandes.
$. 21.
Der Borftand leitet die Angelegenheiten der Geſellſchaft, führt
die Mitgliederliften und das Inventar von den Vermögensftücken
1885. 12 °
178
ber Gejellichaft; er befchließt die Ausgaben und ordnet die Redaktion
der Beröffentlihungen der Gejellichaft.
Berufung des Borftandes.
8. 22.
Der Borfigende beruft den Vorſtand, jo oft die die Lage der
Geſchäfte erfordert. Es muß dies binnen einer Mode geſchehen,
wenn dies von drei Vorftandömitgliedern unter Angabe ded Zwedes
der Berufung beantragt wird.
Die Einladungen zu den Sipungen des Vorftanded erfolgen
fhriftlih unter Mittheilung der Tagesordnung.
Beihlußfähigkeit des Borftandes,
8. 28.
Zur Beſchlußfähigkeit des Vorſtandes ift, den Borfipenden ein-
begriffen, die Anmejenheit von mindeftend vier Mitgliedern erforderlich.
Berhandlung und Beihlußfaffung des BVorftandes.
$. 24.
Der Vorfigende leitet die Verhandlungen ded Vorſtandes. Die
Beſchlüſſe werden nad der Stimmenmehrheit gefaht. Bei Stimmen-
gleichheit enticheidet die Stimme ded BVorfigenden.
Zur Faffung wichtiger Beichlüffe hat der Vorftand den Aus-
ſchuß zuzuziehen.
Ueber die Sigungen ded Borftanded wird von einem der an-
weſenden Schriftführer ein Protokoll geführt, welches von dieſem
und dem VBorfigenden zu vollziehen ift.
Legitimation der Mitglieder des BVorftandes.
Die Legitimation der Mitglieder ded Borftandes wird durch
eine Beſcheinigung ded Polizei-Präfidenten von Berlin geführt.
Kooptation von Borflands- Mitgliedern.
8. 25.
Im Falle ded Ausſcheidens eined Borftands- Mit liedes im
Laufe ded Geichäftsjahres ergänzt fi) der Vorſtand durch Kooptation.
Befugniffe des Borfisenden.
$. 26.
‚ Der Borfigende vertritt die Gejelihaft nah außen in allen
erihtlihen und außergerichtlihen Angelegenheiten, insbeſondere auch
n denjenigen Fällen, in welden die Gejege eine Specialvollmadt
erfordern, jedoch bedürfen Urkunden, welche von der Geſellſchaft aus-
geftellt werden, zu ihrer Giltigfeit der Unterfchrift des ga
und eines Schriftführerd und, fofern fie dad Vermögen der Gefell-
ſchaft betreffen, aud die des Schatzmeiſters.
179
Der Borfigende leitet die Sigungen der Gejellihaft, ftellt die
Zagedordnung für diefelben feit und ernennt die Berichterftatter,
fowie die Kommijfionen und er erläßt jchriftlich die Anweifung an
den Schagmeifter zur Leiftung der vom Borftande beichlofjenen
Audgaben.
Schriftführer.
$. 27,
Die Schriftführer bewirken die Einladungen zu den Sitzungen
der Gejellihaft und führen in den lepteren das Protokoll.
Schatmeifter.
8. 28.
Der Scagmeifter verwaltet die Kaffe, händigt gegen Zahlung
des Beitrages ($. 11) die jährliche Mitgliedskarte aus, führt die
Rechnung, jammelt die — und legt die nicht zur Leiſtung der
laufenden Ausgaben erforderlichen Gelder nad Anweiſung des Vor—
ftandes an. Die Anlegung hat nad Maßgabe der Vorſchriften des
8. 39 der Bormundidafts-Drdnung vom 5. Zuli 1875 zu erfolgen.
Aufgabe und Zufammenfegung des Ausſchuſſes.
$. 299.
Der Ausihuß hat die Aufgabe, dem Borftande in allen wid»
tigen Angelegenheiten als Beirath zu dienen. Cr beſteht aus neun
aus der Zahl der ordentlichen Mitglieder zu wählenden Perfonen.
Wahl des Ausſchuſſes.
$. 30.
Die Wahl des Ausihuffes erfolgt in der ordentlihen Sitzung
der Gejellihaft im Januar ($. 37). Bei derjelben * jedes ordent⸗
liche Mitglied Stimmrecht. Zum Zwecke der Wahl hat der Vorſtand
eine Vorſchlagsliſte von mindeſtens 27 Namen aufzuſtellen. In der—⸗
ſelben ift den verſchiedenen Richtungen, in melden ſich die wifjen-
Ihaftlihen Aufgaben der Gejellihaft bewegen, thunlichſt Rechnung
i tragen und find in derjelben hauptſächlich die früheren Vor—
genden zu berückſichtigen. Die Vorſchlagsliſte wird den ordent»
lihen Mitgliedern mit der Einladung zur Sigung zugeftelt und
find von ihnen in derjelben die von ihnen — neun Perſonen
aus der Zahl der aufgeſtellten Namen zu bezeichnen. Die ſo be—
richtigte Vorſchlagsliſte dient als Stimmkarte.
Stimmkarten nicht erſchienener Mitglieder bleiben bei der Feſt—
ſtellung des Wahlergebniſſes außer Betracht.
Diejenigen neun Perſonen, welche hiernach die meiſten Stimmen
erhalten haben, gelten als gewählt. Bei vorhandener Stimmen⸗
gleichheit unter mehr Perſonen, als zu wählen ſind, entſcheidet das
von der Hand des Vorſitzenden zu ziehende Loos.
12”
180
Obmann.
$. 31.
Der Ausihuß wählt fi aus der Zahl feiner Mitglieder einen
Obmann, welder in den Sigungen dedfelben den Vorfig führt.
Situngen des Ausichuffes.
Der Obmann beruft den Ausihuß, ſo oft er dies für notb-
wendig erachtet oder die Berufung von drei Ausſchußmitgliedern
beantragt wird. Die Berufung bat im legteren Kalle binnen zwei
Wochen zu erfolgen.
Der Ausihuß ift nur bei Anweſenheit von mindeftend fünf
Mitgliedern beſchlußfähig. Bei Stimmengleichbeit entſcheidet die
Stimme ded Dbmanned. Im Uebrigen wird die Berufung und Be-
ihlußfaffung des Ausichuffes durch eine von ihm aufzuftellende Ge-
Ihäftdordnung geregelt.
Ueber die Sipungen ded Ausſchuſſes wird ein Protokoll geführt.
Theilnahme des Ausfchuffes an den Situngen des Borftandes.
$. 32.
Der Ausſchuß nimmt, wenn er vom PVorftande ald Beirath
ugesogen wird, an deflen Sigungen mit Stimmredt Theil. Seine
erufung erfolgt in diefem Falle von dem Borfipenden ($. 24).
Befugniffe des Ausſchuſſes.
8. 33.
Der Ausihuh kann vom Vorftande verlangen, dab er fi in
feinen gefonderten Sipungen ($. 31) vertreten läßt, um Aufflärungen
über die Angelegenheiten der Geſellſchaft zu geben.
Anträge und Mittbeilungen, melde der Ausihuk der Gejell-
Ichaft zu maden hat, find vom BVorfipenden auf die Tagesordnung
der nächſten Sitzung derjelben zu ftellen und in diefer an erfter
Stelle zu erledigen.
Kooptation von Ansihuß- Mitgliedern.
8. 34.
Im Falle ded Ausſcheidens eines Ausſchuß-Mitgliedes im Laufe
des Geſchäftsjahres ergänzt fich der Ausihuß durch Kooptation.
Berwaltung des Arhivs, der Bibliothel und der Sammlungen.
8. 35,
Mit Zuftimmung des Ausichuffes fann vom Vorſtande die
Verwaltung des Archivs einem Schriftführer, die Verwaltung ber
Bibliothek ſowie die Aufficht über die Sammlungen einem Gejell«
ihaftömitgliede übertragen werden.
181
Decharge des Vorſtandes
$. 36.
Der Borftand hat im Dezember dem Ausſchuſſe einen Geihäfts-
beridht über dad ablaufende Geſchäftsſahr zu erftatten und die Ber-
waltungdrehnung zu legen. Der Ausihuß prüft diejelbe und ertbeilt
dem Borftande in Betreff der Verwaltung nady Erledigung etwaiger
Anftände die Dedarge.
Situngen der Geſellſchaft.
:
Die Geielihaft hält in jedem Monate mit Ausnahme der
Monate Auguft und September eine ordentliche ag Ba
Außerdem kann der Vorfipende, falld beiondere VBeranlafjung
nad) jeinem Ermefjen dazu vorliegt, außerordentlihe Sipungen an—
beraumen. In denjelben können Beihlüffe über Angelegenheiten,
melde die Verwaltung der Gejellihaft betreffen, nur gefaßt werden,
wenn die Gejellihaft died in einer vorhergehenden ordentlidhen
Sigung durch Mehrheitsbeſchluß zugelaffen hat.
Erftattung des Berwaltungs- und Kafienberihtes an die Geſellſchaft.
Bevor in der ordentlihen Sigung im Dezember zur Mahl
des Borftandes geſchritten wird, bat der Vorftand der Geſellſchaft
einen Verwaltungs: und Kafjenberiht über das ablaufende Geſchäfts—
jahr zu erftatten.
Einladung zu den Situngen.
Die Einladung zu den Sipungen erfolgt fhriftli unter Mit⸗
theilung der Tagesordnung.
Säfte.
$. 38.
Den Mitgliedern der Geſellſchaft ift ed gejtattet, Gäfte in bie
Sipungen einzuführen. Der Gaft ift von dem Einführenden dem
Borfigenden vorzuftellen und der Name des Gaſtes in das Fremden«
buch der Geſellſchaft einzutragen. Perfonen, welche in Berlin ober
defien nädhiter Umgebung wohnen, dürfen im Laufe defelben Ge—
ihäftsjahred nur zweimal ald Gäſte eingeführt werden.
Der Borfigende kann einem Gafte dad Wort ertheilen.
Bevor zur Berbandlung über Vermaltungdangelegenbeiten oder
zur Bornahme von Wahlen geichritten wird, find die anmwejenden
Säfte vom Vorfigenden zum Abtreten zu veranlaffen.
*) Zur Zeit an jedem dritten Sonnabend im Monate Abends 7 Uhr.
Berhandlungen der Gefellfhaft und deren Ueberſendung an die Mitglieder.
$. 39.
Die Verhandlungen der Geſellſchaft werden veröffentlicht”) und
erhält jedes Mitglied der Geſellſchaft ein Eremplar derfelben un—
entgeltlich.
Eoweit die Ueberfendung über die Grenzen des deutſch-öſter—
reichiichen Poftgebietes hinaus zu erfolgen hat, fann der Vorftand
den Betrag, weldyer von dem Mitgliede für die Neberjendung jähr-
ih zu zahlen ift, feltfegen und von deſſen erfolgter Zablung Die
Ueberfendung abhängig machen.“)
Aenderung der Statuten.
$. 40.
Eine Aenderung der Statuten fann nur auf Vorſchlag des
Dorftanded oder ded Ausſchuſſes oder auf den ſchriftlichen Antrag
von 20 ordentlihen Mitgliedern erfolgen. Der Vorſchlag des Aus-
ſchuſſes ſowie der Antrag müſſen ipäteftens im Zuli bei dem Bor»
ftande eingebradht werden. Die Aenderung fann nur in der orbent:
lihen Sitzung im Dezember und nur mit einer Mebrbeit von zwei
Drittheilen der erſchienenen ordentliben Mitglieder beſchloſſen werden
und muß der Wortlaut des Vorſchlages oder Antraged mindeftens
eine Woche vor der Sipung den ordentlihen Mitgliedern mitgetheilt
worden jein.
Bor der Beihlußfafjung haben ſich der Vorftand und der Aus—
ſchuß über die Aenderung zu äußern.
Die Aenderung des Zwedes ($. 2), des Sitzes ($. 3) und der
Vertretung der Gejellihaft (SS. 21, 26) bedarf zu ihrer Giltigfeit
ber landeöberrlihen Beſtätigung. Jede fonftige Aenderung ber
Statuten erfordert zu ihrer Giltigkeit die Genehmigung des Ober:
Präfidenten.
Auflöfung der Geſellſchaft.
$. 41.
Eine Auflöfung der Geſellſchaft kann nur in derſelben Weile
wie eine Aenderung der Statuten beichlofien werden. Der Beichluß
erfordert zu feiner Giltigkeit die Anmejenbeit der Hälfte der orbent-
lien Mitglieder. Wird dieſes Erfordernis in der betreffenden
Dezemberfipung nicht erreicht, jo kann vom Borftande mit Zuftim-
mung ded Ausſchuſſes innerhalb vier Wochen eine zweite Sitzung
anberaumt werden, in welder die Auflölung mit einer Mebrbeit
von zwei Dritttheilen ohne Rüdficht auf die Anzahl der erſchienenen
*) Zur Zeit in der im Berlage von A. Aſher u. Eo. in Berlin er-
ſcheinenden Zeitihrift für Ethnologie, welche das Organ der Geſellſchaft bildet.
**) Zur Zeit ift diefer Betrag auf 3 M. feſtgeſetzt worden.
183
Mitglieder beichloffen werden fann, fofern in der Einladung zur
Sitzung darauf hingewieſen ift.
Der Auflöfungsbeihluß bedarf zu feiner Giltigkeit der landes—
herrlichen Beftätigung.
$. 42.
Im Falle der Auflöfung darf das Vermögen und dad Eigen-
thum der Gejellihaft nit an Privatperfonen überlaffen, jondern
allein an die deutiche Gejellihaft für Anthrope "gie, Ethnologie und
Urgeſchichte oder an eine wiſſenſchaftliche Anftait oder einen wiſſen⸗
ſchaftlichen Verein in Berlin übertragen werden. Ueber die Ueber—
tragung bat der Auflöjungdbeidhluß Peftimmung zu treffen.
Berlin, am 19. April 1884.
Der. Borftand der Berliner Geſellſchaft
für Antbropologie, Ethnologie und Urgeſchichte.
E. Beyrich, Vorfigender. A. Baſtian, ſtellv. Vorſitzender,
Geheimer Bergrath und Profeſſor. Profeſſor, Direktor.
A. Voß, Dr. med. Schriftführer, M. Kuhn, Dr. phil.,
Direltorial⸗Afſiſtent am Kgl. Muſeum. Schriftführer.
11. Gomnafial: ze. Lehranſtalten.
17) a A 500 Ba A a dat, Lehranſtalten,
welche zur Ausſtellung von Zeugniſſen über die wiſſen—
ſchaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienſt berechtigt jind*).
(Centralbl. pro 1884 Seite 405 Nr. 77.)
Befanntmadhung.
Im Berfolg der Bekanntmachung vom 29. April d. J. (S. 129)
wird hierunter ein Nachtrags- Verzeichnis folder höheren Lehran—
ftalten veröffentliht, welde nah $. 90 Th. I der Wehrordnung
vom 28. September 1875 zur Ausftellung von Zeugniffen über die
wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig» freiwilligen Militär-
dient berechtigt find.
*) Die Belanntmahung und das Berzeihnis vom 24. Oktober 1884 find
veröffentliht duch das Gentralblatt für das Deutſche Reich pro 1884 Nr. 44
Seite 282 folg.
Aus dem Berzeichniffe find bier nur die höheren Lehranftalten in Preußen
aufgeführt. Die Namen der Direktoren 2c. find bier zugeſetzt.
Anmerkung der Redaktion des Centralbl. f. d. Unt. Verw
184
Nahtragd-Berzeihnid
folder höheren Kebrenkaltın, welde zur Ausſtellung
von Zeugnifjien über die wilfenihaftlide ————
für den ——— freiwilligen Militärdienſt
berechtigt ſind.
A. Lehranftalten, bei welchen der einjährige, erfolg—
reihe Bejud der zweiten Klafje zur Darlegung der
wifienihaftliden Befähigung erforderlich ift.
a. Gymnaſien.
Provinz Dftpreußen.
Das Gymnafium zu Wehlau (biöher er Er A.b. 1.6
des Verzeichniſſes vom 29. April d. J., a — Direktor:
r. Eichhorſt.
Provinz Hannover.
Das Gymnafium zu Wilhelmdhaven. Dirigent: Gäßner, —
lehrer.
Rheinprovinz.
Das Friedrich-Wilhelms-Gymnaſium zu Köln (A. a. J. 232 a. a. O.).
— Direktor: Dr. Jäger.
Anmerk. Das mit dem vorbezeichneten Gymnaſium
ji verbundene Königliche Real» Gymnafium zu Köln (A.
. 82 a. a. D.) ift zu Ditern 1884 eingegangen.
ec. Ober-Biealfhulen.
Provinz Heſſen-Naffau.
+l. Die — au an a. M. (biöher Realſchule, B. b.
D.). — Direktor: Dr. Schulge.
+2. Die Beine zu "Riedbaden (biöber Realſchule, B. u
I. I D.). — Direktor: Dr. Unverzagt, Prof.
B. Lehranſtalten, bei welden der einjährige, erfolg«-
reihe Beſuch der erſten KlaffezurDarlegung der wiſſen—
ſchaftlichen Befähigung erforderlich iſt.
a Progymnafien
Provinz Hannover.
Dad Progpmnafium zu Nienburg (verbunden mit dem Real: Pro:
gumnafium dafelbft). — Rektor: Dr. Ritter.
+) Die mit einem + bezeichneten Lehranftalten haben feinen obligatoriſchen
Unterrit im Latein.
185
b. Realſchulen.
Provinz Heſſen-Nafſau.
+ Die Mlerfiyhtihule zu Frankfurt a M. — Direktor: Dr.
Scholderer.
c. Beal-Progymuafien.
Provinz Hannover.
Das Neal: Progpumnafium zu Nienburg (verbunden mit dem Pro—
gyumnafium dafelbft) — B. c. 1.43 a. a. O. — ar" Dr.
itter.
C. Kebranftalten, bei weldhen daß Beftehen der Ent-
laffungsprüfung zur Darlegung der wiſſenſchaftlichen
Befähigung erforderlich tft.
a. Geffeutliche.
aa. Höhere Kürgerfchufen.
Provinz Schleſien.
+ Die Wilhelmsſchule zu Liegnig. — Rektor: Dr. Franken bach.
Berlin, den 24. Dftober 1884.
Der Reichskanzler.
In Bertretung: Ed.
Befanntmahung”).
(Gentralbl. pro 1884 Seite 426.)
Den nachbezeichneten Lehranſtalten:
1. dem Erziehungs-Inſtitut des Dr. Franz Knidenberg (früher
; 3. Knidenberg sen.) zu Xelgte,
.ꝛc.
iſt proviſoriſch geſtattet worden, Zeugniſſe über die wiſſenſchaft⸗
liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienſt den⸗
jenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines
von der Auffihtöbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart
eined Regierungs-Kommiſſars abzuhaltende Entlajjungsprüfung wohl
beftanden haben.
Berlin, den 24. Dftober 1884.
Der Reichskanzler.
In Bertretung: Ed.
*) Die Belanntmahung vom 24 Oktober 1884 iſt a.a. D. Seite 234 ver-
Öffentliht. Hier wird nur die in Preußen beftchende Anftalt aufgeführt.
Anmerkung der Redaktion des Centralbl. f. d. Unt. Verw.
186
18) Anjtellung resp. remuneratorijhe Verwendung der
Kandidaten ded höheren Schulamtesd nad Abjolvirung
des Probejahres.
Berlin, den 14. Dftober 1884.
Die Anzahl der Kandidaten, melde durch das Beiteben der
Prüfung für dad höhere Schulamt und dur befriedigende Ab»
legung des Probejahres die Anftellungsfähigkeit an höheren Schulen
erwiejen haben, ift, wie ſchon die zahlreihen an die Gentral-
ftelle gerichteten Gejudye erweiien, gegenwärtig auf den meiiten
Unterrichtögebieten erheblich größer, als die Anzahl der verfügbaren
Stellen unter Einfluß der Gelegenheit zu widerruflicher remunerirter
Beihäftigung. Es ift felbftverftändlid unmöglih, den Nothſtand
zu bejeitigen, welder für die großentheild unbemittelten Kandidaten
aus diejem thatſächlichen Verhältnifje hervorgeht; jedenfalld aber wird
es bei diejer Sachlage für die Unterrichtöverwaltung zu bejonderd
dringender Pflicht, in der remuneratoriichen Verwendung von Kandi—
daten, bezw. ihrer wirklichen Anftellung, den Gründen der Billig:
feit joweit als möglich Rechnung zu tragen. Sch darf mit Zuver-
fit vorausjepen, daß ohne eine bejondere Weilung meinerjeitö die
Departementsräthe der Königlichen Provinzial-Schulfollegien durch
ihr warmes Interefje für den gelammten Lehrſtand fi zur Ein-
haltung dieſes Grundfages beftimmt finden; einzelne zu meiner
Kenntnid gelangte Källe geben mir jedoh Anlaß, auf beftimmte
Punkte die jämmtlihen Königlihen Provinzial-Schulfollegien aus—
drücklich aufmerkſam zu machen.
1. Bei der gegenwärtigen Sachlage ift ed nicht zuläffig, Probe—
fandidaten jogleih bei dem Antritte ihres Probejabred über ihre
Pflichtſtunden hinaus Lehrftunden zugumeiien, für welche eine Remune-
ration verfügbar ift, fofern in dem Bereiche des betreffenden König»
lihen Provinzial-Schulfollegiums Kandidaten dedielben Lehrgebietes
vorhanden find, melde nach bereitd abgelegtem Probejahre irgend
a. remunerirte Beihäftigung an öffentlihen höheren Schulen
uchen.
2. Bei Erledigung einer Lehrſtelle oder einer Gelegenheit zu
remunerirter Beihäftigung an einer höheren Schule fomnıt es vor,
dab Kandidaten, welche joeben an derfelben Schule ihr Probejahr
mit erfreulibem Erfolge abgeſchloſſen haben, zunächſt in Betracht
gezogen werden. So erklärlich ein joldyed Verfahren aus dem Ge—
fihtöpunfte der einzelnen Lehranſtalt ift, jo wird dasielbe doch für
die propinzielle Unterrichtöverwaltung zu einer Unbilligfeit, jofern
dadurd ſolche Kandidaten desjelben Lehrgebietes in ihrem Bereiche
unberuüdjidhtigt bleiben, welche das Probejahr ſchon früher abge-
ihlofjen haben. Die Königlihen Provinzial- Schulfollegien haben
daher im den bezeichneten Fällen auf das jorgfältigfte darauf Bedacht
187
zu nehmen, daß die Kandidaten, melde ſich ihnen zur Verfügung
geftelt haben, nah Maßgabe einerjeitd der jeit dem Abſchluſſe des
Probejabres verfloffenen Zeit, andererjeitd der Qualität des Prüfungds
zeugnifjes zur Verwendung gelangen.
Wenn ald unvermeidlihe Folge dieſes WVerfahrend nicht jelten
der Fall eintreten wird, daß Kandidaten unmittelbar nah Abſchluß
des Probejabred® an derjelben oder einer anderen 2ehranftalt eine
remunerirte Beihäftigung nicht fann zugewiejen werden, jo ift das
durch nicht —— daß ihnen auf ihren Wunſch an einer Lehr»
anftalt, ſoweit ed mit deren Unterrichtäbetrieb vereinbar ift, une
remumerirte Lektionen übertragen werden, um ihnen bierdurd den
Zufammenhang mit den öffentlihen Lebranftalten zu ermöglichen.
. Die unter Nr. 1 bezeichnete Beftimmung bat für ſtädtiſche
und ſtiftiſche Lehranſtalten in gleicher Weiſe Geltung, wie für ftaat-
lihe. Dagegen können die unter Nr. 2 für die remunerirte Be-
ihäftigung und die Anftellung der Kandidaten aufgeftellten Grunds
fäge nur an den Anftalten ftaatlihen Patronates zur Durdführung ge:
bracht werden; den ſtädtiſchen Patronaten gegenüber fann nur bei ges
eigneten Anläffen der Wunſch geltend gemacht werden, daß fie in
ihrem Bereiche den gleihen Grundſätzen der Billigfeit Rechnung
tragen möchten.
Bid zum 1. Mai 1886 wolle das Königliche Provinzial. Schul«
follegium berichten, melde Kandidaten von jeht bid einſchließlich
um Oftertermin 1886 in Seinem Amtöbereihe zu remuneratoriicher
eihäftigung oder zu fefter Anftellung gelangt find, unter Be-
eihnung des Lehrgebieted und der jeit dem Abſchluſſe ded Probe—
jahres verfloffenen Zeit, ferner weldhe von den Kandidaten, die ſich
Ihm zur Verfügung geitellt haben, nady bereitd abgelegtem Probe—
jahre und für melde Lebrfäher nod nicht Verwendung gefunden
haben. Es ift mir von Werth, auf diejem Wege über die Sachlage,
indbejondere über die Zeit, melde durchſchnittlich zwiſchen den Ab»
ſchluß des Probejahred und den Beginn der Verwendung, bezw. der
Anftelung an den Anftalten ftaatlihen und an denen nicht ſtaat—
lihen Patronates fällt, fihere Kenntnis zu erlangen, und dies um
fo mehr, da aus der Zahl der jährlid vor den Wiſſenſchaftlichen Prü—
erg eg riesig abgelegten Lehramtöprüfungen zu erichließen tft,
ab dad Mipverhältnid zwiſchen der Anzahl der Kandidaten und
be der verfügbaren Lebrftellen fi noch feinedfald in Abnahme
efindet.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
das Königl. Provinzial-Schullollegium zu N.
U. II. 2741. 1.
188
19) Die Erholungspauſen zwijhen den Lehrſtunden
und die Zeitdauer der häuslichen Arbeit der Schüler
böberer Unterridtdanftalten.
(Eentralbl. pro 1884 Geite 202.)
Berlin, den 10. November 1884.
Die Berichte, welde in Folge meiner Cirkular-Verfügung vom
22. Februar d. J. U. II. 270 jeitens der Herren Oberpräfidenten und
der Königliden Provinzial-Schultollegien erftattet worden find, haben
mir von Neuem die Gewißheit gegeben, daß die Unterrichtöbehörden
ſowie die Direktoren und die Xebrerfollegien der höheren Schulen
die Bedeutung vollflommen würdigen, melde der geiunden förperlichen
Entwidelung der unjere höheren Schulen bejuhenden Jugend beizus
meſſen iſt, und daß dieſelben die hierauf bezüglichen Fragen der ſorg—
fältigſten Erwägung unterziehen. In Betreff der zwei Punkte, über
melde ich unter Bezugnahme auf den diejelben behandelnden Ab-
ſchnitt des inzwiſchen veröffentlichten Gutachtens der Wiffenihaftlicyen
Deputation Fir dad Medizinalmejen vom 19. Dezember 1883 (Cen⸗
tralblatt f. d. Unter. Verw. 1884 Seite 222 folg.) die Aeußerung
der Unterrihtöbehörden erfordert habe, nämlich die Ordnung der die
Lektionen unterbredhenden Erholungspauſen und die Beftimmung der
Zeitdauer für die von den Schülern in den auffteigenden Klafjen
® erfordernde häusliche Arbeit, ergiebt fi aus dem Inhalte der
erichte, daß ed nicht erforderlich iſt, neue Einrichtungen zu treffen,
jondern es ſich nur empfiehlt, bezüglih der Erbolungspauien im
Weſentlichen die bereitd überwiegend beftebende Sitte ald zweckmäßig
anzuerfennen, und bezüglidy der häuslichen Beihäftigung der Schüler
den biöher ertbeilten Weifungen beftimmteren Ausdrud zu geben.
I. Erbolungspaufen zwiſchen den Lehrſtunden.
Die Wilfenihaftlihe Deputation für das Medizinalweien giebt
nah Grörterung der verfchiedenen Geſichtspunkte, melde für die
Zeitdauer der Erholungspaufen in Betradht kommen, ihr Gutachten
dahin ab, daß bei Vertbeilung ded Unterrichteö auf den Bor: und
Nahmittag unter der Vorausſetzung genügender Bentilationd-Ein-
richtungen der Lehrzimmer die Erbolungepaujen Bormittags 5, 15,
5 Minuten (bei nur dreiftündigem Bormittagdunterrihte 5, 10 Mi
nuten) Nachmittags 5 Minuten, zufammen 30 Minuten zu dauern
baben, und daß bei ausſchließlichem Wormittagdunterrichte die Ge—
jammtdauer der Erholungspauſen für die unteren Klafjen 30 bis
40 Minuten, für die böberen 25—30 Minuten zu betragen babe;
überhaupt empfiehlt die Wiffenihaftlihe Deputation für das Mebdi-
zinalmejen den Erholungspauſen für die unteren Klafjen eine längere
Dauer zu geben, ald für die höheren.
Nah Inhalt der Berichte bleibt nur in einer verſchwindend
geringen Zahl von Fällen die Gejammtdauer der Erholungspauſen
189
hinter dem von der Wifjenichaftlichen Deputation für dad Mebdizinal«
weſen bezeichneten Maße um eine geringe Differenz zurüd, in der
weit überwiegenden Mehrheit der Fälle wird dieſes Maß durdy die
jept beftehenden Einrichtungen überſchritten, und die Unterrichtäbe-
börden ſprechen ſich ausnahmslos für eine den Vorſchlag der Wifjen-
ichaftlihen Deputation für dad Medizinalmejen etwas überjchreitende
Geiammtdauer auß.
Zur Bejeitigung einerjeitd einer zu weit gehenden Beichränfung,
andererfeitd einer unzuläffigen Ausdehnung der Erholungspaujen
beftimme ih im Anſchluſſe an die von den Königlihen Provinzials
Schulkollegien geftellten Anträge, dab in Betreff der Einrichtung der
Erholungspaujen folgende Grundjäge einzuhalten find.
1. Bei vierftündigem Vormittagd- und zweiltündigem Nach—
mittagsunterrichte und gleicherweife bei Zuſammenlegung des Unter:
richtes auf fünf Vormittagdleftionen bat die Gefammtdauer der
Erholungspaufen nicht weniger ald 40 Minuten zu betragen und
darf 45 Minuten nicht überjchreiten. An den Tagen, an melden
der Vormittagsunterricht ſich auf drei Stunden beidhränft, ift die
Gejammtdauer der Erholungspaujen in entiprehender Weile zu
vermindern.
2. Die Bertheilung der Gejammtdauer der Erholungspauſen
eined Leftiondtaged auf die einzelnen Lektionswechſel bleibt den
Königlichen Provinzial-Schulfollegien überlafjen. Als Grundjag ift
bei diefer Vertheilung einzuhalten, in den Fällen des vierftündigen
Normittagd- und zweiſtündigen Nadhmittagdunterrichted, dab die
Hauptpaufe Bormittagd nad der zweiten Lebrftunde fällt, während
nad der erſten und nad der dritten nur fürzere Unterbrehungen
eintreten, und daß zwilchen den beiden Nachmittagsſtunden ebenfalls
eine größere Pauſe eintritt; in den Källen einer Beichränfung des
Unterrichted auf fünf Vormittagäftunden, daß die Hauptpaufen nad
der zweiten und vierten, dagegen nur fürzere Unterbredungen nad
der eriten und dritten Lehrſtunde eintreten.
Es ift darauf Bedacht zu nehmen, dab der aud den Haupt-«
paujen fidy ergebende Ausfall an Lektionszeit nicht eine einzelne Lek—
tion treffe, jondern auf die gefammten Lehrſtunden in angemefjener
Weiſe vertheilt werde.
3. Für die größeren Paufen, alſo bei Bor- und Nadhmittags-
unterricht für die Pauſe nad) der zweiten Vormittags- und nad der
erſten Nachmittagsſtunde, bei ausſchließlichem Vormittagsunterrichte
für die Pauſe nach der zweiten und nach der vierten —2 iſt als
Regel einzuhalten, daß alle Schüler die Lehrzimmer zu verlaſſen
haben und dieſe inzwiſchen gelüftet werden.
4. Der von der Wiſſenſchaftlichen Deputation für das Medizinal-
weſen empfohlenen Unterſcheidung der unteren und der böberen
Klaffen bezüglid der Gejammtdauer der Erholungspauſen ift eine
190
theoretiiche Berechtigung nicht abzuiprehen; da aber mit der Aus—
führung einer folden Unterſcheidung für den Beginn des Unterrichted
in den oberen Klaffen unvermeidlich fo erbeblihe Störungen ver:
bunden find, daß dadurd die für die höheren Klaffen beitimmten
Pauſen thatlählih auf dad den unteren Klafjen bemilligte Maß
verlängert würden, fo ift hiervon Abftand zu nehmen. Dies unter:
liegt um fo weniger einem Bedenken, da die für alle Klafjen ber
ftimmte Gefammtdauer der Erholungspaujen ‚em ift, ald die von
der Wiffenihaftlihen Deputation für dad Medizinalmeien für die
unteren Klaffen in Ausfiht genommene Für die mit höheren
Schulen verbundenen Borihulen fommt überdied in Betracht, daß
fie, da ihr Unterriht um eine Stunde fpäter zu beginnen pflegt,
ſchon nady der eriten Lektion an der größeren Pauſe theilnehmen.
5) An manden Anftalten beiteht in Folge ded Mangels an
fünftliher Beleuchtung oder der Mangelhaftigkeit derjelben die Ein»
rihtung, daß während der dunfelften Wodyen ded Winters der Nach—
mittagdunterriht um ungefähr eine PViertelftunde früher geichloffen,
zum Erſatz dafür aber die zwiſchen beide Lehrſtunden fallende Unter:
bredung auf die zum Lektionswechſel unumgänglich erforderliche Zeit
beihränft, eventuell die erfte Lektion etwas früher begonnen wird.
Gegen eine ſolche zeitweilige Einrichtung ift unter der Vorausſetzung
einer dabei feft eingehaltenen Ordnung nichts einzuwenden.
. Durd die in Nr. 1 und 2 enthaltenen Beftimmungen über
die Zeitdauer der Erholungspauſen und über die Grundjäge für ihre
Bertheilung ift dem Erforderniffe körperlicher und geiftiger Erbolung
angemefjen Rechnung getragen. Nicht bloß im Intereſſe ded Unter:
richteö, Sondern eben fo jehr behufs Gemöhnung der Schüler an
pünftliche Ordnung ift erforderlich, daß die Dauer der Paujen nicht
überſchritten und daß unmittelbar nad ihrem Sclufje der Unter-
richt begonnen wird. Bei der erften Vormittagditunde (bezw. der
derjelben vorausgehenden Andacht) oder der erften Nachmittagsſtunde
ift zu einem Aufichube des Anfangs ein Anlaß nicht vorhanden, viels
mehr find dieſe Xeftionen mit dem Glodenichlage zu beginnen. Die
Direktoren (Rektoren) der böberen Schulen find darauf aufmerkſam
u maden, daß ed zu ihren Dbliegenbeiten gebört, für ftrenge Ein:
Sultan der bezügli der Erholungspauſen jeitend des Königlichen
Provinzial-Schulfollegiumd getroffenen oder genehmigten Einrichtungen
Sorge zu tragen.
II. Zeitdauer der häuslichen Arbeit der Schüler.
Der Verſuch, die Zeitdauer der häuslichen Arbeit feitzuitellen,
welche auf den einzelnen Klafjen und Alteröftufen zur Erreihung
der Unterrichtöziele erforderlih und von der Gefahr einer Ueber:
bürdung frei ift, läßt fich, wie in mehreren Berichten zutreffend ber
merkt wird, nit aud dem Zuſammenhange mit den Fragen über
191
das gefammte Unterrichtöverfahren löjen, und bindende Beftimmungen
über dad einzuhaltende Zeitmaß würden erfolglos fein und Fönnten
fogar nachtheilig werden, jofern die über das Unterrichtöverfahren
dabei zu madenden Vorausſetzungen nicht thatſächlich erfüllt find.
Die in der Erörterung der Ueberbürdungäfrage zuweilen ver:
nommene weiteft gebende ee dab die Schule durch ihre
Lehrftunden, vielleicht unter Hinzunahme einer von ihr beauffidhtigten
gemeinjamen Arbeitäzeit, die Unterrihtöaufgabe ausſchließlich felbft
zu erfüllen habe, ohne an die häusliche Beichäftigung der Schüler
irgend einen Anſpruch zu ftellen, bat in den Kreilen, melde aud«
führend oder beobachtend an dem Unterrichte der höheren Schulen
betheiligt find, feinen Anklang, nicht einmal Erwähnung gefunden.
Gewiß mit Redt. Es ift für die Charafterbildung nicht gleichgiltig,
daß der Schüler audy außerhalb der Räume der Schule einer Ber:
pflihtung gegen diejelbe fi bemußt bleibe; für die vollftändige An-
eignung des durch die Xehritunden gebotenen Xernftoffed bildet in
den unteren Klafjen die Beihäftigung außerhalb der Lektionen die
fiyernde Ergänzung, in den mittleren und oberen Klaffen hat die—
jelbe den —— jelbftändigen Arbeitens herbeizuführen, zu welchem
Befähigung und Neigung geihaffen zu haben die wichtigfte Mit-
gift der Schule für das eben iſt. Es ift jedenfalld von einer nicht
u unterihägenden Bedeutung, daß die Wiffenichaftlihe Deputation
für dad Medizinalweien, indem es ihr oblag, den Einrichtungen
der Schule gegenüber die Forderungen der Gejundheitäpflege geltend
zu maden und jede Gefahr der Ueberbürdung abzumwehren, die häus—
liche Arbeit der Schüler ald ein nothwendiges und wejentliches Glied
in dem Organismus der höheren Schulen anerfannt hat.
Bedrüdend und überbürdend wirken die Aufgaben für häus-
lihe Beihäftigung nit ausfchließlih, wohl nit einmal haupt-
ſächlich durch die Zeitdauer, melde fie in Anjprudh nehmen. Bei
einer Arbeit, welche mit Interefje an der Sache begonnen, mit dem
Bemwußtfein der eigenen Kraft und mit fteigender Sicherheit aus—
geführt wird, madt die Zeitdauer fi wenig bemerklich, vieleicht
weniger, ald die Rüdfiht auf die körperliche Entwidelung und die
geiftige Erholung unbedingt erfordert; wird da egen eine Arbeit mit
GSleihhgiltigkeit unternommen, im vergeblihen Ringen mit unbefieg-
baren Hindernifjen und mit dem Gefühle des Mißlingens fortgejegt,
jo wird jelbft eine mäßige Zeitdauer zu einer drüdenden, abipannenden
Laſt. Der entichiedenfte Schutz gegen eine Belaftung der Schüler
dur die Aniprüde an ihre bänelice Arbeit liegt Daher zunädhft
darin, daß durch den Unterricht das Intereffe an der Sache gemedt
und die häusliche Arbeit vorbereitet ſei. Es wird als zweifelloie
Forderung an dad Unterrichtöverfahren anerkannt, daß beiſpielsweiſe
im ſprachlichen Unterrihte die Einprägung der Formen und des
Wortſchatzes einer zu erlernenden fremden Sprade im Weſentlichen
192
dur die Lehrſtunden felbft herbeizuführen ift und der häuslichen
Beihäftigung nur der Abjchluß der fiheren Aneignung zuzufallen
bat; daß zur Präparation auf die fremdipradliche Lektüre, wo fie
guet eintritt, beftimmte Anleitung zu geben ift; daß die häuslichen
ufgaben zu ſchriftlicher Ueberjegung in eine fremde Sprache durch
die mündlichen Uebungen in den Lektionen vollftändig vorbereitet
fein müfjen ; ebenfo ift auf dem mathematiſchen Gebiete zu verlangen,
daß die zu häuslicher Bearbeitung geftellten Aufgaben, durdy die
Lehrſtunden vollftändig vorbereitet, in feiner Weile dad durch den
Unterricht entwidelte Können der Schüler überjchreiten; überhaupt
ift zu erfordern, da die häusliche Beſchäftigung der Schüler in
feinem Falle ald Erjag deſſen benugt werden darf, was die Lehr—
ftunden bieten können und follen, jondern ald Fortjepung und er»
gänzender Abichluß ded Erfolges der Lehrſtunden. Aus den Berichten
der Königlichen Provinzial-Schulfollegien habe ich gern erjehen, daß
dieje Grundſätze in ftetiger Zunahme zur Ausführung gelangen,
wenn aud die Erfüllung der dadurch an die Lehrer geftellten hoben
Aufgabe durch die übermäßige Frequenz vieler Klaffen erheblidy er:
ihwert wird und der Unterſchied in der didaktiihen Begabung und
Uebung der Lehrer ein ungleiches Maß ded Gelingens bedingt.
Nächſt der Vorbereitung der häuslichen Beichäftigung durch die Kehr-
ftunden trägt die nachfolgende Beurtbeilung ihres Erfolged mejent-
li dazu bei, den Schülern die häusliche Arbeit zu erleichtern, oder
zu erſchweren und zu verleiden. Bor einem verſchwenderiſchen Lobe
dieſes Erfolged zu warnen, welches die Schüler erſchlafft oder felbft
zum Spotte reizt, liegt erfahrungsmäßig fein Anlaß vor; dagegen
ift wiederholt beobachtet worden, daß an mandyen Zebranftalten felbft
ber gemifjenhafte und des Erfolges nicht entbehrende Fleiß eine An—
erfennung nicht zu erringen vermag. Ich ſetze mit Zuverfiht voraus,
daß diejed Berfabren in der Beurtheilung nicht au8 einem Mangel
jener woblmwollenden Hingebung an die geiftige Entwidelung der
Jugend hervorgeht, melde allen erziehenden Unterricht zu beſeelen
bat, jondern aus dem ernitlihen Intereſſe an der Züdhtigfeit der
Zeitungen; aber ed darf nicht überſehen werden, dab eine ſolche
Schroffheit der Beurtheilung gerade die ftrebiamften Schüler abftößt
und ibnen ſelbſt eine an fih nicht übermäßige Aufgabe für häus—
lie Thätigfeit durch die Erwartung ded Mißlingens zur drüdenden
Laft macht.
Wenn durd ein richtiged Verfahren im Unterrichte errreicht ift,
dab die den Schülern zur bäuslihen Beſchäftigung geftellten Auf:
gaben dem durd die Zehritunden entwidelten Vermögen derjelben
entiprechen, jo bleibt nichtädeftomeniger dafür zu forgen, daß ſowohl
die Gefammtdauer der für die bäudlihe Arbeit in Anſpruch ge—
nommenen Zeit dad für die betreffende Alterd- und Klaffenftufe zu—
läffige Maß nicht überfchreite, ald auch eine gleihmäßige Vertheilung
193
der Arbeit auf die einzelnen Zage erfolge; ſelbſt Arbeiten, für melde
die betreffenden Lehrer ein jo lebhaftes Intereffe zu weden veritehen,
daß gegen ihren Umfang Beſchwerden nicht erhoben werden, fönnen,
zumal im Zufammenhange mit den übrigen an biejelben Schüler
geftellten Anjprüche, zu einem Unrechte werden. Bei der Feitftellung
der Arbeitöpläne für jede einzelne Klaffe, welche in Folge der Be—
ftimmung in der diefjeitigen Cirfular- Verfügung vom 14. Dftober
1875 — U. II. 5336*) Nr. 1 — am Beginne eineö jeden Se-
- mefterd durch eingehende Berathung der Klaffenlehrer unter Mitwir-
fung des Direftord auszuführen ift, muß diejer Gefihtöpunft auf
das ftrengfte eingehalten werden. Auch muß dur die in diejer
Verfügung unter Nr. 1 vorgeichriebene angemefjene Bertheilung der
häuslichen Bejhäftigung auf die einzelnen Tage, worauf ausdrüd-
lich binzumeijen id Anlaß nehme, verhütet werden, daß nicht für
ſolche Zage, welche mit einer größeren Zahl von Lehrſtunden bejept
find, eine erhebliche Zeit der häuslichen Beichäftigung erfordert werde.
Aus den Berichten der Provinzial» Schulfollegien erjehe ich, daß
diefelben auf die ernftlihe Durdhführung der angezogenen Beſtim—
mung Bedadht nehmen, Allerdings ift ed, wie in mehreren Berichten
hervorgehoben wird, jhwierig, für eine beitimmte Aufgabe zu häus—
licher Beihäftigung genau zu ermefjen, welche Zeitdauer der Arbeit
fie von einem Schüler mittlerer Begabyng unter normalen Ber-
bältniffen der Schule und ded Hauſes erfordere; aber es wird
andererjeitö anerfannt und ift nicht in Zweifel zu ziehen, dab ed
der unbefangenen Aufmerkiamfeit ded geſammten Lehrerkollegiums
durchaus erreichbar ift, aus einer Kombination mannigfader Be—
obachtungen zu erſehen, wie viel Zeit durchſchnittlich fleitige Schüler
mittlerer Begabung, melde vollk ommen auf dem Standpunfte ihrer
Klafje fteben, auf die einzelnen häuslichen Aufgaben, wie viel fie
auf die gefammten Aufgaben im Durdichnitte thatlächlich verwenden,
und dieſe Beobachtung bildet eine binlänglich fihere Grundlage für
die Feftitelung des Arbeitöplaned oder für jeine Menderung, Sobald
fich zeigt, daß die Feſtſtellung nicht entiprechend getroffen war.
Für die Grenze der Zeitdauer aber, über welde hinaus die
Schüler auf den einzelnen Stufen nicht dürfen in Aniprud genommen
werden, haben die Lebrerfollegien die von der Wifjenichaftlichen
Deputation für das Medizinalweſen in diefer Hinfiht abgegebenen
Erklärungen ald maßgebend zu betrachten. Die Wiſſenſchaftliche
Deputation bat bierbei, entiprehend dem von ihr einzuhaltenden
a Gefihtöpunfte, die auf die Lektionen und die auf die
häusliche Beihäftigung feitend der Schüler zu verwendende Zeit
zujammengefaßt und, abgejeben von den Vorſchulklaſſen, für die
unterfte Stufe der höheren Schulen 6 Stunden, für die oberften
*) Gentralbl. pro 1875 Eeite 639.
1885. 13
194
8 Stunden ald dad Marimum der Zeitdauer bezeichnet, bis zu
weldyer die Schüler durdy Lektionen und durch häusliche Beidhäftigung
zufammen in Anjprud genommen werden dürfen. Kür die Prarid
der Schulen ift ed erforderlih, aus diejer Erklärung dad Map für
die Zeitdauer der häuslichen Beihäftigung beraudzubeben. Die von
den meiften Königlihen Provinzial» Schultollegien empfohlene Be-
ftimmung, daß unter vollftändiger Freilafjung der Sonn: und Feier:
tage die häusliche Beſchäftigung der Schüler auf der unterften Stufe
fih auf durchſchnittlich 1 Stunde täglich zu beichränfen und auf
der oberften durchſchnittlich 3 Stunden täglich nicht zu überſchreiten
babe, ift als übereinftimmend mit der in anderer Form gegebenen
Erklärung der Wiſſenſchaftlichen Deputation anzuerkennen; denn wenn
in der oberften Klaſſe zu den 30 obligatorischen Xehritunden audy 4,
in einzelnen Fällen jelbft 6 Stunden fafultativen Unterrichtes hin-
zutreten, jo fönnen doch, da ed ſich einmal um Zahlen handelt, die
zwiſchen die Lektionen fallenden Erholungspauien, welche nad den
unter Nr. I. enthaltenen Beftimmungen fih auf 4—4'/, Stunden
wöchentlich belaufen, felbftverftändlich nicht in die Arbeitözeit ein-
gerechnet werden. Wenn für das Steigern der zuläjfigen Zeitdauer
der täglichen häuslichen Arbeit folgende Stufenfolge angenommen
wird: VI. 1 St., V. 1%, &t., IV., IIIb. 2 St., IIIa., IIb.
2'/, St., ILa., I. 3 St., fo wird dadurch nidyt bloß der allmäh—
lihen Zunahme der geiftigen Kraft und der Arbeitöfähigfeit der
Schüler, jondern aud den in den Lehrplänen der Schulen ent-
baltenen Forderungen Rechnung getragen.
Diefed Maß der Aniprühe an die häusliche Beihäftigung der
Schüler würden die höheren Schulen auch in dem Falle einzu—
halten haben, wenn ſich daraus ergäbe, dab in dem einen oder
anderen Gegenftande der Umfang des Lehrſtoffes beichränft, die Höhe
ded Lehrzieled herabgeſetzt werden müſſe. Aber mit Rückſicht auf
die eingehende Erwägung, melde von dem beauffichtigenden und den
ausführenden Organen des Unterrichted der Frage gewidmet ift,
darf ich der von mehreren Seiten nachdrücklich betonten Erflärung
Bertrauen ſchenken, daß in den durch die gegenwärtige Drganilation
der höheren Schulen beftimmten Lehrzielen ein Anlaß zur Ueber:
bürdung nicht liegt, und daß, fofern die Lehrſtunden in der oben
angedeuteten Richtung ihrer Aufgabe entiprehen, das ald äußerfte
Grenze der Anſprüche an die häusliche Arbeit der Schüler bezeichnete
Maß zu fiherer Erreihung der Lehrziele für Schüler mittlerer Be-
gabung ausreicht.
Eine Beftimmung über das Maß der für die häusliche Be—
ihäftigung der Schüler feitend der Schule zu beaniprudenden Zeit:
dauer läßt fi micht mit der gleichen Präzifton treffen, nody weniger
mit der gleihen Sicherheit durdführen, wie etwa die Feftftellung
der den einzelnen Gegenftänden zu mwidmenden 2eftionenzahl. Die
195
Zeit, weldye eine einzelne Aufgabe von einem Schüler mittlerer Be-
gabung erfordert, ift nicht an fich zu beftimmen, jondern ift bedingt
durch ihre Vorbereitung in den Lektionen, und die Thatiadhe, daß
ein Schüler, welcher diefe Vorbereitung an fi hat vorübergehen
laffen, oder der bei der Aufgabe fit, ohne ihr die volle Aufmerf-
jamfeit zuzuwenden, eine Imzutälige Zeitdauer aufwendet, fann
noch nicht die Unzweckmäßigkeit der Aufgabe beweijen. Nicht jede
Mittheilung von Eltern über ungebührlihe Dauer der häuslichen
Beihäftigung ihrer Söhne führt zu der Ermittelung einer wirk—
lien Ueberjchreitung in den Aniprüden, und andererjeitö darf das
Ausbleiben folder Mitteilungen nicht ald ein unbedingt ſicheres
Zeihen für das Einbalten des richtigen Maßes betrachtet werden ;
denn außer der, wie ich vorausjeße, unbegründeten Bejorgnid mancher
Eitern wegen nachtheiliger Folgen folder Mittheilungen lafjen fi)
andere durch ſchäßenswertbe Motive zu einer im Interefje der Schule
wie ihrer Söhne nit erwünſchten Refignation beftimmen. Un—
— dieſer nicht zu verkennenden und nicht zu verſchweigenden
chwierigkeit einer alle Einzelheiten erſchöpfenden Kontrole vertraue
ich darauf, daß die ausdrückliche Bezeichnung der in den häuslichen
Aufgaben für die Schüler einzuhaltenden Grenzen des maßgebenden
Einfluſſes auf das thatſächliche Verfahren der Schulen nicht ent—
bebren wird. Im den Kebrerfollegien der höheren Schulen wird,
wie die neuerdings in Direktorenkonferenzen und in Fachzeitichriften
auögeführten Grörterungen zeigen, von den zum Theil tendenziöjen
Uebertreibungen in der Weberbürdungdfrage, welche die Thätigkeit
der Schule zu lähmen geeignet find, der echte Kern der Frage wohl
unterſchieden, und fie eracbten ed für ibre Aufgabe, jelbft unter den
ſchwierigen Verbältnifjen des Zudranged zu den böberen Schulen
durch die Höhe der eigenen Leiltung und durd Einhaltung bed
rihtigen Maßes in den Aniprüdhen an die Schüler die gejunde,
— und körperliche Entwickelung derſelben zu fördern. Die auf
oldyer Ueberzeugung beruhende eingehende und einmüthige Erwägung
der Sache in den Lehrerkollegien wird, ſo hoffe ich, den Erfolg
haben, daß die Thätigkeit der Schule den berechtigten Forderungen
der Geſundheitspflege entſpreche und daß das richtige Verhältnis
5 der Schule uud dem Elternhauſe allgemein hergeſtellt werde.
ie Departementdrätbe der Königl. Provinzial-Schultollegien. haben
ſchon biöber bei ihrer Inipeftion der böberen Schulen dem Maße der
bäuslihen Beihäftigung der Schüler ihre Aufmerkſamkeit gewidmet;
in den nächſten Verwaltungsberichten will ich beftimmten Angaben
über die in diefer Hinficht gemachten Beobadtungen re
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
fänmtlihe Königlihe Provinzial-Schuftollegien.
U. II. 2309. M. 6306. 13°
196
20) Feier des bundertjährigen Gedächtnistages der Ge—
burt von Jacob Grimm zur Erinnerung an die Brüder
Jacob und Wilhelm Grimm in den höheren Unterrichts—
anftalten.
Berlin, den 18. Dezember 1884.
Die hundertite Wiederkehr ded Geburtätageö von Sacob Grimm,
den 4. Januar 1885, belebt zu erneuter Friſche das Bild des wahr—
haft deutihen Mannes, dem die Negründung der Wiſſenſchaft von
deutiher Sprache und deutſchem Altertbume verdanft wird; durch
die ungeftörte Gemeinichaft, welhe Sacob und Wilhelm Grimm
zu gegenjeitiger geiftiger Ergänzung in treuer Eintracht während
eined langen arbeitöreichen Lebens bewahrt haben, wird der Gedenktag
des älteren Bruderd zu einer Erinnerungdfeier der Brüder Grimm.
Ich darf voraußjegen, dab die Lehrer des Deutihen in der
oberften Klaffe unjerer höheren Schulen nicht verläumen werden,
ihren zum Berftändniffe ——— Schülern die wiſſenſchaftliche und
nationale Bedeutung der Brüder Grimm zu vergegenmwärtigen und
die Gefinnung danfbarer Hochachtung vor ihrer geiltigen und ſitt—
lihen Größe der nachfolgenden Generation zu überliefern.
Im Hinblide darauf, daß die Bibliothefen mancher unjerer
böberen Lehranftalten die wertbuolle Sammlung der Fleineren Schriften
der Brüder Grimm nicht befigen, lafje ich bei diefem Anlafje dem
Königlihen Provinzial-Schulfollegium zwei Eremplare der biöher
erichienenen Bände diefer Sammlung mit dem Auftrage zugeben, dies
jelben an zwei böbere Lehranſtalten Seined Amtsbereiches zu über-
meifen. Die Namen diejer Anftalten find mir nachträglich anzu—
zeigen behufs der feiner Zeit berbeizuführenden Ueberſendung der
noch feblenden Bände der Sammlung.
Die Zuftelung der Eremplare an dad Königliche Provinzials
Sculfollegium erfolgt durch unmittelbare Sendung der Berlagd-
buchhandlung. Die Inventariſations-Beſcheinigungen find jeitens
der betreffenden Lehranftalten an die Geheime Regiftratur meines
Minifteriums einzureichen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
fämmtlihe Königl. Brovinzial-Schultollegien.
U. II. 3403.
21) Erläuterungen zu der Drdnung der Entlajjungd-
prüfungen an den höheren Schulen.
(Eentralbl. pro 1882 Seite 365 Nr. 37.)
Berlin, den 24. Dezember 1884.
Die unter dem 27. Mai 1882 erlaffene Ordnung der Reife:
prüfungen an den höheren Schulen hat in einzelnen Beitimmungen
197
u Zweifeln in der Auffaljung und Anwendung Anlaß gegeben. Zu
ihrer Bejeitigung finde ih mich beitimmt, Folgendes zu erklären:
1. Zu $. 5. 1. der Prüfungdordnung für Gymnaſien und
Realanftalten.
In der vorher geltenden Prüfungdordnung vom 4. Juni 1834
war in $. 7. die Bedingung der Zulafjung zur Prüfung folgender:
maßen feſtgeſetzt:
a. Das Geſuch der Schüler um Zulaſſung zur Prüfung darf
erſt in den drei letzen Monaten des vierten Semeſters ihres
Aufenthaltes in Prima erfolgen:
Die entſprechende Beſtimmung der jetzt in Kraft ſtehenden
Prüfungsordnung:
„die Sulaffung eined Schülers zur Entlafjungsprüfung findet
in der Regel nicht früher, ald im vierten Halbjahre der zwei—
jäbrigen Lehrzeit der Prima ftatt“
ift hiervon nidyt bloß im ſprachlichen Auödrude, jondern ſachlich
unterjbieden. Es iſt nicht ausgeſchloſſen, daß ein dur Privat»
unterricht vorbereiteter Schüler bei jeiner Aufnahme für die Ober:
prima eined Gymnafiumd oder einer Realanftalt reif befunden, oder
daß derielbe, in die Unterprima aufgenommen, nad Berlauf eined
er in die Oberprima veriept fei. Ein folder Schüler be-
ndet ſich in dem die Zulafjung zur Reifeprüfung bedingenden vierten
Halbjabre der zweijährigen Lehrzeit der Prima, ohne daß dies zu—
gleich das vierte Halbjahr jeines Aufenthaltes in Prima zu fein braucht.
Durch dieſe Kafjung der betreffenden Beftimmung ift für der-
artige Fälle eine unnöthige, möglicherweiſe jogar nadhtbeilige Ver—
ögerung der Neifeprüfung bejeitigt. Zur Vorſicht bei der Auf:
nahme von Schülern aus Privatunterriht in die oberfte Klaſſe
der höheren Schulen die Lehrerfollegien noch ausdrüdlih zu mahnen,
fcheint ſchon mit Rüdfiht auf die befondere Aufmerkſamkeit, melde
den Reifeprüfungen durch den Borfip ded Königlihen Kommiljars
zugewendet ift, faum erforderlich zu ſein. Daß für Schüler, welche
während ded Beſuches der Prima die Anftalt wechſeln, fein Miß—
braudy der in Mede ftehenden Beftimmung eintreten fann, ift durch
8.5. 2. der Prüfungsordnung in Verbindung mit der Cirkular-Ber-
fügung vom 30. Juni 1876*) vorgeieben.
2. Zu $. 12. 3. Abſ. 2. derfelben Prüfungdordnungen.
Die Beitimmung über Kompenjation:
„Dagegen ift zuläffig, daß nicht genügende Leiftungen in einem
Lehrgegenftande durdy mindeftend gute Leiltungen in einem anderen
obligatoriihen Gegenftande ald ergänzt erachtet werden“
iſt nicht jo ————— daß die Mangelhaftigkeit der Leiſtungen, um eine
Kompenſation zu ermöglichen, auf einen einzigen obligatoriſchen Lehr—
*) Gentralbl. pro 1876 Seite 438.
198
egenftand beſchränkt jein müfje, jondern daß nicht genügenbde Leiſtungen
n je einem Gegenitande durch mindeitend gute LKeiftungen in je
einem anderen obligatoriihen Gegenftande ald ergänzt erachtet werden
fönnen. — iſt es nicht ausgeſchloſſen, daß bei einer im
Uebrigen befriedigend ausgefallenen Gymnaſial-Reifeprüfung nicht
genügende Leiſtungen zum Beiſpiel in der Mathematik und in der
Duft durd gute Shinnern im Lateiniihen und im Franzöfiiden
für ergänzt erachtet werden können.
Der Gefahr eined Mißbrauches dieler Auögleihung ift dadurch
vorgebeugt, daß diejelbe nur für zuläſſig erklärt, nicht zu einem
Rechtsanſpruche der Geprüften gemacht ift; hierdurch ift den Prüfungs»
Kommiffionen, indbejondere dem Königlihen Kommiffar zur Aufgabe
gemadt, in der Anmendung der Kompenjation das durch den ge—
jammten Zwed der Reifeprüfung beftimmte Maß einzuhalten. Ueber:
Died ift nicht jeder Grad der Mangelbaftigkeit der Leiſtungen in
einem Gegenftande überhaupt der Kompeniation fähig, jondern nad
8. 6. der im Jahre 1874 zwiſchen den deutihen Staatöregierungen
getroffenen Uebereinfunft*) dürfen „in dem Gegenitande, für melden
die Kompenjation zugelafjen wird, die Leiftungen feinesfalld unter
das Map berabgeben, welches für die Verſetzung nah Prima er:
fordert wird“, und durch $. 19. 2. der Prüfungsordnung vom
27. Mai 1882 find die Beftimmungen der angezogenen Uebereinfunft
ausdrücklich aufrecht gehalten.
3. Zu $. 17. 1. Abſ. 2. derſelben Prüfungsordnungen.
Die Beftimmungen bezüglih der Reifeprüfung folder jungen
Leute, welche bereits die Univerfität bezogen haben, finden unver—
änderte Anwendung bezüglid derjenigen, welde eine techniſche Hoch—
ſchule bezogen haben.
4. Die in $. 10. 1. Abf. 4. enthaltene Beitimmung, durd
melde die zur Anmwejenbeit bei der mündlichen Prüfung verpflichteten,
der Prüfungs-Kommiſſion nit angebörenden Xehrer von der An—
mejenbeit bei der Vor- und der Schlußberatbung der Kommilfion
ausdrücklich ausgeſchloſſen worden find, ift von manden Seiten ald
eine fränfende Zurüdiegung der betreffenden Lehrer betradhtet worden.
Zu einer ſolchen Auffaffung ift ein ſachlicher Anlaß nicht vorhanden.
Es wird nicht als verlegend, jondern als einfach ſachgemäß ange—
jehen, wenn zu Berathungen über die Genjuren und die Veriegungen
einer einzelnen Klafje nur die im diejer Klafje beichäftigten Lehrer
unter dem Vorſitze ded Direftord zujammentreten. Für die An—
wendung dieſer Analogie auf den vorliegenden Fall ſpricht noch
insbejondere der Umftand, daß für die Unbefangenbeit der wichtigen,
der mündlichen Reifeprüfung vorausgebenden und nachfolgenden Be—
ratbung der Prüfungs: Kommilfion ed nicht in allen Källen förder-
*) Gentralbl. pro 1874 Seite 476.
199
fi jein dürfte, wenn die Berathenden fid von einem, an großen
Anftalten ziemlich zablreihen Kreife von Zuhörern, jeien dies auch
Kollegen, umgeben wifjen. Die Erwägung, daß die für die Ber-
bandlungen der Prüfungs-Kommilfion unbedingt erforderlidhe Amts.
verſchwiegenheit ($. 4. 4.) in engerem Bereihe der unmittelbar
Betheiligten leichter als in einem weiteren Kreife aufrecht zu halten
ift, war zwar durd einzelne unliebfame Vorgänge nahe gelegt, doch
war derjelben nur nebenlädlige Bedeutung gegeben worden.
Von den Berichten, melde die Herren Oberpräfidenten und
die Königlichen Provinzial-Schulfolleaien neuerdings auf meine Auf:
forderung über diejen Punft erftattet haben, ſprechen fich einige im
Wejentlihen unter Geltendmahung der vorher bezeichneten Gründe
entichieden für die Aufrehthaltung der fraglihen Beftimmung der
Prüfungsordnung aus. Da jedody in der Mehrzahl der Berichte
die Anwejenbeit der nicht der Kommijfion angehörenden Lehrer für uns
bedentli und für zwedmäßig erflärt ift, und da die mit der Leitung
ber Beratbungen betrauten Provinzial-Schulräthe in ihrer Mehrheit
fogar Werth darauf legen, dab bei den fraglihen Berathungen die
Zebrerfollegien vollftändig anweſend feien, jo will id der hierdurch
zum Ausdrud gebradten Auffafjung der Sache Folge geben. An
die Stelle von $. 10. 1. Abſ. 4. Buben daher, unter gleichzeitiger
DBerüdfihtigung der anderweiten zur Sprade gebradten Fragen,
folgende Beftimmungen zu treten:
„Bei der mündliden Prüfung haben außer den der Kommilfion
angebörenden auch alle übrigen wiſſenſchaftlichen Xehrer der Anftalt
mit Einſchluß der wiſſenſchaftlichen Hilfdlehrer und Probefandidaten
anmwejend zu fein. In dem Kalle einer mehrtägigen Dauer der
Prüfung & 11. 1.) gilt diefe Beftimmung nur für den erften Tag.
Sofern an derjelben fombinirten Anftalt Reifeprüfungen von zwei
Kategorien von Schulen (3. B. Gymnafium und Realgymnafium)
ftattfinden, gilt die Verpflichtung abwechſelnd für die eine und die
andere Kategorie der Schulen“.
„Der Unterricht der gefammten Schule wird nur'an dem Tage
ausgeſetzt, an weldhem alle Lehrer zur Anmejenheit bei der münd-
lien Prüfung verpflichtet find; an den etwaigen übrigen Tagen
der mündliden Prüfung ift die Unterbrehung des Schulunterridhtes
auf das durch die Beihäftigung der Kommiffionemitglieder gebotene
Maß beihränft.”
„Bei den der mündlichen Prüfung an dem vorbezeichneten Tage
vorausgehenden und nachfolgenden Berathungen find die der Kom—
milfion nicht angebörenden wiſſenſchaftlichen Lehrer der Anftalt mit
Einfluß der wiljenihaftliben Hilfälehrer und Probefandidaten (an
Realanftalten überdied mit Einſchluß des den obligatoriihen Zeichen-
unterricht in der oberften Klaffe ertheilenden Lehrers) berechtigt, ald
Zuhörer anmejend zu jein.“
200
„Der Königliche Kommiſſar oder jein Stellvertreter ift berechtigt,
wenn ed ihm zwedmäßig erſcheint, ohne Angabe eined Grundes,
dieje Berathungen oder einen Theil derjelben durch Ausſchließung
der nicht zur Kommiffion gehörenden Lehrer zu ſekreten zu machen.“
„Zor dem Beginne der Berathungen bat jedesmal der Borfipende
die ſämmtlichen Anwejenden an die Pflicht der Amtöverichwiegenbeit
zu mahnen; daß dies geichehen, ift im Protokolle zu vermerken.“
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
ſämmtliche Königl. Brovinzial-Schultollegien.
U. 11. 2952.
22) Beröffentlihung der Shulnadhridhten in den Pro:
grammen der höheren Kehranitalten.
Berlin, den 7. Sanuar 1885.
Die BVeröffentlihung der Schulnadhrichten, welche den Pro:
grammen der höheren Schulen beigegeben werden, bat einen doppelten
Zwed: diefelben follen einerjeitd dazu dienen, in denjenigen Kreiien,
welche an der Wirkſamkeit der einzelnen Anftalt befonders betbeiligt
find, das Intereſſe für diefelbe rege zu erhalten; andererſeits find
fie beftimmt, den vorgejegten Behörden einen Einblick in die ges
fammte Organifation und in die einzelnen Einrichtungen jeder Schule
zu ermöglihen. Da der legtere Zwed nur erreidht werden fann,
wenn die betreffenden Mittbeilungen nad Inhalt und Anordnung
in allen mwejentlihen Punkten übereinftimmen, fo ift für die Ab—
faffung der Schulnachrichten durch die Girkular » Verfügung vom
23. Auguft 1824 — Wieſe I. S. 177 — eine beftimmte A norde
nung vorgeichrieben worden. Wenn deffenungeadhtet dieje Beröffent-
lihungen, wie fidy bei deren dienftlihem Gebraude immer wieder
zeigt, gegenwärtig von den gegebenen Anordnungen vielfah ab-
meiden, jo erflärt ſich dieſe Ericheinung zum Theil daraus, daß im
Verlaufe eines Zeitraumes von 60 Jahren in der ganzen Organi-
fation der höheren Schulen erbeblihe Veränderungen eingetreten
find, aber es ift doch aud nicht zu verfennen, daß auch andere Be-
ftiimmungen, für melde dieſe Vorausſetzung nicht zutrifft, im Ver:
laufe der Zeit mehr und mehr unbeadhtet geblieben oder willkürlich
abgeändert worden find. Unter dieſen Umftänden jebe ih mid
veranlaft, zur MWiederberftellung der für den dienftlihen Gebrauch
unentbebrlihen Uebereinftimmung und Bervollftändigung der Schul-
nachrichten für deren Abfafjung unter Aufbebung der Girkular-Ber-
fügurg vom 23. Auguft 1824 von jet ab dad Folgende anzuordnen:
201
Die Schulnachrichten follen fünftig folgende Abſchnitte in der
angegebenen Reihenfolge enthalten:
I. Die allgemeine Zebrverfafjung der Schule und zwar:
1. Die Ueberſicht über die einzelnen Xehrgegenftände und die
für jeden derfelben beftimmte Stundenzahl.
Es iſt die Stundenzahl für jede Klaffe und in der legten
Spalte die Gelammtzahl der Stunden für jedes Fach anzugeben.
Die Kombination zweier Klaffen in einem Lehrgegenftande iſt be-
ſonders kenntlich zu machen.
2. Die Ueberfiht der Vertheilung der Stunden unter die ein-
zelnen Lehrer.
Diefelbe giebt für jeden Lehrer dad von ihm verwaltete Drdi-
nariat, die ihm in den einzelnen Klaffen übertragenen Lehrgegen-
ftände mit Bezeihnung der Stundenzahl, die Gejammtzahl feiner
Stunden.
3. Die Ueberfiht über die während des abgelaufenen Schul—
jahres abjolvirten Penjen.
Diefelbe ift nad Klaffen von Prima abwärts zu ordnen unter
Angabe ded Ordinarius einer jeden Klaffe. In den einzelnen Klafjen
find die Lehrgegenftände in derielben Reihenfolge wie in dem für
die Reifezeugniffe vorgeichriebenen Schema aufzuzäblen. Bei jedem
Lehrgegenftande ift die Stundenzabl, das eingeführte Lehrbuch und
der Name des Lehrers anzugeben.
Wenn an einer Schule fafultativer Unterriht im Engliſchen,
Polniihen oder Däniſchen ertbeilt wird, fo ift die Penjengabe an
der betreffenden Stelle einzuſchieben, zugleid aber der fafultative
Charakter des Unterrichted fenntlic zu machen.
An den Anftalten, an welden für jede der beiden dhriftlichen
Konfeifionen Religiondunterricht ertheilt wird, ift dad Penſum für
jede der beiden Konfeifionen unter die Rubrik Religionslehre auf-
zunehmen.
Kerner find die Aufgaben für die deutihen Aufläge in Prima
und Sefunda, diejenigen für die lateiniihen Auffäge an Gymnaſien,
für die franzöfiihen an Realſchulen, jowie die bei der Reifeprüfun
im Deutichen, in den fremdipradlichen Auffägen, in der Mathemati
und in den Naturmwiljenichaften bearbeiteten Aufgaben bei den be—
treffenden Lehrgegenſtänden (in Fleinerem Drud) aufzuführen.
Am Schluſſe der Ueberficht ift anzugeben, wieviel Schüler von
der Theilnahme an dem Religiondunterrichte der betreffenden Kon-
feifion diöpenfirt worden find. — ;
Hinter dieſer Weberfiht folgen an den Anftalten, an denen
fafultativer jüdischer Religiondunterricht ertheilt wird, unter bejons
derer Ueberichrift die Mittheilungen über Stundenzahl und Penſen
diejed Unterrichtes; Angabe ded Namens ded Lehrers.
Hieran fließen ſich gleichfalls unter beionderer Ueberſchrift
202
die Mittbeilungen über den techniſchen Unterriht und zwar a. im
Turnen (Bezeihnung der Abtheilungen und der Stundenzahl jeder
Abtbeilung, Zahl der diöpenfirten Schüler, Namen der Lehrer);
b. im Geſang (Bezeihnung der Abtheilungen und der Stundenzahl
jeder Abtbeilung, Name des Lehrers); c. im fafultativen Zeichnen
(Angabe der Abtheilungen und Stunden, der Zahl der theilnehmen-
den Schüler, Name des Xebrerd).
Die Lehrpenſen find für die Klafjen mit zweijähriger Lehrzeit
(bei ungetheilter Prima u. j. w.) in jedem Jahre abzudruden; für
die Klaffen mit einjähriger Xebrzeit darf der Abdrud der Penien
unter beionderen Umftänden ausnahmsweiſe unterbleiben, doch find
in diejem Kalle, wenn ed fih um Prima oder Sefunda banbelt,
die in dem fremdipradlichen Unterrichte gelejenen Scriftwerfe an»
ugeben.
: Es wird freigeftellt, hinter der Ueberficht über die Penien eine
Zulammenitellung der bei dem Unterridhte gebrauchten Lehrbücher
folgen zu laffen.
II. Verfügungen der vorgeſetzten Bebörden.
In die Ueberſicht find nur diejenigen Verfügungen aufzunehmen,
deren Kenntnis für daß betbeiligte Publifum ein beſonderes Intereſſe
bat. Der Inbalt derielben ift derartig wiederzugeben, daß dadurch
dad Verſtändnis der getroffenen Beftimmungen für den Leſer ermög—
liht wird.
III. Chronik der Schule.
In diefen Abſchnitt gehören Mittheilungen über den Beginn
des Schuljahres, über vaterländiiche, kirchliche und andere Feierlich-
feiten, über Veränderungen im Lebrerfollegium, über Unterbredungen
ded regelmäßigen Unterrichtöganges durd Krankheit, Beurlaubung
und dienstliche Abweienbeit von Lehrern, jowie über außerordentliche
Ereigniffe, welche ſich während des abgelaufenen Jahres zugetragen
haben.
IV. Statiſtiſche Mittbeilungen.
Diefelben follen enthalten:
1. Die Ueberfiht über die Frequenz und deren Veränderung
im Laufe des Schuljahred unter Benupung des beigegebenen Schemas;
2. Meberfiht über die Religions- und Heimathsverhältniſſe
der Schüler nach vorgeidhriebenem Schema;
3. Meberfiht über die Abiturienten nah den im Kopfe des
Schemas für die Reifezeugniffe enthaltenen Rubrifen, denen nod
die von den Abiturienten gewählten Berufdarten hinzuzufügen find.
V. Sammlungen von 2ebrmitteln.
Es find die aus den etatömäßigen Mitteln im Laufe des Jahres
beſchafften Vermebrungen der Lebrmittel, jowie die der Anftalt ges
machten Geſchenke aufzuführen.
VI. Stiftungen und Unterftühungen von Schülern.
203
VI Mittbeilungen an die Schüler und an deren Eltern.
In diejen Abſchnitt gehören als regelmäßig wiederkehrende Ber«
öffentlichungen die Bekanntmachungen über die Schlußprüfung, die
Abiturientenentlafjung, den Anfang ded neuen Schuljahres und die
Aufnahmeprüfung.
x.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Lucanus.
An
jämmtliche Königl. Provinziel-Schulfollegien.
U. 11. 2941,
— ——
Schema.
A. Frequenztabelle für das Schuljahr 1884/85.
A. Eymnaſium. B. Vorſchule.
I I 4
; mie l= 311 213
3
2
O.III.
D. III
1. Beſtand am 1. Februar 1884 | 12 | 16 15 22| 29 27 BG 40 38 235 36 39 401117
2. Abgang bis zum Schiuffe des |
Shuljahees 1883/84... .| 8] 2] 1 | u PR ie
3a. Zugang durch Verſetzung zu | | | | | |
Ofen. - » 222 20. 12| 10 15 20 19) 28 32: 34 | 30 1200| 351 88! — 73
3b. Zugang durh Aufnahme zu | | I | I |
8 22 1 PP ER 1!—i—-: 2! 135 — 5! 11 — —39 39
4. Frequenz am Unfange des | _.-_ — | Fe 443
Schuljahres 1884/858..17 12 19 25 29 | 38145) 40 | 39 2641411 41 40 122
5. Zugang im Sommerfemefter .| — | 1 =! —| 2: - -| 2| — 51 un —i 4
6. Abgang im Sommerjemefter .| 31 —i— 41 —! 3)- 2| 1] 8 — il EN
7a. Zugang durch Verſetzung zu | I | | | |
Miharlis. -. -. - 2»... 11 —2— ii — — --1i-| -— | —-——| —
7b. Zugang durch Aufnahme zu | | | | | |
Dihaeli- 2222 .. ee LE en | en a ER
8. Frequenz am Anfange des | — — J |
Winterfemeflers . . . . . 15 | 12 21 21! 31: 86 47! 40! 38 261! 42) 41! 401128
9. Zugang im Winterfemefter. . —| —— —-: 1 — I—| — 2 3-| ——
10. Abgang im BWinterjemefter. .| 2 — 2— 11% — — 8 ı ae 1
11. Frequenz am 1. Februar 1885 | 13 12120. 19 32| 35 45| 40! 40 2861 41 41 4012
12. Durdiänittsalter am 1. Fr | N
bruar 1BBd 2. 20,3.19,2.18,16,2,15,8.14,7 1811,38 10,6 —19,3 8,7 7,6| —
204
B. Religions: und Heimatböverhältnifje der Schüler.
A. Oymnafium. B. Vorſchule.
I, .IE: . |g MUEEE-TRRgT TER
seit, sjeTz2 88
ss8A5 HB
| .4 I | I!
1. Um Anfange des Sommerjemefters . 203 42 2.16 18277, 4/98 18 - 16 102.19 1
| | |
2. Am Anfange des Winterfemefters . . |20141 alızlısılze 4/98119 — So 19 ı
' E
f | !
3. Am 1. Februar 1835. 2 22... 197,41} J—— sans. 6,103 18, 1
Dad Zeugnis für den einjährigen Militärdienft haben erhalten
Dftern 1884: 19, Michaelis: 2 Schüler, davon find zu einem praf«
tiihen Berufe abgegangen Ditern: 4, Midyaelis: Feiner.
Bemerfungen: 1. An Schulen mit Wedjelcöten trilt zwiſchen 3a
und b, bez. 7a und b die Rubrik: durch Ueber—
gang in den Cötus M, bez. Cötus O.
2. Als Termin für die Frequenz unter Nr. 4
und 8 gilt der Schluß der zweiten Schulwoche.
3. Daß Zeihen —— bedeutet, dak die Klaffen
gemeinichaftlidy unterrichtet werden.
23) Bermaltung der an den höheren Xebranftalten be=
ftebenden Bibliothefen.
Berlin, den 17. Ianuar 1885.
Mehrere Vorgänge, welche in Betreff der Verwaltung der an
den höheren Lebranftalten beftebenden Bibliotheken in neuerer
Zeit zu meiner Kenntnid gelangt find, geben mir Anlaß, die in
diefer Beziehung beftehenden Anordnungen in Erinnerung zu bringen
und auf die Sicherung ihrer ftrengen und vollftändigen Durchfüh—
rung durch ergänzende Beſtimmungen Bedacht zu nehmen.
I. Xebrerbibliotbefen.
In allen für die einzelnen Provinzen erlaffenen Dienftinitrufs
tionen der Direktoren (Rektoren) an den höheren Schulen wird als
eine der Dbliegenbeiten derielben die verantwortliche Dberaufficht
über die Sammlungen der Anftalt bezeichnet und unter Dielen
— die Lehrerbibliothek (Schulbibliothek) insbeſondere er—
wähnt.
In mehreren Inftruftionen wird zur Ausführung dieſer Ober—
auffiht eine jährlidhe Nevifion der Bibliothek jeitend ded Direktors
ausdrüdlic erfordert. Einige Königlihe Provinzial-Schulfollegien
205
haben überdies für ihren Amtöbereich fpecielle Anordnungen in Be—
treff der Bibliotheföverwaltung erlafjen. Dennoch ermeilen die zu
meiner Kenntnid gelangten Fälle, welde ſchwerlich die ſämmtlichen
thatſächlich vorgekommenen find, daß öfterd durch mangelhafte Ausfüh—
rung der betreffenden Beftimmungen die Drdnung und jelbit der
Beftand der fraglihen Sammlungen in erbeblihem Maße gefährdet
worden ift. Man kann ſich der Beobachtung nicht verſchließen, daß
ſelbſt Direktoren, welche um die Förderung der Anſtalt in unter—
richtlicher und erziehlicher Hinſicht ſich anerkannte Verdienſte erwerben,
der Aufrechterhaltung der Ordnung der Bibliothek nicht die erfor—
derliche Aufmerkſamkeit zuwenden; auch iſt erklärlich, wenn die De—
partementsräthe der Königlichen Provinzial-Schulkollegien bei den
vielſeitigen Anſprüchen, welche die Reviſion einer Anſtalt an fie
ſtellt, nicht jedesmal Anlaß nehmen oder Zeit finden, die Ordnung
der Bibliothek eingehend zu unterſuchen. In Anbetracht aber einer—
jeitd, daß auf die Erhaltung und Vermehrung der fraglichen Biblio»
tbefen jährlich erhebliche Beträge aus ftaatlihen, fommunalen und
ftiftiihen Mitteln aufgewendet werden, andererjeitd, dab der Ge—
brauchswerth diefer Sammlungen dur die in ihnen berricdende
fihere Ordnung wejentlid bedingt ift, müffen die zu diefem Zwede
beftehenden Einrichtungen in unbedingter Strenge zur Ausführung
gebraht werden. Zu möglichſter Sidyerftellung diejer Ausführung
finde ich mich beftimmt, unter Aufrechterhaltung der für die Ver—
waltung diejer Bibliothefen beftehenden Verordnungen und unter
thunlichfter Rüdfihtnahme auf die an die Zeit der Anitaltd » Diref-
toren und der Departementöräthe der Königlichen Provinzial-Schul-
follegien obnedied zu erhebenden Anſprüche, folgende ergänzende Ans»
ordnungen zu treffen:
1. Die unmittelbare Bermwaltung der Lehrerbibliothek wird in
der Regel nicht von dem Direktor, jondern von einem auf Antrag
des Direftord jeitend des Königlihen Provinzial» Schulfollegiums
biermit beauftragten Lehrer der Anſtalt geführt. Die Uebernahme
der unmittelbaren Bermwaltung durch den Direktor (Rektor) felbft
ift nur ausnahmsweiſe zu geftatten und es ift hierbei für die ord—
nungömäßige Ausführung der Reviſionen bejondere Fürjorge zu
treffen. In allen Fällen bat der Direktor die verantwortliche Dber-
auffiht über die Bibliothek zu führen.
2. Jährlich einmal, und zwar in der Zeit zwiſchen dem
1. Zanuar und 31. März, hat der Direktor (Rektor) eine Revifion
der Bibliothek vorzunehmen. (Bei der Beftimmung der Zeit ift
auf den Umftand Rüdficht aenommen, dak der Jahresrechnung der
Anftalt ein Atteft über den Beftand ded Inventars beizugeben ift.)
3. An nit Staatlichen Anftalten ift dem Patronate bezw. dem
Kuratorium durch rechtzeitige Anzeige von Tag und Stunde der
Revifion Gelegenheit zu geben, durch eines feiner Mitglieder ſich
an der Revijion zu betheiligen.
206
4. Der Revifion hat die Einlieferung aller entlehnten Bücher
an die Bibliothek vorauszugehen. Die Einrichtung läßt ſich io
treffen, dab durch diefe unerläßliche Einlieferung die Bücher nicht
für oe ald eine Woche dem Gebraude der Entlehner entzogen
werden.
5. Die Revifion bat fih auf die Vollftändigfeit der erfolgten
Einlieferung, die ordnungdmäßige Führung der Kataloge, indbejondere
die Eintragung der Zugänge in den Hauptfatalog, die dem Kataloge
entipredhende Anordnung der Bibliothek, endlich auf den durch Stidy-
proben aus verſchiedenen Gebieten zu fonftatirenden Beltand zu
beziehen.
6. Ueber jeden der bezeichneten Punkte bat das Protokoll den
Befund der Revifion genau zu bezeichnen. Dasjelbe wird von den
Theilnehmern an der Revifion unterzeichnet und ald Beweis der
jeweiligen Entlaftung des Bibliothefard bei den Akten der Bibliothef
bewahrt.
7. Dem in jedem dritten Jahre einzureihenden Verwaltungs:
berichte bat der Direktor die Protofolle der Bibliothefd - Revifionen
aud der dreijährigen Periode beizufügen; das Königliche Provinzial-
Sculfollegium ftellt diefelben nad genommener Kenntnis, erforder-
lien Falles mit jeinen Bemerkungen begleitet, dem betreffenden
Direktor (Rektor) zurüd.
U. Schülerbibliothefen.
Nahdem dur die Girkular-Berfügung vom 16. Auguft 1824
(Wiefe, Berord. I. S. 173) die Anregung zur Anlegung von
Zejebibliothefen für die Schüler der höheren Kebranftalten gegeben
war, ift durch die Cirkular-Berfügung vom 25. April 1825 (Wieje,
ebenda) den Direktoren die forgfältigfte Auswahl bei der Anſchaffung
der Bücher und bei ihrer Zumeilung an die Schüler der verſchie—
denen Bildungdftufen zur Pflicht gemacht worden. Die hohe Be-
deutung des Gegenftanded, der Einfluß, welcher auf die fittlide und
geiftige Entwidelung der Schüler durch die Leitung ihrer Privat-
Xeftüre geübt werden fann, ift, wie ich gern km Ba von den
Direktoren und den Lehrerkollegien verftändnisvoll gewürdigt worden.
Nicht wenige Lehrer des Deutiihen haben die Auswahl der Büdyer
für die Schülerbibliothek und ihre Zumeilung an die einzelnen
Schüler ald eine weſentliche Ergänzung ihres Unterrichted betrachtet ;
von mehreren Schulmännern find mit erbeblihem Aufwande an
Zeit und von eindringender Erwägung Verzeichniſſe derjenigen Bücher
entworfen worden, melde zur Lektüre für die aufiteigenden Klaſſen
anzuihaffen ald unbedingt nothwendig oder ald zuläſſig zu erachten
jei. Deſſen ungeachtet find Mißgriffe nicht gänzlich vermieden worden.
Es ift, freilich in vereinzelten Fällen, thatſächlich vorgekommen, daß
Leſebücher, weil fih in ihnen Stellen fanden, welde durd den
207
Reiz zu Lüfternheit indbejondere für gewilje Alteröftufen gefährlich
find, auf die begründeten von Eltern erhobenen Bemerkungen ent:
fernt werden mußten. #erner haben bei dem Berbältnifje der in
unjerem Staate mit einander lebenden driftlihen Konfeifionen
Schriften, in welden die Gegenjäge vom Standpunkte der einen
Konfeifion in berabjegender oder entitellender Weije und jedenfalls
in greller Farbengebung behandelt find, verlegend auf die Angehö—
rigen der anderen Konfeifionen eingewirkt. Solchen Anſtoß zu ver-
meiden, iſt dringende Pflicht der Schule gegen die ibr anvertraute
Jugend, welche vor Gefährdung de — Friedens bewahrt
bleiben ſollte; dieſe Vorficht iſt zugleich Pflicht der Schule gegen
fich ſelbſt, weil nicht ausgeſchloſſen daß ein Mißgriff oder ein
Ueberiehen auf dieſem Gebiete ald Abficht ausgelegt werde.
Indem ic durch die vorgefommenen Einzelfälle mich beitimmt
finde, bezüglich der Anſchaffung von Büdyern für die Lejebibliothef
der Schuler die Direktoren (Reftoren) und die Zehrerfollegien an
die Verpflichtung jorgfältigfter Auswahl zu erinnern, nehme id
ausdrücklich davon Abitand- eine beftimmte Form allgemein vorzus
ſchreiben, in welcher der Beſchluß zur Anihaffung eines Buches —*
die Leſebibliothek an allen Schulen zu erfolgen habe; denn je nach
der Verſchiedenheit des Umfanges der Lehrerkollegien, insbeſondere
je nach der Vereinigung der Leſebibliothek für die geſammten Schüler
oder ihrer Trennung nach einzelnen Klaſſen oder Klaſſengruppen
werden ſich verſchiedene Formen zur Erreichung des Zweckes empfehlen.
Jedenfalls zu erfordern aber iſt erſtens, daß jeder mit der An—
ſchaffung neuer Bücher für die Schülerbibliothek betraute Lehrer
vor jeder Anſchaffung eines Buches ſich von deſſen Angemeſſenheit
in vertrauenswürdiger Weiſe überzeugt hat; zweitens daß von neuen
Anſchaffungen für die Schülerbibliothek in der jedesmal nächſten
Konferenz Mittheilung gemacht und darüber, daß dies geſchehen, ein
Vermerk in das Protokoll aufgenommen werde. Hierdurch iſt ſämmt—
lichen Mitgliedern des Lehrerkollegiums die Gelegenheit gegeben, die
getroffene Auswahl ihrerſeits zu prüfen und ihre etwanigen Bedenken
zu ausdrücklicher Erwägung zu bringen.
Manche Schülerbibliotheken beſitzen einen nicht geringen Be—
ftand aus älterer Zeit oder erhalten Zuwachs durch gelegentliche Ge—
ſchenke. Es ift minjchenswertb, daß durch die gemeinfame Be—
mühung aller für den Gegenftand ſich intereffirenden Mitglieder der
Lehrerkollegien diefe Theile der Schülerbibliotbefen allmählid einer
Prüfung und event. Sichtung unterzogen werden.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
ſaͤmmtliche Königl. Provinzial-Schultollegien.
U. II. 3363.
208
IV. Seminare, zc., Bildung der Lehrer
und deren perfönliche Verbältniife.
24) Aufnabme neuer Zöglinge in die Anftalten zu
Droyßig.
(Centrbl. pro 1884 Seite 328 Nr. 45.)
Berlin, den 10. Februar 1885.
Die diesjährige Aufnahme von Zöglingen in die evangeliichen
ar gg zu Droyßig bei Zeip wird in der
erften Hälfte des Monats Auguft ftattfinden.
Die Meldungen für dad Gouvernanten-Inftitut jind bis
zum 1. Juni d. J. unmittelbar bei mir, diejenigen für bad Lehre—
rinnen-Seminar bid zum 1. Mai d. 3. bei der betreffenden
Königlihen Regierung, bezw. zu Berlin und in der Provinz Hannover
bei dem Königlichen Provinzial Schulfollegium, anzubringen.
Der Eintritt in die Erziebungsanjtalt für evangeliide
Mädchen (Penfionat) dajelbit fol im der Regel zu Dftern oder zu
Anfang Auguft erfolgen. Die Meldungen find an den Seminar-
Direktor Kriginger zu Droykig zu richten.
Die Aufnahme-Bedingungen ergeben fi aud den im Gentral«
blatte für Die Unterrichtö-VBermaltung pro 1880 Seite 454 ver«
öffentlihten Nachrichten über die Anftalten zu Droyßig, von welden
bejondere Abdrüde von dem Direftor Kripinger auf portofreie
Anfragen mitgetheilt werden.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Barkhauſen.
Belanntmadhung.
U. III. 248.
25) Bermeidung der Ueberbürdbung der Schülerinnen
in Zebrerinnen:Bildungdanftalten und höheren
Mädchenſchulen.
Berlin, den 10. Juli 1884.
ꝛc.
Ich veranlaſſe das Königliche Provinzial-Schulfollegium, nuns
mehr eine Erleichterung der Schülerinnen ſowohl des Lehrerinnen⸗
Seminars, als auch der mit demſelben verbundenen höheren Mädchen—
ſchule ernſtlich in Erwägung zu nehmen und bezüglich der Herbei—
führung derſelben geeignete Vorſchläge machen zu laſſen.
Gegenüber der Thatſache, daß an anderen gleichartigen Lehr:
anftalten die vorgefchriebenen Ziele ohne Ueberlaftung der Zöglinge
209
erreicht werden, muß angenommen werden, daß died auch bei der
dortigen Anſtalt möglidy jei.
Wenn die Lehrer ded Seminars bei einer Konferenz vor meinem
Kommiſſar fid darauf berufen haben, daß ſchon der verftorbene
Direktor N. ed feinen Schülerinnen zur Pflicht gemacht habe, nie-
mald über 11 Ubr Abends zu arbeiten, fo ift erfichtlih, dab die
betreffenden Lehrer die Arbeitöfraft ihrer Schülerinnen überſchätzen
und übermäßig anipannen; denn Arbeit in die Nacht hinein ift unter
feinen Umftänden zu dulden, und die Lehr- und Rernarbeit muß eine
Einrihtung erbalten, welche diejelbe entbehrlih madt. Erreicht wird
dies am ſicherſten durch eine zweckmäßige Eintheilung der Lektionen,
durch ernfte Arbeit in den Lehrſtunden Veibft und die dadurch mög»
lie Verminderung der häuslichen Arbeiten. Die Uebung in der
franzöfiihen Konveriation muß bei Mädchen, melde die Schule
von Anfang an durchgemacht haben, ohne Ueberbürdung ausführbar
fein. Bei anderen, namentlid bei jolden, welden die Erreihung
der Hauptziele der Anftalt Schwierigkeiten madht, ift auf diefe Hebung
zu verzichten. Ebenſo fünnen Klavierftunden nur jolden Mädchen
auferlegt werden, melde diejelben ohne Beeinträhtigung ihrer Ges
jundbeit und ihrer allgemeinen Bildung mitnehmen fönnen.
In jeder Beziebung ift feftzubalten, dab die Anftalt eine
Lehrerinnen Bildungsanftalt und die Luiſenſchule eine höhere Mädchen—
ſchule in demjelben Sinne ift, wie die gleichartigen Anftalten der
Monardhie.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
Un
das Königl. Provinzial-Schullolegium zu Pofen.
U. III. 1708.
26) Die Berehtigung, Entlafiungsprüfungen zu halten,
foll Privatanftalten für dDieBorbildung von Lehrerinnen
nit mehr ertbeilt werden.
Berlin, den 31. Dezember 1884.
Auf die Nachweiſung vom 25. Novemver d. 3., betreffend die
Frequenz der dortigen Lebrerinnen-Seminare, und auf die vorher
über die Anftalt ded Direktord N. eritatteten Berichte ermwidere ich
dem Königlihen Provinzial-Schulfollegium, dab ed in meiner Ab:
ſicht liegt, derartigen Privatanitalten für die Borbildung von Lehre—
rinnen, für welde ein Bebürfnid und eine Garantie ihred Fort:
beftebend nicht vorhanden ift, die Beredhtigung, Entlaffungsprüfungen
zu halten, nicht mehr zu ertheilen.
1885, 14
210
— überlaſſe id dem Königlichen Provinzial⸗-Schulkollegium
den N. mit entſprechendem Beſcheide zu verſehen.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
das Bau Provinzial-Schultollegium zu N.
U. Ill. a. 21855.
27) Berordnungen und amtlihe Befanntmahungen
über dad Turnweſen in Preußen.
(Eentralbl. pro 1870 Seite 74 Nr. 27.)
Berlin, den 2. Dezember 1884.
Die Lehrer der Königlihen Qurnlehrer - Bildungsanftalt bier
felbft, Unterrichtö- Dirigent Profeffor Dr. Euler und Oberlehrer
Edler haben eine * Auflage ihrer Schrift:
Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen, dad Turn—
weſen in Preußen betreffend,
(Berlin 1884, R. Gärtner's Verlagsbuchhandlung, Hermann Hey⸗
felder) veranftaltet.
Unter Bezugnahme auf die Girkulars Verfügung vom 13. Ja—
nuar 1870 (U. 33811), die erfte Auflage diejed Werkes betreffend,
veranlafie ih das Königliche Provinzial» Schulfollegium, die zu
Seinem Reffort gehörigen Unterrichtsanftalten und Lehrer aud auf
die neue Auflage aufmerkſam zu machen.
An
fänmtliche Königl. Provinzial-Schultollegien.
Abſchrift erhält die Königl. Regierung zur Kenntnidnahme und
gleihmähigen Beadhtung.
Der Miniiter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
n
fämmtlihe Königl. Regierungen, die Königl. Konftftorien in
der Provinz Hannover und den Königl. Ober⸗Kirchenrath
zu Nordhorn.
U. IILb. 7
28) Abhaltung eined Kurſus zur Ausbildung von Turn—
lehrerinnen in der Zurnlehrer- Bildungdanftalt
zu Berlin.
(Eentralbl. pro 1883 Seite 653 Nr. 182.)
Berlin, den 16. Dezember 1884.
Zur Ausbildung von Qurnlehrerinnen wird im Jahre 1885 ein
dreimonatlicher Kurjus in der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanftalt
211
7 Berlin abgehalten werden, und iſt Termin zur Eröffnung des—
elben auf Mittwody den 8. April f. 3. anberaumt worden.
Die Anmeldung muß ſpäteſtens bid zum 20. Februar k. J. bei
mir erfolgen, und zwar feitend der in einem Lehramte ftehenden
Bewerberinnen durdy die vorgejepte Dienftbehörde, feitend der andern
unmittelbar.
Für die Anmeldung und die Aufnahme find die nadhftehenden
Beitimmungen vom 24. November d. J. maßgebend. Bejondere
Abdrude diefer Beftimmungen werden auf Antrag bie Königlichen
Provinzial Schulfollegien und Regierungen (in der Provinz Han»
nover die Königlihen Konfiitorien) mittheilen.
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten,
von Goßler.
Belanntmadhung.
U. III.b. 8135.
Beftimmungen, betreffend die Aufnahme in die an der
Königlihen Zurnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin ab-
zubaltenden „Kurſe zur Ausbildung von Zurn-
lehrerinnen".
1. Zur Ausbildung von Qurnlehrerinnen wird in der König»
lichen ZQurnlebrer-Bildungsanftalt zu Berlin alljährli (in der
Negel von Anfang April bis Ende Juni) ein dreimonatlidyer Kurjus
abgehalten.
2. Zur Theilnabme geeignet find an erfter Stelle Bewerberinnen,
welche die Prüfung als wiſſenſchaftliche Lehrerinnen bezw. ald Hands
arbeitö- oder Zeichenlehrerinnen abgelegt haben.
3. Andere Bewerberinnen fünnen, joweit ed die Berbältniffe
der Anitalt geftatten, ebenfalld aufgenommen werden, wenn fie eine
genügende Schulbildung nachweiſen.
4. Mit der Anmeldung find einzureichen:
1) ein auf bejonderen Bogen zu jchreibender kurzer Lebenslauf,
in welchem aud anzuführen ift, ob Bewerberin bereits
turnerifche Fertigkeit befigt;
2) ein Zeugnid über normalen Gejundheitäzuftand, welches von
einem zur Führung eines Dienftfiegeld berechtigten Arzte aus-
geftellt werden muß;
3) ſeitens der wifjenihaftlihen und der technijchen Lehrerinnen:
a. dad Befähigungszeugnis,
b. ein Zeugnid über die biöherige amtlihe Wirkjamfeit, in Er:
mangelung eined folden ein Führungszeugnis;
4) jeitend der anderen Bewerberinnen:
a. ein Nachweis über die erlangte Schulbildung,
b. ein Führungszeugnis.
14 *
212
e. ein Geburtöidhein oder anderweiter Nachweis, dat Bewerberin
dad 18, Lebendjahr vor dem Schluſſe des Kurjus (gegen
Ende Juni) vollendet haben werde.
5. Die für die Aufnahme geeignet befundenen Aipirantinnen
werden bei ihrer Aufnahme eventl. einer ärztlihen Unterſuchung
unterworfen, von deren Grgebniffe die ſchließliche Entſcheidung
abhängt.
6. Bewerberinnen über 35 Jahre fünnen nur auönahmömeile
zugelafjen werden.
Der Unterribt in der Anftalt ift unentgeltlich. Die dur
den Aufenthalt in Berlin ıc. entftebenden Koften find von den Theil—
nehmerinnen ſelbſt aufzubringen. In dazu geeigneten Fällen fönnen
jedoch Unterftügungen aus Gentralfonds gewährt werden, indes ledig»
ih für den Unterhalt bier, während Beihilfen zu den Koften der
Her: und NRüdreile, der Vertretung im Amte ꝛc. nicht bemilligt
werden.
Die bier gewährten Unterftügungen werden erft am Ende jeded
Monates gezahlt.
8. Eine Kurfiltin braudt zu ihrem Unterbalte bierielbit —
namentlid mit Rüdficht auf das gefteigerte Bedürfnis einer fräftigen
Nahrung — etwa 90 Mark monatlid).
Um jogleih bei der Entihließung über die Aufnahme einen
zuverläffigen Ueberblid über die aus Gentralfonds zu gewährenden
Unterftügungen gewinnen zu können, muß jede Bewerberin bei der
Anmeldung nad ijorgfältiger Prüfung ihrer Berbältnifje beitimmt
nachweiſen und bezw. amtlich beglaubigen laffen, daß ihr für ihren
Unterbalt bier der erwähnte Betrag zur Verfügung fteht oder weldyer
Beihilfe fie dazu bedarf. Jede — hat demnach anzugeben,
wie viel ihr während ihres hieſigen Aufenthaltes von dem Ein—
kommen ihrer Stelle verbleibt, ob und welche Unterſtützungen ihr aus
der Schulkaſſe oder ſonſt gewährt werden und wie viel ſie aus eigenen
Mitteln aufbringen kann.
Unterſtützungsgeſuche, welche während des Kurſus an das
Miniſterium gerichtet werden, können nur dann eine Berückſichtigung
erfahren, wenn in Folge unvorhergeſehener Zwiſchenfälle das Be—
dürfnis einer außerordentlichen Beihilfe eingetreten iſt.
9. Eine beſondere Turnkleidung wird nicht verlangt, nur dürfen
die Kleidungsſtücke die freie Bewegung des Körpers, beſonders der
Arme, nicht hemmen. Das Kleid muß die Füße frei laſſen; die
Abſätze an den Lederſchuhen müſſen breit und dürfen, außen ge—
meſſen, nicht über 1 '/, Centimeter body jein.
Berlin, den 24. November 1884.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
213
29) Betähigungszeugnilie aud der Zurnlehrerinnen:
Prüfung im Herbite 1884.
(Eentralbl. pro 1884 Seite 821 Nr. 117.)
Berlin, den 23. Dezember 1884.
In der im Monate November. d. 3. zu Berlin abgehaltenen
Zurniehrerinnen » Prüfung haben das Zeugnis der Befähigung zur
Ertheilung ded Turnunterrichtes an Mädchenſchulen erlangt:
1) Martha Arndt, Lehrerin zu Berlin,
2) Hedwig Bartelt, Handarbeitslehrerin dafelbit,
3) Wilhelmine Bedmann, Lehrerin dajelbft,
4) Eliie Bennbold, zu Magdeburg,
5) Betfi Bejendabhl, Lehrerin zu Berlin,
6) Emma Branpdftäter, dedgl. dajelbit,
7) Sufanna von Bredfa, deögl. dajelbit,
8) Ida Died, dedgl. daielbit,
9) Alma Dobberftein, desgl. daſelbſt,
10) Eleonore Ebeling, desgl. zu Hannover,
11) Hedwig Götze, Zeichen und Handarbeitölehrerin zu Berlin,
12) ESliſabeth Golling, Lehrerin dafelbft,
13) Klara Große, Handarbeitdlehrerin daſelbſt,
14) Ienny Hagemeyer, dedgl. dajelbft,
15) Klara Harnier, Lehrerin dajelbft,
16) Gertrud Höne, dedgl. dajelbit,
17) Anna Hoße, dedgl. dafelbft.
18) Martba Kaul, dedgl. dajelbft,
19) Mathilde Koslomsti, Handarbeitölebrerin und Kindergärt-
nerin zu Neuftadt- Magdeburg,
20) Martha Kupfer, Lehrerin zu Berlin,
21) Eliſabeth Levin, desgl. zu Düffeldorf,
22): Eliſabeth Mattbäfius, desgl. zu Berlin,
23) Helene Meier, Handarbeitälehrerin dafelbft,
24) Eliſabeth Miefmer, Lehrerin dajelbft,
25) Hulda Neumann, Handarbeitölehrerin z. 3. dajelbit,
26). Minna Reichel, Lehrerin dajelbft,
27) Marie Rofe, dedgl. dajelbit,
28) Marie Sander, dedgl. daielbit,
29) Johanna Sarres, desgl. dajelbft,
30) Helene Scheidt, Handarbeitslehrerin z. 3. dafelbft,
31) Regina Shoden, Lehrerin dafelbit,
32) Klara Schüge, Handarbeitälehrerin dajelbit,
33) Anna Seidel, deögl. dafelbit,
34) Marie Wagner, deögl. zu Magdeburg,
35) Bertha Reif e, dedgl. zu Neuhaldensleben bei Magdeburg, und
36) Anna Zahariad, Kehrerin zu Berlin.
214
Ferner haben in derjelben Prüfung das Zeugnis der Befähigung
aut Ertheilung ded Turnunterrihted an Mädchenſchulen, jedoch mit
usſchluß der oberen Klaffen, erlangt:
37) Klara Burchardt, Lehrerin zu Berlin,
38) Luife Fromme, Handarbeitslehrerin zu Magdeburg,
39) Klara Heere, Lehrerin zu Berlin,
40) ar Kühns, Handarbeitölehrerin zu Neuſtadt-Magdeburg,
41) Sophie Lübcke, Lehrerin zu Berlin,
42) Martha Rein, deögl. dajelbit, und
43) Recha Reisner, dedgl. dafelbit.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
Belanntmahung.
U. III. b. 8498.
30) Drt der Prüfung der Lehrer für Zaubftummen-
anftalten in der Provinz Hannover im Jahre 1885.
(Sentralbl. pro 1855 Seite 125 U.)
Der auf den 20. April 1885 anberaumte Termin zur Prüfung
der Lehrer für Taubftummenanftalten in der Provinz Hannover
wird nit in Hildesheim, fondern in Stade abgehalten werben.
31) Berpflidtung der Lehrer zur Zahlung von 25%
der Gehaltöverbeiferungdgelder an die Glementar-
lehbrer-Witwen- und Waiſen-Kaſſe.
(Eentrafbl. pro 1883 Seite 440 und Seite 682.)
Berlin, den 9. Dftober 1884,
Auf dad Gefuh vom — d. 3. um Aufhebung der von den
Kafjenmitgliedern der Lehrer-Witwen- und Waiſenkaſſen zu zahlenden
Beiträge von 25 %/, der Gehaltöverbefferungsdgelder und Alterözulagen
erwidere ih Ihnen, dab bei Berathung des am 24. Februar 1881
erlaffenen Geſetzes, durch welches der Minimaljap für die Penfionen
der Hinterbliebenen der öffentlihen lementarlehrer von 150 M.
auf 250 M. erhöht worden ift, alle gegen die Erhebung der ges
dachten Beiträge in der Eingabe geltend gemachten Gefihtspunfte
reiflih erwogen worden find.
Auch find bei Ausführung dieſes Geſetzes Erfahrungen nicht
emacht worden, melde mir hinreichende Veranlafjung geben könnten,
* jetzt auf eine Aenderung desſelben hinzuwirken.
Hierbei will ich nicht unerwähnt Ren, dab bie jährlichen
Staatözufhüffe zu den Penfionen der Elementarlebrer-Witwen und
215
Waiſen nicht unerheblid find und namentlich für die beiden Penfiond-
kaſſen der dortigen Provinz den Betrag von 110000M. im Rech—
nungsjahre 1883/84 überftiegen haben.
Hiernady überlaffe ih Ihnen, die Mitunterzeichner der Vor—
ftellung mit Nachricht zu verſehen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
den Lehrer Herrn N. zu N. (Provinz Sclefien).
G. IIl. 2755.
32) Erhebung ded Gehaltsverbeſſerungsgeldes für die
Elementarlehrer- Witwen: und Waifen-Kafie bei Er—
höhung der Miethsentſchädigungen der Lehrer.
Berlin, den 12. Januar 1885.
Auf den Bericht vom 24. Dezember v. J.
betreffend die Frage, ob im Falle der Erhöhung der Miethö«
entihädigungen der Lehrer von der Erhöhung dad Gehaltd-
verbefjerungdgeld an die &lementarlehrer-Witwen- und Waijen-
Kaffe des Bezirked zu entrichten,
erwidere ich der Königlichen Regierung, daß, fobald die Erhöhung
der Miethsentihädigungen nur bezwedt, die lepteren in das richtige
Berhältnis zu dem Werthe der Naturalmohnungen anderer Lehrer
ir ker von der Erhebung eined Gehaltöverbefjerungdgelded abzu«
eben ift.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
An
die Königl. Regierung zu N.
G. III. 3488.
33) eranziehung einzelner Lehrer zu methodolo—
iss Kurjenan Enulten cr & minnrer
Berlin, den 17. Oktober 1884.
Auf den Beridht vom 11. September d. 3. erwidere id) dem
Königlihen Konfiftorium:
er ungünftige Ausfall der Revifion einer Schule giebt an
ſich noch keinen ausreichenden Grund zu einem auf Dienſtentlaſſun
— Disziplinar-Berfahren gegen die an ihr angeftellten Lehrer.
ur wenn bie Revifion eine fittlihe Berjhuldung derjelben Mar an
ben Zag gelegt hat, würde fich ein ſolches rechtfertigen. Läßt aber
216
die Revifion vermuthen, dab ed den Lehrern weniger an gutem
Willen ald an Einfiht in ihre Aufgabe, am Lehrgeſchick und diözipli-
nariihem Einfluffe auf ihre Klaffe fehlt, dann ift ed die Obliegen—
beit der Auffichtsbehörden, ihnen zunächſt Gelegenheit zur Ueber:
windung ibrer Schwächen zu bieten.
Unter diefen Gefihtöpunft fällt e8, wenn ich empfohlen habe,
die nahe bei N. wohnenden Lehrer A. und B. zu C. zu einem
methodologiihen Kurſus nah RN. zu berufen. Aehnliche Verſuche
find aud in anderen Landestheilen und nicht jelten mit dem beiten
Erfolge gemacht worden. Der Einblid in geordnete Schulzuftände,
die Anleitungen des Seminarlehrerfollegiumd haben die Lehrer zur
Erfenntnid der ihnen anhaftenden Mängel geführt und zu deren Be-
feitigung befähigt. Das Königliche Konfiflorium wolle ſich des⸗
wegen unverzüglich mit dem Koͤniglichen Provinzial-Schulkollegium
zu Hannover in Beziehung ſetzen und dafür Sorge tragen, daß der
ältere der beiden Lehrer drei, der jüngere ſechs Wochen, am Seminar
zu N., vorzugsweiſe in der Uebungsſchule desſelben, hospitire.
Erft wenn die beiden Lehrer diejer Anordnung den Gehorſam
verweigern follten, was aber faum zu befürchten ift, würde diszipli⸗
nariſch gegen fie zu verfahren jein. Anderenfalld bin ich geneigt,
ihnen eine Beihilfe zu den Koften ded Hodpitiumd zu gewähren,
und ſehe idy einem bezüglichen Antrage des Königlihen Konfiftoriumd
entgegen,
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
An
das Königl. Konfiftorium zu N. (in der
Provinz Hannover).
U. Ill. a. 18924.
34) Abänderung des Lehrplanes der Kortbildungsan«
talt für ftädtiihe Elementarlebrer in Königäberg.
Berlin, den 13. Sanuar 1885.
Auf den Beriht vom 4. Dezember v. 3. will ich unter den
vorgetragenen Umftänden genehmigen, daß aus dem Xebrplane der
dortigen Fortbildungsanftalt für ftädtiiche Elementarlebrer das „Eng-
liche“ und „Franzöſiſche“ ald Unterrichtögegenftände ausgeſchloſſen
und in denjelben nur folgende ſechs Unterridhtögegenftände, nämlid:
„Deutih, beichreibende Naturmiflenihaften, Mathematik,
Geſchichte, Phyſik und Chemie“,
welde in einem dreijährigen Turnus gelehrt werden jollen, aufges
nommen werden.
Das unterm 1. März 1881 beftätigte Statut der Fortbildungs-
an
Anftalt vom 14. Februar 1881°) ift hiernach entiprehend abzu—
ändern.
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
Un
das Königl. Provinzial-Schufkollegium zu
Königsberg i. Br.
U. Ill.a. 21662.
V. Volksſchulweſen.
35) Zuläſſigkeit der Unterftügung der Gutsherren
aus Staatöfondd bei ihren Schulleiftungen zur Ber»
meidung von Härten bei der Anwendung des $. 33
Th. I. Titel 12 A. L. N.
Berlin, den 1. April 1884.
Das Haus der Abgeordneten bat bei der Verhandlung über
den Bericht feiner Unterrihtö-Kommilfion — Nr. 99 der diesjährigen
Drudiahen — in der Sigung vom 19 März d. S. dem Bun e
Ausdrud gegeben, dab bis zu andermeiter geſetzlicher Regelung der
Schulunterbaltungdlaft bei der Anwendung des $. 33 Th. II. Tit.
12 N. L. R. feitend der Wermwaltungsbebörden bejondere Härten
vermieden, und die Leiſtungsfähigkeit des Gutöherrn bei jeiner Her-
anziehung auf Grund ded 8.33 a. a. O. nicht ausſchließlich in Be—
tracht gezogen werde.
Dieter Wunſch begegnet fi mit den Intentionen, welde den
über die Anwendung des $. 33 ergangenen allgemeinen Verfügungen,
injonderbeit dem Erlafje vom 9. Dezember 1879 — Gentral:Blatt
1880 ©. 492 — und dem dur die Verfügung vom 26. Dftober
1881 — Gentral-Blatt S. 675 — zur Beachtung empfohlenen Be-
ſcheide des Dber-Präfidenten der Provinz Dftpreußen vom 17. Zuli
1877 zu Grunde liegen. Es ift ın dieien Erlaſſen bereits bervor»
gehoben, daß audy den Gutöherren bei Erfüllung ihrer Verpflichtungen
aus 8. 33 a. a. D. im Fälle des Bedürfniſſes Beihilfen aus den
verfügbaren Unterftügungsfonds gemährt werden dürfen, und daß
ed hierbei auf eine billige Berüdfihtigung der Gefammtlage deö
verpflichteten Gutöbefigerd anfommt.
Ich nehme aus dem erwähnten Beſchluſſe des Abgeordnetenhauſes
gern Veranlaſſung, hierauf von Neuem hinzuweiſen und empfehle
der Königlichen Regierung, bei der Behandlung von Anträgen auf
Gewährung von Staatsbeihilfen zur Schulunterhaltung thunlichſt
*Abgedruckt im Centralbl. pro 1881 Seite 387.
218
dafür zu jorgen, daß begründeten Beſchwerden über eine der Billig-
feit nicht entſprechende Belaftung des Gutsherrn vorgebeugt werde.
An
die Königliche Regierung zu Eöslin.
Abichrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnidnahme
und gleihmäßigen Beachtung.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Königl. Regierungen zu N. N.
U. Ill. a. 12864.
36) Beihulung nicht getaufter Kinder evangeliſcher
Eltern.
(Eentralbl. pro 1880 Seite 749 Nr. 180.)
Berlin, den 1. Auguft 1884.
Das hieſige Königlihe Provinzial» Schulfollegium bat durch
die abſchriftlich angeſchloſſene Verfügung vom 17. April 1882 hin-
ſichtlich des Verfahrens bei der Aufnahme der Kinder in die Schulen
Anordnungen getroffen, deren Befolgung nicht nur der Schule eine
genaue Kenntnis von der Zahl der ihr ungetauft zugeführten Kinder
evangeliſcher Eltern gegeben, jondern aud in zahlreichen Fällen die
nachträgliche Taufe ſolcher Kinder zur Folge gehabt hat.
Die allgemeine Einführung eines äbnlihen Verfahrens würde
über dad Bedürfnis hinausgehen und liegt nicht in meiner Abficht.
Nachdem aber der Evangeliihe Ober-Kirhenrath durch Erlaß vom
24. Mai d. 3. angeordnet bat, dab überall da, wo ein Nachweis
ber vollzaogenen Taufe bei dem Sculeintritte der Kinder als er-
forberlich erachtet wird, die Audftellung von Zaufzeugniffen zum
Zwede der Einſchulung der Kinder unentgeltlich geſchehen joll, ver-
anlafje ih die Königlihe Regierung, Anträgen ded Königlichen
Konfiftoriums, melde dabin gerichtet find, in beftimmten Orten bei
der Einjhulung von Kindern, namentlid von auswärts gebornen,
Zaufzeugniffe zu erfordern, in ähnlicher Weile, wie ed von dem
biefigen Königlihen Provinzial-Schulfollegium für die Stadt Berlin
angeordnet worden ift, Folge zu geben.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Königl. Regierungen in den 9 älteren Provinzen.
U. III. a. 16470 G. 1.
219
Berlin, den 17. April 1882,
Unjere Anordnung vom 5. Dezember 1880, die Einfendung
der Nachweiſe über die ungetauften Kinder evangeliſcher Eltern be:
treffend, bat nad der Mittheilung ded Königlihen Konfiftoriumd
den erwarteten Erfolg nicht gehabt, da diefelbe nur jehr ungleich»
mäßig und vereinzelt erfolgt ift. Wir finden und daher veranlaßt
zur Herftellung eined geordneten Verfahrend anzuordnen, daß die
Herren Direktoren in der erften Woche nah dem Beginne jedes
Semefterdö den neu aufgenommenen Schülern evangelifcher Herkunft
die Beibringung eined Taufzeugniſſes binnen vierzehn Tagen auf:
geben und nad Ablauf diejer Frift dem General-Superintendenten
von Berlin Herrn Propft Dr. Brüdner eine Lifte derjenigen, melde
dad Taufzeugnid nicht beigebracht haben, unter Beifügung von Namen
und Wohnung ded Kamilienvorftanded einfenden, event. eine Bafat-
anzeige maden. Dad Königlihe Konfiftorium wird die Küfter
ſämmtlicher evangeliicher Kirchen anweiſen, daß fie einen foftenfreien
Zaufihein nad beitimmtem Formulare den fhulpflichtigen Kindern
auf Verlangen audhändigen.
Wir erwarten, dab die Herren Direktoren im Intereffe der
Sache fi eine pünftlihe Ausführung diefer Anordnung angelegen
jein laffen werben.
Königliches Provinzial-Schulfollegium.
Hermig.
An
die Herren Direktoren ſämmtlicher höherer Lehranftalten von
Berlin, den Herrn Geminarbdireltor Schulz, den Herrn
Seminardireftor Supprian, den Herrn Direltor Dr.
Schönermart, fowie die Borfteher der biefigen unter
unserer Berwaltung ftehenden Bollsihulen.
220
37) Statiftiihe Nachrichten über den Betrieb des Unterrichtes in weiblichen
Handarbeiten an den öffentlihen Landſchulen der Monardie zu Anfang
Laufende Nummer.
[SE Se [29 to
—A
Hi ——
Dezember 1883.
(Centralbl. pro 1882 Seite 224 Nr. 2.)
Regierungs« ꝛc. Bezirk.
Provinz.
Königsberg
Gumbinnen
I. Provinz Oftprenfien
Danzi
Marienwerder
Il. Provinz Weftprenfen
Dee Ve Br Br
u.
. a 08T Tee
Votsdam
Frankfurt
Ill. Provinz Branden-
burg
nn re
2
. nr HH“
Stettin
Köslin
Straljund
IV. Provinz Pommern
Poſen
Bromberg
V. Provinz Pofen . -
a 8 ne
. on Th
. oo 7 Rh
. nn Tr de
. eo. 0.8. Th
. rer Tee
Pe Ve Ve Se Be Be
VI. Provinz Schlefien
Magdeburg
Merieburg
ur Te
. nn a ho -
. nn 8 He
fitorial-Bezire . . »
3. |
Zahl der
Säulen, in 2 der
welchen der | Schulen,
Unterrigt jan welchen] 8. b.
in weiblichen [die ordent-
Handarbeiten|lihen Leh⸗ |
5. 6.
Ben ber lediglich für den Von den Leh⸗
andarbeitsunterriht an-/rerinnen für
genommenen Lehrkräfte [den Handars»
— — — — beitsunter⸗
| ©. richt (Kol. 4
Davon (a.) gehö-lu.5 a.) haben
ren der familie |die Prüfung
TErinnen des Ortsihulleh- jals Handar⸗
au dem | jiper, rers bam. eines der] beitslchre-
a | b. | Ham. | Orteicullehrer rinnen
nid) arbeits- haupt, — —
einge» leinge- unterridht (als Ehefrau, 8. b.
führt Füdet ertheilen. Mutter, mit) hge- Mit
iſt. ift. Schwefter, | an. er abge»
Tochter) an. gi. legt.
671 | 858 18 658 476 | is2— 2, 669
1219 : 51 8 (u 1074 | 1837| 111218
1890 1904 21 | 1869 | 1550 | ai 3] 1887
659 | 28 12 | 651 543 | 108! 1 | 662
1077 | 9 4 Jaom| 1 \3ıel 1 | 1050
IT36 | 57 | 16 1 1698 | 1274 | ei 2] 1712
ss lııa! 12 Jımol 578 |egel 11 | ımı
1107 82 2 Io | __610 1495| 2 1105
|
2393 | 194 14 [875 188 nel 13° 2376
832 | 182 832 355 | 477 832
927 | 88 928 | 561 | 377 | 928
270 | 67 2 | 269 27 ı 5 3! 268
3039 | 32] 2 |2029| 1123 = 3] 2028
1168 | 2 !1107 999 | 108! 103 | 1006
662 | 69 662 598 | 64] 12 | 650
180 | 76 2 | 1769 | 1597 | 4 115 | 1656
1393 44) 15 Im! 539 | 808l ı7 | 1340
16 7 4 | 1140 a9 | 641] 3 111
117 2 24 | 1106 68 |408| 3 | 1161
3656 | 72 43 13588 1736 Da 3313
862 | 39 7 873 234 5891 A| 8%
864 | 210 1 | 874 44 |arıl 4: 870
361 | 31 i 366 162 * ivõos
4| 3 58 28 281. 66
68
VI. Proviuz Sadhfen I 2131 | 283 | 9 72169] 938 1231| 9 | 21
221
1. 2. 3. 4 5. 6.
Zahl der lediglich für den Von den Leh⸗
Zahl ber Handarbeitsunterriht au⸗ rerinnen für
Schulen, in | Zahl der genommenen Lehrkräfte den Handar-
welchen ber chulen, — +4 beitsumter»
Unterricht an weldhen] a. b. ce. richt (Kol. 4
i ä in weiblichen [die ordent⸗ Davon (a. gehö-|u. 5a.) haben
= | Regierungs- ꝛc. Bezirt. [Handarbeiten ſlichen Leh⸗ ten —* Familie die Britfung
5 verinnen des Ortsihulleh- als Handar:
3 Provinz. — b auch dem | jper, rers bzw. eines der) beitsiehre-
= . | . | Dand- Ortsſchullehrer rinnen
jr ai icht arbeits» | haupt, =. —
* einger ·Nnge, unterricht (als Ehefrau, a. | b.
= führt ertheilen. Mutter, nicht | nicht
= ; fithrt : abge»
5 iſt ift. Schweſter, an. feat. abge-
Todter) an. IE] feat.
1 | Schieswig - . - - » - | |
VIII. Provinz Schles⸗ 1647 30 16 1660 893 7671 19 | 1657
wig · Holſtein
1 } Hannover . . . . » 1111 | 618 3 1093 541 | 552 2 | 1094
2 | Hildesheim. » -» - + 75| 20 7 68 | 31 37 5| 70
31 Stade. » :» 2.2.0. 395 | 238 5 402 168 234 2 405
4 | Dtterndorf . 19 | 13 1 19 13 6 20
51ODsnabrüuch, evangeiiſch 99 4 99 37 62 9
5 | Dönabrüd, katholiſch 245 13 28 215 39 175 243
711 Aumld -» »: 2: 220.6 300 4 e 303 109 194 3083
8 | Rordborn -» » : 2... 44 5 44 10 34 44
9 | Klofter Loccum.— 4 ; 5 1 4 . 5
10 | Iübiihe Schulen . - - 6| 16 . 6 2 ı 4 . 6
IX. Provinz Hannover | 3296 931 | 44 | 2254 | BT 0 9
I
1; Mänfter. . » 2... 413 2 169 244 | 56 ; 188! 111 | 303
2 | Minden 469 | 4 | 75 | 1 200 18 1 465
3 | Arnsderg - . 984 | 12 | 272 7164| 3818 !451l 147 | 889
X. Provinz Weftfalen 1866 | 18 | 516 139% 575 | 824] 259 | 1657
DIN... 05% a 1104 27 4 1111, er 689 | 1098
2 | Wiesbaden. - - » «+» 8315| 4 | 12 818 | 721 i 828
XI. Provinz Heſſen⸗ |
HKaffan. . : . - - 1919 31 16 1929 519 1410 19 1926
I |
1 I Roblın - - » «0. 0. 912: 15 131 705 150 655 130 703
2 | Düffedorf. » - : >» » 569: 1 365 527 352 175) 245 | 719
3l Böln - - 2220. 521 ı 214 303 128 1751 126 ! 391
BEER es 89 71 303 515 144 a 200 ı 667
Blinden » >» >22... 578 | 10| 197 410 ss Il 5 re
XU. Rheinprovinz . - | 3779 , 97 | 1258 1 2460 833 11627] 756 | 2992
| |
1 —— ar |
Lande.
222
Ken der Lediglich für den Von den Leh—
XI] Sohenzollernſche Lande. .| 102 1 2 | 102
Zahl der andarbeitsunterriht an-jrerinnen für
Säulen, in | Zahl der | genommenen Lehrkräfte |den —
welden der | Schulen, sn
Unterricht jan welden) a. | b Fe. [richt (Mol. 4
j in weiblichen |die ordent- | Davon (a.) gehö- fu. 5a.) haben
8 Handarbeiten lichen Leh⸗ ren der Familie |die Prüfung
E Provinz. rerinnen des Ortsſchulleh jals Handar-
3 = auch den über | rers bzw. eines der | beitslchre-
* - | Hand» | Orteichullehrer rinnen
2 nicht arbeits. haupt. .
2 einge |cinge,| Unterricht (als Ehefrau, a. | b.
= en fahr ertheilen. — nicht abge nicht
8 . chweſter, abge⸗
Tochter) an. en. | legt. legt.
Zufammenftellung nach den Provinzen.
1.| Broving Oftpreußen . . . 1890. 904 21 | 1869 1550 319 3 1887
1. .« MWeftpreufen. . .| 1736| 57 16 | 1698 1274 424 2 171%
III. .Brandenburg . .| 2393| 194 14 | 2375| 1188 | 1187] 13] 287€
IV. * Bommern. . . .| 20291 332 2 | 2029 1123 906 3) 202€
V. BPoſen... 1830 76 21769 1597 172] 115; 165€
VL» GSöäteften ... .| 3656| 72 43 | 3688| 1736 | 1852| 28| 368%
v1. .« Gadien . .. .| 2131| 283 9 | 2169 938 1231 9| 216°
VIII Schleswig⸗Holſtein) 1647| 30 16 | 1660 893 767] 19 165%
IX. « Bannover. . . .| 2296| 981 44 | 2254 951 130 9| 228°
X + MWeftfalen... ..| 18661 ı18| 516 | 1399 575 824| 259) 165%
X . HeffemRaflau . .| 1919) 31 16 | 1929 519 | 1410| 19] 19%
Al iRpeinproving - » » - - » 3779 97 1258 | 2460 833 | 1627| 756| 299:
mm. „[ereral 0m] 1000 ham asıss mul nal
Monardie . mm. „[ereral 0m] 1000 ham asıss mul nal 3026| 1959 —2 13184 — * 26080
223
Vergleichende Zufammenftellung.
ahl der öffentlichen
Saniärulen, in —
welchen * —
arbeits⸗ Unterricht
Provinz eingeführt war gegen 1877 | gegen 1880
1877 | 1880 | 1883 | mehr A mehr weni»
Nummer,
1 | Onpreußen. . . .| 1672] 1784] 18000 2ıs| . | 106]
2 Weſtpreußen . . .| 1491| 1584| 1736| 245 al .
3 | Brandendbing - - 2373| 2449| 2393] 20 z 56
4 | Bommern . . . »| 853] 1779| 2029| 1176 250
5| Boin. . -. + - 1670| 1892] 1830] 160 .
6 | Säiefin. . - - - 3311] 3517) 3656] 345 139
71 Sadin... - - 1843) 2013| 2131| 288 118
8 | Säleswig-Holftein | 1605| 1600) 1647) 42 47
9 | Hannover . . . .| 1484| 1821) 2296) 812 475
10 | Weftfalen . » - .| 1581) 1700) 1866| 285 166
11 | Heflen-Raffau . .| 1913) 1887| 1919 6 32
12 | Rheinprovinz. - » 429 } 200
13 | Hohenzollern . - » | 102) - 2 |
23250] 25657 eraaal | 2 1176| 18
| | 4024 | 1617 |
Im Jahre 1880 find in einem Regierungdbezirke irrthümlich
au die ftädtiihen Schulen, und in zwei landräthliden Kreiſen
eined andern Regierungsbezirkes auch die ftädtiihen und die Privat-
ſchulen mit angerechnet worden. Im Folge Berichtigung dieſer Irr-
thümer bat fih in den vorftehenden ftatiftifhen Weberfichten für
"Anfang Dezember 1883 die Zahl der Schulen in dem erfteren Falle
um nahezu 100, in dem zweiten Kalle um etwa 20 vermindert.
224
38) Wiederberftellung der öffentlich-rechtlichen Stel:
lung des Gutsherrn zur Drtöjhulein denaltpreußiichen,
der weftfäliihen Zwijdenregierung unterworfen ge—
weſenen Landestheilen der Provinz Sadjen durd das
Patent vom 9. September 1814 (Geſ. Samml. ©. 89).
Im Namen ded Könige.
In der Berwaltungdftreitiadhe des Rittergutöbefigerd B. zu G.,
Klägerd und Revifiondflägers,
wider
den Schulvorftand zu G., Bellagten und Revifiondbellagten, bat
das Könipl. — — Erſter Senat, in ſeiner Sitzung
vom 26. März 1884 für Recht erkannt,
daß * die Reviſion des Klägers das Endurtheil des Königl.
Bezirksverwaltungsgerichtes zu M. vom 19. Dezember 1882
aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Entſcheidung
an dasſelbe Gericht zurückzuweiſen, die Beſtimmung über
den Koſtenpunkt einſchließlich der Feſtſetzung des Werthes
des Streitgegenſtandes aber der entgiltigen Entſcheidung
vorzubehalten.
Von Rechts Wegen.
Gründe.
Gegen das vorgedachte, den Thatbeftand ergebende Berufungd-
urtheil hat der Kläger die Revifton eingelegt, diefelbe auf unrichtige
Anwendung des $. 29 Titel 12 Theil II. ded Allgemeinen Land-
rechted geitügt und beantragt:
unter Aufhebung der Vorentjheidungen nah dem Klagean-
trage zu erfennen.
Er führt aus, dab dur dad Patent vom 9. September 1814
(Geſetzſammlung S. 89) die Gutöherrlichfeit und namentlid die
öffentlich» rechtliche Stellung des Gutöheren zur Drtöfchule in den
altpreußiichen, der weftfäliihen Zwiſchenregierung unterworfen ge—
mejenen Landestheilen wiederhergeitellt jei, und behauptet, daß er
im Sinne der landredtlihen Beltimmungen ald Gutöherr des
Schulortes anzufeben jei, wofür in der Reviftonsichrift und in wet
Nachträgen zu derjelben vom 8. Dftober 1883 und 23. März 1884
Beweis angetreten wird.
Der Beklagte hat die Hägeriihen An- und Ausführungen be-
ftritten und Verwerfung der Revifion beantragt.
In dem Termine zur mündlihen Verhandlung vor dem Ober:
verwaltungögerichte bemerkte der von dem Minifter der Unterrichtö-
angelegenheiten zur Wahrnehmung des öffentlihen Intereſſes be-
ftellte Kommiſſar, das Unterrichtsminiſterium babe ſich in den Rei»
fripten vom 24. Auguft und 24. Dezember 1835 (von Kampp An—
225
nalen Band 19 Seite 705) zu der Anficht befannt, da die befonderen
Rechte und Pflichten der Gutöherren der Schule gegenüber durd)
dad Patent vom 9. September 1814 nicht wiederhergeftellt, die
Gutöherren demnach ald Hausväter zu den Schullaſten beranzu-
ziehen ſeien. Seitdem fei dieje Frage nicht Gegenftand einer prin-
ipiellen Erörterung und Entiheidung geworden. Dod habe das
inifterium feit einer längeren Reihe von Fahren, indbejondere an»
läßlidh der Prüfung von Anträgen der Provinzialbehörden auf Ger
währung von Staatöbeihilfen zu den Xehrerbejoldungen für unver:
mögende Schulgemeinden darauf gehalten, daß fonftatirt werde, ob
und inwieweit ein Gutsherr des Schulorted vorhanden, welder für
die unvermögenden Anwohner im Gutsbezirke ſubſidiariſch einzu—
treten verpflichtet fei. Dabei ſei zwiſchen Gutöherren in den mehr—
gedachten Landeötheilen der Provinz Sachſen und den Gutöherren
in anderen Landestheilen feine Unterfyeidung gemadt worden. Eine
Rüdfrage bei den betheiligten Regierungen der Provinz Sachſen
babe ergeben, daß in der Verwaltungspraxis die Reſkripte ded Jahres
1835 feine beiondere Beachtung und Geltung erlangt hätten. Nament«
lich jei von der Regierung zu Magdeburg, an melde dieje Reſkripte
erlaffen worden, bezeugt, daß fie —* die Gutsherren des Schulortes
bei Schulbauten nad $. 36 und bei Aufbringung der Lehrerunter—
haltungskoſten ald Gutsberren nad) $. 33, nicht ald Hausväter nad
$. 29 Zitel 12 Theil II. des Allgemeinen Landrechtes herangezogen
babe. Die Regierung jei dabei von der Annahme ausgegangen, daß,
weil wegen Unterhaltung der Schulen und Schullehrer der code
Napoleon nichts beftimme, ed in diejer Beziehung auch mährend
der Fremdberridhaft bei den Vorichriften des Zitel 12 Theil II. des
Allgemeinen Landrechtes verblieben jei.
Die Tragweite ded Patented vom 9. September 1814 jet eine
viel beftrittene. Auch für die Provinz Sachſen feien die Zweifel, ob
in den altpreußiichen Kandeötheilen, in melden dur dad Patent dad
Allgemeine Landrecht nebft den dadjelbe abändernden, ergänzenden
und erläuternden Beftimmungen wieder eingeführt worden, damit
die Gutsherrſchaft ald ſolche mwiederhergeftellt, ob indbejondere auch
auf dem Schulgebiete die Gutöherrlichfeit mit den damit verbundenen
bejonderen Redten und Pflichten in Beziehung auf das Verhältnis
zur Schule ($$. 12 ff., 22, 33, 36 Titel 12 Theil Il. des Al»
gemeinen Landrechtes) wiederbergeftellt worden jei, oder ob dies nicht
geicheben und die jpätere Geiepgebung den Rittergutäbefigern nur
einzelne gutöberrlihe Rechte wieder verliehen habe, durd Feine aus—
drüdliche gejepliche Beftimmung gelöft. Allein wenn dad Gejeg vom
31. März 1833 (Gejegiammlung Seite 61) anerfenne, daß durd)
Einführung ded Allgemeinen Landredhtes die 88. 18 bid 86 Titel 7
Theil II. des Allgemeinen Landrechtes und die in dieſen dem
Gutsherrn gegebene Stellung zur Gemeinde wieder aufgelebt jeien,
1885. 15
226
jo deute das darauf hin, dab der Geiepgeber die Gutäherrlichkeit
als ſolche für wiederhergeftellt erachtet willen wolle,
Bei diefer Sachlage war, wie geichehen, zu erkennen.
Nah F. 1 des Patented vom 9. September 1814 hat das
Allgemeine Landrecht nebft den dasjelbe abändernden, ergänzenden
und erläuternden Beftimmungen vom 1. Januar 1815 ab in ben,
mit den Preußiſchen Staaten wieder vereinigten Provinzen „von
neuem volle Kraft des Geſetzes“ erlangt. Für dad Privatrecht
werden in den folgenden Paragraphen die erforderlichen Uebergangd-
Beitimmungen getroffen. Für dad Staatsredht, für die Einrichtung
und Berwaltung der öffentlich- rechtlihen Korporationen fehlen der-
artige Beftimmungen. Es ift hieraus von einer Seite gefolgert
worden, daß die dem öffentlihen Rechte angehörigen Vorſchriften
bed Allgemeinen Landrechtes durch das Patent nicht wieder in Kraft
eſetzt ſeien, während auf der anderen Seite aus dem Wortlaute des
S. 1 bergeleitet ift, dab auch dieje Vorfchriften mit dem 1. Januar
1815 wieder Geltung erlangt haben (vergl. Ergänzungen und Er—
läuterungen ded Allgemeinen Landrechtes, herausgegeben von Gräf,
Kod, v. Rönne, Simon und Wenpel 3. Ausgabe, Band I. ©. 40,
41). In der Provinz Sahjen bekannte fih ein Theil der Ber:
mwaltungsbehörden (Landräthe) und der Gerichte zu der erfteren, der
andere zu der legteren Anfiht. Es entitand hierdurch namentlich
auf dem Gebiete des Gemeinderedhted eine Rechtsunſicherheit, deren
le im Wege der Gejepgebung erforderlich erſchien. Bei
den beöfallfigen Beratbungen im Staatöminifterium vertraten die
beiden Zuftizminifter die Anfiht, dab dur die Wiedereinführung
bed Allgemeinen Landrechtes au die öffentlich-rechtlichen Beftim-
mungen deöfelben vom 1. Zanuar 1815 wieder in Kraft getreten
feien, daß damit die Gutsherrſchaften als ſolche wiederhergeſtellt jeien,
und daß bdiefelben von dem gedachten Tage ab alle Redte und
Pflichten, wie fie den Gutöherren in den altpreußiichen, der Zwifchen-
herrſchaft nicht unterworfen gemejenen Landestheilen nad; dem Land»
rechte zuftänden, wieder erlangt hätten. Sie eradteten demnach
dafür, daß nicht eine neue Verleihung von Rechten an die Guts—
herren auf dem Gebiete des Gemeinderechted in Frage kommen
fönne, fondern nur, ob etwa Anlaß vorliege, dieje ihnen zuftebenden
Rechte zu beſchränken, und hielten für nöthig in dieſer Beziehung
die jchiefen Anfichten der Behörden zu berichtigen und injonderbeit
au erflären, dab die MWeftfäliihen Gefepe durch Einführung des
andrechtes abrogirt jeien. Dieje Rechtsauffaſſung liegt den Gejegen
vom 31. März 1833 (Gefepfammlung Seite 61 und Seite 62 —
Nr. 1433 und 1434) zu Grunde. Deshalb erklärt das Geſetz
Nr. 1433 im $. 1:
Die Beftimmungen der Weftfäliihen Verwaltungsordnung
vom 1. Sanuar 1808 und der jpäteren Weftfäliichen Defrete,
227
die Verhältniſſe der Landgemeinden betreffend, ſind durd
Einführung des Allgemeinen Landrechtes außer Kraft geiept
und die im Allgemeinen Landrechte 88. 18 bis 86 Titel 7
Theil II. enthaltenen Vorſchriften ıc. an die Stelle der fremd.
berrlihen Gejepgebung getreten.
Es wird aljo dadurd) —525 daß die landrechtliche Ver—
faſſung der Landgemeinden und damit auch die hierauf bezüglichen
Rechte der Gutsherren vom 1. Januar 1815 ab wieder Geltung
erlangt (vergl. auch Kabinetdordre vom 24. Februar 1835 — Ge:
jegiammlung Seite 39) und die Weftfälifchen Geſetze ſeit jenem Tage
ihre rechtliche Wirkung verloren haben. Dieje Beftimmung bezieht
fih zunächſt allerdings nur auf die Gemeindeverfaffung als ſoiche.
Allein der erfte Sag ſpricht ein allgemeined Prinzip aus, und es
ericheint die Annahme, daß die Gutsherrſchaft als ſolche auf einem
Theile des Gebieted des öffentlihen Rechtes durch Wiedereinführung
des Allgemeinen Landrechtes wiederhergeſtellt jei, auf einem anderen
Theile nicht, durchaus unzuläfjig, da dad Patent vom 9. September
1814 zu einer derartigen Scheidung nicht den geringften Anhalt
gewährt. Hiernah muß das Patent vom 9. September 1814 als
duch das Geſetz vom 31. März 1833 für die Provinz Sadjen
dahin erläutert angefehen werden, dab dur Wiedereinführung des
Allgemeinen Landrechtes die Gutöberrihaften als ſolche wiederher-
eftellt worden und in den Befit aller Rechte und Pflichten getreten
ind, weldye den Gutöherren in den alten, der Fremdherrſchaft nicht
unterworfen gewejenen Landeötheilen am 1. Januar 1815 zuftanden.
Es fommt daher nicht auf eine Prüfung der Frage an, ob den
Gutöherren in den betreffenden Landestheilen die gutöberrlidhen
Rechte in Bezug auf die Schule nad dem 1. Ianuar 1815 wieder
verliehen worden find, wie dies der Vorderridhter und die oben an-
geführten Refkripte des Unterrichtd- Minifteriumd aus dem Zahre
1835 annehmen, jondern ob diefe Rechte den Gutöherren nady dem
1. Sanuar 1815 beichränft oder entzogen find. Leptered ift nicht
der Fall. Die öffentlich-rechtliche Stellung des Gutsherrn zur
Säule ift daher in den altpreußiichen, der Weftfäliichen Zwiſchen—
regierung unterworfen geweſenen Landestheilen diejelbe, wie in den
übrigen altpreußiichen Kandestheilen. Der Gutöherr ded Schulortes
gebört aber nah dem Allgemeinen Landrechte nicht zu den Haus—
vätern der Schulgemeinde, nie bat der Schule gegenüber befondere
Verpflichtungen (Entiheidungen Band I. Seite 183, Band IV.
Seite 178, Band VII. Seite 233, Band IX. Seite 132 — Gen:
tralblatt für die Unterrichtövermaltung 1883 Seite 588, 595, 655).
Die angegriffene VBorentiheidung, welde den Gutsherrn des
Schulortes in den altpreußiichen, der Zwilchenregierung unterworfen
gemwejenen Landeötheilen den Haußvätern beizäblt, beruht biernady
auf unrichtiger Anwendung des beftehenden Rechtes und mußte des—
halb aufgehoben werden. R
15
228
Bei freier Beurtheilung der Sade ift zunädjft zu prüfen, ob
die Klagefrift gewahrt iſt. Dieie beträgt nad 8. 42 des Drgani-
fationdgejeped vom 26. Juli 1880 (Geſetzſammlung Seite 291) zwei
Wochen (Endurtheil des Oberverwaltungsgerichtes vom 4. April
1883 — Entiheidungen Band IX. Seite 141 —). Der ablehnende
Beſcheid des Schulvorftanded — fol. 3 act. — trägt das Präien-
tatum vom 31. Mai 1882. Die Klage ift eingegangen bei dem
Kreidausihufje am 19. Suni 1882. Stände feit, dab dad Präjen-
tatum richtig, jo müßte demzufolge die Klage ald veripätet zurüd-
ewiejen werden. Die Parteien find hierüber jedoch bisher zu einer
flärung nicht aufgefordert worden. Diefelben find daher über
diefen Punkt noch zu hören.
Stellt fih heraus, daß die Klage rechtzeitig angebragt ift, jo
muß der von dem Kläger angetretene Beweis, dab die Schule in
jeinem gutöberrlihen Bezirke liege, aufgenommen werden. Se nad
dem Ergebnifje dieier Bemweidaufnahme ift Kläger ald Gutöberr des
Schulortes für nicht beitragäpflichtig zu erachten und der Bellagte
zur Erftattung der eingezogenen Haudväterbeiträge zu verurtbeilen,
oder ald mit Recht zu einem Hausvaterbeitrage veranlagt mit der
Klage abzumeiien.
Die Sade ift Somit nicht ipruchreif und war deshalb zur
anderweitigen Entſcheidung an dad Berufungsgericht zurüdzumeijen.
Die Beftimmung über den Koftenpunft war dem endgiltigen
Urtheile vorzubehalten, da zur Zeit nicht feftiteht, wer der unter-
liegende bezw. obfiegende Theil jein wird.
Urkundlih unter dem Siegel ded Königlichen Oberverwaltungd-
gerichted und der verordnneten Unterjchrift.
(L. S.) Perſius.
O. V. ©. J. 409.
39) Unzuläſſigkeit der gerichtlichen Verfolgung eines
Schulunterbeamten wegen Züchtigung eines Schulkindes,
die ihm von dem vorgeſetzten Lehrer aufgetragen iſt.
Auszug.
In Sachen, betreffend den von der Königlihen Regierung zu
N. erhobenen Konflikt in der Privatklageſache des Reftaurateurs C.
wider
den Hauswart M. dafelbft, wegen Körperverlegung, bat das König-
lihe Dberverwaltungsdgeriht, Erfter Senat, in feiner Sigung vom
25. Juni 1884 für Redt erkannt,
dab der erhobene Konflikt für begründet und der Rechts—
weg daher für unzuläffig zu erachten.
Don Rechts Wegen.
229
Gründe,
Unterm 16. September 1883 ftrengte der Reftaurateur 2%. in
N. bei dem dortigen Königlihen Amtsgerichte gegen den Hauswart
der Königl. Polizeidirektion, M. dafelbit, eine Ka e mit der Be-
bauptung an, M. habe am 6. desſ. M., um weldye Zeit derfelbe als
Pedell an der ftädtifhen Mittelfhule fungirte, den Sohn des Klä-
gerd, ige Roman, eigenmädtig mit einem Stode gemiß-
handelt.
Der Beklagte räumte ein, dem Roman 2%. drei Schläge mit
einem Rohrſtocke auf die Hinterbaden gegeben zu haben, madhte
aber geltend, daß died im Auftrage des Mittelihullehrerd ©. ger
heben jei, und daß die Züchtigung gejundheitögefährliche Folgen
nicht baben werde und gehabt habe.
Nachdem das Königlihe Amtsgericht mittelft Beſchluſſes vom
9. November 1883 gegen den Beklagten wegen Vergehens gegen
8. 223. des Strafgeſetzbuches das Hauptverfahren vor dem König»
lihen Schöffengerichte eröffnet hatte, erhob die Königliche Regierung
zu N. mittelft Plenarbeihluffed vom 22. Dezember desſ. 3. den
Konflikt, welcher durch die Ausführung begründet wurde: Beklagter
babe die Zücdhtigung als Pedell der Mittelihule, im Auftrage des
Lehrers G. unter —— des Rektors derſelben, mithin in
Ausübung einer ihm zukommenden Dienſtpflicht, vollzogen und habe
dieſelbe der Geſundheit des Roman L. nicht ſchädlich werden können.
Es war, wie geſchehen, zu entſcheiden.
Daß ein begründeter Anlaß zu der in Rede ſtehenden Züchtigung
ah war, iſt von feiner Seite beftritten und Inhalts des dem
jerichtöhofe vorliegenden, über den Hergang am 21. November 1883
von dem Rektor N. an den Magiltrat in N, eritatteten Berichtes
auch nicht zu bezweifeln. Kerner find, wie died alljeitig anerkannt
wird, — vergl. die Entſcheidung ded Reichgerichted vom 18. Dezem:
ber 1883, Hand IX Seite 302 ff. der Entſcheidungen in Straf-
ſachen — die Lehrer gejeplich befugt, über ihre Schüler die Strafe
der förperlihen Züchtigung zu verbängen, ohne daß fie genöthigt find,
in jedem einzelnen Falle die Ermächtigung ded Schulvorftanded nad)»
zuſuchen. Letzteres ift nah $. 51. Zitel 12 Theil IL der Allge-
meinen Landrechtes nur alsdann erforderlid, wenn geringere Züchti—
ungen, — und dieſen ift die vorliegende beizuzählen —, nicht mehr
Fir ausreichend zu eradhten find. Auch ift der in dem Urtheile des
Reichögerichted vom 11. Januar 1882*) zum Ausdrude gekommenen
Auffafjung beizutreten, daß die Ausübung des Züchtigungsrechtes
einem Dritten aufgetragen werden darf. Die Enticheidung des vor-
maligen Königlihen Dbertribunaled vom 3. Zuli 1853**) ift nicht
“) —— des Reichsgerichtes in Strafſachen Bd. IV. ©. 38.
**) GStriethorft, Arhiv Bd. 10 ©. 72.
230
geeignet, die gegentheilige Annahme ded Klägerd zu fügen, da fie
einen all betrifft, in weldyem gegen einen Knecht von dem Sohne
des Dienftherrn desſelben, angeblid auf Grund ded 8. 77. der
Gefindeordnung vom 8. November 1810 (Geſetzſammlung Seite 101),
ZThätlichfeiten, jedoh ohne die Ermädtigung des Dienftherrn,
verübt waren. Ebenjowenig fönnen die von dem Kläger ange-
rufenen Beftimmungen in den 88. 41. ff. Titel 13 Theil I. des
Allgemeinen Landrechtes auf den vorliegenden Fall Anwendung finden,
da diejelben lediglich Rechtöhandlungen zum Gegenftande haben.
Daß aber dem Beklagten der Auftrag, den Knaben 2. au
züdtigen, von dem Lehrer G. ertbeilt worden und daß berielbe
nebenher audy die Zuftimmung ded Rektors gefunden hatte, ergiebt
der bereitd erwähnte Bericht des Xepteren.
Die Ausführung ded Auftrages lag innerhalb der Beruföpflichten
deö Beklagten, da der Pedell einer Schule für die bei derjelben vor«
fommenden mechaniſchen Verrihtungen angenommen wird, — vergl:
$. 86. ded Disziplinargejeged vom 21. Zuli 1852 (Gejegiammlung
Seite 465), und das Urtheil des Gerichtshofed zur Entſcheidung der
Kompetenz. Konflifte vom 8. Sanuar 1876 (Gentralblatt für die
Unterridhtöverwaltung Seite 311).
Es ift ferner nicht anzuerkennen, daß die Züdhtigung dem
Knaben auh nur auf entfernte Art hat ſchädlich werden fönnen,
— $. 50 Titel 12 Theil II. des Allgemeinen Landrechtes, Allerhöchſte
Kabinetdordre vom 14. Mai 1825, sub 4 und 5 (Geſetzſammlung
Seite 149) —; denn in dem mit der Klage überreichten Attefte
find nur ſolche Wirkungen der Schläge feftgeftellt, weldye die natürs
lie Folge einer jeden förperlihen Zudtigung zu jein pflegen, aus:
drüdlic ift aber ausgeſprochen, daß „gelundheitägefährlihe Folgen“
nit zu erwarten jeien. Die Angabe, es ſei in der Klage unter
Beweis geftellt, daß der Beitimmung im Abſatze 4 der Allerhödhften
Kabinetdordre vom 14. Mai 1825 zuwider gehandelt worden, ift
eine irrige. Nach diefer Richtung bin noch thatfädhliche Ermittelun-
en anzuordnen, — $. 2. des Geſetzes vom 13. Februar 1854 (Ge-
Area Seite 86) —, bat der Geridhtähof nicht erforderlich
erachten fünnen, weil jeder Anlaß fehlt, die Beurtheilung ded Falles
— Attefte vom 6. September v. J. für eine unzutreffende zu
alten.
Auf Irrthum beruht endlich die Behauptung, es ſeien in den
Schulen laut miniſterieller Anweiſung nur Ruthen als Züchtigungs—
inſtrumente geftattet, vielmehr hat ein Reſkript des Königlichen
Kultusminifteriumd vom 8. Kebruar 1879 (Gentralblatt Seite 282) ed
als Sache der Dienftauffihtsbebörden bezeichnet, Anweiſungen wegen
Anwendung der förperlihen Züchtigung zu ertheilen. Wie der Be—
richt der Königlichen Regierung in N. vom 9. April d. J. ergiebt,
beftimmt aber $. 43. Nbj. 7. der unter Zuftimmung bed König»
231
lihen Minifteriumd erlaffenen Snftruftion für die Schulvorftände ıc.
im dortigen Regierungdbezirfe vom 21. Dftober 1842, daß bie
Züdhtigung entweder mit einer Birkenruthe auf die flache Hand oder
mit einem Stode, welder nidyt mehr ald '/, Zoll did jein darf,
auf den Rüden, im äußerften Falle und nur bei Knaben auf das
nicht entblößte Gefäß vollzogen werden folle.. Daß der von dem
Bellagten benupte, dem Gewahrſam des Reftord entnommene Stod
der Vorſchrift nicht entiprechend geweſen jei, hat Kläger nicht be—
hauptet und ift died nad) Lage der Umftände audy nicht wahrſcheinlich.
Dana muß angenommen werden, dab dem Beflagten eine
Ueberſchreitung feiner Amtöbefugnifje nicht zur Laft fällt, — $. 11.
Ziffer 1. ded Einführungdgejeged zum Gerichtsverfaſſungsgeſetze vom
27. Zanuar 1877 (Reichögejepblatt Seite 77) —, und war deöhalb
der erhobene Konflikt für begründet zu erflären.
40) Zuftändigkeit bei Beſchwerden über Mißbrauch des
Züuhtigungdrehted. Befugnis des Lebrerd zur Aus—
übung der Schulzucht auch außer der Schulzeit.
(cfr. Centralbl. pro 1882 Seite 456 Nr. 64.)
Im Namen ded Könige.
In Sadyen betreffend den von der Königlihen Regierung zu N.
erhobenen Konflikt in der le Ten des Kutſchers N. zu N.
wider
den Lehrer N. dajelbit, wegen Mikhandlung, hat dad Königliche
Oberverwaltungsgericht, Erfter Senat, in feiner Sitzung vom 13. De-
jember 1884 für Redt erkannt,
daß der erhobene Konflikt für begründet und der Rechtsweg
daher für unzuläffig zu erachten.
Bon Rechts Wegen.
Gründe. |
Der 11 bis 12 jährige ſchulpflichtige Sohn Frig des Kutſchers N.
zu. hatte fih am 21. Auguft 1883, an welchem Tage er die Schule
von 6 bis 8 Uhr Vormittags beſuchen mußte, gegen 7 Uhr Morgens,
anftatt in die Schule zu gehen, mit feinen Geſchwiſtern nad dem
N.'er Walde begeben, um Beeren zu pflüden. Der Lehrer N. ging
dem Frig N. sofort nad, um ihn zum Schulbefude anzubalten und
bolte ihn — nachdem der Knabe kurz vorher an feinem Bater, ohne
daß lepterer ein Wort an ihn richtete, vorübergegangen war, — an
dem Waldedjaume ein, drehte ihn mit der Aufforderung, in bie
Schule zu fommen, nad dem Dorfe zu um und gab ihm einen
Stoß, in Folge defjen er zur Erde fiel.
232
Auf die in Folge deffen von dem Kutſcher N. wegen Miß—
ige ſeines Sohnes Frig gegen den Lehrer N. erhobene Privat»
Mage erfannte das Königlihe Schöffengericht zu. nach ftattgehabter
Deweidaufnahme unterm 10. Sanuar 1884 zu Nedt:
daß das gegen den Angeklagten eingeleitete Verfahren wegen
Körperverlegung einzuftellen.
Das Schöffengeriht nahm für dargethan an, daß der Privatan-
geflagte die der Schulzucht geiepten Schranken nicht überjchritten habe.
Gegen diejed Erkenntnis legte der Privatkläger frift- und form«
gerecht die Berufung ein.
Er behauptete, daß der fraglihe Vorfall fih nah 8 Uhr
ugetragen, während, wie der Angeflagte in der mündlichen Ber-
ber vor dem Scöffengerichte eingeräumt, die Schule für den
Frip N. um '/, 8 Uhr ihr Ende erreicht, daß die Mikhandlung aljo
nah Schluß der Schule ftattgehabt habe, und daß das Züchtigungs—
recht von dem Angeklagten gar nicht habe ausgeübt werden dürfen,
weil der Privatlläger — der Vater — gegenwärtig gemejen, diejem
aljo allein die Züchtigung zugeftanden babe.
Der Angeklagte beftritt dieje An- und Ausführungen und wies
darauf bin, daß die Schule, wie er died auch bei der mündlichen
Verhandlung angegeben und wie event. die Königliche Regierung
beitätigen werde, für Fritz N. bis 8 Uhr gedauert babe.
Nachdem darauf Termin zur Hauptverhandlung vor dem König-
lihen Landgerichte zu N. auf den 24. März 1884 anberaumt war,
erhob die Königliche Regierung zu N. vor Abhaltung diejed Termined
durch Plenarbeihluß vom 13. März 1884 den Konflikt, weldyer durdy
die Ausführung begründet wurde, daß der Angeklagte innerhalb feiner
Amtöbefugniffe gehandelt und dad Maß des ihm zuftehenden Züch—
tigungsrechtes nicht überfchritten habe.
Auf den Konflikt haben die Parteien Feine Erklärung abgegeben.
Das Königliche Landgeriht zu N. und das Königliche Ober:
landeögericht zu S. eradhten den Konflikt für begründet.
Bemerkungen der Herren Minifter der Juſtiz und der Unter»
rihtö-Angelegenbeiten find dem Gerichtöhofe nicht zugegangen.
Es war, wie geſchehen, zu erfennen.
Der Lehrer ift ebenjo berechtigt wie verpflichtet darüber zu
wachen, daß die Schüler den Unterriht nicht verfäumen. Es liegt
daher in den Amtöbefugnifjen des Lehrers, Schüler, weldye die Schule
umgeben, in die Schule zu führen und fie für ihr pflichtwidriges
Verhalten zu züchtigen. Unerheblich ift deshalb, ob die Unterrichts-
zeit bereitö beendigt war oder nicht, ald der Lehrer N. den Frig N.
— Er war hierzu auch nach Ablauf der für den Unterricht
eſtimmten Zeit berechtigt. Auch der Umſtand, daß der Vater des
Fritz N. in der Nähe war, beſchränkte das Züchtigungsrecht des Lehrers
nicht, und dies um jo weniger, als der Vater, ftatt ſeinerſeits den
233
Sohn zur Schule zu ſchicken bezw. zu ftrafen, ſtillſchweigend den-
jelben hatte gewähren lafjen. Daß aber Angeflagter dad Maß des
ihm zuftehbenden Züchtigungsrechtes überjchritten babe, ift von dem
Privatkläger jelbft nicht behauptet, auch nad Lage des Falles nicht
anzunehmen.
&8 war daher in Gemäßheit des $. 3 des Geſetzes vom 13. Fe:
bruar 1854 (Geieg- Sammlung Geite 86) in Verbindung mit $. 11
ded ——— zum Gerichtsverfaſſungsgeſetze vom 27. Za-
nuar 1877 (Reichögejepblatt Seite 77) der erhobene Konflikt für
begründet und der Rechtsweg für unzuläffig zu erachten. ’
Urkundli unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs-
gerichtes und der verordneten Unterjrift.
(L. S.) Perſius.
D. V. ©. 1. 1367.
41) Fortdauer der Zugehörigkeit zum Shulverbande
nah dem Audtritte aus der Kirde.
(Centralbl. pro 1876 Seite 307.)
1.
Berlin, den 29. Dftober 1884.
Dad Königlihe Konfiftorium ermächtige ich hiermit, den N.
zu N. auf die nebſt Anlage hier wieder beigeichlofjene Borftellung
vom 7. Zuli d. 3., betreffend Befreiung von den Scyullaften, im
Sinne des Berihted vom 20. September d. 3. unter gleichzeitiger
entiprehender Beachtung des Crlafjed vom 15. November 1875
— U. II. 7750, der Erlaffe vom 20. Februar 1877 und 12. Sep»
tember 1882 — Gentralblatt 1877 S. 174; 1882 S. 720 und des
in Abichrift beigefügten Erlafjed vom 31. Januar 1882 — U. III. a.
10422 — (Anlage a.) in meinem Namen ablehnend zu befdeiden.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
das Königl. Konfiftorium zu N. (in der
Hannover).
U. III. a. 19060.
Anlage a.
Berlin, den 31. Januar 1882,
Wie mir die Königlihe Regierung in N. angezeigt hat, find
vom 1. April d. 3. ab die Schullaften ſämmtlicher Schulgemeinden
der Stadt N. unter gewiffen Modalitäten auf den Kommunal-Gtat
übernommen.
Da in Folge deffen Ihr Antrag, zu enticheiden, dab Sie zu
den Steuern der katholiſchen Schule nicht mehr herangezogen werden
234
dürfen, gegenftandslos wird, fo fehlt ed an ausreichendem Anlaffe,
in eine Tapliche Beurtheilung Shrer Beſchwerde vom 2. Dezember
v. 3. einzutreten.
Was Ihre Abſicht betrifft, Ihr Kind beim Eintritte in das jchuls
pflichtige Alter die dortige evangeliihe Schule beſuchen zu laffen,
jo muß Ihnen überlaffen bleiben, hierauf zu geeigneter Zeit zurück—
zulommen.
Die Anlagen Ihrer Beichwerde folgen hierbei zurüd.
1. An
den Schneidermeifter und Stadtverordneten
Herren N. zu N
Abſchrift von 1. erhält die Königl. Regierung auf den Bericht
vom 12, Sanuar d. 3. zur Kenntnisnahme, indem ich zugleidy unter
Hinmweilung auf den Erlaß vom 20. Februar 1877 — Gentralbl.
1877 ©. 174 — bemerfe, dat Ihre Entiheidung vom 22. Auguft
v. 3. nicht minder der Begründung entbehrt, ald die ohne weitere
Einſchränkung in dem Beridhte vom 12. Januar d. 3. geäußerte
Anfiht, dab die evangeliihe Schulgemeinde zur Aufnahme ded N.
nicht verpflichtet je. Es kann feinem Zweifel unterliegen, daß,
wenn die Königliche Regierung ed angemefjen findet, den N., nach—
“ dem derielbe aus der katholiſchen Kirche ausgetreten, jeinem Wunſche
—— der evangeliſchen Schulgemeinde zuzuweiſen, der letzteren ein
echt zum Widerſpruche hiergegen nicht zuſteht.
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
2. An
die Königl. Regierung zu N.
U. IIl.a. 10422.
2.
Stade, den 18. November 1884.
Der Herr Minifter der geiftlihen, Unterrichtd- und Mtedizinal«
Angelegenheiten hat und unterm 29. Dftober c. beauftragt, Sie auf
Ihr Rekurdgefuh vom on d. 3., betreffend Befreiung von den
Scäullaften, im Sinne mehrfah von dem Herrn Minifter resp.
den Herren Amtövorgängern defjelben ergangener Entſcheidungen
ablehnend zu beſcheiden. i
Wie wir Ihnen unterm 16. Zuli c. zu erfennen gaben, hat
Ihr Austritt aus der Kirche feine weitere bürgerlihe Wirkung als
die im Gejege vom 14. Mai 1873 vorgeichriebene, indbeiondere
baben Eie nit aufgehört, vollberedhtigted und vollverpflichtetes
Mitglied ded evangelifchelutheriihen Schulverbandes von D. zu fein,
und Sie bleiben in diefem Verbande, bid Sie entweder einer anderen
235
Religionsgeſellſchaft beigetreten find, für welche am Orte eine Volks—
ichule errichtet ift und dadurch Mitglied des betreffenden anderen
Schulverbanded geworden find, oder bis Sie auf Ihren etwaigen
Antrag einem anderen am Drte etwa beftehenden Sculverbande
durch die Schulauffichtäbehörde zugewieſen worden find.
Königlich Preußiſches Konfiftorium.
Abtheilung für Volksſchulſachen.
An
ben Herrn ac.
42) Konftituirung einer bejfonderen jüdiihen Schul—
jozietät unter a ee öffentlihen jüdiſchen
ule.
Berlin, den 21. Juni 1884,
Der Königlichen Regierung erwidere ih auf den Beriht vom
19. Mai d. J. betreffend die Beichwerde der jüdiſchen Hausväter von,
und von ©. wegen Zuweiſung der jüdijchen Hausväter in L. zu der dors
tigen katholiſchen Schule, daß dem eventuellen Wunſche der Beſchwerde⸗
führer entiprehend die Juden in den beiden genannten Gutöbezirfen
unter Errichtung einer öffentlichen jüdifhen Schule gemäß $.18 Litt. k.
der Regierungd-Inftruftion vom 23. Dftober 1817 bezw. 88. 29 ff.
Tit. 12 Th. I. A. & R. und 88. 67 und 58 des Geſeßes vom
23. Juli 1847 — ©. ©. ©. 263 — zu einer bejonderen jüdiſchen
Schuljozietät zu konftituiren find und bie —— Anordnung
um 1. Oktober d. J. zur Ausführung zu bringen iſt, bis zu welchem
— es hinſichtlich der ———— der Juden in L. zu der
dortigen katholiſchen Schule bei der dielerhalb von der Königlichen
Regierung getroffenen Anordnung fein Bewenden behält.
Die Königliche Regierung beauftrage ich, hiernady dad Weitere
zu veranlaffen und die Beichwerbeführer auf die an mich gerichteten,
nebft einer Anlage wieder angefchloffenen VBorftellungen vom 8. Nos
vember v. 3. und 30. März d. J. in meinem Namen zu beicheibden.
Bon der Intention, die jüdiihe Privatihule in S. als eine
öffentliche jüdiſche Volksſchule anzuerkennen, ift Abftand zu nehmen.
Vielmehr wird, fobald unter Erridtung einer öffentlidhen jüdiſchen
Schule eine bejondere jüdiihe Schulfozietät Eonftituirt fein wird, die
jübiiche Privatichule in S. aufzuheben bezw. die zu deren Einrichtung
jeiner Zeit ertbeilte Konzeifion zurüdzunehmen fein.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. Ill. a. 15267.
236
43) Anjammlung eined Baufonds zur Errihtung einer
Schule.
Berlin, den 18. Juli 1884.
Auf den Bericht vom 4. April d. J., betreffend die Neuein—
richtung einer Schule in N., erwidere ich der Königlichen Regierung,
dag ich mit Ihren Ausführungen injomweit ——— bin, als
die Verhandlungen mit den Hausvätern der politiſchen Gemeinde N.
nur eisen Natur geweien find und eine bindende Verpflich—
tung zur Aufbringung eines Sammelbaufonds nicht haben konſti—
tuiren können. Denn ein Beſchluß der politiſchen Gemeinde N.
ift in den Verhandlungen weder erjtrebt noch gefaßt worden. Und
ein Beſchluß der Schulgemeinde N. ift nicht möglich, da eine ſolche
biöher nicht befteht. Erft mit der Konftituirung einer jelbftändigen
Sculgemeinde in. wird ein rechtliches Kundament geihaffen, auf
Grund defjen die Schulgemeinde zur Herbeifhaffung der erforderliden
Einrichtungskoſten für eine dafelbft zu gründende Schule genöthigt
werden fann. (Bgl. den Erlah vom 15. März 1864 Gentralblatt
Seite 246.)
Wil die Königlihe Regierung aljo zum Bau einer Schule
in N. einen Fonds anjammeln en, jo bat fie zunädhft für N.
eine neue Schulfozietät zu errichten. Iſt died geichehen, und ift die
neue Schuljozietät zur freiwilligen Anjammlung eined Baufonds
nit zu vermögen, fo bat die Königliche Regierung, da die An—
fammlung eined Baufonds zur „Aufbringung der Baufoften“ gehört,
gemäß 8.47 des Gejeged vom 1. Auguft 1883 Beſchluß zu faſſen und
den in Anſpruch Genommenen die Anfechtung diejes Beihluffes zu
überlaffen.
Bisher aber liegt die Boraudfegung zur zwangsweiſen Heran-
iehung der Schulbau⸗Pflichtigen: nämlich die Errichtung einer jelb»
Händieen Sculgemeinde für N. nicht vor. Ich betrachte deöhalb
die Beichwerde ald gegenftandslos und ermädhtige die Königliche
Regierung, die Beichwerdeführer in diefem Sinne zu bejcheiden.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. Ill. a. 13468.
44) Ausſchließliche Zuftändigfeit der veranlagenden
Behörde für Reklamationen (Beihwerden und Ein:
ſprüche) gegen die Heranziehung zu Schulbeiträgen
(Abgaben und Leiftungen für Boltsihullehrer).
Zuftändigfeit der Berwaltungsgerihtöbebörden
jur Entjdheidung im Bitwattongeheektsckfanren auf
237
Klagen gegen den Beihluß der veranlagenden Be»
börde, jowie bei GStreitigfeiten zwiſchen Betheiligten
über ihre Berpflidtun zu Abgaben und Leiftungen
für Volksſchulen.
(Eentralbl. pro 1884 Seite 487 Nr. 92.)
Berlin, den 23. Juni 1884.
Auf die Vorftelung vom 10. Zuni d. 3., betreffend die Re—
gelung der Schulverhältnifje an der dortigen fatholiiben Schule,
erwidere ic Ihnen unter Rüdgabe der Verfügung ded Königl. Land»
rathed zu N. vom 22. April d. J., daß, da die Entſcheidung von
Streitigfeiten über die nad öffentlihem Rechte zu fordernden Ab-
gaben und Zeiftungen für öffentlihe Volksſchulen (Schulen, welche
der allgemeinen Schulpflicht dienen) zur Zuftändigfeit der Verwal—
tungdgerichtöbehörden gebören, ich mich nicht veranlaßt finden fann,
in eine Erörterung darüber einzutreten, ob die von der Königl.
Regierung zu N. wegen der Verpflichtung zur Unterhaltung der
fatholiiden Schule in K. mitteld Beftätigung der Schulmatrifel und
der Nachträge zu derjelben getroffenen Feftfegungen dem beſtehenden
Rechte entiprehen oder, wie Sie behaupten, mit demjelben nicht im
Einklange ftehen.
Es muß vielmehr den Betheiligten, d. h. im vorliegenden Falle
den zur fatholiihen Schule in K. gehörigen Gemeinden, auf welde
der Schulvorftand der gedachten Schule gemäß den von der Königl.
Regierung getroffenen Feftießungen die Abgaben und Leiftungen für
die gedachte Schule audzuichreiben gehabt hat, lediglich überlaffen
bleiben, wenn fie glauben, daß fie zu den Abgaben und Leiftungen,
zu welden fie hiernach herangezogen worden, nicht verpflichtet jeien,
gemäß dem Gejepe vom 18. Juni 1840 über die BVerjährungdfriften
bei öffentlihen Abgaben (Gejep-Samml. S. 140) bei dem Schul»
vorftande gegen ihre Heranziehung zu den qu. Abgaben und Leiftungen
ſteuerlicher Art Beſchwerde oder Einſpruch zu erheben (zu reflamiren).
Alddann hat gemäß dem erften Abſatze des 8. 46 des Zuftändig-
feitögejeged vom 1. Auguft 1883 (Geſ. Samml. S. 237) der Schul»
vorstand auf die erhobenen Beſchwerden und Einſprüche m bes
ihließen und gegen defjen Beſchluß findet innerhalb zwei Wochen
die Klage im Verwaltungsſtreitverfahren ftatt (8. 46 Abi. 2 a. a. D.).
Unabhängig hiervon unterliegen Streitigfeiten zwiſchen den Be-
theiligten ſelbſt über ihre in dem öffentlichen Rechte, d. b. auf dem
Geſetze oder auf der bejonderen Schulverfafjung begründete Ber:
pflihtung zu den gedachten Abgaben und Reiftungen gemäß $. 46
Abi. 3 a. a. DO. gleichfalls der Entſcheidung im Verwaltungsitreit-
verfahren.
In legterem haben die Berwaltungsgerichtäbehörden behufs Ent»
iheidung des Specialfalles zu prüfen, ob die Feſtſetzungen der Schul-
238
matrifel nebſt Nachträgen, welche fein neued Recht ſchafft, ſondern
nur die beſtehenden Rechtsverhältniſſe zu konſtatiren hat, dem be—
ſtehenden Rechte gemäß ſind.
Im Uebrigen mache ich Sie darauf aufmerkſam, daß Sie als
Mitglieder der Gemeinde K. zu den Betheiligten im Sinne des
8. 46 des Zuſtändigkeitsgeſetzes vom 1. Auguſt 1883 nicht gehören,
Ihnen vielmehr gemäß dem Schlußſatze des $. 46 und dem $. 34
Nr. 2 a.a.D. nur überlafjen bleiben fann, gegen Ihre Heran-
jiehung oder Veranlagung zu den Gemeindelaften bei dem Gemeinde—
voritande Beſchwerde oder Einſpruch zu erheben und eventuell gegen
defjen Beihlu im Bermaltungöftreitverfahren Fagbar zu werden,
wenn Sie glauben, dab Sie zu den gedachten Laften, jomeit joldye
für die katholiſche Schule in K. gefordert werden, beizutragen nicht
verpflichtet jeien.
An
die Grundbefiger Herren N. und Genoffen in K.
Abſchrift des vorftehenden Beſcheides erhält die Königl. Re—
gerung bei Zufertigung der Vorftellung vom 10. Juni d. I. zur
enntniönahme.
Sofern übrigend, wie ed den Anjchein hat, die Gemeinde K.
jelbft beftreitet, dazu verpflichtet zu fein, die ihr dur die Feſt—
jegungen, melde die Königl. Regierung mitteld Beftätigung der
Schulmatrifel getroffen bat, auferlegten Gelftungen zu erfüllen und
deren Erfüllung unterläßt oder verweigert, made ich darauf aufs
merfjam, daß der $. 35 des Zuftändigfeitägefeges vom 1. Auguft
1883 den Weg weiſet, auf welchem die Gemeinde zur Erfüllung der
ftreitigen Leiftung anzubalten ift.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
- Im Auftrage: de la Croix.
n
die Königl. Regierung zu N.
U. Illea. 15749. 2
45) Gmpfeblung der Bejeitigung, bezw. Grmäßigung des
Schulgeldes bei Volksſchulen, ſowie der Abſchaffung der
Einrichtung, nach welcher das Schulgeld perſönliches
Dienſtemolument der Lehrer iſt.
Auszug.
Berlin, den 10. Mai 1884.
Sollte, worüber der Bericht nichts ergiebt, in N. nody die Ein-
richtung beftehen, nach weldyer dad Schulgeld ald perſönliches Dienft-
emolument des Lehrers einen Theil des vofationdmäßigen oder inven-
tarmäßigen Dienfteinfommens desſelben bildet, jo ift gemäß dem
239
Erlafje vom 28, April 1881 (Gentralbl. f. d. U. V. 1881 Seite 645)
thunlichſt auf Abſchaffung diefer Einrichtung und anderweitige Re-
gulirung des Dienfteinlommend Bedaht zu nehmen, in welder
Hinficht zugleih auf die Erlaffe vom 30. April 1880 und 20. No-
vember 1882 (Gentralbl. 1880 Seite 663 u. Gentralbl. 1883 Seite
167) aufmerffam gemadt wird.
Des Weiteren hat dad Königl. Konfiftorium gemäß dem Erlaſſe
vom 8. Mai 1883 (Gentralbl. 1883 ©. 462) Anlaß zu der Erwägung
u nehmen, ob, fofern ed nicht zu ermöglichen, das Schulgeld in N.,
über defjen fchweren Drud in der Beſchwerdeſchrift Klage geführt
wird, überhaupt zu bejeitigen ($. 28 des Volksſchulgeſetzes vom
26. Mai 1845), nicht doch wenigitend eine Ermäßigung desſelben
berbeizuführen jei.
ꝛc.
Der in der Beſchwerde vorgetragene Wunſch, daß einer der
Schulvorſteher mit der Erhebung des Schulgeldes beauftragt werden
möge, eine Einrichtung, welcher in den 88. 29 und 32 des Volks—
ſchulgeſetzes vom 26. Mai 1845 gedacht ift und die an ſich empfeblend-
wertber erſcheint, ald die Befafjung ded Lehrers mit der Schulgeld»
erhebung —, kann nur für gerechtfertigt erachtet werden.
Der Minifter der geiftlidhen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
An
das Königl. Konfiftorium zu N. (im der
Provinz Hannover).
U. III. a. 12979.
46) Umfang der Dienftwohnungen für Lehrer.
(Eentralbl. pro 1872 Seite 499; pro 1874 Geite 345; pro 1877 Seite 247;
pro 1879 Seite 362, 695; pro 1881 Seite 682; pro 1882 Geite 437.)
Berlin, den 30. Zuni 1884.
Auf den Beriht vom 28. April d. 3. ermwidere ich der Königl.
Regierung, daß davon abzufehen ift, den erſten Lehrer N. an der
fatholiihen Schule zu DB. in der u der ihm urſprünglich zur
Dienftwohnung überwiejenen Räume zu beihränfen und das größte
der zu feiner Dienftwohnung gehörigen Zimmer für Unterrichts—
äwede in Anſpruch zu nehmen.
Daß die Familie des zeitigen Inhaberd der gedachten Wohnung
nur aus ihm und feiner Ehefrau befteht, bleibt ohne enticheidenden
Einfluß, da es fih um die Dienftwohnung für den erften Lehrer
einer mehrflaffigen Schule handelt und dieje eine Kamilienwohnung
fein muß, in welder aud eine zahlreichere Familie ausreichenden
Raum findet. Die Küche gleichzeitig zum Wohn- und Schlafraume
20
zu beitimmen, ift unzuläffig. Hierzu kommt, daß das Zimmer,
defjen Abzweigung von der in Rede ftehenden Dienftwohnung in
Ausficht genommen ift, höchſtens 50, nicht 60 Kinder, wie die Königl.
Regierung annimmt, zu fallen vermag, da bei Schulgimmern mitt:
lerer Größe der Sat von 0,60 [Im für jedes Kind, welcher jchon
bei großen Klafjen bis zu achtzig Plägen knapp ift, bei weitem nicht
ausreiht, wenn die Subfellien den heutigen Anforderungen gemäß
vorihriftömäßig aufgeftellt werden follen. Außerdem it au die
Beleuchtung des Raumes, melde für Schulzwede mindeftens Y,
bid '/, der Grundflähe als Fenfterflädhe verlangt, für ein Schul«
zimmer nicht genügend, und entbehrt der Raum entſprechender Ben-
tilation zur Abführung der verdorbenen Luft, um ein vorſchrifts—
mäßige Schulzimmer für höchſtens 50 Kinder zu gewinnen. Im
Mebrigen würde jonady bei Abzweigung des in Rede ftebenden Zimmers
von der Dienftwohnung des erften Zehrerd an der genannten Schule
deſſen Wohnung rund 20 [m Zimmerflähe weniger, als in der
Regel mindeftens gemährt wird, und fein größered Zimmer enthalten.
Hiernad wolle die Königl. Regierung das Weitere veranlaffen
und den N. auf die Vorftellung vom 28. Dftober v. 3. beicheiden.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. III. a. 14873.
47) Ausftattung der Glementarjhulftellen mit Dienft-
wohnungen für die Xebrer.
Berlin, den 30. Juni 1884,
Wenn die Wobnungdverbältniffe in. ei häufigen Schwan-
kungen auögejept find, fo muß die Königl. Regierung darauf hin
wirfen, dab eine Vermehrung der Zabl der Dienftwohnungen für
Lehrer herbeigeführt werde, zumal nad dem katholiſchen Schulregle-
ment vom 18. Mai 1801 die Lehrer Dienftwohnungen haben jollen
und überhaupt Dienitwohnungen zur ordnungsmäßigen Ausftattung
der Schulftellen gehören. (cfr. Erlafje vom 20. Mai 1881 —
Gentralbl. 1881 S. 632 —, 3. Ianuar 1882 — Gentralbl. 1882
S. 437 — 7. Januar 1884 — Gentralbl. 1884 ©. 194.)
Der Minifter der geiltlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
Auszug.
An
die Königl. Regierung zu N. (in der Provinz Schleſien).
U. III. a. 15064.
24]
48) Räumlichkeiten, melde zu der Dienftwohnung eines
Schullehrers gehören, dürfen ohne Zuftimmung der die
Wohnung gewährenden Gemeinde x. Fremden zur Be»
nugung niht überlafjjen werden.
Auszug.
Berlin, den 26. Juli 1884.
Die Meinung ded Lehrers N., dab er ald Nupnieher der
Dienftwohnung im Schulhaufe berechtigt geweſen fjei, dem Domänen
pächter N. dad Abtrodnen von Wäſche auf dem zu feiner Dienft-
wohnung gehörigen Boden des Schulgebäudes zu geftatten, ift eine
irrthümliche , wie die Königl. Regierung aus dem in dem Grlafje
vom 12. März 1881 — Gentralbl. Seite 469 — dieſerhalb Bes
merften und aus den daſelbſt angezogenen $$. 22 bis 28 Xitel 19
Theil I Allgemeinen Landrechtes, indbejondere aus dem $. 28 a. a. O.
entnehmen molle.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
n
die Königl. Regierung zu N.
U. Ill.a. 16619.
Berleihung von Orden und Ehrenzeichen.
(Eentralbl. pro 1884 Seite 268.)
Bei der Feier des Krönungd- und Ordensfeſtes am 18. Ja»
nuar 1885 haben nachgenannte dem Reffort der Unterrihtd-Bermal-
tung ausſchließlich oder gleichzeitig angehörende Perjonen erhalten:
1) den Rotben Adler-Drden zweiter Klaſſe mit
&idhenlaub:
Bahlmann, Geheimer Ober-Regierungd-Rath und vortragender
Rath im Minifterium der geiftlicen ıc. Angelegenheiten.
Dr. Bartſch, Geheimer Dber-Regierungd-Rath und vortragender
Rath im Minifterium der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Beinert, Geheimer Dber-Regierungs-Rath und vortragender Rath
im Minifterium der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Dr. Eurtius, Geheimer NRegierungd-Rath und ordentlicher Pro»
feffor an der Univerfität zu Berlin.
D. Dr. Schrader, Gebeimer Regierungs-Rath, Kurator an der
Univerfität zu Halle a. d. ©.
2) den Rothen Adler-Drden dritter Klajje mit der
Schleife:
Dr. Dernburg, Geheimer Juſtiz-Rath und ordentlicher Profeſſor
an der Univerfität zu Berlin, z. 3. Rektor der Univerfität.
1885 16
242
Dr. Ejjer, Geheimer NRegierungd-Rath und vortragender Rath im
Minifterium der geiftlichen ıc. Angelegenbeiten.
Dr. Haym, ordentlicher Deofellor an der Univerfität zu Halle a. d. S.
Dr. Heidenhain, Geheimer Medizinal-Rath und ordentlidher Pro-
fefjor an der Univerfität zu Breslau.
Dr. Jordan, Geheimer Regierungd-Rath und vortragender Rath
im Minifterium der geiftlichen ıc. Angelegenbeiten.
Winter, Geheimer Dber-Regierungd-Rath und vortragender Rath
im Minifterium der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
3) den Rothen Adler-Drden vierter Klafje:
Dr. Abit, Gymnafial-Direktor zu Oels.
‘Dr. Anton, Gymnafial-Direktor zu Naumburg a. d. ©.
Auft, Superintendent, Kreid-Schulinfpeftor u. Pfarrer zu Dobrzyca,
Krs Krotoſchin.
Dr. Bergmann, ordentlicher Profeſſor an der Univerſität zu
Marburg.
Dr. Biedenweg, Regierungs-Rath beim Provinzial-Schulfollegium
& Hannover.
Dr. Bolze, Real-Gymnafial-Direftor zu Berlin.
Gaudze, Superintendent, Kreis⸗Schulinſpektor u. Paftor zu Soren-
bohm, Kreis Gößlin.
Dr. Dittmar, Regierungs- und Schulrath zu Pofen.
Dr. Dredöler, ordentlicher Profeſſor und Direktor ded Landwirth-
Ihaftlihen Inftituts zu Göttingen.
Edolt, Seminar-Direftor zu Dfterburg.
Eidmann, Konfiftoriale, NRegierungd- und Schulrath zu Potödam.
Engelhard, Profeffor und Lehrer an der Tehniihen Hochſchule
u Hannover.
Dr. Gigler, ordentliher Profeffor an der Univerfität zu Bredlau.
Gruhl, Provinzial-Schulrath zu Berlin.
D.Dr. Hanne, ordentlidyer Profefjor an der Univerfität zu Greifs—
wald.
Dr. Hartmann, Geheimer Juſtiz-Rath und ordentlicher Profeffor
an der Univerfität zu Göttingen.
Haffelmann, Propft, Kreid-Schulinjpeftor und Hauptpaftor zu
Krempe, Kreid Steinburg.
Jeſſen, Direktor der Handwerkerſchule zu Berlin.
Konfalid, Kreid-Schulinipektor zu Neuftadt W./Prf.
Maurer, Erfter Pfarrer, Kreis-Schulinſpektor, Dekan und Profeffor
am theologiſchen Seminar zu Herborn.
Dr. Naunyn, ordentlicher Profefjor an der Univerfität zu Königs-
berg i. Pr., 3. 3. Prorektor der Univerfität.
Dr. Duinde, MedisinalsRath und ordentlider Profefjor an der
Univerfität zu Kiel.
243
Nedling, katholiſcher Pfarrer u. Kreis-Schulinipeftor zu Twiftringen,
Kreis Freudenberg.
Dr. Schlee, Gymnafal-Direttor zu Altona.
Schmalz, fatholiiher Pfarrer und Kreis-Schulinſpektor zu Lahr
in Oberlahnkreiſe.
Schröder, Kreids-Schulinipektor zu Prökuls, Kreis Memel.
Schuchardt, Superintendent, Kreids-Schulinipeftor und Oberpfarrer
zu Kemberg, Krs Wittenberg.
Schulze, Profefjor, Mitglied ded Senats der Akademie der Künſte
und Abtheilungs-Vorfteher bei der Königl. Hochſchule für Mufik,
zu Berlin.
Spobrmann, Seminar-Direktor zu Sagan.
Ulrid, Profefjor an der Techniſchen Hochſchule zu Hannover.
Dr. Wagner, ordentliher Profefjor an der Univerfität zu Berlin.
Dr. Werneke, Gymnafial-Direftor zu Montabaur.
4) den Königl. KroneneDrden zweiter Klafje:
Steffed, Profefjor und Direktor der Kunft-Afademie zu Königs—
berg i. Pr.
5) den Königl. Kronen-Drden dritter Klafje:
Dr. Altboff, Geheimer Regierungd-Rath und vortragender Rath
im Minifterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
6) den Königl. Kronen-DOrden vierter Klafje:
Arendt, Seminarlehrer zu Braundberg.
Be en, Ludwig, Maler zu Düfleldorf.
ahn, Vorfteher ded Rettungshauſes zu Züllhom, Krs Random.
Weiß, Seminarlebrer zu Dber-Glogau, Krs Neuftadt D./S.
7) den Königl. Haud-Drden von Hohenzollern:
a. den Adler der Ritter:
Dr. Klir, Gebeimer Regierungs-Rath und Provinzial-Schulrath zu
Berlin.
b. den Adler der Inhaber:
Franzen, emerit. evangeliicher Lehrer, Drganift und Küfter zu
Niebüll, Krd Tondern.
Gürich, evangeliiher Hauptlehrer und Kantor zu Kattowih.
Heidemüller, evangeliſcher Lehrer und Küfter zu Lebuja, Krs
Schmeinig.
Herber, fatholifher Hauptlehrer zu Montabaur im Unterwefter-
waldfreije.
Lamprecht, Kantor und evangelifher Lehrer zu Szittlehmen,
Krs Goldap.
Matuszewski, katholiſcher Lehrer zu Chelmno, Dorf, Krs Samter.
16*
244
Neizel, emerit. evangeliiher Lehrer und Organift zu Dommatau,
Krs Neuftadt W./Prf.
Ohlhoff, Rektor und Erfter Lehrer zu Einbeck, Krs Einbed.
m. evangeliiher Lehrer und Kantor zu Gränowig, Krd
iegnip.
— — Kantor und evangeliſcher Lehrer zu Burgdorf, Krs
elle.
Scherer, Erſter katholiſcher Lehrer zu Salmünſter, Krs Schlüchtern.
Schmidt, Kantor, Erſter Lehrer und Küſter zu Groß-Breeſen,
Krs Guben.
Sieg, evangeliſcher Lehrer, Küfter und Organiſt zu Stolzenberg,
Krs Colberg⸗Cörlin.
Skrod sr Rektor an der Kirhichule zu Ederöberg, Krs Iohannis-
urg.
Winkelmann, evangeliicher Lehrer und Küfter zu Groß-Döbern,
Krs Cottbus.
Zenfe, evangelifher Lehrer und Organift zu Gallingen, Krs
Friedland.
8) daß Allgemeine Ehrenzeichen:
Bickert, Pedell bei der Univerfität zu Marburg.
Fiſcher, Univerfitätd-Bauaufjeher zu Halle a. d. ©.
Göride, Galeriediener 1. Kl. bei den Königl. Mufeen zu Berlin.
Grofje, Sculdiener beim Gymnafium zu Greifswald. j
Hanſen, Pedell beim Gymnafium zu Haderäleben.
Sacobjen, evangeliiher Erfter Lehrer und Organift zu Scherrebef,
Krs Haderdleben.
Kinzel, Sculdiener bei der Ritter-Afademie zu Liegnip.
Kühlborn, evangeliicher Lehrer und Kantor zu Aue, Krö Eſchwege.
Ranfft, Pedell bei der Akademie der Künfte zu Berlin.
Schlamelcher, Sculdiener zu Klaudthal, Krs Zellerfeld.
Starbatty, Schuldiener zu Hohenftein, Krs Dfterode in Dftpr.
Straßburg, evangeliicher Erfter Lehrer und Kantor zu Uchte,
Krs Nienburg.
Spmalla, fatholiiher Kirchen: und Schulvorfteher zu Groß-Döbern,
Krs Oppeln.
Tchorſch, Pedell bei der Univerfität zu Berlin.
Wedell, evangeliiher Lehrer zu Peteröwalde, Krs Schlodau.
Wiehmann, evangeliiher Lehrer zu Aderau, Krs Pr. Eylau.
Wobſer, evangeliiher Lehrer zu Groß-Küdde, Krd Neuftettin.
245
Berlonal: Beränderungen, Titel: und Ordens - Berleihungen.
A. Behörden und Beamte.
Dem Ober: Konfiftorial-Rath und vortragenden Rath im Minifterium
der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten, ordentlihen SProfefjor der
Theologie, Dr. theol, et phil, Weiß ift der Rang ald Rath
— Klaſſe verliehen, — der Geheime Regierungs-Rath Dr.
ügler zum vortragenden Rath in demſelben Minifterium
ernannt,
der Geheime Dber- Regierungd-Rath und vortragende Rath im
Minifterium der geiftlichen ıc. Angelegenheiten, Dr. Gandtner
gm Kurator der Rheiniihen Friedrih-Wilhelms-Univerfität zu
onn unter Belafjung des Charakters ald Geheimer Ober-
Regierungd-Rath und ded Ranges eines Rathes zweiter Klaffe
ernannt,
der Regierungs- und Schulrath Triebel zu Gumbinnen in gleider
Eigenihaft an die Regierung zu Marienmwerder verfept,
der Direktor der Königl. Tanbihömmenanftalt Dr. theol. Treibel
zu Berlin zum Regierungs- und Schulrath ernannt und der Res
gierung zu Gumbinnen überwieien,
zu Kreid-Schulinfpeftoren find ernannt worden die biöher kommiſſa—
riſchen Kreis⸗Schulinſpektoren
Seminarlehrer Kießner zu Heydekrug, Reg. Bez. Gumbinnen,
Realprogymnaſial-Lehrer Scheuermann zu Schwetz, Reg. Bez.
Marienwerder,
Gymnafiallehrer Dr. Gregorovius zu Briefen, Reg. Bez.
Marienmwerder, und
Rektor Dr. Riemenjhneider zu Mülheim a. d. Rhr., Reg.
Bez. Düffeldorf.
B. Universitäten, techniſche Hochſchulen, ıc.
Dem ordentl. Profefj. Dr. Güterbod in der juriſtiſch. Fakult. der
Univerf. zu Königsberg i. Prß ift der Charakter ald Geheimer
Juſtiz⸗Rath verliehen,
an der Univeri. zu Berlin ift dem orbentl. Profefl., Geheimen
Juſtiz-Rath Dr. Befeler in der juriſtiſch. Falult. der Stern
zum Rothen Adler-Drden zweiter Klaffe mit Eichenlaub, dem
ordentl. Profeff. Dr. Brunner in derielben Fakult. der Charalter
ald Geheimer Zuftiz» Rath, dem außerordentl. Profeff. in der
mediziniich. Fakult. und außerordenti. Mitgliede des Kaiſerl.
Gejundbeitdamted Dr. Lewin der Charakter ald Geheimer Me-
dizinal-Rath, und dem ordentl. Profefj. Dr. von Treitſchke in
der philoſoph. Fakult. der Charakter ald Geheimer Regierunge«
Rath verliehen, — zum ordentl. Profefj. in der philoſoph. Falult.
246
der orbdentl. Univerf. Profeſſ. Dr. Hirſchfeld aus Wien ernannt,
dem außerordentl. Profefj. Dr. Schneider in der pbilofoph.
Fakult., bisher zugleich Lehrer au der vereinigten Artillerie» und
Sngenieur-Schule, der Königl. Kronen-Orden dritter Klafie ver:
lieben, ed find die Privatdozenten Dr. Erman, zugleih Diref-
torialsAffiftent bei den Mufeen, und Dr. Delbräd zu Berlin
zu außerordentl. Profefjoren in der philofoph. Fakult. ernannt, —
dem Vorſteher der Univerfitätd-Bibliotbef, Bibliothefar Profeff.
Dr. Koner ift der Charakter ald Geheimer Regierungd-Ratb, —
und dem praftiihen Arzt und Zahnarzt, Lehrer am zabnärztlidhen
Inſtitut der Univerfität, Profeſſ. Dr. Pätſch der Charafter als
Sanitätdrath verliehen,
an der Univerfität zu Greifswald ift dem ordentl. Profefl.
Dr. theol. et phil. Zödler in der tbeolog. Fafult. der Charafter
ald Konfiftorialratb verlieben, der ordentl. Profeff. Dr. Haupt
in derſelben Fafult. zugleih zum Konfiftorialratb und Mitgliede
des Konfiltoriumd der Provinz Pommern ernannt, dem ordentl.
Profefj. Dr. Modler in der medizin. Fafult. der Charakter ald
Geheimer Medizinalrath und dem ordentl. Profeſſ. in der philoſoph.
Fafult. und Direktor ded botanifhen Gartens Dr. Münter der
Charakter ald Gebeimer Regierungdratb verliehen, der außerordentl.
Profefj. Dr. E. Cohen an der Univeri. zu Straßburg i. E. zum
ordentl. Profefj. in der philoſoph. Fafult. der Univerf. zu Greifs-
wald ernannt, — dem Vorfteher der Univerfitätd-Bibliotbef
dajelbft, Bibliothekar Profeff. Dr. Ständer der Charakter als
Dberbibliothefar verliehen,
der ordentl. Profefj. Dr. Dietrid Schäfer an der Univerf. zu
Jena ift zum ordentl. Profefj. in der philofoph. Fakult. der
Univerf. zu Breslau ernannt,
der Privatdoz. Lic. theol. Franke zu Halle ift zum außerordentl.
Profeff. in der tbeol. Kakult. der Univerf. dafelbft ernannt, dem
ordentlihen Profeff. Dr. Alfred Gräfe in der medizin. Fakult.
derjelben Univerf. der Charakter ald Geheimer Medizinalrath ver:
lieben, und der Privatdoz. Dr. Friedberg zu Halle zum außer:
ordentl. Profeff. in der philoſoph. Fafult. der Univerj. dajelbft
ernannt,
der ordentl. Profeſſ. Dr. R. 8. H. Schröder an der Univerf. zu
Straßburg i. E. ift zum ordentl. Profeſſ. in der juriſtiſch. Fafult. der
Univerj. zu Göttingen, — der außerordentl. Profeff. Dr. Flügge
in der mediziniſch. Fakult. diefer Univerj. zum ordentl. Profefl.,
und der Privatdoz. Dr. Bürfner zu Göttingen zum außer«
ordentl. Profeſſ. in derfelben Kakult. ernannt, — der Profeſſ.
Dr. Viktor Meyer am Eidgenöffiihen Polytehnitum zu Zürich
zum ordentl. Profeff. und der Privatdoz. Dr. Berthold zu
Göttingen zum außerordentl. Profeff. in der philoſoph. Fakult.
derjelben Univerſ. ernannt,
247
der außerordentl. Profeſſ. Dr. Hand a Mevyer an der Univerf.
zu Dorpat ift zum ordentl. Profeſſ. in der medizinisch. Fakult.,
und der außerordentl. Profeſſ. Dr. Lenz zu Marburg zum
ordentl. Profefj. in der philoſoph. Fakult. der Univeri. zu Mar:
burg ernannt worden.
Dem Dozenten für Chemie Dr.-Dft an der tehniihen Hochſchule
zu Hannover ift dad Prädikat „Profefjor” beigelegt worden.
Der kommiſſariſche Affiftent Dr. von Donop ift zum etatdmäßigen
Direktorial » Aififtenten bei der National» Galerie zu Berlin be—
ftellt worden.
Dem Kupferfteher, Mitgliede der Akademie der Künfte, Eilers zu
Berlin ſowie den — an der Königl. Kunſtſchule dafelbft
Hofmaler Notbnagel und Arditelten Cremer ift das Prädikat
„Profeflor* beigelegt worden.
Der Landihaftömaler Morgenftern ift ald ordentl. Lehrer an der
Kunft: und Kunftgewerbeihule zu Breslau angeftellt worden.
Der kommiſſariſche Chemiker der Königl. Porzellan » Manufaktur,
Dr. Heinede ift zum Shemifer an diejer Anftalt ernannt worden.
C. Gymnaſial- und Real-Lehranſtalten.
Der Oberlehrer Dr. Büsgen am Gymnaf. zu Wiesbaden ift zum
ge Gymnafial- Direktor ernannt und demfelben die Direktion
des Gymnaſ. zu Rinteln übertragen,
ber Oberlehrer Dr. Boderadt am Gymnaſ. zu Münfter zum
Direktor des ftädtifhen Gymnaſ. zu Recklinghauſen, und
der Oberlehrer Dr. Contzen am ftädtiichen Realgymnaf. zu Köln
zum Direktor des Gymnaf. zu Eſſen a./Rhr. ernannt,
ed ift beftätigt worden die Wahl
des Dberlehrerd Dr. Sierofa am Gymnaf. zu Gumbinnen zum
Direktor ded Gymnaf. zu Allenftein, und
des Reftord Dr. Wilh. Gemol! am Realprogymnaf. zu Striegau
zum Direktor des Gymnaf. zu Kreuzburg.
Das Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden den Dberlehrern:
Dr. Szelinsfi am Gymnaj. zu Stradburg ti. Weftprf,
Dr. Goldſchmidt am Friedrichs-Gymnaſ. zu Berlin,
Dr. Memwes am FriedriheWerderih. Gymnaf. zu Berlin,
Dr. Neubauer am Gymnaf. zum grauen Klofter zu Berlin,
Dr. Jahn und Lorenz am Köllniih. Gymnaſ. zu Berlin,
Dr. Wellmann am Königftädtiih. Gymnaf. zu Berlin,
248
(das Prädikat „Profeſſor“ ift ferner beigelegt worden den Oberlebrern :)
Dr. Zungbahn und Dr. Joh. Shmidt am Luiſenſtädtiſch.
— zu Berlin,
ornung ander Ritter-Afademie zu Brandenburg a./H.,
— am Gymnaſ. zu Charlottenburg,
: zu Spandau,
Dr a und Zimmermann am Marien-Gymna]. zu Poſen,
Dr. Reimann am Gymnaf. zu Hirihberg,
Dr. Wahner . = zu Oppeln,
Dr. Erdmann - . zu Stendal,
Dr. Paul . -zu Kiel,
Dr. Balther -» = zu Bielefeld,
Schütz eu Burgfteinfurt,
Dr. Hülienbed - ⸗ zu Münſter,
Graul ⸗ zu Soeſt,
Dr. Wilh. Fiſcher- zu Kempen,
Dr. Milner ⸗ = zu Kreu nad und
Dr. Sommer : ⸗ zu Müntereifel,
Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer
Franz Schmidt am Ron. zu &umbinnen,
uver . zu Hobenftein,
r. Buermann am Friedribd-Gymnaf. zu Berlin,
Dr. Hinrichs am Königftädtiic. — * Berlin,
Dr. Marcuſe am Leibniz-Gymnaſ. zu Berli
Wolffgramm am Gymnaſ. zu Prenzlau,
Kohlmann s u Neuftettin,
Dr. Anſchũtz an der Nitter- th demie zu Liegnitz,
Dr. Mobrmann am Lyceum I zu Hannover,
Zimmermann und Dr. Sber am Gymnaf. Karolinum zu
Dödnabrüd,
Brungert am Gymnaſ. zu Münſter, und
Dr. Spieß E zu u Wiesbaden,
desgleichen der Religiondlehrer Dr. Harniſchmacher am Gymnaſ.
zu Bonn.
Der ordentl. Lehrer Dr. Haneram Gymnaf. zu Deutih Krone ift
ald Dberlehrer an dad Marien-Gymnaf. zu Pofen, und
der Dberlehrer Lönd am Gymnal. zu Deutſch Krone in gleicher
Eigenſchaft an das Gymnaſ. zu Münſter verſetzt worden.
Der Titel „Oberlehrer“ iſt beigelegt erg den ordentlichen Lehrern
Busen am ——— zu Röſſel
Bartſch zu Sorau,
Kalmus ⸗ = zu Treptom a. / R. und
Kappe ⸗ «= zu Meſeritz.
249
Als ordentliche Lehrer find eitellt worden am Gymnafium
zu Wehlau der Kandid. der Theol. u. des Schulamted Skrzeczka,
zu Berlin, ran Gymnaſ., der Schula. Kandid.
r. Stei
zu Berlin, dbdrich⸗Wilhelms Gymnaſ., der Schula. Kandid.
Dr. Dittmar,
zu —— Humboldt3-Gymnaf., der Schula. Kandid. Dr. Szy⸗
mandfi,
zu Berlin, Leibniz-Gpmnaf., die Schula. Kandidaten Hendreich
und Schmidt,
zu A a/B. * San. ge irren Schulz,
zu Wittſtock Polthier,
zu Dramburg der Sifelhre Guiard,
zu Greifswald— Dr. :sarr
zu ee Alk der ordentl. Lehrer Dr. Weife vom Gymnaſ.
zu Kolber
zu u Marienftifts-Gymnaf. ‚ ber Hilfdlehrer Dr. Herm.
ulz
zu Stolp der Hilfälehrer Röver vom Pädagog. zu Putbus,
zu Treptow a. / R. der Hifölehrer Dr. Fiſcher vom Gymnaf.
zu Stolp,
zu Bromberg ar FOR: nn Bohn,
zu Sifia irich
zu Breslau, Glifab, Gymnaf,, der Schula. Kandid. P. Beyer,
zu = eHlan, Magdalenen-Gymnal. ‚ der Schula. Kandid. Dr.
alkoff,
zu Hirſchberg der Schula. Kandid. Em. Franke,
zu iegnig, Ritter-Akad. der Schula. Kandid. Dr. Bohlmann,
zuglei "als Infpettor,
zu Dleh der Schula. Kandid. Dr. Muth,
zu Ratibor der Schula. Kandid. Werner,
zu Altona der ordentl. Lehrer Dr. Godt vom Gymnaſ. zu
Haderöleben und der Schula. Kandid. Behrens,
in Siauätkl, der Schula. Kandid. Dr. Glaujen,
lau — der ordentl. Lehrer Jabuſſch vom Realgymnaſ.
Celle,
zu — der alba aa Bruns vom Gymnaſ. zu Rheine,
zu Bielefeld =» Dr. Zümpel,
zu Warburg der ordentl. Lehrer Dr. Bernd vom Gymnaj. zu
Attendorn,
zu Hanau der Hilfölehrer Wenning, und
zu Mörs der Schula. Kandid. Dr. Görbig.
Der Kandid. ded Predigt: und Schulamted Wilmersd ift ald Adjunft
und zweiter Geiftliher an der Kandesihule zu Pforta angeftellt
worben.
250
Dem Geianglehrer Selle am Gymnai. zu Freienwalde a. /O. ift
dad Prädifat „Muſikdirektor“ beigelegt,
am Gymnaf. zu &yd der Elementarlehrer Roſumek als techniſcher
Lehrer angeftellt worden.
Dem Bibliothefar der Gymnafial-Bibliothef zu Köln, Profefjor
Dr. Dünger ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen
worden.
Dem Direktor des Realgpmnafiumd zu Reichen bach, Profefl.
Dr. Wed ift der Königl. Kronen-Drden vierter Klafje verliehen
worden.
Das Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden den Oberlehrern:
Dr. Räbje am Andread-Realgumnaf. zu Berlin,
Dr. Paul Schellbach am Falk-Realgymnaſ. zu Berlin,
Marburg am ftädtifchen ee | zu Stettin, fowie
Heper und Dr. Lion am Realgpmnai. zu Hagen.
Zu DOberlehrern, bezw. zu etatdmäßigen Oberlehrern find befördert
worden die ordentlichen Xebrer:
Dr. Gerftenberg am Andread-Realgymnaf. zu Berlin,
ZitularsDberlehrer Gutzeit am Realgymnaſ. zu Bromberg,
Dr. Redepenning am 1. Realgymnaj. zu Hannover, und
Faftenratb und Brill am Realgymnaſ. zu Quakenbrück.
Dem orbdentl. Lehrer Dr. Fietkau am Realgymnaſ. auf der Burg
zu < önigsberg i. Prß ift der Titel „Oberlehrer” beigelegt
worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Realgymnafium
zu Königäberg i. Prß, ſtädtiſch. Realgymnaſ., der Schula.
Kandid. Dr. a
zu Berlin, Andread-Realgumnaf., der Schula. Kandid. Wolff,
zu Berlin, Luifenftädtiich. Realgymnaf., die Schula. Kandidaten
Dr. Braufmann und Dr. Werner,
zu Brandenburg a./d. der Lehrer Tſchirch,
zu Frankfurt a/D. der Schula. Kandid. Dr. Rödel,
zu Stettin, Friedr. Wilbelm-Schule, die Schula. Kandidaten
Dr. Höfer und Schrader,
zu Rawitjdb der Schula. Kandid. Schnee,
zu Grünberg - ⸗ Bricke,
zu Neiße Vordieck,
zu Tarnowiß der Hilfslehrer Sandmann von der Ober-Real⸗
ſchule zu Elberfeld,
zu Magdeburg der Hilfälehrer Lindemann,
251
(ald ordentliche Lehrer find ferner angeftellt worden am Real-
gymnaſium:)
zu Celle der Hilfslehrer Dr. Behrens,
Elberfeld der Squie. Kandid. Saal,
u Köln . ⸗ Ben ben,
zu Krefeld = riller, und
zu Mülheim a. d. Rht. der Edula. Kandid. Dr. Buſch.
An dem Realgymnaſ. u Neiße iſt der proviſor. Lehrer Pliſchke
definitiv als — Lehrer angeſtellt worden.
Zu Oberlehrern ſind befördert worden die ordentlichen Lehrer
Dr. Arth. Krauſe I an der Luiſenſtädtiſch. Ober-Realſchule zu
Berlin, und
Güth an der Dber-Realjhule zu Wiesbaden.
Den ordentlichen Lehrern Kunz und Laue an der Dber-Realjchule
zu Brieg ilt der Zitel „Oberlehrer“ beigelegt worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Ober-Realſchule
zu Berlin, Luiſenſtädtiſch. Ober⸗-Realſchule, der ordentl. Lehrer
Dr. Tanger von der Friedr. Werderſchen Ober⸗Realſchule
dafelbft und der Schula. Kandid. Dr. von Breska,
zu Breslau der Lehrer Dr. Keßler von der früheren Gewerbe»
ſchule zu Börtip,
zu Sleimi der nn vertragämäßig angeftellte Lehrer Mar
Hoffmann,
zu Kiel der Shula. Randib. Dr. Kalepky.
Dem ordentl. Lehrer Heuming am Progymnaſ. zu Dorſten ift
der Titel „Oberlehrer” beigelegt worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden
am ſtädtiſchen Progymnaſ. zu Berlin der ordentl. Lehrer Anders
von der Ritter-Afademie zu Liegnig
am Progymnaf. zu Garp a./d. der Se listehrer Mielte.
Die Wahl des ordentl. Lehrers Dr. Kröcher an dem ftäbtijch.
Realgymnaf. zu Stettin zum Rektor ded Realprogymnaf. zu
Wolgaft ift beftätigt,
am Realprogymnafium zu Pillau der ordentl, Lehrer Meißner
zum Oberlehrer befördert,
als ordentliche Lehrer find angeltellt worden am ——
zu Pillau der Schula. Kandid. Guſtav Schulz,
zu DBapenburg der Hilfslebrer Holling,
zu Lüdenſcheid der N Kandid. Breitenbad, und
zu Düren E . Dr. Spamer.
252
Dem Direktor der Gewerbefhule zu Hagen i. Weftf., Dr. Holz-
Be: ift der Rothe Adler-Drden vierter Klafje verlieben
worden.
An der ſtädtiſch. höheren Bürgerihule zu Berlin find der Schula.
Kandid. Hoffmann und der Gemeindeſchul-Lehrer Bauer, und
an der höheren Bürgerid. zu Erfurt der Lehrer Harf als ordentl.
Lehrer angeftellt worden,
D. Seminare, Präparandenanftalten.
Dem Seminar-Direftor Lange zu Segeberg ift der Charakter
ald Schulrath mit dem Range eines Rathes vierter Klafje ver-
lieben,
der Kreis-Schulinipeltor Dr. Wende zu Prß. Stargardt zum
Seminar:Direftor ernannt und demfelben dad Direftorat des
Schull. Seminars zu Rojenberg Db. Schleſ. verliehen worden.
Der Diakonus Drandfeld zu Müceln, Reg. Bez. Merieburg, ift
als erfter Lehrer am Schull.-»Seminar zu Waldau O. / Prß. anger
geftellt, und
der Geiftlihe und ordentl. Lehrer Profittlih am Lebrerinnen-
Seminar g' Saarburg unter Beförderung zum erjten Lehrer an
dad Schull. Seminar zu Wittlich verjegt worden.
Als ordentliche Lehrer find — worden
am Schull. Seminar zu euzelle der Hilfslehrer Maiwald
vom Schull. Seminar zu Neu-Ruppin,
am Schul. Seminar zu $ranzburg der Lehrer Wagenknecht
und
am Lehrerinnen-Seminar zu Saarburg der Geiltlihe und
fommilfjar. Religionslehrer Waldeck vom Realprogymnal.
zu Saarlouis.
Am Schul. Seminar zu Rofenberg Ob. Schleſ. ift der ſtädtiſche
Lehrer Feift zu Peiskretſcham ald Hilfslehrer angeftellt worden.
An der Präparanden-Anftalt zu Diepholz ift der Hilfölehrer Deder
von der Präpar.-Anftalt zu Melle ald zweiter Lehrer angeftellt
worden.
E. Zaubftummen- und Blinden-Anftalten.
Dem re Weißweiler an der Zaubftummen: Anftalt zu
öln a. Rh.,
dem Direktor Waltber an der Provinzial-Taubft. Anft. „Wilhelm-
Augufta-Stift* zu Wriezen a.O., Krs Oberbarnim, und
253
dem Borfteher der Taubſt. Anftalt zu Frankfurt a./Main, Ober:
lehrer Batter ift der Rothe Adler-Drden vierter Klafje verliehen
worden.
Als Hilfölehrer find angeftellt worden an der Zaubftummen-Anftalt
zu Angerburg ber Lehrer Großmann aus ge
zu Marienburg ber Zehrer Rempel aus Klein Tarpen bei
Graudenz, und
zu Soeft der Lehrer Braudmann..
An der BlindensAnftalt zu Frankfurt a./M. ift der Lehrer Georg
Fiſcher aus Epel ald Lehrer angeftellt worden.
F. Höhere Mädchenſchulen.
Dem Rektor Dr. Gruber an der ftädtifchen höheren Mädchenichule
zu Greiföwald, und
dem Rektor Dr. Lundehn an der ftädtiichen höheren Mädchenſchule
zu Glogan ift der Zitel „Direktor“ verliehen worden.
G. Deffentlide Volksſchulen.
Es haben erhalten
1. den Rothen Adler-Drden vierter Klafie:
Bid, Primiffar und Lehrer zu Glandorf, Krs Melle,
2. den Königl. Kronen-Drden vierter Klafje:
Zeuſchner, evangel. erfter Lehrer, Kantor und Küfter zu Briefen,
Krs Lebus,
3. den Adler der Inhaber ded Königl. Haudordend von
Hohenzollern:
Bendert, evangel. Lehrer und Drganift zu Groß-Diceröleben,
Krs Oſchersleben,
Bergholter, evangel. erſter Lehrer, Kantor und Küfter zu
ündern, Krs Hameln,
Bieber, evangel. Lehrer zu Schönſee, Krö Kulm,
Bonin, Fathol. Lehrer zu Borsk, Krs Konig,
Braunhardt, jüdiicher Lehrer zu Schubin,
Brödtler, evangel. Lehrer zu Rietihüg, Krs Züllichau-Schwiebus,
Slaafen, dögl., Kantor, Organift und Küfter zu Griſtow, Krs
Grimmen,
Dähre, evangel. Lehrer, Kantor und Küfter zu Schönberg a. Damm,
Krs Dfterburg,
Dierifat, fathol. erfter Lehrer zu deren, Krs Jülich,
Eltgen, fathol. Lehrer zu Kefjelheim, Krö Koblenz,
24
(ferner haben erhalten den Adler der Inhaber des Königl. Haus
ordend von Hobenzollern:)
Hi
aſſe, fathol. erfter Lehrer zu Hoͤrter i. Weftfal.,
übner, evangel. Lehrer und Küfter zu Buddendorf, Krs Naugard,
eg ir evangel. Hauptlehrer zu Bieberswalde, Krs Dfterode
i. Ditprb.,
Langenbed, evangel. Lehrer und Kantor zu Klein-Germerdleben,
Krs Wanzleben,
Marheineke, kathol. Lehrer und Küfter zu Groß-BVörfte, Krs
Hildesheim,
Martin, evangel. Lehrer zu Naumburg a. S.,
Möller, evangel. erjter Kehrer und Kantor zu Helmardhaufen,
Krs Hofgeidmar,
Ramm, evangel. Lehrer zu NRedenzin, Krs Weftpriegnig,
Ridert, evangel. Lehrer zu Groß: Harrie, Krs Kiel,
Schürmann, evangel. Hauptlehrer zu Krefeld,
Sporenberg, kathol. Hauptlehrer in Eiden zu M. Gladbach,
Zeutenberg, dögl. zu Emmerich, Krö Rees,
MWeber, evangel. Hauptlehrer und Küfter zu Duderftadt, Krö
Dfterode a. Harz,
MWode, evangel. Hauptlehrer zu Ofterode a. Harz. und
Zud, evangel. Lehrer und KRüfter zu Waldleben, Krs Dfterburg.
gi en, evangel. Lehrer u. Küfter zu Biepnig, Krs Wefthavelland,
al.
. das Allgemeine Ehrenzeidhen:
Ahrens, evangel. Diftriktöfhullehrer zu Tendfeld, Krs Segeberg,
Alles, kathol. Lehrer zu Irſch, Krs Saarburg,
Blank, evangel. Lehrer zu Mednicken, Krs Fiſchhauſen,
Ewert, dögl. zu Konradswalde, Landkrs Königsberg,
Fricke, evangel. erſter Lehrer, Organiſt und Küher zu Hiddestorf,
Landkrs Hannover,
Gottſchalk, fathol. Lehrer zu Rakow, Krs Schildberg,
Grenda, evangel. Lehrer zu Bartoſchken, Krs Neidenburg,
Jatkowski, dögl. zu Ruttfomen, Krs Drtelöburg,
Lange, dögl. zu Königddorf, Krs Heiligenbeil,
Lu zinski, kathol. Kehrer zu Slomowo, Krd Obornif,
Marquardt, evangel. Lehrer zu Brienddorf, Krd Prß Holland,
Müller, dögl. und Kantor zu Halle a. d. S.
Reichert, evangel. Kehrer zu Gatſchow, Krs Demmin,
Rum Den evangel, ey Lehrer und Küfter zu Barrien,
8 Hoya,
Schacht, evangel. Lehrer zu Friedrihädorf, Krd Random,
Schmitt, fathol. Lehrer, Organift und Küfter zu Ginfelborf,
Krs Marburg, }
Schramme, evangel. erfter Lehrer, Kantor, Drganift und Küſter
zu Eötorf, Krd Nienburg,
255
(ferner haben erhalten das Allgemeine Ehrenzeichen :)
Stowrondfi, evangel. Sehrer zu Saffronken, Krs Neidenburg,
Stanfiemwicz, kathol. Lehrer zu Wyrzeka, Krs Koften,
Wen, evangel.Lehrer, Kantor u. Küfter zuMellendorf, KröGelle, und
Werner, evangel. Lehrer zu Buchmalde, Krs Prß Holland.
Ausgefdieden aus dem Amte.
Geftorben:
der Wirkt. Geheime Dber-Mediz. Rath und vortragende Rath im
Minifterium der geiftlichen 2c. Angelegenheiten, ordentl. Profeſſ.
in der medizin. Fakult. der Univerſ, Dr. von Frerichs
zu Berlin,
der Provinziale Schulratb Dr. Vogt bei dem Provinz. Schul«
follegium zu Koblenz,
die ordentlichen Profefforen
Geheim. Mediz. Rath Dr. von Wittid in der medizin.
Fakult. der Univerf. au König öberg,
Geheim. Regier. Rath Dr. Münter in der philoſoph.
Fakult. der Univerj. zu Greiföwald, und
Dr. Himly in der — Fakult. der Univerſ. zu Kiel,
der etatsmäßige Profeſſor an der techniſchen Hochſchule, Regie—⸗
rungs-und Baurath Schwatlo zu Berlin,
der Lehrer an der Kunſtakademie, Profeſſ. Deger zu Düſſeldorf,
der Direktor der Ritter-Afademie Dr. Stechow zu Liegnig,
die Gymnaſial⸗Oberlehrer
Dr. Embader zu &yd,
Profefj. Dr. Seebed am Joachimsth. Gymnaf. zu Berlin,
Serno zu Landsberg a. W.,
Dr. Bölfel zu Gleiwip, und
Wilde zuHamm i. Weſtf.
die ordentlihen Gymnafiallehrer
Dr. Hendeß zu Guben,
Dramen! zu Gnefen, und
r. Heckmanns am Gymnaf. Sofefinum zu Hildesheim,
der Dberlehrer Dr. Kaiſer am Realgumnaf. zu Elberfeld,
ber Oberlehrer Dr. Dederding an der Luijenftädt. Ober-Realid.
zu Berlin,
die ordentlichen Lehrer
Woll mann an der Realſch. zu Neumünſter,
Berthold am — — zu Bocholt, und
Kracke an der höheren Bürgerſch. JI zu Hannover,
der Seminar⸗Direktor, Schulrath Dr. K J zu Erfurt.
In den Ruheſtand ſind getreten:
ber ftändige Kreis-Schulinſpekltor Battig zu Lublinitz,
256
(ferner find in den Rubeftand getreten :)
der Dberlehrer Profefj. Dr. Krauje am Gymnaſ. zu Hohen—
ftein i. Oſtprß, und ift demijelben der Rothe Adler-Orden
vierter Klafje verliehen worden,
die ordentlidhen Lehrer
Dr. Betong am Realprogymnaf. zu Dirfhau, und
Brauned = ⸗ zu Lübben.
Ausgeſchieden wegen Eintrittes in ein anderes Amt
im Inlande:
die ordentlichen Lehrer
Dr. Wennrich am Realgymnaſ. zu Magdeburg, und
Zung am Realprogymnaſ. zu Billa u.
Ausgeſchieden wegen Anftellung außerhalb der Preußi-
ihen Monardie:
die ordentlihen Lehrer Dr. Klamrotb und Dr. Fifher am
Gymnaj. zu Altona.
Auf ihre Anträge find entlafjen worden:
die ordentlidhen Lehrer
Kluge am Kneiphöfihen Gymnaj. zu Königsberg i. Prß,
Dr. Sadje am Friedr. Werderſch. Gymnaf. zu Berlin, und
Dr. Shmidt an der Dber-Realjd. zu Köln,
der ordentl. Lehrer Dr. Bollmer am HRealprogymnaf. zu
Düren, umd
der Lehrer Herrmann an der Blindenanft. zu Frankfurt a./M.
Anderweit jind ausgeſchieden:
der ordentl. Xehrer Dr. Sauerland am Gymnaf. zu Frank—
furt a/M., und
der orbdentl. Lehrer Sfellnid am Realprogymnaj. zu Wolgaft.
Indalts-VBerzeihnis des März-April-Heftes.
Eeite
Minifterium der geiftlihen ꝛe. Angelegenheiten .. 189
I. 1) Eirkular an die Königl. a eg. ge uni im Geltungs-
bereihe der Kreisordnung, vom 9. Februar 1884, betreffend
Abänderung der Inftruftion zur Gefhäftsführung der Regierungen 130
2) Sechste Nachtragsverordnung, betreffend die Kautionen der Be-
amten aus dem Bereiche bed Minifteriums der —— Unter»
richts- und Medizinal»-Angelegenheiten. Bom 23. Juni 1884 . 135
3) Uebertragung der Entiheidung über Berfegung eines Beamten
in den Ruheftand, ſowie über Feſtſetzung der Penfion auf die
Provinzialbehͤrden. 136
257
1. 4) Maßregeln zur Berhütung von Schädigungen älterer Baudenfmäler
bei Ausihmildung von Kirden-» ac. “ur air mit Glasmalereien
5) Berlagsvertrag; Vereinbarung über Herausgabe neuer veränderter
Auflagen ; —— der Rechte des Urhebers auf deſſen Erben
6) Geihäftsmäßi ig Behandlung von Entwürfen ac. zu Kirden-,
Barr- und Shulbauten, welde nur von — —
einer bautechniſchen vrufung unterliegen
I. 7) Allerhöchſte Beftimmung über den zum Andenken an Säjller
geftifteten Preis für Werke der deutſchen — TERN,
aus den Jahren 1881/83 .
8) Statut der Adolf: -Ginsberg- Stiftung ;
9) Erfte Konkurrenz bei der Sinsber- Stiftung für Maler und
Bildhauer deutſcher Abkunft . .
10) Ausleihung von Kunftwerten aus ber Rational-Galerie zu Berlin
11) Verleihung goldener Medaillen und Zuertennung der „ehrenvollen
—— an Künftler bei —— der akademiſchen Kunſt⸗
ausſtellung zu Berlin i. J. 1884
12) un der Mendelsjohn-Bartholdy-Stipendien für Mufiter
im Jahre 1884
13) Beftimmungen über die Benugung der Königlichen Univerfitäte.
—— zu Göttingen .
14) Reglement für die Königl. Univerfitäts.Bibliothet zu Göttingen
15) Inſtrultion für die Kuftoden und Hilfsarbeiter der Königlichen
Univerfitäts-Bibliothef zu Göttingen .
16) Statuten der Berliner ira * Anthropologie, Sıhnologie
und Urgefhihte . .
17) Nachtrags⸗Verzeichnis folder höheren EN — zur
Ausftellung von Zeugnifſen über die wiſſenſchaftliche Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienft berechtigt find
18) Anftellung resp. remuneratorifhe Berwendung der Kandidaten
des höheren Schulamtes nad) Abfolvirung des Probejahres.. .
19) Die Erholungspaufen zwiſchen den Lehrftunden und die Zeitdauer
der häuslichen Arbeit der Schiller Beer Unterritsanftalten .
20) Feier des humdertjährigen Gedächtnistages der Geburt von
acob Grimm zur Erinnerung an die Brilder Jacob und
Wilhelm Grimm in den höheren lUnterrihtsanftalten . .
21) Erläuterungen zu der Ordnung der — — an
den höheren Schulen .
22) Beröffentlihung der Säuinagricten in den Ptogrammen der
höheren Lehranftalten .
23) Verwaltung der an den "höheren Rehranftaten Seflependen Bi.
bliothefen . .
. 24) Aufnahme neuer Zöglinge in die Anftalten zu Dropfig
25) Vermeidung der Ueberbürdung der Schülerinnen in — J———
Bildungsanſtalten und höheren Mädchenſchulen . .
26) Die Berechtigung, Entlaffungsprüfungen zu halten, ſoil vrivat
anſtalten für die Vorbildung von Lehrerinnen nicht mehr er—
theilt werden .
27) Verordnungen und autliche Belaintme hurgen über das Zum
weſen in reußen ar
28) Abhaltung eines Kurfus zur Ausbildung von Zurnlehrerinnen
in der Zurnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin. .
29) are m aus der : Lrnlehrerinnen + Brlfung ‚im
1885. 17
Seite
258
IV. 30) Ort der Prüfung der Lehrer —— Taubſtummenanſtalten in der
2
V.
Provinz Hannover im Jahre 1
31) Berpflihtung der Lehrer zur Zahlung von 25%, der Gehaltsver-
befferungsgelder an die Elementaricehrer-Witwen- und Waiſen⸗Kaſſe
32) Erhebung des Gehaltsverbefjerungsgeldes für die Elementarlehrer-
Witwen- und Waiſenkafſe bei Gchonung ber ———
gungen ber Lehrer. .
33) Heranziehung einzelner Lehrer” zu methodologiſchen Kurjen” an
Scäullehrer-Seminaren .
34) Abänderung des Lehrplanes der Bortbifbungsanfilt jur Rädıihe
Elementarlehrer in Königsberg .
35) Zuläſſigkeit der Unterftügung der —— aus —
bei ihren Schulleiſtungen zur Vermeidung von en bei der
Anwendung des $. 33 Th. II Titel 12 A. 2. N. —
36) Beſchulung nicht getaufter Kinder evangeliſcher Eltern“ —
37) Statiſtiſche Nachrichten über den Betrieb des Unterrichtes in
weiblichen Handarbeiten an den öffentlichen — der
Monarchie zu Anfang Dezember 1883 .
38) Wiederherftellung der öffentlich rechtlichen Stellung des Gutsherrn
zur Ortsſchule in den altpreußiſchen, der weitfä iſchen Zwiſchen⸗
regierung unterworfen geweſenen Landestheilen der Provinz
Sachſen durch das Patent vom 9. September 1814 . .
39) Unzuläffigleit der gerichtlichen Verfolgung eines Schulunter
beamten wegen Züchtigung eines Schullindes, die ihm von dem
vorgelegten Lehrer ji ver Men ift
40) Zuftändigkeit bei Beſchwerden über Mifipraud des Züchtigungs-
rechtes. Befugnis des — zur Ausübung der Schulzucht
auch außer der Schulzeit .
41) Fortdauer ber ugehörigteit zum Schulverbande nad) dem Aus-
tritte aus der Firde . .
42) Konftituirung einer befonderen jusitchen Schulfozietät unter er.
richtung einer öffentlichen jüdiſchen Schule .
43) Anſammlung eines Baufonds zur Errichtung einer Säule —
44) Ausſchließliche Zuſtändigleit der veranlagenden Behörde für Re-
Namationen (Beſchwerden und Einfprüde) gegen die Heranziehung
zu Schulbeiträgen (Abgaben und Leiftunge er Bollsſchullehrer).
Zuſtändigkeit der Verwaltungsgerichts ehörden zur Entfcheidun
im Bermwaltungsftreitverfahren auf la age gegen den Belchlı
der veranlagenden Behörde, fowie bei Streitigfeiten ——
eig ng über ihre Berpflihtung zu Abgaben und Leiftungen
für Bollsfhulen .
Empfehlung der Befeitigung, bzw. "Ermäßigung des Schuigeides
bei Boltsihulen, ſowie der Äbſchaffung der Einrichtung, nad
welcher das Schulgeld perfönliches — der Lehrer iſt
46) Umfang der Dienſtwohnungen für Lehrer .
47) ung der Elementarfhulftellen mit Dienftwohnungen "für
die Lehrer . .
48) Räumlichkeiten, weiche zu der Dienſtwohnung eines Schuliehrero
—— dürfen ohne Zuſtimmung der die Wohnung gewährenden
emeinde ꝛc. Fremden zur Benutzung nicht überlaſſen werben .
45
—
Berleihung von Orden und Ehrenzeichen
Perſonalchroniiii...
Drud von 3.4. Starde in Berlin.
259
Gentralblatt
für
die gefammte Unterrichts - Verwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts» und
Mepizinal» Angelegenheiten.
M 5.u.6. Berlin, den 30. Mai,
1885.
I. Allgemeine VBerbältniffe.
49) Berordnung, betreffend Die Drganifation ber Ber«
waltung8bebörden für dad Schulweſen und der Diszi—
plinarbebörden für die Lehrer und Die Beamten an den
öffentliden Unterrichtsanftalten in den Fürftenthbümern
MWalded und Pyrmont. Bom 25. März 1885.*)
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ıc.
verordnen in Gemäßheit des zwiſchen Preußen und Walded-Pyrmont
eihloffenen Vertrages vom 24. November 1877 (Gejeh- Samml.
ür die Preußiſchen Staaten 1878 ©. 18, Fürſtlich Waldedifches
Regierungebl. 1878 ©. 1) auf den Antrag Unfered Staatd- Mini-
ſteriums * das Gebiet der genannten Fürſtenthümer, was folgt:
Artikel J.
Die Leitung und Verwaltung der Angelegenheiten der öffentlichen
Volksſchulen, der Privatunterrichts- und Erziehungsanſtalten und
des Privatunterrichtes wird, vorbehaltlich der Vorſchrift des Artilels II,
dem Landesdirektor übertragen. Dem Landesdirektor wird für dieſe
Angelegenheiten ein des Schul» und Erziehungsweſens kundiger Be:
— eigegeben, welcher die Geſchäfte nach ſeinen Anweiſungen be—
arbeitet.
*) verkündet durch die Geſetz Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten
pro 1885 Stüchs Seite 67 Nr. 9039 und duch das Fürſtlich Waldeckiſche Re
gierungsblatt pro 1885 Nr. 10 Seite 25. Bergl. Eentralbl. pro 1869 Seite 183,
pro 1874 Seite 678.
1885. 18
260
Artikel II.
Die Leitung und Verwaltung des böberen Schulweiend, ſowie
derjenigen Unterricptö-Angelegenbeiten, melde nad den hinſichtlich
des Geſchäftskreiſes der Provinzial» Schulfollegien in Preußen bes
ftehenden Vorſchriften ſonſt noch zum Geſchäftskreiſe der legteren
gehören, verbleibt Unjerem Provinzial-Schulfolegium zu Kaflel.
Artifel III.
Die Beftimmungen der Berordnung vom 18. Januar 1869,
betreffend die Drganijation der Disziplinarbehörden in den Fürſten—
thümern Walded und Pyrmont (Gejeg-Samml. für die Preußiichen
Staaten 1869 ©. 209, Fürſtlich Waldeckiſches Regierungsbl. 1869
S. 15) finden hinſichtlich der an den öffentlichen Volksſchulen an—
geſtellten Lehrer und Beamten in demſelben Umfange Anwendung,
wie hinſichtlich aller übrigen dem Landesdirektor untergeordneten Be—
amten (Artifel I und Artifel III unter I a. a. D.).
Artikel IV.
Hinfihtlih der an den öffentlihen höheren Unterrichtsanftalten
angeftellten, Unjerem Provinzial-Schulfollegium zu Kaffel unterge:
ordnneten Lehrer und Beamten verbleibt ed bei den Vorfchriften der
Verordnung vom 2. November 1874, betreffend die Drganifation der
Disziplinarbehörden für die Lehrer und die Beamten an den öffent-
lichen Unterrichtsanftalten in den Fürftentbümern Walde und Pyrmont
(Gejeg-Samml. für die Preußiihen Staaten 1874 ©. 353, Fürft-
lich Waldeckiſches Regierungsbl. 1874, S. 47).
Artikel V,
Diefe Verordnung tritt mit dem 1. April 1885 in Kraft.
Urfkundlid unter Unjerer Höcdhfteigenhändigen Unterſchrift und
beigedrudtem Königlihen Snfiegel.
Gegeben Berlin, den 25. März; 1885.
(L. S. Wilhelm.
Fürſt v. Bismard. v. Puttlamer Maybad. Luciuß,
Friedberg. v. Boettiher v. Goßler. v. Scholz.
Graf v. Hapfeldt. Bronfartv. Schellendorff.
50) Allerbödfter Erlak vom 3. September 1884, be—
treffend die Ueberweiſung der gewerbliden und kunſt—
gewerblidhen Fachſchulen x. an den Minifter für Handel
und Gemwerbe.*)
(Eentralbfl. pro 1879 Seite 225 Nr. 22.)
Auf den Bericht ded Staatdminifteriumd vom 31. Auguft d. J.
genehbmige Ich die Ueberweilung der gewerblichen und Eunftgewerb-
*) verkündet durch die Geleb-Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten
pro 1885 Stüd 11 Seite 95 Nr. 9042.
261
lien Fachſchulen und Zeihenihulen, der Pflege ded Kunftgemerbeß,
einschließlich der Verwaltung der Porzellanmanufaktur, ſowie des
Fortbildungdichulmeiend an den Minifter für Handel und Gewerbe,
Diejer Erlaß ift durch die Geſetz Sammlung befannt zu machen.
Mit der Ausführung deöfelben find die Minijter für Handel und
Gewerbe und der geiftlihen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegen-
beiten beauftragt.
Rerlin, den 3. September 1884.
Wilhelm.
v. Biömard. v. Puttlamer Zugleich für den Minifter der
geiftlihen ıc. Angelegenbeiten: Maybach. Lucius Zugleich für
den Finanz-Minifter: Kriedberg. v. Boettider.
Graf v. Hapfeldt. Bronſart v. Schellendorff.
An das Staats. Minifterim.
51) Etaatdaudgaben für öffentliben Unterridt, Kunft
und Wiſſenſchaft.
(Eentrbl. pro 1884 Geite 274 Nr. 30.)
Nachdem durch dad in der Gejepgiammlung für 1885 Stüd 10
Seite 69 Nr. 9040 verfündete Gejeg vom 30. März 1885 der
Staatöhaudhaltdetat für das Jahr vom 1. April 1885/86 feitgeftellt
worden ift, werden die im demielben nachgewieſenen Ausgaben für
öffentlihen Unterriht, Kunft und Wiſſenſchaft nady dem Etat für
das Sn der geiftlichen ıc. Angelegenheiten nachſtehend an—
gegeben:
3 | Mr k Mörlı
a | Ausgabe. 1885/86.
s 5 Marl. BE.
| A. Dauernde Ausgaben.
109, Minifterium.
(Die Ausgaben bleiben hier unerwähnt.)
112. || Evangeliihe und katholiſche Kon—
| fiftorien.
(Die Befoldungen der jchultundigen Mitglieder der
Provinzial-Konfiftorien in der Brovinz Hannover find in
dem Etat des Minifteriums nicht getrennt von den Ber]
foldungen der anderen Mitglieder diefer Konfiftorien aufe
geführt und bleiben deshalb hier unerwähnt.) |
18°
3 —
A Ausgabe. ——
—— Mart. Pf.
117. Provinzial-Schulkollegien.
Beſoldungen:
1. | Dirigent des Provinzial⸗Schulkollegiums in Ber
lin, Direktor des Provinzial-Schulfollegiumd
in Hannover im Nebenamte, 30 Provinzial
Schulräthe, 1 Provinzial-Schultatb i im Neben»
| amte, 6 Verwaltungeräthe und Zuftiziarien,
| 5 Zuftigiarien im Nebenamte . . 213 900.—
ı 2. | Seftetäre, DEN Ranliften Ran
| leidiener . . 129 870.—
Summe Titel 1 amd 2 343 770.—
3. du — sgeld⸗ Bufhüffen für die Beam—
e — 48 924.—
———— Tilel 3 Für ſich
Andere perſönliche Ausgaben.
4. Zur Remunerirung von Hilfsarbeitern . 23 364.—
5. | Zu außerordentlihen Remunerationen und Unter»
— für REN, — und Unter⸗
amie . . } 4 110.—
Summe Titel 4 und 5 27 474,—
Sächliche Audgaben.
. | Miethe für Geſchäftslokale und zu Bureaubedürf-
niffen (Schreib» und Padmaterialien, Drud-
ſachen, Feuerung, Beleuchtung, Bibliothek,
Ütenfilien, Porto und fonftige Srachtgebüb:
ren ei dienftlihe Sendungen, ver der
' Alten ac) . eo 40 030.—
.Zu Diäten und Fuhrkoſten 73 000.—
| Summe Titel 6 und 113 030.—
| Summe Kapitel 117 533 198.—
Prüfungs: Kommilitonen.
118. 1. Zur Remunerirung der Mitglieder der wilfen-
ſchaftl. Prüfungs-Kommiſſionen, einſchließlich
263
* | | Betrag
2 |! Audgabe. ——
Marl. Bf.
(118.) 17 945 Mark aus den eigenen Einnahmen an
Prüfungdgebühren . . 58 745.—
2. Zur Beftreitung der Ausgaben der Kommiſſio⸗
| nen für die wiſſenſchaftliche Staatöprüfung der
Theologen und der theologiſchen Prüfungs⸗
———— in Halle und Kiel .. 12 010.—
3. | Zur Remunerirung der Mitglieder und Beamten
der Kommiffionen für die Prüfung der Lehrer
an Mittelſchulen und der Rektoren, der Leh—⸗
| rerinnen und der Schulvorfteberinnen, der Leh⸗
| rer und Vorſteher an Taubftummenanftal-|
| ten, der Zeichenlehrerinnen für mebrflaffige
| Volfd-und Mittelfchulen, der TZurnlebrer und der)
Zurnlehrerinnen, ſowie zu fählichen Ausgaben! 18 005.—
| Summe Kapitel 118 | 88 760.—
| |
119. | Univerjitäten. |
1. Zuſchuß für bie Univerfität in Königsber 165 239.—
ar, 2 Berlin... | 1720555.—
| 8 . . = . . Greifswald. a 164 894.—
4 . = : « Breslau 753 091.—
' 5. ⸗ e ⸗ ⸗ ⸗ Halle 545 915.—
| 6. = s = e *⸗ Kiel a er Au 523 830.—
| 7. ⸗ s ⸗ s s Göttingen R 326 228.—
8 Per . . er 495 263.—
9, . . . e Bon 796 754.—
10. « « = tbeologiihe und pbilofophifche
| Akademie in Münfter . 129 303.—
111. « = dad yceum Hofianum in Braundberg 15 728.—
Summe Titel 1 bis 11 | 6236 800.—
12. /Dispofitionsfondd zu außerordentlihen ſäch—
lichen A — fuͤr die Univerſitäten, die Aka—
demie in Münſter u. dad Lyceum in Braunsberg 60 000.—
13. Zur Berbefjerung der Befoldungen der Kehrer
an ſämmtlichen Univerfitäten, an der Afademie
| in Münfter und an dem Lyceum in Braund-
| berg, jomie zur ————— — *
| ter Dozenten . — 110 000.—
264
Ausgabe.
|
Titel.
E
|
Kapitel.
! J
(119. ) 14. | Zu Stipendien für Privatdozenten und andere
jüngere, für die Univerfitätslaufbahn voraus-
fihtlid geeignete Gelehrte bi6 zu dem Ge—
jammtbetrage von höchſtens 6000 Marf für
den einzelnen Empfänger
25 | Dispofitiondfonds zur Berufung von Nachfolgern
für unerwartet außer Thätigkeit tretende und zur
| Beihaffung von Vertretern für zeitweije beur-
laubte oder aus jonftigen Gründen an der Aus:
übung ibrer amtlichen Dbliegenheiten behin-
derte Univerfitätölebrer .
16. Zu Stipendien und Unterftügungen für wůr⸗
dige und bedürftige Studirende
Summe Kapitel 119
120. Höhere Lebranftalten.
1. Zahlungen vermöge rechtlicher Verpflichtung an
nadhbenannte Anftalten und Fonds.
' 1 Regierungdbezirt Königeberg: Gymnaſium
4 zu Braundberg.
Regierungsbezirk Gumbinnen: Friedrichs—
ymnaſium zu Gumbinnen.
Reſidenzſtadt Berlin: Berliniſches Gymnaſium
zum grauen Kloſter, Friedrich-Werderſches
Gymnaſium, Köllniſches Gymnaſium, Joa—
chimsthalſches Gymnaſium.
Regierungsbezirk Potsdam: Ritterakademie
zu Brandenburg.
Regierungsbezirk Frankfurt: Gymnaſien zu
Guben, Sorau, Kottbus, Landsberg a. d. —*
Küftrin, Real: Progumnafium zu Lübben.
kr er Stralfund: Pädagegium au
Putbus.
Regierungdbezirt Bromberg: Gymnafium zu
Bromberg.
Regierungdbezirf Breslau: Katholiiher Haupt-
Ihulfonds in Schleſien.
69 366.38
6 548 166.38
Kapitel.
(120.)
Titel.
265
Ausgabe.
Regierungäbezirf Liegnig: Gymnafium r
Görlip.
Regierungäbezirt Magdeburg: Domgymna-
fien zu Magdeburg und Halberftadt, Gym—
nafium zu Quedlinburg.
Regierungsbezirk Merieburg: Domgymna—
ſium zu Merſeburg, Gymnaſien zu Witten!
berg, Torgau, Domgymnaſium zu Naum—
burg, Stiftsgymnaſium zu Zeitz, Landes—
ſchule zu Pforta, Kloſterſchule zu Roßleben.
Regierungsbezirk Erfurt: Gymnaſium zu
Schleuſingen.
Regierungsbezirk Schleswig: Gymnaſien zu
Rendsburg, Hadersleben, Huſum.
Landdroſteibezirke Hannover-Hildesheim:
Gymnaſium Joſephinum nebſt Real-Pro-
gymnafium zu Hildesheim.
Landdroſteibezirke Lüneburg-Stade: Gym—
naſium zu Celle.
Landdroſteibezirke Ddnabrüd-Aurib: Gym—
naſium Carolinum zu Osnabrück, Ulrichs—
Gymnaſium zu Norden, Gymnafium nebſt
Realgumnafium zu Leer.
Regierungsbezirk Münfter: Gymnafium zu
Burgfteinfurt.
Regierungsbezirt Minden: Gymnaſien zu Biele-
feld, Herford, Studienfondd zu Paderborn.
Regierungsbezirk Arndberg: Gymnafium zu
Hamm.
Renierungdbezirf Kaffel: Gymnafien zu Kaffel,
Hanau, Herdfeld.
Re — ezirk Koblenz: Gymnafium zu
etzlar.
Regierungsbezirk Düſſeldorf: Gymnaſien zu
Eſſen, —— Mörs, Bergiſcher Schul»
fonds.
Regierungsbezirk Köln: Gymnafium zu Mün—
ftereifel.
Regierungdbezirt Trier: Progpmnafium zu
St. Wendel.. een
Summe Tit.1 für ſich
221 157.51
Kapitel.
Titel.
(120.)| 2.
|
266
Audgabe.
Zuſchüſſe für die vom Staate zu unterhaltenden
A
nftalten.
Regierungsbezirk Königsberg: Gymnafium zu
Allenftein, Friedrichs-Kollegium und Wil:
helms⸗Gymnaſium zu Königsberg, Gymna⸗
fien zu Raftenburg, Braunsberg, Hohenftein,
Nöffel Bartenftein, Webhlau
Regierungsbezirk Gumbinnen: Friedrichs—
ymnaſium zu Gumbinnen, Gymnaſium
zu Lyck, Gymnaſium nebſt Realgymnaſium
zu Inſterburg, Gymnaſium zu Tilſit, Real—
gymnaſium zu Tilſit.
Regierungsbezirk Danzig: Gymnaſien zu Dan⸗
zig, Elbing, Neuftadt, Marienburg, Frie—
drih8-Gymnafium zu Pr. Stargardt.
Regierungdbezirt Marienwerder: Gymnaſien
zu Marienwerder, Kulm, Konig, Deutid-
Krone, Stradburg, Graudenz, Gymnafium
nebft Realgymnaſium zu Thorn, Progym-
— zu Schwetz, Real-Progymnafium zu
ulm.
Refidenzftadt Berlin: Sriedrich » Wilhelms:
Gymnafium nebft Realgymnafium und Eli»
ſabethſchule, Franzöfiihes Gymnafium, Wil-
belmd-Gymnafium, Zuijen-Gymnafium.
Regierungsbezirk Potödam: Kaijerin Augufta-
Gymnafium zu Charlottenburg.
Regierungsbezirk Frankfurt: Friedrichs-Gym—
naſium zu Frankfurt a. d. O.
Regierungsbezirk Stettin: König Wilhelmd-
Gymnaſium zu Stettin, Gymnafien zu
Stargard und Pprip.
Regierungsbezirk Köslin: Gpmnafien zu Kös—
lin, Neuftettin, Gymnaſium nebjt Real-
gumnafium zu Kolberg.
Regierungsbezirf Straljund: Pädagogium zu
Putbus.
Regierungäbezirt Poſen: Sriedrih-Wilhelmö-
Gumnafium und Marien-Gymnafium zu
—— — —— ———— — — ——
267
Ausgabe.
Poſen, Gymnaſien zu Liſſa, Oſtrowo, Kro—
tofhin, Mejerig, Schrimm, Rogaſen, Real-
gumnafien zu Frauftadt und Rawitſch.
Regierungdbezirt Bromberg: Gymnafien zu
Bromberg, Snowrazlam, Gneſen, Schneide:
mübl, Wongromig, Nakel, Progumnafium
zu ZTremefjen. |
Regierungdbezirf Breslau: Neues Gymnafium
zu Breslau, Mattbiad-Gymnafium zu Bred«
lau, Gpmnafien zu Brieg, Glag, Wilbelmö-
ſchule (Realgumnafium) zu Reichenbach.
Regierungdbezirk Liegnitz: Evangeliiched Gym⸗
nafium zu Groß-Glogau, Katholiſches Gym⸗
nafium zu Groß-Glogau, Gymnaſien zu
Hirihberg, Sagan. |
Regierungöbezirt Oppeln: Gpmnafien zu Op⸗
yeln, Ratibor, Leobſchütz, Neiße, Gleiwig,
Groß⸗Streblitz, Pleß, Königshütte.
Regierungsbezirk Magdeburg: Domgymnaſien
zu Magdeburg und Halberftadt, Gpmnafien
zu Salzwedel, Quedlinburg. |
Regierungsbezirk Merieburg: Gymnafium zu
Eisleben, Stifts-Gymnaſium zu Zeig. |
Regierungdbezirt Erfurt: Gymnaſien zu Er⸗
furt, Heiligenftadt, Schleufingen, Realgym⸗
naſium zu Erfurt.
Regierungsbezirk Schleswig: Gymnaſium zu
Altona, Gymnaſium nebſt Realgymnaſium
in Rendsburg, Gymnaſien zu Gtüditadt,
eldorf, Plön, Kiel, Gymnaſium nebſt
Realgymnaſium zu Flensburg, Gymnaſien
nebit Real⸗Progymnaſien zu Schleswig,
Hadersleben, Huſum, Real⸗Progymnaſium
zu Sonderburg.
Lauddroſteibezirke Hannover-Hildesheim:
Kaiſer Wilbelmd-Gymnafium zu Hannover,
Gpmnafium Andreanum zu Hildesbeim,
Realgumnaftium dafelbft, Gpmnafium zu
Klaudtbal, Real-Progumnafium nebit Pro-
gumnafium zu Nienburg, Real-Progymna⸗
z Betrag
3 |E Ausgabe. ——
u Wart Bf.
(120) fium nebft Progymnafium zu Duderſtadt,
Gymnaſium nebſt Realgymnaſium zu Göt—
tingen, Höhere Unterrichts-Anſtalt zu Linden.
Landdroſteibezirke Lüneburg-Stade: Gym—
nafium zu Celle, Gymnaſium nebſt Real—
Progymnaſium zu Stade, Dom-Gymnafium,
| | » en Real:Progymnafium zu Diterns
| orf.
' Landprofteibezirfe Dönabrüd-Aurih: Gym—⸗
nafium zu Aurih, Wilhelmd-Gymnafium
| nebft Real-Progpumnafium zu Emden, Gym-
| nafium Georgianum zu Lingen, Gymnafium
| zu Meppen; Gymnaſium Karolinum zu D8-
nabrüd, Realgumnafium nebft Gymnaſium
zu Leer, Ulrichs-Gymnaſium zu Norden,
| Gymnaſium zu Wilhelmshaven.
Regierungsbezirt Münfter: Gymnaſium zu
| Münfter, Gymnaſium nebit Realgumnafium
iR Burgiteinfurt, Gymnaſien zu Koeöfeld,|
arenderf.
Regierungdbezirf Minden: Gymnafium Theo-
dorianum zu Paderborn. |
Negierungsbezirf Arndberg: Gymnafium zu‘
Arnöberg, Gymnafium nebft Real-Progym⸗
nafium zu Hamm. |
Regierungsbezirk Kafjel: Gymnaſien zu Kaſſel,
Marburg, Fulda, Hanau, Rinteln, Gym—
— nebſt Real-Progymnafium zu Hers⸗
eld.
Regierungsbezirk Wiesbaden: Gelebrted Gym—
naſium und Realgymnaſium zu Wiesbaden,
Gymnaſien zu Hadamar, Weilburg, Dillen—
burg, Real: Progymnafium zu Biedenkopf.
Regierungdbezirf Koblenz: Gymnaſien zu
Koblenz, Weplar, Kreuznach, Gymnaſium
|
|
nebft Real-Proapmnafium zu Neumied.
Regierungsbezirk Düſſeldorf: Gymnaſien zu
Düſſeldorf, Kleve, Emmerich, Neuß, Duis—
burg.
Regierungsbezirk Köln: Friedrih-Wilhelmd-
®
&
(120.)
269
Betrag
für 1. April
1885/86.
Marl. Bf.
Ausgabe.
Tltel.
| Gymnafium zu Köln, Gymnafien zu Bonn,
Münſtereifel.
Regierungsbezirk Trier: Gymnaſien zu Trier,
| Saarbrüden, Progymnaſium zu St.Wenbel.
' Regierungdbezirf Sigmaringen: Gymnafium
| zu Sigmaringen . » 2 2 2 318383 655.25
| Summe Tit. 2 für fi
(Das neue Gymnaſium zu Breslau wird DOftern
1885 eröffnet. Das Gymnaſium Andreanum nebft Real»
gymnaſium zu Hildesheim wird in zwei getrennte An»
— zerlegt; eine Erhöhung des Staatszuſchufſes tritt
hierdurch nicht ein. Auf den Staat werden übernommen:
die Gymnaſien zu Allenftein, Boris, Duisburg, das
| Realgumnaftum zu Erfurt, das Gnmnafium nebſt Real-)
Progymnafium zu Neuwied, die Real-PBrogymmnafien zu,
| Kulm und Dtterndorf). |
3. Zuſchuſſe für die vom Staate und von Ande—
ren gemeinſchaftlich zu unterbaltenden An—
| ftalten. |
| Regierungdbezirf Frankfurt: Gymnafium zu!
üftrin. |
Regierungdbezirt Breslau: Gymnafium zu
Oels. |
Negierungdbezirt Merfeburg: Dom-Gymnas
fium zu Merfeburg.
Negterungdbezirt Minden: Gymnaſium nebft
Realgymnaſium zu Bielefeld.
— Düſſeldorf: Gymnaſium zu
en.
Regierungsbezirk Aachen: Gymnaſium zu
YAahen . . . . ‚ : 63 546.06
Summe Zit. 3 für fid |
4. Zuſchüſſe für die von Anderen zu unterhal⸗
tenden, aber vom Staate zu unterſtützenden
Anſtalten. |
Regierungäbezirt Königöberg: Realgymna—⸗
fum auf der Burg zu Königdberg, Gym-
Kapitel.
(120.)
Titel.
270
Außdgabe. |
nafium zu Memel, Real-Progyumnafium zu
Pillau, NRealgymnafium zu Ofterode.
Regierungdbezirk Danzig: Realgymnafium zu
Elbing, Real: Progymnafium zu Dirſchau.
Regierungäbezirt Marienwerder: Progpmna-
Ben zu Neumark, Löbau i. W. Pr.
Regierungsbezirk Potsdam : Viktoria-Gymna—
ftum zu Potsdam, Gymnafium zu Bran-
denburg, Gymnafium nebit Realgumnafium
I Prenzlau, Gymnaſien zu Neu-Ruppin,
ittitod, Kreienwalde, Spandau, Realgym⸗
nafien zu Perleberg, Brandenburg, Pots-
dam, Real» Progumnafien zu Wriezen,
Luckenwalde.
Regierungsbezirk Frankfurt: Gymnaſium nebſt
Real-Progymnaſium zu Guben, Gymnafien
zu Luckau, Sorau, Königsberg N. M.,
Gymnaſium nebſt Real-Progymnaſium zu
Kottbus, Gymnaſium nebſt Realgymnafium
In Landöberg a. d. W., Pädagogium und
aiſenhaus zu Züllihau, Neal-Progumnas
ſium zu Lübben.
Regierungäbezirt Stettin: Gymnaſien zu
Anklam, Treptow a.d.R., Demmin, Grei«
fenberg, Real-Proaumnafium zu Wollin.
Regierungdbezirt Kößlin: Gymnafium zu
Dramburg, Progpmnafien zu Lauenburg,
Schlawe.
Regierungsbezirk Stralſund: Real-Progym⸗
naſium zu Wolgaſt.
Regierungsbezirk Poſen: Progymnaſium zu
Kempen.
Regierungsbezirk Bromberg: Realgymnafium
zu Bromberg. |
Regierungsbezirk Breslau: FriedrichsGym—
naſium zu Breslau, Gymnaſien zu Wal⸗
denburg, Schweidnitz.
Regierungsbezirk Liegnip: Gymnaſium zu,
Jauer, Realgymnaſium zu Landeshut.
Regierungsbezirk Oppeln: Gymnaſien zu
271
Ausgabe.
Beutben i. O. ©., Kreuzburg, Kattomip,
Realgumnafien ga Tarnowitz, Neiße.
Regierungsbezirk Magdeburg: Gymnaſien zu
tendal, Seehauſen, Burg, Realgymnaſium
zu Halberſtadt.
Regierungsbezirk Merſeburg: Gymnaſien zu
Wittenberg, Torgau, Sangerhauſen, La—
teiniſche Hauptſchule der Francke'ſchen Stif-
tungen zu Halle a. d. S., Realgymnaſium
der Francke'ſchen Stiftungen zu Halle a. d. S.
Regierungdbezirf Erfurt: Gymnaſium nebft
ealsProgumnafium zu Müblhaufen.
Regierungsbezirk Schleswig: Real-Progym-
naſium zu Segeberg, Realſchule zu Neu—
münſter.
Landdroſteibezirle Hannover-Hildesheim:
Gymnaſium nebſt Real-Progymnaſium zu
Hameln, Realgymnaſium zu Oſterode, Real-
Progpmnafien zu Einbed, Northeim, Pro:
gumnafium nebit Real» Progymnafium zu
Münden.
Landdrofteibezirfe Lüneburg » Stade: Gym—
nafium sem mebft Realgymnafium
u Lüneburg, NRealgumnafium zu Harburg,
ei zu Geejtemünde, Real-Pro-
gumnafium zu Uelzen.
Landdrofteibezirfe Dönabrüd-Aurih: Raths-
gumnafium zu Odnabrüd, Realgymnafium
zu Odnabrüd und Duafenbrüd, Real-Pro-
gymnafium zu Papenburg.
Regierungdbezirt Münfter: Gymnaſien zu
edlinghaufen, Rheine, Real-Progymna-
fium zu Bocholt, Progpmnafium zu Dorften.
Regierungsbezirk Minden: Gymnaſium nebft
Realgumnafium zu Minden, Gymnafien zu
Herford, Hörter, Warburg, Progymnaſium
zu Nietberg.
Regierungsbezirk Arndberg: Gymnafien zu
Soeft, Brilon, Attendorn, Bohum, Real«
gumnafium nebft Gymnafium zu Hagen,
272
fü . a „Ye
a gi.
|
|
|
|
Ausgabe. 4
|
Realgumnafien zu Lippftadt, Siegen, Iſer—
Iohn, Real-Proaymnafium zu Schwelm.
Regierungsbezirk Kaffel: Nealgumnafium zu
Kafjel, Realihule zu Eſchwege, Real-Pros'
gpmnafien zu Marburg, Fulda, Schmal-
falden, Hofgeismar, Realichule zu Roten:
burg, frühere Realihule zu Karlöbafen. |
Regierungsbezirt Wiesbaden: Kaiſer Wil—
helms⸗Gymnaſium zu Montabaur, Reale
ſchule zu Homburg, Real: Progomnafien zu
Biebrich-Mosbach, Yimburg, Geiſenheim,
Ems, Diez, Oberlabnitein.
Regierungsbezirk Koblenz: Progymnafien zu
de Trarbach, Andernah und Sobern ⸗
— rk Düſſeldorf: Gymnafium zu
Elberfeid, lee fe nebit Real-Progym-
nafium zu Weſel, Gymnaſien zu Mörs,
Kempen, Gymnafium nebit Heal Pro-
gymnaſium zu Münden-Gladbad, Real:
gumnafium zu Rubrort.
Regierungöbezirf Köln: Marzellen: Gymna-
ei Apottel Gymnaſium, Kailer Wil:
beimd-Gymnafium zu Köln. |
Regierungsbezirf Trier: Realgyumnafium zu
Zrier, Progymnafium zu Prüm, #Reals
Progpmnafium zu Saarlouie. |
Regierungdbezirf Aahen: Gymnaſium zu Dir
ren, Progymnaſien zu Jülich, UST
Real: Progumnafium zu Eupen.
Regierungdbezirt Siamaringen: Real: —
gomnaſium zu Hechingen ——
Summe Tit. 4 für ſich
Summe Titel 1 bis 4
|
5. | Zur Erfüllung ded Normal-Etats vom 20. April
1872 (Staatö- Anzeiger für 1872 Nr. 156)
bei den Gymnafien und Realgumnafien, zu Bes
joldungsverbefjerungen für die techniſchen,
955 605.67
gi: 433 964.49
Hilfs- und Elementar-Lehrer an dieſen An:
ftalten und für die Dirigenten und Lehrer an
| allen übrigen höheren Unterridhtäanftalten
| fämmtlicher Landesiheile, ſowie zu Beihilfen
zu Wobnungsgeld-Zufhülfen an die Dirigenten
und Lehrer der nicht ausichließlih vom Staate
unterhaltenen höheren Unterridtdanftalten .
6. | Dispofitiondfonds zu fonftigen Ausgaben für
dad höhere Unterrihtöweien . - . . .»
ba. Zur Dedung von Einnahme-Ausfällen bei den
unter Tit. 2 und 3 aufgeführten Unterrichts»
anſtaltenn. Fear far 08
6 b. Diöpofitiondfonde zur Dedung der durd die
Einführung der revidirten Lehrpläne an hö—
beren Unterrichtöanftalten entftehenden Mehr:
bedürfniffe - EEE
7. Zu unvorbergefebenen und zu außerordentlichen
| baulihen Bedürfnifien der ftaatlidhen höheren
Unterrichtdanftalten a ee
g. Zu Stipendien und Unterftügungen für wür—
dige und bedürftige Schüler von Gymna-
fien und Realgpgmnafien - 2...»
9. Zu Zufhüfjen zur Unterhaltung höherer Mäd-
chenſchulennnn. 8
10. Zu Unterftägungen für Lehrer an höheren Un—
terrichtsanſtaltee. 2 en.
Summe Kapitel 120
121. Elementar-Unterrichtsweſen.
Schullehrer⸗ und Lehrerinnen⸗Seminare.
Regierungsbezirk Königsberg: Schullehrer-⸗Se⸗
minare in Braunsberg, Waldau, Pr. Eylau,
Ortelsburg, Ofterode.
Regierungsbezirk Gumbinnen: Schullehrer-⸗Se⸗
minare in Angerburg, Karalene, Ragnit.
Regierungsbezirk Danzig: Schullehrer-Semi⸗
nare in Marienburg, Berent.
2377. -
24 000.—
26 000.—
18 380.—
30 000.—
22 397.10
100 000.—
30 000.—
4 712 118.59
274
2 |: Ausgabe. Nahe
u A | Marl. Bf.
(121.) Regierungsbezirk Marienwerder: Schullehrer-
Seminare in Graudenz, Pr. Friedland, Löbau,
Tuchel.
Reſidenzſtadt Berlin: Seminar für Stadtſchulen
und mit der Auguſtaſchule verbundenes Leh—⸗
rerinnen-Seminar.
Regierungsbezirk Potsdam: Schullehrer-Semi-
nare in Köpenid, Dranienburg, Kyritz, Neu
Ruppin.
Regierungsbezirk Frankfurt a.D.: Schullehrer⸗
Seminare in Neuzelle, Alt-Döbern, Droſſen,
Königsberg N. M.
Regierungsbezirk Stettin: Schullehrer-Semi—
nare in Pölitz, Kammin, Pyritz.
Regierungsbezirk Köslin: Schullehrer-Seminare
in Köslin, Bütow, Dramburg. |
Regierungdbezirt Stralfund: Scullehrer-Se-
minar in an
Regierungsbezirk Pojen: Schullehrer-Seminare,
in Rawitih, Paradies, Koſchmin, Luiſen⸗
ſtiftung nebſt Lehrerinnen-Seminar in Poſen.
Regierungsbezirk Bromberg: Schullehrer-Se—
minare in Bromberg, Exin.
Regierungsbezirk Breslau: Schullehrer-Semi—
nare in Breslau, Münſterberg, Steinau, Has
belſchwerdt, Oels.
Regierungsbezirk Liegnitz: Schullehrer-Semi⸗
nare in Bunzlau, Liebenthal, Reichenbach,
Sagan, Liegnitz.
Regierungsbezirk Oppeln: Schullehrer ⸗Seminare
in Ober-Glogau, Peiskretſcham, Kreuzburg,
di Roſenberg, Ziegenhald, Oppeln,
ülz.
Regierungsbezirk Magdeburg: Schullehrer⸗Se⸗
minare in Barby, Halberttadt, Dfterburg.
Regierungäbezirt Merjeburg: Schullehrer-Se-
minare in Weißenfeld, Eiöleben, Elfterwerda,
Delitzſch, Lehrerinnen-Seminar in Droybig.
Regierungdbezirt Erfurt: Scullehrer- Semt=,
nare in Erfurt, Heiligenitadt.
275
Audgabe.
Kapitel.
(121.) Regierungdbezirf Schleswig: Säullehrer-Semi-.
| nare in Segeberg, Tondern, Hadersleben,
&dernförde, Ueterſen, Lehrerinnen-Seminar
in Auguſtenburg. |
| Landdrofteibezirfle Hannover und Hildesheim:
Scullehrer-Seminare in Hannover, Hildes—
beim, Alfeld, Wunftorf.
Landdrofteibezirfe Lüneburg und Stade: Schul»
lehrer-Seminare in Lüneburg, Stade, Ber-
den, Bederkeſa. |
Landdroſteibezirke Odnabrüd und Aurich: Schul⸗
lehrer- Seminare in Ddnabrüd, Aurich.
Regierungdbezirt Münfter: Schullehrer-Semi-
nar in Warendorf, Lehrerinnen-Seminar in!
Münfter.
Regierungdbezirt Minden: Schullehrer-Semi-|
nare in Peteröhagen, Büren, Lehrerinnen⸗
| Seminar in Paderborn.
Regierungsbezirk Arnöberg: Schullehrer-Semi-
| nare in Soeſt, Hilchenbach, Rüthen.
' [Regierungsbezirk Kafjel: Schullehrer-Seminare
in Homberg, Schlüdtern, Fulda.
Regierungäbezirf Wiesbaden: Schullehrer » Se-
minare in Montabaur, Ufingen, Dillenburg.
Regierungäbezirt Koblenz: Schullehrer » Semi»
nare in Boppard, Neuwied, Münftermaifeld.
Regierungsbezirt Düffeldorf: Schullehrer » Se«
minare in Mär, Kempen, Mettmann, Elten,
Rheydt, Odenkirchen, Kehrerinnen-Seminar in
Kanten.
Regierungdbezirt Köln: Schullehrer-Seminare
in Brühl, Siegburg.
Regierungdbezirk Trier: Schullehrer-Seminare
in Ottweiler, Wittlih, Prüm, Lehrerinnen
Seminar in Saarburg.
Regierungdbezirt Aachen: Scullehrer » Semi-
nare in Linnich, Kornelimünfter.
1. Befoldungen der Direktoren, Lehrer und Leh—
rerinnen, Beamten und Unterbeamten . . | 2090 013.24
1885. 19
276
Ausgabe.
*
Be
—
2
1
=
|
(121.), 2. Zu Wohnungägeld-Zufhüffen für die Direktoren,
Lehrer und Beamten. - . 2 2 20.
3. Zur Remunerirung von Hilfälehrern, Kafjen-
Nendanten, Anftaltsärzten, Schuldienern und
fonftigem Hilföperfonale, jowie zu Remunera-
tionen für den Unterricht in weiblichen Hanbd-
A EEE TEN E
.. Zur Beftreitung der Koften der Defonomie, zu
' Medifamenten und zu Unterftügungen in den
mit SInternatdeinrichtung verbundenen Semi—
BEN 2 Wr ee en
.3u Unterftügungen, zu Medilamenten und zur
' Krankenpflege für die im Gprternate befind-
lichen Semmariften . . 2. 20.0.
Zur Unterhaltung der Gebäude und Gärten .
Zu Unterrihtömitteln ee ae
. ‚Zur Unterhaltung und Ergänzung der Uten-
|
|
|
|
Wa
a
om
filien, zur Heizung und Beleuchtung, Miethe
für Anftaltölofale und zu jonftigen ſächlichen
Ausgaben, einſchließlich eined Zuſchuſſes von
6000 Mark für eine Bildungsanſtalt für
jüdijche Elementarlehrer im Regierungsbezirke
Müniter ae a Fa rn Fe
Summe Titel 1 bis 8
Präparanden-Anftalten.
Regierungsbezirk Königäberg: in Friedrichshoff.
Re ierungsbezirk Gumbinnen: in Pillfallen,
Öpen.
Regierungsbezirk Danzig: in Pr. Stargardt.
| Regierungsbezirk Marienmwerder: in Rebden.
Regierungsbezirk Stettin: in Plathe, Mafjom.
‚Regierungsbezirk Köslin: in Rummeldburg.
————— Stralſund: in Grimmen.
— Poſen: in Meſeritz, Liſſa, Ro—
gaſen.
———— — Bromberg: in Czarnikau.
Regierungsbezirk Breslau: in Landeck, Schweid⸗
nitgz.
117 168.—
103 516.94
1301 405.08
490 000.—
191 728.27
101 216.—
462 727.07
4 857 774.60
277
a
Ausgabe. fd „ri
Titel.
Rapitel.
en pf.
(121.)' Regierungäbezirk Liegnig: in Schmiedeberg.
Regierungdbezirf Oppeln: in Rofenberg, Ziegen:
bald, Oppeln, Zül;.
Regierungdbezirf Magdeburg: in Quedlinburg.
Regierungsbezirf Erfurt: in Heiligenftadt, Wan⸗
dersleben.
Regierungsbezirk Schleswig: in Barmſtedt,
Apenrade.
Landdroſteibezirk Hannover: in Diepholz.
Landdroſteibezirke Osnabrück und Aurich: in
Aurich, Melle.
Regierungsbezirk Arnsberg: in Laasphe.
Regierungsbezirk Kaſſel: in Frißzlar.
Regierungsbezirk Wiesbaden: in Herborn.
Regierungsbezirk Koblenz: in Simmern.
9. Beſoldungen der Vorſteher und Lehrer. . . 120 600.—
10. | Zu EESELRDIREID NEBEN en für die Vorſteher
und Febrer. . 404. —
u. | Zur Remunerirung von "Hilfslebrern, Anftaltö-'
| ärzten, Hauddienern und zu fonftigen perjön-
lihen Ausgaben . 6 686.—
12. Zur Beitreitung der Koften der Defonomie, zu
Medifamenten und zu ———— für die
Präparanden . . 210 966.—
13. Zur Unterhaltung der Gebäude und Gärten . 3 318.—
14. ” Unterrihtömitteln, zur Unterhaltung und Er-
ung der Utenfilien, ji r — und Be⸗
ar rg Miethe für Anftaltölofale und zu
— ſächlichen Ausgaben . . . 64 518.—
l
| Summe Titel 9 bis 14 | 43349.
|
|
15. | Diöpofitiongfonbs zur Förderung ded Seminar:
Präparandenwefend . . 178 109.—
Summe Titel 15 für ſich
16. Zu Unterſtützungen für Seminar» und Präpa-
ranbdenlehrer, ſowie für, die Lehrer an der
Zanbjtummen = Anftalt in Berlin und der
| Blinden-Anftalt in Stel . . . i 30 000.—
Summe Titel 16 für iich
19*
278
* —
= . Aprı
3 E' Ausgabe. f 1885/86.
zu Mari. Bi.
a2.) Zurnlebrer-Bildungdwejen.
| Zurnlebrer » Bildungsdanftalt zu Berlin.
17. | Befoldungen für 1 Unterrichtödirigenten, 1 Ober:
| lehrer und 1 Kaftellan. . . 10 680.—
18. | Zu Wohnungsgeld-Zuſchüſſen für den Dirigenten
und den Lehrer . . 1440.—
19. [Zur Remunerirung von Hilfslehrern und Hilfs-
! lehrerinnen und zu ſonſtigen le Aus:
gaben — 9730.—
20. |Zur Unterhaltung des Gebäudes . . 1.000.—
21. Zu Unterrihtämitteln, zur Unterhaltung und Er»
| gänzung der Utenfilien, zur Heizung und Be-
leuchtung, DR au jonftigen ſaͤchlichen Aus—
gaben . . 7420.—
Summe Titel, 17 bis 21 30 270.—
22. Dispoſitionsfonds zu Unterftügungen für ans
| ehende Turnlehrer und zu ſächlichen —n
| Fir dad QTurnweien . . 56 400.—
Summe Titel 22 für ſich
Summe Titel 17 bis 22 86 670.—
| Elementarſchulen.
23. Zu Schulauffichtskoſten, und zwar zu Beſoldungen
für 200 Kreis-Schulinjpeftoren . . . 750 000.—
23a Zu Schulauffihtöfoften, und zwar zu Vergü—
tungen für Reiſe- und ſonſtige Dienftunfoften
für die Kreidß-Sculinipeftoren . 200 000.—
124. Zu re ee für die Kreid-Schul-
inipefto 94 290.—
25. Zu S hulauffihtstoften, und zwar zu widerruf⸗
lichen Remunerationen für die Verwaltung
von Schulinſpektionen . . 527 500.—
26. Zu Unterftügungen für Kreid- Schulinſpelloren
im Hauptamte. . 3 000.—
27. Bejoldungen und Zuſchüſſe für Lehrer, Lehre⸗
rinnen und Schulen, insbeſondere auch zur
279
Kapitel.
(121.)
| | Betr
| Ausgabe. ae
ag
Titel
Marl. Bf.
Gewährung zeitweiliger Gehaltäzulagen für
ältere Lehrer, jowie zu Unterftügungen . . | 12155 513.63
28. Behufs Errihtung neuer Schulftelen . . » 218 362.50
28a Zur Unterftügung unvermögender Gemeinden
und Schulverbände bei Elementarihulbauten 650 000.—
29. | Zu Ruhegehaltszuſchüſſen und zu Unterjtügungen
| für emeritirte, jowie zu rang mn Fr
ausgeſchiedene Glementarlehrer und Lehrerinnen 860 000.—
Summe Titel 23 bi 29 | T5458 666.13
30. | Dispofitionsfonds für dad Elementar-Unterrichtö-
h rad
wien . . 186 000.—
Summe Titel 30 für fid. |
Zaubftummen- und Blindenmwejen.
Bedürfniszuſchüſſe für die Taubſtummen-Anſtalt
in Berlin und die Blinden-Anftalt in Steglif 65 850.—
31.
310 Zur Förderung des Unterrichtes Zaubftummer:
I umd Blinde 2 22202222. 20000,
Summe Titel 31 und 31a | 85 850.-
Waifenhäufer und andere MWohlthätig-
feitö-Anftalten. j |
32. — für nachbenannte Anftal⸗
en.
Reſidenzſtadt Berlin: Luiſenftiftung, Luiſenſtift,
Lindow⸗ u. Drange⸗Waiſenhaus, Kornmeſſer'⸗
ſches Waiſenhaus, Schindler'ſches Waiſenhaus,
Haupt⸗Stiftungskaſſe der Armendirektion.
Regierungsbezirk Potsdam: Civil-Waiſenanſtalt
| in Potödam, von Türk'ſche Waifenanftalt in)
| Kl. Glienide. |
' | Regierungdbezirf Frankfurt a. D.: Waifenhaus in,
| Neuzelle. |
Regierungsbezirt Polen: Kranfenanftalt der
| rauen barmberzigen Schweftern in Bojen,
Baiienhaus in Paradies.
122.
— — — — —
280
Betra
F Ausgabe. ——
153 Marl. P
| Regierungsbezirk Liegnis: Waiſenhaus in Bunz-
lau, Gemeinde Baffendorf im Kretie Freiſtadt
in Sclefien aus dem Legate des verftorbenen
Befiperd der Herrihaft Sorau, Biſchofs
Balthajar von Promnitz.
Regierungdbezirt Magdeburg : Berg’ihe Diöze-
ſan⸗Schullehrer-Witwen- und Waiſenkaſſe.
Regierungsbezirk Merſeburg: Francke'ſche Stif—
tungen in Halle, Prokuraturamt und Wai—
ſenhaus in Zeitz.
Regierungsbezirk affet: SSOHRENOE HER,
j anftalt in Kaffel . . 98 956.26
Summe Titel 32 für ſich. |
33. Vakaattt11 se
Summe Kapitel 121 | 21415517.99
|
Kunft- und Wiſſenſchaft. |
Kunft-Mujeen zu Berlin.
1. Beſoldungen für den Generaldirektor, 1 Zuftitias
riud im Nebenamte, 1 tedhniichen Beirath für)
die artiftiichen Publikationen, 1 General:Ses
fretär, für die Abtheilungs- Direktoren, Direfto»
tial-Affiftenten 2c., die Beamten, Unterbeamten 237 430.—
2. Zu Wohnung gegelb- -Zufcüffen für die Beamten 45 000.—
3. Andere perjönlie Ausgaben. Zur Remune-
rirung von üſſiſtenten, Rechnungsführern,
Bureauarbeitern, Aufſehern, Boten und ſon⸗
ſtigem Hilfsperjonale , ſowie zu auferordent«
lihen Remunerationen und Unterftügungen an
Beamte. . ; 16 500.—
4. | Zur Vermehrung und Unterhaltung der Samm⸗
lungen . . | 325 000.—
5. | Zur ne der Gebäude und Gärten . | 25 050.—
6. Zu ſonſtigen ſächlichen Ausgaben (Bureau
koſten, beſondere wiſſenſchaäftliche Arbeiten
und Reiſen ꝛc.) .. . |_178405.—
| — Titel 1 bis 6 827385.
281
z |
2 3 Ausgabe.
Ss 8 :
|
(122.) National Galerie zu Berlin.
7.1 Befoldungen für den Direktor, den Diref-
5 torialAfiftenten, die Beamten und Unters
| beamten . .
8. | du ‚Bohnumgegeib Zuſchüfſen für die Beame
9. Andere perfönlicye Ausgaben. Zur Remuner|
rirung von Nififtenten, Rechnungsführern,
Bureauarbeitern, Auffebern, Boten und ſon—⸗
ftigem Hilfsperfonale, ſowie zu außerordent⸗
lichen Remunerationen und —— — an
Beamte
10. Zur Unterhaltung der Gebäude und "Särten . i
11. Zu fonftigen fädlihen Ausgaben (Bureau—
foften, befondere — Arbeiten
und Reiſen ıc.) . s
Same Titel. 7 bie 11 |
N Ve nn
Königlide Bibliothef zu Berlin. |
12. Befoldungen für den Ober » Bibliothekar, die
' Bibliothefare und Kuftoden, die Bureau—⸗
beamten, Bibliothef- und Hauddiener . . |
13. St Bohnungegelb- Zufhüffen für die Beam—
14. —— perfönliche Ausgaben. Zur Remune-
rirung von Aififtenten, Rednungdführern,
Bureauarbeitern, Aufiebern, Boten und fon»
ftigem Hilföperionale, ſowie zu außerordent⸗
lichen Remunerationen und Unterſtützungen an
Beamte ..
15.| Zur Vermehrung und Unterhaltung der Samm-
lungen . .
15a) Zur Unterhaltung. der Gebäude und Gärten . |
16.) Zu fonftigen fadlihen Ausgaben (Bureaus
foften, Unterhaltung und Ergänzung der In⸗
ventarien, Heizung ıc.) .
Summe Titel 12 bis 16
23 900.—
30 170.—
98.010.—
14 280.—
39 354.—
— *
282
20.|3u fonftigen fählichen Ausgaben (Bureau-)
foften, bejondere wiſſenſchaftliche Arbeiten,
und Reifen, Unterhaltung und — der
Inventarien, Heizung ıc.) .
u | Betra
a E Audgabe. N absne
“ | | nn Br.
(122.) Geodätiſches Inftitut zu Berlin. |
17.| Bejoldungen für den Präfidenten, die 4 Sek—
tionschefs, 4 Aifiitenten, 1 — —
und 1 Bureaudiener . . 48 480.—
18. Su rate Zuſchüfſen für die Beam-
9 7 200.—
19. Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remune-
rirung von Aſſiſtenten, Rechnungsführern,
Bureauarbeitern, Aufiebern, Boten und jons
ftigem Hilföperfonale, jowie zu außerorbent-|
lien Remunerationen und gi an
Beamte . 8 800.—
43 790. —
Summe Titel 17 bis 20 "708 270.—
Aſtrophyſikaliſches Obſervatorium auf
dem Telegraphenberge bei Potsdam.
21.1Bejoldungen für den Direftor, 2 Dbjerva-
toren, 1 Aififtenten und die Unterbeamten .
2lal3u Wohnungögeld - Zuſchuſen für die Beam—
ten
22.| Andere perfönliche Ausgaben. "Zur Remuneri-
rung von Aififtenten, Rechnungsführern, Bu
reauarbeitern, Aufiebern, Boten und fonfti-
gem Hilföperjonale, ſowie für Hilfsleiſtungen
22a au Unterhaltung der Gebäude und Gärten .
23.) Zu ſonſtigen fjachlihen Ausgaben ( Bureau«
foften, Unterhaltung und Ergänzung der In-
ftrumente und Inventarien, Heizung ıc.)
Summe Titel 21 bid 23
23a Zur Unterhaltung des Hauptgebäudes,
der Neben» und Gartenanlagen ıc. der
ehemaligen Hygiene-Ausſtellung
Summe Tit. 23a für fi
33 900.—
1092.—
6 000.—
6 000.—
22 450.—
69 442.—
20 000.—
|
(122. 122] |Sonfige Kunft- und mittenfatttige) —
Titel.
EI I
283
Audgabe.
| Sonftige Kunft- und le
Anstalten und Zweck
24. Befoldungen. 1 Konjervator der RR
|
|
|
Landes» Alterthümer, 1 Borfigender des lit-
terariihen, artiftiihen, muſikaliſchen, pho—
tographiſchen und gewerblichen Sachverſtän—
digen-Vereines; 2 Hiſtoriographen des preu—⸗
Gihthen Staates und der Marf Brandenburg;
1 Schloßfaftellan und I Schloßdiener zu Ma⸗
rienburg; Ausſterbebeſoldung für einen Ger
lehrten; 1 Kuftod und 1 Diener ded Rauch—
Mufeums zu Berlin; 1 Bibliothefar und 2
Bibliothel-Sefretäre der Landes: Bibliothek zu
Wiesbaden; Beamte des Mufeums in Kaffel;
Aufieher der Gemäldeiammlung in Wiesbaden;
1 Konjervator und 1 Diener ded Vereines für
nafjauifhe Alterthumskunde und Geſchichts—
forfhung; 1 Präparator des naturhiftoriichen
Mujeums zu Wieöbaden ıc.
25. 3u 8 Wohnungsgeld-Zuſchüſſen für die Beam-
26.) Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remune⸗
!
’
f
)
|
|
J
|
rirung von Dirigenten, Aififtenten, Rech—
nungsführern, Bureauarbeitern, Aufiehern,
Boten und jonftigem Hilföperionale, ſowie
zu Unterftügungen an Beamte : Pädagogiſche
Seminare zu Berlin, Königeberg, reslau,
Poſen. Danzig und Kaſſel; Muſeum in Kaſſel;
Bildergalerie daſelbſt; Kandesbibliothef zu@ies-
baden; Berein für Alterthumdfunde dafelbft ;
naturbiftorifches Mujeum dafelbit; Kaiterhaug
in Goslar; litterariicher, artiftifcher, mufifali»
ſcher, pbotograpbiicer und gewerblider Sach⸗
verftändigen-Berein
27. Zu Stipendien und Reife-Unterftügungen. Pi-
dagogiihe Seminare zu Berlin, Königsberg,
Bredlau, Poſen, Danzig und Kafl el. i
8.| Zur Bermebrung und Unterhaltung der Samm-
lungen. Mujeum in Kaffel; Landesbibliothek
48 552.—
5 952.—
11 024.—
25 100.—
(122.) |
284
Ausgabe.
in Wiedbaden; Gemälde-Sammlun daſelbſt;
Verein für Aiterihumstunde daſelbſt; natur:
hiſtoriſches Mufeum dajelbft j
29. Zur Unterhaltung der Gebäude und Gärten.
|
|
”
u
|
|
|
31.
32.
38.
2
Mujeum zu Kaffel; Landesbibliothef zu
Wiesbaden; Verein für Alterthumskunde
daſelbſt; Schloß zu — Rauch⸗
Muſeum zu Berlin . . |
0. Zu ne ſächlichen Aus aben. (Bureau
foften, Unterhaltung und Ergänzung der In⸗
ventarien, Heizung u. |. w.), Päda ogiſche
Seminare zu Berlin, Königäberg, Breslau,
Pojen, Danzig und Kafjel; Schloß zu Mas
rienburg; Raud-Mujeum in Berlin; Reife
often des Konfervatord der hannoverſchen
Landesalterthümer; Muſeum in Kaſſel; Lane
des-Bibliothek in Wiesbaden; Gemälde:
Sammlung daſelbſt; Berein für Alterthums⸗
kunde daſelbſt; nalurhiſtorijches Muſeum da⸗
ſelbſt; Kaiſerhaus in Goslar .
Zu Felir Mendeldfohn » Bartholdy - Stipendien
Dispofitiondfonds zu Beihilfen und Unterftüguns|
en für Kunft- und wiſſenſchaftliche Zwecke,
Eh für Künftler, Gelehrte und Litteraten
und zu Unterftügungen behufd Ausbildung von,
Küntlern
Zu Antäufen von Kunftwerfen für "die Natio-
nal» Galerie, jowie zur Beförderung der mo⸗
numentalen Maleret und Plaftit und des
Kupferftiches
Zu Ausgaben für muſikaliſche Zwecke. Für Aus:
bildung und Prüfung von Organiſten, ſowie
zur Verbeſſerung der Kirchenmuſik
35. Zur Konſervirung der Alterthümer in den Rhein:
landen
36. 3u Kolten für die Bewachung und Unterhal-
tung von Denkmälern und Alterthüümern, ſo—
wie zu Diäten und Fubrfoften für den ——
grafen zu Marienburg
Summe Titel 2. bis 36.
fe 1: 1. Sp
— gg.
27 190.—
12 580.—
18 862.—
3 150.—
285
Ausgabe.
Zuſchüſſe an nachbenannte, vom Staate zu uns
terbaltende Anitalten.
— Akademie der Künſte zu Berlin und die mit
40.
41.
derſelben verbundenen Inſtitute
je Mufit» Inftitut der Hofe und Dom + Kirche in
Berlin ..
39.| Kunſt-Akademie zu Königäberg i. Pr. es |
. «zu Düſſeldorf .
. zu Kaflel.
42. Batat.
| 44.| Akademie der Wiffenichaften zu Berlin . .|
|
46.
Zuſchüſſe für nachbenannte, von Anderen zu |
43. Kunſtſchule zu Berlin und ProvinzialsKunft- und,
Kunftgemwerbeihule zu Bredlau . . » »
unterhaltende Anftalten und für Vereine.
Deutſche Geſellſchaft in Königdberg; Sammlung
vaterländifcher Alterthümer dafelbit ; Leſever⸗
ein in Frankfurt a. O.; naturwiſſenſchaft-
licher Verein in Poſen; Akademie nützlicher
Wiſſenſchaften in Erfurt; naturforſchende
Gefellſchaft in Marburg; Verein für heſſi—
ſche Geſchichte und Alterthumslunde; Wetter⸗
au'ſche Geſellſchaft; chemiſches Laboratorium
in Wiesbaden; Naſſauiſcher Kunſtverein dar
ſelbft; Konſervatorium der Muſik in Köln;
Mufit-Inftitut in Koblenz; botaniſcher Gars,
ten in Düffeldorf; Geſellſchaft nüglider For⸗
ibungen in Trier; Leopoldiniſch⸗Karoliniſche
Akademie der Naturforſcher in Halle; zoologi⸗
ſcher Garten in Berlin . . 2... |
Summe Titel 37 bis 45°
426 178.—
23 988.—
43 868.—
73 980.—
37 686.—
124 574.—
203 824.—
32 388.—
966 486.—
Summe Kapitel 122 2962492.—
| |
|
286
= | Betrag
a8 Ausgabe. —
— mu Marl. Bf
ie Techniſches Unterrihtöwejen und
Kunftgewerbe-Mujeum.
Techniſches Unterrihtömejen.
Beioldungen. |
1. Techniſche Hochſchule in Berlin. » . . ., 239 280.—
2. Techniſche Hochſchule in Hannwer . . - . 148 480.—
3. Techniſche Hochſchule in Aachen i a 142 060.—
4. Gewerbe: und Handelsſchule in Kaffel 2 32 550.—
| Summe Titel 1 bis 4 562 370.—
Zu — —— für die Lehrer und
Beamten . 68 964.—
| Summe Titel 5 für ſich
| Andere perjönlihe Ausgaben.
| 6. | Zur Remunerirung von Hilfölehrern und Hilfd-
beamten, zu Sunktionszulagen für bie Reftoren
der ae Hochſchulen in Berlin, Hanno»
ver und Wachen und zu temporären Be—
joldungs-Berbefjerungen der Lehrer ber tech—
niihen Hochſchule in Berlin . 286 950.—
7.|3u Stipendien und Reife » Unterftügungen bei
ber technifchen Hodichule in Berlin. . . 37 500.—
8. Zu Beſoldungszuſchüſſen zum Zmede der Her«
anziehung und Erhaltung tüchtiger Lehrkräfte
für die technifchen Hochſchulen in Berlin, Han⸗
5.
nover und Nahen. . . 30 000.—
9.) Zu Stellvertretungd- und Berfepungstoften ; 500.—
10. Zu außerordentliyen Remunerationen und Un
terftügungen für die Beamten und Lehrer . 7 000.—
— ——
Summe Titel 6 bis 10 861950.-
11. Zu Amtsbedürfniſſen, Porto und Frachtgebühren 200 631.—
12. Für Lehrmittel, die Bibliothek und Sammlun⸗
Sächliche und vermiſchte Ausgaben.
| gen und für die Prüfungdftationen . . . 148 350.—
287
— — — — — — — — — — — —
Mr | Betrag
2 |® Ausgabe. Bir
ee | | Mari. Bi.
133) 13.|Zur Unterhaltung der Gebäude . j ; 39 650.—
14.| Zu Abgaben und Laſten, zu Grkurfionen und
zu fonftigen Ausgaben — Wr 12 536.—
Summe Titel 11 bis 14 401 167.—
Sonftige Ausgaben.
15.! Zuſchüſſe für nachbezeichnete Gewerbeſchulen reip.
Neal-Anftalten mit Fachſchulen:
4. Im die ftädtifche Verwaltung übergegangene,
aber vom Staate zu unterftügende Anftalten:
Realihulen mit Fachſchulen in Aachen und
Krefeld; höhere Bürgerſchulen mit Fachſchulen
in Barmen und Hagen; Ober-⸗Realſchulen in
Köln, Koblenz, Elberfeld, Hale mar gr.
berftadt und Potddam. . . . 124 068.—
B. Bom Staate und von Anderen
gemeinfchaftlich zu unterhaltende
Anftalten:
Ober-Realſchulen mit Fach—
ſchulen in Breslau, Gleiwitz, Brieg
und Gewerbeſchule in Saarbrüden _61 398.25 185 466.25
16. Dispofitiondfondd zu unvorbergejehenen Aus:
gaben und zur Dedung von Einnahmeaus—
fällen bei den unter Tit. 15 Abſchn. B be-
zeichneten Anftalten . » » 000.
17.|Dispofitionsfonds zu Aufwendungen für techni⸗—
ſche Sammlungen, zur Heraudgabe techniſcher
Werke und Zeitichriften, für technijch-wifjen-
ſchaftliche Unterſuchungen und Reifen und
überhaupt zur Förderung des techniſchen Un—
terrichtes * ta
3 600.
ee 24 500.—
Summe Titel 15 bis 17 213 566.25
Summe Titel 1 bid 17 (Techniſches Unter-
rihtömeien) - . - 1 608 017.25
288
Marl. Bi.
3 | | für 1. Sort
= — r \. Abri
FE F Auögabe. | 1885/86.
|
104 400.—
8.| Befoldungen der Beamten
23 160.—
9. Zu Wohnungdgeld-Zufhüffen für die Beamten
— —
Kunſtgewerbe-Muſeum.
| Andere perjönlihe Ausgaben. |
|
)
20. Zur Remunerirung der Lehrer an der Unter«
rihtsanftalt, für Affiftenzunterriht und für
Grtraftunden, zur Ausbildung von Samme:
lungs⸗ Aipiranten und Beranftaltung von Vor⸗
lefungen, gi Remunerirung des jonft erfor-
derlichen Hilföperjonaled, ſowie zu außeror«
dentlidyen
emunerationen und Unterftügungen:
für die Beamten und Lehrer . . ... .. 94 117.—
|
|
21. Zur Vermehrung und Unterhaltung der Samm ·
lungen, für die Bibliothek und die Lehrmittel 88 000.—
22. Zur Unterhaltung der Gebäude und Gärten . | 7.000.—
23. Zu Stipendien und Prämien . 1992. —
24. Zu Reiſen der Direftoren, Affiftenten und
ehrer . 5 000.—
25. Zu ſonſtigen ſãchlichen Ausgaben (Bureaufoften,
Kleidung des Dienftperfonales, Abgaben und
Laften, Beleuchtung, Heizung, Reinigung,
Frachten und Porto, Verfiherung der Samm⸗
lungs⸗Leihgaben, zur Herftelung verfäuflicher
| Gipsabgüffe und Photograph — für die R
Tiiſchlerei ac.) . . | 68 507. —
Summe Titel 18 bis 25 Kunſt⸗
gewerbe-Muſeum) . . 392176.-
| Dazu Summe Titel 1 bis 17 Rh
nifches Unterridtöwefen) - . . | _1608 017.25
| Summe Kapitel 123 | 2.000 193.25
|
|
|
|
|
|
| Sächliche Ausgaben.
Kapitel.
S
|
289
fü ve til
3 Ausgabe. 1585
* Marl. Bf.
Kultus und Unterricht gemeinjam.
1.| Befoldungen für 60 Schulräthe bei den Regierun-
1”. 3 Schulrãthe i im Nebenamte 309 985.71M.
Hierzu treten für die Zeit
vom 1. Zuli 1885 bis Ende
ur. 1886: &
ür6 Regierungd-Schulräthe 22950.— =
Summe Titel 1 für fid. ww ht
2. Zu Wohnungsgeld-Zuſchũſſen für die Schul
ı räthe bei den Regierungen . . 36180M.
| Hierzu treten für die Zeit vom
| 1. Suli 1885 bis Ende März 1886:
| Für 6 Regierungd-Schulräthe 2610 » 38 790.
| Summe Titel 2 für ſih. — ——
3. gur Remunerirung von Hilfsarbeitern in der Schul⸗
verwaltung bei den Regierungen 15 000 M
| Hierzu treten für die Zeit vom
1. Juli 1885 bi8 Ende März 1886:
Für 2 Schulrätbhe im Nebenamte 1125 = 16125. —
Summe Titel 3 für fi. |
4. Zum Neubau und zur Unterhaltung der Kir-
ı Gene, Pfarr-, Küfterei- und Schulgebäude,
ſoweit ſolche auf einer rechtlichen Berpflich-
tung des Staates beruhen . . - 1 780 000.—
Summe Titel 4 für ſich
Sonſtige Ausgaben für Kultus- und
Unterrichtszwecke.
6. gu Unterſtützungen für Predigt- und Schul—⸗
amts⸗-Kandidaten, ſowie für ſtudirende und
| auf Schulen befindliche ie und —
jöhne
1. Zufehuß für die Stiftung mons pietatis . . 27 556.60
8. Zu Zufhüffen für BA —
| md Waiſenkaſſen . . - 250 000.—
290
Kapitel.
. Betrag
| Ausgabe. Fe
Titel.
Mart. Bf.
|
(124.) 10. 3u Unterftügungen für Hinterbliebene von Leh—
126.
117.
118.
119.
120.
121.
122.
123.
124.
126.
tern, einichlieklih von Univerfitätslehrern . 185 000.—
12.| Zu Unterftügungen für ausgeſchiedene Lehrer an
böberen Unterrichtdanitalten und an
Seminaren . . 30 000.—
113.) Zu Unterftügungen für Witwen und Waiſen von
Beamten und von Lehrern der techniſchen
Unterrichtasanſtalten, ſowie für ausgeſchiedene
Beamte und für ausgeſchiedene — des
techniſchen Unterrichtsweſens. 60400. ⸗
13a Geſetzliche Witwen» und Waifengelder . 786542.60
14. Erziehungs-Unterſtützungen für arme Kinder . | 3 000.—
15. Berfchiedene andere Ausgaben hai Kultus: und
Unterrichtözmede . 22817.57
Summe Titel 1 bis 4, 6biß 8, 10, 12 bis 15 2836867.48
Summe Kap. 124 | 6826 587.88
|
Ä Allgemeine Fonds. |
1. Allgemeiner Didpofitiondfonds au unvorherge.
. ..|
|
|
jehenen Ausgaben . 75 000.—
2. Bacat.
3. Zu Umzugs» und Verjepungäkoften . A 30 999.77
4. | Amortijationdrenten * — iiialiche Lei⸗
ftungen . . . 49 286.88
Eumme Kapitel 126 155 286.65
| Wiederholung.
‚Provinzial-Schulfollegien . een.) 533198. —
Vrũfungs·Kommiſſionen. > | 88 760.—
Univerfitäten . 6 548 166.38
‚ Höhere Lehtanſtalten F ee “21 4712118.59
Elementar-Unterrihtöwefen . -. » . . .121415517.99
Kunft und Wiſſenſchaft . 2 362 492.—
Techniſches Unterrichtsweſen und Runftgemerber
Mujeum . 2.000 193.25
Kultus und Unterricht gemeinjam ee J 6 826 587.88
Allgemeine Fonds . . | 155 286.65
Summe A. Danernde Ausgaben 145 —
Kapitel.
13.
|
|
|
| 9.| Zum Bau des naturbiftorifchen Mufeums, 4, Rate
291
Audgabe.
Titel.
B. Einmalige und außerordentliche Ausgaben.
Zum Bau von Aniverfitäts-Jebäuden und
| zu anderen Aniverfitätsswecken.
Univerfität Königsberg.
1. Für den — des chemiſchen Laboratorium,
* .
2. | Zum — der Thierklinit des land»
' wirtbichaftlichen Snftitutes
3.13um Neubau des oopfialifhen Inftitutes,
2. Rate .
— Titel 1 "bis F 114.000 I.
Univerjität Berlin.
4. Zur Beihaffung einer größeren Anzabl von
Sipplägen im großen Demonftrationdjaale
deö eriten chemiſchen Snftituted .
Zur Deckung eines Defizits bei der geburtshiif⸗
lich⸗gynäkologiſchen Klinik.
6. Zum Neubau des Gewãchehauſet im Univerfi-
tätögarten . .
7.|3ur baulidyen Herftellung, zur Einrichtung und
erften Audftattung des hygieniſchen Labora—⸗
toriums in dem Gebäude der alten Gewerbe»
— — Nr. 36, bezw. Sieber⸗
ftraße N
8.|3u ee — in dem Gebäude der
alten Gewerbeatademie, KlofterftrageNr.32/35,
zur inneren Einridhtung desjelben, ſowie zu
Ueberführung und — des bugienif@en
Muſeums in diefe Räume .
10.| Zur Berbefferung der —— Eintich
tung der Sternwarte
11. Zur Beſchaffung von Inſtrumenten. WModellen,
Wandtafeln, Utenfilien u. Kl w. A dad er
logiihe Snftitut . .
|
ra
— 1. Sr
Peg Pf.
60 000.—
292
| | | —
FB Ausgabe. | m
a Mart. Pf
(13.) | 12. Zur Einrichtung einer zahnärztlichen Klinik im
Haufe Dorotheenſtraße Nr. 40°. . 21 320.—
13.| Zum Um: und Ermweiterungöbau der Anatomie,
1. Rate . 120 000.—
14.) Zur ergänzenden Ausftattung der Anatomie mit
Snftrumenten, Präparaten u. j. w., ſowie
| zur befferen Einrichtung des Leichenkellers und
der Präparirfäle . . 18 000.—
15. Zur rn ded | pharmatotogifchen In
| | ftituted . 15 000.—
J | Summe Site 4 bis 15 770 —
| Universität Breslau.
‚16. Zur Dedung eines Defizitd bei der geburtö-
|_| hilflich-gynäkologiſchen Klinik . 5 600.—
17. Zur Erwerbung eines größeren Terraind für den
| "Neubau der kliniſchen Snftitute i 480 000.—
| | Summe Titel 16 und 17 485 600 M.
| Univerfität Halle.
m Zur Herrihtung und Ausftattung von Räumen
im Refidenzgebäude für das mineralogijche
| F SInftitut, 1. Rate. . 56 300.—
19. | Zur Einrichtung der alten moediziniſchen Klinik
| für die Zwecke des zoologiichen Inftituted und
| der Bibliothek der Kaiſerlichen Leopoldiniſch—
Karoliniihen Akademie der Naturforicher . 81 500.—
20. Zur erften — einer ger
Klin . . 30 000.—
Summe Titel 18 bie Pr 167 800 m.
Univerfität Kiel.
21. Zum Umbau der Dienftwohnung des Direftord
der chirurgiſchen Klinif . . 54 000.—
22. Zur Einrichtung von Wiethörãumen für das
mineralogiihe Mujeum . 4 000,—
Summe Titel 21 und 22 5
293
Mr | Betrag
2 |! Ausgabe. ——
N es | Marl, Bi
(13.) Univerfität Marburg.
23.| Zum Neubau der medizintiihen Klinik, 3. und
legte Rate . 325 000.—
24. Zum Neubau eines Fiolirhaufes "für die medi⸗
ziniſche Klinik 34 000.—
25. Zum — eines pboſiclogiſchen Zaſtiiutet
| 1. Rat 90 000.—
J — Site 23 bis Pr 449 000 m.
| Universität Göttingen. |
ı 26. Zur Einrichtung des alten ee eg
| für das — lologiſche Inſtitut 7630.—
127. Zum Umbau und zur Ermeiterung der Stern
\ warte, fowie zur Anihaffung eined neuen
| | Hauptinftrumented und zur Vervollftändigung
| des Inventars für diejelbe i 103 000,—
| Summe Titel 26 und 27 179 =
| Univerjität Greifswald.
28. Zum Umbau des Univerfitätögebäubes . 113 000.—
29. Zum Neubau der Augenklinik, 1. Rate . . 130 000.—
30. Zur Einrihtung des erften Stodwerfes der
| alten geburtshilflichen Klinik Be das *
malologiſche Inftitut . 7400.—
| Summe Titel 28 bis » 250 400 M.
31. Zur —— und Ausfüllung von Lücken
bei ſämmtlichen Bibliotheken der Univerfitäten 125 000. —
| | Summe Titel 31 125000 M.
| ı
‚Zum Bau von Hebäuden für Höhere Lehtanſtal·
len und zu anderen außerordentlichen Ausgaben
| für diefe Inftitute.
32. Zum Neubau des ER EEE
ı zu Stettin, 1. Rate. . 100 000.-
20*
294
Kapitel.
Ausgabe. |
Titel.
Burtſcheid zu errichtende ſtaatliche Gymnaſium,
33.| Zum Neubau eines Gebäudes für das in Aachen-
2. und legte Rate
34 Zum Neubau eines Gymnafiums zu J 3. und
| legte Rate . . |
‚35. Zum a eined Opmnafiums zu Brantfurt
| a. M., 2. Rate . .
Summe Titel 32 bis F 179000 N.
Elementar-Anterrichtswefen.
'36. Zum Neubau der Auguſtaſchule und des Lehre⸗
‚_ tinnen-Seminard in Berlin, 2. und letzte Rate
37. Zum it ra deö Seminars in Diters
| | burg, 1. Rate. .
‚38. Behufs Erwerbung eines dem Schullehrer · Se⸗
minar in Eisleben benachbarten „Grundftüdes
und Einrichtung des lebteren für Zwede der,
| | genannten Anftalt. .
39. Zum Ankaufe eines Grundſtůckes i in Heili entabt
| behufd Erweiterung des Seminar —8
40. Behufs Ausſtattung des Erweiterungsbaues des
Seminars in Alfeld mit Utenſilien ıc. .
41. Zum Anfaufe eined der Stadt Stade gehörigen
Grundftüded behufs Neubaues des &eminars
bafelbft - .
42.| Behufs Umbaues des alten Seminargebäudes
in Petershagen Wohnräumen ıc. haupt⸗
| ſächlich für die fan on
43. Zum Neubau des Lehrerinnen » Seminare in
| Paderborn, 1. Rate. .
44. Zu baulichen Herſtellungen beim Seminar in
Boprard .
45. Zum —— des Lehterinnen » Seminars in
Saarburg, 2. Rate .
46.| Zur Beihaffung von Lehrmitteln, uienfilien,
Subſellien ꝛc. für das in Prüm zu errich—
tende katholiſche Schullehrer- Seminar . .
Summe Titel 36 bi8 46 825152 M.
295
3 = Ausgabe. |
|
c13)| | Für Aunſt und wiſſenſchaflliche Imedie
47. Für Anwendung und Ausbildung des photo—
| grammetriihen Aufnahmeverfahrend . .
48, ar Umbau der Dächer des neuen Muſeums
n Berlin, 1. Rate
49. Für die Reinigung, Zujammenfügung und Auf-
ftellung der bei den Ausgrabungen in Pers
| gamon gemachten Funde, 4. Rate . .
50. Zur Beitreitung der Koften der Vorarbeiten
behufs Neorganifation der Königlichen Biblio-
thef in Berlin. .
51. Zur Ergänzung der Bücherbeftände und zu Ka⸗
talogifirungsarbeiten bei der ———
Bibliothek in Berlin ;
52. Behufs Herrichtung einiger Räume im Lager⸗
hauſe zu Berlin für Zwecke der Kunſtſchule
53. Zu baulichen Veränderungen ıc. an dem Ges
bäude der akademiſchen Hochſchule für Muſi
in Berlin . .
54.) Behufs Einribtung des BERN
| in Berlin für Zwede der afademiihen Hoch—
| ſchule der bildenden Künfte s
55. Beihilfe zum Bau zweier Provinzial Muſeen
| in Bonn und Trier, 1. Rate. . .
Summe Titel 47 bis 55 476 TOOM.
für das techniſche Anterrichtswefen.
56.| Zur Ausrüftung von eleltrotechniſchen Eabora
torien an den techniſchen Hochſchulen in Berlin,
Hannover und Aachen, ſowie zur Ausführung
von baulichen Veränderungen, melde an den
beiden lepteren Anftalten mit Rüdficht auf)
die Einführung des Unterrichtes in der Eleftros
technik erforderlich find, ald zweite Hälfte des
Bedarf . .
57. 3ur Beichaffung einer Modelliammlung für die
Lehrzwecke der Sektion für Sciffd- und
Schiffsmaſchinenbau an ber —— u
fhhule in Berlin . .
|
45 000.—
23 275.—
296
Betrag
| für 1. April
1885/86.
apitel.
Fi Ausgabe.
| Marl. Bf.
(13.) 58. Zur Vervollftändigung der Apparate der meda-
niſch⸗techniſchen Verſuchsanſtalt bei der tech—
Titel.
8
niſchen Hodhichule in Berlin . . . : 21 000.—
59.) Zur Förderung von Unterjuhungen auf dem
Gebiete der Optik, 2. Rate . . 35 000.—
Summe Titel 56 bid 59 124 275 I
Summe B. Ginmalige Ausgaben | 4 504 632.—
Erläuterungen bezüglich der dauernden Ausgaben.
1. Kapitel 117. Zitel 4 und 6. Die Mehrbewilligungen find
arößtentheild in Folge der im Rechnungsjahre 1884/85 erfolgten
Verftärfung des Provinziale Schulfollegiumd zu Berlin um zwei
tehniihe Räthe veranlaßt.
2. Kapitel 118. Zitel 1 und 3. Dem Aufwande für die
Yrifungstommiffionen ftebt eine entiprehende Ginnahme an Prü—
fungsgebübren gegenüber.
3. Kapitel 119. An Univerfitäten find Profefjuren neu ge:
gründet:
zu Königöberg i. Pr. für einen außerordentlihen Profeffor für neu-
teftamentlibe Eregeie und für einen außerordentlihen Pro—
feſſor der Matbematif,
zu Berlin für einen ordentlihen Profeffor der alten Geſchichte, für
einen ordentlichen Profeſſor der Meteorologie, für einen außer⸗
ordentlichen Benin der phyſikaliſchen Phyfiologie, für einen
außerordentlichen rofeſſor der Paläontologie und Geognoſie,
für zwei außerordentliche Profeſſoren der Philoſophie, für
einen außerordentlihen Profefjor der Dermatologie und für
einen ordentlichen Profeflor der Hp iene,
zu Greifswald für einen ordentlichen Profeſſor in der mediziniſchen
Fakultät, für zwei ordentliche Profeſſoren in der philoſophi⸗
ſchen Fakultät und für einen außerordentlichen Profeſſor in
der theologiſchen Fakultät,
zu Breslau für einen außerordentlichen Profeſſor in der katholiſch—
theologiihen Fakultät,
zu Halle a. d. ©. für einen ordentlihen Profefjor des Sanskrit
und der vergleichenden Sprachwiſſenſchaft, für einen außere
ordentlichen Profeſſor der deutihen Philologie, für einen
297
ordentlichen Profefjor (an Stelle eined auberordentlichen
—3— für theoretiſche Phyſik, für einen außerordent—
lichen Profeſſor für neuteſtamentliche Theologie und für einen
ordentlichen Profeſſor der Pſychiatrie und für Nervenkrank—
heiten und gerichtliche Medizin,
zu Kiel für einen außerordentlichen Profeſſor für theoretiſche Phyſik
und für einen außerordentlihen Profefjor der Rechte,
zu Göttingen für einen ordentliben Profeffor der Mathematik und
für einen ordentlihen Profeffor (an Stelle eines außer»
ordentlichen Profeſſors) für dad Fach der praftiichen Aitronomie,
zu Marburg für einen ordentlihen Profefjor in der juriftifchen
Fakultät, für einen ordentlihen Profeſſor in der philoſophi—
ſchen Fakultät, für einen ordentlichen Profefjor in der medi—
iniihen Fafultät und für einen ordentlihen Profeſſor für
—* Sprachen,
zu Bonn für einen außerordentlichen Profeſſor der altteſtamentlichen
Theologie in der evangeliſch-theologiſchen Fakultät,
an der theologiſchen und philoſophiſchen Alademie zu Münſter für
einen außerordentlihen Profeſſor der Erdkunde; außerdem
ift ein bisher mit einer Domtapitularftelle verbundenes Or—
dinariat der theologischen Fakultät in ein vollbefoldeted Or—
dinariat und eine außerordentliche Profeffur für Kunft- und
Kulturgeſchichte in eine ordentlihe Profeſſur umgewandelt.
4. MWejentlibe Dotationderböhungen find eingetreten bei den
Univerfitäten :
zu Königöberg für dad anatomiſche Inftitut,
zu Berlin zur Begründung eines Kaboratoriums zur Ertheilung von
Unterricht in hygieniſchen Didziplinen, für das hygieniſche
Mujeum, für das zweite chemiſche Inftitut, für das anato-
miſche Inftitut, für die vereinigten hirurgiihen, Augen- und
Dhren- Kliniken und Polikliniken, für das zoologiſche Inftitut
und zur Begründung eines zahnärztlichen Lehrinſtitutes,
zu Greifswald zur Nemunerirung eines Leftord der engliichen
Sprache und zur Verftärfung der fählihen Ausgabefonds
für dad mineralogiſche Inftitut,
zu Breslau für die mediziniihe Klinik, die dermatologifche Klinik,
die geburtähilflihde Klinik, die Klinif für Syphilis und
Hautkrankheiten und zur Verftärkung des ZTiteld Indgemein
des Univerfitätd-Etats,
zu Halle a.d. ©. für eine einzurichtende pſychiatriſche Klinik und
für das zoologiihe Inſtitut,
zu Kiel für dad mineralogiihe Muſeum,
zu Göttingen für die Sternwarte, für die Augen - Klinik, für das
phyſikaliſch⸗ mathematiſche Inftitut, für die chirurgiſche Klinik
und zur BVerftärfung des etatömäßigen Baufonds,
298
zu Marburg für das pathologiſch-anatomiſche Inititut, für die Augen-
Klinit und für dad mathematiſch-phyſikaliſche Snftitut,
zu Bonn für die AugensKlinik, für das phyſiologiſche Inſtitut, für
dad akademiſche Kunftmufeum, für das zoologiihe Muſeum
und für die botanifhen Anftalten,
an der theologiihen und philofophiichen Akademie zu Münſter für
das phyſikaliſche Inftitut und den botaniſchen Garten.
Der Mehraufwand beträgt im Ganzen 286 851 ME.
5. Die Univerfitäten, die Akademie zu Müniter und dad Ly—
ceum zu Braundberg bezieben außer den Zuihüffen unter Zitel 1
BER EL DO 2a er al 6 236 800 Mt. — Pr.
aus Stiftungs- oder beftimmten Zwecken
gewidmeten und anderen Kondse . . . 1012614 =» 04 »
Zinien von Kapitalien und Revenüen von
Grundftüden und Geredhtiamen . . . 4844389 = 63 »
aus eigenem Erwerbe . . » 2 2 ..2....924014 = 33°
überhaupt 8657868 Mt. — Pf.
6. Kapitel 120. Die Gymnafien zu Allenftein, Neuwied,
Porig, Duidburg, dad Realgymnaſium zu Erfurt und die Real«
Progpmnafien zu Neuwied, Kulm und Dtterndorf werden auf den
ker übernommen; in Breölau wird ein neued Gymnaſium er-
richtet.
7. $ür die höheren Lehranftalten find überhaupt 6649 ME. 20 Pf.
mehr bewilligt.
8. Kapitel 121. Titel 1 bid 8. Das Schullehrer- Seminar
in Sriedrihöhoff ift nach Ortelsburg verlegt worden. Die normale
Ausftattung der Seminare in Ragnit und Haderdleben bedingt eine
Vermehrung der Lehrkräfte. Die Neubegründung eines Schullehrer:
Seminars in Prüm ift zur Dedung des im Regierungdbezirfe Trier
vorhandenen Bedürfnifjed an Lehrkräften erforderlich.
Der Mehraufwand für Schullehrer- und ZehrerinnensSeminare
beträgt zufammen 120795 Mt. 70 Pf.
9. Kapitel 121. Titel 9 bis 14. Die Errichtung einer ftaat«
lihen Präparanden-Anftalt in Friedrichshoff ift begründet durdy die
Notbwendigkeit, inmitten einer ſprachlich gemiſchten Bevölkerung
Seminar-Aipiranten für utraquiftiichen Unterricht zu erziehen. Die
ftaatlihe Präparanden: Anftalt in Wandersleben ift beftimmt, dem
Schullehrer⸗Seminar in Erfurt hinreichend vorbereitete Zöglinge zu—
zuführen.
10. Kapitel 121. Titel 28a. Zur Befriedigung der drin-
gendften Schulbaubedürfniffe haben 150 000 Mt. mehr in den Etat
eingeftellt werden müſſen.
11. Kapitel 121. Zitel 31. Bei der Blindenanftalt in Steglig
ift der Bedürfniszufhup um 5000 Mi. erhöht worden, damit eine
Vorſchule eingerichtet werden Fönne.
299
12. Für dad Clementar » Unterrichtöwejen find überhaupt
280 798 ME. 84 Pf. dauernd mehr bewilligt worden.
13. Kapitel 122. Titel 1 bis 6. Mebraufwendungen für die
Königlihen Mujeen zu Berlin find nöthig geworden durd die Errich—
tung einer Direftorial- Aifiltentenftelle bei der ethnologiſchen Abtheilung,
durdy die Uebernahme eines antheiligen Betrages zur Unterhaltung
der Anlagen in der Umgebung der National» Galerie und durch die
Erhöhung des Bibliotbeffonds im Ganzen im Betrage von 9683 ME.
14. Kapitel 122. Titel 24 bis 36. Zur Errichtung eines
pädagogiihen Seminars in Kafjel find 4050 Mf. mebr in den Etat
eingeftellt worden.
15. Kapitel 122. Titel 37. Mebrbewilligungen für die Aka—
demie der Künfte zu Berlin und die mit derfelben verbundenen In—
ftitute find erfolgt zur Nemunerirung eines Bibliotbefdienerd, zur
Erhöhung des Fonds für Bureaubilfe bei der afademiihen Hoch—
ihule für die bildenden Künfte, zu Studien» Erkurfionen bei der—
jelben Anftalt, bebufs Verlegung eined Theiles der Akademie nach
dem frei gewordenen Gebäude der alten Bauafademie und zur Be-
willigung von Unterftügungen für würdige und bedürftige Schüler
des akademiſchen Initituted für ———
16. Kapitel 122. Titel 39. Bei der Kunſtakademie zu Kö—
nigsberg i. Pr. find Mehrausgaben entſtanden durch die Erhöhung
ded Fonds für Unterrictömittel und durd die dem Staate vom
Rittergutsbeſitzet Dogerlob geſchenkweiſe überlaffene Sammlung
von Kupferftiben (Dogerloh’ihe Stiftung).
17. Kapitel 122. Titel 43. Die Dotation der Kunftichule
zu Berlin ift um den Betrag von 10060 ME. erböht worden,
namentli zur Remunerirung außerordentlicher Lehrkräfte und Hilfs—
lehrer. In Folge der Uebernabme der biöher ftaatlidy jubventionirten
gewerblichen Zeihenichule zu Bredlau auf den Staat und deren Berei-
nigung mit der Kunft« und Kunſtgewerbeſchule dajelbit ift ein Mebr-
betrag von 10647 ME. in den Etat eingeftellt worden.
18. Kapitel 122. Titel 44. Der Nfademie der Wiſſenſchaften
zu Berlin find zur Ergänzung und Kortfübrung der corpus inscrip-
tionum latinarum 4500 ME. mehr bewilligt worden.
19. Kapitel 122. Titel 45. Die bisherige Beibilfe für Die
Leopoldiniſch-Karoliniſche Akademie der Naturforicher zu Halle a. d. ©.
ift von 1800 ME. auf 3000 Mi. bis Ende März 1890 erböht worden.
20. Die Mebrbewilligungen für Kunft und Wiſſenſchaft be«
tragen im Ganzen 82925 ME.
21. Kapitel 123. Titel 1. Bei der tehniihen Hochſchule
zu Berlin find eine Bibliothefarftele und 10 Unterbeamtenftellen
errichtet worden. R
22. Kapitel 123. Titel 2. Bei der techniſchen Hochſchule zu
Hannover ift eine Zaborantenftelle begründet worden.
300
23. Kapitel 123. Zitel 6. Bei der techniſchen Hochſchule zu
Berlin find zur Remunerirung eines Bibliothef-Affiftenten, zur An-
nahme von 4 Hilfödienern, für die mechaniſch-techniſche Verſuchsan—
ftalt und für die Prüfungdftation für Baumaterialien, bei der
techniſchen Hochſchule zu Hannover zur Remunerirung eines Kollegd
der anorganiſchen Chemie und für Hilfsunterricht in den Ingenieur:
wiſſenſchaften und bei der techniſchen Hochſchule zu Aachen behufs
Annahme eined Bibliothefdienerd und zur Nemunerirung von Aſſi—
ftenten für Maſchinenbau und die anorganiihe Chemie Mehrbewil—
ligungen erfolgt.
24. Kapitel 123. Zitel 11. Bei der tehniihen Hochſchule
zu Berlin bat in Folge der Ueberfiedelung der Anftalt in den Neu—
bau der Fonds für Heizung, Beleudhtung, Reinigung und Waſſer—
verbrauch beträchtlich verftärft werden müſſen.
25. Kapitel 123. Titel 12. Bei der tehniihen Hochſchule zu
Berlin bat fih ein erhöhtes Bedürfnis für die mechaniſch-techniſche
Verſuchsanſtalt und für die Prüfungsftation für Baumaterialien und
bei der techniihen Hochſchule zu Aachen für den Fonds zu Chemi-
falien, Droguen und fonftigen Lehrmitteln beraudgeftellt.
26. Kapitel 123. Titel 13. Bei der techniihen Hochſchule
zu Berlin haben an Koften für Unterhaltung der Gartenanlagen
bei dem Neubau der Anftalt 2000 ME. mehr in den Etat eingeftellt
werden müljen.
27. Kapitel 123. Titel 14. Bei der tehniihen Hochſchule
u Hannover ift der Fonds zur Ausführung von wifjenihaftliden
rkurfionen verjtärft worden.
28. Kapitel 123. Zitel 18 bis 25. Mebraufwendungen für
dad Kunſtgewerbe-Muſeum find in Folge der Uebernahme des In—
ftitutes auf den Staat notbwendig geworden.
29. Der Mehraufwand für das techniſche Unterrichtsweſen
beträgt 115812 Mt. 75 Pf.
30. Kopitel 124. Titel 1 und 2. Bei den Regierungen zu
Potddam und Kiegnig ift je eine Regierungs- und Schulrathsſtelle
begründet worden. Außerdem hat die Hebertragung der Volksſchul—
verwaltung in der Provinz Hannover von den Konfiftorien an die
am 1. Zuli 1885 in $unftion tretenden Regierungen die Begrün-
dung von 6 Regierungd- und Schulrathsſtellen nöthig gemadht.
31. Kapitel 124. Titel 10. Bon Titel 13 find 5000 ME.
übernommen, um der geänderten Zertbezeihnung entſprechend die
Unterftügungen für Hinterbliebene von Univerfitätölehrern fünftig
unter Zitel 10 zu verrechnen.
32. Kapitel 124. Titel 13a. Auf Grund verficherungätech-
nifher Berechnung bat bei dem Fonds für gejeßlihe Witwen» und
Wailengelder ein Mehr von 26880 Mf. in den Etat eingeitellt
werden müſſen.
301
52) Beihlußded Königliben Staatäminifteriumd vom
20. Zuni 1884, betreffend die Abrehnung der Witwen:
und Waijen-Geldbeiträge ‚bei dem Dienfteinfommen
jußpendirter, bezw. beurlaubter Beamten.
(Eentralbf. pro 1882 Seite 493 und Seite 499.)
Berlin, den 31. Juli 1884.
Den nachgeordneten Bebörden meines Refjortö lafie ich anbei
Abichrift des Beichluffes des Königlihen Staats-Miniſteriums vom
20. Zuni d. 3., betreffend die Erläuterung der Nr. 4a. der Aus—
führungdbeftimmungen zum Gejege über die Fürſorge für die Witwen
und Waiſen der unmittelbaren Staatöbeamten, zur Kenntnidnahme
und gleihmäßigen Beachtung zugeben.
Der Minifter der geiftlien ꝛc. Angelegenbeiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
fänımtliche nachgeordnete Behörden
des Ddiesjeitigen Refforts.
G. 111. 2007. U. 1.11. 11. 111.a.
Beſchluß.
Bei Feitftellung des den ſuspendirten Beamten gemäß $. 51
des Gejegeö vom 21. Zuli 1852 (Gel. Samml. S. 465) und ge
mäß $. 48 des Gejeped vom 7. Mai 1851 (Gei. Samml. ©. 218)
ſowie geeigneten Falled auf Grund des $. 15 Nr. 3 des zulept ge—
dachten Gejeped zu belaffenden Theiled ihred Dienfteinfommens find
die Witwen: und Waiiengeldbeiträge vor der Theilung des
Dienfteinfommend von dem lepteren in Abzug zu bringen. In
gleicher Weije it bei Feftftellung der nah dem Allerhöchſten Erlaſſe
vom 15. Juni 1863*) bei der Beurlaubung eined Beamten auf mebr
ald 1'/, Monate demielben für weitere 4'/, Monate des Urlaubes
zu belaffenden Hälfte jeined Gehalted zu verfahren (88.3 und 4 des
Gejeped vom 20. Mai 1882 — Gef. Samml. ©. 298 — Aus»
führungdbeftimmungen zu demielben vom 5. Juni 1882 Nr. 4a).
Berlin, den 20. Zunt 1884.
Das Königlihe Staatd-Minifterium.
Fürft v. Bismarck. v. Puttfamer. Maybad. Lucius.
Friedberg. v. Boettider v. Goßler. v. Scholz.
Bronfartv. Scellendorff.
ad St. M. 614.
*) Gentralbl. pro 1863 Seite 386.
302
53) Portofreie Ueberjendung von Dienfteinfommend-
bezügen an unmittelbare Staatöbeamte, welbe nicht
am Site der zahlenden Sa ihren amtlihen Wohnſitz
aben.
(Eentralbl. pro 1883 Seite 476 Nr. 110.)
Berlin, den 8. Auguft 1884.
Den nahgeordneten Bebörden meined Refjortö laſſe ich anbei
Abichrift der von dem Herrn Minifter ded Innern und dem Herrn
Finanz Minifter an die Königlichen Regierungs-Präfidenten und bie
Regierungen unter dem 27. Juni d. J. erlafjenen Cirkular⸗Verfũ⸗
gung, betreffend die portofreie Ueberſendung von Dienſteinkommens-
bezügen an Beamte, melde nicht am Sie der zablenden Kafje ihren
amtlihen Wohnjig baben, zur Kenntnisnahme und gleihmäpßigen
Beachtung zugeben.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
ſämmtliche nadgeordnete Behörden
des diesjeitigen Reſſorts.
G. IH. 2121.
Berlin, den 27. Juni 1884.
Nah dem Erlaffe vom 13. Dezember 1882 (Minifterial-BL. f.
d. i. V. 1883 S. 7) iollen Beamten, welde ihr Gehalt und ihre
ſonſtigen Kompetenzen aus einer Regierungs-Haupt-Kaſſe oder einer
Spezial-Kafje derjelben beziehen und nit am Sitze der zablenden
Kaffe ihren amtlichen Wobnfig haben, dieie Dienfteinfommendbezüge,
wenn die Zufendung mittelft der Poſt erfolgt, auf Koften der Staats—-
Kaffe portofrei überfandt werden. Mit Bezug hierauf theilen wir,
nach Vernehmen mit der Königlichen Dber-Rehnungs- Kammer, Em
Hochwohlgeboren ergebenft mit, daß im Allgemeinen unter „Dienft-
einfommen" eined Beamten Alled — auch Reilefoften und Tage—
— — zu begreifen iſt, mad demſelben mit Rückficht auf feinen
ienſt gewährt wird.
. Em. Hochwohlgeboren wollen gefälligft hiernach die dortige
Regierungd-Haupt: Kaffe, jowie die derjelben nachgeordneten Kafjen
mit entiprebender Anmeilung verjehen.
An
die Herren Regierungs-Präfidenten in den Provinzen
Of. und Weftpreußen, Bommern, Brandenburg,
Shlefien und Sachſen, jowie zu Sigmaringen.
303
Abichrift erhält die Königlihe Regierung zur Kenntnisnahme
und gleihmäßigen Beachtung.
Der Minifter ded Innern. Der Finanz-Minifter.
In Vertretung: Herrfurtb. In Bertretung: Meinede.
An
die Königlichen Regierungen in den Provinzen Poſen,
Schleswig · Holſtein, Hefien-Naffau, Weftfalen und
Rheinpropinz.
M.d. 3. 1. A. 3916.
FM. 1. 6671.
2
Berlin, den 22. September 1884.
Auf den Bericht vom 16. Auguft d. 3. wird der Königlichen
Finanz- Direktion eröffnet, daß die Anordnung, welde von mir dem
mitunterzeihneten Finanz» Minifter in dem Cirkular-Erlaſſe vom
13. Dezember 1882 (I. 10277 — II. 14017 — III. 16721) be-
zügli der Eoftenfreien Auszahlung der Dienftbezüge an Beamte,
an deren amtlihem Wohnfige eine Königliche Kaffe ſich nicht befindet,
etroffen ift, nur für die unmittelbaren Staatöbeamten, nit aud
ur andere Perjonen, indbefondere auch auf Geiltlihe und Lehrer,
Platz greift. Daber find aud) Die leßtgenannten Beamten bewilligten
Unterftügungen, Remunerationen ıc. in der biöherigen Weiſe zu zahlen.
Die Minifter
der geiftlidhen ac. — — der Finanzen.
In Vertretung: Lucanus. In Vertretung: Meinecke.
An
die Königliche Finanz⸗Direktion zu Hannover.
M. d. g. A. G. I. 249%. U. III. a. G. IN.
F. M. 1. 13139.
54) Zulaffung der Priorität8-Dbligationen der Ham:
burg-Bergeborfer, Berlin-Ötettiner und Kottbus—
Großenhainer Eifenbahnen zur Beftellung von
Amtöfautionen.
(Eentralbl. pro 1874 Seite 565; pro 1883 Seite 477.)
1:
Berlin, den 13. Oktober 1884.
Dem Königlichen Konfiftorium überfende ich hierneben Abichrift
einer von dem Herrn Finanz. Minifter unterm 22. September d. 93.
— 1.12247 — an ſämmtliche Königliche Regierungen ıc. erlafjenen
304
Verfügung wegen Zulaffung der Prioritätd-Obligationen der Ham—
burg-Bergedorfer Eiſenbahn zur Beftellung von Amtskautionen zur
Kenntnisnahme und gleihmäßigen Beachtung.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
An
die ſämmtlichen Königlichen Konſiſtorien incl.
Landes-Konfiftorium in Hannover und die
lämmtlihen Königlihen Provinzial» Schul-
Kollegien — je beionders.
G. Ill. 2777.
Berlin, den 22. September 1884.
Der Königlichen Regierung tbeile id hierdurdy zur Nachachtung
und weiteren Veranlafjung mit, daß fortan aud die Obligationen
der Prioritätd-Anleihe der Hamburg=Bergedorfer Eijenbahn, nachdem
der Staat dieſe Anleihe mit dem Eigenthumserwerbe der gedachten
Bahn ald Selbſtſchuldner übernommen hat, zur Beitellung von
Amtskautionen nah Maßgabe des $. 5 des Gefeped vom 25. März
1573 (©. ©. ©. 125) zugulafjen find.
Der Finanz-Minifter.
In Vertretung: Meinede.
An
fänmtlihe Königlihe Regierungen, u. ſ. w.
M. f. L. I. 13941.
5. M. I. 12247.
2.
Berlin, den 3. Mär; 1885.
Den nachgeordneten Behörden meined Nefjortd laſſe idy anbei
Abichrift einer von dem Herrn Finanz-Minifter erlafjenen Eirkular-
Verfügung an ſämmtliche Königliche —— vom 12. Februar
d. 3. — J. 986 —, betreffend die Zulaſſung der Prioritäts-Obli⸗
gationen der Berlin-Stettiner und Kottbus-Großenhainer Eiſenbahnen
zur Beftellung von Amtöfautionen, zur Kenntnisnahme und Beach—
tung in vorflommenden Fällen zugeben.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
n
bie nahgeordneten Behörden
des diesjeitigen Reſſorts.
G. III. 492.
Berlin, den 12. Februar 1885.
Der Königlichen Regierung theile ich hierdurh zur Nachachtung
und weiteren Veranlaffung mit, daß die Obligationen der Prioritätd-
Anleihen der Berlin: Stettiner und Kottbud- Großenhainer Eifen-
305
bahneu, nachdem der Staat dieje Anleihen mit dem Gigentbumser-
werbe der gedadten Bahnen als Selbftihuldner übernommen hat,
fortan zur Beftellung von Amtsfautionen nad) Mafgabe des 8. 5
des — vom 25. März 1873 (G. ©. ©. 125) zuzulaffen find.
Der Finanz-Minifter.
In Bertretung: Meinede.
An
fämmtlihe Königlihe Regierungen.
1. 986.
55) Anwendung ded Witwen-Penfiondgejeged vom
20. Mai 1882 Ani diein Gemäßheit des S. 6 des Civil»
Penſions-Reglements vom 30. April 1825 im Gnaden—
wege bewilligten Penfionen.
(Eentralbl. pro 1882 Seite 493 und Seite 499.)
Berlin, den 26. Sanuar 1885.
Den nachgeordneten Behörden meines Reſſorts laffe ich anbei
Abſchrift einer von dem Herrn Minifter des Innern und dem Herrn
Sinanz-Minifter gemeinſchaftlich erlafjenen Cirkular-Verfügung an
ſämmtliche Königliche Regierungen fowie die Königlihe Finanz Di-
reftion in Hannover vom 30. Dezember v. 3., betreffend die An
wendung des MWitwen-Penfionögejeped vom 20. Mai 1882 auf die
in Gemäßheit des $.6 des Eivil-Penfiond-Reglementd vom 30. April
1825 im Gnadenwege bewilligten Penfionen, zur Kenntniönahme
und Beachtung in vorfommenden Fällen zugeben.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Sarthonfen
An
die nachgeordneten Behörden
des diesfeitigen Refjorts.
G. Ill. 85.
Berlin, den 30. Dezember 1884,
Sn den Ausführungsbeftimmungen vom 5. Juni 1882 zum
Witwen ıc. Penfiondgejege vom 20. Mai desſ. Jahres ift unter
Nr. 3 Abjag 2 angenommen worden, dab die Beftimmung des $. 1
des Geſetzes, nach welcher auch foldhe Beamte, die auf Grund des
8.7 des Penſionsgeſetzes vom 27. März 1872 lebenslängliche Penſion
bezieben, zur Entrihtung von Witwen- und Waijengelbbeiträgen
verpflichtet find, eine analoge Anwendung auf diejenigen Beamten
nicht geftatte, denen auf Grund des $. 6 des Givil-Penfiond-Regle-
mentö vom 30. April 1825 eine Penfion auf Lebenszeit bewilligt
ift. Dieſe Vorſchrift der Ausführungdbeftimmungen entſpricht auch
dem Wortlaute des $. 1, a. a. O. Da indes nach den Motiven
306
zum Penfiondgeiege vom 27. März 1872 der $. 7 desielben nur
dad beitehende Recht nad $. 6 des Eivil-Penfiond-Reglements vom
30. April 1825 wieder giebt, und die geſetzgeberiſche Abſicht trog
jenes einihränfenden Wortlauted unzweifelhaft dabingebt, die Fälle
beider Art gleich zu bebandeln, fo finden wir und veranlaßt, die
unter Nr. 3 Abjap 2 der Ausführungs-Beitimmungen getroffene An-
ordnung dahin abzuändern, daß die Borjchriften ded Witwen-Penſions—
gejepes vom 20. Mai 1882 auch auf diejenigen Beamten anzu—
wenden find, welchen auf Grund ded $. 6 des Eivil-Penfiond-Regle-
ments eine lebenslänglihe Penfion im Gnadenwege bemilligt ift.
Der Miniiter ded Innern. Der Finanz Minifter.
Im Auftrage: v. Zaftrom. In Vertretung: Meinede.
An
ſämmtliche Königliche Regierungen.
Berlin, den 30. Dezember 1884.
A schrift hiervon erhält die Königlihe Finanz =» Direftion zur
gleihmäßigen Beachtung.
Der Finanz: Minifter.
In Vertretung: Meinede.
An
die Königlihe Finanz-Direltion zu Hannover.
M. d. 3. Il. 13924.
F. M. I. 15489. Il. 14476. 111. 15575.
56) Anwendung eineseinheitlihen Papierformates bei
den Behörden des Reiches und der Bundedftaaten.
(Centralbl. pro 1877 Seite 135 Nr. 59.)
Berlin, den 24. März 1885.
Nachdem in Folge Beihluffes des Bundesrathed die Reichöbe-
börden veranlaßt worden find, in Zukunft das für den Amtsgebrauch
erforderliche Papier, ſoweit die Intereffen ded Dienfted ed geltatten,
in den auf der Generalverfammlung ded Bereined deutſcher Papier-
fabrifanten zu Münden am 13. Juni 1883 feftgeftellten, auf der
Anlage erſichtlich gemachten Normalformaten zu verwenden, hat auch
dad Königliche Staatöminifterium ed für zwedmäßig erachtet, dab
ein ‚ER9R Verfahren für die Preukiichen Behörden angeordnet
werde.
Die Behörden meined Reffortd werden biervon zur Beachtung
und weiteren Veranlaffung mit dem Bemerfen in Kenntnis gejet,
307
daß durch diefe Anordnung die Beftimmungen, welche mitteld Ber:
fügung vom 15. März 1877 Nr. 689 G II. in Betreff des amt:
lihen Aktenpapier-Formates getroffen worden find, nicht berührt werden.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenbeiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
die nachgeordneten Behörden
des diesfeitigen Refjorte.
B. 470.
Nr. 1 von 33 cm Höhe und 42 cm ganzer Bogenbreite.
Nr 2 =» ds = : 43 = ⸗ ⸗
Nr. 3 = 36 = ⸗ : 45 ⸗ ” s
MN A: Be on U. = ⸗
MN. 5 =: 4050 ⸗ 5 5
N. 6 » 2 5 0 dh 5
Nr. 7 = 44 = s = 56 ® = =
Mr. 8 =» 46 = a : 59 ⸗ ® ⸗
Nr. 9 = 48 =» . : 64 » ⸗ ⸗
Nr. 10 = 50 * = s 65 * ⸗ =
N.l11l » He E55 > s
Mr. 12 s 57 = = s 783 = = ⸗
57) Zuſammenſetzung der Prüfungskommiſſionen für
die wilienihaftlihe Staatöprüfung der Kandidaten des
geiftlihen Amtes für dad Jahr 1. April 1885/86.
(Centralbl. pro 1884 Seite 388 und Seite 390.)
Berlin, den 31. März 1885.
Im Berfolge der Belanntmahung vom 10. April 1884 wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebradt, daß die Prüfungsfom-
miffisnen für Die wiſſenſchaftliche Staatsprüfung der Kandidaten
des geiftlihen Amtes für dad Jahr 1. April 1885/86 mie folgt
zuſammengeſetzt find:
I. Kommiffionen, welche die Staatsprüfung in Verbindung
mit der theologischen Prüfung abnehmen:
1) in Halle a/S., Provinz Sadjen:
Dr. Jacobi, Profeffor und Konfiftorial-Ratb, zugleich Vorfigender
der Kommilfion,
Dr. Shlottmann, Profeffor,
Dr. Beyſchlag, Profeffor;
1885. 21
308
2) in Königsbergi.Pr., Provinz Oſt- und Weſtpreußen:
Dr. Voigt, Profeſſor, zugleich Borfigender der Kommiſfion,
Dr. Zacobi, Profeflor,
Dr. Hafe, Militär-Oberpfarrer und Konfiſtorial-Rath;
3) in Berlin, Provinz Brandenburg:
Dr. Semiſch, Konfiftorial-Rath und Profeffor, zugleich Vorfipen-
der der Kommilfion,
Dr. Kleinert, Konfiftorial-Rath und Profefjor,
Dr. Kögel, General-Superintendent, Dber-Hofprediger und Ober⸗
Konſiſtorial⸗Rath;
4) in Stettin, Provinz Pommern:
Dr. Krummader, Konfiftorial- Rath, zugleich Vorfigender der
Kommilfion,
Wilhelmi, Konfiftorial-Rath und Militär-Oberpfarrer,
Brandt, Konfiftorial-Rath und Schloßprediger;
5) in Poſen, Provinz Poſen:
Dr. © en ‚ Beneral-Superintendent, zugleich Vorfigender der Kom⸗
miſſion,
Dr. Polte, Provinzial-Schulrath,
Reinhard, Konfiltorial-Rath;
6) in Breslau, Provinz Shleſien:
Dr. Erdmann, General-Superintendent, zugleih Vorfigender ber
Kommiifion,
Dr. Weingarten, Profefjor,
Richter, Konfiftorial-Rath und Militär-Oberpfarrer;
7) in Münfter, Provinz Weftfalen:
Nebe, General-Superintendent, zugleich Vorfißender ber Kommiſſion,
Dr. Niemann, Konfiftorial-Ratb,
Dr. Mangold, Konfiftorial-Rath und Profefjor;
8) in Koblenz, Rheinprovinz:
Korten, Ober-Konfiftorial-Rath und Militär-Oberpfarrer, zugleid
Vorfigender der Kommilfion,
Bartelhbeim, Superintendent,
Dr. Krafft, Konfiftorial-NRath und Profeflor;
9) in Hannover, Provinz Hannover:
Thilo, Ober-Konfiftorial-Rath, zugleich Vorfipender der Kommilfion,
Dr. Wagemann, Konfiftorial-Rath und Profefier,
Dr. Wie daſch, Profefjor und Gymnafial-Direftor;
10) in Kiel, Provinz Shledwig- Holftein:
Dr.Shwarg, Konfiftorial-Rath, zugleich Vorfigender der Kommilfion,
309
Dr. Scheppig, ordentlider Lehrer an der Realſchule zu Kiel,
Dftendorf, Rektor der Realſchule in Neumünfter;
11) in Marburg, Regierungd» Bezirk Kaſſel:
Dr. Zucae, Profeffor, zugleich Vorfigender der Kommiifion,
Dr. Bergmann, Profeffor,
Dr. Warrentrapp, Profeffor;
12) in Herborn, Regierungd> Bezirf Wiesbaden:
Dr. Er n ft, General-Superintendent, zugleih Borfißender der Kom—
miffion,
Dr. Maurer, Profefior,
Dr. Spieß, Gymnaftal-Direftor in Dillenburg.
1. Kommiffionen, welche die Staatsprüfung ohne Verbindung
mit der theologifchen Prüfung abnehmen:
1) in Emden, Provinz Hannover:
Bartels, Konfiftorial-Ratb, General» Superintendent in Aurich,
zugleich Borfigender der Kommiifton,
Dr. Shwedendied, Gomnafial-Direftor a. D.,
van Senden, Seminar-Direftor;
2) in Bredlau, Provinz Schleſien:
—* Provinzial⸗Schulrath, zugleich Vorſitzender der Kom
miſſion,
Dr. Oberdick, Gymnafial-Direktor,
Dr. Weinhold, Profeſſor;
3) in Münſter, Provinz Weſtfalen:
Dr. Schultz, Geheimer Regierungs- und Provinzial-Schulrath,
zugleich BVorfipender der Kommilfion,
Dr. Niebues, Profefior,
Dr. Stord, Profeflor;
4) in Bonn, Rheinprovinz:
Dr. Bilmannd, Profeffor, zugleih Vorfigender der Kommiſſion,
Dr. Neubäujer, Profeſſor,
Dr. Niſſen, Profefjor.
Die weiter erforderlihen Belanntmadhungen werden in den
Öffentlichen Blättern der verſchiedenen Provinzen feitend der Bor:
fipenden der einzelnen Kommiſſionen erfolgen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
Belanntmahung.
G. I. 632.
21*
310
I. Univerfitäten, Akademien, ze.
58) Preisbewerbungen bei der Akademie der Künfte zu
Berlin.
(Tentralbl. pro 1884 Seiten 175, 317, 805.)
1. Nach einer Bekanntmachung des Senates der Königl. Aka—
demie der Künfte, Sektion für die bildenden Künfte, zu Berlin
vom 3. März d. 3. (Reichs- und Staats» Anzeiger Nr. 62 vom
13. März 1885) ilt die diesjährige Preisbewerbung um den
gr Staatdpreid für dad Fach der Bildhauerei beftimmt.
er Preid beftebt in einem Stipendium von 6000 Marf zu einer
Studienreife nad Italien auf zwei hintereinander folgende Jahre
und außerdem in einer Entihädigung von 600 Mark für die Koften
der Hin- und Rückreiſe. Die Zuerfennung erfolgt im Monate
Auguft d. 3.
2. Zufolge Belanntmadhung ded Senated vom 30. Januar
d. 3. (Reichs- und Staatd-Anzeiger Nr. 40 vom 16. Februar 1885)
ift die Konkurrenz um den Preis der erften Michgel-Beer'ſchen
Stiftung für Maler und Bildhauer jüdiiher Religion im laufenden
Sabre für Bildhauer beftimmt. Der Preis beftebt in einem ein»
jährigen Stipendium von 2250 Marf zu einer Studienreije nad)
Stalien, und die Zuerfennung desjelben erfolgt im Monate Auguft d. J.
3. Zufolge Befanntmahung des Senated vom 19. Januar
d. 3. (Reichs- und Staatö-Anzeiger Nr. 24 vom 28. Januar 1885)
ift die Konkurrenz um den Michael Beer’ihen Preis zweiter
Stiftung, zu welder Bewerber aller Konfeifionen zugelaflen
werden, im laufenden Sabre für Mufifer beftimmt. Der Preis
beftebt in einem einjährigen Stipendium von 2250 Mark zu einer
Studienreife nad Stalien, und die Zuerfennung desjelben erfolgt im
Monate Auguft d. 3.
59) Ausihreiben wegen Bewerbung um Mendelsjobn-
Bartboldy-Staatdftipendien für Muſiker.
(Centralbl. pro 1884 Seite 319, — pro 1885 Seite 158.)
Am 1. Oktober cr. fommen zwei Stipendien der Felir Mendels—
ſohn-Bartholdy'ſchen Stiftung für befäbigte und ftrebiame Mufifer
zur Verleihung. Jedes derjelben beträgt 1500 M. Das eine ift für
Kompaoniften, das andere für außübende Tonfünftler beftimmt. Die
311
BVerleibung erfolgt an Schüler der in Deutihland vom Staate
fubventionirten mufifaliihen Ausbildungdinftitute, ohne Unterichied
des Alters, ded Gejchlechted, der Religion und der Nationalität.
BDemerbungsfähig ift nur derjenige, melder mindeftend ein
balbed Zahr Studien an einem der genannten Snititute gemadt hat.
Ausnahmsweiſe fönnen preußiſche Staatsangehörige, ohne daß fie
dieſe Bedingungen erfüllen, ein Stipendium empfangen, wenn das
Kuratorium für die Verwaltung der Stipendien auf Grund eigener
Prüfung ihrer Befähigung fie dazu für qualifizirt erachtet.
Die Stipendien werden zur Fortbildung auf einem der be—
treffenden, vom Staate jubventionirten Inftitute ertheilt, dad Kura—
torium ift aber berechtigt, hervorragend begabten Bewerbern nad
Vollendung ihrer Studien auf dem Inſtitute ein Stipendium für
Jahresfriſt zu weiterer Ausbildung (auf Reilen, durch Beſuch aus:
wärtiger Inftitute 2c.) zu verleiben.
Sämmtlihe Bewerbungen nebit den Nachweiſen über die Er-
füllung der oben gedachten Bedingungen und einem furzen, jelbitges
ſchriebenen Lebenslaufe, in welchem bejonders der Studiengang hervor—
gehoben wird, jind nebit einer Beſcheinigung der Reife zur Kon—
furrenz durch den bisherigen Yehrer oder dem Abgangszeugnifje von
der zuletzt beſuchten Anſtalt bis zum 1. Zuli cr. an das unterzeichnete -
Kuratorium — Berlin W., Wilbelmftraße Nr. 70 a, einzureichen.
Den Bewerbungen um dad Stipendium für Komponiften find
eigene Kompofitionen nah freier Mahl, unter eidesftattliher Ver—
fiherung, dab die Arbeit ohne fremde Beibilfe audgeführt worden
ift, beizufügen.
Die Berleibung des Stipendiumd für ausübende Tonfünftler
erfolgt auf Grund einer am 30. September cr. in Berlin durch das
Kuratorium abzubaltenden Prüfung.
Berlin, den 1. April 1885.
Dad Kuratorium für die Berwaltung der Felir Mendels—
obn-Bartholdy- Stipendien.
Belanntmadhung.
60) Ausleibung und Aufitellung von Gemälden aus
den Königlihen Mufeen zu Berlin außerhalb der
Gebäude derjelben.
(efr. Centralbl. pro 1885 Seite 155 Nr. 10.)
1;
Auf Ihren Beriht vom 10. d. M. will Ic hierdurch ge—
nehmigen, daß die in dem anbei zurüdfolgenden Verzeichniſſe aufge—
führten Gemälde unter dem Borbehalte des Eigenthumeß der hiefigen
Königlihen Mufeen und ded Widerrufes an Kirchen und Kunft«
312
inftitute abgegeben werden. Gleichzeitig ermädtige Ih Sie, die
weiter erforberlihen Anordnungen nad Analogie derjenigen Be—
ftimmungen zu treffen, welde in Gemäßheit Meines Erlafjes vom
11. Dezember 1882 über die Verabfolgung von Kunitwerfen aus
den Beitänden der National-Galerie erlaffen worden find.
Berlin, den 14. Mai 1884.
Wilhelm.
von Goßler.
An
den Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
2.
Regulativ für die Ausleibung und Aufſtellung von
Gemälden aus den Königlichen Mujeen zu Berlin außer-
halb der Gebäude derjelben.
In Ausführung der Allerhöchſten Ordre vom 14. Mai 1884
wird nachſtehendes Regulativ erlafjen:
$. 1.
Die Ueberweifung von Gemälden aus der Gemäldegalerie der
Königlihen Muſeen in Berlin an andere Sammlungen erfolgt
widerruflich.
Die Ueberweiſung wie der Widerruf erfolgt durch die General»
verwaltung der Königlihen Mufeen mit Genehmigung des Minifterd
der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten.
$. 2.
Die Unterbringung der Kunftwerfe darf nur in folden Ge—
bäuden erfolgen, welche in Bezug auf Konftruftion, Feuerficherheit
und jonftige Beichaffenheit der Wände, wie der übrigen mejentlichen
Bautheile zu Bedenken feinen Anlaß geben.
8.3.
Beim Ein» und Audpaden, ſowie beim Aufftellen der Gemälde
in ihrem neuen Beitimmungdorte ift thunlichft ein mit dieien Arbeiten
vertrauter Sachverſtändiger zuzuziehen.
8. 4.
Beim Aufhängen ſind die Bilder nicht unmittelbar auf die
Wand zu bringen, ſondern durch kleine Zwiſchenſatzſtücke derart von
derſelben zu iſoliren, daß die Luft zwiſchen Bild und Wand
cirkuliren kann.
5
Die Gemälde find thunlichſt an Zwiſchenwänden, nicht an den
Umfafjungsmauern eines Gebäudes aufzuhängen und durdy geeignete
313
Vorrichtungen gegen die direfte Einwirkung ded Sonnenlichtes, ſo—
wie nach Befinden auch gegen direkte Berührung wirkſam zu fügen.
$. 6.
Es ift dafür Sorge zu tragen, daß eine regelmäßige wöchent⸗
liche Reinigung der Gemälde durd leichtes Abftäuben mit weichen
Federwedeln vorgenommen wird,
Anderweite Reinigungen, ſowie irgend welche Reitaurationen,
Auffrifbung oder Erneuerung des Firniffes, Ausbeſſerung etwaiger
Beihädigungen ꝛc. dürfen nur nad eingeholter Genehmigung der
Generalverwaltung der Königlihen Mujeen und nur nad) deren An-
weiſung audgeführt werden. s
7
Ueber jede, auch die geringite Beihädigung des Kunft-
werkes ift ein Protofoll aufzunehmen und dasjelbe unverzüglich der
Generalverwaltung der Königlihen Muſeen zu überjenden.
8. 8.
Jährlich einmal ift von der Verwaltung der betreffenden Sanım-
lung eine Mittbeilung über den Zuftand der überwielenen Gemälde
an die Generalverwaltung der Königlihen Mufeen zu richten.
8. 9.
Die Inftitute, welden Bilder überwiejen werden, haben
a. die Koften der — —— des Hin- und Rücktransportes,
ſowie der Verſicherung während desſelben,
b. die Koſten der Verſicherung gegen Feuersgefahr und
c. die Koſten für die während der Beſitzzeit erforderlich ge—
mwordenen Reparaturen
zu tragen.
Fur Staatöinititute fommt die Verfiherung ad b in Wegfall.
Ueber die Nothwendigkeit der Berfiherung für den Transport (a) be-
findet die Generalverwaltung der Königlihen Muſeen, mweldye auch
in allen Fällen den Werth beziehungsmeile die Höhe der Ber-
fiherungsjumme für die überwiejenen Gemälde zu beftimmen bat.
$. 10.
Den Beamten und Kommiljaren der Generalverwaltung der
Königlihen Muſeen ift jederzeit der Zugang zu den betreffenden
Kunftwerken behufs der Kontrole über die pünftlihe Erfüllung der
obigen Vorſchriften jeitens ded Empfängers zu geftatten.
Berlin, den 3. Juni 1884.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Lucanus.
314
61) Girfular-Berfügung an die medizinifhen Fakul—
täten der Zandesuniverjitäten, betreffend die Berjude
an lebenden Thieren (die ſ. g. Vivijektionen).
Berlin, den 2. Februar 1885.
Die in Folge meines Erlaffes vom 13. Dezember 1883 — U.
1. 4123 — feitend der medizintjchen Fakultäten bezüglid der ſ. g.
Viviſektionsfrage erftatteten Berichte*) haben mid in der Ueberzeu:
gung beitärft, dab auf unjeren Sandesuniverfitäten bei Anwendung
und Ausführung der Verfuhe am lebenden Thiere nad maßvollen
und billigensmwerthben Grundiägen verfahren wird und daß dabei
neben den Interefjen der wiſſenſchaftlichen Forſchung und des afa-
demiſchen Lehramtes aud die Anforderungen der Humanität ges
bübhrende Beachtung gefunden haben. Um in diefer Richtung auch
für die Zukunft allen Zmeifeln vorzubeugen, erachte ich es für ſach—
dienlich, die der bisherigen Praxis zu Grunde liegenden Gefichtö-
punfte durch eine allgemeine Anordnung gegen die Möglichkeit von
individuellen Abweichungen fiber zu ftelen. Zu dieſem Zwecke be-
ftimme ich hierdurch, was folgt:
1. Verſuche am lebenden Thiere dürfen nur zu erniten For—
ſchungs- oder wichtigen Unterrichtszwecken vorgenommen werden.
. In den Vorleſungen find Thierverſuche nur in dem Maße
ftattbaft, als died zum vollen Verftändnifje des Vorgetragenen noth—
wendig ilt.
3. Die operativen Vorbereitungen zu den Vorleſungsverſuchen
find der Regel nad vor Beginn der eigentlidhen Demonftration und
in Abweienbeit der Zubörer zu bewerfitelligen.
4. Thierverſuche dürfen nur von den Profefforen und Do:
zenten oder unter deren Verantwortlichfeit ausgeführt werden.
5. Verſuche, welche obne weientlihe Beeinträchtigung ded Re—
fultated an niederen Thieren gemacht werden fönnen, dürfen nur an
Dieien und nicht an böberen ea vollzogen werden.
6. In allen Fällen, in welchen ed mit dem Zwede ded Ber«
ſuches nicht ſchlechterdings unvereinbar ift, müffen die Thiere vor
dem Verſuche durch Anäſthetika vollftändig und in nachhaltiger
Weiſe betäubt werden.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenbeiten.
von Goßler.
An
fänmtlide mediziniſchen Fakultäten.
U. I. 415.
) ©. Anlage a.
315
Hi.
Audzug aus den Kafultäts-Beridten.
Das Minifterium der geiftliben, Unterrichts» und Medizinals
Angelegenbeiten hat den mediziniſchen Fakultäten der Yandesunivers
fitäten im Dezember 1883 einen Sragebogen über die Bivijeftions-
angelegenbeit zur Beantwortung zugeben laffen. Die in Folge deſſen
von den Fakultäten erftatteten Berichte enthalten theild nur furze
Antworten auf die geftellten Fragen, tbeild auch ausführlidere Er:
örterungen des Gegenftandes. In Folgendem find die hauptiäd:
lichten Momente aus den Berichten zujammengeitellt, wobei die
einzelnen Fragen, um die es ſich handelt, jedesmal vorausgeſchickt find.
A. Die Bivifektion als Forſchungsmittel.
I. Hält die Fakultät die vinifeftorifchen Verſuche für ein
unentbehrliches Forfchungsmittel, auf welches ohne wefentliche
la der mebizinifchen Wiſſenſchaft nicht verzichtet werden
ann?
Die Antworten find folgende:
Berlin. Die Fakultät giebt ihr Votum und zwar einſtimmig
dabin ab, „dab vivileftoriihe Verſuche ein unentbehrlibes For—
ihungsmittel bilden, auf welches nicht bloß obne weſentliche Schä—
digung, ſondern aud ohne vollfommene Lähmung der medizinifchen
Wiffenihaft, ohne Vernichtung weiterer Fortſchritte in Dderielben,
nicht verzichtet werden kann.“
Bonn inftimmig: „Die vivileftoriihen Verſuche, allge-
meiner bie Verſuche an dem lebendigen Thiere find ein —
liches Forſchungsmittel, auf welches ohne weſentliche Schädigung
der mediziniſchen Wiſſenſchaft nicht verzichtet werden kann.“
Breslau. Einſtimmig: „Für abſolut unentbehrlich.“
Göttingen. „Die geſammte Fakultät beantwortet dieſe Frage
mit einem entſchiedenen Ja.“
Greifswald. „Es iſt natürlich, und damit kommen wir zur
Beantwortung der erſten Frage, daß ein vernünftiger Forſcher nur
da das Experiment in corpore vili anſtellen wird, wo er ohne
dasſelbe zu einem Reſultate nicht gelangen kann. Daß dann aber
der Thierverſuch eine abſolute Nothwendigkeit iſt, daß er in keiner
der verſchiedenen Disziplinen der Medizin, ſoweit ſie auf den lebenden
Menſchen Bezug haben, entbehrt werden kann, darüber iſt die Fa—
fultät vollkommen einer Meinung.“
Halle. „Auf alle dieſe rein ſachlichen Erwägungen und auf
eingehende und vieljäbrige Erfahrungen der meiſten ihrer Mitglieder
ründet die Fakultät ihre einſtimmig gewonnene Anſicht, daß viri—
—* Verfuche ein unentbehrliches, durch andere Unterſuchungs—
316
methoden nicht zu eriependes, Diele vielmehr gemöhnlih in ber
Schärfe der aus ihnen zu ziebenden Schlußfolgerungen übertreffenden
Sorihungdmittel daritellen, auf welches ohne weientlihe Schädigung
der mediziniſchen Wiffenichaft nicht verzichtet werden kann.“
Kiel. „Die Fakultät beantwortet dieje Frage einftimmig
mit Fa.“
Königsberg. „Einftimmig bejaht."
Marburg. „Die Frage wird von der Fakultät einftimmig
bejaht.“
B. Die Bivifektion als Unterrichtsmittel.
Il. Hält es die Fakultät für möglich, die vivifeftorifchen
BVorlefungsdemonftrationen unbefchadet des Berftändniffes der:
jenigen Fragen, in deren Intereffe fie geichehen, aus den Kolle:
gien ganz oder theilweife fortzulaffen?
Berlin. Dieje Frage „muß die Fakultät einftimmig mit einem
entjchiedenen Nein beantworten.“
Bonn. Cinftimmig: „Die Fakultät hält es nicht für mög»
li, die vivileftoriihen Worlejungsdemonftrationen unbeſchadet des
Verftändniffed derjenigen Kragen, in deren Snterefje fie geſchehen,
aus den Kollegien ganz oder theilweiſe fortzulafien.“
Breslau. Ginftimmig: „Für ſchlechterdings unmöglich.”
Göttingen. „Die Fakultät bat diefe Frage in ihrer Ges
fammtheit mit Nein beantwortet. Sie ift der Anſicht, dab eine
Reihe von Fragen aub dem Studirenden nur dadurd in den Vor»
lefungen wifjenihaftlid bewieien und in ihren Einzelheiten klar dar—
gelegt werden faun, wenn der Studirende durd die Bivitektion jelbft
den Beweis des Ausſpruches, welchen der Lehrende führen will,
verfolgt. Die Bivileftion ift alio injofern ein Beweis- und Lehr»
mittel, genau wie dad Erperiment in der Phyſik, in der Chemie.”
Greifswald. Die Fakultät ift au bier einer Meinung,
„daß eine gewilfe Anzahl Verfuhe in den Vorlefungen über Phy—
fiologie und Arzneimittellehre gar nit entbebrt werden fann, wenn
man ed mit dem Unterrichte der Studirenden ernft nimmt.”
Halle. Einftimmig: „Die Borleiungen über Phyſiologie und,
wenn ſchon in geringerem Maße, aud Diejenigen über allgemeine
Pathologie und über Hiftologie fünnen neben anderen Demonitra-
tionen auch die Viviſektion ald Unterrichtömittel nicht entbebren.
Eine Anzabl fundamentaler Thatſachen kann nur auf diefem Wege
dem Lernenden zur Anihauung gebracht werden. Wollte fi der
Lehrer darauf beichränfen, gerade diefe Thatſachen nur mit Worten
zu ſchildern, ohne fie durd das Experiment zu erläutern, fo wäre
es unmöglich, richtige Vorftellungen von den wichtigften Vorgängen
in lebenden Körpern zu erweden. Der praftiiche Arzt, welcher täg-
ih am Kranfenbette Herz und Puldichlag zu unterfuchen bat, kann
317
ein Hared Bild von den Vorgängen der Herzbewegung und der
Bluteirfulation nicht gewinnen, wenn er nicht Gelegenheit gehabt
bat, ein pulfirendes Herz {N ſehen und die Wirkungen des Puls-
ſchlages an den Wellen ded Blutdrudes einer Arterie zu beobachten.
Wie mit diefen Beijpielen, verhält ed fi aud mit anderen wichtigen
Demonftrationen am lebenden Thiere aus verichiedenen Gebieten der
Phyſiologie und Pathologie des Nerveniyitemsd und zahlreiher Or—
gane. — Was die Anzahl der zu zeigenden viviieftoriichen Verſuche
anbetrifft, jo wird jeder Dozent ſich jelbitverftändlich aus mebrfadhen
Gründen auf ein möglichſt geringes Maß beſchränken. In der That
genügt die Demonitration einiger Grundverjuce, um ein Werftändnis
der fomplizirteren Borgänge anzubahnen, und ed fommt hinzu, daß
die Vorbereitung und Ausführung von viviſektoriſchen Vorleſungs—
verjuhen in der Negel ſchwierig, zeitraubend und koſtſpielig ift.
Unbedenflih fann es daher dem Ermefjen eines jeden Dozenten
überlafjen werden, wie viel derartige Verſuche er in den Vorlejungen
zeigen will. Cine geſetzliche Beibränfung derſelben oder gar ihr
gänzliches Verbot würde zu einer beflagenswertben Schädigung in
den Aufgaben der pboufiologiihen und mebdiziniihen Wiffenichaft
Beranlafjung geben. Dieje Disziplinen würden bierdurd den Cha»
rafter eines lebendigen Wiſſens verlieren und auf den unfruchtbaren
Standpunkt einer todten Büchergelebriamfeit berabgedrüdt merden.
Sa, mir geben nicht zu weit, wenn wir behaupten, daß eine Bor»
lefung über Phyfiologie, in welcher jene Grundverfudhe an lebenden
Thieren nicht gezeigt werden, zu vergleichen wäre mit einer Bor:
lefung über Chemie, in welder die Verbrennung in Sauerftoffgas
nicht demonftrirt würde."
* Kiel. „Die Fakultät beantwortet dieſe Frage einſtimmig mit
ein.“
Königsberg. Ein Mitglied der Fakultät bat ſich der Ab»
ftimmung enthalten, weil ibm die Gelammtzahl der Vorleſungs—
demonftrationen unbefannt jet; ein zweited Mitglied ftimmte mit
Fa „für theilmeijes Fortlaſſen“; die übrigen ftimmten mit Nein.
Marburg „Ale Kakultätsmitglieder balten viviſektoriſche
Borlefungsdemonftrationen für unentbebrlich. Die Zahl dieier Ber:
ſuche wird von ſelbſt durch die Koften und durch die zu Gebote
ſtehende Zeit auf das Wichtigſte und Nothwendigſte eingeichränft.”
III. In welchen Vorlefungen werben Berfuche an lebenden
Thieren gezeigt ?
und
IV. Wie groß ift die Zahl der jährlichen Verſuche in den
betreffenden Borlefungen, und zwar:
»
18
. an Kaltblütern (Fröſchen, Tritonen und dgl.);
an Vögeln;
. an Kaninden und Meerihweinden;
an Hunden und Kapen?
Berlin.
1. Phyſiologiſche Vorleſungen des Inftituts-Di-
rektors:
an lebenden Fröſchen 15 Verſuche;
an Vögeln ein Verſuch;
an Kaninchen und Meerſchweinchen 11 Verſuche;
an Hunden 2 Verſuche.
2. Pharmakologiſche Vorleſungen des Inſtituts—
Direktors:
an Kaltblütern 10 Verſuche;
an Kaninchen 5 Verſuche.
3. Phyſiologiſche Vorleſungen eines Profeſſors
und pharmakologiſche Vorleſungen eines Privatdo—
enten:
Der Fakultätsbericht ſagt, daß auch in dieſen beiden Vorle—
ſungen viviſektoriſche Demonſtrationen angeftellt worden find, zu—
meiſt an Fröſchen, in den Vorleſungen über Toxikologie etwas
häufiger an Kaninchen und Meerſchweinchen, ſehr ſelten an Vögeln
(Tauben), an Hunden überhaupt nur ein Mal.
4. Zwei Profeſſoren demonſtriren die Operationen des Staars
und der künſtlichen Pupillenbildung an Kaninchen.
Bonn.
1. Phyſiologiſche Vorleiungen:
etwa 40—50 Fröſche, Kröten und Tritonen;
1 Taube;
10—20 Kaninchen; Meerſchweinchen nur ausnahmsweiſe.
2. Vorleſungen über allgemeine Pathologie:
30—60 Fröſche;
6 Kaninden.
3. Borlefungen über Pharmakologie:
30—40 Froſche;
20—25 Kaninden;
3—5 Hunde, 1 Kate.
Bone
Breslau.
1. Phyſiologiſche Vorleſungen:
16 Fröſche;
1 Taube;
12—13 Kaninchen;
6—7 Hunde, 1 Kape.
319
2. Borleiungen über allgemeine Pathologie:
6 Fröſche;
6 Kaninden;
4 Hunde.
Ein Inſtitut für Pharmakologie eriftirt in Breslau nicht.
Göttingen.
Thier» Verjuche werden in den Vorlefungen über Phufiologie,
über allgemeine Pathologie und über Toxikologie gezeigt, ihre Zahl
wechielt innerhalb gewiller Grenzen je nad dem orlejungsinhalte
und der Möglichkeit, diefe oder jene Thierart zu beſchaffen. An—
nähernd laffen fid) folgende Zahlen angeben:
1. Phyſiologiſche Vorlejungen:
20 Verſuche an Froöſchen;
20 Berjuhe an Säugethieren und Vögeln.
2. Borlefungen über allgemeine Pathologie:
10 Verſuche an Fröſchen;
10 Berjude an Kaninhen und Meerichweinden.
3. Borlejungen über Torifologie:
20 Verſuche an Fröſchen;
10 Berjube an Warmblütern.
Greifömald.
1. Phyſiologiſche Vorlefungen:
6 Verſuche an Fröſchen;
1—2 an Tauben;
3 an Kaninden.
2. Pathologiſch-anatomiſcher Kurfus:
8—10 Kaninchen.
3. Borlefung über allgemeine Chirurgie:
5 Kaninden;
5 Hunde.
4. Borlefungen über Pharmakologie:
mehrere Fröſche;
einige Kaninden.
Halle.
1. Borlejung über Phyſiologie:
12 Fröſche;
2 Zauben;
15—20 Kaninden;
2 Hunde,
2, Borleiung über Hiftologie:
4Fröſche;
2 Kaninchen.
320
3. Borlejung über allgemeine Pathologie:
6 Fröſche;
4 Kanindhen; einige Meerihmweinden ;
1—2 Hunde.
Borlejung über Gebirnfrankbeiten:
2 Hunde.
Borlejung über Pharmakologie:
etwa 60 Fröide; -
2—3 Kaninden und Hunde.
Kiel.
„Es kann derartiges” (Verſuche an lebenden Thieren) „in faft
allen Vorleſungen vorfommen. Der Vertreter der Geburtöhilfe
allein ift biöher nicht in der Lage geweien, ſolche Verſuche vorzu«
führen, verzichtet jedoch auch feimerfeit8 nicht darauf, wenn es er»
forderlich jein jollte, ſolche Veriuche zu zeigen. Die Verſuche werden
um Theil rein kaſuiſtiſch, d. h. wie die vorliegenden Fälle eö mit
ch bringen, angeftellt, beftimmte Zablen lafjen ſich deshalb nicht
angeben. In der Phyſiologie dürfen jedoh am meilten derartige
Verſuche gemacht werden." Hier fommen im Jahre etwa vor:
8—10 Verſuche an Kaltblütern;
4 Berjuhe an Vögeln;
10-20 Berjuhe an Kaninden und Meerichweinden ;
5 Verſuche an Hunden und Kapen.
Königsberg.
So weit Zablenangaben aus dem Berichte mit Sicherheit zu
entnehmen find, werden zu Borlejungsdemonftrationen an lebenden
Thieren benugt:
1. In den phyfiologifhen Borlefungen ded In
ftitut8-Direftors:
20 Fröſche;
jebr jelten Vögel;
2 Kaninden.
2. In den phyſiologiſchen Borlejungen eined
anderen Profeſſors:
2 Fröſche;
1 Bogel;
3—4 Kaninden;
1 Hund.
3. In den Borlejungen über allgemeine Pathologie:
10 Fröſche.
v
on
Marburg.
1. Borleiungen über Phyſiologie:
14 Fröſche;
3 Bügel;
22 Kaninden und Meerichweinden;
5 Hunde.
2. Borleiungen über allgemeine Patbologie:
15 Kröige;
6 Kaninden und Meerichweindyen.
3. Borlejungen über Pharmakologie:
20 Fröide;
8 Kaninden und Meerſchweinchen;
5 Kapen.
V. Werden die operativen Vorbereitungen zu den Bor:
lefungsverfuchen, foweit folche erforderlich find, in dem Auditos
rium vor den Zuhörern oder werden fie vor Beginn der eigent:
lichen Demonftration in dem Laboratorium gemächt?
Die Berichte der Fakultäten jagen aus, dab die operativen Vor—
bereitungen in der überaus großen Mehrzahl der Fälle vor der Vor—
lejung in dem Yaboratorium geihehen: ganz ausnahmslos in den
phyfiologiihen und pbarmafologiidhen Vorlejungen zu Berlin, in
den pharmafologifhen Vorleiungen zu Bonn, in den Borlejungen
über Phyſiologie und allgemeine Pathologie zu Breslau, in den
Borlejungen über Phyfiologie, allgemeine Pathologie und Pharma
fologie zu Greifswald, in den Borlefungen über Pbofiologie und
allgemeine Pathologie zu Königsberg; faſt ausnahmslos in den
phyſiologiſchen und pathologiſchen Vorlefungen zu Bonn und Halle,
mit einigen Ausnahmen in den VBorlefungen zu Göttingen, Kiel und
Marburg.
VI. Werden befondere vivifeftorifche Demonftrationskurfe
von den Fachprofeſſoren oder von Dozenten, etwa als Ergänzun
zu den Vorlefungsverfuchen, abgehalten? Eventuell, wie gro
ift die Zahl der in denfelben verbrauchten Thiere?
Die Antworten lauten dabin, dab an den Univerfitäten Bonn,
Breslau, Halle, Göttingen, Kiel, Königäberg, Marburg derartige
Kurſe nicht vorfommıen.
In dem phnfiologiihen Snftitute zu Berlin hält der Abtheis
lungsvorftand der fpeciell phyſiologiſchen Abtheilung Kurfe der phy—
fiologifhen Methodik, bei weldyen auch Verſuche an lebenden Thieren
vorfommen. Die Zahl der dabei verbraudten Thiere läßt ſich nicht
* Sicherheit angeben. Hunde wurden nur ſelten verwendet, Katzen
aum je.
In Greifswald veranſtaltet der Direktor des phyſiologiſchen
Inſtitutes im Sommer einen demonſtrativen und erperimentellen
Kurfus über dad Gebiet der gejammten — ie, in welchem
neben den phyſiologiſch-chemiſchen und phy — ———— — ———
322
Erperimenten zugleich auch Verſuche an Thieren — und zwar vom
Direktor jelbft — ausgeführt werden. Der Gejammtverbraud be—
läuft ſich auf einige vierzig Thiere, vornehmlih Fröſche. Weitaus
die meilten dieſer Verſuche fallen aber nicht in das Gebiet der Vi—
viieftion, da die Thiere getödtet werden, um an ibren nad dem
Tode noch reizbaren Drganen Demonftrationen vorzunehmen.
VI. Wie viele Studirende find in dem phufiologifchen
(peipelog [der pharmafologifhen) Inftitute in den beiden legten
ahren beichäftigt gewefen, und zwar:
a. in mifroflopifchen Kurfen;
b. in hemifchen Kurfen;
c. in erperimentellsphyfiologifchen Kurfen ?
Wie viele von diefen Studirenden waren mit vivifektorifchen,
wie viele mit anderen Arbeiten befchäftigt?
Berlin.
1. Phyſiologiſches Injtitut:
a. Mitroitopiihe Kurie. -. » 2»... 115 Theilnebmer,
b. Chemiſche Kurle > 2 2 2 22020. 240 ⸗
c. Speciell phyſiologiſche Kurſe . . . 4 .
Die leptere Ziffer beträgt 11,25 °/, der Gefammtzabl der an
den Kurien Betbeiligten. Unter den Praktikanten des jpeciell phy—
fiologiihen Kurius befanden ſich in den legten zwei Semeftern auch
Studirende, bis dahin waren die Theilnebmer meift Aerzte, Doktoren
der Medizin, die fi in Berlin zu weiterer Ausbildung aufbielten
und von denen jet mehrere bereit im Auslande Profefjoren find.
Dieje allein waren, jedoch nit alle und nicht immer, mit viviſek—
toriijhen Arbeiten beihäftigt. Im den anderen Abtheilungen des
Inftitutes wurden von den Studirenden feine derartigen Arbeiten
getrieben.
2. Pafbologiihesd Inftitut:
a. Demonftrativer Kurſus der pathologiſchen Anatomie
RD SCHTEDIDRER:. u: 383 26 dur ce 83138
b. Praktiſcher Kurſus der pathologiihen Hiftologie . . 259
c. Chemiſche Kurie. . EL Da ea ae nn
Zu erperimentellen Forſchungen werden Studirende nur aus—
nahmsweiſe zugelaffen. Die Zahl derjenigen, melde im Laufe eined
Jahres herangezogen werden, dürfte jelten ſechs überfteigen.
3. Pharmakologiſches Inftitut:
Eine Stunde eined 4ftündigen Kollegd, an welchem 341 Stu:
dirende Theil nahmen, war lediglich praftiidhen Uebungen gewidmet,
bei denen Viviſektionen nicht vorfamen.
In dem erit jeit 2 Semeftern eröffneten Kaboratorium baben
biöber 13 Praftifanten gearbeitet, von denen zwei zeitweile Thier—
verjuche anftellten.
323
Bonn.
1. Phyſiologiſches Imititut:
a. Mikroſkopiſche Kurſe werden nicht gehalten.
b, Phyſiologiſch-chemiſche Kurſe nahmen pro
Semefter ca. 60, alſo in 2 Zabren . . . 240 Stud.
ce. Erperimentell» phyfiologiihe Kurfe pro Se—
mefter 3—5, aljo in 2 Sahren . . . » 2-20 »
Die Praftifanten bearbeiteten Fragen der phyſiologiſchen Chemie
oder Morphologie, Viviſektionen kamen nicht vor.
2. Pharmakologiſches Inſtitut:
Es arbeiten in dem Inſtitute jährlich 6 Studirende. Viviſek—
toriſche Verſuche find der Zahl nach in der Minderheit. Meift
bandelt es fih um die Unterfjuhung der Einwirfung von Arzneis
mitteln auf den Körper im Ganzen oder auf einzelne Theile z. B.
der Einwirfung von Atropin und Phyfoftigmin auf die Pupille, der
ihlafmadenden Wirkung von Chloral, um Bergiftungen 3. B. durch
Leuchtgas, Blaufäure u. j. f. Operationen an warmblütigen Thieren,
wo jolde etwa erforderlib find, maden die Studirenden nie oder
dod nur jebr ausnahmsweiſe jelbft.
3. Pathologiſches Inftitut:
In demjelben haben 6 Studirende gearbeitet, davon 4 nur
mikroſtopiſch, 2 tbeild mikroſtkopiſch, tbeild erperimentel.
Breslau.
1. Phyſiologiſches Inſtitut:
a. Mikroſkopiſche Kurie - > > 2 2 2 2 nen. 189
b. Chemiſche Kurie . . 2 2 2 2 er 559
e. Emerimentelle Arbeiten . . » ».. — AR
Summa 259
Bon dielen 259 Studirenden waren nur fünf mit Verſuchen
an lebenden Thieren beichäftigt. Die erforderlihen Operationen an
warmblütigen Thieren madte dabei ftetö der Snitituts. Direktor
felbft.
2. Pathologiſches Inititut:
Studirende waren nur in mifrojfopiihen Kurjen beichäftigt,
und zwar in 2 Jahren 140.
Göttingen.
a. Mikroifopiihe Kurſe (patbologiihes Inititut) . . . 81
b. Chemiſche Kurje (pbyfiologiiches Saftitut). - . . . 40
c. Pharmakologiſches Snititut. - »o 2 2 2 440
Im pathologiihen Inftitute waren 4 Studirende mit erperi-
mentellen Unterjuhungen beihäftigt, im pharmakologiſchen Inititute
wurden einige Promotiondarbeiten mit Thiererperimenten angeftellt.
1885. 22
3
Greifswald.
1. Phyſiologiſches Inſtitut:
Eigentliche Arbeitskurſe finden wegen Raummangels nicht ſtatt.
In den beiden legten Jahren haben 4 Doktoranden Promotiondare
beiten mit Thierverſuchen unter fpecieller Theilnahme des Inftituts«
Direktors angeftellt.
2. Pharmakologiihes Inftitut:
Es war nur ein Alfiftent und ein Praftifant mit der Löſung
von Fragen, die den Gebraud von Thieren bedingen, beſchäftigt.
3. Pathologiſches Inftitut:
Durch Studirende werden feine Thierexperimente angeftellt.
In den legten 4 Semeftern betheiligten fi an den Kurſen 215 Prak⸗
tikanten.
Halle.
1. Phyſiologiſches Inftitut:
An den praktiſchen Uebungen nahmen in den beiden legten
Semeftern 14 reſp. 9 Studirende Theil. Viviſektoriſche Uebungen
wurden dabei nicht auögeführt.
2. Hiſtologiſches Zaboratorium:
Im Jahre 1882—83 45 Praktikanten. Keine Bivijektionen.
3. Pathologiihes Imftitut:
Pathologiſch⸗hiſtologiſche Kurſe. Im legten Semeſter 71 Stu-
dirende, in früheren Semeftern etwas weniger. Keine vivifeftorijchen
Arbeiten.
4. Dhyfiologiih-hemifdhes Laboratorium:
In den legten Semeſtern durchichnittlih je 10 Studirende.
Keine Biviiektionen.
Der Bericht bemerkt, daß in den obigen Snftituten zu For—⸗
ſchungszwecken von älteren Studirenden, namentlich Doftoranden,
mitunter vivifeftoriihe Verſuche, ftetd unter jpecieller Aufficht der
Direktoren oder Affiltenten ausgeführt werben. Die Zahl der Ars
beiter ift, wie die der verwendeten Thiere, ſehr ſchwankend. Es
fönnen Monate vergeben, in denen fein einziger Thierverſuch nöthig
ift, während zu anderen Zeiten bei Thematen, welche e& erfordern,
zablreichere Thiererperimente vorfommen.
Kiel.
1. Phyſiologiſches Inftitut:
a. Embryologiſche Unterjuhungen 15.
b. Themiſche und erperimentell phyfiologiiche Kurje zufammen 11].
Viviſektionen find nicht verzeichnet.
2. Pathologiſches Inftitut:
Mikroſkopiſche Kurſe 65.
Viviſeitionen werden nicht ausgeführt.
325
Königsberg.
Mikroſkopiſche Kurſe:
bei dem Direktor des phyſiologiſchen Inſtitutes 10—20 Studirende,
bei dem Direktor des pathologiſchen Inſtitutes 20—30 ⸗
bei einem Profeſſor der Phyfiologie . . . 30-40 ⸗
Phyſiologiſch⸗chemiſche und experimentelle Kurſe meldet der Be—
richt nicht.
Marburg.
Phyſiologiſches Inſtitut:
Eine Theilung in mikroſkopiſche, chemiſche und experimentelle
Kurſe findet bei den Uebungen nicht ſtatt. In den beiden letzten
Jahren arbeiteten im Inftitute 134 Studirende. Viviſektoriſche Ver—
ſuche waren ausgeſchloſſen.
Parhologiihes Inſtitut:
Es werden nur mikroſkopiſche Kurſe abgehalten.
VII. In welchem Umfange werden bei viviſektoriſchen Ver:
fuchen Anäfthetifa (Morphium, Chloroform, Chloral, Aether
ete.) angewendet?
Alle Kakultätöberichte ſtellen ausnahmsweiſe feft, dak anäftbefi«
rende Mittel ſtets in ausgiebigiter Weije angewendet werden. Einzig
und allein in den übrigens feltenen Fällen, wo der Zwed des
Verſuches direkt vereitelt werden würde, wird von der Narfoje ab»
gejeben.
C. Die Bivifeftion im Allgemeinen.
IX. Sind der Fakultät Fälle von Privatvivifeftionen Stu:
dirender befannt geworden? '
X, It es der Fakultät befannt, ob Aerzte außerhalb
der wiffenfchaftlichen Univerfitäts-Inftitute vivifeftorifche Unter:
fuchungen anftellen? ’
Berlin vermag aus eigener, fidherer Erfahrung feinen Aufihluß
zu geben. Die Antworten aller übrigen Fakultäten lauten beftimmt
verneinend. Es find nur vier Einzelfälle verzeichnet, in denen
„Privatvivijeftionen” befannt geworden find; alle vier fanden aber
in Zufammenbange mit Kafultätsinftituten refp. deren Dirigenten ftatt.
In Breslau mahte vor etwa 10 Jahren ein Studirender,
welcher behufs einer Doftordiffertation in dem patbologiihen In—
ftitute unter Leitung ded damaligen Direktors eine Unterſuchungs—
reihe begonnen hatte, nad dem Abgange des Xepteren von der Uni—
verfität noch einige Grgänzungsverjude in jeiner Wohnung.
Ebenfalld in Breölau begann ſchon vor Jahren ein damaliger
Privatdozent, jegiger Profefjor eine Verſuchsreihe in feiner Wohnung,
fiedelte aber jehr bald mit feinen Erperimenten in das phyſiologiſche
22°
326
Inftitut über, weil die Durchführung der Unterfuhung mit Privat-
mitteln ſich als unmöglich herausſtellte.
Aus Bonn wird berichtet, dab ein Student behufs Löfung
einer von der Kakultät geitellten Preidaufgabe in jeiner Wohnung
Verſuche an Fröſchen und einigen Kanindhen in durdaus ſachge—
mäßer und wiſſenſchaftlicher Weile angeftellt hat.
Ebendafelbit bat ein anderer Student in auddrüdlihem Auf:
trage des Profeljord der Pathologie in jeiner elterlihen Wohnung
an einer Reihe von Hühnern feine, 1 Gentimeter lange Schnitt«
mwunden an den Bärten gemadt, um an ibmen die MWundbeilung
durch erfte Vereinigung zu ftudiren. Bei den ungünftigen Bedin—
Aungen des patbologiihen Inſtitutes famen in dieſem Derartige
Wunden nit zur Heilung; die Verſuche mußten deshalb außerhalb
der Anitalt angeftellt werden.
Der Bericht von Göttingen bemerkt, ohne Einzelfälle zu citiren,
daß einzelne Fakultätsmitglieder von der Bornabme patbologiicher
Thierverſuche in anderen, ald den akademiſchen, Stranfenhäufern
Kenntnis hätten.
In dem Berichte der Univerfität Marburg tbeilt der Direftor
der chirurgiſchen Klinif mit, daß er jeit 42 Jahren in verichiedenen
Xofalen, zum Theil in jeinem Haufe, Verſuche an Säugetbieren
theils zum Zwecke wiſſenſchaftlicher Forſchungen, tbeild zur Prüfung
und Einübung von Dperationdmetboden (4. B. Darmnatb, Darm:
rejeftion) angeftellt babe.
XI Sind der Fakultät Fälle des Mifbraudes von vivi-
fektorifchen Verſuchen d. h. namentlich ſolche Fälle befannt ge:
worden, in welchen vivifeftorifche Verſuche ohne einen ——
wiſſenſchaftlichen — fei es Forſchungs- oder Unterrichts: — Zweck
ober mit einer über das bei dem wiflenfchaftlichen Zwecke unver:
meidliche Maaß hinausgehenden Zufügung von Schmerzen vor:
genommen worden find ?
Berlin vermag aud bier aud eigener, fidherer Erfahrung feinen
Aufichluß zu geben. Alle anderen Fakultäten antworten mit einem
einftimmigen „Nein,
62) Austauih von Druckſachen zwiſchen inländiidhen
und ausländiihen Inftituten; indbejondere Verfahren
zur Herbeiführung einer desfalljigen Vereinbarung.
Die Verwaltung einer Königlihen Bibliotbet im Reſſort des
Miniiteriums der geiſtlichen ꝛc. Angelegenbeiten war mit einer aus—
wärtigen Regierung in einen Austauſch von Druckſachen getreten,
chne dab der Herr Minifter und dad Auswärtige Amt biervon
Kenntnis hatten. Nachdem denfelben die Angelegenheit befannt ges
327
worden, bat der Herr Minifter an den Vorfteher diejer Bibliothek
unter dem 22. Dezember 1884 U. 1. 9068 den auszugsmeije nad:
folgenden Erlaß gerichtet und ſolchen den Vorſtehern ſämmtlicher
Univerfitätd-Bibliothefen zur Nachachtung abſchriftlich mitgetheilt:
„Es ift den Berhältniffen entiprehend, daß, wenn im Inter:
eſſe diedjeitiger Inftitute auf einen derartigen Austauſch von
Drudiahen Werth gelegt wird, die Vereinbarung eines joldyen
Austauſches nicht ohme meine und ded Auswärtigen Amtes
Mitwirkung ftattfindet. Für die Herftellung eines ſolchen regel«
mäßigen Austauſches fommen Verbältnifte in Betradt, die
vollftändig nur bier überjeben werden fönnen. Es empfiehlt
fi daher, daß die zur Anbabnung einer bezüglichen Verftän-
digung erforderlihen Verhandlungen zwiſchen den betbeiligten
Regierungen ausnahmslod durdy meine und ded Auöwärtigen
Amtes Vermittelung geführt werden. Sobald dann ein ent»
ſprechendes inveritändnid erzielt iſt, ericheint ed nicht bloß
unbedenklich, fondern empfehlenswerth, daß der Austauſch jelbft
zwiſchen den betheiligten Stellen ohne diesfeitige Mitwirkung
auf dem fürzeften, geeignet fcheinenden Wege bewirkt werde.
Em. ꝛc. erſuche ich, in Zukunft biernady gefälligft zu verfahren.“
63) Das neue zahnärztlide Inftitut an der Univerfität
zu Berlin.
Zum bevorftehenden Winterjemefter wird an der Univerfität
Berlin ein zabnärztlihes Snftitut in dem Haufe Dorotbeen-
ftraße 40 eröffnet werden.
Die Ihätigfeit des Inftitutes erftredt ſich ſowohl auf den theos
retiihen wie praftiiben Theil der Zahnheilkunde.
An tbeoretiihen Vorlejungen werden im nächſten Semefter ges
balten: 1) Allgemeine Chirurgie Mittwochs 10 — 11 Uhr von
dem Unterzeichneten. 2) Die Krankheiten der Zähne und des
Mundes Montags, Donnerftags und Sonnabends 10—11 Uhr von
demielben. 3) Die Theorie der Plombirfunft Freitagg 6— 7 Uhr
von Profeffor Dr. Paetſch. 4) Normale und pathologiſche
Hiftologie der Zähne mit beionderer Berüdjihtigung der in der
Mundhöhle vorfommenden Pilze Mittwochs 6 — 7 Uhr von
Profefjor Dr. Miller. 5) Theoretiihe Einleitung in die mecha—
niſche Zabnbeiltunde Dienftagg und Sonnabendd 5—6 Uhr von
Profeffor Sauer. — Für die allgemeine Ausbildung in der Anatomie,
Phnfiologie, Phyſik, Chemie und in den Fächern der praftiiden
Medizin finden die Studirenden der Zahnbeiltunde in den an ber
Univerfität geleienen Kollegien reihe Gelegenheit.
Neben dieſen theoretiihen Vorträgen find für das kommende
Semefter folgende praftifhe Kurje angekündigt.
328
1) Poliflinit der Zahn und Mundfrankheiten mit Einſchluß
der Ertraftion der Zähne Montags bis Sonnabends 11 — 1 Uhr von
dem Unterzeichneten.
2) Die operative Zahnheilfunde, melde in der Konfervirung
der erkrankten Zähne durch Plombiren ibre hauptſächlichſte Bethä-
tigung findet, Montags bid Sonnabend 2— 4 Uhr von den Pro»
— Dr. Paetſch und Dr. Miller gemeinſchaftlich.
3) Die mechaniſche Zahnheilkunde, welche namentlich den Zahn—
erſatz und das Richten der Zähne umfaßt, vom Profeſſor Sauer.
Da jedoch in den Räumen des Inſtitutes einſtweilen noch kein Platz
hierfür vorhanden iſt, ſo wird der Profeſſor Sauer dieſen Unter—
richt in einem Laboratorium ertheilen, welches derſelbe in ſeinem
Haufe, Schiffbauerdamm 38, eingerichtet hat und Montags bis Ecnn-
abends, von 8 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends, geöffnet halten wird.
Die Inanſpruchnahme der ärztliden Hilfe in dem Snftitute
und dem Sauerſchen Laboratorium fteht einem Jeden während der
für die praftiihen Kurje anberaumten Stunden völlig frei. Kür
die Gewährung der ärztlihen Hilfe ift der Grundfag maßgebend,
daß die Arbeit ohne Entgelt geleiftet wird, dad verarbeitete Material
dagegen nad beftimmten tarifirten Sägen zu vergüten ift. Daber
geihieht 3. B. die Ertraftion von Zähnen, wenn bdiejelbe ohne
Narkoſe erfolgt, unentgeltlih, während für Plomben je nad) der
Koftipieligkeit des verwendeten Materiald '/, bis 1'/,, ME. zu er-
jegen find. Das Nähere darüber ergiebt der in den Anftaltsräumen
audgehängte Zarif. In Fällen unzweifelhafter Bedürftigfeit ift es
inded dem betreffenden dirigirenden Arzte überlaffen, die Patienten
von der Erlegung der tarifmäßigen Beträge zu diöpenfiren.
Zu jeder weiteren, mündlidyen wie jchriftlihen Auskunft ift der
Unterzeichnete gern erbötig.
Berlin, den 9. Dftober 1884.
Profeffor Dr. Build,
Direktor des zahnärztlichen Inſtitutes.
64) Um zu den zahnärztlichen Studien und Prüfungen
zugelaſſen zu werden, genügt das Abgangs-Zeugnis
einer lateinloſen — — nicht, dieſes muß
vielmehr noch durch das an einem Realgymnaſium zu
erwerbende Zeugnis der Reife in Latein fir die Prima
eines Real-Gymnaſiums ergänzt werden.
Berlin, den 28. November 1884.
Em. Hochwohlgeboren erwidere ich auf den gefälligen Bericht
vom 30. Dftober d. 3., dab der N. aus N. auf Grund ded von
ihm vorgelegten und anbei zurüderfolgenden Abgangd-Zeugnifjes der
329
Dber-Realihule zu N. vom 5. Auguft d. 3. weder ald Etudirender
der Zahnbeilfunde immatrifulirt noch feiner Zeit — zahnärztlichen
Prüfung zugelaſſen werden kann. Der Ausdruck — einer nord—
deutſchen Realſchule I. Ordnung — in der Bekanntmachung bes
Bundeskanzlers vom 25. September 1869 Nr. II. $. 3, 1 ift nad
der Damals geltenden Terminologie zu deuten.
Hiernach ift unter Realſchule I. Ordnung eine Realanftalt von
neunjäbriger Xehrdauer mit obligatoriihem Unterridhte im
Latein zu verfteben, d. h. dadfelbe, was jegt ald Realgyumnafium
bezeichnet wird. Es widerſpricht daher der Abfidht der angezogenen
Beftimmung, wenn dad Zeugnis einer lateinlojen Realihule von
neunjähriger Lehrdauer als Erfüllung derielben angejehen werden
jollte. Vielmehr ift, um die Zulaffung zu den zahnärztlihen Studien
und Prüfungen zu ermöglichen, dad Zeugnis der lateinlojen Dber-Real-
ſchule dur dad an einem Realgymnafium zu erwerbende Zeugnid ber
Reife in Latein für die Prima eined Realgymnafiumsd zn ergänzen.
Der Minifter der geiftliben ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Qucanus,
An
den Königlihen Univerfitäts-Rurator zc.
U. 1. 9124. M. 8290.
65) Statuten dedöunterdemNamen „Stipendium Lau-
rentianum* auf der Königlihen Friedrich-Wilhelms—
Univerfität zu Berlin gegründeten Stipendiums.
Der am 16. Mai 1884 bierjelbft verftorbene Gymnafial-Diref-
tora.D. Rudolph Lorentz hat der biefigen Königlichen Friedridy-
Wilhelmd-Univerfität ein Legat von „Zmölftaufend Mark“ vermadht,
um aus deſſen Zinfen zwei bedürftige Studiojen der Philologie und
der das Altertum betreffenden biftoriichen Wifjenichaften, jeden drei
Studienjabre hindurch, zu unterftügen. Nachdem von Seiten ber
Univerfität diejed Vermächtnis angenommen und durch Allerhödften
Erlaß vom 11. Auguft 1884 die erforderliche landeöherrlidhe Geneh⸗
migung ertheilt worden ift, find für die gedachten Stipendien die
folgenden Statuten entworfen und von dem vorgeordneten Minifterium
betätigt worden.
S§. 1.
Die Stiftung führt laut Beftimmung des Stifterd den Namen
„Stipendium Laurentianum.“
6:2;
Das Bermögen der Stiftung wird vom Rektor und Senat der
biefigen Univerfitat nad den für die Berwaltung von Mündelgeldern
geltenden Vorſchriften verwaltet.
$. 3.
Die zu dem Etiftungdvermögen gehörigen Wertbpapiere, Dofu-
mente und baaren Beitände werden von der Univerfitätd- Duäftur
in gleiher Weile, wie die Wertbpapiere, Dokumente und baaren Be—
ftände der übrigen Stiftungen unter der üblichen Kontrole aufbewahrt.
$. 4.
Aus dem Zinsertrage des Stiftungs-Vermögens werden zwei
Stipendien, ein jedes zunächſt im jährlichen Betrage von 240 MM.
gebildet und an zwei bedürftige, durch Talent und Fleiß fi aus—
— Studirende der klaſſiſchen Philologie und der das klaſſiſche
lterthum betreffenden hiſtoriſchen Wiſſenſchaften für die Dauer von
drei Studienjahren vergeben.
Sobald der Zinsertrag des Stiftungsvermögens 600 Mk. über:
ſteigt (ſiehe F. 10) ſollen die beiden Stipendien auf je 300 Mk.,
und jobald der Zinsdertrag 800 Mk. überfteigt, auf je 400 ME. er«
böbt werden.
8.5.
Die Geihäftsführung der Stiftung liegt dem Kurator derjelben
ob, welcher dur die pbilojopbiihe Fakultät auß den ordentlichen
Profefjoren der im $. 4 genannten Fächer auf die Dauer von
5 Sahren gewählt wird.
$. 6.
Die Berleibung der Stipendien erfolgt auf Grund der Vorlagen
ded Kuratord (fiehe $. 7 Nr. 3) in der legten im Dezember ftatt«
findenden Fafultätöfigung für einen mit dem vorangebenden 1. Df-
tober beginnenden dreijährigen Zeitraum, das erfte Mal jedoch in
ber legten im Juni 1885 ftattfindenden Fafultätsfigung für einen
mit dem 1. April 1885 beginnenden dreijährigen Zeitraum.
Die Auszablung geſchieht in weiterer Folge balbjährlid im Voraus,
8. 7.
Die Stipendien werden nah Maßgabe der folgenden Beftim-
mungen verlieben.
1) Ein Stipendium kann nur erhalten, wer fi unter Beobadı-
tung der unter Nr. 3 gegebenen Vorſchriften, in einem ſchrift⸗
lihen Geſuche bei der Fakultät darum beworben hat.
2) Zur Bewerbung zuzulaffen ift jeder an der biefigen Univerfität
zur Zeit der Bewerbung auf Grund eines Feugnifes der
Reife immatrifulirte Studirende, defjen Hauptfad den Be—
ftimmungen in $. 4 entipriht,' obne Rüdfiht darauf, in
welchem Studienjemefter ſich der Betreffende befindet; doch
jol unter den Bewerbern denjenigen Studirenden, welche das
3. Semeiter nody nicht überichritten haben, bei der Berleihung
ded Stipendiumd der Vorzug gegeben werden.
331
3) Dem Bewerber liegt ed ob, den Nachweis zu führen, daß er
der Unterftügung bedürftig und würdig jei. Er hat zu dem
Ende ein den beftehenden Vorſchriften entſprechendes Bedürf-
nidatteft beizubringen und feine wiſſenſchaftliche Qualifikation
dur Einreihung einer Arbeit über ein frei gewähltes Thema
aus der klaſſiſchen Philologie oder den das klaſſiſche Alter—
thum betreffenden hiſtoriſchen Wiſſenſchaften darzuthun.
4) Die Bewerbung mit den nah Nr. 3 beizufügenden Schrift—
ftüden muß fpäteftend am 21. November bei dem Univerfitäts-
Sefretariate eingereicht werden. Hierzu wird am 15. Oktober
dur Anſchlag des Kuratord aufgefordert. Das erfte Mal
(fiebe $. 6) joll der Anſchlag beim Beginne ded Sommer:
Semeiterd 1885 erfolgen, und die betreffenden Bewerbungen
jollen bis zum 21. Juni eingereicht werden. Bei der eriten
Erledigung der Stipendien joll der Uebergang auf die Durch—
führung der dauernden Beftimmungen unter $. 6 und ber
entiprehenden vorgenannten Termine erfolgen (fiebe auch
$. 10).
5) Die eingegangenen Arbeiten werden von dem Univerfitäts-
Sefretariate dem Kurator übergeben, welcher dieſelben, eventl.
unter Hinzuziehung der fpeciellen kompetenten Fakultätsmit—
glieder prüft und über dad Ergebnis der Prüfung in der
Fakultätsfigung (fiebe $. 6) mündlich berihtet. Die Fakultät
‚enticheidet jodann über die Vorſchläge bei verdedter Ab-
ftimmung mit abjoluter Stimmenmehrheit. Die Beſchlüſſe
unterliegen der Prüfung und Genehmigung von Rektor und
Senat.
$. 8.
Die jedeömalige Anweiſung zur Zahlung der nah $. 6 halb»
jährlich zu erhebenden Raten ded Stipendiumd ertheilt der Kurator
auf Grund einer Defanatd-Prüfung, von deren genügendem Audfalle
der Fortbezug des Stipendiumd abhängt.
8. 9.
Mer die hiefige Univerfität verläßt oder hinfichtlicy feiner Studien
aufhört den Beitimmungen ded $. 4 zu genügen, verliert den Genuß
des Stipendiumd,.
Am Uebrigen gelten bezüglich des Fortgenufjed der Stipendien
die bezüglichen allgemeinen Beftimmungen.
$. 10.
Wird ein Stipendium nah den in 8. 6 und in $. 7 Nr. 4
angegebenen Terminen erledigt, jo wird der dadurch eriparte Zind-
betrag bis zum nächſten 1. Dftober zum Kapital geſchlagen und thun-
lihft bald zinsbar angelegt.
332
$. 11.
Der Kurator erhält rechtzeitig vor dem Beginne jeded Univer-
fitätöjabres (fiehe $. 4 und $. 7 Nr. 4) von der Duäftur eine An-
eige über den Stand des Stiftungsvermögend und den jeweiligen
indertrag.
$. 12.
Abänderungen der vorliegenden Statuten fönnen von der philo»
fophiichen Fakultät unter Zuftimmung von Reftor und Senat der
Univerfität jederzeit beichloffen werden, bedürfen aber der Genehmi-
gung des vorgeordneten Minifteriums,
Berlin, den 21. Januar 1885.
Rektor und Senat
der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Univerſität.
(L. S.) (Unterſchrift.)
Vorſtehendes Statut wird hiermit beſtätigt.
Berlin, den 18. Februar 1885.
(L. S.)
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
ad U. I. 412.
66) Beftätigungderfeftor-, bezw. der Proreftor-Wapl
bei den Univerjitäten zu Kiel, Königöberg und
Greiföwalb.
(Centrbl. pro 1884 Seite 175 und Seite 317.)
Der Herr Minifter der geiftlichen zc. Angelegenheiten hat bes
ftätigt dur Verfügung
1) vom 28. November 1884 die Wahl des ordentlichen Profeſſors
Dr. Kloftermann zum Rektor der Univerfität zu Kiel
für dad Amtsjahr 1885/86,
24. Februar : :
2) vom 5. Min 1885 die Wahl des ordentlihen Profeſſors
Dr. Freiherrn von der Golg zum Proreftor der Univerfität
zu Königdberg i. Prß. für das Studienjahr Oſtern 1885
bis dahin 1886, und
3) vom 26. März 1885 die Wahl des ordentlichen Profeffors
Dr. Schirmer zum Rektor der Univerfität zu Greifswald
für dad Fahr vom 15. Mai 1885 bis dahin 1886.
333
67) Statut der Zoreng- Stiftung in Göttingen.
Nachdem durch Allerhöchſten Erlak Sr. Majeftät des Kailerd
und Königd vom 18. Auguft 1884 der Univerfität zu Göttingen zur
Annahme des ihr von dem zu Berlin verftorbenen Gymnafialdireftor
a. D. Dr. Rudolf Lorentz mitteld Teſtaments-Nachtrages vom
16. Zuli 1883 ausgejepten Vermächtniſſes von zwölftaujend Mark
die landeöherrlihe Genehmigung ertheilt worden ift, find zur Er—
üllung der Abfihten und Wünſche des Vermächtnisgebers folgende
atutariihe Vorſchriften erlaffen.
8.1.
Die vorgedadten 12000 M bilden unter dem Namen
Stipendium Laurentianum
einen bejonderen Nebenfonds der Georg-Auguft’d-Univerfität zu
Göttingen.
Diejer Fonds kann durch Geſchenke und Legate vermehrt werden.
$. 2.
Die Verwaltung der Stiftung bejorgt unter Aufficht ded König»
lihen Univerfitäts-Kuratorii zu Göttingen der Verwaltungs-Aus—
Ihuß der Georg Auguft’d-Univerfität oder die an deſſen Stelle
tretende akademiſche Verwaltungsbehoöͤrde. Die Rechnungsführung
für die Stiftung beforgt die Königliche Univerfitäts-Kaſſe in Göttingen.
Die Berwaltung und die Rechnungsführung erfolgen unent-
geltlich.
Die Verwaltung bat die Verpflichtung, das GStiftungdvermögen
ungeihmälert zu erhalten und zu dem Behufe bei etwaigen Kapital»
verluften, für welche Niemand verantwortlich —— werden kann,
aus den jährlichen Zinſenaufkünften den Kapitalverluft zu erſetzen,
hiernächſt aber die jährliche Zinſeneinnahme bezw. deren Ueberſchuß
zu zwei Stipendien für bedürftige hieſige Studirende der Philologie
und der das Alterthum betreffenden hiſtoriſchen Wiſſenſchaften zu
verwenden. er .
I 8. 4.
Jedes der beiden Stipendien beträgt regelmäßig die Hälfte der
jährlihen Zinjeneinnahme vom Stiftungdvermögen, bezw. des nad)
$. 3 verbleibenden Zinſenüberſchuſſes. 5
8. 5.
Dad Recht zur Verleihung der Stipendien fteht dem Proreftor
der Univerfität Göttingen zu.
Die Stipendien werden regelmäßig für drei Studienjahre ver-
lieben, fallen aber zu anderweiter Verleihung zurüd, fobald ber
Stipendiat feine hiefige Studienzeit abſchließt, oder auch nur unter:
334
bricht, oder aus dem Stande der Bedürftigfeit tritt, oder wenn der
Stipendiat fi eined Disziplinarvergehens ſchuldig macht, welches
mit ſchwerer Strafe geahndet wird.
8. 6.
Sp oft ein Stipendium zur Berleibung fommt, erläßt der Pro»
reftor einen Aufruf zur Bewerbung. In diefem wird befannt ge—
madt, mer zur Mitbemerbung berechtigt ift, wie viel dad Etipen-
dium letzthin betrug, für melde Zeit dasſelbe und unter welden
Borbebalten — $. 5. — dasſelbe zu verleihen ift.
Die Bemwerbungsgeiuhe find mit den nötbigen Nachweiſungen
über Bedürftigfeit, Fleiß und Betragen dem Proreftor der Univer:
fität zu überreihen und werden von diejem nah Einbolung eines
Gutachtens der ordentlihen Profefloren der Maffiihen Philologie,
Archäologie und alten Geſchichte über die wiſſenſchaftliche Würdig-
feit der Bewerber baldmöglichſt beichieden.
Ueber die geſchehene Verleihung ift dem Königlichen Univerfitäts-
Kuratorio jofort berichtliche Anzeige zu madhen.
8.7.
Die Zablung der Stipendien erfolgt halbjährlid postnumerando
auf Anmweilung Königlihen Univerfitätd- Kuratorii aus biefiger
Univerfitäts-Rafje gegen eine vom Proreftor zur Auszahlung ges
nebmigte Quittung des Stipendiaten.
$. 8.
Stipendienbeträge, welche nit bis zum Schluſſe des ihrer
Fälligkeit nächſtfolgenden Semefterd abgehoben werden, fallen zu
andermweiter Verleihung zurüd.
Die Univerfitätötaffe ijt verpflichtet, den Anweijungen des Ver—
waltungs-Ausihufjes in Bezug auf Kapitalanlagen Folge zu leiften
und demjelben alljährlid binnen 6 Wochen nah Schluß des Rech—
nungsjabred Rechnung in duplo abzulegen. Der Verwaltungs-Aus—
ſchuß hat die Rechnung nach vorgenommener Vorrevifion dem König-
lihen Univerfitätd-Ruratorio binnen der nädhitfolgenden 6 Wochen
zur Superrevilion und Dechargeertheilung vorzulegen.
Göttingen, im November 1884.
Proreftor und Senat der Georg-Auguft-Univerfität.
(Unterſchrift.)
Vorſtehendes Statut wird hierdurch genehmigt.
Berlin, den 23. Januar 1885.
(L. 8.)
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
ad U. I. 10280.
335
68) Beftätigung der Wahl eined Abtheilungdvorftehers
an dertehniihen Hochſchule zu Hannover.
(Eentralbl. pro 1884 Seite 404 Mr. 76.)
Der Herr Minifter der geiftlien ıc. Angelegenheiten hat durch
Verfügung vom 16. April d. 3. die Wahl des Profeſſors Ul rich
zum Vorſteher der Abtheilung IV. der techniſchen Hochſchule zu
Hannover an Stelle des verftorbenen Profefjord Dr. v. Quintus-
Feilins für dem Reſt der bis Ende Juni 1885 fi eritredenden
Amtöperiode des lepteren beftätigt.
69) Förderung gumnaftijher Uebungen bei den
Univeriitäten.
Aus einer Rede des Miniſters der geiftlihen ꝛe. Angelegenheiten Herrn
Dr. von Gofler in der Situng des Haufes der Abgeordneten am 25. fe
bruar 1885, die Berathung des Etats des Minifteriums betreffend, wird Fol-
gendes wmitgetheilt:
„Ich werde mich jehr freuen, wenn auch meine Bemühungen
nah der Richtung mehr und mehr Cingang finden, dab untere
jungen Studenten vermehrte Gelegenheit erhalten, ihre körperlichen
Kräfte außzubilden, jei ed in Turnvereinen, jei ed in Ruder»
oder Shwimmvereinen.
Ich halte ed für richtig, dab ein junger Menſch in der Zeit der
Entwidelung feiner förperlihen Kräfte diefelben auch ausüben will.
Es kommt meines Gradtend, da dieſes Streben beſteht, darauf an,
ihm eine Form zu gewähren und den Weg zu ebnen, auf welchem
die jungen Leute zu einer angemefjenen Bethätigung ihrer förper-
lichen Kräfte gelangen fünnen. Ic würde den Herren dankbar fein,
wenn Sie meine Beitrebungen bei den leider jehr geringen Mitteln,
die ich zu dem Zwede flüffig machen fann, aud als Privatleute
unterftügten, und den afademifhen TZurnvereinen, Shwimm«
vereinen, NRudervereinen. Schlittſchuhvereinen Ihr
MWohlwollen zuwenden würden."
111. Gymmaſial⸗-⸗ ze. Lehranftalten.
70) Zur Entlafjungsprüfung find im Falleder Meldung
aub diejenigen Schüler zugulajjen, welde der Unter-
prima drei Halbjabre angehört haben und erft im vierten
Halbjahbre nad Oberprima verjegt worden jinb.
Berlin, den 4, Februar 1885.
Dem Königlihen Provinzial-Schulkollegium erwidere ich auf
den Bericht vom 27. Ianuar d. $., die Auslegung des $. 5, 1 ber
336
Ordnung der Gntlafjungsprüfung vom 27. Mai 1882*) betreffend,
daß die von dem Direktor ded Realgumnafiumd zu N. verjuchte
Deutung der allegirten Beftimmung durd den Wortlaut des erften
Abſatzes des — $. in Verbindung mit Abſatz 2 ausgeſchloſſen
ift. Wenn in jenem es heißt, dab die Zulaffung eined Schülers
zur ntlafjungsprüfung in der Regel nicht eher ald im vierten
Halbjahre der zweijährigen Lehrzeit der Prima ftattfinde, und in
dieſem beftimmt ift, daß für die Zulaljung eines Schülerd zur
Entlafjungsprüfung unbedingt erforderlich jei, daß derfelbe im Halb«
jahre der Meldung der Dberprima angeböre; jo folgt daraus, daß
ein Schüler, welcher der Unterprima drei Halbjahre angehört hat
und nach Ablauf derjelben im vierten Halbjahre nach Oberprima ver-
jept worden ift, zum Schlufje des legeren im Falle einer Meldung
zur Prüfung zugelajjen werden muß. Die von dem Direktor ange-
dogene Beitimmung des F. 5, 1, wonad im dritten Halbjahre der
zweijährigen Lehrzeit der Prima die Zulafjung eine ausnahmömeije
auf den einftimmigen Antrag der der Prüfungstommiſion angehören—
den Lehrer jeitend des Königlihen Provinzial-Schulfolegiumd ger
nehmigt werden fönne, trifft in dem vorliegenden Falle ebenjo wenig
du, wie die Berufung auf meinen Erlaß vom 24. Dezember v. J.
— U. II 2952 —**), da dort nur von der ausnahmsweiſen Zu-
lafjung eines beſonders hervorragenden Schülerd im dritten Halb»
jahre des Primabejuches überhaupt die Rede ift und bier ed fi um
ſolche Schüler handelte, die im Laufe des Primafurjus, und zwar
nit zu Anfang deöjelben, in die Prima — ſind. Keiner
von beiden Fällen liegt bei dem Primaner N. vor. Derſelbe iſt
nad anderthalbjährigem Beſuche der Unterprima, die an dem Real«
gymnafium zu N. mit Oberprima räumlich vereinigt ift, zu Michaelis
v. 3. in die leptere Klaſſe verfegt worden, gehört aljo der Prima
überhaupt jegt im vierten Halbjahre an und davon ein Halbjahr der
Oberprima, jo daß er die zweijährige Lehrzeit der Prima erfüllt
bat. Demgemäß ift derielbe zu Ditern d. J. zur Entlafjungd-
prüfung zugulaffen. Im gleicher Weiſe ift in allen ähnlihen Fällen
zu verfahren.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
das Königl. Provinzial-Schullollegium in N.
U. II. 519.
*) Gentralbl. pro 1882 Seite 365.
**) Gentralbl. pro 1885 Seite 196 Nr. 21.
337
71) Nahmeis ftattgehabter Impfung bei Aufnahme
von Schülern in Unterridtöanftalten.
Berlin, den 18. Mär; 1885.
Der Königlichen Regierung erwidere ich auf den Bericht vom
25. Sanuar d. J., el air die Aufnahme ungeimpfter Kinder in
Zebranftalten, welche der allgemeinen Schulpflicht nicht dienen, unter
Wiederanſchluß der Anlagen, dab die diesſeitigen Cirkular-Erlafje
vom 31. Dftober 1871 (U. 25344) und vom 7. Sanuar 1874
(U. 42183 M. 7187)*) ald durch das Reichſs-Impf-Geſetz vom
8. April 1874 aufgehoben nicht angeiehen werden fünnen, dab id)
mid) auch nicht veranlaßt finden kann, die im Intereffe der Gejund»
beitöpflege in der Schule durch jene Erlaffe getroffenen Anordnungen
mit Rüdfiht auf die Beitimmungen in $$. 1 und 13 des Impf-
gejepes außer Kraft zu jeßen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Lucanus.
An
die Königl. Regierung zu N.
M. 773. U. II. U. III. a.
IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer
und deren perfönliche Verbältniffe.
72) Zermin zur Abhaltung des jehöwödentlihen Se—
minarfurjus zu Liegnig jeitend der evangeliſchen
Predigtamtd-Kandidaten.
Im Anihluffe an die Mittheilung im Gentralblatte für die
Unterrichtö-Berwaltung pro 1884 Geite 815 wird bemerkt, daß für
dad neue evangeliſche Schullehrer-Seminar zu Liegnig ald Anfangs-
termin für die von den Kandidaten der evangeliihen Theologie ab-
zuleiftenden ſechswöchentlichen pädagogiihen Kurje der 1. Februar,
bezw, der 1. Montag nach dem 1. Februar jeded Jahres bejtimmt
worden ilt.
73) Bücerbeftellungen der Seminar»Zöglinge.
Berlin, den 19. März 1885.
Aus den in Folge meined Erlaſſes vom 24. September v. 3.
— U. III 2698 — erftatteten Berichten babe ich gern erjeben, wie
die Schäden, welche in Folge der Verleitung von Seminar-Zöglingen
*) Gentralbl. pro 1871 Seite 705, — pro 1874 Seite 201.
338
zu größeren Bücherbeftellungen jeitend der Agenten ausmwärtiger
Buchhandlungen zu Tage getreten find, im Allgemeinen nicht den»
jenigen Umfang angenommen baben, weldyer nady den eingegangenen
Mittheilungen zu befürdten ſtand.
Immerhin geben aber die — Fälle Veranlaſſung, den
Seminar-Direktoren größte Aufmerkſamkeit in Bezug auf das leicht⸗
finnige Schuldenmaden der Seminariften anzuempfeblen.
In diejer Beziehung laffe ih dem Königlichen Provinzial-Schul»
follegium anbei einen an das Königlihe Provinzial-Schulfollegium
zu N. erftatteten Bericht eines Seminar= Direftord abſchriftlich zur
Kenntnidnahme und mit dem Auftrage zugeben, Abichrift desfelben
den Seminar-Direftoren Seined Verwaltungsbezirkes zur entjprechen-
den gleihmäßigen Bebandlung der Sadye mitzutbeilen.
Dabei find die Direktoren darauf aufmerfiam zu maden, daß
bei Auöftellung der bezüglichen jchriftlihen Beicheinigungen die nöthige
Vorfiht in der Faſſung zu beobachten und daß namentlid alle
Kormen zu vermeiden ſeien, aus welchen die betreffenden Buchhand—
lungen einen Regreßanſpruch an die Direktoren oder die Seminar—
Anftalten herleiten könnten.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenbeiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
Un
die Königl. Brovinzial-Schuftollegien.
U. III 158.
M., den 14. Januar 1885.
Den erternen mie internen Zöglingen ded Seminars iſt es
im Allgemeinen unterjagt, von Kolporteuren und dur Vermittelung
von Agenten audmärtiger Handlungen Bücher zu beziehen.
Ausnahmen werden nur dann geitattet, wenn ſolche Bücher
mit anjehnlihem Rabatt ausgeboten werden, deren Anſchaffung für
den Unterrichtöbetrieb förderlih und wünſchenswerth ift.
Der Direktor wird in jedem einzelnen Falle darüber Entſcheidung
treffen, ob Gründe vorliegen, eine derartige Ausnahme zu machen.
Gr wird dem Agenten unter genauer Bezeichnung der betreffenden
Büchertitel eine jchriftliche Bereinigung darüber einbändigen, daß
derjelbe berechtigt ift, mit den Seminariften in geibäftlichen Verkehr
zu treten, und ift jeder der legteren verpflichtet, ſich dieſe Beſcheini—
gung vorlegen zu lafjen, ebe er ein Bud in Beftellung giebt.
Unbedingt audgeichloffen von den durch die Agenten zu ge—
mwäbrenden Vergünftigungen muß die Feitiegung von Ratenzablungen
in ipäteren Terminen bleiben. Es baben vielmebr die Seminarijten
ſämmtliche von ihnen bezogenen ſofort baar zu bezablen.
Seminar: Direftor.
Un
das Königl. Provinzial-Schullollegium zu N.
339
74) Pflege der Obftbaumzuht in den Schullehrer-
Seminaren.
Aus Anlaß einer Anfrage über eg der Scullehrer:
Seminare zur Förderung der vaterländiichen Obſtkultur find ein»
ehende Ermittelungen darüber angeftellt worden, was bei diejen
Anftalten zu dem angegebenen Zwede bereitö gejchehen, indbejondere,
ob zwedentipredende Obftbaumpflanzungen und kleine Obſtbaum⸗
ſchulen vorhanden ſeien und in weldyer Weile die Zöglinge über Obft-
baumzudt, Sortenfunde und Obftverwerthung unterrichtet werden.
ie Ermittelungen haben ergeben, daß der Unterridt in der
Obſtkultur in den Seminaren die nöthige Pflege findet, fomeit der-
jelbe mit ihrer Hauptaufgabe vereinbar ift und nicht Ungunft des
Klimad und der Bodenbeihaffenheit an einzelnen Orten, u be⸗
ſondere, theilweiſe vorübergehende Verhältniſſe einzelner Anſtalten
Einſchränkungen des praktiſchen Betriebes, auch wohl zeitweiſe der
theoretiſchen Unterweiſung bedingen. Einige Seminare zeichnen fich
durch hervorragende Leiſtungen in der Obſtbauzucht, bezw. auf dem
Gebiete des Gartenbaues überhaupt aus. So tft bei der im Herbſte
1883 zu Soeft i. Weftfalen ftattgehabten Gartenbau: Ausftelung,
welche von etwa 100 Theilnehmern beihidt war, dem Seminar da—
felbft der höchſte unter den erften Preiſen, beftebend in der vom
Staate verliebenen filbernen Medaille, zuerfannt worden.
Die tbeoretiiche wie die praftiiche Unterweilung der Zöglinge
in der Obſtbauzucht liegt faſt durchgängig in den Händen der ben
naturkundlichen Unterricht am Seminar ertheilenden Lehrer. Den
jenigen derielben, für welche eine weitere Ausbildung befonders für
die praftiiche Ihätigfeit in der Baumjchule erwünſcht ift, wird Ge—
legenbeit geboten, an Kurjen in geeigneten Anftalten, namentlid in
dem Königlichen pomologiihen SInftitute zu Prosfau, der König-
liben Lehranftalt für Dbft- und Weinbau zu Geijenheim u. |. w.,
theilzunehmen.
Auch für im Amte ftehende Volksſchullehrer wird zu ihrer
weiteren Ausbildung im Gartenbau, insbejondere im Obſtbau noch
andere Gelegenheit, ald vorher in den Schullehrer-Seminaren, ges
boten. Seit einer Reihe von Jahren finden an den beiden vorge-
nannten Snftituten zu Proskau und Geijenheim alljährli Kurſe
für Elementarlebrer ftatt, deren Koften aus den Fonds der Minifterien
für Landwirthſchaft und der geiltlihen ıc. Angelegenheiten gededt
werden. Ebenjo werden feit mebreren Zahren jolde Kurſe in dem
pomologiihen Garten zu Kaffel abgebalten, und in der landwirtb-
ſchaftlichen Schule zu Bitburg im Regierungdbezirfe Trier ift zum
erften Mal im Jahre 1884 die gleihe Einrichtung getroffen worden.
An beiden Drten treten die erwähnten Minifterien gleihfalld mit
Zuſchüſſen ein.
1885. 23
340
75) Nachrichten über den an dem pomologijdhen In—
ftitute zu Prodfau im Sommer 1884 abgebaltenen
Dbitbaufurfus für Seminar: und Volksſchul-Lehrer.
(S. vorftehend Seite 339 Nr. 74.)
An dem in dem pomologiihen Snftitute zu Prosfau, Regie—
rungsbezirk Dppeln, in der Zeit vom 23. Zuli bis 9. Auguft 1884
abgehaltenen Obftbaufurfus haben 27 Elementarlehrer und 14 Se—
minarlebrer tbeilgenommen. Die Clementarlehrer gehörten den
Provinzen Schlefien und Pojen an; von den Seminarlehrern waren
aus den Pa 4, Schlefien 4, Sadyjen 2, Schles⸗
wig-Holftein 1 und Hannover 3.
Folgende Ueberſicht ergiebt, weldye Vorträge während des Kur-
fus gehalten, und melde Anleitungen für die den Obftbau betreffen:
den Arbeiten gegeben worden find.
Bezeihnung des Bortrages.
Datum. | Stunden.
Zui 23.) 7—9 | Ehronologiihe Geſchichte des Obſtbaues.
24. 8—10 | Ueber Verbreitung des Obftbaues. Ä
25. 7—9 | Spyftematiihe Cintheilung derjenigen Obftge-
bölze, die in Deutichland fultivirt werden.
26. 7—9I | Dedgleiden.
28. 7—9 | Beiprehung derjenigen Obſtgehölze, die auf
natürlihem Wege vermehrt werden.
29. 8—10 | Das Vermebhren auf fünftlihem Wege. (Die
verjchiedenen praftiihen VBeredelungdarten.
30. | 8—10 | Ueber Lage, Boden, Bodenbearbeitung und Ein«
theilung der Baumichulfläce.
31. 7—9 | Audfaat der Obftkerne, das Piliren im fraut-
artigen Zuftande und das Piliren nad der
erften Wegetationsperiode.
Auguſt 1. 7—9 | Das Pflanzen der Wildlinge in den verſchie—
denen Berbältnifjen.
2. 7—9I | Pflege der Wildlinge, das Veredeln im Herbite.
7—9 | Das Beredeln im Herbite.
8—10 | Piiene der Bäumchen, dad Beſchneiden der-
felben.
7—9 | Ueber die Kultur ded Meinftodes.
7—9 | Betriebölehre und Sortenkunde.
7—9 | Repetition.
9—11
Alle — Demonftration über alle den Obſtbau betreffen-
Tage. ſowie den Fragen.
4—
UV. Ill. a. 18201.
341
76) Neuer Kurjud in der Turnlebrer-Bildungsanftalt.
(Tentralbl. pro 1884 Seite 432 Nr. 84.)
Berlin, den 27. März 1885.
In der Königlihen QTurnlehrer-Bildungsanftalt bierjelbit wird
zu Anfang Dftober d. 3. wiederum ein ſechsmonatlicher Kurſus
zur Ausbildung von Turnlehrern eröffnet werden.
Für den Fintritt in die Anftalt find die Beftimmungen vom
6. Juni 1884 maßgebend.
Die Königliche Regierung ıc. veranlaffe ich, diefe Anordnung in
an Verwaltungsbezirke in geeigneter Weiſe befannt zu machen
und über die dort eingehenden Meldungen bis zum 1. Auguft d. 3.
u berichten. Wenn Anmeldungen nidt zu machen find, ermarte
ih gleichfalld Anzeige.
An
fämmtlihe Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien in
der Provinz Hannover, den Königl. Ober⸗Kirchenrath zu
Nordhorn und das Königl. Provinzial-Schulfollegium bier.
Abſchrift erhält das Königliche Provinzial» Schulfollegium zur
Nachricht nnd gleichmäßigen weiteren Beranlaffung.
Es ift darauf Bedacht zu nehmen, daß für höhere Unterrichts:
anftalten und für Schullehrer- Seminare, an welchen zur Zeit be—
fäbigte Turnlehrer fehlen, für den nächſten Kurfus geeignete Lehrer
vorgeichlagen werden.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. ar
Im Nuftrage: Barkhauſen.
An
fänmtlihe Königl. Provinzial⸗Schullkollegien.
U. III. b. 5817.
77) Termin für die Turnlehrerinnen-Prüfung im
Frühjahre 1885.
(Centralbl. pro 1885 Seite 126. V.)
Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im Frühjahre 1885
zu Berlin abzuhalten ift, habe ih Termin auf Dienftag den 19, Mai
d. 3. und folgende Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte ftehenden Bewerberinnen
find bei der vorgejegten Dienftbebörde jpäteftend 6 Wochen, Meldungen
anderer Bewerberinnen unmittelbar bei mir fpäteftend 4 Wochen vor
23*
342
dem Prüfungstermine unter Einreihung der im $. 4 des Prüfungd-
re vom 21. Auguft 1875 bezeichneten Schriftftüde anzu»
ringen.
Berlin, den 28. Februar 1885.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barfhaufen.
Belanntmahung.
U. 111. b. 5618.
78) Betrieb ded Turnunterrihtes in Volksſchulen.
Berlin, den 18. März 1885.
Der amtlihe neue Leitfaden für den Turnunterricht in den
Preußiſchen Volksſchulen (Berlin, Verlag von Wilhelm Herg 1868)*)
führt alle Freiübungen ſowie alle Geräth- und Gerüftübungen auf,
welche in diefen Schulen vorgenommen merden follen. Daraus ift
—— welche Geräthe für die bezüglichen Uebungen erforder—
ich ſind:
1) Holzſtäbe in entſprechender Zahl der gleichzeitig Turnenden,
2) ein langes Schwungſeil,
3) ein Sprunggeftell (= 2 Ständer und 1 Schnur) und ein
Sprungbrett,
4) ein Red,
5) zwei Barren von verichiedener Weite und Höbe,
6) zwei (ein Paar) ſenkrechte Kletterftangen,
7) eine ſchräge Leiter und ein Sproffenftänder,
8) zwei Schwebebalfen.
Mo die Zabl der Turnenden ed nothwendig madt, find Sprung»
geftel, Sprungbrett, Red, Barren und Kletteritangenpaare doppelt,
event. dreifach zu beichaffen.
ch vermweile inded auf die Einleitung des Leitfadens, wo es
in 8. III Betrieb ded Turnunterrichtes heißt: ,
Die in [ ] eingejhloffenen Uebungen werden nur dann betrieben,
wenn Zeit zu deren Ginübung übrig bleibt, wenn der Lehrer
jelbft mit ihnen vollkommen vertraut ift, und wenn die zu ihrer
——— nötbhigen Gerüſte und Vorrichtungen beſchafft werden
Önnen.
Hiernach findet die normale Zurneinrihtung in den Preußiſchen
Volksſchulen eine Einihränfung an der Leiftungsfähigfeit der Schul-
gemeinden. Thatſächlich iſt dieſe nicht überall in gleihem Maße
*), Gentralbl. pro 1868 Seite 720.
343
vorhanden, jondern bald größer bald geringe. Sonach wird aud,
was an Turneinrichtungen zu fordern ilt, nicht in allen Fällen das
Gleiche jein, vielmehr wird die Auffichtöbehörde zu prüfen und zu
beitimmen haben, was unter gegebenen Verhältniſſen von der vor«
ejchriebenen Zurneinrihtung nadgelafjen werden fann und was zu
en ift.
Die Frage nad der Audrüftung der Zurnpläge findet im Bor:
ftehenden im Allgemeinen ihre Beantwortung. Da indes die König:
liche Regierung ihre Anfrage jpeciell darauf gerichtet hat, weldhe Turn
gerätbe unter allen Umftänden audy auf den Zurnpläpen ein- und
zweiklaſſiger Landſchulen aufgeftellt werden müffen, jo erwidere ih, daß
äwar der Leitfaden einen Unterjchied zwiſchen Stadt- und Landſchulen
nicht macht, dab aber in den fraglien Schulen, wenn die Leiſtungs—
fähigkeit der Schulgemeinde gering ift, oder wenn der Xebrer dies
jenige turnerijhe Ausbildung nicht befipt, welde für die Benutzung
von anderen Geräthen nothwendig ift, die Ausrüftung fi auf Holz—
ftäbe, Schwungſeil, Sprungvorrihtung und Red beſchränken kann.
Menn ferner die Königliche Regierung eine Auskunft darüber
wünjcht, wie viel Duadratfläcde bei Anlegung neuer Zurnpläge auf
dem Lande pro Kind in Aniprudy zu nehmen ift, a. wenn der qu.
Plag nur ald QTurnplag, b. wenn er zugleih ald Turn» und Spic!-
plaß benugt werden foll, fo bemerfe id, daß auch bier die Forde—
rungen nad den fonfreten Verbältniffen geftellt werden müſſen.
Wo dieje feine Hindernifje bieten, wird der Zurnplaß, wenn jämmi-
lie Geräthe, die für den Unterricht in den Volksſchulen vorgejeben
find, aufgeftellt werden, für 40 Schüler auf 400 qm zu bemefjen
fein. Soll aber der Zurnplag zugleih als Spielplag dienen, jo
wird eine größere Anlage (1500 qm) erfordert. Es kann indes
angenommen werden, dak auf dem Lande andere Plätze (Anger,
Wieſe, Brachfeld ꝛc.) wenigſtens zeitweile für Turnſpiele zur Ver—
fügung ſtehen, ſo daß von der Beſchaffung ſehr großer, auch zum
Spiel geeigneter Turnpläge, die örtlich ſich oft nur mit verhältnis.
mäßig ſehr großen Koiten heritellen laflen, abzufehen ift.
Hiernady weile ich die Königliche Regierung an, in der beregten
Angelegenheit nicht generelle Anforderungen aufzuftellen, die doch in
den meiften Fällen eine Modififation erfabren würden, fondern in
jedem einzelnen Kalle zu prüfen, was unter beftimmten Berbältniffen
an der normalen Turneinrichtung nadhgelaffen werden fann, und was
ald unerläßlich zu fordern ift.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. Ill. b. 5463.
344
Berlin, den 31. Mär; 1885.
Die Königliche Regierung ıc. erhält Abichrift zur Kenntnisnahme
und Nachachtung.
Der Minifter der geiftliben ıc. Angelegenbeiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
An
ſämmtliche Königl. Regierungen (excl. N.), die Königl. Kon-
fiftorien in der Provinz Hannover, den Königl. Ober-
Kirchenrath zu Nordhorn und das Königl. Provinzial-
Schulkollegium bier.
U. III. b. 6014.
79) Zulaffung der Kandidaten der Theologie und der
Philologie zur Prüfung als Lehrer an Mittelihulen.
(Eentralbl. pro 1875 Seite 98 Nr. 50.)
Berlin, den 28. Januar 1885.
Auf den Beribt vom 15. Dezember v. 3. ermwidere id dem
Königlihen Provinzial-Schulfolleginm, wie die dortieitige Annahme,
daß nur folde Kandidaten der Theologie oder der Philoſophie zur
Prüfung ald Lehrer an Mittelihulen zuzulaſſen feien, melde ihre
theologihthe oder pbilologiihe Prüfung beitanden haben, nicht zu—
trifft. Es find vielmehr diejenigen Kandidaten, welche mit dem Zeug:
nifje der Reife die Univerfität bezogen und auf derfelben mindeftend
drei Sabre hindurch Theologie oder Philologie ftudirt haben, zur
Prüfung ald Lehrer an Mittelibulen zuzulaffen. Das eine vor-
gängige anderweitige Prüfung nicht von ihnen verlangt werden foll,
erhellt aus $. 2 des Abichnittcd IL. der Prüfungdordnung vom
15. Oftober 1872, wo bezüglich ihrer Feine Bedingung geftellt ift,
während von den Bolfäichullehrern die vorgängige Ablegung der
weiten Prüfung verlangt wird, ferner aus Abichnitt III. 5. 2 Ab-
* 1 daſelbſt, wo ausdrücklich ausgeſprochen wird, daß Kandidaten
der Philologie, welche die Prüfung für das höhere Lehramt abge—
legt haben, zur Prüfung als Rektoren zuzulaſſen ſind, ohne daß von
ihnen etwa noch die Ablegung des Examens als Lehrer an Mittel»
ſchulen verlangt werde, endlich aus Abſchnitt III. 8.2 Abſatz 2 da-
jelbft, wo die Bedingungen angegeben werden, unter welden Kandi-
daten fogar ausnahmsweiſe die fofortige Ablegung der Weftoratö-
Prüfung geftattet werden kann.
Wenn im $. 4 ded Abſchnittes II. der erwähnten Prüfungs»
Drdnung von den Perfonen, welche fih zur Ablegung der Prüfung
ald Lehrer an Mittelihulen melden, die Einreihung der Zeugniffe
über die bisher abgelegten tbeologifchen, pbilologiihen oder Seminar:
Prüfungen gefordert wird, fo entipricht died dem allgemeinen Grund:
jage, nach welchem der Prüfungs-Kommiſſion eine möglichft genaue
345
Einfiht in den Bildungsgang ded Eraminanden gegeben werden jcll.
Auch findet dieje Beftimmung ihre Ergänzung im $. 10 Abjap 2
ded Abjchnitted II. der Prüfungs-Drdnung, wo die Kommilfion er-
mädhtigt wird, dem Kandidaten auf Grund der Zeugnifje über früber
— Prüfungen einen weſentlichen Theil des mündlichen Examens
u erlaſſen.
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium wolle daher dem
Kandidaten N. in N. auf das nebſt Anlagen wieder beigefügte Ge—
ſuch vom 5. Dezember v. J. die Theilnahme an der Prüfung ge—
ſtatten und denſelben mit Beſcheid verſehen.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
das me Provinzial-Schultollegium zu N.
U. III. a. 21857.
80) Berzeihnid der Lehrer, melde die Prüfung für dad
Lehramt an Taubftummenanftalten im Sabre 1884 be-
ftanden haben,
(Centralbl. pro 1884 Seite 185.)
Die Prüfung für dad Lehramt an Taubftummenanftalten gemäß
der Prüfungsordnung vom 27. Juni 1878 haben vor den in allen
en gebildeten Prüfungsfommijfionen im Sabre 1884 be»
anden:
1) Anſchütz, Hilfslehrer an der Taubftummenanftalt zu Braun-
ichweig, Herzogtbum Braunſchweig,
2) Buſchhaus, desgl. zu Soeft, Regierungdbezirt Arndberg,
3) Chevallier, dedgl. zu Meg in Elſaß-Lothringen,
4) Dankert, Lehrer an der Zaubftummenanftalt zu Hamburg,
5) Endrigfeit, Hilfslehrer an der Zaubftummenanftalt zu
Schneidemühl, Reg. Bez. Bromberg,
6) Fangmeyer, deögl. an der Taubftummenanftalt zu Peterd-
bagen, Reg. Bez. Minden,
7) Grimm, dedal. zu Königdberg i. Prf.,
8) Günther, dedgl. zu Ratibor, Reg. Bez. Oppeln,
9) Handering, dedgl. zu Wriezen a./D., Reg. Bez. Potsdam,
10) Helbig, deögl. zu Ratibor, Reg. Bez. Oppeln,
11) Herkenrath, deögl. zu Köln a./Rb,,
12) Hopp, beögl. zu Elberfeld,
13) Klarowicz, dedgl. zu Polen,
14) Kübling, deögl. zu Weihenfeld, Reg. Bez. Merſeburg,
15) a Lehrer an der nett zu Hile
eöheim,
346
16) Neumann, Hilfälehrer an der Zaubjtummenanftalt zu An«
gerburg, Reg. Bez. Gumbinnen,
17) Peterfon, deögl. zu Homberg, Reg. Bez. Kaflel,
18) Reuſchert, dedgl. zu Wriezen a./D., Neg. Bez. Potsdam,
19) Roggenbud, deögl. zu Marienburg, Reg. Bez. Danzig,
20) Rother, desgl. zu Bredlau,
21) Schmitz, deögl. zu Aachen,
22) Storz, dedgl. zu Frankfurt a./M.,
23) Suchowiak, desgl. zu Poſen,
24) Turma, deögl. zu Ratibor, Reg. SE Oppeln,
25) Weber, deögl. zu LKangenborit, Reg. Bez. Müniter,
26) Wilczef, dedgl. zu Natibor, Neg. Bez. Oppeln, und
27) Wleklinski, deögl. zu Pojen.
81) Feſtſetzung des Zeitpunftes für den Eintritt der
Berjepung von Elementarlebrern in den Rubeftand
und für den Beginn der Penfiondzahlung.
(Eentralbl. pro 1864 Seite 366; pro 1880 Seite 630; pro 1881 Seite 668;
pro 1883 Seite 650; pro 1884 Seite 826.)
Berlin, den 31. Dftober 1884.
Im Uebrigen giebt die in diejer Angelegenheit durch den Ples
narbeihluß vom 27, Juni d. 3. wegen des Zeitpunfted des Ein-
tritteö der Verſetzung des Konreftore N. in den Rubeltand getroffene
Feſtſetzung mir zu folgenden Bemerkungen Anlaß:
Daß der Termin für den Eintritt der Verjegung des ıc. N.
in den Ruheſtand auf die Mitte eined Monates, nämlich auf den
15. Juli d. 3. feftgeiept worden, ift ſchon um deshalb für ent-
ſprechend nicht zu erachten, weil bereitd wiederholt, u. A. durch die
Erlaffe vom 24. Juni 1880 und 13. März; 1883 (Gentralbl. 1880
©. 665, 1883 ©. 295) die Weiſung ertheilt worden, den Termin
für dad Ausicheiden eined Lehrers aus feiner Stelle nur ausnahms—
weije aus beionderer Veranlaffung auf einen anderen Termin, als
auf den Schluß eines Monate feftzufeßen.
Abgejehen aber hiervon erſcheint es auch überhaupt unbillig
und nicht angemefjen, daß durd den erft im Zuli d. 3. dem Kurator
des ıc. N. befannt gemadten Beihluß vom 27. Juni d. J. der
Termin für den Eintritt der Verfegung des ꝛc. N. in den Rubeftand
bereitö auf den 15. Juli d. 3. feſtgeſetzt worden ift.
Bei unmittelbaren Staatöbeamten tritt gemäß $. 24 des Ge-
jeged vom 27. März; 1872 (Gei. Samml. ©. 268) die Berjegung
in den Rubeftand, Arad nicht auf den Antrag oder mit ausdrück—
licher Zuftimmung des feine Penfionirung felbft nachſuchenden Beamten
ein früherer Zeitpunkt feftgefegt wird, erft mit dem Ablaufe des
Auszug.
347
Vierteljahred ein, welches auf den Monat folgt, in welchem dem
Beamten die Entiheidung über feine Verſetzung in den Rubeftand
und die Höhe der ihm etwa zuitehenden Penfion befannt gemadt
worden ift.
Dem ganz entiprehende Vorſchriften enthalten die 88. 91 und
92 des Gejeped vom 21. Zuli 1852 (Ge. Samml. ©, 465) für
die Fälle der unfreiwilligen Verſetzung unmittelbarer Staatöbeamter
in den Ruheſtand.
Schon die Allerhöchſte Kabinetd-Drdre vom 20. Mär; 1825
(Ann. Bd. IX ©. 295; vergl. auch Staatdminifterial» Erlah vom
4. Juli 1827, Ann. Bd. XI S. 603 und Minifterial-Erlak vom
er auguft 1827 a. a. D. ©. 604) batte äbnlihe Borjchriften
ertheilt.
Das ausgeiprohene Motiv aller dieſer Vorſchriften ift die
Rüdfiht darauf, daß der zu benfionirende Beamte durch zeitige
Benachrichtigung von feiner Penfionirung in die Lage geiept werde,
feine häusliche Einrichtung danach treffen zu fünnen. Daß gleiche
Motiv waltet aber audy ob, wenn es fih um die Penfionirung von
Lehrern banbdelt, welde in Hinficht diejed Punktes die gleiche Be—
rüdfihtigung verdienen, mie die zu penftonirenden unmittelbaren
Staatöbeamten.
Es würde deshalb unbedenklih und angemeffen geweſen jein,
wenn die Kgl. Regierung, in analoger Anwendung der Grundjäge
der für die unmittelbaren Staatöbeamten geltenden Vorſchriften,
den Termin für den Eintritt der Penftonirung des ıc. N. auf den
Ablauf des Bierteljahres feftgefeßt hätte, weldes auf den Monat
folgt, in welchem dem ıc. N. bezw. defjen Pfleger der Plenars
beihluß vom 27. Juni befannt gemadt worden, d. b. auf Ende
Dftober d. J.
Die Königl. Regierung bat dieje Bemerkungen für die Folge
zu beachten.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Lucanus.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. III. a. 19146.
82) Zahlungsweiſe der Emeriten-Penſion.
Berlin, den 17. Dezember 1884.
Das Königliche Konſiſtorium ermächtige ich auf den Bericht
vom 25. Oktober d. J. den Schulvorſtand zu N. auf fein Geſuch
um Gewährung eines Staatszuſchuſſes zur theilweifen Dedung der
dur die Emeritirung des Küfterd und Lehrerd N. dajelbft erwach⸗
348
jenen Mebrkoften der Schulunterhaltung in meinem Namen ab»
ſchlägig zu beicheiden.
Die Verfügung des Königlichen Konfiftoriumsd vom 14. Auguft
d. 3. über die Zahlungsweiſe der Emeriten-Penfion veranlakt mid)
jedoh zu folgenden Bemerkungen: Grundſätzliche Regel ift, daß
nicht allein die Befoldungen der Lehrer, fondern auch die Penfionen
im Voraus gezahlt werden: und zwar die Penfionen in Monatö»
raten.
Des Ferneren fann ich ed im Intereſſe der pünktlichen Penſions—
zablung an den Emeritus nicht für zuläjfig, au nicht für anges
mefjen erachten, den lepteren wegen Bezuges der Penfion an den
Amtsnachfolger zu verweilen. Nachdem unter Anderen aud die mit
dem Girfular-Erlafie vom 31. Mai 1880 — U. Illa. 14251 —
mitgetheilte Inftruftion zur Verwaltung ded Dispofitionsfonds zu
Ruhegehaltszuſchüſſen und Unterftügungen emeritirter Elementar⸗
Lehrer und Lehrerinnen, Kap. 121 Zit. 29 des Etatd, die Entnahme
des Ruhegehaltes (der Penfion) ded Emeritus aud dem Cinfommen
der Stelle ald Regel vorgeichrieben hat, ift vielmehr Anordnung
dahin zu treffen, dab der Betrag des Ruhegehaltes vorweg aus dem
Stelleneinfommen entnommen und feitend ded Schulvorftandes bezw.
des Schulfafjenrendanten aus der Schulkaſſe unmittelbar an den
Emeritus gezahlt wird.
Dad Königlibe Konfiftorium veranlaffe ih, unter Beachtung
diefer Gefichtäpunfte Seine oben genannte Verfügung, nad weldyer
„der Dienitnahhfolger dad Ruhegehalt dem Emeritus in vierteljähr-
lihen Raten postnumerando aud den Dienfteinfünften zahlen” fol,
entſprechend abzuändern.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
An
das Königl. Konfiftorium zu N. (in der
Provinz Hannover).
U. III. b. 8082.
83) Grundſätze für Anftellung, Beförderung und Eins
fommenöverbejierung der Lehrer an mehrklaſſigen
Säulen. Zuftändigfeit zur Entiheidung über das Auf-
rüden der Zebrer in höhere Gehaltöftufen.
Berlin, den 28. November 1884.
Auf den Beriht vom 11. Dftober d. 3. erfläre ih mich mit
der Königlichen Regierung zwar darin einverftanden, dab dem Ge—
ſuche des Lehrers ©. in 3. um Erhöhung feines mit Einihluß einer
von der Gemeinde 3. gewährten perfönlihen Zulage jegt 1200 ME.
betragenden Gehalted in Ermangelung der Vakanz eines höheren
349
Gehalte, in welches derjelbe etwa aufrüden fünnte, zur Zeit nicht zu
entiprechen ift.
Was dagegen die Berufung der Königlihen Regierung auf die
von Ihr in den ebemald nafjauiichen Landestheilen Inhaltö des Be-
richtes vom 11. Dftober d. 3. befolgte Prarid betrifft, bei mehr:
flaffigen Schulen, wo gemiſchte Konfejfionen beſtehen und der Bor-
ſchrift des $. 2 des Ediktes vom 24. März 1817 gemäß Lehrer verichie-
dener Konfeifionen angeftellt find, beftimmte Schulftellen den Lehrern
der evangeliihen und bezw. der fatholiihen Konfeifion zuzumetien,
jo entipridht dieje Prarid den Abfichten des gedachten Ediktes nicht,
ift geeignet, Unbilden bervorzurufen und das Wohl der Schule zu
ſchädigen und ſteht im Widerſpruche mit denjenigen Grundfägen,
welche für die Anftellung, für die Normirung der Xehrerbeioldungen
und für dad Aufrüden der älteren Lehrer an mebrflaifigen Schulen
in höhere Gehaltsſätze allgemein maßgebend find.
Ich verweije die Königliche Regierung dieſerhalb zunächſt auf
die Erlafie vom 11. Mai 1874, 14. Mai 1875 und 10. April 1876
(Gentralbl. 1874 ©. 512; 1875 €. 411; 1876 €. 300), in wel»
hen in Uebereinftimmung mit früheren Erlaffen gleihen oder ähn—
lihen Inhaltes der Grundfag zum Ausdrude gebradht iſt, daß an
mebrflaffigen Schulen die Ernennung (Anftelung, Vofation ıc.) der
Lehrer nicht für eine beftimmte Stelle, ſondern ganz allgemein für
eine Lebrerſtelle erfolgen fol, dergeftalt, dab außer der Anftellungs-
verfügung nur noch wegen des dem betreffenden Lehrer zu gewäh—
renden Dienfteinfommens Beltimmung zu treffen bleibt.
Darüber, in welcher Schulklaſſe ein Lehrer beſchäftigt werden
fol, ob in einer oberen oder in einer unteren, ilt von Schulauffichts»
wegen zu beftimmen und zwar lediglih nah Rückſichten des Schul—⸗
interefjed, ohne dab ed dabei in Betracht kommen fann, ob der be—
— Lehrer Inhaber einer höheren oder einer niederen Gehalts—
ftelle ift.
Anlangend fodann die Normirung der Bejoldungen der Lehrer
an mebrklaifigen Schulen ift wiederholt im Laufe der legten Sabre
u. 9. dur‘ die Erlafie vom 30. Suni 1880, 14. Februar und
27. September 1882 (Gentralbl. 1880 ©. 666; 1882 ©. 667 und
©. 718), darauf hingewieſen worden, daß zur zwedmäßigen Ein-
ribtung mehrklaſſiger Schulen ein ſtufenweiſes Auffteigen der Ge-
baltsjäge durch planmäßige Abftufung der Xebrergebälter nothwendig
fei, damit die älteren Lehrer mit dem fteigenden Dienftalter auch in
den Genuß einer entipredhenden Einfommendverbefjerung zu gelangen
Ausſicht haben.
Die Erreihung diejed Zieled würde bei der Prarid, weldye die
Königliche Regierung feither bezüglid ber Anftellung von Lehrern
verfchiedener Konfeiftonen einer mehrklaſſigen Schule befolgt hat,
entweder wie in dem vorliegenden Falle, in welchem nur ein Lehrer
350
fatboliiher Konfeifion an der mehrflajfigen Schule in 3. angeftellt
ift, überhaupt nicht möglich fein, oder doch jedenfalld nur in unge:
nügendem Make. Lehrer, welche bei Einhaltung der gedachten
Prarid von dem Aufrüden in böbere Gebaltöftufen bei der Schule,
an welcher fie angeftellt find, ausgeſchloſſen oder hierin wenigſtens
ſehr beſchränkt fein würden, dazu zu drängen, fi um Anftellung
bei einer anderen Schule zu bewerben, um auf diejem Wege mög—
licher Weile bei höherem Dienftalter zu einer demjelben entipredhenden
höheren Bejoldung zu gelangen, muß ich ſchon aus dem Grunde für
unangemefjen erachten, weil ein dadurd bedingter häufiger Stellen—
wechſel der Lehrer dem allgemeinen Schulinterefje nicht entſpricht.
Selbitverftändlich ijt ed und in dem vorerwähnten Erlaffe vom
14. Februar 1882 noch befonders bemerflih gemadt worden, daß,
wenn ein den Anforderungen dieſes Erlaſſes entiprechendes Beſol—
dungsregulativ feſtgeſetzt worden it, aus folder Keftiegung den
einzelnen Lehrern ein Rechtsanſpruch darauf nicht erwächſt, daß fie
bei Eintritt einer Vakanz lediglih nah Maßgabe ibred Dienftalters
in einen böberen Gehaltsjag aufrüden, dab vielmehr auf die An»
ftelung, Beförderung und Berbefferung von Scullebrern diejelben
Grundiäge entiprebende Anwendung finden müffen, welche die Re-
gierungd» Inftruftion vom 23. Dftober 1817 und die Geſchäftsan—
weiſung für die Negierungen vom 31. Dezember 1825 in dieſer
Beziebung für die Beamten überbaupt aufftellt.
Hiernach veranlaffe ih die Königliche Negierung, Ihre bis-
berige Prarid in Anfehung der Anftellung der Lehrer an mebrflaffigen
Schulen, an welden Lehrer verichiedener Konfeſſion angeftellt find,
und wegen der Normirung der Befoldungen derjelben fortan aufzu—
geben und Ihr Verfahren mit den in den oben erwähnten Minitte:
rial» Erlaffen zur allgemeinen Richtſchnur vorgeichriebenen Grunde
jäßen in Uebereinftimmung zu fepen :c.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. III. a. 19873.
84) Gnadenfompetenz für die Hinterbliebenen von
Schullehrern.
Berlin, den 9. Januar 1885.
Wiederholt, in neuerer Zeit in den Erlaſſen vom 15. Oktober,
21. November und 7. Dezember 1881 (Eentr. Bl. 1882 ©. 426 ff.),
ift anerfannt worden, dab eine analoge Anwendung der Allerhöchſten
Kabinetd-Ordre vom 27. April 1816 (Gel. Samml. ©. 134) und
bezw. der Allerhöchſten Kabinetd-Drdre vom 15. November 1819
351
(Ge. Samml. 1820 ©. 45) aud auf die Hinterbliebenen von
Schullehrern feinem Bedenken unterliege.
Demnad iſt in analoger Anwendung der Beftimmung unter
Nr. 1 der Allerhöchſten Kabinetd-Ordre vom 27. April 1816 den
Hinterbliebenen folder Schullehrer, melde ald Mitglieder zu einem
Kehrerfollegium gehört haben, das Gehalt des Verftorbenen nicht
blos für den auf den Sterbemonat folgenden Monat ald Gnaden—
fompeten; (Gnadenmonat), jondern ein Gnadenquartal zu gewähren
(zu vergl. Erlaffe vom 17. Juli 1861 und 13. Mai 1867, Gentr.
Blatt 1861 ©. 496, 1867 ©. 347).
Es entbehrt daher, da der am 31. Auguft v. 3. verftorbene
erfte Lehrer an der Fatholiihen Schule in N., Rektor N. ald Mit-
lied zu dem für dieje Schule beftehenden Lehrerkollegium gehört
Bat, die Bemerkung der Königlichen Regierung in dem Berichte
vom 1. Dezember v. 3., es babe nad den beftebenden höheren
Beitimmungen der hinterbliebenen Witwe des ꝛc. N. das Gehalt des
Verftorbenen nur für den auf den Sterbemonat folgenden Monat
September, nicht aber ein Gnadenquartal gewährt werden fünnen,
der Begründung.
Es ift deöhalb der Wittwe des ꝛc. N, deſſen Gehalt nachträglich
auch nod für die Monate Dftober und November v. 3. ald Gnaden-
fompetenz zu zahlen.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Lucanud.
An
die Königl. Regierung zu N.
G. Ill. 3278. U. 11l.a.
85) Die Berheirathbung einer Lehrerin bewirkt nidt
von felbft deren Unfähigfeit zur ferneren Berwaltung
des Amtes, den Berluft desjelben und der vermögens—
rechtlichen Aniprüde aus dem Dienftverbältniiie.
Zuläjfigkfeit eined Borbehaltes bei der Anftellung
von Lehrerinnen, dab für den Fall der Verheirathung
das Amtöverhältnid als aufgehoben und beendigt
gelten folle.
Berlin, den 5. Februar 1885.
Die Entſcheidung ded Herrn Dberpräfidenten vom 23. November
v. 3., durch welche der Anſpruch der früberen Lehrerinnen an den
dortigen Fatholiihen Schulen, Maria L., jebigen Ehefrau des Lehrers
B., und Emma N., jepigen Ehefrau ded Chemikers W., auf Zahlung
ihred Gehaltes auch für die Zeit vom Tage ihrer Verbeirathung,
352
dem 22. Auguit bezw. 5. September v. 3. bis zum 22. September
v. 3. ald —— anerkannt worden iſt, kann, wie ih Em. Wohl:
geboren auf die Beſchwerde vom 23. Dezember v. I. ermibere,
für unbegründet nicht erachtet werden.
Ein Vorbehalt, daß für den Fall der Verheirathung das Amtö-
verhältnis mit dem Tage der Eheſchließung ald aufgehoben und be—
endigt gelten folle, ift bei Anftellung der genannten beiden früheren
Lehrerinnen nicht gemacht worden.
Anſcheinend beruht die Beihmwerde auf der Auffaffung, daB
durch die Verheirathung einer Lehrerin von jelbit deren Unfäbigfeit
zur ferneren Verwaltung des von ibr unter anderen Boraudjegungen
übernommenen Schulamtes eintrete, bezw., dak dur die Ver—
beirathung einer Lehrerin deren Anftellung als Lehrerin von felbft
ungiltig, ſomit der Berluft des Amted und der vermögensrechtlihen
Aniprüde aus dem Dienftverhältnifje bewirkt werde.
Dieie Auffaffung entbehrt aber der rechtlihen Begründung.
Es kann dahin geftellt bleiben, ob die Königlihe Regierung
zu N. aus dem Vorhaben der gedachten beiden früberen Lehrerinnen,
in den Cheftand zu treten, wenn fie von diefem Vorhaben vorher
Kenntnis gehabt hätte, daraus vielleiht Veranlafjung genommen
baben würde, diejelben ſchon zu einem früheren Zeitpunfte, als zu
welchem ſolche jelbft ihre Entlafjung nachgeſucht hatten, zu entlaffen,
wozu fie, da Beide nur proviſoriſch, alſo widerruflid) angeftellt
waren, auf Grund des $. 83 des Geſetzes vom 21. Juli 1852
(Sei. Samml. S. 465) berechtigt geweſen wäre.
Thatſachlich find beide Genannten erft mit dem 22. September
v. J., zu welchem Zeitpunfte fie jelbit ibre Entlaffung aus dem
Amte nachgeſucht hatten, aus demfelben entlaffen worden.
Daraus folgt, daß fie au auf den Bezug des Gebaltes der
Stellen, aus welhen fie erft am 22. September v. 3. ausgeſchieden
ſind, bis zu dieſem Zeitpunkte Anſpruch haben.
Hiernach muß es bei der Entſcheidung des Herrn Oberprã⸗
ſidenten vom 23. November v. J. ſein Bewenden behalten.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
den Bürgermeiſter Herrn N. Wohlgeboren zu N.
U. III. a. 22184.
353
V. Volksſchulweſen.
86) Befugnis und Obliegenheiten der Regierungen als
Schulaufſichtsbehörden zur Beaufſichtigung von Schul—
einrichtungen in Provinzialanſtalten.
Berlin, den 17. Januar 1884.
Ew. Hochwohlgeboren erwidern wir auf den gefälligen Bericht
vom 27. November v. 3. ganz ergebenſt, daß der von dem Landes—
direftor N. erhobene Anſptuch, binfihtlib der Schuleinrichtungen
in der Provinzial-Erziebungsanftalt zu N. von der Beauffitigung
durch die Königlihe Regierung in St. erimirt zu jein, der gejep«
lien Begründung entbehrt.
Die 868. 114 ff. der Provinzial-Drdnung, auf welde der
Zandesdireftor fich beruft, übertragen allerdings die Aufſicht über
die Verwaltung der Angelegenheiten der Provinzial-Verbände den
Dber:Präfidenten beziehungsmweile dem Miniſter ded Innern, und
das Geſetz vom 13. März 1878, betreffend die Unterbringung ver«
wabrlofter Kinder, beitimmt in $. 14, daß die zuftändigen Aanslicen
Auffichtöbebörden der betreffenden Kommunalverbände, in böberer
Inſtanz der Minifter des Innern, die Dberaufficht über die zur
Unterbringung von Zöglingen getroffenen Beranftaltungen zu führen
haben. Durd diefe Beitimmungen find aber die —— und
Verpflichtungen, welche die —— vom 23. Oktober
1817 in Verbindung mit litt. D. Nr. 2 der Allerhöchſten Kabinets—
Drdre vom 31. Dezember 1825 der Regierung, Abtheilung für
Kirhen- und Schulmeien, bezügli der Schulangelegenheiten über»
tragen bat, nicht alterirt worden. Das Auffichtörebt der Regierung
umfaßt das gejammte niedere Schulweien ihres Bezirkes, und ed
bätte einer bejonderen geieglihen Anordnung bedurft, wenn ihnen
died Recht in Betreff der provinzialftändiihen Anftalten entzogen
werden jollte. Eine ſolche Anordnung ift aber nicht ergangen und
das den Hegierungen dur $. 2 cit. übertragene Auffichtörecht ift
mithin auch binfichtlih der in den Provinzialanftalten befindlichen
Schulen beftehen geblieben. ıc.
Der Minifter ded Innern. Der Minifter der geiftlichen ıc.
von Puttfamer. Angelegenbeiten.
von Öoßler.
An
den Königl. Ober-PBräfidenten ıc.
M. d. 3. 11. S. J. 3312.
M. d. g. A. U. Ill.a. 21805.
354
87) Nichtverpflidtung einer bürgerlihen Gemeinde
zur Gewährung von Beihilfen oder Zuſchüſſen an Schul:
jozietäten oder Pfarrgemeinden zur Unterhaltung von
Sozietätöihulen oder von Pfarrjhulen.
- Empfeblung der Herbeifühbrung der Uebernahme
der Schullaften ald Kommunallaften und der Schulen
als Gemeindeanftalten von Seiten der bürgerliden
Gemeinden.
(Gentralbl. pro 1881 Seite 474, 633, 637; pro 1882 Seite 680; pro 1883
Geite 317, 459, 460, 668.)
Berlin, den 27. Zuni 1884.
Wie die Königliche Regierung aus dem zehnten Berichte der
Unterrichtö-Kommilfion des Abgeordnetenhauſes vom 29. April d. 3.
unter B. (Drudiahen des Haufed der Abgeordneten II. Sejlion
1883/84, Nr. 248), aus dem jtenograpbiihen Berichte über die
Sipung ded Haufes der Abgeordneten am 6. Februar d. 3. ©. 1255
und 1256, und aus dem Artikel der Germania Nr. 128, 2. Blatt,
Freitag 6. Juni d. J. überichrieben „die fatholiihe Schule zu Bran«
denburg a./H.“ entnehmen wolle, gereiht ed den Katholifen in
Brandenburg zur fortgeiepten Beihwerde, daß die Stadtgemeinde
Brandenburg nicht von Auffihtöwegen angebalten wird, der dortigen
fatboliihen Pfarrgemeinde zur Unterhaltung der fatboliihen Pfarr:
ſchule eine entipredhende Beihilfe zu gewähren.
Dak und welche rechtliche Bedenken einem Borgeben im Sinne
der gedadhten Beichwerden entgegenfteben, wolle die Königliche Re—
gierung aus dem Grlafje vom 3. April 1883 (Gentr. Bl. 1883
S. 459) und aus den in diejem Grlafje gedachten, einen ähnlichen
Fall betreffenden Entiheidungen meiner Herren Amtövorgänger vom
15. Februar 1878 und 31. Dezember 1879*), melde ich der König»
lichen Regierung auszugsweiſe hierbei zugehen laffe, des Näheren
entnehmen.
Es muß deshalb davon abgejeben werden, die Stadtgemeinde
Brandenburg auf dem Mege, melden der $. 19 des Zuftändigfeitd-
gejeged vom 1. Auguft 1883 zu dem Zwecke weiſet, um eine Stadt»
gemeinde, welche es unterläßt oder verweigert, gejeplich ihr obliegende,
von der Bebörde innerhalb ihrer Zuftändigfeit feitgeftellte Leiſtungen
auf den Haudhaltdetat zu bringen oder außerordentlich zu genehmigen,
zwangömeife zu der von der katholiſchen Kirchengemeinde geforderten
Leiſtung für die fatholiihe Pfarrſchule anzubalten.
Dagegen balte ich es für dringend wünſchenswerth, daß der
Beſchwerde der katholiichen Kirchengemeinde in der einen oder in der
anderen Weile für die Zukunft thätſächlich Abhilfe verſchafft werde,
*) als Anlagen a und b nadhftehend abgedrudt.
355
Ih veranlaffe deöhalb die Königlihe Regierung, im Wege
fommifjariiher Verhandlung mit den ftädtiihen Gemeindeorganen
von Brandenburg und mit den dortigen katholiſchen Kirchengemeinde»
organen den Verſuch zu maden, eine Vereinbarung zwiichen ber
Stadtgemeinde Brandenburg und der fatboliihen Kirchengemeinde
darüber herbeizuführen, daß entweder unter Aufhebung der katholischen
Pfarrſchule für das Schulbedürfnis der Katholiken in Brandenburg
durch Einrichtung einer bejonderen katholiſchen Kommunalſchule ges
forgt wird, oder dab die Stadtgemeinde die Verpflichtung über—
nimmt, der katholiſchen Kirdiengemeinde zur Unterhaltung der katho—
liihen Pfarrihule der Billigkeit entiprehend einen angemefjenen
Zuſchuß zu gewähren.
Dabei bemerfe ich, dab im Kalle der Errichtung einer beionderen
katholiſchen Kommunalichule fein Hindernid obmaltet, mit der Lehrer⸗
ftelle bezw., wenn zwei 2ebrerjtellen nötbig fein follten, mit einer
berielben dad kirchliche Amt ald Organiſt und Küfter an der katho—
liſchen Kircye zu vereinigen. In diefem Kalle würde hinfidhtlich des
vereinigten Schul- und Kirchenamtes das Recht zur Beiegung der
Lehrerftelle dem Magiſtrate zuitehen, dadurdh aber an dem megen
Berufung zu dem kirchlichen Amte beftehenden Rechte nichtö geändert
werden. Bei einigem guten Willen von beiden Seiten fann es
nicht jchwer halten, über die Perion des in dem vereinigten Amte
Anzuftellenden zwiihen dem Magiſtrate und dem zur Berufung zu
dem kirchlichen Amte Berechtigten ein Einvernehmen zu erreichen.
Dem Berichte der Königlichen Regierung über dad Ergebnis
der zur Herbeiführung einer gütlihen Vereinbarung zwiſchen der
Stadtgemeinde Brandenburg und der dortigen katholiſchen Kirchen»
gemeinde einzuleitenden Verhandlungen ſehe ich jeiner Zeit entgegen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Zucanuß,
An
die Königl. Regierung zu Potsdam.
U. Ill. a. 15684.
Berlin, den 15. Februar 1878-
Auf die Berichte vom 31. Dezember 1876 und vom 28. Mat
v. J. betreffend die Beſchwerde der Kirhenvorftände und Gemeinde-
vertretungen von St. Andreas und St. Catharina in H. über Her-
anziebung zu Sculbeiträgen zur Aufbringung der Bejoldungen der
Lehrer an den jeit 1874 zu einem Schulſyſteme vereinigten fatho-
liihen Pfarrſchulen von St. Andreas und St. Catharina eröffne id
der Königlichen Regierung das Nachſtehende:
1885. 24
356
ꝛc.
Die Beſchwerdeführer behaupten ſodann im Weiteren auch, daß
der Magiſtrat zu H. die Verpflichtung habe, die Kommunalſteuer⸗
quote, welche die katholiſchen Einwohner der Stadt H. zu Schulzweden
beitragen müffen, den rejp. katholiſchen Schulfafjen zu übermweiien.
Eine derartige Verpflichtung der Stadtgemeinde ift in feiner Weije
u begründen und inöbejondere der — einen desfallſigen An—
eier egen die Stadtgemeinde aud der Vorſchrift des $. 30 Titel 12
Theil II. Allgemeinen Landrechtes zu rechtfertigen, verfehlt, weil die
edachte Vorſchrift andere Verhältniſſe zur Boraudjegung hat, als
“in der Stadt 9. zur Zeit beftehen, nämlid Unterhaltung der Schulen
durch Eonfejfionelle Schulfozietäten der Hausväter.
Im Uebrigen erhebt fid die Frage, ob und unter welchen Bor:
audjegungen und in welbem Maße bürgerlihe Gemeinden, melde,
ohne dazu gejeplich verpflichtet zu jein, die Unterhaltung der Schulen
oder die Gewährung von Zufhüffen oder Unterftügungen zu den
Schulen für die Angehörigen einer Konfeffion oder für eine Klaſſe
der Gemeindeangebörigen freiwillig übernommen haben, zur Vers
hütung einer Prägravation ded einen Theiles der Einwohner des
Gemeindebezirfed von Schule und Kommunalauffihtswegen ange—
halten werden können, auch die Unterhaltung der Schulen für die
Angehörigen einer anderen Konfelfion oder Für eine andere Klafje
der Gemeindeangehörigen zu übernehmen oder den Schulen oder
Schuljozietäten der anderen Konfeifion oder der anderen Klaſſe der
Gemeindeangehörigen verhältnismäßige Zuſchüſſe oder Unterftügungen
u gewähren. Dieje Frage ift bereitö vor geraumer Zeit Gegen»
tand eingehender Erörterung in den dabei betbeiligten Reſſorts der
Angelegenheiten des Unterrichted und ded Innern gewejen und jeit
dem durch zahlreihe von meinen Herren Amtövorgängern und von
mir in Gemeinſchaft bezw. im Cinverftändniffe mit dem Herrn
Minifter des Innern erlaffene Verfügungen entſchieden worden.
Ich verweiſe in diefer Hinfiht auf die Erlaffe vom 22. No-
vember 1860, 28. Zuli 1861, 13. uni, 22. Zuli und 25. No»
vember 1862, 12. Mai und 13. Zuli 1863, 27. Februar und 27. Ok⸗
tober 1865, 22. Mai 1872, 20. Iuni und 19. Auguft 1874 und
18. Mai 1875, welche im Gentralblatte für die gefammte Unterrichtö-
verwaltung 1860 ©. 562; 1861 ©. 567; 1862 ©. 437, 546, 755;
1863 ©. 376, 430; 1865 ©. 182, 758; 1872 ©. 574; 1874
©. 626, 627; 1875 ©. 548 veröffentlicht worden find.
Die in diefen Erlaſſen entwidelten Grundjäge find für Die
Verwaltung auch ferner ald maßgebend anzufehen.
Es find daher zwei verichiedenartige Fälle getrennt zu halten:
1) Sn einer Gemeinde beftehen Kommunalſchulen nicht, jondern
nur Schulen befonderer Echulverbände, welche Scyuljozietäten oder
Kirchengemeinden fein mögen.
357
Wenn in einem ſolche Falle die Gemeinde die Berbandsichulen
der einen Konfeifion unterftügt, jo ift fie verpflichtet, in gleichem
Make auch die Verbandsſchulen der anderen Konfelfion zu unter«
ftügen und zwar, ohne daß eine Einfügung der zu Eecktenben
Schulen in den ftädtiihen Schulorganismud — der in diejem Falle
überhaupt nicht vorhanden ift — verlangt werden Fann.
2) In einer Gemeinde beſtehen Kommunalihulen für das Be-
dürfnid der Einwohner der einen Konfejfion, für das Bedürfnid der
anderen Konfelfion aber nicht, legtere haben vielmehr eigene Schulen,
feien ed Sozietätöichulen, jeien ed Kirch- oder Pfarrſchulen.
In diefem Falle haben die legteren Schulen einen rechtlichen
Anſpruch auf Unterftügung ſeitens der Gemeinde niht. Dad Paritätd-
princip führt vielmehr nur dahin, daß die Gemeinde für dad Schul»
bedürfnid der anderen Konfejfion, wenn ed verlangt wird, ebenjo wie
für das Schulbedürfnid der erfteren Konfeffion hei muß, d. b.
durch Einrihtung von Kommunalihulen. Sn diefem Falle ift mit-
bin die Forderung der Einfügung der Verbandsſchulen in den ftäd-
tiihen Schulorganismud vollfommen begründet.
Nun kann es freili vorfommen, dab die Gemeinde aud in
diejem Falle, weil ihr dies einen geringeren Koftenaufwand verurſacht,
ed vorzieht, anftatt der vollftändigen Uebernahme der Berbandsichulen
in den ſtädtiſchen Schulorganismus, den legteren eine entſprechende
Unterftügung zu gewähren und dabei feine oder nur eine geringe
Einwirkung auf die Schulen zu beanipruden. Dies zu thun, kann
die Gemeinde aber nicht gezwungen merden, vielmehr fann eine der—
artige Regelung nur Gegenitand freier Vereinbarung zwiſchen ber
Gemeinde und den Vertretern der Verbandäichulen fein.
Died ift der Sinn indbefondere der Erlaffe vom 27. Februar
und 27. Dftober 1865 (Gentralbl. 1865 ©. 182, 758).
Dieje leitenden Grundjäge auf den vorliegenden Fall angewendet,
kann ich mich mit der Auffaffung der Königlichen Regierung in der
von derjelben erlaffenen Berfügung vom 8. Mai 1876 und in dem
Berichte vom 31. Dezember 1876 nur dahin einverftanden erflären,
daß die Kirchengemeinden von St. Andreas und St. Catharina einen
Kommunalbeitrag zur Unterhaltung der beiden Pfarrſchulen zu ver—
langen nicht für berechtigt erachtet werden können, weil bier nicht
der vorftehend zu 1, fondern der vorftehend zu 2 gedadte Fall
vorliegt.
In diefem Sinne ift auch neuerdings die Angelegenheit der refor=
mirten Schule in H. erledigt worden. In meinem Crlafje vom
31. Sanuar 1874 — U.49170 — ift ed ald in der Billigfeit liegend
bezeichnet, daß die Stadt der reformirten Schule eine Beihilfe leifte,
weil, wenn die Schule nicht forteriftiren fünne, die Stadt für Be-
ſchulung der betreffenden Kinder forgen müſſe. Als ein rechtliches
Verlangen iſt die Gewährung einer Beihilfe nicht geſtellt worden.
24°
358
Die Folge war, daß die Stadt die Gewährung einer Beihilfe ab-
lehnte und die reformirte Gemeinde daburd geneigt gemacht wurde,
in die völlige Einfügung der reformirten Schule in den ſtädtiſchen
Schulorganidmud zu willigen.
Gerade ebenjo liegt die Sache bezüglich der katholiſchen Pfarr-
ſchulen in 9.
ꝛc
Hiernach find die Kirchengemeindeorgane von St. Andreas und
St. Catharina bezüglich ihres Verlangens, den Magiſtrat zu H.
bezw. die dortige Stadtgemeinde im Verwaltungswege zur Heraus—
—* der von den katholiſchen Einwohnern für das ſtädtiſche
chulweſen gezahlten Quote der Kommunalſteuer oder überhaupt zur
Leiſtung von ——— für die beiden katholiſchen Pfarr—
ſchulen zu nöthigen, im Sinne der Verfügung vom 8. Mai 1876
und des Berichte vom 31. Dezember 1876 ablebnend zu beicheiden.
ꝛc.
Der Miniſter der BER ꝛc. Angelegenheiten.
Ralf.
An
die Königlihe Regierung zu N-
U. I11. 10462.
b
Berlin, den 31. Dezember 1879.
Der Bericht der Königlichen Regierung vom 13. November
d. 3., betreffend die vereinigte Pfarrihule zu St. Andreas und
St. Catharina in H., defjen Anlagen bierbei zurüdfolgen und die
nebft Anlagen bier beigefügte VBorftellung der Kirchenvorſtände und
Gemeindevertretungen von St. Andread und St. Catharina vom
3. Dftober d. 3. haben zu einer erneuten Erörterung und Erwägung
des bezüglich der gedachten Pfarrſchule und der Unterhaltung derjelben
obwaltenden Sad» und Recdtöverhältnifjes Veranlaſſung gegeben.
Dieſe Erörterung und Erwägung aber hat zu feinem anderen
Ergebnifje geführt, alö zu demjelben, auf welches die ln
meined Herrn Amtövorgängerd vom 15. Februar 1878 U. III. 1046
begründet ift, daß nämlich die Kirchengemeinden von St. Andread
und St. Catharina einen Kommunalbeitrag zur Unterhaltung der
vereinigten Pfarrihule zu verlangen nicht * berechtigt zu er:
achten find.
Es würde demzufolge gejeplich nicht zuläffig fein, dem Magiftrate
in 9. mie jeitend der Königlihen Regierung in Anregung gebradt
worden, aufzugeben, den Betrag der von den fatboliichen Einwohnern
für Zmwede des Kommunalunterrichtöweiend alljährlich zu entrichtenden
Kommunalfteuerquoten zur Erhaltung der vereinigten katholiſchen
359
Pfarrichule zu überweiien, um die beiden katholiſchen Kirchengemeinden
in den Stand zu jeßen, für die Bedürfniffe ihrer Schule in aus—
reihender Weiſe jorgen zu können, und id bin deshalb nicht in der
Lage, die Königlihe Regierung zu ermäcdtigen, der Stadtgemeinde
in H. eine derartige Beitragdleiftung zur Unterhaltung der gedachten
Pfarrſchule aufzuerlegen.
Im alljeitigen Interefje erjcheint eö nad wie vor erwünſcht,
daß die Stadtgemeinde H. die vereinigte Pfarrichule von St. Andreas
und St. Catharina unter völliger Einfügung derjelben in den ftäd-
tiſchen Schulorganiömud und unter Wahrung des FTonfeifionellen
Charakters ald Kommunalihule übernehme.
Die Königliche Regierung hat nun zwar in dem Berichte vom
28. Mai 1877 bemerkt, daß bei dem weientlihen Audeinandergehen
der beiderjeitigen Anſprüche die Herbeiführung einer Vereinbarung
zwiichen den fatholiihen Kirchengemeinden und der Stadtgemeinde 9.
in dem von Ihr angeltrebten Sinne der Uebernahme der gedachten
Schule ald Kommunalichule Feinenfalld mehr zu erwarten ftände.
Die Röniglihe Regierung wolle indeffen erwägen, ob nicht in«
zwiichen doch auf beiden Seiten jept größere Neigung zur Berjtän«
digung eingetreten jein mödte, als früher vorhanden geweſen, und
wenn died der Kal, Ihre Bemühungen zur Herbeiführung einer
Vereinbarung wieder aufnehmen. Dabei mill ich nicht damit zu—
rüdbalten, daß ich die Bedingungen, von melden die Drgane der
Kirchengemeinde eine Vereinbarung mit der Stadtgemeinde wegen
der Uebernabme der gedachten Schule in Beziehung auf die Sicherung
der ftiftungsmäßigen Verwendung des katholiſchen Schulvermögend
feither abbängig gemacht haben, für völlig unberedtigt oder unbillig
nicht zu erachten vermag.
Im Uebrigen würde meinerfeit8 auch dagegen nichts zu erinnern
fein, wenn eine Vereinbarung dahin zu Stande gebracht würde, daß
unter Abftandnahme von der Einfügung der Pfarrſchule in den ftäd«
tiihen Sculorganigmus die Stadtgemeinde H. die Leiftung eines
Kommunalbeitraged zur Unterhaltung der Pfarrichule He Be
ꝛc.
Der Minifter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten.
An Vertretung: von Goßler.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. III. a. 14666.
360
88) Den alten privilegirten Gütern, deren Beiiger
das katholiſche Shulreglement vom 18. Mai 1801 „Herr—
haften" nennt, jind die Öutöbezirfedeöneueren Rechtes
glei zu adten.
Die Bejigerderlepteren find innerhalbder Grenzen
derjelben Gutöherren und zu denjelben Reiftungen fir
die Schule verpflidtet, wie die Bejiger der alten
adligen Güter.
Im Namen ded Königs.
In der Verwaltungsſtreitſache
des Befigerd des jelbftändigen Guted K., Klägerd und Re-
pifionsklägers,
wider
den Schulvorftand der katholiſchen Schule zu M., Beklagten,
und den Domänenfiöfus, vertreten durch die Königliche Re—
gierung zu Dppeln, Beigeladenen, beide Revifionöbeflagte,
bat das Königlihe Oberverwaltungsgericht, Erfter Senat, in jeiner
Sigung vom 8. November 1884 für Recht erfannt,
daß auf die Revifion ded Klägerd die Entiheidung des Be-
zirfdausichuffes zu Oppeln vom 6. Mai 1884 aufredht zu
erhalten, der Werth des Streitgegenftandes für alle Inftanzen
auf 728 ME. 52 Pf. feftzujegen und dem Kläger auch die
Koiten der Revifionsinftanz zur Laft zu legen.
Bon Rechts Wegen.
Gründe,
Gegen dad vorgedadte, den Thatbeftand ergebende Berufungd-
urtheil hat Kläger die Revifion eingelegt mit dem Antrage:
unter Aufhebung des angefochtenen Urteld auf Befreiun
des Klägerd von Leiltungen zum Schullehrergehalte und Be
Nüdzahlung der eingezogenen 28 ME. 2 Pf. zu erkennen.
Er führt aus, daß der Gutäbezirf K. weder ald Gutsherrſchaft,
noch ald Gemeinde anzufehen und deshalb zu Beiträgen zum Lehrer:
gehalte nicht verpflichtet ſei.
Der Bellagte beantragt Zurüdweilung der Revifion.
Es war, wie geiheben, zu erkennen.
Der Vorderrichter wendet den $. 31 der Kreidordnung unrichtig
an, wenn er aud demjelben die Norm für die Entideidung der
Frage entnimmt, zu welden Laften die jelbftändigen Gutöbezirfe
den Schulen gegenüber verpflichtet find. Der $. 31 beabfichtigt
nit, den Gutöbezirfen neue Laſten aufzuerlegen, die öffentlich
rechtlichen Verpflichtungen der Inhaber jelbftändiger Güter neu zu
regeln, jondern nur den biöherigen Rechtszuſtand zum Ausdrude zu
bringen (von Brauditid. Die neuen IDreubifden Verwaltungs»
361
gejege. Neue Auflage 1884 Bd. II S. 74. Minifterial-Inftruftion
vom 20. September 1873, ebendaielbft S. 327).
Nah diefem Rechtszuſtande find die Befiger der privilegirten
Güter, welche dad Schulreglement vom 18. Mai 1801 „Herridaften“
benennt, zu den dort näher bezeichneten Leiſtungen für die Schule
verpflichtet, und dieje Leiſtungen find, wie in der diesſeitigen Ent-
iheidung vom 29. Dftober 1876 (Entideidungen des Dberverwal-
tungögerichted Bd. I S. 196 ff) dargethan ift, durch Aufhebung der
Grbunterthänigfeit und die neuere Gejeßgebung nit in Wegfall
gefommen. Diejen alten privilegirten Gütern find die Gutsbezirke
deö neueren Rechtes gleih zu achten. Die Befiger diejer Gutsbe—
irfe find innerhalb der Grenzen derjelben Gutäberren und ihre
echte im Gutöbezirfe find gleichwerthig denen, welche zur Zeit die
Befiger der alten adligen Güter in ihren Gutsbezirken zu üben be—
rechtigt find. Da das Gejeg zwiſchen alten und neuen Gutöbezirfen
nicht unterjcheidet, fo müſſen biernah aud die Gutäbezirfe des
neueren Rechtes ald Herridhaften im Sinne des $. 18 des Schul⸗
reglement8 vom 18. Mai 1801 angeichen werden.
Uebrigend würde, felbft wenn man mit dem Kläger annehmen
wollte, feine Befigung ſei weder Herrichaft, nody Gemeinde, daraus
nicht die Freiheit destelben von Schullaften folgen. Es würde fid
in einem ſolchen alle, ebenjo wie bei einer Befigung, weldye weder
einem Gemeinde», nody einem Gutöbezirfe angehört, nur darum
handeln, den beftehenden geieplihen Maßftab finngemäß auf die
Hägeriihe Befigung anzuwenden.
Die die Klage abweiſende Vorentiheidung war hiernach aufs
recht zu erhalten, wobei zu bemerfen, daß der Klage, inſoweit fie
auf Anerfennung der Freiheit von der Schulbeitragspflicht gerichtet
ift, überhaupt nicht Statt gegeben werden durfte, wie dies von dem
erften Richter bereitd dargetban ift.
Da Kläger auddrüdlid eine Entiheidung über dad Princip
verlangt bat, jo war der Werth ded Streitobjekted nicht auf den ein-
gezogenen Betrag von 28 Mi. 2 Pf., fondern in Gemäßheit ded
h II des Koftentarif8 für alle Inftanzen auf 758 ME. 52 Pf.
eftzuiegen.
Im Uebrigen regelt fidh der Koftenpunft nad) $. 72 des Ber-
waltungögerichtögejepes.
Urkundlich unter dem Siegel ded Königlichen Obervermaltungs-
gerichted und der verordneten Unterichrift.
(L. S.) Perjius.
©. 2. G. 1. 1216.
362
89) Vereinbarungen zwiſchen Gemeinde und Dominium
über Regelung der Beitragspfligt zur Unterhaltung
bes Lehrers an einer evangeliihen Schule in Schleſien
nad den Borihriften des fatholiihen Schulreglementd
vom 18. Mat 1801, entiprehend den Intentionen des
Landtagdabjhieded vom 22. Februar 1829, erlangen
durh Beftätigung der Schulauffihtsbehörde öffentlid
rehtlihe Giltigfeit und bilden einen Theil der Schul»
verfaſſung, welche Dominium und Gemeinde gleid-
mäßig bindet und aud für alle Redtönadfolger des
Gutsherrn verbindlich ift.
Im Namen ded Königs.
In der Verwaltunggitreitiache
= Rittergutöbefigerd Sch. zu S., Klägers und Revifiond-
lägers,
wider
den Schulvorftand der evangeliihen Schulgemeinde R., Ber
klagten und Reviſionsbeklagten,
hat das Koͤnigliche Oberberwaltungsgericht, Erſter Senat, in ſeiner
Sitzung vom 10. Dezember 1884 für Recht erkannt,
dab die Reviſion des Klägers gegen die Entiheidung des
Königlihen Bezirföverwaltungägerichted zu Xiegnig vom
3. März 1884 zurüdzumeifen und die Koften der Reviſions—
inftanz, unter Feftfepung des Werthes des Streitgegenitandes
auf 146 Mk. 20 Pf., dem Kläger zur Laſt zu legen.
Von Rechts Wegen.
Gründe.
Gegen das vorgedachte, den Thatbeſtand ergebende Berufungs«
urtheil hat Kläger die Reviſion eingelegt mit dem Antrage:
unter Aufhebung des angefochtenen Urteld nah dem Klage⸗
antrage zu erkennen.
Er führt aus, daß die Vokation vom 23. November 1879 ein
den Gutsherrn verpflicytended Statut nicht darftelle, und daß die
Verhandlung vom 18. Auguft 1874 nicht verbindlich fei, weil die-
jelbe davon u daß der Landtagdabichied vom 22. Februar 1829
Gejepeötraft habe. Der Borderrichter babe daher die $$. 22, 29,
31, 33 Zit. 12 Th. II des Allgemeinen Landrechtes durch Nichtan-
wendung verlegt.
Der Beklagte beantragt unter Beitreitung der An- und Aus—
führungen des Klägerd Verwerfung der Revifion.
In dem Termine zur mündlihen Verhandlung vor dem unter:
zeichneten Gerichtöhofe wurde aus den bereitö von dem Vorderrichter
vorgelegten Aften der Königlihen Regierung zu Liegnig (mobei zu
363
bemerfen, dab die älteren Regierungdakten dur den Schloßbrand
im Sabre 1835 vernichtet worden nd) und den Alten ded Land—
rathsamtes zu %., die Schule zu R. betreffend, Folgendes konſtatirt.
Die von dem Gutsherrn ausgeſtellten Vokationen fuͤr den Lehrer S.
vom 23. Januar 1846 und für den Lehrer G. vom 1. Februar 1853
geben als Beitrag der „jedesmaligen Grundherrſchaft“ zum Lehrer—
gebalte ei def R
mei Scheffel NRoggen,| .,; ;
Imei Scheffel Seite | beided nady Berliner Maaf,
Ein Biertbeil Bier und
Ein Schock kiefern oder fihten Gebundhol;.
In der Verhandlung vom 1. November 1853 erbot ſich die
Gutsherrſchaft ftatt des Biered und Holzes jährlich 20 Thaler zu
gewähren, was von der Gemeinde acceptirt und von der Regierung
genehmigt wurde,
Die von der Gutöberrihaft für ©. neu ausgeſtellte Vokation
vom 28. Dezember 1853, die Vokationen für W. vom 15. Sep:
tember 1857 und für ©. vom 10. November 1861 führen demge-
mäß ald Beitrag der jedeömaligen Grundberridaft auf:
A. in natura
Zwei Scheffel Roggen,
Zwei Scheffel Gerhe,
B. in baarem Gelde
Zwanzig Thaler.
Bei den im Sabre 1869 eröffneten Berhandlungen über eine
Aufbefierung des Lebrergebalted lehnte der damalige Gutsherr in
Hinblid auf das zu erwartende Unterrichtögefeg jede Erhöhung des
Dominialbeitraged ab. Die Königliche Regierung jebte —— den
zu gewährenden Gehaltszuſchuß auf 60 Thlr. und den Beitrag des
Dominiums hierzu auf 15 Thlr. feit. Der Dominialbeitrag ftellte
fih bierdburdy auf den Werth des Getreided — 8 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.,
und 20 Thlr. + 15 Thlr. baar, zuſammen auf 43 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.
Unterm 18. Auguft 1874 murde auf's Neue mit der Guts—
berrichaft und der Gemeinde wegen Aufbeflerung des Lehrergehaltes
von dem Königliben Laudrathe verhandelt und „nad ausführlicher
Erörterung der 88.12 und 19 des katholiſchen Schulreglements vom
18. Mai 1801 und der einjchlagenden Beftimmungen des Landtagd-
abſchiedes vom 22. Kebruar 1829" und Borlegung der Einkommens—
nachweiſung der Schule zu R., in welche die Leitungen ded Domi—
niumd, wie oben angegeben, mit zufammen 43 Thl. 7 Sgr. 6 Pf.
verzeichnet waren, erflärte die Gutsherrſchaft, daß fie genen die vor-
getragene Berehnung feine Einwendungen zu erheben habe und
bereit jei, vom 1. Zuli 1874 ab einen weiteren Zufhuß von 5 Thlr.
14 Sgr. 5 Pf. zu gewähren. Hierdurd ftellt fi der Dominial«
beitrag auf 48 Thlr. 21 Sgr. 11 Pf. = 146 ME. 20 Pf.
364
Die Erklärung der Gutsherrſchaft ift von der Gemeinde acceptirt
und von der Schulauffidhtöbehörde genehmigt worden. Nach diefer
Vereinbarung ift fodann auch der Dominialbeitrag, wie der Vorder-
ridhter bemerkt, in die Vokation für den jegt amtirenden Lehrer H.
vom 23. November 1879 aufgenommen.
Es find ferner vorgelegt worden die von dem Unterrichtäminifter
dem Gerichtshofe mitgetheilten, von den Lehrern zu R. geführten
beiden Grundbücher.
Nah dem älteren Grundbudhe fol die Schule bereits im
17. Jahrhundert eingerichtet und die Sculftelle im Mai 1800 von
Seiten des hochgräflichen Dominiumd und der Gemeinde verbefjert
worden fein, Als Leitung vom Dominio ©. ift verzeichnet:
Ein Sad Korn,
Ein Sad Gerfte,
Ein Schod Holz,
Ein Bierling Bier
und bemerkt, daß im Sabre 1816 ein Auen- Fledchen eingezäunt
und auf immer zum Schulhauje beftimmt worden jei.
Das neuere Grundbuch ergiebt die alte Dotation feitend bes
Dominiums und die Aufbefferung desjelben nad Maßgabe der Ber-
handlung vom 1. November 1853.
Der von dem Unterrihtöminifter zur Vertretung des öffentlichen
Intereſſes beftellte Kommiſſar beantragte Verwerfung der Revifion,
indem er ausführte, dab der Kläger nad der für die Schule in.
geltenden Berfaffung zu der Leiftung des ftreitigen Beitrages ver-
pflichtet jet.
Bei diefer Sachlage war, wie geſchehen, zu erfennen.
Die nad dem Reifripte des Königlihen Departementd für den
Kultus und öffentlichen Unterriht vom 28. Dftober 1812 (y. Rönne
Unterrichtäöweien S. 321ff.) der Vokation beizufügende bezw. in
diefelbe aufzunebmende genaue Specififation der mit der Stelle ver»
bundenen Einkünfte fhafft an und für ſich Fein neues Recht. Sie
fol nur die beſtehenden Redhtöverbältniffe konftatiren. Sie tft ein
Beweismittel für die beftehende Schulverfaſſung namentlich denen
gegenüber, melde die Vokation bezw. die Einfommend-Nahmeifung
vollzogen haben. Dies ſchließt allerdings nicht aus, daß in einem
Einzelfalle in der Vokation jelbft ftatutariiche Beitimmungen über
die Unterhaltung der Schule von den Berpflichteten getroffen werden,
welche demnächſt dur die Beftätigung der Schulaufſichtsbehörde
öffentlich» rechtliche Giltigkeit erlangen. Im vorliegenden Falle ift
jedoh aus der Vokation vom 23. November 1879 nicht zu ent-
nehmen, dab die Betheiligten derartige ftatutariiche Feſtſetzungen
haben treffen wollen. Die Vokation enthält davon nichts, fie be=
ſchränkt fi auf den Nachweis ded Einkommens unter Hinweis und
unter Bezugnahme auf die Verhandlung vom 18. Auguft 1874.
365
Dem Borderrichter kann daber nicht darin beigetreten werden, daß
die vorliegende Vokation ein für die Amtözeit des jegigen Lehrers
die Betheiligten bindendes Statut jei. Es mußte vielmehr geprüft
werden, ob die in Bezug genommene Verhandlung vom 18. Auguft
18574 und die aftenmäßigen Vorgänge die Berpflihtung des Klägers
zu der ihm angejonnenen Leiltung begründen oder nit. Allein
dieſe Prüfung führt zu feinem, dem Kläger günftigen Ergebniffe.
Die urjprünglide Dominial»Dotation der Schule, beftehend aus
Roggen, Gerfte, Holz, Bier bezw. deren Aequivalent, ftammt aus
alter Zeit, jeden Falls aus der Zeit vor dem Landtagsabſchiede von
1829, und es ift nicht erfindlidy, wie diefe durch den Landtagsab—
ſchied oder ſonſt hinfällig geworden fein fol. Der Dotationdzu-
ſchuß von 15 Thlr. aus dem Fahre 1869 ift dem Dominium aller:
dings auf Grund des Landtagsabihieded von 1829 auferlegt, und .
e8 muß dem Kläger zugegeben werden, dab died zu Unrecht ges
ſchehen ift, weil der Yandtagsabichied nicht Geſetzeskraft hat, auf
Grund defien alio dad Dominium zwangsweiſe nicht belaftet werden
fonnte. Die Schulauffihtsbehörde fonnte nur nah Empfehlung
ded Landtagsabſchiedes dahin wirfen, daß Dominium und Gemeinde
fih zur freiwilligen Annahme der Vorſchriften des Fatholiihen Schul»
reglementd vereinigten. Indes diefer Mangel ift durd die Berein-
barung vom 18. Auguft 1874 geheilt. Im diefer hat die Guts—
herrſchaft fi nit nur zu dem Gehaltszuſchuſſe von 15 Thlr. be—
fannt, ſondern audy einen weiteren Zuſchuß von 5 Thlr. 14 Sgr. 5 Pf.
übernommen. Die Abmadhungen zwiſchen Gemeinde und Domis»
nium entipredhen vollftändig den Allerhödhjften, in dem Landtagdab-
ſchiede zum Ausdrude gefommenen Intentionen. Sie find durd die
Beftätigung der Schulauffihtsbebörde redtögiltig geworden und
bilden nunmebr einen Theil der Schulverfafjung, welche Dominium
wie Gemeinde gleihmäßig bindet, und nicht nur für den damaligen
Gutöberrn, fondern aud für alle feine Rechtsnachfolger verbindlich
iſt. Der Umſtand, daß der Gutsherr bei der Vereinbarung vom
18. Auguſt 1874 angeblich in gleicher Weiſe wie die Bebörden von
der irrigen Anſicht ausgegangen iſt, das von ihm Zugebilligte könne
von ihm auf Grund des Landtagsabſchiedes von 1829 erzwungen
werden, ift unerbeblih, da dieſer Irrtbum dem Kläger nicht das
Recht verleiht, die Erklärung ſeines Vorbeſitzers zu widerrufen
und die beftehende, überdies in der Vokation von 1879 wiederum
anerfannte Schulverfafiung umzuftoßen.
Fit Kläger hiernach auf Grund der beftehenden Schulverfafjung
zu der ftreitigen Zeitung verpflichtet, jo gereicht ihm die Vorent—
ſcheidung, melde feine desfallfige Verpflichtung zunächſt nur für
die Amtszeit des jepigen Lehrers ald beftehend annimmt, nicht zur
Beſchwerde. Seine Revifion war daher zurüdzumeifen und ber
366
Koftenpunft nad $. 72 ded Vermwaltungdgerichtögejeged, wie geſchehen,
zu regeln.
Urkundlich unter dem Siegel ded Königlichen Oberverwaltungds
gerichteß und der vererdneten Unterfchrift.
(L. S.) Perſius.
D. V. ©. I. 1355.
90) Beitragspfliht der Gutsherrſchaften zur Unter-
haltung der Lehrer an evangeliijhen Glementarjdhulen
in ganz evangeliihen Dörfern Shleſiens.
Bildung einer Brovinzial-Dbiervanz. Gventualität
der Heranziehung einer Gutöberrihaftzu einem Beitrage
zur Unterhaltung des Lehrers auf Grund der Behauptung,
daß derjelbe dazu nad einer Lokal-Obſervanz
verpflichtet ſei.
(Tentralbl. pro 1880 Seite 474.)
Im Namen ded Könige.
In der Vermwaltungöftreitiahe des NRittergutöbefigerd von R.
zu T., Klägers,
wider
den evangeliihen Schulvorftand zu K., Bellagten,
bat das Königl. Oberverwaltungsgeriht, Erſter Senat, in jeiner
Eipung vom 22. Dezember 1884 für Recht erkannt,
dab auf die von dem Königl. Regierungspräfidenten zu
Breslau aus Gründen des öffentlihen Intereſſes eingelegte
Revilion ſowie auf die Revifion ded Beklagten die. Ent«
iheidung des Königl. Bezirköverwaltungsgerichted zu Breslau
vom 21. März 1884 zu beftätigen, der Werth des Streit-
gegenitandes auf 32 Dit. 2 Pf. feftzuiepen und die Koften
der Revifiondinftanz den Nevifionsklägern je zur Hälfte zur
Laft zu legen, das Pauſchquantum für dieje Initanz jedoch
außer Anjag zu lafjen.
Bon Rechts Wegen.
Gründe.
Die von dem Königlichen Regierungspräſidenten zu Breslau
aus Gründen des öffentlichen Intereſſes und von dem Beklagten
eingelegte Reviſion gegen das vorgedachte, den Thatbeſtand ergebende
Berufungsurtheil, welches die Veranlagung des Klägers zu einem
Beitrage von 32 Mk. 2 Pf. zum Gehaltszuſchuſſe des evangeliſchen
Lehrers in K. für dad Jahr 1882 aufgehoben hat, kann nicht für
begründet erachtet werden.
367
Der Regierungspräfident ift zur Rechtfertigung der Revifion in
ausführlihen Schriftfägen auf die Prarid der VBerwaltungsbebörden
des 18. Jahrhunderts in Bezug auf die Handhabung der Schul⸗
laft eingegangen ; die darauf bezüglichen Ausführungen bedürfen in=
deſſen zu ihrer Ridtigftellung einer Ergänzung nach mehreren
Seiten bin.
Die Neicyöpoligeiordnungen und fonnere Reichögejege madten
allen „Dberfeiten im Reihe die Fürſorge für * Wohlfahrts⸗
einrichtungen (Armenpflege, Wegeunterhaltung ꝛc.) zur Pflicht. In
Ausführung deſſen erließen die Landeshoheiten kraft ihrer Macht»
vollkommenheiten und der darauf beruhenden Zwangsmittel (Pütter,
Iuftitutionen $. 242) die dazu dienlichen Verfügungen und Ver:
ordnungen. Im Anfange gemöbnlid nur Anmeijungen zur Abhilfe
dringender Einzelfälle, dann allgemeiner lautende Anweiſungen, Ins
ftruftionen ıc., dann aud publizirte Landesgeſetze für einzelne
unbedingt und gleihmäßig durchzuführende Maßregeln. Im Unter:
ihiede von den in der ordentlihen Gerichtöbarfeit zu befolgenden
Rechtsnormen war die Ihätigfeit der Behörden auf diejem Gebiete
nicht an publizirte Landesgeſetze gebunden, nod darauf beſchräukt.
Das verpflichtete Subjekt für jole Anordnungen waren die für die obrig=
feitlihe Verwaltung verantwortlichen Corpora: Magiftrate, Dominien,
Domänenämter vorbehaltlich der Untervertbeilung jure collectandi.
Seit der vollen Entwidelung der Landeshoheit, namentlich
feit dem weſtfäliſchen Frieden, bat ficb died Verfahren aud über die
Grenzen reichögejeplicher Verpflichtungen hinaus erweitert auf alle
Gegenftände der fogenannten Polizeihobeit. Die neuern Auffafjuns
gen von der in der Polizeihoheit liegenden Pflicht des Staates, die
Sicherheit und Wohlfahrt ded Ganzen und der Einzelnen bedrohen-
den Gefahren aller Art zu verhüten und zu befeitigen und durch
Einrichtung gemeinnügiger Anftalten den Staatögliedern Die zur
Förderung ihrer materiellen Interefjen und geiftigen Entwidelung
nothwendigen Mittel zu gewähren, führten zu einer jchrittweijen
Berbefjerung und Berihärfung der Mahregeln für die Armenpflege,
den Elementar-Unterricht, die Wegeunterhaltung, dad Feuerlöſchweſen ıc.
auf demjelben oben bezeichneten Wege des Einſchreitens im dringen»
den Einzelfalle, der allgemeinen Anweiſung (Inftruftion), der
Mandate oder Edikte, adreifirt an alle „Balallen, Magiftrate, Amts.
leute ꝛc.“ Die Form der publizirten Landesgeſetze beichränfte ſich
auf ſolche Anordnungen, die eine abjolut gleihmäßige dauernde
Wirfiamfeit üben follten. Die im Einzelfalle, fei ed aus eigener
Bewegung, jei ed aus Anlaß allgemeiner Anweijungen, Inftruftionen,
Edikte von der mit der Uebung der Polizeihoheit betrauten Behörde
getroffene Anordnung wurde ald rechtögiltig und rechtsverbindlich
angejeben, weil dieſelbe fih als ein Ausflug der Polizeihoheit dar:
jtellte. Das öffentlicherechtlich verpflichtete Subjeft für dieſe Auf-
368
lagen waren auf den Gutödörfern Dominien und aftive Gemeinde:
mitglieder, „der Adel und jeine Untertbanen.“ Die Bertheilung
unter den leßteren regelte fih nad Ortöverfaflung, Lokalobſervanz,
Gemeindebeihluß, event. nad Beftimmung der Auffihtöbehörde;
für die Dominien nah Herfommen, event. gleichfalls nad Be:
ftimmung der Aufſichtsbehörde.
Ueberall wurde insbeſondere die früher von der Kirche bemirfte
Errihtung und Unterhaltung der Volksſchule in dem Kreid der
Funktionen der weltlichen Obrigkeit gezogen. Ohne auf die hiſtoriſch
— Betheiligung der Kirche zu verzichten, wurden die weiter
erforderlichen Mittel von denen verlangt, welche die „Polizei—
Anſtalten“ zu unterhalten hatten, als ſolche aber wurden die Schulen,
wie oben bemerft und wie fie auh Suarez in feiner Revifion der
Monita Entſcheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Band IX
Seite 129) charakteriſirt, angeſehen. Dominien und Gemeinden
hatten auf dem platten Lande ſomit die Schullaſt zu übernehmen.
Für die Brandenburgiſch-Preußiſchen Staaten bezeugen dieſe Rechts—
entwidelung die Neumärkiihe Kaften-Drdnung von 1540, die
Märkiihe Viſitations- und Konfiltorial-Ordnung von 1573, die
Reſkripte für die Neumark bezw. Pommern vom 11. Sanuar 1738,
bezw. 18. September 1737 (Auszug aller biöher ergangenen Königl.
Preußiſchen urd Kurfürftlid Brandenburgiihen Gelege, Befehle
und Verordnungen ıc. dad Schulweſen betreffend. Berlin. Bud:
handlung der Realſchule 1764 Seite 14, 31, 33, 60, 84), die für
die Provinz Preußen ergangenen Principia regulativa vom 30. Juni
1736, das an die Preußiſche Regierung auf Allerhöchſten Special-
Befehl erlafjene Reſtript vom 29. Dftober 1741 (Schulz, Schulord-
nung vom 11. Dezember 1845, Danzig 1882 Seite 2—5).
Nah der Kaften-Drdnung von 1540 und der Konfiltorial-
Ordnung von 1573 war es Pflicht der Obrigkeit, für den Bau der
Schulhäuſer, für den Unterhalt der Schulmeifter in gleiher Weiſe
zu jorgen, wie für den Bau der Kirchen und der Predigerhäufer
und den Unterhalt der Pfarrer, Kapläne, Kantoren, Lofaten,
Organiften, Kalkanten, Pulſanten und Küfter.
Die Reikripte von 1737 und 1738 verpflichten den Patron der
Schule zur Gewährung eined Getreide-Deputated an den Schul—⸗
meifter. In den Principia regulativa wird beftimmt, melde
Leiltungen der Domänen-Fiskus, die Kirche und die Gemeinde für
die Errihtung der Schulen in den Domänen: Dörfern zu übernehmen
babe, und sub Nr. 19 dem Adel aufgegeben, ſich hiernach zu richten.
Das Reffript vom 29. Dftober 1741 behandelt die Gründung von
Schulen in den adligen Dörfern, wofür der Adel binnen be—
ftimmter Friſt forgen Hoi und bemerft:
„Sm Falle nun wider Verboffen ein und andere vom Adel
eö daran ermangeln und ſich weder zum Edulbau, noch zur
369
Salarirung des Schulmeifterd, zur gefepten Zeit nicht an—
ſchicken wollten, jo habt Ihr ſolche ſäumige, wofern nämlich
derjelben Güter dergeftalt fituirt find, daß daſelbſt eine Schule
unumgänglich nöthig ift, ohne die geringfte weitere Nachſicht
dazu mif Ernft anzuhalten.“
Dies Anhalten konnte aber nicht anders geſchehen, ald daß die
Regierung die Sade jelbft in die Hand nahm und nah Maßgabe
der obmwaltenden örtlihen Verhältniſſe beftimmte, was der Gutöherr
und was die Gemeinde zu leijten habe.
Es kann demnady ald die Regel angejehen werden, dak alle im
17. und 18. Jahrhundert auf dem platten Lande in den Branden»
burgiſch⸗Preußiſchen Staaten errichteten Schulen von den Domintis
und den Gemeinden gemeinjam dotirt worden find.
Bei jenen alten Schulen fommt died nody heute in den alther-
gebradhten Bezügen des Scullehrerd zur Erſcheinung. Und was
Schleſien anbetrifft, fo wird auf Grund der desfallſigen Ermitte—
lungen in der Revifiongichrift jelbft bemerft:
„zn ber That ift höchſt wahrſcheinlich ſchon lange vor Erlaß
der von Schlabrendorffichen Verordnung vom Jahre 1764
die Konkurrenz der Dominien für ihre Schulen eine vielfacdhe,
vielleicht fjogar ſchon ziemlidy allgemein verbreitete Sitte
geweſen.“
und daraus erklärt, daß die von von Schlabrendorff vertretene
Anſchauung über die Beitragspflichtigkeit der Dominien nirgends
auf einen principiellen Widerſtand ſtieß.
Hiernach unterliegt es keinem Bedenken, als feſtſtehend anzu—
nehmen, daß bei Erlaß des General⸗-Land⸗-Schulreglements vom
21. Auguſt 1763 nach den auch in den Preußiſchen Staaten gelten—
den gemeinen Rechten
die Unterhaltung der Schule — ſoweit die Zuſchüſſe der
Kirche und die eigenen Einnahmen (Schulgeld) nicht aus—
reichten — den Dominien und Gemeinden gemeinjam oblag,
und
die mit der Uebung der Polizeihobeit betrauten Landesbe—
börden im Falle ded Bedarfed und beim Mangel eines
Landeögejeged bezw. einer gütlihen Vereinbarung der Be—
theiligten rechtögiltig zu beftimmen hatten, was dad Dos
minium einerjeitö und die Gemeinde andererjeitd zu gewähren
abe.
Das Generalstand-Schulreglement änderte hieran nichts. Es
beichräntt fi darauf im $. 7 dad dem Lehrer gebührende Schul:
geld zu normiren und im $. 8 wegen des Sculgeldes für arme
Kinder auf die Kirhenmittel, den Klinge-Beutel, die Armenkaſſe,
welche in der Regel von Dominiid und Gemeinden gemeinfam zu
ſpeiſen war, die Dorf-Kaffe zu verweijen. Ueber den Bau ber
300
Schule, deren jonftigen Unterhalt, die Beioldung des Lehrers, falls
dad Schulgeld zu jeiner Eriltenz unzureichend ıc., enthält dasfelbe
re In allen diejen Beziehungen blieb es daher bei den gemeinen
echten.
Die Verfügung ded Schleſiſchen Provinzial-Minifterd von
Schlabrendorff vom 15. Auguft 1764, melde zunädft für die
katholiſchen Schulen erlaffen murde, aber aud auf evangeliiche
Schulen Anwendung finden follte, ftebt demnadh auf dem Boden des
emeinen Rechtes, wenn fie ausbilfömeiie beitimmt, daß die Sub-
iſtenz des Lehrers, ſoweit fie nicht durch das Schulgeld gefichert,
entweder auf Koften eines Dominit oder der Gemeinde oder von
beiden conjunctim zu bewirken jet. Eie ftellt feine neue Norm
für die Tragung der Schullaſt auf, fie ftatuirt nichts für Schlefien
Eigentbümliches, fie bringt lediglich die gemeinrechtlihen Grundjäge
zur Anwendung.
Das General-tand-Schulrealement für die fatboliihen Schulen
Schleſiens vom 3. November 1765 beftimmt dem entipredhend in
den 88.13. 14, daß die Schulen von den Gemeinen mit Konfurrenz
ber Herrſchaft zu erbauen und mit dem nöthigen Schulgeräthe zu
verjeben jeien, und verpflichtet die Kriegö- und Domänen Kammern
dahin zu jorgen, dab dem Sculmeilter von Dominiis und den
fatboliichen Untertbanen ein fonvenabler Unterhalt beftimmt und
richtig gereicht werde. Die Aufnabme diejer gemeinrechtlihen Grunde
füge in das Reglement war umſomehr zwedmäßig und angezeigt,
ald dasjelbe die Berfafjung der katholiſchen Schulen erſchöpfend
regeln follte und dies wohl geboten erſcheinen modte, weil ald die
nachſte Auffichtöbebörde der katholiſchen Schulen in Schleſien nidt
eine landesherrliche Behörde, jondern das fürſtbiſchöfliche General»
Vikariat-Amt fungirte.
Die katholiſchen Schulen wurden hiermit nicht anderd geitellt,
als die evangeliihen. Die Dominien und deren Unterthanen hatten
den Bau der Schulen und die ausreichende Dotirung der Lehrer bei
den evangeliihen Schulen auf Grund des geltenden gemeinen Rechtes,
bei den fatboliihen auf Grund eines beionderen Provinzialgeſetzes
J bewirken und die Kriegs- und Domänen-Kammern jepten im
ebarf= oder Streit:Falle feft, was jeder von ihnen zu gewähren habe.
Daß die Bebörden bierbei die evangeliihen und fatholiichen
Schulen völlig gleihmäßig behandelten, iſt ohne Weitered anzu—
nehmen. Auch gab gewiß die Aufnahme der Beftimmungen wegen
Unterbaltung der fatboliihen Schulen in dad Reglement von 1765
den Bebörden eine größere Sicherheit in der Handhabung der
gg Grundfäge binfichtli der evangeliihen Schulen.
Dein ein Weiteres ift aus den von den Revifionsflägern ermittelten
bezw. behaupteten Thatſachen nicht zu entnehmen. Es tritt in den-
jelben nirgendd zur Erſcheinung — und died wird aud von ben
371
Revifiondflägern nicht behauptet —, daß in Sclefien jener Zeit
etwa eine bejondere Norm für Beltimmung des Theilnabme-Ber-
hältniſſes des Dominiumd und der Gemeinde beftanden bat. Es
erhellt eben nur, daß Dominien und Gemeinden die Schullaft bei
evangeliihen Schulen in der Regel gemeinjam getragen haben, was,
wie gezeigt, dem gemeinen Rechte entiprad.
Im die Stelle des gemeinen Rechtes ift nad Nr. 1 des Patentes
vom 5. #ebruar 1794 mit dem 1. Zuni dedfelben Jahres das
Allgemeine Landredt für die Preußiihen Staaten getreten. Die
gemeinrechtlichen Grundjäge, nach welchen bis dabim in den einzelnen
Provinzen des Staated ſich die Unterhaltung der Schule regelte,
find damit bejeitigt. Es fommen in Betreff der gemeinen Schulen
ftatt ihrer die —— des Allgemeinen Landrechtes Theil II
Titel 12 88. 12 — 53 zur Anwendung. Letztere ſind deshalb auch
für die evangeliſchen Schulen in Schiefien geltendes Recht, weil für
fie vor Inkrafttreten des Landrechtes bejondere provinzialrechtliche
Normen nicht beftanden, fie vielmehr dem’ gemeinen Rechte unter-
worfen waren.
Uebrigens knüpft auch das Landrecht an das beftandene gemeine
Recht an. Gutöheren und Unterthanen find auch nad dem Xllge-
meinen Kandredite die Träger der Schullaft (vergl. die in den Ent»
iheidungen Band X Seite 131 ff. mitgetheilten Materialien zum
Allgemeinen Landrechte), und wenn der $. 33 a. a. D. den Guts—
berrn nur die Berpflihtung zur Uebertragung der armen Unter-
tbanen auferlegt, jo war dies für die damaligen Zeiten gewiß feine
leichte Laſt, mamentli nicht in Schlefien bei den traurigen Ver—
bältnifjen der dortigen Landgemeinden.
(vergl. der Sclefiihe Landmann vor 100 Jahren vom
Drofeffor Fechner. Schlefiiche Zeitichrift Nr. 397 de 1884).
Daß die Verfaſſer des Landrechtes audy durd die im’ $. 29
a. a. D. getroffene Beftimmung nicht glaubten; vom gemeinen Rechte
abzumweichen,, jondern nur beabfidhtigten, eine gerechtere Vertheilung
der Schullaft im der Gemeinde herbeizuführen, ergeben die im Band
IX Seite 127 ff. der Entſcheidungen des Oberverwaltungdgerichte&
mitgetheilten Materialien.
Neu war allerdings die — des F. 32 a. a. D., wos
nad bei Dotirung der Kehrerftelle nah Maßgabe der landredtlichen
Beftimmungen dad Schulgeld in Wegfall fommen muß. Die Ab-
neigung der Betbeiligten gegen dieſe Vorſchrift bat gehindert, daß
die Beitimmungen ded Landrechtes für viele Schulen aktuelles Recht
geworden find. Man bat nit nur in Sclefien, wie dad Pro»
memoria vom 19. Sanuar 1884 annimmt, jondern aud in der
Mark Brandenburg und Pommern vielfady vorgezogen, dad Schul⸗
geld beizubehalten, aljo bei dem Rechtszuſtande des Reglements von
1763 zu bebarren. Auf ſolche Schulen findet jelbitverftändlich auch
1885. 25
372
er a.a. D. erft Anwendung, wenn die Unterhaltung des Lehrers den
eftimmungen des Allgemeinen Landrechtes entſprechend geregelt wird.
Die Frage, ob nicht auch die Beftimmungen des katholiſchen
Reglements von 1765 wegen Unterhaltung der Schulen durd das
Inkrafttreten des Allgemeinen Landrechtes hinfällig geworden, ift
durh den Gejepgeber jelbft gelöft, da das Edyulreglement vom
18. Mai 1801 für die niederen katholiſchen Schulen Schleſiens in
feinem Eingange wörtlich beſagt:
„Das katholiſche Schulreglement für Schleſien vom 3. No:
vember 1765 enthält zwar jehr viele gute Vorſchriften und
Wir beftätigen und wiederholen es aud in gegen«
wärtigem, jofern ed dadurch nicht aufgehoben und näber
erläutert wird.”
Es unterliegt biernady feinem Zweifel, daß für die fchleftichen
katholiſchen Schulen die Reglementd vom 3. November 1765 und
18, Mai 1801 noch jept ald Provinzialgejege gelten (vergl. Präjudiz
ded Obertribunald Nr. 340 vom 25. abe 1837. Präjudi—
ien-Sammlung Band I Seite 298). Auf die evangeliſchen Schulen
* dieſelben aber, wie in dem diesſeitigen Endurtheile vom
27. Dezember 1876 — Entſcheidungen Band I Seite 211 — näher
nachgewieſen ift, feine Anwendung. Wie ed gefommen ift, daß die
Königl. Regierungen in Sclefien deffen ungeadhtet in dem eriten
Biertel diefed Jahrhunderts ſich veranlaft gejeben haben, die Be-
ftimmungen ded Reglements von 1801 aud bei evangelijchen
Schulen zur Richtſchnur zu nehmen, ift in dem oben erwähnten
Endurtheile dargelegt. Daß diefe Behörden bierbei von der An—
nahme audgegangen jeien, in Schleſien beftehe eine die Guts—
berrichaften zu direkten Beiträgen für den Unterhalt des Lehrers
verpflihtende Provinzial-Obierwanz, erhellt jedoch nicht. Dem
wideripricht jogar der Snbalt der Alten ded Unterrichtd-Minifteriums.
Der Bericht der Regierung zu Reichenbach vom 5. Auguft 1816
ebt von der Vorausjegung aus, daß für die Dominien feine ge—
Pepliche Verpflibtung, zum Unterhalte der evangeliihen Lehrer bei-
zutragen, beſtehe. Es werden die Mihftände geichildert, welche da—
durch entftänden, daß die Dominien angehalten würden, den regle-
mentömäßigen Dominial-Beitrag für die katholiſchen Schulen zu
leiften, „während e& lediglich ihrer Willfür anheimgeftellt
wird, ob und mit wieviel jie zur Unterbaltung der
evangelijhen Schullebrer beizutragen mwillens find,“
und wird daran der Antrag gefnüpft, ein neues, allgemeines, für
alle Elementaranftalten geltendes Schulreglement zu erlaffen. (Aften
des Minifteriumd der Unterrichtö-Angelegenheiten Breslau. Lehr:
anftalten Spec. Nr. 2 Bol. II Seite 25).
Der Immediat:Beriht der Minifter der Finanzen und des
Innern vom 26. Quli 1816 erbittet aus Zwedmäßigfeitd- und Billig-
373
feitdö-Gründen die Allerhöchite Zuftimmung dazu, „daß Fünftig, wie
es bereits öfterd bei den fäfularifirten Gütern der Fall geweſen ift,
die Beiträge für die lutheriihen und reformirten Schullehrer auch
in alten Domänen in Schlefien nad Maßgabe des katholiſchen Schul«
reglementö vom Sabre 1801 beftimmt werden“, welchem Antrage
durch den Allerhöchſten Erlak vom 5. Dezember 1816 entiproden
worden ift (vergl. die bezüglichen Akten Seite 23, 24, 39).
Der Bericht der Regierung zu Bredlau vom 29. November 1824
bezeichnet als die gejeglihe Norm für die Fatholiihen Schulen das
Reglement von 1801, für die evangeliihen Schulen „ein auf die
Gegenwart durchaus niht mehr paſſendes veralteted
Gejeg oder die allgemeinen Beftimmungendestandredtes.“
Unter dem veralteten Gejege wird dad Schulreglement vom 12. Auguft
1763 verjtanden und ed werden die Mißſtände der Schulgeldzahlung
hervorgehoben. Es wird berichtet, dab jelbft in den evangelifchen
Domänen-Dörfern, für melde der oben erwähnte Allerhöchſte Erlaß
vom 5. Dezember 1816 gegeben, die Anmwendung ded Reglements
von 1801 auf Schwierigkeiten ftoße, weil die Gemeinden diejer
Anwendung widerjprähen, da fie noch nicht gejeplich geboten jei.
Indem die Regierung erklärt, dab fie bei der gegenwärtigen Lage
der Gejepgebung nad dem geicheiterten Verſuche der Gütepflegung
die Sache auf ſich beruben laffen müffe, bittet fie,
die Anwendung des Fatholiihen Sculreglementd vom
18. Mai 1801 als ein Interimiftitum und jo lange, ald nicht
eine allgemeine Schulordnung ergangen jein wird, für die
Provinz Schlefien zu veritatten.
Sie bemerft dabei:
„Sreilih wird Seine Majeftät der König dieſe Anwendung
fanftioniren müffen, weil fonft die Dominien und Ge—
meinden ſich bierunter nicht fügen und die Gerichtöbehörden
fie bei ihren Widerſprüchen ſchützen merden.“
Sn dem Berihte vom 17. Sanuar 1825 erneuert bdiejelbe
Regierung ihre Bitte und beflagt ed, daß die landräthlichen Aemter
mißvergnügt würden, wenn die Regierung fie auffordern müſſe, dem
anzuftellenden evangeliihen Lehrer einen Zufag zu jeinen geringen
Hebungen zu bewirken, indem died mehr bittweife, ald dur Be—
rufung auf ein Gejep geſchehen könne (die oben bezeichneten Akten
Seite 111—117 Seite 118 v.).
Der Minifter von Altenftein beſchloß, den in den obigen
Berichten der Regierung zu Breslau geftellten Anträgen Folge zu
geben. Er lieh dad Promemoria vom 12. März; 1825 audarbeiten,
weldyed binfichtlih der evangeliihen Schulen davon ausgeht, daß
in denjelben die Schulgeldzahlung nah Maßgabe des Reglements
vom 12. Auguft 1763 noch allgemein üblich jei, und einer andern
landrechtlichen oder provinzialredhtlihen Norm nicht gedenft. Die
25°
374
unter Mittheilung dieſes Promemoriad dem erſten ſchleſiſchen
Provinzialandtage gemachte Propofition wegen Ausdehnung der
88. 10 biß 29. des fatholiihen Schulreglements vom 18. Mai 1801
auf die evangeliihen Schulen Schleſiens fand nicht die Zuftimmung
der Stände. Aus dem über dieje Propofition erftatteten Referate
ift jedoch zu; entnehmen, daß die Stände ald dad zur Zeit geltende
Gejeg für die Heranziehung der Gutsherren den $. 33 Titel 12
des Allgemeinen Yandrechted erachteten. Noch, Elarer erhellt dies aus
der Berathung des zweiten Schlefiihen Provinziallandtages, denielben
Gegenitand betreffend. Nach dem von den Ständen ausgearbeiteten
Geſetzentwurfe follte der den evangeliihen Schullehrern zu gemährende
Zuſchuß mit gewilfen Maßgaben zu "/, von den Dominien, zu %,
von. der Schulgemeinde aufgebracht werden ($. 19). Die Majorität
der Stände verlangte in Folge defjen, dab in den $. 21 Folgendes
aufgenommen werde:
Mit Rüdfiht auf $. 19 hört die Beftimmung des. $. 33
Titel 12 Theil. II des Allgemeinen Yandredtes auf, und
haben. die Gemeinden allein die Armen in Hinfiht auf das
Schulweſen zu. unterftügen“
während die Minorität dem widerſprach und beantragte, die Beitrags—
verpflihtung der Dominien „zu Allem“ mit ', beizubehalten.
Majorität und Minorität gingen dabei von der Annahme aus, daß
der $. 33 Titel 12 Theil II ded Allgemeinen Landrechtes für die
evangeliihen Schulen in. Schlefien geltendes Recht jei.
Auch bei den Berathungen im Staatäminijterium ift von dem
Unterrichtsminiſter, — nad defjen Angaben die evangeliihen Schul»
lehrer Schlefiend damald mit einzelnen Ausnahmen auf Schul»
geld nach den Sägen, welche $. 7 des General-tand-Schulreglements
vom 12. Auguft 1763 beftimmt, vocirt waren, — niemald ein die
Gutöherren zur antbeiligen Befoldung der evangeliihen Lehrer ver:
pflichtendes Herkommen behauptet, jondern nur darauf bingemwieien
worden, dab nad $. 8 ded erwähnten Reglements für die Armen
dad Schulgeld aus. der Ortdarmen Kaffe gezahlt würde, zu dieſer
aber auch die Gutöherren auf Grund des Schleſiſchen ER
Neglementd vom 7. Januar 1749 nad dem Feuer-Sozietätd-Katajter
beitragen müßten.
Der Landtags-Abſchied vom 22. Februar 1829 follte demnach
nicht ald eine Anweiſung an die Behörden, wie fie ein bereits beftebendes
Recht zu handhaben hätten, gelten, jondern eine neue gejeplihe Norm
für die Unterhaltung der evangeliihen Schulen Schleſiens bilden. Er
beftimmte zunächſt nur die Beiträge der Dominien zu dem baaren Ge—
balte und dem Brennmateriale, bebielt den Beichluß über die „ander:
weit beantragten gejeglihen Beftimmungen“ vor, nabm
weitere Verhandlungen bierüber in Ausſicht und empfabl Dominien
und Gemeinden die freiwillige Annahme der betreffenden®Bor-
ihriften des katholiſchen Schulreglementß.
375
Daß der Landtagsabichied nicht Gejeg geworden ift, und daß
fi auf Grund dedjelben eine dem Landrechte derogirenden Provinzial:
Dbjervanz nicht bilden fonnte, iſt in dem diedjeitigen Endurtbeile
vom 27. Dezember 1876 (Entiheidungen Band I Seite 211), auf
welches verwiejen wird, dargethan.
Mit Redt hat hiernach der Vorderrichter dad Beſtehen der be—
baupteten Provinzial-Obfervanz (Gemohnbeitsredhted) in Betreff der
Unterhaltung der evangeliihen Schulen in Schlefien verneint.
Die Veranlagung ded Klägerd zu der ftreitigen Sculfteuer ift
auf Grund des Landtagdabidhieded vom 22. Februar 1829 erfolgt.
Dieie Veranlagung ift von dem Bordertichter, wie gezeigt, aud zu«
treffenden Grümden aufgehoben worden. Wenn der beflagte Schul»
dorftand in der Mevifiondinftanz noch die Behauptung aufgeftellt
bat, Kläger ſei auf Grund einer beftehenden Lokal-Obſervanz zu
einem Beitrage zu dem Lehrergebaltözuichuffe verpflichtet, jo ift hier—
über in dem gegenwärtigen Prozeſſe nicht zu enticyeiden. Es bleibt
dem Schulvorftande unbenommen, den Kläger auf Grund der be—
baupteten Lokal-Obſervanz andermeit zu deränlagen. Diefe Ver—
anlagung muß dem Kläger erft nad) Mafyabe der geſetzlichen Be-
ftimmungen befannt gemadt werden und damit beginnt dann für
denjelben eine neue Reflamationd- bezw. Klägefrift (Endurtheil des
Dberverwaltungdgerihtedö vom 19. April 1879, Enticheidungen
Band V ©. 185 und 186).
Der Koftenpunft regelt fi nad den 88. 72, 76 ded Ber:
waltungsgerichtögejeger.
Urkundlih unter dem Siegel des Königl. Dberverwaltungd-
gerichted und der verorbneten Unterſchrift.
(L. S.) Perſius.
O. B. ©. J. 1339.
91) Befugnis der Lehreran mehrklaſſigen Schulen zur
Züchtigung der Schüler, auch wenn dieſe ihrer Klajie
nicht angehören, außerhalb der Schule; Zuſtändigkeit
bei Beſchwerden.
Im Namen des Königs.
In Sachen, betreffend den von der Königlichen Regierung zu M.
erhobenen Konflikt in der Privatllagefahe ded Schuhmachermeiſters
D. zu X.
2 wider
den Lehrer 2. dajelbit, wegen Körperverlegung, bat das Königlicye
Dperverwaltungdgericht, Eriter Senat, in feiner Sigung vom 19. No:
vernber 1884 für Recht erkannt,
376
daß der erhobene Konflikt für begründet und der Rechtsweg
daber für unzuläſſig zu erachten.
Bon Rechts Wegen.
Gründe,
In der Abenddämmerung des 29. Januar d. 3. jpielte eine
Anzahl von Schulfnaben unter lärmendem Geſchrei in %. auf einem
freien Plage, an weldem die Wohnung des Lehrerd 2. belegen ift.
L. wurde hierdurch beläftigt, ging um Ruhe zu ftiften hinaus und
gab dem unter den Lärmenden fidh befindenden Sohne ded Schuh»
machermeijterd D., einem Schüler der erften Knabenklaſſe der Schule
in 2, eine Obrfeige. In einem diejerhalb, auf die Klage des
Schuhmadermeifterd D., gegen 2%. von dem Königlihen Amtögerichte
in W. eröffneten Strafverfahren erfannte das Schöffengericht unterm
22. April d. 3. den Angellagten der vorjäglihen Körperverlegung,
— $. 223 des Reichsſtrafgeſetzbuches —, für ſchuldig und vers
urtheilte ihn zu einer Geldftrafe von 10 ME., eventuell zwei Tagen
Gefängnid. Die Entiheidung ging neben anderem von der Annahme
aus, der Angeklagte habe, weil er Mädchenlehrer und nur zur Züch—
tigung jeiner eigenen Schullinder berechtigt jei, den Knaben D.
unrechtmäßigerweiſe gemißhandelt. Nachdem der Angeklagte gegen
das jhöffengerichtlihe Urtheil die Berufung eingelegt und in derſelben
ſowohl die behauptete Beſchränkung jeined Zühtigungsrechtes, wie
auch event. die Weberjchreitung desjelben beftritten hatte, erhob die
Königlihe Regierung in N. dur Plenarbeihluß vom 15. Mai
d. 3. den Konflift. Begründet wurde derjelbe durch die Ausführung:
L. ſei ald Mitglied des Lehrerfollegiums an der von D. beſuchten
Schule zur Handhabung der Schulzucht und ded Erziebungäredhtes
über alle zur Schule gehörigen Kinder, au binfichtlid ihrer außer:
balb derjelben begangenen Berfehlungen, befugt geweien, die dem
Knaben D. verfegte Ohrfeige babe aber eine Berlepung des Ge
ſchlagenen, durch mweldye deſſen Gejundheit hätte geihädigt werden.
fönnen, nit zur Folge gehabt.
Ueber den Konflikt bat nur der Kläger eine Erflärung abge»
geben. Unter Berufung auf dad Zeugnid des Sculinipeftors
Paſtors M. in L. und die Vokation L's., bebauptet er, der Angeklagte
jei Xehrer an der felbftändig eingerichteten Mädcenichule in L. ftebe
mit der erften Klafje der Knabenſchule in feiner Verbindung und
babe ihm mithin die Befugnis gefeblt, gegen den Knaben D. einen
Akt der Schulzucht auszuüben. Außerdem ift von dem Kläger zur
Beantwortung der Frage, inwieweit die Beftimmung der Allerhöchſten
Kabinetdordre vom 24. Mai 1825 (Geiepfammlung Seite 149)
zu 6 — wonad der Lehrer nur alddann im gerihtlihen Wege
zu betrafen, wenn der Mißbrauch des Züchtigungsrechtes eine wirk—
lihe Verletzung zur Folge gehabt hat — noch in Kraft ſei, auf
377
die Entſcheidung ded Reichögerichted vom 18. Dezember 1883 (Bd. 9
der Entiheidungen Seite 304) hingewieſen.
Die Area dl des Röniglicen Landgerichtes zu M., erachtet
nad) ihrem an das Königliche Oberlandeögeriht in N. am 8. Auguft
d. 3. erftatteten Berichte den Konflikt fir unbegründet, weil der
ezüchtigte Knabe nicht die dem Angeklagten unterftellte Schule be=
Aut babe, dabingegen hat das Königliche Dberlandesgeriht in N,
in jeinem Berichte vom 6. September d. I. gegen den Herrn Zuftiz«
minijter fi dahin ausgeſprochen, nad dem Plenarbeſchluſſe der Re—
gierung vom 15. Mai d. 3. müffe angenommen werden, daß die
Schule in L. ſowohl für Knaben, wie für Mädchen beftehe.
Bemerkungen find jeitend ded Herrn Zuftizminifterd und des
Herrn Minifterd der Unterrichtd- Angelegenheiten dem Gerichtähofe
nicht zugegangen.
Es war, wie geſchehen, zu enticheiden.
Nach der auf Erſuchen des Gerichtöhofes von dem Herrn Minifter
der Unterrihtö-Angelegenheiten unterm 17. November d. 3. ertheilten
Auskunft ift die Schule in £. eine einheitliche, und zwar eine mehr-
Haffige, den Beftimmungen der allgemeinen Verfügung des König-
lihen Unterridhtöminifteriums vom 15. Dftober 1872 (Gentralblatt
für die gejammte — Seite 586) entſprechend
organiſirte Volksſchule, in welcher der Unterricht in drei unteren
Klaſſen an beide Geſchlechter gemeinſam, in je zwei oberen Parallel—
Hafjen an Knaben und Mädchen bejonderd ertbeilt wird. Der Lehrer 2,
ift durch die dem Gerichtöhofe vorliegende Vokation der Königlichen
Regierung, Abtheilung für Kirdhen- und Schulweſen, in M. vom
9. — 1883 an dieſe Schule als dritter Lehrer berufen und
nach der ihm ertheilten Dienſtinſtruktion verpflichtet, auf Anordnung
ſeiner Vorgeſetzten je nach Bedürfnis auch in jeder anderen Schul—
klaſſe Unterricht zu ertheilen und ſeine Kollegen in der Kirche bei
Beauffihtigung der Schuljugend nad Kräften, zu unterſtützen. Nach
dem von der Königlichen Regierung zu M. am 21. Oftober d. J.
an den Herrn Unterridhtäminifter eritatteten Berichte bilden die Lehrer
der in Rede ftehenden ee Volksſchule ein Kollegium.
Hiernach widerlegen ſich die gegentheiligen Behauptungen des Klägers
und ift ed feinem Zweifel unterworfen, daß ſich dad Recht deö Une
geklagten, die Schulzudbt und das Erziehungsrecht zu üben, auch auf
den jeiner Klafje nicht angebörigen Knaben D. erftredte, wie dies
der Gerichtäbof bereitd mehrfach, in Uebereinftimmung mit dem
Königlihen Gerichtshofe zur Entidheidung der Kompetenz Konflikte
(vergl. die Urtheile des legteren vom 18. April 1857 im Juftiz«
minifterialblatte pro 1858 Seite 78*) und vom 13. Februar. 1874
*) Sentralbl. pro 1859 Seite 17.
378
im Gentralblatte für die gejammte Unterridtöverwaltung Seite 383),
dargethan bat.
Vermöge diejer Befugnis lag ed dem Lehrer ob, über daß fitt-
lihe Berhalten der Schulfinder aud außer der Schulzeit und der
Edulräume zu wachen (vergl. neben den in dem Plenarbeichluife
vom 15. Mai d. 3. in Bezug genommenen Erfenntniffen des König»
lien Gerichtshofes zur Entideidung der Kompetenz.Konflilte vom
14. Januar 1857 und 7. Mai 1859*) im Quftizminifterialblatte
pro 1858 Geite 77 und pro 1859 Seite 442, deſſen Urtbeil vom
14. Mai 1870 im Gentralblatte für die geſammte Unterrichtö-Ber-
waltung Seite 440 und die Enticheidung des Dberverwaltungäge-
rihteö vom 18. Januar 1882 ebendajelbit Seite 456). Der Ange:
Hagte befand ſich deshalb in der rechtmäßigen Ausübung feines
Amtes, wenn er zur Verhinderung weiterer Störungen der öffent:
lihen Ruhe durd eine Züdhtigung dem ungebörigen Benehmen des
Schulknaben ein Ziel zu jegen verjudte. Seine Befugnid würde
der Angeflagte nur in dem Falle überichritten haben, wenn er der
Vorſchrift zu 4) in der Allerhöchſten Kabinetöordre vom 14. Mai
1825 zumwider die Uebung der Schulzudt bid zu Mikhandlungen
audgebehnt hätte, welche der Gefundheit des Kindes auch nur auf
entfernte Art hätten ſchädlich werden können. Indes fehlt jeder An—
haft, der dem Knaben D. ertbeilten Dbrfeige eine derartige Wirkung
——— Ob die Strafe in dem richtigen Verhältniſſe zu dem
erſchulden des Knaben ſtand und ob der Lehrer von ſeinem Züch—
tigungsrechte den richtigen Gebrauch gemacht hat, darüber bat aus:
ſchliehlich die Schulauffichtsbehörde zu befinden.
Wenn Kläger ſchließlich durch die Berufung auf die Entſcheidung
des Neichögerichteß vom 18. Dezember 1883 etwa eine Erörterung
ber Rrage hat veranlaflen wollen, ob die Beltimmung zu 6) der
Allerpöhften Kabinetöordre vom 14. Mai 1825 noch zu Recht be-
ftebt, jo würde er die dem Gerichtähofe durch den $. 11 des Ein-
führungsgeſetzes zum Gerichtöverfaffungegejepe vom 27. Januar 1877
(Reichönetepblatt Seite 78) in Verbindung mit $. 3 des Geſetzes
vom 13. Februar 1854 (Geſetzſammlung Seite 86) zugemiejene
Stellung verfennen. Daß die landesgeſetzliche Beftimmung zu 4)
der Allerhöchſten Kabinetdordre, weldye die Grenze des dem dehrer
zuftehenden Züdhtigungsredhtes feſtſetzt, durd das Reichsſtrafgeſetzbuch
nicht aufgehoben, ift allfeitig und aud in dem Erfenntniffe vom
18. Dezember 1883 anerfannt. Die weitere Prüfung, ob died auch
binfichtlich der unter 6) getroffenen Drdnung der Reffortserbättniffe
ber Fall jei, verbietet ſich aber von felbft, weil die von dem Gerichtd-
bofe zu fällende Vorentiheidung auf die Feſtſtellung beichränft ift:
ob der Beamte fich einer Meberichreitung jeiner Amtäbefugniffe oder
*) Centralbl. pro 1859 Seite 441.
379
der Unterlafjung einer ihm obliegenden Amtshandlung jchuldig ge-
macht babe. Dieje Frage war für den vorliegenden Fall zu verneinen,
der erhobene Konflift mithin für begründet umd das Rechtsverfahren
für unftatthaft zu erachten.
Urkundlich ıc.
D. 8. G. I. 1268.
92) Berpflihtung des Fiskus nad der Schulordnung
vom 11. Dezember 1845 zur Gewährung von Brenn-
material für eine Schule, zu welder außer einem oder
mehreren Domänendörfern noch andere Gemeinden und
Drtihaften gelegt find.
Berjhiedenbeit der Begriffe Gutöberr und Grund:
berr, gutöberrlide und grundherrliche Raiten.
Preußiſche Schulordnung vom 11. Dezember 1845
88. 44—48, 56, 65.
Am Namen ded Königs.
Sn der Verwaltungsſtreitſache
ded Gutsbeſitzers N. zu G., Klägers und Revifionsklägers,
wider
den Königlichen Forſtfiskus, vertreten durch die Königliche
Regierung, Abtbeilung für direkte Steuern, Domänen und
Korften, ſowie die Abtheilung für Kirchen: und Schulmejen,
zu Königsberg i./Pr., Beklagten und Revifionsbellagten,
bat das Königliche Oberverwaltungsgericht, Erfter Senat, in feiner
Sigung vom 4. Februar 1885 für Recht erkannt,
daß auf die Nevifion ded Klägerd die Entiheidung ded Ber
zirlsausſchuſſes zu Königdberg i./Pr. vom 3. Mai 1884
beftätigen und die Koften der Reviſionsinſtanz, unter Beh
ſetzung ded Werthes des Streitgegenftandes auf 800 Mk.,
dem Kläger zur Laſt zu legen.
Don Rechts Wegen.
Gründe.
Gegen das vorgedadhte, den Thatbeſtand ergebende Berufungd-
urtheil bat Kläger die Revifion eingelegt mit dem Untrage:
unter Aufhebung des angefochtenen Erfenntnifjes die Ent—
ſcheidung des Kreisausſchuſſes zu F. vom 5. Februar 1884
wiederberzuftellen.
Derjelbe wirft dem WBorderrichter unter Wiederholung jeiner
deöfallfigen Rechtsausführungen unridhtige Anwendung der Schul»
ordnung für die Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845 (Gei.
Samml. 1846 ©. 1ff.) vor und behauptet unter Bezugnahme auf
380
die Alten ber Königlihen Regierung und bie älteften Dotations-
pläne, daß die Schule in R. vom Landeöherrn gegründet und mit
Holz ausdrücklich dotirt fei.
Der Beflagte beantragt Verwerfung der Revifion.
Bon der Königlichen Regierung zu Königsberg find die Akten,
betreffend die Schule in R. eingefordert und im Termine zur münd-»
— Verhandlung, in welchem der Kläger vertreten war, vorgelegt
worden.
Aus denfelben ift Folgendes Eonftatirt worden.
Nah dem Protokolle über die Errichtung der für das Kirchipiel
&t. 8. erforderlihen Schulen vom 11. Zanuar 1738 war die
3. Schule im Königlihen Fiſcherdorfe R. zu erbauen. Derjelben
wurden zugewiejen:
R. mit 0 Hufen, 2 köllmiſchen, 16 bäuerl. Kindern,
: 0
W. s 0 ⸗ 4 — ⸗
re ee A 2. i
©. s 4 = 0 ⸗ 1 1 = 3
x, : 9 5 0 = 10 . ⸗
K. ⸗ 3 = 0 ⸗ 6 ⸗ —
Sch. . 0 s 10) ⸗ 1 s
20 2 50
Megen des Holzed ward beftimmt:
„20 Fuder Brennholz geben jämmtlidhe Dörfer aus eigener
Holzung, allenfalls nn ſolches zu aſſigniren auf des Ober-
jägerd Abt Beritt“.
Megen Einführung der Schulorbnung vom 11. Dezember 1845
ift von dem Domänen-Amte F. mit den Snterefjenten am 11. Sep:
tember 1848 verhandelt. Nah diejer Verhandlung gehörte zur
Säule:
das Dorf R.,
. „dad köllmiſche Gut G., worin der Befiger und 6 Inſtleute“,
. dad Dorf %,,
. das Dorf K.,
. dad Dorf S,,
. dad Chatoulgut Sch.
Bei Keftftellung des Patronated wird bemerft:
„Da ſämmtliche Ortſchaften der Sozietät Königlich find, fo
ift dad Patronat unzweifelhaft Königlich.”
Unter den Bezügen des Lehrers werden aufgeführt:
„10 Klaftern Holz".
Ein Weiteres hierüber enthält die Verhandlung nicht.
In den älteren Dotationdplänen findet fidh folgende Beftimmung:
Das Brennholz ift im Januar jeden Jahres im voraus aus
der Königlihen Forſt zu liefern.
„po Roc
381
Der unterm 24. September 1883 beftätigte Nachtrag fieht die
Verpflichtung des Fiskus zur Lieferung ded Holzed nur für die Do-
mänendörfer R., 8., ©. und 2. (97 Haushaltungen) vor, nicht für
G. (17 Hauöhaltungen) und für Ed. (5 Haushaltungen).
Bei diejem Sachverhalte war, wie geſchehen, zu erfennen.
Der 8.45 der Schulordnung leat dem Fiskus für die Schulen
in den Domänendörfern bejondere Berbindlichkeiten auf. Dabei
ift voraudgefegt, dab zur Schule nur ein oder mehrere Domänen»
dörfer gehören. Sind zu einer Schule außer Domänendörfern noch
andere Gemeinden und Drtichaften gelegt, jo tritt die Regel der
88. 39, 40 ein, wonad den jämmtliden ————— und Ortſchaften
die Unterhaltung der Schule obliegt. und der Antheil einer jeden,
wenn nicht Verträge oder andere bejondere Redtätitel ein Anderes
beftimmen, nad der Zahl der Haudhaltungen ſich bemißt. Fiskus
bat alddann nur den auf feine Domänendörfer fallenden heil des
Brennmateriald zu leilten, wie dies in dem Grfenntniffe des Ober»
tribunald vom 11. Mär; 1864, auf melde Bezug genommen
wird, überzeugend dargelegt ift (Entſcheidungen des Königlichen Ober—
tribunald Bd. 53 ©. 233ff.)*).
Nah $. 38 behält es bei Keiftungen, die auf bejonderen
Stiftungen oder bejonderen Redtötiteln beruhen, jein Be—
wenden. Daß die Holzlieferung des Fiskus im vorliegenden Falle
auf einer bejonderen Stiftung oder einem bejonderen Rechtstitel bes
rube, ift vom Kläger nicht dargethan, insbejondere ergiebt fi Dies
nit aus den vorgelegten Alten, deren Inhalt oben mitgetbeilt ift.
Die Principia regulativa find durd 8.72 der Schulordnung auf:
gehoben. — Aus ihnen fann daher eine Berpflihtung nidyt mehr
bergeleitet werden. Dad Herfommen aber ift fein bejonderer Rechtö>
titel (Erfenntnid ded Obertribunald vom 11. Zuli 1873, Cntidei-
dungen Bd. 70 ©. 334ff.). Es kann deöhalb unerörtert bleiben,
ob auf Grund der Principia regulativa ſich überhaupt ein Her-
fommen bilden fonnte (Entſcheidungen des Neichögerichted vom
8. Ditober 1883 Allgemeined Kircdyenblatt für dad evangelijdye
Deutihland, Stuttgart 1885 ©. 2). Anlangend aber den Schluß—
ſatz des 8. 38, fo ſpricht derjelbe nit, wie Kläger annimmt, von
dem Schulpatron, jondern „von dem Kirchenpatron und den
Eingepfarrten“.
Auch irrt Kläger, wenn er annimmt, daß Gutöherr und Grund»
berr, gutöherrlihe und grundherrliche Laſten gleichbedeutend jeien.
Gutsherr und Grundberr find in der Schulordnung zwei von ein»
ander ftreng geichiedene Begriffe. Von dem Gutsherrn handeln die
& 44—48. Ihre Leiftungen find, meil fie auf der obrigfeitlichen
tellung der Gutöherrichaft beruhen, von dem Vermögen oder Un»
—[ —
*) Gentralbl. pro 1864 Eeite 683.
382
vermögen der Hinteriaffen durchaus unabhängig. Sie treffen den
Gutsherrn perfönlid. Er kann fie nicht auf andere abmwälzen. Da-
egen find die Verpflichtungen ded Grundhertn nad den 88.55, 65
etö nur fubfidiäre (Erkenntnis ded Königlichen Obertribunald vom
8. Februar 1861, Entſcheidungen Bd. 45 ©. 325)°). Derjelbe
bat nur einzutreten, wenn und jomeit die Prinzipal-Verpflichteten,
die Anwohner, zur Tragung der Schullaft nicht fähig find. Er bat
die desfallfigen Koften, wie der 8.56 ausdrüdlic befagt. zu tragen,
„Wie die Koften der Armenpflege”. Wie die Gemeinde, der gegen-
über der Gutöherr die Leiftungen aus 88. 44—48 zu erfüllen bat,
jelbft auffommen muß für die Gemeindemitglieder, melde ihren
ſchuldigen Gemeindebeitrag nit aufbringen fönnen, fo bat ber
Grundberr für die Anwohner auf feinem Vorwerkslande einzutreten.
Hiernach bat der Vorderrichter mit Recht den auf ©. fallenden,
nad) der Zahl der Haudhaltungen berechneten Antheil an dem Brenn
materiale für die Schule in R. für eine grundherrliche Xaft, welche
von den Anwohnern und in subsidio von dem Kläger ald Grund»
herrn zu tragen ift, erfannt und den Fiskus nicht für verpflichtet
‚erachtet, diefe Laft für G. zu übernehmen.
Was ſchließlich die Verleibungd » Urkunde vom 7. Zuli 1629
betrifft, jo muß dem Vordertichter aud darin beigetreten werden,
daß durch diefelbe dem Befiger von ©. die Freiheit von Sozietäts-
und Kommunallaften nicht verliehen worden ift.
Der Koftenpuntt regelt fih nah 8. 72 des Verwaltungsge⸗
richtsgeſetzeb.
Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs—
gerichted und der verordneten Unterjchrift.
(L. S.) Perſius.
O. 8. ©. 1. 135.
98) Betbeiligung der Kandrätbe an ber Schulaufſicht.
Berlin, den 7. Zuli 1884.
Mit der in den gefälligen Berichten vom 14. Januar 1882
und 13. März 1882 ausgeſprochenen Abficht, die Yandräthe bei der
Schulverwaltung ftärfer zu betheiligen, bin id), wie ih Em. Hoch⸗
wohlgeboren unter Wiederbeifügung des eingereichten Aktenheftes hier-
durch ergebenft ermwidere, völlig einverftanden.
Wie die angeftellte Ermittelung ergiebt, find einzelne Regierungen
auf diejem Wege bereitd vorgegangen, jo zum Beiipiel die Regierung
in Oppeln in der abjchriftlidh beiliegenden Verfügung vom 12. April
*) Gentralbl. pro 1861 Seite 422.
383
1872. Auch ift bereits durch Erlaß an die Regierung zu M. vom
14. Dftober 1878, welcher abſchriftlich beifolgt, in einem Specialfalle
dad Erforderliche angeordnet.
Ich nehme an, daß in diefem Erlaſſe die weſentlichen Geſichts—
punfte gegeben find; ed würde nur noch erübrigen, anzuordnen, daß
alle Berichte der Kreidichulinipeftoren wegen Ordensverleihungen
dur die Hand der Landräthe gehen.
Ich überlaffe Em. Hohmohlgeboren hiernach das Erforderliche
anzuordnen.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
den Königl. Regierungs-Bräfidenten Herrn N.
Hochwohlgeboren zu N.
U. Ill. & 21220.
Oppeln, den 12. April 1872,
Die amtliche Wirkſamkeit der Kreis-Landräthe, ald unjerer ftän-
digen Kommifjarien, umfaßt alle Gegenftände unſeres Reſſorts, fie
eritredt fih au auf das Elementar- Schulmeien. Wir jeben und
deshalb beftimmt, die Herren Landräthe zu beauftragen, injomeit
ihre ſonſtigen Dienftgeichäfte dies zulafien, namentlich bei Gelegen-
beit ihrer Dienftreijen, die ländlichen Elementarjchulen zu injpiziren,
um jomohl ven den äußeren Berbältnifjen der Schulen ald auch von
dem Stande des Unterrichtäömejend und von den Leiltungen der Lehrer
und Schüler Kenntnid zu nehmen. Die Lehrer werden hierin eine
woblmwollende Fürſorge der Staatöbehörden erfennen, und die Mit-
wirfung der Herren Landräthe wird, mie wir vertrauen, weſentlich
dazu. beitragen, die Lehrer in ihrer, dem Vaterlande gewidmeten
Beruföthätigkeit zu ermuntern und zu unterftüßen. Wegen etwaiger
Vorſchläge, zur Nachhilfe oder Abitelung von Mängeln im Unter
rihtöwejen merden die Herren Landräthe mit dem Herrn Schul
Reviſor oder Inipektor fi in’d Benebmen zu fegen oder nad Bes
finden unſere Entidheidung einzubolen baben. In den von. Kindern
nicht deuticher Nationalität ey Schulen. ift darauf zu: halten,
daß der Unterricht und der Gebraud der deutichen Sprache gebührend
und mit allem Nachdrude gefördert werde. Die oberichlefiidhen
Volksſchulen find berufen, durch ſorgſame Pflege der deutihen Sprache
Dflanzitätten zu werden für deutihe Sitte und deutiches Geiitesleben,
um die beranwarhiende Jugend zu befähigen, dereinft den Pflichten
gegen: dad Vaterland ſowie den Anforderungen ded eigenen Lebens—
berufed gerecht zu werden. Gegen joldye Lehrer, melde den Unter:
richt in der deutihen Sprache: vernadläffigen, werden mir daher
unnachſichtlich einichreiten, während ed und zur Freude gereichen wir,
hervorragend tüchtige Leiltungen durch öffentliche Anerkennung: und
384
nah Befinden auch durch Gewährung von Remunerationen aus—
zuzeichnen.
Die Herren Schul-Inſpektoren und Superintendenten werden
beauftragt, dieſe Verfügung den Schul-Reviſoren und Lehrern zur
Beachtung mitzutheilen.
Königliche Regierung.
von Hagemeiſter.
Cirtulare
an die Herren Landräthe, Kreisſchulinſpektoren und
Superintendenten des Regierungs-Bezirkes.
Berlin, den 14. Dftober 1878.
Es fommt im dortigen Bezirke wiederholt vor, daß Lehrer Ger
fuhe und Anträge in perjönlichen oder in Schulangelegenheiten,
namentlich Gejudhe um Gemäbrung von Remunerationen für Stell:
verfretungen, um Bewilligung von außerordentlihen Unterftügungen
oder perjönlihen Zulagen aus Staatöfonds oder um Erhöhung ihres
Dienfteintommend, um Genehmigung zur Uebernahme von Neben-
ämtern (ald Standeöbeamter, Schiedsmann ıc.), Bewerbungen um
erledigte Stellen, um Verſetzung oder um Cntlaffung aus dem
Schuldienſte ıc. mit Uebergehung des zuftändigen Lokal- und Kreid-
ſchulinſpektors unmittelbar an die Königlibe Regierung richten.
Zur Abftellung dieſes der Dienfitordnung nicht entipredhenden
BVerfabrend, veranlaffe id die Königlihe Negierung, den Lehrern
eine allgemeine Anmweilung zu ertbeilen, derartige Geſuche und An-
träge fortan ohne Ausnahme zunädhft dem zuftändigen Lokalſchul—
injpeftor vorzulegen, welcher diejelben zu prüfen und mit feinen
etwaigen Bemerkungen zur Sade verjehen, dem zuftändigen Kreis—
Ichulinipeftor zur weiteren Veranlaffung zu übermitteln bat. Den
Lehrern ift dabei zugleich zu eröffnen, daß diejer Anweijung zumider
unmittelbar an die Königlihe Regierung gerichtete Geruhe und
. Anträge fortan obne Berudlihtigung des Inhalte lediglih unter
Hinweiſung auf die allgemeine Anordnung ihnen unfranfirt wieder
zugefertigt werden würden und es ift jeitend der Königlichen Re—
gierung in Fällen der Zumiderhandlung demgemäß zu verfahren.
Es ift ferner den Kreisihulinipeftoren die Anweiſung zu ertbeilen,
fortan alle Geſuche und Anträge vorgedadhter Art, melde von Seiten
der Zebrer durch die Zofalichulinipektoren an fie gelangen, im gleichen
ale Anträge und Vorſchläge, welde die Kreisichulinjpeftoren in
diejer Hinſicht aus eigener Bewegung der Königliben Regierung
zu maden ſich veranlaft finden, mit ihrer eingebenden Aeußerung
zur Sache, insbeſondere eintretendenfalld über die Bedürftigkeit und
über die Würdigfeit der Geſuchſteller bezüglich ded gefammten amt:
lihen und außeramtlihen Verhaltens durch Bermittelung der be-
385
treffenden Zandräthe, welche diejerhalb gleihfalld mit entſprechender
Weiſung zu verjehen find, der Königlihen Regierung einzureichen.
Andererſeits wolle auch die Königliche Regierung ſelbſt aus den»
jenigen Mitteln, weldye derjelben von mir periodiih zur Gewährung
von außerordentlichen Unterftügungen an Lehrer überwiejen werden,
fortan in feinem Falle eine Bewilligung eintreten lafjen, ohne zuvor
den ‚zuftändigen Kreisſchulinſpektor mit feiner Aeußerung über die
Dedürftigfeit und Würdigfeit der mit Unterftügungen zu bedenfenden
Lehrer, bezw. mit feinen Vorſchlägen wegen der Gewährung von
Unterjtügungen gehört zu haben. Die Kreisichulinipeftoren haben, wie
ſchon oben bemerft, ihre Vorſchläge durch die Sandräthe an bie
Königliche Regierung gelangen zu lafien.
asſelbe gilt binfichtlih der Verfügung der Königlihen Re—
gterung über diejenigen GStaatämittel, welde der Königlihen Re—
gierung aus den Erjparnifjen bei dem Ctatöfonds Kap. 125 Tit. 12*)
außer zu jonftigen einmaligen Ausgaben im Interefje des Clementar-
unterrihtöwejend, indbejondere zum Zmwede der Gewährung ein«
maliger Zuwendungen an Lehrer nah Maßgabe der deöfalld vorge-
ſchriebenen Grundſaͤtze alljährlich überwieſen werden.
Es iſt vorweg dafür Sorge zu tragen, daß bei der Verfügung
über dieje Staatömittel nady einem beftimmten, die Verhältniſſe aller
Kreiſe des Bezirkes gleihmäßig berüdfichtigenden Bertheilungsplane
verfahren und dergeltalt ungerechtfertigte Bevorzugungen einzelner
Theile des Bezirkes vor anderen, welche nad ihren Berbältnifjen
gleihe Berüdfihtigung verdienen, forgfältig vermieden werden.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Kalt,
An
die Königl. Regierung zu M.
U. III. 18262 U. W. —
94) Minderjährige können nur dann als Mitglieder
einer Schulgemeinde an ihrem Aufenthaltsorte ange—
ſehen und als ſolche zur Schulſteuer bezangezo en
werden, wenn fie zugleih im Schulbezirfe einen Bu
fig im Sinne des bürgerliden Rechtes (juriftiihed
Domizil) haben.
Voraudfegungen für die Begründung eines Wohn—
figes durch Minderjährige.
(Eentralbl. pro 1877 Seite 163; pro 1883 Seite 163 und 164.)
1;
Berlin, den 11. Dezember 1884.
Der hierbei zurüdfolgende Rekurs des Vormundes der minders
jährigen Gejhwifter Albreht und Rudolf ©. zu D., Rentiers 8.
*) jet Kap. 121 Tit. 27.
386
zu Berlin, vom 30. April d. 3. gegen den Beſcheid des Evangel.
Magiftratd vom 10. April d. J., durch melden feine Reklamation
gegen die Heranziehung jeiner genannten Mündel zur Schuifteuer
für die evangeliihe Schulgemeinde in D. für das Steuerjahr vom
L April 1883/84 zurüdgemiejen worden: ift, muß, wie ih dem
Evangel. ig gu auf den Beriht vom 2. Mai d. 3. biermit
erwidere, für begründet erachtet werden.
Die Entiheidung über die Zuläffigfeit der Heranziehung der
der evangeliihen Konfeſſion angebörenden minderjährigen Geſchwiſter
©. zur Schulfteuer für die evangeliihde Schulgemeinde zw D. ift
von der Beantwortung der Frage abhängig, ob die gedadhten Min-
derjäbrigen innerhalb des auf den Stadtbezirk von D. fidy erftredenden
Schulbezirfed der evangeliihen Sculgemeinde D. einen Wohnſitz
im Sinne des bürgerlichen Rechtes haben.
Dieſe Frage ift nach Lage der tbatiächlihen Verhältniffe, unter
welchen die beiden ——— Söhne des verſtorbenen Fabri—
kanten ©. zu Berlin ſich in D. aufhalten, zu verneinen.
Unter Wohnfig ift der. Drt zur verftehen, an welchem Jemand
feinen wirklichen Aufentbalt in der Abfiht genommen hat, dieſen
Drt. zum dauernden Mitteipunfte ſeiner Wirkiamkeit zu machen
oder, nad der Ausdrucksweiſe im $. 1 des Bundesgejeped- vom
13. Mai 1876 (B. Gel. Bl. S. 119) der Drt, an welchem Jemand
eine Wohnung unter Umftänden inne bat, melde auf die Abfidht
der: dauernden Beibehaltung einer ſolchen ſchließen taffen.
Diefe Kriterien treffen binfichtlich des Aufenthaltes. der minder:
jährigen Geihmwilter S. in D. nicht zu.
Wie fib aus andermweit mir vorliegenden Verhandlungen, bes
treffend die Beichwerde des Vormundes der gedachten Geihmilter ©.
über deren Heranziebung zur Kirchenſteuer für die enangeliiche Ge—
meinde in D., ergiebt, bat der Vater derielben, Kaufmann und
Fabrifant Emil S. unbeftritten feinen legten Wohnfig in Berlin
gehabt, wo er aud vor etwa. 9 Fahren veritorben ift. Er binter«
lieh eine Witwe und zwei minderjährige Söhne Albrecht und Rudolf.
Leptere wurden 1878 nad D. geiendet, um.ihre Ausbildung auf dent
dortigen Gymnafium zu empfangen und bei: dem Oberlehrer Dr. N.
dajelbft ald Penfionäre untergebradht, wo fie auch jept nody zum
Zwede ded Beſuches ded Gymnaſiums ſich aufhalten.
Die Mutter verftarb 1882 ebenfalld in Berlin. Der vom
Königlichen Amtögerichte in Berlin: beitellte- und beeidigte, von Red
nungslegung befreite Bormund, Rentier K. in Berlin. verwaltet für
die beiden auch jept noch minderjährigen S.'ſchen Söhne deren von
dem Vater ererbted Vermögen und führt für jeine Mündel dad zum
Shen Nachlaſſe gehörige Fabrifgeihäft fort, zahlt auch in Berlin
von dem Ginfommen und bezw. von dem für Rechnung jeiner
Mündel betriebenen Gewerbe alle Staatd-, Gemeinde- und jonftigen
öffentlihen Laften und Abgaben.
387
Minderjährige eheliche Kinder behalten den Wohnfig ihres ver:
ftorbenen Vaters, bis fie denfelben in rechtögiltiger Seite aufgeben,
fei es nach erlangter Verfügungsfähigkeit oder ſchon vorher mit vor-
mundichaftliher Genehmigung. Kein Moment fpridt dafür, daß
die minorennen Geſchwiſter ©. ihren Wohnfig in Berlin mit vor»
mundſchaftlicher Genehmigung aufgegeben hätten, noch viel weniger
liegen Umftände vor, durch melde die Annahme begründet werden
fönnte, dab, worauf ed im vorliegenden Falle allein antommen
würde, diejelben mit vormundichaftlicher Genehmigung einen neuen
oder einen zweiten Wohnfig in D. begründet hätten. Durch den
bloßen Befig eined Hausgrundftüdes in DO. wird ein folder eben-
jowenig begründet, wie durch den mit vormundſchaftlicher Genehmi-
gung ftattfindenden bloßen Aufenthalt in D. ald Penfionäre im
— eines Gymnaſiallehrers zum Zwecke des Empfanges der
usbildung auf einer dortigen Unterrichtsanſtalt.
Ich veranlafje deöhalb den Evang. Magiftrat unter Freilaflung
der minorennen Gejchwifter Albredt und Rudolf ©. von der Schul.
fteuer für die ir evangeliihe Sculgemeinde dem Vormunde
berjelben, Rentier K. zu Berlin den von demjelben für dad Steuer»
jahr vom 1. April 1883/84 für feine Mündel gezahlten Schulfteuer-
etrag von 3456 ME. zurück zuerftatten.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Groir.
An
den Evangelifhen Magiftrat zu O.
U. Ill. a. 20983.
Berlin, den 2. Februar 1885,
Dem Evangel. Magiftrat erwidere ih auf die Borftellungen
vom 10. und 17. Dezember v. 3., daß es bei meiner auf den Refurd
des Vormundes der minderjährigen Geihwifter ©. zu D. gegen
deren Heranziehung zur Sculfteuer für die — Schulge⸗
meinde daſelbſt für das Steuerjahr vom 1. April 1883/84 mittels
Verfügung vom 11. Dezember v. 3. — U. IlIa. 20983 — ge
troffenen Entiheidung aus den darin angeführten, durch die An-
und Ausführungen in den obigen Borftellungen nicht widerlegten
Gründen jein Bewenden behalten muß.
Darüber, dak nur Mitglieder einer Schulgemeinde jdhulfteuer-
ME find — abgefehen von der Möglichkeit einer Schulfteuer-
pflicht von Nichtmitgliedern durch Grundbefig —, und daß nur ſolche
Perjonen ald Mitglieder einer Schulgemeinde angejehen werben
fönnen, welde einen Wohnfit im Sinne ded bürgerlihen Rechtes
(juriſtiſches Domizil) innerhalb des Schulbezirfed haben, hat in der
1885. 26
—
Provinz Hannover ebenſowenig jemals ein Zweifel beſtanden, wie in
den übrigen Landestheilen der Preußiſchen Monarchie.
Ebenſowenig kann ein begründeter Zweifel darüber obwalten,
daß im $. 8 des Bundesgeſetzes über die Freizügigkeit vom 1. No»
vember 1867 unter dem Auddrude Gemeinde — welder im $. 9
a. a. D. die Gutöherrichaften, deren Gutöbezirk fi) nicht in einem
Gemeindeverbande befindet, gleichgeftellt find — lediglich die bür—
gerliche oder politiihe Drtögemeinde zu verftehen tft, nicht aber die
außer der bürgerlihen Gemeinde ftehenden Schulgemeinden, welche
felbftändige Korporationen find und einen von der bürgerlichen Ge—
meinde getrennten Haudhalt haben ıc.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
ben Evangelifhen Magiftrat zu D.
U. III. a. 21912.
Berlin, den 23. Mär; 1885.
Dem Evangel. Magiftrat erwidere ih auf den Bericht vom
21. Sanuar d. J., dab ich den anbei zurüdfolgenden Rekurs der
Gebrüder Albrecht und Rudolf ©. zu DO. rom 12. Januar d. 3.
gegen den bortjeitigen Reklamationsbeſcheid vom 2. Januar d. J.
wegen ihrer Heranziehung zur Sculfteuer für die evangeliiche
Schulgemeinde für dad Steuerjahr vom 1. April 1884/85 aud den
in den diesſeitigen Entiheidungen vom 11. Dezember v. I. —
U. Illa. 20983 — und vom 2, Februar d. J. — U. IIla. 21912
— bezüglid der Heranziehung der Genannten zur evangelijdhen
Schulſteuer für dad Steuerjahr vom 1. April 1883/84 dargelegten
Gründen ebenfalld für begründet eradhten muß.
Diefelben haben Buch ihren zeitigen Aufenthalt dafelbft Behufs
Erlangung ihrer Ausbildung auf dem dortigen Gymnafium, wie in
den gedachten Entjheidungen ausgeführt ift, einen Wohnfig im Sinne
bed bürgerliben Rechtes in DO. nicht begründet und können daber
ald zur evangeliichen Schulgemeinde gebörig nicht betrachtet, ſomit
aud) I Schulſteuer nicht herangezogen werden.
adurch, daß der Albrecht S. inzwiſchen mit dem 5. Oktober
1884 großjährig geworden, ift eine — in der rechtlichen
Lage der Sache nicht eingetreten, da derſelbe nach wie vor lediglich
—— Zwecke des Beſuches des Gymnaſiums in D. ſich aufhält und
eine Umſtände vorliegen, durch welche die Annahme begründet werden
könnte, daß derſelbe jept einen neuen oder einen zweiten Wohnfig
in D. begründet hätte. Gr kann deshalb auch jept ald ein Mitglied
ber dortigen Schulgemeinde nicht angejehen und deshalb auch zur
389
Schulſteuer für die Zeit vom 5. Dftober v. 3. bis zum 31. März
d. J., wie der Cvangel. Magiftrat beantragt, nicht ———
werden. Hiernach ſind die beiden Genannten von der evangeliſchen
ag pa für dad Steuerjahr vom 1. April 1884/85 freizulaffen
und ift der bereits eingezahlte Steuerbetrag für dad gedachte Steuer:
jahr zurüdzuerftatten ac.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barkbanien.
An
den Evangelifhen Magiftrat zu D.
U. Ill. a. 10701.
95) Nachweiſung der auf den Fonds Kapitel121 Titel 28a
des Staatshaushalts-Etats pro 1. April 1884/85 ange-
wiejenen Schulbau-Beibilfen.
(Sentralbl. pro 1884 Seite 478 Nr. 90.)
Bezeichnung Angewieſe⸗
Ede.) Regierungs⸗ des fon» ner Betrag
Bezirt des Schulbaues ꝛc. feffionellen| bis zu
Eharatters
I.
1. |Königöberg. |Seedanzig, Krs Ortelsburg, evangel. | 2000
2. Gr. Pimnip, dögl. ⸗ 6 200
3. Lipowitz, dögl. . 3 650
4. Wierdbau, Krs Neidenburg, ⸗ 3078
5. Frankenau, dögl. s 1500
6. Lichteinen, Krs Diterode, 4050
7. Miſpelſee, dogl. ⸗ 4040
8. Köslienen, Krs Allenſtein, kathol. 4600
9. Layß, Krs Neidenburg, ebangei. 1010
10. Kirſchdorf, Krs Alentein, fathol, | 4142.
11. Neuendorf, Krs Königäberg, evangel. | 3580
12. Nagladden, Krö Allenttein, | fathol. | 2000
Il.
1. |&umbinnen.|Döczywilfen, Krd Sohannidburg,| evangel. | 4 700
2. | Gehſen, dögl. 3556
3. Rominten, Krs Goldap, 2622
4. Naſſawen, Krs Stallupönen, 1162
5. Ukta, Krs Sensburg, ⸗ 2500
b. Gutenwalde, dögl. 400
7. Laugallen, Krs Inſterburg, ⸗ 800
390
Bezeichnung Angewieſe⸗
Regi 6⸗ B
F — des Schulbaues ꝛc. 45 ie Er
zu reg | Mart.
II.
1. Danzig. \Dyimianen, Krs Berent, kathol. 7100
2. | 'Klufowahutta, Krs Karthaus, . 2500
8. | Strepib, Krs Neuftadt, J 2667
4. Lubianen, Krs Berent, 5500
8. Funkelkau, dogl. 7350
IV.
1. |Mariene Briefen, Krs Kulm, 12Mlaffige Schule, 3100
werder. davon 5 Klafjen evang., 5 Klafjen fathol.,
2 Klafjen jüdiſch.
2 Miele, Krd Konip, fathol. | 1240
3 Liſſini, Krs Tuchel, 8675
4. Montauerweide, Krd Stuhm, evangel. 5120
5. Laskowitz, Krs Rofenberg, parität. | 8017
6. | Radosk, Krs Stradburg, fathol. | 2692
7. Grodziczno, Krs Löbau, | =» | 1475
8 Neu-Battrow, Krs Flatow, evangel. 1250
V.
1. Potsdam. — Krs Angermünde, evangel. 6360
2. Herziprung, dögl. . 1500
3. Rev Dartrafiette, Krs Bees = 1.000
| fow-Storf om,
4. Buchholz, Krs Ober-Barnim, . 2 500
9. | Zangersdorf, Krs Templin, . 640
VL
1. Frankfurt. |Alt- — Krs Königsberg evangel. 6450
2. — Krs Lebus, ⸗ 336
8. Münchsdorf, Krs Kroſſen, ⸗ 614
4. | Heidecavel, Krs Arnswalde, | ⸗ 100
5. Liebenthal, Krs Landsberg a. W.,⸗ 810
VII.
1. Stettin. |Camp-Wuftrom, Krs Greifenberg, — | 2 388
2. | Memegen, Krö Random, | 3181
3. | Kern Krs Anklam, - | 1973
4. | Halelen, Krö Regenmalde, | 5 1150
391
| Bezeichnung Angewieſe ·
des fon. ner Betrag
Lfde.| Regierungs-
Pr. Bazirk. des Schulbaues ac. feifionelen | bis zu
zu ale, Marf.
VIII.
1; PR nn * Krs — evangel. 8600
2. Sanskow, Krs Stolp 8.000
3. | Zangenhafen, Krö Schivelbein, | ⸗ | 500
IX.
1. |Stralfund. |Binz, Krs Rügen, |evangel.| 6430
X,
1. Poſen. — — Krs Birnbaum, Jkathol. 2500
2. Karge, Krs Bomit, evangel. | 3665
3. Gräg, Krs Frauftadt, fatbol. | 2400
4. Izbiczno, Krs Krotoſchin, evangel. 2400
5. Reinzig, Krs Meſeritz, ⸗ 2055
6. ———— Krs Pleſchen, kathol. 6420
7. Laſſek, Krs Poſen, evangel. | 3400
8. Strenge, Krs Scyildberg, fathel. | 8220
9. Schönthal, Krs Schrimm, evangel. 4560
10. Gzarne-Piatlomo, Krs Schroda, ar 6 640
11. Strzalkowo, Krs Wreſchen, 9300
12. Reklin, Krs Bomſt, 8500
XI.
1. Bromberg. Samſetſchno, Krs Bromberg, kathol. 3300
2. | Kozuszkowa-wola, Krs Ino⸗ evangel. | 2900
| wrazlam, |
3 Rombihin, Krs MWongrowig, | parität. | 2500
4. Slaboszewo, Krs Mogilno, kathol. 1700
5. Kabott, Krs Bromberg, evangel. | 13 000
6 Scherbin, Kro Wirfig, fatbol. | 8400
7 Adl. Brühlsdorf, KröInowrazlam,| evangel. | 1940
8. Charlottenburg, Krs Wirfig, fathol. | 920
9. MWogodda, Krs Inowrazlam, . 5 500
XII.
1. Breslau. Skarſine, Krs Trebn l. 3800
2, ee Krs ——ã— —8 4579
3. Schoͤneiche, Krs Wartenberg, evangel. 3181
4. Sandraſchütz, degl. s 1 928
5 Wilſchkowitz, Krs Nimptſch, 4100
392-
Bezeidimung Angewieſe⸗
Regi % . Bet
ie Eu des Schulbaues ıc. —* ie re
au route, Mart.
6. |Bredlau. Haunold, Krs Kranfenftein, evangel. an
7. Eifendorf, Krs Striegau 2 657
8. Pänfendorf, Krs Schweidnip, B 1336
9. Liebenau, Krs Moblau, B 1872
10. Reichenbach, Krs Reichenbach, kathol. 4200
II. Münſterberg, Krs Münſterberg, = 6080
XIII.
1. Liegnitz. Hauſel, Krs Jauer, ge 3095
2. | Klein-Selten, Krs Sagan, s 2200
8, Kaudewitz, Krs Liegnig, 24705
XIV.
1. Oppeln. CEziſſowo, Krs Aueh | fathol. | 1350
2. | dagl. dögl 7 1115
3. Volkmannsdorf, Kers Neiße, |» 6000
4. | Fröbel, Krs Neuftadt, . 2000
5. | Schulenburg, Krs Oppeln, E 2565
6. | Studzienna, Krs Ratibor, . 2000
7. | Lowoſchau, Krs Rofenberg, « 2850
8. Skronskau, dögl. . 1438
9. | Czuchow, Krs Nobnif, : ' 1010
10. Kokoſchütz. dogl. 1980
13:3 Zabrze, Krs Zabrze, - 10 000
XV.
1. Magdeburg. \Kortenbed, Krs Salzwedel, Ka 260
2. | Ipſe, Krs Gardelegen, ⸗ 1000
3. | Med Krs Manzleben, | P 740
4. Plötzky, Krs Jerichow J, ⸗ | 1400
XVI.
J. — Br az Krs Lieben⸗ evangel. 491
werda,
XVII.
1. Erfurt. Kin Krs Norphaufen, Yan 10 213
2. | Ilversgehofen, 10 000
N —⸗
393
Bezeichnung — Angewief 2
des fon. ner Betrag
—— bis zu
harakters
der Schule. Mart.
„| Regierungs-
Bezirk. des Schulbaues ac.
|
| m
XVIII.
.Schleswig. Gr ra "7 evangel. — 22 900
iel |
XIX.
. Hannover. Niederſachswerfen, Landdroſteibe- evangel. | 1600
zirk Hildesheim,
Balderbaar-Moor, Sanddrofteibe-| reform. | 9109
zirk Osnabrück,
Iſelersheim, Landdroſteibezirk evangel.| 2333
Stade
Döllenerfehn, Landdrofteibezir . 7 700
| Aurich, l
XX.
.Münſter. Ramsdorf, Krs Borken, kathol. | 17.000
XXI.
i u Wehe, Krd Kübbede, evangel. | 5388
2. ‚Holtheim, Krs Büren, | fathol. | 6134
XXI.
. |Arnöberg. Fans Krs Wittgenftein, — 5 800
3:1 Sakmanndhauien, dögl. ⸗ 6194
XXIII.
.Kaſſel. Wüftwillenroth, Krs Gelnhauſen,
2. | Schenklengsfeld, Krs Heröfeld,
XXIV.
— Stromberg, Unterweſterwaldkreis, kathol. | 6 100
2. =
evangel. | 9700
| 5 000
\Gerolpftein, Untertaunuöfreis, 600
XXV.
Koblenz. Birkheim, Krs St. Gar, | fathol. | 2600
Molzhain, Krs Altenkirchen, ⸗ 7130
XXVI.
. Düſſeldorf. Lüttelforſt, Kts Kempen, | fathol. | en
2. | Schmadtendorf, Krö Mülheim =
| | a. d. Rhr., |
394
Bezeichnung
——Angewieſe-
Lfde.| Regierungs- des fon. ner Betrag
Nr. Bezitl. des Schulbaues ꝛc. feſſionellen bie zu
’ — zu
XXVII.
1. Köln. Hömel, Krs Gummersbach, evangel. | 3 000
2. Surf, dsgl. 4000
3. | Strombach, dögl. | = | 3780
XXVIU.
1. |Zrier. * |Maar, Stadtkreis Trier, | kathol. | 4000
2. Abtei, Landkreis Trier, I = 340
3. Göttelborn, Ottweiler, . 1 890
4. Hallidlag, Krs Prüm, s 2 705
5. Börfink, Kandfreid Trier, evangel.! 3580
6. Neubütten, dgl. fathol. | 1100
XXIX.
1. — Hüngersdorf, Krs Schleiden, | fathol. | 500
2. | ⸗ 5500
Hinderhauſen, Krs Malmedy,
96) Ermittelung der vom Fiskus zu erſtattenden Holz—
koſten bei geiſtlichen und Schulbauten.
Berlin, den 9. März 1881.
Auf den Bericht vom 15. Januar d. J., betreffend die andere
weite Ermittelung der vom Fiskus zu erftattenden — bei
geiſtlichen und Schulbauten, eröffne ich der Königlichen Regierung,
daß für die Folge dem Verlangen der Königlichen Ober-Rechnungs—
Kammer entipredyend, von den, nach den Lizitätionsdurchſchnittspreiſen
berechneten Holzwerthen audy noch der erth der Holzabfälle und
Spähne in Anrechnung zu bringen ift. Hierbei wird ed fi empfehlen,
nicht eine ganz genaue Berehnung der Holzabfälle, die ja jelbitver-
ftändlid unnöthige Umftände und Koften verurfahen würde, aufzu—
ftellen, jondern nur eine ungefähre Schäpung des Werthes der-
jelben eintreten zu lafjen, indem man ein für allemal einen feften
Prozentiaß für Spähne und Abfälle in Anſatz bringt.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
An
bie Königlihe Regierung zu N.
G. Ill. 5242.
395
Berlin, den 5. Februar 1885.
Abſchrift erhält die Königlihe Regierung (Landdroftei) zur
Kenntnisnahme und Nachachtung.
Der Minifter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: —
An
ſãmmtliche übrigen Königlichen Regierungen
(excl. N.) und Landdroſteien.
G. III. 5078.
97) Anjammlung eined Baufonds zur Erridtung
einer Schule.
(Eentralbl. pro 1885 Seite 236.)
Berlin, den 31. Oktober 1884.
Durch die hierbei zurüdfolgende Vorftelung der Schulvor—
fteher N. und N. zu. vom 2. Dezember 1882 und deren mit dem
Berichte der Königlichen Regierung vom 24. Zuni d. 3. nicht wieder
hierher zurüdgelangten Anlagen diejer Borftellung ift zur Genüge
fonftatirt, daß die zur Säule in R. gehörenden Gemeinden ber
Anordnung der Köntglihen Regierung gegenüber, durch melde bie
mitteld der Verfügung vom 3. April 1872 auf jährlich 90 ME, feft-
geftellte Leiſtung diejer Gemeinden zur Anfammlung eined Schul—⸗
baufondd auf jahrli 150 ME. erhöht worden ift, ſich weigerlich
verhalten und der deöfallfigen Anforderung der Schulaufſichtsbehörde
widerjprechen.
&8 mag bier unerörtert bleiben, ob hiernach feiner Zeit nicht
gemäß $. 78 Nr. 2 des Zuftändigfeitägejeged vom 26. Zuli 1878 zu
verfahren gewejen wäre, um die fidy mweigernden Gemeinden zur Auf-
bringung der von der Königlichen Regierung verlangten Leiftungen ans
zubalten, da unter „Baufoften“ im Sinne der gedachten Geſetzesvorſchrift
alle Koften zu verftehen find, welde von den Pflihtigen in Erfüllung
ihrer rechtlichen Bauverbindlichkeit zu tragen find (Erfenntnid des
Königlichen Oberverwaltungdgerichted vom 15. September 1883,
Gentralbl. 1884 ©. 485), überdied die gedachte ——— an
Stelle des F. 135 X. 3b. der Kreidordnung vom 13. Dezember 1872
getreten ift, durch welche die den Regierungen zuftehende Befugnis
zur rejolutoriihen bezw. interimiftiihen Entſcheidung in ftreitigen
Schulbauſachen auf dem Lande auf den Kreisausſchuß ald Verwaltungs»
ericht übertragen war, bereitö früher aber gemäß dem Minifterials
rlafje vom 15. März 1864 (Centralbl. 1864 ©. 246) bei hervor»
tretendem Widerſpruche der Pflihtigen gegen die Anordnung der
Anjammlung eines Schulbaufonds von der Regulirung des Yörms
lihen Interimiſtikums nicht abgefehen werden durfte, weil ſonſt ein
396
Titel für die adminiftrative Erefution nicht vorhanden gewejen jein
wurde.
Hat die Königliche Regierung Ihre Anordnung vom 26. Sanuar
1882 des Widerſpruches der pflitigen Gemeinden ungeachtet jeither
bereits im Verwaltungszwangsverfahren vollftredt, jo mag es hierbei
für die Vergangenheit jein Bewenden behalten.
Dagegen bat die Königlihe Regierung von weiteren Zwangd»
maßregeln zur Durdführung der gedadten Anordnung Abftand zu
nehmen, vielmehr, ſofern ed nicht gelingen follte, im Wege erneuter
Verhandlung mit den Gemeinden die legteren zur freiwilligen Er-
füllung der von der Königliben Regierung für erforderlich erachteten
Zeiftungen zu vermögen, dieje Angelegenheit in der einen oder in
der anderen Form in einen Weg zu leiten, welder ed den fid
weigernden Gemeinden nicht verichränft, die Anforderungen, melde
die Königliche Regierung in Bezug auf die Leiſtung von Beiträgen
zur Anſammlung eined Schulbaufonds an die pflidytigen Gemeinden
= ftellen fi veranlaßt findet, bezw. die deöfallfige Feitftellung und
nordnung der Königlihen Regierung durd Erhebung der Klage
im Bermaltungöftreitverfahren anzufedhten.
Dabei wird die Königliche Regierung wiederholt reiflih zu
erwägen haben, ob, worauf in dem Erlaffe vom 20. Mai d. 3.
bingewiejen worden, in den Formen des $. 47 des Zuftändigfeits-
Wi vom 1. Auguft 1883 zu verfahren, oder etwa in denen des
. 35 a. a. O.
Die Bemerkungen der Königlichen Regierung bezüglich der Frage
nach der Zuläſſigkeit eines Verwaltungöſtreitverfahrens über die ſeitens
der Verwaltungsbehörde erfolgte Feſtſetzung der Höhe der Baukoſtenrate
finden ihre Erledigung durch eine Hinweiſung auf den F. 113 des
Geſetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
die Köni OR i N
je Konigl. egierun u .
G. 1 6006 U. —J
98) Heranziehung von Diſſidenten zur Unterhaltung
von Konfeſſionsſchulen. Zuweiſung zur Schule. Kom—
petenz der Regierung. Unzuläſſigkeit des Rechtsweges.
(Eentralbl. pro 1866 Seite 175; pro 1876 Seite 307; pro 1877 Seite 174;
pro 1882 Seite 720; pro 1884 Seite 487.)
Im Namen ded Könige.
Auf den von der Königlichen Regierung zu N. erhobenen Kom-
petenz» Konflift in der bei dem Königlichen Kandgerichte zu N. an=
bängigen Prozeßſache des Landrichters Dr. N. zu N. Klägers,
397
wider
die evangeliihe Echulgemeinde dajelbft, Beklagte, beireffend Schul—
beitragäpflicht, bat der Königliche Gerichtöhof zur Entſcheidung der
Kompetenz. Konflikte in jeiner Eigung vom 13. Dezember 1884 für
Recht erfannt, i
dab der Rechtsweg in dieſer Sache für unzulälfig und der
erhobene Kompetenz» Konflikt daher für begründet zu erachten.
Von Rechts Wegen.
Gründe.
Der Landrichter Dr. N. zu N. ift von der dortigen evangeliſchen
Schulgemeinde für die zweite Hälfte ded Ctatsjahres 1883/84 mit
einem Sculbeitrage von 47,25 ME. veranlagt. — Er hält bies
nit für gerechtfertigt, weil in N. Eonfeifionelle Sozietätöihulen
beftehen und er nicht der evangeliihen Konfeifion angehört. Unter
Berufung auf $. 30 Th. II. Zit. 12 4. & R. bat er bei dem
Königlihen Amtsgerichte zu N. gegen die evangelifhe Schulgemeinde
dajelbit auf Befreiung von dem ihm angejonnenen Edyulbeitrage,
beziehbungsweiie auf Eritattung der etwa inzwiſchen eingezogenen
47,25 ME geklagt. Nachdem er durch Urtheil vom 19. April d. 3.
mit jeinem Antrage aud materiellen Gründen abgemiejen worden, bat
dad Verfahren in der von ihm angerufenen zweiten Inftanz dadurd
eine Unterbrechung erfahren, daß die Königliche Regierung zu N.
mitteld Plenarbeſchluſſes vom 27. Mai d. 3. den Kompetenz Konflikt
erhoben bat. Nach der beigegebenen Motivirung ift der Kläger im
Jahre 1883 auf Grund des Gejehed vom 14. Mai 1873 aus der
jüdiihen Religiondgemeinihaft audgetreten. Auf feinen Antrag, ihn
als Diifidenten nicht ferner zu den Laften der jüdiihen Schuljozietät
in N. heranzuziehen, bat ihn die Regierung durh Verfügung vom
3. September 1883 aud der jüdiſchen Schuljozietät ausgeſchult und
vom 1. Dftober 1883 ab in die evangeliihe Schuliozietät zu N.
eingeihult. Diefe auf Grund des $. 18 littr. k. der Regierungs—
Initruftion vom 23. Dftober 1817 getroffene Anordnung unterliege
feiner Anfechtung im Rechtswege. Gegen die darauf geftüßten
Steuerforderungen aber finde der Rechtsweg gemäß $. 15 des Geſetzes
vom 24. Mai 1861 nur unter denielben Beichränfungen, wie hin»
fihtlih der öffentlihen Abgaben ftatt.
Die Parteien haben eine Erklärung über den Kompetenz Konflitt
nicht abgegeben. Das Königlibe Amtögericht zu N. hält ihn für
unbegründet, dad Königliche Dberlandeögeriht zu N. aber für be»
gründet. In lepterem Sinne war zu enticheiden.
Die Unterhaltung der Schulen ift nad $. 29 Th. II. Tit. 12
A. ER. eine Laft, welche fämmtlihen Haudvätern ded Ortes ohne
Unterſchied, ob fie Kinder haben oder nicht, und ohne Unterſchied des
Glaubendbefenntniffes obliegt. Wenn der $. 30 1. c. vorſchreibt,
393
dab, wo für die Einwohner verſchiedenen Glaubenäbefenntnifjes an
Einem Drte mehrere gemeine Schulen errichtet find, jeder Einwohner
nur zur Unterhaltung des Schullehrers von jeiner Religiondpartei
beizutragen verbunden fein fol, fo ift die Anwendung dieſer Bor:
Ihrift vor Allem von der Vorausjegung abhängig, dad am Drte
eine Schule für die Mitglieder derjenigen Neligionspartei beftebt,
welche fi auf den $. 30 beruft. Der Kläger gehört aber überhaupt
feiner Religiondpartei an. Im Uebrigen ift die Zuweiſung ber
einzelnen Hausväter an beftimmte Schulen ein Beftandtbeil der den
Regierungen durdy $. 18 littr. k. der Regierungd- Inftruftion vom
23. Ditober 1817 beigelegten Befugnis zur Einrihtung und Ber:
theilung der Sculfozietäten, und die demzufolge getroffenen An-
ordnungen find nur im Wege der Beichwerde, nicht aber im Redhtö-
wege anfechtbar. Die Zulätfigfeit des legteren in Beziehung auf die
Schullaſten beitimmt fih aus $. 15 des Gefeped vom 24. Mai
1861, deilen Borausjegungen in dem ſchwebenden Redtöftreite überall
nicht vorliegen.
Hiernady war der Kompetenz=Konflift für begründet zu erachten.
Berlin, den 13. Dezember 1884.
Königliher Gerihtöhof zur Entſcheidung der Kompetenz- Konflikte.
(L. S.) gez. Homeyer.
ad U. Ill. a. 10201.
99) Unter „Baufoften“ im Sinne des $. 78 Nr. 2 des
Zuftändigfeitögejeged vom 26. Juli 1876 und des $. 47
des Zuftändigfeitögejeged vom 1. Auguft 1883 jind alle
Koften zu verfteben, welche von den Pflihtigen in Er—
füllung ihrer rechtlichen Bauverbindlidhfeit zu tragen
find, mithin audb die Koften der miethöweijen Be—
ihaffung der für die Schule nothmwendigen Räume
bezw. die durdh die Anmiethung einer Lehrer-Dienſt—
wohnung entftehbenden Koiten.
Berlin, den 14. November 1884.
Dem Kirdenvorftande erwidere ih auf die Borftellung vom
10. Dftober d. 3., daß, wenn die katholiſche Kirchengemeinde in R.
oder die zur fatholiihen Schule dafelbft gebörende Gemeinde R.
lauben, daß der Fiskus ald Patron der Kirche zu NR. nad) öffent:
ichem Rechte verpflichtet Sei, zu den Koften der während ded Umbaues
ded dortigen Küfter- und Schulbaufes erforderlich geweſenen mieths—
weiſen Beihaffung einer Wohnung für den Inhaber der vereinigten
Küfter- und Schulftelle und eined Schulflafjenlofaled einen antheiligen
Beitrag zu leiften, ich denfelben nur überlafjen kann, den deöfallfigen
399
Aniprud gemäß $. 47 Abjag 3 in Verbindung mit den $$. 49 und
160 des Suftänbinfeitögefepeh vom 1. Auguft 1883 durch Klage im
Bermaltungöftreitverfahren gegen den Fiskus geltend zu machen.
Hierbei will ih nicht unterlaffen, den Kirchenvorſtand auf dad
Erkenntnis des Königlichen Oberverwaltungägerichted vom 15. Sep:
tember 1883 und die Erlafje vom 4. und 15. Juni d. 3. (Central⸗
blatt f. d. Unterr. Berw. 1884 ©. 485, 488 und 491), betreffend
den Begriff von „Baukoften“ im Sinne ded $. 78 Nr. 2 ded Zus
ftändigfeitögefeped vom 26. Juli 1876 und ded 8.47 des Zuftändig«
feitögejeped vom 1. Auguft 1883 aufmerffam zu maden*
Die Königlihe Regierung in N. dem Antrage bed Kirchenvor—
ftanded entſprechend anzuweiſen oder zu ermädhtigen, die ftreitigen
128,33 ME. aus dem Patronatöbaufondd zahlen zu laffen, muß ich
im Hinblide auf dad Erkenntnis ded Reichsgerichtes vom 12. April
1883 in der Prozeßſache ded Domänenfiskus wider die Kirchenge-
meinde zu N. (Entſcheidungen des Reichsgerichtes in Civilſachen
Band 9 Seite 259 ff.) Anftand nehmen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
. von Goßler.
An
den fatholifhen Kirhenvorftand zu R.
U. Illa. 19777. G. 1. I. u. II.
100) $ür die Schulgemeindemitgliedidhaft ift aud in
der Provinz Hannover die Zugebörigfeit zu einer und
derjelben chriſtlichen Konfeſſion nicht erforderlid,
vielmehr können einem Schulverbande auch Mitglieder
verſchiedener Konfeſſionen zugewieſen werden.
—1
Berlin, den 15. November 1884.
Auf den Bericht vom 5. Juli d. 3. erwidere ih dem König»
lihen Konfiftorium, daß ich weder die rechtlichen, noch die jonitigen
Bedenken, welche das Königliche Konfiftorium in dem gedachten Be—
ridhte gegen den Anſchluß der evangelihen Einwohner der Stadt N.,
die nicht lutheriſchen Bekenntniſſes find, an den dortigen lutheriichen
Schulverband nochmals erhoben hat, ald begründet anzuerfennen
vermag.
— die rechtliche Zuläſſigkeit dieſes von dem Magiſtrate
in N. im Einvernehmen mit dem — 52 — des lutheriſchen
Schulverbandes beantragten Anſchluſſes, beſteht Feine geſetzliche Vor—
*) Zu vergl. auch die Miniſt. Erlafie vom 31. März 1858, Centralbl. pro
1859 Seite 55, vom 13. Juli 1880, degl. pro 1880 Eeite 751.
400
ſchrift, nach weldyer in der Provinz Hannover für die Schulgemeinde-
mitgliedichaft die Zugehörigkeit zu einer und derſelben chriftlichen
Konfeifion erforderlid wäre, vielmehr darf nad Lage der Gejep-
gebung aud in der Provinz Hannover ein Schulverband nicht notb»
wendig blos Mitglieder einer und derſelben Konfeifion haben, jondern
fann auch Mitglieder verjchiedener Konfeffionen in fich vereinigen.
Ein begründetes rechtliches Bedenken ftebt daher der Genehmigung
des von dem Magiftrate in N. im Einverftändniffe mit dem Schul-
vorftande des lutheriihen Schulverbanded und auf deſſen Erſuchen
unter dem 1. Juni 1883 erneuerten Antrages, die nicht lutberiichen
evangeliihen Einwohner der Stadt dem beftebenden lutheriſchen
Schulverbande zu inforporiren, nicht entgegen.
Im Uebrigen aber ift ed unverfennbar ein anomaler, grundfäglid
unzuläffiger Zuftand, daß in einer Gemeinde eine ganze Klaffe von
Einwohnern überhaupt feinem Schulverbande angehört und in Kolge
deſſen eine ungerechtfertigte und unbillige Befreiung von jeder Bei-
tragöpfliht zur Unterhaltung der öffentlihen Volksſchulen genießt,
mwelder alle übrigen Einwohner unterworfen find.
Es würde deshalb der biöherige Zuftand, nach welchem die nicht
lutheriſchen evangeliſchen Einwohner der Stadt N. überhaupt feinem
Sculverbande angehören und eine Befreiung von Schulverbandd-
laften genießen, ferner nur unter gewichtigen beionderen Umftänden
ausnahmsweiſe geduldet werden fünnen.
Derartige bejondere Umstände aber liegen nicht vor. Unerheb—
lich ift ed, daß von den 34 jelbftändigen evangeliichen nicht lutheriſchen
Einwohnern 23 zur Zeit feine ichulpflichtigen Kinder haben, 4 ihre
Kinder in höhere Kehranitalten ſchicken, 3, welche katholiſche Frauen
haben und denen vom katholiſchen Schulvorftande, wie der Magiftrat
bemerft, dem Vernehmen nah Freiheit vom Sculgelde bewilligt
ift, die Kinder die katholiſche Volksſchule beſuchen lafjen, dergeftalt,
dab zur Zeit nur 4 ihre Kinder in die evangeliſche Bürgerſchule
ſchicken, da gleiche oder ähnliche Umſtände auch bei den dem lutheriſchen
Sculverbande angebörenden Einwohnern der Stadt obwalten werden.
Ebenſowenig ift darauf Gewicht zu legen, daß von den 34 ſelb—
ftändigen evangelifchen nicht Iutberiichen Einwohnern, melde durch
dad Cirkular vom 2. Mai d. 3. aufgefordert worden waren, etwaige
Einwendungen gegen den Anſchluß an den lutberiihen Schulverband
anzubringen, 8 diefem Anichluffe wideriproden haben. Denn 2 von
diejen haben dem Anſchluſſe unter Berufung auf vermeintlihe Rectö-
gründe widerſprochen, melde ald ftichhaltig nicht anzuerfennen find,
die übrigen 6 aber, welche ſämmtlich, wie auch die vorbezeichneten 2,
zur Zeit feine ichulpflichtigen Kinder haben, lediglich aud dem Grunde,
weil fie für fi fein Interefje an dem Anichluffe haben, beziehungd-
weile feinen Vortheil von demjelben erwarten und die Heronziehung
zur Schulſteuer zu vermeiden wünſchen.
401
Bon den übrigen 26 jelbftändigen nicht lutheriſchen Einwohnern
haben 4 dem Anſchluſſe an den lutheriſchen Schulverband ausdrüd:
lid zugeftimmt, 22 Einwendungen dagegen nicht angebracht, ſich zur
Sade überhaupt nicht geäußert.
Demnach beauftrage ih dad Königliche Konfiftorium hiermit,
unter Genehmigung ded Antraged des Magiftrated bezw. des Schul-
vorftandes ded lutheriſchen Schulverbanded nunmehr dahin Anordnung
zu treffen, daß vom 1. April 1885 ab die evangeliihen Einwohner
der Stadt N., weldye nicht lutberiihen Bekenntniſſes find, dem be—
ftehenden dortigen lutheriſchen Schulverbande ald Mitglieder ange:
ſchloſſen und zugewiejen werden.
Selbftverftändlich ift ed, daß diejenigen Reformirten, weldhe Be—
denken tragen, ihre die Iutberiihe Schule befudyenden Kinder an dem
Iutberiihen Religionsunterrichte theilnehmen zu laffen, bierzu nicht
angehalten werden dürfen ıc.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
das Königl. Konfiftorium zu N. (in der
Provinz Hannover).
U. III. a. 16731 G. 1.
2.
Nordhorn, den 2. Mai 1884.
Nachdem zufolge der Reikripte des Herrn Dber-Präfidenten der
Provinz Hannover vom 4. und 24. v. M. der Herr Minifter der
eiftlihen,, Unterrichtd- und Medizinals Angelegenbeiten unter dem
8. März d. 3. verfügt bat, daß Timmtlide fatholiihe Einwohner
zu. in den Schulverband der reformirten Schulgemeinde zu. aufzu-
nehmen jeien und diejelben demzufolge auch an ſämmtlichen Rechten
und Pflichten dieſes Schulverbandes Theil zu nehmen baben,
und wir fodann — unter dem Hervorheben, daß nach dieſer
Entſcheidung ded Herrn Minifters die Berüdfihtigung der von dem
Sculverbande zu N. in der Verbandlung vom 12. Dezember v. 3.
ausgeſprochenen Bepormortung, dab derfelbe mit einer Aufnahme
der jept in N. mohnenden Katholifen in den Scuiverband der
dortigen reformirten Schulgemeinde unter der Bedingung einver-
ftanden jei, daß diefelben weder aktiv noch paſſiv mwahlberedhtigt fein
follen, ausgeſchloſſen ſei — angemiefen find, in Gemäßheit dieler
Entiheidung, das weitere zu verfügen: jo ordnen wir, unter ſo—
weitiger Zurüdnahme unjerer Verfügung vom 15. Dezember 1883
bierdurh an, dab vom 1. Sanuar 1884 ab ſämmiliche katholiſche
Einwohner ge N. in den Schulverband der reformirten Schulge-
meinde zu N. aufzunehmen find und diefelben demzufolge aud an
402
fämmtlihen Rechten und Pflichten dieſes Schulverbandes Theil zu
nehmen haben.
Bon dem Inhalte diefer Anordnung bat der Schulvorftand den
genannten katholiſchen Einwohnern Kenntnis zu geben.
Königliher Ober: Kirchenrath.
n
den Schulvorftand der reformirten Schulgemeinde zu N.
U. III. a. 19709.
101) Ausjhluß der Grund» und Gebäudefteuer von dem
außerhalb des Schulbezirkes belegenen Grundbejipe
ber Schulgemeindemitglieder bei Bertheilung ber
Schullaſten in der Provinz Hannover.
Nihtverpflidtung der Mitglieder einer Schul—
gemeindezur Aufbringungder Kofiten der linterhaltung
une über der Stufe ber Bolföicule ftebenden Schul:
anjtalt.
Uebernahbme der Schulgemeindelaften ald Kom—
munallaften und der Schulen ald Gemeindeanftalten
von Seiten der bürgerlihen Gemeinden.
(Eentralbl. pro 1883 Seite 462, 673 und 668; pro 1884 Geite 333.)
Berlin, den 14. Mär; 1885.
Em. Ercellenz ermwidere ih auf den gefälligen Beriht vom
9, Dezember v. 3., betreffend die Vorftellung ded Schulvorftanded
der Altftädter Schulgemeinde in N. wegen der Erhebung der Schul-
fteuer, indbejondere der Heranziehung ded auswärtigen Grundbefiped
bei deren Beranlagung ganz ergebenft das Folgende:
Es kann nicht genehmigt werden, dab bei Bertheilung der
Schulverbanddlaften der Altftädbter Schulgemeinde in N., inſoweit
dieje Laften nah dem Berhältnifje ded Grundbefiped bezw. nad)
dem BVerbältniffe der Grund» und Gebäubdefteuer veranlagt werden,
bis auf Weitered auch der außerhalb des Schulbezirkes der Altftädter
Scäulgemeinde belegene Grundbefiß mit zur Berechnung gezogen,
oder die Grund» und Gebäudefteuer auch von dem außerhalb des
gedachten Schulbezirfed belegenen Grundbefige der Berehnung mit
zum Grunde gelegt werde, gleichviel, ob im Uebrigen der außerhalb
des gedachten Schulbezirked belegene Grundbefi innerhalb oder außer-
halb des ftädtiichen Gemeindebezirked von N. liegt.
Es muß daber bei der bezüglich dieſes Beichwerdepunftes von
dem Königlihen Konfiftorium zu N. getroffenen, meinem Erlafje
vom 30. Poveniber 1883 (Gentralbl. 1883 ©. 673) entipredhenden
Entſcheidung vom 28. Auguft v. 3. lediglich fein Bewenden behalten.
Die unverfennbaren großen Unzuträglichfeiten und Mißſtände,
*
403
weldye darin ihre Urſache haben, dab innerhalb des ftädtijchen Ge»
meindebezirfed von N. noch immer fünf verjdiedene evangelijche
Sculgemeinden oder Schulverbände beftehen, fünnen nur bejeitigt
werden, wenn entweder diefe fünf beionderen Schulverbände mit eim-
ander zu einem einzigen Schulverbande vereinigt werden — oder bie
Stadtgemeinde N. das f. g. Schulfaffendeficit der gedachten fünf
Stähulverbände, d. b. denjenigen Theil der Schulunterhaltungdtoften,
mweldyer durch die eigenen Einnahmen der Schulen (Einkünfte ded
vorhandenen Schulvermögend, Schulgeld ꝛc.) nicht gededt wird,
mitteld Gemeindebeijdhluffed unter Genehmigung der Kommunalauf-
fidgtäbehörde ald Gemeindelaften auf den Gemeindehaushaltsetat
übernimmt — oder die gedadten fünf Scuiverbände felbft ihrer
Aufhebung und der Uebereignung ihres Schulvermögend an die Stadt-
gemeinde N. zuftimmen, die legtere aber mittelö Gemeindebeſchluſſeb
unter Genehmigung der Kommunal» und der Schulauffihtöäbebhörde
die Schullaften ald Gemeindelaften, die Schulen felbft ald &emeinde-
anftalten übernimmt.
Am Erwünſchteſten 'würde bie —— Eventualität ſein,
weil damit zugleich die Frage nach der Verpflichtung zur ferneren
Unterhaltung der ſ. g. Abtheilung I. der Bürgerſchule der altſtäd⸗
tiſchen Schulgemeinde auf die einfachſte und zweckentſprechendſte
Weiſe ihre as Löſung finden würde.
Da alle feit zehn Fahren zur Bejeitigung der Mißſtände, welche
dus Befteben von —* beſonderen Schulverbänden zur unvermeidlichen
Folge hat, angewendeten Bemühungen erfolglos geweſen find, ſo
empfieblt ſich der Weg perſönlicher BVerhandlungen mit den Schul⸗
vorſtänden der vorhandenen fünf Schulverbände und mit den ſtäd—
tiſchen Behörden in N. durch einen Kommiſſarius des Königlichen
Konſiſtoriums zu N. als dasjenige Mittel, welches am meiſten geeignet
iſt, endlich zum Ziele zu führen. ER
Was die j. g. Abtbeilung T. der altſtädtiſchen Burgerſchule in N.
betrifft, jo kann die unter diejer Bezeichttittig beſtehende Schulauſtalt,
indem fie, obihon nicht zu den eigentlichen höheren oder Gelehrten—
ihulen (Gymnafien ıc.) gebörend, doch ihrem ganzen Endzwede nad)
die Beftimmung bat, ihren Schülern eine 'höhere Bildung zu geben,
als Died in der Volksſchule geſchieht, jomit «über der Stufe ‚der
obligatoriichen allgemeinen Volksſchule ſteht, zu den Volksſchulen im
Sinne des Bolköihulgejeped vom 26. Mai 1845 nicht gerechnet
werden.
Es kann deshalb der dermalige Zuftand, daß die Schulfteuer
der Altftädter Schulgemeinde in R. aud zur Unterhaltung der Ab-
tbeilung I. der Altftädter Bürgerjchule verwendet wird, fernerhin
nit aufrecht 'erhalten werden; ed muß vielmehr Diefem Berhältniffe
ipäteftens bid zum 31. Mär; 1886 “ein Ende gemacht werben 'ber-
geftält, daß vom 1. April 1886 fein Theil der Schulfteuer der alt»
1885. 27
404
ſtädtiſchen Schulgemeinde mehr zur Beftreitung der Koften der Ab-
theilung I. der altftädtiihen Bürgerjchule verwendet werden darf.
Ich glaube erwarten zu dürfen, daß die Stadtgemeinde N. in
richtiger Würdigung der allen Einwohnern der Stadt u Gute
fommenden Vortheile des Beftehend einer über der Stufe der obli«
atoriihen Volksſchule ftehenden, die Bedürfniffe des gewerblichen
ebens und des |. g. Mittelftanded in größerem Umfange berüd:
fihtigenden Unterrichtsanſtalt bei den dieterbalb mit den Mäbtiicen
Behörden zu führenden Verhandlungen bereit fein werde, die ſ. g.
Abtheilung I. der altftädtijchen Bürgerihule ald Gemeindeanftalt und
beren Unterhaltung ald Kommunallaft von dem bezeichneten Termine
ab zu übernehmen.
Daß in der Zwifchenzeit der altftädtiihen Schulgemeinde ge—
ftattet werde, für diejenigen die Abtheilung I. der Bürgerſchule be=
ſuchenden Kinder, welche nicht innerhalb des Bezirked der Altftädter
Sculgemeinde ihren Wohnfig oder ihren regelmäßigen Aufenthalt
haben, ein von dem Königlihen Konfiftorium zu. zu beftimmended
erhöhtes Gaſt- oder Fremdenſchulgeld zu erheben, unterliegt feinem
Bedenten.
Em. Ercellenz erſuche ich ganz ergebenft, hiernach das König-
liche Konfiftorium gefälligft zu beicheiden und mit entipredyender
Weiſung zu verfeben, Ian auch Abichrift des Beicheided, welche
ich mittels des heutigen Erlaſſes — U. III a. 17819 — dem
Evangeliſchen Magiftrate zu N. N. auf deſſen Vorſtellung vom
28. Dezember 1883 in der Angelegenheit, betreffend die Schulfteuer
der evangeliihden Sculgemeinde zu N. N. ertheilt babe, zur
Kenntnidnahme und entſprechenden Beachtung mitzutheilen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
den Königl. Oberpräfidenten Wirklihen Geheimen Rath
Herrn von Leipziger Ercellenz in Hannover.
U. III. a. 18544, 21668, 21669.
102) Berfahren bei Abweihungen von dem urſprüng—
lihen Bauprojekte bei Ausführung von Schulbauten,
zu denen Allerbödfte Gnadengeihente oder Staatsbei—
bilfen gewährt find.
Berlin, den 5. Ianuar 1885.
Bei Gelegenheit eined Specialfalles babe ih mid mit dem
Herrn Finanz-Minifter darüber verftändigt, daß in Fällen, wo bei
Ausführung von Schulbauten, zu welden Allerhöchſte Gnadenge—
ſchenke oder Staatöbeihilfen gewährt find, unweſentliche Abweichungen
von dem urjprünglichen Bauprojekte ſich ald nothwendig heraußftellen,
405
ſich nichtö dagegen zu erinnern findet, daß die Königliche Regierung ıc.
diefe Fleineren Abweichungen obne vorherige Berichterftattung an»
ordnet, wenn dadurch Mebrkoften gegenüber der für die betreffende
Anlage audgeworfenen Koltenpofition nicht entitehen. Andernfalls,
jowie überhaupt bei irgend erheblichen, Aenderungen, ift nad wie
vor unter eingehender Berichterftattung über die techniſchen Gründe,
melde die Abmweihung nöthig maden, und unter Nachweis der
Dedungdmittel für diefe Abmweihungen die höhere Genehmigung der
legteren jtetö vorher zu beantragen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
fämmtlihe Königl. Regierungen und Panddrofteien, fomie
die König. Konfiftorien in der Provinz Hannover.
U. Ill. a. 21539 G. Ill.
103) Merztlihes Gutachten über das Elementarjhulmwejen
Elſaß-Lothringens.
Berlin, den 27. Januar 1885.
Der Kaiſerliche Statthalter in Elſaß-Lothringen, General-
Feldmarfhall von Manteuffel bat ein "Kerztlichet Gutachten
über dad Elementarſchulweſen Elſaß-Lothringens“ von einer medizi—
niſchen Sadverftändigen » Kommijfion eingeholt und dadjelbe ver-
Öffentlichen laffen.
Die Königlihe Regierung u. ſ. w. made id auf dieſe im
Berlage von R. Schulg und Komp. zu Straßburg i./E. erſchienene
Drudichrift hiermit aufmerfjam. '
Un
fänmtlihe Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien in i
der Provinz Hannover, den Königl. Ober-Kirhenrath zu
Nordhorn und das Königl. Provinzial-Schultollegium bier.
Abſchrift erhält das Königliche Provinzial-Schulfollegium zur
Kenntnidnahme und mit der Veranlafjung, die Seminar-Direftoren
auf die Schrift aufmerkjam zu machen.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
fämmtlihe Königl. Brovinzial-Schulfollegien.
U. III. a. 22224 M. 9657.
27°
406
Nicht amtlider Cheil.
1) Das Hodpiz des Klofterd Loccum auf der oftfriefis
ihen Inſel Langeoog.
Bor der oftfriefiihen und oldenburgiichen Küfte liegen, meift
wenig gefannt und beadtet, als die Vorkämpfer deutichen Landes
gegen die gewaltigen Anftürme des Nordmeered die oftfriefiihen
Dünen-Snieln und beftehen Jahr aus Jahr ein den Kampf mit den
unabläjfig neu hberanrollenden Schaaren ded Meergemaltigen feit,
treu und ftandhaft, wenn aud oft mit fchweren, zum Theil unbeil-
baren Wunden. Nicht diejem ruhmloſen Auöharren in treuer Pflicht»
erfüllung, jondern dem eine furze Zeit des Jahres auffladernden
und dann fpurlod verjhmwindenden Badeleben verdanken die Inſeln
Norderney und Wangeroog, daß fie jhon vor Zabrzebnten in weis
teren Kreilen ded Vaterlandes bekannt und geſchätzt wurden, jene
ald Sommeraufenthalt des früheren Hofes und der eleganten Welt
Hannover’s, dieſe ald Seebad namentlih der Bremer und Olden—
burgiichen Geſellſchaftskreiſe. Im Folge der ſchweren Wunden, melde
MWangeroog dur die Sturmfluthen ded Winterd 1854/55 erlitten,
trat es von Jahr zu Jahr mehr in den Hintergrund, während Nor⸗
derney weiter kräftig ald Seebadeort aufblühte und, feitdem es ſich
in Folge der Eröffnung der Hannover'ihen Weftbahn aud weiteren
Kreifen eröffnete, fih den Namen und Charakter als Welt- und
Modebad erfämpft hat. Neben Norderney trat vor 25 Jahren
Borkum, züerft namentlih von Emden und Umgegend her beſucht,
in die Reihe der allgemeiner bekannten Seebadeorte und hat in
diefer Eigenſchaft ein fröhliche® Gedeiben gezeigt, wie feine Be—
ſucherzahl von über 4000 im Testen Sabre bemeift. Die übrigen
Inſeln Zuift, Baltrüm, Langeoog, Spiekeroog und mit ihnen der
Zorfo von Wangeroog boten, da fie vom Hinterlande ſchwerer zu
erreichen waren, meift nur den Bewohnern der nächftgelegenen Küften-
genenden und einzelnen Perſonen, weldye in dem ungeltörteren und
illigeren Anfenthalte Genüge und Befriedigung fanden, Gelegenheit
zur Erholung an der See und in primitiverer Weile auch zum
Baden; die Zahl der eigentlihen Badegäſte bewegte ſich daher nur
in bejcheidenen, aber ebenfalls ftetig wadienden Ziffern.
Daß das Emporblühen der Seebadeanftalten auf den Inſeln
Borkum und Norderney und ebenjo auf Sylt und Föbr an der Weit:
küſte Schleöwig’s den durch Vermehrung und Verbefferung der Ver-
febröanftalten gegebenen günftigen Vorbedingungen in fteigendem
Verhältniſſe folgte, liefert den WYeweis, dab das Bedürfnis zu einem
Sommeraufentbalte an der See, namentlich aud an der Nordiee
407
mit ihren eigenartigen VBorzügen, in hohem Maße im ganzen Lande
vorbanden ir und daß es nur der Erſchließung neuer Kerkindun en
bedurft bat, um eine allgemeine Steigerung ded Fremdenzuflufies
in. die Nordjeebäder herbeizuführen. Bon beionderer Wichtigkeit ift
für die Entwidelung der Seebäder die Eröffnung der oitfriefiichen
Küftenbahn im Jahre 1884 geweien, melde, in eimer Entfernung
von wenigen Kilometern von der Feftlandöfüfte, mit einem Schlage
die bequeme Grreihung aller Küftenpunfte, von melden der Berfebr
nad) den Injeln ftattfindet, ermöglichte. Norderney mit feinen für
die Ausnupung der Verkehrsmittel jchon gegebenen Einrichtungen
303 durch die Eifenbahnftrede Emden-Norden, von weldyem lepteren
die Küſte bei Norddeich in etwa einer Stunde, in einer ferneren
Stunde Norderney per Dampfſchiff zu erreichen ift, den erften Vor—
theil und bat denfelben in auögiebigiter Weije zu verwerthen gemußt.
Doch aud die übrigen Inſeln — Borkum ausgenommen — übten
bei der nunmehr gebotenen Gelegenheit, fie kennen und jede in ihrer
Eigenthümlichkeit jhäßen zu lernen, mehr und mehr erhöhte An-
ziebungöfraft aus, und fo zeigte ſich auf allen Inſeln ſchon in dem
vergangenen Sommer eine Ihe bemerkbare Zunahme in dem Fremden-
und Babdeverfebre.
Die Beobachtung, wie jehr dad Bedürfnis eined zeitweiligen
Aufenthalted an der See, jei es mit, ſei ed ohne Bäder, im Allge-
meinen im Steigen begriffen ift, und wie ſehr gerade alle in öffent:
lien Aemtern der Kirche, der Schule und des Staates Stebenden
ganz vorzugsweiſe ‚dort Gelegenheit finden zu der ihnen nothwendigen
Kräftigung und Erfriſchung ded Nervenſyſtems und der Atbmungss
organe, jowie die Hoffnung einem der: noch weniger entwidelten
Seebäder ein gerade den Wünſchen diejer Kreiſe ——— Ge⸗
präge — Bebaglichkeit, Ruhe, ungezwungenen gemüthlichen Verkehr,
Freiheit von Ceremoniell-, Toiletten- und Etikettenzwang — geben
und dauernd erhalten zu können, bat dem Kloſter Loccum die An—
regung gegeben, auf der Injel Langeoog ein Hodpiz zu gründen, in
weldem gegen Gritattung der Seibfttoften Badegäſte aud gebildeten
Kreiien, im erfter Linie Geiftlihe, Lehrer und —— Aufnahme
während der. Badezeit finden und Wohnung mit voller Beköftigung
erhalten jollen.
Ueber die Entitebung und Entwidelung ded Klofterd Loccum,
it in dem Hefte 1 J. IX. der Zeitichrift „Monatsichrift für deutiche
Beamte” (Januar 1885) eine nähere Mittbeitung enthalten. Hier
möge über die Berhältnifje dedielben folgendes furz erwähnt werden.
Dad Klofter Loccum, in der Provinz Hannover etwa in der
Mitte zwiihen Minden und Nienburg a. W. gelegen, ein ehemaliges
früher reihdunmittelbares Ciſterzienſer⸗Kloſter, entging durch beſon⸗
dere Kaiſerliche Fürſorge der Säfularifirung, trat Ipäter zur luthes
riihen Konfeifion über und ift wohl das einzige kirchliche Inſtitut
408
diefer Art, welches in proteftantiihen Landen, trop ded Wechſels in
der Landeshoheit ſich Selbftändigkeit und einen freilidy erheblich ges
minderten Theil feiner früber bedeutenden Einfünfte gewahrt bat.
Die lepteren werden ftatutariich zur Körderung kirchlicher, unterricht
liher und fjonftiger gemeinnügiger Zwede verwendet. Das in den
Räumen ded Klofterd Loccum jelbft eingerichtete Prediger-Seminar,
das tbeologiihe Stift an der Univerfität Göttingen, jowie das
namentlid für Söhne von Predigern beftimmte Alumnat in Hameln
werden aud den Mitteln der Stiftung erhalten und von dem Kon⸗
vent des Klofterd verwaltet. In dem Hospiz auf angeoog will dad
Klofter eine neue Anftalt ſchaffen, durch melde es den Intereſſen
der Kirche, der Schule, ded Staates zu dienen beabfidtigt. Das
Babdeleben in den größeren Bädern mit feinem aus allen Weltge-
genden zuftrömenden Fremdenverfehre, den durch denjelben und für
denfjelben gebotenen VBergnügungen und ftet3 neu zu ſchaffenden Zer-
ftreuungen, weldye unvermeidlih ihre Nachwirkungen aud auf das
urüdgezogenite Einzelleben ausüben, der Aufentbalt oder doch der
ertebr in den mit immer verfeinerteren und raffinirteren Beköſti—
gungd» und Geldabnahme » Bedingungen auögeftatteten Hoteld und
Penfionen, — dieied Badeleben fann für die oben genannten Kreije
die zur Beruhigung des überreizten Nervenlebend nothwendigen Be-
dingungen nicht bieten. Die von dem Klofter beabfichtigten Anlagen
jollen gerade denen ein Bade-Aiyl ſchaffen, welche aus einem arbeit-
reihen, ermübdenden Leben heraus vor Allem ein wirkliches Ausruben,
ein vollkommenes Sichgehenlaffen im Kreile gleichgefinnter, gleich⸗
artigen Lebens- und Wirkungskreiſen angehörender Männer und
Familien ſuchen. Die günftige Aufnahme, welde die in Hagenthal
im Harz und in Heinrihdbad in der Schweiz eröffneten 833
erfahren haben, wies darauf hin, die dortigen Einrichtungen auf den
Aufenthalt in einem Seebade zu übertragen, und ſo neben dem
dolce far niente Gelegenheit zu einer Kräftigung und Stählung
des Körperd, namentlidy des Nervenipftemd und der Atbmungdorgane
u bieten, wie ed allein der Aufenthalt an der Nordfee — in inten-
Fioftem Make im Spätiommer — bemirft. Das Klofter richtete da—
ber feine Blide auf eine der Nordſee-Inſeln. Da Borkum und
namentlih Norderney ihon den Charakter moderner Luxusbäder
tragen oder denfelben zu erreichen mehr und mehr bemüht find, jo
mußte von bdiefen Inſeln von vornherein abgejeben werden und
fonnte nur eine der übrigen in Frage fommen. Die Wabl fiel auf
Langeoog und darf nad dem Urtbeile aller betbeiligten Kreiſe und
Periönlichkeiten ald eine bejonderd glüdliche bezeichnet werden.
Mährend die übrigen Inſeln — außer Langeoog und ihrer
fleinen weltlihen Nachbarin Baltrum — jämmtlih durd den An—
prall der Wellen von Nordweſten ber mehr oder weniger Terrain
verlieren, fo daß die Regierung Borkum, Norderney, Spieferoog
409
dur die Foftipieligften Schugbaumerfe in ihrem für die Feftlands-
füfte jo dringend nothwendigen Beftande zu erhalten ſich genöthigt
gejehen bat, auf Zuift und Wangeroog an den Weſtſpitzen Sabr
um Jahr Fleinere oder größere Streden preiögegeben werden müffen,
eigt Langeoog ein langiames, aber ſtetiges Anwachſen ſowohl an
— Welt: wie an der Nordweſtküſte und bietet daher auf dieſem
für die Anlage ded Seebaded geeignetiten Theile der Inſel einen io
fiheren, ſchönen und feften Strand, wie er günftiger nicht gedacht
werden fann. Auf den übrigen, mit Schutzwerken verjehenen Snfeln
durdichneiden den Weſt- und Nordweititrand die Buhnenwurzeln
in Abftänden von 2— 300 m und müfjen auf den feuchten und
glatten Duadern oder Steinblöden überjchritten werden. In den
Fugen und dem Holzwerfe der Buhnen jeßen die bei der Ebbe zu—
rüdbleibenden — und vegetabiliſchen Seeauswürfe jeder
Art fi feſt und verbreiten, namentlich während der heißen Zeit,
jenen eigentbümlich penetranten Fäulnisgeruch, mwelder häufig für
ie Badegäfte zur großen Plage wird. Der Strand von Langeoog
bietet durchweg eine fo volftändig ebene und feite Fläche, wie fie
die funftvollfte Anlage von Promenadenwegen nicht zu ſchaffen ver-
mag, und zu jeder Zeit eine von jenem Geruche vollftändig freie,
würzige Seeluft. Auf feiner Inſel empfindet man jo ſehr dad Un-
ebundenjein im Raume und dad Gefühl des Losgelöftjeind von
Allem, was unjere irdiiche Umgebung und an Drüdendem fo leicht
auf die Seele legt. Schönere, Herz und Gemüth erleidhterndere
Abende, ald wir fie in den legten Tagen des September bei ſchwachem
Seeleuchten unter dem funfelnden Sternenbeere in ungeltörtem Wan-
dein auf dem Parket ded Kangeooger Stranded genofjen, von den
ewigen Tönen bed Meerchors umrauicht, vermag wohl ſchwerlich ein
anderer Badeort zu bieten. Durch die langgeftredte Geftalt, melde
der Inſel ihren Namen gegeben bat, befipt der Strand dabei eine
folde Ausdehnung, dab ſelbſt bei dem größeſten Anwachſen der
Bade-Geſellſchaft ein Alleinfein am Strande ſtets möglidy ift.*)
*) Die Infel Langeoog hat, wie hier erwähnt fein mag, eine Längenaus-
dehnung von Weit nad Oft von c. 14 km, eine Breite von Nord nad üb
an der breiteften Stelle von c. 2 km, an der jhmalften von 600 m. Während
bie Inſel früher aus 3 Theilen beftand, melde zur Zeit der Fluth dur die
von ihr überftrömten, den mittleren unbewohnten Theil „Melthörn” umfaffenden,
fogenannten „Schloppe” getrennt wurden, bildet zur Zeit der regelmäßigen
Tiden (Wechſel der Ebbe und * die Inſel in Folge natürlicher und künſtüch
eförderter Verſandung der Schloppe ein Ganzes, vor welches ſich in den letzten
ahren vor der Südweſtſpitze ein neuer zur Ebbezeit zu Fuß erreichbarer Inſel⸗
theil „Flinthörn“ vorgelagert hat. Auf dem Weftende der Inſel liegt das Dorf
Langeoog, während auf dem Dftende nur ein einzelnes Domanial-Gut, mit Gaft-
wirthſchaft verbunden, fich befindet. Das Dorf hat eine Kirche, eine Schule,
42 Girundftüde und 170 Bewohner, melde fih außer von der Schifffahrt un)
dem freilich gegenwärtig nur wenig ergiebigen Filhfange, von der Viehzucht auf
dem c. 311 Morgen umfafjenden prädtigen „Grün“, ſWieſen)⸗Lande ernähren.
410
Wenn troß der eben beichriebenen Vorzüge ded Strandes und
feiner beionderen Geeignetheit zur Anlage eined Seebades Langeoog
bisher nicht die gebührende Beachtung gefunden, fo lag dieſes ledig.
lid in der Schwierigkeit die Infel zu erreihen. Die Bewohner der
nächſten Umgegend haben jene Vorzüge wohl erkannt und zu ſchäten
— Durch die Eröffnung der Küſtenbahn und die Anlage eines
ahnhofes bei Eſens iſt Langeoog nunmehr in den Bereich des
Eiſenbahnnetzes getreten, jo dab die Küfte bei Benſerſiel auf einer
der jchönen oftfriefiihen Klinferhauffeen, im legten Jahre neu er»
baut, in bequemen Wagen vom Eiſenbahnwaggon aus in c. 25 Mi«
nuten zu erreichen ift. Zwei Fährihiffe, von denen das größere mit
einer 35 Perjonen Unterkunft gewährenden Kajüte namentlid für
die Perionenbeförderung neu gebaut und eingerichtet ift, führen die
Reifendenden über das zwiſchen der Küfte und der Inſel liegende
„Watt“, bei günftigem Winde in c. 1 Stunde auf die „Rhede“
von Langeoog. Hier findet ein Heberfteigen auf bereit ftehende zwei—
jpännige, zum Theil bededte Wagen ftatt, und nad) einer durch ihre
Eigenartigfeit dem Binnenländer interefjanten Fahrt zunächſt durch
dad mit der Ebbe abfließende Waſſer dann über den feiten, mit
einer leihten Schlickſchicht bededten Strand und durd das ſich an-
ſchließende Grünland wird das Dorf in etwa '/, Stunde erreicht,
jo dag bei günftigem Zujammentreffen aller Berhältniffe der an-
fommende Badegaft ſchon 2 Stunden nady dem Berlafjen des Coupé's
in jeine Badewohnung eintreten fann. Dadurd aber, daß die
Abfahrt des Fäbrichiffed von Benjerfiel und dementiprehend die
Abfahrt der Wagen vom Bahnhofe Eſens durdy dad Eintreten der
Waſſerzeiten bedingt ift, kann fi der Aufenthalt in Eſens bezw. in
Benierhiel auf fürzere oder längere Zeit ausdehnen; ebenjo wollen
Mind und Wetter für die Zeit der Ueberfahrt ald Faktoren in Rüd-
fidyt gezogen werden. Es läßt fi ſomit die bis zur Grreihung
der Inſel erforderliche Zeit nicht genau bemefjen, jedenfalls ift die:
jelbe aber unter fonft aleihen Verhältniſſen, eine jo geringe wie auf
irgend einer der oftfriefiichen, jedenfalls erbeblich kürzer ald auf den
Schleswig'ſchen Infeln. Ein weiterer äußerer Borzug der Sniel
liegt darin, dat dad Dorf nur durd die bier 500 m breite Dünen-
fette von dem Babdeltrande getrennt mwird und fo die Badeftellen
auf den durch die Dünen führenden, mit Klinkern belegten, bequemen
Pfaden von den den Dünen zunädjit gelegenen Häujern — und jo
auch von dem fpäter zu ermäbnenden Hodpize — in 5 — 10 Mi:
nuten zu erreidhen find. Endlich it durch den Biebreihtbum auf
den — nah Borkum ausgedehnteften — Grünlanden des Weft-
und Ditendes eine reichliche DVerjorgung der Badegäfte mit der
ſchönſten Milch und friiher Butter geboten, während in der Bade-
zeit durd die täglich mindeſtens einmal ftattfindende Verbindung
mit dem Feftlande aud dad Beziehen aller anderen nothwendigen
Lebendbedürfnifje und einfacher Annehmlichkeiten gefichert ift.
41]
Neben diejen äußeren, die Entwidelung eined Badeorted in be-
fonderer Weiſe begünftigenden Berhältniffen wurden aber die Bor:
züge Langeoog's namentlih darin erfannt, daß ein eigentlidhes, den
modernen Begriffen entjpredyendes Badeleben auf der Injel nod
gar nicht beftand, und von denjenigen Kreijen, melde ſich bis dahin
auf der Inſel bewegt hatten, nicht nur eine Störung der von dem
Klofter Loccum beabjihtigten Zmede nicht zu befürchten, jondern eher
eine Förderung zu erhoffen iſt. Die Badeverzeichniſſe weiſen als
Hauptbeftandtheil der Badegefellihaft Prediger, Lehrer der verichie-
denen Kategorien der Bildungsanftalten, Beamte, Dffiziere, Rentiers,
Kaufleute u. |. w. auf, aljo vorzugsweiſe diejenigen Geſellſchafts—
Haffen, für welche das Klofter in feinem Hospiz Aufnahme zu be-
reiten gemillt ift. Diele Badegejellichaft bewegte fi in den weiten
räumlichen Umgebungen ohne zwingende Feſſeln nebeneinander und
bat die Vorzüge der einfachen ftillen Verhältniſſe genofjen, melde
von dem Klofter eritrebt werden. Es ift bier aljo nur nöthig, die
egebenen Berbältniffe mit jchonender Hand zu nußen, dieſelben,
oweit ed für die gedeihliche Wirfung des Bades wünſchenswerth ift,
weiter zu entwideln und zu fördern und gegen dad Gindringen
ftörender Elemente nah Möglichkeit zu ſichern.
Das Klofter hat fidy daher bemüht, die gejammten vorhandenen
Badeeinrihtungen und die Verwaltung ded Bades zu übernehmen,
und ift ihm dies bei dem Entgegenfommen der Gemeinde Langeoog
elungen, jo dab die Verwaltung des Hodpized, wie ded geſammten
Bademeiend in eine Hand haben gelegt werden fünnen, welde mit
der freundlichft zugejagten Unteritügung der Staatöbehörden und
aller ſonſt beftimmenden Perjönlichkeiten. e8 ſich angelegen fein lafjen
wird, die von dem Konvent des Klofter8 bei der Anlage des Hospizes
beabfihtigten Tendenzen weiter zu verfolgen und den damit ver:
folgten Grundgedanken zur Wirklichfeit werden zu lafjen.
In einem ſchönen, weiten, nah Süden ſich öffnenden Dünen-
thale, von Norden und Weften dur die mit feftem grünen Pflanzen«
wuchſe bededten Dünen gegen den Nordmeit geihüpt, obne telel-
artig umichloffen zu fein, liegt da8 Hospizgebäude etwa 450 m von
dem Nordrande des eigentlicien Dorfes entfernt, mit einem weiten
Blide über das mit prächtigen Viehheerden belebte Wiejenland fort
auf dad Wattenmeer und die in weiter Ferne verihwimmende Feit«
landsfüfte. Bon dem zweiftödigen, mit einem 90 cm vortretenden
Mittelbau verjehenen, 44,20 m !angen 9,10 m breiten Hauptge—
bäude ipringen nad Süden zwei 11,10 m lange, 10,70 m breite
Flügel vor, jo daß neben den zur gemeinihaftlihen Benugung bes
ſtimmter Speiſe-, Unterhaltungs: und Xejezimmern, einer großen
bededten Beranda, zahlreihen fleinen Zelten vor dem Gebäude und
den Wohnungen der Hoßpizbeamten, — 50 Xogirzimmer, theils für
eine, theild für zwei oder drei Perjonen, zur Aufnahme von event.
412
indgejammt etma 80 Perſonen eingerichtet, vorhanden find. Bei der
Audftattung der Zimmer, wie des gefammten Hodpized ift jeder Lurus
vermieden, und dad Hauptaugenmerk nur darauf gerichtet gemejen,
die grundſätzlich zu bewahrende Einfachheit mit der für einen gedeib-
lihen Erfolg des Badeaufenthalted gebotenen Bequemlichkeit zu
vereinigen. Es ift daher namentlich für das Vorhandenſein guter
Betten und bequemer, zum Ruben am Tage beftimmter Chaifelongues
geforgt, im Uebrigen darauf gerechnet, daß der Aufenthalt der Bade-
äfte für den Haupttbeil ded Tages am Strande ftattfinden fol,
aneben wird auf eine dem Appetit an der See entipredyende
kräftige, ſchmackhaft bereitete, reichliche Beköſtigung Bedadt genommen
werden, für welche Die in der Provinz Hannover übliche Zubereitung»
weiſe der Speilen zu Grunde gelegt wird.
Zur Bedienung werden, außer einem Haudmeifter und einem
Laufburſchen, ſowohl für die Zimmer, ald auch bei Tiſche faubere,
ehrbare Mädchen verwendet werden.
Die Penfiondverbältnifje find derartig geordnet, dah Wohnung,
Bedienung und volle Beköſtigung (ausichlieglid Bier, Wein und ähn—
licher Getränfe) alfo Frühſtück, Mittageffen, Kaffee nad) demjelben und
Abendefjen gegen einen feften Penſionspreis gewährt werden, welcher
dad Hospiz ig den Stand jept, obne Zuihüffe ſeitens der Klofter-
fafje zu befteben, aber Ueberſchüſſe nicht abwerfen jol. Die Penfions-
fäge find nur nad der Größe und Lage der Zimmer (vier Klafjen)
und nad der Zahl der in einem Zimmer 2ogirenden verſchieden,
während Bedienung und Beköftigung für alle Gäfte gleihmäßig
berechnet wird. Dad Zahlen von Trinfgeldern ſoll vollftändig aus»
peihlofjen fein. Auch im Uebrigen fol das Geld, um Alles an das
Hotelleben Erinnernde nad Möglichkeit fern zu halten, im Hospiz
während des eigentlihen Aufenthaltes der Gäfte nicht erfcheinen,
fondern die Getränfe und alle neben der regelmäßigen Beföftigung
gewünjchten Lebens- oder fonftigen Bedürfniffe nur gegen Bons
verabfolgt werden, welche leptere die Beläge der hiernach aufzu=
ftellenden Rechnungen bilden. on zuverläffigen Firmen bezogener
uter reiner Wein (Rothwein, Rheinwein, Mojelmein in je 2 Sorten)
Bier und fonftige Getränfe werden zu mäßigen, die Selbſtkoſten
deckenden Preiſen geliefert werden.
Die Verwaltung der äußeren Verhältniſſe des Hospizes wie
die Bade-Verwaltung und der geichäftliche Verkehr mit den Hodpiz-
und Badegäften ift einem von dem Klofter Loccum angeftellten
Dirigenten übertragen, während die innere Verwaltung des Hospizes
und die fvecielle Fürſorge für die Unterkunft, Bedienung und Bes
föftigung der Hospizgäfte einer bewährten Hauddame obliegen wird.
Die für das Hodpiz geltende Hausordnung foll jedem Beſucher
die mit geordneter ZTagedeintheilung verträglihe volle Freibeit in
der Bewegung und den Lebendgewohnbeiten gewähren. Dabei joll
413
die Pflege familienartiger Zujammengebörigfeit, wie fie ſchon bei
den gemeinschaftlich eingenommenen Hauptmabhlzeiten zu Mittag und
zu Abend in die Erſcheinung tritt, auf jede möglihe Weile geweckt
und gefördert werden, jo daß dem Snftitute der Charakter eines
geordneten ſoliden chriftlihen Hausweſens aufgeprägt wird.
Denjenigen Badegäften, weldye in dem Hospiz nicht mehr Auf
nabme finden fönnen oder eine folde nicht wünſchen, bietet ſich
preiswerthe Wobngelegenbeit in den Häufern der Dorfbewohner,
dem im leßten Sommer eröffneten mit voller Behaglichkeit ausge»
ftatteten Hotel Ahrenholtz und den beiden älteren, ebenfalld ein
wohnliches Unterfommen gewäbrenden Gafthöfen. Zu den im vorigen
Sommer vorhandenen ca. 120 zur Aufnahme von Babdegäften be»
ftimmten Räumen mit ca. 140 Betten wird bei der bereitö zum
Ausdrude gelangten Neigung zum Bauen für die nächſte Saiſon
auf eine merfbare Vermehrung zu rechnen jein. Nach dem auf An«
laß einer Verfügung der Königlihen Landdroftei zu Aurich in der
Bearbeitung befindlihen Bebauungsplane für dad Dorf Langeoog
wird ſich eine große Zahl günftig gelegener, zur Bebauung für Bade»
zwecke ſehr geeigneten Bauſtellen ergeben, namentlich längs des am
inneren Fuße der Weſtdünen vom Dorfe nach dem Hospiz herzu—⸗
ftelenden Weged. Auf dem nad den Dünen anfteigenden Terrain
werden Logirhäuſer und Villen eine bejonderd günftige Lage finden,
egen die Nordmeititürme geſchützt, mit freiem nicht zu verbauenden
Blide über dad Grünland auf dad Wattenmeer. Die Badeeinridy>
tungen, welde biöher nur in feftitebenden Badezellen beitanden
baben, find zunächſt durch Beſchaffung einer Zahl von fabrbaren
Badekutihen und Errichtung von Wartezelten, jomie eines für etwa
20 Perionen beftimmten gemeinjchaftlihen Badezelted am Herren»
ftrande vermehrt worden. Durd die Einrichtung eines in der Mitte
zwilhen dem Herrn- und Damen »Bade gelegenen „neutralen“
Strandes, defjen Betreten zu jeder Zeit allgemein geftattet ift, und
weldyer mit einer ausreihenden Zahl von Strandförben bejegt werden
wird, foll den Herren und Damen Gelegenheit geboten jein, vor
dem Bade und nad Beendigung dedjelben auf dem fürzeften Wege
am Strande zujammenzutreffen. Hinter diefem neutralen Strande
auf einer bequem zu erreihenden Dünenhöhe wird ein Ausfichts-
etabliffjement, „Abtei" genannt, errichtet werden, in mwelder auch
einfache der Badediät entiprehende Erfriihungen von einem Pächter
der Reftauration follen gereicht werden fünnen. Die Abtei wird
in ihrem Audblide nad vorn die endloje See beherrſchen, während
nad rechtö die Küfte von Baltrum und Abends dad in Intervallen
aufbligende Feuer des Norderneyer Leuchtthurmes in den Sehkreis
tritt. Durch couliffenartig ſich vorſchiebende Dünen wird die Sicht
nah den Babdeftellen entzogen, während unmittelbar am Fuße der
Abtei der neutrale Strand den Bereinigungsd- und Ausgangspunkt
414
eined hoffentlich fröhlihen und ungezwungenen Zreibens der vor-
läufig noch in ihrer Zahl beſchränkten Badegejelliaft bieten wird.
Hinter den Vordünen fort ſchaut man in die grünen Dünentbäler,
von denen fi dad nad Nordoften gelegene in fanfter Abdachung
nah dem Hospiz binunterzieht, jo daß dieſes ald point de vue
fi vor den hinter demjelben anſcheinend fteiler anfteigenden Dünen
zügen in anmutbigfter Weile abbebt. In diejem Dünentbale her—
Er wie aud jüdwärtd der Abtei nach dem zum Herrenbade ab»
gehenden Wege führt ein breiter mit Klinfern belegter Pfad in
bequemiten Steigerungsverhältnifien, jo daß vom Hospiz und Dorf
die Abtei und von diejer der neutrale Strand in wenigen Minuten
zu erreichen iſt.
Zu Auöflügen längd ded Strandes, namentli nad dem „Dit
ende" zu Fuß und zu Wagen, wie zu Schiff nad dem Feitlande
und den benadpbarten Injeln, zum Beimohnen beim Fiſchfange und
zur Sagd auf Seehunde, von denen Scaaren bis. zu 30 ſich auf
der vor dem Badeſtrande liegenden Platte zeigen, ift in derielben
Meile volle Gelegenbeit vorhanden, wie auf den übrigen Inſeln,
wobei die Preije fir die einzelnen Beförderungdarten u. |. w. poli«
zeilih normirt werden. Cine bejondere Anziehungskraft wird bei
näberem Bekanntwerden die auf dem Dftende der Injel vorhandene
Vogeltolonie, namentlid aud den Naturforſchern und fpeciell den
Drnitbologen bieten. Gegen Entnahme eines Erlaubnisſcheines wird
der Beſuch der Vogelfolonie unter Führung ded mit der Beauflid-
tigung der Kolonie während der Brutzeit befrauten Wächters gern
geitattet; dad Schieß en der Vögel ift unterfagt. Der Dünenbrand,
welcher die Kolonie im vorigen Sommer überfallen, hat den Namen
„Langeoog“ in den Blättern vor vieler Lejer Augen gebracht. Der
Brand iſt freilih einem Theile der WBogelbrut und der in auf«
opfernder Liebe bejorgten Muttervögel verbängnisvoll geworden, hat
aber den MWahötbum des die Dünen dedenden Helms (Strandges
treided) nur gefördert. —
Mir ſchließen dieje Mittbeilungen, indem wir dem jungen Un—
ternehmen ein fröhliches Gedeihen und Allen, welde die Inſel und
dad Hospiz aufjuhen, eine gejegnete Kur und volle Erfriihung
wünſchen.
Mer laute, geräuſchvolle Vergnügungen, Konzerte, Tanzpartien
ſucht, wer Zoilettenprunf und fteifed Geremoniell aud während der
Sommerfriihe nicht entbehren fann, wird auf Yangeoog feine Ned:
nung nicht finden. Wem ed aber darum zu thun ift, in zwanglojer
Behaglichkeit und beſchaulicher Stille von den Strapazen der Arbeit
einige Wochen audzujpannen und dad Nervenipitem zu ftäblen für
neue Mübiale des Berufslebens, dem werden einige Wochen Aufent-
halt auf der Inſel eine Erquidung und Kräftigung gewähren, wie
wenige andere Bäder und Sommerfriihen fie zu ſchaffen vermögen.
415
Berjonal: Veränderungen, Titel: und Ordens : Berleihungen.
A. Behörden und Beamte.
Den bortragenden Räthen im Minifteriutn der geiftlihen ıc. Ange-
tegenbeiten Geheimen Ober-Regierungd-Ratb D. Dr. Bonip ift
der Rothe Adler-Drden zweiter Klafje mit Eicyenlaub, und Ges
beimen Ober» Regierungs-Rathd Dr. Gandtner der Königl.
Kronen-Orden zweiter Kaffe verliehen, — die Geheimen Regie
rungs- und vortragenden Räthe Dr. Effer und Dr. Sordan
in demjelben Minifterium find zu Geheimen Ober» Regierungd»
Rätben ernannt, — dem Regierungd- und Baurath Meyden-
bauer zu Marburg ift die Stelle eined NRegierungd- und Baus
rathes bei demjelben Minifterium verliehen,
der Paltor Saß zu Koldenbüttel im Kreiſe Eiderftedt ift zum Regie—
rungd- und Schulrathe ernannt und der Regierung zu Schleswig
ũberwieſen,
die kommiſſariſchen Kreis-Schulinſpektoren Gymnaſiallehrer Caöper
zu Grätz, Seminarlehrer Stordeur zu Schildberg, Gym—
naſiallehrer Dr. Waſchow zu Krotoſchin, Realprogymnaſial⸗
Lehrer Zwerſchke zu Habelſchwerdt und Rektor Dr. Bußky
zu Lennep ſind zu Kreis-Schulinſpeltoren ernannt worden.
B. Univerſitäten, techniſche Hochſchulen ıc.
An der Univerfität zu Berlin iſt der Oberlehrer Profeſſ. Lic.
Deutſch vom Luiſen-Gymnaſ. dafelbft zum außerordehtl. Pro-
feffor in der tbeolog. Fafult. ernannt, — das ordentl. Mitglied
des Kaiſerl. Gejundbeitd-Amtes, Geh. Reg. Rath Dr. Rob. Ko cd
zu Berlin zum ordentl. Profeſſ. in der mediziniſch. Fakult. unter
gleichzeitiger Berleihung ded Charakters ald Geheimer Mebdizinals
Rath ernannt, dem auferordentl. Profefl. Sanitätsrath Dr.
Küfter in der medizinisch. Fakult. der Rothe Adler-Orden vierter
Klafje verlieben, — dem ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult.,
Wirk. Geheimen Rath Dr.von Ranke der Stern der Komthure
ded Königl. Hausordens von Hohenzollern verliehen,
die Privatdozenten Dr. Rebmfe zu Berlin und Dr. Pietid zu
Kiel find zu auberordentl. Profefjoren in der philoſoph. Fakult.
der Univerfit. zu Greifswald ernannt,
der Privatdoz. Dr. Krawutzcky zu Breslau ift zum außerordentl.
Profefj. in der fatholiichetbeolog. Fakult, und der Oberlehrer am
Wilhelms » Gymnaf. ‚und Privatdoz. Dr. Döf. Erdmann zu
Königsberg i. Prß zum amberordentl. Profeff. in der philojopb.
Fakult. der Univerj. zu Bredlau ernannt,
416
der Privatdoz. Dr. E. Schwarz zu Halle a./S. zum aufer«
ordentl. Profeſſ. in der medizinisch. Fakult., und der außerordentl.
Profeſſ. Dr. Dberbed zu Halle zum ordentl. Profefj. in der
philoſoph. Fakult. der Univeri. dajeibit ernannt,
der Privatdoz. Dr. Heinrih Lehmann zu Kiel zum außerordentl.
Profeſſ. in der juriftiich. Fakult., der außerordentl. Profeſſ. Dr.
Vogt zu Greifswald zum ordentl. Profeff., und der Privatdoz.
Dr. Pland zu Münden zum außerordentl. Profefj. in der
philoſophiſch. Fakult. der Univerj. zu Kiel ernannt,
der ordentl. Profefj. Dr. Merkel zu Roftod zum ordentl. Profefl.
in ber juriftiich Bafult. der Univerf. zu Göttingen, — ber
Privatdoz. Dr. Eggert zu Göttingen zum außerordentl. Profeſſ.
in der pbilofoph. afult. derjelben Univerf. ernannt,
der außerordentl. Profeff. Lic. Dr. theol. et phil. Wellhauſen
zu Halle zum ordentl. Profefjor, und der Privatdoz. Dr. Natorp
zu Marburg zum außerordentl. Profefj. in der philoſoph. Fakult.
der Univerj. zu Marburg ernannt, und
ber Privatdoz. und Dberlehrer am Realgymnaſ. der Francke'ſchen
Stiftungen zu Halle a,S., Dr. Rid. Lehmann zum außer:
ordentl. Profeſſ. in der philofoph. Kafult. der Akademie zu Münfter
ernannt worden,
Der Land» Bauinipeftor Hugo Koh zu Berlin ift zum etatd-
mäßigen Profeſſ. an der techniſchen Hochſchule dajelbft ernannt,
den Dozenten an derjelben tehniihen Hochſchule Architekten Strad
und Zand-Bauinipektor Wolff das Prädikat „Profeffor“ beigelegt,
dem Dozenten Ingenieur Müller-Breslau an der techniſchen
Hohihule zu Hannover dad Prädikat „Profeffor” beigelegt
worden,
Bei den Königl. Mufeen au Berlin ift der außerordentl. Profefl.
an ber Univerſ. dajelbft Dr. Erman ald Direktor der ägyptiſchen
Abtheilung, ald Direftorial-Aififtenten find: bei der ethnologiſchen
Übtheilung Dr. Grube, bei der Gemälde »Galerie Dr. von
Tſchudi, und bei dem Kupferftih-Kabinet Dr. Springer be-
ftelt, — dem Direktorial» Affiftenten Dr. Stern bei denjelben
Muſeen ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen worden.
Der erfte Direftor ded Kunftgewerbe- Mufeumd zu Berlin,
Grunom ift zum erften Direktor ded nunmehr Königl. Kunft-
— — bei den Königl. Muſeen, der Sammlungs⸗
irektor Profeſſ. Dr. Leſſing zum Direktor der Sammlungen,
der Unterrichts-Direktor Profeſſ. Ewald zum Direktor der Un—
terrichtsanſtalt desſelben Inſtitutes ernannt, ferner find der bis—
herige Bibliothekar Dr. Licht wark als ſolcher ſowie die Direk—
torial⸗Aſſiſtenten Fen dler und Leinhaas als ſolche bei dem
Königl. Kunſtgewerbe-Muſeum angeſtellt worden.
417
An das akademiſche SInftitut für Kirdenmufif zu Berlin ift der
Mufiklehrer Herm. Schröder dajelbft ald Lehrer berufen worben.
Das Prädikat „Profeffor” ift beigelegt worden
dem Direktor der gewerblichen Beiden. und Kunftgewerbe-Schule
von Kramer zu Kajfjel,
dem Direftor Haudmann und dem ordentl. Lehrer Bildhauer
Wieſe an der Zeihen-Afademie zu Hanau,
dem Direktor der Kunftgewerbeichule des Mitteldeutihen Kunft-
gewerbe-Bereined zu Frankfurt a./M., Regierungd:Bau-
meifter Zutbmer, und
dem Direktor der Kunftgewerbe- Schule Stiller zu Düffeldorf.
C. Gymnafial- und Real-Lehranſtalten.
Dem Direktor der Frande'ihen Stiftungen zu Halle a./S., Dr.
Frid iſt der Adler der Ritter ded Königl. Hausordens von
Hohenzollern verliehen,
dem Direftor des Gymnaſ. zu Korbach, Dr. Hartwig bie Direltion
des Gymnaj. zu Hanau übertragen,
der Rektor des ner zu Oberlahnftein, Dr. Wirfel zum
Gymnafial- Direftor ernannt und demfelben die Direktion des
Gymnafiumd zu Trier übertragen,
ed ift beftätigt worden die Mahl
des Gymnafial-Direftord Dr. Babude zu Landäberg a. /W. zum
Direktor des Altftädtifh. Gymnaſ. zu Königsberg i. Prß,
d
un
des Gymnaſ. Direftord Dr. 2, Schulze zu Sorau zum Direltor
des Gymnaj. zu Landsberg a.
Dem Prorektor Profeſſ. Dr. Collmann am Gymnal. zu Marburg
ift der Rothe Adler-Drden vierter Klafje verliehen,
am Joachimsthalſch. Gymnaſ. zu Berlin der Oberlehrer Dr. Ritter
zum Profeflor befördert,
dad Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden den Oberlehrern
Dr. Braumann am friedr. Wilh. Gymnaſ. zu Berlin,
Dr. Sevffert und Dr. Peter am Sophien-Gymnaf. zu Berlin,
Dr. Leonh. Schmidt am Gymnaſ. zu Bromberg,
Böſch an der Klofterfchule zu Ilfeld,
Dr. Darpe und Dr. Rechenbach am Gymnaf. zu Bohum, und
Nieberg am Gymnaf. zu Brilon.
Zu Oberlehrern, bezw. etatömäßigen Dberlehrern find befördert
worden die ordentlichen Lehrer
Due am Gymnaſ. zu ud,
r. Deutide am Humboldtd-Gymnaf. zu Berlin,
418
(ferner find zu Oberlehrern, bezw. etatsmäßigen Oberlehrern beför-
dert worden die ordentlichen Gymnaftalleber :)
Adjunft Dr. Schneider am Joachimsthalſch. Gymnaſ. zu Berlin,
Dr. Hoppe am Gymnaſ. zu Stolp,
Schirmeiſter zu Treptow a. /R.,
Dr. Kirchner ⸗ zu Brieg,
Dr. Wolff s = zu Kattowip,
Dr. von karwomäßfi - . zu Leobſchüßtz,
Dr. Hochdanz und Matthiad am Gymnaſ. zu Nordbauien,
ZitularsDberlebrer Dr. Birder am Gymnaſ. zu Quedlinburg,
Dr. 2. H. Beber am Gymnaf. zu Zeig,
Dr. Röver und Dr. Hoppe am Gymnaſ. Andreanum zu
Hildedbeim,
Theod. Meyer am Gymnaj. zu Lüneburg,
BWendlandt am Rathégymnaſ. zu Odnabrüd,
MWittneben am Gymnaſ. zu Wilhelmdhanen,
Dr. Lüthgen und Balfenhol am Gymnaſ. zu Bodum,
Balfenbol am Gymnaj. zu Paderborn,
Zitular-Dberlehrer Dr. Körber und ordentl. Lehrer Eſch am
Gymnaſ. zu Barmen, und
ZitularsÖberlehrer Dr. Sajjenfeld am Gymnaſ. zu Trier.
Als Oberlehrer find berufen, bezw. verjegt worden an dad Gymnafium
zu Berlin, 2uilen-Gymnaf., der Dberlehrer Dr. Weber vom
Gymnaſ. zu Zei,
zu Bromberg der ordentl. Lehrer Röder vom Gymnaſ. zu
Gnefen,
zu Glatz n ordentl. Lehrer Rothkegel vom Gymnai. zu
. Strehlig,
zu Gleiwitz der Oberlehrer Uhdolph vom Gymnaſ. zu Leobihüg,
zu Oblau der Dberlehrer Zorn vom Gymnaj. zu Kattowig,
zu Oppeln der Dberlehrer Dr. Shrammen vom Gymnal.
zu ‚Deiligenftabt,
zu ——— der Oberlehrer Knütgen vom Gymnafſ. zu
ppeln,
zu Wernigerode der Lehrer Dr. Schröder vom Realgymnaſ.
der Frande’ihen Stiftungen zu Halle a./S., und .
zu Zeig der ordentl. Kehrer Dr. Bajedomw vom Luiſen-Gymnaſ.
zu Berlin.
Den ordentlihen Lehrern Dr. Meves am evangel. Gymnaſ. zu
Gr. Ölogau, und Dr. Ernit Richter am Gymnaſ. zu Rends—
burg ift der Zitel „Oberlehrer* beigelegt worden.
19
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium
zu Danzig, Königl. Gymnaſ., der ordentl. Gymnafiallehrer
Baltzer aus Weimar und der Schula. Kandiv. Büttner,
zu Marienburg der Schula. Kandid. Momber,
zu Marienwerder der Schula. Kandid. Meinede,
zu Kolberg der Hilfölehrer Wad,
zu Neuftettin der Hilfälebrer Betge,
zu Stettin, König-Wilh. Gymnai., der — Dar;
zu Stettin, Stadt-Gymnaſ., Voges,
zu Treptow a. d. R. der Hilfslehrer Dr. Salfyap gen. Klog,
zn Magdeburg, Pädagogium, der Hilfälehrer Dr. Braaſch,
zu m der ordentl. Lehrer Giebe vom Realprogpmnal.
aſelbſt
zu Duedlinburg der Hilfslehrer Sumpff,
zu 8 * ordentl. Lehrer Dr. Lahm eyer vom Gymnaſ. zu
aſſe
zu Altona der Schula. Kandid. Dr. Wachholp,
zu Schleswig der Schula. Kandid. Dr. Barchfeld,
zu En Lyceum I, der Schula. Kandid. Dr. Uthoff,
annover, Lyceum II, die Schula. Kandidaten Oehlſchäger
und Fung,
zu Hildesheim, Andreanum, der ERS Kandid. Rathke,
zu Hildesheim, Sofepbinum, = :» Balfenboll,
zu Lüneburg der Schula. Kandid. Dehnide,
zu Dönabrüd, Garolinum, der Scula. Kandid. Koop, ber
ordentl. Rebrer Dr. Knappe vom Realprogumnal. zu Dubder-
ftadt, und der Schula. Kandid. Dr. Bonhöne,
zu Dönabrüd, Rathsgymnaſ., der ordentl. Lehrer Dr. Ziller
vom Gymnai. zu Naumburg,
zu Wilhelmshaven der Schula. Kandid. Eberhardt,
zu Heröfeld der ordentl. Xehrer Dbeim vom Gymnaſ.
Zeig und der Hilfölehrer Dr. Sänger zu Hersfeld,
zu Weilburg der Hilfälehbrer Dr. Weis,
zu Aachen der Schula. Kandid. Dr. Wader,
zu Gleve .- ⸗ Dr. Anipad,
zu Goblenz — . s Dr. Kutbner,
zu Cöln, #riedr. Wild. Gpmnaf., die Shula. Kandidaten
Dr. Kreußer und Heid bueß,
zu Göln, Gymnaj. an Marzellen, der Schula. Kandid. Dr.
Müller,
zu Elberfeld der Schula. Kandid. Söhnge, und
zu Krefeld z . . Dr. Vogels.
Am Gymnaſ. zu Wernigerode ift der Schula. Kandid. Dr.
Brenning ald Hilfslehrer angeftellt worden.
1885. 28
420
Am Gymnaſ. zu Elbing ift der techniſche Lehrer van Riejen
definitiv angeltellt,
der Glementarlehrer Bob vom Gymnaj. zu Glückſtadt in gleicher
Eigenihaft an dad Gymnaf. zu Hufum verjegt, und
am Gymnaſ. zu Sigmaringen der Xehrer Mendler ald Elemen-
tarlehrer angeftellt worden.
Dem Direktor des Realgumnafiums zu Nordbauien, Dr. Wie—
fing ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen,
der Gymnafial-Dberlehrer Dr. Friebe zu Vromberg zum Real—
ymnafials Direktor ernannt und — die Direktion des
Realgymnaſiums zu Frauſtadt übertragen worden,
dem Inſpektor des Realgymnaſiums in den Francke'ſchen Stiftungen
u Halle a.d. S. Profeſſ. Dr. P. Kramer iſt der Rothe Adler—
rden vierter Klaſſe, und dem Oberlehrer derſelben Anſtalt, Profeſſ.
Hölzke der Königl. Kronen-Orden vierter Klaſſe verliehen.
Das Prädikat „Profeſſor“ iſt beigelegt worden den Oberlehrern
Dr. Lieber am Friedr. Wilh. Realgymnaſium zu Stettin,
Dr. Ditt rich und Dr. Schlapp am Realgymnaſ. zu Erfurt,
Dr. en und Dr. Krenzlin am Realgymnaf. zu Nord—
aufen,
am Realgumnaf. zu Goslar ift der ordentl. Lehrer Dr. Krafft
zum Oberlebrer befördert,
der ordentl. Lehrer Dr. Hudert vom Andreas» Realgymnaf. zu
Berlin ald Oberlebrer an das Realgymnaſ. zu Neiße und
der Zitular-Oberlehrer Kiy vom Regigymnaſ. E Trier als etatd-
mäßiger Oberlebrer an dad Realgymnaſ. zu Elberfeld berufen
worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Realgymnafium
zu Stettin, ftädtiih. NRealgpmnaf., der Lehrer Kunge vom
Stadtgumnaf. dajelbit, und der Hilflehrer Bogelreuter,
zu Aſchersleben der Hilfälehrer Dr. Schenk,
zu zo. ⸗ s Hobohm,
agdeburg die Hilfslehrer Dr. Woltersdorf und Krauſe,
zu
zu Goslar der Schula. Kandid. Haars,
zu Aachen— ⸗ Onslein,
zu Cöln die Schula. Kandidaten Dr. Güpperd und Dr.
Asbach
zu Daffeidorf der Schula. Kandid. Köſter, und
zu Duisburg = - . Dr. Dörmer.
An der Ober-Realfhule zu Halberftadt ift der Hilfälehrer Dr.
Lefevre ald ordentl. Lehrer angeftellt worden.
421
Die Wahl deö Dr. phil. Hempel zum Rektor des Progymnaſiums
zu Groß⸗-Lichterfelde ift beitätigt, und an bdiejelbe Anjtalt
der Adjunft Dr. Matthäi vom Jdachimothalſchen Gymnaſ. zu
Berlin als Oberlehrer berufen,
die Wahl des Rektors des in der Erweiterung Bi einem Dee
begriffenen Progymnafiumd zu Garz a. d
Direktor diefer Anftalt ift bertätigt und an —— Anftatt® m
ordentl. Lehrer Wrondfy zum Oberlehrer befördert worden.
An dem Progymnaf. zu Lauenburg i. Pom. ift der Schula. Kandid.
Dr. Niemer als ordentl. Lehrer angeftellt worden.
Dem Dberlehrer Seibt an der Adlerflychtſchule (Realſch.) zu
Frankfurt a,/M. ift das Prädikat "Drofeffor® beigelegt worden.
An der Realſchule mit Fachklaſſen zu Aaben find die Lehrer
Wickop und Spennrath zu Oberlehrern befördert und bie
fommiffar. Xehrer Hülsmann, Dreder, Reintgen, Hages
Lüften, Polid, Dönnebrinf, Feld "und —— als
ordentliche Lehrer angeitellt,
ala ordentliche Lehrer find angeftellt worden
an der in der Gntwidelung begriffenen ftädtiihen Realſch.
Halle a,/S. die Hilfslebrer Dr. Schwarz und Dr. ei.
wenbarbt,
an der ftädtiich. Realſch. zu ee die Schula. Kandi-
daten Dr. Prien und Ru
an der Realſch. zu Ditenjen ber Edula. Kandid. Hinz,
I zu Kaſſel der Hilfslehrer Walther,
— mit Fachklaſſen zu Krefeld die Edula. Kandi⸗
daten Dr. Freund, Stoffels, Dr.von Hugo,
Dr. Noad und Boble,
⸗ zu Remſcheid der Schula. Kandid. Eickhoff.
Es iſt beſtätigt worden die Wahl
des Pa A Lehrerd Dr. Widmann zu Wiesbaden zum Nekfor
ded Nealprogymnaf. zu Ob erlabnftein, und
des garage Dr. Shnütgen zum Rektor des Realprogymnaj.
zu Eupen.
” — Lehrer find angeſtellt worden am Realprogymnafium
Mühlhauſen * Dafstebre: Sänell
J Naumburg Richter und
zu Duderftadt der "Shula. Kandid. Engelhard.
Der ordentl. Xehrer Dr. Baud an der evangel. höheren Bürger:
ſchule I. zu Breslau ift zum Dberlehrer an der evangel. höheren
Bürgerſch. Il. dajelbit befördert,
28°
422
an der höheren Bürgerih. zu Bochum ber Hilfölebrer Kropp als
ordentl. Lehrer angeftellt,
an der höheren Bürgerſch. zu Köln find der ordentl. Lehrer Dr.
Schugt zum Oberlehrer befördert und die Schula. Kandidaten
Wulff und Philips ald ordenti. Lehrer angeftellt worden.
Der ordentl. Lehrer Dr. Auler vom Realgymnaſ. zu Barmen ift
unter Beilegung des Titels „Dberlehrer” in die erfte Lehrerſtelle
an der Gewerbeidhule zu Saarbrüden berufen worden.
D. Seminare
Dem Seminar:Direftor Schaller zu Köpenid ift der Charafter
ald Schulrath mit dem Range eines Rathes vierter Klafje verlieben,
der Seminar-Direftor Herrmann zu Prß. Eylau in gleicher
Eigenſchaft an das Schul. Semin. zu Erfurt, und
der Seminar-Direftor Caſtens zu Zondern in gleicher Eigenſchaft
an dad Schull. Semin. zu Hadersleben verjept,
der erfte Semin. Lebrer Dr. Blügel zu Hadersleben zum Seminar:
Direktor ernannt und demjelben das Direftorat des Schull. Se:
minard zu Prß. Eylau verliehen worden.
Dem erſten Seminarlehrer, Mufikdireftor und Profeff. Dr. Volckmar
zu Homberg ift der Königl. Kronen» Drden dritter Klafje vers
lieben worden.
F gleicher Eingenſchaft find verſetzt worden die erſten Seminar»
ehrer
Grunau zu Karalene an das Schull. Semin. zu Prß. Eylau,
Dr. Borraſch zu Köpenick an das Schull. Semin. zu Droſſen,
d
un
Dr. $rige zu Droſſen . «= ⸗ -zu Köpenick.
An dem — und der Auguſta-Schule zu Berlin
ift der ordentl. Zebrer Dr. Saure zum erften Lehrer befördert,
an dem Lehrerinnen- Seminar und der Luiſen-Schule zu Poſen der
Prediger Voigt zu Magdeburg ald erfter Lehrer angeftellt,
an dem Schul. Seminar zu Schlüdtern der ordenti. Lehrer
Leimbach zum eriten Lehrer befördert,
an dem Schull. Seminar zu Kornelimünfter der fommilffar.
erite Lehrer Dr. Prinz als folder definitiv angeftellt worden.
Dem ordentl. Seminar: und Mufiffebrer Kurth zu Züneburg
iſt das Prädikat „Mufikdireftor” beigelegt,
der ordentl. Seminarlebrer Grunmald zu Braunsberg in gleicher
Eigenſchaft an das Schull. Eeminar zu Hildeöbeim verießt,
an dem Lehrerinnen- Seminar und der AuguftSchule zu Berlin
die Lehrerin Wägoldt ald ordentl. Lehrerin angeftellt,
423
ald ordentliche Lehrer find angeitellt worden
am Schul. Seminar zu Braundberg der Semin. Hifslchrer
Geſchke dajelbft,
s . . zu Ragnit der Semin. Hilfslehrer Komm
aus Prß. Eylau, und
an dem Lebrerinnen-Semin. und der Luifen-Schule zu Poſen der
Schul. Kandid. Albredt.
Als Hilfölehrer find angeftellt worden an dem Schullehrer-Seminar
zu Braundberg der Schula. Kandid. Grüner,
zu Dfterode i. Dftprh. der Lehrer Sallet aud Friedland i.
Oſtprß. und
zu Neu-Ruppin der Schula. Kandid. Dumdey aus Berlin.
vo, Zaubftummen: und Waifen-Anftalten.
An der Königl. Zaubftummenanftalt zu Berlin ift der Lehrer
Töpler von der Zaubft. Anftalt zu Breslau als erfter Lehrer
angeftellt,
an der Taubſt. Anftalt zu Wriezen a./D. der Lehrer Storz vor
der Zaubit. Anftalt zu Kranffurt a. M. angeftellt,
der Hilfälehrer Zind ift von der Taubſt. Anftalt zu Erfurt an d
jenige zu Weißenfels, und
der Hilfälehrer Kühling von der Zaubit. Anftalt zu Weißenfels
an diejenige zu Erfurt veriept,
an der Zaubft. Anftalt zu Schleswig der Hilfslehrer Gaijer feft
angeitellt,
an der Zaubft. Anftalt zu Frankfurt a. M. der Lehrer Efien-
wein angeftellt, und |
an der Zaubft. Anftalt zu Brühl der Lehrer Heinrichs als Hilfs-
lehrer angeftellt worden.
An der Wailen- und Schulanftalt zu Bunzlau find der Lehrer
Heumann aus Rudelftadt und der Schula. Kandid. Kleiner
als Hilfölehrer angeftellt worden.
F. Höhere Mäddenidhulen.
Dem Dberlebrer Rudolph an der böberen Mädchenſchule „Luiſen—
Schule" zu Berlin und dem Lehrer Küpfer an der ſtädtiſch.
böberen Mädchenſchule zu Kaſſel ift der Königl. Kronen-Drden
vierter Klaffe verlieben worden.
424
G. Deffentlide Volksſchulen.
Es haben erhalten
1) den Rothen Adler-Drden vierter Klaſſe:
Hoffmann, evangl. Schulreftor zu Breslau,
Jordan, dögl. zu Rotenburg, Reg. Bez. Kaffel, und
Wendel, evangel. Hauptlehrer, Mufikdireftor zu Potsdam;
2) den Königl. Kronen-Drden vierter Klajje:
Haß, evangel. Hauptlehrer zu Kiel,
Hudad, evangel. Lehrer und Kantor zu Bahn, Krs Greifenhagen,
Jedin, kathol. erfter Lehrer und Chorreftor zu Leobſchütz,
König, evangel. Schulrektor zu Königsberg 1. Prß., und
Paſchke, evangel. Hauptlehrer, Kantor und Drganift zu Neu-
ftadt i. Ob.Schleſ.;
3) den Adler der Inbaber des Königl. Hausordens von
Hohenzollern:
Alde, evangel. Lehrer und Kantor zu Holzkirch, Krs Lauban,
Backhaus, evangel. Hauptlehrer zu Münden-Gladbady,
Bodelmann, evangel. Schulreftor und erfter Lehrer zu Melle,
Bohne, evangel. Lehrer zu Groß-Wodek, Krs Inomrazlam,
Dahſe, evangel. Gemeindeſchul-Lehrer zu Potödam,
Ehrlich, evangel. eriter Lehrer und Küfter zu Tzſchetzſchnow,
Krs Lebus,
Engler, evangel. erfter Lehrer zu Banfau, Landfrd Danzig,
Emald, evangel. Lehrer zu Gelnhaufen, Reg. Bez. Kaſſel,
Franke, fatbol. Lehrer und Drganiit zu Pitſchen, Krs Kreugburg,
Furche, fathol. Hauptlehrer und Chorreftor zu Sagan,
Hanske, evangel. Lehrer zu Neumarkt, Reg. Bez. Breslau,
Hafſe, evangel. Schulreftor und Drganift zu Deutſch Krone,
Hayek, evang.=Iutheriih. Lehrer und Kantor zu Waldenburg,
Reg. Bez. Breslau,
Heil, evangel. Hauptlehrer zu Schmalkalden,
Hoffmann, fathol. Lehrer zu Rybnik,
Hoffmann, fathol. —— und Organiſt zu Lohnau, Krs
I
Kojel,
Hübner, kathol. Lehrer, Kantor und Drganijt zu Boigtödorf,
Krs Hirichberg,
Zllgner, fathol. Hauptlebrer, Drganift und Küfter zu Nimfau,
Krs Neumarft,
- Kern, fath. Lehrer zu Kurticeid, Krs Neumied,
Kremp, evangel. Hauptlehrer zu Memel,
Krüger, evangel. Lehrer, Kantor und Küfter zu Glewitz, Krs
rimmen,
425
(ferner baben erhalten den Adler der Inhaber ded Königl. Haus:
erdend von Hobenzollern:)
Kurzrod, evangel. Lehrer und Küfter zu Elferöhaufen, Krs
Meliungen,
Landsberg, evangel. erfter Lehrer und Küfter zu Pommerenzdorf,
Krs Random,
Liewald, evangel. Hauptlehrer und Kantor zu Kunnerädorf,
Kıs Görlig,
Mallon, evangel. Lehrer zu Groß-Lubin, Krs Schwetz,
Minx, dögl. zu Neu-Banzin, Kr Köslin,
Müller, dögl. zu Schleswig,
Namrath, Fathol. Hauptlehrer zu —— Krs Robnif,
Pätzold, evangel. Lehrer und Kantor zu Ludwigsdorf, Krs
Schönau,
Raabe, evangel. erfter Lehrer zu Lüdenſcheid, Krs Altena,
Rohden, evangel. Hauptlebrer zu Emden,
Sander, evangel. erfter Lehrer und Kantor zu Budau, Krs
Jerichow L.,
Scherbaum, kathol. erſter Lehrer zu Groß-Reken, Krs Borken,
Schramm, evangel. Lehrer und Kantor zu Neukirch, Krs Schönau,
Schultz, evangel. Hauptlehrer zu Schleswig,
Schutt, evangel. Lehrer und Küfter zu Garzigar, Krs Lauenburg,
Schwedowitz, fathol. Hauptlebrer, Kantor, Drganift und Küfte
zu Lüben, Reg. Bez. Liegnip,
Walter, evangel. Lehrer und Küfter zu Ragöſen, Krs Zaud-Belzig,
Weniger, evangel. Lehrer, Drganift und Küfter zu Alt-Raudten,
Krs Steinau, und
Wolski, kathol. Lehrer zu Lonsk, Krs Schmep;
4) dad Allgemeine Ehrenzeichen:
Bähr, evangel. Lehrer, Organift und Küfter zu Wehre, Kr
Liebenburg,
Bohdam, evangel. Lehrer zu Neu-Grabau, Krs Berent,
Drofihn, evangel. erfter Lehrer und Kantor zu Dablenward-
leben, Krs MWolmirftedt,
Fiſcher, evangel. Lehrer und Küfter zu Schwanebed, Krs Nie-
derbarnim,
Fiſcher, evangel. Kehrer zu Nimmerſath, Krs Bolfenhain,
Groſſek, kathol. Kehrer zu Groß. Kofel, Krd Wartenberg,
Hanfen, evangel. Lehrer zu Deichhauſen, Krs Norderditmarihen,
Knoblaud, dögl. zu Zarrentin, Krö Grimmen,
Liegel, dögl. zu Groß-Friedrichsfelde, Kte Schmweidnig,
Niedermenver, dögl. zu Schinz, Krs Belgard,
Pfipner, fathol. Hauptlehrer, Drganift und Küfter zu Eijerd-
dorf, Krs Glaßz,
426
(ferner haben erhalten dad Allgemeine Ehrenzeichen:)
Schirner, evangel. Lehrer und Külter zu Pobles, Krd Merjeburg,
Schneider, evangel. Lehrer zu Dörsdorf, Unterlahnfreis,
Schröter, fathol. Kirhihullehrer und DOrganift zu Layß, Krs
Braundberg,
Sonntag, evangel. Lehrer und Küfter zu Stangerode, Mans-
felder Gebirgäfreis,
Bolfmer, kathol. Lehrer zu Schönau, Krs Habelichwerdt,
Voß, evangel. Kebrer und Kantor zu Konau, Krs Dannenberg,
d
un
Wiehle, evangel. Lehrer zu Stein, Krs Nimptſch.
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geſtorben:
der Univerſitäts-Richter Geheime Juſtizrath Schulz zu Berlin,
der Regierungs- und Schulraty Dr. van Endert zu Müniter,
die ordentlihen Profefloren
Dr. Zöppriß in der philoſoph. Fafult. der Univerſ. zu
Königadberg,
Geheimer Dber-Mediz. Rath Dr. Henle in der mediziniid.
Kafult. der Univeri. zu Göttingen, und
Geheimer Bergratb Dr. Dunfer in der philoſoph. Fakult.
der Univerl. zu Marburg,
der außerordentl. Profeſſ. Dr. Enneper in der philoſoph. Fakult.
der Univerſ. zu Göttingen,
der Profeſſ. Dr. von Quintus Jeilius an der techniichen
Hochſchule zu Hannover,
der Dberlebrer Dr. Friedrich am Gymnaſ. zu Stolp,
der Religiondlebrer Dr. theol. Brüll am Gymnaſ. zu Düren,
die ordentl. Gumnafiallehrer Sajjenberg zu Wilhelmshaven
und Wöll zu Weilburg,
der —— Dr. Ohrtmann am Königl. Realgymnaſ. zu
erlin,
der Oberlehrer Ulbrich an der evangel. höheren Bürgerſchule II.
zu Breslau,
die Seminarlehrer
Muſikdirektor Held zu Halberſtadt,
Reymann zu Heiligenſtadt und
Franken zu Linnich.
In den Ruheſtand getreten:
der Provinzial-Schultath Kretſchel zu Kaſſel, und iſt dem—
ſelben der Charakter als Geheimer Regierungs-Rath beige—
legt und er zum Ehrenmitgliede des Provinzial-Schulkolle—
giums dafelbit ernannt,
a ji
ö — rn | na —
427
(ferner find in den Rubeitand getreten :)
* der Direktor des Altftädt. Gymnaſ. zu Königsberg i. Prß.,
Profeſſ. Dr. Möller, jowie
der Gymnaſ. Direft. Dr. Fürftenau zu Hanau, und ift beiden
der Rothe Adler-Drden dritter Klafje mit der Schleife ver-
lieben worden,
der Gymnaſ. Direktor Dr. Küfter zu Neu-Ruppin, und ift
demielben der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen
worden,
der Gymnaſ. Direltor Dr. Grimme zu Heiligenftadt,
der Proreftor und Dberlehrer, Profeſſ. dr. Shüd am Johannes⸗
Gymnaſ. zu Breslau, jowie
der DOberlebrer Willerding am Gymnaſ. Andreanum zu Hil—
deöheim,
und ift beiden der Rothe Adler» Drden vierter Klafje ver:
lieben worden,
die Gymnafial-Dberlehrer
Profeſſ. Herger zu Wernigerode,
Profeſſ. Müller zu Zeip,
Inipeftor Kühns zu Lüneburg,
Dr. Sefel zu Frankfurt a./M., und
Dieterich zu Hersfeld,
die ordentliben Gymnaſiallehrer
Schirrmann zu Shweidnip,
Tieck zu Rapeburg, und
Rinklake zu Meppen,
der Zeichen: und Screiblebrer Hube am Gymnaſ. zu Greifö-
wald, und der techniſche Lehrer Grundey am Gymnaf.
zu Groß»-&treblig, und ift beiden der Königl. Kronen-
Drden vierter Klaſſe verliehen morden,
der Direftor des Realgymnaſ. zu Srauftadt, Dr. Krüger,
ſowie
der Direktor des Realgymnaſ. zu Erfurt, Dr. Koch,
und iſt beiden der Rothe Adler-Orden dritter Klaſſe mit der
Schleife verliehen worden,
der Dee Drofefi. Dr. Lion am Realgymnaf. zu Hagen
i. Weſtf.,
der Rektor von der DOelsnitz am Realprogymnaſ. zu Marien»
werder, und iſt demjelben der Rothe Adler» Orden vierter
Klaffe verlieben worden,
der Reltor Dr. M. Schultze am Realprogymnal. zu DIdesloe,
der ordentl. Lehrer Brauned am Realprogumnaf. zu Lübben,
und ift demfelben der Königl. Kronen» Drden vierter Klaffe
verlieben morben,
der Lehrer Verres am Realprogymnaſ. zu Solingen,
428
(ferner find in den Rubejtand getreten:)
der Seminarlehrer Wilmd zu Tondern, und ift demjelben
der Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe verliehen worden,
der erfte Lehrer Heitefuß an der Königl. Taubſtummen-Anſtalt
zu Berlin, und it demjelben der Rothe Adler-Drden vierter
Klaffe verliehen worden.
Audgeihieden wegen Eintrittes in ein anderes Amt
im Snlande:
der Geheime Dber -Regierungd- und vortragende Rath Lüders
im Minifterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten,
der ordentl. Profeſſ., Geheime Quftizratb Dr. theol., jur. und
phil. Mejer in der juriſtiſch. Fakult. der Univerj. zu Göt—
tingen,
die Oberlehrer Krüger am Gymnaſ. zu Wehlau in Ditprk.,
Dr. Bauerfeind am Gymnaſ. zu Treptow a. d. R. und
Dr. Heuermann am Rathögumnaf. zu Dönabrüd,
die ordentlien Lehrer Spanutb am Gymnaſ. zu Rageburg
und Lüke am Gymnai. Sojefinum zu Hildesheim,
die ordentlien Realſchul-Lebrer Dr. Sieglerfhmidt zu
Dttenfen und Dr. Debler zu Homburg v. d. H.,
die Seminar=Hilfölehrer Bähr zu Dfterode i. Oſtprß., Findte
zu Reichenbach, und Meinbardt zu Halberftadt.
Audgeihieden wegen Anitellung außerhalb der Preußi-
hen Monardie:
die ordentlihen Profefloren
Gebeimer Zuftizratb Dr. Hartmann in der juriftiich. Fakult.
der Univerſ. zu Göttingen,
Dr. Lenel in der juriftiih. Fafult. und Dr. Bormann
in der philojopb. Fakult. der Univerj. zu Marburg, und
Dr. Hertwig in der philoſoph. Fafult. der Univerf. zuBonn,
der Profeff. Dr. Lemcke an der techniſchen Hochſchule zu Nahen,
der Privatdozent Ingenieur Schöttler an der tehniihen Hoch—
ihule zu Hannover, und
der Dberlehrer Dr. Wisfemann am Gymnaj. zu Marburg.
Auf ſeinen Antrag ift entlajjen worden:
der Violin-Lehrer Rebbaum am akademiſchen Inftitut für Kirchen
mufif zu Berlin.
Anderweit ausgeſchieden (Veranlaffung des Austrittes ift nicht
angegeben):
die Lehrerin Hölter an der Zaubitummen-Anftalt zu Erfurt.
Inhalts-Berzeihnis des Mai-Juni-Heftes.
1. 49) Verordnung, betreffend die Organifation der Berwaltungsbehörden
1l.
—
für das Schulweſen und der Disziplinarbehörden für die Lehrer
und die Beamten an den öffentlihen Unterrichtsanftalten in den
Fürftenthümern Waldet und Pyrmont. Bom 25. Mär; 1885
50) Allerhödfter Erlaß vom 3. September 1884, betreffend die "Ueber-
weiſung der gemwerblidhen und funftgewerblidhen Fachſchulen ꝛc.
an den Miniſter für Handel und Gewerbe .
51) Staatsausgaben für öffentlichen Unterricht, Kunft und Wiſſenſchaft
52) Beſchluß des Königl. Staatsminiſteriums vom 20. Juni 1884,
betreffend die Abrehnung der Witwen. und Waiſen⸗ Geldbeiträge
bei dem Dienfteintommen fuspendirter, bzw. beurlaubterBeamten
55) Vortofreie Ueberſendung von Dienfteintommendbezügen an un.
mittelbare Staatsbeamte, welche nicht am Site der zahlenden
Kaſſe ihren amtlihen Wohnfig haben . .
54) Zulaffung der Prioritäts- Obligationen der Hamburg-Bergedorfer,
Berlin» Stettiner und Kottbus-» ——— Eiſenbahnen zur
Beſtellung von Amtskautionen .
55) Anwendung des Witwen + Penfionsgefeges "vom 20. Mai 1882
auf die im Gemäßheit des 8. 6 des Civil-Penſions⸗Reglements
vom 30. April 1825 im Gnadenwege berwilligten Penfionen .
56) Anwendung eines einheitlichen Papierformates bei den Behörden
des Reiches und der Bundesftaaten. .
57) Zufammenfegung der Pritfungstommiffionen für die wiſſenſchaft.
ide Staatsprüfung der Kandidaten des — Amtes *
das Jahr 1. April 1885/86 . . .
68) Preisbewerbungen bei der Akademie der Künfte zu Berlin . .
59) Ausihreiben wegen Bewerbung um Mendelsjohn + Bartholdy»
Staateftipendien für Mufifer . .
60) Ausleihung und Aufftellung von Gemälden aus den Königlichen
Muſeen zu Berlin außerhalb der Gebäude berielben . .
61) Cirfular- Berfügung an die mebdiziniihen Fakultäten ber Fandes-
univerfitäten, betreffend die Berſuche an lebenden Thieren (die
f g. Bipifeftionen) .
62) Austaufh von Drudjaden wiſchen iniãndiſchen und auslandiſchen
Inſtituten; insbeſondere — zur — — einer des⸗
fallſigen vereinbarung
63) Das neue zahnärztliche Inſtitut an der Univerfität zu Berlin
64) Um zu den zahmärztlihen Studien und Prüfungen zugelaffen
zu werden, genügt das Abgangs- Zeugnis einer lateinlojen Ober-
Realſchule nicht, diefes muß vielmehr noch durd das an einem
Realaymnafium zu erwerbende Zeugnis der Reife in Latein
für die Prima eines Rea ——— ergänzt werben
65) Statuten des unter dem Namen Stipend ium Laurentianum“
auf der Königl. Friedrid » —— Univerfität zu Berlin ger
gründeten Stipendiums . .
66) Beftätigung der Rektor⸗, bezw. "der Proreltor- Wahl bei den Uni-
verfitäten zu Kiel, Königsberg und Greifswald. . . .
67) Statut der Foreng-Gtiftung n Göttingen. . .
68) Betätigung der Wahl eines Abtheilungsnorfichers an der te
niſchen Hochſchnle zu Hannover . .
69) Förderung gumnaftiicher Uebungen bei den Univerfitäten .
Seitt
261
301
310
310
311
314
326
Il.
IV.
V.
430
70 Zur Entlaſſungsbrüfung find im Falle der Meldung auch die⸗
jenigen Schiller zuzulaſſen, welche die Unterprima drei Halb—
jahre angehört haben und erft im vierten Halbjahre nad Ober-
prima verjegt worden find. .
71) Nachweis ftattgehabter Impfung "bei i Aufnahme von Souierũ
in Unterrichtsanſtalten ;
72) Termin zur Abhaltung des jchsmwöchentlihen Seminarturfus zu
Liegnig Seitens der evangeliihen Predigtamts-Kandidaten
73) Bücerbeftellungen der Seminar: Zöglinge . .
74) Bflege der Objtbaumzudt in den Schullehrer-Seminaren —
75) Nachrichten über den an dem pomologiidhen Inftitute zu Brosfau
im Sommer 1884 abgehaltenen Obſtbaukurſus für —
und Volksſchul⸗ Lehrer u
76) Neuer Kurius in der Turniehrer · Bildungsanftalt
77) Termin für die Zurnlehrerinnen- Prüfung im Frilhjahre 1885 .
78) Betrieb des Turnunterrichtes in Volkeſchulen £
79) Zulaſſung der Kandidaten der Theologie und der Bhilologie zur
vBrüfung als Lehrer an Mittelihulen ;
80) Verzeichnis der Lehrer, welche die Brüfung für das Lehramt an
Taubſtummenanſtalten im Jahre 1884 beſtanden haben —
81) Feftiegung. des Zeitpunktes für den Eintritt der Verſetzung von
Elementarfehrern in den Ruheſtand und —* den — der
Venſionszahlung I
82) Zahlungsmweile der Eineriten- Penſion
83) ðrundſatze für Anftelung, Beförderun und Eintommensver-
beſſerung der Lehrer an mehrklaſſigen Schulen. Zuſtändigkeit
zur Entiheidung über das Aufrüden der Lehrer in höhere m
haltöftufen k
84) Gnabdenlompetenz für die Hinterbliebenen von Schullehrern
85) Die Verheirathung einer Lehrerin bewirkt nicht von ſelbſt deren
Unfähigkeit zur ferneren Verwaltung des Amtes, den Verluſt
desſelben und der vermögensrechtlichen Anſprilche aus dem Dienft-
verhältnifie
Zuläffigkeit eines Vorbehalte bei der Anftellung von Lehre
rinnen, daß für den Fall der Verheirathung das —
als aufgehoben und beendigt gelten ſolle
86) Befugnis und Obliegenheiten der Regierungen als Schulauf-
fihtsbehörden zur Beauffihtigung von Shuleinsihrungen in
Brovinzialanftalten. .
87) Nichtverpflichtung einer bir erlichen Gemeinde zur Gewährung
von Beihilfen oder Zuſchüſſen an Schulfozietäten oder Pfarr»
gemeinden zur Unterhaltung von Sozietätsihulen oder von
Pfarrſchulen
Empfehlung der Herbeiführung der Uebernahme der Schul-
faften als Kommunallaften und der Schulen als Gemeindeanital-
ten von Seiten der bürgerlihen Gemeinden . .
88) Den alten privilegirten Gütern, deren Befiger das katholifche
Sculreglement vom 18. Mai 1801 „Herrſchaften“ nennt, find
die Gutsbezirte des neueren Rechtes gleich zu achten.
Die Beſitzer der letteren find innerhalb der Grenzen derielben
Sutsherren und zu bdenielben Peiftungen für die Schule ver»
pflichtet, wie die Befiter der alten — Güter .
89) Vereinbarungen zwiihen Gemeinde und Dominium über Rege-
Seite
31°
383
34
#0
431
fung der Beitragspflicht zur Unterhaltung des Yehrers an einer
evangeliihen Schule in Schleſien nah den Borfchriften des
tatholiihen Schulreglements vom 18. Mai 1801, entipredhend
den Intentionen des Landtagsabſchiedes vom 22. Februar 1829,
erlangen dur Beftätigung der Schulauffihtsbehörde öffentlich
rechtliche Giltigkeit und bilden einen Theil der Schulverfafjung,
welche Dominium und Gemeinde gleihmäßig bindet und aud
für alle Rechtsnachfolger des Gutsheren verbindlich ift
90) Beitragspflict der Guts herrſchaften zur Unterhaltung der dehret
an evangeliſchen Elementarſchulen in ganz evangeliſchen Dörfern
Schleſiens.
Bildung einer Provinzial-Objervanz. Eventualität der Heran-
ziehung einer Gutsherrſchaft zu einem Beitrage zur Unterbaltun
des Lehrers auf Grund der Behauptung, daß derjelbe dazu ie
einer Yotal-Obiervanz verpflichtet fei .
91) Befugnis der Lehrer an mehrklaffigen Schulen zur Züchtigung
der Schüler, aud wenn dieſe F Klaſſe nicht angehören,
außerhalb der Schule; Zuſtändigkeit bei Beihmerden . .
92) Berpflihtung des Fishus nad der Schulordnung vom 11. De:
zember 1845 zur Gewährung von Brennmaterial Hr eine Schule,
zu welder aufer einem oder mehreren Domänen- Dörfern noch
andere Gemeinden und Ortſchaften gelegt find.
Verſchiedenheit der Begriffe Gutsherr und — —
herrliche und grundherrliche Laſten . .
93) Betheiligung der Pandräthe an der Schulaufficht
94) Minderjährige fünnen nur dann als Mitglieder einer Säulge-
meinde an ihrem Aufenthaltsorte angefehen und als ſolche zur
Schulſteuer herangezogen werden, wenn fie zugleih im Ecul-
bezirke einen Wohnfig im Sinne des bürgerlihen Rechtes (juri—
ftiihes Domizil) haben.
Borausfegungen * die Begründung eines Wohnſitzes durch
Minderjährige .
95) Nachweiſung der auf den Fonds Kapitel 121 Titel 28a dee
Staatshaushalts » Etats pro 1. April 1884/85 angemieienen
Schulbau » Beihilfen :
96) Ermittelung der vom Fiotus zu erflattenden Botztoften bei get
fihen und Schulbanten R i
97) Anſammlung eines Baufonds zur Errichtung. einer "Säule N
98) Heranziehung von Diffidenten zur Erhaltung von SKonfeifions-
ſchulen. Zuweiſu zur Schule. — der Regierung.
Unzuläffigkeit des Rechtsweges
99) Unter „Baukoſten“ im — des $. 78 Nr. 2 "des —R
feitögeleges vom 26. Juli 1876 und des 8. 47 des Zuſtändig—
feitögejeges vom 1. Auguft 1883 find alle Koften zu verftehen,
welche von den Pflihtigen in Erfüllung ihrer rechtlichen Bau—
verbindlichfeit zu tragen find, mithin auch die Koften der miete.
weiſen Beihaftung der für die Schule mothwendigen Räume
bzw. die dur die Anmiethung einer ai
entitehenden Koften . .
100) Für die Schuigemeindemitgliedſchaft ift auch im der Brovinz
Hannover die Zugehörigkeit zu einer uud derielben chriſtlichen
Konfeifion nicht erforderlih, vielmehr können einem Schulver-
bande aud Mitglieder verfchiedener Konfeifionen zugemieien
werden .
101) Ausſchluß der Grund. und Gebäudefteuer von dem außerhalb
Seite
366
375
379
382
FE:
398
899
432
des Schulbezirles belegenen Grundbeſitze der Schulgemeinde-
mitglieder bei Bertheilung der Ecullaften in der Provinz
Hannover.
Nichtverpflihtung der Mitglieder einer Schulgemeinde zur
Aufbringung der Koften der Unterhaltung einer über der Stufe
der Boltsihule ftehenden Schulanftalt.
Uebernahme der Schulgemeindelaften als Kommunallaften und
a — als Gemeindeanſtalten von Seiten der bürgerlichen
em .
102) —— "bei Abweihungen von dem urfprünglichen Bauprojekte
bei Ausführung von Schulbauten, zu denen Allerhöchſte Gna-
dengeſchenke oder Staatsbeihilfen gewährt find
103) Herztliches Gutachten über das ‚Ciementarfehufmeien Sijaß- gott.
ingene nun.
Nicht amtliher Theil.
1) Das Hospiz des Klofters Loccum im Nordieebade Langeoog .
Perfonalhronit .
Drud von 3. #. Starde in Berlin.
Geite
404
405
406 “
415
433
Gentralblatt
für
die gefammte Unterrichts - Verwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts und
Medizinal» Angelegenheiten.
M7T.uB8. Berlin, den 15. Auguft 1885,
Il. Allgemeine Berbältniffe.
104) Stempel zu Kauf» und Lieferungdverträgen im
faufmänniijhen Verkehre und zu Werkverdingungs—
Verträgen.
(Eentribl. pro 1884 Seite 171 Nr.7.)
Berlin, den 16. Zuli 1884.
Den nachgeordneten Behörden meined Refjortd lafje ich im
Verfolg des diedfeitigen Erlafjed vom 28. Dezember v. 3. (G. II.
3626) anbei Abihrif der weiteren von dem Herrn Finanz. Minifter
an die Provinziale-Steuer-Behörden unter dem 28. Juni d. 3. er-
laffenen Cirkular-Berfügung, betreffend den Stempel zu Lieferungd»
verträgen zwiſchen Staatöbehörden und Gewerbtreibenden, zur
Kenntnidnahme und gleihmäßigen Beachtung zugehen.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
fänmtlihe nadhgeordnete Behörden
des diesjeitigen Reflorts.
Berlin, den 28. Zuni 1884.
Im Berfolg der Verfügungen vom 28. Juni und 29. No-
vember v. 3. — IIL 8487 und 14156 — made ih Em. Hod-
wobhlgeboren auf dad in der Geſ. Samml. ©. 279 erfchienene, mit
dem 4. Zuli d. 3. in Kraft tretende Gejep, betreffend die Stempel:
fteuer für Kauf» und Lieferungd-Berträge im faufmännifhen Ber-
fehre und für Werfverdingungs-Berträge, vom 6. Juni d. 3. noch
bejonder8 aufmerfiam. Da dur $. 1 dieſes Geſetzes die Aller:
höchſte Kabinetdö-Drdre vom 30. April 1847 und die derfelben ent-
1885. 29
434
ſprechenden Borichriften der Zarife zu den Stempelfteuer-Berord-
nungen vom 19. Zuli 1867 Nr. 29d und 7. Auguſt 1867 Nr. 28d
aufgehoben find, jo unterliegen Kauf- und Pieferungdverträge über
andere Gegenftände ald Grundftüde oder Grundgeredhtigfeiten —
infomweit diefelben nicht nad) $. 11 des Reihöftempeigeleped vom
1. Zuli 1881 (Reichs-Geſ. Bi. S. 185) vom Preußiſchen Stempel
befreit find (vergl. Zarifnummer 4a zum Reichsgeſetze und 8. 9
des legteren) — in Zufunft dem für Kauf» und Lieferungdverträge
über bewegliche Gegenftände im Allgemeinen vorgefchriebenen Stempel
von ", Prozent ded Kauf» oder Lieferungspreiles aud dann, wenn
die von einem Kaufmanne vorgenommene Veräußerung eines nad)
feinem Geſchäfte zur Veräußerung beftimmten Gegenjtandes in Frage
ſteht. Diejer Stempel ift bei Kaufverträgen, welche mit einer
vom Stempel befreiten Perion (z.B. dem Reichs⸗ oder Preußiſchen
Fiskus) geſchloſſen ſind, nur zur Hälfte, — dagegen bei Verträgen
über Lieferungen an das Reich, den Staat oder öffentliche An—
ſtalten, zum vollen Betrage zu verwenden. Bei Werkverdingungs—
verträgen, inhaltö deren der Uebernehmer auch dad Material für
dad übernommene Werk ganz oder theilweiſe anzuſchaffen bat, ift
nad 8.2 des Geſetzes vom 6. Juni d. 3. zu verfahren. Für Neben-
verträge (z. B. Kompromißverträge), melde in Kauf» oder Liefe—
rungöverträgen, oder in Merfverdingungdverträgen der im $. 2
Abi. 1 des Geſetzes bezeichneten Art enthalten find, ift neben dem
Kaufe oder Lieferungsitempel auch noch der allgemeine Bertrags-
ftempel, — und zwar, wenn der eine der Vertragichließenden eine
vom Stempel befreite Perjon ift, im der darftellbaren Hälfte von
1 Mark — zu verwenden. Dagegen bedarf es bei Werkverdingungs—
verträgen der im $. 2 Abi. 2 des Geſetzes bezeichneten Art, falls
wegen ded darin enthaltenen Arbeitövertrages der allgemeine Vertrags-
ftempel verwandt ilt, eined befonderen Stempeld für etwaige Neben-
verträge nicht.
Der Finanz-Minifter.
von Scholz.
An
fämmtlide Herren Brovinzial- Steuer-Direltoren
und den (Zit.) Herrn Grolig, Hochwohlgeboren
zu Erfurt.
III. 8200.
105) ®infübrung gleider Grundjäpe für alle Ber-
waltungen hinſichtlich derBerrehnung der Koften für
die Unterbaltung der Dienftgebäude ıc.
(Eentralbl. pro 1881 Seite 121 Nr. 4.)
Berlin, den 18. Auguft 1884.
Die nadhbenannten Behörden meines Reſſorts erhalten hierbei Ab⸗
Ihrift des Beſchluſſes des Königlihen Etaatd-Minifteriumd vom
435
13. Mai d. J. betreffend die Einführung gleicher Grundjäge für alle
Bermaltungen hinſichtlich der Verrechnung der Koften für die Unter:
haltung der Dienftgebäude ıc., zur Kenntnisnahme und Beadhtung.
Behufs der diejen Beiclüffen entſprechenden gleihmäßigen Ges
ftaltung der Etats vom Statöjahre 1885/86 ab ijt bis zum 10. Sep-
tember d. J. anzuzeigen,
1) ob eventl. weldye Beträge an Miethen, Laften und Abgaben
ſowie an allen fonftigen, nach den Beftimmungen unter B. I.
des Beichluffes nicht zu den Koften der Unterhaltung der Ge—
bäude gehörenden Ausgaben biernah von den Fonds zur
Unterhaltung der Gebäude abzujegen und auf andere jädhliche
Fonds — unter genauer Bezeichnung derjelben — zu über»
nehmen find;
2. ob eventl. weldye zur Unterhaltung der Gebäude ıc. gehören
den, bisher jedoch nicht unter einem Bautitel ausgebrachten
Deträge auf — eventl. neu zu bildende — Bautitel zu
übertragen find.
Soweit einzelne Beträge, wie z. B. Miethen, nicht feſt—
ſtehen, ift der Durchſchnitt der wirklichen diesfälligen Aus—
gaben in den 3 letzten Sahren zu Grunde zu legen und dabei
auf eine angemefjene Abrundung jener ab» reſp. zugufependen
Deträge, in der Regel auf Zablen, melde durd 100 oder
———— 50 theilbar ſind, Bedacht zu nehmen.
Der Miniſter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
fämmtliche nachgeordnete Behörden
des diesfeitigen Reſſorts.
G. Ill. 6022.
Beſchluß.
Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens ſeitens aller
Verwaltungen hinſichtlich der Verrechnung der Koſten für die Unter«
haltung der Dienſtgebäude ꝛc. und zur dementſprechenden gleich»
mäßigen Geftaltung der Etats wird auf Anregung der Königlichen
Dber-Nebnungs: Kammer hiermit Folgendes beftimmt.
I.
A. Als Koften zur Unterhaltung der Staats (Dienft-, Amts: ıc.)
Gebäude im Sinne ded Staatöhaushaltes find nur diejenigen Kojten
anzuiehen, melde betreffen:
die Subſtanz der Gebäude und der dazu gehörigen Grund»
ſtücke, ferner ſolche Gegenftände, melde baulich beziehungs-
weiſe niet- und nagelfeſt mit den Gebäuden und den dazu
gehörigen Grundftüden in dauernde Verbindung gebracht
29°
436
find, und endlich ſolche bewegliche Gegenftände, welche für
die Gebäude bezw. Grundftüde als folde, alio nit aus—
fhlieglih zur gegenwärtigen Benugung derjelben für
nothwendig zu erachten find, aljo insbeſondere:
1. die Koften für baulihe Einrihtungen, Aenderungen und
Reparaturen in den Gebäuden, fowie die Koften für die
Unterhaltung von Gärten, joweit jolde dem Staate obliegt;
2. die Koften für Pflafterungen und Einfriedigungen für Brunnen
und Pumpen, für Wafjer-, Gasleitungd- und Kanalijationd»,
Central» Heizungs: und Bentilations» Anlagen, jowie für
Klojet» Einrichtungen, für Bligableiter, für äußere Uhren,
Klingelzüge, Telegraphen- und Telephonleitungen, Feuermelde-
Apparate, Hausſchilder und dergleichen;
3. die Koften für Defen, Kochheerde, Waſchkeſſel, für Feuer—
löſchgeräthſchaften, für Winterfenfter und Fenſter-Marquiſen,
Senfter-Rouleaur, für Gadmefjer, Gadarme, Kronleuchter,
für Vorhänge: Schlöffer und Fenfter-Berfcplüffe, für Gas—
leitungdanlagen zu Sluminationszweden, für National«
fahnen ıc.
. Zu den ad erwähnten Koften find dagegen nicht zu rechnen:
Laften und Abgaben einjchlieglidh der Einquartierungslaften und
* — Entwäſſerung der Grundſtücke zu zahlenden Kanalijationd-
abgaben;
. die Koſten hauswirthſchaftlicher Art, d. h. ſolche Koften, welche
erforderlich ſind, um in und an den Gebäuden und auf den
dazu gehörigen Grundftüden den ordnungsmäßigen Zuftand zu
erhalten, 3. B. die Koften
1) für Reinigung der Innenräume der Gebäude, der Höfe,
jowie der Straßen und Bürgerfteige vor den Dienftgebäuden,
2) für Reinigung der Müllgruben und für Abfuhr von Schutt
und Müll,
3) für Entleerung und Desinfektion von Kloafen und Senkgruben,
4) für Befreiung der Dächer ıc. von Schnee und Eid,
5) für Beftreuung der Bürgerfteige bei Glätte und für Be
ſchaffung ded dazu erforderliden Materials,
6) für Beihaffung und Unterhaltung der zu diejen Arbeiten
nöthigen Geräthſchaften,
7) für das jedesmalige Befeſtigen und Wiederabnehmen der
Winterfenſter, —— * und Nationalfahnen, ſowie
für das Luftdichtmachen der Fenſter,
8) für Schornſteinreinigung,
9) für das Reinigen der Waſſerheizungskanäle und der Tele—
graphenbatterien,
10) für das Umbinden der Brunnen und Pumpen mit Stroh,
11) für Vertilgung von Ungeziefer, ald Ratten und Mäuſe ıc.,
437
12) für die nächtliche Bemahung der Dienftgebäude und Gärten,
13) für Verfiherung der Gebäude gegen Beuerögefahr, jomeit
Beiträge dazu von den fiäfaliichen Gebäuden überhaupt noch
zu entrichten find.
Zu den hauswirthichaftlihen Koften gehören audy die Koften für
das mittelft Leitungsanlage entnommene Wafjer und Gas.
c. alle Koften für joldhe bewegliche Gegenftände, welde nur zur
gegenwärtigen Benupung der Gebäude und Grunpdftüde, aljo
nicht für die Gebäude und Grundftüde ald ſolche, für nothwendig
zu erachten find. e
Im Staatdhaushaltdetat find in Zukunft von den Fonds
ur Unterhaltung der Gebäude die Miethen, Laften und Abgaben,
mie alle jonftigen Koften, welde nad den Beftimmungen unter
I. B. nidyt zu den Koften der Unterhaltung der Gebäude gehören,
abzuzweigen und auf andere ſächliche Fonds zu übernehmen. Die
desfalfigen Anordnungen bleiben den betreffenden Reffortminiftern
vorbehalten.
Die vorftehende Beftimmung bezieht ſich jedoch nicht auf die
Koften der Unterhaltung und Ergänzung der Inventarienftüde in den
Repräjentationdräumen und 3 ſoweit ſolche dem
Staate obliegt, vielmehr ſind dieſe Koſten nach wie vor bei dem
Fonds zur Unterhaltung der Dienſtgebäude auszubringen.
III.
Für diejenigen Behörden, welche in fiskal iſchen Gebäuden
ihren Sig haben, für melde jedoh im Staatöhaudhaltdetat ein
beionderer Gebäude-Unterhaltungsfonds nicht audgelept ift, in deren
Kafjenetatd vielmehr der Büreaubedürfnisfonds audy zu Fleinen Bauten
und Reparaturen bejtimmt ift, find in dem Staatähaushaltdetat,
fofern nit eine Uebernahme der Unterhaltungsfoiten für die bes
treffenden Gebäude auf den allgemeinen Fonds der Bau-Vermaltung
— Kapitel 65 Titel 14 — herbeigeführt werden kann, befondere Ge—
bäude-Unterhaltungdfondd unter einem neu zu bildenden Titel der
ſächlichen Ausgaben audzubringen.
IV:
Für dad Refjort der Eijenbahn-Bermaltung find diejenigen Ab-
weihungen von den vorftehenden Beitimmungen zuläffig, welde
dur die Rüdfihtnahme auf das einheitlihe Normal-Buchungsfor⸗
mular für die Eifenbahnen Deutſchlands geboten erjcheinen.
V.
Um etwaige Zweifel zu beſeitigen wird bemerkt,
1) daß bei den obigen Grundſätzen es ſich lediglich um die⸗
jenigen Koſten handelt, welche nach den Beſtimmungen der
438
Geſetze, des Etats und des Reyulativs über die Dienft-
wohnungen der Staatsbeamten vom 26. Juli 1880 überhaupt
dem Staate zur Kalt fallen, und dab dur die Aufftelung
diejer Grundjäge darin, melde Koften der Dienſtwohnungs—
Inhaber zu tragen bat, nichts geändert wird;
2) daß dort, wo — z. B. in den Etats für die Verwaltung
der indireften Steuern, der Juſtiz-, Eilenbabn » Verwaltung
u. a. — die etatömäßigen Fonds zur Unterhaltung der Dienit=
gebäude gleichzeitig a kleineren Neubauten bezw. zum Ans
faufe von Grunditüden hierzu beftimmt find, derartige Aus—
gaben au fernerbin auf dieje Fonds in dem bisherigen
Umfange zu übernehmen find.
VI.
Soweit die Beſtimmungen J. bis IV. eine anderweite Regu—
lirung der betreffenden Etatsfonds nothwendig machen, iſt ſolche
vom Etatsjahre 1885/86 ab herbeizuführen.
Bon demfelben Jahre ab bat aud die Verrehnung aller bier
in Betracht kommenden Ausgaben nad den obigen Grundjägen ftatt-
zufinden.
vi.
Eine beglaubigte Abſchrift dieſes Beſchluſſes ift ſämmtlichen
erren — 53*— mitzutheilen, um hiernach das Erforder—
liche für ihr Reſſort anzuordnen.
Berlin, den 13. Mai 1884.
Königlihed Staatsminiſterium.
von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg.
von Boettiher. von Goßier. von Scholz. Graf Hapfeldt.
Bronjart von Schellendorff.
St. M. 1146/82.
106) Amtlihe Nachrichten über das Preußiſche Staats—
ſchuldbuch.
Berlin, 21. Oktober 1884.
Das Geſetz vom 20. Juli v. 3., betreffend das Staatsſchuld—
buch, (G. ©. ©. 120) iſt nach Inhalt der Allerhöchſten Verord⸗
nung vom 25. April d. J. — G. S. ©. 269 — mit dem 1. Oktober
d. 3. in Kraft getreten. Die von der Königlihen Hauptverwal«
tung der Staatöihulden herausgegebenen „Amtlihen Nachrichten
über dad Preußiſche Staatsſchuldbuch“ enthalten die für dieſe Ein-
richtung maßgebenden Beftimmungen, und ergeben fid inäbeiondere
die Bortbeile diefer neuen Einrichtung aus dem dajelbit unter
Nr. VI. mitgetheilten Auszuge aus der Begründung des Regierungs-
439
Entwurfed zu dem Geſetze vom 20. Juli 1883, Indem ich hierauf
mit dem Bemerfen, daß die erwähnten „Amtlihen Nachrichten über
das Staatöihuldbuh” aud im Gentralblatt für die gefammte Unter:
richts-Verwaltung mitgetheilt werden, binmeile, veranlaffe ich die
aachgeordneten Behörden des diesjeitigen Reſſorts, die Ihnen unter-
fielten Verwaltungsorgane auf die in Rede ftehende Einrichtung
und deren Vortheile in geeigneter Weiſe aufmerkſam zu maden.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten.
von Goßler.
An
fämmtlihe nadgeordnete Behörden des diesſeitigen
Refforts mit Ausnahme der Königlihen Konfifto-
rien in den altländiihen Provinzen.
G. 111. 2564 G. 1. Il.
U. 1. II. IIla. IIIb. M. 7013.
Amtlihde Nahrihten über das Preußiſche Staatd-
ihuldbud.
Inhalt.
Belanntmahung der Hauptverwaltung der Staatsfhulden vom 8. Juli 1884:
I. Allgemeine Bemerkungen.
ll. Unträge zum Zwecke der Anlegung eines Kontos im Staatsihuldbuche.
I. Anträge, betreffend Eintragungen oder Löfhungen auf bereits ans»
gelegten Konten.
IV. zunlung der Zinjen an die Buchgläubiger.
ejeg vom 20. Zuli 1883 und NAusflhrungsbeftiimmungen vom
22. Juni 1884 mit drei Anlagen.
VI. Auszug aus der Begründung des Regierungs-Entwurfes zu dem Geſetze.
VI. Gebührentarif.
I. Allgemeine Bemerkungen.
1) Jeder Inhaber Preußiicher vierprogentiger Konfold fann vom
1. Dftober 1884 ab von der Einrichtung ded Staatsſchuld⸗
buches Gebrauch madyen.
Ueber die dabei zu beachtenden Vorſchriften vergleiche das
Geſetz und die Ausführungsbeſtimmungen unter V; uͤber Zweck
und Bedeutung der Einrichtung den Auszug aus der Begrün-
dung des Regierungd-Entwurfed unter vi.
2) Das Staatöihuldbuhbüreau in Berlin SW,, Dranienftr. 94,
ift zur Annahme von Anträgen, jowie zur mündlichen Erledigung
von Anfragen vom 1. Ditober 1884 ab werktäglich von 9 bis
1 Uhr mit Ausnahme der legten beiden Geſchäftstage jeden
Monats geöffnet. In den Monaten Juni und Dezember werden
vom 1. bi8 15. Anträge nidt angenommen.
3) Anträge, Anfragen und Geſuche in Angelegenbeiten des Schuld»
buches find zu adreffiren:
440
An
die Hauptverwaltung der Staatsſchulden (Schuldbudhbüreau).
Berlin SW,
frei. Dranienftraße 94.
Den einzelnen Beamten des Staatsſchuldbuchbüreaus ift das
unverbrüdlidfte Stillfhweigen über die zu ihrer
Kenntnid gelangenden VBermögendangelegenbeiten der Bud
gläubiger ausdrücklich zur Pflicht gemacht. Geſuche um Auskunft
über den Inhalt ded Schuldbudes an die Beredtigten ($. 2
Abſatz 4 des Gejepes) find ſchriftlich an und zu richten.
Zur Erleichterung des Geſchäftsverkehres wird es ſich empfehlen,
den Anträgen auf folde Einichriften, für welche nah $. 21
des Geſetzes Gebühren zu erheben find, den Betrag beizufügen.
Bergleidhe den Zarif unter VII
Bedingung für die Erledigung der Anträge ift die Bor:
audzahlung der Gebühren in der Regel nicht.
Die laufende Verwaltung tft gebührenfrei.
4
—
5
—
I. Anträge zum Zwecke der Anlegung eines Kontos.
1) Bom 15. September 1884 ab werden in unjerem Dienit-
zn zu Berlin SW., Dranienftraße 94, und bei ſämmt—
ichen, mit der Zinjenzahlung an die Buchgläubiger beauftragten
Königlichen Kaſſen — vergleihe unter IV. 1. — bie For—
mulare verabreicht, welde für Anträge — Zwecke der An—
legung eines Kontos und für die Verzeichniſſe zu den mit—
eingelieferten Schuldverſchreibungen zu benutzen ſind.
Einer Beglaubigung bedürfen dieſe Anträge nicht.
2) Es wird gebeten, die Formulare vollſtändig und genau auszu—
füllen, insbefondere die Namen der einzutragenden Gläubiger
und der zum Zindempfange beredhtigten Perfonen, fowie die Be—
zeichnungen der MWohnorte und Hohnungen recht deutlid
zu jchreiben.
3) In Nr.2 des Formulars ift klar erkennbar zu machen, ob die
Zinfen durch die Poft zugejandt, ob fie bei einer der zur Zah»
lung ermädtigten Kafjen abgehoben oder — wenn dem Bes
rechtigten ein Girokonto bei der Reichsbank eröffnet ift — ob
fie durch Gutſchrift auf diefem Konto beridhtigt werden jollen.
Die Kaffe ift beftimmt zu bezeihnen. Wenn an einem
Drte ſich mehrere, zur Zahlung ermädtigte Specialfafjen be-
finden, ift diejenige anzugeben, welde die Steuern für den
Mohnort ded Empfängers erhebt.
Wird die Berichtigung durch Gutſchrift auf dem Girofonto
der Reichsſsbank gewünſcht, fo .ift in der Nr. 2 die Staatd-
ſchulden-Tilgungskaſſe ald zahlende Kaffe zu bezeichnen und
44]
hinzuzufügen: „durch Gutſchrift auf mein (ded....ıc.) Giro-
fonto bei der Reichsbank“.
Wird beantragt, daß die Zahlung der Zinjen an einen Dritten
erfolgen jo, jo wird diefer Dritte im Staatsſchuldbuche Spalte 4
des Kontod — vergleiche Anlage 1 zu V. — vermerft.
In Ermangelung anderer Angaben wird der nah Maßgabe
der vorigen Nummer eingetragene Dritte jo lange ald zum
Empfange der Zinjen berechtigt angejehen, bis auf Antrag
des Gläubiger der betreffende Vermerk wieder gelöfcht ift.
Soll der Dritte die Zinſen ald geſetzlicher Vertreter bes
Gläubigerd erheben oder geht die Abfiht dahin, daß wir die
Zinjenzahlung nur mit-Genehmigung des Dritten ändern jollen,
jo muß am Shluffe ded Formulars dad auddrüdlide Er—
ſuchen geftellt werden, die betreffende Beſchränkung ded Gläu-
bigers in das Schuldbudy einzutragen. Es geſchieht died als—
dann in Spalte 3 des Kontos.
6) In den Anträgen am Schluſſe des Formulars, ſie mögen eine
Beſchränkung des Gläubigers in Betreff der Zinſen oder in
Betreff des Kapitals angeben, wolle man den Rechtsgrund
und Umfang der Beſchränkung deutlich erkennbar machen.
III. Anträge, betreffend —— oder Löſchungen auf
bereits angelegten Konten.
1) Der Gläubiger, für welden ein Konto angelegt ift, fann
jederzeit neue Eintragungen auf Grund der ferneren Einlieferung
von Preußiichen vierprozentigen Konfold durch Zujhreibung
bewirken lafjen. Dasjelbe kann von einem Dritten geſchehen zu
Gunften des eingetragenen Gläubigersd.
Für Anträge dieſer Art gilt das unter II Bemerfte.
2) Da nad $. 7 Abfap 3 des —* Verfügungen über Buch—
forderungen, wie Abtretungen, Verpfändungen u. ſ. w. dem
Staate gegenüber nur durch die Eintragung Wirkſamkeit erlangen
und ud 8. 18 ebenda die Zahlung der nädhftfälligen Zinten
einer Budforderung mit rechtlicher Wirfung an denjenigen er=
folgt, welcher am 10. Juni oder 10. Dezember eingetragener Be-
rechtigter war, empfiehlt es fi, alle im Schuldverhältniffe ein⸗
Veränderungen baldigft im Bude vermerken zu
aflen.
3) Die nad $. 7 Abſatz 1 und 2 des Gefeped zu Anträgen der
unter 2 bezeichneten Art, ſowie zu den Anträgen auf Löſchung
der Buchforderung gegen erneute Aushändigung von Konſols
befugten Privatperjonen und Bertreter von öffentlihen Be—
börden werden erjudht, zur Vermeidung von Rüdfragen die
88. 6 bis 14 und $. 22 des Gefeped, jowie bie Artikel 3 bis
6 der Ausführungdbeftimmungen jorgfältig zu beachten.
4
—
5
—
1)
2)
442
IV. Zahlung der Zinfen.
Die Zahlung der Zinfen geſchieht halbjährlid zu den Fälligfeits-
terminen entweder
I. durch Zufendung mittelft der Poft feitend der Staats-
ſchulden-Tilgungskaſſe zmiihen dem 17. Zuni und 8, Zuli
und zwiſchen dem 18. Dezember und 8. Januar; — oder
II. bei einer der nadyftebend angegebenen Königlichen Kafſen:
a. bei der Staatsſchulden-Tilgungskaſſe zu Berlin W,, Tauben»
itraße 29, vom 17. Juni und 18. Dezember ab, entweder
baar oder durch Gutſchrift auf dem Girokonto des Bes
recbtigten bei der Reichsbank,
b. bei den Regierungd- und Bezirfshauptlaffen vom 24. Juni
und 24. Dezember ab,
c. bei den mit der Annahme direkter Staatöfteuern außerbalb
Berlins betrauten Kaſſen (Kreiskaſſen, Steuerkafjen) vom
1. Zuli und 2. Fanuar ab.
Die Sendung der Zinjen dur die Poft erfolgt mittelft Poft-
anmweijung. Das Porto wird furzer Hand durd Abzug von dem
überjandten Betrage berichtigt. Auf beionderen Antrag wird
auf der Adrefje der Vermerk „Eigenhändig* hinzugefügt.
Kommt die Sendung ald unbeftelbar zurüd, jo muß nad
8. 19 Abjag 2 des Geſetzes verfahren werden.
3) Die Baarzahlung bei den Kafjen gejhieht nah Prüfung der
4)
5)
Legitimation und Identität des Empfängerd gegen defjen
Quittung.
Zu den Duittungen find Formulare zu benugen, von denen
dem Berechtigten das erjte mit der von uns ausgehenden Bes
nadhrichtigung über die Eintragung ded Kapitals in das Staats—
ſchuldbuch ($. 15 des Gefepes), dad demnächſt zu verwendende
ipäter an der Zahlungäftelle verabreicht wird.
Wenn die Zinien bei der beauftragten Bezirks- oder Special»
fafje nicht bid zum Ablaufe des mit dem Fälligkeitätermine
(1. Zuli und 2. Sanuar) beginnenden Kalenderquartald ab»
gehoben worden find, fo kommt Artifel 8 Nr. 4 der Ausführungd-
beftimmungen zur Anwendung. Es wird gebeten, die Artikel
8 und 9 genau zu beachten.
Die Zinien der Buchforderungen verjähren in Gemäßheit des
$. 5 Abjap 2 des Gejeped mit dem Ablaufe von vier Zahren,
vom Tage der Fälligkeit ab gerechnet.
Berlin, den 8. Juli 1884.
Königlihe Hauptverwaltung der Staatdjchulden.
Sydom. Hering. Merlefer. Nüdorff.
443
V. Gefep vom 20 Juli 1883,
betreffend das Staatsſchuldbuch (©. S. ©. 120) mit den
Ausführungsbeftimmungen des Herrn Finanzminiſters zu
diejem Gejege, von: 22. Juni 1884 (Deutſcher Reichs: und Preußiſcher
Etaatdanzeiger von 1884 Nr. 154).
Wir Wilhelm, von Gotted Gnaden König von Preußen ıc.
verordnen unter Zuftimmung der beiden Häufer ded Landtages der
Monardie, was folgt:
$. 1.
Schuldverihreibungen der vierprogentigen konſolidirten Anleihe
fönnen in Buchſchulden des Staated auf den Namen eines beftimmten
Gläubigerd umgewandelt werden.
$. 2.
Die Ummandlung erfolgt gegen Einlieferung zum Umlaufe
brauchbarer Staatsihuldvericpreibungen durdy Eintragung in das bei
der Hauptverwaltung der Staatsſchulden zu führende Staattihuldbud.
In demjelben find? auch die in dem Sculdverhältnifje eins
fretenden Veränderungen zu vermerfen.
Bon dem Staatsihuldbuche ift eine Abſchrift zu bilden und
getrennt aufzubewahren.
Ueber den Inhalt ded Staatöihuldbudes darf nur dem einge
tragenen Gläubiger, jeinen gejeplihen Vertretern, Bevollmädtigten
und Rechtsnachfoigern von Todeswegen, ſowie bezüglich der im 8. 4
unter Nr. 3 und 4 bezeichneten Gläubiger den zur Nevifion der
Kafjen derjelben berechtigten öffentlichen Behörden oder jonftigen
Perjonen, lepteren aber nur, falld ihre Berechtigung zur Kaflen-
revifion durd eine deutjche öffentliche Behörde beſcheinigt ift, Aus—
funft ertheilt werben.
ur Ausführung des Geſetzes, betreffend das Staatsſchuldbuch, vom
20. Juli 1883 (G. S. ©. 120) wird auf Grund des $. 25 desjelben Nady»
folgendes beftimmt : Ketitet ı
rtile .
88. 2 und 4 des Geſetzes.)
1) Das Staatsſchuldbuch zerfällt in jehs getrennte Abtheilungen :
Abrheilung I. für phyſiſche Perjonen ($. 4 Mr. 1 des Geſetzes),
per ar 11. für Handelsfirmen (5. 4 Nr. 2 dajelbft),
Adtheilung 111. für eingetragene Genoffenihaften,
Abtheilung IV. für eingeihriebene Hilfslaſſen,
Abtheilung V. für juriftiihe Perfonen,
zu Ill. bis V. fofern fie im Gebiete des Deutſchen
Reiches ihren Eig haben ($ 4 Nr. 3 dajelbit),
Abtheilung VI. für VBermögensmafjen ohne juriftiiche Perſönlichkeit, wie
Stiftungen, Anftalten, Bamilienfideitommifle, deren Ber»
waltung innerhalb des Gebietes des Deutihen Reiches
444
von einer Öffentlichen Behörde oder unter deren Aufficht
geführt wird ($. 4 Nr. 4 dajelbft).
Fur jede Abtheilung werden foviel einzelne Konten angelegt, als Gläubiger
— find. Jedes Konto wird nach dem beifolgenden Muſter 1 einge⸗
richtet.
zu jeder Abtheilung ift ein alphabetiihes Namenregifter zu führen.
ie Abſchrift des Staatsihuldbuches wird in einem befonderen Gebäude
aufbewahrt. Die Abſchrift der einzelnen Eintragungen wird fpäteftens eine
Woche nad den Eintragungen jelbft bewirkt.
2) Bei Prüfung der frage, ob die zur Umwandlung in eine Buchſchuld ein»
ie Sculdverihreibungen zum Umlaufe braudbar find ($. 2 des Ge⸗
etzes), ift Folgendes zu beachten:
Die Schuldverihreibungen dürfen nicht gerihtlih für kraftlos erflärt
oder von einem Gerichte mit Beichlag belegt fein. Befindet ſich eine Außer-
fursjegung darauf vermertt, jo muß auch der Vermerk ordnungsmäßiger
Wiederinkursſetzung fi vorfinden. Die Ummandlung befledter oder be»
ihädigter Stüde ift nur zuläffig, wenn nah dem Ermeſſen der Hauptver-
waltung der Staatsihulden nicht in Gemäßheit des Geſetzes vom 4. Mai
1843 (©. S. ©. 177) und der Verordnung vom 16. Auguft 1867 (©. ©.
©. 1457) zum Nachweiſe des rechtmäßigen Beſitzes einer Umſchreibung der
Stüde die dort vorgejhriebene öffentlihe Belanntmahung würde voraus-
En müffen. Ieder eingereihten Schuldverſchreibung müſſen die noch nicht
älligen Zinsfheine (Kupons) und der dazu gehörige Erneuerungsſchein
(Zalon, Anweijung) beigefügt fein. Nnr wenn eine Schuldverichreibung
in den Monaten Juni oder Dani eingereicht wird, ift der nächftfällige
Zinsſchein nicht beizufügen.
8. 3.
Die Eintragung einer Buchſchuld geichieht auf Antrag des In—
habers und auf den Namen der in dem Antrage ald Gläubiger be—
zeichneten Perjon.
Artikel 2.
($. 3 des Geſetzes.)
1) Zu dem Antrage auf Eintragung einer Buchſchuld ift das beiliegende
Mufter 2 zu bemußen.
2) Die Bezeichnung des Gläubigers muß fo ges erfolgen, daß die Unter»
iheidung von einem anderen mit Sicherheit geſchehen kann.
Bei phnfiihen Berfonen find anzugeben :
1. der Familienname,
2. die Bornamen,
8. bei frauen aud der Geburtsname,
4. der Beruf oder Stand,
5. der Wohnort und ſoweit erforderlich die Wohnung. ,
8) Die gleihen genauen Angaben find erforderlich für die al® zum Zinsempfange
berechtigt beftellten phyſiſchen Verſonen, jeien dies num Bevollmächtigte oder
Bormünder oder andere geſetzliche Vertreter. .
4) Etwaige Beihränkungen der Gläubiger in Bezug auf Kapital oder Zinſen
find am Schluffe aufzunehmen.
5) Soll die Eintragung auf den Namen einer juriftiihen Perſon, Hanbels-
Dun eingetragenen Genoſſenſchaft oder eingeſchriebenen Hilfstaffe geſchehen,
o ift, ſoweit es nicht notoriih, dem Antrage das Zeugnis der zuftändigen
öffentlichen Behörde beizufügen, durch welches dargethan wird, bei den ju⸗
riftifhen Perſonen, daß fie rechtliche Eriftenz und ihren Wohnfig im Gebiete
445
des Deutſchen Reiches haben, bei den Firmen, daß fie mit der angegebenen
Bezeichnung und Wohnung im Handelsregifter, bei eingetragenen Genofjen-
ſchaften, daß fie in einem Genofjenihaftsregifter im Gebiete des Deutſchen
Reiches eingetragen, und bei eingefchriebenen Hilfstaffen, daß fie als Kafien
innerhalb dieſes Gebietes zustehen find.
6) Die dem Antrage beiliegenden Staatsjhuldverfhreibungen find nad dem
beiliegenden Mufter 3 in einem befonderen Berzeichniffe aufzuführen, welches
Litera, Nummer und Nennbetrag der Berſchreibungen enthält.
7) Der Einlieferer erhält fofort nah dem Eingange einen Empfangſchein
über Zahl und Nennbetrag der eingelieferten Werthpapiere.
Der Schein muß von dem Rendanten und dem Oberbudhalter des Staats.
ihuldbudhbitreaus oder von deren Stellvertretern unterfchrieben fein.
8) Jede Eintragung in das Staatsfhuldbud wird von einem Mitgliede der
Hauptverwaltung der Staatsihulden und dem Buchführer unterfchrieben.
9) Die Hauptverwaltung der Staatsihulden ift befugt, Ergänzungen der in
den Geſuchen gemadten Angaben zu erfordern, fofern dies zur Klarftellung
der in dem Staatsſchuldbuche zu bewirkenden Eintragungen angezeigt erſcheint.
Ablehnende Beſcheide find mit Gründen zu verichen.
54
Ald Gläubiger können nur eingetragen werden:
1) einzelne phyſiſche Perjonen,
2) einzelne Handelöfirmen,
3) einzelne eingetragene Genofjenicaften, einzelne eingeſchriebene
Hilfskaſſen und einzelne juriftiiche Perfonen, welche im Gebiete
des Deutihen Reiches ihren Eip haben,
4) einzelne Vermögensmaſſen, wie Stiftungen, Anftalten, Familien⸗
fideitommiffe, deren Verwaltung innerhalb des Gebieteö des
Deutihen Reiches von einer öffentlichen Behörde oder unter
deren Aufficht geführt wird.
Einem Gläubiger wird nicht mehr als ein Konto im Staatö-
ſchuldbuche eröffnet.
Siehe den Artikel 1 hinter $. 2 des Geſetzes.
8.5.
Mit der Eintragung erlöihen die Rechte ded Inhaberd an den
eingelieferten Schuldverjhreibungen.
Im Uebrigen finden die für die vierprozentige Eonfolidirte An-
leihe geltenden Vorſchriften auf die eingetragene Forderung ent«
ſprechende Anwendung.
8. 6.
Eingetragene Forderungen Fönnen durch Zuſchreibung erhöht,
ganz oder theilmeile auf andere Konten übertragen und ganz oder
theilmeiie geloöſcht werden.
Theiluͤbertragungen und Theillöſchungen ſind jedoch nur zuläſſig,
ſofern die Theilbeträge in Stücken von Schuldverſchreibungen der
vierprozentigen konſolidirten Anleihe darftellbar find.
Im Falle gänzlicher oder theilmeifer Löſchung der eingetragenen
446
Forderung erfolgt die Audreihung von Schuldverihreibungen der
vierprozentigen fonjolidirten Anleibe zu gleihem Nennmertbe, zu
deren Anfertigung die Hauptverwaltung der Staatöjhulden bierdurd)
ermächtigt wird.
Artilel 3.
($. 6 des Geſetzes)
Bei Theilübertragungen und Theillöfhungen müffen ſowohl die Beträge,
deren lebertragung oder Löſchung beantragt wird, als auch die Reftbeträge,
über welche eine Verfügung nit ftattfinden fol, in Schuldverjhreibungen der
vierprogentigen onjolidirten Anleihe darftellbar fein.
ls
Zur Stellung von Anträgen auf Uebertragung eingetragener
Forderungen auf ein anderes Konto, auf Cintragung und auf
Löſchung von Vermerfen über Veränderungen im Sculdverbältnifie
(8.2 Abjag 2), ſowie auf Ausreihung von Staatsihuldverichreis
bungen gegen Löſchung der eingetragenen Forderung find nur der
eingetragene Gläubiger, feine gejeplichen Vertreter und Bevollmäch—
tigten, ſowie diejenigen Perfonen berechtigt, auf melde die eingetra-
gene Forderung von Todeswegen übergegangen ift. Zur Stellung
von Anträgen für eine Firma gilt für berechtigt, wer zur Zeichnung
der Firma berechtigt ift; zur Stellung von Anträgen für die im
8.4 Nr. 4 gedahten Bermögensmafjen die daſelbſt genannte Be—
börde oder die von derjelben bezeichnete Perſon.
Zur Löſchung von Vermerken zu Guniten Dritter bedarf ed der
Zuftimmung derjelben mit Ausnahme des im $. 14 gedachten Falles.
Verfügungen über eingetragene Korderungen, wie Abtretungen,
Berpfändungen erlangen dem Staate gegenüber nur durd die Ein-
tragung Wirfiamfeit.
Eine Pfändung oder vorläufige Beſchlagnahme der eingetra«
enen Forderung im Wege der Zwangsvollitrefung oder des Arreites,
* eine durch eine einſtweilige gerichtliche Verfügung angeordnete
Beſchränkung des eingetragenen Gläubigers iſt von Amtswegen
auf dem Konto zu vermerken, beziehentlich nach erfolgter Beſeitigung
dieſer Anordnungen zu löſchen. Wird eine gepfändete Forderung
an Zahlungsftatt überwieſen, fo iſt dieſelbe vorbehaltlich der Be—
ſtimmung im 8. 16 Nr.2 im Staatsſchuldbuche zu übertragen.
Eine Prüfung der (Siltigfeit der den Anträgen zu Grunde
liegenden Rechtsgeſchäfte findet nicht Statt.
Artilel 4.
(8. 7 des Geſetzes.)
Bon den Vertretern der Handelsfirmen, der eingetragenen Genofien«
ihaften und der eingeichriebenen Hilfskaſſen ift bei Stellung der im $.7 ber
zeichneten Anträge durch eine öffentliche Urkunde der Nachweis zu erbringen,
daß die Antragfteller zur Zeichnung für die Firma beziehungsweile zur Ber-
tretung der Genoſſenſchaft oder Kaffe legitimirt find.
447
' 8§. 8.
Die Eintragungen erfolgen in derjelben Reihenfolge, in weldyer
die auf dadjelbe Konto bezüglihen Anträge bei der Hauptvermwal-
tung der Staatdihulden eingegangen find.
8. 9.
Ehefrauen und großjährige Perjonen unter väterliher Gewalt
werden zu Anträgen ohne Zuftimmung ded Ehemannes beziehungd-
weile Baterd zugelafjen.
8. 10.
Zum Antrage auf Eintragung einer Forderung, ſowie auf
gleichzeitigen Vermerk einer Beihränfung des Gläubigerd in Bezug
auf Kapital oder Zinjen derielben und zur gleichzeitigen Ertheilung
einer Vollmacht genügt ſchriftliche Form.
In allen anderen Fällen muß der Antrag gerichtlich oder notariell,
oder von einem Konjul ded Deutichen Reiches aufgenommen oder be—
glaubigt jein.
Sind feit der Eintragung Aenderungen in der Perion des
Gläubigerd (Verheirathung einer Frau, Aenderung ded Gewerbes,
Standes, Namend, Wohnorted) eingetreten, jo fann verlangt werden,
da die Identität durch eine öffentliche Urkunde dargethan merde.
8.11.
Der Antrag eined Taubſtummen, Blinden, Schreibunfundigen
oder einer der deutihen Sprache nicht mächtigen Perion bedarf zu
feiner Giltigfeit der für die Verträge folder Perjonen vorgejchrie-
benen $orm.
$. 12.
Rechtsnachfolger von Todeswegen haben fi, jofern ihre Be—
rechtigung auf der geſetzlichen Erbfolge beruht, durch eine Beſchei—
nigung als Erben, fofern diejelbe auf leßtwilliger Verfügung be—
rubt, durd eine Beicyeinigung darüber auszumetien, dab fie über
die eingetragene Forderung zu verfügen befugt find.
Zur Ausftellung der vorgedachten Beſcheinigungen ift dasjenige
Gericht, bei mweldem der Erblafjfer zur Zeit Feine Todes jeinen
ordentlihen Gerichtöftand hatte, und fofern derjelbe im Deutſchen
Reihe einen folden nidt hatte, derjenige Konſul des Deutſchen
Reiches, in defjen Amtöbezirfe der Erblafjer zur Zeit jeined Todes
feinen Wobnfiß oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, falls dem
Konjul von dem Reichskanzler die Ermächtigung zur Ausftellung
folder Beſcheinigungen ertbeilt ift, und, in Grmangelung eines
hiernach zuftändigen Konfuld, ſowie im Falle der Ablehnung des
zuftändigen deutſchen außerpreußiihen Gerichtes, das Amtögericht I.
in Berlin zuftändig.
445
8. 13.
Mehrere Erben baben zur Stellung von Anträgen und zur
Empfangnahme von Schuldveri&reibungen eine einzelne Perjon zum
Bevollmächtigten zu beftellen.
$. 14.
Vollmachten, ſowie die Genehmigungderflärungen dritter Per-
fonen, zu deren Gunften der eingetragene Gläubiger in Bezug auf
die Forderung oder deren Zinderträgniffe dur einen Vermerk im
Staatsſchuldbuche beihränft ift, bedürfen zu ihrer Giltigfeit der-
jelben Form, melde für die Anträge vorgeichrieben ift. Zum Wider:
rufe einer Vollmacht genügt jchriftlihe Form.
Zur Löſchung von perfönlihen unvererblichen Einſchränkungen
bed Gläubigerredhtes oder des Verfügungsrechtes, welche durch den
Tod des Berechtigten erlojchen find, ift nur die Beibringung bed
Todtenſcheines erforderlich; das Recht auf den Bezug rüdftändiger
Leiftungen wird hierdurch nicht berührt.
Anträge und Urkunden öffentlicher Behörden bedürfen, wenn
fie ordnungdmäßig unterjchrieben und unterfiegelt find, feiner: Be-
glaubigung.
Artikel 5.
($. 14 des Gejekes.)
Vollmachten, welche zur Berfitgung über das Kapital oder zur Empfangnahme
der Zinfen berechtigen follen, können mit dem Antrage a Eintragung einer
Forderung verbunden werden. In allen anderen Fällen müſſen Vollmachten
geridtlid oder notariell, oder von einem Konſul des Deutſchen Reiches auf-
genommen oder beglaubigt werden (8. 10 des Gefeges).
$. 15.
Ueber die Eintragung von Forderungen und Vermerfen, ſowie
über die verfügte Auslieferung von Schuldverfchreibungen an Stelle
ur Löſchung gelangter Forderungen wird dem Antragfteller und,
aM der Berechtigte ein Anderer ift, auch diefem eine Benachrich—
tigung ertbeilt.
ie Benachrichtigung gilt nicht ald eine über die Forderung
audgeftellte Berjchreibung.
Artifel 6.
(8. 15 bes Geſetzes.)
1) Auf jedes Benahridtigungsichreiben über Eintragung einer Buchforberung
ift in einer befonder® in die Augen fallenden Form der Vermerk zu fegen:
a gilt nicht als eine über die Forderung ausgeftellte Ber-
reibung.
2) Die Auslieferung der Schuldverfchreibungen u. f. w. an Stelle zur Löſcung
elangter Forderungen geihieht an den dazu von der Hauptverwaltung der Staats»
Fhufden fegitimirt befundenen Berechtigten durch die von ihr beftimmte Kaffe nad
Prüfung der Identität des Berechtigten gegen Quittung.
—
Hat der Berechtigte die Zuſendung durch die Poſt innerhalb des Deut-
ſchen Reiches beantragt, jo ift die Hauptverwaltung der Staatsſchulden
ermächtigt, diefem Antrage zu entiprehen. Die Sendung geſchieht aledann
auf Gefahr und Koften des Berechtigten, Der Bofteinlieferungsichein dient
als Quittung.
Die Mittheilung der in Gemäßheit des 8. 15 zu erlaffenden Benachrich-
tigungsjhreiben geihicht durd die Poft und zwar, fofern der Betheiligte
nicht ein Underes beftimmt hat, mit der Bezeihnung: „Eingefchrieben“.
4) Boftfendungen, melden Inhaberpapiere beiliegen, find nad ihrem vollen
Nennwerthe zu deflariren.
5) Wegen der —— tommen $. 19 des Geſetzes und Artilkel 8 dieſes
Erlafjes zur Anwendung.
$. 16.
Bon Amtöwegen kann die Löjhung eingetragener Forderungen
und die Hinterlegung der dagegen ce Schuldverſchrei⸗
bungen bei der Hinterlegungsſtelle in Berlin auf Koften des Gläu—
bigers erfolgen:
1) wenn die Eintragung von VBerpfändungen oder ſonſtigen Ber:
fügungsbeſchränkungen beantragt wird;
2) wenn die Forderung ganz oder theilmeije im Wege der Zmangd»
vollftredung oder deö Arrefted gepfändet oder wenn eine einft«
weilige gerichtliche Verfügung über diejelbe getroffen ift;
3) wenn über dad Vermögen des eingetragenen Gläubigerd ber
Konkurs eröffnet worden ift;
4) wenn die Zinjen des eingetragenen Kapitald zehn Fahre hinter:
einander nicht abgehoben worden find;
5) wenn glaubhaft befannt geworden ift, dab der Gläubiger vor
länger ald zehn Jahren verftorben ift und ein Rechtsnachfolger
fi nicht legitimirt hat.
Die hinterlegten Schuldverſchreibungen treten in allen recht⸗
lihen Beziehungen an die Stelle der gelöſchten Forderung.
Artilel 7.
($. 16 bes Gefeges.)
Bei der Hinterlegung von -Schuldverfhreibungen find der Hinterlegungs-
ſtelle Abſchrift des gelöfchten Kontos und die auf das Konto bezüiglihen Alten
mitzutheilen. Die Betheiligten find von dem Berfügten gleichzeitig zu be»
nachrichtigen. 8.17
Im Falle einer Kündigung der vierprogentigen konſolidirten
Anleihe find die eingetragenen Gläubiger jhriftlich zu benachrichtigen.
Die Wirkiamfeit der Kündigung ift jedoch von diefer Benadrid-
tigung nicht abhängig. er
. 18.
Die Zahlung der Zinſen einer eingetragenen Forderung erfolgt
mit rechtlicher Wirkung an denjenigen, mwelder am zehnten Tage
des dem Fälligfeitötermine der Zinjen vorangehenden Monats ein-
getragener Berechtigter war.
1885. 30
3
we
—
450
$. 19.
Die Zinfen werden nur innerhalb des Deutihen Reiches gezablt,
und zwar in der Zeit vom vierzebnten Tage vor bis zum achten
Tage nah dem Fälligkeitstermine durch eine öffentliche Kaffe oder
mittelft Ueberſendung durd die Poft oder auf fonftige vom Finanz-
minifter zu beftimmende Weiſe auf Gefahr und Koften ded Beredtiaten.
Kommt die Sendung ald unbejtellbar zurüd, jo unterbleiben
weitere Sendungen, bis der Gläubiger die richtige Adrefje angezeigt bat.
Artilel 8.
($8. 18, 19 des Geſetzes.)
1) Die Beridtigung der Zinſen kann erfolgen:
a. durch die Sranteiulden» Tilgungstafte in Berlin, mittelft Baarzahlung
oder wenn dem Gmpfangsberedhtigten ein Girofonto bei der Reichsbant
eröffnet ift, durch Gutichrift auf deſſen Konto,
k ai eine jede siöniglich Ureußiſche Regierungs- und Bezirkshauptlaffe,
. dur eine jede außerhalb Berlins mit der Annahme direfter Staats
feuern betraute Königlich Preußiſche Kaffe,
ad b und ce durch Baarzahlung;
d. en Ueberjendung durch die Poſt, jedod nur innerhalb des Deutſchen
Reiches.
2) Die Hauptverwaltung der Staatéſchulden beftimmt, auf welchem Wege die
ahlung erfolgen ſoll und berüdfihtigt dabei thunlichft die Wünſche der
läubiger. Anträge auf eine Aenderung des bisherigen Zahlungsmweges
tönnen für den nädhften Fälligleitstermin nur Berüdfihtigung finden, wenn
fie bis zum erften Tage des Monats vor diefem Termine eingehen.
Die Baarzahlung durch eine Öffentlihe waffe (zu Nr. 1a bis c) erfolgt
egen Duittung. Bei Prüfung der Legitimation und Identität des
&mpfän er® find die Kaſſen verpflichtet, nah Maßgabe der allgemeinen
Borfhriften gewiſſenhaft zu verfahren.
Wird die Baarzahlung bei der bejtimmten Kafje bis zum Ablaufe des mit
dem Fälligleitstermine beginnenden Kalenderquartals nicht erhoben, jo wird
der Empfangsberedhtigte mit dem Betrage bei der Staatsfhulden-Zilgungs-
fafje auf eine Reftlifte geſetzt, und die —— tann alsdann erſt erfolgen,
fobald ein Antrag von dem Berechtigten an die Staatsſchulden · Tilgungslkaſſe
direkt gerichtet wird. Die Seblung geihieht demnächſt nur bei dieſer Kafie
oder mittelft Ueberſendung durd die Poſt.
$. 20.
Aenderungen in der Perſon oder der Wohnung des Zinjen-
empfängers ($. 10 Abi. 3) werden nur berüdfichtigt, wenn fie von
demjelben jchriftlich gemeldet werden.
Artilel 9.
($. 20 des Geſetzes.)
Aenderungen in der Perſon oder der Wohnung des Zinfenempfängers
fönnen für den nädften Fälligfeitstermin nur berüdfihtigt werden, wenn
die jhriftlihe Meldung darüber bis zum erften ng > des diefem Termine
voraufgehenden Monats bei der Hauptverwaltung der Staatsjhulden eingeht.
Berlin, den 22. Juni 1884.
Der Finanz Minifter.
935. von Scholz.
oo
3
—
4
u.
451
$. 21.
An Gebühren werden erboben:
1) für die Ummandlung von Staatöihuldverihreibungen in Buch—
ihulden des Staates, jomie für jonftige Eintragungen und
Löſchungen, jede Einjchrift in dad Staatsſchuldbuch bejonders
— 25 Pfennig von je angefangenen 1000 Mark des -
Betrages, über den verfügt wird, zuiammen mindeſtens 1 Marf;
2) für die Ausreihung von Staatsſchuldverſchreibungen für je
angefangene 1000 Mark Kapitalbetrag 50 Pfennig, zujammen
mindeltend 1 Marf.
Vermerke über Bevollmädtigungen, ſowie über Aenderungen
in der Perion oder der Wohnung des eingetragenen Beredhtigten
($. 10 Abſ. 3) find gebübrenfrei.
Die Gebühren werden von dem Antragiteller, ſoweit nöthig,
im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Auch kann die Vor—
ausbezahlung der Gebühren gefordert werden.
An Gebühren für die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung
der Anträge ($. 10 Abi. 2) find zu erheben:
bei Beträgen bid 2000 Mark: 1 Mark 50 Pfennig,
bei Beträgen über 2000 Markt: 3 Marf.
8. 22.
Anträge auf Eintragung oder Löihung von Forderungen und
Vermerken, melde in dem, dem Fälligfeitötermine der Zinfen vors
aufgehenden Monate eingereicht werden, find erft nad Ablauf des»
jelben zu erledigen.
$. 23.
Die Hauptverwaltung der Staatsſchulden ift unbedingt verantwortlich
1) dafür, daß die im Staatdihuldbudhe eingetragenen Forderungen
und die noch umlaufenden Schuldverichreibungen der vierpror
ee fonfolidirten Anleihe zuſammen den geſetzlich feſtge—
tellten Ketrag der legteren nicht überichreiten ;
2) für die Löſchung, Kafjation und Aufbewahrung der bebufa
Eintragung der Korderung eingereihten Staatsſchuldverſchrei—
bungen bid zur gänzliben Vernichtung derjelben.
Die Staatsihuldenfommiifion übt die fortlaufende Kontrole
über diefe Geſchäfte.
$. 24.
Das Bormundihaftsgeriht fann anordnen, daß die Eintragung
der dem Mündel gehörigen Schuldverichreibungen der vierprogentigen
fonjolidirten Anleibe auf den Namen desfelben im Staatöihuldbuche
beantragt werde.
Die Anordnung findet in den Fällen des $. 60 Abi. 2 der
Vormundſchaftsordnung nicht ftatt.
30*
452
$. 25.
Der Zeitpunft, mit weldem das gegenwärtige Gejet in Kraft
tritt, wird dur Königliche Verordnung beftimmt.*)
Der Finanz» Minifter ift mit der Ausführung dieſes Geſetzes
beauftragt.
i Urfundlih unter Unierer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und
beigedrudtem SKönigliben Infiegel.
Gegeben Bad Gaftein, den 20. Zuli 1883,
(L. S.) gez. Wilhelm.
Fürft v. Bidmard. v. Puttfamer Lucius, Friedberg.
v. Goßler. v. Scholz. Gr. v. Hapfeldt.
*) Die Verordnung ift am 25. April 1884 dahin ergangen:
Bir Wilhelm, von Gottes Gnaben König von Breußen ıc.
verordnen auf Grund des $. 25 des Geſetzes, betrefjend das Staats»
ſchuldbuch, vom 20. Juli 1883, was folgt: ,
Das Gefeh, betreffend das Staatsthuldbud), vom 20. Juli 1883
(Geſ.Samml. &. 120) tritt mit dem 1. Oftober 1884 in Kraft.
Urkundlich unter Unferer Höcfteigenhändigen Unterfhrift umd beige
drudtem Königlihen Infiegel.
Gegeben Berlin, den 25. Aprif 1884.
(L. S.) ge. Wilhelm.
v. Scholz.
(Geſ.Samml. 1884 S. 269.)
Anlage 1.
Mufter der Konten des Staatdihuldbudes.
Konto Nr Gläubiger:
Aenderungen in der Berfon des Gläubigers:
(Behörde, welche die Verwaltung der Mafle
führt — beauffihtigt —.)
T. ET EI
Abihreibungen Die Zinfen
a. b. .
Betrag Umgewandelt Beihrän- | zu empfangen
der Uebertragungen | in &prozentige tungen | ift beredhtigt:
j fonfolidirte
Forderung| Auf das Konto: | Staatefhuld. des halb⸗
verihreibungen | Glaubigers — 3*8
Abthei · ar. Wit. gi | | Betr. wit
an. | fung Mr. ME. | Lite. | Nr. A. | 1.
Id |
453
Anlage 2.
An
die Hauptverwaltung der Staatöjhulden
(Schuldbuchbũreau)
Berlin S.W.
frei Dranienftrake 94.
‚den ien 18
Die Hauptverwaltung der Staatsihulden erhält bierbei die in
dem anliegenden Berzeichniffe aufgeführten Stüd Schuldver-
ſchreibungen der Preußiſchen Fonjolidirten vierprozentigen Staatdan-
leihe über zujammen ME., ſchreibe (in Worten)
ME. nebit den dazu gehörigen Zinsicheinen
über die feit 1. 18 fälligen Zinjen und den Anwei—
fungen zur Abhebung neuer Zindfcheine mit dem Antrage:
1. die gedachten ME. auf den Namen:”)
in dad Staatdihuldbud einzutragen;
2. die fälligen Zinien durd die Poft (durch die Königliche
Kaffe in ) an” wohnhaft in
* Straße Nr. zahlen zu laſſen.
*) Hier find Bor- und Familiennamen, bei rauen zugleich der Geburts,
name, Beruf oder Stand, Wohnort und Wohnung fo vollftändig und fo deutlich
anzugeben, daß jpätere Verwechſelungen und Serthümer thunlichſt vermieden
werben
**) ©. die obige Bemerkung.
“er, Der Schluß biefer und die folgende Seite find zu bemugen für bie
etwaigen Beihränfungen des Gläubiger in Bezug auf das Kapital oder bie
inserträgnifie, welde eingetragen werden follen (mie z. B. Berpfändungen,
ießbraudsbeftellungen u. a.).
Wenn eine Bermögensmaffe ohne juriftiiche Perſönlichkeit als Gläubiger
einzutragen ift, jo muß aud die Behörde nebft deren Wohnfig genau angegeben
werden, welche die Verwaltung oder bie Auffiht Über die Berwaltung der Maffe
rt
Soll die Eintragung auf den Namen einer juriftiihen Berfon, einer Han»
delsfirma, einer eingetragenen Genoflenihaft, einer eingefhriebenen Hilfstaffe
erfolgen, ſo ift bie Tchtlige Eriftenz des Gläubiger® dur eine vorſchriftsmäßige
Öffentliche Urkunde nachzuweiſen.
Am Schluffe ift der obige Antrag vom Antragfteller zu unterſchreiben.
454
Anlage 3.
Verzeichnis
der mit Antrag des vo -
15 eingelieferten Schuldverichreibungen der Preußiichen
fonjolidirten vierprozentigen Etaatöanleibe.
(NB. Zu ordnen nad) den Werthabichnitten und für jeden Werthabſchnitt nad
der Nummerfolge.)
Spalte. Spalte 2.
= Betrag | Betrag |& Betrag | Betrag
— des für jeden er bes für jeden
= Nummern feinzelnen| Werth» ||| 2 Nummern ſeinzelnen Werth»
Ss Stitdes Jabihnitt | > | .: Stüdes | abihnitt
&1ö m. | me I&|& m. | mt.
ıl A 2473 | 5000 | (Soweit
2| - 2474 | 5000 | 10000 die
31B 4673 |2000 Spalte 1
4| - | 10380 | 2000 nicht aus⸗
5| - 11760 | 2000 | 6000 Re find
ie
6Ic 70536 | 1000 | 1000 Spalten 2
7 D 19 216 500 und fol»
8 * 20 355 500 1 000 genden zu
9IE | 18 309 300 | benutzen.)
1041 - 20 576 300 Il
11 | - | 30682130 | soo it
12! F 7809 | 200 Ä
13] - 90 643 200
14 | - 110 948 200 600 |
| Betrag . .
|
Uebertrag
d. Spalte ĩ .1195600
— — ||| Geammtbetrag der
Betrag] - 19500 || Spalten 1 und 2 -. 119500
NB. Bei jeder Schuldverſchreibung müffen die dazu gehörigen Zinsſcheine
und Anweifungen liegen. Nur wenn Schuldverfhreibungen in den Monaten Juni
oder Dezember eingereicht werden, ift die Beifllgung der nädhftfälligen Zins.
ſcheine zu nnterlaffen.
VI. Auszug aus ber — — des — ——
zu dem Geſeße vom 20. Juli 1883.
Die Einrihtung des Staatsihuldbuhes hat den Zweck, das
Forderungsrecht des Gläubiger aus der Staatsanleihe dadurch zu
fihern, dab ed von dem Befige dir über die Forderung auögeftellten
Urkunde unabhängig wird. Es joll der Gläubiger fih in vollem
Umfange gegen die Gefahr ſchützen fönnen, dur ten zufälligen
Verluſt der Sculdveridreibung das Forderungsrecht jelbit einzu—
küßen. Die Staatöregierung glaubte, dab ein Bedürfnis für eine
455
derartige Ginrihtung nicht zu verfennen jei. Die Natur gewiſſer
Kapitalbefige — Stiftungen, Fideikommiſſe, Bermögen von Kirchen,
Mündelgelder u. ſ. w. — weiſt von jelbft auf eine Art der Belegung
bin, welche neben landesüblidyer Verzinſung die größtmöglide Sicher:
beit gewährt und eine Berwaltungstbätigfeit nicht in Anſpruch nimmt.
Bei der ftetig fortichreitenden Kapitalbildung in der Nation werden
aud, wie anzunehmen ift, Private immer mehr von einer jolden
Einrihtung Gebrauch maden.
Die Möglichkeit, das Inhaberpapier außer Kurs zu jeßen,
gewährt nicht dad wünſchenswerthe Maß von Sicherheit. Cine
Sculdveribreibung kann, jelbft wenn fie außer Kurs geiegt ift, von
einem Dritten ald ihm abbanden gekommen aufgeboten und für
fraftloö erklärt werden, wogegen dur beitändige Achtiamfeit auf
die zum Zwecke des Aufgeboted ergebenden Belanntmadhungen Vor:
febr getroffen werden müßte. Die Vermerfe der Außerkurdfegung
fönnen obne zurüdbleibende Spuren beieitigt, eine Wiederinfurds
fepung kann gefälicht werden.
Gegen dieje Eventualitäten würde auch die Ausftellung von
Sculdverfchreibungen auf den Namen des Gläubigers — ohne
Eintragung der Forderung in ein Schuldbuch und ohne Erſchwerung
der Uebertraabarfeit der Sculdurfunden — dem Gläubiger feinen
genügenden Schup gewäbren. Die Hebertragbarfeit der Schuldver-
Ihreibung durd Gelfion entbielte eine Werfebreerleichterung, aber
ugleih eine Erleidhterung der Eigenthumsentziehung. in mit
eifton verjebenes MWertbpapier würde überdies den Erwerber auch
zu einer Prüfung der Kegitimation feiner Bordermänner verpflichten.
Aus dieien Gründen wird in dem vorliegenden Gelege den
Staatögläubigern und zwar zunädft den Inbabern von Schuldver-
ihreibungen der Preußiſchen vierprozentigen Eonfjolidirten Staatdan-
leihe, die Möglicpkeit geboten, fih gegen die angegebenen Gefahren
der Snhaberpapiere dur die Benupung ded Staatsſchuldbuches zu
Ihügen. An dem hergebradten Modus der Begebung der Staates
ihulden ift dadurch nichts geändert. Nur der Befig umlauföfähiger
Effekten jener Anleihe berechtigt zur Eintragung in das Bud. Der
Befiper kann beantragen, dab fein Name oder daß der Name eines
Dritten, welchem er fein Recht abgetreten bat oder abtreten will,
darin ald Gläubiger eingetragen werde. Die Eintragung erfolgt
nah Prüfung und Kaffation der Effeften bei der Hauptverwaltung
der Staatsſchulden auf einem beionderen, für den Gläubiger ange—
legten Konto. Der Gläubiger erhält eine Duittung über die einge:
lieferten Effekten und eine Benachrichtigung von der bemirften Ein—
tragung. Er fann jpäter Zu- und Abſchreibungen auf feinem Konto
vornehmen lafjen. Er bebält das freie Verfügungdredt über feine
Forderung; ed können aber aud Nermerfe zu Guniten eines Dritten
(Niegbraucers, Pfandgläubigerd u. a.) im Buche eingetragen werden,
456
melde die Rechte des Gläubigerd beichränfen. Die Ceſſion des
Forderungsredhteö an Dritte wird durch Uebertragung auf ein anderes
Konto der Hauptverwaltung der Staatsſchulden gegenüber wirkſam.
Nah Wunſch erfolgt die neue Ausfertigung von Inhaberpapieren
gegen Löſchung der Forderung im Bude. Alle foldye Anträge fann
nur der eingetragene Gläubiger jelbjt, deſſen geiegliher Vertreter
oder Bevollmädhtigter und jein Erbe ftellen. Wenn fie nicht von
Öffentlihen Behörden ausgehen, müſſen dieje Anträge gerichtlich
oder notariell oder von einem Konſul des Deutſchen Reiches aufge:
nommen oder beglaubigt fein. Die Zinien kann der Beredtigte
innerbalb des Deutihen Reiches ſich halbjährlich durd die Poſt in
das Haus enden laffen. Werden fie bei einer der zur Zahlung
ermäcdhtigten Königlihen Kaflen erhoben, jo bat der Berechtigte fi
ald folder zu legitimiren und Quittung zu leilten. Auf den In»
haber lautende Zinsſcheine follen für die Buchforderungen nicht aus—
gegeben werden, um audy binfichtd des Zindgenuffes für den Gläubiger
und diejenigen, welche außer ihm ein Recht auf Abhebung der Zinfen
haben, die größtmögliche Sicherheit zu erreichen.
VII. Gebübrentarif.
E86 werden erhoben:
für die bean-
für. jede tragte Aus-
wenn verfügt wird über Einſchrift — neuer
in das * bei
ein Kapital Staats. onſols be
(Huldbud Lölhung der
* | Budhforderung
bis 2000 Mt. 1,00 Mt.
von mehr ale 2000 „ 3000 „ 1,50 „
” " " 3 ” 4 000 " 2,00 "
DD " ” 4 ” 5 000 ” 2,50 -
„nr 500 „ 600 „ 3,0 .
= „nn sm „ 7000 „ 3,50 „
z " n 7000, 8000 „ 4,00 „
7 ” " 8 000 ” 9 000 ” 4,50 ”
” ” " 9 000 * 10 000 ” 5,00 e
» 10000 „ 11000 „ 5,50.
= „» „ 11000 „ 12000 „ 6,0 „
= „ „ 12000 „ 13000 „ 6,50 „
u „ „ 13000 „ 14000 „ 7,00 „
2 „ „ 1400 „ 15000 „ 7,50 „
B „ „ 15000 „ 16000 „ 8,00 _”
. "„ „ 16000 „ 1700 „ 850 _
= „ „ 1700 „ 1800 „ 9,00 „
H „ „ 18000 „ 19000 „ 9,50 „
19000 „ 20000 „ 10,00 .
und fo fort. J
Bemerkungen:
1) Bermerke über Bevollmächtigungen, ſowie über Aenderungen in der Perſon
457
oder der Wohnung des Kapitalgläubigers oder Zinsberedhtigten, ſowie über
Aenderung ded Weges, auf welchem die Zinjen gezahlt werden jollen, find
—
2) Als Eine Einſchrift gelten die mittelſt der gleichen Verfügung auf Einem
ſtonto bewirkten Eintragungen und Löſchungen.
107) Die Königlichen Provinzialbehörden für die Unter—
richtsverwaltung in der Provinz Hannover.
(Centribl. pro 1885 Seite 15). u
Nachdem in Gemäßheit des Geſetzes über die allgemeine Landesverwaltung
vom 30. Juli 1883 (Geſ.Samml. Seite 195) und ber een für Die
Provinz Hannover vom 6. Mai 1884 (Gef.-Sammi. Seite 181) in diefer Pro-
vinz die Zuftändigfeiten der Königl. Konfiftorien in Schuliahen vom 1. Juli
1885 ab auf die Königl. Regierungen übergegangen find, wird eine ——
der Präfidenten, der Dirigenten und ber aut digen Mitglieder der König
Regierungen bier mitgetheilt.
1. Regierung zu Hannover.
a. Präſident.
von Granad.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulmefen.
Dirigent: von Sacobi, Db. und Geh. Reg. Rath.
Reg. Rath: Pabſt, Reg. und Sculrath.
2. Regierung zu Hildesheim.
a. Bräfident.
Dr. Schultz.
b. Mbtheilung für Kirchen: und Schulmefen.
Dirigent: Dröge, Ob. Reg. Rath,
Reg. Räthe: Leverfühn, Reg. und Schulrath.
Wedekin, Reg. und Sculrath (auch Direktor des
Königl. Schullehrer-Sem. in Hildesheim).
3. Regierung zu Lüneburg.
a. Präfident.
von Borries.
b. Abteilung für Kirchen und Schulweſen.
Dirigent: von Maſſow, Db. Reg. Rath.
Reg. Rath: Frieje, Reg. und Sculrath.
4. Regierung zu Stade.
a. Präſident.
Franzius.
458
b. Atheilung für Kirchen und Schulmejen.
Dirigent: Reinick, Db. Rey. Rath.
Reg. Näthe: Dr. Lauer, Reg. und Schulrath.
Außerdem bei der Abtbeilung beicäftigt:
Dr. Züngling, Seminar-Direftor.
5. Regierung zu Dsnabrüd.
a. Präfident.
Gebrmann.
b. Kollegium.
Reg. NRäthe: Himly, Db. Reg. Rath, Stellvertr. d. Präfidenten.
Brandi, Reg. und Schulrath (audy Mitglied d. Königl.
Provinzial-Schulfollegiums in Hannover).
Dierde, Reg. und Schulrath (auch Direktor des evan«
geliihen Scyullehrer-Sem. in Dsnabrüd).
6. Regierung zu QAurid.
j a. Präfident.
von Deppe.
b. Kollegium.
Reg. Räthe: Bormbaum, Db. Reg. Rath, Stellvertreter des
Präfidenten.
Kiep, Reg. und Schulrath.
108) Borfeprungen zur Sicerſtellung fiöfalifcher
Gebäude gegen Keuerögefahr.
1
Berlin, den 27. Dftober 1884.
Die Behörden meined Reſſorts erhalten beiliegend je ein
Eremplar der von dem Herrn Minifter der öffentlihen Arbeiten in
meinem und der übrigen Herrn Reſſortschefs Einverftändniffe erlaffenen
Girkular-Berfügung vom 21. Auyuft 1884 nebit zugeböriger An-
weijung, betreffend die Vorkehrungen zur Sicerftellung fisfaliicher
Gebäude gegen Feuerögefahr, zur Kenntnisnahme mit der Ver—
anlafjung, die Beitimmungen bei allen mein Refjort berührenden
Bauten, deren Koſten ganz oder tbeilmeife aus Staatöfonds oder
folhen Stiftungsfonds, die unter Staatöverwaltung ftehen, gedeckt
werden, finngemäß zur Anwendung zu bringen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barfhaujen.
n
ſämmtliche nadgeordnete Behörden
des ee Refforte.
G. III. 6869.
459
Berlin, den 21. Auguft 1884.
Em. Hohmohlgeboren ıc. lafje ich hierbei die im Einvernehmen mit
den übrigen betheiligten Reſſortchefs aufgeftelte Anweiſung, betreffend
die bei Ausführung fisfaliiher Bauten zu beachtenden Maßnahmen
zur Sicerftellung gegen Feuerögefabr mit dem Auftrage zugeben,
biernadh beim Entwerfen und bei der Ausführung von Neubauten
nnd weiter greifenden Umbauten zu verfahren.
Für die zur Zeit im Bau begriffenen Gebäude find Diele
Mapnahmen, ſoweit e6 ohne erheblihe Mebrfoften, jomie ohne Ueber»
ſchreitung der Anſchlagsſumme thunlich ift, noch nachträglich anzu—
ordnen, bei vorhandenen Gebäuden dagegen im Allgemeinen nicht in
Ausſicht zu nehmen.
Solite ſich indeſſen aus den baulichen Verhältniſſen beſtehender
Gebäude für die darin verkehrenden Perſonen, insbeſondere mit
Rückſicht auf deren große Zahl, oder für die darin aufbewahrten
ſchwer erjeglichen Gegenftände, wie Urkunden, Werthpapiere u. dergl.,
eine nabe liegende Gefährdung berleiten laffen, jo werden bebufs
entiprechender Abhilfe nad Benehmen mit der betreffenden das
Gebäude benugenden Behörde geeignete Vorſchläge eventuell unter
Beifügung von Skizzen, jedod vorläufig ohne Koftenberedhnungen,
den betreffenden Herren Reſſortchefs zu unterbreiten jein.
Die unter J der Anweilung genannten Gebäude find hierbei
jedod nur ausnahmsweiſe in Betracht zu ziehen.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Maybadı.
An
die Königlihen Herren Regierungs- Präfidenten in den Kreis.
ordnungs- Provinzen und in Sigmaringen, die Königlichen
Regierungen in den übrigen Groningen, die Königlichen
Landdrofteien, die Königliche Minifterial- Bautommiffion und
das Königliche Polizei-Bräfidium hierfelbft, fowie die Herren
DOber-Präfidenten in Danzig, Breslau, Magdeburg und
Coblenz als Chefs der Strombau-Direltionen.
111. 14064
Ila. 13632.
1. 4512.
Anmweilung betreffend die Vorfebrungen zur Sicher—
ftellung fisfaliiher Gebäude gegen Feuersgefabr.
Bei der Audführung fiöfaliiher Bauten find zum Zwede der
Sicherung der Gebäude gegen Feuersgefabr neben den betreffenden
lofalen bau» und feuerpolizeilichen Vorſchriften im Allgemeinen die
nachfolgenden Beltimmungen zu beachten.
I.
Landihulgebäude mit ein bis zwei Klaſſen, Pfarrhäufer, Forſt⸗
bäufer, Wohngebäude für Beamte der landräthlihen Verwaltung, an
460
Strafanftalten und Gefängniffen, Gymmafien und jonftigen Lehr—
anftalten, an Landgeftüten, für Beamte der Wafjerbauverwaltung ıc.
und Gebäude ähnlicher Art, melde außer dem Keller- und Dad
geſchoſſe nicht mehr als zwei bemohnbare Geſchoſſe aufweiſen, find,
von beſonderen Ausnahmen abgeſehen, im Weſentlichen mit maſſiven
Wänden, geſtaakten und gepußten Balkendecken, hölzernem Dachver⸗
bande unter harter Bedachung, mit hölzernen, unterwärts gerohrten
und gen Treppen zu erbauen.
» Bei Landihulgebäuden, in denen eine der lee im erften
Stode zu liegen fommt, ift darauf zu achten, dat die Zugangätreppe
in der Nähe jener Klafje angeordnet wird, eine Breite von mindeitend
1,30 m erhält und ohne Wendelftufen, bei höchſtens 17 cm Steigung
mit entiprehend großem Pobdefte conftruirt wird. Werner müflen
in Landſchulgebäuden ſowohl die Thüren der Klaffen, ald auch die
Hausthüren nah Außen aufichlagen.
II.
Land und Stadtihulen mit mehr ald zwei Klaffen, Mittel»
und Realihulen, Gymnafien, Seminare und Pädagogien, Blinden-
und Taubitummen=Anftalten, Amtögerichtögebäude nebft zugehörigen
Gefängnifien, jonftige Gerichtögebaude mit einer Baukoſtenſumme
von höchftens 300 000 # für das Hauptgebäude, ferner Steueramtd-
ebäude, kliniſche Anftalten der Univerfitäten und die Kranfenhäujer
And in folgenden Punften abweichend von den unter I verzeichneten
Gebäuden zu behandeln:
a. Sämmtlide Wände derjelben werden majjiv bezw. unver:
brennlich bergeftellt.
b. Das ganze Kellergeihoß, die Corridore, Eingangsflure und die
Treppenhäufer, jowie etwaige Kaſſen- und Depofitenräume, endlich
— zur Aufbewahrung von Grundbüchern ꝛc. werden über:
wölbt.
ec. Sämmtlihe Treppen, vom Keller bid zum oberften Stodwerfe
bezw. Dachboden, find mafliv, am beiten aus Hauftein, frei»
tragend oder, wenn ſolches irgend durchführbar, auf fteigenden
Gemwölben oder zwiſchen feften gemauerten Wangen aufzuführen.
d. Die Treppen, welche auf den Dachboden führen, müfjen dajelbit
mit majfiven Wänden umidloffen, überwölbt und mit einer
eilernen Thür gegen den Dachboden verwahrt werden.
e. Die Kichteinfallihächte etwa vorfommender Oberlichte müffen mit
Wellblech oder fonft geeignetem Materiale derart ummantelt werben,
daß ein im Dachboden entftehendes Feuer die Lichtſchächte erft
nad) längerer Zeit erreichen und fid von da aus in tiefer liegende
Gebäudetbeile verbreiten fann.
f. Unter Berüdfihtigung der Grundrißgeftaltung im Dachboden
find Brandmauern in der Ausdehnung auszuführen, daß ber
461
Dachraum in Entfernungen von etwa 30 zu 30 m feuerficher
abgeihloffen wird.
. Die Thüren der Schulflafjen, jowie aller Eäle, in denen fid
eine größere Zahl von Menſchen gleichzeitig aufzuhalten pflegt,
müfjen bei angemefjener Breite nah Außen aufihlagen und
dürfen zur Vermeidung einer Begegnung von Menſchenſtrömen
nicht einander gegenüber liegen.
. Die Scornfteine find innerhalb ded Dachbodens nidht mit
Reinigungöthüren zu verjehen, die Reinigung der Schornfteine
joll vielmehr wenn tbunlid vom Dache aus dur Anordnung
von Laufbrettern ermöglicht werden.
1. Die Gebäude find, jofern an dem betreffenden Orte eine Waffer-
leitung von ausreihendem Drude vorhanden iſt, an legtere anzu—
ſchließen und mit der erforderlich erjcheinenden Zahl von Feuer-
hähnen nebft den zugehörigen Hanfihläudyen von auskömmlicher
Länge derart audzuftatten, dab nad jedem Raume Waſſer in
binlängliher Menge unter genügendem Drude abgegeben werden
fann. Dementiprehend find indbejondere an den Endigungen
der XTreppen im Dachboden, jedoh innerhalb der majjiven
Ummantelung derfelben, jofern bier nody genügender Drud in der
Leitung vorhanden ift, Feuerhähne anzuordnen.
Auf Herftellung von Feuerhähnen ift aud dann Bedacht zu
nehmen, wenn das Gebäude eine eigene Wafjerleitung erhält.
Iſt in dem betreffenden Drte eine organifirte Feuerwehr vor«
handen, jo bat der Kreiöbaubeamte fi mit dem Dirigenten der—
jelben bezüglich der Zahl, Lage und Konftruftion der Feuerhähne
und Hpdranten in Verbindung zu jegen. Wird jeitens der Feuer:
mehr auf die Herftellung von Feuerhähnen im Innern ded Ge—
bäuded fein Werth gelegt, jo kann auf foldye verzichtet werden.
In diefem Falle ift jedoch auf Beihaffung einer ausreichenden
Zahl von Hydranten auf den Höfen ıc. Bedacht zu nehmen.
In den Erläuterungdberidten der jpeciellen Projekte find dieje
Verhältniſſe eingebend zu erörtern und die getroffenen Dis—
pofitionen entſprechend zu motiviren. Die hiernad in fiskaliſchen
Gebäuden herzuftellenden Feuerhähne und Hydranten find von
Zeit zu Zeit in geeigneter Weiſe eventuell unter Mitwirkung
der Feuerwehr durch den zuftändigen Kreidbaubeamten auf ihre
Gebrauchsfähigkeit zu fontroliren; auch empfiehlt es fi, etwa
in dem betreffenden Gebäude wohnende Unterbeamte in der Be—
nugung der Feuerhähne zu untermeijen.
. Endlid wird in den größeren Gebäuden diejer Gruppe, etwa von
einem Koftenbetrage von 100000 AH für dad Hauptgebäude an,
jofern die Grundrißgeftaltung nit ohne Weiteres zu überjehen
ift, zur Orientirung der Feuerwehr ein möglidhft deutlich darge⸗
geitellter Plan von den Grundrifjen ded Gebäudes im Maßftabe
462
von 1:100 im Eingangsflur bezw. in der Portierloge aufzu«
hängen jein.
Am Uebrigen finden aub auf die unter II genannten Gebäude
die Beitimmungen unter I entiprehende Anwendung.
III.
Die zu den Landgerihten gebörigen Gefängnilfe, die Gentral-
gefängniffe und Strafauftalten, die Gerichtsgebäude mit einer Baus
fofteniumme von mebr als 300 000 „# für dad Hauptgebäude, ferner
die Dberbergamtögebäude, Regierungsgebäude, die Minifterial-Dienft-
gebäude, die Drovinzial-Steuer-Dircftiondgebäubde, die Bibliotheken, die
Mufeen und fonftigen Gebäude zur Aufnahme von Sammlungen, die
Archive ꝛc. find bei der Ausführung in folgenden Punkten abweidyend
von den unter II verzeichneten Gebäuden zu bebandeln:
a. Die Deden fämmtliher Räume aller Geſchoſſe find zu über:
mölben oder in Stein und Eiſen völlig maffiv bezw. unver:
brennlid berzuftellen. Eine Ueberwölbung ohne Anwendung
etierner Träger ift möglichft bei den unter II bei b genannten
Räumen Sr Mulfalsane zu bringen, wäbrend die übrigen Räume
mit Gemwölben zwiſchen eifernen Trägern oder mit Gypsdecken
nach frangöfiiher Art überdedt oder aud unter Benupung von
Wellblech, welches oberhalb einen angemefjen ftarfen Betoneftrid
erhält, bergeftellt werden können.
b. Abgefeben von völlig ifolirt liegenden Gefängniffen und Straf:
anftalten find die Dachverbände diefer Gebäude, mit Ausſchluß
der zur Aufnabme ded Dedungd-Materiald dienenden Schaalung
und derjenigen Theile, an melden Iegtere befeitigt wird, durch—
weg in Schmiedeeifen berauftellen.
Den betreffenden Koftenanihlägen find jedoch vergleichende
Berechnungen beizufügen, aus welden erfidtli wird, melde
Summe die Ausführung des Dachſtuhles in Holz ftatt in
Schmiedeeiſen erfordert haben würde, und welcher Koſten-Unter—
ſchied dadurch entfteht, daß abweichend von den Beitimmungen
unter II bei b, wonach nur das ganze Kellergeihoß, Die Corridore,
Eingangsflure und Treppenhäuſer fowie etwaige Kaſſen- und
Depofitenräume, endlih die Zimmer zur Aufbewahrung der
Grundbücher u. ſ. w. zu übermölben find, ſämmtliche Deden
aller Geſchoſſe als Gewölbe oder aus Eiſen und Stein herge-
ftellt werden.
c. Mo ed angängig ift und nad den Umftänden angezeigt ericheint,
find die unter diefer Gruppe aufgeführten Gebäude mit der
nächſten Feuerwache durch telegrapbiiche Leitungen in Verbin—
dung zu jeßen.
Ferner wird in diefen Gebäuden, mit Ausnabme der Gefäng—
niffe und Strafanftalten, überall auf die Aufhängung von Grund—
riffen in den Eingangsfluren ꝛc. zu halten fein.
463
Im Uebrigen iſt nah Maßgabe der Anordnungen für die
unter II bezw. I genannten Gebäude zu verfahren.
IV.
Kirhen, Auditoriengebäude der Univerfitäten, Turnhallen und
ionftige Räume, in denen fi eine größere Zahl von Menſchen
häufig aufzuhalten pflegt, haben ſich in ihrer Bauart im Allgemeinen
den unter II verzeichneten Gebäuden anzuidliehen.
Kirchen für mehr ald 500 Kirchgänger find jedod zu mwölben
und folde für mehr als 1000 Kirdgänger außerdem an Gtelle
bölzerner mit eijernen Dachſtühlen nah den unter III gegebenen
Vorſchriften zu verieben. Auch bier find den Anichlägen verglei-
ende Berehnungen beizufügen, welche über die betreffende Koſten—
Differenz gegenüber der Anwendung von Holz. Konitruftionen Aus:
funft geben.
Im Uebrigen ift beionderer Werth darauf zu legen, daß ſich die
eine große Zahl von Menſchen fafjenden Räume möglihft ſchnell
entleeren fönnen. Demgemäß ift dafür zu forgen, dab einerjeits
Ausgänge in ausreichender Zahl, von genügender Breite und zweck—
mäßiger Lage angeordnet, andererfeitd, wenn die betreffenden Räume
wie Emporen u. j. w., ſich nicht zu ebener Erde befinden, Treppen
in genügender Zahl, von audreihender Breite und mit angemefjener
Steigung vorgejeben werden, deren im Erdgeſchoſſe belegene Thüren
direkt ind Freie führen müſſen.
Was zunächſt die Audgänge betrifft, jo find deren Thüren bei
allen vorftebend genannten Gebäudearten jo anzuordnen, daß fie
nah Außen aufihlagen, und zwar bezieht fidy diefe Beftimmung
auf alle äußeren Thüren, jowie diejenigen inneren, welche zu den
betreffenden Räumen gehören oder von den Beſuchern beim Berlaffen
derjelben paffirt werden müſſen. Hinfihtlih der Zahl und Breite
der Ausgänge einschließlich der daran anſchließenden Vorflure, Eor-
ridore ac. fowie der Treppen wird feitgeiegt, daß unter Beachtung
der Geſammtzahl, weldye der betreffende Raum aufzunehmen vermag,
angeordnet werden:
entweder für je 120 Perjonen ein Ausgang und eventuell eine
fi anſchließende Treppe von mindeftend 1,00 m Breite,
oder für je 180 Perfonen ein Ausgang und eventuell eine ſich
anschließende Treppe von mindeftend 1,50 m Breite,
oder für je 240 Perionen ein Ausgang und eventuell eine ſich
anschließende Treppe von mindeftend 2,00 m Breite.
Die vorftehenden Maße müflen im Lidhten, bei den Treppen
wiſchen den Handläufern gemeffen, vorhanden fein. Die Treppen
nd mit geraden Läufen und redhtedigen Podeſten, welche diejelbe
Breite wie die Läufe aufweifen müffen, berzuftellen. Die Steigung
der Stufen darf dad Maß von 18 cm nicht überjchreiten. Die
464
Treppen erhalten auf beiden Seiten Handläufer, welche über die
Podeſte ohne Unterbrechung fortlaufen.
Sollen Wenbdelftufen angewandt werden, jo müffen die Um—
fafjungsmauern dementſprechend kreisförmig geftaltet werden, auch
dürfen die Stufen nit ganz ipig zulaufen, jondern müffen an der
Spindel bezw. im Auge der Treppe mindeftend noch 10 cm Auf»
tritt —————
Auf eine gewendelte Treppe ſind jedoch
bei einer Breite von 1,0 m höchſtens 60 Perſonen,
" n " n ’ " " "
" " " " 2,0 n " 120 "
in Anjag zu bringen.
Es bleibt anheimgeftellt, die Perjonenzahl, welde eine Kirche,
ein Auditorium aufzunehmen vermag, auf Ausgänge und Treppen
von verſchiedener Hreite zu vertheilen, aljo etwa einen Audgan
von 1,5 m und einen von 1,0m anzuordnen u.f. w. und eventue
diefen Ausgängen entiprechende Treppen vorzujehen.
Die Ausgänge und Treppen müfjen eine ſolche Lage erhalten,
daß die Entleerung des betreffenden Raumes möglichſt leicht erfolgen
fann, aud beim Vorhandenjein mehrerer Ausgänge und Treppen
das Publitum diejelben unwillkürlich in entipredhender Weije benugt.
Nebenausgänge oder Nebentreppen, welde den Beſuchern des
betreffenden Gebäudes nicht befannt find, auch nach Lage der Ver—
bältnifje nicht befannt fein fönnen, bleiben bei der Feftftellung der
Zahl und Breite der Ausgänge und Treppen, melde behufs aus—
reihend fchneller Entleerung des fraglichen Raumes nothwendig find,
außer Betradt.
Berlin, den 21. Auguſt 1884.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Maybad.
III. 14064.
Ila. 13632.
I. 4512.
2
Berlin, den 6. Dezember 1884.
Der Königlihen Regierung ermwidere id auf den Bericht vom
16. Oktober d. S., daß die Beitimmungen des Cirkularerlaſſes des
Herrn Minifterd der öffentlichen Arbeiten vom 21. Auguft 1884,
betreffend die Vorkehrungen zur Sicherſtellung fiskaliſcher Gebäude
vor Feuerdgefahr aud bei allen mein Reſſort berübrenden Bauten,
deren Koften ganz oder theilweiſe aus Staatöfondd oder ſolchen
Stiftungsfonds, die unter Staatöverwaltung ftehen, gededt werden,
finngemaß in Anwendung zu bringen find.
465
Es wird daher Aufgabe der Königl. Regierung fein, eintretenden
Falls bei den an der Aufbringung der Baufoften mitbetheiligten
Privat-Patronen und Gemeinden im Sinne einer freiwilligen Yn-
nahme der von der GStaatöverwaltung ald nothwendig erfannten
Mapnahmen dur Erhöhung der Feuerficherheit hinzuwirken und im
Meigerungsfalle zu erwägen, inwieweit die Durdführung diejer
——— durch reſolutoriſche Entſcheidung herbeizuführen iſt.
Betreffs der bereits vor Erlaß der Pr Vorſchriften feft-
geftellten Bauprojekte hat die Königlihe Regierung in jedem ein-
zelnen Falle zu prüfen, in welchem Umfange die qu. Vorſchriften
ur Anwendung zu bringen fein möchten und demnädhft meine Ent-
— zu beantragen.
An
die Königliche Regierung zu N.
Abſchrift erhält die Königl. Regierung ıc. zur Kenntnidnahme
und Beadtung.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barkhaujen.
An
die übrigen Königlichen Regierungen, an bie Königlichen
Landdrofteien und an die Königlihe Minifteriol-Bau-
—— hier.
G. III. 6773.
3.
Berlin, den 31. Januar 1885.
In Folge ded Berichtes der Königlichen Regierung vom 10. No—
vember 1884, betreffend die Anordnung der Thüren zu den Volls—
ſchulklaſſen zc., will ich unter Bezugnahme auf meinen Cirkular⸗
Elaß vom 6. Dezember 1884 — G. III. 6773 — betreffend bie
Vorkehrungen zur Sicerftellung fiskaliſcher Gebäude gegen Feuertz-
gefahr, bierdurh dem Antrage der Königlichen Regierun ent»
ſprechend per dab eine Beftimmung fir den dortigen Regie:
rungsbezirk erlaffen werde, der zufolge bei allen Neu- und größeren
Reparaturbauten nicht allein die Thüren ber Schulftuben, fondern
au die für die Schulfinder beftimmten Gingangäthüren der Schul«
bäufer nad Außen aufihlagend eingerichtet werden jollen.
An
die Königl. Regierung zu N.
Abichrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnidnahme
und mit der Ermächtigung zu einer gleichen Anordnung für ben
dortigen Bezirk.
An
die —— Königlichen Regierungen und die
Königlihen Landdrofteien.
1885. 31
466
Abſchrift erhält dad Königliche Konfiftorium ıc. mit Bezug auf
meinen Cirkular-Erlaß vom 27. Dftober 1884 — G. Ill. 6369 —
zur Kenntnienahme und mit der Grmädtigung zu einer gleichen
Anordnung für den dortigen Bezirk.
Gleichzeitig laffe ih dem Königliben Konfiftorium ıc. in der
Anlage Abjchrift meines oben bezeichneten, an die Königlichen Mer
gierungen und Landdrofteien ıc. gerichteten Cirfular » Erlafjed vom
6. Dezember 1884 zur Kenntuisnabme und Beachtung zugeben.
Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Königlihen Konfiftorien der Provinz Hannover und
den Röniglihen Ober-Kirhenrath in Nordhorn und
an die Königliche Klofterfammer in Hannover.
G. III. 6877. U. llla.
109) Beihaffung des Heizmaterial6 zur Zimmer:
heizung jeitend Königlider Bebörden.
Berlin, den 3. November 1884.
In Anlaß von Klagen über eine angeblide Bevorzugung
der Böhmiſchen (Durer) Braunfoble für die Zimmerbeizung feitend
Königliher Behörden haben Erörterungen über die Qualität diefer
Braunkohle und der aus inländiihen Braunfohlen gefertigten Bri—
quettes ftattgefunden. Auf Grund der dabei gewonnenen Ergebniffe
werden die betheiligten Bebörden meines Reſſorts hierdurch anges
wiejen, bei den Ausichreibungen von Koblenlieferungen bei Beſchaf—
fung des Heizmateriald zur Zimmerbeizung nicht äusſchließlich die
Anlieferung Böhmiſcher Braunfoblen zu verlangen und im Falle
angemeffener Preiöforderungen jeitens der Braunfoblen»Briquetted-
Fabriken thunlichſt auch deren Kabrifaten Berüdfihtigung zu Theil
werden zu lafjen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
R In Bertretung: Lucanus.
n
bie nachgeordneten Behörden des diesfeitigen
eforts
tie.
G. III. 6282. U. 1. 11. III. u. V.
110) XZrandport der für Staatöbauten erforderliden
Baumaterialien dur die Staatd-Eifenbahnen.
Berlin, den 7. November 1884.
Den Behörden meined Reſſorts laffe ih in der Anlage Ab-
fhrift der unterm 17.-September d. 3. von dem Herrn Minifter
467
der öffentlien Arbeiten erlafjenen Girkular » Verfügung, betreffend
den Transport der für Staatsbauten erforderlihen Baumaterialien
durch die Staatd- Eijenbahnen, zur Kenntnisnahme und mit der
Veranlaſſung zugeben, die Beltimmungen derjelben bei allen mein
Refiort berübrenden Bauten, deren Koften ganz oder theilweiſe aus
Staatsfonds oder jolben Etiftungdfonde, die unter Staatövermal«
tung ſtehen, gededt werden, im vollen Umfange zur Anwendung zu
bringen.
Der Minifter der aeiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
fämmtlihe nachgeordnete Behörden des diesjeitigen
Reſſorts.
G. III. Nr. 6719.
Berlin, den 17. September 1884.
Im Intereſſe der Staatskaſſe finde ib mich veranlaßt, allge-
mein anzuordnen, daß bei Submiſſionen von Lieferungen für Staats⸗
bauten, iofern bei den Transportwegen mehrere Eiſenbabnlinien
konkurriren, bei gleichen publizirten Tariffägen der bauausführenden
Behörde die Beltimmung der Route vorbehalten wird, damit ber
betreffende Transport der Staatseiſenbahn zugemiefen merden fann.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Maybad.
Au
fämmtlihe Königliche Regierungs- Präfidenten in den
Kreisordnungs- Provinzen und in Hohenzollern, die
Königlichen Regierungen und Landdrofteien in den
übrigen Brovinzen und die Königliche Minifterial«
bau-Kommiffion hierſelbſt.
111. 15419.
IIb. T. 5019.
111) Sammlung von Beiträgen für die König Milbelm:
Stiftung für erwahjene Beamtentödter.
(Eentralbl. pro 1882 Seite 341 Nr. 22.)
Berlin, den 8. April 1885.
Das Kuratorium der durch Allerhöchſten Erlaß vom 31. Ok⸗
tober 1881 mit Korporationsrechten ausgeſtatteten „König Wilhelm⸗
Etiftung für erwachſene Beamtentöchter" bierjelbft beabfichtigt, eine
der im $. 4 Nr. 5 des Stiftungsftatutes vom 22. März; 1881 zur
Berftärfung des Stiftungsvermögens bezw. ber laufenden Verwen⸗
dungsfonds vorgeſehenen wiederholten Beitragiammlungen abzuhalten
31"
468
und fi zu diefem Zwede demnächſt mit einem Aufrufe an jämmt-
lie betbeiligte Staatöbeamte ($. 3 a. a. D.) zu wenden.
Indem ih Abichrift der von den Herren Miniftern des Innern
und der Finanzen an die Herren Dber-Präfidenten ıc. dieſerhalb er-
lafjenen Cirkular-Verfügung vom 4. März d. 3. zur Kenntnidnahme
bier beifüge jpredhe ich den Wunſch aus, daß das Unternehmen aud)
feitend der Behörden meines Reſſorts in geeigneter Weile ges
fördert werde.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die nachgeordneten Behörden des diesfeitigen Reſſorts.
G. III. Rr. 764.
Berlin, den d. März 1885.
Das Kuratorium der durch Allerhödhften Erlak vom 31. Ok—
tober 1881 mit Korporationsredhten auögeftatteten „König Wilhelms
Stiftung für erwachſene Beamtentöchter“ hierſelbſt beabfichtigt, eine
der in $. 4 Nr. 5 des Stiftungdftatute vom 22. März 1881 zur
Berftärfung des Stiftungsvermögend bezw. der laufenden Verwen—
dungsfonds vorgejehenen wiederholten Beitraggammlungen abzuhalten
und ſich zu diefem Zwecke demnädhft mit einem Aufrufe an jämmt-
liche betbeiligte Staatdbeamte ($. 3 a. a. D.) zu wenden. Die
bierzu gemäß $. 9 Abi. 1 des Statuted erforderlihe Zuftimmung
der betreffenden Herren Reſſortchefs ift bereit erfolgt.
Den Herren Vorftehern der Provinzialbehörden geben wir er:
gebenft anheim, die ihnen unterftellten Kaffen, inſoweit ald dienft-
lihe Interefjen nicht entgegenftehen, zur Annahme und zur Weiter
—— der zu erwartenden Sammelgelder an die Haupt-See—
a
handlungskaſſe zu ermächtigen.
Der Miniſter des Innern. Der Finanz-Minifter.
von Puttfamer. von Scholz.
An
fämmtlihe Herren Ober - Präfidenten, ſowie an
fämmtlihe Königliche Regierungs» Bräfidenten und
Landdroften.
M.d. 3. I. A. 1433.
F. mM. 1. 2769.
112) Zufammenjegung der Wiſſenſchaftlichen Prüfungs»
fommijiionen für das Jahr 1. April 1885/86.
(Eentralbl. pro 1884 Seite 391 Nr. 68.)
Berlin, den 3. Juni 1885.
Die Königlihen Wifjenihaftlihen Prüfungstommiifionen find
469
für das Jahr 1. April 1885 bis 31. März 1886 wie folgt zu—
fammengejept:
(Die Prüfungsfäher find in Parentheje angedeutet.)
1. Für die Provinzen Oft: und Weftpreußen in Königsberg i. Pr.
Drdentlihe Mitglieder:
Dr. $riedländer, Geheimer Regierungd «Rath und Profefjor
(Haffiihe Philologie), zugleih Direktor der Kommilfion,
Fordan, Profeffor a Philologie),
Schade,
Rühl, (Geſchichte),
Tſchackert, = (evangeliſche Theologie und Hebräiſch),
Thiele, (Philoſophie und Paͤdagogik),
Walter, (Philoſophie und Pädagogik),
Kißner, WEngliſch und Franzöſiſch),
Yindemann, = ——
Loſſen, (Chemie),
Ellendt, Gomnafial⸗ Oberlehrer und Profeſſor (Geographie).
Außerordentliche Mitglieder:
Dr. Dittrich, Profeſſor in Braunsberg (fatholiiche ek und
Hebräiſch),
Caspary, (Botanik),
Chun, ⸗ —
Ppope, . (Dbofih,
⸗Liebiſch, ⸗ (Mineralogie).
2. Für die Provinz Brandenburg in Berlin.
Ordentliche Mitglieder:
Dr. Klix, — — und Geheimer Regierungs-Rath
Deutſch), ern en Direktor der Kommilfion,
s Gherer, Deofefir (
s Hübner, ati Philologie),
E iels, ⸗ (klaſſiſche Philologie),
:» Shellbad, ⸗ (Mathematik, Phyſik),
-Fuchs, (Mathematik, Phyſik),
:s Weizjäder, ⸗ (mittlere und neuere Geſchichte und
Geographie),
Peine: ⸗ (alte Geſchichte und Geographie),
s Lic ua. ⸗ (evangeliſche Theologie),
-Zupitza, ⸗ (Engliib),
⸗ Zobier (Rranzöft ih),
= Diltbey, ⸗ (Dbilsfopbie und Pädagogil),
» 3eller, . und Gebeimer Regierungd » Rath
(Philofophie und Pädagogif).
470
Außerordentlihe Mitglieder:
Propft Aßmann, (fatholiihe Theologie),
Dr.
=)
*
un na m“
no“ .»u nv uw
Dillmann, Profeſſor (Hebräiſch),
Schulze, ⸗ (Zoologie),
Schwendener, - (Botanif),
Brüdner, : Polniſch),
Schneider, (Chemie, Mineralogie).
3. Für die Provinz Pommern in Greifswald.
Ordentliche Sitglieder:
. Shwanert, Profeſſor (Chemie), zugleich Direktor der Kom»
miſſion,
Minnigerode, = (Mathematik und Phyſik),
Kießling, ⸗ (klaſſiſche Philologie),
Kaibel, klaſſiſche Philologie),
Schuppe, (Philoſophie und Paͤdagogik),
Ulmann, ⸗ (Geſchichte und Geographie),
Haupt, 5 und Konfiftorial= Rath (evangeliiche
Zbeologie und Hebräiſch),
NReifferiheid, = (Deutid),
Koſchwitz, (Franzöſiſch),
Konrath, (Engliſch),
Schmitz, (Botanik),
Gerſtäcker, (Zoologie),
Cohen, ⸗ (Mineralogie),
Seeck, ⸗ (alte Geſchichte),
Credner, ⸗ (Geographie).
4. Für die Provinzen Poſen und Schlefien in Breslan.
una fh
Drdentlibe Mitglieder:
. Sommerbrodt, Provinzial-Schul- und Geheimer Regierungd-
Rath, Direktor der Kommilfion,
Herß, Profeſſor (klaſſiſche Philologie), ſowie Vertreter
des Direftord der Kommiſſion,
Reifferſcheid, = (klaſſiſche Philologie),
Schröter, ⸗ (Mathematik),
Probſt, (katholiſche Theologie und Hebräiſch),
Schmidt, (ebangeliſche Theologie und Hebräiſch),
Erdmann, (Pbiloſophie und Pädagogik),
Bäumker, (Philoſophie und Pädagogik),
Weinhold, (Deutidh),
Nieie, . (alte Geſchichte),
Schäfer, . (mittlere und neuere Geihichte),
Partſch, (Geographie),
Gaspary, ⸗ (Franzöõſiſch).
Dr.
Y
nn — nn u ” nu m u u ” “ n“ % ” ”
471
Außerordentlihde Mitglieder:
Schneider, Profefjor (Zoologie),
Engler, . (Botanif),
Poleck, (Chemie und Mineralogie),
Meyer, (Phyſik),
Kölbing, ⸗ Engliſch),
Nehring, . (Polniih).
5. Für die Provinz Sachſen in Halle a. /S.
Drdentlibe Mitglieder:
. Keil, Geheimer Regierungd Rath und Profefjor (klaſſiſche
Philologie), zugleib Direktor der Kommiifion,
Hiller, Profefjor (klaſſiſche Philologie),
en ⸗ (Matbematif),
(Philoſophie und Pädagogik),
Haym,
Vaihinger, (Pbilcjopbie und Pädagogik),
Gering, ⸗ (Deutſch),
Dümmler, (Geſchichte und Geographie),
Kirchhoff, (Geographie),
Volhard, (Cbemie).
von Fritſch, J (Mineralogie),
Greenader, — (Zoologie),
Krauß, ⸗ (Botanik),
Riehm, (evangeliſche Theologie und Hebräiſch),
Hering, . (evangeliihe Theologie und Hebräiſch),
Elze, . Engliſch).
Suchier, - (Kranzöfiid),
Dberbed, . Phyſik).
6. Für die Provinz Schleswig-Holſtein in Kiel.
Ordentliche Mitglieder:
.Blaß, Profeſſor (klafſiſche Philologie), zugleich Direktor
der
Kommiſſion,
Karſten, (Phyſik),
Stimming, s ie, und Franzöſiſch),
Busolt, s (Geſchichte),
Krümm el, . (Geograpbie),
Möller, ⸗ (evangeliſche Theologie und Hebräiſch),
Pochhammer,— (Mathematik),
Krobn, . (Vbilojopbie und Pädagogik),
Vogt, ⸗ (Deutſch
Außerordentliche Mitglieder:
. K. Möbius, Profeffor (Zoologie),
Ladenburg, s (Ehemie),
Dr.
oO
7
— [| Bas | use Base | Be Be — ——
.Schultz, Geheimer Regierungs- Rath, (Pädagogik), a
472
zb. Möbius, Profeffor (Dänifd),
Reinke, ⸗ (Botanik),
Laspayres, ⸗ (Mineralogie).
7. Für die Provinz Hannover in Göttingen.
Or dentliche Mitglieder:
.Volquardſen, Profeffor (alte Geſchichte), zugleich Direktor
der Kommiſſion,
Sauppe, Geh. Reg. Rath und Profeſſor (klaſſiſche Philologie),
von Wilamowig-Möllendorff, Profefjor (klaſſiſche Philos
logie und alte Geſchichte),
©. €. Müller, Profefjor (Philoiophie und Pädagogif),
Bollmöller, (Franzöſiſch),
Schering, (Mathematik),
Schultz, und Konfiſtorial-Rath (evangeliſche
Theologie und Hebräiſch),
von Kluckhohn, (mittlere und neuere Geſchichte),
Riede, -= (Pbnfik),
V. Meyer, (Chemie),
J Wagner, ⸗ (Geographie),
raf zu Solms-Laubach, Profeſſor, (Botanif),
Ehlers, Profeſſor (Zoologie),
Hepne, 5 (Deutid),
Napier, ⸗ (Engliſch),
von Könen, (Mineralogie).
8. Für die Provinz Weſtfalen in Münſter.
Ordentliche Mitglieder:
Direktor der Kommiſſion,
Storck, Profeſſor (Deutſch),
Langen, (klaffiſche Philologie),
Stahl, (klaſſiſche Philologie),
Sturm, (Mathematik),
Lindner, (Geſchichte und eig .
Shwane, . (katholiſche Theologie und Hebräiſch),
Hagemann, - (Pbilofopbie),
Spider, . (Philoſophie),
Brefeld, ⸗ (Botanif),
Hittorf, 5 (Phyſik),
Körting, ⸗ (Engliſch und Franzöfiſch),
Niemann, Konfiſtorial-Rath (evangeliiche Theologie und Hebräiſch),
Dr. Hojius, Profeſſor (Mineralogie),
Landois, (Zoologie),
Saltomsfli, - (Chemie).
473
9. Für die Provinz Heffen-Raflau in Marburg.
Drdentlihe Mitglieder:
Dr. Leopold un Profeſſor (klaſſiſche Philologie und alte
ſchichte), zugleih Direktor der Kommiſſion,
:s Lucä, Profefjor (Deutih) vertreten bis zum
1. Juli er. durch Profeffor Dr. Juſt i,
: GCäjar, Profefjor (klaſſiſche Philologie und alte
Geſchichte),
Weber, (Mathematik),
⸗Lenz, (mittlere und neuere Geſchichte),
-Sten * el, (Franzöſiſch),
« Graf Baudiſſin, s (evangl.Theologie und Hebräijch),
s Ftiider B (Geographie),
» Bergmann, s (Philof Ioodie und Pädagogif),
= Melde, . (Phyſik),
» Wiegand, 5 (Botanik),
= Greef, s (Zoologie),
» Bauer, s (Mineralogie),
= Binde, ⸗ (Chemie).
Außerordentliche Mitglieder:
Dr. Weber, Pfarrer (katholiſche Theologie),
“
„1
Vietor, Profefjor (Engliſch).
10. Für die Rheinprovinz in Bonn.
Ordentliche Mitglieder:
. Wilmannd, Profeſſor (Deutſch), zugleich Direktor der
Kommiſſion,
Mangold, Konfiſtorial-Rath und Profeſſor (evangeliſche
Theologie und Hebräiſch),
nen, Profeſſor (katholiiche Theologie und Hebräiſch),
Lübbert, (klaſſiſche Philologie),
Nifſen, (alte Geſchichte),
Dove, (mittlere und neuere Geſchichte),
Rein, (Geographie),
Lipſchitz, und Geheimer NRegierungd»Rath
(Mathemathik),
Neubäujer, . (Philoſophie und Pädagogif),
Witte, = (Philoſophie und Pädagogik),
Trautmann, . (Enatiid)
Förfter, 5 Franzöſiſch),
Kekulé, und Geh. Regierungs-Rath (Chemie),
Clauſius, -WVhyſik).
474
Außerordentlihe Mitglieder:
Dr. Reuid, Profeſſor (katboliihe Theologie und Hebräiſch),
= Bertfau, : (Zoologie),
: Straßburger, = (Botanif),
:s von %ajaulr, =» (Mineralogie).
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Belanntmadhung.
U. 11. 1397.
113) Zulajjung der Prioritäts-Dbligationen der
Müniter-Enicheder, der Schleswig'ſchen und der Halle»
SorausGubener Gijenbabnen zur Beftellung von
Amtsfautionen.
(Eentralbl. pro 1885 Seite 303 Nr. 54.)
Berlin, den 5. Zuni 1885.
Den nachgeordneten Behörden meined Reſſorts lafje ich anbei
Abjchrift einer von dem Herrn Kinanz-Minifter unter dem 12. Mai
d.3. — 1. 5491 — an ſämmtliche Königlihe Regierungen erlafjenen
Girkular-Berfügung, betreffend die Zulafjung der Prioritäts-Obli—
gationen der Müniter-Enicyeder, der Schleöwig’ihen und der Halle—
Sorau-Gubener Eijenbahnen zur Beitellung von Amtöfautionen zur
Kenntnisnahme und Beachtung in vorfommenden Fällen zugeben.
Der Minifter der geiltliben ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barfbaujen.
An
die nachgeordneten Behörden
des biesjeitigen Reſſorts.
G. Ill. 1665.
Berlin, den 12. Mai 1885.
Der Königlihen Regierung tbeile ich bierdurd zur Nachachtung
und weiteren Beranlafjung mit, daß die Obligationen der Prioritätd-
Anleiben der Münſter-Enſcheder, der Schleswig'ſchen und der Halle—
Sorau-Gubener Eifenbabnen, nachdem der Staat dieie Anleihen mit
dem Eigenthumserwerbe der gedadten Bahnen ald Eelbitihuldner
übernommen bat, fortan zur Beftellung von Amtöfautionen nad)
Maßgabe des 8. 5 des Geieges vom 25. März 1873 (©. S. ©. 125)
zuzulafjen find,
Der Finanz Miniiter.
In Vertretung: Meinede.
An
färnmtlihe Königliche Regierungen :c.
1. 5491.
475
114) Wertbödeflaration bei der Beriendung von baarem
Gelde und Banfnoten durd die Poft.
(Eentribl. pro 1883 Seite 133 Nr. 9.)
Berlin, den 4. Juli 1885.
Den nahgeordneten Behörden meined Reſſorts laffe ich anbei
Abſchrift der von dem Herrn Finanz-Minifter an die Königlichen
Regierungen unter dem 14. Zuni d. 3. erlaffenen Cirkular-Ver—
fügung, betreffend die Werthödellaration bei der Verſendung von
baarem Gelde und Banknoten durch die Poft zur Kenntnidnahme,
gleihmäßigen Beachtung und Anweiſung der ihnen zur Diäpofition
ftehenden Kaſſen zugeben.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten,
von Goßler.
An
die nachgeordneten Behörden
des diesſeitigen Reflorte.
G. 111. 2035.
Berlin, den 14. Zuni 1885.
In Folge der diegjeitigen Girkular: Verfügung vom 30. Eeps
tember 1882, wonady bei Verſendung von Wertbpapieren durd die
Poſt die Vermittelung von Verficherungsgeiellidaften unter Dekla—
ration eines geringeren als des wirklichen Werthed nicht mehr in
Aniprud genommen werden fol, ift in Frage gefommen, wie in
dieier Beziehung bei Poftiendungen mit baarem Gelde und Bank—
noten zu verfabren jei. Mit Bezug bierauf beftimme ich, daß, ſo—
weit died nicht ichon bisher geicheben ift, fortan ausnahmslos aud
baares Geld und Banknoten bei der Verjendung mit der Poft ohne
Inanſpruchnahme der Vermittelung von Verſicherungsgeſellſchaften
zum vollen Werthe zu deflariren find.
Der Finanz-Miniiter,
von Scolz.
An
fämmtlihe Königliche Regierungen ꝛc
l. 6608.
ll. 6632.
Ill. 7546.
115) Girfulation der Scheidemünzen.
Berlin, den 16. Zuli 1885.
Dem Königlihen Provinzia-Schulfollegium ıc. lafje ih anbei
Abichrift einer von dem Herrn Finanz Minifter an die Behörden
476
jeined Refjortö unter dem 18. Juni d. 3. erlafjenen Verfügung, be
trefpend die Cirkulation der Scheidemüngen, zur Kenntniönahme und
mit der Beranlaffung zugeben, biernah die Kaffen des dortigen
Berwaltungdbezirfes mit entiprechender Anweiſung zu verieben.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus. E
Un
ſämmtliche König. Provinzial-Schultollegien ıc.
G. III. 2044.
Berlin, den 18. Juni 1885.
Nah einer mir zugegangenen Mittheilung des Herrn Reichs—
fanzlerö ift aus verjchiedenen Landestheilen darüber Klage geführt
worden, dab das Eurfirende Kleingeld für die Bedürfnijje des
Verkehres nicht genüge, daß daher zum Theil für die kleineren Münz-
jorten Aufgeld bezahlt und der Bedarf durch Abfommen mit faufs
männijchen Unternehmern ficyer geftellt werden müſſe. Golden
Klagen, wenn fie begründet find, wird felbftverftändlid Abhilfe zu
(hafen jein, denn fo ſehr ed im Snterefje eined geordneten Münze
wejens liegt, den Umlauf unterwertbiger (Scheider) Münzen auf
den wirklichen Bedarf zu beichränfen, jo nothwendig ift ed im Inters
efie des Verkehres, daß der nachgewiejene Bedarf auch Dedung findet.
Da die Regierungs-Hauptkaſſen jeder Zeit von der Reichsbank
die erforderliben Silbermünzen bid zu den Fünfzigpfennigftüden
berunter beziehen fönnen und die mir unterbreiteten Anträge auf
Ueberweijung von Nidel- und Kupfermünzen innerhalb des nach—
gewiejenen Bedarfes ſtets Berüdfihtigung gefunden baben, jo fann
ih nur annehmen, daß die Eingangs erwähnten Uebeljtände, wo
fie vorgefommen find, im Weſentlichen daraus entipringen, daß die
unteren Zahlftellen mit den ihnen im einzelnen Falle gerade zur
Hand liegenden Münziorten, wie es ihnen am bequemiten ift, Zah⸗
lung leiften, ftatt auf den in der Gegend ſich zeigenden Bedarf
an gewiffen Münzjorten und auf die demgemäß ſich kundgebenden
Wünſche der Zahlungsempfänger gebübhrende Rückſicht zu nehmen.
Euer Hohmohlgeboren erſuche ich daher ergebenft, die Ihnen
unterjtellten Kafjen dem Borftebenden gemäß mit Weilung zu ver-
jehen, und indbejondere anzuordnen, dab fie die auszuzahlenden
Summen ftatt in dem genauen Betrage, auf welden fie lauten,
direft auszablen, jo daß jedes Heraudgeben des Zahlungdempfängerd
in Scheidemünze auf die größeren Appoints, welche von der Kafle
bergegeben werden, vermieden wird, und daß fie einen bei ihnen ein-
tretenden Mangel an Sceidemünze rechtzeitig zur Kenntnis der
477
Regierung bringen, welche dann, joweit ein jolder Mangel ald vor—
handen von ihr anzuerkennen tft, jchleunigft Abhülfe zu ſchaffen bat.
Der Finanz-Minifter.
von Scholz.
An
ſämmtliche Herren Regierungs-Präfidenten bezw.
Regierungs- Bräfidien ıc.
1. 7727.
ll. 7006.
111. 8093.
II. Univerſitäten, Akademien, ze.
116) Beftätigung der Wahlen des Präfidenten und
ded Vertreters dedjelben bei der Akademie der
Künfte zu Berlin.
(Eentribl. pro 1884 Seite 518 Nr. 100.)
Seine Majeftät der König haben Allergnädigft gerubt, durch
Allerhöchſte Drdre vom 29. Juni d. 3. die Wahl des Geſchichts—
malerd, Profefford Kart Beder zu Berlin zum Präfidenten der
Königlichen Afademie der Künfte dafeibft für das Fahr vom 1. Dftober
1885 bi8 Ende September 1886 zu beftätigen.
Bon dem Herrn Minifter der geiftlichen ac. Angelegenheiten ift
durch Verfügung vom 9. Zuli d. 3. die Wahl des Baurathes, Pro-
fefford Hermann Ende zum Vertreter des Präfidenten dieſer
Akademie für dasfelbe Amtsjahr betätigt worden.
ad U. IV. 2427.
117) Bertrag bezüglih der Erwerbung der Dorgerloh’
hen Sammlungen für den Preußiihen Staat.
Berlin, den 29. Zanuar 1885,
8.1.
Der Rittergutsbefiper Dorgerloh übereignet dem Preußiſchen
Staate
1) eine reihhaltige Sammlung von Kupferftihen, Holzſchnitten
und alten Handzeihhnungen,
2) eine Sammlung von vervielfältigten Arbeiten von Dilettanten
und Damen, aus ca. 6000 Blatt beftebend,
3) eine Sammlung von Portraitd von Künftlern und Kunftfreunden,
ca. 3000 Blatt, und
4) eine Sammlung von Handzeihnungen, Aquarellen ıc. von Künftlern
des neungehnten Jahrhunderts, 1271 Blatt.
478
, Die Uebereignung dieier Sammlungen, deren Uebergabe, wie
biermit ausdrüdiih anerfannt mird, an das Minifterium der
geiftlichen, Unterrichts und Medizinals Angelegenheiten bereits er:
folgt it, geſchieht mit der Beftimmung, da Ddiejelben für immer:
währende Seit der Königlihen Kunftafademie zu Königsberg als
Unterrichts- und Bildungsmittel insbejondere für die Schüler und
Lehrer der Anftalt injoweit zu überweiien find, als vor ihrer Ab:
führung am die bezeichnete Yinftalt nicht einzelne Theile bezw. eine
zelne Etihe, Drude, Zeichnungen ꝛe. von dem Herrn Miniiter
unter Zuftimmung des Herrn Dorgerlob anderen öffentlichen
Inftituten zur Bereicherung ibrer Sammlungen zuaetbeilt werden.
Auch behält fi Herr Dorgerlob das Recht vor, die übereigneten
Sammlungen zum Zwede jeiner Kunftftudien zu benugen.
8. 2.
Als Gegenleiftung für die Uebereignung der Sammlungen,
deren Werth auf rund 75000 ME. abgeihägt worden tft, übernimmt
der Preußiſche Staat die Verpflibtung, der Königliben Kunite
akademie zu Königsberg i. Prß. fortdauernd jährlich Den Betrag
von Dreitaufend Mark und zwar zum erften Male für das Etatsjahr
vom 1. April 1885 bis dahın 1886 zur Verwendung für folgende
Zwede zu überweijen:
1) Die Hälfte der Jahresrente alio 1500 Mark, fol als Sti—
pendium an Schüler der Afademie zu Königsberg jährlidy ver—
geben werden.
Der Regel nach werden jährlich drei Stipendien zu je 500 ME.
verlichen. Dieielben find bei der Verleibung ald Stipendien der
Dorgerloh' ſchen Stiftung zu bezeichnen. Ueber die Verleihung
befindet das Lehrer-Kollegium, welches von den Bewerbern vore
zugsweiſe diejenigen zu berüdfichtigen bat, die ſich durch hervor—
ragende Begabung auszeichnen. Wemerber, welde den Namen
Dorgerlob führen, haben vor anderen Bewerbern den Vorzug.
Die Beihlüffe des Lehrers Kollegiums über die Verleihung der
Stipendien, ſowie die Beſchlüſſe über Abmweihungen von den
vorftebenden Beltimmungen, insbeiondere die Erböbung oder
Herabminderung der Zahl und des Betraged der Stipendien,
bedürfen der Genebmigung ded Herrn Minifterd der geiftlichen,
Unterrichts- und Mevdizinalangelegenbeiten.
2) Die andere Hälfte der Zabresrente ift zur Vermebrung und Ber:
vollſtändigung der Kupferitib- und Handzeihnungen: Sammlung
jowie für anderweitige Brdürfniffe der Kunſt-Akademie zu
Königsberg i. Pr. zu verwenden.
So lange jedoh Herr Dorgerloh lebt, find diefe 1500 ME.
demielben in vierteljäbrlihen Raten praenumerando auszuzablen.
Beträge, melde von dem Herrn Dorgerloh bei Lebzeiten nicht
erboben find, gelten für erlafjen.
479
Es liegt übrigens in der Abficht ded Herrn Dorgerlob einen
Theil der nach vorftehender Beftimmung an ihn gezahlten Bes
träge zum Aufaufe von Kupferftihen und Handzeihnungen zur
Ausfüllung von Züden der im $. 1 bezeichneten Sammlungen
zu verwenden und die angefauften Blätter von Zeit zu Zeit an
die Königlihen Sammlungen abzuführen. ine redhtlihe Ber-
pflibtung, insbeiondere die Pfliht zur Rechnungslegung über:
nimmt in diejer Beziehung jedoh Herr Dorgerloh nidt.
$. 3.
Von dem zu dieſem Vertrage tarifmäßig erforderlichen Stempel
übernimmt Herr Dorgerloh die Hälfte. ;
Unterichriften.
Vorſtehender Bertrag wird auf Grund der Allerhöchſten Drdre
vom 13. April 1885, weldye wörtlich aljo lautet:
Auf Ihren Bericht vom 10. d. M. genehmige Ich, dab die dem
ehemaligen Rittergutöbefiger, jegigen Rentier Auguft Dorgerloh
zu Berlin gehörige, auf einen Werth von rund „Fünfund—
fiebenzig Tauſend Mark“ abgeſchätzte Sammlung von Kupfer—
ſtichen, Holzſchnitten, Handzeichnungen, Portraits, Aquarellen ꝛc.
nach Maßgabe des anbei zurückfolgenden Vertrages vom 29. Januar
1885 für den Preußiſchen Staat, insbeſondere gegen Uebernahme
der Verpflichtung ſeitens des Letzteren zur Zahlung einer fort—
dauernden Rente von jährlich „Dreitauſend Mark“ vom 1. April
1885 ab, an die Kunſt-Akademie zu Königsberg i. Prß. zu den
in $. 2 zu 1 und 2 des Vertrages beſtimmten Zwecken, erworben
werde.
Berlin, den 13. April 1885.
gez. Wilhelm
ggez. von Goßler.
den Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
hierdurch genehmigt.
Berlin, den 24. April 1885.
(L. S
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
Genehmigung.
J 1314.
118) Ernennung von Mitgliedern rejp. ftellvertretenden
Mitgliedern der Sadverftändigen-Kommiffionen bei
den Königlihden Mufeen zu Berlin.
Nahdem Seine Majeftät der König gerubt haben, mitteljt
480
Allerhöchſten Erlaſſes vom 22.
April d. J. die Ernennungen der
Mitglieder der durch die Beftimmungen vom 13. November 1878*)
eingejepten Sadverftändigen » Kommilfionen bei den Königlichen
Mujeen in Berlin für die Zeit bis zum 31. — 1888 zu voll»
ziehen, find diefe Kommiffionen folgendermaßen zu
Mitglieder:
ammengejept:
Stellvertreter:
1.. Gemäldegalerie,
Dr. 3. Mever, Geheimer Re:
gierungsrath, Direktor.
r. Hermann Grimm, Ge:
heimer Regierungsratb, Pro:
feſſor an der Univerfität.
Dr. Jordan, Geheimer Ober:
Regierungd- und vortragender
Ratb im Minifterium der geift-
lien ıc. Angelegenheiten.
Knaus, Profeffor, Geſchichts—
maler, Mitglied des Senates
der Akademie der Künfte.
©. Spangenberg, Profeffor,
Geſchichtsmaler, Mitglied der
Akademie der Künſte.
vonBederath, A. Kaufmann.
Dr. Dohme, Bibliothekar der
Königlichen Haußbibliothef.
Gefelihap, Profeffor, Ge—
ſchichtsmaler, Mitalied der
Akademie der Künfte.
Graf von Harrad, Geſchichts⸗
maler, Mitglied der Akademie
der Künfte.
2. Sammlung der Sfulpturen der briftlihen Epoche
und der entſprechenden Gipsabgüfſe.
Dr. ®. Bode, Direftor.
von Bederatb, U., Kaufmann.
Sußmann: Hellborn, Pro-
feſſor, artiftifcher Direktor der
Königl. Porzellan-Manufaktur.
R. Begad, Profefjor, Bildhauer,
Mitglied ded Senated der Aka—
demie der Künfte.
Dr. Dobbert, Profeffor an
der tehniihen Hochſchule.
3. Sammlung der antifen Sfulpturen und Gips—
abgüjje.
Dr. A. Conze, Direftor.
Dr. E. Hübner, Profeffor an
der Univerfität.
Wolff, A, Profeflor, Bildhauer,
Mitglied ded Senates der Afa-
demie der Künite.
Dr. Robert, ®Profefjor an der
Univerfität.
Siemering, Profeljor, Bild»
bauer, Mitglied der Akademie
der Künfte.
*) Gentribl. 1878. ©. 654 Nr. 29.
481
Mitglieder: Stellvertreter:
Antiquarium.
Dr. E. Curtius, Gebeimer Ree Dr. Robert, Profeffor an der
gierungsrath, Direktor. Univerfität.
Dr. €. Hübner, Profeffor an Dr. Trendelenburg, Gym—
der Univerfität. nafialOberlehrer. _
Dr. Leſſing, Profeffor, Direktor
der Sammlungen ded Kunft-
gewerbemujeumß.
. 5. Münzfabinet.
Dr. von Sallet, Direktor. Dr. Robert, Profefjor an der
Dannenberg, Kandgerichtörath. Univerfität.
Dr. Mommſen, Profeffor an Dr. Wattenbad, Profeffor an
der Univerfität, ftändiger Se- der Univerfität, Mitglied der
fretär der Akademie der Willen- Akademie der Wifjenichaften.
ſchaften.
Dr. Sachau, Profeſſor an der
Univerfität.
v. Winterfeld, Generalmajor.
6. Kupferftih-Kabinet.
Dr. Lippmann, Direktor. Dr. Dobbert, Profefjor an ber
v. Bederath, A., Kaufmann. techniſchen Hochſchule.
Dr. Hermann Grimm, Geheimer Dr. Dohme, Bibliothekar der
Regierungsrath, Profeſſor an Königlichen Hausbibliothek.
der Univerſität. Dr. Jor dan, Geheimer Ober—⸗
Regierungsrath.
7. Muſeum für Völkerkunde.
Dr. A. Baſtian, Direktor. Dr. Hartmann, außerordent»
Dr. Jagor, Rentner. licher Profefjor und Projektor.
Dr. Virchow, Profefjor an der Dr. Koner, Profeffor, Univer»
Univerfität, Mitglied der Aka— fitätd - Bibliotbefar, Geheimer
demie der Wiſſenſchaften, Ge— Regierungsrath.
heimer Mebdizinal:Rath. Dr. Reiß.
Dr. Bepftein, Konful a. D.
8 Sammlung der ägyptiſchen Alterthbümer.
Dr. 9. Erman, Direftor. D. Dillmann, Profeffor an
Dr. Sachau, Profeffor an der der Univerfität, Mitglied der
Univerfität. Akademie der Wiſſenſchaften.
Dr. Schrader, Profeffior an Dr. Dunder, Geheimer Ober:
der Univerfität, Mitglied der Regierungsrath, Mitglied der
Akademie der Wiljenichaften. Akademie der Wiſſenſchaften.
1885. 32
482
119) Preisausjhreiben bei der Ginsberg- Stiftung
für Maler und Bildbaner.
(Eentribl, pro 1885 Seite 150 Nr. 8, Eeite 154 Nr. 9.)
Der Borfigende ded Kuratoriums der „Adolf-Ginsberg—
Stiftung”, Direktor der akademiſchen Hochſchule für die bildenden
Künfte zu Berlin, Prof. von Werner, bat in Nr.173 ded Deutſchen
Reichs- und Königl. Preuß. Staatd-Anzeigerd unter dem 28. Juli
d. 3. ein Audjchreiben wegen Bewerbung um das vorwiegend für
Maler deutiher Abfunft, ausnahmsweiſe aber auch für Bildhauer
beftimmte Stipendium bei diejer Stiftung für das Jahr vom 29. Des
zember 1885 bis dahin 1886 erlafien. — Das Stipendium beträgt
ca. 2000 Mf. Bewerber baben ibre Geſuche bi6 zum 15. Oftober
1885 dem Vorſitzenden des Kuratoriums einzureichen.
120) Beftätigung der Reftorwahl an der Univerjität
zu Dalle.
(Centribl, pro 1884 Seite 402 Nr. 72.)
Der Herr Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenbeiten bat durch
Verfügung vom 18. Mai d. 3. die Wahl des ordentlichen Profefjord
Dr. Gonrad in der philoſophiſchen Fakultät der Univerfität zu
Halle zum Rektor diejer Univerfität für das Fahr vom 12, Juli
1885 bis dahin 1886 betätigt.
121) Reglement für dad romaniſch-engliſche Seminar
der Univerjität Kiel.
& 1,
Das: Seminar für romanische und engliſche Philologie bat den
Zweck, ftrebjamen Studirenden der Kiel’er Univerfität unter ger
bübrender Berüdfihtigung der Bedürfniffe der höheren Lehranitalten
Gelegenheit und methodiſche Anleitung zu fruchtbarer und jelb-
ftändiger Arbeit auf dem Gebiete der oben bezeichneten Wiffenichaften
zu gewähren. s
2
Das Eeminar beftebt aus zwei Abtheilungen, die eine für das
— der romaniſchen Sprachen, die andere für dad des Eng—
iſchen.
8. 3.
Für die Theilnahme am Seminare iſt kein Honorar zu entrichten.
§. 4.
Die Mitglieder des Seminares zerfallen in ordentliche und
—
außerordentliche. Die Aufnahme als ordentliches Mitglied kann nur
erfolgen auf Grund einer mündlichen Prüfung oder einer von dem
Direftor für genügend befundenen Arbeit. Die Zulaffung außer:
ordentlicher Mitglieder unterliegt ausichließlih dem Ermeſſen ded
Abtheilungs- Dirigenten. s
5
Die Aufnahme der ordentlihen Mitglieder geſchieht in der
Negel für die Dauer ihre Studiums an der Univerfität Kiel. Von
der Univerfität abgebenden Mitgliedern kann geitattet werden, bis
zum Scluffe des Semefters, in welden fie fi ermatrifuliren
laſſen, vollberechtigte und vollverpflidhtete Dlitglieder ded Seminares
zu bleiben. Wollen Mitzlieder vor Ablauf ihrer Univerfitätäzeit
austreten oder auf eine andere Univerfität gehen, jo haben fie ihr
Ausicheiden dem Direktor vor dem Semeſterſchluſſe anzumelden.
8. 6.
Die Mitglieder find zu regelmäßigem Beſuche der Seminarftunden,
zu reger Theilnahme an den Uebungen, jowie zu fleißiger und gründs
lidyer eigemer Arbeit verflichtet. Unheibige oder unwürdige Mitglieder
fönmen von dem Direktor‘ der Abtbeilung aus dem Seminare auöger
ſchloſſen werden.
&.7.
Die Theilnahme am Seminare als ordentlihed Mitglied wird
in dad Abgangszeugnis aufgenommen.
S. 8.
In jeder Abtheilung find wöchentlich mindeſtens zwei Seminar«
ftunden abzuhalten. Die in denjelben: vorzunehmenden Nebungen
befteben in der Anleitung zu Zertkritif und Zerterflärung, in Refera«
ten, Kritiken, Erörterung wiſſenſchaftlicher und praktiſcher Kragen,
in Vorträgen und jehriftlihen Bearbeitungen von Gegenftänden aus-
dem‘ Gebiete der romaniihen und engliſchen Philologie. Gewandt⸗
beit im mündlichen und jchriftlihen Gebraude des Neufranzöfiichen:
und Neuengliſchen ift thunlichit zu fördern.
8.9.
Die Bibliothef ded Seminares ift den Mitgliedern in geeigneter
Weiſe möglichft zugänglid zu machen. Mißbrauch derfelben zieht
die Ausſchließung aus dem Seminare nad ſich.
$. 10.
Die für das Seminar audgefegte Dotation ift ausſchließlich für
re Ausgaben, ganz bejonders fir die Vermehrung der Bibliothek
beftimmt.
8. 11.
Nah dem Schlufje jedes Winterjemefterd haben die Direktoren
82*
484
an den Minifter der Unterrichts: Angelegenheiten durd Vermittelung
des Univerjität-Kuratord über die Thätigfeit ded Seminare und
die Verwendung der Seminardotation während des legten Jahres
Bericht zu erftatten.
Berlin, den 5. Mai 1885.
(L. S.)
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Am Auftrage: Greiff.
ad U. ]. 6352.
122) Statuten der Stiftung der Gräfin Louiſe Boje,
geb. Gräfin von Reichenbach-Leſſonitz bei der
Univerfität zu Marburg.
: Die am 3. Dftober 1883 zu Baden-Baden verftorbene, in
Frankfurt a. M. wohnhaft gewejene Gräfin Louiſe Boſe, geb.
Gräfin von Reichenbach-Leſſonitz, Tochter des Rurfürkten
Wilhelm II. von Heffen und der Gräfin Emilie von Reichenbach—
Lefjonig, in der hochherzigen Abfiht, die Wiſſenſchaft zur fördern,
bat laut legtwilligen Verfügungen vom 1. Mai 1877, 4. April 1880,
7. Sanuar 1883, 19. Dezember 1880 und -28. Auguft 1881 der
Univerjität Marburg zwei Vermächtniſſe im Gejammtbetrage
von 800,000 ME. binterlaffen und verordnet, dab das vermadhte
Kapital von der Univerfität Marburg abgejondert von deren übrigen
Vermögen unter der Bezeichnung :
„Stiftung der Gräfin Banite Boje, geb. Gräfin von
Reichenbach-Leſſonitz“ verwaltet wird,
dab die Erträgniffe diefer Stiftung, foweit fie nicht durch von der
Stifterin verordnete Renten abjorbirt werden, nah Abzug der Ber:
waltungsfoften zur Sicherung mediziniiher Studien zu verwenden
find, insbefondere au zu Reifeftudien im In- und Auslande, ſowie
auch durch Unterftüpung von Männern, welche fib in den betreffen-
den Disziplinen auszeichnen; und daß diejer Stiftung im Intereffe
der Wiſſenſchaft eine möglichſt große Publicität in regelmäßigen
Zeitabihnitten, mindeftend alle fünf Sabre, gegeben wird.
Die angeführten legmwilligen Verfügungen lauten wie folgt:
Nachtrag zu meinem am 21. April 1877 errichteten Zeftamente:
Daferne mein Gemabl, Herr Gar! Auguft Graf Boje, in
Gemäßbeit Art. 2 meines Teftamenteö mein Erbe wird, oder falls
mein Neffe, Herr Kelir Graf Zudner, nad der daſelbſt und
bezw. in Art. 5 verordneten Vulgar- und reip. fideifommifjariichen
Eubititution zur Erbſchaft berufen wird, treffe ich folgende Ver—
fügungen:
485
1) Der Univerfität Marburg vermade ich ein Legat von Mk. 700,000
— ihreibe: Siebenhunderttaufend Mark, zahlbar binnen 3 Mo—
naten nah meinem Ableben. Die Legatarin hat das legirte
Kapital abgeiondert von ihrem übrigen Vermögen unter der
Bezeihnung:
„Stiftung der Gräfin Louiſe Boje, geb. Gräfin von
Reichenbach-Leſſonitz“ zu verwalten,
2) Bon den Erträgnilien diejer Stiftung ift:
a) die Hälfte jührlidy meinem Gemable und nad) deſſen Ableben
meinem Eingangs genannten Neffen, eventuell deſſen eheleib-
licher Descenden; (unter Ausihluß etwa arrogirter oder
adoptirter Kinder) auf ewige Zeiten auszuzahlen;
b) Die Hälfte jährlih, nah Abzug der Verwaltungsfoften des
ganzen Legates, zur Förderung naturwiſſenſchaftlicher Studien,
auch durch Unterftügung von Männern. welde fih in ben
betreffenden Disziplinen auszeichnen, zu verwenden.
3) Die sub 2a) angeordnete jährliche emige Rente darf niemald
abgelöft werden. Dem NRentenempfänger ftebt ein Aniprud auf
Kautiondleiftung nicht zu, wohl aber ift ihm ſeitens der Zegatarin
alljährlich ordnungsmäßige Rechnung zu legen.
Die Zahlung der Rente geſchieht quartaliter poſtnumerando
am Domizil der Legatarin.
4) Nah dem finderlojen Ableben meined Neffen, bezw. nah Er—
löihung von deflen Dedcendenz fallen die Gejammterträgnifie
der Stiftung der Xegatarin zu und find alddann in der pos. 2b)
angegebenen Weije zu verwenden.
5) Ich bebalte mir vor, den nad) pos. 2b) der Legatarin verbleibens
den Theil der Revenüen mit Renten zu Gunften dritter Perſonen
zu beichweren, wobei der Abzug der falcidiihen oder Trebellia—
niſchen Quart nicht verftattet ih.
Franffurt a. M., den 1. Mat 1877. ’
(ge3.) Louiſe Gräfin Bofe, geb. Gräfin
von Reichenbach-Leſſonitz.
Nachtrag zu meinem Kodicille vom 1. Mai 1877, ein Legat von
ME. 700,000 zu Gunften der Univerfität Marburg betreffend.
Dad durch dieſes Kodicill verordnete Legat erhöhe ih um
hunderttaufend Mark, jo daß das Gejammtlegat Adhtmalhundert»
tauiend Mark beträgt, und beftimme bezüglich dieſer weiteren
ME. 100,000 dad Folgende:
a) ich behalte mir vor über den Zindertrag dieſer Mf. 100,000
in Korm von Renten zu Gunften dritter Perionen zu dis—
poniren, wobei der Abzug der falcidiichen und Zrebellianiichen
Duart ausgeſchloſſen ift,
486
b) der nicht durch ſolche Renten abjorbirte Zinienbetrag gebührt
meinem ®emable,
c) nad deſſen Ableben find die Zinjen nad Abzug der It. pos. a)
verordnneten Renten ausſchließlich zu den im Kodicille vom
1. Mat 1877 sub 2b) bemerften Zmeden zu verwenden,
mithin nicht an meinen Neffen den Herrn Grafen Yudner
oder defjen Dedcendenz zu zablen.
Baden-Baden, ben 4. April 1880.
(gez.) Kouiie Grafin Boie, geb. Gräfin
von Reichenbach-Leſſoniß.
In Abänderung der pos. 2b) des Kodicilles vom 1. Mai 1877
beftimme ih, daß die Erträgnifje diefer Stiftung zur Sicherung
medizinischer Studien zu verwenden find, insbejondere auch zu
Reileitudien im Ins und Auslande.
Baden, den 7. Januar 1883.
(gez.) Louiſe Gräfin Boie, geb. Gräfin
von Reihenbad-keilonip.
Ich beftimme, daß meinen Stiftungen zu Gunften der vorge:
nannten lniverfitäten Marburg ꝛc. ıc. im Intereſſe der Wiſſenſchaft
eine möglichſt große Publicität in regelmäßigen Zeitabjchnitten,
mindeitend alle 5 Fahre gegeben werde.
BadensBaden, den 19. Dezember 1880.
(gez.) Louiſe Gräfin Boſe, geb. Gräfin
von Reichenbach-Leſſonitz.
Nahdem Seine Majeltät der Kailer und König mittelit Aller
böditen Erlaſſes vem 10. Dezember 1883 der Univerfität Marburg
zur Annahme dieſer Zuwendungen die landesherrliche Genehmigung
u ertbeilen gerubt haben, werden nah Anbörung des akademiſchen
Eenated genannter Univerfität für dieſe Stiftung die folgenden
Statuten erlaffen.
I. Bermaltung des Stiftungdfapitaleß,
1. Das Stiftungdfapital wird von dem Königlichen Univerfitätd-
Kuratorium zu Marburg abgeiondert von dem übrigen Vermögen
diefer Univerfität unter der Bezeichnung:
„Stiftung der Gräfin Louile Boje, geb. Gräfin von
Reichenbach-Leſſonitz“
nah Maßgabe der für die Verwaltung der Univerfitätsſtipendien
geltenden Borichriften vermaltet.
487
2. Hat dad Gtifiungöfapital in Kolge von Verluften eine Bers
minderung erfahren, io ift vor Verwendung der Erträgnifje zu
den ſtiftungsmäßigen Zweden auf die Wiederherftellung desſelben
in jeiner urſprünglichen Höhe Bedadht zu nehmen. Dad Univer-
fitätd- Kuratorium beftimmt nad Reh des akademiſchen
Senates, in welchem Umfange gegebenen Falles die Erträgniſſe
hierfür zu verwenden find.
3. Bon den Geſammterträgniſſen des Stiftungskapitales kommen
vorweg in Abzug:
a) in erſter Linie die von der Stifterin verordneten Renten,
b) ſodann die Verwaltungskoſten einſchließlich der Koften der
in dieſen Statuten angeordneten Veröffentlichungen,
ce) endlich die etwa nach Art. 2 zur Miederberftellung des
Stiftungsfapitaled beftimmten Beträge.
Der biernady verbleibende Reft ift nah Maßgabe der nadye
folgenden Bejtimmungen in Art. 5—8 zu verwenden.
4. Das Univerfitätd- Kuratorium tbeilt bis zum 1. Mai jeden Jahres
dem afademiihen Senate und der mebdiziniihen Kafultät mit:
a) welde Veränderungen der Kapitalbeftand der Etiftung im
vorbergebenden Rechnungsjahre erfahren hat,
b) wie body fid die Gejammterträgnifje der Stiftung für das
begonnene Rechnungsjahr beziffern,
c) weldye Beträge davon nah Maßgabe ded vorhergehenden
Art. in Abzug zu bringen find,
d) welde Beträge biernady für Stiftungszwecke verwendbar find,
und zwar wieviel im erften und wieviel im zweiten Halbjahre
des Rechnungsjabhres. |
OD. Berwendung der Erträgniffe des Stiftungdfapitales.
5. Die nad Art. 3. zu ftiftungdmäßigen Zmeden verwendbaren Ere
trägnifje des Stiftungdfapitaled werden verwendet mie folgt:
A. Dreißig Prozent zu Stipendien für jolde Studirende, melde in
Marburg die ärztlihe Vorprüfung mindeftens mit dem Prädikate
„gut“ beitanden haben und ihre Studien in Marburg fortjegen.
Der Jahresbetrag eines Stipendiums ift 400 Mt. Dasjelbe
ift in zwei Semefterraten zahlbar. Soll ed mehr oder weniger
betragen, wenn aud nur in einzelnen Fällen, jo ift dazu die
Genehmigung ded Minifterd der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten
einzubolen.
Den Geſuchen um Verleihung ift beizufügen:
&) beglaubigte Abichrift ded Maturitätszeugniſſes,
b) beglaubigte Abſchrift des Zeugnifjes über die beftandene ärzt«
lie Borprüfung (tentamen physicum),
c) der Nachweis des biöberigen Studienganges,
d) ein Verzeihnid der im laufenden Semefter belegten Vor—
lefungen und Kurie.
488
Unter übrigens gleihen Berhältnifjen erhalten joldye 8
werber den Vorzug, melde ihre Studienzeit über die vorz »
ſchriebene —— ausdehnen.
Das Stipendium wird ſtets nur auf ein Jahr verliehe .
Wiederverleihung iſt jedoch zuläſſig.
Die Stipendiaten haben in jedem Semeſter dem Defa e
der mediziniihen Fakultät ein Verzeichnis der belegten Bo »
lefungen und Kurje einzureichen.
Das Recht auf Bezug des Stipendiumd erliiht durh A—
gang von der Univerfität Marburg. Es fann auf Antrag Dr
mediziniichen Fakultät durch Beſchluß des akademiſchen Senatı 3
wegen Unwürdigfeit entzogen werden.
. Zwanzig Prozent zu Stipendien für gut qualifizirte Aerzt ,
welde in Marburg das Staatderamen beftanden haben, 31
ihrer weiteren witfenichaftlihen oder praktiſchen Ausbildunz
durch Specialjtudien in Marburg oder an anderen Univerfitäte ı
bezw. Klinifen. Gin joldes Stipendium können aud diejenige ı
erhalten, welche nad beftandenem Staatderamen in Marburz
eine wiljenichajtliche Unterfuhung ald Inaugural-Diſſertation
ausarbeiten.
Den Geſuchen um Berleibung, in melden die beabfichtigten
Studien fowie der Drt derjelben genau zu bezeichnen find, iſt
beizufügen:
a) ein curriculum vitae,
b) beglaubigte Abichrift der ärztlichen Approbation und ded Zeug-
nifjed über die ärztlihe Vorprüfung (tentamen physicum).
Der Betrag eines Stipendiumd wird in jedem einzelnen
Falle bei der Beihlußfaffung über die eingegangenen Gejude
bejonderd bejtimmt. MWiederverleihung ift zuläifig.
O. Dreifig Prozent zu Stipendien für Aerzte oder Dozenten der
mediziniichen Wiſſenſchaften ald Unterftügung zu willenichaft-
lihen Reijen im In» oder Audlande oder zu wiſſenſchaftlichen
Special-Arbeiten. Ueber das Ergebnis find Reiſe- bezw.
Arbeitöberichte an die mediziniihe Fakultät zu erftatten.
In den Geſuchen um Verleihung ift der wiljenichaftliche
Zmwed, bei Reijeftipendien aud das Ziel der beabfichtigten
Bee Reiſe, jowie die erbetene Summe genau ans
zugeben.
Der Betrag eines Stipendiumd wird im jedem einzelnen
Falle bei der Beſchlußfaſſung über die eingegangenen Geſuche
beionders beitimmt. Wiederverleibung ift zulälfig.
Unter übrigens gleihen Verhältniſſen erhalten diejenigen
den Vorzug, welde in Marburg ftudirt oder wiſſenſchaftlich ge—
arbeitet baben.
489
D. Zwanzig Prozent zu allen jonftigen Zweden, welche die Siche—
rung Der union Etudien im Auge haben, 3. B. Aus»
ihreiben einer Preisaufgabe über ein wichtiges medizinisches
Problem und dergleichen.
Ferner können bieraus jolden Perſonen Stipendien zur
Unterftügung ihrer mediziniihen Studien gewährt werden,
melde den einichränfenden Boraußfegungen unter A, B und C
nicht entipreden.
6. Mit Genehmigung des Minifters der geiſtlichen ıc. Angelegen-
beiten können die verwendbaren Erträgniffe in einem Rechnungs—
jahre ausnahmsweiſe, jofern bejondere Umſtände dafür ſprechen,
auch nad einem anderen Verhältniſſe als dem vorjtebend unter
A biö D feitgefegten für die daſelbſt bezeichneten Zwede ver:
tbeilt werden.
7. Nicht verliehene oder nicht verwendete Beträge wachſen dem ım
nächſten Rechnungsjahre zur Verwendung gelangenden Erträg—
niffen zu und werden zu den unter Art. 5 angegebenen Zweden
nad) den angegebenen Verhältniszahlen verwendet.
Sollen — Beträge zu einem beſtimmten Stiftungszwecke
mehrere Jahre hindurch Are Pi werden, jo ift die Genehmigung
des Minifterö der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten einzuholen, des-
gleihen, wenn fie zum Stiftungsfapitale geſchlagen werden jollen,
8. Ueber die Verwendung der Erträgniſſe nah Makgabe der Be-
ftimmungen in Artifel 5 bis 7 beichließt die mediziniſche Fakultät.
Die Beichlüffe derfelben bedürfen der Betätigung durch den
afademiihen Senat, welderi im Falle der Nichtbeſtätigung die
mediziniiche Fakultät zu nohmaligen Vorſchlägen aufzufordern hat.
II. Yublizitäts-Beftimmungen.
9. Die Bewerbungsfriften für die Stipendien werden von der mes
diziniſchen Fakultät feftgejegt. Sie werden vom Defane der-
jelben in jedem Semeſter durch Anſchlag am ſchwarzen Brette
der Univerfität bekannt gemacht, ebenjo die für Die einzelnen
Kategorien verwendbaren Beträge und die Bedingungen der Ver—
leihung der für Studirende beftimmten Stipendien.
10. Iedem Studirenden der Medizin wird bei der Immatrikulation
ein Gremplar diejer Statuten eingehändigt.
11. Die alljährliche Verleihung der Benefizien wird im Jahresbe—
berichte der Univerfität bei dem Rektoratswechſel veröffentlicht.
12. Bei wiſſenſchaftlichen Arbeiten, welche mit Unterftügung der
ꝛc. Stiftung angefertigt find, ift died bei deren Publikation in
Zeitichriften ꝛc. beionderd hervorzuheben.
13. Der weſentliche Inhalt dieier Statuten wird mindeftens alle
fünf Jahre in einer oder mehreren mediziniihen Zeitjchriften
jowie in je einer oder mehreren der in Horde Deutichland und
490
Süd-Deutſchland erſcheinenden größeren politiichen Zeitungen
befannt gemacht.
Berlin, den 7. April 1885.
(L. 3.)
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
U. 1. 7013.
123) Einziehung von Stempelgebühren für die Zeug—
nijje über die Ablegung der ärztlihden Vorprüfung.
Derlin, den 23. Zuni 1885.
Auf den gefälligen Beriht vom 1. Mai d. 3. erwidere ich
Ew. Hodhmohlgeboren, daß die in $. 10 der ärztlichen Vorprüfungs—
Bekanntmachung vom 2, Juni 1883 enthaltene Beftimmung die be-
jondere Einziehung von Stempelgebühren für die Zeugniffe über die
Ablegung der ärztlihen Borprüfung, neben den Prüfungsgebübren,
nicht ausichließt. Es folgt dies jhon daraus, daß der für die ſäch—
lihen Ausgaben beftimmte Theil der Gebühren nur 1 M. beträgt,
mithin zur Dedung der Etempelfoften unzureichend ift. Auch pflegt
ed in den reihögeleplichen Beftimmungen ſtets ausdrücklich hervor—
gehoben zu werden, wenn Prüfungsgebühren zur Beftreitung der
landesgeſetzlichen Stempelgebübren mitbeitimmt fein follen (vergl.
»®. Bang, betreffend die Prüfung der Seeidiffer ıc.
vom 30. Mai 1870 — B. G. Bl. ©. 314. — für große Fahrt
&. 21, für kleine $. 17.).
u
n
ben Königlichen Univerfitäts-Rurator zc. zu N.
Abichrift theile ih Em. ıc. zur gefälligen Kenntniönahme und
weiteren Veranlaſſung ergebenft mit.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Greift.
An
fänmtlihe andere Herren Univerfitäts-Kuratoren
und Königliche Kuratorien.
U. 1. 2085. M. 3451. G. Ill.
124) Zahlung von Honorar an die Direftoren der Uni:
verjitätöflinifen für die ärztliche Behandlung der in
ihre Klinif aufgenommenen Kranken erſter und
zweiter Klajie.
Berlin, den 23. Juni 1885.
Auf den von Bonn audgegangenen Antrag, ed möchte den Di-
reftoren der Univerfitätöflinifen die Ermädtigung ertbeilt werben,
491
für die ärztliche Bebandlung der in ihre Klinif aufgenommenen
Kranken erjter und zweiter Klaffe Honorar zu liquidiren, ermidere
ih, dab ed nicht angängig erjcheint, diefem Antrage Folge zu geben.
Soweit aud älterer Zeit bejondere Rechtötitel vorhanden find,
durch weldye einzelnen Direktoren diefe Ermächtigung ertheilt ift, habe
id nichts dagegen zu erinnern, daß ſeitens diejer Direktoren danach
weiter verfahren wird. Den Amtönachfolgern derjelben kann dieje
Ermädtigung nicht ertbeilt werden.
Dagegen, daß die Direftoren der Univerfitätöflinifen ein ihnen
von den Kranfen erfter und zweiter Klaſſe freimilig angebotened
Honorar annehmen, finde ich nichts zu erinnern.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
fämmtlihe Königliche Univerfitäts-Kuratoren
bezw. Kuratorien ac.
U. 1. 6358.
125) Rechnungsmäßige Behandlung des Titels „Ind
gemein“ und des Profeiioren-Bejoldungsfonds der
Univerfitätßfaijen- Etats.
Berlin, den 6. Mai 1885.
ꝛc. x.
Gleichzeitig bemerfe ih, daß die in der Univerfitätd-Redhnung
für 1. April 1883/84 vorgefommenen Beriehen ihren Grund mit
in der gegenmärtigen redhnungsmäßigen Bebandlung des Titels
„Insgemein“ und des Profefjoren: Bejoldungdfonds haben, weldye
die Ueberficht und das Auffinden etwaiger irriger Buchungen beim
Finalabichluffe für den Rendanten erſchwert. Die Königliche aka—
demifche Adminiftration bat daher der dortigen Univerfitätd-Kaffe
die fünftige Beachtung nadhftebender Punkte zur Pflicht zu machen:
1) Beim Tirel „Inögemein“ ift nicht, wie biöber geſchehen, der
„zur Gleichſtellung der Gefjammt-Summe der Solle Ausgabe mit
der Gejammt-Summe der Soll-Einnahme” erforderlihe Betrag
in Abgang zu ftellen. Es find vielmehr die dem qu. Titel zu—
flienenden Mebreinnahmen und Minderaudgaben titelmeiie in Zu—
‚gang und die aus demielben zu dedenden Mindereinnahmen und
Mebraudgaben titelmeije in Abgang zu ftellen. In Kolonne „Bes
merfungen” ift das bezügliche Folium, auf welchem der Zu: reip.
Abgang berechnet ift, anzugeben.
2) Im analoger Weije ift bei dem Profefjoren » Bejoldungd= Konde
der Dispofitiondfonds sub f zu behandeln, deſſen Gtatöquantum
bisber ebenfalld nur in Abgang geſtellt ift. Wei demjelben find
fünftig
492
a. jammtlihe Berftärfungen des Profeſſoren-Beſoldungs-Fonds,
b. die Heimfälle und Eriparnifje an den bei den Unterabtheilungen
deö Fonts sub a bid e nachgewieſenen Bejoldungen, fomweit fie
nicht den allgemeinen Staatsfonds gebübren,
in Zugang und
a. jämmtlihe Neubewilligungen an Bejoldungen unter Uebertra-
gung derfelben auf die betreffenden Unterabtbeilungen,
b. jämmtlihe aus Bejoldungs » Eriparniffen bewilligten außer:
ordentlihen Remunerationen, nachdem zuvor am Schluſſe des
Ziteld eine Berehnung der Eriparniffe durd Balance der Iſt—
Audgabe mit der Soll-Audgabe erfolgt ift,
in Abgang nachzuweiſen.
Die Heimfälle an den als „künftig wegfallend“ bezeichneten
Beioldungen find dagegen nit auf den Diepoftionsfonde zu über»
tragen, jondern nur bei den bezüglichen Unterabtheilungen des Bes
foldungdfonds in Abgang zu ftellen. Bei denjelben ift in Kolonne
„Bemerkungen“ das Einnahme-Folium anzugeben, auf weldem die
Abführung an die allgemeinen Staatdfonds durch Abſetzung vom
Unterhaltungszuichufje der Univerfität erfolgt iſt.
Schließlich kann ich nicht unerwähnt laffen, daß in der Uni—
verſitäts-Rechnung für 1. April 1883/84 der Profefjoren-Bejoldungd-
Fonds durch die darauf angewieienen außerordentlihen Remunes
rationen um den Betrag von 600 M. überichritten worden ift, was
bei rechtzeitiger Anzeige der Univerfitätö-Kaffe ſich leicht hätte ver-
meiden laffen.
Die Königliche akademiſche Adminiftration wolle daher die
legtere ei. Oi fünftig vor Leiftung der betreffenden Ausgaben
von der durch diefelben bedingten Etats-Ueberſchreitung Anzeige zu
machen, fofern nicht in der betreffenden Drdre auddrüdlic vermerkt
— die erforderlichen Deckungsmittel noch werden überwieſen
werden.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
die Königliche alademiihe Adminiſtration zu N.
U. I. 6578.
Ä Berlin, den 28. Mai 1885.
Abſchrift erhalten Em. Hochwohlgeboren zur gefälligen Kenntnid-
nabme und eventl. gleihmäßigen Beachtung ſeitens der dortigen
Univerfitätd-Kafie.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
die Königlichen Univerſitäts⸗Kuratorien
und Herren Suratoren.
U. I. 7035.
493
126) Beftätigung der Wahlen eined Rektors und ber
Abtheilungsvoriteher an den techniſchen Hochſchulen?).
(Centribl. pro 1884 Seiten 404 und 809; pro 1885 Seite 335.)
Seine Majeftät der König haben durch Allerhöchſte Ordre vom
4. Zuni d. 3. die Wahl des etatömäßigen Profefjord Dr. Dobbert
zum Rektor der techniſchen Hochſchule zu Berlin für die Amts-
periode vom 1. Zuli 1885 bis dahin 1886 zu beftätigen gerubt.
Der Herr Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten hat auf
die Amtöperiode vom 1. Zuli 1885/86 beftätigt:
a. durch Verfügung vom 8. Juni d. 3. die von den Abtheilungd-
follegien der techniſchen Hochſchule zu Berlin getroffenen Wahlen
1) des Profefjord Spielberg zum Vorſteher der Architektur—
Abtheilung,
2) des Profeljord Dr. Winkler zum Borfteher der Abtheilung
für Bau-Ingenieurweſen,
3) des Profefford Ludewig zum Vorſteher der Abtheilung für
Maihinen-Ingenieurmeien,
4) des Profefjord Dr. Rüdorff zum Vorfteber der Abtheilung
für Chemie und Hüttenfunde,
5) des Profeſſors Dr. Paalzomw zum Vorfteher der Abtbeilung
für allgemeine Wiſſenſchaften, und
6) des Admiralitätörathed Görris zum Vorſteher der Sektion
für Schiffäbau ;
b. dur Verfügung vom 19. Juni d. 3. die von den Abtheilungs-
—— der techniſchen Hochſchule zu Hannover getroffenen
ablen
1) des Profefjord Stier zum PVorfteher der Abtheilung für
Architektur,
des Profefjord Dr. Sordan zum Vorſteher der Abtheilung
für Bau⸗Ingenieurweſen,
des Profefiord Geheimen Regierungsrathes Rühlmann zum
Vorfteher der Abtbeilung für Maſchinen-Ingenieurweſen,
des Profefjord Dr. Oſt zum Borfteher der Abtheilung für
chemiſch⸗techniſche Wiſſenſchaften, und
des Profeſſors Dr. Rodenberg zum Vorſteher der Abthei—
lung für allgemeine Wiſſenſchaften;
c. durch Verfügung vom 2. Juni d. J. die von den Abtheilungs-
follegien der tehniihen Hochſchule zu Aachen getroffenen
Wahlen
2
3
4
u Zr
5
—
*) Die jetzigen Reltoren zu Hannover und zu Aachen, Geh. Reg. Rath
und Brofeffor Launhardt und Profefior Dr. Wüllner find für die Amts-
periode vom 1. Juli 1883/86 ernannt. (Eentrlbl. pro 1883 Seite 495.)
494
1) des Profefford Emwerbed zum Vorſteher der Abtheilung für
Architektur,
2) des Profeflors Inge zum Vorfteher der Abtheilung für Baus
Fngenieurmeien,
3) des Profeffors Riedier zum Vorfteber der Abtheilung für
Maſchinen-Ingenieurweſen,
4) des Profeſſors Dr. Michaelis zum Vorſteher der Abthei-
lung für Bergbau und Hüttenfunde und für Chemie, und
5) des Profeffors Dr. Zürgend zum Vorfteher der Abtheilung
für allgemeine Bifienihaften.
127) Ausſchreiben wegen Bewerbung um Etipendien
bei der 3. Saling'ſchen Stiftung.
(Eentribl. pro 1883 Seite 386 Nr. 79.)
Berlin, den 2. Juni 1885.
Die Königlihe Regierung erhält hierneben angeichloffen Ab—
ſchrift einer im Deutſchen Reichs- und Königlich Preußiſchen Staatd-
Anzeiger“) veröffentlichten Bekanntmachung, in welcher zur Bewer:
bung um zwei zu vergebende Stipendien der Jacob Saling'ſchen
Stiftung aufgefordert wird, mit dem Auftrage, für geeignete Ver:
breitung derjelben gemäß der GirkulareBerfügung des früheren Herrn
Minifters für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 4. Fe⸗
bruar 1869 Sorge zu tragen und fodann die eingegangenen Mel:
dungen unter gleichzeitiger den Statutenbeftimmungen entſprechender
gutachtlicher Aeußerung bis zum 1. September d. 3. zur dießjeitigen
Entſcheidung einzureichen.
Der Miniſter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
fänmtlihe Königliche Regierungen
und Landdrofteien.
U. IV. 5739.
Aufforderung zur Bewerbung um zwei Stipendien
der Jacob Saling'ſchen Stiftung.
Aus der unter dem Namen „Jacob Saling’ide Stiftung“
für Studirende der Königlihen Gemwerbe-Afademie jept Fach-Ab—
theilung III und IV der Königlichen tehniihen Hochſchule in Berlin
begründeten Stipendien - Stiftung find vom 1. Dftober d. J. ab
zwei Stipendien in Höhe von je 600 A. zu vergeben.
Nah dem durdy dad Amtsblatt der Königlichen Regierung zu
*) Mr. 131: vom 8. Inni 1885.
495
Potsdam vom 9. Dezember 1864 veröffentlichten Statute find bie
Stipendien diejer Stiftung von dem früheren Minifterium für
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und nachdem das techniſche
Unterrihtömwejen vom 1. April 1879 ab auf das Reffort des Mi—
nifteriumd der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten übergegangen iſt, von
dem Minifter der getitlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen-
heiten an bedürftige, fähige und fleifige, dem Preußiſchen Staats:
verbande angebörige Studirende der genannten Anftalt auf Die
Dauer von drei Jahren unter denielben Bedingungen zu verleihen,
unter welden die Staatd-Stipendien an Studirende dieſer Anftalt
bewilligt werden.
Es können daher nur joldhe Bewerber zugelaffen werden, mel«
hen, wenn fie die Abgangsprüfung auf einer Gemwerbeichule abge»
legt buben, das Prädikat „mit Auszeichnung beftanden“ zu Theil
geworden ift, oder, wenn fie von einer Realfchule oder einem Gym—
nafium mit dem Zeugniffe der Reife veriehen find, zugleich nachzu⸗
weilen vermögen, daß fie ſich durch vorzügliche Keiftungen und ber-
vorragende Fähigkeiten ausgezeichnet haben.
Bewerber um die vom 1. Öftober d. 3. ab zu vergevenden
Stipendien werden aufgefordert, ihre deöfallfigen Geſuche an diejenige
Königliche Regierung reſp. Yanddroftei zu richten, deren Berwaltungd-
bezirfe fie ihrem Domizil nad angehören.
Dem Gejude find beizufügen :
1) der Geburtsſchein,
2) ein Gejundheitdatteft, in welbem ausgedrüdt jein muß, daß
der Bemerber die körperliche Tüchtigkeit für die praftiiche
Ausübung ded von ibm ermählten Gewerbes und für die
Anftrengungen des Unterrichted in der Anftalt befike,
3) ein Zeugnid der Reife von einer zu. Entlaffungsprüfungen
— Gewerbe⸗ oder Realſchule oder von einem Gym⸗
naſium,
4) die über die etwaige praltiſche Ausbildung des Bewerbers
iprechenden Zeugniffe,
5) ein Führungd-Atteft,
6) ein Zeugnis der Drtöbehörde reip. des Bormundichaftögerichtes
über die Bedürftigfeit mit pecieller Angabe der Vermögens»
verhältnifje ded Bewerbers,
7) die über die militäriihen Verhältniſſe des Bewerbers
iprehenden Papiere, aus melden hervorgehen muß, dab die
Ableiftung jeiner Militärpfliht Feine Unterbrehung des
Unterrichted herbeiführen werde,
8) falld der Bewerber bereitd Studirender der Gewerbe - Afa-
demie bezw. der III. und IV. Fach-Abtheilung der biefigen
Königlichen techniihen Hochſchule ift, ein von dem Rektor
496
der Anftalt audzuftellendes Atteft über Fleiß, Fortichritte und
Fähigkeiten des Bewerbers.
Berlin, den 2. Juni 1885.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
128) UeberdasphotogrammetriſcheAufnahme-Verfahren.
Allgemein bekannt ſind die Dienſte, welche die Photographie
für viele Zwecke des Lebens leiſtet. In der „Photogrammetrie“
ftellt jih nun eine für das arößere Publikum neue, wenn auch in
engeren $achfreijen Schon jeit Sabren befannte Anwendung der Photo»
graphie und zwar auf erafte Mefjung räumlicher Gegenftände, dar,
wie das auch der für diefe Methode gewählte Name andeutet.
Durch ein eigenthümliches grapbiich- fonftruftived Berfahren
werden aud den yphotograpbiihen Bildern eines Gegenitandes,
z. B. eines Bauwerfes, feine genauen Maße im Ganzen und Ein«
zelnen abgeleitet und jo die Elemente gewonnen, nad) melden die
geometrijchen Zeihnungen (Grund- und Aufriffe, Durchſchnitte) des
Gegenftandes aufzutragen find.
Jede korrekte photographiſche Aufnahme liefert nämlih ein
richtiges perſpektiviſches Bild ded aufgenommenen Gegenftandes.
Nun find ſchon feit geraumer Zeit Methoden befannt und vielfach
angewendet, mit deren Hilfe man aus den geometriihen Riffen und
den in denjelben enthaltenen genauen Längen- und Winfelmaßen das
perjpeftiviihe Bild eined Gegenftandes Eonftruiren, oder wie man
fi gewöhnlich auszudrüden pflegt, denfelben „in Perjpektive jegen“
fann. So jegt der Arditeft den Entwurf zu einem Gebäude in
Peripeftive, um ein Bild von dem Eindrude zu gewinnen, den dad
Gebäude von einem beftimmten Standpunkte aus maden wird.
Fit ed nun möglid, aus den geometriihen Riffen eined Ge—
bäude8 — um dies Reifpiel feftzubalten — fein perjpeftiviiches Bild
zu Eonftruiren, jo muß es auch gelingen, durdy ein einfadyed Umfehren
ded Berfahrend der grapbiichen Konitruftion vom perſpektiviſchen Bilde
wieder zu den geometrifchen Rifien und Maßen zu gelangen, jobald
nur die Grundbedingungen ded Verfahrens zu Gebote ftehen. Diejen
Meg ſchlägt nun die Photogrammetrie ein und ift hierzu im Stande,
da die durch dad befonders hierzu eingerichtete Inftrument bewirkten
Aufnahmen eben jene Grundbedingungen der graphiſchen Konftruftion
in ſich tragen.
Der Unterfchied zwijchen der gewöhnlichen photographiichen und
der photogrammetriichen Aufnahme läßt ſich demnad jo feftitellen:
Erjtere liefert nur anfhaulihe Bilder der aufgenommenen Gegen-
ftände, legtere neben ſolchen Bildern auch die Möglichkeit der Ab»
497
leitung geometrijher Darftelungen des Gegenftandes mit jeinen
genauen Maßen.
Wie ſchon oben angedeutet, bedarf der photographiſche Apparat
gewifjer nicht unerbeblicher Veränderungen, um ibn für photograms
—— Aufnahmen brauchbar zu machen. Außer den Einrich—
tungen, welde ibm die Eigenichaften eined eraften Meßwerkzeuges
im Allgemeinen fichern, zeigt namentlich die Kamera ded Inftrumentes
gerräfle Sondereinrihtungen, melde den aus ihr hervorgehenden
ildern jene Grundbedingungen für die Refonftruftion der geo-
metriihen Abmefjungen aus der Peripeftive beifügen, indbejondere
den Horizont, die Vertifale und die Diftanz der Bilder beftimmen.
Bon beionderer Bedeutung ift jodann no ein möglichſt großes
Sehfeld der Kamera, damit fie auch bei jehr nahen nee,
die namentlich für Gebäudeaufnahmen in engen Straßen und Höfen,
jowie im Innern der Bauwerke oft nicht zu vermeiden find, noch
— Planperſpektiven ohne ſtörende Verzerrungen der Bilder
iefern kann.
Soll nun ein Gegenſtand, beiſpielsweiſe ein Bauwerk, photo—
grammetriſch aufgemeſſen werden, ſo ſind zunächſt mit dem vorbe—
zeichneten Inſtrumente ſo viel Einzelaufnahmen desſelben herzuſtellen
als nöthig iſt, um das Bauwerk im Ganzen und in allen ſeinen
einzelnen Theilen von Außen und Innen vollſtändig klar zu legen.
Alle dieſe Einzelaufnahmen ſtehen unter ſich in gewiſſer Beziehung,
fo daß fie fich gegenſeitig ergänzen. Sie bilden dad Meſſungs—
material, welches nachher in der Zeichenſtube verarbeitet wird, indem
auf dem oben angedeuteten Wege aus ihnen die geometriſchen Riſſe
des Gebäudes tonftruirt und zeichneriich dargeftellt werden. Dieje
Arbeit kann ganz unabhängig von der örtlihen Aufnahme, an
anderem von der Aufnahmejtelle weit entferntem Orte und zu belies
biger Zeit, ſowie dur ein bei den Meflungdaufnahmen nicht be=
theiligt gemejened Perſonal erfolgen, da die Plattenbilder alle
Elemente für Refonitruftion der Maße ıc. bieten. Um dad Ber-
bältni® der aus dieſen Plattenbildern gewonnenen relativen Ab-
mefjungen zu den abfoluten Maßen der Wirklichkeit zu beftimmen,
genügt natürlich die Feftitellung eined einzigen abjoluten Maßes ald
rundmaß. Dieje Beitimmung erfolgt entweder durch direfte Mefjung
einer Bafid, oder durch photogrammetriiche Feftlegung einer genau
befannten Größe; 3. B. einer an einem hervorragenden Bautheile
ſchicklich angebrachten und mitphotographirten Meflatte.
So verrichtet denn alio der photogrammetriihe Aufnahme-
Apparat, abgejehen von der etwa ald zwedimäßig erachteten Bafis-
meſſung, alle Arbeit, welche bei den jonft üblihen Aufnahmemethoden
durch direktes Mefjen und künſtleriſches Nachbilden nady dem Augen
maße von Menichenband bewirkt werden muß. Und gerade hierin
liegt die bejondere Stärke der Photogrammetrie, weldye ihr für viele
1885. 33
498
Zwede ein Uebergewicht über die gemöhnlihen Aufnahmemethoden
fiber. Man erwäge vor Allem die Schwierigkeiten, melde zu
überwinden find, um beijpielöweife von einem auch nur einiger-
maßen umfangreichen, namentlidy hohen Bauwerke, einem Schloſſe,
einer Kirche ıc., alle bedeutiamen Einzelmaße direkt aufzunehmen.
Sehr bald ergiebt fi die Unmöglichkeit, ohne ſehr umſtändliche
Zeit und Koften raubende Gerüfte jeden einzelnen Theil des Gebäudes
jo zugänglich zu madyen, wie died eben zum Zwede deö unmittelbaren
Meſſens nöthig if. Der aufnehmende Architekt fieht ſich alſo in
vielen Fällen vorzugsweiſe auf jein Augenmaß, auf annähernde
Schäpung angewieſen, und die Genauigkeit der Aufnahme hängt
durdaus von ** individuellen Befähigung hierzu ab. Noch mehr
tritt dieſe Abhängigkeit vom perſönlichen Können und Auffaſſen
hervor bei ornamentalen Theilen, bei welchen der Maßſtock verſagt
und dad geübte Auge, die geübte Hand aushelfen müſſen. Dem—
egenüber arbeitet der Lichtapparat beim photogrammetriihen Ver:
Fe unabhängig von perjönlihem Können und Empfinden ganz
mechaniſch und giebt jo mit völlig objeftiver Treue alle Einzelheiten
der Abmefjungen wie der Sunitgebilde wieder, einer Treue, bie
durch —— Nachbildung niemals auch nur annähernd zu er-
reihen ift. Ja, nicht felten wird Letztere die ftrenge Objektivität
um jo mehr vermifjen laffen, je intereffanter fie vom rein künſtle—
riihen Standpunkte aus wegen ihrer freien individuellen Auffafjung
erſcheinen mag — nidyt zu gedenken der eben jo häufig vorfommen-
den Nahbildungen, melden es megen unzulänglidyer fünftlerijcher
Befähigung des darftellenden Individuums an der nöthigen Ueber«
einftimmung mit dem Urbilde gebridt.
Der Begfall umftändlicher und fojtipieliger Rüftungen, die
unbedingte Sicherheit gegen Srrungen bei den Driginalmefjungen,
welche jo leicht beim direkten Abnehmen und Aufihreiben der Maße
eintreten, die Bequemlichkeit, Gefabrlofigfeit und Schnelligkeit der
Driginalaufnahbmen durch den pbotogrammetriihen Apparat, die
Leichtigkeit und Sicherheit ded Verarbeitens der in den Platten-
bildern aufgeſpeicherten Meſſungsreſultate ohne Nöthigung zum Zus
rüdgreifen auf die Wirklichkeit behufd der Aufklärung etwaiger
Zweifel, die fi alle aus dem Plattenmateriale jelbit löjen laffen —
im Vereine mit der oben hervorgehobenen objektiven Treue und Boll»
ftändigfeit der Aufnahmen, fihern daher ſowohl in Hinfidht auf
Genauigkeit, wie namentlih auf Zeit: und Koftenerjparnid für viele
Aufnahmezwede dem photogrammetriihen Verfahren einen bedeuten-
den — vor den ſonſt üblichen Methoden. Die bisherigen Er-
fahrungen beredhtigen zu der Annahme, daß ein größeres Baumerf
mit faum einem Viertheile ded Zeit: und Koftenaufwandes nad) dem
photogrammetriihen Verfahren aufgenommen werden fann, wie nad)
direfter Mefjung, wobei immer noch der Vorzug größerer Voll:
499
ftändigkeit und Zuverläffigfeit auf Seiten des erftgenannten Ber:
fabrens bleibt. Dabei iſt j bemerken, daß diejed Verfahren nody
feineswegd in feiner Entwidelung abgeichlofjen, vielmehr aller Wahr-
————— nach auch in dieſer Beziehung noch der Vervollkommnung
fähig iſt.
— biöher vorzugsweiſe auf die Aufnahme architektoniſcher
Gebilde exemplifizirt worden iſt, fo ſollte hiermit keineswegs ange—
deutet werden, daß das photogrammetriſche Verfahren auf Gebäude—
aufnahmen beſchränkt ſei. Wohlgelungene Verſuche älterer und
neuerer Zeit haben vielmehr dargethan, daß auch für Terrainauf—
nahmen in vielen Fällen von ibm mit Vortheil Gebraud gemacht
werden kann. Ja man fann jogar jagen, daß in gewifjem Sinne
diefe Art von Aufnahmen den Ausgangspunkt für die Anwendung
der Photographie im Mefjungdmeien überhaupt gegeben haben.
Soweit befannt, haben ſchon vor der Erfindung des Lichtaufe
nabhmeverfahrend u. a. franzöfiihe Ingenieure darauf hingewieſen,
daß es möglich ſei, nach recht jorgfältig gezeichneten landſchaftlichen
Bildern Zerrainftudien durch ein dem oben beichriebenen ähnliches
Verfahren zu mahen. Die naheliegenden Unvolllommenbeiten, welche
diejem Verfahren anhafteten, zwangen jedody bald nady einer fihereren
Grundlage für folde Aufnahmen ju judhen, ald die nur nad dem
Augenmaße gezeichneten Bilder, und jo wurde denn ſchon ziemlid)
früh Die Aufmertiamfeit der Betheiligten auf die Photographie ges
lenkt, fobald fie ſich ald einigermaßen ſicheres Verfahren der Lid;t-
aufnahme entwidelt hatte. Die Methode der Photogrammetrie wurde
denn auch jeitend der franzöfiihen Militärverwaltung theoretiſch
und praftiich gepflegt, und zwar immer vorzugsweiſe im Snterefje von
topograpbiihen Flädyen- und Höhenaufnahmen.
Aber aud in Deutichland, jpeciell im preußiſchen Staate, trat
der Gedanfe der Anwendung photographiſcher Aufnahmen für
Meſſungszwecke ſchon ziemlich früh hervor. Gegen Ende der fünfziger
oder Anfang der ſechsziger Jahre faßte der damalige Bauführer
Meydenbauer diejen ÖGedanten auf, und ſuchte ihn zunächſt für
die Aufnahme größerer Bauwerfe zu verwerthen, da die Schwierig-
feiten und Gefahren, melde er beim Aufmefjen alter Baudenkmäler
zu beftehen hatte, ihm das Aufiuchen einer fichereren und gefahrloferen
Aufnahmemethode periönlih nahe legten. Nachdem fi) nun gegen
die Mitte der ſechsziger Jahre in dem „Pantoscop" des Optiferd
Buſch zu Rathenow eine Kamera geboten hatte, weldye noch bei
einem Geſichtswinkel von 90 Grad genaue Bilder ohne ftörende Ver—
zerrungen liefert, konnte ein photogrammetriſcher Apparat hergeftellt
werden, welcher ſich für Ardyiteftur wie für Terrainaufnahmen als
brauchbar erwied. Eine auf Beranlaffung der preußiſchen Miniiterien
des Krieged und für Handel ıc. im Sommer 1867 veranftaltete
Aufnahme zu Freiburg a. d. U., über deren Einzelheiten ſich ein
33°
500
Aufjag im „Arhiv für die Offiziere der Königlih Preußiſchen
Artillerie und Ingenieur: Korps", Ein und dreigigfter Jahrgang
verbreitet — (Ueber die Verwendbarkeit der Photographie für Terrain-
und Arditeftur-Aufnahmen) — ergab diejem Aufiage zufolge jehr
befriedigende Reſultate. Mit mannigfahen Unterbrebungen hat
der ıc. Meydenbauer jeine Bemühungen um die praftiiche Weiter-
entwidelung des Verfahrens fortgejegt und theild privatim, theils
im amtlihen Auftrage, im Laufe der Zeit mannigfadhe Aufnahmen
namentlid von größeren Bauwerken bewirkt, jo daß derjelbe jetzt
in der Stellung eines Regierungs- und Bau-Rathes dem Cultus-
Minifterium beigegeben worden ift, um die Anwendung dieſes Ver—
fahrend praftiid ind Werk zu jegen.
Neben der praftiihen Ausbildung des Verfahrens ift von
anderen berufenen Männern aud die matbematijchsoptiihe Theorie
der photogrammetriichen Methode weiter entwidelt worden und findet
u. 9. zur Zeit im Lehrkörper der biefigen tehniiden Hochſchule
ihre Vertretung. Es fteht zu hoffen, daß das einmüthige Zujammen-
wirfen von Theorie und Praris aud) auf dieſem, wie auf jo mandem
andern Gebiete zu einer gedeiblihen Kortbildung des noch nad
mander Richtung bin entwidelungsfähigen Verfahrens und zu einer
fruchtbaren Erweiterung des Gebietes jeiner Bethätigung führen wird.
Mas diefe Anwendung in Bezug auf die Einzelzwecke betrifft,
jo hat die Photogrammetrie von Gebäuden vorzugäweile ihre Bes
deutung auf dem Gebiete der Denfmalöpflege. Es bedarf wohl nidt
deö näheren Erweiſes, von welcher Wichtigkeit der Beſitz genauer
Aufnahmen unferer Baudenkmäler für ihr Studium und ihre Er-
haltung iſt. Ohne Erftereö ift die legtere im wahren Sinne des
Wortes nicht denkbar und das Studium jept genaue Aufnahmen
voraus. Auch für alle praftiihen Bauausführungen, melde im
Interefje der Erhaltung und SInftandjegung folder Werke der Vor-
zeit unternommen werden, find genaue Aufnahmen nicht zu entbehren.
Und liegen’unabweislich zwingende Gründe vor, jold ein altes Wert
den Forderungen der Neuzeit zu opfern, jo erhält und eine genaue
Aufnahme wenigftend noch ein Bild deöfelben, daß auch fommenden
Zeiten noch Kunde von diefem werthvollen Zeugen der Vergangenheit
überliefern fann.
Demnach fnüpft ſich die praktische Weiterentwidelung der Photo-
grammetrie naturgemäß an die Denfmaldaufnahme an. Aber bier:
mit ſoll die Sache nicht abgeſchloſſen ſein. Im Gegentbeile iſt es
Abſicht, jede Gelegenheit für Terrainaufnahmen, wie ſie ſich häufig
in zwangloſer Weile an die Aufnahme von Gebäuden und nament—
lih von Gebäudefompleren wird anknüpfen lafjen, für die Fortjegung
der praktiihen Studien auch auf diejem Gebiete zu benupen.
Bon hervorragender und eigenartiger Bedeutung wird die Photo:
grammetrie vorausfichtlid für Forſchungsreiſen in entlegenen Ges
501
ee werden, wie fie die Neuzeit ja zu künftleriihen, wiſſenſchaft—
ihen und merfantilen Zweden jo oft ausrüftet. Wie ſchon jept
ein photographiſcher Apparat bei einer ſolchen Erpedition wohl nie
feblt, jo wird man in Zufunft das photogrammetrtiihe Werkzeug als
ein unerläßliches Ausrüftungsjtüd der Reije betrachten. Denn gerade
bier, wo es jo häufig auf rajches Ausnugen günftiger Momente für
Örtlihe Aufnahmen anfommt, wird die Pbotogrammetrie ganz
befonderd in ibre Rechte treten.
Kür die Handbabung bes Verfahrens ſowohl im Felde ald aud)
in der Zeichenitube genügt jedody nicht die bloß theoretiſche Kenntnis
feiner wifjenjhaftliden Grundlagen. Vielmehr bedarf der Photos
grammeter, um mit Bortbeil zu arbeiten, mander praktiſchen
Kenntnid und Erfahrung, die er nur auf dem Wege dauernder und
jelbittbätiger Einübung zu erlangen vermag.
Eine wichtige Seite des photogrammetrijhen Dienfted wird
daher die Ausbildung geeigneter junger Leute für die jelbitändige
Ausübung aller hierbei vorfommenden Geſchäfte fein, damit ſtets em
gut eingeubtes Perfonal für alle vorfommenden Fälle vorhanden ift.
Am natürlichiten wird ſich dieje praftiiche Unterweiiung unmittelbar
an die für beftimmte Zwecke erfolgenden Aufnahmen anſchließen, an
welcher ſich die Zöglinge belfend und Iernend im Felde und im
Konitruftionsbüreau betheiligen.
Berlin, im Mat 1885.
1. Gymnafial: ze. Lehranftalten.
129) Belanntmahung eines Verzeihnifjed derjenigen
höheren Lehranſtalten, welche zur Ausftellung von Zeug—
niſſen über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den
einjährig-freiwilligen Militärdienſt berechtigt ſind.“)
Es wird hierunter ein Verzeichnis derjenigen höheren Lehr—
anftalten zur öffentlichen Kenntnis gebracht, welche ſich zur Zeit in
Gemäßheit des 3. 90. Th. I. der MWebrordnung vom 28. September
1875 im Befige der Berebtigung zur Ausjtellung von Zeugnifjen
über die wiljenihaftlibe Befähigung für den einjährig » freiwilligen
Militärdienft befinden.
*) Die Belanntmahung und das Verzeichnis vom 23. April 1885 find ver-
Öffentliht durch den Nachtrag zu Mr. 17 des Gentralblattes für das Deutiche
Reich pro 1885 Seite 171 folg.
Aus dem — ſind hier nur die höheren Lehranſtalten in Preußen
aufgeführt. Die Namen der Direktoren, Rektoren ıc. find bier zugeſetzt.
Anmerkungen der Redakt. des Centralbl. f. d. Unt. Berw.
502
Verzeichnis
der höheren Lehranſtalten, welche zur Ausſtellung von
Zeugniſſen über die wiſſenſchaftliche Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Militärdienſt berechtigt find.
Königreich Preußen.
A. Lehranſtalten, bei welchen der einjährige, erfolg—
reihe Beſuch der zweiten Klaffe zur Darleaung der
wiſſenſchaftlichen Befähigung erforderlid ift.*)
a. Gymnaſien.
Provinz Ditpreußen.
Direktoren:
1. Dad Gymnafium zu Allenftein, Dr. Sierofa.
2. = . «e Bartenftein, : Schulp.
3. » . » Braundberg, Gruchot.
4 » ⸗ -Gumbinnen, Dr. Viertel, Prof.
5. = ⸗ -Hodbenſtein, Laudien.
6. > . » Sniterburg (ver:
bunden mit dem Real-Gymnaſ. daf.), Dr. Krah.
7. » Altftädtiihe Gymnafium zu Königs—
berg i. Dftpr, - Babude.
8. = Friedrihd- Kollegium dajelbit, Lehnerdt.
9. = Kneipböfiihe Gymnaſium daſelbſt, v. Drygalöfi.
10. = Wilhelmd-Gymnafium dajelbit, Dr. Große, Prof.
11. = Gymnaſium zu &yd, Dr. Kammer, Prof.
12. ⸗ . s Memel, : Rüjel.
13. = E = Najtenburg, : Zahn.
14. » . : Möflel, : Schulg, Prof.
15. > s : Zilfit, s Kriederödorff.
16. = ⸗ -Wehlau, Eichborſt.
Provinz Weſtpreußen.
17. Das Gymnaſium zu Conitz, Dr. Thomaszewöki,
Prof.
*) Die Eymnaſien und Vrogymnaſien an Orten, an welchen ſich eine
zur Ertheilung wiſſenſchaftlicher Befähigungszeugniſſe für den einjährig + freimil-
ligen Militärdienft berechtigte Unftalt der unter A. b., B. b., B. c. oder C.a. aa.
aufgeführten Kategorien (Real-Gymnafium, Realihule, Real-PBrogymnafium oder
höhere Bürgerfchule) mit obligatoriihem Unterrichte im Latein nicht befindet, find
befugt, derartige Befähigungszeugnifie auch ihren von der Theilnahme am Unter»
richte in der griedil — Sprache dispenſirten Schülern zu ertheilen, inſofern
letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Erſatzunterricht regelmäßig theil-
—— und nach mindeſtens einjährigem Beſuche der Sekunda auf Grund einer
eſonderen Brüfung ein Zeugnis des Lehrerkollegiums über genügende Aneignung
des entipredhenden Lehrpenſums erhalten haben.
Zur Zeit find dies die in dem Berzeichniffe mit einem * bezeichneten Oym«
nafien und Progymnafien (A.a. und B. a.).
503
Pr. Stargardt,
Strasbursi. Meitpr.,
Thorn (verbunden
mit dem Real. Gymnafium dajelbft), » Haydud.
Provinz Brandenburg.
30. Das Adfaniihe Gymnaſium zu Berlin, Dr. Ribbed, Prof.
31. = Franzöfiihe Gymnafium dafelbft, Schnatter.
32. -⸗-Friedrichs-Gymnaſium daſelbſt, Kempf, Prof.
33. » Friedrihd-MWerder’ihe Gymnaſ. dafelbft, « Büdie n j * tz,
rof.
Heinze.
Königsbeck.
Direktoren:
18. Das Gymnaſium zu Culm, Dr. Iltgen.
19. » Königliche Gymnafium zu Danzig, » Kre —* mann.
20. =» Städtiihe Gymnaſium daſelbſt, e Garnuth.
21. =» Gymnafium zu Deutſch-Krone, Lowinski, Prof.
22. = s « Elbing, Dr. Zöppen.
23. = E ⸗-Graudenz, s Anger
24, = ⸗ -Marienburg, :s Martend
25. ⸗ ⸗ ⸗ Marienwerder Brocks.
⸗ ⸗ .Neuſtadt i. Weltpr., » Seemann, Prof.
34. ⸗Friedrich-Wilhelms-Gymnaſ. daſelbſt, ⸗ Kern, Prof.
35. - Humboldtd-Gymnafium dajelbft, s Lange, Prof.
36. = Zoachimsthal'ſche Gymnafium dafelbfl, » Schaper.
37. =» Gymnafium zum grauen Klofter dafelbft, = theol. et phil.
Hofmann.
38. = Köllniihe Gymnafium dajelbft, Kern, Prof.
39. = Königftädtiiche Gymnafium dajelbft, Dr Bellermann.
40. = Leibniz-Gymnafium dajelbft, Kriedländer.
41. » Ruilen-Gymnafium dajelbft, Schwartz, Prof.
42. ⸗-Luiſenſtädtiſche Gymnaſium daſelbſt, - J. H. Müller,
Prof.
43. = Sopbien-Gymnafium daſelbſt, :s Paul, Prof.
44. » Wilhelms⸗Gymnaſium dajelbft, s Kübler, Prof.
45. Gymnafium zu Brandenburg, = Rasmus,
46. Die Ritter-Afademie dajelbft, : Heine, Prof.
47, Dad SIR TUR zu Charlottenburg, * Sqult.
48. -Eberswalde, J. A. H. Klein.
49. = ⸗ : Frankfurt a.d. Oder, 6. Kern.
50. = . » Freienwalde a.d. Der, Dr. Genz, Prof.
51. = s -Friedebergi. d. Neu—
mark, Schneider.
52. = . -Fürſtenwalde, Dr. Buchwald.
53. = . = Guben (verbunden
mit dem Real-Gymnafium dajelbft), = Hampdorff.
504
Direktoren:
54. Das Gymnaſium zu Königäbergi. d. Neu-
marf, Dr. Röhl.
50. > ⸗ = Kottbus (oerbunden
mit dem Real-Progymnafium daj.), Dittmar.
56. =» Gopmnafium zu Küftrin, : Zidierid.
57. ⸗ . Landsberg a.d. Warthe
(verbunden mit dem Real-Gymnaſ. daf.), » 8%. Schulze.
58. « — zu Luckau, « Ebinger.
59. = : Neu:Ruppin, Saltin, Prof.
60. = = « Potsdam, Dr. Bol z.
6l. » :s Prenzlau (verbuns
den mit dem Real: Gpmnafium daf.), = Arnoldt.
62. » ——— zu Sorau, -Hedicke, Prof
63. = Spandau, Pfautſch.
64. = = MWittitod, « Grofier, Prof.
65. =» Pädagogium s Züllichau, : Hanomw.
Provinz Pommern.
66. a G —— u Anklam, einz
67. 2 f Belgard, De 8 brik.
68. = . « Gösßlin, - GSorof.
69. = = Golberg(verbunden
mit — Real-Gymnaſium daſelbſt),-Streit.
*70. = Gymnafium zu Demmin, Schmedebier.
71. = Gymnafium zu Dramburg, Dr. Dued, Prof.
1)
172. » . « Greifenberg in
Pomm, =» Niemann,
Prof.
73. s -Greifswald (ver«
—* mit dem Real-Gymnaſ. daſ.), Steinhauſen.
*74. =» Gymnaſium zu Neuſtettin, ⸗Schirlitz.
75. = Pädagogium zu Putbus, —
76. = Somnalum zu Porig, Dr. Zinzomw.
7. » - Gtargardi.Pomm., = ——— Prof.
718. = König-Wilhelmb- Gymnafium zu
Stettin, : Muff.
79. = Marienftiftd-Gymnafium daſelbſt, - Weider.
80. = Stadt-Gumnafium daielbft, Lemcke, Prof.
u
Dar zu Oftern 1
+) Inzwiſchen ift genehmigt worden, daß das Progymnafium zu Garz a./D.
einem vollftän ey —— * erweitert werde. ie Eröffnung der Prima
ſtattgefun
Anmerkung von Redaktion des Centrlbl. f. d. Unterr. Berw.
505
Direktoren:
81. Dad Gymnaſium zu Stolp (verbunden
mit dem Real-Progymnafium daf.), Dr. Reuſcher.
SANT zu Straljund,
-Treptow a.d. Rega, Lic. theol. u. Dr.
82.
83.
84. Dad Gymnaſium zu
nm ” ne “
Provinz Pojen.
Bromberg,
Gneſen,
Inowrazlaw,
Krotoſchin,
Liſſa,
Meſeritz,
Nakel,
Oſtrowo,
own nm
5 er
phil. Kolbe,
Dr. Guttmann.
: Metbhner.
: Eidner.
Leuchtenberger.
Dr. Eckardt.
Der
ichter.
-Beckhaus.
Friedrich Wilhelms Gpmnafium zu
Doien,
Marien-Gymnafium dajelbft,
nl zu Rogafen,
-Schneidemühl,
: GSchrimm,
. Wongrowig,
Provinz Schleſien.
Friedrichs-Gymnaſium dafelbft,
Fobanned-Gymnafium dafelbft,
Magdalenen-Gymnafium dafelbft,
Mattbiad-Gymnafium dajelbit,
Gpmnafiam zu DBrieg,
» Bunzlau,
« lag,
« Gleimip,
Nötel.
Dr. sun
= Dolega.
= Kunze.
Schneider.
Ronfe.
s Pä
Treu.
Dr. Müller, Prof.
Rektor: Dr.Moller,
Prof.
re ———
Dr. DB exterwet:
: Gtein, Prof.
Karl Nieberding.
98. — Gymnaſium zu Beuthen i. O.⸗Schl. Dr. Schulte, Prof.
Eliſabeth-Gymnaſium zu Breslau, ch.
evangeliide a zu — Dr. Hasper.
katholiſche Gymnaſium dajelbft,
Gymnaſium zu Görlig (verbunden
mit dem Real-Gymnafium bdajelbft), »
s GShröter.
Eitner.
— zu — Dr. Rob. Nieberding.
ſchberg,
-Jauer,
⸗Kattowitz,
-Königshuͤtte,
Dr. Lindner.
« Bolfmann.
s Müller.
s Brod.
506
Direktoren:
10 * Onmmafunn zu Kreuzburg, Dr. Wilh. Gemoll.
« Yauban, Gubrauer.
118. «e Leobihüß, Rösner.
*119, Die Nitter- Akademie zu Liegnip, Dr. Kirchner.
120. Das Städtiihe Gymnafium daſelbſt, Güthling.
121. » — zu Neiße, Zaſt a.
122. » -Neuſtadt i. O.Schl,⸗ Jun
123. > . = Dels, . Abi dt, Prof.
124. = ⸗ « Dblau, . Altenburg.
125. = ⸗ :s Dppeln, : Brüll,
126. = ⸗ = Patichfau, :» Adam.
187: » s « Dieb, E Schönborn.
128. = E ⸗Ratibor, ⸗Thiele.
129. » ⸗ Sagan, -Wendel.
130. = ⸗ ⸗Schweidnitz, Friede.
131. = ⸗ ⸗Strehlen, Dr. Petersdorff.
132. = E » Maldenburg, -Scheiding.
133. = s » Mohlau, -Radtke, Prof.
Provinz Sadjen.
— Saale zu Burg,
Dr. Holzmweißig.
135, Eisleben, » Gerbardt,Prof.
136. = ⸗ : Grfurt, : Alb. Hartung.
137 Halberftadt, : Schmidt.
139. De Städtiihe Gymnaſium dafelbft,
Die Eateinifche Säule zu Halle a. d.
Saale,
Rektor: Dr. Fries.
Dr.Rajemann,Prof.
140. Gymnafium zu Heiligenftadt, « Brüll.
141. = Pädago um des Kloſters Unferer
Lieben — zu Magdeburg, Urban, Prof. zus
gleich Propft.
142. = Dom-Oynmaflum dajelbft, Dr. Briegleb.
143. = zu Merjeburg, Rektor: Dr. Aßmus.
144. = Opmnaflum zu Müblbaufen i. Thür.
(verbunden mit dem Real-Progym-
nafium dajelbft), Dfterwald, Prof.
145. - Dom: Gymnafium zu — a.
d. Saale, Dr. Anton.
146. = Gymnafium zu Neubaldensleben, Rektor: —
enfrey
147. « Nordhaufen a. Harz, Dr. —
148. Die Landedſchule Pforta, Volkmann.
149. Das Gymnaſium zu Quedlinburg, ⸗Dihle.
150. Die Kloſterſchule zu Roßleben,
Scheibe, Prof.
Direktoren:
151. Das Syamaltamı zu Salzwedel, Dr. Legerlotz.
152. Sangerhauſen, Fulda.
153. » . s Scleufingen, :» Gchmieber.
154. = . ⸗Seehauſen i. d. Alt:
marf, s un Prof.
155. = s : Stendal, = #riebel.
156. = ® « Torgau, « Haade, Prof.
157. = ⸗ = Mernigerode, Bachmann.
158. = ⸗ -Wittenberg, Rhode.
159, = E ⸗Zeitz, Lic. theol. Tauſcher.
Provinz Schleswig— —
160. * —— zu Altona,
161. Flensbur —
den mit dem Real: Pd RO daf.), Dr. Müller.
*162. » Symna ſium zu Glückſtadt, » Detleffen, Prof.
163. = . (ver»
bunden mit dem Real-Progym⸗
nafium daſ.), -Jeſſen.
164. = Gymnafium zu Huſum (verbunden
mit dem Real-Progymnafium daf.), » Ked.
165. = Spmnoflum zu Kiel, .e Niemeyer.
“166. = B Meldorf, Lorenz.
#167. » s « Blön, Dr. Heimreid,Prof.
168. = ⸗ -Ratzeburg, Steinmetz.
169. = = Rendöburg (verbun»
den mit dem ————— daſ.)-Wallichs.
170. = Gymnaſium zu Schleswig (verbun⸗ .
den mit dem Real— er re
dafelbft), Gidionſen,
Hofrath.
171. = Gymnafium zu Wandsbeck (verbun⸗
den mit dem Real: Progpmnafium
dajelbft), : Klapp.
Provinz Hannover.
172. * —— zu Aurich, Dr. Dräger.
173. = Celle, = Ebeling.
“174, ⸗ ⸗ ⸗ Clausthal, : 2attmann.
175. ⸗ = &mpden (verbunden
mit Dem Real-Progpmnafium daf.), = Graßbof.
176. » Gymnafium zu Göttingen (verbunden
907
mit dem Real-Gpmnafium daf.), » Hampfe, Prof.
508
Direktoren:
177. Das Gymnafium zu Goslar (verbunden
mit dem Neal» Gymnafium daf.), Lie. theol. u. Dr.
phil. Leimbach.
178. = Gymnafium zu Hameln (verbunden
mit dem Real-Progyumnalium daf.), Dr. Dörrieß.
179. = &yzeum I. zu Hannover, « Gapelle, Prof.
180, = : IH. dajelbft, = Miedajch,Prof.
181. = Kaifer-Wilhelmd-Gymnafium daf, = Wad "rn u ei
rof.
182.}) » Gymnafium Andreanum zu Hilded-
beim (verbunden mit dem Real—
Gymnafium dafelbft), : Hode.
183. = Gymnaſium Joſephinum daſelbſt
(verbunden mit dem Real-Progym⸗
nafium bdajelbft), Kirchhoff.
184. Die Klofterihule zu Ilfeld, Dr. Sam
rof.
185. Das Gymnaſium zu Leer (verbunden mit
dem Real-Gymnaſium daſelbſt)y, Quapp.
*186. » Gymnaſium zu Lingen, Dr. Züttgert.
187. = ⸗ » Lüneburg (verbun⸗
den mit dem Real-Gymnaftum daf.), Ben e.
188. ⸗- Gymnaſium zu Meppen, r. Dune
189, = ⸗ s Norden, s ünnid.
190. = :« GarolinumzuDsnabrüd, «= Richter, Prof.
191. = Ratbe-Gymnafium dafelbit, Runge.
192. = Gymnafium zu Stade (verbunden
i mit dem Real-Progymnafium daf.), Dr. Koppin.
*193. - Gomnafium zu Verden, Freytag.
19%, = : = Milhelmöhaven, Dirigent: Gäßner,
Oberlehrer.
Provinz Weſtfalen.
195. Das Gymnaſium zu Arnsberg, Dr. Scherer.
196, = . - Mitendorn, « Brußfern.
197. = . « Bielefeld (verbunden
mit dem Real-Gymnafium dajelbft), » Nipid, Prof.
198. -» Gymnafium zu Bodum, = Broider.
199. = ⸗ « Brilon, Hüſer.
200. e Burgfteinfurt (ver—
bunden mit dem Real⸗Gymnaſ. daj.), Rohdewald.
+) Zu Nr. 182. Inzwiſchen ift das Real-Gnmnafium abgetrennt worden:
©. Une ©. 513 vr
Anmerkung der Redaktion des Centrlbl. f. d. Unterr. Verw.
509
Direktoren:
201. * Sean zu Coesfeld, r. Hoff.
202. «e Dortmund, .» Meidner,Prof.
203. = s :« Gütersloh, = Rotbfudß,
204. = Hagen (verbunden
mit dem Real, Gymnafium dafelbft), =» Stahlberg.
205. =» Gymnafium zu Hamm (verbunden
mit dem Real-Progymnafium daf.), Schmelzer.
*206. = RER zu Herford, Dr. Steuöloff.
207. = ⸗Hörter, Petri.
208. = s Minden (verbunden
mit * Real-Öymnafium daſelbſt), DE Grautoff.
209. = Gymnafium zu Müniter, Frey.
210. = ⸗ s Paderborn, ⸗ rd
21l. = ⸗ ⸗ Redlinghaufen, Vockeradt.
212. » ⸗ Rheine, Grosfeld.
"213. > = -Soeſt, = Göbel, Prof.
214. = ⸗ Warburg, -Henſe, Prof.
215. = s = Marendorf, : Ganf.
Provinz Heljen-Naffau.
216. * Symnaflum zu Caſſel, Dr. Vogt.
217. Dillenburg, Spieß.
218. = . : *ranffurt a. Main, * Mommſen.
219. » E -Fulda, Göbel.
220. = s « Hadamar, Peters.
221. = ⸗ : Hanau, = Hartwig.
222. = Hersfeld (verbunden
mit bi Reai⸗ Progymnaſium daf.), = Duden.
223. = — zu Marburg, Buchenau.
224. » : Montabaur, Wernecke.
225. = s « Rinteln, Büdgen.
226. = — Weilburg, 8 ernhardt.
227. = - » Mieöbaden, Dr. Pähler.
Rheinprovinz.
228. Das Gymnafium zu —— Dr. Schwenger.
229. = s . rmen, = Hente.
. 230. Die Bitter-Madernie E Bedburg, « Diehl
231. Das Gymnafium zu Bonn, ⸗Deiters.
232. = ⸗ ⸗Cleve, -Lieſegang.
233. » ⸗ ⸗ Eoblenz, -Binsfeld.
234. =» ⸗ an der Apoſtelkirche zu
Cöln,- Waldeyer.
235. ⸗Friedrich-⸗Wilhelms-Gymnaſium daf., = Jäger.
510
—
236. Das Kaiſer⸗Wilhelms⸗Gymnaſ. zu Cöln, Dr. Schmitz.
237. » Symnafium an Marzellen daſ,. = Milz, Prof.
238. ⸗ au Düren, «e Ungermann.
239. = s Düffeldorf, s Uppen f amp.
240. » 5 » Duisburg, : Schneider.
241. = ⸗ -Elberfeld, -Bardt.
242. = ⸗ -Emmerich, Köhler.
243. =» . : Eiien, e Gongen.
244. = = M.-Gladbady (ver-
bunden mit dem Real: Progyms
nafium dafelbft), .: 5 A weilert.
245. » Gymnafium zu Kempen, Alten
246. = ⸗ «e Krefeld, Dr. Boltieiffen.
"247. = 5 « Kreuznach, Lic.theol. u. Dr.phil
Hollenberg.
248. = . Moers, Dr. Zahn.
249. = . « Münftereifel, Pohl.
*260.⸗ ⸗ «= Neuß, « Züding.
251. > « Neuwied (verbun«
den mit dem Real» Progpmnafium
dafelbft), : Wegehaupt.
252. =» Bann zu Saarbrüden, «e Breufer.
253. ⸗ «e Trier, Wirſel.
254. ⸗ ⸗ weſei (verbunden
mit d. Real-Progpmnafium dafelbft), » Kleine.
255. = Gymnafium zu Weplar, : BDerp.
Hohenzollern'ſche Lande.
256. Das Gymnafium zu Sigmaringen (früher
Hedingen), Dr. Buſchmann.
b. Beal- Oymnafien.
Provinz Dftpreußen.
» Das Real-Öymnafium zu Infterburg (ver-
bunden mit dem Gymnaſium dafelbft), Dr. Krah, nn
Direft
. Die Burgſchule * Koönigsberg i. Oſtpr, ⸗Boöͤttcher.
Das Städtifche Real-Gymnaſium daſelbfſt, » Schmidt.
⸗ a een zu Ofterodei.Oftpr., +» Wüſt.
Pr ⸗ Tilſit, K D ch.
Provinz Weſtpreußen.
Die Johannisſchule zu Danzig, Dr. Panten.
« Detriichule dafelhft -Odhlert.
*55 80
m
511
Direktoren:
8. Dad Real-Gymnaſium zu Elbing, Dr. Brunnemann.
9, = ⸗ ⸗ ⸗ Thorn (verbuns
den mit dem Gymnafium dajelbfi), = Strehlke,
Gymnaſ. Direkt.
Provinz Brandenburg.
10. Die Andreasſchule zu Berlin, Dr. Bolze.
11. Dad Dorotheenftädtiihe Real-Gymnafium
dajelbft, » Schwalbe, Prof.
12. = Falf-Real-Gymnafium dajelbit, =» Bad.
13. = Friedrichs-Real-Gymnaſium dafelbf, - Runge, Prof.
14. =» Königlihe Real-Gymnafium daſelbſt, » Simon.
15. » Königftädtiihe Real-Gymnafium daf., » Bogel.
16. = Luifenftädtiiche Real-Gymnafium dal, -Foß, Prof.
17. = Sopbien-Real-Gymnafium dafelbft, - Martus, Prof.
18. -» Real-Gymnafium zu Brandenburg, = Riebe.
19. » ⸗ ⸗Frankfurt a. dO.-⸗Laubert.
20. Die Haupt⸗Kadettenanſtalt zu Groß»
Lichterfelde,
21. Das Real-Gymnafium zu Guben (verbunden
mit dem Gymnafium dajelbft), Dr. Hamborff,
Gymnaſ. Direkt.
22. =» NReal-Öymnafium zu Landsberg a. d.
Warthe (verbunden mit dem Gym⸗—
nafium dafelbft), Dr. &. Schulze,
Ä Gymnaſ. Direlt.
23. =» Real-Gymnafium zu Perleberg, Bogel.
24. » . . = Potödam, Dr. Baumgardt.
25. >» ⸗ ⸗ Prenzlau (ver⸗
bunden mit dem Gymnaſium daſ.)Arnoldt,
Gymnaf. Direkt.
Provinz Pommern.
26. Dad Real-Öymnafium zu Eolberg (verbun-
den mit dem Gymnafium dajelbfi), Dr. Streit, Gym-
naf. Direkt.
27. =» NReal-GÖymnafium zu Greifdmald (ver-
bunden mit dem Gymnafium dafelbft), - Steinhaufen,
Gymnaſ. Direkt.
28. Die Friedrich-Wilhelmsſchule zu Stettin, Fritſche.
29. Das Städtiihe Real-Gymnafium dajelbft, Sievert.
30. =» Real-Öymnafium zu Stralfund, Dr. Brandt.
512
Provinz Poien.
31. Das ———— zu Bromberg,
32.
33.
34.
35.
52.
« Krauftadt,
« Doien,
: Namitid,
Provinz Scleſien.
Das Real-GÖymnafium zum heiligen Geift
zu Breölau, Dr. Reimann, Prof.
3
— * dem Gymnaſium daſelbſt),
z
am Zwinger baj.,
u Görlig (ver-
Grünberg,
Landeshut,
Neiße,
Reichenbach,
Sprottau,
-Tarnowitz,
Provinz Sachſen.
* en aaa zu Aſchersleben,
=
: furt,
-Halberſtadt,
-Halle a. d. Saale,
Direktoren:
Dr. Gerber.
⸗Friebe.
: Geift.
Lierſemann.
s Meffert.
-Eitner, Gym:
naf. Direkt.
« Dfundbeller.
Reiter.
Gallien.
Dr. Red, Prof.
:» Schwenfen-
beider.
:s BWojfidlo.
Dr. Steinmeper.
E 3. erledigt.
r. Hubatid.
Snipeftor: Dr. P. Kramer, Prof.
« Magdeburg,
» Nordhaujena.Harz, =
Provinz Schledwig-Holftein.
. Das Real-Öymnafium zu Altona (verbun-
den mit der Realſchule dafelbit),
Real-Öymnafium zu Flensburg (ver
bunden mit dem Gyumnafium dajelbit),
Real-Gymnafium zu Rendsburg (ver:
bunden mit dem Gymnafium dajelbit),
Provinz Hannover.
53. Dos Real Syannafium zu Celle,
54. ⸗ Göttingen (ver⸗
burden ⸗ mit dem Gymnaſium dafelbft), =
Dr. Holzapfel.
Wieſing.
Dr. Schlee.
5 Müller, Gym⸗
naſ. Direkt.
* W al l i ch 8 D
Gymnaf.Direft,
Dr. $ranfe, Prof.
Hampke, Prof.,
Gymnaſ. Direft.
513
Direktoren:
55. Dad Real: Gymafium zu Goslar (ver«
bunden mit dem Gymnafium dajelbft), Lic.theol. u.Dr.phil.
Leimbad.
56. =» Real-Öymnafium zu Hannover, Dr. Schuſter.
57. = Leibniz-Real-Gymnafium dafelbit, -K. DW. Meyer.
58. » ———— zu Harburg, Braune.
59.') = » Hildesheim (ver-
banebeir mitbem Gymnaſium Andreanum
daf.), Kaldhoff.
60. = KReal-Gymnafium zu Xeer (verbunden
mit dem Gymnaſium daſelbſt), Duapp.
61. = Real-Gymnafium zu Lüneburg (ver-
bunden mit dem Gymnaſium dafelbft). Haage, —
irekt
62. » PER zu Osnabrück, Fiſcher.
63. = « Dfterode, Dr. Naumann.
6, > . . » Duafenbrüd, : Winter.
Provinz Weftfalen.
65. Das Real: Gymnafium zu Bielefeld (ver-
bunden mit dem Gymnafium dafelbft), Dr. Nitzſch, Prof.,
Gymnaſ. Direkt.
66. =» Real» Gymnafium zu Burgſteinfurt
(verbunden mit dem Gymnaſium da-
jelbft), Rhodewald,
Gymnaſ. Direkt.
67. ⸗ ——— — zu Dortmund, Dr. Ernſt Meyer.
68. = Hagen (verbun-
= mit ven Gymnafium daſelbſt), -Stahlberg.
69. = ln zu Sierlobn, « Kanggutb.
70.⸗ -vippſtadt, : Shröter.
71.3 « Minden (ver:
bunden mit dem Gymnafium dafelbft), » Grautoff,
zen: Direft.
72. =» ne a ie zu Münfter, : Münd.
73. = = Giegen, . Zägert.
74,» s ⸗ -Witten, ⸗-SZerlang.
Provinz Hejlen-Naffau.
75. Das Real⸗Gymnaſium zu Caſſel, Dr. Wittic,
2) Zu Nr. 59. Seit Oftern 1885 beftcht das Realgymnaſium unter dent
Namen „Andreas-Real-Öymnaftım“ als fjelbftändige Anftalt umter befonderer
Direktion. Direktor: Kaldhofi.
Anmerkung der Redaktion des Eentribl. f. d. Untere. Berw.
1885. 34
514
Direktoren:
76. Die Muſterſchule zu Frankfurt a. Main, Dr. Eiſelen.
77. ⸗Woöhlerſchule dajelbft, :» Kortegarn.
78. Dad Real-Gymnafium zu Wiesbaden, Spangenberg.
Rheinprovinz.
79. Das a san Laim zu Aachen, Dr. Neuß.
80. = « Barmen, . Münd.
8l. = . ⸗ .« Göln, Schorn, Prof
82. = . ⸗ Düſſeldorf, 3 erledigt.
83. = . . - Duisburg, br. Steinbart.
84. ⸗ 5 ⸗ -Elberfeld, = Börner.
85. = Efjen (verbun-
den mit der höheren Bürgerſchule da⸗
ſelbſt), -Heilermann.
86. » Real Oprnafium au Krefeld, «e Schauenburg.
87. = Mülheim am
Rhein, :e Gramer.
8. = ⸗ ⸗ : Mülheim a. d.
Ruhr, : Ziepgihmann.
89. = . 5 = Nubrort, v. Lehmann.
90. = . = « Trier, Dr. Dronte.
ec. Dber- Bealfdulen.
Provinz Brandenburg.
+1. Die Friedrichs-Werder'ſche Dber-Realjchule
„au Berlin, Gallenfamp.
12. Zuifenftädtifche Ober⸗Realſchule da»
elbſt, Dr. Bandow, Prof.
73. = Dber-Reatichule zu Potödam, Langhoff
Provinz Schleſien.
+4. m OeerNeatul⸗ zu Breslau, Dr. Fiedler.
+5. » Brieg, Nöggerath.
+6. = . ⸗ -Gleiwitz, : Wernide.
Provinz Sadjen.
+7. Die Ober:Nealichule zu Halberftadt, Grampe.
+8. = Gueride-Schule zu Magdeburg, Dr. Pauli ied, Prof.
Provinz Schleswig-Holſtein.
+9. Die Dber-Realihule zu Kiel, Dr. Meißel.
+) Die mit einem + bezeichneten Lehranftalten haben keinen obligatoriſchen
Unterridt im Yatein. . —
915
Direftoren:
Provinz; Hejlen-Naffau,
+10, Die Klingerfhule zu Frankfurt a. Main, Dr. Schul tze.
ll. » Dber-Realichule zu Wiesbaden, « Unverzagt,
Prof,
Rheinprovinz.
+12. * —————— zu Coblenz, Dr. Moſt.
+13. : &öln, « Biefen.
tl4, = ⸗ ⸗ -Elberfeld, Artopé.
B. Lehranſtalten, bei welchen der einjährige, erfolg—
reiche Beſuch der eriten Klaiie zur Darlegung der wiſſen—
ihaftlihen Befähigung erforderlich tft.
a. Progymnafien.
Provinz Dftpreußen.
1. Dad Progymnafium zu Königsberg i.
Oſtpr., Direktor: Dembowski.
= Xöpen, Rektor: Dr. Böhmer.
Provinz Weftpreußen.
3. Das Progpmnafium zu Pr. Friedland, nn Dr. Brennede.
4. = : = Löbau, Hade.
5. = . - Neumarfi. Weftpr., Rektor: Scotland.
6. = ⸗ ⸗Schwetz, Dr. Gronau.
Provinz Brandenburg.
7. Das Pape zu Schwedt a.d. Dder, Rektor Dr. Zſchau.
Provinz Pommern.
9— ag a ra zu Garz a. d. Dder, Direftor: Dr. Big.
« Lauenburg i. Pomm., Rektor: Som-«
merfeld.
10. = ⸗ -Schlawe, Rektor: Dr. Becker.
Provinz Poſen.
— Peogymuafium zu — Rektor: Dr. Martin.
Tremeſſen, : Sarg, Prof.
Provinz Schleſien.
13. Das Progymnaſium zu Frankenftein, Rektor: Dr. S.W.Thome.
ı) Zu Nr. 8. Die Anftalt ift inzwiſchen zu einem vollftändigen Gymnaſium
erweitert worden. ©. Anmerkung ©.
Anmerkung der Redaktion des Tentilbl. für die Unterr. Verw.
34”
Prov
516
inz Sadien.
a Das da a zu Genthin, Rektor: —* Müller.
16. Das Progymnaſium zu Duderſtadt (ver—
bunden mit dem —* Progymnafium
dafelbft), Rektor: Aug. Mever.
*17. s Pragpmnanum zu Geeftemünde, : Holftein.
18. :s Münden (ver:
“ handen mit dem Real-Progymnafium
dafelbft), : Dr.Bahrobt.
19. = Progumnafium zu Nienburg (ver-
bunden mit dem Real-Prognmnafium
dafelbft), s :s NRitter.
Provinz Weftfalen.
20. er PORTA zu Dorſten, Reltor: Dr. Beite.
21. ⸗Rietberg, ⸗ Mues.
Rheinprovinz.
22. — ——— zu Andernach, Rektor: Dr. Schlüter.
23. «e Boppard, - Brüggemann.
24. » J— Brühl, :s Dr. Eſchweiler.
25. » ⸗ -Eſchweiler
(verbunden mit dem Real⸗Pro—
gymnaſium daſelbſt), Lieſen.
26. ⸗Progymnafium zu Gusfirdenn =» Dr. Dötſch.
27, « = ⸗ Jülich, Ku bl.
28. = . « Linz, SB unbejet.
29. ⸗ s :« Malmedy, Re tor: Dünbier.
30. » . s Prüm, e Dr. Hünnefes.
al. » . . -Rbeinbach, = : Sclünfeß,
32. » . « Eiegburg, = -vorm Walde.
33. = s «e Sobernheim, » = Pladberg.
34. = s : Xrarbad, ⸗ : Schmidt.
35. = ⸗ St. Wendel, « : Build.
36. » ⸗ -Wipperfürth, z. 3. unbeſetzt.
rl.
-
=
Weibenfeld, = Roſalsky.
Provinz Hannover.
b. Realſchulen.
Provinz Sachſen.
Direktor:
Die Realſchule zu Schönebeck, Dr. Bölder.
517
Direktoren:
Provinz Schleswig-Holſtein.
+2. Die Realichule & u Altona (verbunden mit
y
den Real⸗Gymnaſium dafelbft), Dr. Schlee.
3 -Realſchule zu Neumünſter, Oſtendorf.
Provinz Heſſen-Naſſau.
+4. u eenden zu Bockenheim, Wiegand.
15. « Gafiel, Dr. Buderu3d, Prof.
46. . ⸗ -Eſchwege, -Vogt.
+7. ⸗ ⸗ der iöraclitiichen Religiond-
eſellſchaft zu Frankfurt a. Main, : Hirid.
Kealihute d. iöraelitiihen®emeinde daf., «- Bärmwalb.
Adlerflychtichule daſelbſt, «e Scyolderer.
REN zu Hanau, Becker.
-Homburg v. d. Höhe, Göpel, Prof.
Rheinprovinz.
+12. Die Gewerbeſchule (Realſchule) zu Aachen, Pützer.
fI3. » Real * au — — Dr. Burmeſter.
tl4 = : Heilermann.
115. « Gewerbeſchuie (Renlfäule) zu — Quoſſek.
⸗ s ® ⸗ em:
+16.
Iheid, = Petry.
+17. = Nealihule zu Rheydt, .« Wittenbauß.
—+
—
"O9:
» u», u “
c Beal-Progymnafien.
Provinz DOftpreußen.
— Ral-Pregpianaliem zu Gumbinnen, Rektor: Jacobi.
: Pillau, ‚ Zander.
Provinz Weftpreußen.
* ———— zu Dirſchau, Rektor: Killmann.
« Senfau, Direktor: Dr. Bonftedt.
5. = . - « NRiejfenburg, Rektor: Müller.
Provinz Brandenburg.
an Rab ProgpmaTta zu Havelberg, Rektor: Sohn.
⸗Kottbus (ver⸗
bunden mit dem Gymnafium daf.), Gymn. Dir.: Dittmar.
8. = 4 Male Progymnafium zu Kroffen, Rektor: Dr. Berbig.
nm
S
2
*) In 0) Inpifden ift er — zu Ottenſen zur Realſchule erweitert wor«
den. Direftor: Streh
en der Redaktion des Centribl. f. d. Untere. Verw.
518
9. a —— au Zudenwalde, Rektor Dr. Bo gel.
10. gübben = : MWeined.
11.» ⸗ -Nauen, :» Schaper.
12. = s . . Rathenow, ⸗ Weisker.
143 -Spremberg, Direktor: Schmidt.
14. = ⸗ ⸗ -Wriezen, Rektor: Gentz.
Provinz Pommern.
15. Das Real-Progymnaſium zu Stargard i.
* Pomm., Rektor: Rohleder.
16. = : GStolp (ver:
— mit d. Gymnafium daf.), Gymn. Dir.: Dr. Reuicer.
17. = OL PIODURRNN zu Wolgaft, Rektor: Dr. Kröder.
18. » : Mollin, . Clauſius.
Provinz Schleſien.
19. Das Real-Progymnafium zu Freiburg i. Schl.,
Rektor: Dr. Meyer.
20. = . s « Löwenberg, » Gteinworth.
=. ⸗ . « Striegau, =» Dr.QAlb.Gemoll.
j Provinz Sadjen.
22. * Real-Drogyumaflum zu Deligih, Rektor: Kavjer.
23. « Eilenburg, = Dr. ®Wiemann.
24. = s s Eisleben, -Nichter.
25. = ⸗ Gardelegen, s ⸗Iſenſee.
26. » . . :s Müblhauien
i. Th. (verbunden mit dem Gumnafium
dajelbft), Gymn. Dir.:Dftermwald, Prof.
27. = Ve Se a zu Naumburg an
der Saale, Rektor: Dr. Neumüller.
Provinz Schleswig=-Holftein.
28. Das Real» Progymnafium zu Hadersleben
(verbunden mit dem Gymnaſium das»
jelbft), Gymn. Dir.: Dr. Seifen.
29. » Real-Progymnafium zu Huſum (ver-
bunden mit dem Gymnaſium da}.), Gymn. Dir.: Dr. Ked.
30. = MReal-Progymnafium zu Itzehoe, Rektor: Dr. Seip, Prof.
31. Die Albinusſchule zu Lauenburg a. d. Elbe, Direktor: Bu
32. * Dem Bi ae un zu Marne, Rektor: Schwalbat,
33. s Didedloe, 3. 3. unbejept.
34. Schleswig
(verbunden mit dem Gymnaſium da—
ſelbſt), Gymn. Direktor: Dr. Gidionſen, Hofrath.
519
35. Das Real-Progymnafium zu Segeberg, Rektor: Dr. ——
hau
36. = ⸗ « Sonderburg, Rektor: Dr Döring,
37. = -Wandsbeck Prof.
(verbumden mit dem Gymnaſium da»
jelbft), Gymn. Dir.: Dr. Klapp.
Provinz Hannover.
38. an Deals PEOgDENAONREM zu Burtebude, Rektor: Dr. Band.
39. - Dupderftadt
— mit dem Progyumnafium
dafelbit), Rektor: Aug. Meyer.
40. = Real-Progymnafium zu Einbed, s Dr. Hemme.
41. = «= men (ver:
| — mit dem Gymnafium dafelbft), ——— Be >
ra
42. = a ee zu Hameln (ver: N
bunden mit dem Gymnaftum dafelbft), Gymnaſ. Direlt.: Dr.
Dörries.
43. = Real-Progymnafium zu Münden (ver-
bunden mit dem Progymnafium daf.), Rektor:Dr.Bahrbt.
44. = Meal: Progymnafium zu Nienbur
(verbunden mit dem Progumnafium ar), .«e = Ritter.
RED EODARIBATNEN zu Northeim, » Bennigerholz.
46. ⸗ -Otterndorf, = Vollbredt.
47. ⸗ « Vapenburg, » Dr. Erdmann.
48. = Stade (ver:
bunden mit bem Gymnaſium daf.), Gym. Dir.:Dr.Koppin.
49. » Real-Progymnafium zu Uelzen, Rektor: Schöber.
Provinz Weitfalen.
50. Da RU PEOGUMNORm zu Altena, Rektor: Mummentbey.
51. -Bocholt, - Waldan, Geiftl.
52. » = Hamm (ver:
bunden mit dem Gymnaſium dajelbft), Gymnaſ. Direktor:
Schmelzer.
53. = ——— zu Lüdenſcheid, Rektor: Dr. Detling.
54. » Schalte, - « Willert.
55. * ⸗ : Shmwmelm = Köttgen.
Provinz Hellen-Naffau.
56. Das Real-Progyumnafium zu Biebrid-
Mosbach, Rektor: Dr. Schäfer,
57. = 5 . » Biedenkopf, = : Gruno.
58. = 5 . : Diez, : Chun.
59. * RealiDeogpmanfum zu Fulda, Rektor: Bergmann.
60.
61.
62.
63.
64.
65.
66.
”n
« Geijenbeim, = Miblein.
-Hersfeld
—— Gymnafium daj-), Gymn. Dir.:Dr. Duden.
en Progymnafium zu Hofgeismar, Rektor: Kröſch.
: Ximburga.d,
Lahn, Haas.
⸗ Marburg, Bier Di. Demsrinn
⸗ ⸗ Oberlahn⸗
ſtein, : Widmann.
s s ⸗ Schmal⸗
kalden. = Homburg.
Rheinprovin;.
j — ODE RÄRNNEN zu Bonn, Rektor: Dr. Hölſcher.
⸗ ülfen, . « Höffling.
⸗ er « Düren, ⸗ -Becker.
⸗ ẽ chweiler
(verbunden mit dem Progymnafium
dajelbft), ⸗ Lieſen.
—————— zu Eupen, D.r. Schnütgen.
M.⸗Gladbach
REN mit dem —— daſ.) nenn. Direktor:
Dr. Schweikert.
ea ar Kane zu Langenberg, Rektor: Dr. Th. Meyer.
s Xennep, ⸗ ⸗Fiſcher.
Neuwied
(verbunden mit dem Gymnafium daf.), Gymnaf. Direktor:
r. Wegebaupt.
RE PEOITREATINM zu Oberhauſen, Rektor: Dr. Röjen.
-e Gaarlouid, = Thele.
. . = Golinden, = SHengftenberg.
⸗ = Vierſen, Rektor: Dr. Diefmann.
= Mefel (ver-
bunden mit dem Gymnafium daj.), Gymn. Dir.: Dr. Kleine.
C. Lebranftalten, bei welchen dad Beſtehen der Ent-
lajjungsprüfung zur Darlegung der wiſſenſchaftlichen
Befähigung erforderlid ift.
a. Deſſenlliche.
an. Höhere Rürgerſchulen.
Provinz Ditpreußen.
tl. Die höhere Bürgerjhule im Löbenicht zu
Königdberg i. Oftpr., Rektor: Erdmann.
521
Provinz Weſtpreußen.
2. Das Real-Progymnafium zu Gulm, Rektor: Dabel.
Provinz Brandenburg.
3. Das Real-Progymnafiumzu Strausberg, Reftor: Dr. Korſchel.
Provinz Shlefien.
+4. Die erſte evangelijche höhere Bürgerjchule
zu Bredlau, Rektor: Dr. Carjtaedt.
+5. = zweite evangeliſche höhere Bürgerjchule
daielbft, Rektor: Kaufmann.
+6. » katholiſche höhere Bürgerſchule daſelbſt, » Dr. Höhnen.
+7. = Wilbelmöfhule zu Liegnig, Rektor: Dr. Frankenbach.
+8. =» böbere Bürgerfchule zu Ratibor, Rektor: Dr. Anape.
Provinz Sadjen.
+9. Die höhere Bürgerfchule zu Erfurt, Rektor: Neubauer.
10. Das Real-Progymnafium zu Langenſalza, » Dr.Ulrid.
Provinz Hannover.
+11. Die erfte höhere Bürgerſchule zu Hannover, Rektor: Dr. M ‘ er,
Prof.
+12. = zweite = s daſelbſt, Dr. Roſenthal.
13. Das Real-Progymnaſium zu Hildesheim (verbunden mit dem Gym⸗
+21.
naſium Sojephinum dafelbft), Gymnaf. Direktor:
Kirchhoff.
Provinz Weitfalen.
Die Gewerbeſchule (höhere Bürgerichule) zu Bochum, Rektor:
Liebhold.
⸗ . . ⸗ u Dortmund,
ektor: Dr. Behſe.
⸗ ⸗ a Hagen, Direktor:
r. Holzmüller.
Provinz Hellen-Najfau.
. Die Gewerbejhule (höhere Bürgerſchule) zu Cafſel, Direktor:
Dr. ®Biede.
Das NReal-Progumnafium zu Ems, Rektor: Wagner.
‚ Die Selektenſchule zu Frankfurt a. Main, z. 3. unbejegt.
Rheinprovinz.
Die Gewerbeſchule (höhere Bürgerſchule) zu Barmen,
Direktot: Dr. Zehme.
« böbere Bürgerſchule zu Cöln, Rektor: Dr. O. W. Thomé«.
522
+22. Die höhere Bürgerihule zu Düffeldorf, Rektor: Bichoff.
+23. » ⸗ -Eſſen (verbunden mit dem Real⸗
Gymnaſium dajelbit), Direktor: Dr. Heilermann.
Hobenzollern'ihe Lande.
24. Dad NReal-Progpmnafium zu Hedingen, Rektor: Dr. Thele.
b. Privat-£chranfalten. *)
Provinz WVeftpreußen.
rl. Die Handels: Afademie zu Danzig, Direftor Dr. Völkel.
Provinz Brandenburg.
+2. Die Handelsſchule des Dr. Lange zu Berlin, Direktor: Dr. Lange.
3. Das Viltoria-Inftitut ded Dr. Siebert (früher
Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M., Direktor: Dr. Siebert.
Provinz Pojen.
4. Dad Pädagogium ded Dr. Beheim-Schwarzbach zu Dftromo
bei Filehne, Direktor: Dr. Beheim-Schwarzbach.
Provinz Schleiien.
+5. Die Handelsſchule ded Dr. Steinhaus zu Bredlau,
Direktor: Dr. Steinhauß,
6. Dad Pädagogium zu Niesky, Direktor: Müller.
D. 2ebranftalten, deren Berechtigung zur Augftellung
wifjenihbaftliber Befäbigungdzeugniiie von der Er—
füllung bejonder&feftgeftellterBedingungen abhängig ift.
Provinz Schledwig-Holftein.
1. Die Kaiſerliche Marinefchule zu Kiel.')
Rheinprovinz.
+2. Die Gewerbeihule zu Saarbrüden,?) Direktor: Krüger.
Berlin, den 23. April 1885.
Der Reichskanzler.
In Bertretung: Ed.
*) Die unter diefer Kategorie aufgeführten Anflalten, mit Ausnahme des
Pädagogiums zu Niesky (I. 6.), dürfen Befähigungszeugniffe nur auf Grund
einer im Beifein eines Regierungs- Kommifjars abgehaltenen, mwohlbeftandenen
tn eepeHfung ausftellen, für melde das Reglement von der Auffihtsbehörde
genehmigt ift.
1) Diefe Anftalt darf demjenigen jungen Leuten Befähigungszeugniffe aus-
ftellen, welde die Kadetten-Eintrittsprüfung beftanden haben. Bei letterer bildet
das Latein einen obligatoriihen Prüfungsgegenftand.
2) Diele Anftalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnifie aus-
fielen, welde nad Abiolvirung der erften theoretiſchen Klaſſe die Reife für die
Fachklaſſe erworben haben.
523
Belfanntmadung.*)
&8 wird bierunter ein Verzeichnis derjenigen höheren Lehran—
ftalten veröffentliht, weldhen proviſoriſch geftattet worden ift,
Zeugniffe über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig»
freiwilligen Militärdienſt auszuftellen.
Dieje Anftalten dürfen ſolche Zeugniffe nur denjenigen ihrer
Schüler ertbeilen, melde eine auf Grund eined von der Aufficht-
bebörde genehmigten Neglementd in Gegenwart eined Regierungs-
Kommifjard abzuhaltende Entlaffungdprüfung wohl beftanden haben.
Verzeichnis.
a. Deffentlide Lehranſtalten.
+)l. Die Landwirthſchaftsſchule zu rn
+2 . Bri
Ir. ⸗ rieg,
13. ⸗ -Cleve,
4, =» s « Dahme,
5.» 5 Eldena,
76. ⸗ ⸗ -Flensburg,
7.⸗ -Heiligenbeil,
18. = s « „Herford,
9. = ⸗ ildesheim,
110. = s = Liegnip,
11, ⸗ ⸗ : Lüdinghaufen,
12. » . « Marggrabowa
in Oſtpr.,
113. » . s Marienburg
in Weſtpr.,
14. =» s : Samter,
15. —⸗ . : Gähivelbein
in Pomm,,
16. = . s Weilburg.
b. Privat-Lehranſtalten.
17. Die Privat » Erziehungs: Anftalt von Dr. Künfler und Dr.
Burkart zu Biebrid,
+18. =» Handelöjhule ded Dr: Wahl zu Erfurt,
a) Die Belanntmahung und das Berzeihnie vom 23. April 1885 find
veröffentlicht durd den Nadıtrag zu Nr. 17 des Centralblattes fir das Dentiche
Reich pro 1885 Seite 181.
Aus dem Verzeihniffe werden bier nur die Anftalten in Preußen aufgefihr:
Anmerkung der Redaft. des Gentrbl. f. d. Unterr. Berm
+) Die mit einem + bezeichneten Lehranftalten haben feinen obligatoriſche
Unterridt im Latein.
5%
+19. das Erziehungs» Inftitut von W. Brötz (früber Ruoff-Haffel)
zu Sranffurt a. Main,
+20. die Lehr- und Erziehungs-Anſtalt von Friedrih Bangert
(früher Schend- Garnier) zu Friedrichsdorf bei Homburg,
+21. dad Erziebungs- Anftitut von Sarl Harrach zu Et. Goard-
baujen,
22. die u ea des Dr. Deter zu Lichterfelde bei
erlin,
+23. = Handelsjhule ded Dr. Lindemann (früher Nölle) zu
Dönabrüd,
24. dad Erziehbungsd-Inititut des Dr. Franz Knidenberg (früher
. Knidenberg sen.) zu Telgte.
Berlin, den 23. April 1885.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Ed.
130) Allerhöchſte Verleihung ded Namens „Bismarck—
Gymnafium”“ an dad Gymnafium zu Pprip.
Ceine Majeftät der Kaijer und König haben durch Allerhöchſte
Drdre vom 4. Mai 1885 zu genehmigen gerubt, dab das Gymnaſium
zu Porig im Negierungäbezirfe Stettin den Namen „Bidmard-
Gymnaſium“ führe.
131) Prüfungd-Kommifjionen für andere als Reife»
und Abgangsprüfungen bei den Öpymnajien und Real»
gymnalien.
Berlin, den 4. Zuni 1885.
Auf den Beriht vom 8. Mai d. 3., betreffend die bejonderen
Prüfungdfommilfionen für andere ald Reife- und Abgangsprüfungen
bei den Gpmnafien und Realgumnafien, babe id dem Königlichen
Provinzial-Schulfollegium folgendes zu erwidern.
1) Durch die Girfular- Verfügung vom vom 28. Dftober 1871*)
(Wieſe I ©. 232) ift eine beftimmte Vorſchrift darüber gegeben
worden, in welcher Weife an Gymnaſien und Realgumnafien die
Prüfung derjenigen jungen Leute vorzunehmen ift, welche, obne
Schüler dieſer Anftalten zu jein, ein Zeugnis der Reife für Prima
erwerben wollen. Unter den formalen Beftimmungen diejer Cirkular—
Verfügung ift beionderd bervorzubeben, daß die jungen Leute, welche
ein ſolches Zeugnis ſich erwerben wollen, ihr Geſuch an dad Königliche
Provinzial Schulfollegium der Provinz. in welder fie ſich aufhalten,
zu ridhten haben, und von diefem einer beftimmten Anftalt übermwieien
*) Gentribl. pro 1872 ©. 10.
525
werden, ferner dab in Folge diejer Ueberweilung zu den von dem
betr. Königlichen Provinzial-Schulfollegium zu J—— Ter⸗
minen der Direktor der Anſtalt und die Lehrer der Oberſekunda,
welche in dieſer Klaſſe in den Prüfungsgegenſtänden unterrichten,
als beſondere Kommiſſion zuſammenzutreten haben. Durch die von
dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium in Bezug genommene
Anmerfung zu I. B. $. 17, Il. B. 8.17 der Prüfungsordnung vom
27. Mat 1882 ift an den formalen VBorichriften der Cirfular- Ver:
fügung vom 28. Dftober 1871 feine Aenderung getroffen; nur in
den Beftimmungen über die Gegenftände der icpriftlihen und ber
mündlihen Prüfung find einzelne Modifikationen eingetreten.
2) Die Cirkular- Verfügung vom 23. März 1846 (Wieſe I.
E. 225), durdy weldye für andere ald Maturitätd- und Abgangöprü-
fungen bei den Gymnafien und Realgymnafien bejondere Prüfungds
fommijfionen beftellt worden find, ift durch die Eirkular - Verfügung
vom 28. Dftober 1871, bezw. durch die angezogenen Stellen der
Prüfungsordnung vom 27. Mai 1882 nicht außer Kraft gejegt,
fondern es ift nur die Kompetenz der durch diejelbe angeordneten
Kommijfionen auf einen engeren Bereih beſchränkt, namlid auf
Prüfungen zum Beweiſe der Reife für niedrigere Klafjen als die
Prima. Die meientlihen formalen Unterſchiede derjenigen Prü-
fungen, welde den durdy die irfular- Verfügung vom 23. Mär; 1846
eingelegten Kommijfionen verblieben find, befteben darin, daß die
Prufungd-Aipiranten, abgejehen von dem unter Nr. 6 der Cirkular—
le bezeichneten Falle, fi nicht an das Königliche Provinzial«
Sculfollegium ihrer Provinz, jondern an den Direftor der bes
treffenden Lehranſtalt jelbft zu wenden haben, und daß die Kom—
milfion nicht für den einzelnen Fall ein eſetzt wird, ſondern eine
ſtändige iſt. Bei der durch Nr. 2 der Verfügung vom 23. März
1846 beftimmten Wahl der Mitglieder der betreffenden Kommiijfion
wird es fi nad der eingetretenen Beſchränkung ihrer Kompetenz
empfeblen, vorzugsweile Lehrer der Hauptfäder in Unterfefunda zu
berüdfidtigen, da bei diejen die größte erfabrungsmäßige Ver—
trautbeit mit den Erfordernifjen für die ausſchließlich in Frage kom—
menden Klaſſen vorauszufepen ift.
MWenn in dem Bereiche des Königlihen Provinzial-Schul-
follegiums Fälle einer inforreften Ausführung der vorbezeichneten
Beftimmungen vorgelommen find, jo ift nichts dagegen zu erinnern,
daß das Königliche Provinzial-Schulkollegium durdy eine dem Dbigen
entiprebende Verfügung an die Anftalten Seined Auffichtsbereiches
die richtige Ausführung ficherftelle. Eine Kontrole über dieſe richtige
Ausführung dürfte fi, ohne die Schreibarbeit des Königlihen Pro-
vinzial-Schulfollegiums oder der Direktoren merfli zu vermehren,
dadurch herftellen lafjen, dab die Direktoren zu der jährlich zur
526
Genehmigung einzureihenden Nachweiſung über die Vertheilung der
Lehritunden an die einzelnen Xebrer die Zufammenjegung der frage
lihen Kommilfion hinzuzufügen, ferner in dem Begleitberichte anzu⸗
geben haben, ob, eventuell in melden Fällen, die fragliche Kommiſſion
während des voraudgegangenen Schuljahres in Funktion gemefen ift.
Den von dem Röniglicen Provinzial Schulkollegium geftellten
Anträgen, daß auch die unter Nr. 2 bezeichneten Prüfungen, durd
welde die Reife für niedrigere Klaffen ald die Prima zu Fonftatiren
ift, nur in Folge der Ermächtigung und Zumweifung ded Königlichen
Provinzial-Schulfollegiums ſollen vorgenommen werden dürfen, ferner
daß die durdy die Girkular- Verfügung vom 23. März 1846 anges
ordneten ftändigen Kommiſſionen aufgeboben und in jedem etwa vor«
fommenden Falle durch beionderd ernannte Kommilfionen erießt
werden follen, finde ich mich nicht veranlaßt, Kolge zu geben.
Der Minifter der geiitlichen ꝛc. Angelegenbeiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
das Königl. Brovinzial-Schulfollegium zu N.
U. II. 1394.
Berlin, den 29. Juni 1885.
Abichrift erhält dad Königlihe Provinzial-Schulfollegium zur
Kenntnisnahme und gleihmäßigen Nabadtung.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Au
fämmtlide Königl. Provinz.-Schullollegien
mit Ausnahme des in W.
U. II. 139.
132) Vorſchriften über die Zulafiung zur Reifeprüfung
an höheren Schulen bezüglid derjenigen jungen Zeute,
welche nad bereitd erfolgter Smmatrifulationan einer
Hochſchule das Neifezeugnid von einem Gymnajium
oder einer Rentantalt erwerben wollen.
(Eentribl. pro 1882 Seite 379 und Seite 395.)
Berlin, den 30. Suni 1885.
Durd die Prüfungsordnung vom 27. Mai 1882 ift in I. A.
$; 17, 1 Abſ. 2 und IL. A. $. 17, 1 Abi. 2 beitimmt, daß junge
eute, weldye nach bereitö erfolgter Immatrikulation an einer Hoch—
ſchule das Reifezeugnis von einem Gymnafium oder einer Real-
anftalt erwerben wollen, für ihre Zufaffung zu der betreffenden Prü—
fung die münifterielle Genehmigun ——— haben, und daß die—
ſelben, wenn ſie nach erhaltener Erlaubnis die Prüfung nicht be—
ſtehen, nur noch einmal zur Prüfung zugelaſſen werden können.
Auf Anlaß öfters vorgetragener Geſuche um wiederholte Zu—
527
lafjung zur Prüfung bemerkte ih ausdrücklich, daß eine Prüfung,
welche ein Craminand, nachdem er einmal in dieſelbe eingetreten
ift, an irgend einer Stelle im Verlaufe der Prüfung felbft aufgiebt,
einer nicht beftandenen Prüfung gleich gerechnet wird.
Um Srrthümern und Ginwendungen vorzubeugen, wollen die
Königlien Provinzial-Schulkollegien diefe Bemerkung in die Er-
lafje, durch welche diejelben einen Prüfling einer beftimmten Anftalt
überweijen, aufnehmen.
Eine Ausnahme biervon findet nur ftatt, wenn ſofort bei dem
Aufgeben der Prüfung nachgewieſen und von dem Königlihen Kom—
miffar anerkannt ift, dab die Prüfung in Folge einer Erkrankung
ded Prüflings bat aufgegeben werden müffen.
Die Gleichſtellung der aufgegebenen Prüfung mit der nicht
beftandenen bat ebenjo Geltung für die nah I. A. $.18 und IL. A.
$. 18. unternommenen Prüfungen und für die Ausführung der in
8.16, 1 ber drei Prüfungs-Drdnungen I. A. II. A. III. enthaltenen
Beitimmung.
Der Minifter der geiltlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
fämmtlihe Königl. Brovinzial-Schulfollegien.
U. II. 1860.
133) Berfabren bei der Ausftellung von Zeugniffen
über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den eins
jährig-freiwilligen Militärdienft.
Berlin, den 8. Zuli 1885,
Dad Verfahren, welches die dazu berechtigten höheren Lehran—
ftalten bei der Auöftellung von Zeugniffen der wiſſenſchaftlichen Bes
fäbigung für den eimjährig «freiwilligen Dienit — haben,
iſt durch F. 90, 2 der deutſchen Wehrordnung Thl. I. und daß bei—⸗
gefügte Schema 17 vorgeſchrieben. Für die richtige Ausführung
dieſer Vorſchrift find durch die diesſeitigen Cirkular-Verfügungen
vom 29. Mai und 9. Auguſt 1877 (Centrlbl. f. d. g. Unt. 1877
©. 484 ff.) vom 17. Juni 1879 (a. a. O. 1879 ©. 455 f.), vom
9. Februar 1881 (a. a. O. 1881 ©. 188 f.) die erforderlichen
MWeifungen gegeben worden. Einzelne Fälle, in melden derartige
Zeugniffe der wifjenihaftlihen Befähigung für den einjährig » freis
willigen Dienft von den zuitändigen Erjagbehörden als ungiltig zu=
rüdgewiejen worden find, geben mir Anlaß, auf einen Punft der
betreffenden Beftimmungen ausdrücklich hinzuweiſen.
Diejenigen Lebranftalten, welche in der Klalfe a. oder b. des
angezogenen $. 90, 2 zur Auöftellung der Befähigungszeugniſſe bes
regt find, haben diete Zeugnifje auszuftellen auf Grund des „ein«
528
jährigen erfolgreihen Beſuches“ ihrer zweiten, bezw. erften
Klaſſe. Der Mapftab, nad welchem zu beurtbeilen iſt, ob ein
Beiuh erfolgreich gemeien, iſt durch die Cirkular- Verfügung
vom 29. Mai 1877 feitgelegt. Die einjährige Dauer ded Bes
ſuches braucht, wie in der Cirkular-Verfügung vom 9. Februar 1881
erklärt ift, nicht nothwendig derjelben Lehranftalt anzugehören, jondern
fann unter den in der angezogenen Cirfular-Verfügung bezeichneten
näheren Beftimmungen auf zwei Anitalten gleiher Kategorie ver—
teilt fein, unter der jelbitverftändlihen Vorausſetzung, daß diefelben
überhaupt zur Auöftellung von Befähigungsdzeugniffen in der Klaffe
a. oder b. des $. 90, 2 a. a. D. beredtigt find. Aber unbedingte
Vorausſetzung für die Ausftellung eined Befähigungszeugniffes auf
Grund von 8.90, 2 a. oder b. ift der einjährige Bejud der be-
treffenden Klaffe. Es iſt daher nicht nur ausgeihloffen, daß das
fraglihe Zeugnis auf Grund des Beitebens einer Aufnahmeprüfung
in die Oberjefunda bewilligt werde, worüber in der Cirkular-Ver—
fügung vom 17. Juni 1879 das Erforderliche beftimmt ift, jondern
auch, dab dasjelbe auf Grund irgend einer fürzer ald einjährigen
Dauer des Beſuches der betreffenden Klafje audgeftellt werde, felbft
wenn die bejonderen Umftände zu der Annahme Anlaß geben können,
dab das erforderlihe Maß der Schulbildung erreicht jei, z.B. wenn
bezeugt wird, daß ein Echüler nad halbjährigem Beſuche der Unter-
fefunda bedingungdlos nad Dberjefunda verfept worden iſt, oder
daß derjelbe, in die Oberjefunda auf Grund des Beſtehens einer
Aufnabmeprüfung aufgenommen, ein balbed Jahr der Oberfefunda
mit befriedigenden Leiſtungen angebört hat u. a.m. Der mindeftend
einjährige Beſuch der betreffenden Klaſſe ift für die auf Grund
bed $. 90, 2 a. oder b. nah Schema 17 auszuftellenden Befähi-
qungdzeugniffe unbedingte Vorausſetzung, von melder eine Aus—
nabme überhaupt nicht ftattfindet; nur Neifezeugniffe für die Unis
verfität und die denjelben gleichgeftellten Hochſchulen, ſowie Reife:
eugniffe für die erite Klafje der unter 90, 2 a. bezeichneten An«
Ratten maden nad) $. 90, 4 die Beibringung eined nah Schema 17
auszuftellenden, den mindeftend einjährigen Beſuch der betreffenden
Rlatfe voraudjegenden Zeugnifjed entbebrlid.
Das Königliche Provinzial-Schulfollegium wolle die unter $. 90,
2a. oder b. gehörigen Schulen Seines Amtöbereihed auf die ftrenge
Einhaltung des im Dbigen bezeichneten Grundſatzes aufmerfjam
machen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
fämmtlihe Königl. Brovinzial-Schultollegien.
U. II. 1819.
529
IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer
und deren perfönliche Verbältniffe.
134) Gejeg, betreffend die Penfionirung der Lehrer
und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksſchulen. Bom
6. Juli 1885.*)
Wir Wilhelm, von Gotted Gnaden König von Preußen ıc.
verordnen, unter Zuftimmung beider Häujer des Landtages der
Monarchie, für den ganzen Umfang derjelben, was folgt:
Artikel I.
Bis zum Erlaſſe eined Gejeped über die Unterhaltung der öffent:
lichen Volksſchulen gelten für die Penfionirung der Lehrer und
Lehrerinnen an denjelben folgende Beftimmungen:
8.1.
Feder an einer zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
dienenden öffentlihen Schule (öffentlihen Volksſchule) definitiv an-
geftellte Lehrer erhält eine lebendlänglihe Penfion, wenn er nad)
einer Dienftzeit von wenigftend zehn Sahren in Folge Eörperlichen
Gebrechens oder wegen Schwäche jeiner förperlihen oder geiftigen
Kräfte zur Erfüllung feiner Amtöpflihten dauernd unfähig ift und
deöhalb in den Ruheſtand verjegt wird.
Iſt die Dienftunfähigfeit die Folge einer: Krankheit, Berwundung
oder fonftigen Beihädigung, weldye der Lehrer bei Ausübung des
Dienftes oder aus Beranlaffung desjelben ohne eigene Verſchuldung
fi zugezogen bat, fo tritt die Penſionsberechtigung auch bei kürzerer
als a Dienftzeit ein.
Bei Lehrern, welche das fünfundjehäzigfte Lebensjahr vollendet
haben, ift eingetretene Dienftunfähigfeit nidyt Vorbedingung des An«
ſpruches auf Penfion.
Lehrern, welche, abgeiehen von dem Kalle des Abjapes 2, vor
Vollendung des zebnten Dienftjahres dienjtunfähig und deshalb in
Ruheſtand verfegt werden, fann bei vorhandener Bedürftigfeit von
dem Unterridtöminifter eine Penfion entweder auf beftimmte Zeit
oder lebendlänglid bewilligt werden.
53
Die Penfion beträgt, wenn die Berjegung in den Rubeftand
nad vollendetem zehnten, jedody vor vollendetem elften Dienftjahre
*) Verkündet durch die Geleg-Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten
pro 1885 Stüd Nr. 28 Eeite 298 Nr. 9080.
1885. 35
530
erfolgt, "/,, und fteigt von da ab mit jedem weiter zurüdgelegten
Dienftjahre um '/,, ded im $. 4 beftimmten Dieniteintommend. Ueber
den Betrag von *°/,, diejed Einkommens hinaus findet eine Steigung
nicht ftatt.
In dem im $. 1 Abjag 2 erwähnten Falle beträgt die Penfion
5/0, in dem Falle des $. 1 Abiap 4 böchftend !°/,, ded vorbes
zeichneten Dienfteinftommens.
8. 3.
Bei jeder Penfion werden überſchießende Markbrüche auf volle
Mark abgerundet.
$. 4.
Der Berehnung der Penfion wird dad von dem Lehrer zulept
bezogene, mit der ihm verliehenen Lehrerſtelle nady Feftiegung oder
mit Genehmigung der Sculauffichtöbehörde dauernd verbundene
Dienfteinfommen an Geld, an freier Wohnung und Feuerung, be=
ziehungsweiſe Miethö- und Feuerungsentihädigung, jowie an Natu—
ralien und Ertrag von Dienftländereien zu Grunde gelegt.
Außerdem fommt die aud Staatöfondd widerruflidd gewährte
Dienftalterözulage, melde der Lehrer zur Zeit der ———
bezieht, in Anrechnung.
Naturalien und der Ertrag von Dienſtländereien kommen mit
demjenigen Betrage zur Berechnung, auf welchen deren Geldwerth
als Theil der von der Schulauffichtsbehörde feſtgeſetzten Beſoldung
feſtgeſtellt worden iſt, vorbehaltlich der Vorſchrift des $. 45 des
Öefeges über die Zuftändigfeit der Verwaltungsbehörden und Ber:
waltungsgerichtöbehörden vom 1. Auguft 1883 (Gef. Samml. ©. 237).
Dienftemolumente, weldye ihrer Natur nady fteigend und fallend
find, insbejondere Einkünfte an Schulgeld, werden nad den bei
Verleihung des Rechtes auf diefe Dienftemolumente deöhalb ge—
troffenen Feftiegungen und in Grmangelung folder Feftiegungen nad
ihrem durchſchnittlichen Betrage während der drei lepten Etats—
jahre vor dem Gtatöjahre, in welchem die Penfion feftgefegt wird,
zur Anrechnung gebradht.
Dieſe Vorſchriften gelten auch für die Berehnung der Penfion
eined Lehrers, mit defjen Schulamt ein kirchliches Amt vereinigt
ift, dergeftalt, daß der Berehnung dad Dienfteinfommen der ver«
einigten Stelle, ohne Rüdfidht darauf, aus welchen Duellen joldyes
oder einzelne Theile desjelben fließen, als ein einheitliches Stellen-
einflommen zum Grunde zu legen it.
$. 5.
Bei Berehnung der Dienftzeit kommt die gejammte Zeit in
Anrehnung, während welcher ein Lehrer im öffentlihen Schuldienfte
in Preußen fidh befunden bat.
531
Die Dienitzeit wird vom Tage der eriten eidlihen Verpflich—
tung für den öffentlihen Schuldienft an gerechnet.
Kann jedod ein Lehrer nachweiſen, daß jeine Vereidigung erft
nach feinem Cintritte in den öffentliben Schuldienſt ftattgefunden
bat, jo wird die Dienftzeit von lepterem Zeitpunfte an gerechnet.
$. 6.
Bei Berehnung der Dienitzeit fommt aud die Zeit in An-
rechnung, während welder ein Xehrer
1) im Dienjte ded Preußiihen Staated, des Norddeutichen
Bundes oder des Deutihen Reiches ſich befunden hat, oder
2) als anſtellungsberechtigte ehemalige Militärperfon nur vors
läufig oder auf Probe im Eivildienite des Preußiſchen Staates,
des Norddeutihen Bundes oder ded Deutihen Reiches bes
ihäftigt worden ift, oder
3) in den von Preußen neu erworbenen Landestheilen im öffent«
lihen Schuldienfte oder im unmittelbaren Dienfte der da—
maligen Landesherrſchaft ſich befunden hat.
Ausgeihloffen bleibt die Anrechnung derjenigen Dienftzeit,
während welcher die Zeit und Kräfte eined Lehrers durch die ihm
übertragenen Geihäfte nur nebenbei in Aniprud genommen ge=
weſen find.
8§. 7.
Der Dienftzeit im Schulamte wird die Zeit des aktiven Milis
tärdienfte® hinzugerechnet. s
8
Die Dienftzeit, weldye vor den Beginn des einundzwanzigiten
Lebensjahres fällt, bleibt außer Berechnung.
Nur die in die Dauer eined Krieged fallende und bei einem
mobilen oder Erjagtruppentheile abgeleiftete Militärdienftzeit kommt
ohne Rüdfiht auf das Lebensalter zur Anrechnung.
Als Kriegdzeit gilt in dieſer Beriehung die Zeit vom Tage
einer angeordneten Mobilmahung, auf melde ein Krieg folgt, bis
zum Tage der Demobilmadung.
$. 9.
Für jeden Feldzug, an welchem ein Lehrer im Preußiſchen oder
im Reichsheere, oder in der Preußiſchen oder Kailerliden Marine
derart Theil genommen bat, daß er wirflid vor den Feind ge—
fommen oder in dienftliher Stellung den mobilen Truppen in dad
Feld gefolgt ift, wird demjelben zu der wirklichen Dienftzeit Ein
Jahr zugerechnet.
Ob eime militäriihe Unternehmung in diejer Beziehung als ein
Feldzug anzujehen ift und inwiefern bei Kriegen von längerer Dauer
mebrere Kriegdjahre in Anrechnung fommen follen, dafür ift die
35*
532
nad $. 23 des Reichsgeſetzes vom 27. Juni 1871 (Reichs-Geſetzbl.
= in jedem Falle ergebende Beftimmung des Kaiſers maß—
gebend.
Für die Vergangenheit bewendet es bei den hierüber durd
Königliche Erlaffe gegebenen Vorichriften.
$. 10.
Die Zeit
a) eined Feftungsarreftes von einjähriger und längerer Dauer
b) der Kriegägefangenichaft
fann nur unter en Umftänden mit Königlider Genehmigung
angerechnet werben.
$. 11.
Bon dem Unterrihtöminifter fann zufünftig bei der Anftellung
nah Maßgabe der Beitimmungen in den $$. 5 bis 9 die Anred-
nung der Seit zugefichert werden, während welcher ein Lehrer außer:
halb Preußend im Sculdienfte oder im In- oder Auslande im
Kirhendienfte geftanden, oder als Lehrer oder Erzieher an einer
Zaubftummen-, Blinden, Idioten-, Waiſen-, Nettungd- oder ähn«
lichen Anftalt im Dienfte einer Gemeinde oder eined jonftigen kom—
munalen Verbandes, oder im Dienfte einer Stiftungsdanftalt der be-
zeichneten Art fi befunden bat.
Für die zur Zeit des Inkrafttretens dieſes Geſetzes bereitd de—
finitiv angeftellten Xehrer fann die Anrechnung der im erften Abjape
genannten Zeit bei der Berjegung in den Ruheſtand von dem Unter:
richtöminifter genehmigt werden.
$. 132.
Hat der Inhaber eines vereinigten Kirchen- und Schulamtes
bei der Berfegung in den Nubeftand eine Penfton aus firdlichen
Mitteln zu beanſpruchen, fo wird der Betrag derfelben auf die nad
den Vorſchriften diejed Gejeped zu gewährende Penfion angerechnet.
$. 13.
Die Beftimmung darüber, ob und zu welchem Zeitpunfte dem
Antrage eined Lehrerd auf Verjegung in den Rubeftand ftattzugeben
ift, erfolgt duch die Schulaufſichtsbehörde.
$. 14.
Die Entiheidung darüber, ob und welche Penfion einem Lehrer
bei jeiner Verſetzung in den Ruheſtand zufteht, erfolgt durd Die
Schulaufſichtsbehörde.
$. 15.
Die Beihreitung ded Nechtömeged gegen dieſe Entiheidung
G: 14) Steht dem Lehrer, jowie den zur Unterhaltung der Schule
erpflichteten offen; doch muß die Enticheidung ded Unterrichtömi-
533
nifterö der Klage vorangehen und leptere fodann, bei Werluft des
Klagerechtes, innerhalb ſechs Monaten, nachdem dieſe Entſcheidung
den Beſchwerdeführern bekannt gemacht worden iſt, erhoben werden.
Der Verluſt des Klagerechtes tritt auch dann ein, wenn von den
Betheiligten gegen die Entſcheidung der Schulaufſichtsbehörde über
den Anſpruch auf Penſion nicht binnen gleicher Friſt die Beſchwerde
an den Unterrichtöminifter erhoben iſt.
8. 16.
Die Berjegung in den Ruheſtand tritt, fofern nicht auf den
Antrag oder mit ausdrüdlicher Zuftimmung des Lehrers ein früherer
Zeitpunkt feftgejegt wird, mit dem Ablaufe dedjenigen Bierteljahres
ein, welches auf den Monat folgt, in welchem dem Lehrer die Ent-
iheidung der Schulauffichtöbehörde über feine Verſetzung in den
Ruheſtand und die Höhe der ihm etwa zuftehenden Penfion befannt
gemadt worden ilt.
8. 17.
Die Penfionen werden monatlih im Voraus gezahlt.
$. 18.
Dad Recht auf den Bezug der Penfion fann weder abgetreten
noch verpfändet werden. —
„18,
Dad Recht auf den Bezug der Penfion ruht:
1) wenn ein Penftonär dad Deutſche Imdigenat verliert, bis
zur etwaigen Wiedererlangung deöfelben,
2) wenn und jo lange ein Penfionär im Reichs- oder Staatd-
dienfte, im Dienfte einer Gemeinde oder eined fonftigen kom—
munalen Berbanded, im öffentlihen Sculdienfte oder im
Kirchendienſte ein Dienfteinfommen bezieht, injoweit der
Betrag dieſes neuen Dienfteinfommensd unter Hinzurehnung
der Penfion den Betrag des von dem Lehrer vor der Penfio-
nirung bezogenen penfionsfähigen Dienſteinkommens überfteigt.
$. 20.
Ein penfionirter Lehrer, welcher in eine an fih zur Penfion
beredhtigende Stellung im öffentlihen Volksſchuldienſte wieder ein-
getreten ift, erwirbt für den Fall des Zurüdtretens in den Rubeftand
den Anſpruch auf Gewährung einer neuen Penjion nur dann, wenn
die neue Dienftzeit wenigſtens ein Jahr betragen bat.
Bei der Penfionirung aud der neuen Stelle ift dem Lehrer
eine Penfion von "/,, feined neuen penfiondfähigen Dienfteinfommend
für jede nah der früheren Penfionirung zurüdgelegte Dienftjahr
zu gewähren.
Inſoweit der Betrag der neuen Penfion und der früher bes
534
willigten Penfion zuſammen */,, ded höchſten Dieniteinfommeng, von
weldem eine diefer Penfionen berechnet ift, überfteigen würde, fällt das
Recht auf den Bezug der früher bemilligten Penſion hinweg.
$. 21.
Die Einziebung, Kürzung oder MWiedergemäbrung der Penfion
auf Grund der Beftimmungen in den 88. 19 und 20 tritt mit dem
Beginne des Monates ein, welder auf das eine jolde Veränderung
nad ſich ziebende Ereignis folgt.
Im Falle vorübergebender Beſchäftigung im Reichs- oder Staatd-
dienfte, im Dienfte einer Gemeinde oder eines ſonſtigen fommunalen
Berbanded, im öffentliben Schuldienfte oder im Kirchendienſte gegen
Zagegelder oder eine anderweitige Entſchädigung wird die Penfton
für die erften ſechs Monate diejer Beihäftigung unverfürzt, dagegen
vom fiebenten Monate ab nur zu dem nad den vorftehenden Bes
ftimmungen zuläffigen Betrage gemährt.
8. 2.
Iſt die nah Maßgabe dieſes Geſetzes bemeffene Penfion geringer
ald die Penfion, welche dem Lehrer hätte gewährt werden müllen,
wenn er am 31. März 1886 nad den bis dahin für ihn geltenden
Beitimmungen penfionirt worden wäre, fo wird dieſe Penfion an
Stelle der erfteren bemilligt.
Eine Penfion nah Maßgabe der bid zum 31. März 1886 für
ihn geltenden Beftimmungen A dem Lehrer auch dann zu gewähren,
wenn demjelben zur Zeit der Verjegung in den Rubeftand nad den
früheren Beftimmungen ein Aniprud auf Penfion zugeitanden baben
erg nah den Beitimmungen des gegenwärtigen Geſetzes jedoch
nicht.
Die zur Zeit des Inkrafttretend diefed Geſetzes im Gebiete des
vormaligen Herzogthumes Naffau, der vormaligen freien Stadt Frank⸗
furt und in Hohenzollern⸗Hechingen angeltellten Lehrer find berech—
tigt, zu verlangen, nad) den bis dahin für fie geltenden Beftimmungen
penfionirt zu werden.
8. 23.
Zufiherungen, welde in Bezug auf dereinftigae Bewilligung von
Penfionen an einzelne Lehrer oder Kategorien von Lehrern durch den
König oder einen der Minifter, oder durdy eine Provinzialbehörde,
oder mit deren Genehmigung gemadt morden find, bleiben in Kraft.
$. 24.
Die vorftehenden Beftimmungen finden auch auf die an den in
8. 1 bezeichneten Schulen definitiv angeftelllen Lehrerinnen Ans
wendung.
$. 25.
Hinterläßt ein penfionirter Lehrer eine Witwe oder eheliche
535
Nachkommen, jo gebührt den Hinterbliebenen die Penfion des Ber:
ftorbenen no für den auf den Sterbemonat folgenden Monat.
Der gleihe Anſpruch ſteht den ehelihen Nadfommen einer im
Witwenſtande verftorbenen Lehrerin zu.
An wen die Zahlung erfolgt, beftimmt die Schulauffihtäbehörde.
Die Zablung der Penfion für den auf den Sterbemonat folgen-
den Monat fann auf Verfügung diejer Bebörde auch dann ftattfinden,
wenn der Berftorbene Eltern, Geſchwiſter, Geichwilterfinder oder
Pflegekinder, deren Ernäbrer er gemejen ift, in Bedürftigfeit hinter»
läßt, oder wenn der Nachlaß nicht ausreicht, um die Koften der
legten Krankheit und der Beerdigung zu deden.
$. 26.
Die Penfion wird bid zur Höhe von Sechshundert Marf aus
der Staatöfafje, über diejen Betrag hinaus von den fonftigen biöher
ur Aufbringung der Venfion ded Lehrerd Berpflichteten, fofern
* nicht vorhanden ſind, von den bisher zur Unterhaltung des
Lehrerd während der Dienſtzeit Verpflichteten gezahlt. Die auf
— Rechstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben
beſtehen.
Das Stelleneinkommen darf zur Aufbringung der nach dieſem
Geſetze zu zahlenden Penſionsbeträge nur inſoweit als dies bisher
bereits ſtatthaft war und nur ſoweit herangezogen werden, daß es
nicht unter °/, feiner Höhe und unter dad Mindeſtgehalt finkt.
Die in Gemäßbeit ded $. 22 Abjap 3 nad den in dem vor-
maligen Herzogtbume Nafjau und der vormaligen freien Stadt Franf-
furt geltenden Vorſchriften berechneten Penfionen fallen der Staats»
kaſſe nur iniomeit zur Laſt, als fie die unter Zugrundelegung diejes
Geſetzes zu bemefjenden Beträge nicht überfteigen.
Artifel II.
Die Penfionen der Lehrer und Lehrerinnen, welde aus einer
ber im Artikel 1 $. 1 genannten Schulftellen vor dem Inkrafttreten
dieſes Gejeped in den Ruheſtand verjegt find, werden bis zu dem
Betrage von Sehähundert Marf auf die Staatskaſſe übernommen.
Artifel II.
Diefed Gejeg tritt mit dem 1. April 1886 in Kraft.
Mit dem gedachten Zeitvunfte treten alle dem gegenwärtigen
Gejepe entgegenttehenden Beftimmungen, fie mögen in allgemeinen
Landes und Provinzialgefegen und Verordnungen oder in bejonderen
Geiegen und Verordnungen enthalten fein, außer Kraft.
Artikel IV.
Mit der Ausführung dieſes Gejeped werden der Unterrichtö-
minifter und der Finanzminifter beauftragt.
536
Urkundlih unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterjhrift und
beigedrudtem Königlihen Infiegel.
Gegeben Bad Ems, den 6. Juli 1885.
(L. 8.) Wilhelm.
Fürft v. Bismarck. v. Puttfamer. Lucius. Friedberg.
v. Boetticher. v. Goßler. v. Scholz Gr. v. Hapfeldt.
Bronjart v. Schellendorff.
135) Penjion der Volksſchullehrer.
Auszug aus einem Erfenntniffe des zweiten Senates des Königl. Oberverwal-
tungsgeridhtes vom 17. November 1884 (ll. 987).
Zunädft können die Gejege, betreffend die Penfionirung der
unmittelbaren Staatöbeamten jowie der Xehrer und Beamten an den
höheren Unterridhtöanftalten ıc. vom 27. März; 1872 (Gejepjamme
lung Seite 268) und vom 31. März 1882 (Gelepfammlung
Seite 133) eine unmittelbare Anwendung bier nicht finden; fie be-
ziehen fidy ebenjowenig wie die Verordnung vom 28. Mai 1846
(Gejegiammlung Seite 214) auf Clementarjchullehrer. Auch jonft
fehlt ed an einer gejeplihen Beftimmung über die Höhe des Ruhe—
gehalted für Elementarſchullehrer. Insbeſondere kann eine jolde
nit in dem $. 28 Titel 12 Theil II ded Allgemeinen Landrechtes
in Verbindung mit $. 529 Titel 11 ebendajelbft gefunden werben.
Allerdings find diefe landrechtlichen Vorſchriften in einer Reihe von
Minifterial-Erlaffen (vergl. 3. B. Reikript vom 9. Auguft 1819 in
von Rönne, das Volksſchuiweſen ded Preußiſchen Staates Band I.
Eeite 540, vom 17. Auguft 1835 in von Rönne Seite 541, vom
20. Dftober 1863 im Gentralblatte Seite 616) mehr oder weniger
ald maßgebend anerkannt. Allein bei näherer Grmägung ergiebt
fih, daß der $. 28 Titel 12 Theil II, wie aud der Minifterial-
Kommiſſar darlegte, hier überhaupt nicht in Betracht fommen fann.
Er handelt nad) jeinem völlig Maren Wortlaute:
Dagegen finden auch in Anjehung der Schullehrer, wenn
diejelben ihres Amtes entjegt werden jollen, die Vorſchriften
des vorhergehenden Titels Anwendung
nur von „Amtdentjegung“ der Schullehrer, hat außerdem nad dem
Zujammenhange mit dem unmittelbar voraufgehenden $. 27 wejent-
li das bei Amtdentjegungen zu beobachtende Verfahren im Auge
und darf wegen der durchgreifenden Verſchiedenheit einer freimilli«
gen Emeritirung von einer im Diöziplinarwege zu bewirfenden Amtd-
entjegung auf erftere nicht bezogen werden. Er vermeift demnad)
keineswegs auf die 88. 523 bis 529, fondern auf die $$. 532 ff. ded
Ziteld 11. Die Schulverwaltung hat denn auch — wenngleid darin
ein gewifjer Widerſpruch mit der Bezugnahme auf die gedachten land»
537
rechtlihen Vorſchriften fich nicht verfennen läßt — wiederholt, theilmeije
fogar in eben denjelben, obenerwähnten Erlafjendas Vorhandenſein einer
pofitiven allgemeinen Norm über die Höhe des Ruhegehaltes für Ele-
mentarjchullehrer beftimmt in Abrede genommen. Die gleihe Rechtsan⸗
fit ift von der Königlichen Staatsregierung vertreten worden (vergl.
u. A. die Motive zu dem Entwurfe eined Unterrichtögejeged in dem
Werke: „Die Gelepgebung auf dem Gebiete des Unterrichtömejend
in Preußen vom Jahre 1817 bis 1868" Seite 249 und die Motive
zu dem auf Grund Allerhödhfter Ermädtigung vom 2. November
1868 dem Landtage vorgelegten Gejegentwurfe, betreffend die Pen—
fionirung und Penfiondberehtigung der Lehrer und Lebrerinnen an
öffentlihen Volksſchulen, im Gentralblatte 1867 Seite 750). Pro—
vinzialrechtliche Normen für den fraglichen Landestheil beftehen hin—
fichtlich des ftreitigen Punfted ebenfalld niht. Hat nun aud die
Schulverwaltung, wie die angeführten Kundgebungen ded Minifters
und der Königlihen Staatäregierung audmeijen, nad) Analogie des
$. 529 a. a. D. allgemein ald Grundjag angenommen, daß dienft-
unfäbigen Elementarſchullehrern ein Drittel ihres Dienſteinkommens ald
Emeritengehalt zu gewähren fei, fo fteht ed doh — beim Mangel
einer gejeglihen Vorfchrift über die Höhe der Penſion — den hi ⸗
gierungen frei, nach ihrem pflichtmäßigen Ermeſſen unter Umſtänden
über jenes Drittel hinauszugehen. Die Befugnis hierzu, wie über—
haupt zur Feſtſetzung der Penſion folgt aus dem $. 18 der Ge-
Ihäfts-Inftruftion vom 23. Dftober 1817, welder den Regierungen
die Auffiht und Verwaltung des geſammten Elementarſchulweſens
überträgt. Die ſolchergeſtalt feftgeiteilte Penfion muß, foweit fie
nit aus dem Dienfteinfommen der Stelle oder anderweiten Schul-
fonds genommen werden kann, von den zur Schulunterhaltung Ver⸗
pflichteten aufgebradht werden und bildet aljo für diejelben eine ihnen
gejeplich obliegende Laft. Hier fällt fie der Elagenden Stadtgemeinde
zu, da dieſe unbeftritten die Unterhaltung der fragliden Schule
übernommen bat. In eine Prüfung, ob die Penfion angemeffen
auf 700 AM oder auf 900 .# zu normiren ift, fann diesjeitö nicht
eingetreten werden; darüber hat allein die Schulauffichtäbehörde zu
——— Vom Standpunkte der Klägerin aus mag es —
als eine Härte erſcheinen, daß die Königliche Regierung zu N. noch
recht erheblich über dasjenige Maß hinausgegriffen hat, welches dem
ꝛc. N., wenn er ein unmittelbarer Staatsbeamter oder ein Lehrer an
einer böberen Unterrichtdanftalt wäre, gebühren würde (vergl. auch
Minifterial-Erlak vom 8, Zuli 1867, Gentralblatt Seite 471); allein
Abhilfe könnte die Stadtgemeinde nur etwa durch Anrufen der
Dberbebörde erreihen. Dem Bermaltungsrichter ift es vermehrt,
feinerjeitd eine Entſcheidung über die in dad Ermeſſen der König-
lichen Regierung geftellte Höhe bed Ruhegehaltes zu treffen; eben-
jomwenig fann die Frage bier in den Kreid der Erörterung gezogen
538
werden, ob die Etadt fähig fei, die ihr angeionnene Mebrleiftung
— mag nun ſolche gegen früher 200 MH oder 300 HM betragen —
aufzubringen; denn felbft eine über die Kräfte der Stadtgemeinde
mebr oder minder hinausgehende Leiftung mürde immer noch —
worauf es bier allein anfommt — eine ihr geieplih obliegende
bleiben, deren Erleihterung nur auf dem Wege einer audichließlich
den Verwaltungsbehörden zuftehenden Bemilligung von Staatöbei-
bilfen herbeigeführt werden könnte.
136) Befähigungszcugn aitlern aus dem Kurſus zur Aus—
bildung von Zaubftummenlehrern.
(Eentribl. pro 1884 Seite 818 Nr. 115.)
Berlin, den 24. April 1885.
Für Theilnehmer ded an der Königlihen Taubitummenanftalt
u Berlin im Monate Juli v. 3. begonnenen Kurſus zur Aus—
bildung von Volkeſchullehrern für den Taubſtummen-Unterricht iſt
im Monate März d. I. eine Prüfung nah Maßgabe der Prüfungs—
ordnung vom 27. Zuni 1878 abgehalten worden, in melder das
Zeugnis der Befähigung zur Anftellung ald Lehrer an Zaubftummen-
anftalten erlangt haben:
1) Genrid, früber Elementarlehrer zu Vorwerk Mösland, jept
zu Kein-Nadel, Regierungsbezirt Marienwerder,
2) Grob, dedgl. zu Dölzig, jept zu Berneuchen, Regierungd«
bezirf Frankfurt, und
3) Schöuebed, deögl. zu Neuenkirchen, jept zu Wildenbruch,
Regierungsbezirk Stettin.
Zu bderjelben Prüfung ift
4) die Lehrerin Kapler geb. Bläfing, Zurnlehrerin der er»
wähnten Anftalt zu Berlin
zugelaffen worden und bat gleihfalld dad Befähigungszeugnis ere
langt.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Belanntmadung.
U. Ill. a. 13400.
137) Befähigungszeugniiie aus der Turnlebrerprüfung
im Sabre 1885.
(Eentribl. pro 1884 Seite 430 Nr. 83.)
Berlin, den 28. April 1885.
In der am 26. Februar d. 3. und folgenden Tagen zu Berlin
abgehaltenen Zurnlehrerprüfung baben das Zeugnis der Befähigung
539
zur Leitung der Turnübungen an öffentliben Unterridhtsanftalten
erlangt
1) Arnold, Handlungsgehilfe zu Berlin,
2)
3)
4)
*)14)
Beilfe, Studirender aus Kolberg,
Bruno, Kandidat des höberen Schulamted zu Bielefeld,
Crämer, deögleihen zu Weſel
Chriſtiani, Studirender zu Lahde, Kreis Minden,
Conrad, Elementarlehrer zu Magdeburg,
Curths, desgleichen daſelbſt,
Drewes, Eiſenbahn-Büreaubeamter zu Berlin,
Dubbers, Studirender z. 3. zu Berlin,
Favre, Buchhalter zu Berlin,
) Fethke, Studirender zu Gollantſch, Provinz Poſen,
Gamſt, Maſchinentechniker zu Kiel,
Goldiner, Studirender zu Berlin,
Dr. Lümkemann, Kandidat des höheren Schulamtes zu
Herford in Weſtfalen,
Mertins, Studirender aus Potsdam,
Meyer, Gemeindeſchul-Lehrer zu Berlin,
Dtto, Studirender aus Gräß, Provinz Pojen,
Dr. Peterſen, Gymnaſiallehrer zu Flensburg,
Pierſon, Studirender zu Berlin,
Prestſch, desgleichen aus Zeitz,
Reich, desgleichen zu Breslau,
Reifer, Kandidat des höheren Schulamtes zu Dramburg
in Pommern,
Reſchenberg, desgleichen zu Küſtrin II,
Dr. Rödel, ordentlicher Lehrer am Realgymnaſium zu
Frankfurt a./D.,
Dr. Ruſchhaupt, Kandidat des höheren Schulamtes zu
Lahde, Kreis Minden,
Schäfer, Elementarlehrer A Frankfurt a./M.,
Schaper, deögleihen zu Magdeburg,
Schmidt, Studirender aus Zweidorf, Kreid Schubin,
Silberbortb, Elementarlehrer zu Magdeburg,
Streuer, desgleichen dajelbft,
Tegtmeier, Studirender aus Bielefeld in Weftfalen,
Boigt, Elementarlehrer zu Altenburg, Herzogthum Sadjfen-
Altenburg,
Dr. Voß, Gymnaſiallehrer zu Buchsweiler im Eifaß,
Weitz, Handlungd-Commis zu Hannover,
2) Der Genannte ift auch zur Ertbeilung von Schwimmunterriht befähigt.
b) Der Genannte ift auch zur felbftändigen Leitung einer Schwimmanftalt
befähigt.
540
*)35) Wetefamp, Kandidat des höheren Schulamted zu Brieg, und
36) Wiedemann, Kandidat ded Clementar » Schulamted zu
Eiſenach.
Ferner haben in derſelben Prüfung das Zeugnis der Befähigung
zur Leitung von Turnübungen an öffentlichen Unterrichtsanſtaälten
mit Ausihluß der oberen Klaffen höherer Schulen erlangt:
37) Lindekugel, Elementarlehrer zu Magdeburg, und
38) Merr, Studirender aud Bleicherode a./d.,
und endlich ift in derſelben Prüfung
39) dem Werkführer Hilprecht zu Berlin,
welcher in der vorjährigen Prüfung ein beichränftes Zeugnis erhalten
hatte, ein Zeugnis der vollen Belähigung ſowie der Befähigung für
— und zur Ertheilung von Schwimmunterricht zugeſprochen
worden.
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
Belanntmadung.
U. Ill. b. 6265.
138) Befähigungszeugnijie aus der Turnlehrerinnen»
Prüfung im Frübjahre 1885.
(Eentribl. pro 1885 Seite 213 Nr. 29.)
Berlin, den 4. Juli 1885.
In der im Monate Mai d. 3. zu Berlin abgehaltenen Turn—
lehrerinnen » Prüfung haben dad Zeugnis der Befähigung zur Er-
theilung des Qurnunterrichtes an Mädchenſchulen erlangt:
1) Emma Albrecht, Lehrerin zu Berlin,
2) Marie Beden zu Memel,
3) Martha Böhme, Lehrerin zu Berlin,
4) Zohanna Borders, Handarbeitälehrerin zu Hannover,
5) Marie Bratujhed, Lehrerin zu Berlin,
6) Helene Brunfom zu Landöberg a. / W.,
7) Elife Büttner zu Berlin,
8) Selma Burgbardt, Lehrerin dafelbft,
9) Helene Depont, Handarbeitölehrerin dajelbft,
10) Anna Diedrich zu Kolbergermünbde,
11) Margarethe Dittrich. Lehrerin zu Deutſch Krone,
12) Antonie Eckardt, desgl. zu Berlin,
13) Anna $ried, desgl. dajelbit,
14) Emma $rieje, Handarbeitölehrerin zu Berlin,
15) Melitta Gerde dajelbft,
16) Eliſabeth Görner, Lehrerin zu Spandau,
17) Rofalie Grätſch, deögl. zu Berlin,
541
18) Helene Grell, Lehrerin zu Berlin,
19) Elifabetb Heinrich, desgl. dajelbit,
20) Augufte Heinrich, Handarbeitöfehrerin dajelbft,
21) Bertha Henfel zu Steglig bei Berlin,
22) Anna Herfordt, Lehrerin zu Berlin,
23) Helene Kaijer, Zeichenlehrerin dajelbft,
24) Elife Kalb dafelbft,
25) Elife Kallmann, Lehrerin dajelbft,
26) Elije Karften, Handarbeitslehrerin dafelbft,
27) Marie Kaulide, Lehrerin dajelbft,
28) Marie Klamwitter dajelbft,
29) Olga Klein, Lehrerin dajelbft,
30) Margarethe Koch, Handarbeitälehrerin dafelbft,
31) Helene Köth, Lehrerin dajelbft,
32) Glijabeth Lent, desgl. dafelbft,
33) Johanna Maſchke, dedgl. dajelbft,
34) Agnes Meinede zu Blankenburg a./d.,
35) Alma Mohrhoff, Zeichenlehrerin zu Hannover,
36) Emma Mordzed, Lehrerin zu Berlin,
37) Cäcilie Movius, dedgl. zu Potsdam,
38) Anna Müller deögl. zu Berlin,
39) Margarethe Müller daſelbſt,
40) Anna Neumann, Lehrerin zu Berlin,
41) Lina Niemann, bdeögl. zu Luͤdenſcheid i. MWeftf.,
42) Emma Nöbel, desgl. zu Eberswalde,
43) Anna Dllendorf, deögl. zu Berlin,
44) Gertrud Paſſow, dedgl. dajelbft,
45) Magda Permo, desgl. dajelbit,
46) Marie Peronne, Handarbeitölehrerin dafelbft,
47) Anna Philippion zu Hamburg,
48) Marie Rahm, Lehrerin zu Berlin,
49) Anna Reim, deögl. dajelbit,
50) Roja Reiwald, deögl. dajelbft,
51) Anna Riep, deögl. dajelbit,
52) Helene Röder daſelbſt,
53) Marie Rolappe, Schulvorfteherin dajelbft,
54) Helene Sachſe, Lehrerin dajelbft,
55) Emma Schäfer, Handarbeitölehrerin dajelbft,
56) Martba Schilling, Lehrerin dafelbft,
57) Ida Schlötde, desgl. daſelbſt,
58) Erneftine Schmidt, Handarbeitölehrerin zu Hannover,
59) Anna Schröder, Lehrerin zu Berlin,
60) Hulda Schulp, desgl. dajelbft,
61) Helene Schulze, dedgl. dajelbit,
62) Margarethe Schulze, deögl. zu Pankow bei Berlin,
63) Hermine Schwalbe, Lehrerin zu Berlin,
64) Eliſe Seifert daſelbſt,
65) Helene Simon dajelbft,
66) Roſa Singer, Lehrerin dajelbit,
67) Klara v. Szezepandti, deögl. zu Dreeg bei Neuftadt a. D.,
68) Ida Tänzer, deögl. zu Berlin,
69) Margarethe Tamanti, deögl. dafelbft,
70) Marie Tepner, desal. daſelbſt,
71) Gäcilie Völker dajelbft,
72) Klara Bogel, Lehrerin dajelbft,
73) Karoline Wallmann dafelbft,
74) Bertha Waſewitz, Lehrerin dajelbit,
75) Ida Wendel dajelbit,
76) Thekla Willing, Lehrerin dajelbft,
77) Margarethe von Winterfeld, desgl. dajelbft,
78) Helene Wiſchhuſen dafelbit,
79) Katharine Zeiste, Handarbeitölehrerin dafelbft und
80) Augufte Ziegler daſelbſt. j
Ferner haben in einer Ergänzungsprüfung in demjelben
Termine
81) Luiſe Fromme, Handarbeitslehrerin zu Magdeburg und
82) Margarethe Sarre zu Schöneberg bei Berlin
das Zeugnis der vollen Befähigung zur Ertheilung von Turn⸗
unterricht an Mädchenſchulen, und in derſelben Turnlehre⸗
rinnenprüfung hat
83) Klara Köbler zu Reinickendorf bei Berlin j
ein Befähigungszeugnid unter Vorbehalt einer Ergänzungs-
prüfung erlangt.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im NAuftrage: Barkhauſen.
Belanntmachung.
U. II. b. 7013.
139) Befähigungsdzeugnifie für Eleven der Turnlehrer—
Bildungdanftalt.
(Eentrlbl. pro 1884 Seite 818 Nr. 116.)
Berlin, den 27. Zuli 1885.
In dem Kurjus der Königlihen ZTurnlehrer - Bildungsanftalt
u Berlin während ded Winterd 1884,85 haben nachgenannte
ebrer und Schulamtöfandidaten das Zeugniö der —— zur
ea des Turnunterrichtes an öffentlichen Unterridtöanftalten
erlangt:
*)]) Andacht, Elementarlehrer zu Kellenhujen, Kreis Didenburg,
543
6) 2) Dr. Beyſe, wiſſenſchaftlicher Hilfälehrer an der höheren
Bürgerſchule zu Bodum,
»)3) Dr. Daniel, Kandidat des höheren Schulamtes zu Patten-
jen, Provinz Hannover,
°)4) Deinet, deögl. zu Diez, Regierungsbezirt Wiesbaden,
5) Depker, ordentliher Lehrer am Realgymnafium zu
Halberftadt,
°)6) Diebow, Seminar-Hilfölehrer zu Franzburg,
7) Drüfe, Elementarlehrer zu Redlinghaujen, Regierungsbe-
zirk Müniter,
°)8) Engler, deögl. zu Baldenburg, Kreis Schlochau i. Weftpr.,
°)9) Fiedler, Glementarlehrer zu Benjen, Kreis Rinteln,
6), 10) Fink, Zeicdhenlehrer zu Berlin,
6) 11) Kürftenberg, Taubftummenlebrer zu Berlin,
*)12) Fubrmann, Clementarlehrer zu Loiß, Regierungsbezirk
Stralfund,
*)13) Gaft, deögl. zu Charlottenburg,
14) Giefe, desgl. zu Scharmbeditotel, Kreis Dfterhol; in
Hannoper,
15) Gieſel, dedgl. zu Lüben, Regierungsbezirk Liegnig,
16) Gipner, deögl. zu Neumarf, Kreid Prß. Holland,
6,17) Grüner, Kandidat des höheren Schulamtes zu Breslau,
18) Günther, Elementarlehrer zu Norden, Kreid Emden,
19) Günzel, Kandidat ded höheren Schulamtes zu Berlin,
»)20) Haude, Elementare und techniſcher Lehrer an der Realſchule
zu Neumüniter,
21) Heiligftedt, Glementarlehrer an der lateinifhen Haupt—
ſchule zu Halle a. S.,
»)22) Heitmann, Glementarlehrer zu Groß-Dtterdleben, Regie-
rungöbezirt Magdeburg,
°) 23) Herke, deögl. zu at bei Sternberg,
°)24) Heufer, deögl. zu Ehrenfeld bei Köln,
.*)25) Hupe, Kandidat des höheren Schulamted zu Berlin,
*,26) Jänike, Glementarlehrer zu Trachenberg, Kreis Militich,
27) Jung, dedgl. zu Iſerlohn,
°)28) Zuntuß, deögl. zu Hörde, Landkreis Dortmund,
) 29) Kaliſcher, Kandidat des höheren Schulamted zu Thorn,
30) Klaufe, desgl. zu Köln,
31) Dr. 2 nutb, ordentliher Xehrer an der Dber-Realjchule zu
iel,
a) aud befähigt zur Ertheilung von Shwimmunterridt.
b) hat auch ſchwimmen gelernt und Anleitung zur Ertheilung von Schwimm⸗
unterridht erhalten.
©) aud befähigt zur felbfländigen Leitung von Schwimmunterridt.
—
32) Ködderiß, ordentlicher Lehrer am Progymnafium zu Löbau
i. Weltpr.,
v)33) Krämer, lementarlebrer zu Mülheim a. Rhein,
)34) Krüger, desgl. zu Züllihau,
35) Küftner, dedgl. zu Sigmaringen,
36) Lautz, Kandidat ded höheren Schulamtes zu Wieöbaden,
°)37) Dr. Pl! en, orbentlider Lehrer am Realgymnafium zu
refeld,
») 38) Lex, Elementarlehrer zu Laurahütte, Kreis Kattowitz,
39) Müller, Heinrich, Gymnaſial-Oberlehrer zu Wongrowitz,
40) Müller, Wilhelm, Seminar-Hilfslehrer zu Hannover,
41) Oh neſorge, Kandidat des höheren Schulamtes zu Berlin,
°)42) Dr. Dpip, Kandidat des höheren Schulamted zu Berlin,
43) Peterjon, Hilfölehrer an der Zaubftummen-Anftalt zu
Homberg,
44) Pfundt, SeminarsHilfälehrer zu Mörs,
°)45) Plap, Clementarlebrer zu Halle a.d. S.,
46) Dort, Kandidat ded höheren Schulamted zu Krefeld,
»)47) Redmer, Hilfölehrer an der Präparanden-Anftalt zu Pr.
Stargardt,
48) Regen, Kandidat ded höheren Schulamtes ;. 3. zu Berlin,
49) Dr. Röfe, Gymnaſiallehrer zu Dortmund,
50) Ropersd, Clementarlehrer zu Gadenberge, Kreis Neuhaus
in Hannover,
°)51) Rudolph, dedgl. zu Rüdigeröhagen, Regierungsbezirk Erfurt,
:)52) Dr. Shimberg, Gymmnafiallebrer zu Ratibor,
53) Schmoll, Elementarlehrer zu Greifömwald,
) 54) Schneidermwirtb, Seminarlehrer zu Münftermaifeld,
6,55) Schütte, Elementarlehrer zu Neu-Gatterdleben, Regierungd-
bezirt Magdeburg,
)56) Sch Be, ordentlicher Xehrer am Real-Progymnafium zu
inbed,
57) Selting, dedgl. am Realgumnafium zu Rawitſch,
°) 58) Stöner, mienidaftlihe Hilfslehrer am Gymnafium zu
ameln,
»)59) Dr. Stöwer, ordentlicher Lehrer am Progpmnafium zu
Schwetz,
) 60) Struve, Elementarlehrer zu Kiel,
61) Sunkel, Kandidat des höheren Schulamtes zu Hersfeld,
62) Dr. Teuſch, kommiſſariſcher Lehrer am to zu Bonn,
63) ne Kandidat deö höheren Schulamtes zu Sanger-
aufen,
)64) Till, dedgl. zu Infterburg,
2)65) Züffers, Seminarlehrer zu Rüthen i. Weitfal.,
4) 66) Velz, Elementarlehrer zu Aachen,
545
8 Bolt, Elementarlehrer zu Kolmar i. Elſ.,
68) Weber, desgl. zu Krotoſchin, und
°)69) Dr. Weißflog, Kandidat des höheren Schulamtes zu
Breslau,
In demjelben Kurſus haben das Zeugnid der Befähigung zur
Ertheilung ded Turnunterrichtes an öffentlihen Unterrichtdanftalten
mit Ausihluß der oberen Klaffen erlangt:
70) Dr. von zarlooı, Kandidat des höheren Schulamted zu
Konig un
71) Schön, techniſcher Lehrer am Real-Progymnafium zu Ems.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
Belanntmahung.
‚U. III. b. 7238.
140) Befähigungdzeugnilie für Zöglinge der Lehrerinnen»
Bildungdanftalten zu Droykig.
(Eentribl. pro 1884 Seite 825 No. 119.)
Berlin, den 1. Auguft 1885.
Bei den diedjährigen Entlafjungsprüfungen an dem evangeliichen
Gouvernanten-Inftitute und dem evangeliichen Re Kain
zu Droykig bei Zeig haben dad Zeugnis der Befähigung erlangt
I als Gouvernanten und für dad Lehramt an höheren
Mädchenſchulen:
1) Marie Block zu Bernburg,
2) Hedwig Fiegler zu un
3) Margarethe Fritze zu Köpenid bei Berlin,
RB Katharine Götze zu Hohenwalde bei Landsberg a. W.,
5) Raroline Groß zu Neuenburg i. d. Neumarf,
6) Anna Guiard zu Stradburg i. d. Udermarf,
7) Martha Johanning zu Herford i. Weftfalen,
8) Martha Jung zu Berlin,
9) Bertha Kope zu Bernburg,
10) Margarethe Neumann zu Allendorf a. d. Werra, Reg. Bez.
aſſel,
11) Anna Ottilie zu Torgau,
12) Eliſabeth Paalzom zu Lohm bei Kyrig,
13) ven von Raußendorff zu Langen- Schwalbad, Reg.
ez. Wiesbaden,
14) Armgard von Rothkirch und Panthen zu Gnadenfrei,
Reg. Bez. Breslau,
15) Klara Kulor f zu Aplerbed, Kreid Dortmund,
1885. 36
546
16) Antonie Shmidt zu Zörbig, Reg. Bez. Merjeburg,
17) Margarethe Schröter aus Schweidnig, 5.3. zu Münfterberg,
18) Ditilie Vereruyſſe zu Silber, Kreid Sagan, und
19) Katharine Vogel zu Mehli bei Zella i. Thuͤrg.
"I. Für das Lehramt an Bolfsjhulen:
1) Serdinande Amelong zu Tholey, Kreis Ditmeiler,
2) Anna Bade zu Belgard in Pommern,
3) Katharine Blöm aus Kreuznach, z. 3. zu Falkenkrug bei
Detmold,
4) Sophie Brunner zu Hadmersleben, Kreid Wanzleben,
5) Klara Gahnftein zu Lüdenſcheid, Kreid Altena,
6) Emma Dippel zu Remideid, Reg.-Bez. Düffeldorf,
7) Anna $öllmer zu Gufom bei Küftrin,
8) Kina Gaßner zu Pillfalen, Reg. Bez. Gumbinnen,
9) Agnes Haun zu Straljund,
10) Bertha Hinz zu Trampenau bei Neuteih, Kreis Marienburg,
11) Martha Karnepfi zu Neibe,
12) Glifabetb Kling zu Zei,
13) Ida zuge zu Dortmund,
14) Karoline Xejeune zu Düren,
15) Anna Lüdtke zu Polzin, Kreid Belgard in Pommern,
16) Elijabetb Müller zu Bodum,
17) Emmy Prüfer zu Neu⸗-Reetz bei Alt-Reetz i. d. Neumarf,
18) Hedwig Prüpmann zu Zingit, Kreis Franzburg,
19) Marie Shen! aus Streblen, 5. 3. zu Droyßig,
20) Gliiabetb Schubert zu Kalbe a./©.
21) Emilie Schumach er zu Allenbach, Kreid Bernfaftel,
22) Frieda Seibt zu Alt-Seidenberg, Kreid Yauban, und
23) Margarethe Seidler zu Merjeburg.
Der Seminar-Direftor Kripinger zu Droyßig ift bereit,
über die Befähigung diejer Kandidatinnen für beftimmte Stellen im
Öffentlihen und im Privat:Schuldienfte nähere Auöfunft zu geben.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Am Auftrage: Barkhauſen.
Belanntmahung.
U. iu. 917.
141) Prüfung der Zeihenlehrer und Zeichenlehrerinnen.
(efr. Eentribl. pro 1873 Seite 647; pro 1878 Seite 608.)
1.
Einführungsdverfügung zu den Prüfungd-Drdnungen
für Zeichenlehrer und Zeihenlehrerinnen.
Berlin, den 23. April 1885.
An Stelle der biöherigen Inſtruktionen über die Prüfungen von
Zeichenlehrern an höheren Schulen und von Zeidhenlehrerinnen an
947
mehrflajfigen Volks- und mittleren ſowie an höheren Mädchenſchulen
treten die beifolgenden Prüfungsordnungen vom heutigen Tage zu«
nädjit für Berlin und Breslau, wo die in den Prüfungs-Ord—
nungen vorgejehenen Prüfungs-Kommiifionen zu bilden find, in Kraft.
Es bleibt vorbehalten, die Bildung folder Kommilfionen auch auf
andere Drte zu erftreden. Bid dahin bleiben in denjenigen Städten,
in weldyen ſonſt nody Zeichenlehrer- und Zeichenlehrerinnen- Prüfungen
ftattgefunden baben, für dieje die biäherigen Beftimmungen beftehen.
Der Termin der in diefem Sommer in Berlin und Breslau
abzuhaltenden Prüfungen wird durch das Gentralblatt für die ge—
jammte Unterrichtöverwaltung ſowie durdy die Amtöblätter der Pro—
vinzen befannt gemadt werden. Die Meldungen zu diefen Prüfungen
müffen bis zum 15. Juni bei den Königlichen Provinzial-Schul-
follegien in Berlin und Breslau erfolgt fein.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
U. IV, 3078 1. U. Illa.
2.
Prüfungd-Drdnung für Zeihenlehrer an höheren
Säulen.
$. 1.
Mer ald Zeichenlehrer an einer höheren Schule angeftellt zu
werden wünjcht, bat ſich zuvor einer Prüfung vor einer der zu diefem
Zwede gebildeten bejonderen Prüfungd-Kommilfionen zu unterziehen
Solche Prüfungen finden jeded Jahr einmal und zwar am
Schluſſe ded Sommerjemefterd ftatt.
Die Termine der Prüfungen werden durch dad Gentralblatt
für die Unterrihtövermaltung ſowie die Amtöblätter der Provinz bes
fannt gemacht. s.2
Die Meldungen find fchriftli und bis jpäteftens den 15. Juni
jedes Jahres bei demjenigen Königlihen Provinzial-Schulfollegium
einzureichen, in defjen Bereich die Prüfungd-Kommilfion, vor welcher
der Bewerber das Examen ablegen will, ihren Sitz hat.
Der ſchriftlichen Meldung ift beizufügen:
1. eine furze Darftellung des biöherigen Lebens- und Bildungd-
ganges;
2. ein Zeugnis, daß der Bewerber eine höhere Schule im
Sinne der Cirkular-Verfügung vom 31. März 1882 bis
zum 6. Jahres-Kurſus einſchließlich beſucht, oder eine dem—
entſprechende ſchulwiſſenſchaftliche Bildung anderweit er—
36*
548
worben bat, oder dab er aus einem Scyullehrer- Seminar
mit der Dualififation für dad Lehramt entlafjen ift.
Solche Bewerber, welche feine den obigen Anforderungen
entiprehende Borbildung nachzuweiſen vermögen, fünnen nur
mit Genehmigung des Dlinifterd der geiftlichen ꝛc. Angelegen-
beiten zur Prüfung zugelaffen werden und haben ſich in der
Regel einer bejonderen Vorprüfung in Betreff ihrer allge-
meinen Bildung zu unterziehen ;
3. der Nachweis, dab er feine Studien im Zeichnen an einer
geeigneten Lehranſtalt oder jonft in ausreichender Weife ger
macht bat. Zu dieſem Zmwede find Studienblätter aud den
verichiedenen Gebieten ded Zeichnend, auf welde fi die
Prüfung erftredt, vorzulegen;
4. ein Zeugnis über feine fittliye Führung.
8. 8.
In der Prüfung haben die Bewerber nachzuweiſen:
1. hinreichende Fähigkeit im Zeichnen von Flach-Ornamenten
im Umrifje nad Vorbildern und aus dem Gedädtniffe (audy
im Ergänzen, Verändern, Kombiniren jolder Ornamente) ;
2. deögleihen im Zeichnen einfadher Körper nad ‚Modellen ;
3. ebenjo im Zeichnen einfacher Ornamente oder verzierter Archi⸗
tefturtbeile in jchattirter Ausführung nad plaftifchen Bor:
bildern ;
4. ebenio im Zeichnen (bezw. Malen) nad lebenden Pflanzen
oder einfachen funftgewerblihen Gegenftänden (Stillleben) ;
5. ebenjo im Zeichnen an der Schultafel, verbunden mit metho—
diſchen Erläuterungen. [Siehe Anmerfung.]
Ferner haben fie darzutbun:
6. Bekanntſchaft mit den wichtigſten Hilfd- und Lehrmitteln des
Zeichenunterrichteö, mit den Elementen der ornamentalen und
architektoniſchen Formenlehre und mit der allgemeinen Kunft-
eihichte in ihren Hauptzügen;
7. Sertigfeit im Gebundenen Zeichnen (audy unter Anwendung
von Biehfeber und Tuſche) jowie gründliche Vertrautheit mit
der Lehre von der Parallel-Projektion, Schatten-Konftruftion
und Perſpektive.
8. 4.
Je nah dem Audfalle der Prüfung wird die Beredtigung zur
Ertheilung des Unterrichted in 3 verichiedene Formen ertbeilt:
entweder a) für dad Freiband«» Zeichnen und dad Gebundene
Zeichnen zugleich,
oder b) für das Freihand⸗Zeichnen allein,
oder c) für dad Gebundene Zeichnen allein.
549
8.5.
Beanſprucht ein Bewerber jelbft nur die beſchränkte Dualifilation,
jei es für das Freihband- Zeichnen, fei es für dad Gebundene Zeichnen
allein, jo braucht er aud nur einer dementſprechenden beichränften
Prüfung unterworfen zu werden.
Im erften Falle Kind die in $. 3 unter 7 bezeichneten Forde-
rungen auf die unentbehrlichen Kenntnifje in der Schatten-Konftruf-
tion und Peripektive zu ermäßigen, im zweiten Falle die unter 5,
6 und 7 genannten Aufgaben allein zu ftelen. Auch über das
Map der im $. 3 feitgeiegten Anforderungen hinaus Tann fid ein
Bewerber, auf feinen eigenen Wunſch, einer Nachprüfung
a) im figürliden Zeichnen (nad Gipsabgüffen oder nady der
Natur) und in der Anatomie,
b) im Landidaftd-Zeichnen, oder
ec) im Mopdelliren
unterziehen und ihm ein darauf bezügliher Zuſatz in feinem Zeug-
nifje ertheilt werden.
8. 6.
Die Eintheilung der Prüfung bleibt dem Ermefjen der Kom»
miffion anheimgeftelt. Im Allgemeinen ift dahin zu wirken, daß
wenigftend einer der oben in $. 3 unter 6 bezeichneten Lehrgegen⸗
ftände in einem jchriftlichen Aufiage behandelt und daß bie Klaufur-
Arbeiten innerhalb 4 Tagen erledigt werden.
Die Kommijfion ift ermächtigt, einerjeitd ald Ergänzung der
in $. 3 unter 5 aufgeführten Forderungen von den Bewerbern die
Abhaltung einer Probe» Lektion zu verlangen, andererjeitd ſolchen
Bewerbern, welde ihr vortbeilhaft und zur Genüge befannt find,
die Probe-Arbeiten theilmeije zu erlaffen.
8. 7.
Auf Grund der beftandenen Prüfung werden die Zeugniffe in
folgender Fafjung audgeftellt:
s N. N. geb e Konfeſſion, hat
. N. geb. zu am ;
nad Beibringung der vorſchriftsmäßigen Zeugniffe über jeine allge
meine Bildung, vor der unterzeichneten Kommiffion eine Prüfung
nah Maßgabe der Prüfungd-Drönung vom 23. April 1885 be—
ftanden und bierbei folgende Genfuren erhalten:
1. Zeichnen von Flach-Ornamenten in Umriß nad Vorbildern
und aus dem Gedächtniſſe:
2. Zeichnen einfacher Körper nah Modellen:
3. Zeichnen von Ornamenten und verzierten Architekturtheilen,
ihattirt nach plaftiihen Borbildern:
4. Zeichnen (bezw. Malen) nad lebenden Pflanzen u. ſ. mw.
(Stillleben) :
550
5. Zeichnen an der Schultafel verbunden mit methodiſchen Er—
läuterungen:
6. Lehrmittelkunde,
ornamentale und architektoniſche Formenlehre:
Allgemeine Kunſtgeſchichte:
T. Gebundened Zeichnen:
Projektionslehre:
(event. Außerdem hat er ſich einer freiwilligen Prüfung im figür—
lichen Zeichnen ꝛc. mit Erfolg unterzogen). Hiernach wird
N. N. für befähigt erklärt, an höheren Schulen Unterricht
entweder a) im Freihand-Zeichnen und im Gebundenen Zeichnen
oder b) im Freihand-Zeichnen
oder c) im Gebundenen Zeichnen
zu ertbeilen.
Die Zeugniffe find durch dad Siegel der Kommiijion und die
Unterjchriften des Vorſitzenden und eined zweiten Mitgliedes der—
jelben zu beglaubigen. —
Dad Zeugnis beredtigt an und für fih noch nidht zu einer '
definitiven Anitellung. Vielmehr haben die durch Unterriht an
böberen Schulen nody nicht bewährten Lehrer an der Anftalt, an
melde fie berufen werden, zuvörderſt gegen eine entipredhende Re—
muneration ein Probejabr zu beſtehen. Nah Ablauf des Probe—
jahres wird ihnen über ihre pädagogiſche und didaktiiche Befähigun
von dem Direktor der Anftalt ein Zeugnis ausgeftellt, welches be
andermeitigen Bewerbungen vorzulegen ift.
S. 8.
Beim Eintritte in die Prüfung hat der Bewerber 12 ME. an
Gebühren zu erlegen. Kür die Ausftelung des Zeugniffes tritt hierzu
noch ein Stempel im Betrage von 1 ME. 50 Pfg.
8.9.
Hat ein Bewerber die Prüfung nicht beftanden, fo darf er fid
bei dem nächſten Termine derjelben nochmals unterziehen.
Se nad Befinden darf die Kommilfion ihn hierbei von einzelnen
Fächern, falld er in denjelben bei der erften Prüfung entiprecdhende
Befähigung nachgewieſen hat, diöpenfiren.
Anmerkung zu $ 3. Nr. 5.
Dieje Prüfungdaufgabe ift dazu beftimmt, die eigentliche Lehr—
befäbigung der Bewerber zu ermeiien und ſoweit ald möglich eine
wirflidye Eck vor einer Schulklaſſe zu erjegen.
Die Zeihnungen an der Schultafel follen fih im Ge-
biete des Freihandzeichnens auf die einfachſten Formen von Flach—
ornamenten, im Gebiete ded Gebundenen Zeihnend auf Konftruf:
sol
tionen elementarer Natur beidhränfen (mie fie vorzugsweiſe in den
unteren Klafjen mit obligatoriiyem Zeidhenunterrichte zur Anwendung
fommen), fie müfjen jedoch ftetö in der Art und Weile entwidelt
und mit derjenigen Korrektheit audgeführt werden, melde bei Vor—
zeihnungen des Lehrers vor den Augen der Schüler erforderlid find.
Unter „metbodijhen Erläuterungen“ ift zu verfteben,
dak der zu Prüfende einerleitd eine vollitändige und ſchulgerechte
Anleitung zur Löſung einer beitimmten (einfachen) Zeichenaufgabe
der oben bemerften Art zu ertheilen, andererfeits die Stelle deutlich
zu kennzeichnen wiffe, welche die ihm vorgelegte Aufgabe im Stufen-
gange des Unterrichted überhaupt einnimmt.
Berlin, den 23. April 1883.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
3.
Prüfungs: Drdnung für Zeihenlehrerinnen.
8. 1.
Die Befähigung zur Ertheilung von Zeidhenunterriht a) an
mebrflaffigen Volks- und mittleren, ſowie b) an böheren Mädchen»
ſchulen wird durch Ablegung einer Prüfung erworben.
Für diefe Prüfung werden in einzelnen Provinzen je nad Be—
dürfnis bejondere Kommilfionen gebildet.
Die Prüfung der Lehrerinnen am mehrklajjigen Volks- und
Mittelihulen wird mit derjenigen der Lehrerinnen an höheren Schulen
verbunden. Diejelbe findet am Schlufje des Sommerſemeſters ftatt.
Die Termine der Prüfungen werden jedes Jahr möglichit zu
derjelben Zeit angejeßt und durch das Gentralblatt für die Unter-
richts-Verwaltung ſowie die Amtöblätter der Provinz befannt gemadht.
Zu der Prüfung werden nur folde Bewerberinnen zugelaffen,
welde das 18. Lebensjahr vollendet haben.
$. 2.
Die Meldungen find ſchriftlich und bis jpäteftend den 15. Zunt
jedes Jahres bei demjenigen Königlichen Provinzial-Schulfollegium
einzureichen, in defien Bereich die Prüfungs-Kommiſſion, vor weldyer
die Bewerberin dad Eramen ablegen will, ihren Siß bat, unter be»
ftimmter Angabe, ob die Prüfung für Volks- und Mittelſchulen oder
für höbere Mädchenſchulen nachgeſucht wird.
Der Meldung find beizufügen:
1. eine furze Darftellung des bisherigen Lebensganges;
2. ein Zeugni® über die empfangene Schulbildung ſowie über
die früher etwa beftandenen anderweiten Prüfungen;
552
3. der Nachweis, daß die Bewerberin ihre Studien im Zeichnen
an einer geeigneten Lehranftalt oder jonft in ausreichender
Weiſe gemadt hat, unter Vorlage von Probezeichnungen;
4. ein Zeugnis über ihre fittlihe Führung.
$. 3.
In der Prüfung für Volks- und Mittelihulen haben die
Bewerberinnen nachzuweiſen:
1. hinreichende Fähigkeit im Zeichnen von Fladhornamenten im
Umrifje nady Vorbildern und aus dem Gedädtnifje (auch im
Ergänzen, Verändern, Kombiniren folder Ornamente);
2. deögleihen im Zeichnen einfaher Körper nad Modellen ;
3. ebenjo im Zeichnen an der Schultafel, verbunden mit metho-
dilhen Erläuterungen (fiebe Anmerkung);
4. Bekanntſchaft mit den wichtigften Hilfs- und Lehrmitteln des
Zeihenunterrichted und mit den Grundzügen der ornamentalen
Formenlehre;
5. Sicherheit in der Handhabung des Reißzeuges, der Schiene
und des Dreieckes ſowie Vertrautheit mit den Aufgaben der
ebenenen Geometrie und mit den einfadhften Begriffen der
Perſpektive.
g. 4.
In der Prüfung für höhere Mädchenſchulen werden die oben
in $. 3 unter 4 und 5 aufgeführten Forderungen dahin verſchärft, da
bei 4. auch Belanntidaft mit den Hauptmomenten der allge
meinen Kunſtgeſchichte;
bei 5. Verftändnis der wichtigften Regeln der Parallels Projektion
und Schatten Konftruftion verlangt wird.
Außerdem treten hinzu :
6. eine Aufgabe im Zeichnen von Drnamenten nad) plaſtiſchen
Vorbildern in fchattirter Ausführung;
7. eine Aufgabe im Zeichnen (bezw. Malen) nady lebenden
Pflanzen oder anderen einfachen farbigen Gegenftänden
(Stillieben.)
8. 5.
Auch über dak Maß der im $. 4 feitgeftellten Forderungen
— kann ſich eine Bewerberin auf ihren eigenen Wunſch einer
achprũfung:
a) im figürlichen Zeichnen (nad Gipsabgüſſen oder nach dem
Leben) und in der Anatomie;
b) im Landſchaftszeichnen oder Malen;
ce) im Entwerfen von Muftern für weibliche Handarbeiten
unterziehen und einen darauf bezüglichen Zuſatz in ihrem Zeug.
niſſe erhalten.
553
8. 6. .
Die Eintheilung der Prüfung bleibt dem Ermefjen der Kom»
mifion anheimgeftellt. Im Allgemeinen ift dahin zu wirken, daß
wenigftens einer der im $. 3 und 4 unter 4 bezeichneten Gegen-
ftände in einem ſchriftlichen Auflage behandelt und für die Klaufur-
arbeiten bei der elementaren Prüfung höchſtens ein Zeitraum von 2,
bei der oberen Prüfung von 4 Tagen aufgemendet werde.
Die Kommijfion ift ermädtigt, einerjeitd ald Ergänzung der
im $. 3 unter 3 aufgeführten Forderungen von den Bewerberinnen,
inöbejondere von denjenigen, welche noch feine öffentlihe Prüfung
abgelegt haben, die Abhaltung einer Probelektion zu verlangen, anderer-
jeitö jolden, welde ihr vortbeilbaft und zur Genüge befannt find,
die Probearbeiten theilweiſe zu erlafjen.
7.
Auf Grund der beftandenen Prüfung werden die Zeugnifje in
folgender Faſſung auögeftellt:
N. geboren zu am ; Konfeifion,
bat nad) Beibringung der vorjhriftdmäßigen Zeugnifje über ihre
allgemeine Bildung vor der unterzeichneten Kommilfton eine Prüfung
nad Maßgabe der Prüfungs-Drdnung vom 23. April 1885 beftanden
und bierbei folgende Genjuren erhalten:
. Zeihnen von Flachornamenten im Umrifje nah orbildern
. und aud dem Gedädtniffe:
. Zeichnen einfadher Körper nad Modellen:
Zeichnen von Drnamenten (und verzierten Arditefturtheilen)
ihattirt nach plaftiihen Vorbildern:
4. Zeichnen (bezw. Malen) nad lebenden Pflanzen u. |. w.
Stillleben:
5. Zeihnen an der Schultafel verbunden mit methodiſchen Er»
läuterungen:
6. Kehrmittelfunde, ornamentale (und architektoniſche) Formen—
7
ww
lebre, allgemeine Kunftgeihicdhte:
. Gebundenes Zeichnen, Projeftiondlehre, (event. Außerdem hat
fie fi einer freiwilligen Prüfung im figürlihen Zeichnen ıc.
mit Erfolg unterzogen.)
Hiernach wird N. N. für befähigt erflärt
entweder
an mehrllaffigen Volks- und Mittelichulen,
oder
an mehrklaſſigen Volks- und Mittelihulen und an höheren
Mädchenſchulen Unterricht im Zeichnen zu ertheilen. —
504
Die Zeugniffe find dur das Siegel der Kommiſſion und bie
Unterschrift des Vorfigenden und eined zweiten Mitgliedes derjelben
zu beglaubigen. 58
Beim Eintritte in die Prüfung hat die Bewerberin 12 ME. an
Gebühren zu erlegen. Für die Ausftellung des Zeugniffes tritt hierzu
noch ein Stempel im Betrage von 1 Mf. 50 Pf.
8. 9.
Hat eine Bewerberin die Prüfung nicht beftanden, fo darf fie
fi bei dem nächſten Termine derjelben nochmals unterzieben. Je
nad Befinden darf die Kommiifion fie hierbei von einzelnen Fächern,
falls fie in denfelben bei der eriten Prüfung entipredhende Befähigung
nachgewieſen hat, diöpenfiren.
Anmerfung zu S. 3. Nr. 3.
Diefe Prüfungdaufgabe ift dazu beftimmt, die eigentliche Lebr-
befähigung der Bewerber zu ermweilen und, ſoweit als möglid, eine
wirkliche Lehrprobe vor einer Schulklaſſe zu eriegen. Die Zeich-
nungen an der Schultafel jollen fi im Gebiete des Freihand»
zeihnend auf die einfachſten Kormen von Flahornamenten, im
Gebiete des gebundenen Zeihnens auf Konftruftionen elementarer
Natur beichränfen (mie fie vorzugsweiſe in den unteren Klaffen mit
obligatoriihem Zeichenunterrichte zur Anwendung fommen); fie müfjen
jedoch ftetö in der Art und Weiſe entwidelt und mit derjenigen
Korreftheit ausgeführt werden, welche bei Vorzeichnungen des Lehrers
vor den Augen der Schüler erforderlich find.
Unter „metbodifhen Erläuterungen“ ift zu verfteben, daß
der zu Prüfende einerfeitö eine volftändige und ſchulgerechte Anleitung
zut — einer beſtimmten (einfachen) Zeichenaufgabe der oben
emerkten Art zu ertheilen, andererſeits die Stelle deutlich zu kenn—
zeichnen wiſſe, welche die ihm vorgelegte Aufgabe im Stufengange
des Unterrichtes überhaupt einnimmt.
Berlin, den 23. April 1885.
Der Miniſter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
142) Abhaltung von Fortbildungsdfurfen für Hand»
arbeitölehrerinnen bei dem Seminar zu NAuguftenburg.
(Centribl. pro 1883 Seite 583 Wr. 157.)
Bei dem Lehrerinnen-Seminar zu Auguftenburg in der Pro-
vinz Schleswig: Holftein ift in jedem der Sabre 1883 und 1884
555
ein achtwöchentlicher Fortbildungdfurjus für Handarbeitslehrerinnen,
welche an Volksſchulen bereits in Thätigkeit ftanden, abgehalten
worden.
Es waren jedeömal 12 Theilnehmerinnen einberufen, davon
fhieden aber wegen Erkrankung im Sahre 1883 2, im Jahre 1884
1 vor Beendigung ded Kurjus aus. Bon den Kurfiltinnen ftanden
in dem febensalter
1883. 1884.
von 18 bis ausſchl. 20 Jahren . . 2 1
: 20 » :. 25 » ee 3
:» 25 =» . 30 ⸗ — 3 3
: 80 » : 35 ⸗ N 2
« über 35 Sahren . »... 2 3
10. 11.
In den Schlußprüfungen, welche nach der Prüfungsordnung
für Schleswig-Holſtein vom 31. Januar 1881 (Gentrlbl. pro 1881
Seite 549) abgehalten wurden, erhielten:
1883. 1884.
1 8
J 3
8 11
ein Befähigungszeugnis erhielten wegen mangel«
bafter allgemeiner Schulbildung nidt . . . . 2 —.
Dieſe Kurſe erſchienen zur Förderung des in der Provinz noch
vielfach vernachläſſigten Handarbeitsunterrichtes in der Schule noth—
wendig.
Die Theilnehmerinnen konnten in den ausgedehnten Räumlich—
keiten des Seminars (eines früheren Schloſſes) geſondert von den
Seminariſtinnen untergebracht werden. Zu den Koſten wurde von
dem Herrn Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten ein Zuſchuß
aus Centralfonds bewilligt.
Der Lehrplan war in nachſtehender Weiſe feſtgeſtellt:
1) In wöchentlich 9 Stunden Unterricht durch die Handarbeits—
lehrerin des Seminars in Striden, Häfeln, Nähen bis zur
Anfertigung von Frauen= und Mannshemden, Flicken, Stopfen
und Zeichnen.
2) In wöchentlich 12 Uebungdftunden wird die in dem Unter»
richte zum Verſtändniſſe gebrachte Arbeit den Kurfiftinnen ger
läufig gemadht.
3) Während zweier Wochen hoipitiren die Kurfiltinnen in den
verſchiedenen Handarbeitdabtbeitungen der Seminarjhule und
balten mindeftend je eine Probeleftion unter Auffiht d
Fachlehrerin.
Das Zeugnis der Befähigung für höhere und mitt—
lere Mädchenſchulen ſowie für Volköfchulen .
deögl. für Volksſchulen une a air
556
4) In wöhentlih 1 Stunde werden die Kurfiftinnen dur den
Seminardireftor mit den wichtigften allgemeinen didaktiichen
Grundjägen, mit der Handhabung der für die Schulerziehung
erforderlihen didziplinariichen “Wh fowie mit den
für fie in Betracht kommenden Beftimmungen bezüglidy des
Handarbeitsunterrichtes befannt gemadht.
5) In wöchentlich 2 Stunden werden die Kurfiftinnen, gleich—
falls durh den Seminar-Direftor, mit Uebungen im Leſen,
Spreden und Schreiben beichäftigt; ed werden mit ihnen
proſaiſche und poetiihe Lefeitoffe unter Bezugnahme auf die
wichtigiten ortbograpbiihen und grammatiſchen Gejepe durch—
earbeitet; auch haben fie wöchentlih ein Diktat und einen
urzen, in der Lehrſtunde vorbereiteten Aufiag zu fertigen.
6) Auberdem wird den dazu befähigten Kurfiftinnen die Theil—
nahme an dem Zurnunterrichte der Seminariftinnen geftattet.
143) Gnadenfompetenz für die Hinterbliebenen von
Schullehrern in den Provinzen Oſt- und Weftpreußen.
(efr. Centribl. pro 1884 Seite 828 Nr. 121.)
Berlin, den 19. Februar 1885.
Auf das Geſuch vom 22. Dftober 1884, in welhem Sie um
Auszahlung ded Gnadenquartaled von dem Gehalte Ihred Sohnes,
des am 1. September 1884 verftorbenen Lehrers N. zu N. bitten,
erwidere ih Shnen, daß Sie weder einen dreimonatlichen noch
einen einmonatlihen Betrag ded von Ihrem Sohne in N. bezogenen
Gehaltes ald Gnadenfompetenz zu beanipruden haben, da nad
$. 24a der Schulordnung für die Provinz Preußen vom 11. Des
zember 1845, wenn ein Scullehrer in dem legten Monate des
Kalenderquartales verftirbt, außer den Einkünften des ganzen Sterbe-
quartaled, das heißt dedjenigen Kalenderquartales, in welhem das Ab»
leben des Lehrers erfolgt ih lediglich defjen Witwe, deſſen Kinder
und Enkel nod einen einmonatlihen Betrag des Lehrergehaltes alb
Gnadenkompetenz zu empfangen baben. Eine Witwe, Kinder oder
Enkel hat jedoch Ihr genannter Sobn nicht hinterlaffen.
Das Gehalt bat derjelbe bid Ende Auguft 1884 erbalten, und
ed ift jomit nur noch dad Gehalt für den 1. und 2. September 1884
rüditändig, zu welchem leptgenannten Tage Ihrem Sohne die von
demjelben behufs Uebernahme einer Glementarlebrerftelle an der
Vorſchule des Gymnaſiums zu N. drei Monate vorber nachgeſuchte
Entlafjung aus feinem Schulamte in N. bewilligt worden war,
Das Gehalt für die gedachten beiden Tage im Betrage von
3 Mt. 34 Pf. fteht den Erben Ihres veritorbenen Sohnes zu, und
557
ih habe daher die Königliche Regierung zu N. angemiejen, wegen
Zahlung diejed Betraged an die Erben das Erforderliche zu verfügen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
den Herrn N. zu N.
U. IIla. 10627.
144) Gebaltöregulirung der Zehrers bezw. Lehrerinnen—
ftellen an mebrflafjigen Schulen auf der Grundlage
der Feftjegung eined Durchſchnittsſatzes der Bejoldung
für eine Xebrer=- bezw. Lehrerinnenſtelle. Eventualität
der Einführung fupplementärer Dienitalterözulagen.
Berlin, den 20. April 1885.
Der Königlien Regierung überjende ich die Vorftellung der
Elementarlebrer der Stadt N. vom 20. März d. J. wegen Aufbe-
bung der Stellengehälter und Einführung einer beweglihen, nad)
dem Dienftalter der Lehrer geregelten Gehaltöffala zur Aeußerung
unter entiprechender Berüdfihtigung der Erlafje vom 14. Februar
und 27. September 1882 und vom 17. Mai 1883 (Gentribl. 1882
©. 667, 718; 1883 ©.446, 448). — Im Uebrigen made ich darauf
aufmerfjam, daß eine Gehaltöregulirung angemefjener Weije nur auf
der Grundlage der Feftitellung eines Durdichnittöjaged der Beſol—
dung für eine Xebrerftelle erfolgen fann. Auf Grund diejer Feft-
ftellung bat eine Feftiegung ded Marimal- und des Minimaljapes
und eine Abftufung der Befoldungen vom Minimum bi zum
Marimum ar ya Der Minimaljag wird zwilchen 66°, und
70 Prozent, der Marimaljap zwiſchen 133'/, und 130 Prozent ded Durch⸗
ſchnittsſatzes feitzuftellen vn dergeftalt, daf eine Steigerung vom
Minimum bis zum Marimum um 100 Prozent bezw. um 85,7 Prozent
eintritt. Daneben wird es ſich empfeblen, zugleich eventuelle jupple=
mentäre rg. ge für die Fälle in Ausſicht zu nehmen,
in welchen Xebrer, obwohl nady ihrer gelammten Dienftfübrung und
nah ihren Leitungen einer Beförderung und Berbefferung im
Dienfteintommen würdig, nad Zurücdlegung gewifjer Dienftzeitab-
ſchnitte feit ihrer erften definitiven Anftellung nach dem gewöhnlichen,
duch Vakanzen eintretenden Auffteigen in die höheren Beſoldungs—
ftufen doch nod nicht zum Genuffe eines beftimmten, ihrer Dienft-
eit entſprechenden Prozentjaped des Durchſchnittsbeſoldungsſatzebs
— gelangen können.
In ähnlicher Weiſe wird, wo Lehrerinnen angeſtellt find, auch für
dieſe die Gehaltsregulirung auf der Grundlage der Feſtſetzung eines
Durchſchnittsſatzes der Beſoldung für eine Lehrerinnenſtelle zu erfolgen
haben. Dieſer Durchſchnittsſatz wird angemeſſener Weiſe auf 75 bis
80 Prozent des Durchſchnittsſaßes für eine Lehrerſtelle zu normiren fein.
558
Die Königlihe Regierung mag wegen Einführung eines den
vorstehenden Geſichtspunkten entiprehenden Gebaltöregulirungdplaned
mit den ſtädtiſchen Behörden, geeigneten alles durch einen Kom—
miffarius der Königlichen Regierung, in Verhandlung treten. Es
werden alödann die anſcheinend aus Staatsfonds gewährten Dienft-
alteröjulagen in Wegfall zu bringen fein, wogegen ich nichts da—
egen zu erinnern finde, dab zur Befoldung der Lehrer in N., mit
inſchluß der von der Stadt zu gemwährenden eventuellen jupple=
mentären Dienftalterözulagen, im Falle des Unvermögend der Stadt
N., entiprehende Staatöbeibilfen aus den der Königlihen Regie:
rung zur Verfügung ftehenden Fonds gewährt werden.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Un
die Königlihe Regierung zu N.
U. IITa. 12631.
145) Regelung ded Dienfteintommens der Volkséſchul—
lehrer; Bemefjung ded Gejammt-Dienfteinfommend
nad den örtlihen Verbältniiien derart, daß dasſelbe
ausreicht, Wohnung, Feuerung und fonftigen Bedarf
zu deden.
Berlin, den 9. Mai 1885.
Auf die Vorftelung vom 24. Januar d. J., deren Anlagen
zurüdfolgen, erwidere ih Ihnen, daß aus dem Erlaffe vom 7. Ja—
nuar v. 3. (Gentribl. 1884 ©. 194) fein Grund berzuleiten ift,
Ihr Dienfteinfommen zu erhöhen.
Da Ihnen Dienftwohnungen nicht gewährt werden fönnen, jo
find die Gejammtbefoldungen planmäßig derart bemeffen, daß fie
nad den örtlichen Berhältniffen zureihen, Wohnung, Feuerung und
fonftigen Bedarf zu deden. Dabei find die dortigen Bejoldungs-
verhältniffe an und für fi nicht ungünftig, jo daß, wenn in dem
einen oder anderen Falle die zu zahlende Miethe um einige Marf
über 150 ME. jährlidy hinausgehen, oder die zu beichaffende Feue—
rung je nah Umftänden etwas über oder unter 60 Mf. jährlich)
foften möchte, ein Audglei in dem Gejammteinfommen zu finden
fein würde. Somit ift im Sinne deö obenerwähnten Erlafjes dem
Bedürfnifje genügt.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
An
den Lehrer, Herrn N. und Genofien in N.
U. Illa. 12809.
559
146) Kombination der Gruppen a und b des 8. 12 der
Prüfungd-Drdnung für Lehrer an Mittelfhulen vom
15. Dftober 192 aud mit Ausſchließung der Religion
bei der Mittelihullehrer-Prüfung.
Berlin, den 17. Zuni 1885.
... Auf den Bericht vom 20. Mai d. J. ermächtige id das König—
lie Provinzial-Schulfollegium, den Lehrern, welche die Prüfung
fur Mittelihulen ablegen wollen, die Kombination der Gruppen a
und b des $. 12 der Prüfungd-Drdnung für Lehrer an Mittelihulen
vom 15. Dftober 1872 aud mit Ausſchließung der Religion allges
mein zu geftatten.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten,
In Vertretung: Barkhauſen.
1) An
das Konigl. Provinzial⸗Schulkollegium
zu N.
2) Un
ſaͤmmtliche andere Königliche Provinzial
Schulkollegien der Monardie.
U. III. a. 15071.
147) Erfte Wanderverfammlung bed Deutſchen bienen-
wirtbihaftlihen Gentralvereined verbunden mit einer
Bienenzudt-Ausftellung.
Berlin, den 21. Zuli 1885.
Der Deutſche bienenwirthſchaftliche Gentralverein will feine erfte
Wanderverfammlung vom 4. bid 7. September d. 3. in Charlotten-
burg halten. Mit derfelben foll eine Bienenzudt-Ausftellung ver-
bunden werden.
Indem ih die Königliche Regierung hiervon in Kenntnis feße,
bemerfe ich, daß die Beftrebungen ded gedachten Vereines thunlichfte
Förderung verdienen und ftelle der Königlichen Regierung anheim,
in een Fällen, namentlih wenn Bienenzudt treibende Lehrer
ed beantragen, Urlaub zum Beſuche dieſer Verſammlung zu erteilen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten,
Im Auftrage: Barkhauſen.
An
ſämmtliche Königliche Regierungen.
U. III. a. 16530.
560
148) Aufgabe und Ziel der höheren Mädchenſchule.
Berlin, den 9. Zuli 1885.
Bei meinem Beſuche der privaten höheren Mädchenſchule zu.
am 23. Juni d. J. ift mir in einzelnen Lehrgegenftänden eine Ber«
fennung der Aufgabe der Schule entgegengetreten, auf welche ich die
Königliche Regierung aufmerffam zu maden um jo dringenderen
Anlas babe, als bereitd mein Kommifjarius bei jeiner Reviſion der
genannten Schule im September v. 3. diejelben Mängel zu
rügen hatte.
Sn den höheren Mädchenſchulen hat, auch wenn fie voll aus—
geftattet find und ihre Schülerinnen zu einem hoben Grade allge-
meiner Bildung zuführen, jowie ihnen gründliche Kenntnifje in den
neueren Epraden und den fonftigen Lehrgegenſtänden mitzutheilen
vermögen, eine Unterrichtömethode, welche den Schein der Wiſſen—
Ihaftlidkeit annimmt, bezw. den Wegen der gumnafialen Bildun
zu folgen bemüht ift, feine Stelle. Bali unangemeffen aber i
jede Anlehnung des Lehrplanes der höheren Wädgenihulen an den⸗
jenigen der höheren Schulen für die männliche Sugend in fleinen un«
pollftändig organifirten Privatihulen, melde ihre Entftehung nur
dem Bedürfniffe eined verhältnismäßig engen Kreiſes der betreffen-
den Bevölkerung verdanfen. Solche Schulen werden ihre erziehliche
Aufgabe in dem Maße erfüllen, in welchem fie den Grundjägen
folgen, weldye fi in fonftanter Prarid im Volksſchulunterrichte be-
währt haben.
Ganz befonderd gilt died für den Unterricht in der Geſchichte
und der Naturbefchreibung. Für die erftere ſchreibt die Allge—
meine Verfügung I. vom 15. Dftober 1872 — B 2311 — Die
Geſchichte des Deutihen Baterlanded und des Preußiſchen Staates
ald einziged Penjum vor; für die in Rede ftehenden Schulen wird
fie wenigftend den Hauptgegenftand umd den Ausgangspunkt des
Unterrichteö zu bilden haben. Nachdem die deutiche Geſchichte in den
glorreihen Erfolgen der legten Jahrzehnte und in der Einigung des
Deutihen Reihed am 18. Sanuar 1871 ihren Abihluß ——
hat, und nachdem hervorragende Meiſter der Geſchichtsſchreibung die
Vergangenheit des Deutſchen Volkes nach den verſchiedenſten Seiten
hin aufgeſchloſſen haben, liegt auch in dieſer die reichſte und ſtärkſte
Quelle für die Anſchauungen, welche den Kindern von dem Leben
der Völker in der Schule zu geben find.
Jedenfalls ift es eine Verirrung, wenn man die Fleinen Kinder
einer preußifhen Schule, anftatt ihnen von den ihrem Interefje zu=
nächſt liegenden Thaten ihrer Könige zu erzählen, mit den Sagen
von den alten Babyloniern, Medern und Perfern unterhält.
Das formelle — der Naturbeſchreibung ſucht Nr. I. 34
der bezeichneten Verfügung in der Gewöhnung der Kinder zu einer
561
aufmerkſamen Beobachtung und in ihrer Erziehung zu ſinniger Be—
trachtung der Natur. Anders kann auch in höheren Mädchenſchulen
die Aufgabe für den Unterricht in der Naturbeſchreibung nicht be—
ſtimmt werden. Bon dieſem Ziele müſſen die Kinder abgelenkt
werden, wenn man fie mötbigt, ſich die lateinijchen, ihnen unver»
ftändlichen Pflanzennamen mechaniſch einzuprägen, und ed wider- -
fireitet direft dem Zmede des Unterrichted, wenn Pflanzen, welche
eben nur den Klang bed lateinifhen Namend gemein haben, wie
ranunculus repens L. XIII 7 und trifolium repens L. XVII 4
im Gedädtnifje der Kinder mit einander verbunden werden.
Indem ich im Uebrigen auf meine Verfügung vom 19. März
1884 — U. IlIa 12444 — verweiſe, überlafje ich der Königlichen
Regierung dad Erforderlihe anzuordnen und darüber zu waden,
dab die gerügten Mängel abgeftellt werben.
An
die Königl. Regierung zu N.
Abſchrift erhält die Königlihe Regierung zur Kenntnidnahme.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
das König. Provinziael-Schultollegium hier
und ſämmtliche Königl. Regierungen.
U. III. a. 16428.
V. Bolksfchulwefen.
149) Ueberfidht über die Zahl der bei dem Landheere und
bei ber Marine in dem Erſatzjahre 1884/85 ———
preußiſchen Mannſchaften mit Bezug auf ihre Schulbildung.
(Eentrbl. pro 1884 Seite 834 Nr. 124.)
Eingeftellt Zahl ber eingeftellten Mannjhaften
& \ - - ohne
Regierungs- a, bei bem mit Schulbilbung Schul
2 Bezirk dandbeere — | Ohr | 5, —*
* ’ au ' er⸗
Provinz. |b. bei ber] unfem Iniar deut zufam- | Sul. Haupt ——
E “| Marine. | Gprase den Mat men. bildung ° | Brogent
nah a. 8. 3980 | 103 | 4083 | 216 | 4299 5,02
Königsberg | d. . I 3l eo | m|I m |
Summe |a.undb.| 4217 | 106 | 4323 | 238 | 4561 | 5,8
1885. 37
1.
562
R Eingefellt| _ Zahl ber eingeftellten Dannjchaften cn
& | Regierunge- Na. bei dem ——n Schul
2 Bezirk Landheere — | ohne Ye
2 zirt, here, u = über | bildun
& Marine. Sprage far men. |bilbung * | Prozent
2.1 Gumbinnen 1
7,14
| d. Tau Bart 7 Zu Ban Ta Ba ae BET A BET BETT
Summe Ja.undb.ı 2701 1523819 | 223 | 082 | 1,38
8, 6544 | 220 | 6764 | 492 | 7186 | 5,»
L | Oftpreußen . A b. aM. | a sr re
Emm: |« unb >| sis 22 | | “6 ö
3.1 Danzig . - - — = 8 22 | 2
Summe ſJa. und b.j 2152 | 118 ı 2270 74 2344 3,16
8 | aw7| 34 | 61 | ar a3 | 93
4. Marienwerber | vm. | #7 1 | 68 1 68 1a
Summe ja.undb.ı 2354 355 . 2709 273 | 2982 9,15
Il a8 | sur 466 | #583 | 3200| 4008 | 6
I | Wefipreußen || v.m. | 380, 7 | 306 | a7 323 |
Summe |. und ».| 4506 | 473 4070 | 207 | 5326 | 6:
Potsdam ze
Berlin . .
* | * * %
En a. und h 5304 | 5307 0, 5317 0,19
af. 3590 ' 3891 tt 3902 0,28
6, | Brentfant . 1 Ibm. 15 5! -i 151 8
8. | 2421| 25 | 6! a1 | 0%
?.| Stettin. . || va. | 301 | 2 ı 2| 304 | 066
Summe |* und b.| 2743 4 2747 | 8: 2755 0,29
a.2. | 2054 5 | 2059 4) 2068 | 0,4
8. | Rdelin . . m | 11 A | 15: -. 135 | 00
Summe | a.ımdb b.| 2175 9 2184 9, 219 V,a1
a. 8, 483 - 1 48 8.49 1,63
9. | Stralfund . {| dv. M. * — | 0,0
Summe Ia. und b. | sl | —_ |! 6 | 8 -65# 1,31
.®. 4979 8 | 4087 23 5010 | 06
1V.| Vommen. 412 db. M. | *5o 5 | 585 | 21 397 | ws
Summe |» und b. | 5500 | 13 | 5592 | 25 | 5607 | 0.5
563
Zahl ber eingeftellten Wiannfchaften
* ohne
— Regierungs- a. bei dem mit Schufbilbung | ohne | Schul⸗
23 Bezirk, Landbeere /—⸗ — üiber- :
& Provinz b. bei ber ber 33 zuſam — bilbung
= . ver — ä a aupt.
8 Marine. |'oprage jan Mät-| men. | bung | haupt. | Prozent
a. L. | 2435 | 1766 | aw0ı | 402 | ıu3 | 8,5
10. | Polen . - 1 b. M. | | 7i © | 4 62 | 323
N Summe |a.undbb. | 2458 | 1773 | 4261 404 | 4665 8,66
a.®. | 15101 454 1904 | 185 | 2140 | 86
11.| Bromberg. [ | b. M. 26 | | 97 -ı 71 wo
Summe |a.undb. | 1536 |; 455 ; 1991 | 1565 | 2176 5,5
Il..® | 3065 | 2220 | 6166 587 | 6752 | 8,00
v.ıBolen - - | dm. | sl. 804 al 8 | 2%
Summe Summe [a und ».| 4024 | 2228 | 022 | 0 | u | 80 und d.| 4024 | | Summe [a und d.] 4024 | 2228 | 022 | 50 | su | 80 6252 | 580 | 684l | 8.61
12.| Orestan — TI — —F r= 2 | 59 | 00
Summe |a. und b. | 5458 52 * 55,51 0,38
a. 8. 3482 | a| 3486 | 14 | 3500 | 0.
13. | 2iegnit . . b,M. 25 | 1! 76 | — 7 0,0
Summe |* e b. | 3557 | 5| 362 |; 14 | 3576 0,39
- 3286 1986 | 5272 : 19% | 5466 | 3,55
14. | Oppeln . + |: 1% ul a! al ıas| on
Summe * 3412 1997 , 5408 | 195 | 5604 3,38
12134 2042 | 14176 | 228 | 14405 1,59
vı| Sötefien . . | r 3 2 6
Summe |a. und b. 2 12427 | 2054 | 14481 | 230 | 1471 | 1,56
a3 | 7 | 0,18
15. Magdeburg . L |» 9 * | = —— * u | 0,0
Summe Fir ok 2857 2 2554 5 2964 0,17
Mat 21 46 | 1 | 3159 | 9,
16. | Merieburg. | ws| — ıs | — 108 | 0,0
i Summe ja. .. 3251 2, 3267 | 0,34
|
a. 2. | 1 1) 1412 6 | 148 | 092
17.| Erf . . | vv. sl 21 81- 566 | 00
Summe |a.undbb. | 1467 1 1468 6 1474 05c41
|
a. 2. | 7317 5 7322 m 7m | 098
var| enden. Iiml ri I rl | 0
r Summe * — s | mass | 22 | =00s | 0.
3155| 23 | 281 ı | 3182 | 0,03
18. | Schteemig u — Il a | 3sı | 0
|
Summe
VIII. — a. und = 22 | 28 | 3561 | 2 | 3563 | 0,06
Holftein
37*
564
Zahl der eingefiellten Mannſchaften
en egierungd- ia, bei bem mit Schuibildung | R
2 Bezirt, Landheere ——— ⸗— ohne über- Sul
> Brovin b. bei ber) „ —* mid bear zuſam ⸗ Schul⸗ bee bilbung
K: ’ Marine. | Eprapr — men. bildung Po | Progent
FT] € — ⸗
2.8, 6471 2 6473 D 6478 0,08
id Be Hannover | ER | Bl 1 | — 382 | 0,0
Summe |» und b. | 0623| 0855| 5 | 6800 | 0,07
EURE) ENGEREN VE
MH 8. = 1478 | 1 1479 | — | 1479 0,0
20.) Munſter Ah: 3 - I 3I1-| 8 v0
Summe |a * * 1513 | 1 1514 — ı 5514 0,0
t a. L. 1732 - | 1732 4 | 1736 0,23
21.| Minden. . n b an. * = | * Ba * 0,0
| Summe |a. und b. 1759 | - 1790 7 4 1763 | 6,23 °
* a. V. 2933 — 2933 14 | 3947 0,38
22. | Arnsberg . «| ml — | a ne - | *
Summe |a. und b 008 | — | 3003 | 14 | 3017 0,46
ji 8. 6143 1: 6144 16 6162 0,29
0 an ET RT Mar 0,0
Summe |» und | 2) 06 | 18 | 0204 0,29
c a. L. 2770 2| 772 3 2775 0,11
23. | Kaflel IM. | ss! -ı si -|I 3 | 0,0
Summe | a. undb. | 2808 | 2 | 2810 3 2813 0,11
I
A ’ a. 8. 2197 - | 2197 4 2201 0,18
24. | Wiesbaden { | b. M. 2 _ a2 | — 532 | 00
Summe ]a. und b. | 2249 — 2491| 4 2353 0,18
a. L. 4967 2 4969 7 4976 0,14
XI. Hefien-Naflan! b. M. 2 — 90 = 90 0,0
Summe | a. und b.| 5057 2 | 309 | 7 | 5066 0,14
l
a mm ñes —ñ—ese ñ—
* (|. 8. 206 | — |, 2086 | — 2086 0,0
u EEE 4 | 54 | 00
Summe Ja. und b.]| 2id0 | —_ 2140 | — : 2140 — 0,0
a. 8. 4032 1 4033 9 4042 0,22
20. Düffelborf zu b. Mm, 157 | 4 158 — LE BE 0,0
Summe |a. und b.| 4189 | 2 | 4191 97 420 | 0,21
9 I e; a. L. 2065 | = 2065 _ 2065 0,0
27. Röln. .. J b. M. | bi — 6 = 66 0,0
rn a. und b, 2131 _ 2131 — | 2131 l 0,0
og a. L. 2315 — 2315 9 | 2324 u,39
28.| Trier . . Zu um | 56 | ni 57 a I 00
Summe |Ja.undb| WI] | 2372 | 9 I RS | 0,8
565
Zahl der eingeftellten Mannfchaften
Eingeftelt|_ obne
r N re ee
* Regierungs- a. bei dem mit Schulbildung | S
y ' Schule.
2 Bezirk, Landheere, — ohne | über- —*
Brovinz. b. bei der| . nit Beut- zufam- | Cu . — —
— 1 ( & I* . . ro;
& Marine. | Sprabe —— men. at
a. L. 1787 | 1 1758 4 1792 0,22
3. | Aachen . . {| b. M. | I — | - 59 | 0,0
Summe | a. und J 1846| 1, 1897 J | 1851 | 0,22
. . a. L. 122855 2 | 12287 22 | 12309 0,18
XI. | Rheinprovinz | | ». m. | 3232| 2 | 394 | — | 39 | 0,0
Summe [amd v.| 12077 | 4 Jızosı | 22 [12008 | Gr
— 8. I I — I u | — I! 0 0,0
30. | Sigmaringen { vb. M. | = eh | 1 0.0
Somme [|amp.| 20) ı | zı | - | zı | o
XII. | Hobenzollern |
81278 4994 | 86272 | 1677 | 87949 |}
3667 | 46 | 3 | 72 | 378 | 1.90
Summe |» und b. | 84945 | 5040 | 89985 | 1249 | 91734 | 1,91
a. L.
| b. M.
Monarchie
150) Reinigung der Schulftuben.
(cfr. Centribl. pro 1859 Seite 119.)
Berlin, den 8. Mai 1885.
Bei Rüdjendung der Anlagen der Borftellung vom 18. Des
zember v. 3. erwidere ih Ihnen, daß ed im Allgemeinen nicht ge
boten erjcheint, davon abzujehen, daß da, wo ed gebräuchlich iſt,
Berrihtungen zur Säuberung und Reinhaltung der Klafjenzimmer,
jomeit Schulkinder dazu befähigt find, durch leptere unter Aufficht
des Lehrerd audgeführt werden. Im vorliegenden Falle ift der
Schulvorftand damit einverftanden, dad Reinigen und Kehren dei
Aborted, ſowie dad gründliche Abpupen der Fenfter einmal mwödyent-
ih, das gründlibe Sceuern und Waſchen der Fenfter einmal
monatlih durch Erwachſene ausführen zu lafien, jo daß das Pupen
der Keniter, jomweit ed täglich erforderlich ift, und das tägliche Kehren
des Fußbodend nebft Säuberung der Schulutenfilien vom Staube
dur die Schulfinder zu erfolgen bat, da unbedenklich für diefe ge⸗
ringfügigen und nur wenig Beit erfordernden Berrihtungen eine
genügende Anzahl größerer Schulkinder dajelbft vorhanden ift. Ihre
Pflicht bleibt ed, das Reinigungsgeſchäft zu beauffichtigen, gleichviel,
566
wer ed ausführt. Ed muß jonad bei der Verfügung der König:
lien Regierung bemenden.
Der Miniiter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
An
ben Lehrer Herrn N. zu N.
U. III. a. 12353.
151) Nidhtbegründung der Klagen über Bernad:-
läfjigung der däniſchen Sprade in den Schulen des
Kreijes Haderdleben.
Berlin, den 17. Zuni 1885.
Em. Wohlgeboren haben in Gemeinjchaft mit den Herren N. ıc.
mir am 5, d. M. in Habderdleben eine Petition übergeben, in wel-
her gebeten wird, „dab die Wünihe und Bedürfniffe der däniſchen
Bevölkerung mit Bezug auf die beklagenswerthen Sprachverhältniſſe
in unjeren Schulen berüdfihtigt werden mögen,“ und die Ermeite-
rung des Unterrichted im Däniihen als nothwendig bezeichnet wird.
Dei der mündliden Erörterung wurde jeitend der Deputation das
legtere Berlangen dahin näher präzifirt, daß die Kinder in der
Schule bi zum 12. Xebendjahre nur in der däniſchen Unterricht:
ſprache unterrichtet werden und erft von da ab in der deutſchen Sprache
ald in einem Unterrichtögegenftande Untermeilung erhalten möchten.
Zur Begründung dieſes Verlangens wurde die Behauptung aufge»
ftellt, daß die Kinder gegenwärtig in der Schule weder deutſch noch
däniih lernten, daß die Kinder dem Gotteödienfte in däniſcher
Sprade nicht genügend folgen könnten und die Zeit berannabe, in
der dad Kind mit der Mutter ſich nicht mehr verftändigen fünnte;
namentli wurden gegen die Knabenſchule und die Mädchenichule
zu Habderdleben die lebhaftejten Vorwürfe wegen Bernadläffigung
der däniſchen Sprache erhoben.
In Folge diejer Vorftellung babe ich bei der Revifion der Volks—
Ihulen in Haderdleben und in jeiner Umgebung meine beiondere
Aufmerkiamteit auf die Feititellung ded Grades, in meldem die
älteren Schulfinder die däniihe Sprache beberrihen und des Maßes
ihrer Kenntnifje in der Religion und ihren Leiſtungen im Kirdyen-
geſange gerichtet und bin hierbei zu Ergebniffen gelangt, welche den
mir gemachten, vorjtehend wiedergegebenen Angaben direkt wider—
ſprechen.
In allen Schulen, insbeſondere auch in den Schulen der Stadt
Hadersleben, ergab die durch die Herren Paſtoren als Lokalſchul—
inipeftoren in däniſcher Sprache angeſtellte Prũfung in der Religion
ein völlig zufriedenſtellendes Beherrſchen des religiöſen Memorir—
ſtoffes, nicht ſelten ein lebendiges und verſtändnisvolles Eingehen auf
567
den von den Herren Craminatoren eingeihlagenen Gedanfengang.
Das däniſche Kirchenlied war überall geübt und von allen Herren
Paftoren wurde bezeugt, daß — ſelbſt aus der durd ihre Leiftungen
am wenigften befriedigenden Schule — die Kinder im Durchſchnitte
wohl vorbereitet in den Konfirmanden-Unterricht einträten.
Nicht minder führte die Prüfung, welde der Herr Kreisſchul—
injpeltor an der Hand der von mir jelbit ausgewählten däniſchen
Aufiäge in der däniihen Sprade anjtellte, zu faft ausnahmslos
durchaus zufriedenftellenden Ergebniffen und die von Hauje aus
däniſch redenden Kinder, felbit die Mehrzahl der in Hadersleben
wohnenden und zu Haufe deutich redenden Finder, waren im Stande,
auf däniſche Fragen däniſch, meift aud auf däniihe Fragen deutſch
und auf deutihe Fragen däniſch Forreft und fließend zu antworten.
Die anderweitig Fonftatirte Erſcheinung, daß die Kenntnid in der
Landediprahe und die Kenntnis in der Mutterſprache gewöhnlich
gleihen Schritt mit einander halten, beftätigte fi aud bier; jeden-
falls konnte darüber fein Zweifel auffommen, daß die däniſche
Sprade in den Schulen eine ganz bejondere Pflege gefunden hatte,
welche, was die von Haufe aus deutſch redenden Kinder betrifft, über
dad von der Schulauffidhtöbehörde geforderte Maß hinausgeht.
Nach dieien Wahrnehmungen, mit welden aud die anderweitig
durh Rüdfragen angeftellten Erkundigungen übereinftimmen, fann
id die mir vorgetragenen Klagen über Bernacläffigung der däni⸗
ſchen Sprade in den Schulen des Kreiſes Haderöleben nicht für be—
gründet halten und eine Abänderung der beitebenden Vorſchriften
zu Gunften der däniichen Sprade nicht in Ausſicht ftellen.
Ew. Wohlgeboren überlaffe ih, dieje Verfügung zur Kenntnis
der übrigen Unterzeichner der Petition zu bringen.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
Herrn N. Wohlgeboren zu Habdersleben.
Abichrift vorftehender Verfügung erhält die Königliche Regie-
rung zur Kenntniönahme und mit dem Auftrage, diefelbe den nach—
geordneten Schulauffichtöbehörden mitzutheilen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten.
von Goßler.
An
die Königl. Regierung zu Schleswig.
U. II. a. 15467.
568
152) Inden Lehrplänen der utraquiſtiſchen Schulen ift
der Lehrſtoff, namentlih in den Realien, angemeſſen
einzutheilen und abzugrenzen.
Berlin, den 18. Juni 1885.
Bei der Revifion der einklaffigen utraquiftiihen Schule in N.
fiel mir in den Auffapheften ein kurzer Aufiag über Kobäfion und
Adhäfion auf, in welchem dieſe Begriffe durdy Beifpiele erklärt
werden. Abgeſehen davon, daß die gegebenen Erläuterungen theild
unrichtig find, theild zu Mißverftändniffen führen fönnen, entipricht
die Erörterung jo jchwieriger Fragen aud dem Gebiete der Phyſik
weder der für den naturfundlichen Unterricht in I Nr. 35 der All-
gemeinen Beftimmungen vom 15. Dftober 1872 gegebenen Vorſchrift,
noch den wiederholt, u. a. in der dorthin gerichteten Verfügung vom
27. Juni 1883 getroffenen Anordnungen, in den Lehrplänen der
utraquiftiihen Schulen den Lebritoff, namentlih in den Realien,
mejentlih zu beichränfen.
Die Königlihe Regierung wolle den Schulinipeftoren zur Pflicht
machen, durd die Aufitellung von Lebrplänen, melde tbeild dem
Bildungsbedürfnifje der Bevölkerungsſchichten, aus denen die Kinder
der Schule zugeführt werden, theild den bejonders ſchwierigen Auf«
gaben utraquiftiiher Schulen Rechnung tragen, den Lehrſtoff anges
mefjen einzutheilen und abzugrenzen, auch nicht zu geftatten, daß die
gezogenen Grenzen bei jchriftlihen Ausarbeitungen überjchritten
werden,
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. III. a. 15722.
153) Bürgerlide Gemeinden find vermöge ihrer Auto»
nomie befugt, Schulen zu erridten, zu übernehmen,
zu unterftügen, Zaften ihrer Angehörigen für die Schule
auf ſich zu nehmen.
Ein Gleiches gilt Hinfihtlidh der kirchlichen Laſten.
Begrenzung der Autonomie der Gemeinde durd dad ftaat-
liche Aufſichtsrecht.
(Centrbl. pro 1865 ©. 690; pro 1871 ©. 493 und 761; pro 1877 ©. 241
oben; pro 1878 ©. 107; pro 1881 ©. 235, 474, 574, 633 und 637; pro
1882 ©. 680; pro 1883 ©. 317, 459, 460, 462 und 668; pro 1885 ©. 354).
Auszug aus einem Erkenntniſſe des Königl. Dber- Verwaltungsgeridhtes vom
25. Februar 1885. D. 8. ©. Nr. I 232.
Es war, wie geſchehen, zu erfennen.
Selbft wenn die Annahme ded Vertreters des Klägers richtig
569
wäre, dab der Vorderrichter nur über die Koften des Schul- und
Küfterbaues erfannt habe, würde der Fall des $. 78 des Zuftändig-
feitögejeged nidyt vorliegen. Es handelt fih-nidht um einen Streit
zwiihen den zum Bau und zur Unterhaltung der Schule und der
Küjfterei Berpflichteten, jondern um die Veranlagung eined Gemeinde-
mitgliedeö zu den Gemeindeabgaben. Hat die Gemeinde neue Laften
übernommen und jchreibt fie zur Erfüllung der übernommenen Ver—
pflihtung Steuern aus, jo ** dieſe die Natur wirklicher Ge—
meindefteuern*) (Erkenntnis des Reichsgerichtes vom 16. Mai 1881,
Grudot, Beiträge Band 26 ©. 1030f.) Als joldye find fie auch
vom Kläger gefordert. Es findet daher der 8. 49, nicht der $. 78
des ri Anwendung. Die Revifion erfheint dem»
nah zuläffig.
In der Sadıe ilt ed nicht ftreitig, dak Kläger zu den Koms
munallaften, wie fie von der Gemeinde bereitö vor dem Beſchluſſe
vom 31. Auguft 1875 zu tragen waren, beitragäpflictig und richtig
veranlagt worden ift. Er hält fi nur nicht für verpflichtet, zu den
von der Kommune übernommenen Kirchen: und Scyullaften beizu-
tragen, und will die auf dieje entfallenden Beträge von den auf ihn
veranlagten Steuern abgejegt wiſſen. Wenn der Vorderridhter den
Kläger zu den Kirchenlaſten nicht für beitragspflichtig erachtet, jo
wäre feitzuftellen geweſen, welde Beträge ald kirchliche Laſten in
den Steuern enthalten find, und nur in dieſem Maße hätte der
Klage entiprohen werden fünnen. Wie der Vorderrichter, welcher
dem Beflagten ald unterliegendem Theile ſämmtliche Koften zur
Laft legt, dazu gefommen ift, hierfür ald Werth des Streitgegen-
ftanded den Betrag des geforderten Beitrages für den Schul- und
Küfterbau anzunehmen, ift nicht erfichtlich und es jcheint in der That,
als jet dabei von der aftenwidrigen Annahme ausgegangen, daß die
fraglihen Koften ausſchließlich von den kirchlichen Intereffenten zu
tragen jeien. Allein es bedarf hierüber feiner weiteren Erörterung,
da die angefochtene Entſcheidung ohnedies ald auf unrichtiger An—
wendung des beftehenden Rechtes beruhend aufgehoben werden mußte.
Das Preußiihe Recht giebt feine Definition des Begriffes der
Gemeinde und ihrer Aufgaben. Dasjelbe läßt es in Dieter Bezie⸗
hung bei den gemeinen Rechten bewenden. Nach gemeinem Deutſchen
Rechte verfolgt aber die Gemeinde, wie dies in der diesſeitigen Ent—
ſcheidung vom 30. Juni 1877 (Entſcheidungen Band II S. 190
nachgewieſen ift, nicht einen mehr oder weniger vereinzelten Zweck,
fondern bat die Beitimmung, alle Beziehungen des öffentlichen Lebens
in fih aufzunehmen. Die Gemeinde kann biernad Alles in den
Bereih ihrer Wirkjamfeit ziehen, was die Wohlfahrt ded Ganzen,
*) — ohne daß e8 darauf ankommt, zu welchem Zwecke die die Befteuerung
veranlaffenden Ausgaben verwendet find. —
570
die materiellen Interefjen und die geijtige Entwidelung der Einzelnen
fördert. Sie fann gemeinnügige Anftalten, melde hierzu dienen,
einrichten, übernehmen und unterftügen. Die Autonomie der Ge-
meinde wird auf allen diefen Gebieten nur durch das ftaatlihe Auf:
fihtsrecht begrenzt. Deshalb liegt es in der Befugnis der Gemeinde, |
Schulen zu errichten, zu übernehmen, zu unterftügen, Laſten ihrer
Angehörigen für die Schule auf ſich zu nebmen, mie died in dem
oben angeführten Urtbeile des NReichögerichted vom 16. Mai 1881,
in der Diesjeitigen Entideidung vom 28. November 1877 (Ent«
ſcheidungen Band III S. 125)*), ſowie in den Erkenntniſſen des
Kompetenz = Gerihtäbofed vom 14. Dftober 1871 **) (Minift. BI.
f. d. innere Verw. 1872 ©. 67) und vom 14. November 1873
(ZuftizeMinift.:Bl. 1873 ©. 340) dargelegt ift. Ein Gleiches gilt
binfihtlib der Kirchen und der kirchlichen Laften. Die kirchlichen
Snftitutionen fördern die Mohlfahrt der Gemeinden und ihrer An—
gebörigen gewiß im nicht minderem Maße, als Volks- und gelehrte
Schulen. Dies ift der Grund, wesbalb vielfab provinzialgeſetzlich
den bürgerlihen Gemeinden gewiſſe Leiftungen für die Kirben auf:
erlegt find, weshalb vielfah altherkömmlich bürgerlide Gemeinden
den Kirchengemeinden dauernde oder einmalige Beihilfen gewähren,
weshalb bis in die neuefte Zeit Erftere die Lepteren freiwillig bei
Bauten und in außerordentlihen Bedürfnisfällen unterftügen. Die
Befugnid bierzu ift, jomeit befannt, von den ftaatlihen Auffichtd-
bebörden niemald angezweifelt worden. Diefelben haben ſich darauf
beihränft uud beichränfen müfjen, die Angemeffenbeit jolder Zus
mwendungen zu prüfen. Im vorliegenden Kalle bat die Kommunal»
auffichtöbehörde den Beihluß der Gemeinde vom 31. Auguſt 1875
beftätigt. Damit find Die Laften, mweldye die der politiihen Ge—
meinde angebörigen Mitglieder der Kirchen- und der Schulgemeinde
biöber zu tragen hatten, auf die Erftere übergegangen und ift die-
jelbe berechtigt, die hierzu erforderlihen Geldmittel durch Ausſchrei—
bung von Gemeindefteuern berbeizujchaffen.
Die Vorentſcheidung war hiernach ald auf unrichtiger Anwen»
dung des beftebenden Rechtes berubend aufzuheben.
Die Sade jelbft erſcheint ſpruchreif. Der Beſchluß vom
31. Auguft 1875 bedurfte nicht der Zuftimmung der Kirchen- und
der Echhulgemeinde bezw. der Kirchen- und der Schulauffichtöbebörbde,
da derjelbe nit dahin gebt, Kirche und Schule als Anftalten der
bürgerlihen Gemeinde zu übernehmen, jondern nur die Gemeinde
verpflichtet, die Beiträge der Gemeindemitglieder, welche legtere für
Kirche und Schule zu entrichten haben, aus Gemeindemitteln zu
beftreiten (Minift.-Reffr. vom 3. April und 1. Juni 1883, Eentrlbl.
*) Gentribl. pro 1878 ©. 107.
**) Degl. pro 1871 ©. 761.
571
1883 S. 459, 460). Die Kirchen- und die Schulgemeinde werden
dadurch in ihrem Beſtande wie in ihren Rechten und Pflichten nicht
beeinträchtigt. Deshalb ift auch der Beſchluß vom 13. Dezember 1881
für die Entſcheidung bedeutungslos. Nach ihm berechnen fih nur
"die Beiträge, welde auf die der Gemeinde Groß-S. anzehörigen
Eingepfarrten und Hausväter treffen. Dafür, wie dieje Beiträge
zu beicaffen, ift der Beſchluß vom 31. Auguft 1875 maßgebend.
Nachruf für den Geheimen Regierungs-Rath ıc. von
Dehn-Rotfelſer.
(Aus Nr. 153 des Deutſchen Reichs- und Königl. Preußiſchen Staatsanzeigers
vom 3. Yuli 1885.)
Am 29. Zuni d. 3. verſchied zu Berlin der Geheime Regierungs—
Katb und Koniervator der Kunftdenfmäler Preußens, Profeſſor
Heinrid von Debhn-Xotfeljer.
Als Nahtomme ded in der Kunſtgeſchichte mehrfach mit
Auszeihnung genannten Geſchlechtes war von Dehn-Kotfeljer am
6. Auguft 1825 zu Hanau geboren, trat 1844 als Bau-Eleve in
den Kurfürftlic heſſiſchen Staatödienft, wurde 1847 zum Hof-Baus=
fondufteur, 1853 zum Hof-Bauinjpeftor, 1864 zum Hof-Baumeiſter
und im folgenden Jahre zum —— — ernannt. Nach—⸗
dem er ſodann in den preußiſchen Staatsdienſt übernommen worden
war, erhielt er 1867, unter Belaſſung ſeiner bisherigen Thätigkeit,
die Anſiellung als Lehrer der Architeltur und Perſpektive an der
Kunjtafademie zu Kafjel und Antbeil an den Virektionsgeſchäften
der Anftalt, und bald darauf den Profefjortitel und den Charakter
als Bauratb mit dem Range eines Rathes IV. Klaſſe. 1876 über»
nahm er Hilfsleiftungen im Baudepartement der Königlichen Regie-
rung zu Kaſſel und wurde 1878 als Regierungs- und Baurath nad
Potsdam verjept.
von Debhn:Rotfeljer hatte ſich, abgeiehen von feinen amtlidyen
Funktionen im weiland kurheſſiſchen Hofbaudienfte, wiederholt ald
praftiiher Architeft bewährt, volle Gelegenheit jedoch, fi aud als
Künftler in feinem Kadye an einer bedeutenden monumentalen Aufgabe
bervorzufbun, erbielt er jeit dem Jahre 1869 dadurd, daß ihm der
Bau der Gemäldegalerie zu Kafjel übertragen wurde. Durch
umfafjende Studien in Deutidland, Frankreich und England vor«
bereitet, arbeitete er dad Projekt vollftändig aus und lieferte eigen-
händig jämmtliche Zeihnungen zu demjelben. Im Jahre 1877 wurde
unter jeiner Zeitung das Baumerf vollendet, welches nad jeder Rich—
tung feinen Meifter lobt. von Debn-Kotfelier bat mit diejer aus—
gezeichneten eiftung nicht nur bemwiejen, daß ihm die Fähigkeit bei—
572
wohnte, den fomplizirten Anforderungen eines zur Aufnahme von
Kunſtſchätzen bejtimmten Gebäudes durchaus gerecht zu werden, jondern
er bat in der einheitlichen fünftleriihen Geftaltung, in dem edlen
Reichthume der Kormen,diejes im vornehmen italieniſchen Renaiſſance—
ftil ausgeführten Baues und in ter volltönigen Farbenhaltung ber
Innendeforation eine Gediegenbeit des Geſchmackes an den Tag
gelegt, welche ebenjo einmütbige wie laute Anerfennung fand.
Mit bejonderer Vorliebe hatte fih von Debn-Rotfelier ſchon
jeit Beginn jeiner Anftelung im Baufache kunſtgeſchichtlichen Studien
ewidmet und namentlich die Baudenfmäler Deutihlands gründlich
Aubirt In den von dem Vereine für heifiihe Geſchichte und Landes—
funde herausgegebenen „Mittelalterlihen Baudenfmälern in Kurs
heſſen“ veröffentlichte er gemeinihaftli mit verſchiedenen Fachge—
nofjen die Reſultate der auf die Denfmälerfunde feiner Heimath
gerichteten Forſchungen, welche verdiente Beachtung erfuhren und ihn
mit anderen Forſchern auf gleihem Gebiete in fruchtbaren Verkehr
brachten. Durch jeine Amtögejchäfte oft im diefer ihm bejonderd
lieb gewordenen Thätigfeit unterbroden, hatte er die Genugthuung,
unmittelbar nad der Ginverleibung Kurbeffend in Preußen durd)
den verewigten Dber-Präfidenten von Möller zur Bearbeitung der
Inventarifation der Baudenkmäler des Regierungsbezirkes Kafjel aufs
Be zu werden — eine Arbeit, welde er in Gemeinſchaft mit
r. %op in muftergiltiger Meije durchführte.
Die auf dieje Weiſe gewonnenen Erfahrungen und Kenntnifje,
vereint mit Talent und Neigung, madten von Dehn-Rotfelſer ganz
bejonders dazu geeignet, bei der jeitend der preußiſchen Staatöver«
waltung in größerem Maßſtabe wieder aufgenommenen Pflege der
Kunftdenfmäler mitzuwirken. Auf ihn fiel daher mit Recht dad Augen—
merf, als es galt, für die jeit dem Tode des hochverdienten von Quaſt
erledigte Stelle eined Konjervatord der Denkmäler den geeigneten
Mann zu wählen. Was bei diefem Amte vor Allem erforderlid)
war: zuverläffige kunſtgeſchichtliche und ardäologiihe Kenntniſſe
ohne einjeitige Geſchmacksrichtung, reger Eifer für die geftellte Auf»
gone und endlich bautechniſche Tüchtigfeit, waren bei ihm in reichem
Maße verbunden. Seiner Berufung ald Hilfsarbeiter zur Wahr -
nehmung der einichlagenden Geſchäfte im Minifterium der geiftlichen tc.
Angelegenheiten (Dftober 1880) folgte im April 1882 die Beitallung
ald vortragender Rath und Koniervator und mit diejer —
hatte von Dehn-Rotfelſer ein Ziel erreicht, welches den Höhepunkt
ſeiner Wünſche bildete und ihm das ſeltene Glück gewährte, mit
ſeinem ganzen Wollen und Weſen im amtlichen Berufe aufzugeben.
Die weitgreifende Thätigfeit, welche fich beionderd in den faft ununter-
brochenen Snipeftionsreijen und Drtöbefichtigungen äußerte, wie jein
Amt fie ibm auferlegten, bradte ihn mit allen vom Staate, von
Provinzialbebörden, Gemeinden und Korporationen in Angriff ges
573
nommenen baulichen Reftaurationdarbeiten in fördernden Zufammen>
bang; überall wußte er mit klarer Einfiht des Nothwendigen und
Angemefjenen, mit Pietät für dad Ueberfommene, mit praftiihem
Rathe und mit der Freudigfeit, weldye die Zweifelnden befiegt, das
Beite zu erreiben. Aus der großen Zahl wichtiger Angelegenheiten,
die in feiner Wirkungsiphäre lagen, feien nur der Vollendungsbau
deö Kölner Domes, die Bauten an den Domen in Halberftadt, Naum-
burg, Merjeburg, Schleswig, die Reftaurationsarbeiten in der
Marienburg erwähnt, um die Bedeutung diejer Wirkſamkeit zu
fennzeihnen. In den legten Jahren war von Dehn-Rotfelſer
Mitglied der Akademie ded Bauweſens und der techniſchen Ober-
Prüfungstommilfion im Minifterium der öffentlihen Arbeiten; Danf
jeiner Sachkunde und Unparteilichkeit hatte er häufig Preisrichteramt
bei baufünftleriihen Konfurrenzen audzuüben; der Schwerpunft
feines Scaffend und Trachtens aber blieb dad Konjervatoramt.
Aus diefer in unferer Zeit des zunehmenden öffentlichen Intereſſes
an den Monumenten vaterländiicher Kunft überaus dankbaren und
erfreulihen Tchätigkeit hat den treuen Mann ein vorzeitiger Tod
nach furzer Krankheit abgerufen. Sein Tagewerk aber, wenn ed
auch kurz gemeien ift, war fruchtbar und peillam. Diele ſchöne ver-
beifungsvolle Anfänge geben Zeugnis von feinem Wirfen, von der
art pflegenden Hand, von der Liebe und Sachlichkeit, womit er feine
Aufgabe erfaßte. Er bat vermöge dieſer Eigenſchaften und der
liebenswürdigen Integrität und Beſcheidenheit, die ihn zierten, fidh
und den Zweden, für die er arbeitete, in allen Provinzen bed
Staates zahlreiche Freunde und Verehrer gewonnen, ſodaß die Früchte
jeined Wirkens weit über feine irdiſche Lebenszeit hinaus dauern,
Die — welcher er angehoͤrt hat, blickt dankbar auf ihn
zurück.
Perſonal⸗ Veründerungen, Titel: und Ordens-Verleihungen.
A. Behörden und Beamte.
Dem Provinzial⸗Schulrath Gawlick zu Königsberg i. Prß, ift
der Rothe Adler-Drden vierter Kae verliehen,
der Regierungsd- und Schulratb Kannegießer zu Magdeburg und
der Gpmnafial-Direftor Dr. Deiters zu Bonn
find zu Provinzial-Schulräthen ernannt, und ift Kannegieher
dem Provinz. Schulfollegium zu Kafjel, Deiterd dem Provinz.
Sculfollegium zu Koblenz überwieſen,
974
den Regierungs- und Schulräthen Süttner zu Liegnip, Tyrol
ju Danzig und Jungklaaß zu Bromberg ift der Charafter
ald Gebeimer Regierungs-Rath verliehen,
der Regierungsd- und Schulratb Bödler zu Hannover ift in gleicher
Eigenihaft an die Regierung zu Potsdam, und
der Regierungs- und Schulrath Eremer zu Stralfund in gleicher
Eigenihaft an die Regierung zu Merjeburg verjeßt,
die Konfiftorial-Räthe Dr. Brandi zu DsnabrüdundNienaber
zu Stade find zu Regierungs- und Sculräthen, die Seminar-
Direktoren Wedekin zu Hildeöbeim und Dierde zu Stade
gleichzeitig zu Regierungs- und Schulrätben ernannt worden.
An die mit dem 1. Juli d. 3. in der Provinz; Hannover in
Wirkiamkeit getretenen Bezirks-Regierungen find überwieſen worden,
und zwar:
zu Hannover der Reg. u. Schulrath Pabit,
zu Hildesheim der Reg. und Schulrath Leverkühn jowie
der Neg. u. Schulratb und Seminar-Direftor Wedelin,
zu Lüneburg der Reg. u. Schulrath Friefe*) (ſ. nachſtehend)
zu Stade der Peg. u. Schulrathb Dr. Lauer aus Merſeburg,
zu Osnabrück der Reg. u. Schulrath Dr. Brandi jowie der
Neg. u. Schulratb und Seminar-Direftor Dierde,
zu Aurich der Peg. u. Schulrath Kiep.
Der Seminar-Direktor Dr. Kretſchmer zu Braundberg, der Seminar
Direktor Friefe zu Neu-Ruppin, und der Kreid-Schulinipeftor
Bauer zu Düffeldorf, find zu Regierungd- und Schulräthen ernannt,
und ift Dr. Kretjchmerder Regierung zu Königsbergi. Oſtprß.,
Frieſe der Regierung zu Lüneburg (j. vorfteh.) und Bauer
der Regierung zu Düſſeldorf überwieſen worden.
Dem evangel. Pfarrer und bisherigen Kreis-Schulinjpektor im Neben-
amte Wille zu Fiſchelbach im Kreiſe Wittgenftein ift der
Rothe Adler-Drden vierter Klafje verlieben worden.
Zu Kreid-Sculinipeftoren find ernannt worden die bisher kom—
mifjariihen Kreis-Schulinipeftoren
Pfarrer Franz zu Infterburg,
Real-Progymnafial-Xehrer Albredt zu Marienwerder,
Seminarlehrer Lange zu Biſchofswerder, Reg. Bez. Marien:
werder,
Gymnafial- Hilfölehrer Eihhorn zu Schmiegel, Reg. Ber.
Poien,
Gymnaſiallehrer Dr. Hilfer zu Kempen, Reg. Bez. Pojen,
Rektor Platſch zu Liſſa,
Gymnafiallebrer Dr. Beta zu Kattomip, und
Rektor Dr. Kley zu Fulda.
*) An Stelle des vor feinem Amtsantritte verftorbenen für Lüneburg de»
fignirten Reg. u. Schulrathes Nienaber (f. nachſtehend).
575
B. Univerjitäten, tehnijhe Hochſchulen, x.
Es iſt den ordentl. Profefjoren an der Univerj. zu Königsbergi.PrE,,
Dr. Dahn in der juriftiih. Fakult. der Eharatter ald Gebeimer
Zuftizratb, und Dr. Jacobjon in der mediziniih. Fakult. der
Charakter als Geheimer Medizinalrath verliehen, der ordentl.
Profefj. Dr. Stieda zu Dorpat zum ordentl. Profeſſ. in der
mediziniſch. Fakult., und der außerordentl. Profefj. Dr. Hahn zu
Leipzig zum außerordentl. Profefj. in der philoſoph. Fakult. der
Univerj. zu Königsberg i. Prß. ernannt, — dem Bibliotbefar der
Königlichen und Univerfitäts-Bibliothef dajelbit Dr. Rödiger der
Charakter als Oberbibliothefar verlieben, und dem eriten Kuftos
an derjelben Bibliothef, Dr. Neide der Titel „Bibliothefar“ bei»
gelegt worden.
Univerfität zu Berlin: Dem außerordentl. Profeſſ. Lic. et D. theol.
Piper in der theolog. Fakult. ift daß Kreuz der Ritter des Königl.
Hausordens von Hohenzollern verlieben, — der Privatdoz.
Dr. Cojad zu Berlin zum außerordentl. Profefj. in der juriftiich.
Fakult. ernannt, — dem außerordentl. Prof. Dr. Gurlt in der
mediziniih. Fakult. der Charakter ald Geheimer Medizinalrath
verlichen, der ordentl. Profeſſ. an der Univerf. zu Würzburg,
Geheimer Rath Dr. Gerhardt zum ordentl. Profeff. in der
mediziniſch. Fakult. zu Berlin unter Verleihung des Charakters
ald Geheimer Medizinalrath ernannt, — dem ordentl. Profeff. in
der pbilojoph. Fakult. und Mitgliede der Akademie der Wiſſen—
ſchaften, Oberbergratb a. D. Dr. Websky ver Charakter ald Ge-
beimer Bergrath, und dem ordentl. Profeſſ. in derjelben Fakult.,
Direktor der Sternwarte und biöherigen Direktor der Kaijerl. Normal»
Aihungd-Kommiifion, Dr. Förfter der Charakter als Gebeimer
Regierungsratb verliehen, der ordentl. Profeff. an der techniſchen
Hochſchule zu Münden, Dr. von Bezold zum ordentl. Profefl.
in der pbilojoph. Fakult. ernannt worden; — dem Quäftor der
Univerj., Geheimen Rechnungsrath Polenz ift der Königl. Kronen
Orden dritter Klafje, dem Univerfitätd-Sefretär Kanzleiratb Laury
der Charakter ald Geheimer Kanzleirarh verliehen worden;
der ordentl. Profefj. Dr. Dberbed zu Halle ift in gleicher Eigen-
ar in die pbilojoph. Fafult. der Univerj. zu Greifswald
verſetzt,
der Privatdoz. Dr. Wernicke zu Berlin iſt zum außerordentl.
Profeſſ. in der mediziniſch. Fakult, der außerordentl. Profeſſ.
Dr. Eduard Meyer zu Leipzig zum ordentl. Profeſſ. in der
philoſoph. Fakult. der Univerſ. zu Breslau ernannt, und der außer-
ordentl.Profefj. Dr.S hmarfom zu Göttingen in gleicher Eigenſchaft
in die pbilofopb. Fakult. der Univerf. zu Breslau verjeßt worden.
Univerfität zu Halle: Der ordentl. Profeff., Geheime Medizinalrath
Dr. Rihard Volkmann ift in den Adelftand erhoben, — dem
976
ordentl. Profeff. in der juriftiich. Fakultät, Geheimen Zuftizrath
Dr. Fitting der Rothe Adler-Orden dritter Klaffe mit ber
Schleife verliehen, der ordentl. Profeſſ. Dr. Stammler zu
Gießen zum ordentl. Profefj. in der jurtftiich. Fafult. zu Halle
ernannt, der Kuſtos an der von Ponickau'ſchen Bibliothek dajelbft,
Profefj. Dr.von Brünned zum ordentl. Honorar: Profeff. in der
juriftiich. Fafult. ernannt, — dem ordentl. Profeſſ. Dr. Adermann
in der mediziniih. Fakult. der Charakter ald Geheimer Medizinal«
rath verliehen, — dem ordentl. Profeſſ. Dr. Freiherrn von Fritſch
in der philoſoph. Fakult. der Rothe Adler» Orden vierter Klaffe
verliehen, der ordentl. Profeſſ. Dr. Piſchel zu Kiel in gleicher
Eigenihaft in die philoſoph. Fakult. zu Halle verjegt, und der
außerordentl. Profeſſ. Dr. Thorbede zu Heidelberg zum außer:
ordentl. Profeſſ. in derjelben Fafult. zu Halle ernannt,
der außerordentl. Profeſſ. Lic. theol. Aug. Herm. $ranfe zu
Halle ift zum ordentl. Profeff.. in der theol. Fafult. der Univerf.
u Kiel ernannt,
der orbdentl. Profeſſ. Dr. Merkel zu Königsberg i. Prß. in gleicher
Eigenihaft in die medizin. Fakult. der Univerf. zu Göttingen
verjest worden.
Univerfität zu Marburg: Dem ordentl. Profeſſ. in der tbeolog.
Fakult. Konfiftorialratb Dr. theol. et phil. Ranke ift der Rothe
Udler-Drden dritter Klafje mit der Schleife verliehen, — der
ordentl. Profefj. Dr. Leonhard zu Halle in gleicher Eigen-
ſchaft in die jurift. Fakult. zu Marburg verjept, — ber Pri«
vatdoz. Dr. Rubner zu Münden zum außerordentl. Profefl.
in der mediziniſch. Fakult zu Marburg ernannt, — dem orbentl.
Profefj. Dr. Wigand in der philoſoph. Fakult. zu Marburg
der Charakter ald Geheimer Regierungdratb verliehen, der Pri«
vatdoz. an der Univerfität, Landesgeologe bei der geologijchen
Landedanftalt und Lehrer an der Bergakademie, Profefl. Dr. Ka J er
zu Berlin zum ordentl. Profeſſor, und der Privatdoz. Dr. Koch
u Marburg zum außerordentl. Profeſſ. in der philoſoph.
Fakult. bajelbft ernannt,
der Privatdoz. Dr. Detfer zu Marburg ift zum außerordentl.
Profeſſ. in der jurift. Fafult. der Univerj. zu Bonn ernannt, —
dem ordentl. Profeff. in der medizin. Fakult. diefer Univerfität,
Dr. Sämijd der Charakter ald Geheimer Medizinalrath ver—
lieben, — der Privatdoz. Dr. Lamprecht zuBonn zum außer:
ordentl. Profefj. in der philojopb. Fakult. der Univerf. dajelbit
ernannt, — dem akademiſchen Mufikdireftor dafelbit, Leonhard
Wolff das Prädikat „Profeſſor“ beigelegt,
der außerordentl. Profeſſ. Dr. Norbhorf in der philojopb. Fakult.
der Akademie zu Münfter ift zum ordentl. Profeff. in derjelben
Fafult. ernannt worden.
—
Dem Profeſſ. an der techniſchen Hochſchule zu Berlin, Geheimen
Regierungs-Rath Dr. Reulegux iſt der Königl. Kronen-⸗Orden
zweiter Klaſſe verliehen, — der Profeſſ. Rietſchel zu Berlin
zum etatömäßigen Profeſſor an derſelben techn. Hochſchule ernannt,
— der proviſoriſche Vorſteher der mechaniſch-techniſchen Verſuchs—
anſtalt zu Berlin, Ingenieur Martens zum Vorſteher dieſer
Anftalt ernannt,
der Privatdoz. Dr. Heinrih Kayſer an der Univerſ. zu Berlin ift
zum etatömäßigen Profeffor an der techniſchen Hochſchule zu
Hannover ernannt,
der außerordentl. Profefl. Dr. Viſcher an der Univerf. zu Bredlau
zum ctatömäßigen Profeffor an der tecdhniihen Hochſchule zu
Aachen ernannt, und den Dozenten Dr. Holzapfel und Dr.
Lehmann an derjelben techn. Hochſchule dad Prädikat „Profeflor“
beigelegt worden.
Dem Koniervator der Kunft » Sammlungen und Bibliothekar der
Kunft-Afademie zu Düfjeldorf, Theod. Kevin ift dad Prädikat
„Profefjor“ beigelegt worden.
C. Gymnafial»- und Real-Lehranftalten.
Der Direktor des Realgymnaſ. zu Düffeldorf, Dr. Friedrich Kirchner
ift zum Direktor der Ritter-Afademie zu Liegnip ernannt,
die Gpmnafial» Oberlehrer Dr. Brüll zu Aachen und Dr. Wiske—
mann zu Marburg find zu Cpennafal-Dieoren ernannt, und
it dem Dr. Brülldie Direktion des Gymnaſ. zu Heiligenftabdt,
dem Dr. Wiskemann die Direktion ded Gymnaſ. zu Corbach
übertragen worden.
Das Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden den Oberlehrern
Dr. Edmund Meyer am Sulien Arena. zu Berlin, -
Dr. Fauth am Gymnaf. zu Hörter, und
Dr. Sdillingd am Gymnaſ. zu Paderborn.
Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer
Buchholz am Gymnaſ. zu Allenftein,
Kanzomw am Kneiphöfiihen Gymnaf. zu Königsberg ti. Prß.
Peters am Wilhelms⸗Gymnaſ. zu Königsberg i. Prh.,
Dr. Bernd. Schneider am Friedr. Wilhelmd-Gymnaj. zu Berlin
Dr. Bahn am Luijen-Gymnaj. zu Berlin,
Wih. Müller am Elifabeth-Gymnaj. zu Breslau,
Dr. Badt am Fohanned-Gymnaj. zu Breslau,
en am Gymnaj. zu Yaden,
teinhaufen am Gymnaſ. zu Koblenz, und
Röſen am Gymnaf. zu Ar
1885. 38
578
Der Titel „Dberlehrer“ ift beigelegt worden den ordentlichen Lehrern
Wolf am Gymnaſ. zu Bartenftein,
Dr. Gutſche am ftädtiih. Gymnai. zu Danzig,
Gruber am Gymnaſ. zu Marienburg,
Dr. Weißenfels am Pädagog. zu Züllihau,
Dr. Joachim am ftädtiih. Gymnaſ. zu Dortmund, und
dem fathol. Religiondlehrer Dr. Dreher am Gymnaj. zu Sig—
maringen.
ALS ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnaſium,
zu Allenftein der Schula. Kandid. Landsberg,
zu &umbinnen der Schula. Kandid. Dr. Hedt,
zu Hobenftein, der Schula. Kandid. Mublad,
zu Kö Au Dee Prßß., Kneiphöfiſch. Gymnaſ., der Realgym-
naſ. Lehrer Dr. Heinze aus Stettin,
zu Lyck der Schula. Kandid. Unruh,
zu Berlin, Franzöſ. Gymnaſ., der ordentl. Lehrer Dr. Dietrich
vom Gymnaſ. zu Charlottenburg,
zu Berlin, Humboldts-Gymnaſ., der Schula. Kandid, Dr.
Mahlow,
zu Berlin, Joachimsth. Gymnaſ., die Schula. Kandidaten Sün—
dermann, Ball, Schmalz und Dr. Koch, zugleich als
Adjunften,
zu Berlin, Gymnaj. z. grauen Klofter, der Schula. Kandid.
Simon,
zu Guben, der Hilfölehrer Zeitichel,
zu Spandau = ⸗ Dr. Kuhnert vom Gymnaf. zu
Charlottenburg,
zu Wittftod der Schula. Kandid. Wieöner,
zu Züllihau, Pädagog., der Schula. Kandid. Grohs,
zu Demmin der Schula. Kandid. Büchel,
zu Stettin, Marienſtifts-Gymnaſ., der Hilfslehrer Dr. Wehr:
mann,
zu Stralfund der Schula. Kandid. Dr. Teplaff,
zu Bromberg ber ordentl. Zehrer Kade vom Progumnaf. zu
Tremeſſen,
zu Gneſen der Schula. Kandid. Dr. Lämmerhirt und der
ordentl. Lehrer Aſt vom Realgymnaſ. zu Frauſtadt,
zu Liſſa der Schula. Kandid. Paul Voigt,
zu Nakel, der ordentl. Lehrer Buchholz vom Realgymnaſ. zu
Frauſtadt,
zu P a en, Marien-Gymnaſ., der Schula. Kandid. und Hilfölehrer
r. Gerigf,
zu Rogafen der ordentl. Xehrer Laskowski vom Realgymnaſ.
zu Rawitſch,
579
(ferner find als ordentl. Lehrer angeftelt worden am Gymnafium:)
zu Wongromipg der Schula. Randi. Frenzel,
zu Breslau, Eliſabeth-Gymnaſ., der Hilfölehrer Dr. Götſch—
mann und der Schula. Kandid. Thiel,
zu Breslau, neues Königl. Gymnaſ., die ordentl. Lehrer Ziaja
vom Gymnaſ. zu Leobihüg und Grötſchel vom fathol.
Gymnaſ. zu Groß-Glogau, ſowie der Schula. Kandid. Dr.
Schippke,
zu Glatz der ordentl. Lehrer Dr. Hohaus vom Scullehrer-
Seminar zu Habelſchwerdt und der Schula. Kandid. Göbel,
zu Groß-Strehlig der ordentl. Lehrer Kirſch vom Gymnaſ.
zu Neiße,
zu Kattomwip der Schula. Kandid. Krug,
zu Liegnitz, ſtädtiſch. Gymnaſ., der Schula. Kandid. Zumwinkel,
zu Neuftadt Db. Schleſ. der Schula. Kandid. Joſef Schmidt,
zu Oblau der Schula. Kandid. Dr. Schulz,
zu Schweidnip der Schula. Kandid. Dr. Bäge,
zu Wohlau der Schula. Kandid. Hiltmann,
zu Burg der ordentl. Lehrer Dr. Kampe vom Gymnaf. zu
Halberftadt,
zu Halberftadt der orbdentl. Lehrer Ederlin vom Gymnaſ. zu
urg,
zu Nordbaufen der Hilfälehrer Dr. Knake,
zu Bodum die Hilfälehrer Dr. Schimpf, Pries, Wilh. Koch,
Hermann Koh und Rittweger,
zu Dortmund der Hilfölehrer Sartori vom Gymnaſ. zu
Göttingen,
zu Hörter der Hilfälehrer Dr. Reuter vom Realprogymnaſ.
au Striegau,
zu Münfter der Hilfölebrer Dr. Egen,
zu Pin orn der Hilfölehrer Schlupp vom Gymnaſ. zu
ünfter,
zu Bormen der Schula. Kandid. Dapprich, jomie der Rektor
laufing aus Büren,
zu Köln, Gymnaſ. an Marzellen, der Lehrer Braubad vom
Progpmnai. zu Prüm, und
zu Trier der Schula. Kandid. Dr. Kramm.
Dem Geſanglehrer Haßler an der lateiniihen Hauptihule zu
Halle a. /S. ift für die Dauer diejer Funktion die Amtöbezeihnung
„Muſikdirektor der Frandeihen Stiftungen“ beigelegt,
dem Gejanglebrer am Gymnaſ. zu Flensburg, Muſildirektor und
Drganiften Fromm der Königl. Kronen-Drden vierter Klaſſe
verliehen, und
38*
580
am Gymnaf. zu Salzwedel der Bürgerjchullehrer Berendt als
Glementarlehrer angeftellt worden.
dem Direktor des Luifenftädtiihen NRealgumnaf. zu Berlin, Prof.
Dr. Fo 1% Mitglied der Dber-Militär-Craminationd-Kommiifion,
ift der Rothe Adler-Drden dritter Klaffe mit der Schleife und
Schwertern am Ringe verliehen,
der Dberlehrer Kaldh of am Andread-Realgymnaj. zu Hildesheim
ift zum Realgymnafial-Direftor ernannt, und demſelben bie
Direktion diefer Anftalt übertragen,
die Wahl des Gymnafial-Direftors Mattbiad zu Lemgo zum
Direktor des Realgymnaf. zu Düffeldorf ift beftätigt worden.
Dem Oberlehrer Zaurig am Königl. Realgymnaf. zu Berlin ift
dad Prädikat „Profeſſor“ beigelegt worden.
Zu Dberlehrern find befördert worden die ordentl. Lehrer
Dr. Lambert am Real-Öymnaf. der Frandefhen Stiftungen
u Halle a./S.,
Dr. $ranfen am Realgymnaf. nebft Gymnaf. zu Hagen,
Dr. Herwegen am Realgymnaj. zu Köln.
Dem ordentl. Lehrer Theodor Krüger am Realgymnaſ. zu Bromberg
ift der Titel „Dberlehrer“ verliehen worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am NRealgumnafium
zu Königöberg i. Prß., Realgumnaf. auf der Burg, der Schula.
Kandid. Schiemwelbein,
zu Straljund der Hilfölehrer Hübner,
zu Bromberg der Hilfdlehrer Seelig,
zu Frauftadt der ordentl. Lehrer Beyer vom Gymnaf. zu
Natel, und der Schula. Kandid. Kuert,
zu Rawitſch der ordentl. Lehrer Bänig vom Gymnaj. zu
Rogaſen,
zu Grünberg i. Schleſ. der Schula. Kandid. Teichmann,
zu Iſerlohn der Hilfslehrer Dr. Stamm,
zu Schalke der provif. Lehrer Fritzſche, ſowie der ordentl. Lehrer
Dombret vom Realgymnaf. zu Nahen, und
zu Mülheim a. Rhein der Schula. Kandid. Brüggemann.
Die Wahl ded Gpmnafiallehrerd Dr. Befte zu Wongrowig zum
Rektor des Progymnafiumd zu Dorften i. Weſtf. ift genehmigt
worden.
Am Progymnaſ. zu Genthin ift der ordentl. Lehrer Dr. Rambeau
zum Oberlehrer befördert morden.
581
ALS ordentl. Lehrer find angeitelt worden am Progymnaſium
zu Berlin, ſtädtiſch. Progymnaſ., der Schula. Kandid. Dr. übte,
zu Tremeſſen der Schula. Kandid. Reimann, und
zu Weißenfels der Hilfslehrer Dr. Pfannihmidt.
Der ordentl. Lehrer Dr. Göte am Progpmnal. zu Eſchweiler ift
als Oberlebrer an die Realjhule mit Fachklaſſen zu Aachen be-
rufen worden.
Die Wahl des zeitigen Dirigenten des Realprogymnafiums zu Forſt
i. L. DE —— zum Rektor dieſer Anſtalt iſt genehmigt
worden.
Der ordentl. Lehrer Dr. Netzker am Realprogymnaſ. zu For ſt
i. L. iſt zum Oberlehrer befördert,
das Drädität „Oberlehrer“ ift beigelegt worden den orbentlidhen
Lehrern
Dr. Kutſcher am ——— zu Arolſen, und
Hebgen ⸗ Biebrid.
Als ordentliche Lehrer find angel —— * Ar ar
zu Kulm die Hilfölehrer Baud und Dr. Kühn,
zu Krojjen der Hilfölehrer Küddede,
zu Lübben der Schula. Kandid. Dr. Hof,
zu Wolgaft der Hilfslehrer Günther,
zu Stargard i. Pom. * Oaeeheer —“
zu Hört a. Main Brötz, und
zu Langenberg der Squla. Kandid. Wendelborn.
Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden
an der ſtädtiſchen höheren Bürgerſchule zu Berlin der ordentl.
Lehrer Dr. Wolter vom Sopbien- ealgymnaf. daſelbſt, und
der Schula. Kandid. Mellmann,
an der höh. Bürgerſch. zu Ratibor der Hilfslehrer Dr. Kulla,
an der Gemerbeichule (Höb. Bürgerfd.) zu Dortmund der Hilfs-
lehrer Rotb, und
an der Gewerbeſchule 9 Saarbrücken der Schula. Kandid.
Dr. Wehrman
An der höheren Pürgere (Wilhelms-) Schule zu Liegnip iſt der
Lehrer Kettenburg vom Realgymnaf. zu Duafenbrüd als tech⸗
nijcher Lehrer angeftellt worden.
D. Seminare, Präparandenanftalten.
Sn —— Eigenſchaft ſind verſetzt worden die Seminar⸗Direktoren
Schulze & Rheydt an das Schul. Seminar zuNeu-Ruppin,
Reg. und Schulratb Dierde zu Stade an das u: Seminar
zu Dönabrüd, und
582
Dr. Süngling zu Osnabrüd an das Schull. Seminar zu Stade,
Der Profeffor am Klerifal-Seminar zu Pelplin, Lie, theol. Rojen-
treter ift zum Seminar - Direktor ernannt und demjelben das
Direftorat des Schull. Seminars zu Berent verliehen,
der erite Seminarlehrer Muntber zu Angerburg zum Geminar-
Direktor ernannt und demjelben dad Direktorat des Schull. Se-
minard zu Tondern verlieben,
ber Kailerl. Seminar- Direktor Diesner zu Pfalzburg in Elfaß-
Lothringen zum Preußiihen Seminar-Direftor ernannt und dem»
jelben das Direftorat ded Schul. Seminard zu Ottweiler ver-
lieben worden.
Sn gleiher Eigenſchaft find verjept worden die erften Seminarlehrer
Dransfeld zu Waldau an das Edull. Seminar zu Neu-
Ruppin,
DOberlehrer Dr. Scharlad zu Barby an dad Schull. Seminar
zu Sagan, und
De Deligih an das Schul. Seminar zu Neumier.
Am Schul. Seminar zu Prß. Eylau ift der Rektor Dug zu
Heiligenbeil als erfter Xebrer,
am Schull. Seminar zu Steinau der biöher fommiffar. erfte Lehrer
Dr. Nemig definitiv, und
am Schul. Seminar zu Delitzſch der bisher fommilffar. erfte
Lehrer Dr. Shürmann definitiv angeftellt,
der ordentl. Seminarlehrer Ernft zu Rawitſch unter Beförderung
um erften Lehrer an das Schull. Seminar zu Paradies ver-
—* worden.
Dem ordentl. Seminar: und Muſiklehrer Heidler zu Bromberg
iſt das Prädikat „Muſikdirektor“ beigelegt,
der ordentl. Seminarlehrer Wiesniewski zu Graudenz in gleicher
Eigenſchaft an das Schull. Seminar zu Heiligenſtadt verſetzt,
der ordentl. Lehrer Lüke vom Gymnaſ. Joſefinum zu Hildesheim
als ordentl. Lehrer am Schull. Seminar zu Graudenz, und
der Seminar⸗Hilfslehre Ormanns zu Brühl als ordentl. Lehrer
am Schull. Seminar zu Linnich angeſtellt worden.
Als Hilfdlebrer find definitiv angeftellt worden die bisher fommifja-
riſchen Hilfälehrer
Wille am Schull. Seminar zu Pr. Eylau, und
Diebow am Edull. Seminar zu Franzburz.
An der Präparanden-Anftalt zu Wanderdleben find der bish.
fommifjar. Borfteher und erfte Lehrer Reling und der biöh.
fommiffar. zweite Lehrer Müller definitiv angeftellt worden.
583
E. Zaubftummen:-, Blinden- und WVaijen-Anftalten.
Der Direktor des Wilhelm-Augufta-Stifted zu Wriegen a. d. D.
Zaubftummenanftalt), 8. &. Walther, ift zum Direktor der
önigl. Taubftummen=Anitalt zu Berlin ernamnt,
der Vorfteher der Taubft. Anftalt zu Elberfeld, Hilger, als Direktor
an das Wilbelm-Augufta-Stift zu Wriezen a. d. D. berufen,
dem Vorfteher einer Privat. Zaubft. Anftalt, 8 loß zu Halle a.d. ©.
der Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe verlieben morden.
An der Zaubft. Anftalt zu Röſſel ift der Taubſt. Lehrer Grob
aus Berlin auf ein Probejahr ald Lehrer angenommen,
an dem Wilhelm-Augufta-Stift zu Wrie zen a.d. D. der Lehraſpirant
Skhüp ald Hilfölehrer angeftellt,
an der Taubft. Anftalt zu Straljund der Zaubft. Lehrer Voß
aud Lauenburg i. Pom. als Lehrer und Haudvater angeftellt,
an die Taubft. Anft. zu Ratibor der Lehrer Schulzfi von ber
Zaubft. Anftalt zu Röffel berufen,
an der Zaubft. Anftalt zu Stade der Lehraipirant Werner zum
etatömäßigen Probelehrer ernannt,
an der Taubſt. Anftalt zu Camberg find die Hilfslehrer Löw TI,
Meufer und Marenbad zu ordentlihen Lehrern befördert
worden.
An der Blinden-Anftalt zu Neu-Torney ift der Lehrer Schreiber
aus Stettin als Hilfölehrer angeftellt worden.
Der Lehrer Tſchierske aus Klaptau iſt als Hilfslehrer an die
Waiſen- und Schulanſtalt zu Bunzlau berufen worden.
F. Höhere Mädchenſchule.
Die Wahl des Dberlehrerd Profefford Dr. Cochius an der Char⸗
lottenſchule zu Berlin zum Direktor der neuen fünften ſtäd—
tiihen höheren Mädchenſchule „Margarethenſchule“ daſelbſt ift
genehmigt worden.
G. Deffentlide Volksſchulen.
Es haben erhalten
1) den Königl. Kronen-DOrden vierter Klaffe:
Mann, evangel. Hauptlehrer und Kantor zu Karlörub, Krd
Oppeln;
2) Dem auf Seite 426 Zeile 2 v. o. im vorigen Hefte genannten
evangel. Lehrer und Küfter Schirner zu Pobles, Krs Merjeburg,
584
ift nicht das Allgemeine Ehrenzeichen, fondern der Adler der
Inhaber des Königl. Hausordens von Hohenzollern
verliehen worden, und haben den legteren Drden ferner erhalten:
Anader, evangel. erfter Xehrer an der Mädchenichule zu Herdfeld,
Bäbelich, evangel. Hauptlehrer zu Paſewalk, Krs Uedermünde, -
En. evangel. erfter Lehrer zu Pinnebergerdorf, Krö
inneberg,
Conrad, dögl. zu Bienau, Krs Ofterode,
Dickob, kathol. erjter Xehrer zu Obertiefenbah im Oberlahnkreiſe,
Eberz, dögl. zu Hadamar im Oberlahnfreiie,
Heimann, evangel. Lehrer zu Braubad im Rheingaufreije,
Hödel, dögl. zu Homberg,
Krid, fathol. Lehrer, Drganift und Küfter zu Hofaſchenbach,
Krs Hünfeld,
Lampe, evangel. erfter Lehrer und Kofal-Schulinipeftor zu Zeller«
feld, Krö gleihen Namens,
von Lukowski, fathol. Lehrer zu Radomierz, Krs Bomit,
Niepel, evangel. Hauptlehrer zu Köben, Krs Steinau,
Nirdorf, dögl. und Kantor zu Lobendau, Krs Goldberg-Haynau,
Schindeler, evangel. erfter Lehrer zu Gadderbaum, Landkrs
Bielefeld,
Schmitt, evangel. Lehrer, Küfter, Glödner und Organift zu
Staudernheim, Krs Meijenbeim (inzwiſchen verftorben),
Schüpe, evangel. Lehrer und Küfter zu Neumark, Krö Querfurt,
Späth, evangel. Hauptlebrer zu Runkel, Oberlahnfrs,
Stern, evangel. Lehrer, Küfter und Drganift zu Nußbaum, Krs
Kreuznad),
Thoms, evangel. erfter Lehrer, Organift und Küfter zu Langen-
weddingen, Krs Wanzleben, und
Tiemann, evangel. erfter Lehrer zu Lachendorf, Krs Gelle;
8) das Allgemeine Ehrenzeiden:
Baumert, kathol. Lehrer und Kantor zu Groß-Wierau, Krs
Schweidnitz,
Bonowski, kathol. Lehrer zu Skorzewo, Krs Karthaus,
Dombrowski, dögl. zu Tiege, Krs Marienburg,
Droszcez, dögl. und Organiſt zu Olozowa, Krs Schildberg,
Sranı, evangel. Zebrer, Drganift und Küfter zu Leißling, Krs
eißenfels,
da evangel. Zebrer zu Moſchin, Krs Schrimm,
öbler, dögl., Drganift, Kantor und Küfter zu Groß - Breja,
Krs Neumarkt,
Lorenz, fathol. Hauptlehrer zu Kuhnau, Krs Kreuzbur
Reimann, dedgl., Drganift und Küfter zu Rengersdorf, Krs
Glatz (inzwiſchen verftorben),
585
(ferner haben erhalten dad Allgemeine Ehrenzeichen:)
Stadelrotb, evangel. erjter Kehrer zu Merrheim, Krs Meijenbeim,
Walter, evangel. Lehrer zu Strieje, Krs Trebnig, und
Wiczkowski, dögl. zu Lamgarben, Krs Raftenburg;
4) die Rettungd-Medaille am Bande:
Retzow, evangel. Lehrer zu Stargard i. Pomm.
Ausgefchieden aus dem Amte.
Geftorben:
der vortragende Rath im Miniftertum der geiftlichen ꝛc. Angelegen-
beiten und Konjervator der Kunftdenfmäler, Geheime Regie:
rungs-Rath Profefjor von Debn-Rotfeljer zu Berlin,
der zum Regierungs- und Sculrath ernannte biöherige Kon—
iftorialratb Nienaber zu Stade,
der Regierungs- und Schulratb Dr. Siegert zu Münfter,
der ftändige Kreis-Schulinſpektor Zur zu Pojen,
die ordentl. Profefforen Dr. P. Vogt in der mediziniſch. Fakult.
und Dr. med. et phil. Freiherr von Feilitzſch in der
philoſoph. Fakult. der Univerf. zu Greifswald,
die außerordentl. Profefj. Dr. Albredt Budge in der mediziniſch.
Sakult. der Univerf. zu Greiföwald, und Dr. Körber
in der philoſoph. Fafult. der Univerf. zu Breslau, zugleich
Dberlehrer am Eliſabeth-Gymnaſ. dajelbft,
der Senator der Akademie der Künfte, Sektion für Muſik, Muſik—
direftor Profeff. Sul. Schneider,
die Oberlehrer
— a am Sneiphöfichen Gymnaf. zu Königs—
ergi. Prß.,
Dr. Strebigfi am Gymnaj. zu Neuftadt i. Weſtprß.,
Helm am Gymnaf. und Realgymnaf. zu Guben,
Dr. 9. Werner am Gymnaf. zu Hirjchberg, und
Wittrod am Gymnaſ. zu Glüdftabdt,
die ordentlihen Lehrer
Dr. Krupp am ftädtiih. Gymnaf. zu Danzig, und
Colas am Friedr. Wilh. Gpmnaf. zu Köln,
der techniſche Lehrer Rooumek am Gymnaf. zu Lyck,
der Oberlehrer Shumader am Realgymnaj. zu Witten,
der Lehrer Todt an der DOber-Realfchule zu Breslau, und
der ordentl. Lehrer Niemeyer am Realprogymnaf. zuSpeboe.
In den Rubeftand getreten:
der Provinzial-Schulrath Profefi. D. theol. Hagemann bei dem
Konfiftorium zu Hildesheim und dem Provinz. Schuls
follegium zu Hannover,
586
(ferner find in den Ruheſtand getreten:)
der Oberlehrer Dr. Praft am Gymnaf. zu Barmen, und bat
derjelbe den Rothen Adler-Drden vierter Klaffe erhalten,
der Dberlehrer Dr. Eduard Schule am Ariedr. Wilh. Gymnaf.
zu Berlin,
die ordentlichen Lehrer
Dr. Piper am Gymnaf. zu Spandau, und
Zettel am Gymnaſ. zu Ratibor,
der Gejanglehrer am Franzöfiihen Gymnaſium, Mufikdireftor
und Profeſſ. Commer, Senator bei der Akademie der
Künfte, Sektion für Mufif, zu Berlin, und bat derfelbe
den Königl. Kronen-Drden dritter Klafje erhalten,
der Oberlehrer Dr. Blind und der ordentt. Lehrer Wannen»
mader am Realgymnaſ. zu Köln,
der Seminar-Direftor Worft zu Dttweiler, und ift demfelben
der Charakter ald Schulratb mit dem Range eined Rathes
vierter Klaffe verlieben worden,
der ordentl. Seminarlehrer Steinhaufen zu Neumied.
Audgejhieden wegen Gintritted in ein andered Amt
im Snlande:
der Oberlehrer Dr. Baule am Gymnaj. zu Attendorn,
der Oberlehrer Dr. Rehrmann am Realprogymnaſ. zu Lübben,
der erfte Seminarlehrer Grunau zu Prß. Eylau,
die Seminar-Hilfölehrer Frindte zu Reichenbach D./k. und
Kolbe zu Habelihwerbdt.
Auf ihre er find entlajjen worden:
der orbdentlihe Lehrer Dr. Theod. Müller am Gymnaf. zu
Gütersloh,
der Oberlehrer Dr. Shmeding am Realgymnaf. zu Elberfeld
der Mufiflehrer am Realgymnaſ. zu Köln, Fürftl. ——
ſcher Muſikdirektor Reiſer, und hat derſelbe den Königl.
Kronen-Orden vierter Klaſſe erhalten,
der Seminarlehrer Polensky zu Ziegenhals.
Inhalts-Verzeichnis des Juli⸗-Auguſt-Heftes.
1. 104) Stempel zu Kauf- und Lieferungsverträgen im kaufmänniſchen
Berlchre und zu Werkverdingungs-Berträgen . » 2 2 0.
105) Einführung gleiher Grundiäße für alle Verwaltungen binfichtlich der
Verrechnung der Koften für die Unterhaltung der Dienfgebände ıc. 434
106) Amtlihe Nahrichten über das Preußiſche Staatsihuldbuh. . 438
107) Die Königlichen WVrovinzialbehörden für die Unterrichtsverwal⸗
tung in der Provinz Hannover . . 2 2 2 nenne 457
—
III.
I .
587
108) Fr zur Sicherftellung fistalifher Gicbäude gegen Feuers-
efahr .
109) Beſchaffung des Heizmaterials zur "Bimmerheizung feiteng König.
licher Behörden. .
110) Transport der für Etaatsbauten erforderlichen Baumaterialien
durd die Staats-Eifenbahnen
111) Sammlung von Beiträgen für die König Wilhelm - Stiftung
fiir erwachſene Beamtentöchter
112) Zuſammenſetzung der Biffenjhaitlichen Brüfungstommiffionen
fir das Jahr 1. April 1885/86
113) Aulafiung der Prioritäts. Obligationen der Münfter - Enfcheder,
= Schleswig'ſchen und der Halle-Sorau-Gubener Gifenbahnen
ur Beftellung von Amtsfautionen .
114) Berthedeflaration bei — — von baarem Gelde und
Banknoten durch die P
115) Girfulation der ————
116) Beſtätigung der Wahlen des Präſidenten und des Vertreters
desſelben bei der Alademie der Künſte zu Berlin .
117) Bertrag bezüglich der Erwerbung der Dorgerlo h’ichen Samm-
lungen für den ——— Staat . .
118) Ernennung von Mitgliedern refp. fellvertretenden” Mitgliedern
der a ke ae ommiffionen bei den Königlichen Muſeen
zu Berlin . .
119) Breisausichreiben bei der Oineberg · Stiftung für Maler und
Bildhauer .
120) Beſtätigung der Rettorwahl an der Univerfität zu Halle . F
121) Reglement für das romanifh-engliihe Seminar der Univerfität Kiel
122) Statuten der Stiftung der Gräfin Louiſe Bofe geb. Gräfin
von Reihenbad-Leffoni bei der Univerfität zu Marburg .
123) Einziehung von Stempe —— für die Zeugnifſe über die
Ablegung der ärztlihen VBorprüfung. .
124) Zahlung von Honorar an die —* der Univerfitätsffinifen
r die ärztliche Behandlung der in ihre Klinik —
Kranken erſter und zweiter Klaſſe.
125) Rechnungsmäßige Behandlung des Titels Imsgemein“ und des
Profefioren« —— Fonds der Univerfitätslaffen-Etate . .
126) Beftätigung der Wahlen eines Rektors und der Abtheilungsvor-
fteher an den techniſchen Hochſchulen
127) Ausihreiben wegen Bewerbung um Stipendien bei "der 3. &-
ling'ſchen Stiftung .
128) Ueber das Srterrammtrtfe Aufnahme-Berfohren
129) Belanntmahung eines Berzeichnifes derjenigen höheren Lehran⸗
ftalten, welche zur Austellung von Zeugniſſen über die wiflen-
ſchaftliche Befähigung für den — freiwilligen |
dienft beretigt find . .
130) Allerhöhfte Verleihung des Namens „ Bismard-Öpmnafium“ an
das Gymnaſium au Vyritz.
131) Prüfungs» Kommilfionen für andere als Reifen und Abgangs-
prüfungen bei den Gymnaſien und —
132) Vorſchriften über die Zulaſſung zur Reifeprüfung an höheren
Schulen bezüglich derjenigen Jungen Leute, welche nad} bereits er-
folgter Immatrikulation an einer Hochſchule das Reifeze — von
einem Gymnaſium oder einer Realanftalt erwerben wo er
133) Verfahren bei der Ausftellung von zeu niffen über die wiflen-
ſchaftliche Befähigung für den einjährig Feimilfigen Militärdienft
491
493
494
496
501
524
524
526
527
IV.
585
134) Gele, betreffend die Benfionirung der Lehrer und ——
an den öffentlichen Volksſchulen. Bom 6. Zuli 1885. .
135) Benfion der Volksſchullehrer
136) Befähigungszeugnifje aus dem Kurfus zur Ausbildung von
Tanbftummenlehrern . .
137) Befähigungszeugnifie ans der Turnlehrerprilfung im Jahre 1885
138) — aus der Turnlehrerinnenprüfung im Frilh⸗
jahre
139) Befähigungszeugniffe für GEleven der Zurnfehrer-Bildungsanftalt
140, Befähigungszeugnifie für Zöglinge der EROTIC ORIRHENE
ftalten zu Droyfig . . .
141) Brüfung der Zeichenlehrer und Zeichenlehrerimnen ?
142) Abhaltung von Fortbildungsturjen für Banbarbeitsichrerinnen
bei dem Seminar zu Auguftenburg .
143) Gnadenfompetenz für die Hinterbliebenen von Schullehrern in
den Vrovinzen Dft- und Weſtpreußen :
144) Gehaltsregulirung der Lehrer- bezw. Lehrerinnenſiellen an mehr»
Haffigen Schulen auf der Grundlage der Feftiegung eines Durch—
Ihnittsjages der Beſoldung fir eine Lehrer» bezw. Lehrerinnenftelle.
Eventualität der Einführung fupplementärer Dienftalterözulagen
145) Regelung des Dienfteintommens der Vollsſchullehrer; Bemeſſung
des Gejammt-Dienfteintommens nad den örtlichen Berhältniff en
derart, daß dasſelbe — Wohnung, Feuerung und ſonſtigen
Bedarf zu deden . .
146) Kombination der Gruppen a. und b. des 2. 2 der Prüfungs.
Ordnung für Lehrer an Mittelfhulen vom 15. Oftober 1872 aud
mit Ausſchließung der Religion bei der Mittelihullehrer » Vrilfung
147) Erfte Banderorrlammlung des Deutihen bienenwirthihaftliden
Gentralvereines verbunden mit einer re Fe
148) Aufgabe und Ziel der höheren Mädchenſchule
149) Ueberfidt über die Zahl der bei dem Landheere und bei der
Marine in dem Griagjahre 1884/85 eingeftellten aan
Mannigaften mit Bezug auf ihre Edjulbildung .
150) Reinigung der Edulftuben. .
151) Nichbe ründung der Klagen über Bernadläffigung der dãniſchen
—— in den Schulen des Kreiſes Hadersleben . »
152) In den Lehrplänen der utraquiftiigen Schulen ift der Lehrſioff.
— in den Realien, angemeſſen einzutheilen und abzugrenzen
153) Bürgerliche Gemeinden find vermöge ihrer Autonomie befugt,
chulen zu errichten, F übernehmen, zu unterftüßen, Laften
* Angehörigen für die Schule auf fi zu nehmen. in Gleiches
gilt hinſichtlich der kirchlichen Laften. Begrenzung der Autonomie
der Gemeinde durch das ſtaatliche Auffihtsreht . .
Nachruf für den Geheimen ge und — der En
denfmäler Preußens, Profeſſor Heinrich von Dehn-Rotbfeller.
Perſonalchronit
Drud von J. J. Starde in Berlin
5 3 EB SE 88}
589
Centralblatt
für
die gefammte Unterrichts -Derwaltung
in Prenßen.
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts. und
Mebdizinal- Ungelegenheiten.
9. u. 10. Berlin, den 15. October 1885.
l. Allgemeine Verhaͤltniſſe.
154) Gewährung von Remunerationen und ſonſtigen
Kompetenzen an die Regierungs-Baumeiſter der
allgemeinen Bauverwaltung.
Berlin, den 16. Februar 1885.
Den Behörden meined Reffortö laffe ih in der Anlage Abſchrift
ded Grlafjed deö Herrn Minifterd der öffentlidyen Arbeiten vom
13. Sanuar d. 38. — III. 19 802. —, betreffend die den Regie—
rungd-Baumeiftern der allgemeinen Bauverwaltung zu gewährenden
Remunerationen und jonftigen Kompetenzen, zur Kenntnidnahme und
mit dem Bemerken zugeben, daß ich mit der Anwendung der Bes
ftimmungen desſelben auch bei allen mein Refjort berührenden Bauten,
deren Koften ganz oder tbeilmeife aus Staatsfonds oder foldyen
Stiftungstonds, die unter Staatd-Bermwaltung ftehen, gedeckt werden,
einverftanden bin.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barfhaujen.
An
die nachgeordneten Behörden
des biesfeitigen Reſſorts.
G. III. 5083,
Berlin, den 13. Januar 1885.
Im Anſchluſſe an den Cirkular-Erlaß vom 13. Juli 1877 (III.
12 252) beftimme ich binfichtlich der den Regierungd-Baumeiftern
der allgemeinen Bauverwaltung zu gemwährenden Remus
nerationen und fonftigen Kompetenzen was folgt:
1885. 39
1)
2)
3)
die Köni
und
590
In den erften drei Fahren, von ihrer Ernennung an gerechnet,
erhalten die Regierungd-Baumeifter für die Zeit der Be-
Ihäftigung in der allgemeinen Bauverwaltung Tagegelder
von IME, vom 4. Fahre an werden denjelben Monatd-
Remunerationen im Betrage von 300 ME. gewährt.
Die Zahlung der legteren erfolgt an die dauernd übernommenen
Regierungd-Baumeifter (Cirkular-Erlaß vom 11. März v. 3.
II. 3851) im Voraus, im Uebrigen postnumerando.
Erhöhungen der vorbezeichneten Säge finden nicht ftatt.
Die Seftiepung der darnach den fraglihen Beamten zu
zahlenden A bezw. Remunerationen hat in jedem
w. Hochwohlgeboren x.
Falle ſeitens der Königlichen Regierung ꝛc. zu erfolgen.
Die Kompetenzen der bereits beſchaͤftigten Regierungs-Bau—
meifter find vom 1. April d. 3. ab in vorſtehender Weiſe
u reguliren, jomweit nicht im einzelnen Falle bejonderd er—
Debliche, eventl. mir vorzutragende Bedenken beftehen.
In Fällen vorwiegend auswärtiger Thätigfeit und
für die Dauer derjelben werden Feldzulagen (Reile
koſten⸗Pauſchquanta) gewährt. Die Feftießung innerhalb
des a von monatlih 100 Mk. erfolgt
w. Hochwohlgeboren ıc.
** — ſollte ausnahmsweiſe eine
höhere Entſchädigung für erforderlich erachtet werden, ſo iſt
motivirter Antrag bei mir zu ſtellen. Dasſelbe iſt erforder⸗
lich, wenn bei etwaigen Reiſen über den Dienſtbezirk hinaus
neben der Feldzulage Reiſekoſten und Tagegelderzuſchüſſe
(fiehe unten Nr. 3) bewilligt werden ſollen.
Iſt von der Feſtſetzung einer Feldzulage abgeſehen, ſo werden
bei Dienſtreiſen außer den im Cirkular-Erlaſſe vom 13. Juli
1877 beftimmten Reiſekoſten, Tagegelder-Zujhüfie ge
zahlt. Diefelben follen im Allgemeinen ohne diesſeitige Ge—
nehmigung den Betrag von 6 Mf. nicht überfteigen; fie
fönnen indes für die in den Büreaus der Regierungen-
und 2anddrofteienjowie der Strombauvermwaltungen
als Hilfsarbeiter befhäftigten Regierungs-Bau-
meifter geeigneten Falles jeitend a a bis
auf 12 ME. erhöht werden.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Mapybach.
An
re Regierungs- Präfidenten bezw. Regierungen
anddrofteien, die Königlihe Minifterial-Ban-
Kommilfton und die Königlichen Strombaudireftionen.
III. 19302,
591
155) Bewilligung von Prämien für Audbildung taub»
ftummer Perjonen in einer Kunft oder einem Gewerbe.
Berlin, den 30. April 1885.
Em. Hohmwohlgeboren laffe ih anbei ein Geſuch der Frau N.
vom 20. Februar d. 3. um Gewährung der Staatöprämie für die
Ausbildung taubjtummer Mädchen in der Damenfchneiderei zur ges
fälligen weiteren Veranlaſſung mit dem Bemerfen ergebenft zugehen,
dab nad einer Mittheilung des Heron Minifters für Handel und
Gewerbe fein grundfägliched Bedenken obwaltet, der Bittitellerin für
die Ausbildung taubftummer Kinder, ſofern folhe in der von ihr
beabjidhtigten Ausbildungs-Anftalt erfolgen jollte, die Staatöprämie
gemäß der Allerhöchſten Kabinetd-Drdre vom 16. Juni 1817
(v. Kampp Annalen, I. Band, III. Heft Seite 224) zu bemilligen,
nahdem bereits durch Erlaß vom 2. April 1870*). — Minifterial-
Blatt für die innere Bermaltung Seite 119 — genehmigt ift, daß
in Zufunft auh Frauen und Mädchen, welde den jelbitändigen
Detrieb des Gewerbes ald Damenjcneiderinnen nad $. 14 der
Gewerbe-Drönung angemeldet haben, zur Theilnahme an der ges
dachten Prämie für berechtigt erachtet werden jollen. Im einzelnen
Falle würde aber nad der Mittbeilung ded genannten Herrn
Minifters allerdingd die Bewilligung der Prämie davon abhängig
— werden müſſen, dab die Vorausſetzungen des Cirkular—
rlaſſes vom 5. November 1853**) (Miniſterial-Blatt für die innere
Verwaltung Seite 268) und des vorerwähnten Erlaſſes vom 2. April
1870 ald vorhanden anerfannt werden.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
Un
den Königlichen Bolizei » Präfidenten, Wirkt.
Geheimen DOber-Regierungs + Rath Herrn
v. Madai, Hohmohlgeboren, bier.
U. Ill.a. 12556.
2.
Berlin, den 2. April 1870.
Unter den in dem Berichte vom 19. März d. J. angeführten
Umftänden will ih die Beſtimmung ded GietulareGrlaftes vom
5. November 1853 (Minijterial-Blati Seite 268), wonach für das
Auslehren taubjtummer Frauen und Mädchen die in der Allerhöchſten
Kabinets-Ordre vom 16. Juni 1817 in Ausſicht geftellte Etaatö-
prämie von 50 Thlr. nur denjenigen Schneidermeiftern m arg
werden joll, welche zum Halten von Lehrlingen geſetzlich befugt find,
*) nachſtehend unter a abgedrudt.
**) dogl. unter b.
39°
592
dahin modifiziren, daß in Zufunft au Frauen und Mädchen, weldye
den jelbftändigen Betrieb des Gewerbes ald Damenjchneiderinnen
nad $. 14 der Gewerbe-Drdnung für den Norddeutiben Bund vom
21. Juni 1869 vorjchriftsmäßig angezeigt haben, zur Theilnahme an
der gedachten Prämie für berechtigt erachtet werden jollen.
Voraudgefept muß bierbet jedoch werden, daß hinſichtlich des
Nachweiſes über die erfolgte Ausbildung der taubftummen Zöglinge
auch in diejen Fällen nah Maßgabe der Cirkular-Verfügung vom
19. Dezember 1868 (Minijterial-Blatt 1869 Seite 20) verfahren werde.
Der Minifter für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Graf von Ipenplip. i
An
die Königliche Regierung zu N. und abſchriftlich zur
Kenntnisnahme und Nahadhtung an ſämmtliche
übrige Königliche Regierungen ſowie an das Polizei—
Prafdium bierfelbft.
b
Berlin, den 5. November 1853.
Durch Allerbödhften Erlaß vom 16. Zuni 1817 iſt „denjenigen
Künftlern und Handwerkern, die einen Taubſtummen ald Lehrling
annehmen und audlehren” eine Prämie von 50 Thlr. in Ausſicht
gejtellt. — Ueber die Anträge auf Bewilligung folder Prämien ift
bisher auf vorgängigen Bericht der Provinzial- Behörden von dem
Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten entſchieden
worden. Zur Vermeidung ded hierdurch häufig entitandenen erheb-
lichen, mit dem Gegenftande außer Verhältnis ſtehenden Schreibmwerfes
will ich die Entideidung über die aus dem dortigen Verwaltungs—
bezirke eingehenden Geſuche diejer Art vom 1. Januar f. J. ab der
Königlihen Regierung übertragen und Diefelbe ermädtigen, Die
Prämien vorichugmweiie aus ihrer Hauptkaffe zu zahlen und die ge—
ablten Beträge am Jahresſchluſſe zur Erftattung zu liquidiren. —
Bei der Prüfung der Anträge hat ſich die Königliche Regierung folgende
bis jegt ſchon befolgten Grundiäge als Richtſchnur dienen zu laſſen:
ur den erwähnten Allerhöchſten Erlaß bat den betreffenden
Zehrmeiftern ein Rechts anſpruch auf Zahlung der Prämie nicht ges
währt werden follen. Die Frage, ob die Bedingungen vorhanden jeien,
von denen die Bewilligung derjelben abhängig gemacht worden, ift
lediglih von den Berwaltungd-Behörden zu entſcheiden, für melde
in den Lehrfontraften oder jonft ertheilte Zufiherungen in feiner
Weiſe maßgebend fein können. Hierbei ift der Gefichtöpunft feſtzu—
halten, dab die Abficht bei der Verheißung der Prämie nicht dahin
gegangen ift, folde obne Unterſchied der Fälle Jedem, der ſich mit
der Ausbildung eines Taubftummen befaßt, zu Theil werden zu laſſen,
fondern daß dadurch die Unterbringung Zaubftummer bei jolden
593
Handwerkern und Künftlernhat begünftigt und erleichtert werden follen,
welche den Zaubftummen in dem Verhältniſſe eined Lehrmeifters zu
einem Lehrlinge zu ſich nehmen und nidt allein für feinen Unter«
halt jorgen, jondern auch bei feiner techniſchen Ausbildung Opfer
bringen, indem ‚fie den Lehrling für ihre Rechnung arbeiten lafjen
und den Berluft an Material und Arbeitözeit tragen, welcher bei der
Ungeſchicklichkeit des Schülerö unvermeidlich ift. Die Prämie muß da=
ber verjagt werden, wenn der angebliche Xehrmeifter den Taubftummen
nur alö Lehrer gegen ein Honorar unterrichtet und weder für den
Unterhalt des Lehrlings noch für die Gewährung ded Arbeitd-Materiald
Sorge getragen bat, jowie auch da, wo bei dem Vorhandenſein eined
Lehrverhältniffes, wie ed oben dargelegt worden, ein Lehrgeld ftipulirt
und gezahlt worden ift. —
Der Zaubjtumme muß ferner in einer Kunft oder einem
Handwerke und zwar vollitändig d. h. ſoweit audgebildet jein, daß
er fi in feinem Fache jelbftändig feinen Lebensunterhalt zu ver-
Ihaffen vermag. Stirbt er, bevor er eine ſolche Ausbildung erlangt
bat, jo fann die Prämie nicht bewilligt werden. Die Unterweiſung
in rein mechaniſchen Fertigkeiten, 5. B. im Nähen, Striden, Seide—
wideln, Cigarrendreben ıc. oder in einzelnen Operationen der Fabri—
fation z. B. im Nadelblauen ıc. genügt zur Grlangung der Prämie
nit; ebenfowenig die Ausbildung für ſolche Beihäftigungen, von
denen fih nicht annehmen läßt, dab fie einen dauernden und reael«
mäßigen Erwerb ſichern, z. B. das Fertigen von Damenpug. — Für
das Auslehren taubitummer Frauen und Mädchen ift die Belohnung
nur denjenigen Schneidermeiftern zuzugeſtehen, weldye zum Halten von
Lehrlingen geſetzlich befugt find (cf. Eirf. Berf. vom 24. Kebruar 1852
Minift.Bl. Seite 92).
Der Nachweis der erfolgten Ausbildung muß durch Attejte der
Kommunal» oder Drtd-Polizei- Behörden oder aber durch Beſchei—
nigungen glaubwürdiger Sadverltändigen, bei den im $. 23 der
Berordnung vom 9. — 1849 aufgeführten Handwerkern durch
das Zeugnis über die zurückgelegte geführt werden.
Ausländiſche Lehrmeiſter und diejenigen Verwandten, welche nach
Vorſchrift der Geſetze (FF. 14—16. 3. II. A. L. R.) die Pflicht
ur Alimentation haben und mithin für das Kortfommen ded Taub—
ae zu forgen verbunden find, haben feinen Anſpruch auf die Prämie.
Ob der Lehrling weiblichen oder männlihen Geſchlechtes, ob er
taubftumm geboren oder es erft jpäter geworden ift, macht feinen
Unterſchied. Er muß aber völlig taubitumm jein, was dur das
Atteft eined Medizinal-Beamten darzuthun ift. Leidet der Lehrling
nur an Schwerhörigfeit und an Feblern in den Spradhorganen, fo
fann die Prämie nicht gewährt werden.
Sch hege zu der Königlichen Regierung dad Vertrauen, daß fie
bei Erörterung und Erledigung der in Rede ftehenden Anträge mit
Sorgfalt zu Werke gehen, den mwohlthätigen Zwed, melder der Ein-
594
rihtung zum Grunde liegt, nit aus dem Auge verlieren und
möglihft zu fördern bemüht fein, andererjeitd aber darauf achten
wird, daß der Staatöfafje nicht Ausgaben entiteben, melde ſich nady
obigen Andeutungen nicht würden rechtfertigen laffen. — Die Itrenge
Befolgung der lepteren wird die Königliche Negierung der König-
lihen Dber-Rehnungd-Kammer gegenüber zu vertreten haben.
Der Minifter für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten.
v. d. Heydt.
An .
Jämmtlie Königliche Regierungen u. ſ. w.
156) Rüdzahlung gefündigter Staatsſchuldſcheine.
Berlin, den 8. Auguft 1885.
Der Königlihen Regierung ıc. laffe ih anbei Abſchrift einer
von dem Herrn Finanz-Minifter an die Behörden feines Refforts
unter dem 11. Zuli d. J. erlaffenen Verfügung wegen der noch
nicht zur Einlöfung gelangten, zum 1. Zanuar d. 8. zur Rück—
zahlung gefündigten Staatsihuldiheine zur Kenntnisnahme und
eventuellen weiteren Beranlaffung zugeben.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im NAuftrage: Barkhauſen.
An
bie nachgeordneten Behörden
des diesfeitigen Reſſorts.
G. III. 2339.
Berlin, den 11. Zuli 1885.
Nah einer Anzeige der Königlichen Hauptverwaltung der
Staatsſchulden ift von den am 17. September v. 3. verloften und
Fir 1. Sanuar d. 3. zur Rüdzahlung gefündigten Staatsſchuld—
Heinen vom Jahre 1842 etwa der fünfte Theil noch nicht zur Ein«
löfung gelangt. Die gedachte Behörde hat ſich daher veranlaßt ger
jehen, unterm 12, v. M. in einer erneuten Bekanntmachung die
Befiger diefer Scheine darauf aufmerkſam zu machen, daß mit dem
1. Sanuar d. 3. die Berzinfung diefer Scheine aufgehört hat und
die überhobenen Zinfen bei Zahlung des Kapitald in Abzug gebracht
werden müfjen. Da erfahrungsmäßig die Staatsſchuldſcheine feitend
der Beamten vielfah zur Beftelung von Amtsfautionen benupt
werden, jo empfichlt es fi, die betreffenden Kaffen, bei melden
derartige Kautionen niedergelegt find, dabin anzuweiſen, daß fie die
Beamten, welche ihre Kaution in Staatsſchuldſcheinen beftellt baben,
auf die ftattgefundene Verlojung und den dur die nicht rechte
zeitig erfolgte Einlöfung der auögeloften Scheine entftehenden, halb»
jährlich ſich fteigernden Verluft an Zinien nod) befonderd aufmerfiam
595
maden. Die Königliche Regierung wolle dad Erforderliche diefer-
halb für Ihren Berwaltungdbezirk verfügen.
Der Finanz-Minifter.
In Bertretung: Meinede.
An
fämmtlihe Königliche Regierungen ꝛc.
l. 8810.
II. 7694.
III. 9000.
157) Uebertragung der Entſcheidung über Berjegung ge-
wijfer im Refjort des Königl. Minifteriumg der geift-
lichen ıc. Angelegenbeiten angeftellten Beamten und an
ftaatlihen höheren Zebranftalten angeftellten Lehrer in
den Rubeftand (fowie über Feſtſeßung der Penſion) auf
die Königlichen Regierungen.
Berlin, den 11. Auguſt 1885.
Auf Grund des 8. 21 Abſatz 3 und des $. 22 Abſatz 2 des Geſetzes
vom 30. April 1884,*) betreffend Abänderungen des Penſionsgeſetzes
vom 27. März 1872 (Gel. Samml. 1884 ©. 126) wird hierdurch die
Entſcheidung darüber, ob und zu welchem Zeitpunfte dem auf Ber:
jegung in den Ruheſtand gerichteten Antrage eined im Reſſort des
Königlichen Minifteriums der geiftlichen, Unterrichts: und Medizinals
rar pe angeftellten Beamten, für defien Stelle der
Königlichen Regierung ıc. die Anftellung&befugnid zu—
ftebt, ftattzugeben ift, ſowie ob und welche Penfion demjelben bei
einer von ihm beantragten Berjegung in den Ruheſtand gebührt,
der Königlihen Regierung ıc. übertragen. Bei Ausführung dieſes
Auftrages bat die Königlihe Regierung ıc. die für die Hands»
babung der Penfiondgejeggebung 2* Anweiſungen zu beachten,
insbeſondere auch die Anweiſungen in dem Refkripte des Herrn
Miniſters des Innern und des mitunterzeichneten Finanz-Minifters
vom 29. Juli v. J., welche der Königlichen Regierung ꝛc. durch
meinen, des Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten, Erlaß
vom 11. Oktober v. J. — F III. 2735. U. I. II. IIa. —**)
mitgetheilt worden find.
Wir bemerken hierbei ausdrücklich, daß der vorftehend ertheilte
Auftrag fih auch auf die an den ftaatlidhen höheren Lehranftalten
angeftellten Lehrer und Beamten bezieht, für deren Stellen
*) Eentribl. pro 1884 Seite 383.
*) Gentrlbl. pro 1885 Geite 136.
596
den Königliden Provinzial-Schulfollegien die Ans
ſtellungsbefugnis zufteht.
Der Minifter der geiftlidhen ıc. Der Finanz: Minifter.
Angelegenheiten. Im Auftrage:
Im Auftrage: Barkhauſen. von eng.
An
fämmtlihe Königliche Regierungen, Konfiftorien,
Provinzial-Schultollegien ꝛc.
Min. d. g. xc. A. G. Ill. 199 U. 1.
Fin. Min. I. 10585.
158) Ausſetzung des Schulunterridted am Tage der
"allgemeinen Volkszählung. Mitwirkung der Lehrer
bei diejer Zählung; Ausihluß der Schüler.
(Eentribl. pro 1880, Seite 715 Nr. 167.)
Am 1. Dezember d.3., an mweldyem Tage die allgemeine Volks—
ählung ftattfindet, foll, wie in früheren Fahren, der Unterricht in
"immtlicen Schulen ausfallen.
Ich darf erwarten, dab die Lehrer bereit jein werden, fih an
dem Zäblgeihäfte mithelfend in der einen oder anderen Meile zu
betheiligen. Daß Schüler dazu herangezogen werden, ift nicht
ftatthaft.
Hiernach wolle die Königlihe Regierung ıc. in Ihrem Refjort
das Erforderliche anordnen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
fänmtlihe Königl. Provinzial-Schultollegien
und fänmtlihe Königl. Regierungen.
G. III. 2420. U. IIIa.
ll. Univerfitäten, Akademien, ze.
159) PBeranftaltung einer afademijden Jubiläums—
Kunftausftellung zu Berlin.
1.
Aus dem Berichte vom 19. d. M. habe Ich mit beionderer Be-
friedigung erſehen, daß es in der Abficht liegt, im Mai 1886, in
welchem jeit Eröffnung der erften durch die Akademie der Künfte
597
in Berlin veranftalteten öffentlihen Kunftausftellung ein Zeitraum
von 100 Jahren verfloffen fein wird, zur Feier dieſes Ereigniſſes
eine große afademiihe Jubiläums Kunftausftellung zu veranitalten.
Indem Ih Mid mit dem Plane diejer Ausftellung, wie Mir der—
jelbe angezeigt ift, im Allgemeinen einverftanden erfläre, will Ich
dem Mir vorgetragenen Wuniche ded Senated der Afademie der
Künfte in Berlin gern entiprehen und, als Protektor der Afademie,
auch dad Proteftorat über die beabfichtigte Jubiläums-Kunſtaus-
ftelung übernehmen, ſowie genehmigen, dab Se. Kaiferlihe und
Königlihe Hoheit der Kronprinz nad Konftituirung eines bejonderen
Ehren-Komites zum Chren-Präfidenten desielben ernannt werde.
Ich habe Se. Kaijerlihe und Königliche Hoheit hiervon in Kennt-
nid gelegt.
Bad Ems, den 29. Juni 1885.
Wilhelm.
von Goßler.
An
den Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
2.
Bekanntmachung.
Unter dem Proteftorate Er. Majeſtät des Kaiſers und Königs und
unter dem Ehren-Präfidium Sr. Katjerlihen und Königlichen Hoheit
des Kronprinzen
veranftaltet die Königliche Akademie der Künfte während der Monate
Mai bis Dftober 1886 zum Gedädtniffe ded hundertjährigen Be—
ftehens ihrer Audftellungen
eine große Jubiläumd- Kunftaußftellung
von Werfen lebender Künftler des In- und Audlanded in dem be»
fonderd zu dieſem Zwede eingerichteten und erweiterten Landes—
Ausftellungspalafte.
Mit derſelben wird eine hiſtoriſche Wuöftellung verbunden,
welche einen Ueberblid über die vaterländiihe Kunftentwidelung jeit
den Tagen des erlaudten Stifterd unjerer Ausftellungen, König
Friedrich ded Großen, bid auf die Neuzeit darbieten joll.
Die der Würde der Sache und der Bedeutung der Reichs—
bauptitadt entiprehende Durdhführung des Unternehmend ift durch
die Liberalität der Königlihen Staatöregierung ſowie der ſtädtiſchen
Verwaltung gefihert.
Der Wichtigkeit diejer Austellung werden die für heroorragende
Zeiftungen zu gemäbrenden Audzeihnungen und Anerfennungen ent-
iprechen. Außerdem wird die Königliche Staatdregierung darauf
bedacht fein, dieje Angelegenheit in audgiebiger Weile zu Ankäufen
für öffentlihe Sammlungen zu benugen.
Ueber dad Programm bemerfen wir vorläufig dad folgende:
Fr
598
—
. Aufgenommen werden Kunſtwerke aller Länder aus den
Gebieten der Malerei, der Bildbauerfunft, der Baufunft
und der vervielfältigenden Künfte Außerdem follen her—
vorragende Erzeugnitfe der ſchmückenden Künfte unter dem
Namen ihrer geiftigen Urheber auögeftellt werden. -
Audgeichloffen bleiben Kopien und rein mechaniſche
Nachbildungen.
II. Zum Zmede der liebermittelung der Kunftwerfe find Ber:
einbarungen mit der Deutſchen Kunftgenofjenichaft vorbe-
reitet, um in den Hauptkunftftätten Sammelftellen und
Aufnahme-Jurys zu bilden.
III. Für alle zur Ausftellung zugelaffenen Kunftwerfe über-
nimmt die Afademie der Künfte die Koften des Her: und
Rüdtrandportes mit gewöhnlicher Fracht fowie die Ber-
fiherung gegen Feuerögefahr.
IV. Jeder Künftler darf nit mebr ald zwei Werke derfelben
Gattung zur Ausftelung bringen; Ausnahmen von diefer
Beftimmung können nur in bejonderd geeigneten Fällen
von der Aufnahme-Jury geftattet werden,
Im Uebrigen werden die bisher für die afademifchen
Kunftausftellungen giltig gemwejenen Beltimmungen zu
Grunde gelegt werden.
Indem wir die Künftler des In- und Ausdlandes zur regen Be—
theiligung an unferer Ausftellung hierdurch ergebenft einladen, be—
merfen wir no, daß die Einfendung der Kunftwerfe vom 1. bis
31. März 1886 erfolgen muß, und daß das ausführliche Programm
für die Ausftellung im Dftober d. 3. zur Berjendung fommen wird.
Berlin, den 24. Auguft 1885.
Der Senat, Sektion für die bildenden Künfte.
C. Beder.
160) Preidertbeilungen bei der Königl. Akademie der
Künfte zu Berlin.
(Centribl. pro 1885 Seite 310 Nr. 58.)
1. Zufolge Befanntmahung ded Senates der Königl. Akademie
der Künfte zu Berlin, Sektion für die bildenden Künſte, vom
12. Auguft 1885 (Reichs- und Staatd »Anzeiger Nr. 189 vom
14. Auguft 1885) ift bei der diesjährigen Konkurrenz um den
roßen Staatöpreid feinem der Bewerber die abjolute Mehr:
Beit der Stimmen der Preisrichter zugefallen. Der Herr Minifter
der aaa ıc. Angelegenheiten bat aber zweien Bewerbern,
näm
599
dem Bildhauer Wilhelm Neumann zu Berlin und
dem Bildhauer Reinhold Selderhoft daſelbſt,
welche Beide eine gleiche Anzahl von Stimmen erhalten hatten, je
ein Stipendium von 3300 Mark zu einer einjährigen Studienreiſe
nach Italien bewilligt.
2. Zufolge Bekanntmachung des Senates der Alademie,
Sektion für die bildenden Künfte, vom 8. Auguſt 1885 (Reichs—
und Staatös Anzeiger Nr. 186 vom 11. Auguft 1885) ift bet der
diesjährigen Bewerbung um den Preis ber erften Michael:
Beer'ſchen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdiſcher
Religion das Stipendium im Betrage von 2250 Mark zu einer ein-
— Studienreiſe dem einzigen Bewerber, Bildhauer Joſef
6na aus Lovasbéreny in Ungarn, zur Zeit in Wien wohnhaft,
zuerfannt worden.
3. Zufolge Bekanntmachung ded Senates der Afademie,
Sektion für Mufit, vom 30. Juni 1885 (Reichs- und Staats,
Anzeiger Nr. 159 vom 10. Juli 1885) ift bei der diesjährigen
Bewerbung um den Michael-Beer'ſchen Preis zweiter
Stiftung das Stipendium im Betrage von 2250 Marf zu einer
einjährigen Studienreiſe
dem Mufifer Alvert Gorter aus Nürnberg, zur Zeit in
Münden wohnhaft,
zuerfannt und zweien Mitbewerbern
dem Mufifer Karl Schmeidler aus Kattomig Db. Schlefien,
zur Zeit in Berlin, und
dem Mufiter Viktor Ritter von Herzfeld aus Prekburg,
zur Zeit in Wien,
eine „ebhrende Anerkennung” ausgeſprochen worden.
161) Betätigung der Wahlen von Reftoren und
Dekanen an Univerfitäten x.
(Eentrlbl. pro 1884 Geite 806 Nr. 107.)
Seine Majeftät der König haben durch Allerhöchſte Drdre vom
21. Auguft d. 3. die Wahl des ordentlichen Profeſſors, Konſiſtorial⸗
rathes Dr. Kleinert zum Rektor der Univerfität zu Berlin für
dad Studienjahr 1885,86 zu beftätigen gerubt.
Don dem Herrn Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten
find beftätigt worden durch Verfügung
1. vom 14. Auguft d. 3. die Wahl des ordentlichen Profefford
Dr. Seuffert zum Rektor der Univerfität zu Breslau für das
Studienjahr 1885/86,
2. vom 13, Zuli d. 3. die Wahl ded ordentliden Profefjors
600
Dr. Klein zum Proreftor der Univerfität zu Göttingen für bie
Zeit vom 1. September 1885 bis dahin 1886,
3. vom 20. Auguft d. 3. die Wahl ded ordentlichen Profeſſors
Dr. Mannkopff zum Rektor der Univerfität zu Marburg für das
Amtsjahr 1885/86,
4. vom 13. Quli d. 3. die Wahl des ordentlihen Profeſſors
Dr. Binz zum Refter, ſowie die Wahlen der ordentlichen Profeljoren
Dr. Menzel, Konfiftorialrathes Dr. Mangold, Geheimen Juſtiz⸗
rathes Dr. Ritter von Schulte, Dr. von la Balette St. George
und Dr. Förſter zu Defanen bezw. der katholiſch-theologiſchen, der
evangeliſch⸗theologiſchen, der iuriktifchen, der mediziniihen und der
philoſophiſchen Fakultät der Univerfität zu Bonn für das Studien-
jahr 1885/86, und
5. vom 20. Auguft d. 3. die Wahl des ordentlihen Profeflors
Dr. Niehues zum Rektor, ſowie die Wahlen der ordentlichen
Profefjoren Dr. Shwane und Medizinalrathe8 Dr. Kari zu
Dekanen bezw. der theologiſchen und der philofopbiihen Fakultät
der Afademie zu Münfter für dad Studienjahr 1885/86.
162) Reglement für dad romanijdh=engliihe Seminar
der Königlihen Akademie zu Müniter.
$. 1.
Dad Seminar für romaniihe und engliſche Philologie an der
Königlichen Akademie zu Münfter bat den 33. den Studirenden
der genannten Hochſchüle Anleitung zu methodiſchen Arbeiten auf
dem bezeichneten Gebiete zu gewähren.
$. 2.
Die Studirenden, welche an den Arbeiten ded Seminars fi
betbeiligen wollen, haben bie Erlaubnid dazu bei dem Direktor unter
Vorlegung ihrer Matrifel und ihres Abiturientenzeugniffes einzuholen
und die in 8. 5 und 6 näher beftimmten Aufnahmebedingungen zu
erfüllen.
8. 3.
Die Mitglieder des Seminars zerfallen in ordentlide und
außerordentlihe. Die Zahl der erfteren ift auf 8, die Zahl der
legteren auf 12 beſchränkt. Nichtmitglieder können von dem Dis
reftor ald Hospitanten zugelafjen werden.
$. 4.
Als ordentlihe Mitglieder können nur ſolche Studirende zu—
gelaflen werden, welche vorher mindeitend zwei Semefter lang dem
eminar in Münfter oder einem anderen gleidhartigen Seminare
601
als außerordentliche Mitglieder angehört haben, oder aber bereitd an
einer anderen Hochſchule ordentliche Seminarmitglieder gewejen find.
Bedingung für die Zulaffung ift außerdem der befriedigende Ausfall
einer wiljenihaftlihen Abhandlung, welde von den Aöpiranten dem
Direktor in der erften Woche nad dem Beginne des betreffenden
Semefterd einzureihen if. Studirende, weldye bereit an einer
anderen Hochſchule ordentlihe Seminarmitglieder waren, können
von diejer Berpflihtung dispenfirt werden.
8. 5.
Als auferordentlihe Mitglieder können nur ſolche Studirende
ugelaffen werden, melde bereit mindeftend zwei Semefter neuere
bilologie ftudirt haben. Bedingung für die ——— iſt außerdem
der befriedigende Ausfall einer zu Anfang des betreffenden Semeſters
abzulegenden mündlichen Prüfung. Der Direktor ift jedoch befugt,
von diejer Prüfung diejenigen Aöpiranten zu diöpenfiren, deren
wifjenichaftliche Befähigung und Strebfamfeit ihm bereits hinreichend
befannt ift. g6
Seminarmitglieder, welche notoriſchen Unfleiß zeigen oder durch
ihr Verhalten die Seminarübungen ſtören, können von dem Direktor
ausgeſchloſſen werden.
8. 7.
Am Schluſſe eines jeden Studienjahres hat der Direktor dem
Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten Bericht über den Be—
ſtand und die —— des Seminars zu erſtatten.
Berlin, den 6. Auguſt 1885.
(L. S.)
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
ad U. 1. 3317.
163) Vorſchriften bei Sannuzan von Bautenan
Univerfitätd-Inftitutögebäuden.
Berlin, den 15. Juni 1885.
Em. Hohmwohlgeboren lafje ih die mitteld gefälligen Berichtes
vom 21. Mai d. J. eingereihten Rechnungen für Baureparaturen
im ꝛc. Inſtitute der biefigen Univerfität während des abgelaufenen
Rechnungsjahres mit folgenden Bemerkungen einftweilen bierneben
ergebenft wieder zugehen.
1. In den Rechnungen find mehrere Beträge enthalten, welche
nad den geltenden Beftimmungen (cfr. den Staatd-Minifterial-
Beſchluß vom 18. Auguft v. 38.) und dem Texte der im Univer-
602
fitätö-Etat enthaltenen ſächlichen Ausgabefonds des Inftituted leßteren
und nidht dem Baufondd zur Laſt fallen.
Em. Hohmohlgeboren wollen in Zufunft gefälligft darauf halten,
daß nur die den jächlichen Inftitutöfonds nicht obliegenden Ausgaben
für den Univerfitätd-Baufondd liquidirt werden. Eollten die *
die erforderlichen Mittel hierzu nicht bieten, jo erübrigt nur, eine
———— Verſtärkung derſelben unter eingehender Motivirung des
edürfniſſes bei mir nachzuſuchen.
2. In Gemäßheit des F. 24 der Inſtruktion für die Ober-Rech—
nungd-fammer vom a müſſen die aud den Aus—
abe- Fonds zu beftreitenden Zahlungen der Regel nad vor Abichluß
er Rechnungen für das betreffende er aeleijtet jein.
In Zukunft find daher die in Rede ftehenden Rechnungsbeläge bi
Ipäteftens zum 15. April jeden Jahres einzureichen, damit
die Zahlung der Liquidate noch vor dem 10. Mai erfolgen fann.
‚ „3% Die Rechnungen find jämmtlid vom Lofalbaubeamten nur
hinſichtlich der Preife geprüft und beicheinigt.
Nah dem Eirkular-Erlaffe vom 31. Juli 1880 — G. III. 6990
— Eentralblatt für die Unterrictd-Verwaltung 1881 ©. 595
Nr. 170), betreffend die Kompetenz«Erweiterung der Provinzials
behörden in Baujadyen, bedarf es aber der Veranlagung, Revifion
und Abnahme der baulichen Herftellungen, ſowie der Beſcheinigung
der Bauhandwerfer-Rechnungen jeitend des Kofalbaubeamten, jobald
die vorausfichtliden Koften der Bauausführung den Betrag von
500 ME. überfteigen, bezw. — ohne Rüdfiht auf den Koftenbetrag
— jobald es fih um bauliche Aenderungen handelt, die, wie z. B.
der Abbrud und die Verſetzung oder Umgeftaltung einzelner Wände,
die Veränderung beftehender Schornftein-Anlagen, den Abbruch oder
die Herftellung gewölbter Deden, die Konftruftion des Gebäudes
berühren. Hiervon fann nur in den dringendften Fällen Umgang
genommen werden.
Em. Hohmohlgeboren wollen daher gefälligft veranlaffen, daß
die erforderliche vorſchriftsmähige Beicheinigung des Kofalbaubeamten
zur Vermeidung eines Monitums der Königlihen Ober-Rehnungs-
- Kammer nod nachträglich abgegeben wird, daß künftig feine bauliche
Herftellung, joweit eine ſolche nah dem Dbgefagten der zuvorigen
Beranihlagung ıc. jeitend der Lofalbaubebörde bedarf, eber erfolgt,
ald bis der von der Königlihen Minifterial » Bau-Kommilfion zu
revidirende und von diefer mir einzureihende Anſchlag meine Ge—
nehmigung gefunden bat, jowie endlich, daß die bezüglihen Red:
nungen erft nad ihrer techniihen und kalkulatoriſchen Feltitellung
und Beideinigung an mich zur Zahlung gelangen.
An
den Direktor des ꝛc. Inftitutes der Königlichen
Univerfität bier.
603
Abſchrift erhalten Ew. Hohmwohlgeboren zur gefälligen Kenntnid«
nahme und gleihmäßigen Beachtung.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Un
die Herren Direktoren der anderen SInftitute
derjelben Königl. Univerfität.
U. I. 2402,
164) Habilitationö-Drdnung für die Königlide
Techniſche Hochſchule zu Berlin.
$.1.
Das Recht, an der Königlihen Techniſchen Hochſchule zu
Berlin ald Privat-Dozent zu nr fann nur durch Habilitation
bei einer der an der Hochſchule beftehenden Abtheilungen und nur
für ſolche Lehrfäcder erworben werden, welche innerhalb dieier Ab»
theilungen vertreten find.
Das Geſuch um Zulaffung zur Habilitation ift ſchriftlich bei
dem Borfteher derjenigen Abtheilung einzureichen, in deren Gebiet
die Lehrthätigkeit fällt, welche der Bewerber auszuüben gedentt.
$. 2.
Dem Geſuche find beizufügen:
1. Eine Darftellung ded Lebend- und Bildungdganged des Be-
werberd nebjt Angabe der Xehrgegenftände, für melde er ſich
u habilitiren wünjdt.
2. Das HReifezeugnid eined deutihen Gymnafiumd, Realgym-
nafiumd oder einer Dberrealichule.
3. Die Zeugnifje über ein mindeftend dreijähriged, dem bezüg-
lihen Lehrgebiete gewidmetes akademiſches Studium, ſowie
der Nachweis, daß der Bewerber entweder die erſte techniſche
Staatsprüfung oder die Diplomprüfung an einer deutſchen
Techniſchen Hochſchule beſtanden oder den Doktorgrad an
einer deutſchen Univerſität nach vorgängiger muͤndlicher
Prüfung und auf Grund einer gedruckten Diſſertation er—
worben bat.
4. Der Nachweis einer dreijährigen, auf die weitere Ausbildung
innerhalb des bezüglidhen Baches gerichteten wiſſenſchaftlichen,
beziehungsweije praktiſch⸗techniſchen oder künſtleriſchen Thätig-
feit nad) beendigtem Studium.
5. Eine gejchriebene oder gedrudte Abhandlung aus dem be-
treffenden Lehrgebiete, oder wenn der Bewerber in mehreren
604
Hauptfächern des Zehrgebieted der Abtheilung doziren will,
eine Abhandlung aus jedem diejer Fächer. Bei der Archi—
teftur-Abtheilung können diefe Arbeiten ergänzt, beziehungs-
weile erjept werden durd ein oder mehrere Specialprojefte
oder durch den Nachweis jelbitändiger Ausführung größerer
techniſcher Anlagen und Konftruftionen.
6. Ein amtliches Führungsatteft ſowie, wenn der Bewerber ein
Deuticher ift, der Nachweis, dab er den Beitimmungen über
die Mehrpflicht genügt bat.
Für die Lehrfächer des Freihandzeichnens (mit Einſchluß von
ae gar Landſchaftzeichnen, Aquarelliren) und des Mor
dellirend genügt ftatt der Bedingungen unter 2 und 3 der Nachweis
eined dreijährigen Studiums auf einer deutjchen Kunftafademie oder
einer deutihen Techniſchen Hochſchule und ald Erfüllung der Be:
dingung unter 5 die Einreihung — künſtleriſcher en
Sollte der Bewerber den im $. 2 Nr. 2, 3 und 4 geftellten
Anforderungen nicht genügen fönnen, das Abtheilungsfollegium aber
dennoh nah Einfiht in den Bildungsgang und die vorgelegten
Arbeiten des Bewerbers ed nicht für angezeigt erachten, den lepteren
zurückzuweiſen, ſo kann dasſelbe bei dem vorgeſetzten Miniſter Dis—
penſation beantragen.
. 4.
Der Abtheilungsvorfteher hat, unter gleichzeitiger Benachrichti—
gung ded Rektors und der übrigen Abtheilungsvoriteher von dem
Gingange ded Geſuches, dad leptere dem Abtheilungsfollegium in der
näciten Sigung desfelben mitzutheilen und dafür Sorge zu tragen,
dat von dem Kollegium ein Referent und ein Korreferent beftellt werde,
welche über das Geſuch nebit Anlagen und inöbejondere über die
eingereichten Arbeiten ichriftlihen Bericht zu erftatten haben.
Sn befonderen Fällen fann aud ein Dozent der betreffenden
Abtheilung, welcher dem Kollegium nicht — ſowie ein Mit—
lied eined anderen Abtheilungskollegiums mit einem der beiden
eferate betraut werden.
$. 5.
Die Gutachten der Referenten find nebft den Anlagen des Ge»
fuches bei den Mitgliedern des Abtbeilungdfollegiums in Umlauf zu
jegen. Nachdem died geichehen, beſchließt das Kollegium in einer
Sigung, an welcher auch ſolche Referenten, weldye dem Kollegium
nicht angehören, ($. 4 Abi. 2) behufs Theilnahme mit beratbender
Stimme eingeladen werden, ob der Bewerber zu den weiteren, für
die Habilitation erforderlihen Leiſtungen ben. oder zurück⸗
umeilen if. Im Falle des $. 3 ift vor der Beſchlußfaſſung die
Entfeidung ded Minifterd abzumarten. Die leptere ift aud dann
605
einzuholen, wenn das Abtheilungsfolegium zwar nicht gegen Die
—— aber gegen die Perſon des Bewerbers begründete Be—
denken glaubt geltend machen zu können, oder wenn es zweifelhaft
iſt, ob die Lehrgegenſtände, für welche der Bewerber ſig zu habili⸗
tiren wünſcht, (8.1 Abf. 1, $. 2 Nr. 1) zum Lehrgebiete einer der
an der Techniſchen Hochſchule bejtehenden Abtheilungen gehören.
86.
Steht dem Fortgange ded Habilitationsverfahrend ein Hindernis
nicht mehr im Mege, jo bat der Bewerber einen Probevortrag zu
halten, für welden er drei Themata aus dem Lehrgebiete, in weldyem
er zu doziren beabfidhtigt, dem Nbtbeilungsfollegium zur Auswahl
ftellt und welcher ſpäteſtens 4 Wochen nad) getroffener Auswahl abge=
balten werden muß. Zu dem Bortrage find die Mitglieder des
Abtheilungsfollegiums, der Rektor und die übrigen Nbtheilungs-
vorfteber, ſowie alle diejenigen Dozenten der Tehniihen Hochſchule
einzuladen, deren Anweſenheit dem Kollegium erwünſcht ericheint.
87.
An den Vortrag ſchließt fih ein Kolloquium, das von dem
Abtheilungsvorſteher oder von einem durch den lepteren zu beftimmenden
Mitgliede des Abtheilungdfollegiumd und wenn der Bewerber inner«
halb des Lehrgebietes der Sektion für Schiffsbau doziren will, von
dem Vorſteher diejer Sektion geleitet wird. Sämmtliche Dozenten,
melde zu dem Bortrage eingeladen worden, find befugt, an dem
Kolloquium fi zu betheiligen und ed kann dasielbe auf alle Gegen»
ftände erftredt werden, für melde der Bewerber eine Lehrbefähigung
in Anſpruch genommen hat.
S 8.
Bewerbern, weldye bereitd an anderen Hochſchulen mit gutem
Erfolge dozirt und fih durch wiſſenſchaftliche oder fünftleriiche
Zeiltungen bervorgetban haben, fann der Probevortrag jowie das
Kolloquium auf Beihluß des Abtheilungsfollegiumd erlaffen werden.
8.9.
Hat ein Bewerber bereitd an einer preußifchen Univerfität. oder
an einer preußiichen Tehniihen Hochſchule in den gleichen Lehr—
gegenftänden ald Privatdozent dozirt, jo muß er zwar behufs Erlangung
der Xehrberechtigung an der Tehniichen Hochſchule zu Berlin fih an
der legteren in den vorgejchriebenen Formen von Neuem habilitiren,
die Zulaffung als Privatdozent kann ihm aber nur mit Genehmigung
des Minifterd verjagt werden.
$. 10.
Unmittelbar nad Beendigung reip. nah Erlaß ded Kolloguiumd
(88. 7, 8) faßt das Abtheilungs-Kolegium über die Zulafjung des
1885. 40
606
Bewerbers ald Privatdogenten Beſchluß. Der Abtbeilungsvorfteher
bat das Ergebnis dem legteren mitzutbeilen und ihm im Falle der
Zulafjung einen Berpflidtungsihein nah dem anliegenden Formular
vorzulegen, mit dejjen Unterzeihnung die Habilitation ald vollzogen
gilt. Gleichzeitig ift der nunmehrige Privatdozent darauf hinzumweiten,
daß er durch die verftattete Lehrthätigkeit einen Anſpruch auf Res
muneration oder Anftellung nit erwirbt. Der zurüdgemiejene
Bewerber kann nur nod einmal, und nicht vor Ablauf eines Jahres,
fein Habilitationsgeſuch erneuern.
8.17,
Ueber die vollzogene Habilitation ilt von dem Abtheilungsvor-
fteher eine ſchriftliche Mittheilung an die übrigen Abtheilungsvorſteher
zu richten, eine Befanntmahung am ſchwarzen Brette zu madyen und
durch Vermittelung ded Senated unter Ueberreihung der von dem
Privatdozenten vorgelegten Nachweiſe ($. 2), der erftatteten Gutachten
($. 4) unter einer Abjchrift der Protofolle der auf die Habilitation
bezüglichen Verhandlungen des Abtheilungsfollegiums ($$. 5 und 10)
an den Minifter zu berichten. Im gleicher Weite ift über die zurück—
gewiejenen Bewerber dem Minifter Bericht zu erftatten.
8. 12.
Bei Einreihung des Meldegeiuches ($. 2) hat der Bewerber
zur Kaffe der Tehnifhen Hochſchule eine Gebühr von IO ME. ein-
zuzablen, melde im Kalle jeiner nad ftattgehabter Begutachtung
der eingereihten Nachweiſe erfolgenden Zurüdweilung zur Hälfte
zurücter'tattet wird.
$. 13.
Der Abtheilungsvorfteber bat thunlichſt dafür zu jorgen, daß
jpäteftend innerbalb 14 Tagen nad Einreihung des Geſuches des
Bewerbers ($. 2) die Referenten ermählt, innerhalb 4 Wochen nad)
Auswahl derjelben die Gutachten eingereicht werden und innerhalb
3 Wochen nad deren Einreihung die im $. 5 bezeichnete Be—
ſchlußfaſſung erfolgt.
Bei der Bemeſſung dieſer Friſten wird die Zeit der Sommer—
ferien vom 1. Auguſt bis 1. Oktober nicht in Rechnung gezogen.
$. 14.
Der Privatdozent bat dad Recht, innerhalb des Lehrgebietes,
für welches er jeine Befähigung durch die Habilitation nachgewieſen
bat, Kollegien abzuhalten. Er darf jedoch diejelben nicht mit einer
geringeren Stundenzahl und zu einem geringeren Honorarfage an-
fündigen und abhalten, ald für die über den gleichen Gegenitand
ſeitens der ſtaatlich bejoldeten oder honorirten Dozenten anger
fündigten Kollegien feftgefteltt ift.
607
In Lehrfächern, für welche der Privatdozent dur die Habili«
tation nicht zugelaffen wurde, darf er nur mit Genehmigung des
Abtheilungsfollegiums, welches den Nachmeid der Befähigung für
den neuen Lehrgegenſtand zu fordern berechtigt ift, doziren.
Die Anſchläge am ſchwarzen Brette, durdy welche der Privat«
dozent feine Kollegien anfündigt, müffen von dem Abtheilungs—
vorfteher zuvor geprüft und mit deffen „Geſehen“ und Namens
unterjchrift verjeben fein.
Das Verzeichnis der Kollegien, welche der Privatdozent in dem
jedeömaligen nächſten Studienjahre abzuhalten gedenft, hat er behufs
Aufnahme ded Verzeihniffed in das Programm der Techniſchen Hoch—
ſchule bis zu dem von den Drganen derjelben feitgeitellten Termine
dem Abtheilungsvorſteher einzureichen. Auch ift von ihm auf Ber»
langen des Abtbeilungsfollegiums ein jpecielled Inhaltsverzeichnis
der Kollegien vorzulegen.
$ 15.
Der Privatdozent ift verpflichtet, die angekündigten Kollegien
abzubalten, wenn ſich mindeltens drei Theilnehmer für dieſelben
haben einichreiben lafjen. Er bat nad den Ordnungen der Tech—
niſchen Hochſchule jeine Lehrthätigfeit zu beginnen und obne Unter:
brechung durchzuführen.
Iſt er durd Krankheit oder andere dringende Umftände zu
einer Unterbrehung von mehr als 8 Tagen genöthigt, jo bat er
dem Abtbeilungövorfteber davon Anzeige zu machen.
Zu der gleichen anzeige it er in dem Falle verpflichtet, daß
es ihm megen mangelnden Beſuches des Kollegs nicht gelingt, dad»
felbe zu beginnen oder mweiterzuführen.
i &. 16.
Will der Privatdozent jeine Kehrthätigkeit für ein Semefter
oder länger unterbreden, jo bat er hierzu durch Vermittelung des
Abtheitungsfollegiums bezw. des Senated die Genehmigung des
Minifters einzuholen. er
.17.
Die Lehrberechtigung des Privatdozenten erliſcht, wenn derſelbe
ohne Genehmigung ſeine Lehrthätigkeit für ein Semeſter unter»
brochen hat, ſie kann ferner auf Antrag des Abtheilungskollegiums
von dem Minifter entzogen werden, wenn er in zwei aufeinander«
folgenden Studienjahren wegen mangelnder Theilnahme feines der
angefündigten Kollegien bat zu Stande bringen bezw. mährend der
Semeiterdauer fortführen können.
8. 18.
Der Abtbeilungsvorfteher ift befugt, dem Privatdozenten wegen
Verftoßed gegen die Ordnungen und Lehrintereſſen der Techniſchen
40*
608
Hochſchule auf Beſchluß des Abtheilungskollegiums Vorhaltungen
zu machen.
. 19.
Bei wiederholten und groben Verſtößen, bezw. bei Borfomm-
niffen, welche das öffentlihe Anjehen der Techniſchen Hochſchule bes
rühren, ift das Abtheilungöfollegium nah Anhörung des Privat:
dozenten berechtigt bezw. nah Lage der Sache verpflichtet, die
Entziehung der ertbeilten Lehrberechtigung durch Wermittelung des
Senates bei dem Minifter zu beantragen.
$. 20.
Der Inhalt der 88. 14—19 findet auch auf diejenigen Privat«
Dozenten Anwendung, welche ſchon vor Erlaß der vorftehenden Be—
ftimmungen an der Techniſchen Hochſchule zugelaffen waren.
Berlin, den 24. April 1884.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
Anlage zu der Habilitationd-Drdnung vom
24. April 1884.
Formular eined Verpflichtungsicheines, welcher von dem zur Habilie
tation zugelafjenen Privat-Dozenten zu vollzieben ift.
Nachdem die Abtheilung für
an der Königlihen Techniſchen Hochſchule zu
mid, den Unterzeichneten (Vor: und Zuname) ald Privat-Dozenten
für folgende Lehrfächer
gueloflen bat, verpflidte ich mich bierdurdy, die Ordnungen und
atungen der Königlihen Techniſchen Hochſchule gewifjenhaft zu
befolgen, audy das Zehrinterefje der Abtheilung nad) Kräften zu fördern.
den
(Unterſchrift.)
Dieſe Verpflichtung iſt in Gegenwart des unterzeichneten Vor—
ſtehers der Abtheilung für
von dem Herrn
eigenhändig vollzogen worden.
‚den
(Unterfchrift des Abtheilungsporftehers.)
165) Habilitation: Drdnungen für die Königliden
Techniſchen Hochſchulen zu Hannover und zu Yaden.
Für die Techniſchen Hodihulen zu Hannover und zu Aachen
find an demjelben Tage von dem Herrn Minifter der geiltlichen ꝛc.
609
Angelegenheiten Habilitationd-Drdnungen erlaffen worden, melde
im $ 7 Zeile 3 die Worte:
„und wenn der Bewerber innerhalb des Lehrgebieteö der
Sektion für Schiffsbau doziren will, von dem Boriteber
diefer Sektion“
nit enthalten, im Uebrigen aber mit der Habilitationd- Ordnung für
die Techniſche Hochſchule zu Berlin (voritehend Seite 603 folg.)
vollftändig gleihlautend find. Won dem Abdrude wird deshalb
bier abgeſehen.
166) Statut des Stiftungsfonds der Stadt Eharlotten-
burg für unbemittelte Studirende der Königliden
Techniſchen Hochſchule in Charlottenburg.
8. 1.
Das durch die Schenkungsurfunde der Stadtgemeinde Char:
Iottenburg vom 26. November 1884 der Königlichen Techniſchen
Hochſchule dafelbft übereignete Kapital von 20 000 ME., defjen An-
nahme dur den Allerhöchſten Erlak vom 26. Januar 1885 ges
nehmigt worden ift, wird unter der Bezeihnung „Stiftungsfonds
der Stadt Charlottenburg für unbemittelte Studirende der König—
lichen Techniſchen Hochſchule in Charlottenburg“ von Rektor und
Senat als ein bejonderer Nebenfonds nah den für die Anlegung
und Verwaltung von Mündelgeldern geltenden geſetzlichen Vorſchriften
vermaltet. we
Die Zinfen von dem Kapitalvermögen diejes Stiftungsfonds
werden alljährlich auf die Dauer Eines Studienjahres in zwei gleich
großen Raten an zwei würdige und bedürftige Studirende der Kö—
niglihen Techniſchen Hochſchule ald „Sharlottenburger Stipendien“
verlieben. Die BVerleibung der Stipendien und die Feftiegung der
jedeömaligen Höbe derjelben nah Maßgabe der verfügbaren Zinjen
erfolgt zu Beginn eined jeden Gtudienjahred durch Beſchluß des
Senates der Königliben Techniſchen Hochſchule nad Anhörung deö-
jenigen Abtheilungdfollegiumd, meldhem die Bewerber nah $. 11
des DVerfafjungsftatutes der Königlichen Techniſchen Hochſchule
unterftellt find. .
3. 8.
Die verliehenen Eliprablın werden in balbjährlichen Raten am
2. Ianuar und 1. Juli eines jeden Jahres gezablt.
Die Wiederverleihbung eined Stipendium an denjelben Bemerber
ift nicht ausgeſchloſſen, jedoch darf ein Stipendium nit über die
Dauer von 4 Jahren hinaus von derſelben Perjon bezogen werden.
Nicht audgezablte Stipendienbeträge find zur Vermehrung des
Kapitalvermögend ded Stiftungsfonds beftimmt.
610
8. 4.
Die Aufforderung zur Einreihung von Geſuchen um Berleibung
einedöStipendiums iſt durch einen immerwäbrendenAnichlagam ſchwarzen
Breite der Königliben Techniſchen Hochſchule befannt zu machen.
Die Gejuhe find unter Beifügung des Nahmeiled der Wür—
digfeit und Bedürftigfeit der Bewerber bei Vermeidung der Nidht-
berückſichtigung für das nädftfolgende Studienjahr fpäteftens bis
um 30. Juni bei dem Reftor der Königlihen Techniſchen Hoch—
—* einzureichen.
Die een über die Verleihung der Stipendien an
die einzelnen Bewerber jeitend des Rektors der Königlihen Zeche
riihen Hochſchule ergehen für das jedeömalige laufende Studien:
jahr unter dem Datum des 2, November zur Erinnerung an den
Tag des Einzuges der Königlihen Techniſchen Hochſchule in ihr
neues Heim zu Charlottenburg.
8. 5.
Die Auszahlung der Raten eines verliehenen Stipendiums
unterbleibt, falls der Stipendiat zur Zeit ihrer Fälligkeit der Kö-
nigliben Techniſchen Hochſchule in Charlottenburg ald Studirender
nit mehr angehört.
Auh im Kalle von Unfleiß, eined unfittlihen Lebenswandels
oder entihiedenen Mangels an Fähigkeiten kann ein verliebened
Stipendium von dem Senate der Königlihen Techniſchen Hochſchule
jederzeit entzogen werden, und ftebt dem durd einen folden Be—
lub Getroffenen gegen denielben weder der Weg der Beſchwerde,
noch der Rechtsweg
Berlin, den 22. Juli 1885.
(L. 8.)
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
ad U. IV. 5833.
III. Gymnafial: ze. Lehranſtalten.
167) Bericht über die an den Heizanlagen verſchiedener
höherer Lehranſtalten während der Winter 1882/83 und
1883/84 gemachten Beobadtungen und angeftellten
Unteriuhungen.
(Eentribl. pro 1884 Seite 177 Nr. 12.)
Berlin, den 21. Juli 1884.
Bon Seiten ded Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums und
ber Königlihen Minifterial-Bausfommiifion wurde mir Ende des
Jahres 1852 der Auftrag zu Theil, in folgenden Unterrichtö-Anftalten
611
. dem Wilhelms-Gymnaſium,
. dem Stadtſchullehrerſeminar,
. dem Zuijen-Gymnafium,
. dem Franzöfiihen Gymnafium,
. dem Joachimsthal'ſchen Gymnafium,
. der Zaubftummen-Anftalt,
. der Vorihule des Kriedrih-Wilhelmd-Gymnafiums,
. der Eliſabethſchule
die Kontrole über die Luftheizungsanlagen zu übernehmen.
Nachdem ich dieje Kontrole während zweier Winter ausgeübt
und in bdiejer Zeit eine Reihe von Erfahrungen geiammelt babe,
die vielleicht für die jpätere Ausführung von Euftheizungsanlagen
in Schulen nit ohne Werth jein dürften, halte ich ed für angezeigt,
unter tbeilmeijer Wiederholung meiner bereitö früher gemachten
Mittheilungen nachſtehend im Zuſammenhange über die Rejultate
meiner Beobachtungen, ſowie über die Verbefjerungen, melde id an
den Luftheizungen habe vornehmen fünnen, zu berichten und alödann
die Gefihtspunfte zu erörtern, welche meiner Anſicht nad für Neus
anlagen in Betradht gezogen werden müfjen. —
Ich fand die Anlagen in einem Zuftande, welder die über die—
jelben beftehenden Klagen zum größten Theile gerechtfertigt erſcheinen
ließ. Die Febler, die ich fonftatiren fonnte, berubten theild in der
Dispofition, theild in der Konftruftion der — Heizapparate
und Nebentheile, theilß in der Bedienung der Einrichtungen. Bis
auf dad Joachimsthal'ſche und Sutten. pmmaflum entbalten Die
unftalten ſämmtlich Heizanlagen älterer Konftruftion und dieje
tragen demgemäß aud den Stempel veralteter Anihauung. Die
geführten Klagen waren in fat allen Anftalten diejelben, fie gingen
vorwiegend binaus auf ſchlechte Luftbeſchaffenheit, ungleihmäßige
— — Ueberwärmung der Räume und Trockenheit
er Luft.
Ueber die Unterſuchungen, welche ich in Bezug auf die Yuft-
beſchaffenheit durd Ermittelungen des Koblenjäuregehalted der
Luft angeftellt habe, glaube ih an diefer Ztelle binweggeben und
mid) auf meine früberen eingebenden Berichte beziehen zu dürfen,
wiederholen will ih nur, daß ih in jämmtlidyen Anftalten mit
älteren Heizanlagen den Koblenfäuregebalt jederzeit höher fand, ala
derielbe nad) den Autoritäten der Wiffenihaft hätte fein dürfen.
Bezüglich der Ueberwärmung der Räume habe ih gefunden,
da bei einem Betriebe der Anlagen, bei mweldem die Zuführungs-
fanäle jederzeit in Wirfjamfeit gebalten wurden — ein Betrieb,
melden ich lediglich als normal bezeihnen muß — meiftenö eine
unerträglibe Wärme in den Klafjenräumen eintrat. Den Grund
bierfür fand ih in dem Umftande, dab faſt durchgängig die ein-
ftrömende Luft auf viel zu hohe Temperatur an den Heizapparaten
1 0 > DD
*
612
vorgewärmt worden war; id habe Temperaturen bis zur Höhe von
102° 0. fonitatirt. Salt bei jämmtliden Anlagen wurde die Bes
dienung derartig gehandhabt, dab der Heizer vor Beginn des
Unterrichtes die Klappen der Warmluftfanäle öffnete, alsdann ſo
lange warme Luft in die Räume einjtrömen ließ, bis dieje erwärmt
waren, vor Beginn des Unterridhteö die Klappen wieder ſchloß und
nunmehr dad weitere Deffnen derielben dem Ermeſſen der Lehrer
anheimitellre. Da mit dem Sclufje der Klappen naturgemäß aud)
eine mwejentlihe Verminderung des Luftwechſels eintrat, wurde durch
eine derartige Bedienung die Luft in Folge Anweſenheit der Schüler
raſch verſchlechtert, allerdings einer Ueberwärmung der Räume bis
zu einer gemilfen Grenze vorgebeugt. Die Wärme, melde die
anweſenden Schüler entwidelten, genügte in der Regel, um die
Klafjen während der Vormittagöftunden warm zu halten, jo daß
die Klappen nicht wieder geöffnet wurden. Dftmald babe idy aud
mehr ald normalmäßige Temperaturen in den Klaſſen gefunden, dieje
rührten gewöhnlich daher, daß mandye Lehrer nicht warm genug die
Räume erhalten fonnten und daher die Klappen der Warmluft«
fanäle entipredhende Zeit öffneten.
Die Temperaturdifferenz zwiſchen Fußboden, Kopf-
höhe und Dede und die Wärmevertheilung nad) horizontaler
Richtung konnte ich bei beiegter Klafje mit Ausnahme von zwei
Fällen nicht unterſuchen, da die Störungen des Unterrichteö zu be—
deutende gemejen fein würden. In unbelegten Klaffen, in welden
ih eine große Anzahl derartiger Meffungen vorgenommen babe,
fonftatirte ich bei den hoben Ginftrömungsdtemperaturen der Luft
außerordentliche hohe Temperaturdifferenzen. Um ermefjen zu fönnen,
in weldem Berbältnifje die Temperatur der einitrömenden Luft zu
den Temperaturdifferenzen zwiihen Fußboden, Kopfhöhe und Dede
ftand, nabm ih auch Mefjungen in ein und demjelben Raume bei
verjchiedenen von mir beftimmten Einftrömungstemperaturen vor
und habe hierdurch nachweiſen fünnen (mie aud vorauszuſehen
war), dab bei niedriger Einftrömungstemperatur ſofort die Tem-
peraturdifferengen zwiichen Fußboden, Kopfhöhe und Dede fidh weſent⸗
lid günftiger ſtellten. Die ſehr umfangreihen Tabellen, welche ich
aus diefen und den weiter unten noch erwähnten Verſuchen gejammelt
babe, lafje ich gegenwärtig zufammenftellen und bin gern bereit,
wenn es —— wird, dieſelben nach Fertigſtellung als Nachtrag
zu dieſem Berichte noch einzureichen.
Um einen Einblick zu gewinnen, in wie weit die Stärke des
Luftwechſels durch das Schließen der Warmluftkanäle beeinträchtigt
wurde, bezw. in wie fern die Kanäle für Zuleitung und für
Ableitung der Luft in Abhängigkeit von einander
ftanden, habe ich unter den verichiedenartigften Verhältniſſen Ge—
ſchwindigkeitsmeſſungen vorgenommen. Schon durch die Ermitte—
lungen des Koblenjüuregebalted bei fünftliher Entwidelung von
613
Koblenfäure, habe ich gefunden, daß das Schließen der Zuleitungs—
fanäle eine weſentliche Beeinträchtigung der Lüftung bervorbringt,
während das Schließen der Ableitungsfanäle von viel geringerem
Einflufje auf die Stärke des Luftwechſels ift. Im Durchſchnitte habe
ih gefunden, dab bei einem im erften Stodwerfe geſchützt gelegenen
Raume dur den Ableitungdfanal nur etwa die Hälfte Luftmenge
entweidht, wenn der Zuführungsfanal geichloffen ift, während durch
den Zuführungsfanal etwa nur Y, — Y%, weniger Luft einftrömt,
wenn der Ableitungdfanal außer Thätigkeit gejept wird.
Es ift diejer Umſtand wichtig genug hervorgehoben zu werden,
da ftetd bei Luftheizungsanlagen mit großer Sorgfalt auf das
jederzeitige Offenhalten der Ableitungdfanäle geieben, während auf
das Offenhalten der Zuleitungöfanäle (wie aub in den mir zur
Kontrole unterftellten Schulen) zu wenig Werth gelegt wird.
Die Feuctigfeitöverbältniffe der Kuft fand ih in faft
fämmtlihen Schulen mangelhaft, in verjchiedenen Anftalten und
war in denjenigen, in melden fidy direft auf den Heizapparaten
erdampfungspfannen angeordnet fanden, war die Luft entihieden
zu troden, in den übrigen Schulen war die Befeudtung ungleid-
mäßig, d. b. die einen Räume befamen zu trodene, die anderen zu
feuchte Luft zugeführt. Beſonders zeichnete ſich hierin das Luiſen—
Gymnafium aus, in welchem in einem Raume die Luft fo troden
war, dab die allerftärfiten Klagen geführt wurden, während in
einem anderen von demielben Apparate erwärmten Naume ſich Feuch—
tigkeit an den Wänden niederichlug.
Was nun die Befihtigung der Apparate betrifft, jo ergab
fi hierbei, Daß die Sauberfeit der Heizfammern im Allgemeinen
ald zufriedenftellend bezeichnet werden fonnte, wenngleich diefelbe
ftrengen Anforderungen nicht genügte.
Der Zugang zu den Heizfammern war faft bei jämmtlidyen
Anlagen nur durch fleine Thüren möglich, welche ein Durchſchlupfen
mit allergrößter Anftrengung geftatteten. Die meilten Heizapparate
find von der Firma Reinhardt in Würzburg geliefert; diejelben
find ziemlich voluminös, die Heizkammern eng, jo dab in Xeßteren
die gleihmäßige Bertbeilung der Wärme zu wünſchen übrig läßt.
Hilfsapparate zur Bedienung und zur Kontrole der An—
lagen waren bei fämmtlihen Anlagen auferordentlih mangelhaft
vertreten. Ich babe in feiner Schule Thermometer in den Heiz-
fammern zur Ablefung der Temperaturen bis auf melde die Luft
an den Heizapparaten erwärmt wird, gefunden; ebenfalls feblten Bor-
tihtungen, welche dem Heizer geitatteten, die Temperatur der Luft
in den Klaffenräumen anders zu erkennen, ald durd Betreten der
Räume felbit. Es war mitbin während ded Unterrichted dem Heizer
niemals möglid, nad Maßgabe der Temperatur. in den Klaffen den
Heizbetrieb regeln zu können. Regulirvorrichtungen, welche geftatten
614
fühle und warme Luft zu mijhen und jo beliebig warme Luft in die
Klaffenräume zu leiten, fand ih nur in dem Luifengymnafium vor.
Die Ausführung der bauliden Einrihtungen läßt mit
Ausnahme der der neueften Anftalten (dem Luiſen- und Joachims—
tbal’ihen Gymnafium) viel zu wünjdhen übrig. Im Allgemeinen
ewinnt man von den älteren Anlagen den Eindrud, daß diejelben
hablonenhaft, ohne Berüdfihtigung der Zwecke, denen fie dienen
follen, ausgeführt worden find.
Die Bedienung der verichiedenen Heizungen war und ift
injofern äußerft mangeibaft, ald mit Ausnahme des Joachimsthal'ſchen
Gymnafiums jpecielle Heizer nicht angeftellt find; ſondern die Haus-
diener, welche von den Kajtellauen angenommen werden, den Betrieb
meijt verjehen müfjen; nur im Stadtichullebrerieminar bedient der
Kajtellan die Apparate ſelbſt. Da die Hausdiener die gejammte
Haußarbeit auszuführen haben, fönnen fie nur nebenbei ihre Aufs
merkjamfeit den Heizanlagen widmen und da außerdem die Annahme
und Entlajjung der Hauddiener in dad Ermeſſen der Kaftellane ges
ftellt ift, findet natürlih au ein öfterer Wechſel ftatt. Unter
diejen Verbältniffen muß der Betrieb der Anlage leiden und um
jo mebr, ald nur zu oft au den Kaftellanen die für den Betrieb
einer Heizanlage nötbige tedhniidhe Kenntnis abgeht. Dieſem Uebel:
ftande glaube ih es auch zuichreiben zu dürfen, daß die von mir
ausgeübte Kontrole den Kaftellanen im Allgemeinen nicht jehr an—
enehm gemeien ift, obgleih mein Bemüben nur darauf gerichtet war,
— und Erleichterungen im Betriebe herbeizuführen. —
Die Beſeitigung der vorgenannten Uebelſtände war
leider nur zu einem geringen Theile möglich, da ſoweit eine fehlerhafte
Dispofition in Frage kam, Ddieje entweder gar nicht oder nur mit
ſehr bedeutenden Unkoften zu verändern möglich geweſen märe.
Die Haupterforderniffe: befjere Luftbejchaffenheit, gleihmäßigere
Märmevertbeilung und Vermeidung einer Ueberwärmung der Räume
zu Ichaffen, war und ift bei den alten Anlagen nicht möglid).
Nur in der Zaubftummenanftalt würde fih eine gleihmäßige
Erwärmung der Räume und demzufolge eine Werbefferung der An—
lagen durch Anbringung von Klappen vor den Deffnungen der
Marmluftlanäle in den Heizfammern und durch Anordnung von
Fernthermometern erzielen laffen und habe idy mir bereitö vor
Kurzem erlaubt, eimen diesbezüglihen Anſchlag dem Königlichen
Provinzial-Schulfollegium zu unterbreiten.
Im Joachimsthal'ſchen Gumnafium — die eine der mit neueren
Anlagen verjebenen Anftalten — ftebt einer gleihmäßigen ficheren
Erwärmung der Räume außer der Dispofition der Heizfammern
noch der Umftand entgegen, dab dad Gebäude frei ftebt und der
Dfitwind auf den-Heiz- und Lüftungseffeft weientlihen Einfluß
ausübt. Es liegt died darin, dab der Wind dur die Wände und
615
Zimmerfugen in dad Zimmer dringt, die Räume abfühlt und in
Folge des Ueberdrudes den Austritt der warmen Luft aus den Zus
leitungsfanälen beeinträdtigt. Es würde bier nur die Umgeftaltung
der Anlage in eine jolde mit majchinellem Betriebe dem Uebelſtande
abhelfen können. Ich habe biöher von einem derartigen Antrage
der bedeutenden Koften wegen Abftand genommen.
Bei den älteren Anlagen mußte fi meine Thätigfeit darauf
beihränfen, durch beftändige Uebermadhung der Bedienung und Ans
bringung einiger Feiner Aenderungen die Uebelſtände nicht über ein
gewiſſes Maß binaus wadien zu lajjen. So babe ich die meiften
Heizkammern mit Thermometern verjehen und zwar bebufs Kontrole
der Hrizer mit Marimumthermometern, deren Einitellung nur mir
oder Beauftragten von mir möglich ift; ebenio babe ich ın einer
bedeutenden Anzahl Heizkammern zur bequemeren Kontrole und
Reinigung große Einfteigethüren einjegen und die Eauberhaltung
der Heizfammern durdy einen bejonderd von mir engagirten Snipeftor
überwaden lafjen. Dadurch wurde der Zuftand in den Schulen
fofort ein befjerer. Weſentliche Klagen können neuerdings in den
jelbft mit alten Apparaten verſehenen Anjtalten nicht geführt werden,
da auf meine im Laufe des vergangenen Winters erfolgte ausdrüdliche
ſchriftliche Anfrage bei jedem einzelnen der Direktoren feinerlei Bes
ſchwerden eingegangen find.
Bezügli der Befeuchtung der Luft habe ich eine wejentlidye
Aenderung nur in einer Anftalt, dem Luiſen-Gymnaſien eintreten
laffen; im Joachimsthal'ſchen Gymnaſium wäre die Anordnung von
Sprigapparaten jehr wünſchenswerth, da die Luft fi Dort oft ald
etwas troden erweift, indefjen ift die Anbringung dieier Zerſtäubungs—
apparate eineötheild ſchwierig, zum Theile vielleiyt unmöglid und ans
derentheils bei der jebr großen Anzahl von Heizapparaten auch £ojtipielig.
Mein Hauptaugenmerk babe ich bei den Verbeſſerungen auf die
Anlagen des Luiſen-Gymnafiums geridhtet, da diefelben derartig
disponirt und fonftruirt find, daß ed mir mit Hilfe der mir bereit-
mwilligit gewährten Mittel möglib war, Die vorhandenen Mängel
bejeitigen und den vielfahen Klagen gerecht werden zu können.
Außer Anordnung der bereits vorerwähnten Thermometer für
die Heizfammern, verſah ic eine jede Klafje mit einem von dem
Korrider aus abzulefenden Thermometer, fo daß der Heizer in der
Lage mar, die Temperatur der Klafjenluft auch mährend des Unter-
richtes fontroliren zu fünnen. Die Einrihtung bat ſich allerdings
iniofern nit ald unbedingt zuverläjfig bewährt, als diejenigen
Therniometer, welche nach ungenügend ver der Außenluft geibügten
Korridoren zu lagen, unter falten Luftſtrömungen zu leiden batten.
In Folge dieſes Umftanded und in Folge der Nothwendigkeit
für den Heizer bebufd Ablefung der Temperaturen beftändig in den
Korridoren umherwandern, mithin die Heizapparate verlaffen zu
616
müffen, ordnete ich für einen Apparat probeweije elektriſche Ther—
mometer an. Diejelben find derartig eingerichtet, daß fie das Ueber:
ſchreiten und Untericreiten einer beitimmten Temperatur in einer
Klafje an einem in der Nähe des Heizerftandes angebrachten Signal-
apparate anzeigen, jobald der Heizer durch Drehung einer Kurbel
den Schluß des eleftriihen Stromes herbeiführt. Nach Maßgabe
der Signale ſtellt der Heizer die im Kellergeſchoſſe befindlichen
Klappen für Miſchung warmer und kalter Luft und iſt ſomit in
der Lage ohne Beſchränkung des Luftwechſels ſtets die Luft in eine
jede Klaſſe mit derjenigen Temperatur einſtrömen laſſen zu können,
welche zur Erhaltung gleicher Zimmerwärme erforderlich iſt. Die
Abſperrklappen der Warmluftkanäle wurden durch dieſe Einrichtung
überflüſſig; ich babe die Feſtſchraubung derſelben angeordnet und
dadurd erreicht, daß die Yüftung der Klaffen nicht unterbroden
werden fann, die Temperatur in ftets gleicher Höhe erhalten wird
und die Temperaturdifferenz zwilchen Fußboden, Kopfhöhe und Dede
auf das geringfte Maß beichränft bleibt.
Ih kann aus voller Ueberzeugung bervorheben, daß dieje Ein-
rihtung ſich gut bewährt hat und daß diejelbe entichieden weitere
Anwendung verdient, da ich nur mit Hilfe derfelben in der Lage
geweien bin, die großen Vortheile nugbar zu maden, weldye die
Dispofition der Anlage in fi barg.
Die vorgefundene ſehr ungleihmäßige Befeuhtung der Luft
babe ich theild durdy eine Aenderung der Spripapparate, theils
dadurch erreicht, daß ich die Spritzapparate in einer jeden Heizkammer
getheilt und jeden Theil mit beſonderem Waſſerzufluſſe verſehen habe;
hierdurch iſt es möglich geworden, nach Bedarf verſchiedene Mengen
Feuchtigkeit der Luft zuzuführen.
In dem letzten Monate des vergangenen Winters habe ich auch
verſucht, mit der Anlage der elektriſchen Thermometer ein elektriſches
Hygrometer zu verbinden. Die Verſuche ſind noch nicht abge—
ſchloſſen, ich hoffe auf ein befriedigendes Reſultat, wenngleich in
Folge der großen Empfindlichkeit des Hygrometers Zweifel über die
Dauerhaftigkeit desſelben nicht ausgeſchloſſen erſcheinen. Um die
Menge der eintretenden Luft in den Klaſſen kontroliren zu können
und um dad unnöthige und in Folge des Brennmaterialverbraudes
foftipielige Einführen von übermäßig großen Luftmengen zu ver—
meiden, ließ ich im Keller in einem Kanale für Zufuhr friiher Luft
ein ftatiihed Anemometer einſetzen. Auch dieje Arbeit wurde erft
in den legten Wochen der Heizperiode beendet und ift über das
Funftioniren des Apparates noch fein endgiltiges Urtheil zu fällen.
Als neueite Aenderung, welche ip mit Genehmigung des Könige
lihen Provinzial» Schulfollegiums ausführen laffe, nenne ich die
Beleitigung ded Mangels genügenter Erwärmung der Schüler:
bibliotbhef, eine Arbeit, welche im Laufe diejer Sommerferien noch
zur Vollendung gelangt. j
617
Als Rejultat der vorgenommenen Verbeſſerungen ift zu lagen,
daß die Klagen im Luijen-Öymnafium, jomweit die Räume in Frage
fommen, welde von den MWenderungen betroffen werden, ver—
ihwunden find und daß bei Einrichtung der eleftriihen Thermo»
meter auch für die übrigen Heizapparate ein abjolut ſicheres Funk—
tioniren der gelammten Anlage mit Sicherheit vorbergejagt werden
fann. .
Hervorheben muß ih noch, dab ich es der bereitwilligen Unter»
ftügung, welde meiner Thätigfeit gewährt worden ift, verdanfe,
daß dem Luiſen-Gymnaſium ein eigener von dem Kaftellan unabhän-
giger Heizer zugetheilt worden iſt und daß diejer, da er unter meiner
Ipeciellen Kontrole ftebt, in jeder Beziehung feine Schuldigfeit thut
und mwejentlid zum guten Effekte der Anlage beiträgt. —
Die Rejultate meiner zweijährigen Thätigkeit haben Veran
laffung gegeben die Frage mir vorzulegen:
Wie müſſen Lufthbeizungsanlagen für Schulen aus—
geführt werden, damit ſie gerehten Anforderungen
Genüge leiften fönnen?
Ich habe die Ueberzeugung gewonnen, daß von allen centralen
Heizanlagen die Zuftheizungen diejenigen find, welche die größte
Erfahrung und Umſicht des Technikers erfordern, da bei ihnen Lüf—
tung und Erwärmung der Räume in einem Abbängigfeitöverhält-
nifje von einander ftehen und dod von vollftändig verichiedenen
Gefihtöpunften aus zu behandeln find. Da bei einer Luftheizung
die zur Bentilation beftimmte Zuftmenge, gleichzeitig Trägerin der
zur Beheizung der Näume nothmwendigen Wärme ift, hat fi die
Temperatur der in die Räume ftrömenden Luft bei beitimmt vor»
geichriebenem Luftwechjel nad dem jeweiligen, durd die äußeren
Witterungsverbältnifje bedingten Wärmebedürfniffe zu richten. Se
nachdem die Räume größere oder kleinere Abkühlungsflächen befigen,
muß die Luft body oder niedrig erwärmt denjelben zugeführt werden.
Natürlich hat die Höhe der Erwärmung ihre Grenze (man jollte
bei benugten Näumen nit über 50° C. Einftrömungstemperatur
geftatten) und muß unter Umftänden der vorgefchriebene Luftwechſel
dementjprechend erböbt angenommen werden. Bei freigeftelltem Luft:
wechſel dagegen fann man die Temperatur der eintretenden Luft
nahezu —8* annehmen, muß aber natürlich alsdann im Betriebe
je nach den äußeren Witterungsverhältniſſen mit den Luftmengen
variiren. Da der Luftwechſel bei Schulen ein vorgeſchriebener ift,
die Klafjenräume aber verjchiedened Abfühlungsvermögen befigen,
müßte jedem Klaffenraume gleichviel, aber je nach den äußeren Witte-
rungsverhältniſſen höher oder niedriger erwärmte Luft zugeführt
werden. Erſt die Neuzeit hat diejen Bedingungen einigermaben
Rechnung getragen, wenngleich diejelben häufig noch immer nit
genügend erkannt und gewürdigt werden.
618
Die meiften Klagen, welche über Luftheizungen geführt werden, laufen
binaus auf Ueberwärmung, ungleihmäßige Zemperaturvertheilung und
mangelhafte Luftbeſchaffenheit in den beheizten Räumen. Es fünnen
dieje Klagen auf Fehler mandyerlei Art beruben, meift aber werden,
wie ich ‚Eonitatirt habe, diejelben auf die von mir oben bereits er—
mwähnten $ebler in der Dispofition der Anlagen zurüdzuführen jein.
Wenn in Folge mangelhafter Dispofition die Möglichkeit nicht vorliegt,
den verichiedenen Räumen unabhängig von einander die Xuft bei
ftets gleihem auskömmlichen Luftwechſel genau mit der erforderlichen
Temperatur zuführen zu fönnen, jo wird fi nothmwendigermeiie
die Erwärmung der Luft an dem Heizapparate nach demjenigen Raume
u richten haben, weldyer den meiften Wärmebedarf benöthigt. Die
le davon ift, daß den übrigen Räumen über Bedürfnis warme
Luft gegeben und bei Einhaltung des vorgeichriebenen Luftwecſels
eine Ueberwärmung und ungleihmäßige Wäarmevertbeilung oder bei
Berüdfihtigung einer gleihmäßigen Zimmertemperatur eine Ber:
minderung des Lüftungseffefted und jomit eine Verſchlechterung der
Luftbejchaffenbeit hervorgerufen wird. Sobald einer Luftheizungds
anlage dieje Febler anbaften, ift ipäterbin felbft durch dem ſorgfäl—
tigften Betrieb und durch aufmerfiamfte Kontrole eine Berbejjerung
des Effeftes nicht herbeizuführen, und kann ich daher in erjter Linie
nur betonen, dab nad dieler Richtung bei der Projeftirung von
Luftheizungsanlagen mit allergrößter VBorfiht zu Werke gegangen
und daß bei Ausichreibung und UWebertragung einer Luftheizungs—
anlage die allerihärfiten Verpflichtungen den Unternehmern auferlegt
werden. Es fordert allerdings die Aufftellung der Effektsbedin—
gungen, jowie die Beurtbeilung einer projeftirten Anlage eine genaue
Kenntnis der Principien der Kuftheizungen, die nad meinen Erfah—
rungen bei denjenigen, welden die direkte Leitung der Ausführung
unterftebt, oft nicht vorhanden ift und auch nicht vorhanden jein
fann, da nur derjenige das Heizungs- und Lüftungsfach beherrſchen
wird, welder ed ald Specialfach erwählt hat. Es beitebt ein großer
Unterichied darin, ob eine Luftheizungsanlage zur Beheizung z. B.
eined Wohnhauſes oder zur Beheizung und Lüftung eines Schul—
gebäudes Anwendung finden fol. Gemöhnlid aber merden dies—
bezügliche Unterichiede nicht gemadt, ſondern einfah dem Unter-
nehmer die Anlage einer Kuftheizung, allenfalld mit Forderung der
Küftungdmengen vorgeichrieben und demjenigen die Ausführung über—
tragen, welcher die niedrigfte Preiöforderung ftellt.
Von den einzelnen Konitruftionen einer Luftbeizanlage (alſo
abgeſehen von der Dispoſition) iſt meines Erachtens nur die Kon—
ftruftion der Heizapparate von beſonderer Schwierigkeit, da dieſe
vielen Anſprüchen gerecht zu werden hat. Sie muß derartig be—
ſchaffen ſein, daß der Luftheizapparat, bei möglichſt kompendiöſer
Form, an keiner Stelle eine Ueberhitzung erfahren kann, daß bei
619
ihm eine gleihmäßige Bertheilung der Wärme bervorgerufen wird,
daß er eine bequeme Ausdehnungsfähigkeit, mithin eine Sicherheit
gegen Zeripringen beit, obne dabei eine Undichtigkeit der nad)
Möglichkeit zu beihränfenden Dichtſtellen hervorzurufen und daß er
eine bequeme Reinigung von Ruß außerhalb der Heizfammer gejtattet.
Ich fenne feinen Apparat, welcher diejen Anſpruͤchen vollkommen
Genüge leiitet, bejonders ift die gleihmäßige Vertheilung der Wärme
und die Sicherheit gegen Zeripringen und Bildung von des außer
ordentlid jchwer zu erreichen.
Die übrigen Theile einer Luftheizung bereiten bei einiger Sorgfalt
fowohl in der Diöpofition, wie in der Konftruftion feine bejonderen
Schwierigkeiten, trogdem findet man aber audy bei diefen die Ärgften
Berftöbe gegen die Zweckmäßigkeit. Die Klagen bei Luftheizungen
über Einführung von Staub haben meiftend ihren Grund in der Untere
lafjung der Anlage größerer Kammern, in weldyen die Luft Gelegenheit
findet den mitgerifjenen Staub ablagern zu fünnen, oder aber darin,
daß die Heizfammern und Kanäle wie gewöhnliches Mauerwerk mit
unverftrihenen Fugen ausgeführt beziehentli mit Kalkputz verjehen
werden, wodurd Theile von Mörtel in Folge der durch die Wärme
ervorgerufenen beitändigen Bewegung der Heizlammer und Kanäle
ch löjen und in Form von Staub den Räumen zugeführt werden.
Auf die Größenverhältniffe und die bequeme Zugänglichkeit der Heiz-
fammern wird meift viel zu geringes Gewicht gelegt, obgleidy Dies
für Wärmevertheilung und für gute Luftbeichaffenheit von großer
Wichtigkeit ift und Feinerlei Schwierigkeiten verurjadht. Den Klagen
über zu trodene Luft ift unfchwer zu begegnen, wenn von Hausaus
auf eine richtige Anordnung der Heiz. und Verdunftungdapparate
NRüdfiht genommen wird. Die Stärke der Luftbefeuchtung hat fid,
was leider nody vielfach verfannt wird, nicht nad) der Temperatur,
auf welche die Luft am Heizapparate erwärmt wird, zu richten, jondern
auf die äußere Temperatur, Feuchtigkeit der atmosphäriſchen Luft
und Größe des Luftwechſels. Wenn aus einem Raume feine Luft
abgeführt wird, jo muß ſich furze Zeit nah Erwärmung desjelben,
d. b. nachdem den Perjonen und Gegenftänden, mweldye in dem
Raume fidy befinden, jowie den Wänden eine gemifje Menge Feuchtig—
feit entzogen worden iſt, ein nahezu fonftanter Feuchtigkeitsgehalt
berftellen. Die Menge des entzogenen Waſſers ift eine jo geringe,
daß diefer Vorgang von dem betreffenden Perjonen ald Beläftigung
nicht empfunden wird. Sobald jedoch beftändig Luft aud dem Zimmer
abgeführt und friihe Luft mit geringer Feuchtigkeit in dasielbe ein-
geführt wird, geftaltet fidy der Prozek der Keuchtigfeitdentziehung von
den Perjonen und Gegenftänden zu einem fontinuirlihen. Da die
Luft um jo weniger Feuchtigkeit zu ihrer Sättigung bedarf und zwar
unverhältnismäßig weniger, je fübler fie ift, jo wird im Winter nad)
Erwärmung der ft auf Zimmertemperatur diefelbe meift einen zu
620
niedrigen Eättigungsgrad aufweiſen und zur Vermeidung nadhtheiliger
Einwirkungen auf den menſchlichen Organismus fünftlihe Befeuchtung
bedingen, dieje wird um jo ausgiebiger jein müffen, je geringer der
Feuchtigfeitögehalt der äußeren Luft und je größer die Menge der
u befeuditenden Luft iſt. Es ift nun zwar wiſſenſchaftlich nod nicht
"eftgeftellt, welder Feuchtigfeitögebalt der Luft für die Geiundheit
am zuträglichſten ift, indes wird angenommen, daß bei einer Qempe-
ratur von etwa 20° C. der Keuchtigfeitögehalt der Luft nicht unter
40°,, und nicht über 70°), abioluter Sättigung betragen joll.
Aus dem Gejagten gebt bervor, daß es falſch ift, bei der Zuft-
heizung die Befeuchtungsvorrichtungen derartig mit dem Heizapparate
zu verbinden, daß die Stärke der Befeuchtung nad der Stärke der
nothwendigen Erwärmung des Apparate fi richten muß, doch
findet man bei faft jämmtlidyen älteren Apparaten Dielen Kebler und
find dadurch allein die Klagen über ungleihmäßige Befeuchtung reſp.
über Trodenbeit der Luft bedingt.
Was endlid die Vorrichtungen bei Kuftheizungen in Bezug auf
die Regelung der Luftgeihwindigfeit als der Temperaturen betrifft,
jo fönnen in deren Konftruftion Schwierigkeiten nicht erblickt werden.
Auffälligerweiie aber find faft alle Anlagen mit dieſen Theilen in
dürftigfter, zum Theile in falicher Weiſe audgeftattet. Bei volllommen
jahgemäßer Diöpofition der Anlage und der Heizapparate fann ein
uter Effeft nur dann erzielt werden, wenn der Ba in der Lage
ift, mit Leichtigkeit die Anlage überfeben und bedienen zu fönnen;
wenn er die Menge der einftrömenden Luft und die Temperaturen
in den einzelnen Räumen jederzeit und ohne Beläftigung der in den
Räumenanmeienden Verjonen erfennen und dem Bedürfnifjeentiprechend
regeln kann. In dieſer Beziehung ift ebenfalld ein Unterſchied
zwifchen der Luftheizung eined MWobngebäuded und derjenigen einer
Schule zu maden; im erfteren Kalle ift ed fein Nachtbeil, den
Bewohnern des Haufes die Beauffihtigung der Bedienung zu über:
laffen, im legteren Falle aber gradezu ein großer Fehler. In einer foldyen
Anftalt müſſen ganz beftimmte Vorichriften befteben in Bezug auf
Luftwechſel und Zimmertemperatur, es müffen aber auch rer un
vorhanden jein, um dieje Vorichriften genau erfüllen zu fönnen. Der
Grund wesbalb auf die Anordnung ausgiebiger Nebenapparate jo
wenig MWertb gelegt wird, ift ſowobl in der Unterſchäßung dieſer
Theile, ald darin zu ſuchen, daß bei der Konkurrenz um eine Deig-
anlage von dem lUinternebmer die Billigfeit in eriter Linie Berüd-
fihtigung findet. Es follten nad dieier Richtung meines Erachtens
ebenfalls die ftrengiten Bedingungen an die Unternebmer geftellt werden.
Es kann nicht geleugnet werden, daß diejenige Anlage die befte
iſt, melde bei einfacher und überfichtliher Bedienung die zuver-
läffigiten Reſultate fihert und daß alle Hilfsapparate, melde von
Seiten ded Heizerd eine genaue Kenntnis und umftändliche Bedie-
nung erfordern, nicht empfohlen werden fünnen.
621
Dem Heizer dürfen nicht derartige Hilfsmittel gegeben werden,
weldye auf jeine Bequemlichkeit hinauslaufen und nur angethan find,
feine Aufmerfjamfeit zu beeinträchtigen. Es gehören alle Diejenigen
Einrichtungen hierher, welche auf Selbitthätigfeit der Erhaltung von
Temperatur und Luftzufubr binauslaufen und melde derartig kom—
plizirt find, daß für eine ſichere Wirkung nicht abjolut Gewähr ge-
leiftet werden fann. Sämmtlide Apparate, die für den Effekt der
Heiz- und Lüftungseinrichtungen von Wichtigkeit find, müſſen abjolut
zuverläjfig und in der Handhabung einfach fein, dem Heizer aber
die Verantwortlichkeit für den Betrieb und die richtige Wirkung
der Anlage überlaffen. Den Lehrern oder Schülern ift meiner An-
fiht nad eine Mitwirkung bei der Regelung der Temperatur und
des Luftwechſels, mie jetzt überall gebrauhlih, nicht zu geftatten.
Klappen für die Luftzufubrfanäle jollten in den Klajjenräumen ferner=
bin nicht mehr angebradt und den Wünſchen einzelner Kehrer nad
zu großer Zimmermärme, die den Schülern nur nachtheilig jein kann,
nicht mebr enfiprodyen werden.
Es ſcheint mir möglich eine Luftheizung zu Eonftruiren, melde
allen gerechten, auch den ftrengften Anforderungen genügt, ohne eine
ihmierige Bedienung zu bedingen. Allerdings ift hierfür die volle
Freiheit der Dispofition und die jorgfältigfte baulihe Ausführung
erforderlih. Nächſt den Krankenhäuſern, bei weldyen auf eine jehr
erafte und ausgiebige Küftung befonderer Werth gelegt werden muß,
find es meiner Anfiht nad die Schulen, bei denen eine fidhere
Wirkung der Lüftungseinrichtung erforderlih ift. Ich habe dieſe
Ueberzeugung durch verſchiedene Unterjuhungen und bejonderd audy
durch diejenigen, welde von mir in der hiefigen Königlichen Univer—
fität angeftellt worden find, gewonnen. Sm legterem Gebäude habe
ich troßdem die Verhältniffe zur Förderung der natürlichen Lüftung
äußerft ungünftige find, keineswegs Luft von jo ſchlechter Beichaffen-
beit gefunden, wie z. B. im Friedrih-Wilhelms-Gymnafium, welches
diejelbe Beheizungsart aufweilt. Der Grund liegt in dem Umftande,
daß im legteren Gebäude (alfo wie in allen Schulen) jederzeit von
Beginn bis zum Schluſſe des täglichen Unterrichtes die Räume voll
bejegt find, während in der Univerfität die Befegung der Auditorien
eine ſehr ſchwankende if. In der Regel wird ein Luftwechſel von
10 bi8 15 cbm pro Kopf und per Etunde für Schulräume als
genügend angenommen und dabei meilt diejer Effeft nur bis zu
einer äußeren Temperatur von etwa 0° verlangt. Nady den ge
wonnenen Refultaten halte ich dieſen Luftwechſel für nicht aus—
reichend, denn ich habe zum Theil bei Befund ded Maximums diejes
Luftwechſels einen weit böberen ald zuläfligen Koblenjäuregebalt in
den Klafjenräumen oder bei falt gelegenen Räumen eine viel zu be—
deutende Einftrömungstemperatur der Luft gefunden. Natürlich
bedingt ein größerer Luftwechſel etwas größere Apparate und weitere
1885. 41
622
Kanäle, indes find diefe Koften im BVerhältnifje zur Gefammtanlage
niemals von Bedeutung.
In Bezug auf die Bedienung von Heizanlagen in Schulen
muß ich hervorheben, dab diejelbe neben anderen Arbeiten nicht
bejorgt werden fann, jondern daß es erforderlich erſcheint, bejondere
Heizer anzuftellen, denjelben aber nit nur die gewiſſenhafte Be—
dienung zur Pflicht zu maden, jondern bei Vernadläjfigung des
Dienſtes Geldftrafen aufzuerlegen.
Eine Kontrole über die Heizer muß in irgend einer Meile
von jachverftändiger Seite ausgeführt werden, da man nur dann
fiyer ift, daß alle diejenigen Einrichtungen, melde für den Effekt
der Anlage von größter Bedeutung find, beftändig und richtig ge—
bandhabt werden. Auch der Koblenverbrauh und die Wahl der
Brennmaterialien, weldye oftmals für den Effeft von nidyt zu unter«
Ihäpender Wichtigkeit ift, müflen einer bejtändigen Beobachtung
unterliegen. Es —* mir nothwendig, daß die Heizanlagen und
Heizer einer größeren Anzahl von Schulen der Beauffihtigung eines
bejonderen Dberbeizers, welcher biö zu einem gewiſſen Grade techniſch
gebildet jein muß, unterftellt werden. Diejer Oberheizer muß die
Verpflichtung haben, ſämmtliche Heizer anzulernen, ihre Obliegen-
beiten genau feitzuftellen und die Erfüllung ihrer übernommenen
Pflichten zu fontroliren; er muß in der Lage jein, die Heizer bei
Pflihtverfäumnis entlaifen zu fünnen. Die Ausgaben die ein der:
artiger Mann verurſachen wird, werden fich reichlich durch Erſparnis
an Brennmaterial, Reparaturen ıc. deden, ganz abgeſehen davon, daß
ein großer Theil der Klagen, melde auf faliher Behandlung der
Anlagen beruben, von jelbjt verihwinden werden. —
Die im Voritebenden bezüglid des Betriebed der Anlagen
niedergelegten Anfichten können ſelbſtverſtändlich nicht für Fleinere
Provinzialftädte Geltung haben, jondern find meines Erachtens nur
in größeren Städten, beionders in Berlin, ein dringended Bedürfnis.
Ich babe aber außerdem noch auszufpredhen, daß umfangreiche, mit
allen Vollkommenheiten ausgeſtattete Zuftheizungsanlagen, nur dann
angewendet werden jollten, wenn die Sicherheit vorliegt, daß von
irgend einer Seite die Beauffihtigung der Anlage ftattfinden fann.
Hauptſächlich halte idy ed für nothwendig, dad Gewicht auf eine
gut wirkende Ventilationdanlage in erfter Kinie nur dann zu legen,
wenn die örtlichen Verbältniffe (wie aljo in allen großen Städten)
jo beihaffen find, dab die Schulen eine fünftlihe Lüftungseinrich—
tung gar nicht entbehren können. Für diefe Fälle halte ich ftarfe
Umfafjungdmauern, melde den zufälligen Luftwechſel zu Gunften
des fünitlichen Luftwechſels möglichſt beihränfen, ebenio Oelanſtrich
der inneren und äußeren Flächen der Wände (auch aus Sauber—
keitsrückſichten) für wünſchenswerth; in dieſen Schulen können auch
die Höhen der Klaſſen verhältnismäßig gering bemeſſen ſein. In
623
Schulen kleinerer Städte,. weldye frei gelegen, von guter Luft um—
geben find, bei denen für jpäterhin die jorgfältige Bedienung einer
umfangreihen Lüftungsanlage zweifelhaft ericheint, halte ich Die
Erzielung des Luftwechſels auf einfachere Weile für zweckentſprechen—
der. Für dieje Fälle ift jedoch auf eine möglichſt große Leiftung
der natürlihen Lüftung Rüdfiht zu nehmen und jollten meines
Erachtens die Außenwände nit unnötbig ftark oder von möglichſt
durchläſſigem Material hergeſtellt und die Klaffen in allen Dimen-
fionen groß gehalten werden. Ich babe durd die Ermittelungen
des Koblenjäuregebaltes gefunden, dab dad Deffnen der Thüren
während der Unterrichtöpaujen einen ganz bedeutenden Einfluß auf
die Luftbeichaffenbeit ausübt und daß, wenn in den Unterrichtöpaujen
aud die Fenſter offen ftehen, bei großer Höhe und nicht übermäßiger
Bejepung der Räume die Luftbeichaffenbeit trog mangelhafter Lüf—
tungdeinrihtungen ſich immer noch ald erträglich ergiebt. Es
ericheint mir vortbeilbaft anzuordnen, daß in Schulen, denen die
vollflommenften Lüftungseinrihtungen nicht gegeben werden ijollen,
während der Zmwilhenpaujen die Thüren und je nad der äußeren
Temperatur ein oder mebrere Fenfter geöffnet werden. Damit bier:
dur die Kinder nicht den direkten Witterungsdeinflüffen ausgejept
zu werden brauden, müßte von vornberein ein Raum zur Aufnahme
derjelben während der Unterridhtöpaufen vorgejeben werden. Died
voraudgejept, würde ich jogar dafür jprechen, von einer Centralheiz⸗
anlage in kleinen Städten gänzlich Abſtand zu nehmen und die
Klaſſenräume durch Lokalheizung zu erwärmen; ich füge jedoch hin—
u, daß ich bei Lokalheizung den mit großer Vollkommenheit kon—
—— Schütt- und Reguliröfen vor den gewöhnlichen Kachelöfen
den Vorzug geben würde, da es außerordentlich ſchwierig iſt, die
Kachelöfen derartig zu bedienen, daß ſie den wirklichen Wärme—
bedürfniſſen entſprechen. Ein Kachelofen wird einmal des Tages
geheizt und der Heizer ſoll in denſelben ſoviel Brennmaterial ein-
legen, daß die aufgeſpeicherte Wärme für die Dauer ſämmtlicher
Unterrichtöftunden ausreichend ift. Da fih die Menge des Brenn—
materiald nad) der jeweiligen äußeren Temperatur zu richten hat,
und unmöglich genau abzujhägen ift, wird der Heizer entweder zu
ftarf oder zu ſchwach die Defen erwärmen; meift wird Erſteres
geicheben. Bei den Requlir- und Schüttöfen ift man in der Lage
dem jeweiligen MWärmebedürfniffe Rechnung zu tragen und durch
die Kührung von friiher Luft unter die Defen die Mönlichteit eines
gewiſſen Luftwechſels zu befigen. —
Es iſt erforderlich jedesmal von Fall zu Fall die Frage der
Beheizung und Lüftung einer Unterrichtsanſtalt genau zu prüfen
und je nad den Berbältniffen die einfachere oder vollfommenere
Anlage, dieſes oder jened Syitem der Beheizung und Lüftung zu
wählen. Die Prüfung diejer Frage muß mit Vorfiht und Sad»
41°
624
verjtändniö vorgenommen werden, da die Entiheidung für alle
ferneren Verhältniffe von allergrößter Bedeutung ift. Nach Felt:
ftelung der Wahl des Heizſyſtemes halte id es nad meinen Er—
fahrungen für geboten, eine Konfurrenz unter bewährten Firmen
eintreten zu lafjen und diejen vollftändig freie Hand in ibren Vor—
ſchlägen bezüglich Diöpofition und Konftruftion zu überlaffen. Der
Konkurrenz ſelbſt ift ein genau detaillirted Programm über die
ſämmtlichen Forderungen, denen die Anlage gerecht werden joll, zu
Grunde zu legen und ijt auf dad Programm (nächſt der richtigen
Mahl des Syſtemes) das allergrößte Gewicht zu legen. Jeder #ebler,
welchen das Programm aufweiſt, wird für die Konkurrenten zum
Vortheil, der Anlage zum ſchweren Nachtheil jein. Bon den ein-
gegangenen Projekten empfiehlt es ſich, die beten durch Anfauf zu
ſichern und gleichzeitig den Konkurrenten eine Entihädigung für
ihre oft nicht unbedeutenden Ausgaben zu gewähren.
Das befte Projekt wird alddann mit den aus den anderen Ar—
beiten noch hervorgebenden Berbefferungen verjehen, zur Submiifion
geftellt. Bei Einhaltung diefer Art der Arbeitövergebung wird man
in die Lage fommen, dad beſte Projeft mit der billigiten Ausführung
deöjelben zu vereinigen und bin ich überzeugt, dab alsdann die
vielfahen und berechtigten Klagen über Schulheizungen weientlid
nadlafjen werden. Ich halte dafür, nad Möglichkeit die Kennt:
niffe und Erfahrungen der Unternebmer ſich nugbar zu maden und
den leitenden Baubeamten nur injoweit einen direkten Eingriff in
die Anlage zu geftatten, ald die Ausjchreibung der Arbeiten und
Ueberwahung der Ausführung died erfordert. Sobald die Bau-
beamten jelbit Projekte aufitellen oder den Unternehmern in Bezug
auf Dispofition der Anlage zu jpecielle Bedingungen vorjchreiben,
fann die Güte der Arbeit in Frage geftellt werden, da Erfahrungen
im Fade der Heizungsanlagen nur auf Grund jpeciellen Studiums,
zablreiher Beobahtungen und umfangreiher Ausführungen geſam—
melt werden fönnen. Sch befinde mich in diefem Punkte allerdings
im Widerſpruch mit dem legten Erlafje Sr. Excellenz des Herrn
Minifterd der öffentlihen Arbeiten, in welchem den Baubeamten
der hervorragendite Theil bei der Bearbeitung der Projekte zugetbeilt
wird. Auf Grund meiner Erfahrung und ganz bejonders auf Grund
der in diejen zwei Fahren nicht nur in den vorgenannten Anftalten,
fondern aud in ftädtiichen Schulen angeftellten Unterfuhungen muß
ich bei meiner Anficht ftehen bleiben.
Ih bin gern bereit, wenn ed gewünſcht wird, den Entwurf
eines Programmes audzuarbeiten, wie joldes der Konkurrenz für
Luftbeizungen in Schulen zu Grunde gelegt werden könnte und
würde mit Freuden begrüßen, wenn die von mir bisher gemachten
Beobadhtungen den Ausführungen ſpäterer Anlagen zum Nupen
gereichten. a
rof. 9. Rietſchel.
ad G. III 6800. PN *
625
168) Kormular des Reifezeugniſſes bei den Ertraneer«
Prüfungen.
Berlin, den 9. Juli 1885.
Die Gumnafial-Reifeprüfungen ſolcher jungen Leute, weldhe das
Neifezeugnis eined Real-Gymnaſiums oder einer Ober-Realſchule
erworben haben, jowie die Nealgumnafial- Reifeprüfungen jeldyer
jungen Yeute, weldye dad Reifezeugnis einer Ober-Realſchule erworben
baben, find durch I. A. $.18, 1 und IL. A $. 18, 1 der Prüfungse
ordnung vom 27. Mai 1882 als Ertraneerprüfungen ($. 17) bes
zeichnet und ed iſt a. a. O. $. 18, 2 angeordnet, welde Abkürzung
in dem Prüfungsverfabren auf Grund der bereitd abgelegten Reife—
prüfung unter beftimmten Borausjegungen einzutreten bat.
Das bei Ertraneer-Meifeprüfungen anzuwendende Formular ift
in Anlage A. und B. der Prüfungs-Ordnung vom 27. Mai 1882
vorgeihhrieben, indem unter I. der Unterſchied des Formulars von dem
für Abiturienten anzumendenden bezeichnet ift.
Für diejenigen Ertraneer-Prüfungen, welde nad dem in 1. A.
3. 18, II. A. $. 18 der Prüfungsordnung angeordneten abgefürzten
Verfahren ausgeführt find, ift ein Formular des Reifezeugnifieß nicht
ausdrücklich vergejchrieben worden. Die bierdurd berbeigeführte
Ungleichheit, in welder das Ergebnis der betreffenden Prüfungen
und feine Bedeutung befundet worden ift, hat den Behörden, welden
derartige Zeugnifje vorgelegt worden find, zu einer Unficherheit in
Auffafiung ihrer Geltung Anlaß gegeben.
Dadurd finde ich mich beftimmt, bezüglich der Form, in welder
über die nah I. A. $. 18, II. A. 8. 18 abgebaltenen Prüfungen das
Neifezeugnid auszuftellen ift, zur Ergänzung der Prüfungsordnung
vom 27. Mai 1882 Kolgendes anzuordnen.
Die Neifezeugniffe der bezeichneten Kategorie find im Uebrigen,
dad beißt bi8 auf dem nachher beionder& bezeichneten Zufag, nad
demfelben Formular (A., bezw. B.) abzufafien, wie die Ertraneer-
Neifezeugniffe. Hiernach ift nady der den Namen der Anſtalt und
die Bezeihnung des Zeugnifjed entbaltenden Ueberſchrift der Name
des Prüflingd nebit vollftändigem Nationale und der Angabe jeines
bisherigen Bildungsganges zu ſetzen.
Die Rubrik I trägt die Ueberſchrift „Sittlihed Verhalten” und
ift — der Vorſchrift von I. A. $. 17,6 (bezw. IL. A. $. 17,6) aus-
ufüllen.
j An der Rubrik Il. ift unter die Ueberichrift „Kenntnijfe und
Fertigkeiten“ zunächſt R jeßen: =
„Nachdem der N. N. an dem Real-Gymnaſium (bezw. der Ober:
Nealihule) zu. unter dem 18 daß beigeheftete Reife-
zeugnis erworben bat, ift unter Bezugnahme auf den Inhalt dejelben,
welder einen integrirenden Theil des vorliegenden Zeugnifjes bildet,
626
auf Grund von I. A. $.18,2 (bezw. 11. A. $. 18,2) der nd
ordnung vom 27. Mai 1882 dic Reifeprüfung auf
ihränft worden, und bat folgendes Urtheil über die Kenntniffe *
N. N. begründet. —
Hierauf folgt das Urtheil über die Gegenſtände der Prüfung,
ſodann der die Reife zuerkennende (bezw. nicht zuerkennende) Schluß—
ſatz und die Unterſchrift der Prüfungs-Kommiſſion (die leptere bes
ſchränkt auf den Königlihen Kommifjar, den Direftor und die an
der Prüfung betbeiligten Mitglieder), mie bei den Reifeprüfungen
von Ertraneern.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenbeiten,
von Goßler.
An
fämmtlihe Königlihe Provinzial-Schnitollegien.
U. II. 2004.
169) Abftandnabme von der regelmäßigen Borlage der
Berbandlungen über die Reifeprüfungen der böberen
Schulen an die Wiſſenſchaftlichen Prüfung»
Kommifjionen.
Berlin, den 15. Juli 1885.
Den Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-Kommiſſionen ift jogleih nad)
ihrer durch die Allerhöchſte Kabinetdö-Drdre vom 19. Dezember 1816
erfolgten Einjegung außer der Prüfung der Kandidaten für das
böbere Schulamt die Revifion der Verhandlungen der Reifeprüfungen
aufgetragen worden, melde ibnen von den Gymnaſien halbjährlich
durch Vermitelung der provinziellen Verwaltungsbehörde für die
höheren Schulen vorzulegen ſind. Dieſe regelmäßige Keviſionsthätigkeit
der Wiſſenſchaftlichen Prüfungs Kommilfionen ift, nachdem die Drganie
fation der Realanftalten im Sabre 1859 erfolgt war, auf die Neal»
ſchulen 1. Ordnung (Realgymnafien) und auf die Ober-Realichulen
eritredt worden und bat bis jept unverändert fortbeilanden, nur
mit der Modifikation, daß nach der in den legten Jahrzehnten ein»
aetretenen großen Zunahme der Zahl der höheren Lehranſtalten die
Prüfungs-Berhandlungen jedesmal nidht von der Gejammtbeit der
böberen Schulen, jondern nur ungefähr von der Hälfte der Gymnaſien
oder der böheren Lebranitalten überhaupt den Wiſſenſchaftlichen
Prüfungs: Kommilfionen zur Revifion eingereicht wurden.
Die Wifjenihaftlihen Prüfungs-Kommiifionen haben durd die
mübevolle Ausführung der ibnen übermwiejenen NRevifion weſentlich
dazu beigetragen, dab in den Reifeprüfungen der höberen Schulen
eine beftimmte und eine in den einzelnen Anftalten derjelben Kategorie
möglichſt gleihmäßige Höhe der Schulbildung erfordert und nach—
627
gewieſen wird; Ddiejelben haben ſich hierdurch um die Befeftigung der
Einrichtungen unjered böberen Schulmejens ein body zu ſchätendes
Verdienſt erworben. Nachdem aber durch die fait Nebaigjährige
Thätigfeit der Wiſſenſchaftlichen Kommiifionen in Prü ung der
Kandidaten des böberen Schulamteö erreicht iſt, dab die Lehrer
diefer Anftalten, diejenigen mwenigftens, welche mit dem Unterrichte
in der oberften Klafje betraut und Mitglieder der Reifeprüfungs-
Kommiifionen find, eine wiſſenſchaftliche Ausrüſtung von annäbernd
gleihem Maße befigen; nachdem ferner dur die vereinte Wirk—
jamfeit der Provinzial-Schulrätbe als Königliber Kommiljare bei
den Reifeprüfungen und den revidirenden Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-
Kommilfionen dad Berfabren in den Reifeprüfungen eine fefte Tradition
zu annäbhernder Gleihmäßigfeit gemonnen bgt: läßt ſich die Frage nicht
abmweijen, ob die regelmäßige NRevifion der Prüfungs-Verbandlungen
von den geſammten höheren Lehranſtalten oder einem beftimmten Theile
derjelben durch die Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-Kommiſſionen noch
jetzt als ein Erfordernis im Intereſſe unſerer höheren Schulen zu
betrachten iſt. Ohne die Bedeutung zu unterſchätzen, welche Revifions-
Bemerkungen fachmänniſcher Autoritäten bezüglich der Wahl der ge—
ſtellten Aufgaben, der Strenge und Genauigkeit der Korrekturen auch
jetzt noch fuͤr den Unterrichtsbetrieb zu gewinnen vermögen, muß ich
es doch für mehr als zweifelhaft erachten, ob dieſer Ertrag in
richtigem Verhältniſſe zu der Arbeit ſtehe, welche hierdurch den ohnehin
ſtark in Anſpruch genommenen Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-Kom—
miſſionen zugewieſen wird.
Aus dieſen Erwägungen habe ich mich dahin entſchieden, daß
von der regelmäßigen Vorlage der geſammten oder eines beſtimmten
Theiles der Verhandlungen von den Reifeprüfungen der höheren
Schulen an die Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-Kommiſſionen bis auf
Weiteres Abſtand genommen wird.
Unverändert bleibt hierdurch die den Wiſſenſchaftlichen Prüfungs—
Kommiſſionen für die Reviſion der Verhandlungen der Reifeprüfungen
an den höheren Schulen bisher zugewieſene Stellung. Einerſeits
iſt Werth darauf zu legen, daß in den Wiſſenſchaftlichen Prüfungs—
Kommiffionen ein von der eigentliben Schulverwaltung unabhängiges
Drgan zu fachmänniſcher Beurtbeilung ded in den Reifeprüfungen
an den böberen Schulen thatſächlich eingeſchlagenen Verfahrend und
der in denjelben nachgewieſenen Zielleiftungen ein für allemal beiteht.
Andererjeitd können diejenigen Mitglieder der Wiljenichaftlichen
Prüfungd-Rommijfionen, melde als Profefforen an der Univerfität
die wiljenichaftlihe Ausbildung der zufünftigen Lehrer der böberen
Schulen ald einen mejentlihen Theil ihres Berufes zu betrachten
haben, in der Kenntnidnabme von den thatſächlichen Schlußleiitungen
der Schulen auf den von ihnen vertretenen wiſſenſchaftlichen Gebieten
einen Anlaß finden zu erneuter Erwägung der Gefichtäpunfte, melde
628
für die wiſſenſchaftliche Bildung von Lehrern enticheidende Be:
deutung baben.
Indem ich biernady unter Abjtandnahme von der regelmäßigen
Borlage der Neifeprüfungs- Verhandlungen an die Wiffenihaftliden
Prüfungd-Kommijfionen die prinzipielle Stellung dieſer Kommiifionen
zu den Neifeprüfungen an den höheren Schulen unverändert befteben
lafje, bebalte ih mir vor, jo oft id dazu Anlaß finde, über das
Verfahren oder die thatjächlichen Leiſtungen in einem einzelnen oder
in allen Gegenftänden der Neifeprüfungen, für den Bereich einer
einzelnen Provinz oder der geſammten Monardie, das fachmänniſche
Gutachten der Wiſſenſchaftlichen Prüfungd-Kommiffionen einzuziehen
und darf vorausjegen, dab dielelben diejer Arbeit einer ausdrudlid
zugewieſenen Nevifion mit derfelben Hingebung ausführen werden, durch
welche diejelben in der bisherigen regelmäßigen Ausführung der
Reviſion mid zu Dante verpflichtet haben.
Der Minifter der geiftliben ıc. Angelegenheiten.
An Vertretung: Lucanus.
An
die Herren Direktoren der Königl. Wiffen-
Ihaftlihen Prüfungs-Kommiifionen.
U. 11. 1921.
170) Schließung von Schulen bei anftedenden
Kranfbeiten.
(Eentrbl. pro 1884 Seite 809 Wr. 111.)
Berlin den 6. Auguft 1885.
Seitens eines Provinzial-Schulfollegiumd find unter Hinweis
auf A Beftimmungen unjeres Erlaſſes vom 14. Juli v. 3.
nn : * TR — BT x.) und der dazu gehörigen Anweijung
über die Schließung von Schulen bei anftedenden Krankheiten
Zweifel darüber ausgeiproden worden, ob diejer Erlaß und die An—
weiſung auf höhere Schulen Anwendung fänden und bei der Schließung
derjelben die angeordnete Mitwirkung der Landräthe einzutreten habe.
Zur Bejeitigung diejer Zweifel weilen wir darauf bin, daß nad
dem Zwede und dem Wortlaute des Erlaſſes und der dazu gehörigen
Anmweilung (zu vergleichen find die Nummern 5, 6, 7, 8, 9 der
Anweilung, in denen von den mejentli nur bei höheren Schulen
vorfommenden Direftoren, Venfionaten, Konvikten, Alumnaten,
Kuratorien die Rede ift) dieſelben auch auf böbere Schulen ſich be—
ziehen und die Landräthe als Draane der Polizeiverwaltung auch bei
diejen Anftalten mitzuwirken baben.
Mir beftimmen ferner, da überall da, wo nad dem gedachten
629
Erlafje und der dazu gehörigen Anweiſung die für die Verwaltung
der niederen Schulen bejtebenden Organe (Kreid:, Orts-Schul—
inſpeltor, Schulvorſtand) zur Mitwirkung bei dem angeordneten
Verfahren berufen find, bei den höheren Schulen bezw. den Penfi-
onaten, Convikten, Alumnaten u. |. w. die Leiter derjelben und, wenn
ein bejonderes kollegialiſch geordnetes Verwaltungsorgan (Kuratorium,
Verwaltungsrath u. j. mw.) befteht, auch ein Ita erheblicher Zeit-
verluft dadurch nicht verurſacht wird, der Vorfigende deöjelben, bezw.
defjen Stellvertreter die jenen zuerftgenannten Organen zugewiejenen
Befugnifje auszuüben haben.
Der Minifter des Innern. Der Minifter der geiftlichen ıc.
An Vertretung: Herrfurtb. Ungelegenbeiten.
In Bertretung: Lucanus.
An
fämmtlihe Königlihe Provinzial-Schulfollegien.
M. d.g. A. U. Il. 2046.
M. 5. 3. 11. 8482.
IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer
und deren perfönliche Verbältniffe.
171) Einrihtung der zweiten Volföjhullehrer- Prüfung.
(Eentribl. pro 1883 Seite 509 Nr. 132.)
1;
Berlin, den 8. Juni 1885.
Auszug.
8
Die zwedmäßigfte und fiherfte Art der zweiten Volksſchul—
lehrer- Prüfung iſt weniger durch Abänderung der gegenwärtigen
Prüfungsordnung, welde auch in der Konferenz nicht verlangt worden
ift, ald durch eine genaue Berüdfichtigung ded Zwedes der Prüfung
während berjelben zu juhen. Es fommt, wie wiederholt audges
iproden worden ift, darauf an, feftzuftellen, ob der in die Prüfung
eingetretene Lehrer jelbjtändig und erfolgreih an jeiner Weiterbil«
dung gearbeitet hat, und ob er ein praftiich tüchtiger Xehrer geworden
ift. Außerdem ift in Betradht zu nebmen, daß die Eraminanden
nicht, wie bei der erften Prüfung, Schüler, jondern im Amte ftehende
Männer find. Die Möglichkeit, für die Prüfungen eine längere
Zeitdauer in Aniprud zu nehmen, ift durch die Rückſicht auf die
übrigen Geſchäfte der Provinzial- und Regierungs-Schulräthe aud«
eſchloſſen. Dagegen wird allerdings eine freie Handhabung der
rüfungd-Drdnung, die Verminderung jedes Zeitverluftes auch jept
630
ſchon die Gelegenheit ſchaffen fünnen, denjenigen Graminanden, über
welche ein ſicheres Urtbeil ſchwerer zu gewinnen ift, längere Zeit zu
widmen. Im diefer Beziehung ift mit Recht daran erinnert worden,
dab das Urtbeil über die mirflih guten Craminanden, namentlich
wenn fie an dem Seminar geprüft werden, in welchem fie ausge—
bildet worden find, jehr Ichnell gewonnen werden fann, und daß e8
nicht nöthig ift, jeden Lehrer in jedem Gegenftande zu prüfen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenbeiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
das Königl. Propinzial-Schultollegium zu N.
U. Ill.a. 11734.
2.
Berlin, den 10. Zuni 1885.
In der Berfügung vom 3. Mär; 1883 — U. III. 29330 —
ift auf die maßgebenden Gefihtöpunfte bei Abhaltung der zweiten
Prüfung der Volksſchullehrer und ald auf eine wichtige Aufgabe
derjelben darauf bingemwielen, daß der Eraminand eine genaue Kennt»
nis der in dem Bezirke jeiner Amtsthätigkeit geltenden Verordnun—
gen der Schulverwaltung befiße.
Damit died ermöglicht werde, ift es erforderlich, daß die König-
lihe Regierung Ihre allgemeinen Verfügungen in Schulſachen den
in Ihrem Bezirke mohnenden Scullehrer » Seminaren zugänglid
madht.
Ich ordne deshalb hiermit an, dab die Königliche Regierung
von den von Ihr erlaffenen allgemeinen Verfügungen dem König»
lihen Provinzial-Schulfollegium jo viele Abdrüde zugeben läßt, als
zur Bertbeilung an die Seminare Ihred Bezirkes erforderlich find.
An
fämmtlihe Königlihe Regierungen.
Abſchrift erhält das Königlihe Provinzial-Schulfollegium zur
Kenntnisnahme und entiprehenden Beachtung.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
s von Goßler.
An
fämmtlide Königl. Brovinzial-Schultollegien :c.
U. III. a. 14623.
In gleiher Weile ift unter dem 17. Zuli d. J. (U. Ill. a.
16362) an die inzwilhen in Wirkiamfeit getretenen Königlichen
Regierungen in der Provinz Hannover und an das Königliche Pro:
pinzial-Schulfolegium zu Hannover verfügt worden.
631
172) Unterrichtsplan eines zu Althof-Ragnit für
Seminarlebrer abgehaltenen Obftbaufurjuß.
(Eentribl. pro 1885 Seite 339 und Geite 340.)
Für Seminarlehrer in den Provinzen Dftpreußen und Meft-
preußen ift im Frühjahre 1885 ein vierwöchentlicher Kurſus für
Dbftbau in der Baumſchule des Nittergutöbefiperd Mad zu Althof—
Ragnit, in welder auch ſchon früher joldye Kurſe ftattgefunden haben,
abgehalten worden. An demjelben haben 7 Seminarlehrer aus Dft-
preußen und 4 aus Weftpreußen tbeilgenommen. Die Koften find
auf Fonds ded Königlihen Minifteriumd der geiftlihen ꝛc. Ans
gelegenheiten übernommen worden.
Dem Kurius hat der nachfolgende Unterridhtöplan zu Grunde
gelegen:
I. Obſtarten, die in der Provinz fultivirt werden, Vermehrung
derjelben
a. durch Samen, defjen Reife, Sammlung im Kleinen, Ges
winnung im Großen, Keimfähigkeitödauer, Ausſaat, Boden,
Schutz vor Froft und Mäufen,
b. dur Stedlinge, Ableger und Abſenker,
c. durch Veredelung.
II. Erziehung der Wildlinge oder Unterlagen (demonftrirt)
a. Pickiren im frautartigen Zuftande, jeine Vorzüge, -
b. Behandlung der Pflanzen beim Pidiren während des
Wachsthums,
c. Ausheben, Sortiren, Einſchlagen.
III. Veredeln der Bäume (demonſtrirt)
a. Wahl der Reiſer, Gewinnung derſelben, Aufbewahren,
b. Meſſer, Baumwachs, Bindematerial,
c. Vortichtung des Wildlings im Winter, im Sommer,
d. Befte praftiihe Beredelungdmethoden.
IV. Baumihulanlagen und Anpflanzung (demonftrirt)
a. Lage, Boden, Einfriedigung, Rojolen, Reihenbildung,
b. Pflanzen der im Winter veredelten Bäume in der Schule,
c. Stammbildung ohne Pfahl durch Zapfenſchnitt,
d. Kormen der Zwerabäume, Kronenbildung bei Hodhftämmen,
e. Dauer einer Anpflanzung bis zum Umtriebe.
V. Ausgraben und Pflanzzeit (demonftrirt)
a. Wurzelihonung, Cinfhlag, Murzelbejchneiden, Bodenmwahl,
Bodenverbefiern, Pflanzen, Pfablgeben, Anbinden, Schnitt
der Krone bis pn 6. Zabre nady dem Pflanzen.
VI. Behandlung ded Baumes während jeiner Kebenddauer
a. Ausiägen, Auslichten, Abnehmen der Waflertriebe, Entftehen
derjelben,
b. Pflege ded Stammes, Kalfen, Abkrapen der Borke,
632
c, Raupen,
d. Verjüngen,
e. Düngen,
f. Wundenbeilen.
VI. Obſt. Aufbewahrung, Verwerthung
a. im Keller, in Miethen,
b. Trodnen.
VII. Obftiorten, die werthvoll und unjer Klima ertragen, zum An«
bau im Großen nod lohnen.
173) Befähigungszeugnijie aus dem Kurjuß zur
Ausbildung von Turnlebrerinnen.
(Eentrlbl. pro 1884 Seite 823; pro 1885 Geite 210.)
Berlin, den 11. Auguft 1885.
An dem in der Königlihen Qurnlebrer » Bildungsanftalt zu
Berlin in den Monaten April, Mai und Juni 1885 abgebaltenen
Kurſus zur Ausbildung von Qurnlehrerinnen haben theilgenommen
und am Scluffe deöjelben dad Zeugnis der Befähigung zur Er«
theilung von Qurnunterriht an säddhenidhulen erlangt:
)1) Eliie Annudfe, Lehrerin zu Elbing,
2) Minna Atorff zu Enfte bei Meſchede i. MWeftf.,
3) Emilie Bebnde, Lehrerin zu Burtehude, Reg. Bez. Stade,
4) Katharine Benede zu Berlin,
5) Emma Berner, Handarbeitölehrerin dajelbft,
6) Agathe von Böhmer, Lehrerin dajelbft,
) 7) Dorothee Bölig, Handarbeitölehrerin zu Weſel,
8) Marie Boretius zu Berlin,
9) Elifabetb Breidenjtein, Handarbeitslehrerin zu Halberftadt,
10) Bertha Brömmel, Lehrerin zu Hannover,
911) N lad Handarbeitölehrerin zu Köthen, Herzogthum
nbalt,
12) Dlga von Cotzhauſen, Lehrerin zu Berlin,
*)13) Marie Dufke, Zeichenlebrerin zu Danzig,
14) Anna Echtermeyer zu Riejenburg i. Weſtprß.,
15) Helene Edler zu Berlin,
16) Johanna Ehlert, Lehrerin zu Preuß. Stargardt,
17) Sobanna Eichhorn, Handarbeitälehrerin zu Königäberai. Pr.,
) 18) Katharine Eller, Lehrerin zu Hufum, Reg. Bez. Schleswig,
19) Alerandrine Fritſch, Mufiklebrerin zu Heilsberg i. Oſtprß.,
20) Elifabetb Hannemann, Handarbeitdlehrerin zu Berlin,
21) Klara Herrforth, Lehrerin daſelbſt,
a) Dielelbe hat auch Schwimmunterricht erhalten.
633
*)22) Klara Herzog, Lehrerin zu Berlin,
23) Margarethe von Heyn zu Drieſen i. d. Neumarf,
)24) — Ri oldinghaujen, Handarbeitölehrerin zu Braubach
a./Rhein,
»)25) Marie Jungflaus, Handarbeitslehrerin zu Pyrig i. Pom.,
»)26) Alma Kämpffer, deögl. zu Hagen i. Weftf.,
. 27) Marie Kauffmann, Lehrerin zu Thorn,
28) Iohanna Knittel, Handarbeitölehrerin zu Spandau,
29) Margarethe Koch, desgl. zu Poſen,
30) Martha Koch zu Thorn,
31) Elijabetb Kohn, Lehrerin zu Berlin,
32) Anna Kurth, desgl. zu Greifäwald,
2) 33) Hedwig Lamprecht, desgl. zu Köölin,
») 34) Eliſabeth Lange, desgl. zu Teltow,
35) Marie Lenzewsöki, desgl. zu Berlin,
36) Elma Löbell zu Inſterburg,
37) Margarethe Löſer, Lehrerin zu Berlin,
38) Eliie Mächler, Lehrerin dajelbft,
39) Marie Meyer, Lehrerin zu Königäberg i. Prß.,
2,40) Marie Mielke, Handarbeitölebrerin zu Danzig,
2)41) Marie Müller, Lehrerin zu Ratibor,
42) Anna Müller, Zeichenlehrerin zu Berlin,
43) Roſa Neumann, Lehrerin daſelbſt,
») 44) nn Zeichen: und Handarbeitölehrerin
daſelbſt,
45) Anna Papke, Lehrerin zu Stolp i. Pomm.,
46) Luiſe Peter, deögl. zu Kaffel,
47) Ienny Prellwig geb. Dulf zu Königöberg i. Prß.,
48) Johanna Pripel, Lehrerin zu Berlin,
49) Karoline Puttkammer geb. Mad, Handarbeitölehrerin
zu Belgard i. Pomm.,
»)50) Angelifa Redner, Lehrerin zu Heilöberg i. Oſtprß.,
51) Elſe Reinide, Handarbeitölehrerin zu Danzig,
52) Eliſe Rennemann, Zeichenlehrerin zu Berlin,
53) Augufte F ß, Handarbeitslehrerin zu Schlüchtern, Reg.
ez. Kaſſel,
54) Gertrud von Röbel, Lehrerin zu Allenſtein,
55) Antonie Römer, Handarbeitölehrerin zu Berlin,
56) Johanna Röthig, Handarbeitölehrerin dafelbit,
57) Katbarine Rofener, Lehrerin dafelbft,
»)58) Emma Rüdiger, beögl. zu Danzig,
59) Anna Schäler, Hanbdarbeitölehrerin au Berlin,
2,60) Gertrud Schetter, desgl. zu Soeft i. Weitf.,
*)61) Hedwig Schmidt, desgl. zu Königöberg i. Prß.,
62) Mathilde Schmidt zu Eisleben,
634
63) Eliſabeth Schreiber, Lehrerin zu Königsberg i. Prh.,
*)64) Eliſe Schultheiß, desgl. zu Großnebrau i. Weſtprß.,
65) Agnes Schultz, desgl. zu Königsberg i. Prß.,
*)66) Hermine Schulze, Seminarlehrerin zu Saarburg, Rep.
Dez. Trier,
*)67) Gertrud Schulze, Lehrerin zu Zeltom,
*)68) Marie Schwarz, Handarbeitölehrerin zu Dftrome, Reg.
Bez. Poſen,
*)69) Katharine Seger, Lebrerin zu Wejel,
70) Anna Seidel, deögl. zu Berlin,
) 71) Ida Söhnen, Handarbeitölehrerin zu Annen bei Witten,
Reg. Bez. Arnöberg,
72) Antonie Spielbagen, Lehrerin zu Berlin,
73) Anna Steppuhn, deögl. zu Königsberg i. Prß.,
.*)74) Thereſe Straube, Handarbeitölehrerin zu Elbing,
75) Luiſe von Tönges, dedgl. zu Münfter i. Weftf.,
76) — Wahl zu Danzig,
77) Elie Wartenberg zu Berlin,
78) Amalie Wegelin, Handarbeitölehrerin 3. 3. zu Berlin,
79) Jeanette Wegner, desgl. zu Danzig,
*)80) Iohanna Weiland, Lehrerin zu Köln a./Rhein,
81) Martha Wunnede, Zeichenlehrerin zu Berlin, und
*)82) Martha Zappe zu Magdeburg.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
Bekanntmachung.
U. III. b. 7279.
174) Anwendung von Maßregeln bei ſolchen Zöglingen
der Schullehbrer-Seminare, deren Entlafjung wegen
mangelnder Drdnung in ihrem ganzen Verhalten ıc. in
Ausjiht genommen werden muß.
Berlin, den 24. Auguft 1885,
Dem Königlihen Provinzial-Schulfollegium lafje ich beifolgend
Abichrift einer jeitend des Provinzial-Schullollegiums zu Breslau
unter dem 29, Zuli d. J. an die Seminar-Direftoren der Provinz
Schleſien erlaffenen Verfügung, betreffend die Anwendung von Maß:
regeln bei ſolchen Zöglingen, deren ————— dem Seminare
wegen mangelnder Ordnung in ihrem ganzen Verhalten ꝛc. in Aus—
fiht genommen werden muß, zur Kenntnisnahme und mit dem
Anbeimgeben zugeben, hiernach, jofern e8 noch nicht bereit geſchehen,
635
bie Direktoren der Seminare der dortigen Provinz gleihfalld mit
entipredhender Anweiſung zu verjeben.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Au
fämmtlihe Königl. Provinz.-Schultollegien
mit Ausnahme des zu Breslau.
U. Ill. 2436.
Breslau, den 29. Zuli 1885.
Kür die Zukunft beftimmen wir, daß joldye Zöglinge, welche
den Anforderungen des Lehrplanes nicht entipredhen, und deren Ber:
fegung in die höhere Klafje vorausfihtlih zu der vorgeichriebenen
Zeit nicht wird erfolgen können, mindeftend ein Vierteljahr vor Schluß
des Schuljahres ausdrüdlid und zu Protokoll vor dem Kebrerfollegium
zu verwarnen find. Wenn die Bernadhläffigung der Pflichten und
das Zurüdbleiben hinter den Anforderungen ausnahmsweiſe erft im
legten Bierteljahre in erfennbarem Maße eintreten jollte, ſo ift
jofort Konferenzberathung über den Fall zu veranlaffen und die
Warnung alddann noch nachzuholen. Stetö aber müffen die Eltern
oder Vormünder von derartigen Warnungen gleichzeitig in Kenntnis
gejept werden.
Bei etwa jpäter zu ftellenden Anträgen auf Entlaffung jo ge—
warnter Zöglinge ift und das feiner Zeit aufgenommene Protokoll
über die Androhung der Entlaffung ftetd mit vorzulegen.
An
den Königl. Seminar-Direltor Herrn N.
Wohlgeboren zu R.
Abſchrift zur Kenntnisnahme und gleihmäßigen Beachtung mit
dem Bemerfen, daß die vorftebenden Beftimmungen analoge An—
wendung auf ſolche Zöglinge finden, deren Entlafjung aus dem
Seminar wegen mangelnder Ordnung in ihrem ganzen Verhalten
oder wegen wiederholter Uebertretung der rien in Ausſicht
genommen werden muß; jo daß ohne vorgängige fürmlihe Warnung
fünftig nur im Falle grober Vergehen oder bewußtes bartnädiges
Miderftrebend gegen beftimmte Anordnungen des Direftord oder der
Lehrer die Ausiäliehung aus der Anftalt zu beantragen bleibt.
Königliched Provinzial-Schulfollegium.
von Seydemip.
An
ſämmtliche Königlihe Seminar-Direftoren
der Provinz.
636
175) Abänderung derInftruftion für die Schulbebörden
der Provinz Schledwig-Holftein, betreffend die An»
ftellungsfäbigfeit der Schulamtöbewerber und die Be»
jegung der Volksſchullehrerſtellen.
Schleswig, den 23. April 1885
Auf den Beriht vom 28. v. M. eröffnen wir dem Königlichen
Sculvifitatorium wie wir der Anfiht Wohldesielben darin zuftimmen,
dab die zur interimiftiihen Anftelung befäbigende Prüfung der
Schulamtsaspiranten (Präparanden) nicht dem SKirdhenpropite als
—5 ſondern jedem Kreisſchulinſpektor für feinen Auffichtäbezirf
uſteht.
Der im $. 4 der Inſtruktion vom 1. Oktober 1873, betreffend
die Anftellungsbefähigung der Schulamtsbewerber ıc (Amtsblatt
Seite 299),*) gebraudte Ausdrud „Kirchenpropſt“ entiprady freilich
den damald obwaltenden faktiſchen Verbältnifjen, injofern derzeit nur
Kirchenpröpfte in ber Provinz; mit dem Amte der Kreisihulaufficht
beauftragt waren, ift aber um beswillen nicht ganz korrekt, meil
die Vornahme diejer Lebrerprüfung felbftverftändlid den Kirchen—
pröpften nicht als kirchlichen Beamten, jondern in ihrer Eigenichaft
als Schulauffihtäbeamten zuftand und ſeit Grlafjung des Schul—
auffichtögeiepes vom 11. März 1872 die Kreidihulinipeftion aud
anderen Perjonen als den Kirchenpröpften übertragen werden fonnte.
Ar
das Königl. Schulvifitatorium zu N.
Abichrift erhalten die Königl. Schulvifitatorien zur Kenntnis»
nahme und Nachachtung.
Königlihe Regierung,
Abtheilung für Kirchen: und Schulweſen.
An
fänmtlihe Königl. Schulvifitatorien der Provinz.
ll. 3592.
V. Volksſchulweſen.
176) Gewährung von Staatsbeihilfen zu Elementar—
ſchulbauten.
Berlin, den 21. Mai 1885.
Sowohl bei Durchſicht der in Folge meines Cirkular-⸗Erlaſſes
vom 7. Januar d. J. — U. III. a. 10051 — eingereichten Nach—
*) Centralblblatt pro 1873 Seite 673.
637
weilungen über die Eriparnijje, welche bei den für das Etatsjahr
1883/84 zu Elementarihulbauten aus dem Fonds Kay. 12] Titel 28 a.
zur Verfügung geftellten Unterftügungen eingetreten find, als aud
anderweit babe ih die Wahrnehmung gemadt, daß in mehreren
Fällen die Ausführung der Schulbauten, zu melden Staatöbeihilfen
bemilligt worden find, verzögert wird, und die dazu beftimmten
Staatemittel nicht baldige Verwendung finden, vielmehr auf längere
Zeit unbenugt zurüdbebalten werden. Der Grund hiervon liegt bald
darin, dab die Vorbereitungen zur Bauausführung (Beihaffung der
Projekte und Koftenanihläge, Berdingung des Baues, Mahl des
Bauplapes, Sicherung der Materialien, Vereitftellung der von den
Gemeinden zu leiftenden Baubeiträge u. |. m.) nicht rechtzeitig ges
troffen werden, bald aber aud darin, daß die Benachrichtigung von
der diesſeits beabfichtigten Erwirfung einer Staatöbeihilfe und dem
Betrage derjelben nicht jo zeitig erfolgt, um den Bau nody in dem—
jenigen Etatsjahre, für welches die Unterjtügung gewährt wird, zur
Ausführung bringen zu fönnen.
Um dieſem Uebelſtande abzubelfen, will ih die Königliche
Regierung bierdurdy ermäctigen, fortan ſchon von dem Beginne jedes
Etatsjahres ab für das nächſtfolgende Etatsjahr, alfo zunächſt ſchon
von jetzt ab für das Etatsjahr 1886/87, Anträge — Gewãhrung
von Staatsbeihilfen an unvermögende Gemeinden und Schulverbände
für Neus, Erweiterungs-, und Reparaturbauten an Elementarſchulen
bei mir zu stellen. Die nachgeſuchten Unterſtützungen dürfen aber
in ihrem Geſammtbetrage die Summe von Mk.jährlich bis auf
weitere Beſtimmung nicht überſchreiten, und auf dieſe Summe ſind auch
die bereits zugeſicherten ſowie auch im Bedarfsfalle diejenigen Beihilfen,
welche in etwaigen mir zum Berichte zugefertigten und der König—
lihen Regierung zu gleibem Zwede überjandten Immediatgeſuchen
erbeten worden find, vorzugsweiſe in Anrechnung zu bringen.
Die Königlihe Regierung bat nunmehr unter Beachtung der
in dem Girfular-Erlafje vom 24. November 1883 — U. IIla.
20511 —*) jonit getroffenen Beftimmungen nah und nach über die
einzelnen Baufälle Bericht zu eritatten bezw., joweit die Bauprojekte
diedjeitö bereitd genehmigt und die Unterftügungd- Anträge ſchon früher
gebörig begründet worden find, die in dem Girfular-Erlafje vom
19. Dezember 1884 — U. Illa. 21068 — vorgeichriebene Nach—
weilung einzureihen. In den bejonderen Berichten ift ftetö der
fonfeifionelle Charakter der Schule anzugeben und die erforderliche
Baubeibilfe rechnungsmäßig nachzuweiſen. In lepterer Beziehung
bat die Königlihe Regierung auch zu beadhten, dab die von den
Gemeinden etwa anzujammelnden Baubeiträge und die von verfügbaren
) Eentrbl. pro 1883 Seite 680.
1885. 42
638
Beftänden etwa auffommenden Zinjen ftets bis zu dem Zeitpunfte
der Bauausführung mit in Anjap gebracht werden müfjen.
Ferner made ich der Königlihen Regierung zur Pflidt, eine
Baubeibilfe erft dann nachzuſuchen, wenn mit Sicherheit anzunehmen
ift, daß der Schulhausbau in dem betreffenden Etatsjahre audy wirklich
im Mejentlihen vollendet werden fann. Treten wider Erwarten
demnächſt unvorbergeiebene Hindernifie ein, jo daf die Bauausführung
in dem betreffenden Etatöjahre nicht erfolgen fann, jo ift mir davon
jofort Anzeige zu erftatten, damit event. der verfügbare Betrag ander:
weit verwendet werden kann.
Eine Gemäbrung von Baubeibilfen in Raten für zwei oder
mehrere Sabre findet in der Pegel nicht ftatt, wie auch Unter-
ftügungen an Gemeinden zu bereitd ausgeführten Schulbauten eben-
falls der Regel nah nicht bewilligt werden.
Fit eine Beibilfe für einen Schul und Küſter- oder Or—
ganiften» ıc. Haudbau erforderlich, fo ift Betreff der Schul- und
Kirchenintereflenten der unbeibringlie Betrag getrennt nachzuweiſen,
und, da die Beihilfe zu dem firdliden Bau nad wie vor aus dem
Allerhöchſten Dispofitionsfonds bei der Generalftaatäfafje erbeten
wird, der deöfallfige Antrag gemäß den hierfür maßgebenden Be-
ftimmungen durch Beibringung der vorgejchriebenen Präftationd-
Nachweiſungen u. j. w. zu begründen.
Infſoweit die Königlihe Regierung nicht ſpäteſtens bis zum
1. März jeded Jahres Anträge auf Gewährung von Unterftügungen
ftelt, behalte id mir vor, über die Verwendung des Reftbetrages
der obenbezeichneten Summe zu Schulbauten in anderen Bezirken
Verfügung zu treffen.
Schließlich veranlaffe ih die Königliche Regierung noch, ſowohl
von der Bauausführung felbft bezw. von der Auszahlung der Unter-
ftügung ald auch von der eingetretenen Erjparnid an derjeiben mir
in jedem einzelnen Falle fofort und jpäteftend bis Ende Sanuar jeden
Jahres befondere Anzeige zu erftatten. Cine gleiche Anzeige, ſoweit
fie nicht bereitö erfolgt ift, erwarte ich auch Betreffs der für die
Gtatöjahre 1883/84 und 1884/85 bemilligten Unterftügungen, von
denen die erjteren im Gentralblatte der Unterrichtö-VBermwaltung (von
1884 ©. 478 ff.) befannt gemacht worden find, die legteren demnächſt
ebendajelbit werden abgedrudt werden.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
ſämmtliche Königliche Regierungen.
U. III a. 13694.
639
177) Berpflihtung der Schulgemeinden zur Beihaffung
der nötbigen Defen in den Dienftwohnungen der Lehrer.
(Centribl. pro 1883 Seite 616 Nr. 167.)
Berlin, den 22. Juni 1885.
Dem Schulvorſtande eröffne ih auf die Rekursſchrift vom
24. April 1885, unter Anſchluß der Anlagen, dab die Baupflichtigen
gehalten find, für die zu den Dienſtwohnungen der Volksſchullehrer
gehörigen beizbaren Zimmer audy die erforderlihen Defen zu liefern,
ohne Rückſicht darauf, ob letztere — den örtlihen Verhältniſſen
oder Gewohnbeiten entipredyend — feftftehend oder trandportabel
bergeftellt werden.
Eine Abänderung der Verfügung der Königlichen Regierung
zuM. vom 2. März d. 3., durdy welche der dortigen Schulgemeinde
aufgegeben wird, für die Wohnung des Lehrerd N. zwei Defen zu
beihaffen, muß ich daher ablehnen.
Der Minifter der geiftliben ıc. Angelegenheiten.
Am Auftrage: Barkhauſen.
An
den Schulvorftand zu N.
G. Il. 5838. U. Illa.
178) Abänderung der von der Regierung zu Potödam
ergangenen Beftimmungen über die Halbtagdichulen,
über die Sommerſchulen und die Schulen mit drei
Klaſſen und zwei Lehrern.
(Eentribl. pro 1873 Seite 42.)
Potödam, den 30. Dezember 1884.
In unjeren Verordnungen vom 9. Dezember 1872 und vom
17. Januar 1873 find Beftimmungen über die Halbtagsichulen,
über die Sommerjhulen und die Schulen mit drei Klajfen und
zwei Lehrern getroffen worden, melde nunmehr nad den jeither
gemachten Erfahrungen und nady Durchführung des Turnunterrichtes
und des Unterrichtes in den weiblichen Handarbeiten eine Abände-
rung erfordern. Wir beftimmen daher Folgendes:
In der Halbtagsſchule ift der Unterricht in den weiblihen Hand-
arbeiten außerhalb der Zabl der vorgejchriebenen 32 wöchentlichen
Lehrſtunden zu ertbeilen, weil feine der beiden Klafjen die in dem
Normalplane (Allgemeine Beftimmungen Nr. 13 ©. 7) feftgejepte
Stundenzabl erhält, und eine bejondere Lehrerin für diefen Gegen-
ftand angeftellt ift. Die beiden für den Handarbeitdunterricht notb-
wendigen Stunden find entweder im Sommerbalbjahre in Anſchluß
an den übrigen Unterricht zu ertbeilen, in der einen Stunde gleicy
42°
640
laufend mit dem Turnen, oder fie find im Winterhalbjabre gewöhn-
ih bintereinander zu legen unter Zuhilfenahme eines der fonft
ſchulfreien Nachmittage.
Der Zurnunterricht ift dagegen im Sommerbhalbjahre in die
wöchentlihe Stundenzahl der Dberklaffe einzureiben; im Winter:
balbjahre wächſt die eriparte Stunde dem —— Leſen zur
Belebung, Ergänzung und Wiederholung der Realien zu, ebenſo im
Sommer bei ungünſtigem Wetter und da, wo aus örtlichen Grün—
den zeitweiſe kein Turnunterricht gegeben werden kann.
Demnach geſtaltet ſich der Vertheilungsplan der Stunden und
Gegenſtände in der Halbtagsſchule folgendermaßen:
Oberklaſſe: Unterklaſſe:
3 3
Religion
Deutſch (Sommer 6, Winter 7) 7
Rechnen und NRaumlehre 3 3
Zeichnen ]
Realien 3
Singen 1 1
Qurnen (Sommer) ]
(Handarbeit) (2)
18 14
42
Gejtattet es die Größe des Schulzimmers, jo nimmt die Mittel:
ftufe an dem Unterrichte beider Klaſſen tbeil. Ä
Dementſprechend ift auch die Sommerjchule der einklaifigen
Schule einzurihten, fofern, was überall zu erftreben ift, die Ober:
klaſſe 18, die Unterklaffe 14 wöchentliche Stunden erhält. Kann
died jedoch wegen der zur Zeit noch obwaltenden örtlichen Hinder-
niffe nicht durchgeführt werden, jo wollen wir zulaffen, dab beide
Klaffen der Sommerjhule zujammen 30 wöchentliche Stunden
erhalten, jo zwar, dab entweder die Oberklaſſe 16, die Unterklaſſe 14,
oder beide je 15, oder endlich eritere 14, die andere 16 Stunden
erhalten. In legterem Falle ift folgende Vertheilung der Gegen:
ftände auf die Stunden zu treffen:
Oberklaſſe: Unterklaſſe:
3 4
Religion
Deuftſch 7
Rechnen und Raumlehre 4
Realien
4
3
2
Singen 1 1
Zurnen (Sommer) 1
(Handarbeit) 2
4
14 +2 16
641
Bei ungünftigem Wetter oder Wegfall des Turnunterrichtes
ne Urſachen ift, wie oben bemerft, kurſoriſches Leſen zu
treiben.
Sit bei einer zweiklaſſigen Schule mit zwei Xebrern die Sommer:
ſchule unerläßlih, jo findet auf die Dberflaffe der obige Plan der
Halbtagsihule Anwendung, während die Unterflaffe nad dem Nor—
malplane der Allgemeinen Beftimmungen 22 wöchentliche Stunden
erhält, jo zwar, dab von den beiden fiir Handarbeit und Turnen
angejepten Stunden je eine der Religion und dem Deutſchen zu»
wadien, meil jene in der Unterflafje ausfallen. Die Schüler der
Mittelitufe fönnen, wenn es die Größe ded Schulzimmers zuläßt,
neben dem Unterrichte der Dberflaffe in 12 Stunden dem der Unter:
klaſſe zugetbeilt werden.
Endlich find in der Schule mit drei Klaffen und zwei Lehrern
die Gegenftände in folgender Weije zu vertbeilen:
Oberklaſſe: Mittelklaffe: ———
5 4
Religion
Deulſch 8 5
Rechnen und Raumlehre 4 4 3
Zeichnen 2 —1
Realien 5 4
Singen 2 2 1
Tumen (Sommer) 2 1
Handarbeit 2 2
238+2 »4+2 12
Dei Wegfall des Turnens tritt in der Mittelflaffe die eriparte
Stunde dem Deutihen oder der Religion zu, in der Dberklajje find
u auf die Realien und auf Rechnen oder Deutſch zu ver«
theilen.
Tritt auch bei diefen Schulen die Notbmwendigfeit ein, im
Sommer verfürzten Unterricht zu halten, jo ift derjelbe wo möglich
auf die Dberklaiie zu befchränfen, und darf nur auf 18 bezw. 20
wöhentlihe Stunden mit dem Plane der Halbtagsihule finken.
Die Unterflaffe erhält dagegen mindeftend 20 möchentlihe Stunden.
Dieſe Einrichtungen find mit Beginn des fünftigen Schuljahres
zu treffen und Em. Hoch- und Hochehrwürden wollen dazu bie
nothwendigen Anweiſungen erlafjen.
Zum 1. Zuli f. J. ift über die Durdführung derjelben unter
Beilage einer ſchematiſchen Ueberſicht Bericht zu erftatten.
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirhen- und Schulweſen.
An
fänmtlihe Herren Kreis-Schulinipeltoren
des Bezirkes.
642
179) Unter Schulen in den Domänendörfern (8.45 der
Schulordnung vom 11. Dezember 1845) find Schulen
für die Domänen: Hinterjalien (Domanial-Einfajien)
zu verftehben. Die Verpflihtung des Fiskus zur Ge—
währung des Brennbolzes für Schulen in den Domä—
nendörfern erftredt jihb auf alle Ortſchaften im
Domanium, ohne Unterſchied, ob dielelben eine länd—
lihe Gemeindeverfaliung haben oder nit.
Schulvorftand ift Vertreter der Schule, nit be-
rufen zur Bertretung der zur Schule gebörigen Ge—
meinden und Drtihaften Rechtliche Bedeutung der
Sthulmatrifeln.
(Eentrbl. pro 1885 Seite 379, pro 1883 Seite 453; pro 1878 Seite 627;
pro 1881 Seite 138).
Im Namen ded Königß.
In der Berwaltungsitreitiache
des Königlichen Forftfisfus, vertreten durch die Königliche Regierung,
Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Korften, zu Danzig,
Beklagten und Revifionäflägers,
wider
den Schulvorftand zu Engleröhütte, Kläger und Revifionöbeflagten,
bat das Königliche Oberverwaltungsgericht, Erfter Senat, in feiner
Sigung vom 1. Mai 1885 für Net erkannt,
dat auf die Revifion des Beklagten die Entiheidung des Be-
zirföausichuffes zu Danzig vom 25. Dftober 1884 aufrecht
zu erhalten, der Werth ded Streitgegenitandes auf 409 Marf
50 Pf. feitzufegen, die baaren Auslagen des Verfahrens und
des Klägers in der Nevifionsinftang dem Beflagten zur Laft
zu legen, im Uebrigen aber die Koften diejer Inftanz außer
Anjag zu laffen.
Bon Rechts Wegen.
Gründe.
Gegen das vorgedadhte, den Thatbeftand ergebende Berufungd-
Urtheil bat der Beklagte die Revifion mit dem Antrage eingelegt :
unter Abänderung der Vorentſcheidungen den Fiskus als
nicht verflichtet zu erfennen, für die Drtihaft E. das Brenn«
material der Schule in E. zu liefern.
Er behauptet Verlegung der 88. 46, 54 der Schulordnung
vom 11. Dezember 1845 durch unrichtige, der F8. 38, 39, 55 der-
jelben durch Nicht-Anwendung und führt, indem er anerfennt, daß
E. Trennſtück eines fiäfaliichen Gutöbezirkes ift, namentlich aus, daß
der $. 45 von den Schulen in den, Domänendörfern, wo Fiskus
Gutsherr, der $. 46 von den Schulen in adligen Gütern, wo im
643
Gegenjage zum Fiskus adlige Gutäherren vorhanden find, und der
$ 47 von denjenigen Schulen handele, wo der Kiöfus mit adligen
utöherren fonfurrirt, wo alio zu einem Sculbezirfe Domänen
dörfer und adlige Gutäbezirfe — und daß nach dieſer Anlage
des Geſetzes der $. 46 niemals auf den Fiskus ald Gutsherrn an—
gewandt werden fönne.
Der Kläger beantragt dagegen Beftätigung der angefochtenen
Entſcheidung. Cr macht geltend, dat die Schule ihren Sig in P.,
aljio in einem Domänendorfe, habe und nur einftweilen in €.
untergebradht jei, event. hält er dad Herfommen für enticheidend, da
der 8. 46 der Schulordnung auch auf den Fiskus Anwendung
“finden müfje.
Sn dem Termine zur mündlihen Verhandlung vor dem unter:
zeichneten Gerichtshofe tft von dem Vertreter des Klägerd auf die
Matrifel vom at 1877 der Schwerpunft gelegt worden, da
dieſe ald ein Vertrag anzuſehen jei, dem Fiskus durch die erfolgte
Beftätigung derfelben jeitend der Königlichen Regierung beigetreten ſei.
Bei diefer Sachlage war, wie geſchehen, zu erfennen.
Mad zunächſt die Legitimation der Parteien betrifft, jo iſt
der Schulvorftand nicht zur Vertretung des Schulverbandes, der zur
Schule gehörigen Gemeinden und Drtidhaften, berufen. Ihm liegt nad
8. 32 der Schulordnung nur ob, die Schule in Drozeffen zu vers
treten. Um ein Recht der Schule aber bandelt es Ka im gegen-
wärtigen Rechtsſtreite. Es ift daher der Schulvorftand mit Recht
als Kläger aufgetreten, und muß derjelbe als aftiv legitimirt anges
fehen werden, während die Paſſiv-Legitimation des Fiskus feinem
Zweifel unterliegen fann. Da hiernach ald Kläger nicht jowohl der
Schulverband, wie vom Borderrichter angenommen ift, als
vielmehr der Schulvorftand in Vertretung der Schule zu
gelten hat, jo mußte das Rubrum dementiprehend berichtigt werden.
Vorweg iſt ferner darauf hinzuweiſen, daß die Schulmatrifeln,
wie dies bereits von dem Vorderrichter dargelegt iſt, fein neue
Recht Schaffen, jondern nur die beftebenden Rectöverhäftniffe zu
fonftatiren haben (vergl. Entiheidungen ded Dbervermaltungäge-
richted Band IV. Seit. 191, 210)*) Die Matrifeln haben daher
an ſich nit den Charakter von Verträgen, nod erhalten fie den-
jelben für den Fiskus durch Beftätigung der Schulauffichtöbehörde,
wohl aber können die Feitfegungen- der Matrifel auf Verträgen bes
ruben und find dieſe Feftiegungen dann maßgebend, ſoweit die Ver—
träge maßgebend und rechtöverbindlic find. Daß die Feitiegungen
® 1. *
der Matrikel vom en 1877 wegen Lieferung ded Schulholzes
*) Centrbl. pro 1878 Seite 627; pro 1881 Seite 138.
644
von Seiten des Fiöfus auf früheren Verträgen oder beionderen
Rechtstiteln beruben, iſt vom Kläger felbn nicht bebauptet.
Die Entſcheidung der vorliegenden Streitfrage kann demnach
nicht als dur die genannte Matrifel erfolgt angejehen werden,
ſondern ift aus den Beitimmungen der Schulordnung vom 11. Des
zember 1845 „von der Unterhaltung der Glementarihulen” zu
ſchöpfen.
Der $. 45 derſelben handelt von den Schulen „in den Vo—
mänendörfern“. Der VBorderridter, fi den Ausführungen in
Schulz, Sculordnung für die Glementarjchulen der Provinzen Oft:
und Welt» Preußen vom 11. Dezember 1845 Seite 536 anſchließend,
will unter Domänendörfern nur diejenigen Ortſchaften mit länd—
lider Gemeindeverfaifung verftanden wiſſen, in melden dem
Fiöfus die gutöberrlihsobrigkeitlihen Rechte zuſtehen. Dem fann
nicht beigetreten werden. Das Wort „Dorf“ ift nicht gleichbedeutend
mit „Gemeinde“. Dorf bedeutet ſprachlich einen ländlichen Wohn-
plag, einen Kompler von Wohnbäufern auf dem platten Yande, im
engeren Sinne die zujammengebauten Geböfte im Gegenjage zu den
bemobnten Außentbeilen einer und derjelben Drtihaft (Grimm,
Wörterbuch Seite 1276). In DOftpreußen wird nicht nur der Theil
einer Ortihaft, in welchem die ehemaligen unterthänigen Bauern
wohnen, jondern auch derjenige Theil eines Gutes, in dem die Init-
leute, Arbeiter ꝛc. des Guted wohnen, „Dorf“ genannt, jo dab die
Bezeihnung „Gut“ nur angewandt wird auf das berrichaftliche
Haus und die Wirthichaftsgebäude (Bericht der Regierung zu Gum«
binnen an den Unterrichtd- Minifter vom 26. Februar 1884 —
11.C. 201 —). In Neuvorpommern bezeihnet man mit Dorf im
engeren Einne den Wohnplatz der berrihaftliben Katbenleute ıc.
im Gegenfage zum Hofe, dem Mohnfige ded Gutöberrn, und zu
den Wirthichaftsgebäuden, mit Dorf im weiteren Sinne jede Ort—
Ichaft, in welcher mebrere Wirthſchaftshöfe vorbanden find. Es wird
daber dort au ein Gut — ein jelbitändiger Gutöbezirt — Dorf
enannt, wenn dad Gut in mebrere Pachthöfe gelegt ift (vergl.
Amtlihe Befanntmahung der Königliben Regierung zu Straliund
vom 2. Dftober 1866, Gemeinde- und Gutsbezirke des Kreiſes
Greifswald betreffend, Kreis» Anzeiger für die Kreiſe Greifömald
und Grimmen pro 1866 Seite 371 ff.). Das Allgemeine Yand»
recht bandelt im Th. II Zit. 7 Abihn. 2: „Bon Dorfgemeinen“
und ſpricht im $. 18 von den Befigern der in einem Dorfe oder
deſſen Feldmarf gelegenen bäuerlihen Grundftüde, weldye die Dorf—
gemeine auömaden. Unter Dorf ift alio auch bier der Wohnplag
und Zubehör verjtanden. Das Landrecht bat auch nicht den Dör—
fern, jondern den Dorfgemeinen d. b. den ländliden Ortſchaften,
welde bereitö beim Erſcheinen des Landrechtes ein Gemeindeleben
führten, im Gemeindeverbande lebten, Korporationdredhte verliehen
645
(Entibeidungen des Oberverwaltungsgerichtes Band VII Seite 201,
205, Band IX Seite 93), Daß nah dem Landrechte die Begriffe
von Dörfern und Dorfgemeinden fi deden, fann hiernach nicht
behauptet werden. Das Geiep vom 31. Dezember 1842 (Geſetz⸗
Sammlung 1843 Seite 8) ſpricht daber völlig forreft nicht von
„Dörfern“, jondern von „Gemeinden“, Rittergütern und Domänen,
welche fi nicht im Gemeindeverbande befinden, von einzelnen Bes
figungen, welche weder zu einer Gemeinde gehören, noch auf Xrenn-
ftüden von Domänen oder Nittergütern angelegt find. Auch jonft
wird in den Gejegen nirgends dad Wort „Dorf“ als gleichbedeutend
mit „Gemeinde“ gebraudt. In dem $. 45 der Sculordnung
würde biernah das Wort „Domänendorf“, dem fprachlich das
„adlige Dorf“ gegenüber zu ftellen ift, als Bezeichnung einer Drt-
Ihaft mit ländlicher Gemeindeverfafjung, deren Gutöberr der Fiskus
ift, nur gelten fönnen, wenn dies aus den Beftimmungen der Schul—⸗
ordnung felbit zu entnehmen wäre oder wenn dies dem Rechtszu—
ftande vor Erlaß der Schulordnung vom 11. Dezember 1845 ent-
ſpräche. Jener Rechtszuſtand ift event. für die Auslegung des
8. 45 maßgebend, meil dieje Beitimmung nah den Motiven des
Gejepentwurfes die Leiltungen, melde der Staat für die Schulen
in den Domänendörfern in den principiis regulativis freimilli
übernommen und in der Verordnung vom 30. November 184
wiederbolt zugefidert hatte, erneuern jol, und weil «8 nad den
Materialien zur Sculordnung Die beftimmt ausgeſprochene und
bis zum Schluſſe feitgebaltene, in allen Stadien der Borarbeiten
von allen betbeiligt gewejenen Initanzen anerkannte Abfiht geweſen
ift, dur den $. 45 eine Refapitulation der in den principiis re-
gulativis bezw. in der Verordnung vom 30. November 1840 be-
gründeten BVerpflihtungen des Fisfus zu geben (Schulz, Schul—⸗
ordnung Seite 527, Rejfript des Finanz-Minifters vom 28. März
1864 — Il.b. 1259 —, Erfenntniffe des Obertribunaled vom
11. Mär; 1864*) und 29. April 1864 — Enticeidungen Band 53
Nr. 30 und Band 51 Nr. 37).
Die Schulordnung legt im $. 39 die Unterhaltung der Schule
den Drtsgemeinden und den jonft zur Schule gehörigen
Ortſchaften auf. Im $. 44, mwelder auch auf den Domänen»
fiskus Anmendung findet, verpflichtet fie die Gutöherren des Schul—
bezirfes, alio nicht die Gutöberren der zum Schulbezirke gebörigen
Gemeinden, zur Hergabe des Baubolzes, Der $. 47, welder nad)
den Vorarbeiten zur Sculordnung und in Berückſichtigung des
früberen Rechtszuſtandes auf den Domänenfisfus gleichfalls mitzu-
bezieben ift und welcher ausdrücklich auf die $$. 44 und 45 bin»
weift, beftimmt für den Fall, wenn Hinterjaften mehrerer Guts—
*) Gentrlbl. pro 1864 Seite 683.
646
berren zu einem Schulbezirfe gebören, dab die gutsberrliden
Zeiftungen der Regel nah von den Gutsherren nad der Zahl der
Hausbaltungen ihrer Hinterjajien gemeinihaftlih zu tragen
find. Zu den Hinterjaffen zählen aber nicht nur die im Gemeindes
verbande Lebenden, jondern aud diejenigen, welde in Ortſchaften
wohnen, die feinen Gemeindebezirk bilden. Wenn nun im Anichluffe
an $. 44 der $. 45 die beionderen Verpflichtungen des Fiskus für
Schulen in den Domänendörfern aufzäblt, jo muß angenommen
werden, dab unter Schulen in den Domänendörfern Schulen für
die Domänen» Hinterfaffen zu verfteben find, der $. 45 alio die
Berpflibtungen des Fisfus miedergiebt, welche demjelben für den
Schulbezirk, injomeit der legtere zum Domanium gehört, obliegen.
Zu demjelben Ergebnifje gelangt man bei einem Zurüdgehen
auf den Nectözuitand vor dem Crlaffe der Sculordnung vom
11. Dezember 1845.
Die principia regulativa vom 30. Juli 1736 find, wie der
$. 19 derjelben ergiebt, nur für das Domanium erlaſſen. Sie
bezeichnen außer dem Fiskus und der Kirche als jhulunterhaltungs«
verpflichtete: die affociirten Gemeinden ($. 1), die Gemeinden ($. 3),
die eingewidmeten Dorfidhaften ($. 7.), die Bauern des Diftriftes
($. 8), die Köllmer, falld jolde im Sculbezirfe wohnen ($. 14).
Allen dieien Einfaffen ded Domaniums gegenüber übernimmt Fiskus
Die Hergabe des Holzes (88. 2 und 3). Alle dieje Einſaſſen be-
greift das Reſtript vom 29. Dftober 1741 (Schulz, Seite 5), wenn
ed von „Unjern Amtödörfern” im Gegenlage von „den adligen Dör—
fern“ jpridt. Die principia regulativa find demnächſt durd das
Notifikationd- Patent vom 28. September 1772 (von Rönne, Unter:
richtsweſen Band I Seite 100, Schulz, Seite 16) in dem bier in
Betracht kommenden Theile Weftpreußens eingeführt mit der Maß—
abe, dab „dabei auf jeden Orts rechtlihe Gewohnheiten und Ob—
J—— Rückſicht zu nehmen.“ Die principia regulativa find
aub in der That nie anders verftanden worden, als daß Fiskus
nah denjelben — fofern nicht Verträge oder Herfommen ein Anderes
beitimmen — verpflichtet ift, das Schulbrennholz für alle jeine
Hinterfaffen unterſchiedlos zu gewähren.
Auch die Verordnung vom 30. November 1840 (Geſetz⸗Samm⸗
lung 1841 Seite 11) bat dieſen Rechtszuſtand zur Borausiegung und
beitätigt denfelben, indem fie bei den Schulen Königlichen Patro—
nates, jofern fich durch Vertrag oder verjäbrted Herfommen nicht
eine abweichende Norm gebildet hat, die Hergabe des Holzed nad)
Maßgabe der principia regulativa dem Fiöfus auferlegt und, wenn
Domänen» Einjajien mit Einjafjen folder Dörfer, welche Pri-
vaten oder Kommunen gehören, zu einer Schuljozietät verbunden
find, die verbundenen Dominten verpflichtet, die Patronatslaften nach
der Zahl der Hauöhaltungen ihrer Hinterjaften gemeinihaftlich
647
zu tragen. Es ift deöhalb vor Erlaß der Schulordnung vom 11. De:
zember 1845 niemals ein Zweifel darüber geweſen, daß Fiöfus für
alle Domanial» Einfafjen obne Unterſchied, ob die Ortſchaften, in
denen fie wohnen, eine ländlihe Gemeindeverfafjung baben oder
nicht, das Schulbrennholz berzugeben habe. Und diejen Zuftand hat
der $. 45, weldyer auögejprodenermaßen die beitehenden Berpflich-
tungen ded Fiskus nur refapituliren will, während der $. 46 die
Verpflichtung der „anderen“ Gutöherren, aljo der Gutöberren der
jogenannten adligen Dörfer Eonjerviren joll, aufredht erhalten.
Hiernach ilt die Auslegung, welde der Vorderrichter dem 8. 45
giebt, eine unrichtige. Die Verpflichtung des Fisfus erftredt fi
nad demjelben vielmehr auf alle Ortſchaften im Domanium, mögen
Diefelben eine Gemeinde bilden oder nit. Der Vorderrichter feblt
auch darin, daß er den $. 46 auf den Domänenfiöfus für an—
mwendbar erachtet, während derjelbe nad jeiner Stellung und den
Morten „andere Gutsherren“ entipredhend, welche den Gegenjag
zu dem im $.45 bebandelten Domänenfidfus zum Ausdrude bringen,
nur ald für Privat-Öutöberren, die Gutäherren der adligen Dörfer,
gegeben angeieben werden fann, wie dies von dem Reviſionskläger
völlig überzeugend dargethan iſt.
Daß E. eine domänenfiskaliſche Ortichaft ift, itebt feit und es
ift unftreitig, dab Fiskus bisher für diefe Ortſchaft das Schul—
brennholz ıc. geliefert hat. Dem Fiskus ftehen Bertrag und Herfommen
nicht zur Seite. Er kann ſich daber feiner gefeglichen Verpflichtung,
auch fernerhin für die Ortihaft E. dad Schulbrennholz zu liefern,
nicht entziehen.
Der Fall der 88. 54 ff. liegt bier nicht vor, da es ſich nicht
um einen vertragdmäßigen oder von der Königl. Regierung auf eine
beftimmte Reihe von Jahren angeordneten Anſchluß an eine bes
nachbarte Schule handelt, die Ortſchaft E. vielmehr einen Theil
des Schulbezirfed bildet. Ueberdies ift in dem vorgedachten Para—
grapben eine Beftimmung darüber nicht zu finden, wer in dem ges
gebenen Falle das Brennmaterial für die Schule zu beihaffen hat.
Sit dasjelbe nad Gejeß oder Herfommen von dem Gutöherrn ber:
zugeben, jo mindern ſich in gleicher Weile, wie dies bei der ſchul—⸗
unterhaltungspflichtigen Gemeinde ftatt bat, die Schulunterhaltungs-
foften, weldye die Anwohner und in subsidio der Grundberr tragen
müſſen, um den Werth des Brennmateriald. Aus den Beitimmungen
über Aufbringung der Schulunterhaltungdfoften folgt demnach nichts
binfihtlih etwaiger gutsberrlicher Leiſtungen.
Die Revifion ericheint daher in jo fern begründet, als der
Borderrichter zu Unrecht den andern Gutöherrn des 8.46 der Schul:
ordnung den Fiöfus beigezählt bat, die Worenticheidung war jedoch
defienungeachtet ihrem ganzen Inhalte nah aufreht zu erhalten,
weil die Verpflihtung des Fiskus zur Hergabe ded Brennholzes für
648
die Ortſchaft E. als in dem $. 45 der Schulerdnung begründet an«
zuerfennen war,
Schließlich mag bemerkt werden, dab die Behauptung des
Klägers, Schulort jei P. nicht E., erft in der Revifionsinftanz aufs
geitellt, aljo veripätet, überdied auch unerbeblih if. Es fommt
hinſichtlich der Verpflihtungen des Fiskus nicht auf die örtliche Lage
des Schulgebäude an, jondern, wie aud den obigen Ausführungen
erhellt, darauf, ob der Sculbezirf ganz oder theilmeife zum Domas
nium gebört. Im erfteren Falle bat Kiöfne das gejammte Brenn-
holz berzugeben, im leßteren Falle nur infoweit, ald dasjelbe die
Einjafjen ded Domaniums trifft, in beiden Källen jedod nur, wenn
Verträge oder Herfommen nicht ein Anderes beftimmen.
Der Koftenpunft regelt fih nad den 88. 72, 76 des Ber:
waltungögerichtögejeped vom 3. Juli 1875 in der Faſſung des Ge-
jeged vom 2. Auguft 1880.
Urkundlich unter dem Siegel des Königlien Obervermaltungs«
gerichted und der verordneten Unterſchrift.
(L. S.) Perſius.
O. V. ©. Wr. 1. 492.
180) Die $ 33 und 36 Titel 12 Theil I. A. X. NR. legen
bejontere Verpflihtungen zum Unterhalte der Schule
nur den Gutsherrſchaftenauf dem Lande auf. Siefinden
feine Anwendung auf den Gutöherrn einer Stadtſchule,
begründen für denjelben feine Befreiung von der
Schulſteuer. Unerbeblid ift es, ob die Schule in einer
Smmediat- oder in einer Mediat-Stadt liegt.
Im Namen des Königs.
In der Verwaltungsſtreitſache
des Standeöherrn der Herrihaft M., Grafenv. U. zu B.⸗“M., Klägers,
- wider
die Schuldeputation zu M., Bellagte, beiderjeitd Berufungäfläger
und Berufungäbeflagte, bat das Königlihe Oberverwaltungsgericht,
Erſter Senat, in jeiner Sitzung vom 16. Mai 1885, für Recht
erfannt,
daß unter Verwerfung der Berufung des Klägerd auf die
Berufung der Bellagten die Entiheidung des Bezirksaus—
ichufjes zu Liegnig vom 28. Juni 1884 dahin abzuändern,
dak die Klage abzumeiien, der Wertb des Etreitgegenitanded
auf 64680 ME. feitzujegen und die Koften beider Inſtanzen
dem Kläger zur Laft zu legen.
Bon Rechts Wegen.
649
Gründe. (Auszug.)
Bei diejer Sachlage war, wie geicheben, zu erfennen.
Daß die Berichte des Hofgerichtes und des Hofpredigers P.
vom 6. Auguft 1816 bezw. 3. Dftober 1821 der Einweilung der
Kinder aud B.-M. in die Stadtſchule nicht gedenken, beweiſt noch
nicht, daß nicht bereitö damals B. ald zur Stadtſchule gehörig bes
tracdhtet wurde. Bei der engen Zujammengebörigfeit deö Herren—
figes B.:M. und der Stadt M. iſt ed wobl erflärlid, daß man es
nicht für nöthig hielt, dad Net und die Pflicht der Bewohner von
B., die Stadtihule zu benugen, bejonderd zu erwähnen. ber
jelbft wenn feftitände, dab die Kinder aus B.⸗«M. in den Jahren
1816 und 1821 die Stadtihule nur gaſtweiſe bejudyt hätten und
in gleicher Weije berechtigt gewejen wären, die Landſchule zu B..g
zu benugen, jo würde dies Verhältnis doch mit der Verfügung der
Königlihen Regierung zu Liegnig vom 22. April 1831 jeine End»
ſchaft erreicht haben. Der von dem Euperintendenten P. entworfene,
von der Fürftlihen General» Verwaltung „im Namen und Aufs
trage ded Herrn Patrones“, des Befiperd von B., ausdrücklich ge-
billigte Einrihtungs- und Lehrplan der Stadtihule in M. vom
28. Mär; 1831 ftellt die Kinder der Stadt und des Burglehnes
völlig glei und ihnen gegenüber die Kinder „auswärtiger Eltern“.
Die $$. 2 und 24 können nit anders gedeutet werden, als daß
fortan Stadtgemeinde M. und B.:M. eine Schulgemeinde bilden
ſollen. Hiermit bat ſich die Schulauffichtöbebörde in der Verfügung
vom 22. April 1831 einverftanden erklärt und die Einihulung von
D.ift dadurch perfett geworden. Dies Verhältnis konnte nur durch
eine Umſchulung jeitend der Königlichen Regierung wiederum gelöft
werden (Rejkript vom 8. Januar 1869*) — Minifterialblatt für die
innere Verwaltung Seite 121). Eine ſolche Umſchulung iſt nicht
erfolgt, vielmehr ift die Königlihe Regierung, Abtbeilung für dad
Schulweſen, aud in der Folgezeit jtetd von der Annahme ausge—
gangen, dab B. einen Theil der Echulgemeinde bilde. Dem gegen-
über ift eö unerheblich, daß in der Regierungd- Verfügung vom 31. Ok⸗
tober 1864, melde von der Abtheilung des Innern, nicht von der
zuftändigen Abteilung für das Schulweſen erlajfen worden, die
Anfiht ausgeiprodhen ift, die Schule fei eine Kommunalanftalt
der Stadt M. Uebrigens würde jelbft, wenn died richtig wäre,
diefer Umitand nicht ausſchließen, dab B. dort eingejhult wäre und
die Schule für B. ald eine Sozietätöihule zu gelten hätte (End—
urtheil des Dberverwaltungsgerichtes vom 16. Februar 1881, Ent:
ſcheidungen Band VII. Seite 224 **), Ebenſo bedeutungslos ift
biernah die Bemerfung in dem Revifionsprotofole vom 4. April
1851 „Eingejhulte Driihaften giebt es nicht.“
*) Centribl. pro 1869 Seite 300.
**, Centrlbl. vro 1881 Seite 574.
650
Gehören hiernach die Einwohner von B.⸗M. zum Bezirke der
Stadtihule M., fo find dieſelben audy verpflichtet, die Echule nad)
Maßgabe der 88. 29, 34 Titel 12 Theil IL des Allgemeinen Land—
rechtes mit zu unterhalten. Dieſe Geſetzesvorſchriften legen die Unter—⸗
haltung der Schule „den ſämmtlhichen Hausvätern“, „allen zur
Eule gewiejenen Einwohnern“ zur Laſt. Der Schulſteuer unter-
liegen demnach auch NRittergutöbefiger, Prediger (Lokal⸗Schulin⸗
ſpeitoren), die an der Schule angeftellten Lehrer, die vormals
unmittelbaren deutihen Neihöftände (Entiheidungen deö Dberver:
waltungdgerichtes Band I Seite 183, Band IV Seite 178, Band VII
Seite 233, Band II Seite 200 ff. — Entſcheidungen des Ober—
tribunales vom 8. September 1851 und 7. April 1873 — Striethorft
Arhiv Band III. Seite 266, Entſcheidungen Band 69 Seite 242).
Ein dem Kirchenpatronate analoges Schulpatronat kennt dad Allgemeine
Landrecht nit. Die Rechte, melde gemeinhin als Patronat bezeichnet
werden, weiſt dad Landrecht in den $$. 22, 3l a. a. D. der
Gerichtsobrigkeit zu (Rechtsverhältniſſe der Preußiſchen Elementar⸗
ſchule Ebmeyer Seite 135). Eine Exemtion von der allgemeinen
Beitragspflicht zu den Bedürfniffen der Schule ift dem Inhaber der
Gerichtsobrigkeit im Allgemeinen Landrechte nicht zugeiproden, noch
aus den Specialbeftimmungen des Tit. 12 Theil II zu folgern. Dem
Inhaber der Gerichtsobrigkeit, dem Patrone, find feine befonderen Ver—
pflihtungen für die Unterhaltung der Schule auferlegt. Er ift daher
inbegriffen in den ſämmtlichen Hausvätern, allen zur Schule ge
wiejenen Einwohnern im Sinne der 88. 29, 34 a. a. O. Beſondere
Verpflichtungen fonftituiren die 88. 33 und 36 nur für die in dieſen
Paragraphen näher gekennzeichneten Gutsherrſchaften des Schulorte®.
Mit dieſen befonderen Verpflichtungen zum Unterbalte der Schule
erſcheint allerdings die gemeine Steuerpflicht nicht wohl vereinbar.
Theorie und Praris haben daber die Gutöberren, von denen die
$$. 33, 36 ſprechen, für nicht ichulfteuerpflichtig erfannt. Aber der
Kläger gehört nicht zu diejen Gutöherrichaften; denn beide an
ftellen legen jene bejonderen Verpflichtungen nur den Gutsherrſchaften
auf dem Kande, dem Befiper ded Gutes, wo die Schule ſich bes
findet, auf. Für den Gutöberen einer Stadtihule find diefe Vor—
ſchriften nicht gegeben (Miniftertal-Reifript vom 7. Januar 1860,*)
Minifterialblatt für die innere Verwaltung Seite 15 — Erkenntnis
des Königlichen Obertribunales vom 22. Kebruar 1875 — Striet-
horft Archiv Band 93 Seite 259 ff.). Auch iſt es unerbeblid), ob
die Schule in einer Immediat- oder einer Mediat-Stadt liegt, da
dad Allgemeine Landrecht in dieſer Beziehung feinen Unterjchied
wiihen Immediat- und Mediat-Städten madt. Mögen daher die
tete der Standetberren von M. bezüglich ihrer Mediatitadt M.
jo weit gegangen fein, wie Kläger dies behauptet, eine Befreiung
von der bier ftreitigen Schulſteuer vermögen diefelben nicht zu be:
*) Gentribl. pro 1860 Seite 47.
651
gründen. Kläger, auf den die 88. 33, 36 Titel 12 Theil II. des
Allgemeinen Landrechtes feine Anwendung finden, fommt der Schule
gegenüber, injoweit es fih um ihre Unterhaltung handelt, nur ala
Haußdvater, ald Einwohner ded Schulbezirfes, in Betradt.
Erſcheint hiernach die Berufung der Beklagten wohl begründet
und die Abweilung der Klage geboten, jo war andererjeitd die Be—
rufung des Klägerd zu verwerfen.
Die Sade ift durch Steuerreflamation und Klage vor dem
1. April 1884 anhängig geworden. Nach den bis dahin geltenden
Beitimmungen konnte nicht die Steuerpflicht, jondern nur die aus—
geihhriebene Steuer Gegenftand ded Verwaltungsſtreitverfahrens
bilden, wie died in den diedfeitigen, in den Entiheidungen Band IIL
Seite 158, Band IV. Seite 209, Band V. Seite 185, Band VII.
Seite 221 :ıc. veröffentlichten Endurtbeilen nachgewieſen iſt. Vom
Kläger ift nicht einmal der Verſuch gemadt worden, die Gründe
diejer Entiheidungen zu widerlegen. Es fann daber dem Vorder»
richter nur dabin beigetreten werden, daß dem Antrage, die Schuldepu-
tation nicht für berechtigt zu erfennen:
den Kläger und überhaupt jeden ferneren Befiger von B.-M.
u Beiträgen für die Unterhaltung der evangeliihen Stadt-
chule zu MR. beranzuzieben,
unter feinen Umftänden ftattzugeben war. Dabingeftellt kann bleiben,
ob und inwieweit etwa für die Zufunft Abjap 5 des $. 46 des
Zuftändigfeitögefeged vom 1. Auguft 1883 die Zuftändigfeit der Ver:
waltungsgerichte in diejer Beziehung geändert hat. ıc.
Urfundlih unter dem Siegel ded Königlichen Oberverwaltungs-
gerichteö und der verordneten Unterichrift.
(L. S.) Perſius.
O. B. ©. I. 555.
181) Fortbeſtand der Berpflihtung der Gutsherrſchaften
zur Leiſtung von Schhulbeiträgen in Schleſien.
Anwendbarfeit des katholiſchen Schulreglements
vom 18. Mai 1801 auf die Befoldungen evangelijdher
Lehrer in Dörfern gemiſchter Religion.
(Eentribl. pro 1880 Seite 474 Nr. 91; pro 1885 Seite 360 Nr. 88, Seite 362
Nr. 89, Seite 366 Nr. 90.)
Im Namen ded Reiche.
In Sachen der Stadtgemeinde L., Verklagten und Revidentin,
event. Implorantin,
° wider
die Schulgemeinde Gr. R., Klägerin und Reviſin, event. Implos
652
rafin, bat das Reichsgericht, Vierter Giviljenat, in der Sigung vom
2. Januar 1882 für Nedt erfannt:
das das Erkenntnis des Eriten Givilienates ded Königlichen
Preußiſchen Dberlandesgerihted zu Breslau vom 31. März
1881 zu beftätigen, und der Verflagten die Koiten der Re—
vifionsinftanz aufzuerlegen.
Von Rechts Wegen.
Gründe (Auszug.)
Die weitere unter den Parteien ftreitige Frage, ob durd den
Artikel 2 ded Geſetzes vom 14. April 1856 (zu Artikel 42 und 114
der Berfaffungsurfunde) und die Kreidordnung vom 13. Dezember
1872 die Verpflichtung der Gutsherrſchaften zur Leiftung von Schul«
beiträgen aufgehoben jei, ift zu verneinen. Aufgeboben find freilich
durch daß erftgenannte Gejeg die aud dem gerichts- und ſchutzherr—
lihen Verbande und der Erbuntertbänigfeit berjtammenden Ber:
pflihtungen, und dementipredend die Gegenleiftungen, melde den
Berechtigten bisher dafür oblagen. Daraus folgt aber nody nidt,
dat das Inſtitut der Gutöberrlicykeit in den Beziehungen der Guts—
berrichaften zu den Gemeinden jchledhtbin befeitigt fei. Das Gegen-
tbeil ift vielmebr mittelbar aus dem S. 28. der Kreidordnung und
dem 8. 48 des Geſetzes über die Zuftandigfeit der Verwaltungsbe—
börden und der Vermwaltungdgerihte vom 26. Zuli 1876 zu ent«
nehmen, wo ein in gemiljen Beriehungen fortbeſtehendes Rechtsver—
hältnis der Gutsherren zu den Gemeinden vorausgeſetzt wird. Wo
bejondere Geiepe beitimmte Verpflichtungen privatredhtliher Natur
den Gutöberrichaften auferlegt haben, welche fib nicht deutlich als
Ausflüffe des gerichts- oder ſchutzherrlichen Werbältniffed oder der
Erbunterthänigfeit kennzeichnen, fonnte deren Bejeitigung nur durch
ausgeſprochene Aufhebung der betreffenden Gelege erfolgen. Das
Reglement für die niederen Schulen in den Städten und auf dem
platten Lande für Schleſien und die Grafihaft Glab vom 18. Mai
1801 befteht aber noch heut mit Geſetzeskraft. Speciell wegen der
gutöberrlihen Verpflichtungen gegen Schulen hat ſowohl das vor-
malige Preußiſche Obertribunal in dem Grfenntnifje vom 4. Sanuar
1865 (Strietborft Ardiv Bd. 58 ©. 44) ald auch dad Dber-
vermwaltungdgericht in dem Urtbeile vom 29. November 1876 (Entid.
Br. 1 Seite 196)*) das Kortbeiteben derjelben ausdrücklich ausge-
ſprochen, dasſelbe auch mittelbar in mehreren über betreffende Ber:
pflihtungen der Gutsherrſchaften ſich verbaltenden Entiheidungen an—
erfanut (Entih. Bd. 1 S. 205, 211. Bd. 3 S. 116, 143. Bd. 4
S. 186, 204).
Die weiter angeregte Frage, ob die jept verflagte Gutöherrichaft
*) Gentrlbl. pro 1877 Seite 51.
653
zur Entridtung der ihr gegenüber von der klagenden Schulgemeinde
geforderten Beiträge verbunden ift, wenn man die beitrittene Ans
mendbarfeit des Reglements von 1801 auf Beioldungen evangelifcher
Lehrer in Dörfern gemilchter Religion an ſich einftweilen voraus»
jegt — ift zu bejahen. Im $. 12 des Reglements wird dad Mi—
nimaleinfommen eines Lehrers an Wohnung, Garten, Holz, Deputat,
MWeidereht und baarem Gelde feftgeiept.
Im $. 18 heißt ed:
„Findet fi, daß der Schullehbrer mehr gehabt hat, als die
Feſtſetzungen des 8. 12 bejagen, jo joll jein Nachfolger nicht
verfürgt werden. Auch bleibt es bei der biöherigen ob=
jervanzmäßigen Aufbringung zwiſchen Herridaft und
Gemeinde. Hat er aber weniger gehabt, jo tritt alddann
der Fall ein, dab er verbefjert werden muß, und die Vers
theilung fol in folgender Art geſchehen:“
$. 19a. „Zu dem Brennmaterial und dem baaren Gelde
muß die Herrichaft, von welder Religion fie fei, ein Drit-
theil beitragen, und zwei Drittheile tragen die Stellenbefiger
und die Gemeinde."
Auf Grund dieſer legten Beftimmung ift die jegige Klage
erhoben. Unftreitig bat die Schule zu Gr.-R. ſchon im vorigen
Jahrhunderte, aljo ſchon vor 1801 beftanden, und unftreitig iſt
die verflagte Gutäberrihaft erft ſeit dem 1. Sanuar 1871 zur
Leiftung von Schulbeiträgen herangezogen worden. Sie hat daher
in der Revifiondinftanz die Einreden ihrer Befreiung durd Obier-
vanz und dur Verjährung geltend gemadt. Dieſelben können
jedob nah den 88. 11 Nr. 5, 18 Theil 1 Zitel 15 Allgemeinen
Gerichtsordnung nicht mehr für zuläffig erachtet werden.
Anlangend nunmehr die maßgebenden Beitimmungen ded Re—
glements, jo unterjcheidet dasjelbe in den 88. 4 bis 6 zwiſchen
katholiſchen, proteftantifhen und Dörfern gemiſchter Re—
ligion. Für ganz Fatholiih oder ganz proteſtantiſch joll auch ein
Dorf gehalten werden, wenn zur Zeit der Publifation des
Reglements nicht mehr als der ſechste Theil der Stellenbefiter
zur anderen Religion gehörte. Dörfer gemiichter Religion find
dagegen ſolche, in welden die Minderheit der Stellenbefiger zur Zeit
der Publikation mehr ald den jechäten Theil ſämmtlicher Stellen:
befiger beträgt.
Nah Behauptung der klagenden Gemeinde überfteigt die Zahl
der fatholiichen, die Minorität bildenden Befiger den ſechſten Theil;
Gr.:R. würde aljo unter Voraudjegung dieſer, von der Verklagten
beftrittenen Behauptung ein Dorf gemiſchter Religion fein. — Wäre
der dortige Lehrer Fatholiiher Konfeifion, jo würde — was auch
die Verflagte anerfennt — ihre Verpflichtung zur Zeiftung zu dem
Dienfteinfommen dedjelben außer jedem Zmeifel jein. Der Lehrer
1885. 43
654
in Gr.R. befennt ſich jedoh — wie dies au im Jahre 1801 der
Fall war — zur proteftantiihen Konfejfion. Deshalb beitreitet die
Berklagte ihre Verpflichtung, ausführend, daß in einem joldyen
Falle das Neglement niemals, auch nicht in Dörfern gemijchter
Religion den Gutsherrn zur keiftung von Beiträgen verpflichte. Dies
ift nicht anzuerfennen.
Bereit am 3 November 1765 ift ein am 14. ejusd, publizirtes
landesherrliches Schulreglement für die „Römiſch-Katholiſchen“
im Herzogthume Shleften und der Grafihaft Glag erlafjen worden,
welches lediglidy über fatboliiche Schulen und katholiſche Lehrer ſich
verhält, und in weldem von Dörfern gemiſchter Religion nicht die
Nede iſt. Es heißt nur in der Einleitung zu dem Sculreglement
von 1801 wörtlidy:
„Das katholiſche Schulreglement für Schlefien vom 3. No-
vember 1765 enthält zwar jehr viele gute Vorjchriften, und
wir beftätigen und wiederholen es aud in gegenwärtigem,
injofern ed dadurch nicht aufgehoben und näher erläutert wird.
Allein wir haben darin alles dasjenige vermißt, was wegen
Unterhaltung der Schule nothwendig ift ac.“
„Ebenjo nothwendig ift ed, genau zu beftimmen, mie es
in Dörfern gemiichter Religion, deren «8 in Schlefien
jehr viele giebt, mit Anjeßung der Lehrer und des Schul—
unterrichtes gehalten werden joll.“
Hieraus folgert die Verflagte, dab das neue Reglement bei Dörfern
gemilchter Religion nur über die Anftellung der Lehrer und den
Unterridt von dem älteren abweichende Vorſchriften geben wolle,
während die über die Bejoldung ſich verhaltenden neuen Be—
ftimmungen — auch jomeit ed ſich um Dörfer gemiſchter Religion
handle — lediglidy auf die darin angeftellten katholiſchen Lehrer an-
wendbar jeien.
Dieje Folgerung ift nicht zutreffend. Der $. 6 beftimmt wörtlich:
„In Dörfern gemiſchter Religion foll der Schullehrer von
der Religionspartei fein, von welder er biöher gemeien ift,
und enticheidet auch bier wieder der bemeldete Normaltermin
(nämlich die Publikation des Reglementd). Cs fteht zwar der
anderen Religionspartei frei, fi einen eigenen Schullehrer
ihrer Religion zu erwäblen; dody müſſen deshalb die dem
alten Schullehrer ausgemittelten oder einem neuen dieſer
Religion nah $. 12 auszumittelnden Emolumente nicht ge—
ihmälert werden, ebenjomenig als die andere Partei nöthig
bat, zum Bau und zur Erhaltung des neuen Schulhauſes zu
fonfurriren.*
Schon diefer $. 6 zeigt, dab dad Reglement in gemijchten
Dörfern nit nur über die Anftellung, fondern auch über die Bes
foldung der Lehrer eine Beftimmung trifft, weldye zwiſchen katholiſchen
655
und proteftantiihen Lehrern nicht untericheidet, und bei einer ein—
tretenden Trennung der Konfejfionen ſchlechthin dem alten Lehrer,
wie dem neuen das reglementömähige Dienfteinfommen ſichert. Die
88. 18 und 19 ferner geben, ohne über die Konfeſſion des Dorfed
oder des Lehrers ſich auszuſprechen, darüber Beftimmung, daß und
mie bei einem nicht normalen Dienfteinfommen dasjelbe verbefjert,
und nad welchem Berbältnifje die Gutöberrichaft und die Stellen-
befiger dazu beitragen jollen. Demnächſt verordnet der $. 22 wörtlid:
„Wenn in einem Dorfe unter 50 Befigern zwei Schul«
lehrer verſchiedener Religion ſchon jept find, jo ift das von
der Herrihaft zu entrichtende ein Drittbeil an Holz,
Deputat und Geld unter Beide zu tbeilen.“
„ft aber jego nur eine Schule dort vorhanden, jo bat
die Herrihaft ihren Beitrag nur dem Scyullebrer der Res
ligionspartei zu entrichten, welder bei Yublifation dieſes
Reglements dort vorhanden war. Will die andere Religiond«
partei fi einen eigenen Lehrer erwäblen, jo ſteht ihr dieſes
ganz frei, doch ohne die Einkünfte des Schullehrerd der an—
deren Partei zu jchmälern, als welcher ein gegründetes
Recht darauf hat.“
Dieje Beftimmungen, welche die verſchiedenen Fälle betreffen,
wo im Sabre 1801 in einem Dorfe zwei Lehrer verſchiedener
Konfeifion an zwei Schulen, und wo Beide an ein und derjelben
Schule angeftellt waren, ſprechen zwar nicht ausdrüdlid von Dörfern
gemiſchter Konfeffion. Aber im Hinblide auf die in der Einleitung
zum‘ Reglement unzmeideutig fundgegebene Abfidht, „genau zu be=
ftimmen, wie ed in Dörfern gemiſchter Religion mit der Anfepung
des Lehrers gehalten werden jolle, und bei der weſentlichen Ueber-
einftimmung des Schlußjages in dem nur auf Dörfer gemijchter
Religion ſich beziebenden $. 6 mit dem Schlußiage des $. 22, kann
die Anwendbarkeit des lepteren auf Dörfer der bezeichneten Kategorie
nicht bezweifelt werden. Auch das Oberverwaltungsgericht hat in
den Gründen jeines Urtheiled vom 27. Dezember 1876 (Entſch. Bd. 1
S. 217)*) ausgeführt, daß eben die nad der Einleitung für die
Dörfer gemiihter Religion zu treffenden Beltimmungen in den
88. 6, 7, 22, 23 enthalten jeien. Der $. 22 verpflichtet aber die
Gutöberrichaft in nicht mißzuverftebenden Worten, beim Vorhandenſein
von zwei Schulen mit Lehrern verſchiedener Konfeifionen dad normal»
mäßige Drittbeil der Emolumente unter beide Lehrer zu theilen, aljo
mit Einſchluß des zur evangeliihen Konfeifion ſich befennenden, beim
Vorbandenjein nur einer Schule, ibren Beitrag nur dem Lehrer
derjenigen Religion zu gewähren, weldyer dort 1801 vorhanden mar,
aljo ohne Unterſcheidung, ob derjelbe Katholif oder Proteftant war.
*) (Gentrbl. pro 1880 Seite 474).
43*
656
Die in der Revifionsichrift geltend gemachte Anficht, dab mit dem
im zweiten Falle gebraudten Ausdrude: „Beitrag“ nicht das in
dem $. 19 a vorgeichriebene ein Drittheil gemeint jet, läßt ſich kaum
anders ald willfürlih bezeichnen, um jo mehr, als anderen Falles
nicht erfennbar jein würde, zu was für einem Beitrage die Herrichaft
verpflichtet jein fol. — In unmittelbarem Zujammenbange mit dem
8. 22 ſteht der $. 23, welder lautet:
„Sind zwei Scullehrer ihon jept an einem Drive von
mehr als 50 Befitungen vorhanden, jo muß die Herridaft
zum Unterbalte eined Jeden ein Drittheil beitragen.”
Zunächſt deflarirt derjelbe mittelbar das in dem voraufgebenden
$. 22 gebrauchte Wort: Beitrag, welches dort augenſcheinlich nur
ald eine ſtiliſtiſche Abwechslung für Drittheil gewählt worden it. —
Weil jodann der $. 23 dem Wortausdrude nah nur den Fall be»
bandelt, wo 1801 zwei Lehrer au einem Drte von mehr ald 50 Be—
fisungen ſich befinden, im Streitfalle aber in einem Dorfe von mehr
als 50 Befipungen nur ein Lehrer vorhanden war, jo findet Revidentin
für dieſen Kal eine Rüde in dem Reglement und eradytet demgemäß
eventuell die landrechtlichen Vorſchriften der FF. 29—33 Theil II
Titel 12 für maßgebend. Daß eine größere Präzifion, des Ausdrudes
in den $$. 22 und 23 wünichenswerth gemeien wäre fann zugegeben
werden. Indirekt ift aber aud dem Zuſammenhange beider Paras
grapben zu entnehmen, daß beim Worbandenfein nur eines
Lehrers in einem Dorfe von mehr ald 50 Stellenbefipern dem
Einen von der Gutsherrſchaft das nach den $$. 12.195 beitimmte
ein Drittbeil zu gewähren fei. Die Annahme der Revidentin
würde zu dem ſeltſamen Refultate führen, daß die Herridhaft in dem
fleineren Dorfe jedenfalld zur Beitragung eines Drittheils, ge—
theilt oder ungetbeilt, verpflichtet fei, in dem größeren aber beim
BVorbandenfein von zwei Lehrern zu zwei Dritiheilen, und beim
Vorhandenjein nur eined Lehrers nah den $$. 29—33 Th. II.
Tit. 12 AM. & R. zu nichts oder in dem Kalle des $. 33 nur jub-
fidiartiich verpflichtet wäre.
Die Verklagte erachtet die betreffenden Beftimmungen des Re—
— auch deshalb nicht für anwendbar, weil die Schule zu
r.⸗R. nicht mit derjenigen identiſch ſei, welche dort ſchon 1801 be—
ſtanden habe. Es a nämlich in jeder der beiden Gemeinden
Gr.:R. und &, zu denen die Verklagte in dem Verhältniſſe einer
Gutsherrſchaft ſteht, ſchon im Jahre 1801 Schulen. An der Schule
in &, war jedoch fein beionderer Lehrer angeftellt, vielmehr ertheilte
damald der Lehrer zu Gr. R. jelbft und bezw. durdy einen ibm zu-
— Adjuvanten auch den Unterricht in der L.'er Schule.
ieſes Verhältnis dauerte bis 1871, wo die Bezirksregierung auf
Grund ded ihr nah $. 18k der Geſchäftsinſtruktion für die Regie
rungen vom 23. Oftober 1817 zuftebenden Rechtes in L. einen be-
657
fonderen Lehrer anftellte. Dadurch wurden aber feine neuen Schulen
gegründet, weldhe im Uebrigen, mie fie ſchon 1801 beitanden, be=
fteben blieben. Dem Lehrer in Gr.:R. mußte nad wie vor jein
Gebalt unverfürzt belaljen, bezw. wenn es der Anforderung ded
F. 12 des Reglements nicht entſprach, nad Maßgabe der 88. 18, 19a
verbefjert werden. Nicht minder mußte die Beioldung des neu an«
eftellten evangeliihen Lehrerd an der L.'er Schule nad denielben
Defimmmungen feftgeftelt und aufgebradt werden, da auch dieſe
Schule ihon 1801 durdy einen evangeliihen Lehrer verwaltet murde,
indem als ſolcher ſchon damals und bi6 zum Jahre 1871 gleichzeitig
der Gr.-R.'er Lehrer fungirt hatte. Dies Alles bat der Appellationd-
richter in der angefochtenen Entiheidung, auf deren Gründe in
diefer Beziehung bingemiejen wird, ausfübrlich erörtert.
Es erübrigt noch die Beantwortung der Frage, ob gemäß $. 6
des Meglementd Gr.«R. für ein Dorf gemijchter Religion zu er:
achten ift.
(Hier folgt auf Grund des Beweisverfahrens die Konftatirung der
a. von Gr.«R. als eines damaligen Dorfes gemijchter Reli»
ion).
Sieruad mußte dad angefochtene Erkenntnis beftätigt, und die
Nevidentin nad $. 10 Theil 1 Titel 23 Allgemeinen Gerichtsordnung
in die Koften der dritten Inſtanz verurtbeilt werden.
Urkundlich unter ER und Unterichrift.
Ss.)
Das Neichögericht, Vierter Civil-Senat.
Simjon.
Urtheils-Ausfertigung.
Wr. IV. 173/1881.
182) Schulpflibt in der Provinz Schleswig-Holſtein.
Beſuch ausländiidber Eculen.
Auszug aus einem Erkenntniſſe des Strafienates des Königl. Rammergerichtes
zu Berlin vom 9. Februar 1885.
Im Uebrigen war jedoch die Revifion begründet.
Die preußiiche Berfafiung vom 31. Januar 1850, welde vom
1. Oktober 1867 ab in Schleswig-Holſtein durch Geſetz vom
24. Dezember 1866 eingeführt iſt, beſtimmt im Artikel 21 Abſ. 2:
„Eltern ꝛc. dürfen ihre Kinder nicht ohne den Unterricht
laſſen, welcher für die öffentlichen Volksſchulen vorgeſchrieben iſt“,
im Artikel 26:
„Ein beiondered Gejeg regelt das ganze Unterrichtöwejen“
und im Artifel 112:
„Bis zum Erlaſſe ded im Art. 26 vorgefehenen Geſetzes
658
bewendet ed binfichtlih ded Schul- und Unterrichts-Weſens
bei den jept geltenden geſetzlichen Beſtimmungen“.
Die im Artikel 21 konſtituirte Schulpflidt iſt ſonach in Ge—
mäßheit des Art. 112 für Schleswig-Holftein nah den in dieſer
Provinz bei dem Inkrafttreten der Verfafjung geltend gemejenen
und den etwa ſpäter ordnungsmäßig ergangenen Vorjchriften zu bes
meſſen. Als eine ſolche Vorſchrift fieht mun der Berufungsrichter
mit Recht die Schleswig. Holftein'ihe Schulordnung vom 24. Auguft
1814 an. Selbit wenn dieje jedoch allein in Bettacht füme, märe
feine Entſcheidung nicht haltbar.
Jene Schulordnung bezeichnet in der Einleitung eine allgemein
zwedmäßige Richtung ded Unterrichted und der moraliſchen Bildung
der Jugend in den Schulen als dad ſicherſte Mittel, dem Staate
rechtſchaffene und nüpliche Unterthanen zu erziehen und im 8. 1 al6
Zweck der Volksſchule auf dem Lande (um die es ſich bier handelt),
der Jugend außer der moraliſch-religiöſen Bildung diejenige ine
tellektuelle Bildung zu geben, melde fie ihrem Fünftigen Berufe
gemäß bedarf, um in der Stadt oder auf dem Lande der bürger⸗
lichen Geſellſchaft nützlich zu werden.
Zur Grreihung dieler Zwecke wird in 8. 65 die Schulpflicht
der Kinder vom 6. oder fpäteftend 7. Sabre an bid zur Konfirmation
feftgeitellt und weiter angeordnet, daß Kinder vom ununterbrodenen
Beſuche der (seil. öffentlihen Volke) Schule nur auf beitimmte
Monate oder Wochen und nur nad vorheriger Erlaubnis befreit
werden fönnen.
Im $. 66 wird mit Keftitellung beftimmter Unterrihtsgegenftände,
unter ihnen beionder& vaterländiibe Geſchichte und Geographie, und
in $. 67 mit Anordnung der Methode derjenige Umfang des Unter
rihtes angegeben, den die Angeklagten ald preußiihe Staatsange-
börige jhon nad jenem Gejege ibren Kindern zweifellos müfjen zu
Theil werden lafjen, mwidrigenfalld fie fih nad vorhergegangener
fruchtloſer Ermahnung (cf. den oben erwähnten $. 74 cit. I.) itrafe
bar machen.
Bei der rechtlichen Beurtheilung des Thatbeitandes geht nun
der Berufungsrichter davon aus, ed jei nad qu. Schulordnung zus
läffig, die Kinder aus den Schulen zurüdzubalten, fie im Auslande
unterzubringen und die dortigen Schulen bejuhen zu laffen, unter
der Vorausjegung, dab der Unterricht, den die Kinder dort genöffen,
ein ausreichender, d. b. ein ſolcher jei, welcher den der öffentlichen
Schule zu erjegen vermöge.
Hierin ift ihm und den Angeklagten, melde diejelbe Anficht
aufftellen, allerding® beizutreten.
Nah dem Wortlaute des $. 65 eit. wird eine derartige Aus»
nabme von der Pflicht gım Beſuche der Nolfdihule zwar nicht er—
fennbar. Ihre Zuläffigkeit ift indes, — natürlih nur für Eltern
659
und andere, die zum Wohle der Kinder dieſen einen vielleicht befjeren,
jedenfalld auf demielben Niveau ftebenden Unterricht möchten er-
tbeilen, nicht aber für ſolche, die es felbft an dem Mindeitmahe
einzelner Zweige des Bolksichulunterrichtes abfichtlih mollen fehlen
laffen — nad dem ganzen Geijte des Gejeges, der im $. 31 Abi. 3
für die Clementar» Bürgerihulen zum entipredhenden beionderen
Ausdrucke gelangt ift, anzunehmen, da fie zumal dem ausgeſprochenen
Zwecke der Schulordnung nicht mwideripridht.
Der Berufungdrichter prüft nun aber nit, ob die Schule in
S. (in Dänemarf), welde die Kinder beſuchen, den von ihm ſelbſt
geforderten ausreichenden Unterricht gewähre; er ftellt in der Be—
iebung nicht feit, Sondern entziebt ſich dieler Prüfung und Feſt—
Kellung mit den Worten, „da fein Einwand gegen die Schule in S.
erhoben jei, müſſe angenommen werden, daß die Angeklagten nicht
ohne genügenden Entihuldigungdgrund die Ortsſchulen bätten vers
fäumen laflen. Mit Rüdfiht darauf verneint er die Anwendbar—
feit des $. 74 I. c., und das ift rechtsirrthümlich. Stebt die Pflicht
um Beſuche der Volksſchule und deren Nichtbeſuch trotz Ermabnung
Een jo fann nur Straflofigkeit eintreten, wenn ein genügender Ent«
Ihuldigungägrund geltend gemacht und dargetban wird, der bier in
dem Vorbringen der Angeklagten liegt, ihren Kindern würde ander»
weit ein ausreichender Unterricht zu Theil.
Das ift eine thatſächliche Anführung, weldhe der Richter jelbitändig
auf ihre Richtigkeit zu prüfen bat. Damit, daß ein Einwand gegen
dieſe Nichtigkeit von der Königlihen Staatdanwaltichaft nicht erhoben
jei, durfte er ſich nicht begnügen,
vielmehr mußte er unter Anwendung der ihm zur Erlangung
der erforderlichen Ueberzeugung nad) feinem Ermeſſen geeignet
eribeinenden Mittel näher unteriuden, ob der den Kindern
in ©. ertbeilte Unterridt allen Crforderniffen entipricht,
welche für den betreffenden Volksſchulunterricht in Schledwig
aufgeftellt find.
Hierbei waren nun aber nit blos die Schulerdnung vom
24. Auguft 1814, melde übrigens ihrerjeitö ſchon im $. 2 auf ein
noch zu entwerfended Schulregulativ hinweiſt, jondern aud die
ſpäter erlafjenen geleplithen Beftimmungen in Betracht zu zieben,
indbeiondere die Allerbödjfte Verordnung vom 13. Mai 1867 (Ges
ſetz Samml. &. 667), *) die auf Grund derjelben erlafjene Eirfular-
Verfügung ded Miniſters der geiftlihen, Unterrichtd- und Medizinals
Angelegenheiten vom 15. Dftober 1872,**) (Minifterialblatt für die
geiammte innere Verwaltung pro 1872 Seite 273 ff.) ſowie die
mit ausdrüdlicher Genehmigung ded Minifterd für geiftliche ıc. An—
*) Gentrbl. pro 1867 Seite 329.
**) desgl. pro 1872 Seite 685.
660
gelegenbeiten erlajjene SInftruftion der Königliden Regierung zu
Schleswig vom 9. März 1878, die Ertheilung des deutſchen Unter:
richtes in den Nordſchleswig'ſchen Volksſchulen betreffend. — Amts—
blatt pro 1878 Beilage zu Nr. 11 — dab auch leptere beiden Er-
lajje nicht außer Betracht bleiben fünnen, ergiebt ſich zur Evidenz
daraus, dab nachdem dur Geje vom 24. Dezember 1866 (Geſeß—
Samml. E. 875) die Herzogthümer Holftein und Schleswig mit
der Preußiihen Monarchie vereinigt worden und der König von
Preußen durch Patent vom 12. Sanuar 1867 (Gejeg-Samml.
Seite 129) von den gedachten Herzogthümern Befig ergriffen hatte,
der Körig in Ausübung des ihm bis zu dem Zeitpunfte des Iufraft-
tretend der Berfafjung, welder für die genannten Herzogthümer
durd das vorerwähnte Gejeg vom 24. Dezember 1866 auf den
1. Ditober 1867 feitgejegt war, zuftchenden unbeſchränkten Gejep-
gebungsrechtes durch die vorihriftsmäßig publizirte Verordnung
vom 13. Mai 1867 dem Minifter der geiftlicen ıc. Angelegenheiten
die Ermädtigung ertbeilt bat, für Die neu erworbenen Yandeötheile
in Angelegenbeiten betreffend „das Prüfungswejen an Schulen jeden
Grades, einichlieglih der Univerfitäten — die Feftitellung der
Lehrpläne für Schulen jeden Grades, einſchließlich der Schul:
lehrer-Seminare u. j. w. in demjelben Maße Verfügung zu treffen,
wie ihm ſolches in den älteren Landestheilen der Monardie rejjort«
mäßig zukommt“; daß biermit dem Minifter von dem Gejeggeber
jelbit die Befugnis gegeben war, auch für die Volksſchulen in
Schleswig und Holitein den Lehrplan feitzuftellen, was demnächſt
durh die an jämmtlihe Regierungen und jämmtlide Provinzial«
Scyulfollegien erlafjene Girkular-Verfügung vom 15. Dftober 1872
die Einrichtung, die Aufgabe und das Ziel der Volksſchule betreffend,
ſowie durch die jpeciell für die Nordſchleswig'ſchen Volksſchulen mit
ausdrüdliher Genehmigung des Minifterd der geiftlihen ıc. Anges
legenbeiten erlajjene Inftruftion der Königlien Regierung zu
Edleswig vom 9. März 1878 geſchehen ift.
SHiernach leuchtet ein, daß aud die vorjtehend bezeichneten
— — und vorſchriftsmäßig publizirten Verordnungen
vor dem Inſtanzrichter bei Prüfung der vorliegenden Frage zu be—
rückſichtigen find, und erübrigt ſich deshalb auch die diesjeits für
erforderlich eradhtete Prüfung nicht, wie Angeklagte meinen, ſchon
dadurd, daß für die Schule in ©. die däniſche Schulordnung vom
29. Juli 1814 gelte, eine Schulordnung, welder diejelben Grund»
jäge wie der Schleswig-Holſtein'ſchen Schulordnung vom 24. Auguft
1814 zu Grunde liegen, und die nod gegenwärtig in einzelnen
Theilen Nordſchleswigs, den fogenannten früheren Däniſchen Enclaven,
Geltung babe.
Der Berufungdrichter hat ſich vielmehr nad) obigen Ausführungen,
in Kolge rechtsirrthümlicher Auffafjung jeder weiteren Prüfung und
661
Feftftellung in der angedeuteten Richtung entboben erachtet; feine
Entſcheidung unterliegt jomit nad $. 393 Straf-Prozeß⸗Ordnung
der Aufhebung und war demzufolge die Sache in Gemäßheit des
$. 394 1. c. in die Vorinſtanz zurüd:, und zwar an das benachbarte
Landgericht zu Kiel zu verweilen.
(Untericriften.)'
ad U, IIla. 13053.
Uicht amtlider Theil.
2) Schulbauten zu Potödam.*)
In der Stadt Potsdam iſt beſonders für Schulbauten viel ge—
ſchehen. Es find neu erbaut und in Benupung genommen:
1) Das Schulhaus für die Gemeindeihule III an der
Nauener-Kommunifation mit 12 Klaffen-Räumen für
720 Schüler und Dienftmohnungen für den Hauptlehrer und
Schuldiener. Die Koften belaufen ſich
für den Grund und Boden . . 34594 M.
für den Neubau auf. . . . » 86800 „
für die innere Einrichtung auf . 8300 „
— 12969 WM.
Die Subjellien find durchweg neu beidafft.
Die Bauftelle gewährt noch Plap für ein zweites Schulhaus.
2) Das Schulhaus für die Gemeindeihule VII in der
Heinrihftraße mit 12 Klafjen-Räumen für 720 Kinder
und Dienftwohnungen für den Hauptlehrer und Schuldiener.
Die Koften belaufen fid
für den Grund und Boden auf . 15970 M.
für den Neubau uf . . . . 88600 „
für die innere Einrichtung auf . 3900 „
108470 M.
Zu dem Inventar ift dad Inventar der aufgegebenen Schule
in der Zenneftraße mit verwendet worden.
3) Das Schulhaus in der Margaretbenitraße für die
Gemeindejchule VIII mit 10 Klaffenräumen und einer Dienft-
wohnung für den Hauptlebrer, jowie mit der Turnhalle.
?) Den Mittheilungen über das Schulweſen einzelner Orte und Bezirke,
welche nad) dem Gentralblatte pro 1884 Seite 265 in Ausfiht genommen find
* ch vorſtehende Angaben aus einem Berichte für das vierte Quartal 1384
anſchließen.
* ‚uar+ “,;
Fa o' gt
* no,"
AunıvEeReh
of .
* 4 or
662
Die Koften belaufen fi
für den Grund und Boden auf. 12513 M.
für den Edul:Neubau auf . . 67529 „
für die innere Schuleinrihtung auf 4895 „
für den Bau der Qurnballe auf. 12456 „
für Einrihtung derjelben auf . 2804 „
100 197 I.
Zulammen belaufen fi die Aufwendungen auf 338 361 M.,
denen eine Einnahme von 60000 M. Erlös für das alte Schulhaus
in der Lenneftraße, mweldes in den a der Königl. Hof-Garten-
Verwaltung übergegangen ift, gegenüberiteht.
3) Berein Kinderbort zu Berlin.
Berlin, den 9. Auguft 1884.
Die ftädtiihe Schuldeputation zu Berlin hat über die daſelbſt beftchenden
es im Monate Auguft 1884 folgenden Bericht erftattet:
ir haben dem Gegenftande unjere volle Aufmerfiamfeit Bu
gewandt, insbeſondere auch veranlaßt, daß der Schulinipeftor Dr. Zwid,
welcher einem Bereine Knabenbort vorfteht, vom Magiftrat beauf:
tragt wurde, zur näheren Information nah Münden zu reifen.
Hier hat fi ein Verein Kinderhert am 19. Juni 1883 gebildet.
Diejer aus etma 800 Mitgliedern beftebende Verein beabfidhtigt nad)
Maßgabe feiner Mittel allmälig in verfhiedenen Stadttheilen die
ſchulpflichtigen Kinder unbemittelter Eltern in geeigneten Lofalitäten
zu fammeln; in „Knaben: und Mädchenhborten“ follen fie unter
—— Aufficht eine der Familie nachgebildete Pflege in Arbeit,
nterhaltung, Spaziergang und Spiel Anden und zwar gegen ein
ganz geringes, vom Worftande auch zu erlaffended Entgelt jeitend
der Angebörigen. Er beabfihtigt, wo nur immer möglid, die An—
regung zur Aufmahung folder Anjtalten auch in anderen Stadt—
theilen zu geben.
Bereitd im Oktober 1883 eröffnete der Verein den eriten
„Knabenhort“ in dem Lofale Gerichtsſtraße 2, und am 28. April
d. J. wurde ed ihm möglich, auch einen „Mädchenhort“ Kennftraße 2
aufzumaden. In der Knabenanftalt baben durdicnittlid 40 — 50
Knaben Unterkunft gefunden, in der Mädchenanftalt 30 Mädchen.
Die im Alter von 6—14 Fahren ftebenden Kinder verfammeln
fih mwodentäglib um 2 Uhr, um die Stunden bid 7 Ubr unter
Auffiht von bezw. Lehrern und Lehrerinnen in geeigneter Beihäftigung
zu verbringen. Die leptere regelt fih nad einer Hausordnung
derart, dab die Kinder bei gutem Wetter zunächſt einen gemeinſamen
anderthalbftündigen Epaziergang maden, wobei fie aud fpielen,
663
dann, in das ermärmte freundliche Lokal zurüdgefehrt, ibre Schul—
arbeiten anfertigen und die bis 7 Uhr übrige Brit mit Spiel und
geeigneter Handbeihäftigung ausfüllen. Befondere Zuwendungen
eftatteten, denjenigen Kindern — meilt vater= oder ————
—*— —, deren Ernährung eine völlig ungenügende erſchien, während
der Wintermonate täglich eine nahrhafte Suppe zu reichen und dieſe
Gabe ſchließlich auf alle Kinder auszudehnen.
Auch während der Sommermonate iſt dieſe Beköſtigung bei
Knaben und Mädchen fortgeſetzt und ſind hierzu außer den milden
Gaben die kleinen Beiträge der Angehörigen der Kinder benutzt
worden. —
Zwölf Knaben erhalten an 2 Tagen von einem Buchbinder—
meiſter einen zweiſtündigen Unterricht in Papparbeiten.
Bei den Mädchen wird den Handarbeiten beſondere Aufmerk—
famfeit gewidmet.
Die Ausgaben welche der Knabenhort Gerichtsſtraße 2 verurſacht,
belaufen fib auf 1400 ME. pro Fahr. Hierbei ift nicht eingerechnet
a Beköftigung mit Euppe, weldye pro Portion und Tag 6 Pfge
eträgt.
Die Audgaben für den Mädchenhort laffen ſich vorläufig noch
nicht überjeben.
Unabhängig von diefem Vereine beiteht unter dem Vorſitze des
Euperintendenten Hammer ein Berein Mädchenhort der Et. Eliſa—
betb-&emeinde, weldyer namentlich audy von dem bierorts beitebenden
Erziehungdvereine Unterftügung erhält; feine Anftalt liegt in etwas
beichränftem Lokale, — 9. Er beaufſichtigt und be—
föftigt unentgeltlich 11 Mädchen.
Dem Vernehmen nah hat ſich auch in der Gegend des Pots—
damer Thores ein Comité zur Errichtung eined Mädchenhortes ges
bildet und bereits feine Thätigfeit in diefer Richtung begonnen.
Berjonal:Beränderungen, Titel- und Ordens-Berleihungen.
A. Bebörden und Beamte.
Dem Dirigenten des Provinzial: Schulfollegiumd und ded Medizinal-
Kollegiumd der Provinz Brandenburg, Geheimen Regierungs—
Rath Herwig zu Berlin it der Amtscharakter „Bice-Präs
fident” beigelegt,
die Seminar-Direftoren
Maaß zu Liegnitz,
Vater zu Bromberg, und
Schönwälder zu Kreuzburg O./ Schleſ.
664
ne zu Regierungs- und Schulräthen ernannt, und ift überwiejen
worden
Maaß der Regierung zu Straljund,
Vater =» . s Bromberg und
Schönwälder der Negierung zu Magdeburg,
ferner ift der Kreis-Schulinſpektor Kupfer zu Schneidemühl zum
Regierungs- und Schulratb ernannt und der Regierung zu
Dppeln überwieſen worden.
Der Staatsanwalt bei dem Landgerichte I Berlin, Dr. Daude ift
zum Univerfitätsrichter bei der Univerfität Berlin ernannt worden.
Zu Kreid-Schulinipektoren find ernannt worden die bisher kommiſ—
ſariſchen Kreis-Schulinſpektoren
Seminarlehrer Deltjen zu Lötzen und
Realgumnaf. Lehrer Dr. Finkenbrink zu Geldern.
Dem Lofal- Schulinipefter, Pfarrer Grauer zu Wilftrup im
Kreiie Haderdleben ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe ver:
lieben worden.
B. Univerfitäten, Alademien, ıc.
Die außerordentl. Profefforen Dr. Minnigerode und Dr. Seed
zu Greifswald find zu ordentl. Profefforen in der philoſoph. Fa⸗
fult. der Univerj. Greifswald ernannt,
dem ordentl. Profeſſ. in der philoſophiſch. Fakultät der Univerf.
Bredlau, Dr. Aug. Reifferſcheid, und dem auberordentl.
Profeſſ. in der medizinisch Fakult. derfelben Univerj., Dirigenten
einer Privat» Augenklinif, Dr. med. et phil. Herm. Cohn ift
der Rothe Adler-Drden vierter Klaſſe verliehen,
der ordentl. Profefj. Dr. Studemund zu Straßburg i. Elf. zum
ordentl. Profeff. in der philoſoph. Fakult. der Univerf. Bredlau
ernannt,
zu ordentl. Profefforen an der Univerſ. zu Kiel find ernannt worden
in ber juriftiib. Fakultät: der Privatdoz. Dr. Jörs aus Bonn,
in ber mediziniih. Kafultät: der außerordentl. Profefj. Dr.
Werth zu Kiel, und
in der philojoph. Fakultät: der außerordentl. Profeſſ. Dr. H. ©.
Jacobi aus Münfter,
der Kakultäts-Affeffor und Privatdozent Dr. Wüftenfeld zu Göt-
tingen ift zum ordentlihen Honorar-Profeſſ. in der philoſophiſch.
Fakult. der Univerfität dalelbft, und find zu außerordentl. Pro:
fefforen in der philoſophiſch. Fakult. derfelben Univerfität ernannt
worden die Privatdozenten Dr. 8. Lange aus Sena und Dr.
Albr. Wagner aus Erlangen,
der außerordentl. Profeſſ. in der juriftiidh. Fakult. der Univerf.
Marburg, Dr. Sidel ift zum ordentl. Profeff. in derjelben
665
Fafult. ernannt, — der ordentl. Profeff. an der Univerſ. Breslau
Dr. Nieie in gleiher Eigenihaft in die pbilojopb. Kafult. der
Univeri. Marburg verjegt, und zum außerordentl. Profeſſ. in
derielben Fakult. diejer Univerj. der Privatdoz. Lic. theol. und
Dr. phil. Keßler zu Marburg ernannt,
der außerordentl. Profeff. in der philoſoph. Fafult. der Univerf.
Bonn, Dr. Trautmann ift zum ordentl. Profeſſ. in derjelben
Fafult. ernannt,
der Profeſſ. am Königl. Bayeriichen Lyceum zu Dillingen, Dr.
Aloyi. Schäfer ift zum ordentl. Profefj. in der theologiſch.
Fakult. der Afademie Münfter ernannt worden.
Der Lehrer an der akademiſchen Hochſchule für die bildenden Künfte
zu Berlin, Profeſſ. Knille ift zum Vorſteher eines Meifter-
Atelierd für Malerei, die Profefforen an der techniſchen Hoch—
ihule zu Charlottenburg, Bauratb Ende und Open find zu
Vorſtehern je eines Meifter-Atelierd für Baufunft an der Afa-
demie der Künfte zu Berlin ernannt,
der Kupferfteher Hand Meyer iſt zum ordentl. Xehrer an der afades
miihen Hochſchule für die bildenden Künfte zu Berlin beftellt,
der Maler Knorr als ordentl. Lehrer an der Kunft-Afademie zu
Köniadberg D./Pr. angeftellt worden.
Der Dr. Menadier ift zum Direftorial-Affiftenten bei dem Münz-
fabinet der Mujeen zu Berlin beftellt worden.
C. Gymnaſial- und Real-Lehranftalten.
Der Gymnafial-Direftor Profefj. Dr. Königsbeck zu Stradburg
i. Weſtprß. ift in gleiher Eigenihaft an das Gymnaſ. zu Neu:
ftadt i. Weſtprß. verfept,
der Rektor de bei zu Geeftemünde, Profeſſ. Dr. Holftein
zum Gymnafial-Direftor ernannt und demfelben die Direktion
des Gymnaj. zu Wilhelmshaven übertragen worden.
Dem Oberlehrer Dreſſel an der Ritter-Afademie zu Liegnitz ift
das Prädikat „Profeſſor“ beigelegt worden.
Als Oberlehrer find verjegt, bzw. berufen worden an dad Gymnafium
zu Königsberg t. Oſtprß., Kneiphöf. Gymnaf., der Oberlehrer
Hübner vom Gymnaj. zu Memel,
zu Neuftadt i. Weſtprß. der ordentl. Lehrer Herweg vom
Gymnaſ. zu Kulm,
—
666
erner find ald Dberlehrer verjept bezw. berufen worden an daß
pmnafium
zu Garz a./O. der Oberlehrer Dr. Berkusky vom Gymnaj.
zu Köslin,
zu Glatz der ordentl. Lehrer Sprottevom Gymnaf. zu Leobſchütz,
zu Altona der Oberlehrer Emil Wolff vom Gymnaf. zu Ha—
deräleben,
zu Hadersleben der Oberlehrer Dr. Göder vom Gymnaſ.
zu NRendöburg,
zu Nendöburg der Dberlebrer Hunrath vom Gymnaſ. zu
Hadersleben,
zu Attendorn der ordentl. Lehrer Wilh. Müller vom Pro—
gymnaſ. zu Boppard,
ju Hadamar der ordentl. Lehrer, Titular-Oberlehrer Dr. Braun
vom Gymnaj. zu Dillenburg,
zu Barmen der Dberlebrer Walz aus Greiz, und
ju Elberfeld der ordentl. Xehrer Spangenberg aus Kreuz-
burg Ob. Schleſ.
Zu Oberlehrern, bzw. etatsmäßigen Oberlehrern find befördert wor«
den die ordentlidyen Lehrer
A
Dr. Kröbnert am Gymnaſ. zu Memel,
ZitularsDberlebrer Krüger am Gymnaſ. zu Wehlau (;. 3.
fommifjar. Kreis-Schulinſpektor zu Neidenburg),
Zitular-Dberlehrer Dr. Gut ſche am ftadtiih. Gymnaj. zu Danzig,
Eduard Hoffmann am Gymnaſ. und Realgymnaj. zu Guben,
Dr. Appelmann am Gpmnaj. zu Demmin,
Lindner am Gymnaj. zu Köslin,
Dr. Pfuhl am Marien-Öymnaf. zu Poien,
Baranef am Gymnaſ. zu Gleiwip,
Dr. Krabl am Gymnaf. zu Sagan,
Zitular-Dberlebrer, Adjunft Dr. Kettner an der Landegsſchule
zu Pforta,
Dr. Müde und Dr. Beder an der Kloſterſchule zu Ilfeld,
Opitz am Gymnaſ. zu Dortmund, und
Karl Bogt am Gymnaj. zu Marburg.
18 ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium
zu Königsberg i. Dftprh., Kneiphöf. Gymnaj., der Schula.
Kandid. Dr. Kejeune- Diridlet,
zu Danzig, ftädtiih. Gymnaj., der Schula. Kandid. Dr.
Kriedrid, .
zu Berlin, Askaniſch. Gymnaſ. der Schula. Kandid. Dr. Krätj ch,
zu Berlin, Friedrichs-Gymnaſ.,— 5 .«- Schund,
zu Berlin, Kriedr.Wilh.Gumnal,- = :» Günther,
zu Berlin, Königsftädt.Gymnal.,» = « Dr. Karbe,
zu Berlin, Luiſen-Gymnaſ., . B «e Dr. Rabe,
667
(ferner find als ordentliche Kebrer angeftellt worden am Gymnafium)
zu Breslau, Eliſabeth-Gymnaſ., der Hilfälehrer Dr. Walth.
Schmidt,
zu Breslau, Johanned-Gymnaj., die Schula. Kandidaten Dr.
Neufert ud Dr. Schiff,
zu Patſchkau der Schula. Kandid. Dr. Kuidel,
zu Emden der Schula. Kandid. Lüpke-Lüpkes,
zu Hildesheim, Andreanum, der ordentl. Echter Dr. NRoßberg
vom Gymna!. zu Norden,
zu an der ordentl. Lehrer Dr. Lücke von der Klofterfchule
zu
zu Elberfeld der Schula. Kandid. Schmidt, und
zu Koblenz der Lehrer Dr. Kehrein aus Hadamar.
An der Landesſchule zu Pforta tft der Gymnafiallehrer Hoffmann
aus Mühlhauſen in Elf. ald Adjunft angeftellt worden.
Am Gymnaſ. zu Groß: Streblig ift der Glementarlehrer Schynol
aus Königsbütte als techniicher Lehrer angeftellt worden.
Es ift beitätigt worden die Wahl
des Oberlehrers Profefjord Kleiber am Kneipböfihen Gymnaſ.
zu Königäberg zum Direktor des ftädtiihen Realgymnal.
dafelbit, und
des Oberiehrers Dr. Hochheim an der Ober-Realſchule zu
— zum Direktor des Realgymnaſ. zu Branden—
burga
Dem Öberlebrer Dr. Lieck am Realgymnaf. zu Nahen ift das
Prädikat „Profefior” beigelegt worden.
Zu gehen find befördert worden die ordentlichen Lehrer
Lic. Dr. Kirchner am er Realgymnaf. zu Berlin,
Behr am Realgymnaf. zu Celle, und
Brandftäter am Realgymnal. zu Witten.
— Titel „Oberlehrer“ iſt beigelegt worden den ordentlichen Lehrern
Dr. Hobenb erg am Königl. ig zu Berlin, und
Dr. Spölgen am Realgymnaj. zu
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Rea ——
zu u Andread-Realgumnaf., der Schula. Kandid. Dr.
Mey
zu Berlin. Dorotheenftädt. Realgymnaf., der Gymnafiallehrer
Dr. Märkel aud reienmalbe,
zu Gelle der Schula. Kandid. Dr. Shwar;,
668
(ferner find als ordentl. Lehrer angeſtellt worden am Realgymnaſ.)
zu Hannover, Realgymnaſ. 1, der Schula. Kandid. Bräuer,
zu Leer der Gymnaſiallehrer Horftmann aus Emden,
zu Barmen der Schula. Kandid. Dr. Lobſcheid,
zu Elberfeld „ u A Dr. Miriſch,
zu Köln . A e Korten, und
zu Mülheim a./Rhein der Schula. Kandid. Dr. Goldſcheider.
Der Lehrer Dr. Arndt an der Realſch. zu Bremen tft ald Ober-
lehrer an die Ober-Realſch. zu Gleiwitz berufen worden.
Der Rektor ded Progymnafiums zu Prüm, Dr. Hünnekes ift ald
Rektor an dad Progymnaſ. * Linz a. Rhein,
der Oberlehrer der Ober-Realſch. zu Koblenz Dr. Weidgen zum
Rektor deö Progymnaſ. zu Prüm, und
der geiftliche Lehrer Breuer an der höheren Privatlehranftalt zu
Opladen zum Rektor ded Progymnaj. zu Wipperfürth berufen
worden.
Der Schula. Kandid. Völcker ift ald ordentl. Lehrer am Progymnaſ.
zu Zöbau,
der Lehrer Krämer ald Elementarlehrer am Progymnaſ. zu So—
bernbeim angeftellt worden.
Der ordentl. Lehrer Dr. Greeven an der Realſchule zu Rheydt
ift zum Oberlebrer befördert,
an der Realſch. zu Nahen der Lehrer Radke ald Glementarlehrer
angeftellt worden.
Der Dirigent der Garnier'ſchen Lehr: und Erziehungsanftalt zu
Friedrihädorf a. Taunus, Dr. Bangert, ift zum Rektor des
Real-Progymnaf. zu Didesloe, und
der ordentl. Zehrer Dr. Küfelhan vom Realgymnaf. zu Leer zum
Rektor des Real:Progymnaf. zu Dtterndorf berufen worden.
Dem ordentl. Lehrer Plöttner am Real-Progymnaf. zu Langen—
ſalza ift der Titel „Oberlehrer“ beigelegt,
an dem Real-Progomnaf. zu Straußberg ber Schula. Kandid.
Balfe als ordentl. Lehrer, und
an dem Real-Progpmnaj. zu Lübben der Lehrer Dennitedt ale
techniicher Lehrer angeltellt worden.
An der höheren Bürgerjhule zu Düſſeldorf ift der Schula.
Kandid. Dr. Geis ald ordentl. Lehrer angeftellt worden.
669
D. Schullehrer-Seminare, Präparanden-Anftalten.
Der Seminar-Direftor Richter zu Edernförde ift in gleicher Eigen»
ſchaft an das Schullehrer-Seminar zu Kreuzburg verjept,
der Kreid- Schulinipeltor Dr. Robrer zu Orteldburg zum Ges
minar-Direftor ernannt und demfelben dad Direftorat des Schul-
lehrer-Seminard zu Bromberg verliehen,
der erfte Seminarlehrer Hinze zu Oranienburg zum Seminar-Di-
reftor ernannt und demjelben dad Direktorat des Schullehrer-Se-
minard zu Rheydt verliehen worden.
Als erfte Lehrer find angeftellt worden am Schullehrer-Seminar
zu Ang h E urg der biöher. ordentlihe Seminarlehrer Hotop
zu Pojen,
zu Reichenbach D./E. der ordentl. Lehrer Grenjemann vom
Gymnaf. zu Waldenburg i. Schleſ.,
zu Pildomwig der biöher. ordentliche Seminarlehrer Salinger
zu Peiskretſcham,
zu * dersleben der Rektor Hoche aus Ottweiler, und
zu nos der kommiſſariſche Religiondlehrer Benefiziat
üller®.
In gleicher Eigenſchaft find verfegt worden die ordentlihen Seminar«
ehrer
Holzbaufen zu Drofien an dad Schul. Seminar zu Neu»
Ruppin, und
Genz zu Franzburg eg " „. m Kößlin.
Ebenfo find in — Eigenſchaft verſetzt worden die ordentlichen
Seminar: und Muſiklehrer
Götze zu Liebentbal an das Schul. Seminar zu Stege nhals,
„Ha
Paaich zu C&dernfürde „ „u, m R erftadt,
Jeltſch zu Koihmin „ „ u „» n &dernförde,
Beder IL zu Ditweiler „Neumied, und
Zeh zu — i. Sqleſ. an das Schul. Seminar zu Ott =
weiler.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Schull. Seminar
zu Ren der Hilfälehrer Rogomafi vom Schull. Seminar
u Ragnit,
zu Drofjen der Hilfslehrer Roy daſelbſt,
zu Franzburg der zweite Lehrer Sellentin von der Präpa-
randenanftalt zu Grimmen, und
zu Kempen ber Siufstehrer Winnikes dajelbit.
Als Hilfslehrer find angeftellt worden am Schul. Seminar
zu Tuchel der Mittelihul-tehrer Rebbronn aus Graubenz,
zu Drofjen der Präparandenlehrer Kraufe dafelbft,
1885. 44
670
(ferner find als Hilfslehrer angeftellt worden am Schull. Seminar)
zu Fulda der Lehrer Vollinar von der ftadtpfarrliden Knaben-
ſchule dajelbit,
zu Kempen der Lehrer Keull aus Iffum, und
zu Brühl der Seminar-Hilfölehrer Brodmann aus Zudel.
An der Präparandenanftalt zu Friedrichshoff ift der ordentl.
Lehrer Kucharski vom Schul. Seminar zu Dfterode ald Vor—
fteber und erfter Lehrer, und der Kirhihullehrer Skorczyk
zu Shmüdmwalde, Kreid Dfterode, alö zweiter Lehrer angeftellt
worden.
E. Zaubftummen:, Blinden= ıc. Anftalten.
Es ift an der Taubftummen-Anftalt
zu Schleswig der Glementarlehrer Warnede ald Hilfätehrer,
zu Frankfurt a. M. der Hilfälehrer Ehrhardt angeftellt worden.
Als Hilfslehrer find angeftellt worden an der Blindenanftalt
zu Steglig der Lehrer Friedrih Meyer, und
zu Barby der Elementarlehrer Conrad dajelbft.
Dem evangel. erjten Lehrer und Hausvater Theel an der Knaben«
Erziehungsanftalt „Grünes Haus“ zu Berlin ift der Königl.
Kronen:Drden vierter Klafje verliehen worden.
F. Höhere Mädchenſchulen.
Dem Direktor Dr. Gruber an der ftädtifchen höheren Mädchen—
ichule zu Greifswald, jowie
dem Snipeltor Dammann und dem jeitherigen erften ordentl. Lehrer
Tiemann an der höheren Mädchenſchule in den Francke'ſchen
Stiftungen zu Halle a./S. ift der Königl. Kronen-Drden vierter
Klafje verliehen,
der Oberlehrer Dr. Band an der Biltoria-Schule zu Berlin ift
in gleicher Eigenſchaft an die ſtädtiſche höhere Mädchenſchule
„Margarethen⸗-Schule“ daſelbſt berufen worden.
G. Oeffentliche Volksfchulen.
Es haben erbalten
1) den Adler der Inhaber des Königl. Haußordend von
Hohenzollern:
Adler, kathol. erfter Kehrer, Küfter und Drganift zu Fürftenau,
Krs Hörter,
671
(ferner haben erhalten den Adler der Inhaber des Königl. Haus—
ordend von Hohenzollern :)
En evangel. Zehrer und Küfter zu Marwig, Krs Greifen-
agen,
Brunner, evangel. Hauptlehrer zu Münchwitz, Kandfrö Breslau,
Glafen, evangel. erjter Lehrer und Küfter zu Dedby, Krö
Haberöleben,
Dreyer, evangel. Lehrer und Küfter zu Saſſenburg, Krs Bublig,
Gerlad, fathol. Lehrer zu Fulda,
Hoppenjad, evangel. Re Lehrer, Kantor, Küfter und Drganift
zu Erter, Krs Derford,
Hude, evangel. Zebrer, Kantor, Drganift und Küfter zu Klein«
Rettbach, Landkrs Erfurt,
Jaquet, evangel. erſter Kirchſchullehrer und Präzentor zu Sza—
bienen, Krs Darkehmen,
Krönung, kathol. Lehrer, Organiſt und Küfter zu Florenberg,
Krs Fulda,
Krüger, evangel. Lehrer und Küſter zu Reppen, Krs Weſt⸗
Sternberg,
Kunze, evangel. erſter Lehrer, Kantor und Organiſt zu Voigt⸗
—9 Krs Sangerhauſen,
Kutſcher, evangel. erſter Lehrer und Küſter zu Hohenhameln,
Krs Peine,
Lange, evangel. Konrektor, Kantor und Organiſt zu Buckow,
Krs Lebus,
Dietich, kathol. Lehrer zu Ratibor,
Schmock, evangel. Lehrer und Küſter zu Puſtow, Krs Grimmen,
Schöfinius, evangel. Lehrer zu Grubska, Krs Meierig,
Timm, evangel. Lehrer, Kantor und Organiſt zu Labes, Krs
Regenwalde, und
Vogel, evangel. erſter Lehrer und Küſter zu Lehmannshöfel,
Krs Lebus.
2) das Allgemeine Ehrenzeichen:
Brauer, evangel. Lehrer und Küfter zu Mellenthin, Krs Soldin,
Kleemann, evangel. erſter Lehrer und Küſter zu Rippicha,
Krs Zeitz,
Knetſch, evangel. Lehrer und Küſter zu Wildenhagen, Krs
Weſt⸗Sternberg,
Kumutat, evangel. Lehrer zu Gr. Kackſchen, Krs Ragnit,
Link, kathol. Lehrer zu Tollnigk, Krs Heilsberg,
Luckan, evangel. Lehrer und Organiſt zu Blasdorf, Krs Lübben,
Lund, evangel. erſter Lehrer und Küfter zu Schottburg, Krb
Hadersleben,
Mühler, evangel. Lehrer und Küfter zu Kloſterwalde, Krs Templin,
44*
672
(ferner haben erhalten das Allgemeine Ehrenzeichen:)
Pyſall, evangel. Lehrer zu Pröckelwitz, Kts Mobrungen,
Scheel, desgl. und Küſter zu Warthe, Krs Templin,
Schmidt, evangel. Lehrer zu Guhlen, Krs Sorau N./R.,
Wichmann, desgl. und Küſter zu Mahlsdorf, Krs Salzwedel;
Walzel sen., Mitglied des Orts-Schulvorſtandes zu Wallisfurth,
Krs Glatz.
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geſtorben:
der rg Kreis-Schulinfpeftor Dorn zu Neurode, Reg.
Bez. Bredlau,
der ordentl. Profeſſ. in der mebdiziniich. Fakult. der Univerfität,
Geheime Mediz. Ratb Dr. Häſer zu Breslau,
der Präfident des geodätiſchen Inſtitutes und ded Gentralbureaus
der europäiihen Gradmefjung, Generalstieuten. 3. D. Bäyer
zu Berlin,
der Profefj. Kiel, Senator der Akademie der Künfte, Vorfteher
der Abtheilung für Kompofition ıc. bei der afademijdhen
Hochſchule für Mufik zu Berlin,
der — Conrads am Gymnaſ. an der Apoſtelkirche zu
öln,
ber ordentl. Lehrer Behm am Gymnaſ. zu Kottbus,
der techniidhe Lehrer Kalanfe am Gymnaſ. zu Raftenburg,
der Dberlehrer Morayfi an der Dber-Realihule zu Elberfeld,
der Schreiblehrer Nauen an der Friedrichs-Werderſchen Ober»
Realihule zu Berlin,
der Direltor Dr. Vogt an der Realihule zu Eſchwege, und
der =. Lehrer Arendt am Schul.» Seminar zu Braun»
erg.
Sn den Rubeftand getreten:
ber Regierungd- und Schulrath, Geheime Regierungd-Rath Jung»
flaaß zu Bromberg,
der Regierungs- und Schulratb Prange zu Oppeln, und
— — der Charakter als Geheimer Regierungs-Rath
eigelegt,
der ſtändige Kreis-Schulinſpektor Marx zu Gleiwitz,
der Rendant der techniſchen Hochſchule, Geheime Rechnungsrath
Fröauf zu Berlin, und iſt demſelben der Königl. Kronen»
Drden dritter Klafje verliehen worden,
der Lehrer an der Kunft-Akademie Profeff. Troſſin zu Kö»
nigöberg i. Prß., und ift demijelben der Königl. Kronen»
Drden dritter Klafje verliehen worden,
673
(ferner find in den Ruheſtand getreten:)
die Gpmnafial-Direftoren Nieberding zu Gleiwig und Dr.
Zaftra zu Neiße, und ift denielben der Charakter als
Geheimer Regierungs-Rath beigelegt,
der Gymnaſial-Direktor Dr. Seemann zu Neuſtadt i. Weſtprß.,
und iſt demſelben der Rothe Adler-Orden dritter Klaſſe mit
der Schleife verliehen worden,
die Oberlehrer
Profeſſ. Dr. Biſchoff am Köllniſch. Gymnaſ. zu Berlin,
Dr. von Krzeſinski am Marien-Gymnaſ. zu Poſen,
Colombel am Gymnaſ. zu Hadamar,
Profeſſ. Dr. Lin denkohl am Gpmnai. zu Kaſſel, und
Dr. Ley am Gymnaf. zu Saarbrüden,
und tft denfelben der Rothe Adler-Drden vierter Klafje ver-
lieben worden,
die Oberlehrer
Drofefj. Czwalina am ſtädtiſch. Gymnaj. zu Danzig, und
Dr. Dibelius am Gymnaſ. zu Prenzlau,
und ift denfelben der Königl. Kronen» Orden dritter Klaffe
verlieben worden,
die Oberlebrer
Dr. Klütz am Gymnaſ. zu Wehlau,
Dr. Weichelt ⸗ = Demmin, und
Dr. Brodmann =» . .« Kleve,
die techniihen Lehrer Schwarz am Gymnaf. zu Gumbinnen
und 8. Müller am Gymnaſ. zu Birfaber ‚und ift
denjelben der Königl. Kronen» Orden vierter Klafje ver«
lieben worden,
ber Zeichenlehrer Heimd am Gymnaſ. zu Flensburg,
der Direktor Riebe am Realgumnaf. zu Brandenburg a. 9.,
und ift demjelben der Rothe Adler-Drden dritter Klafje mit
der Schleife verlieben worden,
ber Direktor des ftädtiihen Realgymnaſ. Dr. Schmidt zu
Königsberg i. u
der Dberlehrer Ludwig Meyer am Realgymnaj. zu Celle, und
ift demfelben der Rothe Ndler-Drden vierter Klafje verliehen
worden,
die Oberlebrer
Profeſſ. Shramm am Realgymnaſ. zu Dortmund, und
Dr. Schwarz s ⸗ zu Siegen,
der Rektor des Real-Progymnaſ. Vollbrecht zu Otterndorf,
und iſt demſelben der Rothe Adler-Orden vierter Klaſſe ver-
liehen worden,
der techniſche Lehrer Klieſchan am Real-Progymnaſ. zu Lübben,
674
(ferner find in den Ruheſtand getreten :)
und ift demielben der Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe
verliehen worden,
der erſte Seminarlehrer Zerlinden zuMeumied, und ift dem»
der Königl. Kronen «Drden dritter Klaffe verliehen
worden.
Ausgeihieden wegen Eintrittes in ein anderes Amt im
Snlande:
der erfte Lehrer Schulgif am Schul. Seminar zu Pilchowitz,
der Seminar-Hilfölehrer Hillger zu Dfterburg.
Audgeihieden wegen Anftellung außerhalb der Preußi—
ſchen Monardie:
die ordentlihen Profefloren
Dr. Freiherr von der Golg in der philojeph. Kafult. ber
Univerj. Königsberg i. Prß.,
Dr. Auguft Reifferfheid in der philojopb. Fafult. der
Univer). Breslau,
Dr. Wendt in der tbeologiihen und Dr. Scott in der
juriftiich. Rafult. der Univeri. Kiel,
der außerorbentl. Profeff. Dr. Napier in der philoſoph. Fakult.
der Univerj. Göttingen,
der Profeſſ. Dr. Herm. Stahl an der techniſch. Hochſchule zu
aben,
der Dberlehrer Dr. Bartbold am Gymnaf. zu Altona,
Seine Lehrtbätigkeit an der tehnifhen Hochſchule zu Berlin
bat eingeftellt:
der Geheime Admiralitäts-Rath Brir.
Auf ihre Anträge Sind entlajjen worden:
der Oberlehrer Dr. Raydt am Realgumnaf. I zu Hannover,
der erite Lehrer Hoffmann und der ordentl. Lehrer Wonns
berger am Scullehrer-Seminar zu Neu-Ruppin,
die Seminar=Hilfölehrer Kunf zu Karalene und Roſenkranz
zu Homberg.
Anderweit audgeihieden (Beranlaffung ded Austrittes ift
nicht angegeben):
der Direktor Profefl. Dr. Unverzagt am der Ober-Realſchule
zu Wieöbaden,
die u Rupp an der Zaubftummen-Anftalt zu Kranffurt
a, Main.
675
Anbalt3-Verzeihnis des September-Oftober-Heftes.
l. 154) Gewährung von Remunerationen und ini > Kompetenzen an
die Regierungs-Baumeifter der —— auverwaltun
155) Bewilligung von Prämien für Ausbildung — Berlonen
in einer Kunft oder einem Gewerbe. . _
156) Rüdzahlung gefündigter Staatsihuldiceine
157) Uebertragung der Entiheidung über Berjegung gewiſfer im
Reſſort des Königl. Miniſteriums der geiſtlichen ꝛc. I res
heiten angeftellten Beamten und an ftaatlihen höheren Yehran-
ftalten angeftellten Lehrer in den Be auf die Königl.
Regierungen .
158) Ausjegung des Schulunterrichtes am "Tage der. allgemeinen
ro ——— der ER: * en Bählung; Aus
ſchluß der ME: 2% an 58
ll. 159) REN einer alademifchen — — zu
erlin
160) Breisertheifungen bei der Königl. Akademie der Künfte zu Berlin
161) Beftätigung der Wahlen von Rektoren und Defanen an Univer-
fitäten .
162) Reglement für das Fomanif-englithe Seminar der Königl. Ala-
demie zu Münfter .
163) Vorſchriften bei Ausführung von Bauten an Univerfitäte-Infti-
tutsgebäuden .
164) * manons · Ordnung für die Königl. Techniſche Sochſchule zu
Berlin .
165) Habilitations. » Ordnungen für die Königlichen Techuiſchen Hoch.
ſchulen zu Hannover und Aachen.
166) Statut des Stiftungsfonds der Stadt Charlottenburg für un.
bemittelte —— der — — de ale a
Charlottenburg
II. 167) Bericht über die an den — en eig höherer Lehr»
anftalten während der Winter 1882/83 und 1883/84 gemeqhten
Beobachtungen und angeſtellten Unterſuchungen
168) Formular des Reifezeugniſſes bei den Ertraneer- Prüfungen
169) Abftandnahme von der regelmäßigen Borlage der Verhandlungen
über die Reifeprilfungen der höheren Schulen an bie ——
ſchaftlichen Brüfungse-Kommiffionen ..
1709) Schließung von Schulen bei anſteckenden Krankheiten .
IV. 171) Einrigtung der zweiten Bollsihullehrer- Prüfung
172) Unterrihteplan eines zur Althof-Ragnit für Seiinariehie ab»
gehaltenen Dbftbauturjus .
173) Befähigungszeugniffe ans dem Kurfus zur "Ausbildung von
urnlehrerinnen . .
174) Anwendung von Mafireg ein bei ſolchen Zogiingen der Säul-
Iehrer-Seminare, deren Entlaffung wegen mangelnder Ordnun
in ihrem ganzen Berhalten ꝛc. in Ausfiht genommen werden mu
175) Abänderung der Inftruftion für die Schulbehörden der Provinz
Schleswig ⸗Holſtein, betreffend die Anftellungsfähigkeit der Schul-
amt&bewerber und die Bejegung der Boltsihullehrerftellen .
634
636
V.
676
176) Gewährung von Staatsbeihilfen zu Clementarihulbauten . .
177) Berpflihtung der Schulgemeinden zur Beihafjung der ei
Defen in den Dienftwohnungen der Lehrer .
178) Abänderung der von der Regierung zu Potsdam ergangenen
Beftimmungen über die — ulen, über die Sommer⸗
ihulen und die Schulen mit dr Klaffen” und zwei Lehrern
179) Unter Schulen in den Domänendörfern ($.45 der Schulordnung
vom 11. Dezember 1845) find Schulen für die Domänen-Hinter-
ſaſſen ‘Domanial-Einfaffen) zu verftehen. Die Berpflihtung des
Hietus zur Gewährung des Brennholzes für Schulen in den
omänendörfern erftredt fih auf alle Ortichaften im Domanium,
ohne Unterſchied, ob diefelben eine ländlihe Gemeindeverfafiung
haben oder nicht.
Schulvorftand ift Vertreter der Schule, nit berufen zur
Bertretung der zur Schule ge ze Gemeinden und —
Rechtliche Bedeutung der Schulmatrikeln ..
180) Die 85. 33 und 36 Titel 12 Theil ll. A. L. R. legen” befondere
Berpflihtungen zum Unterhalte der Schule nur den Gutsherr-
ihaften auf dem Lande auf. Sie finden feine Anwendung auf
den Gutsherrn einer Stadtichule, begründen für denfelben feine
Befreiung von der Schulfteuer. Unerheblich ift es, ob die Schule
in einer Immebiat- oder in einer Mediat-Stabt Tiegt .
181) Fortbeftand der —— — der Gutsherrſchaften zur Leiſtung
von Schulbeiträgen in lefien.
Anmendbarteit des tatbeiiien Schulre —— vom 18. Mai
1801 auf die Beſoldungen evangeliſcher Lehrer in Dörfern ge-
miſchter Religion . re
182) Schulpfliht in der Brovinz Säiesmig«Holfein. Beiuh aus⸗
ländiſcher Schulen .. u IE
Nicht NE J
2) Schulbauten zu Potsdam . .
3) Berein Kinderhort zu Berlin .
Berfonaldronit
Drud von 3. J. Sıarde in Berlin.
22
661
663
677
Gentralblatt
für
die gefammte Unterrichts - Derwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts» und
Mevdizinal - Angelegenheiten.
MX II. u. 12. Berlin, den 15. Dezember 1885.
I. Allgemeine VBerbältniffe.
183) Uebereinfunft zwiſchen Deutfhland und Belgien,
betreffend den Shug an Werten der Litteratur und
Kunf. Bom 12. Dezember 1883.*)
Seine Majeftät der Deutjche Kaifer, König von Preußen, im
Namen ded Deutihen Reiches, und Seine Majeftät der König ber
Belgier, gleihmäßig von dem Wunſche bejeelt, in wirkjamerer Weiie
in beiden ändern den Schug an Werfen der Litteratur und Kunft
zu gewährleiften, haben den Abſchluß einer beionderen Webereinkunft
zu a Zwecke beihloffen und zu Ihren Bevollmädhtigten ernannt,
nämlich:;
Seine Majeſtät der Deutſche Kaiſer, König von
Preußen: |
den Herrn Paul Grafen von Hapfeldi-Wildenburg,
Allerhöchſtihren Staatdminifter und Staatsſekretär ded Aus⸗
wärtigen Amtes;
und
Seine Majeftät der König der Belgier:
den Herrn Gabriel Auguft Grafen van der Straten-
Ponthoz, Allerhöchſtihren außerordentlichen Gefandten
und bevolimächtigten Minifter bei Seiner Majeftät dem
Deutihen Kailer, König von Preußen,
den Herrn Leo Biebund, Allerhöchſtihren Direktor des
un
*) Die Uebereinkunft ift verkündet durch das Reichs-Geſetzblatt pro 1884
Stüd Nummer 24 Seite 173 lauf. Nr. 1562.
1885. 45
678
Handeld- und ded Konſulatsweſens im Minifterium der
auswärtigen — TS a
welche, nad) gegenjeitiger Mittheilung ihrer in guter und geböriger
Form befundenen Vollmachten, folgende Artikel vereinbart haben:
Artikel J.
Die Urheber von Werfen der Litteratur oder Kunſt ſollen, gleich—
viel ob diefe Werke veröffentlicht find oder nicht, in jedem der beiden
Länder gegenjeitig fid der Vortheile zu erfreuen haben, welde da»
jelbft zum Schuge von Werfen der Litteratur oder Kunft geſetzlich
eingeräumt find oder eingeräumt werden. Sie jollen dajelbft den-
ſelben Schutz und dieſelbe Rechtshilfe gegen jede Beeinträdhtigung
ihrer Rechte genießen, ald wenn dieje Beeinträchtigung gegen in=
ländifche Urheber begangen märe.
Dieſe Bortheile jollen ihnen jedody gegenjeitig nur fo lange zu-
fteben, als ihre Rechte in dem Urſprungslande in Kraft find, und
follen in dem anderen ande nicht über die Frift hinaus dauern,
welche dafelbft den inländiichen Urhebern gejeplid eingeräumt ift.
Der Ausdrud „Werke der Litteratur oder Kunft” umfaßt Bücher,
Brochüren oder andere Schriftwerfe; dramatiſche Werke, muſikaliſche
Kompofitionen, dramatiihmufitaliihe Werke; Werke der zeichnenden
Kunft, der Malerei, der Bildhauerei; Stiche, Sithograpbien, Illu⸗
ſtrationen, geographiſche Karten; geographiſche, topographiſche, archi⸗
tektoniſche oder naturwiſſenſchaftliche Pläne, Skizzen und Darftel-
lungen plaſtiſcher Art; und überhaupt jedes Erzeugnis aus dem
Bereiche der Litteratur, Wiſſenſchaft oder Kunft.
Artikel 2.
Die Beftimmungen ded Artikels 1 follen auch Anwendung finden
auf die Berleger ſolcher Werke, welche in einem der beiden Länder
veröffentlicht And und deren Urheber einer dritten Nation angehört.
Artikel 3.
Die gefeplihen Bertreter oder Rechtsnachfolger der Urheber,
Berleger, Ueberſetzer, Komponiften, Zeichner, Maler, Bildhauer,
Kupferfteher, Architekten, Lithographen u. j. w. ſollen gegenfeitig
in allen Beziehungen diejelben Rechte genießen, welche die gegen-
wärtige Uebereinfunft den Urhebern, Berlegern, Ueberjegern, Kompo—⸗
niften, Zeihnern, Malern, Bildhauern, Kupferftehern, Architekten
und Lithographen felbft bewilligt.
Artikel 4.
Es joll gegenfeitig erlaubt jein, in einem der beiden Länder
Auszüge oder ganze Stüde eined zum erften Male in dem anderen
Lande erjchienenen Werkes zu veröffentlichen, voraudgejept, daß dieſe
679
Veröffentlichung ausdrüdlih für den Schuls oder Unterrichtsgebrauch
beftimmt und eingerichtet oder wiffenichaftliher Natur ift.
In gleicher Weiſe joll es gegenſeitig erlaubt ſein, Chreftoma-
thien, welche aus Bruchſtücken von Werfen verſchiedener Urheber zu»
ſammengeſetzt find, zu veröffentlichen, ſowie in eine Chreſtomathie
oder in ein in dem einen der beiden Länder erſcheinendes Driginal-
werk eine in dem anderen Lande veröffentlichte ganze Schrift von
geringerem Umfange aufzunehmen.
Es muß jedoch jedesmal der Name des Urheberd oder die Quelle
angegeben fein, aus welder die in den beiden vorftehenden Abjäpen
gedachten Auszüge, Stüde von Werfen, Brudftüde oder Schriften
berrübren.
Die Beltimmungen diejed Artikels finden feine Anwendung auf
die Aufnahme mufifaliiher Kompofitionen in Sammlungen, welde
zum Gebraude für Muſikſchulen beftimmt find; vielmehr gilt eine
derartige Aufnahme, wenn fie ohne Genehmigung des Komponiften
erfolgt, ald unerlaubter Nachdruck.
Artikel 5.
Artikel, welde aud den in einem der beiden Länder erfchienenen
Zeitungen oder periodiihen Zeitichriften entnommen find, dürfen in
dem anderen Lande im Driginal oder in Ueberſetzung gedrudt werden.
Jedoch fol diefe Befugnis ſich nit auf den Abdrud, im Dri«
inal oder in Ueberjegung, von Feuilleton» Romanen oder von Artie
ein über Wiſſenſchaft oder Kunft beziehen.
Das Gleiche gilt von anderen, aus Zeitungen oder periodiſchen
Zeitichriften entnommenen größeren Artikeln, wenn die Urheber oder
Herauögeber in der Zeitung oder in der Zeitichrift jelbft, worin die
ſelben eridhienen find, ausdrücklich erflärt haben, daß fie deren Nach—
drud unterjagen.
In keinem Falle fol die im vorftehenden Abjape geftattete Un«
terjagung bei Artikeln politiſchen Inhaltes Anwendung finden.
Artikel 6.
Dad Recht auf Schutz der muſikaliſchen Werke begreift in fi
die Unzuläffigkeit der jogenannten mufifaliihen Arrangements, näm«
ih der Stüde, welde nah Motiven aus fremden Kompofitionen
ohne Genehmigung des Urhebers gearbeitet find.
Den betreffenden Gerichten bleibt ed vorbehalten, die Streitig-
keiten, welche bezüglich der Anwendung obiger Vorſchrift etwa ber-
vortreten follten, nad Maßgabe der Gejepgebung jeded der beiden
Länder zu entjcheiden.
Artikel 7.
Um allen Werfen der Litteratur und Kunft den im Artikel 1
vereinbarten Schutz zu fihern und damit die Urheber der gedachten
45*
680
Werke, bid zum Beweiſe ded Gegentheiled, ald ſolche angejeben und
demgemäß vor den Gerichten beider Länder zur Verfolgung von
Nahdrud und Nachbildung zugelafjen werden, Ion ed genügen, daß
ihr Name auf dem Zitel des Werkes, unter der Zueignung oder
BVorrede, oder am Schluſſe ded Werkes angegeben ift.
Bei anonymen oder pleudongmen Werfen ift der Berleger,
deffen Name auf dem Werke ftebt, zur Wahrnehmung der dem Ur—
beber zuftebenden Rechte befugt. erjelbe gilt ohne weiteren Bes
weis ald Rechtsnachfolger ded anonymen oder pſeudonymen Urhebers.
Urtifel 8,
Die Beftimmungen des Artikels 1 follen auf die öffentliche
Aufführung mufifaliicher, ſowie auf die öffentlihe Darftellung dra-
—— oder dramatiſch-mufikaliſcher Werke gleichfalls Anwendung
nden.
Artikel 9.
Den Driginalmerfen werden die in einem der beiden Länder
veranftalteten Ueberjegungen inländifcher oder fremder Werke aus—
drüdlich gleichgeftellt. Demzufolge jollen dieje Ueberjegungen rück—
fihtlih ihrer unbefugten Vervielfältigung in dem anderen ande,
den im Artikel 1 feftgeiegten Schug genießen.
Es ift jedoch mwohlverftanden, daß der Zweck des gegenwärtigen
Artikeld nur dabin geht, den Ueberſetzer in Beziehung auf die von
ihm gefertigte Ueberjegung ded Originalwerkes zu ſchützen, feined-
wegd aber dem erften Ueberjeger irgend eines im todter oder lebender
Sprade geichriebenen Werkes dad ausſchließliche Ueberſetzungsrecht
u übertragen, außer in dem im folgenden Artikel vorgejehenen
Fade und Umfange.
Artikel 10.
Den Urbebern in jedem der beiden Länder joll in dem anderen
Lande während zehn Sabre nad dem Erſcheinen der mit ibrer Ges
nehmigung veranftalteten Ueberjegung ihres Werkes das ausſchließ—
liche Ueberſetzungsrecht zufteben.
Die Ueberſetzung muß in einem der beiden Länder erſchienen ſein.
Behufs des Genuſſes des obengedachten ausſchliehlichen Rechtes
ift es erforderlich, daß die genehmigte Ueberſetzung innerhalb eines
Zeitraumes von drei Fahren, von der Beröffentlihung des Driginal-
werfed an gerechnet, vollftändig erſchienen lei.
Bei den in Lieferungen ericheinenden Werfen joll der Lauf der
in dem vorftehenden Abjage feftgeiegten dreijährigen Arift erft von
der Beröffentlihung der legten Lieferung des Driginalwerfed an be-
innen. Falls die Ueberfegung eined Werked lieferungsweile eriheint,
Bon die im erften Abſatze feftgefepte zehnjährige Frift gleichfalls erft
681
von dem Erſcheinen der lepten Lieferung der Ueberjegung an zu
laufen anfangen.
Indeſſen ſoll bei Werfen, melde aus mehreren in Zwiſchen—
räumen erjcheinenden Bänden befteben, jowie beifortlaufenden Berichten
oder Heften, welche von litterariichen oder wiſſenſchaftlichen Geiel-
ichaften oder von Privatperionen veröffentlicht werden, jeder Band,
jeder Bericht oder jeded Heft, bezüglid der zehmjährigen und der
dreijährigen Friſt, ald ein beiondered Werk angeſehen werden.
Die Urheber dramatijcher oder dramatisch » mufifaliiher Werke
jollen, während der Dauer ihres ausſchließlichen Ueberiegungsrechtes,
gegenjeitig gegen die nicht genehmigte öffentlihe Darftellung der
Ueberjegung ihrer Werke geſchützt werden.
Artikel 11.
Wenn der Urheber eined mufifaliihen oder dramatifch - mufifa«
liſchen Werkes jein Bervielfältigungsreht an einen Verleger für
eined der beiden Länder mit Ausſchluß ded anderen Landes abge—
treten bat, fo dürfen die demgemäß bergeftellten Eremplare oder
Audgaben diejed Werkes in dem lepteren Lande nicht verkauft werden;
vielmehr fol die Einführung dieier Eremplare oder Ausgaben da-
jelbft ald Verbreitung von Nahdrud angeſehen und behandelt werben.
Die Werke, auf melde vorftehende Beftimmung fich bezieht,
müfjen auf ibrem Zitel und auf ihrem Umfchlage den Vermerk tragen:
„In Deutihland (in Belgien) verbotene Ausgabe.”
Uebrigens jollen diefe Werfe in beiden Ländern zur Durchfuhr
nad einem dritten Lande unbehindert zugelaffen werden.
Die Beftimmungen ded gegenwärtigen Artikel finden auf andere
als mufifaliihe oder dramatiſch-muſikaliſche Werke feine Anwendung.
Artikel 12.
Die Einfuhr, die Ausfuhr, die Verbreitung, der Verkauf und
dad Feilbieten von Nahdrud oder unbefugten Nachbildungen ift in
jedem der beiden Länder verboten, gleichviel, ob diefer Nahdrud
oder dieje Nahbildungen aud einem ber beiden Länder oder aus
irgend einem dritten Lande herrühren.
Artifel 13.
Jede Zumiderhandlung gegen die Beftimmungen der gegenmwär-
tigen Uebereinkunft fol die Beſchlagnahme, Einziehung und Berurs
theilung zu Strafe und Schadenderjag, nah Maßgabe der betreffen»
den Gejepgebungen, in gleicher Weile zur Folge haben, wie wenn
die Zumwiderbandlung ein Werk oder Erzeugnis inländiichen Urſprungs
betroffen bätte.
Die Merkmale, aud melden der Thatbeftand ded Nachdruckes
oder der unbefugten Nadbildung ſich ergiebt, find durch die betrefs
682
fenden Gerichte, nah Maßgabe der in jedem der beiden Länder
geltenden Gefepgebung, feitzuitellen.
Artikel 14.
Die Beftimmungen der gegenwärtigen Uebereinkunft follen in feiner
Beziehung das einem jeden der beiden Hoben vertragicliegenden
Theile zuftehende Recht beeinträchtigen, durd Mafregeln der Gefep-
gebung oder inneren Bermaltung, die Verbreitung, die Darftellung
oder dad Feilbieten eines jeden Werkes oder Erzeugnified zu übers
wachen oder zu unterjagen, in Betreff defjen Die nuftändige Behörde
diejed Recht audzuüben haben würde,
Ebenjo beſchränkt die gegenwärtige Uebereinfunft in Feiner
Meile dad Recht des einen oder des anderen der beiden Hoben
vertragjhließenden Theile, die Einfuhr folder Bücher nad jeinem
Gebiete zu verhindern, welche nady feinen inneren Geſetzen oder in
Gemäßbeit jeiner mit anderen Mächten getroffenen Abkommen für
Nachdruck erklärt find oder erklärt werden.
Artikel 15.
Die in der gegenwärtigen Uebereinkunft enthaltenen Beitimmungen
follen auf die vor deren Sufrafttreten vorhandenen Werfe mit den
Mapgaben und unter den Bedingungen Anwendung finden, melde
das der Mebereinfunft angebeftete Protokoll vorſchreibt.
Artikel 16.
Die Hohen vertragichließenden Theile find darüber einverftanden,
dab jeder weitergehende Vortheil oder Vorzug, welder Fünftighin
von Seiten eines Derjelben einer dritten Macht in Bezug auf die
in der gegenmärtigen Uebereinfunft vereinbarten Punkte eingeräumt
wird, unter der Vorausſetzung der Reziprozität, den Urhebern des
anderen Landes oder deren Rechtsnachfolgern ohme weiteres zu Statten
fommen fol.
Sie behalten fid übrigens dad Recht vor, im Wege der Ber-
ftändigung an der gegenwärtigen Mebereintunft jede Verbefferung
oder Veränderung vorzunehmen, deren Nüplichkeit ſich durd die Er«
fabrung berauöftellen jollte.
Artikel 17.
Die gegenwärtige Uebereinfunft tritt an die Stelle der früher
anilden elgien und einzelnen deutſchen Staaten abgeſchloſſenen
itterarfonventionen.
Sie foll während ſechs Jahre von dem Tage ihred Inkraft⸗
fretend an in Geltung bleiben, und ihre Wirkjamteit joll aledann
jo lange, bis fie von dem einen oder anderen der Hoben vertrag«
ſchließenden Theile gefündigt wird, und noch ein Jahr nach erfolgter
Kündigung fortdauern.
683
Artifel 18.
Die gegenwärtige Uebereinfunft foll ratifizirt und die Ratififationd-
Urkunden follen jobald als möglid in Berlin ausgemechjelt werden.
Sie fol in beiden Ländern drei Monate nach der Auswechſelung
ber Ratififationen in Kraft treten.
Zu Urfund deſſen haben die beiderfeitigen Bevollmächtigten die
gegenwärtige Uebereinfunft vollzogen und ihre Siegel beigedrüdt.
So geſchehen zu Berlin, den 12. Dezember 1883.
(L. S.) Graf von Hapfeldt.
(L. S.) Graf Auguft van der Straten-Pontho;.
(L. S.) Leon Biebund.
Protokoll.
Da ed von den unterzeichneten Bevollmächtigten für nothwendig
e achtet worden ift, die Rechte, weldhe der Artikel 15 der unterm
b,utigen Tage zwiſchen Deutſchland und Belgien abgejchlofjenen
Litterarfonvention den Urhebern der vor deren Inkrafttreten vor»
bandenen Werke beilegt, näher zu beftimmen und zu regeln, jo haben
biejelben Folgendes vereinbart:
1. Die Wohlthat der Beftimmungen der Uebereinkunft vom
heutigen Zage wird denjenigen vor deren Inkrafttreten vorhandenen
Werken der Litteratur und Kunft zu Theil, melde etwa einen ges
ſetzlichen Schug gegen Nahdrud, gegen Nachbildung, oder gegen
unerlaubte Ueberjegung nicht ER oder diejen Schutz in Folge
der Nichterfüllung vorgeichriebener Förmlichkeiten verloren haben.
Der Drud der Eremplare, deren Herftelung beim Inkrafttreten
der gegenwärtigen Uebereinkunft erlaubter Weife im Gange ift, fol
vollendet werden dürfen; dieſe Exemplare follen ebenfo wie die—
jenigen, welche zu dem gleichen Zeitpunfte erlaubter Weife bereits
bergefeit find, ohne Rüdfiht auf die Beftimmungen der Ueberein.
unft, verbreitet und verfauft werden dürfen, vorausgeſetzt, dab inner⸗
halb dreier Monate, in Gemäßheit der von den betreffenden Re-
ierungen erlaffenen Anordnungen, die bei dem Snfrafttreten anges
aa oder fertig geftellten &remplare mit einem bejonderen
— verjehen werden.
benfo jollen die beim Inkrafttreten der gegenwärtigen Ueber-
einfunft vorhandenen Vorrichtungen, wie Stereotypen, Holzftöde
und —— Platten aller Art, ſowie lithographiſche Steine, während
eined Zeitraumed von vier Sabren von diefem Inkrafttreten an bes
a werden dürfen, nachdem fie innerhalb der in dem vorftehenden
Abſatze erwähnten dreimonatlidhen Friſt mit einem befonderen Stempel
ch worben find.
684
Auf Pen Sa betreffenden Regierungen ſoll ein Inventar
der Sremplare von Werfen und der Vorrichtungen, welde im Sinne
dieſes Artifelö erlaubt find, aufgenommen werden.
2. Was die öffentlihe Aufführung der muſikaliſchen, drama—⸗
tiſchen oder dramatiſch-muſikaliſchen Werke anlangt, jo findet die
rückwirkende Kraft der gegenwärtigen Uebereintunft nur auf die jeit
dem 20. Auguft 1863 vorhandenen Werke Anwendung.
Jedoch jollen diejenigen dramatiichen oder dramatiich-mufifaliichen
Werke, melde nad jenem Tage in einem der beiden Länder ver—
Öffentlicht oder aufgeführt und in dem anderen Yande vor dem Ins»
frafttreten der gegenwärtigen Uebereinkunft, im Original oder in
Ueberſetzung, öffentlich aufgeführt worden find, den geſetzlichen Schup
gegen unbefugte Aufführung nur injoweit genießen, ald fie nad
dem biöherigen Vertragsrechte geihügt waren.
3. Die Wohlthat der Beftimmungen gegenwärtiger Ueberein-
funft fol aud denjenigen Werfen, welche weniger ald drei Monate
vor dem Snfrafttreten erſchienen find, und bezüglich deren daher
die geiegliche Frift für die in den früheren Uebereinfommen zwiſchen
Belgien und einzelnen deutſchen Staaten vorgejchriebene Eintragun
noch nicht abgelaufen ift, zu Statten fommen, und zwar ohne das
die Urheber zur Erfüllung jener Förmlichfeit gehalten wären.
4. NAnlangend das MWeberjegungsredht, ſowie die öffentliche
Aufführung der Ueberjegungen von Werfen, melde beim Inkraft⸗
treten der gegenwärtigen Uebereinfunft nody nad den früberen
Uebereinfommen geſchützt find, jo fol die in dem legteren auf Ja
Sabre bemefjene Beat jenes Rechtes unter der Vorausſetzung au
zehn Jahre verlängert werden, daß entweder die fünfjährige Frift
beim Snfrafttreten der gegenwärtigen Uebereinfunft nody nicht ab»
gelaufen ift, oder aber, im Falle des ſchon erfolgten Ablaufes, jeit-
dem feine Ueberjegung erſchienen ift, beziehungsweiſe feine Auffüh-
rung ftattgefunden bat.
Ebenjo jollen die Urheber bezüglich des Ueberſetzungsrechtes an
ihren Werfen, jowie der öffentliben Aufführung von Ueberjegungen
dramatiicher oder dramatiichemufilaliicher Werke, inſoweit es ſich
um die durd die früheren Uebereinftommen für den Beginn oder
für die Vollendung der Ueberjegungen feftgefegten Friften handelt,
unter den im vorftehenden Abfage vorgejebenen Vorausſetzungen, die
durdy die gegenwärtige Uebereinfunft gewährten Bortheile genießen.
Dad gegenwärtige Protokoll fol, ald integrirender Theil der
— vom heutigen Tage, mit derſelben ratifizirt werden
und gleiche Kraft, Geltung und Dauer wie dieſe Uebereinkunft
aben.
Zu Urkund deſſen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige
685
Protofoll aufgenommen und dasjelbe mit ihrer Unterſchrift ver:
jeben.
So geſchehen zu Berlin, den 12. Dezember 1883.
Die vorftebende Uebereinkunft, ſowie das vorftehende Protofoll
find ratifizirt worden und die Auswechſelung der Ratififationd-
Urkunden hat zu Berlin am 11. Auguft 1884 ftattgefunden.
Schlußprotofoll.
Im Begriffe zur Vollziehung der Uebereinkunft zu fchreiten,
melde behufs le Gemwährleiftung des Schuges von Werfen
der Zitteratur und Kunft unterm heutigen Tage zwiſchen Deutſchland
und Belgien abgejchlofien worden ift, haben die unterzeichneten
en die nachſtehenden Erklärungen und Vorbehalte ver-
autbart:
1. Da nah den Beitimmungen der deutſchen Reichögeiep-
gebung die Dauer des gejeplihen Schuped gegen Nachdruck und
achbildung bei anonymen oder pfeudonymen Rerfen in Deutſchland
auf Bag Jahre nad) dem Erſcheinen beichränft ift, es jei denn,
daß jene Werke innerhalb diejer dreißig Jahre unter dem wahren
Namen ded Urhebers eingetragen werden, jo wird verabredet, daß es
den Urhebern der in einem der beiden Ränder erjdhienenen anonymen
oder pjeudonymen Werfe, oder deren geſetzlich berechtigten Rechts-
nachfolgern freiftehen fol, fih in dem anderen Lande die Wohlthat
der normalen Dauer des Rechtes auf Schup dadurch zu fichern,
daß fie während der oben erwähnten dreikigjährigen Frift ihre Werte
unter ihrem wahren Namen in dem Uriprungslande nach Maßgabe
der dajelbft geltenden geſetzlichen oder reglementariihen Vorſchriften
eintragen oder bdeponiren lafjen.
2. Mit Rüdfiht darauf, daß nad der deutichen Reidhöge-
Iehaebung photographiſche Werke nicht denjenigen Werfen beigezählt
werden fönnen, auf melde die gedachte Uebereinktunft Anwendung
findet, behalten die beiden Regierungen fi eine ſpätere Ber«
ftändigung vor, um dur ein befonderes Abkommen in beiden
— gegenſeitig den Schutz der photographiſchen Werke ſicher zu
ellen.
Zu Urkund deſſen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten
dad gegenwärtige Protokoll, welches ohne beſondere Ratifikalion
durch die bloße Thatſache des Austauſches der Ratifikationen zu der
Uebereinkunft, auf die es ſich bezieht, als von den betreffenden Re—
686
gierungen genehmigt und beftätigt gelten fol, aufgenommen und
dasſelbe mit ihrer Unterſchrift verſehen.
So geſchehen zu Berlin, den 12. Dezember 1883,
Graf von Hapfeldt.
Graf Auguft van der Straten-Pontho;.
Leon Biebupd.
184) Belfanntmadhung, betreffend die Ausführung der .
Uebereintunft zwiſchen Deutſchland und Belgien über
den Schutz an Werfen der Kitteratur und Kunft.
In Ausführung der Uebereinfunft zwilhen Deutihland und
Belgien, betreffend den Schuß an Werfen der Litteratur und Kunft,
vom 12. Dezember 1883 (Reichd-Gefepbl. 1884 ©. 173), hat der
Bundedrath die nachfolgenden
Beftimmungen über die Eintragung und Stempelung der
Eremplare von Schriftwerfen ıc., ſowie der zur Herftellung
jener beftimmten Vorrichtungen
erlaffen:
8§. I.
Gemäß den Beſtimmungen des zu der deutſch-belgiſchen Ueber-
einkunft vom 12. Dezember 1883 gehörigen Protokolles dürfen die—
jenigen beim Inkrafttreten dieſer Uebereinfunft, dem 11. November
1884, erlaubter Weije bereits hergeftellten Eremplare von Werfen der
Litteratur und Kunft (Schriftwerfe, Abbildungen, mufifaliihe Kompo—
fitionen, Werfe der bildenden Künfte), „deren Herftellung nad den
Vorſchriften der Uebereinfunft nicht mehr geftattet fein würde, auch
ferner verbreitet und verfauft werden, voraudgejept, daß fie innerhalb
dreier Monate, vom Inkrafttreten der Uebereinkunft ab gerechnet“,
amtlich abgeftempelt werben.
Unter der gleichen Vorausſetzung darf der Drud foldyer Eremplare,
wenn deren Herftellung beim Snfrafttreten der UWebereinfunft er-
laubter Weile im Gange ift, vollendet werden.
Mer fi daher im Befige von Eremplaren der im Abjape 1, 2
erwähnten Art befindet, bat diefelben biö zum 11. Februar 1885
einſchließlich der Polizeibehörde feines MWohnorted zur Abftempelung
vorzulegen.
Sortimentöbuhhändler, Kommilfionäre ıc., weldye ſolche Erem-
plare befigen, können diefelben Namens der Berleger oder ihrer
Auftraggeber zur Abftempelung vorlegen, ohne daf ed einer bejonderen
Vollmacht bedarf. 82
Die Polizeibehörde ſtellt ein genaues Verzeichnis der ihr vor«
687
gelegten Exemplare nach dem nachſtehenden Mufter A.“) auf und bes
drudt demnächſt jedes einzelne Gremplar mit ihrem Dienftitempel.
8. 3.
Gemäß den im ee des $. 1 erwähnten Beftimmungen
dürfen ferner diejenigen beim Snfrafttreten der Uebereinkunft vor«
bandenen, biöher erlaubter Weile angefertigten Vorrichtungen — wie
Stereotupen, Holzftöde, geftodyene Platten aller Art, ſowie litho-
raphiihe Steine —, deren Benupung nady der Uebereinfunft unter-
* ſein würde, während eines Zeitraumes von vier Jahren von
dem Inkrafttreten der Uebereinkunft ab zur Anfertigung von Exem—
plaren benußt werden, vorausgeſetzt, dab diefe Vorrichtungen inner»
balb der im $. 1 erwähnten dreimonatlihen Frift amtlidy mit einem
Stempel verjehen werden.
Mer fi daher im Befipe von Vorrichtungen der bezeichneten
Art befindet und diefelben no ferner zur Herftellung von Erem»
plaren benugen will, bat die Vorrichtungen bis zum 11. Februar
1885 einjchließlid der Polizeibehörde jeined Wobnorted vorzulegen.
Die Eremplare jelbft, welde mit Hilfe geftempelter Borrid-
tungen und innerhalb des vereinbarten Zeitraumes bergeftellt worden
find, bedürfen eined Stempeld nicht. Auf Berlangen follen fie in—
deffen ebenfalld amtlich abgeſtempelt werden.
Wer Eremplare der bezeichneten Art abgeftempelt zu haben
wünſcht, bat diefelben bis zum 11. Februar 1889 einfchließlich der
gedachten Behörde vorzulegen.
$. 4.
Die Polizeibehörde ftellt ein genaues Verzeichnis der ihr vor«
gelegten Vorrichtungen nad) dem nadhftebenden Muiter B.**) auf und
bedrudt die Vorridtungen demnädft unter thunlichſter Schonung
berjelben mit ihrem Dienftftempel, und zwar in einer Weije, melde
die Erhaltung des Stempelzeichens möglichit ficherftellt.
Sie ftelt ebenjo ein genaues Verzeichnis der mit jenen Bor«
richtungen bergeftellten ihr vorgelegten Gremplare nady dem im $. 2
erwähnten Mufter A. auf und bedrudt demnädft jeded einzelne
Gremplar mit ihrem Dienftftempel.
8.5.
Ob die Herftellung der Eremplare oder Vorrichtungen nad dem
bisherigen BVertragdredhte erlaubt war, hat die Polizeibehörde nicht
zu prüfen; dagegen bat bdiejelbe die Stempelung zu verweigern,
wenn fie ermittelt, daß die im $. 1 bezeichneten Eremplare oder die
im 8.3 bezeichneten Vorrichtungen erft nad) dem 11. November 1884
oder die im $. 3 bezeichneten Eremplare mit Hilfe ungeftempelter
Vorrichtungen oder erſt nad dem 11. November 1888 bergeftellt
worben find.
*) Mufter A. Seite 700. **) Mufter B. Seite 701.
688
8. 6.
Die Berzeichniffe ($$. 2, 4) werden binnen 6 Wochen nad
ihrem Abichluffe von der Polizeibehörde an die zuftändige Central—
bebörde im Geſchäftswege eingereiht und von der legteren aufbe-
wahre. Einer Anzeige, daß bei der Volizeibehörde Eremplare oder
Vorrichtungen zur Abftempelung überhaupt nicht vorgelegt worden
find, bedarf ed nicht. F
Für die Eintragung und Abſtempelung der Exemplare und Bor-
ribtungen werden Koften nicht erhoben.
Berlin, den 18. Dezember 1884.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: von Boettider.
(Ueberfetung.)
185) Uebereinfunft zwiſchen Deutihland und Italien,
betreffend den Schutz an Werken der Litteratur und
Kunf. Bom 20. Juni 1884.*)
Seine Majeftät der Deutihe Kaijer, König von Preußen, im
Namen ded Deutihen Reiches, und Seine Majeftät der König von
Stalien, gleihmäßig von dem Wunſche bejeelt, in wirkſamerer Weiſe
in beiden Ländern den Schutz an Werken der Litteratur und Kunft
zu gemwährleiften, haben den Abichluß einer bejonderen Uebereinfunft
zu an Zwede beihloffen und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt,
nämlich:
Seine Majeſtät der Deutſche Kaiſer, König von
Preußen:
den Herrn Dr. Clemens Auguſt Buſch, Allerhöchſtihren
Unterſtaatsſekretär im Auswärtigen Amte und Wirklichen
Geheimen Legationsrath;
und
Seine Majeſtät der König von Stalien:
den Herrn Eduard Grafen von Launay, Allerbödftihren
außerordentlihen und bevollmädtigten Botſchafter bei
Seiner Majeftät dem Deutihen Kailer, König von
Preußen;
weldye, nad erfolgter Auswechſelung ihrer im guter und geböriger
Form befundenen Vollmachten, folgende Artikel vereinbart haben:
*) Die Uebereintunft in franzöſiſcher Sprache und die Ueberiegung find
eg rn das Reichs ⸗Geſetzblatt pro 1884 Stück Nummer 26 Seite 193
auf. . s
689
Artikel l.
Die Urheber von Werfen der Ritteratur oder Kunft follen,
gleihviel ob dieje Werfe veröffentlicht find oder nicht, in jedem der
beiden Känder gegenſeitig ſich der Vortheile zu erfreuen haben, welche
dajelbft zum Schupe von Werken der Litteratur oder Kunft geſetzlich
eingeräumt find oder eingeräumt werden. Sie jollen dafelbft den«
jelben Schug und diejelbe Rechtshilfe gegen jede Beeinträhtigung
ihrer Rechte genießen, ald wenn dieſe Beeinträdhtigung gegen in—
ländiſche Urheber begangen wäre.
Dieje Vortheile jollen ihnen jedoch gegenjeitig nur fo lange
ufteben, ald ihre Rechte in dem Urjprungslande in Kraft find, und
Een in dem anderen Lande nicht über die Frift hinaus dauern,
welche dajelbit den inländiichen Urbebern geſetzlich eingeräumt ift.
Der Ausdruck „Werke der Litteratur oder Kunft“ umfaßt
Bücher, Broſchüren oder andere Schriftwerke; dramatiihe Werke,
mufifaliihe Kompofitionen, dramatiſch-muſikaliſche Werke; Werke
der zeichnenden Kunft, der Malerei, der Bildhauerei; Stiche, Litho»
grapbien, Slluftrationen, geographiſche Karten; geograpbiide, topo»
graphiiche, archuetloniſche oder naturwiffenicaftlihe Pläne, Skizzen
und Darftelungen plaftiicher Art; und überhaupt jeded Erzeugniß
aus dem Bereiche der Litteratur, Wiffenihaft oder Kunft.
Artikel 2.
Die Beftimmungen ded Artikels 1 follen auch Anmendung
finden auf die Verleger folder Werke, welche in einem der beiden
Länder veröffentlicht find und deren Urheber einer dritten Nation
angehört.
Artikel 3.
Die gejeglihen Vertreter oder Rechtsnachfolger der Urheber,
Verleger, Ueberjeger, Komponiiten, Zeichner, Maler, Bildhauer,
Kupferftecher, Architekten, Lithographen u. ſ. m. follen gegenjeitig
in allen Beziehungen diefelben Rechte genießen, welche die gegen-
wärtige Uebereinktunft den Urbebern, Berlegern, Ueberjegern, Kome
poniften, Zeichnern, Malern, Bilhauern, Kupferftehern, Arditelten
und Lithographen felbft bemilligt.
Artikel 4.
Es foll gegenfeitig erlaubt fein, in einem der beiden Länder
Audzüge oder ganze Stüde eined zum erften Male in dem anderen
Lande erjchienenen Werkes zu —— vorausgeſetzt, daß dieſe
Veröffentlichung ausdrücklich für den Schul» oder Unterrichtsgebrauch
beftimmt und eingerichtet oder wiſſenſchaftlicher Natur ift.
In gleicher Weife joll er gegenjeitig erlaubt fein, Ehreftomatbien,
welche aus Brudftüden von Werfen verjchiedener Urheber zufammen-
690
gejegt find, zu veröffentlichen, ſowie in eine Chreftomathie oder in
ein in dem einen der beiden Känder erjcheinendes Driginalwerf eine
in dem anderen Lande veröffentlichte ganze Schrift von geringerem
Umfange aufzunehmen.
Es muß jedoch jededmal der Name ded Urheberd oder die
Duelle angegeben jein, aus welcher die in den beiden vorftehenden
Abfägen gedachten Auszüge, Stüde von Werfen, Brudftüde ober
Schriften berrübren.
Die Beftimmungen diefed Artifeld finden feine Anwendung auf
die Aufnahme mufifaliiher Kompofitionen in Sammlungen, melde
zum Gebraude für Muſikſchulen beftimmt find; vielmehr gilt eine
derartige Aufnahme, wenn fie ohne Genehmigung ded Komponiften
erfolgt, ald unerlaubter Nachdruck.
Artikel 5.
Artikel, weldhe aus den in einem der beiden Länder erfchienenen
Zeitungen oder periodiſchen Zeitichriften entnommen find, dürfen in
dem anderen Lande im Original oder in Ueberjegung gedrudt werden.
Jedoch ſoll diefe Befugnis fi nicht auf den Abdrud, im
Peine oder in Weberjegung, von Feuilleton-Romanen oder von
Artikeln über Wiſſenſchaft oder Kunft beziehen.
Das Gleiche gilt von anderen, aus Zeitungen oder periodijchen
Zeitichriften entnommenen größeren Artikeln, wenn die Urheber oder
Herauögeber in der Zeitung oder in der Zeitichrift jelbft, worin die»
felben erſchienen find, ausdrüdlich erflärt haben, daß fie deren Nach—
drud unterjagen.
In feinem Falle joll die im vorftehenden Abfage geftattete
Unterjagung bei Artikeln politiihen Inhalte Anwendung finden.
Artikel. 6.
Dad Recht auf Schup der mufifaliihen Werke begreift in fi
die Unzuläffigkeit der jogenannten mufifaliihen Arrangements und
anderer Stüde, welche entweder nah Motiven aud fremden Kom—
pofitionen ohne Genehmigung des Urhebers gearbeitet find oder
dad Driginalwert mit Beränderungen, Ablürzungen oder Zufägen
wiedergeben.
Den betreffenden Gerichten bleibt ed vorbehalten, die Streitig«
feiten, welche bezüglich der Anwendung obiger Vorſchrift etwa her⸗
vortreten jollten, nah Maßgabe der Gejepgebung jedes der beiden
Länder zu entſcheiden.
Artikel 7.
Um allen Werken der Kitteratur und Kunft den im Artikel 1
vereinbarten Schuß zu fichern, und damit die Urheber der gedachten
Werke, bis zum Beweiſe ded Gegentheiles, als ſolche angeſehen und
691
demgemäß vor den Gerichten beider Länder zur Verfolgung von
Nachdruck und Nachbildung zugelaffen werden, er es genügen, daß
ihr Name auf dem Titel ded Werkes, unter der Zueignung oder
Borrede, oder am Schluffe ded Werkes angegeben ift.
Bei anonymen oder pjeudonymen Werfen ilt der Berleger,
defien Name auf dem Werke fteht, zur Wahrnehmung der dem
Ürheber zuftehenden Rechte befugt. Derfelbe gilt ohne weiteren
Beweis ald Rechtsnachfolger ded anonymen oder pfeudonymen
Urheber.
Der Genuß des im Artikel 1 feftgeftellten Rechtes ift jedoch
dadurd bedingt, daß in dem Urjprungslande die Förmlichkeiten er
füllt find, welche die dafelbft geltenden Gejege oder Reglements be-
züglich ded Werkes, wofür der Schug in Aniprud genommen wird,
vorſchreiben.
Artikel 8.
Der im Artikel 1 vereinbarte —— ſoll ſich auf die öffentliche
Darſtellung dramatiſcher oder dramatiſch-muſikaliſcher Werke er—
ſtrecken, gleichviel ob dieſe Werke veröffentlicht ſind oder nicht.
Die Beftimmungen des Artikels 1 ſollen auch auf die öffent-
lihe Aufführung von mufifaliihen Werfen Anwendung finden, wenn
diefelben nicht veröffentlicht find, oder wenn bei ihrer Veröffent-
lihung der Urheber auf dem Zitelblatte oder an der Spipe bes
Werkes ausdrücklich erklärt hat, daß er die öffentliche Aufführung
desjelben unterjage.
Artikel 9.
Den DOriginalwerfen werden die in einem der beiden Länder
veranftalteten Ueberjegungen inländiiher oder fremder Werke aus»
drüdlich gleihgeftellt. Demzufolge follen dieje Heberjegungen, rüd-
fihtlid ihrer unbefugten Vervielfältigung in dem anderen Lande,
den im Artikel 1 feftgejepten Schug genießen.
Es ift jedoch wohl verftanden, dab der Zweck ded gegenwärtigen
Artifeld nur dahin gebt, dem Ueberjeger in Beziehung auf die von
ihm gefertigte Ueberſetzung des Driginalwerked zu ſchützen, keineswegs
aber, dem erften Ueberjeger irgend eined in todter oder lebender
Sprache geichriebenen Werkes dad ausſchließliche Ueberſetzungsrecht
zu übertragen, außer in dem im folgenden Artikel vorgeſehenen Falle
und Umfange.
Artikel 10,
Den Urhebern in jedem ber beiden Länder joll in dem anderen
Lande während zehn Fahre nad dem Erſcheinen der mit ihrer Ge-
— veranftalteten Ueberſetzung ihres Werkes das ausſchließ⸗
liche Ueberſetzungsrecht zuſtehen.
Die Ueberſetzung muß in einem der beiden Länder erſchienen ſein.
692
Behufs des Genuſſes des obengedadhten ausſchließlichen Rechtes
ift es erforderlich, daß die genehmigte Ueberſetzung innerhalb eines
Zeitraumes von drei Fahren, von der VBeröffentlihung des Driginal-
werfed an gerechnet, vollftändig erfchienen ſei.
Bei den in Lieferungen ericheinenden Werfen ſoll der Lauf der
in dem vorftebenden Abjage feftgejepten dreijährigen Frift erft von
— Veröffentlichung der legten Lieferung des Originalwerkes an
eginnen.
— Falls die Ueberſetzung eines Werkes lieferungsweiſe erſcheint,
ſoll die im erſten Abſatze feſtgeſetzte zehnjährige Frih gleichfalls erit
von dem Erſcheinen der legten Lieferung der Ueberjegung an zu
laufen anfangen.
Indeſſen ſoll bei Werfen, melde aus mebreren in Zwiſchen—
räumen erjcheinenden Bänden beftehen, jomwie bei fortlaufenden Be—
richten oder Heften, melde von litterariihen oder wiſſenſchaftlichen
Gejellihaften oder von Privatperionen veröffentlicht werden, jeder
Band, jeder Beriht oder jedes Heft, bezüglih der zehmjährigen
und der dreijährigen Frift, ald ein bejondered Werk angejehen
werben.
Die Urheber dramatiicher oder dramatiih-mufifaliiher Werke
follen, während der Dauer ibred ausſchließlichen Ueberjegungsrechtes,
gegenfeitig gegen die nicht genehmigte öffentliche Darftellung der
Meberjegung ihrer Werfe geſchützt werden.
Artikel ll.
Wenn der Urheber eines mufifaliihen oder dramatiid-mufifa-
lifchen Werkes jein Vervielfältigungsrecht an einen Verleger für eines
der beiden Länder mit Ausihluß ded anderen Landes abgetreten
bat, jo dürfen die demgemäß hergeftellten Eremplare oder Ausgaben
diejed Werkes in dem leßteren * nicht verfauft werden; viel»
mebr joll die Einführung diefer Eremplare oder Ausgaben dajelbit
ald Berbreitung von Nachdruck angejehen und behandelt werden.
Die Werke, auf melde vorftehende Beftimmung fi bezieht,
müffen auf ihrem Zitel und auf ihrem Umſchlage den Vermerk tragen:
„Sn Deutihland (in Stalien) verbotene Ausgabe.
Uebrigens follen diefe Werke in beiden Kändern zur Durchfuhr
nad) einem dritten Lande unbehindert zugelaffen werden.
Die Beftimmungen des gegenwärtigen Artifeld finden auf
andere als mufifaliihe oder dramatiihemufitaliihe Werke feine An-
wendung.
Artifel 12.
Die Einfuhr, die Ausfuhr, die Verbreitung, der Verkauf und
dad Feilbieten von Nahdrud oder — Nachbildungen iſt
in jedem der beiden Länder verboten, gleichviel, ob dieſer Nachdruck
693
oder diefe Nachbildungen aus einem der beiden Yänder oder aus
irgend einem dritten Sande herrühren.
Artikel 13.
Zede Zumiberhandlung gegen die Beitimmungen ber gegens
wärtigen Uebereinfunft fol die Beſchlagnahme, Einziehung und Ber-
urtbeilung zu Strafe und Schadenderfag, nah Maßgabe der be»
treffenden Gefepgebungen, in gleicher Weile a Folge haben, wie
wenn die Zumiderhandlung ein Werk oder Erzeugnis inländiichen
Urſprungs betroffen hätte.
Die Merkmale, aud welden der Thatbeftand ded Nachdruckes
oder der unbefugten Nachbildung ſich ergiebt, find durch die betreffen-
den Gerichte, nad Maßgabe der in jedem der beiden Länder geltenden
Gejepgebung, feftzuftellen.
Artifel 14.
Die Beftimmungen der gegenwärtigen Uebereinfunft ſollen in
feiner Beziebung das einem jeden der beiden Hoben vertragichließen-
den Theile zuftebende Recht beeinträchtigen, durch Maßregeln der
Gejepgebung oder inneren Verwaltung, die Verbreitung, die Dar«
ftellung oder das Feilbieten eined jeden Werkes oder Erzengniffes
u überwaden oder zu unterfagen, in Betreff deffen die zuftändige
Behörde dieſes Recht auszuüben haben würde,
Ebenſo beſchränkt die gegenwärtige Uebereinkunft in feiner
Weile dad Recht des einen oder des anderen der beiden Hohen vertrag»
fchließenden Theile, die Einfuhr folder Bücher nad jeinem Gebiete
zu verhindern, welche nach jeinen inneren Gejegen oder in Gemäß:
beit feiner mit anderen Mächten getroffenen Abkommen für Nach—
drud erflärt find oder erflärt werben.
Artikel 15.
Die in der gegenwärtigen Uebereinfunft enthaltenen Beftim-
mungen follen ER, die vor deren Inkrafttreten vorhandenen Werke
mit den Maßgaben und unter den Bedingungen — finden,
welche das der Uebereinkunft angeheftete Protokoll vorſchreibt.
Artikel 16.
Die Hohen vertragſchließenden Theile find darüber einverſtanden,
daß jeder weitergehende Vortheil oder Vorzug, welcher künftighin
von Seiten eined Derſelben einer dritten Macht in Bezug auf die
in der gegenwärtigen Uebereintunft vereinbarten Punkte eingeräumt
wird, unter der Vorausſetzung der Reziprozität, den Urhebern des
anderen Landes oder deren Redhtönachfolgern ohne weiteres zu Statten
fommen foll.
Sie behalten fi übrigend dad Recht vor, im Wege ber
BVerftändigung an der gegenwärtigen MWebereinfunft jede Ber:
1885. 46
694
befjerung oder Veränderung vorzunehmen, deren Nütlichkeit fi
durch die Erfahrung bee ie jollte.
Artikel 17.
Die gegenwärtige Uebereinfunft tritt an Stelle der früher
zwiſchen Stalien einerjeit8 und dem Norbdeutihen Bunde, den
Königreihen Bayern und Württemberg, dem Großherzogthbume Baden
und dem Großberzogthume Heflen andererjeitö abgejchloffenen Litterar⸗
fonventionen.
Sie foll während ſechs Jahre von dem Zage ihres Infraft-
tretend an in Geltung bleiben und ihre Wirkjamfeit joll alddann
fo lange, bis fie von dem einen oder anderen der Hohen vertrag«
fchließenden Theile gekündigt wird, und nod ein Fahr nach erfolgter
Kündigung fortdauern.
Artifel 18.
Die gegenwärtige Uebereinfunft ſoll ratifizirt und die Ratifika—
tiond-Urfunden follen jobald als möglih in Berlin ausgewechſelt
werben.
Sie joll in beiden Ländern drei Monate nad der Auswechſelung
ber Ratififationen in Kraft treten.
Zu Urkund defien haben die beiderjeitigen Bevollmächtigten die
gegenwärtige Uebereinfunft vollzogen und ihre Siegel beigedrüdt.
So geſchehen zu Berlin, den 20. Juni 1884.
(L.S.) Buſch.
(L.S.) Zaunay.
(Ueberjegung.)
Protokoll.
Da es von den unterzeichneten Bevollmächtigten für nothwendig
erachtet worden iſt, die Rechte, welche der Artikel 15 der unterm
heutigen Tage zwiſchen Deutſchland und Italien abgeſchloſſenen
Litterarkonvention den Urhebern der vor deren Inkrafttreten vorhan⸗
denen Werke beilegt, näher zu beftimmen und zu regeln, ſo haben
dieſelben Folgendes vereinbart:
1. Die Wohlthat der Beſtimmungen der Uebereinkunft vom
heutigen Tage wird denjenigen vor deren Inkrafttreten vorhandenen
Werfen der Litteratur und Kunſt zu Theil, welche etwa einen geſetz—
lihen Schutz gegen Nahdrud, gegen Nachbildung, gegen unerlaubte
Öffentliche Aufführung oder Darftellung oder gegen umerlaubte Ueber:
fegung nicht geniehen, oder dieſen Schutz in Folge der Nichterfüllung
vorgejchriebener Förmlichkeiten verloren haben. '
Der Drud der Eremplare, deren Herftellung beim Snfrafttreten
der gegenwärtigen Uebereinfunft erlaubter Weiſe im Gange ift, ſoll
vollendet werden dürfen; dieſe Eremplare follen ebenjo wie die—
695
jenigen, welde zu dem gleichen Zeitpunfte erlaubter Weile bereits
bergeftellt find, ohne Rüdfiht auf die Beftimmungen der Ueber-
einfunft, verbreitet und verkauft werden dürfen, voraudgejept, daß
innerhalb dreier Monate, in Gemäßheit der von den betreffenden
Regierungen erlafjenen Anordnungen, die bei dem Inkrafttreten an«
gefangenen oder fertig geftellten Gremplare mit einem bejonderen
Stempel verjehen werden.
Ebenjo ſollen die beim Inkrafttreten der gegenwärtigen Ueber—
einfunft vorhandenen Vorrichtungen, wie Stereotypen, Holzitöde
und geftochene Platten aller Art, ſowie lithographiſche Steine, wäh
rend eined Zeitraumed von vier Fahren von diejem Inkrafttreten an
benugt werden dürfen, nachdem fie innerhalb der in dem vorjtehenden
Abjage erwähnten dreimonatlien Frijt mit einem bejonderen Stem-
pel verjehen worden find.
Auf Anordnung der betreffenden Regierungen ſoll ein Inventar
der Eremplare von FBerfen und der Borridtungen, melde im Sinne
dieſes Artifeld erlaubt find, aufgenommen werden.
2. Was die dramatiſchen oder dramatiidhemufifaliihen Werke
anlangt, melde in einem der beiden Länder erfhienen und in dem
anderen Lande vor dem Inkrafttreten der gegenmärtigen Lebereinfunft
im Driginal oder in Ueberjegung öffentlid aufgeführt worden find,
jo ſollen diejelben den geſetzlichen Schup gegen unerlaubte Auf«
führung nur infomeit genießen, ald fie nad den im Artikel 17 er:
wähnten deutſch⸗italieniſchen Uebereinfommen geſchützt waren.
3. Was die mufifaliihen Werke betrifft, melde in einem der
beiden Länder vor dem Inkrafttreten der Uebereinkunft veröffentlicht,
aber vor diefem Zeitpunfte in dem anderen %ande nicht öffentlidy
aufgeführt worden find, jo jollen fie den in den Xrtifeln 8 und 15
vereinbarten Schutz felbft dann genießen, wenn der Urheber ſich das
Aufführungsrecht nit ausdrücklich vorbebalten bat, wie er dies, in
Gemäßheit ded Artifeld 8, binfichtlih der nach dem Inkrafttreten
der MUebereinfunft veröffentlichten Werke bebufd Wahrung jenes
Rechtes zu thun verpflichtet ift.
4. Die Wohlthat der Beitimmungen gegenwärtiger Ueberein-
funft ſoll aud denjenigen Werfen, weldye weniger ald drei Monate
vor dem Inkrafttreten erichienen find, und bezüglich deren daber
die gefegliche Frift für die nah Vorſchrift der im Artikel 17 er:
wähnten deutichsitalieniihen Uebereinfommen erforderlihe Eintragung
noch nicht abgelaufen ift, zu Statten fommen, und zwar ohne daß
die Urheber zur Erfüllung jener Förmlichkeit gehalten wären.
5. Anlangend dad Ueberſetzungsrecht, ſowie die öffentliche Auf-
führung der Weberjegungen von Werfen, welde beim Snfrafttreten
der gegenwärtigen Webereinfunft nod nad den früheren Ueberein-
fommen geihügt find, fo ſoll die in den legteren auf fünf Sabre
bemefjene Dauer jened Rechtes unter der Boraudfepung auf zehn
46*
696
Sabre verlängert werden, daß entweder die fünfjährige Frift beim
Inkrafttreten der gegenwärtigen Uebereinfunft noch nicht abgelaufen
ift, oder aber, im Kalle des ſchon erfolgten Ablaufes, feitdem Feine
Ueberjegung erjchienen ift, beziehungsmeife feine Aufführung ftatt«
gefunden bat.
Ebenſo follen die Urheber bezüglich des Ueberſetzungsrechtes an
ihren Werfen, ſowie der öffentlihen Aufführung von Ueberjegungen
dramatiicher oder dramatiſch-muſikaliſcher Werke, inſoweit es ſich um
bie durch die früheren Uebereinfommen für den Beginn oder für
die Vollendung der Ueberjegungen Tefigeiepten Friften handelt, unter
den im vorftehenden Abjape vorgeſehenen Borausjegungen, die durch
die gegenwärtige Uebereinfunft gewährten Vortheile genieken.
Dad gegenwärtige Protokoll fol, als integrirender Theil der
Uebereinfunft vom heutigen Tage, mit derfelben ratifizirt werden
und gleiche Kraft, Geltung und Dauer wie dieſe Uebereinkunft haben.
Zu Urkund defjen haben die Bevollmädtigten dad gegenwärtige
Protokoll aufgenommen und dasjelbe mit ihrer Unterfchrift verjeben.
So geſchehen zu Berlin, den 20. Suni 1884.
Build.
Yaunay.
Die vorstehende Uebereinkunft, ſowie dad vorftehende Protokoll
find ratifizirt worden und die Auswechſelung der Ratififationd » Ur:
funden hat zu Berlin am 23. Auguft 1884 ftattgefunden.
(Ueberjeßung.)
Schlußprotokoll.
Im Begriffe zur Vollziehung der Uebereinkunft zu ſchreiten,
welche behufs gegenſeitiger Öewährleiftung ded Schutzes von Werfen
der Kitteratur und Kunft unterm beutigen Tage zwiſchen Deutſchland
und Stalien abgeſchloſſen worden ift, haben die unterzeichneten Bes
—— die nachſtehenden Erklärungen und Vorbehalte ver—
autbart:
1. Da nach den Beſtimmungen der deutſchen Reichsgeſetzge⸗
bung die Dauer des geſetzlichen Schutzes gegen Nachdruck und Nach—
bildung bei anonymen oder pſeudonymen Werken in Deutſchland auf
al Bra nad dem Erſcheinen beichränft ift, es fei denn, dab
jene Werke innerhalb dieier dreißig Sabre unter dem wahren Namen
des Urheber eingetragen werden, jo wird verabredet, daß ed den
Urbebern der in einem der beiden Länder erichienenen anonymen
oder pſeudonymen Werke, oder deren geieplicy berechtigten Rechtö«
nachfolgern freifteben joll, fi in dem anderen Yande die Wohlthat
der normalen Dauer ded Rechtes auf Schup dadurd zu fidhern, daß
697
fie während der oben erwähnten dreißigjährigen Friſt ihre Werke
unter ihrem wahren Namen in dem Urjprungsiande nah Maßgabe
der dafelbft geltenden geſetzlichen oder reglementariihen Vorſchriften
eintragen oder deponiren lajjen.
2. Auf den von dem italieniihen Bevollmädtigten im Namen
feiner Regierung zu erfennen gegebenen Wunſch, die choreographi—
ſchen Werke den nad Artikel 8 der Uebereinfunft gegen öffentliche
Aufführung zu jhügenden Werfen auddrüdlich beizuzählen, bat der
deutiche Bevollmädhtigte erklärt, daß er dieſem Wunſche nicht zu ent«
ſprechen vermöge, da ed nad dem Geiſte der deutichen Gejepgebung,
mweldye die choreographiſchen Werke nicht erwähnt, den Gerichten
überlafjen bleiben muß, eintretenden Falles zu beurtheilen, ob der den
dramatiſchen oder den dramatiich « mufifaliihen Werfen gegen uner-
laubte Aufführung gewährte Schup ſich auch auf die dyoreogra-
phiſchen Werke erftredt oder nicht.
3. Um in der Prarid das Verbot der unerlaubten Darftellung
oder Aufführung eines für die öffentliche Darftellung beredhneten
Werkes, eines choreographiſchen Erzeugniſſes oder einer muſikaliſchen
Kompoſition noch wirkſamer zu machen, gewährt die Geſetzgebung
des Königreiches Italien dieſen Werken, außer demjenigen Schutze,
welcher auf die Verurtheilung wegen erfolgter Verletzung jenes
Rechtes des Urhebers abzielt, und auf welchen ſich die Beſtimmung
des Artikels 8 der Uebereinkunft bezieht, noch einen Präventivſchutz,
indem die Verwaltungsbehörde berufen iſt, die Darſtellung oder
Aufführung des Werkes zu unterſagen, falls man ihr nicht die
ſchriftliche Einwilligung des Urhebers oder ſeiner Rechtsnachfolge
vorlegt.
Lbwohl ein analoger Präventivſchutz den italieniſchen Urhebern
in Deutſchland nach der zur Zeit daſelbſt in Kraft befindlichen Ge—
ſetzgebung nicht gewährt werden kann, iſt vereinbart worden, daß die
deutſchen Urheber und deren Rechtsnachfolger in Italien die oben—
gedachten beſonderen Vergünſtigungen genießen ſollen, unter der Be-
dingung jedoch, daß fie die im Artikel 14 des italieniſchen Geſetzes
vom 19. September 1882, ſowie in den Artikeln 2, 3 und 14 des
Reglements vom gleihen Datum erforderten Förmlicpkeiten erfüllen
und die ebendajelbft vorgejehenen Gebühren bezahlen.
Die beiden Regierungen werden fi vor dem Inkrafttreten der
Uebereinfunft über die Art und Weije verftändigen, um den deutichen
Snterefjenten, ſowohl für die Zufunft ald auch binfihtlid der vor
diefem Inkrafttreten erjchienenen Werke, die Erfüllung der vorer-
mwähnten Vorſchriften zu erleichtern.
Uebrigend haben die Unterzeichneten verabredet, daß falld früher
oder ſpäter die Reichögejepgebung den inländiihen Urhebern einen
Präventivihug, analog dem obengedadhten, gewähren jollte, died den
italieniſchen Urhebern und deren ehtönachrolgern von Rechtswegen
698
zu Statten fommen fol, jedoch unter der Bedingung, fi den für
die Inländer etwa vorgeihriebenen Förmlichfeiten und Gebühren zu
unterwerfen.
4. Mit Rüdfiht darauf, dab nad der deutihen Reichsgeſetz—
gebung photograpbiidhe Werke nicht denjenigen Werfen beigezählt
werden fönnen, auf melde die gedadhte Uebereinfunft Anwendung
findet, behalten die beiden Regierungen fidh eine fpätere Berftändis
gung vor, um bdurd ein bejonderes Abkommen in beiden Ländern
gegenieitig den Echup der photographiſchen Werke fidher zu Stellen.
Zu Urkund deſſen baben die unterzeichneten Bevollmächtigten
dad gegenwärtige Protofoll, welches ohne beiondere Ratifikation
durch die bloße Thatſache ded Audtaufches der Ratififationen zu der
Uebereinfunft, auf die es ſich bezieht, al& von den betreffenden Re-
gierungen genehmigt und beftätigt gelten joll, aufgenommen und
dadjelbe mit ihrer Unterichrift ash:
So geichehen zu Berlin, den 20. Juni 1884.
Build.
%aunay.
186) Bekanntmachung, betreffend die Audfübrung der
Uebereinfunft zwiihen Deutidhland und Italien über
den Shug an Werfen der Litteratur und Kunft.
In Ausführung der Uebereinfunft zwilhen Deutſchland und
Stalien, betreffend den Schutz an Werfen der Litteratur und Kunft,
vom 20. Zuni 1884 (Reichd-Gejepbl. ©. 193), hat der Bundedrath
die nachfolgenden
Beftimmungen über die Eintragung und Stempelung der
Eremplare von Schriftwerfen ıc., ſowie der zur Herftellung
jener bejtimmten Vorrichtungen
erlafjen:
8. 1.
Gemäß den Beitimmungen des zu der deutid-italieniichen Ueber»
einfunft vom 20. Juni 1884 gebörigen Protofolles dürfen die»
jenigen beim Snfrafttreten diejer Uebereinfunft, dem 23. November
1884, erlaubter Weiſe bereitö bergeftellten Eremplare von Werfen der
Litteratur und Kunft (Schriftwerke, Abbildungen, muſikaliſche Kompo⸗
ſitionen, Werke der bildenden Künſte), „deren Herſtellung nach den
Vorſchriften der Uebereinkunft nicht mehr geſtattet ſein würde, auch
ferner verbreitet und verkauft werden, vorausgeſetzt, daß ſie innerhalb
dreier Monate, vom Inkrafttreten der Uebereinkunft ab gerechnet“,
amtlich abgeſtempelt werden.
Unter der gleichen Vorausſetzung darf der Druck ſolcher Exemplare,
699
wenn deren SHerftellung beim Snfrafttreten der Uebereinfunft er»
laubter Weiſe im Gange ift, vollendet werden.
Mer fi daher im Befige von Eremplaren der im Abjape 1, 2
erwähnten Art befindet, bat diejelben bis zum 23. Februar 1885
einihließli der Polizeibehörde jeined MWohnorted zur Abftempelung
vorzulegen.
Sortimentöbudhhändler, Kommilfionäre ıc., welche jolde Erem=
plare befigen, fünnen diejelben Namens der Verleger oder ihrer
Auftraggeber zur Abftempelung vorlegen, ohne daß es einer bejonderen
Bollmadt bedarf. s
2
Die Polizeibehörde ftelt ein genaued Verzeichnis der ihr vor«
gelegten Eremplare nad dem nachſtehenden Mufter A. auf und be»
drudt demnächſt jeded einzelne Eremplar mit ihrem Dienftftempel.
8. 3.
Gemäß den im Cingange des $. 1 erwähnten Beitimmungen
dürfen ferner diejenigen beim Inkrafttreten der Uebereinkunft vor»
handenen, biöher erlaubter Weije angefertigten Vorrichtungen — wie
Stereotypen, Holzftöde, geſtochene Platten aller Art, ſowie litho-
raphiſche Steine —, deren Benutzung nach der Uebereinkunft unter-
Pat fein würde, während eines Zeitraumed von vier Jahren von
dem Inkrafttreten der Uebereinfunft ab zur Anfertigung von Exem⸗
plaren benußt werden, vorausgeſetzt, daß dieſe Vorrichtungen inner-
balb der im $. 1 erwähnten dreimonatlien Frift amtlid mit einem
Stempel verjehen werden.
Mer fi daher im Befige von Vorrichtungen der bezeichneten
Art befindet und diefelben noch ferner zur Herftellung von Exem—
plaren benugen will, bat die Vorrichtungen bis zum 23. Februar
1885 einſchließlich der Polizeibebörde feined Wohnorted vorzulegen.
Die Eremplare jelbit, welche mit Hilfe geftempelter Borrich-
tungen und innerhalb des vereinbarten Zeitraumes bergeftellt worden
find, bedürfen eines Stempeld nit. Auf Verlangen follen fie in-
deffen ebenfalld amtlich abgeftempelt werden.
Mer Gremplare der bezeichneten Art abgeftempelt zu haben
wünſcht, hat diejelben biß zum 23. Februar 1889 einſchließlich der
gedachten Behörde vorzulegen.
8.4.
Die Polizeibehörde ftellt ein genaues Verzeichnis der ihr vor»
—— Vorrichtungen nach dem nachſtehenden Muſter B. auf und
edruckt die Vorrichtungen demnächft unter thunlichſter Schonung
derſelben mit ihrem Dienſtſtempel, und zwar in einer Weiſe, welche
die Erhaltung des Stempelzeichens möglichſt ficherſtellt.
Sie ſtellt ebenſo ein genaues Verzeichnis der mit jenen Vor—
richtungen hergeſtellten iht vorgelegten Exemplare nach dem im $. 2
700
erwähnten Mufter A. auf und bedrudt demnächſt jeded einzelne
Exemplar mit ihrem Dienftitempel.
Ä 8. 5.
Ob die Herftellung der Eremplare oder Vorrichtungen nad dem
biöherigen Vertragsrechte erlaubt war, bat die Polizeibehörde nicht
zu prüfen; dagegen bat bdiejelbe die Stempelung zu verweigern,
wenn fie ermittelt, daß die im 8. 1 bezeichneten Eremplare oder die
im $.3 bezeichneten Vorrichtungen erft nad) dem 23, November 1884
oder die im $. 3 bezeichneten Exemplare mit Hilfe ungeftempelter
Vorrichtungen oder erjt nad dem 23. November 1888 hergeftellt
worden find. :
. 6.
Die Berzeichniffe ($$. 2, 4) werden binnen 6 Woden nad)
ihrem Abihluffe von der Polizeibebörde an die zuftändige Gentral-
behörde im Geſchäftswege eingereiht und von der lepteren aufbe-
wahrt. Einer Anzeige, daß bei der Polizeibehörde Eremplare oder
Vorrichtungen zur Abjtempelung überhaupt nicht vorgelegt worden
find, bedarf ed nicht.
Für die Eintragung und Abftempelung der Eremplare und Bor:
ribtungen werden Koften nicht erhoben.
Berlin, den 18. Dezember 1884.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: von Boettider.
A.
Berzeihnis der bei der unterzeichneten Polizeibehörde
zur Abftempelung vorgelegten Eremplare.
Tag | Name oder Firma | Titel der Schriftwerte, Zahl der
Mr. ber des Abbildungen, abgeftempeiten
Borlage. Borlegenden. Kompofitionen ꝛc. Eremplare.
701
B.
Verzeichnis der bei der unterzeihneten Polizeibehörde
zur Abftempelung vorgelegten Vorrichtungen (Stereo-
typen, Holzftöde, Platten, Steine ıc.)
Titel des Schriftwerkes,| Nähere Beſchreibung
Tag Name oder Firma der Abbildung, der (Blatte, Form,
Pr. der des | a. ar auf —— De ri
welche die Borridtung guß ac.) der Borrid-
Borlage. Borlegenden. ſich bezieht. r [fung u. deren Größe.
187) Befanntmadhung, betreffend die Ausführung der
Nummer 3 des Schlußprotofolled zu der deutſcheita—
(ienijben Litterar-Konvention vom 20. Suni 1884.
Nah Artikel 14 des italieniſchen Gefeped vom 19. September
1882, betreffend die Urheberrechte an Geifteöwerfen, bezw. nad)
Artikel 2,3 und 14 des zugehörigen Reglements vom gleichen Datum,
fönnen in Stalien die Ürbeber von Werfen, welde für —5*
Darſtellung berechnet find, von choreographiſchen Erzeugniſſen und
von muſikaliſchen Kompoſitionen, bezw. deren Rechtsnachfoiger — ab⸗
geſehen von dem Schutze gegen ſtattgehabte unerlaubte Aufführung —
durch Abgabe einer befonderen Erklärung einen polizeilichen Präventiv⸗
ſchutz gegen eine beabſichtigte unerlaubte Aufführung ihrer Werke
dahin erwirken, daß die zuſtändigen Präfekturen die Erlaubnis zu
jeder Darſtellung oder Aufführung verſagen, für welche nicht eine
ſchriftliche, in gehöriger Weiſe beglaubigte Ein willigung des Urhebers
oder ſeiner Rechtsnachfolger beigebracht wird.
Nah Nummer 3 Abſatz 2 des Schlußprotokolles zu der deutſch⸗
italienifchen Litterar- Konvention vom 20. Juni 1884 fol die Wohlthat
diefer Beftimmungen auch den deutſchen Urhebern und deren Redhtö-
nachfolgern in Stalien zufommen, unter der Bedingung, daß fie die
Förmlichkeiten, melde in den im Gingange erwähnten geſetzlichen
und reglementariſchen Vorſchriften erfordert werden, erfüllen, und
die ebendafelbft vorgeſehenen Gebühren entrichten.
Um den deutſchen SIntereffenten die Erfüllung diefer Bedingung
zu erleichtern, haben die beiden Regierungen fi in Gemäßheit bed
702
in Nummer 3 Abjap 3 ded gedahten Sclußprotofolles gemachten
Vorbehaltes über folgende Ausführungs-Vorſchriften verftändigt:
1) Die deutijhen Urheber oder deren Redtönachfolger haben
bezüglich eine jeden Werkes, für welches fie den erwähnten Präventiv-
ihug erlangen wollen, eine Erflärung nad) dem nebft einer deutichen
Ueberjegung anliegenden Kormular abzugeben.
Die Erflärungen find in zwei, nur in italienifdher oder in
italienifcher und deutiher Sprade abgefaßten Gremplaren entweder
bei einem der Königlich italieniihen Konfulate in Deutſchland einzu«
reihen, oder — mittelft eingejhriebenen Briefes — direft an das
Königlich italteniihe Minifterium für Aderbau, Induftrie und Handel
u Rom („Al Ministero di Agricoltura Industria e Commercie —
ma“) einzujenden.
2) Für jeded Werk ift bei Abgabe der Erklärung eine Gebühr
von 10 Lire zu entridhten.
Diefe Gebühr ift bei dem Koniulate, welhem die Erklärung
überreicht wird, einzuzahlen, oder, falls die Erklärung dem Mini-
— direft überſandt wird, durch die Poſt an das letztere einzu—
enden.
3) Bor dem 23. November 1884, dem Tage des Infrafttretend
der Fitterarfonvention, erihienene Werfe eined und defjelben Urhebers
oder Heraudgeberd können in einer Erklärung zufammengefaßt werden.
In diefem Kalle beträgt die Gebübr, aud wenn mehr ald drei
Werke angemeldet werden, nicht mehr ald 30 fire.
4) Das Königlich italieniibe Minifterium für Aderbau, Snduftrie
und Handel läßt dem Antragfteller auf demjelben Wege, auf welchem
die Erklärung eingereicht worden ift, eine Beicheinigung über die
erfolgte Eintragung ded Werkes zugeben, unter Bezeichnung der
Nummer ded offiziellen Blatted, in welcher die Erflärung in
Kenntnis der Präfekturen ded Königreiches Italien gebracht worden ift.
Berlin, den 14. Januar 1885.
Der a
In Vertretung: von Boettider.
Formular.
Convenzione letteraria ed artistica
del 20 giugno 1884 fra il Regno d'Italia e l’Impero di Germania, entrata in
vigore il 23 novembre del detto anno.
Al Ministero di Agricoltura, Industria e Commercio del Regno d’Italia.
a) N Er 1 ‚ in relazione all’ articolo 14 del testo
unico delle leggi italiane sui diritti spettanti agli autori delle opere d’ingegno
ed all’articolo (83) ...... del regolamento relativo, valendosi della facoltä
che gli & riservata dal paragrafo 3 del protocollo di chiusura annesso alla
convenzione letteraria ed artıstica italo-germanica del 20 giugno 1884, chiede
che sia proibito a chiunque non presenti e non rilasci alla prefettura la
prova scritta del di lui consenso, di rappresentare o eseguire le (4) . '..
"AI "uopo deposita lire (D) ... -.. ammontare della tassa richiesta
dalle disposizioni del regolamento suddetto.
(6)
. ee er ee‘
Eee
(1) Nome, cognome e qualitä della persona nell’interesse della quale
& eseguita la domanda.
(2) Domicilio della persona anzidetta.
(3) Citare larticolo 2 se si tratta di un’ opera posteriore all’ entrata
in vigore della convenzione, e l’articolo 14 quando si tratti di opere anteriori.
(4) Descrivere sommariamente, ma con esattezza i titoli dell’ opera,
o delle opere, indicando se pubblicata o manoscritta, e nella prima ipotesi
indicare anche la data ed il luogo della pubblicazione, notando la data in
cui furono eseguite nel paese d’origine le formalitä stabilite dalla legge dell’
Impero, se sara il caso di adempiere qualche formalitä, e la esistenza dei
diritti dell’ autore. Qualora si tratti di molte opere si puö unire alla
domanda un elenco di esse, con le indicazioni suddette.
(5) Lire 10 per ogni opera. Per le opere anteriori alla convenzione
si puö N eg una sola dichiarazione per tutte le opere appartenenti ad
un medesimo autore o editore, pagando lire 30, qualunque sia il numero
delle opere indicate nella dichiarazione.
(6) Luogo e data della domanda. F
(7) Firma del dichiarante, con l'indicazione del suo domicilio per la
risposta.
(Ueberjegung.)
Litterar-Ronvention ;
zwiſchen Italien und Deutihland vom 20. Juni 1884, in Kraft feit dem
23. November defjelben Jahres.
An das Königlid italienische Minifterium für Aderbau, Induſtrie und
cas 17 Dana beantragt, unter Bezugnahme auf Art. 14
des vereinigten Textes der italieniihen Gefege über die Rechte der Urheber
von Geifteswerten, jowie auf Artikel 8) ...... des — Regle-
[ußprotofolles
u der Deutſch⸗Italieniſchen Fitterar- Konvention vom 20. Juni 1884 eingeräumten
Befugnis, daß die Darftellung oder Aufführung ded MM... rennen.
[Te Te Te Tee ar Te ee er Bee Bee Br Bee ee Se Be ee Zar ee Se ee er ee er Be Te Ba Zee Zu Zur Zu Zee Bee Ze Zu Zee BEE Ze Ze Ze Zr Zu Zu Zu 3
JJ
1) Bor- und Zunahme und Stand der Perſon, in deren Intereſſe der An⸗
trag a wird.
) Wohnort der vorbezeichneten Perfon.
8) Zu citiren Art. 2, wenn ‘es fi um ein Werk aus der Zeit nad dem
Inkrafttreten der Uebereinkunft, Art. 14, wenn es fid um frühere Werle,handelt.
4) Summarifhe, aber genaue Bezeichnung des Titels des oder der Werke,
nebft der Angabe, ob dasfelbe publizirt oder Manufcript if, und im erfteren
704
—— auch nebſt Angabe der Zeit und des Ortes der Publikation, ferner der
eit, zu welcher im —— die reichegeſetzlich vorgeſchriebenen Formalitäten
erfüllt worden find, falls es der Erfüllung folder Formalitäten bedarf, und der
Dauer des Urheberrechtes. Wenn es fih um eine größere Anzahl von Werten
—— fann dem Antrage ein Verzeichnis mit jenen Angaben beigegeben
werben.
5) 10 Lire für jedes Werk. Für die Werte aus der Zeit vor dem Intraft
treten der Konvention kann eime einzige Erklärung eingereicht werden bezüglich
aller Werte welche ein und demielben Urheber oder Herausgeber gehören, unter
Entrihtung einer Gebühr von 30 Lire, gleichviel welches die Zahl der in der
Erklärung bezeichneten Werte fein mag.
6) Ort und Datum des Antrages.
7) Unterfchrift und Adreſſe des Antragitellers.
188) Zahlung der Waijengelder für ehelihe, nah dem
Ablaufe des Önadenquartaled oder Önadenmonateß ge:
borene Kinder eined zur Entridtung von Witwen- und
MWaijfengeldbeiträgen verpflidtet gewejenen Beamten.
Berlin, den 31. Auguft 1885.
Die nach dem Gelege, betreffend die Fürjorge für die Witwen
und Waijen der unmittelbaren Staatöbeamten, vom 20. Mai 1882
(Gef. Samml. S. 298)*) zu zahlenden, Waijengelder für dasjenige
ebelihe Kind eines zur Zeit feined Todes zur Entrichtung von
Witwen- und Waifengeldbeiträgen verpflichtet geweienen Beamten,
weldyes erft nad dem Ablaufe ded Gnadenquartaled oder Gnaden-
monates geboren ift, find nicht ſchon vom eriten Tage des Geburts—
monates, fondern erft vom Zage der Geburt an zu gemäbhren.
Hiernach ift vorfommenden Falld zu verfahren.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
nachgeordnete Behörden bes diesfeitigen Reſſorts.
G. Ill. 2495.
189) Unmwiderruflidfeit ded von einem Beamten ger
mäh 8.23 des Geſetzes vom 20. Mai 1882 erflärten Ber:
zichtes auf das in den 88. 7ff. diejes Geſetzes beftimmte
Witwen- und Waiſengeld.
(Centrbl. pro 1882 ©. 498, 505 und 514.)
Berlin, den 15. September 1885.
Auf den Beriht vom 23. März d. 3. erwidern wir dem König-
lihen Provinzial» Schulfollegium, daß der von einem Beamten ges
*) Gentralbl. pro 1882 ©. 498.
705
mäß $. 23 des Gejeped vom 20. Mai 1882 erklärte Verzicht auf
das in den 88.7 ff. dieſes Gejeped beitimmte Witwen- und Waifen-
Die er allgemeinen Rechtsgrundſätzen als nicht widerruflih anzu—⸗
eben iſt.
Im Hinblid darauf, daß das bezeichnete Specialgefep feine Be-
. ftimmung enthält, welde eine Ausnahme von der Regel der Un—
widerruflidhfeit eines rechtöverbindlih erklärten Verzichtes zuläßt,
fann deshalb der Widerruf einer gemäß $. 23 cit. leg. abgegebenen
Erklärung auch in dem Falle nit für ftatthaft erachtet werben,
wenn ein Beamter nad dem Zode feiner Ehefrau zu einer zweiten
Ehe ſchreitet.
Der Minfter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Yucanus,.
Der Finanz: Miniiter.
In Vertretung: Meinede.
An
das Königlihe Provinzial-Schullolegium zu R.
G. ee : . s
190) Uebernabme von Porto auf die Staatöfaffe
(Eentrbl. pro 1861 ©. 269; pro 1862 ©. 1983).
Berlin, den 17. Dftober 1885.
Zuftändigen Ortes ift feftgeftelt worden, dab für alle von
Staatöbeamten zu erftattenden Berichte, Anzeigen und Meldungen,
welche ihre Perſon betreffen und von der vorgejegten Dienſtbehoͤrde
lediglich aus dienftlihen Rückſichten angeordnet find, dad Porto von
der za zu tragen ift.
Indem id die Königliche — hiervon in Kenntnis ſetze,
veranlaſſe ich Dieſelbe, die Behörden, Kaſſen und Beamten Ihres
Geſchäftsbezirkes hiernach mit entſprechender Anweiſung zu verſehen.
Der Minifter der geiſtlichen ıc, Angelegenheiten.
Im Auftrage: ge ak
An
die ne Behörden des biesjeitigen Refforts.
G. 111. 3040.
191) Preußifher Beamten-Berein: Nahribten über
jeine Zwede, Geſchäftsabſchluß für das Jahr 1884.
(Eentrbl. pro 1884 S. 802 Nr. 104.)
Der Preußiihe Beamten» Verein, welder am 1. Juli 1876
feine Geſchäftsthätigkeit eröffnet hat, fucht auf der Grundlage ter
706
Gegenjeitigfeit und Selbfthilfe die wirtbihaftlihen Bedürfniffe des
Beamtenftandes zu befriedigen. Aufnabmefähig find Reichs-, Staats»
und Kommunalbeamte, Geiftlide, Xebrer, Aerzte, Rechtsanwälte ıc.,
jowie aud die im Vorbereitungddienfte zu diefen Berufözmeigen
ftehenden Perſonen.
Der Berein ſchließt Lebend-, Kapital», Leibrenten-, Kriegß»,
Marine und Begräbnisgeld-Verfiherungen ab, giebt an feine Mit«
glieder Kautiond- und andere Policen- Darlehen und fördert in ſach—
gemäßer Weije die Interefjen des Beamtenftandes dur die „Monat-
Ihrift für deutihe Beamte" (Redaktion: Kaiſerlicher Direktor im
Reichsamt ded Innern Boſſe in Berlin — Verlag: Friedr. Weiß
Nachfolger in Grünberg in Schlefien).
Der Berfiherungdbeftand betrug ultimo 1884:
7861 Xebend-Berfiherungs-Policen über . 28134 300 ME.
3120 Kapitals-Berfiherungd-Policen über . 6235470 =
1061 Begräbnis» Berfiherungs» Policen über 429300 =
Sa 12042 Policen über 34 799 070 ME.
Nah dem 8. Geſchäftsberichte pro 1884 lautet dad Gewinn:
= Verluſt-Conto, ſowie die Bilanz, mie folgt: ſ. Seite 707
und 708.
Die eigenen Fonds ded Bereined, melden Paſſiven nicht gegen-
überftehen, belaufen fi nad ftatutenmäßiger Vertheilung des Ger
winned pro 1884 bereitd auf 738711 ME. ’
Die den Bereindmitgliedern für die 8 erſten Geſchäftsjahre
gezahlte Dividende beziffert fih auf 529502 Mf. 18 Pf.
An fälig gewordenen Kebend-Berfiherungd- Summen wurden in
diefem Zeitraume 573 720 ME. gezahlt.
Der Preußiihe Beamten-Berein bat eine Sterbekaffe errichtet,
in der ein Begräbniögeld bis zu 500 ME. auch auf das Leben der
Frau und jonftiger Samilienangebörigen verfichert werden fann, ohne
daß ed zur Aufnahme einer ärztlihen Unterjuhung bedarf. Dieſe
Sterbetaife gewährt allen Beamten, audy joldyen, welche bereits an»
dermeitige Lebenäverfiherungen abgeichloffen haben, die Möglichkeit,
fih ohne nennenswerthe finanzielle Opfer an den Einrichtungen des
Preußiihen Beamten-Bereined zu betbeiligen.
Auf Erſuchen verjendet die Direktion ded Preußiſchen Beamten-
Vereines in Hannover die Drudiahen ded Vereines franco und
gratis und ertheilt bereitwilligft jede gewünjchte Auskunft.
Hannover, den 31. Auguft 1885.
Die Direktion ded Preußiſchen Beamten-Vereines.
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qudgng "HSST 024 azuoꝝ⸗ ujaↄ; qun -uutaag) ꝛuqgoruud
708
Activa.
——— Forderungen . .
orderungen aus Darlehen:
a. Bolicen-Darleben . -» «+.»
b. Rautions-Darieben '. » » . . »
e. Lombarb-Darlehen . » x» +.
Effelten-Kours ult, 1884... . »
Grundftüds-RKRonto. . -
Banfier-Guthaben, gebedt durch Fauſtpſand
an Wertbpapieren . -
Guthaben bei ber Reichsbant auf
tonto des Bereiues. . - - —
Baarer Kaſſenbeſtand.. 2...
Ütenfilien. - » a a
Ab 10°, Abfhreibung. Er ——
Zinsraten vom letzten Fälligkeits Termine
bis 31. Dezember . .
Im Borans bezahlte Rdverfiherunge,
Prämien . . 5 :
Eiferne unb lanfeude Vorſchuſſe TE
MA
5029 477]:
—— am 31. Dezember 1884. Passiva.
# Tl
—141024 ss0lö bASicherheitsfonde - . » 2 nen en — !-1 357 10917
Ertraſicherheitsfonds sa ee — I--] 229 096/27
Rautionsfonde . a a er re ee, — — 10543[20
Sicherheitsfonds fur Policen⸗Darlehen a — — 2304| —
16 450) — —— 961Tochterfondeh) — — 375 26
Moch nicht abgehobene Zinfen und Superbividenben
auf die heimgezahlten Antheilfcheine:
ainfen pro 1877 . 11103
uperbividenben pro 1877, 1878, 1879 . 39|84 5087
ebensverficherung:
Rehnungsmähige Meferve ult. 18681. . .
Bor dem ey Hape bezahlte Prämien
Schabenreferve fiir angemeldete Sterbefälle. .
Nicht abgehobene Dividenden . » «+ =
Kriegäverfiherungsfonde . » * 6 270/99]2213 702 57
48206 11 Rapitalverfiberung: j
Rehnungsmäßiges Guthaben ul. 1854 . . 11704933121
12320 Bor dem Fälligkeitstermine bezahlte Beiträge] 19 628j06]1724561 129
Divibenben- Anfammlung:
415711
Guthaben ult. 864°... 2 0 — |-| 61617]44
eibrentenverfiherung:
Rehnnungsmäßige Reſerve ult. 1584... 124 723/32
Bor dem Fälligfeitstermine bezahlte Prämien 1 254120] 125 977152
Sterbelaffe:
Rehnungsmäßige Referve ult. 1884... 10 286122
Bor dem Fälligleitstermine Mur: Prämien 13/70] 10 299/92
Affervatn. - : » 2 0. aa —| 3226070
———
Altiva: [5029 477/20
ab Paſſiva: 14767 898|83
Gewinn pro 1881 . . . » a
Ä _261 578137 578137
5029 477]20
R 709
192) Friedrih-Wilhelm- Stiftung für Marienbad.
(Eentrbl. pro 1884 Seite 805.) j
Die Friedrih-Wilhelm-Stiftung für Marienbad in Böhmen,
über welde in dem Gentralblatte für bie Unterrichts- Verwaltung
pro 1877 Seite 9 Nachrichten gegeben worden find, verfolgt nad
8. 2 der Statuten vom 11. Sanuar 1876 den Zwed, folden Pers
jonen aus den gebildeten Ständen, denen die Geldmittel zu einer
Babdereife ganz oder tbeilmeije fehlen, den Gebraudy der Heilquellen
und Bäder zu Marienbad zu ermöglichen oder zu erleichtern. Es
wird freie Wohnung oder ftatt derjelben eine Geldunterftügung nicht
unter je 100 Mk. gewährt, und außerdem findet Erlaß der Kur-
tare ıc. ftatt.
Der Vorſchlag zur Verleihung von jährlich zwei dieſer Beihilfen
ſteht dem Herrn Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten zu.
Die Präfentation von Bewerbern bei dem Borftande der Stiftun
muß vor dem 1. April des betreffenden Jahres erfolgen. Es if
deshalb notbwendig, daß die Geſuche dem Herrn Minifter fpäteftend
bis rang So eingereicht und vollitändig begründet werden, damit
ed feiner Rüdfrage bedarf.
1. Univerfitäten, Akademien, ze.
193) Beftätigung der Rektorwahl bei der Univerjität
zu Kiel.
(Eentrbl. pro 1885 Seite 332 Nr. 66).
Der Herr Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten hat die
Wahl des ordentlihen Profefjord Dr. Förfter zum Rektor der
Univerfität Kiel für dad Amtsjahr 1886/87 durch Verfügung vom
24. November 1885 beftätigt.
194) Beranftaltung einer afademifhen Jubiläums—
Kunftausftellung zu Berlin.
(Centrbl. pro 1885 Seite 596 Nr. 159.)
Programm
der unter dem Allerhöchſten Protektorat
Sr. Majeftät des Kaiſers und Königs
und unter dem Ehrenpräfidium
Sr. Kaijerl. und Königl. Hoheit des Kronprinzen
im Sabre 1886 ftattfindenden großen afademiiden
SAN DERIRNERAT, ftellung in Berlin.
Die feitend der Königlichen Afademie der Künfte zum Ges
1885. 47
710 -
dächtniſſe des hundertjährigen Beftehend ihrer Ausftellungen ver—
'anftaltete Jubilãͤums⸗Kunſtausſtellung umfaßt:
A. Werke lebender Künftler des In- und Auslanded aus den
Gebieten der Malerei, Bildhauerei, Baufunft und der graphiichen
Künfte, jowie hervorragende Erzeugniffe der deforativen Kunft,
weldye unter dem Namen ihrer geiftigen Urheber ausgeftellt werden;
B. Werke, welche einen Ueberblid über die vaterländiiche Kunft-
entwidelung ſeit den Tagen des Erlauchten Stifterd unjerer Aus-
ftelungen, König Friedrichs des Großen, bid auf die Neuzeit dar-
bieten. —
Die Ausſtellung findet in dem neuen Landesausſtellungs-Palaſte
am Lehrter Bahnhofe ftatt und dauert von Mitte Mai bid Mitte
Dltober 1886. *
Für die Ausſtellung der Werke lebender Künſtler gelten folgende
Beſtimmungen: 41
Nur die von den Künftlern ſelbſt oder in deren Auftrag ein—
ejandten Werke werden zur Ausitellung zugelaffen; ausgeſchloſſen
nd anonyme Arbeiten, rein mechaniſche Nachbildungen und Kopien,
legtere mit alleiniger Ausnahme der Zeihnungen fürden Kupferſtich.
Werke, welche ſchon auf früheren akademiſchen Kunftausftellungen
zu Berlin geweſen find, werden nur mit Genehmigung des Senates
der Afademie zugelafjen. 82
Jeder Künſtler darf nicht mehr als zwei Werke derſelben Gattung
ur Ausſtellung bringen, und können Ausnahmen von dieſer Be—
— nur in beſonders geeigneten Fällen von dem Senate ge—
attet werden. Eine eoftiche Darftellung gilt ald ein Werk.
Mehrere Kunftwerfe fünnen nur dann unter einer Nummer zus
fammengefaßt werden, wenn fie in einem gemeinjdaftlihen Rahmen
befindlih find. s3
Ueber die Aufnahme der zur Auöftellung eingehenden Kunft«
werfe enticheidet eine Jury. — Für die von den deutichen bezw. den
der deutichen Kunftgenofjenihaft angehörigen Künftlern eingelandten
Kunſtwerke werden Lokal-Jurys in den Städten Berlin, Duffeldorf,
Münden, Dredden und Wien, welche ald Sammelftellen dienen,
— Bei eintretenden Schwierigkeiten in Betreff des Raumes
ehält ſich der unterzeichnete Senat die erforderlichen Verhandlungen
mit den einzelnen Lokal⸗Jurys vor.
u m Werke der nichtdeutſchen Künftler unterliegen der Jury in
erlin.
711
Von der Jury ausgenommen ſind:
die Mitglieder der Königlichen Akademie der Künſte zu Berlin
und die Inhaber der auf deutihen Kunftausftellungen er—
worbenen Medaillen erſter Klaſſe.
$. 4.
Eine befondere Kommilfion beforgt die Aufftelung der Kunft«
werfe.
8. 5.
Die audzuftellenden Kunftwerfe find vom 1. Mär; 1886 an
(nicht früher) bid zum 1. April inkl. in den Stunden von 9 Uhr
Morgens bis 6 Uhr Abends gegen Empfangsichein im Ausftellungs-
gebäude abzuliefern. Auswärtigen Ginfendern von Kunftwerfen
werden die Herren Phaland und Dietrih, Dranienburgerftraße
Nr. 13 bierfelbft, ald Spediteure empfohlen.
8. 6.
Jedes einzelne der eingefandten Kunftwerfe if, um aufges
nommen zu werden, mit dem Namen und Vornamen (teip. Titel)
ded Künftlerd, defjen Wohnort und mit der Angabe ded Gegen:
ftandes deutlich zu bezeichnen, bei Gemälden und Zeihnungen auf
der Rückſeite, bei plaftiicen Werken an einer angemefjenen, ficdht«
baren Stelle. Diejenigen Einſendungen, welche dieſen Beftimmungen
nit entſprechen, müffen unberüdfidhtigt bleiben.
8. 7.
Jedes eingehende Kunftwerf muß ferner von 2 gleichlautenden
Anzeigen begleitet werden, melde außer den im $- 6 bezeichneten
Angaben zugleih den Vermerk enthalten, ob und für welchen Preis
dad Kunſtwerk verfäuflich ift.
Die in Berlin wohnhaften Künftler müffen diefe Anzeigen in
drei gleihlautenden Exemplaren einreihen, von denen dad eine
Eremplar, mit dem Stempel der Akademie verfehen, ald Empfangd«
beſcheinigung zurüdgegeben wird. Formulare zu diejen Anzeigen
find von der Königlihen Akademie der Künfte bierfelbft, durch den
Verein Berliner Künftler, ſowie von allen deutihen Kunftafademien
und den Xofalvereinen der deutſchen Kunſtgenoſſenſchaft unentgeltlich
zu beziehen. 5.8
Neben dem gewöhnlihen Kataloge ſoll ein iluftrirter Katalog
eriheinen, und werden die Herren Künftler erjudt, die Zeihnungen
oder Photographien derjenigen Werke, melde fie in den illuftrirten
Katalog aufgenommen wünſchen, womöglidy bis zum 1., ſpäteſtens
aber bid zum 15. März 1886 an dem unterzeichneten Senat ein=
zufenden — Die Zeichnungen können in jeder beliebigen Technik,
müfje. 7 auf glattem Papiere gefertigt fein.
47°
712
Außerdem wird die Heraudgabe eines Prachtwerkes beabfichtigt,
welches in fortlaufenden Lieferungen die hervorragenden Werke der
Ausftelung in würdiger Weile — zum Theil in Kupferdrud, zum
Theil in Holzihnitt — zur Anſchauung bringt.
8. 9.
Dad Auspaden und Verpaden der Kunftgegenftände erfolgt in
Gegenwart der von der Afademie hierzu beftellten Drgane.
8. 10.
Die Königliche Akademie verfihert die zur Audftellung ein-
ejandten Gegenftände in dem Ausftellungslofale gegen ——
— übernimmt aber keinerlei Haftung für Beſchaͤdigungen an«
derer Art. Zum Zwecke der Berfiherung gegen Feuerögefahr ift es
erforderlich, aud den Werth der nicht verfäuflidhen Kunſtwerke an—
ugeben.
$. 11.
Die Kunftwerke find einzeln in einer dazu angepaßten Kifte
von ftarfem Holze zu verpaden. Die Befeftigung der Bilder in den
Kiften und der Dedel bat ausſchließlich durch Schrauben zu ger
ſchehen.
$. 12.
Die Königliche Akademie der Künfte übernimmt die Koften
des Transportes mit gewöhnlicher Fracht für alle an den vorge—
nannten Sammelftellen —* der Jury zur Ausſtellung zugelaſſenen
Kunſtwerke vom Sitze der betreffenden Jury — reſp. für Deutichland
vom Drte der Abjendung — aus. Für die Koften ded Rüdtrand-
ported tritt die Akademie nur dann ein, wenn dad Kunftwerf an
den Drt der Abiendung zurüdgeht.
Bei Kunftwerken, deren Gewicht 500 kg. überfteigt, bedarf es
in Betreff der Frachtkoſten einer befonderen vorherigen Berftändigung
mit dem unterzeichneten Senat. Poſt- und Eilgutiendungen
werden nur franfirt angenommen. Nachnahmen für Kiften, Ver—
padung, Berfiherung und jonftige Epeien werden nicht vergütigt.
$. 13.
Der Verkauf der audgeftellten Kunftwerke wird durch ein be-
ſonderes Bureau vermittelt; bei allen durch dasjelbe bewirkten Ver—
fäufen werden 5 rg der Berfaufsiumme in Abzug gebradt.
Um weitere Gelegenheit zum Verkaufe von Kunftwerfen zu bieten,
joll eine Lotterie mit Genehmigung der Königlihen Staatöregierung
veranftaltet werden.
$. 14.
Für die Werke der Berliner Künftler, melde nicht bid zum
31. Dezember 1886 aus dem Ausftellungslofale abgeholt worden,
713
fowie für die von audwärtd eingegangenen Sendungen, über melde
nicht bis zu demjelben Termine Jeitend der injender a
getroffen ift, übernimmt die Königliche Akademie der Künfte feine
weitere Berantmwortlichkeit.
$. 15.
Etwaige Reklamationen, welcher Art fie fein mögen, müfjen
jpäteitend bid zum 1. Februar 1887 beim Senate der Königlichen
Akademie der Künfte eingereicht werden.
g. 16.
Alle Mittheilungen reip. Anfragen ıc. find bis zum 1. März; 1886
an dad Bureau der Königlihen Akademie der Künfte — Univer-
fitätöftraße Nr. 6 —, von da ab an das Bureau der Ausftellungs-
fommijfion — Audftelungsgebäude am Lehrter Bahnhofe NW. —
zu richten.
Berlin, den 28. Dftober 1885.
Der Senat der Königlihen Akademie der Künfte,
Sektion für die bildenden Künfte.
K. Beder.
195) Begründung einer Profejjur für Hygiene und
Ginrihtung eined hygieniſchen Xaboratoriumd an
der Univerfität zu Berlin.
Durd den Staatöhaudhaltd-Ctat für dad Jahr vom 1. April
1885/86 ift die Begründung einer ordentlichen Profeflur für Hygiene
und eined Laboratoriumd für bygieniiche Hebungen und Kurje an der
Univerfität zu Berlin vorgejehen, indem in dem Drdinarium unter
Kapitel 119 Titel 2 der Ausgabe zur Dotirung dieſer Profefjur,
* Beſoldung eines Aſſiſtenten und eines Präparators, ſowie gu
emunerationen für Unterbeamte die Summe von jährlich 23 350 ME.,
und unter den einmaligen und außerordentlidhen Ausgaben unter
Kapitel 13 Titel 7 zur baulichen Herftellung, zur Einridtung und
erften Ausftattung des Laboratoriumd in dem Gebäude der alten Ge—
werbe-Afademie, SKlofterftraße 36, bezw. Sieberftraße 1/2 die
Summe von 60000 ME. ausgebracht worden ift.
Die ordentliche Profefjur für Hygiene in der medizinijdhen
Fakultät der Univerfität ift dem biöbherigen ordentlihen Mitgliede
des Kaiſerl. Gejundheitdamted, Gebeimen Regierungd-Ratb Dr. Koch
unter gleichzeitiger Beilegung des Charakterd ald Geheimer Medizinals
Rath verlieben, dad Laboratorium mit Beginn des Sommer
Semefterd 1885 eröffnet, und für dasjelbe die folgende Labora—
toriumd-Drdnung erlaffen worden:
714
Laboratoriumsd-Drdnung für dad bygieniihe Labora—
torium der Königlihen Friedrich-Wilhelms-Univerſität
1)
2)
3)
4)
5)
6)
zu Berlin.
Dad Laboratorium iſt an den MWocdentagen von 9 bid 5 Uhr,
am Sonnabend von 9 bis 2 Uhr geöffnet.
Die Benugung ded Laboratoriumd geſchieht in folgender Weile:
a, in Kurjen, welche während eined Semefterd wöchentlich drei»
mal zweiftündlich abgehalten werden,
b. in Kurjen, weldye während eined Monates täglich vierftündlich
, abgehalten werden,
c. durch Benutzung eines Arbeitöplapes während eined ganzen
Semefterd in den unter 1 feftgejepten Arbeitäftunden.
Dad Honorar beträgt:
für die Kurie a reſp. b 60 Mi.
für die Benupung eined Arbeitöplaged (c) 100 ME.
Für die Kurſe ad a erhalten die Theilnehmer die erforderlichen
Apparate und Utenfilien einjchließlich des Mikroſtops, ſowie die
Reagentien, Nährjubftrate und Verſuchsthiere vom Laboratorium
geliefert. Audgenommen biervon find folgende zum Mikroſko—
piren bezw. Präpariren erforderlihen Gegenftände: Objektträger,
Dedgläjer, Pinzetten, Scheeren, Mefjer, Nadeln, welche von den
Theilnehmern jelbft zu beihaffen find. Für rg u, der
ihnen jeitend des Laboratoriumd zur Benugung übergebenen
Gegenftände find die Theilnehmer zum Erſatze verpflichtet.
Für die Theilnehmer an den Monatöfurfen und die jelbitändig
arbeitenden Praktikanten (c) ift jeder Arbeitöplag mit einer
beftimmten Anzahl von Utenfilien und Reagentien auögeltattet,
über deren Empfang zu Beginn ded Kurſus reip. Semeſters
unter Erlegung einer Kaution von 10 ME. bei dem Sekretär
bed hygieniſchen Inftitutes ein Revers audzuftellen ift. Dieſe
Ütenfilien find? am Schluſſe des Kurſus refp. Semefterd gegen
Rüdgabe des Reverjed wieder abzuliefern. Kür fehlende oder
befhädigte Utenfilien ift Erſatz zu leiften. Dasſelbe gilt auch
von denjenigen Utenfilien, melde zur zeitweiligen Benußung
von Seiten des Laboratoriumd geliefert worden find. Alle vom
Laboratorium nicht gelieferten SInftrumente, Apparate, Uten-
filien und Reogentien, insbeſondere die Mikroffope, Platinblech
und Platindrabt, ferner die erforderlichen Nährfubftrate, tbeure
——— endlich die Verſuchsthiere müſſen von den Kurs—
— nehmern (b) bezw. Praktikanten (c) ſelbſt beſchafft
werden.
Die Benutzung des Laboratoriums ſeitens der Theilnehmer an
den Kurſen (a und b) außerhalb der für dieſe Kurſe feſtge—
jegten Zeit ift nicht geftattet.
715
7) Jeder Praktifant oder Theilnehmer an den Kurſen erhält alle
vom Laboratorium gelieferten materiellen Hilfämittel für die
Arbeiten ausſchließlich von dem Ajfiftenten, an melden er fich
auch in jedem einzelnen Falle zu wenden hat. Niemand darf
jelbft oder durch den Diener Ütenfilien oder Materialien zu
feinem Gebraude den Vorräthen des Laboratoriumd entnehmen.
Die Drdnung und Reinhaltung des überwiejenen Plaged, die
Befeitigung und Reinigung abe gebrauchten Gegenftände liegt
jedem —— ob. Sämmtliche Tiſche find täglich nad Been⸗
digung der Arbeit abzuräumen, um die erforderliche gründliche
Reinigung des Laboratoriums zu ermöglichen. Im Uebrigen
wird auf die für die einzelnen Abtheilungen des Laboratoriums
erlaſſenen ſpeciellen Vorſchriften zut Erhaltung der Ordnung
und Reinlichkeit verwieſen.
9) Alle im Laboratorium auszuführenden Arbeiten bedürfen der Ge-
nehmigung des Direktors,
Berlin, den 5. Auguft 1885.
(L. S.)
8
—
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung. Lucanus.
ad U. I. 3172. M. 5084.
Il. Gymnafial: ze. Lebranftalten.
196) #eftftellung der Dfterferien an den höheren Schulen
für dad Jahr 1886.
Berlin, den 6. Dftober 1885.
Durch die Cirkular- Verfügung vom 27. Zuli d. J. — U.L,
1816 — ift in Ausfiht genommen worden, ed möchte den mannigs
fahen Mißftänden und Schwierigkeiten, weldye für den Unterrichtöbe-
trieb an den böberen Schulen aus dem ungewöhnlid; jpäten Fallen
des Diterfefted (25. April) im Fahre 1886 zu erwarten find, dadurdy
abgeholfen werden, daß an die Stelle der vierzehntägigen Ofterferien
ausnahmsweiſe eine zweifache Unterbrehung des Unterrichtes, jede
von der Dauer einer Woche, gejept werde, und die Königlichen Pro»
vinzial-Schulfollegien find aufgefordert worden, über die gegen dieje
ausnahmsweiſe Einrichtung etwa geltend zu machenden Bedenken
bis zum 15. September d. 3. zu berichten.
Indem einige von den Königlihen Provinzial» Schulfollegien
fi zu einer Berichterftattung nicht veranlaßt gefunden haben, darf
id vorausjegen, daß denjelben die aus der ausnahmsweiſen Mafı-
regel hervorgehenden, auch meinerjeitd nicht außer Betracht gelaffenen
716
Schwierigkeiten geringer erichienen find, als die mit der Beibehal-
tung der regelmäßigen Einrichtung verbundenen. Den von den
übrigen Köntglihen Provinzial-Schulfollegien gegen die in Audficht
geftellte ausnahmömeiie Maßregel erhobenen Einwendungen ift zwar
im Einzelnen nicht eine gleiche Bedeutung beizumefjen; indbejondere
vermag ich nicht, mandye der anderweit aus diefem Anlafje zur Be-
feitigung der Schwierigfeiten vorgetragenen Vorſchläge für annehm-»
bar zu erachten. In ihrer Geiammtheit aber haben die vorgetragenen
Einwände ein ſolches Gewicht, daß es mehr als fraglich erſcheint,
ob nicht die von der ausnahmsweiſen Mafregel zu bejorgenden Uebel-
ftände in mehreren Beziehungen erheblicher jein dürften, als die aus
der regelmäßigen Einrichtung erwachſenden.
Deshalb finde ich mich beftimmt, von der für dad nächſte Jahr
in Ausficht geftellten Aenderung der Dfterferien an den böberen
Schulen Abftand zu nehmen, und beftimme, daß auch im Jahre 1886
ungeachtet des fpäten Fallens des Dfterfefted in der Feftitellung der
Diterferien an den böberen Schulen die jonft in diefer Hinfidht maß-
gebenden Grundjäge eingehalten werden.
Hiernach ift, wie died nad der Girkular-Verfügung vom 6. No—
vember 1858*) (Wieſe I. 125f.) regelmäßig bei einem jpäteren
Eintritte des Dfterfefted geichiebt, der Anfang des Sommerjemefterd
möglichſt nabe an das Diterfeft zu rüden, d. b. auf den Donnerftag
nah dem Dfterfefte, den 29. April zu fegen. Der Schluß ded
Schuljahres fällt demgemäß auf den Mittwoh vor Palmarum,
14. April. Bon mebreren Seiten ift in Anregung gebradt, es
möge mit Rüdfiht auf die ungewöhnlich fpäte Lage des DOfterfeftes
im Sabre 1886 dad Schuljahr bereit6 am Sonnabend den 10. April
geihloffen und die daraus ſich ergebende Erweiterung der Ofterferien
um eine halbe Woche durch entipredhende Verfürzung der Michaelid-
ferien audgeglihen merden. Ich finde gegen biejen Vorſchlag in
Rückſicht * die außergewöhnlichen Umttände nichts einzumenden
und überlaffe ed den einzelnen Königlichen Provinzial-Schulfollegien,
für ihren Amtöbereich feitzuftellen, ob die Dfterferien in der regel
mäßigen Ausdehnung vom 15.—28. April oder unter entiprechender
Berfürzung der Michaeliöferien vom 11.—28. April dauern follen.
Bei dieſer Aufrechtbaltung der regelmäßigen Einrichtung be=
züglih der Ofterferien bleiben die Schwierigkeiten beftehen, auf
welche ald auf den Anlak zur Erwägung einer eventuellen Ausnahme»
beftimmung in meiner Girfular- Verfügung vom 27. Juli d. I.
nn war. .In diefer Hinfiht babe ich Folgendes zu be»
merfen.
In allen denjenigen Fällen, in melden einzelne Abiturienten
bereit8 zum 1. April bezw. zum 20. März (vergl. Cirk. Verfg. vom
*) Geutralblatt pro 1859 Geite 15.
717
26. Dftober 1878 — U. I. 2684 — Gentrbl. f. d. g. U. 1878
©. 605) im Befige ihrer Reifezeugniffe fein müſſen, it unbedingt
darauf zu halten, daß ein rechtzeitiger Termin für die mündliche
Prüfung angejept werde. Es wird hiernach vorausfidhtlid nicht
überall a, ein, die durch die Cirfular-Verfügung vom 8. Juli
1880 — U. II. 3363 — unter Nr. 2 getroffene Beltimmung über
den früheftend zulälfigen Termin der mündlichen Reifeprüfungen
nab jeinem Wortlaute einzuhalten; die Königlihen Provinztal-
Schulkollegien find daher ermächtigt, in diefem beionderen Falle von
jener Beftimmung injomeit, ald unerläßlih ift, abzumweidyen.
Denjenigen Schülern, welche obne Reifezeugnis in einen anderen
Beruf übergeben, in melden fie bereitd am 1. April eintreten müſſen,
ift das Abgangdzeugnid unter dem 31. März in der Weile auszu-
ftellen, ald wenn fie dad Schuljahr abjolvirt bätten.
In Betreff der Behandlung ded Perſonalwechſels in den Zehrer-
follegien werden voraudfichtlih die durch die Eirkular- Verfügung
vom 15. März 1881 — U. II. 2746 —*) getroffenen Beltime
mungen ausreichen; jedoch haben in jedem einzelnen Kalle die Kö—
niglichen Provinzial-Schulfollegien dafür Sorge zu tragen, daß nicht
etwa nachträglich Schwierigkeiten entfteben.
Lehrer, welche zum 1. April 1886 in den Ruheſtand treten,
find nicht verpflichtet, über den 31. März hinaus Unterricht zu er«
theilen. Ob ein etwaiged Anerbieten derfelben zur Fortführung des
Unterrichtes bi8 zum Schulſchluſſe, felbftverftändlidh ohne die Mög-
lichkeit einer Remuneration, anzunehmen oder eine Vertretung der-
jelben durch die übrigen Mitglieder des Lehrerfollegiumd herbeizu-
führen ift, bleibt in jedem einzelnen Falle der Erwägung des Di-
reftord, eventuell der Entſcheidung des Königlichen Provinzial-Schul-
follegiumd überlaffen.
An :
fämmtlihe Königl. Provinzial-Schultollegien.
Abichrift erhält die Königlihe Regierung zur Kenntnisnahme
8 entſprechenden Erwägung in Betreff der Ihr unterſtellten
ulen.
Der Miniſter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
fämmtlihe Königl. Regierungen.
U. II. 2668.
*) Gentralblatt pro 1881 Seite 358.
718
a? Beftimmungen bezüglid der Ausſtellung vonZeug—
niſſen über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den
einjäbrig-freiwilligen Militärdienft.
Berlin, den 9. Oktober 1885.
Durch Allerhöchſten Erlak Seiner Majeftät ded Kaijerd vom
27. Auguft d. 3. (Deutiher Reichsanzeiger vom 14. September
d. I. Nr. 215) iſt bezüglih der Auöftellung der Zeugniffe der
wifjenihaftlihen Befähigung für den einjährig freiwilligen Militär-
dienft folgendes angeordnet worden:
Buf Das Schema 17 zu $. 90 erhält am Fuße nachſtehenden
uſatz:
Auf Grund dieſes Zeugniſſes und der nachſtehenden, gemäß
§. 89, 3 Theil I der Wehrordnung*) beizufügenden Beläge:
a) eined Geburtszeugniſſes,
b) eines Einwilligungs-Attefted ded Vaters oder Vormundes mit
der Erklärung über die Bereitwilligfeit und Fähigkeit, den Frei—
willigen während einer einjährigen aktiven Dienftzeit zu befleiden,
auszurüften und zu verpflegen,
— zu b: bei Freiwilligen der ſeemänniſchen Bevölkerung,
fofern fie in der Flotte dienen wollen, nicht erforderlih; —
c. eine eg ee an weldhed für Zöglinge von
höheren Schulen (Gymnafien, Realgymnafien, Ober-Realichulen,
Progymnafien, Realihulen, Real-Progymnafien, höheren Bürgers
ſchulen und den übrigen militärberedhtigten Kebranftalten) durch
den Direktor der gebranftalt, für alle übrigen jungen Leute
durch die PolizeisObrigkeit oder ihre vorgejegte Dienftbehörbe
audzuftellen ift,
muß die Ertbeilung des Berechtigungsſcheines zum einjährig frei«
willigen Militärdienft bei derjenigen Prüfungs. Kommiifion für Ein-
jährig- Freiwillige, in deren Bezirk der Wehrpflichtige geftellungs-
pflichtig ift, ſchriftlich nachgeſucht werden.
Wer fih behufs Erlangung der Beredtigung zum einjährig
freiwilligen Dienfte nicht fpätehene bis zum 1. Februar feines erften
Militärpflichtjahres, d. h. desjenigen Jahres, in welchem er das
20. Lebensjahr vollendet, bei der betreffenden Prüfungs: Kommiifion
anmeldet und den Nachweis der Beredhtigung nicht bis zum 1. April
desjelben Zabred bei der Griap-Kommitfion feined Geftellungdortes
erbringt, verliert dad Anrecht auf Zulafjung zum einjährig freie
willigen Militärdienite.
She ich die Königlihen Provinzial-Schulfollegien veranlaffe,
die Direktoren (Rektoren) Ihres Amtöbereihed zur Ausführung
diejed Allerböchften Erlaffed anzuweiſen, finde ih mid veranlaßt,
®) Eentralblatt pro 1876 Seite 4.
719
behufs Gleihmäßigfeit in der äußeren Form der Ausführung, fol
gendes zu bemerfen:
Der Abdrud des vorgeichriebenen, feinerlei Verkürzung oder
Aenderung geftattenden Zuſatzes auf der Borderjeite des Militärzeug-
niffes, für welches ebenjo, wie bezüglich der Reifezeugniffe durdy die
Girkular- Verfügung vom 27. Mai 1882 *) angeordnet worden, das
Neichöformat einzuhalten ift, läßt fih mir Rüdfiht auf den verfüg-
baren Raum nicht wohl ausführen. Die Verweiſung deöfelben auf
die Nüdjeite würde weder dem Wortlaute des Allerhöchſten Erlaffes
entiprehen noch die Erreichung des durch denfelben verfolgten Zweckes
binlänglih ſicher ftellen. Hiernach ift auf der Vorderſeite des
Zeugnid-Schemad, unter dem für die Unterjchriften beftimmten Raume,
ald Ueberſchrift in entiprechenden Lettern zu druden „Zur Beachtung“
und darunter die erfte Zeile des vorgejchriebenen Zuſatzes; das
Uebrige ift auf der Rückſeite des Zeugnifjes zum Abdrude zu bringen.
Nah dem Schluffe des Zuſatzes ift in Klammern binzuzufügen:
„(Allerhöchſter Erlaß vom 27. Auguft 1885. Deutſcher Reichs⸗
Anzeiger vom 14. September 1885 Nr. 215).“
Sn Betreff ded unter Titel c des Zuſatzes erwähnten Unbe-
ſcholtenheits-Zeugniſſes bringe ich bei dieſem Anlaffe die diedfeitige
Girfular- Verfügung vom 9. Mai 1881 — U. II. 648 — (Eentralblatt
f. d. g. U. 1881 ©. 425) in Erinnerung.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Bertretung. Lucanus.
An
fämmtlihe Königlihe Provinzial-Schultollegien.
U. 11. No. 2666.
198) Unterfuhung der höheren Schulen auf Schwer—
börigfeitihrer Schüler.
Berlin, den 12. November 1885.
Nachdem von ärztlicher Seite darauf hingewieſen war, daß nicht
felten Schüler der höheren Lehranſtalten durch Schwerhörigkeit
in ihrer geiftigen Entwidelung gehemmt würden, bat. ich für er«
forderlid erachtet, zunächſt die bezüglichen Thatfadhen ı..; allgemeinen
u ermitteln. Zu diefem Behufe babe ih durd die unter dem
. $ebruar d. 3. — U. II. 3118 M. 418 — an die Königlichen
Provinzial» Schulfollegien gerichtete Girfular-Berfügung ſämmtliche
böbere Schulen veranlaßt, anzuzeigen, wie viel in jeder einzelnen
Klaffe derfelben, bezw. wie viel in jeder Klaffe der Borichule, ſchwer—
börige Schüler fi vorfinden, und mie viele derjelben bereitö bei
*) Gentralblatt pro 1882 Seite 865.
720
ihrer Aufnahme in die Schule ſchwerhörig waren; zu diejen Zahlen-
angaben ſollte erftend in den der Schule beftimmt befannt gewor:
denen Fällen die Urſache der Schwerbörigfeit bezeichnet, zweitens
in allen Fällen bemerft werden, ob und weldye Mittel jeitend der
Schule getroffen würden, um den jchwerhörigen Schülern die Theil-
nahme an den Lebrftunden zu ermöglihen. Cine ärztlihe Mitwir—
fung zu diejer Ermittelung ift nicht für erforderlich erachtet worden.
Wenn den Eltern die Schwerbörigkeit eined Sohnes, den fie der
Schule übergeben, befannt ift, fo unterlaffen fie nicht leicht, diejen
Umftand im Intereffe ihres Sohnes zu erwähnen; und felbft wenn
died unterblieben oder eine beginnende Schwerbörigfeit im elterlichen
Haufe nod unbekannt geblieben jein follte, bringt auch in zahlrei-
deren Klaffen der Unterriht und der fonftige Verkehr mit den
Schülern jo reihlihen Anlaß zu Beobadtungen, dab nicht leicht
ein erbeblicherer Fall unbemerkt bleibt. Es ift daher mit Zuverficht
vorauszuſetzen, daß der Ordinarius jeder Klaffe im Vereine mit den
übrigen Lehrern derjelben Klaffe in der Lage ift, die fchwerhörigen
Schüler derjelben zu bezeichnen. Welches Maß in Behinderung der
Hörfähigkeit ald Schwerbörigfeit zu betrachten jei, iſt jhon in An—
betrat der Schwierigkeit einer feiten Maßbeitimmung nicht vorge-
Ichrieben worden. Dieſer Mangel einer Grenzbeitimmung bat wahr»
fheinlih die Folge gehabt, daß in der Einrehnung von Schülern
unter die ſchwerhoͤrigen ziemlich weit gegangen ift; wenigſtens findet
fi wiederholt die Bemerfung, daß von beionderen Maßregeln dey
Schule im Intereffe der Schwerbörigen, 3. B. durch Anweijung von
Plägen in der Nähe des Lehrers, deshalb Abftand genommen fei,
weil die als ichwerbörig bezeichneten Schüler an feiner Stelle des
Lehrzimmers ſich bebindert fänden, dem Unterrichte zu folgen. Durch
die Need diefer Umftände wird die Annahme begründet, daß
die ausſchließlich auf der Beobachtung der Lehrerfollegien beruhenden
und unter ihrer Verantwortlichfeit aufgeftellten Zablenangaben über
dad Maß der Verbreitung der Schwerhörigfeit unter dem Schülern
der höheren Schulen ein im wejentlihen richtiges Bild darbieten.
Dad Ergebnis der Grmittelungen giebt mir zu folgenden Be»
merfungen Anlaß.
1. Die Anzahl der ſchwerhörigen Schüler in den höheren
Schulen der gefammten Monardie (vorläufig unter Ausſchluß der
mit einem Theile derfelben verbundenen Vorſchulen, vergl. unter
Nr. 2) beträgt 2,18°/, der Schülerzahl. Der Prozentjap der Schwer-
börigen, beredhnet für die einzelnen Provinzen, zeigt, einen nur
mäßigen Unterſchied von dem für die gefammte Monarchie ſich er
gebenden Prozentiage; der niedrigfte Progentjap ift in einer Provinz
1,57°/,, der höchſte in einer anderen 2,48°%/,. Ob dieje Unterſchiede
in lofalen und klimatiſchen Berhältniffen oder einer Ungleichheit des
Mapftabes bei Einrehnung von Schülern unter die Fämerhörigen
72]
ihren Anlaß haben, fann für diejenigen Folgerungen, welche im In-
terefje des Unterrichtäbetriebed aus dem Ergebnifje der Ermittelungen
zu ziehen find, außer Betracht gelafjen werden. Jedenfalls bilden
die jchwerbörigen Schüler einen fo Heinen Theil der Schülerzabl,
dab es möglidy ift, durch Anweiſung der geeignetjten Pläge ihnen
dad Hören thunlichſt zu erleichtern und durch bejondere Beobachtung
ihrer Aufmerfjamfeit zu fonftatiren, ob fie jowohl das von dem
Lehrer ald das von den Mitichülern Geſprochene verftehen. Aus den
auf den Statiftiichen Fragebogen beigefügten Bemerfungen habe idy
gern erſehen, daß eine derartige Berückſichtigung der ſchwerhörigen
Schüler das übliche Verfahren an den höheren Schulen iſt; die
Direktoren (Rektoren) der höheren Schulen haben auch fernerhin
im Intereſſe ſowohl der ſchwerhörigen Schüler als der Schulordnung
darauf Bedacht zu nehmen, daß in keinem einzelnen Falle dieſe Be—
rückſichtigung verabſäumt werde. Wenn ſchwerhörige Schüler un—
geachtet ſolcher Maßregeln nicht im Stande. find, dem Unterrichte
zu folgen, ſo ſind die Eltern oder deren Stellvertreter hiervon mit
dem Bemerken in Kenntnis zu ſetzen, daß von einem ferneren Be—
ſuche der öffentlihen Schule feitens ihres Sohnes ein Erfolg nit
zu erwarten jei.
2. Bon den 2,18 °/,, welde die ſchwerhörigen Schüler von
der Gejammtzahl der Schüler in den höheren Schulen der Monardie
betragen, find 1,74 °/, der Gefammtzahl der Schüler (oder 80 °%/,
der Schwerhörigen) mit dieſem Uebel ſchon bei ihrem Gintritte
in die Schule behaftet gewejen; von den 1,86 °/, jchwerbörigen
Schülern der gejammten Borfaulen find 1,50 °/, (oder 79 °,, der
Schwerhörigen) ſchon ald ſchwerhörig in die Vorjchulen eingetreten.
Nur bei 0,44 °/, der Schüler der höheren Schulen und nur bei
0,31 %, der Schüler der Borichulen fällt die Entftehung der
Schwerhörigkeit in die Zeit ded Schulbejudes.
Dem Umftande, dab in den höheren Schulen die ſchwerhörigen
Schüler 2,18 %,, in den Vorſchulen nur 1,86 °/, der Gejammt-
zahl betragen, kann man zunächſt geneigt jein die Deutung zu geben,
daß an der Entftehung der Schwerhorigfeit der Schule ein, wenn auch
ſehr unerheblicher urſächlicher oder miturſächlicher Einfluß beizumefjen
ſei. Bedenkt man indeſſen, daß von denjenigen Fällen, in welchen
der Anlaß der Schwerhörigkeit zu beftimmter Kenntnis der Schule
gelangt ift, die volle Hälfte fi ald Folge von Maiern, Scharlach
und verwandten Krankheiten ermweilt, und daß dieſe Krankheiten
wohl ebenſo häufig erft in den nächſten Fahren nady dem 9. Xebend-
jahre, alſo nah dem Eintritte in die höheren Schulen eintreten,
ald vor demielben, jo wird man Bedenken tragen müffen, einer
won Auslegung des an fi nicht erheblichen Unterſchiedes ftatt«
äugeben.
Volftändig bejeitigt wird ein folder Gedanke durch die That⸗
722
ſache, da& in der Bertbeilung der Schwerbörigen auf die einzelnen
Klaffen der höheren Schulen nit ein Steigen der Verhältniszahlen
nah den auffteigenden Klaſſen erfichtli wird, jondern ihre Ver—
theilung auf die verjchiedenen Klaſſen ald eine rein zufällige ericheint.
Der Vorwurf, daß die böberen Schulen durdy ihre Einrichtung
oder durch die an ihre Schüler geftellten Forderungen Schwerhörigkeit
berbeiführen oder befördern und fteigern, ift bis jept nicht erhoben
worden. Denn wenn von ärztlicher Seite erwähnt worden ilt, daß
die Wege zur Schule oder dak unzweckmäßige Lüftungen während
der Lehrftunden Katarrhe des Ohres und Halſes veranlafjen oder
fteigern fönnen und daß hierdurch im weiteren Verlaufe Echwer-
börigfeit herbeigeführt werden fann, jo find biermit Einwirkungen
bezeichnet, welche auch außerhalb des Schullebend in gleiher Weije
vorfommen, nicht alö ipecifiiche Einflüffe der Schule und ihrer Ein»
rihtungen zu betrachten find. Es fommt ferner in Betradt, daß
chroniſche Katarrhe des Ohres reip. Obrenflüffe, die außer den ge—
nannten Krankheiten am meiſten Schwerbörigfeit bedingen, ärzt«
liherjeit8 auf eine ferofulöie Grundlage zurüdgeführt werden.
Ebenjo verhält es fi mit dem chroniſchen Nafenfatarrh, wenn der:
jelbe das Gehör nachtheilig beeinflußt. Daß der Schule irgend eine
urfählihe Bedeutung für die unter den Schülern verfommende
Schwerbörigfeit nicht beizumefjen ift, darf als ficher beftätigt durch
die angeftellten Ermittelungen erachtet werden.
Die Unterrihtöverwaltung befindet fi daber gegenüber der
Schwerbörigfeit von Schülern höherer Schulen in weſentlich anderer
Lage, als gegenüber ihrer Kurzfichtigkeit. Die Kurzfichtigkeit ift
während der Beſuchszeit der höberen Schulen bezüglich der Anzahl
der davon betroffenen Schüler und ded Grades des Uebel mit den
auffteigenden Klaffen in Zunahme begriffen. Die Unterridhtäver-
waltung erachtet ed daher ald ihre Aufgabe, zur Ergänzung der be=
reitd im dieſer Richtung angeftellten dankenswerthen Ermittelungen
durch umfafjende von ihr jelbft angeordnete ärztliche Unterfuhungen
böberer Schulen die Thatſachen feftftellen und möglidhft ermitteln
u lafjen, melden Einrichtungen der böberen Schulen ein mwejent-
ih nachtheiliger Einfluß in der fraglichen Beziehung beizumeſſen
ift, und wird nicht unterlaffen, auf deren Beleitigung oder Ermäßie
gung unabläffig Bedaht zu nehmen. Dagegen ift zu einer etwa⸗
nigen jpezialärztlihen Unterjuhung der höheren Schulen auf Schwere
börigfeit ihrer Schüler ein Anlaß nicht anzuerkennen, ſondern
ed ift diefe Sorge audichließlih dem Giternhanfe zu überlaffen.
Der Schule ift nur zur Pfliht zu maden, daß fie bei den—
jenigen ſchwerhörigen Schülern, melde ihr Uebel noch nicht zur
Theilnahme am Unterrihte unfähig madt, durdy bejondere Be—
rüdfihtigung und Aufmerfjamfeit die nadhtbeiligen Aolgen des
Leidend für die geiftige Entwidelung der Schüler möglihft zu er-
723
mäßigen jude, und daß fie, wo die beginnende Schwerhörigfeit den
Eltern nod nicht befannt zu fein Scheint, diejelben fofort in Kenntnis
jeße und ihnen die Einholung ärztlihen Rathes anheimgebe. Bon
dem Wohlwollen der Kehrer für die ihnen anvertraute Fugend darf idy
voraudjepen, dab dieſe Pflichten in allen Fällen korgfältig erfüllt
werden, und died um fo zuverficdhtlidher, da in den Zehrerfreifen
die Aufmerfjamfeit auf alle ee der Gefundheitöpflege unverfenn-
bar in erfreuliher Zunahme begriffen ift.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
v. Goßler.
An
fänmtlihe Königl. Provinzial-Schultollegien.
U. II. 1157. M. 8081.
IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer
und deren perfönliche VBerbältniffe.
199) Termin für die Zurnlebrerprüfung im Jahre 1886.
Berlin, den 24. November 1885.
Für die im Jahre 1886 zu Berlin abzubaltende Zurnlehrer-
prüfung babe id Termin auf Dienftag den 2. März f. 3. und
folgende Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte ftehenden Bewerber find bei
ber vorgeſetzten Dienftbehörde, Meldungen anderer Bewerber un«
mittelbar bei mir unter Anſchluß der im $.4 der Prüfungsordnung
vom 10. September 1880 bezeichneten Schriftftüde anzubringen.
Die Meldungen find jpäteftens bid zum 15. Ianuar k. 3. an
mid) einzureichen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
——
U. III. b. 8517.
200) Nachrichten über die evangeliihen Bildungd- und
Erziebungsd-Anftalten zu Droyßig.
(Centrbi. pro 1880 Seite 454 Nr. 86.)
A. Hiftorifhe Heberfiht über die Gründung und
Entwidelung der Anftalten.
Die evangelifchen Grziehungd- und Bildungs» Anftalten zu
Droyßig verdanken ihre Gründung dem verewigten Fürften Ditto
724
Bictor von Schönburg- Waldenburg Durdlaudt. Bei
feinem warmen Snterefje für Förderung chriſtlichen Lebens und für
Bildungszwecke überhaupt richtete er ſein Auge auch auf das Gebiet
der weiblichen Erziehung und Unterweiſung und erkannte bald, wie
auf demſelben noch Raum zu weiterer Pflege und Förderung vor—
handen ſei, insbeſondere aber in der natürlichen Anlage des Weibes
eine Befähigung für erziehliche Thätigkeit gefunden werde, die, ent»
ſprechend ausgebildet, der Familie und Schule und durd dieje dem
Ganzen zu einem großen Gegen gereihen könnte. Zur nächſten Aus—
führung diejed Gedankens beſchloß er, zu Droykig ein Lehrerinnen-
Seminar zu gründen.
Der Fleden Droykig, der mit feinem Schloffe den Mittelpunft
eined größeren Güterfomplered des Hauſes Schönburg bildet, liegt
9 Kilometer von Zeig, im Regierungsbezirfe Merjeburg, Provinz
Sadjen, in der Nähe des lieblihen Elfterthaled, von den frucht—
baren Borbergen des Thüringer Waldes umgeben; der Drt erfreut
fi der günftigiten Gejundheitöverbältnifje und vereinigt mit der
ländlihen Stille den Anschluß an die nahe gelegenen Eiienbabnen
zu Zeig, Weißenfels und Naumburg. Er befigt aud eine Tele—
grapbenftation und eine täglich zweimalige Poftverbindung mit Zeip.
Der von dem Kürften feftgefegte Zweck des Seminars ift, auf
dem Grunde des göttlihen Worted nad dem evangeliihen Befennt-
niffe Lehrerinnen für den Dienft an Glementar- und Bürgerſchulen
auszubilden, wobei nicht ausgeſchloſſen jein jolle, daß die in ihm
vorgebildeten Zebrerinnen nad ihrem Austritte auch in Privatver-
hältniffen für chriftliche Erziehung und Unterweifung thätig wären.
Der Unterriht ded Seminars follte ſich auf alle für obigen Zweck
erforderlihen Kenntniffe und Fertigkeiten erftreden, den Unterricht
in der franzöfiihen Sprache und in Handarbeiten mit eingeichloffen.
Nachdem alle inneren und äußeren Ginridtungen getroffen
waren und zwar mit einer Freigebigfeit, daß aud Unbemittelten
der Beſuch der Anftalt ermögliht wurde, übergab der Fürft am
11. Mai 1852 die Stiftung dem Preußifhen Staate.
Dad Seminar wurde unter die unmittelbare Leitung und Ver:
waltung ded Minifteriumd der geiftlichen ıc. Angelegenheiten geftellt.
Am 1. Dftober 1852 wurde die Anftalt in feierlicher Weile eröffnet
und gleichzeitig mit ihr eine von Kindern aud den Gemeinden
Deoybii und Haſſel beſuchte zweiklaſſige Elementar-Mädchenſchule,
welche im Jahre 1884 zu einer dreiklaſſigen erweitert worden iſt.
Die Zahl der Seminariſtinnen betrug 20 und ſollten dieſe den
1. Coetus bilden, da der Kurſus auf 2 Jahre feftgeftelt war. Das
Lehrperſonal beftand aus dem Direktor, einem Ersinalehen und
einer Seminarlebrerin.
Nah den gegebenen Grundfägen geftaltete ſich die Anftalt in
freier Gigentbümlichkeit zu folder Genugtbuung des fürftlichen
725
Stifterd, daß derielbe fi zur Gründung viner neuen ähnliden, aber
weiterführenden Anftalt entſchloß. Er errichtete dem Seminars
gebäude gegenüber ein Gouvernanten-Inftitut und ein Pen—
ionat für evangelijhe Töchter höherer Stände, die beide
im Herbſte, 1855 eröffnet wurden.
Dem Gouvernanten-Snftitute war die bejondere ya geftellt,
für den höheren Kehrerinnenberuf geeignete evangelijhe Jungfrauen
zunächſt im chriftlicher Wahrheit und im chriſtlichen Xeben jo zu
begründen, daß fie befähigt würden, die ihnen jpäter anzuvertrans :
enden Kinder im chriſtlichen Glauben und in der priftlihen Liebe
zu erziehen. Sodann follten fie theoretiih und praktiſch mit einer
guten und einfahen Unterrihts- und Erziehungsmethode befannt
emacht werden, in weldyer leßteren Beziehung fie in dem mit dem
Gonvernanten-Suftitute verbundenen Töchter-Penfionate die nötbige-
praktiſche Anleitung erhalten würden. in beſonderes Gewicht jollte
auf die Ausbildung in der franzöfiihen und in der engliſchen Spradhe,
ſowie in der Muſik gelegt werden. Der Unterriht in Geſchichte,
in Litteratur und in jonftigen zur allgemeinen Bildung gehörigen
Gegenftänden follte feine volle Vertretung unter vorzugsweiſer Des
rüdfihtigung der Zwecke weiblicher Bildung finden, weshalb jede
BVerflahung zu vermeiden und die nothwendige Vertiefung des
Gemüthölebend zu erzielen Sei.
Für das Penfionat galt ed, eine allgemeine höhere weibliche
Bildung zu erftreben, und dabei nah dem Willen des fürſtlichen
Stifterd, wie im Seminare und Gouvernanten-Inftitute, eine ent-
ſchieden evangeliichshhriftlihe Richtung zu verfolgen. Dieje Bildung
jollte bei aller Hodhadtung und Aneignung ded Guten in dem
Fremden doch in ihrem innerften Weſen eine deutſche bleiben und
die Tradition des edlen deutſchen Frauencharakters bewahren, wie
derjelbe lebenäfräftig und opferfähig an Familie, Vaterland und
Kirhe fih in der Geſchichte bewieſen. Beide Abtheilungen der
Stiftung das Gouvernanten-Inftitut und dad Penfionat, wurden unter
den Direktor ded Seminars geftellt und wurde dadurd eine Ein»
heit angebahnt, die für dad Gedeihen ded fomplizirten Organismus
von großer Bedeutung war. Zugleih wurde dad Lehrerfollegium
entipredhend vergrößert, und wurden namentlich audy für den Unter»
richt und die Konverjation in der franzöfiihen und in der engliſchen
Sprade Nationallehrerinnen berufen, jo dab ſich dad Kollegium mit
der Zurnlebrerin und der Hilfälehrerin in der Mufif auf 14 beläuft.
Mit der eingebendften Theilnahme begleitete der Stifter der
Anftalten deren weitere Entwidelung und ſuchte nad allen Seiten
bin zu ergänzen und zu belfen, wo im Laufe der Zeit Mängel fi)
herausſtellten. Mit jeinem Tode, am 16. Februar 1859, ging die
volle Verwaltung der Droyßiger Anftalten in die Hände des Miniſters
der geiftlihen ıc. Angelegenheiten über.
1885. 48
726
. Es find bereit? 32 Jahre vergangen, feit die Stiftung ihre
Thätigkeit begonnen bat. Ueber 1200 geprüfte Lehrerinnen find
feitdem entlaffen und gegen 700 Kinder im Penfionate erzogen.
B. Fäür die Zöglinge ſowohl des Seminars ald aud des
Gouvernanten-Inftitutes giltige Beftimmungen.
1. Beide Anftalten nehmen evangelijhe Bewerberinnen aus der
ganzen Monardie auf.
2. Die Aufnahme findet unter Vorbehalt einer vierteljährigen
Probezeit jährlich einmal, und zwar im Monate Auguft ftatt.
3. Die Bewerberin muß am 1. Dftober ded Jahres, in welchem
die Meldung erfolgt, das 17. Lebensjahr zurüdgelegt haben. — Iſt das
24. Lebensjahr überfchritten oder wird am 1. Dftober dad 17. Xebend-
jahr nody nicht beendet, jo bedarf ed zur Meldung der bejonderen
Genehmigung ded Minifterd der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
4. Die Meldungen für das Seminar find jpäteftens bis
zum 1. Mai bei derjenigen Königlihen Regierung, in deren Ber-
waltungäbezirfe die Bewerberin wohnt, von Bewerberinnen zu
Berlin bei dem Königlichen Provinzial-Schulfollegium dajelbft,
die Meldungen für dad Gouvernanten-Inftitut jpäteftend
bis zum 1. Juni unmittelbar bei dem Minifter der geiftlichen ıc.
Angelegenheiten anzubringen.
5. Bei der Meldung find folgende Scriftftüde einzureichen:
a. Geburtd-, bezw. Taufſchein. Wenn aus diejem Schriftftüde
nicht beftimmt hervorgeht, daß Bewerberin (is ur evangeliſchen
Kirche bekennt, jo ift hierüber anderweit rate zu führen.
b. ein Gejundbeitdatteft, audgejtellt von einem zur Führun
eined Dienftfiegeld berechtigten Arzte.e Aus demielben *
namentlich — dab die Bewerberin nicht an Bruſt⸗
ſchwäche, großer Kurzfihtigkeit, Schwerbörigfeit, Bleichſucht,
jowie an anderen die Ausubung des Lehramted behindernden
Gebrechen leidet, aud in ihrer förperlihen Entwidelung jo
weit vorgeſchritten ift, um den Aufenthalt im Seminar bezw.
im Gouvernanten-Inftitute ohne Gefährdung ihrer Gejund-
beit nehmen zu können.
c, ein Zeugnid über erfolgte wiederholte Impfung.
d. ein Zeugnis der Ortsbehörde über fittlihe Führung.
e. ein von der Bewerberin jelbft verfaßter und gejchriebener
Lebenslauf, aus welchem ihr Lebens- und Bildungdgang zu
erjehen und auf die Entwidelung ihrer Neigung zu dem
erwählten Berufe zu fchließen ift. Dieſes —— dient
zugleich als Probe der Handſchrift.
f. eine Erklärung der Eltern oder Vormünder, oder ſonſt glaub⸗
haft geführter Nachweis, dab das Penfiondgeld für die Dauer
727
ded Aufenthalte in der Anftalt pünftli werde gezahlt
werden.
6. Fähigen Zöglingen ded Penfionates zu Droykig kann der
Eintritt in dad Seminar bezw. in dad Gouvernanten-Inftitut ohne
befondere Prüfung geftattet werden, wenn das Lehrerkollegium fie
als reif zur Aufnahme bezeichnet, das vorichriftdmähige Lebensalter
erreicht h und binfidhtlid des Gejundheitäzuftanded und der körper—
lihen Entwidelung fein Bedenken befteht.
. Das Denfionsgeld beträgt für jede Schuljahr im Seminare
255 Mark, im Gouvernanten-Inftitute 390 Mark einſchließlich von
je 15 Mark, welche zum Kranfenfonds der Anftalten fließen.
Dasſelbe ift an die Seminarfaffe monatlich voraus zu entrichten.
Zeitweiſe Abmejenheit aus der Anftalt befreit nit von ber
Pfliht der Penfionszahlung.
Für das Penfiondgeld wird Unterricht, Wohnung, Beköftigung,
Bett, Bettwäſche, Heizung, Beleuchtung, ſowie ärztliche Pflege und
a Wi in leichteren Kranfheitöfällen gewährt.
. Die Nebenktoften — für Schreibmaterialien, Wäſche, Aus-
befferung der Kleidungsftüde u. |. m. — betragen bei Sparjamfeit
und Ordnung im Seminare 70 bis 75 Mark, im Gouvernanten«
Snftitute 75 bis 90 Mark jährlich.
9. Das Reinigen der Wäſche der Zöglinge wird von der Ans
ftalt8-Bermaltung auf Koften der Zöglinge bejorgt oder auf Wunſch
den Eltern überlafien.
10. Die Kleidung der Zöglinge ift möglidhft einfach zu halten.
Es genügen vier Anzüge: zwei dauerhafte Wochenkleider, ein
Sonntagöfleid und ein jchwarzed Kleid für beiondere Gelegenheiten.
Für den Sommer empfehlen fi nicht zu belle Waſchkleider.
An Schuhwerk find dauerhafte Lederftiefel und ein Paar Morgen»
ſchuhe mitzubringen.
An Wäſche tft ein Dupend Hemden und ein Dupend Hand«
tüdher erforderlich.
1l. Es ift Beranftaltung getroffen, daß die erforderlichen
Bücher und fonftigen Yehrmittel zu Droykig bezogen werden können.
12. Die Ferien dauern zu Weihnachten und zu Oftern je 14
Tage, nad dem gegen Anfang Juli erfolgenden Schluffe des Schul⸗
jahres 5 Wochen, und zu Midaelid 8 Tage.
Beiondere Berhältniffe audgenommen, können in den Sommer:
ferien Zöglinge in den Anftalten nicht verbleiben; in den andern
Ferien wird den entfernter wohnenden Zöglingen der Aufenthalt da-
felbft geftattet, obme daß bejondere Vergütung für Beföftigung ıc.
zu leiften ift.
13. Solden Zöglingen, deren Leiftungen den Anforderungen
in der Klaffe nicht genügen und melde deöhalb von dem Lehrer:
follegium am Schluffe ded Jahreskurſus nicht für befähigt zum
48*
728
Aufrüden in die höhere Klaffe, bezw. zur Ablegung der Abgangd-
prüfung gehalten werden, wird auf Wunſch, und wenn nidt bejondere
Bedenken cobmalten, geitattet, in der betreffenden Klaffe noch ein
fernered Jahr zu bleiben.
14. Die Abgangsprüfungen finden vor einer unter dem Bor-
fige eines Kommifjarind ded Minifterö der geiftlichen ꝛc. Angelegen-
beiten zufammentretenden Königlihen Prüfungd:Kommiffion ftatt.
Den für reif befundenen Zöglingen
a. des Seminars wird ein Zeugnid der Befähigung für Lehrer-
innenftellen an Volksſchulen,
b. des Gouvernanten-Inftitutes ein Befähigungdzeugnid für den
Beruf ald Erzieherinnen und ald Lehrerinnen in Kamilien
jowie an mittleren und höheren Mädchenſchulen
von der Prüfungs-Kommiſſion ausgeſtellt.
15. Die Vermittelung von Stellen für die ausgebildeten Zög-
linge übernimmt, wenn es gewünſcht wird und ſoweit als möglich,
die Seminar-Direltion.
16. Obwohl die Penfionen auf dad Niedrigfte bemefjen find,
fo befteht doch für bejonderd bedürftige und mwürdige Zöglinge beider
Anftalten ein bejhränfter Fonds zu Unterftügungen, welde indeſſen
nit baar ausgezahlt, jondern auf das Venfionsgeld in Anrechnung
ebracht werden. Sofern eine Erleihterung in der Penfiondzahlung
überhaupt möglich iſt, kann joldhe in der Regel erſt von der zweiten
Hälfte des * Schuljahres ab, und nur dann gewährt werden,
wenn das Lehrerkollegium ein günſtiges Urtheil über Fleiß, Fort—
ſchritte und Wohlverhalten des Zöglings gewonnen hat. Die Unter—
ſtützung kann nur ausnahmsweiſe die Hälfte des Penfionsgeldes mit
— des Beitrages zum Krankenfonds (j. o. B. Nr. 7) über—
chreiten.
Die Bedürftigkeit iſt durch ein Zeugnis der Ortsbehörde oder
ſonſt glaubhaft nachzuweiſen. Unterſtützungögeſuche find an bie
Seminar:Direftion zu ridten.
Wird von Bewerbern eine Erleichterung in Ausfiht genommen,
jo muß in dem Zablungdreverie (oben B. Nr. 5. 2 auögedrüdt werden,
dat das Penfiondgeld, ſoweit nicht dur Unterftügung aus Anftalts«
mitteln eine ſolche gewährt wird, für die ganze Dauer des Aufent-
haltes werde entrichtet werden.
C. Bejondere Beftimmungen für daß Lehrerinnen»
Seminar.
1. Die ftatutenmähige Zabl der Zöglinge ded Seminars beträgt
40, die auf 2 Klafien zu je 20 vertbeilt find.
2. Der Kurſus it zweijährig.
3. Zur Aufnahme in dad — ſind mit Ausnahme der
Ausbildung in der Muſik, diejenigen Kenntniſſe und Fertigkeiten
729
erforderlich, weldye nady den Allgemeinen Beftimmungen vom 15. Of:
tober 1872 B. 2313 (Berlin 1872, Berlag von ®. Hertz, —
Beſſer'ſche Buchhandlung, — durch alle Buchhandlungen zu beziehen)
in der Aufnahmeprüfung an den Königlihen Schullehrer-Seminaren
verlangt werden, außerdem #ertigfeit in den gewöhnlichen weiblidhen
Handarbeiten.
Ein Anfang im Berftändniffe der franzöfiihen Sprade, ſowie
im Klavierfpiele und im Geſange ift erwünſcht.
4, Außer den vorftehend unter Abſchnitt B. Nr. 5 bezeichneten
Schriftſtücken hat die Bemerberin ein Zeugnid ihres Geeljorgerd
über ihr eben in der evangeliihen Kirche und in der chriftlidhen
Gemeinschaft bei der Meldung einzureichen.
5. Außerdem bat fi die Bewerberin einer ſchriftlichen und
mündlichen Vorprüfung zu unterwerfen, wegen deren Abhaltung die
Behörde, an melde die Meldung zu richten ift, das Nähere anordnet.
D. Befondere Beftimmungen für dad Gouvernanten«
Inftitut.
1. Die ftatutenmäßige Zahl der Zözlinge beträgt 42, die
auf 3 Klafjen, je 14 enthaltend, vertbeilt find.
2. Der Kurjus ift ein dreijäbriger und kann bei dem organiſchen
Zufammenbange des Unterrichtes nicht abgefürzt werden.
3. Außer den vorftehend unter Abſchnitt B Nr. 5 bezeichneten
Schriftſtücken hat die Bewerberin bei der Meldung einzureichen:
a. ein Zeugnid ihres Seeljorgerd über ihr Xeben in der evan—
geliihen Kirhe und in der chriſtlichen Gemeinſchaft. In
demjelben ift zugleih ein Urtbeil über die Kenntniffe der
Bewerberin in den chriſtlichen Religiondwahrbeiten und in
der biblijhen Geſchichte nah Maßgabe der Allgemeinen Be»
ftimmungen über die Aufnabmeprüfung an den Königlichen
Schullebrer-Seminaren vom 15. Dftober 1872 B. 2313 aus.
zuſprechen.
b. die neueſten Schulzeugniſſe.
4. Zur Aufnahme in das Gouvernanten-Inſtitut wird eine
Ausbildung verlangt, wie fie eine gute höhere Mädchenfchule gewährt.
Die Bewerberin bat fidh bei einem von ihr zu mählenden Direktor
oder Lehrer einer höheren öffentlihen Unterridts-Anftalt, bei einem
Königlihen Schulrathe, einem Königlihen Seminar-Direktor oder
einem Königlien Kreie-Schulinipeftor einer jhriftlihen und münd⸗
lien Prüfung zu unterwerfen. Dieje Prüfung kann nicht von dem
Lehrperfonale derjenigen Schule, melde die Bewerberin beſucht hat,
abgenommen werden.
In der fchriftlihen Prüfung genügt die Anfertigung eines
deutichen Aufſatzes, einer Ucberfegung in das Franzöſiſche und in das
Englifche, und die Löfung einiger Rechenaufgaben. Diefe bei der
730
Meldung einzureihenden Arbeiten find zu zenfiren, auch ift anzugeben,
daß diefelben in Klaufur gefertigt find, welche Zeit darauf verwendet
ift, und ob, event. welde Hilfämittel geitattet worden.
Die mündlihe Prüfung erftredt ſich auf deutiche, franzöfiiche
und engliihe Grammatif und Literatur, jowie auf ſämmtliche Reals
gegenftände. Ueber den Gang bdiejer Prüfung ift eine Verhandlung
aufzunehmen und in den einzelnen Lehrgegenftänden ein Prädikat zu
ertbeilen.
Ein zujammenfafjendes Urtheil ded Craminatord über die Be-
fähigung der Geprüften nad den Ergebniffen der Prüfung und dem
Gejammteindrude der Periönlichkeit in Beziehung auf Begabung,
Strebjamfeit und Charafterreife ift erwünidt.
5. Hinſichtlich der erlangten mufifaliihen Ausbildung genügt,
wenn nicht das Zeugnis eines Mufikverftändigen beigebradyt werden
fann, die eigene Angabe über die jeither betriebenen Studien. Ein
tüchtiger Anfang ift beionderd wegen des fpäteren Erzieherinnen«
Berufed dringend zu wünſchen. Wenn ein folder Anfang nicht ge
macht ift, hat die Anftalt feine Verpflichtung zur Ausbildung in
diefem Gegenftande.
6. Fertigkeit in den gewöhnlichen weiblichen Handarbeiten wird
vorausgeſetzt.
E. Beſtimmungen für das Penſionat.
1. Die Erziehungs-Anſtalt für Töchter iſt auf höchſtens 50 Zög-
linge berechnet, weldye auf 3 Klafjen — eine zweite, eine erfte Kalle
und eine Selefta — vertheilt find.
2. Aufgenommen können werden evangelijche Kinder vom 10.
bis zum 16. Lebensjahre einſchließlich.
3. Die Aufnahme findet in der Regel zu Oftern und zu An-
fang Auguft jedes Jahres ftatt. Ausnahmen find in den dazu ges
eigneten Fällen zuläſſig. Bei der Anmeldung iſt ein Geburtös bezw.
Taufſchein oder ein fonjtiger Nachweis darüber, dad die Angemeldete
evangeliiher Konfeifion iſt, einzureichen.
Der Abgang eined Zöglings ift ein Vierteljahr vorher ber
Seminar»Direftion anzuzeigen.
4. Die Anmeldungen zur Aufnahme find portofrei an bie
—— zu richten, die auch zu beſonderer Auskunft
ereit iſt.
5. Bei der Anmeldung iſt ein ärztliches —— über den
Geſundheitszuſtand des Kindes beizubringen, in welchem nament—⸗
lich beſcheinigt wird, daß das Kind nicht an Krämpfen leidet, ſowie
die natürlichen Blattern überſtanden hat oder mit Schutzblattern
wiederholt geimpft iſt.
6. Das Penſionsgeld beträgt jährlich 705 Mark und ift im
vierteljährlichen Raten voraus an die Seminarkaffe zu zahlen. Zeit-
731
weile Abweſenheit aud der Anftalt befreit nicht von der Pflicht der
Penfiondzahlung.
7. Die Nebenkoſten für Wäſche, Bücher, Schreibmaterialien ıc.
betragen jährlidy etwa 90 bis 120 Marf.
. Die Zurnübungen maden einen Turnanzug nöthig, welder
am Orte beichafft werden kann.
9. Sämmiliche Wäſche ıc. muß gezeichnet fein. An Servietten
ift ein halbes Dutzend, an Handtühern ein Dupend mitzubringen.
10. Der Konfirmanden-Unterriht und die Einjegnung können
feitend des Drtögeiftlichen erfolgen.
Einzelnen befonder8 würdigen und bedürftigen Zöglingen
des Penfionates fünnen mäßige außerordentliche Unterftügungen ges
währt werden, indefjen nicht vor Ablauf einer halbjährigen Anweſen⸗
beit in der Anftalt.
12. Für das Penfionat find gleihfalld giltig die vorftehend
unter Abtheilung B angegebenen Drbiemungen über die Zeitungen
der Anftalt für das Penfionsgeld (Nr. 7 Abjag 4), über dad Rei—
nigen der Wäſche (Nr. 9), Beihaffung der Bücher und jonftigen
gehrmittel (Nr. 11) und über die Ferien (Nr. 12).
201) Bereinbarung mit dem Minifterium für Elſaß—
Lothringen wegen gegenjeitiger Anerkennung der Prü-
fungdzeugniffe für Volksſchullehrer und für Lehre»
rinnen an Volks- und höheren Mädchenſchulen.
Berlin, den 2. November 1885.
Zwiſchen der Königlih Preußiihen Regierung und dem Mis
nifterium für Elſaß-Lothringen ift eine Vereinbarung dahin getroffen
worden, dab
1) die im Königreiche Preußen auf Grund der Prüfungsordnung I
vom 15. Dftober 1872 auögeftellten Befähigungdzeugniffe für
Volksſchullehrer, ſowie die auf Grund der Prüfungsordnung für
Lehrerinnen und Schulvorfteherinnen vom 24. April 1874 aud-
geftellten Befä bigungdzeugniffe in Elſaß-Lothringen gleiche Gel«
tung, wie in Preußen, haben follen, und daß
die in Elſaß- Lothringen auf Grund der Prüfungsordnung vom
für Elementarlehrer und Elementarlehrerinnen
jowie die auf Grund der Prüfungsordnung für Lehrerinnen und
Borfteberinnen höherer Töchterſchulen vom 12.April 1876 aus-
geftellten Befähigungdzeugniffe in der Preußiihen Monarchie
gleiche Geltung, wie in Elſaß-Lothringen, haben follen.
Hierbei find —— nähere Beſtimmungen vereinbart worden:
2
—
132
a. In Elſaß-Lothringen haben die Elementarlehrerinnen ſich einer
zweiten Prüfung zu unterziehen, in Preußen nicht. Es wird
deshalb feftgeiegt,
daß den Schulamtd- Kandidatinnen, welche in Elſaß-Lothringen
die erfte Prüfung beftanden haben, in Preußen die gleiche
Berechtigung, wie den dafelbit geprüften Kandidatinnen, und
daß den in Preußen geprüften Kandidatinnen bei ihrem
Mebertritte in den Scuidienft von Elſaß-Lothringen die Be-
fähigung zur definitiven Anftelung ohne zweite Prüfung zu-
erfannt wird.
b. Kür Lehrerinnen böberer Mädchenihulen ift die Prüfung im
Engliihen in Elſaß-Lothringen fakultativ, in Preußen obligator
riſch. Es wird deshalb feſtgeſetzt:
diejenigen in Elſaß-Lothringen geprüften Lehrerinnen für
höhere Mädchenſchulen, welche die bier fakultative Prüfung
im Engliſchen nicht abgelegt haben, müſſen ſich vor ihrer
Zulaſſung zur Verwendung in der Preußiſchen Monarchie
noch einer Nachprüfung oder einem Kolloquium im Engliſchen
unterziehen. Diefe Nachprüfung, beziehungsweiſe diejed Kol»
loquium fann bei denjenigen Lehrerinnen, welche noch die
BVorfteherinnenprüfung ablegen, mit legterer verbunden werden.
c. Die gegenjeitige Anerkennung bat rüdwirkende Kraft auf die
feither ſchon auf Grund der vorerwähnten Prüfungdordnungen
ertheilten Befäbigungdzeugniffe.
Die Königlihe Regierung fege ich hiervon zur Beadtung in
Kenntan
n
fämmtlihe Königliche Regierungen und
das Königlihe Provinzial-Schulfole-
gium bier.
Abſchrift erhält dad Königlihe Provinzial-Schulfollegium zur
Nachricht und Beachtung.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
fämmtlihe Königliche Provinzial-Schuftollegien.
U. Illa. 19771.
X
202) Befäbigungszeugniffe außd der Prüfung für Bor»
fteber an Zaubftummen- Anftalten.
(Eentrbl. pro 1884 Seite 817.)
Berlin, den 10. September 1885.
. „Sn der zu Berlin im Monate Auguft 1885 abgehaltenen
Prüfung für Vorfteher an Taubftummen-Anftalten haben
733
Bruß, Lehrer an der Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Brühl,
Störnidi, Lehrer an der Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu
Poſen, und
Winter, Lehrer und fommiffariiher Leiter der Provinzial» Taub-
ftummen-Anftalt zu Petershagen
dad Zeugnis der Befähigung zur Leitung einer Taubftummen » Ans
ftalt erlangt.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Belanntmadung.
U. Illa. 18023 11.
203) Abhaltung eines Kurjus zur Ausbildung von Turn—
lebrerinnen in der Ran DEE SIIDRnBEAnBEN zu
erlin.
(Eentrbl. pro 1885 Seite 210 Nr. 28.)
Berlin, den 28. Dftober 1885.
Zur Ausbildung von Zurnlehrerinnen wird aud im Jahre 1886
ein breimonatlidher Kurſus in der Königlichen Zurnlehrer-Bildungs«
anftalt zu Berlin abgehalten werden. Zermin zur Eröffnung ded-
jelben ift auf Freitag den 2. April f. I. anberaumt worden.
Für die Anmeldung gelten die Beftimmungen vom 24. No»
vernber 1884, welde in dem Gentralblatte für die Unterrichtö-Ber«
waltung pro 1885 ©. 211 fomwie in den Amtöblättern der König-
lien Regierungen veröffentlicht worden find, und von melden Diele
Behörden fowie die Königlihen Provinzial: Schulfollegien auf An«
trag beiondere Abdrude mittheilen können.
Meldungen der in einem Lehramte ftehenden Bewerberinnen
find bei der vorgejepten Dienftbehörde fpäteftend bis um 1. Fe⸗
bruar f. 3., Meldungen anderer Bewerberinnen unmittelbar bei mir
fpäteftend bi8 zum 15. Februar k. 3. unter Einreihung der in Nr. 4
der erwähnten Beftimmungen bezeichneten Schriftftüde anzubringen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
——
U. IIIb. 8261.
204) Prüfungsordnung für Lehrerinnen der weibliden
Handarbeiten.
Berlin, den 22. Dftober 1885.
Während die Prüfungen für die Lehrer und Lehrerinnen an
böberen Mädchen-, Mittel» und Volksſchulen in allen übrigen Be-
734
ziehungen einheitlich geordnet find, ijt dies bei den Prüfungen der
SHandarbeitälehrerinnen noch nit der Fall. Es beitehen vielmehr
für die einzelnen Provinzen, in welden fie bis jept eingeführt find,
beiondere, zum Theil nicht unmelentli von einander abweichende
Prüfungd-Drdnungen. Ich habe daher, anftatt den Anträgen einiger
Provinziale Schulfollegien auf Genehmigung von entipredhenden
Neglements für ihre Auffichtöfreife Folge zu geben, den Erlaß einer
gemeinjamen Borihrift für die gefammte Monardyie beichloffen.
Selbftverftändlidy durften für dieſe die reichen Erfahrungen, melde
auf dem Gebiete des weiblichen Handarbeitsunterrichte im legten
Zahrzehnt gemacht worden find, nicht unbenügt und die mancherlei
Beihwerden, welche gegen denjelben erhoben worden find, nicht un-
beachtet bleiben. Zeptere bezogen fi namentlidy darauf, daß jomohl
nad der materiellen, ald audy nad der formellen Seite dedjelben
die eigentlihe Aufgabe des Handarbeitäunterrichteö überſehen, daß
die Ziele dedjelben in den einfahen, namentli den ländlichen
Schulen in dem einjeitigen Intereſſe einer oft mehr den Wünſchen
der Kinder ald den Bedürfniffen ded Elternhaujes dienenden Aus.
bildung, in den gehobenen Schulen in Nachgiebigkeit gegen Fünft»
leriihe Neigungen überjhritten und dadurch einerjeitd die Kräfte
der Kinder überjpannt, amdererjeitd aber dad Berftändnid und die
Mitwirkung der Eltern, ohne weldye dieſer Unterricht zu einem
dauernden Erfolge nicht gelangen fann, abgeſchwächt würden.
Der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten bat unterſchieds—
108 in allen Mädchenſchulen, jeien es einklajfige Volksſchulen oder
voll ausgeftaltete höhere Schulen, die Beftimmung, dad Auge und
die Hand der Kinder zu üben, ihren Drdnungdfinn zu ftärfen und
fie zur Freude an einer fauber, genau und forgfältig ausgeführten
Arbeit zu führen, und es ift daran feitzuhalten, daß gerade durch
einen zwedmäßig eingerichteten Handarbeitöunterricht ein weſentlicher
Theil der erziehlichen Aufgabe der Schule gelöft werden kann. Außer:
dem aber foll er die Mädchen befähigen, erft im elterliben, jpäter
im eigenen Haufe die ihnen zufallenden Aufgaben zu erfüllen. Dar-
nach beftimmt ſich der Umfang des Unterrichtes. Wenn die Forde-
rung des Allgemeinen Landrechtes der Schule vorichreibt, den Kins
dern die einem vernünftigen Menſchen ihred Standes nöthige Bil-
dung zu geben, jo findet diefe Beftimmung bier ihre befondere An-
wendung. Das Bedürfnis der Kamilie, in welcher dad Kind fteht,
enticheidet über den Gebraud der Nadel, zu welchem ed ertüdhtigt
werden fol. Je höher die Bedeutung ift, welche der Fertigkeit der
Mädchen und Frauen in denjenigen weibliden Handarbeiten, melde
dad Bedürfnid des Haufes täglid fordert, für dad Gedeihen, felbft
für den fittlihen Beftand der Familie der arbeitenden Klaffen, be-
fonderd auf dem Lande beizumefien ift, defto größeren Werth ges
winnt die Beſchränkung auf das Nothwendige, unter Umftänden auf
das Unentbehrlice.
735
Nicht minder hat die Schule, ſoweit fie ed vermag, die heran
wachſende weibliche Jugend der höheren Stände daran zu gewöhnen,
fih unmittelbar im Hauje nüglid zu maden. Alles, was über
dieſes Maß hinausgeht, ift von den Schulen, welche zur allgemeinen
Ausbildung der Mädchen dienen, fern zu halten und den für die
Förderung der Erwerböfähigfeit des weiblihen Geſchlechtes beftimm«-
ten gewerblichen Fortbildungs- und Fachſchulen zu überlajjen. Na—
mentlih ift in den Volksſchulen Alles zu vermeiden, was von den
Kindern ald ein Anreiz, außerhalb des Standes der Eltern ein Fort«
— als Näherin, Schneiderin ıc. zu ſuchen, empfunden werden
önnte.
Um in diejer Richtung fiher zu gehen und für einen Lehrgegen—
ftand, welder der häuslichen Pflege ebenjo bedarf, wie er jeinerjeits
dem Hauje durch feine Erfolge dienen fol, die Beziehung zwijchen
Schule und Haus friih zu erhalten, habe ich Damen, mweldye, ohne
felbft Lehrerinnen zu jein, dem Unterrichtsweſen bejonderes Intereffe
widmen, erfudht, von dem Handarbeitöunterridhte in verichiedenen
Lebranftalten Kenntnid zu nehmen und mir wegen Aenderungen der
beftebenden Prüfungs» Drdnung für Handarbeitälebrerinnen Bor»
ſchläge zu madyen. Unter Berüdfihtigung der hierauf eingegangenen
Berichte ift die anliegende Prüfungd-Drdnung feftgeftellt worden.
Rüdfichtlidy derjelben bedarf ed wohl faum einer Erwähnung,
daß fie nicht in dem Sinne obligatoriſch ift, wie die Prüfungs-Drd-
nung für Volksſchullehrerinnen. Es behält fein Bewenden dabei,
dab die Anftellung von Handarbeitslehrerinnen an den Landſchulen,
wie an den gewöhnlihen Volksſchulen von Ablegung einer Prüfung
nicht abhängig zu maden iſt, jondern daß ihre Befähigung in der
biöherigen Weite feftgeftellt werde. Die Ablegung einer Prüfung
für Handarbeitölehrerinnen in den Volksſchulen ift daher nad wie
vor eine fafultative und nur für Handarbeitslehrerinnen in den
mittleren und höheren Mädchenſchulen eine obligatorifche.
In der vorliegenden Prüfungs »- Ordnung find mehrfadhe Er—
leihterungen eingetreten. Es ift dabei von dem Gefidhtöpunfte aus.
gegangen worden, daß fünftleriiche Arbeiten nicht in dad Gebiet der
chule gehören, jowie dab es nicht angemeſſen jei, von Lehrerinnen
und Schülerinnen noch Arbeiten zu fordern, melde nur ganz ausds
nahmsweiſe im Haufe gefertigt, gewöhnlidy aber mit der Maſchine
bergejtellt und von der Haudfrau fertig gekauft werden. Sodann
find einzelne Aufgaben, deren mühſame Löſung doch fein zuverläffiges
Bild von der Befähigung der Eraminandin geben, durch ſolche er-
ſetzt worden, welche leichter herzuſtellen find und zum fidheren Prüf:
fteine dienen. Endlich ift die Einrichtung fogenannter freiwilliger
Arbeiten ausdrücklich audgeichloffen worden, weil erfahrun 9mähi
ber Wetteifer der jungen Mädchen die Freiwilligkeit der Arbeit auf«
bebt und eine Tontiele Ueberbürbung berbeiführt.
736
Es tritt nunmehr die in zwei Eremplaren beigefügte Prüfungs-
Ordnung vom heutigen Tage am 1. April £. 3. ($. 12) in Kraft.
Bon demielben Tage an find die von den Königlichen Provinzials
—— erlaſſenen Prüfungs-Ordnungen als aufgehoben an-
zuſehen.
Die we der Prüfungs-Kommilfion liegt. dem Königlichen
Provinzial. Schulfolegium ob. Es verſteht fih von jelbit, daß
Lehrerinnen, welche an der privaten WVorbildung von Prüflingen be:
tbeiligt find, in Ddiefe Kommilfion nicht berufen merden dürfen.
Außerdem made idy noch beionders darauf aufmerfiam, daß gemäß
$. 3 Nr. 2 der Prüfungd-Drdnung in die Kommiffion aud Damen
gewählt werden fönnen, weldye, ohne jelbft ausübende Lehrerinnen
u fein, der Sache ein bejonderes Interefje zuwenden und Ber:
ändnis für diefelbe bethätigt haben.
Wenn in einer Provinz eine Prüfungd:Kommilfion für Ab»
haltung der Prüfung nicht ausreicht oder ein anderer Ort ald der
Sig des Provinzial-Schulfollegiumd für diejelbe geeignet ericheint,
($. 1 Abjag 1 und 2 der Prüfungd-Ordnung) erwarte id vor dem
1. Dezember d. 3. Vorſchläge ded Königlichen Provinzial-Schul-
follegiumd wegen ermeiterter bezw. andermweiter Ginrichtung.
ANjährlih vor Ablauf des Monated Oktober find die Prüfungds
termine für da8 folgende Fahr anzuzeigen, damit die entiprechende
Ueberfiht ($. 1 Abjag 3) in das erfte Heft des Gentralblattes für
die Unterrichtö- Verwaltung ded folgenden Jahreßs aufgenommen
werden Tann.
Für dad Fahr 1886 (von Dftern bis Ende Dezember) wünſche
ih ein namentliches Verzeichnis der Mitglieder der Prüfungsfom-
miffionen zu erhalten und ſehe der Einreihung eined ſolchen vor
Ablauf d. 3. entgegen. Die Entſchließung darüber, ob ein ders
artiges Verzeichnis alljährlich einzureichen Bi bleibt vorbehalten.
Die Prüfungsgebühren ($. 10 der Prüfungs-Drdnung) find
m Remunerirung der Mitglieder und der Beamten der Prüfungd-
ommilfion jomie zu den durch die Prüfung entftehenden ſächlichen
Ausgaben zu verwenden.
Ich ermächtige hiermit dad Königliche Provinzial-Schulfollegium,
in diefem Sinne über die Gebühren zu diöponiren. Die Ber-
rechnung derjelben bat fortan in den Rechnungen für die geiftliche
und Unterrichtd-Verwaltung zu geſchehen, und behalte ich mir diejer-
halb weitere Beftimmung vor, bis die Prüfungstermine und Prüfungs-
orte feftfteben.
An
fämmtlihe Rönigl. Provinzial-Schullollegien.
737
Abihrift vorftehender Verfügung und 2 Eremplare der Prüfungs»
Drdnung erhält die Königlihe Regierung zur Nachricht.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
fänmtlihe Königl. Regiernngen.
U. Illa. 17970.
Prüfungs: Drdnung für Lehrerinnen der mweibliden
Handarbeiten,
8. 1.
Die Prüfung für Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten wird
in jeder Provinz je nad) Bedürfnis einmal oder zweimal jährlich
abgehalten. |
Die kai finden in der Regel am Site des Königliche:
Provinzial= Schulfollegiums ftatt, doch bleibt für Fälle eines brion-
deren Bebürfnifies die Wahl noch eines zweiten oder überhaupt eines
anderen Ortes vorbehalten.
Die Prüfungstermine werden von dem Provinzial-Schulfollegium
feftgeießt und find durch das Gentralblatt für die gefammte Unter:
richtö- — Preußen ſowie durch die Regierungs-Amtsblätter
der betreffenden Provinz bekannt zu machen.
Es
Die Prüfungs-Kommiffion wird durd) dad Provinzial-Schulfolle-
gium —
ofern in einer Provinz eine Kommiffion nicht ausreicht, kann
eine zweite gebildet werden, inöbejondere alädann, wenn die Prüfung
an demjelben Orte jährlich zweimal oder wenn diefelbe an zwei
Orten jtattfindet. F *
Die —— beſteht |
1) aus dem Xeiter oder einem Lehrer einer höheren Mäbchen-
ichule ald Vorſitzendem,
2) aus zwei biö vier andern, mit ben Aufgaben des Handarbeits-
Unterrichteö vertrauten Mitgliedern.
8. 4.
Zur Prüfung werden zugelafien:
1) Bewerberinnen, welche bereits die Befähigung zur Ertheilung
von Schulunterricht vorſchriftsmäßig —“ haben;
2) ſonſtige Bewerberinnen, wenn fie eine ausreichende Schul:
738
bildung nachweiien, und wenn fie am Tage ber Prüfung
das 18. Lebensjahr vollendet haben.
$. 5.
Die Anmeldung erfolgt jpäteftend vier Wochen vor dem Prü-
fungstermine bei dem Provinzial-Schulfollegium.
Der Anmeldung find beizufügen:
a. von
N
— welche bereits eine Prüfung als Lehrerinnen beſtan⸗
den haben:
1) das Zeugnis über dieſe Prüfung;
2) ein amtliches Zeugnis über ehre biöherige Thätigkeit als
Lehrerin;
von den übrigen in $. 4 Nr. 2 bezeichneten Bewerberinnen:
1) ein jelbitgefertigter, in deuticher Sprache abgefaßter Zebenö-
lauf, * deſſen Titelblatte der vollftändige Name, der Ge—
burtsort, das Alter, die Konfeifion, der Wohnort der Bewer:
berin und die Art der gewünjchten Prüfung (ob für mittlere
ex ar Mädchenichulen oder für Volksſchulen) anzu—
geben lt;
2) ein Tauf- bezw. ein Geburtsichein;
3) ein Geiundheitdatteft, ausgeitellt von einem Arzte, der zur
Führung eines Dienitfiegeld berechtigt ift;
4) ein Zeugnis über die von der Bewerberin erworbene Schul-
bildung und die Zeugniffe über die etwa ſchon abgelegte
Prüfung ald Turnlehrerin, Zeichenlebrerin u. |. m.
5) in Zeugnis über die erlangte Ausbildung als Handarbeits-
ehrerin;
6) ein amtliches Führungszeugnis, ausgeſtellt von einem Geiſt—
lihen oder von der Ortsbehörde.
8. 6.
Die Prüfung ift eine praftiiche und theoretijche.
S. 7.
In praktiſcher Beziehung haben die Bewerberinnen
eine Probe ihrer technifchen Fertigkeit in den weiblichen Hand»
arbeiten abzulegen. Zu diefem Zmwede haben fie einzureichen:
a. einen neuen Strumpf, gezeichnet mit zwei Budhitaben und
einer Zahl in Gitterftih; dazu ein angefangened Stridzeug;
b. ein Häfeltuh mit 70 bis 90 Maiden Anichlag, meldyes
— Muſter enthält und mit einer gehäkelten Kante um—
geben iſt;
. ein gewöhnliches Mannshemd (Herren-Nachthemd);
. ein Frauenhemd;
. einen alten Strumpf, in welchem ein Haden neu eingeftridt
und eine Gitterftopfe jowie eine Stridftopfe ausgeführt ift;
© Fun
739
f. vier bis jechd Kleine Proben von verjchiedenen mittelfeinen
Stoffen, wie diejelben im Hausitande vorzulommen pflegen,
jede etwa 12 zu 12 cm groß. Diefelben fonnen jowohl ein-
zen alö auch zu einem Zuche verbunden abgegeben werden
und jollen enthalten:
einen aufgejeßten und einen eingejeßten Flicken;
a weiße und eine bunt farrirte Gitterftopfe, eine Köper-
topfe; .
zwei gezeichnete Buchitaben in Kreuzſtich, zwei ebenjoldhe
in Roſenſtich;
drei geſtickte lateiniſche Buchſtaben und zwei Ziffern in
rothem Garn, drei ebenſolche gothiſche Buchſtaben und zwei
Ziffern in weißem Garn und ein geſticktes Monogramm
aus den Namensbuchſtaben der Bewerberinnen.
Die unter f aufgezählten Arbeiten müſſen vor allem dem ge-
wählten Stoffe gemäß ausgeführt ſein. Sämmtliche Arbeiten jollen
ſchulgerecht und deshalb auch nur in Stoffen und aus Garnen von
mittlerer Feinheit hergeftellt werden.
Die Arbeiten werden durch die Einreihung von den Bewerbe-
rinnen ausdrüdlich als jelbftgefertigt bezeugt; die Hemden find in-
dejjen nicht ganz zu vollenden, damit nad) Anweiſung der Prüfungs»
Kommilfion und unter Aufficht derjelben an der Arbeit fortgefahren
werden fann.
2) Außerdem hat jede Bewerberin in der Prüfung eine Probeleftion
in der Grtheilung des Handarbeitäunterrichtes in einer Schulflaffe
zu halten. 5.8
Die in $. 7 Nr. 1 geforderten Arbeiten müfjen genügen, und
ed ift nicht zuläffig, dab weitere Arbeiten der Craminandinnen an-
genommen werden, gleichviel, ob fie Minderleiftungen in den vor«
ejchriebenen Leiftungen übertragen oder eine über die Anforderungen
inauögehende Befähigung nadyweijen wollen.
8.'9.
Die theoretijche Prüfung ift für die bereits als Lehrerinnen
geprüften Bewerberinnen bloß eine mündliche, für die übrigen aber
zugleich eine fchriftliche. Sie erftredt ſich
1) bei ſämmtlichen Bewerberinnen auf die fittliche und ke
Bedeutung des Handarbeitöunterrichtes, auf den gefammten ſchul—⸗
mäßigen Betrieb deöfelben, auf Ziel und Aufgabe, auf Lehrgang
und Lehrmethode, auf die Auswahl des Lehrftoffes und ar die
Kenntnis einiger der wichtigften einjchlagenden Fachſchriften.
Bei den $. 4 Nr. 2 genannten Bewerberinnen, die nicht bereits
als Lehrerinnen geprüft find, tritt hierzu eine Prüfung über die-
jenigen wichtigeren Punkte der Erziehungd- und Unterrichtölehre
2
—
740
und der Schulfunde, melde bei dem Handarbeitäunterrichte be-
jonders in Betracht fommen.
Außerdem ift die Kommilfion befugt, wenn es ihr nothwendig
erjcheint, bei diefen Bewerberinnen auf die Ermittelung ihres
allgemeinen Bildungsitanded und ihrer Uebung im richtigen und
gemwandten Gebrauce der deutichen Sprache näher einzugehen.
Die jchriftliche Prüfung beiteht in der Anfertigung eines deut-
ichen Aufjaßes unter Klaufur, zu welchem zwei Stunden Zeit ges
währt werden. Das Thema dieſes Aufſatzes, welches den Kräften
der Bewerberinnen entiprechen muß, wird entweder aus dem Ge-
biete ded Handarbeitäunterrichtes oder aus anderen — ——
ewählt, mit denen eine hinreichende Bekanntſchaft bei den
Bewerberinnen vorauögejeßt werden fann.
$. 10.
Bei dem Eintritte in die Prüfung ift eine Prüfungsgebühr von
ſechs Mark zu entrichten.
$. 11.
Diejenigen Bewerberinnen, welche die Prüfung beitanden haben,
erhalten ein Befähigungszeugnis.
$. 12.
ar gegenwärtige Prüfungs-Ordnung tritt am 1. April 1886
a
in Kraft.
Berlin, den 22. Oftober 1885.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten.
von Goßler.
205) Beranftaltungen für techniſche Ausbildung von
Kindergärtnerinnen und von Lehrerinnen für Klein-
finderijhulen und Kinder-Bemwahranftalten.
"Berlin, den 13. November 1885.
Die aus Veranlaffung meiner Verfügung vom 12. April 1884
erftatteten Berichte haben ein interefjantes Bild von der Entwidelung
egeben, weldye die Sorge für die noch nicht ſchulpflichtigen Kinder
innerhalb der legten Sahrzehnte in den verjchiedeniten Theilen der
Monardhie genommen bat. Won der Unterrichtöverwaltung fann
died nur mit Freuden begrüßt werden; denn wenn aud der große
Umfang und die fi ftetig fteigernde Bedeutung ihrer Aufgaben
gegenüber der jchulpflichtigen Jugend ihr nicht geftattet, die Anftalten
für Bewahrung, Unterweiiung und Erziehung fleinerer Kinder in
derjelben Weile wie der Vollsſchule thätige Förderung angebdeihen
741
zu lafjen, bezw. ihnen aus Staatämitteln Zujhüffe zu gewähren
und die Ausbildung der Lehrerinnen und Erzieherinnen für fie in
eigene Hand zu nehmen, jo bat fie dod alle Beranlafjung, ihnen
ihre Fürjorge zuzuwen den. Je größer der Segen iſt, welcher in
erſter Reihe der laͤndlichen Bevölkerung und den arbeitenden Klaſſen,
dann aber weiten Kreiſen der beſſer fituirten Stände durch eine
Behütung und zweckmäßige Beſchäftigung der Kinder in den Zeiten,
in welchen die Eltern ſie nicht um ſich haben können, gewährt wird,
deſto gewiſſenhafter iſt dafür zu ſorgen, daß er auch voll zur Geltung
fomme und nicht durch Fehlgriffe verfümmert werde, zu welchen fid)
oft gerade ein wohlgemeinter Eifer verleiten läbt. Es kommt einer-
jeitö darauf an, daß die Kinder in den bezeichneten Anftalten — Wartes
ihulen, Kinder-Bewahranftalten, Kleinkinderſchulen, Oberlinjchulen,
Kindergärten — gejund erhalten und körperlich gefräftigt werden,
dab insbejondere in ihren Spielen fih ihre Xeiber frei bewegen,
ihre Sinne üben, ihr ganzes Weſen fi ungezwungen —
und fie an Ordnung und Reinlichkeit Freude gewinnen und Ver—
träglichkeit lernen. Nicht minder aber ift es andererjeitd von Werth,
daß die kleinen Gebete, Verſe, Lieder, Erzählungen, durdy melde
ihr Geift gewedt und genährt werden fol, mit Umſicht gewählt, daß
jede Ueberreizung ihrer geiftigen Kräfte, ganz beſonders eine vorzeitige
Anipannung des Gedächtniſſes, jorgfältig verhütet, jedes Hinüber-
greifen im die eigentlihen Aufgaben der Volksſchule vor dem jchuls
pflidhtigen Alter vermieden werde.
Die Erfahrung, melde die Vereine für Errichtung und Unter-
haltung der in Rede ftehenden Anitalten gemacht haben, bat bier
die Nothwendigkeit erkennen lafjen, bejondere Beranftaltungen zur
Ausbildung von Kinderlehrerinnen, Kindergärtnerinnen, Erzieherinnen
in dad eben zu rufen, und aud den betheiligten Kreijen felbft find
Wünſche audgeiprodhen worden, ed möchten dieſe ebenfo wie bie
Bolksihullehrerinnen einer ftaatlihen Prüfung unterworfen werden.
Diejelbe Erwägung, welche im Hinblide auf die Schwierigkeit und
Bedeutung der von einer Kleinkinderlehrerin zu löfenden Aufgabe
zur Errichtung jener Anjtalten geführt hat, legt auch, wie zugegeben
werben fann, den Gedanken einer ftaatlien Prüfung nahe.
Dennoch babe ih mich nicht entſchließen können, demfelben
Folge zu geben. Abgeſehen von den, der Königl. Regierung ıc.
wohl befannten praftiihen Gründen gegen eine Vermehrung der
Arbeit bei den Schulauffihtöbehörden und von der Schwierigkeit,
ſchon jetzt eine ſachgemäße Prüfungs-Ordnung mit Sicherheit aufzu-
ſtellen, war für mich maßgebend, daß die Eigenſchaften, welche bei
einer guten Erzieherin und Lehrerin noch nicht ſchulpflichtiger Kinder
geſucht werden ſollen, mehr in ihrem Gemüthe, ihrem Takte, in
ihrer ganzen Perſönlichkeit, als in ihrem Wiſſen und Können liegen,
daß fich alſo die eigentliche Befähigung einer gewöhnlichen Prüfung
1885. 49
742
entziebt. Außerdem fommt in Betradt, dab es bedenklich jein
würde, die Genehmigung zur Crridtung von Anftalten der be»
eichneten Art von Ablegung einer Prüfung vor einer ftaatlidyen
Drifunge-Kommiffion abhängig zu machen.
Dadurdy ift nicht ee daß die Königl. Regierung ıc.
den Anftalten zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Kleinkinder:
lehrerinnen u. ſ. w. Ihre bejondere Aufmerkſamkeit zuzuwenden hat.
Daß diejelben ohne ftaatlidhe Genehmigung nicht errichtet werden
dürfen und ſtaatlicher Aufficht unterftehen, ift mit Rückſicht einer:
ſeits auf ihre Lehraufgabe, andererſeits auf die Borjchriften der
Allerhöchſten Ordre vom 10. Zuni 1834, der SInitruftion vom
31. Dezember 1839 und des Schulauffichtägejeged vom 11. März
1872 außer Zweifel. So weit die bier gemadten Erfahrungen
reichen, wird dieſe Auffiht, wie jede Berathung aus zuftändigen
Kreifen, von der Leitung der betreffenden Anftalten auch ftets
willtommen gebeißen, ſofern nur aus ihrer Handhabung dad Intereſſe
für die Sade und der Wunid ihrer Förderung erfennbar wird.
Selbftverftändlich wird ſich die Aufficht, mit Rüdfiht auf die
3. 3. noch in den betheiligten Sreijen nicht erzielte Uebereinftimmung
über die einzufchlagenden Wege davor zu hüten haben, den Anftalten
ein beftimmtes Syftem oder eine gewifje Methode aufzunöthigen.
Sie wird fidy vielmehr darauf beihränfen müfjen, darüber zu wachen,
daß die für die Arbeit in den Kindergärten, Oberlinihulen u. j. w.
vorftebend bezeichneten Gefihtspunfte auch bei der Ausbildung der
Lehrerinnen, Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen maßgebend jeien.
Nah den mir erftatteten Berichten ertbeilen die Anftalten für
die Ausbildung von Kleinkinderlehrerinnen ihren Zöglingen beim
Abgange Zeugniffe, die meiften von ihnen nad) einer vorgängigen
Entlaffungepräfung. Dies hat fein Bedenken gegen fi; ed wird
nur darauf zu achten fein, daß ſich dieje Zeugnifje nad ihrer Fafjung
ald Privatzeugniffe geben und nicht den Schein eined ftaatlidyen
Defähigungdzeugniffed annehmen. — wird namentlich auch
da zu achten ſein, wo der Lokal- oder der Kreis⸗Schulinſpektor oder
ein anderer Schulauffichtöbeamter das Zeugnis mit unterzeichnet.
Der Werth diefer Zeugniffe beftimmt fi erfahrungsgemäß durch
den Ruf, welchen fid die Anitalt, von der ed ausgeitellt ift, durdy
ihre Arbeit erworben hat, und ed wäre unbillig und unzwedmäßig,
wenn ein oft nur durch Zufälligkeiten veranlaßter Umftand einer
einzelnen Anftalt einen Vorzug gäbe, und dadurch der allgemeine
MWetteifer gelähmt würde.
An
ſämmtliche Königliche Regierum en und an
Königlihe Provinzial-Schultollegium
er.
743
Abſchrift erhält das Königliche Provinzial-Schulfollegium zur
Kenntniönahme,
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
fämmtliche — Provinzial ·Schullollegien
(außer Berlin).
U. III. a. 20257.
206) Zeit zur Abhaltung des pädagogifhen Kurſus
für evangelijche Predigtamted-KRandidaten am Seminar
zu Köpenid im Sabre 1886.
Unter Bezugnahme auf die im Gentralblatte für die Unterrichtd«
Bermaltung pro 1884 Seite 815 abgedrudte Nachweiſung wird be=
merkt, dab an dem Schullehrer-Seminar zu Köpenid der ſechs—
wöchentliche pädagogiihe Kurfus für Kandidaten des evangeliichen
Predigtamtes im Jahre 1886 nicht am Montag nah Pfingiten,
fondern am 16. Auguft beginnen wird.
U. III. 3009.
V. Volksſchulweſen.
207) Kontrole über den Beginn des ſchulpflichtigen
Alters taubſtummer en der Provinz Schleswig—
olftein.
Schleswig, den 28. September 1885.
Nah Vorfchrift des Patented vom 8. November 1805 (Chronol.
Samml. der Verordnungen ©. 291) und Cirkular vom 19. Mat
1807 (dafelbft S. 115) find alle taubftummen Kinder der Provinz
nad zurüdgelegtem 7. Fahre der jept provinzialftändiihen Taub⸗
ftummenanftalt bierjelbft zuzuführen, falls nicht nachweislich für ihre
Ausbildung anderweitig audreihend geſorgt wird.
Um diefer Beitimmung Geltung zu verſchaffen, wurden durch
Cirfular vom 13. Januar 1825 die Generaljuperintendenten beauf-
tragt, alljährlich durch Wermittelung der Kirdhenpröpfte von den
Predigern Nachrichten über die in ihrer Gemeinde vorhandenen taub»
ftummen Kinder einzuziehen und der Direktion ded Taubſtummen-⸗
inftitutes mitzutheilen. Da hierdurch erfahrungsmäßig der Zweit
nur unvolftändig erreicht wurde, ift unter Aufebung diejed Ber:
49*
744
fahrens durch Girfular vom 20. Januar 1879 die Anzeigepflicht auf
die Herren Landräthe übertragen, bdergeftalt, daß von denjelben in
jedem zweiten Sahre nad Ermittelung durdy die Gemeinden und
Gutövorfteher genaue Berzeichniffe aller bildungsfähigen und förper-
lich gefunden taubftummen Kinder in ihrem Kreije, welche bis zum
1. Auguft ded Jahres ihr 7. Lebensjahr zurüdgelegt haben werden und
für deren Unterricht nicht anderweitig genügend geiorgt ift, an den
Landeödireftor einzujenden haben. Die Erfahrung, dab auch feitdem
die zur Aufnahme in die Anftalt angemeldeten Kinder gleihwohl in
nicht geringer Zahl daß gejepliche Aufnahmealter überſchritten haben,
läßt auch dieſes Verfahren nicht genügend erſcheinen, die rechtzeitige
Aufnahme der Kinder zu fichern, mwäbrend die völlige Ausnutzung
des in der Zaubftummenanftalt eingerichteten Sjährigen Lehrkurſus
eboten ift, um eine für dad Leben genügende Ausbildung der taub»
— Kinder herbeizuführen.
Es iſt daher wünſchenswerth, daß zur Erreichung dieſes Zweckeb
— zualeid die durch uniere Verfügungen vom 13. März v. 3.
I 3165 — erlafjenen Vorſchriften zur Herbeiführung einer
genauen Kontrole über den Schulbeſuch der fchulpflichtigen Kinder
nugbar gemadht werden. Da in die nad dieſen Verfügungen von
den Polizeibebörden vor jedem Termine zur Aufnahme jchulpflidtig
werdender Kinder in die Volksſchule aufzuftellenden und dem Schul»
inipeftor bezw. den Schulbehörden haben Schülerftammliften
alle in das ſchulpflichtige Alter eintretende Kinder ohne Ausnahme
aufzunehmen find, aljo aud diejenigen Kinder, weldye aud dem einen
oder anderen Grunde vom Beſuche der öffentlidhen Volksſchule befreit
find, da ferner die Schulinfpeftoren verpflichtet find, in jedem ein-
einen Falle, in welchem die Befreiung eined Kindes vom Schulbe-
Ins geltend gemadt wird, zu prüfen und zu enticheiden, ob ber
Defreiungdgrund anzuerkennen ift, jo find unter Borausfegung einer
pflihtmäßigen Aufftellung der Schülerftammliften die Schulinipeftoren
in der age, von allen jih in ihrem Auffichtöbezirfe dauernd aufs
as taubftummen Kindern, welde im Laufe ded Schuljahres
n dad 7. Lebensjahr eintreten, Kunde zu erhalten, und ed wird bie
rechtzeitige Aufnahme diefer Kinder in die Taubſtummenanſtalt
erreicht werden fönnen, wenn die Schulinipeftoren dem Landesdirektor
alabald nah Abſchluß ded angeordneten Kontrolverfahrend unter
Benutzung des für die Schülerftammlifte vorgeſchriebenen Schema’s
von jedem taubitummen Kinde, welches das jchulpflichtige Alter
erreicht hat, Anzeige machen. Leptered wird auch dann zu geſchehen
haben, wenn fid unter den nah Cirkular vom 13. Dezember 1877
von den Polizei- bezw. Gemeindebebörden den Schulbehörben zuzu⸗
ſtellenden Verzeichniſſen über ſchulpflichtige Kinder neu anziehender
Perſonen ein taubſtummes Kind befindet.
Demnach beauftragen wir hierdurch ſämmtliche Schulbehörden
745
der Provinz, die Ortsſchulinſpektoren ihres Auffichtöbezirted dahin
anzumeijen, daß fie fünftig in der angegebenen Weiſe von jedem in
dad jchulpflichtige Alter eintretenden taubftummen Finde in ihrem
Bezirke dem Landeddireltor Nachricht zu geben haben.
Königlihe Regierung,
Abtheilung für Kirhen- und Schulweſen.
n
fämmtlidhe —— Schulviſitatorien und
ſtädtiſche Schullollegien der Provinz, ſo⸗
wie an bie äniglicen Landräthe N. N. ıc.
208) Ueberweijung eined Gremplared der Sammlung
eiftliher Lieder ın Blindenihrift an jeden von einer
Bıindenanftalt abgebenden Schüler evangelijhen Be—
fenntnijje®.
Berlin, den 16. November 1885.
In meinem Auftrage hat der Direktor der Königlichen Blinden-
anftalt in Steglig, Wulff, die Drudlegung einer Sammlung geilt-
licher Lieder in Blindenihrift herbeigeführt. Ich wünſche, daß
fünftig jedem von einer Blindenanftalt abgehenden Schüler evan«
—— Bekenntniſſes ein Exemplar dieſes Liederbuches als eine
itgabe für dad Leben dargereicht werde, und veranlaſſe das Koönig—
liche Provinzial⸗Schulkollegium, die Ueberweiſung der in dem dortigen
Verwaltungsbezirke bei dem jedeömaligen Semeiterihlufje erforder-
lien Anzahl von Eremplaren bid zum 1. Februar bezw. 1. Auguft
jedes Jahres zu beantragen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
fämmtlide Königl. Provinzial-Schullollegien.
U. Illa. 20183.
209) Befugnis und Obliegenheiten der Regierungen
als Schulauffihtsöbehörden zur Beauffihtigung von
Schuleinridtungen in Provinztalanftalten.
(Eentralbl. pro 1885 Seite 353 Nr. 86.)
Berlin, den 4. November 1885.
Em. Ercellenz erwidern wir aufden gefälligen Bericht vom 20. Sep⸗
tember d. 3. ganz ergebenft, daß wir auch nad wiederholter Er-
wägung und nit veranlaßt finden können, von ber in unjerer Ber-
746
fügung vom 17. Januar v. 3. ausgeſprochenen Auffafjung abzugeben,
wonach dad den Regierungen zuitehende Schulauffichtsredht binficht-
lid) der in ihren Bezirken befindlihen ProvinzialsBeflerungsanftalten
weder dur $. 14 des Gejeped vom 13. März 1878 noch durd
. 114 der Provinzialordnung alterirt worden ift. Da die in Rede
tebenden Befugnifle den Regierungen durd die Inſtruktion vom
23. Dftober 1817 in Berbindung mit lit. D. Nr. 2 der Aller
höchſten Kabinetdordre vom 31. Dezember 1825 direkt zugemiejen
find, jo erfcheint es aud nicht zuläjfig, diefe Befuaniffe im Mege
der Delegation zu übertragen oder — Ew. Ercellenz Vorſchlage ent-
ſprechend — bezüglih der Beltätigung der Lehrer und Lehrpläne
teip. der —— der Lokal-Aufſicht über die Zwangserziehungs—
anſtalt in N. die Organe der Regierung mit den entſprechenden
Kommiſſorien zu betrauen. In wie weit Ew. Excellenz mit Rückſicht auf
die von Ihnen nach $. 14 cit. auszuübende Autficht mit der ges
dachten Regierung in Benehmen treten wollen, bleibt Ihrem Er-
meſſen überlafjen, ohne daß hierdurch dad Verhältnis der Regierung
gegenüber dem Provinzialausihuffe alterirt wird.
Der Minifter ded Innern. Der Minifter der
von Puttfamer. geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
den Königl. Ober- Präfidenten ꝛc.
M. d. 93. Il. S. J. 2488.
M. d. g. A. 19818. U. Illa.
Nachtrag.
210) Feier des 2djährigen Regierungd-QJubiläumsd
Seiner Majeftät des Kaiferd und Könige.
Berlin, den 12. Dezember 1885.
Durh die Girkular-VBerfügung vom 23. November d. $.,
B. 2635, betreffend die Feier ded am 2. Januar k. 3. eintretenden
Berlaufed der 25jährigen Regierung Seiner Majeftät ded Kailerd
und Königs, babe ich den Behörden meined Refjortd überlaffen,
gemäß den gegebenen Direftiven die eventuellen weiteren geeigneten
Beranlaffungen zu treffen. „Hierbei habe ich be üglich. der Lehran⸗
ſtalten und Schulen meines Reſſorts als ——— betrachtet,
daß bei dem auf den 4. Januar f. 3. (bezw. auf einen ſpäteren
Tag) fallenden Wiederbeginn des Unterrihted nah den Weihnachts»
ferien eine der. hohen Bedeutung des Jubiläums entſprechende Schul»
feier ftattfinde. Aus einzelnen mir perjönlich vorgetragenen Anfragen
147
babe ich erfehen, daß im dieier Hinficht Zweifel beftehen, und ver-
anlaffe daher dad Königlibe Provinzial-Schulfollegium und Die
Königliche Regierung die nacdgeordneten Behörden und Beamten
der zum diedleitigen Reffort gebörigen Schulverwaltung von ber
vorftehenden Grflärung zu der Cirfular-Verfügung vom 23. Novem-
ber d. 3. baldigft in Kenntnis zu jegen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛe. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
fänmtlihe Königlihe Provinzial-Schul-
follegien und Königlihe Regierungen.
B. 2975.
BVerional:Beränderungen, Titel- und Ordens: Berleihungen.
A. Behörden und Beamte.
Der Regierungs- und Schulrath Henning zu Dels ift der Regie:
rung zu Munfter überwiefen,
der mit Wahrnehmung der Geſchäfte des Zuftiziard und Verwal⸗
tungsrathes bei dem Provinz. Schulfollegium zu Poſen beauf-
tragte Gerihtd-Afjeflor Dr. Mager ift bei feiner Uebernahme in
dad Refjort der geiftlihen und Unterrichts-Verwaltung zum Res
gierungs⸗Afſeſſor ernannt,
dem Kreid- Schulinipeftor im Nebenamte, Erzpriefter Muche zu
Drofen im Reg. Bez. Liegnitz ift der Rothe Adler-Drden dritter
Klafje und
dem ftändigen Kreis-Sculinipektor Lieje zu Simmern im Reg.
Bez. Koblenz der Rothe Adler-Drden vierter Klaſſe verliehen,
die biöher kommiſſariſchen Kreis⸗Schulinſpektoren
Prediger und Rektor Bennewip zu Flatom i. Weſtprß.,
Gymnafiallehrer Dr. Dtto zu Nalel,
Seminarlehrer Shid zu Czarnikau, und
Progymnafiallebrer Dr. Schaffrath zu Wongromipg
find zu Kreis⸗Schulinſpektoren ernannt,
dem Orts⸗ Schulinfpeftor Pfarrer N, zu Dittmannddorf
im Kreiſe Srankenftein ift der Rothe Adler»Drden vierter Klaffe
verliehen worden.
B. Univerfitäten, Alademien ıc.
Der orbentl. Profeſſ. Dr. Naunyn in der medizin. Fakult. der
Univerj. Königsberg iſt zum Mebizinal-Rath und Mitgliede
748
bes Mebizinal- Kollegiums in der Provinz Oftpreußen ernannt,
und dem außerordentl. Profefj. in derjelben Fafult. dieſer Univerj.,
Medizinalraty und Stadtphyſikus Dr. Pincus der Charalter
ald Geheimer Medizinal-Rath verlieben,
dem ordentl. Profeff. in der tbeolog. Fakult. der Univerj. Berlin,
Konfift. Rath D. Semiſch ift der Königl. Kronen-Drden zweiter
Klafje verliehen, — dem ordentl. Profeff. Dr. Scherer und dem
außerordentl. Profeſſor in der pbilofopb. Fakult. derjelben Univerf.,
Direktor des ftatiftiih. Bureaus der Stadt Berlin, Regierungs-
Rath a. D. Dr. Bödh der Charakter ald Geheimer Regierungd«
Rath verliehen,
der außerordentl. Profefj. Dr. H. Helferih zu Münden zum
ordentl. Profeff. in der medizin. Fakult. der Univerf. Greifs—
wald ernannt,
der Profeſſ. Dr. Dorn an der techniſchen Hochſchule zu Darmftadt
zum ordentl. Profefj. in der philoſoph. Fakult. der Univerj. Halle
ernannt, — dem Univerfitätd-Mufil-Direftor Dr. Franz dajelbft
der Königl. Kronen-Drden dritter Klaffe verliehen,
der ordentl. Profeſſ. Dr. Werth in der mediziniidh. Fakult. der
Univeri. Kiel ift zum Medizinalrath "und Mitgliede des Medi—
zinalsKollegiumd der Provinz Schleöwig-Holftein ernannt,
dem ordentl. Profeff. in der mediziniſch. Fakult. der Univerj. Göt—
tingen Hofratb Dr. Meiner ift der Charakter ald Geheimer
Medizinals-Rath verliehen, — dem orbdentl. Profefj. Dr. Herm.
Wagner in der philoſoph. Fakult. derfelben Univerf. der Königl.
Kronen»Drden dritter Klafje verliehen, der Profeff. Dr. Klein
an der Univerſ. Leipzig und der Dbjervator an der Umiveri.
Sternwarte zu Straßburg i. Elj. Dr. Schur find zu- ordentl.
Profefforen in der philoſoph. Fakult. der Univerf. Göttingen
ernannt, dem außerordentl. Profefj. in derjelben Fakult. und
Kuſtos der Univerf. Bibliothek Dr. Gilbert ift der Titel „Bi-
bliothefar“ beigelegt, — dem Univerj. Kuratorial» Sefretär Mi:
bius dajelbit der Charakter ald Kanzleirath verliehen,
dem ordentl. Profeff. Dr. — in der mediziniſch. Fakult. der
Univerſ. Bonn iſt der Chara
ter als Geheimer Medizinal-Rath
verliehen,
ber außerordentl. Profeſſ. Dr. Barthbolomä an der Unioerſ.
Halle a. d. ©. ift in gleicher Eigenſchaft in die philojoph. Fakult.
der Akademie Münfter verjegt, — dem Mufiklehrer an derjelben
Akademie, Mufikdiretor Grimm dad Prädilat „Profefjor“ bei-
gelegt worden.
An der techniſchen Hochſchule zu Berlin ift der Dozent Profeſſ.
Karl Schäfer zum etatömäßigen Profefjor ernannt, und dem
Dozenten Dr... Hamburger dad Prädikat „Profeffor“ beigelegt
worden.
749
Dem Lehrer an der Kunftalademie zu Düſſeldorf, Maler Niku—
towski ift dad Prädikat "Drofeffore beigelegt worden.
C. Gymnafial- und Real-Lehranſtalten.
Die Oberlehrer Jungels und Dr. Reimann am Gymnaſ. zu
Glatz find zu Gymnafial-Direftoren ernannt, und ift dem Direltor
Jungels die Direktion des fatholiihen Gymnaf. zu Gr. Glo—
gau, dem Direltor Dr. Reimann die Direktion ded Gymnaſ.
zu Gleiwitz übertragen worden.
Dad Prädikat „Profeffor” ift beigelegt worden den Oberlehrern
Dr. Jacoby am Königl. — zu Danzig,
Dr. Weißenfels am Franzöſ. Gymnaſ. zu Berlin,
Dr. Bindſeil am Gymnaſ. zu Schneidemühl, und
Dr. Reinh. Müller am Gymnaf. zu Wiesbaden.
Als Oberlehrer find berufen, bezw. verjegt an das Gymnafium
zu Poſen, riedr. Wild. Gymnaf., der Oberlehrer Dr. Bor:
berger vom — zu Erfurt,
zu Glap der Oberlehrer Arend vom Gymnaſ. zu Sagan,
zu Wilhelmshaven die Oberlebrer Dr. Died von der Landes—
ſchule zu Pforta und Tohte von dem mit einem Gymnaſ.
verbundenen Realgymnaj. zu Leer, und
zu Attendorn der ordentl. Lehrer Wilh. Müller vom Pro-
gymnaſ. zu Boppard.
Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlihen Lehrer
Dr. Baumann am Gymnaf. zu Landsberg a. / W.,
Dr. Auguft Schultz — 5 zu Hirſchberg,
Karl Wagner 5 . zu Kaffel, und
Dr. Shüller 5 » zu Aaden.
Der Titel „Dberlehrer” ift beigelegt worden den ordentlichen Lehrern
Died am Gymnaſ. zu Hufum und
Triemel » zu Kreuznad.
Dem Kantor der Stadtlirhe und ordentl. Gymnafiallehrer Dr.
Taubert zu Torgau ift dad Prädikat „Mufil-Direktor” beige⸗
legt worden.
ALS ordentlihe Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium
zu Gumbinnen der Schula. Kandid. Dr. Pieper,
zu K . nigsberg i. Prf., Friedrichd-Kolleg., der Schula. Kandid.
öhring,
zu Königsberg i. Prß., Wilhelms-Gymnaf., der ordentl. Lehrer
Ernft Wagner vom Friedr. Kolleg: daſelbft,
750
(ferner find als ordentliche Lehrer — worden am Gymnaſfium):
zu Weblau der — Lehrer Dr. Beyer aus Lötzen,
zu Kulm der — — ————
zu Neuſtadt i.Wſtprß.—
zu Berlin, Friedr. Werderſch. Gymnaf., ‚ ber Shula. Kandid.
Edmund Schultze,
zu Berlin, Leibniz⸗Gymnaſ., der Schula. Kandid. Gudopp,
zu Berlin, Luiſen-Gymnaſ,.⸗ « Dr.Zhiemann,
zu Freienwalde der ordentl. Lehrer Dr. Penzler vom Pro-
gomnaf. zu Schalfe,
zu Guben * ordentl. Lehrer Hiltmann vom Gymnaſ. zu
Wohlau,
zu Königäberg NM. der Sonie. Run: Dr. Brandt,
zu Sorau Dr. Hirt,
zu Köslin die ordentl. Lehrer Dr. Zante vom Gymnaj. zu
Kolberg und Seifert vom, Gymnaſ. zu Neuftettim,
zu Kolberg der ordentl. Lehrer Dr. Bellmann vom Gymnaſ.
zu Köslin,
zu Stolp die Hilfslehrer Dr. Koch und Pickert,
zu Beuthen Sb. Sdhl. * San: Kandid. Urban,
zu Brieg Fiebiger,
zu Gleiwitz ⸗ Czerner,
zu Groß-Glogau der ordentl. Lehrer —R vom
Gymnaſ. zu Glatz und der Schula. Kandid. Dr. Schuſter,
zu Hirſgberg der Schula. Kandid. Dr. Leeder,
zu Leobſchü der ordentl. Lehrer Tiſcher vom kaihol. Gymnaſ.
zu Groß⸗Glogau ſowie die Schula. Kandidaten Joſ. Schnei⸗
der und Dr. Piechotta,
zu Liegnig, Ritter- Akademie, der Hilfälehrer Dr. Röhrid,
zu * en,
zu Sagan der —— en, Probafel,
zu Schweidnitz — Dr. Reim,
zu Di niter,
zu Hadersleben der ordentl. Lehrer Dr. Bade vom Gymnaſ.
zu Plön und der Schula. Kandid. Dunker,
- zu Hulum der Schula. Kandid. Brunn,
zu Plön ber ordentl. Xehrer Dr. Peterien vom Gymnaj. zu
WReocnddsburg,
zu Rendsburg der ordentl. Lehrer Dr. Clauſen vom Gymnaſ.
zu Hadersleben,
751
(ferner find ald ordentliche Lehrer angeftellt worden am Gymnaſium):
zu Dortmund bie Gymnaſ. Hitfslehrer Steneberg aus Stade
und Dr. Guttmann au Dortmund,
und dem Realgymnaf. zu Basen der Gymnaſ. Lehrer Dr. K.
Weber zu Dortmund,
zu Dillenburg der Gomnaſ. Lehrer Dr. Becker aus Hadamar
und der Gymnaſ. Hilfsl. Stanger aus Hanau,
zu Kaſſel die Gymnaſ. Hilfölehrer Heermann aus Heröfeld
und Bochröder zu Kaflel,
zu Marburg ber — Lehrer Löber aus Dillenbur
zu Weilburg der Gymnaſ. Lehret Dr. Lange aus Kaflel,
zu Wieöbaden der Hilfölehrer Spamer.
Der Gymnaſ. Vorſchullehrer Scheithaner zu Ratibor ift als tech»
niſcher Lehrer an das Gymnaſ. zu Hirſchberg verießt worden.
Der Gymnafial-Dberlehrer Profeſſ. Dr. Zange zu Elberfeld ift
zum Realgymnafial-Direftor ernannt und —2 die Direktion
des Realgymnaſiums zu Erfurt übertragen worden.
Dem Oberlehrer Profeff. Dr. Schellbach am Fall-Realgymnafium
a Berlin ift der Rothe Adler» Drden vierter Klafje verliehen
orden.
Da Prãdikat „Drofeffor“ ift DB worden den Dberlehrern
Zoft am Andread-Realgymnaf. zu Berlin
Dr. Shönn am Friedr. Wilh. Realgymnal. zu Stettin,
Natorp am Realgymnaj. zu Mülbeim a. d. Ruhr, und
Kottenhahn am Realgymnaſ. zu Ruhrort.
In gleicher Eigenſchaft ſind berufen, bezw. verſetzt worden
der Oberlehrer Zeter vom Friedr. Wilh. Gymnaſ. zu Poſen an
dad Realgymnaſ. zu Erfurt,
der Dberlebrer Wittneben vom Gymnaf. zu Wilhelmöhaven an
dad mit einem Gymnaſ. verbundene Realgymnaj. zu Leer, und
der Dberlehrer Neljon vom Realgymnaſ. zu Perleberg an das
Realgymnaf. und das Gymnaf. zu Aachen
Zu Dberlehren find befördert worden ie — Lehrer
Caſtendyck am aa lan zu Elberfeld, und
——— zu Mülheim a. d. Ruhr.
Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden am Realgymnaſium
zu Berlin, Königl. Realgymnaſ., die Schula. Kandidaten
Müller und Dammholz, — |
zu Berlin, Sophien-Realgymnaf., ber ordentl. Lehrer Dr.
. Berner vom Builenftädt. Realgymnal. dejelbft,
zu Stettin, #riedr. Wilh. Schule, der Hilfslehrer Babimasn,
752
(ferner find ald ordentlihe Lehrer angeftellt worden am Real—⸗
gymnaſium):
zu Breslau, Realgymnaſ. zum heil. Geiſt, der ordentl. Lehrer
Malberg vom 5 zu Sorau,
zu Magdeburg der Hilfslehrer Kranold,
zu Dortmund der Schula. Kandid. Dr. Görlich,
zu W Ai en der ordentl. Lehrer Abée vom Realprogymnaf. zu
ierſen.
Am Realgymnaſ. zu Quakenbrück iſt der Lehrer Baum als Ele—
mentarlehrer angeſtellt worden.
Zu Oberlehrern ſind befördert worden die ordentlichen Lehrer
Dr. Herbſt an der Ober-Realſchule zu Magdeburg,
Dr. Sellentin und Dr. Kleinjorge an der Ober-⸗Realſchule
zu Elberfeld. |
Der Gymnafiallehrer Dr. Lüd zu Freienwalde ift zum Reftor des
Progymnafiumd zu Steglig beftätigt worden.
Am Progymnaf. zu Frankenſtein i. Sch. ift der Weltpriefter
und Rektor Dtto aud Bardenberg im Reg. Bezirk Aachen, und
am Progymnaſ. zu Weißenfels der Schula. Kandid. Rich. Neu»
mann ald ordentl. Lehrer angeftellt worben. -
Dem erften ordentl. Lehrer Friedr. Weber am Realprogymnaſ. zu
Bocholt ift der Titel „Oberlehrer“ beigelegt,
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Realprogymnafium
zu Etriegau der Hilfälehrer Straud,
zu Bodolt der Schula. Kandid. Dr. Eggers,
zu Schwelm der Hilfälehrer Dr. Rohdich,
zu Diez der Hilfslehrer Meifter vom Gymnaf. zu Wied:
baden, und
zu Limburg a./2. der Hilfölehrer Michel vom Gymnaſ. zu
Korbach.
Als ordentliche Lehrer find angeſtellt worden an der höheren Bür—
l
gerſchule
Sr zu Berlin der Gemeindeſchul-Lehrer Trouillad
aſelbſt,
zu Breslau, evangl. höh. Bürgerſch. Nr. J, der Schula. Kandid.
Saxenberger aus Leipzig, und
zu Liegnitz der Hilfslehrer Dr. Siemt.
An der höheren Bürgerſchule II zu Hannover iſt ber Lehrer
Rabe ald Clementarlehrer angeftellt worden.
753
D. Sähullebrer-Seminare, Präparandenanftalten.
Der Seminar-Direftor Urlaub zu Waldau ift im gleicher Gigen-
haft an das Schullehrer-Seminar zu Prß. Friedland, und
der Seminar-Direftor Banfe zu Prh. Friedland in gleiher Eigen«
ihaft an das Schullehrer-Seminar zu Liegnip Bing gr
dem Seminar-Direftor Dr. Dtto zu Homberg der Rothe Abler-
Orden vierter Klafje verlieben,
der erſte Seminarlehrer, Oberlehrer Dr. Schar lach zu Sagan zum
Seminar:Direftor ernannt und demfelben dad Direftorat des
Schullehrer⸗Seminars zu Dels übertragen worden.
Dem ordentl. Lehrer Kerr! am Schullehrer-Seminar zu Peterd«-
bagen ift der Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe verliehen
worden.
2 gleicher Eigenſchaft find verſetzt worden die ordentlihen Seminar-
ebrer
Kubne zu Rawitid an das Schul. Seminar zu Koſchmin, und
Mufillehrer Beder zu Ditweiler an dad Schull. Seminar zu
Neuwied.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Schullehrer-Seminar
zu Braundberg der u Buhl dajelbft,
zu Rawitſch bie bish. Seminar-Hilfälehrer Kunft aus Erin
und Hannebohn zu Rawitidh, und
zu Peisfretfham der bish. Seminar-Hilfölehrer Polaczek
aus Pilchowitz.
Als Hilfälehrer, bezw. definitiv ald folde find angeftellt worden am
Schullehrer-Seminar
zu Poli der kommiſſar. Hilfälehrer Pfuhl dafelbft,
zu Erin der Lehrer Franz Schmidt aus Liffa, und
zus . b EN chwerdt der Lehrer Milde aus Mittel-Neuland, Kreis
eiße.
An der Präparandenanftalt zu Grimmen iſt der kommifſar. Hilfs-
lehrer Wulff von dem Schul. Seminar zu Kammin ald zweiter
Lehrer angeftellt worden. |
E. Zaubftummen- und Blinden- Anftalten.
An der Zaubftummen-Anftalt zu Wriezen a. d. O. find die Hilfe»
lehrer Haudering und Reuſchert zu orbentlihen Lehrern be»
fördert, und ber fee Ernft Kraufe aus Berlindhen als
Hilfslehrer angeftellt,
754
der orbdentl. Taubft. Anft. Lehrer Knüpfer zu Wriezen a. d. O.
ift am die ftädtifche Taubftummen-Schule zu Berlin berufen worden.
An der Blindenanftalt zu KR bei Berlin ift die Lehrerin
Frau Bahnen ald ordentliche Lehrerin angeftellt worden.
F. Höbere Mädchenſchulen.
An der Biltoria- Schule zu Berlin ift der ordentl. Lehrer Dr. Hahn
zum Oberlehrer befördert,
an die Eharlotten-Schule zu Berlin ift der ordentl, Lehrer Dr. Wunſch—
— vom Sophien-Realgymnafium daſelbſt als Oberlehrer be—
rufen,
an die Margarethen-Schule zu Berlin ſind berufen worden als
ordentliche Lehrer
ber Lehrer Dr. Palm von der Friedr. Werderſch. Ober-Real-
ſchule dajelbft,
der Lehrer Dr. Beder vom Sopbien-Realgymnaj. dafelbft,
s « Klämbt von der Luiſen-Schule dajelbft, und
. = Bürn von der Gharlotten-Schule dafelbft ;
als ordentlide Zebrerinnen
die Kehrerin Piafte von der Charlotten- Schule dafelbft,
. =» von Reihenbad von der Biltoria-Schule
dajelbft,
die Gemeindeſchul-Lehrerin Huot dafelbft,
die Lehrerin Berger von der ftädtiihen Blindenfchule dajelbft,
5 :e Gteinbrüd von der Sophien-Schule dafelbft und
die Hilfälehrerin Geßler von der Luiſenſchule dafelbft.
G. Deffentlihe Volksſchulen.
Es haben erbalten:
den Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe:
Sauer, evangel. Gemeindefhul-Rektor zu Berlin.
2. den Adler der Inhaber des Königl. Haudordend
von Hohenzollern:
Antonius, evangel. Lehrer und Küfter zu Werder, Krs Züter-
bog⸗Luckenwalde,
Arndt, kathol. Lehrer und Organiſt zu Schneidemühl, Krs
Kolmar i. P.,
Bauer, kathol. Hauptlehrer zu Glehn, Krs Neuß,
Blaurod, evangl. Lehrer und Küſter zu Sternebeck, Krs Ober-
Barnim,
Blohm, evangel. Lehrer zu Wolgaft, Krs Greifswald,
755
(ferner haben erhalten den Adler der Inhaber des Königl. Haus-
ordend von Hohenzollern):
Boldt, evangel. Kirhichullehrer und Drganift zu Groß-Thierbadh,
Krs Prß. Holland,
Döfſelmann, evangel. erſter Lehrer und Kantor zu Gunsleben,
Krs Aſchersleben,
Dreeſen, evangel. Lehrer an der Knaben⸗Mittelſchule zu Apen«
rade,
Gerftenberg, evangel. erfter Lehrer und Kantor zu Adelebien,
Krs Uslar,
Gielke, evangel. Lehrer zu Ponnau, Krs Wehlau,
Henze, evangel. Xehrer und Drganift zu Adelebien, Krö Udlar,
Karge, evangel. Lehrer und Küfter zu Buslar, Krs Pyritz,
Kriſchke, kathol. Lehrer, Drganift und Kantor zu Bargen, Krs
Frauftadt,
Meifing, kath. Hauptlehrer zu Weſel, Krs Rees,
Rättig, evangel, erfter Lehrer zu Müllrofe, Krs. Lebus,
Rahnenführer, evangel. Xehrer zu Kaydann, Krs Gerdauen,
Reinhold, evangel. Lehrer zu Minden,
Rogge, evangel. eriter Lehrer und Drganift zu Herzogswalde,
Krs Mohrungen,
Sadert, — erſter Kirchſchullehrer zu Hermsdorf, Krs
Prß. Holland,
Schmidt, evangel. Lehrer und Organiſt zu Schwerte, Landkrs
Dortmund,
Schneider, evangel. Lehrer, Küfter und Vorſänger zu Senften-
berg, Krs Kalau, und
Schwarz, evangel. Lehrer zu Segenthin, Krs Schlawe.
3. daß Allgemeine Ehrenzeichen:
Bäbelich, evangel. Lehrer und Küfter zu Hepdorf, Krs Prenzlau,
Bettac, dögl. und dögl. zu Sven, Krs Anklam,
Gärtig, kathol. Hauptlehrer und Drganift zu Luſchwitz, Krs
Frauftadt,
Gorsti, kathol. Lehrer zu Dipud, Krs Berent,
7 Se le evangel. Lehrer zu Hinterfteinau, Krs Schlüchtern,
ellermann, evangel. echte zu Randow, Krs Grimmen,
Kober, fatbol. Lehrer zu Bodenau, Krs Kreugnad,
Kopp, evangel. Xehrer zu Grieben, Krö Darfehmen,
Landgraf, dögl. zu Kakulin, Krs MWongromig,
Lüters, dögl. und Küfter zu Lehrte, Krs Burgdorf,
Müller, dögl. und dögl. zu Hedelberg, Krs Oberbarnim,
Rathke, dögl. und dögl. zu Oſtedt, Krs Uelzen,
Rohde, evangel. erfter Rehrer zu Klein-Gnie, Krs Gerdauen,
756
(ferner haben erhalten dad Allgemeine Ehrenzeichen) :
Zimmermann, evangel. Diftrittfehullehrer zu Scadendorf,
Krs Segeberg, und
Winter, fatbol. Lehrer zu Emmersweiler, Krd Saarbrüden.
Ausgeſchie den aus dem Amte:
Geſtorben:
die außerordentl. Profeſſoren Dr. Burow in der medizin.
Fakultät der Univerſ. Königsberg und Dr. Krüger in
der philoſoph. Fakult. der Univerſ. Göttingen,
die Gymnafial-Direftoren Dr. Wenpelzu Sagan und Rösſsner
zu Leobſchütz,
der — Profeſſ. Dr. Girſchner am Gymnaſ. zu Kol»
erg,
der Oberlehrer Dr. Jasper am Gymnaſ. zu Altona,
ber Clementarlehrer Hahn am Pädagog. des Klofterd U. 8. Fr.
zu Magdeburg,
der ordentl. Lehrer Schrader am Friedr. Wilh. Realgymnaſ. zu
Stettin.
Bon den Obliegenheiten feines Amtes ift auf feinen An-
trag entbunden worden
der ordentl. Profefj. in der mediziniich. Fakult. der Univerſ. Kiel,
Geheime Medizinalraty Dr. Litzmann, und iſt demfelben
ber Königl. Kronen-Drden zweiter Klafje verliehen worden.
Inden Ruheſtand getreten:
der ordentl. Kehrer Bietb am Gymnaf. zu Hufum
die ordentl. Lehrer Dr. Melzer am Realgymnaſ. zu Neiße und
Blühm am Realgymnaj. zu Tarnowitz,
der erfte Lehrer Dr. Boͤſe am Schullehr. Seminar zu Soeſt.
Ausgeſchieden wegen Gintritted in ein andered Amt
im Snlande:
ber Hilfölehrer Meprotb am Schullehr. Seminar zu Boppard.
Audgeihieden wegen Anftellung außerhalb der Preußi—
ſchen Monardie:
der Dberlehrer Dr. Jordan am Gymnaf. zu Dortmund.
Auf ihre Anträge find entlaffen worden:
der ordentl. Lehrer Dr. Kefler am Realprogymnaj. zu Diez,
die Fe Lehrerin Schulze am Lehrerinnen-Seminar zu
aarbur
der Hilfslehrer Metiäte am Schullehr. Seminar zu Drofien.
757
Andermweit außgeihieden:
J.
1.
IV.
der Direktor Rößler an der Taubftummen-Anftalt zu Hil des—
beim.
Inbalts-Verzeichnis de3 November Dezember-Heftes.
183) UWebereintunft zwiſchen Deutſchland und Belgien, betreffend den
Schutz an Werfen der Pitteratur und’ Kunſt. Bom 12. De-
jember 1883 . 677
184) Belanntmadhung, betreffend die Ausführung der Uebereinkunft
zwiſchen Deuti fand und Belgien über den Schu an Werten
der Pitteratur und Kunft 686
185) Uebereintunft zwiſchen Deutfchland und Stalien, betreffend den
Schutz an Werken der Fitteratur und Kunft. Bom 20. Juni 1884 688
186) nern ar betrefiend die Ausführung der Uebereinkunft
a
zwifchen Deut nn ar Italien über den m. an Werten
der Pitteratur und Ku 698
187) Belanntmadhung, heine die "Ausführung der” Rr. 3 des
Schlußprotololles zu der — — Litteratur · Konvention
vom 20. Juni 1884 . 701
188) Zahlung der BWaifengelder für eheliche, nad dem Ablaufe des
nadenquartales oder Gnadenmonates geborene Kinder eines zur
Entrigtung von Witwen» und — — verpflichtet
geweſenen Beamten . . 704
189) Umoiderruflichfeit des von einem Beamten gemäß 8. 23 des
3
Geſetzes vom 20. Mai 1882 erklärten Verzichtes auf das in
den 88. 7ff. dieſes Geſetzes beſtimmte Witwen- und Waiſengeld 704
190) Uebernahme von Vorto auf die Staatslafle . 705
191) Vreußiſcher Beamten-Berein. rn über feine Zwedt, Gr
ihäftsabihluß für das Jahr 1884 — 705
192) Friedrih-MWilhelm-Stiftung für Marienbad ee
193) Beftätigung der Rektorwahl bei der Univerfität zu Kiel. . . 709
194) wenn einer alademiſchen Subiläume-Funftausfelung zu *
195) Begrundung einer "Brofeffur für Sy giene und Einrihtung eines
hygieniſchen Laboratoriums an der Univerſität zu Berlin. . 713
196) ir der Ofterferien an den höheren an für das *
16
197) —— * bezüglich der Auefiellung von Zeugni en über die
wiſſenſchaftliche Befähigung für den —“ + freiwilligen Mili-
tärdienft . 718
198) Uneieteng I der höheren Säulen auf Shwerhörigtei ihrer *
199) Termin für die Turnlehrerpritfung im Jahre 1886 . 723
200) Nachrichten über die evangeliichen — und Srjiehunge-
Anftalten zu Droyßig 723
201) Bereinbarung mit dem Minifterium fun Eiſaß⸗ Lothringen” wegen
gegenfeitiger Anerkennung der Prüfungszeugniffe für Volksſchul⸗
lehrer umd für Lehrerinnen an Bolts- uud höheren Mädchenſchulen 731
758
202) Befähigungszeugniffe aus der Prüfung für Borfteher an Taub—
ſtummen ⸗Anſtaltennn. —
203) Abhaltung eines Kurſus zur Ausbildung von Turnlehrerinnen in
der Zurnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin nn he a
204) Prüfungsordnung für Lehrerinnen der weiblihen Handarbeiten
205) Beranftaltungen für techniſche Ausbildung von Kindergärtnerin-
nen und von Lehrerinnen für RleinfinderfQufen und Kinder-Be-
WabsauRalten ; : - 2 u a0 Eee ae
206) Zeit zur Abhaltung des pädagogiſchen Kurjus für evangeliſche
redigtamts-Standidaten am Seminar zu Köpenid im Jahre 1886
207) Kontrole über den Beginn des ſchulpflichtigen Alters taubftummer
Kinder in der Provinz Schleswig-Holftein ae A
208) Ueberweifung eines Eremplares der Sammlung geiftliher Lieder
in Blindenfhrift an jeden von einer Blindenanftalt abgehenden
Schüler evangeliihen Belenntniffes - - » 2 2 2 2 00
209) Befugnis und Obliegenheiten der Regierungen als Schulauffihts-
behörden zur Beauffihtigung von Schuleinridtungen in Provin-
71 RE
adıtrag.
210) Feier des 2bjährigen Regierungs-Yubiläums Seiner Majeftät
des Kaifers und Königg.
Perfonaldronit .
Drud von 3. F. Starde in Berlin.
Seite
732
733
733
740
743
743
745
745
746
747
Abkürzungen:
4A. Ord
759
Chronologiſches Megiſter
zum Centralblatte für den Jahrgang 1885.
——
re — 9. Erl. — U. Berordn. = Allerhöhfte Ordre — Alerhöcter
Erlaß — Allerhöchſte Berordnung.
Bel. d. Reihst. U. = Belanntmahung des Herrn Reichskanzlers, bzw. des
en
St. M. Beſchi. = Staats-Minifterial-Beihluf.
M.B. — M. Bel. — M. Beid. — M. Beftät. — M. Genehm Miniſte⸗
rial»Berfügung, — »Belanntmahung, — Beſcheid, — -Beſtätigung, —
„Genegmigun
RB. Se. 8. Bel. = Verfügung — Belanntmahung eines Kö⸗
nigl. Brovinzial- Sähultollegiums,
R. V R. Bel. — dogl. einer Königl. Regierung.
K. V. — dogl. — —— Konſiſtoriums.
Der — . zugelegt = Cirkular.
Erf. d. Reih8-Ger. = enntnie des Reichögerichtes.
Ert. d. Ob. Berw. Ger. — Erkenntnis des Königl. Oberverwaltungegerichtes.
Erf. d. Komp. Ger. H. — Erkenntnis des Königl. Gerichtshofes zur Ent-
ſcheidung der Kompetenz-Ronflitte.
Bel. d. Alad. d. 8. — Belanntmahung der Königl. Alademie der Künſte
zu Berlin.
Seite Seite
18593. 18382.
5. Nor M. C. R.. . 592 ; 17. April y Bd. Brov. —
| n Berlin . .
1870. 11. Dymbr 1 "Das: . . . 166
2. April M.C.B. . . . 59
12. April €. B. der Reg. in
Oppeln....
25. Septbr Regulativ.. . . . 159
10. Dyjmbr 8. El. . . . . 486
|
|
| 1883.
1872. 20. — Ne ulativ Pe
20. Juli eſetz » 443
1878.
12. — —
16. Februar M. B... 365 13. — ae en N au
14. ftober M. B. * * “ * 384 12. — Protololl — — 685
1879. 1884.
31. Dimbr MB. . . . . 958 | 17. Januar M.®.. . . 853
9. Februar M. €. ®.. 130
1581. 26. März Ert.d.Ob. Berw. Gr. 224
9. Mig MB ... 394 J. April M. B. u. C. V. 217
19. Statuten . . 173
1882. 24. — — Ordnung 603
2. Januar Erk d. Reichs Ger. 651 | 24. — degl. £ . 608
3. — M. Bed. u.B . 231%. — 4. Berordn. ... MS
50*
25.
ES 7838350 8:
nn Il
”
BEEHERREF 1111111
Syammasy 398
B. d. Ob. Kirchenr.
—
St. M. Beläl, -
A. Erl.
Statut
Statut
Regulativ .
4. Orr . . .
St. M. Beldl. .
Uebereint. . .
Brototol .
u:
553 Beftimmung
d. Geſ. v. 20. Julii863
A. Berordn. . . »
M. Beſch. u. .
Erf. d.Ob. Berw. Ger.
M. C. B...
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763
Sach: Negifter
zum Eentralblatte für den Jahrgang 1885.
(Die Zahlen geben die Seitenzahlen an.)
Abiturientenprüfungen f. Prüfungen.
Akademie der Künfte zu Berlin. Perſonal 50. Zubiläums-Kunflausftellung,
Ankündigung 596. Programm 709. Berleifung goldener Medaillen und
— „der ehrenvollen —— aus Anlaß der bergen
. 3. 1884: 157. Gtaatsausgaben » 299. BPreisausfhreiben
Ertheilung: großer Staatspreis 310. 598. Midael-Beer'ihe Stiftungen
310. 599. endelsfohn-Bartholdy-Staatsftipendien 310. Beftätigung der
Wahlen des Präfidenten und des Vertreters desfelben 477.
Akademie der Wiffenfhaften zu Berlin. Berfonal 48. Gtaatsaus-
gaben 285. 299.
Alademie, theolog. und philofoph. zu Münfter. Berfonal 9.
Amtefautionen. Kaution der Beamten aus dem Bereiche des Minifteriums
der geiftlihen 20 Ungelegenheiten 6. Nachtragsverordnung 135. Zulaffung
der Prioritäts - Obligationen der Hamburg + Bergedorfer, Berlin Stettiner
und Rottbus-Crofenhainer Eifenbahnen zur Beftellung von Amtslautionen
303. Desgleihen der Brioritäts-Obligationen der Münfter-Enfheder, der
Sleswig/Ihen und der" Halle-Gorau-Gubener Eifenbahnen 474. _
Amtefuspenfionen f. Disziplinarelinterfuhungen. a
Anfellung im Schuldienfte Grundfäge für Anftellung ꝛc. der Lehrer
. an mehrflaffigen Schulen 348. Zuläſſigkeit eines Borbehaltes bei der
Anſtellung von Lehrerinnen, daß für den Fall der Verheirathung das Amts.
' verhältnis als aufgehoben und beendigt gelten folle 351.
Anthropologie. Statuten der Berliner Geſellſchaft für Anthropologie,
—— und Urgeſchichte 173. *
Afropbui altfheo Dhlernatorium bei Potsdam, Perfonal 59. Staats⸗
ausgaben 282. RER
Auflagen. Berlagsvertrag ; Vereinbarung über Herausgabe neuer veränderter
Auflagen; Uebergang der Rechte des Urhebers auf deffen Erben. Erkenntnis
des Reichsgerichtes vom 1. Juli 1884: 142, i ER:
Ausftellungen Große alademifhe nunftausftellung zu Berlin. Bexleihung
oldener Medaillen und „gnerfennun der „ehrenvollen Erwähnung” aus
,, Anlaß derfelben i. 3.1884: 157. Yubiläunns-Sunftausftellung im Jahre
1886. Ankündigung 596. Programm 709. Bienenzudt-Ausfellung zu
harlottenbürg 559. '..... ... 2... er
Auszeihmungen, AMlerhöähfte, zur Beier des Krönungs, u. Orbensfeftes 241.
Autoren-Rebten. Urheberregte. i
1
764
Bäder f. Langeoog und Marienbad.
Baubeihilfen ſ. Bauunterftügungen.
Baudentmäler. Mafregeln zur Verhiltung von Schädigungen älterer Bau-
dentmäler bei Ausihmüdung von Kirchen zc. Fenſtern mit Glasmalereien 141.
Baufonds. Anfammlung eines Baufonds zur Erridtung einer Schule 236. 395.
Bauholz f. Baumaterialien.
Bauloften. Unter „Baufoften” im Sinne des $. 78 Nr. 2 des Zuftändigteits-
gejeges vom 26. Juli 1876 und des $. 47 des Zuftändigleitsgeieges vom
1. Auguft 1883 find alle Koften zu Wr ng weldhe von den Pflichtigen
in Erfüllung ihrer rechtlichen Bauverbindlichleit zu tragen find, mithin auch
die Koften der mietheweilen Beihaffung der für die Schule nothwendigen
Räume bezw. die durd die Anmiethung einer Lehrer-Dienftwohnung ent»
ftehenden Koften 398.
Ba umaterialien. Grmittelung der vom Fistus zu erflattenden Holzloften
bei geiftlihen und Schulbauten 394. Xransport der fir Staatsbauten
erforderlichen Baumaterialien durch die Staats-Eifenbahnen 466.
Baumeifter, Regierungs-, ſ. Regierungs-Baumeifter.
Bauunterftügungen. Nahmeijung der auf den Fonds Kapitel 121 Titel 288
des Staatshaushalts-Etats pro 1. April 1884/85 angewiefenen Schulbau-
Beihilfen 389. Berfahren bei Abmweihungen von dem urjprüngliden Bau ·
projefte bei Ausführung von Schulbauten, zu denen Allerhöhfte Gnaden-
geſchenke oder Staatsbeihilfen gewährt find 404. Beftimmungen bezüglich
der Gewährung von Staatsbeihilfen zu Elementarjgulbauten
Baumefen. Selhäftemäßige Behandlung von Entwürfen ac. zu Kirchen»,
PBfarr- und Schulbauten, welde nur von Oberauffihtswegen einer bau-
tehnifhen Prüfung unterliegen 149. Vorſchriften bei Ausfllhrung von
Bauten an Univerfitäts-Inftitutsgebäuden 6U1.
Beamte. Amtelautionen |. dafelbft. MWebertragung der Entſcheidung über
Berfegung eines Beamten in den Ruheftand, fowie über Feſtſetzung ber
Benfion auf die Provinzialbehörden 136. 595. Abrechnung der Witwen.
und Waifen-Geldbeiträge bei dem Dienfteinfommen fuspendirter bw. be⸗
wrlaubter Beamten 301. WBortofreie Ueberfendung von Dienfteinlonmmens-
bezügen an unmittelbare Staatsbeamte, welche nit am Sige der zahlenden
Kaffe ihren amtlichen Wohnfig haben 302. Anwendung bes Witwen»
Benfionsgefeges vom 20. Mai 1882 auf die in Gemäßheit des $. 6 des
Civil-Benfions:-Reglements vom 30. April 1825 im Gnadenwege bewilligten
Benftonen 305. Sahfun der Waifengelder für eheliche, nad dem Ablaufe
des Gnadenquartalee oder Gnadenmonates geborene Kinder. eine® zur
—— von Witwen- und Waiſengeldbeiträgen verpflichtet geweſenen
Beamten 704. Unwiderruflichkeit des don einem Beamten gemäh 8. 23
des Gefeges vom 20. Mai 1882 erflärten Verzichtes auf das in den 88.7 ff.
diefes Geſetzes beftimmte Witwen, und WBaifengeld 704. Uebernahme von
VPorto auf die Staatslaffe 705.
Beamtenverein, vreußiſcher⸗, Geſchäftsbericht po 1884: 705. .
Beer, Mihael, Stiftungen fir Rünftler. Pre sausſchreiben 310. Preiser»
theilung 599. . \
Beihulnng f. Schulbefud. en
Befoldungen der Boltsihullehrer |. a. ——— Berpflichtung der Lehrer
‚zur Zahlung der Gehaltsverbefjerungsgelder an die Elementarlehrer-Witwen-
nd Walfen-Kafle 214. Bei Erhöhung der Mietheentihädigungen 215.
" Orundfäge für —— Beförderung und Einklommensverbeſſerung der
ELehrer an mehrflaffigen Schulen — Entſcheldung Uber das
Aufriden der Lehrer in höhere Gehaltsſtufen 348. Gehalteregulirung ber
Lehrer- bezw. Lehrerinnenftellen an mebhrflaffigen Schulen auf der Grund»
fage der Feſtſetzung eines Durchſchnittsſatzes der. Beſoldung für eine Lehrer
765
bezw. Lehrerinnenftelle. Eventualität der Einführung fupplementärer Dienft-
alterszulagen 557. Regelung des Dienfteinlommens der Volksſchullehrer;
Bamlung des Gefammt-Dienfteintommens nad den örtlihen Berhältnifien
derart, daß dasfelbe ausreiht, Wohnung, Feuerung und jonftigen Bedarf
zu deden 558. Anwendbarkeit des kth. Ehulte fements vom 18. Mai 1801
auf die Befoldungen evangeliicher Lehrer in Dörfern gemifchter Religion 651.
Bibliothek, Königliche, zu Berlin. Perfonal 58. Staatsausgaben 381. 295.
—, der Univerfität zu Göttingen f. Univerfitäts.Bibliothefen.
—, an höheren Lehranftalten. Berwaltung der Lehrer und der Schiülerbi-
bfiothefen 204.
Bienenzudt. Erſte Wanderverfammlung des deutfhen bienenwirthſchaftlichen
a verbunden mit einer Bienenzucdt-Ausftellung in Eharlotten-
urg i
Bismard-Gymnafium. Allerhöhfte Verleihung bdiefes Namens an das
Gymnaſium zu Pyrig 524.
Bli = ’ n — ae ‚ Königliche, zu Steglig. Direltor 107. Staatsausgaben
Blinden-Unterrihtsweien. Staatsausgaben 279. Ueberweifung eines
Eremplares der Sammlung geiftlier Lieder in Blindenfhrift an jeden von
einer Blindenanftalt abgehenden Schüler evangelifhen Bekenntnifſes 745.
Botanifher Garten zu Berlin. Perſonal 59.
Brennmaterial. Berpflihtung des Fiskus nah der Schulordnung für die
Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845 zur Gewährung von Brenn-
material für eine Schule, zu welder außer einem oder mehreren Domänen-
dörfern noch andere Gemeinden und Ortihaften gelegt find 379. ohne Unter-
ſchied, ob dieſe Ortſchaften eine ländlihe Gemeindeverfaſſung haben oder
nit 642.
Buch — b E ellungen ber — rn 837.
Bürgerlihe Gemeinden. Nichtverpfüchtüng einer bürgerlihen Gemeinde
ur Gewährung von Beihilfen oder Zuſchüſſen an Sculjozietäten oder
farrgemeinden zur Unterhaltung von Sozietätsſchulen oder von Pfarrſchulen.
Empfehlung der Eder der Uebernahme der Schullaften als Kommunale
faften und der Schulen als Gemeindeanftalten von Seiten der bürgerlichen
Gemeinden 354. 402. Bürgerlige Gemeinden find vermöge ihrer Autonomie
befugt, Schulen zu errichten, zu übernehmen, zu unterflügen, Laften ihrer
Angehörigen für die Schule und Kirche auf fi zu nehmen. Begrenzung
der Autonomie der Gemeinde durch das ſtaatliche Aufſichtsrecht 568.
D.
Däniſche Sprade. —— der Klagen über Vernachläſſigung der
dänishen Sprade in den Schulen des Kreifes Hadersleben 566.
Dienftalterszulagen f. Befoldungen. -
Dienfteinfommen fuspendirter bezw. beurlaubter Beamten. Abrehnung
der Witwen- und: Waijen» Geldbeiträge 301. Portofreie Ueberfendung von
Dienfteintommensbezügen an unmittelbare Staatsbeamte, welde nit am
Sitze der zahlenden dafe ihren amtligen Wohnſitz haben 302.
—, der Boltsjäullehrer |. —— AI ua
Dienfigebäude. Cinführung gleicher Grundjäge für alle Berwaltungen
binfichtli der Berrehnung der Koſten fitr die Unterhaltung der ——
bäude ac. 434, Vorkehrungen ‚zur Sicherſtellung gegen Feuersgefahr
Dienftwohnung Umfang ber —— für Boltejhullehrer 289.
- Ausflattung der Elementarſchulſtellen m enftwohnungen für die Lehrer
. 40. Räumlichkeiten, welde zu der Dienftwohnung eines Schullehrers ge-
dren, dürfen ohne Zuftimmung der die Wohnung gewährenden Gemeinde zc.
— zur Benutzung nicht —— werben 241.. Anmiethung einer
ienftwohnung für Boltsjhullehrer. Berpflitung zur Tragung ber Roften
—
398. Berpflichtung der Schulgemtinden zur Beihaffung der nöthigen Defen
in den Dienftwohnungen der Boftefchullehrer 639.
Diffidenten. Seransichung von Diffidenten zur Unterhaltung von Konfelfions-
ſchulen. — jur Schule. Kompetenz der Regierung. Unzuiäfſigkeit
bee Rechtsweges 396,
Disziplinar- Behörden für die Pehrer und die Beamten an den öffent»
lien Unterrihtsanftalten in den Fürſtenthumern Walded und Bormont.
Berordnung 259.
Disziplinar-Unterfuhnngen. Abrehnung der Witwen und Waiſen-
Geldbeiträge bei dem Dienfteinlommen fuspendirter bezw. beurlaubter
Beamten 301.
Dorgerloh'ihe Sammlungen. Erwerb für den preußiſchen Staat 299. 477.
Dronßig. Cvangeliihes Pehrerinnen- Seminar, Gouvernanten- Inftitut und
Penfionat daf. Direltor 8. Aufnahme neuer Zöglinge 208. Befähigungs-
zeugniffe fiir Zöglinge 545. Nachrichten über die Anftalten 723.
Drugſachen. Austaufh von Drucſachen zwiſchen inländifhen und ausländiſchen
Inftituten; insbefondere Verfahren zur Herbeifülhrung einer desfallfigen
Bereinbarung 326.
E.
Einjährig- freiwilliger Militärdienſt ſ. Milit. Dienft.
Elſaßz-Lothringen., Aerztliches Gutachten über das Elementarſchulwefen
Elfaß Lothringens 405. Bereinbarung mit dem Minifterium für Elſaß⸗
Lothringen wegen gegenfeitiger Anerkennung der Prilfungszeugniffe für Volks⸗
ſchullehrer und für Lehrerinnen an Bolts. und höheren Dädhenihulen 731.
Emeritirung, Emeriteneinfommen. Feſtſetzung des Zeitpunftes für den
Eintritt der Verlegung von Elementarlehrern im den Ruheſtand und filr
den Beginn der Penſionszahlung 346. Bablungsweife der Emeriten: Penfton
347. Geſetz, betreffend die Benfionirung der Lehrer und Pehrerinnen an
den Öffentlichen Volkoſchulen. Bom 6. Juli 1885: 529. Penfion der Bolts-
ſchullehrer 536.
Entlaffungsprüfungen f. Brüfungen.
Erholungspaufen zwiihen den Lehrftunden und die Zeitdauer der häuslichen
Arbeit der Schiller höherer Unterrichtsanftalten 188.
Erfagmannfhaften bei dem Heere und der Marine. Ueberfiht über bie
Zahl der 1884,85 eingeftellten mit Bezug auf ihre Schulbildung 561.
Etat des Minifteriume. Staatsausgaben hie Öffentlichen Unterricht, Kunft und
Wiſſenſchaft 261. J
Etatséweſen ſ. a. Rechnungsweſen.
Rechnnngsmäßige Behandlung des Titels „Inegemein“ und des Brofefloren-
Befoldungsfonds der Univerfttätslafien-Erats 49.
Ethnologie. Statuten der Berliner Geſellſchaft fitr Anthropologie, Ethnologie
und Urgeſchichte 178. Dr
Ertraneer- Prüfung. Formular des Reifezeugniſſes 625. —
Bach. und Zeihenijhulen, gewerblide nnd kunſtgewerblicht, Ueberweiſung
derfelben an das Minifterium für Handel und Gewerbe 260.
erien —— der Ofterferien pro 1666: 715.
F euersgefahr. Vorkehrungen zur Sicherſtellung fielaliſcher Gebäude gegen
- Feuersgefahr. 458.
Wortbildungsturie für Vollefhullehrer. Abänderung des. Lehrplanes der
Fortbildungsanftalt für ſtädtiſche Elementarlehrer in Königsberg i. Pr£. 216.
- für Gandarbeitsfehrerinnen bei dem Seminar zu Anguftenbnrg 564.
Briedrid-Wilbelm- Stiftung für Marienbad. Beihilfen zur Benutzung
des Bades: 709. a — ”
Gebäude, fiskaliſche, Vorkehrungen zur Sicherftellung gegen Feuersgefahr 458.
Gebäudefteuer f. Grundfteuer.
Gehalt j. Befoldungen.
Geiftlihes Amt. Geiſtliche. AZufammenfegung der Kommiffionen filr die
wifjenihaftl. Staatsprüfung der Kandidaten des geiftl. Amtes 307.
Geodätifhes Imftitut und Gentralbireau der Europätfhen Gradmeffung
zu Berlin. Berjonal 59. Staatsausgaben 282.
Geſetzgebung. Geſetz vom 30. März 1885 über den Staatshaushaltsetat
für 1. April 1885,86: 261. Geſetz vom 20. Juli 1883 betr. das Staats»
ſchuldbuch 443. Geſetz vom 6. Zuli 1885 betr. die Venſionirung der Lehrer
‚ und Lehrerinnen an den öffentlichen Volkéſchulen 529.
Ginsberg (Adolf) Stiftung. Statut 150. Konkurrenz für Maler und
Bildhauer deutſcher Abkunjt 154. 482.
Gnadenkompetenz für die Hinterbliebenen von Schullthrern 350. in den
Brovinzen Oft- und Weſtpreußen 556.
oudernanten-Yuftitut zu Droyßig |. Dronßig.
Grimm- Feier. feier des hundertjährigen Gedächtnistages der Geburt von
Jacob Grimm zur Erinnerung an die Brüder Jacob und Wilhelm Grimm
in den höheren Unterrichtsanftalten 196
Grundſteuer. Ausihluß der Grund» und Gebäudeftener von dem auferhalb
des Schulbezirles belegenen Grumdbefige der Schulgemeindemitglieder bei
Vertheilung der Edhullaften in der Provinz Hannover 402.
Outsherr. zuääingten der Unterftügung der Gutsherren aus Staatsfonds
bei ihren Schulleiftungen zur Vermeidung von Härten bei der Anwendung
des $. 33 Th. II Zitel 12 A. 2. R. 217. Wiederherftellung der öffentlich.
rehtlihen Stellung des Gutsherrn zur Orteſchule in den altpreußiſchen,
der weftfälifhen Zwiſchenregierung unterworfen geweſenen Fandestheilen der
Provinz Sachſen durd das YTatent vom 9. September 1814: 224. Den
alten privilegirten Gütern, deren Befiger das kath. Schulreglement vom
18. Mai 1801 ‚Herrihaften” nennt, find die Gutébezirke des neneren
Rechtes gleih zu achten. Die Befiter der letzteren find innerhalb der
Grenzen derfelben Gutsherren und zu denſelben Peiftungen fir die Schule
verpflichtet, wie die Beſitzer der adligen Güter 860. Verſchiedenheit der
Begriffe Gutsherr und Grundherr, gutsherrlihe und grundherrliche Laſten
im Geltungsbereihe der Schulordnung für die Provinz Preußen vom
11. Dezember 1845: 379. Die 88. 33 und 36 Titel 12 Theil II A. L. R.
legen bejondere Verpflichtungen zum Unterhalte der Schule nur den Guts-
herrſchaften auf demt Lande auf. Sie finden keine Anwendung auf den Guts⸗
herrn einer Stadtſchule, begründen für denfelben feine Befreiung von der
Schulſteuer. Unerheblich ift es, ob die Schule in einer Immediat- oder
in einer Mediat-Stadt liegt 648. Fortbeftand der Verpflichtung der Guts⸗
herrſchaften zur Leiſtung von — in Schleſien 651.
Butsherrlihe Reiftungen. Butäffigteit der Unterftügung der Guts-
herren aus Staatsfonds bei ihren Eculleiftungen zur Bermeidung von
ärten bei der Anwendung des $. 33 Th. II Titel 12 U. 8. R. 217.
en alten en Gutern, deren Befiter das kath. Schulreglement
vom 18. Mai 1801 „Herrihaften” nennt, find die Gutobezirke des meueren
Rechtes gleich zu achten. Die Befiger der letzteren find innerhalb der Grenzen
berfelben Gntsherren und zu demfelben Feiftungen für die Schule verpflichtet,
wie die Befiger der alten adligen Güter 360. Bereinbarungen zwiſchen
Gemeinde und Dominium Über Regelung ber Beitragspflicht zur Unterhaltung
des Pehrers am einer evang. Schule in Schlefien nah den Borfchriften des
fathol. Schulreglements vom 18. Mai 1801, entfprehend den’ Sntentionen
768
des Landtagsabſchiedes vom 22. Februar 1829, erlangen durch — ——
der Schulaüfſichtsbehörde öffentlich rechtliche Giltigkeit und bilden einen Theil
der Schulverfafiung, welche Dominium und Gemeinde gleihmäßig bindet
und auch für alle Rechtsnachfolger des Gutsherrn verbindlih ift 362.
Beitragspflicht der Gutsherrihaften zur Unterhaltung der Lehrer an evang.
Elementarjhulen in ganı evangeliihen Dörfern Schleſiens. Bildung einer
Provinzial-Obfervanz. Eventualität der Heranziehung einer Gutsherrihaft
zu einem Beitrage zur Unterhaltung des Lehrers auf Grund der Behaup-
tung, daß derjelbe dazu nad einer Polal-Objervanz verpflichtet fei 366.
Berjchiedenheit der Begriffe Gutsherr und Grundherr, gntsherrlihe und
grundherrlihe Laften im Geltungsbereihe der Schulordnung für die PBro-
vinz Breußen vom 11. Dezember 1845: 379. Die 88. 33 und 36 it. 12
Th. 11 4.2. R. legen bejondere Berpflidtungen zum Unterhalte der Schule
nur den Gutsherridaften auf dem Lande auf. Gie finden feine Anwendung
auf den Gutsheren einer Stadtiule, begründen für demfelben feine Be»
freiung von der Schulftener. Unerheblich ift es, ob die Schule in einer
Immediat- oder in einer Mediat-Stadt liegt 648. ortbeftand der Ber,
Bene der Gutsherrihaften zur Leiftung von Schulbeiträgen in Schie-
1
en
Gymnaſien 100. Verzeichnifſe mit Angabe der Direktoren, Rektoren 183. 501.
Halbtagsihulen. Befimmungen über diefelben im Regierungs-Bezirke Pots-
dam 639
Handarbeitslehrerinnen, Kortbildungsturfus bei dem Seminar zu
Auguftenburg 554.
—, Prüfungsordnung 733.
Heizanlagen. Beriht über die an den Heizanlagen verjdiedener höherer
Lehranftalten während der Winter 1882,83 und 1883/84 gemadten Beob-
achtungen und angeftellten Unterſuchungen 610.
Heizmaterial, Beihafjung zur Zimmerheizung feitens Königl. Behörden 466.
Sochſchule, alademiihe, für die bildenden Künfte zu Berlin. Direktor 54.
Staatsausgaben 295.
—, alademijde, für Muſit zu Berlin. Berfonal 54. Gtaatsausgaben 295.
Hochſchulen, ſ. techniſche Hochſchulen.
J.
Impfung. Nachweis ſtattgehabter Impfung bei Aufnahme von Schülern in
Unterrichtsanſtalten 337.
Jüdiſche Schulen. Konſtituirung einer beſonderen jildiſchen Schulſozietät
unter Errichtung einer öffentlichen jüdiſchen Schule 235.
Kandidaten des höheren Shulamtes. Anftellung reip. remuneratorifde
Berwendung nad Abjolvirung des Probejahres 186. Zulaſſung zur Prü«-
fung als Lehrer an Mittelihulen 344.
Kandidaten des Predigtamtes. AZufammenjegung der Kommiffionen für
die wiſſenſchaftl. Staatsprüfung der Kandidaten des geiftl. Amtes 307. Pü-
dagogiiher Kurfus evangeliiher Kandidaten am Scäullehrer-Seminar zu
Liegnig 337. zu Köpenid 743. Zulaſſung der Kandidaten der Theologie
und der Philologie zur Prüfung als * an Mittelſchulen 344.
Kafſſenweſen. Werthedelfaration bei der en baarem Gelde und
Banknoten dur die Poſt 475. Kirkulation der Scheidemünzen 475.
KRauf- und Lieferungsverträge im faufmänniihen Berkehre. Höhe des
Stempels ſ. Stempel.
Kautionen f. Amtslautionen.
769
Kinder-Bewahranftalten. Beranftaltungen fir techniſche Ausbildung von
Kindergärtnerinnen und von Lehrerinnen für Kleinkinderſchulen und Kinder-
Bewahranftalten 740.
Kindergärten ſ. Kinder-Bewahranftalten.
Kinderhort, Berein zu Berlin. Nachrichten über denfelben 662.
Kinderihulen, Klein» ſ. Rinder-Bewahranftalten.
Kirche. Fortdauer der Zugehörigkeit zum Schuflverbande nad dem Austritte
aus der Kirche 233.
Kirhenmufil. Alademiſches Inftitut für Kirhenmufit zu Berlin, Direltor
55. SZtaatsausgaben 284.
Körperlide Bu htigung ber Schultinder ſ. Schulzudt.
Kompetenzklonflikt. Unzuläffigteit der gerichtlichen Verfolgung eines Schul-
unterbeamten wegen Zilhtigung eines Ehultindes, die ihm von dem vor»
gelenten Lehrer aufgetragen ift 228. Zuſtändigkeit bei Beichwerden über
ßbrauch des Zuchtigungsrechtes. Befugnis des Lehrers zur Ausübung
der Schulzucht aud außer der Schulzeit 231. Befugnis der Lehrer an
mehrllaffigen Schulen zur Züchtigung der Schüler, aud wenn dieſe ihrer
Klaffe nicht angehören, außerhalb der Schule. Zuſtändigkeit bei Beihwer-
den 375. Heranziehung von Diffidenten zur Unterhaltung von Konfeifions-
ſchulen. —— Schule. Kompetenz der Regierung. Unzuläſſigkeit
bes Rechtsweges 3
Krankheiten, anftedende. Schließung der Schulen 68.
Kreis-Schulinfpeltoren. Berzeihnis in Oftpreußen 20. in Weſtpreußen
22. in Brandenburg 23. in Bommern 25. in Bofen 27. in Sälefien 29.
in Sadien 32. in Schleswig-Holftein 35. in Hannover 36. in Weflfalen
41. in Heffen-Raffau 42. im der Rheinprovinz 45. in Hohenzollern 48.
Staatsausgaben 278.
Krönungs- und Ordensfeſt. Verleihung Allerhöhfter Auszeichnungen bei
ber Feier desjelben im Jahre 1885: 241.
Kunftausftellung ſ. Ausftellung.
Kunftzwede, Landes-Kommiffion zur Berathung über die Verwendungen bes
Fonds für Kunftzwede 7.
Landes-Rommiffion zur VBerathung über die Berwendungen bes Fonds
für Runftzwede 7.
Landräthe. Betheiligung derfelben an der Schulauffiht 382.
Langeoog, Seebad. Hospiz des Klofters Loccum 406.
Lehrer, Lehrerftellen an Univerfitäten. Sn. neuer Profeſſuren 296.
— an höheren Lehranſtalten. Uebertragung der Entiheidung über Berfegung
von Lehrern an ftaatlihen höheren Lehranſtalten in den Ruheſtand fowie
über Feſtſetzung der Benfion auf die Königl. Regierungen 596.
—, an Boltefhulen. Heranz ehung einzelner Lehrer zu methodologifhen Kurſen
an Schullehrer-Geminaren 215. Abänderung des Pehrplanes der Fortbil-
dungsanftalt fir ſtädtiſche Elementarlehrer in Königsberg in Preußen 216.
Grundfäge für Anftellung, Beförderung und Ginfommensverbefferung der
Lehrer an mehrllaffigen nie. Zuftandigkeit zur Entſcheidung über das
Aufrüden der Lehrer in höhere Gehaltäftufen 348. Abänderung ber nr
firuftion für die Schulbehörden der Provinz ger ring betreffend
die Anftellun Bi der Schulamtöbewerber und die Bejegung der Bolls-
ſchullehrerſtellen
Lehrerinnen. Die Verheirathung einer Lehrerin bewirkt nicht von ſelbſt deren
Unfähigkeit zur ferneren Verwaltung des Amtes, den Berluſt desielben und
der vermögensrechtlichen Anſprüche aus dem Dienftverhältniffe. Zuläffigkeir
eines Borbehaltes bei der Anftellung von Lehrerinnen, daß für den be
he — das Amtsverhältnis als aufgehoben und beendigt gelten
olle —
—
Lehrer-Wohnung ſ. Dienſtwohnung.
Lehrpläne fr utraquiſtiſche Schulen. In denſelben iſt der Lehrſtoff, nament-
lich in den Realien, angemefjen einzutheilen und abzugrenzen 568.
Lieferungs- und Kaufverträge im kaufmänniſchen Verkehre. Höhe des
Stempels j. Stempel.
Litterar-Eonventionen f. Urbeberredite.
Loreng- Stiftungen an der Univerfität zu Berlin. Statuten 329. an der
Univerfität zu Göttingen. Statuten 333.
Lyeeum-Hofianum zu Braundberg. Perjonal 91.
Mädchenſchulen, höhere. Vermeidung der Ueberbürdung der Schülerinnen
. 208. Aufgabe und Biel der höheren Mädchenſchulen 560.
—, öffentliche höhere. Verzeichnis in Oftpreußen 107. in Weftpreußen 108.
in Brandenburg 108. in Bommern 109. in Bofen 110. in Schlefien 110.
in Sachſen 111. in Schleswig-Holftein I11. in Hannover 112. in Weſtfalen
113. in Heffen-Nafjau 113. in der Rheinprovinz 114. in Hohenzollern 115.
Marienbad, Friedrih- Wilhelm, Stiftung. Beihilfen zur Benugung des
Bades 709.
Medaillen. Berleihung goldener Medaillen und Zuertennung der „ehrenvollen
Erwähnung“ an Künftler bei Gelegenheit der atademifhen Kunftausftellung
im Jahre 1884: 167.
Medizinalmweien, mwifjenihaftlihe Deputation für dasjelbe 4.
Meifterateliers bei der Akademie der Küinfte zu Berlin. Verzeichnis 54.
— en atademifche, für mufitafifche Kompofition zu Berlin. Ber-
zeihnis 55.
Mendelsjohn. Bartholdy - Staatsftipendien für Muſiker. Ausſchreiben für die
Bewerbung 310. Entſcheidungen auf die Bewerbungen 158.
Miethe für Schulräumlichieiten und Lehrer-Dienftwohnungen. Verpflichtung
zur Tra er der Koften 398.
Mietbsent!h digungen. Erhebung des Gehaltsverbefferungsgeldes für die
Glementarlehrer: Witwen. und Wailen-Kaffe bei Erhöhung der Miethsent-
ihädigungen der Lehrer 215.
Mietbeweile Beihaffung der für die Schule nothwendigen Räume und ber
Lehrer-Dienftwohnung. Verpflihtung zur Tragung der Koften |. Miethe.
Militärdienft. VBerzeichnifie der höheren Lehranftalten, welche zur Ausftellung
von Dengnifien über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig-
freiwiligen Militärdienft berechtigt find 183. 501. Verfahren bei der Aus.
ſtellung von Zeugnifien über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den ein.
jährig-freiwilligen Militärdienft 527. Beflimmungen bezügli der Ausftel-
lung derartiger Zeugniffe 718. }
Minderjährige Fönnen mur dann als Mitglieder einer Schulgemeinde an
ihrem Aufenthaltsorte angejehen und als folde zur Schulſteuer berange-
zogen werden, wenn fie zugleid im Schulbezirie einen Wohnfig im Sinne
des bürgerlihen Rechtes (juriftiiches Domizil) haben. Borausjegungen für
die Begründung eines Wohnſitzes durch Minderjährige 385. z
Minifterium der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. Perſonal 1. Ueberweiſung
der gewerblichen und ——— Fach- umd Zeichenſchulen an das
Minifterium für Handel und Gewerbe 260. R
Mufeen, Königl. zu Berlin 55. Perjonal, Abtheilungen 2c. 55. Staatsaus-
aben 280. 295. 299. Ausleihung und Aufftellung von Gemälden aus den
önigl. Mufeen zu Berlin außerhalb der Gebäude derfelben 311. Ernen-
nung von Mitgliedern rejp. ftellvertretenden Mitgliedern der Sachverſtän-
digen-Kommiffionen 479.
—, Kunftgewerbe-Mufeum zu Berlin. Staatsausgaben 288. 300.
—, Rauchmuſeum, Vorfteher 58.
771
Mufit. Alademiſche Hochſchule für Muſil zu Berlin 54. Alademiſche Meifter:
ſchulen fir mufitalifhe Kompofition daſ. 55. Wlademifches Inftitut fitr
R er daf. 55. Mendelsjohn-Bartholdy-Staats-Stipendien für Mus
fiter. Ausichreiben 310. Entiheidungen auf die Bewerbungen 158.
N.
Nachruf für den Geheimen Regierungs-Rath und Koniervator der Kunftdent-
mäler Breußens, Profeſſor Heinrih von Dehn-Motielier 571.
National» Galerie zu Berlin. Direktion 57. Regulativ für die Ausleifung
und Aufftellung von Kunftwerlen aus der siöniglihen National» Galerie
außerhalb des Gebäudes derjelben 155. Staatsausgaben 281.
O
DObftbaumzudt. Pflege der Obſtbaumzucht in den Schullehrer- Seminaren 339.
Nachrichten Über den an dem pomologiſchen Inftitute zu Proslau im Som-
mer 1884 abgehaltenen Obftbauturjus für Seminar- und Boltsjhul-Lehrer
34U. Unterritsplan eines zu Althof-Ragnit für Seminarlehrer abgehal-
of a rfus — —
en. Berpflichtung der ulgemeinden zur Beihaffung der nöthigen Defen
in den Dienftwohnungen der Lehrer 639. . . a —
Orden, Verleihungen ſ. Auszeichnungen.
P.
Pädagogiſche Kurfe für evangeliſche Theologen. Termin zur Abhaltung
des Kurſus am Seminar zu Liegnitz 337. zu Köpenick 743.
Papier Anwendung eines einheitlihen Papierformates bei ben ‚Behörden
des Reiches und der Bundesftaaten 306.
PBatronatsbaufonds. Staatsausgaben 289. ;
Benfionswefen. Mebertragung der Entſcheidung über Verſetzung eines Be-
amten refp eines an einer ſtaatlichen höheren Lehranftalt angeftellten Leh⸗
rers in den Ruheſtand, ſowie über Feſtſetzung der Penfion auf die Pros
vinzialbehörden 136. 595. Anwendung des Witwen Venfionsgefeges vom
20. Mai 1882 auf die in Gemäßheit des $. 6 des Eivil-Benfions-Regle-
ments vom 30. April 1825 im Gnadenmwege bewilligten Penfionen 305.
* der Elementarlehrer ſ. Emeritirung.
Perfonalchronik 245. 415. 573. 663. 747. :
Pharmazeutiſche Angelegenheiten, tehnifhe Kommiſſion für diefe 5.
Bhotogrammetrifhes Aufnahme-Verfahren. Aufſatz 496.
Bomologifhes Infitut zu Prostau. Nachrichten über den im Sommer
m. abgehaltenen Obftbaukurfus für Seminar. und Vollsſchul⸗Leh⸗
rer 340.
Boftfendungen. Werthedeflaration bei der Berfendung von baarem Gelbe
und Banknoten 475.
Bräparandenanftalten. Berzeihnis in Oftpreußen 105. in Weftpreußen
105. in Brandenburg 105. in Pommern 106. in Pofen 106. in Sgleſien
106. in Sachſen 108. in ragt Ne 106. in Hannover 107. in
Weſtfalen 107. in Heffen-Raffau 107. in der Rheinprovin; 107. Gtaate-
ausgaben 276. 298.
Präfident der Akademie —— zu Berlin und Stellvertreter desſelben,
Beſtätigung der Wahlen 477.
Bee q : f — ——A— Bewerbungen, Stipendium der Adolf-Gins-
berg-Stiftung fir Maler und Bildhauer drutſcher Abtunft 154. 482. Preis.
ertbeilung der Schiller-Stiftung 150. — ge ee
für Mufiter 158. 310. Bei der Akademie der Künfte zu Berlin 310. 598.
599. Stipendien der Jacob Saling ſchen Stiftung 49.
Preufifger Beamtenverein. Geſchäftsbericht pro 1884: 705.
772
Privatdozenten. Habilitations-Orbnung für die Königlihe Techniſche Hoc.
fhule zu Berlin 603. zu Hannover und Aachen 608.
Privat-Schulen und Erziehimgsanftalten. Die Berechtigung, Entlafjungs.
prüfungen zu halten, foll Privatanftalten filr die Borbildung von Lehre»
rinnen nit mehr ertheilt werden 209.
Brofelforen ſ. Lehrer.
Programme der höheren Lehranflalten. Beröffentlihung der Schulnad-
richten 200.
Brovinzialbehörden für die Unterrihts-VBerwaltung, in Oftpreußen 9. in
BWeftpreußen 9. in Brandenburg 10. in Pommern 11. in Bofen 12. in
Shlefien 13 in Sadjien 14. in Schleswig-Holftein 15. in Hannover 15.
457. in Weftfalen 17. in Heffen-Naffau 18. in der Rheinprovinz 19. in
Hohenzollern 20.
Abänderung der Inftruftion zur Gefhäftsführung der Regierungen im Gel-
tungsbereihe der Kreisorbnung 130. —— der Entſcheidung über
Berka eines Beamten und eines an faatlihen höheren Lehranftalten
angeftellten Lehrers in den Rubeftand, ſowie über Feſtſetzung der PBenfion
auf die Wrovinzialbehörden 136. 595. Befugnis und Obliegenbeiten der
Regierungen als Schulauffihtsbehörden zur Beauffihtigung von Schulein-
rihtungen in Provinzialanftalten 353. 745.
Prüfungen. ©. a. Prüfungs-Kommiffionen. Aerztliche Vorprüfung. Ein-
—— von Stempelgebühren für die Zeugniſſe über die Ablegung der-
elben b
— an höheren Unterrihtsanftalten. Erläuterungen zu der Ordnung der Ent.
lafjungsprüfungen 196. Zur Entlaffungsprüfung find im Falle der Mel.
dung auch diejenigen Schüler aufafjen, welche der Unterprima drei Halb-
jahre angehört haben und + vierten Halbjahre nad) Oberprima ver»
ſetzt worden find 335. Vorſchriften über die Zulaffung zur Reifeprüfung
an höheren Schulen bezüglich derjenigen jungen Leute, welche nad bereits
erfolgter Immatrifulation an einer Hochſchule das Reifezgeugnis von einem
Gymnaſium oder einer Realanftalt erwerben wollen 526. Formular des
Neifegeugniffes bei den Ertraneer- Prüfungen 625. Abftandnahme von der
regelmäßigen Borlage itber die —— der höheren Schulen an die
enſchaftlichen Prufungs⸗Kommiſſionen
— der Lehrer an Mittelſchulen und der Rektoren. Termine 115. Zulaſſung
der Kandidaten der Theologie und der Philologie zur Brüfung als Lehrer
an Mittelihulen 344. Kombination der Gruppen a und b bes $. 12 ber
Prüfungs-Ordnung für Lehrer an Mittelſchulen vom 15. Dftober 1872
aud mit Ausihliegung der Religion bei der Mittelihullehrer- Prüfung 559.
— der Bolkeſchullehrer. Ginrihtung der zweiten Brilfung 629. 630.
Bereinbarung mit Elfaß-Lothringen wegen gegenfeitiger Anerlennung der
Prüfungszeugniffe 731.
— an Lehrerinnen» Seminaren und Bildungsanftalten. Termine 117. Die
Berehtigung, Entlaffungspräfungen zu halten, fol Privatanftalten für die
Borbildung von Lehrerinnen nit mehr erteilt werden 209.
— der Lehrerinnen und Schulvorfteherinnen. Termine 117. Befähigun em .
niffe aus den Anflalten zu Droyßig 545. Bereinbarung mit Elſaß ⸗Lot
ringen wegen gegenjeitiger Anerkennung der Vrüfungszeugnifſe 731.
— ber Handarbeitslehrerinnen. Pritfungsordnung 733. ,
— der Lehrer und Borfteher an Tanbftummenanftalten. Termine 125. Ort ber
Pritfung der Lehrer in der Provinz Hannover 214. Befähigungszeugnifie
fiir Lehrer 345. 538. für Borfteher 732. ,
der Zurnlehrer. Termine 125. 723. Befähigungszeugniffe 538. 542.
der Turniehrerinnen. Termine 126. 341. Befähigungszeugniffe 213. 540. 632.
der Zeicheniehrer an höheren Schulen. Brifungs-Orbnung 547.
der Zeichenlehrerinnen an mehrflaffigen Bolts- u. an Mittelſchulen. Termin 126.
113
Prüfungs + Ordnung für Zeichenlehrerinnen an mehrflaffigen Volls⸗ und
mittleren ſowie an höheren Mädchenſchulen 551.
Prüfungstommiflionen. Gtaatsausgaben 262. 296.
—, fir andere als Reife- und Abgangsprüfungen bei den Gymnafien und Real-
ymnafien 524.
—, Hr die wifjenihaftliche Staatsprüfung der Kandidaten des geiſtlichen Amtes,
—— 307.
—, Wiſſenſchaftliche Zuſammenſetzung 468. Abſtandnahme von der regelmäßigen
Vorlage der Verhandlungen über die ge der höheren Pi
an die Wiffenfhaftlichen Brüfungs-Rommilfionen e
Prüfungsordnung für Zeihenichrer an höheren Schulen 547. für Zeichen.
fehrerinnen 551 für Handarbeitslehrerinnen 733.
Prüfungstermine für Lehrer an Mittelihulen und für Rektoren 115. fir
Lehrerinnen und Schuivorfteherinnen 117. für Vorfteher und Lehrer an
Zanbftummenanftalten 125. für Zurnlehrer 125. 723. für Turnlehre⸗
—— en 341. für Zeichenlehrerinnen an mehrflaffigen Volls⸗ und Mittel-
en i
Brüfungszeugniffe. Vereinbarung mit dem Minifterium für Elfaß-Fothringen
wegen gegenjeitiger Anerkennung der Prüfungszeugniffe für Volksſchüllehrer
und für Yehrerinnen an Bolls- und höheren Mädchenichulen 731.
Pyrmont und Walded, Fürftenthümer j. Walded.
Rauch-Muſeum zu Berlin. Borftcher 58. Staatsausgaben 283. 284.
Real — nftalten 100. Berzeichniſſe mit Angabe der Direktoren, Rektoren
Rehnungsmeien f. aud Etatsweſen.
Rehnungsmäßige Behandlung des Titels — und des Profeſſoren⸗
Beſoldungsfonds der Univerfitätsfafien-Etats 491.
Recht s w * S. a. — Verwaltungsſtreitverfahren. ri —
der gerichtlichen Verfolgung eines Schulunterbeamten wegen Züuchtigung eines
Schulfindes, die ihm von dem vorgefeßten Lehrer —— en iſt . Unzus
läffigkeit des Rechtsweges bei Beihmerden über Mißbrauch des Züdtigun 6.
rechtes durch Lehrer 231. 375. Unzuläffigteit des Rechtsweges bei Be—
fchwerden über die Heranziehung von Diffidenten zur Unterhaltung von Kons«
feffionsichulen 396.
Regierungen f. Provinzialbehörden.
P.gierungs-Baumeifter der allgemeinen — Gewãhrung von
Remunerationen und ſonſtigen Kompetenzen an dieſelben
Regierungs-Jubiläum, 25 jähriges, Seiner Majeſtät des Kaiſers und
Königs. Feier 746.
Reifeprüfung f. Prüfungen.
Neinigung der Schulftuben 565.
Neltorat, Brorektorat, Dekanat bei den Univerfitäten. Beftätigung der Wahlen
zu Kiel 332. 709. Königsberg 332. Greifswald 332. Halle 482. Berlin
und Breslau 599. Göttingen, Marburg, Bonn und Miünfter 600.
Sahverftändigen-Bereine. Litterariicher 5. Mufilaliiher 6. Künftle-
rifher 6. Photographiſcher 6. Gewerblicher 7.
Saling’ihe Stiftung. Aufforderung zur Bewerbung um zwei Stipendien ber
Jacob Saling’ihen Stiftung 494.
Scheidemünzen. Eirktufation 476.
Schiller-Stiftung. Preisertheilung 150.
Sähularbeiten. Erhofungspauien zwiihen den Lehritunden und Zeitdauer
der häuslichen Arbeit der Schüler höherer Unterridtsanftalten 188.
1885. öl
774
Schulaufſicht. Befugnis und Obliegenheiten der Regierungen als Gdul-
auffihtsbehörden zur Beauffihtigung von Schuleinrichtungen in Provinzials
anftalten 353. Betheiligung der Landräthe an der Schulauffiht 382,
Schulbauten. Nahmweilung der auf den fonds Kapitel 121 Zitel 28a des
ag ua rag pro 1. April 1884/85 angewiejenen Schulbau-Beihiljen
389. ittelung der vom Fiskus zu erftattenden Holztoften bei geiftlicen
und Schulbauten 894. Berjahren bei Abweihungen von dem urjprünglicden
Bauprojelte bei Ausführung von Schulbauten, zu denen Allerhöchſit Gnaden-
geihente oder Staatsbeihilfen gewährt find 404. Beftimmungen bezüglid
der Gewährung von Staatsbeihilfen zu Elementarigulbauten 636. Schul-
bauten in der Stadt Potsdam 661.
Schulbeiträge j. Unterhaltung.
Schulbeſuch, Schulpflicht. Beihulung nit getaufter Kinder evangelijcher
Eltern 21%. Schulpflicht in der Provinz Schleswig-Holftein. Beſuch aus-
ländiſcher Schulen 657. Kontrole über den Beginn des ſchulpflichtigen
Alters taubjtummer Kinder in der Provinz Schleswig-Holftein 743.
Säulbildung der bei dem Yandheere und der Marine eingeftellten Erfag-
mannſchaften. Statift. Nachweiſung pro 1884/85: 56l.
Säuldiener. Unguläffigfeit der gerichtlichen Berfolgung eines Schulunter-
beamten wegen Zühtigung eines Schullindes, die ihm von dem vorgejegten
Tchrer aufgetragen ift 228.
Säule, Schulgemeinde ꝛc. Konftituirung einer befonderen jüdiihen Schul⸗
fogietät unter Erridtung einer öffentlihen jüdiihen Schule 235. Anſammlung
eines Baufonds zur Errichtung einer Schule 236. Nichtverpflichtung der
ulmatritel. Redtlihe Bedeutung derjelben 642.
Schulnachrichten. Beröffentlihung in den Programmen der höheren Lchran-
ftalten 200.
Schulpflicht f. Schulbefud.
Sdulfteuer ſ. Unterhaltung.
Schulſtuben. Reinigung derjelben 565.
Schulverband. Fortdauer der Zugehörigleit zum Schulverbande nad dem
Austritte aus der Kirche 233.
Schulvorſtand ift Vertreter der Schule, nicht berufen zur Vertretung der zur
Schule gehörigen Gemeinden und Ortidaften 642.
Skhulunterbeamten j. Schuldiener.
Schulzeugnis. Berfahren bei der Ausftellung von Zeugniffen über die
wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienft 527.
Beitimmungen bezüglich der Austellung derartiger Zeugnifje 718.
Schulzucht. Ünzuläfſſigkeit der gerichtlichen Verfolgung eines Schulunterbeamten
wegen Züchtigung eines Sculfindes, die ihm von dem vorgejeßten Lehrer
aufgetragen ıft 228. Zuſtändigkeit bei Beidhwerden über Mißbrauch des
Zuchtigungsrechtes Befugnis des Lehrers zur Ausübung der Schulzucht
175
auh außer der Schulzeit 231. Befugnis der Lehrer an mebrflaffigen
Schulen zur Züdtigung der Schiller, auch wenn dieje ihrer Kiaſſe nicht
angehören, außerhalb der Schule; AZuftändigleit bei Beſchwerden 375.
Schwerhörigkeit der Schüler höherer Schulen. Unterſuchung 719.
Seminare bei Univerfitäten. Reglement für das romaniſch-engliſche Seminar
der Univerfität zu Kiel 482. desgl. der Akademie zu fter 600.
Seminare für Volksſchullehrer und vehrerinnen. Verzeichnis in Oftpreußen 100.
in WVeftpreußen 100. in Brandenburg 101. in Bommern 101. in Bojen 101.
in Schlefien 102. in Sachſen 102. in Schlesmwig-Holftein 103. in Hannover
13 in Weftfalen 104. in Heflen-Rafiau 104. in der Rheinprovinz und
Hohenzollern 104. Gtaatsausgaben 273. 294. 298.
Seminar- Bräparanden j. Bräparanden-Anftalten.
Seminarmweien. Bermeidung der Ueberbirdung der Schillerinnen in Pehre-
rinnen» Bildungsanftalten und höheren Mädchenihulen 208. Die Beredti-
gung, Entlafjungsprüfungen zu halten, jol Wrivatanftalten für die Vorbil«
dung von Lehrerinnen nicht mehr ertheilt werden 209. SHeranziehung
einzelner Vollsſchullehrer zu methodofogiihen Kurſen an Schullehrer-Semi«
naren 215. Zermin zur Abhaltung des ſechswöchentlichen Seminarkurſus
zu Liegnig feitens der evangeliihen Predigtamts +» Kandidaten 337. Bilder
beftellungen der Seminar Zöglinge 337. Pflege der Obftbaumzudt in den
Schullehrer · Seminaren 339. Abhaltung von Yortbildungsturjen für Hand-
arbeitslehrerinnen bei dem Seminar zu Auguftenburg 554. Anwendung von
Maßregeln bei ſolchen Zöglingen der Scullehrer » Seminare, deren Ent»
lafjung wegen mangelnder Ordnung in ihrem ganzen Berhalten ꝛc. in Aus-
fit genommen werden muß 634.
— a ger Beftimmungen über diefelben im Regierungs-Bezirle Pots-
am r
Sozietätsfhulen, Unterhaltung |. eier gr Bürgerlihe Gemeinde.
Staats nu für öffentlihen Unterricht, Kunft und Wiſſenſchaft 261.
Staatsbeihilfen für Vollsſchulweſen. AZuläffigleit der Unterftägung ber
Butsherren aus Staatsfonds bei ihren Schulleiftungen zur —— von
Härten bei der Anwendung des $ 33 Th 11. A. . R 217 Nachweiſung
der auf den Fonds Kapitel 121 Titel 28a. des Staatshaushalts-Etats pro
1. April 1884/85 angewiejenen Schulbau +» Beihilfen 389. Verfahren bei
Abmweihungen von dem uriprünglihen Bauprojekte bei Ausführung von
Schulbauten, zu denen Allerhöhfte Gnadengeihente oder Staatsbeihiljen ge-
mährt find 404. Beftimmungen bezüglid der Gewährung von Staatebei-
bilfen zu Elementaridulbauten 636.
Staatsdienft j Beamte.
Staarsfhuldbudh. Amtlihe Nahrichten über das Preußiſche Staatsſchuld⸗
buch 438.
Staarsihuldiheine. Rüdzahlung gelündigter 59. ,
Statiftiihes. Nachrichten über den Betrieb des Unterrichtes in weiblichen
Handarbeiten an den öffentlichen Landihulen der Monardie zu Anfang Des
zember 1883: 220. Ueberfiht über die Zahl der bei dem Landheere und
bei der Marine im Erfatsiahre 1884/85 eingeftellten preußiſchen Mannſchaften
mit Bezug auf ihre Schulbildung 561. j
Stempel. Höhe des Stempels zu Kaufe umd Yieferungsverträgen im lauf ·
männiſchen Verkehre und zu Werkverdingungs-Berträgen 433. Einziehung
von Stempelgebühren für die Zeugnifie über die Ablegung der ärztlichen
Borpritfung 490.
Sternwarte zu Berlin Verſonal 58.
Stiftungen. Mdolj-Ginsberg-Stiftung. Statut 150. Konkurrenz bei der
Adolj-Ginsberg-Stiftung für Maler und Bildhauer deutſger Abkunft 154.
482. Schiller-Stiftung. Wreisertheilung 150. Felir-Mendelsjohn-Barthol-
dy’iche Stiftung für Muſiker. Breisausfreiben 310. Wreieertheilung 158
51°
776
Michael» Beer’ihe Stiftungen fir Künftler. Preisausſchreiben 310. Preis.
ertbeilung 599. Statuten des unter dem Namen „Stipendium Lauren-
tianum“ auf der Univerfität zu Berlin gegründeten Stipendiume 329.
Statut der Poreng-Stiftung in Göttingen 333. König Wilhelm. Stiftung
für erwachſene Beamtentöhter. Sammlung von Beiträgen 467. Statuten
der Stiftung der Gräfin Louiſe Boje geb. Gräfin von Reichenbach-Leſſonitz
bei der Univerfität zu Marburg 484. Ausfchreiben wegen Bewerbung um
Stipendien bei der & Saling’ihen Stiftung 494. Statut des Stiftungs«
fonds der Stadt Charlottenburg für unbemittelte Studirende der Königl.
Techniſchen Hochſchule daſelbſt eos. Friedrih-Wilhelm-Stiftung fir Ma-
rienbad, Nadhrichten über Bergünftigungen 709.
Stipendien ſ. Stiftungen.
Suspenfion eines Beamten. Abrehnung der Witwen. und Waiſen ⸗Geld⸗
beiträge bei dem Dienſteinkommen ſuspendirter bezw. beurlaubter Beamten 301.
z.
— — — — Königliche, zu Berlin. Direktor 107. Staatsaus-
gaben 279.
Taubftummenmwefen. Prüfungen der Borfteher und Lehrer für Anftalten.
Termin 125. Staatsausgaben 279. Befähigungszeugniffe für Vorſteher
732. fir Lehrer 345. 538. Kurfus zur Ausbildung von Zaubftummen»
Ichrern 538. Bewilligung von Prämien fir Ausbildung taubftummer Per-
fonen in einer Kunſt oder einem Gewerbe 591. Kontrole über den Beginn
des ſchulpflichtigen Alters taubftummer Kinder in der Provinz Schleswig-
Hofftein 743.
Techniſche Hohihulen. Perfonal zu Berlin 92, zu Hannover 95. zu
Aachen 97. Staatsausgaben 286. 295. 299. Beftätigung der Wahl eines
Abtheilungsvorſtehers zu Hannover 335. Beftätigung der Wahlen eines
Rektors und der Abtheilungsvorfteher an den Tehnifhen Hochſchulen 493.
Habilitations » Ordnung für die Techniſche Hochſchule zu Berlin 603. zu
Hannover und Aachen 608. Statut des Etiftungsfondse der Stadt
Charlottenburg für umbemittelte Studirende der Techniſchen Hochſchule
dafelbft 609.
Turnkurſe für Lehrer 125. 341. für Pehrerinnen 126. 210. 733. Beftimmungen,
betreffend die Aufnahme in die an der Königl. Turniere Gilbungsanfia
zu Berlin abzuhaltenden „Kurje zur Ausbildung von Turniehrerinnen“ 211.
Zurnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin. Berfonal 8 Staatsausgaben
278. Kurfus für Pehrer 125. 341. für Lehrerinnen 126. 210. 733. Be
flimmungen, betreffend die Aufnahme in die an der Königl. Turnlehrer⸗
Bildungsanftalt zu Berlin abzuhaltenden „Kurie zur Ausbildung von Turn—
lehrerinnen“ 211. BPrüfungstermin für Lehrer 125. 728. für Lehrerinnen
= 2 Befähigungszeugniffe für Lehrer 538. 542. für Lehrerinnen 213.
Turnmwefen. Verordnungen und amtlihe Bekanntmachungen über das Turn,
weien in Preußen 210. Förderung gumnaftifcher Uebungen bei den Univer-
fitäten 385. Betrieb des Turnunterrichtes in Vollkoſchulen 342.
Ueberbürdung. Bermeidung der Ueberbürdung der Schülerinnen in Lehre»
rinnen-Bildungsanftalten und höheren Mädchenſchulen 208.
Universitäten, Alademie zu Münfter, Lyeeum zu Braunsberg.
Verſonal zu Königsberg 60. zu Berlin 63. zu Greifswald 69. zu Breslau
72. zu Halle 75. zu Kiel 78. zu Göttingen 81. zu Marburg 84. zu
Bonn 86. ” Miünfter 90. zu Braunsberg 91. Staatsausgaben 263. 291.
296. 298. Verſuche an lebenden Thieren (die |. g. Viviſektionen) 314. Das
neue zahnärztliche Inftitut an der Univerfität zu Berlin 327. Vorſchriften
777
über Zulaſſung zu den zahnärztlichen Studien und Prüfungen 328. Beſtäti-
gung der Wahlen für Rektorat, Proreftorat, Delanat zu Kiel 332. 709,
zu Königsberg 332. zu Greifswald 332. zu Halle 482. zu Berlin und
Breslau 5%. zu Göttingen, Marburg, Bonn und Münfter 600 Förderung
— Uebungen bei den Univerſitäten 835. Begründung einer
rofefjur für Hygiene und Einrichtung eines hygieniſchen Faboratoriums an
der Univerfität zu Berlin 713.
Univerfitäts-Bauten Vorſchriften bei Ausführung von Bauten an
Univerfitäts-Inftitutsgebäuden 601.
— »Bibliorheflen. Reglement der Univerfitäts-Bibliothel zu Göttingen 165.
Beftimmungen über die Benugung bderfelben 159. Inſtruktion für die
Kuftoden und Hilfsarbeiter an derielben 170. Austaufh von Drucſachen
zwiſchen inländiihen und ausländiihen Inftituten, insbefondere Verfahren
zur Herbeiführung einer desfallfigen Vereinbarung 326.
— +Rliniten. Zahlung von Honorar an die Direktoren für die ärztlihe Bes
handlung der Kranten erfter und zmeiter Kaffe 490.
— «Lehrer j. Lehrer.
— +Geminare ſ. Seminare
Unterhaltung der Bollsihule S. a Beloldung, Bürgerlihe Gemeinde,
Gutsherrlihe Leiftungen, Staatsbeihilfen für Vollsſchulweſen. Auläffigfeit
der Unterftügung der Gutsherren aus Staatsfonds bei ihren Schulfeiftungen
ur Vermeidung von Härten bei der Unmwendung des $. 33 Th. 11. Titel 12
F L. R. 217. Fortdauer der Zugehörigkeit zum Schulverbande nach dem
Austritte ans der Kirche 238 Ausichließliche Aufländigfeit der veranlagenden
Behörde filr Rellamationen (Beſchwerden und Einfprüde) yam die a
ziehung zu Schulbeiträgen (Abgaben und Leiftungen für Volksſchullehrer).
Zuftändigkeit der Berwaltungsgerictsbehörden zur Entiheidung im Berwal⸗
tungsftreitverfahren auf Klagen gegen den Beſchluß der veranlagenden Be⸗
hörde, jowie bei Streitigkeiten zwiſchen Betheiligten über ihre Verpflichtung zu
Abgaben und Yeiftungen für BVoltefhulen 237. Nichtverpflihtung einer
bürgerlihen Gemeinde zur Gewährung von Beihilfen oder Aufcüiffen an
Schulſozietäten oder Pfarrgemeinden zur Unterhaltung von Sozietätsihulen
oder von Pfarrihulen Empfehlung der Herbeifiiprung der Uebernahme ber
Schullaften als Kommunallaften und der Schulen ale —5—— von
Seiten der bürgerlichen Gemeinden 354. Minderjährige können nur dann
als Mitglieder einer Schulgemeinde an ihrem Aufenthaltsorte angeſehen und
als ſolche zur Schulfteuer herangezogen werden, wenn fie zugleih im Schul ·
bezirke einen Wohnfig im Sinne des bürgerlihen Rechtes (juriſtiſches Domizil)
haben. Vorausſetzungen für die Begründung eines Wohnfiges durch Minder-
jährige 385. Heranz ——— Diffidenten zur Unterhaltung von Konfeffions-
ſchulen. Zuweiſung zur Schule. Kompetenz der Regierung. gr Fri feit
des Rechtsweges 396. Berpflihtung der Ehulgemeinden zur Beſchaffung
der nöthigen Defen in den Dienftwohnungen der Lehrer 689.
Shulunterhaltung in einzelnen Bropinzen:
Oft- und Weſtpreußen. Berpflitung des Fiskus nah der Schulorbnung
vom 11. Dezember 1845 zur Gewährung von Brennmaterial für eine
Schule, zu welder aufer einem oder mehreren Domänendörfern nr
andere Gemeinden und Ortſchaften gelegt find 379. ohne Unterſchied o
diefe Ortichaften eine ländliche Gemeindeverfafjung haben oder nit 642.
Shlefien. Den alten privilegirten Gütern, deren Beſitzer das katholiſche
chulreglement vom 18. Mai 1801 „Herrihaften“ nennt, find die Guts⸗
bezirle des neueren Rechtes gleih zu adten. Die Befiger der letzteren
find innerhalb der Grenzen derfelben Gutsherren und zu denfelben Leiſtungen
für die Schule verpflichtet, wie die Beſitzer der alten adligen Güter 360.
Bereinbarungen zwiſchen Gemeinde und Dominium über Regelung der
Beitragspfliht zur Unterhaltung des Lehrers an einer evang. Schule in
778
Schleſien nah den Vorſchriften des kath. Schulreglements vom 18. Mai
1801, entipredhend den Intentionen des Landtagsabſchiedes vom 22. Februar
1829, erlangen durch Beflätigung der Schulaufſichtsbehörde öffentlich redht-
liche Giltiglkeit und bilden einen Theil der Schulverfaſſung, melde
Dominium und Gemeinde gleihmäßig bindet und aud für alle Redts-
nadhfolger des Gutsherrn verbindlih ift 362. Beitragspfliht der Gute.
herrihhaften zur Unterhaltung der Lehrer an evangel. Elementarſchulen in
anz — Dörfern Schlefiens. Bildung einer Brovinzial-Ob-
Eu ventualität der Heranziehung einer Guteherrihaft zu einem
Beitrage zur Unterhaltung des Lehrers auf Grund der Behauptung, daß
derfelbe dazu nad einer Lokal Obiervanz verpflichtet fei 366. Fortbeſtand
der Berpflibtung der Gutsherrſchaften zur — von Schulbeiträgen.
Anwendbarkeit des kath. Schulreglements vom 18. Mai 1801 auf die
Beioldungen evangeliiher Lehrer in Dörfern gemiſchter Religion 651.
Sachſen. iederherſtellung der öffentlich « rechtlichen Stellung des Guts-
heren zur Drtsihule in den altpreufiihen, der meftfäliihen Zwiſchen;
regierung unterworfen geweienen Landestheilen der Provinz Sachſen durch
das Patent vom 9. September 1814: 224
Hannover. Fir die Schulgemeindemitgliedihaft ift aud in der Provinz
Hannover die Zugehörigkeit zu einer und derſelben chriſtlichen Konfeifion
nicht erforderlih, vielmehr fünnen einem Schulverbande aud Mitglieder
verichiedener Konfeffionen zugewiejen werden 399. Ausihluß der Grund»
und Gebäudefteuer von dem außerhalb des Schulbezirkes belegenen Grund⸗
befige der Schulgemeindemitglieder bei Vertheilung der Schullaften Nicht.
verpflihtung der Mitglieder einer Schulgemeinde zur Aufbringung der
Koften der Unterhaltung einer über der Stufe der Volkeſchule ftehenden
Scäulanftalt. Uebernahme der Schulgemeindelaften ale Kommunallaften
und der Schulen ald Gemeindeanftalten von Seiten der bürgerliden
Gemeinden 402.
Unterridtsanftalten, höhere 100. Verzeichniſſe mit Angabe der Direktoren,
Reltoren 183 501. Erholungspauſen zwiſchen den Lehrftunden und Zeitdauer
der häuslichen Arbeit der Schiller 188. feier des hundertjährigen Gebädht-
nistages der Geburt von Jacob Grimm zur Erinnerung an die Brilder
Jacob und Wilhelm Grimm 196. Staatsausgaben 264. 293. 298. Bericht
über die an den Heizanlagen verfchiedener höherer Lehranftalten während der
Winter 1882/83 und 1883/84 gemadten Beobachtungen und angeftellten
Unterfudhungen 610. Fehtellung der Ofterferien pro 1886: 715 Unter»
ſuchung auf Schwerhörigteit ihrer Schüler 719.
Unterridtsbehörden f. Minifterium, Provinzialbehörden.
Unterridtsbetrieb. Mitwirkung der Lehrer bei der Vollszählung Aus-
ri des Unterrichtes 596
Urgeſchlchte Statuten der Berliner Gefellihaft für Anthropologie, Ethnologie
und Urgeſchichte 173.
Urheberrechte. Berlagsvertrag, Vereinbarung über Herausgabe neuer ver⸗
änderter Auflagen; Uebergang der Rechte des Urhebers auf defien Erben.
Erkenntnis des Reichsgerichtes vom 1. Juli 1884: 142 Uebereinkunft
zwiſchen Deutihland und Belgien wegen Schutes an Werten der Litteratur
und Kunft 677. 686 Desgl zwiſchen Deutihland und Italien 688. 698. 701.
Urlaub. Wbrehnung der Witwen. und Wailen-Geldbeiträge bei dem Dienft-
einlommen fuspendirter bezw. beurlaubter Beamten 301.
Bereine. Sahverfländigen-Bereine 5. Verein Kinderhort zu Berlin. Nahriäten
au — Preußiſcher Beamtenverein. Geſchäftsbericht pro
1884: h
Berheirathung einer Lehrerin. Die Berheirathung einer Lehrerin bewirkt nicht
779
von ſelbſt deren Unfähigkeit zur ferneren Verwaltung des Amtes, den Berluſt
desielben und der vermögensrchhtlichen Aniprüdhe aus dem Dienftverhältnifie.
Sutäffigteit eines Borbehaltes bei der Anftellung von Lehrerinnen, daß für
den Fall der Berheirathung das Amtsverhältnis als aufgehoben und beendigt
rn folle 351.
Berlagsvertrag. Bereinbarung über Herausgabe neuer veränderter Auflagen;
Uebergang der Rechte des Urhebers auf defien Erben. Erkenntnis des Neid,
gerihtes vom 1. Juli 1884: 142.
Berwaltungsbehörden fir das Schulweien in den Fürftenthiümern MWalded
und Pyrmont. Berordnung bezüglich der Drganifation derjelben 259.
— ee f. and Zuftändigkeit, Rechtsweg. Zuftändig-
feit der Berwaltungsgerichtsbehörden zur Entſcheidung im Bermwaltungsftreit-
verfahren auf Klauen gegen den Beihluß der veranlagenden Behörde, ſowie
bei Streitigkeiten zwiſchen ng über ihre Verpflichtung zu Abgaben
und Leiftungen für Boltsihulen 236.
Bivifeltionen an den Ilniverfitäten 314.
Boltsihulweifen In den Lehrplänen der utraquiftiihen Schulen ift der
Lehrftoff, namentlich in den Realien, angemeffen einzutheilen und abzu renzen
568. Abänderung der Anftruftion für die Schulbehörden der Provinz
Schleswig - Holftein, betreffend die Anftellungsfähigleit der Schulamtsbe-
werber und die Belegung der Boltsichullehrerftellen 636. Abänderung der
von der Regierung zu Potsdam ergangenen Beftimmungen über die Halb-
tagsſchulen, über die Sommerfchulen und die Schulen mit drei Klaſſen und
zwei Lehrern 639.
Boltszähl ung am 1. Dezember 1885. Ausjegung des Schulunterrichtes;
Mitwirkung der Fehrer bei der Zählung; Ausſchluß der Schüler 596.
Walded und Pyrmont, Fürftenthümer. Berordnung, betreffend bie Organi⸗
ſation der Verwaltungsbehörden für das Schulweſen und der Disziplinar-
reg die Lehrer und die Beamten an den öſſentlichen Unterrichtsan⸗
ftalten k
Weibliche Handarbeiten in der Bollsihule. Statiſtiſche Nachrichten über
den Betrieb des Unterrichtes in den Pandichulen 220.
Wertverdingungsverträge. Höhe des Stempels |. Stempel.
Witwen» und Waifentafien für Boltsihullehrer. Verpflichtung der Lehrer
zur_Bahlung von 25°, der Gehaltsverbefferungsgelder an die betrefiende
Kaffe 214 bei der Erhöhung der Miethsentihädigung 215.
Witwen: und Waifen-Berforgung. Abrehnung der Witwen- und Waifen-
Geldbeiträge bei dem Dienfteinlommen fnspendirter bezw. beurlaubter Be»
amten 301. Anwendung des Witwen » Benfionsgejeges vom 20. Mai 1882
auf die in Gemäßheit des $. 6 des Eivil PBenfionsreglements vom 30. April
1825 im Gnadenwege bewilligten Benfionen 305. Zahlung der Waifengelder
für ehelihe, nad dem Ablaufe des Gnadenquartales oder Gnadenmonates
geborene Kinder eines zur Entrihtung von Witwen. und Waifengeldbei-
trägen verpflichtet gewejenen Beamten 704. Unwiderruflichkeit des von einem
Beamten gemäß $ 23 des Geſetzes vom 20. Mai 1882 erklärten Berzichtes
auf das in den $$. 7 fi. dieſes Geſetzes beftimmte Witwen. und Waijen-
geld 704.
Wohnung ſ. Dienftwohnung.
3.
Zah närztliches Studium. Vorſchriften über die Zulaſſung zu den Studien
und Brüfungen 328. Zahnärztliches Inſtitut an der Univerſität zu Berlin 827.
eihenlebhrer an höheren Shut Prüfungsordnung 547.
eihenlehrerinnen an mehrflaffigen Bolls- und Mittelfhulen. Prüfungs-
termin 126. Prüfungsordnung für Zeihenlehrerinnen 551.
780
Beiden» und Fachſchulen, gewerblidhe und kunſtgewerbliche. Ueberweijung
derjelben an das Dlinifterium fiir Handel und Gewerbe 260.
ühtigung, körperliche, ſ. Schulzudt.
uftfändigfeit. Ungzuläffigleit der gerichtlichen Verfolgung eines Schulunter-
beamten wegen Züdtigung eines Shultindes, die ihm von dem vorgeſetzten
Lehrer aufgetragen it 228. Zuftändigkeit bei Beihmwerden über Mipbraud
des Züchtigungsrehtes. Befugnis des cn gur Ausübung der Schul⸗
zucht aud außer der Schulzeit 231. Ausichließlihe Zuftändigfeit der ver⸗
anlagenden Behörde für Reklamationen (Beihwerden und Einſprüche) gegen
die ——— zu Schulbeiträgen (Abgaben und Leiſtungen für Bolts-
ſchullehrer) Zuftändigkeit der Berwaltungsgerichtsbehörden zur Entſcheidung
im Berwaltungsftreitverfahren auf Klagen gegen den Beſchluß der veran-
lagenden Behörde, ſowie bei Streitigkeiten zwiſchen Betheiligten über ihre
Berpflihtung zu Abgaben und Leiftungen für Bolksigulen 236 Zuſtändigkeit
zur Entiheidung über das Aufrüden der Lehrer an mehrllaffigen Schulen
in höhere Gehaltsftufen 348. Zuftändigkeit bei Beſchwerden über die Be-
fugnis der Lehrer an mehrflaffigen Schulen zur Züdtigung der Schüler,
auch wenn dieſe ihrer Klaſſe nicht angehören, außerhalb der Schule 375.
Kompetenz der Regierung bei Beihwerden über Heranziehung von Diffidenten
zur Unterhaltung von Konfeifionsihulen 896.
781
Namen-Verzeichnis
zum Centralblatte für den Jahrgang 1885.
(Die Zahlen geben die Seitenzahlen an.)
In dem nahfolgenden Berzeihnifie find die in den Nachweiſun —X über bie
Behörden, Anftalten u. f w. auf den Seiten 1 bis 115, 184 und 1 und
458, 502 bis 524 vorfommenden Namen nicht angegeben.
Abee 752.
Abit 242.
Adermann 576.
Adler 670.
Ahrens 254.
Albrecht, Krs- Schulin-
fpett. 574.
—, Semin. L.
—, Lehrerin 540.
Alde 424.
Alles 254.
Althoff 243.
Amelong 546
Anader 584.
Andacht 542.
Anders 251.
Annuste 632.
Anjalt Gymn. Oberl.
—, Zauif Anft. Hilfsl.
Anivah, 419.
Anton 242,
Antonius 754.
Appelmann 666.
Arendt 243. 672.
Ürens 749. :
Arndt, Oberrealjh.Oberl.
668.
—, Lehrerin 2183.
Sch
764.
Arnold 639.
Asbad 420.
Amann 470.
Aſt 578.
Atorff 632.
Auler 422.
Auft 242.
Babude 417.
Bei, Oymn. 2. 750.
‚ Söuia. Kandidatin
— 424.
Badt 577.
— ET 584.
Büge 5
—* —— 428.
Schull
Bänig 680.
Bäumter 470.
Bäper 672.
— Ob. Reg.
— — L. 751.
—* 764.
rg Gymn. Oberl.
—, Ne 418.
Battenholl 419.
Ball 578.
Balter 419.
Band 670.
Bangert 668.
Banje 7583.
Baranek 666.
Barchfeld 419.
Bartelheim 308.
Bartels 309.
Bartelt 213.
Barthold 674.
Bartholomä 748.
Bee er Db. Reg.
— — er 248.
Bafedom 418.
Graf Baubdijfin
m Neg. u. Squirath
—, o. Prof. 478.
—, 2.e. höh. —* 262.
Hauptl.
Bauerfeind 428.
Baule 586.
Baum 752.
Baumann 749.
Beder, Maler, Brof.,Prä-
m Alad.d. Künfte
—, Oymn. 8. 761.
Deder, Semin. 2. 669.
A nn böh. Mädchenſch.
vd. Beckerath 480. 480.
481.
Bedmann 213
Beaas 480.
Behm 672.
Behnde 632.
Behr 667.
Behrens, Gymn. 2. 249.
—, Realgymn. 8. 251.
Beilte 539
Beinert 241.
Bendert 253.
Benede 632.
Bennewit 747.
Bennbold 213.
Berendt 580.
Berger 754.
Bergholter 253.
Bergmann 242. 309. 473.
Berfusty 666.
Berner 632.
Berns 249,
Berthold, a. o. Prof. 246.
—, Realproguınn. 2.255.
Bertlau 474.
Beieler 245.
Beiendahl 213.
Befta 574.
Beite 580.
Beige 419.
Bettac 755.
Beyer, Gymn. L. (Bres-
I 249
au h
—, dogl. (Wehlau) 750.
—, Realgumn. 2. 580
Benichlag 307.
Beyſe 543.
v. Bezold 575.
Bid 253.
Bidert 244.
Bieber 253.
Biel 749.
—— 242
Bindſeil 74
Binz 600. 748.
Bircker 418.
Biſchoff 673.
Blank 254.
Blaß 471.
Blaurock 754.
Blind 686.
Block 545.
Blöm 546.
782
Blohm 754.
Blügel 422.
Blühm 756.
Blume 671.
Bochdam 425.
Bodröder 751.
Bodelmann 424.
Bode 480.
Bödh 748.
Bödler 574.
Böhme 540.
vd. Böhmer 632.
Bölitz 632.
Böſch 417.
Böoſe 756.
Bohle 421.
aus. 249,
Bohn 249
Bohne 424.
Boldt 755.
Bolze 242.
Bong 158.
Bonin 253.
Bonig 415.
Bonowski 584.
Borders 540.
Boretius 632.
Bormann 428.
Borraid 422.
Borberger 749.
Braaſch 419.
Bräuer 668.
Brandi 574. 574.
Beige ee Realgymn.
—, Lehrerin
Brandt, Konfift. Rath 308.
, Gymn. ?. 750.
Bratufhed 540.
Braubad 579.
Braudmann 253.
Brauer 671.
Braulmann 250.
sn 417.
Braun 666.
Brauned 427.
Braunhardt 253.
Brefeld 472,
Breidenftein 632.
Preitenbah 251.
Brenning 419.
v. =. = Oberrealid.
— — 213.
Breuer 668.
Bride 250.
—— — —— — — — — — — — — — — — — — —
— — —— — — —
Brill 250.
Brir 674.
Brodmann, Gymn.Oberl.
673
—, Semin. Hlfsl. 670.
Brödler 253.
Brömmel 632.
Bröß 581.
Brüdner 470.
—— 580
Brill, OGymn.Direlt. 577.
rl Gymn. Relig. 2.426.
Rrünned 576.
—— 248.
Brunkow 540.
Brunn 750.
Brunner, o. Prof., Geh.
Juſt. Rath 245.
—, 2*— 671.
ee Kandidatin
Bruno 6:
Bruns 249.
Bruß 733.
— Gymn. Oberl.
—, 4 L. 578.
Büge 632.
Bürfner 246.
Buermann 248.
Büsgen 247.
Büttner, Gymn. 2. 419.
—, Tutnlehrerin 640.
Buhl 758.
Burdardt 214.
Burghardt 40.
Burow 756.
Buſch 251.
Buſchhaus 345.
Bufolt 471.
Butiy 415.
€.
Cãſar 473.
Cahnſtein 546.
Caspary 469.
Casper 415.
Eaftendyd 751.
Eaftens 422.
Cauße 242.
Ehevallier 345.
He 539.
Ehriftoph 750
Chun 469.
Glaafen 253.
Claſen 671.
Glaufen 249. 750.
Elaufius 473.
Claußen 584.
Cochius 583.
Cohen 246. 470.
em 664.
Colas 585.
Collmann 417.
Colombel 673.
Commer 586.
Conrad, o. Prof. 482
—, Blind. Anft.Hlfsl. 670.
—, erfter Schull. 584.
— Schull 539
Eonrads 672.
Eonten 247.
Conze 480.
Cojad 575.
v. Cotzhauſen 6832.
Erämer 539.
GEredner 470.
BI! Reg.u.Schulrath
674
—, Arditett, Prof. 247.
Güppers 420
Eurths 539.
Eurtius 241. 481.
Ejerner 750.
Gyjmwalina 673
D.
Dähre 258.
nn 575.
Dahſe 424.
Dammanı 670.
Dammbol; 751.
Daniel 543.
Dantert 345.
Dannenberg 481.
Dapprid 579.
Darpe 417.
Daude 664.
Deder 252
Dederding 255.
Deger 255.
Debnide 419.
v. —— 571.
Deinet 543
Deiters 573.
Deibrüd 246.
Dennſtedt 668.
Depter 548.
Depont 540.
783
Dernburg 241.
Deutide 417.
Deutih 415.
Dibelius 673.
Didob 584.
Diebom 543. 582.
Died, Oymn. Oberl. 749.
—, Pehrerin 213.
Diedrih 540.
Diels 469.
Dierde 574. 574. 581.
Dieritat 253,
Diesner 582.
Dieterih 427.
Dietrich 578.
Dillmann 470. 481.
Dilthey 469.
Dippel 546.
Dittmar, Reg. u. Schul⸗
rath 242.
—, Gymn. 2. 249.
Dittrid, o. Prof. 469.
—, Realgymn. Oberl.,
Brof., 420.
— , Pehrerin 540.
Dobberftein 213.
Dobbert 480. 481. 498.
Döhring 749.
Dönnebrint 421.
Dörmer 4%.
Döffelmann 755.
Dohme 480. 481.
Dombret 580.
Dombromsli 584.
v. Donop 247.
Dorn, Krs⸗Schulinſpelt.
672
—, 0. Brof. 748.
Dove 473.
Dransfeld 252. 582.
Dredeler R
Dreder 421.
Dreeien 755.
Dreher 578,
Drefiel 665.
Drewes 539.
Dreyer 671.
Drofihn 425.
Droszez 584.
Drüte 543.
Dubbers 539
Dümmler 471.
Dünter 250
Duflte 632.
Dumden 423.
Dunder 481.
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Dunter, o. Brof., Geh.
Bergrath 426.
—, Oymn. 2. 750.
Dutz 582.
E.
Ebeling 213.
Eberhardt 419.
Eberz 584.
Echtermeyer 632.
Edardt 540.
Ederlin 579.
Edler 632.
Edolt 242.
Egen 579.
Eggers 752
Eggert 416.
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Ehlert 632.
— 158.
rhardt 670.
Erle 494
Eichhorn', ei. Schulin⸗
ipett. 574.
—, — ꝛc. Lehrerin
632.
Eidhoff 421.
Eilers 247.
Eismann 242.
Ellendt 469.
Eller 632.
Eltgen 253.
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Ende 158.
Ende 477. 665.
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— ‚ Realprogymmn. 2.421.
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—, erfier Schull. 424.
—, Schull 543.
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int. 308
— o. Prof. 470.
—, a. 0. Prof. 415.
—, Gymnm. Oberl., Brof.
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Erman 246. 416. 481.
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—, erfter Semin. 2. 582
Eid 418.
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Ewald, Direlt. d Kunft-
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_ — Oberl., Prof.
— — L. (Treptow)
—, —* (Altona) =
—, Blind. Anft. ?. 253
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3. 600.
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‚ Gymn. 2. 249.
-, Schull. 424
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- ‚ Univerf Muſildirekt.
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—, Gymn. 2 666.
Briefe, 2. u. Adulrath
_, — 158.
—, Handarb. ıc. Lehre»
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br. v. Aria 471. 576.
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422.
—, re Kandidatin
eitihe 580.
röauf 672.
romm 579.
tomme 214. 542.
uchs 469.
ürftenau 427.
ürftenberg 548,
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Gärtig 755.
— 423.
Gamſt 539.
Gandtner 245. 415.
Gaspary 470.
Gaßner 546.
Gaſt 543.
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Geis 668.
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Gentih 538.
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Gerde 540.
Gerhardt 575.
Gerigk 578.
Gering 471.
Gerlah 671.
Gerftäder 470.
Gerftenberg, Realgymn.
Dberl. 250.
— — — — ——
— — — — — — —
Gerſtenberg, Schull.,
Kantor 755.
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Geſelſchap 480.
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Gilbert 748
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Gitzler 242.
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Göder 666.
Göle 581.
Görbig 249.
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1
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—, Schula.
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Goldiner 539.
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Kandidatin
Sec 13 245.
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g. Rath 480. 481,
—, Eid, „ Dufiliret,
Prof. 7
— — An. Hilfel.
Grimme 427.
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Grohe 578.
Groß, Gymn. Oberl.,
Brof. 248.
—, — Kandidatin
Sn. Sands Lehrerin
—, —2* 244.
Groffet 4
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Grothe 158.
Grube 416.
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578.
—, Dirett. e. höh. Mäd⸗
chenſch. 253. 670.
Rand. d. höh.
chula 543.
—, Semin. Hlfel. 423.
Grub! 242.
Grnnau 422. 586.
Orunden 427.
Grunow 416.
Grunwald 422.
Gudopp 750.
Günther, Gymn. 2. 666.
—, Realprogymn. 2.581.
— — Anſt. Hlfsl.
, Sau. 643.
Sin el 543.
Grid 243.
Güterbod 245.
Guth 251.
Guiard, Gymn. 2. 249.
-, Säule. Kandidatin
Gurlt 576.
Gutſche 578. 666.
Guttmann 751.
Gutzeit 250.
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Haars 420.
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Hadamczik 255.
Häfer 672.
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—, o. Prof. 472.
Hagemeyer 213.
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— — Elementarl.
— e. höh. Mäd-
754.
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Hamburger 748.
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—, degli. 425.
—, Bedell 244.
Hanske 424.
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Darnier 213.
—————— 248.
Graf v. Harrach 480.
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—, a. 0. Prof. 481.
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—, erfter Schull. 254.
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— 417.
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Heidemüller 243.
Heidenhain 242,
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Heidler 582,
Heil 424.
Heiligftebt 543,
Heimann 584.
Heimel 755.
Heims 673.
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Heinemann 417.
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—, Handarb. zc. Lehrerin
541.
Heinrihs 423.
Heinze 578.
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Heitmann 543.
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Hellmuth 581.
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Hempel 421.
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-, Blind. Anft. 2. 256.
Hertwig 428.
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—. — Kandidatin
— 668.
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Hirt 750.
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—, —— 667.
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u. höh. Brgrſch.
—, erfter Semin. 2. 674.
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—, Schulreltor 424.
—, Hauptlehrer 424.
Schull. 424.
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—— 667.
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Holling 251.
Holftein 665.
Holthaufen 243.
Holzapfel 577.
Holzhaufen 669.
Holjmüller 252.
Hopp 345.
Doppe, Gymn.Oberl.418.
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Hoppeniad 671.
Hornung 248.
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—, Gymn. ÖOberl. 665.
—, Realgymn. 2. 580.
— Schull. 254.
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749.
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Prof. 247.
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Rath 242. 415. 480.
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—, Brof. e. techniſch.
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—, Realprogymn. 2. 256.
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— Kandidatin
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— ‚672.
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Kaltoff 249.
Kallmann 541.
Kalmus 248.
Kampe 579.
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— 546.
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— — ıc. Lehrerin
— 418.
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— Realprogymn. 2. 756,
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Dirett. 577.
—, Gnmn. Oberl. 418.
—, Realgymn.DOberl.667.
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—, dögl. 748.
—, Lehrerin 541.
Kleiner 423.
Kleinert 308. 599.
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Rath 415. 718.
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— — Direft.427.
—, — ıc. Lehrerin
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Kölbing 471.
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Gymn. Oberl. 585.
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Kopp 755.
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—, —— 8. 668.
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Rath 308.
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Brof. 256.
—, — Reafgumn. 2. 420.
— Oberl. —
Kraufe, Semin.HI1fel.669.
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—, Zonfünftlerin 159.
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Kreuter 419.
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Kröcher 251.
Kröhnert 666.
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Krliger, a. o. Vrof. 756.
—, — Dberl. 428.
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— — Oberl.580.
—, Schul, — 424.
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direft. 422.
—, Lehrerin 638.
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— — (ni. 671.
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—* a.o. Prof. 576.
Schull. Kantor 243.
—, Tehrerin 638.
Landgraf 755.
Landois 472.
Landsberg, Gymn. 2.578.
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Krs⸗Schulinſpelt.
—, a. o. Vrof. 664.
—, Gymn. L. 751.
—, Semin. Dirkt. Schul ⸗
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—, Schull. 254.
— Lehrerin 633.
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Langenbed 254.
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Lüble 581.
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Lucke 667.
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Lüders 428.
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Dreh y — 750.
Miel A — 2.251.
—, I. Lehrerin
Mießner 213.
Milde 753.
Milner 248.
Minnigerode 470. 664.
—
mans,» g“ Er 471.
—, ar — Selr.,
Kzlrth 748.
Möller, o. Prof. 471.
—, GSymn. Direkt. 427.
= — Kantor
Mohrhoff 541.
1886.
789
Mohrmann 248.
Momber 419.
Mommien 481.
Moratzki 672.
Morgenftern 247.
Morszed 541.
Mosler 246.
Movius 541.
M
Müller, o. "Brof. 472.
—, Gymn. Oberl,, Prof.
(Zeig) 427.
_ ‚ begl. —X (Wiesba-
—, * Oberl. ( Won⸗
growitz) 544.
ig)
—, degl. (Breslau) 577.
—, degl.(Attendorn) 666.
—, Gymn.?. (Köln) 419.
—, , dagl. (Gitter8105)586.
— udniſqh Gymm.vL. 678.
— Realgymn. 2. 751.
—, Semin. Hlfel. 544.
—, Bräpar. Anft. 2. 582.
_, 23 Kantor 254.
—, , dgl. 671.
—, dgl. 755.
—, -_ 541.
=, Elia, Kandidatin
—, — 541.
eichen⸗ ꝛc. Lehrerin
Milller · Breslau 416.
Milllers 669.
Münter 246. 255.
Mublad 578.
Munther -
Napier 472. 674.
Natorp, a. 0. Prof. 416.
—, Realgymn. Oberl.,
Brof. 751.
Nauen 672.
Naunyn 242. 747.
Nawrath 425.
Nemis 582.
Nester 581.
Neubauer 247.
Neufert 667.
Neubäufer 309. 473.
——— Bildhauer 158.
—, Brogymn. 2. 7
—, —— Anſt. Stier.
_ — 541.
=, > en 3 Kandidatin
545.
-, —— ꝛc. Lehrerin
Nieberding 673.
Nieberg 417.
Niedermener 425.
Niehues 309. 600.
— ya Rath
—, — Bu.
Niemer 421.
Niemeyer 585.
Nienaber 574. 574. 585.
Niepel 584.
Miele 470, 665.
Nietzli 250.
Nitutowali 749.
Nifien 309. 473.
Nirdorf 584.
Noad 421.
Nöbel 541
Nordhoff 576.
Nordmann 633.
Nothnagel 247.
O.
Oberbeck 416. 471. 575.
Oberbid 809.
Del er 428.
Deblihläger 419.
von der Delsnitz 427
Deltjen 664.
Detler 576.
Dpig Gymn. Oberl. 666.
, Shula. Kandid. 544.
Ormanns 582.
247. 493.
DOftendorf 309.
Ditilie 545.
52
* ————
—, Progymn. 2. 752.
‚ Semin. Direft. 753.
u, Studirender- 539.
Open 665. -
P.
Paalzow, Brot, = techn.
Hochſch. 4
—, —— im
—8 "669,
Pabft 574
Pätſch 246.
Pätold 425.
Balm 754.
Pape 469. -
Vaple 633
Partſch 470.
Vaſchle 424.
Vaſſow 541.
Paul 248.
Benzler 750.
Beronne 541.
Perwo 541.
Peter, Gymn. Oberl.,
Prof. 417.
—, Lehrerin 633.
Peters 577..
Peterſen, Gymn. v.
(Flensburg 539.
—, degli. (Plön) 750.
Beterion 346. 544
Yeterwits 244.
Petong 256.
Kannthmidt, Brof.,
Maler 157.
—, —— 8. 581.
Bfig ner
ru — Oberl. 666.
Semin. Hlfsl. 753.
Bfundt 544.
Vhilippfon 41.
Philips 422.
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Pickert 750.
Biechotta 750.
Pieper, Gymn. 2. 749.
— , Realgymn.Oberl.75l.
Pierion 539.
Bincne 748.
Piper, a. o. Prof. 575.
—, GEymn. 2. 586.
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Pietih, a. o. Brof. 415.
Schull. 671.
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Piſchel 576.
Bland 416.
Blatih 574.
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Pliſchle 251.
Plöttner 668.
v. Boblodi 545.
Bohhammer 471.
Volaczel 753.
Polthier 249.
Voſſe 54.
Brange 6 672.
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Breimig „ge Dult 633.
Vretzſch 53
Preuſchoff 248.
Priem 248,
Prien 421.
Pries 579.
Prinz 422.
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Nirigel 633.
Probſt 470.
Profittlic 252.
Probafel 750.
Prüfer 546.
Prügpmann 546.
Puchat 158.
Buttlammer geb. Mad
633.
Pyſall 672.
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dv. —*— aniu⸗ 335.
Rahnenführer 755.
Rambeau 580,
Ramm 254.
Ranfft 244.
v. Ranke 415.
Ranke 576. -
Nathte, En 2. 419.
Schull.
v. re 545.
Raydt 674.
Rechenbach 417.
Nedling 243.
Nedepenning 250.
Nedmer 54.
Rehbaum 428.
Rehbronn 669.
NRehmte 415.
Rehrmann 586.
Reich 539.
Reichel 213.
v. Reichendach 754.
Neichert 254. -
Neide 575.
Reifferſcheid, 0. Brof.
(Greifswald) 470.
BL Eee —— 470.
Reim, Ben. ‘8. 750.
—, Lehrerin 541.
Reimann, Gymn. Direkt.
7149.
— Oberl. Prof.
—, — L. 681.
— Hauptlehrer 584.
Nein, o. Brof. 473.
—, vLehterin 214.
Reinhard 308.
Reinhold 755.
Reinide 633.
Reinte 472.
Reintgen 421.
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—, Schula. Kandid. 539.
Reisner 214..
Reiß 481.
Reiwald 541.
Reling 582.
Rempel 253.
Rennemann 633.
Reſchenberg 539.
Retzow 584.
Reuleaur 577.
Reufh 474. .
Reuſchert 346. 758.
Neuß 633.
Reuter 579.
Reymann 426.
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Konſiſt. Rath 308.
— Gymn. Oberl. 418.
„Realprogymn. 8.421.
_, , Semin. Direft. 669.
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Riebe 673.
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Riedler 494.
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Niemenfchneider 245.
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Rietſchel 577.
Nie 541.
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Ritter 417.
Rittweger 579.
Robert 480. 481. 481.
Nodenberg 493.
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Rödel 250. 539.
Röder, Gymn.Oberl.4 18.
—, Lehrerin 541.
Rödiger 575.
Röhrih 750.
Römer 633.
Nöje 54.
Röſen 677.
Rösner 756.
Mößler —*
Röthig
—** — Oberl.418
—, Gymn. L. 249.
Rogge 755.
- Roggenbud 346.
Rogowsli 669.
Rohde 755.
Rohden 425.
Er 7152.
Rohr 750.
Rohrer 669.
Rolappe 541.
Rona 599.
Rooumel 585.
Ropers 544.
Roſe 213.
— 633.
Rofentranz 674.
‚Rojentreter 582,
Roßberg 667.
Rojumel 250.
Roth 581.
Nother 346.
Rothlegel 418.
D. . und Banthen
191
Roy 669.
Rubner 576.
Rudolph, Oberl. e. höh.
——— 423.
—, Schull. 544,
Rüdiger 633.
Ritdorff 493.
Rühl 469.
Rüblmann 493.
Ruloff 545.
Rump 421.
Rumesfeld 254.
Rupp 674.
Ruſchhaupt 539.
2.
Saal 251.
Sachau 481. 481.
Sadert 755.
Sachſe, Gymn. 2. 256.
—, Lehrerin 541.
Sämiſch 576.
Sänger 419.
Salinger 669.
Saltowsli 472.
Sallet 423.
v. Sallet 481,
Salgmann 158.
Sander, erfter Schull.,
Kantor 425.
—, Lehrerin 213.
Sandmann 250.
Sarre 542.
Sarres 213.
&artori 579. |
Saß 415.
Saffenberg 426.
Safjenfeld 418.
Sauer 754.
Sauerland 256.
Sauppe 472, _
Saure 422.
Sarenber er Bd
lau) 24 s
—, bögl. —— 665.
—. a e. techn. Br
—, aut. 539.
_, — „26. Lehrerin
häler 638.
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Schaper 539.
Scharlach 582. 753.
Scheel 672. .
Scheidt 213. .
Scheithauer 751.
— ——
‚ Realgymn. —
vrof. 250. 751
——— Realgynın.?. 420.
— Kandidatin
Scheppig 309.
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—, erfter Schul. 24.
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Scetter 633
Sceuermann 245.
Schid 747. .
—— 580.
Schiff 6636.
Schilling 51.
Shilings 577.
| Sonn; In,
—— 584.
Schippke 579.
Schirmeiſter 418.
Schirmer 332,
Schirmer 426. 583.
Shirrmann 427.,
Schlamelder 244.
Schlapp. 420.
Edler 243.
Schlötcke 541.
Schlottmann 307.
Schlupp 9—
Krs · Schulin ·
ipekt. Pfarrer 243.
-_ ‚ Sum. 8 L. u. Adjunkt
Schmarſow 575.
Schmeding 686.
Schmeidfer 158. 599,
Schmidt, o. Prof. (Bres-
lau) 470.
—, dogl. Marburg) 473.
‚ ®ymn. Oberl., Prof.
—— 248.
—, dogl. Dog! (Brom:
berg) 4l
—, Gymn. Oberl.(Gum-
binnen) 248.
— ‚degl,(Rönigsberg)585.
52*
— 8— Gymn. L. (Ber-
—, degl. —* Ob.
Schl.)5
—, dogi. —— 667.
— =, begl. (Eiberfeld) 667.
=. Beslgyun. Direft.
—, Oberrealſch. 2
—, Ötubdirender, —
589.
—, Semin. Hlfsl. 753.
—, — Schull., Kantor
er Schul. „gm
—, bögl.
—— Kandidatin
546.
—, =, Sinn ıc. Lehrerin
—, dogl. 633.
—, Turnlehrerin 633.
Säit, & Schull. 254.
Sämig, 0. — 470.
— Anſt. Hifel.
S ae 6ri.
Schneider, 0. Prof. 471.
—, a. 0. Prof. 246. 470.
—, Senator, Mufitdirelt.,
Brof. 585.
-, —— —
418.
—, dogl. (Berlin) 577.
—, Gymn. L. 750.
—, Realgymn. Oberl.,
Prof. 420.
nell 421.
Schönn 751.
Shönwälder 663. 664.
Shöttler 428.
zu 747.
ae 674.
Schrader, Univ. Kurat.,
Geh. Reg. Rath 241.
792
Schrader, o. Brof. 481.
—, Realgymn.2.250.756.
Scäramm, Realgymn.
Oberl., Brof. 673.
—, Schull., Kantor 425.
—— 254.
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Schreiber, zen Anſt.
Hlfsl. 583
—, Lehrerin 634.
Schröder, Krs · Schulinſp.,
Superint. 243.
—, o. Prof. 246.
—, aladem. 2. 417.
—, Gymn. Oberl. 418.
— , Lehrerin 41.
Schröter, o. Prof. 470,
—, Kirhihull. 426.
—, —— Kandidatin
Sam 546.
Schuchardt 243.
Schuller 749.
Schürmann, erfterSemin.
2. 582.
—, Hauptl. 254.
Sit, 544.
ig, Ka Oberl.,
a Sau. Ki Htfet.588.
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v. Schü
Schiltze, Squil. 584.
— — ꝛc. Lehrerin
* —
v. Schulte 600.
Schultheiß 64.
Schultz, Geh. Reg. u. Pro⸗
— Schulrath 309.
—, DA BAER: Rath
—, — Oberl. 749.
—, Hauptl. 425.
—, Lehreriu 541.
—, degl. 634.
— Gymn. Oberl.
—, — L. 750.
——— Rektor
—, — * 544.
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Geh. Yırftizrath 426.
Schulz, wer 2. (Lands⸗
249.
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—, degl. (Stettin) 249.
—, dgl. (Ohlau) 579.
—, Realprogymn.?. 251.
Schulze, o. Prof. 470.
—, Eenator, Prof. 243.
= Gymn. Direlt. 417.
‚ Semin. Direlt. 581.
—, ie „Lehrerin 634.
‚ Lehrerin 541.
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Scumader, Realgymn.
ti. 585.
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Shut "666.
Schuppe 470.
Schur 748.
Schuſter 750.
Schutt 425.
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Schwane 472. 600.
Schmanert 470.
Schwartz 308.
Schwarz, a. 0. Prof. 416.
—, techniſch Gymn. L. 673.
—, Realgymn.Oberl. 673.
—, Realgymn. 2. 667.
—, 188 2. 421.
—, Schull. 755.
—, Handarb. ıc. Pehrerin
634.
Schwatlo 255.
Schwedendied 309.
Schwedowitz 425.
Schwendener 470.
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Serbed 255.
Seeck 470. 664.
Seelig 580.
en 678.
Seger
Seibt, ae. Oberl.,
Br of. 421.
—, — Kandidatin
ei — 63.
—, Handarb. ıc. Lehrerin
213.
Seidler 546.
Seifert, Gymn. 2. 750.
—, Zurnlehrerin 542.
Selle 250.
Sellentin, —
Oberl. 752.
—, Semin. L. 669.
Seltin 544.
Semiſch 308. 748.
van Genden 309.
Serno 255.
Seuffert 59.
Seyffert 417.
Sidel 664.
Sieg 244.
Siegert 585.
Sieglerjmidt 428.
GSiemering 480.
Siemt 752.
Sierola 247.
Silberborth 539.
Simon, Gymn. 2. 578.
— , Tumlehrerin 542.
Einger 542.
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Storczyl 670
Störnidi 733.
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—— —
Söhnge 4
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Sommer 248.
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Spamer, Gym. 8. 751.
—, Realprogymn. %. 251.
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—, Gymnm. Oberl. 666.
Spanuth 428.
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Spider 472.
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Spielhagen 634.
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309.
—, Gymn. Oberl. 248.
Spölgen 667.
Spohrmann 243.
Sporenberg 254.
Springer 416.
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Ständer 246.
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ee —— ——
793
Stahl, Prof. e.tehn. Hodh-
ſchule 674.
Stamm 580.
Stammler 576.
Stanger 751.
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Starter 750.
Stehow 255.
Steffed 243.
Steig 249.
Steinbrüd TA.
Steinhaufen, Gymn.
berl. 577.
Semin. 8. 586.
Sieneberg 7 751.
Stengel 473.
Steppuhn
Steyer 150.
Stida 575.
Stier 493.
Stiller 417.
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Stöver 544.
Stöwer 544.
Stoffela 421.
Stord 309. 472.
Storbeur 415.
Storz 346. 428.
Strad 416.
| Strasburger 474.
Straßburg 244.
Straube 634.
Straud 752.
Strebitfi 585.
Streuer 539.
Struve 544.
Studemund 664.
Sturm 472.
* 471.
Suchowiak 346.
Stindermann 578.
Sumpff 419.
Suntel 544.
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Symalla 244.
v. Ezejepansti 542.
Szelinsti 247.
Szymanski 249.
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Tänzer 542.
Tamanti 542.
Tanger 251.
n 634.
Stern, we aift- 416.
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Taubert 749.
Tchorſch 24.
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L. 580
—, Realſch. L. 421.
Terlinden 674.
Tetzlaff 578.
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Teuſch 544.
Teutenberg 254.
Theel 670.
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Thiele 469.
Thiemann 750.
Thilo 308.
Thöldte 544.
Thoms 584.
| Thorbede 576.
Tied 427.
Tiemann, 8. e. böh
Mädchenſch. 9—
—, erſter Schull. 584
Till 544.
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Oberl. 248.
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Tiſcher 750.
Tobler 469.
Todt 585.
v. Tönges 634.
Töpler 423.
Tohte 749.
Trautmann 473. 665.
Treibel 245.
v. Treitſchle 245.
Trendelenburg 481.
Triebel 245.
Triemel 749.
Triller 251.
Troſſin 672.
Trouillas 752.
Tſchackert, Provinz.
Schulrath 309.
—, o. Vrof. 469.
Tſchiersle 583.
Tſchirch 250.
v. Tſchudi 416.
Zuaillon 158.
Tüffers 544.
Tumpel 249.
Turma 346.
Tyrol 574.
Gymn.
v. Uhde 157.
Uhdolph 418.
Ulbrich 426.
Ulmann 470.
Ulrich, Prof. e. techn.
Hochſch. 243. 335.
—, Gymn. 2. 240.
Unruh 578.
Unverzagt 674.
Urban h
Urlaub 753.
Uthoff 419.
Baibinger am.
v. la ig St. George
— 309.
Bater 663. 664.
Batter 253.
Bel; 54.
Bererunffe 546.
Berhas 157.
Berres 427.
Bieth 756.
Bietor 473.
Birdom 481.
Bier 577.
Boderadt 247.
Bölder 668.
Bölkel 255.
Bölter 542.
Bogel, erfter Schul. 671.
—, —, Sehrerin 542.
— Kandidatin
— 420
Vogels 419.
Voges 419.
en; Provinz Schul⸗
ath 255.
—, — (Kiel) 416.
-, de
Gymn. Oberl. 666.
—. — Direkt. 672.
Boigt, o. Prof. 308.
„Gymn. L. 578.
— erſter Semin. 2. 422.
Schull. 589.
Boldmar 422.
Bolhard 471,
(Sreijswald)
794
Bolt 545.
v. Boltmann 575.
Boltmer 426.
Vollbrecht 673.
Bollmar 670.
Vollmer 256.
B:llmöller 472.
Bolquardien 472,
Bonhöne 419.
Bordied 250.
Bof, Gymn. L. 539.
—, — Element. L.
—, Hausvater 583.
Schull. 426
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ey. 419.
Dad 419.
Wader 419.
Wätzoldt 422.
BWagentneht 252.
Wagenmann 308.
Ta; 0. Prof. (Berlin)
243.
‚deal: (Göttingen) 472.
—, = "Broi. 664.
Gymn. Oberl.
‚ Oymn. U 749.
22 ꝛc. Lehrerin
213
Wahl 634.
Wahner 248.
Walde 252.
Wallmann 542.
Walter, o. Brof. 469,
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— dgl. 585.
Walther, Gymn. Oberl.,
Prof. 248.
— —— L. 421.
7 Anft. Direft.
. 585.
wo Bee.
Walzel 672.
Bangerin 471.
Wannenmadher 586.
Warnede 670.
Wartenberg 634.
Waſchow
Waſewitz 542.
Wattenbach 481.
Weber, o. Prof. 473.
—, Yıfarrer 473.
149.
ö— — — mn —
Weber, Gymn. Oberl.418.
‚ dögl. 418.
—, Gymn v. 751.
— Oberl.
—, ur Anſt. Hifsl.
—, — 254.
chull. 545.
Websky 575.
Weck 250.
Wedelin 574. 574
Wedell 244.
Wegelin 634.
Wegner 634.
Wehrmann, ge a
—, Gemwerbeid. 7
Veicelt 673.
Weidgen 668.
Weiland, erfter Semin. L.
582.
—, Lehrerin 634.
Weingarten 308.
Weinhold 309. 470.
Weis 419.
Weile, Oymn. ?. 249.
— — ꝛe. Lehrerin
Weiß, Ober⸗Konſiſt. u.
He Rath, o. Prof.
Semn. L8. 243.-
Weißenfels, ‚ Gyum.Oberl.
—, GEymn. Dberl. 578.
Weißflog 545.
er 252.
Weib 58
3 469.
Wellhauſen 416.
Wellmann, Gymn.Oberl.,
Brof. 247.
—, Gym 2. 750.
Wende 252.
Wendel, Hauptl., Mufit
direlt. i
—, Zurmlehreriu 542.
Wendelborn 581.
Wendlandt 418.
Wendt 674.
Weniger 425.
Wenk 255.
256.
Wentzel 756.
Wernele 243.
Werner, Gymn. Oberl.
585
-, Oymn 2. 249.
— — L. 250.
—, Lauf, Anft. 2. 583.
—, SEchull. 255.
Wernide 575.
Werth 664. 748.
Wetelamp 540.
Wetzſtein 481.
Wihmann 672.
Widop 421.
Wicztowsti 585.
Widmann 421.
Wiechmann 244.
Wiedaſch 308.
Wiedemann 540.
Wiehle 426.
Wieſe 158. 417.
Wieſing 420.
Wiesner 578.
Wiesniewsli 582
Wigand 473. 576.
ilamowig Möllendorf
472.
Wilde 255.
Wilczel 346.
—— 308.
Wille 582.
Wille 574.
Willerding 427.
Willing 542.
Wilmanns 309. 473.
Wilmers 249.
Wilms 428.
Winkelmann 244.
Winkler 493.
Winnites 669.
795
—— 4*3 Ob. Reg.
—, ne Aufl. Dirigent
—, Sin. 756.
v. Winterfeld,
Major 481.
—, Lehrerin 542.
Wirfel 417.
Wiſchhuſen 542.
Wistemann 577.
Witte 473.
v. Wittich 255.
Wittneben 418. 751.
Wittrod 585.
Wleklinsli 346.
Gener.
Wolf 578.
Wolff, Dozent e. techn.
Hochſch., Landbau⸗
inipelt., Brof. 416.
—, aladem. Mufikdirelt.,
"a 576.
‚ Bildhauer 158.
en vol, Senator,
vloſ 480.
—, 2: ‚Dberl. (Katto-
wit
‚ dgl. (Altona) 666.
—, Realgymn. 2. 250.
un 248.
Wollmann 255.
Wolsti 425.
Wolter 581.
Woltersdorf 420.
Wonnberger 674.
Worft 586.
Drud ren 3. 8. Starde in Berlin.
MWronsiy 421.
Milllner 493.
Miüftenfeld 664.
a e. höh. Brgrid.
—, Präpar. Aufl. 2. 753.
Wunnede «
Wunſchmann 754.
3.
en 213.
Zeiste 542.
Reitichel 578.
Zeller 469.
Zente 244.
Beter 751.
Zettel 586.
Zeufchner 253.
iaja 579.
iegler 542.
iller 419.
immermann 248.
Kader 246.
Zoppritz 426.
orn 418.
ud 254.
n 754.
Bummi 579.
upita 469.
werichte 415.
Statiſtiſche Mittheilungen
über
das höhere Unterrichtswejen
Königreih Preußen.
Veröffentliht als Beilage zum Gentralblatt ber gejammten
Unte rrichtsverwaltung.
2. Heft 1885.
Berlin 1885.
Verlag von Wilhelm Hertz.
(Beſſerſche Buchhandlung.)
Behrenitrage 17
Vorwort.
Das zweite Ergänzungsheft enthält im Anſchluß an das erite die
ftatiftiijchen Mittheilungen über bas höhere Unterrichtsweſen für das
Jahr 1. April 1884/5 und find demſelben neu hinzugefügt Nachrichten
über die Polytehniihen Schulen und Kunſt-Akademien, erjtere den
Zeitraum vom 1. Oftober 1883 bis dahin 1885, letztere das Jahr
1. April 1884/5 umfaſſend. Gleichfalls treten hinzu eine Tabelle über
die Bewegungen unter den angeitellten Lehrern der Gymnafial- und
Real-Lehranftalten und Ueberſichten über die an diejen Anftalten während
der Schuljahre 1. Dftober 1883/4 und 1. April 1884/5 bejchäftigten
Probekandidaten.
I. Univerfifäten, Cehnifhe KHockſciulen und
Runfl-Akademien.
A. Univerjitäten,
2 — Sa die Zahl der Lehrer an den Univerjitäten 1. April
2 Meberfühe BE die Zahl der Stubirenden an den Univerfitäten 1. April
188
. Zahl der — — an den Univerſitäten von Michaelis 1883 bis
Oſtern 1885.
B. Techniſche Hochſchulen.
.Ueberſicht über die Zahl der Lehrer an den Techniſchen Hochſchulen
1. Oftober 1883/5.
. Ueberfiht über die Zahl der Studirenden ıc. an den Technijchen Hoch:
ſchulen mit Berüdjichtigung der Heimathsverhältniſſe 1. Oktober
1883/56. wi
‚ Meberficht über die Stubirenden der Techniichen Hochſchulen nach den
Schulzeugniſſen 1. Dftober 1883/56.
C. Kunft-Afademien.]
. Meberficht über die Frequenz an den zur Pflege der bildenden Künite
vorhandenen Staatslehrinitituten
a) für das Sommer:Semejter 1884,
b) für das Winter-Semefter 1884/5.
. Ueberſicht über die Frequenz an den zur Pflege der Muſik vorhandenen
Staatslehrinftituten
a) für das Sommer-Semejter 1884.
b) für das Winter:Semejter 1884/5.
A. Univder
1. Ueberficht über die Dahl der Lehrer an den “Univerfitäten,
vom Sommerfemefter 1884
— ——— ——— —
Evangeliih-theol. Katholiſch · theol. Juriſtiſche
Fakultat walultät Jakultat
I TE & | E
“ o >
u . E * * = = z
Univerfität sc. sie |$ E|l.|°7 Eil2|*
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leitiel. 5 :|!>1,.)® S
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zI2|Is|sI=2|2/5 |315| 21|2|19
EeiejEIıEIE/ S ı E51 2 Je I 2 | 5%
SIEISIEIS IS | E12) 3 | JE
sialislal:s > :5—je1519,5 | ”
Berlin ©. 154 } 31 83 — — /—- [16 t 4 6
B. 1584585 Bi 1ı 4 3 — — — 10 J 3 8
Bonn S. 1884 nñ — 211 ee — r 7 = 3 2
W. 12648581. — 2 Pa LESE ee, DB :|_iıla
I |
Breslau ©. 1884 711211 a er 318121202
R. 138485 7 — — 1 2 — = 3 al
ı | |
Böttingen ©. 1864 (a een u u Dre Bere Dre re ee a | =
W. 1854/85 en 2 i -- — ln 9 — | 1—
Greifawald ©. 1854 s|l-| ı| ıJ-ı-|-!-I >| -! 2] ı
a2 -I-1- - [| - 4
Salle S. 1884 71.4 1 — —— m |
W. 1884ſ18661 — ifo — 21 14 — —
Kiel S. 1804 bI|- | 1, -t—-|-ı|ı —|-— sIi- |. 1
W. 183478 d — l — — — — — b — — 1
Königsberg 3. 1854 5 — i ill lo [7 | — — —
W. ih 5 — 2). —— 0) De BE) pi
| | | |
Harburg S. 1854 ‘I | — 2 ee re [pe a 3
W. 1834/50 Da —_— Re 1a were 3 3
u j | u |
Müänfter S. 1884 — — — 31-1, 2 1124— |-|-
B. 1851881 — - — b 8 1 — — — 1—
Braunsberng ©. 18i | - — — — ten
W. 155485] — - | - — ı = |.- u Be Ge a re
+) Darunter 3 leſende Vlitglieder ber Akademie der Wiſſenſchaften.
) Darunter 1 lejenbes Mitglied ber Atademie der Wiſſenſchaften.
) Darunter 2 mit Haltung von Borlefungen beauftragt.
der Akademie zu Münfter und dem Lycenm zu Srannsberg
bis zum Winterfemefter 1884/85.
fitäten.
a wa pe ang
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u pp wg am uswolasgk
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ajaquo au 2109333 naguiinyg
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uaiolſaloach Ayymusglenänn
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urao laourge ado aaueg
—
uaaolploꝛg
oapnu⸗oqꝛo
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usollajoit apıpmgzondnn
Fakultät
masollajosghıeıouog
Philoſophiſche
u⸗ꝛollaor; pſurqae
usputlog mark
uaao laloah stpııtuagionsAnn
Fakultät
|
waıollsjosfh:iraousd
Me diziniſche
ualojaleık spyjımagio
1*
10
11
4
2. Ueberficht über die Zahl der Studirenden anf den Univerfitäten,
vom Sommerfemefter 1884 bis
L. Summarifde
Greiſswald
Halle
Kiel
zu
Univerfität ı.
so Bo 8“ ws
6
Ba Bm Ba Bm 3
sc“ 86
1384
1384,85
1834
. 1894/85
1884
1834/85
1834
1884/85
1834
. 1884/85
1884
1884/85
1584
1834/85
1884
1884/85
1884
1884,85
1354
. 1884/85
1334
. 1834/85
5
der Akademie zu Münfter und dem Kyteum zu Sraunsberg
zum Winterfemefter 1884/85.
Aeserſicht.
Medlain iſcht VPhiloſophiſche Geſammtzahl ber immas
Faku Fakultät.
1
|
|
776 148
919 214
277 12
237 14
413
363
148 4
152 38
49 3%
3865 22
240 8
259 37
143 32
130 25
242 25
220 22
171 30
6
Erläuterungen.
1. AB- und Bugang der Studirenden
vom Sommerjemefter 1884 bis zum Winterjemefter 1384/85.
Am Gommerfemehter waren: Im Binterjemeiter:
Univerfität se. | Breftans Gelammtych!
* Jahr | nn e | —— Jahr —— Bugang — —
| San iemefter Stubirenben.
ı | Berkin 1RA4 | 4154 ı 12 183485 | 202 2084 3006
2| Bonn "Taıssi | 1207 (9 421 18846 Tan 294 1080
a Breblau 1884 | 1481 379 138485 na | 1389
* Böttingen 1834 | 1025 326 1884:85 we 993
5 Greifömalb 1884 © (a) N 15485 | LEN 226 858
6, Balle 184 | 1602 403 1839801 1130 492 1631
| Da
7| Niet 1884 36! 181 1884,85 2 | 18 | 387
1 Nönigäberg 1884 935 (56) | 196 185455 739 | 148 | 887
9) Marburg 1884 | 80% 322 133485 481 | 227 708
10 | Münfter 1881 | 33% | “0 138485 243 97 340
11! Braumäberg 1884 2 | in 188486 | 15 i 16
Anmerkung. Die Zahlen in Parentheſe bezeichnen bie nachtrüglich Immatrikultrien.
2. Pie Zahl der in den ar . Fakultäten als immafrikufirt auf-
rien Preufen.
mit bem Br IE
Semefter. | Zeugnig nad $ 3
ber |der Bor:
Reife. ſchriften men.
vom Eh
welche ber lanbmwirtbichaftlichen Alabemie zu Poppelsborf an-
gehören.
3. 1881 | 1177
B. 1884/85) 1272 | 2n5 | 1597 . 188485 99 10 | 109
2 Bonn ©. 1881 328 56 | 334 Eönigäberg |®. 1884 28 “0 | 335
®. 188485 288 54 | 342 1RB485| 2774 32 | 306
3 Breslau |. 1884 398 116 5141 9 Warburg 1884 269 | 2 | 331
| m. 1 | 1 | 7 188085 195 | 53 | 248
‚Göttingen ©. 1884 338 0 | 388 | 10 Münfter 1884 157 mn | 168
| W. 1834/800 304 48 | 362 | . 1884/85) 150 6 | 16
Sireifäwald |3. 1884 122 14 136 11 Braunsbergj®- 1884 6 _ 13
) ®. 1884/85) 113 16 | 189 @. 188486 6 | — 5
|
6 bau⸗ ©. 1884 327 | 17 | 4 |
m. 1684801 322 | 129 461 |
8. In Berlin hören außer ben immatrifulirten Stubiren: Sommerien. | Binteriem.
ben bie Univerfitätövorlefungen : 1884, te | 1mans 1884/88.
= Nicht immatritulattonsfähige Preuhen und Nichtpreußen, welche vom
Rektor zum Hören von erg — worden ind . . = | .
b. Stubiernde ber milttärärgtlien Bildungsanftaltn . . 2. »
unb find zum Hören von Borlefungen — berechtigt:
=. Studitende der techniſchen Hochſchuieeeee 2 nn nen 657 559
b, Stubirende ber Bergsällabemie . » 2 2 no mn ner ne 123 152
o. —— des —— — — melde im Be bes Ber
siheins zum einjährigen Milttärblenit mb. . » + - - 78 140
a. —* be der Aiabemie ber utt—7 112 123
4. Unter ben mmatrifulitten ber — —
zu Bonn befinden ſi
Gruben © > 2: 20 20er 79 69
BIpHuan: ae ee ae tn 13 14
ee ee Be er et 7 - 83
i
II. überſicht nad) der
von Dftern 1884
Zuriſtiſche
Fatultai
Heimath der Immatrilulirten
W. 1884/85
J 1. Berlin.
1. aus Preußen . 4662| 571 — — 7951 MT} 776 | 919
darunter immatrit. in dem beein. Sem. 138 | 2171 — — 180 | 451 | 212 | 298
2, aus ben übrigen deutſchen Staaten . . 21 *81 — — 117 190 59 %
(1+2) aus dem beutichen Reihe überhaupt 483 635 _ — 912 1167 835 | 1015
3. aus ben übrigen europäliden Staaten . . 15 311 — — 45 66 61 64
darunter m Deutj@eDefterreidher er - — — — 3 ıl -—| —
Shmeiger . El 7 161 — — 11 21 6 8
4. aus aufkereuropäifhen Zänbern . j 5 0] — _ 7 9 28 54
darunter aud a) Airifa . » » 2 2 0. — — — — — — 2 1
Ri — FE GP a 9 — — 4 6 20 45
ee 1 1 — — 3 6 8
(24344) “2 Ann Ray 41 10] — — 160 265 | 148 214
2. Bonn.
1. aus Preußen 82 69 82 8 259 ı 235 277! 237
barunter immatrit. in bem begeichn. Sem. 36 21 28 115 14 82 9 | 29
2. aus den übrigen deutſchen Staaten . 3 5 1 1 17 17 9 9
(1-++2) aus bem deutſchen Reiche überhaupt RE 74 83 82 76 252 286 ı 246
3. aus ben übrigen europätihen Staaten . . 2 1 — 2 —J 2
darunter a) Deutſch⸗Oeſterreicher ge _ — — — — — * | —
eine : 1—2—1—— 1—— 1121—
4, aus außereuropälſchen Ländern R 1 — — — — — 2 3
barunter aus Amerila . : 2 2. . 1 | _ _ _ — — 2 3
(24344) Mct- dreußen i 6 5 N 31 21 21 2| 14
83. Breilam.
1. aus Preußen . 152 ı 152 169 10 198 | 185 413 363
Darunter immatrit. in dem bejeidm. Gem. | 52 2] 40) | 81) 56] | 68
2. aus den übrigen beutihen Staaten . - 2 ıl -— | — 4 58 2 3
(14-2) aus kn deutfchen Reiche überhaupt 154 153 169 ; 150 | 202 190 1 415 366
3, aus den übrigen europäiiden Staaten . . _ | _- I — 1 2|-6/| 3
darunter » —— — ds - J — — — 1 1 11 —
iur » F — — — — _ — — —
4. aus außereuropälfchen ändern . _ — — | — — — 1 1
darunter aus a) Afrita . . . — — — — — — 1 1
b) Amerita — — — — — — — —
22444) Nicht⸗Preußen 2 ii —- — 5 7 R 7
4. Göttingen. .
1. aus Preußen 144 ! 154 — — 115 118 148 152
2* immatrit. in dem bezeichn Gem. s| HI — — s| 5 7| 4%
2. aus bem übrigen deutſchen Staaten . . . 7 201 — — 33 28 28 25
u) aus bem beutfchen Reihe überhaupt 171! 174 — — 148 146 176 177
3. aus den übrigen europätfhen Staaten . . 3 8l- — b 7 3 7
darunter e rn en — —— — — — 11 — —
b) Schmeiger - ü .. — 41 — — — 31 — —
4. aus außereuropäiichen Yänbern . en _ | _ — — 4 2 10 6
darunter aus a) Aftia » . . v2.“ — — — — — — 1 1
5 Feier Age Vera) Ber re ıl el si 58
co) Wien -. .» 0... — — — — — — _
(24344) RihtsPruen . .: .. + 30 | al — _ 42 37 4 38
Hreimath der Immatriknlirten
bis Oftern 1885.
Philofjophiihe Falultät
Gelammizahl
ber
Philofopgie, | Mathematik und i
Woilologie unb Matte Kameralien und | Pharmazie und —
Geſchicht⸗ wiffenfcpaften Landwirthſchaft | Zahnbelltunde
|
2 |: F |:
— gi ‘ia
1. Berlin.
64 I 70 | 69 641 20 19 122 147 1 1408 | 1527 | 3441
145 19 122 185 8 6 En) 59 325 | 446 855 | 1412
89 71 89 9103 b 10 16 17 19 | 221 396
763 su 681 744 25 29 138 164 | 1607 | 1748 | 3837 | 4566
73 R 4 51 9 8 _ 1 123 238 152 | 313
d 4 _ 1 2? | — _ _ 7 d 10 6
1 20 8 7 _ _ — _ 14 27 43 73
9 34 12 18 2 si - — 33 65 3 128
„| Z31 To si 2e|Iı st - | - a) 72 | 112
_ 1 2 2 I — _ _ _ 2 3 12 16
181 217 142 172 16 21 16 18 355 428 718 | 1126
2. Bonn
183 162 92 83 79 69 3 28 | 384 342 1 10% | 964
29 39 25 35 24 9 0 | 1% AB 462 | 231
25 4 4 9 9 1 _ 43 | 38 73 70
212 187 96 87 BR 78 31 aa | 427 | 380 | 1187 | 1094
14 11 8 7 bI —- Pe 268 3 36 32
1 1 ar —— 1 1 = — 2! 2 2 2
3 1 = — — _ — 3 | 1 3° 2
5 Q == 9 _ — — — — 11 8 14
gu 1 — _ — 11 14
48 45 12 s| 3 Mm 1 2.1.uaJ @l am!
8. Breßlam, .
ww | 29 128 | 116 28 32 49 58 | 514 | 497 | 1446 | 1347
68 62 15 13 8 12 4,97 | 104 358 | 270
7 1 = — _ - -_ 7 8 15 17
sı6 | 290 | 128 116 28 32 49 68 | 521 505 | 1450 | 1564
10 » | — _ 2 2 _ _ 12 17 18 P77
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4. Götting m
191 181 161 138 4.7, 58 25? 27 | 38 352 75 | 776
50 3 19 2: 141 7 8 “ 241 210
37 43 36 38 -— 1 2 2 31% 6 163 159
228 224 7 | 176 11 | 8 27 ”w | 463 438 958 934
10 6 2 3 2 -_ _ 15 10 ‘26 32
— — — — — — — — — _ - 1
— — — — — | _ — — — — — 7.
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Heimath der Immatrifulirten
3
. aus Bruhen - : . 00 ne“ 202 ı 223 _
darunter immatrit. in dem bezeihn. Sem. 17, 84 —
. aus ben übrigen deutſchen Staaten. 23 2 —
(1-+2) aus dem deutſchen Reiche überhaupt 2; 25 —
aus den übrigen europäiihen Staaten . . 51 21 —
barumnter 8) — — — — — —
b) Sqweizet eo 3 — _
. aus außereuropälihen Landern 2 — _
barunter aus ») Amerila . 1 — —
b) Auſtralien . . —* 1 — —
(2+3+1) —— u en ae I 4] —
6. Halle.
.» au Bruhn . 2 2 2 ee. DIR | 526
barunter immatriß. in dem bezeichn. Sem. 171 133
aus den übrigen beutihen Staaten . . b4 55
(1-42) aus bem deutfchen Reiche überhaupt b72 | 581
aus ben übrigen europäljhen Staaten . . 20 23
darunter x — ——— 1 H
b) Schweizer
. aus aufereuropätichen Bändern
darunter aus a) Afrita u... . F
b) Ameila „ .... —
7
co) Aſten
(24344) Nit:Preußen
De Br Br
"TEFILEELEFG
4 8
7. Kiel.
1. aus Preußen 59 | 56 _
darunter tmmatrit. in dem begeichn. Sem. is 121 —
2. aus ben übrigen deutſchen Staaten . . 2 2 —
(1) aus dem beutichen —* überhaupt 61 58 —
3. aus den übrigen europäiiden Staaten . . — — —
darunter - res iu ——— — — —
4. aus en "ändern — — —
darunter aus Auſtralie — — —
(2 Richt⸗Preußen. 2 21 —
8. KRönigäberg.
1. aus Preußen - » . » » . 1833| 141 —
darunter immatrit. in bem begeichn. Sem. 39 401 —
2, aus ben übrigen beutiden Staaten .„ . _ 1 _
(1) aus dem beutichen Reich überhaupt 13) 1 I —
3. aus ben übri europäljhen Staaten. . 3 3 --
barumter a) Öfterreider . » » » . » — | - I -
db) Shmweiet - . 2... — — —
4. aus aufereuropäticen Ländern _ | — —
darunter aus a) AÜlen »- . . 2... — — —
b) Amerita ..o. — | — —
2434 vNichi⸗Preußen.. 3 41 —
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Gelammtjahl
ber
immatrifulirten
Studirenden
Böitofophie, | Mathematik und | gameralien und | Pharmazie und
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W. 1884/85
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11441412
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aus den übrigen deutſchen Staaten . . 171 147
. aus ben übrigen europälfhen Staaten . . 1 *
aut außereuropaͤlſchen Ländern
.aus Preuhßhen.
. aus den übrigen deutſchen Staaten
. aus ben übrigen europäil Staaten . .
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b) Schweizer
. aus außereuropälichen —
aus Preuhten.
. aus ben übrigen deutſchen Staaten
. aus ben übrigen —— Staaten ..
. aus außereuropäifhen LSnden
Heimath der Immatritulirten
Pe or SER Tut ar er War ER 106 | 108
barunter immatrif. in dem bezeichn. Sem, 39 3
(14-2) aus En beutichen Reiche überhaupt 123 1%
darunter & ) Se sDeiterreiher . .
b) Shmeilet . » 2 20.
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barnnter immatrif. in bem begeichn. Sem,
(1-+2) aus bem beutichen Reiche überhaupt
darunter a) Deutſch⸗
(@+344) RihtsBreußen . 2... |
11. — —
darunter in bem bezeichn. Sem. immatrif,
(1-+2) aus dem beutichen Reiche überhaupt
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+344) Rihts Preußen . .» ...
13
Philoſophiſche Fatbultät Gefammtzahl
ber
Bhilofophie, | Mathematik und | gumeralien und | Pharmazie und immatrifulirten
il b ⸗
A — gandwirthicaft | Zapnteiltunde Stubtrenden
3
107
9. Marburg.
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34 37 14 8 — 5 | 5 53 1 105 98
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1L Braundberg.
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6 | ae | — = |” au — —— 25 | 16
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un Drei) Bl De, ee Fee ee u Fe = ee de
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3. Zahl der Promotionen auf den Univerſiläten und der Akademie zu
Münfer während der Beit von Midaelis 1883 bis dahin 1884 und
während des Winterfemefters 1884/85.
Zahl der rite Promovirten
in ber tn ber Ice .
Univerfktät tvanael.: Jtarhattidh: =: Auperben
l. 142
Eure Mn nen = Ehren-Promstionen.
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Fakultät =
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18h | — I —-!— | 5136 3017112 1enang.:theol., 1 philoſ. Fatultät
Bonn Did. 1383/81 — 2I- | —- I - I} 28161 | 9) 4 evang.stkeol., 3 mebic., 2 pbilei.
Fatultät.
W. 1984/55 — — — — I 11123 12 1 jurife, 1 medic. Fakultäi.
|
Breslau Vtich. 1883/84 — 11— | -— » I 2ı | 24 1 48 ] S| 6 enang.<theol., 2 philof. Fakultät,
W. 1884388 — 11— — TI -—- Jiofzı | 32 | 2] pHilof. Fakultät.
i
Göttingen id. 1983/84 —i—}- 11-1793 24 | 33 [136 | 7) 5 enang.tbeot., 2 jurift. Fakultät.
185 — 11-1 — IH | 1 | 23] 75 8 1} jeriftiihe Fakultät.
| I
Greitswalb Mid. 1883 | —ı — I — 31383 | 13 | 54 111 9 evang.stheol., 2 jurtit, Hatultär.
za, 1884/85 1 |- =. 14 “24 |
alle id. 1883/84 — !_ 1- — 1 -- | 18 | 57 1 55 J85] 10 wang.stheol., & jurijt., 6 med..
) . 4 »hilof. Fakultot.
W. 1884/85 131—-1-1—-1— 2% | 36 [659 | 1| ewang.stheot. Fakultät.
Kiel wich. 8834 — — IT Fıa 3] Ft) jzurliuſche Fatulıı.
W. 1884138s -— —12—21— alıch-
Königäberg Nid. 1335 | — ı —-— |— | — 7120127 ] % 3 ewang.:ihest,, 1 phil. Yatulıät,
m, 1534/55 Eu u b 14 1 19 I—
Marburg Did. 1834 | --/— I —|—I 1] 345 | 55 [til 6 ewang.stpeot., 2 jurift., 3 phil.
31h | I - II ıl af [of Fetatiä,
Münfer Mid. 1834 | —- — I —-'!—- I —- 1 —- [| a taih.⸗iheologiſche Farultät.
a.124565 |I-!-|-|-|-1-1 58] >|-
— — — — — — — — — — — ——
J Mich. 1883/54 — 31— | — I 59 1247 1307 340 86 *
zummaı m 18855 | 21 2 — —4 fiir frau [si | 8! *
*) Bon ben Ehren Promotionen find volljogen in ben Fakultäten:
Mich. 1883 Bi — 11 —- Jı3l 812 N
®. 1884185 2:-I1- —1 2] 1] 3
B.
Techniſche Hochſchulen.
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Pen
16
l. Ueber
über die Zahl der Lehrer
1883/4, 1884,
Abeh. IL
für
Bau⸗ Ingenieurwe ſen.
Abıb. I.
für
Arditeliur.
Winter-Scemefter 18834.
Technische Hochſchule zu Berlin .
” ” „ SDannover . »
„ HAadıen .
Sa. Binter-Semefter 1883/4
Hohihulen E |EE EEE |. |
a sflele mise
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#5 |° ml
2 ieE < les |
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Sommer-Semefter 1884.
Techniſche Hochſchule zu Berlin .
„ " „ hannover .
„ Fri » Aaden .
Sa. Sommer: Semeiter 1881
MDinter-Semefter 188485.
Techniſche Hochſchule zu Berlin .
" " „ Pannovır .
” ” 7) Aachen
Se. WintersSemeiter 1884/5
Sommer-Semefter 1885.
Tehniihe Hochſchule zu Berlin . .
er „ Pannouer . »
” ” „ Yadben .
Sa. Sommer:&emeiter 1385
17
ſicht
wapadıte
u) en Bunıgelong Ihavab
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wm 239 jaotyamolag,
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naguanyllis
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wsıollolorgh (ayıyrammın
21) aggugıvp ıfpıu
allgemeine Wiſſenſchaften
waollsjoık drdumgıop
wazuarlı ia
uau⸗ qwanch u
Ghemie und Hütlenfunbe
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uollaloach abgyuus rore
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18
2. Ueber
über die Studirenden, Hofpitanten, fowie die nad)
theilnehmenden Perfonen, zugleidy mit
Abthei
Abth. L Abib. IL .
für Maſchinen⸗
mit Einſchluß
für Architetktur. für Bau⸗Ingenieurweſen.
Stubirenbe Sejpitanten Stubirenbe Holpttanten Etubirende
Uecberhaupt:
Techniſche Hochſchul⸗
Berlin . 2 2...
Tehriihe Hochſchule
Hannnonet » = + =»
Tehniihe Hochſchul
Aachen ie
175 180 1471441 3 5 6 5 8 2224
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I
11
11
32| 33 341 4
Sa. Ueberbaupt: 74103
Davon:
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Tehniihe Hochſchule
Bein - +» »
Techniſche Hochſchule
Sarnen : » » »
Technijche Hochſchule
Aachen
|
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Sa. a. aus Preuken: 7 283288 293/309
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deutiden Stanten:
Techniſche Hodichule
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Techniſche Hodichule
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Tehnifhe Hochſchule
Kadıen u...
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deutſchtn Staaten:
———
Sa. ». ı. b. aus bem
Deutidben Reide:
Zehniihe Hobichule
Berlin
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Techniſche Hochſchule N | | a |
Aadıen . 46 5 2 se — Jaemm 3
Sa. a. unb b. aus dem — | ) I I |
Deutſchen Reh: FiS1168:150 sl 98. 721100) 5911451140130 ve] 12, ii 8 11
J41
vos 300 314
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19
ſicht
88. 35 und 36 des Verfaſſungsſtatuts am Unterricht
Berückſichtigung der Heimathsverhältniffe.
Zur Annahme
fung DI. Abtbeilung IV. Abtheilung V. von Mor:
J für Ct für uU , lelungen ber
und Aüttens ür Ullgemeine i
Angenieurmeien ür Chemie n Q ——— Geſammahi
desa Sqhifibaued. tunde. Wiſſenſchften. zugtlaffen ſammtlicher
nad #8. 35 —
rejp. 36 der Zuhoter
Hoipitanten Stubirenbe Hoſpitonten | Studirenbe Ihoinitanten Derfafiunge>
Statute, |
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Di Bi i asBn 23 8 0 18 |
slaolgul nfırlisi 914221:179'308/2 10]1586'17
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43) 48| 68| 6b| 230) 293 305| 360
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2: 05 181 122 112) 188 126
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26| 27 32: 54] 14) 22) 31) 40 32) 2112432] 3 4
11: 12. 111 12] 28 20 29 sah 29 Bonzlanl— 1) ı
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Abih. IL
Abıb. 1, für
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ſar Arqitetrr Bau⸗Ingenieurweſen
Studirende Ho ſpitanten
c. aus ben übrigen europäijden Staaten:
Techniſche Hochſchule Berlin .
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Techniſche Hochſchule Berlin III SAH WEN BEE
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Sa. «. Drutid;: Defterreiger:
B. Shmeizer:
Techniſche Hochſchule Berlin . » »
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Sa. #. Schweiger:
d. aus ben aufereuropäifden Staaten:
Techniſche Hochſchule Berlin .
5 P Hannover
* Aachen
Nud — —-i-
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| | | | i |
sa slı) 15] 6 7] d-]--i-
3} ol ololsg] 1l sl —1-
Abth. III.
für MaißinensAngenicur:
wein mit Einſchluß bed
Schifbaues
Etubirende
b8 | 51 51) 54
Hofpitanten
4 41 4 4137
21
Abth. IV,
für Chemie und
Hüttentunde
Abih. V.
für Allgemeine
Wiſſenjchaften
Stubtrende |Hoipitantenf Studirende
Dojpitanten
u
Sitatute)
Zur An:
nahme von
"orlejungen
berecht igt
beim. auges
laſſen (nad
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36 ber Der:
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Gelammtzaht
ſammtlichet
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Abih. IL
“bt. L.
für
für Architektur J
Bau⸗ Jugttnieurwe ſen
Stubirenbe | Hoipisanten| Stubtrenbe | Hofpttauten
Darunter aus:
a. Afrika:
Kehnticde Hohichule Berlin . . . + »
. . Dannover
Sa. a, Afrika:
8%, Amerifa:
Techn iſche Hochſchule Berlin .
Hannover
. Machen
Sa. 9. Amerita:
y. Alien:
Tedmiſche Hodſchule Berlin
Hannover
a Aachen
Ö, Yuftraliem:
Techniſche Hochſchule Haken .
Sa. d. Hojtralien per se:
b+c+ d. Ridtpreußen: |
Techniſche Hochſchult Berlin. oo» 2 rennen. JE 24241171 5 ı ann
16
866 2813028127
—RI—
Hannover..... 1llb 1617 16
F .Nachen. 13333
— — ——— — —
Sa. Richipreußen: Ja4ſß 17 40 45
asızlıs; slörisılasia6
Abih. III,
für Maſchinen⸗Ingenieutr⸗
weien mit Cinihlus bei
Shifibaues
ubirmbe hojpilanien
23
Abih. IV.
für Chemie und
Hüttenfunde
32 | 31: 32] 9! 4 8
37 | 38| 36) 40
16 | 16) 17) 19 126
85 | 83] 84 sılıs 13,20j24]43 sis2]r2|ı2 15/13:16) 1] 1] 3) 2] d
ı l [ \ 13 i I
|
8111430 45
26/28 31
9 91718 5 ajt4lıö] 6; 6
24
Studirende Hoſpitanten
Abib. V.
für Allgemeine
Riffenjhaften.
le
8
u
1 21117
Stubirende Hoſpitanten
a he
BRRHRR
1
11-1 4] 1} 2| i
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I | |
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8. 6; elzsj21
Zur An:
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Lborlejungen
berechtigt
beim, Auges
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8 36 reip-
I6 ber Ver:
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Siatute)
lg
24 20330 Ist 327
J J
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321 36|38| %
2 2| 21
91677
—
144 1135
128 |142
89 | 59] 55 | 68
1335
24
3. Ueber
über die Studirenden der Techniſchen
Abth. I.
für
Arhiteltur
Abth. II
für
Bau⸗Ingenieutweſen.
1883/41884 | 188415 1885 —2 1884 | 1884 | 1885
| |
I. Reifezgeugnifle von Gnmmnaflen:
Techn iſche Hochſchule Berlin. . 2... 53 64 4
“ Pi Hannover . » 2...» 2
. " Haden . 2 2 2 0.“ 4 4 5
Sa. I. Reifereugnifje von Gpmnafen:
Tl, Reifegeugniffe von Realgymnaſien:
Techniſche Hochſchule Berlin. . » . . -
” . Hanno . 2 0.
“ . YHaden . . 2» 2».
Sa. II. Reifegeugnifie von Realgymnafien:
IT. Reifezeuaniffe von Ober-Realiulen:
Techniſche Hochſchult Berlin. - . 2...
= . Dannove . . . .
* Aachen Pe a er
Sa. III, Reifeseugniiie von Ober Realigulen:
IV, Reifegeugnifle von Gewerbeſchulen.
Tehniihe Hochſchule Berlin . - » 2... 9 9 6
” ” Hannover . » » .. — * —
” " Machen Pe er er 1 — —
Sa. IV, Reifezeugniſſe von &ewerbefgulen:
V. Reifegeugniffe von Realihulen:
Techniſche Hohigule Berlin... .. . 3 2 2
“ . Hannover «» „2... — — 1
Aachen... — — =
Sa, V. Reifegeugniffe von Realſchulen:
VI. Zeugniffe von außerdeutſchen Schulen:
Techniſche Hochſchule Berlin -. -. » 2...
” Hannover . .
” Fr Yaden . . 2 2. .
Sa. VI. Zeugnifle von anberbeuilgen Schulen:
VII. Zeugniſſe, welche durch miniſterielle
Entſcheidung den unter IV u. V genannten
alö gleihwerthig anerlaunt wurben.
Techniſche Hochſchule Berlin . . 1 4 1 1 1 2 1 —
= Hannover . . 2... 7 8 | 5 3 14 14 2 2
” Ai Aaden . 1 a 9 — _ —
9 6 6
Sa. VII. gleichmerthige Zeugniſſe anderer Anitalten:
25
ſicht
Hochſchulen nach den Schulzeugniſſen.
allgemeine Wiflenihafter.
ö
F:3
E
g
fi
>
Fr}
E3
a
=
E
5
=
Mafhinen:Ingenieurmeien.
| 18845 | 1885
1884
| 185 | ass6
| 18845
5 1883/4 | 1834
1se | 1884 | tes | 188
26
0. Sunft:
1. Ueberficht über die Frequenz an den zur Pflege
für
a. Sommier-
Pi pP =
$ s S
I se l:ela |
B sl3|:|23
2 Bezeichnung ber Anftalt : | 32 [5] <
o = == z _
— se | EP | 9 E
& = |s 3
z *
rinnen 0
1 4 5
1. Nunft-Alademien.
1 Berlin.
a alademifhe MeihtersHteliertd » 2 2 2 0. a 4 — 4 12
#8 atademiiche Hochſchule für bie bildenden Künſte a 10 15 25 222
Guam 1. ur re I 14 15 29 234
2 [Königsberg i. Pr. :» >» 2 0. . a 6 4 10 70
3 1 Baflelnorf - - » > +. 00% = 14 7 21 152
4 ISallel - «2. 00H 0 0 000% ® 7 3 10 40
b — — — 19
Summa 4.. a-b 3 1.190 1 58
Summa I... ... “ a
— a er Ve er ——— — b
Geſammt⸗ Summa I, Kunfi:Afabemien . . s-+-b i
U. Kunftihulen,
1 1Berlin) . . ee re RS “
b
Buume 1.5 0 Ban a+-b
2 JBreblau) . » 2 2 2 0 En nn a
b
Gumma 2. ı 2 202 0000. a+b
Summa U .:. . . 2 2 2 2 02 0200. [3
— ne pet, aaa te b
Geljammt:Summa II Kunftjhulen . » « ab 1 1
Summa Tun II . ae * | 66 b0
[3 ” rn " “ * * * . J ” b — —
Gaſammt-Summa Iun IT . .... a+-b b6 du
*) Der Unterriät an ber Runitichule in Berlin ift ein allgemeiner, propäbeutifer; eine Bertbeilung
im Sinne ber Colonnen 8 bis 16 kann nit vorgenommen werben. ine Zufammenjiellung ber Berufsarten
wirb nachſtehend gegeben :
&
2
zı
—
9
"
| = x g £
04 — 55 — —
Te |: EEE SEE £ & |ärlaflsf i.
_ = Eu | — FE | = * =
BEREZEIEIE SE ZI SEZEI EIG GE:
LIELZE GE |: 7 |%|”2ly
— J ® * ja) ©
1 7 01 301 | | ı | % Far
— — Te —
| | | 298 | |
Bee ee ee a er 1
—
349
) Hinfihtlih ber Kunſiſchule in Breslau, melde feit 1. April 1885 mit ber gemerbliden Zeichen ſchule
nn ee ift, wird in Zukunft eine ähnliche ee wie bei ber —— Berlin ge⸗
ejert werden,
27
AUcademien.
der bildenden Künfte vorhandenen Staatslehrinfituten
das
Semeſter 1884.
Bon ben nicht vollbeigäftigten Bon ber Belammizahl ber
Die vollbeihäftiaten Schüler
vertheilen fib, bem von Schülern Schüler waren:
Darunter: | ihnen gewäblien haupt:
fade nad, uuf bie ein: beibeiligten fih am dem 2 Nicht⸗ Preußen und
zelnen Fächer: Unterridt in ber: Z zwar
e
x
* 2 ( i = Tiny z=
Ze == — 3 Pr w 2 = Eese| 3 u“
= | 2 _ |E | 5; |’#|., | ? 51 Pru: |EIT 335
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+ #7 © — — “ | a | -_ ı u. = 2 22 ss»
J 25 *8* - - 1 * os E- Pu“ * zz E| zu >
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= = F *5 == = A - * u Hi = a 3 3 — J E e$
S 2 & = B85 Fr „= 381 283 34|1|92
De = I en | 5* [23
i 7 & 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
6 23
= BER — — — — 4* — 3 3
= = 2 — 1 324 | 81 %6
_ l — 29 — I 1
61 | 207 i N |
54: 59 ee |
% | 326
b28 | Zun
260 — — — —
bu I 3b6
28
b. Binter-
⸗ —
a, E —
Direktoren, * * =
& Xebrer, | 8 | &5 ®
E Sale: | 3 | ZE E —
& lehrer ei ? 32 Bi 2
nung der Anftalt bezw. ẽ — [5] =
& Dezeih 8 ft Säüler - g &3 r &
= 5 =
& b. * = 8
Sdüle: | 5 * ö
rinnen
3 6
1
1. ftunft-Alabemien.
1 Berlin.
«a akademiſche Meifter: Mieliers
# atabemiiche Hochſchule für bie bildenden Rünfte
Bumme 1. = 2a 0a a0 —
2 | Rönigsberg i. Pr. —
3 Se Fe Er Er
4 IGajfel . wa Baar
Grmmae 4.» 2 2 2 2 Hr 0 1 0. 8
&umma I.
Geiammt:Summa J. Kunit:Afabemien
I. ſtunſtſchulen.
11 [Berlin® 2 2 "2 2 2 0.
Zumma 1. 446
2 1 Breslau”) 41
52
Summa 2. 93
Summa I . . x 2 2 0 0 0% 424
5 a ae a — 115
Gelammt:Summa II KRunfifhulen . - - ab 15 23 EEE LT
Summa J und U... 2 2 2 20. a 5» 54 109 Te}
“ Pe er ee — b — — — 133
Gejammt:Summa I und II. . . .. » ab | 5 I HJ 1m Falk
*) Gir. Bemerkung ber voritehenben Ueberfiht a. Aufammenftellung ber Berufsarten ber Schüler ber
Aunſtſchule in Berlin:
—— — —
Schülerinnen
| R — E 4
“ |. 2 = Fr x E - :|®8
g er... ns = | 2 8_|;8 E | Bu
3 5 7 55 J = = Ex 23 | $# E =
= Be \ 5 - E = z = ze = 2= &
EEE ZEEEZESLEE BEE EELZENZEZE
“ ı E$ = u | & = E = & =
ce Ss Ss ar = = —
a, Q [77
29
Semefler 1884/85.
— — — — —
Bon den nicht vollbefhäftigten Ron der Grſammtzahl ber
Schülern Schüler waren:
Die volbeihälttaten Schüler
veribeiln üb, bem von
Darunter: | ignen aemäblien Haupt:
fache nch, auf bie eins | beiheiligten jih an bem = Nies Preußen und
zeinen Facher Unterricgt in ber & zwar
er — Toast TR z |
= 5: 2 I | 4 | "rn iM — | ‘a 3 Preu E22 SE 35
u EEE 2317—— —21—33737
— 2321 22 = s| 2 zu z eEri an | a5
— ka & | 2 | 3 | SZ2Z| 2 | Zi #2] 3 “a3 30 0
Eee ls lila ll 33333*
& | 88 — * | > u: 58%
6 7 8 ı 9 10 11 12 13 14 ı 15 16 17 18 13 20
) | | |
»sı — I|tb| 85i|-i|- | -:-|-:- | - 9 4 2 6
250 20 | %07 41 —| 2 10 2 — | 1 7 12% 26 15 4
265 Su 17 46 — 2 wi 2 — 1 7 238 30 17 ı 47
ee uls]| 5’ -! ılu!-| - | -I- I rl ı| -| u
160 3 | 156 2| 1 1 3 | — — _ — | 123 19 21 4)
34 2 33 1 | — — 2 — — — — 35 1 —- | 1
17 rear il-|-1|I|-—- |] - 17 I — 1
b1 I WI II —-ı — —-,’ -— i-T- 181 21-712
b 2 j 1 7
1 — J— —
638 | 37 7 2 — 1 ı 1 485 b3 38 w
Tri True Be | 3
| |
119 1 4%0 = - = — | | [ 49 25 I 1 42
697 | 3% — — — — - — — — — 807 13 bi 124
IV Eee >15] °% |
—
30
2, Ueberſicht
über die Frequenz an den zur
Stantslehrinfkituten
für das
a. Sommer-Semefler 1884.
Pflege der Mufik vorhandenen
Die voflbeihät:]Die nicht volls| Bon der Kriammi-
R. en
Diretio-|E Ir tiger Schüler] beigäitigten |zahl ber Schüler
ren, 46: |, je vertbeilen fih,] Schüler ver: moren:
tbeitunas] & _ |S “ats Ibem vor ihnen theilen ſich dem] ur
Boriteber.l& E12 armählten, |vor ihmen gemätk us Brasgen
Lehrer und] S > unter: IHauptinde ——— Mn
f Höttateh:] — Leo Es nad, auf bieffahe nah auf » |s|
Bezrihnung rer beinlanlE 3 einzelnen | die einzelnen » 18
= 5 3 2 434 * —222
der Stüle.j2=]|: 31 in SE DE — zElöls
> lz2]2]| |r = n» |$ „ 1% EFT
Anftalt - l223[2| | |» 281 E |5 5 —
fi Kebretin: == = st: Far & — —— 5 = e = 2
a ie zie € zw = 1
= nen und | PlalE| 3 |= F518 GE 8 (3 781 zEl2lE5
= HSülfsleh;] & 4 E15 3553 SI ——8 æ l35'17
Ss alsIeE IE E2aIT 2 € “ielz|S Eis «| £ = © 1,518
3 ranım [2 sielzlerla< "\si8l8 |8l3]2 ei
E bean. |E Ist IE le 1 H@JlEIE Si elele 3 Es Mi
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er rinnen. | 1 |
1 2 ialsisle | 7 Is! 9 10t91 13 J1415] 16 \ 17 118] 39
) | | | 1 .
11Aktabemiſche Hochſchule |
für Mufit in Berlin & 18 fisj3slioıfıarı — | &) 57 2610 — — 2—120 9 118] 27
b 2 7 35 auf ae) — — 13 WEI — — 1: Ü
&umma 1 aunbb 17137]200]200
Alabemifhe Meifterie:
fen für mufifaliiche
Gompofition in Berlin
Akademiſches Anititut*)
für Kirdenmufit in
Berlin
3 70 6666
N | |
u ı
| |
| |
|
\
— 4 — —
Summa 1 bis 3 201431 16011410 4 127 57 810] 4 — ——
— —
-
— 1, 3 b af) a al el — I! 13 3066 — — ——
Geſammt-⸗Summa | a + db | 25 [2ıfasl249245| 427 70 56 6614 — —
— — —
4 25 I |
P 23 138] 58
|
118 13 100 32
10 j16' 25
73
*) Die vollbefchäftigten Schüler des alademiſchen Inſtituls für Aitchenmuſik find verpflichtet, an ſammt⸗
lichen lnterrichtsfähern (Gol, 8 bis 11) theilzunehmen.
31
Winter-Semefter 1884/85.
1 | Alodemiiche
Summa 1a undb
2 | Atabemijche Meiſterſchu⸗
fen für muſilaliſche
Gompoftion in Berlin
37 Alkabemiiches
Anititut
Bezeichnung
ber
Anitalt
&
r
E
Ss
er
1
Hochſchule
für Muſfik in Berlin
für Rirdenmunt
Berlin
Summa 1 bis 3
Gelammi-Summa
1
in
3
N.
Direfte:
ren, Ab:
tbelungs
Rorjteber,
lehrer u,
Hülfsleb:
rer beam,
Schüler.
b,
Bebririn:
nen und
Hülfsleh:
rerinnen
beim.
Schüle
tinnen.
Dirctloren. Abibrilungs:Borfieher und
vollbeihäitiate Lehter.
Nicht vollbeichäfttgte und Hülfslchrer
In Summa
tigie |
Geſammtzahl ber Schüler
Ristoolibefchäftignte
Vollbeſchãf
=
>
21
Dar:
unter:
4!
sj108 a —
1551155, 1
ſHoſpilanten)
Die nolbeihäfldte nicht voll⸗ Bon der Geſammt⸗
zahl ber Schüler
tigten Schüler
vertheilen fi,
be m von ihnen
gemäblten
Bauptiade
nad, auf bie
einzelnen
Facher:
—
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Bin“ |
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= #5:3
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— —2
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Eie ıI518
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1 9 1011
beichäftigten
Schüler vertbeis
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ihnen gewähls:
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nen Facher:
-
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Preußen
7
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Nicht Treußen
und jmar:
I
I
Aus außerbeutihen Staaten)
Deutfgent Reiches
Aus anderen Staaten des
An Summa Richt⸗
Breußen
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ul
11 |20| 31
| 1? j21) 38
il
a KT
a—-b
25
11461264 ww 1
— — 28
69
II. Wifenfhaftlide Prüfungskommiffionen,
Drobe-Randidaten und Kehrer dev höheren Lehr
anftaffen.
— —
A. Meberfichten der Ergebnifje der von den Kal. wiljen-
ichaftlichen Prüfungs-Kommiffionen abgehaltenen Prüfungen
a BO 9 OU
I. April 18845.
. Zahl der Prüfungen.
. Zahl der in der Prüfung beftandenen Schulamts-Kandidaten nad
Konfeffion bezw. Religion.
. Heimathsverhältniffe der in der Prüfung beftandenen Kandidaten.
. Special:Nadhmeis der geprüften Kandidaten nad Confellion bezm.
Religion und nad dem Hauptfach der Prüfung.
. Special:-NRahmeis ber geprüften Kandidaten nad der Heimath.
. Ergebniffe der abgehaltenen VBollprüfungen.
B. Bejchäftigte Probe-Kandidaten.
1. während des Schuljahres Michaelis 1583/4.
2.
während des Schuljahres Ditern 1884/5.
C. Ueberficht über die Bewegungen unter den angeftellten
£ehrern an den höheren Unterrichts-Anftalten während des
Schuljahres 188415.
34
A. lleberſichten der Ergebniſſe
der von den Kal. Wiſſenſchaftl. Prüfungs-Rommiffionen
im Jahre 1. April 1884,5
abgehaltenen Prüfungen für das Lehramt an höheren Schulen,
1. Zahl der Prüfungen.
Im Nabre 1. April 18846.
haben | J vom 1. April
Königl. Wifenfbafilige | _ fad von ben | 5 2 issan betzug
Prüfungs-Sommiffien Es, e | Eg Sepräften | EEE | die Zahl
38 z 8 3 5 g nicht beitanden | 8 =
zu „“: 5 | $ > : färnmtlicher
—F “1 $® | —-——|
Boll: | Rd |5 $
= un
Prüfungen | u *
35
2. Zahl der in der Saupfprüfung pro facultate docendi beſtandenen Schulamts-
Kandidaten nah Konſeſſion refp. Meligion und nad dem SKaupffahe der
Prüfung.
Im Jahre 1. April 1884/85 Im Jahre
Ronfeifion —— 0004 Miaeil
beim. Religion A. B. c. D. | Zahl age
der Hiſtoriſch· Mathemas | Religlon Fach der per
beftanbenen Kanbibaten. vbllos itlihenaturs und ber beitam! beitanbenen
logiſchea wiſſen ſchaft verea Kanbibat
Bach lichen Zac| debrätſch Spragen Kandid *
Die Summe im Jahre 16884
| 121 7 ER 263 188 20 116 687
36
3. Seimath der in der Kaupfprüfung pro facultate docendi Beflandenen
Kandidaten.
Ben diejen waren
Inlänber, und jwar aus der Brovin
! | I} I 1
| —144 | |
J
|
Belammmtzahl |
ber | || | x : _.
} = 2362
NE beftandenen | | | | & | | Ueberhaupt, 55 =
I Si ! I2le s
Kandidaten |r £ 7 * E| Inlänber ö8 * eg
582 el |.| Prlelgies | 5 | länder
2lEixI8 sie 8:8 53/%|81> En £
5—32 183
2227 SIT 2
Bars äsalsee H 2
|
a7l12 B7a5l25 al
|
77.48.2370 we Il 66
| |
III |
47 26 76'29121175
I
|
u.
| ‘
1. April 18845
1. April 18834 687 67117,35:41j32/n2| 2) 519 65 3 68
3
4. Special-Rahweis der im Jahre 1. April 18845 geprüften Shulamts-
Kandidaten nah HSonfeſſton bezw. Beligion und nah dem Hauptfach
der Prüfung.
Rönigl, Wiffenfhaftl. Prüfungs-Kommiffion
Ins:
geiammt
Königsberg
Berlin
Breifswolb
I. Evangelifd.
1. Bolprüfungen.
A. Hiftorifhephllolog. Jah . . - 200
B. Mathem.snaturm. Fach 169
C. Religion unb Hebräife 14
D. Fach der neueren Spraden . . .
Nihtbeitanden 2 2 2 220.
Rahprüfungen . 2: 2 2 2.2.
»
II. ſtatholiſch.
- Bollprüfungen.
A. Hiftorifch:phllolog. Fach . .
B. Matben.snaturm. Fach
C. Religion und Hebraiſch
..
D. Fach ber neueren Spraden . . .
Nihtbeftanden . 2 2 > 20.
2. NRahprüfungen - - 2 2 2 2 2.
III. Mennonitiſch.
Nahprüfunen 2 2 2 2 2 2 3
IV. Zübiſch.
1. Bollprüfungen.
A. Hiſtoriſch-philolog. Fach . . -»
B. Matbem.smaturw. Fach
D. Fach ber neuerm Spraden . . .
Rihtbeitanden » . 2 2 2 2.2.
a ws oa m
2. Nahprüiungen . © 2 2 02“
Hauptfamme: [135 |187 |102 1131 |190 | 61 j139 | 82 jtt4 | 70
38
5. Special-Radweis der Heimatd der im Jahre
Königlihe Wiſſenſchaftliche
Greifsmalh Breslau
Radpräfung
Nachprufung
Nachprufung
Nachprũfung
beſtanben |
nicht
. beitanben
beftanden
1. Preußen.
a. Provinz Oftprengen .
b. F Weſtpreußen
e. . Brandenburg
d. ” Pommen .
®. . Pofen .
f. * Schleſien
g: " Sadim .
h SchleswigsBolitein
i. pr Hannover
k, » eitfalen
l. „ Heflen:NRafion .
. Rheinproviny
n. * Hohenzollern
Sa.
2. Andere Staaten bes Deutjhen Reichs
3. Außerbeutfhe Staaten .
Yauptjumme:
39
1. Aprif 1884/5 geprüften Kandidaten.
| bun nadporg
25 ——
ee E er usguuylag
E = !
— | El m
) 85
| 5 uꝛquol⸗q
Bunjnıdypoy
[3 = Ps uwaquoylag £
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—
uꝛquo q
bun nadporc
*
2 „ee waquenlag
| 85 Lab
5 8 er . ——- —lI.
FE uquonag
Bunjnıdpey
ET T wguug
2|5& pr
Er 35 ——
2 uaguuslag
= Buninıdpoxg
— anaquoipq
= “E
sıwa| Wu
s —
= | waquunlag
2 Bunjwidiporg
2 en uaquorlag
= 55 pıu
— ‘3 — u
B u waquoylag
E |
* bungaapo u
J ——
= = waquonlag
& EI _ m _
| =) z
—
5 = | maquunag
40
6. Ergebnife der von den Königl. Wifenfbaftligen Prüäfungskommilfionen im
A.
Hiitertitspbilelsgiides Has
©.
&Aifkle und en
b
rs .
Frtegiis, Sareiniih,
Veriehild,
Rönig! - : ‚wertesti ; wiemmies
n 9 Ihe Kateinith, Grichechle unt —* tich u 3
Eiiterigaftlic: (seccraphie Sala tm en
=. mistkeren KXlañ · a
Prüfungs:
Koemmifüen Reugnik- Zeuanig: Atugaih: 1 j
10: gras F-) 3132 Ü grad ı<
iy: — — — 7 ——.. u — >
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— —
Datunter Kealgymn. :
Abiturienten . . .J- | — ı— I1—- | - — 13 - — — — — — —
Berlin >| 9 12 2111186 2| BJ 2 | 7) le aaa)
Larunter Realgymn |
Abitgrienien — —2-2121-— m
Sreifiwab. . . .| 2 a ä 1 — 3 2: 5I— 1!—| 8] 2) 7/|13 &
Darunter Realgymn !
Abiturienten . . .|I— I — — —1— — — — 1— — 71-1 1-l1- | —-
Breblau- - .. .| 28 2lalI—-| 111 2] ıl la) sl 3) 5 12200
Darunter Realaumn.s | |
Abiturienten . . .|— | — — —215 — — — — — — 1-1 — — —
Sale . » .» 2... 2,38 8/2317 —- | 160 2 | ı2 1 11 2 4 31409 12 55
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41
Saßre 1. April 18845 adgebaftenen Bollprüfungen pro facultate docenuli.
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42
B. Beſchäftigte Probe-Kandidaten.
1. Während des Schuljahrs Mihaelis 18884.
4.
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2. Während des Schuljahrs Oftern 18845.
4.
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Hannover 30 73.
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jahres 1884/5.
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überhaupt
III. Gymnafia@ und Kenlanfalten.
A. Meberficht von der —— der Gymnaſial⸗ und
Realanftalten.
1. Sommer:Semejter 1884.
2. Winter-Semeiter 1884/56.
B. Ueberficht über die von Oſtern 1884 bis Oſtern 1885
abgehaltenen Reifeprüfungen.
Dat n T hebentet: Gommaflal: unb Realſchüler unariondert.
A. Ueberficht von der Frequenz
1. Sommer Säuf-
1. Eymmaſien.
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2) Zug. Hagen mit 99 Schülern.
49
der Gnmnafial- und Renlankalten.
Semefier 1884.
7.
Der Konfeifion nadı waren
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6.
Frequenz im Sonmer»Semefter 1984,
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73 76 58 207 — —— = I - | — ——
2203 | zens 2244 14383 | 1019 146681 2320! — | 3977 | 887 | 11805 389 6 2133
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516 448 454 | 2761 542 | 322] 153] — 475 | 222] 2867 40 — 54
285 236 226 747 — 2 71 — n4 we — BE EN
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141 151 186 478 — — 10 — 10 > — —2—21O3
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1496 | 1669 | 1536 | 4701 — 2565| 1085| — | 2001 | — — | a ——
271 248 288 | 1018 = 13 9 — 265 | — ———
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1. Gymnaſien.
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— — — — (= — | Benand am Gchlufie des vorbergenenden Gemettere 1662047593
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— — | | j | Wispin am Schluſſe des Sommer:&emeiters 1884 157412036
52
2, Brogymnafien.
1, 2, 3. 4. 8
Geſammt⸗
Zahl der Lehrer —— Geſammi·
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Aukerden Y . . . t | En) ER DEN) ea, DER De | - I — _
91 Weitfalen. . . . - 2 9 A 21 sı- | — gs ı —- I — 2! 48
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Außerbem Y . . . 1 > — le = — — — —
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2, RBrogymnafien.
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2, Progymnaſien.
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56
3. Realgymnaſien.
4.
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57
3. Realgymnafien.
6.
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58
3. Realgymnaſien.
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3) Siehe Kolonne 6.
59
3. Realgymmalien.
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Abgang im Sommer-Semelter 1884. en
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171737 Imuhin am Schlufle des Sommers&emefters 1884 |
mehr: | 3312 | 842
60
4. Realprogymnajien.
4. “ D.
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11.) Aiheinpreuiny -. . » - | 13] 56: 8 | 2ı 0 — 1] 1092| 181 — 162| 408] 238
Außerbem . . » .. sI-|i|—-|I-| — — | - 1. —1* — 7 —! 141
12.) Hohenzollern . . . - 1} 2 A | 2 - — | — — 8 16
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3 61, 113
— —; 59!
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*) Zugang Hödit mit 29 Schülern.
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|
|
4. Realprogymnaijiien.
Freguenz im Sommer-Semefier 1884
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in den Vorſchulen
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4. Realprogymnmajien.
8.
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3] Brandenburg . . .]| 912 | 402 5 4341| 46 1 9 — 2 1;
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6. Sahfen - -»- - -»:.:.1 485 427 10 182 7 _ 5 4 — —
7.] Schleöwig-Solftein. . | 341 1717 76 8 b 2 5 1 —
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10.| Heſſen ⸗· Raſſau . .| 76! 444 9 180 4 _ 13 7 10 —
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11. Rheinprovins. - - . | 1043 395 8 25 6 — 6 3 2 2
Auherdem x — — — — — — — — —
12. | Hohenzollern | 33 3 — 1 — = — 2 — —
Summa | 6120 | 3162 | 144 | 1594 | ı7ı elle! 8
Davon in Y. . . _ — — — — ar — — — —
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2) Siehe Kolonne 5.
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63
4. Realprogymnajien.
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0. 10
Abgang im Sommer-Semefter 1884. Miıkin Be:
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5. Ober-Realſchulen.
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5, Ober-Realſchulen.
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7. Höhere Bürgerſchulen.
9.
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